- Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und

Transcription

- Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und
TÄTIGKEITSBERICHT 2013
Niedersächsisches Landesamt
für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Impressum
Herausgeber
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Postfach 39 49
26029 Oldenburg
Telefon 0441 57026-0
Telefax 0441 57026-179
www.laves.niedersachsen.de
© August 2014
Konzeption und Redaktion
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Hiltrud Schrandt M.A.,
Dr. Silke Klotzhuber,
Prof. Dr. Michael Kühne
Grafisches Konzept und Realisation
MUNDO-DESIGN Hamburg
www.mundo-design.de
Bildnachweise
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES):
Seite 4, 16: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Seite 26: Abteilung 2, Seite 45: Abteilung 3; Kämmereit, Seite 46 Abteilung 3; Dr. Jürgen Bäthe,
Seite 50: Abteilung 3; Diekmann, Seite 57: Abteilung 4, Seite 71: Abteilung 5, Seite 72: Abteilung 5; Dr. Johanna Pust, Seite 74: Abteilung 5, Seite 86, 87:
Abteilung 5, Seite 89, 90, 91, 92, 93: Abteilung 5; IFF Cuxhaven, Seite 102: Institut für Bienenkunde Celle
Mundo-Design:
Seite 33, Seite 38
Shutterstock:
Seite 3 FotoYakov, Dudarev Mikhail, bikeriderlondon, Seite 5: photowings, Seite 8: Pressmaster, RomanKorytov, MARKABOND, Seite 9: Darren Baker,
Seite 10: qvist, Seite 11: Olivier Le Moal, Seite 12: Pressmaster, Seite 15: ddsign, Seite 17: CHAIWATPHOTOS, Seite 18: StudioSmart, Seite 19: Joshua Resnick,
Seite 20: YURALAITS ALBERT, Seite 21: Pressmaster, Seite 22: Dragon Images, Seite 24: Goodluz, Seite 25: RomanKorytov, Seite 26: Petr Salinger, Seite: 28:
eleana, Seit 29: Pavel L Photo and Video, Seite 30: Fotografiche, Seite 39: MARKABOND, Seite 42 themorningglory, Seite 43: Subbotina Anna, Seite 44:
Volker Rauch, Seite 52: Denis Tabler, Seite 56: Dream79, Seite 58: Teodor Ostojic, Dmitry Kalinovsky ,Seite 60: monticello, Symbiot, Seite 62: isak55,
Seite 63: Darren Baker, Seite 64: stockcreations, Matej Kastelic, Seite 75: Micha Klootwijk, Seite 76: FotoYakov, Efired, Seite 78: CHAINFOTO24, Seite 85:
SOMMAI, Seite 90: Africa Studio, Seite 91: withGod, Seite 94: gresei, Seite 95: Pressmaster, Seite 100: Goodluz, Seite 102: StudioSmart, Seite 103: Repina
Valeriya, Seite 105 Alex011973, Seite 106: isak55, Seite 128: catolla, Seite 133: roibu, Seite 138: Pressmaster
Fotolia:
Seite 9: Jens Ottoson, Seite 13_Pixelot, ra2 studio, Seite 16: Butch, Seite 18: shaffouin, Seite 19: Gennadiy Poznyakov, Seite 22: A.R., Gina Sanders, Seite 29:
alexnika, Seite 30: Kathleen Rekowski, Sophia Winters, Seite 31: pure-life-pictures, contrastwerkstatt, mixov, Seite 32: Deyan Georgiev, Seite 33: Robert Hoetink,
Seite 35: contrastwerkstatt, Seite 36: michaeljung, pico, Seite 40: creative studio, Conny Hagen, bit24, Seite 43: Vasiliy Koval, countrylens, Seite 44: Ilan Amith,
Seite 53: Jens Ottoson, Seite 54: Kybele, Robert Kneschke, Seite 55: atoss, Bergringfoto, Seite 56: Lulla, Seite 59: Budimir Jevtic, Seite 60: VRD, Seite 66: Zerbor,
Seite 73: Kzenon, karaidel, Seite 78: Jeanette Dietl, Seite 79: Brebca, Valentina R., Seite 81: Meliha Gojak, Angel Simon, Seite 83: th-photo, Seite 84: Jörg Rautenberg,
Seite 87: Stefanie Lindorf, Seite 95: Franziska Krause, Seite 96: runzelkorn, djama, Seite 97: Africa Studio, naftizin, Maria Arts, Seite 98: Dan Race, Africa Studio,
Syda Productions, Seite 99: Kybele, PixelPower, Seite 100: EcoView, Seite 101: Diana Taliun, Seite 109: Printemps, badmanproduction
Inhaltsverzeichnis
Stärkung des Niedersächsischen Landesamtes
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
4
Fachabteilungen und Dezernate
7
Organisationsplan LAVES
8
Stabsstelle Qualitätsmanagement
10
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
12
Abteilung 1: Zentrale Aufgaben
20
Abteilung 2: Lebensmittelsicherheit
24
Abteilung 3: Tiergesundheit
38
Abteilung 4: Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung
52
Abteilung 5: Untersuchungseinrichtungen
62
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
68
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
75
Institut für Fische und Cuxhaven
88
Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
94
Futtermittelinstitut Stade
99
Institut für Bienenkunde Celle
102
Untersuchungsergebnisse
105
Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
106
Diagnostik und Tiergesundheit
128
Futtermittel
133
Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
138
Tabellenübersicht
172
Stichwortverzeichnis
175
Adressen
180
3
Prof. Dr. Eberhard Haunhorst
Präsident des LAVES
2013 wurde mit der Umsetzung der ersten Stärkungsstufe begonnen, die 67,5 Stellen vorsieht, u. a.
für, Tierärzte* und andere Wissenschaftler, Kontrolleure, Laborkräfte und Verwaltungspersonal.
Stärkung des Niedersächsischen
Landesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist eine
zentrale Behörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen. Nach der niedersächsischen Landtagswahl im Januar 2013 hat die Landesregierung die finanzielle, personelle und rechtliche
Stärkung des LAVES durch einen sukzessiven Ausbau der Kontrollen in den Bereichen Lebensmittel- und
Futtermittelüberwachung, Tierarzneimittelkontrolle, Tierschutz, ökologischer Landbau sowie Ein-, Durchund Ausfuhr von Lebensmitteln beschlossen. Geplant ist dabei die Umsetzung eines dreistufigen Stärkungspaketes mit insgesamt ca. 180 zusätzlichen Stellen im LAVES über die nächsten Jahre.
In den Jahren 2014 und 2015 sollen die zweite und
dritte Stärkungsstufe des LAVES folgen. Hier sollen
u. a. eine Stärkung der Lebensmittelüberwachung
durch das LAVES sowie eine weitergehende Verbesserung im Bereich der Dioxinanalytik erreicht werden.
Neu: Task Force Verbraucherschutz im LAVES
Im Rahmen der ersten Stufe wurde 2013 die vom
Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) entschiedene
Etablierung einer sogenannten Task Force Verbraucherschutz im LAVES vorangetrieben. Diese soll als
schlagkräftige LAVES-Einheit im Bereich Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz fungieren und der
Prävention von Lebensmittelskandalen und im Krisenfall als Koordinationszentrale dienen. Die Task-Force–
Einheit soll aus einem Kernteam von spezialisierten
Fachleuten bestehen, das im Krisenfall aufgestockt
werden kann, sowie mobile Kontrolleinheiten bilden
und zusammen mit weiteren LAVES-Experten und Mitarbeitern der kommunalen Überwachungsbehörden
agieren. Derzeit befindet sich die Task Force Verbraucherschutz in der konzeptionellen Vorbereitung der
Aufgabenwahrnehmung, erste Mitarbeiter sind bereits
eingestellt worden. Außerdem arbeitet die Task Force
bereits intensiv an der Erstellung eines vom ML initiierten Krisenmanagementhandbuches.
Die Maßnahmen zur Stärkung des LAVES sind Maßnahmen zur Stärkung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, der Sicherheit anderer verbraucherrelevanter Produkte sowie der Tiergesundheit und
des Tierschutzes in Niedersachsen und somit Maßnahmen zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes insgesamt. Dies ist insbesondere
vor dem Hintergrund der regelmäßig auftretenden,
vielfältigen Lebensmittel- und Futtermittelskandale
von erheblicher Bedeutung, von denen gerade auch
Niedersachsen als Agrarland Nummer eins häufig in
besonderem Maße betroffen ist.
*Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird im folgenden Text nur die männliche Form verwendet. Dies schließt die weibliche Form ausdrücklich mit ein.
4
5
NORDSEE
Institut für Fische und
Fischereierzeugnisse Cuxhaven
CUXHAVEN
Futtermittelinstitut Stade
Lebensmittel- und Futtermittelskandale 2013
Im Jahr 2013 wurde Niedersachsen und somit auch
das LAVES mit einer Reihe von Lebensmittel- und Futtermittelskandalen konfrontiert. Dazu gehörten die
Überbelegungen in Legehennenbetrieben mit möglicherweise millionenfach falsch deklarierten Eiern im
Februar 2013, der „Pferdefleisch-Skandal“ Anfang
März 2013 (als Rindfleisch deklariertes Pferdefleisch
in Fertigprodukten wie Lasagne, Ravioli und Gulasch;
europaweites Ausmaß) und der Verdacht auf Verarbeitung von „Gammelfleisch“ sowie die Nichtdeklaration von Separatorenfleisch in einem Zerlegebetrieb
im westlichen Niedersachsen (November 2013).
Ein besonders gravierendes Ausmaß erreichte ein
Futtermittelskandal in Niedersachsen. Anfang März
2013 wurde der Import von mit dem Schimmelpilzgift Aflatoxin B1 kontaminiertem Futtermais aus Serbien nach Niedersachsen bekannt.
Risikomanagementmaßnahmen bei Schimmelpilzgiften in Futtermais durch das LAVES
Das LAVES veranlasste daraufhin einen sofortigen
Stopp der Auslieferung von serbischem Futtermais
aus dem Lagerbetrieb sowie die zeitweilige Sperrung
der betroffenen Futtermittelunternehmen (Verarbeitung des kontaminierten Futtermaises zu Futtermitteln) und landwirtschaftlichen Betriebe (Verfütterung des belasteten Maises an Nutztiere, vor allem
Milchviehbetriebe). Außerdem wurden vom LAVES
umfangreiche amtliche Futtermittel- und Lebensmittelproben entnommen (vor allem Milch und Eier) und
die Untersuchung dieser Proben in den LAVES-Instituten veranlasst. Hierbei wurden bei Mais aus Serbien
Mehrfachüberschreitungen des zulässigen Höchstgehaltes an Aflatoxin B1 in Futtermitteln festgestellt.
Bei der Untersuchung tierischer Produkte wurden
hingegen keinerlei Höchstmengenüberschreitungen
verifiziert. (Sämtliche Untersuchungsergebnisse von
Milchproben waren negativ; alle Proben aus der Niere
oder Leber von Puten, Kühen, Schweinen, Hähnchen
und Enten waren ebenso unauffällig.)
Als Ende März 2013 erneut mit Aflatoxinen belasteter Futtermais aus Bulgarien, Rumänien, Polen, der
Ukraine und Serbien über die Niederlande (Rotterdam) an Futtermittelunternehmen in Niedersachsen
und Nordrhein-Westfalen gelangte, erließ das LAVES
als Vollzugsbehörde für die Futtermittelüberwachung
6
in Niedersachsen und Bremen sogenannte Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen Gefahren der
Verbraucher durch Aflatoxine in Futtermitteln und
Lebensmitteln.
Damit wurden Futtermittelherstellern in Niedersachsen
und Bremen, die Futtermais der Ernte 2012 aus
Serbien, Polen, Bulgarien, Rumänien und der Ukraine
bezogen hatten, folgende Verpflichtungen auferlegt.
Verpflichtung zur Anzeige der betreffeden Futtermittel beim LAVES (innerhalb einer Woche nach
Erhalt)
Verkehrsverbot der Futtermittel (auch keine Rückgabe an Vorlieferanten)
Verpflichtung zur Freigabe der betroffenen
Futtermittelpartien durch das LAVES erst nach
Beprobung und Untersuchung auf Aflatoxin B1
durch ein akkreditiertes Labor
STADE
Institut für
Bedarfsgegenstände
Lüneburg
Präsidium & Fachabteilungen
Lebensmittel- und
Veterinärinstitut Oldenburg
LÜNEBURG
OLDENBURG
NIEDERSACHSEN
CELLE
Lebensmittel- und Veterinärinstitut
Braunschweig/Hannover
Institut für Bienenkunde
Celle
HANNOVER
BRAUNSCHWEIG
Diese zeitlich begrenzten Allgemeinverfügungen
lenkten das Aflatoxingeschehen in eine für den Verbraucherschutz positive Richtung und sind auch in
Zukunft geeignete Instrumente der Behörden, wenn
der gesundheitliche Verbraucherschutz durch andere
Maßnahmen nicht zu gewährleisten ist.
Das Jahr 2013 war für das LAVES also geprägt durch
die von der niedersächsischen Landesregierung beschlossene Stärkung des Landesamtes. Die Umsetzung des Stärkungspaketes wurde begonnen, weitere Maßnahmen sollen folgen. Daneben waren die
vorgenannten „Krisen“ zu bewältigen. Aus dem jetzt
vorliegenden Jahresbericht geht die ganze Bandbreite
der vielfältigen Aufgaben des LAVES hervor, die auch
2013 durch den engagierten Einsatz der LAVES-Mitarbeiter hervorragend erfüllt wurden. Dafür möchte
ich allen LAVES-Mitarbeitern sehr herzlich danken!
Zugleich wünsche ich den Lesern dieses Berichts eine
interessante und erkenntnisreiche Lektüre.
Prof. Dr. Eberhard Haunhorst
Präsident des LAVES
Niedersächsisches La
für Verbraucherschu
und Lebensmittelsich
Fachabteilungen und Dezernate
Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ist landesweit
zuständig für die Untersuchung und Beurteilung von amtlichen Proben aus allen Prozess- und Produktionsstufen der Lebensmittelkette. Im LAVES engagieren sich rund 900 Mitarbeiter für den Verbraucherschutz.
Sie sind mit Aufgaben in den Bereichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, Futtermittelüberwachung, Fleischhygiene, Tierarzneimittelüberwachung, Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung
tierischer Nebenprodukte, Tierschutz, ökologischer Landbau, Marktüberwachung und technische Prozessüberwachung betraut. Dem LAVES gehören Untersuchungsinstitute in ganz Niedersachsen an, die jährlich
knapp 2 Mio. Untersuchungen an Lebens- und Futtermitteln, Bedarfsgegenständen und Tieren durchführen.
Der Sitz der Zentrale ist Oldenburg. Dort sind auch die Fachabteilungen angesiedelt, die unmittelbare
Vollzugsaufgaben übernehmen und die kommunalen Behörden in Fragen der Lebensmittelüberwachung,
der Tiergesundheit, der Schädlingsbekämpfung sowie des Tierschutzes beraten und unterstützen.
7
Präsident
ORGANISATIONSPLAN
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Beauftragte des ML
für den Tierschutz
Qualitätsmanagement
Vizepräsident
Fachbezogene Ausbildungs- und
Prüfungsangelegenheiten
Abteilung 1
Abteilung 2
Abteilung 3
Abteilung 4
Abteilung 5
Zentrale Aufgaben
Lebensmittelsicherheit
Tiergesundheit
Futtermittelsicherheit, Marktüberwachung
Untersuchungseinrichtungen
Personal, Organisation, Haushalt,
Liegenschaften, Innerer Dienst
Lebensmittelüberwachung und
grenzüberschreitender Handel
Tierseuchenbekämpfung,
Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Futtermittelüberwachung
Lebensmittel- und
Veterinärinstitut Oldenburg
IuK-Technik, GeVIN,
Datenmanagement, Betriebswirtschaftliche
Steuerungsinstrumente
Task Force
Verbraucherschutz
Task Force
Veterinärwesen
Ökologischer
Landbau
Lebensmittel- und Veterinärinstitut
Braunschweig/Hannover
Recht
Tierarzneimittelüberwachung,
Rückstandskontrolldienst
Tierschutzdienst
Marktüberwachung
Institut für Fische und
Fischereierzeugnisse Cuxhaven
Technische
Binnenfischerei und
fischereikundlicher Dienst
Sachverständige
Institut für Bedarfsgegenstände
Lüneburg
Futtermittelinstitut
Stade
Institut für Bienenkunde
Celle
8
9
STABSSTELLE
QUALITÄTSMANAGEMENT
Wesentliche Aufgaben:
Begleitung und Beratung zum Thema Qualität
DIN EN ISO 9001, Kundenbefragungen und
behördliches Vorschlagswesen
Die drei Mitarbeiter der Stabsstelle für das Qualitätsmanagement (QM) begleiten und koordinieren das
Qualitätsmanagementsystem des LAVES auf der Basis der DIN EN ISO 9001. Die Stabsstelle verwaltet die
QM-Dokumente und berät die Leitung des LAVES sowie die Abteilungsleitungen in allen Fragen rund um
das Thema Qualitätsmanagement. Dazu gehört auch die Unterstützung bei internen und externen Audits.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Weiterentwicklung des QM-Systems. Dokumente und Regelungen
werden kontinuierlich an die Bedürfnisse und Anforderungen der Praxis sowie an veränderte Strukturen
angepasst. Dabei müssen neben den Vorgaben der DIN EN ISO 9001 auch die des einheitlichen QMSystems des Landes (EQUINO) eingehalten werden. Die Stabsstelle QM koordiniert Kundenbefragungen
des LAVES und führt diese in Abstimmung mit den Organisationseinheiten des LAVES durch. Weiterhin ist
die Administration für das behördliche Vorschlagswesen bei der Stabsstelle QM angesiedelt.
10
Die Mitarbeiter der Stabsstelle für Qualitätsmanagement kümmern sich um alle Fragen rund um das
Thema Qualität. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Einhaltung der Forderungen der DIN EN ISO 9001
in der aktuellen Version
Beratung der Leitung des LAVES und der Abteilungs- und Institutsleitungen sowie der Qualitätsmanagementassistenten, der Beauftragten nach
ISO 17025in den Instituten und der sonstigen Ansprechpartner in den Abteilungen in QM-Fragen
Koordination der anfallenden (Re-)Zertifizierungen
und Audits
Anpassung des QM-Systems und des Gesamtkonzeptes an sich verändernde Zielsetzungen,
Organisationsstrukturen und den Stand rechtlicher
Anforderungen
Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen und
Weiterleitung an die Behördenleitung, um angemessene und abgestimmte Maßnahmen zur Fehlervermeidung sicherzustellen, sowie Koordination
und Unterstützung bei der Umsetzung der daraufhin ergriffenen Maßnahmen
Koordination und Durchführung von Kundenbefragungen
11
Dr. Astrid Rohrdanz
STABSSTELLE PRESSEUND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Wesentliche Aufgaben:
Informationen in Print- und digitalen Medien
Die Stabsstelle koordiniert und aktualisiert den Internetauftritt und betreut das Gesamtangebot des
LAVES im World Wide Web. Aktuelle Themen werden in enger Zusammenarbeit mit den Instituten und
den Abteilungen umgehend und regelmäßig für das Internet aufbereitet. Mehr als 150 Artikel wurden
im Jahr 2013 erarbeitet und auf der Homepage veröffentlicht.
Informationen für Verbraucher und Fachleute
Mehr Sicherheit für den Verbraucher – das ist erklärtes Ziel des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.
Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine transparente und glaubwürdige Aufklärungsarbeit. Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des LAVES informiert sachlich, verständlich, aktuell und dialogorientiert rund um die Themen gesundheitlicher Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Der Informationsfluss mit internen und externen Institutionen wird kontinuierlich gepflegt, Sympathie und Vertrauen
der Öffentlichkeit durch Transparenz und Service gewonnen und gehalten.
12
Erweiterung der Schwerpunktseiten „Lebensmittelhygiene“ im Internet
Lebensmittelbedingte Erkrankungen stellen ein Risiko
für die Gesundheit der Verbraucher dar. Ausgelöst
werden diese Infektionen durch Erreger wie Salmonellen, EHEC, Campylobacter oder Clostridien. Sie zeigen
sich meist in Form von Magen-Darm-Erkrankungen,
die mit Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen oder
Durchfall einhergehen. In der Regel nehmen diese
Erkrankungen einen milden Verlauf und klingen von
selbst wieder ab, sie können jedoch auch zu lebensbedrohlichen Zuständen führen.
Ziel des LAVES als zentraler Behörde für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen ist
es, lebensmittelbedingten Krankheiten entgegenzuwirken. Ein wichtiges Instrument ist die kontinuierliche Risikokommunikation.
13
LAVES im Internet unter:
www.laves.
niedersachsen.de
Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Aus diesem Grund wurden Informationen und Tipps
rund um das Thema „Lebensmittelhygiene“ erarbeitet
und auf der Homepage des LAVES veröffentlicht.
Neben den wichtigsten Informationen über Erreger,
deren Übertragungswege sowie Lebensmittel mit besonderem Risiko werden auftretende Symptome und
Möglichkeiten der Vorbeugung steckbriefartig dargestellt. Die häufigsten Fragen zu den Erkrankungen
werden verständlich und verbraucherorientiert beantwortet. Beiträge zu Hygieneregeln im Haushalt sowie
der richtigen Lagerung von Lebensmitteln helfen Verbrauchern, lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen vorzubeugen.
Niedersachsen IN FORM
im Netz:
www.inform.
niedersachsen.de
Das Internetportal „Niedersachsen IN FORM“ wird
ebenfalls von der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit redaktionell und organisatorisch betreut.
Es bietet Informationen über Ernährung sowie Lebensmittel und greift zudem das Thema Bewegung
auf. Der Auftritt bündelt Informationen regionaler
und überregionaler Anbieter und zeigt eine Fülle von
Projekten und Angeboten aus den niedersächsischen
Landkreisen.
Die Medienwelt unterliegt einem zunehmenden Wandel. Verbraucher beziehen ihre Informationen – neben
den klassischen Medien – mehr und mehr aus dem Internet. Soziale Medien wie Twitter, Facebook, Blogs
und Foren verändern die Kommunikation und gewinnen an Bedeutung. Diesem Trend stellt sich seit dem
vergangenen Jahr auch das LAVES. Mit Twitter nutzt
das LAVES seit August 2013 einen weiteren Kanal, um
auf aktuelle Themen aufmerksam zu machen.
Vielfältige Veranstaltungen für Multiplikatoren
Vorträge über das LAVES und seine Arbeit sind
wichtige Veranstaltungen für Multiplikatoren. Ihre
Organisation und Koordination gehören zum Aufgabengebiet der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Im Zweijahresrhythmus findet das von der Stabsstelle konzipierte und organisierte Symposium
„Niedersächsisches Forum zum gesundheitlichen
Verbraucherschutz“ statt.
Bereits zum sechsten Mal veranstaltete das LAVES,
in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für
Ernährung (DGE) und der Ärztekammer Niedersachsen
(ÄKN), das „Niedersächsische Forum Gesundheitlicher Verbraucherschutz“. Zum Thema „Toxikologische Aspekte in der Ernährung – zwischen
Wahrnehmung und Wirklichkeit“ referierten PD Dr.
Gaby-Fleur Böl (BfR), Prof. Dr. Eberhard Haunhorst
(LAVES), Prof. Dr. Helmut K. Seitz (Universität Heidelberg) und PD Dr. Thomas Ellrott (DGE). Die Experten
gingen innerhalb dieser Vortragsreihe auf Fragen ein
wie: „Sind unsere Lebensmittel sicher?“, „Wie sinnvoll sind toxikologische Grenzwerte?“ „Welchen
Einfluss können Verbraucher nehmen?“. Wie auch
bereits in den letzten Jahren nahmen Besucher aus
den verschiedensten Fachdisziplinen wie der Humanund Veterinärmedizin, der Ernährungsberatung und
-wissenschaft sowie der Agrarwissenschaft an der
Veranstaltung teil. Das nächste „Niedersächsische
Forum Gesundheitlicher Verbraucherschutz“ ist für
das Frühjahr 2015 geplant.
LAVES bei Twitter:
LAVES macht Schule – ein Beitrag zur Stärkung
der Verbraucherbildung in Niedersachsen. Nur ein informierter Verbraucher ist ein mündiger Verbraucher
und kann sich im Alltag vor Täuschung schützen. Zur
Stärkung der Verbraucherbildung besuchen Experten
des LAVES Schulklassen und bringen so bereits Schülern aller Altersstufen Themen rund um den gesundheitlichen Verbraucherschutz näher.
https://twitter.com/LAVESnds
In diesem Jahr stellte die Pressestelle den Schülern
des Gymnasiums Bad Iburg im Landkreis Osnabrück
die Arbeit des LAVES vor. Entlang der Lebensmittelkette wurden Informationen zum gesundheitlichen
Verbraucherschutz in Niedersachsen sowie zu den
14
Zielen und Aufgaben des LAVES vermittelt. Im
Speziellen beschäftigten sich die Schüler der achten
Klasse mit dem Lebensmittel Ei und fanden heraus,
was es mit dem Erzeugercode auf sich hat. So wurde
ihnen verdeutlicht, was genau hinter den verschiedenen Haltungssystemen der Legehennen steckt
und wo dabei der Unterschied zwischen einem Ei
aus konventioneller Haltung und einem Ei aus biologischer Haltung liegt. Eine sehr angeregte Diskussion entstand bei der Fragestellung: Ob und welche
Rolle die Haltungsform der Legehenne bei der Entscheidung für den Kauf eines Eies wohl spiele?
„LAVES auf einen Blick“ oder „Niedersachsen
IN FORM“ dort erhältlich.
Mehr Informationen unter:
www.laves.
niedersachsen.de
1 - DE - XX - YYYY - Z
Umfangreiche Information der Verbraucher
Verbraucher haben die Möglichkeit, sich telefonisch,
per E-Mail oder schriftlich vom LAVES informieren
zu lassen.
Eier müssen mit einem entsprechendem Erzeugercode
gekennzeichnet werden
Für eigene Symposien der Institute und Abteilungen
übernimmt die Stabsstelle die begleitende Pressearbeit.
Ausführliche Information in kompakter Form
Der Tätigkeitsbericht ist eine wichtige Informationsquelle – insbesondere für Experten, aber auch
für interessierte Verbraucher. Das Konzept hat sich
bewährt: übersichtlich gestaltete Seiten, versehen
mit kurzen, auf den Punkt gebrachten Artikeln.
Der komplette LAVES-Tätigkeitsbericht steht im
Internet zum Download zur Verfügung oder kann
dort als Druckexemplar bestellt werden. Zudem
sind Flyer wie „Mehr Sicherheit für den Verbraucher“, „Mykotoxine – die Gifte der Schimmelpilze“,
2013 wurden zahlreiche solcher Anfragen koordiniert und bearbeitet. Um die Öffentlichkeit in einem
Krisenfall schnell und umfassend informieren zu
können, ist eine optimale Vorbereitung wichtig. Tritt
eine Krise ein, wird in enger Zusammenarbeit mit
dem entsprechenden Fachreferat eine Verbraucherhotline eingerichtet.
Praxissemester in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Es werden Studenten im Praxissemester und/oder
auf dem Weg zum Bachelor, Master oder Diplom im
Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit intensiv
begleitet und unterstützt. Auch werden andere
Praktikanten aus Studium und Schule betreut. Die
Mitarbeit in Gremien gehört ebenfalls zu den vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle.
15
Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Das LAVES in den Medien
Das LAVES hat sich einen hohen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Ein wichtiges Bindeglied in der Aufklärungsarbeit für die Öffentlichkeit sind die Medien: Die Vorbereitung von Pressegesprächen, Interviews und
die Unterstützung der Journalisten bei der Beschaffung von Informationen zur aktuellen Lage gehören zum
Tagesgeschäft – genau wie das Verfassen von Pressemitteilungen, das Ausrichten von Pressekonferenzen
und das Pflegen von Kontakten zu Medienvertretern.
Nicht nur für die regionalen, auch für die nationalen und internationalen Medien ist das LAVES eine
wichtige und sehr gefragte Informationsquelle: Nachrichtenagenturen aus dem In- und Ausland,
große überregionale und regionale Fernsehsender sowie zahlreiche Zeitungen und Nachrichtenmagazine nutzen das LAVES für Anfragen im Rahmen der Recherche zu aktuellen Themen und Interviews. Die
tägliche Analyse und Bewertung dieser und anderer Medienbeiträge gehören zu den wichtigen Aufgaben der Stabsstelle. Für dieses insgesamt sehr umfangreiche Aufgabenspektrum in der Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit standen ab Herbst 2013 wieder viereinhalb Vollzeitstellen* zur Verfügung.
* inkl. Drittmittelstelle
Die folgenden Beiträge geben einen Einblick in
die vielfältigen Themen, mit denen das LAVES
2013 im Fokus der Öffentlichkeit stand.
„LAVES – Blick hinter die Kulissen“
Unter diesem Motto stellte die Nordwest-Zeitung
Oldenburg in einer Serie die Aufgaben des LAVES
vor: ein Jahr lang, jeden Monat ein ausführlicher
Artikel. Das LAVES gab in der Serie einen Einblick
in die große Themenbandbreite der Institute und
der Zentrale. Ein Interview mit dem Präsidenten,
Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, bildete im Januar
2014 den Abschluss der Serie. Dem LAVES gehören niedersachsenweit sechs Institute an – die
Zentrale mit ihren fünf Abteilungen hat ihren Sitz
in Oldenburg.
16
Tiefkühlgemüse auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht
Tiefkühlen macht Gemüse das ganze Jahr über in
guter Qualität verfügbar. Aber wie sieht es mit der
Belastung durch Pflanzenschutzmittel aus? Dieser
Frage ist das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI)
Oldenburg nachgegangen. Das erfreuliche Ergebnis:
37 Proben (Erbsen, Bohnen, Blumenkohl, Porree
etc.) wurden untersucht und keine Probe überschritt
die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte. Diese
Pressemitteilung fand insbesondere in den verschiedenen Internetportalen Beachtung.
Pferdefleisch
Die deutschen Behörden erhielten am 12. Februar
2013 über das europäische Schnellwarnsystem für
Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) eine Meldung
der Behörden in Luxemburg über möglicherweise
falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch.
Umfangreiche Untersuchungen der betroffenen
Lebensmittelunternehmen sowie der zuständigen
Überwachungsbehörden hatten den Verdacht bestätigt, dass Produkte, die ohne entsprechende
Kennzeichnung Pferdefleisch enthalten, auch in
Deutschland in Verkehr gebracht wurden. Niedersachsen war auch betroffen. Das Lebensmittel- und
Veterinärinstitut (LVI) Hannover/Braunschweig untersuchte Hunderte von Proben (ausführliche Infor-
mationen dazu auf den Seiten 36 und 65). Dazu
Anfragen und Interviews u. a. von: ARD, ZDF, dpa,
NDR Fernsehen und Radio, NDR Info, RTL, SAT1,
Focus, Der Spiegel, Stern, Die ZEIT, NordwestZeitung, Hannoversche Allgemeine Zeitung und
Weser-Kurier Bremen.
Überbelegungen in Legehennenbetrieben
„Die Beichte des Bauern. Staatsanwälte durchsuchten Hunderte Betriebe von Landwirten. Der
Verdacht: Bio-Eier wurden falsch deklariert, Hühner in überfüllten Ställen gequält.“ (Der Spiegel
9/2013) Die Oldenburger Staatsanwaltschaft
ermittelt wegen möglicherweise millionenfach
falsch deklarierter Eier.
Landwirtschaftsminister Christian Meyer erklärte
in seiner Pressemitteilung vom 27.2.2013: „Als
Konsequenz aus den staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen gegen mehr als 150 niedersächsische Legehennenbetriebe wegen Überbelegung
von Ställen wird die Landesregierung dem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deutlich mehr Kontroll- und Überwachungskompetenzen geben.“ Seit der ersten
Berichterstattung in Der Spiegel (9/2013) ist das
große Medieninteresse bis heute nicht abgerissen:
WDR, dpa, Hessischer Rundfunk, TAZ Berlin, Süddeutsche Zeitung, ARD Fakt, Frontal 21, ZDF, NDR
Radio und Fernsehen, Hannoversche Allgemeine
Zeitung, Nordwest-Zeitung u. v. m.
Aflatoxin in Futtermais
In Futtermais aus Serbien wurden im Februar
2013 Höchstmengenüberschreitungen von Aflatoxin B1 festgestellt. Die betroffene Sendung Mais
umfasste insgesamt 45.000 Tonnen und war über
den Hafen im niedersächsischen Brake importiert
worden.
Von dieser Lieferung konnten rund 10.000 Tonnen in Brake sowie etwa 25.000 Tonnen in einer Lagerhalle in Bremen gesperrt werden. Rund
10.000 Tonnen waren bereits an Futtermittelhersteller in Niedersachsen verschickt worden, die
den Mais zur Herstellung von Mischfuttermitteln
für Rinder, Schweine und Geflügel verarbeitet
und an Betriebe in Niedersachsen und NordrheinWestfalen ausgeliefert hatten (dazu ausführliche
Berichte auf den Seiten 30, 55 und 100).
Dieser Futtermittelskandal war über Monate Thema in der öffentlichen Diskussion. Bis in den Sommer 2013 hinein wurde immer wieder in den Medien berichtet. Dazu Presse- und Interviewanfragen
u. a. von: Der Spiegel, dpa, Focus, Deutschland
Radio, RBB Berlin, Radio Bremen, WDR, RTL, SAT1,
Süddeutsche Zeitung, TAZ Berlin, Hamburger
Abendblatt, Neue Osnabrücker Zeitung, Leipziger
Zeitung, Nordwest-Zeitung, Hannoversche Allgemeine Zeitung, Wirtschaftsblatt Wien.
Kinderwurst unter die Lupe genommen
Bunte Verpackungen mit Comicfiguren und Wurst
mit lustigen Motiven sind bei Kindern sehr beliebt. Der Trend, Fleischerzeugnisse mit einer
besonderen Aufmachung speziell für Kinder zu
bewerben, ist ungebrochen. Das LVI Oldenburg
hat 16 unterschiedliche Kinderwurst-Produkte auf
Zusammensetzung, den Einsatz von Zusatzstoffen
und die Kennzeichnung genauer unter die Lupe
genommen.
Fünf Produkte erfüllten die rechtlichen Vorgaben
hinsichtlich der Kennzeichnung nicht; vier wurden
aufgrund fehlerhafter Nährwertkennzeichnung
bemängelt, bei einem weiteren Produkt war die
Verkehrsbezeichnung mangelhaft. Diese Pressemitteilung fand ein großes Medienecho in den Tageszeitungen und verschiedenen Internetportalen.
17
Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stabsststelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Antrittsbesuch und Pressegespräch mit Verbraucherschutzminister Christian Meyer
Bei seinem Antrittsbesuch im Mai 2013 sprachen
Minister Meyer und sein Staatssekretär ihren Dank
und ihre Anerkennung für die geleistete Arbeit bei
der Bewältigung der Krisen aus: „Pferdefleisch,
Mogel-Eier und Schimmelpilz in Futtermitteln wurden auch dank der kompetenten Arbeit der Mitarbeiter im LAVES und in den Kommunen aufgedeckt
und bewältigt.
Um für kommende Krisen und die gestiegenen Anforderungen beim Tierschutz, bei der Reduzierung
des Antibiotikaeinsatzes sowie der Lebens- und
Futtermittelsicherheit gerüstet zu sein, wird die
Landesregierung den Verbraucherschutz politisch
deutlich aufwerten und das LAVES fachlich, finanziell und personell verstärken.“ An dem Pressegespräch nahmen Medienvertreter aus ganz Niedersachsen teil.
Bienen droht der Hungertod
Die kalte Witterung bis ins Frühjahr 2013 hinein
machte den Bienen schwer zu schaffen. Die Bienenvölker drohten zu verhungern, obwohl genügend Futter in den Bienenkästen vorhanden war.
Die Bienen verbrauchten in dem langen Winter
viel Futter und entfernten sich teilweise zu weit
von den Restfutterbeständen.
Das deutliche Medieninteresse zeigte sich auch
bei der Pressemitteilung „Erfolgreiche Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen
in Niedersachsen“. Weitere Informationen unter
www.laves.niedersachsen.de.
18
20 Jahre bundesweit einmalige Spezialisierung und 65-jähriges Bestehen
Dieses besondere Jubiläum hat das Institut für
Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg mit einem
Symposium gefeiert. In der Pressemitteilung würdigte Minister Christian Meyer das Institut in besonderem Maße: „Verbraucherschutz bekommt
in Niedersachsen endlich die Priorität, die er verdient hat. Gerade im Bereich von Alltagsgegenständen wie Spielzeug und Kosmetik brauchen
wir ein Höchstmaß an Sicherheit vor Gefahren,
Schadstoffen und Mogelkennzeichnungen.“ Das
IfB ist bundesweit das einzige Institut, in dem ausschließlich Bedarfsgegenstände und kosmetische
Mittel untersucht und beurteilt werden. Nach
dieser Veranstaltung rückte das Institut mehr und
mehr in den Fokus der Medien. Es folgten Reportagen über diese hochspezialisierte Arbeit. Die
Pressemitteilung und weitere Informationen zum
Institut auf www.laves.niedersachsen.de und auf
Seite 94.
Sommerzeit ist Hochsaison für Speiseeis
und für die Labore
„Es ist Sommer und ein erfrischendes Eis gehört
dazu – das Angebot ist vielfältig und farbenfroh.
Hochsaison für die Labore: Zahlreiche Proben
von Speiseeis aus kleineren handwerklichen Betrieben wurden im LVI Oldenburg sowie im LVI
Braunschweig/Hannover überprüft. Die Experten
untersuchen die Eisproben zum einen auf Keime,
zum anderen wurde ein besonderes Augenmerk
auf Krankheitserreger wie Salmonellen gelegt, die
erfreulicherweise in keiner der Proben nachgewiesen wurden.“ Die Pressemitteilung zum Sommerthema „Speiseeis“ fand großes Interesse bei
Medien und Verbrauchern.
Sommerzeit – Grillzeit: mariniertes Grillfleisch überprüft
In der Grillsaison ist küchenfertig vorbereitetes
Fleisch, zum Beispiel marinierte Schweineschnitzel, Steaks oder Koteletts, sehr beliebt. Das
Marinieren macht das Fleisch nicht nur würzig,
sondern auch zarter. Allerdings können stark gewürzte Marinaden nicht nur unangenehme Gerüche überdecken – wenn das Fleisch beispielsweise
nicht mehr ganz frisch ist.
Deshalb ist es erfreulich, dass bei Eingang der 61
Proben keine verdorben war – sie wiesen weder
bei Aussehen und Geruch noch bei der mikrobiologischen Untersuchung Anzeichen von Verderb
auf. Die Pressemitteilung ist auf der Internetseite
zu finden.
Seehunde: Der Bestand hat sich auf hohem
Niveau stabilisiert
Den Seehunden im Niedersächsischen Wattenmeer
geht es gut: 8.082 Tiere wurden im Sommer 2013
während der Flüge zwischen Ems und Elbe gezählt.
Die Ergebnisse im Einzelnen: Es sind zwar insgesamt
315 Seehunde insgesamt weniger als im Vorjahr
erfasst worden – 2012 mit 8.397 Tieren. Der Anteil der Jungtiere ist etwas geringer als im Vorjahr:
1.373 (2013) und 1.977 (2012). Aber insgesamt
hat sich der Bestand auf hohem Niveau stabilisiert.
Nach Aussagen der Experten machen die Seehunde einen gesunden und gestärkten Eindruck und
es gibt keinerlei Hinweise auf Erkrankungen (siehe
auch Seite 91). Die Pressemitteilung löste nicht nur
bundesweit, sondern auch aus den Niederlanden,
Dänemark, Österreich und der Schweiz zahlreiche
Anfragen und Interviews aus.
Verbraucherschutz- und Tätigkeitsbericht
vorgestellt
In einer gemeinsamen Pressekonferenz des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des LAVES und
des Niedersächsischen Landkreistages wurden
die beiden Berichte in Hannover in der Landespressekonferenz vorgestellt. Pressemitteilung und
Downloads unter www.laves.niedersachsen.de. Das
Medienecho: dpa, Hannoversche Allgemeine Zeitung, Neue Presse Hannover, Nordwest-Zeitung,
Braunschweiger Zeitung, Focus, BILD, Weser-Kurier Bremen, NDR, RTL etc.
Umsichtiger Gebrauch von Mundwasser
wird empfohlen
Gepflegte Zähne bleiben gesund. Doch Mundwasser kann Wirkstoffe enthalten, die bei falschem
Gebrauch die Gesundheit beeinträchtigen. Das
IfB Lüneburg hat Mundspülungen und Mundwasserkonzentrate auf Fluorid- und Alkoholgehalte
getestet. Die Fluoridgehalte lagen allesamt unter
der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmenge,
allerdings enthielten manche Produkte erhebliche
Alkoholmengen. Ausführlicher Bericht und die
Pressemitteilung sind im Internet zu finden.
Spielzeug für Kleinkinder – nur wenige
Beanstandungen
Gute Nachricht in der Weihnachtszeit: Spielzeuge,
egal ob aus Holz, Kunststoff oder Textilien, müssen
sicher sein – 457 Proben sind im IfB Lüneburg untersucht worden, und das mit erfreulichen Ergebnissen.
Alle Einzelheiten in der Pressemitteilung, die auf der
LAVES Homepage zu finden ist.
Mehr Informationen unter:
www.laves.
niedersachsen.de
Dr. Silke Klotzhuber
Hiltrud Schrandt M. A.
Christina Schulz, B. Sc.
19
Abteilung 1 des LAVES:
ZENTRALE AUFGABEN
Die Abteilung 1 – Zentrale Aufgaben – nimmt Querschnitts- und Servicefunktionen wahr.
Die Mitarbeiter stellen u. a. sicher, dass den Abteilungen und Untersuchungseinrichtungen ausreichend Personal und Sachmittel für die Wahrnehmung der Fachaufgaben zur Verfügung stehen.
Wesentliche Aufgaben:
Querschnitts- und Servicefunktionen
Die Abteilung 1 bündelt die abteilungsübergreifenden Tätigkeiten des LAVES. Die wesentlichen Aufgaben
sind im Einzelnen:
Innovative Konzepte für die Arbeit
von Instituten und Abteilungen
Zahlen auf einen Blick
56,15 Vollzeitstellen*
79 Auszubildende
LAVES gesamt
1.799 Beratungen
423 Kontrollen
664.600 Euro Investitionen
*inkl. Drittmittelstellen und
Mitarbeitervertretung
Die Abteilung „Zentrale Aufgaben“ ist für fach- und abteilungsübergreifende Aufgaben innerhalb des
LAVES verantwortlich. Dazu zählen das Bereitstellen von Personal und Sachmitteln, das Entwickeln neuer
Konzepte in der Informationsverarbeitung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung. Auch das Dezernat
„Technische Sachverständige“ ist aufgrund seiner übergreifenden Aufgaben der Abteilung 1 zugeordnet.
Die angespannte Haushaltslage macht die Arbeit zu einer ständigen Herausforderung. Ein zentrales Anliegen
der Abteilung 1 sind daher stets organisatorische Maßnahmen, um Synergien zu erzielen. So erfordert auch
die Entscheidung der Politik aus dem Jahre 2013, das LAVES im Zuge des Ausbaus der amtlichen Kontrollsysteme im gesundheitlichen Verbraucherschutz personell, finanziell und rechtlich zu stärken, einen hohen
Koordinierungsaufwand und intelligente Lösungen durch die Abteilung 1.
20
Personal-
und Stellenbewirtschaftung für ca. 900
Beschäftigte, einschließlich ca. 80 Auszubildender,
Praktikanten der Lebensmittelchemie und Referendaren
Haushaltsplanung/Haushaltsbewirtschaftung mit
einem Volumen von ca. 54 Mio. Euro, davon
ca. 37 Mio. Euro für Personalausgaben sowie ca.
3,3 Mio. Euro für Investitionen in die Geräteaustattung und die apparative Ausstattung im
Untersuchungsbereich
Organisations- und Liegenschaftsangelegenheiten
Bereitstellung und Gewährleistung der Infrastruktur
für Information und Kommunikation (IuK)
Aufbau und Pflege der internen Kosten- und
Leistungsrechnung einschließlich Controlling
Zentrales Berichtswesen für Berichte über Untersuchungsergebnisse
Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Durchführung
von Gerichtsverfahren
Durchführung EU-weiter Ausschreibungen
Beratung und fachliche Unterstützung der Fachabteilungen des LAVES und der kommunalen
Überwachungsbehörden durch Technische Sachverständige in den Aufgabenfeldern Tierseuchenbekämpfung,Tierschutz, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Aktive Verbraucherinformation
Organisation von Fortbildungsveranstaltungen
und Symposien für die kommunalen Veterinärbehörden
21
Abteilung 1 des LAVES // Zentrale Aufgaben
Abteilung 1 des LAVES // Zentrale Aufgaben
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Novelliertes VIG, Themenschwerpunkt:
Zweites Symposium zum gesundheitlichen
Verbraucherschutz
Das novellierte Verbraucherinformationsgesetz
(kurz: VIG) in der Praxis: Die Instrumente der Behörden im gesundheitlichen Verbraucherschutz
standen im Juni im Mittelpunkt eines Zweiten,
großen Symposiums, das vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(ML), vom LAVES (Dezernat Recht) sowie vom
Niedersächsischen Landkreistag (NLT) veranstaltet
worden war.
Knapp 70 Teilnehmer waren der Einladung gefolgt und nach Hannover in die Räume des Landessportbundes gekommen. Das Symposium bot
breiten Raum, die unterschiedlichen Ansichten aller Beteiligten bezüglich der Neuerungen des VIG
ausführlich zu diskutieren.
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian
Meyer hob einleitend hervor, dass die Stärkung
des Verbraucherschutzes ein vorrangiges Ziel der
Landesregierung sei. Es sei wichtig, die Verbraucher über Täuschungen aufzuklären. Prof. Dr.
Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT, appellierte
an das Land, die Stärkung des gesundheitlichen
Verbraucherschutzes auf sämtliche behördliche
Ebenen zu beziehen. Prof. Dr. Eberhard Haunhorst
wies als Präsident des LAVES auf die umfassenden
Erfahrungen des LAVES mit dem Verbraucherinformationsgesetz seit dem Jahre 2008 hin. Insbesondere Großanfragen aus Verbänden und anderen Institutionen verursachten einen erheblichen
Verwaltungsaufwand.
Durch die Novelle im Jahre 2012 sei das VIG zwar
verständlicher geworden, der Weg zu einer umfassenden Transparenz und Aufklärung sei aber
noch nicht beendet.
Anschließend wurden in mehreren Vorträgen und
in einer abschließenden Podiumsdiskussion die
Rechtsgrundlagen für die aktive und für die passive Information der Verbraucher durch Vertreter
22
von Behörden, der Interessenvertretung der Lebensmittelwirtschaft sowie der Nichtregierungsorganisation Greenpeace beleuchtet und deren Umsetzung diskutiert. Im Mittelpunkt stand hierbei
§ 40 Abs. 1a LFGB – die Norm für die Veröffentlichung von beispielsweise Grenzwertüberschreitungen bei Lebens- und Futtermitteln.
Das novellierte Verbraucherinformationsgesetz
(VIG) in der Praxis 2013
Das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist am
01.05.2008 in Kraft getreten. Seitdem sind die
Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder
grundsätzlich verpflichtet, dem Verbraucher Anspruch auf Informationen zu gewähren. Dieser
Informationsanspruch ist durch die Novelle des Gesetzes seit September 2012 ausgeweitet worden.
Künftig können Verbraucher nicht allein Informationen über Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Wein erhalten, sondern auch über technische Verbraucherprodukte
im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, wie beispielsweise Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel.
Der Anspruch auf Erhalt von Informationen für
Jedermann umfasst dabei:
Nicht zulässige Abweichungen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht
Gefahren/Risiken, die von Erzeugnissen oder Verbraucherprodukten für Verbraucher ausgehen
Zugang zu Daten über die Zusammensetzung
von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie ihre Beschaffenheit
Kennzeichnung, Herkunft, Verwendung, Herstellen und Behandeln von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten
Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der
Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren
Überwachungsmaßnahmen, Auswerten dieser
Tätigkeiten, Statistiken über Verstöße
Der Anspruch auf Informationsgewährung ist zu
erfüllen, sofern keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe, die sich insbesondere aus § 3 VIG
ergeben können, vorliegen.
In Niedersachsen sind die folgenden Behörden
auskunftspflichtig:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Landkreise und kreisfreie Städte
NEU: Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter
sind nach dem VIGÄndG informationspflichtig
zu Verbraucherprodukten, von denen Gefahren
für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher ausgehen und
1. die nicht explizit aus dem Geltungsbereich
des Produktsicherheitsgesetzes ausgenommen
sind und
2. nicht unter Rechtsvorschriften fallen, die entsprechende oder weitergehende Anforderungen gegenüber dem Produktsicherheitsgesetz
enthalten.
von Rechtsvorschriften nach dem LFGB und dem
ProdSG (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro gebühren- und
auslagenfrei. Der Zugang zu sonstigen Informationen, also Informationen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 bis 7, ist hingegen nur bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro kostenfrei.
Sofern der Antrag nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet wird, wird der Antragsteller zuvor
über die voraussichtliche Höhe der Gebühren und
Auslagen informiert. Er wird auf die Möglichkeit
hingewiesen, seinen Antrag zurückzunehmen oder
einzuschränken.
Im LAVES wurden im Jahr 2013 alle Anträge kostenfrei bearbeitet.
Es wurden im Jahr 2013 insgesamt 37 Anträge im
LAVES gestellt. Antragsteller waren sowohl Institutionen als auch einzelne Verbraucherinnen und
Verbraucher.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug 17,8
Tage pro Antrag und lag damit deutlich unter der in
§ 5 Abs. 2 VIG festgelegten Bearbeitungsfrist von
in der Regel einem Monat.
Franz-Christian Falk
Andrea Jark
Anja Völker
Gemäß § 7 Abs. 1 Satz VIG ist der Zugang zu Informationen über nicht zulässige Abweichungen
Serviceangebote
Merkblätter, Leitfäden und Ausführungen zum Downloaden, Ausdrucken und Bestellen:
Allgemeines zum Verbraucherinformationsgesetz
Berufliche Ausbildungen im LAVES, Ausbildung zum Lebensmittelchemiker,
und zum Lebensmittelkontrolleur u. a.
Überprüfung von Bolzenschussgeräten in Schlachtbetrieben
23
Abteilung 2 des LAVES:
LEBENSMITTELSICHERHEIT
Die Abteilung 2 – Lebensmittelsicherheit – besteht aus den drei Fachdezernaten „Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel“, „Task Force Verbraucherschutz“ sowie „Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst“.
Projekte und Vollzugsaufgaben für sichere Lebensmittel
Im ersten Quartal 2013 wurde die Tätigkeit des Dezernates „Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel“ und der „Task Force Verbraucherschutz“ in erheblicher Weise durch das Geschehen
um Aflatoxin in Futtermais und den Pferdefleischskandal beeinflusst.
den kommunalen Behörden überprüft und in Einzelfällen die Staatsanwaltschaft fachlich unterstützt
werden.
überwachung, Untersuchungseinrichtungen) sichergestellt, dass nur Milch in den Verkehr gebracht
wurde, die nachweislich keine über den Höchstwerten liegenden Aflatoxingehalte aufwies. Auch im
Zusammenhang mit der Verwendung von als Rindfleisch deklariertem Pferdefleisch mussten eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher
koordiniert, Informationen in Form von Lageberichten gebündelt, Betriebe in enger Abstimmung mit
Im zweiten und dritten Quartal wurde das Ministerium durch die Abordnung einer Vielzahl tierärztlicher
Experten des Dezernates „Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel“ bei einer
von der Zollunion (Russland, Weißrussland und Kasachstan) geforderten fachaufsichtlichen Überprüfung niedersächsischer Exportbetriebe unterstützt.
Auf der Basis der hier gemachten Erfahrungen
wird kurzfristig eine weitere Stärkung des Dezerna-
Zahlen auf einen Blick
37,52 Vollzeitstellen*
12.374 Beratungen**
486 Kontrollen
* inkl. Drittmittelstellen
** Beratungen umfassen
u. a. amtliche Bescheinigungen, Genehmigungen
und Zulassungen sowie
die Bearbeitung von
Rechtsauskünften
Da eine Belastung gewonnener Milch durch eine
Verfütterung des mit dem Schimmelpilzgift Aflatoxin belasteten Futtermaises aus Serbien nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde in enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz,
den vor Ort zuständigen kommunalen Veterinärund Lebensmittelüberwachungsbehörden und den
übrigen betroffenen Stellen im LAVES (Futtermittel-
24
tes sowohl in personeller Hinsicht als auch bei den
Zuständigkeiten angestrebt. Im Bereich der bereits
bestehenden Zuständigkeit für die Zulassung von
Betrieben und der risikoorientierten Überprüfung
der Zulassungsvoraussetzungen wurden darüber
hinaus Lebensmittelbetriebe überprüft, wozu auch
zulassungspflichtige Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung gehörten.
Als Kontaktstelle für das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist die Abteilung 2
auch für die Koordinierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Europäischen
25
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Bedarfsgegenstände sowie für die landesweite Betreuung
der Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de
zuständig. Wie in den Vorjahren wurde durch einen
Bereitschaftsdienst der Verbraucherschutz durch die
Mitarbeiter an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr
sichergestellt.
In der „Task Force Verbraucherschutz“ standen bei
den Routinearbeiten die Entwicklung eines Konzeptes für eine Risikofrüherkennung, die Errichtung einer
Rufbereitschaft und die Erstellung eines Krisenmanagementhandbuches in enger Abstimmung mit dem
federführenden Ministerium und den kommunalen
Behörden im Vordergrund.
Die risikoorientierte Überprüfung der tierärztlichen
Hausapotheken und die Überwachung der Tierimpfstoffhersteller des Dezernates „Tierarzneimittelüberwachung und Rückstandskontrolldienst“ bildeten
zwei weitere Schwerpunkte des Vollzugs. Vor dem
Hintergrund einer angestrebten Minimierung des
Tierarzneimitteleinsatzes soll dieses Dezernat im Jahr
2014 personell verstärkt werden. Im Falle von positiven Rückstandsbefunden in Proben von lebenden
Tieren und tierischen Erzeugnissen auf der Basis des
Nationalen Rückstandskontrollplans erfolgten umfassende Überprüfungen der Erzeugerbetriebe und tierärztlichen Hausapotheken der bestandsbetreuenden
Tierärzte.
Als neue Aufgabe wurde eine niedersächsische Kontaktstelle als zentraler Ansprechpartner zur Kontrolle
Proben werden von lebenden Tieren genommen
26
des Internethandels eingerichtet. Die Kontaktstelle
arbeitet dabei eng mit einer neuen im Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
geschaffenen Dachstelle des Bundes und der Länder
zusammen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Ermittlung nicht registrierter Lebensmittelunternehmen
sowie von Produkten, die Verbraucher gesundheitlich
schädigen oder täuschen können.
Neben den Vollzugsaufgaben wurde in Form von
Projekten die Lebensmittelüberwachung weiterentwickelt. So wurde im Rahmen eines behördenübergreifenden Projektes der Hygienestatus von drei
Großbäckereien überprüft. Nach der Überprüfung
weiterer Bäckereien soll auf der Basis der dann interdisziplinär gemachten Erfahrungen die amtliche
Überwachung in Form von Handlungsempfehlungen
weiterentwickelt werden.
Die Abteilung 2 beteiligte sich ferner an einem behördenübergreifenden Projekt zur Durchsetzung
lebensmittelrechtlicher Anforderungen in der Gastronomie. Dabei wurden in 161 Betrieben Verstöße
festgestellt, die entsprechend geahndet wurden.
Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen.
Zudem beteiligten sich Experten der Abteilung 2
intensiv am Rechtsetzungsverfahren zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen und arbeiteten auch 2013
in bundesweiten Gremien mit, die Standards für die
Überwachung im Bereich „Tierarzneimittel“ bzw.
„Tierimpfstoffe“ festlegen.
Wesentliche Aufgaben:
Überwachen, Kontrollieren, Koordinieren
Die Abteilung 2 des LAVES beschäftigt sich mit der Sicherheit von Lebensmitteln.
Die wesentlichen Aufgaben der drei Fachdezernate sind im Einzelnen:
Lebensmittelüberwachung und
grenzüberschreitender Handel
Zulassung von Betrieben, die Lebensmittel
tierischer Herkunft in den Verkehr bringen
Anerkennung von Mineralwasserbrunnen
Kontaktstelle EU-Schnellwarnsystem
Betreuung der Internetplattform
www.lebensmittelwarnung.de
Zulassung von Gegenprobensachverständigen
Beratung der kommunalen Veterinärämter und
anderen Behörden zur Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Koordinierung von Maßnahmen der Einfuhr,
Ausfuhr und Durchfuhr von Lebensmitteln
tierischer und pflanzlicher Herkunft
Tierarzneimittelüberwachung,
Rückstandskontrolldienst
Überwachung tierärztlicher Hausapotheken
Überwachung von Tierimpfstoffherstellern,
einschließlich Erlaubniserteilung
Exportzertifikate für Tierimpfstoffe
Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes
Beratung der kommunalen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsbehörden sowie anderer Einrichtungen im Bereich Tierarzneimittelund Rückstandsüberwachung
Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplans
Amtliche Beobachtung von Ausnahmegenehmigungen nach § 68 LFGB
Überwachung der nichtproduktbegleitenden
Werbung u. a. bei Lebensmitteln
Kontaktstelle Internethandel
Task Force Verbraucherschutz
Konzeptentwicklung für die Task Force
Verbraucherschutz: Aufgaben in der Routine
und im Ereignis, innere Organisation
Geschäftsstelle des Krisenmanagementhandbuchs (KMH)
Risikofrüherkennung: Datenauswertungen,
Entwicklung von Vorschlägen für Maßnahmen
Organisation und Durchführung von Ernstfallübungen und Fortbildungsveranstaltungen
Mitwirkung bei der Auditierung von Eigenkontrollsystemen in Zusammenarbeit mit den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden
Sammlung, Bündelung und Bewertung von Informationen im Ereignis-/Krisenfall
Erstellung von Lageberichten
Datenmanagement
Probenmanagement
Beteiligung an der Task Force des Bundes und
der Länder nach Maßgabe des ML
Das Verbraucherportal
der Bundesländer und
dem Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
ist zu finden unter
www.
lebensmittelwarnung.de
Hygienestatus von drei Großbäckereien überprüft
27
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Zulassung von Betrieben und Kontrollen
zugelassener Betriebe – ein Überblick
Im Jahr 2013 (Stand: 31.12.2013) waren 1.312
Betriebe in Niedersachsen für das Herstellen und
Inverkehrbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft zugelassen.
Durchsetzung lebensmittelrechtlicher
Bestimmungen in der „Gastronomie“
Während des Projektes „Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen in der Gastronomie“
wurden 2012 durch 14 niedersächsische Landkreise
gezielt 447 Betriebe kontrolliert.
Dabei handelte es sich um 776 Betriebe im Bereich
Fleisch, 191 Fischbetriebe, 130 Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung (Großküchen, Kantinen),
77 Milchbetriebe, 44 Betriebe im Bereich Geflügelfleisch und 16 im Bereich Eiprodukte. Die übrigen
78 Betriebe fallen unter die Kategorie Lager-, Gefrier- und Kühlhäuser.
Es handelte sich primär um:
Imbissbetriebe inkl. mobiler Einrichtungen (40 %)
Speisegaststätten (36 %)
Verpflegungs- und Bringdienste (8 %)
Lebensmittelgeschäfte (inkl. Supermärkte) (1 %)
Bäckereifilialen und (eigenständige)
Verkaufsabteilungen (1 %)
Bäckereien (1 %)
Als koordinierende Stelle bündelte das LAVES 2013
die Ergebnisse der Kontrollen. In 161 (36 %) der kontrollierten Betriebe wurden Verstöße festgestellt. 39 %
dieser 161 Betriebe verstießen gegen mehr als einen
Tatbestand.
