Todesstrafe In vielen Ländern existiert die Todesstrafe

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Todesstrafe In vielen Ländern existiert die Todesstrafe
"Henni" <[email protected]>Referat Religion 1
Todesstrafe
In vielen Ländern existiert die Todesstrafe wie z.B. in den USA, Afghanistan,
Indien, Rumänien usw. Dazu zählen sowohl demokratisch als auch
undemokratisch orientierte Nationen. Die Liste, der mit dem Tode bestraften
Vergehen reicht von Mord, Vergewaltigung und Raub bis hin zu politischen
Verbrechen. Die Urteile werden je nach Nation oder Bundesstaat von
ordentlichen Gerichten, aber auch von obskuren Institutionen verhängt.
Fehlurteile hingegen sind in keinem Rechtssystem ausgeschlossen. Die
Todesstrafe gehört aber, aus einleuchtenden Gründen, gerade zu den
Strafen, die keine echte Rehabilitation zulassen.
Die Todesstrafe war im Reichsstrafgesetzbuch nur bei vollendeten Mord und
bei besonders schweren Transportgefährdung, auch bei gewissen
Verbrechen gegen das Sprengstoffgesetz vorgesehen. Durch Enthauptung,
Erhängen oder Erschießen in der NS-Zeit vollstreckt. Wurde durch den Artikel
102 des Grundgesetzes abgeschafft.
Auch in der Bibel kommt die Todesstrafe an mehreren Stellen wie z.B. bei den
Richtern und bei Mose.
Richter 11,30 - 40: Menschenopfer gelten als sakrale Opfer
Mose 1.Mose 4,23: Die Todesstrafe gilt als Vergeltungsstrafe für die Untat an
Gottes Ebenbild.
1.Gründe für die Abschaffung der Todesstrafe:
Nirgends auf der Welt wurde der Nachweis erbracht, daß die Todesstrafe die
Kriminalitätsrate gesenkt oder das Ausmaß politischer Gewalt verringert hat.
Wo immer die Todesstrafe angewandt wird finden sich unter den Opfern
unverhältnismäßig viele Arme und Angehörige rassischer oder ethischer
Minderheiten. Immer wieder fallen ihr auch nachweislich Unschuldige zum
Opfer. Die Todesstrafe ist eine Verletzung grundlegender Menschenrechte.
Italien, Kroatien und Mazedonien traten dem Zweiten Fakultativprotokoll zum
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei, das die
Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat. Die Zahl der Vertragsstaaten
erhöhte sich somit auf 29. Die Zahl der Vertragsstaaten des 6. Zusatzprotokolls
zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und
Grundfreiheiten, dessen Intention ebenfalls die Abschaffung der Todesstrafe
ist, lag Ende des Berichtsjahres bei 23, die des Protokolls der Amerikanischen
Konvention zur Abschaffung der Todesstrafe bei 3. Eine Reihe anderer Länder
hatten die genannten Zusatzprotokolle gezeichnet und damit ihre Absicht
bekundet, ihnen zu einem späteren Zeitpunkt auch beitreten zu wollen.
Die Frage, warum es sie in den USA als Möglichkeit im Gegensatz zu Europa
gibt, ist einzig und allein mit unterschiedlicher Prioritätssetzung in der
Entwicklung der Rechtssysteme zu erklären. Schließlich könnten auch
unzählige Beispiele für US-amerikanische Rechtsnormen angeführt werden,
die weit grundrechtsfreundlicher ausgerichtet sind als die selbe Materie
betreffende Rechtsnormen in Westeuropa (etwa fremdenrechtliche
Bestimmungen oder Bestimmungen zum Schutz von Minderheiten(3)). Die
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Todesstrafe wird dort als Möglichkeit der Durchsetzung rassistischer und
klassistischer Positionen akzeptiert, wo sie vorhanden ist. Der Umkehrschluß,
daß sie dort, wo sie nicht vorhanden ist, auch nicht akzeptiert würde, ist nicht
belegbar (und außerdem wenig glaubwürdig).
2. Wie werden Verurteilte Hingerichtet:
Erschießen: Hinrichtungen durch Erschießen werden entweder durch einen
Einzelschützen oder durch ein Exekutionskommando ausgeführt. Das
Hinrichtungsopfer stirbt durch Verletzungen lebenswichtiger Organe wie
beispielsweise des Herzen, durch Schädigung des zentralen Nervensystems
oder durch Verbluten.
Der elektrische Stuhl: Nachdem das Opfer auf einem eigens dafür gebauten
Stuhl festgeschnallt ist, befestigen die Vollstrecker angefeuchtete
Kupferelektronen an Kopf und Bein des Häftlings, und zwar an solchen Stellen,
die vorher glattrasiert wurden, um einen wirkungsvollen Kontakt zwischen den
Elektroden und der Haut sicherzustellen. Dann werden für kurze Zeit starke
Stromstöße ausgelöst. Der Tod tritt durch Herzstillstand und Lähmung der
Atemwege ein.
