Newsletter 59-ge.docx
Transcription
Newsletter 59-ge.docx
Newsletter ize/DGfE 59 vom 7.5.15 1) Berufsgenossenschaftliche Empfehlungen wurden aktualisiert 2) Epilepsie-Petition 3) Wissenschaftler entschuldigen sich – Videoclip 4) Patiententag war ein toller Erfolg 5) Neue Bücher Zu 1) Aktualisierung der berufsgenossenschaftliche Information ehem. BGI 585 zu Epilepsie Die berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen zur beruflichen Eingliederung von Personen mit Epilepsie, bisher als Berufsgenossenschaftliche Information 585 (BGI 585) sind unter Beteiligung der DGfE überarbeitet worden und Ende März 2015 unter dem neuen Titel „Berufliche Beurteilung bei Epilepsie und erstem Anfall - GUV Information 250-001“ erschienen. Sie können im Internet unter http://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=23439 oder auf der Webseite: www.arbeitssicherheit.de – Suchwort Epilepsie heruntergeladen Werde. Eine Broschüre gibt es noch nicht. Die Berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen sind das wichtigste Instrument zur Beantwortung beruflicher Eignungsfragen bei Epilepsie. „Nur auf dieser Grundlage werden Feststellungen zur beruflichen Einsetzbarkeit eines Epilepsiekranken nachvollziehbar“ (Urteil des BSG vom 12.12.2006, B 13R 27/06 R). In den neuen Empfehlungen sind die sich rasch wandelnden Berufsbilder aktualisiert worden. Die wichtigste Veränderung gegenüber der Überarbeitung 2007 ist die Verkürzung des anfallsfreien Mindestintervalls für die uneingeschränkte Berufseignung von bisher 2 auf jetzt 1 Jahr für die allermeisten aufgeführten Beispielberufe. D. h. zweijährige Anfallsfreiheit unter Pharmakotherapie ist jetzt nur noch für ganz wenige Berufe Voraussetzung z. B. bei Kinderkrankenschwestern, Hebammen oder Erzieherinnen, die Kinder in Krippen versorgen. Als wesentliche Neuerung werden jetzt auch Empfehlungen zur Wartezeit, bis die bisherige Tätigkeit nach einem ersten epileptischen Anfall wieder aufgenommen werden kann, differenziert nach der Schwere der Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz und der Wahrscheinlichkeit des Auftretens weiterer Anfälle, gegeben. Für die DGfE - Kommission „Berufliche Eignung“ R. Thorbecke, U. Specht Zu 2) Epilepsie-Petition Der Epilepsie Bundes-Elternverband reicht eine Petition beim Bundestag bzgl. der frühen Nutzenbewertung beim G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) ein. Dazu wurde schon eine Internetseite erstellt - www.epilepsie-petition.de - mit einem Unterpunkt +Patientenberichte+, der noch mehr gefüllt werden muss. Vor allem fehlen Geschichten von erwachsenen Patienten. Wenn Sie also jemanden kennen, der seine Geschichte erzählen möchte, gerne auch anonym, stellen Sie bitte den Kontakt zum Bundesverband her, Email: [email protected] Zu 3) Wissenschaftler entschuldigen sich – Videoclip im Netz Der gemeinsame Bundesausschuss entschied am 6.11.2014, dass für den Wirkstoff Perampanel kein Zusatznutzen im Vergleich zu bestehenden medikamentösen Therapien nachgewiesen werden kann. Dies trotz der Tatsache, dass dieses Präparat in den Placebo-kontrollierten EU-weiten Zulassungsstudien eine gute Wirksamkeit gezeigt hatte. Als Folge dieser Entscheidung wird Perampanel in Deutschland für Epilepsiepatienten voraussichtlich nicht