Vor Zulassung eines Betriebes findet in den Betriebsräumen des Antragsstellers eine Kontrolle
statt, inwieweit die Zulassungsvoraussetzungen
vorliegen und eine Zulassung erteilt werden kann.
65 Kontrollen dieser Art wurden 2013 durchgeführt, wobei acht Betrieben keine Zulassung erteilt
werden konnte.
Nach erstmaliger Betriebszulassung wird das Einhalten der Zulassungsvoraussetzungen in enger
Abstimmung mit den kommunalen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsbehörden durch die Sachverständigen der Zulassungsbehörde (LAVES) weiterhin regelmäßig risikoorientiert überprüft.
2013 wurden so 139 Kontrollen zugelassener Betriebe durchgeführt. Vorgefunden wurden wie auch im
Vorjahr vorrangig Mängel in der baulichen Beschaffenheit sowie bei den betrieblichen Eigenkontrollen.
Die Feststellung von Mängeln konnte dabei unmittelbar zur Einleitung eines Verfahrens zum Entzug
der Zulassung führen. Insgesamt mussten aufgrund
dessen gegen elf Betriebe Anhörungsverfahren eingeleitet werden. Bei zwei Betrieben wurde das Aussetzen der Zulassung angeordnet, einem wurde die
Zulassung entzogen.
Darüber hinaus fanden 37 weitere Kontrollen im
Zusammenhang mit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sowie auf Anforderung von anderen
Behörden statt.
28
Die Täuschungstatbestände bezogen sich auf
als Döner Kebab angebotenes Fleisch von einem
von der Verkehrsauffassung abweichend
zusammengesetzten Fleischdrehspieß (39 %),
als Schinken angebotene Kochpökelerzeugnisse,
die erheblich von der Verkehrsauffassung von
Schinken abweichen (25 %),
als Schafskäse angebotener Käse, der nicht
ausschließlich aus Schafsmilch hergestellt
wurde (20 %),
als „Feta“ angebotener Käse, der nicht in dem
vorgeschriebenen geographischen Gebiet
hergestellt wurde (15 %),
Erzeugnisse mit nicht ausreichender
Kennzeichnung von Separatorenfleisch (< 1 %).
Die Ahndungen der Verstöße erfolgten im Rahmen
einer Abgabe an die Staatsanwaltschaft (54 %),
einer Unterlassungsverfügung (41 %),
einer mündliche Verwarnung ohne
Verwarngeld (4 %),
eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
in 1 % der Fälle.
Die Ergebnisse der Staatsanwaltschaften liegen bisher noch nicht abschließend vor.
Zugelassene Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in Niedersachsen
Zurzeit sind in Niedersachsen 124 Betriebe (Stand
09/2013) mit der Betriebsart Küche/Großküche
zum Herstellen von Speisen unter der Verwendung von unverarbeiteten Lebensmitteln tierischen Ursprungs zugelassen. Seit 2009 wurden
136 Betriebskontrollen im Rahmen der Zulassung
bzw. Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
von Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung
durchgeführt.
Die sogenannte Drittelregelung, d. h. die Abgabe
zu mehr als einem Drittel an andere Einzelhandelsbetriebe (keine nebensächliche Tätigkeit mehr im Sinne
§ 6 der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung),
führte auch zur Zulassung zahlreicher kleiner Betriebsstätten.
Die Auswertung der Risikobeurteilungen zeigt,
dass schwerwiegende zulassungsrelevante Mängel vor allem in den Eigenkontrolluntersuchungen (26,5 %) und der baulichen Beschaffenheit
(18,4 %) der Betriebe bestanden. Insbesondere
bei kleinen, gewachsenen Betrieben muss in Bezug auf die bauliche Beschaffenheit ggf. auf eine
zeitliche Trennung von Arbeitsabläufen zurückgegriffen werden. Hingegen bestanden nur bei 0,7 %
der Betriebe schwerwiegende Mängel hinsichtlich
der Rückverfolgbarkeit, was insbesondere vor dem
Hintergrund des Ziels, biologische Gefahren entlang der Lebensmittelkette zu minimieren, als äußerst
positiv zu beurteilen ist.
Hygienebeprobung in Fischbetrieben;
Schwerpunkt Vorkommen von Listeria
monocytogenes
Listeria (L.) monocytogenes ist als Lebensmittelsicherheitskriterium in der Verordnung (EG) Nr.
2073/2005 über mikrobiologische Kriterien geregelt. Durch die ubiquitäre Verbreitung von Listeria
spp. wird L. monocytogenes auch in verzehrfertigen Fischereierzeugnissen nachgewiesen, Befunde von 3 bis 40 % sind nicht selten (FAO, 2004).
Dieser Teil des Bundesweiten Überwachungsplans
(BÜp) 2011 wurde innerhalb des Dezernates 21 initiiert und sollte dazu dienen, den Überwachungsbehörden einen Überblick über das Vorkommen
von L. monocytogenes in der Fischindustrie zu
verschaffen. Im Rahmen des Programms wurde die
Einhaltung der Betriebshygiene in Fischbetrieben
(Schwerpunkt Räucherfischhersteller) unter Einbeziehung der Risikobeurteilung, von Hygienekontrollen sowie Produktuntersuchungen hinsichtlich
des Vorkommens von L. monocytogenes überprüft.
An der Detailplanung beteiligen sich das IFF Cuxhaven und das LUA Bremen.
An dem Programm nahmen Bundesländer mit insgesamt 159 Betriebskontrollen und entsprechenden Probenahmen teil. Die Auswertung des BÜp
erfolgte im Jahr 2012. In Betrieben, die nach der
Risikobeurteilung mit keinen oder geringgradigen
Mängeln eingestuft worden waren, gelang kein
Nachweis von L. monocytogenes.
Die Ergebnisse dieses Programms zeigen, dass Listerienkontaminationen von Räucherfisch nach wie
vor ein Problem darstellen, zumal höhere Keimzahlen von L. monocytogenes mit dem Potential
der Gesundheitsgefährdung bereits zu Beginn des
deklarierten MHD nachgewiesen wurden.
29
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Projekt Parallelproduktion in dezentralen
Ölmühlen
Hintergrund des Projektes war die Fragestellung, ob
eine Parallelproduktion von Speiseöl und Bio-Kraftstoff (Rapsöl) in dezentralen Ölmühlen möglich ist.
Dezentrale Ölmühlen haben im Vergleich zu zentralen Ölmühlen eine geringere Verarbeitungskapazität (0,5 t bis 25 t pro Tag), sind meist kleiner
und verfügen über weniger Ölpressanlagen.
Bis Anfang 2013 gab es in Niedersachsen 15 dezentrale Ölmühlen, davon sieben mit Parallelproduktion und fünf mit reiner Speiseölherstellung.
Außerdem gab es noch drei Ölmühlen, die nur
Bio-Kraftstoff produzieren. Zwei Ölmühlen stellten 2013 die Parallelproduktion ein. Ölmühlen,
die nur Bio-Kraftstoff produzieren, konnten nicht
besichtigt werden.
Ergebnis: Die Parallelproduktion von Speiseöl
und Biokraftstoff auf der gleichen Anlage ist
grundsätzlich möglich. Die lebensmittelrechtlichen Anforderungen sind jedoch einzuhalten.
Eine vorherige Beratung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden ist dringend zu empfehlen. In allen Fällen von Parallelproduktion hatte
der Bio-Kraftstoff Lebensmittelqualität. Bei den
kleinen, spezialisierten Ölmühlen, die nur Speiseöle herstellen, wurde ein guter hygienischer Standard vorgefunden.
Keine Gefahr durch Aflatoxine in Milch
Ende Februar 2013 wurde in einer Lieferung von serbischem Futtermais eine Höchstgehaltsüberschreitung von Aflatoxinen festgestellt (siehe hierzu auch
die Artikel auf den Seiten 55 und 100).
Aflatoxin B 1 ist ein Schimmelpilzgift, das u. a. von dem
natürlich vorkommenden Pilz Aspergillus flavus gebildet werden kann und eine starke krebserzeugende
Wirkung zeigt. Lebensmittel und Futtermittel unterliegen deshalb strikten Höchstmengenregelungen.
Aufgrund der mitgeteilten Höchstgehaltsüberschreitung und der Tatsache, dass Partien des potentiell
belasteten Futtermaises ggf. auch an Kühe verfüttert
wurden, konnte eine Kontamination der gewonnenen Milch nicht ausgeschlossen werden.
In kürzester Zeit wurden von den kommunalen Veterinärämtern die notwendigen Maßnahmen in den
betroffenen Erzeugerbetrieben umgesetzt: Es durfte
keine Milch an Molkereien abgegeben werden, für
die nicht ein negatives Untersuchungsergebnis vorlag. Die Abteilung 2 koordinierte in diesem Zusammenhang die amtliche Probeneinsendung und -verteilung sowie die landesweite Informationsaufbereitung
in Form von Lageberichten. Es wurden bei den Untersuchungen keine Höchstgehaltsüberschreitungen
festgestellt, so dass elf Tage nach der ersten Information alle reglementierten Betriebe wieder freigegeben
werden konnten.
Einrichtung einer Task Force Verbraucherschutz
Das erste Quartal 2013 brachte mit der Feststellung des Schimmelpilzgiftes Aflatoxin in Futtermais
sowie von nicht deklariertem Pferdefleisch in Rindfleischprodukten große Herausforderungen für das
LAVES und für die neue Task Force Verbraucherschutz mit sich. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse wurden im Hinblick auf die Organisation
dieser neu gegründeten Einheit ausgewertet und
berücksichtigt.
Die Task Force bereitete sich zudem inhaltlich auf
ihre neuen Aufgaben vor. So wurde an einem Konzept zur Risikofrüherkennung gearbeitet. Mögliche
Risiken, die von verschiedenen Produkten ausgehen könnten, wurden erfasst, beobachtet und
ausgewertet. Dazu wurden Sachstandsberichte
zu einzelnen Ereignissen und Vorschläge für Maßnahmen erarbeitet. Zudem wurde die Einrichtung
einer Rufbereitschaft vorbereitet, die zeitnah aktiviert werden soll. Zusammen mit den kommunalen Behörden und dem Ministerium wurde in enger Abstimmung intensiv an der Erstellung eines
Krisenmanagementhandbuchs gearbeitet. Weiter
wurden die personelle Ausstattung und die Aufgabenverteilung in der Task Force konzipiert. Bislang
setzt sich diese im Wesentlichen aus den Mitarbeitern des ehemaligen Lebensmittelkontrolldienstes,
aus dem sie hervorgegangen ist, zusammen.
Im Jahr 2014 soll sie gemäß Beschluss des Landtages
um zusätzliche Mitarbeiter erweitert werden, um die
umfangreichen Aufgaben in der Krisenprävention
und Krisenbewältigung wahrnehmen zu können.
Speiseöl und
Biokraftstoff – eine Parallelproduktion ist möglich
Krisenmanagementhandbuch – Sachstand
Das Krisenmanagementhandbuch (KMH) stellt eine
Hilfestellung für alle im gesundheitlichen Verbraucherschutz in Niedersachsen tätigen Behörden dar.
Mehrere Arbeitsgruppen, die aus Vertretern des
Ministeriums, der kommunalen Behörden, des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) und des LAVES
zusammengesetzt sind, bearbeiten unterschiedliche
Themengebiete, die im Zusammenhang mit der Bewältigung von Ereignissen und Krisen stehen.
Das KMH soll auf einer
passwortgeschützten
Plattform im Internet zur
Verfügung gestellt werden
Seit Mitte 2012 werden Dokumente entwickelt und
Abläufe definiert, damit in besonderen Situationen auf
Grundlage einer gemeinsamen Basis eine strukturierte Abarbeitung möglich ist. Das KMH soll auf einer
passwortgeschützten Plattform im Internet zur Verfügung gestellt werden und allen beteiligten Behörden jederzeit Zugriff auf die einzelnen Dokumente
ermöglichen. Hier werden beispielsweise Ablaufpläne, Checklisten und Übersichten hinterlegt, die für
eine rasche Orientierung sorgen sollen.
Das KMH gliedert sich in einen allgemeinen Teil,
der für jede Art von Ereignis oder Krise relevant ist,
sowie einen speziellen Teil, in dem die spezifischen
Anforderungen bei der Kontamination von Lebensmitteln, z. B. mit Dioxin oder mikrobiologischen
Krankheitserregern, oder bei schweren Fällen von
Täuschung genauer betrachtet werden.
Die Veröffentlichung des KMH erfolgt 2014 nach
einer Freigabe durch das Ministerium. Eine regelmäßige Pflege und Aktualisierung der Inhalte ist erforderlich und wird durch eine Geschäftsstelle koordiniert, die in der Task Force Verbraucherschutz
angesiedelt ist.
30
31
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Tierärztliche
Hausapotheke:
Tierärzte dürfen eine
tierärztliche Hausapotheke
(TÄHA) führen, um für die
von ihnen behandelten
Tiere die notwendigen
Arzneimittel stets zur Verfügung zu haben. Anders
als beim Menschen erfolgt
die Verabreichung der
Arzneimittel an die Tiere
in vielen Fällen durch den
Tierarzt selbst.
Eine Abgabe von Arzneimitteln an den Tierhalter
ist an strenge Auflagen
gebunden. Einrichtung
und Betrieb der TÄHA
sind in der Tierärztlichen
Hausapothekenverordnung
detailliert geregelt.
HI-Tier (Herkunftsinformationssystem für
Tiere)
Diese Datenbank wurde
ursprünglich zur Erfassung
von Tierbewegungen
aufgrund tierseuchenrechtlicher Vorschriften
entwickelt. Sie wird derzeit
bundesweit um ein Modul
erweitert, das den Antibiotikaeinsatz in Tierbeständen
erfassen kann.
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Niedersächsisches Antibiotika-Minimierungskonzept
Die Arbeit der Tierarzneimittelüberwachung des
LAVES war – neben den Routineaufgaben – auch
2013 geprägt von Fragen zum Einsatz von Antibiotika in den landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen
und dessen Reduktionsmöglichkeiten.
Im ersten Halbjahr wurde die rechtliche Verankerung
des von Niedersachsen initiierten Antibiotika-Minimierungskonzeptes in der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes intensiv begleitet, die zum 1.4.2014
in Kraft trat.
Seit September 2013 erfolgt die Mitarbeit des LAVES
in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erweiterung
des HI-Tier um ein Modul zur Antibiotikaerfassung.
Im zweiten Halbjahr wurde eine Arbeitsgruppe Antibiotika-Minimierungskonzept aus Vertretern des
Ministeriums, des LAVES und der Vor-Ort-Behörden
eingesetzt, um die Umsetzung der arzneimittelrechtlichen Änderungen in Niedersachsen vorzubereiten.
Hierzu zählt insbesondere, die Voraussetzungen zu
schaffen, dass die Tierhalter ihren Meldeverpflichtungen so nachkommen können, dass die eingehenden Daten auch für die Behörden auswertbar sind.
Was beinhaltet das Antibiotika-Minimierungskonzept der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes?
Bundesweit einheitliche Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei Rindern, Schweinen, Hühnern
und Puten, die zur Mast bestimmt sind
Berechnung eines Indikators zum Antibiotikaeinsatz je Betrieb und Halbjahr (halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit)
Berechnung bundesweiter Vergleichswerte zur
halbjährlichen Therapiehäufigkeit für die verschiedenen Tierarten
Verpflichtung des Tierhalters, bei Überschreitung
der bundesweiten Vergleichswerte Maßnahmen
einzuleiten, um die Tiergesundheit zu verbessern,
so dass langfristig eine Minimierung des Antibiotikaeinsatzes möglich ist
32
Inspektionen tierärztlicher Hausapotheken
Das LAVES ist für die Überwachung von ca. 1.500
tierärztlichen Hausapotheken (TÄHA) zuständig.
Die Kontrollen werden nach einem bundesweit
einheitlichen Qualitätssicherungssystem durchgeführt. Ihr Schwerpunkt liegt regelmäßig auf der
Arzneimittellagerung und Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes durch Tierärzte.
Im Jahr 2013 wurden 270 der niedersächsischen
TÄHA überprüft, in denen 712 Tierärzte tätig sind.
Im Vorjahr lag die Anzahl der überprüften Hausapotheken bei 341, damit wurde die Tätigkeit von
705 Tierärzten überwacht.
Durch die risikoorientierte Inspektionsplanung wurden 2013 besonders TÄHA mit zahlreichen Mitarbeitern ausgewählt, deren Vor- und Nachbereitung
mit besonderem Aufwand verbunden sind, z. B.
muss die Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes
für jeden einzelnen Tierarzt separat überprüft werden. Bisher führten 36 der Inspektionen (ca. 13 %)
zu Verwarnungen oder Bußgeldern, überwiegend
wurden Nachweispflichten verletzt. Die Nachbereitung besonders umfangreicher Kontrollen aus dem
vierten Quartal ist noch nicht abgeschlossen, so dass
sich die Anzahl von Kontrollen mit anschließender
Ahndung ggf. noch erhöht.
Die immer komplexer werdende Überwachung
und Zusatzaufgaben, z. B. die Teilnahme an polizeilichen Durchsuchungen oder Gerichtsverfahren,
haben dazu geführt, dass die Kontrollfrequenz der
TÄHA 2013 gegenüber dem Vorjahr etwa um ein
Fünftel gesunken ist.
Vor diesem Hintergrund ist geplant, die Tierarzneimittelüberwachung des LAVES ab 2014 personell
zu verstärken, um die Anzahl der Kontrollen zu erhöhen und die Umsetzung neuer Überwachungsansätze im Rahmen des Antibiotika-Minimierungskonzeptes zu ermöglichen.
mussten die genauen Anforderungen für den Einführer und die Hersteller von bestandsspezifischen
Impfstoffen bzw. Diagnostika vorab erarbeitet werden. Anforderungen an die Herstellung bestandsspezifischer Impfstoffe werden zurzeit bundesweit
und auch in der EU diskutiert. Die Überwachung
stellt einen wichtigen Beitrag zur Produktion sicherer „Mittel“ dar.
Bestandsspezifisch ist
ein Impfstoff, der unter
Verwendung von in einem
bestimmten Bestand isolierten Krankheitserregern
hergestellt wurde und nur
an Tieren angewendet
wird, die in diesem Bestand
gehalten werden.
Überwachung der Tierimpfstoffherstellung,
-prüfung und -einfuhr in Niedersachsen
Tierarzneimittel, die zur Verhütung, Erkennung
oder Heilung von Tierseuchen bestimmt sind und
auf der Basis von Krankheitserregern oder auf biotechnischem Wege hergestellt werden, unterliegen dem Tierseuchenrecht und heißen „Mittel“.
Zu ihnen gehören z. B. Tierimpfstoffe, Seren und
Diagnostika. Als Besonderheit werden bestandsspezifische Impfstoffe hergestellt, die nur für einen
bestimmten Tierbestand oder als autologer Impfstoff für ein Einzeltier bestimmt sind. Mittel werden
sowohl für den deutschen als auch für den innergemeinschaftlichen Markt und für den Export hergestellt. Mittel aus sogenannten Drittstaaten, die
nicht zur Europäischen Union (EU) gehören, dürfen
grundsätzlich nicht eingeführt und hier angewendet werden.
Ausnahmen können zugelassen werden, wenn es
z. B. einen bestimmten Impfstoff in der ganzen EU
nicht gibt.
In Niedersachsen gibt es sieben Hersteller von Tierimpfstoffen, zwei von Seren, zwei von Diagnostika
sowie zwei ausschließlich als Prüflabore tätige Unternehmen und einen Einführer.
Im Jahr 2013 wurden routinemäßig zwei Diagnostikhersteller, vier Impfstoffhersteller sowie ein
Prüflabor und erstmals der Einführer überprüft.
Während für die Überprüfung der Hersteller von
zugelassenen Impfstoffen allgemein gültige Richtlinien für die Überprüfung zur Verfügung stehen,
Autolog: zu demselben
Individuum gehörig.
Einfuhr: Verbringen einer
Ware aus einem Drittland
in die Europäische Union.
Prüflabor: Labor, in dem
Mittel mit Hilfe von mikrobiologischen, chemischen
und anderen Methoden
überprüft werden.
Seren (Immunseren)
werden durch Aufreinigung
spezifischer Antikörper,
die aus dem Blutserum
immunisierter anderer Säugetiere gewonnen werden,
hergestellt und als passive
Impfung Tieren verabreicht.
Bereitstellung von Formularen und Merkblättern für Tierärzte
Wiederholte Anfragen von Tierärzten oder häufig
festgestellte Mängel im Rahmen der Überwachung
von tierärztlichen Hausapotheken (TÄHA) wurden
schon frühzeitig im Dezernat Tierarzneimittelüberwachung zum Anlass genommen, Formulare und
Merkblätter auszuarbeiten. Die Merkblätter zu den
verschiedenen Themen sind überwiegend als Frage- und Antwortkataloge aufgebaut. Die Formulare ermöglichen, dass die Tierärzte ihren Anzeigepflichten korrekt nachkommen können. Unter der
Rubrik „Serviceangebote“ sind im Folgenden alle
bislang erschienenen Merkblätter und Formulare
gelistet.
33
Diagnostika: Hilfsmittel/
Testverfahren, mit denen
Proben aus/von Tieren
untersucht werden.
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Die Formulare und Merkblätter werden regelmäßig
von uns aktualisiert. Aufgrund der Diskussion im
Zusammenhang mit der Anwendung von phenylbutazonhaltigen Arzneimitteln bei Pferden Anfang
2013 wurde das Merkblatt für den ordnungsgemäßen Betrieb einer TÄHA zu diesem Thema überarbeitet. Zusätzlich wurde aktuell für angestellte
Tierärzte, z. B. in Zoos oder Tierparks, ein Merkblatt
über den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke
durch angestellte Tierärzte erstellt.
Mehr Informationen unter:
www.laves.
niedersachsen.de
Alle Formulare und Merkblätter stehen als Downloauf der Website des LAVES zur Verfügung, können –
bei Bedarf – aber auch direkt vom Dezernat angefordert werden.
Nationaler Rückstandskontrollplan:
Der Nationale Rückstandskontrollplan ist
ein jährlich aktualisiertes
Rückstandsüberwachungsprogramm, das in der
Europäischen Union nach
einheitlichen Maßstäben
durchgeführt wird. Die
Beprobung umfasst alle der
Lebensmittelgewinnung
dienenden lebenden und
geschlachteten Tiere sowie
Primärerzeugnisse vom Tier
wie Milch, Eier und Honig.
Die Untersuchungen dienen
der gezielten Überprüfung
des vorschriftsmäßigen
Einsatzes zugelassener
Tierarzneimittel, der Überprüfung der Einhaltung von
Anwendungsverboten für
bestimmte Wirkstoffe sowie
der Erfassung von Erkenntnissen über die Ursache von
Rückstandsbelastungen.
Nationaler Rückstandskontrollplan:
Umsetzung in Niedersachsen
Nach den Vorgaben des Nationalen Rückstandskontrollplans wurden insgesamt 17.698 Proben
von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen
auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen
Stoffen und Umweltschadstoffen untersucht. Positive Befunde, d. h. Nachweise von pharmakologisch
wirksamen Stoffen, die die in Anhang Tabelle 1 der
Verordnung (EG) Nr. 37/2010 gelisteten Grenzwerte (sogenannte MRL-Werte) überschreiten, wurden in Schlachtkörpern von 28 Schweinen, zehn
Rindern, einem Schaf und einer Pute ermittelt. Die
Befunde lassen vermuten, dass die jeweiligen Tiere
mit zugelassenen Tierarzneimitteln behandelt und
ohne Einhaltung der Wartezeit zur Schlachtung
abgegeben wurden. In diesen Fällen erfolgen umfassende Überprüfungen der Erzeugerbetriebe und
34
Projekt zur Überprüfung des Hygienestatus
in Großbäckereien
der tierärztlichen Hausapotheken der bestandsbetreuenden Tierärzte.
Im Rahmen eines Pilotprojektes zur Überprüfung des
Hygienestatus in niedersächsischen Großbäckereien
wurden von November 2012 bis Februar 2013 drei
Betriebe durch ein interdisziplinäres Team des LAVES
zusammen mit der jeweils zuständigen kommunalen
Lebensmittelüberwachungsbehörde überprüft.
Im Blutplasma eines Rindes und eines Schweines
konnten außerdem ein für lebensmittelliefernde
Tiere in der EU nicht zugelassener entzündungshemmender sowie ein verbotener Wirkstoff festgestellt werden, in einer Milchprobe wurde ein für
Kühe nicht zugelassener Stoff gefunden.
Die Kontrolle umfasste eine Betriebsbegehung mit
Begutachtung des baulicheinrichtungstechnischen
sowie des hygienischen Zustandes der Betriebe und
einer Filiale. Besonderes Augenmerk wurde auf die
installierten Schädlingsmonitoringsysteme bzw. vorhandenen Schädlingsbefall gelegt. Ferner wurde die
Dokumentation zum betrieblichen Eigenkontrollsystem, u. a. zu Personalhygiene, Rückverfolgbarkeit,
HACCP-System und mikrobiologischen Untersuchungen, überprüft. In einigen Bereichen zeigten
sich erhebliche Mängel, insbesondere stellte sich das
Schädlingsmonitoring als Schwachpunkt heraus.
In 14 Nieren- und einer Leberprobe von Schwein,
Rind und Pferd wurden Kontaminanten gefunden:
in acht Fällen Quecksilber, sechsmal Cadmium und
einmal Blei; in einer Eiprobe wurde eine Höchstgehaltsüberschreitung der Summe von Dioxinen und
dioxinähnlichen PCB ermittelt.
Überwachung des Internethandels
Mit dem Ziel, im Internet einen Marktplatz zu
schaffen, der ein ähnliches Niveau an Lebensmittelsicherheit bietet wie der konventionelle Bereich,
beherbergt das Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit seit Juli 2013 die gemeinsame Zentralstelle zur Kontrolle der im Internet
gehandelten Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und Tabakerzeugnisse
(G@ZIELT). Erzeugnisse des LFGB sind Lebensmittel,
Futtermittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände.
Zwei der Aufgaben der im Auftrag der Bundesländer
geführten Zentralstelle sind die Durchführung von
Recherchen im Internet und die Weiterleitung der
Ergebnisse an die zuständigen Bundesländer. Erste
Erfahrungen zu diesem Thema wurden zuvor in einem Pilotprojekt im Lebensmittelbereich gesammelt.
Damit allgemeine Rückschlüsse gezogen werden
können und eine statistische Auswertung bezüglich
des Hygienestatus in niedersächsischen Großbäckereien vorgenommen werden kann, sind über die drei
Betriebe hinaus weitere Überprüfungen notwendig.
Ziel ist die Erstellung eines Konzepts zur Überwachung von Bäckereibetrieben in Form von Handlungsempfehlungen bzw. Leitfäden.
Das Projekt wird in Form eines operativen Beratungsangebots an die kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden durch die niedersächsische
Task Force Verbraucherschutz weitergeführt.
Bei den Recherchen liegt der Fokus auf der Fahndung
nach nicht registrierten Lebensmittelunternehmen, die
den zuständigen Überwachungsbehörden bisher nicht
bekannt sind, sowie nach Produkten, die Verbraucher
gesundheitlich schädigen oder täuschen können.
Für die Zusammenarbeit zwischen Zentralstelle und
Ländern wurden in allen Bundesländern Kontaktstellen eingerichtet. In Niedersachsen ist diese Kontaktstelle in Abteilung 2 des LAVES angesiedelt. Sie
dient niedersachsenweit als Ansprechpartner zu diesem Thema und koordiniert u. a. die Verteilung von
Rechercheergebnissen an die zuständigen Behörden.
Pilotprojekt zur Überprüfung
des Hygienestatus
Sicher im Internet einkaufen, mehr Informationen
dazu finden Sie unter:
www.http://www.bvl.bund.de
35
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Abteilung 2 des LAVES // Lebensmittelsicherheit
Tätigkeiten im Aufgabengebiet „Einfuhr,
Ausfuhr und Durchfuhr (EAD) von Lebensmitteln“
Für die niedersächsische Ernährungswirtschaft nimmt
die Bedeutung des Exportes von Lebensmitteln stetig
zu. Dabei nimmt der Export von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (z. B. Fleisch, Fleischerzeugnisse,
Milcherzeugnisse) in die Länder der Zollunion (Russische Föderation, Weißrussland, Kasachstan) einen
großen Stellenwert ein.
Zurzeit erfüllen 50 niedersächsische Lebensmittelbetriebe nach Überprüfung durch die zuständigen
Behörden in Niedersachsen die Listungsvoraussetzungen für den Export in die Zollunion.
Die Abteilung 2 erfüllt im Aufgabengebiet „EAD“
zahlreiche koordinierende und auch amtliche Aufgaben. Dazu gehören die Mitwirkung bei der Überprüfung von Betrieben, die Beratung von Betrieben
und Veterinärämtern, die Vorbereitung und Begleitung von Inspektionen sowie die nationale Listung
von Betrieben für den Export in die Zollunion.
Dr. Doris Förster
Dr. Jutta Gerecke
Dr. Annette Hänsel
Stefan Haring
Dr. Maureen Hartl
Ellen Hossfeld
Dr. Uwe Jark
Dr. Elke Kleiminger
Corynna Korte
Konrad Könnike
Dr. Werner Kunst
Dr. Iska Lehmann
Dr. Anna Mellin
Dr. Ulrike Praß
Corinna Rohlfes
Sandra Scheike
Dr. Katrin Schumann
Dr. Torsten Schumacher
Dr. Melanie Schweizer
Dr. Julia Tholen
Barbara Zühl
Im zweiten und dritten Quartal wurde das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz durch die Abordnung einer Vielzahl tierärztlicher Experten des
Dezernates Lebensmittelüberwachung bei einer
von der Zollunion geforderten fachaufsichtlichen
Überprüfung niedersächsischer
Exportbetriebe unterstützt.
Auf der Basis der hier gemachten Erfahrungen wird
kurzfristig eine weitere
36
Stärkung des Dezernates sowohl in personeller
Hinsicht als auch bei den Zuständigkeiten angestrebt.
Zur Überprüfung der Betriebe gemäß den Anforderungen der Zollunion wurden im Jahr 2012 sogenannte „Ausführungshinweise für die amtliche
Überwachung“ veröffentlicht. Diese befinden sich
derzeit in der Überarbeitung durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der die Abteilung 2 mitwirkt.
Ziel ist es weitere Hilfsdokumente (z. B. Checklisten)
zu integrieren und die gesamten Ausführungshinweise auf der Basis der bisherigen Erfahrungen sowie der Kommentare der russischen Experten auf
Aktualität zu überprüfen und anzupassen. Eine aktualisierte Version soll 2014 erstellt werden.
Akutfall Pferdefleisch: Zusammenarbeit von
Staatsanwaltschaft und LAVES
Der tonnenweise Einsatz von als Rindfleisch deklariertem Pferdefleisch bei der Herstellung von Fertiggerichten hat auch die Behörden in Niedersachsen
beschäftigt. Ein Betrieb in Niedersachsen war besonders ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.
Experten des LAVES haben die Staatsanwaltschaft
bei der Durchsuchung des Betriebes fachlich unterstützt und die sichergestellten Unterlagen
aufgearbeitet und ausgewertet. Der Betrieb war
Lieferant eines Vorproduktes, das in einem anderen Betrieb zu einem Fertiggericht verarbeitet
wurde und in dem die Tierart Pferd nachgewiesen
wurde. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben musste
der Betrieb in der Lage sein, bei den in diesen
Fertigprodukten verarbeiteten, von ihm gelieferten
Vorprodukten die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, d. h. nachzuweisen, woher er seine Rohware bezogen hatte, wie diese Ware im Betrieb
verarbeitet wurde und an wen die Produkte geliefert wurden. Dabei stellte sich heraus, dass
das vordergründig nachvollziehbare System des
Betriebes zur Rückverfolgbarkeit bei intensiver
Prüfung einzelne Mängel aufwies, jedoch ließ
sich ein Verdacht auf die Verwendung von Pferdefleisch nicht erhärten. Die Erfahrungen aus dieser
Prüfung werden seitdem bei Betriebskontrollen
berücksichtigt. Weitere Informationen finden Sie
auf Seite 65.
Serviceangebote
Broschüren und Faltblätter zum Download
oder zum Bestellen
Informationen zum Thema „Verbraucherbeschwerde in Niedersachsen“
Ablauf des Zulassungsverfahrens
Poster zur Zulassung von Einrichtungen zur
Gemeinschaftsverpflegung und zur Zulassung
von Fischereifahrzeugen
Informationen zum EU-Schnellwarnsystem
Organisation der Tierarzneimittelüberwachung
in Niedersachsen
ABC der Arzneimittel
Informationen zur Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung
Häufig gestellte Fragen zur Dokumentation von
Arzneimittelanwendungen
Dokumentation des Arzneimitteleinsatzes im
Tierbestand
Musterdokumentation der Arzneimittelanwendung im Tierbestand
Muster für einen Kombi-Beleg
Änderungen im Arzneimittelrecht für Tierärzte
und Tierhalter
Abgabe und Anwendung von Tierimpfstoffen
Muster für die Anzeige einer Impfstoffabgabe
nach § 44 Tierimpfstoff-Verordnung
Anträge und Formulare zum Download
Betriebsspiegel (Zulassung als Lebensmittelbetrieb)
Anzeigeformulare tierärztliche Hausapotheke
Anzeige gemäß § 73 Abs. 3a AMG
Probenahmeformulare für Probeneinsendungen
gemäß Nationalem Rückstandskontrollplan
Merkblätter und Leitfäden zum Download
oder zum Bestellen
Leitlinie für die Überwachungsbehörden der
Bundesländer zur Durchführung der amtlichen
Kontrollen in den für den US-Export zugelassenen
Fleischverarbeitungsbetrieben
Ausführungshinweise Muschelhygiene
Ausführungshinweise Fischhygiene
Leitfaden zur oralen Anwendung von Tierarzneimitteln, einschließlich Merkblättern für Tierhalter
und Mustern für ein betriebsindividuelles Risikomanagement zur oralen Medikation
Leitfaden Klauenbäder, einschließlich Informationen
zu Bioziden
Merkblatt für den ordnungsgemäßen Betrieb
einer tierärztlichen Hausapotheke
Merkblatt über die Besonderheiten für den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke durch
angestellte Tierärzte
Merkblatt zur Anzeige über die Einrichtung einer
tierärztlichen Hausapotheke
Merkblatt Therapienotstand
Arzneimittel für Tiere aus dem Internet – worauf
muss ich achten?
Handbuch für die Durchführung des Nationalen
Rückstandskontrollplans (NRKP) in Niedersachsen
Merkblätter für Probeneinsendungen gemäß
Nationalem Rückstandskontrollplan
Ausführungshinweise zur amtlichen Kontrolle
von Betrieben, die Lebensmittel tierischen
Ursprungs in die Russische Föderation/Zollunion
ausführen
Regelmäßige Seminare/Symposien/Weiterbildungen
Fortbildungen zur Umsetzung der Exportanforderungen der Russischen Föderation/
Zollunion
37
Abteilung 3 des LAVES:
TIERGESUNDHEIT
In der Abteilung 3 des LAVES sind die Dezernate Tierseuchenbekämpfung/Beseitigung tierischer
Nebenprodukte, Task Force Veterinärwesen, Tierschutzdienst und Binnenfischerei/ fischereikundlicher
Dienst zusammengefasst. Die Mitarbeiter der Abteilung bearbeiten verschiedene Aspekte der Tiergesundheit, des Tierschutzes und der Binnenfischerei: Sie wirken unmittelbar bei der Verhütung und
Bekämpfung von Tierseuchen mit und koordinieren Programme zur Bekämpfung von Tier- und Fischseuchen sowie zur Schädlingsbekämpfung. Sie beteiligen sich an der Umsetzung des Tierschutzplanes,
bearbeiten Tierversuchsangelegenheiten, erstellen Gutachten zur tierschutzgerechten Nutztierhaltung
sowie zu Erhaltung und zum Aufbau ausgewogener Fischbestände und schaffen optimale Bedingungen
für eine nachhaltige Fischerei.
Tierseuchen unter Kontrolle, mehr Schutz
für Nutztiere und Fische
Zahlen auf einen Blick
50,89 Vollzeitstellen*
1.526 Untersuchungen
14.057 Beratungen**
91 Kontrollen
* inkl. Drittmittelstellen
**Beratungen umfassen u. a.
amtliche Bescheinigungen,
Genehmigungen und
Zulassungen sowie die
Bearbeitung von Rechtsauskünften
Im Jahr 2013 befasste sich die Abteilung 3 zum
einen mit Routineaufgaben wie der Überwachung
der Betriebe zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte (VTN-Betriebe) und der Erteilung von Genehmigungen im Bereich Ein- und Ausfuhr sowie
innergemeinschaftliches Verbringen von tierischen
Nebenprodukten und Heimtieren. Zum anderen
erhielten im Jahr 2013 allein 16 Besamungs- und
Embryotransferstationen eine Neu- oder Weiterzulassung zum innergemeinschaftlichen Handel
mit Samen von Pferden, Rindern oder Schweinen.
Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt war die
operative Beratung der kommunalen Veterinärbehörden aufgrund der vielfältigen und umfangrei-
38
chen Regelungen des Tierische-NebenprodukteRechts mit seinen Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen wie dem Lebensmittel-, Futtermittel-,
Abfall- oder Düngemittelrecht. Aufgrund der
Änderung der Rechtsvorschriften im Bereich der
Bekämpfung der Rindertuberkulose sowie der Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhö (BVD) lag ein
zusätzlicher Schwerpunkt der operativen Beratung und Begleitung der kommunalen Veterinärbehörden in diesen Aufgabenbereichen, auch vor
dem Hintergrund der im Jahr 2013 aufgetretenen
Fälle von Rindertuberkulose in Deutschland. Sie
hatten, wie auch die Schulungen und Beratungen
der kommunalen Veterinärbehörden zu den tier-
seuchenrechtlich bedeutsamen Datenbanken HITier und TRACES im Jahr 2013, wieder großen Anteil an den Tätigkeiten der Abteilung 3.
Zur Überprüfung der Einsatzbereitschaft des Mobilen Bekämpfungszentrums für Tierseuchen (MBZ)
anhand einer realen Verlegung an einen vorgesehenen Einsatzstandort wurde es im September
2013 vom Standort Barme nach Wittmund verlegt. Dabei wurden die technischen Abläufe und
Personaleinsatzplanungen einer kritischen Prüfung
unterzogen. Im Rahmen dieser Verlegeübung des
Landes Niedersachsen fand eine Maul-und-Klauenseuche-Übung statt, die die hohe Bedeutung des
MBZ als Logistikzentrum für die vielfältigen Aufgaben und den großen Personal- und Materialeinsatz
verdeutlichen konnte. Außerdem wurde der Umgang mit Milch aus Restriktionszonen anhand des
Leitfadens zum Umgang mit Rohmilch aus MKSRestriktionsgebieten geübt. Die hierbei gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Überarbeitung des
Leitfadens ein.
Das Tierseuchenbekämpfungshandbuch (TSBH) der
Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
wurde im Jahr 2013 in den einzelnen Arbeitsgruppen
kontinuierlich weiterentwickelt. Unter anderem
wurde der Ablaufplan zur Bekämpfung der hochpathogenen Aviären Influenza (Klassische Geflügelpest) und der niedrigpathogenen Aviären Influenza
mit dem Bundes-TSBH in Übereinstimmung gebracht.
Im Bereich Fischseuchenbekämpfung wurden im
Jahr 2013 vorhandene Bekämpfungskonzepte
weiterentwickelt und ein Konzept zur Erklärung
und Aufrechterhaltung der KHV-1-Freiheit neu entwickelt.
Der Tierschutzdienst des LAVES ist weiterhin intensiv eingebunden in die Umsetzung des Niedersächsischen Tierschutzplanes zur Weiterentwicklung
des Tierschutzes in der Nutztierhaltung in Niedersachsen. Auf der Tierschutzagenda 2013 standen
darüber hinaus folgende Schwerpunktthemen:
39
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
msetzung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
U
des Rates über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung sowie Umsetzung der Tierschutzschlachtverordnung
Anerkennung von Sachkundelehrgängen im Bereich Schlachten und Töten
Anwendung des Niedersächsischen Hundegesetzes
und Weiterentwicklung der dazugehörigen Durchführungshinweise
Umsetzung des geänderten Tierschutzgesetzes und
der neuen Tierschutz-Versuchstierverordnung im
Aufgabenbereich Tierversuche
Am 28. und 29.11.2013 veranstaltete der Tierschutzdienst des LAVES gemeinsam mit dem Ministerium
eine Fortbildung zum Thema „Beurteilung von
Aggressionsverhalten und Gefahreinschätzung beim
Hund“ für Amtstierärzte. Die Veranstaltung, die mit
über 60 Teilnehmern innerhalb kürzester Zeit ausgebucht war, wurde von den Teilnehmern mit „sehr
gut“ bis „gut“ beurteilt.
Das Dezernat Binnenfischerei führt die aufgrund der
EG-Aalverordnung anfallenden Arbeiten durch, die neben Datenerfassungen auch die Bilanzierung der Aalbestandsentwicklung umfassen. Nunmehr im dritten
Jahr erfolgte die landesweite Förderung von Aalbesatzmaßnahmen mit Landes- und EU-Mitteln, um die Maßnahmen der Aalbewirtschaftungspläne umzusetzen.
Zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EGWRRL) war neben der Fortführung des Monitoringprogramms für die Fischfauna vorrangig die Aktualisierung der Bewertungen des ökologischen Zustandes
der Gewässer zentrales Thema. In den Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser wurde mit der Erstellung
der Hintergrundpapiere „Durchgängigkeit für Fische
40
und Rundmäuler“ für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum begonnen. Das Dezernat Binnenfischerei
trägt hier einen wesentlichen Teil zur Beschreibung der
Situation der Arten sowie zur Beschreibung und Bewertung der aktuellen Durchgängigkeit bei.
Eine hervorzuhebende Maßnahme im Hinblick auf die
Verbesserung des Fischschutzes an einer bestehenden
Wasserkraftanlage an der Leine, einem aus Landessicht als überregionale Wanderroute bedeutsamen
Gewässer, ist der auf fischereifachliche Anregung hin
vorgenommene Einbau eines modernen engmaschigen Feinrechens (15-mm-Horizontalrechen) in Verbindung mit einem seitlich angeordneten speziellen
Abwanderweg für Fische. Damit setzt sich der Trend
fort, bei bestehenden Wasserkraftanlagen nachträglich den Fischschutz zu verbessern und damit zur Umsetzung von EG-WRRL, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
(FFH-RL) und Aal-VO beizutragen.
Im Rahmen der Erstellung des nationalen FFH-Berichtes 2013 hat das Dezernat Binnenfischerei bei der
bundesweiten Bewertung von FFH-Fischarten mitgewirkt. In Niedersachsen hat sich eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes nur bei der Äsche
ergeben. Die Bestandssituation der meisten anderen
FFH-Fischarten ist stabil oder hat sich verbessert.
Lediglich die Entwicklung der Arten Meerneunauge,
Nordseeschnäpel und Stör war aufgrund ihres seltenen Vorkommens mit „unbekannt“ zu bewerten.
Die neue Monitoringkampagne für den FFH-Berichtszeitraum 2013–2018 wurde mit Befischungen
an ca. 150 Messstellen in 20 FFH-Gebieten begonnen. Darüber hinaus wurden im November über das
Winterhalbjahr andauernde Kontrollen des Neunaugenaufstiegs an Fischwegen in Weser, Aller und Ems
gestartet.
Wesentliche Aufgaben
Die Mitarbeiter der Abteilung 3 des LAVES fühlen
sich für die Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und Schädlingen verantwortlich oder wirken
auf den verschiedenen Teilgebieten des Tierschutzes
mit. Im Fokus der Spezialisten stehen neben Nutztieren auch Haustiere sowie das Fischereiwesen.
Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
eratung, Koordination und direkte fachliche UnB
terstützung der kommunalen Veterinärbehörden
bei der Tierseuchenbekämpfung, Fischseuchenbekämpfung und Schädlingsbekämpfung, beim
innergemeinschaftlichen Verbringen, der Ein-,
Durch- und Ausfuhr von Tieren, bei der Beseitigung
tierischer Nebenprodukte und im Tierseuchenkrisenmanagement
Erteilung von Genehmigungen zum Arbeiten mit
Tierseuchenerregern und zur Durchführung überregionaler Tierausstellungen, Tierauktionen und
ähnlicher Veranstaltungen sowie zum Verbringen tierischer Nebenprodukte
Tierseuchenrechtliche Zulassung von Embryotransfer-/Besamungsstationen, Affenhaltungen
und Aquakulturbetrieben sowie Zulassung und
Überwachung von Verarbeitungsbetrieben für
tierische Nebenprodukte
S chädlingsdiagnostik und Kontrolle der Durchführung der Rattenbekämpfung
Beratung der Veterinärbehörden in Tierschutzfragen, insbesondere bei problematischen Tierhaltungen
Erarbeitung von Tierschutzempfehlungen und
Leitlinien für tiergerechte Haltungssysteme
Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden und
-vereinen
Aufnahme und Bearbeitung von Tierschutzbeschwerden
Aufgaben des Hufbeschlagswesens
Niedersächsische Kontaktstelle für Beanstandungen bei Tiertransporten
Bearbeitung von Tierversuchsanträgen
Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für Amtstierärzte
Fischereiverwaltung
Fischartenschutz
Förderung der Fischerei nach Landes- und EGRichtlinien
Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie
und der EG-Wasserrahmenrichtlinie – soweit sie
die Fischfauna betreffen
Umsetzung der EG-Aalverordnung; Fortschreibung der Aalbewirtschaftungspläne
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Tuberkulose des Rindes
2012 sind bei Fleischuntersuchungen in einem
bayerischen Schlachthof drei Rinder mit positiven Tuberkulosebefunden aufgefallen. Bei den
Folgeuntersuchungen wurden 41 Ausbrüche der
Rindertuberkulose in Bayern und Baden-Württemberg im Jahr 2013 amtlich festgestellt. Während
in den beiden südlichen Bundesländern Mycobacterium caprae als Erreger die Hauptrolle spielt
(Reservoir ist die Rotwildpopulation!), sind die
Ausbrüche der Rindertuberkulose in Niedersachsen 2013 durch Mycobacterium bovis entstanden.
Bei vier Fällen in einem niedersächsischen Landkreis handelt es sich um ein zusammenhängendes
Geschehen mit einem Ursprungsbetrieb und drei
Kontaktbeständen, die Rinder über Zukauf erhalten haben. Ende Dezember 2013 hat es in einem
anderen Landkreis einen weiteren Tuberkulosefall
gegeben.
Nachdem in Niedersachsen die Untersuchungen von
Rindern mit Herkunft aus Tuberkulose-Ausbruchsbeständen in Bayern und Baden-Württemberg und die
Verbringungsuntersuchungen von Rindern aus Bayern nach Niedersachsen in den letzten fünf Jahren
alle negativ verlaufen sind, wird nun nach Vorschrift
der Tuberkuloseverordnung das niedersächsische
Tuberkulosemonitoring durchgeführt.
41
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
Rindertuberkulose
Rindertuberkulose-Erkrankungen werden durch
Mycobacterium bovis
und caprae verursacht.
Gegen diese anzeigepflichtige und verlustreiche
Tierseuche und Zoonose
gibt es keine wirksame
Behandlung. Erkrankte
Tiere werden getötet und
der Bestand wird gesperrt.
Die Rindertuberkulose
ist hoch ansteckend und
verläuft schleichend. Eine
Ansteckung erfolgt über
Rohmilch und direkten
Kontakt. Erkrankungsverdacht wird häufig auch
erst zufällig nach Schlachtung geäußert.
Mobiles Bekämpfungszentrum (MBZ)
Das Gefahrenpotential
für das flächendeckende
Auftreten besonders
gefährlicher Tierseuchen
ist nach wie vor gegeben.
Insbesondere in viehdichten Regionen kann
der Ausbruch einer hoch
ansteckenden Tierseuche
rasch umfangreiche Maßnahmen erfordern, die
den Einsatz eines aus dem
Veterinäramt ausgelagerten Logistikzentrums nötig
machen.
Die 16 Bundesländer
haben 2006 gemeinsam
ein solches Logistikzentrum beschafft: das Mobile
Bekämpfungszentrum
für Tierseuchen (MBZ). Es
besteht aus 71 Containern
und ist am THW-Standort
im Barme, Landkreis
Verden, stationiert.
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
Um eine Übersicht über die Situation in den niedersächsischen Rinderbeständen zu erhalten, werden
bis zum 30.4.2014 insgesamt 3.390 Rinder in 226
Beständen tuberkulinisiert.
Der seit langem bekannte Hauttest, die Tuberkulinisierung lebender Tiere mit zellulärer Immunreaktion,
ist nach wie vor Basis der Untersuchung von Sanierungs-, Ausbruchs- und Kontaktbetrieben. Die Ergänzung durch neue Testverfahren (Gammainterferontest) zum Nachweis der zellulären Immunität als
zusätzliches In-vitro-Diagnostikum aus Blut lebender
Tiere und zum molekularbiologischen Mycobacterium-Nachweis aus Organen toter Tiere oder von
Kulturen erhöht die Sicherheit, kann aber zur Erkennung der Infektion die pathologisch-anatomische
Untersuchung verdächtiger Tiere nicht ersetzen.
Nachweise der zellulären Immunreaktion sind für
die Bestandsuntersuchung unerlässlich, weisen die
Infektion aber nur indirekt nach. Unsere Erfahrungen bei der Untersuchung ergaben, dass kein Testverfahren 100 %ig positive Nachweise erbringt. Für
die Feststellung des Ausbruchs der Rindertuberkulose ist die Erregerisolierung nach Tötung des Rindes.
Bereit für den Ernstfall
Erfahrungen mit der MBZ-Verlegung konnten nur
beim Erstaufbau gesammelt werden. Deshalb wurde
2012 vom Land Niedersachsen beschlossen, es zur
Übung an den Standort Wittmund zu verlegen. Ziele
waren die Überprüfung der Vorgabe von fünf Tagen
für eine Verlegung an einen Einsatzstandort und die
Optimierung der Arbeitsanweisungen.
Unter Leitung der TaskForce Veterinärwesen waren
das THW, die Herstellerfirma, die Bundeswehr und
das Veterinäramt des Zweckverbandes Jade-Weser
beteiligt.
Im September 2013 wurden die Container nach Wittmund transportiert und dort aufgebaut. Danach
fanden dort eine Maul- und Klauenseuche-Übung
des Zweckverbands Veterinäramt Jade-Weser sowie Informationsveranstaltungen statt. Parallel dazu
wurden die Arbeitsanweisungen überarbeitet.
Am 29.9.2013 war die Rückverlegung nach Barme erfolgreich abgeschlosen. Der straffe Zeitplan
42
konnte – trotz widriger Witterungsbedingungen
und kleinerer technischer Probleme – dank der
konstruktiven Zusammenarbeit aller eingehalten
werden. Bei der Rückverlegung wurde die Sollzeit
sogar um zwei Tage unterschritten.
Die Übung hat erhebliche Personalkapazitäten und
Finanzmittel in Anspruch genommen. Rechtfertigen
lässt sich das mit den Erfahrungen, die ausschließlich
durch die praktische Durchführung einer Verlegung
und der Zusammenarbeit unterschiedlicher Institutionen und Firmen gewonnen werden können und direkt in die optimierten Ablaufpläne eingeflossen sind.
Es hat sich gezeigt, dass die umfassende Vorbereitung
möglicher MBZ-Einsatzstandorte für eine schnelle
Verlegung entscheidend ist. Wesentliche Elemente
sind die IT-Anbindung an die anfordernde Behörde,
die Strom- und Wasserversorgung und die Logistik
während der Aufbau-, Stand- und Abbauphase.
Einbindung des Tierschutzdienstes in den
Niedersächsischen Tierschutzplan
Auch 2013 war der Tierschutzdienst des LAVES
intensiv in die Abarbeitung und Umsetzung des
Tierschutzplans Niedersachsen eingebunden. Die
Arbeitsgruppen Legehennen- und Putenhaltung
werden vom Tierschutzdienst geleitet; darüber hinaus ist das Dezernat Tierschutzdienst des LAVES
in allen übrigen Fach-Arbeitsgruppen (AG Tierschutzindikatoren, Enten- und Gänse-, Masthühner- sowie Rinder- und Schweinehaltung) und im
Lenkungsausschuss als stimmberechtigtes Mitglied
vertreten. Für jede Arbeitsgruppe ist ein genauer
„Fahrplan“ zur Aufgabenerledigung festgeschrieben und mit detaillierten Zeitvorgaben hinterlegt.
Arbeitsschwerpunkte im vergangenen Jahr waren
weiterhin der Verzicht auf das routinemäßige Kupieren der Schwänze bei Ferkeln sowie der Ausstieg aus
dem Schnabelkürzen bei Puten und Legehennen.
Erste Pilotvorhaben sind abgeschlossen und befinden sich in der Auswertung. In der AG Legehennen
wurden „Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“ erarbeitet, deren Inhalt auf Fachtagungen
und Informationsveranstaltungen sowohl Tierärzten
als auch Hennenhaltern vorgestellt wurde (Download über LAVES-Website). Für die Junghennenaufzucht und die Haltung von Legehennenelterntieren
wurden unter Federführung des Tierschutzdienstes
Mindestanforderungen verabschiedet, die ebenso
wie Vorgaben zur Masthühnerelterntierhaltung in
die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung implementiert werden sollen. Darüber hinaus war die
praktische Anwendung von Tierschutzindikatoren
zur Einstufung von Betrieben insbesondere in der
Mastgeflügelhaltung Thema. Bei Enten wird aktuell
unter wissenschaftlicher Begleitung die Tauglichkeit
verschiedener Wasserangebote zur Gefiederpflege
in Praxisbetrieben getestet.
Umsetzung der EU-Verordnung Schlachten, Töten
Im September 2009 ist die EU-weit geltende Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren
zum Zeitpunkt der Tötung in Kraft getreten und stellt
für alle Mitgliedstaaten seit dem 1.1.2013 geltendes
Recht dar. Seit Juni 2010 befasst sich eine Länderarbeitsgruppe mit den daraus resultierenden Änderungen des in Deutschland geltenden Tierschutzrechts
im Bereich Schlachten und Töten. In dieser Projektgruppe wird das Bundesland Niedersachsen durch
den Tierschutzdienst des LAVES vertreten.
Im Jahr 2013 befasste sich diese Projektgruppe
maßgeblich mit der Erstellung eines Handbuchs zur
Unterstützung der kommunalen Veterinärbehörden
bei der Überprüfung der Tierschutzvorgaben im Bereich Schlachten und Töten. Wichtige Themen waren dabei die Festlegung von bundeseinheitlichen
Standards bei der Anerkennung von Sachkundelehrgängen sowie die Auslegung und Anwendung der
Vorgaben im Bereich der Tierseuchentötung. Seit
Januar 2014 haben die Veterinärbehörden über das
Internet Zugriff auf die erste Gesamtfassung dieses
Handbuchs. Für das Jahr 2014 wird eine Änderungs-
novelle der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung erwartet, deren Vor- und Nachbereitung durch
die Projektgruppe begleitet werden wird.
ierversuche – Änderung des Tierschutzgesetzes
T
und neue Tierschutz-Versuchstierverordnung
Im Sommer 2013 wurde zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU („Zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“) in Deutschland das
Tierschutzgesetz geändert und die neue TierschutzVersuchstierverordnung erlassen. Mit dieser Änderung des Tierschutzgesetzes ist der Tierversuchsbegriff um die Zucht genetisch veränderter und damit
belasteter Tiere sowie um die Verwendung von Tieren zum Zwecke der Aus-, Fort- und Weiterbildung
erweitert worden. Auch fallen jetzt Larven von Wirbeltieren, soweit sie in der Lage sind, selbständig
Nahrung aufzunehmen, sowie Föten von Säugetieren ab dem letzten Drittel ihrer normalen Entwicklung unter den Begriff „Tier“ und sind entsprechend
zu behandeln und zu erfassen. Alle Vorhaben, in denen Primaten verwendet werden sollen, sowie alle
Vorhaben, die mit schweren Belastungen für die Tiere verbunden sein können, unterliegen der Genehmigungspflicht und somit einer intensiven Prüfung
unter Einbeziehung der ethischen Bewertung der
§-15-Kommissionen. Außerdem müssen für solche
Vorhaben die Verantwortlichen nach Abschluss der
zuständigen Behörde alle Daten zur Verfügung stellen, die eine rückblickende Bewertung des Vorhabens und insbesondere der tatsächlichen Belastungen, denen die Tiere ausgesetzt waren, ermöglichen.
Ziel dieser Veränderungen ist eine Verbesserung des
Tierschutzes durch eine konsequente Umsetzung
des sogenannten 3R-Prinzips (Replacement, Reduction, Refinement) zur Vermeidung, Verminderung
und Verbesserung der Verwendung von Tieren.
Tierschutz: ein viel gefragtes Thema
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 2.696 Anfragen an
den Tierschutzdienst gestellt. Schwerpunkt der Beratungstätigkeit ist nach wie vor die Nutztierhaltung
einschließlich der Themenbereiche „Geflügel“ und
„Tiertransporte“ mit über 69 % aller Anfragen.
Die meisten Fragen (35 %) gingen, wie auch im Vorjahr, von den kommunalen Veterinärbehörden ein.
Durch die intensive Einbindung in den Niedersäch-
43
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
sischen Tierschutzplan erhöhte sich allerdings auch
die Inanspruchnahme des Tierschutzdienstes durch
das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium –
über 22 % der Anfragen kamen vom Ministerium.
Wissenschaftliche Einrichtungen schlugen mit 9 %
der Beratungen zu Buche, gefolgt von Veterinärbehörden anderer Bundesländer und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz mit zusammen gut 10 %. Anfragen von sonstigen Behörden und Institutionen wie
Staatsanwaltschaften, Gerichten und Polizei kamen
auf 15 %. Rund 6 % der Anfragen entfielen auf Verbände wie Tierschutzorganisationen, Landvolk oder
Geflügelwirtschaft. Auf Parteien und Medien entfielen 0,5 %; etwa 10 % auf Firmen, Landwirte und
Privatpersonen.
Tierversuche: Zahlen, Daten, Fakten
Derzeit sind in Niedersachsen etwa 35 Versuchseinrichtungen angesiedelt, die regelmäßig Anträge
auf Genehmigung stellen oder Versuchsvorhaben
anzeigen. Dabei handelt es sich zum einen um
wissenschaftliche Einrichtungen wie Universitäten
oder Forschungsinstitute, die sich in der Regel mit
Grundlagenforschung beschäftigen, und zum anderen um auftragsforschende Institutionen sowie
Hersteller von Arzneimitteln, die überwiegend anzeigepflichtige Tierversuche durchführen.
Im Jahr 2013 wurden beim LAVES insgesamt 304
Tierversuche neu beantragt und 173 Vorhaben
angezeigt. Zusätzlich wurden 656 Änderungen
bereits genehmigter bzw. angezeigter Vorhaben
beantragt und 264 Ausnahmegenehmigungen
nach § 9 Abs. 1 Tierschutzgesetz bzw. § 16 Abs.
