Tipps und Hilfen für Alleinerziehende

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Tipps und Hilfen für Alleinerziehende
Leitfaden: Tipps und Hilfen für Alleinerziehende in Kiel
Herzlich Willkommen auf der Seite des „Forum Alleinerziehende in Kiel“!
Das Forum Alleinerziehende ist ein Netzwerk zahlreicher Kieler Fachberatungsstellen und
städtischer Ämter unter Geschäftsführung des Referats für Gleichstellung der Landeshauptstadt
Kiel. Die besondere Situation von Alleinerziehenden in Kiel steht im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Um Sie in Ihrer Lebenssituation zu unterstützen, bieten wir hier Hinweise, Informationen und
Tipps zu folgenden Themen:
1. Bildung / Arbeit – Beruf / Migration
2. Finanzen
3. Gesundheit
4. Kinderbetreuung / Kindererziehung
5. Sorge & Umgang / Rechtliche Aspekte
Zur Handhabung des Leitfadens:
Auf der nächsten Seite finden Sie ein Inhaltsverzeichnis. Die aufgeführten Schlagwörter sind auf
die dazugehörigen Erläuterungen verlinkt. Klicken Sie bitte das jeweilige Schlagwort im
Inhaltsverzeichnis an und Sie werden im Dokument zu der Erläuterung geführt. Am Ende der
jeweiligen Seite haben Sie die Möglichkeit, über den Button „zurück zur Startseite“ auf diese Seite
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Sollte Ihnen auffallen, dass ein Link nicht mehr funktioniert, es neue Angebote gibt oder Sie mit
Ihrer Einrichtung hier aufgenommen werden möchten, melden Sie dies bitte an das Referat für
Gleichstellung unter: [email protected] . Die komplette Adresse finden Sie hier im
Leitfaden.
Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der gemachten Angaben wird keine Gewähr
übernommen.
Stand September 2013
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Inhaltsverzeichnis
1. Bildung / Arbeit – Beruf/ Migration
1.1 Bildung:
• Schulbildung
• Ausbildung
• Weiterbildung
•
1.2 Arbeit - Beruf:
• Beruflicher Wiedereinstieg
•
1.3 Migration:
•
•
•
Sprachförderung
Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen
Beratungsangebote
2. Finanzen
Arbeitslosengeld I nach dem SGB III
Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Sozialhilfe nach dem SGB XII
Ausbildungsvergütung
Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe
Insolvenzgeld
Saison-Kurzarbeitergeld
Elterngeld
Kindergeld
Kinderzuschlag
Leistungen auf Bildung und Teilhabe
Mutterschaftsgeld
Unterhalt: Kindesunterhalt, Betreuungsunterhalt
Unterhaltsvorschuss
Krankengeld
Verletztengeld
Übergangsgeld (bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation)
Renten
Wohngeld
Schulden - wohin kann ich gehen?
2
3. Gesundheit
3.1 Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
3.2 Geburtshilfe
3.3 Gewalt
3.4 Mutter- / Vater-Kind-Kur
3.5 Pflege
3.6 Psychosoziale Beratung und Betreuung
3.7 Schwangerschaftskonfliktberatung
3.8 Sucht
4. Kinderbetreuung / Kindererziehung
Kinderbetreuung / Kindererziehung
5. Sorge und Umgang / rechtliche Aspekte
5.1 Elterliche Sorge und Umgang
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1.1 Bildung: Schulbildung
Informationen zum Thema Schule finden Sie auf dem Bildungsportal der Landesregierung
Schleswig-Holstein unter http://www.bildung.schleswig-holstein.de. Unter bestimmten
Voraussetzungen können Schulabschlüsse auch über eine duale Berufsausbildung erlangt
werden. Informationen erhalten Sie unter
http://www.schleswigholstein.de/Bildung/DE/Schulen/BeruflicheBildung/SchulischeAbschluesse/SchulischeAbschluesse
_node.html.
Weitere Tipps zum Thema Schule und Weiterbildung erhalten Sie auf den Seiten der
Landeshauptstadt Kiel unter: http://www.kiel.de/leben/bildung und
http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=8965720 .
Informationen über das Nachholen von Schulabschlüssen bekommen Sie zum Beispiel bei der
Förde-vhs oder bei der Agentur für Arbeit (Adressen siehe unten).
Vorbereitungskurse zum Erreichen des Hauptschulabschlusses bietet das Jobcenter Kiel an
(Adresse siehe unten). Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft über die möglichen Angebote.
Beim Übergang Schule-Beruf hilft das Regionale Übergangsmanagement Kiel. Informationen
hierzu finden Sie unter http://www.uebergangsmanagement-kiel.de.
INFOS UND BERATUNG
Agentur für Arbeit Kiel
Adolf-Westphal-Straße 2
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (Arbeitnehmer/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
+49 (0) 01801 / 664466 (Arbeitgeber/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Fax: +49 (0) 431 / 7091561
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/Navigation/Dienststellen/RD-N/Kiel/Kiel-Nav.html
Förde-vhs
Muhliusstraße 29 - 31
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 901-5200
Fax: +49 (0) 431 901-65333
E-Mail: [email protected]
Internet: www.foerde-vhs.de und http://www.foerde-vhs.de/abschluesse-/zertifikate/schulabschluesse
Die Förde-vhs gestaltet das vhs-Kursprogramm in der Region Altenholz, Kiel und Kronshagen.
Jobcenter Kiel
Postfach 7007
24170 Kiel
Telefon +49(0) 431 / 709-1525
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jobcenter-kiel.de
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1.1 Bildung: Ausbildung
Informationen zu den einzelnen Berufen und deren Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie
im Berufsinformationszentrum (Adresse siehe unten).
Die Arbeitsagentur und das Serviceportal der Industrie- und Handelskammer (IHK) SchleswigHolstein haben online Informationen eingestellt zu diesem Thema unter:
http://berufenet.arbeitsagentur.de
http://www.ihk-schleswig-holstein.de/bildung/ausbildung/941482/OrdMittelAZ.html.
Freie Ausbildungsplätze finden Sie in der IHK-Lehrstellenbörse unter
www.ihk-lehrstellenboerse.de, in der Lehrstellenbörse der Handwerkskammer Lübeck unter
http://www.hwk-luebeck.de/?id=2207 und in der Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit unter
http://jobboerse.arbeitsagentur.de/.
INFOS UND BERATUNG
Berufsinformationszentrum
Gaardener Ring 3
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 2 37 62 - 220
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_8924/Dienststellen/RD-N/Kiel/AA/01-AA-Seiten-nachNavigation/03-Institutionen/P-Berufsinformationszentrum.html
1.1 Bildung: Weiterbildung
Informationen zu Weiterbildung und Fördermöglichkeiten finden Sie im:
•
InfoNetz Weiterbildung unter http://www.weiterbildung-sh.de
•
Auf dem Weiterbildungs-Informations-System der IHK-Organisation unter
http://wis.ihk.de
•
Auf dem Portal der Arbeitsagentur unter http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de
•
Auf dem Kursportal Schleswig-Holstein unter http://sh.kursportal.info
Persönliche Beratung erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer zu Kiel und beim
Kieler Forum Weiterbildung (Adressen siehe unten).
Eine berufliche Beratung von Frauen bietet das Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. und
die Beratungsstelle Frau & Beruf (Adressen siehe unten).
Informationen bezüglich Fernunterrichts erhalten Sie bei der Staatlichen Zentralstelle für
Fernunterricht (ZFU) unter http://www.zfu.de/index.html
Das Jobcenter Kiel (Adresse siehe unten) bietet aktuell zwei Angebote („KOMPASS“ und
„Endlich unabhängig“) speziell für Alleinerziehende an. „KOMPASS“ ist ein individuelles
Beratungsangebot, das sich an Familien und Alleinerziehende richtet. Die Beratung, orientiert an
den individuellen Bedürfnissen, umfasst weitläufig alles, was einer Aufnahme einer Arbeitsstelle
förderlich ist. Dazu zählen auch Sprachförderung, die Vermittlung in Praktika und weitere
Aktivitäten.
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„Endlich unabhängig“ richtet sich an Alleinerziehende Kundinnen und Kunden im Alter zwischen
25 und 49 Jahren, welche einen Nebenverdienst ausüben. Ziel ist die Vermittlung in
sozialversicherungspflichtige Arbeit und die Beendigung des Leistungsbezuges.
Generell gilt, dass die Angebote im Jobcenter häufig je nach Bedarf durchgeführt,
weiterentwickelt oder auch eingestellt werden. Der Zugang erfolgt daher immer über die
persönliche Integrationsfachkraft bei Ihrem Jobcenter. Sprechen Sie mit Ihrer
Integrationsfachkraft über die möglichen Angebote.
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Die Arbeitsagentur (Adresse siehe unten) fördert bei Bedarf auch Qualifizierungen mit
reduziertem Stundenumfang. Der Zugang erfolgt immer über Ihre/n Ansprechpartner/in.
Voraussetzung ist unter anderem, dass die Kinderbetreuung sichergestellt ist.
INFOS UND BERATUNG
Agentur für Arbeit Kiel
Adolf-Westphal-Straße 2
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (Arbeitnehmer/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min)
+49 (0) 01801 / 664466 (Arbeitgeber/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise abweichend)
Fax: +49 (0) 431 / 7091561
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/Navigation/Dienststellen/RD-N/Kiel/Kiel-Nav.html
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 678830
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauennetzwerk-sh.de
Frau & Beruf Kiel
Walkerdamm 1, 2. Stock
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 678830
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.frau-und-beruf-sh.de
Industrie- und Handelskammer zu Kiel
Bergstraße 2
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 5194-0
Fax: +49 (0) 431 / 5194-234
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ihk-schleswig-holstein.de
Jobcenter Kiel
Postfach 7007
24170 Kiel
Telefon +49(0) 431 / 709-1525
Fax: +49 (0) 431 / 709-1860
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jobcenter-kiel.de
Weiterbildungsverbund KielRegion
Bergstraße 24
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 901-5334
E-Mail: [email protected]
Internet: www.weiterbildung-kiel.de
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1.2 Arbeit
Die Wege zu einem neuen Arbeitsplatz sind heute vielfältig: Tageszeitungen, Stellenbörsen,
„schwarze Bretter“ in Unternehmen, Initiativbewerbungen und private Netzwerke sind bei der
Suche nach einem Arbeitsplatz unerlässlich. Insbesondere aber auch die Arbeitsvermittlungen in
der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter (Adressen siehe unten) unterstützen Sie bei der Suche
nach einer neuen beruflichen Tätigkeit.
Hierbei gilt es diverse Aspekte vorab zu klären:
Welche Tätigkeit möchte/kann ich ausüben? Welche beruflichen Vorstellungen habe ich?
Sind diese Vorstellungen realisierbar? Auch hierbei können die Beratungsfachkräfte der Agentur
für Arbeit und des Jobcenters Sie unterstützen.
