Wirtschaftsinformationsbrief 2016 / 01

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Wirtschaftsinformationsbrief 2016 / 01
Wirtschaftsinformationsbrief
für Unternehmen im Landkreis Cloppenburg
Herausgeber:
Landkreis Cloppenburg
Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Nr. 1 Januar 2016 – 28. Jahrgang
Inhalt:
1. Außenwirtschaftspreis 2016
2. NordWest Award sucht die Besten im Nordwesten bis zum 31. Jan. 2016
3. Nachtrag zur Veranstaltung „Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt im
Oldenburger Münsterland“ vom 09.12.2015
4. Ausbilden in Teilzeit im Landkreis Cloppenburg
5. Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements
6. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsverbünden
7. Präventionsmaßnahme CEO-Fraud
8. Delegationsreise von Staatssekretärin Behrens nach Kolumbien im Feb. 2016
1. Außenwirtschaftspreis 2016
Bereits zum siebten Mal schreibt das Land Niedersachsen den Außenwirtschaftspreis aus. Der
Preis zählt zu den wichtigsten und renommiertesten Auszeichnungen für niedersächsische Unternehmen, die für ihre herausragenden Leistungen
im Bereich der Außenwirtschaft geehrt und der Öffentlichkeit präsentiert werden. Unternehmen können durch ihre Bewerbung die Chance auf eine offizielle Würdigung Ihrer Erfolge im Exportgeschäft
sowie Ihres unternehmerischen Handelns durch
das Land Niedersachsen nutzen. Außerdem profitieren sie von dem damit verbundenen Imagegewinn, durch die mediale Begleitung und die große
öffentliche Wahrnehmung. Der Preis wird am 27.
April 2016 auf der HANNOVER MESSE im Rahmen des 13. Außenwirtschaftstages durch den
Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr, Olaf Lies verliehen. Bewerben können sich alle kleinen und mittleren Unternehmen
(KMU) sowie alle Großunternehmen aus Niedersachsen. Großunternehmen werden in einer separaten Kategorie ausgezeichnet. Bewerbungsschluss ist am 24. Februar 2016. Das Bewerbungsformular finden Sie als Download unter:
www.mw.niedersachsen.de. Das Ausfüllen des
Bewerbungsbogens dauert nicht länger als eine
Stunde.
Kontakt:
Ministerium für Wirtschaft
Christina Blume
30159 Hannover, Friedrichswall 1
E-Mail:[email protected]
Tel: 0511-120-0
2. NordWest Award sucht die Besten im Nordwesten bis zum 31. Jan. 2016
Ab sofort sind wieder alle regionalen Initiativen, Institutionen und Akteure eingeladen, sich bis zum
31. Januar 2016 um den NordWest Award 2016
zu bewerben. Vom 16. November 2015 bis 31.
Januar 2016 können sich regionale Akteure um
Preisgelder in Höhe von 30.000,- Euro unter
www.nordwest-award.de bewerben. Mit dem
NordWest Award werden die besten Ideen, Initiativen, Projekte und Produkte ausgezeichnet, die einen Beitrag zu Innovation und Wachstum leisten
und damit die Zukunft der Region sichern. Die drei
Hauptpreise des Awards sind mit jeweils 10.000,Euro dotiert. Zudem erhält jedes Gewinnerprojekt
einen professionellen Imagefilm. Teilnehmen können Privatpersonen sowie alle öffentlichen und
privaten Initiativen und Institutionen (auch Städte
und Gemeinden), Verbände, Vereine und Unternehmen aus der Metropolregion Nordwest. Formulare zur Teilnahme, die konkreten Teilnahmebedingungen sowie weitere Informationen finden Sie
unter www.nordwest-award.de. Die Bremer Landesbank, die den NordWest Award 2005 ins Leben gerufen hatte, um die Stärken der Region
sichtbar zu machen und den seinerzeit begonnenen Regionalbildungsprozess zu unterstützen, stiftet auch weiterhin das Preisgeld. Der Preis wird
von der Metropolregion Nordwest zweijährlich
Herausgegeben vom:
Landkreis Cloppenburg Stabsstelle Wirtschaftsförderung Eschstraße 29 49661 Cloppenburg
Telefon: 04471/15-236 oder –272 Fax: 04471/7903 Email: [email protected]
Wirtschaftsinformationsbrief
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ausgelobt. Kooperationspartner für den NordWest
Award 2016 ist die Handelskammer Bremen. Den
Webbanner dazu finden Sie auf der nachfolgenden Homepage unter: http://www.metropolregionnordwest.de/portal/seiten/bildarchiv-90000007210018.html?titel=Bildarchiv.
finanzielle monatliche Belastungen mehr Flexibilität für Unternehmen, da Auszubildende zeitlich
passend in Betriebsabläufe integriert werden können. Das Instrument bietet damit auch eine Ausbildungschance für Kleinstbetriebe.
