04105-23-Hartheim NEU.vp

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04105-23-Hartheim NEU.vp
Donnerstag, 26. Januar 2012
Nr. 02 KW04
Narrenfahrplan 2012
03.02.2012
19:30 Uhr Akkordeon Orchester
Heitersheim, Salmenverein, Salmen
07.02.2012
14:00 Uhr Bezirkslandfrauentag,
Landfrauen der Gesamtgemeinde Seltenbachhalle
12.02.2012
11:00 Uhr Anboulen mit Boule-Club
Fessenheim, Boule-Club, Feldkirch
DJK - Feldkirch
15.02.2012
19:30 Uhr Soirée: “Marie Luise
Kaschnitz”, Salmenverein, Salmen
Freitag, 27.01.2012
20:11 Uhr
Hästrägertreffen, Bäseridder Hartheim in der Rheinhalle
Sonntag, 29.01.2012
11.11 Uhr
Kartenvorverkauf für den Bunten Abend im Foyer der Rheinhalle
Samstag, 04.02.2012
20:00 Uhr
Turnerball, Turnverein Hartheim in der Rheinhalle
Freitag, 10.02. und Samstag, 11.02.
20:11 Uhr
1. + 2. Bunter Abend, Rheingeister Hartheim in der Rheinhalle
„Schmutzige Dunschdig“, 16.02.2012
17.33 Uhr
3. Fackel- Hemdglunki-Umzug anschl. Bewirtung in der Seltenbachhalle, Herdepfelbätscher und Schlossturmhexen Feldkirch
10:33 Uhr
Schulsturm, Bäseridder/Rheingeister, Alemannenschule Hartheim
13:11 Uhr
Narrenbaum stellen, Bäseridder Hartheim, Rathausplatz
13:33 Uhr
Rathaussturm, Rheingeister Hartheim, Rathaus
14:33 Uhr
Kinderpreismaskenball, Bäseridder Hartheim, Rathausplatz
19:33 Uhr
Hemdglunkiball, heingeister Hartheim, Rheinhalle
20:11 Uhr
Frauenrecht, Frauenausschuss Bremgarten, Bürgerhalle Bremgarten
Samstag, 18.02.2012
11:11 Uhr
Kinderfasnacht, Bäseridder/Rheingeister/Wiistetterhexen, Rheinhalle
18:33 Uhr
Großer Nachtumzug, Rheingeister Hartheim, Hartheim
19.33 Uhr
Geisterparty, Angelsportverein Hartheim, Rheinhalle
20:11 Uhr
Bunter Abend, Musikverein Bremgarten, Bürgerhalle Bremgarten
Sonntag, 19.02.2012
15:11 Uhr
Kinderfasnacht, Musikverein Bremgarten, Bürgerhalle Bremgarten
Sonntag, 19.02. bis Dienstag, 21.02.2012
Fasnachtsparty mit mitreißenden Tanzrhytmen, Reservistenkameradschaft Hartheim,
Vereinsheim
Dorfansichten
Dienstag, 21.02.2012
19:11 Uhr
Fasnetverbrennung, Rheingeister Hartheim, Rathausplatz
Allen Narren wünsche ich unbeschwerte Tage des Frohsinns und der Heiterkeit!
Ihre
Kathrin Schönberger
Bürgermeisterin
Ohne Worte
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
Annahmeschluss für das nächste Gemeindeblatt
Freitag, 03. Februar 2012, 10.00 Uhr
è
Gemeindeverwaltung
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8-12 Uhr
Di. 14-18.30 Uhr
Fax-Nr.
9105-33
- Bürgermeisterin, Vorzimmer: Frau Laible 9105-0
- Sekretariat/Fundbüro: Frau Hauser
9105-11
- Hauptamt: Herr Wirbel
9105-13
- Ordnungsamt: Frau Glockner
9105-12
- Bauamt: Herr Siebler/Gassert
9105-14/21
- Einwohnermeldeamt: Frau Fröhner
9105-15
- Standesamt: Frau Günther
9105-18
- Grundbuchamt: Herr Linsenmeier
9105-17
- Registratur/Archiv: Herr Weeger
9105-16
- Rechnungsamt: Frau Hofert
9105-20
- Steueramt: Herr Blum
9105-22
- Gemeindekasse: Frau Link
9105-23
E-Mail:
Internet:
Bauhof
Bauhofleitung
[email protected]
www.hartheim-am-rhein.de
101173
0179/3263196
Ausweis-Sperrhotline
Forstverwaltung Hartheim
Forstrevierleiter
Herr Lust,
oder
0180-1-33-33-33
07668/951582
0162/2550713
Fax-Nr. 07668/952783
Ortsverwaltung Feldkirch
Ortsvorsteherin Antoinette Faller
Öffnungszeiten: Di. 16-19 Uhr
Fr. 9-11 Uhr, Tel.
07633/13537
E-Mail: [email protected]
Ortsverwaltung Bremgarten
Ortsvorsteherin Dorothea Hauß
Öffnungszeiten:
Montag, 09.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag, 18.30 - 20.00 Uhr
Tel.
07633/3618
Vermietung Eichwaldhütte Bremgarten
E-Mail: [email protected]
Wasserversorgung
Wassermeister: Herr Björn Ade
0171/1251317
Wichtige Telefonnummern
Telefon: 15 00 81
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jugend-hartheim.de
Jugendraum Twister, Am Mühlebach 16
Telefon: 15 00 79
Abfallberatung
Störungsstelle
Gasversorgung badenova
Servicehotline
Störungshotline
0800 2838485
0180 2767767
Strom
Energiedienst Netze GmbH
Störungs-Nummer
0180/1605050
0180/1605044
Pfarrämter
07633/948840
07633/948840
07633/948840
07664/2476
07664/2521
Feuerwehr
Notruf
Feuerwehr Hartheim,
Hr. Theo Lais,
Abt. Hartheim,
Hr. Karlheinz Grathwol
Abt. Feldkirch,
Hr. Josef Bauer
Abt. Bremgarten,
Hr. Andreas Leberer
Gemeindebücherei
Jeden 1. Donnerstag im Monat
16.30 Uhr Märchenstunde
In Schulferien geschlossen!
07633/1856
07633/13078
07633/948242
07633/16741
Notruf (Überfall,
Verkehrsunfall)
Polizeiposten Bad Krozingen
in der Zeit von 07.30 - 12.00Uhr
13.00 - 16.30 Uhr
Fax-Nr.:
112
07633/91831-0
07633/91831-18
Unfallrettungsdienste und
Krankentransporte
Förderverein Freundeskreis
Tel. 94 91-28
Tel. 91 05-64
Tel. 91 05-54
Alemannenschule Harth.Tel.
07633/19222
07631/19222
Kindergärten
Jugendbüro/Jugendraum
Tierärztlicher Notfalldienst
Ärztlicher Notfalldienst
01805 19292300
Zahnärztliche Notrufnummer
0180 3 222 555-40
Deutsches Rotes Kreuz
- Ortsverband Hartheim Silke Wasmer, Tel.: 07633/101356
Bereitschaftsführer
Marc Summer, Tel. 07661/908872
und 0163/8859046
Hartheim - Feldkirch - Bremgarten
- Christel Diehl, Bremgarten, Tel. 14362
- Regina Boll, Feldkirch, Tel. 4348
- Jenny Schipper, Hartheim Tel. 8090089
Leitung:
Wilhelm Kolb, Blauenstr. 2, Hartheim, Tel. 4199
Spendenkonto: Volksbank Brsg.-Süd eG,
Kto.-Nr. 504 017 5000, BLZ 680 615 05
Beratungsstelle Für Eltern,
Kinder, Jugendliche
0761 2187-2411
Pflegebegleiter
Pflegebegleiter: Detlef Maus
Tel. 07633 8090862
Koordinatorin: Antoinette Faller
Tel. 07633 15591
Caritasverband für den
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V.
Offene Altenhilfe Bad Krozingen
Am Alamannenfeld 14
Mobile Soziale Dienste
Tel. 07633 16219
Menü-Service „Essen auf Rädern“ Tel. 07633 8404
Bezirksstelle Müllheim, Moltkestr. 14
Tel. 07631 748277-0
Sozialstation Südlicher Breisgau e.V.
Am Alamannenfeld 14, 79189 Bad Krozingen
Tel. 07633 12219
Ambulanter Pflegedienst
Hauswirtschaftliche Versorgung
Vermittlung von Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen
Abrechung mit allen Kranken- und Pflegekassen
Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V.
Einsatzleitung: Antoinette Faller
Tel. 07633 15591
Sozialdienst kath. Frauen e.V.
Ehe-, Familien-, u. Lebensberatung
Basler Str. 10, 79189 Bad Krozingen
Tel. 07633 8069093
E-Mail [email protected]
Psychosoziale Beratungs-und Behandlungsstelle
für Alkohol- und Drogenprobleme
des Badischen Landesverbandes
für Prävention und Rehabilitation e.V. 0761 156309-0
und Fax
0761 156309-99
E-mail: [email protected]
Pflegestützpunkt Breisgau-Hochschwarzwald
Südlicher Breisgau
79189 Bad Krozingen
Am Alamannenfeld 14
Telefon 07633 8090856
Fax 07633 8090857
[email protected]
0761/19240
9105-52
St. Josef, Hartheim, Leitung: Frau Böhlendorf 13348
Klötzle, Hartheim, Leitung: Jessica Hergesell 150080
St. Martin, Feldkirch, Leitung: Frau Köhler 12321
Bremgarten, Leitung: Frau Baidin
3534
Kinder- und Jugendbüro
Herr Georg Wille
Am Mühlebach 16
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag,
17.00 bis 18.00 Uhr
DRK Bad Krozingen
DRK Müllheim
VergiftungsInfo-Zentrale
Telefon 07631/36536
oder 07667/9430810
Schulen:
n 2
112
Polizei
Öffnungszeiten:
Tel.: 07633/9105-60
in der Alemannenschule!
Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 bis 11.00 Uhr
Donnerstag von 15.00 bis 16.00 Uhr
Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Leitung, Uwe Knüttel
Gruppenräume
Lern & Spiel-Gruppe
Kernzeitbetreuung
Helferkreis
Öffnungszeiten Recyclinghof und
Grünschnittannahme
Mittwoch
16-17 Uhr
Samstag
10-12 Uhr
Abfallberatung,
ALB
Tel. 01802/254648
Müllgebühren:
Frau Lavielle
Telefon 0761 2187-8818
Kath. Pfarramt
Hartheim
Feldkirch
Bremgarten
Evang. Pfarramt
Fax
ç
HOSPIZGRUPPE SÜDLICHER BREISGAU
Informationen erhalten Sie unter
der Mobil-Nr. 0160 96842020
IMPRESSUM
Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde
Hartheim am Rhein mit den Ortsteilen
Bremgarten und Feldkirch.
Herausgeber: Bürgermeisteramt Hartheim
Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Bürgermeisterin Schönberger, für den übrigen Inhalt: A. Stähle, 78329 Stockach. Druck
und Verlag: Primo-Verlagsdruck A. Stähle,
Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach,
Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40,
E-Mail: [email protected],
www.primo-stockach.de
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
Apotheken-Notdienst
Apotheken-Plan vom
26.01. bis 09.02.2012
26.01.2012
Rebland-Apotheke,
Schallstadt-Wolfenweiler
27.01.2012
Zollmatten-Apotheke, Heitersheim
28.01.2012
Batzenberg-Apotheke,
Schallstadt-Woilfenweiler
29.01.2012
Malteser-Apotheke, Heitersheim
30.01.2012
Schneckental-Apotheke, Pfaffenweiler
Katharina-Barbara-Apotheke, Sulzburg
31.01.2012
Rats-Apotheke, Bad Krozingen
01.02.2012
Hardt-Apotheke, Hartheim
02.02.2012
Apotheke am Bahnhof, Bad Krozingen
03.02.2012
Linden-Apotheke, Buggingen
Tuniberg-Apotheke, Munzingen
04.02.2012
Breisgau-Apotheke, Ehrenkirchen
05.02.2012
Schwarzwald-Apotheke, Bad Krozingen
06.02.2012
Faust-Apotheke, Staufen
07.02.2012
Bad-Apotheke, Bad Krozingen
08.02.2012
St. Trudpert-Apotheke, Münstertal
09.02.2012
Stadt-Apotheke, Staufen
Vorankündigung:
Nächste Leerungen:
Restmülltonne
Restmülltonne
Gelber Sack
Schadstoffsammlung
Biotonne
Restmülltonne
Restmülltonne
26.01.2012 (Hartheim und Feldkirch)
27.01.2012 (Bremgarten)
03.02.2012
04.02.2012 (Hartheim Rheinhalle)
04.02.2012
09.02.2012 (Hartheim und Feldkirch)
10.02.2012 (Bremgarten)
Nachrichten aus dem Standesamt
¬ Geburten
09.12.2011 Emilian Faller
Eltern: Faller Stefanie und Christian, Feldkirch
Wir wünschen dem kleinen Erdenbürger und den glücklichen Eltern
Gesundheit und alles Gute.
¬ Eheschließungen:
27.12.2011 Banken Klaudija und Christian, Bremgarten
Den jung vermählten Eheleuten wünschen wir auf dem gemeinsamen Lebensweg Zufriedenheit, Glück und alles Gute.
Fundsachen:
Folgende Fundsachen wurden beim Bürgermeisteramt Hartheim am
Rhein abgegeben:
¬ Damen-, Herren- und Kinderfahrräder
¬ Handys
¬ verschiedene Schlüssel
¬ Armband, silber-schwarz
¬ CD-Player „Sharp“
¬ Kindermütze, Farbe oliv, „Micky-Maus“
¬ Fotoapparat SAMSUNG
¬ Fotoapparat TCM
Straßensperrung in Folge Baumfällarbeiten
In den nächsten Wochen wird die Gemeinde in der Bachstraße in
Feldkirch die bereits angekündigten Baumfällarbeiten der Pappeln umsetzen. Deswegen wird es immer wieder tagsüber zu Straßensperrungen im genannten Bereich kommen.
Wir bitten um ihr Verständnis.
D. Siebler, Bauamt
Straßensperrungen bei geplantem
Fasnachtsumzug
am Samstag, 18. Februar 2012
Am Fasnachtssamstag ist von den Rheingeistern e.V. ein „Nachtumzug“ geplant. Gegenwärtig laufen die organisatorischen Vorbereitungen zu dieser Großveranstaltung. Nähere Informationen
werden im Gemeindeblatt am 09.02.2012 veröffentlicht.
Die Gemeindeverwaltung
Bericht zur öffentlichen Sitzung des
Gemeinderats vom 17. Januar 2012
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Bürgermeisterin Kathrin Schönberger bekannt, dass der Tagesordnungspunkt 6, -Vorstellung des
deutsch-französischen Dokumentationszentrums-, aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit von Herrn Kraus und Herrn Zimmerle,
abgesetzt wird. Anschließend verließt Frau Schönberger folgende
Stellungnahme zum Neujahrsempfang:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte gerne ein paar Worte zum diesjährigen Neujahrsempfang
sagen. Der Neujahrsempfang einer Gemeinde ist eine traditionelle
Veranstaltung. Neujahrswünsche werden ausgesprochen, man hält
Rückblick auf das vergangene Jahr und gibt einen Ausblick auf das
kommende Jahr, Grußworte, Ehrungen, Anschnitt der Neujahrsbrezel und der geistliche Segen runden den Empfang ab.
Nun habe ich dieses Jahr versucht, mit einer kabarettistischen Einlage den Neujahrsempfang humorvoll zu beginnen. Für mich schließen
sich Tradition und Humor nicht aus. Aber offensichtlich kam das bei
manchen Bürgern nicht gut an.
