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Donnerstag, 26. Januar 2012 Nr. 02 KW04 Narrenfahrplan 2012 03.02.2012 19:30 Uhr Akkordeon Orchester Heitersheim, Salmenverein, Salmen 07.02.2012 14:00 Uhr Bezirkslandfrauentag, Landfrauen der Gesamtgemeinde Seltenbachhalle 12.02.2012 11:00 Uhr Anboulen mit Boule-Club Fessenheim, Boule-Club, Feldkirch DJK - Feldkirch 15.02.2012 19:30 Uhr Soirée: “Marie Luise Kaschnitz”, Salmenverein, Salmen Freitag, 27.01.2012 20:11 Uhr Hästrägertreffen, Bäseridder Hartheim in der Rheinhalle Sonntag, 29.01.2012 11.11 Uhr Kartenvorverkauf für den Bunten Abend im Foyer der Rheinhalle Samstag, 04.02.2012 20:00 Uhr Turnerball, Turnverein Hartheim in der Rheinhalle Freitag, 10.02. und Samstag, 11.02. 20:11 Uhr 1. + 2. Bunter Abend, Rheingeister Hartheim in der Rheinhalle „Schmutzige Dunschdig“, 16.02.2012 17.33 Uhr 3. Fackel- Hemdglunki-Umzug anschl. Bewirtung in der Seltenbachhalle, Herdepfelbätscher und Schlossturmhexen Feldkirch 10:33 Uhr Schulsturm, Bäseridder/Rheingeister, Alemannenschule Hartheim 13:11 Uhr Narrenbaum stellen, Bäseridder Hartheim, Rathausplatz 13:33 Uhr Rathaussturm, Rheingeister Hartheim, Rathaus 14:33 Uhr Kinderpreismaskenball, Bäseridder Hartheim, Rathausplatz 19:33 Uhr Hemdglunkiball, heingeister Hartheim, Rheinhalle 20:11 Uhr Frauenrecht, Frauenausschuss Bremgarten, Bürgerhalle Bremgarten Samstag, 18.02.2012 11:11 Uhr Kinderfasnacht, Bäseridder/Rheingeister/Wiistetterhexen, Rheinhalle 18:33 Uhr Großer Nachtumzug, Rheingeister Hartheim, Hartheim 19.33 Uhr Geisterparty, Angelsportverein Hartheim, Rheinhalle 20:11 Uhr Bunter Abend, Musikverein Bremgarten, Bürgerhalle Bremgarten Sonntag, 19.02.2012 15:11 Uhr Kinderfasnacht, Musikverein Bremgarten, Bürgerhalle Bremgarten Sonntag, 19.02. bis Dienstag, 21.02.2012 Fasnachtsparty mit mitreißenden Tanzrhytmen, Reservistenkameradschaft Hartheim, Vereinsheim Dorfansichten Dienstag, 21.02.2012 19:11 Uhr Fasnetverbrennung, Rheingeister Hartheim, Rathausplatz Allen Narren wünsche ich unbeschwerte Tage des Frohsinns und der Heiterkeit! Ihre Kathrin Schönberger Bürgermeisterin Ohne Worte HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 Annahmeschluss für das nächste Gemeindeblatt Freitag, 03. Februar 2012, 10.00 Uhr è Gemeindeverwaltung Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8-12 Uhr Di. 14-18.30 Uhr Fax-Nr. 9105-33 - Bürgermeisterin, Vorzimmer: Frau Laible 9105-0 - Sekretariat/Fundbüro: Frau Hauser 9105-11 - Hauptamt: Herr Wirbel 9105-13 - Ordnungsamt: Frau Glockner 9105-12 - Bauamt: Herr Siebler/Gassert 9105-14/21 - Einwohnermeldeamt: Frau Fröhner 9105-15 - Standesamt: Frau Günther 9105-18 - Grundbuchamt: Herr Linsenmeier 9105-17 - Registratur/Archiv: Herr Weeger 9105-16 - Rechnungsamt: Frau Hofert 9105-20 - Steueramt: Herr Blum 9105-22 - Gemeindekasse: Frau Link 9105-23 E-Mail: Internet: Bauhof Bauhofleitung [email protected] www.hartheim-am-rhein.de 101173 0179/3263196 Ausweis-Sperrhotline Forstverwaltung Hartheim Forstrevierleiter Herr Lust, oder 0180-1-33-33-33 07668/951582 0162/2550713 Fax-Nr. 07668/952783 Ortsverwaltung Feldkirch Ortsvorsteherin Antoinette Faller Öffnungszeiten: Di. 16-19 Uhr Fr. 9-11 Uhr, Tel. 07633/13537 E-Mail: [email protected] Ortsverwaltung Bremgarten Ortsvorsteherin Dorothea Hauß Öffnungszeiten: Montag, 09.00 - 11.00 Uhr Donnerstag, 18.30 - 20.00 Uhr Tel. 07633/3618 Vermietung Eichwaldhütte Bremgarten E-Mail: [email protected] Wasserversorgung Wassermeister: Herr Björn Ade 0171/1251317 Wichtige Telefonnummern Telefon: 15 00 81 E-Mail: [email protected] Internet: www.jugend-hartheim.de Jugendraum Twister, Am Mühlebach 16 Telefon: 15 00 79 Abfallberatung Störungsstelle Gasversorgung badenova Servicehotline Störungshotline 0800 2838485 0180 2767767 Strom Energiedienst Netze GmbH Störungs-Nummer 0180/1605050 0180/1605044 Pfarrämter 07633/948840 07633/948840 07633/948840 07664/2476 07664/2521 Feuerwehr Notruf Feuerwehr Hartheim, Hr. Theo Lais, Abt. Hartheim, Hr. Karlheinz Grathwol Abt. Feldkirch, Hr. Josef Bauer Abt. Bremgarten, Hr. Andreas Leberer Gemeindebücherei Jeden 1. Donnerstag im Monat 16.30 Uhr Märchenstunde In Schulferien geschlossen! 07633/1856 07633/13078 07633/948242 07633/16741 Notruf (Überfall, Verkehrsunfall) Polizeiposten Bad Krozingen in der Zeit von 07.30 - 12.00Uhr 13.00 - 16.30 Uhr Fax-Nr.: 112 07633/91831-0 07633/91831-18 Unfallrettungsdienste und Krankentransporte Förderverein Freundeskreis Tel. 94 91-28 Tel. 91 05-64 Tel. 91 05-54 Alemannenschule Harth.Tel. 07633/19222 07631/19222 Kindergärten Jugendbüro/Jugendraum Tierärztlicher Notfalldienst Ärztlicher Notfalldienst 01805 19292300 Zahnärztliche Notrufnummer 0180 3 222 555-40 Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverband Hartheim Silke Wasmer, Tel.: 07633/101356 Bereitschaftsführer Marc Summer, Tel. 07661/908872 und 0163/8859046 Hartheim - Feldkirch - Bremgarten - Christel Diehl, Bremgarten, Tel. 14362 - Regina Boll, Feldkirch, Tel. 4348 - Jenny Schipper, Hartheim Tel. 8090089 Leitung: Wilhelm Kolb, Blauenstr. 2, Hartheim, Tel. 4199 Spendenkonto: Volksbank Brsg.-Süd eG, Kto.-Nr. 504 017 5000, BLZ 680 615 05 Beratungsstelle Für Eltern, Kinder, Jugendliche 0761 2187-2411 Pflegebegleiter Pflegebegleiter: Detlef Maus Tel. 07633 8090862 Koordinatorin: Antoinette Faller Tel. 07633 15591 Caritasverband für den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald e.V. Offene Altenhilfe Bad Krozingen Am Alamannenfeld 14 Mobile Soziale Dienste Tel. 07633 16219 Menü-Service „Essen auf Rädern“ Tel. 07633 8404 Bezirksstelle Müllheim, Moltkestr. 14 Tel. 07631 748277-0 Sozialstation Südlicher Breisgau e.V. Am Alamannenfeld 14, 79189 Bad Krozingen Tel. 07633 12219 Ambulanter Pflegedienst Hauswirtschaftliche Versorgung Vermittlung von Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen Abrechung mit allen Kranken- und Pflegekassen Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V. Einsatzleitung: Antoinette Faller Tel. 07633 15591 Sozialdienst kath. Frauen e.V. Ehe-, Familien-, u. Lebensberatung Basler Str. 10, 79189 Bad Krozingen Tel. 07633 8069093 E-Mail [email protected] Psychosoziale Beratungs-und Behandlungsstelle für Alkohol- und Drogenprobleme des Badischen Landesverbandes für Prävention und Rehabilitation e.V. 0761 156309-0 und Fax 0761 156309-99 E-mail: [email protected] Pflegestützpunkt Breisgau-Hochschwarzwald Südlicher Breisgau 79189 Bad Krozingen Am Alamannenfeld 14 Telefon 07633 8090856 Fax 07633 8090857 [email protected] 0761/19240 9105-52 St. Josef, Hartheim, Leitung: Frau Böhlendorf 13348 Klötzle, Hartheim, Leitung: Jessica Hergesell 150080 St. Martin, Feldkirch, Leitung: Frau Köhler 12321 Bremgarten, Leitung: Frau Baidin 3534 Kinder- und Jugendbüro Herr Georg Wille Am Mühlebach 16 Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag, 17.00 bis 18.00 Uhr DRK Bad Krozingen DRK Müllheim VergiftungsInfo-Zentrale Telefon 07631/36536 oder 07667/9430810 Schulen: n 2 112 Polizei Öffnungszeiten: Tel.: 07633/9105-60 in der Alemannenschule! Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr Mittwoch von 09.00 bis 11.00 Uhr Donnerstag von 15.00 bis 16.00 Uhr Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Leitung, Uwe Knüttel Gruppenräume Lern & Spiel-Gruppe Kernzeitbetreuung Helferkreis Öffnungszeiten Recyclinghof und Grünschnittannahme Mittwoch 16-17 Uhr Samstag 10-12 Uhr Abfallberatung, ALB Tel. 01802/254648 Müllgebühren: Frau Lavielle Telefon 0761 2187-8818 Kath. Pfarramt Hartheim Feldkirch Bremgarten Evang. Pfarramt Fax ç HOSPIZGRUPPE SÜDLICHER BREISGAU Informationen erhalten Sie unter der Mobil-Nr. 0160 96842020 IMPRESSUM Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Hartheim am Rhein mit den Ortsteilen Bremgarten und Feldkirch. Herausgeber: Bürgermeisteramt Hartheim Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Bürgermeisterin Schönberger, für den übrigen Inhalt: A. Stähle, 78329 Stockach. Druck und Verlag: Primo-Verlagsdruck A. Stähle, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Tel. 07771 9317-11, Fax 07771 9317-40, E-Mail: [email protected], www.primo-stockach.de HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 Apotheken-Notdienst Apotheken-Plan vom 26.01. bis 09.02.2012 26.01.2012 Rebland-Apotheke, Schallstadt-Wolfenweiler 27.01.2012 Zollmatten-Apotheke, Heitersheim 28.01.2012 Batzenberg-Apotheke, Schallstadt-Woilfenweiler 29.01.2012 Malteser-Apotheke, Heitersheim 30.01.2012 Schneckental-Apotheke, Pfaffenweiler Katharina-Barbara-Apotheke, Sulzburg 