SPORTHANDBUCH

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SPORTHANDBUCH
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch |
Entwurf Stand März 2005
SPORTHANDBUCH
Entwurf, Stand März 2005
Geht in Druck voraussichtlich Mitte 2005
Inhalt
Anz. Seiten
Kennz.
PDF Seite
Vorwort....................................... 2 ................... ........................ 2
Kennziffern................................. 4 ................... ........................ 4
Allgemeiner Teil ......................... 20 .................A ....................... 8
Kurzwaffe.................................. 30 .................K ...................... 28
Langwaffe ................................. 44 .................L ...................... 58
Jugend ....................................... 9 ..................J ..................... 102
Perkussion................................. 26 .................P ..................... 111
Silhouette .................................. 49 .................S ..................... 137
Field Target ............................... 11 .................F ..................... 186
Western Schießen...................... 24 ................ W..................... 197
IPSC-Kurzwaffe ......................... 81 ................I-K .................... 221
IPSC-Flinte................................. 90 ................I-F .................... 302
IPSC-Büchse.............................. 78 ................I-B .................... 392
Schießscheiben.......................... 19 .............. SCH................... 470
Gesamt ..................................... 490 ................. ...................... 488
JMK
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Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Vorwort
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Vorwort
Das nun vorliegende Sporthandbuch 2004 ist eine Weiterentwicklung des
Sporthandbuchs 2000. Letzteres war nach 1991 und 1994 die dritte vollständige Überarbeitung der Sportordnung des Bundes Deutscher Sportschützen 1975
e.V. (BDS).
Entsprechend dem neuen Bundeswaffengesetz musste der BDS seine mit diesem Sporthandbuch dokumentierte Sportordnung vom Bundesverwaltungsamt
(BVA) „genehmigen“ lassen, um als Schießsportverband anerkannt zu werden. Die Erfordernis einer „genehmigten“ Sportordnung ist neu und Ergebnis
der Gesetzesänderungen, die am vom Bundestag bereits mit sehr großer Mehrheit verabschiedeten Waffenneuregelungsgesetz als Folge des Amoklaufs von
Erfurt nachträglich vorgenommen wurden.
Betont werden soll aber auch, dass das BVA sich im Verlauf der Prüfung der
Sportordnung des BDS, die äußerst intensiv war, sehr fair und kooperativ verhalten hat und nach einem etwas raueren Prüfungsbeginn am Ende als Ergebnis eine Sportordnung geschaffen wurde, die die uneingeschränkte Zustimmung des BVA gefunden hat und mit der der BDS sicher auch gut leben kann.
Gegenüber dem Sporthandbuch 2000 ist auf Veranlassung des Autors das 50m
Fallscheibenschießen mit Langwaffen in Kurzwaffenpatronenkalibern neu
hinzugekommen. Die Regeln für das BDS-Western-Schießen wurden von Herbert Dummer, Reinhard Baumann und Andreas Schmitz vollständig überarbeitet. Die Regeln für das Field Target Schießen mit Luftdruckwaffen wurden
von Prof. Volker Blüm den immissionsrechtlichen Anforderungen angepasst.
Die Überarbeitung und Aktualisierung des Allgemeinen-, des Jugend-, des
Kurz- und des Langwaffenstandardteils lag in den bewährten Händen von Frau
Sigrid Schuh.
Zum ersten Mal seit 1994 sind nun die IPSC Regeln angepasst worden und im
Gegensatz zur vorherigen Ausgabe auch wieder Bestandteil der aktuellen und
veröffentlichten Sportordnung. Insbesondere - und dies sei ausdrücklich hervorgehoben -basieren die Regeln weitestgehend auf dem aktuellen internationalen IPSC Reglement, das Jürgen Tegge übersetzt hat. Die davon vorgenommenen Abweichungen haben ihren Grund in den Anforderungen des deutschen Waffengesetzes und der entsprechenden Verordnung.
Diese restriktiven gesetzlichen Anforderungen haben ihren Ursprung genauso
wie die bereits oben angesprochene „Genehmigungspflicht“ der Sportordnung
an sich, in der Anlassgesetzgebung nach Erfurt und einer in den Medien gegen
das IPSC Schießen gerichteten Hetzkampagne eines ehemaligen BDS Präsidenten im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Erfurter Tat. Ursprünglich
sah das neue Waffengesetz einen erheblich größeren Freiraum für den organisierten Schießsport vor.
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Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Vorwort
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Erfreulich ist, dass durch die vom Autor seit vielen Jahren geforderte, unterstützte und selbst betriebene Weiterentwicklung des internationalen IPSC Reglements die in Deutschland notwendigen Abweichungen in weiten Bereichen
nur gering sind, insbesondere, wenn man sich die Veranstaltungen im europäischen Ausland betrachtet, falls ähnliche Schießstandverhältnisse wie bei uns
vorliegen, was ja häufig der Fall ist. Ganz neu für den Bereich des BDS auf
Bundesebene ist das IPSC-Flinten- und -Büchsenschießen. Hier sind neben
den Änderungen aus waffenrechtlichem Anlass auch einige wenige Einschränkungen wegen sicherheitstechnischer Bedenken aus dem Führungsbereich der zuständigen Schießstandsachverständigen aufgenommen worden.
Ohne Einverständnis von dieser Seite stehen keine für das IPSC Schießen,
insbesondere für das IPSC-Langwaffenschießen abgenommenen und genehmigten Schießstände zur Verfügung.
Das schießsportliche Angebot des BDS kann sich sicherlich sehen lassen. Der
Verband hat sein möglichstes getan, um allen erdenklichen Wünschen entgegen zu kommen.
Dabei soll auch darauf hingewiesen werden, dass sich aus der Vielzahl der
verschiedenen Disziplinen nicht notwendigerweise ein Erfordernis für eine
entsprechende Vielzahl von verschiedenen Schusswaffen ergibt. Häufig lässt
sich eine geeignete Waffe in einer ganzen Reihe von Disziplinen verwenden.
Gerade auch angesichts dieses breiten schießsportlichen Angebots soll an alle
Mitglieder appelliert werden, sich an den schießsportlichen Veranstaltungen
des BDS möglichst rege zu beteiligen. Die Gesellschaft, in der wir leben, akzeptiert die private Verfügungsgewalt von Schusswaffen kaum auf der Basis
des bloßen Besitzenswollens, sondern bei Sportschützen nur als Voraussetzung für eine aktive schießsportliche Verwendung dieser Geräte. Dies sollte
niemals vergessen werden.
Friedrich Gepperth
Präsident
Eiche, Oktober 2004
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Kennziffernliste der BDS Schießsportdisziplinen
Allen Disziplinen ist eine Kennzahl zugeordnet. Diese Kennzahl muss vom Antragsteller bei
Anträgen zur Ausstellung waffenrechtlicher Genehmigungen zur eindeutigen Zuordnung der
beantragten Waffen verwandt werden.
Kennziffer Wertungsklasse
Kurzwaffenprogramm (Standarddisziplinen)
1101
1102
1103
1106
1107
1108
1109
1110
1111
1112
1114
1115
25m-Schießen
25m-Schießen Pistole b. 9 mm
25m-Schießen Pistole üb. 9 mm
25m-Schießen Pistole Magnum
25m-Schießen Revolver bis .38
25m-Schießen Revolver üb. .38
25m-Schießen Revolver Magnum b. .357
25m-Schießen Revolver Magnum üb. .357
25m-Schießen Freie Klasse Pist./Rev. 5,6 mm/.22 lfb
25m-Schießen Freie Klasse Pist./Rev. min. 7,62 mm
25m-Schießen Freie Klasse Pist./Rev. 5,6 mm/.22 lfb mit Optik
25m-Schießen Dienst-Sportpistole/-revolver
25m-Schießen Freie Klasse .32 S&W long
1201
1202
1203
1204
1205
1206
1208
1209
1210
1211
1214
Mehrdistanzschießen
Mehrdistanzschießen Pistole b. 9 mm
Mehrdistanzschießen Pistole üb. 9 mm
Mehrdistanzschießen Pistole Magnum bis .357
Mehrdistanzschießen Pistole Magnum über .357
Mehrdistanzschießen Revolver unter 4"
Mehrdistanzschießen Revolver Spezial
Mehrdistanzschießen Revolver Magnum bis .357
Mehrdistanzschießen Revolver Magnum über .357
Mehrdistanzschießen Freie Klasse Pistole/Revolver 5,6 mm/.22 lfb
Mehrdistanzschießen Freie Klasse Pistole/Revolver min. 7,62 mm
Mehrdistanzschießen Dienst-Sportpistole/-revolver
1301
1306
1316
1317
25m-Fallscheiben-Schießen
25m-Fallscheiben-Schießen Pistole
25m-Fallscheiben-Schießen Revolver
25m-Fallscheiben-Schießen Freie Klasse Pistole mind. 7,62 mm
25m-Fallscheiben-Schießen Freie Klasse Revolver mind. 7,62 mm
1401
1403
1406
1408
1410
1411
1413
Speed-Schießen
25m-Speed-Schießen Pistole Standardkaliber
25m-Speed-Schießen Pistole Magnum
25m-Speed-Schießen Revolver Standardkaliber
25m-Speed-Schießen Revolver Magnum
25m-Speed-Schießen Freie Klasse Pistole/Revolver 5,6 mm/.22 lfb
25m-Speed-Schießen Freie Klasse Pistole/Revolver mind. 7,62 mm
25m-Speed-Schießen Single Action Revolver
2101
2102
2103
2104
2105
50m Disziplinen
50m Präzision Sportgewehr Selbstlader Kurzwaffenpatronen
50m Präzision Sportgewehr Selbstlader KK
50m Präzision Unterhebelrep. Kurzwaffenpatronen
50m Präzision Unterhebelrep. KK
50m Präzision Dienstsportgew. offene Kimme KK
Langwaffenprogramm (Standarddisziplinen)
Kennziffern Seite 1
2106
2107
2108
2109
2203
2204
2211
2212
2301
2302
2310
2312
2401
2501
2503
2510
2511
50m Präzision Dienstsportgew. geschl. Kimme + Diopter KK
50m Präzision Matchsportgew. KK
50m Präzision Präzisionssportgewehr KK
50m Präzision Freie Klasse KK ZF
50m Intervall Unterhebelrep. Kurzwaffenpatronen
50m Intervall Unterhebelrep. KK
50m Intervall Unterhebelrep. Kurzwaffenpatronen optische Visierung
50m Intervall Sportgewehr Selbstlader KK offene Visierung
50m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader Kurzwaffenpatronen
50m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader KK
50m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader Kurzwaffenpatronen opt. Visierung
50m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader KK offene Visierung
50m Symbolscheiben-Schießen Sportgewehr Selbstlader KK
50m Fallscheiben-Schießen Sportgewehr Selbstlader KW
50m Fallscheiben-Schießen Unterhebelrepetierer KW
50m Fallscheiben-Schießen Sportgewehr Selbstlader KW opt. Visierung
50m Fallscheiben-Schießen Unterhebelrepetierer KW opt.Visierung
3101
3103
3104
3105
3106
3107
3111
3114
3117
3118
3205
3210
3212
3213
3309
3312
3313
3314
3412
3413
3416
100m Disziplinen
100m Präzision Matchsportgewehr
100m Präzision Präzisionssportgewehr
100m Präzision Jagdgewehr
100m Präzision Unterhebelrep.
100m Präzision Dienstsportgew. Offene Kimme
100m Präzision Dienstsportgew. Geschl. Kimme
100m Präzision Dienstsportgew. Zielfernrohr
100m Präzision Sportgewehr Selbstlader optische Visierung
100m Präzision ZF-Gewehr Ordonnanzkaliber 100 m
100m Präzision ZF-Gewehr 100 m
100m Intervall Unterhebelrepetierer
100m Intervall Dienstsportgewehr
100m Intervall Sportgewehr Selbstlader b. 6,4
100m Intervall Sportgewehr Selbstlader üb. 6,4
100m Zeitserie Dienstsportgew. Selbstlader
100m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader b. 6,4
100m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader üb. 6,4
100m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader optische Visierung
100m Fertigkeit Sportgewehr Selbstlader b. 6,4
100m Fertigkeit Sportgewehr Selbstlader üb. 6,4
100m Fertigkeit Sportgewehr Selbstlader Zielfernrohr
4101
4102
4103
4104
4105
4106
4107
300m Disziplinen
300m Präzision Matchsportgewehr
300m Präzision Dienstsportgew. Offene Kimme
300m Präzision Dienstsportgew. Geschl. Kimme + Diopter
300m Präzision alle Zielfernrohrgewehre
300m Präzision Hochleistungsgewehr
300m Präzision Sportgewehr Selbstlader Zielfernrohr
300m Präzision ZF-Gewehr 300
4600
4700
4701
Wurfscheibenschießen
Trap
Skeet
Skeet-Vorderschaftrepetierflinte
Kennziffern Seite 2
Silhouetten Schießen
5101
5102
5103
5104
5201
5202
5203
5204
5301
5302
5401
5402
5501
5502
Big Bore Pistol – Revolver
Big Bore Pistol – Production
Big Bore Pistol – Standing
Big Bore Pistol – Unlimited
Small Bore Pistol – Revolver
Small Bore Pistol – Production
Small Bore Pistol – Standing
Small Bore Pistol – Unlimited
Field Pistol – Production
Field Pistol – Production any sights
Big Bore Rifle – Silhouette
Big Bore Rifle – Huntin
Small Bore Rifle – Silhouette
Small Bore Rifle – Light
Perkussionsschießen
610X
611X
612X
613X
614X
615X
616X
617X
618X
619X
640X
641X
642X
643X
644X
645X
646X
647X
648X
649X
650X
Standard Perkussionspistole
Freie Perkussionspistole
Standard Steinschlosspistole gezogener Lauf
Standard Steinschlosspistole glatter Lauf
Standard Perkussionsrevolver I
Standard Perkussionsrevolver II
Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen
Freier Perkussionsrevolver
Standard Patronen Revolver
Standard Radschlosspistole
Standard Perkussionsgewehr I
Standard Perkussionsgewehr II
Freies Perkussionsgewehr
Standard Perkussionsdienstgewehr
Perkussions-Hinterlader
Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I
Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II
Muskete
Standard Einzelladergewehr
Standard Mehrladergewehr
Standard Radschlossgewehr
7101
7102
7103
7104
7105
Field Target Klasse 1
Field Target Klasse 2
Field Target Klasse 3
Field Target Klasse 4
Field Target Klasse 5
Field Target Schießen
Jugendprogramm / Silhouette mit Luftdruck
7301
7311
7501
7511
Luftdruck-Pistole
Freie Klasse Luftdruck Pistole/Revolver
Luftdruck-Gewehr
Freie Klasse Luftdruck-Gewehr
Kennziffern Seite 3
IPSC-Schießen
8101
8102
8103
8104
8105
8201
8202
8203
8204
8301
8302
8303
8304
IPSC-Schießen Offene Klasse
IPSC-Schießen Standard Klasse Pistole
IPSC-Schießen Modifizierte Klasse
IPSC-Schießen Production-Klasse
IPSC-Schießen Standard Klasse Revolver
IPSC-Flintenschießen Offene Klasse
IPSC-Flintenschießen Modifizierte Klasse
IPSC-Flintenschießen Standard Klasse
IPSC-Flintenschießen Standard Klasse Repetierer
IPSC-Büchsenschießen Offene Klasse Selbstlader
IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Selbstlader
IPSC-Büchsenschießen Offen Klasse Repetierer
IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Repetierer
Western-Schießen
9101
9102
9103
9201
9202
9203
9301
9302
9303
Western-Schießen 1890er Revolver
Western-Schießen 1890er Büchse
Western-Schießen 1890er Flinte
Western-Schießen 1880er Revolver
Western-Schießen 1880er Büchse
Western-Schießen 1880er Flinte
Western-Schießen 1870er Revolver
Western-Schießen 1870er Büchse
Western-Schießen 1870er Flinte
Kennziffern Seite 4
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Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Allgemeiner Teil
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ALLGEMEINER TEIL
A.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A.2. WETTBEWERBE (ALLGEMEIN)
A.3. MEISTERSCHAFTEN
A.4. SCHIEßSTÄTTE UND SCHIEßSTAND
A.5. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
A.6. ORGANISATION VON WETTBEWERBEN
A.7. VORBEREITUNG VON SCHIEßVERANSTALTUNGEN
A.8. WAFFEN- UND AUSRÜSTUNGSKONTROLLE
A.9. SCHEIBENAUSWERTUNG
A.10. EINSPRÜCHE, PROTESTE UND WETTBEWERBSGERICHT
A.11. EINHALTUNG DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN UND
ABWEICHUNGEN VON DER SPORTORDNUNG
A.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A.1.01. Allgemeine Verbindlichkeit
In diesem Sporthandbuch sind die allgemein verbindlichen Regelungen und
Bestimmungen zur Durchführung des Schießsports im Bund Deutscher Sportschützen zusammengefasst. Sie stellen die Sportordnung des Bundes Deutscher Sportschützen dar. Die nachfolgenden Ausführungen und Bestimmungen gelten für weibliche wie für männliche Personen (Schützen/Schützinnen),
auch wenn aus sprachlichen Gründen nur männliche Personen erwähnt sind.
A.1.02. Geltungsbereich
Jeder Schütze ist den Regelungen und Bestimmungen dieses Sporthandbuchs,
den Bestimmungen der Schieß- und Standordnung und bei Wettbewerben den
Bedingungen der Ausschreibung unterworfen, die er durch seine Teilnahme
am Wettbewerb anerkennt.
Die Allgemeinen Bestimmungen des Teils A gelten für alle Teilbereiche dieses Sporthandbuchs, soweit in einzelnen Teilbereichen nicht spezielle Regelungen vorgesehen sind.
A.1.03. Gleichbehandlungsgrundsätze
Wo der Wortlaut des Sporthandbuchs nicht eindeutig ist, sind Entscheidungen
unter Beachtung des sportlichen Anstandes zu treffen. Auf eine Gleichstellung
aller Teilnehmer im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten ist zu achten.
A.1.04. Erleichterungen für Körperbehinderte
Körperlich Beeinträchtigten sind auf Antrag notwendige Hilfen personeller
und sachlicher Art zu gestatten, um eine Gleichstellung mit nicht
beeinträchtigten Schützen herzustellen.
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Sporthandbuch Allgemeiner Teil
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Erleichterungen, die eine Änderung des Disziplinablaufes erfordern, sind unzulässig.
Grundvoraussetzung ist, dass der Schütze im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit min. 50 % ist. In diesen Fällen sind die nachfolgend
aufgeführten Hilfsmittel/Änderungen erlaubt, sofern diese ohne bauliche Änderungen am Stand einsetzbar sind:
• Rollstuhlfahrer können sitzend freihändig, statt stehend bzw. liegend
schießen. Dabei muss der Schütze sicherstellen, dass der Rollstuhl entsprechend feststellbar ist.
• Eine Teilnahme an Disziplinen, die einen Positionswechsel zu unterschiedlichen Entfernungen erfordern, ist nicht möglich.
• Stehhilfen für Behinderungen im Unter- und/oder Oberschenkel müssen handelsüblich sein. D. h. sie müssen im allgemeinen Handel erhältlich sein. Wird eine Stehhilfe oder ersatzweise ein Stuhl benützt, darf
keine Rückenlehne vorhanden sein.
• Einhändige oder einseitig gelähmte Schützen dürfen als Hilfe eine
Pendelschnur benützen. Voraussetzung ist, dass auf dem Stand eine
entsprechende Befestigungsmöglichkeit oder Gestell vorhanden ist.
Pendelschnur und ggf. Gestell hat der Schütze selbst zu stellen.
Der Antrag auf Erleichterung ist über den Landesverband beim zuständigen
Bundessportleiter des BDS zu stellen. Über den Antrag ist innerhalb von 2
Monaten zu entscheiden.
Die Entscheidung bindet alle Veranstalter von Meisterschaften und offiziellen
Pokalschießen.
A.1.05. Andere schießsportliche Verbände
BDS Mitglieder können sich ohne Nachteile in anderen schießsporttreibenden
Vereinen und Verbänden schießsportlich betätigen.
A. 1.06. Minderjährige Schützen
Die Ausübung des Schießsports ist gemäß dem derzeit gültigen Waffengesetz
minderjährigen Schützen nur wie folgt gestattet:
Kinder (vollendetes 12. Lebensjahr und noch nicht 14 Jahre alt) dürfen nur mit
Druckluft-, Federdruckwaffen oder Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden, schießen. Voraussetzung dafür ist,
dass dieses Schießen unter der Obhut einer verantwortlichen und zur Kinderund Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson geschieht.
Jugendliche (vollendetes 14. Lebensjahr und noch nicht 16 Jahre alt sind) dürfen nur in Anwesenheit eines Sorgeberechtigten oder mit seinem schriftlichen
Einverständnis unter der Obhut einer verantwortlichen und zur Kinder- und
Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson schießen, soweit es
nicht um Druckluft-, Federdruckwaffen oder Waffen, bei denen zum Antrieb
der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden handelt. Beim Schießen mit
letzteren Waffen kann das Schießen von Jugendlichen auch ohne Anwesenheit
einer verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen
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Sporthandbuch Allgemeiner Teil
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geeigneten Aufsichtsperson geschehen soweit allgemein eine verantwortliche
Aufsichtsperson das Schießen überwacht.
Für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gelten für das Schießen
die Vorschriften für Erwachsene soweit dies unter Aufsicht einer volljährigen
verantwortlichen Aufsichtsperson geschieht.
A.1.07. Gäste
Gäste, die am satzungsgemäßen Schießsport des BDS teilnehmen, sind durch
den BDS gegen Unfall und Haftpflicht versichert. Gäste, die nicht nach den
Regeln des BDS schießen, hat der Schießstandbetreiber vor dem Schießen
nach Maßgabe der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu versichern.
Als Gäste gelten Personen, die zum Zwecke der Heranführung an den Schießsport zeitlich begrenzt am Training oder an Wettbewerben teilnehmen oder im
Ausland wohnende Wettbewerbteilnehmer.
A.2. WETTBEWERBE (ALLGEMEIN)
A.2.01. Mindestanforderungen
Als Wettbewerb gilt eine Schießveranstaltung nur dann, wenn bei Kurzwaffen
mindestens 20 Schuss und bei Langwaffen und Perkussionswaffen mindestens
15 Schuss gefordert werden.
A.2.02.Wettbewerbsarten
Wettbewerbe können für Meisterschaften, für schießsportliche Pokalschießen
und für sonstige schießsportliche Veranstaltungen durchgeführt werden. Sie
sind nicht beschränkt auf das in diesem Sporthandbuch angebotene Sportprogramm.
Wird bei der Austragung eines Wettbewerbs von den Disziplinen/Wettbewerbsabläufe dieses Sporthandbuchs abgewichen, so bedürfen,
sofern Versicherungsschutz über den BDS gewünscht wird, diese Wettbewerbe der Zustimmung des BDS Präsidiums.
Wird durch den Veranstalter eine eigene Versicherung abgeschlossen, gilt
A.11.02!
A.3. MEISTERSCHAFTEN
A.3.01. Gliederung und Austragung
Die Meisterschaften gliedern sich in
a) Vereinsmeisterschaften
b) Bezirksmeisterschaften (soweit vorhanden)
c) Landesmeisterschaften
d) Deutsche Meisterschaften
e) Internationale Meisterschaften (soweit vorhanden)
Diese Reihenfolge ist verbindlich. Die Meisterschaften können als „offene”
Meisterschaften ausgeschrieben werden.
A-3-
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Sporthandbuch Allgemeiner Teil
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Ab der Vereinsmeisterschaft sind alle Wettbewerbsklassen und Disziplinen
anzubieten. (siehe auch A 3.05, 3.07 und A 3.08)
Ausnahmen, zum Beispiel wegen Krankheit, regeln die Landesverbände auf
schriftlichen Antrag des Vereins oder des Betroffenen. Ausnahmen für die
Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft regelt der BDS auf Antrag des zuständigen Landesverbandes. Anträge müssen spätestens zum Meldeschluss
beim Veranstalter der Meisterschaft vorliegen.
A.3.02. Termine
Die Landesverbände, Bezirke und Vereine legen die Termine für ihre Meisterschaften selbst fest.
A.3.03. Abgabe der Meldungen
Die Meldungen zur Deutschen Meisterschaft müssen spätestens bis zu dem
vom BDS Gesamtvorstand festgelegten Termin ( = letzter Eingang der Meldung beim Bundessportleiter) an den jeweiligen Bundessportleiter durch die
Landesverbänden gesendet werden.
Der Termin wird spätestens im November des Vorjahres durch den BDS Gesamtvorstand festgelegt und den Landesverbänden mitgeteilt.
A.3.04. Austragungsvoraussetzungen bei Deutschen Meisterschaften
(DM) und anderen Meisterschaften
Voraussetzungen für die Austragung einer Deutschen Meisterschaft in einer
Disziplin/Wettbewerbsklasse sind:
• in der Schützenklasse mindestens 10 qualifizierte Schützen
• in der Damen- und Jugendklasse mindestens 5 qualifizierte Schützinnen/Schützen
• in der Alters- und Seniorenklasse mindestens 5 qualifizierte Schützinnen/Schützen
Die Disziplin/Wettbewerbsklasse wird ausgetragen, wenn sich die oben genannte Anzahl Teilnehmer/innen qualifiziert hat. Sollten bei der Rückmeldung
Absagen erfolgen und die Anzahl Teilnehmer/innen unter die Mindestzahl
sinken, wird die Disziplin/Wettbewerbsklasse trotzdem ausgetragen.
A.3.04.1. Gesamtwertung bei Deutschen Meisterschaften (DM) und anderen Meisterschaften
Durch die Ausschreibung wird geregelt, ob für die einzelnen Disziplinen eine
„Gesamtwertung“ erstellt wird.
Dabei werden die Ergebnisse der drei Besten aus allen Wettbewerbsklassen in
dieser Disziplin ermittelt.
A.3.05. Austragungsvoraussetzungen bei Bezirks- und Landesmeisterschaften
Bei Bezirks- und Landesmeisterschaften kann von den Mindeststarterzahlen
(unter A 3.04) durch die Ausschreibung abgewichen werden.
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Werden die in dieser Ausschreibung genannten Zahlen nicht erreicht, so ist
den betroffenen Schützen/innen die Möglichkeit einer Qualifikation zur nächst
höheren Meisterschaft zu bieten, sofern sie das Zulassungslimit für die Bezirks-/ Landesmeisterschaft in ihrer entsprechenden Klasse erreicht haben.
A.3.06. Zusammenfassung von Disziplinen
Disziplinen werden bei der DM nicht zusammengefasst.
A.3.07. Wettbewerbsklassen
1. Jugendklasse
Alle weiblichen und männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres
mindestens 12 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres höchstens 21
Jahre alt werden.
2. Damenklasse
Alle weiblichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 21 Jahre
alt sind.
3. Schützenklasse
Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 21 Jahre
alt sind oder im Verlauf des Sportjahres 46 Jahre alt werden.
4. Altersklasse
Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 46 Jahre
alt sind oder im Verlauf des Sportjahres 55 Jahre alt werden.
5. Seniorenklasse
Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 55 Jahre
alt sind.
6. Super Seniorenklasse
Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 65 Jahre
alt sind.
A.3.08. Zusammenfassung von Wettbewerbsklassen
Haben sich für eine Meisterschaft nicht genügend Jugendliche, Schützinnen
bzw. in der Alters- oder Seniorenklasse nicht genügend Schützen qualifiziert,
wird wie folgt verfahren:
• Kommt die Jugendklasse nicht zustande, werden die qualifizierten
Teilnehmer/innen der Schützenklasse bzw. Damenklasse zugeordnet.
• Kommt die Damenklasse nicht zustande, werden die qualifizierten
Teilnehmerinnen ihrem Alter entsprechend zugeordnet.
• Kommt die Seniorenklasse nicht zustande, werden die qualifizierten
Teilnehmer/innen der Altersklasse zugeordnet. Kommt auch diese
nicht zustande, werden sie der Schützenklasse zugeordnet.
Die Meldung zur nächst höheren Meisterschaft hat getrennt zu erfolgen. D.h.
Zusammenfassungen sind vor der Weitermeldung wieder zu trennen.
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A.3.09. Einstufung in die Schützenklasse
Auf Antrag des Teilnehmers können Damen, Jugendliche, AltersklasseSchützen und Senioren in der Schützenklasse der jeweiligen Disziplin - und
damit in der Wertung - starten. Sie bleiben dann für alle weitergehenden Meisterschaften der Schützenklasse zugeordnet.
A.3.10. Mannschaften
Bei den Deutschen Meisterschaften Kurz-, Langwaffe und Perkussion erfolgt
keine Mannschaftswertung.
A.3.11. Teilnahmebedingungen für den einzelnen Schützen
An Meisterschaften des BDS dürfen nur BDS Mitglieder teilnehmen, soweit es
sich nicht um internationale Veranstaltungen handelt. Bei letzteren sind nach
Maßgabe der Ausschreibung und Zulassung durch den Verantwortlichen auch
ausländische Schützen teilnahmeberechtigt.
Die Teilnahme an Meisterschaften des BDS ist nur den BDS-Mitgliedern erlaubt, die oder deren Verein die Jahres- und Versicherungsbeiträge in voller
Höhe an den Landesverband bezahlt haben.
A.3.12. Qualifikation zu einer Meisterschaft
Voraussetzung für die Startberechtigung bei einer Meisterschaft ist, dass sich
der Schütze für die Teilnahme qualifiziert hat. Dies erfolgt i.d.R. durch das
Ergebnis, dass der Schütze in der vorangegangenen Meisterschaft gem. der
Reihenfolge in seiner Wettbewerbsklasse A 3.01 erzielt hat.
Weiterhin besteht bei den Wettbewerben K, L und P die Möglichkeit, sich an
der Qualifikation zur Landesmeisterschaft bzw. zur Deutschen Meisterschaft
mit den Ergebnissen zu beteiligen, die der Schütze bei der Landesmeisterschaft bzw. Deutschen Meisterschaft des unmittelbar vorangegangen Sportjahres erzielt hat. Hat der Schütze im Vorjahr nicht an der jeweiligen Meisterschaft teilgenommen, ist eine Direktmeldung nicht möglich.
Möglich sind folgende Direkt-Meldungen:
Ergebnis letzte Deutsche Meisterschaft Æ Deutsche Meisterschaft
Ergebnis der letzten Landesmeisterschaft oder Deutschen Meisterschaft Æ
Landesmeisterschaft
Die Meldung hat zu Beginn des Sportjahres, gleichzeitig mit der Abgabe der
Meldung der Vereinsmeisterschaftsergebnisse, zu erfolgen.
Wird von der Möglichkeit der Direktmeldung Gebrauch gemacht, ist eine
Teilnahme an der Bezirksmeisterschaft (bei Direkt-Meldung zur Landesmeisterschaft) bzw. an der Bezirks- und Landesmeisterschaft (bei Direkt-Meldung
zur Deutschen Meisterschaft) nicht zulässig.
Verstöße gegen das „Durchmeldungsverfahren“ führen zur Disqualifikation in
den betreffenden Disziplinen.
Der jeweilige Bundessportleiter kann bei einer Meisterschaft für die er zuständig ist, Startplätze, die wegen des Fernbleibens von qualifizierten Startern
nicht genutzt werden, nach vor Beginn der Meisterschaft bekannt gegebenen
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Kriterien vergeben. Dabei ist auch die vorrangige Berücksichtigung von Helfern zulässig.
A.3.13. Abbruch einer Meisterschaft
Bei Abbruch einer Meisterschaft durch den Veranstalter kann das Ergebnis der
vorangegangenen Meisterschaft für die Teilnahme an der folgenden Meisterschaft gewertet werden.
A.3.14. Teilnahmevoraussetzungen
Bei Bezirks-, Landesmeisterschaften und der Deutschen Meisterschaft des
BDS ist ein Schütze nur dann startberechtigt, wenn sein Verein ihn termingerecht gemeldet hat, der Veranstalter ihn zur Meisterschaft zugelassen hat und
das Startgeld fristgerecht bezahlt wurde.
Das Ausbleiben einer Einladung zu einer Meisterschaft soll der Betroffene bis
spätestens 4 Wochen vor der Meisterschaft gegenüber dem Veranstalter rügen.
A.3.15. Starts für mehrere Vereine
Ein Schütze darf in einem Sportjahr bei Meisterschaften des BDS in einer Disziplin nur für einen Verein starten. Er hat sich vor Beginn der Vereinsmeisterschaften zu entscheiden, für welchen Verein er in einer Disziplin startet.
Verstöße führen zur Disqualifikation in den betreffenden Disziplinen.
A.3.16. Wohnsitzwechsel
Bei Wohnsitzwechsel innerhalb eines Sportjahres kann ein Schütze den Verein
mit sofortiger Wirkung wechseln und seine weiteren Starts für diesen wahrnehmen. Er hat dies über seinen Landesverband dem Veranstalter sofort mitzuteilen.
A.3.17. Landesverbandswechsel
Bei Landesverbandswechsel können Schützen an der Landesmeisterschaft des
neuen Verbandes teilnehmen, wenn sie die Qualifikationsvoraussetzungen des
neuen Landesverbandes erfüllen. Die Meldung der Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft, der Bezirksmeisterschaft oder gleichgestellter Qualifikationen
erfolgt durch den bisherigen Landesverband.
Zur erstmaligen Teilnahme an Schießwettbewerben bedarf es auf Antrag des
neuen Vereins der Zustimmung des neuen Landesverbandes.
A.3.18. Helferdienst/Schießleiter
Bei den DM’s im Kurz- und Langwaffenschießen ist der Schießbetrieb auf
jedem Schießstand durch einen geprüften BDS-Schießleiter zu leiten.
Bei Landes- und Bezirksmeisterschaften wird die Leitung des Schießbetriebs
auf den Schießständen durch geprüfte BDS-Schießleiter dringendst empfohlen.
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A.3.19. Helferdienst
In allen Disziplinen dieses Sporthandbuchs ist es zulässig, dass der Veranstalter einer Meisterschaft oder eines Wettbewerbs die Teilnehmer der Veranstaltung zu Helferdiensten verpflichtet. Dies kann das Abkleben oder Wechseln
von Scheiben, das Aufstellen von Klappscheiben oder die Auswertung in der
Anzeigerdeckung beim Langwaffenschießen mit den dazugehörenden Tätigkeiten umfassen. Teilnehmer, die sich weigern, diese Helferdienste abzuleisten, können aus der Wertung genommen werden. Die verpflichtende Einteilung zu Helferdiensten sollte in der Wettbewerbsausschreibung bekannt gegeben sein.
A.4. SCHIEßSTÄTTE UND SCHIEßSTAND
A.4.01. Schießstätte
Als Schießstätte wird die gesamte Anlage, die aus einem oder mehreren
Schießständen und den für die Schießvorhaben notwendigen Bauten sowie
Betriebs- und Versorgungseinrichtungen besteht, bezeichnet.
A.4.02. Schießstand
Der Schießstand ist der Ort an dem entsprechend der Standzulassung geschossen wird. Er besteht aus dem Schützenstand, den Schießbahnen mit Schießbahnsohle, den Scheibenständen oder Zielobjekten (Ziele) und den Sicherheitsbauten (Seitensicherung, Höhensicherung, Abschluss der Schießbahn
(Geschossfang)).
A.4.03. Schießstandzulassung
Schießübungen dürfen nur entsprechend der Zulassung der benutzten Schießstände durchgeführt werden. Die Zulassung muss für die verwendeten Waffen
und Munition, für die entsprechenden Schießentfernungen, Anschlagsarten
und alle verwendeten Ziele vorhanden sein.
A.4.04. Verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsichten)
Das Schießen im Trainings- wie im Wettbewerbbetrieb muss immer von einer
auf dem jeweiligen Schießstand anwesenden verantwortlichen Aufsichtspersonen überwacht werden. Hierzu sind die Vorschriften der §§ 10 und 11 der
Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu beachten und einzuhalten.
A.4.05. Maßkriterien
Schießentfernungen werden vom Scheibenspiegel bis zur Vorderkante des
Schießtisches oder zu einer Entfernungsmarkierung am Schützenstand gemessen. Die Entfernungsmarkierung bzw. die Vorderkante des Schießtisches darf
im Liegendanschlag nicht mit den Ellenbogen, im Kniend- und Stehendanschlag nicht mit den Füßen berührt werden.
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A.4.06. Toleranzen
Sofern keine Einzelregelungen genannt sind, gilt grundsätzlich eine Toleranz
von plus/minus 1 %.
A.4.07. Zeit
Auf dem Schießstand soll an gut sichtbarer Stelle eine Uhr angebracht sein.
A.4.08. Kennzeichnung der Schützenstände und Scheiben
Die Scheibenrahmen und die zugehörigen Schützenstände müssen mit derselben Nummer gekennzeichnet sein.
Die Kennzeichnung muss während des gesamten Wettbewerbs deutlich sichtbar sein.
Alternativen sind nicht zulässig.
A.5. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
A.5.01. Zugelassene Waffen
Es sind nur Sportwaffen und Munition zugelassen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
A.5.02. Auf dem Schießstand abgelegte Waffen
Bei auf Schießständen abgelegten oder abgestellten Sportwaffen müssen die
Verschlüsse geöffnet sein. Sollte dies bauartbedingt nicht möglich sein, so hat
der Schütze durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Verschluss
in offener Stellung entsprechend blockiert wird.
A.5.03. Laden einer Waffe
Das Laden einer Waffe ist nur nach Aufforderung durch die Standaufsicht
zulässig. Pistolen und Gewehre sind mit zum Geschossfang gerichteter Mündung zu laden. Revolver und Flinten dürfen beim Einschwenken der Trommel
bis max. 45° abgesenkt werden.
Eine geladene Waffe darf auf keinen Fall geholstert werden (Ausnahme: IPSC
und Western). Dies führt zur sofortigen Disqualifikation.
A.5.04. Zielübungen
Zielübungen sind nur mit entladener Waffe und nur mit Erlaubnis der Standaufsicht zulässig.
Wird die Waffe nach der Aufforderung durch den Schießleiter zum Laden in
Anschlag gebracht, um die richtige Stand- und Halteposition zu finden, so
handelt es sich nicht um Zielübungen im Sinne von Absatz 1.
A.5.05. Standordnung und -zulassung
Auf Schießständen sind Schieß- und Standordnungen gut sichtbar anzubringen.
Für das Schießen des BDS gilt als allgemeiner und verbindlicher Sicherheitshinweis die jeweils aktuelle Schießstandordnung des Deutschen SchützenbunA-9-
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des. Diese ist auf allen Schießstätten, auf denen sportlich geschossen werden
darf, deutlich sichtbar angebracht bzw. anzubringen. Ihre Bestimmungen sind
zwingend einzuhalten.
A.5.06. Vorgeschriebene Sicherheitsausstattung
Das Tragen einer Schutzbrille beim Schießen ist zur Vermeidung von Unfällen
zweckmäßig.
Eine Schießbrille ist einer Schutzbrille gleichgestellt, sofern das zielende Auge
durch Glas und das nicht zielende Auge durch eine Abdeckscheibe geschützt
sind. Eine „Sehbrille“ wird einer Schutzbrille gleichgestellt.
Beim Schießen mit Perkussionswaffen, beim Schießen auf Stahlziele und beim
Schießen auf unterschiedliche Entfernungen ist eine Schutzbrille zwingend
vorgeschrieben. Beim Schießen mit Perkussionswaffen müssen Brillen mit
einem ausreichenden Seitenschutz versehen sein.
A.5.07. Verwarnung/Disqualifikation
Ein Schütze, der gegen Bestimmungen des Sporthandbuchs verstößt oder Anordnungen des Schießleiters oder der Standaufsicht nicht Folge leistet, wird
förmlich verwarnt. (Ausnahme: Es sind im Sporthandbuch andere Sanktionen
festgelegt.) Wird er ein zweites Mal verwarnt oder wollte er sich durch einen
Regelverstoß unrechtmäßige Vorteile verschaffen, so wird er vom Wettbewerbsleiter (Schießleiter) disqualifiziert. Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen führen zur sofortigen Disqualifikation.
A.5.08. Genuss von Mitteln, die die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen
Personen die unter dem Einfluss von Mitteln (Alkohol, Tabletten, Drogen)
stehen, welche die Wahrnehmung beeinträchtigen, sind vom Schießen auszuschließen.
Diese Regelung gilt genauso für Schießleiter, die für die Einhaltung der Sicherheit auf dem Stand verantwortlich sind, auch wenn sie nicht selbst am
Schießen teilnehmen.
A.5.09. Beschuss von Stahlzielen
Werden Metallziele verwendet, soweit die Schießstandzulassung dies erlaubt,
sind unbedingt die jeweils gültigen Vorschriften der Richtlinien Schießstandbau des Deutschen Schützenbundes bezüglich der Verwendung von Zielen aus
Stahl zu beachten.
Bei Verwendung von Büchsenmunition über 1500 Joule Mündungsenergie der
Geschosse ist eine Mindestentfernung zum Ziel von 50m einzuhalten. Die zu
beschießenden und nicht rückprallsicher verkleideten Flächen (Popper, Plates
usw.) müssen aus einem hochvergüteten Stahl, der mindestens über eine Zugfestigkeit von 1500 N/mm2 und einer Härte von ca. 500 HB verfügt, bestehen.
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Die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse darf 3500 Joule nicht überschreiten. Es sind nur Vollmantelgeschosse mit weichem Bleikern sowie
Teilmantelgeschosse mit Bleikern und einfachem Geschossaufbau jedoch keine Mehrkammergeschosse wie z.B. das Nolser-Partitiongeschoss oder Geschosse die überwiegend aus Messing bestehen, vergleichbar den Geschossen
der Firma Barnes oder dem Hirtenberger ABC Geschoss, erlaubt.
Bei Verwendung von Flintenmunition mit Flintenlaufgeschossen aus Blei ist
eine Mindestentfernung zum Ziel von 40m einzuhalten. Die zu beschießenden
und nicht rückprallsicher verkleideten Flächen (Popper, Plates usw.) müssen
aus einem hochvergüteten Stahl, der mindestens über eine Zugfestigkeit von
1250 N/mm2 und einer Härte von ca. 400 HB verfügt, bestehen. Flintenlaufgeschosse, die nicht fast ausschließlich aus Blei sind, dürfen zum Beschuss von
Metallzielen nicht verwendet werden. Das höchstzulässige Kaliber beträt
12/70. Flintenlaufpatronen im Kaliber 12/76 sind ausdrücklich nicht zugelassen.
A.6. ORGANISATION VON WETTBEWERBEN
A.6.01. Vereinsmeisterschaften
a) Schützen dürfen an Vereinsmeisterschaften mehrerer Vereine teilnehmen,
wenn sie bei diesen Vereinen Mitglied sind. Jedoch kann nur das Ergebnis der
Meisterschaft eines Vereines nach Wahl des Schützen dem Bezirks- oder Landesverband zur Teilnahme an der nächst höheren Meisterschaft gemeldet werden.
b) Bei unverschuldeter Nichtteilnahme an der Vereinsmeisterschaft ist dem
Schützen Gelegenheit zum Nachschießen außerhalb der Konkurrenz zu geben.
c) Die Vereinsmeisterschaft ist nur Einzelwettbewerb. Die Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft sind dem Bezirks- bzw. dem Landessportleiter zu melden.
A.6.02. Einzelmitglieder
Die Landesverbände haben den Einzelmitgliedern jährlich die Qualifikation
zur Teilnahme an der Bezirks- bzw. Landesmeisterschaft zu ermöglichen.
A.6.03. Verhinderung der Teilnahme
Wird ein Schütze am Tage der Landesmeisterschaft vom BDS bzw. Landesverband benötigt, so gilt sein Ergebnis bei der Vereins- bzw. Bezirksmeisterschaft als Qualifikationsergebnis für die Deutsche Meisterschaft.
A.6.04. Zulassung
Zu den Meisterschaften werden Schützen nach dem Leistungsprinzip und der
Standkapazität zugelassen.
Über die Zulassung zur Deutschen Meisterschaft entscheidet der Bundessportleiter als Vertreter des Gesamtvorstandes.
Die Zulassung zur Deutschen Meisterschaft richtet sich bei den Schützen nach
dem bei der Landesmeisterschaft erzielten Ergebnis bzw. dem Melde-Ergebnis
gem. A 3.11.
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A.7. VORBEREITUNG VON SCHIEßVERANSTALTUNGEN
A.7.01. Verantwortung und Leitung
Die Durchführung und Leitung einer Meisterschaft hat der Veranstalter zu
verantworten.
Für die sichere und sportgerechte Durchführung des Wettbewerbs trägt der
jeweils zuständige Schießleiter auf dem Schießstand die Verantwortung.
In der Ausschreibung soll eine genau Beschreibung des Waffentragebereichs
und die Ausweisung von Sicherheitszonen enthalten sein.
A.7.02. Standaufsichten/Funktionäre
Die Mitarbeiter bei einer Schießveranstaltung müssen die erforderliche Qualifikation haben.
Die Standaufsichten und/Schießleiter müssen volljährig und sachkundig sein.
Die Standaufsichten haben folgende Aufgaben wahrzunehmen:
• Sicherstellen, dass die Sicherheitsregeln eingehalten werden
• Die Namen der Schützen gemäß der Startliste zu überprüfen
• Kontrolle, ob nur zugelassene Waffen und entsprechende Munition
verwendet werden
• Einhaltung der Regeln zu überwachen
• Kommandos zu geben
• Ruhe auf dem Schießstand sicherzustellen.
A.7.04. Scheibenbenennung
Die Schießscheiben dürfen bei Meisterschaften nicht mit dem Namen des
Schützen versehen sein, um eine objektive Auswertung sicherzustellen.
A.7.05. Anordnungen und Anweisungen
Die Anordnungen des Schießleiters und der Standaufsichten sind zu befolgen.
A.7.06. Versäumen des Starttermins
Ein Schütze, der trotz Aufruf nicht zum Schießen antritt, hat keinen Anspruch
auf einen Nachstart. Der Nachstart kann gestattet werden, wenn dadurch der
Wettbewerbsablauf nicht gestört wird.
A.7.07. Aufsammeln von Hülsen und Geschossen
Das Aufsammeln von Hülsen ist während des laufenden Wettbewerbs verboten. Das Überschreiten der Bande/Brüstung ist auch in Pausen nur mit
Erlaubnis der Standaufsicht gestattet. Bei Verstößen erfolgt beim 1. Mal eine
Verwarnung. Bei Wiederholung wird eine Disqualifikation ausgesprochen.
Zulässig sind an der Waffe oder am Schießtisch angebrachte Vorrichtungen,
die ausgeworfene Hülsen unmittelbar nach dem Schuss auffangen bzw. das
Entladen von Revolvern direkt in ein, vom Schützen gestelltes, Behältnis.
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A.8. WAFFEN- UND AUSRÜSTUNGSKONTROLLE
A.8.01. Waffen und Bekleidung
Vor dem Schießen hat jeder Schütze eine Waffen- und Bekleidungskontrolle
durchführen zu lassen.
Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist, ist verboten,
insbesondere Tarnkleidung.
A.8.02. Bestätigung der Kontrolle
Nach der Prüfung sind die nicht beanstandeten Waffen mit einer Kontrollmarke zu versehen.
Hierauf kann verzichtet werden, wenn die Kontrolle unmittelbar vor dem Start
stattfindet und keine Manipulationsmöglichkeiten mehr gegeben sind.
A.8.03. Abzugswiderstand
Der Abzugswiderstand ist mit einem Prüfgewicht zu kontrollieren. Dabei sind
Prüfgewicht und Lauf der Waffe parallel auszurichten und die Waffe senkrecht anzuheben (der Lauf der Waffe muss senkrecht nach oben zeigen).
Eine Toleranz ist nicht zulässig. Bei Waffen mit stark kurvenförmigen Abzügen kann zum Messen des Abzugs-Widerstands die Waffe auch leicht abweichend von der Senkrechten gehalten werden.
A.8.04. Wiederholungsprüfungen
Die Überprüfung einer bereits geprüften Waffe ist zulässig. Wird hierbei eine
Manipulation festgestellt, so erfolgt eine Disqualifikation für alle Disziplinen
des laufenden Wettbewerbs, in denen mit der manipulierten Waffe teilgenommen wurde.
A.8.05. Nachweise
Der Schütze hat durch Vorlage geeigneter Unterlagen den Nachweis über alle
Daten und Merkmale zu erbringen, die zur Prüfung der Zulässigkeit der Verwendung der Waffe erforderlich sind. Zum Beispiel muss er bei Langwaffen
den Nachweis der Standardmäßigkeit oder des Originalzustandes erbringen,
sofern es bei der Zulassung darauf ankommt.
A.8.06. Haftungsausschluss
Der BDS oder seine Vertreter übernehmen keine Haftung für die Zulässigkeit
der vom Schützen für eine bestimmte Disziplin ausgesuchten Waffen und Munition.
Die Waffen können auf ihre Zulässigkeit nach den Regeln dieses Sporthandbuchs überprüft werden. Eine solche Überprüfung begründet jedoch keine Zusicherung, Haftungsübernahme oder eine Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit der Waffe. Jeder Schütze ist selber dafür verantwortlich, dass seine
Waffe und seine Munition den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Schützen, deren Waffen und Munition nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sind vom Schießbetrieb auszuschließen.
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A.9. SCHEIBENAUSWERTUNG
A 9.01 Schusszahl
Jeder Schuss, der während des Wettbewerbs nach dem Kommando „Laden“
abgegeben wird, ist auf die Gesamtschusszahl des Wettbewerbs anzurechnen.
A.9.02. Wertung
Wenn das Geschoss den Trennkreis zum nächst höheren Ring sichtbar berührt
hat, ist der höhere Ring zu werten. In Zweifelsfällen sind Schusslochprüfer zu
verwenden bzw. bei Kalibern, für die keine Schusslochprüfer erhältlich sind,
entsprechende Exerzierpatronen (Originalpatrone ohne Zündhütchen und Pulver, kenntlich gemacht durch eine Querbohrung in der Hülse).
Wird eine Scheibe von einem anderen Schützen beschossen, so hat der Schütze die Standaufsicht sofort darauf hinzuweisen.
A.9.03. Ringgleichheit
Bei Ringgleichheit entscheidet die größere Anzahl der Treffer in der Zehn,
dann die größere Anzahl der Treffer in der Innenzehn, der Neun, der Acht, der
Sieben usw.!
A.9.04. Beschießen einer fremden Scheibe
Wird eine Scheibe von einem anderen Schützen beschossen, so hat der Schütze die Standaufsicht sofort darauf hinzuweisen.
Beschießt ein Schütze eine falsche Scheibe, so werden diese Schüsse bei ihm
als Fehler gewertet.
A.9.05. Überzählige Treffer
Gibt ein Schütze nachweislich in einer Serie zu viele Schüsse ab, so wird er
disqualifiziert. Erfolgt während der Wertungsserie ein Zwischenscheibenwechsel und wird die erste Scheibe mit zu vielen Schüssen beschossen, werden die besten überzähligen Treffer abgezogen. Die zuviel abgegebenen
Schüsse dürfen auf die zweite Scheibe nicht mehr abgegeben werden.
(Erfolgt während der Wertungsserie ein Zwischenscheibenwechsel und wird
die erste Scheibe mit zu wenig Schüssen beschossen, so dürfen diese weder
auf die erste Scheibe abgegeben, noch in der nächsten Serie nachgeholt werden.)
Resultieren die überzähligen Treffer möglicherweise aus dem Beschuss der
Scheibe durch einen anderen Schützen, so ist zu prüfen, durch welchen Schützen der Fremdbeschuss erfolgte. Lassen sich die Fremdtreffer (z.B. durch unterschiedliches Kaliber, unterschiedliche Geschossform und damit Lochform)
eindeutig identifizieren, so sind nur die eigenen Treffer zu werten. Lassen sich
Fremdtreffer nicht eindeutig identifizieren und es lässt sich nicht nachweisen,
dass der Schütze selbst zu viele Schüsse abgegeben hat, so sind die besten
Treffer zu werten.
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Jeder Schuss, der während des Wettbewerbs abgegeben wird, ist auf die Gesamtschusszahl des Wettbewerbs anzurechnen, es sei denn, das Geschoss
bleibt im Lauf stecken.
A.9.06. Auswertung auf dem Stand
Die Scheiben sollen nach Möglichkeit zusammen mit dem Schützen auf dem
Schießstand ausgewertet werden, bevor sie von dem Scheibenrahmen abgenommen werden. Der Schütze erkennt durch seine Unterschrift die Trefferaufnahme an. Gegen diese Trefferaufnahme ist nach der Unterschrift kein Einspruch möglich.
Verweigert der Schütze seine Unterschrift oder ist aus organisatorischen
Gründen eine sofortige Trefferaufnahme nicht möglich, so ist die Scheibenauswertung von zwei sachverständigen Personen vorzunehmen.
A.9.07. Störungen
Stellt der Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest, und kann er die
Störung nicht beheben ohne Personen zu gefährden, so muss er die Störung
melden.
Meldet der Schütze eine Störung, so hat er die Waffe weiterhin in Richtung
Geschossfang zu halten und die Standaufsicht durch Heben der Nichtschusshand oder durch ein anderes Zeichen zu verständigen, ohne dabei Personen zu
gefährden.
Meldet der Schütze die dritte Störung in einer Disziplin, so wird er für diese
Disziplin disqualifiziert.
A.9.08. Kein Nachholen nicht abgegebener Schüsse
Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen,
auch bei Bruch von Waffenteilen. Das Nachholen der durch eine Störung nicht
abgegebenen Schüsse ist unzulässig. Der Schütze kann mit einer gleichwertigen Ersatzwaffe weiter schießen, wenn der Schießleiter dies genehmigt und
der Disziplinablauf durch den Waffenwechsel nicht gestört bzw. verzögert
wird.
A.9.09. Bekanntgabe des Ergebnisses
Einzelergebnisse müssen innerhalb einer Stunde nach Beendigung des Durchgangs bekannt gegeben werden. Erfolgt dies nicht, so hat der Teilnehmer den
Veranstalter darauf hinzuweisen und die Bekanntgabe innerhalb einer angemessenen Frist (nicht länger als eine weitere Stunde) zu verlangen.
A.9.10. Berühren der Scheiben vor der Auswertung
Grundsätzlich darf kein Schütze seine Scheibe oder die eines anderen Wettbewerbteilnehmers nach dem Beschießen und vor der Auswertung durch den
Schießleiter bzw. Standaufsicht berühren, es sei den er wird von den Standverantwortlichen dazu ausdrücklich aufgefordert. Zuwiderhandlung führt dazu,
dass die Scheibe mit „Null“ gewertet wird. Diese Vorschrift gilt nicht für das
Probeschießen und für Disziplinen und Veranstaltungen, bei denen die Schei-
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benauswertung bzw. die Trefferanzeige durch Wettbewerbteilnehmer erfolgt,
die nicht auch als Schießleiter bzw. Standaufsicht tätig sind.
A.10. EINSPRÜCHE, PROTESTE UND WETTBEWERBSGERICHT
Gültig für Kurzwaffen-, Langwaffen-, Perkussion-, Jugend- und Westernteil.
Die in den Klammern aufgeführten Bezeichnungen sind nur für den Westernteil gültig.
A.10.01. Allgemeine Prinzipien
A.10.01.1. Zugang
Proteste können bezüglich aller Angelegenheiten, dem Einspruchsverfahren
zugeführt werden. Allerdings können Proteste, die sich aus einer Disqualifikation wegen Sicherheitsverstoßes ergeben, nur insofern behandelt werden, als
festzustellen ist, ob der Verstoß, wie vom Schießleiter (Range-Officer) beschrieben, tatsächlich unsicher war. Gegen die Frage, ob der Verstoß begangen
wurde, ist kein Protest zulässig.
A.10.01.2. Berufung
Entscheidungen werden in erster Instanz vom Schießleiter (Range Officer)
getroffen. Wenn der Teilnehmer mit einer Entscheidung nicht einverstanden
ist, sollte der zuständige Sportleiter (Range Master) geholt und um Entscheidung gebeten werden.
A.10.01.3. Berufung beim Wettbewerbsgericht
Sollte der Beschwerdeführer die Entscheidung weiterhin ablehnen, kann er
sich durch Einreichen eines direkten Protests an das Wettbewerbsgericht wenden. Dieser Protest kann nur schriftlich erfolgen.
A.10.01.4. Beweissicherung
Der Beschwerdeführer kann den Sportleiter (Range Master) von seiner Absicht, das Wettbewerbsgericht einzuschalten, informieren und verlangen, dass
die Funktionäre alle relevanten Unterlagen bis zur Anhörung sicherstellen.
A.10.01.5. Vorbereitung des Protests
Der Beschwerdeführer ist für Erstellung und Einreichung seiner schriftlichen
Einlassung mit gleichzeitiger Zahlung der vorgesehenen Gebühr verantwortlich. Beide müssen dem Sportleiter (Range Master) innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgehändigt werden.
A.10.01.6. Pflicht des Matchfunktionärs
Jeder Funktionär, der einen Einspruch entgegennimmt, soll ohne Verzögerung
den Sportleiter (Range Master) informieren. Zur selben Zeit muss er die Namen von Zeugen und beteiligten Funktionären festhalten und diese Information an den Sportleiter (Range Master) weiterleiten.
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A.10.01.7. Pflicht des Sportleiters (Range Masters)
Der Sportleiter (Range Master) wird, nach Erhalt des Berichtes für die anhängige Wettbewerbsgerichtsentscheidung, das Wettbewerbsgericht sobald wie
möglich an einem nichtöffentlichen Ort zusammenrufen.
A.10.02. Zusammensetzung des Wettbewerbsgerichts
Der Veranstalter eines Wettbewerbs hat ein Wettbewerbsgericht zu bestellen,
das aus einem Vorsitzenden und drei Beisitzern besteht. Die Beisitzer dürfen
nicht zum Veranstalter gehören, also in irgendeiner Form für die Ausrichtung
des Wettbewerbs verantwortlich sein. Sie müssen sachkundig sein.
Bei Bedarf können zur Meinungsbildung weitere Personen benannt und angehört werden.
A.10.02.1. Vorsitzender
Der BDS-Präsident (LV-Präsident) oder sein Beauftragter als Vorsitzender des
Wettbewerbsgerichts ohne Stimmrecht.
A.10.02.2. Beisitzer
Drei erfahrene Beisitzer, die vom Präsidenten oder Veranstaltungsleiter
(Match Director) ernannt wurden, mit je einer Stimme.
A.10.03. Fristen & Abläufe
A.10.03.1. Ausschlussfrist für Einsprüche
Ein Einspruch gegen ein Wettbewerbsergebnis ist nur innerhalb von 60 Minuten nach der Veröffentlichung des Ergebnisses zulässig.
Für alle anderen Einsprüche gilt als Frist das Ende des Wettbewerbtages, an
dem sich der Vorfall ereignet hat, soweit der Vorfall sich nicht weniger als
eine Stunde vor Ende des Wettbewerbtages ereignet hat. In diesem Fall kann
bis Ende der ersten Stunde des nächsten Wettbewerbtages Einspruch eingelegt
werden. Am letzten Wettbewerbtag kann nur bis eine Stunde vor der Siegerehrung Einspruch eingelegt werden, soweit die Ergebnisse der einzelnen Teilnehmer zur Überprüfung vor Beginn dieser letzten Frist bereits bekannt gegeben worden sind. Nichteinreichung der vorgeschriebenen Unterlagen innerhalb
der genannten Frist lässt den Wettbewerbsgerichtsanspruch verfallen, und es
finden keine weiteren Handlungen statt.
A.10.03.2. Entscheidungsfrist
Das Wettbewerbsgericht muss seine Entscheidung innerhalb von 24 Stunden
nach dem Einspruch zugleich aber auch bis spätestens zum Ende des Wettbewerbs gefällt haben. Bei Fristüberschreitung durch das Wettbewerbsgericht
wird die Protestgebühr an den Beschwerdeführer zurückgezahlt.
A.10.04. Gebühren
Die Gebühr, die es einem Teilnehmer erlaubt, das Wettbewerbsgericht anzurufen, ist auf 25 Euro festgesetzt, soweit internationale Verbände für internatio-
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nale oder international sanktionierte Veranstaltungen nicht andere Gebührensätze festlegen.
Wenn das Wettbewerbsgericht dem Protest stattgibt, wird die Gebühr zurückerstattet. Wenn das Wettbewerbsgericht ablehnend über den Protest entscheidet, verfällt die Gebühr.
A.10.05. Verfahrensregeln
A.10.05.1. Pflicht des Wettbewerbsgerichts und Verfahrensweise
Das Wettbewerbsgericht sieht die Unterlagen ein und erhält im Namen der
Organisatoren die vom Beschwerdeführer gezahlten Gebühren, bis eine Entscheidung gefallen ist.
A.10.05.2. Eingabe
Das Wettbewerbsgericht lädt dann den Beschwerdeführer vor, damit dieser
persönlich weitere Einzelheiten seiner Eingabe vortragen kann und kann
ihn/sie über jeden bezüglich des Disputs relevanten Punkt befragen.
A.10.05.3. Anhörung
Der Beschwerdeführer wird dann aufgefordert, den Raum zu verlassen, während das Wettbewerbsgericht weitere Beweisaussagen anhört.
A.10.05.4. Zeugen
Das Wettbewerbsgericht hört dann Veranstaltungsfunktionäre sowie weitere
Zeugen des Vorfalls. Das Wettbewerbsgericht untersucht alle vorgelegten Beweise.
A.10.05.5. Fragen
Das Wettbewerbsgericht hat das Recht, Zeugen und Funktionäre zu allen den
Vorfall betreffenden Umständen zu befragen.
A.10.05.6. Meinungen
Mitglieder des Wettbewerbgerichts werden davon Abstand nehmen, Meinungen oder eine Einschätzung des schwebenden Verfahrens zu äußern.
A.10.05.7. Ortstermin
Das Wettbewerbsgericht kann jeden Stand oder für das Verfahren relevanten
Bereich in Begleitung jeglicher Person, die dazu erforderlich erscheint, in
Augenschein nehmen.
A.10.05.8. Unzulässige Beeinflussung
Jede Person, die versucht, auf irgendeine Art, außer durch Zeugenaussage,
Mitglieder des Wettbewerbgerichts zu beeinflussen, kann mit disziplinarischen
Maßnahmen belegt werden.
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A.10.05.9. Beratung
Wenn das Wettbewerbsgericht der Meinung ist, alle Informationen und Beweismittel, die den Disput betreffen, vorliegen zu haben, wird es sich zu
nichtöffentlicher Beratung zurückziehen und seine Entscheidung mit Mehrheitsabstimmung treffen.
A.10.06. Wettbewerbsgerichtsbeschluss und Vollzug
A.10.06.1. Wettbewerbsgerichtsbeschluss
Wenn das Wettbewerbsgericht seinen Entschluss gefasst hat, ruft es den Beschwerdeführer, den Schießleiter (Funktionär), den Sportleiter und den Veranstaltungsleiter (Range Master und Match Director) zusammen. Das Gericht
gibt dann seine Entscheidung bekannt.
A.10.06.2. Beschlussvollzug
Es ist die Pflicht des Sportleiters (Range Masters) den Wettbewerbsgerichtsbeschluss umzusetzen. Der Veranstaltungsleiter (Match Director) informiert das
zuständige Veranstaltungspersonal, dass die Entscheidung an einem allen
Teilnehmern zugänglichen Ort aushängt.
A.10.06.3. Endgültigkeit der Entscheidung
Die Entscheidung des Wettbewerbsgerichts ist endgültig und lässt keinen weiteren Protest zu, es sei denn, der Sportleiter oder der Veranstaltungsleiter
(Range Master oder Match Director) halten angesichts neuer, nach der Beschlussfassung aufgetauchter Beweise eine Wiederaufnahme für angebracht.
A.10.06.4. Protokoll
Beschlüsse des Wettbewerbsgerichts müssen protokolliert werden und als Präzedenz für jeden nachfolgenden, gleichartigen Vorfall innerhalb derselben
Veranstaltung gelten. Eine Kopie dieses Protokolls ist dem Einsprechenden
auszuhändigen.
A.11. EINHALTUNG DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN UND
ABWEICHUNGEN VON DER SPORTORDNUNG
A.11.01. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen
Sowohl beim Training wie auch im Wettbewerbbetrieb müssen immer alle
Vorschriften des Waffengesetzes, insbesondere §15 (6) und alle Vorschriften
der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, insbesondere die §§ 6,7, 10 und
11 unbedingt eingehalten werden
A.11.02. Abweichungen von der Sportordnung
Entsprechend §5(4) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung kann im
Training und im Einzelfall auch in Wettbewerben zur Durchführung von Pokalschießen, Königsschießen und ähnlichem außerhalb des eigentlichen Meisterschaftsprogramms von der Sportordnung abgewichen werden.
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Sporthandbuch Allgemeiner Teil
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Dies gilt nicht für das IPSC-Schießen, das BDS-Westernschießen und das Silhouettenschießen. In diesen drei Disziplinengruppen muss die Sportordnung
immer eingehalten werden. In den übrigen Disziplinen können im Rahmen der
Standzulassung bei den Zielen sowie beim Schießablauf (z.B. Schießzeit, Anzahl der abzugebenden Schüsse, Scheibenentfernung, u.a.) Abweichungen
vorgenommen werden. Dabei müssen alle Vorschriften des Waffengesetzes,
insbesondere §15 (6) und alle Vorschriften der Allgemeinen WaffengesetzVerordnung, insbesondere die §§ 6,7, 10 und 11 sowie ausreichende Sicherheitsbestimmungen unbedingt eingehalten werden. Wettbewerbe, die von der
Sportordnung abweichen, müssen dem jeweiligen BDS Landesverband mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin unter genauer Beschreibung
des Ablaufs schriftlich mitgeteilt werden.
Ein gewohnheitsmäßiger Schießbetrieb neben der Schießsportordnung ist ausdrücklich nicht zulässig. Falls dauerhaft Abweichungen gewünscht werden,
muss beim BDS Gesamtvorstand ein Antrag auf Änderung oder Ergänzung
des Sporthandbuches gestellt werden, der dem Bundesverwaltungsamt zur
Genehmigung vorgelegt werden muss.
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Sporthandbuch Kurzwaffen
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Kurzwaffen (Standardprogramm)
Die nachfolgenden Regelungen gliedern sich in
K.1. Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln
K.2. Technische Vorschriften und Anschlagsarten
K.3. 25 m-Schießen
K.4. Mehrdistanzschießen
K.5. 25 m-Fallscheiben-Schießen
K.6. 25 m-Speed-Schießen
K.7. 25 m-Fallscheiben-Shoot off
K.8. Sportmunition
K.1. Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln
K.1.01. Schützenstand
Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position von der der Schütze in der
vorgeschriebenen Anschlagsart auf die Scheiben schießt.
K.1.02. Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand
Beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand (25 mSchießen, Fallscheibenschießen, Speed-Schießen) hat der Veranstalter dafür
zu sorgen, dass sich vor dem Schützenstand eine Ablage befindet. Dort muss
die Waffe, die Munition und anderes Schießzubehör abgelegt werden können.
Der Transport der Waffe zum und vom Schützenstand hat in einem Transportbehältnis (Koffer, Tasche usw.) zu erfolgen. Das Auspacken der Waffe nach
Einnahme des Schützenstandes bzw. das Aufnehmen der Waffe nach der Trefferaufnahme ist nur nach Aufforderung durch den Schießleiter oder die Standaufsicht mit dem Kommando „Stände einnehmen und fertigmachen“ bzw.
„Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ gestattet. Der Veranstalter kann auf dem Stand zusätzlich eine Sicherheitszone ausweisen.
K.1.03. Schießen von unterschiedlichen Entfernungen zum Scheibenstand
(Mehrdistanz-Schießen)
Beim Schießen von unterschiedlichen Entfernungen zum Scheibenstand muss
der Veranstalter eine Sicherheitszone (safety area) im Rückraum des jeweiligen Standes ausweisen. Für jeden Schützen ist die Verwendung eines auf der
Seite der Schusshand getragenen Holsters zwingend vorgeschrieben. Der
Schütze betritt den Schützenstand mit der geholsterten Waffe. In Ausnahmefällen, wenn sich keine ausgewiesene Sicherheitszone in nächster Nähe befindet, kann der Schießleiter (Standaufsicht) dem Schützen gestatten, den Schützenstand mit der Waffe in einem Transportbehältnis zu betreten und die Waffe
nach Aufforderung aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und zu holstern.
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Sporthandbuch Kurzwaffen
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K.1.04. Sicherheitszone: Aufgabe und Beschaffenheit
Die Sicherheitszone auf dem Stand dient dazu, die Waffe aus dem Transportbehältnis, in dem sie auf den Stand gebracht wird, auszupacken und sie im
entladenen, entspannten Zustand und ohne eingeführtes Magazin zu holstern.
Ebenso ist die Waffe nach Beendigung des Schießens und vor dem Verlassen
der Standanlage in der Sicherheitszone aus dem Holster zu entnehmen und in
das Transportbehältnis zu legen.
Die Sicherheitszone ist in Richtung Seiten- oder Rückwand des Standes, soweit letztere fensterlos ist, anzulegen. Sie ist mit einem Ablagetisch zu versehen. Die sichere Richtung, in die die Waffen mit der Mündung gehalten werden dürfen, ist eindeutig mit einem Pfeil zu kennzeichnen. Zudem sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung aufhalten
kann. Die Sicherheitszone ist mit einem Schild „Sicherheitszone“ und bei Beteiligung ausländischer Schützen mit der englischen Übersetzung „Safety Area“ deutlich sichtbar auszuweisen.
K.1.05. Vorschriften für das Verhalten in der Sicherheitszone
In der Sicherheitszone darf auf keinen Fall mit Munition, auch nicht mit Pufferpatronen weder lose noch in Magazinen noch in Verpackungen hantiert
werden. Geladene Magazine, die in Magazintaschen am Gürtel mitgeführt
werden, oder lose Munition, die in einem Beutel/Behältnis am Körper mitgeführt wird, dürfen in der Sicherheitszone keinesfalls aus diesen Taschen/Behältnissen herausgenommen oder berührt werden. In der Sicherheitszone können Waffen gereinigt und auch zerlegt werden. Ebenso sind Ziehübungen und, unter Verwendung leerer Magazine, das Üben von Magazinwechseln gestattet.
K.1.06. Waffentragebereich
Der Waffentragebereich ist der Bereich auf der Schießanlage, in der sich
Wettbewerbsteilnehmer mit der Waffe im Holster aufhalten dürfen. Er sollte
eindeutig beschrieben sein und entweder in der Wettbewerbsausschreibung
oder durch einen Aushang in allen Sicherheitszonen bekannt gegeben werden.
Die Waffe darf im Waffentragebereich außerhalb von Sicherheitszonen ohne
ausdrückliche Erlaubnis der Standaufsicht nicht aus dem Holster genommen
werden. Der Waffentragebereich muss den waffengesetzlichen Anforderungen
genügen, die Voraussetzung für den Inhaber des Hausrechts der Schießstätte
sind, allen Teilnehmern einer Veranstaltung das Führen von Schusswaffen zu
gestatten.
K.1.07. Ablauf des Probeschießens
Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ betritt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene
Schießposition entnimmt die Waffe dem Transportbehälter bzw. beim
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Mehrdistanzschießen dem Holster. Anschlagübungen sind nur in Richtung
Kugelfang mit entladener Waffe und bei Pistolen nur ohne Magazin zulässig.
Nach der Aufforderung „Waffen zur Probeserie laden“ wird die Waffe geladen. Auf die Aufforderung zum Laden folgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird
kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit für das Probeschießen. Nach Ablauf der 3
Minuten Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der
Aufforderung „Stopp“ das Probeschießen. Schüsse nach dieser führen zu einer
Verwarnung, die auf der Trefferaufnahme vermerkt wird. Danach beginnt bei
allen Disziplinen das Wertungsschießen.
K.1.08. „Nicht bereit“
Ist ein Schütze auf die Frage „Sind Sie bereit?“ nicht bereit, muss er auf die
Frage des Schießleiters sofort sowie laut und vernehmlich mit „Nein“ oder
„Nicht bereit“ antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen.
K.1.09. Schüsse vor Abgabe des Startsignals
Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss abgibt:
• vor dem Kommando „Feuer“ beim Präzisionsschießen in den Disziplinen 25 m-Schießen und beim Probeschießen
• vor dem Kommando „Achtung“ beim Intervall- und ZeitserienSchießen in den Disziplinen Mehrdistanzschießen, Fallscheibenschießen, Speed-Schießen oder beim Fallscheiben-Shoot off.
Ein Schütze wird verwarnt,
• wenn er einen Schuss nach dem Kommando „Achtung“ abgibt. Der
Schuss darf nicht nachgeholt werden. Beim 25 m-Fallscheiben-Shoot
off hat der Schütze den Wertungsdurchgang verloren. Handelt es sich
um einen Treffer, wird bei Papierscheiben der höchste erzielte Treffer,
bei 25 m-Fallscheibenschießen ein erzielter Treffer abgezogen.
K.1.10. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals
Wird die Schießzeit für die Wertungsserien mit einer Stoppuhr oder einem
Timer gemessen und gibt ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder nach Ertönen des akustischen Signals des Timers, welches das Ende der Schießzeit anzeigt, ab, so wird ihm für jeden zu spät abgegebenen Schuss einer seiner Treffer mit dem höchsten erzielten Wert abgezogen. Dies gilt nur bei Verwendung von feststehenden Papierscheiben.
K.1.11. „Herstellen der Standsicherheit“ beim Schießen auf konstante
Entfernung
Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw.
die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand die Aufforderung „Waffen entladen und ablegen“.
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Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. Dabei muss sich der Schütze
davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Bei Revolvern sind die Hülsen
bzw. Patronen aus der Trommel zu entfernen, bei Pistolen ist das Magazin
herauszunehmen, der Verschluss zu öffnen und das Patronenlager zu kontrollieren.
Das Ablegen der Waffen hat mit offenem Verschluss bzw. mit ausgeschwenkter Trommel und mit dem Lauf in Richtung Geschossfang zu erfolgen. Sie
dürfen während der Trefferaufnahme nicht berührt werden. Dies führt zur sofortigen Disqualifikation.
Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Stand räumen“. Der Schütze muss sich überzeugen, dass die Waffe entladen ist, hat sie
dann in den Transportbehälter zu legen und den Behälter zu schließen. Er hat
seinen Stand sofort oder nach Durchführung der Trefferaufnahme, falls diese
auf dem Stand vorgenommen wird, zu räumen.
Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der
Aufforderung „Sicherheit“ den Stand zur Trefferaufnahme freigibt.
K.1.12. „Herstellen der Standsicherheit“ beim Schießen auf unterschiedliche Entfernungen
Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw.
die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen auf unterschiedliche Entfernungen zum Scheibenstand (Mehrdistanzschießen) die Aufforderung „Waffen
entladen und vorzeigen“. Der Schütze und die Standaufsicht müssen sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Bei Revolvern sind die Hülsen
bzw. Patronen aus der Trommel zu entfernen, bei Pistolen ist das Magazin zu
entfernen, der Verschluss zu öffnen und der Lauf zu kontrollieren. Danach
erfolgt durch die Standaufsicht das Kommando „Holstern“. Die Waffe ist dann
mit offenem oder geschlossenem Verschluss, eingeschwenkter Trommel und
mit entspanntem Hammer zu holstern, sofern sie nicht mit geöffnetem Verschluss geholstert wird. (letzte Serie siehe K.4.07!)
Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der
Aufforderung „Sicherheit“ den Stand zur Trefferaufnahme freigibt.
K.1.13. Störungen
Stellt der Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest, und kann er die
Störung nicht beheben ohne seine Standnachbarn zu gefährden, so muss er die
Störung melden.
Meldet der Schütze eine Störung, so hat er die Waffe weiterhin in Richtung
Geschossfang zu halten und die Standaufsicht durch Heben der Nichtschusshand oder durch ein anderes Zeichen zu verständigen, ohne dabei die anderen
Schützen zu gefährden oder zu stören.
Meldet der Schütze die dritte Störung in einer Disziplin, so wird er für diese
Disziplin disqualifiziert.
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K.1.14. Kein Nachholen nicht abgegebener Schüsse
Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen,
auch bei Bruch von Waffenteilen. Das Nachholen, der durch eine Störung
nicht abgegebenen Schüsse, ist unzulässig.
K.1.15. Disqualifikation beim Laden von mehr als der zulässigen Patronenzahl
Lädt ein Schütze:
in einer Wertungsserie beim 25 m-Schießen Teil Präzisionsschießen mehr als
10 Patronen,
in einer Wertungsserie beim 25 m-Schießen Teil Intervall- und Zeitserienschießen, beim Mehrdistanzschießen Teil Fertigkeitsschießen, beim Mehrdistanzschießen Teil Parcourschießen bei der Startposition, beim 25m-SpeedSchießen mehr als 5 Patronen, beim 25 m Fallscheibenschießen bzw. Fallscheiben-Shoot off mehr als 8 bzw. 6 Patronen bei der Startposition, so wird er
vom Schießleiter (Standaufsicht) disqualifiziert.
Werden beim Mehrdistanzschießen Teil Parcourschießen (nach der ersten
Schussposition) aus Versehen mehr als fünf Patronen geladen und die überzähligen nach der Abgabe von fünf Schuss rausrepetiert, so hat dies keine Folgen für den Schützen.
Der Schießleiter und/oder die Standaufsicht haben das Recht, die Anzahl der
geladenen Patronen zu überprüfen.
K.1.16. Waffenwechsel
Der Schütze muss das gesamte Wettbewerbsprogramm in einer Disziplin mit
derselben Waffe schießen. Ein Waffenwechsel oder der Austausch wesentlicher Teile (Lauf, Verschluss, Waffenbeschwerungen, Mündungsbremse) ist
nur bei Waffenstörung und mit Zustimmung des Schießleiters (Standaufsicht)
möglich.
K.1.17. Ovale Treffer
Ovale Treffer (Langlöcher) werden als Fehler gewertet, wenn sie größer als
der 1 ½-fache Geschossdurchmesser sind.
K 1.18 Sicherheitsvorschriften
Neben den an anderen Stellen genannten Gründen erfolgt eine Verwarnung
wenn:
• eine Waffe doppelt.
Neben den an anderen Stellen genannten Gründen erfolgt eine sofortige Disqualifikation wenn:
• die Mündung der Waffe – ob geladen oder ungeladen - um mehr als
60° von der Mitte des Kugelfangs nach links oder rechts abweicht.
(Ausnahme Revolver mit ausgeschwenkter Trommel oder Single Action Revolver in Laderaste!) Beim Laden der Revolver darf, auch bei
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•
•
•
•
•
•
•
•
ausgeschwenkter Trommel, die Mündung nicht über 90° vom Kugelfang abweichen oder auf einen anderen Schützen gerichtet werden.
der Schütze eine geladene Waffe fallen lässt.
beim Mehrdistanzschießen der Schütze eine geladene Waffe holstert.
ein Schütze mit einer geladenen Waffe angetroffen wird, ohne dass
ihm das Laden von einer Standaufsicht erlaubt wurde.
vor oder nach dem Disziplinablauf eine geladene Waffe abgelegt wird.
ein Schütze ohne entsprechende Erlaubnis der Standaufsicht innerhalb
der Standanlage mit Schusswaffen manipuliert oder Schusswaffen außerhalb der Sicherheitszonen oder ohne Aufforderung durch die Standaufsicht aus dem Holster/Behältnis nimmt.
ein Schuss über den Kugelfang hinaus geht oder innerhalb von 3 m
Entfernung vom Schützen in den Boden einschlägt.
sich ein Schuss während des Ladens, Nachladens oder der Behebung
einer Waffenstörung löst.
wenn in der selben Disziplin für den Schützen die zweite Verwarnung
ausgesprochen wird.
K 2 Technische Vorschriften und Anschlagsarten
K 2.01 Art der zugelassenen Waffen
In den Pistolendisziplinen sind nur Selbstladepistolen mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen zugelassen.
In den Revolverdisziplinen sind nur Double- oder Single-Action Revolver mit
einer Trommelkapazität von mindestens 5 Patronen zugelassen. Dies gilt nicht
für die Disziplinen Revolver Single Action der Kennziffern 1413 beim SpeedSchießen. Hier sind nur Single-Action Revolver mit einer Trommelkapazität
von mindestens 5 Patronen zugelassen.
In den Disziplinen der Freien Klassen sind Selbstladepistolen und Doubleoder Single-Action Revolver mit einer Magazinkapazität/Trommelkapazität
von mindestens 5 Patronen zugelassen.
K.2.02. Zulässige Lauflängen
Für alle Disziplinen gilt für die verwendeten Pistolen eine Mindestlauflänge
von 76,2 mm (3 Zoll) und eine Höchstlauflänge von 220 mm (8 ½ Zoll), jedoch ist zusätzlich K 2.03 einzuhalten.
Für alle Disziplinen gilt für die verwendeten Revolver eine Mindestlauflänge
von 100 mm (4 Zoll) und eine Höchstlauflänge von 220 mm (8 ½ Zoll). Ausnahme: In der Disziplin Mehrdistanzschießen Revolver unter 4 Zoll (Kennziffer 1205). Dort gilt für die Revolver eine Mindestlauflänge von 76,2 mm (3
Zoll) und eine Höchstlauflänge von 90 mm ( 3 ½ Zoll).
K.2.03. Visierlänge
Für alle in den Disziplinen des Standardprogramms verwendeten Pistolen mit
Ausnahme der Disziplinen 1114 und 1214 ist eine Mindestvisierlänge von
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145mm vorgeschrieben. Für Revolver bestehen keine Vorschriften bzgl. der
Visierlänge.
K.2.04. Offene Visierung
In allen Disziplinen bei denen offene Visierung für die verwendeten Waffen
vorgeschriebenen ist, dürfen nur Waffen mit Kimme und Korn als offene Visierung verwendet werden. Dabei muss sich das Korn hinter der Laufmündung befinden. Die Kimme kann verstellbar oder fest sein. Ausnahme: In der
Disziplin Revolver unter 4“ ist eine höhen- und seitenverstellbare Kimme vorgeschrieben.
K.2.05. Visierung „beliebig“
In allen Disziplinen bei denen eine beliebige Visierung für die verwendeten
Waffen erlaubt ist, können Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung sowie elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu
beachten.
K.2.06. Freie Klasse .22/5,6 mit Optik
In der Disziplin „Freie Klasse .22/5,6 mit Optik“ muss die Waffe über eine
optische oder elektronische Visiereinrichtung verfügen.
K.2.07. Freie Klasse mind. 7,62 mm/.30
In den Disziplinen „Freie Klasse mind. 7,62 mm / .30“ dürfen nur Waffen eingesetzt werden, die über eine optische oder elektronische Visiereinrichtung
und/oder eine Mündungsbremse/einen Kompensator verfügen, oder die wegen
anderen technischen Spezifikationen (z.B. zu hohes Waffengewicht) in einer
anderen Disziplin des Kurzwaffenteils nicht eingesetzt werden können.
Zusätzlich montierte Gewichte sind nur dann zulässig, wenn sie mit handelsüblichem Werkzeug nicht schnell abmontiert werden können.
K.2.08. Mündungsbremsen/Kompensatoren
Für die in den Disziplinen der Freien Klassen verwendeten Pistolen bzw. Revolver sind Mündungsbremsen/Kompensatoren erlaubt. Für die Waffen in
allen anderen Disziplinen sind Mündungsbremsen/Kompensatoren verboten.
K.2.09. Abzugswiderstand
Für alle Kurzwaffen des Standardprogramms gilt ein Mindestabzugswiderstand von 1000 Gramm.
K.2.10. Anschlagsarten
Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Schießtisch darf nicht berührt werden. Die Waffe
kann mit einer oder beiden Händen gehalten werden, sofern es die entsprechende Disziplin zulässt. Der Schussarm und das Handgelenk dürfen durch
Hilfsmittel weder gehalten noch gestützt werden.
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Außer im Parcoursteil des Mehrdistanzschießens wird in allen Kurzwaffendisziplinen des BDS Standardprogramms immer im Stehendanschlag geschossen.
Das Tragen von Handschuhen, die nicht über das Handgelenk reichen ist zulässig.
Beim Kniendschießen muss der Schütze den Boden mit einem oder beiden
Knien berühren. Arme und Gesäß dürfen den Boden nicht berühren.
Ist der einhändige Anschlag vorgeschrieben, darf die freie Hand nach der Aufforderung „Feuer“ weder zum Spannen noch zum Halten der Waffe benutzt
werden. Ebenso ist eine Unterstützung des „Schussarms“ nicht zulässig.
Ist der einhändige Anschlag nicht vorgeschrieben kann immer beidhändig geschossen werden.
K.2.11. Bereitstellung
Beim Zeitserien- und Intervallschießen des 25 m-Schießens, vor jeder Wertungsserie des Fertigkeitsschießens und des Parcoursschießens beim Mehrdistanzschießen, beim 25 m-Fallscheibenschießen, beim 25m-Speed-Schießen
sowie beim 25m-Fallscheiben-Shoot off ist nach dem Kommando „Achtung“
der die Waffe haltende Arm soweit abzusenken, dass er, gemessen zur Senkrechten einen Winkel von 45 Grad bildet.
K.3. 25m-Schießen
K.3.01. 25-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers
Kenn
ziffer
1101
1102
1103
1106
1107
1108
1109
1110
1111
1112
Disziplinen 25mSchießen
Mindest Impuls
9mm:125
Pistole bis 9mm
.38 WC u. unter
9mm:112,5
Pistole über 9mm
150
Pistole Magnum (alle)
180
Revolver bis .38
112,5
Revolver über .38
150
Revolver Magnum
180
bis .357
Revolver Magnum
250
über .357
Freie Klasse Pist./Rev.
ohne
22/5,6 mm
Freie Klasse Pist./Rev.
112,5
mind. Kal. 30/7,62
Freie Klasse Pist./Rev.
ohne
22 mit Optik
K-8-
Max.
Waff. Gew.
Art des Visiers
1300 g
1400 g
2100 g
1400 g
1500 g
offen
1600 g
1700 g
1400 g
beliebig
(K.2.07)
beliebig
beliebig
(K.2.07)
optisch oder
elektronisch
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1114
Dienst-Sportpistole/revolver
ohne
beliebig
offen, keine
Micrometervisierung
1115
Freie Klasse Pist./Rev.
.32 S&W long
ohne
1400 g
offen
K.3.02. Griffe
In den Disziplinen 1110, 1111, 1112 und 1115 sind beliebige Griffe, auch
Formgriffe erlaubt. In der Disziplin 1114 müssen die Griffschalen dem Original entsprechen. In allen anderen Disziplinen sind nur Griffe erlaubt, die keine
hervorstehenden Kanten zur Handballen- oder Handgelenksauflage, insbesondere keine verstellbaren oder orthopädisch geformten Griffschalen haben.
K.3.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Beim 25 m-Schießen werden 40 Schuss in der Wertung geschossen, davon
20 Schuss Präzision, 10 Schuss Intervall, 5 Schuss Zeitserie 20 Sekunden, 5
Schuss Zeitserie 10 Sekunden.
Es werden zunächst 2 Serien Präzision zu je 10 Schuss innerhalb von je 5 Minuten geschossen.
Dann 2 Serien Intervall zu je 5 Schuss. In jeder Serie Intervall werden die
Scheiben dem Schützen 5-mal für die Dauer von 3 Sekunden (Toleranz +- 0,2
Sek.) zugedreht und für die Dauer von 7 Sekunden weggedreht. Bei jeder Zudrehung der Scheibe darf nur ein Schuss abgegeben werden. Werden mehr
Schüsse abgegeben, wird der Schütze disqualifiziert.
Beim Zeitserien-Schießen wird zunächst 1 Serie von 5 Schuss innerhalb von
20 Sekunden, danach 1 Serie innerhalb von 10 Sekunden geschossen.
K.3.04. Scheiben und Entfernung zum Schützen
Es wird ausschließlich auf die 25 m-BDS-Präzisionsscheibe auf eine Entfernung von 25 m zur Scheibe geschossen.
K.3.05. Probeschüsse
Vor dem Präzisionsschießen können innerhalb von 3 Minuten eine beliebige
Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. (Kommandos siehe 25 m Präzision!)
K.3.06. Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme erfolgt nach je 10 Schuss Präzision, den 10 Schuss Intervall und den 10 Schuss der Zeitserien. Die Auswertung nach Abgabe einer
geringeren Schusszahl ist zulässig, wenn die Ausschreibung des Wettbewerbs
dieses vorsieht. Die Verwendung von Einsteckspiegeln ist stets zulässig. Außerhalb des Einsteckspiegels liegende Treffer werden auf dem Einsteckspiegel
vermerkt.
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K.3.07. Disziplinablauf 25 m-Schießen: Teil Präzisions-Schießen
Beim Präzisionsschießen folgt der Aufforderung „Waffe zur ersten Präzisionsserie laden“, die Frage „Sind Sie bereit?“ Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Beim Präzisionsschießen können bis zu 10
Patronen geladen werden. Mit dem Kommando „Feuer“ beginnt die Schießzeit. Nach Ablauf der 5 Minuten Schießzeit beendet der Schießleiter (Standaufsicht) die Serie mit der Aufforderung „Stopp“. Der Schießleiter bzw. die
Standaufsicht kann die Serie vor Ablauf der Schießzeit beenden, wenn er sich
überzeugt hat, dass alle Schützen die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben
haben. Zum Zeichen, dass ein Schütze die Serie beendet hat, kann er seine
entladenen Waffe vorschriftsmäßig ablegen und mindestens einen Schritt vom
Schützenstand zurücktreten, jedoch in jedem Fall ohne noch schießende
Nachbarschützen zu stören.
K.3.08. Disziplinablauf 25 m-Schießen
Teile Intervall- und Zeitserien-Schießen
Die Serien des Intervall- und Zeitserien-Schießens beginnen jeweils mit der
Aufforderung „Waffen mit 5 Patronen laden“. Dann erfolgt die Frage „Sind
Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 7 Sekunden. Nach der Vorlaufzeit werden bei Verwendung einer Drehscheibenanlage die Scheiben zugedreht. Bei Verwendung einer Stoppuhr oder eines Timers ergeht nach der Vorlaufzeit das Kommando „Feuer“ bzw. ertönt das akustische Startsignal.
Nach Ablauf der Schießzeit werden die Scheiben weggedreht oder es ergeht
das Kommando „Stopp“ bzw. ertönt das akustische Stoppsignal
Wird nach Beendigung einer Serie keine Trefferaufnahme vorgenommen, so
erfolgt erneut die Aufforderung „5 Patronen laden“. Andernfalls sind die Waffen vorschriftsmäßig abzulegen.
K.4. Mehrdistanzschießen
K.4.01. Mehrdistanzschießen - Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls,
Waffengewichte, Art des Visiers
Kenn
ziffer
Disziplin
1201 Pistole bis 9 mm
1202 Pistole über 9 mm
Pistole Magnum
1203
bis 357
Pistole Magnum
1204
über 357
Mindest
Max.
Impuls
Waff. Gew.
9mm:125
.38 WC u. unter
1300 g
9mm:112,5
150
1400 g
180
2100 g
250
2100 g
K - 10 -
Visier
offen
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1205
1206
1208
1209
1210
1211
1214
Revolver unter
4 Zoll
Revolver Standardkaliber
Revolver Magnum bis
.357
Revolver Magnum
über .357
Freie Klasse Pist./Rev.
.22/5,6 mm
Freie Klasse Pist./Rev.
mind. Kal. .30/7,62
Dienst-Sportpistole/revolver (s. Anhang
2 Kurzwaffenteil!)
100
1200 g
112,5
1500 g
180
1600 g
offen, verstellbar
offen,
250
1700 g
ohne
1400 g
112,5
beliebig
(K.2.07)
ohne
beliebig
beliebig
(K.2.07)
offen, keine
Micrometervisierung
K.4.02. Griffe
In allen Klassen sind nur Griffe erlaubt, die keine hervorstehenden Kanten zur
Handballen- oder Handgelenksauflage, insbesondere keine verstellbaren oder
orthopädisch geformten Griffschalen haben. In der Disziplin 1214 müssen die
Griffschalen dem Original entsprechen.
K.4.03. Schusszahlen
Beim Mehrdistanzschießen werden 40 Schuss in der Wertung geschossen,
davon 20 Schuss beim Teil Fertigkeitschießen und 20 Schuss beim Teil Parcoursschießen.
Die Ergebnisse beim Fertigkeitschießen und Parcourschießen werden zu einem Gesamtergebnis addiert. Das schlechteste Teilergebnis kann nur Null
sein.
K.4.04. Scheiben
Es wird ausschließlich auf die 25 m-BDS-Präzisionsscheibe geschossen, dabei
schießt der Schütze beim Fertigkeitsschießen auf eine BDS-25 m-Präzisionsscheibe und beim Parcoursschießen auf 4 BDS-25 m-Präzisionsscheiben.
K.4.05. Probeschüsse
Vor dem Fertigkeitschießen sind beliebig viele Probeschüsse innerhalb von 3
Minuten auf eine Entfernung von 20m zu gewähren. (Kommandos siehe 25 m
Präzision!)
K - 11 -
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K 4.06 Schießzeit, Trefferaufnahme und Ablauf beim Teil Fertigkeitschießen
Beim Fertigkeitschießen werden insgesamt 4 Serien zu je 5 Schuss stehend
geschossen. Die Reihenfolge im Ablauf der Serien sowie die Anschlagsarten
sind einzuhalten.
Pos.
1
2
3
4
Entfernung
Anschlag
Schusszahl
zur Scheibe
5m
Schwache Hand
5
10 m
starke Hand
5
Trefferaufnahme
15 m
beidhändig
5
20 m
beidhändig
5
Trefferaufnahme
Zeit für die GesamtSerie
Schusszahl
10 Sek.
5
10 Sek.
10
10 Sek.
10 Sek.
15
20
Bei jeder Position folgt auf die Aufforderung „Fünf Patronen laden“ die Frage
„Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so folgt die Aufforderung
„Achtung“ und damit beginnt bei Verwendung einer Stoppuhr oder eines Timers die Vorlaufzeit von 3 Sekunden. Wird mit einer Drehscheibenanlage
geschossen, so werden die Scheiben den Schützen nach dem Ablauf einer Vorlaufzeit von 7 Sekunden für das der Serie entsprechende Zeitintervall zugedreht. Bei Standscheiben wird nach Ablauf der Vorlaufzeit das Startzeichen,
nach Ablauf der Schießzeit das Stoppzeichen gegeben. Wird nach Beendigung
einer Serie keine Trefferaufnahme vorgenommen, so erfolgt erneut die Aufforderung „5 Patronen laden“. Andernfalls stellt der Schießleiter (Standaufsicht) die Standsicherheit her.
K.4.07. Schießzeit, Trefferaufnahme und Ablauf beim Teil Parcoursschießen
Beim Parcoursschießen werden insgesamt 4 Serien zu je 5 Schuss geschossen.
Die Reihenfolge im Ablauf der Serien sowie die Anschlagsarten entsprechend
der folgenden Tabelle sind unbedingt einzuhalten. Die Zeitmessung erfolgt
durch einen Timer.
Pos.
Entfernung
zu den
Scheiben
5
20 m
6
15 m
7
10 m
8
5m
Anschlag
stehend
beidhändig
kniend
beidhändig
stehend
beidhändig
stehend
starke Hand
Schuss Zu beschießende Gesamtzahl
Scheibe
schusszahl
5
5
5
5
K - 12 -
erste Scheibe
von links
zweite Scheibe
von links
dritte Scheibe
von links
vierte Scheibe
von links
25
30
35
40
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Trefferaufnahme
Der Schütze begibt sich beim Start auf die Position 5 (20 m zur Scheibe).
Nach der Aufforderung zum Laden von fünf Patronen folgt die Frage „Sind
Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt das Kommando „Achtung“. Auf ein akustisches Signal des Timers innerhalb der Vorlaufzeit von 37 Sekunden beginnt der Schütze die erste 5 Schuss-Serie auf die linke Scheibe
zu schießen, lädt erneut 5 Patronen und beschießt die zweite Scheibe von links
aus der vorgeschriebenen Entfernung. Die weiteren Schussserien sind entsprechend der vorstehenden Tabelle abzugeben. Bei allen Positionswechseln ist
die Waffe zu entladen. Revolver können während des Positionswechselns
nachgeladen werden, jedoch darf die Trommel erst bei Erreichen der nächsten
Schießposition eingeschwenkt werden. Pistolen müssen während des Nachladens des Magazins geholstert sein. Ein Positionswechsel mit geladener Pistole
oder bei Revolvern mit eingeschwenkter Trommel führt zur sofortigen Disqualifikation. Pistolenschützen dürfen nur ein Magazin benutzen, bei Revolverschützen ist die Verwendung von Ladehilfen (Speed Loader, Ladeclips) unzulässig. Die benötigte Munition kann „lose“ bzw. unsortiert mitgeführt werden.
Eine Verwendung von Hilfsmitteln wie zum Beispiel spezielle Vorrichtungen
zum schnelleren Erfassen der Patronen ist zulässig.
Mit dem Timer wird das Zeitintervall zwischen Startsignal und Abgabe des
letzten Schusses gemessen. Dies ist die Parcoursschießzeit des Schützen.
Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffe entladen und vorzeigen“. Nachdem sich Schütze und Standaufsicht von der Sicherheit überzeugt
haben erfolgt die Aufforderung „holstern“. Dabei ist bei Revolvern die Trommel einzuschwenken, bei Pistolen der Verschluss zu schließen und der Hahn
durch betätigen des Abzugs in Richtung Kugelfang zu entspannen. Anschließend stellt die Standaufsicht die Standsicherheit her.
K.4.08. Ringabzug bei Zeitüberschreitung, bei falschem Anschlag oder
Ablauffehlern
Beim Parcoursschießen wird bei Überschreiten der Sollzeit von 80 Sekunden
für jede volle Sekunde der Zeitüberschreitung 1 Ring von der tatsächlich erzielten Ringzahl abgezogen. Bei 160 Sekunden hat die Standaufsicht das
Schießen abzubrechen. Wird im falschen Anschlag geschossen oder die Entfernungsmarkierung überschritten, so werden die besten Treffer auf dieser
Scheibe entsprechend der Anzahl der fehlerhaft abgegebenen Schüsse abgezogen.
K.4.09. Reihenfolge der Starter beim Parcoursschießen
Innerhalb der Teilnehmergruppe, die gemeinsam das Fertigkeitsschießen
durchgeführt hat, wird die Reihenfolge der Starter für das Parcoursschießen
durch Los festgelegt.
K - 13 -
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K.5. 25 m-Fallscheiben-Schießen
K.5.01. 25 m-Fallscheiben-Schießen – Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers
Kenn
ziffer
1301
1306
1316
1317
Disziplin
Pistole
Revolver
Freie Klasse
Pistole min. .30
Freie Klasse
Revolver min.
.30
Mindest- Maximalimpuls
impuls
125
200
112,5
200
112,5
200
112,5
200
Max.
Waff. Gew.
1500 g
1500 g
beliebig
(K.2.07)
Art des
Visiers
beliebig
(K.2.07)
beliebig
(K.2.07)
beliebig
(K.2.07)
offen
K.5.02. Griffe
In den Disziplinen 1316 und 1317 sind beliebige Griffe, auch Formgriffe erlaubt. In allen anderen Klassen sind nur Griffe erlaubt, die keine hervorstehenden Kanten zur Handballen- oder Handgelenksauflage, insbesondere keine
verstellbaren oder orthopädisch geformten Griffschalen haben.
K.5.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit, Anzahl pro Schütze
Beim Fallscheibe-Schießen können pro Wertungsserie jeweils höchstens 24
Schüsse in der Wertung abgegeben werden. Es werden sechs Wertungsserien
auf je fünf Metallfallscheiben geschossen. Es wird im Rahmen der erlaubten
Schusszahlen so lange geschossen, bis jeweils alle fünf Metallfallscheiben
getroffen wurden. Die Scheiben müssen dabei „fallen“. Die maximale Schießzeit beträgt pro Wertungsserie von fünf Metallfallscheiben höchstens eine Minute.
Bei Pistolen dürfen pro Wertungsserie zusätzlich zu den höchstens acht Patronen, mit denen die Pistole am Start geladen werden kann, weitere zwei Magazine, mit jeweils höchstens 8 Patronen geladen, verwendet werden.
Bei Revolvern dürfen pro Wertungsserie zusätzlich zu den sechs Patronen, mit
denen der Revolver am Start geladen ist, weitere drei „Speedloader“, mit jeweils höchstens 6 Patronen geladen, verwendet werden.
K.5.04. Scheiben, Art,
Es wird auf weiß angestrichene Metallfallscheiben mit Durchmesser 20 cm
geschossen. Bei Deutschen Meisterschaften sind die Metallfallscheiben vor
dem Probeschießen bei jedem Teilnehmer neu weiß anzustreichen oder weiß
zu übersprühen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Metallfallscheiben bei Verwendung vom
Munition die gerade den Mindestimpuls erreicht oder nur geringfügig überschreitet (1-2 Faktorpunkte) auch bei Treffern in den untersten Bereich der
Fallscheibenscheiben (höchsten 2 cm über dem unteren Scheibenrand) sicher
umfallen.
K - 14 -
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K.5.05. Entfernung der Metallfallscheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander
Es wird auf eine Entfernung von 25 m zu den Metallfallscheiben geschossen.
Die Metallfallscheiben sind so aufzustellen oder anzubringen, dass zwischen
den Außenrändern der Scheiben mindestens jeweils ein Abstand von 20 cm
(also genau eine Scheibenbreite) besteht. Der Höchstabstand zwischen den
Scheibenrändern beträgt 50 cm.
Alle Fallscheiben sind gleich hoch aufzustellen. Die Metallfallscheiben müssen je nach Beschaffenheit des Schießstandes und des Kugelfanges mindestens
in einer Höhe von 0,50 m und höchstens in einer Höhe von 1,50 m, gemessen
von der Oberkante des Außenrandes im Abstand zur Schießbahnsohle, aufgestellt werden.
K.5.06. Reihenfolge der zu beschießenden Metallfallscheiben
Die fünf Metallfallscheiben sind so lange zu beschießen bis alle getroffen wurden. Die Reihenfolge ist beliebig.
K.5.07. Probeschüsse
Vor dem Schießen der Wertungsserien können innerhalb von 3 Minuten eine
beliebige Anzahl von Probeschüssen auf fünf Metallfallscheiben abgegeben
werden.
K.5.08. Disziplinablauf Fallscheiben-Schießen
Vor jeder Wertungsserie folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die Frage
„Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung
„Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Dann ertönt
ein akustisches Signal eines Timers und der Schütze kann mit dem Schießen
beginnen. Der letzte abgegebene Schuss stoppt die Zeitnahme.
Wird das Zeitlimit von einer Minute pro Wertungsserie erreicht, so bricht der
Schießleiter das Schießen ab.
K.5.09. Wertung
Für das Ergebnis wird die Summe der benötigten Zeit der sechs Wertungsserien ermittelt. Dabei werden die Zeiten (jede einzelne Zeit wird auf 1/10 Sek.
genau festgehalten) addiert. Hundertstel Sekunden werden nicht berücksichtigt, dass heißt sie werden immer abgerundet. Die Summe dieser Zeiten in
Sekunden und 1/10 Sekunden ist das Ergebnis des Schützen. Der Schütze mit
der niedrigsten Zeit gewinnt.
Bei Erreichen des Zeitlimits von einer Minute und entsprechendem Abbruch
des Schießens, wird der Wertungsserie für jede nicht „gefallene“ Metallfallscheibe ein Strafzeitzuschlag von 10 Sekunden hinzuaddiert.
K.5.10. Trefferaufnahme
Die Standaufsicht (der Schießleiter) hat nach jeder Wertungsserie die gemessene Zeit laut anzusagen.
K - 15 -
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K.6. 25 m Speed-Schießen
K.6.01. 25 m Speed-Schießen – Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls,
Waffengewichte, Art des Visiers
Kenn
Disziplin
ziffer
1401 Pistole Standardkaliber
1403
Pistole Magnum (alle)
1406 Revolver Standardkaliber
1408 Revolver Magnum (alle)
Freie Klasse
1410
Pist./Rev. .22/5,6 mm
Freie Klasse
1411
Pist/Rev. min. .30
1413
Single Action Revolver
Mindestimpuls
Art des
Visiers
125
180
112,5
180
Max.
Waff. Gew.
1400 g
2100 g
1500 g
1700 g
ohne
1400
offen
112,5
beliebig
(K.2.07)
125
1700 g
beliebig
(K.2.07)
offen, nicht
verstellbar
offen
Das nachträgliche Anbringen einer starren Visierung bei Single Action Revolvern ist nicht zulässig.
K.6.02. Griffe
In den Disziplinen 1410 und 1411 sind beliebige Griffe, auch Formgriffe erlaubt. In allen anderen Klassen sind nur Griffe erlaubt, die keine hervorstehenden Kanten zur Handballen- oder Handgelenksauflage, insbesondere keine
verstellbaren oder orthopädisch geformten Griffschalen haben.
K.6.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Beim 25 m Speed-Schießen werden immer 30 Schuss in der Wertung geschossen. Dabei werden sechs Wertungsserien mit jeweils fünf Schuss geschossen.
K.6.04. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze
Die Disziplinen werden auf Papierscheiben mit weißer Innenscheibe mit 10
cm Durchmesser und schwarzer Außenscheibe mit Durchmesser 20 cm geschossen. Angerissene Ringe (Wertungsflächen) zählen nach „oben“.
Treffer auf die Innenscheibe (weises Innenfeld) ergeben 10 Ringe, Treffer auf
den schwarzen Außenring ergeben 7 Ringe. Treffer außerhalb des schwarzen
Ringes zählen „null“.
Ein Schütze beschießt in einem Wertungsdurchgang immer fünf Scheiben mit
je einem Schuss.
K.6.05. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander
Es wird auf eine Entfernung von 25 m zu den Scheiben geschossen. Die
Scheiben sind so aufzustellen oder anzubringen, dass zwischen den äußeren
K - 16 -
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Wertungszonen der Scheiben jeweils ein Abstand von 20 cm (also genau eine
Scheibenbreite) besteht. Die Papierscheiben müssen zwischen 1,00 m und 1,80
m, gemessen an der Oberkante des äußeren Wertungsringes, befestigt werden.
K.6.06. Reihenfolge der zu beschießenden Scheiben
Die fünf Wertungsscheiben sind jeweils von links nach rechts zu beschießen.
Eine ganz oder teilweise verfehlte Scheibe darf nicht nochmals beschossen
werden. Treffer außerhalb der Reihenfolge werden als Fehlschüsse gewertet.
Beim Probeschießen ist die Reihenfolge beliebig.
K.6.07. Probeschüsse
Vor dem Schießen der Wertungsserien können innerhalb von 3 Minuten eine
beliebige Anzahl von Probeschüssen auf fünf Scheiben abgegeben werden.
(Kommandos siehe 25 m Präzision!)
K.6.08. Disziplinablauf Speed-Schießen
Vor jeder Wertungsserie folgt auf die Aufforderung „Waffen mit 5 Patronen
laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt
die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Dann ertönt ein akustisches Signals eines Timers und der Schütze
kann mit dem Schießen beginnen. Der letzte abgegebene Schuss stoppt die
Zeitnahme. Werden weniger als 5 Schuss abgegeben, z.B. aufgrund einer Störung, so hat der Schütze deutlich anzuzeigen, dass er diese Wertungsserie
nicht fortsetzen wird.
K.6.09. Wertung
Für die sechs 5 Schuss-Wertungsserien wird die Summe der erzielten Ringe
abzüglich der Summe der benötigten Zeit in Sekunden für die Wertungsserien
ermittelt.
Dabei wird bei der Endsumme der addierten Zeiten (jede einzelne Zeit wird
auf 1/100 Sek. genau festgehalten) die angefangene Sekunde aufgerundet. Jede
Sekunde (Die Kommastellen werden hier nicht mehr berücksichtigt.) steht für
einen Ring. Diese „Ringe“ werden von der erreichten Ringzahl abgezogen.
Wird eine Wertungsserie nicht beendet, so zählen die bis dahin in dieser Serie
erreichten Ringe und die Zeit des letzten Schusses.
K.6.10. Trefferaufnahme
Die Standaufsicht hat nach jeder Wertungsserie die gemessene Zeit anzusagen
und aufzuschreiben. Die Trefferaufnahme der erzielten Ringe erfolgt nach
Abgabe der 30 Wertungsschüsse. Dabei sind pro Scheibe die sechs besten
Treffer zu werten.
K - 17 -
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K.7. 25 m-Fallscheiben-Shoot off
K.7.01. 25m-Fallscheiben-Shoot off – Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers
Kenn
ziffer
1501
1506
Disziplin
Pistole
Revolver
Freie Klasse
1516 Pistole min.
.30
Freie Klasse
1517 Revolver min.
.30
Mindestimpuls
125
112,5
Maximalimpuls
200
200
Max.
Waff. Gew.
1500 g
1500 g
Art des
Visiers
112,5
200
beliebig
(K.2.07)
beliebig
(K.2.07)
112,5
200
beliebig
(K.2.07)
beliebig
(K.2.07)
offen
K.7.02. Griffe
identisch mit K5.02, siehe dort
K.7.03. Schusszahlen, Schussserien
Beim Fallscheiben-Shoot off können beliebig viele Schüsse in einem Wertungsdurchgang abgegeben werden.
Bei Pistolen dürfen pro Wertungsdurchgang beliebig viele Magazine, mit jeweils höchstens 8 Patronen geladen, verwendet werden.
Bei Revolvern dürfen pro Wertungsserie beliebig viele „Speedloader“, mit
jeweils höchstens 6 Patronen geladen, verwendet werden.
K.7.04. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze
Es wird auf weiß angestrichene Metallfallscheiben mit Durchmesser 20 cm
geschossen. Bei Deutschen Meisterschaften sind die Metallfallscheiben spätestens nach jeder dritten Wertungsrunde neu weiß anzustreichen oder weiß zu
übersprühen.
K.7.05. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander
identisch mit K5.05, siehe dort
K.7.06. Probeschüsse
Jeder Teilnehmer kann pro Disziplin und pro Veranstaltung vor seinem ersten
Wertungsdurchgang innerhalb von 3 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf fünf Metallfallscheiben abgeben. Dies kann auch so geschehen, dass zunächst alle Starter in der Disziplin nacheinander ihre Probeschüsse
absolvieren und erst dann damit begonnen wird, Wertungsdurchgänge durchzuführen.
K - 18 -
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K.7.07. Disziplinablauf Fallscheiben-Shoot off
Zu einem Wertungsdurchgang beim Fallscheiben-Shoot off treten jeweils immer zwei Schützen gleichzeitig an. Jeder Schütze hat pro Wertungsdurchgang
eine eigene Scheibengruppe von fünf Metallfallscheibenscheiben zu beschießen. Dabei muss der rechts stehende Schütze immer zuerst seine vier rechts
stehenden Metallfallscheiben in beliebiger Reihenfolge umschießen. Als letzte
Metallfallscheiben muss er dann die am weitesten links stehende Metallfallscheiben seiner Scheibengruppe umschießen. Der links stehende Schütze muss
immer zuerst die vier links stehenden Metallfallscheiben in beliebiger Reihenfolge umschießen und als letzte Metallfallscheiben die am weitesten rechts
stehende Metallfallscheiben seiner Scheibengruppe.
Vor jedem Wertungsdurchgang folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die
Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Dann
ertönt ein akustisches Signals und die Schützen können mit dem Schießen beginnen. Sieger eines Wertungsdurchgangs ist der Schütze, der unter Einhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge - zuerst die vier äußeren und zuletzt
die innere Metallfallscheiben - seine fünf Metallfallscheiben zuerst umgeschossen hat.
K.7.08. Anzahl der Wertungsdurchgänge zur Siegerermittlung
Je nach Ausschreibung wird auf zwei oder drei Wertungsdurchgangssiege geschossen. Bei zwei Wertungsdurchgangssiegen ist der Schütze Sieger einer
Wertungsrunde, der zuerst zwei Wertungsdurchgänge gewonnen hat. Bei drei
Wertungsdurchgangssiegen ist der Schütze Sieger einer Wertungsrunde, der
zuerst drei Wertungsdurchgänge gewonnen hat.
K.7.09. Positionswechsel
Bei Schießen auf zwei Wertungsdurchgangssiege müssen die Schützen nach
dem ersten Durchgang einmalig ihre Schießpositionen mit ihrem Wettbewerber in dieser Wertungsrunde tauschen. Bei drei Wertungsdurchgangssiegen
erfolgt dieser einmalige Positionstausch nach dem zweiten Wertungsdurchgang. Werden vor dem Positionswechsel die Waffen nicht weggepackt oder
geholstert, sind Pistolen entladen, ohne Magazin und mit geöffnetem Schlitten,
Revolver entladen und mit ausgeschwenkter Trommel mit der Mündung nach
unten in Richtung Geschossfang zu transportieren.
K.7.10. Qualifizierungssysteme
Veranstaltungen können nach dem einfachen oder dem doppelten K.O.System, oder auch nach Einteilung in Gruppen zu je vier Schützen geschossen
werden. Beim letzteren System tritt jeder in der Gruppe gegen jeden an und
die beiden besten erreichen die nächste Runde. Haben bei diesem System
mehrere Schützen gleich viele Wertungsrunden gewonnen entscheidet der direkte Vergleich. Sollte auch dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen
müssen die gleichstehenden Schützen nochmals gegeneinander antreten.
K - 19 -
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Verbleiben am Ende nur noch vier Schützen wird der Sieger dann über zwei
Halbfinale und anschließend über ein Finale ermittelt.
Die Entscheidung, welches der drei Systeme zur Anwendung kommt, obliegt
dem Veranstalter. Es sollte wenn möglich in der Wettbewerbsausschreibung
bekannt gegeben werden.
Die Einteilung der Schützen sollte vor Aufnahme des Wertungsschießens
durch Los erfolgen.
K.7.11. Falsche Reihenfolge
Schießt ein Schütze seine zuletzt umzuschießende Metallfallscheiben um, obwohl noch eine seiner vier anderen Metallfallscheiben steht, hat er den Wertungsdurchgang verloren, sofern der andere Schütze seine Metallfallscheiben
innerhalb einer Minute in der richtigen Reihenfolge umschießt. Schießt der
zweite Schütze seine Metallfallscheiben ebenfalls in der falschen Reihenfolge
um oder benötigt er mehr als eine Minute, so wird der Wertungsdurchgang
nicht gewertet und muss wiederholt werden. Letzteres gilt auch falls beide
Schützen ihre Metallfallscheiben nicht innerhalb einer Minute umgeschossen
haben.
K.7.12. Beschießen der fremden Scheibe
Schießt ein Schütze eine Scheibe seines Wettbewerbers um und lässt sich dies
durch den Schießleiter oder die Standaufsicht eindeutig feststellen, hat er den
Wertungsdurchgang verloren. Dieser Durchgang wird sofort abgebrochen.
K.7.13. Kein eindeutiges Ergebnis
Falls durch die Schießleiter oder die Standaufsicht nicht eindeutig festgestellt
werden kann, welcher Schütze zuerst alle seine Metallfallscheiben (vorausgesetzt in der richtigen Reihenfolge) umgeschossen hat, wird der Wertungsdurchgang wiederholt.
K.7.14. Einsatz von Hilfsmitteln zur Ergebnisfeststellung
Mechanische, elektronische oder andere Vorrichtungen, durch die sich genau
ermitteln lässt, welche der zuletzt zu beschießenden Scheiben zuerst umgefallen ist, sind grundsätzlich zulässig.
K.8. Sportmunition
K.8.01. Zugelassenen Sportmunition
Zugelassen sind Zentralfeuer- und Randfeuerpatronen entsprechend den Disziplinen. Ferner können Blei- und Mantelgeschosse in beliebiger Form mit
Ausnahme von Leuchtspur- und Hartkerngeschossen verwendet werden.
Auch die Verwendung von wiedergeladener Zentralfeuermunition ist zulässig,
wenn die Abmessungen der verwendeten Patronenhülsen denjenigen der Fabrikmunition entsprechen, die in der jeweiligen Disziplin eingesetzt werden
kann.
K - 20 -
I
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In den Disziplinen der Freien Klasse .22/5,6 mm, in denen Munition mit einer
Mindestleistung nicht vorgeschrieben ist, können nur alle Randfeuer-Patronen
der Kaliber .22 lfB oder .22 Magnum verwendet werden.
K.8.02. Unterscheidung nach Leistung und Kaliber
Die verschiedenen Patronenarten werden ihrem Kaliber und ihrer Leistung
nach verschiedenen Disziplinen zugeordnet. Es ist nicht zulässig, in einer Disziplin Patronen zu verwenden, deren Leistung und Kaliber nicht für diese Disziplin ausreichen. Eine Patrone, die einer Disziplin zugeordnet ist, kann in
einer anderen Disziplin nicht verwendet werden. (Ausnahme in Freie Klasse
mind. 7,62 mm)
K.8.03. Patronenzuordnung
Die Patronenzuordnung wird durch die Liste „Anhang 1 Kurzwaffenteil“ geregelt.
K.8.04. Zuordnungsvoraussetzung
Patronen, die als Fabrikmunition erhältlich sind, können nur einer Disziplin
zugeordnet werden, wenn eine allgemeine erhältliche Laborierung dieser Patronen den für die Disziplin erforderlichen Mindestimpuls erreicht. In Zweifelsfällen entscheidet über die Zuordnung bei einem Schießwettbewerb der
Schießleiter (Standaufsicht) und auf Antrag endgültig der BDS Gesamtvorstand.
K 8.05 Mindestimpuls
Maßstab für die Leistung der Patronen, die in einer Disziplin verwendet werden dürfen, ist ein Mindestimpuls, der beim Abfeuern der Munition aus der
konkret eingesetzten Waffe erreicht werden muss.
K.8.06. Berechnung des Mindestimpulses
Der Mindestimpuls berechnet sich nach folgenden Formeln:
Geschossgewicht (Grain) x Mündungsgeschwindigkeit (Fuß/Sek.)
1000
in metrischen Maßen
Geschossgewicht (g) x 15,432 x Mündungsgeschwindigkeit (m/Sek.) x 3,281
1000
oder
Geschossgewicht (Gramm) x Mündungsgeschwindigkeit (m/Sek.) x 0,0506
1000
K - 21 -
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K.8.07. Impuls-Faktor-Tabellen
Impuls-Faktor 112,5 für Patronen unter 9 mm und für Patronen .38 Special
Geschossgewicht
Mündungsgeschwindigkeit
Grain Gramm
f/s
m/s
70
4,5
1670
490
80
5,2
1406
429
85
5,5
1324
403
90
5,8
1250
381
100
6,5
1125
343
110
7,1
1023
312
115
7,5
978
298
120
7,8
938
286
123
8,0
915
279
125
8,1
900
274
130
8,4
865
264
140
9,1
804
245
148
9,6
760
232
150
9,7
750
229
158 10,2
712
217
160 10,4
703
214
170 11,0
662
202
180 11,7
625
191
185 12,0
608
185
190 12,3
592
180
200 13,0
563
171
Impuls-Faktor 125 für Patronen 9 mm/.38
Geschossgewicht
Mündungsgeschwindigkeit
Grain Gramm
f/s
m/s
90
5,8
1389
423
95
6,2
1316
401
100
6,5
1250
381
110
7,1
1136
346
115
7,5
1087
331
120
7,8
1042
318
123
8,0
1016
310
125
8,1
1000
305
130
8,4
962
293
140
9,1
893
272
148
9,6
845
257
150
9,7
833
254
158 10,2
791
241
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Sporthandbuch Kurzwaffen
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160
170
180
185
190
200
210
220
230
240
10,4
11,0
11,7
12,0
12,3
13,0
13,6
14,3
14,9
15,6
781
735
694
676
658
625
595
568
543
521
238
224
212
206
201
191
181
173
166
159
Impuls-Faktor 150 für Patronen über 9 mm/.38
Geschossgewicht
Mündungsgeschwindigkeit
Grain Gramm
f/s
m/s
123
8,0
1220
372
125
8,1
1200
366
130
8,4
1154
352
140
9,1
1071
327
148
9,6
1014
309
150
9,7
1000
305
158 10,2
949
289
160 10,4
938
286
170 11,0
882
269
180 11,7
833
254
185 12,0
811
247
190 12,3
789
241
200 13,0
750
229
210 13,6
714
218
220 14,3
682
208
230 14,9
652
199
240 15,6
625
191
250 16,2
600
183
260 16,8
577
176
Impuls-Faktor 150 für Patronen über 9 mm/.38
Geschossgewicht
Mündungsgeschwindigkeit
Grain Gramm
f/s
m/s
123
8,0
1220
372
125
8,1
1200
366
130
8,4
1154
352
140
9,1
1071
327
148
9,6
1014
309
150
9,7
1000
305
158 10,2
949
289
K - 23 -
I
I
K
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Kurzwaffen
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160
170
180
185
190
200
210
220
230
240
250
260
10,4
11,0
11,7
12,0
12,3
13,0
13,6
14,3
14,9
15,6
16,2
16,8
938
882
833
811
789
750
714
682
652
625
600
577
286
269
254
247
241
229
218
208
199
191
183
176
Impulsfaktor 180 für Magnumpatronen bis 9 mm/.357
Geschossgewicht
Mündungsgeschwindigkeit
Grain Gramm
f/s
m/s
95
6,2
1895
578
100
6,5
1800
549
110
7,1
1636
499
115
7,5
1565
477
120
7,8
1500
457
123
8,0
1463
446
125
8,1
1440
439
130
8,4
1385
422
140
9,1
1286
392
148
9,6
1216
371
150
9,7
1200
366
158 10,2
1139
347
160 10,4
1125
343
170 11,0
1059
323
180 11,7
1000
305
185 12,0
973
297
190 12,3
947
289
200 13,0
900
274
210 13,6
857
261
220 14,3
818
249
230 14,9
783
239
240 15,6
750
229
250 16,2
720
219
260 16,8
692
211
K - 24 -
I
I
K
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Kurzwaffen
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Impulsfaktor 250 für Magnumpatronen über 9 mm/.357
Geschossgewicht
Mündungsgeschwindigkeit
Grain Gramm
f/s
m/s
170 11,0
1471
448
180 11,7
1389
423
185 12,0
1351
412
190 12,3
1316
401
200 13,0
1250
381
210 13,6
1190
363
220 14,3
1136
346
230 14,9
1087
331
240 15,6
1042
318
250 16,2
1000
305
260 16,8
962
293
K.8.08. Auswahl der Schützen zur Munitionskontrolle
Nicht jeder Schütze ist der Munitionskontrolle unterworfen. Die Kontrolle
erfolgt stichprobenweise und darüber hinaus nur bei konkretem Verdacht der
Verwendung unterladener Munition. Mehrfachkontrollen bei demselben
Schützen oder in derselben Disziplin sind zulässig.
K.8.09. Munitionsauswahl zur Ermittlung des Impulses der verwendeten
Munition
Der Schießleiter oder die Standaufsicht wählt zu einem von ihm festzulegenden Zeitpunkt, jedoch nicht nach der Frage „Sind Sie bereit?“, aus dem Patronenvorrat des angetretenen Schützen mindestens 6 Testpatronen aus.
Dem Schützen steht es frei, bis zu 10 Testpatronen zur Verfügung zu stellen.
K.8.10. Messung der Mündungsgeschwindigkeit
Von der Testmunition werden mindestens 4 Patronen zur Ermittlung der
Durchschnittsgeschwindigkeit verwandt. Zum Abfeuern der Testmunition ist
die Waffe zu verwenden, die vom Schützen in dieser Disziplin eingesetzt wird.
Die Messung darf nur mit vom BDS zugelassenen Messgeräten durchgeführt
werden.
Bei der Messung beträgt die Entfernung der Waffenmündung zum Messrahmen mindestens 2 m. Die auf diese Weise gemessene Geschwindigkeit wird
der Berechnung des Mündungsimpulses zugrunde gelegt.
K.8.11. Messung des Geschossgewichtes
Von mindestens einer der übrigen Patronen wird das Geschoss gezogen und
gewogen. Das Gewicht des Geschosses oder bei mehreren Geschossen das
Durchschnittsgewicht wird der Berechnung des Mindestimpulses als zweite
Größe zugrunde gelegt.
K - 25 -
I
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K
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Sporthandbuch Kurzwaffen
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K.8.12. Nichterreichen des Mindestimpulses
Sind Geschossgewicht und Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt, so wird
der Mindestimpuls entsprechend K 1.08 berechnet. Unterschreitet der errechnete Impulswert den für diese Disziplin notwendigen Mindestwert, so werden
alle entsprechend K 7.11 ausgewählten Patronen zur Geschwindigkeitsmessung herangezogen. Unterschreitet der erneut errechnete Impulswert noch immer den geforderten Mindestwert, so wird der Schütze für die entsprechende
Disziplin vom Schießleiter (Standaufsicht) disqualifiziert.
K.8.13. Munitionswechsel
Wurde von einem Schützen Testmunition genommen, so ist ein Munitionswechsel ohne Zustimmung der Standaufsicht nicht zulässig. Unzulässig eingesetzte Munition gilt unwiderlegbar als unterladen.
K - 26 -
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K
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Sporthandbuch Kurzwaffen
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Anhang 1 Kurzwaffenteil
Folgende Zuordnung gilt für die Disziplinen 25m-Schießen“, „MehrdistanzSchießen“¸ „25m-Fallscheibenschießen“ und „25m-Speed-Schießen“. Sie
führt die Patronensorten auf, die in den jeweiligen Disziplinen zugelassen sind
und deren Leistung bei Fabrikmunition in der Regel für die entsprechende
Leistungsklasse ausreicht. Diese Liste ist verbindlich. Nicht aufgeführte Patronensorten sind nicht zulässig.
Zuordnung von Patronenmunition:
Pistolen bzw. Revolver bis 9mm/.38
7,62 Tokarev
7,62 Nagant
7,63 Mauser
7,65 Browning
7,65 Parabellum
.30 Carbine
.32 Harrington und Richardson Magnum
9 mm Kurz
9x18
9mm Makarov
9mm Largo
9mm Bergmann
9mm Parabellum
9x21
9x23
9mm Steyr
9mm Federal
9mm FAR
.38 LC
.38 Super
.38 Special
.357 SIG
Pistolen Magnum bzw. Revolver Magnum bis 9mm/.38
9mm Winchester Magnum
.357 Magnum
.357 AutoMag
.357 Maximum
K - 27 -
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K
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Sporthandbuch Kurzwaffen
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Pistolen bzw. Revolver über 9mm/.38
.40 Smith & Wesson
10mm Auto
10mm FAR
.41 Action Express
.44 Special
.44-40
.45 ACP
.45 LC
Pistolen Magnum bzw. Revolver Magnum über 9mm/.38
.375 SuperMag
.41 Magnum
.44 Magnum
.44 AutoMag
.44 Maximum
.45 WinMag
.454 Casull
.480 Ruger
.50 AE
500 S&W
K - 28 -
I
I
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Sporthandbuch Kurzwaffen
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Anlage 2 Kurzwaffenteil
Liste der zugelassenen Waffen
für die Disziplinen 25m – Schießen und Mehrdistanzschießen DienstSportpistole und - revolver mind. Kaliber 7,62mm/.30
Kaliber immer entsprechend dem Originalkaliber
(sollten unter den aufgeführten Modellen Varianten mit einer Lauflänge unter
3 Zoll sein, ist ihre Verwendung beim sportlichen Schießen unzulässig)
Pistole 08 (Modelle 00 – 08)
Pistole Astra 400, 600/43 und 900
Pistole Ballester Molina
Pistole Colt M 1911 A1
Pistole CZ / Brünner Modell 24/1927 und 1938
Pistole FN 1935 High Power,
Pistole Mauser C 96 und Modell 1910 - 1934
Pistole Steyr 1911/1912
Pistole Tula-Tokarew TT 1933
Pistole VIS Radom
Pistole Walther P 38 / P 1
Pistole Lahti 35
Colt Modell New Service .455”, .45 ACP / Auto-Rim, .45 Colt (1915 und
1917)
S&W Modell Mk I & II . 455”, l45 ACP / Auto-Rim (1915 und 1917)
Baureihe Colt Army Special .38
Revolver Enfield No. 2 Mk I
Revolver Lebel M 1892
Revolver Nagant M 1895
Revolver Schweiz Modell 1882 und 1882/29
Revolver Smith & Wesson “Military and Police”
Revolver Webley Mk. I-VI
M/1887 Schwedisch und M/1893 Norwegisch
M/1889 Italienisch
M/1898 Gasser
Webley & Scott Mk. IV
K - 29 -
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I
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Sporthandbuch Kurzwaffen
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Folgende Modelle sind für die Disziplinen zugelassen – allerdings werden
für diese Modelle keine Waffenbefürwortungen ausgestellt:
Pistole FN Modell 1922 und 10 /22
Pistole Mauser HSc
Pistole Walther PP und PPK
Pistole Makarov
Unique Mod R51 / Mod. 9 coups
Revolver Ruger GS 32 M
Diese Liste kann jährlich aktualisiert werden!