Wichtig ist, dass Sie klären, in welchem zeitlichen Umfang (mögliche Arbeitsstunden pro
Woche) Sie tätig werden wollen und können. Wie können Sie die Betreuung Ihrer Kinder mit einer
Berufstätigkeit vereinbaren? Wie viele Stunden am Tag ist die Betreuung Ihrer Kinder
sichergestellt? Was ist mit Ferienzeiten? Haben Sie eventuell sogar eine „Notfallbetreuung“, falls
Ihr Kind mal krank wird? Diese Fragen interessieren Ihre/n zukünftige/n Arbeitgeberin oder
Arbeitgeber ganz besonders.
Überlegen Sie: Können Sie vielleicht Vollzeit arbeiten? Oder zunächst nur Teilzeit ? Oder
möchten Sie zunächst mit einem sog. „450-Euro“-Job einsteigen?
Informieren Sie sich über die vielen möglichen Arbeitszeitmodelle, vielleicht kommt eines davon
auch für Sie in Frage.
Sie haben lange keine Bewerbung geschrieben? Mittlerweile gibt es hier vielfältige Literatur
und Hilfen im Internet, die Sie auf den neuesten Stand bringen. Geben Sie sich Mühe bei der
Erstellung einer Bewerbung – denn dies ist Ihr erster Eindruck in einem Unternehmen! „Keine
zweite Chance für den ersten Eindruck“ – Ist Ihre Bewerbung fehlerhaft oder z. B. mit einem
schlechten Bild versehen, wird sie gleich aussortiert. Daher: Bitten Sie Freunde oder Bekannte,
einen Blick auf Ihre Bewerbung zu werfen und z. B. nach Rechtschreibfehlern zu gucken.
Ganz wichtig: Zeigen Sie Eigeninitiative! Nehmen Sie gezielt zu Unternehmen Kontakt auf und
zeigen dadurch Ihr Interesse. Dies hat z. B. den Vorteil, dass Ihre Bewerbung – im Vergleich zu
einer Stellenanzeige in der Zeitung beispielsweise – nicht eine unter hunderten ist.
Für die Arbeitssuche gibt es verschiedene Arten der finanziellen Unterstützung – so ist
z. B. die Erstattung von Bewerbungskosten unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn
Sie in der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind,
können Sie sich dort nach entsprechenden Leistungen erkundigen.
Wenn Sie beruflich wieder einsteigen wollen, sich beruflich verändern wollen oder sich einfach
beraten lassen möchten, können Sie sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit melden. Die
Dienstleistungen der Agentur für Arbeit stehen Ihnen unentgeltlich zur Verfügung und in einem
persönlichen Gespräch erhalten Sie Hinweise und Auskünfte zu allen Fragen des Arbeitsmarktes.
Auch kann dann geklärt werden, ob Sie eventuell einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem
Sozialgesetzbuch III (SGB III) haben.
Viele Informationen zu den oben genannten Themen finden Sie auf der Homepage der Agentur
für Arbeit beispielsweise unter „Bürgerinnen und Bürger“ - Stichworte: Arbeit und Beruf,
Chancengleichheit, Familie und Kinder. (Adresse siehe unten).
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Ein spezielles Beratungsangebot für Frauen/Wiedereinsteigerinnen bietet die Beratungsstelle
„Frau und Beruf“; hier finden Frauen Unterstützung bei Fragen wie z. B. : Berufliche Orientierung
und Neuorientierung, Wiedereinstieg nach Familienzeit, Entwicklung neuer beruflicher
Perspektiven für erwerbslose Frauen, Erstellen von Bewerbungsstrategien, Existenzgründung.
Die Beratung ist unentgeltlich.
INFOS UND BERATUNG
Agentur für Arbeit Kiel
Adolf-Westphal-Straße 2
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (Arbeitnehmer/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
+49 (0) 01801 / 664466 (Arbeitgeber/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Fax: +49 (0) 431 / 7091561
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/Navigation/Dienststellen/RD-N/Kiel/Kiel-Nav.html
Bekommen Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGBII) steht Ihnen das Jobcenter
für die Beratung zu Fragen des Arbeitsmarktes zur Verfügung.
Jobcenter Kiel
Postfach 7007
24170 Kiel
Telefon +49(0) 431 / 709-1525
Fax: +49 (0) 431 / 709-1860
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jobcenter-kiel.de
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 678830
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauennetzwerk-sh.de
Frau und Beruf Team Kiel
Jutta Ziegler, Beratung
Edibe Oguz, Beratung
Lina Ibendorf, Verwaltung
Walkerdamm 1,2. Stock
24103 Kiel
Telefon 0431 678830
Telefax 0431 665206
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.frau-und-beruf-sh.de
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1.2 Arbeit: Beruflicher Wiedereinstieg
Sie befinden sich gerade in der Elternzeit bzw. Familienphase und Sie haben noch ein
Arbeitsverhältnis? Dann halten Sie Kontakt zu Ihrem/Ihrer Arbeitgeber/-in! Kündigen Sie nicht
vorschnell sondern klären Sie mit den/der Personalverantwortlichen frühzeitig Ihren beruflichen
Wiedereinstieg. Wann können/wollen Sie wieder einsteigen? Mit welcher wöchentlichen
Arbeitszeit? Formulieren Sie Ihre Wünsche, überlegen Sie aber auch, wie Sie dem/der
Arbeitgeber/in vielleicht in einigen Punkten entgegen kommen können.
Haben Sie keinen Arbeitsplatz – mehr -, muss der Wiedereinstieg von Anfang an geplant werden.
Auch hierbei helfen Ihnen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter. In den Agenturen für Arbeit
und den Jobcentren sind sogenannte „Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt“
tätig, die sich schwerpunktmäßig um Fragen des Wiedereinstiegs von Frauen kümmern. Sie
bieten beispielsweise spezielle Veranstaltungen für Berufsrückkehrerinnen und Alleinerziehende
an, in denen Sie über Fragen des Arbeitsmarktes informieren.
Darüber hinaus gibt es speziell für Berufsrückkehrerinnen ein durch das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Bundesagentur für Arbeit gefördertes Projekt:
Unter Perspektive Wiedereinstieg finden Frauen online vielfältige Unterstützung zu allen Fragen
des Wiedereinstiegs unter: http://www.perspektive-wiedereinstieg.de.
Kiel ist im Rahmen des Projekts „Perspektive Wiedereinstieg“ Modellstandort, d.h. zwei
Träger bieten speziell für Wiedereinsteigerinnen nach Familienphase speziell Beratungen,
Coachings und Qualifizierungen an.
INFOS UND BERATUNG
Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V.
„Projekt Frauenwirtschaft“
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 678830
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauennetzwerk-sh.de
Inhouse Consulting & Training GmbH
„Projekt Frauenwirtschaft“
Flintkampsredder 11
24106 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 3016-405
Internet: www.inhouse-sh.de
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1.3 Migration: Sprachförderung
Viele Arbeitgeber/-innen erwarten von ihrem Personal ausreichende Deutschkenntnisse.
Diese können auf verschiedenen Wegen erworben oder verbessert werden:
Die Integrationskurse (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) sind für Personen gedacht, die
seit 2005 neu zugewandert sind und vermitteln Grundkenntnisse. Auch wer schon länger hier
lebt, kann zugelassen werden – selbst mit deutscher Staatsangehörigkeit. Die Kurse dauern 600
bis maximal 1.200 Unterrichtsstunden und enden mit einem Abschlusstest. Eine Stunde kostet 1
Euro.
Das Jobcenter kann Sie zu einem Kurs verpflichten, um Ihre beruflichen Chancen zu
verbessern; dann ist die Teilnahme kostenlos. Andere ALG II-Bezieher/-innen können einen
Antrag auf Kostenbefreiung stellen. Bei manchen Anbieter/-innen gibt es Kurse nur für Frauen,
Kurse mit Kinderbetreuung oder Alphabetisierungskurse. Genaue Informationen bekommen Sie
auf der Webseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge oder bei den
Migrationserst- und -sozialberatungsstellen und den Jugendmigrationsdiensten.
Wer sein Deutsch für den Arbeitsmarkt verbessern will, kann das im Programm Berufsbezogene
Deutschförderung (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) tun. Voraussetzung ist in der
Regel der Integrationskurs. Die Kurse dauern ein halbes Jahr, in Teilzeit bis zu einem Jahr, und
bestehen aus Deutschunterricht und Fachunterricht, Praktikum und Betriebsbesichtigungen. Sie
sind kostenlos.
Wenn Sie ALG I beziehen oder arbeitsuchend gemeldet sind, erhalten Sie Infos bei der Agentur
für Arbeit; wenn Sie ALG II beziehen in Ihrem Jobcenter. Wenn Sie für den Erhalt Ihres
Arbeitsplatzes besseres Deutsch benötigen, kann Ihr/e Arbeitgeber/-in sich an das Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge wenden. Sie können Ihr Deutsch natürlich auch bei einem der
vielen Sprachkursträger in Kiel verbessern, die ggf. günstige Tarife und Ermäßigungen (zum
Beispiel bei Arbeitslosigkeit) anbieten.
INFOS UND BERATUNG
Agentur für Arbeit Kiel
Adolf-Westphal-Straße 2
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (Arbeitnehmer/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
+49 (0) 01801 / 664466 (Arbeitgeber/-innen, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min)
Fax: +49 (0) 431 / 7091561
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/Navigation/Dienststellen/RD-N/Kiel/Kiel-Nav.html
AWO Kreisverband Kiel e.V.
Preetzer Straße 35
24143 Kiel
Telefon: +49 (0)431 775700
Fax: +49 (0)431 7757048
E-Mail: [email protected]
Internet: www.awo-kiel.de/migranten/
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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
ESF-berufsbezogene Sprachförderung
Blaubach 13
50676 Köln
Telefon: +49 (0) 221 / 92426400 (Hotline)
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bamf.de
Jobcenter Kiel
Postfach 7007
24170 Kiel
Telefon +49(0) 431 / 709-1525
Fax: +49 (0) 431 / 709-1860
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jobcenter-kiel.de
Förde-vhs
Muhliusstraße 29 – 31
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 901-5200
Fax: +49 (0) 431 901-65333
E-Mail: [email protected]
Internet: www.foerde-vhs.de
1.3 Mirgration: Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen
Informationen zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Schul- und
Bildungsabschlüsse in Schleswig-Holstein finden Sie auf dem Bildungsportal der
Landesregierung Schleswig-Holstein unter http://www.schleswigholstein.de/Bildung/DE/Service/AnerkennungBildungsabschluesse/anerlennungBildungsabschlue
sse_node.html.
Einen „Leitfaden zur Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen in
Schleswig-Holstein“ in den Sprachen deutsch, englisch, persisch, russisch und türkisch
erhalten Sie unter http://www.access-frsh.de/hauptmenu/anerkennung-auslaendischerabschluesse/publikationen/.