1 Tierschutz-Versuchstierverordnung (Qualifikation
der durchführenden Personen) erteilt. Zusammen
mit der Prüfung und Erteilung von Einfuhrgenehmigungen sowie der Bestellung von Tierschutzbeauftragten wurden im Aufgabenbereich Tierversuche im Jahr 2013 insgesamt 1.445 Bescheide durch
das LAVES erstellt.
Aufgrund der guten Vorarbeit und Beratung der
Antragsteller durch die Tierschutzbeauftragten der
jeweiligen Einrichtungen kam es nur sehr selten vor,
dass Anträge vollständig abgelehnt werden mussten. Häufiger dagegen wurden Auflagen erteilt oder
44
Pilotversuche mit kleinen Tierzahlen vorgezogen. In
Einzelfällen wurden Antragsteller aufgefordert, die
geplante Durchführung grundlegend zu modifizieren oder den Antrag insgesamt zurückzuziehen. Neben dem Votum der §-15-Ethikkommission ist die
Zusammenarbeit mit der Zentralstelle zur Erfassung
und Bewertung von Methoden zum Ersatz und zur
Ergänzung von Tierversuchen im Bundesinstitut für
Risikobewertung unverzichtbarer Bestandteil der
Entscheidungspraxis des LAVES.
Förderung der niedersächsischen Fischerei und
Aquakultur aus dem Europäischen Fischereifonds
Die laufende Förderperiode des Europäischen Fischereifonds (EFF) geht ihrem Ende zu. Dies gibt
Anlass, das Förderprogramm, soweit es in den
Zuständigkeitsbereich des LAVES als Bewilligungsbehörde fällt, rückblickend näher zu betrachten.
© Kämmereit
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
In der Förderperiode 2007 bis 2013 setzten sich
die Zuwendungen in den einzelnen Maßnahmebereichen bisher wie folgt zusammen:
Niedersächsische Kontaktstelle für Beanstandungen bei Tiertransporten
Die Aufgabe der Kontaktstelle gemäß VO (EG)
1/2005 für Mitteilungen über Verstöße bei Tiertransporten wird in Niedersachsen seit 2008 vom LAVES
wahrgenommen.
Im Jahr 2013 wurde 68 Beanstandungen nachgegangen. Damit ist im Vergleich zu 2012 (64) die
Quote nur wenig gestiegen.
Die überwiegende Zahl der Beanstandungen (58)
betraf ausländische Transportunternehmen. Von
niedersächsischen Transportunternehmern wurden
fünf Transporte in anderen Mitgliedstaaten beanstandet. Fünf Mängelberichte betrafen Transporte
innerhalb Deutschlands. Wie in den vergangenen
Jahren mussten bei den ausländischen Transporteuren am häufigsten Speditionen aus Polen beanstandet werden.
Die Gründe für die überwiegende Anzahl der Beanstandungen lagen im fehlerhaften bzw. unvollständigen Ausfüllen und bei der Rücksendung der erforderlichen Begleitdokumente (Fahrtenbuch). Dabei
waren oft Mängel bei der Planung und Durchführung der Transporte offensichtlich, die Plausibilität
der angegebenen Transportabschnitte war häufig
nicht nachvollziehbar. Weiterhin war die Einhaltung
von vorgeschriebenen Versorgungs- und Melkintervallen öfter zu beanstanden.
Das bestehende System zum Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten ist ein geeignetes Mittel, die Abläufe bei Tiertransporten,
insbesondere bei Langzeittransporten, transparent
nachzuvollziehen.
Fließkanal zur Produktion von Lachsforellen
Investitionen in der Aquakultur
768.040,- Euro
Ausgleichszahlungen für Umweltschutzmaßnahmen in der Karpfenteichwirtschaft
407.100,- Euro
Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und –flora, davon:
Aalbesatzmaßnahmen
Bau von Fischwegen und andere Maßnahmen
848.960,- Euro
1.305.800,- Euro
Pilotprojekte
49.440,- Euro
Technische Hilfe
39.196,- Euro
Davon entfielen insgesamt 2.348.082,- Euro auf Mittel der EU und 1.070.454,- Euro als Kofinanzierung auf Mittel des Landes Niedersachsen.
Im Bereich der Aquakulturförderung bildete die Errichtung von teilgeschlossenen Kaltwasser-Kreislaufanlagen zur Lachsforellenproduktion einen Förderschwerpunkt.
Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Abhängigkeit der
Forellenteichwirtschaften von einer Versorgung mit
Oberflächenwasser durch Umstellung auf Grundwasser zu reduzieren. Damit sollen seuchenhygienische
Risiken vermindert und ein ausgeglicheneres Temperaturregime zur Optimierung der Produktionsbedingungen geschaffen werden. Um einen möglichst ge-
ringen Grundwasserverbrauch zu erreichen, werden
die Produktionseinheiten mit Schlammtrichtern,
Trommel- sowie Biofiltern ausgestattet und als teilgeschlossene Kreislaufanlagen betrieben. Im Auftrag des LAVES durchgeführte Untersuchungen in
einer der geförderten Anlagen haben gezeigt, dass
die genannten Ziele in der Praxis erreichbar sind.
Mehr Informationen im Internet unter:
http://www.laves.niedersachsen.de/portal/livephp?
navigation_id=20142&article_id=97576&_psmand=23.
45
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
Untersuchungen zum Inhalt des MagenDarm-Traktes von Fischen unterschiedlicher
Fließgewässer in Niedersachsen
Magen-/Darminhaltsuntersuchungen von Aalen und
anderen Fischen aus Werra, Weser, Ems und Vechte
ergaben, dass in den durch Kaliendlaugen belasteten
Weserstrecken (Oberweser, Mittelweser) die Nahrung zu mehr als 90 % aus dem Höckerflohkrebs
(Dikerogammarus villosus) besteht Es handelt sich
bei dieser salztoleranten Flohkrebsart um ein Neozon
(Fremdtierart) aus dem pontokaspischen Gebiet, das
aufgrund seiner räuberischen Lebensweise einheimische Fischnährtierarten verdrängt. In Ober- und Mittelweser hat der Höckerflohkrebs Massenvorkommen
ausgebildet. Fische aus der stärker versalzenen Werra
zeigten keine Höckerflohkrebse im Nahrungsspektrum. Hier scheint die Salz- bzw. Kaliumkonzentration
außerhalb des Toleranzbereiches dieser Krebsart zu
liegen. In der weniger salzbeeinflussten Ems betrug
der Anteil an Höckerflohkrebsen im Nahrungsspektrum rund 30 %, in den Fischverdauungstrakten der
Vechte wurden keine Fremdflohkrebse gefunden.
Dikerogammarus 96 %
Potamopyrgus
2%
Limnephelidae
1%
Teleostei
1%
Nahrungszusammensetzung von Aalen in der Oberweser
Untersuchungen zur Fischbestandsentwicklung der Oberweser vor dem Hintergrund
von Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung
Das Dezernat Binnenfischerei führt seit Mitte der
1960er Jahre Elektrobefischungen an der Oberweser und Werra durch. 2008 wurden die Untersuchungen auf Werrastrecken in Thüringen und
Hessen ausgedehnt. Ziel der Untersuchungen ist,
die Auswirkungen der Belastung mit Kaliendlaugen
auf die Fischbestände zu erfassen. Nach der Reduzierung der Einleitungsmengen zu Anfang der 90er
Jahre und besonders nach der Einführung der an
die Wasserführung angepassten Einleitung (geringere Schwankungen des Salzgehaltes) konnten ab
1999 Verbesserungen bei einigen bestandsbestim-
menden Parametern festgestellt werden, u. a. eine
Zunahme von Artenzahl, Abundanz, Biomasse und
Jungfischanteil. Bei einigen empfindlichen Arten
wie Barbe, Koppe, Gründling, Bitterling und Elritze
wurden positive Fischbestandsentwicklungen festgestellt. Bei den Fischerkrankungsraten und der
Häufigkeit der meisten Krankheitssymptome, insbesondere der für höhere Kaliendlaugenkonzentrationen typischen „nekrotischen Veränderungen“,
war eine deutliche Rückläufigkeit zu verzeichnen.
Die Elektrobefischung im Jahr 2013 fand unter extremen Hochwasserbedingungen statt, so dass bei
deutlich geringerer Fängigkeit die Abundanz- und
Biomassewerte niedriger ausfielen. Die Anzahl von
24 festgestellten Fischarten lag im Rahmen der Ergebnisse der Vorjahre.
3600
25
3000
20
2400
15
1800
10
1200
0
13
12
20
11
20
10
20
09
20
08
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
20
01
20
00
20
99
20
98
19
97
19
96
19
95
19
94
19
93
19
92
19
91
19
90
19
89
19
88
19
87
19
86
19
85
19
84
19
83
0
19
Grenzlinie atlantische und kontinentale Region
600
5
19
> 100.000
10.001 – 100.000
1.001 – 10.000
101 – 1.000
11 – 100
1 – 10
82
Anzahl
19
Meerneunauge (Petromyzon marinus)
Flussneunauge (Lampetra fluviatilis)
Anzahl der Fischarten
(Dikerogammarus villosus), Neozon
Anzahl der mit der Elektrofischerei erfassten Fischarten in der Oberweser sowie Entwicklung des Chloridgehaltes in der
Stand 30.01.2014
LAVES-Dez. Binnenfischerei
Werra (Messstelle Gerstungen, Jahresmaxima, 2013 nur Januar bis September).
46
47
Artenzahl
Chlorid
Chlorid (mg/l)
30
Magen-/Darminhaltsuntersuchungen, Höckerflohkrebs
Nachweise anadromer Neunaugen in
Niedersachsen (2000 bis 2013).
Dargestellt sind jeweils die Maximalwerte.
© Dr. Jürgen Bäthe
Prozentuale Zusammensetzung der Fischnährtiere im Magen-Darm-Trakt von zehn Aalen.
(Strohm km 165, Doktorsee; 2010)
© Dr. Bäthe
Fischartenschutz in Niedersachsen – zur Verbreitungssituation der anadromen Neunaugen
Wandernde Neunaugen stehen als im Anhang II
zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) gelistete
Zielarten im Blickpunkt des Fischartenschutzes. Aufgrund der Mündungstrichter von Elbe, Weser und
Ems sowie zahlreiche potenzielle Laichplätze in deren Zuflüssen kommt Niedersachsen für den Schutz
dieser Arten eine besondere Verantwortung zu. Darüber hinaus gelten anadrome Neunaugen vor dem
Hintergrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EGWRRL) als besondere Indikatoren für die Beurteilung
der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Die präsentierte Verbreitungskarte basiert auf gezielten Erfassungen an ausgewählten Fischpässen und Laichplätzen sowie Daten aus einem Expertensystem. Es
ist davon auszugehen, dass derzeit jeweils mehrere
10.000 (Weser, Ems) oder sogar mehr als 100.000
(Elbe) Flussneunaugen in die Mittelläufe der großen
Ströme aufsteigen und dort bereits in viele Zuflüsse
einwandern. Dagegen beschränkt sich die Verbreitung der natürlicherweise selteneren Meerneunaugen noch weitgehend auf die Zuflüsse zur Tideelbe
und Tideweser. Obwohl in den letzten 15 Jahren ein
anhaltend positiver Trend bei der Bestandsentwicklung beider Arten zu verzeichnen ist, gelten sie noch
als „stark gefährdet“. Bei fortschreitender Umsetzung von Maßnahmen vor dem Hintergrund von
EG-WRRL und FFH-RL ist jedoch von zunehmenden
Beständen sowie einer Ausbreitung auch in weiter
binnenländisch gelegene Fließgewässer im historisch belegten Verbreitungsgebiet auszugehen.
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
Räumliche und zeitliche Ausbreitung von
Fischarten in der Oberweser
Die Fischarten Aland, Barbe, Bitterling, Elritze und
Koppe sind vor der an die Wasserführung angepassten Kaliendlaugeneinleitung in die Oberweser
nicht oder nur gering im Fang der Befischungen
des Dezernates Binnenfischerei vertreten gewesen. Seit Beginn der angepassten Einleitung
1999 ist bei diesen Arten eine Verbesserung der
Bestandssituation zu verzeichnen. Dabei sind unterschiedliche Mechanismen hinsichtlich zeitlicher
und räumlicher Besiedlung erkennbar. Der Aland
(Leuciscus idus) zeigt seit 1999 besonders in der
unteren Oberweserstrecke eine stetige Bestandszunahme. Die Besiedlung scheint von den guten
Mittelweserbeständen auszugehen.
60
50
Anzahl
40
30
20
Farblegende gilt für alle Abbildungen
Oedelsheim
Heinsen
Hameln
Würgassen
Bodenwerder
Grossenwieden
Höxter
Emmerthal
Doktorsee
10
12
11
20
20
10
09
20
20
08
07
20
20
06
20
05
04
20
03
20
20
02
20
01
20
00
99
20
98
19
97
19
96
19
19
95
94
19
19
19
93
0
Zeitliche und räumliche Entwicklung der Barbenpopulation in der Oberweser
60
Elritze (Phoxinus phoxinus) und Bitterling (Rhodeus
amarus) treten erst seit 2001 bzw. 2005 in der Oberweser auf. Die Besiedlung erfolgt über gut besiedelte
Nebengewässer. Dies sind für den Bitterling Teiche bei
50
Höxter (Corvey) und für die Elritze die Emmer. Beide
Arten haben sich von diesen Initialbesiedlungsbereichen flussaufwärts und -abwärts ausgebreitet und
tauchen meist als Einzelfänge im Fang auf.
40
Anzahl
40
30
35
30
20
25
Anzahl
10
20
12
20
11
20
10
20
09
20
08
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
20
01
20
00
20
19
93
-1
99
9
0
15
Zeitliche und räumliche Entwicklung der Alandpopulation in der Oberweser
10
5
12
20
20
11
20
10
20
09
20
08
20
07
20
06
20
05
20
04
20
03
20
02
20
01
20
00
0
99
9
Hameln eine deutliche Zunahme festgestellt werden, die auf die Restbestände und Vorkommen in
Seitengewässern zurückzuführen ist. Siehe Abbildung auf der nächste Seite.
19
93
-1
Bei der Barbe (Barbus barbus) wurden vor 1999 nur
geringe Fänge registriert. Die Koppe (Cottus gobio)
war nur oberhalb von Hameln vertreten. Ab 1999
konnte für beide Arten hauptsächlich oberhalb von
Zeitliche und räumliche Entwicklung der Bitterlingspopulation in der Oberweser
48
49
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
Monitoring des natürlichen Jungaalaufstiegs
an der Ems
Im Rahmen der Aalbewirtschaftungspläne muss die
Aalbestandsentwicklung modelliert werden, wobei
Eingangsparameter des Modells wie das aktuelle
Glasaalaufkommen auch validiert werden müssen.
Historisch war an der Ems am Tidewehr Herbrum
eine kommerzielle Glasaalfangstation etabliert, so
dass der frühere Aalaufstieg bekannt ist. So begann
der Aufstieg am Wehr Herbrum meist im April,
dauerte bis Mai/Juni und zog sich nur in einzelnen
Jahren auch bis in den Juli hin. Mit der Verschlechterung der Fangbedingungen infolge der Emsvertiefung und dem Rückgang des Glasaalaufkommens
wurde der kommerzielle Fang jedoch eingestellt,
weshalb für das aktuelle Glasaalaufkommen keine
Zahlen vorliegen.
Daher wurde 2013 am Wehr Bollingerfähr (6,4 km
oberhalb, nicht tidebeeinflusst) ein Jungaalmonitoring durchgeführt. Parallel erfolgten Sichtbeobachtungen in Herbrum. Einzelne Glasaale wurden in
Bollingerfähr bereits Mitte April gefangen. Im Mai
erschien in Herbrum eine größere Menge Glasaale.
In Bollingerfähr nahm der Aufstieg bis Juni dagegen
nur leicht zu, um etwa eine Woche in der letzten
Julihälfte stark anzusteigen. Ende Juli ging der Aufstieg wieder zurück, brach jedoch bis zum Herbst
nicht gänzlich ab. Der Standort Bollingerfähr, der
sich als geeignet für ein zukünftiges Steigaalmonitoring erwies, zeigt 2013 eine andere Dynamik als sie
für Herbrum historisch beschrieben ist.
© Diekmann
Dr. Josef Diekmann
Dr. Markus Diekmann
Jörg Dünhöft
Dr. Andreas Franzky
Dr. Britta Kogelheide
Dr. Cora Kolk
Dr. Dieter Klarmann
Michael Kämmereit
Ina Lauts
Ulrich Matthes
Lutz Meyer
Dr. Sabine Petermann
Reinald Werner
Abteilung 3 des LAVES // Tiergesundheit
Frisch aufgestiegener Jungaal aus dem
Steigaalmonitoring Bollingerfähr/Ems
Serviceangebote
Eigene Fachberichte zum Download oder zum
Bestellen
Berichte zu den Tierseuchenübungen 2003 bis
2012
Jahresberichte der Task Force Veterinärwesen
2002 bis 2012
Tierschutz – aktuelle Probleme in der Haltung
von Masthühnern
Tierschutzauflagen für Schweine haltende Betriebe
Winterweidehaltung von Rindern und Schafen
Elektrobefischungen von Werra und Oberweser
2004–2012
Elektrobefischungen von Abschnitten der Werra
zwischen Breitungen und Creuzburg im Jahr 2011
Leitfähigkeitsmessungen der Werra zwischen
Heringen und Widdershausen zur Erstellung von
50
Vertikal- und Längsprofilen im Jahr 2011
Die hydrologische Situation der Oberweser der
Jahre 2006 und 2007 sowie des Jahres 2008 aus
fischereifachlicher Sicht
Bewertung der Fischfauna in Fließgewässern
Ökologischer Zustand der niedersächsischen
Übergangsgewässer
Broschüren und Faltblätter zum Download oder
zum Bestellen
Niedersächsische Empfehlungen zum Erhalt der
Fußballengesundheit von Masthühnern
Aquakultur und Fischseuchenbekämpfung in
Niedersachsen
Maul- und Klauenseuche – Risiken und Gefahren
Schweinepest: Risiken und Gefahren
Der Australische Teppichkäfer
T agungsbände 2. bis 8. Niedersächsisches Tierschutzsymposium zur Nutztierhaltung in Oldenburg von 1998 bis 2012
Abwanderung von Fischen im Bereich von Wasserkraftanlagen
Zur Sperrwirkung großer Dükeranlagen auf
Fischwanderungen
Flusskrebse in Niedersachsen
Leitfaden für Fischereiaufseher
Grundzüge der fischereilichen Bewirtschaftung
von Binnengewässern
Funktionsüberprüfung der Fischaufstiegsanlagen
an der Staustufe Geesthacht
Leitfaden für die Wieder- und Neuansiedlung
von Fischarten
Süßwasserfische in Niedersachsen
Kleinfische in Niedersachsen – Hinweise zum
Artenschutz
Untersuchungen zur Funktionsweise einer teilgeschlossenen Kreislaufanlage der Forellenaufzucht
Anträge und Formulare zum Download oder
zum Bestellen
Antrag/Anzeige Tierversuch
Antrag Ausnahmegenehmigung § 16 Abs. 1
Satz 5 Tierschutz-Versuchstierverordnung
Antrag zur Registrierung der erwerbsmäßigen
Aalfischerei in Niedersachsen
Antrag auf Förderung von Investitionen in der
Aquakultur und Binnenfischerei
Antrag auf Förderung von Aalbesatzmaßnahmen
Musterantrag Elektrofischerei
Erhebung von Aalfang- und Aalbesatzdaten der
Fischereivereine
Erhebung von Aalfang-, Aalbesatz- und Fangaufwandsdaten der Erwerbsfischerei
Betriebliches Aufnahme- und Abgabebuch nach
BArtSchV für den Aal
Erfassungsbögen zur Elektrofischerei und Fischfang in Fischwegen
Antrag auf Genehmigung/Anzeige der Registrierung gemäß §§ 3/6 Fischseuchenverordnung
Formular zur Einsendung von Material zur
Schädlingsdiagnostik
Merkblätter und Leitfäden zum Download oder
zum Bestellen
Leitfaden zur großräumigen Rattenbekämpfung
in Niedersachsen (vierte Auflage)
Leitfäden zum Einsatz praktizierender Tierärzte
und landwirtschaftlicher Fachkräfte im Tierseuchenkrisenfall
Merkblatt Speckkäferbefall – was tun?
Mindestanforderungen in der Putenmast
Empfehlungen für die ganzjährige und saisonale
Weidehaltung von Schafen
Empfehlungen für die saisonale und ganzjährige
Weidehaltung von Rindern
Empfehlungen zur Freilandhaltung von Pferden
Informationen und Empfehlungen zur Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen
Tabelle zur Aalbesatzberechnung inkl. Erläuterungen
Tierschutzgerechte Bestandskontrolle der Stadttaubenpopulation
Tierschutz im Zirkus – Erfassung, Überwachung,
Erlaubniserteilung
Tierschutzleitlinie für die Milchkuhhaltung
Merkblatt zur Registrierung der erwerbsmäßigen
Aalfischerei in Niedersachsen
Merkblatt zur Aalbesatzförderung
Merkblatt zum Aalbesatz
Merkblatt zur Hundehaltung
Merkblatt zur Ausbildung von Hufbeschlagsschmieden
Regelmäßige Seminare, Symposien
und Weiterbildungen
Niedersächsisches Tierschutzsymposium
Sachkundelehrgang Zierfische
Fortbildung „Qualifizierter Dienst“ – Fischseuchenverordnung
Elektrofischer-Lehrgang
51
Abteilung 4 des LAVES:
FUTTERMITTELSICHERHEIT,
ÖKOLOGISCHER LANDBAU,
MARKTÜBERWACHUNG
Das Dezernat Futtermittelüberwachung befasst sich mit allen Ebenen der Futtermittelherstellung –
von der landwirtschaftlichen Produktion bis zum Verkauf für Nutztiere und für Heimtiere. Das Dezernat
Ökologischer Landbau nimmt die Überwachung der staatlich zugelassenen privaten Kontrollstellen
sowie alle hoheitlichen Aufgaben wahr. Überwachungstätigkeiten des Dezernates Marktüberwachung
finden in den Bereichen Rind- und Schweinefleisch, Eier, Bruteier und Geflügelfleisch sowie Obst und
Gemüse statt.
Von der Zulassung bis zum Vollzug
Zahlen auf einen Blick
61,83 Vollzeitstellen
2.734 Beratungen*
4.876 Kontrollen
*
Beratungen umfassen u. a.
amtliche Bescheinigungen,
Genehmigungen und Zulassungen sowie die Bearbeitung von Rechtsauskünften
Die Abteilung 4 nimmt mit ihren Vollzugsaufgaben eine Sonderstellung im LAVES ein. Zulassungen und
Registrierungen von Betrieben stehen dabei umfangreiche Kontrollen gegenüber, mit denen die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften überwacht wird. Verstöße können Verwaltungs- wie Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben. Auch Abgaben an die Staatsanwaltschaft wegen strafrechtlich relevanter Sachverhalte sind Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen.
Ziel der Kontrollen ist es u. a., in den kontrollierten
Wirtschaftsunternehmen einen hohen Standard für
die Einhaltung geltenden Rechts zu verankern. Niedersächsische Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft stehen wegen des großen Anteils
von Produkten, die in andere Bundesländer, andere
Mitgliedstaaten der EU und Drittstaaten geliefert
werden, auch dort im Fokus amtlicher Überwachung.
52
Eine effektive Umsetzung der Rechtsvorschriften ist
damit letztlich ein Baustein wirtschaftlichen Erfolges.
Auf der Basis eines Staatsvertrages nimmt das
LAVES Aufgaben der Marktüberwachung im Bundesland Bremen wahr. Dabei wird bis in den Einzelhandel hinein die Einhaltung der Vermarktungsnormen kontrolliert.
Wesentliche Aufgaben:
Zulassungen, Registrierungen und Vollzug
Die Futtermittelüberwachung erstreckt sich über
alle Ebenen der Futtermittelherstellung und des
Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben. 2013 führten insgesamt 16 Futtermittelprüfer vor Ort die Betriebskontrollen und die
Probenahmen durch. Um eine flächendeckende
Präsenz zu gewährleisten, sind diese Mitarbeiter
auf die Standorte Oldenburg, Hannover und
Lüneburg verteilt. Die Koordinierung und Sachbearbeitung einschließlich des Vollzugs erfolgen
über die Zentrale in Oldenburg.
Überwachungstätigkeiten des Dezernates Markt-
überwachung finden vor allem in den Marktsektoren Rind- und Schweinefleisch, Eier, Bruteier
und Geflügelfleisch, Obst und Gemüse statt
(wirtschaftlicher Verbraucherschutz). In Erzeugerbetrieben, Eierpackstellen und Schlachtbetrieben
sowie im Großhandel und in den Verteilzentren
des Einzelhandels, den sogenannten Flaschenhälsen der Vermarktung, werden landwirtschaftliche
Erzeugnisse tierischer und pflanzlicher Herkunft
durch Qualitätskontrolleure des Dezernates auf
die Einhaltung der EU-einheitlichen bzw. deutschen Qualitätsnormen, Güteeigenschaften und
Handelsklassen überprüft.
53
Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung
Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
mtliche Futtermittelüberwachung für
A
Niedersachsen und Bremen gemäß den
Vorschriften der VO (EG) Nr. 882/2004
•Betriebskontrollen inkl. Dokumentenkontrolle
der Futtermittelunternehmen
•
Kontrolle der Einhaltung von Kennzeichnungsvorschriften
•Probenahmen und Bewertung der entsprechenden Analyseergebnisse
•Importkontrollen von Drittlandeinfuhren über
niedersächsische Einlassstellen
•
Zulassung und Registrierung von Futtermittelunternehmen
•Erstellung von Ausnahmegenehmigungen und
Exportbescheinigungen
•„Cross Compliance“-Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben
•Umsetzung des EU-Schnellwarnsystems für
Futtermittel
berwachung der Tätigkeit privater KontÜ
rollstellen hinsichtlich der Objektivität und
der Wirksamkeit der Kontrollen im ökologischen Landbau
•
Erfassung der durch die Kontrollstellen festgestellten Unregelmäßigkeiten und Verstöße
sowie Sanktionierung, ggf. auch Entfernung des
Hinweises auf den ökologischen Landbau
•
Entgegennahme der Meldungen der Unternehmen und Überwachung der Einhaltung der
Meldepflicht nach EG-Öko-Verordnung
Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung
•
Genehmigungen nach EG-Öko-Verordnung
•
Kontrollen der ordnungsgemäßen Kennzeichnung mit den Begriffen „Bio“ und „Öko“ sowie
dem Vermerk über die im Kontrollverfahren
festgestellte Konformität
berwachung der Vermarktungsnormen
Ü
aus der Gemeinsamen Marktordnung
(GMO) der EU sowie nationaler Verordnungen in den Fachbereichen Eier, Bruteier, Geflügelfleisch, Obst und Gemüse, Schweine-,
Rind- und Schaffleisch
Registrierung von Legehennenbetrieben sowie
Bruteierbetrieben
Markt- und hygienerechtliche Zulassung von
Eierpackstellen
Zulassung besonderer Haltungsformen für
Geflügelhalter und -schlachtbetriebe
Preisfeststellung für Rindfleisch und Schweinehälften nach dem Fleischgesetz
Ausbildung und Zulassung von Klassifizierern für
die Handelsklassen-Einreihung von Schlachtkörpern sowie für deren Gewichtsfeststellung
Koordination der Überwachung der Rindfleischetikettierung durch Kommunalbehörden und
LAVES
edienaufsicht, d. h. Überwachung der
M
Angebote im Internet hinsichtlich der korrekten Anbieterkennzeichnung (Webimpressum) und des Impressums bei Druckwerken
Durchführung von Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Aflatoxin B1 in Futtermais und die Folgen
Im Februar 2013 wurden im Rahmen der amtlichen
Futtermittelkontrolle des LAVES Höchstgehaltsüberschreitungen des Schimmelpilzgiftes Aflatoxin B1 in
Futtermais aus Serbien festgestellt (siehe Artikel FI
Stade). Aflatoxin B1 ist ein natürlich vorkommendes
Stoffwechselprodukt von Schimmelpilzen, die auf
pflanzlichen Erzeugnissen während der Vegetationsperiode, Ernte und Lagerung unter bestimmten
äußeren Bedingungen entstehen können. Sofern
die in der EU für bestimmte Futtermittel geltenden
Aflatoxin-Höchstgehalte überschritten werden, sind
diese Futtermittel nicht mehr für die Tierernährung,
die Weiterverarbeitung und den Handel als Futtermittel in der EU geeignet.
Der Mais entstammte einer größeren Schiffslieferung aus Serbien, die zum Zeitpunkt der amtlichen
Höchstgehaltsfeststellung bereits teilweise an niedersächsische Mischfuttermittelhersteller ausgeliefert war. Der überwiegende Teil der Schiffslieferung
konnte jedoch in den entsprechenden Lagereinrichtungen vor der Auslieferung amtlich vom LAVES
gesperrt werden. Ebenso wurden die bei den belieferten Mischfuttermittelherstellern vorhandenen
Restmengen des Maises sofort amtlich gesperrt.
Umfangreiche Probenahmen und Untersuchungen
wurden angeordnet. Die Behörden der Lebensmittelüberwachung wurden fortlaufend informiert
(siehe Artikel auf den Seiten 30 und 100).
Als effektive Maßnahme des vorbeugenden Verbraucherschutzes wurden in Niedersachsen erstmals Allgemeinverfügungen gegenüber der Futtermittelwirtschaft zur Anordnung bestimmter
Kontrollmaßnahmen auf der Stufe des Imports von
Mais bestimmter Herkünfte erlassen. Zur Prüfung
strafrechtlicher Tatbestände wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Statuserhebung Ergotalkaloide/
Mutterkorn
Als Mutterkorn wird die Überwinterungsform
(Sklerotien) des Pilzes Claviceps purpurea bezeichnet. Er befällt alle Gräser, besonders häufig sind
Roggen und Triticale betroffen. Mutterkorn bildet
54
hochgiftige Toxine, die sogenannten Ergotalkaloide. Es gibt einen Maximalwert für Mutterkorn für
alle Futtermittel (1.000 mg/kg), Höchstwerte für
Ergotalkaloide sollen festgelegt werden. Es stellte
sich die Frage, ob vom Gehalt an Mutterkorn auf
den Gehalt an Ergotalkaloiden geschlossen werden könne.
Das „Kontrollprogramm Futtermittel“ sieht deshalb seit 2012 eine Statuserhebung zur Untersuchung von Getreideproben (Roggen/Triticale) auf
Mutterkorn und die darin enthaltenen analytisch
erfassbaren Ergotalkaloide sowie deren Epimere
vor. Auf Niedersachsen/Bremen entfallen 53 Proben (Deutschland, gesamt: 238 Proben) von jeweils neuerntiger Ware.
Aufgrund der Erntebeobachtung, dass mit einem
vermehrten Auftreten von Mutterkorn auch bei
Weizen zu rechnen sei, wurde 2013 in Niedersachsen/Bremen neben Roggen und Triticale Weizen in die Statuserhebung aufgenommen. Insgesamt wurde der Umfang der Untersuchungen auf
Mutterkorn in Einzelfuttermitteln erhöht. In zehn
Proben wurden Höchstgehaltsüberschreitungen
festgestellt (2012: zwei Proben) und entsprechende Maßnahmen eingeleitet; vier der Proben waren im Rahmen der Statuserhebung entnommen
worden.
Die Gesamtauswertung der Ergebnisse 2012
durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit hat ergeben, dass aus der
Datenlage keine Rückschlüsse zum Zusammenhang zwischen Mutterkornanteil und Gehalten an
Ergotalkaloiden hinsichtlich einer Festlegung von
Höchstgehalten gezogen werden können.
Lockerung des Verfütterungsverbotes
Im Hinblick auf das bestehende Proteindefizit in der
EU hat das Europäische Parlament den Vorschlag der
Kommission unterstützt, die Bestimmungen zum
Verbot der Verfütterung von verarbeiteten tierischen
Proteinen (PAP) an Nichtwiederkäuer schrittweise
aufzuheben.
55
Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung
Seit dem 1.6.2013 gilt die Verordnung (EU) Nr.
56/2013, nach der verarbeitete NichtwiederkäuerProteine und solche Proteine enthaltende Futtermittel für die Fütterung von Tieren in Aquakultur wieder zugelassen sind. Damit das Risiko der
Kreuzkontamination mit Wiederkäuer-Protein vermieden wird, gelten strenge Vorschriften für die
Sammlung, den Transport und die Verarbeitung
dieser Produkte. Außerdem müssen die PAP sowie solche Proteine enthaltende Mischfuttermittel
regelmäßig beprobt und auf Kreuzkontamination
mit Wiederkäuer-Proteinen untersucht werden.
Eine weitere Lockerung des Verfütterungsverbotes ist u. a. aus ernährungsphysiologischer Sicht
durchaus sinnvoll, denn verarbeitete tierische
Nichtwiederkäuer-Proteine stellen für Monogastriden eine wertvolle Protein- sowie eine hochwertige Phosphorquelle dar.
Die EU-Kommission überprüft daher zurzeit die
Lockerung des Verfütterungsverbotes für PAP an
Schweine und Geflügel. Für die Zukunft könnte
dies, unter Berücksichtigung der Trennung zwischen Tierarten, bedeuten, dass Geflügelprotein
nur für die Schweinefütterung zulässig sein wird
und umgekehrt.
Amtliche Überwachung von Speditionen
Speditionen, die an der Beförderung von Futtermitteln beteiligt sind, werden gemäß Artikel 3 Nr.
5 der VO (EG) Nr. 178/2002 als Futtermittelunternehmen eingestuft. Alle Futtermittelunternehmen
sind verpflichtet, sich an die derzeit geltenden futtermittelrechtlichen Vorschriften zu halten.
Eine Registrierung als Futtermittelunternehmen
gemäß der VO (EG) Nr. 183/2003 bei den zuständigen Überwachungsbehörden gehört zu den
Grundpflichten der Unternehmen.
Die Futtermittelhygieneanforderungen stellen wichtige Basisanforderungen in Bezug auf die derzeit
geltenden futtermittelrechtlichen Vorschriften dar.
2013 gab es mehrere Hinweise auf Hygieneprobleme im Zusammenhang mit dem Transport von
Futtermitteln. Ein häufiges Problem ist hierbei der
Wechsel des Transportgutes ohne angemessene
Zwischenreinigung. Entsprechend der Leitlinie
56
Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung
„Futtermitteltransport GMP“ ist z. B. nach dem
Transport von Hühnertrockenkot eine Nassreinigung inkl. Desinfektion durchzuführen. Der Verzicht auf eine entsprechende Zwischenreinigung
ist nicht mit den Anforderungen der Futtermittelhygieneverordnung zu vereinbaren und führt zu
entsprechenden Maßnahmen der Überwachungsbehörden.
Für 2014 plant das LAVES daher den Fokus in Form
einer Schwerpunktkontrolle auf die Hygienezustände und die Pflichten der Speditionen als Futtermittelunternehmen zu richten.
Zwingende Angaben auf Warenbegleitpapieren für Geflügelfleisch
Die Richtlinie 2000/13/EG führt in Artikel 3 zwingende Angaben auf, die bei der Etikettierung von
Lebensmitteln zu machen sind. Die Etikettierung
umfasst dabei definitionsgemäß auch die Angaben
auf Warenbegleitpapieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 543/2008 regelt für Geflügelfleisch weitere zwingende Angaben, die unbedingt auf Warenbegleitpapieren zu machen sind.
Diese gehen über die zwingenden Angaben nach
der Richtlinie 2000/13/EG bzw. über deren nationale
deutsche Umsetzung in der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung hinaus.
Im Einzelnen sind diese Angaben in Artikel 3 Abs. 5
VO (EG) Nr. 543/2008 aufgeführt. Anzugeben sind
danach in den Warenbegleitpapieren zwingend:
die Handelsklasse
der Angebotszustand
die empfohlene Lagertemperatur
Dies gilt auch nach der Ablösung der VO (EG) Nr.
1234/2007 durch die VO (EU) 1308/2013 bis auf
Weiteres fort.
Fehlen diese zwingenden Angaben in den Warenbegleitpapieren, stellt dies einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar, der mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Dabei ist es unbedeutend, ob
die zwingenden Angaben auf der Ware oder den
Verpackungen gemacht werden.
Ursprungsangabe bei mitgliedstaatenübergreifend erzeugten Champignons
Champignons sind einfach lecker. Zudem beinhalten sie viele wichtige Nährstoffe und wenig Kalorien. Champignons dürfen in der EU nur vermarktet
werden, wenn sie die Qualitätsanforderungen der
allgemeinen EU-Vermarktungsnorm für frisches Obst
und Gemüse erfüllen und sie eine Ursprungsangabe
enthalten.
2013 wurde dem LAVES angezeigt, dass ein Unternehmen aus den Niederlanden zur Ernte vorbereitete
Champignonkulturen nach Deutschland verbringt,
diese hier erntet und dann als deutsche Champignons über den Lebensmitteleinzelhandel vermarktet.
Die Prozesskette dieser Champignonerzeugung verläuft dabei in der Weise, dass die 54-tägige Champignonerzeugung in den Niederlanden und lediglich der
elftägige Ernteprozess in Deutschland stattfindet. Das
gleiche Verfahren will nun auch ein polnischer Pilzerzeuger anwenden. Denkbar ist dies auch für andere
Kulturen wie z. B. Tomaten oder Kräuter. Hintergrund
dieser Verfahren sind insbesondere die hohen Energiekosten in Deutschland. Dadurch ist die Champignonerzeugung in Polen und den Niederlanden günstiger. Das Preisniveau für deutsche Champignons ist
jedoch höher.
eher Sorten aus der Geschmacksrichtung „süßfruchtig–feinsäuerlich“ in den oberen Rängen der
Beliebtheitsskala. Dieses sind in erster Linie Sorten
aus der Jonagold-/Jonagored-Gruppe und aus der
Elstar-Gruppe.
Immer beliebter wird auch der Braeburn, den viele Verbraucher als einen Apfel aus Übersee in den
Sommermonaten kennen und schätzen gelernt haben. Ältere Sorten, z. B. aus der Cox-Gruppe, verlieren zunehmend ihre frühere Marktbedeutung.
Äpfel mit Markennamen wie „Pink Lady®“, „Kanzi®“,
„Rubens®“ oder „Jazz®“ werden massiv beworben
und finden zunehmend ihren Platz im Einzelhandel
und somit auch im Einkaufkorb vieler Kunden. Diese
Äpfel sind eher im Hochpreissegment angesiedelt
und spielen daher im Massengeschäft keine große
Rolle.
Nach derzeitiger Auslegung des BMELV ist der Ernteort für die Ursprungsbestimmung maßgeblich. Die
Champignons sind nach dieser Auffassung daher als
deutsche Champignons anzusehen. Hiergegen wehren sich die deutschen Champignonerzeuger, die in
dieser Auslegung eine wirtschaftliche Benachteiligung und eine Irreführung der Verbraucher sehen.
Eine endgültige Auslegung liegt noch nicht vor.
Äpfel – welche Sorten prägen den Markt?
Welcher Apfel ist der geschmackvollste, der beliebteste, der am meisten angebaute? Auf diese
Frage gibt es keine allumfassende Antwort. Sicher
ist nur, dass in Deutschland andere Sorten den
Markt bestimmen als in der übrigen EU.
Während EU-weit die Sorte Golden Delicious die
Beliebtheitsskala anführt, gefolgt von Äpfeln aus
der Gala-Gruppe, also eher die Geschmacksrichtung „süß“ überwiegt, finden sich in Deutschland
„Sorte Jonagored“
Exportmarkt Schweinefleisch – China,
Russland und die Welt
Deutschland zählt innerhalb der EU zu den größten
Produzenten von Schweinefleisch. Im Jahr 2013
wurden in Deutschland ca. 58,5 Mio. Schweine
geschlachtet, was in etwa 5,5 Mio. Tonnen Fleisch
entspricht, davon allein in Niedersachsen 18,5 Mio.
Schweine bzw. 1,8 Mio. Tonnen Fleisch.
57
Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung
Bei einem Selbstversorgungsgrad von 116 % in
Deutschland exportierten die deutschen Unternehmen etwa 2,1 Mio. Tonnen Schweinefleisch in alle
Welt. Gut ein Drittel davon stammt aus niedersächsischen Schlachtbetrieben.
Der Fleischexport aus Deutschland hat sich seit dem
Jahr 2001 fast verdreifacht. In den Jahren 2012
und 2013 ist der Export von Schweinefleisch stabil
geblieben, wobei ca. drei Viertel ins benachbarte
EU-Ausland gingen. Hier sind Italien, die Niederlande, Polen und Großbritannien die Hauptabnehmer.
Ein Viertel geht nach China, Russland und Hongkong, aber auch nach Weißrussland, Südkorea und
in die Ukraine. Die Zunahme des Fleischkonsums
verläuft parallel zur Zunahme der Weltbevölkerung,
vor allem in Schwellenländern nimmt mit wachsendem Wohlstand der Fleischverzehr zu. So verbraucht
China mittlerweile ca. die Hälfte der Weltproduktion
von knapp 115 Mio. Tonnen.
Der Export nach Russland hat sich 2013 im Vergleich
zum Vorjahr um ca. 20 % verringert. Russland gilt
als schwieriger Handelspartner, es kommt immer
wieder zu Einfuhrrestriktionen. Die Ausfuhren nach
China stiegen dagegen um ca. 30 % deutlich. Der
asiatische Raum wird auch künftig von großer Bedeutung für den deutschen Fleischexport sein.
Ebermast und die Problematik der Stinker
In Deutschland werden jährlich rund 25 Mio. männliche Ferkel kastriert, da Eberfleisch zuweilen einen
Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung
typischen, insbesondere beim Erhitzen auftretenden
Geschlechtsgeruch aufweist, der vom Verbraucher
als unangenehm empfunden wird.
Die Ferkelkastration erfolgt bisher bis zum siebten
Lebenstag ohne Betäubung, das wird ab 2019 in
Deutschland aus Tierschutzgründen verboten sein.
Folgende alternative Verfahren stehen aktuell
zur Diskussion:
Jungebermast
Kastration unter Betäubung
Impfen gegen Ebergeruch
Die Ebermast hat den Vorteil, dass an den Tieren keine Eingriffe vorgenommen werden. Hier stellt sich
allerdings das Problem der Erkennung von Stinkern,
da nicht jeder den unangenehmen Geruch wahrnimmt. Es sind vor allem Frauen, die hier besonders
empfindlich reagieren. Zuverlässige technische
Erkennungsmethoden gibt es bisher nicht.
In großen Betrieben kann geruchsbelastetes Eberfleisch bei entsprechendem Mischungsverhältnis
problemlos zu Wurstwaren verarbeitet werden. Für
Handwerksbetriebe, die z. B. nur zwei Schweine pro
Woche verarbeiten, ist es ein großes Problem, wenn
eins davon ein Stinker ist.
Ein weiteres Problem ist das geschlechtsspezifische
Verhalten der Eber wie Beißereien und Machtkämpfe.
Dabei kommt es zu Verletzungen, die teilweise
schlimmer und auch teurer sind als die Kastration.
Ahndung der Beanstandungen im Jahr 2013
Obst und
Gemüse
Eier
Geflügel
Bruteier
Vieh und Fleisch
964
955
165
23
493
Eingeleitete
Owi-Verfahren
23
48
3
3
16
Verwarnungen mit
Verwarngeld
20
6
–
3
2
Bußgeldbescheide
3
22
–
–
0
Einstellungen des
Verfahrens
0
3
–
–
1
Abgaben an die
Staatsanwaltschaft
0
3
–
–
0
29
8
4
–
–
Fachbereich
Durchgeführte Prüfungen
(einschl. Zulassungs-/
Registrierungskontrollen)
Vermarktungsverbote
Die Kastration unter Betäubung ist für den Schweinehalter aufwändiger, bringt zusätzliche Kosten mit sich
und die Wunde verursacht bei den Ferkeln nach der
Narkose immer noch Schmerzen.
Eine weitere Möglichkeit wäre eine Impfung, die die
Hormonproduktion der Tiere vor der Schlachtung
und damit auch die Geruchsbildung reduziert. Allerdings verursacht auch dieses Verfahren nicht unerhebliche Kosten und die Akzeptanz in der Bevölkerung ist fraglich.
Beanstandungen und Ahndungen in den
einzelnen Fachbereichen der Marktüberwachung
In allen Bereichen des Dezernates gehören zur
Überwachung neben den Vor-Ort-Kontrollen auch
die Durchführung von Verwaltungsverfahren sowie die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren bei Verstößen.
Je nach Rechtsgrundlage können diese mit der
Festsetzung von Geldbußen, Verwarnungen mit
und ohne Verwarngeld sowie Vermarktungsverboten geahndet werden. In den Fällen, in denen
ein Straftatbestand gegeben ist, werden die Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Ausläufe in der Legehennenhaltung
Alternative Haltungsformen haben die Käfighaltung
in Niedersachsen abgelöst. Von 17 Mio. Legehennenplätzen in Niedersachsen entfallen inzwischen
85 % auf Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologische Legehennenhaltung.
58
59
Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung
Zugang zum Freiland haben die Hennen in der Freilandhaltung (erkennbar am Eierstempel mit der
„1“) und der ökologischen Legehennenhaltung (Eierstempel „0“). Immerhin über 4,7 Mio. Legehennen müssen Auslauf erhalten. Die Gewährung des
Auslaufes ist Voraussetzung für die Vermarktung in
diesen beiden Haltungsformen.
Deutlich angestiegen sind aber auch die Durchschnittsgrößen der Ställe mit Auslauf. Zwischen
2004 und 2013 legte die Durchschnittsgröße der
registrierten Ställe in der ökologischen Legehennenhaltung um 46 % auf 6.988, in der Freilandhaltung um 35 % auf 10.543 zu.
Leider gibt es einen negativen Zusammenhang
zwischen steigender Stallgröße und Auslaufnutzung. Je mehr Tiere, umso prozentual geringer
fällt die Auslaufnutzung aus. Dies hängt u. a. mit
der Übersichtlichkeit im Stall, wie z. B. der Erreichbarkeit der Auslaufluken, aber auch wesentlich
mit einer attraktiven Gestaltung des Auslaufes
zusammen.
Dr. Bernhard Aue
Lena Erdwien
Antke Grauer
Carola Kay
Susanne Kneisel
Jörg Lay
Thomas Mörler
Diethelm Rohrdanz
Dirk Scholz
Helge Wiecking
Dezidierte rechtliche Vorgaben zur Gestaltung der
Ausläufe fehlen. In der ökologischen Legehennenhaltung ist eine Reglementierung nur über den
Nachweis fehlender Auslaufnutzung mit anschließenden Vorgaben zur Gestaltung der Ausläufe
durchzusetzen. Die Betriebe müssen entsprechend
ihre Betriebspläne anpassen. In Niedersachsen
werden die für die Überwachung der Betriebe
zuständigen Öko-Kontrollstellen durch das LAVES
zur konsequenten Umsetzung angehalten.
In der Freilandhaltung sind grundlegende Regelungen über die Tierschutz-Nutztierhaltungsverord-
Abteilung 4 des LAVES // Futtermittelsicherheit, Ökologischer Landbau, Marktüberwachung
nung getroffen, die im Kern die Forderung nach
einer gleichmäßigen Nutzung beinhaltet. Das LAVES wird, nach Übertragung der entsprechenden
Zuständigkeit, auch in den Freilandbetrieben der
konsequenten Umsetzung eines hohen Standards
der Auslaufgestaltung Priorität einräumen.
Dort, wo Unternehmen ohne Kontrollvertrag mit
einer Öko-Kontrollstelle Öko-Hinweise verwenden,
hat das LAVES die Überwachung durchzuführen.
Außerdem überwacht das LAVES die Tätigkeit der
Öko-Kontrollstellen durch eine stichprobenartige
Begleitung der Kontrollen.
Mitwirkung von Öko-Kontrollstellen in
Niedersachsen
Das Ökolandbaugesetz regelt in Deutschland die
Zulassung von privaten Öko-Kontrollstellen und
Verfahren zur Übertragung von Aufgaben. Niedersachsen hat in der „Mitwirkungs-Verordnung“
geregelt, welche Aufgaben die Öko-Kontrollstellen
in der Überwachung der Unternehmen, die landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel oder
Futtermittel mit einem Öko-Hinweis vermarkten,
wahrnehmen. Die Öko-Kontrollstellen schließen
mit den Unternehmen einen Vertrag zur ÖkoKontrolle und melden diese Unternehmen an das
LAVES. Sie kontrollieren nur diese Unternehmen.
Wie entwickelt sich die ökologische Legehennenhaltung in Niedersachsen?
Die Tierhaltung spielt für die Organisation des
ökologischen Landbaus, für die Erzeugung von
Lebensmitteln, für die Verwertung von Futtermitteln und als Lieferant von Wirtschaftsdüngern im
Sinne eines Bewirtschaftungssystems eine übergeordnete Rolle. Gesetzlich geregelt ist sie durch
die Basisverordnung VO (EG) Nr. 834/2007 und
die Durchführungsbestimmungen der VO (EG) Nr.
889/2008.
Die Öko-Kontrollstellen führen mindestens einmal
im Jahr eine Kontrolle in diesen Unternehmen durch
und stellen eine Bescheinigung über die Erzeugnisse
aus, die das Unternehmen als Bio-Erzeugnisse vermarkten kann. Diese ist im Internet abrufbar. Jedes
Unternehmen verwendet bei Hinweisen auf Ökobzw. Bio-Erzeugnisse die Code-Nummer seiner Kontrollstelle, z.B. DE-ÖKO-XXX.
Bei Unregelmäßigkeiten, deren Folge eine Sanktion, z. B. die Aberkennung des Rechts zur Deklarierung eines Erzeugnisses als Öko-Erzeugnis sein
kann, meldet die Kontrollstelle die Abweichung
dem LAVES als zuständiger Behörde. Alle rechtlichen Folgen werden durch das LAVES bearbeitet.
Aus Verbrauchersicht ist das Interesse an tierischen Erzeugnissen des ökologischen Landbaus
hoch und gleichzeitig mit einem hohen Maß an
Erwartungen verbunden.
Das gestiegene Verbraucherinteresse an tierischen
Erzeugnissen des ökologischen Landbaus spiegelt
sich in Niedersachsen in dem starken Wachstum
Legehennen haltender Betriebe wider.
So hat sich der nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG) registrierte maximal
mögliche Legehennenbestand im ökologischen
Landbau von 1.003.230 Tieren im Jahr 2011 über
1.457.721 Tiere im Jahr 2012 auf 1.628.223 Legehennen bis Ende 2013 erhöht und zeigt damit ein
Wachstum von rund 62 % in drei Jahren.
Die Anzahl der Unternehmen mit ökologischer
Legehennenhaltung wuchs von 173 Betrieben im
Jahr 2011 über 211 Betriebe in 2012 bis auf 233
Betriebe Ende 2013 mit einem Wachstum von rund
35 % im selben Zeitraum.
Serviceangebote
Merkblätter zum Download oder zum Bestellen
Fütterungshygiene
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz
von Fischmehl, Blutprodukten und anderen
zulässigen tierischen Erzeugnissen in landwirtschaftlichen Betrieben
In Niedersachsen zugelassene Öko-Kontrollstellen
Packstellenzulassung
Legehennenbetriebsregister
Registrierung von Bruteierbetrieben
PCB und Dioxine – Haltungsempfehlungen für
Legehennenhalter
Vermarktung von frischem Obst und Gemüse
Was sind Telemedien?
Der Weg zum richtigen Webimpressum
Impressumpflichten für Druckwerke
Anträge und Formulare zum Download oder
zum Bestellen
Registrierung, Erklärung, Veränderungsanzeige
gemäß VO (EG) Nr. 183/2005
(Futtermittelhygieneverordnung)
Trocknungsbetriebe Lebensmittelreste und
Grünfutter mit direkter Trocknung gemäß § 28
(2) FMV
Zulassung, Registrierung, Gestattung und
Erklärung gemäß VO (EG) Nr. 999/2001
(fischmehl- und blutproduktehaltige Futtermittel)
für Landwirte
Packstellenzulassung
Legehennenbetriebsregistrierung
Registrierung von Bruteierbetrieben
Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus
besonderen Haltungsformen
Regelmäßige Veröffentlichungen
Veröffentlichung der amtlichen Preisfeststellung
60
61
Abteilung 5 des LAVES:
UNTERSUCHUNGSEINRICHTUNGEN
Die Abteilungsleitung 5 des LAVES koordiniert die Tätigkeiten der sechs spezialisierten Untersuchungseinrichtungen in Niedersachsen: des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Oldenburg, des
Lebensmittel- und Veterinärinstituts Braunschweig/Hannover, des Instituts für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven, des Instituts für Bedarfsgegenstände Lüneburg, des Futtermittelinstituts Stade
und des Instituts für Bienenkunde Celle.
Neuakkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle
(DAkkS), andauernde Implementierung eines neuen Laborinformations- und Managementsystems (LIMS) und flexible
Reaktion auf neue Herausforderungen
Durch die Neugestaltung des Akkreditierungswesens in Deutschland mussten sich alle Institute des LAVES
einer Neuakkreditierung durch die jetzt zuständige DAkkS unterziehen. Von Seiten der DAkkS wurde im
Gegensatz zur Vergangenheit größerer Wert auf den sogenannten Systemprozess gelegt. Dies erforderte
zahlreiche Anpassungen in den Qualitätsmanagement-(QM-)Unterlagen der Institute, nicht zuletzt, da die
Verknüpfung mit dem landesweiten QM-System nach ISO 9001 sichergestellt werden musste.
Diesen Aufgaben haben sich alle Fachbereiche der
Institute mit großem Engagement gestellt und im
Jahr 2013 zahllose Audits erfolgreich bestritten.
62
Zur Effizienzsteigerung vereinbarten die Institute in
Braunschweig, Hannover und Celle eine gemeinsame Akkreditierung.
Dieses erfolgreiche Projekt hat Modellcharakter. Die
Neugestaltung des Akkreditierungswesens mit der
Notwendigkeit einer vollständigen Gebührenfinanzierung durch die auditierten Labore führte zu einer
Vervielfachung der Kosten für das LAVES. Zur Unterstützung der Institute bei einer zeitgemäßen Lenkung von QM-Dokumenten musste zudem eine den
Bedürfnissen angepasste Software beschafft und installiert werden, da landeseigene Produkte nicht zur
Verfügung standen.
Die seit mehreren Jahren andauernde Einführung
eines neuen LIMS wurde auch im Jahr 2013 fortgesetzt. Zwei weitere Institute konnten vom Testbetrieb
in den Echtbetrieb wechseln. Bedauerlicherweise
konnten im LIMS jedoch noch nicht alle erforderlichen Werkzeuge bereitgestellt werden, mit denen
der Laborbetrieb effektiv unterstützt werden soll.
Eine zunehmende Herausforderung stellte 2013
für alle Institute die Aufrechterhaltung des Laborbetriebes angesichts erheblicher Steigerungen der
Kosten für Energie und Laborverbrauchsmaterialien
dar. Durch flexible Umsteuerung und die anhaltend
hohe Leistungsbereitschaft der Institutsmitarbeiter
konnten im Jahr 2013 dennoch alle analytischen
Herausforderungen gemeistert werden. Dies betrifft
sowohl die Übernahme neuer Untersuchungsaufgaben (z. B. für Exporte niedersächsischer Agrarprodukte) und die kurzfristige Anpassung von Untersuchungsverfahren an neue rechtliche Vorgaben
(z. B. Chloramphenicol in Futtermitteln, ndl-PCBs in
Hühnereiern) als auch die kurzfristige Abarbeitung
größerer Probenzahlen im Zuge von Ereignissen
63
Abteilung 5 des LAVES // Untersuchungseinrichtungen
Abteilung 5 des LAVES // Untersuchungseinrichtungen
(Beispiele „Pferdefleisch“ und Aflatoxin in Futterund Lebensmitteln).
Allerdings wird bei gleichbleibenden Haushaltsmitteln zukünftig eine Reduzierung des Leistungsangebotes bzw. der Untersuchungstiefe der Institute zu
befürchten sein.
Aus den genannten Gründen konnte die für 2013
geplante Einführung einer Multimethode für Antibiotikarückstände aufgrund fehlender Personal- und
Sachmittel nicht umgesetzt werden.
Probenbörse: Die Probenbörse hat die Projektphase
überstanden und befindet sich erfolgreich im Routinebetrieb. Das Interesse anderer Bundesländer an
der Einführung dieses Probenplanungsinstrumentes
ist groß. Die Behörden in Baden-Württemberg testen
die niedersächsische Probenbörse und die Leiter der
Landeslabore aus Nordrhein-Westfalen wurden Ende
des Jahres bei einer Veranstaltung in OL mit den technischen Möglichkeiten dieses Werkzeugs vertraut gemacht. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 65.
Der im Vorjahr beim LVI Braunschweig/Hannover
eingerichtete Schwerpunkt „Lebensmittelbedingte
Krankheitsausbrüche“ wurde gemeinsam mit der
Koordinierungsstelle Zoonosen im Jahr 2013 in einigen Fällen von Kollegen der Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort und von der Task Force
Verbraucherschutz des LAVES angefordert, um bei
Ausbruchsuntersuchungen unterstützend tätig zu
werden.
In Oldenburg wurden die Vorarbeiten für den Institutsneubau in Kreyenbrück so weit abgeschlossen,
dass die Ausschreibungen für die einzelnen Gewerke erfolgen konnten. Baubeginn war im Frühjahr
2014.
Um den Sachverständigen des LAVES die Möglichkeit zu bieten, im Zusammenhang mit der Erstellung von Risikobewertungen auf wissenschaftliche
Datenbanken und Originalveröffentlichungen zuzugreifen, wurden versuchsweise Testzugänge eingerichtet. Kosten und Nutzen dauerhafter Zugänge
sowie alternativer Recherchemöglichkeiten werden
aktuell geprüft.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit anderen Landeslaboren im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO) wurde 2013 fortgesetzt. Turnusmäßig übernahm Niedersachsen den Vorsitz in der
Direktorenkonferenz der NOKO bis Ende 2014.
Wesentliche Aufgaben:
Koordination von sechs Instituten
Die Abteilungsleitung 5 des LAVES koordiniert die Tätigkeiten der sechs Untersuchungseinrichtungen in
Niedersachsen. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Koordination der Tätigkeiten der Untersuchungseinrichtungen gemäß Geschäftsverteilungsplan
des LAVES
Mitwirkung bei der Planung, Durchführung und
Auswertung von Überwachungsprogrammen
Koordination von Projekten zu Forschung und
Entwicklung
Koordination von länderübergreifenden Kooperationen im Untersuchungsbereich
64
Landesweite Koordinierungsstelle Zoonosen
Unterstützung der Lebensmittelüberwachungsbehörden bei der Aufklärung lebensmittelbedingter Krankheitsausbrüche
Erstellung von landesspezifischen Risikobewertungen
Probenbörse
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Nicht deklariertes Pferdefleisch in Lebensmitteln
Fleisch vom Pferd stellt ein qualitativ hochwertiges
Lebensmittel dar. Es weist diätetisch wertvolle Eigenschaften, wie z .B. einen hohen Gehalt an essentiellen Fettsäuren, auf und kommt dem Rindfleisch in
seinen Eigenschaften sehr nahe.