Technische Spezifikationen
Mindestimpuls:
Waffengewicht:
Abzugswiderstand:
Visierung:
ohne
dem Original entsprechend, keine Zusatzgewichte
mind. 1000 Gramm
offen, Korn hinter der Laufmündung, nur alle serienmäßig für die entsprechende Waffe produzierten Visiere
sind zugelassen, keine Micrometervisierungen
Visierlänge:
original
Lauflänge:
alle serienmäßigen Lauflängen sind zugelassen
Mündungsbremsen: nicht erlaubt
Magazinkapazität: mind. 5 Patronen
Griffschalen:
Form dem Original entsprechend
Lizenzbauten:
erlaubt
spätere Fertigungen: erlaubt, falls diese dem Original entsprechen
K - 30 -
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Sporthandbuch Langwaffen
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L LANGWAFFEN (STANDARDPROGRAMM)
DIE NACHFOLGENDEN REGELUNGEN GLIEDERN SICH IN
L.1. SICHERHEITS- UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
L.2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN, ANSCHLAGSARTEN, BEKLEIDUNG UND ZUBEHÖR
L.3. 50-M / 100-M-PRÄZISION-SCHIEßEN
L.4. 50-M / 100-M-INTERVALL-SCHIEßEN
L.5. 50-M / 100-M-ZEITSERIE-SCHIEßEN
L.6. 50-M SYMBOLSCHEIBE-SCHIEßEN
L.7. 100-M-FERTIGKEIT-SCHIEßEN
L.8. 300-M-PRÄZISION-SCHIEßEN
L.9. WURFSCHEIBEN-SCHIEßEN
L.10. 50-M-FALLSCHEIBEN-SCHIEßEN
L.11. 50-M-FALLSCHEIBEN-SHOOT OFF
L.12. SPORTMUNITION
L.13. EINSPRÜCHE, PROTESTE UND WETTBEWERBSGERICHT
L.1. SICHERHEITS- UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
L.1.01. Schützenstand
Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position von der der Schütze in der
vorgeschriebenen Anschlagsart auf die Scheiben schießt. Der Veranstalter hat
dafür zu sorgen, dass sich beim Schützenstand eine Ablage befindet. Dort
muss die Waffe, die Munition und anderes Schießzubehör abgelegt werden
können.
L.1.02. Abstellen von Langwaffen
Langwaffen soweit sie nicht in Transportbehältnisse verpackt sind, dürfen auf
Schießstätten nur in Gewehrständer abgestellt werden, es sei denn der Schütze
befindet sich am Schützenstand an der Feuerlinie oder in einer Sicherheitszone.
L.1.03. Waffentragebereich
Wenn nicht anders angegeben, ist der Waffentragebereich der Bereich der
Schießanlage, in der Wettbewerbsteilnehmer entladene Langwaffen offen bei
geöffnetem Verschluss mit der Mündung senkrecht nach oben offen tragen
dürfen. Der Waffentragebereich sollte eindeutig beschrieben sein und entweder in der Wettbewerbsausschreibung oder durch einen Aushang in der
Schießstätte kenntlich gemacht werden. Die Langwaffen dürfen in die
Transportbehältnisse (Futterale) nur in Sicherheitszonen oder auf dem Schützenstand mit Zustimmung der Standaufsicht ein- und ausgepackt werden.
L-1-
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Sporthandbuch Langwaffen
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Liegt ein Parkplatz für Kraftfahrzeuge innerhalb des Waffentragebereichs und
damit innerhalb des umfriedeten Bereichs der Schießstätte und hat der Veranstalter dies ausdrücklich gestattet, können entladene Langwaffen mit offenem
Verschluss dem in einem KFZ befindlichen Transportbehältnis entnommen
werden bzw. dorthin verbracht werden, soweit sie mit der Mündung nach oben
getragen werden. Der gesamte Waffentragebereich muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, die Voraussetzung sind, dem Inhaber des Hausrechts
der Schießstätte zu gestatten, allen Teilnehmern einer Veranstaltung das Führen von Schusswaffen zu gestatten.
L.1.04. Sicherheitszone
Sicherheitszonen sind klar abgegrenzte Bereiche innerhalb des Waffentragebereichs der Schießstätte (Standanlage) mit einer deutlichen Markierung „Sicherheitszone“. Hier ist dem Schützen erlaubt die Waffe aus dem Transportbehältnis zu entnehmen. Der Schütze transportiert die Waffe mit geöffnetem
Verschluss von der Sicherheitszone oder im Gewehrfutteral/-koffer zur Ablage
auf dem Schützenstand. Verstößt ein Schütze gegen diese Bestimmungen, so
wird er verwarnt.
In der Sicherheitszone können Waffen gereinigt und auch zerlegt werden. Sicherheitszonen können auf den Schießständen der Standanlage, aber auch außerhalb der eigentlichen Schießstände innerhalb des Waffentragebereichs angelegt werden. Die sichere Richtung, in die die Waffen mit der Mündung
gehalten werden dürfen, ist eindeutig mit einem Pfeil zu kennzeichnen. Zudem
sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung
aufhalten kann. Dabei müssen Seiten- bzw. Rückwände durchschusssicher
bzw. rückprallsicher sein. Die Zonen sind zwingend mit einem Ablagetisch zu
versehen. Gewehrständer sind in ausreichender Zahl bereitzustellen. Jedes
Hantieren mit Munition in einer Sicherheitszone führt zur Wettbewerbsdisqualifikation.
L.1.05. Ablauf des Probeschießens
Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ nimmt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene
Schießposition ein. Nach der Aufforderung „Waffen zur Probeserie laden“
wird die Waffe geladen. Auf die Aufforderung zum Laden folgt die Frage
„Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung
„Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit für das Probeschießen.
Nach Ablauf der 5 Minuten Schießzeit, beendet der Schießleiter bzw. die
Standaufsicht mit der Aufforderung „Stopp“ das Probeschießen. Schüsse nach
dieser Aufforderung werden wie Mehrschüsse gewertet und führen zum Abzug eines Höchsttreffers aus den folgenden Wertungsserien pro zuviel abgegebenen Schuss. Danach beginnt bei allen Disziplinen das Wertungsschießen.
L-2-
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Sporthandbuch Langwaffen
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L.1.06. „Nicht bereit“
Ist ein Schütze auf die Frage „Sind Sie bereit?“ nicht bereit, muss er auf die
Frage des Schießleiters sofort sowie laut und vernehmlich mit „Nein“ oder
„Nicht bereit“ antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen.
L.1.07. Schüsse vor Abgabe des Startsignals
Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss abgibt:
• vor dem Kommando „Sind Sie bereit?“ beim Präzision-Schießen und
Probeschießen,
• vor dem Kommando „Achtung“ beim Intervall-, Zeitserie- und Fertigkeit-Schießen
Ein Schütze wird verwarnt,
• wenn er einen Schuss nach dem Kommando „Sind Sie bereit?“ bzw.
„Achtung“ abgibt. Der Schuss kann nicht nachgeholt werden. Handelt
es sich um einen Treffer, wird der höchste erzielte Treffer abgezogen.
L.1.08. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals
Wird die Schießzeit für die Wertungsserien mit einer Stoppuhr oder einem
Timer gemessen und gibt ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder nach Ertönen des akustischen Signals des Timers ab,
welches das Ende der Schießzeit anzeigt, so wird ihm für jeden zu spät abgegebenen Schuss einer seiner Treffer mit dem höchsten erzielten Wert abgezogen.
Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss abgibt:
• nach dem Kommando „Waffen entladen“
L.1.09. „Herstellen der Standsicherheit“
Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw.
die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen die Aufforderung „Waffen
entladen und geöffnet ablegen“. Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen.
Dabei muss sich der Schütze davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist.
Magazine sind herauszunehmen und der Verschluss zu öffnen. Das Ablegen
der Waffen hat mit offenem Verschluss zu erfolgen. Verstöße dagegen werden
mit einer Verwarnung geahndet.
Ausnahme: Waffen, bei denen nach 5 Schuss die Scheibe gewechselt wird,
müssen beim Zwischenwechsel mit der Gewehrmündung nach oben oder 45°
zur Seite, weg vom Helfer, gehalten werden. Es muss auch hier beim Scheibenwechsel der Verschluss geöffnet und die Waffe entladen sein. Diese Ausnahmeregelung kann auch angewandt werden, wenn der Schütze mit Schießriemen schießt und diesen beim Scheibenwechsel nicht aushängen will. Bei
Waffen, die bauartbedingt nicht mit offenem Verschluss abgelegt werden können, ist der Verschluss in offener Stellung mit einem geeigneten Hilfsmittel
sichtbar zu blockieren. Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Stand räumen“.
L-3-
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Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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Der Schütze muss sich überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Er hat seinen
Stand sofort oder nach Durchführung der Trefferaufnahme, falls diese auf dem
Stand vorgenommen wird, zu räumen. Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der Aufforderung „Sicherheit“ den
Stand zur Trefferaufnahme freigibt.
L.1.10. Scheibenbeobachtung
Beobachtungsgläser (Spektive) beliebiger Vergrößerung können verwendet
werden. Sie dürfen jedoch nur von Schützen eingesehen werden, Fremdansage
ist nicht gestattet. Bei Schießständen mit Scheibenzuganlagen ist das Hereinfahren der Scheibe zur Feststellung der Trefferpunktlage während der Probeserie im Rahmen des zugelassenen Zeitlimits für die Probeschüsse zulässig.
Während der Wertungsserien kann die Scheibe grundsätzlich nur zur Trefferaufnahme bzw. zum Wechseln der Scheibe herangefahren werden. Ist ein
Schießstand mit Monitoren zur Scheibenbeobachtung ausgestattet, so können
diese uneingeschränkt verwendet werden.
L.1.11. Störungen
Stellt der Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest, und kann er die
Störung nicht beheben ohne seine Standnachbarn zu gefährden, so muss er die
Störung melden. Meldet der Schütze eine Störung, so hat er die Waffe weiterhin in Richtung Geschossfang zu halten und die Standaufsicht durch Heben
der Nichtschusshand oder durch ein anderes Zeichen zu verständigen, ohne
dabei die anderen Schützen zu gefährden. Meldet der Schütze die dritte Störung in einer Disziplin, so wird er für diese Disziplin disqualifiziert.
L.1.12. Kein Nachholen nicht abgegebener Schüsse
Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen.
Das Nachholen der durch eine Störung nicht abgegebenen Schüsse ist unzulässig.
L.1.13. Disqualifikation bei Laden von mehr als der zulässigen Patronenzahl
Lädt ein Schütze:
• in einer Wertungsserie beim Intervall-Schießen mehr als 5 Patronen,
• in einer Wertungsserie beim Zeitserien-Schießen mehr als 5 Patronen,
• in einer Wertungsserie beim Fertigkeits-Schießen mehr als 10 Patronen,
• vor dem Kommando „Achtung“ in einer Wertungsserie beim Fallscheiben-Schießen oder Fallscheiben-Shoot-off mehr als 10 Patronen,
so wird er vom Wettbewerbsleiter (Schießleiter) disqualifiziert.
Der Schießleiter und die Standaufsicht haben das Recht, die Anzahl der geladenen Patronen zu überprüfen.
Ersatzmagazine, die bei Waffenstörungen verwendet werden, dürfen mit maximal 1 Patrone geladen werden.
L-4-
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Sporthandbuch Langwaffen
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(Ausnahme: Fallscheiben-Schießen und Fallscheiben-Shoot-off)
• Gibt ein Schütze beim Präzision-Schießen mehr als die bis zur Auswertung der Wertungsserie vorgesehene Schusszahl, in der Regel 10
Schuss (bei halbierter Schusszahl bei mehr als 15 Schuss) in einer
Wertungsserie ab, so wird er disqualifiziert.
L.1.14. Munitionsablage
Alle Schützen haben die Munition für die Wertungsserien so abzulegen, dass
für den Schießleiter bzw. die Standaufsicht leicht zu erkennen ist, wie viel
Patronen tatsächlich abgeschossen wurden. Reservepatronen müssen deutlich
entfernt abgelegt werden.
L.1.15. Aufsammeln von Hülsen
Das Aufsammeln von Hülsen ist während des laufenden Wettbewerbs verboten. Das Überschreiten der Bande/Brüstung ist auch in Pausen nur mit Erlaubnis der Standaufsicht gestattet. (siehe Teil A!)
L.1.16. Hülsenfänger / Hülsenabweiser
Der Veranstalter hat Vorkehrungen zu treffen, dass ausgeworfene Hülsen
Schützen auf den Nachbarständen nicht stören oder verletzen. Es steht dem
Schützen frei geeignete Vorrichtungen zum Auffangen der eigenen Hülsen zu
verwenden.
L.1.17. Hilfsmittel zur Laufkühlung
Die Verwendung von Hilfsmitteln zur Laufkühlung ist nicht zulässig.
L.1.18. Schießzeitverkürzung bei elektronischer Trefferaufnahme
Der BDS Gesamtvorstand kann die Schießzeit für Disziplinen im Präzisionsschießen verkürzen, bei denen die Treffer elektronisch aufgenommen und sofort für den Schützen auf einem am Schützenstand befindlichen Monitor sichtbar sind.
L.1.19. Schießen auf verkürzte Entfernungen
Alle Disziplinen, die auf 100m geschossen werden, können auf Vereinsebenen, soweit die Zulassung des Schießstandes dies erlaubt, zu Übungszwecken
und zur Durchführung von Vereinsmeisterschaften auch auf 50m geschossen
werden. Voraussetzung für Wettkämpfe ist dabei die Verwendung von maßstabsgerecht verkleinerten Scheiben.
L-5-
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Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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L.2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN, ANSCHLAGSARTEN, BEKLEIDUNG UND ZUBEHÖR
L.2.01. Technische Spezifikationen für die 50 m Disziplinen
L.2.01.1. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader für
Kurzwaffenpatronen (SG SL KW) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2101, 2301 und 2501)
Zugelassen sind Selbstladegewehre, die für Kurzwaffenpatronen eingerichtet
sind und eine Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen haben.
Kaliber:
Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend
der Liste „Langwaffenteil Anhang 1“ am Ende dieses
Regelwerks – bei den Kennziffern 2101 und 2301 auch
die Patrone .30 Carbine
Waffengewicht:
höchstens 6000 Gramm
Abzugsgewicht:
mindestens 1000 Gramm
Visierung:
offen oder geschlossen; das Anbringen einer HK
SL6/SL7-Visierung oder ähnlichem ist zulässig.
Schaft:
handelsüblich
Gewehrriemen:
Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig.
Scheibe:
bei 2101 und 2301 100 m BDS-Scheibe
bei 2501 20 cm Metallfallscheiben
L.2.01.2. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader im
Kaliber .22 lfB (SG SL KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern
2102, 2212, 2312, 2302 und 2402)
Zugelassen sind Selbstladegewehre handelsüblicher Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen.
Kaliber:
Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB
Waffengewicht:
höchstens 5000 Gramm einschließlich Visierung
Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm
Visierung:
bei 2102, 2302 und 2402: beliebige Optik
insbesondere Zielfernrohre mit beliebiger
Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen.
bei 2212 und 2312: offen oder geschlossen; das Anbringen einer HK SL6/SL7-Visierung oder ähnlichem ist zulässig.
Schaft:
handelsüblich
Gewehrriemen:
Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig.
Scheibe:
bei 2102 u. 2302 50-m-BDS-ZF-Scheibe
bei 2402 50-m-BDS-Symbol-Scheibe
bei 2212 und 2312 100-m-BDS-Scheibe
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L.2.01.3. Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kurzwaffenpatrone (KW) (für die Disziplinen mit den
Kennziffern 2103, 2203 und 2503)
Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzel- oder Mehrladewaffen mit Unterhebelrepetier- oder Vorderschaftrepetier-Systemen handelsüblicher Bauart. Speedloader sind nicht zulässig
Kaliber:
Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend
der Liste „Langwaffenteil Anhang 2“ am Ende dieses
Regelwerks –jedoch ausdrücklich nicht die Patrone .30
Carbine
Waffengewicht:
höchstens 5000 Gramm
Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm
Visierung:
offene Visierung, nur Kimme und Korn, die nicht dem
Original entsprechen müssen. Lochkimme, Diopter oder
Ringkorn sind unzulässig.
Schaft:
original; Änderungen, die den Charakter der Waffe nicht
verändern, sind gestattet, insbesondere das Anbringen
von handelsüblichen Gummischaftkappen.
Gewehrriemen:
Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig.
Scheibe:
bei 2103 und 2203 100 m BDS-Scheibe
bei 2503 20 cm Metallfallscheiben
L.2.01.4. Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kleinkaliber (KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2104 und 2204)
Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzel-oder Mehrladewaffen mit Unterhebelrepetier- oder Vorderschaftrepetier-Systemen handelsüblicher Bauart.
Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB
Waffengewicht:
höchstens 4000 Gramm
Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm
Visierung:
offene Visierung, nur Kimme und Korn, die nicht dem
Original entsprechen müssen. Lochkimme, Diopter oder
Ringkorn sind unzulässig.
Schaft:
original Änderungen, die den Charakter der Waffe nicht
verändern, sind gestattet, insbesondere das Anbringen
von handelsüblichen Gummischaftkappen.
Gewehrriemen:
Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig.
Scheibe:
100 m BDS-Scheibe
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L.2.01.5. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre Kleinkaliber
(DSG KK) offene Kimme (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2105)
Zugelassen sind Repetier- oder Selbstladegewehre, sowie Einzellader, mit offener Visierung (Kimme und Korn), die als standardmäßige Übungs- und
Sportwaffen gedient haben oder standardmäßigen Dienstsportgewehren nachgebildet sind. Die Waffen müssen sich im Originalzustand im Sinne von
Randziffer L 2.05.01 befinden. Das Anbringen einer Gummischaftkappe ist
zulässig.
Kaliber:
Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB
Waffengewicht:
original
Abzugswiderstand: 1000 Gramm
Visierung:
offen
Gewehrriemen:
Die Verwendung eines Trageriemens ist erlaubt.
Scheibe:
100 m BDS-Scheibe
L.2.01.6. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre mit geschlossener Visierung oder Diopter Kleinkaliber (DSG D KK) (für die
Disziplinen mit den Kennziffern 2106)
Zugelassen sind Repetier- oder Selbstladegewehre, sowie Einzellader, mit geschlossener Visierung oder Diopter, die als standardmäßige Übungs- und
Sportwaffen gedient haben oder standardmäßigen Dienstsportgewehren nachgebildet sind. Die Waffen müssen sich im Originalzustand im Sinne von
Randziffer L 2.05.01 befinden. Das Anbringen einer Gummischaftkappe ist
zulässig.
Kaliber:
Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB
Waffengewicht:
original
Abzugswiderstand: 1000 Gramm
Visierung:
geschlossene Visierung oder beliebiger Diopter
Gewehrriemen:
Die Verwendung eines Trageriemens ist erlaubt.
Scheibe:
50 m ISSF-Scheibe
L. 2.01.7. Technische Spezifikationen für Matchsportgewehre (MSG KK)
(für die Disziplinen mit den Kennziffern 2107)
Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre entsprechend (auch Selbstlader) dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehres.
Kaliber: alle Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB
Waffengewicht:
höchstens 8000 Gramm, einschließlich Visierung und
Handstopp, jedoch ohne Schießriemen.
Abzugswiderstand: frei
Visierung:
offen, U- oder V-Kimme, Lochkimme, Balken-, Dach-,
Ring- oder Perlkorn, Diopter mit höchstens 1,5-facher
Optik. Die Vergrößerung ist wahlweise im Diopter oder
Korntunnel zulässig. Der Korntunnel darf die Laufmündung nicht überragen. Wasserwaage ist zulässig.
Schaft:
entsprechend dem ISSF-Freigewehr.
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Abmessungen:
Gewehrriemen:
Scheibe:
beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren
Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der
Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen
(jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden
Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten:
Gerade Länge: 153 mm
Gebogene Länge: 178 mm
Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts
oder links gekrümmt sein; gemessen von der Mitte der
Kolbenkappe.
Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt.
50 m ISSF-Scheibe
L.2.01.8. Technische Spezifikationen für Präzisionssportgewehre (PSG
KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2108)
Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) entsprechend dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehres.
Kaliber:
Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB
Waffengewicht:
höchstens 9000 Gramm, einschließlich Visierung,
Handstütze und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen.
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger
Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen.
Abmessungen:
beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren
Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der
Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen
(jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden
Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten:
Gerade Länge: 153 mm
Gebogene Länge: 178 mm
Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts
oder links gekrümmt sein; gemessen von der Mitte der
Kolbenkappe.
Gewehrriemen:
Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt.
Scheibe:
50 m BDS-ZF-Scheibe
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L.2.01.9. Technische Spezifikationen für Freie Klasse KK (FK KK) (für
die Disziplinen mit den Kennziffern 2109)
In dieser Disziplin sind nur Waffen zugelassen, die nicht in einer der übrigen
50m – Disziplinen zugelassen sind – außer in PSG KK - und nachstehende
Bedingungen erfüllen. Zugelassen sind Gewehre handelsüblicher Bauart mit
einer Magazinkapazität von mindestens 2 Patronen.
Jedoch keine Selbstladegewehre im Kaliber .22 lfb.!
Kaliber:
Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB oder .22
WMR
Waffengewicht:
höchstens 5000 Gramm einschließlich Visierung.
Abzugsgewicht:
mindestens 1000 Gramm - Waffen mit Stecher sind
nicht zulässig.
Visierung:
beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger
Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen.
Schaft:
handelsüblich
Gewehrriemen:
Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig.
Scheibe:
50 m BDS-ZF-Scheibe
L.2.01.10. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader für
Kurzwaffenpatronen mit optischer Visierung (SG SL KW opt.V.) (für die
Disziplinen mit den Kennziffern 2510 und 2310)
Es finden die technischen Spezifikationen für Sportgewehr Selbstlader für
Kurzwaffenpatronen unter Ziffer 2.01.1 Anwendung mit Ausnahme der Visierung
Kaliber:
Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend
der Liste „Langwaffenteil Anhang 1“ am Ende dieses
Regelwerks jedoch ausdrücklich nicht die Patrone .30
Carbine
Visierung:
nur Waffen mit optischer oder elektronisch-optischer
Visierung (Leuchtpunkt) sind zugelassen
Gewehrriemen:
Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig.
Scheibe:
bei 2310 100m BDS-ZF-Scheibe
bei 2510 und 2610 20 cm Metallfallscheiben
L.2.01.11. Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kurzwaffenpatrone (KW) mit optischer Visierung (LA
KW opt.V.) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2511 und 2211)
Es finden die technischen Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kurzwaffenpatrone (KW)unter Ziffer 2.01.3 Anwendung mit
Ausnahme der Visierung. Speedloader sind nicht zulässig.
Kaliber:
Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend
der Liste „Langwaffenteil Anhang 2“ am Ende dieses
Regelwerks –jedoch ausdrücklich nicht die Patrone .30
Carbine
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Visierung:
Gewehrriemen:
Scheibe:
nur Waffen mit optischer oder elektonisch-optischer
Visierung (Leuchtpunkt) sind zugelassen
Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig.
bei 2211 100m BDS-ZF-Scheibe
bei 2511 und 2611 20 cm Metallfallscheiben
L.2.02. Technische Spezifikationen für die 100 m und 300 m Disziplinen
L.2.02.1. Technische Spezifikationen für Matchsportgewehr (MSG) (für
die Disziplinen mit den Kennziffern 3101 und 4101)
Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) entsprechend dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehrs.
Kaliber:
Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45 mm/.215 bis
Kaliber 8mm/.323 einschließlich
Waffengewicht:
höchstens 8000 Gramm, einschließlich Visierung,
Handstütze und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen.
Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen, U- oder V-Kimme, Lochkimme, Balken-, Dach-, Ring- oder Perlkorn, Diopter
mit höchstens 1,5-facher Optik. Wasserwaage ist zulässig.
Abmessungen:
beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren
Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der
Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen
(jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden
Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten:
Gerade Länge: 153 mm
Gebogene Länge: 178 mm
Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts
oder links gekrümmt sein, gemessen von der Mitte der
Kolbenkappe.
Gewehrriemen:
Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt.
Scheibe:
100 m BDS-Scheibe
L.2.02.2. Technische Spezifikationen für Präzisionssportgewehre (PSG)
(für die Disziplinen mit den Kennziffern 3103 und 4104)
Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) entsprechend dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehrs.
Kaliber:
Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45 mm/.215 bis
Kaliber 8mm/.323 einschließlich
Waffengewicht:
höchstens 9000 Gramm, einschließlich Visierung,
Handstütze und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen.
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger
Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen.
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Abmessungen:
Gewehrriemen:
Scheibe:
beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren
Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der
Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen
(jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden
Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten.
Gerade Länge: 153 mm
Gebogene Länge: 178 mm
Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts
oder links gekrümmt sein, gemessen von der Mitte der
Kolbenkappe.
Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt.
100 m BDS-ZF-Scheibe
L.2.02.3. Technische Spezifikationen für Jagdgewehre (JG) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3104 und 4104)
Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Jagdwaffen handelsüblicher Bauart.
Kaliber:
Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45 mm/.215 bis
Kaliber 9,3mm/.366 einschließlich
Waffengewicht:
höchstens 5000 Gramm, einschließlich Optik und Gewehrriemen.
Abzugswiderstand: beliebig
Sicherung:
Ein Sicherungssystem muss vorhanden sein.
Visierung:
Zielfernrohr mit höchstens 12-facher Vergrößerung.
Weitergehende Vergrößerungen
müssen gesperrt sein. Das Zielfernrohr muss mittig über
dem Lauf liegen, eine seitliche Auslagerung ist unzulässig. Abmessungen: siehe Zeichnung auf Seite 12.
L - 12 -
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Schaft:
Gewehrriemen:
Scheibe:
Lochschäfte sind nicht erlaubt. Im Schaft eingelassene
Schienen für die Verstellung der Riemenbefestigung
dürfen nicht benutzt werden.
Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig.
100 m BDS-ZF-Scheibe
L.2.02.4. Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3105 und 3205)
Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotenen Einzel- oder Mehrladewaffen mit Unterhebelrepetier- oder Vorderschaftrepetier-Systemen handelsüblicher Bauart.
Kaliber:
Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm/256 bis
Kaliber 11,63mm/.45
Waffengewicht:
höchstens 5000 Gramm
Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm
Visierung:
offene Visierung, nur Kimme und Korn, die nicht dem
Original entsprechen müssen. Lochkimme und Diopter
sind unzulässig.
Schaft:
Entsprechend der Serienfertigung, geringfügige Änderungen, die den Charakter der Waffe nicht verändern,
sind gestattet, insbesondere das Anbringen von handelsüblichen Gummischaftkappen.
Gewehrriemen:
Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig.
Scheibe:
100 m ISSF-Scheibe
L.2.02.5. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre (DSG) offene Kimme (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3106, 3210 und 4102)
Zugelassen sind Repetier- oder Selbstladegewehre mit offener Visierung
(Kimme und Korn) und einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen,
die als Standardbewaffnung bis zum 31.12.1965 bei einer Armeeeinheit oder
Polizeieinheit eingeführt waren. Die Waffen müssen sich im Originalzustand
im Sinne von Randziffer L 2.05.1 befinden.
Kaliber :
Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm/256 bis
Kaliber 8mm/.323, soweit das Kaliber einer Originalausführung des Gewehrtyps entspricht.
Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm
Visierung:
Feinvisiere mit Höhen- und Seitenfeinverstellung sind
zulässig. Das Anbringen von handelsüblichen Gummischaftkappen ist gestattet.
Gewehrriemen:
Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig.
Scheibe:
100 m ISSF-Scheibe
L - 13 -
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L.2.02.6. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre (DSG) geschlossene Kimme (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3107, 3210
und 4103)
Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene
Kimme Anwendung mit der Maßgabe, dass geschlossene Visierungen vorgeschrieben sind.
L.2.02.7. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre mit Diopter
(DSG D) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3107 und 4103)
Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene
Kimme Anwendung. Aptierungen zu größeren Kalibern oder zum Kaliber .308
Winchester sind zulässig. Visierung: beliebige Diopter
L.2.02.8. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre mit Zielfernrohr (DSG ZF) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3111 und
4104)
Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene
Kimme Anwendung mit der Maßgabe, dass beliebige Zielfernrohre mit max.
12-facher Vergrößerung erlaubt sind. Scheibe: 100 m BDS-ZF-Scheibe
L.2.02.9. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehr Selbstlader
(DSG SL) (für die Wertungsklasse mit der Kennziffer 3309)
Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene
Kimme Anwendung mit der Maßgabe, dass nur Selbstladegewehre mit einer
Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen zugelassen sind. Visierung: offen oder geschlossen – Diopter oder optische Visierungen sind nicht zulässig.
L.2.02.10. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader bis
6,4 mm (SG SL) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3212, 3312 und
3412)
Zugelassen sind Selbstladegewehre handelsüblicher Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab
Kaliber 5,45mm/.215 bis Kaliber 6,4 mm/.243 einschließlich.
Waffengewicht:
höchstens 5000 Gramm
Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm
Visierung:
offen oder geschlossen; das Anbringen einer HK
SL6/SL7-Visierung oder ähnlichem ist zulässig.
Schaft:
handelsüblich
Gewehrriemen:
Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig. (Ausnahme Fertigkeit-Schießen)
Scheibe:
100 m ISSF-Scheibe
L - 14 -
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Sporthandbuch Langwaffen
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L.2.02.11. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader über
6,4 mm (SG SL) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3213, 3313 und
3413)
Es finden die technischen Spezifikationen für Sportgewehr Selbstlader bis
6,4mm Anwendung mit Ausnahme des Kalibers.
Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm/.257 bis Kaliber
9,3mm/.366
L.2.02.12. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader mit
optischer Visierung (SG SL opt.V.) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3114 und 3314)
Zugelassen sind Selbstladegewehre handelsüblicher Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen.
Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis Kaliber
8mm/.323 einschließlich
Waffengewicht:
höchstens 6000 Gramm, einschließlich Visierung
Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm
Visierung:
optische Visierung, jedoch höchstens mit 4facher Vergrößerung
Schaft:
handelsüblich
Gewehrriemen:
Die Verwendung eines Gewehrriemen ist nicht erlaubt.
Scheibe:
100 m BDS-Scheibe
L.2.02.13. Ergänzung zu den technischen Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader (alle Disziplinen)
Das Anbringen eines HK SL6/SL7-Visieres oder ähnlicher Visiere ist an allen
Waffen dieser Disziplinen zugelassen. Wegen KWKG erfolgte Umbauten sind
zulässig! Kontrastverbesserungen durch Röhrchen sind zugelassen. Verstellbare Irisblenden sind nicht zugelassen. Ringkorn ist zulässig. Das Anbringen von
höhenverstellbaren Schaftkappen ist nicht zulässig!
L.2.02.14. Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG)
(für die Disziplinen mit den Kennziffern 4105)
Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen, die den Begriff „Magnum“ (oder dementsprechende Bezeichnungen) im
Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber
von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm. Die Waffe
darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein.
Visierung:
beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger
Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen.
Abzugswiderstand: beliebig
Schaft:
beliebig, jedoch sind Hakenkappen unzulässig.
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Sporthandbuch Langwaffen
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Waffengewicht:
Gewehrriemen:
Scheibe:
bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik
und Zweibein (Zweibein mit Beinabstand von höchstens
40 cm, gemessen an der Außenkante der Auflagefläche)
höchstens 7000 Gramm
bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6500 Gramm
Die Verwendung eines Gewehrriemens ist nicht zulässig
300 m BDS-ZF-Scheibe
L 2.02.15. Technische Spezifikationen für Zielfernrohrgewehre Selbstlader (ZFG SL) (für die Wertungsklassen mit der Kennziffer 3416 und
4106)
Zugelassen sind Selbstladegewehre handelsüblicher Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen.
Kaliber:
alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis
Kaliber 8mm/.323 einschließlich
Waffengewicht:
bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik
und Zweibein (Zweibein mit Beinabstand von höchstens
40 cm, gemessen an der Außenkante der Auflagefläche)
höchstens 6500 Gramm
bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6000 Gramm
Abzugsgewicht:
mindestens 1000 Gramm
Visierung:
Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung
Schaft:
handelsüblich
Gewehrriemen:
Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig.
Scheibe:
bei der Kennziffer 3416 100 m BDS-ZF-Scheibe
bei der Kennziffer 4106 300 m BDS-ZF-Scheibe
L.2.02.16. Technische Spezifikation für Zielfernrohrgewehr Ordonanzkaliber 100m und 300m (für die Wertungsklassen mit der Kennziffer 3117
und 4107)
Zugelassen sind alle Einzel- und Mehrladegewehre. (bei 3117 auch Selbstlader).
Kaliber:
.303, .308, 30-06, 8 x 57, 7,62 x 54 R
Waffengewicht:
bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik
und Zweibein höchstens 6500 Gramm
bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6000 Gramm
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
Zielfernrohr mit höchstens 12-facher Vergrößerung.
Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein.
Schaft:
handelsüblich; nicht zugelassen sind Schaftsporne, der
Kolben darf nur mit der Hand abgestützt werden
L - 16 -
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Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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Anschlag:
Scheibe:
liegend aufgelegt
bei 3117: 50 m-BDS-ZF-Scheibe
bei 4107: 300 m-BDS-ZF-Scheibe
L.2.02.17. Technische Spezifikation für Zielfernrohrgewehr 100m (für die
Wertungsklassen mit der Kennziffer 3118)
Zugelassen sind alle Einzel- und Mehrladegewehre (auch Selbstlader).
Kaliber:
alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis
Kaliber 7mm/.284
Waffengewicht:
bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik
und Zweibein höchstens 6500 Gramm
bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6000 Gramm.
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
Zielfernrohr mit höchstens 12-facher Vergrößerung.
Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein.
Schaft:
handelsüblich; nicht zugelassen sind Schaftsporne, der
Kolben darf nur mit der Hand abgestützt werden
Anschlag:
liegend aufgelegt
Scheibe:
50 m-BDS-ZF-Scheibe
L.2.03. Technische Spezifikationen für Wurfscheiben-Schießen
L.2.03.1. Technische Spezifikationen für Trapflinten
Zugelassen sind Querflinten, Bockdoppelflinten, Selbstladeflinten, Repetieroder Vorderschaftsrepetierflinten.
Kaliber:
höchstens 12
Lauflänge:
beliebig
Schäftung:
Ein Vollschaft zum Schulteranschlag muss vorhanden
sein. Lochschaft ist zulässig. Pistolengriff ohne Schulteranschlag ist nicht zulässig.
Visierung:
offen/ keine optischen Visierungen
Abzugsgewicht:
mindestens 1000 Gramm
Gewehrriemen:
Verwendung nicht zulässig
L.2.03.2. Technische Spezifikationen für Skeetflinten
Zugelassen sind Querflinten, Bockdoppelflinten, Selbstladeflinten, Repetieroder Vorderschaftsrepetierflinten.
Kaliber:
höchstens 12
Lauflänge:
beliebig
Schäftung:
Ein Vollschaft zum Schulteranschlag muss vorhanden
sein. Lochschaft ist zulässig. Pistolengriff ohne Schulteranschlag ist nicht zulässig.
Visierung:
offen/ keine optischen Visierungen
Abzugsgewicht:
mindestens 1000 Gramm
Gewehrriemen:
Verwendung nicht zulässig
L - 17 -
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Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
_____________________________________________________________________________________
L.2.03.3. Technische Spezifikationen für Vorderschaftsrepetierflinten.
Zugelassen sind Vorderschaftsrepetierflinten
Kaliber:
höchstens 12
Lauflänge:
beliebig
Schäftung:
Ein Vollschaft zum Schulteranschlag muss vorhanden
sein. Lochschaft ist zulässig. Pistolengriff ohne Schulteranschlag ist nicht zulässig.
Visierung:
offen/ keine optischen Visierungen
Abzugsgewicht:
mindestens 1000 Gramm
Gewehrriemen:
Verwendung nicht zulässig.
L.2.04. Kompensator
Als Kompensator gilt die Art von Mündungsbremse, die gerade, ebene und
senkrechte Prallflächen hat. Kompensatoren sind beim Zeitserien-Schießen
und beim Fertigkeits-Schießen verboten.
L.2.05. Definition „Originalzustand“ und „handelsüblich“
L.2.05.1. Definition „Originalzustand“
Der Originalzustand einer Waffe ist gegeben wenn sie sich – abgesehen von
Änderungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz – in dem Zustand befindet,
in dem sie serienmäßig produziert ist. Folgende Änderungen beeinträchtigen
den Originalzustand im Sinne des Sporthandbuches nicht:
• Schaftverlängerungen und Schaftverkürzungen, wenn der Schaftabschluss dem Original entspricht
• Anbringen eines Balken- oder Dachkornes
• Trimmen des Abzuges, soweit die Originalteile des Abzugsmechanismus erhalten bleiben
• Austausch des Laufes, wenn die Maße, das Kaliber und das Laufprofil
dem Original entsprechen.
L.2.05.2. Definition „handelsüblich“
Schäfte, die allgemein erhältlich sind und nicht in Einzelanfertigung (Prototypen) hergestellt werden, sind „handelsüblich“. Waffen, die über einen verstellbaren Schaftrücken oder Schaftkappe verfügen, an diesen dürfen nach der
Waffenkontrolle keine Verstellungen mehr an den beiden Teilen vorgenommen werden. Sie müssen ab der Waffenkontrolle fest arretiert, d.h. nicht mehr
während des Wettbewerbes verstellbar sein. Nicht zulässig sind: Handstütze,
Hakenkappe, Handballenauflage, Handstopp, verstellbares Vordergewicht.
L.2.06. Offene Visierung
In allen Disziplinen bei denen offene Visierung für die verwendeten Waffen
vorgeschriebenen ist, dürfen nur Waffen mit Kimme und Korn als offene Visierung verwendet werden.
L - 18 -
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L.2.07. Visierung „beliebig“
In allen Disziplinen bei denen eine beliebige Visierung (ohne Einschränkung)
für die verwendeten Waffen erlaubt ist, können Waffen mit Zielfernrohren
beliebiger Vergrößerung sowie elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten.
Es sind generell nur handelsübliche Visierungen zulässig.
L.2.08. Anschlagsarten
L.2.08.1. liegend freihändig
Der Schütze liegt mit dem ausgestreckten Körper, den Kopf in Richtung
Scheibe mit beliebiger Beinstellung hinter der Feuerlinie, die von den Ellbogen nicht berührt oder überschritten werden darf. Die Waffe darf nur von beiden Händen und einer Schulter gehalten werden und in Schießhaltung keinen
Kontakt zur Liegefläche haben. Die Stützhand der Waffe muss mindestens 10
cm über der Unterlage sein.
L.2.08.2. stehend, freihändig
Der Schütze muss frei stehen, er darf sich weder anlehnen noch aufstützen.
Der Stützarm darf an der Brust oder an der Hüfte abgestützt werden.
L.2.08.2.1. stehend, freihändig, jagdlicher Anschlag
Wird die Anschlagsart „stehend freihändig, jagdlicher Anschlag“ verlangt,
muss der Schütze frei stehen, er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der
Stützarm darf an der Brust oder an der Hüfte abgestützt werden. Zusätzlich
muss die Waffe vor dem Startsignal so gehalten werden, dass der Hinterschaft
die Hüfte des Schützen auf der Schießhandseite berührt und die Waffenmündung nicht höher als Augenhöhe reicht.
L.2.08.3. kniend
Der Schütze kniet mit einem Knie auf der Unterlage. Weder der Oberschenkel
noch Gesäß dürfen Kontakt mit der Unterlage haben. Das Gesäß darf auf der
Ferse aufsitzen. Polsterungen zwischen Ferse und Gesäß z.B. durch die
Schießjacke sind unzulässig. Der Ellbogen der Stützhand darf auf das Knie
oder den Oberschenkel aufgestützt werden.
L.2.08.4. liegend aufgelegt
Der Schütze liegt mit dem ausgestreckten Körper, den Kopf in Richtung
Scheibe mit beliebiger Beinstellung hinter der Feuerlinie, die von den Ellbogen nicht berührt oder überschritten werden darf. Die Waffe darf nur auf einem Zweibein oder einer Auflage, die den Vorgaben (siehe Zweibein) entspricht, abgestützt werden. Der Kolben darf auf der freien Hand, die auf der
Pritsche / Liegefläche aufliegen darf, abgestützt werden.
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L.2.08.5. Zweibein
Ein Zweibein darf nur an einem Punkt an der Waffe befestigt werden. Der
Beinabstand darf höchstens 40 cm, gemessen an der Außenkante der Auflagefläche, betragen. Zweibeine müssen handelsüblich sein.
L.2.08.6. Alternative Auflage für Zweibein
Bei allen Disziplinen, in denen ein Zweibein zugelassen ist, ist eine alternative
Auflage entsprechend der Zeichnung auf Seite 21 erlaubt.
Material: Hartholz oder ähnliches Material (auch Metall) mit 5 mm dicker
Lederauflage;
Diese Auflagen sind grundsätzlich vom Schützen selbst mitzubringen und bei
der Waffenkontrolle vorzuzeigen!
L - 20 -
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L.2.08.7. „deutlich sichtbar aus der Schulter nehmen“
Die Waffe ist mindestens 15 cm aus der Schulter zu nehmen. Der Lauf muss in
der Senkrechten eine Abweichung von mindestens 20 ° von der Linie SchützeScheibe haben.
L.2.09. Bekleidung
L 2.09.1 Beschaffenheit
Die Schießbekleidung muss aus weichem geschmeidigem Material hergestellt
sein, das während des Schießens keine Veränderungen seiner Eigenschaft zulässt. Futter, Einlagen und Verstärkungen müssen den gleichen Anforderungen
entsprechen, sie dürfen mit dem Außenmaterial nur mit normalen Nähten verbunden sein. In der Dicke sind sie als Teil der Bekleidung zu messen.
L.2.09.2. Schießjacke
Jackenkörper und Ärmel dürfen einschließlich des Futters an allen messbaren,
flachen Stellen 2,5 mm einfache Stärke oder 5 mm doppelte Stärke nicht überschreiten. Das untere Ende der Jacke darf über die geballte Faust nicht hinausragen. Die Jacke darf keine verstellbaren Schließen haben. Am Verschluss
darf die Jacke nicht mehr als 10 cm überlappen. Die Jacke muss locker sitzen,
der normale Verschluss muss mindestens 70 mm überlappbar sein. In der Liegend- und Kniendstellung darf der Jackenärmel nicht über das Handgelenk des
Stützarms hervorstehen. Es darf keinerlei klebrige Substanz auf die Jacke, Unterlage oder Waffe aufgetragen werden um ein Rutschen zu verhindern.
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L.2.09.3. Schießhose
Material und Dicke wie bei der Schießjacken-Beschreibung. Hosen dürfen
nicht höher sitzen als die normale Gürtellinie. Sie dürfen nur von einem normalen Gürtel oder von elastischen Hosenträgern gehalten werden. Die Hosenbeine müssen so weit sein, dass die Hose bei geschlossenen Beinreißverschlüssen über normale Schuhe angezogen werden kann.
L.2.09.4. Schuhe
Erlaubt sind nur normale Straßenschuhe, Turnschuhe oder Schießschuhe, aber
nur als Paar getragen. Die Sohle muss am Fußballen biegsam sein.
L.2.09.5. Schießhandschuh
Material wie Schießjacken-Beschreibung Die Stärken des Handflächen- und
Handrückenteils dürfen zusammengenommen 12 mm nicht übersteigen. Der
Handschuh darf nicht mehr als 50 mm über die Mitte des Handgelenks hinausragen. Verschlüsse um das Gelenk dürfen keine Versteifung des Gelenks darstellen.
L.2.09.6. Unterbekleidung
Die unter der Schießkleidung getragene Kleidung darf nicht dicker als 2,5 mm
einfach oder 5 mm doppelt bemessen sein. Unter der Schießhose darf nur
normale Unterbekleidung oder eine Trainingshose getragen werden.
Unter der Schießjacke darf im Schulterbereich eine zusätzliche Polsterung mit
einer Hochstärke von 12 mm getragen werden. „Ellbogenschützer“ oder zusätzliche Polsterungen im Ellbogenbereich sind unter der Schießjacke verboten.
L.2.09.7. Messgeräte
Alle Geräte, mit denen die Dicke der Bekleidung gemessen wird, müssen eine
Messgenauigkeit von 0,10 mm aufweisen. Die Messungen müssen mit einem
Druck von 5 kg vorgenommen werden. Die Geräte müssen zwei flache, runde,
gegenüberliegende Flächen mit einem Durchmesser von 30 mm haben.
L.2.10. Zubehör
L 2.10.1 Liegematten
Zum Liegendschießen können auch gemeinsam eingesetzt werden:
• Ganzkörpermatte mit einer Stärke von höchstens 15 mm
• Ellenbogenmatte, deren Abmessungen 30 cm in der Länge, 80 cm in
der Breite und 5 cm in der Stärke nicht überschreiten darf
• Gewehrfutterale sind als Unterlage nur erlaubt, wenn sie die zulässigen
Maße von Ganzkörper- bzw. Ellbogenmatten nicht überschreiten. Vorhandene Schlaufen dürfen nicht verwendet werden!
L.2.10.2. Kniendrolle
Zum Kniendschießen kann eine Kniendrolle, deren Abmessungen 25 cm in der
Länge und 18 cm Durchmesser nicht überschreiten, verwendet werden.
L - 22 -
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L.2.10.3. Schießbrille
Verwendung gestattet
L.2.10.5. Gewehrriemen
L 2.10.5.1 Schießriemen
In den Disziplinen, in denen die Verwendung eines Schießriemens gestattet
ist, kann ein Riemen, der höchstens 40 mm breit ist, benutzt werden. Der Riemen darf nur an einem Oberarm getragen werden und muss am Vorderschaft
befestigt sein.
L.2.10.5.2. Trageriemen
In Disziplinen, in denen nur die Verwendung eines Trageriemens gestattet ist,
kann ein Riemen, der höchstens 35 mm breit und aus Gewebe oder Leder ist,
verwendet werden. Der Riemen darf nur an zwei Punkten an der Waffe befestigt sein und im Anschlag den Arm- und Handbereich nicht umschlingen.
Der Garand-Gewehrriemen darf nur als Trageriemen verwendet werden und
nicht als Schießriemen. Trageriemen werden mitgewogen.
L.2.10.6. Flimmerband
Die Verwendung eines Flimmerbandes ist nur bei Matchsportgewehren, Präzisionssportgewehren, Zielfernrohrgewehr Selbstlader, ZF-Gewehr 100 und 300
sowie Hochleistungsgewehren zulässig.
L.2.10.7. Flimmerröhre
Bestimmung Flimmerband gilt entsprechend.
L.2.10. 8. Vorderschaftstützen
Vorderschaftstützen als Hilfsmittel zum Ablegen des Gewehrs sind erlaubt.
L.2.10. 9. Zulässige Magazine
Bei Selbstladelangwaffen dürfen nur Magazine verwendet werden, die mit
höchstens 10 Patronen geladen werden können.
L - 23 -
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L.3. 50-M / 100-M-PRÄZISION-SCHIEßEN
L.3.01. 50 m Präzision-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kenn
ziffer
2101
Disziplinen 50 m Präzision-Schießen
Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen (SG SL KW)
2102
Sportgewehr Selbstlader KK (SG SL KK)
2103
Unterhebelrepetierer
Kurzwaffenpatrone (LA
KW)
2104
Unterhebelrepetierer
Kleinkaliber (LA KK)
2105
2106
2107
Dienstsportgewehr
offene Kimme KK
(DSG KK)
Dienstsportgewehr
geschl. Kimme +
Diopter KK (DSG D
KK)
Matchsportgewehr
Kleinkaliber (MSG
KK)
2108
Präzisionssportgewehr
KK (PSG KK)
2109
Freie Klasse KK (FSG
KK)
Scheibe
100 m
BDSScheibe
50 m
BDS-ZFScheibe
100 m
BDSScheibe
100 m
BDSScheibe
100 m
BDSScheibe
50 m
ISSFScheibe
Max. Waff.
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
Visier
Schaft
6, 0 kg
1000 g
Nein
offen
oder geschlossen
handelsüblich
5,0 kg
1000 g
Nein
beliebige
Optik
handelsüblich
5,0 kg
1000 g
Nein
offen
original
4,0 kg
1000 g
Nein
offen
original
Original
1000 g
Trageriemen
original
original
Original
1000 g
Trageriemen
original/
Diopter
beliebig
original
8,0 kg
frei
Schießriemen
Diopter
9,0 kg
frei
Schießriemen
beliebig
5,0 kg
1000 g
Trageriemen
beliebig
50 m
ISSFScheibe
50 m
BDS-ZFScheibe
50 m
BDS-ZFScheibe
L - 24 -
ISSFFreigewehr
ISSFFreigewehr
handelsüblich
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L.3.02. 100 m Präzision-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kennziffer
Disziplinen 100
m PräzisionSchießen
3101
Matchsportgewehr
(MSG
3103
Präzisionssportgewehr (PSG)
3104
Jagdgewehr (JG)
3105
Unterhebelrepetierer (LA)
3106
3107
3111
3114
3117
3118
Dienstsportgewehr
offene Kimme
(DSG o.K.)
Dienstsportgewehr
geschlossene
Kimme
und Diopter (DSG
gK u. D)
Dienstsportgewehr
Zielfernrohr (DSG
ZF)
Sportgewehr
Selbstlader optische Visierung
(SG SL opt.V.)
Zielfernrohrgewehr Ordonanzkaliber 100m
(Kaliber
.303/.308/3006/8x57/7,62x54)
Zielfernrohrgewehr 100m
(Kaliber ab
5,45mm/.22 bis
7mm)
Scheibe
Riemen
Visier
Schaft
frei
Schießriemen
Diopter
ISSF-Freigewehr
9,0 kg
frei
Schießriemen
beliebig
ISSF-Freigewehr
5,0 kg
frei
Trageriemen
Optik bis
12 x Vergrößerung
kein Lochschaft
5,0 kg
1000 g
Nein
offen
original
original
1000 g
Trageriemen
original
original
100 m
ISSFScheibe
original
1000 g
Trageriemen
original/
Diopter
beliebig
original
100 m
BDSZFScheibe
original
1000 g
Trageriemen
Optik bis
12 x Vergrößerung
original
100 m
BDSScheibe
6,0 kg
1000 g
Nein
Optik bis
4 x Vergrößerung
handelsüblich
50 m ZFScheibe
6,0 kg
m.
Zb.6,5
kg
beliebig
Nein
Optik bis
12 x Vergrößerung
handelsüblich
50 m ZFScheibe
6,0 kg
m.
Zb.6,5
kg
beliebig
Nein
Optik bis
12 x Vergrößerung
handelsüblich
100 m
BDSScheibe
100 m
BDS-ZFScheibe
100 m
BDSZFScheibe
100 m
ISSFScheibe
100 m
ISSFScheibe
Max.
Waff.
Gew.
Abzugsgewicht
8,0 kg
L.3.03. Anschlag
Liegend, freihändig außer Kennziffer 3117 und 3118. Dort kann auch liegend
aufgelegt geschossen werden.
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L.3.04. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit.
Bei Deutschen- und Landesmeisterschaften 30 Schuss Präzision, jeweils 10
Schuss innerhalb von 10 Minuten.
Bei MSG / MSG KK und DSG KK wird nach 5 Schuss die Scheibe gewechselt. Die 10 Minuten Schießzeit für 10 Schuss beinhalten hier einen Scheibenwechsel. Unterhalb der Landesmeisterschaften kann die Schusszahl halbiert
werden. Werden die Schusszahlen halbiert, so gilt 15 Schuss innerhalb von 15
Minuten. (Es erfolgt eine Disqualifikation, wenn mehr als 15 Schuss abgegeben werden.)
L.3.05. Entfernung zum Schützen
Es wird ausschließlich aus 50 m bzw. 100 m auf die entsprechende Scheibe
geschossen.
L.3.06. Probeschüsse
Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige
Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden.
L.3.07. Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme erfolgt in allen Disziplinen mit Ausnahme der 100 mZF-Klassen nach 10 Schüssen, die auf eine Scheibe abgegeben werden. Soweit
keine elektronische Scheibenauswertung vorgenommen wird werden in den
100 m-ZF-Klassen grundsätzlich 2 Scheiben aufgezogen, die mit je 5 Schüssen zu beschießen sind. Die Trefferaufnahme erfolgt dann nach 10 Schüssen.
Ausnahme: Beim Fertigkeitsschießen mit ZF werden auf die 100 m ZFScheibe 10 Schuss abgegeben.
Ausnahme: Bei der 50 m BDS-ZF-Scheibe wird unterhalb der Landesmeisterschaft nach 10 Schuss ein Zwischenscheibenwechsel erforderlich. Die restlichen 5 Schuss werden auf eine neue Scheibe abgegeben. Der Zwischenscheibenwechsel erfolgt während der 15 Minuten Schießzeit für 15 Schuss.
L.3.08. Disziplinablauf
Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und fertigmachen“ betritt der
Schütze den Schützenstand. Danach erfolgt die Aufforderung „Waffen laden“.
Nach einer angemessenen Frist folgt die Frage: „Sind Sie bereit?“. Wird kein
Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit. Bei einem Einwand ist dem Schützen einmalig
Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitungen abzuschließen. (Dies gilt für Probe- und Wertungsschießen.) Wenn nicht alle Schützen vor Ende der Schießzeit
die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben haben, beendet der Schießleiter
bzw. die Standaufsicht die Serie nach Ablauf der Schießzeit mit „Stopp“.
Schüsse nach dieser Aufforderung werden wie Mehrschüsse gewertet. Es werden entsprechend der Anzahl der Mehrschüsse die besten Treffer abgezogen.
Wird nach Beendigung einer Serie keine Scheibenauswertung vorgenommen,
so erfolgt erneut die Aufforderung „Waffen laden“.
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Sporthandbuch Langwaffen
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Wird nach Beendigung einer Serie eine Scheibenauswertung vorgenommen
bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen,
Verschluss öffnen, Sicherheit“. Der Schütze muss sich davon überzeugen, dass
die Waffe entladen ist und den Verschluss in offener Stellung arretieren. Nach
der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Verschluss öffnen, Stand räumen“. Der Schützte muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Die Waffe ist entweder in den Transportbehälter zu legen oder
mit offenem Verschluss in die Gewehrablage zu stellen.
L.4. 50-M / 100-M-INTERVALL-SCHIEßEN
L.4.01. 50-m-Intervall-Schießen, Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kennziffer
2203
2204
2211
2212
Disziplinen 50 m
Intervall-Schießen
Unterhebelrepetierer
Kurzwaffenpatrone
(LA KW)
Unterhebelrepetierer
Kleinkaliber (LA
KK)
Unterhebelrepetierer
Kurzwaffenpatrone
(LA KW) mit optischer
Visierung
(opt.V.)
Sportgewehr Selbstlader KK offene Visierung (SG SL KK
of.V)
Scheibe
100 m
BDSScheibe
100 m
BDSScheibe
100 m
BDSZFScheibe
100 m
BDSScheibe
Max. Waff.
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
Visier
Schaft
5,0 kg
1000 g
Nein
offen
original
4,0 kg
1000 g
Nein
offen
original
beliebige
Optik
original
5,0 kg
5,0 kg
1000 g
1000 g
Nein
Nein
offen
oder geschlossen
handelsüblich
L.4.02. 100 m Intervall-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kennziffer
Disziplinen 100
Intervall-Schießen
3205
Unterhebelrepetierer
(LA)
3210
3212
3213
Dienstsportgewehr
(DSG) DSG oK,
DSG gK und DSG
SL
Sportgewehr Selbstlader bis 6,4 mm
(SG SL b. 6,4)
Sportgewehr Selbstlader über 6,4 mm
(SG SL ü.
6,4 mm)
Scheibe
Max. Waff.
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
Visier
Schaft
100 m
ISSFScheibe
5,0 kg
1000 g
Nein
offen
original
100 m
ISSFScheibe
original
1000 g
Trageriemen
original
original
100 m
ISSFScheibe
5,0 kg
1000 g
Trageriemen
offen o.
geschl.
handelsüblich
100 m
ISSFScheibe
5,0 kg
1000 g
Trageriemen
offen o.
geschl.
handelsüblich
L - 27 -
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Sporthandbuch Langwaffen
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Dienstsportgewehr Selbstlader, die in der Wertungsklasse „Dienstsportgewehr“ eingesetzt werden, können in derselben Disziplin nicht als Sportgewehr
Selbstlader über 6,4 mm starten.
L.4.03. Anschlag
Liegend, freihändig. Vor der Aufforderung „Feuer“ und nach „Stopp“ ist die
Waffe deutlich von der Schulter zu nehmen.
L.4.04. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Bei Deutschen- oder Landesmeisterschaften: 30 Schuss Intervall
Unterhalb der Landesmeisterschaften kann die Schusszahl halbiert werden.
Schießzeit: Das Wettbewerbsprogramm besteht aus 6 Serien zu je 5 Schuss
Intervall (8 Sekunden Schießzeit – 12 Sekunden Pause)
Repetiergewehre können unmittelbar nach Abgabe eines Schusses nachgeladen werden.
L.4.05. Entfernung zum Schützen
Es wird ausschließlich aus 50 m bzw. 100 m auf die entsprechende Scheibe
geschossen.
L.4.06. Probeschüsse
Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige
Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden.
L 4.07 Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme erfolgt in allen Disziplinen nach 10 Schuss, die auf eine
Scheibe abgegeben werden. Unterhalb der Landesmeisterschaft erfolgt die
Trefferaufnahme in allen Disziplinen nach 15 Schuss, die auf eine Scheibe
abgegeben werden.
L.4.08. Disziplinablauf
Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und fertigmachen“ betritt der
Schütze den Schützenstand. (Probeschießen siehe Disziplinablauf Präzision.)
Danach erfolgt die Aufforderung „5 Patronen laden“. Die Waffe ist mit 5 Patronen zu laden. Der Schießleiter und die Standaufsichten haben das Recht, die
Anzahl der geladenen Patronen zu überprüfen. Lädt ein Schütze mehr als 5
Patronen, so wird er vom Schießleiter disqualifiziert. Dann erfolgt die Frage:
„Sind Sie bereit?“. Bei einem Einwand ist dem Schützen einmalig Gelegenheit
zu geben, seine Vorbereitungen abzuschließen. Erfolgt kein Einwand, ergeht
die Aufforderung „Achtung“, mit der die Vorlaufzeit beginnt. Nach 7 Sekunden erfolgt zum ersten Mal die Aufforderung „Feuer“, nach weiteren 8 Sekunden die Aufforderung „Stopp“. Nach 12 Sekunden wieder die Aufforderung
„Feuer“ usw., bis die Serie beendet ist. Schüsse nach der Aufforderung
„Stopp“ werden als Mehrschüsse gewertet. Wird nach Beendigung einer Serie
keine Scheibenauswertung vorgenommen, so erfolgt erneut die Aufforderung
„5 Patronen laden“.
L - 28 -
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Sporthandbuch Langwaffen
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Wird nach Beendigung einer Serie eine Scheibenauswertung vorgenommen,
bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt die Aufforderung, „Waffen entladen,
Verschluss öffnen, Sicherheit“. Der Schütze muss sich davon überzeugen, dass
die Waffe entladen ist und den Verschluss in offener Stellung arretieren. Nach
der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Sicherheit, Stand
räumen“. Der Schütze muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen
ist. Die Waffe ist entweder in den Transportbehälter zu legen oder mit offenem
Verschluss in die Gewehrablage zu stellen.
L.5 50. M / 100 M ZEITSERIE-SCHIEßEN
L.5.01. 50 m Zeitserie-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kennziffer
2301
2302
2310
2312
Disziplinen 50 m
ZeitserieSchießen
Sportgewehr
Selbstlader f.
Kurzwaffenpatronen (SG SL KW)
Sportgewehr
Selbstlader KK
(SG SL KK)
Sportgewehr
Selbstlader
f.
Kurzwaffenpatronen mit optischer
Visierung
(SG
SL
KW
opt.V.)
Sportgewehr
Selbstlader KK
offene Visierung
(SG SL KK of.V)
Scheib
Max.
Waff.
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
Visier
Schaft
handelsüblich
100 m
BDSScheibe
6,0 kg
1000 g
Nein
offen
oder
geschlossen
50 m
BDS-ZFScheibe
5,0 kg
1000 g
Nein
beliebige
Optik
handelsüblich
beliebige
Optik
handelsüblich
offen
oder
geschlossen
handelsüblich
100 m
BDS-ZFScheibe
100 m
BDSScheibe
6,0 kg
5,0 kg
L - 29 -
1000 g
1000 g
Nein
Nein
I
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L.5.02. 100-m-Zeitserie-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kennziffer
3309
3312
3313
3314
Disziplinen 100
ZeitserieSchießen
Dienstsportgewehr
Selbstlader (DSG
SL)
Sportgewehr
Selbstlader bis 6,4
mm (SG SL b.
6,4)
Sportgewehr
Selbstlader über
6,4 mm (SG SL ü.
6,4)
Sportgewehr
Selbstlader optische
Visierung
(SG
SL opt.V.)
Scheibe
Max. Waff.
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
Visier
Schaft
100 m
ISSFScheibe
Original
1000 g
Trageriemen
original
original
100 m
ISSFScheibe
5,0 kg
1000 g
Trage
riemen
offen o.
geschl.
handelsüblich
100 m
ISSFScheibe
5,0 kg
1000 g
Trage
riemen
offen o.
geschl.
handelsüblich
100 m
BDSScheibe
6,0 kg
1000 g
Nein
Optik
bis 4 x
Vergr.
handelsüblich
Dienstsportgewehr Selbstlader, die in der Wertungsklasse „Dienstsportgewehr
Selbstlader“ eingesetzt werden, können in derselben Disziplin nicht als Sportgewehr Selbstlader über 6,4 mm starten.
L.5.03. Anschlag
Liegend, freihändig. Vor der Aufforderung „Feuer“ und nach „Stopp“ ist die
Waffe deutlich von der Schulter zu nehmen.
L.5.04. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Bei Deutschen- oder Landesmeisterschaften: 30 Schuss Zeitserie
Unterhalb der Landesmeisterschaften kann die Schusszahl halbiert werden.
Schießzeit: Das Wettbewerbsprogramm besteht aus 6 Serien zu je 5 Schuss in
folgender Reihenfolge: 2 Serien zu je 5 Schuss innerhalb von 40 Sekunden 2
Serien zu je 5 Schuss innerhalb von 30 Sekunden 2 Serien zu je 5 Schuss innerhalb von 20 Sekunden
L.5.05. Entfernung zum Schützen
Es wird ausschließlich aus 50 m bzw. 100 m auf die entsprechende Scheibe
geschossen.
L.5.06. Probeschüsse
Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige
Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden.
L - 30 -
I
I
L
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
_____________________________________________________________________________________
L.5.07. Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme erfolgt in allen Disziplinen nach 10 Schuss, die auf eine
Scheibe abgegeben werden. Unterhalb der Landesmeisterschaft erfolgt die
Trefferaufnahme in allen Disziplinen nach 15 Schuss, die auf eine Scheibe
abgegeben werden. Ausnahme: Bei der 50 m BDS-ZF-Scheibe wird unterhalb
der Landesmeisterschaft nach 10 Schuss ein Zwischenscheibenwechsel erforderlich. Die restlichen 5 Schuss werden auf eine neue Scheibe abgegeben. Der
Zwischenscheibenwechsel erfolgt nach der 30-Sekunden-Serie.
L.5.08. Disziplinablauf
Es finden die Regeln für den Disziplinablauf beim Intervall-Schießen Anwendung mit folgender Abweichung: Bei den ersten beiden Serien ergeht nach 40
Sec., die dem Schützen zur Abgabe von 5 Schüssen zur Verfügung stehen, die
Aufforderung „Stopp“. In der dritten und vierten Serie ergeht nach 30 Sec. Die
Aufforderung „Stopp“ und in der fünften und sechsten Serie nach 20 Sec.
Zeitansagen durch den Schießleiter:
Nach der Aufforderung „Feuer“ sagt der Schießleiter die abgelaufenen Sekunden an:
In den 40-Sekunden-Serien nach 10, 20 und 30 Sekunden.
In den 30-Sekunden-Serien nach 10 und 20 Sekunden.
In den 20-Sekunden-Serien nach 10 Sekunden.
L.6. 50-M-SYMBOLSCHEIBE–SCHIEßEN
L.6.01. 50 m Symbolscheibe-Schießen, Kennziffer, Disziplin, Waffengewicht, Art des Visiers
Kenn
ziffer
2402
Disziplin 50 m
SymbolscheibeSchießen
Sportgewehr
Selbstlader KK
(SG SL KK)
Scheibe
50 m
BDSSymbolScheibe
Max.
Waff.
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
Visier
Schaft
5,0 kg
1000 g
Nein
beliebige
Optik
handelsüblich
L.6.02. Anschlag
Liegend, freihändig. Vor der Aufforderung „Feuer“ und nach „Stopp“ ist die
Waffe deutlich von der Schulter zu nehmen.
L.6.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Das Wettbewerbsprogramm besteht aus 6 Serien zu je 5 Schuss und 2 Serien
zu je 4 Schuss in folgender Reihenfolge: 2 Serien zu je 5 Schuss innerhalb von
40 Sekunden 2 Serien zu je 5 Schuss innerhalb von 30 Sekunden 2 Serien zu je
5 Schuss innerhalb von 20 Sekunden 2 Serien zu je 4 Schuss innerhalb von 10
Sekunden
L - 31 -
I
I
L
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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L.6.04. Entfernung zum Schützen
Es wird ausschließlich aus 50 m auf die BDS-Symbol-Scheibe geschossen.
L.6.05. Probeschüsse
Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige
Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden.
L.6.06. Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme erfolgt nach Beendigung aller Serien.
L.6.07. Disziplinablauf
Es finden die Regeln für den Disziplinablauf beim Intervall-Schießen Anwendung mit folgender Abweichung: Bei den ersten beiden Serien ergeht nach 40
Sec., die dem Schützen zur Abgabe von 5 Schüssen zur Verfügung stehen, die
Aufforderung „Stopp“. In der dritten und vierten Serie ergeht nach 30 Sec. Die
Aufforderung „Stopp“ und in der fünften und sechsten Serie nach 20 Sec.. Bei
den letzten beiden Serien ergeht nach 10 Sec., die dem Schützen zur Abgabe
von 4 Schüssen zur Verfügung stehen, die Aufforderung „Stopp“.
Der große Rundspiegel, das Dreieck und der Ovalspiegel werden insgesamt
mit höchstens 10 Schuss beschossen. Die 4 kleinen Spiegel höchstens mit je 2
Schuss. Es ist dem Schützen freigestellt, in welcher Reihenfolge er die Symbole beschießt. Bei überzähligen Treffern werden die besten Treffer entsprechend der Überzahl abgezogen.
Zeitansagen durch den Schießleiter:
Nach der Aufforderung „Feuer“ sagt der Schießleiter die abgelaufenen Sekunden an:
In den 40-Sekunden-Serien nach 10, 20 und 30 Sekunden.
In den 30-Sekunden-Serien nach 10 und 20 Sekunden.
In den 20-Sekunden-Serien nach 10 Sekunden.
L - 32 -
I
I
L
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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L.7. 100-M-FERTIGKEITS-SCHIEßEN
L.7.01. 100-m-Fertigkeits-Schießen - Kennziffern ,Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kennziffer
3412
3413
3416
Disziplinen 100 m
FertigkeitsSchießen
Sportgewehr
Selbstlader bis 6,4
mm (SG SL b. 6,4)
Sportgewehr
Selbstlader über
6,4 mm (SG SL ü.
6,4)
Zielfernrohrgewehr
Selbstlader (ZFG
SL)
Scheibe
Max.
Waff.
Gew.
Abzugs-
Riemen
Visier
Schaft
100 m
ISSFScheibe
5,0 kg
1000 g
Nein
offen o.
geschl.
handelsüblich
100 m
ISSFScheibe
5,0 kg
1000 g
Nein
offen o.
geschl.
handelsüblich
100 m
BDSZFScheibe
6,0 kg
mit Zb.
6,5 kg
1000 g
Nein
beliebige
Optik
handelsüblich
gewicht
L.7.02. Anschlag
Liegend aufgelegt (es kann aber auch liegend freihändig geschossen werden)
L.7.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
30 Schuss
Schießzeit: Das Wettbewerbsprogramm besteht aus 3 Serien zu je 10 Schuss
innerhalb von 40 Sekunden inklusive Magazinwechsel.
L.7.04. Entfernung zum Schützen
Es wird ausschließlich aus 100 m auf die entsprechende Scheibe geschossen.
L.7.05. Probeschüsse
Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige
Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden.
L.7.06. Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme erfolgt in allen Disziplinen nach 10 Schuss, die auf eine
Scheibe abgegeben werden.
L.7.07. Disziplinablauf
Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und Fertigmachen“ betritt der
Schütze den Schützenstand. (Probeschießen siehe Disziplinablauf Präzision.)
Danach erfolgt die Aufforderung „Waffe laden“.
Die Magazine sind mit insgesamt 10 Patronen zu laden.
Ersatzmagazine zur Verwendung bei Störungen mit max. 1 Patrone geladen,
müssen deutlich sichtbar entfernt abgelegt werden.
Der Schießleiter und die Standaufsicht haben das Recht, die Anzahl der geladenen Patronen zu überprüfen.
L - 33 -
I
I
L
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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Lädt ein Schütze mehr als 10 Patronen, so wird er vom Schießleiter disqualifiziert. Der Schütze kann nach dem laden mit der Waffe in Anschlag gehen.
Dann erfolgt die Frage: „Sind Sie bereit?“. Bei einem Einwand ist dem Schützen einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitungen abzuschließen. Erfolgt kein Einwand, ergeht die Aufforderung „Achtung“, mit der die Vorlaufzeit beginnt. Nach 7 Sekunden erfolgt die Aufforderung „Feuer“, und die
Schießzeit von 40 Sekunden beginnt. Nach 40 Sekunden erfolgt die Aufforderung „Stopp“. Innerhalb dieser Zeit sind die 10 Schuss abzugeben. Vor dem
Magazinwechsel ist mind. 1 Schuss, bzw. nach dem Magazinwechsel sind
mind. 2 Schuss abzugeben. Danach erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Verschluss öffnen, Sicherheit“. Der Schütze muss sich davon überzeugen,
dass die Waffe entladen ist und den Verschluss in offener Stellung arretieren.
Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffe entladen, Sicherheit,
Stand räumen“. Der Schütze muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Waffentragebereich: Beim Magazinwechsel darf der Lauf nicht um
mehr als 30° von der Linie Schütze-Scheibe abweichen.
L.8. 300-M-PRÄZISION-SCHIEßEN
L.8.01. 300-m-Präzision-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kennziffer
Disziplinen 300 m
PräzisionSchießen
4101
Matchsportgewehr
(MSG)
4102
4103
4104
Dienstsportgewehr
offene Kimme
(DSG o.K.)
Dienstsportgewehr
geschlossene
Kimme und Diopter
(DSG g.K. + D)
Alle
Zielfernrohrgewehre
Max.
Waff.
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
Visier
Schaft
8,0 kg
frei
Schießriemen
Diopter
ISSFFreigewehr
original
1000 g
Trageriemen
original
original
300 m
ISSFScheibe
original
1000 g
Trage
riemen
original
oder
Diopter
original
300 m
BDS-ZFScheibe
9,0 kg
beliebig
Schießriemen
beliebige
Optik
handelsüblich
Scheibe
300 m
ISSFScheibe
300 m
ISSFScheibe
L..01.1. Anschlag bei den Kennziffern 4101, 4102, 4103 und 4104
Liegend, freihändig
L - 34 -
I
I
L
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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L.8.02. 300-m-Präzision-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kennziffer
4105
4106
4107
Disziplinen 300 m
Präzision-Schießen
Scheibe
Max.
Waff.
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
Visier
Schaft
Hochleistungsgewehr
300 m
BDS-ZFScheibe
6,5 kg
mit Zb.
7,0 kg
beliebig
Nein
beliebige
Optik
handelsüblich
Zielfernrohrgewehr
Selbstlader
300 m
BDS-ZFScheibe
6,0 kg
mit Zb.
6,5 kg
1000 g
Nein
beliebige
Optik
handelsüblich
Zielfernrohrgewehr
Ordonanzkaliber
300m (Kaliber
.303/.308/3006/8x57/7,62x54)
300 m
BDS-ZFScheibe
6,0 kg
mit Zb.
6,5 kg
beliebig
Nein
Optik
bis 12 x
Vergrößerung
handelsüblich
L.8.02.1. Anschlag bei den Kennziffern 4105, 4106 und 4107
Liegend aufgelegt
L.8.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Bei Deutschen- und Landesmeisterschaften 30 Schuss Präzision, jeweils 10
Schuss innerhalb von 10 Minuten. Dem Disziplinablauf angepasst. Unterhalb
der Landesmeisterschaften kann die Schusszahl halbiert werden. Dann gilt 15
Schuss in 15 Minuten dem Disziplinablauf angepasst. Eine Disqualifikation
erfolgt, wenn mehr als 15 Schuss abgegeben werden.
L.8.04. Entfernung zum Schützen
Es wird ausschließlich aus 300 m auf die entsprechende Scheibe geschossen.
L.8.05. Probeschüsse
Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige
Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. Das Probeschießen wird dem
Disziplinablauf angepasst.
L.8.06. Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme erfolgt dem Disziplinablauf angepasst. Es werden 10
Schuss auf eine Scheibe/Spiegel abgegeben.
L.8.07. Disziplinablauf
L.8.07.1. bei Ständen mit Scheibenbeobachtung über Monitor oder elektronischer Trefferaufnahme
Der Disziplinablauf erfolgt wie beim 50 m / 100 m Präzision-Schießen.
L - 35 -
I
I
L
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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L.8.07.2. bei Ständen mit die Anzeigerdeckung einziehbarer Scheibe jedoch ohne Wechselscheibenanlage
Der Disziplinablauf erfolgt wie beim 50 m / 100 m Präzision-Schießen allerdings wird die Scheibe nach jedem Schuss eingefahren, der Treffer mit einer
entsprechenden Markierung versehen und dann sofort wieder gegen gefahren.
L.8.07.3. bei Ständen mit Wechselscheibenanlage
Um diese Stände optimal zu nutzen, kann folgender Ablauf angewendet werden. Die Schützen in der Deckung haben nur die Hälfte der Hubbewegungen
auszuführen, weil immer zwei Schützen für einen Stand eingeteilt werden.
Auf jeden Stand werden 6 Schützen eingeteilt.
Schützen
1 und 2 schießen
3 und 4 bereiten sich vor
5 und 6 sind in der Anzeigedeckung
Pro Wechselscheibenanlage werden 2 Scheibenrahmen mit Scheiben bestückt.
Die beiden Scheibenrahmen werden farblich unterschiedlich markiert. Ablauf
bei Probe und Wertung:
Schütze 1 beginnt mit dem Schießen. Nach dem Schuss wird die Scheibe eingezogen und gleichzeitig steht die hintere Scheibe bereit.
Nun schießt Schütze 2. Nach dessen Schussabgabe wird die Scheibe eingezogen. Scheibe 1 kommt hoch und ist mit der entsprechenden Markierung des
letzten Schusses versehen. Nun wiederholt sich der ganze Vorgang. Sind die
Schützen 1 und 2 mit dem Wertungsschießen fertig, beginnen 3 und 4 mit dem
Schießen. 1 und 2 begeben sich zur Anzeigendeckung und lösen dort Schützen
5 und 6 ab. Diese kommen zum Stand und bereiten sich auf ihr Schießen vor.
Sie bringen dabei die Scheiben von Schützen 1 und 2 mit zur Auswertung.
Weiterer Ablauf in dieser Reihenfolge.
Nach dem Wertungsschießen ist ein Waffenreinigen nicht gestattet. Nach dem
Wertungsschießen hat jeder Schütze so schnell wie möglich seinen Stand zu
räumen und sich in die Deckung zu begeben.
Zeiten (für beide Schützen)
5 Min. Standeinrichten
10 Min. Probeschießen (abwechselnd)
60 Min. Wertungsschießen dies ist die maximale Gesamtzeit!
Scheiben: Probescheiben sind besonders zu kennzeichnen.
Wertungsscheiben werden mit der jeweiligen Startnummer beschriftet. Scheibenwechsel: Nach 10 Schuss – bei den ISSF-Scheiben werden nur die Spiegel
gewechselt. Anzeige: Der Schuss wird mit einer roten Markierung abgedeckt.
Nach dem 2. Schuss wird der erste mit Tesa-Film überklebt, der 2. mit der
roten Markierung gekennzeichnet. Abklebungen nicht zu kurz versetzt aufkleben, so können Doppelschüsse leichter ausgewertet werden.
Schüsse, die außerhalb des Spiegels liegen sind deutlich auf dem Spiegel im
Wert aufzuschreiben. Fehlschüsse sind mit einer 0 zu vermerken.
L - 36 -
I
I
L
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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Helferdienst: Wenn Schützen vorsätzlich und absichtlich in der Anzeigendeckung falsch anzeigen, können diese noch nachträglich disqualifiziert werden,
bzw. diese Schützen werden zum Start nicht zugelassen.
Findet dieser Ablauf Anwendung, so müssen grundsätzlich alle Schützen dem
beschriebenen Ablauf entsprechend eingeteilt werden.
Sollten die Standbedingungen/Schießzeiten es erfordern kann von diesem Ablauf abgewichen werden!
L.8.08. Helferdienst durch Schützen
Je nach zur Anwendung kommendem Disziplinablauf sind Schützen zum Helferdienst verpflichtet. Sie können auch mehrmalig zum Helferdienst herangezogen werden, wenn es der Ablauf des Schießens erfordert. Der Helferdienst
ist erst zu Ende, wenn eine Ablösung durch einen anderen Helfer oder eine
Aufforderung durch den Schießleiter erfolgt. Es ist jedoch darauf zu achten,
dass der Schütze ausreichend Pause bis zu seinem nächsten Start hat. Nach
Möglichkeit sollte der zusätzliche Helferdienst erst nach dem Schießen erfolgen. Wenn Schützen vorsätzlich und absichtlich in der Anzeigendeckung
falsch anzeigen, können diese noch nachträglich disqualifiziert werden, bzw.
diese Schützen werden zum Start nicht zugelassen. Kommt ein Schütze dem
wie vorher beschriebenen Dienst in der Deckung nicht nach, so wird er mit
seinem Start aus der Wertung gestrichen.
L.9. WURFSCHEIBEN-SCHIEßEN
L.9.01. Wurfscheiben-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kennziffer
Disziplinen Wurfscheiben-Schießen
Scheibe
Max. Waff.
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
5100
Trap
Wurfscheibe
frei
1000 g
Nein
5200
Skeet
Wurfscheibe
frei
1000 g
Nein
5201
Skeet - Vorderschaftrepetierflinte
Wurfscheibe
frei
1000 g
Nein
Visier
Schaft
offen,
keine
Optik
offen,
keine
Optik
offen,
keine
Optik
Siehe
techn.
Spez.!
Siehe
techn.
Spez.!
Siehe
techn.
Spez.!
L.9.02. Anschlag
Stehend, freihändig
L.9.03. Schusszahl
Bei Deutschen Meisterschaften 90 Scheiben. Bei Landesmeisterschaften 45
Scheiben
L.9.04. Disziplinablauf
Entsprechend den Regeln des Deutschen Jagdschutzverbandes.
L - 37 -
I
I
L
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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L.10. 50-M-FALLSCHEIBEN-SCHIEßEN
L.10.01. 50-m- Fallscheiben-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kenn
ziffer
Disziplinen
50 m FallscheibenSchießen
Scheibe
Max.
Waff
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
Visier
Schaft
2501
Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen (SG SL KW)
20cm
Metallfallscheiben
6,0 kg
1000 g
Nein
offen oder
geschlossen
handelsüblich
2510
Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen mit optischer
Visierung
(SG SL KW opt.V.)
20cm
Metallfallscheiben
6,0 kg
1000 g
Nein
beliebige
Optik
handelsüblich
2503
Unterhebelrepetierer
Kurzwaffenpatrone
(LA KW)
5,0 kg
1000 g
Nein
offen
original
2511
Unterhebelrepetierer
Kurzwaffenpatrone
(LA KW) mit optischer
Visierung (opt.V.)
5,0 kg
1000 g
Nein
beliebige
Optik
original
20cm
Metallfallscheiben
20cm
Metallfallscheiben
L.10.02. Anschlag
Stehend freihändig, jagdlicher Anschlag
L.10.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Es werden drei Wertungsserien auf je 10 Metallfallscheiben geschossen. Pro
Wertungsserien kann der Schütze höchstens insgesamt 30 Schüsse abgeben.
Magazine dürfen eine Kapazität von höchstens 10 Patronen haben, Unterhebelrepetierer dürfen niemals mit mehr als 10 Patronen geladen werden, andernfalls erfolgt eine Disqualifikation für die Disziplin. Die maximale Schießzeit pro Wertungsserie beträgt eine Minute. Innerhalb einer Wertungsserie lädt
der Schütze selbstständig bis er alle Scheiben umgeschossen hat oder die 30
Patronen verschossen hat oder das Ende der Schießzeit erreicht ist. Es wird im
Rahmen der erlaubten Schusszahlen und Schießzeit so lange geschossen, bis
jeweils alle zehn Metallfallscheiben getroffen wurden. Die Metallfallscheiben
müssen dabei „fallen“.
L.10.04. Scheiben, Art
Es wird auf Metallfallscheiben mit Durchmesser 20 cm geschossen. Bei Deutschen Meisterschaften sind die Metallfallscheiben vor dem Probeschießen bei
jedem Teilnehmer neu anzustreichen oder zu übersprühen.
Es muss sichergestellt sein, dass die Metallfallscheiben bei Verwendung vom
Munition die einen Mindestimpuls von 125 erreicht oder nur geringfügig überschreitet (1-2 Faktorpunkte) auch bei Treffern in den untersten Bereich der
L - 38 -
I
I
L
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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Fallscheiben (höchsten 2 cm über dem unteren Scheibenrand) sicher umfallen.
Die Scheiben müssen weiss oder mit einer sich deutlich vom Hintergrund abhebenden Signalfarbe (z.B. orange, hellgün usw.) sein.
L.10.05. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand
untereinander
Es wird auf eine Entfernung von 50 m zu den Metallfallscheiben geschossen.
Die Metallfallscheiben sind so aufzustellen oder anzubringen, dass zwischen
den Außenrändern der Scheiben mindestens jeweils ein Abstand von 20 cm
(also genau eine Scheibenbreite) besteht. Der Höchstabstand zwischen den
Scheibenrändern beträgt 50 cm.
Alle Metallfallscheiben sind gleich hoch aufzustellen. Die Metallfallscheiben
müssen je nach Beschaffenheit des Schießstandes und des Kugelfanges mindestens in einer Höhe von 0,50 m und höchstens in einer Höhe von 1,50 m,
gemessen von der Oberkante des Außenrandes im Abstand zur Schießbahnsohle, aufgestellt werden.
L.10.06. Reihenfolge der zu beschießenden Metallfallscheiben
Die zehn Wertungsscheiben sind so lange zu beschießen bis alle getroffen
wurden. Die Reihenfolge ist beliebig.
L.10.07. Probeschüsse
Vor dem Schießen der Wertungsserien können innerhalb von 3 Minuten eine
beliebige Anzahl von Probeschüssen auf fünf Metallfallscheiben abgegeben
werden.
L.10.08. Disziplinablauf
Vor jeder Wertungsserie folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die Frage
„Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung
„Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Dann ertönt
ein akustisches Signal eines Timers und der Schütze kann mit dem Schießen
beginnen. Der letzte abgegebene Schuss stoppt die Zeitnahme.
Wird das Zeitlimit von einer Minute pro Wertungsserie erreicht, so bricht der
Schießleiter das Schießen ab.
K.10.09. Wertung
Für das Ergebnis wird die Summe der benötigten Zeit der drei Wertungsserien
ermittelt. Dabei werden die Zeiten (jede einzelne Zeit wird auf 1/10 Sek. genau festgehalten) addiert. Hundertstel Sekunden werden nicht berücksichtigt,
dass heißt sie werden immer abgerundet. Die Summe dieser Zeiten in Sekunden und 1/10 Sekunden ist das Ergebnis des Schützen. Der Schütze mit der
niedrigsten Zeit gewinnt.
Bei Erreichen des Zeitlimits von einer Minute und entsprechendem Abbruch
des Schießens, wird der Wertungsserie für jede nicht „gefallene“ Metallfallscheibe ein Strafzeitzuschlag von 10 Sekunden hinzuaddiert.
L - 39 -
I
I
L
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K.10.10. Trefferaufnahme
Die Standaufsicht (der Schießleiter) hat nach jeder Wertungsserie die gemessene Zeit und die Anzahl der nicht umgefallen Metallfallscheiben laut anzusagen.
L.11. 50-M-FALLSCHEIBEN-SHOOT-OFF
L 11.01 50-m-Fallscheiben-Shoot-Off - Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers
Kenn
ziffer
Disziplinen
50 m FallscheibenSchießen
Scheibe
Max.
Waff
Gew.
Abzugsgewicht
Riemen
Visier
Schaft
2501
Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen (SG SL KW)
20cm
Metallfallscheiben
6,0 kg
1000 g
Nein
offen oder
geschlossen
handelsüblich
2510
Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen mit optischer
Visierung
(SG SL KW opt.V.)
20cm
Metallfallscheiben
6,0 kg
1000 g
Nein
beliebige
Optik
handelsüblich
2503
Unterhebelrepetierer
Kurzwaffenpatrone
(LA KW)
5,0 kg
1000 g
Nein
offen
original
2511
Unterhebelrepetierer
Kurzwaffenpatrone
(LA KW) mit optischer
Visierung (opt.V.)
5,0 kg
1000 g
Nein
beliebige
Optik
original
20cm
Metallfallscheiben
20cm
Metallfallscheiben
L 11.02 Anschlag
Stehend freihändig, jagdlicher Anschlag
L 11.03 Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Jeder Schütze schießt auf eine eigene Gruppe von je 5 Metallfallscheiben. Pro
Wertungsdurchgang können beliebig viele Schüsse abgegeben werden. Magazine dürfen eine Kapazität von höchstens 10 Patronen haben,
Unterhebelrepetierer dürfen niemals mit mehr als 10 Patronen geladen werden,
andernfalls erfolgt eine Disqualifikation für die Disziplin. Innerhalb eines
Wertungsdurchgangs lädt der Schütze selbstständig nach.
L.11.04. Scheiben, Art
Es wird auf Metallfallscheiben mit Durchmesser 20 cm geschossen. Bei Deutschen Meisterschaften sind die Metallfallscheiben vor dem Probeschießen bei
jedem Teilnehmer neu anzustreichen oder zu übersprühen.
L - 40 -
I
I
L
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Es muss sichergestellt sein, dass die Metallfallscheiben bei Verwendung vom
Munition die einen Mindestimpuls von 125 erreicht oder nur geringfügig überschreitet (1-2 Faktorpunkte) auch bei Treffern in den untersten Bereich der
Metallfallscheiben (höchsten 2 cm über dem unteren Scheibenrand) sicher
umfallen. Die Metallfallscheiben müssen weiss oder mit einer sich deutlich
vom Hintergrund abhebenden Signalfarbe (z.B. orange, hellgün usw.) sein.
L.10.05. Entfernung der Metallfallscheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander
Es wird auf eine Entfernung von 50 m zu den Metallfallscheiben geschossen.
Die Metallfallscheiben sind so aufzustellen oder anzubringen, dass zwischen
den Außenrändern der Scheiben mindestens jeweils ein Abstand von 20 cm
(also genau eine Scheibenbreite) besteht. Der Höchstabstand zwischen den
Scheibenrändern beträgt 50 cm.
L.11.06. Probeschüsse
Jeder Teilnehmer kann pro Disziplin und pro Veranstaltung vor seinem ersten
Wertungsdurchgang innerhalb von 3 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf fünf Metallfallscheiben abgeben. Dies kann auch so geschehen, dass zunächst alle Starter in der Disziplin nacheinander ihre Probeschüsse
absolvieren und erst dann damit begonnen wird, Wertungsdurchgänge durchzuführen.
L.11.07. Disziplinablauf 50m-Fallscheiben-Shoot off
Zu einem Wertungsdurchgang beim 50m-Fallscheiben-Shoot-off treten jeweils
immer zwei Schützen gleichzeitig an. Jeder Schütze hat pro Wertungsdurchgang eine eigene Scheibengruppe von fünf Metallfallscheiben zu beschießen.
Dabei muss der rechts stehende Schütze immer zuerst seine vier rechts stehenden Metallfallscheiben in beliebiger Reihenfolge umschießen. Als letzte Metallfallscheibe muss er dann die am weitesten links stehende Metallfallscheibe
seiner Scheibengruppe umschießen. Der links stehende Schütze muss immer
zuerst die vier links stehenden Metallfallscheiben in beliebiger Reihenfolge
umschießen und als letzte Metallfallscheibe die am weitesten rechts stehende
Metallfallscheibe seiner Scheibengruppe.
Vor jedem Wertungsdurchgang folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die
Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Dann
ertönt ein akustisches Signals und die Schützen können mit dem Schießen
beginnen. Sieger eines Wertungsdurchgangs ist der Schütze, der unter Einhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge - zuerst die vier äußeren und zuletzt
die innere Metallfallscheibe - seine fünf Metallfallscheiben zuerst umgeschossen hat.
L - 41 -
I
I
L
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Langwaffen
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L.11.08. Anzahl der Wertungsdurchgänge zur Siegerermittlung
Je nach Ausschreibung wird auf zwei oder drei Wertungsdurchgangssiege geschossen. Bei zwei Wertungsdurchgangssiegen ist der Schütze Sieger einer
Wertungsrunde, der zuerst zwei Wertungsdurchgänge gewonnen hat. Bei drei
Wertungsdurchgangssiegen ist der Schütze Sieger einer Wertungsrunde, der
zuerst drei Wertungsdurchgänge gewonnen hat.
L.11.09. Positionswechsel
Bei Schießen auf zwei Wertungsdurchgangssiege müssen die Schützen nach
dem ersten Durchgang einmalig ihre Schießpositionen mit ihrem Wettbewerber in dieser Wertungsrunde tauschen. Bei drei Wertungsdurchgangssiegen
erfolgt dieser einmalige Positionstausch nach dem zweiten Wertungsdurchgang. Werden vor dem Positionswechsel die Waffen nicht weg gepackt, sind
die Waffen ohne Magazin mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung
nach oben zu transportieren.
L.11.10. Qualifizierungssysteme
Veranstaltungen können nach dem einfachen oder dem doppelten K.O.System, oder auch nach Einteilung in Gruppen zu je vier Schützen geschossen
werden. Beim letzteren System tritt jeder in der Gruppe gegen jeden an und
die beiden besten erreichen die nächste Runde. Haben bei diesem System
mehrere Schützen gleich viele Wertungsrunden gewonnen entscheidet der direkte Vergleich. Sollte auch dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen
müssen die gleichstehenden Schützen nochmals gegeneinander antreten.
Verbleiben am Ende nur noch vier Schützen wird der Sieger dann über zwei
Halbfinale und anschließend über ein Finale ermittelt.
Die Entscheidung, welches der drei Systeme zur Anwendung kommt, obliegt
dem Veranstalter. Es sollte wenn möglich in der Wettbewerbsausschreibung
bekannt gegeben werden.
Die Einteilung der Schützen sollte vor Aufnahme des Wertungsschießens
durch Los erfolgen.
L.11.11. Falsche Reihenfolge
Schießt ein Schütze seine zuletzt umzuschießende Metallfallscheibe um, obwohl noch eine seiner vier anderen Metallfallscheiben steht, hat er den Wertungsdurchgang verloren, sofern der andere Schütze seine Metallfallscheiben
innerhalb einer Minute in der richtigen Reihenfolge umschießt. Schießt der
zweite Schütze seine Metallfallscheiben ebenfalls in der falschen Reihenfolge
um oder benötigt er mehr als eine Minute, so wird der Wertungsdurchgang
nicht gewertet und muss wiederholt werden. Letzteres gilt auch falls beide
Schützen ihre Metallfallscheiben nicht innerhalb einer Minute umgeschossen
haben.
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Sporthandbuch Langwaffen
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K.11.12. Beschießen der fremden Metallfallscheibe
Schießt ein Schütze eine Metallfallscheibe seines Wettbewerbers um und lässt
sich dies durch den Schießleiter oder die Standaufsicht eindeutig feststellen,
hat er den Wertungsdurchgang verloren. Dieser Durchgang wird sofort abgebrochen.
L.11.13. Kein eindeutiges Ergebnis
Falls durch die Schießleiter oder die Standaufsicht nicht eindeutig festgestellt
werden kann, welcher Schütze zuerst alle seine Metallfallscheiben (vorausgesetzt in der richtigen Reihenfolge) umgeschossen hat, wird der Wertungsdurchgang wiederholt.
L.11.14. Einsatz von Hilfsmitteln zur Ergebnisfeststellung
Mechanische, elektronische oder andere Vorrichtungen, durch die sich genau
ermitteln lässt, welche der zuletzt zu beschießenden Metallfallscheiben zuerst
umgefallen ist, sind grundsätzlich zulässig.
L.12. SPORTMUNITION
L.12.01. Zugelassene Sportmunition
Zugelassen sind Zentralfeuerpatronen entsprechend den Disziplinen. Es können Blei- und Mantelgeschosse in beliebiger Form mit Ausnahme von Leuchtspur und Hartkerngeschossen verwendet werden. Auch die Verwendung von
wiedergeladener Munition ist zulässig, wenn die Abmessungen der verwendeten Patronenhülsen denjenigen der Fabrikmunition entsprechen, die in der jeweiligen Wertungsklasse eingesetzt werden kann. Wiedergeladene Munition
muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
L.13. EINSPRÜCHE, PROTESTE, WETTBEWERBSGERICHT
Siehe BDS – Sporthandbuch 2000 – allgemeiner Teil A 10!
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Sporthandbuch Langwaffen
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Langwaffenteil Anhang 1
Folgende Patronenzuordnung gilt für die Waffen der Ziffern L.2.01.1 Sportgewehre Selbstlader für Kurzwaffenpatronen (SG SL KW), L.2.01.10 Sportgewehre Selbstlader für Kurzwaffenpatronen mit optischer Visierung (SG SL
KW opt.V.) dieses Regelwerks. Sie führt die Patronensorten auf, die in den
jeweiligen Disziplinen zugelassen sind. Diese Liste ist verbindlich. Nicht aufgeführte Patronensorten sind nicht zulässig.
7,62 Tokarev
7,63 Mauser
7,65 Browning
7,65 Parabellum
.32 Harrington und Richardson
Magnum
9mm Parabellum
9x21
9x23
.38 Super
.38 Special
.357 SIG
9mm Winchester Magnum
.357 Magnum
.357 AutoMag
.357 Maximum
.40 Smith & Wesson
10mm Auto
.44 Special
.44-40
.45 ACP
.45 LC
.41 Magnum
.44 Magnum
.44 AutoMag
.45 WinMag
Langwaffenteil Anhang 2
Folgende Patronenzuordnung gilt für die Waffen der Ziffer L.2.01.3 Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kurzwaffenpatrone (KW) und
L.2.01.11. Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kurzwaffenpatrone (KW) mit optischer Visierung (LA KW opt.V.) dieses Regelwerks. Sie
führt die Patronensorten auf, die in den jeweiligen Disziplinen zugelassen
sind. Diese Liste ist verbindlich. Nicht aufgeführte Patronensorten sind nicht
zulässig.
.44 Special
.32 Harrington & Richardson Mag.44-40
num
.45 ACP
.38 Special
.45 LC
.38-40
.41 Magnum
.357 Magnum
.357 Maximum
.44 Magnum
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Sporthandbuch Jugendwettbewerbe
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J. JUGENDWETTBEWERBE
Wettbewerbe/Meisterschaften für die hier angeführten Disziplinen sollen in
erster Linie für die Jugendklasse ausgeschrieben werden. Es spricht allerdings
nichts dagegen, wenn bei Bedarf auch andere Wettbewerbsklassen ausgeschrieben werden.
Weitere Disziplinen bzw. Regeln für Luftdruckwaffen befinden sich im Teil
Silhouette.
Die nachfolgenden Regelungen gliedern sich in
J.1. SICHERHEITS- UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
J.2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN UND ANSCHLAGSARTEN
J.3. 10 M LUFTPISTOLE STANDARD-SCHIEßEN
J.4. 10 M LUFTPISTOLE SPEED-SCHIEßEN
J.5. 10 M LUFTGEWEHR-SCHIEßEN
J.1. SICHERHEITS- UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN
J.1.01. Schützenstand
Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position von der der Schütze in der
vorgeschriebenen Anschlagsart auf die Scheiben schießt.
J.1.02. Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand
Beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand (beide
Disziplinen) hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass sich vor oder neben
dem Schützenstand eine Ablage befindet, die aber die Schützen nicht daran
hindern darf, den Schießarm zur Fertighaltung zu senken. Dort muss die Waffe, die Munition und anderes Schießzubehör abgelegt werden können. Der
Transport der Waffe zum und vom Schützenstand hat in einem Transportbehältnis (Koffer, Tasche usw.) zu erfolgen. Das Auspacken der Waffe nach
Einnahme des Schützenstandes bzw. das Aufnehmen der Waffe nach der Trefferaufnahme ist nur nach Aufforderung durch den Schießleiter oder die Standaufsicht mit dem Kommando „Stände einnehmen und fertigmachen“ bzw.
„Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ gestattet. Der Veranstalter kann auf dem Stand zusätzlich eine Sicherheitszone ausweisen.
J.1.03. Ablauf des Probeschießens
Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ betritt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene
Schießposition und entnimmt die Waffe dem Transportbehälter. Anschlagübungen sind nur in Richtung Kugelfang mit entladener Waffe und bei Pistolen nur ohne Magazin zulässig.
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Sporthandbuch Jugendwettbewerbe
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Nach der Aufforderung „Waffen zur Probeserie laden“ wird die Waffe geladen. Auf die Aufforderung zum Laden folgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird
kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit für das Probeschießen.
Nach Ablauf der Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht
mit der Aufforderung „Stopp“ das Probeschießen. Schüsse nach dieser führen
zu einer Verwarnung, die auf der Trefferaufnahme vermerkt wird. Danach
beginnt bei allen Disziplinen das Wertungsschießen.
J.1.04. „Nicht bereit“
Ist ein Schütze auf die Frage „Sind Sie bereit?“ nicht bereit, muss er auf die
Frage des Schießleiters sofort sowie laut und vernehmlich mit „Nein“ oder
„Nicht bereit“ antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen.
J.1.05. Schüsse vor Abgabe des Startsignals
Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss abgibt:
vor dem Kommando „Feuer“ beim 10 m Luftpistole Standard-Schießen, beim
10 m Luftgewehr-Schießen und beim Probeschießen
vor dem Kommando „Achtung“ beim 10 m Luftpistole Speed-Schießen
Ein Schütze wird verwarnt, wenn er einen Schuss nach dem Kommando „Achtung“ vor dem Startsignal abgibt. Der Schuss darf nicht nachgeholt werden.
Handelt es sich um einen Treffer, wird der erzielte Treffer abgezogen.
J.1.06. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals
Gibt ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder
nach Ertönen des akustischen Signals, welches das Ende der Schießzeit anzeigt, ab, so wird ihm für jeden zu spät abgegebenen Schuss einer seiner Treffer abgezogen.
J.1.07. „Herstellen der Standsicherheit“ beim Schießen auf konstante Entfernung
Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw.
die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand die Aufforderung „Waffen entladen und ablegen“.
Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. Dabei muss sich der Schütze
davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Bei Pistolen ist, soweit möglich, das Magazin herauszunehmen, der Verschluss ggf. zu öffnen und das
Patronenlager zu kontrollieren. Das Ablegen der Waffen hat mit offenem Verschluss und mit dem Lauf in Richtung Geschossfang zu erfolgen. Sie dürfen
während der Trefferaufnahme nicht berührt werden. Dies führt zur sofortigen
Disqualifikation.
Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Stand räumen“. Der Schütze muss sich überzeugen, dass die Waffe entladen ist, hat sie
dann in den Transportbehälter zu legen und den Behälter zu schließen. Er hat
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seinen Stand sofort oder nach Durchführung der Trefferaufnahme, falls diese
auf dem Stand vorgenommen wird, zu räumen.
Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der
Aufforderung „Sicherheit“ den Stand zur Trefferaufnahme freigibt.
J.1.08. Störungen
Stellt der Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest und kann er die
Störung nicht beheben ohne seine Standnachbarn zu gefährden, so muss er die
Störung melden.
Meldet der Schütze eine Störung, so hat er die Waffe weiterhin in Richtung
Geschossfang zu halten und die Standaufsicht durch Heben der Nichtschusshand oder durch ein anderes Zeichen zu verständigen, ohne dabei die anderen
Schützen zu gefährden oder zu stören.
Meldet der Schütze die dritte Störung in einer Disziplin, so wird er für diese
Disziplin disqualifiziert.
J.1.09. Kein Nachholen nicht abgegebener Schüsse
Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen,
auch bei Bruch von Waffenteilen. Das Nachholen, der durch eine Störung
nicht abgegebenen Schüsse, ist unzulässig.
J.1.10. Disqualifikation bei Laden von mehr als der zulässigen Schusszahl
Lädt ein Schütze:
beim 10 m Luftpistole Standard-Schießen mehr als 1 Schuss,
beim 10 m Luftpistole Speed-Schießen mehr als 5 Schuss,
so wird er vom Schießleiter (Standaufsicht) disqualifiziert.
Der Schießleiter und/oder die Standaufsicht haben das Recht, die Anzahl der
geladenen Patronen zu überprüfen.
J.1.11. Waffenwechsel
Der Schütze muss das gesamte Wettbewerbsprogramm einer Disziplin mit
derselben Waffe schießen. Ein Waffenwechsel oder der Austausch von Teilen
ist nur bei Waffenstörung und mit Zustimmung des Schießleiters (Standaufsicht) möglich.
J.1.12. Sicherheitsvorschriften
Neben den an anderen Stellen genannten Gründen, erfolgt eine sofortige Disqualifikation wenn:
• die Mündung der Waffe – ob geladen oder ungeladen - um mehr als
60° von der Mitte des Kugelfangs nach links oder rechts abweicht.
• der Schütze eine geladene Waffe fallen lässt.
• ein Schütze mit einer geladenen Waffe angetroffen wird, ohne dass
ihm das Laden von einer Standaufsicht erlaubt wurde.
• ein Schütze ohne entsprechende Erlaubnis der Standaufsicht innerhalb
der Standanlage mit Schusswaffen manipuliert oder Schusswaffen au-
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ßerhalb der Sicherheitszonen oder ohne Aufforderung durch die Standaufsicht aus dem Behältnis nimmt.
ein Schuss über den Kugelfang hinaus geht oder innerhalb von 3 m
Entfernung vom Schützen in den Boden einschlägt.
sich ein Schuss während des Ladens, Nachladens oder der Behebung
einer Waffenstörung löst.
wenn in der selben Disziplin für den Schützen die zweite Verwarnung
ausgesprochen wird.
J.2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN UND ANSCHLAGSARTEN
J.2.01. Art der zugelassenen Waffen
Zugelassen sind Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruckwaffen mit einer Geschossenergie bis 7,5 Joule im Kaliber 4,5 mm (.177 Zoll).
J.2.02. Zulässige Lauflängen
Beliebig
J.2.03. Visierlänge
Beliebig
J 2.04. Offene Visierung
In allen Disziplinen bei denen offene Visierung für die verwendeten Waffen
vorgeschriebenen ist, dürfen nur Waffen mit Kimme und Korn als offene Visierung verwendet werden.
J.2.05. Visierung „beliebig“
In allen Disziplinen bei denen eine beliebige Visierung für die verwendeten
Waffen erlaubt ist, können Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung sowie elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden.
J.2.06. Anschlagsarten
In allen Luftdruckdisziplinen des Jugendprogramms des BDS wird immer im
Stehendanschlag geschossen.
Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Schießtisch darf nicht berührt werden. Die Waffe
kann mit einer oder beiden Händen gehalten werden, sofern es die entsprechende Disziplin zulässt. Der Schussarm und das Handgelenk dürfen durch
Hilfsmittel weder gehalten noch gestützt werden.
Nachfolgende Bestimmungen gelten für Rechtshänder. Für Linkshänder müssen sie dementsprechend abgeändert werden.
Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der Wange und dem
neben der rechten Schulter liegenden Teil der Brust gehalten werden. Das
Gewehr darf außerhalb dieses Bereiches der rechten Schulter und des rechten
Brustteiles nicht zusätzlich durch die Jacke oder die Brust abgestützt werden.
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Linker Oberarm und Ellenbogen dürfen am Brustkorb oder an der Hüfte abgestützt werden.
Die Verwendung eines Riemens ist nicht zulässig.
J.2.07. Fertighaltung
Nach dem Kommando „Sind Sie bereit“ ist der die Waffe haltende Arm soweit
abzusenken, dass er gemessen zur Senkrechten einen Winkel von 45 Grad bildet.
J.3. 10 M LUFTPISTOLE STANDARD-SCHIEßEN
J.3.01. Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des
Visiers
Kennziffer
Disziplin
7301
7311
Pistole
Freie Klasse
Pist./Rev.
Max.
Waff.Gew.
1400 g
beliebig
Mindestabzugswiderstand
500 g
500 g
Art des
Visiers
offen
beliebig
J.3.02. Griffe
Es sind beliebige Griffe, auch Formgriffe, erlaubt.
J.3.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Beim 10 m Luftpistole Standard-Schießen werden immer 40 Schüsse in maximal 60 Minuten (inklusive Scheibenwechsel) in der Wertung geschossen.
Bei Vereins- oder Bezirksmeisterschaften können 20 Schüsse in maximal 30
Minuten in der Wertung geschossen werden.
J.3.04. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze
Es wird auf die Scheibe 10 m Pistole geschossen.
Ein Schütze beschießt in einem Wertungsdurchgang 20 (10) Scheiben mit je
zwei Schuss. Der Scheibenwechsel ist selbstständig vom Schützen durchzuführen.
J.3.05. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand
untereinander
Es wird auf eine Entfernung von 10 m zu den Scheiben geschossen.
J.3.06. Probeschüsse
Vor dem Wertungsdurchgang können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige
Anzahl von Probeschüssen auf maximal fünf gekennzeichnete Probe-Scheiben
abgegeben werden.
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J.3.07. Disziplinablauf 10 m Luftpistole Standard-Schießen
Beim 10 m Luftpistole Standard-Schießen folgt auf die Aufforderung „Waffen
laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt
die Aufforderung „Feuer“. Nach Ablauf der Schießzeit von 60 bzw. 30 Minuten beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht die Serie mit der Aufforderung „Stopp“. Der Schießleiter bzw. die Standaufsicht beendet die Serie vor
Ablauf der Schießzeit, wenn er sich überzeugt hat, dass alle Schützen die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben haben. Zum Zeichen, dass ein Schütze die
Serie beendet hat, kann er seine entladene Waffe vorschriftsmäßig ablegen und
mindestens einen Schritt vom Schützenstand zurücktreten, jedoch in jedem
Fall ohne noch schießende Nachbarschützen zu stören.
J.3.08. Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme erfolgt nach Beendigung der Wertungsserie.
J.3.09. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals
Hat ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder
eines akustischen Stoppsignals abgegeben, so wird ein möglicher Treffer nicht
gewertet.
J.4. 10 M LUFTPISTOLE SPEED-SCHIEßEN
J 4.01. 10 m Luftpistole Speed-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers
Kennziffer
Disziplin
7401
7411
Pistole
Freie Klasse
Pist./Rev.
Max.
Waff.Gew.
1400 g
beliebig
Mindestabzugswiderstand
beliebig
beliebig
Art des
Visiers
offen
beliebig
J.4.02. Griffe identisch mit J 3.02, siehe dort
J.4.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Beim 10 m Luftpistole Speed-Schießen werden immer 30 Schüsse in der Wertung geschossen. Dabei werden sechs Wertungsserien mit jeweils fünf Schuss
in 10 Sekunden geschossen.
J.4.04. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze
Es wird auf Klappscheiben mit 40,0 mm Durchmesser für Erwachsene und
59,5 mm Durchmesser für Jugendliche geschossen.
J.4.05. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander identisch mit J 3.05, siehe dort
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J.4.06. Reihenfolge der zu beschießenden Scheiben
Die Reihenfolge der zu beschießenden Scheiben ist beliebig.
J.4.07. Probeschüsse
Vor dem Schießen der Wertungsserien können innerhalb von 2 ½ Minuten
eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf eine stehende Scheibe Pistole 10
m abgegeben werden.
J.4.08. Disziplinablauf 10 m Luftpistole Speed-Schießen
Vor jeder Wertungsserie folgt auf die Aufforderung „Waffen mit 5 Patronen
laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt
die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 7 Sekunden. Nach der Vorlaufzeit werden bei Verwendung einer Drehscheibenanlage
die Scheiben zugedreht. Bei Verwendung einer Stoppuhr oder eines Timers
ergeht nach der Vorlaufzeit das Kommando „Feuer“ bzw. ertönt das akustische Startsignal. Nach Ablauf der Schießzeit von 10 Sekunden werden die
Scheiben weggedreht oder es ergeht das Kommando „Stopp“ bzw. ertönt das
akustische Stoppsignal.
Es erfolgt die Trefferaufnahme. Werden weniger als 5 Schüsse abgegeben,
z.B. aufgrund einer Störung, so hat der Schütze deutlich anzuzeigen, dass er
diese Wertungsserie nicht fortsetzen wird.
J.4.09. Trefferaufnahme
Die Standaufsicht hat nach jeder Wertungsserie von 5 Schuss vor Aufstellen
der Scheiben die Trefferaufnahme vorzunehmen und die Treffer pro Scheibe
laut anzusagen, wobei zunächst die Scheibe zu benennen ist und dann der
Treffer. Die Scheiben sind von links nach rechts mit „Scheibe 1“ bis „Scheibe
5“ zu bezeichnen. Je nach Treffer sind anzusagen: „Treffer“ oder „Fehler“.
Einwände muss der Schütze sofort geltend machen.
Eine Scheibe gilt als getroffen, wenn sie nach dem erfolgten Schuss innerhalb
der Schießzeit umklappt.
J.4.10. Treffergleichheit
Bei Treffergleichheit innerhalb der ersten drei Plätze wird wie folgt ein
„Shoot off“ durchgeführt.
Es werden drei „Shoot off – Serien“ à 5 Schuss in 10 Sekunden geschossen.
Das „Shoot off“ wird solange mit je einer 5 Schussserie fortgesetzt, bis ein
unterschiedliches Ergebnis erzielt wird.
Vor dem „Shoot off“ findet kein Probeschießen statt.
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J.5. 10 M LUFTGEWEHR-SCHIEßEN
J.5.01. Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des
Visiers
Kennziffer
Disziplin
7501
Gewehr
Max.
Waff.Gew.
5500 g
7511
Freie Klasse
beliebig
Mindestabzugswiderstand
beliebig/kein
Stecher
beliebig
Art des
Visiers
offen
beliebig
J.5.02. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Beim 10 m Luftgewehr-Schießen werden immer 40 Schüsse in maximal 60
Minuten (inklusive Scheibenwechsel) in der Wertung geschossen.
Bei Vereins- oder Bezirksmeisterschaften können 20 Schüsse in maximal 30
Minuten in der Wertung geschossen werden.
J.5.03. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze
Es wird auf die Scheibe 10 m Gewehr geschossen.
Ein Schütze beschießt in einem Wertungsdurchgang 20 (10) Scheiben mit je
zwei Schuss. Der Scheibenwechsel ist selbstständig vom Schützen durchzuführen.
J.5.04. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand
untereinander
Es wird auf eine Entfernung von 10 m zu den Scheiben geschossen.
J.5.05. Probeschüsse
Vor dem Wertungsdurchgang können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige
Anzahl von Probeschüssen auf maximal fünf gekennzeichnete Probe-Scheiben
abgegeben werden.
J.5.06. Disziplinablauf 10 m Luftgewehr-Schießen
Beim 10 m Luftgewehr-Schießen folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“
die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Nach Ablauf der Schießzeit von 60 bzw. 30 Minuten beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht die Serie mit der Aufforderung
„Stopp“. Der Schießleiter bzw. die Standaufsicht beendet die Serie vor Ablauf
der Schießzeit, wenn er sich überzeugt hat, dass alle Schützen die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben haben. Zum Zeichen, dass ein Schütze die Serie
beendet hat, kann er seine entladene Waffe vorschriftsmäßig ablegen und mindestens einen Schritt vom Schützenstand zurücktreten, jedoch in jedem Fall
ohne noch schießende Nachbarschützen zu stören.
J.5.07.Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme erfolgt nach Beendigung der Wertungsserie.
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J.5.08. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals
Hat ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder
eines akustischen Stoppsignals abgegeben, so wird ein möglicher Treffer nicht
gewertet.
J.6. EINSPRÜCHE, PROTESTE UND WETTBEWERBSGERICHT
Siehe BDS - Sporthandbuch 2000 allgemeiner Teil A 10!
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Sporthandbuch Perkussion
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PERKUSSION/ SCHWARZPULVER
DIE NACHFOLGENDEN REGELUNGEN GLIEDERN SICH IN
P.1. ALLGEMEINE REGELN/ DEFINITIONEN
P.2. KATEGORIEN
P.3. DISZIPLINEN
P.4. DISQUALIFIKATIONEN
P.5. SCHIEßVERANSTALTUNGEN
P.1. ALLGEMEINE REGELN/ DEFINITIONEN
P.1.01. Allgemeiner Teil des Sporthandbuch des BDS
Es gelten die Regeln des Allgemeinen Teils des Sporthandbuchs des BDS
(Kennbuchstabe A), soweit nicht hier aufgrund spezifischer Eigenart des
Schwarzpulverschießens davon abgewichen wird.
P.1.02. Schützenstand
Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position von der der Schütze in der
vorgeschriebenen Anschlagsart auf die Scheiben schießt.
P.1.03. Schießstände
P.1.03.1. Seitenblenden
Bei Schwarzpulverwettbewerben sollen zwischen den Schützenständen Seitenblenden angebracht sein.
P.1.03.2. Ablagemöglichkeiten
Der Perkussionsschütze muss hinter sich eine Ablagefläche zur Verfügung
haben, auf der er seine Waffe lädt und auf der er alle erforderlichen Gegenstände und Werkzeuge ablegen kann.
Beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand hat der
Veranstalter dafür zu sorgen, dass sich vor dem Schützenstand eine Ablage
befindet. Dort muss die Waffe und anderes Schießzubehör abgelegt werden
können.
P.1.04. Waffenhandhabung
P.1.04.1. Transport
Der Transport der Waffe zum und vom Schützenstand hat in einem Transportbehältnis (Koffer, Tasche usw.) zu erfolgen.
P.1.04.2 Entnahme
Das Auspacken der Waffe ist nur nach Aufforderung durch den Schießleiter
oder die Standaufsicht mit dem Kommando „Stände einnehmen und
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fertigmachen“ bzw. „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ gestattet.
P.1.04.3. Anschlagübungen
Anschlagübungen sind nur in Richtung Kugelfang mit entladener Waffe zulässig. In der Waffe darf sich weder Treibladungsmittel, eine Patrone, ein Geschoss, ein sonstiges Munitionsteil oder Zündmittel befinden.
P.1.04.4. Abstellen
Waffen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt oder abgelegt
werden. Bei Vorderladerwaffen hat der Hahn sich in der Sicherheitsrast zu
befinden, soweit es eine solche nicht gibt auf dem Piston. Bei Patronenwaffen,
Inline Perkussionswaffen und Perkussionshinterladern ist zusätzlich der Verschluss, bei Steinschlosswaffen die Batterie zu öffnen.
P.1.04.5. Ablegen während des Wettkampfes
Waffen sind während des Wettkampfes abzulegen wenn die Standaufsicht
oder der Schießleiter die Aufforderung dazu erteilt. Die Waffen sind dann
wahlweise vor oder hinter dem Schützenstand abzulegen. Bei Patronenwaffen,
Inline Perkussionswaffen und Perkussionshinterladern ist zusätzlich der Verschluss, bei Steinschlosswaffen die Batterie zu öffnen. Dabei muss sich der
Schütze davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Das Ablegen der Waffen hat mit dem Lauf in Richtung Geschossfang zu erfolgen. Die Waffen dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn die Standaufsicht oder der
Schießleiter dazu auffordert.
P.1.04.5. Sicherheitszone
Der Veranstalter kann auf dem Stand zusätzlich eine Sicherheitszone ausweisen. In dieser Sicherheitszone darf die Waffe aus dem Transportbehältnis entnommen und verpackt werden. Weiterhin sind Anschlagübungen, das Zerlegen der Waffe und das Abstellen/ Ablegen in der Sicherheitszone zulässig.
Treibladungsmittel, Zündmittel, Patronen oder Patronenteile sind in der Sicherheitszone verboten.
P.1.05. Treibladung und Zündmittel
P.1.05.1. Treibladungspulver
Als Treibladungspulver darf nur fabrikmäßig als Treibladungsmittel hergestelltes Schwarzpulver oder Pyrodex verwendet werden.
P.1.05.2. Transport der Treibladung
Das Treibladungspulver darf nur in Behältern mit für jeden Schuss einzeln
abgemessenen oder abgewogenen Pulvermengen oder als fertig geladene Patrone auf die Schießanlage gebracht werden. Nicht abgemessene oder abgewogene Pulvermengen dürfen nicht verwandt werden. Pulver darf auf andere
Weise nicht auf den Schießstand gebracht werden.
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P.1.05.3. Zündmittel
Als Zündmittel dürfen nur fabrikmäßig als Zündmittel hergestellte Zündhütchen verwendet werden. Bei Steinschlosswaffen darf nur fabrikmäßig als
Treibladungsmittel oder Zündmittel hergestelltes Schwarzpulver verwendet
werden. Der Zündstein darf aus Natur- und Kunststein bestehen.
P.1.05.4. Transport des Zündmittels
Zündmittel dürfen nur in verschließbaren oder entsprechend gekennzeichneten
Behältern auf den Schießstand gebracht werden. Soweit Schwarzpulver als
Zündmittel verwendet wird, darf dieses in einer eigens dafür vorgesehenen
„Pfannenfüllerflasche“ in einer maximalen Menge von 16 Gramm auf den
Schießstand gebracht werden.
P.1.06. Geschosse
Es dürfen nur Geschosse aus Blei oder einer Bleilegierung mit Zinn und Antimon verwendet werden. Die Wahl der Geschossform ist frei.
P.1.07. Ladung
Unter Ladung ist die Summe aller in die Kammer oder Patrone eingebrachten
Mittel zu verstehen.
P.1.07.1. Perkussionswaffen/ Steinschlosswaffen
Die Ladung bei Perkussionswaffen darf nur aus dem Treibladungspulver,
Schmiermittel, Verdämmungsmittel und Bleigeschoss bestehen. Bei Rundkugeln darf ein Pflaster verwendet werden. Die verwendete Treibladungsmenge
muss für die entsprechende Waffe zugelassen sein. Als Laderichtlinie für
Schwarzpulver gelten für Langwaffen je Millimeter Laufinnendurchmesser
0,25 g bzw. 3,9 grains und für Kurzwaffen je Millimeter Laufinnendurchmesser 0,1 g bzw. 1,6 grains. Papierpatronen sind zulässig.
P.1.07.2. Patronenwaffen
Die Ladung bei Patronen darf nur aus dem Treibmittel, Schmiermittel, Dämmmittel sowie dem Geschoss bestehen.
P.1.07.3. Kontrolle
Die Standaufsicht ist berechtigt von jedem Schützen Proben der Munition, der
Treibladung und der Geschosse zu entnehmen, um überprüfen zu können dass
der Schütze die Bestimmungen einhält.
P 1.08 Der Ladevorgang
P.1.08.1. Einbringen der Treibladung
Jeder Schütze muss seine Waffe selber laden. Das Laden der Waffe ist erst
nach Beginn des Wettbewerbs zulässig. Ladungen die vorzeitig eingebracht
worden sind, müssen entfernt werden.
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Das Laden der Vorderladerwaffen muss auf der Ablagefläche hinter dem
Schützen, folglich hinter dem Schützenstand, vorgenommen werden. Bei Perkussionsrevolvern darf die Trommel zum Laden ausgebaut werden. Das Laden
von Patronenwaffen erfolgt ausschließlich im Schützenstand direkt an der
Feuerlinie.
P.1.08.2. Sorgfaltspflicht
Beim Laden soll kein Pulver verschüttet werden. Verschüttetes Pulver ist vom
Schützen nach Abschluss des Wettbewerbs restlos zu entfernen.
P.1.08.3. Perkussionsrevolver
Bei Perkussionsrevolvern muss vor oder hinter dem Geschoss ein Abdichtmittel geladen werden, um das gleichzeitige Zünden anderer Kammern zu vermeiden.
P.1.08.4. Laderohr, Trichter
Zum Einfüllen des Pulvers dürfen Laderohre und Trichter verwendet werden.
P.1.08.5. Aufsetzen des Zündhütchen
Die Zündhütchen dürfen erst kurz vor dem Schießen vom Schützen selbst aufgesetzt werden, wenn sich der Schütze an seinem vorgeschriebenen Schützenstand befindet und die Waffe in Schussrichtung zeigt. Bei Perkussionsrevolvern sind alle geladenen Kammern mit einem Zündhütchen zu versehen,
damit ein Überspringen des Zündfunkens verhindert wird. Ausgebaute Trommeln dürfen vor dem Einbau mit Zündhütchen versehen werden. Während
dem Aufsetzen der Zündhütchen und dem Einbau der Trommel haben die
Kammern dabei in Schussrichtung zu zeigen.
P.1.08.6. Einbringen der Zündladung in die Pfanne
Die Zündladung darf erst kurz vor dem Schießen vom Schützen selbst eingebracht werden, wenn die Waffe in Schussrichtung zeigt. Die Batterie ist danach sofort zu schließen.
P.1.09. Ausstattung und Befähigung des Schützen
P.1.09.1. Werkzeug
Alle zum Laden der Waffe und zur Beseitigung von Störungen erforderlichen
Gegenstände und Werkzeuge muss der Schütze selbst mitbringen. Das Ausleihen von Werkzeugen und anderen Sachen während des Schießwettbewerbs ist
nicht zulässig. Das schließt jedoch nicht die unaufgeforderte Hilfe anderer
Schützen aus, soweit diese freiwillig erfolgt und kein anderer Schütze hierdurch gestört wird.
P.1.09.2. Bekleidung und Schützenunterlage
Die Regelungen im Langwaffenteil (Kennbuchstabe L) finden entsprechende
Anwendung. Die Verwendung eines Schießriemens ist nicht zulässig.
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P.1.09.3. Scheibenbeobachtung
Eine Scheibenbeobachtung mit einem Spektiv oder Fernglas ist während des
gesamten Wettbewerbs zulässig. Jedoch dürfen andere Schützen nicht behindert werden.
P.1.09.4. Schutzbrille
In Erweiterung der Regelung A 5.06 des Allgemeinen Teils des Sporthandbuches des BDS ist das Tragen von Schutzbrillen und eines geeigneten Seitenschutzes für beide Augen generell vorgeschrieben. Eine Schießbrille mit Irisblende und Seitenschutz, bei der auch das nicht zielende Auge abgedeckt ist,
ist zulässig.
P.1.09.5. Gehörschutz
Das Tragen von Gehörschutz für beide Ohren ist vorgeschrieben.
P.1.09.6. Rechtliche Erlaubnisse
Der offene Umgang mit Schwarzpulver oder Pyrodex setzt eine gültige Erlaubnis gem. § 27 Spengstoffgesetz voraus.
P.1.10 Standaufsichten
Die Standaufsichten sollen Inhaber einer gültigen Erlaubnis gem. § 27 des
Sprengstoffgesetzes sein.
P.1.11. Sicherheit
Beim Schießen mit Schwarzpulverwaffen sind Rauchen und offenes Feuer für
Schützen und Zuschauer verboten. Mobiltelefone müssen aufgrund ihrer elektrostatischen Wirkung ausgeschaltet bleiben.
P.1.12. Zwischenwischen
Das Zwischenwischen ist erlaubt. Während der Disziplin hat es innerhalb der
vorgeschriebenen Schießzeit zu erfolgen.
P 2 Kategorien
Die Kategorien des Schwarzpulverschießens werden durch die Verwendung
der jeweiligen Waffe gekennzeichnet. Beim Schwarzpulverschießen finden
Waffen Verwendung, die den nachfolgenden Spezifikationen entsprechen
müssen.
P.2. KATEGORIEN
P.2.01 Allgemeine Spezifikationen
P.2.01.1. Nicht zugelassene Waffen
Waffen, die nur im eingestochenen Zustand gespannt werden können und keine funktionsfähige Laderast haben (beide Voraussetzungen müssen vorliegen),
sind nicht zugelassen.
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P.2.01.2. Visierung
P.2.01.2.1. Visierung „offen-starr“
In allen Wertungsklassen bei denen Visierung „offen-starr“ für die verwendeten Waffen vorgeschriebenen ist, dürfen nur Waffen mit Kimme und Korn als
offenen Visierung verwendet werden. Dabei muss sich das Korn hinter der
Laufmündung befinden. Kimme und / oder Korn dürfen nicht ohne weiteres
verstellbar sein. Eine Schwalbenschwanzführung des Korns ist zulässig. Ein
Korntunnel ist nicht zulässig.
P.2.01.2.2. Visierung „offen-verstellbar“
In allen Wertungsklassen bei denen Visierung „offen-verstellbar“ für die verwendeten Waffen vorgeschriebenen ist, dürfen Waffen die der Spezifikation
„Visierung offen-starr“ entsprechen als auch Waffen mit verstellbarer Kimme
und/ oder verstellbarem Korn als offene Visierung verwendet werden. Dabei
muss sich das Korn hinter der Laufmündung befinden. Ein Korntunnel ist
nicht zulässig.
P.2.01.2.3. Visierung „Diopter“ (Iron Sights)
In allen Wertungsklassen bei denen Visierung „Stahl“ für die Verwendeten
Waffen vorgeschrieben ist, dürfen Waffen die der Spezifikation „Visierung
offen-verstellbar“ entsprechen als auch Waffen mit Lochkimme, jede Form
des metallenen Korns, ein Diopter ohne Optik und ein Korntunnel verwendet
werden. Der Korntunnel darf die Laufmündung nicht überragen. Libellen sind
nicht zugelassen.
P.2.01.2.4. Visierung „beliebig“
In allen Wertungsklassen bei denen Visierung „beliebig“ für die verwendeten
Waffen erlaubt ist, dürfen Waffen die der Spezifikation „Visierung Stahl“ entsprechen als auch Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung, elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung
sowie Diopter mit Optik als auch Libellen verwendet werden. Die gesetzlichen
Vorschriften sind zu beachten.
P.2.01.2.4. Visierlänge
Die Visierlänge ist beliebig.
P.2.01.3. Kaliber
In allen Wertungsklassen beträgt das Mindestkaliber .30 Zoll/ 7,62mm und das
Höchstkaliber .69 Zoll/17,5mm, bei Perkussionsrevolvern das Mindestkaliber
.36 Inch/ 9,14mm und das Höchstkaliber .45 Zoll/11,63mm.
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P.2.01.4. Abzugswiderstand
P.2.01.4.1. begrenzt
Bei einem begrenzten Abzugswiderstand darf der Abzug den Hammer erst ab
einer Belastung von 2,5 kg freigeben.
P.2.01.4.2. beliebig
Bei der Spezifikation „beliebig“ dürfen Abzüge mit oder ohne Stecher verwendet werden, die keine Begrenzung haben. Der Abzug darf jedoch nicht
durch sein Eigengewicht oder durch eine Erschütterung auslösbar sein.
P.2.01.5. Griffe
P.2.01.5.1. Standard
Waffen mit „Standard“-Griff dürfen keine hervorstehenden Kanten zur Handballen- oder Handgelenkauflage, keine verstellbaren oder orthopädisch geformte Griffe oder Griffschalen haben.
P.2.01.5.2. Beliebig
Diese Waffen dürfen über jede Art von Griffschalen oder Griffen verfügen,
soweit diese das Handgelenk nicht berühren.
P.2.02. Besondere Spezifikationen
Die zugelassenen Waffen werden eingeteilt in Perkussions-, Steinschloss- und
Patronenwaffen.
P.2.02.1. Perkussionswaffen
Als Perkussionswaffen gelten alle Vorderladerwaffen und Perkussionshinterladerwaffen, bei denen die Treibladung durch den direkten oder indirekten
Schlag eines Hammers auf ein separates Zündhütchen gezündet wird. Sie sind
zu unterteilen in:
P.2.02.1.1. Perkussions-Vorderlader
Vorderlader sind Waffen, bei denen Treibmittel und Geschoss nur von vorn
durch den Lauf in die Kammer eingebracht werden können oder bei Perkussionsrevolvern nur von vorn in die Trommel. Es handelt sich hierbei im Folgenden um:
P.2.02.1.1.1. Standard Perkussionspistolen
Waffengewicht:
höchstens 1.250 g
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen-starr
Lauflänge:
höchstens 350 mm oder 13,8 Inch
Mündungsbremsen: unzulässig
Griffstück:
standard
Laufbeschwerungen: unzulässig
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P.2.02.1.1.2. Freie Perkussionspistolen
Waffengewicht:
höchstens 1.900 g
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
beliebig
Lauflänge:
höchstens 350 mm oder 13,8 Inch
Mündungsbremsen: zulässig
Griffstück:
beliebig
Laufbeschwerungen: zulässig
P.2.02.1.1.3. Standard Perkussionsrevolver I
Waffengewicht:
höchstens 1.500 g
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen-starr
Lauflänge:
höchstens 250 mm oder 9,8 Inch
Mündungsbremsen: unzulässig
Griffstück:
standard
Laufbeschwerungen: unzulässig
P.2.02.1.1.4. Standard Perkussionsrevolver II
Waffengewicht:
höchstens 1.500 g
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen-verstellbar
Lauflänge:
höchstens 250 mm oder 9,8 Inch
Mündungsbremsen: unzulässig
Griffstück:
standard
Laufbeschwerungen: unzulässig
P.2.02.1.1.5. Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen
Es muss sich um einen Revolver mit offenem Rahmen (Colt, LeMat etc.) im
Original oder Nachbau einer antiken Originalwaffe bis Konstruktionsjahr 1870
im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln.
Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen.
