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3-15
Foto: ©Thinkstock
HolzBrief
AUSGABE 3/2015
DER RICHTIGE
BRANDSCHUTZ
bei Bauten in Holzbauweise
2
Brandschutz im Holzbau
Allgemeines
Im Zeitalter des ökologischen und nachhaltigen
Denkens gewinnt das Bauen mit Holz immer
mehr an Bedeutung. Die Zahl der sogar mehrgeschossigen Holzbauwerke, auch Sonderbauten,
nimmt wieder zu.
Ermöglicht wird dies rechtlich durch die Einteilung
in die Gebäudeklassen 1-5 in der Musterbauordnung (MBO 2002), welche die Holzbauweise
bis zu einer Gebäudeklasse 4 und damit u.a.
bis zu einer Höhe des obersten Fußbodens mit
Aufenthaltsräumen von 13 m gestattet (Abb. 1).
In Gebäudeklasse 4 müssen die tragenden, aussteifenden und raumabschließenden Bauteile
mindestens hochfeuerhemmend (F60) ausgeführt werden, in den Klassen darunter feuerhemmend (F30).
Holz ist ein brennbarer Baustoff, der nach Din
4102-4 normal entflammbar (B2) ist. Seine
land-/
Nein
forstwirt.
Gebäude?
Ja
Nein
unterirdisches
Gebäude?
Ja
OK Fußboden
höchster
Aufenthaltsraum
≤ 7 m ü. GOK?
Ja
≤ 2 NE?
Ja
Nein
Fußbodenhöhe mit
AR ≤ 13 m?
Nein
Ja
∑ NE
≤ 400 m2?
Nein
NE jew.
≤ 400 m2?
Zündtemperatur liegt je nach Holzart ca. zwischen 280 und 340 °C. Der Gedanke an ein potenzielles Risiko bei der Verwendung von Holz
als Baustoff liegt nah.
Allerdings besitzt das Material eine geringe Wärmeleitfähigkeit sowie die Eigenschaft der Kohleschichtbildung beim Abbrand1, die isolierend
wirkt und die Sauerstoffzufuhr verhindert. Die
Temperatur im verbleibenden Querschnitt wird
dadurch gering gehalten und die Konstruktion
bleibt zunächst tragfähig.
Die Abbrandgeschwindigkeit wird u.a. durch
die Holzart und Dichte sowie Hergang (Dauer
und Verlauf) der Brandbeanspruchung und Ausgangsfeuchtegehalt beeinflusst. Das individuelle
Brandverhalten eines Stoffes wird mit dem Abbrandfaktor m angegeben. Er ist Bestandteil der
Brandlastermittlung nach DIN 18230, wobei wie
in Abb. 2 dargestellt zwischen verschiedenen
Brandlasten unterschieden wird.
Der größte Teil der Brandlasten in einem Gebäude besteht, unabhängig ob Holz- oder Massivbauweise, aus den mobilen Brandlasten wie Möbeln, gelagerten Gütern oder Dekorationen. Die
immobilen, bauweisenspezifischen Baulasten
aus den tragenden und aussteifenden Konstruktionen machen nur einen sehr geringen Teil aus.
So stellt sich das Gefahrenpotenzial durch die
bauweisenspezifischen Lasten eines Holzbauwerkes gegenüber eines massiv errichteten Gebäudes als unwesentlich da- vor allem, da die
rechtlichen Grundlagen des (Holz-)Baus enge
Regelungen für den Schutz der Konstruktionen
vorhalten. Die Brandentstehungswahrscheinlichkeit ist zudem vollständig unabhängig von der
gewählten Bauweise. Ob es zu einem Schadensereignis kommt oder nicht hängt viel mehr von
Faktoren wie der Nutzung des Gebäudes oder
der Qualität der technischen Ausstattung ab.
Rechtliche Grundlagen
Ja
Nein
Ja Nein
freistehend?