31.01.2012 Rats-Apotheke, Bad Krozingen 01.02.2012 Hardt-Apotheke, Hartheim 02.02.2012 Apotheke am Bahnhof, Bad Krozingen 03.02.2012 Linden-Apotheke, Buggingen Tuniberg-Apotheke, Munzingen 04.02.2012 Breisgau-Apotheke, Ehrenkirchen 05.02.2012 Schwarzwald-Apotheke, Bad Krozingen 06.02.2012 Faust-Apotheke, Staufen 07.02.2012 Bad-Apotheke, Bad Krozingen 08.02.2012 St. Trudpert-Apotheke, Münstertal 09.02.2012 Stadt-Apotheke, Staufen Vorankündigung: Nächste Leerungen: Restmülltonne Restmülltonne Gelber Sack Schadstoffsammlung Biotonne Restmülltonne Restmülltonne 26.01.2012 (Hartheim und Feldkirch) 27.01.2012 (Bremgarten) 03.02.2012 04.02.2012 (Hartheim Rheinhalle) 04.02.2012 09.02.2012 (Hartheim und Feldkirch) 10.02.2012 (Bremgarten) Nachrichten aus dem Standesamt ¬ Geburten 09.12.2011 Emilian Faller Eltern: Faller Stefanie und Christian, Feldkirch Wir wünschen dem kleinen Erdenbürger und den glücklichen Eltern Gesundheit und alles Gute. ¬ Eheschließungen: 27.12.2011 Banken Klaudija und Christian, Bremgarten Den jung vermählten Eheleuten wünschen wir auf dem gemeinsamen Lebensweg Zufriedenheit, Glück und alles Gute. Fundsachen: Folgende Fundsachen wurden beim Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein abgegeben: ¬ Damen-, Herren- und Kinderfahrräder ¬ Handys ¬ verschiedene Schlüssel ¬ Armband, silber-schwarz ¬ CD-Player „Sharp“ ¬ Kindermütze, Farbe oliv, „Micky-Maus“ ¬ Fotoapparat SAMSUNG ¬ Fotoapparat TCM Straßensperrung in Folge Baumfällarbeiten In den nächsten Wochen wird die Gemeinde in der Bachstraße in Feldkirch die bereits angekündigten Baumfällarbeiten der Pappeln umsetzen. Deswegen wird es immer wieder tagsüber zu Straßensperrungen im genannten Bereich kommen. Wir bitten um ihr Verständnis. D. Siebler, Bauamt Straßensperrungen bei geplantem Fasnachtsumzug am Samstag, 18. Februar 2012 Am Fasnachtssamstag ist von den Rheingeistern e.V. ein „Nachtumzug“ geplant. Gegenwärtig laufen die organisatorischen Vorbereitungen zu dieser Großveranstaltung. Nähere Informationen werden im Gemeindeblatt am 09.02.2012 veröffentlicht. Die Gemeindeverwaltung Bericht zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 17. Januar 2012 Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt Bürgermeisterin Kathrin Schönberger bekannt, dass der Tagesordnungspunkt 6, -Vorstellung des deutsch-französischen Dokumentationszentrums-, aufgrund der urlaubsbedingten Abwesenheit von Herrn Kraus und Herrn Zimmerle, abgesetzt wird. Anschließend verließt Frau Schönberger folgende Stellungnahme zum Neujahrsempfang: Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne ein paar Worte zum diesjährigen Neujahrsempfang sagen. Der Neujahrsempfang einer Gemeinde ist eine traditionelle Veranstaltung. Neujahrswünsche werden ausgesprochen, man hält Rückblick auf das vergangene Jahr und gibt einen Ausblick auf das kommende Jahr, Grußworte, Ehrungen, Anschnitt der Neujahrsbrezel und der geistliche Segen runden den Empfang ab. Nun habe ich dieses Jahr versucht, mit einer kabarettistischen Einlage den Neujahrsempfang humorvoll zu beginnen. Für mich schließen sich Tradition und Humor nicht aus. Aber offensichtlich kam das bei manchen Bürgern nicht gut an. Wahrscheinlich schauen nicht so viele Bürger RTL, so dass ihnen die dargestellte Person bekannt war. Es war nicht meine Absicht, jemand damit zu brüskieren. Es war einzig und allein der Gedanke, das Publikum zu unterhalten. Am letzten Sonntag verfolgte ich tief bewegt die Rede von Pfarrer Gerhard Jost, der sich nach 24 Jahre aus der Gemeinde Bad Krozingen verabschiedete. Ich habe mir seine Rede schicken lassen und ihn gefragt, ob ich aus ihr zitieren dürfe. Er hat es mir erlaubt. Und so möchte ich es Ihnen mit seinen Worten sagen: „Sollte sich jemand mal schief ausgedrückt haben- bitte bedenken Sie, dass jeder von uns bisweilen dem anderen durch seine Äußerungen ein Ärgernis sein kann. Im Schweigen oder Ausgrenzen wird jedoch kein Problem gelöst, sondern nur im Gespräch und ich vertraue dabei auf den guten Willen aller. So wie wir miteinander sprechen, gehen wir auch miteinander um. Denn immer ist vor der Sprache das Denken und nach ihm die Tat. Grobe und derbe Sprache macht fast immer gewaltbereit, selbst wenn es nur psychische Gewalt ist. Und markige Sprüche können auch Gewalt sein. Denn die Sprache steuert unser Denken und Fühlen. Ich habe gelernt zu bedenken: 3 n HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 Alle Menschen sind unterschiedlich. Andere Menschen sind anders als ich, und ich bin anders als andere. Alle Menschen haben ihre eigenen Beweggründe, sich gerade so und nicht anders zu verhalten. Es kommt häufig vor, dass Menschen mich kränken mit dem, was sie mir sagen oder „antun“. Dabei wollten sie mich wahrscheinlich gar nicht kränken. Sie sind einfach anders als ich, sie reden, handeln und empfinden anders.“ Im Anschluss daran stellt Gemeinderat Gottfried Link einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass der Tagesordnungspunkt 7, - Ergänzung zur Benutzungsordnung für das historische Gasthaus und Schwanitzhaus „Zum Salmen“- Bestätigung des Nutzungsentgeltverzeichnisses des Salmenvereins-, ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt wird. Der Gemeinderat stimmt mit 14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung für die Absetzung. Neufassung der Polizeiverordnung Nach § 10 des Polizeigesetzes kann die Gemeinde als allgemeine Polizeibehörde Polizeiverordnungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Polizeigesetz erlassen. Es ist die Aufgabe der Polizeibehörde, vom Einzelnen und vom Gemeinwesen Gefahren abzuwenden, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird und Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Die Gemeinde Hartheim am Rhein hat bereits eine Polizeiverordnung erlassen, die am 19. April 1991 in Kraft getreten ist. Aufgrund von Änderungen der Rechtslage und der Rechtsprechung ist es notwendig, eine neue Polizeiverordnung zu erlassen. Hierbei ist insbesondere auf die Anpassung des § 4 der Polizeiverordnung hinzuweisen. Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist eine Privilegierung der von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen, wie z. B. Ballspielplätze, hervorgerufenen Geräuscheinwirkungen eingeführt worden (§ 22 Abs. 1a BImSchG). Des Weiteren enthält die vorgelegte Fassung Verschärfungen für die Hundehaltung, durch den eingefügten Absatz 3 im § 10. Ortsvorsteherin Antoinette Faller teilt mit, dass der Ortschaftsrat Feldkirch angeregt hat, in § 12, landwirtschaftliche Flächen aufzunehmen. Frau Glockner informiert darüber, dass das Innenministerium davon abgeraten hat, landwirtschaftliche Flächen separat aufzuführen. Gemeinderat Gottfried Link findet die geplante Zeit der Mittagsruhe von 12.00 – 14.00 Uhr zu lange. Er schlägt vor diese auf 13.30 Uhr zu kürzen. Gemeinderat Peter Henning schließt sich dieser Meinung an. Gemeinderätin Dorothea Haus spricht sich für die Beibehaltung der vorgeschlagenen Regelung aus Die Mehrheit des Gemeinderates spricht sich für eine Mittagsruhe von 12.00 bis 13.30 Uhr aus. stand zur Kreisstraße K 4935 geplant. Zur Vorbereitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurde ein Lärmgutachten erstellt, um festzustellen, ob unzulässige Lärmbeeinträchtigungen in der Umgebung durch die TBM verursacht werden. Herr Brenner bestätigt in der Sitzung, dass alle zulässigen Lärmwerte unterschritten werden. Zum Bebauungsplan erläutert er, dass die eingereichten Baupläne zugrunde gelegt werden. Ein weiterer Spielraum ergibt sich deshalb durch den Bebauungsplan nicht. Zulässig ist ein Betonwerk, eine Bedachung einer vorhandenen Betriebstankstelle sowie Bewegungsflächen für die vorhandene Kiesgrube. Die Regelungen und Festsetzungen im schriftlichen Teil des Bebauungsplanes werden in der Sitzung von Herrn Brenner ausführlich erläutert. Hierin ist unter anderem der Betrieb der Transportbetonmischanlage auf den Zeitraum von 7.00 – 20.00 Uhr an Werktagen beschränkt. Pro Werktag dürfen maximal 65 Fahrmischer Beton abholen. Nach Beendigung des Kiesabbaus und dem Verbrauch der auf dem Gelände geförderten und gelagerten Rohstoffe, sind sämtliche auf der Grundlage dieses Bebauungsplanes errichteten baulichen Anlagen zurückzubauen und das Gelände zu rekultivieren. Gemeinderat Werner Imm erkundigt sich, wie verbindlich diese Regelungen sind. Herr Brenner teilt hierzu mit, dass die Regelungen rechtlich bindend sind. Zur Wirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gehört, neben der gemeindlichen Satzung und des Vorhaben- und Erschließungsplanes, der Abschluss eines Durchführungsvertrages. Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist, sowie zur Herstellung von Erschließungsanlagen, sofern Erschließungsanlagen hergestellt oder geändert werden müssen mit Übernahme von Erschließungskosten. Zudem ist im Durchführungsvertag die Übernahme der Planungskosten zu regeln. Der Durchführungsvertrag muss spätestens vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit der Errichtung des Betonwerkes ist es für den Betreiber auch wichtig, die Rohstoffsicherung vor Ort gewährleisten zu können. Es sollte deshalb auch eine Aussage zum möglichen Nassabbau auf den gegenwärtig zum Kiesabbau konzessionierten Grundstücken getroffen werden. Dazu gehören die Flurstücke Nr. 1635, 1645 (Gemarkung Feldkirch) und Flst.-Nr.: 3500 (Gemarkung Hartheim). Auf diesen Grundstücken soll in der Zukunft auch ein Nassabbau stattfinden können. Beschluss Der Gemeinderat beschließt die Polizeiverordnung in der nachfolgend veröffentlichten Fassung. Beschluss Zur Errichtung einer Transportbetonmischanlage auf dem Gelände des Kieswerk Zipfel, Flst.-Nr.: 1635, Gemarkung Feldkirch, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan gem. § 12 BauGB aufgestellt. Das vorgestellte Plankonzept wird gebilligt. Vor dem Offenlagebeschluss ist ein Durchführungsvertrag abzuschließen. Die Gemeinde wird eine Konzessionserweiterung zum Nassabbau auf den Flst.-Nr.: 1635,1645 und 3500 grundsätzlich zustimmend begleiten. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2012 - Beschlussfassung b) Frühzeitige Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung Der Entwurf des Haushaltsplans 2012 wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 6.12.2011 intensiv vorberaten und in öffentlicher Sitzung am 13. Dezember 2011 bereits vorgestellt. Die endgültige Beschlussfassung über die Satzung inklusive aller Anlagen und insbesondere über den Stellenplan steht noch aus. Da in die vorgestellte Planung keine wesentlichen Änderungen eingearbeitet werden müssen, kann die gebilligte Planung in die erste Stufe des Bebauungsplanverfahrens aufgenommen werden. Beschluss Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung unter Berücksichtigung der bereits im Dezember vorgelegenen Änderungen und den Stellenplan 2012. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Betonwerk Zipfel“ Aufstellungsbeschluss a) Aufstellungsbeschluss Bürgermeisterin Kathrin Schönberger begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den zuständigen Planer Herr Brenner. Die Kieswerk Zipfel GmbH hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan für den Neubau einer Transportbetonmischanlage gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beantragt. In Abstimmung zwischen Antragsteller und Gemeinde wurde das Planungsbüro Brenner-Dietrich-Dietrich, Herr Brenner, beauftragt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu entwickeln. Geplant ist die Errichtung einer Transportbetonmischanlage (TBM) mit einer maximalen Herstellungsleistung von 80 m³ Beton pro Stunde. Der Aufstellungsort der TBM ist im tiefer liegenden Gelände in ca. 80 m Ab- n 4 Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Trägerbeteiligung durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird durch Planauslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Stellungnahme und Erörterung durchgeführt. Vorstellung von Bebauungsplänen im Gewerbepark Breisgau Vom Zweckverband Gewerbepark Breisgau erhielt die Gemeinde Nachricht über die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Flugplatzweg“ im vereinfachten Verfahren. Diese beinhaltet u.a. die Aufhebung der gebietsweisen Beschränkung für die ausnahmsweise Zulässigkeit von Schank- und Speisewirtschaften. Weiterhin erhielt die Gemeinde mit Schreiben vom 8.12.2011 Nachricht zum Bebauungsplanverfahren „Zentrum“. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange kann die Gemeinde Hartheim eine Stellungnahme abgeben. Die Verwaltung hat für beide Bebauungsplanverfahren Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis 20.01.2012 beantragt. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Zentrum“ beinhaltet im Wesentlichen das Ziel, weitere Gewerbeflächen in der Mitte des Gewer- HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 beparks zu entwickeln. Aus der Begründung zum B-Plan ist zu entnehmen, dass überwiegend Nachfrage nach Gewerbegrundstücken mit Nutzungsabsichten im Zusammenhang mit dem Flugbetrieb besteht (flugaffines Gewerbe). Nach Prüfung durch die Verwaltung sind Belange der Gemeinde Hartheim nicht berührt. Eine weitere Beteiligung der Gemeinde im B-Planverfahren „Zentrum“ wird jedoch für erforderlich gehalten. Zuwendungen über 100 Euro Beschluss Es werden zu den beiden Bebauungsplanverfahren keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen. Im Bebauungsplanverfahren „Zentrum“ wird weitere Beteiligung am Verfahren verlangt. Genehmigung zur Annahme von Spenden a) Genehmigung zur Annahme von Einzelspenden Die Gemeinderäte Gottfried Link, Frank Schmidt und Michael Knobel erklären sich für befangen und verlassen den Sitzungstisch. Beschluss Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der Spenden. Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden. b) Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen im vereinfachten Verfahren für das Jahr 2011 Bürgermeisterin Kathrin Schönberger, sowie die Gemeinderäte Iris Weymann, Michael Knobel, Bernhard Pfrengle, Werner Imm, Gottfried Link und Frank Schmidt erklären sich für befangen und verlassen den Sitzungstisch. Für die Annahme von Zuwendungen bis 100 € insbesondere der direkten Sachzuwendungen an die gemeindlichen Einrichtungen hat der Gemeinderat im Jahr 2006 ein vereinfachtes Entscheidungsverfahren festgelegt. Alle Sach- und Bargeldspenden bis 100 € pro Einzelfall werden einmal jährlich in einer Beschlussvorlage zusammengefasst und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Die Zusammenfassung für das Jahr 2011 ist als Anlage beigefügt. Beschluss Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der Zuwendungen. Für Einzelleistungen über 10 € wird auf Wunsch eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Folgende Zuwendungen wurden genehmigt: Zuwendungen bis 100 Euro c) Gemeindeanwesen „Zum Salmen“; Salmen-Verein Zu diesem Punkt erklären sich die Gemeinderäte Iris Weymann und Gottfried Link für befangen und verlassen den Sitzungstisch. Auch im Jahr 2011 wurden ehrenamtliche Arbeitseinsätze zum Umbau und zur Sanierung des gemeindeeigenen Gebäudes erbracht. Beschluss Der Gemeinderat genehmigt die Annahme der Zuwendungen in Form von ehrenamtlichen Arbeitsleistungen. Berichte der Verwaltung Bürgermeisterin Kathrin Schönberger berichtet über folgende Themen: Zur Zukunft der Alemannenschule teilt sie mit, dass derzeit 44 Schüler die Hauptschule besuchen und 3 Lehrer einen Versetzungsantrag gestellt haben. Die Lehrerkonferenz hat sich in der letzten Sitzung für die Variante „Werkrealschule neu“ ausgesprochen. Bürgermeisterin Schönberger verwehrt sich gegen Gerüchte, dass die Gemeinde die Entscheidung über den Fortbestand der Schule verzögern wurde. Die Verwaltung hatte sich bereits im Jahr 2010 für die Einrichtung einer Werkrealschule ausgesprochen. Aufgrund von Widerständen des Lehrerkollegiums, sowie der Schüler und der Eltern wurde dann im Oktober 2010 im Gespräch zwischen Lehrerkollegium, Gemeinderat und Schulamt der Fortbestand der Hauptschule mit besonderer Förderung beschlossen. Aufgrund der Änderungen durch die neue Landesregierung wird zeitnah ein Termin mit der Alemannenschule über den Fortbestand vereinbart. Im Zuge des Landessanierungsprogrammes wird eine Maßnahme in Feldkirch mit dem Höchstbetrag von 20.000 € gefördert. Hiervon werden 8.000 € von der Gemeinde erbracht. Die Landesregierung denkt an eine Ausdehnung des Projektes „Singen-Bewegen-Sprechen“ vom ersten Kindergartenjahr an. Voraussetzung hierfür ist die Notwendigkeit intensiver Sprachförderung für einzelne Kinder. Diese wird von den Erzieher/innen festgestellt. Schon das Vorliegen einer nichtdeutschen Muttersprache soll in den ersten beiden Kindergartenjahren zur Beantragung von Mitteln berechtigen. Bereits für vier Kinder in der gesamten Einrichtung kann die erste Gruppe angeboten werden. Diese kann auf bis zu 20 Kinder mit solchen ohne Sprachförderbedarf aufgefüllt werden. Die