Waffengewicht:
höchstens 1.800 g
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen-starr
Lauflänge:
höchstens 250 mm oder 9,8 Inch
Mündungsbremsen: unzulässig
Griffstück:
standard
Laufbeschwerungen: unzulässig
P.2.02.1.1.6. Freie Perkussionsrevolver
Waffengewicht:
höchstens 1.900 g
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
beliebig
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Lauflänge:
Mündungsbremsen:
Griffstück:
Laufbeschwerungen:
höchstens 250 mm oder 9,8 Inch
zulässig
beliebig
zulässig
P.2.02.1.1.7. Standard Perkussionsgewehr I
Waffengewicht:
höchstens 5.500 g einschließlich Visierung und Handstop
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen
Lauflänge:
höchstens 1066mm oder 42 Inch
Trageriemen:
zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag
Handstütze/ Pilz:
nicht zugelassen
P.2.02.1.1.8. Standard Perkussionsgewehr II
Waffengewicht:
höchstens 8.000 g einschließlich Visierung und Handstop
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
Diopter
Lauflänge:
höchstens 1066mm oder 42 Inch
Trageriemen:
zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag
Handstütze/ Pilz:
zugelassen
P.2.02.1.1.9. Standard Perkussionsdienstgewehr
Es muss sich um ein Perkussionsgewehr im Original oder Nachbau einer antiken Originalwaffe bis Konstruktionsjahr 1873 im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln, welches zu seiner Zeit als
Ordonanzwaffe geführt wurde. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den
Schützen.
Waffengewicht:
höchstens 8.000 g
Abzugswiderstand: begrenzt
Visierung:
offen
Lauflänge:
höchstens 1066mm oder 42 Inch
Trageriemen:
zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag
P.2.02.1.1.10. Freies Perkussionsgewehr
Waffengewicht:
höchstens 8.000 g einschließlich Visierung, Handstütze
und Handstop
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
beliebig.
Mündungsbremse: zulässig
Abmessungen:
Es gelten die Abmessungen für das BDS-Freie Sportgewehr (FSG).
Trageriemen:
zulässig
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P.2.02.1.2. Perkussions-Hinterlader
Perkussions-Hinterlader sind Waffen bei denen Treibmittel und Geschoss von
hinten in die Kammer eingebracht wird, das Zündhütchen jedoch auf ein separates Piston aufgebracht werden muss. Es handelt sich hierbei im Folgenden
um alle Perkussionshinterlader-Gewehre (z.B. Sharps, Gallager, Smith). Es
muss sich um das Original oder einen Nachbau einer antiken Originalwaffe bis
Konstruktionsjahr 1873 im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug,
Lauf und Schaft handeln. So genannte Schützenrifles (Feuerstutzen) mit Handstütze und spezieller Hackenkappe sind nicht zugelassen. Der Nachweis der
Originaltreue obliegt den Schützen. Die Verwendung von Papierpatronen und
Messingladehülsen ist zulässig.
Waffengewicht:
höchstens 8.000 g einschließlich Visierung, Handstütze
und Handstop
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
Diopter
Lauflänge:
höchstens 965mm oder 38 Inch
Trageriemen:
zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag
P.2.02.2. Steinschlosswaffen
Als Steinschlosswaffen gelten alle Vorderladerwaffen, bei denen die Treibladung durch eine Zündladung gezündet wird. Die Zündladung wiederum wird
durch Funken gezündet die durch das Zusammenspiel von einem Zündstein
mit Metallen entstehen.
P.2.02.2.1. Standard Steinschlosspistolen mit glattem Lauf
Waffengewicht:
höchstens 1.400 g
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen-starr
Lauflänge:
höchstens 350 mm oder 13,8 Inch
Mündungsbremsen: unzulässig
Griffstück:
standard
Laufbeschwerungen: unzulässig
P.2.02.2.2. Standard Steinschlosspistolen mit gezogenem Lauf
Waffengewicht:
höchstens 1.400 g
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen-verstellbar
Lauflänge:
höchstens 350 mm oder 13,8 Inch
Mündungsbremsen: unzulässig
Griffstück:
standard
Laufbeschwerungen: unzulässig
P.2.02.2.3. Standard Radschlosspistolen mit glattem Lauf
Bei Radschlosspistolen sind Pistolen im Original oder Nachbauten die vor
1700 konstruiert wurden zu verstehen.
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Es muss sich um eine Waffe im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug,
Lauf und Schaft handeln. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen.
Waffengewicht:
höchstens 2.400 g
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen-starr
Lauflänge:
höchstens 350 mm oder 13,8 Inch
Mündungsbremsen: unzulässig
Griffstück:
standard
Laufbeschwerungen: unzulässig
P.2.02.2.4. Standard Steinschlossgewehr mit gezogenem Lauf I
Waffengewicht:
höchstens 5.500 g einschließlich Visierung und Handstop
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen-verstellbar
Lauflänge:
höchstens 1066mm oder 42 Inch
Trageriemen:
zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag
Handstütze/ Pilz:
unzulässig
P.2.02.2.5. Standard Steinschlossgewehr mit gezogenem Lauf II
Waffengewicht:
höchstens 8.000 g einschließlich Visierung und Handstop
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
Diopter
Lauflänge:
höchstens 1066mm oder 42 Inch
Trageriemen:
zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag
Handstütze/ Pilz:
zulässig
P.2.02.2.6. Muskete
Es muss sich um ein Steinschlossgewehr mit glattem Lauf im Original oder
Nachbau einer antiken Originalwaffe bis Konstruktionsjahr 1848 im originalen
Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln, welches zu seiner Zeit als Ordonanzwaffe geführt wurde. Der Nachweis der Originaltreue
obliegt den Schützen.
Waffengewicht:
höchstens 8.000 g
Abzugswiderstand: begrenzt
Visierung:
offen-starr
Lauflänge:
höchstens 1143mm oder 45 Inch
Trageriemen:
zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag
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P.2.02.2.6. Standard Radschlossgewehr mit glattem Lauf
Bei Radschlossgewehren sind Gewehre im Original oder Nachbauten die vor
1700 konstruiert wurden zu verstehen. Es muss sich um eine Waffe im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. Der
Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen.
Waffengewicht:
höchstens 8.000 g einschließlich Visierung und Handstop
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen-starr
Lauflänge:
höchstens 1066mm oder 42 Inch
Trageriemen:
unzulässig
P.2.02.3. Patronenwaffen
Als Patronenwaffen gelten alle Waffen bei denen Treibladung, Geschoss und
Zündmittel eine Einheit (Patrone) bilden. Die Ummantelung dieser Einheit
kann sowohl aus Metall, Pappe oder Papier bestehen. Aus den Patronenwaffen
dürfen nur Patronen verschossen werden, die als Schwarzpulverpatrone offiziell eingeführt wurden. Patronen die von Anfang an mit rauchlosem bzw.
rauchschwachem Pulver geladen wurden, dürfen nicht verwendet werden,
auch wenn diese mit Schwarzpulver ladbar sind. Die Patronenwaffen die zu
Wettkämpfen zugelassen sind werden wir folgt spezifiziert:
P.2.02.3.1. Standard Patronen Revolver
Unter Standard Patronen Revolver sind Revolver im Original oder Nachbauten
die vor 1896 konstruiert wurden und für das Verschießen von Schwarzpulverpatronen bestimmt waren zu verstehen. Es muss sich um eine Waffe im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. Der
Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen.
Waffengewicht:
höchstens 1.700 g
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
offen-starr
Lauflänge:
höchstens 250 mm oder 9,8 Inch
Mündungsbremsen: unzulässig
Griffstück:
standard
Laufbeschwerungen: unzulässig
P.2.02.3.2. Standard Mehrladegewehr
Unter Standard Mehrladegewehr sind Mehrladebüchsen im Original oder
Nachbauten die vor 1896 konstruiert wurden und für das Verschießen von
Schwarzpulverpatronen bestimmt waren zu verstehen. Es muss sich um eine
Waffe im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen.
Waffengewicht:
höchstens 5.000 g einschließlich Visierung und Handstop
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Abzugswiderstand:
Visierung:
Mündungsbremsen:
Lauflänge:
Trageriemen:
beliebig
offen-verstellbar
unzulässig
höchstens 965mm oder 38 Inch
zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag
P.2.02.3.3. Standard Einzelladergewehr
Unter Standard Einzelladergewehr sind Einzelladerbüchsen im Original oder
Nachbauten die vor 1896 konstruiert wurden und für das Verschießen von
Schwarzpulverpatronen bestimmt waren zu verstehen. Es muss sich um eine
Waffe im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. so genannte Schützenrifles (Feuerstutzen) mit Handstütze und spezieller
Hackenkappe sind nicht zugelassen. Der Nachweis der Originaltreue obliegt
den Schützen.
Waffengewicht:
höchstens 5.500 g einschließlich Visierung und Handstop
Abzugswiderstand: beliebig
Visierung:
Diopter
Mündungsbremsen: unzulässig
Lauflänge:
höchstens 965mm oder 38 Inch
Trageriemen:
zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag
P.2.03. Kategorien
Aufgrund der Spezifikation gibt es folgende Kategorien, die durch einen Zahlencode gekennzeichnet sind:
P.2.03.1. Kurzwaffen
Standard Perkussionspistole
Freie Perkussionspistole
Standard Steinschlosspistole gezogener Lauf
Standard Steinschlosspistole glatter Lauf
Standard Perkussionsrevolver I
Standard Perkussionsrevolver II
Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen
Freier Perkussionsrevolver
Standard Patronen Revolver
Standard Radschlosspistole
610
611
612
613
614
615
616
617
618
619
P.2.03.2. Langwaffen
Standard Perkussionsgewehr I
Standard Perkussionsgewehr II
Freies Perkussionsgewehr
Standard Perkussionsdienstgewehr
Perkussions-Hinterlader
Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I
640
641
642
643
644
645
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Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II
Muskete
Standard Einzelladergewehr
Standard Mehrladergewehr
Standard Radschlossgewehr
646
647
648
649
650
P.2.03.3. Zusammenfassung von Kategorien
Soweit bei einem Wettkampf in einer Kategorie nicht genügend Schützen antreten, können folgende Kategorien oder Teile hiervon zu einer Kategorie zusammengefasst werden.
„Standard Perkussionsrevolver I“, „Standard Perkussionsrevolver II“ und
„Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen“ zu Standard Perkussionsrevolver
„Standard Perkussionsgewehr I“ und „Standard Perkussionsgewehr II“ zu
Standard Perkussionsgewehr
„Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I“ und „Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II“ zu Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf
P.3. DISZIPLINEN
P 3.01 Allgemeine Ausführungen
P.3.01.1. Genereller Ablauf der Disziplinen
Jede Disziplin läuft grundsätzlich wie folgt ab:
• Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen
• Freigabe des Wettbewerbsschießen
• Ölschuss, Abschlagen von Zündhütchen sowie beliebige Anzahl von
Probeschüssen innerhalb von 10 Minuten
• Scheibenwechsel
• Durchführung der jeweiligen Übung
• Herstellung von Standsicherheit
• Trefferaufnahme
P.3.01.1.1. Stände einnehmen
Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ betritt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene
Schießposition und entnimmt die Waffe dem Transportbehälter.
P.3.01.1.2. Waffen laden
Nach der Aufforderung „Waffen zur Probeserie laden und Feuer“ wird die
Waffe geladen. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit für das Probeschießen. Nach Ablauf der 10 Minuten Schießzeit beendet der Schießleiter
bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung „Stopp“ das Probeschießen.
Schüsse nach dieser Aufforderung werden wie Mehrschüsse gewertet und
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führen zum Abzug eines Höchsttreffers aus den folgenden Wertungsserien pro
zu viel abgegebenen Schuss. Danach beginnt bei allen Disziplinen das Wertungsschießen.
P.3.01.1.3. Probeschüsse/ Ölschüsse
Während des Probeschießens dürfen Zündhütchen abgeschlagen, Ölschüsse
und Probeschüsse gemacht werden. Das Abschlagen von Zündhütchen ist nur
in Schussrichtung gestattet.
P.3.01.1.4. Scheibenwechsel
Nach Beendigung der Probeschüsse wird die Scheibe gewechselt. Dies erfolgt
nach dem Kommando „Waffen entladen und ablegen“. Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen.
P.3.01.1.5. Bereitschaft
Nach der Trefferaufnahme des Probeschießens beginnt die Bereitschaft für das
Wertungsschießen. Die Standaufsicht kündigt den Beginn des Wertungsschießens mit der Frage „Sind Sie bereit?“ an. Ist ein Schütze auf die Frage nicht
bereit, muss er auf die Frage des Schießleiters sofort sowie laut und vernehmlich mit „Nein“ oder „Nicht bereit“ antworten.
Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer
angemessenen Zeit abzuschließen.
P.3.01.1.6. Startsignal
Nach einer kurzen Wartezeit gibt die Standaufsicht oder der Schießleiter das
jeweilige Startsignal. Dieses besteht aus dem Kommando „Feuer“.
Beim Intervall-, Zeitserien- und Speed-Schießen besteht das Startsignal aus
einem akustischen oder visuellen Signal welches ca. 3-7 Sekunden nach dem
Kommando „Achtung“ erfolgt. Ein Schütze wird verwarnt, wenn er einen
Schuss nach dem Kommando „Achtung“ abgibt. Der Schuss kann nicht nachgeholt werden. Handelt es sich um einen Treffer, wird bei Papierscheiben der
höchste erzielte Treffer, bei Metallfallscheiben der erzielte Treffer abgezogen.
P.3.01.1.7. Stoppsignal
Die Beendung einer Übung wird entweder durch das Kommando „Stopp“ oder
ein akustisches Signal angezeigt. Der Schießleiter bzw. die Standaufsicht kann
die Serie vor Ablauf der durch die jeweilige Disziplin vorgegebenen Schießzeit beenden, wenn er sich überzeugt hat, dass alle Schützen die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben haben. Zum Zeichen, dass ein Schütze die Serie
beendet hat, hat er seine entladene Waffe vorschriftsmäßig abzulegen und
mindestens einen Schritt vom Schützenstand zurückzutreten, jedoch in jedem
Fall ohne noch schießende Nachbarschützen zu stören.
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P.3.01.1.8. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals
Gibt ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder
nach Ertönen des akustischen Signals ab, so wird ihm für jeden zu spät abgegebenen Schuss einer seiner Treffer mit dem höchsten erzielten Wert abgezogen. Dies gilt nur bei Verwendung von feststehenden Papierscheiben.
Hat ein Schütze bei Verwendung von Metallfallscheiben einen Schuss nach
Abgabe des Kommandos Stopp oder eines akustischen Stoppsignals abgegeben, so wird ein möglicher Treffer nicht gewertet.
P.3.01.1.9. Herstellen der Standsicherheit
Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw.
Die Scheibe gewechselt, so erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen und
ablegen“. Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. Die Standaufsicht hat
sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der Aufforderung „Sicherheit“ den Stand zur Trefferaufnahme oder generell freigibt.
P.3.01.1.10. Stände räumen
Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Stand räumen“. Der Schütze muss sich überzeugen, dass die Waffe entladen ist, hat sie
dann in den Transportbehälter zu legen und das Behältnis zu schließen. Er hat
seinen Stand sofort oder nach Durchführung der Trefferaufnahme, falls diese
auf dem Stand vorgenommen wird, zu räumen.
P.3.01.2. Trefferaufnahme
Treffer sind wie folgt aufzunehmen und zu bewerten:
P.3.01.2.1. Trefferwertung
Wenn das Geschoss den Trennkreis zum nächst höheren Ring sichtbar berührt
hat, ist der höhere Ring zu werten.
P.3.01.2.2. Ovale Treffer
Ovale Treffer (Langlöcher) werden als Fehler gewertet, wenn sie größer sind,
als der 1 ½-fache Geschossdurchmesser.
P.3.01.2.3. Einsteckspiegel
Die Verwendung von Einsteckspiegeln ist stets zulässig. Außerhalb des Einsteckspiegels liegende Treffer werden auf dem Einsteckspiegel vermerkt.
P.3.01.2.4. Scheibenbenennung
Entgegen A 7.04 des Allgemeinen Teils des Sporthandbuch BDS müssen auf
Schießscheiben der Name des Schützen, sowie die Kennziffer vermerkt werden. Dies dient dem Ausschluss von Verwechselungsmöglichkeiten.
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P.3.01.3. Störungen
P.3.01.3.1. Waffenstörungen
In Ergänzung zu A 9.07 des Allgemeinen Teil des Sporthandbuch BDS:
Kann der Schütze eine Störung an der Waffe nicht beheben, was dazu führt
dass er eine Disziplin nicht in der vorgeschriebenen Zeit beenden kann, werden die nicht mehr abgegebenen Schüsse mit „Null“ oder „Fehler“ bewertet.
P.3.01.3.2. Nicht zündende Treibladung
Wird die Treibladung nicht gezündet, obwohl das Zündhütchen gezündet hat,
so muss die Waffe mindestens 10 Sekunden lang auf den Kugelfang gerichtet
bleiben. Die Standaufsicht ist durch Heben des Armes zu verständigen, um zu
kontrollieren, dass bei der Beseitigung der Störung die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Der Schütze muss die Störung selbst beseitigen.
P.3.01.3.3. Fehlladung
Eine Fehlladung darf nach Anmeldung bei der Standaufsicht auf den Kugelfang geschossen werden, ohne dass der Schuss gewertet wird.
P.3.01.4. Anschlagsarten
P.3.01.4.1. Stehendanschlag (Kurzwaffen)
Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Schießtisch darf nicht berührt werden. Die Waffe
kann mit einer oder beiden Händen gehalten werden. Der Schießarm und das
Handgelenk dürfen durch Hilfsmittel weder gehalten noch gestützt werden.
P.3.01.4.2. Liegendanschlag (Langwaffen)
Der Schütze liegt mit dem ausgestreckten Körper, den Kopf in Richtung
Scheibe mit beliebiger Beinstellung hinter der Feuerlinie, die von den Ellbogen nicht berührt oder überschritten werden darf. Die Waffe darf nur von beiden Händen und einer Schulter gehalten werden und in Schießhaltung keinen
Kontakt zur Liegefläche haben. Die Stützhand der Waffe muss mindestens 10
cm über der Unterlage sein.
P.3.01.4.3. Stehendanschlag (Langwaffen)
Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Schießtisch darf nicht berührt werden. Der Stützarm
darf an der Brust oder an der Hüfte abgestützt werden.
P.3.01.4.4. Kniendanschlag (Langwaffen)
Der Schütze kniet mit einem Knie auf der Unterlage. Weder der Oberschenkel
noch Gesäß dürfen Kontakt mit der Unterlage haben. Das Gesäß darf auf der
Ferse aufsitzen. Polsterungen zwischen Ferse und Gesäß z.B. durch die
Schießjacke sind unzulässig. Der Ellbogen der Stützhand darf auf das Knie
oder den Oberschenkel aufgestützt werden.
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P.3.01.4.5. Bereitstellung
Beim Zeitserien- und Intervallschießen des 25m-Schießen und beim SpeedSchießen ist nach dem Kommando „Achtung“ der die Waffe haltende Arm
soweit abzusenken, dass er mit dem Körper höchstens einen Winkel von 45
Grad bildet. Langwaffen sind im jagdlichen Anschlag zu halten.
P.3.01.5. Kennziffern
Die Kombination einer bestimmten Kategorie mit einem bestimmten Schießprogramm ergibt die Kennziffer der Disziplin. Die Kennziffern sind 4-stellig
aus Zahlen. Die erste Zahl lautet immer „6“, sie steht für das Sportprogramm
Perkussion/ Schwarzpulver des BDS. Die vierte Zahl bezeichnet das jeweilige
Programm. „1“ bedeutet Präzision, „2“ bedeutet Präzision/ Intervall, „3“ bedeutet Speed und „4“ bedeutet Dreistellungsschießen. Die zweite und vierte
Zahl steht für die Kategorie.
P.3.02. Programm
P.3.02.1. Präzisionsschießen (P)
P.3.02.1.1. Kennziffern/ Kategorie
Das Präzisionsschießen wird für folgende Kategorien angeboten, woraus sich
die Kennziffern der jeweiligen Disziplin ergeben.
Kurzwaffen
6101 - Standard Perkussionspistole
6111 - Freie Perkussionspistole
6121 - Standard Steinschlosspistole gezogener Lauf
6131 - Standard Steinschlosspistole glatter Lauf
6191 – Radschlosspistole
Langwaffen
6401 - Standard Perkussionsgewehr I
6411 - Standard Perkussionsgewehr II
6421 - Freies Perkussionsgewehr
6441 - Perkussions-Hinterlader
6431 - Standard Perkussionsdienstgewehr
6451 - Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I
6461 - Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II
6471 - Muskete
6481 - Standard Einzelladergewehr
6491 - Standard Mehrladergewehr
6501 – Radschlossgewehr
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P.3.02.1.2. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Bei allen Meisterschaften werden 15 Schuss Präzision in zwei Serien geschossen. Es werden 10 Schuss innerhalb von 25 Minuten (Standard Einzelladergewehr und Standard Mehrladergewehr 13 Minuten) danach 5 Schuss innerhalb
von 15 Minuten (Standard Einzelladergewehr und Standard Mehrladergewehr
7 Minuten) geschossen.
P.3.02.1.3. Scheiben
Bei Kurzwaffen, Muskete und Radschlossgewehr wird auf die 25m-BDSPräzisionsscheibe, bei Langwaffen auf die 100m-BDS-Präzisionsscheibe geschossen.
P.3.02.1.4. Entfernung
25m: Kurzwaffen
50m: Standard Perkussionsgewehr, Standard Perkussionsdienstgewehr,
Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf, Muskete, Radschlossgewehr,
Standard Mehrladergewehr
100m: Freies Perkussionsgewehr, Perkussions-Hinterlader, Standard Einzelladergewehr
P.3.02.1.5. Trefferaufnahme
Nach Abgabe von 10 Schuss werden die Scheibenspiegel gewechselt. Wenn
die Scheibenauswertung nicht sofort erfolgt, werden außerhalb des Scheibenspiegels liegende Treffer unter Angabe der jeweils erreichten Ringzahl auf
diesem vermerkt.
P.3.02.1.6. Disziplinablauf
Beim Präzisionsschießen folgt die Aufforderung „Waffen zur ersten Präzisionsserie laden und Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit.
Nach Ablauf der Schießzeit für die erste Serie beendet der Schießleiter bzw.
die Standaufsicht mit der Aufforderung „Stopp“ die Serie. Nach dem Scheibenwechsel beginnt mit dem gleichen Ablauf die zweite Serie.
P.3.02.1.7. Anschlag
Stehend (Kurzwaffen):
Stehend (Langwaffen):
Liegend (Langwaffen):
alle Kurzwaffen
Standard Perkussionsgewehr, Standard Perkussionsdienstgewehr, Standard Steinschlossgewehr
gezogener Lauf, Muskete, Radschlossgewehr,
Standard Mehrladergewehr
Freies
Perkussionsgewehr,
PerkussionsHinterlader, Standard Einzelladergewehr
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P.3.02.2. Präzisions-/ Intervallschießen (2)
P.3.02.2.1. Kennziffern/ Kategorien
Das Präzisions-/ Intervallschießen wird für folgende Kategorien angeboten,
woraus sich die Kennziffern für die jeweilige Disziplin ergeben.
6142 - Standard Perkussionsrevolver I
6152 - Standard Perkussionsrevolver II
6172 - Freie Perkussionsrevolver
6162 - Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen
6182 - Standard Patronen Revolver
P.3.02.1.2. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
In der Wertung werden 30 Schuss geschossen, davon 10 Schuss Präzision, 10
Schuss Intervall, 5 Schuss Zeitserie 30 Sekunden, 5 Schuss Zeitserie 20 Sekunden. Es werden zunächst eine Serie Präzision zu 10 Schuss innerhalb von
25 Minuten (Standard Patronen Revolver 10 Minuten) geschossen. Dann zwei
Serien Intervall zu je 5 Schuss. In jeder Serie Intervall werden die Scheiben
dem Schützen 5 mal für die Dauer von 3 Sekunden (Toleranz ± 0,2 Sek.) zugedreht und für die Dauer von 7 Sekunden weggedreht. Bei jeder Zudrehung
der Scheibe darf nur ein Schuss abgegeben werden. Beim Zeitserien-Schießen
wird zunächst eine Serie von 5 Schuss innerhalb von 30 Sekunden, danach
eine Serie innerhalb von 20 Sekunden geschossen.
P.3.02.2.3. Scheiben
25m-BDS-Präzisionsscheibe
P.3.02.2.4. Entfernung
25m.
P.3.02.2.5. Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme erfolgt nach 10 Schuss Präzision, den 10 Schuss Intervall
und den 10 Schuss der Zeitserien.
P.3.02.2.6. Disziplinablauf 25m-Schießen: Teil Präzisions-Schießen
Beim Präzisionsschießen folgt die Aufforderung „Waffen zur Präzisionsserie
laden und Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit. Nach Ablauf der Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der
Aufforderung „Stopp“ die Serie.
P.3.02.2.7. Disziplinablauf 25m-Schießen: Teile Intervall- und ZeitserienSchießen
Die Serien des Intervall- und Zeitserien-Schießens beginnen jeweils mit der
Aufforderung „Waffen mit 5 Schuss laden“. Dann erfolgt die Frage „Sind Sie
bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“
und damit beginnt die Vorlaufzeit von 7 Sekunden.
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Nach der Vorlaufzeit werden bei Verwendung einer Drehscheibenanlage die
Scheiben zugedreht. Bei Verwendung einer Stoppuhr oder eines Timers ergeht
nach der Vorlaufzeit das Kommando „Feuer“ bzw. ertönt das akustische Startsignal. Nach Ablauf der Schießzeit werden die Scheiben weggedreht oder es
ergeht das Kommando „Stopp“ bzw. ertönt das akustische Stoppsignal. Wird
nach Beendigung einer Serie keine Trefferaufnahme vorgenommen, so erfolgt
erneut die Aufforderung „5 Patronen laden“. Anderenfalls sind die Waffen
vorschriftsmäßig abzulegen.
P.3.02.2.8. Anschlag
Stehend (Kurzwaffen).
P 3.02.3. Speed-Schießen (3)
P.3.02.3.1. Kennziffern/ Kategorien
Das Speed-Schießen wird für folgende Kategorien angeboten, woraus sich die
Kennziffern für die jeweilige Disziplin ergeben.
Kurzwaffen
6143 - Standard Perkussionsrevolver I
6153 - Standard Perkussionsrevolver II
6173 - Freier Perkussionsrevolver
6163 - Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen
6183 - Standard Patronen Revolver
Langwaffen
6493 - Standard Mehrladergewehr
P.3.02.3.2. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Bei allen Meisterschaften werden 15 Schuss Präzision geschossen. Es werden
5 Schuss innerhalb von 150 Sekunden, 5 Schuss innerhalb von 30 Sekunden
und 5 Schuss innerhalb von 20 Sekunden geschossen.
P.3.02.3.3. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze
Die Disziplin wird auf Papierscheiben mit weißer Innenscheibe mit 10 cm
Durchmesser und schwarzer Außenscheibe mit 20 cm Durchmesser geschossen. Angerissene Ringe (Wertungsflächen) zählen nach „oben“. Treffer auf die
Innenscheibe (weißes Innenfeld) ergeben 10 Ringe, Treffer auf den schwarzen
Außenring ergeben 7 Ringe. Treffer außerhalb des schwarzen Ringes zählen
„null“. Ein Schütze beschießt in einem Wertungsdurchgang immer fünf Scheiben mit je einem Schuss. Die Scheiben sind so aufzustellen oder anzubringen,
dass zwischen den äußeren Wertungszonen der Scheiben jeweils ein Abstand
von 20 cm (also genau eine Scheibenbreite) besteht.
P.3.02.3.4. Entfernung
25 m für Kurzwaffen, 50 m für Langwaffen.
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P.3.02.3.5. Reihenfolge der zu beschießenden Scheiben
Die fünf Wertungsscheiben sind jeweils von links nach rechts zu beschießen.
Eine ganz oder teilweise verfehlte Scheibe darf nicht nochmals beschossen
werden. Treffer außerhalb der Reihenfolge werden als Fehlschüsse gewertet.
Beim Probeschießen ist die Reihenfolge beliebig.
P.3.02.3.6. Ablauf Speed-Schießen
Das Zeitserien-Schießen beginnt jeweils mit der Aufforderung „Waffen mit 5
Schuss laden“. Dann erfolgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand
erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Es erfolgt das Kommando „Feuer“ bzw. das akustische Startsignal des Timers. Nach 150, 30 bzw. nach 20 Sekunden folgt das
Kommando „Stopp“ oder ein akustisches Stoppsignal.
P.3.02.3.7. Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme kann nach Abgabe der 15 Wertungsschüsse erfolgen.
Dabei sind pro Scheibe die drei schlechtesten Treffer zu werten.
P.3.02.3.8. Anschlag
Stehend (Kurzwaffen):
Stehend (Langwaffen):
alle Kurzwaffen
Standard Mehrladergewehr
P.3.02.3.9. Einschränkung
Beim Mehrladergewehr dürfen in dieser Disziplin nur Patronen verwendet
werden, für die auch Kurzwaffen bis Baujahr 1896 eingerichtet wurden.
P.3.02.4. Dreistellungsschießen (4)
P.3.02.4.1. Kennziffern/ Kategorien
Das Präzisionsschießen wird für folgende Kategorien angeboten, woraus sich
die Kennziffern für die jeweilige Disziplin ergeben.
6404 - Standard Perkussionsgewehr I
6414 - Standard Perkussionsgewehr II
6424 - Freies Perkussionsgewehr
6444 - Perkussions-Hinterlader
6434 - Standard Perkussionsdienstgewehr
6454 - Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I
6464 - Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II
6474 - Muskete
6484 - Standard Einzelladergewehr
6494 - Standard Mehrladergewehr
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P.3.02.4.2. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit
Bei allen Meisterschaften werden 15 Schuss Präzision geschossen. Es werden
je 5 Schuss innerhalb von 15 Minuten (Standard Einzelladergewehr und Standard Mehrladergewehr 7 Minuten) geschossen.
P.3.02.4.3. Scheiben
100m-BDS-Präzisionsscheibe, Muskete 25m-BDS-Präzisionsscheibe.
P.3.02.4.4. Entfernung
50m: Standard Perkussionsgewehr, Standard Perkussionsdienstgewehr,
Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf, Muskete, Standard Mehrladergewehr.
100m: Freies Perkussionsgewehr, Perkussions-Hinterlader, Standard Einzelladergewehr
P.3.02.4.5. Trefferaufnahme
Nach Abgabe von 5 Schuss werden die Scheiben gewechselt.
P.3.02.4.6. Disziplinablauf
Beim Dreistellungsschießen folgt die Aufforderung "Waffen zur Präzisionsserie Liegendanschlag laden und Feuer". Mit dieser Aufforderung beginnt die
Schießzeit. Nach Ablauf der Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die
Standaufsicht mit der Aufforderung "Stopp" die Serie. Nach dem Scheibenwechsel beginnt mit dem gleichen Ablauf die Serie Stehendanschlag bzw.
Kniendanschlag.
P.3.02.4.7. Anschlag
Das Wertungsschießen erfolgt in 3 Anschlagsarten in der Reihenfolge:
Liegend (Langwaffen)
Stehend (Langwaffen)
Kniend (Langwaffen)
P.3.03.Überblick über die Kennziffern der Disziplinen nach Kategorien
Standard Perkussionspistole
6101 Präzision
25m
Stehend
Freie Perkussionspistole
6111 Präzision
Stehend
50m
Standard Steinschlosspistole gezogener Lauf
6121 Präzision
25m Stehend
Standard Steinschlosspistole glatter Lauf
6131 Präzision
25m Stehend
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Standard Radschlosspistole
6191 Präzision
25m
Stehend
Standard Perkussionsrevolver I
6143 Speed
25m Stehend
6142 Präzision/Intervall 25m Stehend
Standard Perkussionsrevolver II
6153 Speed
25m Stehend
6152 Präzision/Intervall 25m Stehend
Freie Perkussionsrevolver
6173 Speed
25m
6172 Präzision/Intervall
Stehend
25m Stehend
Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen
6163 Speed
25m Stehend
6162 Präzision/Intervall 25m Stehend
Standard Patronen Revolver
6183 Speed
25m Stehend
6182 Präzision/Intervall 25m Stehend
Standard Perkussionsgewehr I
6401 Präzision
50m Stehend
6404 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend
Standard Perkussionsgewehr II
6411 Präzision
50m Stehend
6414 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend
Freies Perkussionsgewehr
6421 Präzision
100m Liegend
6424 Dreistellung 100m Liegend/ Stehend/ Kniend
Perkussionshinterladergewehr
6441 Präzision
100m Liegend
6444 Dreistellung 100m Liegend/ Stehend/ Kniend
Standard Perkussionsdienstgewehr
6431 Präzision
50m Stehend
6434 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend
Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I
6451 Präzision
50m Stehend
6454 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend
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Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II
6461 Präzision
50m Stehend
6464 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend
Muskete
6471 Präzision
6474 Dreistellung 50m
50m Stehend
Liegend/ Stehend/ Kniend
Standard Mehrladergewehr
6491 Präzision
50m Stehend
6494 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend
6493 Speed
50m Stehend
Standard Einzelladergewehr
6481 Präzision
100m Liegend
6484 Dreistellung 100m Liegend/ Stehend/ Kniend
Standard Radschlossgewehr
6501 Präzision
50m
Stehend
P.4. DISQUALIFIKATIONEN
P.4.1. Arten
Es gibt zwei Arten von Disqualifikation mit unterschiedlicher Auswirkung die
Disqualifikation von einer Disziplin bedeutet, dass diejenige Disziplin in der
der Schütze disqualifiziert wird, mit „Null“ gewertet wird.
Die Disqualifikation vom gesamten Wettkampf bedeutet, dass der disqualifizierte Schütze mit sämtlichen gemeldeten Disziplinen vollständig aus der Wertung fällt. Bereits absolvierte Disziplinen sind aus der Wertung zu nehmen.
Noch nicht absolvierte Disziplinen dürfen nicht mehr geschossen werden.
P.4.2. Gründe
1. Die Disqualifizierung von einer Disziplin erfolgt bei:
• Der Verwendung von anderen Geschossen als Bleigeschossen, auch
solchen mit Gas Check.
• Laden einer Waffe bevor die Standaufsicht das Laden frei gegeben hat.
• Abgabe eines Schusses vor dem Startsignal.
• Berühren der Waffe während der Trefferaufnahme.
2. Die Disqualifizierung vom Wettkampf erfolgt bei:
• Hantieren mit Treibladungsmittel ohne die hierfür notwendige sprengstoffrechtliche Erlaubnis zu besitzen.
• Aufnehmen der Waffe während der Trefferaufnahme.
• Hantieren mit Treibladungsmittel, Zündmittel, Patronen oder Patronenteilen in der Sicherheitszone.
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Sporthandbuch Perkussion
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•
•
•
•
Der Verwendung von geringen Mengen Nitrozelulosepulver als Starter
(Duplexladungen).
Laden einer Waffe an einer anderen Stelle als vorgeschrieben.
Verwendung eines anderen Treibmittels als fabrikmäßig als Treibladungspulver hergestelltes Schwarzpulver oder Pyrodex.
Verwendung eines anderen Zündmittels als fabrikmäßig als Zündmittel
hergestellte Zündhütchen oder bei Steinschlosswaffen Verwendung eines anderen Zündmittels als fabrikmäßig als Treibladungs-/ Zündpulver hergestelltes Schwarzpulver.
P.5. SCHIEßVERANSTALTUNGEN
P.5.01. Sideevents
Bei Schießveranstaltungen können entsprechend Ziffer A 11.02 dieses Sporthandbuchs Sideevents angeboten werden. Sideevents sind Disziplinen, die
nicht in diesem Handbuch beschrieben sind. Die Regeln dieser Sideevents sind
mit der Ausschreibung bekannt zu geben.
P.5.02. Haftungsausschluss
Der BDS oder seine Vertreter übernehmen keine Haftung für die Zulässigkeit
der vom Schützen für eine bestimmte Disziplin ausgesuchten Waffe. Die Waffen können auf ihre Zulässigkeit nach den Regeln dieses Sporthandbuchs überprüft werden. Eine solche Überprüfung begründet jedoch keine Zusicherung, Haftungsübernahme oder eine Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit der Waffe. Jeder Schütze ist selber dafür verantwortlich, dass seine Waffe
den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
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Sporthandbuch I Silhouette
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TEIL S METALLSILHOUETTEN-SCHIEßEN
Der BDS betreibt das Silhouetten-Schießen nach den Regeln der IMSSU.
(Ausnahme: Luftgewehr, Luftpistole und Schwarzpulvergewehr)
S.1. ALLGEMEINE TECHNISCHE REGELN FÜR ALLE
DISZIPLINEN DES SILHOUETTEN-SCHIEßENS
S.2. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
S.3. ZIELE
S.4. SCHIEßSTAND-VORAUSSETZUNGEN/SCHEIBENAUFSTELLUNG
S.5. WETTBEWERBSFUNKTIONÄRE UND OFFIZIELLE
WETTBEWERBSGERICHTE
S.6. WETTBEWERBSABLÄUFE UND WETTBEWERBSREGELN
S.7. TROPHÄEN UND PREISE
S.8. PROTESTE
S.9. SPORTLICHKEIT
S.10. VERBOTENES VERHALTEN
S.11. BETREUER UND BEOBACHTER
S.12. SPEZIELLE TECHNISCHE REGELN FÜR KURZWAFFEN
S.13. SPEZIELLE TECHNISCHE REGELN FÜR LANGWAFFEN
S.14. SILHOUETTEN-LANGWAFFENSCHIEßEN MIT
SCHWARZPULVERPATRONEN-GEWEHREN”
S 15 ERLÄUTERUNG ZUR FUNKTION UND ZUSTÄNDIGKEIT DER
WETTBEWERBS-OFFIZIELLEN
S.16. SCHIEßEN AUF PAPIERSCHEIBEN UND AUF VERKÜRZTE
ENTFERNUNGEN
S.1. ALLGEMEINE TECHNISCHE REGELN FÜR ALLE
DISZIPLINEN DES SILHOUETTEN-SCHIEßENS
S.1.1. Allgemeine Grundsätze
Die IMSSU verfasst technische Regeln zur Durchführung der von der IMSSU
anerkannten Metall-Silhouetten-Wettbewerbe. Das Ziel aller IMSSUWettbewerbe besteht darin, Metall-Silhouetten mit einer Kurz- oder
Langwaffe (Zentralfeuer, Randfeuer, Schwarzpulver Luftdruckwaffen) so zu
treffen, dass die Silhouette umfällt.
Besondere Regeln für jede Wettbewerbsart werden in den entsprechenden
speziellen Regeln beschrieben. Es ist Sache der IMSSU, eine Gleichstellung
aller Schützen bei der Durchführung des Silhouetten-Schießsports weltweit zu
unterstützen.
Inhalt der technischen Regeln der IMSSU sind allgemeine technische
Vorschriften für alle Silhouetten-Disziplinen und besondere technische
Vorschriften für die einzelnen Silhouetten-Disziplinen.
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Sporthandbuch I Silhouette
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S.1.2. Geltungsdauer der Regeln
Die allgemeinen und besonderen technischen Vorschriften der IMSSU haben
eine Geltungsdauer von mindestens 4 Jahren. Die Geltungsdauer beginnt am
01.Januar nach den olympischen Sommerspielen. Von Ausnahmesituationen
abgesehen, werden die IMSSU-Regeln und Vorschriften innerhalb der 4
Jahres-Periode nicht geändert.
S.1.3. Wettbewerbe
Wettbewerbe, die von der IMSSU beaufsichtigt werden, werden in diesen
Vorschriften als IMSSU-Wettbewerbe bezeichnet. Die Weltmeisterschaft ist
die Hauptveranstaltung der IMSSU-Wettbewerbe.
IMSSU empfiehlt, dass diese Regeln bei allen Wettbewerben, die auf
nationaler Ebene stattfinden, angewandt werden.
Die IMSSU empfiehlt weiter, dass kontinentale Meisterschaften alle 2 Jahre
im Wechsel mit den Weltmeisterschaften durchgeführt werden. In
Zusammenarbeit mit den durch das Organisationskomitee für die
verschiedenen Disziplinen berufenen Wettbewerbsleitern, Schießleitern und
Wettbewerbsgerichten nehmen die von der IMSSU entsandten technischen
Fachleute die Schießstände und deren Ausrüstung für die IMSSUWettbewerbe ab. Sie können geringe Abweichungen von den Spezifikationen
der IMSSU-Regeln zulassen, wenn die geringen Abweichungen nicht der
Absicht und dem Geist der IMSSU-Geschäftsordnung widersprechen.
Während der Wettbewerbe müssen die Wettbewerbsgerichte und/oder die
Vertreter der Wettbewerbsleitung alle Fälle entscheiden, die von den Regeln
nicht ausdrücklich erfasst sind.
Es muss ein Organisationskomitee gegründet werden, das verantwortlich ist
für die Vorbereitung, die Verwaltung und die Durchführung der
Schießwettbewerbe.
Das Organisationskomitee soll nur aus Vertretern des die Veranstaltung
durchführenden Landes bestehen. Vertreter der IMSSU können als technische
Berater eingeladen werden, haben jedoch kein Stimmrecht. Ein
Hauptschießleiter
und
stellvertretende
Schießleiter
und/oder
Wettbewerbsrichter, die durch das Organisationskomitee berufen werden, sind
verantwortlich
für
die
technischen
Belange
der
einzelnen
Schießveranstaltungen. Bei internationalen Veranstaltungen müssen alle
Kommandos in Englisch gegeben werden.
S.1.4. Klassen
Die Meister, der Zweit- und Dritt-Platzierte werden durch das von ihnen
erzielte Ergebnis bestimmt, unabhängig von der Klasse, in der der Schütze
gestartet ist. Diese Schützen werden aus der Klassenwertung
herausgenommen.
Sobald dies geschehen ist, werden die danach folgenden höchsten Ergebnisse
zur Ermittlung der Klassensieger innerhalb des Klassifizierungssystems
herangezogen.
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Sporthandbuch I Silhouette
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Es wird in jeder Kategorie ein Mehrfach-Klassensystem angewendet. (Siehe
unter speziellen Technischen Regeln!)
Es ist jedem Land freigestellt, die Klassifizierung seiner Schützen
vorzunehmen. Trotzdem, angenommen ein Schütze hat an einem
internationalen Wettkampf teilgenommen, kann er/sie bei einem späteren
internationalen Wettkampf nicht in einer niedrigeren Klasse starten, als in
derjenigen, die er/sie auf Grund eines Resultates bei einem internationalen
Wettkampf erreicht hat. Der Klassifizierung kann widersprochen werden.
Meldet ein Schütze in einer „falschen Klasse“ so wird er nach Bekannt werden
dieser „Falschmeldung“ disqualifiziert!
S.2. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
S.2.1. Allgemeine Sicherheitsgrundsätze
Die IMSSU-Regeln beinhalten lediglich allgemeine Sicherheitsanforderungen,
die für die Durchführung von IMSSU-Wettbewerben gefordert werden.
Notwendige und besondere Sicherheitsregeln für die konkreten Wettbewerbe
können sich von Land zu Land unterscheiden. Aus diesem Grund werden
Grundsätze im Rahmen der IMSSU-Regeln festgelegt. Die Sicherheit eines
Schießstandes hängt zu einem großen Teil von den örtlichen Gegebenheiten
ab, so dass zusätzliche Sicherheitsregeln von dem Organisationskomitee
erlassen werden können. Das Organisationskomitee trägt die Verantwortung
für die Sicherheit.
Das oberste Gebot bei jedem von der IMSSU durchgeführten Wettbewerb ist
das Einhalten aller allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften bei
der Handhabung von Feuerwaffen, die nachfolgend noch beschrieben werden.
Obwohl der Wettbewerbsleiter (Match Director) die Hauptverantwortung für
die sichere und reibungslose Durchführung des Wettbewerbs trägt, sind der
einzelne Schütze, Schützenbeobachter (Spotter) und Wettbewerbsfunktionäre
nicht von der eigenen Verantwortung für die Sicherheit entbunden.
Aus Sicherheitsgründen kann ein Mitglied des Wettbewerbsgerichts oder ein
Wettbewerbsfunktionär das Schießen jederzeit unterbrechen. Schützen und
Mannschaftsvertreter müssen der Wettbewerbsleitung unverzüglich jede
gefährliche oder unfallträchtige Situation anzeigen.
S.2.2. Disqualifikation
Das Laden oder das Schießen eines Wettbewerbsteilnehmers muss dann
unterbrochen werden, wenn sein eigenes Verhalten für ihn selbst oder für eine
andere Person eine unmittelbare Gefahr darstellt.
Ein Sicherheitsverstoß ist der einzige Grund, das gerade durchgeführte
Wettbewerbsschießen eines Wettbewerbsteilnehmers zu unterbrechen. Der
Wettbewerbsleiter, die Schießaufsicht oder ein Wettbewerbsrichter haben das
Recht, sofort jeden Schützen zu disqualifizieren, dessen Verhalten für ihn
selbst oder für andere eine unmittelbare Gefahr darstellt.
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S.2.3. Augen- und Gehörschutz
Es ist zwingend vorgeschrieben, dass von allen Wettbewerbsteilnehmern,
Beobachtern, Standaufsichten und Wettbewerbsrichtern und allen anderen
Personen in unmittelbarer Nähe der Feuerlinie Augen- und Gehörschutz
getragen werden. Es wird empfohlen, einen Augenschutz mit Seitenblenden zu
tragen.
S.2.4. Waffentransport
Auf das Kommando „Make your firearms safe“ (Sicherheit) haben die
Schützen ihre Kurzwaffen unverzüglich in sicherem Zustand (ungeladen mit
geöffnetem Verschluss) in die Transportkiste zu legen.
Eine Transportkiste ohne Deckel oder mit durchsichtigem Deckel ist
vorgeschrieben, um die Waffen zwischen jeder Schießserie aufzubewahren
und zu transportieren. Langwaffen werden mit geöffnetem Verschluss
transportiert.
Die Schützen dürfen ihre Waffe erst nach dem Kommando „load“ (Laden)
berühren.
Die Waffe muss jederzeit sichtbar sein, damit ihr sicherer Zustand jederzeit
von der Standaufsicht, einem Wettbewerbsrichter oder jeder anderen Person
kontrolliert werden kann.
S.2.5. Laufmündung/Sicherheit
Die Laufmündungen der Waffen, die an die Feuerlinie gebracht werden,
müssen immer in Richtung Geschossfang zeigen, bis sie wieder entfernt
werden.
Weder während des Ladens noch beim Schießen darf die Waffe auf eigene
Körperteile oder andere Personen gerichtet werden.
Befindet sich der Schütze in Schießposition, so darf sich kein Teil seines
Körpers in der Gefahrenzone vor dem Lauf befinden. Als Gefahrenzone gilt
der Bereich vor dem Lauf, der von einem gedachten Kegel abgedeckt wird,
dessen Seiten mit der verlängerten Seelenachse des Laufes einen Winkel von
45 Grad bilden.
Beim Schuss darf die Mündung der Waffe durch den Rückstoß nicht über die
Vertikalachse hinausgehen.
Während des Schießdurchgangs müssen die Waffen zu jeder Zeit sichtbar sein,
so dass deren sicherer Zustand vom Wettbewerbsleiter oder Schießleiter
geprüft werden kann.
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S.2.6. Waffenhandhabung
Die Verschlüsse aller Waffen an der Schießlinie müssen offen sein und dürfen
erst nach dem Kommando „load“ (Laden) geschlossen werden.
Die Waffen dürfen zwischen den einzelnen Schießabschnitten nicht berührt
werden, damit die Sicherheit der Personen an der Schießlinie und der
Scheibenaufsteller nicht beeinträchtigt wird.
Auch Visiereinstellungen dürfen nur während der Lade- und Schießzeit
vorgenommen werden! Sollte sich ein Schuss lösen vor dem Kommando
„load“ (Laden) oder nach dem Kommando „range is clear“ (Sicherheit ist
gegeben), wird der Schütze für die Dauer eines Jahres gesperrt.
Sollte sich ein Schuss lösen nach dem Kommando „load“ (Laden), aber vor
dem Kommando „fire“ (Feuer) oder nach dem Kommando „cease fire, make
your firearms safe“ (Feuer einstellen, Sicherheit) aber vor der Feststellung
„range is clear“ (Sicherheit ist gegeben), wird dies als verlorener Schuss
gewertet.
S.2.7. „Spritzende“ Waffen
Ein Wettbewerbsleiter hat jederzeit das Recht, die Benutzung von Waffen, die
Geschosspartikel verspritzen, zu untersagen. Der Schütze kann die Waffe
durch eine andere ersetzen, die für die vorgesehene Kategorie abgenommen
sein muss. Dadurch darf der Ablauf des Wettbewerbs allerdings nicht
verzögert werden.
S.2.8. Munition
Die Wettbewerbsteilnehmer haben die Verantwortung dafür, dass die
Munition in der dafür verwendeten Waffe sicher ist.
Der Wettbewerbsleiter hat das Recht, den Sicherheitsfaktor für jede
wiedergeladene Munition festzulegen und hat weiter das Recht, sie als
unsicher zu deklarieren und ihren Gebrauch zu verbieten.
Da es keine gewerblichen Standards für die beliebten „Wildcat“ und
„Improved“ Patronen gibt, ist der Wettbewerbsteilnehmer verpflichtet, beim
Erarbeiten seiner Laborierungen allergrößte Sorgfalt anzuwenden.
S.2.9. Abzüge
Abzüge, die so leicht eingestellt sind, dass es zur unbeabsichtigten
Schussabgabe kommen kann, sind nicht gestattet. Die Sicherheit der Abzüge
wird geprüft, in dem man bei einer gespannten und ungeladenen Waffe mit
dem Handballen fest auf den Waffengriff schlägt.
Schlägt die Waffe dann ab, so wird die Waffe nicht zum Wettbewerb
zugelassen. Unabhängig von dieser Überprüfung kann ein Wettbewerbsleiter
eine Waffe nicht zulassen, wenn er den Eindruck hat, dass sie – aus welchem
Grund auch immer – unsicher ist.
S.2.10. Versager
Jeder Versager muss wie ein Nachbrenner behandelt werden und die Waffe
muss daher sicher in Richtung Geschossfang gerichtet bleiben für eine Dauer
von mindestens 10 Sekunden, nachdem der Abzug betätigt wurde.
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Es ist gefährlich den Verschluss einer Waffe unmittelbar nach einem Versager
zu öffnen.
S.3. ZIELE
S.3.1. Offizielle Ziele
Die Qualität und die Abmessungen aller Ziele werden von Fachleuten der
IMSSU vor dem Beginn jeder IMSSU-Meisterschaft überprüft. Zulässig ist
nur die Verwendung von Zielen, die den genehmigten offiziellen IMSSUMustern entsprechen.
S.3.2. Material
Aus Sicherheitsgründen wird dringend empfohlen, die Ziele für Großkaliber
aus vergütetem, gehärtetem Stahl herzustellen.
Der Gebrauch von vergütetem, gehärtetem Stahl ist vorgeschrieben für die
Großkaliber-Hühnchen und für die Feldpistole-Silhouetten.
S.3.3. Füße
Die „Füße“ der Silhouetten sollten aus derselben Stahlsorte und in der selben
Stärke hergestellt werden wie die Silhouetten selber.
Die „Füße“ sollen entsprechend den jeweiligen technischen Regeln
angeschweißt sein.
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S.3.4. Silhouetten-Vorlagen
Die Größe der Quadrate hängt von der jeweiligen Kategorie ab. Siehe die
besonderen technischen Regeln!
S.4. SCHIEßSTAND-VORAUSSETZUNGEN/SCHEIBENAUFSTELLUNG
S.4.1. Aufbau der Schießanlage
Ein Silhouetten Schießstand besteht aus vier unterschiedlichen quer zur
Schussrichtung laufenden Bahnen, auf denen die jeweiligen Tiersymbole
aufgestellt werden. Die Ziele müssen in einer Reihe von jeweils fünf Zielen
gesetzt sein. Der empfohlene Abstand zwischen den einzelnen Silhouetten ist
die Breite der betreffenden Silhouette. Der Schießstand kann einen sehr
einfachen Aufbau haben. Ein vorhandener Großkaliber-Schießstand kann
benutzt werden, wenn gewünscht, kann er sich auch in natürlicher Umgebung
befinden, zum Beispiel an einem Hang oder in einem Tal. Bäume und Büsche
müssen nicht entfernt werden und Variationen des Schusswinkels bergauf und
bergab sind zulässig, vorausgesetzt, alle Schützen können die Ziele klar und
deutlich erkennen. Erdhügel hinter den Zielen werden aus Sicherheitsgründen
und um das Erkennen von Schüssen, die das Ziel verfehlen zu erleichtern,
empfohlen. Sie können aus Sicherheitsgründen gefordert werden.
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S.4.2. Schützenlinie
Für IMSSU-Weltmeisterschaften und Kontinentale Meisterschaften muss die
Schützen-Linie überdacht sein und so Schutz gegen Regen bieten. Der Platz,
von dem aus geschossen wird, muss flach und eben sein. Die Ausführung der
Schützen-Linie bei allen anderen Wettbewerben einschließlich Nationaler
Meisterschaften ist Sache des jeweiligen Landes. Außerdem muss genügend
Raum hinter dem Schützen sein für die Schießleiter und Schießaufsichten
sowie für die Mitglieder der Wettbewerbsgerichte, damit diese ihre Aufgabe
erfüllen können.
Die Größe des Schützen-Standes sollte nicht geringer als 1,5 m (4` 11“) breit
und 2,5 m (8`3“) lang sein.
Die Gruppen der Ziele müssen mit Nummern oder Farben markiert werden,
die mit den Nummern oder Farben des entsprechenden Schützenstandes
übereinstimmen.
Diese Nummern oder Farben müssen während des Wettbewerbs klar
erkennbar sein.
An der Schützenlinie ist das Rauchen verboten.
S.4.3. Windfahnen
Windfahnen werden für jede Schießdistanz empfohlen, dürfen jedoch nicht in
die Geschossbahnen und nicht in den Zielraum des Schützen hineinragen.
Bei Welt- und Kontinentalmeisterschaften sind Windfahnen Vorschrift.
Die Verwendung persönlicher Windmesser ist nicht gestattet.
S.4.4. Farbe der Silhouetten
Silhouetten sollen mit einer matten Farbe gestrichen sein, die einen klaren
Kontrast zum Hintergrund ergibt, so dass die Ziele mit dem bloßen Auge
erkennbar sind. Für die Kurzwaffenwettbewerbe wird ein mattschwarzer
Anstrich empfohlen, um einen Kontrast mit der Visierung zu haben. Für die
Disziplinen mit optischer Visierung, wird eine Farbe, die es ermöglicht, das
Absehen auf dem Ziel zu erkennen, empfohlen.
Bei Welt- und kontinentalen Meisterschaften muss der Hintergrund für alle
Wettkampfteilnehmer gleich sein. Alle Ziele müssen, nachdem ein Schütze
seine Ziele beschossen hat, neu gestrichen werden.
S.4.5. Aufstellen der Scheiben
Alle Silhouetten werden auf Ständern über dem Boden aufgestellt. Die
Oberseite der Ständer muss flach und eben sein und eine Stahloberfläche zum
Aufstellen der Ziele haben. Sie müssen von solider Konstruktion sein, so dass
die Ständer sich nicht bewegen, wenn das Ziel oder der Ständer getroffen
werden.
Alle Silhouetten mit Ausnahme der Großkaliber-Widder müssen mit vollem
Fuß aufgesetzt werden, d.h. die Hinterkante des Fußes schließt mit der
Standfläche ab.
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S.4.6. Probeziele
Stählerne Probeziele der offiziellen Größe und Form, die in der korrekten
Entfernung aufgestellt und mit einem Hintergrund wie bei den
Wettbewerbszielen versehen sind, sind bei jeder Welt- und
Kontinentalmeisterschaft vorgeschrieben.
Es sollte mindestens ein Probeziel für jede Distanz vorhanden sein und die
Ziele dürfen bei einem Treffer nicht umfallen.
S.4.7. Klammern
In dem Fall, dass ein Ziel auf einer Zielbank wegen der Windverhältnisse
festgeklammert werden muss, müssen alle Ziele dieser Zielbank geklammert
werden. Falls die Windverhältnisse das Festklammern notwendig machen, ist
das Übermalen der Ziele nach jedem Schießdurchgang vorgeschrieben.
S.5. WETTBEWERBSFUNKTIONÄRE UND OFFIZIELLE
WETTBEWERBSGERICHTE
S.5.1. Wettbewerbsgerichte (Juries)
Die Wettbewerbsgerichte setzen sich aus drei oder fünf Personen zusammen.
Zwei Wettbewerbsgerichte sind vorgeschrieben, ein technisches
Wettbewerbsgericht und ein Berufungsgericht. Diese beiden Gerichte müssen
aus verschiedenen Personen zusammengesetzt sein. Das Organisationskomitee
ernennt diese Gerichte.
Bei Welt- und Kontinentalmeisterschaften müssen mindestens zwei (der
teilnehmenden ) Länder in den Wettbewerbsgerichten vertreten sein.
Diese Gerichte beraten, helfen und überwachen die durch das
Organisationskomitee bestimmten Wettbewerbsfunktionäre (Match Officials).
Die Schießleiter und Schießaufsichten (Range Officials) und die Mitglieder
der Gerichte führen den Wettbewerb in enger Zusammenarbeit durch. Die
Schießleiter und Schießaufsichten sind verantwortlich für die Durchführung
des Wettbewerbs, während die Mitglieder der Gerichte beratend und
überwachend tätig sind.
Die Wettbewerbsfunktionäre und die Mitglieder der Wettbewerbsgerichte sind
gegenüber dem Organisationskomitee und der IMSSU verantwortlich für die
Durchführung der Wettbewerbe im Einklang mit der Geschäftsordnung und
den Regeln der IMSSU.
Die Wettbewerbsfunktionäre und die Mitglieder der Gerichte müssen mit den
IMSSU-Regeln vertraut sein und müssen sicherstellen, dass diese Regeln ohne
Unterschied der Person während der Wettbewerbe eingehalten werden.
S.5.2. Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten müssen durch Mehrheitsbeschluss des zuständigen
Wettbewerbsgerichts entschieden werden. Gegen die Entscheidung dieses
Wettbewerbsgerichts kann der Mannschaftsvertreter oder der betroffene
Schütze Berufung einlegen. Entscheidungen des Berufungsgerichts sind
endgültig in allen IMSSU-Meisterschaften.
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S.5.3. Bereitschaft der Gerichte
Eine Mehrheit der Mitglieder der beiden Gerichte muss während des
Wettbewerbs ständig auf der Schießanlage anwesend sein, damit
erforderlichenfalls eine Sitzung des Gerichts einberufen werden kann, um
Entscheidungen fällen zu können. Der Vorsitzende jedes Gerichts muss für die
Anwesenheit einer ausreichenden Anzahl der Mitglieder des jeweiligen
Gerichts Sorge tragen.
S.5.4. Gerichtsentscheidungen
Es ist Aufgabe der Gerichte, alle Fälle zu entscheiden, die nicht ausdrücklich
von der IMSSU-Geschäftsordnung oder von den IMSSU-Regeln erfasst sind.
Solche Entscheidungen sollen im Sinne und im Geiste der IMSSUGeschäftsordnung und der IMSSU-Regeln getroffen und anschließend der
IMSSU zur weiteren Veröffentlichung bekannt gemacht werden, so dass
notwendige Regeln festgelegt werden oder Änderungen vorgenommen werden
können.
Bei der Entscheidungsfindung kann das Wettbewerbsgericht Informationen
durch andere fachkundige Personen einholen.
S.6. WETTBEWERBSABLÄUFE UND WETTBEWERBSREGELN
S.6.1. Anerkannter Wettbewerb
Ein anerkannter Wettbewerb besteht aus mindestens 40 Wertungsschüssen auf
mindestens 40 Ziele (pro Ziel ein Schuss), die in den unterschiedlichen
Entfernungen aufgestellt sind.
S.6.2. Waffenkontrolle
Die Waffen müssen vor Beginn des Wettbewerbs abgenommen sein. Kein
Schütze kann einen Erfolg erringen mit einer nicht abgenommenen Waffe. Die
Waffenkontrolle wird durch besonders ernannte Waffenkontrolleure
durchgeführt.
Wird die Waffe eines Wettbewerbteilnehmers während der Anmeldung
überprüft, so ist eine Überprüfung der innen liegenden Teile nicht erforderlich,
es sei denn, es besteht der konkrete Verdacht, dass die Waffe nicht mit den
Regeln übereinstimmt. In diesem Fall kann der betreffende Schütze gebeten
werden, die Waffe so weit zu zerlegen, dass eine ausreichende
Inaugenscheinnahme durch den Waffenkontrolleur möglich ist. Falls sich der
Schütze weigert, wird ihm die Teilnahme mit dieser Waffe an dem
Wettbewerb verwehrt.
Nur dem Schützen oder einer von ihm benannten Person ist es gestattet, Teile
seiner Waffe zu entfernen oder zu ersetzen. Falls die Waffe die Regeln nicht
erfüllt, ist der Start des Schützen mit dieser Waffe nicht zulässig.
Bei Wettbewerben liegt es im Ermessen des Wettbewerbsleiters, von dem
Erst-, Zweit- und Dritt-Platzierten eines Wettbewerbs die Vorlage ihrer Waffe
für eine wie oben beschriebene Inspektion zu verlangen. Dies sollte
unverzüglich nach Beendigung des Wettbewerbs durchgeführt werden.
Es darf nur eine Waffe pro Disziplin abgenommen werden.
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Ein Wettbewerbsdurchgang muss immer mit derselben Waffe, mit demselben
Lauf, mit demselben Griff und mit demselben Visier usw. bestritten werden.
Ausnahme: Waffenfunktionsstörung
S.6.3. Probeschüsse
Alle Wettbewerbe werden in 5-Schuss Durchgängen geschossen. Bei
Meisterschaften haben die Schützen 5 Probeschüsse je Kategorie. Diese 5
Schüsse müssen innerhalb der normalen Schießzeit (Kurzwaffen 2 Minuten /
Langwaffen 2 ½ Minuten abgegeben werden. Der Schütze hat die freie Wahl,
welche Probeziele er beschießt.
Übungsschießen ist vor und während Welt- oder Kontinentalmeisterschaften
unzulässig mit Ausnahme des Schießens an Übungstagen sowie des
Probeschießens unmittelbar vor dem Wettbewerb.
Bei Wettbewerben, die keine Meisterschaften sind, kann der
Wettbewerbsleiter die Anzahl der Probeschüsse nach Belieben festlegen.
Die Probeschüsse können als Teil des jeweiligen Wettbewerbs geschossen
werden.
S.6.4. Kommandos
5 Kommandos werden von den an der Schützenlinie zuständigen Schießleitern
und Standaufsichten gegeben. Um Gleichartigkeiten zu sichern und um eine
Verwirrung unter den Schützen zu verhindern, sollten diese Kommandos von
allen Schießaufsichten bei IMSSU-Wettkämpfen in derselben Weise
verwendet werden.
1. „Shooters to the line“
wird gegeben, um bei freier Schießbahn die Schützen aufzufordern, sich an der
Feuerlinie vorzubereiten. Waffen sollen bei diesem Kommando nicht berührt
werden. Die ungeladenen Kurzwaffen sollen sich in ihrer Tragebox, die
Langwaffen im Gewehrständer in einer sicheren und stabilen Lage befinden
mit geöffnetem Verschluss und sichtbar für die Wettbewerbsrichter und die
Schießaufsichten.
2. „Load“
wird zu Beginn eines Zeitabschnitts gegeben, in dem sich der Schütze auf das
Schießen vorbereitet, indem er unter anderem die Visierung einstellt und
schwärzt, die Waffe trocken abschlagen und laden darf. Der Schütze soll vor
dem Kommando „load“ die Waffe nicht berühren. Löst sich ein Schuss nach
dem Kommando „load“ aber vor dem Kommando „fire“, so wird dieser
Schuss als verlorener Schuss gewertet. Löst sich ein Schuss vor dem
Kommando „load“, so wird der Schütze disqualifiziert und für die Dauer eines
Jahres gesperrt.
3. „Fire“
wird nach Beendigung der Ladezeit gegeben. Dieses Kommando bezeichnet
den Beginn eines Zeitabschnitts, in dem 5 Schüsse abzugeben sind.
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4. „Cease fire, make your firearms safe“
Wird am Ende der Schießzeit gegeben. Nach diesem Kommando müssen die
Schützen das Schießen sofort einstellen und ihre Waffen entladen. Sie haben
ihre Waffen entladen und mit geöffnetem Verschluss in die Tragebox zu
legen, bzw. in den Gewehrständer zu stellen. Treten dabei Probleme oder
Verzögerungen auf, so muss der Schütze sofort einen Schießleiter oder eine
Standaufsicht oder einen Wettbewerbsrichter verständigen. Jeder Schuss, der
nach dem Kommando „Cease fire“ fällt, gilt als verlorener Schuss und wird
von dem Aufsicht habenden Schießleiter an der Schützenlinie entsprechend
vermerkt.
5. „Range is clear“
wird nach dem Kommando von dem für die Feuerlinie zuständigen
Schießleiter oder Standaufsicht gegeben, wenn allseits Sicherheit vorhanden
ist.
Löst sich ein Schuss nach dem Kommando „Range is clear“, so wird der
Schütze disqualifiziert und für die Dauer eines Jahres gesperrt.
S.6.5. Wertung
Startkarten sollen wie folgt beschriftet werden:
a. Ein „X“ wird in die betreffende Spalte oder Zeile eingetragen, falls das
richtige Ziel von seinem Stand heruntergeschossen wurde.
b. Eine „0“ wird in die betreffende Spalte oder Zeile eingetragen, wenn das
Ziel nach dem Schuss noch auf dem Stand steht.
Ziele werden in der Reihenfolge von links nach rechts mit je einem Schuss je
Ziel beschossen. Falls ein Ziel außerhalb der Reihe getroffen wird, ist eine „0“
einzutragen. Wird ein Ziel in der verkehrten Reihenfolge heruntergeschossen,
jedoch in der richtigen Zielgruppe, so werden das getroffene und das
eigentliche zu beschießende Ziel als „0“ gewertet, so dass demnach zwei
Fehlschüsse vorliegen. Zum Beispiel schießt der Schütze mit dem dritten
Schuss das fünfte Ziel von seinem Stand. Dann wird der dritte Schuss „0“ und
der fünfte ebenfalls „0“ gewertet.
„Drehen“ eines Ziels auf dem Stand, ohne dass es vom Stand herunterfällt, gilt
als Fehlschuss und wird mit „0“ gewertet.
Abpraller, die jedoch das richtige Ziel von seinem Stand herunterwerfen,
werden als Treffer gewertet. Müssen die Ziele wegen zu heftigen Windes
befestigt werden, zählen alle Treffer auf dem Ziel. Sie werden demnach mit
„X“ eingetragen, vorausgesetzt, sie sind in der richtigen Reihenfolge
beschossen worden.
Wenn ein Schwein oder ein Widder mit einem Fuß völlig vom Stand
heruntergeschossen ist, aber auf dem Boden oder auf irgendeinem anderen
Gegenstand steht, der verhindert, dass das Ziel völlig umfällt, wird ein Treffer
gegeben, sogar dann, wenn das Ziel mit dem anderen Fuß noch komplett auf
dem Stand steht.
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In keinem anderen Fall (außer wenn die Ziele auf Grund der Windverhältnisse
geklammert worden sind) wird ein getroffenes Ziel als Treffer gegeben, als
wenn es vom Schützen durch einen Schuss vom Stand heruntergeschossen
worden ist.
Falls das Ziel herunter geworfen oder herunter geblasen worden ist, bevor der
Schütze auf dieses Ziel gefeuert hat, werden die verbleibenden Ziele in der
normalen Reihenfolge beschossen. Reichen die verbleibenden Ziele dem
Schützen für die fünf Schüsse nicht mehr aus, werden die restlichen Schüsse
beim so genannten Alibi-Schießen abgegeben.
Alle Wertungsdifferenzen müssen sofort geklärt werden, bevor der Schütze
oder der Aufschreiber die Schützenlinie verlässt oder eine neue Serie
geschossen wird. Aufschreiber oder Zähler kann jede Person sein, außer dem
Schützen selbst. Der Aufschreiber unterstützt den Schießleiter oder die
Standaufsicht bei der Feststellung,
- dass auf der Startkarte der richtige Start eingetragen ist,
- dass der Schütze die Regeln und Zeitvorgaben beachtet,
- dass der Schütze nicht mehr als fünf Schuss auf seine Gruppe abgibt,
- dass bei starkem Wind die Ziele heruntergeschossen und nicht durch den
Wind heruntergeworfen werden.
S.6.6. Alibi/Grund zum Nachschießen
Der einzige in einem IMSSU-Wettbewerb anerkannte Grund zum
Nachschießen ist gegeben, wenn ein Ziel heruntergefallen ist, bevor der
Schütze auf dieses geschossen hat.
Falls der Schütze nicht genügend Ziele in einer Zielgruppe oder in der
benachbarten Zielgruppe hat, um seine fünf Schüsse abzugeben, wird die
komplette Zielgruppe neu aufgestellt und die Alibi-Ziele werden in der
normalen Reihenfolge von links nach rechts beschossen, unabhängig davon,
welche Ziele zuvor nicht haben beschossen werden können.
Dem Schützen wird eine Ladezeit und eine Schießzeit je Alibi-Schuss
vorgegeben. Die Werte für die Ladezeit erscheinen in den jeweiligen
besonderen technischen Regeln.
Waffenstörung und fehlerhafte Munition werden nicht als Alibi berücksichtigt
oder als Grund für die Verlängerung der Schießzeit anerkannt. Sollte die
Waffe während eines Wettbewerbs versagen, kann eine der gleichen Kategorie
genommen werden, um den Wettbewerb zu beenden.
Diese Regelung ist nicht gedacht, um den Schützen zu ermöglichen, während
eines Wettbewerbes mehrere Waffen in der gleichen Kategorie einzusetzen, es
sei denn, dass die erste Waffe zerstört wurde und der Wettbewerbsleiter, der
Schießleiter oder die Standaufsicht den Austausch der Waffe erlaubt hat. Unter
keinen Umständen darf das Versagen einer Waffe oder Munition eines
Schützen den Ablauf des Wettbewerbs verzögern. Ziele, auf die wegen
Ausrüstungsfehlern oder Fehlfunktionen der Waffe nicht geschossen werden
konnte, werden als Fehlschüsse gewertet und können nicht als Grund zum
Nachschießen (Alibi) geltend gemacht werden.
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S.6.7. Shoot offs
Der Wettbewerbsleiter ist berechtigt zu entscheiden, wie die Stechen bei
Treffergleichheit durchgeführt werden, wenn dieses im Programm angegeben
wurde bzw. vor dem Wettbewerb auf der Schießanlage bekannt gemacht
wurde.
Wenn die Shoot off – Bedingungen nicht im Programm aufgeführt oder sonst
angezeigt sind, wird der so genannte „Revers Animal Count“ angewandt. Das
bedeutet, dass bei gleichem Ergebnis derjenige gewonnen hat, der die meisten
Treffer auf dem Widder (Ram) hat. Besteht auch dort Gleichheit, dann
entscheiden die meisten Treffer auf dem Truthahn (Turkey) usw.!
Schützen mit absolut identischen Trefferzahlen auch im Hinblick auf die
einzelnen Silhouettenarten, nehmen bei entsprechender Entscheidung des
Wettbewerbsleiters an einem so genannten Shoot off teil, durch den der
bessere Schütze ermittelt wird.
In allen Meisterschaftsveranstaltungen wird bei Treffergleichheit über den
ersten, zweiten und dritten Platz in allen Kategorien durch das Shoot off
entschieden. Andere Plätze können auf Entscheidung des Wettbewerbsleiters
nach dem so genannten „Revers Animal Count“ oder aber durch Shoot off
entschieden werden.
Shoot off–Ziele müssen gut sichtbar und aus Stahl sein und die Umrisse der
offiziellen IMSSU-Silhouetten haben.
Shoot off–Ziele dürfen von jeder regulären Größe für Kurzwaffe oder
Langwaffe sein und dürfen in jeder beliebigen Kombination hinsichtlich
Umriss und Größe aufgestellt werden.
Shoot off–Ziele können in jeglicher Entfernung stehen, jedoch höchstens bis
zur Distanz der Wettbewerbs-Widder.
Shoot off–Ziele können eine andere Farbe als im Wettbewerb haben.
Shoot off–Ziele werden ebenfalls mit 5 Schuss beschossen. Für jeden
Schützen müssen 5 Ziele in den Entfernungen aufgestellt werden, auf die man
sich zuvor geeinigt hat. Der normale Wettbewerbsablauf ist zu beachten.
Die Schützen müssen dieselbe Waffe verwenden, die sie auch im vorherigen
Wettbewerb benutzt haben.
Ein sogenannter „Sudden death-Shoot off“ ist nicht erlaubt.
Im Falle absoluter Gleichheit in Aggregat-Wertungen, werden die Schützen
„Gleich“ gewertet. Falls zwischen Teams Gleichheit besteht, wird der „Revers
Animal Count“ angewandt. Falls der Animal Count gleich ist, gewinnt das
Team, welches das höchste Einzelaggregat hat. Im Falle absoluter Gleichheit,
werden die betroffenen Teams als „Gleich“ gewertet.
S.6.8. Ahndung von Regelverstößen
Bei offen erkennbaren Regelverstößen muss der Schütze zunächst verwarnt
werden, damit er die Möglichkeit hat, sein Verhalten zu korrigieren. Falls der
Schütze den Regelverstoß nicht unterlässt, ist eine Disqualifikation
auszusprechen.
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Verwarnungen sollen zwischen zwei 5-Schuss-Serien erfolgen. Bei
Sicherheitsverstößen kann der Schütze auch unmittelbar während des
Schießens verwarnt werden.
Die Verwarnung muss so ausgesprochen werden, dass der Schütze erkennen
kann, dass er offiziell verwarnt worden ist.
Im Falle eines absichtlich verborgenen Regelverstoßes muss eine sofortige
Disqualifikation erfolgen.
Behindert ein Schütze einen anderen Schützen, während dieser schießt in
unsportlicher Art und Weise, wird er disqualifiziert.
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S.6.9. Aggregate
Unter Aggregat versteht man den Start eines Silhouetten-Schützen in allen
Kategorien der jeweiligen Wettbewerbsart Großkaliber, Kleinkaliber,
Feldpistole, Großkalibergewehr und Kleinkalibergewehr.
Ein Aggregat Ergebnis wird ermittelt, indem alle Ergebnisse einer Kategorie
der gegebenen Klasse addiert werden. Die Silhouetten Kategorien ergeben 6
Aggregate:
Big Bore
Pistol
Small Bore Field
Pistol
Pistol
Revolver
Revolver
Big Bore
Rifle
Production Silhouette
Production Production Production Hunting
Standing
Standing
Unlimited
Unlimited
any sights
Small
Standing
Bore
Rifle
Silhouette Standing BB
Pistol
Light
Standing SB
Pistol
Field
Production
Field any
sights
S.7. TROPHÄEN UND PREISE
S.7.1. Wert
Ein Wettbewerb wird von der IMSSU nicht anerkannt, wenn der Wert eines
Preises oder Sachpreises das Dreißigfache des Startgeldes für einen Start
übersteigt. Das gilt nicht für den Wert einer Trophäe, es sei denn dass diese
Trophäe anstelle von Preisen oder Sachpreisen vergeben wird.
Alle gestifteten Preise und Gutscheine sollen ausnahmslos so vergeben
werden, dass unter den Trophäenempfängern Chancengleichheit gegeben ist.
Kein Wettbewerbsteilnehmer darf finanzielle oder materielle Unterstützung
von einem Hersteller oder einer Firma annehmen oder um sie bitten. Die
IMSSU ist und soll eine Organisation für Amateursportler bleiben.
S.7.2. Verleihung von Trophäen
Trophäen werden gegeben an
- den ersten, zweiten und dritten Schützen einer jeden Kategorie
- den ersten, zweiten und dritten Schützen einer jeden Aggregat-Kategorie
- das erste, zweite oder dritte Team einer jeden Aggregat-Kategorie
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Ein National-Team besteht aus drei Schützen eines Landes für jede AggregatKategorie.
Ein Wettbewerbssponsor kann spezielle Preise für einen bestimmten
Wettbewerb ausschreiben.
Es ist nur ein National-Team pro Land und Kategorie zugelassen. Nachdem
jetzt 6 Kategorien durchgeführt werden, kann ein Mitgliedsland 6 Teams, eins
für jede Kategorie, aufstellen.
Das gastgebende Land kann so viele einzelne Schützen zulassen, wie es die
Standgegebenheiten in der Lage sind zu verkraften, vorausgesetzt, dass die
Anmeldungen aller Gastländer aufgrund dieser zusätzlichen Schützen nicht
verringert werden.
S.8. PROTESTE
Die Entscheidung über Proteste und Regelauslegungen ist Sache des
Wettbewerbsgerichts.
Jeder Protest muss schriftlich und unter Zahlung einer Protestgebühr in Höhe
des Startgeldes für einen Start und bis spätestens 3 Stunden nach der
behaupteten Regelverletzung beim Wettbewerbsleiter eingelegt werden. Die
betroffenen Parteien haben eine Stunde nach der Entscheidung des
Wettbewerbsgerichts Zeit, beim Berufungsgericht Berufung einzulegen
Sollte das Gericht im Sinne der Partei urteilen, die den Protest eingelegt hat,
erhält diese Partei die Protestgebühr zurück, im anderen Falle erhält sie die
Partei, gegen die Protest eingelegt worden ist.
Jede nicht abgenommene Waffe kann Grund für einen Protest sein. Jedoch
darf der Schütze, der mit einer nicht abgenommenen Waffe schießt, während
des Schießens nicht gestört werden. Nach dem Schießen wird der Schütze
aufgefordert, seine Waffe für eine Inspektion bereit zu halten.
S.9. SPORTLICHKEIT
Schützen, Schützen-Beobachter (Spotter) und Schützen-Betreuer sind
verpflichtet, sich sportlich zu verhalten. Ihr Verhalten soll ein gutes Beispiel
für die Schützengemeinschaft sein.
Jeder Wettbewerbsleiter hat das Recht, einen Schützen, einen Spotter oder
Betreuer vom Wettbewerb wegen unsportlichem oder sonstigem Verhaltens,
das der IMSSU oder dem Sport schadet, auszuschließen. Im Zweifel sollte das
Wettbewerbsgericht hinzugezogen werden.
S.10. VERBOTENES VERHALTEN
Während des Wettbewerbes darf kein Wettbewerbsteilnehmer unter Einfluss
von Alkohol oder Drogen stehen. Die ISSF-Regeln sind zu beachten.
Jeder Wettbewerbsteilnehmer, der gegen dieses Verbot verstößt, wird sofort
disqualifiziert. Weitere disziplinarische Maßnahmen sind möglich.
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S.11. BETREUER UND BEOBACHTER
Jeder Schütze darf nur einen Betreuer oder einen Beobachter (Spotter) bei sich
an der Feuerlinie haben, der ihm mitteilt, wo seine Schüsse liegen, der ihm die
Zeit ansagt oder in anderweitig unterstützt.
Der Beobachter oder Betreuer darf die Waffe des Schützen nicht berühren
oder ihn physisch auf andere Art und Weise unterstützen, nachdem das
Kommando „Load“ gegeben worden ist.
S.12. SPEZIELLE TECHNISCHE REGELN FÜR KURZWAFFEN
S.12.1. Schießpositionen
S.12.1.1. Freie Position
Jede sichere Schießposition ohne künstliche Unterstützung ist zulässig. Die
Waffe darf nur in Kontakt mit dem Körper des Schützen oder seiner Kleidung
kommen. Kein Teil der Waffe darf den Boden oder die Matte berühren. Die
Waffe muss so gehalten werden, dass sie beim Schuss, für die Standaufsicht
klar erkennbar, nicht mit dem Boden in Berührung kommt. Stellt der Schütze
seinen Schuh oder seinen Stiefel seitlich auf den Boden, dann darf kein Teil
der Waffe seine Ferse berühren.
Diese Position ist nur erlaubt, wenn zwischen Waffe und Ferse die Hand des
Schützen liegt. Einbetten des Laufes in den oberen Teil des Schuhs oder des
Stiefels oder in die Kerbe zwischen Schuhsohle und Ferse bedeutet eine
künstliche Unterstützung und ist daher unzulässig.
S.12.1.2. Stehend
Der Schütze muss eine sichere Position einnehmen und darf die Waffe nur mit
einer oder mit beiden Händen halten. Kein Teil des Armes, gerechnet von der
Schulter bis zum Handgelenk, darf mit einem anderen Teil des Körpers in
Berührung kommen oder anderweitig künstlich unterstützt werden.
Die Hand des Schützen darf nur in Kontakt mit seiner/ihrer Waffe und
Visiereinrichtung sein. Die Hände des Schützen dürfen Kontakt miteinander
haben. Die Waffe und die Visiereinrichtung dürfen nur Kontakt mit des
Schützen Händen haben.
Nichtsdestotrotz, angenommen ein Schütze bevorzugt die einhändige ISSF
Schießstellung, darf die nicht schießende Hand an der Taille, in der Tasche
oder im Gürtel ruhen, vorausgesetzt der Sinn der Regeln der vorherigen
Paragraphen wird eingehalten.
S.12.2. Produktionsregeln
S.12.2.1. Produktions-Pistolen/Revolver
Eine Pistole wird als Produktionswaffe bezeichnet, wenn sie mindestens für
die Dauer eines Jahres auf dem Markt als so genannter Kataloggegenstand
allgemein erhältlich war oder ist, wenn sie mit einer offenen Visierung/Diopter
versehen und in einer Stückzahl von mindestens 30 Exemplaren produziert
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worden ist. Die Pistole darf nicht mehr als 4 englische Pfund (1.814 Gramm)
einschließlich Visierung und leerem Magazin wiegen. Die Lauflänge darf 10
¾ Zoll (273 mm) nicht überschreiten. Gemessen wird wie bei freien Waffen.
Bei Revolvern bleibt die Länge der Trommel unberücksichtigt. Bei Pistolen ist
jede Verschlussart zulässig. Die Gesamtlänge der Produktionswaffen darf bei
Revolvern nicht größer sein als 18 Zoll (457 mm) und bei Pistolen nicht
größer als 16 Zoll (406 mm). Die Messung erfolgt parallel zur Laufachse.
Der Abstand zwischen Kimme und Korn darf nicht größer als 13 ½ Zoll (342
mm) sein. Die Entfernung wird gemessen von dem hinteren Ende des
Kimmenblattes zum höchsten Punkt des Korns oder Ringkorns.
Kein Teil des Korns (mit Ausnahme eines Produktions-Korntunnels) und kein
Teil der optischen Visierung (mit Ausnahme eines ProduktionsSonnenschutzes) darf über die Mündung hinausragen.
Mündungsbremsen oder andere Geräte mit entsprechender Funktion sind nicht
erlaubt. Die Waffe muss in der äußeren Form und in der mechanischen
Funktion so sein, wie sie hergestellt wurde. Nur Ersatzteile, die vom Hersteller
produziert werden, können als Ersatzteile verwendet werden. Ausnahmen
siehe weiter unten!
Aus Sicherheitsgründen darf die Breite des Abzugszüngels, inkl. eventueller
Produktions-Abzugschuhe (hergestellt für die betroffene Waffe und ein
Katalogartikel, der für die Allgemeinheit erhältlich ist) über die Breite des
Abzugsbügels hinausragen.
Griffe müssen konventionell sein, d.h. es sind nur solche Griffe erlaubt, die
nur die Hand des Schützen unterstützen und die nicht über das Handgelenk des
Schützen hinausreichen. Kein Teil des Griffes oder Zubehörs darf die Hand
umschließen. Der Griffmuldenwinkel darf nicht kleiner als 90 Grad sein.
Jegliche Muldenbildung im Bereich des Daumens oder zwischen Daumen und
Zeigefinger bzw. am Handballen gegenüberliegend dem Daumen ist
unzulässig. Die Gesamtdicke des Griffes darf 2,5 Zoll (64 mm) nicht
überschreiten. Die Maße in der Zeichnung A sind zu beachten. Gemäß
Zeichnung B darf der Abstand zwischen den Punkten A und B nicht größer als
40 mm bei geschlossenem Verschluss sein.
Zeichnung A
Zeichnung B
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Längliche Krümmungen am Griff oder Rahmen einschließlich der
Daumenauflage bzw. Griffmulde in Längsrichtung der Waffe sind erlaubt. Die
Seelenachse des Laufes muss oberhalb der Griffmulde (Zeigefinger und
Daumen) in der normalen Halteposition bzw. Feuerposition sein. (Siehe
Zeichnung C!)
Zeichnung C
Einstellbare Griffe sind nicht erlaubt. Alle einstellbaren Griffteile, die vom
Hersteller geliefert oder angeboten werden oder angeboten worden sind,
müssen entfernt werden.
Die Waffe darf äußerlich nicht verändert werden – außer mit folgenden
Ausnahmen:
1. Jede ältere Waffe kann auf den neuesten Stand der Technik gebracht
werden, vorausgesetzt, dass Herstellerteile verwendet werden. Alle
Hersteller-Marken von Ersatz-/Austausch-Läufen für T/C-Contender und
G2 sind erlaubt. Auch längere Original T/C-Läufe, welche auf 10“ gekürzt
wurden, sofern sie aus dem selben Material sind und mit gleicher
Dralllänge und Profil ausgestattet sind, sind zulässig.
2. Der Austausch von Griffen mit so genannten Aftermarketgriffen ist
erlaubt. Diese Griffe müssen jedoch als Kataloggegenstand allgemein
erhältlich sein oder gewesen sein und speziell für die Waffe gefertigt
worden sein.
Alle Griffe vom Hersteller oder Aftermarketgriffe müssen hinsichtlich der
äußeren Form und der Oberflächenbeschaffenheit in dem Zustand sein, in
dem sie hergestellt worden sind.
3. Ersatz von Visieren durch Aftermarket-Visiere ist erlaubt. Die Visiere
müssen als Kataloggegenstand jedoch allgemein erhältlich oder erhältlich
gewesen sein und für die Waffe speziell hergestellt worden sein. Die Höhe
zwischen der Laufseelenachse und der Mitte des Korns oder des höchsten
Punktes des Kornblattes darf 50 mm nicht überschreiten. Bohren und
Gewindeschneiden für Visierungen oder Adapterblöcke ist erlaubt. Kein
Teil der hinteren Visiereinrichtung (Kimme) einschließlich Sonnenschutz
oder Kappe darf über den hinteren Teil des ungespannten Verschlusses
hinausragen (siehe Zeichnung).
Die Visiere können nach Belieben des Schützen gefärbt oder geschwärzt
werden. Einschließlich Aufmalen von Visiereinstellmarkierungen.
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Dioptervisierungen sind nur auf Pistolen im Kaliber .22 LR(.22lfb) oder
für 22er Zentralfeuerpatronen der Field Pistol Kategorien zugelassen.
4. Nicht funktionale Veränderungen wie Gravierungen, Einlagen oder
Beschriftungen sind an der Waffe erlaubt, jedoch nicht an den Griffen und
Visieren.
5. Bohrungen und Gewinde für Zielfernrohrmontagen sind zulässig. Solche
Waffen können entweder in der Big Bore-, Small Bore- oder FeldpistoleProduktionskategorie mit Montage, jedoch ohne Ringe benutzt werden,
solange die Montage nicht als zusätzliche Schießhilfe verwendet wird.
Wenn sich keine Montage auf der Waffe befindet, müssen die
Gewindelöcher mit Blindschrauben versehen werden.
Abzugstuning kann an jeder Produktionswaffe durchgeführt werden. Ein
Abzugstuning besteht aus Polieren und Gratentfernung an Raste und Hammer,
um leichtgängiges, jedoch trotzdem sicheres Auslösen des Schusses zu
erzielen. Die Abzugsfeder und/oder Hammerfeder können ebenfalls gekürzt,
verändert oder durch so genannte Aftermarketfedern ersetzt werden. Diese
Federn müssen jedoch als Kataloggegenstand allgemein zugänglich und
speziell für die Waffe hergestellt worden sein.
Keine anderen Veränderungen der inneren Technik sind erlaubt.
Mit einem Double Action – Revolver muss man Double Action schießen
können.
Die Trommel eines Revolvers muss sich ohne Hilfe des Schützen nur durch
Spannen des Hammers bzw. durch Betätigen des Abzugs drehen.
Revolver und Selbstladepistolen müssen in der Produktionskategorie als
Mehrlader verwendet werden.
S.12.2.2. Produktions-Zielfernrohrmontagen
Eine Zielfernrohrmontage ist zulässig, wenn sie als Kataloggegenstand
allgemein erhältlich war oder ist. Sie muss in Form und
Oberflächenbeschaffenheit so sein, wie sie hergestellt wurde. Der Abstand
zwischen der optischen Achse des Zielfernrohres und der Seelenachse des
Laufes darf 76 mm nicht überschreiten.
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S.12.2.3. Produktionszielfernrohre
Ein zur Zeit oder früher katalogmäßig allgemein erhältliches Zielfernrohr ist
zulässig. Es muss in Form und Oberflächenbeschaffenheit so sein, wie es
hergestellt wurde. Die Abdeckkappen der Verstelltürme dürfen entfernt
werden. Jede Art von Zieleinrichtungen mit Ausnahme von Laserstrahlgeräten
ist zulässig.
S.12.2.4. Produktionsmunition und Kaliber der Waffen
1. Großkaliber
Um unter den Begriff „Produktion“ zu fallen, muss die Munition in das
Patronenlager einer serienmäßig hergestellten und allgemein erhältlichen
Waffe passen (keine spezielle Kundenanfertigungen). Für Munition, für die es
keine serien- und fabrikmäßig hergestellten Hülsen gibt, müssen
Wiederladewerkzeuge allgemein erhältlich sein.
Zulässige Kaliber sind alle Zentralfeuerpatronen ab 5,45mm/.215 bis
8,5mm/.338 sowie alle Patronen Pistole Magnum oder Revolver Magnum des
Anhang 1 Kurzwaffenteils dieses Regelwerks
2. Kleinkaliber
Jede fabrikmäßig hergestellte Munition .22 kurz, .22 lang oder .22 lang für
Büchsen ist zugelassen.
3. Feldpistole
Jede Zentralfeuermunition mit einer Hülse, die nicht länger ist als die Hülse
der Patrone .22 Hornet (1,403 Zoll oder 35,64 mm). Darunter fallen alle
Pistolen- und Revolverpatronen des Anhang 1 Kurzwaffenteils dieses
Regelwerks sowie bestimmte Langwaffenpatronen im Kaliber von 4,3mm/.17
bis 7mm/.284
Randfeuerpatronen sind nicht erlaubt.
S.12.2.5. Unverfügbarkeit von Teilen für nicht mehr hergestellten Waffen
Falls Ersatzteile für nicht mehr hergestellte Waffen nicht erhältlich sind,
dürfen defekte Teile durch neu hergestellte ersetzt werden, vorausgesetzt dass:
- Der Wettkampfteilnehmer weist nach, dass die Waffe nicht mehr
hergestellt wird und dass das Teil nicht mehr verfügbar ist (Schreiben des
Herstellers oder der Nachweis, dass der Hersteller nicht mehr existiert).
- Das neu hergestellte Teil ist identisch in Bezug auf Material, Form, Maß,
Konfiguration und Finish mit dem Original.
Kein Hauptteil, mit Ausnahme des Laufs, darf dupliziert werden. In
Abhängigkeit des Waffentyps, sind solche Hauptteile:
Rahmen
Schlitten
Trommel
Lauf
Verschluss
Schlagbolzen
System
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Ersatzläufe müssen außerdem in einem Kaliber sein, welches ursprünglich
original vom Hersteller angeboten wurde.
S.12.3. Unlimited Regeln
S.12.3.1. Unlimited Pistolen
Zulässig sind Pistolen mit einer Lauf- und Visierlänge von höchstens 15 Zoll
(381 mm) und einem Höchstgewicht einschließlich ungeladener Magazine von
4 ½ Pfund (2.041 Gramm).
Die Visierlänge wird gemessen vom hinteren Ende der Kimme bis zum
höchsten Punkt des Korns oder Ringkorns. Die Gesamtlänge der
Zieleinrichtung einschließlich der Abdeckungen, Tunnel, Sonnenschutz und
Verlängerungen usw. darf nicht länger als 18 Zoll (457 mm) sein.
Die Lauflänge wird mit Hilfe eines Stabes gemessen, der in den Lauf hinein
geschoben wird, bis er den Stoßboden berührt. Die horizontale Ebene der
Laufmündung ist der zweite Messpunkt. Die Entfernung zwischen Stoßboden
und Mündung ist dann die Lauflänge. Die Gesamtlänge der Unlimited-Waffen
darf nicht länger als 25 Zoll (635 mm) sein. Gemessen wird parallel zur
Seelenachse des Laufs. Mündungsbremsen oder Geräte mit entsprechender
Funktion sind unzulässig.
Revolver oder Selbstladepistolen, die in der Unlimited-Kategorie verwendet
werden, können als Einzellader nach Belieben des Schützen benutzt werden.
S.12.3.2. Unlimited Munition und Kaliber der Waffen
1. Großkaliber
Kaliber:
Alle Zentralfeuerpatronen ab 5,45mm/.215 bis 8mm/.366 sowie
alle Patronen Pistole Magnum oder Revolver Magnum des Anhang 1
Kurzwaffenteils dieses Regelwerks
2. Kleinkaliber
Jede fabrikmäßig hergestellte Munition der Kaliber .22 kurz, .22 lang oder .22
lang für Büchsen ist zugelassen.
S.12.4. Erlaubt – nicht erlaubt
S.12.4.1. Erlaubt
Folgende Ausrüstung, Hilfsmittel und Verhaltensweisen sind erlaubt:
- Eine flache Schießmatte oder andere Bodenbedeckungen mit einer
Höchststärke von einem Zoll (25,4 mm).
- Ellenbogenschützer oder anderes Material, das denselben Zweck erfüllen
soll, darf höchstens eine Stärke von einem Zoll (25,4 mm) haben. Diese
Schützer dürfen nicht besonders steif oder gepolstert sein, da sie sonst als
Schießhilfen
oder
künstliche
Unterstützung
gelten
könnten.
Schießhandschuhe dürfen aus demselben Grund ebenfalls nicht besonders
gefüttert oder steif sein.
- Schutzeinrichtungen, die in der Freistilposition gebraucht werden, solange
sie als Schutzeinrichtung gelten und keine Schießhilfen darstellen.
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Zusätzliche Linsen und/oder Vergrößerungsgläser sind erlaubt, solange sie
am Brillenglas oder am Brillenrahmen befestigt werden.
Die Linsen oder Vergrößerungsgläser dürfen nicht mehr als ein Zoll (25,4
mm) vor dem Brillenglasrahmen hervorstehen.
aufsteckbare Sonnenschutzgläser über Korrekturgläser und Irisblenden, die
auf Gläser oder Rahmen aufgesteckt werden können
Schießmützen
Zwischen den Schießintervallen darf die Munition und/oder Magazin
berührt werden.
S.12.4.2. Nicht erlaubt
Die nachfolgenden Ausrüstungshilfen, Gegenstände oder Positionen sind nicht
erlaubt:
- Zielfernrohre oder andere optische Geräte mit Ausnahme der bei
Feldpistole any sight zugelassenen Zielgeräte und mit Ausnahme der oben
genannten Sehhilfen.
- Künstliche Unterstützung oder Unterlagen
- Schlaufen, gefütterte oder unnötig dicke Kleidung oder jede Art von
Handgelenk- oder Armunterstützung oder Bandagen
- Spezielle Schießschuhe
- Spezielle Schießbekleidung
- Klebende Materialien oder Fütterungen an der Schützenkleidung oder an
der Waffe
- Abzüge, die durch Freigabe des Abzugs den Schuss auslösen.
- Jedes Zielmittel, das den Feuermechanismus selbsttätig auslöst.
- Fischhaut/Punzieren am Vorderende des Vorderschaftes (Unlimited
Waffe)
- Exotische Vorderschäfte mit Aussparungen in V-Form oder in der so
genannten Melonenform an einer oder an beiden Seiten mit dem Zweck,
einen so genannten Kontureffekt zu erreichen, um die Anatomie des
Schützen (das Bein oder andere Teile des Körpers) als Schießhilfen
auszunutzen.
Diese und andere Maßnahmen verstoßen gegen die so genannte
„Künstliche Unterstützungs-Regel“. Der Wettbewerbsleiter und die
Wettbewerbsgerichte haben das Recht, die Regelgerechtigkeit solcher
exotischen Vorderschäfte in jedem Wettbewerb zu überprüfen. Falls ihrer
Meinung nach ein exotischer Vorderschaft gegen das Verbot der
künstlichen Unterstützung oder dessen Geist oder gegen beides verstößt,
haben sie das Recht, diese Waffe für den Wettbewerb oder für einen
Durchgang eines IMSSU-Wettbewerbs nicht zuzulassen (Unlimited
Waffen).
- Einhaken des Daumens oder eines anderen Fingers in der Tasche oder das
Greifen von außen oder von innen nach einem Gegenstand in der Tasche
oder sonstige Hilfsmittel als Unterstützung oder als Bezugspunkt sind
nicht erlaubt.
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S.12.5. Lade-, Schieß- und Alibi-Zeiten
Die Ladezeit beträgt 30 Sekunden.
Die Schießzeit beträgt 2 Minuten.
Hier ist eine Toleranz von plus einer Sekunde zulässig. Das bedeutet, die
Ladezeit kann zwischen 30 und 31 Sekunden und die Schießzeit zwischen 2
Minuten und 2 Minuten 1 Sekunde betragen.
Die Alibi-Zeit beträgt 30 Sekunden zum Laden und 24 Sekunden je AlibiSchuss, mit denselben Toleranzen.
S.12.6. Reihenfolge der Disziplinen
Wettkampfteilnehmer können wählen, in welcher Reihenfolge sie die
verschiedenen Disziplinen schießen möchten. Für ein bestimmtes Relay
können sie ihre Wahl bei der Waffenkontrolle oder vorher machen.
Diese Wahl muss mit den Regeln konform gehen (z.B. falls Produktion mit
einem Revolver geschossen wird, muss die Disziplin Revolver vor der
Disziplin Produktion geschossen werden).
Der Organisator kann dem Wettkampfteilnehmer den Schießablauf nur
vorschreiben, wenn dies durch den Schießstand bedingt erforderlich ist.
S.12.7. Schießablauf
Die nächststehenden Ziele werden zuerst beschossen usw.!
S.12.8. Waffentransport
Eine Box ohne Deckel oder mit durchsichtigem Deckel ist für die
Aufbewahrung und den Transport der Waffe zwischen den einzelnen
Schießdurchgängen zwingend vorgeschrieben. Der gastgebende Verein muss
genügend Boxen an die Schützen ausleihen oder vermieten, die keine eigenen
Boxen haben.
S.12.9. Spezielle Technische Regeln für Großkaliber Kategorien
S.12.9.1. Kategorien
Wettkämpfe werden in vier Kategorien durchgeführt:
Kategorien
Revolver
Produktion
Unlimited
Stehend
Schießposition
Freistil
Freistil
Freistil
Stehend
Benutzte Waffen
Produktions-Revolver
Jede Produktionswaffe
Freie Waffe
Jede Produktionswaffe
Siehe auch spezielle Technische Regeln für Kurzwaffen!
Die Kategorien werden in der Reihenfolge Revolver, Produktion, Freie Klasse,
mit der Freien Klasse als höchste in der Reihenfolge, eingestuft.
Jede Produktionswaffe kann in einer höheren Kategorie geschossen werden,
nachdem sie in ihrer eigentlichen Klasse geschossen wurde.
S- 24 -
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Die Kategorie Stehend kann uneingeschränkt geschossen werden. Ausnahme:
Wählt der Schütze den stehenden Anschlag in der Produktions-Kategorie und
startet er auch in der Stehend-Kategorie, so muss die Stehend-Kategorie als
erstes geschossen werden.
S.12.9.2. Spezifikation für Ziele
Die Ziele müssen die volle Größe der offiziellen IMSSU-Vorlagen haben.
Bei den offiziellen Großkaliber-Vorlagen haben die Kästchen die Größe 1 Zoll
Quadrat.
Stahl-Dicke: Hühnchen und Schweine: 12 mm (1/2 Zoll)
Truthahn und Widder:
10 mm (3/8 Zoll)
Zur Sicherheit wird T1 Stahl oder gleichwertiger Stahl empfohlen, bzw. für
Wettkämpfe vorgeschrieben. Für Hühnchen ist T1 Stahl oder gleichwertiger
Stahl vorgeschrieben.
Dimensionen für Füße:
Huhn:
75 mm x 100 mm ( 3 Zoll x 4 Zoll)
Schweine:
50 mm x 100 mm ( 2 Zoll x 4 Zoll)
Truthahn:
75 mm x 150 mm bis 200 mm ( 3 Zoll x 6 bis 7 Zoll)
Widder:
100 mm x 125 mm ( 4 Zoll x 5 Zoll)
Das Material der Füße muss dasselbe wie bei der Silhouette sein.
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S.12.9.3. Ziel-Aufstellung
Die Entfernung zu den Widdern beträgt 200 Meter, zu den Truthähnen 150
Meter, zu den Schweinen 100 Meter und zu den Hühnern 50 Meter mit einer
Toleranz von +/- 5 Meter.
Die IMSSU erlaubt auch Wettbewerbe auf Ständen, auf denen auf Grund der
Schießstandkonstruktion eine Höchstentfernung von 183 Metern (200 Yards)
zur Verfügung steht.
Das setzt voraus, dass in der Ausschreibung oder in sonstigen
Bekanntmachungen über den Wettbewerb darauf hingewiesen wird, dass der
Widder auf 200 Yards geschossen wird.
S.12.9.4. Widder
Die Widder sind so aufzustellen, dass der Schwerpunkt nicht mehr als 25,4
mm (1 Zoll) vor dem Kipp-Punkt bei einer Stahlstärke von 3/8 Zoll liegt, bei
einer Stahlstärke von 10 mm nicht mehr als 22 mm. Diese Werte sind
Höchstwerte. Wenn es möglich ist, sollten diese Werte unterschritten werden.
Zur Erklärung:
Die vorgeschriebene Breite eines Widder-Fußes beträgt 100 mm (4Zoll). Der
Widder wird vorsichtig auf seinem Ständer über die hintere Kante der
Standfläche hinaus nach hinten geschoben, bis der Kipp-Punkt erreicht ist.
Dann wird er wieder nach vorn geschoben, bis er stabil steht, jedoch nicht
weiter als 25,4 mm bzw. 22 mm (abhängig von der Stahlstärke). Es wird
vorgeschlagen, dass eine Methode eingeführt wird, die verhindert, dass der
Widder von den Aufstellern weiter nach vorn gesetzt wird. Wenn der Widder
innerhalb der 25,4 mm bzw. 22 mm auf Grund von Windbedingungen nicht
stabil steht, müssen die Widder befestigt (geklammert) werden. Ein Widder
darf nicht mit „vollem Fuß“ aufgestellt oder unterlegt werden, um ihn am
Umfallen durch den Wind zu hindern. Während der Wettbewerbe sollten die
Widder jeden Tag vor dem ersten Start von den Wettbewerbsrichtern
kontrolliert werden.
Alternativ können auch von der Rückseite beider Füße eines regulären IMSSU
Widders von 3/8“ 19 mm (22 mm bei 10 mm Materialstärke) weggenommen
werden und die Widder dann „voll Fuß“, mit der Hinterkante der Füße bündig
mit der Hinterkante des Ständers, aufgestellt werden.
S.12.9.5. Zielfernrohre
In keiner Kategorie sind Zielfernrohre oder andere optische Geräte erlaubt.
S.12.9.6. Klassifizierung
Klassen
B
A
INT
Freie Klasse
0-25
26-35
36-40
Revolver und
Produktion
0-20
21-30
31-40
S- 26 -
Stehend
0-10
11-22
23-40
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S.12.10. Spezielle Technische Regeln für Kleinkaliber
S.12.10.1. Kategorien
Wettkämpfe werden in vier Kategorien durchgeführt:
Kategorien
Revolver
Produktion
Unlimited
Stehend
Schießposition
Freistil
Freistil
Freistil
Stehend
Benutzte Waffen
Produktions-Revolver
Jede Produktionswaffe
Freie Waffe
Jede Produktionswaffe
Siehe auch spezielle technische Regeln für Kurzwaffen!
Die Kategorien werden in der Reihenfolge Revolver, Produktion, Freie Klasse,
mit der Freien Klasse als höchste in der Reihenfolge, eingestuft.
Jede Produktionswaffe kann in einer höheren Kategorie geschossen werden,
nachdem sie in ihrer eigentlichen Klasse geschossen wurde.
Die Kategorie Stehend kann uneingeschränkt geschossen werden. Ausnahme:
Wählt der Schütze den stehenden Anschlag in der Produktions-Kategorie und
startet er auch in der Stehend-Kategorie, so muss die Stehend-Kategorie als
erstes geschossen werden.
S.12.10.2. Spezifikationen für Ziele
Die Ziele müssen eine Größe von 3/8 der Größe der offiziellen IMSSUVorlagen haben.
Bei den offiziellen Kleinkaliber-Vorlagen haben die Kästchen die Größe von
3/8 Zoll Quadrat.
Stahldicke:
6 mm (3/16 Zoll oder ¼ Zoll)
Dimension der Füße:
Huhn, Truthahn, Widder:
40 mm x 65 mm ( 1 ½ Zoll x 2 ½ Zoll)
Schweine:
40 mm x 100 mm (1 ½ Zoll x 4 Zoll)
Das Material der Füße muss dasselbe wie bei der Silhouette sein.
S- 27 -
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S.12.10.3. Ziel-Aufstellung
Die Entfernung zu den Widdern beträgt 100 Meter oder Yards, zu den
Truthähnen 75 Meter oder Yards, zu den Schweinen 50 Meter oder Yards und
zu den Hühnern 25 Meter oder Yards mit einer Toleranz von +/- 2
Metern/Yards.
Alle Ziele müssen nach derselben Maßeinheit (Meter oder Yards) aufgestellt
werden. Die Maßeinheit muss vor dem Wettkampf bekannt gegeben werden.
S.12.10.4. Zielfernrohre
In keiner Kategorie sind Zielfernrohre oder andere optische Geräte erlaubt.
S.12.10.5. Klassifizierung
Klassen
B
A
INT
Freie Klasse
0-25
26-35
36-40
Revolver und Produktion Stehend
0-20
0-10
21-30
11-22
31- 40
23-40
S- 28 -
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S.12.11. Spezielle Technische Regeln für Feldpistole
S.12.11.1. Kategorien
Wettkämpfe werden in zwei Kategorien durchgeführt:
Kategorien
Produktion
Schießposition Benutzte Waffen
Stehend
Jede Produktionswaffe
Produktion mit ZF Stehend
Standard
Stehend
Jede Produktionswaffe mit
oder ohne ZF
Revolver 6½“-/
Pistolen 6“-max. Lauflänge
Siehe auch Spezielle Technische Regeln für Kurzwaffen!
Die Kategorien sind Produktion, Produktion any sight (mit ZF) und Standard,
wobei any sight die höchste ist.
Wenn die selbe Waffe für verschiedene Disziplinen benutzt wird und die
Disziplin Produktion any sight mit offener Visierung geschossen wird, müssen
die Disziplinen in der Reihenfolge:
- Standard
- Produktion
- Produktion any sight
geschossen werden.
S.12.11.2. Spezifikationen für Ziele
Die Ziele müssen eine Größe, die der Hälfte der offiziellen IMSSU-Vorlagen
entspricht, haben.
Bei den offiziellen Feldpistolen-Vorlagen haben die Kästchen die Größe von
½ Zoll Quadrat.
T1 Stahl oder gleichwertiger Stahl wird vorgeschrieben.
Stahldicke: 10 mm oder 12 mm (3/8 Zoll oder ½ Zoll)
Dimension der Füße: 50 mm x 100 mm (2 Zoll x 4 Zoll)
Die Füße des Schweins können aus einem Stück in der Größe 50 mm x 150
mm (2 x 6 Zoll) gefertigt werden.
Das Material der Füße muss dasselbe Material wie bei der Silhouette sein.
S- 29 -
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S.12.11.3. Ziel-Aufstellung
Die Entfernung zu den Widdern beträgt 100 Meter oder Yards, zu den
Truthähnen 75 Meter oder Yards, zu den Schweinen 50 Meter oder Yards und
zu den Hühnern 25 Meter oder Yards mit einer Toleranz von +/- 2
Metern/Yards.
Alle Ziele müssen nach derselben Maßeinheit (Meter oder Yards) aufgestellt
werden. Die Maßeinheit muss vor dem Wettkampf bekannt gegeben werden.
S.12.11.4. Gewichte
In der Kategorie mit Zielfernrohr darf das Waffengewicht, entladen mit
Magazin 2.041 Gramm (4 ½ englische Pfund) nicht überschreiten. Offene
Visierungen dürfen entfernt werden, um eine Zielfernrohr-Montage
anzubringen. Hammer-Verbreiterungen sind nur für Waffen mit Zielfernrohr
erlaubt. In der Kategorie Produktion darf das Waffengewicht, entladen mit
Magazin 1.814 Gramm (4 englische Pfund) nicht überschreiten. Das maximale
Waffengewicht in der Kategorie Standard regelt Teil K des BDS-SHB.
S.12.11.5. Zielfernrohre
In der Kategorie Produktion sind Zielfernrohre oder andere optische Geräte
nicht erlaubt.
Zielfernrohre und Montagen, die in der Kategorie, Produktion mit Zielfernrohr
verwendet werden, müssen Produktions-Geräte sein.
S- 30 -
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S.12.11.6. Klassifizierungen
Klassen
B
A
INT
Feldpistole
Produktion
0-10
11-22
23-40
Feldpistole
Produktion mit ZF
0-10
11-22
23-40
Feldpistole
Standard
0-10
11-22
23-40
S.12.12. Spezielle Technische Regeln für Luftpistole
S.12.12.1. Kategorien
Wettkämpfe werden in zwei Kategorien durchgeführt:
Kategorien
Luftpistole
Schießposition
Stehend
Benutzte Waffen
Jede Produktionswaffe
Luftpistole- any sight
Stehend
Jede Produktionswaffe
oder ohne ZF
mit
Siehe auch Spezielle Technische Regeln für Kurzwaffen!
Die Kategorien sind Luftpistole und Luftpistole any sight (mit ZF), wobei any
sight die höchste ist.
Zugelassen sind Luftpistolen, die Kugeln in einem Kaliber, welches nicht
größer als .22 ist, verschießen.
Wenn die selbe Waffe für beide Disziplinen benutzt wird und die Disziplin
Luftpistole any sight mit offener Visierung geschossen wird, muss die
Disziplin Luftpistole zuerst geschossen werden.
Die Verwendung von Formgriffen ist bei beiden Wertungsklassen zulässig.
S.12.12.2. Spezifikation für Ziele
Mit der Luftpistole wird auf Ziele geschossen, die 1/10 der offiziellen IMSSUVorlagen entsprechen. (Das Loch zwischen dem Horn auf dem Kopf des
Widders kann, muss aber nicht vorhanden sein.)
Die Luftpistolenziele sollten aus 1/8” starkem Stahl gefertigt sein und mit
Fußplatten aus gleichem Material verschweißt sein.
Die Fußplatten der Luftpistolen Silhouetten sollten folgende Maße haben:
Hühnchen:
Schweine:
Truthähne:
Widder:
3/4” breit x 3/4” lang oder 3/4” breit x 1” lang
3/4” breit x 1” lang
3/4” breit x 3/4” lang oder 3/4” breit x 1” lang
3/4” breit x 2” lang
Ständer Luftpistolen-Ziele werden hergestellt, indem eine Grundplatte
ähnlicher Größe auf einen Stahlstab geschweißt wird, der in den Boden
getrieben wird. Die Ziele müssen mindestens 5 cm frei über dem Boden
stehen, können aber auch in höherer Position aufgestellt werden.
S- 31 -
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S.12.12.3. Ziel-Aufstellung
Die Entfernung zu den Widdern beträgt 16 Meter, zu den Truthähnen 13
Meter, zu den Schweinen 11 Meter und zu den Hühnern 9 Meter mit einer
Toleranz von +/- 1 Meter/Yard.
Alle Ziele müssen nach derselben Maßeinheit (Meter oder Yards) aufgestellt
werden. Die Maßeinheit muss vor dem Wettkampf bekannt gegeben werden.
S.12.12.4. Zielfernrohre
In der Kategorie Luftpistole sind Zielfernrohre oder andere optische Geräte
nicht erlaubt.
Zielfernrohre und Montagen, die in der Kategorie Luftpistole mit Zielfernrohr
verwendet werden, müssen Produktionsgeräte sein.
S.12.12.5. Klassifizierungen
Klassen
B
A
INT
Luftpistole
0 - 15
16 - 25
26 - 40
Luftpistole mit ZF
0 - 15
16 - 25
26 - 40
S.12.12.6. Luftpistolen Vorratsbehälter
Die Lagerung von Vorratsbehältern, entweder für CO² oder Druckluft ist an
der Feuerlinie oder im Zuschauerbereich verboten.
S.13. SPEZIELLE TECHNISCHE REGELN FÜR LANGWAFFEN
S.13.1. Schießpositionen
S.13.1.1. Stehende Position
Jede Stehende Position ohne künstliche Unterstützung ist zulässig. Das
Gewehr wird nur durch die Hand und eine Schulter unterstützt. Eine Hand
muss vor dem Pistolengriff sein. Entweder muss die Wange in Kontakt mit der
Seite des Hinterschaftes sein oder das Kinn darf auf der Oberseite des
Schaftkammes ruhen.
S.13.2. Probeschüsse
Siehe allgemeine technische Regeln!
S.13.3. Erlaubt – nicht erlaubt
S.13.3.1. Erlaubt
a. Beobachtungsgläser
Die Verwendung von Beobachtungsgläsern (Spotting Scopes) durch den
Spotter ist erlaubt.
S- 32 -
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b. Handschuhe
Dürfen nicht getragen werden, außer wenn sie zum Wärmen benötigt werden.
Bedingungen, welche die Verwendung von Handschuhen erlauben, werden
durch die Jury festgelegt. Gepolsterte oder unnötig schwere Handschuhe
dürfen nicht getragen werden.
c. Bekleidung
Handelsübliche Typen Trap- und Skeetwesten (ärmellos) und Flinten-Schießhemden sind erlaubt, ebenso Bekleidung, die normal für die bestehenden
klimatischen Verhältnisse sind. Schießjacken, unnötig schwere Bekleidung
oder irgend etwas an der Person, das eine künstliche Unterstützung darstellt,
wie Kleidung mit übermäßiger Polsterung oder Verstärkung, dürfen nicht
getragen werden. Westen, die als unnötig schwer angesehen werden oder
konstruiert sind oder die eine künstliche Unterstützung ergeben, sind
zugelassen, falls sie geschlossen über einer Maßlehre aus 101,6 mm (4 Zoll)
dünnwandigem PVC Rohr, mit nicht weniger als 762 mm (30 Zoll) Länge
passen und dieses durch die gesamt Länge der Weste geschoben werden kann.
Die Weste muss außerdem von der Unterkante bis zu einem Punkt 50,8 mm
(2“) über der Oberkante des Hüftknochens offen oder ventiliert sein.
S.13.3.2. Nicht erlaubt
a. Handballenauflage
b. Schulterstütze und Wangenauflage
Eine Schulterstütze oder
Abschlussplatte, die eine gebogene hintere
Oberfläche hat, die in der Tiefe 12,7 mm (1/2“), gemessen in einer geraden
Linie von der Oberkante zur Unterkante der Platte, überschreitet, ist verboten.
Schulterstützen müssen zentriert sein. Verstellbare Schulterstützen müssen
fixiert sein und fest am Platz angebracht sein.
c. Kompensatoren und Mündungsbremsen
Die Verwendung von Kompensatoren und Mündungsbremsen sind verboten.
d. allgemeine Ausrüstung
Alle Vorrichtungen oder Ausrüstungen, die das Schießen erleichtern und die
nicht in diesen Regeln aufgeführt sind oder die dem Geist des Sports
widersprechen, sind verboten.
S.13.4. Lade-, Feuer- und Alibizeiten
Die Ladezeit ist 30 Sekunden.
Die Feuerzeit beträgt 2 Minuten 30 Sekunden.
Eine Toleranz von plus 1 Sekunde ist innerhalb dieser Zeiten erlaubt. Somit
muss die Ladezeit zwischen 30 Sek. und 31 Sek und die Feuerzeit zwischen 2
Min. 30 Sek. und 2 Min. 31 Sek. liegen.
Die Zeit für Alibis ist 30 Sek. zum Laden und 30 Sek. für jeden Alibi Schuss,
mit denselben Toleranzen.
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S.13.5. Schießablauf
Die Organisatoren können Gruppen für Gewehrwettbewerbe nach
Notwendigkeit bilden. Die Art, wie aufgrund der Entscheidung des
Organisators geschossen wird, ist vor Beginn des Schießens bekannt zu geben.
Bei internationalen Wettkämpfen ist die empfohlene Methode des Ablaufs
eines Gewehr Silhouetten Matches wie folgt:
Gewehrschützen sollen in „Details“ oder Relays zur Feuerlinie aufgerufen
werden, welche aus der Anzahl von Schützen besteht, für die Schießplätze
und Ziele verfügbar sind. Alle Schützen in einem Detail schießen zwei 5
Schuss Serien.
Nach Beendigung der festgelegten 2 Serien à 5 Schuss, wird die Range
freigemacht, die Ziele aufgestellt und das nächste Detail zur Feuerlinie
aufgerufen. Dies wird fortgesetzt, bis alle Schützen ihr erstes Detail im Match
beendet haben. Das erste Detail wird dann erneut zur Feuerlinie aufgerufen
und der Vorgang wird wiederholt, bis das gesamte Match geschossen ist.
Schützen können aufgerufen um ihre 5 Schuss Serien auf irgendeine Bank
Ziele abzugeben, egal ob Hühner, Schweine, Truthähne oder Widder. Sie
müssen das Match dann in der richtigen Reihenfolge fortsetzen.
Wenn möglich, sollten alle Schützen einer Klasse zur selben Zeit am selben
Tag bei internationalen Matches zum Schießen aufgerufen werden. Wenn
möglich, sollten alle Mitglieder eines Teams zur selben Zeit am selben Tag
aufgerufen werden und schießen.
S.13.6. Spezielle technische Regeln für Großkaliber
S.13.6.1. Kategorien
S- 34 -
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Wettkämpfe werden in zwei Kategorien durchgeführt:
Kategorien
Silhouette
Hunting
Schießposition
Stehend
Stehend
Benutzte Waffen
Silhouette Rifle
Hunting Rifle
S.13.6.2. Silhouette Rifle
Geschossen wird mit Silhouetten-Gewehren, die ein Kaliber von mindestens 6
mm (243“) und höchstens 8mm (.366“) haben und die folgenden
Spezifikationen erfüllen:
a. maximal zulässiges Gesamtgewicht
4,6 kg (10 pounds 2 ounces 109 grs) inklusive Visiereinrichtung.
b. Visierung
Jegliche Art Visierung darf benutzt werden. Jegliche Visiereinrichtung, die
programmiert ist, den Auslösemechanismus zu aktivieren, ist verboten.
c. Abzug
Jeder Abzug, der nicht zu unbeabsichtigtem Auslösen neigt, ist zulässig.
Abzüge, die derart funktionieren, dass sie beim Loslassen den Schuss
auslösen, sind nicht erlaubt.
In dem Fall, dass ein Abzug unbeabsichtigt auslöst, kann der Range Officer
verlangen, den Abzug zu justieren oder das Gewehr auszutauschen.
d. Abzugsbügel
Ein Abzugsbügel muss vorhanden sein und darf nicht von der konventionellen
Form abweichen, um zusätzliche Unterstützung für Daumen oder Hand zu
erreichen. Er darf nicht tiefer als 35 mm (1 3/8“) unter der Unterseite des
Vorderschafts sein.
e. Schaft
Der Vorderschaft (der Teil des Schaftes vor dem Abzugsbügel), inkl. der
Abzugsbügelbefestigung und Schrauben, darf eine Breite von 57 mm (2 ¼“)
und eine Höhe von 57 mm (2 ¼“), gemessen von der Seelenachse des Laufs
nicht überschreiten. Der Vorderschaft muss mindestens 203 mm (8“) über die
vordere Kante des Systemrings hervorstehen. Der Kamm des Hinterschafts
darf nicht über der Seelenachse des Laufs liegen, aber die Monte Carlo Backe
darf 12,7 mm (1/2“) an der Außenseite überstehen. Die Unterseite des
Schafts, inkl. Abschlussplatte oder Rückstoßkappe darf nicht mehr als 178 mm
(7“) unter der Seelenachse des Laufs sein. Abschlussplatte oder
Rückstoßkappe dürfen nicht über die Unterkante des Schafts hervorstehen.
Zubehör, entweder abnehmbar oder permanent, die nicht Teile der Waffe
betreffen und nicht zu Überschreitungen des Gewichts oder der Maße der
Waffe führen, sind erlaubt, vorausgesetzt sie stehen nicht über die
Laufmündung hervor.
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Riemenhalterungen und Riemen sind erlaubt, aber Riemen dürfen nicht zur
Unterstützung des Armes beim Schießen verwendet werden.
f. Lauf
Der Lauf darf nicht länger als 762 mm (30“) sein, inkl. aller Mäntel oder allen
Zubehörs, gemessen vom Stoßboden des geschlossenen Verschlusses bis zum
Ende des Laufs.
Ein Gewehr, welches für die Disziplin Big Bore Hunting Rifle zugelassen ist,
darf auch als Big Bore Silhouette Rifle verwendet werden, auch wenn die
Abmessungen dieses Gewehrs nicht den Spezifikationen dieser Kategorie
entsprechen.
S.13.6.3. Hunting Rifle
Geschossen wird mit Hunting-Gewehren, die ein Kaliber von mindestens 6
mm (243“) und höchstens 8mm (.366“) 6 mm (.243“) haben. Waffen, die
keinen Zylinderverschluss haben, sondern Einzellader sind, müssen einen
separaten Hinter- und Vorderschaft haben. Alle anderen Typen von Gewehren
müssen Repetierer sein und geschossen werden, indem alle Patronen vom
Magazin oder Clip in das Patronenlager der Waffe geladen werden.
Magazine oder Clips, die mindestens 5 Patronen fassen:
-müssen mit 5 Patronen geladen werden.
Magazine oder Clips, die weniger als 5 Patronen fassen:
-müssen mit der vollen Kapazität geladen werden und dann mit der
erforderlichen Anzahl Patronen nachgeladen werden, um den erforderlichen 5Schuß Durchgang zu beenden.
Es ist die Absicht der Regel, eine übliche Hunting Rifle zu beschreiben, wie
sie von den bedeutenden Waffenherstellern gebaut wird, und welche für das
allgemeine Publikum im Geschäft verfügbar ist oder war. Es liegt in der
Verantwortung des Wettkampfteilnehmers, jegliche Dokumentation zur
Verfügung zu stellen, die notwendig sein könnte, die Regelkonformität der
Waffe zu belegen. „Custom Rifles“ sind verboten. Die folgenden
Spezifikationen müssen eingehalten werden:
a. maximal zulässiges Gesamtgewicht
4,2 kg (9 pounds 4 ounces 67 grs) inklusive Visiereinrichtung.
b. Visierung
Jegliche Art Visierung ist zulässig. Zielfernrohre dürfen nicht mehr als
38
mm (1“ ½) über dem Gewehr liegen, gemessen von der Oberkante des
Systems bis zur Unterseite des Rohres des Zielfernrohrs; auch darf das
Zielfernrohr nicht versetzt zur Seelenachse des Laufs sein.
Jegliche Visiereinrichtung, die programmiert ist, den Auslösemechanismus zu
aktivieren, ist verboten.. Im Falle das eine optische Visierung montiert ist,
dürfen offene Visiere von der Waffe entfernt werden.
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c. Abzug
Der Abzug darf verstellt werden, aber nicht durch einen „Custom Abzug“
ersetzt werden. Das Mindestabzugsgewicht beträgt 907 g (2 pound). Abzüge,
die derart funktionieren, dass sie beim Loslassen den Schuss auslösen, sind
nicht erlaubt. Im Fall, dass ein Abzug unbeabsichtigt auslöst, kann der Range
Officer verlangen, den Abzug zu justieren oder das Gewehr auszutauschen.
Das Gewehr muss mit einer funktionierenden Sicherung ausgestattet sein.
d. Schaft
Der Schaft muss dem Fabrikschaft entsprechen, der mit dem Gewehr geliefert
wurde. Zubehör, weder abnehmbar oder fest, ist nicht erlaubt.
Riemenhalterungen und Riemen sind erlaubt, aber Riemen dürfen nicht zur
Unterstützung des Arms beim Schießen verwendet werden. Ausfräsungen
außen am Schaft und Lochschäfte sind nicht erlaubt. Epoxy Bettung und die
Anbringung einer Schaftkappe sind erlaubt. Schäfte dürfen bei Erfordernis
verkürzt oder verlängert werden.
e. Lauf
Der Lauf muss dem eines Hunting Style Gewehrs entsprechen. Schwere Bull
Barrel oder Varmint Läufe sind nicht erlaubt. Jeglicher Ersatzlauf muss
konform sein mit den Dimensionen und Konfigurationen des original
Fabriklaufs. Patronenlager, die nicht original für diese Waffe in der Fabrik
hergestellt werden, sind unzulässig. Es ist erlaubt, die Laufmündung neu
anzusenken. Ebenso ist erlaubt, die Entfernung eines Stück Laufs, um einen
Schaden an der Mündung zu beheben, vorausgesetzt, dass die Entfernung
dieses Stück Laufs nicht dazu führt, dass die Waffe in eine Gewichtsklasse
passt, in die sie sonst nicht passen würde, wenn die Lauflänge nicht geändert
worden wäre.
f. Magazine
Falls ein Magazin verwendet wird, welches nach unten über den Abzugsbügel
hervorragt, so darf dieses nicht vom Schützen dazu benutzt werden, das
Gewehr zu unterstützen.
S.13.6.4. Munition und Kaliber der Waffen
Zulässig ist jede Zentralfeuer-Hülsenmunition mit einem Projektildurchmesser
(Geschoss) von mindestens 6 mm (.243“) und höchstens 8mm (.323).
Panzerbrechende Munition oder Leuchtspurmunition ist nicht zulässig.
Die Verwendung von jeglicher anderer Art Munition kann auf dem lokalen
Schießstand oder nach den Wettkampfregeln verboten sein. Ladungen, die
Löcher hervorrufen oder exzessive Krater von mehr als ¼ der Stärke des
Stahls erzeugen, können vom Match Director verboten werden.
S.13.6.5. Spezifikation für Ziel
Die Ziele müssen die volle Größe der offiziellen IMSSU-Vorlagen haben. Die
offiziellen
Großkaliber-Vorlagen
sind
auf einem 25,4 mm (1“)
Rechteckraster vermaßt. Siehe allgemeine technische Regeln!
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Stahl-Dicke: Hühnchen und Schwein:
Truthahn und Widder:
IS
12 mm (1/2“)
10 mm (3/8“)
Zur Sicherheit wird die Verwendung von T 1 Stahl oder gleichwertigem Stahl
dringend empfohlen und für Hühner zwingend vorgeschrieben.
Siehe allgemeine technische Regeln!
Dimensionen für Füße:
Huhn:
75 mm x 100 mm (3“ x 4“).
Schwein:
50 mm x 100 mm (2“ x 4“).
Truthahn:
75 mm x 200 mm (3“ x 8“)
Widder:
100 mm x 125 mm (4” x 5”)
Das Material der Füße muss dasselbe wie bei der Silhouette sein.
Alte Truthahn-Silhouetten mit 75 mm x 150 mm (3“ x 6“) können verwendet
werden.
Anmerkung: die gezeigten Maße für die Dicke der Ziele und die Größe der
Füße sind Empfehlungen. Abweichungen, die den lokalen Gegebenheiten oder
der Materialverfügbarkeit angepasst sind, sind akzeptabel für genehmigte
Wettkämpfe.
BIG BORE RIFLE
S- 38 -
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S.13.6.6. Ziel-Aufstellung
Die Entfernung zu den Widdern beträgt 500 Meter, zu den Truthähnen 385
Meter, zu den Schweinen 300 Meter und zu den Hühnchen 200 Meter mit
einer Toleranz von 1% der effektiven Entfernung von der Feuerlinie zu allen
Schießbahnen der selben Silhouetten ist erlaubt.
Es ist wünschenswert alle Ständer nicht mehr als 150 mm (6“) über dem
Boden zu haben.
Für Gewehr Silhouetten wird empfohlen, dass die Füße der Ziele und die
Stellfläche der Ständer die selbe Größe haben. Wenn massive Schienen
verwendet werden, sollten Blöcke für jede Silhouette verwendet werden und
diese Blöcke gelten dann als Ständer.
Die Ziele (Silhouetten) sollten einen Minimumabstand von einer Zielbreite
(Silhouettenbreite) haben, aber nicht mehr als 3 ½ Breiten, vom Schwanz zum
Kopf gemessen.
S.13.6.7. Klassifizierung
Klassen
B
A
Master
INT
BigBore Silhouette
0-15
16-23
24-31
32-40
Big Bore Hunting
0-13
14-21
22-28
29-40
S.13.6.8. Shoot offs
Der Wettbewerbsleiter hat zu entscheiden, wie bei Treffergleichheit diese
aufgelöst werden, sofern dies im Programm aufgeführt ist oder vor dem
Wettbewerb auf dem Schießstand ausgehängt wurde.