verfügbar sein, während das Präparat in England, Frankreich, Österreich, den Niederlanden (u.a.) verordnet werden kann. Schätzungsweise 20.000 Patienten in Deutschland könnten durch Perampanel anfallsfrei werden. Wissenschaftler der Universität Bonn haben sich nun in einem Youtube-Video bei den Epilepsiepatienten dafür entschuldigt, dass es Ihnen nicht gelungen ist, diesen Sachverhalt bei den entsprechenden Institutionen zu vermitteln. Hier können Sie das Video ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=9-aA0QkUl78 . Zu 4) Der 2. Patiententag war ein toller Erfolg Die Dt. Ges. für Epileptologie veranstaltete am Samstag, den 25.4.15, den zweiten bundesweiten Patiententag, der mit ungefähr dreihundert Teilnehmern gut besucht wurde. Zudem sprach Eckardt von Hirschhausen als Schirmherr des Tages ein digitales Grußwort, welches Sie hier rückblickend anschauen können: http://www.kleinwachau.de/fachkrankenhaus-fuer-neurologie/aktuellemeldungen/einzelansicht.html?tx_ttnews[tt_news]=459&tx_ttnews[backPid]=11&cHash=fcd3fa210e 559e2c58f73d87917d5019 . Die Webseite des Sächsischen Epilepsiezentrums berichtet auch über die Gewinner des Fotowettbewerbs zum Thema *Ausser Kontrolle*. Hauptthema des Tages selbst war ++ Trotz Epilepsie glücklich ++. Zu 5) Neue Bücher *Panthertage von Sarah Elise Bischof – mein Leben mit Epilepsie ISBN-978-3-944296-93-7 – ein autobiographischer Roman. Eden Books 2015 Frau Bischof bekommt mit 20 Jahren eine Epilepsie, die schwer zu behandeln ist. Sie beschreibt im Buch ungeschönt, welche unangenehmen und enttäuschenden Augenblicke sie erleben musste, sei es im Krankenhaus, privat oder in der Öffentlichkeit. Jedoch sorgt ihre humorige Schreibweise für manch Schmunzeln, wenn sie spöttische Personenbeschreibungen liefert. Einige Kümmerer kommen nicht gut weg. Sie beschreibt aber auch glückliche Momente und ihre Träume und steht nach jedem Niedergang wieder auf, um sich in der Welt zu behaupten. Besonders der Zustand nach einem schweren Anfall führt dem Leser vor Augen, was ein totaler Kontrollverlust bedeutet. Sehr lesenswert und die Schreibweise ist unkompliziert. ** Reisehandbuch des internationalen Bureau for Epilepsy (IBE) als CD-Download Auf der Webseite des IBE http://www.ibe-travelhandbook.org/index.html können Sie Teile des Reisehandbuches herunterladen. Es gibt in vielen Sprachen Hinweise, was ein Epilepsiepatient im Urlaub beachten sollte und stellt auch nützliche Sprachwendungen zur Verfügung. Da diese in allen Sprachen gleich sind, kann man einen entsprechenden Ausdruck von dem Urlaubsland mitnehmen. Man muss nur das deutsche Fahnen-Icon anklicken, dann erscheinen die deutschen Angaben. Dann klicken Sie noch auf die Sprache Ihres Urlaubslandes und haben so ein nützliches Hilfsmittel, wenn Hilfe im Ausland gebraucht wird. Herzliche Grüße vom ize-Team Dr. Thomas Mayer 1. Geschäftsführer i.A. P. Gehle Sie können den Newsletter auf unserer Webseite: www.dgfe.info bei Bedarf abbestellen - rechter Bildschirm unter newsletter. Deutsche Gesellschaft für Epileptologie e.V. Reinhardtstr. 27 c, 10117 Berlin Tel: 0700/131413 00, Fax: 0700/131413 99, Email: [email protected] Verantwortlich: , Prof. U. Brandl, 1. Vorsitzender, Dr. Thomas Mayer, 1. Geschäftsführer eingetragen: Amtsgericht Bielefeld VR 3851