Teilzeitausbildung bedeutet nicht unbedingt Arbeitszeiten zwischen 8.00 und 13.00 Uhr. Vielmehr
kann eine individuelle Teilzeitvereinbarung schriftlich festgelegt und dem Berufsausbildungsvertrag
als Zusatz beigefügt werden. Es ist die Zustimmung der jeweils zuständigen Kammer (IHK, HWK
usw.) einzuholen. Auch die Berufsschule wird über
die Teilzeitausbildung und das gewählte Modell informiert. Der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit
statt. Auch Teilzeitauszubildende erhalten eine
Ausbildungsvergütung von ihrer Ausbildungsstätte.
Diese kann anteilig der wöchentlichen Arbeitszeit
gekürzt werden.
3. Nachtrag zur Veranstaltung „Integration von
Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt“ in Stapelfeld vom 09.12.2015 ab 17.00 Uhr
Auf Einladung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landkreises Cloppenburg und der Wirtschaftsförderung des Landkreises Vechta fand am
09.12.2015 eine Veranstaltung zum Thema „Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt“ in Stapelfeld statt. Es haben ca. 100 Interessierte aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik
teilgenommen.
Nach der Begrüßung durch den Ersten Kreisrat
Ludger Frische des Landkreises Cloppenburg haben Kurzvorträge nachfolgender Experten stattgefunden:
Arbeitgeberverband Oldenburg, Rechtsanwältin
Ruth Wreesmann, Zentrale Beratungsstelle Arbeitsmarkt und Flüchtlinge (ZBS AuF) des Nieders. Wirtschaftsministeriums, Norbert GrehlSchmitt, Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, Dr.
Michael Hoffschroer, IHK Oldenburg, Fachkräfteberater Heiner Paffenholz, Agentur für Arbeit,
Vechta-Bereichsleiter Norbert Nüsse.
Als Praxisbeispiel wurde ein Erfahrungsbericht mit
dem Thema „Vom afghanischen Polizisten zum
deutschen Zimmermann“ von Frau Franziska Kathe von der Fa. Fritz Kathe Holzbau aus Vechta
vorgestellt.
Nach Fragen aus dem Publikum resümierte der
Erste Kreisrat Hartmut Heinen des Landkreises
Vechta die Veranstaltung und gab einen Ausblick
auf das Jahr 2016. Weitere Informationen sind als
PDF- Dokumente auf der homepage des Landkreises eingestellt.
Kontakt:
Arbeitgeber-Service (AGS) der Agentur für Arbeit
und Jobcenter Cloppenburg
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)
Tel: 04441 / 9462555
E-Mail: [email protected]
oder
Tel.: 0800-45555-20
Email: [email protected]
5. Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
zur Optimierung des betrieblichen Ressourcen- und Energiemanagements
Das Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU)
hat die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
zur Optimierung des betrieblichen Ressourcenund Energiemanagements (Betriebliche Ressourcen- und Energieeffizienz) veröffentlicht. Diese ist
mit EFRE-Mitteln in Höhe von ca. 12 Mio. Euro
und zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von 2,4
Mio. Euro für die EU-Förderperiode 2014-2020
ausgestattet. Wesentliches Ziel ist die Verbesserung der Energie- und Rohstoffproduktivität in der
niedersächsischen Wirtschaft, um die CO2Emissionen zu reduzieren. Gefördert werden
Maßnahmen in folgenden Bereichen:
4. Ausbilden in Teilzeit im LK Cloppenburg
Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und dem damit verbundenen Fach- und
Nachwuchskräftemangel sind kreative Lösungen
gefragt. Die Ausbildung in Teilzeit kann so eine
Lösung sein. Sie ist ein Weg für Ausbildungsbetriebe neue motivierte Auszubildende zu gewinnen. Gleichzeitig bietet sie Berufseinsteiger/innen
und Wiedereinsteiger/innen die Möglichkeit, eine
qualifizierte Ausbildung und Familie zu vereinbaren. Die Ausbildungszeit wird auf ca. 75 Prozent
der Regelzeit reduziert, indem die tägliche oder
wöchentliche Arbeitszeit gekürzt wird.