Für das Shoot off wird folgende Empfehlung gegeben:
Schützen in der International Class: 5 Truthähne auf 385 m in 2 ½ Minuten
Schützen in der Master Klasse:
5 Rams auf 500 m in 2 ½ Minuten
Schützen in der A Klasse: 5 Hühner auf 200 m in 2 ½ Minuten
Schützen in der B Klasse: 5 Schweine auf 300 m in 2 ½ Minuten
S.13.7. Spezielle technische Regeln für Kleinkaliber
S.13.7.1. Kategorien
Wettkämpfe werden in zwei Kategorien durchgeführt:
Kategorien
Silhouette
Light
Schießposition
Stehend
Stehend
Benutzte Waffen
Silhouette Rifle
Light Rifle
S.13.7.2. Silhouette Rifle
Geschossen wird mit Silhouetten-Gewehren, entsprechend der Beschreibung
der Big Bore Silhouette Rifle, mit Ausnahme, dass das Gewehr nur für die
Kaliber .22 kurz, lang oder long Rifle Randfeuerpatronen ausgelegt sein darf.
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a. maximal zulässiges Gesamtgewicht
4,6 kg (10 pounds 2 ounces 109 grs) inklusive Visiereinrichtung.
b. Visierung
Jede Art von Visierung ist zulässig. Jede Visiereinrichtung, die programmiert
ist, den Abzugsmechanismus zu aktivieren, ist verboten.
c. Abzug
Jeder Abzug, der nicht zu unbeabsichtigtem Auslösen neigt, ist zulässig.
Abzüge, die beim Loslassen den Schuss auslösen, sind nicht erlaubt. In dem
Fall, dass ein Abzug unbeabsichtigt auslöst, kann der Range Officer verlangen,
den Abzug zu justieren oder das Gewehr auszutauschen.
d. Abzugsbügel
Ein Abzugsbügel muss vorhanden sein und darf nicht von der konventionellen
Form abweichen, um zusätzliche Unterstützung für Daumen oder Hand zu
erreichen. Er darf nicht tiefer als 35 mm (1“ 6/16“) unter der Unterseite des
Vorderschafts sein.
e. Schaft
Der Vorderschaft (der Teil des Schafts vor dem Abzugsbügel), inkl. der
Abzugsbügelbefestigung und Schrauben, darf eine Breite von 57 mm (2“ ¼)
und eine Tiefe von 57 mm (2“ ¼), gemessen von der Seelenachse des Laufs
nicht überschreiten. Der Vorderschaft muss Minimum 203 mm (8“) über die
vordere Kante des Systemrings hervorstehen.
Der Kamm des Hinterschafts darf nicht über der Seelenachse des Laufs liegen,
aber die Monte Carlo Backe darf 12,7 mm (1/4“) an der Außenseite
überstehen. Die Unterseite des Schafts, inkl. Abschlussplatte oder
Rückstoßkappe darf nicht mehr als 178 mm (7“) unter der Seelenachse des
Laufs sein. Abschlussplatte oder Schaftkappe dürfen nicht über die
Unterkante des Schafts hervorstehen. Zubehöre, entweder abnehmbar oder
permanent, die nicht Teile der Waffe betreffen und die nicht zur
Überschreitung des Gewichts oder der Maße der Waffe führen, sind erlaubt,
vorausgesetzt sie stehen nicht über die Laufmündung hervor.
Riemenhalterungen und Riemen sind erlaubt, aber Riemen dürfen nicht zur
Unterstützung des Arms beim Schießen verwendet werden.
f. Lauf
Der Lauf darf nicht länger als 762 mm (30“), inkl. aller Laufmäntel oder allen
Zubehörs, gemessen vom Stoßboden des geschlossenen Verschlusses bis zum
Ende des Laufs, sein.
Ein Gewehr, dass in der Kategorie Small Bore Light Rifle geschossen werden
darf, kann auch für Small Bore Silhouette verwendet werden, auch wenn die
Abmessungen dieses Gewehrs nicht den Spezifikationen dieser Kategorie
entsprechen
S- 40 -
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S.13.7.3. Light Rifle
Geschossen wird mit einem sportlichen Gewehr, identisch mit der
Beschreibung der Big Bore Hunting Rifle, mit folgenden Ausnahmen:
a. Gewicht
Das Gewicht darf 3,5 kg (7 pounds 11 oz 220 grs) inkl. Visierung nicht
überschreiten.
b. Kaliber
Zulässig sind nur Gewehre im Kaliber .22 kurz, .22 lang oder .22 long Rifle.
c. Waffen-Typ
Jedes kommerziell verfügbare Einzellader oder Repetiergewehr darf
verwendet werden.
Repetierer müssen geschossen werden, indem alle Patronen vom Magazin
oder Clip dem Patronenlager zugeführt werden.
Magazine oder Clips, die wenigstens 5 Patronen fassen:
• müssen mit 5 Patronen geladen werden.
Magazine oder Clips, die weniger als 5 Patronen fassen:
• müssen mit der vollen Kapazität geladen werden und dann mit
der erforderlichen Anzahl Patronen nachgeladen werden, um
den aktuellen 5-Schuß Durchgang zu beenden.
d. Lauf
Muss der Typ eines Sportgewehrlaufs, wie er original von der Fabrik geliefert
wird. Jeder Ersatz-/Austauschlauf muss ein original Fabriklauf, hergestellt für
das Gewehrmodell, sein.
S.13.7.4. Munition
Jede kommerziell erhältliche Randfeuer Munition in Kaliber .22 – kurz, lang
oder long Rifle ist erlaubt.
S.13.7.5. Spezifikation für Ziele
Die Ziele müssen ein Fünftel von der Größe der Big Bore Silhouetten,
entsprechend den offiziellen IMSSU-Vorlagen, haben.
Die offiziellen Kleinkaliber-Vorlagen sind auf einem 5,08 mm (1/5“)
Rechteckraster vermaßt. Siehe allgemeine technische Regeln!
Ziel-Standard: Das Loch zwischen dem Horn und dem Kopf kann vorhanden
sein.
Stahl-Dicke: 6 mm (1/4“).
Dimensionen für Füße: Alle Füße müssen 25 mm (1“) breit und 50 mm (2“)
lang sein. Die Füße des Rams können aus einem einzigen Stück Metall mit
den Maßen 25 mm x 125 mm (1“ x 5“) sein. Das Material der Füße muss
dasselbe wie bei den Silhouetten sein.
S- 41 -
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Anmerkung: Die gezeigten Maße für die Dicke der Ziele und die Größe der
Füße sind Empfehlungen. Abweichungen, die den lokalen Gegebenheiten oder
der Materialverfügbarkeit angepasst sind, sind akzeptabel für genehmigte
Wettkämpfe.
SMALL BORE RIFLE
S.13.7.6. Ziel-Aufstellung
Die Entfernung zu den Widdern beträgt 100 Meter, zu den Truthähnen 77
Meter, zu den Schweinen 60 Meter und zu den Hühnchen 40 Meter mit einer
Toleranz von +/- 1% der effektiven Entfernung von der Feuerlinie zu allen
Schießbänken der selben Silhouetten ist erlaubt.
Die Ziele (Silhouetten) sollten einen Minimumabstand von einer Zielbreite
(Silhouettenbreite) haben, aber nicht mehr als 3 ½ Breiten, vom Schwanz zum
Kopf gemessen.
125 mm
S- 42 -
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S.13.7.7. Klassifizierung
Klassen
B
A
Master
INT
Small Bore Silhouette
0-19
20-26
27-33
34-40
Small Bore Light
0-17
18-24
25-31
32-40
S.13.7.8. Shoot offs
Der Wettbewerbsleiter hat zu entscheiden, wie bei Treffergleichheit diese
aufgelöst werden, sofern dies im Programm aufgeführt ist oder vor dem
Wettbewerb auf dem Schießstand ausgehängt wurde.
Für das Shoot off wird folgende Empfehlung gegeben:
Schützen in der International Class: 5 Truthähne auf 77 m in 2 Min. 30 Sek.
Schützen in der Master Class:
5 Rams auf 100 m in 2 Min. 30 Sek.
Schützen in der A Class:
5 Hühner auf 40 m in 2 Min. 30 Sek.
Schützen in der B Class:
5 Schweine auf 60 m in 2 Min. 30 Sek.
S 13.8 Spezielle technische Regeln für Luftgewehr
S 13.8.1 Kategorien
Wettkämpfe werden in drei Kategorien durchgeführt:
Kategorien
Matchluftgewehr
Schießpositionen
Stehend
Matchluftgewehr ZF
Stehend
Weitschussluftgewehr ZF
Stehend
Benutzte Waffen
Matchluftgewehr mit
Diopter
Matchluftgewehr mit
ZF
Weitschussluftgewehr
mit ZF
S.13.8.2. Matchluftgewehr
Zugelassen sind unveränderte Luftgewehre (wie z.B. produzierte oder
verkaufte von Anschütz, Diana, Feinwerkbau, Hämmerli, Steyr oder Walther).
Verstellbare Schaftkappen müssen zentriert werden. Justierbare Schaftbacken
dürfen maximal 1 ½ inches über der niedrigsten Position eingestellt sein. Jede
ältere Waffe darf auf den aktuellen Fabrik-Liefer-zustand gebracht werden,
wobei nur Laufgewichte verwendet werden dürfen, die im Firmenkatalog
angeboten werden. Das maximale Waffengewicht beträgt 5.500 Gramm.
Wenn die selbe Waffe in einer anderen Disziplin benutzt wird und diese
Disziplin mit Diopter geschossen wird, muss die Disziplin Matchluftgewehr
zuerst geschossen werden.
S.13.8.3. Matchluftgewehr ZF
Zugelassen sind Luftgewehre mit ZF nach S 13.8.2. Das maximale
Waffengewicht beträgt 6.500 Gramm.
S- 43 -
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S.13.8.4. Weitschussluftgewehr ZF
Zugelassen sind unveränderte Weitschussluftgewehre (wie z.B. produzierte
und verkaufte von Anschütz, BSA, Beeman, Crosman, Daisy, Diana,
Feinwerkbau, Steyr oder Walther) mit einer maximalen Mündungsenergie von
25 Joule. Das maximale Waffengewicht beträgt 6.500 Gramm.
S.13.8.5. Spezifikationen für Ziele
Mit dem Luftgewehr wird auf Ziele geschossen, die 1/10 der offiziellen
IMSSU-Vorlagen entsprechen. (Das Loch zwischen dem Horn und dem Kopf
des Widders kann, muss aber nicht vorhanden sein.) Die Luftgewehrziele
sollten aus 1/8” starkem Stahl gefertigt sein und mit Fußplatten aus gleichem
Material verschweißt sein.
Die Fußplatten der Luftgewehr Silhouetten sollten folgende Maße haben:
Hühnchen:
3/4” breit x 3/4” lang oder 3/4” breit x 1” lang
Schweine:
3/4” breit x 1” lang
Truthähne:
3/4” breit x 3/4” lang oder 3/4” breit x 1” lang
Widder:
3/4” breit x 2” lang
Ständer für Luftgewehr-Ziele werden hergestellt, indem eine Grundplatte
ähnlicher Größe auf einen Stahlstab geschweißt wird, der in den Boden
getrieben wird. Die Ziele müssen mindestens 5 cm frei über dem Boden
stehen, können aber auch in höherer Position aufgestellt werden.
S.13.8.6. Zielaufstellung
Die Entfernung zu den Widdern beträgt 40 Meter, zu den Truthähnen 33
Meter, zu den Schweinen 27 Meter und zu den Hühnern 18 Meter mit einer
Toleranz von +/- 1 Metern.
Alle Ziele müssen nach derselben Maßeinheit (Meter oder yards) aufgestellt
werden. Die Maßeinheit muss vor dem Wettkampf bekannt gegeben werden.
S.13.8.7 Klassifizierung
Klassen
B
A
INT
Matchluft-gewehr
0 – 10
11 – 20
21 - 40
Matchluftgewehr
ZF
0 – 12
13 – 25
26 - 40
Weitschussluftgewehr
ZF
0 – 12
13 – 25
26 - 40
S.13.8.8. Luftgewehr Voratsbehälter
Die Lagerung von Voratsbehältern, entweder für CO2 oder Druckluft ist an
der Feuerlinie oder im Zuschauerbereich verboten.
S- 44 -
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S.14. SILHOUETTEN-LANGWAFFENSCHIEßEN MIT
“SCHWARZPULVERPATRONEN-GEWEHREN”
S.14.1. Zielentfernung
200 m (120 m) Chicken/Huhn
300 m (180 m) Pig/Schwein
375 m (230 m) Turkey/Truthahn
500 m (300 m) Ram/Widder
S.14.2. Größe der Ziele
Big Bore, bei 300 m-Stand Fieldpistol
S.14.3. Anschlagarten
200 m (120 m): Stehend freihändig
300 m (180 m) – 500 m (300 m):Frei mit Vorderschaft/Lauf-Auflage(CrossStick), jedoch kein Benchrest.
S.14.4. Waffentypen
Einzel- oder Mehrladegewehre des jagdlichen oder militärischen Typs;
Original oder Replika hergestellt für Schwarzpulverpatronen vor Baujahr
1896. Ersatz- Läufe, Schäfte oder andere Teile müssen dem Original
entsprechen. Schützen-Style-Waffen (Feuerstutzen) sind nicht erlaubt.
Erlaubte Waffentypen:
A) Amerikanische Typen (NRA-Rules 3.4)Ballard, Browning Mod. 1878,
Browning Mod. 1885, Buck, Ballard, C. Sharps ‘75, Falling Block Works,
Farrow, Maynard, Peabody, Redfield, Remington Hepburn, Remington
Rollling Block, Sharps, Springfield Trapdoor, Stevens Tip-up, Stevens No. 44,
Stevens 44 ½ , WessonFalling Block, Wesson, Whitney Phoenix, Whitney
Rolling Block, Wickliffe ‘76, Winchester 1885 und Wurfflein.
B) Europäische Typen: Werder-Gewehr M/69, Gewehr M/71 bzw. M71/84,
Henry-Martini, Vetterli, Chassepot, Werndl M/67, Comblain, Beaumont M71,
Gras.
C) andere der Schwarzpulverpatronenzeit
entsprechende Waffentypen, sowie deren Nachbauten (Replikas).
S.14.5. Maximales Waffengewicht
5500 Gramm (12 lb. 2 oz.)
S.14.6.1. Visierung:
Kimme: Offen oder Diopter (Waffentypisch)
Korn: Typisch (auch Korntunnel)
Optische/Elektronische Zielmittel oder Zielröhren sind nicht erlaubt.
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S.14.6.2. Schaft
Der Vorderschaft mit max. 5 cm (2”) Breite soll traditionellem Design
entsprechen. Er darf nicht bis unterhalb des Verschlusssystems oder des
Abzugbügels reichen und keine Anlagen aufweisen. Gemessen von der
Laufseelenachse zur Oberkante des Hinterschaftes darf 7 cm (2 2/3“); zur
Unterkante des Hinterschaftes 20 cm (8”) nicht überschritten werden. Kein
Teil des Schaftes hinter dem Verschlusssystems darf höher als 1,9 cm (3/4”)
über der Laufseelenachse sein. Die Höhe der Schaftkappe darf 13,5 cm (5 ¼ “)
nicht überschreiten. Schaftbackensind erlaubt -jedoch kein Monte-Carlo-Typ.
Pistolengriffe sind erlaubt-sie dürfen sich jedoch nicht nach außen aufweiten
oder eine orthopädische Form haben. Halbmondförmige Schaftkappen sind
erlaubt, sofern sie nicht tiefer als 28,5 cm (1 1/8 “) sind, gemessen von den
Punkten oben und unten der Schaftkappe. Hinter- und Vorderschaft müssen
aus Holz sein und dem Design der Schwarzpulverpatronen-Ära entsprechen.
Kommerzielle Rückschlagpolster sind erlaubt.
S.14.6.3. Abzug
Waffentypisch
S.14.7. Munition und Kaliber der Waffen
Patronen mindestens entsprechend der Patrone 38-55 Winchester und
höchstens .50-120, entsprechend der Schwarzpulver-Ära vor 1896.
Ladung: Schwarzpulver oder Pyrodex.
Geschoss: Blei oder Bleilegierung (gegossen oder gepresst). Keine Manteloder Gascheckgeschoss. Papierumwickelte Geschosse (paperpatched) erlaubt.
S.14.8. Waffenauflage bei freiem Anschlag
Cross-Stick: Auflagekreuz aus Holzrahmen mit max. 1” x 2” (Durchmesser
max. 1 ½ “). Die Enden der Rahmen dürfen mit max. 3 “ langen Nägel
versehen sein, die nur von Hand in den Boden gesteckt werden dürfen. Es darf
zum Schutz der Waffe eine Abdeckung in das “V” eingelegt werden.
S.14.9. Schießzeiten
Die maximale Schießzeit für eine Bank mit 5 Zielen beträgt 5 Minuten.
Waffenreinigen darf während dieser Schießzeit oder in der 30 sekündigen
Vorbereitungszeit durchgeführt werden.
Alibis: 60 Sekunden für jede Patrone die nicht abgegeben wurde, in der Serie
in welcher das Alibi gegeben wurde.
Shoot-Offs: 60 Sekunden pro Schuss.
S.14.10. Visiereinstellen - Probeschießen
Eine 2-minütige Visiereinstellungsperiode ist erlaubt vor jeder Abgabe des 1.
Schusses pro Bank á 10 Zielen.
Shoot-Offs: Bei der 1-minütigen Visiereinstellungsperiode steht das 1.
verfügbare Tier der Bank zur Verfügung.
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S.4.11. Klassifizierung
Klassen
B
A
Master
INT
Schwarzpulvergewehr
0 – 10
11 – 20
21 – 28
29 - 40
S.14.12. Shoot-Offs
Alle Ties werden durch ein Shoot-Off, welches direkt nach dem Match
stattfindet gebrochen.
Außer die betreffenden Schützen entscheiden sich für eine andere Methode,
wird dabei wie folgt verfahren:
INT-Klasse:
5 Hühner stehend 200 (120) m
Master-Klasse: 5 Truthähne frei 375 (230) m
A-Klasse:
5 Widder frei 500 (300) m
B-Klasse:
5 Schweine frei 300( 180)m
S.14.13. Erlaubt
Schießmatte oder andere Bodenbedeckung mit einer Höchststärke von einem
Zoll (25,4 mm).
Ansonsten gelten die allgemeinen Bedingungen des Metallsilhouettenschießens.
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S 15 ERLÄUTERUNG ZUR FUNKTION UND ZUSTÄNDIGKEIT DER
WETTBEWERBS-OFFIZIELLEN
Der Präsident des Französischen Sportschützenverbandes FFTir Jacques
Trouve hat anlässlich der ersten Weltmeisterschaft der IMSSU folgende
Erklärung zur Funktion und Zuständigkeit der so genannten Offiziellen
(Officials) gegeben:
Um Missverständnisse zu vermeiden, folgt eine kleine Zusammenstellung
bezüglich der Personen, die für die Durchführung des Wettbewerbs
verantwortlich sind.
Wettbewerbs-Offizielle (Match Officials):
Dieser Begriff beinhaltet die Stand-Offiziellen (Range Officials), die
Wettbewerbsgerichte (Juries) und das Organisationskomitee (Organisation
committee).
Stand-Offizielle (Range Officials):
Dieser Begriff gilt für den Wettbewerbsleiter (Match Director), die ChefStandaufsichten (Range Officer, auch Line Officer oder Assistant Range
Officer) und die Aufschreiber (Score keeper).
Der Wettbewerbsleiter, die Chef Standaufsicht und Standaufsichten sind
Schiedsrichter im Sinne des Reglements. Das gilt nicht für die Aufschreiber.
Die Schiedsrichter sind für die Einhaltung der Regeln, die Waffenabnahme,
das korrekte Aufstellen der Ziele sowie für Doping-Kontrollen verantwortlich
und haben das Recht, schlechtes Benehmen zu missbilligen.
(Originaltext: They have the autority to sanction misconducts.)
Die Schiedsrichter sind hierarchisch organisiert. Die Standaufsichten
überwachen eine festgelegte Anzahl von Wettbewerbsteilnehmern/Spottern
und Aufschreibern.
Die Chef-Standaufsicht überwacht eine festgelegte Anzahl von
Standaufsichten. Der Wettbewerbsleiter überwacht alle Schiedsrichter und den
Verlauf des Wettbewerbs. Zwei Gruppen von Schiedsrichtern, die ebenfalls
vom Wettbewerbsleiter überwacht werden, sind der Waffenabnahme zugeteilt
bzw. für die Überwachung der Zielaufsteller zuständig.
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S.16. SCHIEßEN AUF PAPIERSCHEIBEN UND AUF VERKÜRZTE
ENTFERNUNGEN
Zur Durchführung von Übungsschießen und Wettkämpfen bis einschließlich
Landesmeisterschaften ist es gestattet, auf Papierscheiben, die die für die
jeweilige Klasse üblichen Metallziele abbilden, zu schießen.
Es ist auch gestattet auf kürze als auf die Originalentfernung zu schießen.
Wettkämpfe dürfen nur dann auf kürze als die Orginalentfernung durchgeführt
werden, wenn die Ziele im entsprechenden Maßstab verkleinert werden. Als
Beispiel sind die Verhältnisse für Big Bore Pistol aufgeführt:
Der Wettkampf findet auf 50m, 100m, 150m und 200m nur auf 50m und auf
100m statt. Dabei wird das Huhn in Originalgröße auf 50m beschossen. Auf
100m wird das Schwein in Originalgröße, der Truthahn in 2/3 der
Originalgröße und der Widder in ½ der Originalgröße beschossen. Dabei kann
auch pro Schütze nur auf jeweils eine Scheibe geschossen werden. Es sind
dann je nach Auswertungszyklus fünf oder zehn Schüsse auf diese Scheibe
abzugeben.
Werden Scheiben entsprechend der Schießstand-Richtlinen des deutschen
Schützenbundes Ziffer 4.7.8 „Anordnung von Scheiben auf
Zwischenentfernungen zur Schießbahnlänge“ nicht im Hauptgeschossfang
sondern auf Zwischentfernungen aufgestellt, so müssen die Papierscheiben auf
Scheibenträgern aufgestellt werden, die aus leicht durchdringbarem Material,
das die Flugrichtung der Projektile nicht verändert, bestehen, zum Beispiel
Scheibenträger aus Styrodurplatten jedoch keine Scheibenträger aus Holz oder
mit Metallbestandteilen. Vor den Scheiben muss sich eine Bodentraverse
befinden, damit die Haltevorrichtung für die Scheibenträger nicht getroffen
und damit die Projektile abgelenkt werden können.
Dabei sind jedoch die Scheibenzentren der auf den Zwischenentfernung
aufgestellten Scheiben so anzuordnen, dass sie ziemlich genau dem
Scheibenzentrum der im Hauptgeschossfang aufgestellten Scheiben
entsprechen.
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F. REGELWERK FÜR DAS LUFTGEWEHR-FIELD-TARGETSCHIESSEN:
Das Regelwerk für das Luftgewehr-Field-Target-Schießen besteht aus folgenden Abschnitten:
F.1. DEFINITION UND EINFÜHRENDE ERLÄUTERUNGEN
F.2. ALLGEMEINE REGELN
F.3 SPEZIELLE WETTBEWERBSREGELN
F.4. WETTBEWERBSKLASSEN
F.5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
F.1. DEFINITION UND EINFÜHRENDE ERLÄUTERUNGEN:
Das "Field-Target-Schießen" (FTS) mit Druckluftwaffen ist die "unblutige"
Simulation der in Großbritannien populären Jagd auf Kleintiere mit dafür geeigneten Luftgewehren. Es wird dort, in Irland, in den Niederlanden, in Norwegen, in Portugal und in den U.S.A. von Vereinswettbewerben über regionale (Landes-) Meisterschaften, Bundes- und Weltmeisterschaften sportlich betrieben. Gegenwärtig existieren noch keine international gültigen Regeln, so
dass internationale Wettkämpfe nach von den jeweiligen Verbänden des Gastgeberlandes festgelegten Regeln durchgeführt werden. Die z. Z. tragenden
ausländischen Verbände sind die American Airgun Field Target Association
(AAFTA) und die British Field Target Association (BFTA). Seit 1998 existiert
ein Welt-Dachverband, die World Field Target Asssociation (WFTA), in der
jeder Verein, Club oder Verband, in dem Field Target mit Luftgewehren sportlich geschossen wird, Mitglied werden kann. Die hier niedergelegten deutschen Regeln sind weitgehend an die der AAFTA und BFTA angelehnt und
zusätzlich an die in der Bundesrepublik Deutschland für Luftgewehre geltenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen adaptiert.
F.2. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN:
F.2.1. Field-Targets:
Die Ziele sind gemäß ihres historischen Hintergrunds ursprünglich besonders
konstruierte und möglichst naturgetreu bemalte Silhouettenziele, die Tiere
darstellen (Kaninchen, Eichhörnchen, Ratten, Elstern usw.), die in Großbritannien mit starken Luftgewehren jagdlich geschossen werden. Da eine "waidgerechte" Bejagung nur mit einem sicheren Schuss in eine Körperregion möglich
ist, in der lebenswichtige Organe liegen, deren Verletzung einen schnellen und
schmerzlosen Tod gewährleisten, sind diese Ziele mit sog. Trefferzonen
("Kill-Zones" oder "Hit-Zones" genannt) versehen. Diese sind Löcher verschiedener Größe in der Tiersilhouette, hinter die ein auffällig gefärbtes löffelartiges Metallteil ("Paddle") derart montiert ist, dass es bei einem Treffer die
Tiersilhouette durch einen speziellen Mechanismus zum Umklappen bringt.
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Treffer auf die Tiersilhouette selbst beeinflussen das Ziel nicht. Nach einem
Treffer kann das gesamte Ziel über einen Seilzug wieder aufgerichtet werden.
Diese Ziele werden "Klappziele" genannt. Nur diese dürfen für Wettkämpfe
auf Landes- und Bundesebene in Wettkämpfen verwendet werden. Diese Ziele
müssen nicht notwendigerweise Tiersilhouetten darstellen, sondern können
geometrische Figuren (Kreise, Rechtecke etc.) sein. Die sog. "Wiederauferstehungsziele" haben ein anderes Funktionsprinzip und besitzen zwei Trefferzonen: der erste Schuss wird z. B. auf die obere Trefferzone gerichtet und klappt
diese bei Treffer um. Wenn ein zweiter Schuss eine zweite (untere) Trefferzone trifft, wird erstere wieder aufgerichtet. Sie dürfen nur in Vereinswettkämpfen verwendet werden. Dies gilt auch für Silhouettenziele ohne definierte Trefferzone, die bei einem Treffer auf eine beliebige Region umklappen. Allgemein bestehen Ziele zweckmäßigerweise aus 2-4 mm dickem Stahlblech; dieses Material ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Es muss jedoch solche
mechanische Eigenschaften haben, dass es bei einem Beschuss aus einem
Luftgewehr mit einer Mündungsenergie von 25 Joule aus einer Distanz von 5
m keine Beschädigungen des Materials aufweist (Vermeidung von Splitterwirkung). Außerdem müssen die Ziele auch in einer Entfernung von 25 m
(WBK-freie Luftgewehre) und 50 m (WBK-pflichtige Luftgewehre) mit einer
Auftreffenergie von 1 Joule noch sicher zum Umklappen bzw.- Kippen gebracht werden.
F.2.2. Wettbewerbsdesign:
Field-Target-Wettkämpfe werden auf sog. "Parcours" ausgetragen. Ein solcher
besteht aus mehreren "Schießkorridoren" ("Lanes), die mit jeweils 2 bis 6 Zielen , die in für die Wettbewerbsteilnehmer unbekannten Entfernungen zwischen 9 und 50 m (Klassen 1 und 2; s. F.4.) oder zwischen 9 und 25 m (Klassen 3, 4 und 5; s. F.4.) aufgestellt sind. Ein Parcours besteht aus minimal 6 und
maximal 25 Schießkorridoren. Diese dürfen sich in ihren möglichen Schussbahnen bis zur jeweiligen Höchstdistanz nicht überschneiden. Bei größeren
Wettkämpfen können bis zu 3 verschiedene Parcours erstellt werden, die in
festzulegenden Zeitabfolgen nacheinander absolviert werden müssen. Die
Teilnehmer schießen auf die Ziele in den Schießkorridoren in einer numerisch
festgelegten Reihenfolge, beginnend mit Schießkorridor Nr. 1, Ziel Nr. 1 bis x,
Schießkorridor Nr. 2., Ziel Nr. 1 bis x, usw. Details sind im Abschnitt 3. festgelegt. Die eigentliche Aufgabe des Schützen ist, die Ziele in den Schießkorridoren zu entdecken, die Entfernung zu bestimmen und sie durch präzise Treffer zum Umkippen zu bringen. Bei der Entfernungsbestimmung dürfen Spezialzielfernrohre mit Parallaxenausgleichsvorrichtung ("Range-Finder-Scopes"),
jedoch keinerlei externe Entfernungsmesser verwendet werden. Die Verwendung von Windrichtungs- und -geschwindigkeitsmessern zur Bestimmung der
Seitendriftkorrektur ist erlaubt (elektronische Geräte, Windsäcke, Windschnüre).
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F.2.3. Einschießplatz:
Neben den Parcours muss den Wettbewerbsteilnehmern ein Enschießplatz
("Zeroing Range") zur Verfügung stehen. Dieser muss der maximalen Parcourslänge von 50 m entsprechen. In gekennzeichneten Abständen von 10 bis
50 m müssen mindestens 5 Ziele in 10 m-Abständen ( bei höherer Anzahl in
entsprechenden Distanzen) pro Schießbahn aufgestellt sein, die eine schnelle
Trefferkontrolle ohne Auswechseln ermöglichen (z. B. Metall-Pendelziele mit
einer Trefferzone von max. 45 mm). Die Anzahl der Schießbahnen muss an
die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer angepasst und die Möglichkeit zur Nutzung muss vor dem Wettbewerb gewährleistet sein. Eine Nutzungsdauer von
maximal 30 Minuten pro Wettbewerbsteilnehmer ist angemessen. Einzelheiten
regelt ein Wettbewerbsleiter ("Range Director").
F..2.4. Einführungstreffen der Wettbewerbsteilnehmer: Vor jedem Wettbewerb muss der Wettbewerbsleiter ein Treffen der Teilnehmer arrangieren, in
dessen Verlauf er auf die Kenntnisnahme und Einhaltung der Regeln und zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen hinweisen muss. Er gibt hierbei auch die
ausgesetzten Preise bekannt. Hier werden auch die von der Anmeldungsstelle
ausgegebenen Trefferkarten („Score Cards“) und deren Registrierungsteil überprüft sowie Schießgruppen festgelegt.
F.3. SPEZIELLE WETTBEWERBSREGELN:
F.3.1. Druckluftwaffen:
Zugelassen sind Einzellader-Luftgewehre jedes Kalibers bis 6,5 mm, die den
zur Zeit der Schießveranstaltungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Lauflänge ist beliebig. Freie (Eo bis max. 7,5 Joule) und WBKpflichtige Waffen (Eo über 7,5 Joule) müssen in getrennten Klassen geschossen werden. Die höchste zulässige Mündungsenergie ist 16,3 Joule. Bei Vereinswettbewerben bleibt es dem Wettbewerbsleiter im Konsens mit dem Veranstalter überlassen, in einer besonderen Wettbewerbsklasse eine andere Obergrenze bis max. 27 Joule festzulegen. Außerdem kann der Wettbewerbsleiter bei Wettkämpfen auf allen Ebenen mehrschüssige Repetierluftgewehre
zulassen, wenn gewährleistet ist, dass das Magazin mit nur einem Geschoss
geladen ist oder wird. Es dürfen in diesem Fall mit einem einzigen Geschoss
vorgeladene Reservemagazine verwendet werden, deren Anzahl die Zahl der
Ziele in dem jeweiligen Schießkorridor nicht übersteigen darf. Die Kontrolle
der Einhaltung dieser Auflagen obliegt dem jeweiligen Gruppenleiter.
F.3.2. Visierungen:
Jede konventionelle Visierungsart ist erlaubt. Laserzielgeräte sind in der BRD
gesetzlich und international auf Verbandsebene verboten. Allgemein gilt dies
auch für separate Entfernungsmessgeräte; nicht aber für Zielfernrohre mit integrierter Entfernungsmessung ohne Laser.
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Bei Verwendung verschiedener Visierungen in einer Wettbewerbsklasse können positive (z.B. bei offener Visierung) oder negative (z. B. Zielfernrohr)
Wertungsvorgaben festgelegt werden.
F.3.3. Waffentests:
Die Veranstalter einer Schießveranstaltung behalten sich das Recht vor, jedes
Luftgewehr, das in einem Schießen verwendet wird, mit einem Chronographen
zu überprüfen, um die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
und der Regel 3.1. zu gewährleisten. Zum Wettbewerb mitgebrachte WBKpfichtige Waffen sind als solche bei der Anmeldung zu deklarieren (Eintrag in
Registrierungsteil der Wertungskarte) und die WBK ist vorzulegen. Dies kann
vor, während und nach einem Wettbewerb geschehen.
F.3.4. Munition:
Jede Art von Diabolos und Rundkugeln für alle unter 1. angegebenen Waffen,
die aus Blei, Bleilegierung, Zinn, Zink oder Zinklegierung bestehen, sind erlaubt.
F.3.5. Wettbewerbsleiter, Gruppenleiter & deren Verantwortlichkeiten:
Vor jedem Wettbewerb müssen die Organisatoren einen Wettbewerbsleiter
("Range Director)") auswählen und ernennen und, falls nötig, dessen Stellvertreter ("Deputy Range Director"). Diese Ernennung beinhaltet die Pflicht zur
Ausarbeitung des/der Parcours, die Übernahme der vollen Verantwortung für
die Einhaltung dieser Regeln und für die Durchführung des betreffenden
Schiessens. In allen Fragen oder Problemen, die aus den Regeln entstehen oder
durch diese nicht abgedeckt sind, ist die Entscheidung des Wettbewerbsleiters
endgültig und unanfechtbar. Die Wettbewerbsschützen werden in Gruppen
("Squads") von nicht am jeweiligen Wettbewerb beteiligten Gruppenleitern
("Range Marshals") begleitet, die die Einhaltung der für die Schießstätte geltenden Sicherheitsbestimmungen und der speziellen Wettbewerbsregeln überwachen. Sie tragen in die vorher kontrollierten Wertungskarten die Schießergebnisse ein, errechnen die Gesamttrefferzahl und sind berechtigt, bei Sicherheits- und Regelverstößen Entscheidungen zu treffen, die jedoch vom
Wettbewerbsleiter in strittigen Fällen zu betätigen sind. Nur sie und letzterer
dürfen Klappziele aufrichten und defekte Ziele nach Sicherheitsmaßnahmen
reparieren oder austauschen. Nur bei Vereinswettbewerben können die Mitglieder einer Gruppe diese Funktion im Wechsel übernehmen, wobei der jeweilige aktive Schütze ausgeschlossen ist.
F.3.6. Ziele:
Bei Landes-, Bundes- und internationalen Wettkämpfen werden Ziele verwendet, die bei einem Treffer in die Trefferregion umfallen (Field-TargetKlappziele). Die Trefferregion ("Kill Zone“, „Hit-Zone“) muss kreisrund sein
und das dahinter liegende "Paddle" muss in einer zur Zielfarbe kontrastierenden Farbe bemalt sein.
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(Parcours-Designer sollten beachten, dass für Schützen, die farbenblind sind,
gelbe oder weiße Killzonen empfohlen werden). Standard-Trefferregionen
haben 20, 25 und 40 mm Durchmesser. Für die Klassen 3, 4 und 5 (s. F.4.) ist
der maximale Durchmesser der Trefferregion 20 mm. Der Parcours kann aber
auch Ziele mit kleinerer Trefferregion beinhalten. Die Gesamtzahl solcher
Ziele darf jedoch 25% der Gesamtziele nicht überschreiten. Hierbei gilt folgendes:
F.3.6.1. Die Trefferregionen dürfen minimal 15 mm Durchmesser haben.
F.3.6.2. Das weiteste Ziel dieser Art darf nicht mehr als 15 m von der Feuerlinie entfernt sein.
F.3.6.3. Keine erschwerte Schießstellung darf für den Beschuss solcher Ziele
gefordert werden. ( d. h. liegend, stehend, knieend).
Für Landes- und Bundeswettbewerbe sind nur seilzugbetriebene Klappziele
beliebiger Form zugelassen, die durch den Seilzug wieder den Ausgangszustand versetzt werden. Bei Vereinswettbewerben sind auch „Wiederauferstehenungsziele“ zugelassen, deren durch einen Treffer umgeklapptes Teil durch
einen solchen in eine zweite deutlich gekennzeichnete Region wieder aufgerichtet wird. Nach Fehlschüssen auf letztere wird auf die jeweils reagierende
Zielfläche gefeuert. Alle Ziele müssen bei einer Auftreffenergie von 1 Joule
noch zuverlässig fallen.
Alle Ziele müssen generell pro Schießkorridor fortlaufend nummeriert sein;
Wiederauferstehungsziele erhalten 2 aufeinander folgende Nummern.
F.3.6.4. Bei Verwendung der Ziele in Geländen, die über keine Bleiauffangvorrichtung verfügen oder nicht zum freien Beschuss mit Blei zugelassen sind,
müssen spezielle Field-Target-Kugelfänge verwendet werden, die eine vertikale Aufprallfläche von mindestens 25 x 25 cm haben und mit einer mindestens
gleichmaßigen Bleiauffangwanne versehen sein müssen. Aufprallfläche und
Ziel müssen mit einem effektiven Splitterschutz (Mipoplast-Folie, PESchaumstoff o. ä.) versehen sein, der eine mehr als 95%-ige Bleirückgewinnung ermöglicht). Auf die Auffangwanne kann verzichtet werden, wenn ein
anderes Konstruktionsprinzip dieses Rückgewinnungskriterium sicher erfüllt.
F.3.7. Schießparcours:
Ein voller Schießparcours für WBK-pflichtige Luftgewehre darf nicht weniger
als 25 Ziele haben. Für ein gültiges Trefferergebnis muss der gesamte Parcours geschossen werden (mit Ausnahme aller Umstände der Regel 3.15: Verlassen der Feuerline). Die Minimal- und Maximaldistanz der Ziele beträgt für
WBK-pflichtige Druckluftwaffen 9 m und 50 m. (Bei internationaler Beteiligung muss eindeutig geklärt sein, dass die Maßeinheit metrisch ist). Für
WBK-freie Luftgewehre ist die Maximaldistanz 25 m und die Zielzahl ist
minimal 25.
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F.3.8. Zielabfolge:
Alle Ziele müssen nach ihrer numerischen Ordnung beschossen werden. Wenn
ein falsches Ziel beschossen wurde, wird dem betreffenden Schützen ein Fehlschuss angerechnet, und er muss auf das nächst folgende Ziel schießen. Wenn
der Verdacht besteht, dass ein Ziel defekt ist, schießen alle Mitglieder einer
Gruppe auf dieses. Wenn es bei keinem Treffer in die Trefferzone umkippt,
wird der Gruppenleiter das Ziel kontrollieren und ggf. reparieren oder austauschen.
Es wird dann nochmals beschossen. Beim Umfallen des Löffels hinter der
Trefferzone bei einem Treffer zählt dieser, auch wenn die Silhouette nicht
kippt. Wenn in einem solchen Fall ein Ziel eines anderen Schießkorridors beschossen wurde, gilt die genannte Vorgehensweise ebenfalls, d. h. das "ausgelassene" Ziel wird als Fehlschuss gezählt. Allerdings wird dann -wenn nachfolgend- das Ziel in dem anderen Schießkorridor normal beschossen und bewertet. Bei Wiederauferstehungszielen kann die Nummerierung von der
Schussfolge abweichen.
F.3.9. Trefferbewertung und Wertungskarten:
Die Bewertung des Wettbewerbs wird derart vorgenommen, dass jeder Treffer
mit "1" und jeder Fehlschuss mit "0" festgelegt wird. Ein Treffer zählt, wenn
das Ziel umfällt. Jede Bewegung der Trefferzone, die das Ziel nicht zum Fallen bringt, wird als Fehlschuss bewertet. Wenn allerdings die Trefferzone allein umfällt und für den nächsten Schützen wieder aufgerichtet werden muss,
zählt dies als Treffer. Auf der Wertungskarte werden Treffer als "X" und Fehlschüsse als "0" eingetragen. Alle vorgedruckten Fragen im Registrierungsteil
der Wertungskarte müssen korrekt ausgefüllt werden. Dies impliziert folgende
Erklärung, auch wenn sie nicht ausdrücklich vorgedruckt ist: "Nach bestem
Wissen und Gewissen erkläre ich, dass die eingetragenen und benutzten
Schießausrüstungsgegenstände den gesetzlichen Vorschriften entsprechen".
Die Wertungskarten enthalten neben dem Registrierungsteil für die persönlichen Daten und die Waffe des jeweiligen Wettbewerbsteilnehmers einen Wertungsteil. In diesem sind die Schießkorridore und die Ziele in numerischer
Folge aufgelistet. Unter jeder Zielnummer befindet sich ein Wertungsfeld, in
das das zugehörige Ergebnis (X oder 0) eingetragen wird. Es steht im Ermessen des Wettbewerbsleiters, zu jedem Ziel den Durchmesser der Trefferzone
anzugeben. Die Angabe der Zielentfernung ist nicht zulässig. Nach Vollendung des Parcours addiert der Gruppenleiter die Anzahl der Treffer und trägt
diese in ein Ergebnisfeld ein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat das Recht, diese
Addition selbst zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Wettbewerbsleiter oder sein Stellvertreter. Alle Ergebnisse werden vom Wettbewerbsleiter und/oder seinem Stellvertreter überprüft und in einem besonderen
Feld abgezeichnet. Bei Wettkämpfen mit mehreren Parcours können alle Ziele
in eine Wertungskarte eingetragen werden. Für jeden Parcours müssen dann
ein Wertungsfeld und ein zusätzliches Feld für das Gesamtergebnis vorhanden
sein. Das jeweilige Ergebnis wird als Anzahl der Treffer im Vergleich zu der
Gesamtzahl der Ziele in einem Parcours angegeben (z.B. 28/30).
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Bei Wettkämpfen mit mehreren Parcours wird durch Addition der Teilergebnisse entsprechend verfahren.
F.3.10. Schießen:
Jede Schießposition ist erlaubt. Die Standardposition ist "sitzend" ohne jede
weitere Vorgabe.
Es gilt jedoch die Einschränkung, dass nur der Körper des Schützen als Waffenstütze dienen darf (Abweichungen sind bei Vereinswettkämpfen möglich;
z. B. "aufgelegt"). Manche Schießkorridore oder Einzelziele können aber vorgeschriebene Schießpositionen haben, wie "stehend" oder "kniend". Die "liegend"-Position ist keine der vorschreibbaren Positionen. Jeder Schütze kann
jedoch nicht "positionsfestgelegte" Korridore bzw. Ziele liegend schießen.
Wenn ein Wettbewerbsteilnehmer eine dieser beiden Schießpositionen nicht
durchführen kann, gilt folgendes. Er muss dem Wettbewerbsleiter oder seinem
Stellvertreter vor dem Beginn seines/ihres Durchganges mitteilen, dass er/sie
unfähig ist (-was auch immer der medizinische oder anderweitige relevante
Grund sein mag-), eine bestimme Schussposition einzunehmen. Dieser erteilt
die Erlaubnis, eine andere Position zu nutzen, wobei aber kein unfairer Vorteil
erwachsen darf. Es gilt weiterhin:
F.3.10.1. Die Anzahl der "stehend"-Schüsse in einem Parcours darf 10% der
Anzahl der Ziele nicht überschreiten.
F.3.10.2. Die Anzahl der "kniend"-Schüsse in einem Parcours darf 10% der
Anzahl der Ziele nicht überschreiten.
F.3.10.3. Alle Schüsse müssen derart abgefeuert werden, dass der Schütze die
Feuerlinie berühren kann.
F.3.10.4. Voll verstellbare Schäfte sind erlaubt, um Anpassungen an verschiedene Schießstile zu ermöglichen. Es gibt keinerlei Limitierungen des Designs.
F.3.10.5. Gewehr- bzw. Schießriemen, einzeln oder andersartig, und/oder
Schulterhaken sind zur Zielstabilisierung erlaubt. Jede Art von Kleidung,
Handschuhen oder Schuhen ist erlaubt, vorausgesetzt, dass keine Gefahr für
den Schützen oder andere Personen besteht. Die Verwendung von Bandagen,
die Knie und Rumpf verbinden (z. B. „Steady Aim Harness“) ist verboten.
Dies gilt auch für die Verbindung mit dem Körper unterhalb der Schulterregion durch überlange Schießriemen.
F.3.10.6. Das Tragen einer Schutzbrille ist Pflicht.
F.3.10.7. Es darf keine andere Unterstützung des Gewehrs verwendet werden
als der Körper des Schützen. Es ist jedoch in der „Sitzend“-Position erlaubt,
Distanzhalter zwischen der Waffe und dem Knie oder Arm einzulegen (z.B.
Sandbeutel, Schießhandschuh).
F.3.10.8. Pro Ziel ist nur ein Schuss erlaubt. Die Gesamtzahl der Schüsse pro
Schießkorridor darf die Anzahl der Ziele nicht übersteigen. Es gelten folgende
Ausnahmen:
F-7-
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F.3.10.8.1. Regel F.3.8,
F.3.10.8.2. Regel F.3.17.
F.3.10.8.3. ungezielte Schüsse zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der
Waffe mit dem Einverständnis der Partner und des Gruppenleiters,
F.3.10.8.4. in einer "Feuer einstellen"-Situation.
Abweichungen von diesen Ausnahmen resultieren in der Anwendung der Regel F.3.14.
F.3.10.9. Definition der Schießpositionen: Jeder Schießkorridor, mit Ausnahme speziell ausgewiesener, kann in jeder Position geschossen werden, die den
o. a. Regeln entspricht.
F.3.10.9.1. "Liegend": die Waffe und der Unterarm vom Ellenbogen bis zu
den Fingerspitzen dürfen keine "künstliche" Unterstützung haben.
F.3.10.9.2. "Kniend": Es dürfen nur 3 Kontaktpunkte zum Boden vorhanden
sein: 2 Füße und ein Knie. Ein zugelassener Sitz darf zur Unterstützung des
hinteren Fußes und/oder zum Schutz des Knies verwendet werden, vorausgesetzt dass der Fuß Bodenkontakt hat.
F.3.10.9.3. "Stehend": jeder Schuss muss ohne jede weitere Unterstützung als
oben angegeben abgegeben werden.
Behinderungen: beinbehinderte Schützen können Unterstützungen bzw.
Hilfsmittel verwenden, die in speziell und individuell vom Wettbewerbsleiter
für sie festgelegten Regeln verbindlich sind. Hierbei darf kein unfairer Vorteil
entstehen.
F.3.11. Zeit pro Lane:
In Fall einer extremen Verspätung eines Teilnehmers oder bei hoher Teilnehmerzahl kann der Wettbewerbsleiter die Schießzeit begrenzen. Die Zeit läuft,
wenn das Ziel erfasst ist. Die Zeit ist fortlaufend und richtet sich nach der Anzahl der Ziele, d. h. Anzahl der Minuten pro Ziel mal Anzahl der Ziele. Wenn
die Gesamtzeit überschritten wird, verfällt jeder weitere Treffer.
F.3.12. Sitze:
Die maximale Höhe für jede Art von Sitzgelegenheit ist 75 mm einschließlich
Rückenlehne. Der Sitz kann als Hilfe beim Sitzen, Knien oder Stehen während
des Schießens verwendet werden, aber nur den obigen Regeln entsprechend
und nur zu diesem Zweck. Der Wettbewerbsleiter kann individuelle Ausnahmen bei Behinderungen zulassen, vorausgesetzt, dass kein unfairer Vorteil
entsteht.
F.3.13. Unstimmigkeiten bei der Wertung: Unstimmigkeiten sollen in jedem
Falle vor dem Verlassen des Zieles bereinigt werden. Ungelöste Probleme
müssen dem Wettbewerbsleiter vorgetragen werden, dessen Entscheidung
endgültig ist.
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F.3.14. Strafen:
Die Strafe für sicherheitsgefährdendes Verhalten, grobe Regelverstöße und
jede Art von Betrug ist Disqualifikation. Die Veranstalter behalten sich das
Recht für weitergehende rechtliche Maßnahmen vor.
F.3.15. Verlassen der Feuerlinie:
Wettbewerbsteilnehmer können die Feuerlinie unter den folgenden Umständen
verlassen:
F.3.15.1. Freiwilliger Verzicht auf einen Schuss oder die weitere Teilnahme;
dies resultiert darin, dass die Trefferzahl bis zu diesem Zeitpunkt als gültiges
Ergebnis gewertet wird.
F.3.15.2. Um eine Reparatur eines Ausrüstungsgegenstandes durchzuführen,
der als unsicher gilt oder nicht schussfähig ist; aus welchem Grund auch immer. Dies schließt nicht die Korrektur von schlecht eingeschossenen Zielfernrohren ein.
F.3.15.3. Aus jedem anderen Grund, der vom Wettbewerbsleiter oder dessen
Stellvertreter anerkannt wird.
Anmerkung: Im Fall F.3.15.2. kann der Wettbewerbsteilnehmer das fehlerhafte Teil mit der Erlaubnis des Wettbewerbsleiters oder seines Stellvertreters
ersetzen. Er und andere Personen dürfen aber nicht mit dem reparierten Ausrüstungsgegenstand die Trainingsschießplatz aufsuchen, es sei denn, der Wettbewerbsleiter gibt seine Erlaubnis hierzu.
In allen genannten Fällen müssen die Wertungskarten an den Wettbewerbsleiter oder dessen Stellvertreter übergeben werden. Letztere müssen auch die
Erlaubnis zum Verlassen der Feuerlinie gegeben haben und eine Zeit bis zur
Rückkehr festlegen. Wird die Wertungskarte nicht in dieser Zeit abgeholt,
wird sie zur endgültigen Auswertung weitergegeben.
F.3.16. Unentschiedene Wertungen:
Im Fall von unentschiedenen Wertungen wird die endgültige Plazierung in
einem oder mehreren "Stechen" ausgeschossen. Der Parcours und die Anzahl
der Ziele werden vom Wettbewerbsleiter festgelegt. Hierbei sollen möglichst
der Originalparcours oder (bei verkürzten Stechen) ausgewählte Ziele aus diesem verwendet werden. Im letztgenannten Fall sperrt der Wettbewerbsleiter
bestimmte Ziele.
F.3.17. Design der Feuerlinie und Vorgehensweisen: Die Feuerlinie ist der
Beginn eines Schießkorridors und wird durch 2 mindestens 80 cm hohe Markierungen, die im Abstand von min. 1 m aufgestellt sind, festgelegt. Normalerweise gehen maximal 3 Schützen mit einem Gruppenleiter in numerischer
Abfolge zu einer Feuerlinie.
Dort ruft ersterer die Schützen individuell auf und trägt die Schießergebnisse
in die Wertungskarte ein. Bei Mannschaftswettkämpfen sind größere Gruppen
mit Zustimmung des Wettbewerbsleiters erlaubt. Die Schießkorridore sind
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fortlaufend an der Feuerlinie zu nummerieren und werden ausschließlich in
dieser numerischen Reihenfolge absolviert. Die Waffen dürfen erst dann geladen werden, wenn ihre Mündung über der Feuerlinie liegt. Kann die Waffe aus
irgendeinem Grund nicht auf ein Ziel abgeschossen werden, muss der Gruppenleiter "Feuer einstellen" ausrufen. In diesem Fall muss die Waffe entspannt
und entladen bzw. in einen speziellen Kugelfang abgeschossen werden, der in
ca 6 m Distanz von der Feuerlinie direkt neben dem Schießkorridor aufgestellt
sein muss. Dabei dürfen keine Ziele anvisiert werden. Die Mündung der Waffe
bleibt danach auf den Boden gerichtet. Bei Fehlfunktionen von Zielen muss
der Wettbewerbsleiter entscheiden, ob die Feuereinstellung unter Sicherheitsaspekten generell oder nur für den betroffenen und benachbarten Schießkorridore gilt. Waffen oder Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht gemeinsam benutzt werden. Nochmals: Die Waffen dürfen nur über der festgelegten Feuerlinie geladen, in Anschlag gebracht, visiert und abgefeuert werden. Alle Waffen
sind auf dem Schießgelände ungeladen und ungespannt (offener Verschluss, gelockerter Spannhebel, angeknickter Lauf ohne Spannung),
wenn sie nicht an der Feuerlinie direkt genutzt werden. Wenn es konstruktionsbedingt möglich ist, muss das Diabololager mit einem deutlich
sichtbaren Sicherheitsanzeiger versehen sein. Dies gilt sinngemäß auch
für den Einschießplatz uneingeschränkt. Grundsätzlich und darüber hinaus
hat die geltende Schießstandordnung des veranstaltenden Vereins Priorität.
F.4. WETTBEWERBSKLASSEN:
Es gibt folgende 5 Wettbewerbsklassen:
F.4.1. Klasse 1 :
Offene Klasse mit WBK-pflichtigen Pressluftgewehren (E0 max 16,3 Joule).
F.4.2. Klasse 2 :
Offene Klasse mit WBK-pflichtigen Feder- und Gasdruckkolbenkolbenluftgewehren (z. B. Theoben; E0 max 16,3 Joule) mit Prellschlag.
F.4.3. Klasse 3:
freie (E0 max. 7,5 Joule) Pressluft- und CO2-Gewehre.
F.4.4. Klasse 4:
freie (E0 max. 7,5 Joule) Feder und Gasdruckkolbenluftgewehre (z. B. Theoben) mit Prellschlag.
F. 4.5. Klasse 5:
freie (E0 max. 7,5 Joule) Feder und Gasdruckkolbenluftgewehre (z. B. Theoben) mit Prellschlagkompensation jeder Art.
Für Schützen mit Waffen der Klasse 4 ist die Einordnung in die Klasse 5 optional, wenn dies dem Wettbewerbsleiter vorher schriftlich angezeigt wird.
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F.4.6. Leistungsklassen:
Bei Bedarf können zusätzlich Leistungsklassen in den einzelnen Wettbewerbsklassen eingerichtet werden. Die Einstiegsklasse A ist für alle Schützen
verbindlich; es existieren für diese keine Leistungskriterien. Diese sind für
höhere Klassen vorzugeben (z. B. 50% der erreichbaren Trefferzahl). Schützen
können eine höhere Klasse wählen, doch dies ändert nicht ihre notierte Einstiegsklasse, es sei denn ihr Schießresultat rechtfertigt die höhere Klasse (gilt
nur für Parcours mit mehreren Durchgängen). Jugendliche Schützen müssen
nach den gesetzlichen Vorschriften beaufsichtigt werden.
F.4.7. Sonderklassen:
Hat der Wettbewerbsleiter eine Sonderklasse für Luftgewehre mit einer Mündungsenergie von mehr als 16 und bis zu 27 Joule zugelassen, gelten bei ausreichend großer Teilnehmer Zahl die Einteilungskriterien der Klassen 1 und 2.
Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Wettbewerbsleiter eine „gemischte
Klasse“ zulassen, die mit einem „Bonus-Malus-System“ durchgeführt werden
muss. Hierbei gilt, dass für Federkolbenluftgewehre maximal 10% der erreichbaren Trefferzahl als Bonus bzw. alternativ als Malus für vorgeladene
Pressluftgewehre vergeben werden dürfen. Dieser Maximalwert kann vom
Wettbewerbsleiter niedriger angesetzt werden.
F.5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
F.5.1. Drogen und Alkohol:
Das Mitführen und/oder der Genuss von Alkohol oder ungesetzlichen Drogen
ist auf dem Parcoursgelände und auf dem Einschießplatz strikt untersagt. Der
Umgang mit einer Waffe und deren Benutzung durch Personen, die vorher
Alkohol oder Drogen konsumiert haben, ist grundsätzlich verboten. Weitere
Einzelheiten regeln die gesetzlichen Vorschriften und die Schießstandordnung
des durchführenden Vereins.
F.5.2. Aushang der Regeln:
Die aktuellen Schießregeln müssen deutlich sichtbar an der Registrierstelle
aller Wettbewerbe ausgehängt werden.
F.5.3. Regeln:
Alle diese Regeln müssen strikt eingehalten werden. In diesem Zusammenhang wird besonders auf Regel F.3.14 verwiesen.
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W BDS-WESTERN-SCHIEßEN
Die nachfolgenden Regelungen gliedern sich in:
W1
W2
W3
W4
W5
W6
W7
W8
W9
Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln
Technische Vorschriften, Anschlagsarten
Offizielle Personen beim BDS-Western-Schießen
Wettbewerbsauschreibung
Ziele und Wertung
Disziplinen und Ablauf beim Hauptwettbewerb (Main Match)
Disziplinen und Ablauf bei Nebenwettbewerben (Side Match)
Munition
Proteste - Einsprüche
W 1 Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln
W 1.01. Anforderungen an die Schießstätte
Das BDS-Western-Schießen darf nur auf solchen Schießstätten durchgeführt
werden, die für die in dieser Disziplin, zugelassenen Waffen-, Munitionsarten
und Ziele zugelassen sind.
Auf diesen Schießständen muss das Schießen aus den vorgesehenen Schießpositionen und den vorgesehenen Anschlagsarten erlaubt sein.
Auf allen Schießanlagen, die zum BDS-Western-Schießen benutzt werden
muss ein Waffentragebereich und auf jedem Schießstand eine Lade- und Entladezone ausgewiesen sein.
W 1.02. Waffentragebereich
Der Waffentragebereich ist der Bereich einer Schießanlage, in dem Wettbewerbsteilnehmer entladene Waffen führen dürfen. Der Waffentragebereich
muss den waffengesetzlichen Anforderungen genügen und muss in der Wettbewerbsausschreibung beschrieben sein oder durch Aushänge in der Schießstätte kenntlich gemacht werden. Der Inhaber des Hausrechtes der Schießstätte
gestattet allen Teilnehmern einer Veranstaltung, das Führen von Schusswaffen.
Langwaffen dürfen entladen mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung
senkrecht nach oben und Revolver geholstert getragen werden.
Die Revolver dürfen im Waffentragebereich außerhalb von Sicherheitszonen
ohne Erlaubnis des Range-Officers nicht aus dem Holster genommen werden.
Die Langwaffen dürfen nur zwischen den einzelnen Schießständen oder Sicherheitszonen offen transportiert werden. Vor dem Verlassen des Waffentragebereichs sind in einer Sicherheitszone die entladenen Revolver und Langwaffen in die Transportbehältnisse zu legen.
W-1-
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W 1.03 Ladezone
Eine Ladezone liegt innerhalb des Waffentragebereiches. Hier sind unmittelbar vor Beginn einer Übung (Stage) die hierfür erforderlichen Waffen in der
vorgeschriebenen Weise zu laden. Die Tätigkeiten am Ladetisch sind von einem Range Officer oder Helfer zu überwachen.
W 1.04 Entladezone
Eine Entladezonen liegt innerhalb des Waffentragebereiches. Hier sind unmittelbar nach Beendigung einer Übung (Stage) die Revolver zu entladen und die
Langwaffen auf ihren Ladezustand zu überprüfen.
Die Tätigkeiten am Entladetisch sind von einem Range Officer oder einem
Helfer zu überwachen.
W 1.05 Beschaffenheit der Lade- und Entladezonen
Jeder zur Durchführung einer Übung (Stage) genutzte Schießstand muss eine
Lade- und eine Entladezonen enthalten.
Diese sind mit einem Schild: „Ladezone“ bzw. „Entladezone“ zu kennzeichnen.
Wände müssen fensterlos, durchschusssicher bzw. rückprallsicher sein.
Ablagetische und Gewehrständer sind in ausreichender Zahl bereitzustellen.
Für Perkussionsrevolver müssen die Ablagetische so beschaffen sein, dass
darauf ausreichend Platz für die zum Laden benötigten Gegenstände vorhanden ist.
Die sichere Richtung, in der die Waffen mit der Mündung gehalten werden
dürfen, ist eindeutig zu kennzeichnen.
Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung
aufhalten kann.
W 1.06 Sicherheitszone, Präsentationszone, und ihre Beschaffenheit
Sicherheitszonen und Präsentationszonen sind abgegrenzte Bereiche innerhalb
des Waffentragebereichs einer Schießstätte. Sie sind in Richtung Seiten- oder
Rückwand des Standes anzulegen. Sie sind mit einem Schild: „Sicherheitszone
bzw. Präsentationszone“ zu kennzeichnen. Die sichere Richtung, in die Waffen mit der Mündung gehalten werden dürfen, ist eindeutig zu kennzeichnen.
Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung
aufhalten kann. Seiten- bzw. Rückwände müssen durchschusssicher bzw.
rückprallsicher sein. Innerhalb dieser Zonen dürfen die ungeladenen Waffen
aus dem Transportbehältnis ausgepackt und vor Verlassen des Waffentragebereichs, in den selben verstaut werden. In der Sicherheitszone können Waffen
präsentiert, gereinigt und zerlegt werden.
In den Sicherheitszonen sind Ablagetische und Gewehrständer in ausreichender Zahl bereitzustellen. Hantieren mit Munition in einer Sicherheits- oder
Präsentationszone führt zur Match-Disqualifikation.
W-2-
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W 1.07 Zuschauerbereich
Je nach Beschaffenheit des Schießstandes kann wartenden Teilnehmern oder
Zuschauern gestattet werden, sich auf dem Schießstand aufzuhalten, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Sie tragen einen Augen- und Gehörschutz.
2. Sie halten sich hinter oder in deutlichem seitlichem Abstand von der
Lade- und Entladezone auf.
3. Sie halten sich in einem Mindestabstand von 5 Metern hinter der Startposition der Schützen auf.
4. Sie stören weder den Ablauf noch die Sicherheit der Übungen oder
durch lautes Reden.
5. Wenn der Zuschauerbereich als solcher gekennzeichnet ist.
W 1.08 Schützenstand
Der Schützenstand ist die vorgeschrieben Position von dem aus der Schütze in
der vorgeschriebenen Anschlagsart auf die vorgesehenen Scheiben schießt.
W 1.09 Fallenlassen von Munition
Während einer Übung vom Teilnehmer fallen gelassene Patronen dürfen erst
nach Beendigung des Durchganges wieder aufgehoben werden. Die fallen gelassenen Patronen können während des Durchganges durch am Körper des
Teilnehmers getragene Munition ersetzt werden.
W 1.10 Sicherheit beim Verlassen der Schießposition
Wird während eines Übung ein Positionswechsel mit einer Waffe in der Hand
vorgenommen, muss:
• bei der Büchse der Verschluss geöffnet oder das Patronenlager leer
sein.
• bei der Flinte der Verschluss offen und die Patronenlager leer sein.
• Revolver sind vor dem Positionswechsel zu holstern, der Hammer ruht
auf einer leeren Kammer oder abgeschossenen Hülse.
W 1.11 „Nicht bereit“
Ist ein Schütze auf die Frage „Sind Sie bereit?“ - „Are you ready?“ nicht bereit, muss er auf die Frage des Schießleiters sofort, mit „Nein“ oder „Nicht
bereit“ – „Not ready“ antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine
Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen.
W 1.12 „Stop“
Der verantwortliche Range Officer kann den Befehl „Stop“ zu jeder Zeit während des Parcours geben. Der Teilnehmer muss daraufhin sofort das Feuer
einstellen, stehen bleiben und auf weitere Anweisungen des Range Officers
warten.
W-3-
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W 1.13 Herstellen der Standsicherheit
Die Waffen sind vollständig zu entladen. Langwaffen sind mit geöffnetem
Verschluss und der Mündung senkrecht nach oben zu halten. Die Revolver
sind nach dem Entladen zu holstern. Der Range Officer bzw. ein Helfer hat
dies zu kontrollieren
W 1.14 Standfreigabe bei Sicherheit
Niemand darf die Schießbahn betreten oder verlassen, bevor nicht die Standaufsicht das Kommando „Sicherheit Vorhanden“ oder „Range is clear“ gegeben hat.
Erst dann darf zum Auswerten vorgetreten werden. Nach dem Auswerten begibt sich der Teilnehmer unverzüglich mit allen verwendeten Waffen in die
Entladezone. Der letzte Helfer, der den Stand nach Aufstellen der Ziele verlässt, meldet dem Range-Officer, dass sich niemand mehr vor der Startposition
befindet. Der Range-Officer hat diese Meldung zu überprüfen. Nachdem sichergestellt ist, dass sich keine Person vor der Startlinie befindet, kann der
nächste Schütze zur Bereit-Position aufgefordert werden.
W 1.15 Probeschießen
Ein Probeschießen ist nicht erlaubt.
W 1.16 Waffen- und Munitionsstörungen
Oben genannte Störungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Schützen. Die
Zeitnahme wird nicht unterbrochen, wenn der Schütze versucht, unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften die Störung zu beheben.
Kann der Schütze die Störung nicht beheben, sorgt der RO dafür, dass die
Waffe unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften gesichert wird.
Der Schütze kann die Stage mit den verbleibenden Waffen in der vorgeschriebenen Weise fortsetzen.
In keinem Fall darf der Schütze mit der defekten Waffe seine Position verlassen.
Der Schütze kann das Match mit der reparierten oder einer anderen Waffe
fortsetzen.
Wird bei Perkussionsrevolvern eine Treibladung nicht gezündet, obwohl das
Zündhütchen gezündet hat, muss die Waffe mindestens 10 Sekunden auf den
Kugelfang gerichtet bleiben. Danach wird durch erneutes Zünden versucht die
Ladung zu zünden. Schlägt dieser Versuch fehl, wird die Waffe durch den RO
in geeigneter Weise gesichert. Der Schütze kann die Stage mit den verbleibenden Waffen in der vorgeschriebenen Weise fortsetzen.
W 1.17 Fehlladung
Eine Fehlladung darf nach Anmeldung bei der Standaufsicht auf den Kugelfang geschossen werden, ohne dass der Schuss gewertet wird.
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W 1.18 Versagen von technischem Schiessstandmaterial
Der Schütze darf die Übung wiederholen, wenn durch technisches Versagen
von Schießstandeinrichtungen oder Zeitmessgeräten kein vollständiges Resultat ermittelt werden konnte.
W 1.19 Versagen der persönlichen Ausrüstung
Das Versagen der persönlichen Ausrüstung des Schützen berechtigt nicht zu
einem Neustart.
W 1.20 Schutzbrillen - Gehörschutz
Das Tragen einer Schutzbrille und eines Gehörschutzes ist für alle Teilnehmer
und Zuschauer während des Aufenthalts auf einem Schießstand Pflicht.
W 1.21 „Sweeping“
Als „Sweeping“ bezeichnet man das Überstreichen einer dritten Person mit der
Mündung einer geladenen oder ungeladenen Waffe. Es ist verboten und wird
entsprechend W 6.12.4 und W 6.12.5 bestraft.
W 1.22 Zwei geladene Waffen
Es nicht gestattet, gleichzeitig zwei fertiggeladene Waffen in den Händen zu
halten.
W 1.23 Sicherheitswinkel
Bei Schießübungen, bei denen mehrere Teilnehmer gleichzeitig von einer gemeinsamen Feuerlinie schießen müssen, darf die Mündung der Waffe nur bis
45 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder gegen die Standrichtung
gerichtet werden.
Bei Schießübungen, die nur von einem Teilnehmer absolviert werden und bei
denen nicht gleichzeitig auf demselben Schießstand andere Schießübungen
geschossen werden, darf die Mündung der Waffe nur bis 85 Grad bezogen auf
die Geschossfangmitte oder gegen die Standrichtung gerichtet werden.
W 1.24 Beim Umgang mit Schwarzpulver sind Rauchen und offenes Feuer für
Schützen und Zuschauer verboten. Mobiltelefone müssen aufgrund ihrer elektrostatischen Wirkung ausgeschaltet bleiben. Es gelten die allgemeinen Regeln
des BDS Sporthandbuches Perkussion/Schwarzpulver.
W 1.25 Grundlegende Sicherheitsbestimmungen
Niemals darf sich eine Person vor der Mündung einer geladenen oder unterladenen Waffe befinden. Übungsbestimmungen dürfen niemals eine Waffenhandhabung verlangen, durch die Personen in Gefahr gebracht werden können.
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W 2 Technische Vorschriften, Waffen, Anschlagsarten, Zubehör und Bekleidung
W 2.01 Art der benötigten Waffen für Hauptwettbewerbe
W 2.01.1 Revolver
Disziplin 1890er
Zwei Single Action Revolver mit werksmäßig starrer Visiereinrichtung.
Mindestkaliber: .38/.357 /Höchstkaliber: .45 (siehe auch Ziffer W 8.01.1)
Disziplin 1880er
Zwei Single Action Revolver, bis Modelljahr 1890 und originalgetreue Nachbauten.
Mindestkaliber: .40 (.38/40) / Höchstkaliber: .45 und Einführungsjahr der Patrone vor 1890 (siehe auch Ziffer W 8.01.1)
Disziplin 1870er
Zwei Perkussion Revolver, bis Modelljahr 1870 und originalgetreue Nachbauten (siehe auch Ziffer W 8.01.1).
Mindestkaliber: .36 / Höchstkaliber: .45
Revolver allgemein:
Die Griffe der Revolver müssen in Ihrer Form dem Original entsprechen.
Die Lauflänge muss mindestens 3 Inch (76mm) betragen.
Die Visierungen müssen dem Original entsprechen.
W 2.01.2 Büchse
Disziplin 1890er
Eine Lever- oder Slide-Action Büchse mit Röhrenmagazin und außen liegendem Hammer. Magazinkapazität minimal 10 Patronen.
Mindestkaliber: .38/.357 / Höchstkaliber: .45 (siehe auch Ziffer W 8.01.2)
Disziplin 1880er
Eine Lever- oder Slide-Action Büchse mit Röhrenmagazin, bis Modelljahr
1894 und deren originalgetreue Nachbauten. Magazinkapazität minimal 10
Patronen (siehe auch Ziffer W 8.01.2).
Mindestkaliber: .40 / Höchstkaliber: .45 und Einführungsjahr der Patrone vor
1890.
Disziplin 1870er
Eine Lever- oder Slide-Action Büchse mit Röhrenmagazin, bis Modelljahr
1873 und deren originalgetreue Nachbauten. Magazinkapazität minimal 10
Patronen.
Mindestkaliber: .44 / Höchstkaliber: .45 und Einführungsjahr der Patrone vor
1880 (siehe auch Ziffer W 8.01.2).
Büchsen allgemein:
Die Visierung muss dem Original entsprechen.
Historische Diopter und Tunnelkorne sind zugelassen.
Die Schaftform muss dem Original entsprechen.
Das Umwickeln des Repetierbügels mit Leder ist gestattet.
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W 2.01.3 Flinte
Disziplin 1890er
Querflinten mit Doppelabzug ohne automatische Ejektoren sowie Repetierflinten bis Modelljahr 1897 und deren originalgetreue Nachbauten.
Mindestkaliber: 20, Höchstkaliber: 12
Disziplin 1880er
Hahndoppelflinten mit Doppelabzug ohne automatische Ejektoren sowie Repetierflinten bis Modelljahr 1887 und deren originalgetreue Nachbauten.
Mindestkaliber: 16, Höchstkaliber: 12
Disziplin 1870er
Hahndoppelflinten mit Doppelabzug ohne automatische Ejektoren.
Mindestkaliber: 16, Höchstkaliber: 12
Flinten allgemein
Mindestlauflänge: 18 Inch (45,7 cm)
Als Visierung ist nur ein Korn in handelsüblicher Ausführung zugelassen
(keine Kunststoffleuchtkorne).Eine Visierkimme darf nicht vorhanden sein.
Gummischaftkappen sind zulässig.
W 2.02 Waffen für Nebenwettbewerbe
Nebenwettbewerbe können nicht nur für die unter W2.01 beschriebenen Waffen sondern auch für folgende Waffentypen veranstaltet werden:
Einzel- und Mehrladewaffen bis Modelljahr 1899 und deren Nachbauten.
Zugelassen sind alle Zentralfeuerpatronen mit Randhülse bis Einführungsjahr
1899.
Ein- und mehrschüssige Vorderladerwaffen unter Verwendung von Schwarzpulver als Treibladungsmittel.
Für den Umgang mit Vorderladerwaffen gelten die allgemeinen Regeln des
BDS Sporthandbuches Perkussion/Schwarzpulver.
W 2.04 Anschlagsarten
W 2.04.1 Freier Anschlag
Fehlt eine Spezifikation des Anschlags, kann der Schütze in beliebigem Anschlag schießen.
W 2.04.2 „stehend freihändig“
Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen.. Die Waffe kann mit einer oder beiden Händen gehalten
werden, sofern es die Übungsbeschreibung zulässt. Schießarm und Handgelenk dürfen durch Hilfsmittel weder gehalten noch gestützt werden.
W 2.04.3 „kniend“
Beim Kniendschießen muss der Schütze den Boden mit einem oder beiden
Knien berühren. Arme und Gesäß dürfen den Boden nicht berühren.
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W 2.04.4 Einhändiger Anschlag (Revolver)
Beim einhändigen Anschlag kann der Revolver sowohl mit der Schusshand als
auch mit der Nicht- Schusshand gespannt werden. Das Schießen mit der
Nicht-Schusshand darf vom Schützen nicht gefordert werden.
W 2.04.5 Beidhändiger Anschlag (Revolver)
Beim beidhändigen Anschlag kann der Revolver mit der Nicht- Schusshand
gespannt und unterstützt werden. Nach den Spannvorgang ist die zweite Hand
deutlich (min. 30 cm) von der Waffe fernzuhalten.
W 2.04.6 Schießen im liegenden Anschlag
Beim BDS-Western-Schießen ist Schießen im liegenden Anschlag grundsätzlich nicht zulässig.
W 2.05 Deutschüsse
Ungezielte oder Deutschüsse sind nicht erlaubt und werden mit einer StageDisqualifikation geahndet.
W 2.06. Bereit-Position
Als Bereit-Position wird die Haltung bezeichnet, bei der sich die Waffen im
Holster oder in einer anderen vorgeschriebenen Lage befinden und die Hände
des Schützen sich in der vorgeschriebenen Ausgangsstellung befinden. Bewegungen zur Waffe, vor dem Startsignal, sind unzulässig. Zuwiderhandlung
wird mit einem Ablauffehler geahndet.
W 2.07. Zubehör
W 2.07.1 Holster
Für die Disziplin 1890er sind Holster im Western-Stil, ohne Anspruch auf
Authentizität, zugelassen.
Für die Disziplin 1880er und 1870er sind Holster im originalgetreuen Stil des
amerikanischen Westen vor 1900 bzw. 1880 erforderlich.
Jeder Teilnehmer benötigt einen Gürtel, mit zwei daran befestigten Holstern,
in denen die Revolver sicher gehalten werden. Schulterholster sind verboten.
Die Holster müssen in einem Mindestabstand von je einer Faustbreite links
und rechts vom Bauchnabel platziert sein.
Für Holster und Gürtel sind zeitgenössische Materialien, wie Leder oder
Canvas-Gewebe vorgeschrieben.
Auf der Seite der Nicht- Schusshand kann ein Holster benutzt werden, das das
Tragen des Revolvers mit dem Griff nach vorn gestattet. Der Tragewinkel dieses Holsters darf höchstens 30°, bezogen auf die vertikale Achse, betragen.
Diese Holster sind so zu tragen, dass mit einer leichten Körperdrehung in
Richtung Kugelfang beim Ziehen der Waffe ein Freikommen der Mündung
innerhalb von 85° Regel sichergestellt ist. Diese Körperdrehung ist vorgeschrieben für alle Nutzer dieser Trageweise. Die Range-Officer sind angewiesen, in jedem Briefing besonders darauf hinzuweisen.
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W 2.07.2 Patronengürtel und Halter
Der Holster-Gürtel kann mit einer beliebigen Anzahl von Halteschlaufen für
Patronen versehen sein.
Zusätzlich ist das Tragen eines weiteren Patronengürtels erlaubt. An diesem
Patronengürtel kann eine beliebige Anzahl von Schlaufen für Kurzwaffen- und
Schrotpatronen vorhanden sein.
Dieser Gürtel muss auf oder unterhalb des Bauchnabels getragen werden und
darf das sichere Ziehen der Kurzwaffen nicht beeinträchtigen. Die Aufnahme
der Patronen darf nicht vom Körper abstehen.
In den Disziplinen 1870er / 1880er dürfen die Schrotpatronen nur in Einzelschlaufen gehalten werden.
Das Tragen von Patronenhaltern an Armen, Beinen und Hosenträgern oder
von entsprechenden Vorrichtungen an der Waffe ist verboten.
Das Tragen von Munition in der Hand, im Mund oder in anderen Körperöffnungen ist verboten.
W 2.07.3 Kleidungsordnung
Das BDS-Westernschießen ist eine Sportart die sich an dem historischen Hintergrund der Pionierzeit der zweiten Hälfte des 1900 Jahrhunderts im amerikanischen Westen orientiert.
Das Tragen von stilgerechter Kleidung und Schuhwerk, die für den amerikanischen Westen des ausgehenden 19. Jahrhunderts typisch waren, sind für alle
Teilnehmer bei offiziellen Veranstaltungen des BDS vorgeschrieben.
Dies gilt für die Teilnahme am Wettkampf sowie für alle offiziellen Zeremonien der Veranstaltung einschließlich der Siegerehrungen.
Für alle männlichen Teilnehmer ist das Tragen einer stilgerechten Kopfbedeckung Pflicht.
Die Bekleidungsvorschriften müssen in einer Wettkampfausschreibung eindeutig und verbindlich gefordert werden.
W 2.07.4 Nicht zugelassene Bekleidung und Ausrüstung
1. Ausrüstungsgegenstände aus Nylon, Plastik, etc.
2. Moderne Schießhandschuhe
3. Kurzärmelige Hemden, T-Shirts
4. Moderne oder mit Federbändern geschmückte Hüte
5. Designer Jeans
6. Baseball Mützen
7. Tennis-, Lauf-, Jogging-, Aerobic- und Wanderschuhe
8. Kleidung mit Werbeaufdrucken, Logos, Stickern etc..
9. Armbanduhren in den Disziplinen 1870er und 1880
W 2.07.5 Jacken + Mäntel
Jacken und Mäntel, die von Teilnehmern getragen werden, müssen, soweit sie
die am Gürtel getragenen Revolver bedecken, während der Absolvierung der
Schießübungen ausgezogen werden.
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W 2.08 Sicherheit- und Regeltest
Alle Teilnehmer von BDS Wettbewerben oberhalb der Vereinsebene müssen
den Sicherheits- und Regeltest erfolgreich abgelegt haben. Sie müssen den
nummerierten BDS-Westernstern in der offiziell ausgegebenen Form sichtbar
an der Oberbekleidung tragen.
Das Tragen anderer Abzeichen an der Oberbekleidung während der aktiven
Teilnahme an den Wettbewerben ist nicht gestattet.
Die Teilnahme von Nicht- BDS Mitgliedern regelt der Veranstalter.
W 3 Offizielle Personen einer Westernveranstaltung
Beim BDS-Western-Schießen werden folgende offizielle Personen namentlich
genannt:
W 3.01 Match Director
Er hat die Entscheidungsgewalt in allen Angelegenheiten, die den Schießstand
und die Organisation der Veranstaltung betreffen.
W 3.02 Range Master
Er ist hinsichtlich der Regelauslegung, der Verhängung von Strafen und der
Einteilung der Range Officer entscheidungsbefugt. Er ist verantwortlich für
die Planung und den Aufbau der Stages.
W 3.03 Range Officer
Er ist auf dem jeweiligen Stand die verantwortliche Aufsichtsperson.
Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Sind mehrere Range Officer gleichzeitig auf einem Stand, ist einer von diesen
vom Range Master als Chief Range Officer zu benennen. Diesem obliegt die
Leitung des Schießbetriebes.
Werden Vorderladerwaffen verwendet, muss mindestens ein Range Officer
auf der Stage im Besitz einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz sein.
W 4. Wettbewerbsausschreibung
Neben den üblichen Angaben in Ausschreibungen für Schießsportveranstaltungen, sind folgende Angaben für die Ausschreibung einer BDS-WesternSchießveranstaltung vorgeschrieben:
Der Waffentragebereich der Schießstätte, in der das Führen von Schusswaffen
erlaubt ist.
Die verbindlichen Bekleidungsvorschriften.
Art und Anzahl der Stages für den Hauptwettbewerb (Main Match).
Art und Anzahl der Ziele für jede der drei Waffenarten für das Hauptmatch
Besondere Munitionsvorschriften (verwendbare Kaliber, Geschosse u. Schrotvorladung)
Verpflichtung jedes Teilnehmers beim Abkleben oder Wiederaufstellen von
Zielen oder bei der Auswertung (wenn vorgesehen).
Schießstättenspezifische Sicherheitsvorschriften.
W - 10 -
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Beschreibung für den oder die Nebenwettbewerbe (Side Matches).
Die Beschreibung der Stages, kann erst am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden.
W 5 Ziele – Wertung
W 5.01 Ziele
W 5.01.1 Metallklappziele beim Hauptwettbewerb (Main Matches)
Bei Verwendung von Metallklappscheiben ist sicher zu stellen, dass eine Mindestschussentfernung von 7 m zum Ziel eingehalten wird. Stahlziele müssen
mit einem Splitterschutz versehen werden. Durchgebogene oder in der Oberfläche stark aufgekraterte Metallscheiben sind unverzüglich auszutauschen.
Nicht bewegliche Metallteile (Sockel) müssen mit rückprallsicherem Material
abgedeckt werden.
Für das Beschießen mit den Revolvern sind große und kleine IPSC Classic
Popper (siehe Regelteil IPSC Schießen) und Klapp- und Pendelziele mit runden oder quadratischen Platten von einem Durchmesser bzw. mit einer Kantenlänge von 20cm bis 40cm zugelassen.
Von den vorgesehenen Schießpositionen sind diese in Zielgruppen wie folgt
anzuordnen:
1. für Revolver zwischen 7 und 15 m Distanz
2. für Flinten zwischen 7 und 15 m Distanz
3. für Büchsen zwischen 15 und 50 m Distanz.
W 5.01.2 Treffer bei Metallscheiben
Als getroffen zählen Metallklappscheiben nur, wenn sie durch einen Treffer
umgeworfen werden. Pendelziele müssen sich deutlich sichtbar bewegen, zur
Trefferbeobachtung sind drei Spotter aus der Posse einzuteilen. Mehrheitlich
angezeigte Wertung gilt.
W 5.01.3 Einstellung der Metallklappziele
Zum Einstellen der Metallklappziele wählt der Veranstalter eine handelsübliche Patrone im Kaliber .38 Special mit 10,2 Gramm Bleigeschoss und eine
Subsonic Schrotpatrone im Kaliber 12/70 mit 24 Gramm Vorlage und 2,4 mm
Schrotstärke. Zum Beschießen der Ziele werden ein Revolver mit 4 ¾“ Lauflänge, eine Büchse und eine Flinte mit Zylinderbohrung mit je 20“ Lauflänge
verwendet.
Die Metallziele sind so einzustellen, dass Sie bei einem Treffer bei Classic
Poppern im gesamten runden Bereich und bei anderen Metallzielen bei Treffern an beliebiger Stelle sicher umgeworfen werden.
Es muss sichergestellt werden, dass kein Ziel durch das Beschießen von
Nachbarzielen umgeworfen werden kann. Sollte es dennoch vorkommen, ist
die „eingesparte“ Patrone in den Kugelfang zu verschießen.
W - 11 -
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W 5.01.4 Kalibrierschuss
Sollten während eines Wettbewerbes Zweifel an der richtigen Einstellung eines Fallzieles bestehen, kann der Wettbewerbsteilnehmer einen gezielten Testschuss unter Verwendung der unter W 5.01.3 beschriebenen Waffen und Munition verlangen.
W 5.01.5 Alternative Ziele
Kunststoffziele, Wurfscheiben, Luftballons und Pappscheiben mit einem
Durchmesser von ca.30cm sind für alle Waffenarten zulässig.
Die IPSC Classic Scheibe ohne Zonenwertung ist für das Beschießen mit Revolvern, Büchsen und Flinte (mit Flintenlaufgeschossen) zugelassen.
W 5.01.6 Ziele bei Nebenwettbewerben
Außer den Zielen der Hauptwettbewerbe können beim Büchsenschießen u.a.
offizielle Ziele des Silhouettenschießens sowohl in halber oder voller Größe
verwendet werden.
Dabei dürfen die Ziele – soweit die für die Schießstätte geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt werden - in den für das Silhouettenschießen vorgesehenen Entfernungen aufgestellt werden.
Bei Wettbewerben mit Langwaffen, die Munition mit einer Mündungsenergie
von mehr als 1500 Joule oder mit einer Mündungsgeschwindigkeit von über
400 m/s verschießen, beträgt die Mindestentfernung bei der Verwendung von
Metallzielen:
1. 50 m, wenn Blei- oder verkupferte Geschossen zugelassen sind
2. 75 m, wenn Mantelgeschosse zugelassen sind
W 5.02 Hauptwettbewerb (Main Match)
Ein offizielles BDS-Western-Schießen, besteht immer aus einem Hauptmatch,
das mindestens vier Stages beinhaltet. Bei einer offiziellen Meisterschaft im
BDS-Western-Schießen muss mindestens die Hälfte aller Stages die Verwendung von vier Waffen erfordern. Übungen, die eine Verwendung nur einer
Waffe erfordern sind unzulässig.
W 5.02.1 Wertung beim Hauptwettbewerb (Main Match)
Jede Stage wird für sich gewertet. Die Addition der Platzziffern der einzelnen
Stages ergibt die Gesamtplatzziffern der Teilnehmer für das Haupt-Match. Der
Teilnehmer mit der geringsten Summe aller Platzziffern ist der Gewinner. Bei
Punktegleichstand entscheidet die kürzere Gesamtzeit.
W 5.02.2 Stagewertung
Mit dem Timer wird die Zeit ermittelt, die ein Teilnehmer zur Absolvierung
einer Stage benötigt. Zu der Schießzeit erhält der Teilnehmer für jedes nicht
umgeschossene Ziel (bei Verwendung von Nicht-Fallzielen, für jedes nicht
getroffene) einen Strafzeitzuschlag von 5 Sekunden.
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Für Ablauffehler und leichte Sicherheitsverstöße werden Strafzeitzuschläge
von 10 Sekunden verhängt Aus der absolvierten Schießzeit und den Strafzeitzuschlägen ergibt sich die Gesamtzeit einer Stage. Sieger einer Stage ist der
Teilnehmer mit der geringsten Gesamtzeit. Er erhält für diese Stage die Platzziffer 1. Der zweitschnellste Teilnehmer erhält die Platzziffer 2 usw. Teilnehmer, die eine Stage-Disqualifikation erhalten oder die Stage nicht ordnungsgemäß beendet haben, erhalten für diese die schlechteste Platzziffer. (Zeitvergabe von 999 Sekunden in der Auswertung)
W 5.02.3 Vom Match disqualifizierte Teilnehmer
Teilnehmer, die während einer BDS-Western-Veranstaltung vom HauptMatch disqualifiziert werden, sind aus der Wertung zu streichen.
W 5.02.4 Wettkampfwertung
Es wird immer eine Gesamtwertung für alle Teilnehmer und Disziplinen erstellt.
Aus der Gesamtwertung wird die Wertung in den einzelnen Wertungsklassen
und Disziplinen erstellt. Eine Prämierung der Teilnehmer erfolgt nur innerhalb
der einzelnen Wertungsklassen.
Die Wertungsklassen unterteilen sich:
•
Wertungsklasse (Categorie) 1890
(Maßgebend für die Einteilung in die Wertungsklassen ist das Alter am
ersten Wettkampftag.)
Woman
Traditional
16 – 48 Jahre
Forty-Niners
49 – 59 Jahre
Senior
60 – 69 Jahre
Elder Statesmen
ab 70 Jahre
• Wertungsklassen (Categories) 1870 / 1880
In diesen Wertungsklassen gibt es nur eine Gesamtwertung ohne weitere
Unterteilungen.
W 5.02.5 Wertung von Zusatzklassen
Dem Veranstalter steht es frei, Zusatzwertungen für z.B. einen OverallMatch-Sieger, den jeweiligen Sieger einer Stage oder eine Prämierung für einen „Clean Run“ (Schütze hat das gesamte Match ohne Fehlschüsse absolviert) auszuschreiben.
W 5.03.1 Wertung bei Nebenwettbewerben (Side Matches)
Für Nebenwettbewerbe wird jeweils eine separate Wertung erstellt.
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W 6 Disziplinen und Ablauf beim Hauptwettbewerb (Main Match)
W 6.01 Disziplinen beim BDS Westernschiessen
W 6.01.1 Disziplin 1890er
Waffen:
2 Single Action Revolver mit werksmäßig starrer Visierung
1 Lever- oder Slide-Action-Büchse
1 Querflinte oder 1 Repetierflinte bis Modelljahr 1897
Kaliber:
Kugelpatronen, Minimum Kaliber .38/ .357
Schrotpatronen, Minimum Kaliber 20/70
Munition:
Fabrik- od. wiedergeladene Kugelpatronen mit Nitropulverladung.
Schrotpatronen, nur Fabrikmunition. Manipulation der Patronen
verboten.
Anschlag:
Beidhändiger Anschlag ist erlaubt.
Es darf nur mit einem Revolver zur gleichen Zeit geschossen
werden
Holster:
Im Western-Style ohne Anspruch auf Authentizität
Outfit:
Im Western-Style ohne Anspruch auf Authentizität
W 6.01.2 Disziplin 1880er
Waffen:
2 Single Action Revolver, Modeljahr bis 1890
1 Lever- oder Slide-Action-Büchse bis Modeljahr bis 1894
1 Hahndoppelflinte oder 1 Repetierflinte bis Modelljahr 1887
Kaliber:
Kugelpatronen, Minimum Kal. .40 (.38/40) u. Einführungsjahr
der Patrone vor 1890
Schrotpatronen, Minimum Kaliber 16/65
Munition:
Fabrik- od. wiedergeladene Munition mit Schwarzpulverladung
sofern der genutzte Schießstand keine Zulassung für Schwarzpulver hat, kann diese Disziplin auch mit mit Nitropulver geladener Munition geschossen werden.
Anschlag:
Einhändiger Anschlag ist vorgeschrieben.
Es darf nur mit einem Revolver zur gleichen Zeit geschossen
werden.
Holster:
Originalgetreu im Western-Style vor 1900
Outfit:
Originalgetreu im Western-Style vor 1900, gemäß Outfit Liste.
W 6.01.3 Disziplin 1870er
Waffen:
2 Perkussions Revolver, Modeljahr bis 1870
1 Lever Action Büchse , Modeljahr bis 1873
1 Hahndoppelflinte
Kaliber:
Revolvern, Minimum Kaliber .36
Büchse, Minimum Kaliber .44 und Einführungsjahr der Patrone
bis 1880
Flinte, Minimum Kaliber 16 GA
Munition:
Patronenmunition mit Schwarzpulverladung
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Revolver werden mit losem Schwarzpulver oder Papierpatronen
geladen.
Anschlag:
Holster:
Outfit:
Einhändiger Anschlag ist vorgeschrieben.
Es darf nur mit einem Revolver zur gleichen Zeit geschossen
werden.
Originalgetreu im Western-Style vor 1880
Originalgetreu im Western-Style vor 1880, gemäß Outfit Liste.
W 6.02 Grundsätzliches zu allen Schießübungen beim BDS-WesternSchießen
Übungsaufbauten, Ziele und Übungsabläufe dienen nur dem sportlichen Wettstreit.
BDS-Western-Schießveranstaltungen und einzelne Stages dürfen nicht mit
Namen belegt werden, die zu Missverständnissen über den Charakter des BDS
Westernschießens führen.
Es ist verboten, Übungsanforderungen oder Aufbauten zu verlangen oder zu
verwenden, die als kampfmäßiges Schießen oder Verteidigungsschießen interpretiert werden können.
Dazu zählen die Auforderung an die Teilnehmer während einer Übung bestimmte Ausrufe zu tätigen oder die Verwendung von nicht transparenten
Sichtblenden, die beim Betrachter den Eindruck von Gebäuden hervorrufen
könnten.
Jede Stage muss nach einem vorgeschriebenen Ablauf absolviert werden.
Pro Stage kann, vor Abgabe des ersten Schusses, eine spielerische Einlage
gefordert werden, diese darf jedoch den Übungsablauf nicht dominieren und
keine Kampfsituation simulieren.
Es ist darauf zu achten, dass die Übungsanforderungen den durchschnittlichen
physischen Fähigkeiten der Teilnehmer angepasst sind.
Laufstrecken und die Entfernungen zwischen den Schießpositionen sind auf
das erforderliche Minimum zu beschränken.
W 6.03 Aufbau der Stages des Hauptwettbewerbes
Jede Stage beim BDS-Western-Schießen besteht aus einer bestimmten Anzahl
von Zielgruppen, die für das Beschießen mit einer bestimmten Waffenart vorgesehen sind. Dabei gilt:
1. für das Beschießen mit den Revolvern sind pro Revolver 5 Ziele zu
verwenden.
2. für das Beschießen mit der Flinte sind mindestens 2 oder höchstens 10
Ziele zu verwenden.
3. für das Beschießen mit der Büchse sind mindestens 6 und höchstens 12
Ziele zu verwenden.
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Ist es bei einer Stage gestattet, nicht umgeschossene Ziele zusätzlich mit der
Flinte zu beschießen, dürfen für die Flinte selbst höchstens 8 Ziele verwendet
werden.
Ein Stage-Aufbau muss aus mindestens 10 und darf aus nicht mehr als 32 Zielen bestehen.
W 6.04 Hindernisse
Hindernisse, die übersprungen, überklettert oder überstiegen werden müssen,
sind unzulässig.
W 6.05 Disziplinablauf
W 6.05.1 Fertigmachen und Laden
Der Range Officer ruft den Schützen namentlich oder mit dessen Startnummer
auf. Dieser begibt sich mit den für die Übung erforderlichen Waffen in die
Ladezone und lädt diese nach dem Kommando: „Laden und Fertigmachen“
(„Load and make ready“) unter Aufsicht eines Range Officers in der vorgeschriebenen Weise.
Nach dem Laden sind die Revolver zu holstern und die unterladene Büchse
mit der Mündung senkrecht nach oben zu halten. Die entladene Flinte kann
mit offenem Verschluss mit der Mündung senkrecht nach oben gehalten oder
in einen Gewehrständer in der Ladezone abgestellt werden. Der Schütze hält
sich in der Ladezone bereit, bis er vom Range Officer aufgerufen wird.
W 6.05.2 Der Ladevorgang bei Perkussionsrevolvern
W 6.05.2.1 Einbringen der Treibladung
Zum Einfüllen des Pulvers dürfen Laderöhrchen oder vorgefertigte Papierpatronen verwendet werden. Die Trommel darf zum Laden ausgebaut werden.
Vor oder hinter dem Geschoss muss ein Abdichtmittel geladen werden, um
das gleichzeitige Zünden anderer Kammern zu vermeiden.
W 6.05.2.2. Aufsetzen der Zündhütchen
Alle geladenen Kammern sind mit einem Zündhütchen zu versehen, damit ein
Überspringen des Zündfunkens verhindert wird. Zündhütchen sind erst unmittelbar vor Startbeginn am Ladetisch, bei eingebauter Trommel zu setzen.
W 6.06 Ladezustand der verwendeten Waffen beim Start
W 6.06.1 Revolver
Sieht eine Stage 10 Revolverziele vor, sind beide Revolver mit jeweils 5 Patronen so zu laden, dass sich unter dem entspannten Schlaghahn eine leere
Kammer befindet.
Sieht eine Stage nur 5 Revolverziele vor, darf der Schütze nur einen mit 5 Patronen geladenen Revolver mit sich führen. Der zweite Revolver kann ungeladen mitgetragen werden.
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W 6.06.2 Flinte
Die Flinte darf erst nach dem Startsignal und dem Erreichen der vorgesehenen
Schießpositionen geladen werden. Wird die Flinte erst nach der Verwendung
einer anderen Waffe eingesetzt, ist diese ungeladen, mit geöffnetem Verschluss auf der vorgesehenen Position abzustellen (abzulegen).
Bei Hahnflinten dürfen die Hähne bereits gespannt sein. Wird nach der Flinte
noch mit einer weiteren Waffe geschossen, ist die Flinte nach Abgabe des letzten Schusses zu entladen und mit offenem Verschluss abzustellen (abzulegen).
W 6.06.3 Büchse
Die unterladene Büchse darf erst nach dem Startsignal und dem Erreichen der
vorgesehenen Schießpositionen durchgeladen werden. Wird die Büchse erst
nach Verwendung einer anderen Waffe auf der Stage eingesetzt, ist diese unterladen mit geschlossenem Verschluss auf der vorgesehenen Position abzustellen (abzulegen). Wird nach der Büchse noch mit einer weiteren Waffe geschossen, ist diese nach Abgabe des letzten Schusses zu entladen und mit offenem Verschluss abzustellen (abzulegen).
W 6.07 Startposition und Ablauf beim Start
Der in der Ladezone wartende Schütze wird aufgefordert sich an die Startposition zu begeben. Der Schütze begibt sich mit geholsterten Revolvern und mit
der Mündung nach oben gehaltenen Langwaffen an die Startposition.
Falls erforderlich stellt der Schütze oder ein Range Officer eine oder beide
Langwaffen an der hierfür vorgesehenen Position ab.
Niemals darf eine Langwaffe vor der Schießposition für eine andere Waffe,
der dazugehörenden Zielgruppe oder in der sich daraus ergebenden Schussrichtung abgestellt (abgelegt) werden.
Der Schütze nimmt an der Startposition die Bereit-Position ein. Dann erfolgt
die Frage „Sind Sie bereit?“ („Are you ready?“).
Erfolgt kein Einwand durch den Schützen, wird das Kommando „Achtung“
(„Stand by“) gegeben. Innerhalb von 1 –3 Sekunden erfolgt nun das Startsignal.
Die Zeitmessung erfolgt mit einem Timer. Der letzte Schuss stoppt die Zeitnahme. Es erfolgt die Trefferaufnahme. Der Schütze begibt sich direkt in die
Entladezone.
W 6.08 Nachladen und Wiederbeschießen von Zielen
W 6.08.1 Revolver
Im Rahmen einer Stage ist es verboten, die Revolver nachzuladen. Es sind alle
Patronen abzuschießen und danach die Revolver zu holstern.
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W 6.08.2 Flinten
Werden mehr als zwei Ziele für die Flinte verwendet, ist das Nachladen Bestandteil einer Stage. Repetierflinten dürfen höchstens mit zwei Patronen geladen sein.
Die Übungsbeschreibung kann verlangen, dass der Schütze, solange nicht alle
Ziele getroffen sind, nachzuladen und die Ziele weiter zu beschießen hat. Pro
Stage sind maximal 12 Schuss zulässig.
Die Flinte ist während des Nachladens mit ihrer Mündung immer in eine sichere Richtung zu halten.
Beim Entladen dürfen die Läufe zum Entfernen der Patronenhülsen nach oben
gerichtet werden.
W 6.08.3 Büchsen
Bei der Büchse ist zu unterscheiden zwischen dem Durchladen, dem damit
verbundenen Fertigladen der im Magazin befindlichen Patronen und dem
Nachladen von Patronen ins Magazin. Das Nachladen von Patronen in das
Magazin der Büchse nach dem Startsignal kann vorgeschrieben werden. Pro
Stage sind maximal 12 Büchsenschüsse zulässig. Beim Durchladen und beim
Nachladen ist die Büchsenmündung in eine sichere Richtung zu halten.
W 6.09 Reihenfolge der zu beschießenden Zielgruppen des Hauptwettbewerbes
Die Reihenfolge der Zielgruppen für die vier Waffen ist vom Veranstalter vorzuschreiben. Für Ziele innerhalb einer Zielgruppe kann eine Reihenfolge festgelegt werden. Ein Beschießen von Zielen in der falschen Reihenfolge führt
zur Vergabe von Strafzeiten.
W 6.10 Schießpositionen
Jede Stage besteht aus verschiedenen Schießpositionen, die der Schütze in
einer festgelegten Reihenfolge zu absolvieren hat. Jeder Schießposition ist
eine oder mehrere Zielgruppen zugeordnet.
Das Beschießen von Zielen aus Zielgruppen, die nicht für das Beschießen aus
dieser Position vorgesehen sind, führt zur Vergabe von Strafzeiten.
Ist das Beschießen einer falschen Zielgruppe aus Gründen der Sicherheit oder
damit verbundenen Schäden am Schießstand unzulässig, bricht der Range Officer das Schießen ab.
Die Schießpositionen müssen zweifelsfrei definiert sein.
Holzrahmen sind als Stolperschwelle zu kennzeichnen.
Die Schießpositionen sind so festzulegen, dass ein Schütze nicht gezwungen
wird, sich mit einer geladenen Waffe nach rückwärts - d.h. weg vom Hauptgeschossfang - zu bewegen.
Hat ein Schütze eine Schießposition verlassen, darf er zu keiner der bereits
absolvierten Schießpositionen zurückkehren. Bei Nichtbeachten der Schießpositionen werden Zeitstrafen vergeben.
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W 6.11 Trefferaufnahme
Die Trefferaufnahme und Erfassung der Strafzeiten hat auf der Schießbahn in
Anwesenheit des Schützen zu erfolgen. Der Schütze ist gehalten, die Korrektheit der Trefferaufnahme zu überprüfen und im Anschluss sein Wertungsblatt
abzuzeichnen. Mit Ausnahme von Rechenfehlern darf dann nicht mehr korrigiert werden.
W 6.12 Strafen
W 6.12.1 Fehlschüsse
Fehlschüsse werden mit je 5 Sekunden Strafzeit belegt.
W 6.12.2 Ablauffehler (wird als MSV gewertet)
Ein Ablauffehler wird bei Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Übungsablaufes vergeben und mit 10 Sekunden Strafzeitzuschlag belegt.
Es darf pro Schütze und Stage nur ein Ablauffehler gewertet werden.
W 6.12.3 Sicherheitsverstöße (Minor Safety Violation = MSV)
Geringe Sicherheitsverstöße werden mit 10 Sekunden Strafzeitzuschlag belegt, bei:
1. Beschießen von Zielen aus einer falschen Schießposition ohne Sicherheitsverstoß
2. Mitführen einer Langwaffe über die zum Abstellen / Ablegen vorgesehene Position hinaus.
3. Ziehen der Revolver vor Erreichen der vorgesehenen Schießposition
4. Umfallen einer abgestellten, ungeladenen, offenen Langwaffe innerhalb der 85° Regel
5. Abstellen einer Langwaffe mit geschlossenem Verschluss oder mit einer Hülse im Patronenlager oder mit einer Patrone im Magazin oder
Zubringer.
6. Laden der Langwaffe mit mehr als der vorgegebenen Patronenzahl.
7. Aufheben fallen gelassener Munition während der laufenden Stage.
8. Positionswechsel mit nicht geholstertem(n) Revolver(n)
9. Patrone im Magazin oder Zubringer der Büchse am Ende der Stage.
W 6.12.4 Stage-Disqualifikation (SDQ)
Eine Stage-Disqualifikation wird verhängt für:
1.
2.
3.
4.
Patrone im Patronenlager der Langwaffe vor dem Startsignal.
Revolver wurde geladen / gespannt geholstert.
Fallenlassen einer ungeladenen Waffe.
Unbeabsichtigte Schussabgabe / Geschosseinschlag innerhalb von 1,5
bis 3 Meter vor den Schützen.
5. Ablegen oder holstern einer fertiggeladenen Waffe.
6. Positionswechsel mit fertiggeladener Langwaffe.
7. Unsichere Waffenhandhabung, Deutschuss etc.
W - 19 -
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8. Gebrauch einer unzulässigen oder unzulässig modifizierten Waffe.
9. Verstoß gegen die 85° Regel ohne Sweeping.
10. Sweeping mit ungeladener Waffe.
11. Das Durchladen der Büchse vor Erreichen der vorgesehenen Schießposition
12. Beschießen von Zielen aus einer falschen Schießposition mit Sicherheitsverstoß.
Eine Stage-Disqualifikation bedeutet, dass der Schütze für diese Stage keine
Wertung erhält. (Zeitvergabe von 999 Sekunden in der Auswertung und somit
die schlechteste Platzziffer)
W 6.12.5 Match-Disqualifikation (MDQ)
Eine Match-Disqualifikation wird verhängt für:
1. Laden einer Waffe außerhalb der Ladezone.
2. Fallenlassen einer geladenen Waffe.
3. Unbeabsichtigte Schussabgabe / Geschosseinschlag näher als 1,5 Meter
vor den Schützen.
4. Sweeping mit geladener Waffe.
5. Hantieren mit Munition innerhalb einer Sicherheitszone.
6. Aufsässiges oder unsportliches Verhalten
7. Schießen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Wahrnehmung störenden Medikamenten.
8. Verwendung von unzulässiger Munition
9. Verwendung von nicht zugelassenem Treibladungspulver oder Zündmitteln.
10. Zwei Stage-DQ in einem Match.
W 6.12.6 „Spirit of the Game“
Wer sich gegenüber seinen Mitbewerbern, durch Umgehung der BDS Regeln
oder einer Stage-Beschreibung, einen Vorteil zu verschaffen sucht oder sonstiges unsportliches Verhalten gegenüber anderen Schützen zeigt, wird mit 30
Strafsekunden bestraft.
W 6.12.7 Teilnehmer mit Handicap
Ist ein Teilnehmer in Folge gesundheitlicher oder körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage, eine Übungsanforderung in der vorgeschriebenen Weise
zu erfüllen, ist ihm zu gewähren, die Übung im Rahmen seiner Möglichkeiten
ohne Strafzeitzuschlag zu absolvieren. Benötigt ein Teilnehmer auf seine Behinderung abgestimmte Ausrüstungsgegenstände oder Waffen, sind diese vom
Match Director nach Prüfung der Sachlage zuzulassen.
W - 20 -
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W 7 Disziplinen und Ablauf beim Nebenwettbewerben (Side Matches)
W 7.01 Nebenwettbewerbe (Side Matches)
Der Veranstalter einer BDS-Western-Schießveranstaltung kann Nebenwettbewerbe veranstalten.
W 7.02 Ablaufsbeschreibung von Nebenwettbewerben (Side Matches)
Der Veranstalter muss vor Beginn eines Nebenwettbewerbes den Übungsablauf bekannt geben.
W 7.03 Feuerlinie (Schützenstand)
Nebenwettbewerbe werden von einer festen Feuerlinie aus geschossen.
W 7.04 Arten von Nebenwettbewerben (Side Matches)
W 7.04.1 Shoot-Off
Dabei schießen jeweils zwei Personen von einer gemeinsamen Feuerlinie auf
jeweils eine bestimmte Zielgruppe. Wer seine Zielgruppe zuerst vollständig
umgeschossen oder getroffen hat, ist der Sieger und kommt eine Runde weiter.
W 7.04.2Posse-Shoot
Mannschaftspräzisionsschießen von einer festen Feuerlinie.
Hierbei ist es nicht erlaubt, geladene Revolver vor dem Start zu holstern.
Eine Mannschaft besteht aus mehreren Schützen. Eine bestimmte Anzahl von
Zielen ist in einer vorgegeben Zeit, oder bei Zeitnahme des letzten Schusses,
zu beschießen. Entfernung nach den örtlichen Gegebenheiten. Ziele entsprechend der Sportordnung des BDS Western Schießen, IPSC Schießen oder Silhouettenschießen.
W 7.04.3Long-Range-Rifle
Büchsenpräzisionsschießen auf mindestens 50m. Weitere Entfernungen nach
örtlichen Gegebenheiten. Eine bestimmte Anzahl von Zielen ist in einer vorgegeben Zeit, oder bei Zeitnahme des letzten Schusses, zu beschießen. Entfernung nach den örtlichen Gegebenheiten. Ziele entsprechend der Sportordnung des BDS Western Schießens, IPSC Schießens oder Silhouettenschießens.
W 7.04.4 Speed-Shoot
Zeitschießen mit Büchse, Flinte oder Revolver.
Unter Zeitnahme des letzten Schusses ist eine bestimmte Anzahl von Zielen
zu beschießen. Entfernung nach den örtlichen Gegebenheiten.
Ziele entsprechend der Sportordnung des BDS Western Schießens, IPSC
Schießens oder Silhouettenschießens.
W 8 MUNITION
W - 21 -
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W 8.01 Munition für Hauptwettbewerbe
W 8.01.1 Revolverpatronen
Das Mindestkaliber beträgt bei der:
Disziplin 1890er = .38/.357
Disziplin 1880er = .40 und Einführungsjahr der Patrone vor 1890
Disziplin 1870er = .36 (Perkussion)
Das Höchstkaliber beträgt bei der:
Disziplin 1890er = .45
Disziplin 1880er = .45 und Einführungsjahr der Patrone vor 1890
Disziplin 1870er = .45 (Perkussion)
Zugelassen sind Revolverpatronen entsprechend der Bekanntmachung der
Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition im Bundesanzeiger vom
10.Januar 2000 und zusätzlich die Patronen .44/40 Winchester (.44 WCF) und
.38/40 Winchester (.38 WCF). Die Bewegungsenergie der Geschosse darf
1500 Joule nicht überschreiten.
Zugelassen sind fabrik- oder wiedergeladene Patronen mit Bleigeschossen
oder galvanisch verkupferten bzw. beschichtete Geschossen, die aus den
Kurzwaffen des Teilnehmers eine Mündungsgeschwindigkeit von 305
m/s=1000 fps nicht überschreiten. Spitz-,Teil- und Vollmantelgeschosse sind
nicht zugelassen.
In Perkussionsrevolvern dürfen nur Geschosse aus Blei oder einer Bleilegierung verwendet werden.
W 8.01.2 Büchsenpatronen
Das Mindestkaliber beträgt bei der:
Disziplin 1890er = .38/.357
Disziplin 1880er = .40 (38/40) und Einführungsjahr der Patrone vor 1890
Disziplin 1870er = .44 und Einführungsjahr der Patrone vor 1880
Das Höchstkaliber beträgt bei der:
Disziplin 1890er = .45
Disziplin 1880er = .45 und Einführungsjahr der Patrone vor 1890
Disziplin 1870er = .45 und Einführungsjahr der Patrone vor 1880
Zugelassen sind Revolverpatronen entsprechend der Bekanntmachung der
Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition im Bundesanzeiger vom
10.Januar 2000 und zusätzlich die Patronen .44/40 Winchester (.44 WCF) und
.38/40 Winchester (.38 WCF). Die Bewegungsenergie der Geschosse darf
1500 Joule nicht überschreiten.
Zugelassen sind fabrik- oder wiedergeladene Patronen mit Bleigeschossen
oder galvanisch verkupferten bzw. beschichtete Geschossen, die aus der Büchse des Teilnehmers eine Mündungsgeschwindigkeit von 426 m/s = 1400 fps
nicht überschreiten. Spitz-, Teil- und Vollmantelgeschosse sind nicht zugelassen.
W - 22 -
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W 8.01.3 Schrotpatronen
Kaliber:
Disziplin 1890er = mindestens 20, höchstens 12
Disziplin 1880er = mindestens 16, höchstens 12
Disziplin 1870er = mindestens 16, höchstens 12
Disziplin 1890er, ausschließlich fabrikmäßig hergestellte Schrotpatronen.
Disziplin 1870er u. 1880er, hand- od. fabrikgeladene Schwarzpulverpatronen.
Höchstzulässige Vorladung = 32 g Bleischrot.
Höchstzulässige Schrotkorngröße = 3,2 mm (# 4).
Der Veranstalter kann, Bleischrotvorladung und Schrotstärke begrenzen sowie
die Verwendung von Unterschallschrotpatronen vorschreiben.
Stahlschrot ist nicht zugelassen.
Magnumladungen sind nicht zugelassen.
Manipulation von Fabrikpatronen in jeder Form ist verboten!
W 8.01.4 Treibladung für Perkussionsrevolver
Als Treibladungspulver darf nur fabrikmäßig als Treibladungsmittel hergestelltes Schwarzpulver verwendet werden.
W 8.01.4.3 Zündmittel
Als Zündmittel dürfen nur fabrikmäßig als Zündmittel hergestellte Zündhütchen verwendet werden.
W 8.01.4.2 Transport von Treibladung und Zündmittel
Es gelten die Regeln des BDS Sporthandbuches Perkussion/Schwarzpulver.
W 8.02 Munition für Nebenwettbewerbe
Zugelassen sind Zentralfeuerpatronen mit Randhülsen, die vor 1899 eingeführt
wurden und Schrotpatronen gemäß W.8.01.3.
W 8.03 Munitionskontrolle
W 8.03.1 Auswahl der Schützen zur Munitionskontrolle
Die Kontrolle erfolgt stichprobenweise bei konkretem Verdacht der Verwendung überstarker Munition. Mehrfachkontrollen sind zulässig.
W 8.03.2 Munitionsauswahl zur Munitionskontrolle
Der Schießleiter oder die Standaufsicht wählt zu einem von ihm festgelegten
Zeitpunkt mindestens 6 Testpatronen aus dem Patronenvorrat des Schützen
aus. (Nicht nach der Frage „Sind Sie bereit“)
W 8.03.3 Messung der Mündungsgeschwindigkeit
Von der Testmunition werden mindestens 3 Patronen zur Ermittlung der
Durchschnittsgeschwindigkeit verwandt. Zum Abfeuern der Testmunition ist
die Waffe des Schützen zu verwenden.
W - 23 -
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Sporthandbuch Western
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W 8.03.4 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
Wird die zulässige Geschossgeschwindigkeit überschritten, werden alle ausgewählten Patronen zur Geschwindigkeitsmessung herangezogen. Wird die
zulässige Geschossgeschwindigkeit wieder überschritten, wird der Schütze
disqualifiziert.
W 8.03.5 Munitionswechsel
Wurde von einem Schützen Testmunition genommen, ist ein Munitionswechsel ohne Zustimmung der Standaufsicht nicht zulässig.
W 8.03.6 Messen von Schrotpatronen
Bei den vom Teilnehmer gezogenen Schrotpatronen wird die Vorladung dem
Hülsenkörper entnommen, gemessen und gewogen. Es sind bei pro geprüftem
Teilnehmer und Prüfdurchgang nur zwei Schrotpatronen zu ziehen.
W 8.03.7 Messen der Perkussionsrevolver
Diese sind von der Messung ausgenommen.
W 9 Einsprüche, Proteste und Wettbewerbsgericht
Siehe BDS – Sporthandbuch – allgemeiner Teil A10
W - 24 -
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Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe
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BDS Regeln für das IPSC-Kurzwaffenschießen
Ausgabe Juli 2004
Übersetzung der internationalen Regeln:
Jürgen Tegge
Anpassung an die deutschen waffenrechtlichen und sicherheitstechnischen
Bestimmungen (kursiv):
Friedrich Gepperth
© 2003 International Practical Shooting Confederation / BDS e.V.
Kennziffer
Disziplin
8101 IPSC-Schießen Offene Klasse (siehe Appendix D1)
8102 IPSC-Schießen Standard Klasse Pistole (siehe Appendix D2)
8103 IPSC-Schießen Modifizierte Klasse (siehe Appendix D3)
8104 IPSC-Schießen Production-Klasse (siehe Appendix D4)
8105 IPSC-Schießen Standard Klasse Revolver (siehe Appendix D5)
Zugang zum IPSC-Schießen
Das IPSC-Schießen stellt an das Können eines Schützen und den sicheren
Umgang mit einer Schusswaffe überdurchschnittliche Anforderungen. Daher
verlangt der BDS von am IPSC-Schießen interessierten Schützen den Nachweis des individuellen Schießvermögens und der Regelkunde im Rahmen eines
Sicherheits- und Regeltests.. Weist das Mitglied die entsprechende Befähigung
durch Bestehen dieses Tests nach, erhält es eine Bestätigung des Verbandes,
die in den BDS Ausweis einzufügen ist. Diese Bestätigung ist Voraussetzung
zur Teilnahme an IPSC-Wettbewerben im In- und Ausland.
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Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe
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Kapitel 1 – Parcoursgestaltung
Die folgenden allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung listen die Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die Parcoursbauer als Gestalter des IPSC-Schießsports unterliegen
1.1
Allgemeine Prinzipien
1.1.1 Sicherheit - IPSC Wettbewerbe müssen unter vorschriftsmäßiger Berücksichtigung der Sicherheit gestaltet, aufgebaut und durchgeführt
werden.
1.1.2 Qualität - Der Stellenwert einer IPSC Schießveranstaltung bemisst sich
nach der Qualität der durch die Parcoursgestaltung verlangten Anforderung. Schießübungen müssen in erster Linie die Schießfertigkeiten
eines Teilnehmers und nicht seine körperlichen Fähigkeiten testen.
1.1.3
Ausgewogenheit - Treffsicherheit, Kraft und Schnelligkeit sind
gleichwertige Elemente des IPSC Schießens und werden durch die lateinischen Worte “Diligentia, Vis, Celeritas” (“DVC”) ausgedrückt.
Eine gut ausgewogene Schießübung hängt vor allem von der Art der
Anforderung ab, die der Parcours stellt. Bei Parcoursdesign und Durchführung von IPSC-Schießveranstaltungen müssen jedoch die vorgenannten drei Elemente gleichgewichtig berücksichtigt werden.
1.1.4
Abwechslung - IPSC-Schießanforderungen sollen abwechslungsreich
sein. Während es nicht notwendig ist, für jeden Wettbewerb neue Übungen zu gestalten, darf trotzdem kein bestimmter Parcours so oft
wiederholt werden, dass er zum definierten Maß für IPSC Schießfertigkeit wird.
1.1.5
Freistil - IPSC-Wettbewerbe sind „Freistil“. Den Teilnehmern muss es
gestattet werden, den gestellten Anforderungen in einer Art “Freistil”
zu begegnen und Ziele immer dann zu beschießen, “wie und wann sie
sichtbar” werden. Schießübungen dürfen – ausgenommen der unten
genannten Fälle - keine vorgeschriebenen Magazinwechsel, Schießpositionen oder Anschlagsarten vorschreiben. Jedoch kann ein Teilnehmer durch die Art der Parcoursgestaltung oder durch Errichtung von
Schießrahmen oder anderen physischen Begrenzungen in bestimmte
Schießpositionen und Anschlagsarten gezwungen werden. Freistil bedeutet nicht, dass durch den Aufbau der Übungen das Nachstellen bestimmter konkreter Schusswechselszenarien vorgenommen werden
darf. Dies ist ausdrücklich verboten.
1.1.5.1
Level I und II-Matches müssen die Freistil- oder
Schusszahlbestimmungen nicht strikt erfüllen.
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1.1.5.2
1.1.5.3
Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen vorgeschriebene Magazinwechsel enthalten und bestimmte Schießpositionen und Anschlagsarten vorgeben, jedoch dürfen Magazinwechsel niemals in
anderen Long Courses vorgeschrieben werden.
Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen das Schießen mit der nichtunterstützten
schussstarken oder schussschwachen Hand vorschreiben. Ab dem festgesetzten Zeitpunkt darf dann ausschließlich die vorgeschriebene Hand für den Rest des
Parcours oder der Schussserie benutzt werden.
1.1.6
Schwierigkeitsgrade - IPSC-Schießwettbewerbe haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Keine Schießanforderung oder Zeitvorschrift
kann als zu schwierig abgelehnt werden. Dies gilt nicht für die Anforderungen neben dem eigentlichen Schießen. Diese speziellen Anforderungen müssen dem Unterschied in Größe und Körperbau der Teilnehmer in fairer Weise Rechnung tragen.
1.1.7
Herausforderung - IPSC Wettbewerbe berücksichtigen die Schwierigkeit der Benutzung von Schusswaffen mit vollen Gebrauchsladungen
im dynamischen Schießen. Es muss immer ein Mindestkaliber und ein
Mindestimpuls eingehalten werden, der dieser Herausforderung Rechnung trägt.
1.1.8
Das oben unter 1.1.5 Freistil aufgeführte Gebot wird in Deutschland
entsprechend der waffenrechtlichen Bestimmungen wie folgt eingeschränkt:
Es ist verboten
1. im deutlich erkennbaren Laufen zu schießen
2. ohne genaues Anvisieren des Ziels zu schießen
(Deutschüsse)
3. Parcours so aufzubauen, dass
a) das Schießen aus Deckungen erfolgt,
b) nach der Abgabe des ersten Schusses, Hindernisse überwunden werden,
c) das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele
gefordert wird
d) Ziele aufgestellt werden, deren Verwendung
und deren Position, bei beweglichen Zielen deren Auslösemechanismus und die Position ihres
Erscheinens dem Teilnehmer nicht vor Absolvierung der Übung bekannt gegeben wurden.
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Zuwiderhandlung gegen die Nr. 1. und 2. führen beim ersten Mal zu
einer Verwarnung und im Wiederholungsfall zu einer Matchdisqualifikation des Wettbewerbers.
Zuwiderhandlung gegen die Nr. 3 führt zu einer Aberkennung der
Matchsanktionierung und zu einer sechsmonatigen Sperre für den Verantwortlichen der Veranstaltung. Im Wiederholungsfall kann ein Verbandsausschluss verhängt werden.
1.2
Parcoursarten
IPSC-Schießwettbewerbe können folgende Hauptschießübungen beinhalten:
1.2.1 Allgemeine Parcours:
1.2.1.1
"Short Courses" (Kurze Parcours) dürfen
nicht mehr als 9 Schuss und nicht mehr als 2 Schießpositionen fordern.
1.2.1.2
"Medium Courses" (Mittlere Parcours) dürfen
nicht mehr als 16 Schuss oder mehr als 3 Schießpositionen fordern. Parcoursdesign und- aufbau dürfen nicht
zulassen, dass es möglich ist, mehr als 9 Wertungstreffer von einer einzelnen Schieß- oder Sichtposition abzugeben, oder zulassen, dass ein Teilnehmer eine
Schieß- oder Sichtposition dadurch vollständig auslässt,
dass er alle Ziele aus einer früheren Position beschießt.
1.2.1.3
"Long Courses" (Lange Parcours) dürfen
nicht mehr als 32 Schuss fordern. Parcoursdesign und aufbau dürfen nicht zulassen, dass es möglich ist, mehr
als 9 Wertungstreffer von einer einzelnen Schieß- oder
Sichtposition abzugeben, oder zulassen, dass ein Teilnehmer eine Schieß- oder Sichtposition dadurch vollständig auslässt, dass er alle Ziele aus einer früheren
Position beschießt.
1.2.1.4
Empfohlen ist für einen IPSC Wettbewerb ein Verhältnis von 3 Short Courses zu 2 Medium Courses zu 1
Long Course.
1.2.2 Spezialparcours:
1.2.2.1
"Standardübungen" dürfen nicht mehr als 24 Schuss zur
Absolvierung verlangen. Teilserien dürfen nicht mehr
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1.2.2.2
1.2.2.3
als 6 Schuss verlangen (12 Schuss für eine Teilserie mit
vorgeschriebenem Magazinwechsel).
(nicht anwendbar)
"Classifiers" (Einstufungsübungen) – Parcours, die vom
Regionaldirektoriat und/oder IPSC für Teilnehmer, die
regionale und/oder internationale Einstufung anstreben
möchten, ausgeschrieben werden. Classifier müssen unter Beachtung dieser Regeln aufgebaut und unter strikter
Einhaltung der sie begleitenden Beschreibungen und
Diagramme durchgeführt werden. Ergebnisse müssen
der ausschreibenden Stelle im verlangten Format zugeleitet werden (mit den entsprechenden Gebühren, soweit
diese fällig werden), damit sie anerkannt werden können
1.2.3 Ergänzungsparcours:
1.2.3.1
“Shoot-Off” darf nicht mehr als 9 Schuss zur Absolvierung und einen vorgeschriebenen Magazinwechsel verlangen.
1.3
IPSC Sanktionierung
1.3.1
Matchorganisatoren, die eine Sanktionierung durch die IPSC erreichen
wollen, müssen sich an die allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung und des Parcoursaufbaus, ebenso wie an alle anderen IPSC- Regeln und Vorschriften halten. Schießübungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht sanktioniert und können nicht als
“IPSC-sanktionierte Wettbewerbe” veröffentlicht oder angekündigt
werden.
1.3.2 Der IPSC-Präsident, sein Beauftragter oder ein Vertreter des Weltverbandes können (in dieser Reihenfolge) einem Wettbewerb die Sanktionierung aberkennen. Dies kann immer dann geschehen, wenn seiner
oder ihrer Meinung nach eine Schießveranstaltung dem Zweck oder
dem Geist der Prinzipien der Parcoursgestaltung widerspricht oder eine
der gültigen IPSC-Regeln bricht oder geeignet ist, den IPSC- Schießport in Misskredit zu bringen.
1.3.3
Anforderungen und Empfehlungen zur Level-Einstufung von IPSCSchießveranstaltungen sind im Appendix A1 geregelt.
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Kapitel 2 – Parcoursaufbau & -veränderung
Die nachfolgenden allgemeinen Vorschriften des Parcoursaufbaus listen die
Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die
Schießübungen in IPSC-Wettbewerben unterliegen. Parcoursbauer, die gastgebende Organisation und Offizielle sind an diese Vorschriften gebunden.
2.1
Allgemeine Vorschriften
2.1.1
Der Aufbau - Berücksichtigung der Sicherheit beim Entwurf, dem physischen Aufbau und den festgesetzten Anforderungen für alle Schießübungen liegen in der Verantwortung der gastgebenden Organisation
und sind abhängig von der Zustimmung des Range Masters. Es müssen
alle sinnvollen Anstrengungen unternommen werden, um eine Verletzung von Teilnehmern, Offiziellen oder Zuschauern während des
Wettbewerbs zu vermeiden. Durch die Parcoursgestaltung sollen, wenn
immer möglich, unabsichtlich unsichere Handlungen ausgeschlossen
werden. Bei der Durchführung jeder Schießübung muss berücksichtigt
werden, dass den die Teilnehmer beaufsichtigenden Offiziellen angemessener Zugriffsraum zu schaffen ist.
2.1.2
Sichere Schussrichtungen - Schießübungen müssen immer so entworfen und aufgebaut sein, dass sie die sichere Schussrichtung berücksichtigen. Eine sichere Konstruktion von Zielen und Scheibenrahmen und
die Richtung eventueller Abpraller sind immer zu berücksichtigen.
Größe und Eignung des Kugelfangs und der Seitensicherungen müssen
im Rahmen des Aufbaus festgestellt werden.
2.1.3
Mindestabstände - Wann immer bei einer Schießübung Metallziele
Verwendung finden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Teilnehmer und Offizielle während des Beschießens eine Mindestentfernung von 7 Metern (22.96 feet) zu ihnen einhalten. Wo möglich, soll das durch feste Barrieren sichergestellt werden. Falls die Annäherung an Metallziele durch Charge Lines (Annäherungsbegrenzungslinien) begrenzt werden soll, müssen diese 8 Meter
(26.25 feet) vor dem Ziel eingerichtet werden, so dass der Teilnehmer
bei unbeabsichtigtem Übertreten der Linie sich immer noch außerhalb
der 7 Meter (22.96 feet) Mindestentfernung befindet.
2.1.4
Zielaufbau - Wenn ein Parcours so aufgebaut ist, dass er auch Ziele
enthält, die nicht unmittelbar in Richtung Hauptkugelfang aufgestellt
sind, haben die Veranstalter und Offiziellen die umliegenden Bereiche,
zu denen Offizielle, Zuschauer und Teilnehmer Zugang haben, zu
schützen oder den Zugang dazu einzuschränken. Jedem Teilnehmer
muss es gestattet sein, die Wettbewerbsherausforderung in der von ihm
selbst gewählten Weise zu bewältigen, und er darf nicht dadurch eingeI-K - 6 -
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schränkt werden, dass er zu unsicherer Handlungsweise gezwungen
wird. Die Aufstellung der Ziele muss so erfolgen, dass ihr Beschießen
„von wo und sobald sie sichtbar sind” den Teilnehmer nicht zur Verletzung der Sicherheitswinkel verleitet.
2.1.5
Beschaffenheit der Schießbahnsohle - Wenn möglich, muss die
Schießbahnsohle vor der Veranstaltung so hergerichtet sein, und während der Veranstaltung von Behinderungen angemessen frei gehalten
werden, dass die Sicherheit für Teilnehmer und Offizielle gewährleistet
ist. Dabei sollte der Einfluss von ungünstigen Witterungsbedingungen
und Veränderungen als Resultat der Benutzung durch die Teilnehmer
berücksichtigt werden. Rangefunktionäre können jederzeit, Sand oder
anderes Material aus Sicherheitsgründen auf eine beeinträchtigte
Schießbahnsohle auftragen. Gegen solche Restaurierungsmaßnahmen
ist kein Teilnehmerprotest zulässig.
2.1.6
Hindernisse - Bei einer Schießübung verwendete natürliche oder künstliche Hindernisse sollen den Unterschieden der Teilnehmer hinsichtlich
Größe und Körperbau in fairer Weise Rechnung tragen und sollen so
beschaffen sein und eingesetzt werden, dass die Sicherheit aller Wettbewerber, der Offiziellen und der Zuschauer gewährleistet ist.
2.1.7 Gemeinsame Feuerlinie - Schießübungen, bei denen mehrere Teilnehmer gleichzeitig von einer gemeinsamen Feuerlinie schießen müssen
(z.B. Standardübungen, Shoot-Off), müssen freien Abstand von mindestens 1,5m (4.92 feet) zwischen den einzelnen Wettbewerbern vorsehen.