Wahrscheinlich schauen nicht so viele Bürger RTL, so dass ihnen die
dargestellte Person bekannt war. Es war nicht meine Absicht, jemand
damit zu brüskieren. Es war einzig und allein der Gedanke, das Publikum zu unterhalten.
Am letzten Sonntag verfolgte ich tief bewegt die Rede von Pfarrer
Gerhard Jost, der sich nach 24 Jahre aus der Gemeinde Bad Krozingen verabschiedete. Ich habe mir seine Rede schicken lassen und
ihn gefragt, ob ich aus ihr zitieren dürfe. Er hat es mir erlaubt. Und so
möchte ich es Ihnen mit seinen Worten sagen:
„Sollte sich jemand mal schief ausgedrückt haben- bitte bedenken
Sie, dass jeder von uns bisweilen dem anderen durch seine Äußerungen ein Ärgernis sein kann. Im Schweigen oder Ausgrenzen wird jedoch kein Problem gelöst, sondern nur im Gespräch und ich vertraue
dabei auf den guten Willen aller. So wie wir miteinander sprechen, gehen wir auch miteinander um. Denn immer ist vor der Sprache das
Denken und nach ihm die Tat. Grobe und derbe Sprache macht fast
immer gewaltbereit, selbst wenn es nur psychische Gewalt ist. Und
markige Sprüche können auch Gewalt sein. Denn die Sprache steuert unser Denken und Fühlen. Ich habe gelernt zu bedenken:
3 n
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
Alle Menschen sind unterschiedlich. Andere Menschen sind anders
als ich, und ich bin anders als andere. Alle Menschen haben ihre eigenen Beweggründe, sich gerade so und nicht anders zu verhalten.
Es kommt häufig vor, dass Menschen mich kränken mit dem, was sie
mir sagen oder „antun“. Dabei wollten sie mich wahrscheinlich gar
nicht kränken. Sie sind einfach anders als ich, sie reden, handeln und
empfinden anders.“
Im Anschluss daran stellt Gemeinderat Gottfried Link einen Antrag zur
Geschäftsordnung, dass der Tagesordnungspunkt 7, - Ergänzung zur
Benutzungsordnung für das historische Gasthaus und Schwanitzhaus
„Zum Salmen“- Bestätigung des Nutzungsentgeltverzeichnisses des
Salmenvereins-, ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt wird. Der
Gemeinderat stimmt mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
für die Absetzung.
Neufassung der Polizeiverordnung
Nach § 10 des Polizeigesetzes kann die Gemeinde als allgemeine
Polizeibehörde Polizeiverordnungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Polizeigesetz erlassen.
Es ist die Aufgabe der Polizeibehörde, vom Einzelnen und vom Gemeinwesen Gefahren abzuwenden, durch die die öffentliche Sicherheit oder
Ordnung bedroht wird und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist.
Die Gemeinde Hartheim am Rhein hat bereits eine Polizeiverordnung
erlassen, die am 19. April 1991 in Kraft getreten ist. Aufgrund von Änderungen der Rechtslage und der Rechtsprechung ist es notwendig,
eine neue Polizeiverordnung zu erlassen.
Hierbei ist insbesondere auf die Anpassung des § 4 der Polizeiverordnung hinzuweisen. Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine Privilegierung der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen,
wie z. B. Ballspielplätze, hervorgerufenen Geräuscheinwirkungen
eingeführt worden (§ 22 Abs. 1a BImSchG).
Des Weiteren enthält die vorgelegte Fassung Verschärfungen für die
Hundehaltung, durch den eingefügten Absatz 3 im § 10.
Ortsvorsteherin Antoinette Faller teilt mit, dass der Ortschaftsrat
Feldkirch angeregt hat, in § 12, landwirtschaftliche Flächen aufzunehmen. Frau Glockner informiert darüber, dass das Innenministerium davon abgeraten hat, landwirtschaftliche Flächen separat aufzuführen. Gemeinderat Gottfried Link findet die geplante Zeit der Mittagsruhe von 12.00 – 14.00 Uhr zu lange. Er schlägt vor diese auf
13.30 Uhr zu kürzen. Gemeinderat Peter Henning schließt sich dieser
Meinung an. Gemeinderätin Dorothea Haus spricht sich für die Beibehaltung der vorgeschlagenen Regelung aus
Die Mehrheit des Gemeinderates spricht sich für eine Mittagsruhe
von 12.00 bis 13.30 Uhr aus.
stand zur Kreisstraße K 4935 geplant. Zur Vorbereitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde ein Lärmgutachten erstellt, um
festzustellen, ob unzulässige Lärmbeeinträchtigungen in der Umgebung durch die TBM verursacht werden. Herr Brenner bestätigt in der
Sitzung, dass alle zulässigen Lärmwerte unterschritten werden. Zum
Bebauungsplan erläutert er, dass die eingereichten Baupläne zugrunde gelegt werden. Ein weiterer Spielraum ergibt sich deshalb durch den
Bebauungsplan nicht. Zulässig ist ein Betonwerk, eine Bedachung einer vorhandenen Betriebstankstelle sowie Bewegungsflächen für die
vorhandene Kiesgrube.
Die Regelungen und Festsetzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes werden in der Sitzung von Herrn Brenner ausführlich erläutert. Hierin ist unter anderem der Betrieb der Transportbetonmischanlage auf den Zeitraum von 7.00 – 20.00 Uhr an Werktagen
beschränkt. Pro Werktag dürfen maximal 65 Fahrmischer Beton abholen. Nach Beendigung des Kiesabbaus und dem Verbrauch der auf
dem Gelände geförderten und gelagerten Rohstoffe, sind sämtliche
auf der Grundlage dieses Bebauungsplanes errichteten baulichen
Anlagen zurückzubauen und das Gelände zu rekultivieren.
Gemeinderat Werner Imm erkundigt sich, wie verbindlich diese Regelungen sind. Herr Brenner teilt hierzu mit, dass die Regelungen
rechtlich bindend sind.
Zur Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gehört,
neben der gemeindlichen Satzung und des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der Abschluss eines Durchführungsvertrages. Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung
des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist, sowie zur Herstellung
von Erschließungsanlagen, sofern Erschließungsanlagen hergestellt
oder geändert werden müssen mit Übernahme von Erschließungskosten. Zudem ist im Durchführungsvertag die Übernahme der Planungskosten zu regeln. Der Durchführungsvertrag muss spätestens vor dem
Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
Im Zusammenhang mit der Errichtung des Betonwerkes ist es für den
Betreiber auch wichtig, die Rohstoffsicherung vor Ort gewährleisten
zu können. Es sollte deshalb auch eine Aussage zum möglichen
Nassabbau auf den gegenwärtig zum Kiesabbau konzessionierten
Grundstücken getroffen werden. Dazu gehören die Flurstücke Nr.
1635, 1645 (Gemarkung Feldkirch) und Flst.-Nr.: 3500 (Gemarkung
Hartheim). Auf diesen Grundstücken soll in der Zukunft auch ein
Nassabbau stattfinden können.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Polizeiverordnung in der nachfolgend veröffentlichten Fassung.
Beschluss
Zur Errichtung einer Transportbetonmischanlage auf dem Gelände
des Kieswerk Zipfel, Flst.-Nr.: 1635, Gemarkung Feldkirch, wird ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt.
Das vorgestellte Plankonzept wird gebilligt. Vor dem Offenlagebeschluss ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen.
Die Gemeinde wird eine Konzessionserweiterung zum Nassabbau auf
den Flst.-Nr.: 1635,1645 und 3500 grundsätzlich zustimmend begleiten.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 - Beschlussfassung
b) Frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Entwurf des Haushaltsplans 2012 wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 6.12.2011 intensiv vorberaten und in öffentlicher Sitzung am 13. Dezember 2011 bereits vorgestellt. Die endgültige Beschlussfassung über die Satzung inklusive aller Anlagen
und insbesondere über den Stellenplan steht noch aus.
Da in die vorgestellte Planung keine wesentlichen Änderungen eingearbeitet werden müssen, kann die gebilligte Planung in die erste
Stufe des Bebauungsplanverfahrens aufgenommen werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung unter Berücksichtigung der bereits im Dezember vorgelegenen Änderungen und den
Stellenplan 2012.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Betonwerk Zipfel“ Aufstellungsbeschluss
a) Aufstellungsbeschluss
Bürgermeisterin Kathrin Schönberger begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den zuständigen Planer Herr Brenner.
Die Kieswerk Zipfel GmbH hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan für den
Neubau einer Transportbetonmischanlage gemäß § 12 Abs. 2 BauGB
beantragt. In Abstimmung zwischen Antragsteller und Gemeinde wurde das Planungsbüro Brenner-Dietrich-Dietrich, Herr Brenner, beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu entwickeln. Geplant
ist die Errichtung einer Transportbetonmischanlage (TBM) mit einer
maximalen Herstellungsleistung von 80 m³ Beton pro Stunde. Der Aufstellungsort der TBM ist im tiefer liegenden Gelände in ca. 80 m Ab-
n 4
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Trägerbeteiligung
durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch
Planauslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung durchgeführt.
Vorstellung von Bebauungsplänen im Gewerbepark Breisgau
Vom Zweckverband Gewerbepark Breisgau erhielt die Gemeinde
Nachricht über die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Flugplatzweg“ im vereinfachten Verfahren. Diese beinhaltet
u.a. die Aufhebung der gebietsweisen Beschränkung für die ausnahmsweise Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften.
Weiterhin erhielt die Gemeinde mit Schreiben vom 8.12.2011 Nachricht zum Bebauungsplanverfahren „Zentrum“. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann die Gemeinde
Hartheim eine Stellungnahme abgeben. Die Verwaltung hat für beide
Bebauungsplanverfahren Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis 20.01.2012 beantragt.
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Zentrum“ beinhaltet im Wesentlichen das Ziel, weitere Gewerbeflächen in der Mitte des Gewer-
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
beparks zu entwickeln. Aus der Begründung zum B-Plan ist zu entnehmen, dass überwiegend Nachfrage nach Gewerbegrundstücken
mit Nutzungsabsichten im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb besteht (flugaffines Gewerbe).
Nach Prüfung durch die Verwaltung sind Belange der Gemeinde
Hartheim nicht berührt. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde im
B-Planverfahren „Zentrum“ wird jedoch für erforderlich gehalten.
Zuwendungen über 100 Euro
Beschluss
Es werden zu den beiden Bebauungsplanverfahren keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Im Bebauungsplanverfahren „Zentrum“ wird weitere Beteiligung am Verfahren verlangt.
Genehmigung zur Annahme von Spenden
a) Genehmigung zur Annahme von Einzelspenden
Die Gemeinderäte Gottfried Link, Frank Schmidt und Michael Knobel
erklären sich für befangen und verlassen den Sitzungstisch.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der Spenden. Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden.
b) Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen im vereinfachten
Verfahren für das Jahr 2011
Bürgermeisterin Kathrin Schönberger, sowie die Gemeinderäte Iris
Weymann, Michael Knobel, Bernhard Pfrengle, Werner Imm, Gottfried Link und Frank Schmidt erklären sich für befangen und verlassen den Sitzungstisch.
Für die Annahme von Zuwendungen bis 100 € insbesondere der direkten Sachzuwendungen an die gemeindlichen Einrichtungen hat
der Gemeinderat im Jahr 2006 ein vereinfachtes Entscheidungsverfahren festgelegt. Alle Sach- und Bargeldspenden bis 100 € pro Einzelfall werden einmal jährlich in einer Beschlussvorlage zusammengefasst und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zusammenfassung für das Jahr 2011 ist als Anlage beigefügt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der Zuwendungen. Für
Einzelleistungen über 10 € wird auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
Folgende Zuwendungen wurden genehmigt:
Zuwendungen bis 100 Euro
c) Gemeindeanwesen „Zum Salmen“; Salmen-Verein
Zu diesem Punkt erklären sich die Gemeinderäte Iris Weymann und
Gottfried Link für befangen und verlassen den Sitzungstisch.
Auch im Jahr 2011 wurden ehrenamtliche Arbeitseinsätze zum Umbau und zur Sanierung des gemeindeeigenen Gebäudes erbracht.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der Zuwendungen in
Form von ehrenamtlichen Arbeitsleistungen.
Berichte der Verwaltung
Bürgermeisterin Kathrin Schönberger berichtet über folgende Themen:
Zur Zukunft der Alemannenschule teilt sie mit, dass derzeit 44 Schüler die Hauptschule besuchen und 3 Lehrer einen Versetzungsantrag
gestellt haben. Die Lehrerkonferenz hat sich in der letzten Sitzung für
die Variante „Werkrealschule neu“ ausgesprochen. Bürgermeisterin
Schönberger verwehrt sich gegen Gerüchte, dass die Gemeinde die
Entscheidung über den Fortbestand der Schule verzögern wurde. Die
Verwaltung hatte sich bereits im Jahr 2010 für die Einrichtung einer
Werkrealschule ausgesprochen. Aufgrund von Widerständen des
Lehrerkollegiums, sowie der Schüler und der Eltern wurde dann im
Oktober 2010 im Gespräch zwischen Lehrerkollegium, Gemeinderat
und Schulamt der Fortbestand der Hauptschule mit besonderer Förderung beschlossen. Aufgrund der Änderungen durch die neue Landesregierung wird zeitnah ein Termin mit der Alemannenschule über
den Fortbestand vereinbart.
Im Zuge des Landessanierungsprogrammes wird eine Maßnahme in
Feldkirch mit dem Höchstbetrag von 20.000 € gefördert. Hiervon werden 8.000 € von der Gemeinde erbracht.
Die Landesregierung denkt an eine Ausdehnung des Projektes „Singen-Bewegen-Sprechen“ vom ersten Kindergartenjahr an. Voraussetzung hierfür ist die Notwendigkeit intensiver Sprachförderung für
einzelne Kinder. Diese wird von den Erzieher/innen festgestellt.
Schon das Vorliegen einer nichtdeutschen Muttersprache soll in den
ersten beiden Kindergartenjahren zur Beantragung von Mitteln berechtigen. Bereits für vier Kinder in der gesamten Einrichtung kann
die erste Gruppe angeboten werden. Diese kann auf bis zu 20 Kinder
mit solchen ohne Sprachförderbedarf aufgefüllt werden.
Die Gemeinde Hartheim kann von der Gemeinde Heitersheim ein Gerät
zur Zählung von Fahrzeugen ausleihen. Dies soll im Februar erfolgen.
Aufgrund eines Schreibens der Gemeinde, bezüglich des Schwerlastverkehrs in den Ortsdurchfahrten an die Fa. Lidl, hat die Gemeinde ein Antwortschreiben erhalten.
Hierin teilt die Fa. Lidl mit, dass sie bestrebt ist, die Belastung für die
Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Es wurden Hinweisschilder zur Verkehrslenkung angebracht und die Spediteure wurden
gebeten, die Ortsdurchfahren von Bremgarten und Feldkirch zu meiden und die Autobahnauffahrt Hartheim/Heitersheim über die südliche Ausfahrt des Gewerbeparks Breisgau zu nutzen. Weiterhin verweist die Fa. Lidl darauf, dass sich mittlerweile viele Unternehmen im
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HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
Gewerbepark angesiedelt haben, durch die auch ein entsprechender
Verkehr entsteht. Zudem arbeite die Fa. Lidl auch mit regionalen Speditionen, die u.a. ihren Firmensitz in Hartheim haben, zusammen.
Nach einer veröffentlichten Liste liegt die Gemeinde bei der Kleinkindbetreuung im Landkreis an der vierten Stelle.
Bei der Gemeinde ist eine Einladung der Fa. EDF zu einem Treffen
der Mandatsträger am 13.02.2012 eingegangen. Interessierte Gemeinde- und Ortschaftsräte sollen sich bis zum 02.02.2012 bei der
Verwaltung melden.