Ja
GKL 1
Nein
GKL 2
GKL 3
GKL 4
GKL 5
Abb. 1: Einteilung in die entsprechende Gebäudeklasse nach MBO 2002
1
Bei der Planung und Errichtung von Gebäuden,
deren tragende, aussteifende oder raumabschließende Teile aus Holz oder Holzwerkstoffen bestehen (also solche der Gebäudeklasse
4) kann der Planer sich, neben der jeweiligen
Landes- und/oder Sonderbauverordnung, an der
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile
in Holzbauweise (M-HFHHolzR) orientieren. Sie
gilt für teilweise vorgefertigte Holzbauweisen
wie Fachwerk-, Holzrahmen- und Holztafelbau­
weisen, mit feuerhemmenden Eigenschaften und
Der Übergang vom Holz zur Holzkohle, die sogenannte Abbrandgrenze, findet etwa zwischen 200 und 300°C statt.
konstruktionsneutrale BL
z.B.: Installation, Türen,
Fenster, Gebäudetechnik
bauweisenspezifische BL
z.B.: Trag- und Aussteifungskonstruktion
mobile Brandlast
z.B.: Möbel, Lagergut, Wandund Deckenbekleidung
immobile Brandlast
Gesamtbrandlast
Abb. 2: Zusammensetzung der Brandlastenanteile
in einem Gebäude (nach D. Steinbrecher)
Bekleidungen von allen Seiten aus nichtbrennbaren Baustoffen, die vor Brandeinflüssen schützen. Auch die Dämmstoffe müssen nichtbrennbar sein sowie einen Schmelzpunkt ≥ 1000°C
aufweisen.
Innerhalb der Richtlinie § 2 werden brandschutztechnische Anforderungen gestellt an
„• die Baustoffe
• die Brandschutzbekleidung
• die konstruktive Ausbildung der Wand und Deckenbauteile, Stützen und Träger,
einschließlich ihrer Anschlüsse
• die Öffnungen für Türen, Fenster und
sonstige Einbauten
• die Installationsführung.“
So soll grundsätzlich ein Entzünden der Konstruktion sowie im Schadensfall die Übertragung
von Feuer und Rauch innerhalb der Bauteile und
in andere Bereiche verhindert werden.
Ausgeschlossen von der Richtlinie sind alle
Holz-Massivbauweisen bis auf Brettstapel­
decken.
Arbeiten nach der M-HFHHolzR dürfen lt. § 55
MBO nur durch dafür geeignete Unternehmen
durchgeführt werden.
Für Wände, Wandscheiben, Decken, Stützen und
Träger, die verwendet werden sollen, müssen
bauaufsichtliche Prüfzeugnisse als Verwendbarkeitsnachweis vorliegen. Geregelt ist dies in der
Bauregelliste A Teil 2. Bei der Herstellung dieser
Bauteile ist nach § 24 der MBO als Übereinstimmungsnachweis ein Übereinstimmungszertifikat
notwendig.
3
Verwendung von Holzbauteilen
nach der M-HFHHolzR
Grundsätzlich schreibt die M-HFHHolzR für
hochfeuerhemmende Bauteile eine Klassifizierung als REI 60 bzw. EI 60 nach DIN EN 13501-2
vor. Für hochfeuerhemmende Wände anstelle
von Brandwänden und für notwendige Treppenräume mit einer Brandschutzbekleidung sind
Klassifizierungen als REI-M 60 bzw. EI 60-M
nötig. In Tabelle 1 lassen sich die jeweiligen
Kürzel ablesen.
Klassifikation
Brandverhalten von Bauteilen
R
für Erhalt der Tragfähigkeit
und Standsicherheit
E
für Erhalt des Raumabschlusses
I
für Einhaltung der Oberflächengrenztemperatur auf der vom
Feuer abgewandten Seite
Ausführung der Bauteile
1.
Wände und Wandscheiben
1.1
allseitige F-60 Brandschutzbekleidung mit Klassifizierung nach K2603 hergestellt
1.2
Umlaufende Rahmenhölzer angebracht
1.3
Hohlraumfüllende Dämmung mit nichtbrennbaren Baustoffen mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C verwendet
1.4
• Fugen von stumpf stoßenden, einlagigen Dämmschichten dicht angeordnet
• wenn zweilagige Dämmschicht, dann Stöße versetzt hergestellt
2.