Die Gaskammer: Bei dieser Methode wird das Opfer in einer luftdichten
Kammer auf einen Stuhl geschnallt. Dann wird Zyanid-Gas in die Kammer
geleitet, das den Gefangenen tötet, sobald er es einatmet. Der Tod tritt durch
Ersticken ein.
Die tödliche Injektion: Bei der Hinrichtung durch die Giftspritze wird dem Opfer
eine Überdosis eines schnell wirkenden Betäubungsmittel, kombiniert mit
einem chemischen Lähmungsmittel injiziert.
Enthauptung: Bei dieser Methode wird der Kopf mit einem Schwert vom
Körper abgetrennt. Die Enthauptung gibt es aber nur noch in Katar, SaudiArabien und in der Arabischen Republik Jemen.
Steinigen: Beim Vollzug der Todesstrafe durch Steinigung wird das Opfer
normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde eingegraben oder auf eine
andere Weise festgehalten. Der Tod tritt durch Ersticken oder durch
Verletzungen am Kopf ein.!
3. Das Warten auf die Hinrichtung
Die Grausamkeit der Todesstrafe beschränkt sich nicht auf den tatsächlichen
Moment der Hinrichtung. Schon die Erfahrung, in der Todeszelle auf die
eigene Hinrichtung warten zu müssen, ist grausam und unmenschlich. Der
Verurteilte wird lange vor der Hinrichtung gezwungen, mit der Vorstellung zu
leben, an einem festgesetzten Tag exekutiert zu werden. Im laufe des
gesamten Berufungsverfahren steht er vor der quälenden Zerreißprobe
zwischen Lebenswillen und Hoffnung einerseits und der Notwendigkeit
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anderseits, sich auf den möglicherweise drohenden Tod vorzubereiten. Dieser
Konflikt kann dazu führen, daß Gefangene eine Einstellung ihres
Berufungsverfahrens und - als eine Art von Selbstmord - die Vollstreckung des
Todesurteils fordern.
4. Todesstrafe in den USA
Zum Tod Verurteilte in den USA (stand vom 31.Mai 1992)
Rechtliche Instanzen, die die Todesstrafe verhängen:
38 das sind 36 Bundesstaaten, US-Zentralregierung, US-Militärgerichtsbarkeit
Todeskandidaten insgesamt: 2588 Personen
Zahl der Hinrichtungen seit 1977: 174 Personen
Bundesstaat mit den meisten Hinrichtungen: Texas mit 48 Personen
Bundesstaat mit den meisten zum Tod verurteilten: Texas mit 349 Personen
Zahl der in Missouri auf ihre Hinrichtung warten: 81 Personen
Zahl der Hinrichtungen in Missouri seit ihrer Wiederaufnahme 1989: 6 Personen
Die verschiedenen Hinrichtungsmethoden (manche Bundesstaaten bieten
Wahlmöglichkeiten):
Tödliche Injektion: 20 Personen
Elektrischer Stuhl : 11 Personen
Gas: 6 Personen
Erschießen: 2 Personen
Erhängen: 2 Personen
Flint Gregory Hunt hatte zu Beginn der 80er Jahre im US-Bundesstaat Maryland
unter Drogeneinfluß ein Geschäft überfallen und dabei eine Angestellte
erschossen. Ein tragischer Fall von regionaler Bedeutung, möchte Mensch
meinen. Daß der Name Flint Gregory Hunt dennoch den Weg in die
internationalen Medien fand, ist einer Art Jubiläum zu verdanken. Denn Hunt
wurde vergangene Woche hingerichtet. Er war der 400. zum Tode Verurteilte,
der in den USA seit der Wiedereinführung der Todesstrafe im Jahr 1976 mittels
elektrischem Stuhl, Giftspritze oder Gaskammer auf Gerichtsbeschluß vom
Leben zum Tode befördert wurde.
Jubiläen dieser Art werden in nächster Zukunft öfter fallen, denn seit Beginn
letzten Jahres läuft in den USA eine Hinrichtungswelle bisher ungekannten
Ausmaßes: Insgesamt 41 Menschen wurden in der ersten Jahreshälfte 1997
hingerichtet; 24 von ihnen allein im US-Bundesstaat Texas.
Von der Hinrichtungswelle alarmiert haben die US-Anwaltskammer in
Zusammenarbeit mit Zeitungen wie der NewYork Times und der Chicago
Tribune einen Stopp aller Hinrichtungen gefordert. Ein Moratorium, so der
gemeinsam publizierte Aufruf, soll dazu genutzt werden, die Bedingungen,
unter denen Todesstrafen ausgesprochen werden zu überprüfen und die
Auswirkungen der Todesstrafe zu bewerten.
Pro und Contra der Todesstrafe:
CONTRA:
• Verletzung der Menschenrechte „Die würde eines Menschen ist
unantastbar“.
• Unschuldige können auch hingerichtet werden.
PRO:
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• Bei Massenmördern
• dient zur Abschreckung
Fragen:
Darf es eine Strafe geben, die immer auch nicht wieder gut zu machendes
Unrecht bedeutet?
Gibt es in Ländern mit Todesstrafe keine Angst, durch unglückliche Umstände,
selbst betroffen zu sein?
Wie groß ist die Gefahr des Mißbrauchs?