Gemeinde Hartheim kann von der Gemeinde Heitersheim ein Gerät zur Zählung von Fahrzeugen ausleihen. Dies soll im Februar erfolgen. Aufgrund eines Schreibens der Gemeinde, bezüglich des Schwerlastverkehrs in den Ortsdurchfahrten an die Fa. Lidl, hat die Gemeinde ein Antwortschreiben erhalten. Hierin teilt die Fa. Lidl mit, dass sie bestrebt ist, die Belastung für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Es wurden Hinweisschilder zur Verkehrslenkung angebracht und die Spediteure wurden gebeten, die Ortsdurchfahren von Bremgarten und Feldkirch zu meiden und die Autobahnauffahrt Hartheim/Heitersheim über die südliche Ausfahrt des Gewerbeparks Breisgau zu nutzen. Weiterhin verweist die Fa. Lidl darauf, dass sich mittlerweile viele Unternehmen im 5 n HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 Gewerbepark angesiedelt haben, durch die auch ein entsprechender Verkehr entsteht. Zudem arbeite die Fa. Lidl auch mit regionalen Speditionen, die u.a. ihren Firmensitz in Hartheim haben, zusammen. Nach einer veröffentlichten Liste liegt die Gemeinde bei der Kleinkindbetreuung im Landkreis an der vierten Stelle. Bei der Gemeinde ist eine Einladung der Fa. EDF zu einem Treffen der Mandatsträger am 13.02.2012 eingegangen. Interessierte Gemeinde- und Ortschaftsräte sollen sich bis zum 02.02.2012 bei der Verwaltung melden. Die Fa. Energiedienst lädt die Gemeinderäte sowie interessierte Mitarbeiter zu einer Besichtigung des neuen Wasserkraftwerks in Rheinfelden ein. Anfragen und Anregungen aus dem Gemeinderat 65 Jahre am 03.02.2012 Paul Lindlar, Breisacher Str. 5, Hartheim am Rhein 78 Jahre am 04.02.2012 Hilda Engist, Feldkirch, Dorfstr. 1a, Hartheim am Rhein 66 Jahre am 04.02.2012 Brigitte Danner, Jurastr. 2, Hartheim am Rhein 79 Jahre am 05.02.2012 Maria Bauer, Feldkirch, Dorfstr. 13, Hartheim am Rhein 78 Jahre am 05.02.2012 Kurt Gebel, Am Holligraben 8, Hartheim am Rhein 66 Jahre am 06.02.2012 Karin Fiebiger, Breisacher Str. 18, Hartheim am Rhein Gemeinderat Frank Schmidt teilt mit, dass er von Brennholzselbstwerbern aus Bremgarten angesprochen wurde, dass zwischen den Jahren nicht genügend Flächen zum Holzschlagen ausgewiesen wurden. 65 Jahre am 06.02.2012 Heinz Ströbel, Feldkirch, Dorfstr. 6, Hartheim am Rhein Gemeinderat Gottfried Link informiert darüber, dass er von Haustierhaltern gebeten wurde darauf hinzuwirken, dass die Gemeinde Ihre Rattenbekämpfungsmaßnahmen im Mitteilungsblatt ankündigt. Herr Siebler teilt hierzu mit, dass im Kanal permanent eine gebietsweise Rattenbekämpfung erfolgt. Im Freien werden hierfür aber spezielle Behältnisse für die Köder verwendet. 76 Jahre am 08.02.2012 Johann Rinderspacher, Rathausgasse 8, Hartheim am Rhein Gemeinderätin Christiana Schmidt erkundigt sich nach dem aktuellen Stand in Sachen DSL und ob die Fa. Stiegeler Ihren vertraglich zugesicherten Zeitplan einhalten kann. Bürgermeisterin Schönberger teilt hierzu mit, dass kein Vertrag mit der Fa. Stiegeler, sondern lediglich eine schriftliche Zusage der Fa. vorliegt. Die Richtfunkstrecke zur Erhöhung der Stabilisierung von Bremgarten nach Hartheim ist seit Donnerstagabend in Betrieb. Die erforderlichen Schaltkästen am Feuerwehrgerätehaus werden noch im Januar erstellt. Der Anschluss der Schaltverteiler am Feuerwehrgerätehaus zur Versorgung des Tiefgestades soll im April erfolgen. Bis zum Sommer sollen alle Ortsteile vollständig angeschlossen sein. Die Leerrohrverlegung von Bremgarten nach Hartheim erfolgt im Frühjahr. 78 Jahre am 07.02.2012 Willy Leberer, Bremgarten, Weingarten 5, Hartheim am Rhein sowie allen nicht genannten Jubilaren und wünschen alles Gute, beste Gesundheit und Wohlergehen. Gemeinderatssitzung Am Dienstag 14. Februar 2012, findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates, mit vorheriger Sitzung des Technischen Ausschusses (18:45 Uhr) im Sitzungssaal des Rathauses statt. Die endgültigen Tagesordnungspunkte können Sie auf unserer Homepage, www.hartheim-am-rhein.de und auch der Bekanntmachungstafel am Rathaus entnehmen. Einwohnerfragen Herr Helmut Kraushaar spricht für die Verwaltung ein Lob für die frühe Veröffentlichung der Tagesordnung im Internet aus. Anmeldung von Kindern in den Gemeindekindergärten Am Dienstag, den 07. Februar 2012, findet in unseren Gemeindekindergärten von 14.00 – 16.00 Uhr, der Anmeldetag statt. Wir bitten deshalb alle Eltern darum, ihre Kinder, die in der Zeit von September 2012 – Juli 2013 neu in einem unserer drei Gemeindekindergärten aufgenommen werden sollen, im jeweiligen Kindergarten ihres Ortsteils anzumelden. Telefonnummern der TREA Breisgau im Gewerbepark Breisgau Für Kontakte bezüglich ¬ Öffnungszeiten, Anlieferungen und Abfallwirtschaft 07634 5079-122 (besetzt: Mo - Fr von 7:00 - 18:00 Uhr + Sa von 8:00 - 12:00 Uhr) ¬ Verwaltung, Veranstaltungen und Besichtigungen 07634 5079-0 (besetzt: Mo - Fr von 8:00 - 16:30 Uhr) ¬ Notfällen 07634 5079-222 (24 Std. besetzt) Fax-Nummer: 07634 5079-135 E-Mail-Adresse: www.eon-energyfromwaste.com Anlieferungszeiten für private Haushalte/ Sperrmüllanlieferung: Montag und Dienstag: Donnerstag und Freitag: Samstag: vom 26.01.2012 bis 09.02.2012 Wir gratulieren sehr herzlich 81 Jahre am 26.01.2012 Bernhard Ritzenthaler, Rheinstr. 18, Hartheim am Rhein 67 Jahre am 26.01.2012 Barbara Kaul, Kirchstraße 6, Hartheim am Rhein 09.00 bis 15.00 Uhr 12.00 bis 18.00 Uhr 08.00 bis 12.00 Uhr Gebührenfrei angenommen werden alle klassischen Wertstoffe wie Schrott, Papier und Kartonage, Elektroschrott, Kork, DVD und CD, Flaschenglas, daneben kleinere Mengen Grünschnitt sowie Sperrmüll mit Sperrmüllkarte. Adresse: RAZ Breisgau (Gewerbepark Breisgau) Ehrenkirchener Straße 3, 79427 Eschbach, Tel. 07634 6949385, E-Mail: [email protected] - Servicetelefon der ALB: 0180 2254648 90 Jahre am 02.02.2012 Dorothea Rook, Feldkirch, Bremgartener Str. 19, Hartheim am Rhein Rattenbekämpfung in der Ortskanalisation in den drei Ortsteilen 70 Jahre am 02.02.2012 Valentina Kühl, Bremgarten Im Moos 5 a, Hartheim am Rhein in der letzten Gemeinderatssitzung wurde eine Anfrage im Zusammenhang mit Rattenbekämpfung in der Ortskanalisation gestellt. Wir nehmen dies zum Anlass, über die von der Gemeinde praktizierte Weise n 6 HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 der Rattenbekämpfung zu informieren. Bereits seit einigen Jahren wurde dazu übergegangen, permanent Rattenbekämpfung in der Ortskanalisation zu betreiben. Die dafür eingeschlagene Strategie beinhaltet, dort wo Ratten auftreten, bereichsweise Rattenköder in der Kanalisation auszubringen. Dies geschieht jahreszeitlich unabhängig, während man früher eher gezielt in den Herbstmonaten Rattenköder in allen Bereichen der Ortskanalisation ausgelegt hat. In diesem Zusammenhang soll wiederum auf wichtige Verhaltensregeln, die zur Minimierung der Rattenpopulation beitragen, hingewiesen werden. 1. Es sind keine Lebensmittel und Essensreste durch Ausschütten in Toiletten zu entsorgen. 2. Beim Abwaschen von Ess- und Kochgeschirr sollten sie Spültischabflusssiebeinsätze verwenden, die Essensreste zurückhalten. 3. Essgeschirr, das in Geschirrspülern gereinigt wird, sollte unter Beachtung der Ziffer 2 vorgespült oder zumindest von Essensresten befreit werden. 4. Essensreste und Lebensmittelrückstände, die es zu entsorgen gilt, sollten über die Biotonne entsorgt werden. 5. Keinesfalls sollten Essensreste oder Lebensmittelabfälle auf offenen Kompostieranlagen zum Verrotten gebracht werden. 6. Futtermittel für Tiere sollten möglichst in gut verschlossenen Räumen aufbewahrt werden, nicht jedoch an leicht zugänglichen Stellen wie z.B. Scheunen und Schuppen, schon gar nicht im Freien. 