Die Fa. Energiedienst lädt die Gemeinderäte sowie interessierte Mitarbeiter zu einer Besichtigung des neuen Wasserkraftwerks in Rheinfelden ein.
Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat
65 Jahre am 03.02.2012
Paul Lindlar, Breisacher Str. 5, Hartheim am Rhein
78 Jahre am 04.02.2012
Hilda Engist, Feldkirch, Dorfstr. 1a, Hartheim am Rhein
66 Jahre am 04.02.2012
Brigitte Danner, Jurastr. 2, Hartheim am Rhein
79 Jahre am 05.02.2012
Maria Bauer, Feldkirch, Dorfstr. 13, Hartheim am Rhein
78 Jahre am 05.02.2012
Kurt Gebel, Am Holligraben 8, Hartheim am Rhein
66 Jahre am 06.02.2012
Karin Fiebiger, Breisacher Str. 18, Hartheim am Rhein
Gemeinderat Frank Schmidt teilt mit, dass er von Brennholzselbstwerbern
aus Bremgarten angesprochen wurde, dass zwischen den Jahren nicht
genügend Flächen zum Holzschlagen ausgewiesen wurden.
65 Jahre am 06.02.2012
Heinz Ströbel, Feldkirch, Dorfstr. 6, Hartheim am Rhein
Gemeinderat Gottfried Link informiert darüber, dass er von Haustierhaltern gebeten wurde darauf hinzuwirken, dass die Gemeinde Ihre
Rattenbekämpfungsmaßnahmen im Mitteilungsblatt ankündigt. Herr
Siebler teilt hierzu mit, dass im Kanal permanent eine gebietsweise
Rattenbekämpfung erfolgt. Im Freien werden hierfür aber spezielle
Behältnisse für die Köder verwendet.
76 Jahre am 08.02.2012
Johann Rinderspacher, Rathausgasse 8, Hartheim am Rhein
Gemeinderätin Christiana Schmidt erkundigt sich nach dem aktuellen
Stand in Sachen DSL und ob die Fa. Stiegeler Ihren vertraglich zugesicherten Zeitplan einhalten kann. Bürgermeisterin Schönberger teilt
hierzu mit, dass kein Vertrag mit der Fa. Stiegeler, sondern lediglich
eine schriftliche Zusage der Fa. vorliegt. Die Richtfunkstrecke zur Erhöhung der Stabilisierung von Bremgarten nach Hartheim ist seit Donnerstagabend in Betrieb. Die erforderlichen Schaltkästen am Feuerwehrgerätehaus werden noch im Januar erstellt. Der Anschluss der
Schaltverteiler am Feuerwehrgerätehaus zur Versorgung des Tiefgestades soll im April erfolgen. Bis zum Sommer sollen alle Ortsteile vollständig angeschlossen sein. Die Leerrohrverlegung von Bremgarten
nach Hartheim erfolgt im Frühjahr.
78 Jahre am 07.02.2012
Willy Leberer, Bremgarten, Weingarten 5, Hartheim am Rhein
sowie allen nicht genannten Jubilaren und wünschen alles Gute,
beste Gesundheit und Wohlergehen.
Gemeinderatssitzung
Am Dienstag 14. Februar 2012, findet um 19:00 Uhr eine öffentliche
Sitzung des Gemeinderates, mit vorheriger Sitzung des Technischen
Ausschusses (18:45 Uhr) im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Die endgültigen Tagesordnungspunkte können Sie auf unserer
Homepage, www.hartheim-am-rhein.de und auch der Bekanntmachungstafel am Rathaus entnehmen.
Einwohnerfragen
Herr Helmut Kraushaar spricht für die Verwaltung ein Lob für die frühe
Veröffentlichung der Tagesordnung im Internet aus.
Anmeldung von Kindern in den
Gemeindekindergärten
Am Dienstag, den 07. Februar 2012, findet in unseren Gemeindekindergärten von 14.00 – 16.00 Uhr, der Anmeldetag statt. Wir bitten deshalb alle Eltern darum, ihre Kinder, die in der Zeit von September 2012 – Juli 2013 neu in einem unserer drei Gemeindekindergärten aufgenommen werden sollen, im jeweiligen Kindergarten ihres Ortsteils anzumelden.
Telefonnummern der TREA Breisgau im
Gewerbepark Breisgau
Für Kontakte bezüglich
¬ Öffnungszeiten, Anlieferungen und Abfallwirtschaft 07634 5079-122
(besetzt: Mo - Fr von 7:00 - 18:00 Uhr + Sa von 8:00 - 12:00 Uhr)
¬ Verwaltung, Veranstaltungen und Besichtigungen 07634 5079-0
(besetzt: Mo - Fr von 8:00 - 16:30 Uhr)
¬ Notfällen 07634 5079-222 (24 Std. besetzt)
Fax-Nummer: 07634 5079-135
E-Mail-Adresse: www.eon-energyfromwaste.com
Anlieferungszeiten für private Haushalte/
Sperrmüllanlieferung:
Montag und Dienstag:
Donnerstag und Freitag:
Samstag:
vom 26.01.2012 bis 09.02.2012
Wir gratulieren sehr herzlich
81 Jahre am 26.01.2012
Bernhard Ritzenthaler, Rheinstr. 18, Hartheim am Rhein
67 Jahre am 26.01.2012
Barbara Kaul, Kirchstraße 6, Hartheim am Rhein
09.00 bis 15.00 Uhr
12.00 bis 18.00 Uhr
08.00 bis 12.00 Uhr
Gebührenfrei angenommen werden alle klassischen Wertstoffe wie
Schrott, Papier und Kartonage, Elektroschrott, Kork, DVD und CD,
Flaschenglas, daneben kleinere Mengen Grünschnitt sowie Sperrmüll mit Sperrmüllkarte.
Adresse: RAZ Breisgau (Gewerbepark Breisgau) Ehrenkirchener
Straße 3, 79427 Eschbach, Tel. 07634 6949385,
E-Mail: [email protected] - Servicetelefon der ALB: 0180 2254648
90 Jahre am 02.02.2012
Dorothea Rook, Feldkirch, Bremgartener Str. 19, Hartheim am Rhein
Rattenbekämpfung in der Ortskanalisation in
den drei Ortsteilen
70 Jahre am 02.02.2012
Valentina Kühl, Bremgarten Im Moos 5 a, Hartheim am Rhein
in der letzten Gemeinderatssitzung wurde eine Anfrage im Zusammenhang mit Rattenbekämpfung in der Ortskanalisation gestellt. Wir nehmen dies zum Anlass, über die von der Gemeinde praktizierte Weise
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HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
der Rattenbekämpfung zu informieren. Bereits seit einigen Jahren wurde dazu übergegangen, permanent Rattenbekämpfung in der Ortskanalisation zu betreiben. Die dafür eingeschlagene Strategie beinhaltet,
dort wo Ratten auftreten, bereichsweise Rattenköder in der Kanalisation auszubringen. Dies geschieht jahreszeitlich unabhängig, während
man früher eher gezielt in den Herbstmonaten Rattenköder in allen Bereichen der Ortskanalisation ausgelegt hat. In diesem Zusammenhang
soll wiederum auf wichtige Verhaltensregeln, die zur Minimierung der
Rattenpopulation beitragen, hingewiesen werden.
1. Es sind keine Lebensmittel und Essensreste durch Ausschütten in
Toiletten zu entsorgen.
2. Beim Abwaschen von Ess- und Kochgeschirr sollten sie Spültischabflusssiebeinsätze verwenden, die Essensreste zurückhalten.
3. Essgeschirr, das in Geschirrspülern gereinigt wird, sollte unter Beachtung der Ziffer 2 vorgespült oder zumindest von Essensresten
befreit werden.
4. Essensreste und Lebensmittelrückstände, die es zu entsorgen gilt,
sollten über die Biotonne entsorgt werden.
5. Keinesfalls sollten Essensreste oder Lebensmittelabfälle auf offenen Kompostieranlagen zum Verrotten gebracht werden.
6. Futtermittel für Tiere sollten möglichst in gut verschlossenen Räumen aufbewahrt werden, nicht jedoch an leicht zugänglichen Stellen wie z.B. Scheunen und Schuppen, schon gar nicht im Freien.
7. Ebenso sollten gelbe Säcke nicht im Freien aufbewahrt werden,
weil sich darin erfahrungsgemäß Verpackungen befinden, an denen Lebensmittelreste haften.
Die Gemeinde lässt jährlich die öffentlichen Abwasserleitungen reinigen. Es wird dringend empfohlen, auch die Anschlussleitungen im
Privatbereich regelmäßig zu reinigen, damit so gut wie alle Nahrungsquellen dieser ungeliebten Tiere ausgeschlossen sind.
Sollten Ratten in bestimmtem Umfeld auftreten, bitten wir um Nachricht. Sollten sich diese gesundheitsgefährdenden Tiere im Privatbereich einnisten, ist es ratsam, professionelle Hilfestellung einzuholen.
Wir sind in solchen Fällen gerne behilflich.
Ihre Gemeindeverwaltung
Gemeinde Hartheim am Rhein
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Polizeiverordnung
gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit,
zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung)
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1
des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 13. Januar 1992
(GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2009 (GBl. S.
195) wird mit Zustimmung des Gemeinderats verordnet:
Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§1
Begriffsbestimmungen
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem
öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen
ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet.
(2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege,
Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne der StVO
und Treppen (Staffeln).
(3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch
gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze.
Abschnitt 2
Schutz gegen Lärmbelästigung
Die Gemeinde Hartheim a. Rh. bietet die Möglichkeit
im Kindergarten „St. Josef“ von März bis August 2012
einen
Freiwilligendienst
§2
Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern,
Musikinstrumenten u.ä.
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass
andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn
die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden.
abzuleisten. Weitere Informationen hierzu erhalten sie vom Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein, Herr Wirbel, Tel. 07633 9105-13,
oder vom Caritasverband Freiburg, Tel: 0761 8974-0
(www.dicvfreiburg.caritas.de)
(2) Abs. 1 gilt nicht:
a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei
Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen,
b) für amtliche Durchsagen.
GEMEINDE HARTHEIM AM RHEIN
GEMEINDE HARTHEIM AM RHEIN
Die Gemeinde Hartheim a. Rh. sucht ab sofort
einen/eine
Sachbearbeiter/in
für die Gemeindekasse oder das Bürgerbüro.
Erwünscht ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in oder Verwaltungsfachangestellten. Kenntnisse in SAP
IS/PS R3 wären von Vorteil.
Die Stelle ist befristet wegen der krankheitsbedingten Abwesenheit eines Mitarbeiters.
Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 03. Februar 2012
an das Bürgermeisteramt, Feldkircher Str. 17, 79258 Hartheim am
Rhein. Für Fragen stehen Ihnen Herr Wirbel vom Personalamt
(Tel. 07633 9105-13) und Frau Hofert vom Rechnungsamt
(Tel. 07633 9105-20) zur Verfügung.
§3
Lärm aus Gaststätten
Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden, darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich
belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten.
§4
Lärm von Sport- und Spielplätzen
(1) Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 13.30
Uhr sowie zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr nicht benutzt werden.
Darunter fällt nicht der bis 22.00 Uhr unter Aufsicht durchgeführte
Spiel- und Trainingsbetrieb auf Sportplätzen.
Diese Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze, d.h. Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres zugelassen ist.
(2) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt.
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§5
Haus- und Gartenarbeiten
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr
und von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den
Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere das Hämmern, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen, Polstern und Kleidungsstücken.
(2) Die Vorschriften nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
- 32. BImSchV - ), bleiben unberührt.
§6
Lärm durch Tiere
Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch
anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird.
§7
Lärm durch Fahrzeuge
In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es
auch außerhalb von öffentlichen Straßen und Gehwegen verboten,
a) Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen,
b) Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen,
c) Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten,
Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen,
d) beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu
verursachen,
e) mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige
Schallzeichen abzugeben.
Abschnitt 3
Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit
§8
Abspritzen von Fahrzeugen
Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist untersagt.
§9
Benutzung öffentlicher Brunnen
Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das
Wasser zu verunreinigen.
§ 10
Verkauf von Lebensmitteln im Freien
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter bereitzustellen.
§ 11
Gefahren durch Tiere
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird.
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen
Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
(3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen
Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten
dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das
Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen.
§ 12
Verunreinigung durch Hunde
Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser
seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen
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HARTHEIM
oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Halter oder Führer zu beseitigen.
§ 13
Taubenfütterungsverbot
Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in
Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden.
§ 14
Belästigung durch Ausdünstungen u.ä.
Übel riechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe von
Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden,
wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich
belästigt werden.
§ 15
Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen
(1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen, sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen, ist ohne
Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt
¬ außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren;
¬ andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen.
Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffentlichen
Straßen und Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind.
(2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Belange
nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Ortsund Straßenbildes nicht zu befürchten ist.
(3) Wer entgegen den Verboten des § 15 Abs. 1 außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene
Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung
verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen
des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die
sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird.
§ 16
Belästigung der Allgemeinheit
(1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, sowie in Grün- und Erholungsanlagen, ist untersagt:
1. das Nächtigen,
2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser
Art des Bettelns,
3. das Verrichten der Notdurft,
4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln,
5. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter.
(2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des
Landesabfallgesetzes bleiben unberührt.
§ 17
Aufstellen von Wohnwagen und Zelten
Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb baurechtlich genehmigter
Campingplätze zum Aufenthalt von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihre Grundstücke
dafür zur Verfügung zu stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden.
§ 18
Bienenhaltung
Bienenstände dürfen an Feld- und Waldwegen sowie im Innenbereich nur so aufgestellt werden, dass Wegbenutzer oder Anlieger
nicht gefährdet werden.
Donnerstag, 26. Januar 2012
Abschnitt 4
Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
§ 19
Ordnungsvorschriften
(1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt,
1. Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze sowie der besonders freigegebenen
und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten;
2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedigungen oder
Sperren zu überklettern;
3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu
treiben, wenn dadurch Dritte erheblich belästigt werden können;
4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile
zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen;
5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen;
6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden;
7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu
beschmutzen oder zu entfernen;
8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu fischen;
9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden
oder Schlittschuhlaufen) /oder Inline-Skating/ zu treiben, zu reiten,
zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren;
10.Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für
Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge,
wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden.
(2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte
dürfen nur von Kindern bis zu 14 Jahren benutzt werden.
Abschnitt 5
Anbringen von Hausnummern
§ 20
Hausnummern
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem
Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.
(2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind
unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht
mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der
dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen.
Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden.
(3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und
in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies
im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist.
Abschnitt 6
Schlussbestimmungen
§ 21
Zulassung von Ausnahmen
Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
HARTHEIM
§ 22
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt,
wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher,
Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden,
2. entgegen § 3 Satz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen
Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden,
3. entgegen § 4 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benutzt,
4. entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt,
5. entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden,
6. entgegen § 7 außerhalb öffentlicher Straßen und Gehwege Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut schließt, Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren
von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen
von Wohnhäusern anlässt, beim Be- und Entladen von Fahrzeugen
vermeidbaren Lärm verursacht oder mit den an den Fahrzeugen
vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abgibt,
7. entgegen § 8 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen abspritzt,
8. entgegen § 9 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser verunreinigt,
9. entgegen § 10 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle
nicht bereit hält,
10. entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden,
11. entgegen § 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt,
12. entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt,
13. entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig
abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt,
14. entgegen § 13 Tauben füttert,
15. entgegen § 14 übel riechende Gegenstände oder Stoffe lagert,
verarbeitet oder befördert,
16. entgegen § 15 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt oder als Verpflichteter der in § 15
Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht nicht nachkommt,
17. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt,
18. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem
Betteln anstiftet,
19. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet,
20. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert,
21. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 Gegenstände wegwirft oder ablagert,
22. entgegen § 17 Zelte oder Wohnwagen aufstellt oder als Grundstücksbesitzer deren Aufstellung erlaubt oder duldet,
23. entgegen § 18 Bienenstände aufstellt
24. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 1 Anpflanzungen, Rasenflächen oder
sonstige Anlagenflächen betritt,
25. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten
sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder Einfriedigungen
oder Sperren überklettert,
26. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder
der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder
sportliche Übungen treibt,
27. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen
oder sonstige Anlagenteile verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht,
28. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde,
Sand oder Steine entfernt,
29. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint umherlaufen lässt
oder Hunde auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitnimmt,
30. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt,
31. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin fischt,
32. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte
benutzt sowie außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen,
Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) /oder Inline-Skating/ betreibt, reitet, zeltet, badet oder Boot fährt,
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33. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder Fahrzeuge
abstellt,
34. entgegen § 19 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benutzt,
35. entgegen § 20 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit
den festgesetzten Hausnummern versieht,
36. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 20 Abs. 2 nicht
unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend §
20 Abs. 2 anbringt.
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 21 zugelassen worden ist.