Decken
2.1
Unterseite mit hochfeuerhemmender K2603-Brandschutzbekleidung verkleidet
2.2
Wenn Holzrahmen- oder Holztafelbauweise, dann umlaufende Holzprofile (Verblockung, Abb. 3)
zwischen Deckenbalken oder Rippen angebracht
2.3
Zwischen Deckenbalken- oder rippen nichtbrennbaren Dämmstoff mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C
flankenformschlüssig verlegt
2.4
Schwimmenden Estrich sowie Fußboden oder Trockenestrichelemente
mit Anschlussfuge hochfeuerhemmend und K2603 erstellt durch:
• mind. 30 mm schwimmender nichtbrennbarer Estrich auf
mind. 20 mm nichtbrennbaren Dämmstoffen
oder
• mehrlagige Trockenestrichelemente aus mind. 25 mm nichtbrennbaren Gipskarton- oder
Gipsfaserplatten, wenn umlaufend Randstreifen aus nichtbrennbaren Baustoffen verwendet
W
für Begrenzung des
Wärmestrahlungsdurchtritts
M
für erhöhte mechanische
Festigkeit
3.
Stützen und Träger
S
für Begrenzung des
Rauchdurchtritts
3.1
allseitige F-60 Brandschutzbekleidung mit Klassifizierung nach K2603 hergestellt
C
für selbstschließende
Feuerschutzabschlüsse
G
für Widerstandsfähigkeit
gegen Rußbrand
K
Für Wirksamkeit der Brandschutzverkleidung an
Wänden und Decken
Tabelle 1: Klassifizierung des Brandverhaltens
von Bauteilen nach der DIN EN 13501-02
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Die folgenden Checklisten (Tab. 2 u. 3) sollen
eine Hilfestellung bei der Holzbauausführung
und Verwendung der verschiedenen Holzbau­
teile darstellen. Sie orientieren sich an der
M-HFHHolzR.
Sollen Anschlüsse von Stützen, Trägern, Wandund Deckenbauteilen erstellt werden, kann sich
an Tabelle 3 gehalten werden.
Tabelle 2: Checkliste Verwendung von Holzbauteilen nach der M-HFHHolzR
Anschlüsse von Stützen, Trägern, Wand- und Deckenbauteilen
1.
Allgemeines
1.1
Anschlussbereiche an den Brandschutzbekleidungen der Bauteile nach Tab. 2 durch Fugenversatz,
Stufenfalz oder Nut- und Federverbindung ohne durchgängige Fugen erstellt (Abb. 4)
1.2
Anschlüsse durch Verbund der Bauteile im Anschlussbereich im Abstand von max. 500 mm so ausgeführt, dass die Brandschutzverkleidung bei Verformung durch Brandeinwirkung nicht aufreißt
• mit Schrauben mit Schaftdurchmesser mind. 12 mm u. Einschreibtiefe mind. 70 mm
oder
• mit Schrauben oder Gewindestangen mit Durchmesser mind. 8 mm, wenn mind. 0,85 kN/lfm
Verbindungskraft
1.3
Fugen mit nichtbrennbaren Baustoffen verschlossen (z.B. Verspachtelung o. Deckleisten)
1.4
Wenn Anschluss von Wand oder Decke an Bauteil ˂F60, dann Brandschutzbekleidung nicht
unterbrochen erstellt (Abb. 6 u. Abb. 8)
2.
Anschluss von Wänden an Wände
2.1
Anschlüsse so ausgebildet, dass Stiele in den Wänden miteinander verschraubt werden können,
ggf. zusätzl. Stiele eingebaut
2.2
Stiele der Wandkonstruktion mit max. Abstand von 500 mm kraftschlüssig miteinander verschraubt
(Abb. 7)
2.3
Fugenversatz nach Pkt. 1.1 oder in der Fuge ein mind. 20 mm dicker Streifen aus nichtbrennbaren
Dämmstoff mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C komprimiert eingebaut (Abb. 7)
3.