7. Ebenso sollten gelbe Säcke nicht im Freien aufbewahrt werden, weil sich darin erfahrungsgemäß Verpackungen befinden, an denen Lebensmittelreste haften. Die Gemeinde lässt jährlich die öffentlichen Abwasserleitungen reinigen. Es wird dringend empfohlen, auch die Anschlussleitungen im Privatbereich regelmäßig zu reinigen, damit so gut wie alle Nahrungsquellen dieser ungeliebten Tiere ausgeschlossen sind. Sollten Ratten in bestimmtem Umfeld auftreten, bitten wir um Nachricht. Sollten sich diese gesundheitsgefährdenden Tiere im Privatbereich einnisten, ist es ratsam, professionelle Hilfestellung einzuholen. Wir sind in solchen Fällen gerne behilflich. Ihre Gemeindeverwaltung Gemeinde Hartheim am Rhein Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der Fassung vom 13. Januar 1992 (GBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2009 (GBl. S. 195) wird mit Zustimmung des Gemeinderats verordnet: Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen §1 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind (§ 2 Abs. 1 StrG) oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. (2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten oder ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand. Sind solche Gehwege nicht vorhanden, gelten als Gehwege die seitlichen Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche im Sinne der StVO und Treppen (Staffeln). (3) Grün- und Erholungsanlagen sind allgemein zugängliche, gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Dazu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Kinderspielplätze. Abschnitt 2 Schutz gegen Lärmbelästigung Die Gemeinde Hartheim a. Rh. bietet die Möglichkeit im Kindergarten „St. Josef“ von März bis August 2012 einen Freiwilligendienst §2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten u.ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. abzuleisten. Weitere Informationen hierzu erhalten sie vom Bürgermeisteramt Hartheim am Rhein, Herr Wirbel, Tel. 07633 9105-13, oder vom Caritasverband Freiburg, Tel: 0761 8974-0 (www.dicvfreiburg.caritas.de) (2) Abs. 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen, b) für amtliche Durchsagen. GEMEINDE HARTHEIM AM RHEIN GEMEINDE HARTHEIM AM RHEIN Die Gemeinde Hartheim a. Rh. sucht ab sofort einen/eine Sachbearbeiter/in für die Gemeindekasse oder das Bürgerbüro. Erwünscht ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungswirt/in oder Verwaltungsfachangestellten. Kenntnisse in SAP IS/PS R3 wären von Vorteil. Die Stelle ist befristet wegen der krankheitsbedingten Abwesenheit eines Mitarbeiters. Ihre Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis 03. Februar 2012 an das Bürgermeisteramt, Feldkircher Str. 17, 79258 Hartheim am Rhein. Für Fragen stehen Ihnen Herr Wirbel vom Personalamt (Tel. 07633 9105-13) und Frau Hofert vom Rechnungsamt (Tel. 07633 9105-20) zur Verfügung. §3 Lärm aus Gaststätten Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden, darf kein Lärm nach außen dringen, durch den andere erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. §4 Lärm von Sport- und Spielplätzen (1) Sport- und Spielplätze, die weniger als 50 m von der Wohnbebauung entfernt sind, dürfen in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 13.30 Uhr sowie zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr nicht benutzt werden. Darunter fällt nicht der bis 22.00 Uhr unter Aufsicht durchgeführte Spiel- und Trainingsbetrieb auf Sportplätzen. Diese Beschränkungen gelten nicht für Kinderspielplätze, d.h. Spielplätze, deren Benutzung nur durch Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zugelassen ist. (2) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Sportanlagenlärmschutzverordnung, unberührt. 7 n Donnerstag, 26. Januar 2012 §5 Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr und von 20.00 Uhr bis 08.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere das Hämmern, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen, Polstern und Kleidungsstücken. (2) Die Vorschriften nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV - ), bleiben unberührt. §6 Lärm durch Tiere Tiere, insbesondere Hunde, sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar gestört wird. §7 Lärm durch Fahrzeuge In bewohnten Gebieten oder in der Nähe von Wohngebäuden ist es auch außerhalb von öffentlichen Straßen und Gehwegen verboten, a) Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen, b) Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut zu schließen, c) Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anzulassen, d) beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm zu verursachen, e) mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abzugeben. Abschnitt 3 Umweltschädliches Verhalten und Belästigung der Allgemeinheit §8 Abspritzen von Fahrzeugen Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ist untersagt. §9 Benutzung öffentlicher Brunnen Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen sowie das Wasser zu verunreinigen. § 10 Verkauf von Lebensmitteln im Freien Werden Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter bereitzustellen. § 11 Gefahren durch Tiere (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. (2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschlangen und ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte oder ihr Verhalten Personen gefährden können, ist der Ortspolizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. (3) Im Innenbereich (§§ 30 - 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. § 12 Verunreinigung durch Hunde Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen n 8 HARTHEIM oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Halter oder Führer zu beseitigen. § 13 Taubenfütterungsverbot Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen nicht gefüttert werden. § 14 Belästigung durch Ausdünstungen u.ä. Übel riechende Gegenstände oder Stoffe dürfen in der Nähe von Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet oder befördert werden, wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt oder erheblich belästigt werden. § 15 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen (1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen, sowie in Grün- und Erholungsanlagen oder den zu ihnen gehörenden Einrichtungen, ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt ¬ außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren; ¬ andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen. Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffentlichen Straßen und Gehwegen oder Grün- und Erholungsanlagen einsehbar sind. (2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Ortsund Straßenbildes nicht zu befürchten ist. (3) Wer entgegen den Verboten des § 15 Abs. 1 außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes auch den Veranstalter oder die sonstige Person, die auf den jeweiligen Plakatanschlägen oder Darstellungen nach Satz 1 als Verantwortlicher benannt wird. § 16 Belästigung der Allgemeinheit (1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen, sowie in Grün- und Erholungsanlagen, ist untersagt: 1. das Nächtigen, 2. das die körperliche Nähe suchende oder sonst besonders aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Minderjährigen zu dieser Art des Bettelns, 3. das Verrichten der Notdurft, 4. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln, 5. Gegenstände wegzuwerfen oder abzulagern, außer in dafür bestimmte Abfallbehälter. (2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt. § 17 Aufstellen von Wohnwagen und Zelten Zelte und Wohnwagen dürfen außerhalb baurechtlich genehmigter Campingplätze zum Aufenthalt von Menschen nicht aufgestellt werden, wenn nicht die erforderlichen sanitären Einrichtungen zur Verfügung stehen. Grundstücksbesitzern ist es untersagt, ihre Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen oder Verstöße gegen Satz 1 zu dulden. § 18 Bienenhaltung Bienenstände dürfen an Feld- und Waldwegen sowie im Innenbereich nur so aufgestellt werden, dass Wegbenutzer oder Anlieger nicht gefährdet werden. Donnerstag, 26. Januar 2012 Abschnitt 4 Schutz der Grün- und Erholungsanlagen § 19 Ordnungsvorschriften (1) In den Grün- und Erholungsanlagen ist es unbeschadet der vorstehenden Vorschriften untersagt, 1. Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagenflächen außerhalb der Wege und Plätze sowie der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten; 2. sich außerhalb der freigegebenen Zeiten aufzuhalten, Wegesperren zu beseitigen oder zu verändern oder Einfriedigungen oder Sperren zu überklettern; 3. außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch Dritte erheblich belästigt werden können; 4. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer anzumachen; 5. Pflanzen, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine zu entfernen; 6. Hunde, ausgenommen solche, die von Blinden oder Sehbehinderten mitgeführt werden, unangeleint umherlaufen zu lassen; auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden; 7. Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen, zu beschmutzen oder zu entfernen; 8. Gewässer oder Wasserbecken zu verunreinigen oder darin zu fischen; 9. Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte zu benutzen sowie außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) /oder Inline-Skating/ zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden oder Boot zu fahren; 10.Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kinderwagen und fahrbare Krankenstühle sowie für Kinderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden. (2) Die auf Kinderspielplätzen aufgestellten Turn- und Spielgeräte dürfen nur von Kindern bis zu 14 Jahren benutzt werden. Abschnitt 5 Anbringen von Hausnummern § 20 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall anordnen, wo, wie und in welcher Ausführung Hausnummern anzubringen sind, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. Abschnitt 6 Schlussbestimmungen § 21 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. HARTHEIM § 22 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische oder elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere erheblich belästigt werden, 2. entgegen § 3 Satz 1 aus Gaststätten und Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere erheblich belästigt werden, 3. entgegen § 4 Abs. 1 Sport- und Spielplätze benutzt, 4. entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt, 5. entgegen § 6 Tiere so hält, dass andere erheblich belästigt werden, 6. entgegen § 7 außerhalb öffentlicher Straßen und Gehwege Kraftfahrzeugmotoren unnötig laufen lässt, Fahrzeug- und Garagentüren übermäßig laut schließt, Fahrräder mit Hilfsmotor und Motoren von Krafträdern in Toreinfahrten, Durchfahrten oder auf Innenhöfen von Wohnhäusern anlässt, beim Be- und Entladen von Fahrzeugen vermeidbaren Lärm verursacht oder mit den an den Fahrzeugen vorhandenen Vorrichtungen unnötige Schallzeichen abgibt, 7. entgegen § 8 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen abspritzt, 8. entgegen § 9 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung benutzt, sie beschmutzt oder das Wasser verunreinigt, 9. entgegen § 10 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle nicht bereit hält, 10. entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere gefährdet werden, 11. entgegen § 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 12. entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt, 13. entgegen § 12 als Halter oder Führer eines Hundes verbotswidrig abgelegten Hundekot nicht unverzüglich beseitigt, 14. entgegen § 13 Tauben füttert, 15. entgegen § 14 übel riechende Gegenstände oder Stoffe lagert, verarbeitet oder befördert, 16. entgegen § 15 Abs. 1 plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet oder bemalt oder als Verpflichteter der in § 15 Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht nicht nachkommt, 17. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 1 nächtigt, 18. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 bettelt oder Minderjährige zu solchem Betteln anstiftet, 19. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet, 20. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert, 21. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 Gegenstände wegwirft oder ablagert, 22. entgegen § 17 Zelte oder Wohnwagen aufstellt oder als Grundstücksbesitzer deren Aufstellung erlaubt oder duldet, 23. entgegen § 18 Bienenstände aufstellt 24. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 1 Anpflanzungen, Rasenflächen oder sonstige Anlagenflächen betritt, 25. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb der freigegebenen Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen oder Anlagenteilen aufhält, Wegesperren beseitigt oder verändert oder Einfriedigungen oder Sperren überklettert, 26. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 3 außerhalb der Kinderspielplätze oder der entsprechend gekennzeichneten Tummelplätze spielt oder sportliche Übungen treibt, 27. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 4 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen oder sonstige Anlagenteile verändert oder aufgräbt oder außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht, 28. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 5 Pflanzen, Gras, Laub, Kompost, Erde, Sand oder Steine entfernt, 29. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 6 Hunde unangeleint umherlaufen lässt oder Hunde auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen mitnimmt, 30. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 7 Bänke, Schilder, Hinweise, Denkmäler, Einfriedigungen oder andere Einrichtungen beschriftet, beklebt, bemalt, beschmutzt oder entfernt, 31. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer oder Wasserbecken verunreinigt oder darin fischt, 32. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- oder Schleudergeräte benutzt sowie außerhalb der dafür bestimmten oder entsprechend gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen, Snowboarden oder Schlittschuhlaufen) /oder Inline-Skating/ betreibt, reitet, zeltet, badet oder Boot fährt, 9 n Donnerstag, 26. Januar 2012 33. entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 10 Parkwege befährt oder Fahrzeuge abstellt, 34. entgegen § 19 Abs. 2 Turn- und Spielgeräte benutzt, 35. entgegen § 20 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht, 36. unleserliche Hausnummernschilder entgegen § 20 Abs. 2 nicht unverzüglich erneuert oder Hausnummern nicht entsprechend § 20 Abs. 2 anbringt. (2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 21 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach § 18 Abs. 2 Polizeigesetz und § 17 Abs. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. § 23 In-Kraft-Treten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Hartheim am Rhein den, 18. Januar 2012 Ortspolizeibehörde Kathrin Schönberger, Bürgermeisterin Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Polizeiverordnung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Landesrecht BW Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: 32. BImSchV Ausfertigungsdatum: 29.08.2002 Gültig ab: 06.09.2002 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: juris Fundstelle: BGBl I 2002, 3478 FNA: FNA 2129-8-32 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Zum 18.01.2012 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 8.11.2011 I 2178 Fußnoten (+++ Textnachweis ab: 6.9.2002 +++) Die V wurde als Artikel 1 d. V v. 29.8.2002 I 3478 von der Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise und des Ausschusses für technische Arbeitsmittel mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 dieser V am 6.9.2002 in Kraft getreten. Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich Diese Verordnung gilt für Geräte und Maschinen, die nach Artikel 2 der Richtlinie 2000/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2000 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über umweltbelastende Geräuschemissionen von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen (ABl. n 10 HARTHEIM EG Nr. L 162 S. 1, Nr. L 311 S. 50), die durch die Richtlinie 2005/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 (ABl. EU Nr. L 344 S. 44) geändert worden ist, in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen; sie sind im Anhang dieser Verordnung aufgelistet. (2) Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und die Maschinenverordnung bleiben unberührt. Fußnoten § 1 Abs. 1 erster Halbsatz: IdF d. Art. 1 nach Maßgabe des Art. 2 Abs. 2 V v. 27.12.2005 I 3725 mWv 3.1.2006, Art. 2 Abs. 2 aufgeh. durch V v. 16.6.2006 I 1312 mWv 23.6.2006 § 1 Abs. 2: IdF d. Art. 6 Abs. 5 V v. 6.3.2007 I 261 mWv 9.3.2007 § 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung bedeuten die Begriffe 1. in Verkehr bringen: die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Bereitstellung eines Gerätes oder einer Maschine auf dem deutschen Markt für den Vertrieb oder die Benutzung in Deutschland oder, entsprechend dem Regelungszusammenhang dieser Verordnung, auf dem Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die Benutzung im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft; 2. in Betrieb nehmen: die erstmalige Benutzung eines Gerätes oder einer Maschine in Deutschland oder, entsprechend dem Regelungszusammenhang dieser Verordnung, im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft; 3. zur Verwendung im Freien vorgesehene Geräte und Maschinen: Geräte und Maschinen im Sinne von Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2000/14/EG; 4. CE-Kennzeichnung: Kennzeichnung im Sinne von Artikel 3 Buchstabe c der Richtlinie 2000/14/EG; 5. Konformitätsbewertungsverfahren: Verfahren im Sinne von Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2000/14/EG; 6. garantierter Schallleistungspegel: Schallleistungspegel im Sinne von Artikel 3 Buchstabe f der Richtlinie 2000/14/EG; 7. lärmarme Geräte und Maschinen: Geräte und Maschinen, an die das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und die mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind. Liegt eine derartige Kennzeichnung nicht vor, gelten Geräte und Maschinen als lärmarm, die den Anforderungen an den zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG genügen. Abschnitt 2 Marktverkehrsregelungen für Geräte und Maschinen § 3 Inverkehrbringen (1) Geräte und Maschinen nach dem Anhang dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn der Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter sichergestellt hat, dass 1. jedes Gerät oder jede Maschine mit der CE-Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels nach Artikel 11 Abs. 1, 2 und 5 der Richtlinie 2000/14/EG und nach Satz 2 und 3 versehen ist, 2. jedem Gerät oder jeder Maschine eine Kopie der EG-Konformitätserklärung nach Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/14/EG und nach Satz 5 beigefügt ist, die für jeden Typ eines Gerätes oder einer Maschine auszustellen ist, 3. für den Typ des Gerätes oder der Maschine eine Kopie der EG-Konformitätserklärung nach Artikel 8 Abs. 1 der Richtlinie 2000/14/EG der Europäischen Kommission übermittelt worden ist, 4. der Typ des Gerätes oder der Maschine einem Konformitätsbewertungsverfahren unterzogen worden ist nach a) Artikel 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/14/EG, soweit es sich um ein Gerät oder eine Maschine nach dem Anhang Spalte 1 handelt, b) Artikel 14 Abs. 2 der Richtlinie 2000/14/EG, soweit es sich um ein Gerät oder eine Maschine nach dem Anhang Spalte 2 handelt, und 5. der garantierte Schallleistungspegel des Gerätes oder der Maschine den zulässigen Schallleistungspegel nach Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG nicht überschreitet, soweit es sich um ein Gerät oder eine Maschine nach dem Anhang Spalte 1 handelt. Donnerstag, 26. Januar 2012 Die CE-Kennzeichnung und die Angabe des garantierten Schallleistungspegels müssen sichtbar, lesbar und dauerhaft haltbar an jedem Gerät und jeder Maschine angebracht sein. Die Sichtbarkeit und Lesbarkeit der CE-Kennzeichnung und der Angabe des garantierten Schallleistungspegels darf durch andere Kennzeichnungen auf den Geräten und Maschinen nicht beeinträchtigt sein. Zeichen oder Aufschriften, die hinsichtlich der Bedeutung oder Form der CE-Kennzeichnung oder der Angabe des garantierten Schallleistungspegels irreführend sein können, dürfen nicht angebracht werden. Ist die beigefügte EG-Konformitätserklärung nicht in deutscher Sprache ausgestellt, muss ferner die Kopie einer deutschen Übersetzung beigefügt sein. (2) Ist weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in der Europäischen Gemeinschaft ansässig, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass die dort genannten Anforderungen jeder sonstigen Person obliegen, die die Geräte und Maschinen in der Europäischen Gemeinschaft in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt. § 4 Übermittlung der Konformitätserklärung Der in Deutschland ansässige Hersteller oder andernfalls sein in Deutschland ansässiger Bevollmächtigter hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde des Landes, in dem er seinen Sitz hat, und der Europäischen Kommission eine Kopie der EG-Konformitätserklärung für jeden Typ eines Gerätes und einer Maschine nach dem Anhang zu übermitteln, wenn Geräte und Maschinen dieses Typs in der Europäischen Gemeinschaft in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. § 5 Aufbewahrung und Übermittlung von Informationen aus der Konformitätsbewertung Der in Deutschland ansässige Hersteller oder andernfalls sein in Deutschland ansässiger Bevollmächtigter hat nach Herstellung des letzten Gerätes oder der letzten Maschine eines Typs zehn Jahre lang alle Informationen, die im Laufe des Konformitätsbewertungsverfahrens für den Geräte- oder Maschinentyp verwendet wurden, insbesondere die in Artikel 14 Abs. 3 der Richtlinie 2000/14/EG angegebenen technischen Unterlagen, sowie ein Exemplar der EG-Konformitätserklärung aufzubewahren. Auf Verlangen hat er der nach Landesrecht zuständigen Behörde Einsicht in die Informationen zu geben und ihr Kopien der Informationen zur Verfügung zu stellen. § 6 Mitteilungspflichten (1) Die zuständige Landesbehörde teilt Marktüberwachungsmaßnahmen nach § 26 des Produktsicherheitsgesetzes dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Hinblick auf die nach Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie 2000/14/EG erforderliche Unterrichtung der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Kommission unverzüglich mit. (2) Die zuständige Landesbehörde nach § 9 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes teilt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Hinblick auf die nach Artikel 15 Abs. 3 der Richtlinie 2000/14/EG erforderliche Meldung an die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und an die Europäische Kommission mit, welche Stellen sie benannt hat. In der Mitteilung ist anzugeben, für welche Geräte und Maschinen sowie Konformitätsbewertungsverfahren die Benennung gilt. Satz 1 gilt entsprechend für einen Widerruf sowie eine Rücknahme, einen Ablauf oder ein Erlöschen der Benennung im Hinblick auf Artikel 15 Abs. 5 der Richtlinie 2000/14/EG. Fußnoten § 6 Abs. 1: IdF d. Art. 23 Nr. 1 Buchst. a G v. 6.1.2004 I 2 mWv 1.5.2004 u. d. Art. 9 Nr. 1 Buchst. a G v. 8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011 § 6 Abs. 2 Satz 1: IdF d. Art. 23 Nr. 1 Buchst. b G v. 6.1.2004 I 2 mWv 1.5.2004 u. d. Art. 9 Nr. 1 Buchst. b G v. 8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011 Abschnitt 3 Betriebsregelungen für Geräte und Maschinen § 7 Betrieb in Wohngebieten (1) In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung nach den §§ 2, 3, 4, 4a, 10 und 11 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen im Freien HARTHEIM 1. Geräte und Maschinen nach dem Anhang an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden, 2. Geräte und Maschinen nach dem Anhang Nr. 02, 24, 34 und 35 an Werktagen auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden, es sei denn, dass für die Geräte und Maschinen das gemeinschaftliche Umweltzeichen nach den Artikeln 7 und 9 der Verordnung Nr. 1980/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (ABl. EG Nr. L 237 S. 1) vergeben worden ist und sie mit dem Umweltzeichen nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind. Satz 1 gilt nicht für Bundesfernstraßen und Schienenwege von Eisenbahnen des Bundes, die durch Gebiete nach Satz 1 führen. Die Länder können für Landesstraßen und nichtbundeseigene Schienenwege, die durch Gebiete nach Satz 1 führen, die Geltung des Satzes 1 einschränken. (2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen des Absatzes 1 zulassen. Der Zulassung bedarf es nicht, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen im Einzelfall zur Abwendung einer Gefahr bei Unwetter oder Schneefall oder zur Abwendung einer sonstigen Gefahr für Mensch, Umwelt oder Sachgüter erforderlich ist. Der Betreiber hat die zuständige Behörde auf Verlangen über den Betrieb nach Satz 2 zu unterrichten. Von Amts wegen können im Einzelfall Ausnahmen von den Einschränkungen des Absatzes 1 zugelassen werden, wenn der Betrieb der Geräte und Maschinen zur Abwendung einer Gefahr für die Allgemeinheit oder im sonstigen öffentlichen Interesse erforderlich ist. (3) Weitergehende landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Wohn- und sonstiger lärmempfindlicher Nutzung und allgemeine Vorschriften des Lärmschutzes, insbesondere zur Sonn- und Feiertagsruhe und zur Nachtruhe, bleiben unberührt. Fußnoten § 7 Abs. 2 Satz 4: IdF d. Art. 23 Nr. 1a G v. 6.1.2004 I 2 mWv 1.5.2004 § 8 Betrieb in empfindlichen Gebieten Die Länder können 1. unter Beachtung des Artikels 17 der Richtlinie 2000/14/EG weitergehende Regelungen für Einschränkungen des Betriebs von Geräten und Maschinen nach dem Anhang in von ihnen als empfindlich eingestuften Gebieten treffen, 2. unter Beachtung der allgemeinen Vorschriften des Lärmschutzes Regelungen zu weitergehenden Ausnahmen von Einschränkungen des Betriebs von Geräten und Maschinen nach dem Anhang treffen, soweit a) lärmarme Geräte und Maschinen eingesetzt werden, deren Betrieb nicht erheblich stört oder unter Abwägung öffentlicher und privater Belange sowie unter Berücksichtigung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten Vorrang hat, oder b) der Betrieb im öffentlichen Interesse erforderlich ist. Abschnitt 4 Schlussvorschriften § 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe a des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Gerät oder eine Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, 1a. entgegen § 3 Absatz 1 Satz 4 ein Zeichen oder eine Aufschrift anbringt oder 2. entgegen § 4 eine Kopie nicht oder nicht rechtzeitig übermittelt. (1a) Ordnungswidrig im Sinne des § 39 Absatz 1 Nummer 7 Buchstabe b des Produktsicherheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Satz 1 eine Information oder ein Exemplar nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 62 Abs. 1 Nr. 