Wenn Sie Ihren ausländischen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen möchten,
dann erhalten Sie Informationen unter http://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/ oder
unter http://berufliche-anerkennung.de und in der Regel erhalten Sie eine kostenlose und
persönliche Eingangsberatung bei der örtlich jeweils zuständigen Kammer.
Eine persönliche Beratung bzgl. der Anerkennung von Schul- und Berufsabschlüssen bietet
access und für Frauen Frau & Beruf (Adressen siehe unten).
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12
INFOS UND BERATUNG
Access
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
Oldenburger Straße 25
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 20509524
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.access-frsh.de
Frau & Beruf Kiel
Walkerdamm 1, 2. Stock
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 / 678830
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.frau-und-beruf-sh.de
1.3 Migration: Migrationssozialberatung
AWO-Integrationszentren
Preetzer Straße 35
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 77570
Fax: +49 (0) 431 77570-48
Internet: www.awo-kiel.de
Caritas-Migrationsdienst Kiel
Muhliusstraße 67
24103 Kiel
Tel.: +49 (0) 431 3801597
Fax: +49 (0) 431 3801594
Christlicher Verein zur Förderung sozialer Initiativen in Kiel
Sandkuhle 14
24103 Kiel
Tel.: +49 (0) 431 92783
Internet: www.cvkev.de
Deutsches Rotes Kreuz
Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer
Kiel Mitte:
Klaus- Groth - Platz 1
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 59008-945
Kiel-Mettenhof:
Kurt-Schuhmacher-Platz 7
24109 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 26098615
Internet: www.drk-kiel.de
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13
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Referat für Migration
Stephan-Heinzel-Straße 4
24116 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901-3613
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kiel.de/leben/migration/index.php
TIO-Treff und Informationsort für Migrantinnen e.V.
Andreas-Gayk-Straße 8
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 671778
Internet: www.tio-kiel.de
Zentrale Bildung- und Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten in S-H.
Sophienblatt 64a
24114 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 2001150
Internet: www.zbbs-sh.de
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2. Finanzen
Als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater ist es oft nicht möglich, den
Lebensunterhalt komplett aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Daher gibt es verschiedene
Leistungen, die Alleinerziehende in der Sicherung des Lebensunterhaltes unterstützen können.
Diese Leistungen können sein:
Arbeitslosengeld I nach dem SGB III
Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Sozialhilfe nach dem SGB XII
Ausbildungsvergütung
Bafög
Berufsausbildungsbeihilfe
Insolvenzgeld
Saison-Kurzarbeitergeld
Elterngeld
Kindergeld
Kinderzuschlag
Leistungen auf Bildung und Teilhabe
Mutterschaftsgeld
Unterhalt
Unterhaltsvorschussgeld
Krankengeld, Verletztengeld
Übergangsgeld (bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation)
Renten:
Altersrente
Erwerbsminderungsrente / Erwerbsunfähigkeitsrente
Hinterbliebenenrente (Witwen-/ Waisenrente)
Unfallrenten
Wohngeld
Schulden - wohin kann ich gehen?
Zudem gibt es Möglichkeiten, sich von der Beitragszahlung befreien zu lassen oder eine
Gebührenreduzierung zu beantragen, z.B. bei
•
•
•
•
•
Kontoführungsgebühren
Sozialtarif fürs Telefon
GEZ-Gebühren
Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse
Sozialstaffel bei den Kinderbetreuungsgebühren
Hier finden Sie Tipps zu Geldeinsparen, beispielsweise durch eine Energiesparberatung. Zudem
gibt es durch den Familienpass, den Ferienpass und den Kiel-Pass diverse Vergünstigungen.
Angebote für eine kostengünstige Freizeitgestaltung finden Sie hier.
Hier finden Sie Tipps speziell für schwangere Alleinerziehende.
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Arbeitslosengeld I
Zu beantragen bei der Agentur für Arbeit
Adolf-Westphal-Straße 2
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (ArbeitnehmerIn, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise abweichend)
+49 (0) 01801 / 664466 (ArbeitgeberIn, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise abweichend)
Fax: +49 (0) 431 / 7091561
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/Navigation/Dienststellen/RD-N/Kiel/Kiel-Nav.html
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt
sein:
1. Sie müssen arbeitslos sein.
2. Sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
3. Sie müssen sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn
für 360 Kalendertage Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden, dies ist aber nicht
der Fall.
Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung
von Arbeitslosengeld.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum ALG I finden Sie hier.
Weitere Informationen findet man auf dem Internetauftritt der Agentur für Arbeit.
Arbeitslosengeld 1 wird voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Abzugsfähig ist bei
volljährigen Kunden eine Pauschale in Höhe von 30,-€ Freibetrag.
Arbeitslosengeld II
Zu beantragen beim Jobcenter Kiel
in den Jobcentern Nord, ‚Mercatorstraße 40, 24106 Kiel,
Jobcenter Mitte, Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel,
Jobcenter Süd, Saarbrückenstraße 149, 24113 Kiel,
Jobcenter Ost, Wischhofstraße 1-3, Geb.12, 24148 Kiel,
Jobcenter Gaarden, Bahnhofstraße 38a, 24143 Kiel,
Jobcenter Mettenhof, Bergenring 36, 24109 Kiel und
dem Jobcenter für Jugendliche, Gaardener Ring 3, 24143 Kiel.
Telefon +49(0) 431 709-1525
Fax: +49 (0) 431 709-1860
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jobcenter-kiel.de
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16
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht nur, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt
sind. Um Arbeitslosengeld II beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen
gemeinsam erfüllt sein:
•
•
•
•
Sie müssen zwischen 15 und 65 Jahre alt sein (siehe hierzu § 7a SGB II),
Sie müssen erwerbsfähig sein,
Sie müssen hilfebedürftig sein und
Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Leistungen erhalten auch Personen, die mit den oben genannten Personen in einer
Bedarfsgemeinschaft leben.
Einkünfte, die neben dem ALG II bezogen werden, sind auf das ALG II anzurechnen unter
Berücksichtigung von Freibeträgen (siehe hierzu §§ 11 ff SGB II).
Die gesetzlichen Bestimmungen zum ALG II finden Sie hier.
Weitere Informationen findet man auf dem Internetauftritt der Agentur für Arbeit.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der
dualen Berufsausbildung. Sie ist weder Lohn noch Gehalt, sondern stellt einen Beitrag zu den
Kosten eines Auszubildenden einschließlich eines Taschengeldes dar. Soweit die Vergütung den
Betrag von derzeit 325 Euro übersteigt (§ 20 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB IV), werden Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge nicht nur bei/m ArbeitgeberIn, sondern auch beim Auszubildenden
einbehalten. Die Ausbildungsvergütung ist meist am letzten Arbeitstag eines Monats fällig. Sie
wird durch den Ausbildungsbetrieb gezahlt. Die Ausbildungsvergütung ist meist in Tarifverträgen
festgelegt. Die Höhe der Ausbildungsvergütung variiert nach Berufen und Bundesländern. Die
Ausbildungsvergütung muss mit den Ausbildungsjahren ansteigen (§ 17 Berufsbildungsgesetz).
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) / BAföG
Berufsausbildungsbeihilfe
Zu beantragen bei der Agentur für Arbeit
Adolf-Westpahl-Straße 2
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 01801 555111 (ArbeitnehmerIn, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise abweichend)
+49 (0) 01801 664466 (ArbeitgeberIn, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise abweichend)
Fax: +49 (0) 431 7091561
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/Navigation/Dienststellen/RD-N/Kiel/Kiel-Nav.html
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer beruflichen Ausbildung sowie einer
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme geleistet. Auszubildende erhalten
Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen
können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist.
Informationen zum Thema BAB gibt es auf dem Internetauftritt der Agentur für Arbeit.
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BAföG
Beantragt werden können die Leistungen nach dem BAföG bei dem zuständigen Amt für
Ausbildungsförderung. In der Regel ist zuständig
•
•
•
für Studierende: das Studentenwerk der Hochschule, an der sie immatrikuliert sind,
für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien:
das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
für alle anderen Schüle/-innen: das Amt für Ausbildungsförderung der
Stadt/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
In Kiel gibt es:
Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Abteilung Ausbildungsförderung
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Persönliche Voraussetzungen für den Anspruch auf Ausbildungsförderung sind grundsätzlich die
deutsche Staatsangehörigkeit oder ein in § 8 aufgeführter aufenthaltsrechtlicher Status, die
allgemeine Eignung für die gewählte Ausbildung und das Nichtüberschreiten der Altersgrenze.
Weitere Informationen gibt es hier.
Gemäß § 7 Abs. 5 haben Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des
Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde
nach förderungsfähig ist, keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
nach dem Sozialgesetzbuch II. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes als Darlehen gewährt werden.
Ausnahmen sind in § 7 Abs.6 Sozialgesetzbuch II geregelt.
Elterngeld
Zu beantragen beim Landesamt für Soziale Dienste
Gartenstraße 7
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 98 27-0, Fax: +49 (0) 431 98 27, -25, -15,
E-Mail: [email protected]
Alle Eltern, die sich nach der Geburt des Kindes für eine Baby-Pause entscheiden und nicht voll
erwerbstätig sind, erhalten ab 01. Januar 2007 mindestens 300,00 EUR bzw. bis maximal
1800,00 EUR je Monat Elterngeld. Vorausgesetzt, der betreffende Elternteil arbeitet nicht mehr
als 30 Stunden je Woche.
Eltern bekommen das Elterngeld zusätzlich zum Kindergeld.
Das Elterngeld beläuft sich auf maximal 67% des Nettogehaltes des Elternteils, der nach der
Geburt des Kindes zu Hause bleibt, für max. 12 Monate. Für Alleinerziehende und
Niedrigverdienende gelten besondere Regelungen.
Weitere Informationen sind unter Elterngeld.de zu finden oder in der Broschüre „Elterngeld und
Elternzeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste.html.
Auch Auszubildende und Studierende können Elterngeld erhalten. Die jeweilige Ausbildung bzw.
das Studium muss dafür nicht unterbrochen werden. Auch auf die Zahl der Wochenstunden, die
für die Ausbildung bzw. das Studium aufgewendet werden, kommt es nicht an.
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Wird eine Ausbildung in vollem Umfang fortgesetzt und die Ausbildungsvergütung unverändert
fortgezahlt, erhält der Elternteil den Mindestbetrag an Elterngeld in Höhe von 300 Euro.
Betreuen berufstätige Großeltern in dieser Zeit die Enkelkinder, haben sie unter bestimmten
Voraussetzungen einen Anspruch auf Elternzeit. Einen Anspruch auf Elterngeld haben sie
allerdings nur, wenn beide Elternteile aufgrund besonderer Umstände, etwa aufgrund einer
schweren Krankheit oder einer Schwerbehinderung, ihr Kind nicht selbst betreuen können.
Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Zu beantragen beim:
Amt für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel
Neues Rathaus,
Stresemannplatz 5
24103 Kiel
Ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung besteht nur, wenn die
Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Um Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen zu können, müssen folgende
Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
1. Sie müssen entweder älter als 65 Jahre alt sein (siehe hierzu § 41 SGB XII) oder
dauerhaft voll erwerbsgemindert ,
2. Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
haben,
3. Sie können Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder
Vermögen sicherstellen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung finden
Sie hier unter §§ 41-43.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Landeshauptstadt Kiel.
Insolvenzgeld
Zu beantragen bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der/die insolvente Arbeitgeber/-in die
Lohnabrechnungsstelle hat.
Für Kiel:
Agentur für Arbeit
Adolf-Westphal-Straße 2
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 01801 / 555111 (Arbeitnehmer/-in, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise abweichend)
+49 (0) 01801 / 664466 (Arbeitgeber/-in, Festnetzpreis 3,9 ct/min,
Mobilfunkpreise abweichend)
Fax: +49 (0) 431 / 7091561
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.arbeitsagentur.de/nn_9002/Navigation/Dienststellen/RD-N/Kiel/Kiel-Nav.html
Ist ein/e Arbeitgeber/-in zahlungsunfähig und haben Arbeitnehmer/-innen deshalb ihre Löhne
beziehungsweise Gehälter nur noch teilweise beziehungsweise gar nicht mehr erhalten, zahlt die
Agentur für Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen die ausstehenden Entgeltansprüche an die
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Betroffenen in Form von Insolvenzgeld.
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Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses für die davor
liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses. Weitere
Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit.
Kindergeld / Kinderzuschlag
•
Kindergeld
Grundsätzlich besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das
Kindergeld weiter gezahlt werden z.B. wenn sich ein Kind in Ausbildung befindet. Die Zahlung
kann dann ggf. bis zum 25. Lebensjahr weiterhin erfolgen.
Bei der Erwerbstätigkeit im öffentlichen Dienst ist das Kindergeld bei der Dienststelle zu
beantragen.
Weitere Informationen findet man auf dem Internetauftritt der Agentur für Arbeit.
•
Kinderzuschlag
Eltern haben Anspruch auf den Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten
Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn
•
•
•
•
für dieses Kind Kindergeld bezogen wird
die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen
(Elternpaar 900 € brutto, Alleinstehende 600 € brutto)
das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht
übersteigt und
der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag (ggf. zusammen mit
Wohngeld) gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
besteht
Kindergeld und Kinderzuschlag sind zu beantragen bei:
Der Familienkasse Flensburg
Postfach 1152
24901 Flensburg
Krankengeld
Zu beantragen bei der jeweils zuständigen Krankenkasse. Neben dem Vorliegen von
Arbeitsunfähigkeit (=Versicherungsfall), die kausal durch eine Krankheit herbeigeführt sein muss,
ist es für den Anspruch auf Krankengeld Voraussetzung, mit Anspruch auf Krankengeld
krankenversichert zu sein. Dies trifft für den Großteil der Arbeitnehmer/-innen, für Arbeitslose,
sowie für Selbstständige, die bei ihrer Krankenkasse eine freiwillige Versicherung mit Anspruch
auf Krankengeld abgeschlossen haben, zu.
Bei Arbeitslosen ist zu beachten, dass nur Arbeitslosengeld-Empfänger/-innen Anspruch auf
Krankengeld haben, nicht dagegen Arbeitslosengeld-II-Empfänger/-innen, soweit sie nicht
aufgrund eines anderen Umstandes mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z. B. vor der
Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren oder neben der ALG II Leistung
sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind).
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Sie erhalten auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Arbeitslosengeld-II von der Bundesagentur für
Arbeit bzw. der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft. Außerdem ist Voraussetzung, dass durch die
Arbeitsunfähigkeit Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit)
wegfällt. Selbstständige, welche mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, müssen daher
beweisen, dass diese durch die Arbeitsunfähigkeit einen Einkommensverlust haben (z.B. durch
Bestätigung des Steuerberaters etc.).
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht im Falle einer stationären Behandlung an dem Tag, an
dem die Behandlung beginnt, im Falle der Arbeitsunfähigkeit am Tag nach der ärztlichen
Krankschreibung. Letzteres soll Missbrauch durch die Versicherten verhindern. Bei arbeitslosen
Krankengeldbezieher/-innen beginnt der Anspruch auf Krankengeld bereits am Tag der
Krankschreibung.
Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung, d. h. die Leistung beginnt grundsätzlich mit dem Tag
nach Wegfall des regulären Einkommens. Bei Beschäftigten ist dies das Ende der (in der Regel
6-wöchigen) Entgeltfortzahlung. Auch Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld haben bei
andauernder Arbeitsunfähigkeit nach sechs Wochen Anspruch auf Krankengeld. Bei
Selbstständigkeit richtet sich der Beginn der Leistung nach der Satzung der Krankenkasse und
der gewählten Versicherung. Manche gesetzlichen Kassen bieten für Selbstständige gar keine
Versicherung mit Krankengeld an, bei anderen kann zwischen Krankengeldbeginn ab dem ersten
Tag oder nach mehreren Wochen gewählt werden.
Je früher der Krankengeldanspruch besteht, desto höher ist der Beitrag, den der Selbstständige
an die Krankenkasse zu zahlen hat. Viele Selbstständige, die bei einer gesetzlichen
Krankenkasse versichert sind, wählen aus Kostengründen die Option ohne Krankengeldanspruch
und versichern den Verdienstausfall privat. Arbeitslose erhalten Krankengeld in Höhe des
Arbeitslosengeldes
Kurzarbeitergeld
Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder
Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge
wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.
Die Voraussetzungen der §§ 169 bis 182 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) müssen dabei erfüllt sein.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit.
Leistungen auf Bildung und Teilhabe
Seit Anfang 2011 gibt es das Bildungspaket, um Kinder und Jugendliche aus Familien mit
geringen Einkünften zu unterstützen.
Leistungen können beantragt werden für
• Schulmittel
• Ausflüge und Klassenfahrten
• SchülerInnenbeförderung
• Lernförderung
• Mittagessen in Kindergarten oder Schule
• die Teilnahme an Sport- oder Musikunterricht
• die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
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Ob ein Anspruch auf das Bildungspaket besteht, kann beim zuständigen Sozialleistungsträger
überprüft werden. Dort erhalten Sie das Antragsformular. Bitte stellen Sie für jedes Kind und
jeden Jugendlichen einen eigenen Antrag.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, wenden Sie
sich bitte an das Jobcenter in Ihrem Sozialzentrum. Beziehen Sie Wohngeld, Kinderzuschlag
oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, dann stellen Sie bitte Ihren Antrag im Amt für
Wohnen und Grundsicherung im Neuen Rathaus.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Landeshauptstadt Kiel.
Mutterschaftsgeld
•
Mutterschaftsgeld für erwerbstätige Frauen, die Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung sind und Anspruch auf Krankengeld haben:
Mutterschaftsgeld entspricht dem bisherigen Nettoeinkommen (13 € pro Kalendertag zahlt die
Krankenkasse), der Restbetrag wird von dem/der Arbeitgeber/-in gezahlt.
Wie lange bekomme ich Mutterschaftsgeld?
Während der gesetzlichen Mutterschutzfristen, d.h. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
(12 Wochen nach der Geburt bei Mehrlingsgeburten bzw. bei Frühgeburten)
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Mutterschaftsgeld zu bekommen?
Eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
Die Krankenkasse und der/die Arbeitgeber/-in bekommen spätestens 7 Wochen vor der Geburt
eine Bescheinigung von der/dem Frauenarzt/Frauenärztin über den Geburtstermin.
Mutterschaftsgeld:
• Arbeitslose Frauen erhalten Mutterschaftszahlungen in Höhe der bisherigen Leistungen.
• Erwerbstätige Frauen mit geringfügiger Beschäftigung erhalten einmalig 210 € über
das Bundesversicherungsamt.
Bundesversicherungsamt
-MutterschaftsgeldstelleFriedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 6190
•
•
•
•
Privat- oder familienversicherte oder nicht krankenversicherte Arbeitnehmer/-innen
erhalten einmalig 210 €, durch das Bundesversicherungsamt (siehe oben) plus
ArbeitgeberInnenzuschuss in Höhe der Differenz zwischen 13 € und dem
durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch (z.B.
Studentinnen) mit einer geringfügigen Beschäftigung erhalten in der Regel 13 €
Mutterschaftsgeld/Kalendertag von der Krankenkasse.
ALG II – Empfängerinnen: ALG II wird während der gesetzlichen Mutterschutzfristen
unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche
weitergezahlt.
Freiwillig versicherte Mitglieder, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind,
haben nur einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber ihrer
Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärt haben.
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•
Beamtinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld, da für sie das Mutterschutzgesetz nicht gilt,
sondern die besonderen beamtenrechtlichen Regelungen
Rente
Zu beantragen beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Es gibt u.a. folgende Renten:
• Altersrente
• Erwerbsminderungs- / Erwerbsunfähigkeitsrente
• Witwen- / Waisenrente
Informationen zum Thema Rente: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
Sozialhilfe nach dem SGB XII
Zu beantragen bei der
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Ein Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII besteht nur, wenn die
Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Um Sozialhilfe beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
1. Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen
2. Sie sind nicht erwerbsfähig, das heißt, sie können nicht mindestens 3 Stunden täglich
einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sie sind aber auch nicht dauerhaft erwerbsunfähig.
3. Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Leistungen können auch Personen erhalten, die mit den oben genannten Personen in einer
Bedarfsgemeinschaft leben. Einkünfte, die neben der Sozialhilfe bezogen werden, sind auf die
Sozialhilfe anzurechnen unter Berücksichtigung von Freibeträgen (siehe hierzu §§ 82 ff SGB XII).
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialhilfe finden Sie in den §§ 27 - 40 SGB XII.
Weitere Informationen finden Sich auch in der Broschüre „Sozialhilfe und Grundsicherung“ des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier
http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html.
Stiftungen
Stiftungen verfolgen mit Hilfe eines Vermögens einen bestimmten Zweck, der von einer Stifterin
bzw. einem Stifter festgelegt wurde. Das Vermögen wird in der Regel auf Dauer erhalten und
dient gemeinnützigen Zwecken. (siehe auch www.wikipedia.de).
Folgende Stiftungen unterstützen Alleinerziehende:
„Familie in Not“
Gewährung von Zuschüssen und Darlehen, um eine Notlage zu beheben.
In der Regel erfolgt eine Antragstellung nach einer Beratung/ Betreuung durch eine
Schuldnerberatungsstelle:
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DRK-Kreisverband Kiel e.V.