Anschluss von Wänden und Stützen an Decken
3.1
Deckenbalken und Verblockung mit den umlaufenden Rahmenhölzern der Wände in Abständen
max. 500 mm verschraubt, auch bei Anschluss von Decken an vertikal durchlaufende Wände
(Spannrichtung der Deckenbalken parallel zum Rahmenholz der Wandkonstruktion / Abb. 3, Abb. 5)
3.2
In vertikalen Fugen einen mind. 20 mm dicken Streifen aus nichtbrennbaren Dämmstoff mit
Schmelzpunkt ≥ 1000°C komprimiert eingebaut
Tabelle 3: Checkliste zur Erstellung von Anschlüssen von Stützen,
Trägern, Wand- und Deckenbauteilen nach der M-HFHHolzR
Bitte lesen Sie weiter auf Seite 6
4
OSB-Platten richtig einsetzen
Oriented-Strand-Bords (OSB) gehören zu den
vielseitigsten Holzwerkstoffplatten. Der Siegeszug in Europa begann Mitte der 1990er Jahre,
vorher schon in Nordamerika. Der Beginn in
Deutschland ist geprägt durch die verschiedensten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
einer zunehmenden Zahl an Herstellern.
Im Jahr 2000 basierten nahezu 100 % der OSB
Anwendungen auf allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassungen und entsprechender Produktkennzeichnung (Ü-Zeichen).
Im Jahr 2015 dürfte der Anteil an OSB nach
Zulassung bei kleiner als 5 % liegen.
Als Verwendbarkeitsnachweis gilt heute stattdessen die DIN EN 13986 basierend auf der
Produktnorm DIN EN 300 (CE-Kennzeichnung).
Welches sind die Vorteile des einheitlichen Verwendbarkeitsnachweises nach DIN EN 13986:
Planer können mit den Merkmalen und Kenndaten einer Produktgattung (OSB nach EN 300)
planen. Besonderheiten einer speziellen Zulassung müssen nicht berücksichtigt werden.
Verarbeiter können frei am Markt einkaufen.
Ausschlaggebend für den Einkauf sind im
Wesentlichen die Formate, die Verfügbarkeit
und der Preis.
Für die Hersteller ist das Produktmanagement
über die Norm kostengünstiger. Spezialplatten
für besondere Anwendung können weiterhin
gezielt über andere Verwendbarkeitsnachweise
geregelt werden. Es gibt beispielsweise Zulassungen für OSB-Platten, deren Festigkeiten die
von OSB/4-Platten nach EN 300 übertreffen.
Der Fachhandel hat bei Alternativfabrikaten
einen geringeren Aufwand die Gleichwertigkeit
nachzuweisen.
Im Folgenden soll aufgezeigt werden, einerseits
welche Funktionen OSB-Platten erfüllen, andererseits welche Merkmale OSB dann aufweisen
sollten.
Funktionen der OSB im Holzbau
Die vielseitige Verwendung basiert auf den
Grundeigenschaften von OSB. Im Holzbau
gilt OSB als Allrounder. Welches sind die
Funktionen?
•Tragende Schalung bei Geschossdecken und
Dächern – die Platten werden senkrecht zur
Plattenebene beansprucht. Verlegung quer zur
Balkenlage (Achtung: entspricht der Richtung
der Plattendecklage). Nutzlasten (Flächenlasten) werden über die OSB auf Balken- oder
Sparrenlagen übertragen. Eine Schalung dient
als flächig tragende Ebene unter nichttragenden Bauteilschichten (z.B. Dachabdichtungen,
Dämmebenen, Estriche).
•Aussteifende Scheibe bei Holzrahmenwänden,
Decken und Dächern – die Platten werden in
der Plattenebene beansprucht. Im Wesent­
lichen Windaussteifung des Gebäudes, aber
auch Kipp- und Knickaussteifung schlanker
Holzquerschnitte.
•Dampfbremse bei Außenbauteilen wie Außenwand und Dach.
Dabei wird die OSB-Platte immer raumseitig
aufgebracht – auf der „warmen“ Seite der Konstruktion. Eine weitere Dampfbremsbahn ist in
der Regel nicht erforderlich.