(3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz und
§ 17 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
§ 23
In-Kraft-Treten
(1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Hartheim am Rhein den, 18. Januar 2012
Ortspolizeibehörde
Kathrin Schönberger, Bürgermeisterin
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund
der GemO beim Zustandekommen dieser Polizeiverordnung wird
nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der
die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn
die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Landesrecht BW
Gesamtes Gesetz
Amtliche Abkürzung: 32. BImSchV
Ausfertigungsdatum: 29.08.2002
Gültig ab: 06.09.2002
Dokumenttyp: Rechtsverordnung
Quelle: juris
Fundstelle: BGBl I 2002, 3478
FNA: FNA 2129-8-32
32. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Zum 18.01.2012 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 8.11.2011 I 2178
Fußnoten
(+++ Textnachweis ab: 6.9.2002 +++)
Die V wurde als Artikel 1 d. V v. 29.8.2002 I 3478 von der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise und des Ausschusses
für technische Arbeitsmittel mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 6.9.2002 in Kraft getreten.
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für Geräte und Maschinen, die nach Artikel 2
der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur
Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (ABl.
n 10
HARTHEIM
EG Nr. L 162 S. 1, Nr. L 311 S. 50), die durch die Richtlinie
2005/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Dezember 2005 (ABl. EU Nr. L 344 S. 44) geändert worden ist, in den
Anwendungsbereich der Richtlinie fallen; sie sind im Anhang dieser
Verordnung aufgelistet.
(2) Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Maschinenverordnung bleiben unberührt.
Fußnoten
§ 1 Abs. 1 erster Halbsatz: IdF d. Art. 1 nach Maßgabe des Art. 2 Abs.
2 V v. 27.12.2005 I 3725 mWv 3.1.2006, Art. 2 Abs. 2 aufgeh. durch V
v. 16.6.2006 I 1312 mWv 23.6.2006
§ 1 Abs. 2: IdF d. Art. 6 Abs. 5 V v. 6.3.2007 I 261 mWv 9.3.2007
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe
1. in Verkehr bringen: die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche
Bereitstellung eines Gerätes oder einer Maschine auf dem deutschen Markt für den Vertrieb oder die Benutzung in Deutschland
oder, entsprechend dem Regelungszusammenhang dieser Verordnung, auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die
Benutzung im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft;
2. in Betrieb nehmen: die erstmalige Benutzung eines Gerätes oder
einer Maschine in Deutschland oder, entsprechend dem Regelungszusammenhang dieser Verordnung, im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft;
3. zur Verwendung im Freien vorgesehene Geräte und Maschinen:
Geräte und Maschinen im Sinne von Artikel 3 Buchstabe a der
Richtlinie 2000/14/EG;
4. CE-Kennzeichnung: Kennzeichnung im Sinne von Artikel 3 Buchstabe c der Richtlinie 2000/14/EG;
5. Konformitätsbewertungsverfahren: Verfahren im Sinne von Artikel
3 Buchstabe b der Richtlinie 2000/14/EG;
6. garantierter Schallleistungspegel: Schallleistungspegel im Sinne
von Artikel 3 Buchstabe f der Richtlinie 2000/14/EG;
7. lärmarme Geräte und Maschinen: Geräte und Maschinen, an die das
gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur
Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben
worden ist und die mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind. Liegt eine derartige
Kennzeichnung nicht vor, gelten Geräte und Maschinen als lärmarm,
die den Anforderungen an den zulässigen Schallleistungspegel der
Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG genügen.
Abschnitt 2 Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 3 Inverkehrbringen
(1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang dürfen in Deutschland
nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn der
Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft ansässiger
Bevollmächtigter sichergestellt hat, dass
1. jedes Gerät oder jede Maschine mit der CE-Kennzeichnung und der
Angabe des garantierten Schallleistungspegels nach Artikel 11 Abs. 1,
2 und 5 der Richtlinie 2000/14/EG und nach Satz 2 und 3 versehen ist,
2. jedem Gerät oder jeder Maschine eine Kopie der EG-Konformitätserklärung nach Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/14/EG und
nach Satz 5 beigefügt ist, die für jeden Typ eines Gerätes oder einer Maschine auszustellen ist,
3. für den Typ des Gerätes oder der Maschine eine Kopie der EG-Konformitätserklärung nach Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/14/EG
der Europäischen Kommission übermittelt worden ist,
4. der Typ des Gerätes oder der Maschine einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen worden ist nach
a) Artikel 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/14/EG, soweit es sich um ein
Gerät oder eine Maschine nach dem Anhang Spalte 1 handelt,
b) Artikel 14 Abs. 2 der Richtlinie 2000/14/EG, soweit es sich um ein
Gerät oder eine Maschine nach dem Anhang Spalte 2 handelt, und
5. der garantierte Schallleistungspegel des Gerätes oder der Maschine den zulässigen Schallleistungspegel nach Artikel 12 der
Richtlinie 2000/14/EG nicht überschreitet, soweit es sich um ein
Gerät oder eine Maschine nach dem Anhang Spalte 1 handelt.
Donnerstag, 26. Januar 2012
Die CE-Kennzeichnung und die Angabe des garantierten Schallleistungspegels müssen sichtbar, lesbar und dauerhaft haltbar an jedem Gerät und
jeder Maschine angebracht sein. Die Sichtbarkeit und Lesbarkeit der
CE-Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels darf durch andere Kennzeichnungen auf den Geräten und Maschinen nicht beeinträchtigt sein. Zeichen oder Aufschriften, die hinsichtlich
der Bedeutung oder Form der CE-Kennzeichnung oder der Angabe des
garantierten Schallleistungspegels irreführend sein können, dürfen nicht
angebracht werden. Ist die beigefügte EG-Konformitätserklärung nicht in
deutscher Sprache ausgestellt, muss ferner die Kopie einer deutschen
Übersetzung beigefügt sein.
(2) Ist weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in der Europäischen Gemeinschaft ansässig, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass
die dort genannten Anforderungen jeder sonstigen Person obliegen,
die die Geräte und Maschinen in der Europäischen Gemeinschaft in
Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt.
§ 4 Übermittlung der Konformitätserklärung
Der in Deutschland ansässige Hersteller oder andernfalls sein in Deutschland ansässiger Bevollmächtigter hat der nach Landesrecht zuständigen
Behörde des Landes, in dem er seinen Sitz hat, und der Europäischen
Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für jeden Typ eines Gerätes und einer Maschine nach dem Anhang zu übermitteln, wenn
Geräte und Maschinen dieses Typs in der Europäischen Gemeinschaft in
Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
§ 5 Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus
der Konformitätsbewertung
Der in Deutschland ansässige Hersteller oder andernfalls sein in
Deutschland ansässiger Bevollmächtigter hat nach Herstellung des
letzten Gerätes oder der letzten Maschine eines Typs zehn Jahre
lang alle Informationen, die im Laufe des Konformitätsbewertungsverfahrens für den Geräte- oder Maschinentyp verwendet wurden,
insbesondere die in Artikel 14 Abs. 3 der Richtlinie 2000/14/EG angegebenen technischen Unterlagen, sowie ein Exemplar der EG-Konformitätserklärung aufzubewahren. Auf Verlangen hat er der nach
Landesrecht zuständigen Behörde Einsicht in die Informationen zu
geben und ihr Kopien der Informationen zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Mitteilungspflichten
(1) Die zuständige Landesbehörde teilt Marktüberwachungsmaßnahmen nach § 26 des Produktsicherheitsgesetzes dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Hinblick
auf die nach Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie 2000/14/EG erforderliche
Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Kommission unverzüglich mit.
(2) Die zuständige Landesbehörde nach § 9 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes teilt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Hinblick auf die nach Artikel 15 Abs. 3
der Richtlinie 2000/14/EG erforderliche Meldung an die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und an die Europäische Kommission mit, welche Stellen sie benannt hat. In der Mitteilung ist anzugeben, für welche Geräte und Maschinen sowie Konformitätsbewertungsverfahren die Benennung gilt. Satz 1 gilt entsprechend für einen
Widerruf sowie eine Rücknahme, einen Ablauf oder ein Erlöschen der
Benennung im Hinblick auf Artikel 15 Abs. 5 der Richtlinie 2000/14/EG.
Fußnoten
§ 6 Abs. 1: IdF d. Art. 23 Nr. 1 Buchst. a G v. 6.1.2004 I 2 mWv 1.5.2004 u.
d. Art. 9 Nr. 1 Buchst. a G v. 8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011
§ 6 Abs. 2 Satz 1: IdF d. Art. 23 Nr. 1 Buchst. b G v. 6.1.2004 I 2 mWv
1.5.2004 u. d. Art. 9 Nr. 1 Buchst. b G v. 8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011
Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen
§ 7 Betrieb in Wohngebieten
(1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4,
4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien
HARTHEIM
1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis
07.00 Uhr nicht betrieben werden,
2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an
Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00
Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben
werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1)
vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel
8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind. Satz 1
gilt nicht für Bundesfernstraßen und Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, die durch Gebiete nach Satz 1 führen. Die
Länder können für Landesstraßen und nichtbundeseigene Schienenwege, die durch Gebiete nach Satz 1 führen, die Geltung des
Satzes 1 einschränken.
(2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen des Absatzes 1 zulassen. Der Zulassung bedarf es nicht, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen
im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt
oder Sachgüter erforderlich ist. Der Betreiber hat die zuständige Behörde auf Verlangen über den Betrieb nach Satz 2 zu unterrichten.
Von Amts wegen können im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen des Absatzes 1 zugelassen werden, wenn der Betrieb
der Geräte und Maschinen zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit oder im sonstigen öffentlichen Interesse erforderlich ist.
(3) Weitergehende landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von
Wohn- und sonstiger lärmempfindlicher Nutzung und allgemeine Vorschriften des Lärmschutzes, insbesondere zur Sonn- und Feiertagsruhe und zur Nachtruhe, bleiben unberührt.
Fußnoten
§ 7 Abs. 2 Satz 4: IdF d. Art. 23 Nr. 1a G v. 6.1.2004 I 2 mWv 1.5.2004
§ 8 Betrieb in empfindlichen Gebieten
Die Länder können
1. unter Beachtung des Artikels 17 der Richtlinie 2000/14/EG weitergehende Regelungen für Einschränkungen des Betriebs von Geräten und Maschinen nach dem Anhang in von ihnen als empfindlich eingestuften Gebieten treffen,
2. unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften des Lärmschutzes
Regelungen zu weitergehenden Ausnahmen von Einschränkungen des Betriebs von Geräten und Maschinen nach dem Anhang
treffen, soweit
a) lärmarme Geräte und Maschinen eingesetzt werden, deren Betrieb nicht erheblich stört oder unter Abwägung öffentlicher und
privater Belange sowie unter Berücksichtigung anderweitiger
Lösungsmöglichkeiten Vorrang hat, oder
b) der Betrieb im öffentlichen Interesse erforderlich ist.
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a
des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, ein
Gerät oder eine Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt,
1a. entgegen § 3 Absatz 1 Satz 4 ein Zeichen oder eine Aufschrift anbringt oder
2. entgegen § 4 eine Kopie nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt.
(1a) Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe b des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig entgegen § 5 Satz 1 eine Information oder ein Exemplar
nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
11 n
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
1. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 ein Gerät oder eine Maschine betreibt
oder
2. entgegen § 7 Abs. 2 Satz 3 die zuständige Behörde nicht, nicht
richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet.
Fußnoten
§ 9 Abs. 1 u. 1a: Früher Abs. 1 gem. u. idF d. Art. 23 Nr. 2 G v. 6.1.2004
I 2 mWv 1.5.2004
§ 9 Abs 1 Eingangssatz: IdF d. Art. 9 Nr. 2 Buchst. a DBuchst. aa G v.
8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011
§ 9 Abs. 1 Nr. 1: IdF d. Art. 9 Nr. 2 Buchst. a DBuchst. bb G v.
8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011
§ 9 Abs. 1 Nr. 1a: Eingef. durch Art. 9 Nr. 2 Buchst. a DBuchst. cc G v.
8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011
§ 9 Abs. 1a: IdF d. Art. 9 Nr. 2 Buchst. b G v. 8.11.2011 I 2178 mWv
1.12.2011
§ 10 Übergangsvorschrift
(1) Für Geräte und Maschinen nach dem Anhang, die vor dem 6. September 2002 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden
sind, gelten nur § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 9 Abs. 2.
(2) Soweit ab dem 3. Juli 2001 und vor dem 6. September 2002 der
Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter auf der Grundlage von Artikel 22 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 2000/14/EG ein Gerät oder eine Maschine nach dem Anhang mit
der CE-Kennzeichnung nach Artikel 11 der Richtlinie 2000/14/EG versehen hat, gelten für diese Geräte und Maschinen ab dem 6. September 2002 die Vorschriften dieser Verordnung.
(3) Baumusterprüfbescheinigungen und Messergebnisse zu Geräten
und Maschinen, die im Rahmen der aufgehobenen Rasenmäherlärm-Verordnung oder der aufgehobenen Baumaschinenlärm-Verordnung ausgestellt beziehungsweise ermittelt wurden, können bei
der Abfassung der technischen Unterlagen nach Anhang V Nr. 3, Anhang VI Nr. 3, Anhang VII Nr. 2 sowie Anhang VIII Nr. 3.1 und 3.3 der
Richtlinie 2000/14/EG verwendet werden.
§ 11 Anpassungsvorschrift
Wird Anhang III der in § 3 in Bezug genommen Richtlinie 2000/14/EG
im Verfahren nach Artikel 18 Abs. 2 dieser Richtlinie an den technischen Fortschritt angepasst, so gilt er in der geänderten, im Amtsblatt
der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassung. Die Änderungen gelten von dem Tage an, den die Richtlinie bestimmt. Fehlt
eine solche Bestimmung, so gelten sie vom ersten Tage des dritten
auf die Veröffentlichung folgenden Monats an.
Anhang
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3481 - 3482)
Nachstehende Geräte und Maschinen fallen nach § 1 in den Anwendungsbereich der Verordnung.
Legende:
Nr.