Schuldner- und Insolvenzberatung
Klaus-Groth-Platz 1
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 59 008-940 /-947
Fax: +49 (0) 431 59 008-998
E-Mail: [email protected] oder
[email protected] oder
[email protected]
Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel
Alter Markt 7
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 240 12-12 oder 240 12-27
Fax: +49 (0) 431 240 12-44
E-Mail: [email protected]
Internet: www.siz-kiel.de
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Schuldnerberatung
Muhliusstraße 67
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 55 79-130
Fax: +49 (0) 431 55 79-425
E-Mail: [email protected]
Weitere Einzelheiten finden Sie unter: http://www.schleswigholstein.de/MSGFG/DE/KinderJugendFamilie/Familie/StiftungFamilieInNot/StiftungFamilieInNot_
node.html#doc134714bodyText5
Bundesstiftung Mutter und Kind–Schutz des ungeborenen Lebens
Die Mittel sollen werdenden Müttern, die sich wegen einer Notlage an eine
Schwangerschaftsberatungsstelle wenden, gewährt werden, um ihnen die Fortsetzung der
Schwangerschaft zu erleichtern.
Einzelfallbearbeitung bei den Schwangerschaftsberatungsstellen.
donum vitae
Königsweg 9
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 6613235
E-Mail: [email protected]
Internet: www.donumvitae.org
Dr. Gunter Behrend
Jägerallee 14
24159 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 361808
E-Mail: [email protected]
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Ev.-luth. Kirchenkreis Altholstein
Ev. Beratungszentrum
Falckstraße 9
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 2402704
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kirchenkreis-altholstein.de
Frauenberatungsstelle / Eß-o-Eß
Kurt-Schumacher-Platz 5
24109 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 524241
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauentreff-essoess.de
Haus der Familie
Familienbildungsstätte Kiel e.V.
Lornsenstraße 12/14
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 2489044
E-Mail: [email protected]
Internet: www.haus-der-familie-kiel.de
pro familia
Bergstraße 5
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 86230
E-Mail: [email protected]
Internet: www.profamilia-sh.de
Sozialdienst katholischer Frauen Kiel e.V.
Muhliusstraße 67
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 554766
E-Mail: [email protected]
Internet: www.skf-kiel.de
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit / Beratungsstelle sexuelle Gesundheit
Fleethörn 18 – 24
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901-6666
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kiel.de
Weitere Informationen zur Bundesstiftung finden Sie unter http://www.bundesstiftung-mutter-undkind.de/
Eine Übersicht über alle in Schleswig-Holstein ansässigen Stiftungen finden Sie in der
Stiftungsdatenbank Schleswig-Holstein:
http://www.schleswigholstein.de/IM/DE/Service/Stiftungen/Stiftungsdatenbank/Stiftungsdatenbank.html
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25
Übergangsgeld (bei medizinischer oder beruflicher Rehabilitation)
Rehabilitationsträger sind:
• die gesetzlichen Krankenkassen,
• die Bundesagentur für Arbeit,
• die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften),
• die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
• die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im
Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
• die Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
• die Träger der Sozialhilfe.
Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, richtet sich nach der Art der Rehabilitation
(medizinisch, beruflich, sozial), der Ursache der Behinderung (z.B. Arbeitsunfall) und dem
Umfang zurückgelegter Versicherungszeiten.
Arbeitnehmer/-innen (auch die, die einen ergänzenden Anspruch auf Leistungen nach dem SGB
II haben) erhalten grundsätzlich Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Gleiches gilt für Personen, die
Arbeitslosengeld beziehen (auch mit aufstockendem Anspruch auf Arbeitslosengeld II). Ist der
Entgeltfortzahlungsanspruch bei dem/der Arbeitsgeber/-in beispielsweise wegen Krankheit
verbraucht, würde die Deutsche Rentenversicherung Übergangsgeld für die Zeit der Teilnahme
erbringen.
Unterhalt
Grundsätzlich hat jedes minderjährige, nicht verheiratete Kind einen Unterhaltsanspruch,
unabhängig davon, ob seine Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Zwischen 18 und 21
Jahren sind Kinder den minderjährigen Kindern gleichgestellt, wenn sie im Haushalt eines
Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden. Eltern sind ihren Kindern
grundsätzlich bis zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterhaltspflichtig.
Einen Anspruch auf Unterhalt können Personen haben, die in einem verwandtschaftlichen
Verhältnis zueinander stehen. Dieses verwandtschaftliche Verhältnis kann durch die
Abstammung, eine Adoption oder durch eine Heirat bzw. mit einer eingetragenen
Lebenspartnerschaft begründet werden. Näheres zum Kindschaftsrecht.
Zu beantragen beim anderen Elternteil.
Informationen und Beratung hierzu:
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Abteilung Unterhalt und Kostenausgleich,
Sachbereich Beistandschaft und Soziales
Holstenstraße 88-90
24103 Kiel (Howe-Haus)
Im BGB sind verschiedene Arten von Unterhalt geregelt.
Für Alleinerziehende sind insbesondere der Kindes- und der Betreuungsunterhalt von Bedeutung.
Kindesunterhalt
Einen Unterhaltsanspruch hat grundsätzlich jedes Kind bis 18 Jahre und darüber hinaus, solange
es sich in der Schul- oder ersten Berufsausbildung befindet. Die Höhe des Kindesunterhalts
richtet sich in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle.
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Nähere Informationen zum Kindesunterhalt:
http://www.vamv.de/allein-erziehen/existenzsicherung/kindesunterhalt.html
http://www.bafoeg-aktuell.de/recht/unterhalt/kindesunterhalt.html
Betreuungsunterhalt
Unabhängig davon, ob die Eltern des Kindes verheiratet sind, hat der betreuende Elternteil
gegenüber dem anderen Elternteil einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.
Dieser gilt mindestens bis das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Auch darüber hinaus kann ein
Anspruch aus Billigkeitsgründen bestehen. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und
die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.
Nähere Informationen zum Betreuungsunterhalt:
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/betreuungsunterhalt.html
http://www.vamv.de/allein-erziehen/existenzsicherung/ehegattenunterhalt.html
INFOS UND BERATUNG
AWO Kreisverband Kiel e.V.
Preetzer Straße 35
24143 Kiel
Tel.: +49 (0) 431 77570-0
Fax: +49 (0) 431 77570-48
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.awo-kiel.de/informationhilfeundberatung/awo-rechtsberatung/
Diakonisches Werk Altholstein
Cafetti
Danewerkstraße 21
24113 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 611 81
[email protected]
www.diakonie-altholstein.de
Öffnungszeiten: Montags bis Donnerstags 10:00-12:00 Uhr
Caritas Kiel, Allgemeine Lebens- und Sozialberatung
Caritasverband für Schleswig-Holstein e.V.
Krusenrotter Weg 37
24113 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 5902-0
Fax: +49 (0) 431 555551
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.caritas-sh.de/28980.html
Evangelisches Beratungszentrum
Falckstraße 9
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 2402-703
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kirchenkreis-altholstein.de/index.php/zentrum-kirchlicher-dienste/11-zentrumkirchlicher-dienste/161-evangelisches-beratungszentrum
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Haus der Familie/Familienbildungsstätte
Lornsenstrasse 14, Ecke Feldstrasse
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 248 90-3
Fax: +49 (0) 431 248 90-55
EMail: [email protected]
Internet: www.hdf-kiel.de oder http://www.haus-der-familiekiel.de/index.php?id=22&tx_ttnews[tt_news]=11&tx_ttnews[backPid]=14&cHash=57390cc801
Landeshauptstadt Kiel
Bürgerberatung und Rechtsberatung
Rathaus
Fleethörn 9
24103 Kiel
Internet:
http://www.kiel.de/rathaus/service/_organisationseinheit.php?id=9032263&zoom_highlightsub=re
chtsberatung
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Referat für Migration
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Telefon: +49 (431) 901 - 3613
Internet: http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=10314510
Ortscaritasverband Kiel
Muhliusstraße 67, 24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 380159-0
Landeshauptstadt Kiel
Referat für Gleichstellung
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 9012056
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kiel.de/rathaus/gleichstellung/index.php
Pro Familia
pro familia Kiel
Bergstraße 5
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 86230
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.profamilia.de/angebote-vor-ort/schleswig-holstein/kiel.html
Verband alleinerziehender Mütter und Väter
Beratungsstelle des Landesverbandes alleinerziehender Mütter und Väter
Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Hindenburgufer 275
24106 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 5579150
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vamv-sh.de
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28
Zukunftswerkstatt e.V.
Lerchenstraße 22
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 66 52 47
Fax:
+49 (0) 431 6 10 98
E-Mail:
[email protected]
Internet: http://zukunftswerkstatt-kiel.de/zukunft/index.php/angebot/partnerehe
Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschuss:
•
Unterhaltsvorschuss wird für Kinder gezahlt, die nur mit einem Elternteil zusammenleben
und vom anderen Elternteil keine oder nur geringe Unterhaltszahlungen erhalten.
•
Es kann keine Zahlung erfolgen, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, verheiratet ist
und mit dem Ehegatten zusammenlebt.
•
Die Zahlung ist auf höchstens 6 Jahre begrenzt und endet spätestens mit dem 12.
Lebensjahr
Zu beantragen bei der:
Unterhaltsvorschusskasse
Holstenstraße 88-90, 5. Etage
24103 Kiel (Howe-Haus)
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29
Verletztengeld
Zuständig ist die gesetzliche Unfallversicherung. Krankenversicherte haben den Vorteil, dass
ihre Krankenkasse das Verletztengeld im Auftrag der Berufsgenossenschaft für den
Unfallversicherungsträger auszahlt.
Die Voraussetzungen von Krankengeld gelten auch für das Verletztengeld. Es wird gezahlt, wenn
eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder eine Berufskrankheit
entsteht.
Der Anspruch auf Verletztengeld setzt folgendes voraus:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Der/die Verletzte in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist
der/die Verletzte aufgrund dieses Versicherungsfalles entweder
arbeitsunfähig ist oder
sich in einer Maßnahme der Heilbehandlung befindet und er/sie deshalb eine ganztätige
Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann
der/die Verletzte unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung
Anspruch auf Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen
Krankengeld,
Verletztengeld,
Versorgungskrankengeld,
Übergangsgeld,
Kurzarbeitergeld,
Winterausfallgeld,
Arbeitslosengeld,
Arbeitslosengeld II (nicht nur darlehensweise) oder
Mutterschaftsgeld
Das Verletztengeld ist von dem Tage an zu zahlen, ab dem die Arbeitsunfähigkeit ärztlich
festgestellt wird. Wegen der vorrangigen Lohn- oder Gehaltsfortzahlung beginnt die Zahlung des
Verletztengeldes erst mit der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
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30
Wohngeld
Zu beantragen beim:
Amt für Wohnen und Grundsicherung
Andreas-Gayk-Straße 13
24103 Kiel
Ob man Wohngeld in Anspruch nehmen kann und – wenn ja – in welcher Höhe, das hängt ab von
drei Faktoren:
• der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
• der Höhe des Gesamteinkommens,
• der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld gibt es
• als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers,
• als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims
Eigentumswohnung.
oder
einer
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind im Einzelnen Empfänger/-innen von
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch
Leistungen des Übergangsgeldes in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II nach
dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch
Leistungen des Verletztengeldes in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes II nach
Siebten Buch Sozialgesetzbuch
Zuschüssen nach § 22 Abs. 7 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch,
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch
Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt oder anderer Hilfen in einer
stationären Einrichtung, die den Lebensunterhalt umfassen, nach dem
Bundesversorgungsgesetz oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt
Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sowie
Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch in Haushalten, zu denen
ausschließlich Empfänger/-innen dieser Leistungen gehören
wenn bei der Leistungsberechnung bzw. der zu Grunde liegenden Leistungsberechnung Kosten
der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau uns Stadtentwicklung zur
Verfügung.