•Luftdichtung bei Außenbauteilen wie Außenwand und Dach. Dabei wird die OSB-Platte
i. d. R. raumseitig aufgebracht – auf der „warmen“ Seite der Konstruktion. Es ist eine Dichtung der Plattenstöße (z.B. Verklebung) und
es sind die seitlichen luftdichten Anschlüsse
zu flankierenden luftdichten Bauteilschichten
erforderlich.
•Brandschutz und Schallschutz, hier erfüllt die
OSB-Platte jeweils Teilfunktionen und ist nur
eine Schicht im Aufbau eines Bauteils. Für das
Bauteil, das einen Raum schützen soll, ist ein
Nachweis erforderlich, der auf unterschied­
liche Art erfolgen kann:
1. Konstruktionsaufbau entsprechend DIN
4102 Teil 4 (Brandschutz) bzw. DIN 4109 Bbl. 1
(Schallschutz)
2. Prüfzeugnis des Herstellers über den gesamten (!) Aufbau.
•Wärmeschutz bei Außenbauteilen wie Außenwand und Dach. Hier spielt die OSB-Platte
weniger als Dämmschicht eine Rolle, vielmehr
als raumseitige Bekleidung für einen Dämmhohlraum (auch und besonders geeignet bei
Einblasdämmstoffen).
5
Die nachfolgende Tabelle zeigt, welche
Materialanforderungen bei den unterschied­
lichen Funktionen bestehen können. Erfüllt die
OSB-Platte eine Mehrfachfunktion, so sind die
Anforderungen zu addieren und Widersprüche
ggf. aufzudecken.
Funktion der OSB-Platten
Anforderungen an OSB-Platte
(wenn nicht anders angegeben, ist OSB/3 als Mindestqualität ausreichend)
Tragende Schalung
• Längsstöße mit Nut + Feder, nicht verklebt.
• Querstöße müssen auf den Balken aufliegen (N+F nicht erforderlich).
• Plattendicken bzw. Abstände der Balken nach Statik.
Geschossdecke – d ≥ 18 mm, OSB/4 mit Dickenvorteilen
Unter Abdichtungen (Flachdach) – d ≥ 22 mm, PMDI-Verleimung empfohlen,
Achtung: Nachweis erforderlich, dass die Holzfeuchte unter 21 % verbleibt.
Unter aufliegender druckfester Dämmung (Flachdach) – d ≥ 22 mm
Aussteifende Scheibe
Aussteifende Scheiben sind nach den statischen Berechnungen (Tragwerksnachweis) auszuführen. Empfehlend folgende Standards:
Holzrahmenwände – d ≥ 12 mm, stumpfe Kanten, Fuge ≥ 3 mm, alle Plattenränder auf dem Rahmenwerk aufliegend.
Dach / Decke (unterhalb der Balkenlage) – d ≥ 12 mm
Dach / Decke (oberhalb der Balkenlage) – d ≥ 18 mm (bei einer tragenden Schalung), Plattenbreite b ≥ 0,6 m,
Plattenlänge l ≥ 2,5 m, Querstöße müssen auf den Balken aufliegen (N+F nicht erforderlich)
Dampfbremse
Anzuwenden ist der deklarierte Wasserdampf-Diffusionswiderstand (µ-Wert) laut Leistungserklärung „DoP“ der Hersteller.
Beispiel: µ = 200/300 (feucht/trocken), sd-Wert = 200 x 0,012 m = 2,4 m.
Ein sd-Wert zwischen 2,0 m und 5,0 m gilt für eine Dampfbremse als optimal.
Luftdichtung
OSB-Platten gelten als hinreichend luftdicht. Bei höheren Anforderungen an die Luftdichtheit (n50 ≤ 0,6 m³h-1, Passivhausstandard)
können Nachweise des Herstellers über die Rohdichte oder die flächenbezogene Luftdurchlässigkeit (q50,mat) der Platten erforderlich
sein. Es gilt: Je höher die Rohdichte desto besser die Flächendichtigkeit.
Brandschutz
Bei Nachweisen nach DIN 4102 Teil 4 gilt für relevante Bekleidungen aus Holzwerkstoffen
eine Mindestrohdichte von 600 kg/m³ und d ≥ 13 mm.
