Kernelemente von ILJA – Integration lernbehinderter Jugendlicher

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Kernelemente von ILJA – Integration lernbehinderter Jugendlicher
Kernelemente von ILJA – Integration lernbehinderter Jugendlicher
in Ausbildung/berufliche Qualifizierung
1.
Zielgruppe
Zielgruppe sind alle Jugendlichen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen, die nicht über die BA oder andere Wege in eine Berufsausbildung einmünden.
2.
Zielsetzungen
a) Individuelle Förderung und Begleitung aller lernbehinderten Jugendlichen ab
Klasse 8 auf der Basis abgestimmter Förderpläne.
b) Festlegung und Organisation individueller Übergänge im letzten Schulbesuchsjahr entsprechend dem Entwicklungsstand und der Ausbildungsreife.
c) Einmünden in eine Qualifizierung zur Ausbildungsvorbereitung bzw. Berufsvorbereitung für alle Jugendlichen dieser Zielgruppe, die eine Berufsausbildung erwartungsgemäß noch nicht erfolgreich durchlaufen würden.
d) Einmündung in eine Berufsausbildung (vorrangig anerkannte nach BBIG/HWO,
spezifische nach § 66 BBIG / §42m HWO) für alle Jugendlichen der Zielgruppe
entsprechend ihrem Entwicklungsstand, soweit sie sich nicht entziehen.
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3.
Inhalte und Instrumente
a) Individuelle Förderung und Begleitung im allgemeinen Schulsystem:
•
Schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur aktiven
Unterstützung des Förderprozesses und der Datenweitergabe
•
Erarbeitung eines schriftlichen, verbindlichen Förderplanes und Unterzeichnung durch BA/Jugendlichen/Eltern
•
Gemeinsame Umsetzung und Ergebnissicherung/Dokumentation der individuellen Förderung durch Schule i. V. mit BA
•
Erarbeitung eines individuellen Kompetenzprofils und einer darauf aufbauenden Berufswegeplanung
b) Entwicklung, Festlegung und Organisation individueller Übergänge während des
letzten Schulbesuchsjahres:
•
Festlegung individueller Anschlussperspektiven auf der Basis der Berufswegeplanung und des Kompetenzprofils.
•
Kontaktaufnahme und Vereinbarung mit Trägern, Betrieben und konkreten
Ansprechpartnern; gegebenenfalls ergänzende Praktika.
•
Kontaktaufnahme und Vereinbarung zwischen ehrenamtlichen Lotsen und Jugendlichen/Eltern, sofern notwendig und sinnvoll.
•
Übergang in jeweilige Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Ausbildung beim Träger/Betrieb durch eine Entscheidung der BA/SGB II-Träger
c) Einmünden in eine Berufsausbildung für alle ausbildungsreifen Jugendlichen der
Zielgruppe entsprechend ihrem Entwicklungsstand, soweit sie sich nicht entziehen:
•
Übergang in betriebliche Berufsausbildung, sofern möglich
•
Übergang in kooperative Berufsausbildung (Ausbildungsvertrag mit geeignetem Träger, praktische Ausbildung beim Kooperationsbetrieb), sofern möglich
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•
Übergang in integrative Berufsausbildung bei geeigneten Trägern mit betrieblichen Praktika
•
Übergang in 2-jährige vollzeitschulische Ausbildungen mit Berufsabschluss
nach Landesrecht
Die Berufskollegs bzw. Förderberufskollegs sorgen für eine zielgruppengerechte
Kompetenzentwicklung im Rahmen des Berufsschulunterrichtes unter Berücksichtigung der organisatorischen Herausforderungen.
BA, Kammern, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften unterstützen diesen
Prozess zur Beurteilung der Arbeitsmarktrelevanz von Qualifikationen mit ihrer
Expertise.
d) Koordination des Gesamtprozesses auf der Ebene der 54 Kreise / kreisfreien
Städte.
•
Die beteiligten Kreise/kreisfreien Städte benennen beim zuständigen Dezernat
eine verantwortliche Stelle/Person zur Koordination und Moderation des Gesamtprozesses von der Schule bis zum Verbleib nach der Ausbildung. Sie hat
im Wesentlichen folgende Aufgaben:
-
Ansprache und Zusammenführung aller Verantwortlichen
-
Herstellung von Transparenz
-
Klärung von auftretenden Fragen, Problemen und Bedarfen
-
Sicherstellung klarer Absprachen zu den jeweiligen Aufgaben und Verfahren
•
-
Entwicklung von Lösungsansätzen
-
regelmäßiger Austausch über Verläufe/Wege der Jugendlichen
-
Rückkopplung und Austausch in der Region und NRW-weit
In regelmäßigen Abstimmungsgesprächen zwischen dieser Stelle, der BA, den
Schulen, Trägern, Kammern/Arbeitgeber-/Gewerkschafts-Organisationen und
zu beteiligenden Ämtern (insbesondere Jugendamt) werden Vereinbarungen,
Wege, Ergebnisse und Lösungsansätze besprochen und verabredet. Insgesamt soll die Transparenz über die Situation, Verläufe und Resultate aller
lernbehinderten Jugendlichen in der Region erheblich verbessert werden.
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•
Die verantwortliche Stelle vor Ort schlägt die jeweilige Organisation für die ehrenamtlichen Lotsen vor, bindet sie in den Prozess ein und wirkt an der Qualitätssicherung mit.
•
Die Beteiligung der Kreise/kreisfreien Städte erfolgt auf freiwilliger Basis im
Rahmen einer Interessenbekundung gegenüber dem MAIS.
e) Begleitung, Auswertung und Bündelung des Gesamtprozesses auf Landesebene
•
Flankierung durch Landesbeirat mit relevanten Organisationen/Institutionen
•
Begleitung durch Steuergruppe ILJA auf Arbeitsebene
•
Fachliche Unterstützung der Umsetzung durch G.I.B.
•
Evaluierung durch ausgewiesenes Fachinstitut mit Blick auf Prozess/Organisation und Zielgruppe
4.
Finanzierung
Diese erfolgt über die Regelinstrumente im Rahmen der Entscheidung der beteiligten
Akteure sowie die Nutzung weiterer Fördermittel, also:
•
Förderung auf Basis des SGB III durch Entscheidung der BA
•
Förderung auf Basis des SGB II durch Entscheidung der ARGEN bzw. Optionskommunen
•
Förderung auf Basis des SGB VIII/KJHG durch Entscheidung von Kommune/Kreis
•
Förderung im Rahmen von Programmen des Bundes und des Landes
•
Im Einzelfall erfolgt eine ergänzende Förderung durch das Land (z.B. für Lotsen),
sofern notwendig und durch gesetzliche Regelinstrumente nicht förderbar.
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