Wohngeld- und Arbeitslosengeld II –Bezug schließen sich aus. Wohngeld ist jedoch vorrangig zu
beantragen, wenn die Hilfebedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch 2 vermieden werden kann.
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31
Schulden - wohin kann ich gehen?
Bei allgemeinen Schulden kann man sich zunächst an eine Schuldnerberatungsstelle wenden,
z.B. an:
Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Kiel
Schuldnerberatung
Klaus-Groth-Platz 1
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 59008 – 940 oder 947
Fax: +49 (0) 431 59008 – 998
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel
Holstenstraße 68a
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 2401212 (Zentrale)
Fax: +49 (0) 431 2401244
Sozialdienst katholischer Frauen Kiel e.V.
Schuldnerberatung
Muhliusstraße 67
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 5579130
Fax: +49 (0) 431 5579425
E-Mail: [email protected]
Bei Mietschulden:
Landeshauptstadt Kiel.
Amt für Wohnungs- und Unterkunftssicherung
Neues Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Gebäudeteil B, 2. Etage
AnsprechpartnerInnen in der Abteilung Wohnungs- und Unterkunftssicherung
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32
Tipps zum Sparen
Sozialkaufhäuser:
Obolus
Lerchenstraße19a, 24103 Kiel
Öffnungszeiten: Mo-Fr. 9-18 Uhr
Kirchenweg 22, 24143 Kiel
Öffnungszeiten: Mo-Fr. 9-16 Uhr
Hertzstraße75, 24149 Kiel
Öffnungszeiten: Mo-Fr. 9-16 Uhr
RotKreuzMärkte-Kreisverband Kiel e.V.
Kurt-Schumacher-Platz 15, 24109 Kiel
Öffnungszeiten: Mo-Fr 10:00 - 18:00 Uhr
Sa 10:00 - 13:00 Uhr
Friedrichsorter Straße 13, 24159 Kiel
Öffnungszeiten: Mo - Fr 10:00 - 18:00 Uhr
Sa 10:00 - 13:00 Uhr
Dreiecksplatz 4, 24105 Kiel
Öffnungszeiten: Mo - Fr 10:00 - 18:00 Uhr
Sa 10:00 - 13:00 Uhr
Baby-Börsen in Kiel und im Kieler Umland
Mittlerweile hat sich die Baby-Börse in der Uni-Mensa der Christian-Albrechts-Universität
etabliert. Aber auch das Haus der Familie und andere Institutionen, wie z.B. Kindergärten bieten
in regelmäßigen Abständen entsprechende Börsen und Flohmärkte an.
Viele Gemeinden im Kieler Umland, wie z.B. Ottendorf, Achterwehr oder Bredenbek bieten in der
Regel zweimal jährlich entsprechende Börsen an.
Achten Sie auf die Aushänge im Kieler Stadtgebiet sowie Hinweis in Wochen- und
Monatsblättern, wie Kieler Express, Kinderkram zu:
•
Flohmärkten
•
Second-Hand-Läden
•
Tausch-Börsen
•
www.ebay.de und www.kleinanzeigen.ebay.de
•
die Kleinanzeigen im Kieler Express und anderen kostenlosen Wochen- / Monatsblättern
Weiterhin könnte es hilfreich sein, eine Energieberatung, beispielsweise bei:
Energiesparberatung Lichtblick-Kiel e.V. (kostenlos für Bezieher von Arbeitslosengeld II)
zu nutzen oder die Kieler Tafel zu besuchen, deren Ausgabestellen an folgenden Adressen zu
finden sind:
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33
Elmschenhagen
Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde
Dorfstraße 26
Mittwoch von 11:30 - 12:30 Uhr
Friedrichsort
Evangelische Kirchengemeinde
Pries-Friedrichsort
Friedrichsorter Straße 22
Montag von 11:00 - 12:00 Uhr
Gaarden
Tafelladen
Evangelische St.-Matthäus-Gemeinde
Stoschtraße 56
Dienstag, Mittwoch, Freitag von 10:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag von 12:00 - 15.00 Uhr
Kronshagen
Christus-Gemeinde
Kopperpahler Allee 12
Dienstag von 11:00 - 12:00 Uhr
Nummernausgabe ab 10:30 Uhr
Mettenhof
Birgitta-Thomas-Gemeinde
Skandinaviendamm 350
Montag von 10:00 - 12:00 Uhr
Wellingdorf
Andreas-Gemeinde
Altenteichstraße 13
Freitag von 9:00 - 11:30 Uhr
Sollten Sie Tiere im Haushalt haben, können Sie auch die Tiertafel Kiel nutzen.
Die Ausgabestelle in Kiel ist
Friedrichsorter Straße3
24159 Kiel
E-Mail: [email protected]
Internet: www.tiertafelkiel.com
Die Tiertafel Kiel ist freitags von 16:00 –18:00 Uhr geöffnet.
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34
Freizeitgestaltung
Der Familienpass kann gegen eine Gebühr von 2,50 € bei folgenden Stellen erworben werden:
•
•
•
•
•
•
•
Tourist Information Kiel, Andreas-Gayk-Straße 31
Zentralbücherei, Andreas-Gayk-Straße 31
Stadtteilbüchereien Elmschenhagen, Friedrichsort, Gaarden, Holtenau, Mettenhof,
Suchsdorf, Schützenpark und Wik
Stadtteilbürgerämter Pries/Friedrichsort, Elmschenhagen und Neumühlen-Dietrichsdorf
Schwimmbäder der Landeshauptstadt Kiel
Obolus-Läden, Lerchenstraße 19a, Kirchenweg 22 und Hertzstraße 75
Haus der Familie, Lornsenstraße 14
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf
http://www.kiel.de/leben/kinder/familienpass/index.php
Der Ferienpass kann gegen eine Gebühr von 3,00 € erworben werden im:
Ferienpassbüro
Neues Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31
Gebäudeteil C, 2. Stock, Zimmer C 225 (Eingang neben der Tourist Information)
24103 Kiel
Telefon: +49 ( 0) 431 9012939
E-Mail : [email protected]
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet auf
http://www.kiel.de/leben/kinder/ferienpass/index.php
Der Kiel-Pass bietet die Möglichkeit, zu ermäßigten Eintrittspreisen am Kieler Sport-, Freizeitund Kulturleben teilnehmen.
Das Kiel-Pass-Büro
Neues Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 9015509 oder 9015511
Fax: +49 (0) 431 90165504
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.nettekieler.de/Kiel-Pass.kielpass.0.html
Eingang Ecke FabrikStraße, Erdgeschoss, in Bürogemeinschaft mit dem nettekielerEhrenamtsbüro
Wenn Sie mit Ihrem Kind / Ihren Kindern ins Kino gehen wollen, nutzen Sie die
Familienangebote. Meist gibt es einen speziellen Familientag zu vergünstigten Konditionen.
35
Museen am Meer
An jedem ersten Sonntag im Monat laden acht Museen an der Kieler Förde zu
unterschiedlichsten Familienangeboten ein.
Mit dabei sind:
• Antikensammlung
• Aquarium
• Kunsthalle zu Kiel
• Medizin-und Pharmaziehistorische Sammlung
• Stadtgalerie
• Stadt-und Schifffahrtsmuseum Fischhalle
• Stadt-und Schifffahrtsmuseum Warleberger Hof
• Zoologisches Museum
Weitere Informationen über Termine und Kosten bekommen Sie unter www.museen-am-meer.de
Kindergeburtstage
In der Stadtgalerie können Sie mit ihren Kindern Kindergeburtstage als Kunstaktion feiern. In
Absprache mit den Eltern wird eine kreative Veranstaltung geplant www.kiel.de
Kultur-und Museumspädagogik: 0431/901- 3400
Kindermuseum musiculum
Das Kindermuseum musiculum lädt Kinder und Jugendliche im Alter von 5-15 Jahren ein, in
kleinen Gruppen Themen der Musik auf geistiger, gefühlsmäßiger und körperlicher Ebene zu
erleben. Informationen und Anmeldungen unter
Lern-und Experimentierwerkstatt musiculum
Stephan-Heinzel-Straße 9
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 666889
www.musiculum.de
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36
Finanzielle Unterstützung speziell für Schwangere
Bundesstiftung Mutter-und Kind
Wenn sich die Schwangere in einer Notlage befindet, kann sie während der Schwangerschaft
einen Antrag stellen für die Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Diese Unterstützung ist eine
einmalige Zahlung. Der Antrag ist während der Schwangerschaft (in den ersten Wochen) bei
einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Wohnortnähe zu stellen.
In Kiel kann ein Antrag gestellt werden bei:
•
•
•
•
•
Amt für Gesundheit / Beratungsstelle sexuelle Gesundheit, Fleethörn18-24, 24103 Kiel
Tel: 0431/901-6666 (Antrag muss bis zur 20. SSW gestellt werden)
AWO Schwangerenberatung Schönkirchen, Schönberger Landstraße 67, 24232
Schönkirchen, Telefon:+49 (0) 431 917321
SKF, Muhliusstraße 67, 24103 Kiel, Telefon: +49 (0) 431 554766
Evangelisches Beratungszentrum, Falckstraße 9, 24103 Kiel,
Telefon: +49 (0) 431 2402-704
Haus der Familie, Lornsenstraße 12/14, 24105 Kiel
Für schwangere Studentinnen gibt es die Geburtsbeihilfe:
Studierende Mütter oder Väter können einmalig eine Unterstützung von 130 € beantragen. Der
Antrag muss bis max. 6 Monate nach der Geburt gestellt werden
Studentenwerk, „Abt. Soziale Betreuung“,
Mensa II, Leibnitzstraße 12, Telefon: +49 (0) 431 8816-230
ALG II einmalige Beihilfen für Schwangerschaft und Geburt
ALG II- Empfängerinnen, auch Auszubildende, Schülerinnen und Studentinnen bis BafögHöchstsatz können einen Antrag auf einmalige Beihilfen beim Jobcenter stellen.