Gerät/Maschine
Sp. 1
Sp. 2
X in der Spalte
1 bzw. 2
= Ordnungsnummer des Gerätes oder der Maschine,
entsprechend der Auflistung in Anhang I der
Richtlinie 2000/14/EG
= Art des Gerätes und der Maschine, ggf. mit
Leistungswerten
= Spalte 1, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG
= Spalte 2, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 13 der Richtlinie 2000/14/EG
= Gerät oder Maschine fällt in den Anwendungsbereich der Spalte 1 bzw. der Spalte 2
Nr. Gerät/Maschine
Sp. 1
01 Hubarbeitsbühne mit Verbrennungsmotor
02 Freischneider
03 Bauaufzug für den Materialtransport mit
03.1 Verbrennungsmotor
X
03.2 Elektromotor
04 Baustellenbandsägemaschine
05 Baustellenkreissägemaschine
06 Tragbare Motorkettensäge
07 Kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug
n 12
Sp. 2
X
X
X
X
X
X
X
08 Verdichtungsmaschine in der Bauart von
08.1 Vibrationswalzen und nichtvibrierende Walzen,
Rüttelplatten und Vibrationsstampfer
X
08.2 Explosionsstampfer
09 Kompressor (< 350 kW)
X
10 Handgeführter Betonbrecher und Abbau-,
Aufbruch- und Spatenhammer
X
11 Beton- und Mörtelmischer
12 Bauwinde mit
12.1 Verbrennungsmotor
X
12.2 Elektromotor
13 Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel
14 Förderband
15 Fahrzeugkühlaggregat
16 Planiermaschine (< 500 kW)
X
17 Bohrgerät
18 Muldenfahrzeug (< 500 kW)
X
19 Be- und Entladeaggregat von
Silo- oder Tankfahrzeugen
20 Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW)
X
21 Baggerlader (< 500 kW)
X
22 Altglassammelbehälter
23 Grader (< 500 kW)
X
24 Grastrimmer/Graskantenschneider
25 Heckenschere
26 Hochdruckspülfahrzeug
27 Hochdruckwasserstrahlmaschine
28 Hydraulikhammer
29 Hydraulikaggregat
X
30 Fugenschneider
31 Müllverdichter, der Bauart nach ein
Lader mit Schaufel (< 500 kw)
X
32 Rasenmäher (mit Ausnahme von
X
- land- und forstwirtschaftlichen Geräten
- Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine
installierte Leistung vom mehr als 20 kW aufweist)
33 Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
X
34 Laubbläser
35 Laubsammler
36 Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor
36.1 geländegängiger Gabelstapler (Gegengewichtsstapler auf Rädern, der in erster Linie für
naturbelassenes gewachsenes und aufgewühltes
Gelände, z. B. auf Baustellen, bestimmt ist)
36.2 sonstiger Gegengewichtsstapler mit einer Tragfähigkeit von höchstens 10 Tonnen, ausgenommen
Gegengewichtsstapler, die speziell für die
Containerbeförderung gebaut sind
37 Lader (< 500 kW)
X
38 Mobilkran
X
39 Rollbarer Müllbehälter
40 Motorhacke (< 3 kW)
X
41 Straßenfertiger
41.1 ohne Hochverdichtungsbohle
X
41.2 mit Hochverdichtungsbohle
42 Rammausrüstung
43 Rohrleger
44 Pistenraupe
45 Kraftstromerzeuger
45.1 < 400 kW
X
45.2 >= 400 kW
46 Kehrmaschine
47 Müllsammelfahrzeug
48 Straßenfräse
49 Vertikutierer
50 Schredder/Zerkleinerer
51 Schneefräse (selbstfahrend,
ausgenommen Anbaugeräte)
52 Saugfahrzeug
53 Turmdrehkran
X
54 Grabenfräse
55 Transportbetonmischer
56 Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb)
57 Schweißstromerzeuger
X
© juris GmbH
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Donnerstag, 26. Januar 2012
HARTHEIM
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan “Betonwerk Zipfel” gemäß § 12 BauGB (Baugesetzbuch) - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein hat am 17. Januar 2012 in öffentlicher Sitzung auf Antrag von Fa. Zipfel GmbH, vertreten
durch Hr. Hans-Jürgen Zipfel, Vorhabenträger und Eigentümer von betroffenen Grundstücken, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB gefasst. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Betonwerk Zipfel“ aufgestellt werden. Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ergibt sich aus nebenstehend abgedrucktem Lageplan mit Entwurf des
zeichnerischen Teils vom 17.01.2012. Der Geltungsbereich befindet sich auf Gemarkung Feldkirch, Bereich Kieswerk Zipfel, Ottilienstraße (K4935).
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für folgende Nutzungen geschaffen werden:
¬ Aufstellung einer Transportbetonmischanlage zur Herstellung von Beton mit Vorgaben zur maximalen Betriebsauslastung und Fahrzeugbewegungen
¬ Errichtung von zugehörigen Nebenanlagen
¬ Errichtung einer Überdachung an der vorhandenen Betriebstankstelle
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit
vom 3. Februar 2012 bis zum 2. März 2012 beim Bürgermeisteramt Hartheim im Bauamt Zimmer 11 und 12 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Abgabe von Stellungnahmen sowie zur Erörterung der Planung.
Hartheim, 26. Januar 2012
Kathrin Schönberger, Bürgermeisterin
13 n
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
Kunst im Dorf lädt ein zum
Mitmachen
Die diesjährige Kunstaktion für Jedermann macht viel
Spaß.
Ein Balken (180x10x10cm) soll zum Kunstwerk verändert werden. Das Materialpaket kann in Withas Werkhof
(Tel.2977) abgeholt werden und kostet 20.00 Euro.
In der Woche nach Ostern werden die Kunstwerke der
Öffentlichkeit in einer kleinen Feier vorgestellt und danach bis September in Hartheim ausgestellt.
Wir würden uns über viele Mitmacher und Sponsoren
freuen.
DRK Ortsverein Hartheim und
Gemeinde Hartheim Fessenheim Hartheim
Seniorennachmittag in Fessenheim am
Sonntag, den 26. Februar 2012
Unsere Partnergemeinde Fessenheim lädt alle Senioren von Feldkirch, Bremgarten und Hartheim zu einem Seniorennachmittag mit
dem Theaterstück:
„D’r BETT HÜPSER“
zung des Projektbeirats am 5. März in Berlin wirft ihre Schatten voraus. Der Bundesverkehrsminister möchte die Planfeststellung im
Streckenabschnitt 9.0 Auggen-Buggingen entscheidend voran bringen. Dagegen haben wir nichts, wenn die Entscheidung für die Bürgertrasse in diesem Abschnitt fällt. Zur engen Abstimmung mit der
Landesregierung und zur Vorbereitung auf die Sitzung des Projektbeirats findet am 18.1. ein Vorgespräch mit Minister Hermann in Stuttgart statt, an dem alle Regionalmitglieder des Beirats teilnehmen.
Auch im Umfeld von Baden 21 ist wieder Einiges in Bewegung geraten. Über alle Neuigkeiten wollen wir anlässlich unseres ersten
öffentlichen Monatstreffs im Neuen Jahr berichten, der am
Freitag, dem 27. Januar 2012, 18.00 Uhr, Raum 101,
Max-Planck-Realschule Bad Krozingen,
stattfindet und zu dem Sie der Vorstand von MUT e.V. wie immer
herzlich einlädt. Lassen Sie sich auf den neuesten Stand der Erkenntnisse bringen und diskutieren Sie mit uns, wie wir uns am besten für
die nächsten spannenden Gesprächsrunden aufstellen. Wir freuen
uns auf Sie (Näheres unter www.mut-im-netz.de).
Es verbleibt mit MUTigen Grüßen
Ihr Vorstand von MUT e.V.
Arbeitgeber Bundeswehr
Ausbildungs-/Studien- und Karriereberatung
Beratungstermin im Rathaus Bad Krozingen am 02. Februar 2012 von 14.00
– 17.00 Uhr. Telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter
Telefon-Nr. 0761 3194-258 oder 259.
eine Komödie von RAY COONEY und JOHN CHAPMAN, in elsässischer Mundart ein.
Die Gemeinde Fessenheim möchte uns, um 13.30 Uhr im Festsaal
von Fessenheim begrüßen.
Wir alle freuen uns, auf einen schönen Nachmittag mit Ihnen, und unseren französischen Freunden.
Ein Bus wird von der Gemeinde Hartheim zur Verfügung gestellt, der
uns nach Fessenheim bringt.
Wir danken der Gemeinde Hartheim für die Übernahme der Bus Kosten.
Abfahrt:
Sonntag, 26. Februar 2012
Ab Feldkirch:
um 12.40 Uhr / Bushaltestelle
Ab Hartheim:
um 12.45 Uhr / Bushaltestelle-Rathaus
um 12.50 Uhr / Bushaltestelle-Feuerwehrhaus
Ab Bremgarten:
um 12.55 Uhr/ Bushaltestelle Stube
Anmeldung:
Bis spätestens 8. Februar 2012
DRK OV Hartheim - Silke Wasmer, Flugplatzweg 11, Bremgarten,
Tel. 07633 101356 (Tagsüber bis 16.00 Uhr Anrufbeantworter)
Januar-Treff 2012 von MUT e.V.
Liebe MUT-Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
für das noch junge Jahr wünscht Ihnen der MUT-Vorstand Gesundheit,
Glück und persönlichen Erfolg, aber auch ganz besonders uns Allen
bei der Verfolgung unseres unverrückbaren Ziels „Bürgertrasse“.
Das Geschehen um die von uns geforderte menschenverträgliche,
umweltgerechte und zukunftstaugliche Güterzugtrasse durch unseren Lebensraum hat uns bereits wieder im Griff. Die nächste 7. Sit-
n 14
Hartheim
Neues ü´sem „Salme“
Akkordeonorchester aus Heitersheim gastiert im Salmen
Das Akkordeonorchester Heitersheim mit seinem Dirigenten Tobias
Winterhalter gastiert am Freitag, 03. Februar 2012, um 19.30l Uhr, im
Salmen. Bereits in den Jahren 2007 und 2010 hat dieses Orchester
beim World Musik Festival in Innsbruck den ersten Platz belegt, dessen Repertoire von der Klassik bis zur Unterhaltungsmusik reicht.
Der Eintritt beträgt 5,00 EURO, sowohl im Vorverkauf (07633 405334
= Windmühle), als auch an der Abendkasse.
Weitere Neuigkeiten
Im Salmen wird ab Februar 2012 eine neue Veranstaltungsreihe etabliert. An jedem 3. Mittwoch im Monat findet eine Soirée statt. Dabei
werden Schriftsteller/innen oder Künstler/innen mit ihren Lebensund Schaffensdaten vorgestellt, die in unserer Region zumindest
zeitweise gelebt und gewirkt haben. Dabei wird aus ihren Werken vorgelesen, wenn möglich dazu mit passender Musik.
In der ersten Soirée, welche am 15. Februar um 19.30 Uhr stattfindet,
werden von Eddy Weeger Texte von Marie-Luise Kaschnitz
(1901-1974) aus dem Breisgau und dem Markgräfler Land vorgelesen.
Dazu ist die Bevölkerung vom Salmenverein herzlich eingeladen.
Der Eintritt ist frei.
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
18.02.2012
21.02.2012
Helferkreis lädt zum Spiele-Nachmittag in
den Salmen ein
Der Helferkreis veranstaltet erstmals seit seinem Bestehen am Mittwoch, 08.02. um 14.30 Uhr einen Spiele-Nachmittag im ehemaligen
Gasthaus und Schwanitzhaus „Zum Salmen“ bei Kaffee und Kuchen.
Eingeladen sind alle Seniorinnen und Senioren der Gesamtgemeinde. Gespielt werden Brett- und Kartenspiele. Bei Bedarf gibt es auch
einen Abholservice unter Tel.: 07633 4199.
1. Großer Nachtumzug der Rheingeister
Beginn: 18:33 Uhr anschl. buntes Treiben im
Narrendorf rund um die Rheinhalle.
19:11 Uhr Fasentverbrennung am Rathausplatz
Wir freuen uns euch bei unseren Events zu begrüßen. Garantiert werden viel Spaß und große Unterhaltung und für das Leiblich Wohl ist
natürlich auch immer bestens gesorgt.
Weitere Informationen findet ihr immer aktuell auf unserer Homepage
www.hauptsach.egal.ms
Wir grüßen alle mit einem 3-fachen Hauptsach-Egal
Eure Rheingeister Hartheim
Feldkirch
Mitgliederversammlung des MV Feldkirch e.V.
Landfrauenverein Hartheim – Feldkirch – Bremgarten
Bezirkslandfrauentag 2012
Der Landfrauenbezirk Müllheim lädt am Dienstag, den 07. Febr.
2012, zum Landfrauentag ein. Veranstaltungsort ist die Seltenbachhalle in Feldkirch. Einlass ab 13.30 Uhr, Beginn um 14 Uhr!
Der Landfrauenverein Hartheim – Feldkirch – Bremgarten sorgt für
die Bewirtung. Ein besonderer Programmpunkt ist der Vortrag von
Dr. Weingard zum Thema Mammographie – Screening. Es wird
ein informativer und unterhaltsamer Nachmittag für alle interessierten
Frauen im ländlichen Raum sein. Unkostenbeitrag 1,— Euro, bitte
Kaffeegedeck mitbringen!
Mit freundlichen Grüßen
Das Vorstandsteam Bezirk Müllheim
Liebe Landfrauen des Ortsvereins Hartheim – Feldkirch – Bremgarten, bei
dieser Veranstaltung brauchen wir jede helfende Hand. Bitte meldet Euch
bei Doris Tel. 1818 oder bei Regina Tel.3876 bis zum 02. Februar 2012.
Am 23. März 2012 wollen wir, wie versprochen, die Alemannische
Bühne besuchen. Das Stück heißt: „Was, des soll Kunscht si?“
Wir fahren mit dem Bus um 18.30 Uhr an den Bushaltestellen ab. Rückfahrt ist für 23.30 Uhr geplant. Die Buskosten übernimmt unsere Kasse.
Eintrittskarten 14 Euro pro Person. Natürlich dürfen auch eure
Landmänner mit.
Bitte meldet Euch bei Cordula Grau, Tel. 12774 bis zum Landfrauentag an.
Liebe Grüße
Das Vorstandsteam der Landfrauen
Am Freitag, 02.03.2012 um 20.00 Uhr findet im Café Müller die Mitgliederversammlung des Musikvereins Feldkirch e.V. statt. Hierzu
sind alle Mitglieder und Freunde des Vereins sowie alle interessierten
Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung durch die Musikkapelle
2. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
3. Totengedenken
4. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Bericht der 1. Vorsitzenden
7. Bericht der Schriftführerin
8. Bericht der Jugendvertreterin
9. Bericht des Rechners
10. Bericht der Kassenprüfer
11. Entlastung des Rechners und der gesamten Vorstandschaft
12. Bericht des Dirigenten (mit Ehrungen)
13. Bestimmung des Wahlausschusses
14. Wahl der Vorstandsmitglieder
Wahl des/der 1. Vorsitzenden
Wahl des/der 2. Vorsitzenden
Wahl des Rechners
Wahl der Schriftführerin
Wahl des Jugendvertreters
Wahl der 4 aktiven Beisitzer
Wahl der 2 passiven Beisitzer
Wahl der Kassenprüfer
Wahl der nicht im Vorstand vertretenen Mitglieder
Notenwart/e
Vereinsdiener
15. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Auf Ihr zahlreiches Kommen freut sich der
Rheingeister Hartheim e.V.
Liebe Fasnetfreunde,
die Vorbereitungen für die kommende Saison sind im vollen Gange.
Wir laden euch alle herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein:
29.01.2012
10.02.2012
11.02.2012
16.02.2012
Kartenvorverkauf für den BUNTEN ABEND
ACHTUNG: dieses Jahr im Foyer der Rheinhalle
ab 11.11 Uhr; Restkarten sind am 03.02.2012 von
16:00 Uhr – 18:30 Uhr und am 04.02.2012 von
10:00 Uhr bis 13:00 Uhr bei Äpfel´s Getränkemarkt
erhältlich. Außerdem täglich ab 17:00 Uhr im Grünle 33.