Allerdings gilt Pferdefleisch auch als „umstrittenes
Lebensmittel“ und hat daher in Deutschland nur
einen sehr geringen Marktanteil. Fleisch vom Pferd
als Bestandteil von fleischhaltigen Fertiggerichten ist
„nicht verkehrsüblich“ und auf jeden Fall deklarationspflichtig.
Nachdem es Hinweise auf das Vorhandensein von
Pferdefleisch in Rindfleischprodukten gegeben hatte, wurden ab Anfang Februar 2013 in Niedersachsen gezielt rindfleischhaltige Lebensmittel sowohl
molekularbiologisch wie auch proteinchemisch auf
das Vorhandensein von Pferdefleisch untersucht. Zudem beteiligte sich das LAVES in diesem Zeitraum an
der Umsetzung des Aktionsplanes der Europäischen
Union zur Feststellung und Verbreitung betrügerischer Praktiken bei der Vermarktung von bestimmten Lebensmitteln und an der Durchführung des
Nationalen Aktionsplanes „Deutschland Plus“.
Insgesamt wurden 503 rindfleischhaltige Erzeugnisse analysiert. Es handelte sich dabei sowohl um
Fertiggerichte als auch um deren fleischhaltige Ausgangsprodukte. Außerdem wurden auch Burger,
Kebab und Wurstwaren untersucht. In 20 Proben
wurden im Fleischanteil nicht deklarierte Pferdebestandteile nachgewiesen. In diesen Fällen wurden
die zuständigen Überwachungsbehörden informiert
und die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet.
Weitere Informationen finden Sie auf Seite 36.
Die Probenbörse – EDV-basierte Planung von
amtlichen Proben in Niedersachsen
Seit März 2009 wird in Niedersachsen die Probenplanung zwischen den kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden, dem Niedersächsischen
Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und den Schwerpunktinstituten
und Kompetenzzentren der Kooperationspartner
der Norddeutschen Kooperation (NOKO) über die
Probenbörse organisiert.
Die Probenplanung, die in Form von individuell gestalteten Projekten durchgeführt wird, erfolgt über
eine eigens programmierte Softwareplattform. Das
Konzept und die Software wurden von einer Arbeitsgruppe aus Kolleginnen und Kollegen der Kontrollbehörden und der Abteilungen 1, 2 und 5 des
LAVES entwickelt.
Die Probenbörse bietet den Vorteil, dass Kommunikation und Planung der Probennahme vereint
sind – eine Kontaktaufnahme über den Verwaltungsweg zwischen Sachverständigen, Untersuchern und Probenehmern ist somit nicht mehr
notwendig. Weiterhin können in der Probenbörse
produkt- und betriebsorientierte Ansätze der Probenplanung einfach umgesetzt werden.
Ergänzend zu den bisherigen Möglichkeiten kann
seit April 2013 auch die Planung der amtlichen
Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle tagesscharf über die Probenbörse erfolgen. Dieses in
Deutschland einzigartige Modell der Probenplanung (inkl. des neuen Moduls) findet bundesweit
sehr positive Resonanz und ist in weiteren Bundesländern bereits testweise in Betrieb genommen worden.
PCB in Rindfleisch aus extensiver Haltung –
Untersuchungen und Quellenermittlung
Bundesweite Untersuchungsprogramme zeigten
in den vergangenen Jahren, dass es – verursacht
durch erhöhte Gehalte an dl-PCB in Rindfleisch aus
extensiver Haltung – zu Überschreitungen des Summenhöchstgehaltes für Dioxine und dl-PCB kommen
kann. Die Ursachenermittlung gestaltete sich aufgrund des komplexen Sachverhaltes als schwierig.
Auf der Suche nach den Kontaminationsquellen wurde für die betroffenen Betriebe ein umfangreiches
Untersuchungsprogramm aufgelegt, wobei neben
Rindfleisch- auch Boden- und Futtermittelproben untersucht wurden.
65
Abteilung 5 des LAVES // Untersuchungseinrichtungen
Abteilung 5 des LAVES // Untersuchungseinrichtungen
In zwei landwirtschaftlichen Betrieben konnten betriebsbedingte Punktquellen ermittelt werden. In
einem Fall konnten die erhöhten Gehalte zurückgeführt werden auf die Verwendung von PCB-haltigen
Siloanstrichen, in einem weiteren Fall war der Einsatz von Pferdemist als Grünlanddünger, der vormals
auf einem Schrottplatz gelagert wurde, Auslöser der
Kontamination.
Weitere Informationen unter:
www.laves.niedersachsen.de
Mineralöl
MOSH
(mineral oil saturated
hydrocarbons) = Fraktion
der gesättigten
Kohlenwasserstoffe
MOAH
(mineral oil aromatic
hydrocarbons) = Fraktion
der aromatischen
Kohlenwasserstoffe
Mineralöl in Lebensmitteln
Lebensmittelverpackungen werden in großem Umfang aus Altpapier hergestellt und sind häufig eine
Quelle von Verunreinigungen von Lebensmitteln
mit Mineralölkomponenten. Trotz Anstrengungen
der betroffenen Wirtschaftskreise ist die Problematik weiterhin aktuell. Die in der Zeitschrift Ökotest
11/2013 veröffentlichten Ergebnisse zeigten, dass
in ca. 80 % der untersuchten Haferflocken die Gehalte an Mineralöl erhöht oder stark erhöht waren.
Trotz fehlender verbindlicher Regelungen durch den
Gesetzgeber wurden im Jahr 2013 im LVI Braunschweig/Hannover am Standort Braunschweig die
analytischen Voraussetzungen zur Untersuchung
von Lebensmitteln auf Mineralöl geschaffen. Das
extrahierte Mineralöl wird in die zwei Fraktionen
MOSH und MOAH (siehe Kasten) aufgetrennt und
der Gehalt quantitativ bestimmt.
Insgesamt wurden 80 Proben untersucht, die sich
auf die Lebensmittel Reis, Nudeln, Grieß und Paniermehl verteilten. Nur in einer Probe Paniermehl war
weder MOSH noch MOAH nachzuweisen. Die anderen Proben enthielten MOSH-Gehalte bis 20 mg/kg
(siehe Kasten). MOAH, das in Lebensmitteln nicht
enthalten sein darf, da in dieser Fraktion krebserregende Komponenten vermutet werden, war auch in
20 % der Proben nicht nachweisbar und in 66 % der
66
Proben nur in Spuren. Auffällig war allerdings eine
Probe Weizengrieß mit 9 mg/kg. (Weitere Informationen unter LAVES-Mineralöl).
Maximalgehalte (mg/kg)
MOSH
MOAH
Reis
10
2
Nudeln
20
3
Grieß
14
9
Paniermehl
8
2
Mikrobielle und chemische Beschaffenheit
von Miesmuscheln im niedersächsischen
Wattenmeer
Die mikrobiologischen Untersuchungen der niedersächsischen Erzeugungsgebiete gemäß Erlass
zur Muschelhygieneüberwachung umfassten 82
Proben Miesmuscheln. Die aerobe Keimzahl im
Median von 2,0 x 103 KBE/g (Max. 4,0 x 105
KBE/g) sowie der E.-coli-Gehalt im Mittel von 152
MPN/100 g (Median 20 MPN/100 g) belegen deren sehr gute mikrobiologische Beschaffenheit.
Über dem Grenzwert der A-Klassifizierung liegende Werte für E. coli lagen im Bereich von > 230
bis zu 3500 MPN/100 g und wurden in 13 Proben
nachgewiesen (= 15,8 %). Wie auch in 2012 festgestellt, waren die höheren E.-coli-Werte von 700
bis 3500 MPN/100 g in den Proben der Wintermonate festzustellen. Salmonellen wurden in keiner
Probe nachgewiesen.
Es waren keine toxinproduzierenden Algen nachweisbar. In keiner der Proben wurden Grenzwertüberschreitungen für die marinen Biotoxine PSP
(Grenzwert 800 µg/kg), DSP (Grenzwert 160 µg/
kg für die Summe aus Okadasäure, Dinophysistoxinen und Pectenotoxinen und 160 µg/kg für
Azaspirosäuren) und ASP (Grenzwert 20 mg/kg
für Domoinsäure) festgestellt.
Bei den Untersuchungen auf Schwermetalle wurden im Mittel 0,030 mg/kg Quecksilber, 0,14 mg/
kg Cadmium und 0,26 mg/kg Blei sowie 1,66 mg/kg
Kupfer, 0,81 mg/kg Selen und 15,24 mg/kg Zink
gemessen. Des Weiteren erfolgte die Untersuchung auf Gesamt-Arsen. Die Belastung von
Miesmuscheln mit Blei und Cadmium ist zwar
höher als die von Seefischen, die gesetzlichen
Höchstwerte gemäß VO (EG) 1881/2006 (Kontaminanten-Verordnung) von 1,0 mg/kg für Cadmium und 1,5 mg/kg für Blei wurden jedoch nicht
überschritten. Die ermittelten Quecksilbergehalte
sind vergleichbar mit denen von Seefischen wie
Seelachs oder Hering und liegen weit unter dem
zulässigen Höchstwert von 0,5 mg/kg.
Im Hinblick auf organische Kontaminanten gelang
der Nachweis von nur wenigen chlororganischen
Verbindungen (Dieldrin, Endrin, PCB 180, Endosulfan, Chlordan) und dem Moschusketon nur in
Spuren, wobei die Untersuchung auf PCB 101,
PCB 138 und PCB 153 sowie auf DDT und seine
Metaboliten zu positiven Befunden führte. Diese
lagen aber deutlich unterhalb der gesetzlich geregelten Höchstmengen gemäß KontaminantenVerordnung und Rückstandshöchstmengen-Verordnung.
Die ermittelten Gehalte der Radionuklide wie
Cäsium-137, Jod-131 sowie Strontium-90 lagen
unterhalb der jeweiligen analytischen Bestimmungsgrenze und damit weit unterhalb der aktuell gültigen Höchstwerte.
Die Miesmuscheln aus niedersächsischen Erzeugungsgebieten waren im Jahr 2013 mikrobiologisch mit wenigen Ausnahmen unauffällig und
sehr gering mit anorganischen und organischen
Kontaminanten belastet. Es gingen keine gesundheitlichen Gefahren durch marine Biotoxine oder
pathogene Erreger von ihnen aus.
Mängel in der Geflügelfleischgewinnung
festgestellt
Im Rahmen eines Monitoringverfahrens in der
deutschen Geflügelfleischgewinnung wurden in
den Jahren 2010 bis 2012 umfangreiche Prüfungen auf das Vorkommen von Salmonella spp.
durchgeführt. Allein in den Instituten des LAVES
kamen dazu etwa 900 Proben von geschlachteten
Masthähnchen und Mastputen zur Untersuchung.
Die Ergebnisse zeigen bei beiden Tierarten gleichermaßen deutlich häufigere Nachweise von Salmonellen auf ihrer Haut als in ihren Därmen. Sie
kamen bei Hähnchen mit 17,8 % auf der Haut ca.
drei Mal so häufig und bei Puten mit 13,1 % bis
17,2 % auf der Haut sogar mehr als vier Mal so
häufig vor. Die Unterschiede sprechen nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
für eine Verschleppung von Salmonellen während
des Schlachtvorgangs vom Darm der Tiere auf deren Körperoberfläche. Eine darüber hinausgehende
Oberflächenkontamination der frisch geschlachteten Tiere aus der Umgebung ist aufgrund der Unterschiede zwischen den in den Därmen und den auf
der Haut nachgewiesenen Salmonellentypen ebenfalls sehr wahrscheinlich.
Die Ergebnisse bestätigen eine EU-weite Grundlagenstudie des Jahres 2008 und verdeutlichen,
dass sich die Hygiene in der Geflügelschlachtung
seitdem nicht verbessert hat. Sie zeigen außerdem,
dass die Bemühungen der Salmonellenbekämpfung
in den Tierhaltungen bei der Schlachtung der Tiere
weitgehend zunichtegemacht werden.
© IFF Cuxhaven
Ein Zusammenhang zwischen erhöhten Gehalten
in Rindfleisch und der Belastung in Böden und in
Futtermitteln konnte anhand der Nachuntersuchungen nicht festgestellt werden. Es kann aber nicht
ausgeschlossen werden, dass leicht erhöhte dl-PCBGehalte in Böden und Futtermitteln, z. B. auf Überschwemmungsflächen von Flüssen, in Kombination
mit ungünstigem Futter- und Herdenmanagement
verantwortlich sind für Höchstgehaltsüberschreitungen in Rindfleisch.
Da Geflügelfleisch sehr häufig mit Hautpartien an
den Endverbraucher abgegeben wird, ist eine Optimierung der Geflügelschlachthygiene aus Sicht des
vorbeugenden Verbraucherschutzes unerlässlich.
Miesmuscheln (Mytilus edulis), frisch geerntet aus dem Wattenmeer
67
Dr. Edda Bartelt
Dr. Uta Ballin
Dr. Elke Bruns-Weller
Dr. Katrin Dirks
Dr. Stefan Effkemann
Dr. Christine Eichner
Dr. Joachim Ehlers
Dr. Olaf Heemken
Heike Naumann
Dr. Gisela Ohrt
Dr. Sven Ramdohr
Dr. Lilli Reinhold
Dr. Martina Weber
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
Erfolgreiche Arbeit im integrierten Institut
Zahlen auf einen Blick
183,35 Vollzeitstellen*
1.153.245 Untersuchungen
887 Beratungen
762.600 Euro Investitionen
* inkl. Drittmittelstellen
Im Berichtsjahr 2013 war das herausragende Ereignis die Neuakkreditierung des Lebensmittel- und
Veterinärinstituts (LVI) Oldenburg, erstmals durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Sie ist die
rechtlich zwingende Voraussetzung für die Durchführung der amtlichen Untersuchungstätigkeiten. Aufgrund des neuen Akkreditierungsverfahrens waren ganz erhebliche Änderungen und Neustrukturierungen der erforderlichen Qualitätssicherungsdokumente erforderlich, die die Mitarbeiter engagiert, aber
auch mit großem Aufwand durchführten. Die Aushändigung der Akkreditierungsurkunde im Herbst 2013
bildete dann den erfolgreichen Abschluss dieser Anstrengungen zur Freude aller Beteiligten.
Die Ende 2011 begonnenen konkreten Planungen für den Neubau des ehemaligen Veterinärinstituts wurden fortgesetzt und zu einem ersten
Abschluss gebracht. Der Neubau des momentan
an den Standorten Philosophenweg und Damm/
Schleusenstraße angesiedelten Instituts soll direkt
neben dem ehemaligen Lebensmittelinstitut an der
Martin-Niemöller-Straße errichtet werden. Nach
der Freigabe der Haushaltsmittel für den Neubau
durch den Haushaltsausschuss des Landtages am
12.12.2012 konnten dann die Ausführungsplanung im gesamten Jahr 2013 durchgeführt und
der größte Teil der Baumaßnahme zum Ende des
Jahres ausgeschrieben werden. Der tatsächliche
Baubeginn fand im Frühjahr 2014 statt.
Auch der weitere Aufbau eines neuen Laborinformations- und Managementsystems (LIMS) wurde
mit großem personellem Aufwand durchgeführt.
Fast alle Fachbereiche hatten so zum Ende des
Jahres 2013 ihren Betrieb auf das neue System umgestellt. Die Arbeiten müssen aber im Jahr 2014
fortgesetzt werden, da noch wichtige Funktionalitäten einzurichten sind.
Die vielen zusätzlichen Herausforderungen neben
den eigentlichen Stammaufgaben forderten wiederum eine unvermindert hohe Einsatzbereitschaft
aller Mitarbeiter des LVI Oldenburg. Dass diese
erneut gezeigt wurde, ist ihnen nachdrücklich zu
danken.
Wesentliche Aufgaben:
Untersuchung von Lebensmitteln vor allem tierischer Herkunft, Warenkunde, Lebensmittelrecht und Spezialanalytik
Im LVI Oldenburg werden im Bereich der amtlichen
Lebensmitteluntersuchung neben einigen unverarbeiteten Lebensmitteln aus der Landwirtschaft
auch viele verarbeitete Lebensmittel untersucht.
Hinzu kommt die Spezialanalytik, auch als Service
für die anderen Institute des LAVES. Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
mtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch,
A
histologisch, mikrobiologisch) und rechtliche
Beurteilung folgender Lebensmittel:
68
•
Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren
•
Frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln
•
Käse und Erzeugnisse aus Käse
•
Milch und Milcherzeugnisse
•
Säuglingsnahrung
•
Speiseeis
S pezielle Analytik (nicht nur bei den oben
genannten Lebensmitteln)
•
Dioxine und dl-PCB
•Pflanzenschutzmittelrückstände
•
Stabilisotopenanalyse
•
Nachweis der Behandlung mit ionisierenden
Strahlen
•
Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln
•
Untersuchung von Erzeugnissen lebensmittelliefernder Tiere auf Rückstände (Arzneimittel,
verbotene oder nicht zugelassene Stoffe)
Amtliche Untersuchung von Betriebskontrollproben aus lebensmittelbe- und -verarbeitenden
Betrieben
E rarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen
fachlicher Beratungen zu allen oben genannten
Lebensmitteln und Analyseverfahren
Ausbildung von Chemielaboranten; Mitwirken
bei der Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern, Mitwirken bei der Ausbildung von
Veterinären
Angewandte Forschung und Methodenentwicklung
Weitere wesentliche Aufgaben:
amtliche Diagnostik und Untersuchung
Das LVI Oldenburg übernimmt vielfältige Aufgaben
in Sachen Tiergesundheit. Dazu gehört die Diagnostik von Tierseuchen (pathologisch, mikrobiologisch,
molekularbiologisch, virologisch, serologisch, histologisch) sowie von infektiösen Tierkrankheiten bei
Nutz-, Haus- und Wildtieren. Besondere Schwerpunkte liegen hier im Bereich der Untersuchung von
Geflügelkrankheiten.
Zu den weiteren Tätigkeiten zählen Überprüfungen
im Hinblick auf das Einhalten der Anforderungen
des Tierschutzes, die fachliche Beratung der Einsender (Veterinärmediziner der Landkreise und beauftragte Tierärzte) sowie das Erarbeiten von Stellungnahmen für sie oder für vorgesetzte oder andere
Dienststellen.
Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Amtliche Diagnostik von Tierseuchen
Amtliche Untersuchung und Begutachtung tierschutzrelevanter Objekte
Landesweite koordinierende Aufgaben bei der
Qualitätssicherung in Trichinenuntersuchungsstellen
Ausbildung von Biologielaboranten
Angewandte Forschung und Entwicklung im
Gebiet der Diagnostik
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Salmonellose der Rinder in NordwestNiedersachsen
Der Nachweis der Salmonellose bei Rindern ist unabhängig vom nachgewiesenen Serotyp anzeigepflichtig und führt zu Maßnahmen durch die zuständigen
Behörden. Salmonellen gehören zur Gruppe der
Enterobakterien von Menschen und Tieren. Außer
klinisch auffälligen Serotypen können auch Typen
vorkommen, die bei den betroffenen Tieren keine
Symptomatik hervorrufen.
Im Jahr 2013 wurden insgesamt 8.397 Kotproben
von Rindern aus 40 Betrieben auf Salmonellen untersucht. Nachgewiesen wurden Salmonellen in 16
Betrieben (736 Proben). Häufig nachgewiesene
Serotypen waren Salmonella (S.) Dublin (sechs
69
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
Bovine Virus-Diarrhö
(BVD)
„Während Infektionen
nicht tragender Tiere oft
klinisch inapparent verlaufen, kann es bei trächtigen
Tieren zur diaplazentaren
Übertragung des Virus mit
schwerwiegenden Folgen
für den Embryo/Fetus
kommen.“ So steht es im
Lehrbuch (Tiermedizinische
Mikrobiologie, Infektionsund Seuchenlehre 2011,
S. 608) zur Bovinen Virusdiarrhö (BVD). Intrauterin
infizierte Tiere, die nicht
abortiert werden oder
nach der Geburt frühzeitig
versterben, sind lebenslang
Virusträger und - ausscheider, sogenannte PI-Tiere
(persistent infiziert). Die
Bovine Virusdiarrhö ist
in Deutschland eine der
bedeutendsten Tierseuchen
des Rindes und steht zurzeit
im Fokus der staatlichen
Tierseuchenbekämpfung.
Neben dem beschriebenen
Typ gibt es noch einen
hochpathogenen Virustyp,
der im Lehrbuch als Sonderfall bezeichnet wird. Junge
wie alte Tiere, die mit diesem Virus infiziert werden,
erkranken meist schwer
und können innerhalb
weniger Tage unter zum
Teil starken Blutungen versterben, dem sogenannten
hämorrhagischen Syndrom.
Diese hochpathogenen
BVD-Viren gehören meist
zum Genotyp 2.
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
Betriebe) und S. Typhimurium (acht Betriebe), von
denen insbesondere S. Dublin zu klinisch auffälligen
Problemen im Betrieb führt. Von S. Typhimurium
wurden neben der vollständigen Variante auch der
Typ O5- sowie monophasische Varianten isoliert.
Ein Beispiel für das Vorkommen von klinisch unauffälligen Serotypen ist S. Goldcoast, der im Jahr
2013 in zwei Betrieben in Nordwest-Niedersachsen
nachgewiesen wurde. Molekularbiologische Untersuchungen sprechen dafür, dass es sich um unterschiedliche Stämme dieses Serotyps handelt. In den
betroffenen Betrieben müssen aufgrund der guten
Adaptation von S. Goldcoast an den Darm und
fehlender Immunreaktionen umfangreiche Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionsketten
getroffen werden. Eine Sanierung entsprechender
Betriebe kann sich als langwierig erweisen.
Untersuchungen im Rahmen des Projektes
„RESET“
Im Rahmen der Beteiligung an der „Querschnittsstudie in landwirtschaftlichen Betrieben, der Umwelt, Futtermitteln, Lebensmitteln und Gemüse“
des Forschungsverbundes „RESET“ (www.resetverbund.de; Koordination durch das Institut für
Epidemiologie der Stiftung Tierärztliche Hochschule
Hannover) wurden knapp 400 Proben von Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch sowie frischen
Gemüsen/Salaten und Rohmilchprodukten auf das
Vorkommen von Escherichia (E.) coli und Salmonellen mit Resistenzen gegenüber neueren Betalaktamantibiotika (Cephalosporinen) untersucht.
Die gesuchten Bakterien konnten in Rohmilchprodukten sowie in Gemüsen/Salaten nicht nachgewiesen werden. Aus Rind- und Schweinefleisch
wurden cephalosporinresistente E. coli in ca. 6 %
bzw. 17 % der primär verdächtigen Proben isoliert.
Im Gegensatz dazu wurden resistente Bakterien in
Putenfleisch in ca. 33 % und in Hähnchenfleisch in
ca. 81 % der verdächtigen Proben nachgewiesen.
Als Ursache für die Resistenz konnten Betalaktamasen, in vielen Fällen Extended-Spektrum-Betalaktamasen (ESBL), nachgewiesen werden. Beobachtet
wurde außerdem, dass viele Bakterien Resistenzen
gegenüber weiteren Antibiotikaklassen aufwiesen.
Die Ergebnisse der Studie werden zurzeit von den
Projektkoordinatoren und vom Bundesinstitut für
70
Risikobewertung (BfR) Berlin zusammengeführt
und im Laufe des Jahres 2014 veröffentlicht.
BHV-1-Bekämpfung in Niedersachsen – ein
Ausblick
In den letzten Jahren ist die Bovines-HerpesvirusTyp-1-Bekämpfung in Niedersachsen durch die
konsequente Untersuchung und Überwachung der
Rinderbestände bereits deutlich fortgeschritten. Bis
2012 waren schon bis zu 92 % der niedersächsischen Milchvieh- und Mutterkuhbestände BHV-1
frei. Nunmehr ist durch die Änderung der entsprechenden niedersächsischen Verordnung ab 2014
geplant, die weitere Sanierung voranzutreiben,
um auch in Niedersachsen mittelfristig von der EU
den Status „BHV-1-frei“ gemäß § 10 der Richtlinie
64/432/EWG zu erlangen. Neben der Verbesserung
der Tiergesundheit hätte ein derartiger Status auch
bedeutende wirtschaftliche Vorteile zur Folge, da
andere Bundesländer aktuell diesen Status bereits
haben oder in Kürze beantragen werden. Auf EUEbene haben schon einige Länder inzwischen den
Status „BHV-1-frei“ erlangt. Dadurch ist die Ausfuhr und der Handel niedersächsischer Rinder in
BHV-1-freie Gebiete zurzeit noch sehr stark eingeschränkt.
Die amtlichen Untersuchungseinrichtungen des
LAVES haben durch entsprechende Laboruntersuchungen intensiv zu den bisherigen Erfolgen bei
der BHV-1-Bekämpfung beigetragen. So wurden
allein 2012 an den Untersuchungseinrichtungen
des LAVES über 450.000 Proben serologisch auf
BHV-1 untersucht. Dieses war nur aufgrund eines
hohen Automatisierungsgrades der zuständigen
Labore möglich. Hinzu kommen noch die virologischen Nachweismöglichkeiten mittels Zellkultur
und PCR zur Abklärung von Neuausbrüchen.
BVD-Virus mit einem anderen Gesicht,
Genotyp 2c!
Neben der klassischen Form der Bovinen Virusdiarrhö gibt es noch eine für alle Altersgruppen
hochpathogene Form, das hämorrhagische Syndrom. Anfang 2013 kam es in Niedersachsen und
Nordrhein-Westfalen zu einem BVD-Geschehen
mit Ausbildung des hämorrhagischen Syndroms.
In Niedersachsen waren davon sechs Bestände
betroffen, die hohe Tierverluste, zum Teil den Verlust eines wesentlichen Teils der Nachzucht des
Jahres, hinnehmen mussten. Durch das rasche
Einschreiten der Veterinärämter und durch eine
entsprechende Bestandssperre konnte eine weitere Ausbreitung des Virus verhindert werden. Beim
Virus des Ausbruchsgeschehens handelt es sich um
den Genotyp 2c. Im Rahmen der Bekämpfung wurden im LVI Oldenburg 145 Proben auf den Genotyp
untersucht. Davon waren 123 Proben positiv. Alleine aus einem Bestand kamen 65 Proben mit 59
positiven Befunden. Bei den verstorbenen Kälbern,
die zur Sektion eingeschickt wurden, waren die
schweren Blutungen deutlich zu erkennen (siehe
Foto). Die Herkunft des aktuellen hochpathogenen
BVD-Virus 2c ist nicht vollständig geklärt. Molekularbiologische Untersuchungen sprechen dafür,
dass es spontan durch genetische Veränderungen
aus einem schwachpathogenen BVD-Virus entstanden sein könnte.
BVD Typ2-positives Kalb mit Blutungen in der Unterhaut
Flächenhafte Blutungen in der Magenwand eines
BVD Typ2 infizierten Kalbes
Histologisches Bild des Knochenmarkes: Schädigung der
Megakaryozyten (Störung der Blutgerinnung
---> Folge = Blutungen); BVD Typ2-positives Tier
Fettreduzierte Fleischerzeugnisse und
Wurstwaren
Fettreduzierte und fettarme Lebensmittel sind bei
den Verbrauchern beliebt. Als fettreduziert dürfen Lebensmittel nur bezeichnet werden, wenn
sie mindestens 30 % weniger Fett enthalten als
vergleichbare Produkte mit durchschnittlichem
Fettgehalt. Als fettarm dürfen Produkte ausgelobt
werden, wenn der Fettgehalt 3 % nicht übersteigt.
Das Angebot an derartigen Fleischerzeugnissen
und Wurstwaren ist vielseitig. Im Jahr 2013 wurden
in einem Projekt 35 verschiedene Produkte in Fertigpackungen mit der Auslobung „fettreduziert“
oder „fettarm“ untersucht. Außer dem Fettgehalt
wurden die Zusammensetzung, Nährwertangaben,
Kennzeichnung und Zusatzstoffe überprüft. Neben fettreduzierten Rohwürsten wie 1a-Salami oder
Teewurst wurden u. a. Brüh- und Kochwürste wie
Wiener, Bratwurst, Leberwurst und fettarme Produkte wie Roh- und Kochschinken untersucht. Bei
beinahe allen Proben waren die Anforderungen
hinsichtlich der Fettgehalte erfüllt. Lediglich bei
zwei Produkten waren die ausgelobte Fettreduzierung und der in der Nährwertkennzeichnung aufgeführte Fettgehalt irreführend. Bei drei Produkten
waren zudem die angegebenen Nährwerte für Eiweiß und Natrium nicht zutreffend; einmal war die
Auslobung „Delikatess“ irreführend. Außerdem
wurden bei drei Produkten Kennzeichnungsmängel
festgestellt.
71
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
Brühwürstchen aus loser Abgabe
Im Jahr 2013 wurden 97 Brühwürstchen wie Wiener, Bockwurst, Schinkenkrakauer oder Knoblauchwürstchen aus loser Abgabe untersucht. Diese Produkte werden oft noch handwerklich hergestellt
und in Fleischereien oder Fleischtheken angeboten.
Untersucht wurden die chemische Zusammensetzung hinsichtlich der Übereinstimmung mit der Verkehrsauffassung sowie die eingesetzten Zusatzstoffe und deren Kenntlichmachung. Der Verbraucher
kann sich beim Kauf von loser Ware über die eingesetzten Zusatzstoffe informieren, wenn entsprechende Angaben auf einem Schild an der Ware oder
in einem Zutatenordner zu finden sind. Weitere wesentliche Eigenschaften des Lebensmittels wie z. B.
die Aufbewahrung von Brühwürstchen „in Lake“
sind ebenfalls kenntlich zu machen.
Bei elf Proben war der festgestellte Anteil an zugesetztem Wasser höher als nach allgemeiner Verkehrsauffassung üblich. Die Kenntlichmachung der
Zusatzstoffe wurde bei neun Proben bemängelt;
es fehlten die Angaben „mit Nitritpökelsalz“, „mit
Phosphat“, „mit Antioxidationsmittel“ und „mit
Geschmacksverstärker“. Bei einer Probe war die
Bezeichnung des Produktes nicht zutreffend und
somit zur Irreführung geeignet. In zwei Produktspezifikationen war die Angabe des Fleischanteils nicht
korrekt.
© Dr. Johanna Pust
Hackfleisch zum Rohverzehr – ein Risiko?
Nach wie vor steht Hackfleisch vom Schwein – fertig
gewürzt vom Fleischer des Vertrauens oder selbst
zubereitet – auf dem Speiseplan vieler Verbraucher.
Erstaunlich ist allerdings, was man zum Thema Hackfleisch und Rohverzehr auf so mancher „Informati-
Hackfleisch ist eine verderbliche Ware
72
onsplattform“ im Internet zu diesem sensiblen Produkt erfährt. Vielen Verbrauchern ist nicht bekannt,
dass rohes Hackfleisch auch Krankheitserreger wie
z. B. Salmonellen enthalten kann. Stattdessen wird
spekuliert, ob die Hinweise „nicht zum Rohverzehr“
oder „zum Braten“ auf dem abgepackten Hackfleisch
wegen des in der Packung vorherrschenden Schutzgases erfolgen. Gut, wenn da auch immer noch
so einfache wie zutreffende Erklärungen zu finden
sind: „Hackfleisch ist eine verderbliche Ware, sie ist
roh und sehr zerkleinert – da können sich Bakterien
schnell ausbreiten.“
Insgesamt erfreulich waren auch die Untersuchungsergebnisse des letzten Jahres bei der Suche nach
pathogenen Keimen: Nur in zwei der 143 untersuchten Proben wurden Salmonellen nachgewiesen.
Zusätzlich wurden 83 Proben auf Yersinia enterocolitica untersucht, dabei wurden keine pathogenen
Yersinien nachgewiesen.
Geschüttelt, nicht gerührt – Milchshakes:
was sie sind und was sie enthalten
Milchshakes erfreuen sich zunehmender Beliebtheit.
Man bekommt sie in Eisdielen, Cafés und FastfoodRestaurants, auf Jahrmärkten oder in sogenannten
Melkhuisen.
Ihre Zusammensetzung ist rechtlich nicht geregelt.
Üblicherweise wird Milch mit Speiseeis, Obst, Schokolade oder Aromen verquirlt. Auch Sahne oder Joghurt werden verwendet, ebenso Nüsse, aromatisierte Sirupe, Gummibärchen – der Fantasie sind keine
Grenzen gesetzt.
Natürlich isst auch das Auge mit. Da kann die Verlockung schon mal groß sein, ein bisschen bei der Farbe
nachzuhelfen. Der Zusatz von synthetischen Farbstoffen zu Milchshakes ist erlaubt, muss aber kenntlich
gemacht werden.
Im Jahr 2013 wurden im LVI Oldenburg 32 lose Proben Milchshake auf ihren Gehalt an Farbstoffen, Konservierungsstoffen und Süßstoffen untersucht. In vier
Proben wurden synthetische Farbstoffe nachgewiesen. Bei zwei Proben fehlte die erforderliche Kenntlichmachung „mit Farbstoff“. Drei der vier Proben
enthielten Azofarbstoffe, bei deren Verwendung der
Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit
bei Kindern beeinträchtigen“ erforderlich ist. Dieser
Hinweis fehlte.
Bei einer Probe „Milchshake Vanille“ war nicht ausschließlich echte Vanille verwendet worden. Die
Angabe „Vanille“ wurde als irreführend beurteilt.
Insgesamt wurden fünf der 32 Proben (16 %) beanstandet.
Eiskalt und bunt – na und?
Der Genuss von Eis gehört zum Sommer wie das Salz
in die Suppe. Neben ganzjährig angebotenem, industriell produziertem Eis in Verpackungen verführen
während der Sommermonate viele Eiscafés mit handwerklich hergestelltem „losen“ Eis in bunten Farben.
Für die Farbgebung in Speiseeis gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben synthetischen Farbstoffen,
zu denen auch die Azofarbstoffe gehören, kommen
färbende Lebensmittel (Frucht-/Gemüsekonzentrate
und -extrakte) sowie aus Lebensmitteln extrahierte
Farbstoffe (Chlorophylle, Carotine) zum Einsatz.
2013 wurden beim LAVES in Oldenburg und Braunschweig 65 lose und 21 industriell hergestellte Speiseeisprodukte auf Farbstoffe untersucht. Dabei wurden nur in fünf industriell hergestellten Produkten
(24 %) synthetische Farbstoffe nachgewiesen. Loses
Eis enthielt in 51 Proben (78 %) synthetische Farbstoffe, davon in sieben Azofarbstoffe. Die erforderliche
Kenntlichmachung „mit Farbstoff“ fehlte jedoch in
acht Fällen, der Warnhinweis „Kann Aktivität und
Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ für
Azofarbstoffe in sieben weiteren. Mängel bei der
Kenntlichmachung der Farbstoffe wurden nur bei losem Eis festgestellt.
Das Ergebnis: Insbesondere bei der handwerklichen
Produktion werden noch synthetische Farbstoffe verwendet. Die Proben aus dem Handel zeigen jedoch,
dass Eis auch durch die Verwendung färbender Lebensmittel oder Lebensmittelextrakte schön „bunt“
sein kann.
Elemente in Grünkohl
Im Jahr 2013 wurden 24 Proben Grünkohl auf verschiedene toxische Elemente untersucht. In allen Proben
konnten die toxischen Elemente Blei (Pb) und Cadmi-
um (Cd) nachgewiesen werden (Cd: 0,006–0,044 mg/
kg, Mittelwert: 0,015 mg/kg; Pb: 0,014–0,14 mg/kg,
Mittelwert: 0,054 mg/kg). Die zulässigen EU-Höchstgehalte von 0,20 mg/kg (Cd) bzw. 0,30 mg/kg (Pb)
waren in keiner Probe überschritten.
Zwei Proben fielen durch ungewöhnlich hohe Thallium-(Tl-)Gehalte auf. Die nachgewiesenen Mengen lagen mit 0,58 bzw. 0,33 mg/kg deutlich über dem früheren ZEBS-Richtwert von 0,1 mg/kg. Eine gesetzliche
Höchstmengenregelung gibt es derzeit nicht. Im LVI
Oldenburg wurden in den vergangenen Jahren durchschnittlich 0,03 mg/kg Tl in Grünkohl nachgewiesen,
wobei vereinzelt ebenfalls erhöhte Mengen festgestellt
wurden (Maximum 0,79 mg/kg im Jahr 2012). Thallium ist in höheren Konzentrationen ein sehr giftiges
Element, dessen überhöhte Aufnahme zu schweren
Störungen des Nervensystems und anderer Organe
führen kann. Thalliumsalze wurden übrigens früher als
Mäuse- und Rattengift eingesetzt.
Gemäß einer Empfehlung des BfR sollte die tägliche
Thallium-Gesamtaufnahme nicht über 10 µg liegen.
Akute Vergiftungserscheinungen können ab 1,5 mg
pro kg Körpergewicht ausgelöst werden.
Perchlorat in Obst und Gemüse
2013 wurden in Europa Perchlorat-Rückstände in
Obst- und Gemüseproben nachgewiesen. Als wahrscheinlichste hauptsächliche Kontaminationsquelle
gelten mineralische Düngemittel, die unter Verwendung von Chilesalpeter hergestellt werden. Es ist bekannt, dass Chilesalpeter natürlicherweise Perchlorate enthalten kann. Ein gesundheitliches Risiko durch
die Aufnahme von Perchlorat besteht u. a. in der Beeinflussung des Iodid-Stoffwechsels der Schilddrüse.
Insgesamt 317 Proben Frischobst (166) und Frischgemüse (151), die 2013 vom LVI Oldenburg untersucht
wurden, wiesen folgende Perchlorat-Ergebnisse auf:
In 253 Proben (146-mal Frischobst und 107-mal
Frischgemüse) war Perchlorat nicht nachweisbar.
20 Proben (sechsmal Frischobst und 14-mal Frischgemüse) wiesen Spuren (< 0,01 mg/kg) auf, und in 44
Proben (14-mal Frischobst und 30-mal Frischgemüse)
lagen die Perchlorat-Gehalte über 0,01 mg/kg. Zwei
Proben Kopfsalat, für die der Referenzwert noch nicht
73
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
PMTDI und EU-Referenzwerte für Perchlorat in Lebensmitteln
Da zunächst Grenzwerte für Perchlorat in
Lebensmitteln fehlten,
empfahl das BfR für eine
akute Risikobewertung
von Rückständen die
Verwendung der von
JECFA ermittelten vorläufig
maximal tolerierbaren
täglichen Aufnahmemenge (PMTDI) von 0,01 mg/
kg Körpergewicht.
Die folgenden Referenzwerte, bezogen auf den
essbaren Anteil, gelten
vorübergehend bis zur
Risikobewertung durch
EFSA:
Zitrusfrüchte, Kernobst,
Wurzel- und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat,
Melonen und Wassermelonen: 0,2 mg/kg
Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und
Sellerie aus Gewächshäusern und Anbau unter
Folie: 1,0 mg/kg alle
anderen Lebensmittel/Obst
und Gemüse: 0,5 mg/kg.
Dr. Michael Brügmann
Dr. Ralph Kombal
Dr. Annette Knoll
Dipl.-Biol. Bettina Krah
Regina Lehnguth
Dr. Ute Mauermann
Dr. Andreas Moss
Sabine Nickel
Dr. Marcel Nordhoff
Dr. Karen Nordmeyer
Dr. Susanne Nutt
Dr. Jürgen Pfordt
Dr. Johanna Pust
Dr. Hans-Hermann
Schöttker-Wegner
Dr. Marianna Sladek
Dr. Christiane Werckenthin
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
galt, enthielten mit 4,56 mg/kg bzw. 3,02 mg/kg die
höchsten Konzentrationen. Die Risikobewertung ergab extrem hohe Ausschöpfungsgrade des PMTDI
(siehe Infokasten) für Kinder und Erwachsene von 301
bis 1.227 %. Beide Proben enthielten Perchlorat in toxikologisch nicht vertretbarer Menge und waren somit
als unsichere Lebensmittel nicht verkehrsfähig.
Nicht dioxinähnliche polychlorierte Biphenyle
(ndl-PCB) in Hühnereiern niedersächsischer
Erzeuger
Bundesweit ist Niedersachsen mit Abstand der größte Erzeuger von Hühnereiern – jedes dritte Ei, das in
Deutschland gelegt wird, stammt aus Niedersachsen.
Die Belastung von Eiern mit nicht dioxinähnlichen
polychlorierten Biphenylen (ndl-PCB) war in Niedersachsen bisher nur anlassbezogen in ausgewählten
Fällen überprüft worden. Um einen Einblick in die
allgemeine Belastungssituation zu erhalten, wurden
2013 im Rahmen eines LAVES-Projektes insgesamt
123 Hühnereier-Proben von niedersächsischen Erzeugern auf ndl-PCB untersucht.
Gesicherte Überschreitungen des von der EU-Kommission festgelegten Höchstgehalts (40 ng/g Fett
für die Summe von sechs Indikator-PCB) wurden im
Rahmen des Projektes nicht beobachtet. Es zeigten
sich aber Unterschiede zwischen den verschiedenen
Haltungsformen: Freilandeier wiesen höhere Gehalte an ndl-PCB auf als Eier von im Stall gehaltenen
Hühnern; von den Freilandeiern waren die aus ökologischer Erzeugung höher belastet als konventionell
erzeugte, bei der Haltung im Stall zeigten sich kaum
Unterschiede zwischen Boden- und Käfig-/Kleingruppenhaltung. Die Medianwerte für die Belastung der
Hühnereier mit ndl-PCB bewegten sich zwischen
1,10 ng/g Fett (Käfig-/Kleingruppenhaltung) und
3,76 ng/g Fett (ökologische Erzeugung).
Serviceangebote
Dioxine und dl-PCB in getrockneten Kräutern
aus verschiedenen Herkunftsländern
Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogramms wurden 35 Proben getrocknete Kräuter (Majoran, Basilikum, Rosmarin, Petersilie und Schnittlauch)
auf Dioxine und dioxinähnliche (dl-)PCB untersucht.
Anlass waren auffällig hohe Gehalte an Dioxinen und
dl-PCB bei einigen getrockneten Proben Basilikum.
Die jetzt untersuchten Kräuter kamen hauptsächlich
aus Ägypten und Deutschland, einzelne Proben aus
Marokko, China, Polen oder Spanien. Höchstgehalte
für Dioxine oder die Summe aus Dioxinen und dl-PCB
wurden für pflanzliche Lebensmittel nicht festgelegt.
Zur Abschätzung der Belastungshöhe können aber
die aktuell auch für getrocknete Kräuter festgelegten
Auslösewerte für Dioxine und dl-PCB herangezogen
werden, die allerdings zum Zeitpunkt der Probenahme
noch nicht gültig waren.
Von den 35 untersuchten Kräuterproben würden
17 Proben (15 Proben aus Ägypten, eine Probe aus
Polen, eine Probe ohne Herkunftsangabe) den jetzt
gültigen Auslösewert für Dioxine überschreiten, der
Auslösewert für dl-PCB würde von sechs Proben
(alle aus Ägypten) überschritten werden. Allgemein
wurde festgestellt, dass die Gehalte an Dioxinen
und dl-PCB in den Kräutern aus Ägypten wesentlich
höher lagen als in denen aus Deutschland. Kräuter,
die die gültigen Auslösewerte überschreiten, sind
als über der Hintergrundbelastung kontaminierte
Lebensmittel einzuordnen.
Die Fachbereiche am Standort Braunschweig wurden 2013 zusammen mit dem IB Celle durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert.
Zahlen auf einen Blick
Ab Mitte des Jahres wurde die Untersuchung aller niedersächsischen BSE-Proben nach Hannover verlegt.
Gründe waren die Anhebung des Alters von Rindern für die Pflichtuntersuchung auf 96 Monate und der
damit verbundene Rückgang der Probenzahlen.
Regelmäßige Seminare
Informations- und Fortbildungsveranstaltung für die Veterinärmediziner der Landkreise im Einzugsgebiet des
LVI Oldenburg, insbesondere zu Fragen der Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung
Informationsveranstaltungen für in- und ausländische Besuchergruppen
170,83 Vollzeitstellen*
538.113 Untersuchungen
2.615 Beratungen
122 Kontrollen
Zur Wappnung gegen die wachsende Bedrohung
der einheimischen Wild- und Hausschweinepopulation durch das vermehrte Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Europa werden
Tiere mit entsprechendem Vorbericht nach § 8
der Schweinehaltungshygieneverordnung sowie im
Rahmen von Abklärungsuntersuchungen im LAVES
außer auf die Klassische Schweinepest (KSP) weiterhin auch auf die ASP untersucht.
Der zwei Jahre zuvor erstmals in Niedersachsen
bei Wildscheinen diagnostizierten Aujeszkyschen
Krankheit (AK) wurde durch ein Intensivmonitoring
in der betroffenen Region (Oderwald) Rechnung
getragen. Dadurch konnte ein AK-Virusstamm isoliert werden, dessen Sequenzierung 2013 durch
das Friedrich-Loeffler-Institut auf eine genetische
Verwandtschaft zum Infektionsgeschehen beim
Schwarzwild in Ostdeutschland hinweist.
mit molekularbiologischen wie auch mit proteinchemischen Methoden untersucht werden.
2013 wurden zwei Projekte zur Epidemiologie von
Infektionserregern abgeschlossen. In einem Projekt
wurden Waschbären auf verschiedene Zoonoseerreger untersucht und eine Risikobewertung in
Bezug auf die Infektionsgefährdung des Menschen
durchgeführt. Im anderen Projekt wurden in Kooperation mit der Tierärztlichen Hochschule Hannover und dem Friedrich-Loeffler-Institut epidemiologische Untersuchungen an dem Erreger der
Rotmaulseuche bei Forellen durchgeführt. Im Rahmen dieser Projekte wurden zwei Doktorarbeiten
an der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
abgeschlossen, an denen das LVI Braunschweig/
Hannover maßgeblich beteiligt war. Die Arbeiten
an weiteren Projekten, insbesondere zur Epidemiologie von Zoonose- und Tierseuchenerregern in
Wild- und Nutztierpopulationen, wurden fortgeführt.
Nachdem die EU dem LAVES – LVI Braunschweig/
Hannover die Genehmigung zur Durchführung
des Nachweises von Antikörpern gegen das Tollwutvirus erteilt hatte, wurde das erweiterte Untersuchungsangebot im Berichtsjahr sehr gut angenommen.
Getrocknete Kräuter
74
Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI)
Braunschweig/Hannover
Anfang des Jahres 2013 gab es Hinweise auf
Beimengungen von Pferdefleisch unbekannter
Herkunft in rindfleischhaltigen Gerichten. Im LVI
Braunschweig/Hannover wurden daraufhin mit
Hochdruck die unterschiedlichsten rindfleischhaltigen Lebensmittel auf das Vorhandensein von
Pferdefleisch untersucht. Es wurde eine zusätzliche
neue molekularbiologische Methode für die Untersuchungen eingeführt. Insgesamt konnte sowohl
Waschbären wurden auf verschiedene Zoonoseereger untersucht
75
1.046.900 Euro
Investitionen
* inkl. Drittmittelstellen
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Wesentliche Aufgaben am Standort Braunschweig:
Funktion als Spezialisten für verarbeitete und flüssige
Lebensmittel
Die Fachabteilungen in Braunschweig haben ihren
Schwerpunkt in der Untersuchung von verarbeiteten pflanzlichen und flüssigen Lebensmitteln: Alles,
was aus Getreide, Obst, Gemüse, Würzmitteln oder
Honig hergestellt werden kann, gehört dazu – sowie
alle flüssigen Lebensmittel bis auf die Milch.
Die Aufgaben umfassen die amtliche Untersuchung
ebenso wie die spezielle Analytik, die Durchführung
von Betriebskontrollen oder die Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern. Auch Forschung
und die Entwicklung neuer Methoden sind wichtige
Bestandteile der Arbeit.
Die wesentlichen Aufgaben umfassen die amtliche Untersuchung und rechtliche Beurteilung folgender Lebensmittel, einschließlich des Erarbeitens
von Stellungnahmen und der Durchführung fachlicher Beratungen:
Eier, Mayonnaise, Speisefette und -öle
Getreide/-erzeugnisse, Brot, Back-/Teigwaren
Honig und süße Aufstriche
Fertiggerichte
Suppen, Soßen
Nahrungsergänzungsmittel, bilanzierte Diäten,
Reduktionskost, Sportlernahrung, Zusatzstoffe
bst-, Gemüse-, Kartoffel- und Pilzerzeugnisse,
O
frische Pilze, Ölsaaten, Schalenobst
Gewürze, Würzmittel, Aromen
Fruchtsäfte/-nektare, alkoholfreie Erfrischungsgetränke
Bier, Mineralwasser, Wein/-erzeugnisse, Spirituosen
Feinkostsalate und Süßspeisen
Speiseeis
Eine spezielle Analytik besteht in der Proteindifferenzierung, dem Nachweis von Allergenen, Aromastoffen, Mykotoxinen, Kontaminanten und Bestandteilen von gentechnisch veränderten Organismen
(GVO) in Lebensmitteln, Saatgut und Futtermitteln,
Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln und Bioindikatoren sowie biologischen Testsystemen.
Die Fachabteilungen in Braunschweig sind landesweit zuständig für die Beantwortung ernährungsmedizinischer Fragestellungen. Darüber hinaus führen
die Mitarbeiter Wein- und Betriebskontrollen durch
und wirken mit bei der Ausbildung und Prüfung von
Lebensmittelchemikern und bei Fortbildungen für
die Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Wesentliche Aufgaben am Standort Hannover: Diagnostik
und Untersuchungen rund um die Tiergesundheit
Diagnostik und Bekämpfung von Tierseuchen und
anderen infektiösen Tierkrankheiten, Tierschutz sowie der direkte gesundheitliche Verbraucherschutz
sind die wesentlichen Aufgaben am Standort Hannover. Außer für den Nachweis von Erregern anzeige- und meldepflichtiger Erkrankungen von Tieren und der Diagnostik von Krankheitserregern, die
von Tieren auf den Menschen übertragen werden
76
können (Zoonoseerreger), ist der Standort Hannover
niedersachsenweit auch für Untersuchungen von
Wildtieren sowie für den Nachweis von Krankheitserregern in Süßwasserfischen zuständig.
Die unter fachtierärztlicher Leitung geführte Pathologie bildet einen weiteren Schwerpunkt in der Tierseuchendiagnostik, in dem u. a. die Untersuchung
und Begutachtung tierschutzrelevanter Tatbestände
durchführt werden. Die amtliche Untersuchung von
Lebensmittelkontrollproben sowie Untersuchungen
zur Ermittlung der Strahlenbelastung tierischer und
pflanzlicher Lebensmittel gehören ebenfalls zu den
Aufgaben des LVI Braunschweig/Hannover. Zudem
sind das Erarbeiten von Stellungnahmen sowie das
Durchführen fachlicher Beratungen der Kommunen,
Landesministerien und Behörden des Bundes wichtige
Bestandteile dieser Aufgabenfelder.
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Häufige Rückstandsbefunde an Dexamethason
bei Schlachtkühen
Dexamethason (9-Fluor-16-methylprednisolon) – ein
synthetisches Glukokortikoid mit starker antiinflammatorischer Wirkung und ein zugelassener
Tierarzneimittelwirkstoff für lebensmittelliefernde
Tiere – wird relativ häufig als Rückstand in Lebern
von Kühen festgestellt. Die erlaubte Rückstandshöchstmenge (MRL) beträgt 2 µg/kg bei Leber bzw.
0,75 µg/kg bei Muskelfleisch. Je nach Präparat und
Anwendung beträgt die notwendige Wartezeit (Zeit
zwischen Arzneimittelgabe und Schlachtung) drei
bis 16 Tage, bis sich Rückstandsgehalte unterhalb
der Höchstmenge einstellen.
Im LVI Braunschweig/Hannover wurden 2013 bei
rund 2 %, d.h. in vier von 226 Leberproben von
Kühen, Überschreitungen der zulässigen Höchstmenge festgestellt (Gehalte von 6 bis 453 µg/kg).
In einem Fall waren sowohl Leber (453 µg/kg) als
auch Muskelfleisch (18 µg/kg) zu beanstanden. Im
Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans
werden in Niedersachsen regelmäßig jährlich etwa
114 Kühe auf Kortikoide untersucht – weitere
112 Planproben mit anderslautender Untersuchungsvorgabe wurden im Berichtsjahr zusätzlich
auf Kortikoide untersucht. Die Screeninguntersuchung erfolgt mittels eines immunoenzymatischen Verfahrens (ELISA). Proben mit positivem
Testergebnis werden im Rahmen der Zusammenarbeit innerhalb der Norddeutschen Kooperation
im Schwerpunktlabor des LALLF in Rostock abgesichert, d. h. mit einem Bestätigungsverfahren auf
der Basis der LC-MS/MS untersucht. Diese positiven Rückstandsbefunde bewirken im Rückstandskontrollplan als eine Nachfolgemaßnahme eine
Erhöhung der Planprobenzahl.
Sind Waschbären Überträger von Zoonoseerregern?
Waschbären kommen zunehmend in menschlichen
Siedlungen oder in deren unmittelbarer Umgebung
vor. Insbesondere durch das Verhalten der Waschbären, sogenannte Latrinen anzulegen (= Orte, an denen es zur Ansammlung von Exkrementen kommt,
u. a. auch Sandkästen von Spielplätzen), könnten
aufgrund der Ausscheidung von Krankheitserregern
Menschen gefährdet werden.
In den USA, Kanada und Japan gibt es seit langem
Erkenntnisse über Zoonoseerreger in den dortigen
Waschbärpopulationen. Das Wissen über die Gefährdung durch waschbärassoziierte Krankheitserreger wie beispielsweise den Waschbärspulwurm
(Baylisascaris procyonis) ist dagegen in Deutschland
und auch im übrigen Europa gering.
Im Rahmen einer Dissertation wurden fast 460
Waschbären aus den Landkreisen Goslar, Göttingen,
Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Lüchow-Dannenberg, Northeim, Osterode am
Harz, Schaumburg, Uelzen und Wolfenbüttel sowie
der Region Hannover auf Zoonoseerreger untersucht. B. procyonis wurde bei ca. 50 % der Waschbären nachgewiesen.
Die Prävalenz zwischen den einzelnen Landkreisen
variierte deutlich. Da nur wenige humane Infektionen mit B. procyonis in Deutschland dokumentiert
sind, ist das potentielle Infektionsrisiko des Menschen offensichtlich gering. Aufgrund fehlender
Nachweismöglichkeiten beim Menschen in Deutschland und unklarer klinischer Symptome ist allerdings
vermutlich von einer höheren als der bislang dokumentierten Infektionsrate auszugehen.
77
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Tollwutimpfungen sind
zwingend notwendig
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
FAVN – Tollwutantikörperbestimmung jetzt
auch im LAVES möglich
Die Tollwut ist eine weltweit verbreitete, tödlich verlaufende virale Infektionskrankheit. Dank intensiver
Bekämpfungsmaßnahmen ist Deutschland seit 2008
offiziell frei von terrestrischer Tollwut, es kommt
aber immer wieder vor, dass illegal eingeführte
Hunde und Katzen die Krankheit nach Deutschland
bringen. Hunde, Katzen und Frettchen, die in das
Gebiet der EU einreisen sollen, müssen zwingend
gegen die Tollwut geimpft sein und der Erfolg der
durchgeführten Impfmaßnahme muss zusätzlich in
Form des Nachweises von Antikörpern gegen das
Tollwutvirus belegt werden. Die hierfür angewandte Methode ist der FAVN-(„Fluorescence Antibody
Virus Neutralisation“-) Test, dessen korrekte Durchführung in jährlich stattfindenden Ringversuchen
des EU-Referenzlabors für Tollwut-Serologie in Nancy,
Frankreich, überprüft wird. Im Oktober 2012 wurde
dem LVI Braunschweig/Hannover von der EU die Genehmigung zur Durchführung dieser Untersuchung
erteilt. Das LAVES leistet damit neben dem regelmäßigen Monitoring der heimischen Wildtierpopulation einen weiteren Beitrag zur Bekämpfung der
Tollwut. Tierbesitzern, die Tiere aus dem Ausland
einführen oder wiedereinführen möchten, kann so
mit kompetenter Beratung und entsprechenden diagnostischen Möglichkeiten geholfen werden. Auch
bereits eingeführte Tiere können unkompliziert nachgetestet werden.
Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchung von Hühnereiern auf Salmonellen
Im Jahr 2012 wurden in Deutschland laut Statistischem Bundesamt rund 35 Mio. Legehennen gehalten, die 10 Mrd. Eier legten. Jedes dritte deutsche Legehuhn lebte in Niedersachsen, somit liegt
der Schwerpunkt der deutschen Eierproduktion mit
rund jedem dritten produzierten Ei in Niedersachsen.
Das in Deutschland am häufigsten vorkommende
Salmonellen-Serovar Salmonella Enteritidis wird vor
allem über nicht ausreichend erhitzte Eier bzw. eihaltige Speisen und Zubereitungen auf den Menschen
übertragen, insbesondere wenn diese Rohei enthalten, z. B. Kuchenteig, Cremes, Konditoreiwaren
oder Mayonnaise (Robert-Koch-Institut). Aufgrund
dessen wurden im Jahr 2013 vom LVI Braunschweig/
78
Hannover insgesamt 49 Proben Hühnereier (i. d. R.
bestehend aus jeweils 30 Eiern) aus Niedersachsen
auf Salmonellen untersucht. Dabei wurden i. d. R.
jeweils zehn Eier zusammen, allerdings jeweils getrennt nach Eischale und Eidotter untersucht. Auf
die Untersuchung des Eiklars wurde verzichtet, da es
u. a. für Salmonellen antimikrobiell wirksame Substanzen enthält. In keiner dieser untersuchten Proben
wurden Salmonellen gefunden.
Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchung von Tupferproben
Im Rahmen der Überwachung der betrieblichen
Eigenkontrollen werden Tupferproben aus niedersächsischen milch- und eiverarbeitenden Betrieben
vom LVI Braunschweig/Hannover des LAVES mikrobiologisch untersucht. Diese Untersuchungen dienen der Kontrolle der vom Betrieb durchgeführten
Reinigung und Desinfektion. Bei einer Probenentnahme im Betrieb werden ca. fünf bis 15 Tupfer
genommen. Es werden dabei in der Regel 20 cm²
Fläche abgetupfert und die Parameter Gesamtkeimzahl und Enterobacteriaceae bestimmt. Nach einer
erfolgreichen Reinigung und Desinfektion liegt die
Gesamtkeimzahl bei ≤ 10 Kolonien bildenden Einheiten (KBE) pro cm², Enterobacteriaceae bei ≤ 1
KBE/cm².
Insgesamt wurden 492 Tupfer untersucht. Diese
stammen von 63 Probenentnahmen. Bei 30 Kontrollen waren Tupferproben auffällig. In diesen Fällen
sollten durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden vor Ort in Zusammenarbeit mit dem Betriebspersonal die Ursachen für diese Abweichungen
analysiert werden.
Des Weiteren werden zur Kontrolle, ob pathogene
Keime wie Salmonellen oder Listerien im Betrieb
vorkommen, Schwammtupfer entnommen. Hier
findet die Probenentnahme während des lau-
fenden Betriebes statt. Es werden ca. ein bis fünf
Schwammtupfer gezogen, wobei jeweils ca. 1.000
cm² abgetupfert werden. Insgesamt wurden 136
Schwammtupfer untersucht, diese stammten von
34 Probenentnahmen. Lediglich in einer Probe aus
einer Käserei wurde Listeria innocua nachgewiesen.
Der Nachweis kann auf das Vorkommen von Listeria
monocytogenes hindeuten, so dass im diesem Fall
Stufenkontrollen der Vor-, Zwischen- und Endprodukte der vom Betrieb hergestellten Lebensmittel
auf Listeria monocytogenes empfohlen wurden..