Die Vorteile für den Ausbildungsbetrieb liegen in
der positiven Außenwirkung familienfreundlicher
Politik im Unternehmen. Zudem bringen geringere
1. Energieeffizienzprojekte (EFRE-Budget ca. 3
Mio. Euro). Investitionen in Gebäude und Anlagen
zur Verringerung des Energieverbrauchs (Prozesswärmeoptimierung, Abwärmenutzung, den
Einsatz energieeffizienter Geräte und Anlagen und
erneuerbare Energien), Errichtung von Anlagen
zur Gewinnung von Wärme aus regenerativen
Energien inkl. der Errichtung von Wärmenetzen
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sowie die innovative Speicherung erneuerbarer
Energien am Ort ihres Entstehens. Zuwendungsfähige Ausgaben sind Bauausgaben, Baunebenkosten, Anschaffungs- und Herstellungsausgaben
für technische Ausstattungen sowie Ausgaben für
notwendige Gutachten.
Einrichtungen, Unternehmen, Verbände, Kammern
und Branchenvertreter zuwendungsberechtigt, die
KMU in Niedersachsen in Fragen der Energie- und
Ressourceneffizienz unterstützen.
Kontakt:
NBank / Hannover
Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen
Günther- Allee 12-16
30177 Hannover
2. Ressourceneffizienzprojekte (EFRE-Budget
ca. 6 Mio. Euro). Wissenschaftliche Untersuchungen und Durchführbarkeitsstudien zur Erarbeitung
praxisbezogener Konzepte zum Recycling und zur
Ressourceneffizienzberatung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz und im Hinblick auf
Ressourceneffizienz (innovative Betriebsabläufe
und Organisationsformen), Betriebliche Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten sowie Investitionen in Maschinen und
Anlagen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz (z. B. Wiederaufbereitung und Recycling)
6.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Ausbildungsverbünden
Die Richtlinie zur Förderung von Ausbildungsverbünden vom Niedersächsischen Kultusministerium
(MK) wurde ebenfalls neu aufgestellt. Zur Umsetzung des Programms stehen ca. 5,9 Mio. Euro
ESF-Mittel in der EU-Förderperiode 2014-2020 zur
Verfügung. Ziel ist die bessere Versorgung mit betrieblichen Ausbildungsplätzen und ein effektives
Matching zwischen Angebot und Nachfrage in den
regionalen Ausbildungsmärkten. Gleichzeitig soll
Auszubildenden mit besonderem Förderbedarf
bzw. Zuwanderungsgeschichte (insb. auch Flüchtlingen) der Weg in die duale Berufsausbildung ermöglicht werden. Gefördert wird die Durchführung
von Verbundausbildung in Partnerschaft mit Betrieben in anerkannten Ausbildungsberufen nach
Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung oder
Altenpflegegesetz. Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf max. 42 Monate beschränkt. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des privaten
Rechts. Die Förderung aus ESF-Mitteln beträgt i.
d. R. max. 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Darunter fallen Kosten für Bildungs- und Beratungspersonal, Vergütung der Auszubildenden
(monatlich 600 Euro), Aufenthalts- und Fahrtkosten der Auszubildenden, Verbrauchsgüter und
Ausstattungsgegenstände sowie indirekte Ausgaben (z. B. Werbung, Büromaterial, Versicherung
etc.). Der Richtlinie kann neben weiteren Förderbedingungen auch das Scoring-Modell zur Bewertung von Anträgen und ein Musterfinanzierungsplan entnommen werden, der für die Projektplanung zu verwenden ist. Antragsstichtag ist voraussichtlich der 30. April 2016. Eine definitive
Entscheidung fällt Anfang kommenden Jahres und
wird dann auf der Website der NBank
(www.nbank.de) bekanntgegeben.
Ferner wird der Aufbau einer Lernfabrik/ Kompetenzzentrum zur Darstellung von aktuellen Projekten und zur Schulung von Mitarbeitern aus Unternehmen gefördert sowie Studien/ Ideenwettbewerbe zum Ausbau einer Sekundärrohstoffbörse
für KMU und Handwerksbetriebe (inkl. konzeptionelle Umsetzung). Zu den zuwendungsfähigen
Ausgaben zählen Personalkosten für wissenschaftliche Untersuchungen, zertifizierte Berater,
Anschaffungs- und Herstellungsausgaben für
technische Ausstattungen und zur Einrichtung von
Lernfabriken sowie Sach- und Personalkosten zur
Ausrichtung eines Ideenwettbewerbs und zur Erstellung von Konzepten.
3. Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke in Niedersachsen (EFREBudget ca. 3 Mio. Euro). Hier werden betriebliche
Netzwerk-Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in den beteiligten Betrieben und die Reduzierung von CO2-Emissionen gefördert. Teilnehmer an einem Netzwerk sind 7 bis 15 Betriebe
(mehrheitlich KMU). Zuwendungsfähige Ausgaben
sind Sach- und Personalkosten des NetzwerkProjektmanagements, Reisekosten, Honorare und
Kosten für Auftakt- und Abschlussveranstaltungen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden zu maximal 50 % aus EFRE- Mitteln und zu maximal 20
% aus Mitteln des Landes Niedersachsen gefördert. Antragsberechtigt sind für „Energie- und
Ressourceneffizienzprojekte“ KMU der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerksbetriebe). Weiterhin sind für die Bereiche „Ressourceneffizienzprojekte“ und „Betriebliche Netzwerke-Projekte“ auch
Kontakt:
Ansprechpartnerin: NBank in 3017 Hannover,
Günther- Wagner- Allee 12 -16
Frau Falk (Tel.: 0511 / 30031-817).
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7. Präventionsmaßnahme CEO-Fraud
tionen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw.
wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!
Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein! Sensibilisieren Sie
Ihre Mitarbeiter hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens.
Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten
- vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und
korrekte Schreibweise, Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim Auftraggeber. Kontaktaufnahme mit der
Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten. Wenden
Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle
Die Landeskriminalämter und das Bundeskriminalamt warnen vor einer neuen Betrugsmasche
zum Nachteil von Unternehmen. Beim CEO-Fraud
geben sich Täter - nach Sammlung jeglicher Art
von Information über das anzugreifende Unternehmen – beispielsweise als Geschäftsführer
(CEO) des Unternehmens aus und veranlassen
einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren Geldbetrages ins Ausland. Die Täter
nutzen hierfür Informationen, die Unternehmen in
Wirtschaftsberichten, im Handelsregister, auf ihrer
Homepage oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Die Täter legen ihr Augenmerk insbesondere auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen Investments. Für die Täter sind beispielsweise
E-Mail-Erreichbarkeiten von Interesse, da sie daraus die Systematik von Erreichbarkeiten herleiten.
Soziale Netzwerke, in denen Mitarbeiter ihre Funktion und Tätigkeit oder persönliche Details preisgeben, stellen ebenfalls eine wichtige Informationsquelle dar. Auf diese Weise verschaffen sich
die Täter das für den Betrug notwendige Insiderwissen über das betreffende Unternehmen. Die
Täter nehmen mit dem “ausgeforschten“ Mitarbeiter Kontakt auf und geben sich als Leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Handelspartner aus.
Dabei fordern sie z. B. unter Hinweis auf eine angebliche Unternehmensübernahme oder angeblich
geänderter Kontoverbindungen den Transfer eines
größeren Geldbetrages auf Konten in China und
Hong Kong, aber auch in osteuropäischen Staaten. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel
über E-Mail oder Telefon, wobei E-Mail-Adressen
verfälscht und Telefonnummern verschleiert werden. Durch CEO-Fraud konnten Kriminelle in den
letzten Monaten bereits mehrere Millionen Euro
mit zum Teil gravierenden Folgen für das betroffene Unternehmen bzw. die getäuschten Mitarbeiter
erbeuten. In einer Vielzahl von Fällen waren die
Täter jedoch nicht erfolgreich, weil die kontaktierten Mitarbeiter aufmerksam waren und sich von
den professionell vorgehenden Tätern nicht täuschen ließen. Zum Schutz vor der Betrugsmasche
rät die Polizei: Achten Sie darauf, welche Informa-
Kontakt:
Landeskriminalamt Niedersachsen
Zentrale Ansprechstelle Cybercrime
für die niedersächsische Wirtschaft
Telefon: 0511 26262-3804
Fax: 0511 26262-3850
Email: [email protected]
8.
Delegationsreise von Staatssekretärin
Behrens nach Kolumbien im Feb. 2016
In der Zeit vom 21. bis 28. Februar 2016 wird Frau
Staatssekretärin Behrens mit einer Wirtschaftsdelegation Kolumbien besuchen. Stationen der
Reise werden Bogotá, Medellín und Cartagena
sein. Im Mittelpunkt der Reise sollen wirtschaftliche und politische Gespräche, Veranstaltungen
mit Unternehmenspräsentationen, Kooperationsbörsen sowie Unternehmensbesichtigungen stehen. Wenn Interesse an einer Teilnahme besteht,
senden Sie einen Anmeldebogen an die IHK Hannover.
Kontakt:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr, Friedrichswall 1 30159 Hannover, Tel.: 0511-120-0
Das Team der Stabsstelle Wirtschaftsförderung wünscht Ihnen und
Ihrer Familie einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches
Jahr 2016!
Katharina Deeben
Ludger Groteschulte
Andreas Thielscher
Ihre Ansprechpartner in der Wirtschaftsförderung:
04471/15-236
Andrea Bornhorst
04471/15-261
Petra Hinrichs
04471/15-440
Christine Brinkmeier
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04471/15-365
04471/15-272
04471/15-139