Beim Brandverhalten darf die Euroklasse D-s2, d0 angenommen werden bei einer
Mindestrohdichte von 600 kg/m³ und der Dicke d ≥ 9 mm
Schallschutz
Bei Nachweisen nach DIN 4109 Bbl. 1 z. B. Tab. 37 (Außenwände) gelten für
relevante Bekleidungen aus Holzwerkstoffen ein Mindestflächengewicht
von z. B. 8 kg/m² und eine Dicke (d) 13 mm ≤ d ≤ 19 mm.
Bei Holzwerkstoffen für die Verwendung
als tragende Schalung auf Balken sowie
als tragende Wandbeplankung auf Rippen
muss die Kennzeichnung u. a. die Rohdichte enthalten (Quelle: DIN EN 13986).
In der Produktnorm DIN EN 300 wird eine
Mindestrohdichte jedoch nicht ausgewiesen.
Empfehlungen
In Ausschreibungen, Leistungstexten und in
Bestellungen sollte die Mindestrohdichte von
600 kg/m³ gefordert werden. Dies ist insbe­
sondere dann notwendig, wenn das Bauteil
Anforderungen an den Brand- und Schallschutz
sowie erhöhte Anforderungen an die Luftdichtheit erfüllen muss.
Eine OSB/3 nach EN 300 reicht in den
meisten Anwendungen aus. Bei Schalungen
auf Geschossdecken bieten OSB/4-Platten
Vorteile. Ggf. kann in der Materialdicke eingespart werden.
Aufgrund Reduzierung der Formaldehyd­
emission kann eine formaldehydfreie Verklebung
z. B. PMDI wünschenswert sein. Dies ist bei
OSB/4-Platten in der Regel der Fall.
6
Ausführung von Öffnungen für Türen, Fenster
und sonstige Einbauten sowie Installationen
Um eine maximale Sicherheit vor Brand- und
Rauchausbreitung zu bieten, müssen auch der
Einbau von Öffnungen und Installationen korrekt
ausgeführt werden. Kabelbündel innerhalb der
Bauteile sind beispielsweise grundsätzlich nicht
zugelassen. Genaue Hinweise zur Errichtung
gibt Tabelle 4.
Ausführung von Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten
1.
Allgemeines
1.1
Brandschutzbekleidung in Öffnungsleibungen mit Fugenversatz, Stufenfalz oder Nut- und
Federverbindung ausgeführt (Abb. 9)
1.2
wenn Anforderungen an Verschluss der Öffnung, dann entsprechender bauaufsichtlicher
Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis für Einbau in Bauteile nach Tab. 2 vorliegend
Ausführung von Installationen
Abb. 3: Anschluss Decke an tragende und raum­
abschließende Wand mit Brandschutzbekleidung
nach der M-HFHHolzR (z.B. Treppenraumwand,
Außenwand- Spannrichtung der Deckenbalken
senkrecht zur Wand)
1.
Allgemeines
1.1
Leitungs- und Lüftungsanlagen nur vor Wänden bzw. unter Decken oder in Schächten und
Kanälen geführt (Abb. 10)
1.2
Bei Öffnungen für Schächte, Kanäle und Installationen:
• Brandschutzbekleidung in den Öffnungsleibungen mit Fugenversatz, Stufenfalz oder
Nut- und Federverbindung ausgeführt
• wenn Anforderungen an Verschluss der Öffnung, dann entsprechender bauaufsichtlicher
Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweis für Einbau in Bauteile nach Tab. 2 vorliegend
2.
Abweichungen zu Pkt. 1 für elektrische Leitungen
2.1
Voraussetzungen für Abweichung erfüllt:
• einzelne Leitungen oder Hüllrohre aus nichtbrennbaren Baustoffen mit bis zu drei Leitungen
zur Versorgung des angrenzenden Raumes innerhalb einer Nutzungseinheit verwendet
• keine Verlegung in hochfeuerhemmenden Stützen und Trägern oder Wänden, die anstelle
von Brandwänden zulässig sind
dann Verlegung auch innerhalb von Wänden und Decken
→ wenn nicht, nach Pkt. 1 verfahren!