2.1.8 Aufstellung der Ziele - Bei der Aufstellung von Papierscheiben ist zur
Vermeidung von “Durchschüssen” Sorgfalt geboten.
2.1.8.1 Die Position von Scheiben soll zum Scheibenwechsel auf
den Scheibenständern eindeutig markiert werden und Scheibenständer sollen entweder unverrückbar verankert oder ihre
Position auf der Schießbahn eindeutig gekennzeichnet werden um ihre gleich bleibende Position während des gesamten
Wettbewerbs sicherzustellen. Zudem sollen vor Wettbewerbsbeginn die einzelnen Scheibenarten auf den Scheibenrahmen oder –ständern markiert und bezeichnet werden, um
sicherzustellen, dass Wertungsscheiben nach Wettbewerbsbeginn nicht mit Strafscheiben vertauscht werden.
2.1.8.2 Wenn Papier- und Metallziele in unmittelbarer Nähe zueinander eingesetzt werden, muss darauf geachtet werden, das
Risiko von Splittereinwirkung von den Metallscheiben auf
die Papierscheiben zu minimieren.
2.1.8.3 Wenn bei einer Schießübung IPSC Popper verwendet werden, so sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Aufstellungsort und -untergrund so vorbereitet ist, dass er einen
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2.1.8.4
gleichmäßigen Betrieb während des Wettkampfs gewährleistet
Papierziele dürfen in keinem größeren Winkel als 90 Grad
zur Senkrechten am Scheibenträger angebracht werden.
2.1.9
Jegliches Betreten der Seitenwälle ist allen Personen zu jeder Zeit untersagt, außer wenn der Zugang zu ihnen von einem Range Officer
ausdrücklich gestattet wird.
2.2
Parcoursaufbaukriterien
Beim Aufbau einer Schießübung kann eine Vielzahl physischer Barrieren benutzt werden, um die Bewegungsmöglichkeiten des Wettbewerbers einzuschränken und zusätzliche Anforderungen an ihn zu stellen. Solche sind:
2.2.1 Charge Lines und Fault Lines (Annäherungsbegrenzungslinien und
Seitenbegrenzungslinien) - Vorzugsweise soll der Teilnehmer in seinen
Bewegungsmöglichkeiten durch konkrete Barrieren beschränkt werden.
Der Einsatz von Charge und Fault Lines ist aber erlaubt. Charge Lines
und Fault Lines sollten aus hölzernen Dachlatten oder ähnlichen geeigneten Materialien bestehen und mindestens 2 cm (0.79 inches) über die
Bodenoberfläche herausragen. Dies verschafft den Teilnehmern einen
Anhalt, der gut fühl- und sichtbar ist und so ein unabsichtliches Übertreten der Linie verhindert. Begrenzungslinien müssen eine feste Verankerung haben um sicherzustellen, dass sie während des Wettkampfs
für alle Teilnehmer gleich sind.
2.2.1.1 Charge Lines werden benutzt, um eine unvernünftige Bewegung des Wettbewerbers in Richtung auf oder weg von den
Zielen einzuschränken.
2.2.1.2 Fault Lines werden benutzt, um den Wettbewerber dazu zu
zwingen, Ziele aus einer bestimmten Position hinter Barrieren
zu beschießen. Sie können in jedem Winkel rückwärts von den
Barrieren wegführend angebracht werden. Fault Lines sollten
mindestens 1 Meter (3.28 feet) lang sein und gelten, falls in der
Parcoursbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt wird, als
nach hinten unendlich lang.
2.2.2 Hindernisse - Schießübungen können Barrieren oder größere Hindernisse beinhalten, die vom Wettbewerber vor Abgabe des ersten Schusses zu überwinden sind. Solche, zu überwindende Hindernisse dürfen
nicht höher als 0,4m (1,3 feet) sein.
2.2.2.1 Hindernisse müssen für angemessene Festigkeit und Belastbarkeit fest verankert und verstrebt sein. Wenn möglich, müssen
alle scharfen oder unebenen Oberflächen beseitigt werden, um
die Möglichkeit der Verletzung eines Teilnehmer und/oder
Wettbewerbsoffizieller zu verringern.
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2.2.2.2 Die Abstiegsseite eines jeden Hindernisses muss frei von Behinderungen und Verletzungsrisiken sein.
2.2.2.3 Den Teilnehmern muss vor Absolvierung der Schießübung die
Möglichkeit gegeben werden, Hindernisse zu testen, und es ist
ihnen dafür eine kurze Zeit einzuräumen.
2.2.2.4 Von den Wettbewerbern darf nicht verlangt werden, dass sie
die Waffe vor dem Besteigen der Hindernisse holstern.
2.2.3
Barrieren – Barrieren sollten folgendermaßen konstruiert sein:
2.2.3.1 Sie müssen hoch und fest genug sein, um den beabsichtigten
Zweck zu erfüllen. Dieser besteht alleine darin, dass der Schütze nicht aus einer Position alle Ziele eines Parcours im stehenden Anschlag beschießen kann. Einziger Zweck der Barrieren
entsprechend 2.2.3.3.1 und 2.2.3.3.2 ist es, dass der Schütze
auf natürliche Weise und durch eigenes Erkennen gezwungen
wird
- in unterschiedlichen Anschlagsarten (stehend, kniend und
liegend) zu schießen und
- sich über den Parcours zu bewegen.
Daneben soll durch die Positionierung der Barrieren auf der
Schießbahn erreicht werden, dass auch bei einer sehr schnellen
Absolvierung des Parcours das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen nicht möglich ist. Hierzu ist insbesondere auch die
Begrenzung des Schusswinkels auf die Ziele durch den Einsatz
von Schießöffnungen in den Sichtblenden und die Verwendung
von Strafscheiben notwendig und sinnvoll. Jedoch soll besonders die Verwendung von Sichtblenden nur in einem für das
korrekte, sichere und eindeutige Absolvieren unbedingt notwendigen Umfang geschehen. Vor allem ist jeder Parcoursaufbau darauf zu überprüfen, ob es möglich ist, durch den Einsatz
von Charge- und Faultlines auf Sichtblenden zu verzichten, um
dem Eindruck von Einhausungen von Zielen entgegenzuwirken.
2.2.3.2 An den unteren seitlichen Ecken sollten auf dem Boden in rückwärtiger Richtung Fault Lines angebracht werden.
2.2.3.3 Sie dürfen nicht den Anschein von Deckungen erwecken. Dies
wird dadurch erreicht, dass nur zwei Arten von Barrieren zulässig sind:
2.2.3.3.1 Pfosten bzw. Schießrahmen aus Kanthölzern mit einer
Mindeststärke von 6x6cm. Die Holzrahmen dürfen höchstens
mit weiß-rotem Plastikband gegen eine Durchlaufen gesperrt
sein.
2.2.3.3.2 Sichtblenden aus Holzrahmen aus Konter- oder
Dachlatten, die bis auf eventuelle Schießöffnungen vollständig
mit hochtransparentem Material (durchsichtiges Schattierungsgewebe mit folgenden technischen Spezifikationen: z.B.
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grünes Polyethylengewebe mit einer Maschenweite von mindestens 5x5mm (vergleichbar der Schattiermatte Nr.9021 der Firma Wunderlich) gefüllt sind. Bei diesen Holzrahmen gilt Punkt
2.2.3.2. ausdrücklich nicht. Fault Lines dürfen sich nicht an die
unteren seitlichen Ecken anschließen. Sie müssen sich mindestens 0,5m seitlich neben diesen Sichtblenden befinden, so dass
nicht der Eindruck des Schießens aus Deckungen erfolgen
kann. Charge Lines können sich unmittelbar an die unteren
seitlichen Ecken anschließen, da sie ein Hervortreten eines
Schützen hinter einer Sichtblende nicht behindern und somit
den Anschein des Schießen aus Deckungen nicht hervorrufen
können.
2.2.3.4 In den Sichtblenden nach 2.2.3.3.2 dürfen sich nur einfache
Schießöffnungen befinden. Es sind keine zu öffnende Türen zulässig. Ebenso unzulässig ist, dass sich in Schießöffnungen zu
öffnende Fenster oder Klappen befinden.
2.2.3.5 Das Schießen von beweglichen Plattformen, Wippen und ähnlichem ist unzulässig. Während der Schussabgabe muss der
Schütze immer einen festen Stand einnehmen können.
2.2.4
Feste Tunnel sind verboten
2.2.5
“Cooper” Tunnel sind verboten
2.2.6
Parcoursaufbauten - Bei Aufbauten, die als Hilfe für sich bewegende
Teilnehmer oder als Auflage beim Beschießen von Zielen gedacht
sind, muss beim Bau zuerst an die Sicherheit der Wettbewerber und
der Offiziellen gedacht werden. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass
die Matchoffiziellen die Handlungen der Wettbewerber jederzeit überwachen und kontrollieren können. Die Aufbauten müssen so stark sein,
dass sie die Benutzung durch alle Teilnehmer einer Veranstaltung aushalten.
2.3
Veränderungen des Parcoursaufbaus
2.3.1
Unter Voraussetzung der vorherigen Zustimmung durch den Range
Master können Matchoffizielle den Aufbau oder den Parcoursablauf
aus Sicherheitsgründen abändern. Derartige physische Veränderungen
oder Erweiterungen eines veröffentlichten Parcours sollten jeweils vor
Beginn der Übung abgeschlossen sein.
2.3.2
Alle Teilnehmer müssen über solche Veränderungen sobald wie möglich informiert werden. Zumindest müssen sie vom Verantwortlichen
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dieses Parcours mündlich auf dem Stand als Teil des Parcoursbriefings
darüber informiert werden.
2.3.3 Wenn der Range Master einer solchen Änderung nach Wettbewerbsbeginn zustimmt, muss er entweder
2.3.3.1 erlauben, die Schießübung mit den Veränderungen fortzusetzen, welche dann nur die Wettbewerber betreffen, die den Parcours noch nicht absolviert haben. Wenn die Veränderung
durch Handlungen eines Wettbewerbers verursacht wurden, so
soll dieser Wettbewerber den Parcours in der veränderten Form
wiederholen, oder
2.3.3.2 wenn möglich von allen Teilnehmern verlangen, den Parcours
in der veränderten Form - bei Streichung der bisherigen Ergebnisse - noch einmal zu absolvieren.
2.3.3.3 Ein Wettbewerber, der bei Aufforderung durch einen Range
Officer - bei dieser oder einer anderen Bestimmung des Regelwerks - es ablehnt, ein Re-Shoot zu absolvieren, erhält eine
Nullwertung für diese Übung unter Nichtbeachtung jeglicher
vorheriger Ergebnisse.
2.3.4
Falls der Range Master (in Absprache mit dem Match Director) entscheidet, dass die Veränderung des Aufbaus oder des Ablaufs des Parcours zu einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit führt und es
unmöglich ist, dass alle Teilnehmer den Parcours in der veränderten
Form absolvieren, oder falls der Parcours undurchführbar wird, so ist
der Parcours von dem Wettbewerb zu streichen. In diesem Fall sind alle Wertungsblätter der Teilnehmer dieses Parcours aus dem Wettbewerb zu nehmen.
2.3.5
Bei schlechtem Wetter kann der Range Master anordnen, dass die Papierziele mit transparenten Plastikhüllen und/oder Schutzdächern versehen werden. Gegen diese Anordnung ist kein Teilnehmerprotest zulässig (s. Regel 6.6.1). Die genannten Schutzmaßnahmen müssen bei
allen betroffenen Zielen zur selben Zeit angebracht werden und für die
selbe Zeit angebracht bleiben, bis die Anordnung durch den Range
Master widerrufen wird.
2.4
Sicherheitszonen
Der Veranstalter ist für Aufbau und Lage einer ausreichenden Anzahl von Sicherheitszonen für den Wettbewerb verantwortlich. Sie sollen günstig gelegen
und durch Schilder leicht erkennbar sein. In Sicherheitszonen sollte sich ein
Tisch befinden und die sichere Richtung und deren Begrenzung klar erkenntlich sein.
2.4.1 Den Wettbewerbern ist die Benutzung der Sicherheitszonen in nachstehender Weise gestattet, vorausgesetzt, sie bleiben innerhalb der Begrenzungen und die Waffe zeigt in eine sichere Richtung. Verstöße daI-K - 11 -
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gegen werden mit Match-Disqualifikation geahndet (s. 10.5.1 und
10.5.12)
2.4.1.1 zum Ein- und Auspacken sowie Holstern ungeladener
Schusswaffen,
2.4.1.2 für Ziehübungen, dem Leerabschlagen und dem Wiederholstern
ungeladener Schusswaffen.
2.4.1.3 zum Üben von Magazinwechseln bei Verwendung leerer Magazine und/oder zum Repetieren des Waffenverschlusses
2.4.1.4 zur Durchführung der Inspektion, der Zerlegung, der Reinigung, der Reparatur und der Wartung von Schusswaffen, deren
Bestandteilen oder anderen Zubehörs
2.4.2
Unter keinen Umständen darf in der Sicherheitszone mit Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Spring Caps“
(Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), geladenen Magazinen, geladenen Speedloadern oder scharfen Patronen hantiert werden (siehe Abschnitt 10.5.12).
2.5
Ausstellungs- und Verkaufsbereiche
2.5.1
Aussteller (d.h. Einzelpersonen, Firmen und andere Institutionen, die
Waren bei IPSC-Veranstaltungen ausstellen oder zum Verkauf anbieten) sind alleinverantwortlich für den sicheren Umgang und die Sicherheit ihrer Produkte, und sie haben dafür zu sorgen, dass sie in einer
Weise ausgestellt werden, die niemand gefährdet. Es wird geraten,
komplette Waffen vor Ausstellung zu deaktivieren.
2.5.2
Der Range Master (in Abstimmung mit dem Match Director) muss den
Ausstellungs- und Verkaufsbereich klar abgrenzen, und er darf entsprechende "Handlungsauflagen" erlassen, für deren Befolgung die
ausstellenden Händler bezüglich ihrer Waren verantwortlich sind.
2.5.3
Matchteilnehmer dürfen ungeladene Ausstellungwaffen handhaben,
sofern sie sich vollständig innerhalb des Ausstellungsbereiches befinden und unter der Voraussetzung, dass die Waffenmündung niemals
während der Handhabung auf eine Person gerichtet ist.
2.5.4
Matchteilnehmer dürfen innerhalb des Ausstellungsbereiches ihre eigene Waffe weder ziehen noch wiederholstern (s. Regel 10.5.1).
Matchteilnehmer, die eine waffentechnische Serviceleistung für ihre
Matchwaffe in Anspruch nehmen wollen, müssen diese zunächst in einer gekennzeichneten Sicherheitszone in eine Waffenhülle oder Waffenkoffer legen, bevor sie dem Händler im Ausstellungsbereich übergeben wird.
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Kapitel 3 - Parcoursinformation
3.1.
Allgemeine Bestimmungen
Der Wettbewerber ist in jedem Fall verantwortlich für die sichere Erfüllung der
Parcoursanforderungen, jedoch kann dies vernünftigerweise nur nach Verlesung
der schriftlichen Parcoursbeschreibung erwartet werden, die Anforderungen an
den Wettbewerber diesem angemessen erklärt. Parcoursinformationen können
grob in die folgenden Arten eingeteilt werden:
3.1.1.
Veröffentlichte Parcours – Registrierte Teilnehmer und/oder ihr Regionaldirektorat müssen die gleichen Details der Schießübungen innerhalb der gleichen Benachrichtigungsfrist vor dem festgesetzten Veranstaltungsdatum erhalten. Diese Information kann wahlweise in schriftlicher oder elektronischer Form, oder auch durch Verweis auf eine
Website verfügbar gemacht werden (s. auch Abschnitt 2.3)
3.1.2.
Nichtveröffentlichte Parcours - Ebenso wie unter 3.1.1 mit Ausnahme
der Tatsache, dass die Details der Schießübungen nicht vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Die Parcoursanweisungen werden in
der schriftlichen Parcoursbeschreibung (Briefing) bekannt gegeben.
3.2
Schriftliche Parcoursbeschreibungen (Briefings)
3.2.1
Vor Beginn der Veranstaltung muss eine vom Range Master abgenommene schriftliche Parcoursbeschreibung bei jeder Schießübung
ausgehängt werden. Dieser Parcoursbeschreibung wird Vorrang vor allen Informationen über den Parcours eingeräumt, die vor dem Wettbewerb veröffentlicht oder den Teilnehmern in irgendeiner Form mitgeteilt wurden, und sie muss die nachfolgenden Mindestinformationen
liefern:
Wertungsmethode
Ziele (Art und Anzahl und Position)
Minimale Schusszahl
Der Zustand der Waffe beim Start
Startposition
Beginn der Zeitnahme: akustisches oder optisches Signal
Ablauf
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3.2.2
Der zuständige Rangefunktionär muss die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Squad Wort für Wort vorlesen.
3.2.3
Dem Range Master ist es jederzeit erlaubt, eine schriftliche Parcoursbeschreibung aus Gründen der Klarheit, der inneren Stimmigkeit und
der Sicherheit abzuändern (siehe Abschnitt 2.3).
3.2.4
Nachdem die Parcoursbeschreibung verlesen wurde und alle sich daraus ergebenen Fragen beantwortet sind, muss den Teilnehmern Gelegenheit zu einer ordentlichen Inspektion ("Walkthrough") des Parcours
gegeben werden. Die Dauer dieser Inspektion muss vom Range Officer
vorgegeben werden und sollte für alle Teilnehmer gleich sein. Falls der
Parcours bewegliche Ziele oder ähnliche Dinge enthält, sollten diese
für alle Teilnehmer sichtbar und für die jeweils gleiche Zeit und Häufigkeit demonstriert werden.
3.3
Örtliche, regionale und nationale Regeln
3.3.1 Für IPSC-Kurzwaffenveranstaltungen gelten die für diese Disziplin
anwendbaren Regeln. Veranstalter dürfen keine abweichenden örtlichen Regeln anwenden, außer um (abweichende) Rechtsvorschriften
oder sie betreffende Rechtssprechung einzuhalten. Jegliche selbst gewählte Regeln, die diesem Regelwerk nicht entsprechen, dürfen bei
IPSC-Matches nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Regionaldirektorats und des IPSC Executive Councils Anwendung finden.
Kapitel 4 - Standeinrichtung (Range Equipment)
4.1
Ziele - Allgemeine Prinzipien
4.1.1 Nur von der IPSC General Assembly genehmigte Ziele, die vollständig
den Spezifikationen der Anhänge B und C entsprechen, dürfen bei
IPSC Kurzwaffenwettbewerben Verwendung finden (s. Abschnitt 9.4).
4.1.2 Wertungsziele müssen bei allen IPSC Kurzwaffenwettbewerben einfarbig und wie im folgenden beschrieben sein:
4.1.2.1
Der Wertungsbereich von Papierwertungsscheiben muss
typisch kartonfarben sein
4.1.2.2 Die gesamte Frontseite von Metallwertungszielen muss einfarbig, vorzugsweise weiß, gestrichen sein.
4.1.3 Strafziele müssen deutlich markiert oder einfarbig in einer von der
Farbe der Wertungsziele unterschiedlichen Farbe sein
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4.1.4
In einer Schießübung verwendete Ziele können durch eine harte oder
weiche Abdeckung ganz oder teilweise verdeckt werden und zwar in
folgender Weise:
4.1.4.1 Eine Abdeckung, die gedacht ist, ein Ziel ganz oder teilweise zu
verbergen, soll als “feste” (Hard Cover) Abdeckung gelten.
Wann immer es möglich ist, soll eine solche “feste” Abdeckung
nicht simuliert werden, sondern tatsächlich aus undurchdringlichem Material bestehen.
4.1.4.2 Eine Abdeckung, die nur angebracht wird, um den Blick auf das
Ziel zu verdecken, soll als "weiche" Abdeckung (Soft Cover)
gelten. Schüsse durch diese "weiche" Abdeckung, die ein Wertungsziel treffen, zählen als Treffer. Schüsse durch diese "weiche" Abdeckung, die eine Strafscheibe treffen, ergeben Strafpunkte. Alle Wertungszonen einer Scheibe, die durch eine weiche Abdeckung abgedeckt ist, müssen voll intakt bleiben.
4.1.5 Das Aufteilen eines einzelnen intakten Zieles mittels Abdeckband,
Farbe o.ä., damit dieses zwei oder mehrere Ziele darstellt, ist unzulässig.
4.2
Zugelassene IPSC-Kurzwaffenscheiben - Papier
4.2.1
Es gibt eine Art von Papierscheiben zur Verwendung in Kurzwaffenmatches (siehe Appendix B).
4.2.2 Auf den Papierscheiben müssen die Wertungs- und Scheibenbegrenzungslinien deutlich angebracht sein. Jedoch sollten diese Wertungsund Scheibenbegrenzungslinien jenseits einer Distanz von 10m (32.81
feet) nicht mehr sichtbar sein. Die Wertungszonen stellen die Berücksichtigung der Kraft (power) bei IPSC-Wettbewerben dar.
4.2.2.1 Die Frontseite von Papierstrafscheiben muss eine deutlich erkennbare Scheibenbegrenzungslinie (non-scoring border) aufweisen. Falls es auf der Scheibe keine Prägung gibt, muss der
Range Master dafür sorgen, dass die betroffenen Ziele mit einer
gezeichneten oder geklebten Nichtwertungslinie versehen werden.
4.2.3
Es darf niemals vorgesehen sein, dass auf Papierscheiben mehr als 12
Wertungstreffer vor der Auswertung und dem Abkleben abzugeben
sind.
4.2.4
Wenn die Wertungszone einer Papierscheibe teilweise verdeckt sein
soll, müssen die Parcoursgestalter “feste” Abdeckung (Hard Cover) in
der folgenden Weise simulieren:
4.2.4.1 Durch tatsächliches Abdecken eines Teils der Scheibe (s. Regel
4.1.4.1)
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4.2.4.2 Durch das konkrete Abschneiden von Scheibenteilen, wobei der
abgeschnittene Teil dann als durch “feste” Abdeckung verborgen gilt. Solche Scheiben müssen mit einer (non-scoring) Begrenzungslinie versehen werden, die sich über die gesamte
Länge der angeschnittenen Wertungszone erstreckt. (s. Regel
4.2.2)
4.2.4.3 Durch das Einfärben oder Abkleben eines Teils der Scheibe in
einer einheitlichen und optisch kontrastierenden Farbe, um so
die “feste” Abdeckung zu simulieren.
4.2.4.4 Eine “feste” Abdeckung darf die höchste Wertungszone einer
teilweise verdeckten Papierscheibe nicht vollständig verdecken.
4.3
Zugelassene IPSC-Kurzwaffenziele - Metall
4.3.1 Die bei IPSC-Kurzwaffenwettbewerben zugelassenen Metallziele sind
folgende:
4.3.1.1 IPSC Classic Popper, die wie im Appendix C dargestellt kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur Berücksichtigung der Kraft konstruiert sind.
4.3.1.2 IPSC Classic Mini Popper, die wie im Appendix C dargestellt
kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur
Berücksichtigung der Kraft konstruiert sind. Sie sollen normale
IPSC Popper, die auf größerer Entfernung stehen, simulieren.
4.3.1.3 Es wird empfohlen, IPSC Popper zu benutzen, die vorwärts fallen.
4.3.1.4 Verschiedene Größen von Metall-Platten (wie in Appendix C3
abgebildet) können verwendet werden, jedoch dürfen Metallplatten nicht als einzige Ziele in einer Schießübung verwendet
werden. Wenigstens eine zugelassene Papierscheibe oder Popper muss jeder Übung hinzugefügt werden.
4.3.1.5 Metallziele sollen beim Beschuss zur Wertung immer umfallen
oder umkippen. Metallziele, die sich seitlich wegdrehen, oder
bei denen der Range Officer das Fallen oder Umkippen auf einen Schuss auf den die Platten tragenden Aufbau oder einen
anderen nicht regelgerechten Treffer zurückführt, werden als
Versagen der Standtechnik behandelt (s. Regel 4.6.1).
4.3.1.6 Abweichend von IPSC Poppern unterliegen Metallplatten keiner Kalibration oder Kalibrationseinsprüchen. Daher kann der
Range Officer, wenn er der Meinung ist, dass eine Metallplatte
ausreichend getroffen wurde, aber dabei nicht gefallen oder
umgekippt ist, diese als Versagen der Standtechnik erklären
und dem Teilnehmer einen Re-Shoot anordnen, nachdem die
betreffende Platte gerichtet wurde.
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4.3.1.7 Metallstrafziele, die beim Treffer fallen oder umkippen sollen,
sich aber stattdessen seitwärts drehen, werden als Versagen der
Standtechnik behandelt.
4.3.1.8 Metallstrafziele, die beim Treffer aufrecht stehen bleiben sollen, müssen nach jedem Teilnehmer neu gestrichen werden.
Sollte das nicht geschehen sein, dürfen nachfolgende Teilnehmer nicht für auf der Oberfläche sichtbare Treffer bestraft werden.
4.4
Zerbrechliche Ziele
4.4.1 Zerbrechliche Ziele, wie etwa Tontauben, sind keine zugelassenen Ziele für IPSC-Kurzwaffenmatches.
4.5
Veränderung von Standausrüstung oder Schießbahnsohle
4.5.1
Ein Teilnehmer darf die Schießbahnsohle, natürliches Blattwerk, Konstruktionen, Standaufbauten oder jegliche Standtechnik (einschließlich
der Ziele, Scheibenträger und Scheibenaktivatoren) zu keiner Zeit verändern. Verstöße dagegen können - nach Ermessen des Range Officers
- mit einem Ablauffehler pro Vorkommnis geahndet werden.
4.5.2
Der Teilnehmer kann verlangen, dass die Funktionäre Korrekturen
vornehmen, die zur Erhaltung von gleichen Bedingungen bezüglich der
Bodenbeschaffenheit, der Scheibenaufstellung und/oder anderer Kriterien geeignet sind. Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsbefugnis bezüglich aller solcher Forderungen.
4.6
Versagen der Standtechnik und anderes
4.6.1
Die Standtechnik muss an alle Teilnehmer faire und gleiche Anforderungen stellen. Z.B. gehören zum Versagen der Standtechnik: das Verschieben von Papierscheiben, die vorzeitige Auslösung von Metallzielen, Störungen mechanisch oder elektrisch betriebener Vorrichtungen
und Versagen bei den Aufbauten, wie Durchgängen, Öffnungen und
Barrieren.
4.6.2
Ein Teilnehmer, der die Schießübung nicht absolvieren kann, weil die
Standtechnik versagt oder weil ein Metallziel oder bewegliches Ziel
vor Beginn seines Durchgangs nicht aufgestellt war, muss zwingend,
nach Reparatur der fehlerhaften Aufbauten, den Parcours erneut schießen.
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4.6.3 Chronisches Versagen der Technik bei einer Schießübung kann zu einer Streichung dieses Parcours aus der Matchwertung führen (s. Regel
2.3.4).
Kapitel 5 – Die Ausrüstung des Teilnehmers
5.1
Kurzwaffen
5.1.1
Kurzwaffen werden in Divisions getrennt und definiert (s. Appendix
D), jedoch müssen die Parcours für alle Divisions gleich sein
5.1.2
Das minimale Patronenhülsenmaß für Kurzwaffen in IPSCWettbewerben beträgt 9 X 19 mm. Der Minimalgeschossdurchmesser
ist 9mm (.354 inches).
5.1.3
Visierungen – Die IPSC unterscheidet folgende Visierungen:
5.1.3.1 "Offene Visierungen" sind Zieleinrichtungen, die sich keiner
Elektronik- oder Linsensysteme bedienen
5.1.3.2 "Optische/elektronische Visierungen" sind Zieleinrichtungen,
die Elektronik- oder Linsensysteme beinhalten
5.1.3.3 Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsgewalt
bezüglich der Einstufung einer bestimmten Visierung, die innerhalb einer IPSC-Veranstaltung benutzt wird und/oder ihrer
Regelkonformität einschließlich der Divisions im Appendix D.
5.1.4
Außer, wenn von einer Division (siehe Appendices) gefordert, gibt es
keine Beschränkungen hinsichtlich des Abzugsgewichtes einer Kurzwaffe. In jedem Fall muss die Abzugsvorrichtung aber sicher sein und
wie vom Hersteller vorgesehen funktionieren.
5.1.5
Abzüge und/oder Abzugschuhe (Trigger Shoes), die über die Breite
des Abzugsbügels hinausragen, sind ausdrücklich verboten.
5.1.6
Die Kurzwaffen müssen funktionsfähig und sicher sein. Range Officer
haben jederzeit das Recht, eine sicherheitsbedingte Überprüfung der
Waffe oder der damit im Zusammenhang stehenden Ausrüstung des
Teilnehmers zu verlangen. Jede Kurzwaffe oder anderer Gegenstand,
der als nicht funktionsfähig oder unsicher eingestuft wird, muss aus
dem Wettbewerb genommen werden bis eine Reparatur zur Zufriedenheit des Range Masters erfolgt ist.
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5.1.7
Teilnehmer müssen bei einer Veranstaltung für alle Schießübungen die
gleiche Kurzwaffe und Visierung verwenden. Falls jedoch während des
Wettbewerbs die Kurzwaffe und/oder die Visierung funktionsunfähig
oder unsicher wird, kann um die Erlaubnis des Range Masters gebeten
werden, eine Austauschwaffe und/oder Visierung zu verwenden, vorausgesetzt:
5.1.7.1 die Austauschwaffe erfüllt die Voraussetzungen der deklarierten Division,
5.1.7.2 durch die Benutzung der Austauschwaffe erlangt der Teilnehmer keinen Wettbewerbsvorteil,
5.1.7.3 die Munition des Teilnehmers erreicht aus der Austauschwaffe
bei Benutzung des offiziellen Matchchronographen den Mindestfaktor (s. Regel 5.6.3.9).
5.1.8
Ein Teilnehmer, der seine Kurzwaffe während eines Wettkampfes ohne
vorherige Zustimmung durch den Range Master ersetzt oder wesentlich verändert, unterliegt den Bestimmungen von Abschnitt 10.6 .
5.1.9
Ein Wettbewerber darf niemals mehr als eine Kurzwaffe bei einem
Parcours gleichzeitig einsetzen oder mit sich führen (s. Regel 10.5.7).
5.1.10 Kurzwaffen mit Schulterstützen und/oder vor dem Abzug liegenden
Griffen jeglicher Art sind verboten.
5.1.11 Kurzwaffen, die „Feuerstösse“ und/oder vollautomatisches Feuer ermöglichen (d.h., dass mehr als ein Schuss bei einmaligem Betätigen
des Abzugs abgegeben werden kann), sind verboten.
5.2.
Holster und andere Ausrüstung des Teilnehmers
5.2.1
Trageweise und Aufbewahrung – Außer innerhalb der Abgrenzungen
einer Sicherheitszone oder während der unmittelbaren Aufsicht und
unter Kommando eines Range Officers müssen die Teilnehmer ihre
Kurzwaffen entladen in einer Waffenhülle, einem Waffenkoffer oder
geholstert tragen. (s. Regel 10.5.1)
5.2.2
Waffen, die von einem Teilnehmer geholstert getragen werden, müssen
einen leeren Magazinschacht haben, der Hammer muss abgeschlagen
oder der Schlagstift entspannt sein. Zuwiderhandlung wird mit einem
Ablauffehler für den ersten Verstoß bestraft, jeder nachfolgende Verstoß im selben Match wird jedoch nach Section 10.6 geahndet.
5.2.3
Außer für den Fall, dass die Übungsbeschreibung etwas anderes vorsieht, muss der Gürtel an dem das Holster und die verwandte Ausrüstung befestigt ist, auf Höhe der Taille getragen werden. Der Gürtel oder der Innengürtel muss entweder permanent auf Taillenhöhe fixiert
sein, oder durch mindestens 3 Gürtelschlaufen gezogen und so gesichert sein.
5.2.3.1. Weiblichen Wettbewerbern ist es gestattet, Gürtel, Holster und
zugehörige Ausrüstung auf Hüfthöhe zu tragen, jedoch darf
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die Gürteloberkante sich nicht unter dem obersten lateralen
Punkt des femur (tuberacitas major) befinden. Wenn ein zweiter Gürtel auf Taillenhöhe getragen wird, müssen das Holster
und alle zugehörigen Ausrüstungsgegenstände sich am unteren Gürtel befinden (s. Appendix D).
5.2.4 Reservemunition, Magazine und Speedloader müssen in speziell für
diesen Zweck bestimmten Haltevorrichtungen getragen werden, um
das Risiko des Verlierens im Wettkampf zu minimieren.
5.2.5 Wenn eine IPSC-Division den maximalen Abstand von Waffe und
Ausrüstung vom Körper des Teilnehmers vorschreibt, darf der Range
Officer Regelkonformität durch Messen der kürzesten Entfernung zwischen dem Torso des Teilnehmers und der Mitte der längsten Abmessung des Kurzwaffengriffes und/oder der Nachladehilfe überprüfen.
5.2.5.1 Diese Messungen müssen durchgeführt werden, während der
Teilnehmer natürlich aufrecht steht.
5.2.5.2 Von jedem Teilnehmer, der diese Prüfung nicht besteht, muss
verlangt werden, sein Holster oder seine Ausrüstung sofort mit
den Vorschriften seiner Division in Übereinstimmung zu bringen. Wegen anatomischer Gegebenheiten kann der Range Master Abweichungen von diesen Anforderungen zulassen. Einige
Wettbewerber können die Anforderungen körperbaubedingt
nicht vollständig erfüllen.
5.2.5.3 Außer für den Fall, dass die Übungsbeschreibung etwas anderes
vorsieht oder der Range Officer Abweichendes verlangt, darf
die Position von Holster und Ausrüstungsgegenständen vom
Teilnehmer während des Matches nicht verschoben oder verändert werden. Wenn sich an einem Holster eine Rückhalteschlaufe befindet, muss diese vor dem "Standby"-Signal angelegt,
bzw. geschlossen sein (s. Regel 8.3.3).
5.2.6
IPSC Wettbewerbe dürfen nicht die Benutzung eines besonderen
Holstertyps oder einer Holstermarke vorschreiben. Jedoch kann der
Range Master das Holster eines Teilnehmers für unsicher erklären und
anordnen, dass es zu seiner Zufriedenheit verändert wird. Kann das
nicht erreicht werden, muss dieses Holster vom Wettkampf ausgeschlossen werden.
5.2.7
Den Teilnehmern darf nicht erlaubt werden, einen Parcours zu beginnen und dabei folgendes zu tragen:
5.2.7.1 ein Schulterholster oder Tie Down Rig (Holster mit Befestigungsriemen) (ob sichtbar oder nicht); außer wie in Regel
5.2.7.5 spezifiziert,
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5.2.7.2 ein Holster, bei dem sich der Rücken des Waffengriffs unterhalb der Oberkante des Gürtels befindet; außer wie in Regel
5.2.7.5 spezifiziert
5.2.7.3 ein Holster, bei dem die Mündung der Waffe mehr als 1 Meter
(3.28 feet) von den Füßen des Wettbewerbers wegzeigt, wenn
dieser entspannt steht
5.2.7.4 ein Holster, das den Zugriff auf oder Betätigung des Abzugs
der Waffe nicht vollständig verhindert.
5.2.7.5 Teilnehmern, denen der Range Master den Status von aktiven
Polizei- oder Militärangehörigen zuerkennt, kann erlaubt werden, ihre Dienstholster und zugehörige Ausrüstung zu benutzen, jedoch bleibt dem Range Master die letzte Entscheidunsgewalt darüber, ob Holster und Ausrüstung in einem IPSCWettbewerb sicher und geeignet sind. In jedem Fall sind solche
Holster nur erlaubt, wenn sie auf Hüfthöhe auf der Schusshandseite des Teilnehmers offen getragen werden.
5.3
Akzeptable Bekleidung
5.3.1
Das Tragen von Tarnkleidung (Camouflage) oder anderer ähnlicher
militärischer oder Polizeikleidungsteile ist verboten. Als Ausnahme
gelten Teilnehmer, die aktiven Militär- oder Polizeidienst leisten. Dem
Match Director steht die abschließende Entscheidung darüber zu, welche Kleidungsstücke Teilnehmer tragen dürfen.
5.4 Augen- und Gehörschutz
5.4.1 Alle Teilnehmer sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen von Augenund Gehörschutz in ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung unnötiger Verletzungen von höchster Wichtigkeit ist. Das ständige Tragen
von Augen- und Gehörschutz wird während des gesamten Verweilens
auf dem Stand angeraten.
5.4.2
Die gastgebende Organisation kann diesen Schutz zur Bedingung für
den Aufenthalt auf der Standanlage machen. In diesem Fall müssen die
Standoffiziellen alle Anstrengungen unternehmen, sicherzustellen, dass
alle Offiziellen, Zuschauer und Wettbewerber einen geeigneten Schutz
tragen.
5.4.3
Wenn ein Offizieller bemerkt, dass ein Wettbewerber während eines
Parcours seine Schutzbrille oder seinen Gehörschutz verloren hat oder
dieser verschoben ist, oder den Parcours ohne sie begonnen hat, muss
er den Teilnehmer sofort stoppen und ihn den Parcours wiederholen
lassen, nachdem der Schutz wiederhergestellt wurde.
5.4.4
Ein Wettbewerber, der während einer Übung Augen- oder Gehörschutz
verliert, oder eine Übung ohne sie beginnt, darf aufhören, die Waffe in
eine sichere Richtung halten und den Range Officer auf das Problem
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aufmerksam machen. In diesem Fall finden die Bestimmungen des
vorhergehenden Absatzes Anwendung.
5.4.5
Jeder Versuch, sich während eines Parcours durch Entfernen der
Schutzbrille oder des Gehörschutz Vorteile zu verschaffen, ist unsportliches Verhalten (siehe Abschnitt 10.6.3).
5.4.6
Wenn der Range Officer der Meinung ist, dass ein am Start befindlicher Teilnehmer ungenügenden Augen- oder Gehörschutz trägt, kann
der Range Officer dem Teilnehmer befehlen, das zu korrigieren, bevor
er ihn starten lässt. Der Range Master hat hierbei die abschließende
Entscheidungsbefugnis.
5.5
Munition und dazugehörige Ausrüstung
5.5.1
Die Teilnehmer eines IPSC-Wettbewerbes sind einzig und persönlich
verantwortlich für die Sicherheit aller und jeglicher Munition, die sie
zum Match mitbringen. Weder die IPSC noch ihre Funktionäre, noch
eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust, Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder
Körperschaft als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Munition betroffen ist.
5.5.2
Magazine und Speedloader müssen den Vorschriften der deklarierten
Division entsprechen.
5.5.3
Ersatzmagazine oder Ladehilfen, die vom Teilnehmer nach dem Startkommando unabsichtlich fallengelassen oder verloren werden, können
unter Beachtung der Sicherheit wieder aufgehoben werden. Jedoch
muss das Wiederaufnehmen in jedem Fall mit den Sicherheitsbestimmungen des Parcours vereinbar sein.
5.5.4
Panzerbrechende, Brand- und/oder Leuchtspurmunition ist bei IPSCWettbewerben verboten.
5.5.5
Jegliche vom Teilnehmer benutzte Munition muss sämtliche Anforderungen der deklarierten Division, wie aus Appendix D zu ersehen, erfüllen
5.5.6 Jegliche Munition, die nach Ansicht des Range Officers als unsicher
anzusehen ist, muss sofort aus dem Wettbewerb genommen werden.
5.6
Chronograph und Power Factoren
5.6.1
Die Power Factoren für jede IPSC Division sind im Appendix D aufgelistet. Für die Ermittlung des Power Factors sind ein oder mehrere offizielle Match-Chronographen zu verwenden. Jedoch kann bei Nichtvorhandensein solcher Chronographen der vom Teilnehmer deklarierte
Power Factor nicht beanstandet werden.
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5.6.1.1 Derjenige Power Factor, der die Aufnahme der Ergebnisse eines
Teilnehmers in die Match-Resultate möglich macht, wird "Minor" genannt. Die Power Factor-Schwelle zur Erreichung von
Minor und andere Voraussetzungen für die einzelnen Divisions
sind in Appendix D aufgeführt.
5.6.1.2 Einige Divisions bieten eine höhere Power Factor-Schwelle, die
sich "Major" nennt. Diese ermöglicht es dem Teilnehmer, mehr
Punkte für periphere Treffer auf Papierwertungsscheiben zu erhalten Die Power Factor-Schwelle zur Erreichung von Major,
sofern vorhanden, und andere Voraussetzungen für die einzelnen Divisions sind in Appendix D aufgeführt
5.6.1.3 Die jeweils Minor- oder Major-Treffern zugeordneten Trefferpunkte werden in den Appendices B und C dargestellt. Die Methode zur Festlegung des Power Factors wird im folgenden Abschnitt dargestellt.
5.6.2
Jeder offizielle Match-Chronograph muss ordnungsgemäß aufgebaut
und jeden Tag von Match-Funktionären in nachstehender Weise geeicht werden:
5.6.2.1 Zu Beginn des ersten Veranstaltungstages schießt ein Range
Officer 3 Patronen aus dem Bestand der offiziellen MatchKalibrierungsmunition aus der für Kalibrierung vorgesehenen
Waffe über den Chronographen, und die Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 Patronen wird festgehalten.
5.6.2.2 An jedem der folgenden Wettbewerbstage wird dieser Vorgang
unter Verwendung der gleichen Waffe und Munition (idealer
weise aus demselben Fertigungslos) wiederholt.
5.6.2.3 Der Chronograph wird als innerhalb der zulässigen Toleranz erachtet, wenn die täglichen Durchschnittsgeschwindigkeiten
nicht mehr als 5% vom Durchschnittswert des vorhergehenden
Tages abweichen.
5.6.2.4 Sollte die tägliche Abweichung die oben genannte zulässige
Differenz überschreiten, wird der Range Master die nötigen
Schritte zur Abhilfe ergreifen.
5.6.3 Munitionstestprozedur
5.6.3.1 Munition muss unter Verwendung der Kurzwaffe des jeweiligen Teilnehmers getestet werden.
5.6.3.2 Von jedem Teilnehmer werden zu einer von den Wettbewerbsoffiziellen gewählten Zeit und Ort 8 Test-Patronen ausgewählt.
Die Offiziellen können jederzeit während eines Matches weitere Tests der Munition eines Teilnehmers anordnen.
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5.6.3.3 Von den gezogenen 8 Patronen wird 1 Geschoss gewogen, um
das tatsächliche Geschossgewicht zu ermitteln, und 3 werden
über den Chronograph geschossen. Falls kein Geschosszieher
und keine Waage vorhanden sind, wird das Geschossgewicht
angesetzt, das der Wettbewerber angegeben hat.
5.6.3.4 Der Power Factor wird unter Zugrundelegung des Geschossgewichts und der Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 abgefeuerten Patronen nach folgender Formel ermittelt.
Power-Factor =
Geschossgewicht (Grains) x durchschnittliche Geschossgeschwindigkeit (Fuß pro Sekunde)
1000
5.6.3.5 Falls der berechnete Power Faktor die erklärte Power FactorSchwelle nicht erreicht, werden weitere 3 Patronen über den
Chronographen geschossen. Der Power Factor wird erneut berechnet, wobei das tatsächliche Geschossgewicht und der
Durchschnitt der 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte
der 6 abgegeben Schüsse zugrunde gelegt werden.
5.6.3.6 Wenn dann der Power Factor immer noch nicht ausreicht, hat
der Teilnehmer bezüglich der letzten Patrone die Wahl:
(a)
sie wiegen zu lassen, und wenn das Geschoss der
achten Patrone schwerer ist als das erste Geschoss, wird
die Power Factorberechnung wie in 5.6.3.5 mit dem
neuen höheren Geschossgewicht neu berechnet.
(b)
sie über den Chronographen schießen zu lassen,
wobei dann das erste Geschossgewicht und die 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte der 7 abgegebenen
Schüsse zugrunde gelegt werden.
5.6.3.7 Wenn der sich ergebende Power Factor die Major PowerSchwelle der jeweiligen Division nicht erreicht, werden die gesamten Matchwertungen des Teilnehmers neu als Minor berechnet, sofern dieser Wert erreicht wurde.
5.6.3.8 Wenn der sich ergebende Power Factor die Minor PowerSchwelle der jeweiligen Division nicht erreicht, kann der Teilnehmer weiterhin am Wettbewerb teilnehmen, aber nur noch
außerhalb der Wertung.
5.6.3.9 Wenn die Munition eines Teilnehmers erneut getestet wird, oder wenn genehmigte Ersatzmunition benutzt wird, und sich
dann nach obigem Verfahren ein abweichender Power Factor
ergibt, muss ein niedrigerer Power Factor zur Wertung aller
Parcours herangezogen werden, einschließlich derer, die der
Teilnehmer bereits absolviert hat.
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5.6.3.10
Die Ergebnisse eines Teilnehmers, der - aus welchem
Grunde auch immer - es versäumt, seine Waffe zu angegebener
Zeit und Ort zum Test zur Verfügung zu stellen, oder der keine
Testpatronen bei Aufforderung durch den Matchfunktionär zur
Verfügung stellt, werden aus der Matchwertung genommen.
5.6.3.11
Falls der Range Master feststellt, dass der Match Chronograph funktionsunfähig geworden ist und weiteres Testen der
Teilnehmermunition unmöglich ist, bleiben die Power Factoren
der bereits getesteten Teilnehmer unberührt, und die erklärten
"Major" oder "Minor" Power Factoren der anderen noch nicht
getesteten Teilnehmer werden ohne Einspruchsmöglichkeit akzeptiert, abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Division (s. Appendices).
5.7
Störungen an der Teilnehmerausrüstung
5.7.1
Falls nach dem Startsignal Störungen an der Waffe eines Teilnehmers
auftreten, darf er versuchen, ohne Verletzung der Sicherheit die Störungen zu beheben und mit dem Parcours fortzufahren. Während der
Beseitigung der Störung muss der Teilnehmer die Mündung immer in
Richtung Hauptkugelfang halten. Der Teilnehmer darf zur Behebung
der Störung keine Stäbe oder andere Werkzeuge einsetzen. Zuwiderhandlung führt zur Nullwertung dieser Übung.
5.7.2
Wenn die Beseitigung einer Störung vom Teilnehmer verlangt, die
Waffe aus dem Zielanschlag zu nehmen und abzusenken, so müssen
sich seine Finger deutlich außerhalb des Abzugsbügels befinden (siehe
Regel 10.5.8).
5.7.3
Falls die Waffenstörung nicht vom Wettbewerber selbst behoben werden kann, muss er die Waffe in eine sichere Richtung halten und den
Range Officer informieren. Der Range Officer muss den Parcours (außer aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von Standardübungen) in der normalen Art und Weise beenden. Der Parcours (ausschließlich aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von
Standardübungen) muss dann "wie geschossen", einschließlich aller
angefallenen Fehlschüsse und Strafen für das Nichtbeschießen von
Zielen, gewertet werden.
5.7.4
Unter keinen Umständen darf es einem Teilnehmer erlaubt werden,
einen Parcours mit einer geladenen Waffe zu verlassen (s. Regel
10.5.13).
5.7.5
Wenn die Waffe, wie oben dargestellt, Störungen hat, darf der Wettbewerber den Parcours oder die Teilübung nicht wiederholen. Dies
schließt den Fall ein, wo die Waffe während eines Parcours oder einer
Teilübung für nicht weiter benutzbar oder unsicher erklärt wurde. Jedoch kann eine noch nicht begonnene Teilübung in einer Standardübung noch begonnen werden, sobald die Waffe repariert wurde, soI-K - 25 Ver. 08112004
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fern dies möglich ist, bevor der Match Director die Matchresultate für
endgültig erklärt.
5.7.6
Falls ein Range Officer den Parcours abbricht, weil er den Verdacht
hat, dass der Wettbewerber eine unsichere Waffe oder unsichere Munition (z.B. Squib = „Patrone ohne Pulver”) hat, muss der Range Officer
alles unternehmen, was ihm nötig erscheint, um die Sicherheit des
Teilnehmers als auch auf dem Stand wieder herzustellen. Dann muss
der Range Officer die Waffe oder die Munition begutachten, und dabei
wie folgt vorgehen:
5.7.6.1 Falls der Range Officer den Beweis dafür findet, der das vermutete Problem bestätigt, hat der Teilnehmer kein Recht auf einen Re-Shoot, wird aber aufgefordert das Problem zu beheben.
Auf dem Wertungsblatt des Teilnehmers wird die Zeit bis zum
letzten abgegebenen Schuss festgehalten und der Parcours wird
"wie geschossen" gewertet, einschließlich aller Fehlschüsse und
Strafen (s. Regel 9.5.6)
5.7.6.2 Falls der Range Officer feststellt, dass das vermutete Sicherheitsproblem nicht existiert, muss der Wettbewerber den Parcours wiederholen.
Kapitel 6: Wettbewerbsstrukturen
6.1
Allgemeine Grundsätze
Folgende Definitionen werden zur Verdeutlichung benutzt
6.1.1 String (Teilübung) – ein einzelner Bestandteil einer Standardübung mit
separater Zeitmessung und Wertung. Wertungstreffer und Strafen werden nach Beendigung jeder Teilübung aufgenommen, und die Resultate
der einzelnen Teilübungen werden dann zur Ermittlung des gesamten
Parcoursergebnisses aufsummiert (s. auch Regel 9.5.5).
6.1.2 Standard Exercise (Standardübung) – Eine Schießübung, die aus mehr
als einer Teilübungen besteht, für die jeweils die Zeit separat genommen wird. Zur Berechnung des endgültigen Parcoursresultats werden
die Treffer unter Abzug der Strafpunkte bei Beendigung der Schießübung aufsummiert. Standardübungen dürfen ausschließlich nach dem
"Virginia" oder "Fixed Time"-Prinzip gewertet werden. Im Ablauf jeder Teilübung dürfen spezifische Anschlagsarten und Schießstellungen,
ein eigener Schießablauf und/oder ein oder mehrere Magazinwechsel
vorgeschrieben werden. Nur eine einzige Standardübung mit maximal
24 Schuss darf in IPSC-sanktionierten Wettkämpfen der Levels IV oder höher angesetzt werden.
6.1.3
Stage (Parcours) – Ein Matchübung mit eigener Zeitnahme und Wertung.
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6.1.4
Match (Wettbewerb) - Ein IPSC-Schießwettbewerb, der aus mindestens 2 Parcours besteht. Die Ermittlung des Wettbewerbsiegers erfolgt
durch Addieren der einzelnen Parcoursresultate. Ein Wettbewerb darf
nur einen einzigen Waffentyp beinhalten (z.B. Kurzwaffe, Flinte oder
Gewehr)
6.1.5
Tournament (Turnier) – Ein IPSC-Schießbewerb, der aus zwei oder
mehr waffenspezifischen Wettkämpfen besteht (z.B. ein KurzwaffenWettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb oder ein KurzwaffenWettbewerb und ein Gewehr-Wettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb,
etc). Die Ermittlung des Gesamt-Turniersiegers erfolgt – unter Berücksichtigung der IPSC Tournament Rules - durch Addieren der einzelnen
Wettbewerbsresultate, die ein Teilnehmer jeweils in den Teilwettbewerben erreicht hat.
6.1.6
League (Liga) – Ein IPSC-Wettbewerb, der aus zwei oder mehr Matches derselben Waffenart besteht, die an verschiedenen Orten und zu
unterschiedlichen Terminen durchgeführt werden. Zur Ermittlung des
Liga-Siegers werden die Ergebnisse einzelner vom Ligaorganisator bezeichneter Matches zusammengezählt.
6.1.7 Shoot-Off – Ein Wettbewerb, der als Nebenwettbewerb eines Matches
durchgeführt wird. Zugelassene Teilnehmer treten direkt gegeneinander an, indem sie in einem Ausscheidungsprozess gleichzeitig, aber jeder für sich, auf eigene, aber im Aufbau identische Anordnungen von
Metallzielen schießen (s. Appendix E).
6.2
Match Divisions (Wertungsklassen)
6.2.1
IPSC Divisions dienen der Unterscheidung von unterschiedlichen
Sportgeräten und Ausrüstung (s. Appendix D). Ein Match muss mindestens eine Division enthalten. Wenn in einem Match mehrere Divisions geführt werden, muss jede Division einzeln und getrennt gewertet
werden. Die Matchresultate müssen für jede Division einen Sieger ausweisen.
6.2.2
In IPSC-sanktionierten Matches muss eine Mindestanzahl von Teilnehmern – wie in Appendix A2 dargestellt – in jeder Division antreten,
damit diese gewertet werden kann. Sollte eine Division die geforderte
Starterzahl nicht erreichen, kann der Match Director diese Division
trotzdem werten, allerdings ohne offizielle IPSC-Anerkennung.
6.2.3
Vor Beginn eines Matches muss jeder Teilnehmer eine Division zu
seiner Wertungsdivision erklären, und die Matchfunktionäre müssen
Regelkonformität der Teilnehmerausrüstung für die erklärte Division
überprüfen
6.2.4
Mit vorheriger Zustimmung des Match Directors kann ein Teilnehmer
ein Match in mehr als einer Division bestreiten. Jedoch kann der Teilnehmer nur in einer Division in der Wertung antreten, und das kann in
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jedem Fall nur der erste Versuch sein. Alle nachfolgenden Versuche
finden keinen Eingang in die Matchresultate.
6.2.5
Ist eine Division nicht verfügbar oder wurde sie gestrichen, oder falls
sich ein Teilnehmer vor Matchbeginn für keine spezifische Division
einschreibt, wird der Teilnehmer in diejenige Division eingeordnet, die
nach Meinung des Range Masters der Ausrüstung des Teilnehmers am
nächsten entspricht. Falls nach Auffassung des Range Masters keine
passende Division verfügbar ist, schießt der Teilnehmer außerhalb der
Wertung.
6.2.5.1 Wenn ein Teilnehmer jedoch während des Matches die Ausrüstungs- oder sonstigen Anforderungen einer Division nicht erfüllt, wird er in die Open Division gesetzt, falls diese verfügbar
ist, sonst muss er das Match außerhalb der Wertung schießen.
6.2.5.2 Wird ein Teilnehmer aus obigen Gründen um- oder zurückgestuft, muss er sobald wie möglich davon informiert werden. Die
Entscheidung des verantwortlichen Range Masters ist endgültig.
6.2.6 Wurde gegen einen Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt während
eines Wettbewerbs eine Wettbewerbsdisqualifikation ausgesprochen,
schließt diese den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an diesem
Wettbewerb und allen weiteren Starts in einer anderen Division aus.
Eine Disqualifikation ist jedoch nicht rückwirkend, und alle vorherigen
und vollständigen Wettbewerbsresultate in anderen Divisionen werden
gewertet und sind in jener Division auch auszeichnungsberechtigt.
6.2.7 Die Wertung eines Teilnehmers in einer bestimmten Division schließt
eine weitere Wertung in einer Category oder im Rahmen der Zugehörigkeit zu einem Regional- oder anderen Team nicht aus.
6.3
Categories (Wertungskategorien)
6.3.1 IPSC-Schießwettbewerbe können innerhalb der oben genannten Divisionen unterschiedliche Categories (Kategorien) zur Wertung unterschiedlicher Teilnehmergruppen beinhalten. Jeder Teilnehmer kann
sich für ein Match oder Turnier nur in einer Category werten lassen.
6.3.2
Nichterfüllung einzelner Anforderungen einer Category oder das Versäumnis, sich vor Beginn des Wettbewerbs für eine Category einzuschreiben, führt zum Ausschluss aus dieser Category-Wertung. Details
der derzeit anerkannten Categories und der damit verbundenen Anforderungen sind in Appendix A2 aufgelistet.
6.4
Regional-Teams
6.4.1
Unter der Voraussetzung verfügbarer Startplätze kann bei IPSC Level
IV oder höheren Wettkämpfen pro Region in jeder Division ein Team
aufgrund von Leistungskriterien zusammengestellt werden. Es steht
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den Matchorganisatoren frei, weitere Teams zuzulassen, die jedoch
nicht für die Team-Wertung zählen oder auszeichnungsberechtigt sind.
Die anerkannten Category-Teams werden durch eine Abstimmung der
Generalversammlung spezifiziert (s. Appendix A2).
6.4.2 Das Einzelresultat eines Teilnehmers zählt nur für ein einziges Team
innerhalb eines Matches.
6.4.3
Teams dürfen höchstens aus vier (4) Mitgliedern bestehen, jedoch berechnet sich das Teamresultat aus den 3 besten Einzelresultaten der
Teammitglieder.
6.4.4
Falls eines des Teammitglieder während eines Matches aus irgendeinem Grund aufgibt, zählen die Resultate dieses Teilnehmers nach wie
vor für das Teamresultat. Das betroffene Team darf diesen ausgeschiedenen Teilnehmer jedoch nicht ersetzen.
6.4.5 Kann ein Teammitglied ein Match nicht beginnen, darf dieses, bei
Einwilligung durch den Match Director, vor dem Beginn durch einen
anderen Teilnehmer ersetzt werden.
6.4.6
Wird ein Teammitglied von einem Match disqualifiziert, werden alle
seine Parcoursresultate annulliert. Teams ist es nicht erlaubt, solche
Mitglieder zu ersetzen.
6.5
Teilnehmer-Status und Nachweis
6.5.1
Jeder Teilnehmer muss ein persönliches Mitglied derjenigen IPSC Region sein, in der sich sein Hauptwohnsitz befindet. Dieser Wohnsitz
wird definiert als dasjenige Land, in dem die Person ordnungsgemäß
für eine Mindestdauer von 183 Tage innerhalb derjenigen zwölf Monate, die dem Monat des Matches unmittelbar vorausgehen, wohnhaft
war. ‚Ordnungsgemäß wohnhaft’ ist als physische Anwesenheit zu verstehen und bezieht sich weder auf Staatsbürgerschaft noch auf Zweitadressen. Die 183 Tage müssen weder aneinanderhängend noch die
letzten 183 Tage der zwölfmonatigen Periode sein.
6.5.1.1 Wettbewerber, die ihren Hauptwohnsitz in einem Land oder
Region haben, die nicht der IPSC angeschlossen ist, dürfen sich
einer IPSC-Region anschließen und unter Schirmherrschaft dieser Region an Wettbewerben teilnehmen, wobei diese Bestimmung abhängig von der Zustimmung der IPSC und dem Regionaldirektorat dieser Region ist. Sobald des Wettbewerbers
Wohnsitzland oder- geographische Region später die Aufnahme in die IPSC beantragt, muss dieser Wettbewerber im Rahmen des Aufnahmeverfahrens Mitglied dieser Region werden..
6.5.2
Ein Teilnehmer und/oder Teammitglied darf immer nur diejenige IPSC
Region vertreten, in der er seinen Wohnsitz hat, mit folgenden Ausnahmen:
6.5.2.1 Bezüglich eines Teilnehmers, der Mitglied einer Region ist, aber diejenige Region vertreten möchte, in der er die StaatsbürI-K - 29 Ver. 08112004
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gerschaft besitzt, müssen die Regionaldirektoren der Wohnsitzund des Staatsbürgerschaftsregion schriftlich vor Beginn des
Matches ihre Zustimmung bekunden.
6.5.2.2 Ein Teilnehmer, der unter die Bestimmungen von 6.5.1.1 fällt,
darf die Region, in der er Mitglied ist, vertreten, sofern dazu die
vorherige schriftliche Genehmigung des Regional Directors
vorliegt.
6.6
Teilnehmer-Zeitplan und Squadeinteilung
6.6.1
Teilnehmer müssen zur Matchwertung zur veröffentlichten Startzeit
und innerhalb der Squadeinteilung antreten. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Match Directors darf ein Teilnehmer oder Team, der/das
zum geplanten Starttermin an einem Parcours nicht anwesend ist, diesen Parcours nicht absolvieren. Für den Fall, dass der Teilnehmer/das
Team diese Zustimmung nicht erhält, wird der betreffende Parcours
mit Null gewertet.
6.6.2
Matchfunktionäre, Matchsponsoren, IPSC-Offizielle (wie in Section
6.1 der IPSC Constitution definiert) und andere Personen können nach
vorheriger Zustimmung durch den Match Director innerhalb der
Matchwertung an einem „Pre-Match“ teilnehmen. Alle Mitglieder der
offiziellen Regional-Teams müssen aber im Main Match antreten. Im
"Pre-Match" erreichte Wertungen können, nach Entscheidung des
Match Directors, in die Overall Match Results aufgenommen werden,
vorausgesetzt, die Termine des Pre-Matches waren im Rahmen des offiziellen Match-Zeitplans veröffentlicht. (s. auch Absatz 2.3.)
6.6.3 Ein Match, Turnier oder eine Liga beginnen mit dem ersten Tag, an
dem Teilnehmer (inklusive der oben genannten) in der Wertung zu
schießen begonnen haben, und enden, sobald die Resultate vom Match
Director als endgültig erklärt worden sind.
6.7
International Classification System („ICS“)
6.7.1
Die IPSC darf geeignete Regeln und Ausführungsvorschriften mit dem
Zweck der Durchführung und Verwaltung eines Internationalen Klassifizierungssystems erstellen und veröffentlichen.
6.7.2
Teilnehmer, die eine internationale Klassifizierung anstreben, müssen
das durch Absolvierung zugelassener Parcours tun, die von der IPSC
Website abgerufen werden können.
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Kapitel 7: Match Management
7.1
Matchfunktionäre
Die Pflichten und Bezeichnungen der Matchfunktionäre werden folgendermaßen definiert:
7.1.1
Range Officer (RO) – gibt die Range-Kommandos, beaufsichtigt den
Teilnehmer bezüglich der Parcours-Bestimmungen und das sichere
Verhalten. Er sagt außerdem die Zeit, Wertung und Strafen, die ein
Teilnehmer erzielt an und überprüft, dass diese korrekt auf dem Wertungsblatt des betreffenden Teilnehmers eingetragen werden (untersteht dem Chief Range Officer und Range Master).
7.1.2
Chief Range Officer (CRO) - besitzt die absolute Autorität über alle
Personen und Aktivitäten im Rahmen der Parcours, die unter seiner
Kontrolle stehen. Er ist verantwortlich für eine gerechte und gleichmäßige Anwendung aller Regeln (untersteht dem Range Master).
7.1.3 Stats Officer (SO) – verantwortlich für das Einsammeln, Sortieren,
Tabellieren und Aufbewahren aller Wertungsblätter und letztlich die
Erstellung von vorläufigen und endgültigen Resultaten. Jedes unvollständige oder unrichtige Wertungsblatt muss er umgehend dem Range
Master zur Kenntnis bringen (untersteht direkt dem Range Master).
7.1.4
Quartermaster (QM) – verantwortlich für Verteilung, Reparatur und
Instandhaltung des gesamten Range Equipments (z.B. Ziele, Abkleber,
Farbe, Aufbauten etc.), der Range Officer-Ausrüstung (z.B. Timer,
Batterien, Tacker, Tackernadeln, Clipboards etc.) und der Range Officer-Verpflegung (untersteht direkt dem Range Master).
7.1.5
Range Master (RM) – hat die absolute Autorität über alle Personen und
Aktivitäten auf dem gesamten Matchgelände, inklusive Standsicherheit, die Durchführung aller Parcours und die Anwendung dieser Regeln. Alle Matchdisqualifikationen und Einspruchsangelegenheiten
müssen ihm zur Kenntnis gebracht werden. Der Range Master wird
gewöhnlich vom Match Director ernannt und arbeitet mit diesem zusammen. Bei IPSC-sanktionierten Level IV oder höheren Matches unterliegt die Bestellung des Range Masters jedoch der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch das IPSC Exekutivkomitee.
7.1.6
Match Director (MD) – ist zuständig für die gesamte Matchverwaltung, inklusive der Squadeinteilung, der Startzeitplanung, des Parcoursaufbaus und der Koordination des Unterstützungspersonals und
der Verfügbarkeit von Sanitär- und Verpflegungseinrichtungen. Hinsichtlich der vorgenannten Angelegenheiten hat der Match Director das
letzte Wort, mit Ausnahme aller diese Regeln betreffenden Dinge, die
im Entscheidungsbereich des Range Masters liegen. Der Match Director wird von der gastgebenden Organisation bestellt und arbeitet mit
dem Range Master zusammen
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7.2
Disziplin von Matchfunktionären
7.2.1
Der Range Master hat Autorität über alle Matchfunktionäre außer dem
Match Director und ist verantwortlich für Entscheidungen hinsichtlich
deren Verhalten und Disziplin.
7.2.2
Wird ein Matchfunktionär gemaßregelt, muss der amtierende Range
Master einen Bericht über den Vorfall und die Einzelheiten der Maßregelung an den Regionaldirektor des Matchfunktionärs, den Regionaldirektor der gastgebenden Region und den Präsidenten der International
Range Officers Association (IROA) senden.
7.2.3
Ein Matchfunktionär, der aufgrund eines Sicherheitsverstoßes als
Matchteilnehmer vom Match disqualifiziert wurde, ist weiterhin geeignet, als Matchfunktionär in diesem Match tätig zu sein. Der Range
Master trifft jegliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer Teilnahme eines Funktionärs.
7.3
Benennung von Funktionären
7.3.1
Matchorganisatoren müssen vor Beginn eines Matches einen Match
Director und einen Range Master benennen, die die oben aufgeführten
Aufgaben ausführen sollen. Der nominierte Range Master sollte vorzugsweise der kompetenteste und erfahrenste anwesende akkreditierte
Range Officer sein (s. auch Regel 7.1.5). Bei Level I und II Matches
kann eine einzelne Person sowohl als Range Master als auch als Match
Director eingesetzt werden.
7.3.2
Bezugnahme innerhalb dieser Regeln auf Range-Funktionäre (z.B.
"Range Officer", "Range Master" etc.) meint Personal, das von den
Matchorganisatoren offiziell zur Durchführung offizieller Aufgaben
innerhalb des Matches benannt wurde. Personen, die zwar akkreditierte
Range-Funktionäre sind, aber tatsächlich an dem Match als reguläre
Starter teilnehmen, haben keinerlei Funktion oder Autorität als RangeFunktionäre in diesem Match. Solche Personen sollen daher während
ihrer Matchteilnahme keine Kleidungsstücke mit RangeFunktionärsabzeichen tragen.
Kapitel 8: Der Parcours
8.1
Handgun Ready Conditions (Bereit-Zustände von Kurzwaffen)
Der Bereit-Zustand einer Kurzwaffe ist normalerweise wie unten definiert,
jedoch im Falle, dass es ein Wettwerber unterlässt, das Patronenlager vor Beginn der Übung zu laden, ob unabsichtlich oder mit Absicht, darf der Range
Officer nichts unternehmen, da der Teilnehmer immer allein für die Handhabung seiner Kurzwaffe verantwortlich ist:
8.1.1
Revolver
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8.1.1.1 Single Action: Hammer voll entspannt über einer leeren Kammer oder (falls eine Sicherheitsrast vorhanden) Hammer vorgespannt
über einer geladenen Kammer (Modelle mit Übertragungshebel ausgenommen);
8.1.1.2 Double Action: Hammer voll entspannt und alle Kammern dürfen geladen sein.
8.1.2
Selbstladepistolen:
8.1.2.1 „Single Action“ – Patronenlager geladen, Hammer gespannt
und die Sicherung eingelegt.
8.1.2.2 „Double Action“ – Patronenlager geladen, Hammer voll entspannt oder per De-cocker entspannt.
8.1.2.3 „Selective Action“ - Patronenlager geladen, Hammer voll entspannt oder Hammer gespannt und externe Sicherung eingelegt.
(s. Divisionen in Appendix E ).
8.1.3 Einzelne Übungen können davon abweichende Bereit-Zustände verlangen. In diesem Fall müssen die abweichenden Bereit-Zustände in
der Parcoursbeschreibung klar beschrieben sein. Als von 8.1.1 und
8.1.2 abweichende Bereit-Zustände sind nur erlaubt: Bei Revolvern der
Start mit einem entladenen Revolver (keine Patronen im der Trommel),
bei Pistolen der Start mit einer entladenen (keine Patrone im Patronenlager und kein oder ein leeres Magazin in der Pistole) oder mit einer unterladenen Pistole (keine Patrone im Patronenlager, geladenes
Magazin in der Pistole). Ein Bereit-Zustand bei Revolvern mit gespanntem Hahn und bei geladenen Pistolen mit gespanntem Hahn ohne
eingelegte Sicherung ist unzulässig.
8.1.4
Außer im Falle einer Divisionsbestimmung darf ein Teilnehmer nicht
dadurch eingeschränkt werden, dass ihm das Laden einer bestimmten
Anzahl Patronen vorgeschrieben wird, die in einer Kurzwaffe geladen
sein oder nachgeladen werden dürfen. Schriftliche Parcoursbeschreibungen dürfen nur vorschreiben, wann eine Kurzwaffe geladen werden
darf, oder wann ein vorgeschriebener Magazinwechsel zu erfolgen hat,
falls die Regel 1.1.5.2 das zulässt.
8.1.5 Bezüglich der in IPSC-Matches eingesetzten Kurzwaffen gelten folgende Definitionen:
8.1.5.1 "Single Action" bedeutet, dass die Betätigung des Abzuges eine
einzelne Aktion auslöst (d.h. der Hammer oder Schlagstift fällt)
8.1.5.2 "Double Action" bedeutet, dass die Betätigung des Abzuges
mehr als eine Aktion auslöst (d.h. der Hammer oder Schlagstift
hebt sich an und fällt dann wieder)
8.1.5.3 "Selective Action" bedeutet, dass die Kurzwaffe entweder in
"Single Action" oder in "Double Action"-Funktion benutzt werden kann.
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8.2
Competitor Ready Condition (Bereit-Position des Teilnehmers)
legt fest wann, auf direkten Befehl des Range Officers:
8.2.1 die Kurzwaffe gemäß der Parcoursbeschreibung vorbereitet und in
Übereinstimmung mit den Anforderungen der jeweiligen Division ist.
8.2.2
der Teilnehmer die verlangte Startposition gemäß der Parcoursbeschreibung einnimmt. Falls nicht abweichend vorgeschrieben, muss der
Teilnehmer aufrecht in Richtung Hauptkugelfang, mit den Armen natürlich an den Seiten herabhängend stehen.
8.2.3
Ein Parcours darf vom Teilnehmer niemals verlangen oder ihm erlauben, dass er nach dem „Standby“-Kommando und vor dem „Start Signal“ eine Kurzwaffe, ein Magazin oder Speedloader oder Munition berühren oder in der Hand halten muss (mit Ausnahme eines unvermeidbaren Berührens mit den Unterarmen).
8.2.4
IPSC-Wettbewerbe dürfen von einem Teilnehmer nicht verlangen, dass
er mit der Nicht-Schusshand aus dem Holster ziehen muss.
8.2.5 Ein Parcours darf einen Teilnehmer niemals zwingen, seine Kurzwaffe
innerhalb des Parcours wieder zu holstern.
8.3
Kommandos auf dem Schießstand
Die zulässigen Kommandos auf dem Schießstand und ihre Abfolge lauten wie
folgt:
8.3.1
„Load And Make Ready“ („Laden und Bereitmachen“) – Dieser Befehl
bezeichnet den Beginn eines „Parcours“. Unter der direkten Aufsicht
des Range Officers muss der Teilnehmer in Richtung Hauptgeschossfang - oder nach Anweisung des Range Officers in eine sichere Richtung – seinen Augen- und Gehörschutz anlegen, und die Kurzwaffe
entsprechend der Wettbewerbsbeschreibung fertig machen. Er muss
dann die vorgeschriebene Bereit-Position einnehmen. An diesem Punkt
fährt der Range Officer fort.
8.3.1.1 Sobald das "Load and Make Ready"-Kommando gegeben wurde, darf sich der Teilnehmer nicht mehr ohne vorherige Zustimmung und unter direkter Aufsicht des Range Officers vom
Startort entfernen. Verstoß dagegen führt zu einer Verwarnung
für den Erstverstoß und kann zur Anwendung der Regel 10.6.1
bei einem weiteren Verstoß im selben Match führen.
8.3.2
„Are You Ready?“ ( „Bist du bereit?“) – Das Ausbleiben einer abschlägigen Antwort seitens des Teilnehmers zeigt an, dass er die Anforderungen des Parcours richtig verstanden hat und er bereit ist, fortzufahren. Ist der Teilnehmer bei diesem Kommando nicht bereit, muss
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er „not ready!“ ( „nicht bereit!“) rufen. Sobald der Teilnehmer beim
Einnehmen der Bereit-Position seine Hände in die verlangte Position
gebracht hat, wird unterstellt, dass dies dem Range Officer die endgültige Startbereitschaft anzeigt.
8.3.3 „Standby“ ( „Achtung“) – Diesem Befehl sollte innerhalb von 1 bis 4
Sekunden das Startsignal folgen (s. auch Regel 10.2.6).
8.3.4
„Startsignal“ – Das Signal für den Teilnehmer, mit dem Parcours zu
beginnen. Falls der Teilnehmer aus irgendeinem Grunde nicht auf das
Startsignal reagiert, überzeugt sich der Range Officer davon, dass der
Teilnehmer bereit ist, den Parcours zu beginnen und beginnt die Range
Kommandos erneut bei "Are You Ready?"
8.3.5
„Stop“ – Jeder einem Parcours zugeteilte Range Officer kann diesen
Befehl zu jeder Zeit während des Parcours geben. Der Teilnehmer
muss daraufhin sofort das Feuer einstellen, stehen bleiben und auf weitere Anweisungen des Range Officers warten.
8.3.6
„If You Are Finished, Unload And Show Clear“ („wenn du fertig bist,
entladen und leer zeigen“) – wenn der Teilnehmer das Schießen beendet hat, muss er seine Kurzwaffe absenken und dem Range Officer zur
Kontrolle vorzeigen, wobei die Mündung in Richtung Hauptkugelfang
zeigen, das Magazin entnommen, der Schlitten offen gehalten oder per
Schlittenfang offen arretiert und das Patronenlager leer sein muss. Revolver müssen mit ausgeschwenkter und leerer Trommel vorgezeigt
werden.
8.3.7 „If Clear, Hammer Down, Holster“ ( „Wenn leer, abschlagen, holstern“
) – Nach Aussprache dieses Kommandos darf der Teilnehmer nicht
mehr schießen (s. Regel 10.6.1) Während er die Kurzwaffe weiterhin
in Richtung Hauptkugelfang hält, muss der Teilnehmer eine abschließende Sicherheitsprüfung der Kurzwaffe wie folgt durchführen:
8.3.7.1 Selbstlader – Schlitten schließen und den Abzug betätigen (ohne – sofern vorhanden - den Hammer zu berühren.)
8.3.7.2 Revolver – Leere Trommel einschwenken (ohne – sofern vorhanden - den Hammer zu berühren.)
8.3.7.3 Wenn sich die Kurzwaffe als leer erweist, muss der Teilnehmer
sie holstern. Sobald die Hände des Teilnehmers die geholsterte
Waffe verlassen haben, gilt der Parcours als beendet.
8.3.7.4 Falls die Waffe sich als nicht leer erweist, beginnt der Range
Officer erneut mit den Kommandos ab Regel 8.3.6 (s. auch
10.4.3).
8.3.8 „Range Is Clear“ („Stand ist sicher“) – Weder Teilnehmer noch Funktionäre dürfen sich über die Feuerlinie oder von ihr weg begeben, soI-K - 35 -
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lange der Range Officer diese Freigabe nicht gegeben hat. Sobald diese
erfolgt ist, dürfen sich Funktionäre und Teilnehmer nach vorne begeben und Treffer aufnehmen, abkleben, Ziele aufstellen etc.
8.4
Laden, Nachladen oder Entladen im Parcours
8.4.1
Beim Laden, Nachladen oder Entladen innerhalb eines Parcours müssen sich die Finger des Teilnehmers sichtbar außerhalb des Abzugbügels befinden und die Kurzwaffe muss sicher in Richtung Geschossfang oder eine andere vom Range Officer autorisierte sichere Richtung
zeigen (s. Abschnitt 10.5).
8.5
Positionswechsel
8.5.1 Jeder Positionswechsel muss mit dem Finger sichtbar außerhalb des
Abzugsbügels vorgenommen werden und die Sicherung sollte eingelegt sein, außer es sind Ziele für den Teilnehmer sichtbar und der Teilnehmer behält diese, in der Absicht sie zu beschießen, im Visier. Die
Kurzwaffe muss in eine sichere Richtung zeigen. Ein „Positionswechsel“ wird wie folgt definiert:
8.5.1.1 Mehr als ein Schritt in eine beliebige Richtung
8.5.1.2 Das Wechseln einer Anschlagsart (z.B. von stehend zu kniend,
von sitzend zu stehend etc.).
8.5.2 Das Wiederholstern einer Waffe während des Parcoursablaufs ist unzulässig
8.6
Unterstützung oder Behinderung
8.6.1 Während eines Parcours darf ein Teilnehmer auf keine Art unterstützt
werden, außer dass der Range Officer jederzeit Sicherheitswarnungen
an den Teilnehmer abgeben darf. Solcherlei Warnungen dürfen einem
Teilnehmer nicht als Grund für ein Re-Shoot dienen.
8.6.2
Jede Person, die einen Teilnehmer während eines Parcours unterstützt
oder stört (und der Teilnehmer, der solche Unterstüzung erhält), kann
nach Ermessen eines Range Officers mit einem Ablauffehler für diesen
Parcours bestraft werden oder den Bestimmungen des Abschnitts 10.6
unterliegen.
8.6.3
Im Falle, dass unbeabsichtigter Körperkontakt mit dem Range Officer
oder ein anderer äußerer Einfluss nach Meinung des Range Officers,
den Teilnehmer im Parcours behindert hat, kann der Range Officer
dem Teilnehmer ein Re-Shoot des Parcours anbieten. Der Teilnehmer
muss dieses Angebot jedoch annehmen oder ablehnen, bevor er seine
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Zeit oder Treffer des ersten Durchgangs kennt. Falls der Teilnehmer
jedoch während einer solchen Behinderung einen Sicherheitsverstoß
begeht, können die Bestimmungen des Abschnitts 10.3 trotzdem zum
Tragen kommen.
8.6.4
Im Falle, dass der Wettbewerber unabsichtlich vorzeitig zu schießen
beginnt („Fehlstart“), wird der Range Officer so bald wie möglich den
Schützen stoppen und ihn erneut starten, sobald der Parcours wieder
hergestellt ist.
8.7
Sight Pictures (Visierbild prüfen) und Parcoursinspektion
8.7.1
Wettbewerber dürfen niemals Sight Pictures mit einer geladenen Waffe
vor dem Startsignal nehmen. Verstoß dagegen muss mit einer Verwarnung für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für jeden weiteren
Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs geahndet werden.
8.7.2
Wenn Matchorganisatoren Sight Pictures auch mit entladener Waffe
vor dem Startsignal verbieten, müssen die Teilnehmer darüber in den
geschriebenen Parcoursbeschreibungen informiert werden.
8.7.3
Wenn Sight Pictures mit entladener Waffe vor dem Startsignal zulässig
sind, darf das nur in Richtung eines einzigen Zieles erfolgen, um festzustellen, ob die Zieleinrichtung wie gewünscht eingestellt ist. Teilnehmer, die eine Zielreihenfolge oder Anschlagsart während der Visierbildprüfung testen, werden pro Vorfall mit einem Ablauffehler bestraft.
8.7.4
Teilnehmern ist die Benutzung jeglicher Zielhilfsmittel (z.B. eine komplette Nachbildung einer Kurzwaffe oder Teil davon, jegliches Teil einer richtigen Kurzwaffe inklusive jeglichen Zubehörs) außer den eigenen Händen während der Parcoursinspektion ("Walkthrough") verboten Zuwiderhandlung wird mit einem Ablauffehler pro Vorfall geahndet (s. auch Regel 10.5.1).
8.7.5
Es ist niemandem gestattet, ohne vorherige Erlaubnis des für den Parcours zuständigen Range Officers oder des Range Masters den Parcours zu betreten oder sich durch ihn hindurch zu bewegen. Zuwiderhandlung führt für den Erstverstoß zu einer Verwarnung, kann aber bei
weiteren Verstößen die Bestimmungen von Abschnitt 10.6 eintreten
lassen.
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Kapitel 9: Wertung
9.1
Allgemeine Bestimmungen
9.1.1
Annäherung an Ziele – Ohne Einwilligung des Range Officers dürfen
sich Teilnehmer ohne Einwilligung des Range Officers Zielen nicht
näher als 1 Meter (3.28 feet) nähern. Zuwiderhandlung führt zu einer
Verwarnung für den Erstverstoß, aber der Teilnehmer oder dessen Vertrauter können, nach Ermessen des Range Officers, mit einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß bestraft werden.
9.1.2
Berühren von Zielen – Während der Auswertung dürfen der Teilnehmer und sein Vertrauter ohne Einwilligung des Range Officers jegliche
Ziele weder berühren, Schusslöcher prüfen oder auf andere Art auf ein
Ziel einwirken. Sollte der Range Officer der Meinung sein, dass der
Teilnehmer oder sein Vertrauter den Wertungsprozess durch solcherlei
Manipulation beeinflusst hat, kann er:
9.1.2.1 bei einem betroffenen Wertungsziel dieses als trefferlos werten,
oder
9.1.2.2 bei jedem betroffenen Strafziel entsprechende Punktabzüge verfügen.
9.1.3. Vorzeitig abgeklebte Scheiben – Wird eine Scheibe zu früh abgeklebt
und kann dadurch das Trefferergebnis nicht mehr bestimmt werden,
muss der Range Officer den Teilnehmer zu einem Re-Shoot auffordern.
9.1.4
Nicht abgeklebte Scheiben – Falls ein oder mehrere Scheiben nach
Beendigung des Parcours durch einen vorhergehenden Teilnehmer für
den nächstfolgenden Teilnehmer unvollständig abgeklebt sind, oder
wenn es zusätzliche Treffer oder fragwürdige Straftreffer darauf gibt
und der Range Officer nicht feststellen kann, welche Treffer vom gerade zu wertenden Teilnehmer stammen, muss für den betroffenen Teilnehmer ein Re-Shoot angeordnet werden.
9.1.5
Undurchdringlich – Die Wertungsflächen aller IPSC Wertungs- und
Straf-Papierziele gelten als undurchdringlich. Wenn, nach Meinung des
Range Officers:
9.1.5.1 ein Geschoss eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter die Wertungsfläche einer
weiteren Papierscheibe trifft, zählt der Treffer auf der nachfolgenden Scheibe weder Wertungs- noch Strafpunkte, .
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9.1.5.2 ein Geschoss eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter ein Metallziel zu Fall
bringt, wird das als Versagen der Standeinrichtung bewertet.
Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er
wieder aufgestellt ist.
9.1.5.3 ein Geschoss die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines
Metallzieles nur teilweise trifft, und danach die Wertungsfläche
einer Papierscheibe trifft, zählt der Treffer auf der nachfolgenden Scheibe als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem was
zutrifft.
9.1.5.4 ein Geschoss die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines
Metallzieles nur teilweise trifft, und danach ein Metallziel zu
Fall bringt (oder die Wertungsfläche dieses Metallzieles trifft),
zählt das gefallene (oder der Treffer auf dem) nachfolgende
Metallziel als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem, was zutrifft.
9.1.6
Außer, wenn sie in der schriftlichen Parcoursbeschreibung ausdrücklich als "Soft Cover" (s. Regel 4.1.5.2) bezeichnet sind, gelten alle
Aufbauten, Wände, Barrieren, Sichtblenden und andere Hindernisse als
undurchdringliches "Hard Cover". Wenn, nach Meinung des Range Officers
9.1.6.1 ein Geschoss mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe
trifft, gilt dieser Treffer weder als Wertungs- noch als Straftreffer, ganz gleich was zutrifft,
9.1.6.2 ein Geschoss mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach ein Metallziel trifft oder zu Fall bringt,
wird das als Versagen der Standtechnik eingestuft (s. Abschnitt
4.6). Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er wieder hergerichtet ist.
9.1.6.3 ein Geschoss mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard
Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe
trifft, gilt der Treffer auf der Papierscheibe als Wertungs- oder
Straftreffer, je nachdem, was zutrifft.
9.1.6.4 ein Geschoss mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard
Cover geht und danach ein Metallziel auf der Wertungsfläche
trifft oder zu Fall bringt, zählen das gefallene Metallziel oder
der Treffer darauf als Wertung oder Strafe, je nachdem, was zutrifft.
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9.2
Wertungsmethoden
9.2.1 Die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Übung muss eine der
nachstehenden Wertungsmethoden enthalten.
9.2.2 „Comstock“ – Unbegrenzte Zeit, die beim letzten Schuss gestoppt
wird, eine unbegrenzte Schusszahl kann abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet.
9.2.2.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren
des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigte Zeit (auf 2 Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl. „hit
factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet,
indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor das
Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden.
9.2.3
„Virginia Wertung“ – Unbegrenzte Zeit wird beim letzten Schuss gestoppt, eine begrenzte Schusszahl ist abzugeben, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet.
9.2.3.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren
des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigten Zeit (auf 2
Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl.
„hit factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet, indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor
das Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden.
9.2.3.2 Bei Virginia Wertung müssen ausschließlich Papierscheiben
verwendet werden und darf nur in Standardübungen, Classifiers
(Einstufungswettbewerben) oder Short Courses eingesetzt werden.
9.2.3.3 Die Virginia Wertung darf nicht bei Level IV und höheren
Wettbewerben verwendet werden, außer im Rahmen einer
Standardübung (s. Regel 6.1.2).
9.2.4
"Fixed Time" (Festzeit) – Die Zeit ist begrenzt, eine begrenzte Schusszahl darf abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern
pro Ziel wird gewertet.
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9.2.4.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren
des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Das
Gesamt-Parcoursresultat wird nicht gewichtet, und die Teilnehmer werden anhand ihrer tatsächlich erreichten Nettopunktzahl eingestuft
9.2.4.2 Bei Fixed Time dürfen ausschließlich Papierziele verwendet
werden und diese sollten, sofern möglich, verschwindende Ziele sein.
9.2.4.3 Fixed Time darf nur in Standardübungen, Classifiers (Einstufungswettbewerben) und Short Courses eingesetzt werden
9.2.4.4 Fixed Time darf nicht in Level IV oder höheren Matches eingesetzt werden, außer im Rahmen einer Standardübung (s. Regel
6.1.2.).
9.2.4.5 Bei Fixed Time-Parcours gibt es keine Strafen für das Nichtbeschießen von Zielen oder Fehlschüsse.
9.2.5
Die Parcoursresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in absteigender Reihenfolge ihrer jeweilig erzielten Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen
9.2.6
Matchresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in
absteigender Reihenfolge des Aggregats aller ihrer einzelnen erreichten
Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen.
9.3
Wertungsgleichstand
9.3.1
Wenn nach Meinung des Match Directors ein Gleichstand innerhalb
der Matchresultate aufgehoben werden muss, müssen die betroffenen
Teilnehmer einen oder mehrere vom Match Director benannte oder
aufgestellte Parcours schießen, bis der Gleichstand aufgehoben ist. Das
Resultat dieses "Tiebreakers" wird nur zur endgültigen Einstufung der
betroffenen Teilnehmer benutzt und ihre ursprünglichen Matchpunkte
bleiben davon unberührt. Ein Gleichstand darf niemals durch Los entschieden werden.
9.4
Wertungs- und Strafpunkte
9.4.1
Wertungs- und Strafpunkte auf IPSC-Zielen müssen in Übereinstimmung mit den durch die Generalversammlung verabschiedeten Werten
gewertet werden. (Siehe Appendices B und C).
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9.4.2
Alle im Wertungsbereich eines Strafziels sichtbaren Treffer werden
mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bestraft , aber
nur bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel.
9.4.3 Alle im Wertungsbereich eines Metallstrafziels sichtbaren Treffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel bestraft, unabhängig davon, ob das Ziel
fallen musste oder nicht (s. Regeln 4.3.1.7 und 4.3.1.8).
9.4.4 Alle Fehltreffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers auf diesem Ziel bestraft, außer im Falle von verschwindenden Zielen (s. Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2).
9.4.5 In einem Parcours mit Virginia- oder Fixed Time-Wertung gilt:
9.4.5.1 Zuviel abgegebene Schüsse (mehr als die für die Teilübung oder den Parcours angegebene Anzahl) ergeben je einen Ablauffehler. Zusätzlich werden bei der Auswertung nicht mehr als
die vorgeschriebene Anzahl und dabei die höchsten Wertungstreffer anerkannt.
9.4.5.2 Überzählige Treffer (d.h. bezüglich der für den Parcours vorgeschriebenen Trefferzahl auf der Wertungsfläche einer Papierwertungsscheibe überzählige Treffer) ergeben je einen Ablauffehler. Es ist zu beachten, dass Treffer auf Hard Cover und/oder
Strafscheiben nicht als überzählige Treffer gelten.
9.4.5.3 "Stacked Shots" (kumulierte Schussabgabe - d.h. Abgabe der
korrekten Schusszahl in der Übung, die aber auf weniger Ziele
als in der Übungsbeschreibung vorgesehen abgegeben wurden),
ergeben einen Ablauffehler pro Vorkommnis. Diese Strafe findet keine Anwendung, wenn die schriftliche Parcoursbeschreibung "stacked shots" ausdrücklich erlaubt
9.4.6
In einem Fixed Time-Parcours:
9.4.6.1 werden Overtime-Schüsse (d.h. Schüsse, die nach Ablauf der
Schießzeit abgegeben werden) mit dem Wert des jeweils höchsten auf der Scheibe erreichbaren Wertungstreffers bestraft, außer
im Falle von verschwindenden Scheiben.
9.5
Wertungsverfahren
9.5.1
Solange in der schriftlichen Parcoursbeschreibung nicht anders spezifiziert, müssen alle Papierwertungsziele mit mindestens je zwei Schuss
beschossen werden, von denen die besten zwei gewertet werden. MeI-K - 42 -
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tallwertungziele müssen mit mindestens einem Schuss beschossen
werden und müssen umgefallen sein, damit sie gewertet werden.
9.5.2
Wenn der Geschossdurchmesser (Schussloch) auf einem Wertungsziel
die Wertungslinie zwischen zwei Wertungszonen berührt, oder mehrere Wertungszonen durchzieht, erhält der Treffer den höheren Wert.
9.5.3
Wenn der Geschossdurchmesser sowohl die Wertungsfläche eines
Wertungszieles als auch eines Strafziels berührt, zählen sowohl der
Wertungs- als auch der Straftreffer.
9.5.4
Radiale Risse, die sich vom Geschossdurchmesser eines Treffers nach
außen ausbreiten, ergeben weder Wertungs- noch Strafpunkte.
9.5.5 Das Mindestresultat für einen Parcours ist Null.
9.5.6
Wenn ein Teilnehmer in einem Parcours nicht jedes Ziel mit mindestens einem Schuss beschießt, erhält er einen Ablauffehler für jedes
nicht beschossene Ziel zusätzlich zu anfallenden Strafpunkten für fehlende Treffer (s. Regel 10.2.7).
9.6
Wertungsüberprüfung und Einwände
9.6.1 Sobald der Range Officer „Range is clear“ gegeben hat, wird dem
Teilnehmer oder seinem Vertrauten erlaubt, zur Trefferüberprüfung
den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten.
9.6.2 Der für einen Parcours verantwortliche Funktionär kann bestimmen,
dass die Trefferaufnahme bereits beginnen kann, während der Teilnehmer noch den Parcours absolviert. In solchen Fällen muss einer
Vertrauensperson des Teilnehmers erlaubt werden, zur Trefferüberprüfung den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten. Teilnehmer müssen während der Parcourserläuterung auf ein
solches Vorgehen aufmerksam gemacht werden.
9.6.3 Ein Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson), der Trefferüberprüfung eines Ziels unterlässt, verliert das Recht, einen Einspruch gegen
die Wertung dieses Zieles zu erheben.
9.6.4
Jeder Einwand bezüglich eines Resultats oder einer Wertungsstrafe
muss sofort durch den Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson)
beim verantwortlichen Range Officer angemeldet werden, bevor das
betroffene Ziel nachgestrichen, abgeklebt oder wieder aufgestellt wurde. Geschieht das nicht, werden entsprechende Einsprüche nicht akzeptiert.
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9.6.5
Im Falle, dass der Range Officer das ursprüngliche Resultat oder die
Strafe aufrechterhält und der Teilnehmer nicht einverstanden ist, kann
er beim Chief Range Officer und dann beim Range Master um eine
Entscheidung nachsuchen.
9.6.6 Die Entscheidung des Range Masters ist endgültig. In Bezug auf den
Wertungsentscheid sind keine weiteren Einsprüche mehr zulässig.
9.6.7
Während der Behandlung eines Wertungseinspruchs darf das/die fragliche(n) Ziel(e) solange weder abgeklebt oder anderweitig verändert
werden, bis der Disput beendet ist. Der Range Officer darf eine fragliche Papierscheibe zum Zwecke einer weiteren Untersuchung von der
Übung entfernen, um Verzögerungen im Wettbewerb zu vermeiden.
Sowohl der Range Officer als auch der Teilnehmer müssen dazu das
Ziel unterschreiben und den umstrittenen Treffer genau markieren.
9.6.8 Wenn nötig, dürfen bei Treffern auf Papierscheiben ausschließlich vom
Range Master genehmigte Scoring Overlays (Wertungsschablonen) zur
Überprüfung und/oder Feststellung der anwendbaren Wertungszone
benutzt werden.
9.7
Score Sheets (Wertungsblätter)
9.7.1
Bevor der Range Officer ein Wertungsblatt eines Teilnehmers unterzeichnet, muss er alle Informationen (inklusive ausgesprochener Verwarnungen) eintragen. Nachdem der Range Officer das Wertungsblatt
unterzeichnet hat, muss auch der Teilnehmer an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Elektronische Score Sheet-Unterschriften
sind akzeptabel, wenn sie vom Regionaldirektoriat genehmigt wurden.
Eintragungen von Resultaten oder Strafen sollten in arabischen Ziffern
erfolgen. Die vom Teilnehmer für die Absolvierung der Übung benötigte Zeit muss auf mindestens zwei Nachkommastellen genau an der
entsprechenden Stelle eingetragen werden.
9.7.2
Sollten Korrekturen an einem Wertungsblatt notwendig sein, müssen
diese gut erkennbar sowohl auf dem Original sowie auf allen entsprechenden Teilnehmerkopien angebracht werden. Der Teilnehmer und
der Range Officer sollten jegliche Korrekturen abzeichnen.
9.7.3
Sollte sich ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund weigern, ein Wertungsblatt zu unterschreiben oder abzuzeichnen, muss die Angelegenheit dem Range Master übergeben werden. Wenn der Range Master
überzeugt ist, dass der Parcours korrekt durchgeführt und gewertet
worden ist, wird das nicht unterschriebene Wertungsblatt wie üblich
zur Eingabe in die Wettbewerbsresultate weitergeleitet.
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9.7.4
Ein Wertungsblatt, das sowohl vom Teilnehmer wie vom Range Officer unterzeichnet worden ist, gilt als abschließender Beweis, dass ein
Parcours beendet worden ist und dass die Zeit, das vom Teilnehmer erzielte Resultat und anfallende Strafpunkte richtig und unumstritten
sind. Das unterzeichnete Wertungsblatt wird als endgültiges Dokument
betrachtet und mit Ausnahme bei gemeinsamer Zustimmung von Teilnehmer und dem unterzeichneten Range Officer, oder bei Schiedsgerichtsentscheid darf das Score Sheet nur zum Korrigieren von arithmetischen Fehlern oder zum Hinzufügen von Strafen gemäß Abschnitt
8.6.2 verändert werden.
9.7.5
Sollten sich auf einem Wertungsblatt zu wenige oder zu viele Einträge
finden oder die Zeit nicht eingetragen worden sein, ist der Teilnehmer
verpflichtet, den Parcours zu wiederholen.
9.7.6 Sollte ein Re-Shoot aus irgendeinem Grund nicht möglich oder zulässig
sein, muss folgendermaßen verfahren werden:
9.7.6.1 Fehlt die Zeit, erhält der Teilnehmer für diesen Parcours eine
Nullwertung.
9.7.6.2 Stehen auf dem Wertungsblatt zu wenig Treffer oder Fehltreffer,
werden die auf dem Wertungsblatt vorhandenen Informationen
als vollständig und abschließend betrachtet.
9.7.6.3 Stehen auf dem Wertungsblatt zu viele Treffer oder Fehltreffer,
werden die Treffer mit dem höchsten Wert berücksichtigt.
9.7.6.4 Auf dem Score Sheet verzeichnete Ablauffehler gelten als vollständig und gültig, außer falls Regel 8.6.2 zum Tragen kommt.
9.7.6.5 Falls sich die Identität eines Teilnehmers nicht anhand des Score
Sheets feststellen lässt, muss es dem Range Master zugeleitet
werden, der dann alles Nötige zu unternehmen hat, um die Situation zu klären.
9.8
Verantwortung für die Wertung
9.8.1
Jeder Teilnehmer ist für eine korrekte Aufzeichnung seiner Resultate
selbst verantwortlich, um später die vom Stats Officer veröffentlichten
Listen überprüfen zu können.
9.8.2
Nachdem alle Teilnehmer das Match beendet haben, sollten die vorläufigen Parcours-Resultate veröffentlicht und vom Stats Officer an einem
auffälligen Ort aufgehängt werden, damit die Teilnehmer diese überprüfen können.
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9.8.3
Entdeckt ein Teilnehmer am Ende des Matches in den provisorischen
Resultaten einen Fehler, muss er innerhalb einer Stunde nach Aufhängen der Resultate einen Einspruch an den Stats Officer verfassen. Wird
der Einspruch nicht innerhalb dieser Zeitspanne eingereicht, wird der
Einwand abgelehnt und es gelten die veröffentlichten Resultate.
9.9
Trefferaufnahme auf beweglichen Zielen
Bewegliche Ziele werden wie folgt gewertet:
9.9.1 Auf beweglichen Zielen, die nach der vorgesehenen Bewegung
mindestens noch einen Teil der höchsten Wertungszone sichtbar lassen, oder die mehrfach verschwinden und wieder sichtbar werden, werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse immer Strafen verhängt. (Ausnahme s. Regel 9.2.4.5)
9.9.2
Bei beweglichen Zielen, für die obige Kriterien nicht gelten,
werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse keine Strafen
verhängt, es sei denn, Regel 9.9.3 wird anwendbar.
9.9.3 Auf beweglichen Zielen werden immer Strafen für Nichtbeschießen und Fehlschüsse verhängt, wenn der Teilnehmer es
versäumt, sie zu aktivieren.
9.10
Offizielle Zeitnahme
9.10.1 Ausschließlich das durch den Range Officer betriebene Zeitmessgerät darf für die Festhaltung der Zeit eines Teilnehmers
verwendet werden. Wenn nach Meinung des Range Officers
ein Zeitmessgerät fehlerhaft ist, muss der Teilnehmer, für dessen Durchgang keine zuverlässige Zeit gemessen werden
kann, den Parcours erneut schießen.
9.10.2 Wenn nach Meinung des Wettbewerbsgerichts die einem
Teilnehmer zuerkannte Zeit als unrealistisch einzuschätzen
ist, muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen (s. Regel 9.7.4)
9.10.3 Ein Teilnehmer, der zwar auf das Startsignal reagiert, aber
dann, aus welchem Grund auch immer, seinen Parcoursdurchgang nicht fortsetzt, so dass für ihn durch das vom Range Officer benutzte Zeitmessgerät keine offizielle Zeit ermittelt werden kann, erhält eine Null-Zeit und eine Null-Wertung
für diesen Parcours.
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9.11 Auswerteprogramme
9.11.1 Die von der IPSC genehmigten Auswerteprogramme sind das Match
Scoring System (MSS) und das Windows® Match Scoring System
(WinMSS). Kein anderes Auswertungsprogramm darf bei IPSCsanktionierten Matches ohne vorherige schriftliche Erlaubnis durch den
Regional Director der gastgebenden Region eingesetzt werden. Im Falle von MSS und WinMSS müssen jeweils die neusten, von der IPSC
Website verfügbaren Versionen benutzt werden.
KAPITEL 10: Strafen
10.1
Ablauffehler – Allgemeine Bestimmungen
10.1.1 Ablauffehler werden bei Nichtbeachtung der in der Parcoursinformation vorgegebenen Abläufe gegen den Teilnehmer verhängt. Der Range
Officer, der eine solche Ablaufstrafe verhängt, muss die Anzahl der
Fehler und den Grund ihrer Verhängung deutlich im Score Sheet des
Teilnehmers vermerken.
10.1.2 Ablauffehler betragen den doppelten Wert eines höchstmöglichen Wertungstreffers auf einer IPSC-Papierscheibe wie in Appendix B angegeben. Wenn der höchstmögliche Wertungstreffer fünf (5) Punkte ist, beträgt die Ablaufstrafe jeweils minus zehn (-10) Punkte.
10.1.3 Ein Teilnehmer, der die Anwendbarkeit oder die Anzahl von Ablauffehlern bezweifelt, kann gegen die Entscheidung beim Chief Range
Officer und/oder beim Range Master Einspruch einlegen. Wird der
Disput so nicht geregelt, kann der Teilnehmer seinen Einspruch dem
Wettbewerbsgericht zuleiten.
10.2
Ablauffehler – Spezifische Beispiele
10.2.1 Wenn ein Teilnehmer mit irgendeinem Körperteil den Boden jenseits
einer Fault Line oder Charge Line berührt und während des Regelverstoßes Schüsse abgibt, erhält er einen (1) Ablauffehler. Ist der Range
Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das Übertreten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, erhält
der Teilnehmer einen Ablauffehler pro Schussabgabe anstatt des einzelnen Ablauffehlers. Es wird keine Strafe verhängt, wenn der Teilnehmer während des Übertretens der Linie keinen Schuss abgibt.
10.2.2 Ein Teilnehmer, der die Abläufe nicht wie in der Parcoursbeschreibung
einhält, wird mit 1 Ablauffehler pro Vorkommnis belegt. Ist der Range
Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das
Nichtbeachten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat,
kann er den Teilnehmer mit einem Ablauffehler pro Schussabgabe anI-K - 47 Ver. 08112004
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statt des einzelnen Ablauffehlers belegen (z.B. bei Abgabe mehrerer
Schüsse unter Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Position oder Anschlagsart).
10.2.3 Wenn in den obigen Fällen, mehrere Ablauffehler verhängt werden,
dürfen diese die maximale Anzahl an Wertungstreffern, die der Teilnehmer erreichen kann, nicht überschreiten. Beispielsweise erhält ein
Teilnehmer, der eine Fault Line oder Charge Line an einer Stelle übertritt, an der nur vier (4) Metallziele sichtbar sind und dadurch einen
Wettbewerbsvorteil erlangt, solange er übertritt, pro abgegebenem
Schuss einen Ablauffehler, jedoch insgesamt höchstens vier (4) Ablauffehler unabhängig von der Anzahl der dort abgegebenen Schüsse.
10.2.4 Ein Teilnehmer, der einen vorgeschriebenen Magazinwechsel nicht
ausführt, erhält einen Ablauffehler für jeden Schuss, der nach dem
Punkt angegeben wird, an dem der Magazinwechsel vorgeschrieben
war bis zu dem Punkt, an dem der Magazinwechsel tatsächlich durchgeführt wird.
10.2.5 Entfällt, da Tunnel in Deutschland verboten sind.
10.2.6 Im Falle von Creeping (Annäherung der Hände zur Waffe, Nachlademitteln oder Munition) oder dem Einnehmen einer vorteilhafteren
Schießstellung nach dem „Standby“-Kommando und vor dem Startsignal, wird der Teilnehmer mit 1 Ablauffehler bestraft. Falls der Range
Officer den Teilnehmer rechtzeitig stoppen kann, wird eine Verwarnung ausgesprochen und der Teilnehmer muss neu starten.
10.2.7 Wenn der Teilnehmer irgendein Ziel nicht mit mindestens einem
Schuss belegt, erhält er 1 Ablauffehler für jedes nicht beschossene Ziel
sowie die entsprechende Anzahl an Fehlschüssen (Misses), außer in
Fällen, wo die Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2 anwendbar sind.
10.2.8 Wenn eine Parcoursbeschreibung die ausschließliche Benutzung der
starken oder schwachen Hand vorsieht, erhält der Teilnehmer keine
Strafe dafür, dass er beide Hände zur Betätigung einer externen Sicherung, zum Nachladen oder zur sicheren Störungsbeseitigung benutzt.
Die starke Hand, ist die Hand, mit der der Teilnehmer die Waffe aus
dem Holster zieht oder sie beim beidhändigen Anschlag unmittelbar
hält, die schwache Hand ist die andere Hand. Er erhält aber jeweils 1
Ablauffehler für jeden abgegebenen Schuss wenn:
10.2.8.1 die Kurzwaffe während des Schießens mit der anderen Hand berührt
wird
10.2.8.2 die andere Hand zur Unterstützung der Kurzwaffe, des Handgelenks
oder des Schießarms während der Abgabe von Schüssen benutzt wird.
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10.2.8.3 die andere Hand zur Erhöhung der Stabilität bei der Schussabgabe
benutzt wird, um sich an einer Barriere oder Parcoursaufbauten abzustützen.
10.2.9 Ein Teilnehmer, der eine Schießposition verlässt, kann zu dieser zurückkehren und erneut aus dieser Position schießen, vorausgesetzt,
dass er das unter Beachtung der Sicherheit tut. Jedoch können schriftliche Parcoursanweisungen für Classifier, Standardübungen und Level I
& II-Matches diese Praxis ausschließen, wobei dann 1 Ablauffehler
pro so abgegebenem Schuss verhängt wird.
10.2.10(nicht anwendbar)
10.2.11 Spezialstrafe: Ist ein Teilnehmer wegen einer Behinderung oder einer
vorausgegangenen Verletzung nicht in der Lage, einen Parcoursablauf
voll auszuführen, kann er vor Beginn des Parcours beim Range Master
eine Dispensstrafe anstatt des geforderten Parcoursteils beantragen.
10.2.11.1 Wenn der Range Master dem Antrag zustimmt, wird ein Minimum von 1 Ablauffehler bis zu einem Maximum von 20%
der vom Teilnehmer erzielten Punkte (bis zur nächsten ganzen
Zahl aufgerundet) von der Wertung des Teilnehmers abgezogen. Z.B., wenn 100 Punkte im Parcours verfügbar sind und der
Teilnehmer tatsächlich 90 Punkte erzielt, beträgt der Abzug 18
Punkte.
10.3
Match-Disqualifikation – Allgemeine Bestimmungen
10.3.1 Ein Teilnehmer, der einen Sicherheitsverstoß oder eine andere verbotene Handlung innerhalb eines IPSC-Matches begeht, wird von dem
Match disqualifiziert, und er darf zu keinem der noch verbliebenen
Parcours innerhalb dieses Matches antreten ungeachtet des weiteren
Zeitplans oder der räumlichen Bedingungen der Veranstaltung.
10.3.2 Wenn eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wird, muss der Range
Officer die Gründe für diese Disqualifikation, sowie Zeit und Datum
des Vorfalls auf dem Score Sheet des Teilnehmers festhalten, und der
Range Master muss so bald wie möglich benachrichtigt werden
10.3.3 Die Wertungen eines Teilnehmers gegen den eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wurde, dürfen nicht aus den Matchresultaten gestrichen und die Matchresultate dürfen vom Match Director nicht als endgültig erklärt werden, bevor die in Regel 11.3.1 vorgeschriebene Zeitspanne verstrichen ist, vorausgesetzt, dass dem Range Master (oder
seinem Beauftragten) kein Antrag auf Einspruchsverfahren zu irgendeiner Sache zugegangen ist.
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10.3.4 Wenn innerhalb der in Regel 11.3.1 vorgeschriebenen Zeitspanne ein
Antrag auf Einspruchsverfahren eingereicht wurde, haben die Bestimmungen von Regel 11.3.2 Vorrang.
10.3.5 Die Wertungen eines Teilnehmers, der ein "Pre-Match" oder Hauptmatch ohne Matchdisqualifikation abgeschlossen hat, werden nicht von
einer Disqualifikation beeinflusst, die der Teilnehmer später während
der Teilnahme im Shoot-Off oder einem anderen Nebenmatch erhalten
hat.
10.4
Match-Disqualifikation - Unbeabsichtigte Schussabgabe ( Accidental
Discharge)
Ein Teilnehmer, der eine unbeabsichtigte Schussabgabe auslöst, muss sobald
wie möglich vom Range Officer gestoppt werden. Eine unbeabsichtigte
Schussabgabe ist wie folgt definiert:
10.4.1 Ein Schuss, der die Begrenzungen von Kugelfang oder Seitenwällen
verlässt oder der in eine in der schriftlichen Parcoursbeschreibung von
den Matchorganisatoren als unsicher bezeichnete Richtung geht. Es ist
zu beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird, der berechtigtermaßen einen Schuss auf ein Ziel abgibt, und das Geschoss sich
darauf in eine unsichere Richtung bewegt, jedoch können die Bestimmungen von Abschnitt 2.3 deswegen möglicherweise eintreten
.
10.4.2 Ein Schuss, der den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom
Teilnehmer trifft, außer bei Beschuss eines Papierzieles, das näher als
3 Meter (9.84 feet) zum Teilnehmer steht. Ein Schuss, der nach Meinung des Range Officers wegen zu geringer Pulverladung ("Squib load") den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom Teilnehmer
trifft, ist von dieser Regel ausgenommen.
10.4.3 Eine Schussabgabe bei der Vorbereitung vor dem Start oder beim Laden, Nachladen oder Entladen einer Kurzwaffe. Dies beinhaltet jeden
Schuss, der während der in Regel 8.3.7 bezeichneten Prozedur abgegeben wird.
10.4.3.1 Ausnahme – eine Detonation, die sich beim Entladen einer Kurzwaffe
ereignet, wird nicht als Schuss oder Schussabgabe mit der Konsequenz
einer Disqualifikation angesehen, jedoch kann die Regel 5.1.6 zum
Tragen kommen.
10.4.4 Ein Schuss, der während der Störungsbeseitigung im Fall einer Fehlfunktion fällt.
10.4.5 Ein Schuss, der bei der Übergabe der Kurzwaffe von der einen zur anderen Hand fällt.
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10.4.6 Ein Schuss, der während der Bewegung fällt, außer, wenn tatsächlich
Ziele beschossen werden.
10.4.7 Ein Schuss, der auf ein Metallziel aus einer Entfernung unter 7 Metern
(22.96 feet) abgegeben wird, gemessen von der Trefferfläche des Ziels
zum nächsten Körperteil des Teilnehmers, der Bodenkontakt hat.
10.4.8 (nicht anwendbar)
10.4.9 Ausnahme: Wenn festgestellt werden kann, dass die Schussabgabe
Folge eines tatsächlichen Waffenbruchs ist und der Teilnehmer in diesem Abschnitt keine Sicherheitsverletzung begangen hat, wird keine
Match-Disqualifikation ausgesprochen, jedoch ist die Wertung des
Teilnehmers für diesen Parcours Null. Die Schusswaffe muss dem
Range Master oder seinem Beauftragten unverzüglich zur Inspektion
vorgelegt werden. Dieser untersucht die Waffe und unternimmt alle
notwendigen Tests, die notwendig sind, festzustellen, dass die unbeabsichtigte Schussabgabe tatsächlich durch den Bruch eines Waffenteils
verursacht wurde. Ein Teilnehmer kann nicht später Einspruch gegen
eine Match-Disqualifikation wegen unsicherer Schussabgabe aufgrund
eines Bruches eines Waffenteils einlegen, wenn er die Waffe nicht vor
Verlassen des Parcours zur sofortigen Untersuchung vorlegt.
10.5 Match Disqualifikation - Unsafe Gun Handling (Unsichere Waffenhandhabung)
Beispiele für unsichere Waffenhandhabung beinhalten (ohne Anspruch auf
Vollständigkeit):
10.5.1 Jegliche Waffenhandhabung, außer in einer bezeichneten Sicherheitszone oder unter Aufsicht und direktem Befehl eines Range Officers.
10.5.2 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours seine Waffenmündung rückwärts, das heißt über 90 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder, wenn es keinen Geschossfang
gibt, gegen die Standrichtung richtet, unabhängig davon, ob die Waffe
geladen ist oder nicht.
10.5.3 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours, oder während des Ladens oder Entladens, seine Waffe fallen
lässt oder ihr Herunterfallen bewirkt, ob geladen oder nicht. Es ist zu
beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird, wenn er, aus
welchem Grund auch immer, innerhalb eines Parcours seine Waffe sicher und mit Absicht auf dem Boden oder einem anderen stabilen Objekt ablegt, vorausgesetzt:
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10.5.3.1 der Teilnehmer behält dauernd physischen Kontakt zur Waffe,
bis sie auf dem Boden oder einem stabilen Gegenstand sicher
abgelegt wurde, und
10.5.3.2 der Teilnehmer hält sich immer im Abstand von 1 Meter (3.28
feet) zur Kurzwaffe auf, und
10.5.3.3 die Voraussetzungen von Regel 10.5.2 nicht eintreten, und
10.5.3.4 die Waffe befindet sich in ihrem „ready“-Zustand, wie in Abschnitt 8.1 beschrieben, oder
10.5.3.5 bei einer Selbstladepistole ist das Magazin entnommen und
der Schlitten offen verriegelt, oder
10.5.3.6 bei einem Revolver ist die Trommel ausgeschwenkt und leer.
10.5.4 Entfällt, da Tunnel in Deutschland verboten sind.
10.5.5 Das Überstreichen irgendeines Körperteils des Teilnehmers mit der
Mündung einer Waffe während eines Parcours (d.h. „Sweeping“) außer
beim Ziehen aus dem Holster oder beim Wiederholstern.
10.5.6 Die Mündungsrichtung einer geladenen Waffe zeigt beim Ziehen oder
Wiederholstern nach hinten auf einen Punkt, der sich außerhalb eines
Radius von 1 Meter (3.28 feet), von den Füßen des Teilnehmers gemessen, befindet.
10.5.7 Das Tragen oder Benutzen von mehr als einer Waffe zu irgendeinem
Zeitpunkt während eines Wettkampfes.
10.5.8 Das Versäumnis, während einer Störungsbeseitigung, bei der der Teilnehmer die Waffe deutlich aus der Richtung aufs Ziel absenkt, den
Finger aus dem Abzugbügel zu nehmen.
10.5.9 Das Versäumnis, den Finger während des Ladens, Nachladens oder
Entladens aus dem Abzugsbügel zu nehmen.
10.5.10 Das Versäumnis, den Finger beim Positionswechsel nach Maßgabe
von Abschnitt 8.5 aus dem Abzugsbügel zu nehmen.
10.5.11 Das Holstern einer geladenen Waffe in einem der folgenden Zustände:
10.5.11.1 Eine Single-Action Selbstladepistole mit nicht eingelegter
Sicherung.
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10.5.11.2 Eine Double Action oder Selective Action Pistole mit gespanntem Hahn und nicht eingelegter Sicherung.
10.5.11.3 Ein Revolver mit gespanntem Hahn.
10.5.12 Das Handhaben von scharfer Munition oder Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Spring Caps“ (Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), von geladenen Magazinen oder geladenen Speedloadern in einer Sicherheitszone, oder Verstoß gegen Regel
2.4.1.
10.5.13 Besitz einer geladenen Waffe, außer bei ausdrücklicher Aufforderung
durch den Range Officer. „Geladene Waffe“ ist definiert als eine scharfe Patrone im Patronenlager oder eine scharfe Patrone in einem in die
Waffe eingeführtem Magazin.
10.5.14 Das Aufheben einer fallen gelassenen Waffe. Fallengelassene Kurzwaffen müssen immer von einem Range Officer aufgehoben werden,
der diese, nach Überprüfung und/oder Entladen, dem Teilnehmer direkt
in den Waffenkoffer, die Waffenhülle oder das Holster übergibt. Das
Fallenlassen einer ungeladenen Waffe außerhalb eines Parcours ist
kein Verstoß, jedoch erhält ein Teilnehmer, der eine solche Waffe aufhebt, eine Matchdisqualifikation
10.6. Match-Disqualifikation – Unsportliches Verhalten
10.6.1 Teilnehmer werden aufgrund von Verhaltensweisen, die ein Range
Officer als unsportlich einstuft, von einem Match disqualifiziert. Beispiele für unsportliches Verhalten beinhalten, aber sind nicht begrenzt
auf, Betrug, Unehrlichkeit, das Nichtbeachten angemessener Anordnungen eines Matchfunktionärs, oder jegliches Verhalten, das dazu angetan ist, den Sport in Misskredit zu bringen.
10.6.2 Andere Personen können ebenfalls aufgrund von Verhaltensweisen, die
ein Range Officer für nicht akzeptabel hält, des Standes verwiesen
werden. Beispiele für nicht akzeptables Verhalten beinhalten, aber sind
nicht begrenzt auf, das Nichtbefolgen angemessener Anweisungen oder Befehle eines Matchfunktionärs, Behinderung der Durchführung
eines Parcours und/oder der Absolvierung eines solchen durch einen
Teilnehmer und jegliches Benehmen, dass den Sport in Verruf bringen
kann.
10.6.3 Gegen jeden Teilnehmer, der – nach Einschätzung des Range Officers
- in der Absicht, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, seinen Gehöroder Augenschutz absichtlich ablegt oder den Verlust vorsätzlich herbeiführt, wird wegen unsportlichen Verhaltens disqualifiziert.
10.7
Match-Disqualifikation – Verbotene Substanzen
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10.7.1 Alle bei IPSC-Matches anwesenden Personen müssen jederzeit vollkommen Herr ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten sein.
10.7.2 IPSC erachtet den Missbrauch von alkoholischen Produkten, nichtrezeptpflichtigen und nicht-essentiellen Drogen und den Genuss illegaler oder leistungssteigernder Drogen, unabhängig davon, wie sie eingenommen oder verabreicht werden, als außerordentlich ernstes Vergehen.
10.7.3 Außer aus medizinischen Gründen dürfen Wettbewerbsteilnehmer und
–offizielle nicht unter dem Einfluss von Drogen gleich welcher Art
(einschließlich Alkohol) stehen. Jede Person, die nach Meinung des
Range Masters sichtbar unter dem Einfluss von irgendwelchen der oben aufgeführten Substanzen steht, wird vom Match disqualifiziert und
kann zum Verlassen des aufgefordert werden.
10.7.4 IPSC behält sich das Recht vor, jegliche allgemeine oder spezifische
Substanz zu verbieten und jederzeit Tests zum Nachweis dieser Substanzen einzuführen.
10.8
Match-Disqualifikation – Verstoß gegen waffenrechtliche Bestimmungen
siehe unter 1.1.8
KAPITEL 11: Einspruchsverfahren & Regelauslegung
11.1
Allgemeine Prinzipien
11.1.1 Verwaltung - Bei jeder Wettbewerbsaktivität mit festgelegten Regeln
sind gelegentliche Meinungsverschiedenheiten unvermeidbar. Es wird
dem Rechnung getragen, dass auf den bedeutenderen Wettkampfebenen der Ausgang für den einzelnen Teilnehmer wesentlich mehr Bedeutung hat. Allerdings können mit effektiver Matchverwaltung und planung die meisten, wenn nicht alle Dispute vermieden werden.
11.1.2 Zugang – Proteste können nach Maßgabe der folgenden Regeln bezüglich aller Angelegenheiten, außer wenn das durch Regeln explizit ausgeschlossen wurde, dem Einspruchsverfahren zugeführt werden. Allerdings können Proteste, die sich aus einer Disqualifikation wegen Sicherheitsverstoßes ergeben, nur insofern behandelt werden, als festzustellen ist, ob außergewöhnliche Umstände eine nochmalige Betrachtung der Disqualifikation zulassen. Gegen die Frage, ob der Verstoß
begangen wurde, ist kein Protest oder Berufung zulässig.
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11.1.3 Berufung – Entscheidungen werden in erster Instanz vom Range Officer getroffen. Wenn der Teilnehmer mit einer Entscheidung nicht
einverstanden ist, sollte der für den Parcours (Stage) oder den Bereich
zuständige Chief Range Officer um Entscheidung gebeten werden.
Wenn dann immer noch Meinungsverschiedenheit besteht, muss der
Range Master um Entscheidung gebeten werden.
11.1.4 Berufung beim Schiedsgericht – Sollte der Beschwerdeführer die Entscheidung weiterhin ablehnen, kann er sich durch Einreichen eines direkten Protests an das Schiedsgericht wenden.
11.1.5 Beweissicherung - Der Beschwerdeführer muss den Range Master von
seiner Absicht, das Schiedsgericht einzuschalten, informieren und kann
verlangen, dass die Funktionäre alle relevanten Unterlagen bis zur Anhörung sicherstellen. Audio- und Videoaufzeichnungen sind als Beweise nicht zugelassen.
11.1.6 Vorbereitung des Protests – Der Beschwerdeführer ist für Erstellung
und Einreichung seiner schriftlichen Einlassung mit gleichzeitiger Zahlung der vorgesehenen Gebühr verantwortlich. Beide müssen dem
Range Master innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgehändigt werden.
11.1.7 Pflicht des Matchfunktionärs – Jeder Funktionär, der einen Einspruch
entgegennimmt, muss ohne Verzögerung den Range Master informieren. Zur selben Zeit muss er die Namen von Zeugen und beteiligten
Funktionären festhalten und diese Information an den Range Master
weiterleiten.
11.1.8 Pflicht des Match Directors - Nach Erhalt des Berichtes für die anhängige Schiedsgerichtsentscheidung vom Range Master wird der Match
Director das Schiedsgericht sobald wie möglich an einem nichtöffentlichen Ort zusammenrufen.
11.1.9 Pflicht des Schiedsgerichts – Das Schiedsgericht ist verpflichtet, die
gültigen IPSC Regeln zu beachten und anzuwenden und eine Entscheidung zu treffen, die diesen Regeln entspricht. Wo Regeln auslegungsbedürftig sind oder wo ein Vorgang nicht speziell von den Regeln erfasst ist, muss das Schiedsgericht sein bestmögliches Urteil im Geiste
der Regeln fällen.
11.2 Zusammensetzung des Schiedsgerichts
11.2.1 Schiedsgericht – Bei Level III oder höheren Matches muss die Zusammensetzung eines Schiedsgerichts folgenden Richtlinien entsprechen:
11.2.1.1 Der IPSC-Präsident oder sein Beauftragter oder ein akkreditierter Range Officer, der vom Match Director benannt wird (in
dieser Reihenfolge) fungiert als Vorsitzender des Komitees ohne Stimmrecht.
11.2.1.2 Drei erfahrene Schiedsmänner, die vom IPSC Präsidenten oder seinem Beauftragten oder dem Match Director (in dieser
Reihenfolge) ernannt wurden, mit je einer Stimme.
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11.2.1.3 Wenn möglich, sollten die Schiedsgerichtsmitglieder Matchteilnehmer und akkreditierte Range Officer sein.
11.2.1.4 Unter keinen Umständen darf der Vorsitzende oder ein Mitglied des Schiedsgerichts an der ursprünglichen Entscheidung
oder nachfolgenden Eingaben, die zu der Schiedsverhandlung
führen, beteiligt sein.
11.2.2 Schiedsgericht – Bei Level I und II Matches kann der Match Director
ein Schiedsgericht aus drei erfahrenen Schützen berufen, die nicht an
dem Einspruch beteiligt sind und deren Interessen in keinem direkten
Konflikt zum Ausgang der Verhandlung stehen. Die Schiedsmänner
sollten wenn möglich akkreditierte Range Officer sein. Alle Komiteemitglieder haben eine Stimme. Der älteste Rangefunktionär oder der älteste Schütze, falls es keine Rangefunktionäre gibt, ist der Vorsitzende.
11.3 Fristen & Abläufe
11.3.1 Ausschlussfrist für Einsprüche – Schriftliche Einspruchsanträge müssen innerhalb einer Stunde nach dem beanstandeten Vorfall oder Geschehnis dem Range Master übergeben werden. Nichteinreichung der
vorgeschriebenen Unterlagen innerhalb der genannten Frist lässt den
Schiedsanspruch verfallen, und es finden keine weiteren Handlungen
statt.
11.3.2 Entscheidungsfrist – Das Schiedsgericht muss seine Entscheidung innerhalb von 24 Stunden nach Einspruchseinlegung oder bevor die
Matchergebnisse vom Match Director als endgültig erklärt wurden, fällen, je nachdem, was davon zuerst eintritt. Bei Nichteinhaltung der
vorgeschriebenen Frist bekommt sowohl ein direkter als auch ein indirekter Beschwerdeführer (s. Abschnitt 11.7) automatisch Recht, und
die Protestgebühr wird zurück erstattet.
11.4 Gebühren
11.4.1 Protestgebühr – Für Level III und höhere Matches ist die Gebühr, die
es einem Teilnehmer erlaubt, das Schiedsgericht anzurufen, auf $
100,00 (U.S. Währung) oder dem Äquivalent des höchsten Einzelstartgeldes (was immer niedriger ist) in lokaler Währung festgesetzt. Die
Protestgebühr für andere Matches kann vom Veranstalter festgesetzt
werden, darf aber $ 100 (U.S. Währung ) oder Äquivalent in Landeswährung nicht übersteigen. Ein vom Range Master eingebrachter Protest erfordert keine Gebühr.
11.4.2 Gebührenverteilung – Wenn das Schiedsgericht dem Protest stattgibt,
wird die Gebühr zurückgezahlt. Wenn das Schiedsgericht ablehnend
über den Protest entscheidet, müssen die Gebühr und die Entscheidung
dem Regionalen oder Nationalen Range Officer Institut (RROI oder
NROI) bei Level I und II-Matches und der International Range Officers Association (IROA) im Falle von Level III und höheren Matches
zugeführt werden
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11.5 Verfahrensregeln
11.5.1 Pflicht des Schiedsgerichts und Verfahrensweise – Das Schiedsgericht
sieht die Unterlagen ein und hält im Namen der Organisatoren die vom
Beschwerdeführer gezahlten Gebühren, bis eine Entscheidung gefallen
ist.
11.5.2 Eingaben – Das Schiedsgericht lädt dann den Beschwerdeführer vor,
damit dieser persönlich weitere Einzelheiten seiner Eingabe vortragen
kann und kann ihn über jeden bezüglich des Disputs relevanten Punkt
befragen.
11.5.3 Anhörung – Der Beschwerdeführer wird dann aufgefordert, den Raum
zu verlassen, während das Schiedsgericht weitere Beweisaussagen anhört.
11.5.4 Zeugen – Das Schiedsgericht hört dann Matchfunktionäre sowie weitere Zeugen des Vorfalls. Das Schiedsgericht untersucht alle vorgelegten
Beweise.
11.5.5 Fragen - Das Schiedsgericht hat das Recht, Zeugen und Funktionäre
zu allen den Vorfall betreffenden Umständen zu befragen.
11.5.6 Meinungen – Mitglieder des Schiedsgerichts werden davon Abstand
nehmen, Meinungen oder eine Einschätzung des schwebenden Verfahrens zu äußern.
11.5.7 Ortstermin – Das Schiedsgericht kann jeden Stand oder für das Verfahren relevanten Bereich in Begleitung jeglicher Person, die dazu erforderlich erscheint, in Augenschein nehmen.
11.5.8 Unzulässige Beeinflussung – Jede Person, die versucht, auf irgendeine
Art, außer durch Zeugenaussage, Mitglieder des Schiedsgerichts zu beeinflussen, kann mit disziplinarischen Maßnahmen nach Wahl des
Schiedsgerichts belegt werden.
11.5.9 Beratung – Wenn das Schiedsgericht der Meinung ist, alle Informationen und Beweismittel, die den Disput betreffen, vorliegen zu haben,
wird es sich zu nichtöffentlicher Beratung zurückziehen und seine Entscheidung mit Mehrheitsabstimmung treffen.
11.6 Schiedsgerichtsbeschluss und Vollzug
11.6.1 Schiedsgerichtsbeschluss – Wenn das Schiedsgericht seinen Entschluss
gefasst hat, ruft es den Beschwerdeführer, den Funktionär und den
Range Master zusammen. Das Gericht gibt dann seine Entscheidung
bekannt.
11.6.2 Beschlussvollzug – Es ist die Pflicht des Range Masters, den Schiedsgerichtsbeschluss umzusetzen. Der Range Master informiert das zuständige Matchpersonal, das die Entscheidung an einem allen TeilI-K - 57 -
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nehmern zugänglichen Ort aushängt. Der Beschluss ist nicht rückwirkend und hat keinen Einfluss auf Ereignisse, die vor der Beschlussfassung liegen.
11.6.3 Endgültigkeit der Entscheidung – Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und lässt keinen weiteren Protest zu, es sei denn,
der Range Master hält angesichts neuer, nach der Beschlussfassung
aufgetauchter Beweise eine Wiederaufnahme für angebracht.
11.6.4 Protokoll – Beschlüsse des Schiedsgerichts müssen protokolliert werden und als Präzedenz für jeden nachfolgenden, gleichartigen Vorfall
innerhalb desselben Matches gelten.
11.7 Indirekte Proteste
11.7.1 Eingaben können auch von dritter Seite auf der Basis eines „indirekten
Protests“ eingereicht werden. In solchen Fällen bleiben alle Bestimmungen dieser Section im übrigen in Kraft.
11.8 Regelauslegung
11.8.1 Die Auslegung dieser Regeln ist Sache des IPSC Executive Council
11.8.2 Personen, die sich um Klarstellung irgendeiner Regel bemühen, müssen ihre Anfrage in schriftlicher Form, entweder per Fax, Brief oder Email an das IPSC-Hauptquartier einreichen.
11.8.3 Alle Regelauslegungen, die auf der IPSC-Website veröffentlicht werden, müssen als Präzedenzfälle behandelt werden und bei allen IPSCsanktionierten Wettbewerben nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab
der Veröffentlichung Anwendung finden. Solche Auslegungen unterliegen der nachträglichen Ratifizierung oder Änderung bei der nächsten IPSC Assembly.