Ab dem 3. Monat: Beihilfe für Umstandskleidung: 179 €
Ab 7. Monat: Beihilfe für Erstlingsausstattung ca. 250 €
Hilfereich könnte auch der Flyer Informationen für
werdende Mütter für Sie sein. Er bündelt eine Menge Informationen für Schwangere.
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37
3. Gesundheit
Das Thema Gesundheit spielt gerade für Alleinerziehende eine große Rolle. Nicht selten fühlen
Sie sich überlastet, weil sie alleine für Kinder, Haushalt und Einkommen sorgen müssen.
Unterstützung, Informationen und Beratung finden Sie unter folgenden Themenkomplexen:
3.1 Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
3.2 Geburtshilfe
3.3 Gewalt
3.4 Mutter- / Vater-Kind-Kur
3.5 Pflege
3.6 Psychosoziale Beratung und Betreuung
3.7 Schwangerschaftskonfliktberatung
3.8 Sucht
3.1 Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit
AIDS-Hilfe Kiel e.V.
Königsweg 19
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 570580 (Büro)
0180 3319411 (Beratungstelefon)
Fax: +49 (0) 431 5705828
E-Mail: [email protected]
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit
Flethörn 18-24
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901 6666 oder 901 2124 oder 901 2139
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kiel.de/Gesundheit
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Referat für Migration
Stephan-Heinzel-Straße2
24116 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901-3613
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kiel.de/leben/migration/index.php
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38
3.2 Geburtshilfe
Diakonisches Werk Altholstein
Cafetti
Danewerkstraße 21
24113 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 611 81
[email protected]
www.diakonie-altholstein.de
Öffnungszeiten: Montags bis Donnerstags 10:00-12:00 Uhr
Geburtshaus Kiel e.V.
Lübscher Baum 23
24113 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 61168
Fax: +49 (0) 431 6709927
E-Mail: [email protected]
Internet: www.geburtshaus-kiel.de
Hebammenverband Schleswig-Holstein
Internet: www.hebammen-sh.de
Haus der Familie/Familienbildungsstätte
Lornsenstraße 14
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 248 90-3
Fax: +49 (0) 431 248 90-55
Internet: www.haus-der-familie-kiel.de
Hebammenverband Schleswig-Holstein e.V.
Internet: www.hebammen-sh.de
Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Campus Kiel
Arnold-Heller-Straße 3, Haus 24
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 5972092 (Kreißsaal)
+49 (0) 431 5972087 (Schwangerenberatung)
+49 (0) 431 5972171 (Elternschule)
Projekt „Hilf mir ins Leben“ bietet Hilfe für Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren, die von
chronischer Erkrankung oder Behinderung betroffen oder bedroht sind:
CJD Kiel / Frühe Hilfen
Muhliusstraße 67
24103 Kiel
Telefon: 0431 20 06 98 - 22
Fax: 0431 20 06 98 - 13
Mobil: 0151 / 406 38 755
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hilf-mir-ins-Leben.de
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39
Städtisches Krankenhaus Kiel GmbH
Frauenklinik
Chemnitzstraße 33
24116 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 16970 oder 1700
Fax: +49 (0) 431 16971702
Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) e.V.
Hindenburgufer 275
24106 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 5579150
E-Mail: [email protected]
Internet: www.vamv-sh.de
Zukunftswerkstatt e.V.
Lerchenstraße 22
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 665247
Fax: +49 (0) 431 61098
Internet: www.zukunftswerkstatt-kiel.de
3.3 Häusliche und / oder sexualisierte Gewalt
Ambulantes betreutes Wohnen für Frauen mit Psychotraumatisierungen
Kirchhofallee 31
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 600493
Fax: +49 (0) 431 6673826
Autonomes Mädchenhaus Lotta e.V.
Zufluchtsstätte
Telefon: +49 (0) 431 642069 (rund um die Uhr)
Geschäftsstelle, Anlauf- und Beratungsstelle
Holtenauer Straße 127
24118 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 8058881
Fax: +49 (0) 431 8058883
E-Mail: [email protected]
Internet: www.mädchenhaus-kiel.de
Contra
Fachstelle gegen Frauenhandel in Schleswig-Holstein
Postfach 3520
24034 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 55779191
Fax:+49 (0) 431 55779150
E-Mail: [email protected]
Internet: www.contra-sh.de
Frauenhelpline/Information und Hilfe für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen
sind:
Tel: 0700/99911444 (Kostet 6,2 ct aus dem dt. Festnetz)
täglich von 15.00 - 1.00 Uhr, an Wochenenden und feiertags von 10:00 -01:00 Uhr
40
Frauennotruf Kiel e.V.
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 91144
Fax: +49 (0) 431 91925
E-Mail: [email protected]
Frauenhaus Kiel
Postfach 5841
24065 Kiel
Tel: +49 (0) 431 681825 (Tag und Nacht besetzt)
Fax: +49 (0) 431 681837
E-Mail: [email protected]
Kinderschutz-Zentrum Kiel des Deutschen Kinderschutzbundes Ortsverband Kiel e.V.
Zastrowstraße 12
24114 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 122180
Fax: +49 (0) 431 16888
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutz-zentrum-kiel.de
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Referat für Migration
Stephan-Heinzel-Straße2
24116 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901-3613
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kiel.de/leben/migration/index.php
Landeshauptstadt Kiel
Referat für Gleichstellung
Andreas-Gayk-Straße 31a
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901-3613
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kiel.de/gleichstellung
„Die Lerche“ Frauenhaus-Beratungsstelle
Holstenstraße 88-90 (Howe-Haus, Europaplatz)
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 675478
Fax: +49 (0) 431 675478
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenhaus-kiel.de
Lotta e.V.
Verein zur Förderung feministischer Mädchen- und Frauenarbeit / Therapeutische Wohngruppen
für traumatisierte Frauen
Sophienblatt 42a
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 62008
zurück zur Startseite
E-Mail: [email protected]
41
Marie-Christian-Heime e.V.
Waldhof
Rönner Weg 75
24146 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 7801148
Fax:+49 (0) 431 7801170
N.I.N.A.
Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen
Steenbeker Weg 151
24106 Kiel
Telefon: 01805 - 123465
E-Mail: [email protected]
Internet: www.nina-info.de
Weißer Ring e.V.
Landesbüro Schleswig-Holstein sowie Außenstelle Kiel
Brunswiker Straße 50
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 57677
Fax: +49 (0) 431 565284
Internet: www.weisser-ring.de
3.4 Mutter - / Vater- Kind-Kuren
Frauenwerk Altholstein, Region Kiel
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 2402802
Fax: +49 (0) 431 2402459
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Referat für Migration
Stephan-Heinzel-Straße2
24116 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901-3613
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kiel.de/leben/migration/index.php
Ortscaritasverband Kiel
Caritasverband für Schleswig-Holstein
Muhliusstraße 67
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 3801596
Fax: +49 (0) 431 3801594
E-Mail: [email protected]
Internet: www.caritas-sh.de
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42
3.5 Hilfe zur Pflege
AWO Beratungsstelle Demenz und Pflege
Preetzer Straße 35
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 7757044
Fax: +49 (0) 431 7757048
E-Mail: [email protected]
Hospiz-Initiative Kiel
Hausbetreuungsdienst e.V.
Waitzstraße 17
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 5708112
Fax: +49 (0) 431 5708046
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Familie und Soziales
Referat für Migration
Stephan-Heinzel-Straße2
24116 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901-3613
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.kiel.de/leben/migration/index.php
Pflegstützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel
im Amt für Familie und Soziales
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 9013696 oder +49 (0) 431 9013627
Fax: +49 (0) 431 90163216
Internet: http://www.kiel.de/leben/aelterwerden/pflegestuetzpunkt.php
Pflegenottelefon Schleswig-Holstein
Das Krisen-, Beratungs- und Beschwerdetelefon
c/o AWO Landesverband Schleswig-Holstein
Sibeliusweg 4
24109 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 5114155 (Büro)
01802 494847 (Beratungstelefon)
E-Mail: [email protected]
3.6 Psychosoziale Beratung und Betreuung
Allgemeiner Sozialdienst der Landeshauptstadt Kiel
Internet: http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=10375729&zoom_highlightsub=asd
Brücke S-H./Beratung und Hilfe
Muhliusstraße 84
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 9820698
E-Mail: [email protected]
Internet: www.brücke-sh.de
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43
Donna Klara e.V.
Psychosoziale Frauenberatung
Goethestraße 9
24116 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 5579344
Fax: +49 (0) 431 5579983
E-Mail: [email protected]
Internet: www.donna-klara.de
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Kiel
Alter Markt 7
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 562606
Internet: www.erzbistum-hamburg.de
Frauenberatungsstelle/Ess-o-Ess
Beratung, Information und Treffpunkt für Frauen e.V.
Kurt-Schumacher-Platz 5
24109 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 524241
Fax: +49 (0) 431 526907
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenberatung-essoess.de
Frauenwerk Altholstein
Dänische Straße 3-5
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 2402802
Fax: +49 (0) 431 2402459
Internet: www.kirchenkreis-altholstein.de
IHRISS E.V.
Treffpunkt und Beratung für Frauen mit und ohne Psychiatrieerfahrung
Jeßstraße 3
24114 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 63697
Fax: +49 (0) 431 6614835
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ihriss.de
Kieler Fenster/Hilfe und Beratung
Alte Lübecker Chaussee 1
24114 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 6498050
Fax: +49 (0) 431 6498057
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kieler-fenster.de
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KIBIS
Kontakte, Information und Beratung im Selbsthilfebereich, Verein zur Förderung des
Gesundheitswesens e.V.
Königsweg 9 (Innenhof)
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 672727
Fax: +49 (0) 431 6004727
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kibis-kiel.de
Zentrum für integrative Psychiatrie (ZIP) gGmbH Kiel
Niemannsweg 147
24105 Kiel
Telefon: 0431 9900-2681
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zip-kiel.de
3.7 Schwangerschaftskonfliktberatung
Ambulanz für Schreibabys in Kooperation mit dem Kinderschutzzentrum Kiel
Verein „Lautstark“
1.Vorsitzender: Manfred Lübke
Kopperpahler Allee 121
24119 Kronshagen
Telefon: +49 (0) 431 54389
Die BeraterInnen sind dienstags von 12:00 – 13:00 Uhr zu erreichen
Telefon: 0151-16322000
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutz-zentrum-kiel.de oder
www.krankenhaus-kiel.de
Evangelisches Beratungszentrum
Falckstraße 9
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 2402704
Fax: +49 (0) 431 2402750
E-Mail: [email protected]
Frauenberatungsstelle Ess-o-Ess
Beratung, Information und Treffpunkt für Frauen e.V.
Kurt-Schumacher-Platz 5
24109 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 524241
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenberatung-essoess.de
Amt für Gesundheit
Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit
Fleethörn 18-24
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901 6666 oder 901 2124 oder 901 2139
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kiel.de/Gesundheit
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Pro familia
Bergstraße 5
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 86230
Fax: +49 (0) 431 2607416
E-Mail: [email protected]
www.profamilia.de
Sozialdienst Katholischer Frauen e.V.