2.2
Bei Durchführung der Leitungen durch Brandschutzbekleidung verbleibende Hohlräume
mit nichtbrennbaren Baustoffen verspachtelt
2.3
Abstand von mind. 150 mm von Hohlwanddosen zum nächsten Holzständer bzw. zur nächsten
Holzrippe eingehalten
2.4
Gegenüberliegende Hohlwanddosen gefachversetzt eingebaut (Abb. 11)
2.5
Hohlwanddosen innerhalb des Wandhohlraumes mind. 30 mm (auch gestaucht zulässig)
vollständig mit nichtbrennbaren Dämmstoffen mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C umhüllt
2.6
In Treppenräumen nur Leitungen für die Versorgung des Treppenraumes geführt
Tabelle 4: Checkliste zur Erstellung von Öffnungen und Installationen
in hochfeuerhemmenden Bauteilen nach der M-HFHHolzR
Abb. 4: Anschluss tragende und raumabschließende Wand an Decke nach der M-HFHHolzR
(Spannrichtung des Deckenbalkens senkrecht
zur Wand)
Abb. 6: Anschluss einer feuerhemmenden,
raumabschließenden, nichttragenden Wand
(z.B. Flurwand mit Anforderung feuerhemmend)
an eine Decke nach der M-HFHHolzR
7
Abb. 8: Anschluss einer Wand ohne geforderte
Feuerwiderstandsfähigkeit an eine hochfeuer­
hemmende Wand nach der M-HFHHolzR
Abb. 10: Installationsführung nach der M-HFHHolzR
Abb. 5: Anschluss Decke an durchlaufende
raumabschließende Wand nach der M-HFHHolzR
(Treppenraumwand, Außenwand, auch nicht­
tragend- Spannrichtung der Deckenbalken
senkrecht zur Wand)
Abb. 9: Bauteilöffnung mit Brandschutzbekleidung
zum Einbau von Türen, Fenstern und sonstigen
Einbauten nach der M-HFHHolzR. Darstellung
der Ausführung des Fugenversatzes
Abb. 11: Einbau einzelner Hohlwanddosen nach
der M-HFHHolzR
Quellen:
1.Deutsche Gesellschaft für Holzforschung e.V.: Holz Brand schutz Handbuch, Ernst & Sohn Verlag für Architektur und
technische Wissenschaften GmbH und Co.KG., Berlin, 2009.
2. Knaust et al.: Entwicklung eines Verfahrens zur Bestimmung
der Verbrennungseffektivität für Brandlastberechnungen.
Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben, Fraunhofer IRB
Verlag, Stuttgart, 2014.
3. Becker et al.: Theoretische und experimentelle Grundlagenuntersuchungen zum Brandschutz mehrgeschossiger
Gebäude in Holzbauweise. Untersuchungsbericht Teil 1 –
Theoretische Grundlagenuntersuchungen, Fraunhofer IRB
Verlag, O. u., 1997.
4.
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforde rungen an hochfeuer- hemmende Bauteile in Holzbauweise
– M-HFHHolzR (Fassung Juli 2004), Bauministerkonferenz
IS-Argebau, Deutschland.
5.Musterbauordnung (MBO), Fassung November 2002:
Bauministerkonferenz IS-Argebau, Deutschland.
Abb. 7: Anschluss von tragenden, raumabschließenden Wänden an durchlaufende Wand mit
zusätzl. Stiel zur Sicherung der Verblockung nach
der M-HFHHolzR
6.Winter et al.: Brandschutz im Holzbau im Vergleich zu
anderen Bauweisen, Artikel zum 10. Internationalen
Holzbau-Forum 2004, O. u., 2004.
IMPRESSUM:
Herausgeber: hagebau Handelsgesellschaft für
Baustoffe mbH & Co. KG, Celler Straße 47, 29614 Soltau,
der holzbrief erscheint 4 x jährlich, Ausgabe 3/2015
Verantwortlicher Redakteur: Annika Röhrs, Tel. 05191 802-0;
Verantwortlich für Anzeigen: Annika Röhrs, Tel. 05191 802-0
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