KAPITEL 12: Verschiedenes
12.1 Appendices (Anhänge)
Alle hier angefügten Anhänge stellen einen wesentlichen Teil dieses Regelwerks dar.
12.2 Sprache
Die offizielle Sprache der IPSC ist Englisch. Sollten sich Abweichungen zwischen der englischsprachigen Version dieses Regelwerks und Versionen in
anderer Sprache ergeben, hat die englische Version stets Vorrang.
12.3
Haftungsausschluss
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Teilnehmer und alle sonstigen einem IPSC-Match beiwohnenden Personen
sind vollständig, allein und persönlich verantwortlich, sicher zu stellen, dass
jegliches und jedes von ihnen zu diesem Match mitgebrachte Ausrüstungsstück in voller Übereinstimmung mit den im geographischen oder politischen
Umfeld des Veranstaltungsortes gültigen Gesetze ist. Weder die IPSC noch
ihre Funktionäre, noch eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die
Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen
irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust,
Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder Körperschaft
als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Ausrüstung betroffen ist.
12.4 Geschlecht
Bezugnahme innerhalb dieses Regelwerks auf das männliche Geschlecht (d.h.
"er", "sein", "ihm") schließt sinngemäß das weibliche Geschlecht mit ein (d.h.
"sie", "ihr" etc.).
12.5 Glossar
Im gesamten Regelwerk gelten die nachfolgenden Definitionen:
Aftermarket....................... Gegenstände, die von einer anderen Firma als
dem Originalhersteller (OFM) stammen
Bullet (Geschoss)............. Das Projektil innerhalb einer Patrone, das das
Ziel treffen soll
Caliber (Kaliber).............. Der Geschossdurchmesser gemessen in Millimeter (oder Tausendstel Inch)
Cartridge Case (Hülse)..... Der Hauptteil einer Patrone, der alle Komponenten beherbergt
Course of Fire (Parcours)
(auch COF) Ein Ausdruck, der wechselweise mit
"Stage"(Übung) benutzt wird (6.1.3)
Detonation.......................
Zündung eines Zündhütchens einer Patrone ohne
Einwirkung des Schlagbolzens,
bei der sich das Geschoss nicht durch den Lauf bewegt
(z.B. beim manuellen Zurückziehen des Schlittens,
wenn eine Patrone ausgeworfen wird)
Discharge (Schussabgabe) siehe Schuss
Dry Firing (Trockenabschlag)Die Betätigung des Abzugs und/oder des
Schlosses einer Waffe, die vollkommen ohne
Munition ist
False Start (Fehlstart)......
Das Beginnen eines Parcours vor dem Startsignal
(8.3.4)
Grain..............................
Eine Maßeinheit zur Bestimmung des
Geschossgewichts (1 grain=0.0648 Gramm)
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Loading (Laden) ............
Das Einbringen von Munition in eine
Waffe
Location.........................
Ein räumlich definierten Punkt innerhalb
eines Parcours
Match Official (Matchfunktionär) Eine Person, die innerhalb eines Matches
eine offizielle Funktion ausübt, aber nicht zwangsläufig
as Range Officer ausgebildet ist oder als solcher arbeitet
Not applicable (nicht anwendbar) Die Regel oder Vorschrift gilt nicht für
die betreffende Division oder das Match Level
OFM..............................
Original Firearm Manufacturer (Original
Waffenhersteller)
Primer (Zündhütchen)…
Der Teil einer Patrone, der eine Detonation erzeugt oder dafür sorgt, dass der Schuss abgefeuert
wird
Range Official (Rangefunktionär) Eine Person, die offiziell im Rahmen eines Matches als Range Officer arbeitet (s. Kapitel 7)
Region........................
Ein Land oder eine geographische Gegend, die von der IPSC anerkannt ist.
Regional Director........
Die von der IPSC anerkannte Person, die
eine Region repräsentiert.
Regionaldirektorat........
Die von der IPSC anerkannte Organisation, die die IPSC-Aktivitäten in einer Region leitet.
Reloading (nachladen)...
Auffüllen oder Einführen weiterer Munition in eine Waffe.
Round ...........................
Eine in Kurzwaffen oder Gewehren verwendete Patrone.
Shooting Position..........
Der Anschlagzustand des Körpers (z.B.
stehend, kniend, sitzend, liegend)
Shot (Schuss)................
Ein Geschoss, das sich vollständig durch
den Lauf einer Waffe bewegt hat.
Sight Picture (Visierbild)
Das Anvisieren eines Zieles ohne tatsächlich
darauf zu schießen.
Squib.............................
Ein Geschoss, das im Lauf feststeckt,
oder das den Lauf mit extrem niedriger Geschwindigkeit
verlässt.
Stance (Stellung)...........
Die Stellung der Gliedmaßen einer Person (z.B. Hände an den Seiten hängend, Arme verschränkt etc.).
Start position...................
Der Ort, die Anschlagsart und die Stellung, die
die Parcoursbeschreibung vor dem Startsignal vorschreibt (s. Regel 8.3.4)
Sweeping .......................
Das Überstreichen eigener oder fremder
Körperteile mit der Waffenmündung
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Unloading (Entladen).....
Das Entfernen von Munition aus einer
Waffe.
12.6
Maße
Wenn innerhalb dieser Regeln Maßangaben auftauchen, sind die Angaben in
Klammern nur als Anhaltspunkt zu sehen.
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APPENDIX A1
IPSC Match Levels
Legende:
N/A = not applicable (nicht anwendbar),
R = Recommended (empfohlen),
M = Mandatory (vorgeschrieben)
01.Muss sich nach den aktuellen IPSC
Regeln richten
02 Teilnehmer müssen jeweils Mitglied
ihrer Region sein (s Abschnitt 6.5)
03. Match Director
04. Range Master (tatsächlich oder benannt)
05. Range Master muss vom Regionaldirektorat genehmigt sein
06 Range Master muss vom IPSC Executive Council genehmigt sein
07. Chief Range Officer(s)
08. Ein RROI/NROI or IROA pro Parcours
09. Parcourssanktionierung durch Regionaldirektorat
10. Parcourssanktionierung durch IPSCKomitee
11. IPSC Sanktionierung
12. Chronograph
13. 3-monatige Vorausregistrierung bei
der IPSC
14. Zustimmung der IPSC Generalversammlung im 3-Jahreszyklus
15.
Aufnahme in den IPSCMatchkalender
16. Matchreport an die IROA
17. Empfohlene Mindestschusszahl
18. Empfohlene Mindestparcourszahl
19. Empfohlene Mindestteilnehmerzahl
20. Matcheinstufung (Punkte))
Level
I
Level
II
Level
III
Level
IV
Level
V
M
M
M
M
M
R
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
R
R
M
R
R
N/A
N/A
N/A
M
M
R
R
R
M
M
R
R
M
M
M
R
R
M
N/A
N/A
N/A
N/A
M
M
M
N/A
R
N/A
R
M
M
M
M
M
M
N/A
N/A
M
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
M
M
N/A
N/A
M
M
M
N/A
28
2
10
1
N/A
75
5
50
2
M
150
8
120
3
M
300
25
200
4
M
450
35
300
5
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APPENDIX A2
Anerkennung durch die IPSC
Vor Beginn einer Veranstaltung müssen die Matchorganisatoren spezifizieren,
welche Division(en) in dem Match anerkannt werden.
Bei Nichtvorliegen solcher vorheriger Beschränkung müssen Wettbewerbe
Divisions und Categories auf Grundlage der Anzahl registrierter Teilnehmer,
die tatsächlich am Match teilnehmen, nach folgenden Kriterien berücksichtigen:
1. Divisions
Level I & II............. Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division (empfohlen)
Level III ................ Ein Minimum von 10 Teilnehmern pro Division (vorgeschrieben)
Level IV & V…….
schrieben)
Ein Minimum von 20 Teilnehmern pro Division (vorge-
2. Categories
Divisionsstatus muss erreicht sein, bevor Categories anerkannt werden können
Matches aller Levels Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division Category
(siehe anerkannte Category-Liste unten)
3. Einzel-Categories
Für Einzelwertung anerkannte Categories sind wie folgt:
(a) Lady
(b) Junior .....
Teilnehmer, die am ersten Matchtag unter 21 sind
(c) Senior......
Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 50 sind
(d) Super Senior Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 60 sind
4. Team Categories
IPSC Matches können folgende Teamwertungen anerkennen:
(a)
Regional-Teams in jeder anerkannten Division
(b)
Regional-Teams in jeder anerkannten Division für die Ladies Category
(c)
Regional-Teams in jeder anerkannten Division für Junior Category
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APPENDIX B1
Target Presentation
Das Absägen der Lattenüberstände
verbessert die Optik
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APPENDIX B2
IPSC Classic Target
Trefferwertung
A
C
D
Major
5
4
2
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Minor
5
3
1
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APPENDIX C1
Kalibrierung von IPSC Poppern
1. Der Range Master muss eine bestimmte Munition und eine oder
mehrere Kurzwaffen bestimmen, die als offizielle Kalibrierungswerkzeuge durch von ihm autorisierte Funktionäre, die als Kalibrierungsfunktionäre tätig werden, Verwendung finden.
2. Vor Matchbeginn muss die Kalibriermunition unter Anwendung der
in Regel 5.6.3 beschriebenen Prozedur chronographiert werden. Die
Kalibriermunition muss beim Test aus jeder der bezeichneten Kurzwaffen einen Power Factor von 125 (Abweichung +/- 5%) erreichen,
um geeignet zu sein.
3. Nachdem der Munitionsvorrat und die bezeichneten Kurzwaffen getestet und vom Range Master abgenommen sind, können sie vom
Teilnehmer nicht mehr angefochten werden.
4. Der Range Master muss dafür sorgen, dass jeder Popper vor Beginn
des Matches, und wann immer das während des Matches nötig sein
sollte, kalibriert wird.
5. Bei Erstkalibrierung ist der Popper so einzustellen, dass er durch einen einzelnen Treffer aus der Kalibrierkurzwaffe innerhalb der Kalibrierungszone mit der vorgesehenen Munition fällt. Der Schuss
muss von der weitesten möglichen Schießposition vom Popper innerhalb des Parcours abgegeben werden. Die Kalibrierungszonen
sind aus den Diagrammen auf den nächsten Seiten ersichtlich.
6. Wenn während eines Parcours ein Popper nicht fällt, hat der Teilnehmer drei Alternativen:
(a) Er beschießt den Popper erneut bis er fällt. In diesem Fall ist
keine weitere Aktion erforderlich. Der Parcours wird gewertet, wie er ist.
(b) Er lässt den Popper stehen und bemängelt auch nicht die Kalibrierung. Auch das bewirkt keine weitere Aktion und der
Parcours wird gewertet, wie er ist, wobei der Popper als Fehlschuss gewertet wird.
(c) Er lässt den Popper stehen und erhebt Einspruch gegen die
Kalibrierung. In diesem Fall dürfen der Popper und seine
unmittelbare Umgebung, auf der er steht, von niemand verändert werden. Falls ein Matchfunktionär dagegen verstößt,
muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen. Wenn
der Teilnehmer oder irgendeine andere Person gegen diese
Bestimmung verstößt, wird der Popper als Fehlschuss gewertet und der Rest des Parcours wird gewertet "wie geschossen".
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7. Wenn nichts verändert worden ist, muss ein Kalibrierungsfunktionär
einen Kalibriertest des betroffenen Poppers durchführen (falls das
wie unter 6. (c) oben erforderlich ist) und zwar von so nah wie möglich an dem Punkt, von dem der Teilnehmer den Popper beschossen
hatte und folgendes kann eintreten:
(a) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone trifft und der Popper fällt, gilt der Popper als korrekt kalibriert, und wird als Fehlschuss gewertet.
(b) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone trifft und der Popper nicht fällt, gilt der Popper als
nicht korrekt eingestellt, und der Teilnehmer muss den Parcours noch einmal schießen, nachdem der Popper rekalibriert
wurde.
(c) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs über oder unter der Kalibrierungszone trifft, gilt der Kalibriertest
als nicht korrekt durchgeführt, und der Teilnehmer muss den
Parcours erneut schießen.
(d) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs den
Popper verfehlt, muss ein weiterer Schuss abgefeuert werden,
bis 7 (a), 7(b), oder 7 (c) eintritt.
8. Es gilt zu beachten, dass autorisierte Metallplatten weder einer Kalibrierung unterliegen noch eine Beanstandung zulassen (s. Regel
4.3.1.6).
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APPENDIX C2
IPSC Classic Popper Calibration Zones
Alle Popper = Trefferwert: 5 Punkte
Strafwert: - 10 Punkte
Trefferwertung : 5 Punkte
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APPENDIX C3
IPSC Plates
Rund
20cm Durchmesser
30cm Durchmesser
5 Punkte
Mindestgröße
Höchstgröße
Punktewert
Minor und Major
Quadratisch oder Rechteckig
15cm Kantenlänge
30cm Kantenlänge
5 Punkte
Plates dürfen in einem Parcours nicht ohne mindestens eine zusätzliche Papierscheibe oder Popper eingesetzt werden (s. Regel 4.3.1.3)
Eine kleine Holzlatte von ca. 12,5 X 12,5 mm Stärke und mit der gleichen Länge wie die Plattenbasis wird „vorne“ an der Basis angebracht,
um zu verhindern, dass sich die Platte bei Beschuss wegdreht.
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APPENDIX D1
Kennziffer
8101
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Disziplin
IPSC-Schießen Offene Klasse (Open Division)
Major Power Factor mindestens
Minor Power Factor mindestens
Minimum Geschossgewicht
Minimum Hülsenformat/Geschosskaliber
Minimalgeschosskaliber für Major
Minimum Abzuggewicht (s. Appendix F1)
Maximalwaffengröße
Magazinlängenbeschränkung
Magazinkapazitätsbeschränkung
Maximalabstand Waffe, Mags/Speedloader
vom Körper
Regel 5.2.3.1 findet Anwendung
Einschränkungen bzgl. Holster- und Equipmentposition
Optische Visierung erlaubt
Kompensator erlaubt
Ports erlaubt
Mindestlauflänge
160
125
120 grain für Major Factor
9 X 19 / 9mm (.354“)
Nein
Nein
Nein
170 mm (s. Appendix F1)
Nein
50 mm
Ja
Nein
Ja
Ja
Ja
7,62cm (drei Zoll)
Spezielle Bedingungen:
17. Munition, die das oben genannte vorgeschriebene Geschossgewicht unterschreitet, aber trotzdem per Chronograph den Major Factor erreicht, wird als
unsicher behandelt und muss zurückgezogen werden (s. Regel 5.5.6)
18. zugelassene Kaliber: mindestens 9mm/.355 höchstens 11,43mm/.45. Die
Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 125 erreichen. Dies tun Patronen in den Kalibern 9mm kurz und 9mm Makarov nicht.
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APPENDIX D2
Kennziffer
8102
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Disziplin
IPSC-Schießen Standard Klasse Pistole
Major Power Factor mindestens
Minor Power Factor mindestens
Minimum Geschossgewicht
Minimum Hülsenformat/Geschosskaliber
Minimalkaliber für Major
Minimum Abzuggewicht
Maximalwaffengröße
Magazinlängenbeschränkung
Magazinkapazitätsbeschränkung
Maximalabstand Waffe, Mags/Speedloader
vom Körper
Regel 5.2.3.1 findet Anwendung
Einschränkungen bzgl. Holster- und Equipmentposition
Optische Visierung erlaubt
Kompensator erlaubt
Ports erlaubt
Mindestlauflänge
170
125
Nein
9 X 19 /9mm (.354“)
10mm (.40“)
Nein
Ja, siehe unten
Ja, siehe unten
Nein
50 mm
Ja
Ja, siehe unten
Nein
Nein
Nein, siehe unten
7,62cm (drei Zoll)
Spezielle Bedingungen:
17.
Eine Waffe im “ready”-Zustand (s. Abschnitt 8.1), aber ungeladen und
mit leerem, eingeführten Magazin, muss vollständig in einen Kasten mit den
Innenmaßen 225 mm x 150 mm x 45 mm (Toleranz +1 mm, - 0 mm) passen.
Es ist zu beachten, dass alle Magazine passen müssen, im Negativfall tritt Regel 6.2.5.1 ein.
18.
Weder das Holster noch seine Bestandteile noch irgendwelche anderen
Ausrüstungsgegenstände (d.h. Magazine oder andere Ladegeräte) dürfen nach
vorne über die im Appendix F3 dargestellte Linie hervorragen. Wenn das Equipment nach Meinung des Range Officers nicht regelkonform getragen
wird, muss es sicher und umgehend korrigiert werden, da sonst Regel 6.2.5.1
eintritt
19.
Nur Laufporting ist verboten. Schlitten dürfen "geportet" (mit Ausfräsungen versehen) werden.
20. Zugelassene Kaliber: mindestens 9mm/.355 höchstens 11,43mm/.45. Die
Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 125 erreichen. Dies tun Patronen in den Kalibern 9mm kurz und 9mm Makarov nicht.
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APPENDIX D3
Kennziffer
8103
Disziplin
IPSC-Schießen Modifizierte Klasse
1
2
3
4
Major Power Factor mindestens
Minor Power Factor mindestens
Minimum Geschossgewicht
Minimum Geschosskaliber/Hülsenlänge
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Minimalkaliber für Major
Minimum Abzuggewicht (s. Appendix F2)
Maximalwaffengröße
Magazinlängenbeschränkung
Magazinkapazitätsbeschränkung
Maximalabstand Waffe, Mags/Speedloader vom Körper
Regel 5.2.3.1 findet Anwendung
Einschränkungen bzgl. Holster- und Equipmentposition
Optische Visierung erlaubt
Kompensator erlaubt
Ports erlaubt
Mindestlauflänge
170
125
Nein
9mm(.354“)
/
19mm(0.748")
10 mm / (0.40“)
Nein
Ja, siehe unten
Ja, siehe unten
Nein
50 mm
Ja
Ja, siehe unten
Ja
Ja
Ja
7,62cm (drei Zoll)
Besondere Bestimmungen
17.
Eine Waffe im “ready”-Zustand, aber ungeladen und mit leerem, eingeführten Magazin, muss vollständig in einen Kasten mit den Innenmaßen 225
mm x 150 mm x 45 mm (Toleranz +1 mm, - 0 mm) passen. Es ist zu beachten, dass alle Magazine passen müssen, im Negativfall tritt Regel 6.2.5.1 ein.
18.
Weder das Holster noch seine Bestandteile noch irgendwelche anderen
Ausrüstungsgegenstände (d.h. Magazine oder andere Ladegeräte) dürfen nach
vorne über die im Appendix F3 dargestellte Linie hervorragen. Wenn das Equipment nach Meinung des Range Officers nicht regelkonform getragen
wird, muss es sicher und umgehend korrigiert werden, da sonst Regel 6.2.5.1
eintritt
19. Zugelassene Kaliber: mindestens 9mm/.355 höchstens 11,43mm/.45. Die
Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 125 erreichen. Dies tun Patronen in den Kalibern 9mm kurz und 9mm Makarov nicht.
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APPENDIX D4
Kennziffer
8104
1
2
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4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Disziplin
IPSC-Schießen Production-Klasse
Major Power Factor mindestens
Minor Power Factor mindestens
Minimum Geschossgewicht
Minimum Geschosskaliber/Hülsenformat
Minimalkaliber für Major
Minimum Abzuggewicht
Maximalwaffengröße
Magazinlängenbeschränkung
Magazinkapazitätsbeschränkung
Maximalabstand Waffe,
Mags/Speedloader vom Körper
Regel 5.2.3.1 findet Anwendung
Einschränkungen bzgl. Holster- und
Equipmentposition
Optische Visierung erlaubt
Kompensator erlaubt
Ports erlaubt
Mindestlauflänge
entfällt
125
Nein
9mm(.354“)/19mm(0.748")
entfällt
2.27 kg (5 lbs)für den 1.Schuss
Max. Lauflänge 127mm (5")
Ja, siehe unten
Nein
50 mm
Ja
Ja, siehe unten
Nein
Nein
Nein
7,62cm (drei Zoll)
Spezielle Bestimmungen:
17 Nur genehmigte und gelistete Kurzwaffen (s. IPSC-Website) dürfen in
der Production Division eingesetzt werden.
18 Single Action Only-Waffen sind nicht erlaubt. Der erste Schuss muss
in Double Action abgegeben werden. Kurzwaffen mit außen liegendem
Hahn müssen VOLL entspannt sein. Teilnehmer, die nach dem Startsignal und vor Abgabe des ersten Schusses den Hahn der Waffe bei geladenem Patronenlager spannen, erhalten einen Ablauffehler pro Verstoß. Es ist zu beachten, dass in Parcours, in denen der Ready-Zustand
vom Teilnehmer verlangt, die Waffe mit leerem Patronenlager bereitzumachen, Ablauffehler NICHT gegeben werden dürfen. In diesen Fällen darf der Teilnehmer den ersten Schuss Single Action abgeben.
19 Weder das Holster noch seine Bestandteile noch irgendwelche anderen
Ausrüstungsgegenstände (d.h. Magazine oder andere Ladegeräte) dürfen nach vorne über die im Appendix F3 dargestellte Linie hervorragen. Wenn das Equipment nach Meinung des Range Officers nicht regelkonform getragen wird, muss es sicher und umgehend korrigiert
werden, da sonst Regel 6.2.5.1 eintritt.
20 Originalteile und Komponenten, die vom Originalhersteller (OFM) für
ein spezifisches auf der IPSC-Website gelistetes Kurzwaffenmodell als
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Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe
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Standard oder als Option angeboten werden, sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
20.1 Modifizierungen an ihnen, außer geringfügigen Passarbeiten,
sind verboten.
20.2 Magazinböden und/oder andere Vorrichtungen, die eine erhöhte
Munitionskapazität
bewirken
(z.B. +2 Magazinverlängerungen) sind verboten.
20.3 Korne können zurechtgefeilt oder gerichtet werden, und sie dürfen mit Visierschwärze versehen werden.
21. Fremdteile, -komponenten und –zubehör sind verboten, außer wie
folgt:
21.1
21.2
21.3
Magazine von Fremdherstellern („Aftermarket“ Magazine), die
mit den Standardmagazinen, die der OFM für die betreffende
Waffe anbietet, in ihren äußeren Dimensionen exakt übereinstimmen, sind erlaubt
Fremdvisierungen sind erlaubt, sofern sie in Art und Typ mit
der vom OFM für das betreffende Modell angebotenen Visierung übereinstimmen und sofern ihr Einbau keine Änderung am
Schlitten erfordert .
Die Verwendung der Griffe von Fremdherstellern („Aftermarket“ Grips), die dem Profil des OFM entsprechen und/oder das
Anbringen von Grip Tape (z.B. Skateboard Tape) ist erlaubt,
jedoch sind Gummiüberzüge verboten.
21 Ein Teilnehmer, der eine der oben genannten Bestimmungen nicht erfüllt, unterliegt Regel 6.2.5.1
23. zugelassene Kaliber: mindestens 9mm/.355 höchstens 11,43mm/.45.
Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 125 erreichen. Dies tun Patronen in den Kalibern 9mm kurz und 9mm Makarov
nicht.
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APPENDIX D5
Kennziffer
8105
Disziplin
IPSC-Schießen Standard Klasse Revolver
1
2
3
4
Major Power Factor mindestens
Minor Power Factor mindestens
Minimum Geschossgewicht
Minimum Geschosskaliber / Hülsenformat
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Minimalkaliber für Major
Minimum Abzuggewicht
Maximalwaffengröße
Magazinlängenbeschränkung
Magazinkapazitätsbeschränkung
Maximalabstand Waffe, Mags/Speedloader vom Körper
Regel 5.2.3.1 findet Anwendung
Einschränkungen bzgl. Holster- und Equipmentposition
Optische Visierung erlaubt
Kompensator erlaubt
Ports erlaubt
Mindestlauflänge
170
125
Nein
9mm (.354“) /
19mm (0.748")
Nein
Nein
Nein
entfällt
Nein, s. unten
50 mm
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
7,62cm (drei Zoll)
Spezielle Bestimmungen:
17. Es besteht keine Begrenzung bezüglich der Trommelkapazität, jedoch dürfen maximal 6 Schuss vor jedem erneuten Nachladen abgegeben werden. Verstoß dagegen wird mit einem Ablauffehler pro
Vorfall geahndet.
18. Jeder komplette Revolver (oder ein aus Komponenten zusammengesetzter Revolver), der von einem OFM hergestellt und der Allgemeinheit zugängig ist (außer Prototypen), ist zulässig.
19. Modifikationen, wie Gewichte oder andere Einrichtungen, die geeignet sind, den Hoch-/Rückschlag zu reduzieren, sind verboten.
20. Zulässige Modifikationen beschränken sich auf:
a.
Austausch oder Modifizierung von Visierung, Hahn und
Trommelverriegelung;
b.
Austauschläufe, vorausgesetzt die Austauschläufe sind
genauso lang wie die Fabrikläufe;
c.
kosmetische Verschönerungen, die keinen Wettbewerbsvorteil
nach
sich
ziehen
(z.b.
Verchromen,
Checkern des Rahmens, Austauschgriffe);
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d.
Veränderung der Trommel zur Aufnahme von „Moon
Clips“
21. So genannte "Selbstladerevolver" mit zurückziehbaren Schlitten
sind in dieser Division nicht zulässig.
22. Zugelassene Kaliber: mindestens 9mm/.355
höchstens
11,43mm/.45. Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen in
allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 125 erreichen. Dies tun Patronen in den Kalibern 9mm kurz und
9mm Makarov nicht.
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APPENDIX E1
"J" Ladder for 16 Competitors
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APPENDIX E2
"J" Ladder for 8 Competitors
Winner
2nd
3rd
4th
5th
6th
7th
8th
Winner of 16
Loser of 16
Loser of 14
Loser of 12
Winner of 15
Loser of 15
Winner of 13
Loser of 13
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APPENDIX F1
Magazinmessprozedur
I-K - 79 -
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APPENDIX F2
Abzugsgewichtstest-Prozedur
Wenn ein Mindestabzugsgewicht innerhalb einer Division gefordert ist, werden Kurzwaffen wie folgt getestet:
1. Die entladene Kurzwaffe wird so vorbereitet, als wenn aus ihr ein
Schuss in Double Action abgegeben werden soll;
2. Das Abzugsprüfgewicht oder die Abzugswaage werden so nahe wie
möglich ans Zentrum der Vorderseite des Abzugsbügels gebracht;
3. Während die Laufmündung vertikal nach oben zeigt, muss der Kurzwaffenabzug entweder:
(a) ein Gewicht von 2.27 kg (5 lbs) anheben und halten, oder
(b) nicht weniger als 2.27 kg (5 lbs) auf einer Abzugswaage anzeigen
4. Einer der oben genannten Tests wird maximal 3 mal durchgeführt;
5. Wenn der Hahn oder Schlagstift bei drei (3) Versuchen in 3 (a) fällt,
oder, wenn die Waage in drei (3) Versuchen weniger als 2.27 kg (5 lbs)
anzeigt, hat die Kurzwaffe den Test nicht bestanden und Regel 6.2.5.1
tritt ein.
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Ver. 08112004
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Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe
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APPENDIX F3
Diagramm zur Ausrüstungsanordnung
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Bund Deutscher Sportschützen e.V.
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BDS Regeln für das IPSC-Flintenschießen
Ausgabe Juli 2004
Übersetzung der internationalen Regeln:
Jürgen Tegge
Anpassung an die deutschen waffenrechtlichen und sicherheitstechnischen
Bestimmungen (kursiv):
Friedrich Gepperth
© 2003 International Practical Shooting Confederation / BDS e.V.
Kennziffer
Disziplin
8201
IPSC-Flintenschießen Offene Klasse (siehe Appendix D1)
8202
IPSC-Flintenschießen Modifizierte Klasse (siehe Appendix D2)
8203
IPSC-Flintenschießen Standard Klasse (siehe Appendix D3)
8204
IPSC-Flintenschießen Standard Klasse Repetierer (siehe Appendix D4)
Zugang zum IPSC-Schießen
Das IPSC-Schießen stellt an das Können eines Schützen und den sicheren
Umgang mit einer Schusswaffe überdurchschnittliche Anforderungen. Daher
verlangt der BDS von am IPSC-Schießen interessierten Schützen den Nachweis des individuellen Schießvermögens und der Regelkunde im Rahmen eines
Sicherheits- und Regeltests.. Weist das Mitglied die entsprechende Befähigung
durch Bestehen dieses Tests nach, erhält es eine Bestätigung des Verbandes,
die in den BDS Ausweis einzufügen ist. Diese Bestätigung ist Voraussetzung
zur Teilnahme an IPSC-Wettbewerben im In- und Ausland.
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Ver. 12122004
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Sporthandbuch IPSC-Flinte
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Kapitel 1 – Parcoursgestaltung
Die folgenden allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung listen die Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die Parcoursbauer als Gestalter des IPSC-Schießsports unterliegen
1.1
Allgemeine Prinzipien
1.1.1
Sicherheit - IPSC Wettbewerbe müssen unter vorschriftsmäßiger Berücksichtigung der Sicherheit gestaltet, aufgebaut und durchgeführt
werden.
1.1.2 Qualität - Der Stellenwert einer IPSC Schießveranstaltung bemisst sich
nach der Qualität der durch die Parcoursgestaltung verlangten Anforderung. Schießübungen müssen in erster Linie die Schießfertigkeiten
eines Teilnehmers und nicht seine körperlichen Fähigkeiten testen.
1.1.3
Ausgewogenheit - Treffsicherheit, Kraft und Schnelligkeit sind
gleichwertige Elemente des IPSC Schießens und werden durch die lateinischen Worte “Diligentia, Vis, Celeritas” (“DVC”) ausgedrückt.
Eine gut ausgewogene Schießübung hängt vor allem von der Art der
Anforderung ab, die der Parcours stellt. Bei Parcoursdesign und Durchführung von IPSC-Schießveranstaltungen müssen jedoch die vorgenannten drei Elemente gleichgewichtig berücksichtigt werden.
1.1.4
Abwechslung - IPSC-Schießanforderungen sollen abwechslungsreich
sein. Während es nicht notwendig ist, für jeden Wettbewerb neue Übungen zu gestalten, darf trotzdem kein bestimmter Parcours so oft
wiederholt werden, dass er zum definierten Maß für IPSC Schießfertigkeit wird.
1.1.5
Freistil - IPSC-Wettbewerbe sind „Freistil“. Den Teilnehmern muss es
gestattet werden, den gestellten Anforderungen in einer Art “Freistil”
zu begegnen und Ziele immer dann zu beschießen, “wie und wann sie
sichtbar” werden. Schießübungen dürfen – ausgenommen der unten
genannten Fälle - keine vorgeschriebenen Magazinwechsel, Schießpositionen oder Anschlagsarten vorschreiben. Jedoch kann ein Teilnehmer durch die Art der Parcoursgestaltung oder durch Errichtung von
Schießrahmen oder anderen physischen Begrenzungen in bestimmte
Schießpositionen und Anschlagsarten gezwungen werden. Freistil bedeutet nicht, dass durch den Aufbau der Übungen das Nachstellen bestimmter konkreter Schusswechselszenarien vorgenommen werden
darf. Dies ist ausdrücklich verboten.
I-F - 2 -
Ver. 12122004
I
I I-F
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch IPSC-Flinte
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1.1.5.1
1.1.5.2
1.1.5.3
Level I und II-Matches müssen die Freistil- oder
Schusszahlbestimmungen nicht strikt erfüllen.
Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen vorgeschriebene Nachladevorgänge enthalten und bestimmte Schießpositionen und Anschlagsarten vorgeben, jedoch dürfen Nachladevorgänge niemals in anderen Long Courses vorgeschrieben werden.
Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen niemals verlangen, dass zum Schießen
nur die schwache Schulter benutzt wird.
1.1.6
Schwierigkeitsgrade - IPSC-Schießwettbewerbe haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Keine Schießanforderung oder Zeitvorschrift
kann als zu schwierig abgelehnt werden. Dies gilt nicht für die Anforderungen neben dem eigentlichen Schießen. Diese speziellen Anforderungen müssen dem Unterschied in Größe und Körperbau der Teilnehmer in fairer Weise Rechnung tragen.
1.1.7
Herausforderung - IPSC Flinten-Wettbewerbe berücksichtigen die
Schwierigkeit der Benutzung von Flinten mit vollen Gebrauchsladungen im dynamischen Schießen, und es muss immer ein Mindestkaliber
und ein Mindestimpuls von allen Teilnehmern erreicht werden, der
dieser Herausforderung Rechnung trägt.
1.1.8
Das oben unter 1.1.5 aufgeführte Freistil-Gebot wird in Deutschland
entsprechend der waffenrechtlichen Bestimmungen wie folgt eingeschränkt:
Es ist verboten
1. im deutlich erkennbaren Laufen zu schießen
2. ohne genaues Anvisieren des Ziels zu schießen (Deutschüsse)
3. Parcours so aufzubauen, dass
a) das Schießen aus Deckungen erfolgt,
b) nach der Abgabe des ersten Schusses, Hindernisse
überwunden werden,
c) das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert
wird,
d) Ziele aufgestellt werden, deren Verwendung und deren Position, bei beweglichen Zielen deren Auslösemechanismus und die Position ihres Erscheinens dem
Teilnehmer nicht vor Absolvierung der Übung bekannt
gegeben wurde.
I-F - 3 -
Ver. 12122004
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Sporthandbuch IPSC-Flinte
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Zuwiderhandlung gegen die Nr. 1. und 2. führen beim erstenmal zu einer Verwarnung und im Wiederholungsfall zu einer Matchdisqualifikation des Wettbewerbers.
Zuwiderhandlung gegen die Nr. 3 führen zu einer Aberkennung der
Matchsanktionierung und zu einer sechsmonatigen Sperre für den Verantwortlichen der Veranstaltung. Im Wiederholungsfall kann ein Verbandsausschluss verhängt werden.
1.2
Parcoursarten
IPSC-Schießwettbewerbe können folgende Hauptschießübungen beinhalten:
1.2.1 Allgemeine Parcours:
1.2.1.1
"Short Courses" (Kurze Parcours) dürfen
nicht mehr als 8 Schuss und nicht mehr als 2 Schießpositionen fordern.
1.2.1.2
"Medium Courses" (Mittlere Parcours) dürfen nicht
mehr als 16 Schuss fordern. Parcoursdesign und- aufbau
dürfen nicht zulassen, dass es möglich ist, von einer
einzelnen Schieß- oder Sichtposition mehr als 8 Ziele zu
beschießen oder 8 Wertungstreffer abzugeben.
1.2.1.3
"Long Courses" (Lange Parcours) dürfen nicht mehr als
28 Ziele oder 32 Schuss fordern. Parcoursdesign undaufbau dürfen nicht zulassen, dass es möglich ist, von
einer einzelnen Schieß- oder Sichtposition mehr als 8
Ziele zu beschießen oder 8 Wertungstreffer abzugeben.
1.2.1.4
Empfohlen ist für einen IPSC Wettbewerb ein Verhältnis von 3 Short Courses zu 2 Medium Courses zu 1
Long Course.
1.2.2 Spezialparcours:
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
"Standardübungen" dürfen nicht mehr als 24 Schuss zur
Absolvierung verlangen. Teilserien dürfen nicht mehr
als 6 Schuss verlangen (12 Schuss für eine Teilserie mit
vorgeschriebenem Nachladen).
(nicht anwendbar)
"Classifiers" (Einstufungsübungen) – Parcours, die vom
Regionaldirektoriat und/oder IPSC für Teilnehmer, die
I-F - 4 -
Ver. 12122004
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regionale und/oder internationale Einstufung anstreben
möchten, ausgeschrieben werden. Classifier müssen unter Beachtung dieser Regeln aufgebaut und unter strikter
Einhaltung der sie begleitenden Beschreibungen und
Diagramme durchgeführt werden. Ergebnisse müssen
der ausschreibenden Stelle im verlangten Format zugeleitet werden (mit den entsprechenden Gebühren, soweit
diese fällig werden), damit sie anerkannt werden können
1.2.3 Ergänzungsparcours:
1.2.3.1
12.3.2
“Shoot-Off” darf
nicht mehr als 8 Schuss zur Absolvierung und einen vorgeschriebenen Nachladevorgang verlangen.
"Load one, Shoot one" kann nur als ein weiterer Fähigkeitstest mit der Flinte in Standardübungen der Level I
& II-Matches eingebaut werden. Es wird mit entladener
Flinte gestartet (s. Regel 8.1.1.3). Es darf jeweils nur ein
Schuss geladen und dann abgefeuert werden. Es darf in
der Flinte nie mehr als 1 Patrone zur Zeit geladen sein.
Siehe Regel 10.2.10 für Strafen.
1.3
IPSC Sanktionierung
1.3.1 Matchorganisatoren, die eine Sanktionierung durch die IPSC erreichen
wollen, müssen sich an die allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung und des Parcoursaufbaus, ebenso wie an alle anderen IPSC- Regeln und Vorschriften halten. Schießübungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht sanktioniert und können nicht als
“IPSC-sanktionierte Wettbewerbe” veröffentlicht oder angekündigt
werden.
1.3.2 Der IPSC-Präsident, sein Beauftragter oder ein Vertreter des Weltverbandes können (in dieser Reihenfolge) einem Wettbewerb die Sanktionierung aberkennen. Dies kann immer dann geschehen, wenn seiner
oder ihrer Meinung nach eine Schießveranstaltung dem Zweck oder
dem Geist der Prinzipien der Parcoursgestaltung widerspricht oder eine
der gültigen IPSC-Regeln bricht oder geeignet ist, den IPSC- Schießport in Misskredit zu bringen.
1.3.3
Anforderungen und Empfehlungen zur Level-Einstufung von IPSCSchießveranstaltungen sind im Appendix A1 geregelt.
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Kapitel 2 – Parcoursaufbau & -veränderung
Die nachfolgenden allgemeinen Vorschriften des Parcoursaufbaus listen die
Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die
Schießübungen in IPSC-Wettbewerben unterliegen. Parcoursbauer, die gastgebende Organisation und Offizielle sind an diese Vorschriften gebunden.
2.1
Allgemeine Vorschriften
2.1.1
Der Aufbau - Berücksichtigung der Sicherheit beim Entwurf, dem physischen Aufbau und den festgesetzten Anforderungen für alle Schießübungen liegen in der Verantwortung der gastgebenden Organisation
und sind abhängig von der Zustimmung des Range Masters. Es müssen
alle sinnvollen Anstrengungen unternommen werden, um eine Verletzung von Teilnehmern, Offiziellen oder Zuschauern während des
Wettbewerbs zu vermeiden. Durch die Parcoursgestaltung sollen, wenn
immer möglich, unabsichtlich unsichere Handlungen ausgeschlossen
werden. Bei der Durchführung jeder Schießübung muss berücksichtigt
werden, dass den die Teilnehmer beaufsichtigenden Offiziellen angemessener Zugriffsraum zu schaffen ist.
2.1.2
Sichere Schussrichtungen - Schießübungen müssen immer so entworfen und aufgebaut sein, dass sie die sichere Schussrichtung berücksichtigen. Eine sichere Konstruktion von Zielen und Scheibenrahmen und
die Richtung eventueller Abpraller sind immer zu berücksichtigen.
Größe und Eignung des Kugelfangs und der Seitensicherungen müssen
im Rahmen des Aufbaus festgestellt werden.
2.1.3
Mindestabstände beim Beschuss von Metallzielen - Wann immer bei
einer Schießübung Metallziele Verwendung finden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Teilnehmer und Offizielle während des Beschießens eine Mindestentfernung zu ihnen
einhalten. Wo möglich, soll das durch feste Barrieren sichergestellt
werden. Falls die Annäherung an Metallziele durch Charge Lines (Annäherungsbegrenzungslinien) eingeschränkt werden soll, müssen diese
weiter vor dem Ziel eingerichtet werden, so dass der Teilnehmer bei
unbeabsichtigtem Übertreten der Linie sich immer noch außerhalb der
Mindestentfernung befindet (s Regel 10.4.7).
2.1.3.1 Mindestabstand für Vogelschrot und Buckshot – Die Mindestentfernung beträgt 7 Meter (22.96 feet). Charge Lines müssen mindestens 8
Meter (26.25 feet) vom Ziel plaziert werden.
2.1.3.2 Mindestabstand für Slugbeschuss – Die Mindestentfernung beträgt 40
Meter (131.23 feet). Charge Lines müssen mindestens 45 Meter
(147.64 feet) vor dem Ziel plaziert werden.
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2.1.4
Zielaufbau - Wenn ein Parcours so aufgebaut ist, dass er auch Ziele
enthält, die nicht unmittelbar in Richtung Hauptkugelfang aufgestellt
sind, haben die Veranstalter und Offiziellen die umliegenden Bereiche,
zu denen Offizielle, Zuschauer und Teilnehmer Zugang haben, zu
schützen oder den Zugang dazu einzuschränken. Jedem Teilnehmer
muss es gestattet sein, die Wettbewerbsherausforderung in der von ihm
selbst gewählten Weise zu bewältigen, und er darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er zu unsicherer Handlungsweise gezwungen
wird. Die Aufstellung der Ziele muss so erfolgen, dass ihr Beschießen
„von wo und sobald sie sichtbar sind” den Teilnehmer nicht zur Verletzung der Sicherheitswinkel verleitet.
2.1.5
Beschaffenheit der Schießbahnsohle - Wenn möglich, muss die
Schießbahnsohle vor der Veranstaltung so hergerichtet sein, und während der Veranstaltung von Behinderungen angemessen frei gehalten
werden, dass die Sicherheit für Teilnehmer und Offizielle gewährleistet
ist. Dabei sollte der Einfluss von ungünstigen Witterungsbedingungen
und Veränderungen als Resultat der Benutzung durch die Teilnehmer
berücksichtigt werden. Rangefunktionäre können jederzeit Sand oder
anderes Material aus Sicherheitsgründen auf eine beeinträchtigte
Schießbahnsohle auftragen. Gegen solche Restaurierungsmaßnahmen
ist kein Teilnehmerprotest zulässig.
2.1.6
Hindernisse - Bei einer Schießübung verwendete natürliche oder künstliche Hindernisse sollen den Unterschieden der Teilnehmer hinsichtlich
Größe und Körperbau in fairer Weise Rechnung tragen und sollen so
beschaffen sein und eingesetzt werden, dass die Sicherheit aller Wettbewerber, der Offiziellen und der Zuschauer gewährleistet ist.
2.1.7 Gemeinsame Feuerlinie - Schießübungen, bei denen mehrere Teilnehmer gleichzeitig von einer gemeinsamen Feuerlinie schießen müssen
(z.B. Standardübungen, Shoot-Off), müssen freien Abstand von mindestens 3 Metern (9.84 feet) zwischen den einzelnen Wettbewerbern
vorsehen.
2.1.8 Aufstellung der Ziele - Bei der Aufstellung von Papierscheiben ist zur
Vermeidung von “Durchschüssen” Sorgfalt geboten.
2.1.8.1 Die Position von Scheiben soll zum Scheibenwechsel auf
den Scheibenständern eindeutig markiert werden und Scheibenständer sollen entweder unverrückbar verankert oder ihre
Position auf der Schießbahn eindeutig gekennzeichnet werden um ihre gleichbleibende Position während des gesamten
Wettbewerbs sicherzustellen. Zudem sollen vor Wettbewerbsbeginn die einzelnen Scheibenarten auf den Scheibenrahmen oder -ständern markiert und bezeichnet werden, um
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2.1.8.2
2.1.8.3
2.1.8.4
2.1.9
sicherzustellen, dass Wertungsscheiben nach Wettbewerbsbeginn nicht mit Strafscheiben vertauscht werden.
Wenn Papier- und Metallziele in unmittelbarer Nähe zueinander eingesetzt werden, muss darauf geachtet werden, das
Risiko von Splittereinwirkung von den Metallscheiben auf
die Papierscheiben zu minimieren.
Wenn bei einer Schießübung IPSC Popper verwendet werden, so sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Aufstellungsort und -untergrund so vorbereitet ist, dass er einen
gleichmäßigen Betrieb während des Wettkampfs gewährleistet
Statische Papierziele dürfen in keinem größeren Winkel als
90 Grad zur Senkrechten am Scheibenträger angebracht
werden.
Jegliches Betreten der Seitenwälle ist allen Personen zu jeder Zeit untersagt, außer wenn der Zugang zu ihnen von einem Range Officer
ausdrücklich gestattet wird (siehe Regel 10.6.1).
2.1.10 Da einige Arten von Slugmunition sich abtrennende Pfropfen haben,
sollten Papierscheiben entweder verstärkt (z.B. mit Sperrholz oder einem anderen Material von angemessener Stärke) oder in größerer Entfernung aufgestellt werden, damit solche Pfropfen die Papierziele nicht
durchschlagen.
2.1.11 Ein Teilnehmer darf nie gezwungen sein, Papierziele mit Vogelschrot
zu beschießen
2.2
Parcoursaufbaukriterien
Beim Aufbau einer Schießübung kann eine Vielzahl physischer Barrieren benutzt werden, um die Bewegungsmöglichkeiten des Wettbewerbers einzuschränken und zusätzliche Anforderungen an ihn zu stellen. Solche sind:
2.2.1 Charge Lines und Fault Lines (Annäherungsbegrenzungslinien und
Seitenbegrenzungslinien) - Vorzugsweise soll der Teilnehmer in seinen
Bewegungsmöglichkeiten durch konkrete Barrieren beschränkt werden.
Der Einsatz von Charge und Fault Lines ist aber erlaubt. Charge Lines
und Fault Lines sollten aus hölzernen Dachlatten oder ähnlichen geeigneten Materialien bestehen und mindestens 2 cm (0.79 inches) über die
Bodenoberfläche herausragen. Dies verschafft den Teilnehmern einen
Anhalt, der gut fühl- und sichtbar ist und so ein unabsichtliches Übertreten der Linie verhindert. Begrenzungslinien müssen eine feste Verankerung haben um sicherzustellen, dass sie während des Wettkampfs
für alle Teilnehmer gleich sind.
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2.2.1.1 Charge Lines werden benutzt, um eine unvernünftige Bewegung des Wettbewerbers in Richtung auf oder weg von den
Zielen einzuschränken.
2.2.1.2 Fault Lines werden benutzt, um den Wettbewerber dazu zu
zwingen, Ziele aus einer bestimmten Position hinter Barrieren
zu beschießen. Sie können in jedem Winkel rückwärts von den
Barrieren wegführend angebracht werden. Fault Lines sollten
mindestens 1 Meter (3.28 feet) lang sein und gelten, falls in der
Parcoursbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt wird, als
nach hinten unendlich lang.
2.2.2
( nicht anwendbar)
2.2.3 Barrieren – Barrieren sollten folgendermaßen konstruiert sein:
2.2.3.1 Sie müssen hoch und fest genug sein, um den beabsichtigten
Zweck zu erfüllen. Dieser besteht alleine darin, dass der Schütze nicht
aus einer Position alle Ziele eines Parcours im stehenden Anschlag beschießen kann. Einziger Zweck der Barrieren entsprechend 2.2.3.3.1
und 2.2.3.3.2 ist es, dass der Schütze auf natürliche Weise und durch
eigenes Erkennen gezwungen wird
- in unterschiedlichen Anschlagsarten (stehend, kniend und
liegend) zu schießen und
- sich über den Parcours zu bewegen.
Daneben soll durch die Positionierung der Barrieren auf der Schießbahn erreicht werden, dass auch bei einer sehr schnellen Absolvierung
des Parcours das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen nicht möglich ist. Hierzu ist insbesondere auch die Begrenzung des Schusswinkels auf die Ziele durch den Einsatz von Schießöffnungen in den Sichtblenden und die Verwendung von Strafscheiben notwendig und sinnvoll. Jedoch soll besonders die Verwendung von Sichtblenden nur in
einem für das korrekte, sichere und eindeutige Absolvieren unbedingt
notwendigen Umfang geschehen. Vor allem ist jeder Parcoursaufbau
darauf zu überprüfen, ob es möglich ist, durch den Einsatz von Charge- und Faultlines auf Sichtblenden zu verzichten, um dem Eindruck
von Einhausungen von Zielen entgegenzuwirken.
2.2.3.2 An den unteren seitlichen Ecken sollten auf dem Boden in
rückwärtiger Richtung Fault Lines angebracht werden.
2.2.3.3 Sie dürfen nicht den Anschein von Deckungen erwecken. Dies
wird dadurch erreicht dass nur zwei Arten von Barrieren zulässig sind:
2.2.3.3.1 Pfosten bzw. Schießrahmen aus Kanthölzern mit einer Mindeststärke von 6x6cm. Die Holzrahmen dürfen höchstens mit weißrotem Plastikband gegen ein Durchlaufen gesperrt sein.
2.2.3.3.2 Sichtblenden aus Holzrahmen aus Konter- oder Dachlatten,
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die bis auf eventuelle Schießöffnungen vollständig mit hochtransparentem Material (durchsichtiges Schattierungsgewebe mit folgenden technischen Spezifikationen: z.B. grünes Polyethylengewebe mit einer Maschenweite von mindestens 5x5mm vergleichbar der Schattiermatte
Nr.9021 der Firma Wunderlich) gefüllt sind. Bei diesen Holzrahmen
gilt Punkt 2.2.3.2. ausdrücklich nicht. Fault Lines dürfen sich nicht an
die unteren seitlichen Ecken anschließen. Sie müssen sich mindestens
0,5m seitlich neben diesen Sichtblenden befinden, so dass nicht der
Eindruck des Schießens aus Deckungen erfolgen kann. Charge Lines
können sich unmittelbar an die unteren seitlichen Ecken anschließen,
da sie ein Hervortreten eines Schützen hinter einer Sichtblende nicht
behindern und somit den Anschein des Schießen aus Deckungen nicht
hervorrufen können.
2.2.3.4 In den Sichtblenden nach 2.2.3.3.2 dürfen sich nur einfache
Schießöffnungen befinden. Es sind keine zu öffnende Türen zulässig.
Ebenso unzulässig ist, dass sich in Schießöffnungen zu öffnende Fenster oder Klappen befinden.
2.2.3.5 Das Schießen von beweglichen Plattformen, Wippen und ähnlichem ist unzulässig. Während der Schussabgabe muss der
Schütze immer einen festen Stand einnehmen können.
2.2.4
(nicht anwendbar)
2.2.5 Die Verwendung von Tunneln, auch von Cooper Tunnel ist verboten
2.3
Veränderungen des Parcoursaufbaus
2.3.1
Unter Voraussetzung der vorherigen Zustimmung durch den Range
Master können Matchoffizielle den Aufbau oder den Parcoursablauf
aus Sicherheitsgründen abändern. Derartige physische Veränderungen
oder Erweiterungen eines veröffentlichten Parcours sollten jeweils vor
Beginn der Übung abgeschlossen sein.
2.3.2
Alle Teilnehmer müssen über solche Veränderungen sobald wie möglich informiert werden. Zumindest müssen sie vom Verantwortlichen
dieses Parcours mündlich auf dem Stand als Teil des Parcoursbriefings
darüber informiert werden.
2.3.3 Wenn der Range Master einer solchen Änderung nach Wettbewerbsbeginn zustimmt, muss er entweder
2.3.3.1 erlauben, die Schießübung mit den Veränderungen fortzusetzen, welche dann nur die Wettbewerber betreffen, die den Parcours noch nicht absolviert haben. Wenn die Veränderung
durch Handlungen eines Wettbewerbers verursacht wurden, so
soll dieser Wettbewerber den Parcours in der veränderten Form
wiederholen, oder
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2.3.3.2 wenn möglich von allen Teilnehmern verlangen, den Parcours
in der veränderten Form - bei Streichung der bisherigen Ergebnisse - noch einmal zu absolvieren.
2.3.3.3 Ein Wettbewerber, der bei Aufforderung durch einen Range
Officer - bei dieser oder einer anderen Bestimmung des Regelwerks - es ablehnt, ein Re-Shoot zu absolvieren, erhält eine
Nullwertung für diese Übung unter Nichtbeachtung jeglicher
vorheriger Ergebnisse.
2.3.4
Falls der Range Master (in Absprache mit dem Match Director) entscheidet, dass die Veränderung des Aufbaus oder des Ablaufs des Parcours zu einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit führt und es
unmöglich ist, dass alle Teilnehmer den Parcours in der veränderten
Form absolvieren, oder falls der Parcours undurchführbar wird, so ist
der Parcours von dem Wettbewerb zu streichen. In diesem Fall sind alle Wertungsblätter der Teilnehmer dieses Parcours aus dem Wettbewerb zu nehmen.
2.3.5
Bei schlechtem Wetter kann der Range Master anordnen, dass die Papierziele mit transparenten Plastikhüllen und/oder Schutzdächern versehen werden. Gegen diese Anordnung ist kein Teilnehmerprotest zulässig (s. Regel 6.6.1). Die genannten Schutzmaßnahmen müssen bei
allen betroffenen Zielen zur selben Zeit angebracht werden und für die
selbe Zeit angebracht bleiben, bis die Anordnung durch den Range
Master widerrufen wird.
2.4
Sicherheitszonen
Der Veranstalter ist für Aufbau und Lage einer ausreichenden Anzahl von Sicherheitszonen für den Wettbewerb verantwortlich. Sie sollen günstig gelegen
und durch Schilder leicht erkennbar sein. In Sicherheitszonen sollte sich ein
Tisch befinden und die sichere Richtung und deren Begrenzung klar erkenntlich sein. Sicherheitszonen sollten auch ein oder mehrere geeignete Gewehrständer enthalten, wie sie für alle IPSC-Disziplinen vorgesehen sind, insbesondere während eines Turniers.
2.4.1 Den Wettbewerbern ist die Benutzung der Sicherheitszonen in nachstehender Weise gestattet, vorausgesetzt, sie bleiben innerhalb der Begrenzungen und die Waffe zeigt in eine sichere Richtung. Verstöße dagegen werden mit Match-Disqualifikation geahndet (s. 10.5.1 und
10.5.12)
2.4.1.1 zum Ein- und Auspacken sowie Holstern ungeladener Schusswaffen,
2.4.1.2 für Anschlag- und Ziehübungen, dem Leerabschlagen und dem
Wiederholstern ungeladener Schusswaffen.
2.4.1.3 zum Üben von Magazinwechseln bei Verwendung leerer Magazine und/oder zum Repetieren des Waffenverschlusses
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2.4.1.4 zur Durchführung der Inspektion, der Zerlegung, der Reinigung, der Reparatur und der Wartung von Schusswaffen, deren
Bestandteilen oder anderen Zubehörs
2.4.2
Unter keinen Umständen darf in der Sicherheitszone mit Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Snap Caps“
(Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), geladenen Magazinen, geladenen Speedloadern oder scharfen Patronen hantiert werden (siehe Abschnitt 10.5.12).
2.5
Ausstellungs- und Verkaufsbereiche
2.5.1
Aussteller (d.h. Einzelpersonen, Firmen und andere Institutionen, die
Waren bei IPSC-Veranstaltungen ausstellen oder zum Verkauf anbieten) sind alleinverantwortlich für den sicheren Umgang und die Sicherheit ihrer Produkte, und sie haben dafür zu sorgen, dass sie in einer
Weise ausgestellt werden, die niemand gefährdet. Es wird geraten,
komplette Waffen vor Ausstellung zu deaktivieren.
2.5.2
Der Range Master (in Abstimmung mit dem Match Director) muss den
Ausstellungs- und Verkaufsbereich klar abgrenzen, und er darf entsprechende "Handlungsauflagen" erlassen, für deren Befolgung die
ausstellenden Händler bezüglich ihrer Waren verantwortlich sind.
2.5.3
Matchteilnehmer dürfen ungeladene Ausstellungwaffen handhaben,
sofern sie sich vollständig innerhalb des Ausstellungsbereiches befinden und unter der Voraussetzung, dass die Waffenmündung niemals
während der Handhabung auf eine Person gerichtet ist.
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Kapitel 3 - Parcoursinformation
3.1.
Allgemeine Bestimmungen
Der Wettbewerber ist in jedem Fall verantwortlich für die sichere Erfüllung der
Parcoursanforderungen, jedoch kann dies vernünftigerweise nur nach Verlesung
der schriftlichen Parcoursbeschreibung erwartet werden, die die Anforderungen
an den Wettbewerber diesem angemessen erklärt. Parcoursinformationen können grob in die folgenden Arten eingeteilt werden:
3.1.1.
Veröffentlichte Parcours – Registrierte Teilnehmer und/oder ihr Regionaldirektorat müssen die gleichen Details der Schießübungen innerhalb der gleichen Benachrichtigungsfrist vor dem festgesetzten Veranstaltungsdatum erhalten. Diese Information kann wahlweise in schriftlicher oder elektronischer Form, oder auch durch Verweis auf eine
Website verfügbar gemacht werden (s. auch Abschnitt 2.3)
3.1.2.
Nichtveröffentlichte Parcours - Ebenso wie unter 3.1.1 mit Ausnahme
der Tatsache, dass die Details der Schießübungen nicht vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Die Parcoursanweisungen werden in
der schriftlichen Parcoursbeschreibung (Briefing) bekannt gegeben.
3.2
Schriftliche Parcoursbeschreibungen (Briefings) :
3.2.1
Vor Beginn der Veranstaltung muss eine vom Range Master abgenommene schriftliche Parcoursbeschreibung bei jeder Schießübung
ausgehängt werden. Dieser Parcoursbeschreibung wird Vorrang vor allen Informationen über den Parcours eingeräumt, die vor dem Wettbewerb veröffentlicht oder den Teilnehmern in irgendeiner Form mitgeteilt wurden, und sie muss die nachfolgenden Mindestinformationen
liefern:
Wertungsmethode
Ziele (Art, Anzahl und Position)
Minimale Schusszahl
Munitionsart oder –arten, die akzeptabel sind
Der Zustand der Flinte beim Start
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Startposition
Beginn der Zeitnahme: akustisches oder optisches Signal
Ablauf
3.2.2
Der zuständige Rangefunktionär muss die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Squad Wort für Wort vorlesen.
3.2.3
Dem Range Master ist es jederzeit erlaubt, eine schriftliche Parcoursbeschreibung aus Gründen der Klarheit, der inneren Stimmigkeit und
der Sicherheit abzuändern (siehe Abschnitt 2.3).
3.2.4
Nachdem die Parcoursbeschreibung verlesen wurde und alle sich
daraus ergebenen Fragen beantwortet sind, muss den Teilnehmern Gelegenheit zu einer ordentlichen Inspektion ("Walkthrough") des Parcours gegeben werden. Die Dauer dieser Inspektion muss vom Range
Officer vorgegeben werden und sollte für alle Teilnehmer gleich sein.
Falls der Parcours bewegliche Ziele oder ähnliche Dinge enthält, sollten diese für alle Teilnehmer sichtbar und für die jeweils gleiche Zeit
und Häufigkeit demonstriert werden.
3.3
Örtliche, regionale und nationale Regeln
3.3.1 Für IPSC-Flintenveranstaltungen gelten die für diese Disziplin anwendbaren Regeln. Veranstalter dürfen keine abweichenden örtlichen
Regeln anwenden, außer um (abweichende) Rechtsvorschriften oder sie
betreffende Rechtssprechung einzuhalten. Jegliche selbstgewählte Regeln, die diesem Regelwerk nicht entsprechen, dürfen bei IPSCMatches nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Regionaldirektorats und des IPSC Executive Councils Anwendung finden.
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Kapitel 4 - Standeinrichtung (Range Equipment)
4.1
Ziele - Allgemeine Prinzipien
4.1.1 Nur von der IPSC General Assembly genehmigte Ziele, die vollständig
den Spezifikationen der Anhänge B und C entsprechen, sowie zerbrechliche Ziele (s. Regel 4.4.1) dürfen bei IPSC Flintenwettbewerben
Verwendung finden (s. Abschnitt 9.4).
4.1.2 Wertungsziele müssen bei allen IPSC Flintenwettbewerben einfarbig
und wie im folgenden beschrieben sein:
4.1.2.1Der Wertungsbereich von Papierwertungsscheiben muss typisch
kartonfarben oder weiß sein
4.1.2.2 Die gesamte Frontseite von Metallwertungszielen muss einfarbig, vorzugsweise weiß, gestrichen oder ohne Anstrich sein.
4.1.3 Strafziele müssen deutlich markiert oder einfarbig in einer von der
Farbe der Wertungsziele unterschiedlichen Farbe sein
4.1.4 In einer Schießübung verwendete Ziele können durch eine harte Abdeckung ganz oder teilweise verdeckt werden und zwar in folgender
Weise:
4.1.4.1 Eine Abdeckung, die gedacht ist, ein Ziel ganz oder teilweise zu
verbergen, soll als “feste” (Hard Cover) Abdeckung gelten.
Wann immer es möglich ist, soll eine solche “feste” Abdeckung
nicht simuliert werden, sondern tatsächlich aus undurchdringlichem Material bestehen.
4.1.5 Das Aufteilen eines einzelnen intakten Zieles mittels Abdeckband,
Farbe o.ä., damit dieses zwei oder mehrere Ziele darstellt, ist unzulässig.
4.2
Zugelassene IPSC-Flintenscheiben - Papier
4.2.1 Es gibt drei Arten von Papierscheiben zur Verwendung in IPSC Flintenmatches (siehe Appendix B). Die IPSC Classic Scheibe, die IPSC
A3/B-Scheibe und die IPSC A4/A-Scheibe dürfen zusammen innerhalb
einer Übung (Stage) eingesetzt werden.
4.2.2 Auf den Papierscheiben müssen die Wertungs- und Scheibenbegrenzungslinien deutlich angebracht sein. Jedoch sollten diese Wertungsund Scheibenbegrenzungslinien jenseits einer Distanz von 10m (32.81
feet) nicht mehr sichtbar sein.
4.2.2.1 Die Frontseite von Papierstrafscheiben muss eine deutlich erkennbare Scheibenbegrenzungslinie (non-scoring border) aufweisen. Falls es auf der Scheibe keine Prägung gibt, muss der
Range Master dafür sorgen, dass die betroffenen Ziele mit einer
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gezeichneten oder geklebten Nichtwertungslinie versehen werden.
4.2.3
Es darf niemals vorgesehen sein, dass auf Papierscheiben mehr als 12
Treffer vor der Auswertung und dem Abkleben abzugeben sind.
4.2.4 Wenn die Wertungszone einer Papierscheibe teilweise verdeckt sein
soll, müssen die Parcoursgestalter “feste” Abdeckung (Hard Cover) in
der folgenden Weise simulieren:
4.2.4.1 Durch tatsächliches Abdecken eines Teils der Scheibe (s. Regel
4.1.4.1)
4.2.4.2 Durch das konkrete Abschneiden von Scheibenteilen, wobei der
abgeschnittene Teil dann als durch “feste” Abdeckung verborgen gilt. Solche Scheiben müssen mit einer (non-scoring) Begrenzungslinie versehen werden, die sich über die gesamte
Länge der angeschnittenen Wertungszone erstreckt. (s. Regel
4.2.2)
4.2.4.3 Durch das Einfärben oder Abkleben eines Teils der Scheibe in
einer einheitlichen und optisch kontrastierenden Farbe, um so
die “feste” Abdeckung zu simulieren.
4.2.4.4 Eine “feste” Abdeckung darf die höchste Wertungszone einer
teilweise verdeckten Papierscheibe nicht vollständig verdecken.
4.3
Zugelassene IPSC-Flintenziele - Metall
4.3.1
Die bei IPSC-Flintenwettbewerben zugelassenen Metallziele sind IPSC
Classic Popper, Metallplatten und Silhouetten einsetzbar. Silhouetten
haben das Design und die allgemeinen Wertungsdimensionen von
IPSC Classic-Papierscheiben. Jede Art von Metallzielen kann sowohl
als Wertungs- als auch als Strafziel Verwendung finden. Sie müssen
nach Maßgabe der entsprechenden Appendices gewertet werden.:
4.3.1.1 IPSC Classic Popper, die wie im Appendix C dargestellt kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur Berücksichtigung der Kraft konstruiert sind.
4.3.1.2 IPSC Classic Mini Popper, die wie im Appendix C dargestellt
kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur
Berücksichtigung der Kraft konstruiert sind. Sie sollen normale
IPSC Popper, die auf größerer Entfernung stehen, simulieren..
4.3.1.3 Es wird empfohlen, IPSC Classic Popper zu benutzen, die vorwärts fallen.
4.3.1.4 Verschiedene Größen von Metall-Platten (wie in Appendix C3
abgebildet) können verwendet werden.
4.3.1.5 Wertungsmetallziele sollen beim Beschuss zur Wertung immer
umfallen oder umkippen. Metallziele, die sich seitlich wegdreI-F - 16 -
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hen, oder bei denen der Range Officer das Fallen oder Umkippen auf einen Schuss auf den die Platten tragenden Aufbau oder
einen anderen nicht regelgerechten Treffer zurückführt, werden
als Versagen der Standtechnik behandelt (s. Regel 4.6.1).
4.3.1.6 (nicht anwendbar)
4.3.1.7 Strafmetallziele sollen beim Beschuss zur Wertung immer umfallen oder umkippen. Strafmetallziele, die sich seitlich wegdrehen, oder bei denen der Range Officer das Fallen oder Umkippen auf einen Schuss auf den die Platten tragenden Aufbau
oder einen anderen nicht regelgerechten Treffer zurückführt,
werden als Versagen der Standtechnik behandelt (s. Regel
4.6.1).
4.4
Zerbrechliche Ziele
4.4.1 Zerbrechliche Ziele, wie etwa Tontauben, können in IPSCFlintenmatches eingesetzt werden.
4.4.1.1 Zerbrechliche Ziele müssen zur Wertung zerbrechen, so dass ein
sichtbares Stück fehlt oder sich vom Originalziel ablöst.
4.5
Veränderung von Standausrüstung oder Schießbahnsohle
4.5.1
Ein Teilnehmer darf die Schießbahnsohle, natürliches Blattwerk, Konstruktionen, Standaufbauten oder jegliche Standtechnik (einschließlich
der Ziele, Scheibenträger und Scheibenaktivatoren) zu keiner Zeit verändern. Verstöße dagegen können - nach Ermessen des Range Officers
- mit einem Ablauffehler pro Vorkommnis geahndet werden.
4.5.2
Der Teilnehmer kann verlangen, dass die Funktionäre Korrekturen
vornehmen, die zur Erhaltung von gleichen Bedingungen bezüglich der
Bodenbeschaffenheit, der Scheibenaufstellung und/oder anderer Kriterien geeignet sind. Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsbefugnis
bezüglich
aller
solcher
Forderungen.
4.6
Versagen der Standtechnik und anderes
4.6.1
Die Standtechnik muss an alle Teilnehmer faire und gleiche Anforderungen stellen. Z.B. gehören zum Versagen der Standtechnik: das Verschieben von Papierscheiben, die vorzeitige Auslösung von Metallzielen, Störungen mechanisch oder elektrisch betriebener Vorrichtungen
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und Versagen bei den Aufbauten, wie Durchgängen, Öffnungen und
Barrieren.
4.6.2
Ein Teilnehmer, der die Schießübung nicht absolvieren kann, weil die
Standtechnik versagt oder weil ein Metallziel oder bewegliches Ziel
vor Beginn seines Durchgangs nicht aufgestellt war, muss zwingend,
nach Reparatur der fehlerhaften Aufbauten, den Parcours erneut schießen.
4.6.3 Chronisches Versagen der Technik bei einer Schießübung kann zu einer Streichung dieses Parcours aus der Matchwertung führen (s. Regel
2.3.4).
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Kapitel 5 – Die Ausrüstung des Teilnehmers
5.1
Flinten
5.1.1
Flinten werden in Divisions getrennt und definiert (s. Appendix C),
jedoch müssen die Parcours für alle Divisions gleich sein
5.1.2
Das Minimalkaliber für Flinten in IPSC-Wettbewerben ist 20 Gauge /
20 bore (Kaliber 20).
5.1.3
Visierungen – Die IPSC unterscheidet folgende Visierungen:
5.1.3.1 "Offene Visierungen" sind Zieleinrichtungen, die sich keiner
Elektronik- oder Linsensysteme bedienen
5.1.3.2 "Optische/elektronische Visierungen" sind Zieleinrichtungen,
die Elektronik- oder Linsensysteme beinhalten
5.1.3.3 Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsgewalt
bezüglich der Einstufung einer bestimmten Visierung, die innerhalb einer IPSC-Veranstaltung benutzt wird und/oder ihrer
Regelkonformität einschließlich der Divisions im Appendix D.
5.1.4
Außer, wenn von einer Division gefordert (siehe Appendices), gibt es
keine Beschränkungen hinsichtlich des Abzugsgewichtes einer Flinte.
In jedem Fall muss die Abzugsvorrichtung aber sicher sein und wie
vom Hersteller vorgesehen funktionieren.
5.1.5
Abzüge und/oder Abzugschuhe (Trigger Shoes), die über die Breite
des Abzugsbügels hinausragen, sind ausdrücklich verboten. Jedoch
können Flinten, die mit "Winterabzügen/-abzugsbügeln" ausgestattet
sind, in diesem Modus benutzt werden, vorausgesetzt, das diese Ausstattung als Teil dieser Flinte designed, hergestellt und geliefert wurde,
und nur, wenn das jeweilige Klima oder Wetterkonditionen ihre Benutzung erfordern.
5.1.6
Flinten müssen funktionsfähig und sicher sein. Range Officer haben
jederzeit das Recht, eine sicherheitsbedingte Überprüfung der Waffe
oder der damit im Zusammenhang stehenden Ausrüstung des Teilnehmers zu verlangen. Jede Flinte oder anderer Gegenstand, der als
nicht funktionsfähig oder unsicher eingestuft wird, muss aus dem
Wettbewerb genommen werden bis eine Reparatur zur Zufriedenheit
des Range Masters erfolgt ist.
5.1.7
Teilnehmer müssen bei einer Veranstaltung für alle Schießübungen die
gleiche Flinte und Visierung verwenden. Falls jedoch während des
Wettbewerbs die Flinte und/oder die Visierung funktionsunfähig oder
unsicher wird, kann um die Erlaubnis des Range Masters gebeten werden, eine Austauschflinte und/oder Visierung zu verwenden, vorausgesetzt:
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5.1.7.1 die Austauschflinte erfüllt die Voraussetzungen der deklarierten
Division,
5.1.7.2 durch die Benutzung der Austauschflinte erlangt der Teilnehmer keinen Wettbewerbsvorteil,
5.1.7.3 die Munition des Teilnehmers erreicht aus der Austauschflinte
bei Benutzung des offiziellen Matchchronographen den Mindestfaktor (s. Regel 5.6.3.9).
5.1.8
Ein Teilnehmer, der seine Flinte während eines Wettkampfes ohne
vorherige Zustimmung durch den Range Master ersetzt oder wesentlich verändert, unterliegt den Bestimmungen von Abschnitt 10.6 .
5.1.9
Ein Wettbewerber darf niemals mehr als eine Flinte bei einem Parcours
gleichzeitig einsetzen oder mit sich führen (s. Regel 10.5.7).
5.1.10 Flinten müssen mit einem Schaft versehen sein, der ihr Abfeuern aus
dem Schulteranschlag ermöglicht.
5.1.11 Flinten, die „Feuerstöße“ und/oder vollautomatisches Feuer ermöglichen (d.h., dass mehr als ein Schuss bei einmaligem Betätigen des Abzugs abgegeben werden kann), sind verboten.
5.2
Tragen, Aufbewahrung und Teilnehmerausrüstung
5.2.1 Trageweise und Aufbewahrung – Außer innerhalb der Abgrenzungen
einer Sicherheitszone oder während der unmittelbaren Aufsicht und
unter Kommando eines Range Officers müssen die Teilnehmer ihre
Flinten entladen in einer der folgenden Zustände tragen. Nach Ermessen des Range Officers kann Nichtbefolgen zu einer Verwarnung führen, oder die Bestimmungen der Regel 10.5.1 eintreten lassen.
5.2.1.1 über die Schulter gehängt, wobei die Flinte im Wesentlichen
vertikal ist (ein nur zeitweise zwischen den Übungen zum Zwecke des Tragens der Flinte montierter Riemen unterliegt nicht
Regel 5.2.8) und mit offenem Verschluss, oder geschlossen mit
eingesetzter Sicherheitsfahne, oder
5.2.1.2 getragen/geschultert, wobei die Flinte im Wesentlichen vertikal
ist. Der Verschluss muss offen bleiben oder mit eingesetzter Sicherheitsfahne geschlossen. Der Match Director kann bestimmen, ob die Flinte "vertikal, Mündung nach oben" oder "vertikal, Mündung nach unten" getragen werden muss, vorausgesetzt, das wird allen Teilnehmern in angemessener Weise mitgeteilt, oder
5.2.1.3 in Ständern oder in anderer Weise abgestellt, mit der Mündung
in eine vom Range Officer vorgegebene Richtung zeigend. Der
Verschluss muss offen bleiben oder geschlossen mit eingesetzI-F - 20 -
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ter Sicherheitsfahne. Matchorganisatoren sind gehalten, für die
jeweilige Teilnehmerzahl ausreichende Abstellmöglichkeiten zu
schaffen, die leicht von den Ständen erreicht werden können,
oder
5.2.1.4 in einer Hülle oder Koffer (vorzugsweise vertikal getragen).
5.2.1.5 Teilnehmer müssen jederzeit, wenn die Waffe nicht benutzt
wird, eine Patronenlager-Sicherheitsfahne, oder eine bezogen
auf die Waffe extern deutlich sichtbare Einrichtung verwenden
(außer bei Durchführung der unter Regel 2.4.1 erlaubten Aktivitäten).
5.2.1.6 Unter keinen Umständen, außer unter Aufsicht von und als Folge eines direkten Kommandos eines Range Officers, darf die
Flinte geladen werden (s. Regel 10.5.13) oder darf ein leeres
abnehmbares Magazin eingeführt werden, mit der Ausnahme,
dass der Teilnehmer Einführung und Entnahme eines leeren abnehmbaren Magazins üben darf, während er sich in einer Sicherheitszone befindet.
5.2.2
(nicht anwendbar)
5.2.3
(nicht anwendbar
5.2.4
Munition, und Speedloader müssen am Teilnehmer in speziell für diesen Zweck bestimmten sicheren Beuteln, Taschen, Schlaufen, Clips
oder geeigneten Haltevorrichtungen getragen werden, sofern die Übungsbeschreibung nicht etwas anderes vorsieht. Schlaufen oder Clips,
die am Flintenschaft, Vorderschaft oder Systemkasten, oder an einem
an der Flinte befestigten Riemen befestigt sind, um einzelne Patrone zu
halten, sind ausdrücklich erlaubt.
5.2.5
Wenn eine IPSC-Division den maximalen Abstand von Waffe und
Ausrüstung vom Körper des Teilnehmers vorschreibt, darf der Range
Officer Regelkonformität durch Messen der kürzesten Entfernung zwischen dem Torso des Teilnehmers und den Rändern der Patronen,
wenn sie separat in Clips oder Schlaufen gehalten werden, oder der
Mitte der längsten externen Abmessung einer Nachladehilfe überprüfen.
5.2.5.1 Diese Messungen müssen durchgeführt werden, während der
Teilnehmer natürlich aufrecht steht.
5.2.5.2 Von jedem Teilnehmer, der diese Prüfung nicht besteht, muss
verlangt werden, seine Ausrüstung sofort mit den Vorschriften
seiner Division in Übereinstimmung zu bringen. Wegen anatomischer Gegebenheiten kann der Range Master Abweichungen
von diesen Anforderungen zulassen. Einige Wettbewerber könI-F - 21 -
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nen die Anforderungen körperbaubedingt möglicherweise nicht
vollständig erfüllen.
5.2.5.3 Außer für den Fall, dass die Übungsbeschreibung etwas anderes
vorsieht oder der Range Officer Abweichendes verlangt, darf
die Position von Ausrüstungsgegenständen vom Teilnehmer
während des Matches nicht verschoben oder verändert werden.
Jeder Gurt, der im Match genutzt werden soll, muss beim Start
jeder Übung des Matches getragen werden. Diese Regel soll
nicht verhindern, dass ein Patronengürtel gedreht werden darf,
um während einer Übung leichteren Zugang zu weiteren Patronen zu ermöglichen.
5.2.6
(nicht anwendbar)
5.2.7
(nicht anwendbar)
5.2.8
Ausrüstung, die nur an der Flinte angebracht benutzt wird (außer Chokes, Munition, Speedloadern und Munitionsträgern) und irgendwann
im Match benutzt werden soll, muss an der Flinte bei Beginn des Matches angebracht sein und während des gesamten Matches angebracht
bleiben.
5.2.9
Choke Tubes und andere Choke-Veränderungswerkzeuge sind erlaubt.
5.3
Akzeptable Bekleidung
5.3.1 Das Tragen von Tarnkleidung (Camouflage) oder anderer ähnlicher
militärischer oder Polizeikleidungsteile ist verboten. Als Ausnahme
gelten Teilnehmer, die aktiven Militär- oder Polizeidienst leisten. Dem
Match Director steht die abschließende Entscheidung darüber zu, welche Kleidungsstücke Teilnehmer tragen dürfen.
5.4
Augen- und Gehörschutz
5.4.1
Alle Teilnehmer sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen von Augen- und Gehörschutz in ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung
unnötiger Verletzungen von höchster Wichtigkeit ist. Das ständige
Tragen von Augen- und Gehörschutz wird während des gesamten
Verweilens auf dem Stand angeraten.
5.4.2
Die gastgebende Organisation kann diesen Schutz zur Bedingung für
den Aufenthalt auf der Standanlage machen. In diesem Fall müssen die
Standoffiziellen alle Anstrengungen unternehmen, sicherzustellen, dass
alle Offiziellen, Zuschauer und Wettbewerber einen geeigneten Schutz
tragen.
5.4.3
Wenn ein Offizieller bemerkt, dass ein Wettbewerber während eines
Parcours seine Schutzbrille oder seinen Gehörschutz verloren hat oder
dieser verschoben ist, oder den Parcours ohne sie begonnen hat, muss
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er den Teilnehmer sofort stoppen und ihn den Parcours wiederholen
lassen, nachdem der Schutz wiederhergestellt wurde.
5.4.4
Ein Wettbewerber, der während einer Übung Augen- oder Gehörschutz
verliert, oder eine Übung ohne sie beginnt, darf aufhören, die Waffe in
eine sichere Richtung halten und den Range Officer auf das Problem
aufmerksam machen. In diesem Fall finden die Bestimmungen des
vorhergehenden Absatzes Anwendung.
5.4.5
Jeder Versuch, sich während eines Parcours durch Entfernen der
Schutzbrille oder des Gehörschutzes Vorteile zu verschaffen, ist unsportliches Verhalten (siehe Abschnitt 10.6.3).
5.4.6
Wenn der Range Officer der Meinung ist, dass ein am Start befindlicher Teilnehmer ungenügenden Augen- oder Gehörschutz trägt, kann
der Range Officer dem Teilnehmer befehlen, das zu korrigieren, bevor
er ihn starten lässt. Der Range Master hat hierbei die abschließende
Entscheidungsbefugnis.
5.5
Munition und dazugehörige Ausrüstung
5.5.1
Die Teilnehmer eines IPSC-Wettbewerbes sind einzig und persönlich
verantwortlich für die Sicherheit aller und jeglicher Munition, die sie
zum Match mitbringen. Weder die IPSC noch ihre Funktionäre, noch
eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust, Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder
Körperschaft als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Munition betroffen ist.
5.5.2
Magazine und Speedloader müssen den Vorschriften der deklarierten
Division entsprechen.
5.5.3
Ersatzmagazine oder Ladehilfen oder Munition, die vom Teilnehmer
nach dem Startkommando unabsichtlich fallengelassen oder verloren
werden, können unter Beachtung der Sicherheit wieder aufgehoben
werden. Jedoch muss das Wiederaufnehmen in jedem Fall mit den Sicherheitsbestimmungen des Parcours vereinbar sein.
5.5.4
Panzerbrechende, Brand- und/oder Leuchtspurmunition ist bei IPSCWettbewerben verboten.
5.5.5
Jegliche vom Teilnehmer benutzte Munition muss sämtliche Anforderungen der deklarierten Division, wie aus Appendix D zu ersehen, erfüllen
5.5.6
Jegliche Munition, die nach Ansicht des Range Officers als unsicher
anzusehen ist, muss sofort aus dem Wettbewerb genommen werden.
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5.5.7
Nur bestimmte Patronentypen und Schrotgrößen oder -arten sind erlaubt und diese sind in Appendix D5 aufgeführt. Änderungen an diesem Appendix dürfen bei IPSC Flintenmatches nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Regionaldirektorats angewandt werden.
5.5.8
Teilnehmer dürfen nicht mit stahl- oder tungsten(Wolfram)basierenden Schroten oder Slugs schießen (s. Regel 10.4.8)
5.6
Chronograph und Power Factoren
5.6.1
Der minimale Power Factor für IPSC-Flinte ist im Appendix D festgelegt. Für die Ermittlung des Power Factors sind ein oder mehrere offizielle Match-Chronographen zu verwenden. Jedoch kann bei Nichtvorhandensein solcher Chronographen der vom Teilnehmer deklarierte
Power Factor nicht beanstandet werden.
5.6.1.1 Die zu testende Munition muss vom selben Typ sein, d.h. Vogelschrot oder Buckshot oder Slug, und darf für Testzwecke
nicht gemischt werden. Jegliche vom Teilnehmer im rahmen
des Matches benutzte Munition muss den minimalen Power
Factor erreichen. Matchfunktionäre können jederzeit innerhalb
des Matches zusätzliche Tests der Munition, vom selben oder
einem anderen Typ, eines Teilnehmers anordnen.
5.6.2
Jeder offizielle Match-Chronograph muss ordnungsgemäß aufgebaut
und jeden Tag von Match-Funktionären in nachstehender Weise geeicht werden:
5.6.2.1 Zu Beginn des ersten Veranstaltungstages schießt ein Range
Officer 3 Patronen aus dem Bestand der offiziellen MatchKalibrierungsmunition aus der für Kalibrierung vorgesehenen
Waffe über den Chronographen, und die Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 Patronen wird festgehalten.
5.6.2.2 An jedem der folgenden Wettbewerbstage wird dieser Vorgang
unter Verwendung der gleichen Waffe und Munition (idealerweise aus demselben Fertigungslos) wiederholt.
5.6.2.3 Der Chronograph wird als innerhalb der zulässigen Toleranz erachtet, wenn die täglichen Durchschnittsgeschwindigkeiten
nicht mehr als 5% vom Durchschnittswert des vorhergehenden
Tages abweichen.
5.6.2.4 Sollte die tägliche Abweichung die oben genannte zulässige
Differenz überschreiten, wird der Range Master die nötigen
Schritte zur Abhilfe ergreifen.
5.6.3 Munitionstestprozedur
5.6.3.1 Munition muss unter Verwendung der Flinte des jeweiligen
Teilnehmers getestet werden.
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5.6.3.2 Von jedem Teilnehmer werden zu einer von den Wettbewerbsoffiziellen gewählten Zeit und Ort 8 Test-Patronen ausgewählt.
Die Offiziellen können jederzeit während eines Matches weitere Tests der Munition eines Teilnehmers anordnen.
5.6.3.3 Von den gezogenen 8 Patronen wird das Projektil/die Projektile
(das Flintenlaufgeschoss oder Schrot) ohne Schrotbeutel/Pfropfen gewogen, um das tatsächliche Projektilgewicht zu
ermitteln, und 3 werden über den Chronograph geschossen.
Falls keine Waage vorhanden ist, wird das Geschossgewicht
angesetzt, das der Wettbewerber angegeben hat.
5.6.3.4 Der Power Factor wird unter Zugrundelegung des Projektilgewichts (ohne Schrotbeutel/Pfropfen) und der Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 abgefeuerten Patronen nach folgender Formel ermittelt.
Power-Factor =
Geschossgewicht (Grains) x durchschnittliche Geschossgeschwindigkeit (Fuß pro Sekunde)
1000
5.6.3.5 Falls der berechnete Power Faktor die minimale Power FactorSchwelle nicht erreicht, werden weitere 3 Patronen über den
Chronographen geschossen. Der Power Factor wird erneut berechnet, wobei das tatsächliche Projektilgewicht und der Durchschnitt der 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte der 6
abgegeben Schüsse zugrunde gelegt werden.
5.6.3.6 Wenn dann der Power Factor immer noch nicht ausreicht, hat
der Teilnehmer bezüglich der letzten Patrone die Wahl:
(a)
sie wiegen zu lassen, und wenn das Projektil der
achten Patrone schwerer ist als das erste Geschoss, wird
die Power Factorberechnung wie in 5.6.3.5 mit dem
neuen höheren Geschossgewicht neu berechnet.
(b)
sie über den Chronographen schießen zu lassen,
wobei dann das erste Projektilgewicht und die 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte der 7 abgegebenen
Schüsse zugrunde gelegt werden.
5.6.3.7 (nicht anwendbar)
5.6.3.8 Wenn der sich ergebende Power Factor die minimale PowerSchwelle der jeweiligen Division nicht erreicht, kann der Teilnehmer weiterhin am Wettbewerb teilnehmen, aber nur noch
außerhalb der Wertung.
5.6.3.9 Wenn die Munition eines Teilnehmers erneut getestet wird, oder wenn genehmigte Ersatzmunition benutzt wird, und sich
dann nach obigem Verfahren ein abweichender Power Factor
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ergibt, muss ein niedrigerer Power Factor zur Wertung aller
Parcours herangezogen werden, einschließlich derer, die der
Teilnehmer bereits absolviert hat.
5.6.3.10 Die Ergebnisse eines Teilnehmers, der - aus welchem Grunde
auch immer - es versäumt, seine Waffe zu angegebener Zeit und
Ort zum Test zur Verfügung zu stellen, oder der keine Testpatronen bei Aufforderung durch den Matchfunktionär zur Verfügung stellt, werden aus der Matchwertung genommen.
5.6.3.11 Falls der Range Master feststellt, dass der Match Chronograph
funktionsunfähig geworden ist und weiteres Testen der Teilnehmermunition unmöglich ist, bleiben die Power Factoren der
bereits getesteten Teilnehmer unberührt, und die erklärten "Major" oder "Minor" Power Factoren der anderen noch nicht getesteten Teilnehmer werden ohne Einspruchsmöglichkeit akzeptiert, abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Division
(s. Appendices).
5.7
Störungen an der Teilnehmerausrüstung
5.7.1
Falls nach dem Startsignal Störungen an der Flinte eines Teilnehmers
auftreten, darf er versuchen, ohne Verletzung der Sicherheit die Störungen zu beheben und mit dem Parcours fortzufahren. Während der
Beseitigung der Störung muss der Teilnehmer die Mündung immer in
Richtung Hauptkugelfang halten. Der Teilnehmer darf zur Behebung
der Störung keine Stäbe oder andere Werkzeuge einsetzen. Zuwiderhandlung führt zur Nullwertung dieser Übung.
5.7.2
Wenn die Beseitigung einer Störung vom Teilnehmer verlangt, die
Waffe aus dem Zielanschlag zu nehmen und abzusenken, so müssen
sich seine Finger deutlich außerhalb des Abzugsbügels befinden (siehe
Regel 10.5.8).
5.7.3 Falls die Flintenstörung nicht vom Wettbewerber selbst behoben werden kann, muss er die Flinte in eine sichere Richtung halten und den
Range Officer informieren. Der Range Officer muss den Parcours (außer aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von Standardübungen) in der normalen Art und Weise beenden. Der Parcours (ausschließlich aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von
Standardübungen) muss dann "wie geschossen", einschließlich aller
angefallenen Fehlschüsse und Strafen für das Nichtbeschießen von
Zielen, gewertet werden.
5.7.4
Unter keinen Umständen darf es einem Teilnehmer erlaubt werden,
einen Parcours mit einer geladenen Flinte zu verlassen (s. Regel
10.5.13).
5.7.5
Wenn die Flinte, wie oben dargestellt, Störungen hat, darf der Wettbewerber den Parcours oder die Teilübung nicht wiederholen. Dies
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schließt den Fall ein, wo die Flinte während eines Parcours oder einer
Teilübung für nicht weiter benutzbar oder unsicher erklärt wurde. Jedoch kann eine noch nicht begonnene Teilübung in einer Standardübung noch begonnen werden, sobald die Flinte repariert wurde, sofern
dies möglich ist, bevor der Match Director die Matchresultate für endgültig erklärt.
5.7.6
Falls ein Range Officer den Parcours abbricht, weil er den Verdacht
hat, dass der Wettbewerber eine unsichere Waffe oder unsichere Munition (z.B. Squib = „Patrone ohne Pulver”) hat, muss der Range Officer
alles unternehmen, was ihm nötig erscheint, um die Sicherheit des
Teilnehmers als auch auf dem Stand wieder herzustellen. Dann muss
der Range Officer die Flinte oder die Munition begutachten, und dabei
wie folgt vorgehen:
5.7.6.1 Falls der Range Officer den Beweis dafür findet, der das vermutete Problem bestätigt, hat der Teilnehmer kein Recht auf einen Re-Shoot, wird aber aufgefordert das Problem zu beheben.
Auf dem Wertungsblatt des Teilnehmers wird die Zeit bis zum
letzten abgegeben Schuss festgehalten und der Parcours wird
"wie geschossen" gewertet, einschließlich aller Fehlschüsse und
Strafen (s. Regel 9.5.6)
5.7.6.2 Falls der Range Officer feststellt, dass das vermutete Sicherheitsproblem nicht existiert, muss der Wettbewerber den Parcours wiederholen.
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Kapitel 6: Wettbewerbsstrukturen
6.1
Allgemeine Grundsätze
Folgende Definitionen werden zur Verdeutlichung benutzt
6.1.1 String (Teilübung) – ein einzelner Bestandteil einer Standardübung mit
separater Zeitmessung und Wertung. Wertungstreffer und Strafen werden nach Beendigung jeder Teilübung aufgenommen, und die Resultate
der einzelnen Teilübungen werden dann zur Ermittlung des gesamten
Parcoursergebnisses aufsummiert (s. auch 9.5.5).
6.1.2 Standard Exercise (Standardübung) – Eine Schießübung, die aus mehr
als einer Teilübung besteht, für die jeweils die Zeit separat genommen
wird. Zur Berechnung des endgültigen Parcoursresultats werden die
Treffer unter Abzug der Strafpunkte bei Beendigung der Schießübung
aufsummiert. Standardübungen dürfen ausschließlich nach dem "Virginia" oder "Fixed Time"-Prinzip gewertet werden. Im Ablauf jeder
Teilübung dürfen spezifische Anschlagsarten und Schießstellungen, ein
eigener Schießablauf und/oder ein oder mehrere Nachladevorgänge
vorgeschrieben werden. Nur eine einzige Standardübung mit maximal
24 Schuss darf in IPSC-sanktionierten Wettkämpfen der Levels IV oder höher angesetzt werden.
6.1.3
Stage (Parcours) – Ein Matchübung mit eigener Zeitnahme und Wertung.
6.1.4
Match (Wettbewerb) - Ein IPSC-Schießwettbewerb, der aus mindestens 2 Parcours besteht. Die Ermittlung des Wettbewerbsiegers erfolgt
durch Addieren der einzelnen Parcoursresultate. Ein Wettbewerb darf
nur einen einzigen Waffentyp beinhalten (z.B. Kurzwaffe, Flinte oder
Gewehr)
6.1.5
Tournament (Turnier) – Ein IPSC-Schießbewerb, der aus zwei oder
mehr waffenspezifischen Wettkämpfen besteht (z.B. ein KurzwaffenWettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb oder ein KurzwaffenWettbewerb und ein Gewehr-Wettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb,
etc). Die Ermittlung des Gesamt-Turniersiegers erfolgt – unter Berücksichtigung der IPSC Tournament Rules - durch Addieren der einzelnen
Wettbewerbsresultate, die ein Teilnehmer jeweils in den Teilwettbewerben erreicht hat.
6.1.6 League (Liga) – Ein IPSC-Wettbewerb, der aus zwei oder mehr Matches derselben Waffenart besteht, die an verschiedenen Orten und zu
unterschiedlichen Terminen durchgeführt werden. Zur Ermittlung des
Liga-Siegers werden die Ergebnisse einzelner vom Ligaorganisator bezeichneter Matches zusammengezählt.
6.1.7 Shoot-Off – Ein Wettbewerb, der als Nebenwettbewerb eines Matches
durchgeführt wird. Zugelassene Teilnehmer treten direkt gegeneinanI-F - 28 -
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der an, indem sie in einem Ausscheidungsprozess gleichzeitig, aber jeder für sich auf eigene, aber im Aufbau identische Anordnungen von
Metallzielen schießen (s. Appendix E).
6.2
Match Divisions (Wertungsklassen)
6.2.1
IPSC Divisions dienen der Unterscheidung von unterschiedlichen
Sportgeräten und Ausrüstung (s. Appendix D). Ein Match muss mindestens eine Division enthalten. Wenn in einem Match mehrere Divisions geführt werden, muss jede Division einzeln und getrennt gewertet
werden. Die Matchresultate müssen für jede Division einen Sieger ausweisen.
6.2.2
In IPSC-sanktionierten Matches muss eine Mindestanzahl von Teilnehmern – wie in Appendix A2 dargestellt – in jeder Division antreten,
damit diese gewertet werden kann. Sollte eine Division die geforderte
Starterzahl nicht erreichen, kann der Match Director diese Division
trotzdem werten, allerdings ohne offizielle IPSC-Anerkennung.
6.2.3
Vor Beginn eines Matches muss jeder Teilnehmer eine Division zu
seiner Wertungsdivision erklären, und die Matchfunktionäre müssen
Regelkonformität der Teilnehmerausrüstung für die erklärte Division
überprüfen
6.2.4 Mit vorheriger Zustimmung des Match Directors kann ein Teilnehmer
ein Match in mehr als einer Division bestreiten. Jedoch kann der Teilnehmer nur in einer Division in der Wertung antreten, und das kann in
jedem Fall nur der erste Versuch sein. Alle nachfolgenden Versuche
finden keinen Eingang in die Matchresultate.
6.2.5
Ist eine Division nicht verfügbar oder wurde sie gestrichen, oder falls
sich ein Teilnehmer vor Matchbeginn für keine spezifische Division
einschreibt, wird der Teilnehmer in diejenige Division eingeordnet, die
nach Meinung des Range Masters der Ausrüstung des Teilnehmers am
nächsten entspricht. Falls nach Auffassung des Range Masters keine
passende Division verfügbar ist, schießt der Teilnehmer außerhalb der
Wertung.
6.2.5.1 (nicht anwendbar)
6.2.5.2 Wird ein Teilnehmer aus obigen Gründen um- oder zurückgestuft, muss er sobald wie möglich davon informiert werden. Die
Entscheidung des verantwortlichen Range Masters ist endgültig.
6.2.6 Wurde gegen einen Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt während
eines Wettbewerbs eine Wettbewerbsdisqualifikation ausgesprochen,
schließt diese den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an diesem
Wettbewerb und allen weiteren Starts in einer anderen Division aus.
Eine Disqualifikation ist jedoch nicht rückwirkend, und alle vorherigen
und vollständigen Wettbewerbsresultate in anderen Divisionen werden
gewertet und sind in jener Division auch auszeichnungsberechtigt.
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6.2.7 Die Wertung eines Teilnehmers in einer bestimmten Division schließt
eine weitere Wertung in einer Category oder im Rahmen der Zugehörigkeit zu einem Regional- oder anderen Team nicht aus.
6.3
Categories (Wertungskategorien)
6.3.1 IPSC-Schießwettbewerbe können innerhalb der oben genannten Divisionen unterschiedliche Categories (Kategorien) zur Wertung unterschiedlicher Teilnehmergruppen beinhalten. Jeder Teilnehmer kann
sich für ein Match oder Turnier nur in einer Category werten lassen.
6.3.2
Nichterfüllung einzelner Anforderungen einer Category oder das Versäumnis, sich vor Beginn des Wettbewerbs für eine Category einzuschreiben, führt zum Ausschluss aus dieser Category-Wertung. Details
der derzeit anerkannten Categories und der damit verbundenen Anforderungen sind in Appendix A2 aufgelistet.
6.4
Regional-Teams
6.4.1
Unter der Voraussetzung verfügbarer Startplätze kann bei IPSC Level
IV oder höheren Wettkämpfen pro Region in jeder Division ein Team
aufgrund von Leistungskriterien zusammengestellt werden. Es steht
den Matchorganisatoren frei, weitere Teams zuzulassen, die jedoch
nicht für die Team-Wertung zählen oder auszeichnungsberechtigt sind.
Die anerkannten Category-Teams werden durch eine Abstimmung der
Generalversammlung spezifiziert (s. Appendix A2).
6.4.2 Das Einzelresultat eines Teilnehmers zählt nur für ein einziges Team
innerhalb eines Matches.
6.4.3
Teams dürfen höchstens aus vier (4) Mitgliedern bestehen, jedoch berechnet sich das Teamresultat aus den 3 besten Einzelresultaten der
Teammitglieder.
6.4.4 Falls eines des Teammitglieder während eines Matches aus irgendeinem Grund aufgibt, zählen die Resultate dieses Teilnehmers nach wie
vor für das Teamresultat. Das betroffene Team darf diesen ausgeschiedenen Teilnehmer jedoch nicht ersetzen.
6.4.5 Kann ein Teammitglied ein Match nicht beginnen, darf dieses, bei
Einwilligung durch den Match Director, vor dem Beginn durch einen
anderen Teilnehmer ersetzt werden.
6.4.6
Wird ein Teammitglied von einem Match disqualifiziert, werden alle
seine Parcoursresultate annulliert. Teams ist es nicht erlaubt, solche
Mitglieder zu ersetzen.
6.5
Teilnehmer-Status und Nachweis
6.5.1
Jeder Teilnehmer muss ein persönliches Mitglied derjenigen IPSC Region sein, in der sich sein Hauptwohnsitz befindet. Dieser Wohnsitz
wird definiert als dasjenige Land, in dem die Person ordnungsgemäß
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für eine Mindestdauer von 183 Tage innerhalb derjenigen zwölf Monate, die dem Monat des Matches unmittelbar vorausgehen, wohnhaft
war. ‚Ordnungsgemäß wohnhaft’ ist als physische Anwesenheit zu verstehen und bezieht sich weder auf Staatsbürgerschaft noch auf Zweitadressen. Die 183 Tage müssen weder aneinanderhängend noch die
letzten 183 Tage der zwölfmonatigen Periode sein.
6.5.1.1 Wettbewerber, die ihren Hauptwohnsitz in einem Land oder
Region haben, die nicht der IPSC angeschlossen ist, dürfen sich
einer IPSC-Region anschließen und unter Schirmherrschaft dieser Region an Wettbewerben teilnehmen, wobei diese Bestimmung abhängig von der Zustimmung der IPSC und dem Regionaldirektorat dieser Region ist. Sobald des Wettbewerbers
Wohnsitzland oder- geographische Region später die Aufnahme in die IPSC beantragt, muss dieser Wettbewerber im Rahmen des Aufnahmeverfahrens Mitglied dieser Region werden..
6.5.2
Ein Teilnehmer und/oder Teammitglied darf immer nur diejenige IPSC
Region vertreten, in der er seinen Wohnsitz hat, mit folgenden Ausnahmen:
6.5.2.1 Bezüglich eines Teilnehmers, der Mitglied einer Region ist, aber diejenige Region vertreten möchte, in der er die Staatsbürgerschaft besitzt, müssen die Regionaldirektoren der Wohnsitzund des Staatsbürgerschaftsregion schriftlich vor Beginn des
Matches ihre Zustimmung bekunden.
6.5.2.2 Ein Teilnehmer, der unter die Bestimmungen von 6.5.1.1 fällt,
darf die Region, in der er Mitglied ist, vertreten, sofern dazu die
vorherige schriftliche Genehmigung des Regional Directors
vorliegt.
6.6
Teilnehmer-Zeitplan und Squadeinteilung
6.6.1
Teilnehmer müssen zur Matchwertung zur veröffentlichten Startzeit
und innerhalb der Squadeinteilung antreten. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Match Directors darf ein Teilnehmer oder Team, der/das
zum geplanten Starttermin an einem Parcours nicht anwesend ist, diesen Parcours nicht absolvieren. Für den Fall, dass der Teilnehmer/das
Team diese Zustimmung nicht erhält, wird der betreffende Parcours
mit Null gewertet.
6.6.2 Matchfunktionäre, Matchsponsoren, IPSC-Offizielle (wie in Section
6.1 der IPSC Constitution definiert) und andere Personen können nach
vorheriger Zustimmung durch den Match Director innerhalb der
Matchwertung an einem „Pre-Match“ teilnehmen. Alle Mitglieder der
offiziellen Regional-Teams müssen aber im Main Match antreten. Im
"Pre-Match" erreichte Wertungen können, nach Entscheidung des
Match Directors, in die Overall Match Results aufgenommen werden,
vorausgesetzt, die Termine des Pre-Matches waren im Rahmen des offiziellen Match-Zeitplans veröffentlicht. (s. auch Absatz 2.3.)
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6.6.3 Ein Match, Turnier oder eine Liga beginnen mit dem ersten Tag, an
dem Teilnehmer (inklusive der oben genannten) in der wertung zu
schießen begonnen haben, und enden, sobald die Resultate vom Match
Director als endgültig erklärt worden sind.
6.7
International Classification System („ICS“)
6.7.1 Die IPSC darf geeignete Regeln und Ausführungsvorschriften mit dem
Zweck der Durchführung und Verwaltung eines Internationalen Klassifizierungssystems erstellen und veröffentlichen.
6.7.2
Teilnehmer, die eine internationale Klassifizierung anstreben, müssen
das durch Absolvierung zugelassener Parcours tun, die von der IPSC
Website abgerufen werden können.
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Kapitel 7: Match Management
7.1
Matchfunktionäre
Die Pflichten und Bezeichnungen der Matchfunktionäre werden folgendermaßen definiert:
7.1.1
Range Officer (RO) – gibt die Range-Kommandos, beaufsichtigt den
Teilnehmer bezüglich der Parcours-Bestimmungen und das sichere
Verhalten . Er sagt außerdem die Zeit, Wertung und Strafen, die ein
Teilnehmer erzielt an und überprüft, dass diese korrekt auf dem Wertungsblatt des betreffenden Teilnehmers eingetragen werden (untersteht dem Chief Range Officer und Range Master).
7.1.2
Chief Range Officer (CRO) - besitzt die absolute Autorität über alle
Personen und Aktivitäten im Rahmen der Parcours, die unter seiner
Kontrolle stehen. Er ist verantwortlich für eine gerechte und gleichmäßige Anwendung aller Regeln (untersteht dem Range Master).
7.1.3 Stats Officer (SO) – verantwortlich für das Einsammeln, Sortieren,
Tabellieren und Aufbewahren aller Wertungsblätter und letztlich die
Erstellung von vorläufigen und endgültigen Resultaten. Jedes unvollständige oder unrichtige Wertungsblatt muss er umgehend dem Range
Master zur Kenntnis bringen (untersteht direkt dem Range Master).
7.1.4
Quartermaster (QM) – verantwortlich für Verteilung, Reparatur und
Instandhaltung des gesamten Range Equipments (z.B. Ziele, Abkleber,
Farbe, Aufbauten etc.), der Range Officer-Ausrüstung (z.B. Timer,
Batterien, Tacker, Tackernadeln, Clipboards etc.) und der Range Officer-Verpflegung (untersteht direkt dem Range Master).
7.1.5
Range Master (RM) – hat die absolute Autorität über alle Personen und
Aktivitäten auf dem gesamten Matchgelände, inklusive Standsicherheit, die Durchführung aller Parcours und die Anwendung dieser Regeln. Alle Matchdisqualifikationen und Einspruchsangelegenheiten
müssen ihm zur Kenntnis gebracht werden. Der Range Master wird
gewöhnlich vom Match Director ernannt und arbeitet mit diesem zusammen. Bei IPSC-sanktionierten Level IV oder höheren Matches unterliegt die Bestellung des Range Masters jedoch der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch das IPSC Exekutivkomitee.
7.1.6
Match Director (MD) – ist zuständig für die gesamte Matchverwaltung, inklusive der Squadeinteilung, der Startzeitplanung, des Parcoursaufbaus und der Koordination des Unterstützungspersonals und
der Verfügbarkeit von Sanitär- und Verpflegungseinrichtungen. Hinsichtlich der vorgenannten Angelegenheiten hat der Match Director das
letzte Wort, mit Ausnahme aller diese Regeln betreffenden Dinge, die
im Entscheidungsbereich des Range Masters liegen. Der Match Director wird von der gastgebenden Organisation bestellt und arbeitet mit
dem Range Master zusammen
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7.2
Disziplin von Matchfunktionären
7.2.1
Der Range Master hat Autorität über alle Matchfunktionäre außer dem
Match Director und ist verantwortlich für Entscheidungen hinsichtlich
deren Verhalten und Disziplin.
7.2.2
Wird ein Matchfunktionär gemaßregelt, muss der amtierende Range
Master einen Bericht über den Vorfall und die Einzelheiten der Maßregelung an den Regionaldirektor des Matchfunktionärs, den Regionaldirektor der gastgebenden Region und den Präsidenten der International
Range Officers Association (IROA) senden.
7.2.3
Ein Matchfunktionär, der aufgrund eines Sicherheitsverstoßes als
Matchteilnehmer vom Match disqualifiziert wurde, ist weiterhin geeignet, als Matchfunktionär in diesem Match tätig zu sein. Der Range
Master trifft jegliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer Teilnahme eines Funktionärs.
7.3
Benennung von Funktionären
7.3.1
Matchorganisatoren müssen vor Beginn eines Matches einen Match
Director und einen Range Master benennen, die die oben aufgeführten
Aufgaben ausführen sollen. Der nominierte Range Master sollte vorzugsweise der kompetenteste und erfahrendste anwesende akkreditierte
Range Officer sein (s. auch Regel 7.1.5). Bei Level I und II Matches
kann eine einzelne Person sowohl als Range Master als auch als Match
Director eingesetzt werden.
7.3.2
Bezugnahme innerhalb dieser Regeln auf Range-Funktionäre (z.B.
"Range Officer", "Range Master" etc.) meint Personal, das von den
Matchorganisatoren offiziell zur Durchführung offizieller Aufgaben
innerhalb des Matches benannt wurde. Personen, die zwar akkreditierte
Range-Funktionäre sind, aber tatsächlich an dem Match als reguläre
Starter teilnehmen, haben keinerlei Funktion oder Autorität als RangeFunktionäre in diesem Match. Solche Personen sollen daher während
ihrer Matchteilnahme keine Kleidungsstücke mit RangeFunktionärsabzeichen tragen.
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Kapitel 8: Der Parcours
8.1
Shotgun Ready Conditions (Bereit-Zustände von Flinten)
Der Bereit-Zustand einer Flinte ist normalerweise wie unten definiert. Jedoch
im Falle, dass es ein Wettwerber unterlässt, das Patronenlager zu laden, wenn
die schriftliche Übungsbeschreibung das zulässt, ob unabsichtlich oder mit
Absicht, darf der Range Officer nichts unternehmen, da der Teilnehmer immer
allein für die Handhabung seiner Flinte verantwortlich ist:
8.1.1
Flinten
8.1.1.1 Geladen (Option 1): Magazin gefüllt und eingesetzt (sofern anwendbar), Patronenlager geladen, Hahn und/oder Schloss gespannt und Sicherung eingelegt (wenn die Flinte designbedingt
mit einer solchen ausgerüstet ist)
8.1.1.2 Geladen (Option 2): Magazin gefüllt und eingesetzt (sofern anwendbar), Patronenlager leer und Verschluss geschlossen.
8.1.1.3 Ungeladen (Option 3): ein fest montiertes Magazin muss leer
sein, abnehmbare Magazine entfernt und das Patronenlager
muss leer sein. Der Verschluss kann offen oder geschlossen
sein.
8.1.2
( nicht anwendbar)
8.1.3 Abweichende Bereit-Zustände sind unzulässig.
8.1.4
Außer im Falle einer Divisionsbestimmung (s. Appendices), Regel
8.1.1 oder eine "Load One, Shoot One"-Übung, darf ein Teilnehmer
nicht dadurch eingeschränkt werden, dass ihm das Laden einer bestimmten Anzahl Patronen vorgeschrieben wird, die in einer Flinte geladen sein oder nachgeladen werden dürfen. Schriftliche Parcoursbeschreibungen dürfen nur vorschreiben, wann eine Flinte geladen werden darf, oder wann ein vorgeschriebener Magazinwechsel zu erfolgen
hat, falls die Regel 1.1.5.2 das zulässt.
8.2
Competitor Ready Condition (Bereit-Position des Teilnehmers)
legt fest wann, auf direktem Befehl des Range Officers:
8.2.1
die Flinte gemäß der Parcoursbeschreibung vorbereitet, gesichert und
in Übereinstimmung mit den Anforderungen der schriftlichen Übungsbeschreibung und der jeweiligen Division gehalten oder abgestellt
wird..
8.2.2 die verlangte Startposition des Teilnehmers gemäß der Parcoursbeschreibung muss, wie in der schriftlichen Übungsbeschreibung festgelegt, eine der folgenden sein:
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Aufrecht und entspannt stehend, die Flinte im Bereitzustand in beiden
Händen haltend, wobei der Schaft den Teilnehmer in Hüfthöhe berührt
und die Mündung in Richtung Hauptkugelfang zeigt und sich die Finger außerhalb des Abzugsbügels befinden.
oder
Aufrecht, entspannt und natürlich stehend, die Flinte im Bereit-Zustand
natürlich nur mit der starken Hand haltend, Lauf parallel zum Boden
während die Mündung in Richtung Hauptkugelfang zeigt und sich die
Finger außerhalb des Abzugsbügel befinden und die schwache Hand
natürlich an der Seite herabhängt,
oder
Eine alternative Startposition wie in der schriftlichen Übungsbeschreibung festgelegt.
8.2.3
Ein Parcours darf vom Teilnehmer niemals verlangen oder ihm erlauben, dass er nach dem „Standby“-Kommando und vor dem „Start Signal“ eine Waffe, ein Magazin oder Speedloader oder Munition berühren oder in der Hand halten muss (mit Ausnahme eines unvermeidbaren Berührens mit den Unterarmen).
8.3
Kommandos auf dem Schießstand
Die zulässigen Kommandos auf dem Schießstand und ihre Abfolge lauten wie
folgt:
8.3.1 „Load And Make Ready“ („Laden und Bereitmachen“) oder "Make
Ready" – Dieser Befehl bezeichnet den Beginn eines „Parcours“. Unter
der direkten Aufsicht des Range Officers muss der Teilnehmer in Richtung Hauptgeschossfang - oder nach Anweisung des Range Officers in
eine sichere Richtung – seinen Augen- und Gehörschutz anlegen, und
die Flinte entsprechend der Wettbewerbsbeschreibung fertig machen.
Er muss dann die vorgeschriebene Bereit-Position einnehmen. An diesem Punkt fährt der Range Officer fort.
8.3.2
„Are You Ready?“ ( „Bist du bereit?“) – Das Ausbleiben einer abschlägigen Antwort seitens des Teilnehmers zeigt an, dass er die Anforderungen des Parcours richtig verstanden hat und er bereit ist, fortzufahren. Ist der Teilnehmer beim "Are You Ready"-Kommando nicht
bereit, muss er „Not Ready!“ ( „nicht bereit!“) rufen. Sobald der Teilnehmer beim Einnehmen der Bereit-Position seine Hände in die verlangte Position gebracht hat, wird unterstellt, dass dies dem Range Officer die endgültige Startbereitschaft anzeigt.
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8.3.3 „Standby“ ( „Achtung“) – Diesem Befehl sollte innerhalb von 1 bis 4
Sekunden das Startsignal folgen (s. auch Regel 10.2.6).
8.3.4
„Startsignal“ – Das Signal für den Teilnehmer, mit dem Parcours zu
beginnen. Falls der Teilnehmer aus irgendeinem Grunde nicht auf das
Startsignal reagiert, überzeugt sich der Range Officer davon, dass der
Teilnehmer bereit ist, den Parcours zu beginnen und beginnt die Range
Kommandos erneut bei "Are You Ready?"
8.3.5
„Stop“ – Jeder einem Parcours zugeteilte Range Officer kann diesen
Befehl zu jeder Zeit während des Parcours geben. Der Teilnehmer
muss daraufhin sofort das Feuer einstellen, stehen bleiben und auf weitere Anweisungen des Range Officers warten.
8.3.6
„If You Are Finished, Unload And Show Clear“ („wenn du fertig bist,
entladen und leer zeigen“) – wenn der Teilnehmer das Schießen beendet hat, muss er seine Flinte absenken und dem Range Officer zur Kontrolle vorzeigen, wobei die Mündung in Richtung Hauptkugelfang zeigen, ein fest angebrachtes Magazin leer, ein abnehmbares Magazin
entnommen, das Patronenlager leer und der Verschluss offen sein
muss.
8.3.7 „If Clear, Hammer Down, Open action“ ( „Wenn leer, abschlagen,
Verschluss öffnen“ )– Nach Aussprache dieses Kommandos darf der
Teilnehmer nicht mehr schießen (s. Regel 10.6.1) Während er die Flinte weiterhin in Richtung Hauptkugelfang hält, muss der Teilnehmer
den Verschluss schließen, den Abzug zum Entspannen des Hahns ziehen und dann den Verschluss wieder öffnen. Die Sicherung muss dann
eingelegt werden (wenn der Flintentyp das Einlegen der Sicherung bei
offenem Verschluss erlaubt) und eine Sicherheitsfahne eingesetzt werden. Der Verschluss muss offen oder über einer Sicherheitsfahne geschlossen bleiben.
Falls die Waffe sich als nicht leer erweist, beginnt der Range Officer
erneut mit den Kommandos ab Regel 8.3.6 (s. auch 10.4.3).
Vollständige Ausführung von Regel 8.3.7 durch den Teilnehmer markiert das Ende des Parcours. Der Teilnehmer muss danach Regel 5.2.1
erfüllen.
8.3.8 „Range Is Clear“ („Stand ist sicher“) – Weder Teilnehmer noch Funktionäre dürfen sich über die Feuerlinie oder von ihr weg begeben, solange der Range Officer diese Freigabe nicht gegeben hat. Sobald diese
erfolgt ist, dürfen sich Funktionäre und Teilnehmer nach vorne begeben und Treffer aufnehmen, abkleben, Ziele aufstellen etc.
8.4
Laden, Nachladen oder Entladen im Parcours
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8.4.1
Beim Laden, Nachladen oder Entladen innerhalb eines Parcours müssen sich die Finger des Teilnehmers sichtbar außerhalb des Abzugbügels befinden und die Flinte muss sicher in Richtung Geschossfang oder eine andere vom Range Officer autorisierte sichere Richtung zeigen (s. Abschnitt 10.5).
8.5
Positionswechsel
8.5.1 Jeder Positionswechsel muss mit dem Finger sichtbar außerhalb des
Abzugsbügels vorgenommen werden und die Sicherung sollte eingelegt sein, außer es sind Ziele für den Teilnehmer sichtbar und der Teilnehmer behält diese, in der Absicht sie zu beschießen, im Visier. Die
Flinte muss in eine sichere Richtung zeigen. Ein „Positionswechsel“
wird wie folgt definiert:
8.5.1.1 Mehr als ein Schritt in eine beliebige Richtung
8.5.1.2 Das Wechseln einer Anschlagsart (z.B. von stehend zu kniend,
von sitzend zu stehend etc.).
8.6
Unterstützung oder Behinderung
8.6.1 Während eines Parcours darf ein Teilnehmer auf keine Art unterstützt
werden, außer dass der Range Officer jederzeit Sicherheitswarnungen
an den Teilnehmer abgeben darf. Solcherlei Warnungen dürfen einem
Teilnehmer nicht als Grund für ein Re-Shoot dienen.
8.6.2
Jede Person, die einen Teilnehmer während eines Parcours unterstützt
oder stört (und der Teilnehmer, der solche Unterstützung erhält), kann
nach Ermessen eines Range Officers mit einem Ablauffehler für diesen
Parcours bestraft werden oder den Bestimmungen des Abschnitts 10.6
unterliegen.
8.6.3
Im Falle, dass unbeabsichtigter Körperkontakt mit dem Range Officer
oder ein anderer äußerer Einfluss nach Meinung des Range Officers,
den Teilnehmer im Parcours behindert hat, kann der Range Officer
dem Teilnehmer ein Re-Shoot des Parcours anbieten. Der Teilnehmer
muss dieses Angebot jedoch annehmen oder ablehnen, bevor er seine
Zeit oder Treffer des ersten Durchgangs kennt. Falls der Teilnehmer
jedoch während einer solchen Behinderung einen Sicherheitsverstoß
begeht, können die Bestimmungen des Abschnitts 10.3 trotzdem zum
Tragen kommen.
8.6.4 Im Falle, dass der Wettbewerber unabsichtlich vorzeitig zu schießen
beginnt („Fehlstart“), wird der Range Officer so bald wie möglich den
Schützen stoppen und ihn erneut starten, sobald der Parcours wieder
hergestellt ist.
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8.7
Sight Pictures (Visierbild prüfen) und Parcoursinspektion
8.7.1
Wettbewerber dürfen niemals Sight Pictures mit einer geladenen Waffe
vor dem Startsignal nehmen. Verstoß dagegen muss mit einer Verwarnung für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für jeden weiteren
Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs geahndet werden.
8.7.2
Wenn Matchorganisatoren Sight Pictures auch mit entladener Waffe
vor dem Startsignal verbieten, müssen die Teilnehmer darüber in den
geschriebenen Parcoursbeschreibungen informiert werden.
8.7.3
Wenn Sight Pictures mit entladener Waffe vor dem Startsignal zulässig
sind, darf das nur in Richtung eines einzigen Zieles erfolgen, um festzustellen, ob die Zieleinrichtung wie gewünscht eingestellt ist. Teilnehmer, die eine Zielreihenfolge oder Anschlagsart während der Visierbildprüfung testen, werden pro Vorfall mit einem Ablauffehler bestraft.
8.7.4
Teilnehmern ist die Benutzung jeglicher Zielhilfsmittel (z.B. eine
komplette Nachbildung einer Flinte oder Teil davon, jegliches Teil einer richtigen Flinte inklusive jeglichen Zubehörs) außer den eigenen
Händen während der Parcoursinspektion ("Walkthrough") verboten
Zuwiderhandlung wird mit einem Ablauffehler pro Vorfall geahndet (s.
auch Regel 10.5.1).
8.7.5
Es ist niemandem gestattet, ohne vorherige Erlaubnis des für den Parcours zuständigen Range Officers oder des Range Masters den Parcours zu betreten oder sich durch ihn hindurch zu bewegen. Zuwiderhandlung führt für den Erstverstoß zu einer Verwarnung, kann aber bei
weiteren Verstößen die Bestimmungen von Abschnitt 10.6 eintreten
lassen.
8.8
Gemischte Parcours
8.8.1
Sieht ein Parcours sowohl Ziele, die mit Schrot, als auch solche, die
mit Slugs zu beschießen sind, vor, darf der Teilnehmer entsprechend
den Vorgaben des Veranstalters nur entweder Slugs oder Schrotpatronen mit sich führen. Für die andere Sorte von Patronen hat der Veranstalter an einer für das Nachladen in dem Parcours geeigneten Position eine Ablage bereitzustellen (z.B. Holztisch). Dort kann der Teilnehmer vor dem Start die Sorte Patronen ablegen, die er nicht mit sich
führt. Der R.O. hat sich während der Absolvierung des Parcours beim
Laden davon zu überzeugen, dass der Teilnehmer die Flinte im Zusammenhang mit dem Beschießen von Metallzielen, die näher als 40m
vor der Schießposition stehen, nicht mit Slugs lädt.
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8.8.2
Falls ein R.O. nach dem Startsignal den Eindruck gewinnt, dass ein
Teilnehmer die Flinte im Zusammenhang mit dem Beschießen von Metallzielen, die näher als 40m vor der Schießposition stehen, mit Slugs
lädt oder geladen hat, hat der R.O. das Schießen sofort zu unterbrechen.
8.8.2.1.Falls der Range Officer den Beweis dafür findet, der
das vermutete Problem bestätigt, hat der Teilnehmer
kein Recht auf einen Re-Shoot. Auf dem Wertungsblatt
des Teilnehmers wird die Zeit bis zum letzten abgegeben
Schuss vor der Unterbrechung durch den R.O. festgehalten und der Parcours wird "wie geschossen" gewertet, einschließlich aller Fehlschüsse und Strafen (s.
Regel 9.5.6)
8.8.2.2.Falls der Range Officer feststellt, dass das vermutete Sicherheitsproblem nicht existiert, muss der Wettbewerber
den Parcours wiederholen.
8.8.3
Es ist verboten, die Flinte gemischt d.h. mit Slugs und mit Schrotpatronen zu laden. Stellt der R.O. dies vor dem Startsignal fest, hat er den
Teilnehmer auf das Problem hinzuweisen. Dieser muss dann die Flinte
entladen und mit einer Sorte von Patronen neu laden. Wird dies erst
nach dem Startsignal festgestellt und der Parcours sieht das Beschießen von Metallzielen vor, die weniger als 40m von der Schießposition
des Teilnehmers weg stehen, so gilt Regel 8.8.2
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Kapitel 9: Wertung
9.1
Allgemeine Bestimmungen
9.1.1
Annäherung an Ziele – Ohne Einwilligung des Range Officers dürfen
sich Teilnehmer ohne Einwilligung des Range Officers Zielen nicht
näher als 1 Meter (3.28 feet) nähern. Zuwiderhandlung führt zu einer
Verwarnung für den Erstverstoß, aber der Teilnehmer oder dessen Vertrauter können, nach Ermessen des Range Officers, mit einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß bestraft werden.
9.1.2 Berühren von Zielen – Während der Auswertung dürfen der Teilnehmer und sein Vertrauter ohne Einwilligung des Range Officers jegliche
Ziele weder berühren, Schusslöcher prüfen oder auf andere Art auf ein
Ziel einwirken. Sollte der Range Officer der Meinung sein, dass der
Teilnehmer oder sein Vertrauter den Wertungsprozess durch solcherlei
Manipulation beeinflusst hat, kann er:
9.1.2.1 bei einem betroffenen Wertungsziel dieses als trefferlos werten,
oder
9.1.2.2 bei jedem betroffenen Strafziel entsprechende Punktabzüge verfügen.
9.1.3. Vorzeitig abgeklebte Scheiben – Wird eine Scheibe zu früh abgeklebt
und kann dadurch das Trefferergebnis nicht mehr bestimmt werden,
muss der Range Officer den Teilnehmer zu einem Re-Shoot auffordern.
9.1.4
Nicht abgeklebte Scheiben – Falls ein oder mehrere Scheiben nach
Beendigung des Parcours durch einen vorhergehenden Teilnehmer für
den nächstfolgenden Teilnehmer unvollständig abgeklebt sind, oder
wenn es zusätzliche Treffer oder fragwürdige Straftreffer darauf gibt
und der Range Officer nicht feststellen kann, welche Treffer vom gerade zu wertenden Teilnehmer stammen, muss für den betroffenen Teilnehmer ein Re-Shoot angeordnet werden.
9.1.5 Undurchdringlich – Die Wertungsflächen aller IPSC Wertungs- und
Straf-Papierziele gelten als undurchdringlich. Wenn, nach Meinung des
Range Officers:
9.1.5.1 ein Slug oder ein Buckshot-Schrot eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter die
Wertungsfläche einer weiteren Papierscheibe trifft, zählt der
Treffer auf der nachfolgenden Scheibe weder Wertungs- noch
Strafpunkte, .
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9.1.5.2 ein Slug oder ein Buckshot-Schrot, oder Schrote aus einer Vogelschrot-Patrone eine Papierscheibe vollständig innerhalb der
Wertungsfläche trifft und dann dahinter ein Metallziel zu Fall
bringt, wird das als Versagen der Standeinrichtung bewertet.
Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er
wieder aufgestellt ist.
9.1.5.3 ein Slug oder ein Buckshot-Schrot die Wertungsfläche einer
Papierscheibe oder eines Metallzieles nur teilweise trifft, und
danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe trifft, zählt der
Treffer auf der nachfolgenden Scheibe als Wertungs- oder
Straftreffer, je nachdem was zutrifft.
9.1.5.4 ein Slug oder ein Buckshot-Schrot die Wertungsfläche einer
Papierscheibe oder eines Metallzieles nur teilweise trifft, und
danach ein Metallziel zu Fall bringt (oder die Wertungsfläche
dieses Metallzieles trifft), zählt das gefallene (oder der Treffer
auf dem) nachfolgende Metallziel als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem, was zutrifft.
9.1.6
Außer, wenn sie in der schriftlichen Parcoursbeschreibung ausdrücklich als "Soft Cover" (s. Regel 4.1.5.2) bezeichnet sind, gelten alle
Aufbauten, Wände, Barrieren, Sichtblenden und andere Hindernisse als
undurchdringliches "Hard Cover". Wenn, nach Meinung des Range Officers
9.1.6.1 ein Slug oder Buckshot-Schrot mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach die Wertungsfläche einer
Papierscheibe trifft, gilt dieser Treffer weder als Wertungsnoch als Straftreffer, ganz gleich was zutrifft,
9.1.6.2 ein Slug oder Buckshot-Schrot, oder Schrote aus einer Vogelschrot-Patrone mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard
Cover gehen und danach ein Metallziel trifft oder zu Fall bringt,
wird das als Versagen der Standtechnik eingestuft (s. Abschnitt
4.6). Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er wieder hergerichtet ist.
9.1.6.3 ein Slug oder ein Buckshot-Schrot mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe trifft, gilt der Treffer auf der Papierscheibe als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem, was zutrifft.
9.1.6.4 ein Slug oder Buckshot-Schrot mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach ein Metallziel auf
der Wertungsfläche trifft oder zu Fall bringt, zählen das gefalI-F - 42 -
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lene Metallziel oder der Treffer darauf als Wertung oder Strafe,
je nachdem, was zutrifft.
9.2
Wertungsmethoden
9.2.1 Die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Übung muss eine der
nachstehenden Wertungsmethoden enthalten.
9.2.2 „Comstock“ – Unbegrenzte Zeit, die beim letzten Schuss gestoppt
wird, eine unbegrenzte Schusszahl kann abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet.
9.2.2.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren
des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigte Zeit (auf 2 Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl. „hit
factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet,
indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor das
Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden.
9.2.3
„Virginia Wertung“ – Unbegrenzte Zeit wird beim letzten Schuss gestoppt, eine begrenzte Schusszahl ist abzugeben, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet.
9.2.3.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren
des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigten Zeit (auf 2
Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl.
„hit factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet, indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor
das Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden.
9.2.3.2 Bei Virginia Wertung müssen ausschließlich Papierscheiben
verwendet werden und sie darf nur in Standardübungen, Classifiers (Einstufungswettbewerben) oder Short Courses eingesetzt
werden.
9.2.3.3 Die Virginia Wertung darf nicht bei Level IV und höheren
Wettbewerben verwendet werden, außer im Rahmen einer
Standardübung (s. Regel 6.1.2).
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9.2.4
"Fixed Time" (Festzeit) – Die Zeit ist begrenzt, eine begrenzte Schusszahl darf abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern
pro Ziel wird gewertet.
9.2.4.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren
des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Das
Gesamt-Parcoursresultat wird nicht gewichtet, und die Teilnehmer werden anhand ihrer tatsächlich erreichten Nettopunktzahl eingestuft
9.2.4.2 Bei Fixed Time dürfen ausschließlich Papierziele verwendet
werden und diese sollten, sofern möglich, verschwindende Ziele sein.
9.2.4.3 Fixed Time darf nur in Standardübungen, Classifiers (Einstufungswettbewerben) und Short Courses eingesetzt werden
9.2.4.4 Fixed Time darf nicht in Level IV oder höheren Matches eingesetzt werden, außer im Rahmen einer Standardübung (s. Regel
6.1.2.).
9.2.4.5 Bei Fixed Time-Parcours gibt es keine Strafen für das Nichtbeschießen von Zielen oder Fehlschüsse.
9.2.5
Die Parcoursresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in absteigender Reihenfolge ihrer jeweilig erzielten Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen
9.2.6 Matchresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in
absteigender Reihenfolge des Aggregats aller ihrer einzelnen erreichten
Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen.
9.3
Wertungsgleichstand
9.3.1
Wenn nach Meinung des Match Directors ein Gleichstand innerhalb
der Matchresultate aufgehoben werden muss, müssen die betroffenen
Teilnehmer einen oder mehrere vom Match Director benannte oder
aufgestellte Parcours schießen, bis der Gleichstand aufgehoben ist. Das
Resultat dieses "Tiebreakers" wird nur zur endgültigen Einstufung der
betroffenen Teilnehmer benutzt und ihre ursprünglichen Matchpunkte
bleiben davon unberührt. Ein Gleichstand darf niemals durch Los entschieden werden.
9.4
Wertungs- und Strafpunkte
9.4.1 Wertungs- und Strafpunkte auf IPSC-Zielen müssen in Übereinstimmung mit den durch die Generalversammlung verabschiedeten Werten
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gewertet werden. (Siehe Appendices B und C). Zerbrechliche Ziele
werden gewöhnlich mit 5 Punkten gewertet.
9.4.1.1 Um in einem Parcours einen schwierigen Schuss zu belohnen,
kann eine geringe Anzahl von Metall- und/oder zerbrechlichen Zielen
eine doppelte Trefferwertung aufweisen. Der Einsatz solcher Ziele ist
begrenzt auf nicht mehr als 10% der Gesamtziele innerhalb eines Matches. Ihr Einsatz muss im Saktionierungsprozess genehmigt sein und in
der schriftlichen Stagebeschreibung deutlich bekannt gemacht werden
9.4.2
Alle im Wertungsbereich eines Strafziels sichtbaren Treffer werden
mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bestraft , aber
nur bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel.
