Literatur zum BGB AT

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Literatur zum BGB AT
Akademischer Mitarbeiter: Philipp Saladin
Lehrstuhl Prof. Dr. Gebauer
Fallbesprechung ZR I
Literatur zum BGB AT
A. Allgemeines
Es sollten je Fach und Semester ein Lehrbuch und eine Fallsammlung durchgearbeitet
werden.
Um das richtige Lehrbuch für sich selbst zu finden, sollte man in der Bibliothek einige Bücher
durchschauen und prüfen, ob einem Stil, Umfang, Gliederung, etc. des Buches gefallen; dazu
sollte man einige Kapitel anlesen und schauen, ob man schnell alles versteht.
Eine Fallsammlung ist eine wichtige Ergänzung zu einem Lehrbuch. Sie hilft, das in den
Lehrbüchern erlernte theoretische Wissen auf einen konkreten Fall anzuwenden. So wird
bereits in den ersten Semestern das Problembewusstsein geschärft.
Die folgende Aufstellung ist nicht vollständig und stellt auch keine Kaufempfehlung dar.
B. Lehrbücher
I.
Standardlehrbücher
1. Rüthers, Bernd; Stadler, Astrid, Allgemeiner Teil des BGB, 16. Auflage, München 2009,
527 S.
2. Brox, Hans; Walker, Wolf-Dietrich, Allgemeiner Teil des BGB, 33. Auflage, Köln,
München 2009, 551 S.
3. Köhler, Helmut, BGB, Allgemeiner Teil, 33. Auflage, München 2009, 303 S.
4. Leipold, Dieter, BGB I, Einführung und Allgemeiner Teil, 5. Auflage, Tübingen 2008,
533 S.
5. Medicus, Dieter, Allgemeiner Teil des BGB, 9. Auflage, Heidelberg 2006, 498 S.
Ein Standardlehrbuch zum BGB AT sollte von jedem Studenten im Anfangssemester
durchgearbeitet werden. Auch später dient es zur Wiederholung oder dem „Einlesen“ in einen
bestimmten Problemkreis bei Hausarbeiten.
II.
Großlehrbücher
1. Bork, Reinhard, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 2. Auflage, Tübingen
2006
2. Brehm, Wolfgang, Allgemeiner Teil des BGB, 6. Auflage, Stuttgart (u. a.) 2008
3. Flume, Werner, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Zweiter Band. Das
Rechtsgeschäft, 4. Auflage, Berlin, Heidelberg, 1992
4. Larenz, Karl, Wolf, Manfred, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 9. Auflage,
München 2004
Großlehrbücher eignen sich, um Detailfragen zu vertiefen. Bei Hausarbeiten sind sie
unverzichtbar.
C. Fallsammlungen
I.
Marburger, Peter, Klausurenkurs BGB – Allgemeiner Teil, 8., neu bearbeitete
Auflage, Heidelberg 2004
II.
Hemmer/ Wüst Verlagsgesellschaften, Die 76 wichtigsten Fälle für Anfangssemester
BGB AT, 4. Auflage, 2009
III.
Rumpf-Rometsch, Egbert (der fall fallag), Die Fälle BGB AT , 3. Auflage, 2009
IV.
Fritzsche, Jörg: Fälle zum BGB. Allgemeiner Teil, 3. Auflage, München 2009
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D. Kommentare
I.
Studienkommentare, kleinere Kommentare
Kropholler, Jan: Studienkommentar BGB. 11. Auflage 2008. Beck-Verlag; 29,50 €. PreisLeistungs-Verhältnis gut.
Jauernig, Othmar: Bürgerliches Gesetzbuch. Kommentar. 13. Auflage 2009. Beck-Verlag;
59,00 €. Ist über Beck-Online abrufbar und ein Kauf daher verzichtbar.
Palandt, Otto: Bürgerliches Gesetzbuch. 69. Auflage 2010. Beck-Verlag; ca. € 100 €.
Erscheint jährlich neu. DER Praktikerkommentar. Unverzichtbar für Hausarbeiten, aber
wegen vieler Abkürzungen schwer lesbar.