Mikrobiologische Untersuchung von Milchprodukten niedersächsischer Betriebe, die für den
Export in die Russische Föderation/Zollunion
vorgesehen sind
In Niedersachsen haben einige milchverarbeitende
Betriebe eine Auswahl an Produkten für den Export in die Russische Föderation/Zollunion (RF/ZU)
vorgesehen. In solchen Fällen sind die Betriebe und
Behörden zu umfangreichen Probenahmen und
Untersuchungen verpflichtet. Im LVI Braunschweig/
Hannover werden diese Proben schon seit einigen
Jahren auf die von der RF/ZU geforderten Parameter untersucht. Eingesandt werden diese Proben von
den zuständigen Behörden der betroffenen Landkreise Niedersachsens. Grundlagen für die Probenahme und Untersuchung waren im Jahr 2013 die
„Ausführungshinweise zur amtlichen Kontrolle von
Betrieben, die Lebensmittel tierischen Ursprungs
in die Russische Föderation/Zollunion ausführen“
(Stand 6.11.2012), deren Kapitel die verschiedenen
Lebensmittelarten aufgreifen und die RF/ZU-Vorgaben detailliert erläutern.
Entscheidend für die korrekte Untersuchung sind Informationen vom Betrieb bzw. von der zuständigen
Behörde darüber, in welche Kategorie das jeweilige
Milchprodukt nach RF/ZU-Recht einzuteilen ist. Das
der Kategorie entsprechende Untersuchungsspektrum wird dann der Tabelle „6.3 Grenzwerte und Frequenzen bei Milch und Milchprodukten“ der Ausführungshinweise entnommen. Die Proben werden
im Institut mittels der in der Anlage 4 der Ausführungshinweise genannten Methoden untersucht,
wobei es sich i. d. R. um ISO-Methoden handelt, die
im Institut teilweise nur für die RF/ZU-Proben Anwendung finden. Auch die Befund- bzw. Ergebnis-
darstellung wird entsprechend den RF/ZU-Vorgaben
angepasst.
Im Jahr 2013 wurden 68 Proben in das Institut eingesandt, zu denen vor allem die Produktart Käse
zählte. Keine der untersuchten Proben überschritt
die in den Ausführungshinweisen aufgeführten
Grenzwerte.
Vanillearomen für Lebensmittelhersteller –
nicht immer nur aus Vanille
Im Jahr 2013 wurden 18 für gewerbliche Zwecke
vorgesehene Vanillearomen mittels HPLC und GC-MS
sowie in einigen Fällen auch mittels Isotopenanalyse
untersucht. Fünf Proben waren als Vanilleextrakt bezeichnet, drei als natürliches Vanillearoma, zwei als
natürliches Aroma und acht als Vanillearoma (zur
Bezeichnung und Zusammensetzung von Vanillearomen siehe Kasten Seite 80). Es wurde ermittelt, ob
die charakteristischen Vanillearomastoffe natürlicher
oder chemosynthetischer Herkunft waren, und überprüft, ob der rechtlich zulässige Rahmen für den Zusatz vanillefremder Aromastoffe eingehalten wurde
und die Produktbezeichnungen korrekt waren. Dies
war bei allen Proben der Fall. Zu den am häufigsten
zur Abrundung zugesetzten vanillefremden Substanzen zählten Massoialacton (sahnige, süßliche,
kokosnuss- und pfirsichartige Noten), -Decalacton
(fruchtige, buttrige, süßliche, kokosnuss- und pfirsichartige Noten) und Piperonal (blumige, süßliche,
kokosnuss- und vanilleartige Noten).
Auf der Verpackung eines als natürliches Aroma
bezeichneten Produkts waren Vanilleschoten abgebildet. Dies ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung nur bei natürlichen Vanillearomen oder
Vanilleextrakten statthaft. Da als enthaltene Aromakategorien Aromaextrakte und natürliche Aromastoffe angegeben waren, bestand jedoch durchaus
die Möglichkeit, dass das Erzeugnis in seiner Zusammensetzung tatsächlich einem natürlichen Vanille
aroma entsprach. Die Messungen ergaben allerdings, dass deutlich mehr als 5 %, nämlich rund
ein Drittel der insgesamt enthaltenen Aromastoffe,
nicht aus Vanilleschoten stammen konnten. Damit
schied die Möglichkeit einer höherwertigen Einstufung der Probe als natürliches Vanillearoma aus. Die
Abbildung wurde als irreführend beurteilt.
79
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Bezeichnung und Zusammensetzung von Vanillearomen
Vanilleextrakt
Antipasti werden abgepackt in gut sortierten
Einzelhandelsgeschäften
und Supermärkten sowie
lose in mobilen Verkaufswagen auf Marktständen
angeboten. Überwiegend handelt es sich um
Gemüse oder Pilze in einer
Marinade aus pflanzlichem
Öl und Würzmitteln wie
Essig, Kräutern und Gewürze. Typische Vertreter
sind getrocknete Tomaten,
Oliven, Artischocken,
Mischgemüse, Paprika/Peperoni, Dicke Bohnen und
Champignons, zum Teil
gefüllt mit Frischkäse oder
Frischkäsezubereitungen.
Üblicherweise durch Auszug von Vanilleschoten mit einer WasserAlkohol-Mischung gewonnen, darf nur die Inhaltsstoffe von
Vanilleschoten aufweisen.
Natürliches Vanillearoma
Mindestens 95 % der aromatisierenden Stoffe müssen aus Vanilleschoten stammen, zum Zweck der Abrundung und Charakterisierung ist ein Zusatz von höchstens 5 % anderen natürlichen
Aromastoffen erlaubt.
Natürliches Vanillearoma mit
anderen natürlichen Aromen
Ein nicht näher festgelegter Teil der aromatisierenden Stoffe muss
aus Vanilleschoten stammen, zum Zweck der Abrundung und
Charakterisierung ist ein Zusatz von mehr als 5 % anderen natürlichen Aromastoffen erlaubt. Geruch und Geschmack der Vanillebestandteile müssen allerdings nach wie vor leicht erkennbar sein.
Natürliches Aroma mit
Vanillegeschmack
Natürliches Aroma, Typ Vanille
Natürliches Aroma
Alle enthaltenen aromaaktiven Substanzen müssen natürlicher Herkunft sein, können aber vollständig aus anderen Quellen als aus der
Vanille stammen. „Vanille“ ist hier nur eine Geschmacksangabe.
Aroma mit Vanillegeschmack
Aroma, Typ Vanille Vanillearoma
Die Erzeugnisse dürfen auch chemosynthetisch hergestellte
Aromastoffe enthalten, „Vanille“ ist hier nur eine Geschmacksangabe.
Antipasti
Im Berichtsjahr wurden bei 26 abgepackten Proben
Antipasti die Nährwertkennzeichnung sowie die Verwendung von Konservierungsstoffen überprüft. Im
Käseanteil wurde die Tierart bestimmt.
16 % der Proben wiesen unkorrekte Nährwertangaben auf, die ermittelten Fett- und Zuckergehalte
entsprachen nicht den deklarierten Gehalten.
Eine erfreuliche Bilanz zeigte sich bei den Konservierungsstoffen Sorbin- und Benzoesäure. Lediglich
20 % der abgepackten Erzeugnisse waren konserviert, Höchstmengenüberschreitungen wurden nicht
festgestellt. Als auffällig erwies sich lediglich eine
Probe „Kirschpaprika, gefüllt mit Frischkäse“, die
mit dem deutlich herausgestellten Hinweis „ohne
Konservierungsstoffe“ ausgelobt war. Der Nachweis
von Sorbinsäure führte zu einer Bemängelung auf-
80
grund einer irreführenden Aussage. Außerdem
fehlte eine Angabe der Sorbinsäure im Zutatenverzeichnis. Eine Probe „schwarze Oliven“ enthielt Sorbinsäure. Eine Angabe des Konservierungsstoffes im
Zutatenverzeichnis war auch hier nicht vorhanden.
Die Überprüfung des Käseanteils bestätigte die jeweils deklarierte Tierart.
Bei 17 lose angebotenen, eingelegten Gemüse- und
Pilzerzeugnissen aus mobilen Verkaufseinrichtungen
stand die mikrobiologische Prüfung im Vordergrund.
Zusätzlich wurde die Kenntlichmachung von Zusatzstoffen unter die Lupe genommen. In fünf Proben
wurden auffällige Gehalte an aeroben mesophilen
Keimen, Hefen, Pseudomonaden, Enterobacteriaceae
oder Bacillus cereus bemängelt. In drei Fällen wurde
auf eine zu hohe Temperatur der Kühleinrichtung hingewiesen. Gemäß DIN 10508 sollen leicht verderbliche
Lebensmittel bei höchstens +7 °C gelagert werden.
35 % der Proben waren mit Sorbinsäure und/oder
Benzoesäure konserviert. Bei vier Proben fehlte die
Kenntlichmachung „konserviert“ oder „mit Konservierungsstoff“ auf einem Schild an der Ware.
Jodiertes Speisesalz, auch mit Zusatz von Fluorid
Jodiertes Speisesalz, häufig auch mit Zusatz von
Fluorid, ist schon seit Jahren aus den Warenregalen
des Handels nicht mehr wegzudenken. Deutschland
wurde bereits in der Vergangenheit infolge einer
ungenügenden Jodzufuhr mit der Nahrung als Jodmangelgebiet ausgewiesen. Folge eines Jodmangels
kann die Entwicklung einer Struma (Kropf) sein. Generell kann ein latenter Jodmangel jederzeit auch zu
anderen Schilddrüsenerkrankungen führen. Zur Kariesprophylaxe wurde zusätzlich eine Fluoridierung
von jodiertem Speisesalz zugelassen.
Nationale Regelungen schreiben vor, dass 1 kg jodiertes Speisesalz 15 bis 25 mg Jod in Form von
Natrium- oder Kaliumjodat enthält. Für das Herstellen und Inverkehrbringen von jodiertem Speisesalz mit Zusatz von Fluorid (als Kalium- oder
Natriumfluorid) ist eine Ausnahmegenehmigung
nach § 68 LFGB erforderlich. Die Zusatzmenge an
Natrium- oder Kaliumfluorid muss einem mittleren
Fluoridgehalt von 250 mg/kg Salz mit einer zulässigen Abweichung von ±15 % entsprechen. Im Berichtsjahr wurden 50 jodierte Speisesalze, teilweise
mit Zusatz von Fluorid, auf die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Gehalte für Jod und Fluorid
untersucht. Die ermittelten Jodgehalte lagen zwischen 18,2 und 25,6 mg/kg. Daraus ließ sich eine
prozentuale Ausschöpfung der Höchstmenge für
Jod von 72,8 bis 102,4 % errechnen. Fluorid war in
Mengen zwischen 198 und 254 mg/kg enthalten.
Eine eindeutige Unterschreitung des gesetzlich
vorgeschriebenen Fluoridgehaltes von 250 mg/kg
konnte aufgrund der zulässigen Toleranzen und Ergebnisunsicherheiten des angewandten Messverfahrens jedoch nicht angenommen werden.
64 % der Salze enthielten das Trennmittel E 535.
Es handelt sich hierbei um den Stoff Natriumferrocyanid, der zur Erhaltung der Rieselfähigkeit verwendet wird. Die gesetzlich festgelegte
Höchstmenge von 20 mg/kg Salz war in keinem
Fall überschritten.
Nahrungsergänzungsmittel auf Kaffeefahrten
zu saftigen Preisen
Nahrungsergänzungsmittel, die auf Kaffeefahrten angeboten werden, bestehen häufig aus Großpackungen mit Trinkfläschchen, Inhalt 10 ml oder 20 ml.
Die Grundzutaten sind bei den meisten Produkten
nahezu identisch – Wasser, Saftkonzentrat, Säuerungsmittel Zitronensäure, Zucker und Konservierungsstoff Sorbinsäure. Bei der Mischung des
Saftkonzentrates mit Wasser handelt es sich nach
orientierenden Untersuchungen in der Regel um einen rückverdünnten Saft mit niedrigem Fruchtanteil.
Diese Zutaten stellen keine Besonderheiten dar und
sind als Rohstoffe nicht teuer. Weiterhin werden
Vitamine zugesetzt, die in etwa den Mengen entsprechen, die in preisgünstigen Multivitamin-Brausetabletten enthalten sind. Alle Produkte enthalten
als „wertgebend“ und besonders gesundheitsförderlich herausgestellte Zutaten z. B. Coenzym
Q10 oder EGCG (Epigallocatechingallat aus Grünteeextrakt) oder OPC (oligomere Proanthocyanidine)
oder Lecithin, Cholin, Glucosamin, Chondroitin und
andere Stoffe wie z. B. Pflanzenkonzentrate oder
Pflanzenpulver in kleinsten Mengen. Der gesundheitliche Nutzen dieser Zutaten muss erst noch bewiesen werden, weshalb man sich den Kauf derartiger Produkte sehr genau überlegen sollte.
Olivenöle
Olivenöl ist in der Europäischen Union streng reguliert. Es darf nur in bestimmten Kategorien in
den Verkehr gebracht werden und muss diverse
Grenzwerte einhalten sowie charakteristische sensorische Eigenschaften aufweisen. An den Endverbraucher gelangt vor allem Olivenöl der höchsten
Qualitätsstufe „extra nativ“. Olivenöl muss immer
fruchtig schmecken, wobei die Intensität der Fruchtigkeit variieren kann.
Viele Öle schmecken bitter und scharf, ein Grund
für einige Verbraucher, sich über Olivenöl zu beschweren. Bittere und scharfe Geschmacksnoten
sind jedoch – in unterschiedlichen Ausprägungen –
typisch für Olivenöl. Im Labor werden neben Qualitätsparametern auch Kontaminanten untersucht.
2013 wurden z. B. im LVI Braunschweig/Hannover
bei 38 von insgesamt 63 Proben Gehalte an poly-
81
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
PAK
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK): Hauptvertreter; Benzo(a)-pyren:
wirkt krebserzeugend,
zulässige Höchstmenge
in Speiseölen: 2 µg/kg;
zulässige Höchstmenge
der Summe von Benzo(a)
pyren, Benz(a)anthracen,
Benzo(b)-fluoranthen und
Chrysen: 10 µg/kg.
VO (EWG) 2568/91: Verordnung der Kommission
vom 11.7.1991 über die
Merkmale von Olivenölen
und Oliventresterölen
sowie die Verfahren zu
ihrer Bestimmung.
Trans-Fettsäuren
Eine Initiative zur Minimierung der TFA-Gehalte in
Lebensmitteln wurde vom
Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
(BMELV) sowie vom Bund
für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V.
(BLL) unter Beteiligung
zahlreicher Herstellerverbände wie z. B. des
Zentralverbandes des
deutschen Bäckerhandwerks ins Leben gerufen.
Es wurden eine Rahmenleitlinie und mehrere Produktleitlinien beschlossen.
Im Internet abrufbar unter
http://www.bmelv.
de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/
Rueckstaende/TransFettsaeuren/TFA_Inhalt.
htmlg.
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
zyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bestimmt. Es gab erfreulicherweise keine Höchstmengenüberschreitungen.
den Verbraucherschutzes angeregt, das TFA-reiche
Siede-/Frittierfett durch eine TFA-arme Variante zu
ersetzen.
In vielen mediterranen Restaurants ist die Olivenölflasche auf dem Tisch Standard. Ein Grund zu
überprüfen, wie es um die Qualität der dort angebotenen Öle bestellt ist.
„Hugo“ im Handel – was kauft der Verbraucher
da eigentlich?
„Hugo“ als Cocktail, gemixt aus Sekt unter Zugabe
von Mineralwasser, Holunderblütensirup und Minze,
hat in Bars seinen festen Platz. Doch auch Hersteller von Handelsware haben den Trend erkannt und
bringen Erzeugnisse unter diesem Begriff auf den
Markt. Um herauszufinden, wie die Ware beschaffen
und gekennzeichnet ist, hat das LVI Braunschweig/
Hannover einen kleinen Marktcheck vorgenommen.
Handelsware enthält mindestens 50 % Wein bzw.
Perlwein/Schaumwein oder Fruchtwein bzw. Fruchtperlwein/Fruchtschaumwein und z. B. Auszüge aus
Holunderblüten, Zucker, Farb- und Aromastoffe. Genaue Auskunft gibt das Etikett derzeit nicht, da diese Erzeugnisse noch von der Angabe eines Zutatenverzeichnisses befreit sind. Zugelassene Farb- und
Konservierungsstoffe müssen bei den fruchtweinbasierten Erzeugnissen kenntlich gemacht werden,
die Produkte auf Weinbasis sind auch hiervon befreit, da das Weinrecht nur die Kenntlichmachung
u. a. von Süßungsmitteln vorschreibt. Für alle gilt die
Verpflichtung zur Angabe von Allergenen. Für die
Herstellung der Hauptzutat Wein bzw. Fruchtwein
wird meist Schwefeldioxid als Antioxidationsmittel
verwendet. Sind im Enderzeugnis mehr als 10 mg/l
vorhanden, muss der Hinweis „Enthält Sulfite“ auf
das Etikett. 23 der insgesamt 25 untersuchten Erzeugnisse waren Produkte auf Weinbasis mit Alkoholgehalten zwischen 3,9 und 8 Volumenprozent.
Zwei Erzeugnisse auf Basis von Fruchtweinen wurden, da sie nicht aus Wein aus Trauben, sondern aus
anderen Früchten hergestellt werden, als weinähnliche Erzeugnisse beurteilt. 23 der 25 Proben entsprachen den jeweils vorgegebenen Anforderungen,
ein Erzeugnis wies den nicht zulässigen Konservierungsstoff Benzoesäure auf. Die Kennzeichnung einer weiteren Probe mit „secco“ entsprach nicht der
tatsächlichen Beschaffenheit. Bei dieser Auslobung
handelt es sich um eine zulässige Angabe, die Auskunft über den Zuckergehalt des Erzeugnisses gibt.
„Secco“, übersetzt „trocken“, war das Erzeugnis
jedoch nicht, es war eine deutlich höhere Zuckermenge als für diese Bezeichnung üblich enthalten.
Zwei (von 17) Proben entsprachen wegen einer
deutlich erhöhten Peroxid- bzw. Säurezahl nicht
den Qualitätsanforderungen gemäß VO (EWG)
2568/91. Diese Öle dürfen nicht als „Olivenöl“ an
den Endverbraucher abgegeben werden.
Ein weiteres Öl wies nicht die typischen sensorischen Merkmale eines Öles der Kategorie „extra
nativ“ auf. Die Mehrzahl der Öle war einwandfrei.
Trans-Fettsäuren in fettreichen Lebensmitteln
Trans-Fettsäuren (TFA) haben einen schlechten
Ruf. Sie erhöhen das Risiko der Entwicklung von
Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Es gibt keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte für TFA in Lebensmitteln. Um TFA-Gehalte zu begrenzen, wurden im
Sommer 2012 Leitlinien zur Minimierung der TFAGehalte in Lebensmitteln beschlossen (siehe Infokasten). Im LVI Braunschweig/Hannover wurden
im Jahr 2013 TFA-Gehalte an 408 Proben ermittelt, darunter Frittierfette, Pommes frites, Berliner,
Pflanzen- und Ziehmargarine, Milchspeiseeis und
Öle (vorwiegend Oliven-, Sonnenblumen-, Soja-,
Erdnuss- und Maiskeimöl). 73 Proben enthielten
nur Spuren von weniger als 0,09 g/100 g Fett, 287
Proben Gehalte zwischen 0,09 und 2 g/100 g Fett
und 30 Proben Gehalte zwischen 2 und 4 g/100 g
Fett. Die höchsten Gehalte (zwischen 35 und 44 g
TFA/100 g Fett) wurden in neun (von insgesamt 69
untersuchten) Frittierfetten ermittelt. Dagegen erwiesen sich Ziehmargarinen als unauffällig. Hohe
TFA-Gehalte im Frittier- oder Siedefett gehen beim
Frittieren oder Sieden auf die behandelten Lebensmittel über, so dass auch dort entsprechend hohe
TFA-Gehalte festgestellt werden. Umso wichtiger
ist es, dass jeder, der Frittierfette gewerblich verwendet, möglichst TFA-freie Fette einsetzt. Daher
wurden die Gewerbetreibenden bei Frittierfetten
mit hohen TFA-Gehalten im Sinne des vorbeugen-
82
Mineralwasser in der Gastronomie – nur in
geschlossenen Flaschen
Zum Schutz der „ursprünglichen Reinheit“ darf
natürliches Mineralwasser niemals offen ausgeschenkt werden. Aus diesem Grunde darf natürliches Mineralwasser in der Gastronomie, auch für
den Verzehr vor Ort, nur in original verschlossenen
Flaschen abgegeben werden. Hersteller bieten Mineralwasser dafür in kleinen Sondergrößen von
0,2 oder 0,25 l überwiegend in Glasflaschen an.
Die Etikettierungen dieser für die Gastronomie
bestimmten Abfüllungen weisen im Vergleich mit
denen der für den Handel bestimmten Flaschen
häufig eine veränderte, „edlere“ Aufmachung auf.
Im Rahmen eines Projektes im LVI Braunschweig/
Hannover wurden diese sogenannten „GourmetLinien“ chemisch untersucht und die Kennzeichnung wurde überprüft.
Die Angabe der Verkehrsbezeichnung „natürliches
Mineralwasser“, oder ggf. „natürliches Mineralwasser,
mit Kohlensäure versetzt“ muss mit der Angabe
des Mindesthaltbarkeitsdatums und der Mengenkennzeichnung in einem Sichtfeld aufgeführt werden. Die Angaben befinden sich in einem Sichtfeld,
wenn sie von einem Lesenden mit einem Blick erfasst werden können, ohne dass er die Verpackung
drehen oder wenden muss. Insbesondere bei diesen
kleinen Sondergrößen wurden vermehrt Verstöße
gegen diese Vorschrift festgestellt. Mehrere Erzeugnisse waren außerdem auffällig durch Kennzeichnungselemente in zu kleiner Schriftgröße, unzulässige Abkürzungen oder fehlende Angaben, z. B. des
Quellortes. Das Aufdrucken von Kennzeichnungselementen auf der Innenseite eines Etiketts, das auf
die Glasflasche aufgeklebt wird, damit die Angaben
durch die Glaswände und das Wasser gelesen werden können, ist eine innovative Idee der Hersteller,
entspricht aber bei Pflichtangaben aufgrund der
optischen Verzerrung durch die Glaswölbung nicht
den Anforderungen an die deutliche Lesbarkeit.
VTEC & Co: Sind frische Erdbeeren eine
Gefahr?
Im Rahmen des Zoonosen-Monitorings wurden u. a.
frische Erdbeeren auf das Vorkommen der potentiell krankmachenden Mikroorganismen E. coli, VTEC,
Salmonellen, Campylobacter und Listeria monocytogenes untersucht. Als Zoonose bezeichnet man eine
durch Mikroorganismen von Tieren auf Menschen
übertragene Erkrankung.
Es wurden 72 Proben aus niedersächsischen Erzeugerbetrieben sowie 37 Proben aus dem Einzelhandel entnommen und im LVI Braunschweig/Hannover
mikrobiologisch untersucht. Tabelle 1 enthält einen
Überblick über die Proben und Ergebnisse. Das erfreuliche Ergebnis: In 108 Proben (99 %) konnten
keine Zoonoseerreger nachgewiesen werden. Lediglich in einer Probe (1 %) wurde Listeria monocytogenes qualitativ nachgewiesen. Dies ist ein Keim, der
unter bestimmten Umständen zu grippeähnlichen
Symptomen und ggf. auch zu schwerwiegenderen
Erkrankungen führen kann. Eine akute Gesundheitsgefährdung bestand nicht, da lediglich der qualitative Nachweis nach Anreicherung vorlag und Erdbeeren vor Verzehr gewaschen werden, was zu einer
Keimreduktion führt. Die Probe stammte aus einem
niedersächsischen Erzeugerbtrieb. Weiterführende
Untersuchungen in dem Betrieb durch die Lebensmittelüberwachungsbehörde vor Ort ergaben keine
weiteren Nachweise des Keims.
Natürliches Mineralwasser hat seinen Ursprung in
unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten
Wasservorkommen. Es
ist gekennzeichnet durch
seine „ursprüngliche
Reinheit“ und durch
seinen konstanten Gehalt
an Mineralien und Spurenelementen. „Ursprünglich
rein“ heißt, dass es frei
sein muss von Stoffen, die
auf eine Verunreinigung
durch den Menschen
schließen lassen. Für seine
Gewinnung und den Vertrieb bedarf es einer besonderen amtlichen Zulassung. Nur wenige, genau
definierte Herstellungsund Behandlungsverfahren
dürfen angewandt werden
und es muss am Quellort
in die für die Verbraucher
bestimmten Fertigpackungen abgefüllt werden.
In der Erdbeersaison 2014 werden erneut frische
Erdbeeren untersucht. Insbesondere wird der auffällige Betrieb überprüft.
Übersicht über die
Proben und Ergebnisse
auf Seite 84
Inhaltlich unterscheiden sich diese Wässer in der
Zusammensetzung nicht von denen üblicher Abfüllungen. Die Anforderungen an die Lesbarkeit der
Pflichtangaben müssen auch bei diesen kleinen
Sondergrößen eingehalten werden.
83
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Übersicht über die Proben und Ergebnisse
Stufe der Probenahme
Anzahl der Proben Herkunftsland
Einzelhandel
37
19 x Spanien
15 x Deutschland
2 x Marokko
1 x Belgien
Niedersächsische Erzeugerbetriebe
72
72 x Deutschland
Reissuppe ist nicht immer bekömmlich –
Gruppenerkrankung durch toxinbildende
Bacillus-cereus-Keime
Eine fröhliche Klassenfahrt in den Harz fand nach
einer Mahlzeit in einem Schullandheim ein plötzliches Ende. Mehrere Schüler und Lehrer, die eine
Reissuppe verspeist hatten, erkrankten innerhalb
von einer Stunde an starkem Erbrechen. Aufgrund
des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Symptomen und zurückliegender Mahlzeit wurde die Suppe im LVI Braunschweig/Hannover mikrobiologisch
untersucht. Es wurden Bacillus-cereus-Keime mit
Bildungsvermögen für das emetische Toxin nachgewiesen. Somit konnte mit an Sicherheit grenzender
Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden,
Ergebnisse
Keine pathogenen
Keime nachgewiesen
1x Nachweis von
Listeria monocytogenes
dass die Reissuppe der Auslöser für die geschilderten Krankheitssymptome war. B. cereus sind Erdbodenkeime und kommen natürlicherweise auf vielen
pflanzlichen Produkten vor. Bei ungünstigen Umgebungsbedingungen sind diese Keime in der Lage,
widerstandsfähige Sporen zu bilden, die bei besseren Voraussetzungen auskeimen und sich vermehren können. Befinden sich z. B. in rohem Reis Sporen
von B. cereus, können diese das Kochen überleben
und die Grundlage für die Vermehrung neuer Keime
bilden. Dies geschieht insbesondere, wenn der Reis
längere Zeit warm gehalten oder mehrfach aufgewärmt wird. Bilden diese Keime zudem das emetische Toxin, kann es wie im vorliegenden Fall zu Vergiftungserscheinungen kommen.
Informationen zu Bacillus cereus
Übertragung
• Kontaminierte Lebensmittel
Lebensmittel mit besonderem Risiko
• Gekochte und warm gehaltene Speisen,
insbesondere stärkehaltige Speisen (z. B. Reis und Nudeln)
• Getrocknete Lebensmittel (z. B. Gewürze, Trockenpilze)
Symptome
Vorbeugung
• Übelkeit, Erbrechen
(Ursache: hitzestabiles emetisches Toxin (Cereulid)) und/oder
• Bauchkrämpfe, Durchfall
(Ursache: hitzelabiles diarrhoeisches Toxin)
• Einhalten der Kühlkette
• Warmhaltetemperatur bei verzehrfertigen Speisen mindestens
+65 °C für maximal drei Stunden
• Hygieneregeln
84
Mikrobiologischer Status von Keimlingen und
Sprossen
Im Jahr 2013 wurden 38 Proben Keimlinge und
Sprossen im LVI Braunschweig/Hannover mikrobiologisch und molekularbiologisch untersucht.
Sieben Proben, die in einem niedersächsischen Herstellerbetrieb entnommen wurden, erfüllten alle
Kriterien der VO (EG) Nr. 2073/2005. Das heißt, es
waren keine krankmachenden Keime wie Salmonellen, Listerien oder VTEC enthalten.
Bei 31 Proben aus dem Handel wurden ergänzend
zu den oben genannten Kriterien die bestehenden
Richt- und Warnwerte der Deutschen Gesellschaft
für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) für Keimlinge und Sprossen zur Abgabe an den Verbraucher zur
lebensmittelrechtlichen Beurteilung herangezogen.
In drei Proben waren Keimgehalte an Escherichia
coli (E. coli) bzw. Bacillus cereus auffällig. Dies weist
auf Hygienemängel hin. Krankheitserreger wurden
auch in keiner dieser Proben nachgewiesen. Sprossen und Keimlinge sind in mikrobiologischer Hinsicht leicht verderbliche Produkte und sollten daher
entsprechend den Herstellerangaben, jedoch nicht
über 7 °C gelagert werden. Zwei Proben erfüllten
diese Anforderungen nicht.
Beim Auskeimen von Samen zur Herstellung von
Sprossen herrschen Bedingungen, die auch für das
Wachstum von Mikroorganismen günstig sind und
somit einen Risikofaktor darstellen. Da Sprossen oft
roh verzehrt und keinem keimabtötenden Verfahren
unterzogen werden, wird auch hierdurch das Infektionsrisiko erhöht. Deshalb werden rohe Sprossen auch
weiterhin regelmäßig mikrobiologisch überprüft.
Richt- und Warnwerte der DGHM für Keimlinge und Sprossen zur Abgabe
an den Verbraucher, 2010
Mikroorganismen
Richtwert (KbE*/g)
Warnwert (KbE*/g)
Escherichia coli
1 x 102
1 x 103
Koagulase-positive Staphylokokken
1 x 102
1 x 103
Bacillus cereus
1 x 102
1 x 103
STEC
–
n. n.** in 25 g
Salmonella
–
n. n.** in 25 g
Listeria monocytogenes
–
1 x 102
*KbE: Koloniebildende Einheit
** n. n.: nicht nachweisbar
LAVES-Website (Informationen zu EHEC):
http://www.laves.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=31282&article_id=108316&_psmand=23
BfR-Website (Schutz vor EHEC):
http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2012/20/schutz_vor_ehec__sorgfaeltiger_umgang_mit_rohmilch__
rohem_fleisch_und_sprossen_notwendig-130649.html
85
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Abteilung 5 // Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover
Ungetrübter Knabberspaß?
Kartoffelchips, Erdnussflips, asiatische Reisknabbereien – im Einkaufsregal präsentiert sich dem
Verbraucher eine reichhaltige Auswahl an diversen
Knabbererzeugnissen auf Kartoffel-, Mais-, Reisund Getreidebasis in attraktiven Ausformungen
und Geschmacksrichtungen.
Im Jahr 2013 wurden im LVI Braunschweig/Hannover 79 Proben Knabberartikel, insbesondere Erdnussflips und Kartoffelknabber­
erzeugnisse sowie
asiatische Reiscracker, untersucht.
Das erfreuliche Ergebnis: Nur bei einer Probe
Kartoffelchips wurde der EU-Acrylamid-Richtwert
von 1.000 µg/kg überschritten. Gesamtanzahl der
Acrylamiduntersuchungen: 66.
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) wurden in keiner der untersuchten 19 Proben asiatischer Reisknabbereien festgestellt.
Die Knabbererzeugnisse sind zwar lecker und beliebt, gehören jedoch wegen ihrer hohen Energiedichte zu den „Dickmachern“ im Speiseplan: 100 g
Kartoffelchips enthalten ca. 32 g Fett und 500 kcal.
Dies entspricht etwa einem Viertel des täglichen
Kalorienbedarfs.
Acrylamid
Acrylamid entsteht bei
der Zubereitung bzw.
Verarbeitung stärkehaltiger Lebensmittel unter
hohen Temperaturen,
wie Braten, Backen oder
Rösten. Seit 2011 sind die
Mitgliedstaaten der EU
gehalten, Untersuchungen
in Fällen anzustellen, in
denen der Acrylamidgehalt
in Lebensmitteln die vorgeschriebenen Richtwerte
überschreitet. Das wissenschaftliche Gremium der
EFSA für Kontaminanten
in der Lebensmittelkette
(CONTAM-Gremium) führt
derzeit eine vollständige
Risikobewertung zu
Acrylamid in Lebensmitteln
durch.
Eine Überprüfung der deklarierten Nährwerte
wurde bei 79 Produkten vorgenommen. Zwei Erzeugnisse wurden wegen irreführender Nährwertdeklaration (Eiweiß, Fett, gesättigte Fettsäuren)
beanstandet.
Die Kennzeichnung wurde bei sieben Proben beanstandet: unzureichende oder irreführende Verkehrsbezeichnungen (z. B. „Asiatische Reiscracker“
mit hohem Weizenanteil, „Mirin“), Werbeangaben
oder fehlende Erläuterungen laut Health-ClaimsVerordnung.
Alkoholgehalt in Kuchenriegeln/
Minitörtchen
Einzeln abgepackte Kuchen- oder Gebäckriegel und
Törtchen sind bei vielen Verbrauchern als kleine
Zwischenmahlzeit beliebt und werden auch Kindern
gerne in die Pausenbrotbox gelegt. Angeregt durch
eine Verbraucherbeschwerde, bei der es darum
ging, dass ein Kind einen mit Likör aromatisierten
Kuchenriegel verzehrt hatte, wurde bei der Untersuchung von 20 Proben ein Schwerpunkt auf die Überprüfung des Alkoholgehaltes gelegt. Alkohol kann
bei Erzeugnissen, die mit Creme- oder Fruchtzubereitungen gefüllt sind, der Aromatisierung dienen.
Für den Verbraucher erkennbar ist dessen Verwendung nur dann, wenn auf der Verpackung darauf
hingewiesen wird bzw. Alkohol im Verzeichnis der
Zutaten als solcher deklariert ist. Dient er als Aromastoff, ist auch eine Angabe unter der Bezeichnung
„Aroma“ zulässig. Die Verwendung als Lösungsmittel für Aromen und Fruchtauszüge muss im Zutatenverzeichnis nicht angegeben werden und kann vom
Verbraucher nicht erkannt werden.
Im Rahmen der Untersuchung wurden bei neun
Proben geringe Alkoholgehalte von unter 0,05 g/
100 g ermittelt. Die restlichen elf Proben wiesen
Gehalte zwischen 0,22 bis 0,77 g/100 g auf. Bei
Erzeugnissen, in denen ein Alkoholgehalt von mehr
als 0,45 g/100 g ermittelt wurde und die keinen
besonderen Hinweis diesbezüglich trugen, wurde
eine Empfehlung an die Hersteller gegeben, die
Verwendung von Alkohol deutlicher zu deklarieren. Darunter waren auch zwei Erzeugnisse, deren
Aufmachung besonders auf Kinder abzielte. Die
Zutat „Alkohol“ als solche war bei zwei Erzeugnissen deklariert.
Schokocroissants, zwei Mandelhörnchen, jeweils
eine Probe Florentiner, Schweineohren, Nussplunder, Nougatringe, Donauwellen und Mini-Donuts,
einer Mozartcremetorte und einem Schoko-Gewürzkuchen, fehlte die Kenntlichmachung der
Verwendung von Fettglasur.
Leider ist also längst nicht alles Schokolade
bei Feinen Backwaren!
Kritische Verbraucher sollten daher beim Einkauf
von Backwaren mit schokoladeartigen Überzügen
und/oder Füllungen in ihrer Bäckerei auf vorhandene Kenntlichmachungen achten und im Zweifel
nachfragen, ob für das Produkt ihrer Wahl Schokolade bzw. Kuvertüre oder kakaohaltige Fettglasur verwendet wird.
Aufgrund ihrer Verbreitung und Beliebtheit und
der zahlreichen Beanstandungen im Jahr 2013
sollen insbesondere Schokocroissants auch 2014
wieder schwerpunktmäßig untersucht werden.
Alles Schokolade bei Feinen Backwaren?
Leider nein!
Aus mehreren Gründen wird bei der Herstellung
von Feinen Backwaren statt Schokolade bzw. Kuvertüre gerne kakaohaltige Fettglasur verwendet.
Bei kakaohaltigen Fettglasuren wird anders als bei
Schokoladen bzw. Kuvertüren die Kakaobutter
vollständig oder zum Teil durch andere pflanzliche
Fette ersetzt. Sie sind daher preiswerter und müssen z. B. vor der Verarbeitung im Gegensatz zur
Kuvertüre nur erwärmt, nicht jedoch aufwändig
temperiert werden.
Dr. Helena AnheyerBehmenburg
Simone Bluhm
Dr. Silke Braune
Dr. Monika Bronner
Dr. Asmien Brix
Astrid Burmeister
Dr. Gabriele Böhmler
Dr. Saskia Eichhorn
Dr. Michael Hausch
Dr. Siglinde Keck
PhD Dr. Sven Kleinschmidt
Dr. Christiane Linne-Jonas
Ruth Maslo
Prof. Dr. Martin Runge
Dr. Kerstin Seide
Claudia Skerbs
Dr. Klaus Schnarr
Dr. Detlef Schwarze
Dr. Sabine Thielke
Dr. Thomas Täubert
Heidrun Weiß
Heike Viedt
Dr. Inge de Wreede
Zur Unterscheidung von kakaohaltigen Fettglasuren von Schokoladen bzw. Kuvertüren wird die
Verteilung der Fettsäuren im Fettanteil der schokoladeartigen Überzüge und Füllungen analysiert
und mit der Fettsäureverteilung von Kakaobutter
verglichen.
Von den im Jahr 2013 untersuchten Proben war
bei sechs sogenannten „Schokocroissants“ diese
Bezeichnung irreführend, da sie weder im Überzug noch in der Füllung Schokolade bzw. Kuvertüre enthielten. Bei elf Proben, darunter zwei
86
Gemäß den Leitsätzen für
Feine Backwaren setzt die
Verwendung des Wortes
„Schokolade“, auch in abgekürzter Form, in zusammengesetzten Bezeichnungen eine Mitverarbeitung
von Kakaoerzeugnissen
und/oder Kakao in Teigen,
Massen, im Überzug oder
in der Füllung voraus; sie
sind im fertigen Erzeugnis
geschmacklich deutlich
wahrnehmbar. Besteht der
Anteil nur im Überzug oder
in der Füllung, so werden
hierfür nur Schokoladearten
verwendet. Die Verwendung von mit Kakaoerzeugnissen verwechselbaren
Fettglasuren muss gemäß
den Leitsätzen für Feine
Backwaren ausreichend
kenntlich gemacht werden,
z. B. durch die Angabe „mit
kakaohaltiger Fettglasur“
auf einem Schild, das
gut lesbar und eindeutig
der Ware zuzuordnen ist.
Kakaohaltige Fettglasuren
werden als nachgemachte
Schokolade bzw. Kuvertüre
beurteilt. Nachgemachte
Lebensmittel dürfen gemäß
LFGB ohne ausreichende Kenntlichmachung
gewerbsmäßig nicht in den
Verkehr gebracht werden.
87
Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
Zahlen auf einen Blick
24,35 Vollzeitstellen*
7.425 Untersuchungen
1.834 Beratungen
275.700 Euro Investitionen
* inkl. Drittmittelstellen
Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
Erfolgreiche Arbeit in neuen Laboren
Wesentliche Aufgaben:
amtliche Untersuchungen und Forschungstätigkeiten
Das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse (IFF) Cuxhaven kann auf ein ereignisreiches, aber auch
anstrengendes Jahr 2013 zurückblicken.
Das IFF Cuxhaven ist ein speziell auf Fische und Fischereierzeugnisse ausgerichtetes Untersuchungsinstitut
mit Forschungsaufgaben.
Das 2012 bezogene neue Laborgebäude des Instituts
wurde zügig in den Routinebetrieb für Untersuchungen am geplanten amtlichen Probenumfang und für
Ad-hoc-Untersuchungen für die Grenzkontrollstellen
Niedersachsens und Bremens überführt. Das Einrichten der Messgeräte, das Bearbeiten und Messen der
Proben sowie die erforderlichen Untersuchungen zur
Erfüllung der Akkreditierungsanforderungen gestalteten maßgeblich den Untersuchungsalltag. Gleichwohl
führten im Jahr 2013 erneut auftretende Baumängel
und Ausfälle in den Versorgungssystemen hin und
wieder zu Einschränkungen in den neu etablierten
Arbeitsabläufen. Zusätzlich waren parallel zum Routinebetrieb Anforderungen von zwei umfangreichen
Audits vorzubereiten und zu erfüllen, zum einen ein
zweiwöchiges DAkkS-Audit zur Reakkreditierung des
Instituts und zum anderen ein umfangreiches Fachaudit des Food and Veterinary Office (FVO) der Europäischen Kommission zur Muschelhygieneüberwachung
in Deutschland.
Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um mit
den vorhandenen Ressourcen die für 2013 geplanten
Proben zu untersuchen. Das Institut hatte 2013 insgesamt 2.696 eingegangene Probeneinsendungen, d. h.
inkl. Unternummern waren 3.664 Proben zu bearbeiten. Der durchschnittliche Untersuchungsaufwand je
Probe beträgt ca. drei bis vier Untersuchungen. Das
Probenaufkommen verteilte sich überwiegend auf
amtliche Planproben aus niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten (n = 2.776 Proben inkl.
Unternummern), wobei 166 Proben gemäß niedersächsischem Erlass zur Durchführung der Muschelhygieneüberwachung von Miesmuscheln aus niedersächsischen Erzeugungsgebieten untersucht wurden.
Von den Grenzkontrollstellen Cuxhaven/Bremerhaven
gingen 299 Proben ein, des Weiteren wurden für das
Land Bremen im Rahmen der Kooperation 278 Proben
untersucht.
Das Institut war 2013 am Lebensmittelmonitoring be-
88
teiligt. Nach Vorgabe des Monitoringhandbuchs wurden für das Warenkorbmonitoring 135 Proben Schollen,
Miesmuscheln und Großgarnelen auf Schwermetalle
wie Arsen, Blei, Cadmium, Kupfer, Quecksilber und
Zink sowie organische Schadstoffe und Kontaminanten untersucht. Außerdem führte das Institut Untersuchungen für den Nationalen Rückstandskontrollplan
einschließlich des Einfuhrüberwachungsplans durch.
Im Bereich Forschung und Entwicklung wurden im Rahmen des EU-geförderten Forschungsprojektes „Safe
Guard“ die Auswertungen der Ergebnisse des Arbeitspakets 3.5 zur Pazifischen Auster gemeinsam mit den
Projektpartnern abgeschlossen. Ferner wurde am Projekt „VibrioNet“ gearbeitet, einem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten
Forschungsverbund. In diesem vom Bundesinstitut für
Risikobewertung (BfR) koordinierten Verbundprojekt
bearbeitet das IFF Cuxhaven in einem Teilprojekt den
qualitativen und quantitativen Nachweis pathogener
Vibrionen in zweischaligen Weichtieren.
Das IFF Cuxhaven beteiligte sich 2013 an verschiedenen wissenschaftlichen Veranstaltungen. Außerdem
wurden die jährlich stattfindenden Fortbildungsveranstaltungen zur Fischhygiene für Lebensmittelkontrolleure sowie für amtliche Tierärzte aus Niedersachsen
und anderen Bundesländern durchgeführt.
Neu aufgenommen wurde ein eintägiges Ausbildungsseminar für die Veterinärreferendarinnen
und -referendare des Landes Niedersachsen sowie
für Lebensmittelchemikerinnen und -chemiker im
zweiten Staatsexamen ihrer Ausbildung. Zusätzlich wurde ein einwöchiger Workshop im Rahmen
des TAIEX-Programms durchgeführt, in dem drei
Experten aus Ghana in der Analytik von biogenen
Aminen und von Schwermetallen fortgebildet
wurden. Der Ausbildungsauftrag für Chemielaboranten und Lebensmittelkontrolleure wurde weiterhin wahrgenommen.
Durch den Staatsvertrag zwischen Niedersachsen und
Bremen bildet das IFF Cuxhaven mit Teilbereichen des
Landesuntersuchungsamtes (LUA) des Landes Bremen das „Fischkompetenzzentrum Nord“ (FKN).
Im LUA Bremen werden die amtlichen bakteriologischen Untersuchungen, im IFF Cuxhaven die amtlichen chemischen, parasitologischen und virologischen sowie organoleptischen Untersuchungen von
Fischen und Fischereierzeugnissen aus Niedersachsen und Bremen durchgeführt.
Das IFF Cuxhaven ist für die amtlichen Untersuchungen von Muscheln im Niedersächsischen Wattenmeer nach geltendem Hygienerecht zuständig.
Zudem leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Forschungs- und Entwicklungsarbeit – insbesondere
auf dem Gebiet der Aquakulturen.
Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Amtliche Untersuchungen (organoleptisch, chemisch, parasitologisch, virologisch, mikrobiologisch) sowie rechtliche Beurteilung von Fischen
und Fischereierzeugnissen, einschließlich Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen
Radioaktivitätsmessungen in Lebensmitteln
Amtliche Diagnostik von Tierseuchen bei zweischaligen Weichtieren, Erarbeiten von Stellungnahmen und Durchführen fachlicher Beratungen
Untersuchungstätigkeiten im Bereich Krankheiten
der Meeressäuger, Erarbeiten von Stellungnahmen
und Durchführen fachlicher Beratungen
Ausbildung von Chemielaboranten, Lebensmittelkontrolleuren, Lebensmittelchemikern und Veterinärreferendaren
Forschung und Entwicklung
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Vibrionen in Miesmuscheln und Austern
Untersuchungen im Rahmen des BMBFVerbundprojektes „VibrioNet“
Pathogene Vibrio- (V.-)Spezies sind ursächlich
bei bakteriell bedingten Durchfallerkrankungen
nach Verzehr von kontaminierten Fischen, Krebsund Weichtieren beteiligt. V. vulnificus kann auch
extraintestinale Erkrankungen verursachen: Neben Wundinfektionen nach Wasserkontakt und
nachfolgenden sekundären Septikämien kann
der Erreger nach Aufnahme durch kontaminierte
Lebensmittel auch primäre Septikämien verursachen, wenn er direkt aus dem Intestinaltrakt in
das Blutsystem gelangt. Diese mit hoher Mortalitätsrate (50 %) einhergehende Infektion zählt zu den
schwersten lebensmittelbedingten Erkrankungen.
Miesmuscheln (Mytilus edulis), frisch geerntet aus dem Wattenmeer
89
Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
Im BMBF-geförderten Forschungsverbund „VibrioNet“ – koordiniert durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - werden seit 2011 pathogene
Non-Cholera-Vibrionen als potentielle Zoonoseerreger erforscht. Im multidisziplinären Ansatz erfolgt
eine Bewertung des Risikos von Erkrankungen
durch pathogene Non-Cholera-Vibrionen in der
marinen Umwelt und daraus gewonnenen Lebensmitteln. Im Fokus stehen die Ausbreitung von Vibrio-Pathotypen sowie die Entwicklung geeigneter
Verfahren für deren Nachweis.
Im IFF Cuxhaven erfolgten im Jahr 2013 abschließende Untersuchungen zum qualitativen und quantitativen Vorkommen von Vibrionen in Miesmuscheln aus niedersächsischen Erzeugungsgebieten.
Die Ergebnisse bestätigten die im Jahr 2012 ermittelten Aussagen, dass Vibrio spp. in zweischaligen
Weichtieren der Nordsee weit verbreitet sind und
dass häufig mehr als eine Vibrio-Spezies – auch
V. vulnificus – vorkommt (siehe Abbildung 1). V. parahaemolyticus ist mit ca. 33 % am häufigsten bei
den Vibrio-Isolaten vertreten, wobei ein positiver
tdh-/trh-Nachweis auch das Vorkommen von Pathotypen nicht ausschließt. Des Weiteren belegen
die Untersuchungen deren saisonale Verbreitung
im Wattenmeer.
Abbildung 1: Verteilung der Vibrio-spp.-Isolate
in Miesmuscheln aus niedersächsischen
Erzeugungsgebieten (in %)
Primärproduktion 2012 (n–60)
V. alginolyticus
57 %
V. parahaemolyticus
33 %
V. vulnificus
2%
V. choleae nonO1/O139
8%
90
Im Jahr 2013 wurden insgesamt n = 1.831 Fischproben vom IFF in Cuxhaven auf ihre Frische und
somit Verzehrfähigkeit untersucht. In diesen Proben
waren sowohl Fische und Fischfilets enthalten, die
vom Fang bis zu ihrem Verzehr nicht gefroren waren und somit z. B. in Fisch-Bedientheken als ganzer Fisch oder als Filet im Eis angeboten wurden, als
auch tiefgefrorene Fische und Filets.
Primärproduktion 2013 (n–97)
V. alginolyticus
62 %
V. parahaemolyticus
26 %
V. vulnificus
V. choleae nonO1/O139
1%
11 %
Amtliche Untersuchungen von zweischaligen
Weichtieren sollten künftig auf pathogene Vibrio
spp. erweitert werden.
Verderb in Fischen – immer noch ein
aktuelles Thema
Dass es sich bei Fischen generell um leicht verderbliche Lebensmittel handelt, weiß jeder, der schon
einmal einen verdorbenen Fisch wahrgenommen hat: Nicht mehr ganz frische und verdorbene
Fische sind insbesondere am abweichenden Geruch
erkennbar. Frische Fische hingegen riechen nicht
oder weisen einen angenehmen Geruch wie z. B.
nach Meer oder Seetang auf. Im Labor kann der
Frischegrad auch durch einen chemischen Nachweis
auf verschiedenste Verderbnismoleküle bestimmt
werden. Insbesondere die richtige Lagertemperatur
eines Fisches hat einen entscheidenden Einfluss
auf den Verlauf seiner Frische.
Mittels chemischen Nachweises auf Verderbnismoleküle im Parameter „TVB-N“ (leicht flüchtige
Basenstickstoffe) wurden n = 367 Fischproben, die
insbesondere aus den Fisch-Bedientheken stammten und zuvor nicht gefroren waren, zusammen mit
einer sensorischen Überprüfung untersucht. In n =
62 der 367 untersuchten Proben, was einem Anteil
von knapp 17 % entspricht, konnte eine Geruchsabweichung in Verbindung mit einem erhöhten Gehalt an Verderbnismolekülen bestimmt werden. Der
ermittelte Gehalt überschritt in diesen Proben die
zulässigen Grenzwerte, die im EU-Recht festgelegt
sind. Die abweichenden Proben wurden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Veterinärbehörden
der Landkreise beanstandet und es wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Kennzeichnung von Fischen und ihren
Erzeugnissen
Beim Einkauf möchte der Verbraucher über die
wichtigsten Daten zum Lebensmittel „Fisch“ informiert werden. Er erwartet insbesondere eindeutige, nicht irreführende Angaben zur Art und Zusammensetzung des Erzeugnisses sowie zu seiner
Haltbarkeit.
Das EU- sowie das nationale Recht beinhalten eine
Reihe von Kennzeichnungsvorschriften, die sowohl
verpackte Fische und Fischereierzeugnisse als auch
lose Ware wie Frischfisch aus den Bedientheken
hinsichtlich ihrer Kennzeichnung regeln. Neben
Vorgaben, die auch für andere Lebensmittelgruppen gelten, sind auch fischspezifische Regelungen
zu beachten. Hier sind u. a. Angaben zum Fanggebiet und zur Produktionsmethode vorgeschrieben.
Viele Hersteller kennzeichnen ihre Produkte darüber hinaus mit freiwilligen Zusatzangaben.
Im IFF Cuxhaven wurden im Jahr 2013 n = 2.496
Kennzeichnungen von Fischen und ihren Erzeugnissen auf ihre Konformität mit dem EU- und nationalen Recht untersucht. Neben der Einhaltung
von formalen Vorgaben beispielsweise zur Verkehrsbezeichnung, zum Hersteller, zur Lesbarkeit
von Angaben oder zur Form bestimmter Vorgaben
wurde auch geprüft, ob Angaben gemacht worden sind, die geeignet waren, den Verbraucher zu
täuschen.
In n = 169 der 2.496 untersuchten Kennzeichnungen, was einem Anteil von knapp 7 % entspricht,
konnte eine Abweichung von den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Kennzeichnung gefunden
werden. Neben rein formalen Abweichungen mit
höherem Anteil (83 %) wurden einige Kennzeichnungen auch als irreführend beurteilt. Die abweichenden Proben wurden in Zusammenarbeit mit
den zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise
beanstandet und es wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Untersuchungen zum Gesundheitszustand
von Seehunden im Niedersächsischen Wattenmeer.
Gemäß dem Seehundschutzabkommen zwischen
Dänemark, den Niederlanden und Deutschland,
wird der Seehundbestand jährlich durch stichprobenartige Untersuchungen erfasst. Grund sind die
in den Jahren 1988 und 2002 erfolgten Staupeepidemien, in deren Verlauf der Seehundbestand
stark dezimiert wurde. Gemeinsames Gremium
des Seehundschutzabkommens ist die Trilaterale
Seehundexpertengruppe (TSEG), in der auch das
LAVES mit einem Experten aus dem IFF Cuxhaven
vertreten ist.
91
Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
Abteilung 5 // Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven
© IFF Cuxhaven
Insgesamt wiesen die Untersuchungen in 2013 auf
einen guten Gesundheitszustand des Seehundbestands an der Niedersächsischen Küste hin.
Bestandsdiagnostik eines gemischten Rudels
Untersuchungen zum Nachweis der anzeigepflichtigen Tierseuche Marteiliose
in Miesmuscheln im Niedersächsischen
Wattenmeer
Nach der EU-Richtlinie 2006/88/EG müssen die
Mitgliedstaaten der EU gewährleisten, dass in allen
Aquakulturen, also auch in den Muschelkulturen,
eine risikoorientierte Tiergesundheitsüberwachung
erfolgt.
Marteilia refringens in Verdauungsdrüsen
(Seehunde und Kegelrobben) auf der Kachelotplate
In Niedersachsen setzen sich die Bestandsuntersuchungen aus verschiedenen Erhebungen zusammen:
Um die Bestandsgröße in der Nordsee zu erfassen,
werden jedes Jahr, zeitgleich mit Schleswig-Holstein,
Dänemark und den Niederlanden, fünf Zählflüge
durchgeführt. Der mittels Flugzählungen ermittelte
Gesamtbestand aus dem deutschen, dänischen und
niederländischen Wattenmeer belief sich 2013 auf
26.788 Seehunde (Quelle: TSEG, Wattenmeersekretariat).
Davon entfielen auf Niedersachsen 8.082 ausgewachsene und 1.373 Jungtiere. Zur Beurteilung des
Seehundbestands werden zusätzlich die Belegungsund Auswilderungszahlen der Seehundstation Norddeich herangezogen.
Zur Beurteilung der Seehundrudel vor Ort wurden
in 2013 mehrere Inspektionsfahrten zu den Seehundrudeln im Rückseitenwatt durchgeführt. Hierbei wurden jedoch keine Auffälligkeiten an den Seehundrudeln festgestellt. Für diese Untersuchungen
wurde in 2013 ein Kooperationsvertrag mit der Seehundstation Norddeich zur Nutzung des Einsatzbootes der Station abgeschlossen.
Zusätzlich wurden in der Seehundstation stichprobenartig 17 Sektionen bei Jungtieren durchgeführt,
die beim Auffinden zu sehr erkrankt waren, um
aufgezogen zu werden. Hinweise auf übertragbare
Krankheiten im Wildbestand oder in der Station
lagen aufgrund der Sektionsergebnisse nicht vor.
92
In Deutschland wird dies durch die Fischseuchenverordnung geregelt. Demnach muss ein Muschelzuchtbetrieb gegenüber der Veterinärbehörde die
Gesundheitsüberwachung seiner Muschelbestände nachweisen.
Die Überwachung dient vor allem dem Ausschluss
der anzeigepflichtigen Marteiliose, welche die
Miesmuschelbestände befallen kann. Der Erreger,
Marteilia refringens, schädigt den Verdauungstrakt der Miesmuscheln (siehe Abbildung auf Seite
93) und führt zu deren Absterben. Nachgewiesen
wird der Erreger mit der amtlich vorgeschriebenen
Untersuchungsmethode durch Mikroskopieren eines Gewebeschnitts aus dem Verdauungstrakt der
Muscheln.
In Niedersachsen erfolgt die Laboruntersuchung
im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse
(IFF) Cuxhaven. Das IFF war auch im Berichtsjahr
2013 deutschlandweit das einzige Laboratorium,
welches für die amtliche Untersuchung der Muschelseuchen akkreditiert ist.
Im Berichtsjahr 2013 wurden aus den niedersächsischen Erzeugungsgebieten und dem Handel insgesamt 105 Proben zu jeweils 10 Teilproben untersucht. In den insgesamt 1050 Teilproben waren
alle Proben negativ.
Die Ergebnisse werden jährlich von den EU-Mitgliedstaaten abgefragt, um ein Gesamtbild zur
Ausbreitung der marinen Tierseuchen in den EUangrenzenden Meeresgebieten zu erhalten.
Nachweis von polybromierten Flammschutzmitteln in Fisch
Im Rahmen einer Bachelorarbeit wurde eine Methode erstellt, die den Nachweis von polybromierten
Diphenylethern (PBDE), eine Kontaminantengruppe
aus dem Bereich der Flammschutzmittel, in Fisch ermöglicht.
Wesentliche Bestandteile der Methode sind die beschleunigte Lösemittelextraktion, die Vorreinigung
der Extrakte mittels einer semipräparativen Flüssigkeitschromatographie (HPLC) und die anschließende
Bestimmung der Analyten mittels Gaschromatographie in Kopplung mit der Massenspektrometrie (GCMS/MS). Ziel der Arbeit war es, einen hohen Grad
an Automatisierbarkeit in die Analytik einzubringen,
um auf diese Weise den Anteil der manuell durchzuführenden Schritte gering zu halten. Dies ist durch
die Einbindung der automatisierten Extraktion und
der HPLC gelungen. Zudem musste die Messmethode wegen der sehr niedrigen Konzentration der
Analyten sehr nachweisempfindlich sein, was sich
durch den Einsatz des Tandemmassenspektrometers in Kopplung mit einem Gaschromatographen
erreichen ließ. Erste Untersuchungen von Fischproben zeigten, dass einige dieser Verbindungen sich
in Spuren nachweisen ließen.
Die Arbeit wurde im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven von Frau Christine Grundau,
Studentin der Fachhochschule Emden/Leer, Fachbereich Biotechnologie, unter der Betreuung von Prof.
Dr. Gottfried Walker und Dr. Olaf Heemken durchgeführt.