1. Bunter Abend in der Rheinhalle
Einlass: 19:00 Beginn: 20:11
2. Bunter Abend in der Rheinhalle
Einlass: 19:00 Beginn: 20:11
SCHMUTZIGE DUNSCHDIG
13:11 Uhr Narrenbaum stellen am Rathausplatz
13:33 Uhr Rathaussturm
19:33 Uhr Hemdglunkiball in der Rheinhalle
Musikverein Feldkirch e.V.
- die Vorstandschaft -
Bouleclub der DJK Feldkirch
Anboulen 2012
Die Bouler der DJK Feldkirch laden am
05.02.2012 alle Boule-Freunde und die, die es
werden wollen, zur Saisoneröffnung ein, Beginn um 11:00 Uhr. Wir spielen bei jedem Wetter, für das leibliche Wohl ist gesorgt. Anmeldung bitte bis 29.01.2012 unter Tel. 07633
948181 oder 07633 101406, merci.
15 n
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
Bremgarten
Andernfalls gilt Folgendes:
Verfügt ein Anhänger weder über eine Zulassung noch über eine gültige Betriebserlaubnis, muss der für den Umzugswagen Verantwortliche
bei der Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70
StVZO beantragen. Daneben ist nach § 47 FZV zudem eine Ausnahme von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 FZV zu beantragen, wonach Anhänger grundsätzlich zum Straßenverkehr zugelassen sein müssen.
Fahrzeuge, die wesentlich verändert wurden (z.B. Beeinträchtigung des
Sichtfelds, Bremsen, Lenkung, An- oder Aufbauten, durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte überschritten werden) und auf denen Personen befördert werden, müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden, der in einem
Gutachten die Verkehrssicherheit dieser Fahrzeuge feststellt.
Fasnet 2012 in Bremgarten, Bürgerhalle
Do, 16.02.12: Frauenrecht, Band “Limelight”
Sa, 18.02.12: Bunter Abend, Band “Die Wiederkehrer”
So, 19.02.12: Kindernachmittag
Dieses Gutachten ist zusammen mit einem separaten - ausschließlich von der Direktion der Versicherungsgesellschaft unterschriebenen - Versicherungsnachweis bei der Zulassungsbehörde vorzulegen, damit diese die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. §
70 StVZO und § 47 FZV prüfen kann. Der Vordruck hierfür ist nur beim
Landratsamt erhältlich.
Selbstverständlich müssen die Fahrer das18. Lebensjahr vollendet
haben und über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen.
Das Landratsamt appelliert an die Teilnehmer an Umzügen, sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Veranstalter zu informieren und die
zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Merkblatt über die
Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen zu beachten.
Das Landratsamt stellt diese Unterlagen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Zudem bittet die Behörde darum, die erforderlichen Gutachten, Versicherungsnachweise und Ausnahmegenehmigungen rechtzeitig zu beantragen, damit einer Teilnahme an einem Fastnachtsumzug nichts
entgegensteht.
Bundesagentur für Arbeit
Gründungszuschuss neu geregelt
Teilnahme an Fastnachtsumzügen
Zu Beginn der närrischen Zeit weist die Straßenverkehrsbehörde des
Landratsamtes auf die Besonderheiten und rechtlichen Vorgaben bei
der Durchführung von Umzügen hin.
Veranstalter von Umzügen müssen demnach im Vorfeld eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Umzugsteilnehmer mit Fahrzeugen müssen zudem zwingend die
zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften beachten. Diese steht im Zusammenhang mit dem Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen.
Nach dieser Verordnung müssen die Zugmaschinen zugelassen und
mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen versehen sein. Die Anhänger müssen über eine Zulassung oder zumindest über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen.
Ein amtliches Kennzeichen/ Wiederholungskennzeichen muss sichtbar und vorhanden sein. Es sind keine roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zugelassen.
Sofern die Vorschriften der zweiten Verordnung über Ausnahmen von
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, muss keine
Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
n 16
Mit Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gelten seit dem 28. Dezember neue Regelungen bei der Förderung von Arbeitslosen in die berufliche Selbständigkeit. Die Regelungen betreffen Bezieher des Arbeitslosengelds,
die unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss
erhalten können. Die Regelungen des Einstiegsgeldes für Empfänger der Grundsicherung sind von den Änderungen nicht betroffen.
Was ist neu am Gründungszuschuss:
¬ Er kann nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung
noch ein Rechtsanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht. Gründungswillige
müssen damit früher als bisher gründen.
¬ In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgründer den Gründungzuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in
Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden.
¬ Auf Gewährung des Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch mehr. Die Leistung ist budgetiert. Wenn nach den gesetzlichen Voraussetzungen mehr Fälle zur Förderung anstehen als
Mittel dafür zu Verfügung gestellt sind, entscheidet die Agentur für
Arbeit nach pflichtgemäßem Ermessen1.
Was sind die weiteren Voraussetzungen?
¬ Die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat Vorrang. Für die Auswahl von geeigneten Leistungen
der aktiven Arbeitsförderung gelten die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
Donnerstag, 26. Januar 2012
HARTHEIM
¬ Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist auch zukünftig durch Stel-
lungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen. Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
¬ Ebenfalls unverändert müssen Gründungswillige die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nachweisen. Bei
Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme der
Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung.
Arbeitslosengeld-Bezieher, die beabsichtigen, sich selbständig zu
machen, sollten dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen. Mehr Information unter www.arbeitsagentur.de.
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Die Ausbildung zum Forstwirt kann beim
Landkreis absolviert werden
Schnupperpraktikum als Auswahlverfahren am 23. und 24. Februar
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bietet zum 20. August 2012
Ausbildungsplätze zum Forstwirt oder zur Forstwirtin an. Die Ausbildungszeit dauert drei Jahre. Bewerber/innen, die schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur haben, können die Ausbildung in zwei Jahren absolvieren. Die Ausbildung findet an einer der
drei Ausbildungsstätten in St. Peter, im Höllental oder in Muchenland /
Blasiwald statt. Zentrale Ausbildungsabschnitte und Berufsschulunterricht werden am „Forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof“ bei Gengenbach oder in der „Waldarbeitsschule Itzelberg“ in Königsbronn/Ostalb durchgeführt. Die abwechslungsreiche, vielseitige und interessante Ausbildung findet das ganze Jahr fast ausschließlich im Freien statt.
In der Palette der zu verrichtenden Arbeiten bilden die Holzernte und
die Waldpflege den Schwerpunkt.
Am 23. und 24.02.2012 wird als Auswahlverfahren ein „Schnupperpraktikum“ durchgeführt. Weitere Auskünfte zur Ausbildung erteilt Johannes
Schmitt vom Fachbereich Forst unter der Rufnummer 0761 2187-5113.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens 12. Februar 2012 an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich
Personal, Stadtstraße 2 in 79104 Freiburg zu richten. Weitere Informationen finden sich im Internet auf der Homepage des Landratsamtes unter
der Adresse www.breisgau-hochschwarzwald.de.
Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Entsorgungseinrichtungen
des Landkreises
Öffnungszeiten an Fasnacht 2012
Sehr geehrte Damen und Herren!
Am Rosenmontag, den 20.02.2012 haben folgende Entsorgungseinrichtungen geschlossen:
¬
¬
¬
¬
Die Regionalen Abfallzentren Breisgau und Hochschwarzwald
Erdaushubdeponien Bollschweil und Breisach-Hochstetten
Breisgau-Kompost, Müllheim
Sperrmüllannahme bei der Firma REMONDIS in Freiburg
Die Bauschuttrecyclinganlage und Erdaushubdeponie Langenordnach hat im Winter nur an 3 Tagen pro Woche geöffnet haben und
zwar Montag, Mittwoch und Freitag. Am Rosenmontag (20.02.2012)
und Aschermittwoch (22.02.2012) bleibt sie geschlossen.
Die Erdaushubdeponie Bader in Feldberg-Falkau ist vom 16.02. –
21.02.2012 geschlossen.
Donnerstag, 26.01. Hl. Thimtheus u. Titus
Hartheim
18.30 Uhr Eucharistiefeier (GD) (Wir denken an:
Ernst u. Klara Engler u. Tochter Evi; Benjamin u.
Frieda Späth, Tochter Klara, Söhne u. Schwiegersöhne u. Angehörige; Maria Schmidt, Ella u.
Alfred Schmidt, Gerda Neumann u. verstorbene
Angehörige)
Freitag, 27.01. Hl. Angela Merici
Hartheim
19.30 Uhr Taizé-Gebet
Feldkirch
18.30 Uhr Rosenkranz u. Gebet um geistliche Berufe
4. Woche im Jahreskreis - Samstag, 28.01. Vorabend
Bad Krozingen
18.30 Uhr Eucharistiefeier
Biengen
18.30 Uhr Eucharistiefeier
Sonntag, 29.01. 4. Sonntag im Jahreskreis
Hartheim
09.00 Uhr Eucharistiefeier (TD) (Wir denken an:
Ernst u. Klara Engler u. Tochter Evi; Benjamin u.
Frieda Späth, Tochter Klara, Söhne u. Schwiege
-rsöhne u. Angehörige)
18.00 Uhr
Rosenkranz
Feldkirch
10.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ) (Wir denken an:
Josef Rinderspacher z. Jahresgedächtnis u. dessen Eltern Elsa u. Josef, Emil u. Anna Faller u.
Sohn Hans; August Pfeifer, Karl u. Anna Pfeifer)
18.30 Uhr
Rosenkranz
Bremgarten
10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier
18.30 Uhr Rosenkranz
Bad Krozingen
10.30 Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst
Schlatt
10.30 Uhr Eucharistiefeier
Tunsel
09.00 Uhr Eucharistiefeier
Dienstag, 31.01.
Feldkirch
18.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ)
Mittwoch, 01.02.
Hartheim
09.15 Uhr ökumenisches Morgengebet im
Gemeindehaus
Bremgarten
18.30 Uhr Eucharistiefeier (EN) mit Segnung der
Kerzen (Wir denken an: Maria Pfefferle u. Josefine u. Karl Faude)
Donnerstag, 02.02. Fest der Darstellung des Herrn
Hartheim
18.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ) mit Segnung der
Kerzen (Wir denken an: Franz Rinderle u. Maria
Ritzenthaler(JTM))
Freitag, 03.02. Hl. Blasius
Hartheim
18.30 Uhr Eucharistische Anbetung
Feldkirch
18.30 Uhr Rosenkranz u. Gebet um geistliche Berufe
Bremgarten
18.30 Uhr Herz-Jesu-Andacht und Gebet um
geistliche Berufe
Samstag, 04.02. Vorabend
Hartheim
14.30 Uhr Tauffeier (PZ) für Alina Back
5. Woche im Jahreskreis - Samstag, 04.02. Vorabend
Bremgarten
18.30 Uhr Eucharistiefeier (TD)mit Austeilung des
Blasiussegen
Bad Krozingen
18.30 Uhr Eucharistiefeier
Sonntag, 05.02. 5. Sonntag im Jahreskreis
Hartheim
10.30 Uhr Eucharistiefeier (GD) mit Austeilung
des Blasiussegen (Wir denken an: verstorbenen
Mitglieder der Fischerzunft; Albert Pfrengle; Peter
Pfrengle u. Berta geb. Schmidt u. Söhne Fritz u.
Heinrich(JTM))
18.00 Uhr
Rosenkranz
Feldkirch
10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Segnung der
Kerzen
18.30 Uhr Rosenkranz
Bremgarten
18.30 Uhr Rosenkranz
Bad Krozingen
10.30 Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst
Biengen
09.00 Uhr Eucharistiefeier
Hausen
09.00 Uhr Eucharistiefeier
Tunsel
10.30 Uhr Eucharistiefeier
17 n
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
Dienstag, 07.02.
Feldkirch
18.30 Uhr Eucharistiefeier (EN) mit Austeilung
des Blasiussegen (Wir denken an: Martin Faller z.
Jahresgedächtnis)
Mittwoch, 08.02.
Bremgarten
18.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ)
Donnerstag, 09.02.
Hartheim
18.30 Uhr Eucharistiefeier (GD) (Wir denken an:
Franz Friedrich z. 3. Totengedenken, Albert u.
Frieda Friedrich u. Anna u. Karl Wolfarth; Emma
u. Rudolf Ritzenthaler, Eltern u. Geschwister u.
Erwin Knobel; Josef Haas u. Katharina geb. Birkenmeier u. Eltern(JTM))
Freitag, 10.02. Hl. Scholastika
Feldkirch
18.30 Uhr Rosenkranz u. Gebet um geistliche Berufe
6. Woche im Jahreskreis - Samstag, 11.02. Vorabend
Feldkirch
18.30 Uhr Eucharistiefeier (TD)(Wir denken an:
Josefine Bohrer)
Bad Krozingen
18.30 Uhr Eucharistiefeier
Sonntag, 12.02. - 6. Sonntag im Jahreskreis
Hartheim
10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier als Familiengottesdienst
18.00 Uhr Andacht
Feldkirch
18.30 Uhr Andacht
Bremgarten
09.00 Uhr Eucharistiefeier (GD)
18.30 Uhr Andacht
Bad Krozingen
10.30 Uhr Eucharistiefeier mit Kinderkirche
Biengen
10.30 Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst
Hausen
10.30 Uhr Eucharistiefeier
Schlatt
09.00 Uhr Eucharistiefeier
Tunsel
10.30 Uhr Eucharistiefeier
Den Gottesdiensten der Seelsorgeeinheit stehen vor:
Hauptamtliche:
Dekan Gerhard Disch, Leiter der Seelsorgeeinheit (GD)
Vikar Oliver Störr (OS)
Pfarrer Dr. Peter von Zedtwitz, Kooperator (PZ)
Aushilfen:
Vikar EugPne Nimenya (EN)
Landvolkpfarrer Dr. Thomas Dietrich (TD)
Pfarrer i.R. Peter Klug (PK)
¬ PGR, Stiftungsräte, Ausschüsse
Ministranten Feldkirch
Donnerstag, 9. Februar 20.00 Uhr Pfarrhaus Feldkirch
¬ Gruppen, Gruppierungen, Vereine, Bildungswerk
Frauengemeinschaft Hartheim-Feldkirch-Bremgarten
Mittwoch, 30. Januar, 19.00 Uhr Pfarrhaus Hartheim
Vorstandsitzung
Frauengemeinschaft Hartheim-Feldkirch-Bremgarten
lädt herzlich ein zum: ökumenischen Morgengebet, mit anschließendem Frühstück am Mittwoch, den 01. Februar 2012, um 9.15
Uhr im Gemeindehaus St. Peter u. Paul Hartheim
Eingeladen sind alle Frauen der drei Gemeinden, auch Mütter und
Großmütter mit Kindern.