Ein kleiner Kommentar zum BGB sollte in der „Privatbibliothek“ nicht fehlen. Im Falle des
Palandts genügt eine günstige Vorauflage, wenn nur Verständnisfragen geklärt werden sollen.
Die Unterschiede zwischen zwei unmittelbar folgenden Auflagen sind meist gering.
II.
Großkommentare (zwei- oder mehrbändig)
Bamberger/Roth
Ermann
Münchner Kommentar (über Beck-Online abrufbar)
Staudinger
Großkommentare eignen sich, um Detailfragen zu vertiefen. Bei Hausarbeiten sind sie
unverzichtbar.
E. Skripten
Skripten und auch alle anderen Schriften der juristischen Repetitorien (Alpmann Schmidt,
Hemmer etc.) sind nicht zitierfähig, d. h. sie dürfen in Hausarbeiten nicht im
Literaturverzeichnis auftauchen! In der Regel sind sie für Anfangssemester ungeeignet, da sie
den Wissensstand für das Staatsexamen vermitteln wollen.
F. Zeitschriften
I.
Ausbildungszeitschriften
JuS (Juristische Schulung)
JA (Juristische Arbeitsblätter)
Jura (Juristische Ausbildung)
ZJS (Zeitschrift für das Juristische Studium; kostenlos online: http://www.zjs-online.com/)
Ausbildungszeitschriften sind Geschmackssache. Sie finden sich alle in der Bibliothek des
Juristischen Seminars. Statt eines Abos empfiehlt es sich alternativ, diese regelmäßig
querzulesen und interessante Beiträge zu kopieren.
II.
Allgemeine Zeitschriften
NJW (Neue Juristische Wochenschrift)
JZ (Juristenzeitung)
JR (Juristische Rundschau)
AcP (Archiv für die civilistische Praxis)
III.
Rechtsprechungsübersichten für Studenten
RÜ (Rechtsprechungsübersicht vom Repetitorium Alpmann Schmidt; auch mit Aufsätzen)
Life & Law (Rechtsprechungsübersicht vom Repetitorium Hemmer; auch mit Aufsätzen)
NRÜ (Rechtsprechungsübersicht vom Nomos-Verlag)
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Rechtsprechungsübersichten bereiten aktuelle Fälle klausurmäßig auf. Sie richten sich
insbesondere an Examenskandidaten.
G. Rechtsprechungsquellen
BGHZ: die offizielle Entscheidungssammlung des BGH in Zivilsachen
www.bundesgerichtshof.de: alle Urteile des BGH seit 2000 im Volltext.
H. Elektronische Ressourcen
(Zugang/Infos: http://www.jura.uni-tuebingen.de/einrichtungen/cz/datenbanken/)
I.
Beck-Online
Zeitschriften und Kommentare aus dem Beck-Verlag im elektronischen Volltext;
Literaturrecherche und Rechtsprechungssuche, wobei der Schwerpunkt auf Quellen aus dem
Beck-Verlag liegt.
II.
Juris
Literaturrecherche und Rechtsprechungssuche, verlagsunabhängig.
I. Gesetzessammlungen
Beck/dtv: BGB; Beck-Verlag, 5 €
Vorteile: handlich und günstig. Nachteile: wichtige zivilrechtliche Gesetze fehlen (HGB;
ZPO) und schlechte Bindung.
Nomos-Basistexte: Zivilrecht. Wirtschaftsrecht. Nomos-Verlag, 17,90 €
Vorteile: alle wesentlichen zivilrechtlichen Gesetze (BGB; HGB; ZPO) und dabei angenehm
kompakt. Nachteile: alle drei Bände Nomos-Basistexte (Zivilrecht, Strafrecht, und
Öffentliches Recht) kosten insgesamt nur 39,90 €, sind aber nur bedingt brauchbar.
Schönfelder: Deutsche Gesetze. Gesetzessammlung. Beck-Verlag, ab 32 €
Vorteil: alle wesentlichen Gesetze außer solche des öffentlichen Rechts (BGB; HGB; ZPO;
STGB; StPO…); Nachteile: hoher Preis, Loseblattsammlung, Ergänzungslieferungen
nachsortieren und sehr unhandlich; für das Examen unverzichtbar.
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