Muhliusstraße 67
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 554766
Fax: +49 (0) 431 5579425
E-Mail: [email protected]
Internet: www.skf-kiel.de
3.8 Sucht
Ev. Stadtmission Kiel e.V.
Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke
Fleethörn 61
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 93133
Fax: +49 (0) 431 9795703
Frauen Sucht Gesundheit e.V.
Die Frauensuchtberatung Schleswig-Holstein
Knooper Weg 49
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 61549
Fax: +49 (0) 431 665975
E-Mail: [email protected] oder [email protected]
Internet: www.frauen-sucht-gesundheit.de
Frauenberatungsstelle/Ess-o-Ess
Beratung, Information und Treffpunkt für Frauen e.V.
Kurt-Schumacher-Platz 5
24109 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 524241
Fax: +49 (0) 431 526907
E-Mail: [email protected]
Internet: www.frauenberatung-essoess.de
Guttempler-Jugend-Zentrum Kiel e.V.
DamperhofStraße26 (Hof)
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 96626
Fax: +49 (0) 431 96641
E-Mail: [email protected]
Internet: www.guddytreff.de
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Landesstelle gegen die Suchtgefahren für Schleswig-Holstein e.V.
Schauenburger Straße 36
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 564770
Fax: +49 (0) 431 564780
Odyssee „Claro“
Förderverein für Sozialarbeit mit Drogenabhängigen und -gefährdeten e.V.
Boninstraße 47 (Hinterhaus)
24114 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 13792
E-Mail: [email protected]
Internet: www.odyssee.de
Odyssee „Midhgard“
Betreutes Wohnen Midhgard
Sophienblatt 73a (Hinterhaus)
24114 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 129303
4. Kinderbetreuung / Kindererziehung
Kinderbetreuung ist eines der wichtigsten Themen für Alleinerziehende. Ohne eine passgenaue
Kinderbetreuung ist es (allein)erziehenden nicht möglich, einer Erwerbstätigkeit, einer Aus- oder
Weiterbildung nachzugehen.
Kiel bietet ein breit gefächertes Angebot zum Thema Kinderbetreuung.
Dabei ist es wichtig, für jedes Kind das richtige Angebot zu finden. Bei der Beratung wird daher
nicht nur geschaut, wo die Familie, in der das Kind lebt, wohnt, sondern auch das Alter des
Kindes, die benötigte Betreuungszeit und alternative Betreuungsorte berücksichtigt.
Eltern sollten sich daher auch direkt mit den von ihnen favorisierten Einrichtungen in Verbindung
setzen und sich die Einrichtungen sowie deren pädagogische Konzeption ansehen.
Für Kinder von 0 - 3 Jahren gibt es die Betreuung in
• Krippen
• durch Tagespflegpersonen.
Für Kinder von 3 - 6 Jahren gibt es eine Betreuung in
• Kindertageseinrichtungen.
Informationen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Kiel oder direkt bei folgendem Amt:
Amt für Schule, Kinder- und Jugendeinrichtungen
Vermittlungs- und Beratungsstelle Tagespflege
und Elternberatung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Neues Rathaus
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Gebäudeteil B 3. Stock
Tel.: 0431/901-3199 und 0431/901-3387
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Mit der Suchmaschine können alle bestehenden Kindertageseinrichtungen im Kieler Stadtgebiet
gefunden werden und sind mit einem link zur Homepage des jeweiligen Trägers verknüpft.
Grundsätze für die Aufnahme in Kindertageseinrichtungen finden Sie ebenso im Internet der
Stadt Kiel wie Konzepte für Kinderbetreuung in Einrichtungen der Landeshauptstadt Kiel.
Hier erhalten Sie Informationen über die Gebühren für Kindertageseinrichtungen. Diese gelten für
alle Kindertageseinrichtungen in Kiel (unabhängig vom Träger).
Die Landeshauptstadt Kiel ist bestrebt, für alle Kieler Kinder neben dem Rechtsanspruch für
Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt eine bedarfsgerechte Betreuung, die die
Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit ermöglicht, sicherzustellen. Bei der Aufnahme
auswärtiger Kinder in Kieler Kindergärten gelten besondere Aufnahmekriterien.
Zur Vermittlung einer Tagespflegeperson stehen folgende Institutionen/Träger zur Verfügung:
•
•
•
die Landeshauptstadt Kiel
Pädiko e.V. - Kindertagespflege
AWO Schleswig-Holstein
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Informationen über die Finanzielle Förderung
Für Kinder von 6 – 10 (12) Jahren gibt es eine Schulkindbetreuung.
Diese kann in folgenden Einrichtungen erfolgen:
• Hort (über Kindertagesstätten)
• betreute Grundschule (Angebot des Schulträgers)
Die Gebühren für eine Hortbetreuung bestimmen sich nach der Gebührensatzung für
Kindertagesstätten. Die Kosten für die betreute Grundschule sind ganz unterschiedlich und
differieren stark.
Beratungsstellen der Stadt Kiel für Eltern mit Säuglingen und kleinen Kinder
Friedrichsort
Herr Everding / Frau Kücük
Zum Dänischen Wohld 23, 24159 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901 - 44 82
Mittwochs 14:00 – 15:00 Uhr
Suchsdorf
Herr Everding / Frau Kücük
Eckernförder Straße 419, 24107 Kiel
Telefon: +49 (0) 43131 36 43
Dienstags 14:00 – 15:00 Uhr
Mettenhof
Herr Everding / Frau Gidion
Skagenweg 27 24109 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 52 70 91
Montags 14:00 – 16:00 Uhr
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Elmschenhagen
Frau Dipl. Med. Ewald / Frau Gidion
Reichenberger Allee 2b, 24148 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901 - 44 78
Dienstags 14:00 – 16:00 Uhr
Gaarden
Frau Dr. Hefermann / Frau Kücük
Schulstraße 6, 24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 901 - 44 70
Montags 10:00 – 12:00 Uhr
Neumühlen-Dietrichsdorf
Frau Dr. Hergeröder / Frau Gidion
Tiefe Allee 45, 24149 Kiel
Eingang Stadtteilbürgeramt
Telefon: +49 (0) 431 901 - 44 92
Donnerstags 9:00 – 11:00 Uhr
Kindererziehung
Hilfe bei Erziehungsfragen und -problemen bieten die folgenden Institutionen:
Allgemeiner Sozialdienst der Landeshauptstadt Kiel
http://www.kiel.de/rathaus/service/_leistung.php?id=10375729&zoom_highlightsub=asd
Im Netz finden Sie das Straßenverzeichnis für die Sozialzentren und die Bezirke des Allgemeinen
Sozialdienstes mit Telefonnummern.
Städtische Erziehungsberatungsstellen
Internet: www.kiel.de/erziehungsberatung
Erziehungsberatung LHS Kiel Nord-Ost
Johannisburger Straße 10
24149 Kiel
Erziehungsberatung LHS Kiel Nord
Esmarchstraße 21
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 805373
Erziehungsberatung Kiel Mitte
Rathausstraße 14
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 94232
Erziehungsberatung Süd-Ost
Kaiserstraße 100
24143 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 7099820
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Ev. Beratungszentrum
Falckstraße 9
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 2402704
Internet: www.kirchenkreis-kiel.de
Haus der Familie/Familienbildungsstätte
Lornsenstraße 12/14
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 248 90-3
Fax: +49 (0) 431 248 90-55
Internet: www.haus-der-familie-kiel.de
Kinderstube Kiel e.V.
Wrangelstraße 16
24105 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 5869269
Internet: www.kinderstube.de
Diakonisches Werk Altholstein
Cafetti
Danewerkstraße 21
24113 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 611 81
[email protected]
www.diakonie-altholstein.de
Öffnungszeiten: Montags bis Donnerstags 10:00-12:00 Uhr
Im Rahmen des Projektes „Hilf mir ins Leben“ kann Familien, die von chronischer Erkrankung
oder Behinderung betroffen oder bedroht sind und Kinder im Alter zwischen 0 - 3 Jahre haben,
ehrenamtliche Unterstützung angeboten werden. Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen können
die Familien im Haushalt unterstützen, zu Arztbesuchen begleiten, Kinder betreuen oder bei
handwerklichen Aufgaben helfen usw.. Ziel ist es, innerhalb einiger Monate Hilfe zur Selbsthilfe
zu geben.
Projekt „Hilf mir ins Leben“
CJD Kiel / Frühe Hilfen
Muhliusstraße 67
24103 Kiel
Telefon: +49 (0) 431 20 06 98 - 22
Fax: +49 (0) 431 20 06 98 - 13
Mobil: 0151 / 406 38 755
E-Mail: [email protected]
Internet: www.hilf-mir-ins-Leben.de
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5. Sorge & Umgang / rechtliche Aspekte
5.1 Elterliche Sorge und Umgang
Die elterliche Sorge ist in den §§ 1626 ff. BGB geregelt. Näheres hierzu ist im
Familienwegweiser nachzulesen. Die elterliche Sorge umfasst die Personen- und die
Vermögenssorge für das Kind.
Umgang
Zur Personensorge gehört auch der Umgang mit dem Kind. Ein Umgangsrecht haben
grundsätzlich die Eltern. Andere Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben, wenn der
Kontakt zu ihnen für die Entwicklung des Kindes förderlich ist.
Nähere Informationen zum Umgang:
http://www.juraforum.de/lexikon/umgangsrecht
http://www.elternimnetz.bayern.de/familie/krise/umgangsrecht.php
http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/20120529_Neues_Umgangsrecht_st
aerkt_Rechte_leiblicher_Vaeter.html
http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Umgangsrecht.htm
http://www.jugendaemter.com/index.php/umgangsrecht-wie-oft-darf-ich-mein-kind-sehen/
http://www.mein-recht.de/umgang.html
Sorgerecht
Das Sorgerecht ist in den §§ 1626 a ff. BGB geregelt. Es gibt das gemeinsame Sorgerecht und
das alleinige Sorgerecht eines Elternteils. Das gemeinsame Sorgerecht besteht automatisch bei
verheirateten Eltern oder nach Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung.
Ansonsten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Auf Antrag eines Elternteils kann das
Familiengericht die Sorge auf beide oder den anderen Elternteil übertragen, wenn dies dem
Kindeswohl entspricht (Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts – der Gesetzgeber
hat den Auftrag eine verfassungskonforme Regelung zu verabschieden, siehe BvR 420/09).
Nähere Informationen zum Sorgerecht:
http://www.vamv.de/allein-erziehen/das-kind/sorgerecht.html
http://www.juraforum.de/lexikon/sorgerecht
http://www.elternimnetz.bayern.de/familie/krise/sorgerecht.php
http://www.elternforen.com/Fachinformationen/Sorgerecht.htm
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