Förderverein für Caritative Aufgaben Feldkirch
Donnerstag, 9. Februar, 18.30 Uhr Pfarrhaus Feldkirch
Vorstandsitzung
Kath. Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit Hartheim
Kirchstr. 1, 79258 Hartheim
Tel. 07633 948840, Fax 07633 948841
E-mail: [email protected]
Hompage: www.kath-hartheim.de
Öffnungszeiten des Pfarrbüros:
Montag, Mittwoch, Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr
Am Donnerstag, 26.01. bleibt das Büro in Hartheim wegen einer Dekanatsveranstaltung geschlossen. Wir bitten um Beachtung
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarrbüro in
Bad Krozingen - Tel. 9089490
¬ Sakramente (Taufe, Firmung, Ehe, Erstkommunion, Kran-
kenkommunion)
Taufe
Samstag, 04.02. Hartheim
Samstag, 03.03. Hartheim
oder nach Absprache in den Sonntagsgottesdiensten
Die nächsten Taufseminare sind:
Freitag, 20. Januar 2012
20.00 - 21.30 Uhr und
Samstag, 28. Januar 2012
10.00 - 11.30 Uhr
Freitag, 2. März 2012
20.00 - 21.30 Uhr und
Samstag, 10. März 2012
10.00 - 11.30 Uhr
Anmeldungen zur Taufe bitte im Pfarrbüro in Hartheim, Kirchstr. 1 –
Tel. 948840
Erstkommunion
Sonntag, 12. Februar, Gemeindehaus Hartheim „mit offenen Armen“
- Familientag der Erstkommunionfamilien der Seelsorgeeinheit Hartheim
Beichtgelegenheit
Jeden Samstag um 17.45 Uhr in Bad Krozingen, St. Alban und nach
Vereinbarung mit den Seelsorgern
Krankenkommunion
Wer für sich oder seine Angehörigen die Krankenkommunion wünscht,
möge sich bitte im Pfarrbüro Hartheim melden – Tel. 948840 oder direkt
für Hartheim bei Frau Brigitte Sedelmeier
Tel.: 2128
für Bremgarten bei Frau Traudel Graß
Tel.: 14113
für Feldkirch bei Frau Gabi Faller
Tel.: 14815
n 18
Redaktionsschluss für den nächsten Pfarrbrief (11.02. – 04.03.12)
ist Montag, 6. Februar. Bitte beachten Sie dies auch für Ihre
Messbestellungen.
Dekan Gerhard Disch
Kooperator Dr. Peter v. Zedtwitz
Diakon Rolf Borgas
Vikar Oliver Störr
Gem.Ref. Regina Soot
Past.Ref. Bernhard Huber
Past.Ref. Georg Klingele
Sprechstunden nach Vereinbarung
07633 908949-0
07633 948840
07633 4580
07633 9232944
07633 908949-17
07633 92310-42
07633 3217
Konten der Kath. Kirchengemeinden bei der
Sparkasse Staufen-Breisach
BLZ 680 523 28
St. Peter u. Paul Hartheim
Konto-Nr. 90 11 02 4
St. Martin Feldkirch
Konto-Nr. 91 42 65 4
St. Stephan Bremgarten
Konto-Nr. 92 01 99 7
Elisabethenverein Hartheim
Konto-Nr. 91 57 59 5
Spenden f. Caritas-Sammlung
Konto-Nr. 92 15 40 1
Sonderkonto Kreuz
Konto-Nr. 11 76 89 0
Einzelne Termine können sich ändern, maßgebend ist der
aktuelle Aushang in den Schaukästen bei den Kirchen!
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
Gemeinsame Veranstaltungen
der Katholischen und Evangelischen Kirchengemeinden Hartheim Feldkirch – Bremgarten
Bildungswerk ÖAE - Ökumenische Arbeitsgemeinschaft
Erwachsenenbildung Hartheim - informiert:
1. Mittelalterlicher Silberbergbau
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk Bad
Krozingen weisen wir auf folgenden Vortrag hin:
Mittwoch, 8. Februar
Mittelalterlicher Silberbergbau im Südschwarzwald
- Archäologie und Geschichte
20.00 Uhr Vortrag mit Lichtbildern; Referent: Prof. Dr. Heiko Steuer,
Universität Freiburg
Hinweis: Diese Veranstaltung läuft unter der Zusammenarbeit mit
der kath. Bildungswerk Bad Krozingen und findet im Josefshaus in
Bad Krozingen statt.
2. Vorschau
Weltgebetstag der Frauen - Malaysia
Zur Einstimmung auf den Weltgebetstag der Frauen mit dem Thema
Malaysia, der am Freitag, 2. März im Katholischen Gemeindesaal
stattfindet, laden wir ein zu einem ausführlichem Dia-Vortrag über
Malaysia – das Land, die Menschen und das Leben dort.
Referentinnen: Vorbereitungsteam Weltgebetstag
Wann: Montag, 19. März, 19.00 Uhr!
Wo: Katholisches Gemeindehaus Hartheim
Mit freundlichem Gruß im Namen des ÖAE-Teams
Rudolf Rucktäschel
Dienstag 07. Februar um 16.00 Uhr im Martin-Luther-Haus zu einer Informationsstunde eingeladen.
Bitte melden Sie sich kurz im Pfarramt an.
Konfirmandenunterricht:
Mittwochs, 15.30 Uhr – 17.30 Uhr im Martin-Luther-Haus in Hartheim
Sammlung: Kork für Kork
Ab sofort ist ein Korb für Korksammlung im Martin-Luther-Haus aufgestellt. Dort können Sie gerne Ihre Korken einlegen. Wir leiten sie
dann entsprechend weiter.
Pfarramtssekretariat
mittwochs und freitags 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
In unseren Gemeinderäumen müssen immer wieder Renovierungsarbeiten vorgenommen werden. Wenn Sie uns unterstützen möchten
freuen wir uns auf Ihre Überweisung auf eines unserer Konten:
Gemeindesaal Mengen:
Sparkasse Staufen-Breisach
Konto: 1178821, BLZ: 68052328
Renovierung MLH Hartheim
Sparkasse Staufen-Breisach
Konto: 1179027, BLZ: 68052328
Zur Unterstützung unserer Kinder- und Jugendarbeit bitten wir um
Spenden auf folgendes Konto:
Konto: 1179845, BLZ: 68052328
Förderverein der Evangelischen Kirchengemeinde Mengen-Hartheim
Konto: 1157973, BLZ: 68052328
Pfarrer Dr. Jobst Bösenecker
Pfarramt: Evangelische Kirchengemeinde Mengen-Hartheim
79227 Schallstadt, OT Mengen, Hauptstr. 42, Tel. 07664 2476,
www.ekimeha.de, [email protected]
Gottesdienste
Sonntag, 29. Januar 2012
10.00 Uhr Gottesdienst in Mengen mit Abendmahl
Sonntag, 05. Februar 2012
10.00 Uhr Gottesdienst in Hartheim mit Einführung von Frau Friederike Saborowski in das Amt des Kirchengemeinderates
ab 14.00 Uhr Kinderkleidermarkt Halle Mengen
Sonntag, 12. Februar 2012
10.00 Uhr Gottesdienst in Mengen mit Abendmahl
In der letzten Kirchengemeinderatssitzung am 18. Januar wurde Frau
Friederike Saborowski in den Kirchengemeinderat nachgewählt. Wir
danken Frau Saborowski herzlich, dass Sie sich für dieses verantwortungsvolle Amt zur Verfügung stellt. Im Gottesdienst am 05. Februar
wird sie im Gottesdienst in Hartheim in das Amt eingeführt. Wir freuen
uns über zahlreiche Gottesdienstbesucher.
Partnerschaftsbesuch in Kamerun – Bezirk Bui
„Das Handy auf dem Altar“
Begegnungen mit afrikanischen Christen beim Partnerschaftsbesuch
im Oktober/November 2011 in Kamerun. Von ihren Eindrücken und
Erlebnissen berichten Eberhard Deusch und Conny Jakob am Mittwoch, 15. Februar um 20.00 Uhr im Gemeindesaal in Mengen
NEU!
Eine wichtige Sache in unserer Kirchengemeinde ist der Besuchsdienstkreis. Die Helfer besuchen die Jubilare in unserer Gemeinde,
die sich über diese Geste auch immer sehr freuen.
Was uns jetzt noch fehlt sind SIE: Wenn Sie Freude an Gemeindearbeit haben und Jubilare zu besuchen, dann sind Sie herzliche für
Infotag am Kolping-Kolleg
Am Samstag, 28. Januar 2012 findet am Kolping-Kolleg in Freiburg,
Hildastraße 39, ein Infotag zu den schulischen Angeboten statt. Das
Kolping-Kolleg ist eine staatlich anerkannte Schule des 2. Bildungswegs. Es führt in 3 Jahren zum Abitur und wendet sich an junge Erwachsene, die schon im Berufsleben stehen.
Parallel dazu führt das Berufskolleg Freiburg (BKFH) in einem Jahr zur
Fachhochschulreife. Nähere Infos gibt es um 10:00 Uhr (Fachhochschulreife) und um 11:30 Uhr (Abitur) und unter www.kolping-kolleg.de
Musikalische Früherziehung
Mit dem „klugen Mond“ und der „Schlauen Feder“ musizieren, trommeln, tanzen und singen die Kinder und erleben spannendes im Indianerland! Es sind noch Plätze frei in der „Musikalischen Früherziehung, immer am Montag, 15.00 Uhr in der Alemannenschule Hartheim. Zwei kostenlose Schnupperstunden sind möglich!
Die Leitung hat Musikpädagogin Regine Textor.
Geprüfte Personalfachkaufleute
Den Lehrgang „Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann“ bietet das
IHK-Bildungszentrum Südlicher Oberrhein an. Die berufsbegleitende
Fortbildung wendet sich an Fach- und Führungskräfte in der betrieblichen Personalarbeit, die ihre Kenntnisse verbessern und beruflich
19 n
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
weiterkommen wollen. Näheres zu den Lehrgängen gibt es auf einem
Informationsabend am 13. Februar um 17.00 Uhr im IHK-Bildungszentrum Freiburg.
Von Personalfachkaufleuten werden gute Kommunikations- und Managementkompetenzen erwartet. Sie beherrschen die operativen und
administrativen Aufgaben der Personalarbeit im Unternehmen und
sind verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung. Der Lehrgang „Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann“ vermittelt unter anderem diese
Inhalte: Personalarbeit organisieren und durchführen, Personalarbeit
auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen, Personalplanung, -marketing und -controlling, Personal- und Organisationsentwicklung. Kursstart in Freiburg ist der 7. Mai.
Liebe Leserinnen und Leser,
aus der Windmühle Hartheim und der Neutorbuchhandlung Breisach
haben wir viele neue Leseexemplare erhalten. Diese stehen ab sofort
zur Ausleihe für Sie bereit.
Für Kinder ab 6 Jahren findet am 2. Februar 2012 um 16.30 Uhr wieder unsere Märchenstunde statt.
Über Ihren zahlreichen Besuch freuen wir uns.
Ihre Gemeindebücherei
Näheres, kostenlose Beratung und Informationsmaterial gibt es beim
IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein, Telefon 0761 2026-0,
e-Mail [email protected] oder www.ihk-bz.de. Lehrgänge weiterer Bildungsdienstleister unter www.wis.ihk.de
Nachrichten aus der Alemannenschule
Freundeskreis der Alemannenschule Hartheim e.V.
Liebe Eltern, liebe Kinder,
in den Fastnachtferien wird es wieder ein tolles Betreuungsangebot
für die Kinder von 6 bis 12 Jahren geben. Auch Kinder aus anderen
Gemeinden sind herzlich willkommen.
Das Thema dieser Ferien wird sein:
Die öffentlichen beruflichen Schulen der
Stadt Freiburg
Job-Start-Börse Freiburg und Tag der beruflichen Bildung 2012
Infomesse rund um Ausbildung und Studium - Eintritt frei
Zum vierten Mal findet im Februar die Gemeinschaftsveranstaltung
Job-Start-Börse Freiburg mit dem Tag der beruflichen Bildung der
Stadt Freiburg im Konzerthaus Freiburg statt. Die Veranstaltung ist
wieder an zwei Tagen geöffnet. Schüler und Eltern können sich bereits am Mittwochabend, 8. Februar 2012, von 18.00 bis 20.30 Uhr bei
den 86 Ausstellern der Job-Start-Börse sowie den acht öffentlichen
beruflichen Schulen der Stadt Freiburg informieren. Am Donnerstag,
9. Februar 2012, ist die Ausstellung von 08.30 bis 15.30 Uhr geöffnet.
Die Aussteller haben über 120 anerkannte Ausbildungsberufe aus
den unterschiedlichsten Branchen sowie mehr als 25 duale Studiengänge in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg im Angebot. Das zweite Mal ist auch die Universität Freiburg als
Aussteller vertreten und wird ihre zahlreichen Studienmöglichkeiten
vorstellen. Die acht öffentlichen beruflichen Schulen präsentieren
ihre schulischen Angebote. Kostenlose Vorträge zu den Themen Bewerbung, Ausbildung und duales Studium runden das Programm ab.
Letztes Jahr nutzten über 5.000 Besucher diese breitaufgestellte Informationsplattform, um sich aus erster Hand über Ausbildungs- und
Studienmöglichkeiten in der Region zu informieren.
Die Kooperationspartner der Job-Start-Börse Freiburg sind die AOK
Südlicher Oberrhein, die Arbeitsagentur Freiburg, die Badische Zeitung, die Handwerkskammer Freiburg, die IHK Südlicher Oberrhein
und die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau.
Der Tag der beruflichen Bildung wird gemeinsam von der Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule, der Walter-Rathenau-Gewerbeschule, der Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule, der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule, der Max-Weber-Schule, dem Walter-EuckenGymnasium, der Edith-Stein-Schule und der Merian-Schule gestaltet.
Ansprechpartnerin
Job-Start-Börse Freiburg
Anne-Katrin Fein
IHK Südlicher Oberrhein
Referentin Schule/Wirtschaft
Ansprechpartner
Tag der beruflichen Bildung
Hans Lehmann
Geschäftsführender Schulleiter der
beruflichen Schulen der Stadt
Freiburg
Tel.: 0761 3858-195
Tel.: 0761 201-7740
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
n 20
JA-BAA DA-BAA DOO…
…die Reise geht in die Steinzeit zu Fred Feuerstein und seinen
Freunden. Es können Stimmungsbarometer, Totempfähle, ein eigener Bumerang, Topfuntersetzer im Dino-Look hergestellt und ein
Dino-Kuscheltier genäht werden. Am letzten Tag wird gemeinsam mit
den Kindern eine Steinzeitparty mit einem Menü B la Fred Feuerstein
und Barney Geröllheimer gefeiert…
Termine: 17.02. und 21.02. – 24.02. 2012 (5 Tage)
59,— Euro inkl. Bastelmaterial
Wie bisher findet die Ferienbetreuung an den o. g. Tagen jeweils von
7.30 h bis 13.00 h in den Räumlichkeiten der Lern- und Spielgruppe
bzw. Kernzeitbetreuung im UG der Alemannenschule Hartheim statt.
Für Fragen bzw. Anmeldungen wenden Sie sich bitte an:
[email protected]
Kernzeitbetreuung
07633 9105-54
oder Gabi Knüttel
07633 9491-28
Neuer Studiengang zum/zur
Betriebswirt/in (VWA)
und Bachelor of Arts in Business Administration (B.A.BA) ab
September 2012
Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind heute notwendiges Zusatzwissen in vielen Verwaltungen und Betrieben. Berufsbegleitend, praxisorientiert und auf hohem Niveau lässt sich dieses Wissen an der
Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie (VWA) für den Regierungsbezirk Freiburg e.V. erwerben. Im September beginnen in Freiburg
und Offenburg die neuen Studiengänge zum/zur Betriebswirt/in
(VWA). Parallel dazu kann der akademische Grad Bachelor of Arts in
Business Administration (B.A.BA) erworben werden.
¬ Weiterbildung neben dem Beruf
¬ Auch ohne Abitur möglich!
¬ Nur zwei Abende pro Woche in Freiburg, Konstanz, Offenburg
oder Villingen-Schwenningen
¬ Termine und weitere Infos unter www.vwa-freiburg.de
Informationen und Anmeldung
VWA Freiburg, Eisenbahnstraße 56, 79098 Freiburg, Tel. (0761)
38673-0, E-Mail: [email protected], www.vwa-freiburg
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
Führerschein entzogen?
Für Menschen, denen wegen Alkohols am Steuer der Führerschein
entzogen wurde, bietet der Baden-Württembergische Landesverband
für Prävention und Rehabilitation (bwlv) einen neuen Kurs an. Dieser
Kurs beginnt am Montag, 30. Januar 2012 und soll auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten, die in der Regel fällig ist, wenn Verkehrsteilnehmer mehrfach mit Alkohol oder mit
1,6 Promille und mehr auffällig geworden sind. Ein erstes persönliches
Informations- und Beratungsgespräch in der Beratungsstelle in der
Basler Str. 61 in Freiburg ist kostenfrei.