9.4.3
Alle im Wertungsbereich eines Metallstrafziels sichtbaren Treffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel bestraft, unabhängig davon, ob das Ziel
fallen musste oder nicht (s. Regeln 4.3.1.7 und 4.3.1.8).
9.4.4 Alle Fehltreffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers auf diesem Ziel bestraft, außer im Falle von verschwindenden Zielen (s. Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2).
9.4.5 In einem Parcours mit Virginia- oder Fixed Time-Wertung gilt:
9.4.5.1 Zuviel abgegebene Schüsse (mehr als die für die Teilübung oder den Parcours angegebene Anzahl) ergeben je einen Ablauffehler. Zusätzlich werden bei der Auswertung nicht mehr als
die vorgeschriebene Anzahl und dabei die höchsten Wertungstreffer anerkannt.
9.4.5.2 Überzählige Treffer (d.h. bezüglich der für den Parcours vorgeschriebenen Trefferzahl auf der Wertungsfläche einer Papierwertungsscheibe überzählige Treffer) ergeben je einen Ablauffehler. Es ist zu beachten, dass Treffer auf Hard Cover und/oder
Strafscheiben nicht als überzählige Treffer gelten.
9.4.5.3 "Stacked Shots" (kumulierte Schussabgabe - d.h. Abgabe der
korrekten Schusszahl in der Übung, die aber auf weniger Ziele
als in der Übungsbeschreibung vorgesehen abgegeben wurden),
ergeben einen Ablauffehler pro Vorkommnis. Diese Strafe findet keine Anwendung, wenn die schriftliche Parcoursbeschreibung "stacked shots" ausdrücklich erlaubt
9.4.6
In einem Fixed Time-Parcours:
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9.4.6.1 werden Overtime-Schüsse (d.h. Schüsse, die nach Ablauf der
Schießzeit abgegeben werden) mit dem Wert des jeweils höchsten auf der Scheibe erreichbaren Wertungstreffers bestraft, außer
im Falle von verschwindenden Scheiben.
9.5
Wertungsverfahren
9.5.1
Solange in der schriftlichen Parcoursbeschreibung nicht anders spezifiziert, müssen alle Papierwertungsziele mit mindestens je einem Schuss
beschossen werden, von denen im Falle von Slugmunition der beste
oder im Falle von Buckshot-Schroten die besten zwei, d.h. die beiden
höchstwertigen Treffer aller abgefeuerten Buckshot-Schrote, gewertet
werden. Metallwertungziele müssen umgefallen sein, damit sie gewertet werden, zerbrechliche Ziele müssen so zerbrechen, dass sichtbar ein
Stück fehlt oder vom Originalziel abgetrennt ist, damit sie gewertet
werden.
9.5.2 Wenn der Trefferdurchmesser (Schussloch) eines Slugs oder BuckshotSchrotes auf einem Wertungsziel die Wertungslinie zwischen zwei
Wertungszonen berührt, oder mehrere Wertungszonen durchzieht, erhält der Treffer den höheren Wert.
9.5.3 Wenn der Trefferdurchmesser (Schussloch) eines Slugs oder BuckshotSchrotes sowohl die Wertungsfläche eines Wertungszieles als auch eines Strafziels berührt, zählen sowohl der Wertungs- als auch der Straftreffer.
9.5.4
Radiale Risse, die sich vom Geschossdurchmesser eines Treffers nach
außen ausbreiten, ergeben weder Wertungs- noch Strafpunkte.
9.5.5 Das Mindestresultat für einen Parcours ist Null.
9.5.6
Wenn ein Teilnehmer in einem Parcours nicht jedes Ziel mit mindestens einem Schuss beschießt, erhält er einen Ablauffehler für jedes
nicht beschossene Ziel zusätzlich zu anfallenden Strafpunkten für fehlende Treffer (s. Regel 10.2.7).
9.5.7 Wenn ein Schrotbeutel/Pfropfen ein zusätzliches Loch auf einer Papierscheibe erzeugt hat und es sich nicht ermitteln lässt, welches Loch
vom eigentlichen Slug verursacht wurde, muss der Teilnehmer den
Parcours erneut schießen.
9.6
Wertungsüberprüfung und Einwände
9.6.1
Sobald der Range Officer „Range is Clear“ verkündet hat, wird dem
Teilnehmer oder seinem Vertrauten erlaubt, zur Trefferüberprüfung
den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten.
Das kann allerdings bei Parcours, die nur aus reaktiven oder sich selbst
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aufstellenden und/oder elektronisch registrierten Zielen bestehen, entfallen.
9.6.2 Der für einen Parcours verantwortliche Funktionär kann bestimmen,
dass die Trefferaufnahme bereits beginnen kann, während der Teilnehmer noch den Parcours absolviert. In solchen Fällen muss einer
Vertrauensperson des Teilnehmers erlaubt werden, zur Trefferüberprüfung den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten. Teilnehmer müssen während der Parcourserläuterung auf ein
solches Vorgehen aufmerksam gemacht werden.
9.6.3 Ein Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson), der Trefferüberprüfung eines Ziels unterlässt, verliert das Recht, einen Einspruch gegen
die Wertung dieses Zieles zu erheben.
9.6.4
Jeder Einwand bezüglich eines Resultats oder einer Wertungsstrafe
muss sofort durch den Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson)
beim verantwortlichen Range Officer angemeldet werden, bevor das
betroffene Ziel nachgestrichen, abgeklebt oder wieder aufgestellt wurde. Geschieht das nicht, werden entsprechende Einsprüche nicht akzeptiert.
9.6.5
Im Falle, dass der Range Officer das ursprüngliche Resultat oder die
Strafe aufrechterhält und der Teilnehmer nicht einverstanden ist, kann
er beim Chief Range Officer und dann beim Range Master um eine
Entscheidung nachsuchen.
9.6.6 Die Entscheidung des Range Masters ist endgültig. In Bezug auf den
Wertungsentscheid sind keine weiteren Einsprüche mehr zulässig.
9.6.7
Während der Behandlung eines Wertungseinspruchs darf das/die fragliche(n) Ziel(e) solange weder abgeklebt oder anderweitig verändert
werden, bis der Disput beendet ist. Der Range Officer darf eine fragliche Papierscheibe zum Zwecke einer weiteren Untersuchung von der
Übung entfernen, um Verzögerungen im Wettbewerb zu vermeiden.
Sowohl der Range Officer als auch der Teilnehmer müssen dazu das
Ziel unterschreiben und den umstrittenen Treffer genau markieren.
9.6.8 Wenn nötig, dürfen bei Treffern auf Papierscheiben ausschließlich vom
Range Master genehmigte Scoring Overlays (Wertungsschablonen) zur
Überprüfung und/oder Feststellung der anwendbaren Wertungszone
benutzt werden.
9.7
Score Sheets (Wertungsblätter)
9.7.1
Bevor der Range Officer ein Wertungsblatt eines Teilnehmers unterzeichnet, muss er alle Informationen (inklusive ausgesprochener VerI-F - 47 -
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warnungen) eintragen. Nachdem der Range Officer das Wertungsblatt
unterzeichnet hat, muss auch der Teilnehmer an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Elektronische Score Sheet-Unterschriften
sind akzeptabel, wenn sie vom Regionaldirektoriat genehmigt wurden.
Eintragungen von Resultaten oder Strafen sollten in arabischen Ziffern
erfolgen. Die vom Teilnehmer für die Absolvierung der Übung benötigte Zeit muss auf mindestens zwei Nachkommastellen genau an der
entsprechenden Stelle eingetragen werden.
9.7.2
Sollten Korrekturen an einem Wertungsblatt notwendig sein, müssen
diese gut erkennbar sowohl auf dem Original sowie auf allen entsprechenden Teilnehmerkopien angebracht werden. Der Teilnehmer und
der Range Officer sollten jegliche Korrekturen abzeichnen.
9.7.3
Sollte sich ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund weigern, ein Wertungsblatt zu unterschreiben oder abzuzeichnen, muss die Angelegenheit dem Range Master übergeben werden. Wenn der Range Master
überzeugt ist, dass der Parcours korrekt durchgeführt und gewertet
worden ist, wird das nicht unterschriebene Wertungsblatt wie üblich
zur Eingabe in die Wettbewerbsresultate weitergeleitet.
9.7.4 Ein Wertungsblatt, das sowohl vom Teilnehmer wie vom Range Officer unterzeichnet worden ist, gilt als abschließender Beweis, dass ein
Parcours beendet worden ist und dass die Zeit, das vom Teilnehmer erzielte Resultat und anfallende Strafpunkte richtig und unumstritten
sind. Das unterzeichnete Wertungsblatt wird als endgültiges Dokument
betrachtet und mit Ausnahme bei gemeinsamer Zustimmung von Teilnehmer und dem unterzeichneten Range Officer, oder bei Schiedsgerichtsentscheid darf das Score Sheet nur zum Korrigieren von arithmetischen Fehlern oder zum Hinzufügen von Strafen gemäß Abschnitt
8.6.2 verändert werden.
9.7.5
Sollten sich auf einem Wertungsblatt zu wenig oder zu viele Einträge
finden oder die Zeit nicht eingetragen worden sein, ist der Teilnehmer
verpflichtet, den Parcours zu wiederholen.
9.7.6 Sollte ein Re-Shoot aus irgendeinem Grund nicht möglich oder zulässig
sein, muss folgendermaßen verfahren werden:
9.7.6.1 Fehlt die Zeit, erhält der Teilnehmer für diesen Parcours eine
Nullwertung.
9.7.6.2 Stehen auf dem Wertungsblatt zu wenig Treffer oder Fehltreffer,
werden die auf dem Wertungsblatt vorhandenen Informationen
als vollständig und abschließend betrachtet.
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9.7.6.3 Stehen auf dem Wertungsblatt zu viele Treffer oder Fehltreffer,
werden die Treffer mit dem höchsten Wert berücksichtigt.
9.7.6.4 Auf dem Score Sheet verzeichnete Ablauffehler gelten als vollständig und gültig, außer falls Regel 8.6.2 zum Tragen kommt.
9.7.6.5 Falls sich die Identität eines Teilnehmers nicht anhand des Score
Sheets feststellen lässt, muss es dem Range Master zugeleitet
werden, der dann alles Nötige zu unternehmen hat, um die Situation zu klären.
9.8
Verantwortung für die Wertung
9.8.1
Jeder Teilnehmer ist für eine korrekte Aufzeichnung seiner Resultate
selbst verantwortlich, um später die vom Stats Officer veröffentlichten
Listen überprüfen zu können.
9.8.2
Nachdem alle Teilnehmer das Match beendet haben, sollten die vorläufigen Parcours-Resultate veröffentlicht und vom Stats Officer an einem
auffälligen Ort aufgehängt werden, damit die Teilnehmer diese überprüfen können.
9.8.3 Entdeckt ein Teilnehmer am Ende des Matches in den provisorischen
Resultaten einen Fehler, muss er innerhalb einer Stunde nach Aufhängen der Resultate einen Einspruch an den Stats Officer verfassen. Wird
der Einspruch nicht innerhalb dieser Zeitspanne eingereicht, wird der
Einwand abgelehnt und es gelten die veröffentlichten Resultate.
9.9
Trefferaufnahme auf beweglichen Zielen
Bewegliche Ziele werden wie folgt gewertet:
9.9.1 Auf beweglichen Zielen, die nach der vorgesehenen Bewegung
mindestens noch einen Teil der höchsten Wertungszone sichtbar lassen, oder die mehrfach verschwinden und wieder sichtbar werden, werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse immer Strafen verhängt. (Ausnahme s. Regel 9.2.4.5)
9.9.2
Bei beweglichen Zielen, für die obige Kriterien nicht gelten,
werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse keine Strafen
verhängt, es sei denn, Regel 9.9.3 wird anwendbar.
9.9.3 Auf beweglichen Zielen werden immer Strafen für Nichtbeschießen und Fehlschüsse verhängt, wenn der Teilnehmer es
versäumt, sie zu aktivieren.
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9.10
Offizielle Zeitnahme
9.10.1 Ausschließlich das durch den Range Officer betriebene Zeitmessgerät darf für die Festhaltung der Zeit eines Teilnehmers
verwendet werden. Wenn nach Meinung des Range Officers
ein Zeitmessgerät fehlerhaft ist, muss der Teilnehmer, für dessen Durchgang keine zuverlässige Zeit gemessen werden
kann, den Parcours erneut schießen.
9.10.2 Wenn nach Meinung des Wettbewerbsgerichts die einem
Teilnehmer zuerkannte Zeit als unrealistisch einzuschätzen
ist, muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen (s. Regel 9.7.4)
9.10.3 Ein Teilnehmer, der zwar auf das Startsignal reagiert, aber
dann, aus welchem Grund auch immer, seinen Parcoursdurchgang nicht fortsetzt, so dass für ihn durch das vom Range Officer benutzte Zeitmessgerät keine offizielle Zeit ermittelt werden kann, erhält eine Null-Zeit und eine Null-Wertung
für diesen Parcours.
9.11
Auswerteprogramme
9.11.1 Die von der IPSC genehmigten Auswerteprogramme sind das Match
Scoring System (MSS) und das Windows® Match Scoring System
(WinMSS). Kein anderes Auswertungsprogramm darf bei IPSCsanktionierten Matches ohne vorherige schriftliche Erlaubnis durch den
Regional Director der gastgebenden Region eingesetzt werden. Im Falle von MSS und WinMSS müssen jeweils die neusten, von der IPSC
Website verfügbaren Versionen benutzt werden.
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KAPITEL 10: Strafen
10.1
Ablauffehler – Allgemeine Bestimmungen
10.1.1 Ablauffehler werden bei Nichtbeachtung der in der Parcoursinformation vorgegebenen Abläufe gegen den Teilnehmer verhängt. Der Range
Officer, der eine solche Ablaufstrafe verhängt, muss die Anzahl der
Fehler und den Grund ihrer Verhängung deutlich im Score Sheet des
Teilnehmers vermerken.
10.1.2 Ablauffehler betragen den doppelten Wert eines höchstmöglichen Wertungstreffers auf einer IPSC-Papierscheibe wie in Appendix B angegeben. Wenn der höchstmögliche Wertungstreffer fünf (5) Punkte ist, beträgt die Ablaufstrafe jeweils minus zehn (-10) Punkte.
10.1.3 Ein Teilnehmer, der die Anwendbarkeit oder die Anzahl von Ablauffehlern bezweifelt, kann gegen die Entscheidung beim Chief Range
Officer und/oder beim Range Master Einspruch einlegen. Wird der
Disput so nicht geregelt, kann der Teilnehmer seinen Einspruch dem
Wettbewerbsgericht zuleiten.
10.2
Ablauffehler – Spezifische Beispiele
10.2.1 Wenn ein Teilnehmer mit irgendeinem Körperteil den Boden jenseits
einer Fault Line oder Charge Line berührt und während des Regelverstoßes Schüsse abgibt, erhält er einen (1) Ablauffehler. Ist der Range
Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das Übertreten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, erhält
der Teilnehmer einen Ablauffehler pro Schussabgabe anstatt des einzelnen Ablauffehlers. Es wird keine Strafe verhängt, wenn der Teilnehmer während des Übertretens der Linie keinen Schuss abgibt.
10.2.2 Ein Teilnehmer, der die Abläufe nicht wie in der Parcoursbeschreibung
einhält, wird mit 1 Ablauffehler pro Vorkommnis belegt. Ist der Range
Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das
Nichtbeachten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat,
kann er den Teilnehmer mit einem Ablauffehler pro Schussabgabe anstatt des einzelnen Ablauffehlers belegen (z.B. bei Abgabe mehrerer
Schüsse unter Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Position oder Anschlagsart).
10.2.3 Wenn in den obigen Fällen, mehrere Ablauffehler verhängt werden,
dürfen diese die maximale Anzahl an Wertungstreffern, die der Teilnehmer erreichen kann, nicht überschreiten. Beispielsweise erhält ein
Teilnehmer, der eine Fault Line oder Charge Line an einer Stelle übertritt, an der nur vier (4) Metallziele sichtbar sind und dadurch einen
Wettbewerbsvorteil erlangt, solange er übertritt, pro abgegebenem
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Schuss einen Ablauffehler, jedoch insgesamt höchstens vier (4) Ablauffehler unabhängig von der Anzahl der dort abgegebenen Schüsse.
10.2.4 Ein Teilnehmer, der einen vorgeschriebenen Nachladevorgang nicht
ausführt, erhält einen Ablauffehler für jeden Schuss, der nach dem
Punkt angegeben wird, an dem der Nachladevorgang vorgeschrieben
war bis zu dem Punkt, an dem der Nachladevorgang tatsächlich durchgeführt wird.
10.2.5 entfällt, da Tunnel aller Art beim Flintenschießen in Deutschland verboten sind
10.2.6 Im Falle von Creeping (Annäherung der Hände zur Waffe, Nachlademitteln oder Munition) oder dem Einnehmen einer vorteilhafteren
Schießstellung nach dem „Standby“-Kommando und vor dem Startsignal, wird der Teilnehmer mit 1 Ablauffehler bestraft. Falls der Range
Officer den Teilnehmer rechtzeitig stoppen kann, wird eine Verwarnung ausgesprochen und der Teilnehmer muss neu starten.
10.2.7 Wenn der Teilnehmer irgendein Ziel nicht mit mindestens einem
Schuss belegt, erhält er 1 Ablauffehler für jedes nicht beschossene Ziel
sowie die entsprechende Anzahl an Fehlschüssen (Misses), außer in
Fällen, wo die Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2 anwendbar sind.
10.2.8 Wenn eine Parcoursbeschreibung die ausschließliche Benutzung der
schwachen Schulter vorsieht, erhält der Teilnehmer eine Strafe dafür,
dass er die starke Schulter benutzt. Er erhält jeweils 1 Ablauffehler für
jeden abgegebenen Schuss.
10.2.9 Ein Teilnehmer, der eine Schießposition verlässt, kann zu dieser zurückkehren und erneut aus dieser Position schießen, vorausgesetzt,
dass er das unter Beachtung der Sicherheit tut. Jedoch können schriftliche Parcoursanweisungen für Classifier, Standardübungen und Level I
& II-Matches diese Praxis ausschließen, wobei dann 1 Ablauffehler
pro so abgegebenem Schuss verhängt wird.
10.2.10Ein Teilnehmer, der sich nicht an die Vorgaben eines "Load One,
Shoot One"-Parcours hält, erhält 1 Ablauffehler für jeden Schuss, der
über den einen hinaus angegeben wird bis die Flinte leer ist und der
ordnungsgemäße "Load One, Shoot One"-Ablauf wieder aufgenommen wird. Es gibt keine Strafen für versehentlich zuviel geladene Patronen, vorausgesetzt sie werden wieder entladen ohne geschossen zu
werden und bevor der Parcours fortgesetzt wird.
10.2.11Spezialstrafe: Ist ein Teilnehmer wegen einer Behinderung oder einer
vorausgegangenen Verletzung nicht in der Lage, einen Parcoursablauf
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voll auszuführen, kann er vor Beginn des Parcours beim Range Master
eine Dispensstrafe anstatt des geforderten Parcoursteils beantragen.
10.2.11.1 Wenn der Range Master dem Antrag zustimmt, wird ein Minimum von 1 Ablauffehler bis zu einem Maximum von 20%
der vom Teilnehmer erzielten Punkte (bis zur nächsten ganzen
Zahl aufgerundet) von der Wertung des Teilnehmers abgezogen. Z.B., wenn 100 Punkte im Parcours verfügbar sind und der
Teilnehmer tatsächlich 90 Punkte erzielt, beträgt der Abzug 18
Punkte.
10.3
Match-Disqualifikation – Allgemeine Bestimmungen
10.3.1 Ein Teilnehmer, der einen Sicherheitsverstoß oder eine andere verbotene Handlung innerhalb eines IPSC-Matches begeht, wird von dem
Match disqualifiziert, und er darf zu keinem der noch verbliebenen
Parcours innerhalb dieses Matches antreten ungeachtet des weiteren
Zeitplans oder der räumlichen Bedingungen der Veranstaltung.
10.3.2 Wenn eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wird, muss der Range
Officer die Gründe für diese Disqualifikation, sowie Zeit und Datum
des Vorfalls auf dem Score Sheet des Teilnehmers festhalten, und der
Range Master muss so bald wie möglich benachrichtigt werden
10.3.3 Die Wertungen eines Teilnehmers gegen den eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wurde, dürfen nicht aus den Matchresultaten gestrichen und die Matchresultate dürfen vom Match Director nicht als endgültig erklärt werden, bevor die in Regel 11.3.1 vorgeschriebene Zeitspanne verstrichen ist, vorausgesetzt, dass dem Range Master (oder
seinem Beauftragten) kein Antrag auf Einspruchsverfahren zu irgendeiner Sache zugegangen ist.
10.3.4 Wenn innerhalb der in Regel 11.3.1 vorgeschriebenen Zeitspanne ein
Antrag auf Einspruchsverfahren eingereicht wurde, haben die Bestimmungen von Regel 11.3.2 Vorrang.
10.3.5 Die Wertungen eines Teilnehmers, der ein "Pre-Match" oder Hauptmatch ohne Matchdisqualifikation abgeschlossen hat, werden nicht von
einer Disqualifikation beeinflusst, die der Teilnehmer später während
der Teilnahme im Shoot-Off oder einem anderen Nebenmatch erhalten
hat.
10.4
Match-Disqualifikation - Unbeabsichtigte Schussabgabe ( Accidental
Discharge)
Ein Teilnehmer, der eine unbeabsichtigte Schussabgabe auslöst, muss sobald
wie möglich vom Range Officer gestoppt werden. Eine unbeabsichtigte
Schussabgabe ist wie folgt definiert:
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10.4.1 Ein Schuss, der die Begrenzungen von Kugelfang oder Seitenwällen
verlässt oder der in eine in der schriftlichen Parcoursbeschreibung von
den Matchorganisatoren als unsicher bezeichnete Richtung geht. Es ist
zu beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird , der berechtigtermaßen einen Schuss auf ein Ziel abgibt, und das Geschoss
sich darauf in eine unsichere Richtung bewegt, jedoch können die Bestimmungen von Abschnitt 2.3 deswegen möglicherweise eintreten
.
10.4.2 Ein Schuss, der den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom
Teilnehmer trifft, außer bei Beschuss eines Papierzieles, das näher als
3 Meter (9.84 feet) zum Teilnehmer steht. Ein Schuss, der nach Meinung des Range Officers wegen zu geringer Pulverladung ("Squib load") den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom Teilnehmer
trifft, ist von dieser Regel ausgenommen.
10.4.3 Eine Schussabgabe bei der Vorbereitung vor dem Start oder beim Laden, Nachladen oder Entladen einer Flinte. Dies beinhaltet jeden
Schuss, der während der in Regel 8.3.7 bezeichneten Prozedur abgegeben wird.
10.4.3.1 Ausnahme – eine Detonation, die sich beim Entladen einer
Flinte ereignet, wird nicht als Schuss oder Schussabgabe mit
der Konsequenz einer Disqualifikation angesehen, jedoch kann
die Regel 5.1.6 zum Tragen kommen.
10.4.4 Ein Schuss, der während der Störungsbeseitigung im Fall einer Fehlfunktion fällt.
10.4.5 Ein Schuss, der bei der Übergabe der Flinte von der einen zur anderen
Hand oder Schulter fällt.
10.4.6 Ein Schuss, der während der Bewegung fällt, außer, wenn tatsächlich
Ziele beschossen werden.
10.4.7 Ein Schuss, der auf ein Metallziel aus einer Entfernung unter 7 Metern
(22.96 feet) im Falle von Vogelschrot- oder Buckshot-Munition abgegeben wird oder 40 Metern (131.23 feet) bei Slug-Munition, gemessen
von der Trefferfläche des Ziels zum nächsten Körperteil des Teilnehmers, der Bodenkontakt hat.
10.4.8 Ein Schuss, der auf ein Metallziel mit einer Patrone abgegeben wird,
die stahl- oder tungsten (Wolfram)-basierte Slug oder Schrote enthält.
10.4.9 Ausnahme: Wenn festgestellt werden kann, dass die Schussabgabe
Folge eines tatsächlichen Waffenbruchs ist und der Teilnehmer in diesem Abschnitt keine Sicherheitsverletzung begangen hat, wird keine
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Match-Disqualifikation ausgesprochen, jedoch ist die Wertung des
Teilnehmers für diesen Parcours Null. Die Schusswaffe muss dem
Range Master oder seinem Beauftragten unverzüglich zur Inspektion
vorgelegt werden. Dieser untersucht die Waffe und unternimmt alle
notwendigen Tests, die notwendig sind, festzustellen, dass die unbeabsichtigte Schussabgabe tatsächlich durch den Bruch eines Waffenteils
verursacht wurde. Ein Teilnehmer kann nicht später Einspruch gegen
eine Match-Disqualifikation wegen unsicherer Schussabgabe aufgrund
eines Bruches eines Waffenteils einlegen, wenn er die Waffe nicht vor
Verlassen des Parcours zur sofortigen Untersuchung vorlegt.
10.5
Match Disqualifikation - Unsafe Gun Handling (Unsichere Waffenhandhabung)
Beispiele für unsichere Waffenhandhabung beinhalten (ohne Anspruch auf
Vollständigkeit):
10.5.1 Jegliche Waffenhandhabung, außer in einer bezeichneten Sicherheitszone oder unter Aufsicht und direktem Befehl eines Range Officers.
10.5.2 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours seine Waffenmündung rückwärts, das heißt über 90 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder, wenn es keinen Geschossfang
gibt, gegen die Standrichtung richtet, unabhängig davon, ob die Waffe
geladen ist oder nicht.
10.5.3 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours, oder während des Ladens oder Entladens, seine Waffe fallen
lässt oder ihr Herunterfallen bewirkt, ob geladen oder nicht. Es ist zu
beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird, wenn er, aus
welchem Grund auch immer, innerhalb eines Parcours seine Waffe sicher und mit Absicht auf dem Boden oder einem anderen stabilen Objekt ablegt, vorausgesetzt:
10.5.3.1 der Teilnehmer behält dauernd physischen Kontakt zur Flinte,
bis sie auf dem Boden oder einem stabilen Gegenstand sicher
abgelegt wurde, und
10.5.3.2 der Teilnehmer hält sich immer im Abstand von 1 Meter (3.28
feet) zur Flinte auf, und
10.5.3.3 die Voraussetzungen von Regel 10.5.2 nicht eintreten, und
10.5.3.4 die Waffe befindet sich in ihrem „ready“-Zustand, wie in Abschnitt 8.1.1 beschrieben, oder
10.5.4 (nicht anwendbar)
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10.5.5 Das Überstreichen irgendeines Körperteils des Teilnehmers mit der
Mündung einer Waffe während eines Parcours (d.h. „Sweeping“).
10.5.6 (nicht anwendbar).
10.5.7 Das Tragen oder Benutzen von mehr als einer Flinte zu irgendeinem
Zeitpunkt während eines Wettkampfes.
10.5.8 Das Versäumnis, während einer Störungsbeseitigung, bei der der Teilnehmer die Waffe deutlich aus der Richtung aufs Ziel absenkt, den
Finger aus dem Abzugbügel zu nehmen.
10.5.9 Das Versäumnis, den Finger während des Ladens, Nachladens oder
Entladens aus dem Abzugsbügel zu nehmen.
10.5.10Das Versäumnis, den Finger beim Positionswechsel nach Maßgabe von
Abschnitt 8.5 aus dem Abzugsbügel zu nehmen.
10.5.11(nicht anwendbar)
10.5.12Das Handhaben von scharfer Munition oder Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Spring Caps“ (Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), von geladenen Magazinen oder geladenen Speedloadern in einer Sicherheitszone, oder Verstoß gegen Regel
2.4.1.
10.5.13Besitz einer geladenen Waffe, außer bei ausdrücklicher Aufforderung
durch den Range Officer. „Geladene Waffe“ ist definiert als eine scharfe Patrone im Patronenlager oder eine scharfe Patrone in einem in die
Waffe eingeführtem Magazin oder eine scharfe Patrone in einem festen
(nicht abnehmbaren) Magazin.
10.5.14Das Aufheben einer fallen gelassenen Waffe. Fallengelassene Flinten
müssen immer von einem Range Officer aufgehoben werden, der diese,
nach Überprüfung und/oder Entladen, dem Teilnehmer direkt in den
Waffenkoffer, die Waffenhülle oder das Holster übergibt. Das Fallenlassen einer ungeladenen Waffe außerhalb eines Parcours ist kein Verstoß, jedoch erhält ein Teilnehmer, der eine solche Waffe aufhebt, eine
Matchdisqualifikation
10.6. Match-Disqualifikation – Unsportliches Verhalten
10.6.1 Teilnehmer werden aufgrund von Verhaltensweisen, die ein Range
Officer als unsportlich einstuft, von einem Match disqualifiziert. Beispiele für unsportliches Verhalten beinhalten, aber sind nicht begrenzt
auf, Betrug, Unehrlichkeit, das Nichtbeachten angemessener AnordI-F - 56 -
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nungen eines Matchfunktionärs, oder jegliches Verhalten, das dazu angetan ist, den Sport in Misskredit zu bringen.
10.6.2 Andere Personen können ebenfalls aufgrund von Verhaltensweisen, die
ein Range Officer für nicht akzeptabel hält, des Standes verwiesen
werden. Beispiele für nicht akzeptables Verhalten beinhalten, aber sind
nicht begrenzt auf, das Nichtbefolgen angemessener Anweisungen oder Befehle eines Matchfunktionärs, Behinderung der Durchführung
eines Parcours und/oder der Absolvierung eines solchen durch einen
Teilnehmer und jegliches Benehmen, dass den Sport in Verruf bringen
kann.
10.6.3 Gegen jeden Teilnehmer, der – nach Einschätzung des Range Officers
- in der Absicht, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, seinen Gehöroder Augenschutz absichtlich ablegt oder den Verlust vorsätzlich herbeiführt, wird wegen unsportlichen Verhaltens disqualifiziert.
10.7
Match-Disqualifikation – Verbotene Substanzen
10.7.1 Alle bei IPSC-Matches anwesenden Personen müssen jederzeit vollkommen Herr ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten sein.
10.7.2 IPSC erachtet den Missbrauch von alkoholischen Produkten, nichtrezeptpflichtigen und nicht-essentiellen Drogen und den Genuss illegaler oder leistungssteigernder Drogen, unabhängig davon, wie sie eingenommen oder verabreicht werden, als außerordentlich ernstes Vergehen.
10.7.3 Außer aus medizinischen Gründen dürfen Wettbewerbsteilnehmer und
–offizielle nicht unter dem Einfluss von Drogen gleich welcher Art
(einschließlich Alkohol) stehen. Jede Person, die nach Meinung des
Range Masters sichtbar unter dem Einfluss von irgendwelchen der oben aufgeführten Substanzen steht, wird vom Match disqualifiziert und
kann zum Verlassen des aufgefordert werden.
10.7.4 IPSC behält sich das Recht vor, jegliche allgemeine oder spezifische
Substanz zu verbieten und jederzeit Tests zum Nachweis dieser Substanzen einzuführen.
10.8
Match-Disqualifikation – Verstoß gegen waffenrechtliche Bestimmungen
siehe unter 1.1.8
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KAPITEL 11: Einspruchsverfahren & Regelauslegung
11.1
Allgemeine Prinzipien
11.1.1 Verwaltung - Bei jeder Wettbewerbsaktivität mit festgelegten Regeln
sind gelegentliche Meinungsverschiedenheiten unvermeidbar. Es wird
dem Rechnung getragen, dass auf den bedeutenderen Wettkampfebenen der Ausgang für den einzelnen Teilnehmer wesentlich mehr Bedeutung hat. Allerdings können mit effektiver Matchverwaltung und –
planung die meisten, wenn nicht alle Dispute vermieden werden.
11.1.2 Zugang – Proteste können nach Maßgabe der folgenden Regeln bezüglich aller Angelegenheiten, außer wenn das durch Regeln explizit ausgeschlossen wurde, dem Einspruchsverfahren zugeführt werden. Allerdings können Proteste, die sich aus einer Disqualifikation wegen Sicherheitsverstoßes ergeben, nur insofern behandelt werden, als festzustellen ist, ob außergewöhnliche Umstände eine nochmalige Betrachtung der Disqualifikation zulassen. Gegen die Frage, ob der Verstoß
begangen wurde, ist kein Protest oder Berufung zulässig.
11.1.3 Berufung – Entscheidungen werden in erster Instanz vom Range Officer getroffen. Wenn der Teilnehmer mit einer Entscheidung nicht
einverstanden ist, sollte der für den Parcours (Stage) oder den Bereich
zuständige Chief Range Officer um Entscheidung gebeten werden.
Wenn dann immer noch Meinungsverschiedenheit besteht, muss der
Range Master um Entscheidung gebeten werden.
11.1.4 Berufung beim Schiedsgericht – Sollte der Beschwerdeführer die Entscheidung weiterhin ablehnen, kann er sich durch Einreichen eines direkten Protests an das Schiedsgericht wenden.
11.1.5 Beweissicherung - Der Beschwerdeführer muss den Range Master von
seiner Absicht, das Schiedsgericht einzuschalten, informieren und kann
verlangen, dass die Funktionäre alle relevanten Unterlagen bis zur Anhörung sicherstellen. Audio- und Videoaufzeichnungen sind als Beweise nicht zugelassen.
11.1.6 Vorbereitung des Protests – Der Beschwerdeführer ist für Erstellung
und Einreichung seiner schriftlichen Einlassung mit gleichzeitiger Zahlung der vorgesehenen Gebühr verantwortlich. Beide müssen dem
Range Master innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgehändigt werden.
11.1.7 Pflicht des Matchfunktionärs – Jeder Funktionär, der einen Einspruch
entgegennimmt, muss ohne Verzögerung den Range Master informieren. Zur selben Zeit muss er die Namen von Zeugen und beteiligten
Funktionären festhalten und diese Information an den Range Master
weiterleiten.
11.1.8 Pflicht des Match Directors - Nach Erhalt des Berichtes für die anhängige Schiedsgerichtsentscheidung vom Range Master wird der Match
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Director das Schiedsgericht sobald wie möglich an einem nichtöffentlichen Ort zusammenrufen.
11.1.9 Pflicht des Schiedsgerichts – Das Schiedsgericht ist verpflichtet, die
gültigen IPSC Regeln zu beachten und anzuwenden und eine Entscheidung zu treffen, die diesen Regeln entspricht. Wo Regeln auslegungsbedürftig sind oder wo ein Vorgang nicht speziell von den Regeln erfasst ist, muss das Schiedsgericht sein bestmögliches Urteil im Geiste
der Regeln fällen.
11.2 Zusammensetzung des Schiedsgerichts
11.2.1 Schiedsgericht – Bei Level III oder höheren Matches muss die Zusammensetzung eines Schiedsgerichts folgenden Richtlinien entsprechen:
11.2.1.1
Der IPSC-Präsident oder sein Beauftragter oder ein akkreditierter Range Officer, der vom Match Director benannt wird
(in dieser Reihenfolge) fungiert als Vorsitzender des Komitees
ohne Stimmrecht.
11.2.1.2
Drei erfahrene Schiedsmänner, die vom IPSC Präsidenten oder seinem Beauftragten oder dem Match Director (in dieser Reihenfolge) ernannt wurden, mit je einer Stimme.
11.2.1.3
Wenn möglich, sollten die Schiedsgerichtsmitglieder
Matchteilnehmer und akkreditierte Range Officer sein.
11.2.1.4
Unter keinen Umständen darf der Vorsitzende oder ein
Mitglied des Schiedsgerichts an der ursprünglichen Entscheidung oder nachfolgenden Eingaben, die zu der Schiedsverhandlung führen, beteiligt sein.
11.2.2 Schiedsgericht – Bei Level I und II Matches kann der Match Director
ein Schiedsgericht aus drei erfahrenen Schützen berufen, die nicht an
dem Einspruch beteiligt sind und deren Interessen in keinem direkten
Konflikt zum Ausgang der Verhandlung stehen. Die Schiedsmänner
sollten wenn möglich akkreditierte Range Officer sein. Alle Komiteemitglieder haben eine Stimme. Der älteste Rangefunktionär oder der älteste Schütze, falls es keine Rangefunktionäre gibt, ist der Vorsitzende.
11.3 Fristen & Abläufe
11.3.1 Ausschlussfrist für Einsprüche – Schriftliche Einspruchsanträge müssen innerhalb einer Stunde nach dem beanstandeten Vorfall oder Geschehnis dem Range Master übergeben werden. Nichteinreichung der
vorgeschriebenen Unterlagen innerhalb der genannten Frist lässt den
Schiedsanspruch verfallen, und es finden keine weiteren Handlungen
statt.
11.3.2 Entscheidungsfrist – Das Schiedsgericht muss seine Entscheidung innerhalb von 24 Stunden nach Einspruchseinlegung oder bevor die
Matchergebnisse vom Match Director als endgültig erklärt wurden, fällen, je nachdem, was davon zuerst eintritt. Bei Nichteinhaltung der
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vorgeschriebenen Frist bekommt sowohl ein direkter als auch ein indirekter Beschwerdeführer (s. Abschnitt 11.7) automatisch Recht, und
die Protestgebühr wird zurück erstattet.
11.4 Gebühren
11.4.1 Protestgebühr – Für Level III und höhere Matches ist die Gebühr, die
es einem Teilnehmer erlaubt, das Schiedsgericht anzurufen, auf $
100,00 (U.S. Währung) oder dem Äquivalent des höchsten Einzelstartgeldes (was immer niedriger ist) in lokaler Währung festgesetzt. Die
Protestgebühr für andere Matches kann vom Veranstalter festgesetzt
werden, darf aber $ 100 (U.S. Währung ) oder Äquivalent in Landeswährung nicht übersteigen. Ein vom Range Master eingebrachter Protest erfordert keine Gebühr.
11.4.2 Gebührenverteilung – Wenn das Schiedsgericht dem Protest stattgibt,
wird die Gebühr zurückgezahlt. Wenn das Schiedsgericht ablehnend
über den Protest entscheidet, müssen die Gebühr und die Entscheidung
dem Regionalen oder Nationalen Range Officer Institut (RROI oder
NROI) bei Level I und II-Matches und der International Range Officers Association (IROA) im Falle von Level III und höheren Matches
zugeführt werden
11.5 Verfahrensregeln
11.5.1 Pflicht des Schiedsgerichts und Verfahrensweise – Das Schiedsgericht
sieht die Unterlagen ein und hält im Namen der Organisatoren die vom
Beschwerdeführer gezahlten Gebühren, bis eine Entscheidung gefallen
ist.
11.5.2 Eingaben – Das Schiedsgericht lädt dann den Beschwerdeführer vor,
damit dieser persönlich weitere Einzelheiten seiner Eingabe vortragen
kann und kann ihn über jeden bezüglich des Disputs relevanten Punkt
befragen.
11.5.3 Anhörung – Der Beschwerdeführer wird dann aufgefordert, den Raum
zu verlassen, während das Schiedsgericht weitere Beweisaussagen anhört.
11.5.4 Zeugen – Das Schiedsgericht hört dann Matchfunktionäre sowie weitere Zeugen des Vorfalls. Das Schiedsgericht untersucht alle vorgelegten
Beweise.
11.5.5 Fragen - Das Schiedsgericht hat das Recht, Zeugen und Funktionäre
zu allen den Vorfall betreffenden Umständen zu befragen.
11.5.6 Meinungen – Mitglieder des Schiedsgerichts werden davon Abstand
nehmen, Meinungen oder eine Einschätzung des schwebenden Verfahrens zu äußern.
11.5.7 Ortstermin – Das Schiedsgericht kann jeden Stand oder für das Verfahren relevanten Bereich in Begleitung jeglicher Person, die dazu erforderlich erscheint, in Augenschein nehmen.
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11.5.8 Unzulässige Beeinflussung – Jede Person, die versucht, auf irgendeine
Art, außer durch Zeugenaussage, Mitglieder des Schiedsgerichts zu beeinflussen, kann mit disziplinarischen Maßnahmen nach Wahl des
Schiedsgerichts belegt werden.
11.5.9 Beratung – Wenn das Schiedsgericht der Meinung ist, alle Informationen und Beweismittel, die den Disput betreffen, vorliegen zu haben,
wird es sich zu nichtöffentlicher Beratung zurückziehen und seine Entscheidung mit Mehrheitsabstimmung treffen.
11.6 Schiedsgerichtsbeschluss und Vollzug
11.6.1 Schiedsgerichtsbeschluss – Wenn das Schiedsgericht seinen Entschluss
gefasst hat, ruft es den Beschwerdeführer, den Funktionär und den
Range Master zusammen. Das Gericht gibt dann seine Entscheidung
bekannt.
11.6.2 Beschlussvollzug – Es ist die Pflicht des Range Masters, den Schiedsgerichtsbeschluss umzusetzen. Der Range Master informiert das zuständige Matchpersonal, das die Entscheidung an einem allen Teilnehmern zugänglichen Ort aushängt. Der Beschluss ist nicht rückwirkend und hat keinen Einfluss auf Ereignisse, die vor der Beschlussfassung liegen.
11.6.3 Endgültigkeit der Entscheidung – Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und lässt keinen weiteren Protest zu, es sei denn,
der Range Master hält angesichts neuer, nach der Beschlussfassung
aufgetauchter Beweise eine Wiederaufnahme für angebracht.
11.6.4 Protokoll – Beschlüsse des Schiedsgerichts müssen protokolliert werden und als Präzedenz für jeden nachfolgenden, gleichartigen Vorfall
innerhalb desselben Matches gelten.
11.7 Indirekte Proteste
11.7.1 Eingaben können auch von dritter Seite auf der Basis eines „indirekten
Protests“ eingereicht werden. In solchen Fällen bleiben alle Bestimmungen dieser Section im übrigen in Kraft.
11.8 Regelauslegung
11.8.1 Die Auslegung dieser Regeln ist Sache des IPSC Executive Council
11.8.2 Personen, die sich um Klarstellung irgendeiner Regel bemühen, müssen ihre Anfrage in schriftlicher Form, entweder per Fax, Brief oder Email an das IPSC-Hauptquartier einreichen.
11.8.3 Alle Regelauslegungen, die auf der IPSC-Website veröffentlicht werden, müssen als Präzedenzfälle behandelt werden und bei allen IPSCsanktionierten Wettbewerben nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab
der Veröffentlichung Anwendung finden. Solche Auslegungen unterliegen der nachträglichen Ratifizierung oder Änderung bei der nächsten IPSC Assembly.
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KAPITEL 12: Verschiedenes
12.1 Appendices (Anhänge)
Alle hier angefügten Anhänge stellen einen wesentlichen Teil dieses Regelwerks dar.
12.2 Sprache
Die offizielle Sprache der IPSC ist Englisch. Sollten sich Abweichungen zwischen der englischsprachigen Version dieses Regelwerks und Versionen in
anderer Sprache ergeben, hat die englische Version stets Vorrang.
12.3 Haftungsausschluss
Teilnehmer und alle sonstigen einem IPSC-Match beiwohnenden Personen
sind vollständig, allein und persönlich verantwortlich, sicher zu stellen, dass
jegliches und jedes von ihnen zu diesem Match mitgebrachte Ausrüstungsstück in voller Übereinstimmung mit den im geographischen oder politischen
Umfeld des Veranstaltungsortes gültigen Gesetze ist. Weder die IPSC noch
ihre Funktionäre, noch eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die
Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen
irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust,
Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder Körperschaft
als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Ausrüstung betroffen ist.
12.4 Geschlecht
Bezugnahme innerhalb dieses Regelwerks auf das männliche Geschlecht (d.h.
"er", "sein", "ihm") schließt sinngemäß das weibliche Geschlecht mit ein (d.h.
"sie", "ihr" etc.).
12.5 Glossar
Im gesamten Regelwerk gelten die nachfolgenden Definitionen:
Aftermarket....................... Gegenstände, die von einer anderen Firma als
dem Originalhersteller (OFM) stammen
Vogelschrot oder Buckshot....
Patronentypen, die mehrere Schrote enthalten und in Flinten benutzt werden (s. App. D5)
Cartridge Case (Hülse)..... Der Hauptteil einer Patrone, der alle Komponenten beherbergt
Course of Fire (Parcours)
(auch COF) Ein Ausdruck, der wechselweise mit
"Stage"(Übung) benutzt wird (6.1.3)
Detonation.......................
Zündung eines Zündhütchens einer Patrone ohne
Einwirkung des Schlagbolzens,
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bei der sich Schrot oder Slug nicht durch den Lauf bewegen (z.B. beim manuellen Zurückziehen des Schlittens, wenn eine Patrone ausgeworfen wird)
Discharge ................ Die Aktion der Schussabgabe; einen Schuss abfeuern
Dry Firing (Trockenabschlag)Die Betätigung des Abzugs und/oder des
Schlosses einer Waffe, die vollkommen ohne
Munition ist
False Start (Fehlstart)......
Das Beginnen eines Parcours vor dem Startsignal
(8.3.4)
Grain..............................
Eine Maßeinheit zur Bestimmung des
Geschossgewichts (1 grain=0.0648 Gramm)
Loading (Laden) ............
Das Einbringen von Munition in eine
Waffe
Location.........................
Ein räumlich definierten Punkt innerhalb
eines Parcours
Match Official (Matchfunktionär) Eine Person, die innerhalb eines Matches
eine offizielle Funktion ausübt, aber nicht zwangsläufig
as Range Officer ausgebildet ist oder als solcher arbeitet
Not applicable (nicht anwendbar) Die Regel oder Vorschrift gilt nicht für
die betreffende Division oder das Match Level
OFM..............................
Original Firearm Manufacturer (Original
Waffenhersteller)
Primer (Zündhütchen)…
Der Teil einer Patrone, der eine Detonation erzeugt oder dafür sorgt, dass der Schuss abgefeuert
wird
Range Official (Rangefunktionär) Eine Person, die offiziell im Rahmen eines Matches als Range Officer arbeitet (s. Kapitel 7)
Region........................
Ein Land oder eine geographische Gegend, die von der IPSC anerkannt ist.
Regional Director........
Die von der IPSC anerkannte Person, die
eine Region repräsentiert.
Regionaldirektorat........
Die von der IPSC anerkannte Organisation, die die IPSC-Aktivitäten in einer Region leitet.
Reloading (Nachladen)...
Auffüllen oder Einführen weiterer Munition in eine Waffe.
Round ...........................
Eine in Kurzwaffen oder Gewehren verwendete Patrone.
Shell.(auch "Shotshell")
Eine in einer Flinte benutzte Patrone
Shooting Position..........
Der Anschlagzustand des Körpers (z.B.
stehend, kniend, sitzend, liegend)
Shot (1)..........................
Die Schrote innerhalb von Flintenpatronen
Shot (2)..........................
Das Abfeuern einer Waffe
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Sight Picture (Visierbild)
Das Anvisieren eines Zieles ohne tatsächlich
darauf zu schießen.
Slug................................
Flintenlaufgeschoss; Einzelprojektil in
einer Flintenpatrone.
Snap Cap........................
(auch "Spring Cap") Eine Art von (nichtaktiver) Übungsmunition
Squib Load......................
Eine defekte Patrone, bei der ein oder
mehrer Projektile / der Schrotbeutel/Pfropfen den Lauf
nicht oder mit extrem niedriger Geschwindigkeit verlässt.
Stance (Stellung)...........
Die Stellung der Gliedmaßen einer Person (z.B. Hände an den Seiten hängend, Arme verschränkt etc.).
Start position...................
Der Ort, die Anschlagsart und die Stellung, die
die Parcoursbeschreibung vor dem Startsignal vorschreibt (s. Regel 8.3.4)
Sweeping .......................
Das Überstreichen eigener oder fremder
Körperteile mit der Waffenmündung
Unloading (Entladen).....
Das Entfernen von Munition aus einer
Waffe.
Wad................................
Schrotbeutel/Pfropfen innerhalb der Flintenpatrone als Gasdichtung und/oder zum Zusammenhalten der Schrote angebracht (soll nicht unbedingt das
Ziel treffen).
12.6
Maße
Wenn innerhalb dieser Regeln Maßangaben auftauchen, sind die Angaben in
Klammern nur als Anhaltspunkt zu sehen.
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APPENDIX A1
IPSC Match Levels
Legende:N/A = not applicable (nicht anwendbar), R = Recommended (empfohlen), M = Mandatory (vorgeschrieben)
01.Muss sich nach den aktuellen IPSC
Regeln richten
02 Teilnehmer müssen jeweils Mitglied
ihrer Region sein (s Abschnitt 6.5)
03. Match Director
04. Range Master (tatsächlich oder
benannt)
05. Range Master muss vom Regionaldirektorat genehmigt sein
06 Range Master muss vom IPSC Executive Council genehmigt sein
07. Chief Range Officer(s)
08. Ein RROI/NROI or IROA pro Parcours
09. Parcourssanktionierung durch Regionaldirektorat
10.
Parcourssanktionierung durch
IPSC-Komitee
11. IPSC Sanktionierung
12. Chronograph
13. 3-monatige Vorausregistrierung
bei der IPSC
14. Zustimmung der IPSC Generalversammlung im 3-Jahreszyklus
15.
Aufnahme in den IPSCMatchkalender
16. Matchreport an die IROA
17. Empfohlene Mindestschusszahl
18. Empfohlene Mindestparcourszahl
19. Empfohlene Mindestteilnehmerzahl
20. Matcheinstufung (Punkte))
Level
I
Level
II
Level
III
M
M
M
M
M
R
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
R
R
M
R
R
N/A
N/A
N/A
M
M
R
R
R
M
M
R
R
M
M
M
R
R
M
N/A
N/A
N/A
N/A
M
M
M
N/A
R
N/A
R
M
M
M
M
M
M
N/A
N/A
M
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
M
M
N/A
N/A
M
M
M
N/A
40
2
N/A
75
5
M
150
12
M
200
20
M
250
25
10
50
100
150
250
1
2
3
4
5
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Level Level
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APPENDIX A2
Anerkennung durch die IPSC
Vor Beginn einer Veranstaltung müssen die Matchorganisatoren spezifizieren,
welche Division(en) in dem Match anerkannt werden.
Bei Nichtvorliegen solcher vorheriger Beschränkung müssen Wettbewerbe
Divisions und Categories auf Grundlage der Anzahl registrierter Teilnehmer,
die tatsächlich am Match teilnehmen, nach folgenden Kriterien berücksichtigen:
1. Divisions
Level I & II............. Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division (empfohlen)
Level III ................ Ein Minimum von 10 Teilnehmern pro Division (vorgeschrieben)
Level IV & V…….
schrieben)
Ein Minimum von 20 Teilnehmern pro Division (vorge-
2. Categories
Divisionsstatus muss erreicht sein, bevor Categories anerkannt werden können
Matches aller Levels Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division Category
(siehe anerkannte Category-Liste unten)
3. Einzel-Categories
Für Einzelwertung anerkannte Categories sind wie folgt:
(a) Lady
(b) Junior .....
Teilnehmer, die am ersten Matchtag unter 21 sind
(c) Senior......
Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 50 sind
(d) Super Senior Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 60 sind
4. Team Categories
IPSC Matches können folgende Teamwertungen anerkennen:
(a)
Regional-Teams in jeder anerkannten Division
(b)
Regional-Teams in jeder anerkannten Division für die Ladies Category
(c)
Regional-Teams in jeder anerkannten Division für Junior Category
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APPENDIX B1
Scheibenpräsentation
Das Absägen der Lattenüberstände
verbessert die Optik
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APPENDIX B2
IPSC CLASSIC TARGET
Trefferwertung*
A
C
D
Major
5
4
2
*) Flinte nur Major
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APPENDIX B3
IPSC A4 Scheibe
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APPENDIX B4
IPSC A3/B TARGET
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APPENDIX C1
Kalibrierung/Test von Poppern, Platten und Silhouetten
1. Der Range Master muss eine bestimmte Munition und eine oder
mehrere Flinten bestimmen, die als offizielle Kalibrierungswerkzeuge durch von ihm autorisierte Funktionäre, die als Kalibrierungsfunktionäre tätig werden, Verwendung finden.
2. Vor Matchbeginn muss die Kalibriermunition unter Anwendung der
in Regel 5.6.3 beschriebenen Prozedur chronographiert werden. Die
Kalibriermunition muss beim Test aus jeder der bezeichneten Flinten
einen Power Factor von nicht höher als 520 (gilt nur für Vogelschrot-Munition) erreichen, um geeignet zu sein. Ist kein Matchchronograph vorhanden, wird davon ausgegangen, dass die vom Hersteller angegebenen Munitionsleistungsdaten korrekt sind und gegen
diese ist kein Einspruch zulässig. In einer festgelegten BuckshotÜbung wird in solchem Fall OO-Buckshot (9 Schrote) Fabrikmunition eines anerkannten Herstellers nach Wahl des Range Masters unabhängig von ihrem Power Factor benutzt, und bei Slugs wird ebenso verfahren und gegen diese Munitionswahl ist kein Einspruch zulässig.
3. Nachdem der Munitionsvorrat und die bezeichneten Flinten getestet
und vom Range Master abgenommen sind, können sie vom Teilnehmer nicht mehr angefochten werden.
4. Der Range Master muss vor Beginn des Matches dafür sorgen, dass
alle Popper, Platten und Silhouetten fallen, wenn sie ordnungsgemäß
getroffen werden, und bei welchen dieser Ziele er einen Test für
notwendig erachtet. Solche Tests sind wahrscheinlich nur für weiter
entfernte Ziele nötig oder bei Zielen, die in unmittelbarer Nähe zu
Strafzielen stehen. Im ersten Fall muss festgestellt werden, ob sie bei
einem ordnungsgemäßen Treffer tatsächlich fallen, und im zweiten
fall, ob es tatsächlich möglich ist, das Wertungsziel zu beschießen
ohne wegen der Streugarbe der Schrote (Vogelschrot und Buckshot)
eine zusätzliche Strafwertung zu erhalten.
5. Der Range Master muss vor Beginn des Matches sicherstellen, dass
jegliche Papierscheiben und zerbrechliche Ziele, die sich in unmittelbarer Nähe zu Strafzielen befinden, erfolgreich beschossen werden
können, ohne dass wegen der Streugarbe der Schrote (BuckshotMunition) zusätzliche Strafwertungen erzeugt werden. Er befindet
darüber, welche Ziele diesbezüglich getestet werden müssen.
6. Unverdeckte Metallziele müssen so eingestellt werden, dass sie fallen, wenn sie ordnungsgemäß innerhalb der Kalibrierzone aus der
Kalibrierwaffe mit der vorgesehenen Munition getroffen werden.
Kalibrierzonen von Poppern sind in den Diagrammen auf den folgenden Seiten dargestellt. Die Kalibrierzone unverdeckter Platten
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oder Silhouetten ist jeweils das Zentrum dieser Ziele. Die Kalibrierfunktionäre befinden, nötigenfalls unter Einbeziehung des Range
Masters, ob jeder Testschuss einen ordnungsgemäßen Treffer ergeben hat. Es kann sein, dass nicht die gesamte Schrotgarbe das Ziel
trifft, aber das Zentrum der Garbe sollte ungefähr das Zentrum der
oben beschriebenen Zonen treffen. Fällt das Ziel bei einem ordnungsgemäß abgegebenen Schuss des Kalibrierfunktionärs nicht,
muss es rekalibriert bzw. erneut getestet werden. Notfalls muss das
Ziel verschoben werden, bis ein ordnungsgemäßer Test durchgeführt
werden konnte. Alle Tests müssen vom nächsten möglichen Punkt
(unmittelbar gegen die Standrichtung) von dem ein Teilnehmer das
Ziel beschießen könnte, durchgeführt werden.
7. Bei jedem Ziel, das in unmittelbarer Nähe zu Strafzielen steht, muss
ein Testschuss abgefeuert werden, um sicherzustellen, dass das Ziel
erfolgreich zur Wertung beschossen werden kann, ohne dass eine zusätzliche Strafwertung erzeugt wird. Wenn - nach der Meinung des
Kalibrierfunktionärs - ein fehlerhafter Versuch auf schlechtes
Schießvermögen oder ungenügende Beachtung der Schrotstreuung
zurückzuführen ist, müssen 2 weitere Schüsse abgefeuert werden,
von denen beide erfolgreich sein müssen. Sonst muss das Wertungsoder das Strafziel solange verschoben werden, bis ein erfolgreicher
Test durchgeführt werden konnte.
8. Wenn während eines Parcours ein Metallziel nicht fällt, hat der Teilnehmer drei Alternativen:
(a) Er beschießt das Ziel erneut bis es fällt. In diesem Fall ist
keine weitere Aktion erforderlich. Der Parcours wird gewertet, wie er ist.
(b) Er lässt das Ziel und verlangt keinen Test des Ziels. Auch das
bewirkt keine weitere Aktion und der Parcours wird gewertet,
wie er ist, wobei das betroffene Ziel als Fehlschuss gewertet
wird.
(c) Er lässt das Ziel stehen und verlangt einen Test des Ziels. In
diesem Fall dürfen das Ziel und seine unmittelbare Umgebung, auf der es steht, von niemand verändert werden. Falls
ein Matchfunktionär dagegen verstößt, muss der Teilnehmer
den Parcours erneut schießen. Wenn der Teilnehmer oder irgendeine andere Person gegen diese Bestimmung verstößt,
wird das Ziel als Fehlschuss gewertet und der Rest des Parcours wird gewertet "wie geschossen".
9. Wenn ein Test unter Berufung auf 8 c verlangt wurde, muss ein Kalibrierungsfunktionär zunächst eine visuelle Überprüfung des Ziels
daraufhin vornehmen, ob irgendeine die ordnungsgemäße Funktion
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beeinträchtigende Störung vorliegt. Dann, wenn eine solche Störung
nicht festgestellt werden kann, geschieht folgendes:
(a) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone des Metallziels oder darunter trifft und das Ziel
fällt, gilt das Ziel als korrekt kalibriert, und wird als Fehlschuss gewertet.
(b) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone ordnungsgemäß trifft (s. auch (c) unten) und das
Ziel nicht fällt, gilt das Ziel als nicht korrekt eingestellt, und
der Teilnehmer muss den Parcours noch einmal schießen,
nachdem das Ziel rekalibriert wurde.
(c) Bei Zielen in unmittelbarer Nähe zu Strafzielen und bei denen es nicht möglich ist, die Schrotgarbe so zu zentrieren,
dass Straftreffer ausgeschlossen werden, muss der Kalibrierfunktionär entscheiden, ob der Testschuss einen ordnungsgemäßen Treffer ergeben hat. Gegen diese Entscheidung des
Kalibrierfunktionärs kann kein Einspruch eingelegt werden.
(d) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs das Ziel
verfehlt, muss ein weiterer Schuss abgefeuert werden, bis 9
(a), 9(b), oder 9 (c) eintritt.
10. Bei Zielen in unmittelbarer Nähe zu Strafzielen und wo ein MetallStrafziel zu Fall gebracht oder die Wertungsfläche eines MetallStrafziel getroffen wurde, gilt die Verfahrensweise wie unter Abschnitt 9.6 der Regeln dargestellt. Der Chief Range Officer oder der
Range Master können, in unabhängiger Entscheidung, befinden, zu
testen, ob es möglich ist, das Wertungsziel ohne zusätzlichen Straftreffer zu beschießen. Sie können entscheiden, dass ein oder mehrere
Treffer auf einem Strafziel aus der Parcourswertung gestrichen werden, aber ein Re-Shoot kann nicht gegeben werden. Die Entscheidung ist endgültig. Es wird kein weiterer Einspruch oder Protest gegen diese Wertungsentscheidung zugelassen.
Spezifikationen einer Kalibrierwaffe:
Maximale Lauflänge – 66 cm (26 Inches)
True Cylinder oder Lauf mit offenem Choke
Beliebiger Verschlusstyp.
Spezifikationen von Kalibrierpatronen:
in Vogelschrot-Parcours
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Vogelschrot – no. 7 oder 7 ½ oder lokales Äquivalent.
Power Factor – 520 oder weniger
(z.B. eine Patrone mit 28 Gramm (1 ounce) Schrotgewicht bei 1200 fps)
in Buckshot-Parcours
Buckshot – OO oder SG oder lokales Äquivalent (Fabrikmunition im Ermessen des Range Masters)
in Slug-Stages
Fabrikmunition im Ermessen des Range Masters
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APPENDIX C2
IPSC Classic Popper Calibration Zones
Alle Popper = Trefferwert: 5 Punkte
Strafwert: - 10 Punkte
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Zur Verbesserung des Parcoursdesigns ist es in dieser Disziplin erlaubt, einer
kleinen Anzahl von Metallzielen den doppelten Treffer- oder Strafwert zuzuerkennen. Jedes dieser Ziele muss klar in der schriftlichen Übungsbeschreibung benannt werden und muss im Sanktionierungsprozess anerkannt worden
sein.
Popper können zusammen oder allein oder in Verbindung mit Metallplatten
oder IPSC Papierscheiben im selben Parcours eingesetzt werden.
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Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch IPSC-Flinte
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APPENDIX C3
IPSC Metal Plates
Zur Verbesserung des Parcoursdesigns ist es in dieser Disziplin erlaubt, einer
kleinen Anzahl von Metallzielen den doppelten Treffer- oder Strafwert zuzuerkennen. Jedes dieser Ziele muss klar in der schriftlichen Übungsbeschreibung benannt werden und muss im Sanktionierungsprozess anerkannt worden
sein.
Plates dürfen in einem Parcours allein eingesetzt werden.
Unterschiedliche quadratische oder rechteckige Größen sind zulässig, vorausgesetzt, sie sind zwischen 15cm X 15cm (Minimum) und 45cm X 30 cm (Maximum). Runde Metallplatten sind auch zulässige mit einem Minimaldurchmesser von 15cm und einem Maximaldurchmesser von 30cm. Die bevorzugten Größen betragen 15cm X 15cm, 20cm X 15 cm, 25cm X 20cm und runde
Platten mit Durchmessern von 20cm, 25cm oder 30cm.
Metallsilhouetten, die dem Design und den allgemeinen Wertungsdimensionen
von IPSC Classic Papierscheiben entsprechen, können auch eingesetzt werden
(s. Appendix B2 bezüglich der Maße).
Trefferwertung : 5 Punkte Strafwertung: -10 Punkte
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APPENDIX D1
Kennziffer
8201
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
Disziplin
IPSC-Flintenschießen Offene Klasse
Power Factor-Schwelle
Minimalschrotgewicht
Minimalkaliber
Maximalgewicht der Flinte
Minimalabzuggewicht
Einschränkung des Verschlusstyps
Magazinlängenbeschränkung
Abnehmbare Magazine
Ladekapazitätsbeschränkung
Speedloader
Modifikation/Zusätze am Ladelöffel
Kompensator
Ports
Optische oder elektronische Visierung
Hitzeableitungen am Lauf
Max.abstand von Patrone oder Ladern vom Körper
Maximalgesamtlänge der kompletten Flinte
Modifikationen erlaubt
Nur Fabrikmodelle erlaubt (min. 100 Einheiten)
520
nein
20 gauge / 20 bore
nein
nein
nein
nein
erlaubt
10 Patronen
erlaubt
erlaubt
erlaubt
erlaubt
erlaubt
erlaubt
50 mm
keine Einschränkung
Ja
nein
Anmerkung für Open Divison:
20. Prototypen sind erlaubt
21. Maximalkaliber 12/76
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APPENDIX D2
Kennziffer
8202
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
Disziplin
IPSC- Flintenschießen Modifizierte Klasse
Power Factor-Schwelle
Minimalschrotgewicht
Minimalkaliber
Maximalgewicht der Flinte
Minimalabzuggewicht
Einschränkung des Verschlusstyps
Magazinlängenbeschränkung
Abnehmbare Magazine
Ladekapazitätsbeschränkung
Speedloader
Modifikation/Zusätze am Ladelöffel
Kompensator
Ports
Optische oder elektronische Visierung
Hitzeableitungen am Lauf
Max.abstand von Patrone oder Ladern vom Körper
Maximalgesamtlänge der kompletten Flinte
Modifikationen erlaubt (Einschränkungen s. unten)
Nur Fabrikmodelle erlaubt (min. 100 Einheiten)
520
nein
20 gauge / 20 bore
nein
nein
nein
nein
nein
10 Patronen
nein
erlaubt
erlaubt
erlaubt
nein
erlaubt
50 mm
1320 mm
ja
ja
Anmerkungen für Modified Divison:
20. Jede komplette von einer Fabrik hergestellte und der allgemeinen Öffentlichkeit zugängliche Flinte oder ihre Komponenten.
21. Modified Division beinhaltet eine Maximalgesamtlänge der Waffe. Die
Waffe muss ungeladen und in ihrem Bereit-Zustand und mit angebrachten verlängerten Magazinrohren – wenn diese benutzt werden
sollen – in eine rechteckige Box, die an einer Längsseite offen ist, passen. Das Innenmaß dieser Box muss 1320 mm lang sein (mit einer Toleranz von +1mm / -0mm). Die Flinte muss mit dem Lauf parallel zu
der Längsseite in die Box gelegt werden.
22. Kaliberänderung vom Fabrikkaliber ist ausdrücklich nicht erlaubt.
23. Optische oder elektronische Visierungen sind ausdrücklich nicht erlaubt.
24. Das Porten von Läufen und/oder Kompensatoren sind erlaubt.
25. Externe Modifikationen, wie Gewichte, oder Einrichtungen zur Kontrolle oder Reduzierung des Hoch-/Rückschlags sind ausdrücklich
nicht erlaubt, außer in Bezug auf rückschlagdämpfende Schaftabschlüsse, die am hinteren Schaftende der Flinte angebracht werden.
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26. Modifikationen oder Anbringung von Zusätzen am Ladelöffel zum erleichtern des Ladevorgangs sind erlaubt. In der Modified Divsion dürfen diese Modifikationen oder Zusätze 75mm (3 inches) in der Länge
nicht übersteigen, und sie dürfen nicht mehr als 32mm (1 ¼ inches)
vom Standardrahmen der Flinte in irgendeiner Richtung abstehen.
27. Andere ausdrücklich erlaubte Modifikationen:
- Austausch offener Visierungen gegen eine andere offene Visierung.
Diese werden als Zieleinrichtungen definiert, die sich keiner elektronischen Systeme oder Linsen bedienen.
- Austausch von Sicherungshebeln. Beidseitige Sicherungen sind erlaubt.
- Verlängerte Magazinrohre.
- Austauschläufe.
- Austausch des Hahns.
- Austausch des Spannhebels.
- Vergrößerung und/oder Abrundung des Auswurffensters.
- Vergrößerung und/oder Abrundung der Ladeöffnung.
- Austausch von Vorderschaft und Hinterschaft. Hinterschäfte mit integriertem Pistolengriff sind zugelassen.
- Checkern vom Rahmen, Schaft und Vorderschaft.
- Kosmetische Verschönerungen, die keinen Wettbewerbsvorteil erbringen, wie Sondergriffe, Oberflächenveredelung etc.
- Austausch der Druckplatte im Magazinrohr.
28. Interne Modifikationen zur Erhöhung von Präzision, Zuverlässigkeit
und Funktion sind erlaubt, z.B. Austauschabzüge.
29. Der maximale Innenabstand von Patronen oder Ausrüstung vom Körper des entspannt dastehenden Teilnehmers darf 50mm nicht überschreiten. Der Range Master hat Entscheidungsspielraum.
30. Zusätzliche Patronenschlaufen oder Clips, insbesondere Side Saddles
(Aufschübe mit Patronenaufnahmen) können am Hinterschaft, Vorderschaft, Verschlusskasten oder Riemen angebracht werden (sofern dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird).
31 Maximalkaliber 12/76
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APPENDIX D3
Kennziffer
8203
1
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6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Disziplin
IPSC-Flintenschießen Standard Klasse
Power Factor-Schwelle
Minimalschrotgewicht
Minimalkaliber
Maximalgewicht der Flinte
Minimalabzuggewicht
Einschränkung des Verschlusstyps
Magazinlängenbeschränkung
Abnehmbare Magazine
Ladekapazitätsbeschränkung
(Erstladung)
Speedloader
Modifikation/Zusätze am Ladelöffel
Kompensator
Ports
Optische oder elektronische Visierung
Hitzeableitungen am Lauf
Max.abstand von Patrone oder Ladern
vom Körper
Modifikationen erlaubt
(Einschränkungen s. unten)
Nur Fabrikmodelle erlaubt
(min. 100 Einheiten)
520
nein
20 gauge / 20 bore
nein
nein
nein
ja. siehe Anmerkung 29 unten
nein
max. 9 Patronen laden
max. 8 Schuss im Fall von 8.1.1.2
Nein
erlaubt, aber eingeschränkt, s. unten
Nein
nein
nein
erlaubt
50 mm
ja
ja
Anmerkungen zur Standard Divison
19. Jede komplette von einer Fabrik hergestellte und der allgemeinen Öffentlichkeit zugängliche Flinte oder ihre Komponenten.
20. Prototypen sind ausdrücklich nicht erlaubt.
21. Kaliberänderung vom Fabrikkaliber ist ausdrücklich nicht erlaubt.
22. Optische oder elektronische Visierungen sind ausdrücklich nicht erlaubt.
23. Das Porten von Läufen und/oder Kompensatoren sind ausdrücklich
nicht erlaubt.
24. Externe Modifikationen, wie Gewichte, oder Einrichtungen zur Kontrolle oder Reduzierung des Hoch-/Rückschlags sind ausdrücklich
nicht erlaubt, außer in Bezug auf rückschlagdämpfende Schaftabschlüsse, die am hinteren Schaftende der Flinte angebracht werden.
25. Andere ausdrücklich erlaubte Modifikationen:
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25.1.Austausch offener Visierungen gegen eine andere offene Visierung. Diese werden als Zieleinrichtungen definiert, die sich keiner elektronischen Systeme oder Linsen bedienen.
25.2
Austausch von Sicherungshebeln. Beidseitige Sicherungen sind erlaubt.
25.3
Zuführungsrampen anstatt des Carrier Release-Knopfes
(Remington 1100 und 1187)
25.4
Verlängerte Magazinrohre (unter Voraussetzung von
Anm. 29).
25.5
Austauschläufe.
25.6
Austausch des Hahns.
25.7
Austausch des Spannhebels.
25.8
Vergrößerung und/oder Abrundung des Auswurffensters.
25.9
Vergrößerung und/oder Abrundung der Ladeöffnung.
25.10
Austausch von Vorderschaft und Hinterschaft. Hinterschäfte mit integriertem Pistolengriff sind zugelassen.
25.11
Checkern vom Rahmen, Schaft und Vorderschaft.
25.12
Kosmetische Verschönerungen, die keinen Wettbewerbsvorteil erbringen, wie Sondergriffe, Oberflächenveredelung etc.
25.13
Austausch der Druckplatte im Magazinrohr.
26. Interne Modifikationen zur Erhöhung von Präzision, Zuverlässigkeit
und Funktion sind erlaubt, z.B. Austauschabzüge.
27. Der maximale Innenabstand von Patronen oder Ausrüstung vom Körper des entspannt dastehenden Teilnehmers darf 50mm nicht überschreiten. Der Range Master hat Entscheidungsspielraum.
28. Zusätzliche Patronenschlaufen oder Clips, insbesondere Side Saddles
(Aufschübe mit Patronenaufnahmen) können am Hinterschaft, Vorderschaft, Verschlusskasten oder Riemen angebracht werden (sofern dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird).
29. Die maximale Munitionskapazität der Waffe ist begrenzt und die Waffe hat ihre Kapazität überschritten, sobald sie zu irgendeiner Zeit mit
10 Stück 70mm ( 2 ¾ inches) Patronen geladen werden kann.
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Kennziffer
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1
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5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
Disziplin
IPSC-Flintenschießen Standard Klasse Repetierflinte
Power Factor-Schwelle
Minimalschrotgewicht
Minimalkaliber
Maximalgewicht der Flinte
Minimalabzuggewicht
Nur manueller Repetierverschluss
Magazinlängenbeschränkung
Abnehmbare Magazine
Ladekapazitätsbeschränkung (Erstladung)
Speedloader
Modifikation/Zusätze am Ladelöffel
Kompensator
Ports
Optische oder elektronische
Visierung
Hitzeableitungen am Lauf
Max.abstand von Patrone oder
Ladern vom Körper
Modifikationen erlaubt
(Einschränkungen s. unten)
Nur Fabrikmodelle erlaubt
(min. 100 Einheiten)
520
nein
20 gauge / 20 bore
nein
nein
ja
ja. siehe Anmerkung 29 unten
nein
max. 9 Patronen laden
max. 8 Schuss im Fall von 8.1.1.2
nein
erlaubt, aber eingeschränkt, s.
unten
nein
nein
nein
erlaubt
50 mm
ja
ja
Anmerkungen zur Standard Manual Divison (Repetierflinten)
19. Jede komplette von einer Fabrik hergestellte und der allgemeinen Öffentlichkeit zugängliche Flinte oder ihre Komponenten.
20. Prototypen sind ausdrücklich nicht erlaubt.
21. Kaliberänderung vom Fabrikkaliber ist ausdrücklich nicht erlaubt.
22. Optische oder elektronische Visierungen sind ausdrücklich nicht erlaubt.
23. Das Porten von Läufen und/oder Kompensatoren sind ausdrücklich
nicht erlaubt.
24. Externe Modifikationen, wie Gewichte, oder Einrichtungen zur Kontrolle oder Reduzierung des Hoch-/Rückschlags sind ausdrücklich
nicht erlaubt, außer in Bezug auf rückschlagdämpfende Schaftabschlüsse, die am hinteren Schaftende der Flinte angebracht werden.
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Ver. 12122004
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I I-F
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25. Andere ausdrücklich erlaubte Modifikationen:
- Austausch offener Visierungen gegen eine andere offene Visierung.
Diese werden als Zieleinrichtungen definiert, die sich keiner elektronischen Systeme oder Linsen bedienen.
- Austausch von Sicherungshebeln. Beidseitige Sicherungen sind erlaubt.
- Verlängerte Magazinrohre (unter Voraussetzung von Anm. 29).
- Austauschläufe.
- Austausch des Hahns.
- Austausch des Verschlusslösehebels.
- Vergrößerung und/oder Abrundung des Auswurffensters.
- Vergrößerung und/oder Abrundung der Ladeöffnung.
- Austausch von Vorderschaft und Hinterschaft. Hinterschäfte mit integriertem Pistolengriff sind zugelassen.
- Checkern vom Rahmen, Schaft und Vorderschaft.
- Kosmetische Verschönerungen, die keinen Wettbewerbsvorteil erbringen, wie Sondergriffe, Oberflächenveredelung etc.
- Austausch der Druckplatte im Magazinrohr.
26. Interne Modifikationen zur Erhöhung von Präzision, Zuverlässigkeit
und Funktion sind erlaubt, z.B. Austauschabzugsmechanismus.
27. Der maximale Innenabstand von Patronen oder Ausrüstung vom Körper des entspannt dastehenden Teilnehmers darf 50mm nicht überschreiten. Der Range Master hat Entscheidungsspielraum.
28. Zusätzliche Patronenschlaufen oder Clips, insbesondere Side Saddles
(Aufschübe mit Patronenaufnahmen) können am Hinterschaft, Vorderschaft, Verschlusskasten oder Riemen angebracht werden (sofern dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird).
29. Die maximale Munitionskapazität der Waffe ist begrenzt und die Waffe hat ihre Kapazität überschritten, sobald sie zu irgendeiner Zeit mit
10 Stück 70mm ( 2 ¾ inches) Patronen geladen werden kann.
30 Maximalkaliber 12/76
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APPENDIX D5
1
2
3
4
5
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7
8
9
10
11
12
13
Munition / Patronentypen
Power Factor mindestens
520
Minimum Schrotgewicht
nein
Minimalkaliber
20 gauge / 20 bore
Länge (s. Fußnote 14 unten)
keine Beschränkung
Nur Fabrikmunition
nein, Eigenladungen sind erlaubt
Bleischrot
erlaubt, falls mit lokalen Umweltschutzbestimmungen vereinbar
Wismutschrot
erlaubt
Tungsten(Wolfram)-basierte Schrote nur bei Papierzielen erlaubt, nicht bei
Metallzielen
Stahlschrot
nur bei Papierzielen erlaubt, nicht bei
Metallzielen
panzerbrechend
verboten
Brandmunition
verboten
Leuchtspurmunition
verboten
Schrotbeutel/Pfropfen
Ein Matchorganisator kann aus Umweltgründen nur abbaubare Schrotbeutel/Pfropfen zulassen, aber solch
eine Anforderung muss vor dem
Matchtermin bekannt gegeben werden
14. Es besteht keine Begrenzung bezüglich der Patronenlänge. Eine
nominale Patronengröße wird in Fußnote 29 bei der Standard
und Standard Manual Division nur angeführt, um eine Definition des Magazingröße zu ermöglichen. Das soll aber keineswegs
Kriterien für die Länge von im Match einsetzbaren Patronen
setzen.
16. Verschiedene Flinten-Munitionstypen können von Matchorganisatoren zur vorgeschriebenen Benutzung in bestimmten Parcours gefordert werden (z.B. beim Beschuss von Papier-/Pappzielen, oder
spezielle Parcours nur für Slugs
17. Der Einsatz jeglicher Munitionstypen ist immer von den lokalen
oder regionalen gesetzlichen Anforderungen abhängig, und der
Einsatz von soliden Slugs sollte mit besonderer Sorgfalt behandelt
werden.
18. Matchorganisatoren können den Einsatz von Buckshot auf bestimmte festgelegte Größen begrenzen oder auf eine Maximalzahl
von Schroten pro Patrone, z.B. besonders dann, wenn Papier/Pappziele beschossen werden und das Abkleben dieser Scheiben
bei bestimmten Buckshot-Typen unmöglich wird. Es sollte jedoch
beachtet werden, dass es für Kaliber 20 und Kaliber 16 extrem
schwierig ist, andere als 1 Buck, 2 Buck oder 3 Buck zu bekommen
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I-F - 86 -
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Sporthandbuch IPSC-Flinte
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und diese mit zwischen 12 und 20 Schroten angeboten werden. Es
ist daher zulässig, bei Kaliber 12, Kaliber 16 und Kaliber 20 bei
Beschuss von Papierzielen besondere Kriterien bezüglich der Maximalzahl von Schroten pro Patrone anzulegen. Bei Kaliber 12 ist
die empfohlene akzeptable Maximalgröße zum Beschuss von Papierzielen (um das Abkleben zu erleichtern) OO Buck mit 9 Schroten pro Patrone.
19. Der Match Director und/oder Range Master kann aus Sicherheitsgründen die zu benutzende Munition auf bestimmte Maximalschrotgrößen oder bestimmte Typen einschränken. Solche Anforderungen müssen aber immer vor dem Matchtermin bekannt gegeben
werden.
20. Es gibt keine Bestimmung, die den Einsatz aller Patronentypen in
einem einzelnen Match fordert.
Vogelschrot
Treffer mit Vogelschrot auf Papierscheiben zählen nicht zur Wertung
Akzeptable Vogelschrot-Größen
Bei Betrachtung von USA Vogelschrot-Größen als nominaler Richtlinie sind Vogelschrot-Größen von 4 bis 9 akzeptabel.
Lokale Äquivalente zu diesen Größen sind auch akzeptabel, z.B. in UK
Schrotgrößen 3 bis 9.
Schrotdurchmesser von 3.3mm bis 2.0mm (.13 inches bis .08 inches)
sind alle akzeptabel.
Buckshot
Akzeptable Buckshot-Größen (aber unter Beachtung obiger Fußnote)
Amerika
Patrone
UK
Inches Metrisch
Übliche
Schrotzahl
pro
Kaliber 12 nominal
000 Buck
00 Buck
0 Buck
1 Buck
2 Buck
3 Buck
4 Buck
LG
.36ins
SG
.32ins
SpecSG
.27ins
.25ins
SSG .24ins
9.1mm
6–8
.33ins 8.4mm
9 – 12
8.1mm
12
.30ins 7.6mm
12-16
6.9mm
18
6.4mm
20
6.1mm
27
Slug
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Jede Art von Slug, die nicht im Widerspruch zu irgendeiner Regel dieses Regelbuches steht, ist akzeptabel. Dies unterliegt allerdings jeglichen rechtlichen lokalen Anforderungen.
Es sollte bedacht werden, dass sich bei Kaliber 20 mit einem ein SlugGewicht von 5/8 Ounce der minimale Power Factor nicht erreichen
lässt. Slugs mit ¾ Ounce Gewicht und 1600 fps sind erhältlich und erreichen den Factor.
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Sporthandbuch IPSC-Flinte
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APPENDIX E1
"J" Ladder for 16 Competitors
I-F - 89 -
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Sporthandbuch IPSC-Flinte
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APPENDIX E2
"J" Ladder for 8 Competitors
Winner
2nd
3rd
4th
5th
6th
7th
8th
Winner of 16
Loser of 16
Loser of 14
Loser of 12
Winner of 15
Loser of 15
Winner of 13
Loser of 13
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Sporthandbuch IPSC-Büchse
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BDS Regeln für das IPSC-Büchsenschießen
Ausgabe Juli 2004
Übersetzung der internationalen Regeln:
Jürgen Tegge
Anpassung an die deutschen waffenrechtlichen und sicherheitstechnischen
Bestimmungen (kursiv):
Friedrich Gepperth
© 2003 International Practical Shooting Confederation / BDS e.V.
Kennziffer
Disziplin
8301 IPSC-Büchsenschießen Offene Klasse Selbstlader (siehe Appendix D1)
8302 IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Selbstlader (siehe Appendix D2)
8303 IPSC-Büchsenschießen Offene Klasse Repetierer (siehe Appendix D3)
8304 IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Repetierer (siehe Appendix D4)
Zugang zum IPSC-Schießen
Das IPSC-Schießen stellt an das Können eines Schützen und den sicheren
Umgang mit einer Schusswaffe überdurchschnittliche Anforderungen. Daher
verlangt der BDS von am IPSC-Schießen interessierten Schützen den Nachweis des individuellen Schießvermögens und der Regelkunde im Rahmen eines
Sicherheits- und Regeltests. Weist das Mitglied die entsprechende Befähigung
durch Bestehen dieses Tests nach, erhält es eine Bestätigung des Verbandes,
die in den BDS Ausweis einzufügen ist. Diese Bestätigung ist Voraussetzung
zur Teilnahme an IPSC-Wettbewerben im In- und Ausland.
I-B - 1 -
Ver. 08112004
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Kapitel 1 – Parcoursgestaltung
Die folgenden allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung listen die Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die Parcoursbauer als Gestalter des IPSC-Schießsports unterliegen
1.1
Allgemeine Prinzipien
1.1.1 Sicherheit - IPSC Wettbewerbe müssen unter vorschriftsmäßiger Berücksichtigung der Sicherheit gestaltet, aufgebaut und durchgeführt
werden.
1.1.2 Qualität - Der Stellenwert einer IPSC Schießveranstaltung bemisst sich
nach der Qualität der durch die Parcoursgestaltung verlangten Anforderung. Schießübungen müssen in erster Linie die Schießfertigkeiten
eines Teilnehmers und nicht seine körperlichen Fähigkeiten testen.
1.1.3 Ausgewogenheit - Treffsicherheit, Kraft und Schnelligkeit sind
gleichwertige Elemente des IPSC Schießens und werden durch die lateinischen Worte “Diligentia, Vis, Celeritas” (“DVC”) ausgedrückt.
Eine gut ausgewogene Schießübung hängt vor allem von der Art der
Anforderung ab, die der Parcours stellt. Bei Parcoursdesign und Durchführung von IPSC-Schießveranstaltungen müssen jedoch die vorgenannten drei Elemente gleichgewichtig berücksichtigt werden.
1.1.4 Abwechslung - IPSC-Schießanforderungen sollen abwechslungsreich
sein. Während es nicht notwendig ist, für jeden Wettbewerb neue Übungen zu gestalten, darf trotzdem kein bestimmter Parcours so oft
wiederholt werden, dass er zum definierten Maß für IPSC Schießfertigkeit wird.
1.1.5
Freistil - IPSC-Wettbewerbe sind „Freistil“. Den Teilnehmern muss es
gestattet werden, den gestellten Anforderungen in einer Art “Freistil”
zu begegnen und Ziele immer dann zu beschießen, “wie und wann sie
sichtbar” werden. Schießübungen dürfen – ausgenommen der unten
genannten Fälle - keine vorgeschriebenen Magazinwechsel, Schießpositionen oder Anschlagsarten vorschreiben. Jedoch kann ein Teilnehmer durch die Art der Parcoursgestaltung oder durch Errichtung von
Schießrahmen oder anderen physischen Begrenzungen in bestimmte
Schießpositionen und Anschlagsarten gezwungen werden. Freistil bedeutet nicht, dass durch den Aufbau der Übungen das Nachstellen bestimmter konkreter Schusswechselszenarien vorgenommen werden
darf. Dies ist ausdrücklich verboten.
1.1.5.1
1.1.5.2
Level I und II-Matches müssen die Freistil- oder
Schusszahlbestimmungen nicht strikt erfüllen.
Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen vorgeschriebene Nachladevorgänge entI-B - 2 Ver. 08112004
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I I-B
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Sporthandbuch IPSC-Büchse
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1.1.5.3
halten und bestimmte Schießpositionen und Anschlagsarten vorgeben, jedoch dürfen Nachladevorgänge niemals in anderen Long Courses vorgeschrieben werden.
Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen niemals vorschreiben, dass zum Schießen
die schwache Schulter benutzt werden muss.
1.1.6
Schwierigkeitsgrade - IPSC-Schießwettbewerbe haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Keine Schießanforderung oder Zeitvorschrift
kann als zu schwierig abgelehnt werden. Dies gilt nicht für die Anforderungen neben dem eigentlichen Schießen. Diese speziellen Anforderungen müssen dem Unterschied in Größe und Körperbau der Teilnehmer in fairer Weise Rechnung tragen.
1.1.7
Herausforderung - IPSC Gewehr-Wettbewerbe berücksichtigen die
Schwierigkeit der Benutzung von Gewehren mit vollen Gebrauchsladungen, und es muss immer ein Mindestkaliber und ein Mindestimpuls
eingehalten werden, der dieser Herausforderung Rechnung trägt.
1.1.8 Das oben unter 1.1.5 festgelegte Freistil-Gebot wird in Deutschland
entsprechend der waffenrechtlichen Bestimmungen wie folgt eingeschränkt:
Es ist verboten
1. im deutlich erkennbaren Laufen zu schießen,
2. ohne genaues Anvisieren des Ziels zu schießen (Deutschüsse)
3. Parcours so aufzubauen, dass
a) das Schießen aus Deckungen erfolgt,
b) nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden,
c) das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert
wird,
d) Ziele aufgestellt werden, deren Verwendung und deren Position, bei beweglichen Zielen deren Auslösemechanismus und die Position ihres Erscheinens dem
Teilnehmer nicht vor Absolvierung der Übung bekannt
gegeben wurde
Zuwiderhandlung gegen 1. und 2. führen beim erstenmal zu einer Verwarnung
und im Wiederholungsfall zu einer Matchdisqualifikation des Wettbewerbers.
Zuwiderhandlung gegen die Ziff. 3. führen zu einer Aberkennung der Matchsanktionierung und zu einer sechsmonatigen Sperre für den Verantwortlichen
der Veranstaltung. Im Wiederholungsfall kann ein Verbandsausschluss verhängt werden.
I-B - 3 -
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1.2
Parcoursarten
IPSC-Schießwettbewerbe können folgende Parcourstypen beinhalten:
1.2.1 Allgemeine Parcours:
1.2.1.1
"Short Courses" (Kurze Parcours) dürfen nicht mehr als
5 Schuss und nicht mehr als 2 Schießpositionen fordern.
Wenn pro Papierscheibe 2 Treffer verlangt werden, erhöht sich die Schusszahl auf 10.
1.2.1.2
"Medium Courses" (Mittlere Parcours) dürfen nicht
mehr als 10 Schuss und maximal 3 Schießpositionen
fordern. Parcoursdesign und -aufbau dürfen es nicht zulassen, dass von irgendeinem Ort mehr als 5 Wertungsziele zu beschießen sind. Wenn aus einer einzigen Position mehr als 5 Wertungsziele zu beschießen sind, müssen die zusätzlichen Wertungsziele auch aus einer anderen Position beschießbar sein. Wenn 2 Treffer pro Papierscheibe verlangt werden, erhöht sich die Schusszahl
auf 20.
1.2.1.3
"Long Courses" (Lange Parcours) dürfen nicht mehr als
20 Schuss fordern. Parcoursdesign und -aufbau dürfen
nicht zulassen, dass es möglich ist, von einer einzelnen
Schieß- oder Sichtposition mehr als 5 Wertungsziele zu
beschießen. Wenn aus einer einzigen Position mehr als
5 Wertungsziele zu beschießen sind, müssen die zusätzlichen Wertungsziele auch aus einer anderen Position
beschießbar sein. Wenn 2 Treffer pro Papierscheibe verlangt werden, erhöht sich die Schusszahl auf 40
1.2.1.4 Empfohlen ist für einen IPSC Wettbewerb ein Verhältnis von 3
Short Courses zu 2 Medium Courses zu 1 Long Course.
1.2.1.5 Das empfohlene Verhältnis bezüglich der Zielentfernungen ist
bei einem Gewehr-Match: 30% aller Ziele sollen weniger als
60m (198.85 feet), 50% zwischen 60 und 150m (492.13 feet)
und 20% zwischen 150 und 300m (984.25 feet) entfernt sein.
1.2.2 Spezialparcours:
1.2.2.1
Wenn 2 Treffer pro Papierscheibe gefordert werden,
dürfen "Standardübungen" nicht mehr als 24 Schuss zur
Absolvierung verlangen. Teilserien dürfen nicht mehr
als 6 Schuss verlangen (12 Schuss für eine Teilserie mit
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vorgeschriebenem Nachladen). Die Benutzung der
schwachen Schulter darf nicht vorgeschrieben werden.
1.2.2.2
Wenn 1 Treffer pro Papierscheibe gefordert wird, dürfen "Standardübungen" nicht mehr als 12 Schuss zur
Absolvierung verlangen. Teilserien dürfen nicht mehr
als 3 Schuss verlangen (6 Schuss für eine Teilserie mit
vorgeschriebenem Nachladen). Die Benutzung der
schwachen Schulter darf nicht vorgeschrieben werden.
1.2.2.3
"Classifiers" (Einstufungsübungen) – Parcours, die vom
Regionaldirektoriat und/oder IPSC für Teilnehmer, die
regionale und/oder internationale Einstufung anstreben
möchten, ausgeschrieben werden. Classifier müssen unter Beachtung dieser Regeln aufgebaut und unter strikter
Einhaltung der sie begleitenden Beschreibungen und
Diagramme durchgeführt werden. Ergebnisse müssen
der ausschreibenden Stelle im verlangten Format zugeleitet werden (mit den entsprechenden Gebühren, soweit
diese fällig werden), damit sie anerkannt werden können
1.2.3 Ergänzungsparcours:
1.2.3.1
“Shoot-Off” darf
nicht mehr als 6 Schuss zur Absolvierung bei Repetierer-Divisionen und 12 Schuss bei
Semiauto-Divisionen verlangen.
1.3
IPSC Sanktionierung
1.3.1 Matchorganisatoren, die eine Sanktionierung durch die IPSC erreichen
wollen, müssen sich an die allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung und des Parcoursaufbaus, ebenso wie an alle anderen IPSC- Regeln und Vorschriften halten. Schießübungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht sanktioniert und können nicht als
“IPSC-sanktionierte Wettbewerbe” veröffentlicht oder angekündigt
werden.
1.3.2 Der IPSC-Präsident, sein Beauftragter oder ein Vertreter des Weltverbandes können (in dieser Reihenfolge) einem Wettbewerb die Sanktionierung aberkennen. Dies kann immer dann geschehen, wenn seiner
oder ihrer Meinung nach eine Schießveranstaltung dem Zweck oder
dem Geist der Prinzipien der Parcoursgestaltung widerspricht oder eine
der gültigen IPSC-Regeln bricht oder geeignet ist, den IPSC- Schießport in Misskredit zu bringen.
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1.3.3
Anforderungen und Empfehlungen zur Level-Einstufung von IPSCSchießveranstaltungen sind im Appendix A1 geregelt.
Kapitel 2 – Parcoursaufbau & -veränderung
Die nachfolgenden allgemeinen Vorschriften des Parcoursaufbaus listen die
Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die
Schießübungen in IPSC-Wettbewerben unterliegen. Parcoursbauer, die gastgebende Organisation und Offizielle sind an diese Vorschriften gebunden.
2.1
Allgemeine Vorschriften
2.1.1
Der Aufbau - Berücksichtigung der Sicherheit beim Entwurf, dem physischen Aufbau und den festgesetzten Anforderungen für alle Schießübungen liegen in der Verantwortung der gastgebenden Organisation
und sind abhängig von der Zustimmung des Range Masters. Es müssen
alle sinnvollen Anstrengungen unternommen werden, um eine Verletzung von Teilnehmern, Offiziellen oder Zuschauern während des
Wettbewerbs zu vermeiden. Durch die Parcoursgestaltung sollen, wenn
immer möglich, unabsichtlich unsichere Handlungen ausgeschlossen
werden. Bei der Durchführung jeder Schießübung muss berücksichtigt
werden, dass den die Teilnehmer beaufsichtigenden Offiziellen angemessener Zugriffsraum zu schaffen ist.
2.1.2
Sichere Schussrichtungen - Schießübungen müssen immer so entworfen und aufgebaut sein, dass sie die sichere Schussrichtung berücksichtigen. Eine sichere Konstruktion von Zielen und Scheibenrahmen und
die Richtung eventueller Abpraller sind immer zu berücksichtigen.
Größe und Eignung des Geschossfanges und der Seitensicherungen
müssen im Rahmen des Aufbaus festgestellt werden.
Falls durch bestimmte Anschlagsarten und/oder Zielpositionen die sichere Aufnahme des Geschosses im Geschossfang in Frage gestellt
wird, so sind Anschlag und/oder Zielposition entsprechend zu ändern.
2.1.3
Mindestabstände beim Beschuss von Metallzielen - Wann immer bei
einer Schießübung Metallziele Verwendung finden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Teilnehmer und Offizielle während des Beschießens eine Mindestentfernung von 50 Metern (164.04 feet) zu ihnen einhalten. Wo möglich, soll das durch feste
Barrieren sichergestellt werden. Falls die Annäherung an Metallziele
durch Charge Lines (Annäherungsbegrenzungslinien) begrenzt werden
soll, müssen diese wenigstens 55 Meter (180.45 feet) vor den Zielen
angebracht werden , so dass der Teilnehmer bei unbeabsichtigtem Übertreten der Linie sich immer noch außerhalb der 50 Meter (164.04
feet) Mindestentfernung befindet.
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Mindestabstände beim Beschuss von Papierzielen und von zerbrechlichen Zielen – Der Beschuss von Zielen in einer Entfernung von unter
30m zum Schützen ist verboten.
2.1.4
Zielaufbau - Wenn ein Parcours so aufgebaut ist, dass er auch Ziele
enthält, die nicht unmittelbar in Richtung Hauptkugelfang aufgestellt
sind, haben die Veranstalter und Offiziellen die umliegenden Bereiche,
zu denen Offizielle, Zuschauer und Teilnehmer Zugang haben, zu
schützen oder den Zugang dazu einzuschränken. Jedem Teilnehmer
muss es gestattet sein, die Wettbewerbsherausforderung in der von ihm
selbst gewählten Weise zu bewältigen, und er darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er zu unsicherer Handlungsweise gezwungen
wird. Die Aufstellung der Ziele muss so erfolgen, dass ihr Beschießen
„von wo und sobald sie sichtbar sind” den Teilnehmer nicht zur Verletzung der Sicherheitswinkel verleitet.
2.1.5
Beschaffenheit der Schießbahnsohle - Wenn möglich, muss die
Schießbahnsohle vor der Veranstaltung so hergerichtet sein, und während der Veranstaltung von Behinderungen angemessen frei gehalten
werden, dass die Sicherheit für Teilnehmer und Offizielle gewährleistet
ist. Dabei sollte der Einfluss von ungünstigen Witterungsbedingungen
und Veränderungen als Resultat der Benutzung durch die Teilnehmer
berücksichtigt werden. Rangefunktionäre können jederzeit Sand oder
anderes Material aus Sicherheitsgründen auf eine beeinträchtigte
Schießbahnsohle auftragen. Gegen solche Restaurierungsmaßnahmen
ist kein Teilnehmerprotest zulässig.
2.1.6
Hindernisse - Bei einer Schießübung verwendete natürliche oder künstliche Hindernisse sollen den Unterschieden der Teilnehmer hinsichtlich
Größe und Körperbau in fairer Weise Rechnung tragen und sollen so
beschaffen sein und eingesetzt werden, dass die Sicherheit aller Wettbewerber, der Offiziellen und der Zuschauer gewährleistet ist.
2.1.7 Gemeinsame Feuerlinie - Schießübungen, bei denen mehrere Teilnehmer gleichzeitig von einer gemeinsamen Feuerlinie schießen müssen
(z.B. Standardübungen, Shoot-Off), müssen freien Abstand von mindestens 3 Metern (9.84 feet) zwischen den einzelnen Wettbewerbern
vorsehen.
2.1.8 Aufstellung der Ziele - Bei der Aufstellung von Papierscheiben ist zur
Vermeidung von “Durchschüssen” Sorgfalt geboten.
2.1.8.1 Die Position von Scheiben soll zum Scheibenwechsel auf
den Scheibenständern eindeutig markiert werden und Scheibenständer sollen entweder unverrückbar verankert oder ihre
Position auf der Schießbahn eindeutig gekennzeichnet werden um ihre gleichbleibende Position während des gesamten
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Wettbewerbs sicherzustellen. Zudem sollen vor Wettbewerbsbeginn die einzelnen Scheibenarten auf den Scheibenrahmen oder -ständern markiert und bezeichnet werden, um
sicherzustellen, dass Wertungsscheiben nach Wettbewerbsbeginn nicht mit Strafscheiben vertauscht werden.
2.1.8.2 Wenn Papier- und Metallziele in unmittelbarer Nähe zueinander eingesetzt werden, muss darauf geachtet werden, das
Risiko von Splittereinwirkung von den Metallscheiben auf
die Papierscheiben zu minimieren.
2.1.8.3 Wenn bei einer Schießübung IPSC Popper verwendet werden, so sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Aufstellungsort und -untergrund so vorbereitet ist, dass er einen
gleichmäßigen Betrieb während des Wettkampfs gewährleistet
2.1.8.4 Statische Papierziele dürfen in keinem größeren Winkel als
90 Grad zur Senkrechten am Scheibenträger angebracht werden.
2.1.9
Jegliches Betreten der Seitenwälle ist allen Personen zu jeder Zeit untersagt, außer wenn der Zugang zu ihnen von einem Range Officer
ausdrücklich gestattet wird (s. Regel 10.6.1).
2.2
Parcoursaufbaukriterien
Beim Aufbau einer Schießübung kann eine Vielzahl physischer Barrieren benutzt werden, um die Bewegungsmöglichkeiten des Wettbewerbers einzuschränken und zusätzliche Anforderungen an ihn zu stellen. Solche sind:
2.2.1 Charge Lines und Fault Lines (Annäherungsbegrenzungslinien und
Seitenbegrenzungslinien) und Schießboxen - Vorzugsweise soll der
Teilnehmer in seinen Bewegungsmöglichkeiten durch konkrete Barrieren beschränkt werden. Der Einsatz von Charge und Fault Lines und
Schießboxen ist aber erlaubt. Charge Lines und Fault Lines und
Schießboxen sollten aus hölzernen Dachlatten oder ähnlichen geeigneten Materialien bestehen und mindestens 2 cm (0.79 inches) über die
Bodenoberfläche herausragen. Dies verschafft den Teilnehmern einen
Anhalt, der gut fühl- und sichtbar ist und so ein unabsichtliches Übertreten der Linie verhindert. Charge Lines und Fault Lines und Schießboxen müssen eine ortsfeste Verankerung haben, um sicherzustellen,
dass sie während des Wettkampfs für alle Teilnehmer gleich sind.
Schießboxen können benutzt werden, um einem Teilnehmer dazu zu
zwingen, ein bestimmtes Ziel von einer spezifischen Stelle aus zu beschießen..
2.2.1.1 Charge Lines werden benutzt, um eine unvernünftige Bewegung des Wettbewerbers in Richtung auf oder weg von den
Zielen einzuschränken.
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2.2.1.2 Fault Lines werden benutzt, um den Wettbewerber dazu zu
zwingen, Ziele aus einer bestimmten Position hinter physischen
Barrieren zu beschießen. Sie können in jedem Winkel rückwärts von den Barrieren wegführend angebracht werden. Fault
Lines sollten mindestens 1 Meter (3.28 feet) lang sein und gelten, falls in der Parcoursbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt wird, als nach hinten unendlich lang.
2.2.2
( nicht anwendbar)
2.2.3 Barrieren – Barrieren sollten folgendermaßen konstruiert sein:
2.2.3.1 Sie müssen hoch und fest genug sein, um den beabsichtigten
Zweck zu erfüllen. Dieser besteht alleine darin, dass der Schütze nicht
aus einer Position alle Ziele eines Parcours im stehenden Anschlag beschießen kann. Einziger Zweck der Barrieren entsprechend 2.2.3.3.1
und 2.2.3.3.2 ist es, dass der Schütze auf natürliche Weise und durch
eigenes Erkennen gezwungen wird
- in unterschiedlichen Anschlagsarten (stehend, kniend und
liegend) zu schießen und
- sich über den Parcours zu bewegen.
Daneben soll durch die Positionierung der Barrieren auf der Schießbahn erreicht werden, dass auch bei einer sehr schnellen Absolvierung
des Parcours das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen nicht möglich ist. Hierzu ist insbesondere auch die Begrenzung des Schusswinkels auf die Ziele durch den Einsatz von Schießöffnungen in den Sichtblenden und die Verwendung von Strafscheiben notwendig und sinnvoll. Jedoch soll besonders die Verwendung von Sichtblenden nur in
einem für das korrekte, sichere und eindeutige Absolvieren unbedingt
notwendigen Umfang geschehen. Vor allem ist jeder Parcoursaufbau
darauf zu überprüfen, ob es möglich ist, durch den Einsatz von Charge- und Faultlines auf Sichtblenden zu verzichten, um dem Eindruck
von Einhausungen von Zielen entgegenzuwirken.
2.2.3.2 An den unteren seitlichen Ecken sollten auf dem Boden in
rückwärtiger Richtung Fault Lines angebracht werden.
2.2.3.3 Sie dürfen nicht den Anschein von Deckungen erwecken. Dies
wird dadurch erreicht, dass nur zwei Arten von Barrieren zulässig sind:
2.2.3.3.1 Pfosten bzw. Schießrahmen aus Kanthölzern mit einer
Mindeststärke von 6x6cm. Die Holzrahmen dürfen höchstens
mit weiß-rotem Plastikband gegen ein Durchlaufen gesperrt
sein.
2.2.3.3.2 Sichtblenden aus Holzrahmen aus Konter- oder
Dachlatten, die bis auf eventuelle Schießöffnungen vollständig
mit hochtransparentem Material (durchsichtiges SchattieI-B - 9 -
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rungsgewebe mit folgenden technischen Spezifikationen: z.B.
grünes Polyethylengewebe mit einer Maschenweite von mindestens 5x5mm vergleichbar der Schattiermatte Nr.9021 der Firma
Wunderlich) gefüllt sind. Bei diesen Holzrahmen gilt Punkt
2.2.3.2. ausdrücklich nicht. Fault Lines dürfen sich nicht an die
unteren seitlichen Ecken anschließen. Sie müssen sich mindestens 0,5m seitlich neben diesen Sichtblenden befinden, so dass
nicht der Eindruck des Schießens aus Deckungen erfolgen
kann. Charge Lines können sich unmittelbar an die unteren
seitlichen Ecken anschließen, da sie ein Hervortreten eines
Schützen hinter einer Sichtblende nicht behindern und somit
den Anschein des Schießen aus Deckungen nicht hervorrufen
können.
2.2.3.4 In den Sichtblenden nach 2.2.3.3.2 dürfen sich nur einfache
Schießöffnungen befinden. Es sind keine zu öffnende Türen zulässig. Ebenso unzulässig ist, dass sich in Schießöffnungen zu
öffnende Fenster oder Klappen befinden.
2.2.3.5 Das Schießen von beweglichen Plattformen, Wippen und ähnlichem ist unzulässig. Während der Schussabgabe muss der
Schütze immer einen festen Stand einnehmen können.
2.2.4
(nicht anwendbar)
2.2.5
Die Verwendung von Tunnel, auch von Cooper Tunnel ist verboten
2.3
Veränderungen des Parcoursaufbaus
2.3.1
Unter Voraussetzung der vorherigen Zustimmung durch den Range
Master können Matchoffizielle den Aufbau oder den Parcoursablauf
aus Sicherheitsgründen abändern. Derartige physische Veränderungen
oder Erweiterungen eines veröffentlichten Parcours sollten jeweils vor
Beginn der Übung abgeschlossen sein.
2.3.2
Alle Teilnehmer müssen über solche Veränderungen sobald wie möglich informiert werden. Zumindest müssen sie vom Verantwortlichen
dieses Parcours mündlich auf dem Stand als Teil des Parcoursbriefings
darüber informiert werden.
2.3.3 Wenn der Range Master einer solchen Änderung nach Wettbewerbsbeginn zustimmt, muss er entweder
2.3.3.1 erlauben, die Schießübung mit den Veränderungen fortzusetzen, welche dann nur die Wettbewerber betreffen, die den Parcours noch nicht absolviert haben. Wenn die Veränderung
durch Handlungen eines Wettbewerbers verursacht wurden, so
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soll dieser Wettbewerber den Parcours in der veränderten Form
wiederholen, oder
2.3.3.2 wenn möglich von allen Teilnehmern verlangen, den Parcours
in der veränderten Form - bei Streichung der bisherigen Ergebnisse - noch einmal zu absolvieren.
2.3.3.3 Ein Wettbewerber, der bei Aufforderung durch einen Range
Officer - bei dieser oder einer anderen Bestimmung des Regelwerks - es ablehnt, ein Re-Shoot zu absolvieren, erhält eine
Nullwertung für diese Übung unter Nichtbeachtung jeglicher
vorheriger Ergebnisse.
2.3.4
Falls der Range Master (in Absprache mit dem Match Director) entscheidet, dass die Veränderung des Aufbaus oder des Ablaufs des Parcours zu einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit führt und es
unmöglich ist, dass alle Teilnehmer den Parcours in der veränderten
Form absolvieren, oder falls der Parcours undurchführbar wird, so ist
der Parcours von dem Wettbewerb zu streichen. In diesem Fall sind alle Wertungsblätter der Teilnehmer dieses Parcours aus dem Wettbewerb zu nehmen.
2.3.5
Bei schlechtem Wetter kann der Range Master anordnen, dass die Papierziele mit transparenten Plastikhüllen und/oder Schutzdächern versehen werden. Gegen diese Anordnung ist kein Teilnehmerprotest zulässig (s. Regel 6.6.1). Die genannten Schutzmaßnahmen müssen bei
allen betroffenen Zielen zur selben Zeit angebracht werden und für die
selbe Zeit angebracht bleiben, bis die Anordnung durch den Range
Master widerrufen wird.
2.4
Sicherheitszonen
Der Veranstalter ist für Aufbau und Lage einer ausreichenden Anzahl von Sicherheitszonen für den Wettbewerb verantwortlich. Sie sollen günstig gelegen
und durch Schilder leicht erkennbar sein. In Sicherheitszonen sollte sich ein
Tisch befinden und die sichere Richtung und deren Begrenzung klar erkenntlich sein. Sicherheitszonen sollten auch ein oder mehrere geeignete Gewehrständer enthalten, wie sie für alle IPSC-Disziplinen vorgesehen sind, insbesondere während eines Turniers.
2.4.1
Den Wettbewerbern ist die Benutzung der Sicherheitszonen in nachstehender Weise gestattet, vorausgesetzt, sie bleiben innerhalb der Begrenzungen und die Waffe zeigt in eine sichere Richtung. Verstöße dagegen werden mit Match-Disqualifikation geahndet (s. 10.5.1 und
10.5.12)
2.4.1.1 zum Ein- und Auspacken sowie Holstern ungeladener Schusswaffen,
2.4.1.2 für Anschlag- und Ziehübungen, dem Leerabschlagen und dem
Wiederholstern ungeladener Schusswaffen.
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2.4.1.3 zum Üben von Magazinwechseln bei Verwendung leerer Magazine und/oder zum Repetieren des Waffenverschlusses
2.4.1.4 zur Durchführung der Inspektion, der Zerlegung, der Reinigung, der Reparatur und der Wartung von Schusswaffen, deren
Bestandteilen oder anderen Zubehörs
2.4.2
Unter keinen Umständen darf in der Sicherheitszone mit Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Snap Caps“
(Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), geladenen Magazinen, geladenen Speedloadern oder scharfen Patronen hantiert werden (siehe Abschnitt 10.5.12).
2.5
Ausstellungs- und Verkaufsbereiche
2.5.1
Aussteller (d.h. Einzelpersonen, Firmen und andere Institutionen, die
Waren bei IPSC-Veranstaltungen ausstellen oder zum Verkauf anbieten) sind alleinverantwortlich für den sicheren Umgang und die Sicherheit ihrer Produkte, und sie haben dafür zu sorgen, dass sie in einer
Weise ausgestellt werden, die niemand gefährdet. Es wird geraten,
komplette Waffen vor Ausstellung zu deaktivieren.
2.5.2
Der Range Master (in Abstimmung mit dem Match Director) muss den
Ausstellungs- und Verkaufsbereich klar abgrenzen, und er darf entsprechende "Handlungsauflagen" erlassen, für deren Befolgung die
ausstellenden Händler bezüglich ihrer Waren verantwortlich sind.
2.5.3 Matchteilnehmer dürfen ungeladene Ausstellungswaffen handhaben,
sofern sie sich vollständig innerhalb des Ausstellungsbereiches befinden und unter der Voraussetzung, dass die Waffenmündung niemals
während der Handhabung auf eine Person gerichtet ist.
Kapitel 3 - Parcoursinformation
3.1.
Allgemeine Bestimmungen
Der Wettbewerber ist in jedem Fall verantwortlich für die sichere Erfüllung der
Parcoursanforderungen, jedoch kann dies vernünftigerweise nur nach Verlesung
der schriftlichen Parcoursbeschreibung erwartet werden, die die Anforderungen
an den Wettbewerber diesem angemessen erklärt. Parcoursinformationen können grob in die folgenden Arten eingeteilt werden:
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3.1.1.
Veröffentlichte Parcours – Registrierte Teilnehmer und/oder ihr Regionaldirektorat müssen die gleichen Details der Schießübungen innerhalb der gleichen Benachrichtigungsfrist vor dem festgesetzten Veranstaltungsdatum erhalten. Diese Information kann wahlweise in schriftlicher oder elektronischer Form, oder auch durch Verweis auf eine
Website verfügbar gemacht werden (s. auch Abschnitt 2.3)
3.1.2.
Nichtveröffentlichte Parcours - Ebenso wie unter 3.1.1 mit Ausnahme
der Tatsache, dass die Details der Schießübungen nicht vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Die Parcoursanweisungen werden in
der schriftlichen Parcoursbeschreibung (Briefing) bekannt gegeben.
3.2
Schriftliche Parcoursbeschreibungen (Briefings)
3.2.1
Vor Beginn der Veranstaltung muss eine vom Range Master abgenommene schriftliche Parcoursbeschreibung bei jeder Schießübung ausgehängt werden. Dieser Parcoursbeschreibung wird Vorrang vor allen Informationen über den Parcours eingeräumt, die vor dem Wettbewerb
veröffentlicht oder den Teilnehmern in irgendeiner Form mitgeteilt wurden, und sie muss die nachfolgenden Mindestinformationen liefern:
Wertungsmethode
Ziele (Art, Anzahl und Position)
Minimale Schusszahl
Der Zustand des Gewehrs beim Start
Startposition
Beginn der Zeitnahme: akustisches oder optisches Signal
Ablauf
3.2.2
Der zuständige Rangefunktionär muss die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Squad Wort für Wort vorlesen.
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3.2.3
Dem Range Master ist es jederzeit erlaubt, eine schriftliche Parcoursbeschreibung aus Gründen der Klarheit, der inneren Stimmigkeit
und der Sicherheit abzuändern (siehe Abschnitt 2.3).
3.2.4
Nachdem die Parcoursbeschreibung verlesen wurde und alle sich
daraus ergebenen Fragen beantwortet sind, muss den Teilnehmern Gelegenheit zu einer ordentlichen Inspektion ("Walkthrough") des Parcours gegeben werden. Die Dauer dieser Inspektion muss vom Range
Officer vorgegeben werden und sollte für alle Teilnehmer gleich sein.
Falls der Parcours bewegliche Ziele oder ähnliche Dinge enthält, sollten diese für alle Teilnehmer sichtbar und für die jeweils gleiche Zeit
und Häufigkeit demonstriert werden.
3.3
Örtliche, regionale und nationale Regeln
3.3.1 Für IPSC-Gewehrveranstaltungen gelten die für diese Disziplin anwendbaren Regeln. Veranstalter dürfen keine abweichenden örtlichen
Regeln anwenden, außer um (abweichende) Rechtsvorschriften oder
sie betreffende Rechtssprechung einzuhalten. Jegliche selbst gewählte
Regeln, die diesem Regelwerk nicht entsprechen, dürfen bei IPSCMatches nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Regionaldirektorats und des IPSC Executive Councils Anwendung finden.
Kapitel 4 - Standeinrichtung (Range Equipment)
4.1
Ziele - Allgemeine Prinzipien
4.1.1 Nur von der IPSC General Assembly genehmigte Ziele, die vollständig
den Spezifikationen der Anhänge B und C entsprechen, sowie zerbrechliche Ziele (s. Regel 4.4.1) dürfen bei IPSC Gewehrwettbewerben
Verwendung finden (s. Abschnitt 9.4).
4.1.2 Wertungsziele müssen bei allen IPSC Gewehrwettbewerben einfarbig
und wie im folgenden beschrieben sein:
4.1.2.1
Der Wertungsbereich von Papierwertungsscheiben muss
typisch kartonfarben oder weiß sein
4.1.2.2 Die gesamte Frontseite von Metallwertungszielen muss einfarbig, vorzugsweise weiß, gestrichen oder ohne Anstrich sein.
4.1.3 Strafziele müssen deutlich markiert oder einfarbig in einer von der
Farbe der Wertungsziele unterschiedlichen Farbe sein
4.1.4 In einer Schießübung verwendete Ziele können durch eine harte Abdeckung ganz oder teilweise verdeckt werden und zwar in folgender
Weise:
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4.1.4.1 Eine Abdeckung, die gedacht ist, ein Ziel ganz oder teilweise zu
verbergen, soll als “feste” (Hard Cover) Abdeckung gelten.
Wann immer es möglich ist, soll eine solche “feste” Abdeckung
nicht simuliert werden, sondern tatsächlich aus undurchdringlichem Material bestehen.
4.1.4.2 Eine Abdeckung, die nur angebracht wird, um den Blick auf das
Ziel zu verdecken, soll als "weiche" Abdeckung (Soft Cover)
gelten. Schüsse durch diese "weiche" Abdeckung, die ein Wertungsziel treffen, zählen als Treffer. Schüsse durch diese "weiche" Abdeckung, die eine Strafscheibe treffen, ergeben Strafpunkte. Alle Wertungszonen einer Scheibe, die durch eine weiche Abdeckung abgedeckt ist, müssen voll intakt bleiben.
4.1.5 Das Aufteilen eines einzelnen intakten Zieles mittels Abdeckband,
Farbe o.ä., damit dieses zwei oder mehrere Ziele darstellt, ist unzulässig.
4.2
Zugelassene IPSC-Gewehrscheiben - Papier
4.2.1
Es gibt drei Arten von Papierscheiben zur Verwendung in IPSC Büchsenmatches (siehe Appendix B). Die IPSC A3/B-Scheibe und die IPSC
A4/A-Scheibe sowie die IPSC Classic Scheibe dürfen innerhalb einer
Übung (Stage) eingesetzt werden.
4.2.2 Auf den Papierscheiben müssen die Wertungs- und Scheibenbegrenzungslinien deutlich angebracht sein. Jedoch sollten diese Wertungsund Scheibenbegrenzungslinien jenseits einer Distanz von 10m (32.81
feet) nicht mehr sichtbar sein.
4.2.2.1 Die Frontseite von Papierstrafscheiben muss eine deutlich erkennbare Scheibenbegrenzungslinie (non-scoring border) aufweisen. Falls es auf der Scheibe keine Prägung gibt, muss der
Range Master dafür sorgen, dass die betroffenen Ziele mit einer
gezeichneten oder geklebten Nichtwertungslinie versehen werden.
4.2.3
Es darf niemals vorgesehen sein, dass auf Papierscheiben mehr als 12
Treffer vor der Auswertung und dem Abkleben abzugeben sind.
4.2.4
Wenn die Wertungszone einer Papierscheibe teilweise verdeckt sein
soll, müssen die Parcoursgestalter “feste” Abdeckung (Hard Cover) in
der folgenden Weise simulieren:
4.2.4.1 Durch tatsächliches Abdecken eines Teils der Scheibe (s. Regel
4.1.4.1)
4.2.4.2 Durch das konkrete Abschneiden von Scheibenteilen, wobei der
abgeschnittene Teil dann als durch “feste” Abdeckung verborgen gilt. Solche Scheiben müssen mit einer (non-scoring) Begrenzungslinie versehen werden, die sich über die gesamte
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Länge der angeschnittenen Wertungszone erstreckt. (s. Regel
4.2.2)
4.2.4.3 Durch das Einfärben oder Abkleben eines Teils der Scheibe in
einer einheitlichen und optisch kontrastierenden Farbe, um so
die “feste” Abdeckung zu simulieren.
4.2.4.4 Eine “feste” Abdeckung darf die höchste Wertungszone einer
teilweise verdeckten Papierscheibe nicht vollständig verdecken.
4.3
Zugelassene IPSC-Gewehrziele - Metall
4.3.1
Die bei IPSC-Gewehrwettbewerben zugelassenen Metallziele sind alle
Metallziele, die eine adäquate Methode zur Feststellung von Treffern
und Misses außer durch Umfallen bieten (selbstanzeigende Treffer).
Das Werten von Metallzielen nach Gehör ist unzulässig. IPSC Popper,
die wie im Appendix C dargestellt kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur Berücksichtigung der Kraft konstruiert
sind.
4.3.1.1 IPSC Classic Popper, die laut Appendix C kalibriert werden
müssen, sind zugelassene Metallziele,die Kraft (Power Factor)
berücksichtigen.
4.3.1.2 IPSC Classic Mini Popper, die wie im Appendix C dargestellt
kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur
Berücksichtigung der Kraft (Power Factor) konstruiert sind. Sie
sollen normale IPSC Classic Popper, die auf größerer Entfernung stehen, simulieren.
4.3.1.3 Empfohlen ist die Benutzung von nach vorne fallenden Poppern.
4.3.1.4 Verschiedene Größen von Metall-Platten (siehe Appendix C3)
können verwendet werden.
4.3.1.5 Wertungsmetallziele sollen beim Beschuss zur Wertung immer
umfallen oder umkippen. Metallziele, die sich seitlich wegdrehen, oder bei denen der Range Officer das Fallen oder Umkippen auf einen Schuss auf den die Platten tragenden Aufbau oder
einen anderen nicht regelgerechten Treffer zurückführt, werden
als Versagen der Standtechnik behandelt (s. Regel 4.6.1).
4.3.1.6 (nicht anwendbar)
4.3.1.7 Strafmetallziele sollen beim Beschuss zur Wertung immer umfallen oder umkippen. Strafmetallziele, die sich seitlich wegdrehen, oder bei denen der Range Officer das Fallen oder Umkippen auf einen Schuss auf den die Platten tragenden Aufbau
oder einen anderen nicht regelgerechten Treffer zurückführt,
werden als Versagen der Standtechnik behandelt (s. Regel
4.6.1).
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4.4
Zerbrechliche Ziele
4.4.1
Zerbrechliche Ziele, wie etwa Tontauben, können in IPSCGewehrmatches eingesetzt werden.
4.4.1.1.
Zerbrechliche Ziele müssen zur Wertung so zerbrechen, dass
ein Stück fehlt oder sich vom Originalziel ablöst.
4.5
Veränderung von Standausrüstung oder Schießbahnsohle
4.5.1
Ein Teilnehmer darf die Schießbahnsohle, natürliches Blattwerk, Konstruktionen, Standaufbauten oder jegliche Standtechnik (einschließlich
der Ziele, Scheibenträger und Scheibenaktivatoren) zu keiner Zeit verändern. Verstöße dagegen können - nach Ermessen des Range Officers
- mit einem Ablauffehler pro Vorkommnis geahndet werden.
4.5.2
Der Teilnehmer kann verlangen, dass die Funktionäre Korrekturen
vornehmen, die zur Erhaltung von gleichen Bedingungen bezüglich der
Bodenbeschaffenheit, der Scheibenaufstellung und/oder anderer Kriterien geeignet sind. Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsbefugnis bezüglich aller solcher Forderungen.
4.6
Versagen der Standtechnik und anderes
4.6.1
Die Standtechnik muss an alle Teilnehmer faire und gleiche Anforderungen stellen. Z.B. gehören zum Versagen der Standtechnik: das Verschieben von Papierscheiben, die vorzeitige Auslösung von Metallzielen, Störungen mechanisch oder elektrisch betriebener Vorrichtungen
und Versagen bei den Aufbauten, wie Durchgängen, Öffnungen und
Barrieren.
4.6.2
Ein Teilnehmer, der die Schießübung nicht absolvieren kann, weil die
Standtechnik versagt oder weil ein Metallziel oder bewegliches Ziel
vor Beginn seines Durchgangs nicht aufgestellt war, muss zwingend,
nach Reparatur der fehlerhaften Aufbauten, den Parcours erneut schießen.
4.6.3 Chronisches Versagen der Technik bei einer Schießübung kann zu einer Streichung dieses Parcours aus der Matchwertung führen (s. Regel
2.3.4).
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Kapitel 5 – Die Ausrüstung des Teilnehmers
5.1
Gewehre
5.1.1
Gewehre werden in Divisions getrennt und definiert (s. Appendix D).
5.1.2
Es gibt kein Minimalkaliber für Gewehre in IPSC-Wettbewerben.
5.1.3
Visierungen – Die IPSC unterscheidet folgende Visierungen:
5.1.3.1 "Offene Visierungen" sind Zieleinrichtungen, die sich keiner
Elektronik- oder Linsensysteme bedienen
5.1.3.2 "Optische/elektronische Visierungen" sind Zieleinrichtungen,
die Elektronik- oder Linsensysteme beinhalten
5.1.3.3 Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsgewalt
bezüglich der Einstufung einer bestimmten Visierung, die innerhalb einer IPSC-Veranstaltung benutzt wird und/oder ihrer
Regelkonformität einschließlich der Divisions im Appendix D.
5.1.4
Außer, wenn von einer Division gefordert (siehe Appendices), gibt es
keine Beschränkungen hinsichtlich des Abzugsgewichtes eines Gewehrs. In jedem Fall muss die Abzugsvorrichtung aber sicher sein und
wie vom Hersteller vorgesehen funktionieren.
5.1.5
Abzüge und/oder Abzugschuhe (Trigger Shoes), die über die Breite
des Abzugsbügels hinausragen, sind ausdrücklich verboten. Jedoch
können Gewehre, die mit "Winterabzügen/-abzugsbügeln" ausgestattet
sind, in diesem Modus benutzt werden, vorausgesetzt, das diese Ausstattung als Teil dieses Gewehrs designed, hergestellt und geliefert
wurde, und nur, wenn das jeweilige Klima oder Wetterkonditionen ihre
Benutzung erfordern.
5.1.6
Gewehre müssen funktionsfähig und sicher sein. Range Officer haben
jederzeit das Recht, eine sicherheitsbedingte Überprüfung der Waffe
oder der damit im Zusammenhang stehenden Ausrüstung des Teilnehmers zu verlangen. Jedes Gewehr oder anderer Gegenstand, der als
nicht funktionsfähig oder unsicher eingestuft wird, muss aus dem
Wettbewerb genommen werden bis eine Reparatur zur Zufriedenheit
des Range Masters erfolgt ist.
5.1.7
Teilnehmer müssen bei einer Veranstaltung für alle Schießübungen das
gleiche Gewehr und Visierung verwenden. Falls jedoch während des
Wettbewerbs das Gewehr und/oder die Visierung funktionsunfähig oder unsicher wird, kann um die Erlaubnis des Range Masters gebeten
werden, eine Austauschwaffe und/oder Visierung zu verwenden, vorausgesetzt:
5.1.7.1 die Austauschwaffe erfüllt die Voraussetzungen der deklarierten Division,
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5.1.7.2 durch die Benutzung der Austauschwaffe erlangt der Teilnehmer keinen Wettbewerbsvorteil,
5.1.7.3 die Munition des Teilnehmers erreicht aus der Austauschwaffe
bei Benutzung des offiziellen Matchchronographen den Mindestfaktor (s. Regel 5.6.3.9).
5.1.8
Ein Teilnehmer, der sein Gewehr während eines Wettkampfes ohne
vorherige Zustimmung durch den Range Master ersetzt oder wesentlich verändert, unterliegt den Bestimmungen von Abschnitt 10.6 .
5.1.9
Ein Wettbewerber darf niemals mehr als ein Gewehr bei einem Parcours gleichzeitig einsetzen oder mit sich führen (s. Regel 10.5.7).
5.1.10 Gewehre müssen mit einem Schaft versehen sein, der ihr Abfeuern aus
dem Schulteranschlag ermöglicht.
5.1.11 Gewehre, die nur „Feuerstöße“ und/oder vollautomatisches Feuer ermöglichen (d.h., dass mehr als ein Schuss bei einmaligem Betätigen
des Abzugs abgegeben werden kann), sind verboten.
5.2
Tragen, Aufbewahrung und Teilnehmerausrüstung
5.2.1
Trageweise und Aufbewahrung – Außer innerhalb der Abgrenzungen
einer Sicherheitszone oder während der unmittelbaren Aufsicht und
unter Kommando eines Range Officers müssen die Teilnehmer ihr
Gewehr entladen in einer der folgenden Zustände tragen. Nach Ermessen des Range Officers kann Nichtbefolgen zu einer Verwarnung führen, oder die Bestimmungen der Regel 10.5.1 eintreten lassen.
5.2.1.1 über die Schulter gehängt, wobei das Gewehr im Wesentlichen
vertikal ist und mit offenem Verschluss, oder geschlossen mit
eingesetzter Sicherheitsfahne, oder
5.2.1.2 getragen/geschultert, wobei das Gewehr im Wesentlichen vertikal ist. Der Verschluss muss offen bleiben oder mit eingesetzter
Sicherheitsfahne geschlossen. Der Match Director kann
bestimmen, ob das Gewehr "vertikal, Mündung nach oben" oder "vertikal, Mündung nach unten" getragen werden muss,
vorausgesetzt, das wird allen Teilnehmern in angemessener
Weise mitgeteilt, oder
5.2.1.3 in Ständern oder in anderer Weise abgestellt, mit der Mündung
in eine vom Range Officer vorgegebene Richtung zeigend. Der
Verschluss muss offen bleiben oder geschlossen mit eingesetzter Sicherheitsfahne. Matchorganisatoren sind gehalten, für die
jeweilige Teilnehmerzahl ausreichende Abstellmöglichkeiten zu
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schaffen, die leicht von den Ständen erreicht werden können,
oder
5.2.1.4 in einer Hülle oder Koffer (vorzugsweise vertikal getragen).
5.2.1.5 Teilnehmer müssen jederzeit, wenn die Waffe nicht benutzt
wird, eine Patronenlager-Sicherheitsfahne, oder eine bezogen
auf die Waffe extern deutlich sichtbare Einrichtung verwenden
(außer bei Durchführung der unter Regel 2.4.1 erlaubten Aktivitäten).
5.2.1.6 Unter keinen Umständen, außer unter Aufsicht von und als Folge eines direkten Kommandos eines Range Officers, darf das
Gewehr geladen werden (s. Regel 10.5.13) oder darf ein leeres
abnehmbares Magazin eingeführt werden, mit der Ausnahme,
dass der Teilnehmer Einführung und Entnahme eines leeren abnehmbaren Magazins üben darf, während er sich in einer Sicherheitszone befindet.
5.2.1.7 Im Rahmen der Bestimmungen von Regel 5.2.1 darf sich keine
Munition jedweder Art an der Waffe oder in Clips oder Schlaufen an der Waffe oder an einem an der Waffe angebrachten
Riemen befinden, außer unter Aufsicht und unter direktem Befehl eines Range Officers.
5.2.2
(nicht anwendbar)
5.2.3
(nicht anwendbar
5.2.4
Munition, und Speedloader müssen am Teilnehmer in speziell für diesen Zweck bestimmten sicheren Beuteln, Taschen, Schlaufen, Clips
oder geeigneten Haltevorrichtungen getragen werden, sofern die Übungsbeschreibung nicht etwas anderes vorsieht. Schlaufen oder Clips,
die am Gewehrschaft, Vorderschaft oder Systemkasten, oder an einem
an der Flinte befestigten Riemen befestigt sind, um einzelne Patrone zu
halten, sind ausdrücklich erlaubt.