Serviceangebote
Regelmäßige Seminare, Symposien und
Weiterbildungen
Weiterbildungsseminar für Lebensmittelkontrolleure zu Fischen und Fischereierzeugnissen (bundesweites Seminar, jährliche Veranstaltung im
Frühjahr)
Weiterbildungsseminar für Tierärzte und andere
Sachverständige der amtlichen Lebensmittelüberwachung zu Fischen und Fischereierzeugnissen
(bundesweites Seminar, gemeinsam mit den Partnern des „Fischkompetenzzentrum Nord“ (FKN),
jährliche Veranstaltung im Herbst))
Seminar für die Veterinärreferendarinnen und referendare des Landes Niedersachsen sowie für
Lebensmittelchemikerinnen und -chemiker
Broschüren zum Download oder zum Bestellen
Infobroschüre für Vor-Ort-Behörden „Ausführungshinweise zur Fischhygiene“ inkl. Verfahrensanweisung zur mikrobiologischen Kontrolle
der Reinigung und Desinfektion in Herstellerbetrieben von Fischen und Fischereierzeugnissen
Infobroschüre für Vor-Ort-Behörden „Niedersächsische Ausführungshinweise für die Überwachungsbehörden zur Durchführung der Muschelhygieneüberwachung“
Aquakulturbericht I und II siehe
www.laves.niedersachsen.de
93
Dr. Edda Bartelt
Dr. Olaf Heemken
Dr. Josef Huesmann
Dr. Peter Lienau
Dr. Henner Neuhaus
Dr. Sven Ramdohr
Abteilung 5 // Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
Abteilung 5 // Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
20 Jahre Bedarfsgegenständeuntersuchung in Lüneburg
Der Start in den Echtbetrieb des neuen Laborinformations- und Managementsystems (LIMS), die Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) im Frühjahr 2013, die Etablierung neuer Methoden und die Jubiläumsveranstaltung „20 Jahre Bedarfsgegenständeuntersuchung in Lüneburg“ waren die
herausragenden Themen im Jahr 2013.
Zahlen auf einen Blick
37,11 Vollzeitstellen*
18.795 Untersuchungen
Nach einer Testphase von nur knapp vier Monaten
wurde das LIMS in den Echtbetrieb übernommen.
Probleme, die im Testbetrieb noch nicht aufgetreten
waren, wurden mit viel Zeitaufwand und großem
Engagement der Mitarbeiter weitestgehend gelöst.
757 Beratungen
227.800 Euro Investitionen
* inkl. Drittmittelstellen
Die für die Akkreditierung durch die DAkkS erforderlichen Validierungen sowie die Überarbeitung von
Methoden und sonstigen Dokumenten erforderten
auch im Jahr 2013 noch einen hohen Zeitaufwand.
Die Begehung durch die DAkkS fand im April 2013
statt, die Akkreditierungsurkunde wurde nach Abarbeitung einiger Mängel kurz vor Ablaufdatum der bisherigen Akkreditierung am 10.10.2013 ausgestellt.
Die Entwicklung einer Methode zur Bestimmung von
Nitrosaminen in Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln mittels hochauflösender LC/MS/MS
konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Das Verfahren, das u. a. bei der Untersuchung von Saugern
aus Latex, Luftballons und kosmetischen Mitteln eingesetzt wird, wurde in die Routineanalytik integriert.
Damit gehört das IfB Lüneburg zu den wenigen Laboratorien in Deutschland, die die Bestimmung von
Nitrosaminen durchführen können.
Die Aktivitäten im Bereich Sensorik von Bedarfsgegenständen wurden intensiviert, das Panel in ent-
94
sprechender Größe ausgebaut. Die Kompetenz zur
Durchführung entsprechender Beurteilungen wurde
durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Ringversuch bestätigt. Der weitere Ausbau zur Durchführung von sensorischen Bewertungen sowie die Vertiefung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Panels
werden angestrebt. Damit steht ein Verfahren zur
Verfügung, mit dem sensorische Abweichungen
von Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt
geprüft werden können.
Am 5.6.2013 fand die Jubiläumsveranstaltung „20
Jahre Bedarfsgegenständeuntersuchung in Lüneburg“ statt, an der auch Landwirtschaftsminister
Meyer teilnahm. Vertreter des BVL, des BfR und des
IfB Lüneburg gaben mit ihren Fachvorträgen einen
Einblick in die Bedeutung der Überwachung von
Bedarfsgegenständen sowie kosmetischen Mitteln
und zeigten dabei auch die Probleme auf. Bei einem
anschließenden Rundgang konnten sich die Gäste
von der Kompetenz des IfB Lüneburg direkt vor Ort
überzeugen. Die Berichterstattung zu dieser Veranstaltung sorgte für Interesse in den Medien.
Untersuchungen für den Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) und das Monitoring wurden auch
im Jahr 2013 für Niedersachsen und die Länder der
Norddeutschen Kooperation (NOKO) durchgeführt:
Für das bundesweite Monitoring wurden Spielwaren für Kinder unter 36 Monaten auf Weichmacher,
Fingerfarben und Wabbelmassen auf Konservierungsstoffe und ihren mikrobiologischen Status sowie Mittel zum Tätowieren auf Schwermetalle und
primäre aromatische Amine untersucht. Für den
Bundesweiten Überwachungsplan (BÜp) wurden
kosmetische Mittel auf ihren Gehalt an Isothiazolinonen überprüft.
Wesentliche Aufgaben:
Funktion als Sachverständige für Bedarfsgegenstände
und kosmetische Mittel
Das IfB Lüneburg untersucht und beurteilt kosmetische Mittel und andere Bedarfsgegenstände im
Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung. Weitere Aufgaben sind
die Untersuchung und Beurteilung von Wasch- und
Reinigungsmitteln nach den Vorgaben des Waschund Reinigungsmittelgesetzes (WRMG).
Die wesentlichen Aufgaben sind im Einzelnen:
Amtliche Untersuchung (sensorisch, chemisch,
mikrobiologisch) und rechtliche Beurteilung von
folgenden Produktgruppen, einschließlich Erarbeitung von Stellungnahmen und Durchführung
fachlicher Beratungen:
• Spielwaren (auch für alle Länder der
Norddeutschen Kooperation)
• Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt (auch für die Länder Bremen,
Berlin und Brandenburg)
• Bedarfsgegenstände zur Reinigung
und Pflege (auch für alle Länder der
Norddeutschen Kooperation)
• Kosmetika (auch für das Land Bremen)
Spezielle Analytik
• Duftstoffe
• Nitrosamine
Ausbildung von Chemielaboranten; Mitwirkung
bei der Ausbildung und Prüfung von Lebensmittelchemikern (auch für das Land Hamburg)
Forschung und Entwicklung
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Zusammensetzung und Kennzeichnung von
Maschinengeschirrspülmitteln
Im April 2012 erließ die EU zum Schutz der aquatischen Umwelt vor Überdüngung Regelungen zur
Verwendung von Phosphaten und Phosphorverbindungen außer in Waschmitteln nunmehr auch in
Maschinengeschirrspülmitteln (Verordnung (EU) Nr.
259/2012). Ab 1.1.2017 sind nur noch Maschinengeschirrspülmittel für den Verbraucher mit 0,3 g oder
weniger Gesamtphosphor pro Spülgang erlaubt.
trocknung, Glasschutz oder Silberanlaufschutz.
In 16 Proben wurden mehr als 30 % Phosphate
ermittelt. Nur vier Proben waren Phosphat- bzw.
Phosphor-frei. Neben nichtionischen Tensiden
enthielten alle Produkte Enzyme zur besseren Entfernung von Eiweißstoffen und Stärke (mit einer
Ausnahme) und bis zu 15 % Bleichmittel auf Sauerstoffbasis.
Im Jahr 2013 wurden im IfB Lüneburg 20 Proben
Maschinengeschirrspülmittel untersucht. Dabei
handelte es sich überwiegend um multifunktionale Geschirrreiniger in Tabletten- und Pulverform.
Die Kennzeichnung der Proben entsprach, fast
durchweg, den rechtlichen Bestimmungen. Nur
bei einem Produkt war das zur Information des
Verbrauchers vorgeschriebene Datenblatt mit
dem Verzeichnis aller Inhaltsstoffe des Produktes
im Internet nicht auffindbar.
Die Zusammensetzung der Produkte variierte
in Abhängigkeit von den diversen beworbenen
Funktionen wie Klarspüler, Enthärter, Schnell-
Eine Reduzierung des Gesamtphosphorgehaltes
der Maschinengeschirrspülmittel bis Januar 2017
bleibt abzuwarten.
95
Abteilung 5 // Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
Methylisothiazolinon
Die Ursache für eine Zunahme des Allergiegeschehens im Zusammenhang
mit MI ist laut BfR seine
steigende Verwendung
als Konservierungsstoff in
Kosmetika und anderen
Verbraucherprodukten
(wie wässrigen Dispersionsfarben). Dadurch
kommen Verbraucher
gegenwärtig häufiger
mit Produkten, die MI
enthalten, in Kontakt als
in der Vergangenheit.
Das BfR hat aufgrund
dieser Entwicklung die
Substanz hinsichtlich
ihres allergieauslösenden
Potentials bewertet. Dabei
kommt das BfR zu dem
Schluss, dass auf Basis der
vorhandenen Daten zum
Anstieg von Kontaktallergien gegenüber MI eine
gesundheitliche Gefährdung des Verbrauchers
möglich ist.
Im Jahr 2009 hat das
Scientific Committee on
Consumer Safety (SCCS)
in seiner „Opinion on the
mixture of 5-chloro-2-methylisothiazolin-3(2H)-one
and 2-methylisothiazolin3(2H)-one“ (MCI/
MI im Verhältnis 3 : 1;
SCCS/1238/09) ebendiese
Mischung bewertet. Nach
damaliger Datenlage
wurde die Mischung MCI/
MI als extrem hautsensibilisierend bewertet. Der
SCCS empfahl daher, die
Höchstmenge für das Gemisch aus MCI/MI in kosmetischen Produkten auf
0,0015 % zu begrenzen
(siehe VO (EG) 1223/2009
über kosmetische Mittel
(Anhang V, lfd. Nr. 39)).
Abteilung 5 // Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
Weg vom Mainstream – kosmetische Mittel
aus dem Abseits
Kosmetische Mittel gibt es mittlerweile fast überall –
auch in Geschäften, in denen man sie gar nicht vermutet. Sei es als „Scherzartikel“ in Geschenkläden, als
eigene Kosmetik-Produktpalette in Modegeschäften,
in Fitnessstudios, Sportgeschäften, Outdoorläden, im
ausländischen Einzelhandel oder auch in Buchläden.
Aber gerade diese Produkte kommen bei den Routinekontrollen manchmal etwas zu kurz. Deshalb standen sie im Sommer 2013 im IfB Lüneburg besonders
im Fokus.
24 Proben Babyfeuchttücher im IfB Lüneburg untersucht. Dabei handelte es sich um 18 unterschiedliche
Produkte von 13 verschiedenen Herstellern. Außer auf
der Untersuchung auf IPBC lag ein Fokus auch auf der
Untersuchung der Mikrobiologie sowie von weiteren
Konservierungsstoffen, Lösungsmitteln und Duftstoffen.
Erfreulicherweise konnte in keiner Probe IPBC nachgewiesen werden. Auch die sonstigen Untersuchungen zeigten kaum Auffälligkeiten: Lediglich eine
Probe musste wegen einer irreführenden Angabe
zum pH-Wert bemängelt werden.
Überprüft wurden dabei vor allem rechtlich geregelte Bestandteile wie Konservierungsstoffe und Farbstoffe, ausgelobte Inhaltsstoffe sowie die allgemeine
Kennzeichnung.
Zu dem Projekt sind insgesamt 30 verschiedene Proben von 29 unterschiedlichen Herstellern untersucht
worden. Davon wurden 14 Erzeugnisse beanstandet,
was einer Beanstandungsquote von fast 50 % entspricht. Eine Seife, die das Aussehen einer Tafel Schokolade aufwies, wurde als mit einem Lebensmittel
verwechselbares Erzeugnis eingestuft, das aufgrund
der vorhersehbaren missbräuchlichen Anwendung
die Gesundheit des Verbrauchers gefährdet. Drei weitere Proben wurden wegen irreführender Angaben
beanstandet. Bei neun Proben war die Bestandteilliste fehlerhaft, nicht vollständig oder nicht vorhanden. Die sonstigen Bemängelungen betrafen ebenfalls Kennzeichnungselemente wie Warnhinweise
oder das Mindesthaltbarkeitsdatum.
Aufgrund der hohen Beanstandungsquote ist auch
für 2014 ein Projekt mit „kosmetischen Mitteln abseits des Mainstreams“ geplant.
Babyfeuchttücher
Im ersten Quartal 2013 sind mehrmals RAPEX-Meldungen von Babyfeuchttüchern erschienen, in denen
der Konservierungsstoff Iodopropinylbutylcarbamat
(IPBC) nachgewiesen werden konnte. Dieser Stoff
darf jedoch in Erzeugnissen für Kinder unter drei Jahren nicht eingesetzt werden.
Aus diesem Grund wurden im Rahmen eines Projekts
96
Insgesamt wurden neun Proben bemängelt (also ein
Fünftel aller Proben). In einer Handseife konnte der
in kosmetischen Mitteln verbotene Stoff p-Dioxan in
einer Höhe festgestellt werden, der über dem Richtwert für den technisch unvermeidbaren Restgehalt
lag. Eine weitere Probe wurde wegen einer irreführenden Angabe zu Allantoin bemängelt. Die sonstigen Mängel betrafen Kennzeichnungselemente.
Link:
Bundesinstitut für Risikobewertung; www.bfr.bund.de
=> Stellungnahme Nr. 020/2013 des BfR vom 22. Januar
2013: „Allergien durch Methylisothiazolinon (MI) in
Kosmetika möglich“
Direkter Link:
www.bfr.bund.de/cm/343/allergien-durchmethylisothiazolinon-mi-in-kosmetika-moeglich.pdf
Link:
Scientific Committee on Consumer Safety;
http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/
consumer_safety/index_en.htm
=> Opinion SCCS/1238/09: „Opinion on the mixture
of 5-chloro-2-methylisothiazolin-3(2H)-one and
2-methylisothiazolin-3(2H)-one“
Isothiazolinone in kosmetischen Mitteln
Im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans
wurden im Jahr 2013 Hautreinigungs- und Hautpflegemittel sowie Haarpflegemittel auf den Gehalt an Isothiazolinonen untersucht. Isothiazolinone
sind Konservierungsstoffe, die mittlerweile häufig
in kosmetischen Mitteln verwendet werden. Dabei
werden „Methylisothiazolinon“ (MI) und „Methylchloroisothiazolinon“ (MCI) in kosmetischen Mitteln
oft in einer Mischung eingesetzt.
In einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) aus dem Jahre 2013 wurde über
eine Zunahme des Allergiegeschehens im Zusammenhang mit MI in kosmetischen Mitteln berichtet.
Direkter Link:
http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/
consumer_safety/docs/sccs_o_009.pdf
Zeitschriften mit Spielwaren und Kosmetika
Aufgrund der Meldung der Grünen Bundestagsfraktion bezüglich der Spielwarenbelastung mit
mehreren Schadstoffen, wie z. B. Phthalaten und
Schwermetallen, wurden im IfB Lüneburg 28 verschiedene Kinderzeitschriften mit Spielzeug auf
das Einhalten der Grenzwerte für Weichmacher,
Schwermetalle, Lösungsmittel und weitere Schadstoffe geprüft. Die zu untersuchenden Proben
stammten aus unterschiedlichen Orten Niedersachsens und wurden in Kiosken, Lebensmittelgeschäften, Drogerie- und Minimärkten entnommen. In
zwei der 28 Proben konnten tatsächlich erhöhte
Bleigehalte im beiliegenden unechten Kinderschmuck ermittelt werden. Bei zwei weiteren Proben wurden einige Kennzeichnungsmängel wie
etwa das Fehlen des CE-Zeichens oder des Wortes
„Achtung“ festgestellt, chemisch waren die Spielwaren unauffällig.
Die restlichen 24 geprüften Spielzeuge wiesen erfreulicherweise keine Mängel bezüglich der oben
genannten Untersuchungsparameter auf.
Auch kosmetische Mittel aus Zeitschriften wurden
im IfB Lüneburg untersucht. Hierbei lag der Fokus
jedoch auf Ausgaben für Kinder, Jugendliche und
Erwachsene.
Insgesamt wurden 17 Zeitschriften zur Untersuchung eingesendet, wobei es sich jedoch nur um
zehn unterschiedliche Exemplare handelte. In diesen waren zwölf verschiedene Erzeugnisse wie beispielsweise Lipgloss und Nagellack für Kinder und
Jugendliche sowie verschiedene Reinigungs- und
Pflegemittel (Waschgel, BB-Creme u. Ä.) für Jugendliche und Erwachsene enthalten.
Die Proben wurden – je nach Art des Erzeugnisses –
z. B. auf Konservierungsstoffe, Farbstoffe oder Duftstoffe untersucht. Anders als bei früheren Untersuchungen musste lediglich eine Probe aufgrund einer
unvollständigen Bestandteilliste bemängelt werden;
ansonsten konnten erfreulicherweise keine Abweichungen festgestellt werden.
Im Rahmen des Projekts sind insgesamt 48 Proben
im IfB Lüneburg untersucht worden. Dabei handelte
es sich um 40 unterschiedliche kosmetische Mittel
von 27 verschiedenen Herstellern.
Erfreulicherweise wurden in keiner Probe Gehalte an
MI und/oder MCI oberhalb der zulässigen Höchstmenge nachgewiesen.
97
Abteilung 5 // Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
Abteilung 5 // Futtermittelinstitut Stade
Einen „Coffee to go, bitte“
In Zeiten des „Coffee to go“ besitzen immer mehr
Verbraucher ihren eigenen Thermokaffee- bzw.
-teebecher, damit sie schon bei Verlassen des Hauses, auf dem Weg zur Arbeit, im Auto oder der
Bahn ihr Heißgetränk genießen können. Sei es aus
ästhetischen Gründen oder aus Liebe zur Umwelt.
Die Auswahl ist groß, genauso wie die Preisspanne.
Was aber versprechen die Modelle und was halten
sie bezüglich des Materials und des Übergangs von
Stoffen auf das geliebte Getränk?
Tobias Grell
Bastian Kortus
Dr. Martina Lobsien
Claudia Marx
Dr. Astrid Rohrdanz
Tatjana Schick
Oliver Schmidt
Brigitte Schnug-Reuter
Bettina Weßels
Dazu wurden im Juni 2013 im IfB Lüneburg eine
Reihe dieser Becher untersucht. Insgesamt konnten
20 verschiedene Modelle, vom Restpostenartikel bis
zur De-luxe-Variante aus hochwertigem 18/10-Edelstahl, untersucht werden. Alle untersuchten Produkte waren auf der Innenseite mit Metall versehen.
Überprüft wurden die rechtskonforme Kennzeichnung, der Übergang von Stoffen auf das Lebensmittel und bei als hochwertig ausgewiesenen Materialien die Zusammensetzung der Komponenten.
Bis auf eine Ausnahme, die Kennzeichnungsmängel
aufwies, entsprachen alle Modelle den rechtlichen
Vorgaben.
N-Nitrosamine in Spielwaren und sonstigen
Bedarfsgegenständen
Dank ihren hervorragenden elastischen Eigenschaften und guter Reißfestigkeit finden Natur- und
Synthesekautschuk breite Anwendung bei der Herstellung verschiedener Verbraucherprodukte inkl.
Spielwaren.
Bei der Herstellung von Gummiartikeln aus Kautschuk (Luftballons, Beruhigungs- und Trinksauger,
Gummispielzeug etc.) können N-Nitrosamine und
nitrosierbare Amine, die unter bestimmten Bedingungen in N-Nitrosamine umgewandelt werden
können, als Reaktionsprodukte von Vulkanisationsbeschleunigern entstehen. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass viele N-Nitrosamine
schon in kleinen Mengen eine karzinogene Wirkung
aufweisen. Die Exposition des Verbrauchers, insbesondere von Babys und Kleinkindern, sollte deshalb
so weit wie technisch möglich minimiert werden.
Die Abgabe von N-Nitrosaminen sowie auch nitrosierbaren Stoffen aus Bedarfsgegenständen wie
Luftballons, Kindergummispielwaren und Saugern
ist daher gesetzlich geregelt und darf festgelegte
Grenzwerte nicht überschreiten.
Im Jahr 2013 wurden im IfB Lüneburg sieben Bedarfsgegenständeproben und weitere 15 Proben im
Rahmen der Norddeutschen Kooperation auf Abgabe von N-Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen
überprüft. Dabei entsprachen zwei Luftballonproben aufgrund erhöhter Nitrosaminabgabe nicht den
rechtlichen Anforderungen. In allen anderen Proben
waren die Grenzwerte eingehalten.
Futtermittelinstitut Stade
Intensivierung interner und externer Aus- und
Weiterbildung
2013 bekam eine Fachhochschulstudentin die Gelegenheit, praktische Teile ihrer Bachelorarbeit zum Thema „Entwicklung, Optimierung und Validierung eines Schnellverfahrens zum Bestimmung von ndl-PCB“ im
Futtermittelinstitut Stade mit Unterstützung von hiesigem Fachpersonal durchzuführen. Ein auszubildender
Chemielaborant aus unserem Haus nahm über das Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft mit großem Erfolg für fünf Wochen an einem Sprach- und Berufsseminar in Liverpool, Großbritannien, teil.
38,97 Vollzeitstellen*
25.299 Untersuchungen
102 Beratungen
62.900 Euro Investitionen
Wesentliche Aufgaben:
amtliche Untersuchung von Futtermitteln
Das FI Stade ist im Rahmen der amtlichen Überwachung zuständig für die Untersuchung von Futtermittelproben, die von den Futtermittelprüfern des
LAVES risikoorientiert entnommen werden, u. a. im
Rahmen von amtlichen Betriebsinspektionen auf
dem Gebiet der Bundesländer Niedersachsen und
Bremen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten
werden keine Untersuchungen für private Auftraggeber durchgeführt.
Im Futtermittelinstitut werden diese Proben chemisch, spektrometrisch, enzymatisch, mikrobiologisch, mikroskopisch, sensorisch und präparativgravimetrisch untersucht. Die Mitarbeiter prüfen,
ob die Anforderungen der vielfältigen europäischen
und nationalen Vorschriften im Hinblick auf Sicherheit, Zusammensetzung, Hygiene und Kennzeichnung erfüllt werden.
Bei den eingesandten Futtermitteln handelt es sich
um Futter sowohl für Nutztiere als auch für Heim-
tiere. Dabei wird das Futter, das der Landwirt selbst
anbaut und verfüttert, in gleicher Weise untersucht
wie importiertes Futter, z. B. Soja, oder aus Einzelfuttermitteln und Zusatzstoffen von Herstellern zusammengestellte Mischfutter. Zur Probenpalette gehören auch sogenanntes Kauspielzeug für Hunde wie
getrocknete Schweineohren und Pansenstreifen sowie aus getrockneter Rinderhaut geformte Artikel.
Jährlich werden ca. 22.000 Untersuchungsaufträge
bearbeitet, aus denen über 50.000 Untersuchungsparameter resultieren.
Als amtliche Untersuchungseinrichtung unterliegt
das Institut der Kontrolle der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), die regelmäßig überprüft,
ob die Vorgaben der internationalen Norm DIN EN
ISO/IEC 17025 eingehalten werden. Diese Vorkehrungen garantieren ein Höchstmaß an Ergebnissicherheit. Derzeit arbeiten 50 Personen im FI Stade,
davon etwa die Hälfte in Teilzeit. Zudem werden vier
Chemielaboranten ausgebildet.
Serviceangebote
Regelmäßige Seminare, Symposien und Weiterbildungen
Fortbildungsveranstaltung für Lebensmittelkontrolleure
98
Zahlen auf einen Blick
99
* inkl. Drittmittelstellen
Abteilung 5 // Futtermittelinstitut Stade
Abteilung 5 // Futtermittelinstitut Stade
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Aflatoxin B1 in Mais aus Serbien
Aflatoxine sind natürlich vorkommende Pilzgifte (Mykotoxine), die erstmals beim Schimmelpilz Aspergillus
flavus nachgewiesen wurden, von dem deren Benennung stammt. Sie werden auch von verschiedenen anderen Schimmelpilzen der Gattung Aspergillus gebildet. Der Pilzbefall kann schon auf dem Feld oder auch
während der Lagerung der Ernte erfolgen. Betroffen
sind Getreide und Mais, aber auch andere Produkte
wie z. B. Erdnüsse, Pistazien und Reis.
Die Klasse der Aflatoxine umfasst über 20 chemisch
verwandte Substanzen, von denen Aflatoxin B1 die
stärkste toxische bzw. karzinogene Wirkung zeigt.
Dieses geht auch als giftiges Stoffwechselprodukt,
Aflatoxin M1, in die Milch über (das sogenannte
„Carry-over“). Wegen dieses Gesundheitsrisikos
gelten in der EU für Aflatoxin B1 strenge Höchstmengen in Futtermitteln, die von 5 µg/kg (in Alleinfuttermitteln für Milchvieh) bis 20 µg/kg (in Einzelfuttermitteln) gestaffelt sind.
Im Februar 2013 fiel eine aus Serbien stammende Futtermais-Schiffslieferung wegen erhöhter Aflatoxin-B1Gehalte auf (siehe Artikel auf Seite 30 und Seite 55).
Im Rahmen der Verfolgung von dieser Lieferung und
deren Vertriebswegen wurden umfangreiche Proben
untersucht. Von den untersuchten Proben wiesen acht
Einzelfutterproben einen Aflatoxin-B1-Gehalt auf, der
die vorgeschriebene Höchstmenge von 20 µg/kg überschritt. Die Gehalte lagen zwischen 30 µg/kg und 163
µg/kg, jeweils bezogen auf 88 % Trockenmasse.
Chloramphenicol in Xylanase-Zusatzstoffen
Xylanasen sind natürlich vorkommende Enzyme, die
in der Tierernährung als industriell hergestellte Zusatzstoffe zur Förderung der Verdaulichkeit eingesetzt werden. Sie kommen besonders häufig in der
Geflügel- und Schweinefütterung zum Einsatz.
Ende Juli 2013 sind in einer EU-Schnellwarnmeldung
mehrere Chargen von Xylanase-Zusatzstoffen aus Belgien und Frankreich aufgefallen, in denen das Breitbandantibiotikum Chloramphenicol nachgewiesen
wurde. Da die Anwendung von Chloramphenicol bei
100
Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, aufgrund seiner schwerwiegenden Nebenwirkungen seit
1994 in der EU verboten ist, wurden durch die amtliche Futtermittelüberwachung des LAVES umgehend
Untersuchungen eingeleitet. Um das Risiko einer
Kontamination von Futtermitteln mit Chloramphenicol einzudämmen, wurden die möglichen Vertriebswege der betroffenen Partien ermittelt, verdächtige
Chargen gesperrt und vorsorglich flächendeckend
Xylanase-Zusatzstoffe und Vormischungen kontrolliert. Insgesamt wurden 32 Proben von Xylanase-haltigen Produkten genommen und auf Chloramphenicol untersucht. Im Rahmen dieser Sofortmaßnahme
wurde in einer Probe, die einer der belasteten Partien
entstammte, Chloramphenicol nachgewiesen, während in den übrigen Proben kein Chloramphenicol
nachgewiesen wurde.
Proteine in Futtermitteln: problematisch in
Stoffwechsel und Wirtschaftskreislauf
Als „Body-Builder“ sind Proteine ein wesentlicher
Bestandteil von Futtermitteln. Protein ist nicht gleich
Protein – die Anteile der Aminosäuren, aus denen sich
Proteine unterschiedlich zusammensetzen, müssen
tierartspezifisch ausgewogen sein. Eine Proteinquelle,
die das Spektrum der Anforderungen abdeckt, ist die
Sojabohne. Mischfutter, die im FIS auf ihren Proteingehalt untersucht werden, enthalten fast ausnahmslos
prozessierte Sojabohnen, meistens Extraktionsschrot,
als proteinliefernden Bestandteil.
Diese stammten hauptsächlich aus Südamerika, wo
die Ausweitung der Anbauflächen zur Deckung des
ansteigenden Bedarfs ökologische und wirtschaftliche
Probleme erzeugt.
Nach der BSE-Krise wurde die Verfütterung tierischer
Proteinquellen reglementiert. Zwar wird das Verfütterungsverbot allmählich gelockert, dennoch spricht
man in Europa von einer drohenden „Eiweißlücke“.
Heimische Eiweißpflanzen, z. B. Leguminosen, gewinnen nun wieder an Interesse und die EU fördert ein
Projekt, bei dem Insekten als alternative Proteinquellen untersucht werden.
Die 582 im Jahr 2013 im FIS auf den Proteingehalt
untersuchten Tierfutter waren nur zu 2 % wegen zu
niedriger Proteingehalte zu beanstanden.
Untersuchung von Futtermitteln auf Zusammensetzung im Jahr 2013
Im Fachbereich Futtermittelmikroskopie wurden 182
Mischfuttermittel auf ihre Zusammensetzung makroskopisch und mikroskopisch überprüft. Bei Mischfuttermitteln müssen Art und Menge der in ihnen verarbeiteten Einzelfutterkomponenten gekennzeichnet sein.
Bei 81 % der Proben entsprach die Zusammensetzung den Deklarationsangaben. Nur bei zehn Mischfuttermitteln wurden gravierende Abweichungen bei
den deklarierten Einzelfuttergehalten festgestellt.
In drei Fällen waren nicht deklarierte Einzelfutter in
der Größenordnung > 5 % enthalten. Sechs Proben
enthielten deutlich geringere Einzelfutteranteile als
deklariert. Bei einer Probe wichen drei Einzelkomponenten deutlich von der Deklaration ab. 25 Proben (14 %) konnten mangels optisch auswertbarer
Strukturen (strukturlose Komponenten) oder wegen
des Verarbeitungszustandes (pastöses Hundefutter)
mikroskopisch nicht analysiert werden.
Zoonoseerreger in Futtermitteln
Zoonosen sind Infektionskrankheiten, die vom Tier
auf den Menschen und umgekehrt übertragbar
sind. Beispielhaft sollen hier Salmonellose und Listeriose genannt werden. Ursache für diese Krankheiten
beim Menschen sind oft Lebensmittel tierischen Ursprungs. Daher stehen auch Futtermittel als erstes
Glied in der Kette der Lebensmittelproduktion im
Fokus der Untersuchungen. Eine wichtige Kontaminationsquelle – insbesondere bei Überseeware wie
Soja- und Rapsprodukten – stellen Vögel wie z. B.
Möwen dar, deren Kot häufig mit Salmonellen behaftet ist. Offenbar sind hier die bislang getroffenen
Vorkehrungen zur Vermeidung einer Kontamination
nicht ausreichend. Als potentiell pathogen sind alle
ca. 2.500 Salmonellen- Serovare anzusehen.
Listeriose kann bei Schwangeren, Embryonen, Neugeborenen, Alten und Menschen mit geschwächter
Immunabwehr gravierende Folgen haben. Bei Tieren
sind vor allem Wiederkäuer betroffen. Der wichtigste
Erreger ist Listeria monocytogenes. Für die Verbreitung
dieses Bakteriums bei Mensch und Tier spielen auch
kontaminierte Lebens- und Futtermittel eine Rolle.
Häufige Infektionsquellen im Futtermittelbereich sind
unzureichend vergorene oder mit Erdreich verschmutzte Silagen oder verdorbenes Heu. 2013 wurden aus
430 mikrobiologisch untersuchten Futtermittelproben
in zehn Fällen Salmonellen isoliert, Listeria monocytogenes wurde in sechs Futtermitteln nachgewiesen.
Mineralstoffe in der Rinderernährung
Die Mineralstoffe Calcium, Natrium, Magnesium
und Phosphor spielen eine wichtige Rolle in der
bedarfsgerechten Ernährung von Nutztieren. Auch
für Wiederkäuer in der Lebensmittelproduktion,
wie Milchkühe und Mastrinder, liegen Richtwerte
für Gehalte in der Futterration vor. So haben z. B.
Milchkühe in der Phase der Laktation einen höheren Bedarf an Calcium, was bei der Ergänzung der
Grundfutterration durch Milchleistungsfutter berücksichtigt werden muss.
Für Niedersachsen und Bremen wurden im Jahr 2013
76 Mischfuttermittel für Mastrinder und Milchkühe
und 30 Kälberfutter auf ihren Mineralstoffgehalt untersucht. Bewertet wurden der Calcium-, Phosphor-,
Natrium- und Magnesiumgehalt in Bezug auf die
Angaben in der Kennzeichnung. Insgesamt wurden
in nur elf Fällen Abweichungen festgestellt. Dabei
war der Calciumgehalt bei fünf Mineralfuttern zu
niedrig angegeben. In einem Fall wurde Magnesium
zu hoch deklariert.
Im Bereich der Mischfuttermittel für Kälber war der
Calciumgehalt in drei Proben niedriger und in einer
höher als der ausgelobte Wert. Der Phosphorgehalt
wurde in einem Fall zu hoch angegeben.
101
Dr. Ayman Hashem
Dr. Jens Künnemeyer
Dr. Sylvia Sacher-Ruorffer
Dr. Ragna Schadewaldt
Dr. Andy Scheffer
Elvira Schlägel
Abteilung 5 // Institut für Bienenkunde Celle
Zahlen auf einen Blick
22,52 Vollzeitstellen*
13.819 Untersuchungen
5.363 Beratungen
63.500 Euro Investitionen
* inkl. Drittmittelstellen
Abteilung 5 // Institut für Bienenkunde Celle
Institut für Bienenkunde (IB) Celle
Bundesweite Tätigkeit und internationale Anerkennung
Wesentliche Aufgaben:
Kompetenzzentrum für die Bienenhaltung
Die Unterstützung der Imkerei ist eine Kernaufgabe des IB Celle des LAVES. Gleichwohl ist das Kundenspektrum weitaus größer: Das Bieneninstitut ist Ansprechpartner für alle Belange der Bienenhaltung sowie
angrenzender Bereiche wie Pflanzenschutz, Landwirtschaft und Lebensmittel. Es genießt nationale und internationale Anerkennung durch seinen hohen Diversifizierungsgrad (Imkerei, Beratungsdienst, Zucht, Labor,
Forschung und Entwicklung), die Untersuchung von Honig und Pollen, Bienenpathologie, die Frühdiagnose
von Bienenseuchen, Pflanzenschutzmittelprüfungen sowie bundesweite Aufgaben wie das Durchführen des
Berufsschulunterrichts für angehende Tierwirte mit der Fachrichtung Imkerei.
Honigbienen haben aufgrund ihrer Bestäubungsleistung große ökologische und ökonomische Bedeutung. Für eine flächendeckende Bestäubung
von Blütenpflanzen müssen Bienenvölker und damit auch die Imkereien möglichst gleichmäßig im
Land vertreten sein. Das Institut für Bienenkunde
Celle unterstützt durch seine Tätigkeiten auf vielfältige Weise die Imker, so dass die Bienenvölker
auch bei Problemen optimal und versiert geführt
werden. Die Aufklärung über die Bedeutung der
Bienenhaltung ist ein Schwerpunkt der Öffentlichkeitsarbeit. Die wesentlichen Aufgaben sind im
Einzelnen:
Im Berichtszeitraum 2013 hatten Untersuchungs-,
Forschungs-, Beratungs- und Lehrtätigkeiten des
IB Celle weiterhin einen hohen Stellenwert. Zudem wurde das Akkreditierungsverfahren nach
ISO 17025 bei der Deutschen Akkreditierungsstelle
erfolgreich abgeschlossen. Die Laborausstattung
sowie der Honigbearbeitungsbereich der Imkerei
konnten weiter modernisiert und damit optimal
an die Anforderungen angepasst werden. Im Institut wurde eine große Anzahl junger Freizeitimker sowie Berufsschüler geschult. In Kooperation
mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
wurden auch bundesweite Gesellenprüfungen für
angehende Tierwirte mit der Fachrichtung Imkerei
abgenommen.
Neben dem hohen Aufkommen an Honig- und Pollenproben aus Deutschland und anderen europäischen Ländern – Auftragsarbeiten für Imker und
Firmen sowie im Rahmen eines EU-Forschungsprojektes anfallende Proben – wurden mehrere Tausend Proben auf Bienenkrankheiten untersucht.
Zahlreiche Behörden, insbesondere Veterinärämter
aus Niedersachsen und anderen Bundesländern mit
Fragen zur Seuchendiagnose und -bekämpfung,
nahmen 2013 die operative Beratung durch das
Bieneninstitut in Anspruch.
Umfangreiche Versuche zur Risikobewertung von
Pflanzenschutzmitteln sowie zur Wirksamkeit und
Verträglichkeit von Varroabekämpfungsmitteln wurden durchgeführt. Aktuelle Forschungsprojekte sind
FIT BEE, ein Verbundprojekt zur Bienengesundheit,
BICOPOLL, Untersuchungen zur Problematik von
Pyrrolizidinalkaloiden und Maispollen in Honig,
die Entwicklung von Schnelltests zur Diagnose
von Bienenkrankheiten (AFB, EFB) sowie drei Monitoringprojekte (Europäisches Bienenmonitoring,
Deutsches Bienenmonitoring und Niedersächsisches Monitoring zur Amerikanischen Faulbrut).
In mehreren Projekten arbeitet das Bieneninstitut
mit den Lebensmittelinstituten des LAVES sowie
deutschlandweit mit zahlreichen anderen Instituten und Unternehmen zusammen.
Amtliche Bienenseuchendiagnostik und operative
Beratung bei Bienenkrankheiten
Bundesweite Berufsschule für Auszubildende des
Berufs Tierwirt, Fachrichtung Imkerei
Arbeitsschwerpunkte und besondere Ergebnisse
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in
Pollen
Im Rahmen des FIT-BEE-Verbundprojektes (siehe
Tätigkeitsbericht 2012) wurden an den unterschiedlichen Standorten der Bienenvölkergruppen
A, B und C während der Bienensaison Pollen aus
den Bienenvölkern für Rückstandsanalysen auf
Pflanzenschutzmittel genommen.
Diese Pollen wurden am LVI Oldenburg mittels
QuEChERS-Analyse untersucht. Die drei Gruppen
unterschieden sich stark im Auftreten von Rückständen in den Pollen. In Proben der Gruppe A wurden
diverse Wirkstoffe entdeckt, die der landwirtschaftlichen Praxis im Umfeld entsprechen. Die gefundenen Mengen sind zwar relativ gering, gleichwohl
sind häufig Mehrfachbelastungen zu verzeichnen. In
Proben der Gruppe C wurden in zahlreichen Proben
102
Bundesweite Durchführung von Gesellen- und
Meisterprüfungen in Kooperation mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Fachberatung zur Bienenhaltung für Imker, Veterinäre und Landwirte inkl. eines E-Mail-Infodienstes
Anfänger- und Fortgeschrittenenkurse für Freizeitimker
Bereitstellung von leistungsfähigem Zuchtmaterial
Untersuchung von Honig im Rahmen von Qualitätssicherung und -kontrolle
Palynologie: mikroskopische Pollenanalyse im Rahmen von Honiguntersuchung, nationalem und
internationalem Monitoring sowie Forschungsprojekten
Prüfung von Pflanzenschutzmitteln auf Bienengefährlichkeit
Forschung und Entwicklung
keine bzw. nur sehr wenige Rückstände detektiert.
Die Rückstandshäufigkeit schwankte bei Gruppe B
stark mit dem jeweiligen Standort und entspricht
damit den Daten aus Gruppe A und C. Besonders
erwähnenswert ist gerade in Bezug auf andere
Projekte, dass die Unterschiede zwischen den einzelnen Bienenvölkern eines Standortes überaus gering sind. Durch die Bestimmung der botanischen
Herkunft des Bienenbrots und auch der Honige
konnten einige Quellen der Rückstände ermittelt
werden. In weiterführenden Projekten soll die Wirkung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Pollen auf Bienenlarven untersucht werden.
FIT BEE
Insgesamt 18 Bienenvölker wurden 2011 für das
FIT-BEE-Verbundprojekt in drei Gruppen aufgeteilt:
Gruppe A steht an reinen Agrarstandorten (u. a.
103
Abteilung 5 // Institut für Bienenkunde Celle
FIT BEE ist ein Verbundprojekt zu Wechselwirkungen
zwischen Einzelbiene,
Bienenvolk, Bienenkrankheiten und Umwelt- einflüssen. Daraus sollen
die Bedingungen für ein
gesundes, vitales Bienenvolk (FIT BEE) definiert und
durch gezielte Maßnahmen verbessert werden.
Mehr Informationen
finden Sie unter:
www.fitbee.net
Dorothee Judith Lüken
Dr. Werner von der Ohe
Dr. Iris Suckrau (LVI OL)
Raps, Mais, Getreide), Gruppe B an Agrarstandorten
sowie an Blühflächenstandorten und Gruppe C permanent an einem Naturstandort.
Daten aus Populationsschätzungen werden mittels
eines von IP SYSCON entwickelten Fachinformationssystems graphisch für eine Auswertung aufbereitet.
Für die Beurteilung der Bienengesundheit der Völker wurden neben der Populationsentwicklung auch
mehrfach Bienenproben untersucht. Bisher wurden
keine Auffälligkeiten festgestellt.
Ebenfalls wurden Pollen- und Honigproben gezogen
und auf die botanische Herkunft untersucht. Die Völker innerhalb einer Gruppe flogen ähnliche Pollenund Nektarquellen an, zwischen den Gruppen gab es
teilweise starke Unterschiede. Obwohl das Spektrum
an unterschiedlichen Trachtquellen, insbesondere am
Standort der Gruppe C, enorm war, wurden von den
Bienen eher Massentrachten genutzt. Aus den Daten
der Pollenanalysen war ersichtlich, dass die Völker der
Gruppen A und B ihren Pollenbedarf im Sommer und
Herbst vorwiegend mit Pollen aus Blühstreifen und
Zwischenfruchtarten deckten. Dies gibt einen Hinweis darauf, wie wichtig Blühstreifen für die Deckung
des Pollenbedarfs an Agrarstandorten sein können.
Melezitosehonig
In Niedersachsen und anderen Bundesländern
hatten Imker im Sommer 2013 extreme Probleme
mit Melezitosehonig, auch Zementhonig genannt.
Melezitose ist ein Dreifachzucker (Glucose1-3-Fructose-2-1-Glucose), der nahezu in jedem
Honigtau und damit auch in Honigtauhonigen vorkommt. Bei Überschreiten des Sättigungsgrades von
ca. 8 % kristallisiert die Melezitose sehr schnell und
extrem fest aus. Das Schleudern dieser Honige ist
erschwert oder gar nicht möglich. Die „Melezitosetracht“ ist weder auf bestimmte Nadelbaumarten
noch auf bestimmte Lausarten beschränkt. Insbesondere bei gutem Lausbesatz und sehr sommerlicher Witterung scheint der Gehalt von Melezitose im
Honigtau anzusteigen, häufig gepaart mit großen
Mengen Honigtau (Gewichtszunahme der Bienenvölker von 5 kg).
Diverse Untersuchungsparameter (elektrische Leitfähigkeit, Sedimentbestandteile, Zuckerspektren) von
Honigtauhonigen mit Melezitosegehalten bis über
30 % lassen vermuten, dass im Sommer 2013 der
„Melezitose-Honigtau“ von der RotbraunbepudertenFichtenrindenlaus (Cinara pilicornis) stammt.
Auch viele Blütenhonige des Sommers 2013 wiesen zum Teil Honigtau auf, erkenntlich an den
auffälligen, nicht typischen Melezitosegehalten.
Da die Melezitose bei Bienen zu erheblichen Verdauungsproblemen führt, dürfen melezitosehaltige
Honige nicht als Winterfutter in den Bienenvölkern
bleiben.
Serviceangebote
Publikationen und Dienstleistungen im Internet
Jahresberichte des IB Celle
Celler Melissopalynologische Sammlung: PollenBestimmungsbuch in drei Bänden
Informationsblätter u. a. zu folgenden Themenbereichen: Bienenbiologie, Honig, Krankheiten,
praktische Imkerei
Programm der Fortbildungen und Vorträge
Bestellung von Königinnen
Alle Publikationen und Informationsmaterialien können im Internet bestellt oder heruntergeladen werden: www.laves.niedersachsen.de, genauer unter
der Rubrik: Tiere/Bienenkunde/Informationsmaterial
104
Fortbildungen/Seminare/Ausbildungsleistungen
Berufsschul-Blockunterricht von Anfang Januar
bis Mitte März
Kurse für Freizeitimker
Seminar zur Pollenanalyse
Bienenseuchenbekämpfung für Amtstierärzte und
Bienenseuchensachverständige
Veranstaltung für die Öffentlichkeit
Tag der offenen Tür jährlich am ersten Sonntag im
September
Untersuchungsergebnisse
Die nachfolgenden Tabellen geben einen vollständigen Überblick über die in den Instituten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – und im Falle von Lebensmittelproben auch in Partnerlaboren der Norddeutschen Kooperation – im Jahr 2013 untersuchten Proben und
zugehörige Ergebnisse.
Aufgeführt sind die amtlichen Proben, die im Berichtsjahr (01.01.– 31.12.2013) in Niedersachsen gezogen
wurden (Stichtag Probenahmedatum), um eine Vergleichbarkeit mit anderen Berichten sicherzustellen.
Für die Erfassung der Proben und die Auswertung der Beanstandungsquoten gilt der Stichtag 20.03.2014.
Sofern in den Kapiteln der Begriff „Beanstandungen“ verwendet wird, handelt es sich um festgestellte
Normabweichungen, da die lebensmittelrechtlich verbindliche Feststellung einer Beanstandung bzw. eines
Verstoßes nach Würdigung der subjektiven Tatbestände durch die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfolgt.
105
Warengruppen/Schwerpunkte
Zuständige Institute
LVI OL
LVI BS/H
IFF Cux
LUA HB
1
2
Milch
Milchprodukte
Käse
Butter
Eier und Eiprodukte
Frisches Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren
Fisch und Fischerzeugnisse, Krebs- und Weichtiere
Öle und Fette
Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Suppen, Soßen, Mayonnaise, Salatdressings
Feinkostsalate, Salatmischungen
Getreide und -erzeugnisse, Brot und Backwaren
Zuständigkeiten
Die im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und
Bedarfsgegenständeüberwachung im Land Niedersachsen gezogenen Proben werden in den Instituten
des LAVES sowie – auf der Basis von Verwaltungsabkommen/Staatsvertrag – in Partnerlaboren anderer
Bundesländer der Norddeutschen Kooperation untersucht. Eine Übersicht über die Zuständigkeiten gibt
die nebenstehende Tabelle (siehe Seite 107).
LVI OL
LVI BS/H
IFF CUX
LUA HB
IfB LG
LL B/BB
LALLF MV
HU HH
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
Lebensmittel- und Veterinärinstitut
Braunschweig/Hannover
Institut für Fische und Fischereierzeugnisse
Cuxhaven
Landesuntersuchungsamt für Chemie,
Hygiene und Veterinärmedizin Bremen
Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
Landeslabor Berlin-Brandenburg
Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern
Institut für Hygiene und Umwelt Hamburg
Honig, süße Brotaufstriche
Konfitüren und Fruchtaufstriche
Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte und Erzeugnisse daraus
Frisches Obst, Gemüse und Kartoffeln
Frischpilze und Pilzerzeugnisse
Nüsse, Ölsamen und Erzeugnisse daraus
Fruchtsäfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke
Wein, Bier, Spirituosen
Wein, -erzeugnisse, weinähnliche Getränke
Speiseeis
Übersicht Proben- und Beanstandungszahlen
Die nachfolgenden Tabellen geben – getrennt für
Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika und
Tabakerzeugnisse – eine Übersicht über die Gesamtzahl der untersuchten Proben, die Gesamtzahl
der untersuchten Verdachts-, Beschwerde- und
Verfolgsproben, die jeweiligen Anteile beanstandeter Proben und die wesentlichen Beanstandungsgründe. Die dargestellte Summe der Beanstandungen ist nicht identisch mit der Gesamtzahl
beanstandeter Proben, da auf eine Probe mehrere
Beanstandungsgründe entfallen können. Sie stellt
die Anzahl der festgestellten Beanstandungsgründe dar.
Für Lebensmittel werden – soweit Daten vorliegen – zusätzlich die Produktkontrollproben und
Betriebskontrollproben separat dargestellt.
Betriebskontrollproben sind:
a. Proben, die für die amtliche Kontrolle von Betrieben, insbesondere von Herstellern und Importeuren, notwendig sind und sowohl Vor- und Zwischen- als auch Endprodukte eines Lebensmittels,
kosmetischen Mittels, Bedarfsgegenstands oder
Tabakerzeugnisses umfassen können.
b.Umgebungsproben
Proben, die zur amtlichen Kontrolle der Hygiene
vor, während und nach der Produktion entnommen werden können. Dazu gehört z. B. die Überprüfung von Oberflächen von Arbeitsgeräten,
Arbeitskleidung und Leitungssystemen mit Hilfe
von Tupfern, die in der Regel nach erfolgter Reinigung und Desinfektion entnommen werden,
oder von Spülwasser sowie die Überprüfung von
Proben aus der Umgebung, wie z. B. von Stäuben, Filtern oder Kondenswasser.
Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen
Süßwaren, Kaugummi
Zucker
Kakao, Schokoladen und Erzeugnisse daraus
Kaffee, Tee
Säuglings- und Kleinkindernahrung
Diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel
Fertiggerichte
Gewürze, Würzmittel
Essenzen, Aromen
Mineral- und Tafelwasser
Proben mit Erkrankungsvorbericht
Bedarfsgegenstände und Spielwaren mit LM-Kontakt
Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt
Kosmetische Mittel, Wasch- und Reinigungsmittel
Tabakerzeugnisse
Nachweis der Bestrahlung
1 = Chemisch, parasitologisch, virologisch.
2 = Bakteriologisch.
106
107
IfB LG
LL B/BB
LALLF MV
HU HH
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Lebensmittel
Produktkontrollproben
Betriebskontrollproben1
(alle Lebensmittelwarengruppen)
(Probensätze; alle Betriebsarten)
23.396
1.705
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
16,8
20,8
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
951
Gesamtzahl Proben
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
Summe Beanstandungen
4.782
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
15
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
668
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
9
Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
213
Zusammensetzung
283
Kennzeichnung (Aufmachung)
3.151
Sonstige
443
Bemängelung
1
Relativer Anteil der verschiedenen Beanstandungsgründe bei Produktkontrollproben
Die Beanstandungsgründe bei Lebensmittelproben lassen sich in drei wesentlichen
Kategorien zusammenfassen:
Nachweis mikrobiologischer Verunreinigungen,
die zur Beurteilung „gesundheitsschädlich oder
gesundheitsgefährdend“ oder „nicht zum Verzehr
geeignet“ geführt haben (14,3 %)
Nachweis anderer Verunreinigungen oder Eigenschaften (z. B. chemische Kontaminationen), die
zur Beurteilung „gesundheitsschädlich oder gesundheitsgefährdend“ oder „nicht zum Verzehr
geeignet“ geführt haben (4,6 %)
Mängel in der Zusammensetzung, in der Aufmachung oder bei der Kenntlichmachung (81,1 %)
31
0
354
ie tatsächliche Probenzahl bei den Betriebskontrollproben liegt höher, da für die Bewertung der Untersuchungsergebnisse mehrere Proben zu einem Probensatz
D
zusammengefasst werden.
Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnisse
Bedarfsgegenstände
Kosmetika
Tabakerzeugnisse
Gesamtzahl Proben
1.861
917
37
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
10,4
24,1
0
42
7
2
Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und
Verfolgsproben (%)
23,8
14,3
0
Summe Beanstandungen
212
267
0
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
108
Einzeldarstellung der gesundheitsgefährdenden oder gesundheitsschädlichen mikrobiologischen oder anderen Verunreinigungen
Der Anteil als gesundheitsschädlich oder gesundheitsgefährdend einzustufender Lebensmittel war
auch im Jahr 2013 sehr niedrig.
Der Anteil gesundheitsschädlicher bzw. gesundheitsgefährdender mikrobiologischer Verunreinigungen an der Gesamtzahl der Beanstandungen
betrug 0,3 %.
Der Anteil gesundheitsschädlicher bzw. gesundheitsgefährdender anderer Verunreinigungen an der
Gesamtzahl der Beanstandungen betrug 0,2 %.
Beanstandungen wurden bei folgenden
Lebensmitteln ausgesprochen:
Nachweis von Salmonella: Beanstandung von Zwiebelmettwurst, Beanstandung von Schweinemett,
Beanstandung von Schinkenstreichmettwurst
Nachweis von Bacillus cereus: Beanstandung von
belegten Brötchen, Speiseeis
Nachweis von Fremdkörpern: Beanstandung von
Cordon bleu, Pizza Baguette, Brot, Spinat (tiefgefroren)
Nachweis von Staphylococcus aureus: Nachweis
von Speiseeis
Nachweis von Histaminen: Beanstandung von
Thunfisch, Butterfisch (geräuchert), Matjeshering
14,3 %
4,6 %
Die Beanstandungsgründe bei
Lebensmittelproben
Die Abbildung gibt den relativen Anteil
dieser drei Kategorien bei den 2013
untersuchten Proben wieder.
81,1 %
109
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Lebensmittel nach Warengruppen
Untersuchungen an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern
von Milch und Milcherzeugnissen sowie Eiern und Eiprodukten
Im Folgenden sind die auf Seite 107 zusammengefassten Warengruppen einzeln dargestellt.
Untersuchung von Produktkontrollproben
Probenart
Milch und Milchprodukte, Käse, Butter
Warenbezeichnung
Milch
Milchprodukte
Käse
Butter
Gesamtzahl Proben
408
657
916
45
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
6,6
28,2
25,0
2,3
9
33
11
1
33,3
30,3
63,6
0
Untersuchung von Produktkontrollproben
Summe Beanstandungen
27
185
229
1
Eier und Eiprodukte
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
7
104
9
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
0
3
0
Zusammensetzung
0
0
3
0
Kennzeichnung (Aufmachung)
21
74
215
1
Sonstige
1
27
48
0
Anzahl Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
Untersuchungen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und
Verarbeitern von Milch und Milcherzeugnissen
Milch und Milcherzeugnisse
Anzahl untersuchter
Probensätze*
Anzahl der aufgrund der mikrobiologischen Beschaffenheit
bemängelten Probensätze1
Vorzugsmilch
11
5
Pasteurisierte Milch
16
1
Milchprodukte
92
3
Käse
145
7
Probenart
Anzahl untersuchter
Probensätze
Anzahl der aufgrund der
mikrobiologischen
Beschaffenheit bemängelten
Probensätze1
97
31
Tupferproben
1
Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Produktionsbereich, die zusammenfassend bewertet werden.
Warenbezeichnung
Hühnereier
Ei Produkte aus
Hühnereiern
Eier von anderen
Geflügelarten
Gesamtzahl Proben
343
76
2
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
9
21
50
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
36
4
0
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
28
0
0
Summe Beanstandungen
46
17
2
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
13
0
Zusammensetzung
0
0
0
Kennzeichnung (Aufmachung)
10
1
2
Sonstige
35
3
0
1
Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Produktionsbereich, die zusammenfassend bewertet werden.
110
111
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchung an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und
Verarbeitern von Eiern und Eiprodukten
Untersuchung an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und
Verarbeitern von Fleisch und Fleischerzeugnissen
Eier und Eiprodukte
Frisches Fleisch, Fleischerzeugnisse
Anzahl untersuchter Probensätze
(i. d. R. jeweils 30 Eier)
Probenart
Hühnereier (Schale und Dotter)
Anzahl der aufgrund der
mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten
Probensätze1
49
Anzahl untersuchter
Probensätze1
Anzahl der aufgrund der
mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten
Probensätze
Schlachttierkörperoberflächen
186
13
Zerlegeteile/zerlegtes Fleisch
87
28
Zum Verzehr in durcherhitztem Zustand bestimmt
173
98
Zum Rohverzehr bestimmt
27
15
Zum Verzehr in durcherhitztem Zustand bestimmt
29
2
Zum Rohverzehr bestimmt
162
11
Fleischerzeugnisse
58
2
Sonstiges Fleisch
8
4
Geflügelschlachtkörper
22
2
Geflügelfleischzubereitung
9
3
Geflügelteilstücke
22
6
Separatorenfleisch
31
13
Probenart
0
1
Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Produktionsbereich, die zusammenfassend bewertet werden.
Hackfleisch
Untersuchung von Produktkontrollproben
Fleischzubereitungen
Frisches Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren
Warenbezeichnung
Frisches Fleisch und
Geflügel
Fleischerzeugnisse
Wurstwaren
Gesamtzahl Proben
865
1.215
1.488
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
15,6
23,8
30,0
66
124
79
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
48,5
30,6
45,6
Summe Beanstandungen
135
289
446
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
3
1
4
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
33
18
22
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
7
1
1
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
1
Zusammensetzung
2
53
68
Kennzeichnung (Aufmachung)
106
340
440
Sonstige
11
6
11
Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Produktionsbereich, die zusammenfassend bewertet werden.
Untersuchung an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von
Fleisch und Fleischerzeugnissen
Probenart
Anzahl untersuchter
Probensätze1
Anzahl der aufgrund der
mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten
Probensätze1
414
105
Tupferproben
1
112
Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Produktionsbereich, die zusammenfassend bewertet werden.
113
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchung an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von
Fisch und Fischereierzeugnissen
Untersuchung von Produktkontrollproben
Fische und Fischereierzeugnisse
Fische und Fischereierzeugnisse
Warenbezeichnung
Fische und Fischzuschnitte
Fischereierzeugnisse
Krebs- und
Weichtiere und
Erzeugnisse
daraus
Gesamtzahl Proben
438
1068
547
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
11,0
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
9
22,2
8,0
Anzahl untersuchter
Probensätze1/Proben
Anzahl der aufgrund der
mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten
Probensätze1/Proben
Tupferproben (virologisch)
121/126
41/4
Tupferproben (bakteriologisch)2
321/40
0
Tupferproben (bakteriologisch),
sonstige fischverarbeitende Betriebe2
01/82
0
Probenart
4,0
27
7
29,6
28,6
1
2
Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Betrieb, die zusammenfassend bewertet werden.
Durchgeführt im LUA Bremen.
Summe Beanstandungen
48
85
22
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Untersuchung von Produktkontrollproben
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
2
5
3
Öle und Fette
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
5
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
28
14
6
Zusammensetzung
1
1
4
Kennzeichnung (Aufmachung)
17
50
8
Sonstige
2
16
7
Untersuchung an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle bei Herstellern, Be- und
Verarbeitern von Fischen und Fischereierzeugnissen
Fische und Fischereierzeugnisse
Anzahl untersuchter
Probensätze1/Proben
Probenart
211/51 (IFF Cux)
01/46 (LUA HB)
Räucherfisch
Anzahl der aufgrund der
mikrobiologischen Beschaffenheit bemängelten
Probensätze1/Proben
0
0
Warenbezeichnung
Tierische
Fette und Öle
Pflanzliche
Fette und
Öle
Margarine
und Halbfettmargarine
Fettmischungen und
Fettzubereitungen
Gesamtzahl Proben
42
173
109
274
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
43
12
0
19
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
2
1
0
22
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
0
0
0
64
Summe Beanstandungen
16
22
0
53
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
0
43
Zusammensetzung
0
0
0
0
Kennzeichnung (Aufmachung)
16
16
0
9
Sonstige
0
6
0
1
1
Definition Probensatz: mehrere Teilproben aus einem Betrieb, die zusammenfassend bewertet werden.