Anmeldung: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, 156309-0,
E-Mail: [email protected]
Tageselternverein Breisach e.V.
Haben Sie Interesse, als Tagesmutter oder Tagesvater zu arbeiten?
Der Tageselternverein Südlicher Breisgau/Kaiserstuhl e.V. berät,
qualifiziert und vermittelt Tagesmütter und Tagesväter an abgebende
Eltern. Oder benötigen Sie für Ihr Kind eine flexible, individuelle und
familiäre Betreuung? Der Tageselternverein vermittelt Ihnen qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter.
Sprechzeiten: Dienstag 9–12 Uhr und Donnerstag von 14-17 Uhr, Telefon: 07633 4069006, E-Mail: [email protected]
Tageselternverein Südlicher Breisgau/Kaiserstuhl e.V.
Basler Str. 10, 79189 Bad Krozingen
IZZ-informiert
Zahnmedizinische Zweitmeinung
Schneller Rat zum Nulltarif
Habe ich alles richtig verstanden? Für welche Lösung soll ich mich
entscheiden? Manchmal bleiben nach einem Zahnarztbesuch noch
Fragen offen oder es stellen sich neue.
Die Zahnärzte in Baden-Württemberg lassen ihre Patienten nicht allein und helfen ihnen mit der kostenlosen zahnmedizinischen Patientenberatung.
Unter der der gebührenfreien Telefonnummer 0800 4747800 stehen
immer mittwochs von 14 bis 18 Uhr Beratungszahnärzte Rede und Antwort. Einzig in den Schulferienzeiten pausieren auch die Experten.
Bei der Zahnmedizinischen Patientenberatung können Sie eine Zweitmeinung zu Chancen und Risiken einer vorgeschlagenen Therapie erhalten. Sie unterstützt die Entscheidung und klärt alle Fragen zur Zahnund Mundgesundheit. Wer bei der Hotline anruft, erhält kompetente Informationen und praktischen Rat.
Für Rückfragen: Johannes Clausen, Leiter des IZZ
Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert
Der nächste Sprechtag der Sozialrechtsreferentin Frau Biehler findet
statt am:
Dienstag, den 07. Februar 2012 in Breisach, im Rathaus, in der
Zeit von 14 - 16 Uhr. Vormerken: jeden 1. Dienstag im Monat
Die Ratsuchenden werden gebeten einen Beratungstermin zu vereinbaren Tel. 0761 50449-0 (VdK-Geschäftsstelle Freiburg)
Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen z.B.
Schwerbehindertenrecht, gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sprechtage in der Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr.
44, jeweils Montags nach Terminvereinbarung. Tel. 0761 50449-0
St. Ulrich lädt ein:
Tagesseminar: “Schluss mit dem Papierkrieg” – Seminar zur
Büroorganisation
Voller Schreibtisch, die Unterlagen nicht zu finden, “Wo nur habe ich
das abgeheftet?” - der Traum vom aufgeräumten Schreibtisch. Das
Seminar Büroorganisation zeigt Lösungen auf.
Termin: Samstag 4. Februar 2012, 9.30 -17.00 Uhr
Informationen und Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich,
Landvolkshochschule, Tel.: 07602 9101-0
Basiskurs Seniorentanz
13. - 17. Februar 2012
Weitere Informationen:
e-mail: [email protected]
Tel.: 07602 9101-0
Veranstaltungen der
Kath. Landfrauenbewegung Freiburg
Besinnungswochenende vom 03. – 04.03.12 im Gästehaus St. Elisabeth, Hegne Thema: Einfach Himmlisch – Heiterkeit und Lebensfreude.
Kleine Auszeit vom 09. - 11.03.12 auf der Insel Reichenau In einem „Fest der Sinne“ die Fülle des Lebens auskosten, entspannen,
sich verwöhnen lassen, den schönen Bodensee erleben.
Bildungswoche vom 12. - 16.03.12 im Kloster St. Trudpert, Münstertal Dem „roten Faden durch mein Leben“ auf kreative Weise nach
gehen, Ermutigung finden, in Gemeinschaft sein.
21 n
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
Selbsterkenntnis mit dem Enneagramm, vom 16. - 18.03.12 in
Oberkirch Auf der Suche danach, wer wir sind, wie wir denken, fühlen und handeln, ist das Enneagramm ein hilfreiches Instrument.
Auch Männer sind herzlich eingeladen.
Kleine Auszeit vom 23. - 25.03.12 in Oberkirch „Feiern, was die
Erde uns schenkt und der Himmel und schickt“ – die Liebe zu den
Schätzen von Mutter Natur und die Freude am kreativen Gestalten
sind die Zutaten für diese kleine Auszeit.
Besinnungswochenende vom 24. – 254.03.12 auf der Insel Reichenau Thema: LebensPerlen.
beispielsweise das Paddelwochenende, Höhlenklettern oder das
Umweltdetektivwochenende.
Das Kennenlernen der Natur, Mitbestimmung, gegenseitige Toleranz
und das Akzeptieren anderer sind ein wichtiger Bestandteil der Aktivitäten der NaturFreundeJugend. Die Freizeiten und Seminare werden
von ehrenamtlich geschultem Personal durchgeführt.
Das Jahresprogramm ist zu beziehen unter: NaturFreundeJugend Baden; Alte Weingartener Str. 37; 76227 Karlsruhe; Tel. 0721 405097;
Fax 0721 496237 [email protected] oder
www.naturfreundejugend-baden.de
Fastenwoche nach Hildegard von Bingen vom 30.03. - 03.04.12
im Bildungshaus Kloster St. Ulrich (bei Freiburg) Dies ist Fasten
auf besondere Weise: genügend essen, eine gesunde Lebensweise
einüben, die Heilkräutermedizin der heiligen Hildegard kennen lernen, Ruhe und Entspannung in der Natur finden.
Auszeit für Frauen und Kinder vom 10. - 14.04.12 im Bildungshaus St
Luzen, Hechingen Sich eine Auszeit nehmen - mit Entspannung in der
Stille und in der Natur, im kreativem Gestalten, im Kontakt zu den eigenen
Bedürfnissen und zu „Schatten und Licht“, zur Fülle des Lebens.
Auszeit für Frauen und Kinder vom 04. - 08.06.12 im Bildungshaus Kloster St. Ulrich (bei Freiburg) Den Boden unter meinen Füßen“ mit Gesprächen, Meditation, Körperübungen und kreativem Gestalten erleben, Impulse zur Erdung und zum Abheben.
Infos und Anmeldung:
Kath. Landfrauenbewegung, Okenstr. 15, 79108 Freiburg,
Tel. 0761 5144-243, [email protected]
Gewerbe Akademie Freiburg
Info-Abend zur Fortbildung
Kfz-Service-Techniker
Auto bedeutet heute High Tech. Deshalb braucht jeder Kfz-Betrieb einen Experten, der die Elektronik beherrscht. Die Gewerbe Akademie
Freiburg bietet ab dem 6. März eine Fortbildung zum Kfz-Service-Techniker an. Hierzu veranstaltet das Bildungshaus des Handwerks am Montag, 23. Januar, 18 Uhr einen Informationsabend für Interessenten. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Der Fachkurs ist zertifiziert und kann unter bestimmten Voraussetzungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und auf Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bezuschusst werden. Auch ist der Kurs
förderfähig nach dem Meister-BAföG. Auskünfte erteilt die Gewerbe
Akademie Freiburg unter Telefon 0761 15250-0. Weitere Details erfahren Interessenten auch im Internet unter www.wissen-hoch-drei.de
Neues Jahresprogramm der
NaturFreundeJugend Baden
Tolle Freizeiten und Seminare für Kinder und
Jugendliche 2012
Jahresprogramm der NaturFreundeJugend Baden
Die NaturFreundeJugend Baden bietet im Jahr 2012 wieder tolle Ferienfreizeiten und Seminare für Kinder und Jugendliche sowie junggebliebene Erwachsene an. Im Programm enthalten ist eine Osterfreizeit
vom 01.04.-06.04.12 für Kinder von 8-12 Jahren sowie zahlreiche
Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Das Angebot reicht von
Kinderfreizeiten im Schwarzwald, am Bodensee oder auf dem Feldberg über eine Reiterfreizeit und eine Abenteuerfreizeit bis hin zu Jugendfreizeiten wie die Freizeit Paddeln und Wildlife für 14-17 jährige in
Schweden vom 16.08.-30.08.12 und die Zeltfreizeit auf der Insel Krk in
Kroatien vom 10.08.-25.08.12 für junge Menschen ab 15 Jahre.
Des Weiteren gibt es wieder das traditionelle PfingstCamp und zahlreiche Wochenendveranstaltungen für Kinder und Jugendliche wie
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Bildungshaus Kloster St. Ulrich
„… und dann meine Seele sei weit…“ (Rilke)
Tanz als Meditation
Tanz schenkt Lebensfreude, lehrt uns Hingabe an den Augenblick,
macht lebendig und befreit. Geist, Seele und Körper werden sich in
Bewegung lösen. Durch die Harmonie in der fließenden Bewegung
und in der Symbolerfahrung werden wir innerlich ruhig und eine heilende und verwandelnde Wirkung wird spürbar.
Getanzt werden einfache, alte und neue Tänze. Frauen und Männer
jeden Alters mit und ohne Tanzerfahrung sind herzlich willkommen.
Wann: 17. – 19. Februar 2012
Wo: Bildungshaus Kloster St. Ulrich
Wer: Iris Beck, Gestaltpädagogin
Info und Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich, 79283 Bollschweil, Tel. 07602 9101-0, Fax 07602 9101-90
www.bildungshaus-kloster-st-ulrich.de
[email protected]
Kath. Landvolksbewegung
Unterwegs im Heiligen Land
Eine Studien- und Pilgerreise durch Israel bietet die Katholische
Landvolk Bewegung (KLB) der Erzdiözese Freiburg an. Vom 25. August bis 05. September 2012 führt die Reise vier Tage an den See Genesareth und durch Galiläa, zwei Tage in die Wüste Negev sowie vier
Tage nach Jerusalem. Besucht werden bedeutende biblische Stätten
des Alten und Neuen Testaments. Auch die schwierige politische
Lage wird Thema sein. Ebenso wird ein Einblick in die Situation der
Landwirtschaft im Heiligen Land geboten. Nicht nur die Besichtigung
von Orten steht auf dem Programm, sondern das Gespräch mit vielen
unterschiedlichen Menschen: Jüdischen Siedlern, Palästinensern,
Überlebenden des NS-Regimes, christlichen Ordensleuten, Friedensaktivisten und Landwirten. Die Reiseleitung vor Ort hat Dr. Ben
Schapiro. Der Reisepreis beträgt 1.880 Euro für KLB-Mitglieder und
1.980 Euro für Nichtmitglieder. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es bei der KLB Freiburg, Okenstraße 15,
79108 Freiburg, Telefon 0761 5144-241, [email protected].
Ratgeber der Verbraucherzentrale
Basiswissen zum vorzeitigen Ruhestand
Stuttgart, 18.01.2012 – Wegen Arbeitslosigkeit, gesundheitlicher Probleme oder weil sie einfach noch etwas anderes vom Leben erwarten, gehen
viele Arbeitnehmer früher als vorgesehen in Rente. Der vorzeitige Ab-
HARTHEIM
Donnerstag, 26. Januar 2012
schied vom Arbeitsplatz ist jedoch häufig mit hohen finanziellen Einbußen
verbunden. Eine umsichtige Vorsorge beizeiten hilft Einkommensengpässe in der Phase der Frührente zu überbrücken.
Für Betroffene hält der Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hierzu alle wichtigen Informationen bereit. Auf 192 Seiten wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen können, wie groß die
damit verbundenen Einkommensminderungen sind und welche Regelungen bei der Erwerbsunfähigkeit gelten. Darüber hinaus werden
Strategien zur privaten Zusatzvorsorge vorgestellt. Nützliche und
verständliche Tipps, wie sich die Finanzlücke im Rentenalter sicher
und dauerhaft schließen lässt, runden die Lektüre ab.
Bestellmöglichkeiten: Der Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“,
kann zum Preis von 9,90 Euro in einer unserer Beratungsstellen gekauft oder für zuzüglich 2,50 Versandkosten über das Internet bestellt
werden: www.vz-bw.de/ratgeber
ZOLL
Ausbildung zur/zum Fachangestellten für
Bürokommunikation
Die Bundeszollverwaltung, vertreten durch das Hauptzollamt Lörrach, bietet jungen Menschen Ausbildungsplätze für den Beruf
der/des Fachangestellten für Bürokommunikation an.
Das Hauptzollamt Lörrach stellt daher 15 Auszubildende ein.
Ausbildungsbeginn: 1. September 2012
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Voraussetzungen
¬ Höchstalter 23 Jahre
¬ noch keine abgeschlossene Berufsausbildung
¬ mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife, Werkrealschulabschluss, qualifizierter Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife)
Die praktische Ausbildung findet überwiegend in Lörrach, eventuell
auch in Freiburg oder Offenburg statt.
Der Berufsschulunterricht findet in Freiburg an der Kaufmännischen
Schule I (Walter-Eucken-Gymnasium) im Blockmodell statt.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erfolgt keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis.
Vollständige und aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf und
beglaubigten Kopien des Schulabschlusszeugnisses bzw. der letzten Schulzeugnisse richten Sie bitte bis zum 29. Februar 2012 an:
Hauptzollamt Lörrach, Mozartstraße 32, 79539 Lörrach
Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Schwörer (Telefon: 07621
170-1420) zur Verfügung.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt
berücksichtigt. Wir freuen uns auf Sie!
Die Stadtverwaltung Staufen i. Br. (rd. 7.600 Einwohner) versteht sich als bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Wir legen großen Wert auf
eine bürgerfreundliche Infrastruktur und gestalten
die Lebensräume unserer Stadt mit viel Engagement und Weitblick.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für das Stadtbauamt
im Bereich Tiefbau
eine/n Bautechniker/in
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt in
Entgeltgruppe 9 TVöD-VKA.
Der Schwerpunkt des Aufgabengebietes umfasst in selbständiger Funktion:
¬ Fortschreibung Generalentwässerungsplan
¬ Prüfung der Baumaßnahmen nach HOAI und Übernahme der
Bauherrenfunktion
¬ Unterstützung bei Planverfahren
¬ Fortlaufende Verifizierung der Straßendaten (Kanal, Abwasser u.a.)
¬ Einarbeitung von Planungsergebnissen, Integrieren von Maßnahmen Dritter
¬ Veranlassen und Bauaufsicht von Straßenunterhaltungsarbeiten
¬ Bürgeranfragen bearbeiten, Beratungsunterlagen erstellen,
Teilnahme an Sitzungen
¬ Kompetente Vertretung im Bereich Hochbau (eine Veränderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten)
Ihr Profil:
¬ abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte/r Bautechniker/in mit Berufserfahrung
¬ Kenntnisse der Planungsrichtlinien und Vorschriften aus dem
Bereich Straßenbau, Kanal- und Abwasser
¬ Umfassende EDV-Kenntnisse
¬ Flexibilität und Lernbereitschaft
¬ Effektive Arbeitsorganisation
¬ Teamfähigkeit
Wir bieten Ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team und freuen uns auf Bewerbungen von selbständigen,
qualifizierten Persönlichkeiten mit Ausdauer und Teamgeist.
Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte an Stadtverwaltung Staufen -Personalamt- Isabella Schuhmann, Hauptstraße 53, 79219 Staufen i.Br.
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