5.3
Akzeptable Bekleidung
5.3.1 Das Tragen von Tarnkleidung (Camouflage) oder anderer ähnlicher
militärischer oder Polizeikleidungsteile ist verboten. Als Ausnahme
gelten Teilnehmer, die aktiven Militär- oder Polizeidienst leisten. Dem
Match Director steht die abschließende Entscheidung darüber zu, welche Kleidungsstücke Teilnehmer tragen dürfen.
5.4
Augen- und Gehörschutz
5.4.1
Alle Teilnehmer sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen von Augen- und Gehörschutz in ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung
unnötiger Verletzungen von höchster Wichtigkeit ist. Das ständige
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Tragen von Augen- und Gehörschutz wird während des gesamten
Verweilens auf dem Stand angeraten.
5.4.2
Die gastgebende Organisation kann diesen Schutz zur Bedingung für
den Aufenthalt auf der Standanlage machen. In diesem Fall müssen die
Standoffiziellen alle Anstrengungen unternehmen, sicherzustellen, dass
alle Offiziellen, Zuschauer und Wettbewerber einen geeigneten Schutz
tragen.
5.4.3
Wenn ein Offizieller bemerkt, dass ein Wettbewerber während eines
Parcours seine Schutzbrille oder seinen Gehörschutz verloren hat oder
dieser verschoben ist, oder den Parcours ohne sie begonnen hat, muss
er den Teilnehmer sofort stoppen und ihn den Parcours wiederholen
lassen, nachdem der Schutz wiederhergestellt wurde.
5.4.4
Ein Wettbewerber, der während einer Übung Augen- oder Gehörschutz
verliert, oder eine Übung ohne sie beginnt, darf aufhören, die Waffe in
eine sichere Richtung halten und den Range Officer auf das Problem
aufmerksam machen. In diesem Fall finden die Bestimmungen des
vorhergehenden Absatzes Anwendung.
5.4.5
Jeder Versuch, sich während eines Parcours durch Entfernen der
Schutzbrille oder des Gehörschutzes Vorteile zu verschaffen, ist unsportliches Verhalten (siehe Abschnitt 10.6.3).
5.4.6
Wenn der Range Officer der Meinung ist, dass ein am Start befindlicher Teilnehmer ungenügenden Augen- oder Gehörschutz trägt, kann
der Range Officer dem Teilnehmer befehlen, das zu korrigieren, bevor
er ihn starten lässt. Der Range Master hat hierbei die abschließende
Entscheidungsbefugnis.
5.5
Munition und dazugehörige Ausrüstung
5.5.1
Die Teilnehmer eines IPSC-Wettbewerbes sind einzig und persönlich
verantwortlich für die Sicherheit aller und jeglicher Munition, die sie
zum Match mitbringen. Weder die IPSC noch ihre Funktionäre, noch
eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust, Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder
Körperschaft als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Munition betroffen ist.
5.5.2
Magazine und Speedloader müssen den Vorschriften der deklarierten
Division entsprechen.
5.5.3
Ersatzmagazine oder Ladehilfen oder Munition, die vom Teilnehmer
nach dem Startkommando unabsichtlich fallengelassen oder verloren
werden, können unter Beachtung der Sicherheit wieder aufgehoben
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werden. Jedoch muss das Wiederaufnehmen in jedem Fall mit den Sicherheitsbestimmungen des Parcours vereinbar sein.
5.5.4
Panzerbrechende, Brand- und/oder Leuchtspurmunition ist bei IPSCWettbewerben verboten.
5.5.5
Jegliche vom Teilnehmer benutzte Munition muss sämtliche Anforderungen der deklarierten Division, wie aus Appendix D zu ersehen, erfüllen
5.5.6
Jegliche Munition, die nach Ansicht des Range Officers als unsicher
anzusehen ist, muss sofort aus dem Wettbewerb genommen werden.
5.6
Chronograph und Power Factoren
5.6.1
Die Power Factoren für jede IPSC Division sind im Appendix D aufgelistet. Für die Ermittlung des Power Factors sind ein oder mehrere offizielle Match-Chronographen zu verwenden. Jedoch kann bei Nichtvorhandensein solcher Chronographen der vom Teilnehmer deklarierte
Power Factor nicht beanstandet werden.
5.6.1.1 Derjenige Power Factor, der die Aufnahme der Ergebnisse eines
Teilnehmers in die Match-Resultate möglich macht, wird "Minor" genannt. Die Power Factor-Schwelle zur Erreichung von
Minor und andere Voraussetzungen für die einzelnen Divisions
sind in Appendix D aufgeführt.
5.6.1.2 Einige Divisions bieten eine höhere Power Factor-Schwelle, die
sich "Major" nennt. Diese ermöglicht es dem Teilnehmer, mehr
Punkte für periphere Treffer auf Papierwertungsscheiben zu erhalten Die Power Factor-Schwelle zur Erreichung von Major,
sofern vorhanden, und andere Voraussetzungen für die einzelnen Divisions sind in Appendix D aufgeführt
5.6.1.3 Die jeweils Minor- oder Major-Treffern zugeordneten Trefferpunkte werden in den Appendices B und C dargestellt. Die Methode zur Festlegung des Power Factors wird im folgenden Abschnitt dargestellt.
5.6.2
Jeder offizielle Match-Chronograph muss ordnungsgemäß aufgebaut
und jeden Tag von Match-Funktionären in nachstehender Weise geeicht werden:
5.6.2.1 Zu Beginn des ersten Veranstaltungstages schießt ein Range
Officer 3 Patronen aus dem Bestand der offiziellen MatchKalibrierungsmunition aus der für Kalibrierung vorgesehenen
Waffe über den Chronographen, und die Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 Patronen wird festgehalten.
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5.6.2.2 An jedem der folgenden Wettbewerbstage wird dieser Vorgang
unter Verwendung der gleichen Waffe und Munition (idealerweise aus demselben Fertigungslos) wiederholt.
5.6.2.3 Der Chronograph wird als innerhalb der zulässigen Toleranz erachtet, wenn die täglichen Durchschnittsgeschwindigkeiten
nicht mehr als 5% vom Durchschnittswert des vorhergehenden
Tages abweichen.
5.6.2.4 Sollte die tägliche Abweichung die oben genannte zulässige
Differenz überschreiten, wird der Range Master die nötigen
Schritte zur Abhilfe ergreifen.
5.6.3 Munitionstestprozedur
5.6.3.1 Munition muss unter Verwendung der Waffe des jeweiligen
Teilnehmers getestet werden.
5.6.3.2 Von jedem Teilnehmer werden zu einer von den Wettbewerbsoffiziellen gewählten Zeit und Ort 8 Test-Patronen ausgewählt.
Die Offiziellen können jederzeit während eines Matches weitere Tests der Munition eines Teilnehmers anordnen.
5.6.3.3 Von den gezogenen 8 Patronen wird 1 Geschoss gewogen, um
das tatsächliche Geschossgewicht zu ermitteln, und 3 werden
über den Chronograph geschossen. Falls kein Geschosszieher
und keine Waage vorhanden sind, wird das Geschossgewicht
angesetzt, das der Wettbewerber angegeben hat.
5.6.3.4 Der Power Factor wird unter Zugrundelegung des Geschossgewichts und der Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 abgefeuerten Patronen nach folgender Formel ermittelt.
Power-Factor =
Geschossgewicht (Grains) x durchschnittliche Geschossgeschwindigkeit (Fuß pro Sekunde)
1000
5.6.3.5 Falls der berechnete Power Faktor die erklärte Power FactorSchwelle nicht erreicht, werden weitere 3 Patronen über den
Chronographen geschossen. Der Power Factor wird erneut berechnet, wobei das tatsächliche Geschossgewicht und der
Durchschnitt der 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte
der 6 abgegeben Schüsse zugrunde gelegt werden.
5.6.3.6 Wenn dann der Power Factor immer noch nicht ausreicht, hat
der Teilnehmer bezüglich der letzten Patrone die Wahl:
(a) sie wiegen zu lassen, und wenn das Geschoss der
achten Patrone schwerer ist als das erste Geschoss, wird
die Power Factorberechnung wie in 5.6.3.5 mit dem
neuen höheren Geschossgewicht neu berechnet.
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(b) sie über den Chronographen schießen zu lassen, wobei dann das erste Geschossgewicht und die 3 höchsten
erzielten Geschwindigkeitswerte der 7 abgegebenen
Schüsse zugrunde gelegt werden.
5.6.3.7 Wenn der sich ergebende Power Factor die Major PowerSchwelle der jeweiligen Division nicht erreicht, werden die gesamten Matchwertungen des Teilnehmers neu als Minor berechnet, sofern dieser Wert erreicht wurde.
5.6.3.8 Wenn der sich ergebende Power Factor die Minor PowerSchwelle der jeweiligen Division nicht erreicht, kann der Teilnehmer weiterhin am Wettbewerb teilnehmen, aber nur noch
außerhalb der Wertung.
5.6.3.9 Wenn die Munition eines Teilnehmers erneut getestet wird, oder wenn genehmigte Ersatzmunition benutzt wird, und sich
dann nach obigem Verfahren ein abweichender Power Factor
ergibt, muss ein niedrigerer Power Factor zur Wertung aller
Parcours herangezogen werden, einschließlich derer, die der
Teilnehmer bereits absolviert hat.
5.6.3.10
Die Ergebnisse eines Teilnehmers, der - aus welchem
Grunde auch immer - es versäumt, seine Waffe zu angegebener
Zeit und Ort zum Test zur Verfügung zu stellen, oder der keine
Testpatronen bei Aufforderung durch den Matchfunktionär zur
Verfügung stellt, werden aus der Matchwertung genommen.
5.6.3.11
Falls der Range Master feststellt, dass der Match Chronograph funktionsunfähig geworden ist und weiteres Testen der
Teilnehmermunition unmöglich ist, bleiben die Power Factoren
der bereits getesteten Teilnehmer unberührt, und die erklärten
"Major" oder "Minor" Power Factoren der anderen noch nicht
getesteten Teilnehmer werden ohne Einspruchsmöglichkeit akzeptiert, abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Division (s. Appendices).
5.7
Störungen an der Teilnehmerausrüstung
5.7.1
Falls nach dem Startsignal Störungen am Gewehr eines Teilnehmers
auftreten, darf er versuchen, ohne Verletzung der Sicherheit die Störungen zu beheben und mit dem Parcours fortzufahren. Während der
Beseitigung der Störung muss der Teilnehmer die Gewehrmündung
immer in Richtung Hauptkugelfang halten. Der Teilnehmer darf zur
Behebung der Störung keine Stäbe oder andere Werkzeuge einsetzen.
Zuwiderhandlung
führt
zur
Nullwertung
dieser
Übung.
5.7.2
Wenn die Beseitigung einer Störung vom Teilnehmer verlangt, die
Waffe aus dem Zielanschlag zu nehmen und abzusenken, so müssen
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sich seine Finger deutlich außerhalb des Abzugsbügels befinden (siehe
Regel 10.5.8).
5.7.3 Falls die Gewehrstörung nicht vom Wettbewerber selbst behoben werden kann, muss er das Gewehr in eine sichere Richtung halten und den
Range Officer informieren. Der Range Officer muss den Parcours (außer aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von Standardübungen) in der normalen Art und Weise beenden. Der Parcours (ausschließlich aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von
Standardübungen) muss dann "wie geschossen", einschließlich aller
angefallenen Fehlschüsse und Strafen für das Nichtbeschießen von
Zielen, gewertet werden.
5.7.4
Unter keinen Umständen darf es einem Teilnehmer erlaubt werden,
einen Parcours mit einem geladenen Gewehr zu verlassen (s. Regel
10.5.13).
5.7.5
Wenn das Gewehr, wie oben dargestellt, Störungen hat, darf der Wettbewerber den Parcours oder die Teilübung nicht wiederholen. Dies
schließt den Fall ein, wo das Gewehr während eines Parcours oder einer Teilübung für nicht weiter benutzbar oder unsicher erklärt wurde.
Jedoch kann eine noch nicht begonnene Teilübung in einer Standardübung noch begonnen werden, sobald das Gewehr repariert wurde, sofern dies möglich ist, bevor der Match Director die Matchresultate für
endgültig erklärt.
5.7.6
Falls ein Range Officer den Parcours abbricht, weil er den Verdacht
hat, dass der Wettbewerber eine unsichere Waffe oder unsichere Munition (z.B. Squib load = „Patrone ohne Pulver”) hat, muss der Range
Officer alles unternehmen, was ihm nötig erscheint, um die Sicherheit
des Teilnehmers als auch auf dem Stand wieder herzustellen. Dann
muss der Range Officer das Gewehr oder die Munition begutachten,
und dabei wie folgt vorgehen:
5.7.6.1 Falls der Range Officer den Beweis dafür findet, der das vermutete Problem bestätigt, hat der Teilnehmer kein Recht auf einen Re-Shoot, wird aber aufgefordert das Problem zu beheben.
Auf dem Wertungsblatt des Teilnehmers wird die Zeit bis zum
letzten abgegeben Schuss festgehalten und der Parcours wird
"wie geschossen" gewertet, einschließlich aller Fehlschüsse und
Strafen (s. Regel 9.5.6)
5.7.6.2 Falls der Range Officer feststellt, dass das vermutete Sicherheitsproblem nicht existiert, muss der Wettbewerber den Parcours wiederholen.
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Kapitel 6: Wettbewerbsstrukturen
6.1
Allgemeine Grundsätze
Folgende Definitionen werden zur Verdeutlichung benutzt
6.1.1 String (Teilübung) – ein einzelner Bestandteil einer Standardübung mit
separater Zeitmessung und Wertung. Wertungstreffer und Strafen werden nach Beendigung jeder Teilübung aufgenommen, und die Resultate
der einzelnen Teilübungen werden dann zur Ermittlung des gesamten
Parcoursergebnisses aufsummiert (s. auch 9.5.5).
6.1.2 Standard Exercise (Standardübung) – Eine Schießübung, die aus mehr
als einer Teilübung besteht, für die jeweils die Zeit separat genommen
wird. Zur Berechnung des endgültigen Parcoursresultats werden die
Treffer unter Abzug der Strafpunkte bei Beendigung der Schießübung
aufsummiert. Standardübungen dürfen ausschließlich nach dem "Virginia" oder "Fixed Time"-Prinzip gewertet werden. Im Ablauf jeder
Teilübung dürfen spezifische Anschlagsarten und Schießstellungen, ein
eigener Schießablauf und/oder ein oder mehrere Nachladevorgänge
vorgeschrieben werden. Nur eine einzige Standardübung mit maximal
24 Schuss darf in IPSC-sanktionierten Wettkämpfen der Levels IV oder höher angesetzt werden.
6.1.3
Stage (Parcours) – Ein Matchübung mit eigener Zeitnahme und Wertung.
6.1.4
Match (Wettbewerb) - Ein IPSC-Schießwettbewerb, der aus mindestens 2 Parcours besteht. Die Ermittlung des Wettbewerbsiegers erfolgt
durch Addieren der einzelnen Parcoursresultate. Ein Wettbewerb darf
nur einen einzigen Waffentyp beinhalten (z.B. Kurzwaffe, Flinte oder
Gewehr)
6.1.5
Tournament (Turnier) – Ein IPSC-Schießbewerb, der aus zwei oder
mehr waffenspezifischen Wettkämpfen besteht (z.B. ein KurzwaffenWettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb oder ein KurzwaffenWettbewerb und ein Gewehr-Wettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb,
etc). Die Ermittlung des Gesamt-Turniersiegers erfolgt – unter Berücksichtigung der IPSC Tournament Rules - durch Addieren der einzelnen
Wettbewerbsresultate, die ein Teilnehmer jeweils in den Teilwettbewerben erreicht hat.
6.1.6
League (Liga) – Ein IPSC-Wettbewerb, der aus zwei oder mehr Matches derselben Waffenart besteht, die an verschiedenen Orten und zu
unterschiedlichen Terminen durchgeführt werden. Zur Ermittlung des
Liga-Siegers werden die Ergebnisse einzelner vom Ligaorganisator bezeichneter Matches zusammengezählt.
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6.1.7 Shoot-Off – Ein Wettbewerb, der als Nebenwettbewerb eines Matches
durchgeführt wird. Zugelassene Teilnehmer treten direkt gegeneinander an, indem sie in einem Ausscheidungsprozess gleichzeitig, aber jeder für sich auf eigene, aber im Aufbau identische Anordnungen von
Metallzielen schießen (s. Appendix E).
6.2
Match Divisions (Wertungsklassen)
6.2.1 IPSC Divisions dienen der Unterscheidung von unterschiedlichen
Sportgeräten und Ausrüstung (s. Appendix D). Ein Match muss mindestens eine Division enthalten. Wenn in einem Match mehrere Divisions geführt werden, muss jede Division einzeln und getrennt gewertet
werden. Die Matchresultate müssen für jede Division einen Sieger ausweisen.
6.2.2
In IPSC-sanktionierten Matches muss eine Mindestanzahl von Teilnehmern – wie in Appendix A2 dargestellt – in jeder Division antreten,
damit diese gewertet werden kann. Sollte eine Division die geforderte
Starterzahl nicht erreichen, kann der Match Director diese Division
trotzdem werten, allerdings ohne offizielle IPSC-Anerkennung.
6.2.3
Vor Beginn eines Matches muss jeder Teilnehmer eine Division zu
seiner Wertungsdivision erklären, und die Matchfunktionäre müssen
Regelkonformität der Teilnehmerausrüstung für die erklärte Division
überprüfen
6.2.4
Mit vorheriger Zustimmung des Match Directors kann ein Teilnehmer
ein Match in mehr als einer Division bestreiten. Jedoch kann der Teilnehmer nur in einer Division in der Wertung antreten, und das kann in
jedem Fall nur der erste Versuch sein. Alle nachfolgenden Versuche
finden keinen Eingang in die Matchresultate.
6.2.5
Ist eine Division nicht verfügbar oder wurde sie gestrichen, oder falls
sich ein Teilnehmer vor Matchbeginn für keine spezifische Division
einschreibt, wird der Teilnehmer in diejenige Division eingeordnet, die
nach Meinung des Range Masters der Ausrüstung des Teilnehmers am
nächsten entspricht. Falls nach Auffassung des Range Masters keine
passende Division verfügbar ist, schießt der Teilnehmer außerhalb der
Wertung.
6.2.5.1 Wenn ein Teilnehmer jedoch während des Matches die Ausrüstungs- oder sonstigen Anforderungen einer Division nicht erfüllt, wird er in die Open Division gesetzt, falls diese verfügbar
ist, sonst muss er das Match außerhalb der Wertung schießen.
6.2.5.2 Wird ein Teilnehmer aus obigen Gründen um- oder zurückgestuft, muss er sobald wie möglich davon informiert werden. Die
Entscheidung des verantwortlichen Range Masters ist endgültig.
6.2.6 Wurde gegen einen Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt während
eines Wettbewerbs eine Wettbewerbsdisqualifikation ausgesprochen,
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schließt diese den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an diesem
Wettbewerb und allen weiteren Starts in einer anderen Division aus.
Eine Disqualifikation ist jedoch nicht rückwirkend, und alle vorherigen
und vollständigen Wettbewerbsresultate in anderen Divisionen werden
gewertet und sind in jener Division auch auszeichnungsberechtigt.
6.2.7 Die Wertung eines Teilnehmers in einer bestimmten Division schließt
eine weitere Wertung in einer Category oder im Rahmen der Zugehörigkeit zu einem Regional- oder anderen Team nicht aus.
6.3
Categories (Wertungskategorien)
6.3.1 IPSC-Schießwettbewerbe können innerhalb der oben genannten Divisionen unterschiedliche Categories (Kategorien) zur Wertung unterschiedlicher Teilnehmergruppen beinhalten. Jeder Teilnehmer kann
sich für ein Match oder Turnier nur in einer Category werten lassen.
6.3.2
Nichterfüllung einzelner Anforderungen einer Category oder das Versäumnis, sich vor Beginn des Wettbewerbs für eine Category einzuschreiben, führt zum Ausschluss aus dieser Category-Wertung. Details
der derzeit anerkannten Categories und der damit verbundenen Anforderungen sind in Appendix A2 aufgelistet.
6.4
Regional-Teams
6.4.1 Unter der Voraussetzung verfügbarer Startplätze kann bei IPSC Level
IV oder höheren Wettkämpfen pro Region in jeder Division ein Team
aufgrund von Leistungskriterien zusammengestellt werden. Es steht
den Matchorganisatoren frei, weitere Teams zuzulassen, die jedoch
nicht für die Team-Wertung zählen oder auszeichnungsberechtigt sind.
Die anerkannten Category-Teams werden durch eine Abstimmung der
Generalversammlung spezifiziert (s. Appendix A2).
6.4.2 Das Einzelresultat eines Teilnehmers zählt nur für ein einziges Team
innerhalb eines Matches.
6.4.3 Teams dürfen höchstens aus vier (4) Mitgliedern bestehen, jedoch berechnet sich das Teamresultat aus den 3 besten Einzelresultaten der
Teammitglieder.
6.4.4 Falls eines des Teammitglieder während eines Matches aus irgendeinem Grund aufgibt, zählen die Resultate dieses Teilnehmers nach wie
vor für das Teamresultat. Das betroffene Team darf diesen ausgeschiedenen Teilnehmer jedoch nicht ersetzen.
6.4.5 Kann ein Teammitglied ein Match nicht beginnen, darf dieses, bei
Einwilligung durch den Match Director, vor dem Beginn durch einen
anderen Teilnehmer ersetzt werden.
6.4.6 Wird ein Teammitglied von einem Match disqualifiziert, werden alle
seine Parcoursresultate annulliert. Teams ist es nicht erlaubt, solche
Mitglieder zu ersetzen.
6.5
Teilnehmer-Status und Nachweis
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6.5.1 Jeder Teilnehmer muss ein persönliches Mitglied derjenigen IPSC Region sein, in der sich sein Hauptwohnsitz befindet. Dieser Wohnsitz
wird definiert als dasjenige Land, in dem die Person ordnungsgemäß
für eine Mindestdauer von 183 Tage innerhalb derjenigen zwölf Monate, die dem Monat des Matches unmittelbar vorausgehen, wohnhaft
war. ‚Ordnungsgemäß wohnhaft’ ist als physische Anwesenheit zu verstehen und bezieht sich weder auf Staatsbürgerschaft noch auf Zweitadressen. Die 183 Tage müssen weder aneinanderhängend noch die
letzten 183 Tage der zwölfmonatigen Periode sein.
6.5.1.1 Wettbewerber, die ihren Hauptwohnsitz in einem Land
oder Region haben, die nicht der IPSC angeschlossen ist, dürfen sich einer IPSC-Region anschließen und unter Schirmherrschaft dieser Region an Wettbewerben teilnehmen, wobei diese
Bestimmung abhängig von der Zustimmung der IPSC und dem
Regionaldirektorat dieser Region ist. Sobald des Wettbewerbers
Wohnsitzland oder- geographische Region später die Aufnahme in die IPSC beantragt, muss dieser Wettbewerber im Rahmen des Aufnahmeverfahrens Mitglied dieser Region werden..
6.5.2 Ein Teilnehmer und/oder Teammitglied darf immer nur diejenige IPSC
Region vertreten, in der er seinen Wohnsitz hat, mit folgenden Ausnahmen:
6.5.2.1 Bezüglich eines Teilnehmers, der Mitglied einer Region
ist, aber diejenige Region vertreten möchte, in der er die
Staatsbürgerschaft besitzt, müssen die Regionaldirektoren der
Wohnsitz- und des Staatsbürgerschaftsregion schriftlich vor
Beginn des Matches ihre Zustimmung bekunden.
6.5.2.2 Ein Teilnehmer, der unter die Bestimmungen von 6.5.1.1 fällt,
darf die Region, in der er Mitglied ist, vertreten, sofern dazu die
vorherige schriftliche Genehmigung des Regional Directors
vorliegt.
6.6
Teilnehmer-Zeitplan und Squadeinteilung
6.6.1 Teilnehmer müssen zur Matchwertung zur veröffentlichten Startzeit
und innerhalb der Squadeinteilung antreten. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Match Directors darf ein Teilnehmer oder Team, der/das
zum geplanten Starttermin an einem Parcours nicht anwesend ist, diesen Parcours nicht absolvieren. Für den Fall, dass der Teilnehmer/das
Team diese Zustimmung nicht erhält, wird der betreffende Parcours
mit Null gewertet.
6.6.2 Matchfunktionäre, Matchsponsoren, IPSC-Offizielle (wie in Section
6.1 der IPSC Constitution definiert) und andere Personen können nach
vorheriger Zustimmung durch den Match Director innerhalb der
Matchwertung an einem „Pre-Match“ teilnehmen. Alle Mitglieder der
offiziellen Regional-Teams müssen aber im Main Match antreten. Im
"Pre-Match" erreichte Wertungen können, nach Entscheidung des
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Match Directors, in die Overall Match Results aufgenommen werden,
vorausgesetzt, die Termine des Pre-Matches waren im Rahmen des offiziellen Match-Zeitplans veröffentlicht. (s. auch Absatz 2.3.)
6.6.3 Ein Match, Turnier oder eine Liga beginnen mit dem ersten Tag, an
dem Teilnehmer (inklusive der oben genannten) in der Wertung zu
schießen begonnen haben, und enden, sobald die Resultate vom Match
Director als endgültig erklärt worden sind.
6.7
International Classification System („ICS“)
6.7.1
Die IPSC darf geeignete Regeln und Ausführungsvorschriften mit dem
Zweck der Durchführung und Verwaltung eines Internationalen Klassifizierungssystems erstellen und veröffentlichen.
6.7.2
Teilnehmer, die eine internationale Klassifizierung anstreben, müssen
das durch Absolvierung zugelassener Parcours tun, die von der IPSC
Website abgerufen werden können.
Kapitel 7: Match Management
7.1
Matchfunktionäre
Die Pflichten und Bezeichnungen der Matchfunktionäre werden folgendermaßen definiert:
7.1.1 Range Officer (RO) – gibt die Range-Kommandos, beaufsichtigt den
Teilnehmer bezüglich der Parcours-Bestimmungen und das sichere
Verhalten . Er sagt außerdem die Zeit, Wertung und Strafen, die ein
Teilnehmer erzielt an und überprüft, dass diese korrekt auf dem Wertungsblatt des betreffenden Teilnehmers eingetragen werden (untersteht
dem Chief Range Officer und Range Master).
7.1.2
Chief Range Officer (CRO) - besitzt die absolute Autorität über alle
Personen und Aktivitäten im Rahmen der Parcours, die unter seiner
Kontrolle stehen. Er ist verantwortlich für eine gerechte und gleichmäßige Anwendung aller Regeln (untersteht dem Range Master).
7.1.3 Stats Officer (SO) – verantwortlich für das Einsammeln, Sortieren,
Tabellieren und Aufbewahren aller Wertungsblätter und letztlich die
Erstellung von vorläufigen und endgültigen Resultaten. Jedes unvollständige oder unrichtige Wertungsblatt muss er umgehend dem Range
Master zur Kenntnis bringen (untersteht direkt dem Range Master).
7.1.4
Quartermaster (QM) – verantwortlich für Verteilung, Reparatur und
Instandhaltung des gesamten Range Equipments (z.B. Ziele, Abkleber,
Farbe, Aufbauten etc.), der Range Officer-Ausrüstung (z.B. Timer,
Batterien, Tacker, Tackernadeln, Clipboards etc.) und der Range Officer-Verpflegung (untersteht direkt dem Range Master).
7.1.5 Range Master (RM) – hat die absolute Autorität über alle Personen und
Aktivitäten auf dem gesamten Matchgelände, inklusive StandsicherI-B - 30 -
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heit, die Durchführung aller Parcours und die Anwendung dieser Regeln. Alle Matchdisqualifikationen und Einspruchsangelegenheiten
müssen ihm zur Kenntnis gebracht werden. Der Range Master wird
gewöhnlich vom Match Director ernannt und arbeitet mit diesem zusammen. Bei IPSC-sanktionierten Level IV oder höheren Matches unterliegt die Bestellung des Range Masters jedoch der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch das IPSC Exekutivkomitee.
7.1.6 Match Director (MD) – ist zuständig für die gesamte Matchverwaltung,
inklusive der Squadeinteilung, der Startzeitplanung, des Parcoursaufbaus und der Koordination des Unterstützungspersonals und der Verfügbarkeit von Sanitär- und Verpflegungseinrichtungen. Hinsichtlich
der vorgenannten Angelegenheiten hat der Match Director das letzte
Wort, mit Ausnahme aller diese Regeln betreffenden Dinge, die im
Entscheidungsbereich des Range Masters liegen. Der Match Director
wird von der gastgebenden Organisation bestellt und arbeitet mit dem
Range Master zusammen
7.2
Disziplin von Matchfunktionären
7.2.1 Der Range Master hat Autorität über alle Matchfunktionäre außer dem
Match Director und ist verantwortlich für Entscheidungen hinsichtlich
deren Verhalten und Disziplin.
7.2.2 Wird ein Matchfunktionär gemaßregelt, muss der amtierende Range
Master einen Bericht über den Vorfall und die Einzelheiten der Maßregelung an den Regionaldirektor des Matchfunktionärs, den Regionaldirektor der gastgebenden Region und den Präsidenten der International
Range Officers Association (IROA) senden.
7.2.3
Ein Matchfunktionär, der aufgrund eines Sicherheitsverstoßes als
Matchteilnehmer vom Match disqualifiziert wurde, ist weiterhin geeignet, als Matchfunktionär in diesem Match tätig zu sein. Der Range
Master trifft jegliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer Teilnahme eines Funktionärs.
7.3
Benennung von Funktionären
7.3.1
Matchorganisatoren müssen vor Beginn eines Matches einen Match
Director und einen Range Master benennen, die die oben aufgeführten
Aufgaben ausführen sollen. Der nominierte Range Master sollte vorzugsweise der kompetenteste und erfahrendste anwesende akkreditierte
Range Officer sein (s. auch Regel 7.1.5). Bei Level I und II Matches
kann eine einzelne Person sowohl als Range Master als auch als Match
Director eingesetzt werden.
7.3.2
Bezugnahme innerhalb dieser Regeln auf Range-Funktionäre (z.B.
"Range Officer", "Range Master" etc.) meint Personal, das von den
Matchorganisatoren offiziell zur Durchführung offizieller Aufgaben
innerhalb des Matches benannt wurde. Personen, die zwar akkreditierte
Range-Funktionäre sind, aber tatsächlich an dem Match als reguläre
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Starter teilnehmen, haben keinerlei Funktion oder Autorität als RangeFunktionäre in diesem Match. Solche Personen sollen daher während
ihrer Matchteilnahme keine Kleidungsstücke mit RangeFunktionärsabzeichen tragen.
Kapitel 8: Der Parcours
8.1
Rifle Conditions (Bereit-Zustände von Büchsen)
Der Bereit-Zustand eines Gewehrs ist normalerweise wie unten definiert. Jedoch im Falle, dass es ein Wettwerber unterlässt, das Patronenlager zu laden,
wenn die schriftliche Übungsbeschreibung das zulässt, ob unabsichtlich oder
mit Absicht, darf der Range Officer nichts unternehmen, da der Teilnehmer
immer allein für die Handhabung seines Gewehrs verantwortlich ist:
8.1.1
Gewehre
8.1.1.1 Geladen (Option 1): Magazin gefüllt und eingesetzt (sofern anwendbar), Patronenlager geladen, Hahn und/oder Schloss gespannt und Sicherung eingelegt (wenn das Gewehr designbedingt mit einer solchen ausgerüstet ist)
8.1.1.2 Geladen (Option 2): Magazin gefüllt und eingesetzt (sofern anwendbar), Patronenlager leer und Verschluss geschlossen.
8.1.1.3 Ungeladen (Option 3): ein fest montiertes Magazin muss leer
sein, abnehmbare Magazine entfernt und das Patronenlager
muss leer sein. Der Verschluss kann offen oder geschlossen
sein.
8.1.2
( nicht anwendbar)
8.1.3 Abweichende Bereit-Zustände sind unzulässig.
8.1.4
Außer im Falle einer Divisionsbestimmung (s. Appendices), darf ein
Teilnehmer nicht dadurch eingeschränkt werden, dass ihm das Laden
einer bestimmten Anzahl Patronen vorgeschrieben wird, die in einem
Gewehr geladen sein oder nachgeladen werden dürfen. Schriftliche
Parcoursbeschreibungen dürfen nur vorschreiben, wann ein Gewehr
geladen werden darf, oder wann ein vorgeschriebener Nachladevorgang zu erfolgen hat, falls die Regel 1.1.5.2 das zulässt.
8.2
Competitor Ready Condition (Bereit-Position des Teilnehmers)
legt fest wann, auf direktem Befehl des Range Officers:
8.2.1 das Gewehr gemäß der Parcoursbeschreibung vorbereitet, gesichert und
in Übereinstimmung mit den Anforderungen der schriftlichen Übungsbeschreibung gehalten oder abgestellt wird..
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8.2.2
die verlangte Startposition des Teilnehmers gemäß der Parcoursbeschreibung muss, wie in der schriftlichen Übungsbeschreibung festgelegt, folgende sein: Aufrecht und entspannt stehend, das Gewehr im
Bereitzustand in beiden Händen haltend, wobei der Schaft den Teilnehmer in Hüfthöhe berührt und die Mündung in Richtung Hauptkugelfang zeigt und sich die Finger ausserhalb des Abzugsbügels befinden.
Unterschiedliche Parcours können voraussetzen, dass die Bereit-Position liegend, kniend, sitzend oder nach Maßgabe der schriftlichen Übungsbeschreibung noch anders geartet sein muss. In jedem Fall jedoch hat die hier vorgeschriebene Ready Condition des Gewehrs und der allgemeine Aspekt der Bereit-Stellung den Vorrang.
Ein Parcours darf dem Teilnehmer nie gestatten, die Übung mit in die Schulter
eingezogenem Gewehr und im Anschlag auf Ziele zu beginnen.
8.2.3 Ein Parcours darf vom Teilnehmer niemals verlangen oder ihm erlauben, dass er nach dem „Standby“-Kommando und vor dem „Start Signal“ eine Kurzwaffe, ein Magazin oder Speedloader oder Munition berühren oder in der Hand halten muss (mit Ausnahme eines unvermeidbaren Berührens mit den Unterarmen).
8.3
Kommandos auf dem Schießstand
Die zulässigen Kommandos auf dem Schießstand und ihre Abfolge lauten wie
folgt:
8.3.1
„Load And Make Ready“ („Laden und Bereitmachen“) – Dieser Befehl
bezeichnet den Beginn eines „Parcours“. Unter der direkten Aufsicht
des Range Officers muss der Teilnehmer in Richtung Hauptgeschossfang - oder nach Anweisung des Range Officers in eine sichere Richtung – seinen Augen- und Gehörschutz anlegen, und das Gewehr entsprechend der Wettbewerbsbeschreibung fertig machen. Er muss dann
die vorgeschriebene Bereit-Position einnehmen. An diesem Punkt fährt
der Range Officer fort.
8.3.1.1 Sobald das "Load and Make Ready"-Kommando gegeben wurde, darf sich der Teilnehmer nicht mehr ohne vorherige Zustimmung und unter direkter Aufsicht des Range Officers vom
Startort entfernen. Verstoß dagegen führt zu einer Verwarnung
für den Erstverstoß und kann zur Anwendung der Regel 10.6.1
bei einem weiteren Verstoß im selben Match führen.
8.3.2 „Are You Ready?“ ( „Bist du bereit?“) – Das Ausbleiben einer abschlägigen Antwort seitens des Teilnehmers zeigt an, dass er die Anforderungen des Parcours richtig verstanden hat und er bereit ist, fortzufahren. Ist der Teilnehmer beim "Are You Ready"-Kommando nicht
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bereit, muss er „Not Ready!“ ( „nicht bereit!“) rufen. Sobald der Teilnehmer beim Einnehmen der Bereit-Position seine Hände in die verlangte Position gebracht hat, wird unterstellt, dass dies dem Range Officer die endgültige Startbereitschaft anzeigt.
8.3.3 „Standby“ ( „Achtung“) – Diesem Befehl sollte innerhalb von 1 bis 4
Sekunden das Startsignal folgen (s. auch Regel 10.2.6).
8.3.4 „Startsignal“ – Das Signal für den Teilnehmer, mit dem Parcours zu
beginnen. Falls der Teilnehmer aus irgendeinem Grunde nicht auf das
Startsignal reagiert, überzeugt sich der Range Officer davon, dass der
Teilnehmer bereit ist, den Parcours zu beginnen und beginnt die Range
Kommandos erneut bei "Are You Ready?"
8.3.5 „Stop“ – Jeder einem Parcours zugeteilte Range Officer kann diesen
Befehl zu jeder Zeit während des Parcours geben. Der Teilnehmer
muss daraufhin sofort das Feuer einstellen, stehen bleiben und auf weitere Anweisungen des Range Officers warten.
8.3.6 „If You Are Finished, Unload And Show Clear“ („wenn du fertig bist,
entladen und leer zeigen“) – wenn der Teilnehmer das Schießen beendet hat, muss er sein Gewehr absenken und dem Range Officer zur
Kontrolle vorzeigen, wobei die Mündung in Richtung Hauptkugelfang
zeigen, ein fest angebrachtes Magazin leer, ein abnehmbares Magazin
entnommen, das Patronenlager leer und der Verschluss offen sein oder
offen gehalten werden muss.
8.3.7 „If Clear, Hammer Down, Holster“ ( „Wenn leer, abschlagen, holstern“
)– Nach Aussprache dieses Kommandos darf der Teilnehmer nicht
mehr schießen (s. Regel 10.6.1) Während er das Gewehr weiterhin in
Richtung Hauptkugelfang hält, muss der Teilnehmer den Verschluss
schließen, den Abzug zum Entspannen des Hahns ziehen und dann den
Verschluss wieder öffnen. Die Sicherung muss dann eingelegt werden
(wenn der Waffentyp das Einlegen der Sicherung bei offenem Verschluss erlaubt) und eine Sicherheitsfahne eingesetzt werden. Der Verschluss muss offen oder über einer Sicherheitsfahne geschlossen bleiben.
Falls die Waffe sich als nicht leer erweist, beginnt der Range Officer
erneut mit den Kommandos ab Regel 8.3.6 (s. auch 10.4.3).
Vollständige Ausführung von Regel 8.3.7 durch den Teilnehmer markiert das Ende des Parcours. Der Teilnehmer muss danach Regel 5.2.1
erfüllen.
8.3.8 „Range Is Clear“ („Stand ist sicher“) – Weder Teilnehmer noch Funktionäre dürfen sich über die Feuerlinie oder von ihr weg begeben, soI-B - 34 -
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lange der Range Officer diese Freigabe nicht gegeben hat. Sobald diese
erfolgt ist, dürfen sich Funktionäre und Teilnehmer nach vorne begeben und Treffer aufnehmen, abkleben, Ziele aufstellen etc.
8.4
Laden, Nachladen oder Entladen im Parcours
8.4.1 Beim Laden, Nachladen oder Entladen innerhalb eines Parcours müssen sich die Finger des Teilnehmers sichtbar außerhalb des Abzugbügels befinden und das Gewehr muss sicher in Richtung Geschossfang
oder eine andere vom Range Officer autorisierte sichere Richtung zeigen (s. Abschnitt 10.5).
8.5
Positionswechsel
8.5.1 Jeder Positionswechsel muss mit dem Finger sichtbar außerhalb des
Abzugsbügels vorgenommen werden und die Sicherung sollte eingelegt sein, außer es sind Ziele für den Teilnehmer sichtbar und der Teilnehmer behält diese, in der Absicht sie zu beschießen, im Visier. Das
Gewehr muss in eine sichere Richtung zeigen. Ein „Positionswechsel“
wird wie folgt definiert:
8.5.1.1 Mehr als ein Schritt in eine beliebige Richtung
8.5.1.2 Das Wechseln einer Anschlagsart (z.B. von stehend zu kniend,
von sitzend zu stehend etc.).
8.5.2 Das Wiederumhängen eines Gewehrs im Parcours ist verboten.
8.6
Unterstützung oder Behinderung
8.6.1 Während eines Parcours darf ein Teilnehmer auf keine Art unterstützt
werden, außer dass der Range Officer jederzeit Sicherheitswarnungen
an den Teilnehmer abgeben darf. Solcherlei Warnungen dürfen einem
Teilnehmer nicht als Grund für ein Re-Shoot dienen.
8.6.2 Jede Person, die einen Teilnehmer während eines Parcours unterstützt
oder stört (und der Teilnehmer, der solche Unterstüzung erhält), kann
nach Ermessen eines Range Officers mit einem Ablauffehler für diesen
Parcours bestraft werden oder den Bestimmungen des Abschnitts 10.6
unterliegen.
8.6.3 Im Falle, dass unbeabsichtigter Körperkontakt mit dem Range Officer
oder ein anderer äußerer Einfluss nach Meinung des Range Officers,
den Teilnehmer im Parcours behindert hat, kann der Range Officer
dem Teilnehmer ein Re-Shoot des Parcours anbieten. Der Teilnehmer
muss dieses Angebot jedoch annehmen oder ablehnen, bevor er seine
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Zeit oder Treffer des ersten Durchgangs kennt. Falls der Teilnehmer
jedoch während einer solchen Behinderung einen Sicherheitsverstoß
begeht, können die Bestimmungen des Abschnitts 10.3 trotzdem zum
Tragen kommen.
8.6.4 Im Falle, dass der Wettbewerber unabsichtlich vorzeitig zu schießen
beginnt („Fehlstart“), wird der Range Officer so bald wie möglich den
Schützen stoppen und ihn erneut starten, sobald der Parcours wieder
hergestellt ist.
8.7
Sight Pictures (Visierbild prüfen) und Parcoursinspektion
8.7.1
Wettbewerber dürfen niemals Sight Pictures mit einer geladenen Waffe
vor dem Startsignal nehmen. Verstoß dagegen muss mit einer Verwarnung für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für jeden weiteren
Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs geahndet werden.
8.7.2
Wenn Matchorganisatoren Sight Pictures auch mit entladener Waffe
vor dem Startsignal verbieten, müssen die Teilnehmer darüber in den
geschriebenen Parcoursbeschreibungen informiert werden.
8.7.3
Wenn Sight Pictures mit entladener Waffe vor dem Startsignal zulässig
sind, darf das nur in Richtung eines einzigen Zieles erfolgen, um festzustellen, ob die Zieleinrichtung wie gewünscht eingestellt ist. Teilnehmer, die eine Zielreihenfolge oder Anschlagsart während der Visierbildprüfung testen, werden pro Vorfall mit einem Ablauffehler bestraft.
8.7.4
Teilnehmern ist die Benutzung jeglicher Zielhilfsmittel (z.B. eine
komplette Nachbildung einer Büchse oder Teil davon, jegliches Teil
einer richtigen Büchse inklusive jeglichen Zubehörs) außer den eigenen Händen während der Parcoursinspektion ("Walkthrough") verboten Zuwiderhandlung wird mit einem Ablauffehler pro Vorfall geahndet (s. auch Regel 10.5.1).
8.7.5
Es ist niemandem gestattet, ohne vorherige Erlaubnis des für den Parcours zuständigen Range Officers oder des Range Masters den Parcours zu betreten oder sich durch ihn hindurch zu bewegen. Zuwiderhandlung führt für den Erstverstoß zu einer Verwarnung, kann aber bei
weiteren Verstößen die Bestimmungen von Abschnitt 10.6 eintreten
lassen.
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Kapitel 9: Wertung
9.1
Allgemeine Bestimmungen
9.1.1 Annäherung an Ziele – Ohne Einwilligung des Range Officers dürfen
sich Teilnehmer ohne Einwilligung des Range Officers Zielen nicht
näher als 1 Meter (3.28 feet) nähern. Zuwiderhandlung führt zu einer
Verwarnung für den Erstverstoß, aber der Teilnehmer oder dessen Vertrauter können, nach Ermessen des Range Officers, mit einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß bestraft werden.
9.1.2
Berühren von Zielen – Während der Auswertung dürfen der Teilnehmer und sein Vertrauter ohne Einwilligung des Range Officers jegliche
Ziele weder berühren, Schusslöcher prüfen oder auf andere Art auf ein
Ziel einwirken. Sollte der Range Officer der Meinung sein, dass der
Teilnehmer oder sein Vertrauter den Wertungsprozess durch solcherlei
Manipulation beeinflusst hat, kann er:
9.1.2.1 bei einem betroffenen Wertungsziel dieses als trefferlos werten,
oder
9.1.2.2 bei jedem betroffenen Strafziel entsprechende Punktabzüge verfügen.
9.1.3. Vorzeitig abgeklebte Scheiben – Wird eine Scheibe zu früh abgeklebt
und kann dadurch das Trefferergebnis nicht mehr bestimmt werden,
muss der Range Officer den Teilnehmer zu einem Re-Shoot auffordern.
9.1.4
Nicht abgeklebte Scheiben – Falls ein oder mehrere Scheiben nach
Beendigung des Parcours durch einen vorhergehenden Teilnehmer für
den nächstfolgenden Teilnehmer unvollständig abgeklebt sind, oder
wenn es zusätzliche Treffer oder fragwürdige Straftreffer darauf gibt
und der Range Officer nicht feststellen kann, welche Treffer vom gerade zu wertenden Teilnehmer stammen, muss für den betroffenen Teilnehmer ein Re-Shoot angeordnet werden.
9.1.5
Undurchdringlich – Die Wertungsflächen aller IPSC Wertungs- und
Straf-Papierziele gelten als undurchdringlich. Wenn, nach Meinung des
Range Officers:
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9.1.5.1 ein Geschoss mit vollem Durchmesser eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter
die Wertungsfläche einer weiteren Papierscheibe trifft, zählt der
Treffer auf der nachfolgenden Scheibe weder Wertungs- noch
Strafpunkte, .
9.1.5.2 ein Geschoss mit vollem Durchmesser eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter
ein Metallziel zu Fall bringt, oder ein zerbrechliches oder ein
elektronisch registrierendes Ziel trifft, das weiteres Range Equipment aktiviert, wird das als Versagen der Standeinrichtung
bewertet. Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen,
nachdem er wieder aufgestellt ist.
9.1.5.3 ein Geschoss mit seinem Durchmesser die Wertungsfläche einer
Papierscheibe oder eines Metallzieles nur teilweise trifft, und
danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines Metallzieles trifft, zählt der Treffer auf der nachfolgenden Scheibe
als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem was zutrifft.
9.1.5.4 ein Geschoss die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines
Metallzieles nur teilweise trifft, und danach ein Metallziel zu
Fall bringt (oder die Wertungsfläche dieses Metallzieles trifft),
zählt das gefallene (oder der Treffer auf dem) nachfolgende
Metallziel als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem, was zutrifft.
9.1.6
Außer, wenn sie in der schriftlichen Parcoursbeschreibung ausdrücklich als "Soft Cover" (s. Regel 4.1.5.2) bezeichnet sind, gelten alle
Aufbauten, Wände, Barrieren, Sichtblenden und andere Hindernisse als
undurchdringliches "Hard Cover". Wenn, nach Meinung des Range Officers
9.1.6.1 ein Geschoss mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe
trifft, gilt dieser Treffer weder als Wertungs- noch als Straftreffer, ganz gleich was zutrifft,
9.1.6.2 ein Geschoss mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach ein Metallziel oder ein zerbrechliches oder
ein elektronisch registrierendes Ziel, das weiteres Range Equipment aktiviert, trifft oder zu Fall bringt, wird das als Versagen der Standtechnik eingestuft (s. Abschnitt 4.6). Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er wieder
hergerichtet ist.
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9.1.6.3 ein Geschoss mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard
Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe
trifft, gilt der Treffer auf der Papierscheibe als Wertungs- oder
Straftreffer, je nachdem, was zutrifft.
9.1.6.4 ein Geschoss mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard
Cover geht und danach ein Metallziel auf der Wertungsfläche
trifft oder zu Fall bringt, zählen das gefallene Metallziel oder
der Treffer darauf als Wertung oder Strafe, je nachdem, was zutrifft.
9.2
Wertungsmethoden
9.2.1 Die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Übung muss eine der
nachstehenden Wertungsmethoden enthalten.
9.2.2 „Comstock“ – Unbegrenzte Zeit, die beim letzten Schuss gestoppt
wird, eine unbegrenzte Schusszahl kann abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet.
9.2.2.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren
des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigte Zeit (auf 2 Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl. „hit
factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet,
indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor das
Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden.
9.2.3
„Virginia Wertung“ – Unbegrenzte Zeit wird beim letzten Schuss gestoppt, eine begrenzte Schusszahl ist abzugeben, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet.
9.2.3.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren
des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigten Zeit (auf 2
Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl.
„hit factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet, indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor
das Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden.
9.2.3.2 Bei Virginia Wertung müssen ausschließlich Papierscheiben
verwendet werden und sie darf nur in Standardübungen, ClassiI-B - 39 -
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fiers (Einstufungswettbewerben) oder Short Courses eingesetzt
werden.
9.2.3.3 Die Virginia Wertung darf nicht bei Level IV und höheren
Wettbewerben verwendet werden, außer im Rahmen einer
Standardübung (s. Regel 6.1.2).
9.2.4
"Fixed Time" (Festzeit) – Die Zeit ist begrenzt, eine begrenzte Schusszahl darf abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern
pro Ziel wird gewertet.
9.2.4.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren
des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Das
Gesamt-Parcoursresultat wird nicht gewichtet, und die Teilnehmer werden anhand ihrer tatsächlich erreichten Nettopunktzahl eingestuft
9.2.4.2 Bei Fixed Time dürfen ausschließlich Papierziele verwendet
werden und diese sollten, sofern möglich, verschwindende Ziele sein.
9.2.4.3 Fixed Time darf nur in Standardübungen, Classifiers (Einstufungswettbewerben) und Short Courses eingesetzt werden
9.2.4.4 Fixed Time darf nicht in Level IV oder höheren Matches eingesetzt werden, außer im Rahmen einer Standardübung (s. Regel
6.1.2.).
9.2.4.5 Bei Fixed Time-Parcours gibt es keine Strafen für das Nichtbeschießen von Zielen oder Fehlschüsse.
9.2.5
Die Parcoursresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in absteigender Reihenfolge ihrer jeweilig erzielten Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen
9.2.6
Matchresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in
absteigender Reihenfolge des Aggregats aller ihrer einzelnen erreichten
Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen.
9.3
Wertungsgleichstand
9.3.1 Wenn nach Meinung des Match Directors ein Gleichstand innerhalb
der Matchresultate aufgehoben werden muss, müssen die betroffenen
Teilnehmer einen oder mehrere vom Match Director benannte oder
aufgestellte Parcours schießen, bis der Gleichstand aufgehoben ist. Das
Resultat dieses "Tiebreakers" wird nur zur endgültigen Einstufung der
betroffenen Teilnehmer benutzt und ihre ursprünglichen Matchpunkte
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bleiben davon unberührt. Ein Gleichstand darf niemals durch Los entschieden werden.
9.4
Wertungs- und Strafpunkte
9.4.1
Wertungs- und Strafpunkte auf IPSC-Zielen müssen in Übereinstimmung mit den durch die Generalversammlung verabschiedeten Werten
gewertet werden. (Siehe Appendices B und C). Zerbrechliche Ziele
werden gewöhnlich mit 5 Punkten gewertet.
9.4.1.1 Um in einem Parcours einen schwierigen Schuss zu belohnen,
kann eine geringe Anzahl von Metall- und/oder zerbrechlichen Zielen
eine doppelte Trefferwertung aufweisen. Der Einsatz solcher Ziele ist
begrenzt auf nicht mehr als 10% der Gesamtziele innerhalb eines Matches. Ihr Einsatz muss im Sanktionierungsprozess genehmigt sein und
in der schriftlichen Stagebeschreibung deutlich bekannt gemacht werden.
9.4.2
Alle im Wertungsbereich eines Strafziels sichtbaren Treffer werden
mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bestraft , aber
nur bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel.
9.4.3 Alle im Wertungsbereich eines Metallstrafziels sichtbaren Treffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel bestraft, unabhängig davon, ob das Ziel
fallen musste oder nicht (s. Regeln 4.3.1.7 und 4.3.1.8).
9.4.4 Alle Fehltreffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers auf diesem Ziel bestraft, außer im Falle von verschwindenden Zielen (s. Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2).
9.4.5 In einem Parcours mit Virginia- oder Fixed Time-Wertung gilt:
9.4.5.1 Zuviel abgegebene Schüsse (mehr als die für die Teilübung oder den Parcours angegebene Anzahl) ergeben je einen Ablauffehler. Zusätzlich werden bei der Auswertung nicht mehr als
die vorgeschriebene Anzahl und dabei die höchsten Wertungstreffer anerkannt.
9.4.5.2 Überzählige Treffer (d.h. bezüglich der für den Parcours vorgeschriebenen Trefferzahl auf der Wertungsfläche einer Papierwertungsscheibe überzählige Treffer) ergeben je einen Ablauffehler. Es ist zu beachten, dass Treffer auf Hard Cover und/oder
Strafscheiben nicht als überzählige Treffer gelten.
9.4.5.3 "Stacked Shots" (kumulierte Schussabgabe - d.h. Abgabe der
korrekten Schusszahl in der Übung, die aber auf weniger Ziele
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als in der Übungsbeschreibung vorgesehen abgegeben wurden),
ergeben einen Ablauffehler pro Vorkommnis. Diese Strafe findet keine Anwendung, wenn die schriftliche Parcoursbeschreibung "stacked shots" ausdrücklich erlaubt
9.4.6
In einem Fixed Time-Parcours:
9.4.6.1 werden Overtime-Schüsse (d.h. Schüsse, die nach Ablauf der
Schießzeit abgegeben werden) mit dem Wert des jeweils höchsten auf der Scheibe erreichbaren Wertungstreffers bestraft, außer
im Falle von verschwindenden Scheiben.
9.5
Wertungsverfahren
9.5.1 Solange in der schriftlichen Parcoursbeschreibung nicht anders spezifiziert, müssen alle Papierwertungsziele mit mindestens je einem Schuss
beschossen werden, von denen der beste Treffer gewertet wird. Metallwertungsziele müssen mit einem Schuss beschossen werden und
umgefallen sein, damit sie gewertet werden, zerbrechliche Ziele müssen so zerbrechen, dass sichtbar ein Stück fehlt oder vom Originalziel
abgetrennt ist, damit sie gewertet werden.
9.5.2 Wenn der Trefferdurchmesser (Schussloch) auf einem Wertungsziel
die Wertungslinie zwischen zwei Wertungszonen berührt, oder mehrere
Wertungszonen durchzieht, erhält der Treffer den höheren Wert.
9.5.3 Wenn der Trefferdurchmesser (Schussloch) sowohl die Wertungsfläche
eines Wertungszieles als auch eines Strafziels berührt, zählen sowohl
der Wertungs- als auch der Straftreffer.
9.5.4 Radiale Risse, die sich vom Geschossdurchmesser eines Treffers nach
außen ausbreiten, ergeben weder Wertungs- noch Strafpunkte.
9.5.5 Das Mindestresultat für einen Parcours ist Null.
9.5.6
Wenn ein Teilnehmer in einem Parcours nicht jedes Ziel mit mindestens einem Schuss beschießt, erhält er einen Ablauffehler für jedes
nicht beschossene Ziel zusätzlich zu anfallenden Strafpunkten für fehlende Treffer (s. Regel 10.2.7).
9.6
Wertungsüberprüfung und Einwände
9.6.1 Sobald der Range Officer „Range is Clear“ verkündet hat, wird dem
Teilnehmer oder seinem Vertrauten erlaubt, zur Trefferüberprüfung
den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten.
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Das kann allerdings bei Parcours, die nur aus reaktiven oder sich selbst
aufstellenden und/oder elektronisch registrierten Zielen bestehen, entfallen.
9.6.2 Der für einen Parcours verantwortliche Funktionär kann bestimmen,
dass die Trefferaufnahme bereits beginnen kann, während der Teilnehmer noch den Parcours absolviert. In solchen Fällen muss einer
Vertrauensperson des Teilnehmers erlaubt werden, zur Trefferüberprüfung den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten. Teilnehmer müssen während der Parcourserläuterung auf ein
solches Vorgehen aufmerksam gemacht werden.
9.6.3 Ein Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson), der Trefferüberprüfung eines Ziels unterlässt, verliert das Recht, einen Einspruch gegen
die Wertung dieses Zieles zu erheben.
9.6.4 Jeder Einwand bezüglich eines Resultats oder einer Wertungsstrafe
muss sofort durch den Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson)
beim verantwortlichen Range Officer angemeldet werden, bevor das
betroffene Ziel nachgestrichen, abgeklebt oder wieder aufgestellt wurde. Geschieht das nicht, werden entsprechende Einsprüche nicht akzeptiert.
9.6.5 Im Falle, dass der Range Officer das ursprüngliche Resultat oder die
Strafe aufrechterhält und der Teilnehmer nicht einverstanden ist, kann
er beim Chief Range Officer und dann beim Range Master um eine
Entscheidung nachsuchen.
9.6.6 Die Entscheidung des Range Masters ist endgültig. In Bezug auf den
Wertungsentscheid sind keine weiteren Einsprüche mehr zulässig.
9.6.7
Während der Behandlung eines Wertungseinspruchs darf das/die fragliche(n) Ziel(e) solange weder abgeklebt oder anderweitig verändert
werden, bis der Disput beendet ist. Der Range Officer darf eine fragliche Papierscheibe zum Zwecke einer weiteren Untersuchung von der
Übung entfernen, um Verzögerungen im Wettbewerb zu vermeiden.
Sowohl der Range Officer als auch der Teilnehmer müssen dazu das
Ziel unterschreiben und den umstrittenen Treffer genau markieren.
9.6.8 Wenn nötig, dürfen bei Treffern auf Papierscheiben ausschließlich vom
Range Master genehmigte Scoring Overlays (Wertungsschablonen) zur
Überprüfung und/oder Feststellung der anwendbaren Wertungszone
benutzt werden.
9.7
Score Sheets (Wertungsblätter)
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9.7.1 Bevor der Range Officer ein Wertungsblatt eines Teilnehmers unterzeichnet, muss er alle Informationen (inklusive ausgesprochener Verwarnungen) eintragen. Nachdem der Range Officer das Wertungsblatt
unterzeichnet hat, muss auch der Teilnehmer an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Elektronische Score Sheet-Unterschriften
sind akzeptabel, wenn sie vom Regionaldirektoriat genehmigt wurden.
Eintragungen von Resultaten oder Strafen sollten in arabischen Ziffern
erfolgen. Die vom Teilnehmer für die Absolvierung der Übung benötigte Zeit muss auf mindestens zwei Nachkommastellen genau an der
entsprechenden Stelle eingetragen werden.
9.7.2 Sollten Korrekturen an einem Wertungsblatt notwendig sein, müssen
diese gut erkennbar sowohl auf dem Original sowie auf allen entsprechenden Teilnehmerkopien angebracht werden. Der Teilnehmer und
der Range Officer sollten jegliche Korrekturen abzeichnen.
9.7.3 Sollte sich ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund weigern, ein Wertungsblatt zu unterschreiben oder abzuzeichnen, muss die Angelegenheit dem Range Master übergeben werden. Wenn der Range Master
überzeugt ist, dass der Parcours korrekt durchgeführt und gewertet
worden ist, wird das nicht unterschriebene Wertungsblatt wie üblich
zur Eingabe in die Wettbewerbsresultate weitergeleitet.
9.7.4 Ein Wertungsblatt, das sowohl vom Teilnehmer wie vom Range Officer unterzeichnet worden ist, gilt als abschließender Beweis, dass ein
Parcours beendet worden ist und dass die Zeit, das vom Teilnehmer erzielte Resultat und anfallende Strafpunkte richtig und unumstritten
sind. Das unterzeichnete Wertungsblatt wird als endgültiges Dokument
betrachtet und mit Ausnahme bei gemeinsamer Zustimmung von Teilnehmer und dem unterzeichneten Range Officer, oder bei Schiedsgerichtsentscheid darf das Score Sheet nur zum Korrigieren von arithmetischen Fehlern oder zum Hinzufügen von Strafen gemäß Abschnitt
8.6.2 verändert werden.
9.7.5 Sollten sich auf einem Wertungsblatt zu wenig oder zu viele Einträge
finden oder die Zeit nicht eingetragen worden sein, ist der Teilnehmer
verpflichtet, den Parcours zu wiederholen.
9.7.6 Sollte ein Re-Shoot aus irgendeinem Grund nicht möglich oder zulässig
sein, muss folgendermaßen verfahren werden:
9.7.6.1 Fehlt die Zeit, erhält der Teilnehmer für diesen Parcours eine
Nullwertung.
9.7.6.2 Stehen auf dem Wertungsblatt zu wenig Treffer oder Fehltreffer,
werden die auf dem Wertungsblatt vorhandenen Informationen
als vollständig und abschließend betrachtet.
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9.7.6.3 Stehen auf dem Wertungsblatt zu viele Treffer oder Fehltreffer,
werden die Treffer mit dem höchsten Wert berücksichtigt.
9.7.6.4 Auf dem Score Sheet verzeichnete Ablauffehler gelten als vollständig und gültig, außer falls Regel 8.6.2 zum Tragen kommt.
9.7.6.5 Falls sich die Identität eines Teilnehmers nicht anhand des Score
Sheets feststellen lässt, muss es dem Range Master zugeleitet
werden, der dann alles Nötige zu unternehmen hat, um die Situation zu klären.
9.8
Verantwortung für die Wertung
9.8.1 Jeder Teilnehmer ist für eine korrekte Aufzeichnung seiner Resultate
selbst verantwortlich, um später die vom Stats Officer veröffentlichten
Listen überprüfen zu können.
9.8.2 Nachdem alle Teilnehmer das Match beendet haben, sollten die vorläufigen Parcours-Resultate veröffentlicht und vom Stats Officer an einem
auffälligen Ort aufgehängt werden, damit die Teilnehmer diese überprüfen können.
9.8.3 Entdeckt ein Teilnehmer am Ende des Matches in den provisorischen
Resultaten einen Fehler, muss er innerhalb einer Stunde nach Aufhängen der Resultate einen Einspruch an den Stats Officer verfassen. Wird
der Einspruch nicht innerhalb dieser Zeitspanne eingereicht, wird der
Einwand abgelehnt und es gelten die veröffentlichten Resultate.
9.9
Trefferaufnahme auf beweglichen Zielen
Bewegliche Ziele werden wie folgt gewertet:
9.9.1 Auf beweglichen Zielen, die nach der vorgesehenen
Bewegung mindestens noch einen Teil der höchsten Wertungszone sichtbar lassen, oder die mehrfach verschwinden und wieder sichtbar werden, werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse immer Strafen verhängt. (Ausnahme s. Regel 9.2.4.5)
9.9.2
Bei beweglichen Zielen, für die obige Kriterien nicht gelten,
werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse keine Strafen
verhängt, es sei denn, Regel 9.9.3 wird anwendbar.
9.9.3 Auf beweglichen Zielen werden immer Strafen für
Nichtbeschießen und Fehlschüsse verhängt, wenn der Teilnehmer es versäumt, sie zu aktivieren.
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9.10
Offizielle Zeitnahme
9.10.1 Ausschließlich das durch den Range Officer betriebene Zeitmessgerät darf für die Festhaltung der Zeit eines Teilnehmers
verwendet werden. Wenn nach Meinung des Range Officers
ein Zeitmessgerät fehlerhaft ist, muss der Teilnehmer, für dessen Durchgang keine zuverlässige Zeit gemessen werden
kann, den Parcours erneut schießen.
9.10.2 Wenn nach Meinung des Wettbewerbsgerichts die einem
Teilnehmer zuerkannte Zeit als unrealistisch einzuschätzen
ist, muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen (s. Regel 9.7.4)
9.10.3 Ein Teilnehmer, der zwar auf das Startsignal reagiert, aber
dann, aus welchem Grund auch immer, seinen Parcoursdurchgang nicht fortsetzt, so dass für ihn durch das vom Range Officer benutzte Zeitmessgerät keine offizielle Zeit ermittelt werden kann, erhält eine Null-Zeit und eine Null-Wertung
für diesen Parcours.
9.11
Auswerteprogramme
9.11.1 Die von der IPSC genehmigten Auswerteprogramme sind das Match
Scoring System (MSS) und das Windows® Match Scoring System
(WinMSS). Kein anderes Auswertungsprogramm darf bei IPSCsanktionierten Matches ohne vorherige schriftliche Erlaubnis durch den
Regional Director der gastgebenden Region eingesetzt werden. Im Falle von MSS und WinMSS müssen jeweils die neusten, von der IPSC
Website verfügbaren Versionen benutzt werden.
KAPITEL 10: Strafen
10.1
Ablauffehler – Allgemeine Bestimmungen
10.1.1 Ablauffehler werden bei Nichtbeachtung der in der Parcoursinformation vorgegebenen Abläufe gegen den Teilnehmer verhängt. Der Range
Officer, der eine solche Ablaufstrafe verhängt, muss die Anzahl der
Fehler und den Grund ihrer Verhängung deutlich im Score Sheet des
Teilnehmers vermerken.
10.1.2 Ablauffehler betragen den doppelten Wert eines höchstmöglichen Wertungstreffers auf einer IPSC-Papierscheibe wie in Appendix B angegeben. Wenn der höchstmögliche Wertungstreffer fünf (5) Punkte ist, beträgt die Ablaufstrafe jeweils minus zehn (-10) Punkte.
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10.1.3 Ein Teilnehmer, der die Anwendbarkeit oder die Anzahl von Ablauffehlern bezweifelt, kann gegen die Entscheidung beim Chief Range
Officer und/oder beim Range Master Einspruch einlegen. Wird der
Disput so nicht geregelt, kann der Teilnehmer seinen Einspruch dem
Wettbewerbsgericht zuleiten.
10.2
Ablauffehler – Spezifische Beispiele
10.2.1 Wenn ein Teilnehmer mit irgendeinem Körperteil den Boden jenseits
einer Fault Line oder Charge Line berührt und während des Regelverstoßes Schüsse abgibt, erhält er einen (1) Ablauffehler. Ist der Range
Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das Übertreten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, erhält
der Teilnehmer einen Ablauffehler pro Schussabgabe anstatt des einzelnen Ablauffehlers. Es wird keine Strafe verhängt, wenn der Teilnehmer während des Übertretens der Linie keinen Schuss abgibt.
10.2.2 Ein Teilnehmer, der die Abläufe nicht wie in der Parcoursbeschreibung
einhält, wird mit 1 Ablauffehler pro Vorkommnis belegt. Ist der Range
Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das
Nichtbeachten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat,
kann er den Teilnehmer mit einem Ablauffehler pro Schussabgabe anstatt des einzelnen Ablauffehlers belegen (z.B. bei Abgabe mehrerer
Schüsse unter Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Position oder Anschlagsart).
10.2.3 Wenn in den obigen Fällen, mehrere Ablauffehler verhängt werden,
dürfen diese die maximale Anzahl an Wertungstreffern, die der Teilnehmer erreichen kann, nicht überschreiten. Beispielsweise erhält ein
Teilnehmer, der eine Fault Line oder Charge Line an einer Stelle übertritt, an der nur vier (4) Metallziele sichtbar sind und dadurch einen
Wettbewerbsvorteil erlangt, solange er übertritt, pro abgegebenem
Schuss einen Ablauffehler, jedoch insgesamt höchstens vier (4) Ablauffehler unabhängig von der Anzahl der dort abgegebenen Schüsse.
10.2.4 Ein Teilnehmer, der einen vorgeschriebenen Nachladevorgang nicht
ausführt, erhält einen Ablauffehler für jeden Schuss, der nach dem
Punkt angegeben wird, an dem der Nachladevorgang vorgeschrieben
war bis zu dem Punkt, an dem der Nachladevorgang tatsächlich durchgeführt wird.
10.2.5 entfällt, da Tunnel aller Art beim Büchsenschießen in Deutschland
verboten sind
10.2.6 Im Falle von Creeping (Annäherung der Hände zur Waffe, Nachlademitteln oder Munition) oder dem Einnehmen einer vorteilhafteren
Schießstellung nach dem „Standby“-Kommando und vor dem StartsigI-B - 47 -
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nal, wird der Teilnehmer mit 1 Ablauffehler bestraft. Falls der Range
Officer den Teilnehmer rechtzeitig stoppen kann, wird eine Verwarnung ausgesprochen und der Teilnehmer muss neu starten.
10.2.7 Wenn der Teilnehmer irgendein Ziel nicht mit mindestens einem
Schuss belegt, erhält er 1 Ablauffehler für jedes nicht beschossene Ziel
sowie die entsprechende Anzahl an Fehlschüssen (Misses), außer in
Fällen, wo die Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2 anwendbar sind.
10.2.8 (nicht anwendbar)
10.2.9 Ein Teilnehmer, der eine Schießposition verlässt, kann zu dieser zurückkehren und erneut aus dieser Position schießen, vorausgesetzt,
dass er das unter Beachtung der Sicherheit tut. Jedoch können schriftliche Parcoursanweisungen für Classifier, Standardübungen und Level I
& II-Matches diese Praxis ausschließen, wobei dann 1 Ablauffehler
pro so abgegebenem Schuss verhängt wird.
10.2.10Ein Teilnehmer, der ein Ziel oder Ziele mit Feuerstoß oder vollautomatisch beschießt (wobei mehr als ein Schuss bei einmaligem Betätigen
des Abzugs abgegeben werden), erhält für die Übung eine NullWertung. Für den Fall, dass die Schussabgabe in eine unsichere Richtung - wie in Regel 10.3.1. definiert - erfolgte, finden die Bestimmungen dieses Abschnittes Anwendung (s. auch Regel 10.4.8).
10.2.11Spezialstrafe: Ist ein Teilnehmer wegen einer Behinderung oder einer
vorausgegangenen Verletzung nicht in der Lage, einen Parcoursablauf
voll auszuführen, kann er vor Beginn des Parcours beim Range Master
eine Dispensstrafe anstatt des geforderten Parcoursteils beantragen.
10.2.11.1
Wenn der Range Master dem Antrag zustimmt, wird ein
Minimum von 1 Ablauffehler bis zu einem Maximum von 20%
der vom Teilnehmer erzielten Punkte (bis zur nächsten ganzen
Zahl aufgerundet) von der Wertung des Teilnehmers abgezogen. Z.B., wenn 100 Punkte im Parcours verfügbar sind und der
Teilnehmer tatsächlich 90 Punkte erzielt, beträgt der Abzug 18
Punkte.
10.3
Match-Disqualifikation – Allgemeine Bestimmungen
10.3.1 Ein Teilnehmer, der einen Sicherheitsverstoß oder eine andere verbotene Handlung innerhalb eines IPSC-Matches begeht, wird von dem
Match disqualifiziert, und er darf zu keinem der noch verbliebenen
Parcours innerhalb dieses Matches antreten ungeachtet des weiteren
Zeitplans oder der räumlichen Bedingungen der Veranstaltung.
10.3.2 Wenn eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wird, muss der Range
Officer die Gründe für diese Disqualifikation, sowie Zeit und Datum
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des Vorfalls auf dem Score Sheet des Teilnehmers festhalten, und der
Range Master muss so bald wie möglich benachrichtigt werden
10.3.3 Die Wertungen eines Teilnehmers gegen den eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wurde, dürfen nicht aus den Matchresultaten gestrichen und die Matchresultate dürfen vom Match Director nicht als endgültig erklärt werden, bevor die in Regel 11.3.1 vorgeschriebene Zeitspanne verstrichen ist, vorausgesetzt, dass dem Range Master (oder
seinem Beauftragten) kein Antrag auf Einspruchsverfahren zu irgendeiner Sache zugegangen ist.
10.3.4 Wenn innerhalb der in Regel 11.3.1 vorgeschriebenen Zeitspanne ein
Antrag auf Einspruchsverfahren eingereicht wurde, haben die Bestimmungen von Regel 11.3.2 Vorrang.
10.3.5 Die Wertungen eines Teilnehmers, der ein "Pre-Match" oder Hauptmatch ohne Matchdisqualifikation abgeschlossen hat, werden nicht von
einer Disqualifikation beeinflusst, die der Teilnehmer später während
der Teilnahme im Shoot-Off oder einem anderen Nebenmatch erhalten
hat.
10.4
Match-Disqualifikation - Unbeabsichtigte Schussabgabe ( Accidental
Discharge)
Ein Teilnehmer, der eine unbeabsichtigte Schussabgabe auslöst, muss sobald
wie möglich vom Range Officer gestoppt werden. Eine unbeabsichtigte
Schussabgabe ist wie folgt definiert:
10.4.1 Ein Schuss, der die Begrenzungen von Kugelfang oder Seitenwällen
verlässt oder der in eine in der schriftlichen Parcoursbeschreibung von
den Matchorganisatoren als unsicher bezeichnete Richtung geht. Es ist
zu beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird , der berechtigtermaßen einen Schuss auf ein Ziel abgibt, und das Geschoss
sich darauf in eine unsichere Richtung bewegt, jedoch können die Bestimmungen von Abschnitt 2.3 deswegen möglicherweise eintreten
.
10.4.2 Ein Schuss, der den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom
Teilnehmer trifft, außer bei Beschuss eines Papierzieles, das näher als
3 Meter (9.84 feet) zum Teilnehmer steht. Ein Schuss, der nach Meinung des Range Officers wegen zu geringer Pulverladung ("Squib load") den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom Teilnehmer
trifft, ist von dieser Regel ausgenommen.
10.4.3 Eine Schussabgabe bei der Vorbereitung vor dem Start oder beim Laden, Nachladen oder Entladen eines Gewehrs. Dies beinhaltet jeden
Schuss, der während der in Regel 8.3.7 bezeichneten Prozedur abgegeben wird.
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10.4.3.1
Ausnahme – eine Detonation, die sich beim Entladen eines Gewehrs ereignet, wird nicht als Schuss oder Schussabgabe
mit der Konsequenz einer Disqualifikation angesehen, jedoch
kann die Regel 5.1.6 zum Tragen kommen.
10.4.4 Ein Schuss, der während der Störungsbeseitigung im Fall einer Fehlfunktion fällt.
10.4.5 Ein Schuss, der bei der Übergabe des Gewehrs von der einen zur anderen Hand oder Schulter fällt.
10.4.6 Ein Schuss, der während der Bewegung fällt, außer, wenn tatsächlich
Ziele beschossen werden.
10.4.7 Ein Schuss, der auf ein Metallziel aus einer Entfernung von unter 50
Metern (164.04 feet) abgegeben wird, gemessen von der Trefferfläche
des Ziels zum nächsten Körperteil des Teilnehmers, der Bodenkontakt
hat.
10.4.8 Sollte ein Teilnehmer ein Ziel oder Ziele mit Feuerstoß oder vollautomatisch beschießen (wobei mehr als ein Schuss bei einmaligem Betätigen des Abzugs abgegeben werden), erhält er für die Übung eine NullWertung sowie eine Verwarnung. Im Falle eines erneuten Verstoßes
wird er vom Match disqualifiziert.
10.4.9 Ausnahme: Wenn festgestellt werden kann, dass die Schussabgabe
Folge eines tatsächlichen Waffenbruchs ist und der Teilnehmer in diesem Abschnitt keine Sicherheitsverletzung begangen hat, wird keine
Match-Disqualifikation ausgesprochen, jedoch ist die Wertung des
Teilnehmers für diesen Parcours Null. Die Schusswaffe muss dem
Range Master oder seinem Beauftragten unverzüglich zur Inspektion
vorgelegt werden. Dieser untersucht die Waffe und unternimmt alle
notwendigen Tests, die notwendig sind, festzustellen, dass die unbeabsichtigte Schussabgabe tatsächlich durch den Bruch eines Waffenteils
verursacht wurde. Ein Teilnehmer kann nicht später Einspruch gegen
eine Match-Disqualifikation wegen unsicherer Schussabgabe aufgrund
eines Bruches eines Waffenteils einlegen, wenn er die Waffe nicht vor
Verlassen des Parcours zur sofortigen Untersuchung vorlegt.
10.5
Match Disqualifikation - Unsafe Gun Handling (Unsichere Waffenhandhabung)
Beispiele für unsichere Waffenhandhabung beinhalten (ohne Anspruch auf
Vollständigkeit):
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10.5.1 Jegliche Waffenhandhabung, außer in einer bezeichneten Sicherheitszone oder an einem anderen Ort, den ein Range Officer für sicher erklärt, oder unter Aufsicht und direktem Befehl eines Range Officers
kann eine Matchdisqualifikation nach sich ziehen. Das gilt nicht für
das Tragen von Gewehren, wo Regel 5.2.1 Anwendung findet. Eine
Matchdisqualifikation kann insbesondere dann erfolgen, wenn a) ein
Gewehr nicht angemessen vertikal im Sinne von Regeln 5.2.1.1 und
5.2.1.2 getragen wird, b) die Mündungsrichtungsanforderungen von
Regel 5.2.1.3 verletzt werden, oder c) Regel 5.2.1.5 nicht beachtet, oder d) Regel 5.2.17 nicht beachtet wird.
10.5.2 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours seine Waffenmündung rückwärts, das heißt über 90 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder, wenn es keinen Geschossfang
gibt, gegen die Standrichtung richtet, unabhängig davon, ob die Waffe
geladen ist oder nicht.
10.5.3 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours, oder während des Ladens oder Entladens, seine Waffe fallen
lässt oder ihr Herunterfallen bewirkt, ob geladen oder nicht. Es ist zu
beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird, wenn er, aus
welchem Grund auch immer, innerhalb eines Parcours seine Waffe sicher und mit Absicht auf dem Boden oder einem anderen stabilen Objekt ablegt, vorausgesetzt:
10.5.3.1
der Teilnehmer behält dauernd physischen Kontakt zum
Gewehr, bis es auf dem Boden oder einem stabilen Gegenstand
sicher abgelegt wurde, und
10.5.3.2
der Teilnehmer hält sich immer im Abstand von 1 Meter
(3.28 feet) zum Gewehr auf, und
10.5.3.3
und
die Voraussetzungen von Regel 10.5.2 nicht eintreten,
10.5.3.4
das Gewehr befindet sich im „ready“-Zustand, wie in
Regel 8.1.1 beschrieben.
10.5.4 (nicht anwendbar)
10.5.5 Das Überstreichen irgendeines Körperteils des Teilnehmers mit der
Gewehrmündung während eines Parcours (d.h. „Sweeping“)
10.5.6 (nicht anwendbar).
10.5.7 Das Tragen oder Benutzen von mehr als einem Gewehr zu irgendeinem
Zeitpunkt während eines Wettkampfes.
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10.5.8 Das Versäumnis, während einer Störungsbeseitigung, bei der der Teilnehmer die Waffe deutlich aus der Richtung aufs Ziel absenkt, den
Finger aus dem Abzugbügel zu nehmen.
10.5.9 Das Versäumnis, den Finger während des Ladens, Nachladens oder
Entladens aus dem Abzugsbügel zu nehmen.
10.5.10
Das Versäumnis, den Finger beim Positionswechsel nach Maßgabe von Abschnitt 8.5 aus dem Abzugsbügel zu nehmen.
10.5.11(nicht anwendbar)
10.5.12Das Handhaben von scharfer Munition oder Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Spring Caps“ (Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), von geladenen Magazinen oder geladenen Speedloadern in einer Sicherheitszone, oder Verstoß gegen Regel
2.4.1.
10.5.13Besitz einer geladenen Waffe, außer bei ausdrücklicher Aufforderung
durch den Range Officer. „Geladene Waffe“ ist definiert als eine scharfe Patrone im Patronenlager oder eine scharfe Patrone in einem in die
Waffe eingeführtem Magazin oder eine scharfe Patrone in einem festen
(nicht abnehmbaren) Magazin.
10.5.14Das Aufheben einer fallengelassenen Waffe. Fallengelassene Gewehre
müssen immer von einem Range Officer aufgehoben werden, der diese,
nach Überprüfung und/oder Entladen, dem Teilnehmer direkt in den
Waffenkoffer, die Waffenhülle oder das Holster übergibt. Das Fallenlassen einer ungeladenen Waffe außerhalb eines Parcours ist kein Verstoß, jedoch erhält ein Teilnehmer, der eine solche Waffe aufhebt, eine
Matchdisqualifikation
10.6. Match-Disqualifikation – Unsportliches Verhalten
10.6.1 Teilnehmer werden aufgrund von Verhaltensweisen, die ein Range
Officer als unsportlich einstuft, von einem Match disqualifiziert. Beispiele für unsportliches Verhalten beinhalten, aber sind nicht begrenzt
auf, Betrug, Unehrlichkeit, das Nichtbeachten angemessener Anordnungen eines Matchfunktionärs, oder jegliches Verhalten, das dazu angetan ist, den Sport in Misskredit zu bringen.
10.6.2 Andere Personen können ebenfalls aufgrund von Verhaltensweisen, die
ein Range Officer für nicht akzeptabel hält, des Standes verwiesen
werden. Beispiele für nicht akzeptables Verhalten beinhalten, aber sind
nicht begrenzt auf, das Nichtbefolgen angemessener Anweisungen oder Befehle eines Matchfunktionärs, Behinderung der Durchführung
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eines Parcours und/oder der Absolvierung eines solchen durch einen
Teilnehmer und jegliches Benehmen, dass den Sport in Verruf bringen
kann.
10.6.3 Gegen jeden Teilnehmer, der – nach Einschätzung des Range Officers
- in der Absicht, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, seinen Gehöroder Augenschutz absichtlich ablegt oder den Verlust vorsätzlich herbeiführt, wird wegen unsportlichen Verhaltens disqualifiziert.
10.7
Match-Disqualifikation – Verbotene Substanzen
10.7.1 Alle bei IPSC-Matches anwesenden Personen müssen jederzeit vollkommen Herr ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten sein.
10.7.2 IPSC erachtet den Missbrauch von alkoholischen Produkten, nichtrezeptpflichtigen und nicht-essentiellen Drogen und den Genuss illegaler oder leistungssteigernder Drogen, unabhängig davon, wie sie eingenommen oder verabreicht werden, als außerordentlich ernstes Vergehen.
10.7.3 Außer aus medizinischen Gründen dürfen Wettbewerbsteilnehmer und
–offizielle nicht unter dem Einfluss von Drogen gleich welcher Art
(einschließlich Alkohol) stehen. Jede Person, die nach Meinung des
Range Masters sichtbar unter dem Einfluss von irgendwelchen der oben aufgeführten Substanzen steht, wird vom Match disqualifiziert und
kann zum Verlassen des aufgefordert werden.
10.7.4 IPSC behält sich das Recht vor, jegliche allgemeine oder spezifische
Substanz zu verbieten und jederzeit Tests zum Nachweis dieser Substanzen einzuführen.
10.8
Match-Disqualifikation – Verstoß gegen waffenrechtliche Bestimmungen
siehe unter 1.1.8
KAPITEL 11: Einspruchsverfahren & Regelauslegung
11.1
Allgemeine Prinzipien
11.1.1 Verwaltung - Bei jeder Wettbewerbsaktivität mit festgelegten Regeln
sind gelegentliche Meinungsverschiedenheiten unvermeidbar. Es wird
dem Rechnung getragen, dass auf den bedeutenderen WettkampfebeI-B - 53 Ver. 08112004
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11.1.2
11.1.3
11.1.4
11.1.5
11.1.6
11.1.7
11.1.8
11.1.9
nen der Ausgang für den einzelnen Teilnehmer wesentlich mehr Bedeutung hat. Allerdings können mit effektiver Matchverwaltung und planung die meisten, wenn nicht alle Dispute vermieden werden.
Zugang – Proteste können nach Maßgabe der folgenden Regeln bezüglich aller Angelegenheiten, außer wenn das durch Regeln explizit ausgeschlossen wurde, dem Einspruchsverfahren zugeführt werden. Allerdings können Proteste, die sich aus einer Disqualifikation wegen Sicherheitsverstoßes ergeben, nur insofern behandelt werden, als festzustellen ist, ob außergewöhnliche Umstände eine nochmalige Betrachtung der Disqualifikation zulassen. Gegen die Frage, ob der Verstoß
begangen wurde, ist kein Protest oder Berufung zulässig.
Berufung – Entscheidungen werden in erster Instanz vom Range Officer getroffen. Wenn der Teilnehmer mit einer Entscheidung nicht
einverstanden ist, sollte der für den Parcours (Stage) oder den Bereich
zuständige Chief Range Officer um Entscheidung gebeten werden.
Wenn dann immer noch Meinungsverschiedenheit besteht, muss der
Range Master um Entscheidung gebeten werden.
Berufung beim Schiedsgericht – Sollte der Beschwerdeführer die Entscheidung weiterhin ablehnen, kann er sich durch Einreichen eines direkten Protests an das Schiedsgericht wenden.
Beweissicherung - Der Beschwerdeführer muss den Range Master von
seiner Absicht, das Schiedsgericht einzuschalten, informieren und kann
verlangen, dass die Funktionäre alle relevanten Unterlagen bis zur Anhörung sicherstellen. Audio- und Videoaufzeichnungen sind als Beweise nicht zugelassen.
Vorbereitung des Protests – Der Beschwerdeführer ist für Erstellung
und Einreichung seiner schriftlichen Einlassung mit gleichzeitiger Zahlung der vorgesehenen Gebühr verantwortlich. Beide müssen dem
Range Master innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgehändigt werden.
Pflicht des Matchfunktionärs – Jeder Funktionär, der einen Einspruch
entgegennimmt, muss ohne Verzögerung den Range Master informieren. Zur selben Zeit muss er die Namen von Zeugen und beteiligten
Funktionären festhalten und diese Information an den Range Master
weiterleiten.
Pflicht des Match Directors - Nach Erhalt des Berichtes für die anhängige Schiedsgerichtsentscheidung vom Range Master wird der Match
Director das Schiedsgericht sobald wie möglich an einem nichtöffentlichen Ort zusammenrufen.
Pflicht des Schiedsgerichts – Das Schiedsgericht ist verpflichtet, die
gültigen IPSC Regeln zu beachten und anzuwenden und eine Entscheidung zu treffen, die diesen Regeln entspricht. Wo Regeln auslegungsbedürftig sind oder wo ein Vorgang nicht speziell von den Regeln erfasst ist, muss das Schiedsgericht sein bestmögliches Urteil im Geiste
der Regeln fällen.
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11.2 Zusammensetzung des Schiedsgerichts
11.2.1 Schiedsgericht – Bei Level III oder höheren Matches muss die Zusammensetzung eines Schiedsgerichts folgenden Richtlinien entsprechen:
11.2.1.1
Der IPSC-Präsident oder sein Beauftragter oder ein akkreditierter Range Officer, der vom Match Director benannt wird
(in dieser Reihenfolge) fungiert als Vorsitzender des Komitees
ohne Stimmrecht.
11.2.1.2
Drei erfahrene Schiedsmänner, die vom IPSC Präsidenten oder seinem Beauftragten oder dem Match Director (in dieser Reihenfolge) ernannt wurden, mit je einer Stimme.
11.2.1.3
Wenn möglich, sollten die Schiedsgerichtsmitglieder
Matchteilnehmer und akkreditierte Range Officer sein.
11.2.1.4
Unter keinen Umständen darf der Vorsitzende oder ein
Mitglied des Schiedsgerichts an der ursprünglichen Entscheidung oder nachfolgenden Eingaben, die zu der Schiedsverhandlung führen, beteiligt sein.
11.2.2 Schiedsgericht – Bei Level I und II Matches kann der Match Director
ein Schiedsgericht aus drei erfahrenen Schützen berufen, die nicht an
dem Einspruch beteiligt sind und deren Interessen in keinem direkten
Konflikt zum Ausgang der Verhandlung stehen. Die Schiedsmänner
sollten wenn möglich akkreditierte Range Officer sein. Alle Komiteemitglieder haben eine Stimme. Der älteste Rangefunktionär oder der älteste Schütze, falls es keine Rangefunktionäre gibt, ist der Vorsitzende.
11.3 Fristen & Abläufe
11.3.1 Ausschlussfrist für Einsprüche – Schriftliche Einspruchsanträge müssen innerhalb einer Stunde nach dem beanstandeten Vorfall oder Geschehnis dem Range Master übergeben werden. Nichteinreichung der
vorgeschriebenen Unterlagen innerhalb der genannten Frist lässt den
Schiedsanspruch verfallen, und es finden keine weiteren Handlungen
statt.
11.3.2 Entscheidungsfrist – Das Schiedsgericht muss seine Entscheidung innerhalb von 24 Stunden nach Einspruchseinlegung oder bevor die
Matchergebnisse vom Match Director als endgültig erklärt wurden, fällen, je nachdem, was davon zuerst eintritt. Bei Nichteinhaltung der
vorgeschriebenen Frist bekommt sowohl ein direkter als auch ein indirekter Beschwerdeführer (s. Abschnitt 11.7) automatisch Recht, und
die Protestgebühr wird zurück erstattet.
11.4 Gebühren
11.4.1 Protestgebühr – Für Level III und höhere Matches ist die Gebühr, die
es einem Teilnehmer erlaubt, das Schiedsgericht anzurufen, auf $
100,00 (U.S. Währung) oder dem Äquivalent des höchsten EinzelstartI-B - 55 -
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geldes (was immer niedriger ist) in lokaler Währung festgesetzt. Die
Protestgebühr für andere Matches kann vom Veranstalter festgesetzt
werden, darf aber $ 100 (U.S. Währung ) oder Äquivalent in Landeswährung nicht übersteigen. Ein vom Range Master eingebrachter Protest erfordert keine Gebühr.
11.4.2 Gebührenverteilung – Wenn das Schiedsgericht dem Protest stattgibt,
wird die Gebühr zurückgezahlt. Wenn das Schiedsgericht ablehnend
über den Protest entscheidet, müssen die Gebühr und die Entscheidung
dem Regionalen oder Nationalen Range Officer Institut (RROI oder
NROI) bei Level I und II-Matches und der International Range Officers Association (IROA) im Falle von Level III und höheren Matches
zugeführt werden
11.5 Verfahrensregeln
11.5.1 Pflicht des Schiedsgerichts und Verfahrensweise – Das Schiedsgericht
sieht die Unterlagen ein und hält im Namen der Organisatoren die vom
Beschwerdeführer gezahlten Gebühren, bis eine Entscheidung gefallen
ist.
11.5.2 Eingaben – Das Schiedsgericht lädt dann den Beschwerdeführer vor,
damit dieser persönlich weitere Einzelheiten seiner Eingabe vortragen
kann und kann ihn über jeden bezüglich des Disputs relevanten Punkt
befragen.
11.5.3 Anhörung – Der Beschwerdeführer wird dann aufgefordert, den Raum
zu verlassen, während das Schiedsgericht weitere Beweisaussagen anhört.
11.5.4 Zeugen – Das Schiedsgericht hört dann Matchfunktionäre sowie weitere Zeugen des Vorfalls. Das Schiedsgericht untersucht alle vorgelegten
Beweise.
11.5.5 Fragen - Das Schiedsgericht hat das Recht, Zeugen und Funktionäre
zu allen den Vorfall betreffenden Umständen zu befragen.
11.5.6 Meinungen – Mitglieder des Schiedsgerichts werden davon Abstand
nehmen, Meinungen oder eine Einschätzung des schwebenden Verfahrens zu äußern.
11.5.7 Ortstermin – Das Schiedsgericht kann jeden Stand oder für das Verfahren relevanten Bereich in Begleitung jeglicher Person, die dazu erforderlich erscheint, in Augenschein nehmen.
11.5.8 Unzulässige Beeinflussung – Jede Person, die versucht, auf irgendeine
Art, außer durch Zeugenaussage, Mitglieder des Schiedsgerichts zu beeinflussen, kann mit disziplinarischen Maßnahmen nach Wahl des
Schiedsgerichts belegt werden.
11.5.9 Beratung – Wenn das Schiedsgericht der Meinung ist, alle Informationen und Beweismittel, die den Disput betreffen, vorliegen zu haben,
wird es sich zu nichtöffentlicher Beratung zurückziehen und seine Entscheidung mit Mehrheitsabstimmung treffen.
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11.6 Schiedsgerichtsbeschluss und Vollzug
11.6.1 Schiedsgerichtsbeschluss – Wenn das Schiedsgericht seinen Entschluss
gefasst hat, ruft es den Beschwerdeführer, den Funktionär und den
Range Master zusammen. Das Gericht gibt dann seine Entscheidung
bekannt.
11.6.2 Beschlussvollzug – Es ist die Pflicht des Range Masters, den Schiedsgerichtsbeschluss umzusetzen. Der Range Master informiert das zuständige Matchpersonal, das die Entscheidung an einem allen Teilnehmern zugänglichen Ort aushängt. Der Beschluss ist nicht rückwirkend und hat keinen Einfluss auf Ereignisse, die vor der Beschlussfassung liegen.
11.6.3 Endgültigkeit der Entscheidung – Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und lässt keinen weiteren Protest zu, es sei denn,
der Range Master hält angesichts neuer, nach der Beschlussfassung
aufgetauchter Beweise eine Wiederaufnahme für angebracht.
11.6.4 Protokoll – Beschlüsse des Schiedsgerichts müssen protokolliert werden und als Präzedenz für jeden nachfolgenden, gleichartigen Vorfall
innerhalb desselben Matches gelten.
11.7 Indirekte Proteste
11.7.1 Eingaben können auch von dritter Seite auf der Basis eines „indirekten
Protests“ eingereicht werden. In solchen Fällen bleiben alle Bestimmungen dieser Section im übrigen in Kraft.
11.8 Regelauslegung
11.8.1 Die Auslegung dieser Regeln ist Sache des IPSC Executive Council
11.8.2 Personen, die sich um Klarstellung irgendeiner Regel bemühen, müssen ihre Anfrage in schriftlicher Form, entweder per Fax, Brief oder Email an das IPSC-Hauptquartier einreichen.
11.8.3 Alle Regelauslegungen, die auf der IPSC-Website veröffentlicht werden, müssen als Präzedenzfälle behandelt werden und bei allen IPSCsanktionierten Wettbewerben nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab
der Veröffentlichung Anwendung finden. Solche Auslegungen unterliegen der nachträglichen Ratifizierung oder Änderung bei der nächsten IPSC Assembly.
KAPITEL 12: Verschiedenes
12.1 Appendices (Anhänge)
Alle hier angefügten Anhänge stellen einen wesentlichen Teil dieses Regelwerks dar.
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12.2 Sprache
Die offizielle Sprache der IPSC ist Englisch. Sollten sich Abweichungen zwischen der englischsprachigen Version dieses Regelwerks und Versionen in
anderer Sprache ergeben, hat die englische Version stets Vorrang.
12.3 Haftungsausschluss
Teilnehmer und alle sonstigen einem IPSC-Match beiwohnenden Personen
sind vollständig, allein und persönlich verantwortlich, sicher zu stellen, dass
jegliches und jedes von ihnen zu diesem Match mitgebrachte Ausrüstungsstück in voller Übereinstimmung mit den im geographischen oder politischen
Umfeld des Veranstaltungsortes gültigen Gesetze ist. Weder die IPSC noch
ihre Funktionäre, noch eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die
Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen
irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust,
Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder Körperschaft
als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Ausrüstung betroffen ist.
12.4 Geschlecht
Bezugnahme innerhalb dieses Regelwerks auf das männliche Geschlecht (d.h.
"er", "sein", "ihm") schließt sinngemäß das weibliche Geschlecht mit ein (d.h.
"sie", "ihr" etc.).
12.5 Glossar
Im gesamten Regelwerk gelten die nachfolgenden Definitionen:
Aftermarket....................... Gegenstände, die von einer anderen Firma als
dem Originalhersteller (OFM) stammen
Bullet...............................
Das Projektil einer Patrone, das das Ziel treffen
soll
Cartridge Case (Hülse)..... Der Hauptteil einer Patrone, der alle Komponenten beherbergt
Course of Fire (Parcours)
(auch COF) Ein Ausdruck, der wechselweise mit
"Stage"(Übung) benutzt wird (6.1.3)
Detonation.......................
Zündung eines Zündhütchens einer Patrone ohne
Einwirkung des Schlagbolzens, bei der sich das
Geschoss nicht durch den Lauf bewegen (z.B.
beim manuellen Zurückziehen des Schlittens,
wenn eine Patrone ausgeworfen wird)
Discharge ................ Die Aktion der Schussabgabe; einen Schuss abfeuern
Dry Firing (Trockenabschlag)Die Betätigung des Abzugs und/oder des
Schlosses einer Waffe, die vollkommen ohne
Munition ist
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False Start (Fehlstart)......
Das Beginnen eines Parcours vor dem Startsignal
(8.3.4)
Grain..............................
Eine Maßeinheit zur Bestimmung des
Geschossgewichts (1 grain=0.0648 Gramm)
Loading (Laden) ............
Das Einbringen von Munition in eine
Waffe
Location.........................
Ein räumlich definierten Punkt innerhalb
eines Parcours
Match Official (Matchfunktionär) Eine Person, die innerhalb eines Matches
eine offizielle Funktion ausübt, aber nicht zwangsläufig
as Range Officer ausgebildet ist oder als solcher arbeitet
Not applicable (nicht anwendbar) Die Regel oder Vorschrift gilt nicht für
die betreffende Division oder das Match Level
OFM..............................
Original Firearm Manufacturer (Original
Waffenhersteller)
Primer (Zündhütchen)…
Der Teil einer Patrone, der eine Detonation erzeugt oder dafür sorgt, dass der Schuss abgefeuert
wird
Range Official (Rangefunktionär) Eine Person, die offiziell im Rahmen eines Matches als Range Officer arbeitet (s. Kapitel 7)
Region........................
Ein Land oder eine geographische Gegend, die von der IPSC anerkannt ist.
Regional Director........
Die von der IPSC anerkannte Person, die
eine Region repräsentiert.
Regionaldirektorat........
Die von der IPSC anerkannte Organisation, die die IPSC-Aktivitäten in einer Region leitet.
Reloading (Nachladen)...
Auffüllen oder Einführen weiterer Munition in eine Waffe.
Re-Shoot.........................
Ein weiterer Versuch in einem Parcours,
der vorher durch Range Officer-Entscheid
oder
Schiedsspruch autorisiert wurde
Round ...........................
Eine in Kurzwaffen oder Gewehren verwendete Patrone.
Shooting Position..........
Der Anschlagzustand des Körpers (z.B.
stehend, kniend, sitzend, liegend)
Shot (1)..........................
Ein Geschoss, das sich vollständig durch
den Lauf bewegt
Shot (2)..........................
Das Abfeuern einer Waffe
Sight Picture (Visierbild)
Das Anvisieren eines Zieles ohne tatsächlich
darauf zu schießen.
Slug................................
Flintenlaufgeschoss; Einzelprojektil in
einer Flintenpatrone.
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Snap Cap........................
(auch "Spring Cap") Eine Art von (nichtaktiver) Übungsmunition
Squib .........................
Eine defekte Patrone, bei der das Projektil den
Lauf nicht oder mit extrem niedriger Geschwindigkeit
verlässt.
Stance (Stellung)...........
Die Stellung der Gliedmaßen einer Person (z.B. Hände an den Seiten hängend, Arme verschränkt etc.).
Start position...................
Der Ort, die Anschlagsart und die Stellung, die
die Parcoursbeschreibung vor dem Startsignal vorschreibt (s. Regel 8.3.4)
Sweeping .......................
Das Überstreichen eigener oder fremder
Körperteile mit der Waffenmündung
Unloading (Entladen).....
Das Entfernen von Munition aus einer
Waffe.
12.6
Maße
Wenn innerhalb dieser Regeln Maßangaben auftauchen, sind die Angaben in
Klammern nur als Anhaltspunkt zu sehen.
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APPENDIX A1
IPSC Match Levels
Legende:N/A = not applicable (nicht anwendbar), R = Recommended (empfohlen), M = Mandatory (vorgeschrieben)
01.Muss sich nach den aktuellen IPSC
Regeln richten
02 Teilnehmer müssen jeweils Mitglied
ihrer Region sein (s Abschnitt 6.5)
03. Match Director
04. Range Master (tatsächlich oder benannt)
05. Range Master muss vom Regionaldirektorat genehmigt sein
06 Range Master muss vom IPSC Executive Council genehmigt sein
07. Chief Range Officer(s)
08. Ein RROI/NROI or IROA pro Parcours
09. Parcourssanktionierung durch Regionaldirektorat
10. Parcourssanktionierung durch IPSCKomitee
11. IPSC Sanktionierung
12. Chronograph
13. 3-monatige Vorausregistrierung bei
der IPSC
14. Zustimmung der IPSC Generalversammlung im 3-Jahreszyklus
15. Aufnahme in den IPSCMatchkalender
16. Matchreport an die IROA
17. Empfohlene Mindestschusszahl*
18. Empfohlene Mindestparcourszahl
19. Empfohlene Mindestteilnehmerzahl
20. Matcheinstufung (Punkte))
Level
I
Level
II
Level
III
Level
IV
Level
V
M
M
M
M
M
R
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
M
R
R
M
R
R
N/A
N/A
N/A
M
M
R
R
R
M
M
R
R
M
M
M
R
R
M
N/A
N/A
N/A
N/A
M
M
M
N/A
R
N/A
R
M
M
M
M
M
M
N/A
N/A
M
N/A
N/A
N/A
N/A
N/A
M
M
N/A
N/A
M
M
M
N/A
40
2
10
1
N/A
76
5
25
2
M
150
12
50
3
M
200
20
100
4
M
250
25
250
5
*) Für Repetierer Divisionen sind diese Zahlen zu halbieren.
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APPENDIX A2
Anerkennung durch die IPSC
Vor Beginn einer Veranstaltung müssen die Matchorganisatoren spezifizieren,
welche Division(en) in dem Match anerkannt werden.
Bei Nichtvorliegen solcher vorheriger Beschränkung müssen Wettbewerbe
Divisions und Categories auf Grundlage der Anzahl registrierter Teilnehmer,
die tatsächlich am Match teilnehmen, nach folgenden Kriterien berücksichtigen:
1. Divisions
Level I & II............. Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division (empfohlen)
Level III ................ Ein Minimum von 10 Teilnehmern pro Division (vorgeschrieben)
Level IV & V…….
schrieben)
Ein Minimum von 20 Teilnehmern pro Division (vorge-
2. Categories
Divisionsstatus muss erreicht sein, bevor Categories anerkannt werden können
Matches aller Levels Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division Category
(siehe anerkannte Category-Liste unten)
3. Einzel-Categories
Für Einzelwertung anerkannte Categories sind wie folgt:
(a) Lady
(b) Junior .....
Teilnehmer, die am ersten Matchtag unter 21 sind
(c) Senior......
Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 50 sind
(d) Super Senior Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 60 sind
4. Team Categories
IPSC Matches können folgende Teamwertungen anerkennen:
(a)
Regional-Teams in jeder anerkannten Division
(b)
Regional-Teams in jeder anerkannten Division für die Ladies Category
(c)
Regional-Teams in jeder anerkannten Division für Junior Category
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APPENDIX B1
Scheibenpräsentation
Das Absägen der Lattenüberstände
verbessert die Optik
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APPENDIX B2
IPSC CLASSIC TARGET
Trefferwertung
A
C
D
Major
5
4
2
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Minor
5
3
1
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APPENDIX B3
IPSC A4 Scheibe
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APPENDIX B4
IPSC A3/B TARGET
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APPENDIX C1
Kalibrierung/Test von Poppern
1. Der Range Master muss eine bestimmte Munition und eine oder
mehrere Gewehre bestimmen, die als offizielle Kalibrierungswerkzeuge durch von ihm autorisierte Funktionäre, die als Kalibrierungsfunktionäre tätig werden, Verwendung finden.
2. Vor Matchbeginn muss die Kalibriermunition unter Anwendung der
in Regel 5.6.3 beschriebenen Prozedur chronographiert werden. Die
Kalibriermunition muss beim Test aus jeder der bezeichneten Waffen einen Power Factor von 150 (Abweichung +/- 5%) erreichen, um
geeignet zu sein.
3. Nachdem der Munitionsvorrat und die bezeichneten Waffen getestet
und vom Range Master abgenommen sind, können sie vom Teilnehmer nicht mehr angefochten werden.
4. Der Range Master muss dafür sorgen, dass jeder Popper vor Beginn
des Matches, und wann immer das während des Matches nötig sein
sollte, kalibriert wird.
5. Bei Erstkalibrierung ist der Popper so einzustellen, dass er durch einen einzelnen Treffer aus der Kalibrierwaffe innerhalb der Kalibrierungszone mit der vorgesehenen Munition fällt. Der Schuss muss
von der weitesten möglichen Schießposition vom Popper innerhalb
des Parcours abgegeben werden. Die Kalibrierungszonen sind aus
den Diagrammen auf den nächsten Seiten ersichtlich.
6. Wenn während eines Parcours ein Popper nicht fällt, hat der Teilnehmer drei Alternativen:
(a) Er beschießt den Popper erneut bis er fällt. In diesem Fall ist
keine weitere Aktion erforderlich. Der Parcours wird gewertet, wie er ist.
(b) Er lässt den Popper stehen und bemängelt auch nicht die Kalibrierung. Auch das bewirkt keine weitere Aktion und der
Parcours wird gewertet, wie er ist, wobei der Popper als Fehlschuss gewertet wird.
(c) Er lässt den Popper stehen und erhebt Einspruch gegen die
Kalibrierung. In diesem Fall dürfen der Popper und seine
unmittelbare Umgebung, auf der er steht, von niemand verändert werden. Falls ein Matchfunktionär dagegen verstößt,
muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen. Wenn
der Teilnehmer oder irgendeine andere Person gegen diese
Bestimmung verstößt, wird der Popper als Fehlschuss gewertet und der Rest des Parcours wird gewertet "wie geschossen".
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7. Wenn nichts verändert worden ist, muss ein Kalibrierungsfunktionär
einen Kalibriertest des betroffenen Poppers durchführen (falls das
wie unter 6. (c) oben erforderlich ist) und zwar von so nah wie möglich an dem Punkt, von dem der Teilnehmer den Popper beschossen
hatte und folgendes kann eintreten:
(a) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone trifft und der Popper fällt, gilt der Popper als korrekt kalibriert, und wird als Fehlschuss gewertet.
(b) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone trifft und der Popper nicht fällt, gilt der Popper als
nicht korrekt eingestellt, und der Teilnehmer muss den Parcours noch einmal schießen, nachdem der Popper rekalibriert
wurde.
(c) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs über oder unter der Kalibrierungszone trifft, gilt der Kalibriertest
als nicht korrekt durchgeführt, und der Teilnehmer muss den
Parcours erneut schießen.
(d) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs den
Popper verfehlt, muss ein weiterer Schuss abgefeuert werden,
bis 7 (a), 7(b), oder 7 (c) eintritt.
8. Es gilt zu beachten, dass autorisierte Metallplatten weder einer Kalibrierung unterliegen noch eine Beanstandung zulassen (s. Regel
4.3.1.6).
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APPENDIX C2
IPSC Classic Popper Calibration Zones
Alle Popper = Trefferwert: 5 Punkte
Strafwert: - 10 Punkte
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Zur Verbesserung des Parcoursdesigns ist es in dieser Disziplin erlaubt, einer
kleinen Anzahl von Metallzielen den doppelten Treffer- oder Strafwert zuzuerkennen. Jedes dieser Ziele muss klar in der schriftlichen Übungsbeschreibung benannt werden und muss im Sanktionierungsprozess anerkannt worden
sein.
Popper können zusammen oder allein oder in Verbindung mit Metallplatten oder IPSC Papierscheiben im selben Parcours eingesetzt werden.
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APPENDIX C3
IPSC Metal Plates
Zur Verbesserung des Parcoursdesigns ist es in dieser Disziplin erlaubt, einer
kleinen Anzahl von Metallzielen den doppelten Treffer- oder Strafwert zuzuerkennen. Jedes dieser Ziele muss klar in der schriftlichen Übungsbeschreibung benannt werden und muss im Sanktionierungsprozess anerkannt worden
sein.
Plates dürfen in einem Parcours allein eingesetzt werden.
Unterschiedliche quadratische oder rechteckige Größen sind zulässig, vorausgesetzt, sie sind zwischen 15cm X 15cm (Minimum) und 45cm X 30 cm (Maximum). Runde Metallplatten sind auch zulässige mit einem Minimaldurchmesser von 15cm und einem Maximaldurchmesser von 30cm. Die bevorzugten Größen betragen 15cm X 15cm, 20cm X 15 cm, 25cm X 20cm und runde
Platten mit Durchmessern von 20cm, 25cm oder 30cm.
Metallsilhouetten, die dem Design und den allgemeinen Wertungsdimensionen
von IPSC Classic Papierscheiben entsprechen, können auch eingesetzt werden
(s. Appendix B2 bezüglich der Maße).
Trefferwertung : 5 Punkte Strafwertung: -10 Punkte
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APPENDIX D1
Kennziffer
8301
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Disziplin
IPSC-Büchsenschießen Offene Klasse Selbstlader
Power Factor-Schwelle für Major
Power Factor-Schwelle für Minor
Minimalgeschossgewicht
Minimalhülsenlänge/ Geschosskaliber
Minimalkaliber für Major
Minimalabzuggewicht
Maximalwaffenlänge
Magazinlängenbeschränkung
Ladekapazitätsbeschränkung
Max. abstand von Mags/Speedloadern vom
Torso
Einschränkung des Verschlusstyps
320
150
n/a
n/a
n/a
n/a
Nein
derzeit noch nicht geregelt
10 Patronen
Nein
Einschränkung von Holster- und Equipmentposition
Optische oder elektronische Visierung erlaubt
Kompensatoren erlaubt
Ports erlaubt
Zweibein o.ä. erlaubt
Nein
nur Selbstladebüchsen
Ja
Ja
Ja
Ja
Spezielle Bedingungen
17 zugelassene Kaliber: mindestens 5,45m höchstens 8mm sowie Selbstladelangwaffen in den Kalibern 9x19mm, .40 S&W, 10mm Auto und 45 ACP. Die
Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen aus den Langwaffen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 150
erreichen.
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APPENDIX D2
Kennziffer
8302
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Disziplin
IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Selbstlader
Power Factor-Schwelle für Major
Power Factor-Schwelle für Minor
Minimalgeschossgewicht
Minimalhülsenlänge/ Geschosskaliber
Minimalkaliber für Major
Minimalabzuggewicht
Maximalwaffenlänge
Magazinlängenbeschränkung
Ladekapazitätsbeschränkung
Max. abstand von Mags/Speedloadern vom
Torso
Einschränkung des Verschlusstyps
Einschränkung von Holster- und Equipmentposition
Optische oder elektronische Visierung erlaubt
Kompensatoren erlaubt
Ports erlaubt
Zweibein o.ä. erlaubt
320
150
n/a
n/a
n/a
n/a
Nein
Nein
10 Patronen
Nein
nur Selbstladebüchsen
Nein
Nein
max. Größe 26mm X 90mm
Nein
Nein
Spezielle Bedingungen
17. zugelassene Kaliber: mindestens 5,45m höchstens 8mm sowie Selbstladelangwaffen in den Kalibern 9x19mm, .40 S&W, 10mm Auto und 45 ACP. Die
Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen aus den Langwaffen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 150
erreichen.
I-B - 74 -
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APPENDIX D3
Kennziffer
8303
Disziplin
IPSC-Büchsenschießen Offene Klasse Repetierer
Repetierer Open Division
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Power Factor-Schwelle für Major
Power Factor-Schwelle für Minor
Minimalgeschossgewicht
Minimalhülsenlänge/ Geschosskaliber
Minimalkaliber für Major
Minimalabzuggewicht
Maximalwaffenlänge
Magazinlängenbeschränkung
Ladekapazitätsbeschränkung
Max. abstand von Mags/Speedloadern vom Torso
Einschränkung des Verschlusstyps
Einschränkung von Holster- und Equipmentposition
Optische oder elektronische Visierung erlaubt
Kompensatoren erlaubt
Ports erlaubt
Zweibein o.ä. erlaubt
320
150
n/a
n/a
n/a
n/a
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja, nur Repetierer
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Spezielle Bedingungen
17. zugelassene Kaliber: mindestens 5,45m höchstens 8mm sowie Repetierwaffen in den Kalibern 9x19mm, .40 S&W, 10mm Auto und 45 ACP. Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen aus den Langwaffen in allgemein
erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 150 erreichen.
I-B - 75 -
Ver. 08112004
I
I I-B
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch IPSC-Büchse
_____________________________________________________________________________________
APPENDIX D4
Kennziffer
8303
Disziplin
IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Repetierer)
Repetierer Standard Division
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Power Factor-Schwelle für Major
Power Factor-Schwelle für Minor
Minimalgeschossgewicht
Minimalhülsenlänge/ Geschosskaliber
Minimalkaliber für Major
Minimalabzuggewicht
Maximalwaffenlänge
Magazinlängenbeschränkung
Ladekapazitätsbeschränkung
Max. abstand von Mags/Speedloadern vom Torso
Einschränkung des Verschlusstyps
Einschränkung von Holster- und Equipmentposition
Optische oder elektronische Visierung erlaubt
Kompensatoren erlaubt
Zweibein o.ä. erlaubt
320
150
n/a
n/a
n/a
n/a
Nein
Nein
6 Schuss
Nein
Ja, nur Repetierer
Nein
Nein
Nein
Nein
Spezielle Bedingungen
16. zugelassene Kaliber: mindestens 5,45m höchstens 8mm sowie Repetierwaffen in den Kalibern 9x19mm, .40 S&W, 10mm Auto und 45 ACP. Die Patronen in den zugelassenen Kalibern müssen aus den Langwaffen in allgemein
erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 150 erreichen.
I-B - 76 -
Ver. 08112004
I
I I-B
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch IPSC-Büchse
_____________________________________________________________________________________
APPENDIX E1
"J" Ladder for 16 Competitors
I-B - 77 -
Ver. 08112004
I
I I-B
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch IPSC-Büchse
_____________________________________________________________________________________
APPENDIX E2
"J" Ladder for 8 Competitors
Winner
2nd
3rd
4th
5th
6th
7th
8th
Winner of 16
Loser of 16
Loser of 14
Loser of 12
Winner of 15
Loser of 15
Winner of 13
Loser of 13
I-B - 78 -
Ver. 08112004
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch
| Schießscheiben | Sch
BDS-Kurzwaffen-Scheibe
Ringbreite der Innen-10
Ringbreite der 10
Breite der Ringe 1-9
Durchmesser des Spiegels (Ringe 8-10)
Kartongröße
Ringe 9 – 10
Ringe 7 – 8
= 25 mm
= 50 mm
= 25 mm
= 150 mm
= ca. 550 mm hoch, 550 mm breit
= weiß
= schwarz
Sch-1
Sch | Schießscheiben |
Sporthandbuch |
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
BDS-Speed-Scheibe
weißer Innenscheibe
schwarze Außenscheibe
10cm Durchmesser
20cm Durchmesser
Kartongröße
= 34 x 34 cm
Sch-2
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch
| Schießscheiben | Sch
BDS-50m-ZF-Scheibe
6 runde Scheiben
Ringbreite der Innen-10
Ringbreite der 10
Breite der Ringe 1-9
Kartongröße
Ringe 9 – 10
Ringe 5 – 8
Ringe 1 – 4
= 9 mm
= 19 mm
= 6 mm
= 55 mm breit, 37 cm breit
= weiß
= schwarz
= weiß
Diese Scheibe wird von links nach rechts (oben beginnend) mit zwei – zwei – eins Schuss
beschossen (insgesamt 10 Schuss auf die sechs Scheiben)
Sch-3
Sch | Schießscheiben |
Sporthandbuch |
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
BDS-Symbol-Scheibe
Außenmaße:
Kartongröße
Sch-4
Kleiner Kreis Durchmesser
Großer Kreis Durchmesser
Dreieck
Oval
= 79 mm
= 150 mm
Breite 150 mm, Höhe 147 mm
Breite 105 mm, Höhe 163 mm
= ca. 550 x 550 mm
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch
| Schießscheiben | Sch
ISSF-50-m-Scheibe
Ringbreite der Innen-10
Ringbreite der 10
Breite der Ringe 1-9
Durchmesser des Spiegels (Ringe 4-10)
Kartongröße
= 5 mm
= 10 mm
= 8 mm
= 112,5 mm
= ca. 340 mm hoch, 340 mm breit
Sch-5
Sch | Schießscheiben |
Sporthandbuch |
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
BDS-100-m-Scheibe
Ringbreite der Innen-10
Ringbreite der 10
Breite der Ringe 1-9
Durchmesser des Spiegels (Ringe 5-10)
Kartongröße
Sch-6
= 17 mm
= 34 mm
= 17 mm
= 204 mm
= ca. 400 mm x 400 mm
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch
| Schießscheiben | Sch
ISSF-100-m-Scheibe
Ringbreite der Innen-10
Ringbreite der 10
Breite der Ringe 1-9
Durchmesser des Spiegels (Ringe 7-10)
Kartongröße
= 25 mm
= 50 mm
= 25 mm
= 200 mm
= ca. 550 mm hoch, 550 mm breit
Sch-7
Sch | Schießscheiben |
Sporthandbuch |
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
BDS-100-m-ZF-Scheibe
Ringbreite der Innen-10
Ringbreite der 10
Breite der Ringe 1-9
Kartongröße
Sch-8
= 13,5 mm
= 27 mm
= 8,5 mm
= ca. 300 mm hoch, 210 mm breit
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch
| Schießscheiben | Sch
ISSF-300-m-Scheibe
Ringbreite der Innen-10
Ringbreite der 10
Breite der Ringe 1-9
Durchmesser des Spiegels (Ringe 5-10)
Kartongröße mindestens
= 50 mm
= 100 mm
= 50 mm
= 600 mm
= 1300 mm hoch, 1300 mm breit
Sch-9
Sch | Schießscheiben |
Sporthandbuch |
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
BDS-300-m-ZF-Scheibe
Ringbreite der Innen-10
Ringbreite der 10
Breite der Ringe 1-9
Kartongröße
Ringe 9-10 weiß
Ringe 5-8 schwarz
Sch-10
= 35 mm
= 86 mm
= 25 mm
= ca. 550 mm hoch, 550 mm breit
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch
| Schießscheiben | Sch
Luftgewehr
Scheibe für Luftgewehr Entfernung 10 m Kartongröße 10 x 10 xm
Sch-11
Sch | Schießscheiben |
Sporthandbuch |
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Luftpistole
Scheibe für Luftpistole Entfernung 10 m Kartongröße 17 x 17 xm
Sch-12
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch
| Schießscheiben | Sch
BDS-Westernscheibe
Sch-13
I
I
SCH
Bund Deutscher Sportschützen e.V.
Sporthandbuch Scheiben
_____________________________________________________________________________________
Welche Scheibe gehört zu welcher Wertungsklasse?
Disziplin / Wertungsklasse
Scheibe
Best. Nr. Fa. Krüger
25 m Schießen
Mehrdistanzschießen
25 m Speed - Schießen
50 m Präz. SG SL K
50 m Präz. SG SL KK
50 m LA KW
50 m LA KK
50 m DSG oK KK
50 m DSG gK + Diopter KK
50 m MSG KK
50 m PSG KK
50 m Freie Klasse KK ZF
50 m Intervall LA KW u. LA KK
50 m Intervall LA KW opt .V.
50 m Intervall SG SL off. Vis.
50 m Zeit. SG SL KW
50 m Zeit. SG SL KK
50 m Zeit. SG SL KW opt. Vis.
50 m Zeit. SG SL KK off. Vis.
50 m Symbolscheiben-Schießen
100 m Präz. MSG
100 m Präz. PSG
100 m Präz. Jagdgewehr
100 m Präz. LA
100 m Präz. DSG oK
100 m Präz. DSG gK und Diopter
100 m Präz. SG SL optische Visierung
100 m Präz. ZF-Gewehr Ordonnanzkaliber 100 m
100 m Präz. ZF.Gewehr 100
100 m Intervall
100 m Zeit. DSG SL
100 m Zeit. SG SL b. 6,4 mm
100 m Zeit. SG SL ü. 6,4 mm
100 m Zeit. SG SL optische Visierung
100 m Fertigkeit SG SL b. 6,4 mm
100 m Fertigkeit SG SL ü. 6,4 mm
100 m Fertigkeit SG SL ZF
300 m Präz. MSG
300 m Präz. DSG oK
300 m Präz. DSG gK + Diopter
300 m Präz. Alle ZF – Gewehre
300 m Präz. Hochleistungsgewehr
300 m Präz. SG SL
300 m Präz. ZF Gewehr 300
Westernschießen
Training 100 m Disziplinen auf 50 m
BDS-Kurzwaffenscheibe
BDS-Kurzwaffenscheibe
BDS-Speed-Scheibe
100 m BDS-Scheibe
50 m BDS-ZF-Scheibe
100 m BDS-Scheibe
100 m BDS-Scheibe
100 m BDS-Scheibe
50 m UIT-Scheibe
50 m UIT-Scheibe
50 m BDS-ZF-Scheibe
50 m BDS-ZF-Scheibe
100 m BDS-Scheibe
100 m BDS-ZF-Scheibe
100 m BDS-Scheibe
100 m BDS-Scheibe
50 m BDS-ZF-Scheibe
100 m BDS-ZF-Scheibe
100 m BDS-Scheibe
BDS-Symbolscheibe
100 m BDS-Scheibe
100 m BDS-ZF-Scheibe
100 m BDS-ZF-Scheibe
100 m UIT-Scheibe
100 m UIT-Scheibe
100 m UIT-Scheibe
100 m BDS-Scheibe
50 m BDS-ZF-Scheibe
4406 u. 4407
4406 u. 4407
4410
4402 S u. 4403
408
4402 S u. 4403
4402 S u. 4403
4402 S u. 4403
2040 u. 2030
2040 u. 2030
4408
4408
4402 S u. 4403
4401
4402 S u. 4403
4402 S u. 4403
4408
4401
4402 S u. 4403
4405
4402 S u. 4403
4401
4401
4420/S u. 4421
4420/S u. 4421
4420/S u. 4421
4402 S u. 4403
4408
50 m BDS-ZF-Scheibe
100 m UIT-Scheibe
100 m UIT-Scheibe
100 m UIT-Scheibe
100 m UIT-Scheibe
100 m BDS-Scheibe
100 m UIT-Scheibe
100 m UIT-Scheibe
100 m BDS-ZF-Scheibe
300 m UIT-Scheibe
300 m UIT-Scheibe
300 m UIT-Scheibe
300 m BDS-ZF-Scheibe
300 m BDS-ZF-Scheibe
300 m BDS-ZF-Scheibe
300 m BDS-ZF-Scheibe
BDS-Western-Scheibe
Ordonanz-Scheibe
4408
4420/S u. 4421
4420/S u. 4421
4420/S u. 4421
4420/S u. 4421
4402 S u. 4403
4420/S u. 4421
4420/S u. 4421
4401
4422 u. 4423
4422 u. 4423
4422 u. 4423
4409
4409
4409
4409
SCH - 14 -
2200
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22.03.2004
14:58 Uhr
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BDS-Scheiben
BDS ZF-Scheibe
50/100 m
4401
Bestell-Nr. :
für alle Gewehre mit Zielfernrohr
Entfernung :
50/100 m
Spiegel ø :
113 mm
Format
21 x 29,7 cm (DIN A4)
:
Gepackt zu :
250 Stück
Preis
s. Preisliste Seite 9
:
Disziplinen :
– Jagdgewehr
– Präzisionsgewehr
– Dienstsportgewehr ZF
– Sportgewehr Selbstlader ZF
3
3
Für Match- und Freie Gewehre auf 100 m
Treffer
4
Ringe
x 0=
1
x 1=
x 2=
5
x 3=
x 4=
2
x 5=
x 6=
6
x 7=
3
x 8=
x 9=
x10 =
7
Sa.
4
8
5
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7
3
8
4
5
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3
4
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2
1
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8
6
7
5
6
4
5
3
3
4
Nachdruck verboten o. g. k.
3
BDS-Spiegel
2
100 m
1
Bestell-Nr. :
für alle Match- und Freie Gewehre
Nachdruck verboten o. g. k.
Entfernung :
BDS-Scheibe
Bestell-Nr. :
Spiegel ø :
204 mm
Format
26 x 26 cm
für alle Match- und Freie Gewehre
Gepackt zu :
250 Stück
mit Einsteckschlitz 26 x 26 cm
Preis
s. Preisliste Seite 9
100 m
Gesamt ø :
340 mm
Format
39,5 x 39,5 cm
Gepackt zu :
250 Stück
Preis
s. Preisliste Seite 9
:
100 m
4402 S
Entfernung :
:
100 m
4403
Stand: April 2004
:
:
Disziplinen :
– Matchsportgewehr
– Freies Sportgewehr
– Unterhebelrepetierer KK +KW
– Sportgewehr Selbstlader KW
– Sportgewehr Selbstlader opt. Visierung
– Dienstsportgewehr offene Kimme KK
Krüger Schießscheiben · Internet: www.1a-schiess-scheiben.de
29
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22.03.2004
14:58 Uhr
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BDS-Scheiben
BDS-Symbolscheibe
Bestell-Nr. :
4405
mit 7 Scheibenbildern
Format
Treffer
:
55 x 55 cm
Gepackt zu :
250 Stück
Preis
:
s. Preisliste Seite 9
Disziplin
:
– Sportgewehr Selbstlader KK
Ringe
x 0=
1
x 1=
x 2=
x 3=
x 4=
2
x 5=
x 6=
x 7=
3
x 8=
x 9=
x 10 =
4
Sa.
5
6
7
8
9
1
2
3
4
5
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7
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9
9
8
7
6
5
4
3
2
1
9
8
7
6
Kurzwaffen
BDS-Präzisionsscheibe
5
Nachdruck verboten g.k.g.
4
3
2
BDS-Spiegel – Präzision
1
Bestell-Nr. :
Kurzwaffen 25 m Präzision
für Kurzwaffen
Nachdruck verboten g.k.g.
BDS-Scheibe – Präzision
Bestell-Nr. :
25 m
4407
Entfernung :
25 m
Format
26 x 26 cm
:
4406 S
Gepackt zu :
250 Stück
für Kurzwaffen
Preis
s. Preisliste Seite 9
:
mit Einsteckschlitz 26 x 26 cm
Entfernung :
Format
30
25 m
:
55 x 55 cm
Gepackt zu :
250 Stück
Preis
s. Preisliste Seite 9
:
Krüger Schießscheiben · Internet: www.1a-schiess-scheiben.de
Stand: April 2004
25 m
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15:03 Uhr
1
2
3
4
5
6
7
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7
6
5
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3
2
1
9 8 7 6 5 4 3 2 1
Disziplinen:
– Sportgewehr Selbstlader KK
– Präzisionssportgewehr KK
– Freies Sportgewehr KK
– Zielfernrohrgewehr 100
9
8
7
6
5
4
3
2
1
BDS-ZF-Scheibe / 50 m
Nachdruck verboten g.k.g.
BDS ZF-Scheibe
Bestell-Nr. :
Entfernung :
50 m
4408
Gesamt ø :
80 mm
für alle Gewehre mit Zielfernrohr
Format
:
55 x 37 cm
mit 6 Scheibenbildern
Gepackt zu :
250 Stück
50 m
Preis
s. Preisliste Seite 9
:
Speed-Scheibe
10
7
X
Nachdruck verboten g.k.g.
BDS Speed-Scheibe
Bestell-Nr. :
Entfernung :
25 m
Spiegel ø :
innen weiß 100 mm/
4409
Format
34 x 34 cm
für alle Gewehre mit Zielfernrohr
Gepackt zu :
Entfernung :
300 m
Preis
Spiegel ø :
340 mm
Disziplinen :
BDS ZF-Scheibe
Bestell-Nr. :
Format
:
57 x 57 cm
Gepackt zu :
250 Stück
Preis
s. Preisliste Seite 9
:
Disziplinen :
300 m
25 m
4410
außen schwarz 200 mm
:
:
250 Stück
s. Preisliste Seite 9
– Hochleistungsgewehr
– Sportgewehr Selbstlader ZF
– Zielfernrohrgewehr 300
– Alle ZF
Stand: April 2004
Krüger Schießscheiben · Internet: www.1a-schiess-scheiben.de
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x 10 =
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3
2
1
6
5
4
Bei BDS-Disziplinen:
– Unterhebelrepetierer
– Dienstsportgewehr
offene Kimme
– Dienstsportgewehr
geschlossene Kimme/Diopter
3
2
1
Scheibe für Pistole/Gewehr
Bestell-Nr. :
Entfernung :
25/50/100 m
4420 S
Gesamt ø :
200 mm
mit Einsteckschlitz 26 x 26 cm
Format
55 x 55 cm
25/50/100 m
:
Gepackt zu :
250 Stück
Preis
s. Preisliste Seite 9
:
Spiegel für Pistole/Gewehr 25/50/100 m
6
Bestell-Nr. :
Entfernung :
25/50/100 m
Spiegel ø :
200 mm
Format
6
4421
:
26 x 26 cm
Gepackt zu :
250 Stück
Preis
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:
6
6
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Krüger Schießscheiben · Internet: www.1a-schiess-scheiben.de
Stand: April 2004
22.03.2004
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1
1
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4
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2
2
1
1
01_56.0347.kdvd.kat.ssh.411
Approved by
ISSF
Scheibe für Großkaliber
2
2
3
3
4
4
Bestell-Nr. :
4422
Entfernung :
300 m
Spiegel ø :
600 mm
Format
104 x 102 cm
:
Gepackt zu :
1 Stück
Preis
s. Preisliste Seite 9
:
Spiegel für Großkaliber
4
4
3
3
2
2
Stand: April 2004
Bestell-Nr. :
4423
Entfernung :
300 m
Spiegel ø :
600 mm
Format
61 x 61 cm
:
Gepackt zu :
1 Stück
Preis
s. Preisliste Seite 9
:
Krüger Schießscheiben · Internet: www.1a-schiess-scheiben.de
300 m
300 m
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