114
115
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchung von Produktkontrollproben
Untersuchung von Produktkontrollproben
Suppen, Soßen, Mayonnaise
Getreide und -erzeugnisse, Brot und Backwaren
Warenbezeichnung
Suppen
Soßen
Mayonnaise und
Salatdressings
Warenbezeichnung
Getreide
Getreideprodukte
Brot und
Kleingebäck
Feine Backwaren
Teigwaren
Gesamtzahl Proben
195
63
63
Gesamtzahl Proben
289
447
440
914
135
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
20
21
27
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
7,3
12,5
18,9
20,8
13,3
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
3
13
3
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
1
3
18
23
3
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
67
23
0
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
0
100
44,4
56,5
33,3
Summe Beanstandungen
41
14
24
Summe Beanstandungen
21
56
83
190
18
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
2
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
1
7
109
17
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
1
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
2
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
6
0
5
2
0
Zusammensetzung
0
1
1
Zusammensetzung
0
0
0
31
0
Kennzeichnung (Aufmachung)
40
9
23
Kennzeichnung (Aufmachung)
12
56
83
92
5
Sonstige
0
0
0
Sonstige
0
1
11
2
0
Untersuchung von Produktkontrollproben
Untersuchung von Produktkontrollproben
Feinkostsalate, Salatmischungen
Honig, Konfitüren, süße Brotaufstriche
Warenbezeichnung
Feinkostsalate, Salatmischungen
Gesamtzahl Proben
356
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
27
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
23
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
39
Summe Beanstandungen
114
Warenbezeichnung
Honige und
Brotaufstriche
Konfitüren und
Fruchtaufstriche
Gesamtzahl Proben
281
227
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
15
24,7
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
15
1
13,3
100
Summe Beanstandungen
44
72
Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
23
Mikrobiologische Verunreinigungen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
2
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
1
Andere Ursachen: gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
0
0
Zusammensetzung
0
5
Zusammensetzung
1
Kennzeichnung (Aufmachung)
39
58
Kennzeichnung (Aufmachung)
87
Sonstige
11
7
Sonstige
2
116
117
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchung von Produktkontrollproben
Untersuchung von Produktkontrollproben
Frischobst, Frischgemüse und Kartoffeln
Frischpilze und Pilzerzeugnisse
Warenbezeichnung
Frischobst
Frischgemüse
Kartoffeln
Warenbezeichnung
Pilze
Pilzerzeugnisse
Gesamtzahl Proben
884
897
74
Gesamtzahl Proben
70
38
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
2,5
3
0
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
4,3
31,6
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
4
13
1
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
0
0
Anzahl beanstandete
Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
0
31
0
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
0
0
Summe Beanstandungen
22
27
0
Summe Beanstandungen
3
13
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
11
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
2
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
14
10
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
5
Zusammensetzung
0
1
0
Zusammensetzung
3
0
Kennzeichnung (Aufmachung)
7
5
0
Kennzeichnung (Aufmachung)
0
6
Sonstige
0
2
0
Sonstige
0
0
Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte
Warenbezeichnung
Obsterzeugnisse
Gemüseerzeugnisse
Kartoffelerzeugnisse
Kartoffelknabbererzeugnisse
Stärkereiche Pflanzenteile,
Kartoffelstärke usw.
Hülsenfrüchte und
Erzeugnisse daraus
Sojaerzeugnisse
Gesamtzahl Proben
266
383
81
39
1
27
80
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
25,9
21,9
18,5
10,2
100
7,4
27,5
9
10
2
2
0
1
2
33,3
30
50
50
0
0
0
Summe Beanstandungen
81
99
18
4
1
2
32
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
9
2
0
0
1
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
1
0
0
0
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
3
2
1
0
0
0
0
Zusammensetzung
42
3
0
1
0
0
0
Kennzeichnung (Aufmachung)
32
71
13
2
0
1
20
Sonstige
4
13
2
1
1
0
12
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
Anzahl beanstandete
Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
118
119
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchung von Produktkontrollproben
Untersuchung von Produktkontrollproben
Nüsse, Ölsamen und Erzeugnisse daraus
Wein, Bier, Spirituosen
Warenbezeichnung
Ölsamen
Schalenobst
Erzeugnisse aus
Ölsamen und
Schalenobst
Warenbezeichnung
Wein und
Weinerzeugnisse
Weinähnliche
Getränke
Bier
Spirituosen
Gesamtzahl Proben
115
134
103
Gesamtzahl Proben
756
128
315
263
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
7,0
9,0
10,7
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
16
16
21
13
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
1
4
0
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
9
4
11
0
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
0
25
0
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
56
25
18
0
Summe Beanstandungen
8
12
11
Summe Beanstandungen
120
20
65
33
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
1
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
1
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
1
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
0
5
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
2
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
1
0
Zusammensetzung
5
2
2
Zusammensetzung
21
0
0
2
Kennzeichnung (Aufmachung)
2
8
6
Kennzeichnung (Aufmachung)
104
25
65
27
Sonstige
0
0
1
Sonstige
7
3
11
8
Untersuchung von Produktkontrollproben
Untersuchung von Produktkontrollproben
Fruchtsäfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke
Speiseeis und Halberzeugnisse aus Speiseeis
Warenbezeichnung
Fruchtsäfte
Alkoholfreie
Erfrischungsgetränke
Warenbezeichnung
Speiseeis
Halberzeugnisse aus
Speiseeis
Gesamtzahl Proben
397
565
Gesamtzahl Proben
1.353
35
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
22
24
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
19,0
5,7
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
3
11
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
54
10
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
100
82
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
27,8
0
Summe Beanstandungen
87
138
Summe Beanstandungen
294
2
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
3
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
6
2
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
237
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
5
Andere Ursachen: nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
1
Zusammensetzung
1
5
Zusammensetzung
4
0
Kennzeichnung (Aufmachung)
94
162
Kennzeichnung (Aufmachung)
45
1
Sonstige
6
25
Sonstige
5
0
120
121
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchung von Produktkontrollproben
Untersuchung von Produktkontrollproben
Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen
Schokoladen und -erzeugnisse, Kakao, Kaffee, Tee
Warenbezeichnung
Pudding und
Cremespeisen
Süße Suppen
Süße Soßen
Warenbezeichnung
Schokoladen und
-erzeugnisse
Kakao
Kaffee
Tee
Gesamtzahl Proben
74
0
23
Gesamtzahl Proben
214
48
111
173
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
15
0
4
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
13,1
0
0,9
8,7
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
5
0
0
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
1
0
0
1
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
40
0
0
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
100
0
0
0
Summe Beanstandungen
0
0
0
Summe Beanstandungen
36
0
1
15
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
2
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
0
5
Zusammensetzung
0
0
0
Zusammensetzung
3
0
0
0
Kennzeichnung (Aufmachung)
9
0
1
Kennzeichnung (Aufmachung)
32
0
0
10
Sonstige
0
0
0
Sonstige
1
0
1
0
Untersuchung von Produktkontrollproben
Untersuchung von Produktkontrollproben
Süßwaren, Kaugummi, Zucker
Säuglings- und Kleinkindernahrung
Warenbezeichnung
Süßwaren
Kaugummi
Zucker
Warenbezeichnung
Säuglingsanfangsnahrung
Folgenahrung
Getreidebeikost
Sonstige
Beikost
Gesamtzahl Proben
499
49
56
Gesamtzahl Proben
22
34
94
130
16,83
2,04
10,71
77,3
70,6
27,7
55,4
2
0
0
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
5
2
0
0
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
100
0
0
Anzahl beanstandete Verdachts-, Beschwerde- und
Verfolgsproben (%)
0
0
0
0
Summe Beanstandungen
110
2
7
Summe Beanstandungen
17
24
26
72
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
0
0
Zusammensetzung
5
0
0
Zusammensetzung
0
0
0
0
102
2
7
Kennzeichnung (Aufmachung)
22
33
26
48
1
0
0
Sonstige
7
5
1
35
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
Kennzeichnung (Aufmachung)
Sonstige
122
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
123
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchung von Produktkontrollproben
Diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel
Warenbezeichnung
Bilanzierte Diäten, ausgenommen
für Säuglinge, und ergänzende
bilanzierte Diäten
Lebensmittel für kalorienarme
Ernährung zur Gewichtsverringerung
Lebensmittel für intensive
Muskelanstrengung
Nährstoffkonzentrate und
Ergänzungsnahrung
Sonstige diätetische Lebensmittel
Gesamtzahl Proben
14
18
3
388
43
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
50
11
33
16
21
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
1
1
0
8
2
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
0
0
0
25
0
Summe Beanstandungen
8
3
2
112
10
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
0
1
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
0
0
0
0
0
Zusammensetzung
1
0
0
1
1
Kennzeichnung (Aufmachung)
1
2
0
69
2
Sonstige
6
1
2
41
7
Untersuchung von Produktkontrollproben
Untersuchung von Produktkontrollproben
Fertiggerichte
Gewürze, Würzmittel
Warenbezeichnung
Fertiggerichte
Warenbezeichnung
Würzmittel
Gewürze
Aromen
Zusatzstoffe
Gesamtzahl Proben
905
Gesamtzahl Proben
248
189
34
39
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
20
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
16,9
3,7
2,9
5,1
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
171
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
13
2
2
4
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
10,5
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
7,7
0
0
25
Summe Beanstandungen
210
Summe Beanstandungen
47
8
1
2
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
2
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
27
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
2
0
0
0
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
1
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
7
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
1
0
0
0
Zusammensetzung
3
Zusammensetzung
2
0
0
1
Kennzeichnung (Aufmachung)
157
Kennzeichnung (Aufmachung)
39
8
1
1
Sonstige
13
Sonstige
3
0
0
0
124
125
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchungsergebnisse // Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
Untersuchung von Produktkontrollproben
Untersuchung von Produktkontrollproben
Mineral- und Tafelwasser
Kosmetische Mittel
Warenbezeichnung
Mineral- und Tafelwasser
Warenbezeichnung
Kosmetische Mittel
Gesamtzahl Proben
291
Gesamtzahl Proben
917
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
26
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
24,1
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
34
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
50
Summe Beanstandungen
76
Mikrobiologische Verunreinigungen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
Mikrobiologische Verunreinigungen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
3
Andere Ursachen:
gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
7
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
14,3
Summe Beanstandungen
267
Gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
4
Stoffliche Beschaffenheit
17
0
Kennzeichnung
199
Andere Ursachen:
nicht zum Verzehr geeignet und sonstige
16
Sonstige
47
Zusammensetzung
3
Kennzeichnung (Aufmachung)
63
Sonstige
10
Untersuchung von Produktkontrollproben
Bedarfsgegenstände, Wasch- und ähnliche Mittel
Warenbezeichnung
Bedarfsgegenstände mit
Lebensmittelkontakt
Bedarfsgegenstände mit
Körperkontakt
Spielwaren
Wasch- und Reinigungsmittel,
Raumluftverbesserer
Gesamtzahl Proben
829
245
452
335
Gesamtzahl beanstandete Proben (%)
7,5
19,2
9,3
12,8
Anzahl Verdachts-, Beschwerde- und Verfolgsproben
17
4
20
1
47,1
25,0
5,0
0
Summe Beanstandungen
66
58
45
43
Gesundheitsschädlich und gesundheitsgefährdend
0
0
0
0
Stoffliche Beschaffenheit
7
25
15
0
Kennzeichnung
39
33
30
43
Übergang von Stoffen auf Lebensmittel
12
0
0
0
Sonstige
8
1
0
0
Anzahl beanstandete Verdachts-,
Beschwerde- und Verfolgsproben (%)
126
127
Untersuchungsergebnisse // Diagnostik und Tiergesundheit
Untersuchungen zu anzeigepflichtigen Tierseuchen
Erkrankung/Erreger
Nachweis von
Untersuchungen,
insgesamt
Davon positiv
Afrikanische Schweinepest
Virus/Antigen
2.435
152
Bakterien
82
55
Amerikanische Faulbrut der Bienen (in Brutwaben)
Diagnostik und Tiergesundheit
Untersuchungen zur Feststellung von Tierkrankheiten und Tierseuchen werden in vier Instituten des
LAVES durchgeführt.
Die Lebensmittel- und Veterinärinstitute in Oldenburg (LVI OL) und Braunschweig/Hannover (LVI BS/H)
sind zuständig für amtliche Untersuchungen bei
landwirtschaftlichen Nutztieren und Wildtieren und
bearbeiten die überwiegende Zahl der eingehenden Proben. Neben einer regionalen Zuständigkeit
für regelmäßige Untersuchungen auf bestimmte
Krankheitserreger nehmen die LVIs auch landesweite
Schwerpunktaufgaben wahr. So ist das LVI OL z. B.
für übertragbare Geflügelkrankheiten zuständig,
während Wildtierkrankheiten schwerpunktmäßig
im LVI BS/H untersucht werden.
Die veterinärmedizinische Überwachung des Gesundheitsstatus der marinen Säuger gehört zu den
Dienstaufgaben des Institutes für Fische und Fischereierzeugnisse in Cuxhaven. Das Institut für Bienenkunde ist landesweit für amtliche Untersuchungen
auf Bienenkrankheiten zuständig.
Im Folgenden werden die Untersuchungstätigkeiten
der Institute des LAVES im Jahre 2013 zusammenfassend dargestellt. Weitere Einzelergebnisse, z. B.
zu laufenden Resistenzmonitoringprogrammen oder
zur diagnostischen Abklärung unklarer Krankheitsgeschehen, finden sich auf der Website des LAVES.
Es sei darauf hingewiesen, dass auch nichtstaatliche
Institute in Niedersachsen amtliche Untersuchungen
durchführen. Deren Ergebnisse sind in den folgenden Übersichten nicht enthalten.
Amerikanische Faulbrut der Bienen
(in Futterkranzproben)1, amtliche Proben
Bakterien
1.021
132 KAT I
88 KAT II
Amerikanische Faulbrut der Bienen
(in Futterkranzproben)1, andere Einsender
Bakterien
3.666
69 KAT I
28 KAT II
Aujeszkysche Krankheit (Pseudowut)
Virus/Antigen
Antikörper
2.288
20.324
0
936
Aviäre Influenza (Geflügelpest)
Virus/Antigen
Antikörper
12.823
9.288
371
2.027
Beschälseuche der Pferde
Antikörper
50
0
Blauzungenkrankheit
Virus
Antikörper
11.445
473.009
265
7.783
Bovines Herpesvirus 1 (BHV1),
infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR)
Virus/Antigen
Antikörper
525.652
233.576
1.198
3.729
Bovine Virusdiarrhoe/Mucosal Disease (BVD/MD)
Antigen/Virus4
Antikörper
15.707
509.945
114
1.084
Brucellose
Erreger
Antikörper
322
69.315
0
0
Enzootische Rinderleukose
Antikörper
47.975
62
Infektiöse Anämie der Einhufer
Antikörper
70
0
Klassische Schweinepest (Hausschwein)
Virus/Antigen
Antikörper
14.632
2.875
82
2
Klassische Schweinepest (Wildschwein)
Virus/Antigen
Antikörper
4.374
2.174
0
0
DNA
230
8
Antikörper
19
0
Virus/Antigen
Erreger
126
14
1
5
Koiherpesvirus
Lungenseuche des Rindes
Newcastle Disease
(atypische Geflügelpest), Rauschbrand
Marteilia refringens
104
0
Rotz
Antikörper
38
0
Salmonellose des Rindes
Bakterien
11.074
8797
Virus/Antigen
Antikörper
624
9
73
9
Tritrichomonas foetus
Erreger
260
0
Tuberkulose des Rindes
Erreger
343
103
Marteiliose der Miesmuschel, Mytilus edulis
Tollwut
Vibrionenseuche des Rindes
Virale hämorrhagische Septikämie (VHS) der Forellen
West-Nile-Virus
Futterkranzproben
werden auf Sporen von Paenibacillus larvae (Erreger der Amerikanischen Faulbrut) untersucht. Hierdurch ist eine Frühdiagnose vor
Ausbruch der Krankheit (Kategorie I, positiv) sowie die Feststellung eines Seuchenverdachts im Frühstadium (Kategorie II, positiv) möglich.
2
Positive Ringversuchsproben.
3
Fledermäuse.
4
Blut-, Organ- und Ohrstanzproben.
5
Impfstoffnachweis.
6
gE-bestätigt.
7
Aus einem Betrieb, zusätzlich Salmonella-Typhimurium-Impfstamm (14 Tiere).
1
128
Weißpünktchenkrankheit
Erreger
335
0
Virus/Antigen
59
0
Antigen
Virus
63
94
36
0
Virus
4
0
Virus/Antigen
59
0
Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE)
Anormales Prionprotein (PrPsc)
60.305
0
Scrapie
Anormales Prionprotein (PrPsc)
188
0
Infektiöse Hämatopoetische Nekrose (IHN) der Forellen
129
Untersuchungsergebnisse // Diagnostik und Tiergesundheit
Untersuchungsergebnisse // Diagnostik und Tiergesundheit
Untersuchungen zu meldepflichtigen Tierkrankheiten
Erkrankung/Erreger
Untersuchungen zu sonstigen Tierkrankheiten
Nachweis von
Proben, insgesamt
Davon positiv
Erkrankung/Erreger
Nachweis von
Proben, insgesamt
Davon positiv
Campylobacteriose (thermophile Campylobacter)1
Bakterien
177
12
Border Disease
Virus/Antigen
79
0
Caprine Arthritis/Encephalitis (CAE) und Maedi-Visna
Antikörper
297
2
Bovines respiratorisches Synzytialvirus (BRSV)
Virus/Antigen
47
0
Erreger/Antigen
375
12
Brucella
Erreger
4
0
Antikörper
8
32
Calicivirus, Rabbit Hemorrhagic Disease (RHD)
Hauskaninchen und European Brown Hare Syndrom
(EBHS), Feldhase
Virus/Antigen/
RNA
151
92
Virus/Antigen
6
0
4
1.482
0
3
29
179
0
70
Leptospirose
Erreger
Antikörper
Erreger/Antigen
Antikörper
Circovirus (PCV 2)
Virus
22
15
Listeriose
Bakterien
343
66
Coronavirus
Virus/Antigen
175
13
Paratuberkulose
Bakterien
Antikörper
235
10.032
26
230
Coxiellen
Erreger
180
1
Q-Fieber
Erreger
Antikörper
8.969
1.004
10
52
Virus/Antigen
20
21
Salmonellose
Bakterien
7.408
132
Erreger
22
1
Virus
Antikörper
16.534
2.529
320
499
Virus/Antigen
63
4
Schmallenberg
Leptospiren
Erreger
4
0
Tuberkulose (MTC und M. avium sp.)
Bakterien
360
120
Neospora caninum
Tularämie (Hasen, Kaninchen)
Bakterien
294
13
Erreger
Antigen
58
1.267
6
25
Porcine-Influenza-Virus (PIV)
Antigen
57
1
Rotavirus
Virus/Antigen
175
44
Staupe
Virus/Antigen
410
200
Erreger
69
0
Virus/Antigen
96
0
Chlamydiose
Equine virale Arteriitis (EVA)
Infektiöse Pankreasnekrose der Forellen und
Forellenartigen (IPN)3
Chlamydien
Fischkrankheiten viraler Genese (ohne VHS/IHN/IPN/KHV)
Krebspest
Parainfluenza-3-Virus
Inklusive US für LVI OL Schlachtproben.
Ringversuch.
3
VHS/IHN/IPN werden parallel auf den gleichen Zelllinien untersucht.
1
2
Tularämie
Usutu
1
SVC und HVA.
Bakteriologische Untersuchungen1 bei geschlachteten Tieren im Rahmen der Fleischuntersuchung
Untersuchte Tierart
Probensätze
Summe
Probensätze
mit auffälligen
Befunden
Davon
Salmonellen
130
Bakteriämie
Hemmstoffe
Rind
223
147
0
0
89
5
Kalb
0
0
0
0
0
0
208
52
1
0
3
2
Schwein
1
Clostridien
Die bakteriologische Fleischuntersuchung bei geschlachteten Tieren ist eine weiterführende Untersuchung im Rahmen der tierärztlichen Fleischuntersuchung.
131
Untersuchungsergebnisse // Diagnostik und Tiergesundheit
Pathomorphologische Untersuchungen zur Feststellung von Krankheits- oder Todesursachen
Untersuchungen, Summe
Davon Untersuchungen
mit tierschutzrelevantem
Hintergrund
Seehund (Phoca vitulina)
17
5
Fische und Meerestiere
2
2
156
7
Esel
0
0
Hund
20
7
Katze
21
7
Kaninchen, Maus, Meerschwein, Ratte
14
10
Pferd
11
8
Pferdefetus
4
0
Rind
460
28
Rinderfetus
51
0
Schaf
50
5
Schaffetus
3
0
Schwein
97
21
Schweinefetus
3
0
Ziege
5
0
Ziegenfetus
0
0
Insekten
0
0
Reptilien
4
1
Amphibien
1
0
Wildgeflügel
339
3
Wildsäuger
34
Zootiere
Untersuchte Tierart
Hausgeflügel
Futtermittel
In der nachfolgenden Übersicht zur amtlichen Futtermittelüberwachung sind ausschließlich Analysen
erfasst, die vom Dezernat Futtermittelüberwachung
in Auftrag gegeben wurden. Die Ergebnisse von
Untersuchungen, die beim Futtermittelinstitut in
Stade auf veterinärhygienische Veranlassung durch-
geführt wurden, sind nicht berücksichtigt. Die Tabelle folgt im Grundsatz dem Aufbau der Jahresstatistik der amtlichen Futtermittelüberwachung,
die Parameter wurden aber an einigen Stellen
zur besseren Übersichtlichkeit zusammengefasst
bzw. umgeordnet.
Amtliche Futtermittelüberwachung
Vormischungen/Zusatzstoffen
Einzelfuttermitteln
Mischfuttermitteln
Summe
Analysen
Davon nicht
vorschriftsmäßig
Dioxine (PCDD und PCDF)
35
162
151
348
5
Summe aus Dioxinen (PCDD und
PCDF) und dioxinähnlichen PCB
20
122
119
261
3
Indikator-PCB1
25
151
155
331
0
Dioxinähnliche PCB1
20
122
119
261
0
Aflatoxin B1
3
252
252
507
12
Fumonisine
3
225
252
480
0
3
Zearalenon
3
225
252
480
0
26
0
Ochratoxin
3
225
252
480
0
Ziervögel
11
0
Deoxynivalenol
3
225
252
480
0
T2/HT2-Toxine
6
450
504
960
0
Summe
1.312
102
Ergotalkaloide
0
62
5
67
0
Untersuchte Parameter,
nach Gruppen in:
Unerwünschte Stoffe
Dioxine/PCB
Mykotoxine
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 134
132
133
Untersuchungsergebnisse // Futtermittel
Untersuchungsergebnisse // Futtermittel
Amtliche Futtermittelüberwachung (Fortsetzung)
Untersuchte Parameter,
nach Gruppen in:
Vormischungen/Zusatzstoffen
Amtliche Futtermittelüberwachung (Fortsetzung)
Einzelfuttermitteln
Mischfuttermitteln
Summe
Analysen
Davon nicht
vorschriftsmäßig
Vormischungen/Zusatzstoffen
Einzelfuttermitteln
Mischfuttermitteln
Summe
Analysen
Davon nicht
vorschriftsmäßig
Phosphor
0
1
425
426
4
HCl-unlösliche Asche
0
42
40
82
0
Stärke
0
5
2
7
1
0
10
5
15
2
Diclazuril
0
0
1
1
0
Decoquinat
0
0
2
2
0
Maduramicin
0
0
1
1
0
Lasalocid-Natrium
4
0
9
13
0
Untersuchte Parameter,
nach Gruppen in:
Inhaltsstoffe
Schwermetalle
Arsen
64
283
640
987
1
Blei
64
283
640
987
3
Cadmium
64
283
640
987
0
Quecksilber
64
283
640
987
0
Nickel
1
4
2
7
0
Gesamtzucker
Chrom
1
4
2
7
0
Zusatzstoffe
Chlorierte Kohlenwasserstoffe, gesamt
110
1.120
1.250
2.480
0
Kokzidiostatika, gesamt
(Verschleppung) 2
319
440
3.388
4.147
4
Mutterkorn
0
90
24
114
11
Fluor
9
33
59
101
0
Blausäure
0
3
4
7
0
Nitrite
0
16
16
32
0
Monensin-Natrium
3
0
9
12
1
DDAC
0
25
1
26
0
BAC
0
25
1
26
1
Narasin (Einzelanalyse),
Nicarbazin (Einzelanalyse)
1
1
0
0
10
9
11
10
0
0
PFT
0
3
0
3
0
Robenidin-Hydrochlorid
0
0
9
9
0
Nitrat
0
6
4
10
0
Salinomycin-Natrium
0
0
1
1
0
Schädlingsbekämpfungsmittel
0
4.932
77
5.009
3
Andere unerwünschte Stoffe
Kokzidiostatika
Inhaltsstoffe
Vitamine, Provitamine und
ähnlich wirkende Stoffe
Energiegehalt in Mischfuttemitteln:
A
21
0
105
126
1
– für Wiederkäuer
0
0
88
88
3
D3
18
0
90
108
2
– für Schweine
0
0
151
151
1
E
20
0
60
80
1
– für Geflügel
0
0
67
67
0
K3
5
0
2
7
0
– für sonstige Tierarten
0
0
3
3
0
Cholinchlorid
0
0
2
2
0
Rohprotein
0
53
503
556
22
B2
1
0
2
3
0
Rohfett/Rohöle
0
23
465
488
9
0
1
3
0
0
31
378
409
22
B1
2
Rohfaser
Rohasche
0
19
422
441
41
Biotin
10
0
14
24
2
Calcium
0
1
424
425
20
Vitamin C
0
0
2
2
1
Kalium
0
0
4
4
0
Taurin
1
0
9
10
3
Magnesium
0
1
54
55
0
Folsäure
3
0
0
3
1
Natrium
0
2
422
424
6
Niacin/Nikotinsäure
1
0
0
1
0
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 135
134
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 136
135
Untersuchungsergebnisse // Futtermittel
Untersuchungsergebnisse // Futtermittel
Amtliche Futtermittelüberwachung (Fortsetzung)
Untersuchte Parameter,
nach Gruppen in:
Vormischungen/Zusatzstoffen
Amtliche Futtermittelüberwachung (Fortsetzung)
Einzelfuttermitteln
Mischfuttermitteln
Summe
Analysen
Davon nicht
vorschriftsmäßig
Vormischungen/Zusatzstoffen
Einzelfuttermitteln
Mischfuttermitteln
Summe
Analysen
Davon nicht
vorschriftsmäßig
Mikrobieller Verderb 3
0
187
170
357
24
Salmonellen
0
210
192
402
7
Listeria monocytogenes
2
187
170
359
2
Untersuchte Parameter,
nach Gruppen in:
Sonstige Untersuchungen an
Futtermitteln
Spurenelemente
Eisen
27
0
315
342
1
Jod
2
0
22
24
0
Kobalt
24
0
247
271
4
Kupfer
32
0
385
417
3
Mangan
29
0
383
412
2
Gentechnisch veränderte Organismen4
0
34
31
65
6
Zink
34
0
392
426
7
Ambrosia artemisiifolia
0
14
13
27
0
Selen
37
0
509
546
13
Melamin
0
6
17
23
0
PCR-Analyse (Tierartbestimmung)
0
3
1
4
1
Harnstoff und seine Derivate
0
3
32
35
3
Antioxidantien
8
4
68
80
11
Isotopenanalyse
(Ursprungsbestimmung)
10
0
0
0
10
Färbende Stoffe
einschließlich Pigmente
0
0
7
7
2
Tierische Bestandteile (mikroskopisch)
2
115
284
401
0
5
0
152
157
7
Konservierungsstoffe, Säureregulatoren
0
Zusammensetzung
Mischfuttermittel/Vormischungen
Botanische Reinheit
0
80
0
80
1
Verbotene Stoffe, z. B. Verpackungsrückstände
0
26
24
50
3
Andere Zusatzstoffe
Mikroorganismen, Verdaulichkeitsförderer, Darmflorastabilisatoren,
sonst. zootechnische Zusatzstoffe
0
6
0
2
56
2
62
0
1
Anzahl der untersuchten Proben, nicht die Anzahl der untersuchten Kongenere.
Kokzidiostatika, die nicht zudosiert, sondern aufgrund von technisch unvermeidbaren Verschleppungen in nachfolgend hergestellten Futterchargen
nachgewiesen wurden. Diese Verschleppungen unterliegen einer Höchstmengenregelung.
3
Hygienische Beschaffenheit und Futtertauglichkeit.
4
Anzahl der untersuchten Proben, nicht die Anzahl der untersuchten Gensequenzen.
1
Aminosäuren, deren Salze
und Analoge
2
Lysin
2
4
135
141
0
Threonin
3
0
6
9
0
Tryptophan
0
0
3
3
1
Methionin einschl. Hydroxy-Analog v.
Methionin
2
1
156
159
2
Valin
0
0
1
1
0
744
1.015
7.819
9.578
5
Unzulässige Stoffe
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung zugelassener Zusatzstoffe
(illegaler Einsatz); Einsatz nicht mehr
zugelassener Stoffe; illegaler Einsatz
oder Verschleppung von Tierarzneimitteln
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 137
136
137
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchung nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan1 (Planproben)
Spezielle Untersuchungsbereiche und
Überwachungsprogramme
In diesem Kapitel sind die Untersuchungsergebnisse aus speziellen Untersuchungsbereichen und zu
bestimmten Überwachungsprogrammen dargestellt.
Im Einzelnen sind dies
Rückstandsuntersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan (Durchführung im
LVI Oldenburg, im LVI Braunschweig/Hannover
und im IFF Cuxhaven)
Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel (Durchführung im LVI Oldenburg)
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine
(Durchführung im LVI Braunschweig/Hannover
und im IFF Cuxhaven)
Untersuchungen auf Kontaminanten und unerwünschte Stoffe (Durchführung im LVI Braunschweig/Hannover, im LVI Oldenburg und im
IFF Cuxhaven)
Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche
PCB (Durchführung im LVI Oldenburg)
Untersuchungen auf Schwermetalle (Durchführung im LVI Braunschweig/Hannover, im LVI Oldenburg und im IFF Cuxhaven)
Untersuchungen auf Nitrat (Durchführung im
LVI Oldenburg)
Untersuchungen von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen (Durchführung im
LVI Braunschweig/Hannover)
Untersuchungen auf Umweltradioaktivität (Durchführung im LVI Braunschweig/Hannover, im LVI
Oldenburg und im IFF Cuxhaven)
1
2
Gesamt
Rinder/
Kälber
Schweine
Geflügel
Aquakultur
Milch
Eier
Sonstige
Anzahl der untersuchten Tiere/
Probensätze
81.197
6.464
67.097
5.721
37
356
331
531
Davon verbotene/nicht zugelassene
Stoffe (A1–A6)
8.941
1.495
3.394
3.677
9
27
76
53
Davon Stoffe mit antibakterieller
Wirkung (B1)
5.057
511
2.890
1.218
12
271
54
101
Davon sonstige Tierarzneimittel (B2)
3.905
828
1.942
638
4
257
135
101
Davon Kontaminanten
und sonstige Stoffe (B3)
1.496
157
760
218
37
212
66
62
Davon Hemmstofftests2
61.798
3.473
58.111
Anzahl positiver Rückstandsbefunde (A1–A6)
1
Anzahl positiver Rückstandsbefunde (B1)
9
1
7
Anzahl positiver Rückstandsbefunde (B2)
6
5
1
Anzahl positiver Rückstandsbefunde (B3)
33
3
24
Anzahl positiver bzw. fraglicher
Hemmstofftests
79
7
72
Davon Anzahl bestätigter
Grenzwertüberschreitungen
11
214
1
1
Eier
Sonstige
Inklusive Hemmstofftestproben gemäß § 10 (19 Nr. 1 TLm ÜVO und AVV LmH, Anl. 4, 3.9.
Ohne kommunale Hemmstofflaboratorien (31.509 Probensätze).
Untersuchung nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan (Verdachtsproben)
Anzahl der untersuchten Tiere/
Probensätze
Davon verbotene/nicht zugelassene
Stoffe (A1–A6)
Gesamt
Rinder/
Kälber
Schweine
153
8
10
8
Geflügel
Aquakultur
Milch
135
8
Davon sonstige Tierarzneimittel (B2)
3
3
Davon Kontaminanten
und sonstige Stoffe (B3)
132
132
Davon Hemmstofftests
10
8
2
Anzahl positiver Rückstandsbefunde (A1–A6)
Anzahl positiver Rückstandsbefunde (B1, B2)
1
1
Anzahl positiver Rückstandsbefunde (B3)
138
5
11
Davon Stoffe mit antibakterieller
Wirkung (B1)
Ausführliche Berichte zu einzelnen Untersuchungsprogrammen finden Sie auf den Internetseiten des LAVES.
1
139
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Perchlorat
Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel
Ohne Pestizidbefund Mit Pestizidbefund
Anzahl
Proben
Anzahl
Prozent
Anzahl
Prozent
Mit Mehrfachrückständen
Anzahl
Prozent
Anzahl
Wirkstoffe
Mit Höchstgehaltsüberschreitungen
Probenzahl
Anzahl Proben mit
quantifizierbaren
Perchloratgehalten
(≥ 0,01 mg/kg)
Anteil Proben mit
quantifizierbaren
Perchloratgehalten [%]
Maximale
quantifizierte
Konzentration
[mg/kg]
Anzahl Proben
über PMTDI1 (bis
16.07.2013) bzw.
EU-Referenzwert2
(ab 17.07.2013)
Ananas
9
0
0
–
–
Lebensmittel
Anzahl
Prozent
Ananas
40
0
0
40
100
28
70
2–6
1
3
Äpfel
166
27
16
139
84
129
78
2–8
1
0,6
Apfelsaft, naturtrüb
14
12
86
2
14
0
0
0
0
0
Apfel
1
0
0
–
–
Aprikosen
23
1
4
22
96
18
78
2–6
1
4
Aprikose
16
1
6
0,01
–
Basilikum
12
0
0
12
100
4
33
2
0
0
Basilikum
15
7
47
0,36
–
Birnen
54
5
9
49
91
47
87
2–14
1
2
0
0
–
–
9
3
33
6
67
2
22
2–3
0
0
Broccoli
1
Birnensaft, naturtrüb
Blütenhonig
20
14
70
6
30
0
0
0
0
0
Eichblattsalat
2
0
0
–
–
Bohnen, getrocknet
15
7
47
8
53
2
13
2
0
0
Eisbergsalat
1
0
0
–
–
Broccoli
14
4
29
10
71
2
14
2–3
0
0
Erdbeeren
63
8
13
0,03
–
Erdbeeren (Ausland)
38
4
11
34
89
32
84
2–8
0
0
Feldsalat
1
0
0
–
–
Erdbeeren (Inland)
52
3
6
49
94
46
88
2–11
0
0
1
5
0,06
–
34
12
35
22
65
19
56
2–6
0
0
Grapefruits
21
Gemüsepaprika
Grapefruits
20
0
0
20
100
20
100
2–8
0
0
Gurken
5
1
20
0,05
–
Grüne Bohnen
20
4
20
16
80
11
55
2–5
5
25
Heidelbeeren
15
1
7
0,01
–
Grünkohl
26
10
38
16
62
8
31
2–6
1
4
Johannisbeeren
10
0
0
–
–
Heidelbeeren
20
6
30
14
70
9
45
2–6
0
0
Kohlrabi
1
0
0
–
–
Himbeeren
13
4
31
9
69
9
69
3–9
0
0
3
17
4,56
2
25
0
0
25
100
20
80
2–6
0
0
Kopfsalat
18
Kirschen (Ausland)
Kirschen (Inland)
21
2
10
19
90
18
86
2–7
0
0
Kresse
1
1
100
0,03
–
Kopfsalat
17
1
6
16
94
14
82
2–7
0
0
Lollo bianco
2
0
0
–
–
Orangen
21
2
10
19
90
19
90
2–7
0
0
Melonen
11
0
0
–
–
Pflaumen
19
6
32
13
68
6
32
2–6
0
0
Orangen
2
0
0
–
–
Pomelos
8
0
0
8
100
8
100
4–6
0
0
0
0
–
–
49
24
49
25
51
16
33
2–6
0
0
Petersilienblätter
4
Porree
Roggenkörner
24
2
8
22
92
4
17
2–3
0
0
Römischer Salat
2
1
50
0,02
–
Rosenkohl
21
4
19
17
81
11
52
2–4
0
0
Rucola
12
8
67
0,13
–
Schalotten
15
9
60
6
40
6
40
2–6
0
0
Schnittlauch
2
0
0
–
–
Schweinefleisch
29
29
100
0
0
0
0
0
0
0
Spargel, grün/weiß
30
1
3
0,01
–
Spargel (Ausland)
19
14
74
5
26
3
16
2–3
0
0
5
50
0,13
–
52
51
98
1
2
0
0
0
0
0
Spinat, frisch
10
Spargel (Inland)
Spinat
10
5
50
5
50
1
10
3
0
0
Stachelbeeren
4
0
0
–
–
Steckrüben
13
8
62
5
38
0
0
0
0
0
Süßkirschen
21
1
5
0,01
–
Tafeltrauben
58
3
5
55
95
49
84
2–11
0
0
Tomaten
8
0
0
–
–
Tomaten
54
21
39
33
61
17
32
2–6
0
0
Zitronen
4
2
50
0,04
–
Vollmilch
28
28
100
0
0
0
0
0
0
0
3
12
0,02
15
1
7
14
93
10
67
2–4
0
0
Zucchini
25
Wein
Weißkohl
36
29
81
7
19
0
0
0
0
0
Summe
317
44
14
4,56
Zucchini
21
6
29
15
71
1
5
4
0
0
Zwiebeln
24
18
75
6
25
1
4
5
0
0
140
1
2
PMTDI: Vorläufig maximal tolerierbare tägliche Aufnahmememenge: 0,01 mg/kg Körpergewicht.
EU-Referenzwert, bezogen auf den essbaren Anteil, vorübergehend gültig bis zur Risikobewertung durch EFSA: Zitrusfrüchte, Kernobst, Wurzel- und Knollengemüse, Tafeltrauben, Spinat, Melonen und Wassermelonen: 0,2 mg/kg Blattgemüse (außer Spinat), frische Kräuter und Sellerie aus Gewächshäusern und Anbau
unter Folie: 1,0 mg/kg. Alle anderen Lebensmittel/Obst und Gemüse: 0,5 mg/kg.
2
141
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine, für die Höchstmengen festgelegt sind
Mykotoxin/Phycotoxin
Anzahl der Proben
n. n.1
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Anzahl der Proben
über festgelegter
Höchstmenge
Getreide
29
19
0,03
0,5
0,1
0,03
–
Getreideprodukte
114
109
0,03
2,5
0,90
0,5
–
Brote und Kleingebäck
78
78
0,5
0,5
0,5
0,5
–
Feine Backwaren
24
8
0,03
0,56
0,17
0,12
–
Teigwaren
9
3
0,03
0,34
0,15
0,12
–
207
185
0,03
5,58
0,10
0,03
–
Frischobst einschl. Rhabarber
1
1
0,03
0,03
0,03
0,03
–
Obstprodukte
78
74
0,03
0,22
0,05
0,03
–
Honige
15
11
0,1
1,0
0,22
0,1
–
Speiseeishalberzeugnisse
12
3
0,03
7,77
1,52
0,82
–
Süßwaren
22
22
–
–
–
–
–
Diätetische Lebensmittel
4
3
0,03
0,12
0,05
0,03
–
Nahrungsergänzungsmittel
1
1
2,5
2,5
2,5
2,5
–
Gewürze
41
25
0,03
1,11
0,27
0,2
–
Getreide
28
16
0,03
0,47
0,09
0,03
–
Getreideprodukte
26
21
0,03
0,12
0,05
0,03
–
Feine Backwaren
24
6
0,03
0,76
0,21
0,12
–
Teigwaren
9
3
0,03
0,5
0,18
0,12
–
207
184
0,03
6,26
0,11
0,03
–
Frischobst einschl. Rhabarber
1
1
0,03
0,03
0,03
0,03
–
Obstprodukte
78
64
0,03
1,15
0,13
0,03
–
Honige
15
11
0,1
1,36
0,24
0,1
–
Speiseeishalberzeugnisse
12
3
0,03
8,82
2,26
1,94
–
Diätetische Lebensmittel
4
3
0,03
0,12
0,05
0,03
–
Gewürze
41
24
0,03
1,11
0,28
0,2
–
Milch
1
1
0,001
0,001
0,001
0,001
–
Milchprodukte
24
24
0,002
0,002
0,002
0,002
–
Käse
1
1
0,003
0,003
0,003
0,003
–
Fleisch, auch tiefgefroren
10
10
0,24
0,24
0,24
0,24
–
Getreide
29
26
0,03
1
0,07
0,03
–
Getreideprodukte
88
88
2,5
2,5
2,5
2,5
–
Brote und Kleingebäck
78
76
0,65
3,3
1,11
1
–
Feine Backwaren
24
18
0,03
2,57
0,16
0,03
–
Lebensmittel
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
Aflatoxin B1
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
Summe der Aflatoxine
B1
M1
Ochratoxin A
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 144
142
143
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine, für die Höchstmengen festgelegt sind (Fortsetzung)
Mykotoxin/Phycotoxin
Ochratoxin A
Patulin
Deoxynivalenol
Zearalenon
Anzahl der Proben
n. n.1
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Anzahl der Proben
über festgelegter
Höchstmenge
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
167
131
0,03
23,33
0,24
0,03
–
Gemüseerzeugnisse
34
4
0,03
0,21
0,12
0,1
–
Frischobst einschl. Rhabarber
1
1
0,03
0,03
0,03
0,03
–
Obstprodukte
79
57
0,03
244
3,45
0,03
12
Fruchtsäfte, Fruchtnektare
13
13
0,003
0,003
0,003
0,003
–
Alkoholfreie Getränke
1
1
0,003
0,003
0,003
0,003
–
Weine und Traubenmoste
33
16
0,003
0,15
0,02
0,01
–
Erzeugnisse aus Wein
25
5
0,003
0,81
0,24
0,12
–
Weinähnliche Getränke
3
3
0,003
0,003
0,003
0,003
–
Biere, bierähnliche Getränke
44
16
0,003
0,2
0,02
0,01
–
Spirituosen
1
0
0,07
0,07
0,07
0,07
–
Honige
15
14
0,1
0,3
0,11
0,1
–
Kakao
12
0
0,32
1,19
0,85
0,84
–
Kaffee, Kaffeeersatz
16
1
0,4
1,99
1,01
0,73
–
Tees, teeähnliche Erzeugnisse
1
0
0,76
0,76
0,76
0,76
–
Säuglings- und Kleinkindernahrung
8
6
0,03
0,1
0,05
0,03
–
Nahrungsergänzungsmittel
1
1
2,5
2,5
2,5
2,5
–
Würzmittel
1
0
0,22
0,22
0,22
0,22
–
Gewürze
32
20
0,02
1,99
0,25
0,06
–
Obstprodukte
15
14
5
10
5,33
5
–
Fruchtsäfte, Fruchtnektare
94
86
3
24
3,6
3
–
Alkoholfreie Getränke
1
1
3
3
3
3
–
Weinähnliche Getränke
21
21
3
3
3
3
–
Konfitüren
1
1
–
–
–
–
–
Getreide
13
13
100
100
100
100
–
Getreideprodukte
138
96
25
395
102,3
100
–
Brote, Kleingebäck
123
57
25
741
154
100
–
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
21
21
25
25
25
25
–
Nahrungsergänzungsmittel, Ergänzungsnahrung
1
1
50
50
50
50
–
Fette und Öle
14
0
16,3
136
73,5
72
–
Getreide
13
13
5
5
5
5
–
Getreideprodukte
159
158
5
11,8
5,04
5
–
Brote und Kleingebäck
123
116
5
11,9
5,3
5
–
Lebensmittel
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 146
144
145
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Mykotoxine, Phycotoxine und andere natürliche Toxine für die Höchstmengen festgesetzt sind (Fortsetzung)
Anzahl der Proben
n. n.1
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Anzahl der Proben
über festgelegter
Höchstmenge
Feine Backwaren
17
16
2
5
2,18
2
–
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
21
21
5
5
5
5
–
Diätetische Lebensmittel
3
3
2
2
2
2
–
Nahrungsergänzungsmittel
1
1
5
5
5
5
–
Getreideprodukte
35
12
5
311
76,1
50
–
Feine Backwaren
17
5
10
258
73,3
28,9
–
Teigwaren
9
1
5
162
59,5
35,1
–
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
5
5
5
5
5
5
–
Diätetische Lebensmittel
7
3
10
69,6
29,1
20
–
Getreide
13
13
5
5
5
5
–
Getreideprodukte
138
116
5
55,9
7,04
5
–
Brote und Kleingebäck
123
123
5
5
5
5
–
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
21
21
5
5
5
5
–
Nahrungsergänzungsmittel
1
1
5
5
5
5
–
DSP-Toxine3
Muscheln
87
87
–
–
–
–
–
PSP-Toxine4
Muscheln
85
85
–
–
–
–
–
ASP-Toxin
Muscheln
88
88
–
–
–
–
–
Mykotoxin/Phycotoxin
Zearalenon
Fumonisine
(Summe aus FB1 und FB2)
Summe T-2-Toxin
und HT-2-Toxin (Richtwert)
5
Lebensmittel
n. n. nicht nachweisbar, unterhalb der Nachweisgrenze.
Überschreitung des Höchstgehaltes in getrockneten Feigen: 244 µg/kg.
Okadasäure, Dinophysistoxine, Azaspirosäuren, Pectenotoxine und Yessotoxine.
4
Saxitoxin und Saxitoxinderivate.
5
Domoinsäure.
1
2
3
146
147
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Mykotoxine, Phycotoxine und andere natürliche Toxine, für die keine Höchstmengen festgesetzt sind
Anzahl der Proben
n. n.1
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Bemerkungen
Honige
24
9
2,2
151
17,4
6,6
2
Getreide
13
13
25
25
25
25
–
Getreideprodukte
138
138
25
25
25
25
–
Brote und Kleingebäck
123
123
25
25
25
25
–
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
21
21
25
25
25
25
–
Nahrungsergänzungsmittel
1
1
50
50
50
50
–
Brote
47
41
3
23,5
5,2
3,3
–
Suppen und Soßen
22
22
25
25
25
25
–
Getreide
12
12
10
10
10
10
–
Getreideprodukte
4
4
10
10
10
10
–
Brote und Kleingebäck
1
1
10
10
10
10
–
Feine Backwaren
2
2
10
10
10
10
–
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
20
20
10
10
10
10
–
Gemüseerzeugnisse
80
77
25
68,6
26,2
25
Alternariol
Fruchtsäfte
19
19
25
25
25
25
–
Würzmittel
1
1
25
25
25
25
–
Suppen und Soßen
22
1
5
287
63,8
55,3
–
Getreide
12
6
10
794
261
73,1
–
Getreideprodukte
4
1
10
337
209
244
–
Brote und Kleingebäck
1
0
27,5
27,5
27,5
27,5
–
Feine Backwaren
2
0
72,6
110
91,1
91,1
–
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
20
0
29,2
1271
452
314
–
Gemüseerzeugnisse
80
2
5
2933
246
85,7
–
Fruchtsäfte
19
4
5
60,7
17,8
10,5
–
Würzmittel
1
0
556
556
556
556
–
Getreideprodukte
14
0
11
509
206
142
–
Getreide
17
15
0,6
2
0,79
0,6
–
Getreideprodukte
88
88
1
1
1
1
–
Brote und Kleingebäck
78
78
1
1
1
1
–
Gemüseerzeugnisse
34
34
0,6
0,6
0,6
0,6
–
Obstprodukte
1
1
0,6
0,6
0,6
0,6
–
Säuglings- und Kleinkindernahrung
4
3
0,6
2
0,95
0,6
–
Nahrungsergänzungsmittel
1
1
1
1
1
1
–
Würzmittel
1
1
0,6
0,6
0,6
0,6
–
Mykotoxin/Phycotoxin
Lebensmittel
Pyrrolizidinalkaloide
Trichothecene3
Ergotalkaloide4
Alternaria-Toxine5
Tenuazonsäure
(Alternariatoxin)
Moniliformin
Citrinin
n. n.: nicht nachweisbar, unterhalb der Nachweisgrenze.
Summe, ausgedrückt als Retronecinäquivalent.
2
Nivalenol, 3- und 15- Acetyl-Deoxynivalenol, Diacetoxyscirpenol, Fusarenon X, Neosolaniol.
4
Ergocornin, Ergocristin, Ergokryptin, Ergometrin, Ergosin, Ergotamin und die jeweiligen –ininformen.
5
Alternariol, Alternariolmonomethylether, Altenuen, Tentoxin.
1
2
148
149
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Kontaminanten
Analyt
Polycyclische aromatische
Kohlenwasserstoffe (PAK)
Summe PAK 4 nach VO (EG)
1881/20066
Benzo(a)pyren7
3-MCPD aus
3-MonochlorpropandiolFettsäureestern7,
Fettsäureester6
Anzahl der Proben
n. n.1
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Anzahl der Proben
über festgelegter
Höchstmenge
Käse
19
0
0,2
0,2
0,2
0,2
–
Fette, Öle
102
16
0,1
34,74
3,3
2,31
–
Frischgemüse, ausgenommen Rhabarber
1
0
11,61
11,61
11,61
11,61
–
Gemüseerzeugnisse, ausgenommen Rhabarber
5
0
0,96
44,61
18,31
2,93
–
Obstprodukte
16
0
2,62
35,74
8,83
6,3
–
Tee und teeähnliche Erzeugnisse
2
0
8,85
15,39
12,12
12,12
–
Säuglings- und Kleinkindernahrung
4
0
0,5
1,79
1,02
0,9
–
Würzmittel
1
0
15,19
15,19
15,19
15,19
–
Gewürze
29
0
3,44
39,39
15,81
15,61
–
Käse
19
11
0,1
0,2
0,14
0,1
–
Fette, Öle
73
12
0,1
21,88
2,73
2,22
12
Frischgemüse, ausgenommen. Rhabarber
1
0
5,9
5,9
5,9
5,9
–
Gemüseerzeugnisse, ausgenommen Rhabarber
5
0
0,68
22,79
7,23
2,16
–
Obstprodukte
16
0
0,84
20,04
4,21
2,56
–
Tee und teeähnliche Erzeugnisse
2
0
4,3
7,44
5,87
5,87
–
Säuglings- und Kleinkindernahrung
4
1
0,25
1,13
0,63
0,56
–
Würzmittel
1
0
9,88
9,88
9,88
9,88
–
Gewürze
29
0
22,45
8,11
6,14
–
Käse
19
12
0,1
0,2
0,14
0,1
–
Fleisch
2
2
0,1
0,1
0,1
0,1
–
Fischerzeugnisse
107
89
0,1
3,4
0,26
0,1
–
Fette, Öle
102
53
0,1
3,08
0,32
0,25
13
Frischgemüse, ausgenommen Rhabarber
1
0
0,83
0,83
0,83
0,83
–
Gemüseerzeugnisse, ausgenommen Rhabarber
5
0
0,2
2,07
0,7
0,2
–
Obstprodukte
16
1
0,1
1,48
0,36
0,21
–
Kakao
17
1
0,12
0,65
0,35
0,36
–
Tee und teeähnliche Erzeugnisse
2
0
0,77
1,39
1,08
1,08
–
Säuglings- und Kleinkindernahrung
4
1
0,25
0,5
0,44
0,5
–
Würzmittel
1
0
1,16
1,16
1,16
1,16
–
Gewürze
29
0
0,2
2,05
1,06
0,88
–
Fette, Öle
122
0
200
5.300
820
460
–
Mayonnaisen und kalte Soßen
21
8
100
1.550
300
300
–
Säuglings-und Kleinkindernahrung
11
0
300
1.420
580
450
–
Diätetische Lebensmittel
1
0
360
360
360
360
–
Lebensmittel
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 152
150
151
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Kontaminanten (Fortsetzung)
Analyt
3-MCPD aus Glycidylfettsäuren7
3-Monochlor-propandiol
(3-MCPD)
Di-n-butylphthalat
Diisobutylphthalat
Benzylbutylphthalat
Diethylhexylphthalat (DEHP)
Acrylamid
Benzol
Toluol
Anzahl der Proben
n. n.1
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Anzahl der Proben
über festgelegter
Höchstmenge
Fette, Öle
122
17
100
6.640
720
320
–
Mayonnaisen und kalte Soßen
21
5
100
420
260
300
–
Säuglings- und Kleinkindernahrung
11
5
100
300
210
300
–
Diätetische Lebensmittel
1
0
300
300
300
300
–
Würzsoßen, Würzpasten
23
3
2
7,7
4,83
5
–
Milcherzeugnisse
22
12
20
1.023
125
20
–
Beikostspeiseöl, spez. für Säuglinge und Kleinkinder
5
3
20
60
60
20
–
Milcherzeugnisse
22
16
20
132
24
20
–
Beikostspeiseöl, spez. für Säuglinge und Kleinkinder
5
5
100
100
100
100
–
Milcherzeugnisse
22
22
30
30
30
30
–
Beikostspeiseöl,spez. für Säuglinge und Kleinkinder
5
5
100
100
100
100
–
Milcherzeugnisse
22
12
20
134
26
20
–
Beikostspeiseöl, spez. für Säuglinge und Kleinkinder
5
0
122
1.790
561
188
–
Backvormischungen
27
6
20
432
100
50
–
Brote, Kleingebäcke
47
0
50
413
186
179
–
Feine Backwaren
133
2
20
3.336
234
130
74
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
1
0
56
56
56
56
–
Kartoffelknabbererzeugnisse
37
0
59
1.803
343
252
15
Kaffee, Kaffeeersatzstoffe
40
0
135
791
388
442
–
Säuglings- und Kleinkindernahrung
14
0
50
182
76
62
–
Butter
17
15
5
87
12
5
–
Fische und Fischzuschnitte10
30
6
Fette und Öle
15
16
5
5
5
5
–
Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber
28
4
0,25
9,37
1,14
0,61
–
Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze
67
39
0,25
7,58
0,99
0,25
–
Säuglings- und Kleinkindernahrung
22
0
0,3
0,9
0,41
0,3
–
Aromastoffe
1
1
50
50
50
50
–
Butter
17
8
5
113
21
10
–
Fische und Fischzuschnitte10
30
2
Fette und Öle
16
7
5
28
10
10
–
Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber
28
8
0,25
2,23
0,75
0,66
–
Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze
67
53
0,25
6,61
0,59
0,25
–
Aromastoffe
1
0
100
100
100
100
–
Lebensmittel
–
–
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 154
152
153
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Kontaminanten (Fortsetzung)
Analyt
Styrol
Ethylbenzol
o-Xylol
Anzahl der Proben
n. n.1
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Anzahl der Proben
über festgelegter
Höchstmenge
Butter
17
16
5
10
5
5
–
Fette und Öle
16
16
5
5
5
5
–
Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber
28
28
1
1
1
1
–
Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze
67
67
0,25
0,25
0,25
0,25
–
Aromastoffe
1
1
50
50
50
50
–
Butter
17
17
5
5
5
5
–
Fische und Fischzuschnitte10
30
22
Fette und Öle
16
15
5
10
5
5
–
Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber
28
28
0,25
0,25
0,25
0,25
–
Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze
67
67
0,25
0,25
0,25
0,25
–
Aromastoffe
1
1
50
50
50
50
–
Butter
17
14
5
10
5
5
–
Fische und Fischzuschnitte10
30
21
Fette und Öle
16
15
5
10
5
5
–
Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber
28
28
0,25
0,25
0,25
0,25
–
Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze
67
67
0,25
0,25
0,25
0,25
–
Aromastoffe
1
0
100
100
100
100
–
17
17
5
5
5
5
–
Fische und Fischzuschnitte
30
24
Fette und Öle
16
12
5
30
7
5
–
Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber
28
28
0,25
0,25
0,25
0,25
–
Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze
67
67
0,25
0,25
0,25
0,25
–
Aromastoffe
1
0
100
100
100
100
–
Butter
17
16
5
10
5
5
–
Fische und Fischzuschnitte10
30
17
Fette und Öle
16
15
5
13
5
5
–
Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber
28
28
0,25
0,25
0,25
0,25
–
Alkoholfreie Getränke und Getränkeansätze
67
67
0,25
0,25
0,25
0,25
–
Aromastoffe
1
1
50
50
50
50
–
Milch
1
1
1
1
1
1
–
Butter
36
36
5
5
5
5
–
Fette, Öle
17
17
5
5
5
5
–
Milch
1
1
1
1
1
1
–
Butter
36
36
5
5
5
5
–
Lebensmittel
Butter
10
m-Xylol
p-Xylol
Perchlorethylen
(Tetrachlorethen)
Trichlorethen
–
–
–
–
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 156
154
155
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Kontaminanten (Fortsetzung)
Anzahl der Proben
n. n.1
Minimum
[µg/kg]
Maximum
[µg/kg]
Mittelwert
[µg/kg]
Median
[µg/kg]
Anzahl der Proben
über festgelegter
Höchstmenge
Fette, Öle
17
17
5
5
5
5
–
Milch
1
1
1
1
1
1
–
Butter
36
5
5
57
22
20
–
Fette, Öle
17
16
5
66
8
5
–
Weine
24
17
10
1.430
80
10
–
Erzeugnisse aus Wein
1
1
10
10
10
10
–
Gemüseerzeugnisse ausgenommen Rhabarber
27
0
2,1
8,4
3,8
3,1
–
Fertiggerichte
20
2
2
40,7
11,5
7,9
–
Ethylcarbamat9
Spirituosen
16
0
0,1
0,33
0,18
0,16
–
Morphin
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
22
0
370
98.280
9.685
4.945
126
Codein
Hülsenfrüchte, Ölsamen, Schalenobst
22
10
50
9.540
1.031
260
–
Nikotin
Eier und Eiprodukte
26
26
3
3
3
3
–
Eier und Eiprodukte
26
26
1
1
1
1
–
Zucker
6
6
–
Konfitüren
4
4
–
Getreide
21
0
2.420
10.260
5.782
5.790
–
Getreideprodukte
21
0
2.000
14.000
7.000
7.000
–
Brot und Kleingebäck
32
1
1.000
8.000
3.968
4.000
–
Teigwaren
24
0
2.000
20.000
5.583
4.000
–
Getreide
21
10
1.000
2.410
1.543
2.000
–
Getreideprodukte
21
1
1.000
9.000
2.714
2.000
–
Brot und Kleingebäck
32
19
1.000
2.000
1.406
1.000
–
Teigwaren
24
4
1.000
3.000
1.875
2.000
–
Analyt
Lebensmittel
Trichlorethen
Chloroform
3-Methoxy-1,2-propandiol
3-MPD9
Furan
Cotinin
Mineralöl (MOSH)
Mineralöl (MOAH)
n. n.: nicht nachweisbar, unterhalb der Nachweisgrenze.
Überschreitung des Höchstgehaltes für Fette und Öle: 21,88 µg/kg.
3
Überschreitung des Höchstgehaltes für Fette und Öle: 3,08 µg/kg.
4
Überschreitung des Richtwertes für Kekse: 581,606,763,1.082,1083,2.637,3.336 µg/kg, für Lebkuchen: 1.420 µg/kg.
5
Überschreitung des Richtwertes für Chips: 1.803 µg/kg.
6
Überschreitung des Richtwertes für Mohn: 4,78; 5,11; 5,3; 5,54; 5,69; 6,08; 8,95; 12,47; 14,86; 18,95; 98,28 µg/kg.
7
Für die Matrix Fisch wurden PAK in der Zusammenstellung nach US-EPA gemessen.
8
Der Gehalt ist auf den Fettanteil der Lebensmittel bezogen.
9
Der Gehalt ist in µg/l angegeben.
10
Der Nachweis erfolgte nur qualitativ.
1
2
156
157
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB
Anzahl
der Proben
Rohmilch
Mittelwert
(pg/g Fett)
Median
(pg/g Fett)
Minimum
(pg/g Fett)
Maximum
(pg/g Fett)
AL1
(pg/g Fett)
n > AL1,2
(nominell)
HG3
(pg/g Fett)
n > HG3, ohne
Beanstandung
n > HG3, mit
Beanstandung
72
0
WHO-PCDD/F-TEQ
0,32
0,30
0,12
1,17
1,75
0
WHO-PCB-TEQ
0,48
0,46
0,20
0,93
2,0
0
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
0,80
0,79
0,40
1,70
Hühnereier NRKP
2,5
0
0
5,5
0
0
47
1
WHO-PCDD/F-TEQ
0,31
0,16
0,04
2,09
1,75
1
WHO-PCB-TEQ
1,10
0,09
0,02
43,66
1,75
1
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
1,40
0,24
0,06
45,75
Wildschwein, Monitoring
2,5
0
0
5,0
0
1
8
–
WHO-PCDD/F-TEQ
0,64
0,59
0,21
1,00
–
–
WHO-PCB-TEQ
0,51
0,38
0,15
1,38
–
–
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
1,17
0,96
0,46
2,22
Scholle4, Monitoring
–
–
–
–
–
–
20
0
WHO-PCDD/F-TEQ
0,23
0,21
0,03
0,70
1,5
0
WHO-PCB-TEQ
0,24
0,22
0,02
0,60
2,5
0
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
0,47
0,42
0,06
1,30
Raffiniertes Sonnenblumenöl, Monitoring
3,5
0
0
6,5
0
0
5
0
WHO-PCDD/F-TEQ
0,04
-
0,03
0,04
–
–
WHO-PCB-TEQ
0,01
-
< 0,01
0,03
–
–
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
0,05
-
0,03
0,07
Kräuter5, Projektmonitoring
0,75
0
0
1,25
0
0
35
–
WHO-PCDD/F-TEQ
1,17
0,19
0,04
13,40
–
–
WHO-PCB-TEQ
0,31
0,09
0,01
3,31
–
–
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
1,49
0,25
0,05
16,71
Rindfleisch
Summe der
beanstandeten Proben
–
–
–
–
–
–
7
0
WHO-PCDD/F-TEQ
0,37
0,50
0,11
0,58
1,75
0
WHO-PCB-TEQ
0,62
0,39
0,17
1,70
1,75
0
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
0,99
0,74
0,35
2,23
2,5
0
0
4,0
0
0
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 160
158
159
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB (Fortsetzung)
Anzahl
der Proben
Schweinefleisch
Mittelwert
(pg/g Fett)
Median
(pg/g Fett)
Minimum
(pg/g Fett)
Maximum
(pg/g Fett)
AL1
(pg/g Fett)
n > AL1,2
(nominell)
HG3
(pg/g Fett)
n > HG3, ohne
Beanstandung
n > HG3, mit
Beanstandung
3
0
WHO-PCDD/F-TEQ
0,08
–
0,06
0,12
0,75
0
WHO-PCB-TEQ
0,03
–
0,01
0,04
0,5
0
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
0,11
–
0,10
0,13
Frauenmilch
1,0
0
0
1,25
0
0
24
0
WHO-PCDD/F-TEQ
4,96
4,66
0,79
10,74
–
–
WHO-PCB-TEQ
4,09
4,34
0,80
9,20
–
–
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
9,05
9,25
1,59
16,09
Grünkohl5
–
–
–
–
–
–
8
–
WHO-PCDD/F-TEQ
0,10
0,08
0,03
0,22
0,3
0
WHO-PCB-TEQ
0,04
0,04
0,02
0,07
0,1
0
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
0,15
0,12
0,05
0,29
Eier6
–
–
–
–
–
–
38
6
WHO-PCDD/F-TEQ
0,68
0,53
0,08
2,17
1,75
3
WHO-PCB-TEQ
3,67
0,77
0,06
53,21
1,75
10
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
4,35
1,41
0,14
55,32
Geflügelfleisch6
2,5
0
0
5,0
1
6
3
1
WHO-PCDD/F-TEQ
0,79
–
0,12
2,09
1,25
0
WHO-PCB-TEQ
21,99
–
0,10
65,60
0,75
1
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
22,78
–
0,26
67,69
Rohmilch3
1,75
1
0
3,0
0
1
6
0
WHO-PCDD/F-TEQ
0,41
0,39
0,31
0,55
1,75
0
WHO-PCB-TEQ
2,06
2,15
1,56
2,47
2,0
3
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
2,47
2,48
1,98
3,02
Rindfleisch6
2,5
0
0
5,5
0
0
7
9
WHO-PCDD/F-TEQ
0,47
0,48
0,17
0,79
1,75
0
WHO-PCB-TEQ
7,35
6,68
1,79
14,06
1,75
11
WHO-PCDD/F-PCB-TEQ
7,82
7,16
1,97
14,85
2,5
0
0
4,0
1
9
AL: Auslösewert.
Ohne Vorliegen einer Höchstgehaltsüberschreitung.
3
HG: Höchstgehalt.
4
In pg/g Frischgewicht.
5
In pg/g Erzeugnis.
6
Anlassbezogene Proben.
1
2
160
Summe der
beanstandeten Proben
161
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf nichtdioxinähnliche PCB (ndl-PCB)
Anzahl
der Proben
Mittelwert
(ng/g Fett)
Median
(ng/g Fett)
Minimum
(ng/g Fett)
Maximum
(ng/g Fett)
HG1
(ng/g Fett)
n > HG1, ohne
Beanstandung
n > HG1, mit
Beanstandung
Hühnereier, projektbezogen
124
4,02
1,76
0,42
46,03
40
1
0
Hühnereier2
39
31,46
12,91
5,27
201,85
40
2
6
Kräuter3, Projektmonitoring
35
0,43
0,34
0,15
1,61
–
–
–
Wildschwein, Monitoring
8
35,14
11,26
2,29
117,82
–
–
–
Raffiniertes Sonnenblumenöl, Monitoring
5
0,04
–
0,03
0,09
40
0
0
HG: Höchstgehalt
Anlassbezogene Proben.
3
In ng/g Erzeugnis.
1
2
Untersuchungen auf Schwermetalle1
Warengruppe
Milch, Milcherzeugnisse, Käse
Fette, Öle
Eier, Eiprodukte
Fleisch, Fleischerzeugnisse,
Wurstwaren
Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung)
Untersuchungsschwerpunkt
Anzahl der
Proben
Gesamt
91
Anzahl
Proben <
NG2
Mittelwerte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Max.-Werte
[mg/kg bzw.
mg/l]
0
Al
48
14
0,12
2,5
As
47
93
< 0,004
< 0,03
Cd
47
41
0,001
0,005
Cu
87
–
2,6
11
Hg
47
44
0,002
0,004
Pb
46
15
0,002
0,019
Se
43
–
0,02
0,04
Zn
43
–
3,9
9,5
Gesamt
84
Ni
48
Gesamt
72
Pb
24
14
Cd
18
18
Hg
21
20
Gesamt
81
Al
51
1
0,026
Getreide, Getreideerzeugnisse,
Teigwaren
0,105
0
0,037
0,065
0,001
0,001
Fische
0
10
0,17
0,9
29
28
0,007
0,007
Cd
75
63
0,05
0,23
8
Warengruppe
0
As
Cu
Anzahl Proben
mit
Beanstandung
–
1,2
1,9
Untersuchungsschwerpunkt
Anzahl der
Proben
Gesamt
41
Anzahl
Proben <
NG2
Mittelwerte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Max.-Werte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Anzahl Proben
mit
Beanstandung
6
Al
24
–
3,11
35,7
As
24
17
0,005
0,01
Pb
41
–
0,108
1,90
6
Cd
41
1
0,062
0,363
6
Cr
24
–
0,039
0,100
Fe
16
–
39,6
53,1
Cu
24
–
3,79
4,80
Mn
24
–
27,5
54,2
Ni
24
–
0,106
0,201
Se
24
–
0,048
0,107
Zn
40
–
23,7
40,6
Gesamt
90
Pb
64
60
Cd
64
Hg
87
4
–
0,031
0
55
–
0,010
0
–
0,16
2,88
4
As
15
–
1,32
6,92
0
Cu
12
–
0,19
0,26
0
Se
12
–
0,29
0,49
0
Zn
8
–
8,2
18,2
0
Gesamt
64
Pb
45
43
–
0,037
0
Fe
4
–
5,37
8,25
Hg
40
36
0,003
0,003
Pb
77
31
0,01
0,06
Tl
12
2
0,002
0,003
Cd
45
23
0,007
0,075
0
0,001
Hg
64
1
0,088
0,51
0
U
25
162
24
0,001
Fischerzeugnisse
0
163
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung)
Warengruppe
Fischerzeugnisse
Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus (wie Muscheln,
Garnelen und Tintenfische)
Suppen, Soßen, Mayonnaisen,
Feinkost, Desserts, Fertiggerichte
Ölsamen, Nüsse, Hülsenfrüchte
Kartoffeln, Kartoffelerzeugnisse
Frischgemüse
3
Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung)
Untersuchungsschwerpunkt
Anzahl der
Proben
Anzahl
Proben <
NG2
Mittelwerte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Max.-Werte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Gesamt
64
As
Anzahl Proben
mit
Beanstandung
Warengruppe
Untersuchungsschwerpunkt
Anzahl der
Proben
3
–
4,85
9,51
0
0
Frischgemüse
Gesamt
214
Cu
3
–
0,20
0,29
0
Tl
159
91
0,009
0,58
Se
3
–
0,21
0,29
0
Cu
167
1
0,5
2,6
Zn
1
–
-
3,31
0
Mn
142
–
3,6
76
As
111
52
0,007
0,08
Gesamt
89
Fe
26
–
7,9
30
Pb
67
38
0,088
0,54
0
Cr
70
27
0,005
0,077
Cd
93
28
0,18
2,93
3
Ni
87
4
0,062
0,6
Hg
67
–
0,017
0,086
0
U
110
102
0,002
0,004
As
20
–
1,27
2,62
0
Se
88
44
0,04
0,88
Cu
20
–
Se
20
–
1,92
4,72
0
Zn
97
–
3,7
16
0,48
1,05
0
Zn
18
–
12,9
Sb
20
15
0,001
0,002
29,1
0
Gesamt
5
Gesamt
4
Pb
3
–
0,339
0,543
Fe
4
Cd
3
–
0,032
0,041
Gesamt
31
Fe
2
–
13,2
21,6
Al
31
–
12,9
39,1
Hg
3
3
As
31
11
0,018
0,040
Gesamt
32
3
Gemüseerzeugnisse
0
–
4,47
7,77
0
Pilze, Pilzerzeugnisse
Anzahl
Proben <
NG2
Mittelwerte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Max.-Werte
[mg/kg bzw.
mg/l]
1
0
0
Pb
31
8
0,023
0,100
Pb
8
–
0,008
0,010
Cd
31
14
0,155
0,372
Cd
8
–
0,056
0,110
Cr
31
–
0,058
0,227
Cu
31
–
10,1
15,5
Hg
25
5
0,323
3,15
Mn
31
–
22,4
54,5
Gesamt
74
Ni
31
–
1,80
11,5
Al
57
13
0,4
2,2
As
53
40
0,002
0,009
Cd
60
37
0,002
0,015
Cr
14
5
0,002
0,005
Frischobst
0
Se
31
1
0,173
0,439
Zn
31
–
33,8
51,8
Gesamt
12
Al
12
–
0,3
5
Cu
34
–
0,3
0,7
Cd
12
–
0,023
0,059
Mn
41
–
3,7
19
Pb
12
–
0,012
0,087
Ni
14
2
0,05
0,32
Tl
7
–
0,01
0,044
Pb
74
9
0,019
0,08
U
9
8
0,002
0,002
Sb
21
7
0,03
0,27
Gesamt
214
Pb
214
25
0,015
0,14
Se
33
25
0,003
0,012
Tl
41
37
0,001
0,002
Cd
212
1
0,014
0,41
U
24
17
0,0007
0,0008
Al
212
7
1,9
38
Zn
34
–
1,2
3,7
0
13
Anzahl Proben
mit
Beanstandung
Cd in Knollensellerie.
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 166
164
165
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung)
Warengruppe
Säfte, alkoholfreie Getränke
Mineral- und Tafelwasser
Wein, weinhaltige Getränke, Bier
Speiseeis
Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung)
Untersuchungsschwerpunkt
Anzahl der
Proben
Anzahl
Proben <
NG2
Mittelwerte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Max.-Werte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Gesamt
40
Al
9
–
0,365
0,768
As
9
–
0,001
0,002
Pb
9
–
0,002
0,003
Cd
9
3
0,001
0,002
Cr
9
–
0,015
0,021
Fe
30
1
3,85
33,6
Cu
37
16
0,389
2,13
Mn
9
–
0,257
Ni
9
–
Se
9
5
Tl
9
9
Zn
9
–
Gesamt
59
Sb
59
59
As
59
37
Pb
59
59
Cd
59
59
Cr
59
10
Fe
1
1
Cu
59
45
0,002
0,005
Mn
59
37
0,015
Ni
59
30
Hg
22
Se
Anzahl Proben
mit
Beanstandung
Untersuchungsschwerpunkt
Anzahl der
Proben
Gesamt
101
Al
91
4
1,0
6,8
As
35
11
0,21
0,40
Anorg. As
24
10
0,13
0,31
Cd
91
8
0,012
0,056
Cr
11
–
0,008
0,012
Cu
46
–
1,7
4,5
0,358
Fe
34
–
45
92
0,054
0,102
Mn
33
–
0,5
2,6
0,003
0,009
Ni
12
2
0,010
0,015
Pb
91
17
0,007
0,049
Se
48
10
0,08
0,16
Tl
21
21
< 0,002
< 0,002
U
13
8
0,0009
0,0015
Zn
33
–
35
78
Gesamt
7
Fe
1
–
24,5
24,5
Cu
2
–
760
1.314
Mn
2
–
103
195
0,059
Se
2
–
99,2
198
0,001
0,006
Zn
5
–
12.325
32.870
19
0,00002
0,00003
Gesamt
65
59
53
0,002
0,002
Tl
59
59
Fe
65
Gesamt
25
Pb
1
–
Cd
1
1
0
0,448
Warengruppe
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
0,724
0
0,004
0,010
Diätetische Lebensmittel
0,006
0,002
0,007
Zubereitete Speisen
(Gesamtnahrung)
U
59
53
Zn
1
1
0,004
Gesamt
93
Fe
13
0
2,87
5,47
Cu
92
16
0,241
1,13
Fe
3
Mn
8
–
1,36
1,57
Cu
Zn
8
–
0,560
0,735
Gesamt
15
Ag
15
Nährstoffkonzentrate,
Ergänzungsnahrung
0
1
11
0,008
0,026
Anzahl
Proben <
NG2
Mittelwerte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Max.-Werte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Anzahl Proben
mit
Beanstandung
0
0
0
–
5,54
16,3
0
0,567
0,567
–
1.969
3.811
1
–
22,6
22,6
Hg
1
1
Se
5
–
375
957
Zn
18
–
10.201
61.040
Fortsetzung der Tabelle auf Seite 168
166
167
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Gentechnisch veränderte Pflanzenlinien, auf die in Lebensmitteln, Futtermitteln1
bzw. im Saatgut im Jahr 2013 standardmäßig untersucht wurde
Untersuchungen auf Schwermetalle1 (Fortsetzung)
Warengruppe
Würzmittel/Gewürze/
Aromen/Hilfsmittel/Zusatzstoffe
Gelatine
Frauenmilch
Untersuchungsschwerpunkt
Anzahl der
Proben
Anzahl
Proben <
NG2
Mittelwerte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Max.-Werte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Gesamt
4
Pb
4
–
0,328
0,505
Cd
4
–
0,145
0,291
Hg
4
–
0,010
0,016
Gesamt
6
As
6
2
0,02
0,02
Cd
6
6
< 0,003
< 0,003
Anzahl Proben
mit
Beanstandung
0
Cr
6
–
0,10
0,17
Cu
6
–
0,10
0,15
Hg
6
5
0,002
0,002
Pb
6
–
0,04
0,1
Zn
6
6
< 0,1
< 0,1
Gesamt
24
Pb
24
16
0,001
0,003
24
23
< 0,0002
< 0,0008
Hg
24
24
< 0,0002
< 0,0002
(Schwer-)Metalle: Al (Aluminium), As (Arsen), Cd (Cadmium), Cr (Chrom), Cu (Kupfer), Fe (Eisen), Hg (Quecksilber), Mn (Mangan), Ni (Nickel), Pb (Blei), Sb (Antimon),
Se (Selen), Sn (Zinn), Tl (Thallium), U (Uran), Zn (Zink).
2
NG: Nachweisgrenze.
Bei den untersuchten Elementen kann es sich teilweise auch um natürlich vorkommende Spurenelemente handeln (z. B. Mn, Se, Cr, Zn, Fe, Cu)!
1
Minimale
Konzentration [mg/
kg]
Maximale
Konzentration [mg/
kg]
Mittelwert
[mg/kg]
Max.-Werte
[mg/kg bzw.
mg/l]
Anzahl Proben
über jeweiligen
Höchstgehalten der
VO (EG) Nr.
1881/2006
Kopfsalat
16
29
2.666
1.227
1.078
0
Rosenkohl
22
< 131
< 131
7
7
0
Weißkohl, Spitzkohl
36
0
1.232
221
177
0
Spinat
10
52
4.130
2.194
2.524
0
Porree
25
8
734
232
217
0
Broccoli
14
90
301
189
196
0
Gemüsesäfte
8
23
50
37
38
0
Tomatensaft
31
1
21
5
4
0
Möhren-/Karottensaft
33
24
192
63
51
0
Gemüsesaft, milchsauer vergoren
10
23
344
74
45
0
Gemüsesaftmischung, auch mit
Fruchterzeugnissen
3
17
80
44
34
0
Bestimmungsgrenze.
Kartoffel
EH-92-527-1
Leinsamen
FP 967
Mais
3272, 59122, Bt 10, Bt 11, Bt 176, CBH 351, GA 21, LY 038, MIR 604, MON 810, MON 863, MON
88017, MON 89034, NK 603, T 25, 1507, 98140, MIR 162, DAS-40278-9, MON87460
Papaya
55-1, 63-1
Raps
Avalon GS40/90-1, Falcon GS 40/90-2, GT 73, Laurat, Liberator 6/Ac, MS 1/RF 1, MS 1/RF 2, MS 8/RF 3,
Trierucin, T 45, Topas 19/2
Reis
LL 62, LL 601, Bt 63, KeFeng6
Soja
A2704-12, A5547-127, DP 305423, DP 356043, MON 89788, Roundup Ready™, MON 87701, BPS-CV
127-9, MON87769, FG72, MON87705, MON87769
Zuckerrübe
H7-1
Weizen
MON71800-Konstrukt
Siehe auch Seite 133 Untersuchungsergebnisse Futtermittel
Untersuchungen
auf Bestandteile
von GVO-Linien
Anzahl der
Untersuchungen
Positive Befunde
> 0,9 % (Anteil an
den Untersuchungen)
Positive Befunde
< 0,9 % (Anteil an
den Untersuchungen)
Positive Befunde –
qualitativ
nachgewiesen
Nachgewiesene
GVO-Linie(n) in
positiven Befunden
Lebensmittel – Anzahl der Proben: 3821
1
168
281-24-236, 3006-210-23 und GHB 614
Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Anteile aus
gentechnisch veränderten Organismen
Untersuchungen auf Nitrat in Obsterzeugnissen, Gemüse und Gemüseerzeugnissen
1
Baumwolle
0
Cd
Anzahl der
Proben
Gentechnisch veränderte Pflanzenlinie
0
1 Probenart
Pflanzengattung
Soja
197
0
0
37 (19 %)
Roundup Ready™,
A2704-12,
DP356043,
MON89788
Mais
79
0
0
3 (4 %)
MON88017,
MON810, NK603
Raps
42
0
0
0
Leinsamen
17
0
0
0
Kartoffeln
2
0
0
0
Reis
123
0
0
0
Weizen
54
0
0
0
Baumwolle
7
0
0
0
Zum Teil wurden Proben parallel auf mehrere GVO-Linien untersucht; die Summe der Untersuchungen ist daher höher als die Anzahl der untersuchten Proben.
169
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
1
Untersuchungsergebnisse // Spezielle Untersuchungsbereiche und Überwachungsprogramme
Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Saatgut auf Anteile aus gentechnisch veränderten
Organismen für die Aussaat im Jahr 2013 (01.01.2013–31.12.2013)
Untersuchungen auf Cs137 – Proben im Inland und Ausland
Untersuchungen auf
Bestandteile von GVO-Linien
Material
Anzahl der Proben
Positive Befunde –
qualitativ nachgewiesen1
Nachgewiesene GVO-Linie(n)
in positiven Befunden
NK603, TC1507, MON810, 59122
Mais
129
10
Raps
40
0
Senf
3
0
Soja
2
0
Anzahl der Proben
Untersuchungen Sr-90 – Proben im Inland
Material
1
Anzahl der Proben
Mittelwert
Gesamt
Kleiner NG1
Milch
22
1
0,04
Fisch und Fischzuschnitte
2
0
Krusten-, Schalen-, Weichtiere
und Erzeugnisse daraus
3
Getreide
Medianwert
Bereich in [Bq/kg] bzw. [Bq/L]
Medianwert
Gesamt
Kleiner NG1
Maximalwert
Minimalwert
153
101
0,18
0,14
0,97
< 0,02
Milchprodukte (ohne Käse)
2
0
0,60
0,60
0,90
0,29
Käse
10
10
0,15
0,16
< 0,26
< 0,1
Fleisch warmblütiger Tiere
361
112
49,5
0,62
2.9422
< 0,05
Fisch
51
19
1,44
0,18
12,20
< 0,13
Fischprodukte
11
5
0,18
0,17
0,30
< 0,12
Krusten-, Schalen-, Weichtiere
und Erzeugnisse daraus
18
18
0,16
0,16
< 0,19
< 0,14
Getreide
86
67
0,20
0,16
1,27
< 0,08
Kartoffeln
63
54
0,19
0,16
1,90
< 0,02
Frischgemüse
167
139
0,18
0,15
1,90
< 0,006
Milch
Untersuchungen im Rahmen des Saatgutmonitorings; für Saatgut gibt es zurzeit keinen Schwellenwert.
Bereich in [Bq/kg] bzw. [Bq/L]
Mittelwert
Maximalwert
Minimalwert
0,0275
0,13
< 0,02
0,04
0,04
0,05
0,03
1
0,03
0,038
0,043
< 0,02
Gemüseerzeugnisse
1
1
1,5
1,50
< 1,50
< 1,5
12
12
< 0,02
< 0,02
< 0,02
< 0,01
Pilze
43
1
38,1
30,30
202
< 0,12
Kartoffeln
11
0
0,15
0,135
0,52
0,04
Frischobst
67
62
0,21
0,14
4,70
< 0,05
Frischgemüse
10
4
0,05
0,04
0,223
< 0,014
Honige und Imkereierzeugnisse
40
21
4,8
0,25
54,30
< 0,08
Frischobst,
einschließlich Rhabarber
23
0
0,26
0,25
0,89
0,007
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
24
18
0,13
0,10
< 0,20
< 0,04
Säuglings- und
Kleinkindernahrung
8
3
0,05
0,04
0,1
< 0,008
Fertiggerichte,
zubereitete Speisen
50
42
0,15
0,12
0,37
< 0,03
Fertiggerichte,
zubereitete Speisen
4
2
0,17
0,023
0,61
< 0,02
Frauenmilch
20
20
0,26
0,30
< 0,30
< 0,2
1
NG: Nachweisgrenze.
2
170
NG: Nachweisgrenze.
Wildschweinfleisch (Einzelprobe).
171
Tabellenübersicht
Proben aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung
L ebensmittel
Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabakerzeugnisse
108
108
Untersuchung von Produktkontrollproben
– Milch und Milchprodukte, Käse, Butter
110
Untersuchungen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle
bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Milch und Milcherzeugnissen
– Milch und Milcherzeugnisse
110
Untersuchungen an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle
bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Milch und Milcherzeugnissen
sowie Eiern und Eiprodukten
111
Untersuchung von Produktkontrollproben
– Eier und Eiprodukte
111
Untersuchungen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle
bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Eiern und Eiprodukten
– Eier und Eiprodukte
112
Untersuchung von Produktkontrollproben
– Frisches Fleisch, Fleischerzeugnisse und Wurstwaren
112
Untersuchungen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle
bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fleisch und Fleischerzeugnissen
– Fleisch und Fleischerzeugnisse
113
Untersuchungen an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle
bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fleisch und Fleischerzeugnissen
113
Untersuchung von Produktkontrollproben
– Fisch und Fischereierzeugnisse
114
Untersuchungen an Vor-, Zwischen- und Endprodukten zur Betriebskontrolle
bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fisch und Fischereierzeugnissen
– Fisch und Fischereierzeugnisse
114
Untersuchungen an Umgebungsproben zur Betriebskontrolle
bei Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fisch und Fischereierzeugnissen
115
Untersuchung von Produktkontrollproben
– Öle und Fette
– Suppen, Soßen, Mayonnaise
– Feinkostsalate, Salatmischungen
– Getreide und -erzeugnisse, Brot und Backwaren
115
116
116
117
172
– Honig, Konfitüren, süße Brotaufstriche
– Frischobst, Frischgemüse und Kartoffeln
– Obst-, Gemüse- und Kartoffelerzeugnisse, Hülsenfrüchte
– Frischpilze und Pilzerzeugnisse
– Nüsse, Ölsamen und Erzeugnisse daraus
– Fruchtsäfte und alkoholfreie Erfrischungsgetränke
– Wein, Bier, Spirituosen
– Speiseeis
– Pudding, Cremespeisen, süße Suppen und Soßen
– Süßwaren, Kaugummi, Zucker
– Schokoladen und -erzeugnisse, Kakao, Kaffee, Tee
– Säuglings- und Kleinkindernahrung
– Diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel
– Fertiggerichte
– Gewürze, Würzmittel
– Mineral- und Tafelwasser
– Bedarfsgegenstände
– Kosmetische Mittel
117
118
118
119
120
120
121
121
122
122
123
123
124
124
125
126
126
127
Diagnostik und Tiergesundheit
Untersuchungen zu anzeigepflichtigen Tierseuchen
129
Untersuchungen zu meldepflichtigen Tierkrankheiten
130
Untersuchungen zu sonstigen Tierkrankheiten
131
Bakteriologische Untersuchungen bei geschlachteten Tieren im Rahmen der Fleischuntersuchung
131
Pathomorphologische Untersuchungen zur Feststellung von Krankheits- oder Todesursachen
132
Futtermittel
Untersuchte Parameter, nach Gruppen in
- Unerwünschte Stoffe
Dioxine/PCB
Mykotoxine
Schwermetalle
Andere unerwünschte Stoffe
- Inhaltsstoffe
- Zusatzstoffe
Kokzidiostatika
Vitamine, Provitamine und ähnlich wirkende Stoffe
Spurenelemente
Andere Zusatzstoffe
173
133
133
133
134
134
134
135
135
135
136
136
Tabellenübersicht
- Aminosäuren, deren Salze und Analoge
- Unzulässige Stoffe
- Sonstige Untersuchungen an Futtermitteln
136
136
137
Stichwortverzeichnis
§ 15 Ethik-Kommission ................................................................
§ 40 Abs. 1a LFGB ........................................................................
16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ..........................................
(EG) Nr. 1099/2009 .......................................................................
A
Spezielle Untersuchungsbereiche und
Überwachungsprogramme
Untersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan (Planproben)
139
Untersuchungen nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan (Verdachtsproben)
139
Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel
140
Untersuchungen auf Perchlorat
141
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine, für die Höchstmengen festgelegt sind
142
Untersuchungen auf Mykotoxine, Phycotoxine und andere natürliche Toxine, für die
keine Höchstmengen festgesetzt sind
148
Untersuchungen auf Kontaminanten
150
Untersuchungen auf Dioxine und dioxinähnliche PCB
158
Untersuchungen auf nicht dioxinähnliche PCB (ndl-PCB)
162
Untersuchungen auf Schwermetalle
162
Untersuchungen auf Nitrat in Obsterzeugnissen, Gemüse und Gemüseerzeugnissen
168
Gentechnisch veränderte Pflanzenlinien, auf die in Lebensmitteln und
Futtermitteln bzw. im Saatgut im Jahr 2013 standardmäßig untersucht wurde
169
Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Lebensmitteln
auf Anteile aus gentechnisch veränderten Organismen
169
Ergebnisse der molekularbiologischen Untersuchungen von Saatgut auf Anteile
aus gentechnisch veränderten Organismen für die Aussaat im Jahr 2013
(01.01.2013–31.12.2013)
170
Untersuchungen Sr-90 – Proben Inland
170
Untersuchungen auf Cs137 – Proben Inland und Ausland
174
44
22
32
43
171
– Aalbewirtschaftungspläne ................................................... 40, 50
– Acrylamid ........................................................................... 86, 152
– Aflatoxin .......................................... 6, 17, 24, 55, 100, 133, 142
Aflatoxin in Milch ................................................................ 30 f.
– Akkreditierung .................................. 62, 68, 75, 88, 94, 99, 102
– Aktionsplan „Deutschland Plus” ............................................... 65
– Algen .......................................................................................... 66
– Alkohol ................................................................................ 82, 86
– Allergene .................................................................................... 82
– Altpapier .................................................................................... 66
– Aminosäurenversorgung ......................................................... 100
– Antibiotika ............................................................................... 100
Antibiotika Minimierungskonzept, niedersächsisches ....... 32 f.
Resistenzen ............................................................................. 70
– Antipasti ..................................................................................... 80
– Äpfel ........................................................................................... 57
– Aquakultur .............................................................. 45, 56, 89, 92
– Aroma ........................................................................................ 86
Natürliches Aroma .................................................................. 79
– Arzneimittelgesetz, 16. Novelle ................................................ 32
– Ausführungshinweise ................................................................ 36
– Ausläufe .................................................................................. 59 f.
– Auslaufnutzung ......................................................................... 60
– Autologer Impfstoff ................................................................... 33
– Azofarbstoffe, Warnhinweis ..................................................... 72
B
– Babyfeuchttücher ...................................................................... 96
– Bacillus cereus ............................................................. 80, 84, 109
– Baylisascaris procyonis ............................................................... 77
– Beanstandungen, Marktüberwachung ..................................... 59
– Beanstandungsgründe, Beanstandungszahlen ................. 106 ff.
– Bedarfsgegenstände .............................................................. 94 ff.
Proben und Beanstandungen ................................. 108, 126 ff.
– Beratungstätigkeit Tierschutzdienst .......................................... 43
– Bestandssituation Oberweser .............................................. 40, 48
– Bestandsspezifische Impfstoffe ................................................. 33
– Bestandsuntersuchung ........................................................ 42, 92
– Betriebskontrolle ........................................................................ 29
– Betriebskontrollen ............................................................... 110 ff.
– Betriebskontrollproben ....................................................... 106 ff.
– Betriebszulassung ...................................................................... 28
– BHV-1 ................................................................................. 70, 129
– Bienengesundheit ............................................................... 102 ff.
– Bienenvölker .................................................................. 18, 103 f.
– Bier
Proben und Beanstandungen .............................................. 121
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ..................... 144
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166
– Bioerzeugnisse ........................................................................... 69
– Biokraftstoff ............................................................................... 30
– Blei .................................................. 34, 66 f., 73, 97, 134, 162 ff.
– Bovine Virusdiarrhö .................................................... 38, 70, 129
– Braeburn .................................................................................... 57
– Brot und Backwaren
Feine Backwaren ..................................................................... 87
Gebäckriegel ........................................................................... 86
Proben und Beanstandungen .............................................. 117
Untersuchungen auf Kontaminanten .............................. 152 ff.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff.
– Brotaufstriche, süße
Proben und Beanstandungen .............................................. 117
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 163
– Brühwürstchen ........................................................................... 72
– Bundeseinheitliche Standards, Anerkennung
von Sachkundelehrgängen ........................................................ 43
– Bundesweiter Überwachungsplan (Büp) 2011 ......................... 29
– Butter
Proben und Beanstandungen .............................................. 110
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff.
– BVD .......................................................................... 38, 70 f., 129
C
– Cadmium ...................................................... 34, 66 f., 73, 162 ff.
– Campylobacter ................................................................... 83, 130
– Champignons ............................................................................ 57
– China ....................................................................................... 57 f.
– Chilesalpeter .............................................................................. 73
– Chloramphenicol ..................................................................... 100
– Claviceps Purpurea .................................................................... 55
– Cocktail ...................................................................................... 82
– Cox ............................................................................................. 57
– Cremespeisen
Proben und Beanstandungen .............................................. 122
D
– Deklaration ............................................................................... 101
– Dexamethason ........................................................................... 77
– Diagnostika ................................................................................ 33
– Diätetische Lebensmittel
Proben und Beanstandungen .............................................. 124
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 167
– Dioxine .................................................... 34, 65, 74, 133, 158 ff.
– dl-PCB .................................................................. 65 f., 74, 158 ff.
– Düngemittel ............................................................................... 73
– Dezentrale Ölmühle ................................................................... 30
E
– E. coli ....................................................................... 66, 70, 83, 86
– Eberfleisch, Ebergeruch, Ebermast ............................................ 58
– Eier und Eiprodukte
Eidotter .................................................................................... 78
Eiklar ........................................................................................ 78
Eischale .................................................................................... 78
Proben und Beanstandungen ........................................... 111 f.
Rohei ....................................................................................... 78
Untersuchungen auf Dioxine .......................................... 158 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 162
Untersuchungen Nationaler Rückstandskontrollplan .......... 139
– Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr ...................................................... 36
– Einfuhr
von Tierimpfstoffen ................................................................ 33
von Tieren ............................................................................... 78
– Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung ....................... 25, 29
– Einsatzboot ................................................................................ 92
– Einzelhandel ............................................................................... 83
– Eiweißlücke .............................................................................. 100
– Elemente in Grünkohl ................................................................ 73
– Elstar ........................................................................................... 57
– Energiekosten ............................................................................ 57
– Enten .......................................................................................... 42
– Enterobacteriaceae .............................................................. 78, 80
– Erdbeeren ................................................................................... 83
– Erfrischungsgetränke, alkoholfrei
Proben und Beanstandungen .............................................. 120
– Ergotalkaloide ........................................................... 55, 133, 148
– ESBL ............................................................................................ 70
– EU-Referenzwert ..................................................................... 73 f.
– EU-Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 ................................... 39, 43
– EU-Ausland ................................................................................ 58
175
Stichwortverzeichnis
Stichwortverzeichnis
– EU-Vermarktungsnorm .............................................................. 57
– Export .................................................................. 33, 36, 57 f., 79
F
– Farbstoffe ................................................................................ 72 f.
– Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ............................................. 40, 46
– Federpicken und Kannibalismus ............................................... 43
– Feinkostsalate
Proben und Beanstandungen .............................................. 116
– Feine Backwaren ........................................................................ 87
– Ferkelkastration ......................................................................... 58
– Fertiggerichte
Proben und Beanstandungen .............................................. 124
Untersuchungen auf Kontaminanten .................................. 156
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164
Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170
– Fettsäureverteilung .................................................................... 87
– Fische und Fischereierzeugnisse ............................................. 90 f.
Pathomorphologische Untersuchungen .............................. 132
Proben und Beanstandungen ........................................... 114 f.
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................ 163 f.
Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170
– Fischartenschutz ........................................................................ 46
– Fischbestandsentwicklung ......................................................... 47
– Fischbetriebe .............................................................................. 29
– Fischerei ...................................................................................... 45
– Fischerkrankungsrate ................................................................. 47
– FIT BEE ................................................................................. 102 ff.
– Flammschutzmittel ..................................................................... 93
– Fleisch und Fleischerzeugnisse
Eberfleisch ............................................................................... 58
Fettarm, fettreduziert ............................................................. 71
Hackfleisch .............................................................................. 72
Proben und Beanstandungen ........................................... 112 f.
Rindfleisch .................................................... 6, 24, 31, 36, 65 f.
Schweinefleisch ............................................................ 57 f., 70
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Dioxine .......................................... 158 ff.
Untersuchungen auf Kontaminanten .................................. 150
Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel .......................... 140
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 162
– Fleischkonsum ............................................................................ 58
– Fluorid .................................................................................. 19, 81
– Förderung ................................................................................... 45
– Freilandhaltung ....................................................................... 59 f.
– Frischgemüse .......................................................... Siehe Gemüse
– Frischobst ...................................................................... Siehe Obst
– Frischpilze ...................................................................... Siehe Pilze
– Frittierfette ................................................................................. 82
– Fruchtsäfte
Proben und Beanstandungen .............................................. 120
– Fruchtwein ................................................................................. 82
– Futtermais .................................................. 6, 17, 24, 30, 55, 100
– Futtermittel .................................................... 32, 34, 52 ff., 99 ff.
Eiweißlücke ........................................................................... 100
Futtermittelhygieneanforderungen ........................................ 56
Futtermittelmikrobiologie ..................................................... 101
Futtermitteltransport .............................................................. 56
Futtermittelunternehmen ................................................... 6, 56
Kontrollprogramm Futtermittel .............................................. 55
Mischfuttermittel ..................................................... 17, 56, 101
Mischfuttermittelhersteller ..................................................... 55
Untersuchungen .............................................................. 133 ff.
G
– Gänse ......................................................................................... 42
– Gastronomie ........................................................................ 28, 83
– GC-MS/MS ................................................................................. 93
– Gebäckriegel .............................................................................. 86
– Geflügel ........................................................................ 43, 56, 59
Geflügelfleisch .................................................................. 56, 67
176
Kennzeichnung von Geflügelfleisch, zwingende Angaben ...... 56
Kontamination von Geflügelfleisch ....................................... 67
Pathomorphologische Untersuchungen .............................. 132
Proben und Beanstandungen ........................................... 112 f.
Untersuchungen auf Dioxine ............................................... 160
Untersuchungen Nationaler Rückstandskontrollplan .......... 139
Gemeinschaftsverpflegung .................................................... 29
– Gemüse ................................................................................ 70, 73
Gemüse- und Pilzerzeugnisse ................................................ 80
Grünkohl ................................................................................. 73
Proben und Beanstandungen ........................................... 118 f.
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 144 ff.
Untersuchungen auf Nitrat .................................................. 168
Untersuchungen auf Perchlorat ........................................... 141
Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel .......................... 140
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................ 164 f.
Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170
– Genotyp 2c ............................................................................. 70 f.
– Gentechnisch veränderte Organismen ..................................... 86
Anteile in Futtermitteln ........................................................ 137
Anteile in Lebensmitteln ....................................................... 169
Anteile in Saatgut ................................................................. 170
Gentechnisch veränderte Pflanzenlinien ............................. 169
– Gesamtkeimzahl ........................................................................ 78
– Geschlechtsgeruch .................................................................... 58
– Gesundheitszustand .................................................................. 92
– Getränke
Fruchtwein .............................................................................. 82
Hugo ....................................................................................... 82
Proben und Beanstandungen ........................................... 120 f.
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 152 ff.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166
– Getreide und Getreideerzeugnisse
Proben und Beanstandungen .............................................. 117
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff.
Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel .......................... 140
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 163
Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170
– Gewürze
Proben und Beanstandungen .............................................. 125
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 150 f.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 168
– Glasaale ...................................................................................... 50
– Golden Delicious ........................................................................ 57
– Grieß .......................................................................................... 66
– Großbäckereien ......................................................................... 35
– Großküche ................................................................................. 29
– Gruppenerkrankung .................................................................. 84
– Grünkohl .................................................................................... 73
H
– Hämorrhagisches Syndrom ....................................................... 70
– Hackfleisch, roh ......................................................................... 72
– Handbuch zur Unterstützung der kommunalen
Veterinärbehörden ..................................................................... 43
– HI-Tier ......................................................................................... 32
– Höchstgehaltsüberschreitung ................................. 30, 34, 55, 66
– Höckerflohkrebs (Dikerogammarus villosus) ............................. 46
– Holunderblüten .......................................................................... 82
– Honig
Honigtau, Honigtauhonig .................................................... 104
Proben und Beanstandungen .............................................. 117
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 148 f.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff.
Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel .......................... 140
– Hugo .......................................................................................... 82
– Hühnereier ........................................................................... 74, 78
– Hülsenfrüchte
Proben und Beanstandungen .............................................. 118
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 148 ff.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164
– Hygiene ...................................................................................... 67
Hygienemängel ....................................................................... 85
Hygienestatus ......................................................................... 35
I
– Infektionsrisiko ..................................................................... 77, 85
– Interdisziplinäres Team ............................................................... 35
– Internethandel ..................................................................... 26, 34
– Iodid ........................................................................................... 73
– Irreführung ........................................................................... 57, 91
– Isothiazolinone ........................................................................... 96
J
– Jodiertes Speisesalz .................................................................... 81
– Jonagold/Jonagored .................................................................. 57
K
– Kaffee
Proben und Beanstandungen .............................................. 123
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 152 f.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 142 f.
– Kaffeefahrten ............................................................................. 81
– Kakao
Kakaobutter ............................................................................ 87
Kakaohaltige Fettglasur .......................................................... 87
Proben und Beanstandungen .............................................. 123
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 150 f.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 144 f.
– Kaliendlauge .............................................................................. 47
– Kaliendlaugeneinleitung, angepasste ....................................... 48
– Kartoffeln
Knabbererzeugnisse ............................................................... 86
Proben und Beanstandungen .............................................. 118
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164
Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170
– Käse ......................................................................................... 79 f.
Proben und Beanstandungen .............................................. 110
Untersuchungen auf Kontaminanten .................................. 150
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ..................... 142
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 150
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
– Kaugummi
Proben und Beanstandungen .............................................. 122
– Keimlinge ................................................................................... 85
– Kennzeichnung
Proben und Beanstandungen ......................................... 108 ff.
von Bedarfsgegenständen .................................................. 95 ff.
von Lebensmitteln ........................... 56, 71 f., 80, 82 f., 86, 91
mit Farbstoffen ....................................................................... 73
– Kleinkindernahrung
Proben und Beanstandungen .............................................. 123
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 144 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 167
Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170
– Knabberartikel ........................................................................... 86
– Konfitüren
Proben und Beanstandungen .............................................. 117
– Konservierungsstoffe .................................. 72, 80, 82, 96 f., 136
– Kontaminanten ................................................ 34 ,67, 81, 150 ff.
– Kontrollen
Marktüberwachung ................................................................ 59
Zugelassene Betriebe .............................................................. 28
– Kontrollprogramm Futtermittel ................................................. 55
– Kontrollvertrag ........................................................................... 61
– Kooperationsvertrag Seehundstation ....................................... 92
– Kopfsalat .................................................................................... 73
– Kortikoide .................................................................................. 77
– Kosmetische Mittel ......................................................... 18, 94 ff.
Proben und Beanstandungen
– Kräuter, getrocknet ....................................................... 74, 158 ff.
– Krebs- und Weichtiere ............................................................... 89
Proben und Beanstandungen .............................................. 114
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164
– Kreislaufanlagen ........................................................................ 45
– Kreuzkontamination .................................................................. 56
– Krisenmanagementhandbuch ................................................... 31
– Kuvertüre ................................................................................... 87
L
– Lebensmittel tierischer Herkunft ............................................... 28
– Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ............................... 34
– Lebensmittelmonitoring ............................................................ 88
– Lebensmittelverpackungen ....................................................... 66
– Legehennenhaltung ..................................................... 42 f., 59 ff.
– Leicht verderbliche Lebensmittel ............................................... 90
– Lenkungsausschuss .................................................................... 42
– Listeria (L.) monocytogenes ................ 29, 78, 83, 101, 130, 137
– Logistikzentrum ................................................................... 39, 42
– Lose Abgabe .............................................................................. 72
M
– Maul- und Klauenseuche .......................................................... 42
– Maschinengeschirrspülmittel ..................................................... 95
– MBZ ...................................................................................... 39, 42
– Magen-/Darminhaltsuntersuchungen ....................................... 46
– Marine Biotoxine ........................................................................ 67
– Marktüberwachung ................................................................... 59
– Marteiliose ......................................................................... 92, 129
– Mastgeflügelhaltung ................................................................. 43
– Masthühner, Masthühnerelterntierhaltung ........................... 42 f.
– Mayonnaise
Proben und Beanstandungen .............................................. 116
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 150 f.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164
– Mobiles Bekämpfungszentrum für Tierseuchen ....................... 42
– Melezitose ................................................................................ 104
– Miesmuscheln ........................................................ 66 f., 89 f., 92
– Milch und Milcherzeugnisse
Milchprodukte ........................................................................ 79
Milchshakes ............................................................................ 72
Proben und Beanstandungen ........................................... 110 f.
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Dioxine .......................................... 158 ff.
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 152 ff.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 142 f.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 162
Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170
Untersuchungen Nationaler Rückstandskontrollplan .......... 139
– Mineralöl .................................................................................... 66
– Mineralstoffe ............................................................................ 101
– Mineralwasser ............................................................................ 83
Amtliche Zulassung ................................................................ 83
Proben und Beanstandungen .............................................. 126
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166
– Mischfuttermittel ........................................................ 17, 56, 101
– Mischfuttermittelhersteller ................................................ 55, 101
– Mittel .......................................................................................... 33
– MKS ............................................................................................ 42
– MOAH ................................................................................ 66, 156
– Mobile Verkaufseinrichtung ...................................................... 80
– MOSH ................................................................................. 66, 156
– Muschelhygieneüberwachung ............................................ 66, 88
– Mutterkorn ........................................................................ 55, 134
– Mykotoxine ......................................................................... 142 ff.
Aflatoxin ............................................... 6, 17, 24, 30 f., 55, 100
Ergotalkaloide ......................................................................... 55
N
- Nahrungsergänzungsmittel ........................................................ 81
Proben und Beanstandungen ........................................... 124 f.
177
Stichwortverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff.
– Nährwertkennzeichnung ........................................ 17, 71, 80, 86
– Nationaler Rückstandskontrollplan ............................ 34, 77, 139
– Natürliches Aroma ..................................................................... 79
– Natürliches Mineralwasser ........................................................ 83
– Neozon ....................................................................................... 46
– Neunaugen .......................................................................... 40, 46
– Niedersächsische Erzeugerbetriebe ........................................... 83
– Niedersächsisches Antibiotika Minimierungskonzept .............. 32
– Nitrosamine .......................................................................... 94, 98
– Norddeutsche Kooperation .................................................... 64 f.
– Novelliertes Verbraucherinformationsgesetz ......................... 22 f.
– Nudeln ........................................................................................ 66
– Nüsse und Erzeugnisse
Proben und Beanstandungen .............................................. 120
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164
O
– Obst ............................................................................................ 73
Proben und Beanstandungen ........................................... 118 f.
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Kontaminanten .................................. 150
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff.
Untersuchungen auf Nitrat .................................................. 168
Untersuchungen auf Perchlorat ........................................... 141
Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel ....................... 140 f.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 165
Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170
– Ökologischer Landbau ............................................................ 59 f.
Kontrollvertrag ........................................................................ 60
Öko-Erzeugnis ......................................................................... 60
Öko-Kontrollstellen ................................................................. 60
Ökolandbaugesetz .................................................................. 60
Ökologische Legehennenhaltung .................................... 59, 61
– Öle und Fette
Frittierfette .............................................................................. 82
Olivenöl ................................................................................... 81
Proben und Beanstandungen .............................................. 115
Speiseöl ............................................................................. 30, 82
Untersuchungen auf Dioxine ............................................... 158
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 162
– Ölmühlen ................................................................................... 30
– Ölsamen und Erzeugnisse
Proben und Beanstandungen .............................................. 120
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 152 ff.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 142 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164
– Ordnungswidrigkeit ................................................................... 59
P
– Paniermehl ................................................................................. 66
– Pathogene Keime ................................................. 72, 78, 84, 101
– PBDE ........................................................................................... 93
– PCB .......................................................... 34, 67, 74, 133, 158 ff.
in Rindfleisch ........................................................................ 65 f.
– Perchlorat ........................................................................ 73f., 141
– Pferdefleisch ........................................................ 6, 16, 31, 36, 65
Aktionsplan „Deutschland Plus” ........................................... 65
– Pflanzenschutzmittel ................................................ 16, 103, 140
– Pharmakologisch wirksame Stoffe ............................................ 34
– Phosphate .................................................................................. 95
– Phycotoxine 142 ......................................................................... ff.
– Phthalate .................................................................................... 97
– Pilze und Pilzerzeugnisse
Champignons ......................................................................... 57
Gemüse- und Pilzerzeugnisse ................................................ 80
Proben und Beanstandungen .............................................. 119
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 165
– PMTDI ......................................................................................... 73
– Pollen ..................................................................................... 103 f.
– Polybromierte Flammschutzmittel ............................................. 93
– Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ...... 82, 150
178
– Positive Rückstandsbefunde ...................................................... 77
– Probenbörse ............................................................................ 64 f.
– Probenplanung, produkt- und betriebsorientiert ..................... 65
– Probenzahlen ........................................................................... 108
– Produktleitlinien ......................................................................... 82
– Proteindefizit .............................................................................. 55
– Pudding
Proben und Beanstandungen .............................................. 122
Q
– Quellort ...................................................................................... 83
R
– Radionuklide .............................................................................. 67
Untersuchungen auf Cs-137 ................................................ 171
Untersuchungen auf Sr-90 ................................................... 170
– Referenzwert .............................................................................. 73
– Reinigung und Desinfektion ...................................................... 78
– Reis ............................................................................................. 66
Reisknabbererzeugnisse ......................................................... 86
Reissuppe ................................................................................ 84
– RESET .......................................................................................... 70
– Rinder ............................................................................... 42, 69 f.
Pathomorphologische Untersuchungen .............................. 132
Rinderernährung ................................................................... 101
Rindertuberkulose ............................................................... 41 f.
Rindfleisch ......................................................................... 36, 65
Rindfleisch aus extensiver Haltung ..................................... 65 f.
– Risikobeurteilungen/-bewertung ......................................... 29, 73
– Risikofrüherkennung ................................................................. 31
– Roggen ....................................................................................... 55
– Rohei .......................................................................................... 78
– Rohmilch
Proben und Beanstandungen .............................................. 110
Untersuchungen auf Dioxine .......................................... 158 ff.
– Rohverzehr ................................................................................. 72
– Rückstände
Nationaler Rückstandskontrollplan ......................... 34, 77, 139
Dexamethason ........................................................................ 77
– Rückverfolgbarkeit ............................................................... 29, 36
– Rufbereitschaft ........................................................................... 31
– Russische Föderation/Zollunion ................................................. 79
– Russland .................................................................................. 57 f.
S
– Salatmischungen
Proben und Beanstandungen .............................................. 116
– Salmonellen ................... 66 f., 72, 78, 83, 85, 101, 129 ff., 137
– Salmonellose ........................................................................... 69 f.
– Säuglingsnahrung
Proben und Beanstandungen .............................................. 123
– Schädlingsmonitoring ................................................................ 35
– Schilddrüse ................................................................................. 73
– Schimmelpilze .................................................................... 55, 100
– Schlachtbetrieb .......................................................................... 57
– Schlachten und Töten ................................................................ 43
– Schnabelkürzen ......................................................................... 43
– Schokocroissant ......................................................................... 87
– Schokolade ................................................................................. 87
– Schokoladen und Erzeugnisse
Proben und Beanstandungen .............................................. 123
– Schwammtupfer ..................................................................... 78 f.
– Schwefeldioxid ........................................................................... 82
– Schweine .................................................................................... 42
Pathomorphologische Untersuchungen .............................. 132
Schweinefleisch ................................................................... 57 f.
– Schwermetalle .................................................... 66 f., 97, 162 ff.
– Secco .......................................................................................... 82
– Seehunde ......................................................................... 19, 91 f.
Pathomorphologische Untersuchungen .............................. 132
– Selbstversorgungsgrad .............................................................. 58
– Sensorische Merkmale ............................................................ 81 f.
– Seren .......................................................................................... 33
– Sojaimport ................................................................................ 100
– Sorbin- und Benzoesäure .......................................................... 80
– Sorte ........................................................................................... 57
– Soßen
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ..................... 148
Proben und Beanstandungen .............................................. 116
Süße Soßen ........................................................................... 122
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164
– Speditionen ................................................................................ 56
– Speiseeis ..................................................................................... 73
Proben und Beanstandungen .............................................. 121
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 142 f.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166
– Speisegaststätten ....................................................................... 28
– Speiseöl ................................................................................ 30, 82
– Spielwaren ..................................................................... 97 f., 127
– Spirituosen
Untersuchungen auf Kontaminanten .................................. 156
Proben und Beanstandungen .............................................. 121
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ..................... 144
– Sprossen ..................................................................................... 85
– Staatsvertrag .............................................................................. 89
– Steigaalmonitoring .................................................................... 50
– Suppen
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ..................... 148
Proben und Beanstandungen .............................................. 116
Süße Suppen.......................................................................... 122
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................. 150 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 164
– Süßstoffe .................................................................................... 72
– Süßwaren
Proben und Beanstandungen .............................................. 122
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .......................... 142
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 167
– Symposium zum gesundheitlichen Verbraucherschutz ............ 22
– Synthetische Farbstoffe ............................................................. 72
T
– Tafelwasser
Proben und Beanstandungen .............................................. 126
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166
– Task-Force Verbraucherschutz ...................................... 26, 31, 35
– Täuschungstatbestand .............................................................. 28
– Technisches Hilfswerk (THW) ..................................................... 42
– Tee
Proben und Beanstandungen .............................................. 123
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 150 f.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 144 f.
– Thallium ............................................................................. 73, 165
– Thermokaffeebecher ................................................................. 98
– Tierart ......................................................................................... 80
– Tierartbestimmung .................................................................... 65
– Tierarzneimittel .......................................................................... 34
– Tierärztliche Hausapotheke ................................................... 32 ff.
Formulare und Merkblätter .................................................... 33
– Tiere aus dem Ausland einführen ............................................. 78
– Tierhaltung ................................................................................. 61
– Tierimpfstoffe ............................................................................ 33
– Tierkrankheiten ..................................................................... 130 f.
– Tierschutz
Beratungstätigkeit Tierschutzdienst ....................................... 43
Tierschutzbeauftragte ............................................................ 44
Tierschutzgesetz, Verdacht auf Verstoß .................... 43 f., 132
Tierschutzindikatoren ............................................................. 42
Tierschutzplan, niedersächsischer .......................................... 42
Tierschutz-Versuchstierverordnung ........................................ 43
– Tierseuchen
Anzeigepflichtige Tierseuchen ............................................. 129
BHV-1 .............................................................................. 70, 129
BVD ................................................................................. 70, 129
Marteiliose ...................................................................... 92, 129
Tierseuchenbekämpfung ........................................................ 42
Tierseuchentötung .................................................................. 43
– Tiertransporte ............................................................................ 44
– Tierversuch .............................................................................. 43 f.
– Tollwutantikörperbestimmung .................................................. 78
– Töten .......................................................................................... 43
– Toxin ........................................................................................... 84
– Trans-Fettsäuren ......................................................................... 82
– Trilaterale Seehundexpertengruppe, TSEG ............................ 91 f.
– Triticale ....................................................................................... 55
– Tuberkulose ................................................................................ 41
– Tupferproben ............................................................................. 78
U
– Überschreitungen ...................................................................... 77
– Überwachung, amtliche ............................................................ 56
– Übung ........................................................................................ 42
– Umweltschadstoffe .................................................................... 34
– Unerwünschte Stoffe ............................................................... 133
– Ursprüngliche Reinheit .............................................................. 83
– Ursprungsangabe ...................................................................... 57
V
– Vanille, Vanilleextrakt ...................................................... 72, 79 f.
– Verbraucherinformationsgesetz (VIG) .................................... 22 f.
– Verfütterungsverbot ...................................................... 55 f., 100
– Verlegeübung ............................................................................ 42
– Vermarktungsverbot .................................................................. 59
– Versuchseinrichtung .................................................................. 44
– Verunreinigung der Lebensmittel mit Mineralölkomponenten .... 66
– Verzehrsfähigkeit ....................................................................... 90
– Vibrionen ........................................................................ 89 f., 129
VibrioNet ................................................................................. 89
– VTEC ..................................................................................... 83, 85
W
– Warenbegleitpapiere ................................................................. 56
– Warnhinweis bei Azofarbstoffen .............................................. 72
– Waschbär ............................................................................. 75, 77
Waschbärspulwurm ................................................................ 77
– Wasserrahmenrichtlinie ............................................................. 46
– Wattenmeer ........................................................................... 90 ff.
– Wein ........................................................................................... 82
Proben und Beanstandungen .............................................. 121
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 156 f.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine .................. 144 f.
Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel .......................... 140
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 166
– Weizen ....................................................................................... 55
– Würzmittel
Proben und Beanstandungen .............................................. 125
Untersuchungen auf Kontaminanten ............................... 150 f.
Untersuchungen auf Myko- und Phycotoxine ................ 144 ff.
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 168
– Wurstwaren ............................................................................... 72
Proben und Beanstandungen .............................................. 112
Untersuchungen auf Schwermetalle ................................... 162
Z
– Zeitliche und räumliche Besiedlung ....................................... 48 f.
– Zollunion .............................................................................. 36, 79
– Zoonose, -erreger ....................................... 64, 77, 83, 89 f., 101
– Zucker
Proben und Beanstandungen .............................................. 122
– Zuckergehalt .............................................................................. 82
– Zulassungsbehörde .................................................................... 28
– Zusammensetzung von Futtermitteln ..................................... 101
– Zusatzstoffe
in Futtermitteln ........................................................ 100, 133 ff.
in Lebensmitteln .................................... 17, 71 f., 80, 125, 168
– Zuständigkeiten ....................................................................... 107
– Zutatenverzeichnis ........................................................ 80, 82, 86
– Zwingende Angaben bei Kennzeichnung
von Geflügelfleisch .................................................................... 56
– Zwischenmahlzeit ...................................................................... 86
179
Adressen
Standorte des LAVES
LAVES
Niedersächsisches Landesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Postfach 39 49
26029 Oldenburg
Telefon 0441 57026-0
Telefax 0441 57026-179
[email protected]
www.laves.niedersachsen.de
Präsidium
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stabsstelle Qualitätsmanagement
Abteilung 1: Zentrale Aufgaben
Abteilung 2: Lebensmittelsicherheit
Abteilung 3: Tiergesundheit
Abteilung 4: Futtermittelsicherheit,
Marktüberwachung
Abteilung 5: Abteilungsleitung
Untersuchungseinrichtungen
Untersuchungseinrichtungen in der Abteilung 5 des LAVES
Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg
Martin-Niemöller-Straße 2
26133 Oldenburg
Telefon 0441 9985-0
Telefax 0441 9985-121
[email protected]
Institut für Fische und Fischereierzeugnisse
Cuxhaven
Schleusenstraße 1
27472 Cuxhaven
Telefon 04721 6989-0
Telefax 04721 6989-16
[email protected]
Philosophenweg 38
26121 Oldenburg
Telefon 0441 9713-0
Telefax 0441 9713-814
[email protected]
Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg
Am Alten Eisenwerk 2A
21339 Lüneburg
Telefon 04131 15-1000
Telefax 04131 15-1003
[email protected]
Lebensmittel- und Veterinärinstitut
Braunschweig/Hannover
Standort Braunschweig
Dresdenstraße 2
38124 Braunschweig
Telefon 0531 6804-0
Telefax 0531 6804-101
[email protected]
Futtermittelinstitut Stade
Heckenweg 6
21680 Stade
Telefon 04141 933-6
Telefax 04141 933-777
[email protected]
Standort Hannover
Eintrachtweg 17
30173 Hannover
Telefon 0511 28897-0
Telefax 0511 28897-299
[email protected]
Institut für Bienenkunde Celle
Herzogin-Eleonore-Allee 5
29221 Celle
Telefon 05141 90503-40
Telefax 05141 90503-44
[email protected]
180
www.laves.niedersachsen.de