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 11 n HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 1. entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 ein Gerät oder eine Maschine betreibt oder 2. entgegen § 7 Abs. 2 Satz 3 die zuständige Behörde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet. Fußnoten § 9 Abs. 1 u. 1a: Früher Abs. 1 gem. u. idF d. Art. 23 Nr. 2 G v. 6.1.2004 I 2 mWv 1.5.2004 § 9 Abs 1 Eingangssatz: IdF d. Art. 9 Nr. 2 Buchst. a DBuchst. aa G v. 8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011 § 9 Abs. 1 Nr. 1: IdF d. Art. 9 Nr. 2 Buchst. a DBuchst. bb G v. 8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011 § 9 Abs. 1 Nr. 1a: Eingef. durch Art. 9 Nr. 2 Buchst. a DBuchst. cc G v. 8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011 § 9 Abs. 1a: IdF d. Art. 9 Nr. 2 Buchst. b G v. 8.11.2011 I 2178 mWv 1.12.2011 § 10 Übergangsvorschrift (1) Für Geräte und Maschinen nach dem Anhang, die vor dem 6. September 2002 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen worden sind, gelten nur § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 9 Abs. 2. (2) Soweit ab dem 3. Juli 2001 und vor dem 6. September 2002 der Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter auf der Grundlage von Artikel 22 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 2000/14/EG ein Gerät oder eine Maschine nach dem Anhang mit der CE-Kennzeichnung nach Artikel 11 der Richtlinie 2000/14/EG versehen hat, gelten für diese Geräte und Maschinen ab dem 6. September 2002 die Vorschriften dieser Verordnung. (3) Baumusterprüfbescheinigungen und Messergebnisse zu Geräten und Maschinen, die im Rahmen der aufgehobenen Rasenmäherlärm-Verordnung oder der aufgehobenen Baumaschinenlärm-Verordnung ausgestellt beziehungsweise ermittelt wurden, können bei der Abfassung der technischen Unterlagen nach Anhang V Nr. 3, Anhang VI Nr. 3, Anhang VII Nr. 2 sowie Anhang VIII Nr. 3.1 und 3.3 der Richtlinie 2000/14/EG verwendet werden. § 11 Anpassungsvorschrift Wird Anhang III der in § 3 in Bezug genommen Richtlinie 2000/14/EG im Verfahren nach Artikel 18 Abs. 2 dieser Richtlinie an den technischen Fortschritt angepasst, so gilt er in der geänderten, im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Fassung. Die Änderungen gelten von dem Tage an, den die Richtlinie bestimmt. Fehlt eine solche Bestimmung, so gelten sie vom ersten Tage des dritten auf die Veröffentlichung folgenden Monats an. Anhang (Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 3481 - 3482) Nachstehende Geräte und Maschinen fallen nach § 1 in den Anwendungsbereich der Verordnung. Legende: Nr. Gerät/Maschine Sp. 1 Sp. 2 X in der Spalte 1 bzw. 2 = Ordnungsnummer des Gerätes oder der Maschine, entsprechend der Auflistung in Anhang I der Richtlinie 2000/14/EG = Art des Gerätes und der Maschine, ggf. mit Leistungswerten = Spalte 1, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG = Spalte 2, entsprechend dem Anwendungsbereich von Artikel 13 der Richtlinie 2000/14/EG = Gerät oder Maschine fällt in den Anwendungsbereich der Spalte 1 bzw. der Spalte 2 Nr. Gerät/Maschine Sp. 1 01 Hubarbeitsbühne mit Verbrennungsmotor 02 Freischneider 03 Bauaufzug für den Materialtransport mit 03.1 Verbrennungsmotor X 03.2 Elektromotor 04 Baustellenbandsägemaschine 05 Baustellenkreissägemaschine 06 Tragbare Motorkettensäge 07 Kombiniertes Hochdruckspül- und Saugfahrzeug n 12 Sp. 2 X X X X X X X 08 Verdichtungsmaschine in der Bauart von 08.1 Vibrationswalzen und nichtvibrierende Walzen, Rüttelplatten und Vibrationsstampfer X 08.2 Explosionsstampfer 09 Kompressor (< 350 kW) X 10 Handgeführter Betonbrecher und Abbau-, Aufbruch- und Spatenhammer X 11 Beton- und Mörtelmischer 12 Bauwinde mit 12.1 Verbrennungsmotor X 12.2 Elektromotor 13 Förder- und Spritzmaschine für Beton und Mörtel 14 Förderband 15 Fahrzeugkühlaggregat 16 Planiermaschine (< 500 kW) X 17 Bohrgerät 18 Muldenfahrzeug (< 500 kW) X 19 Be- und Entladeaggregat von Silo- oder Tankfahrzeugen 20 Hydraulik- und Seilbagger (< 500 kW) X 21 Baggerlader (< 500 kW) X 22 Altglassammelbehälter 23 Grader (< 500 kW) X 24 Grastrimmer/Graskantenschneider 25 Heckenschere 26 Hochdruckspülfahrzeug 27 Hochdruckwasserstrahlmaschine 28 Hydraulikhammer 29 Hydraulikaggregat X 30 Fugenschneider 31 Müllverdichter, der Bauart nach ein Lader mit Schaufel (< 500 kw) X 32 Rasenmäher (mit Ausnahme von X - land- und forstwirtschaftlichen Geräten - Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung vom mehr als 20 kW aufweist) 33 Rasentrimmer/Rasenkantenschneider X 34 Laubbläser 35 Laubsammler 36 Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor 36.1 geländegängiger Gabelstapler (Gegengewichtsstapler auf Rädern, der in erster Linie für naturbelassenes gewachsenes und aufgewühltes Gelände, z. B. auf Baustellen, bestimmt ist) 36.2 sonstiger Gegengewichtsstapler mit einer Tragfähigkeit von höchstens 10 Tonnen, ausgenommen Gegengewichtsstapler, die speziell für die Containerbeförderung gebaut sind 37 Lader (< 500 kW) X 38 Mobilkran X 39 Rollbarer Müllbehälter 40 Motorhacke (< 3 kW) X 41 Straßenfertiger 41.1 ohne Hochverdichtungsbohle X 41.2 mit Hochverdichtungsbohle 42 Rammausrüstung 43 Rohrleger 44 Pistenraupe 45 Kraftstromerzeuger 45.1 < 400 kW X 45.2 >= 400 kW 46 Kehrmaschine 47 Müllsammelfahrzeug 48 Straßenfräse 49 Vertikutierer 50 Schredder/Zerkleinerer 51 Schneefräse (selbstfahrend, ausgenommen Anbaugeräte) 52 Saugfahrzeug 53 Turmdrehkran X 54 Grabenfräse 55 Transportbetonmischer 56 Wasserpumpe (nicht für Unterwasserbetrieb) 57 Schweißstromerzeuger X © juris GmbH X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X X Donnerstag, 26. Januar 2012 HARTHEIM Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan “Betonwerk Zipfel” gemäß § 12 BauGB (Baugesetzbuch) - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein hat am 17. Januar 2012 in öffentlicher Sitzung auf Antrag von Fa. Zipfel GmbH, vertreten durch Hr. Hans-Jürgen Zipfel, Vorhabenträger und Eigentümer von betroffenen Grundstücken, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB gefasst. Es soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB mit der Bezeichnung „Betonwerk Zipfel“ aufgestellt werden. Gleichzeitig wurde beschlossen, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ergibt sich aus nebenstehend abgedrucktem Lageplan mit Entwurf des zeichnerischen Teils vom 17.01.2012. Der Geltungsbereich befindet sich auf Gemarkung Feldkirch, Bereich Kieswerk Zipfel, Ottilienstraße (K4935). Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für folgende Nutzungen geschaffen werden: ¬ Aufstellung einer Transportbetonmischanlage zur Herstellung von Beton mit Vorgaben zur maximalen Betriebsauslastung und Fahrzeugbewegungen ¬ Errichtung von zugehörigen Nebenanlagen ¬ Errichtung einer Überdachung an der vorhandenen Betriebstankstelle Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Zeit vom 3. Februar 2012 bis zum 2. März 2012 beim Bürgermeisteramt Hartheim im Bauamt Zimmer 11 und 12 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit besteht Gelegenheit zur Äußerung und Abgabe von Stellungnahmen sowie zur Erörterung der Planung. Hartheim, 26. Januar 2012 Kathrin Schönberger, Bürgermeisterin 13 n HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 Kunst im Dorf lädt ein zum Mitmachen Die diesjährige Kunstaktion für Jedermann macht viel Spaß. Ein Balken (180x10x10cm) soll zum Kunstwerk verändert werden. Das Materialpaket kann in Withas Werkhof (Tel.2977) abgeholt werden und kostet 20.00 Euro. In der Woche nach Ostern werden die Kunstwerke der Öffentlichkeit in einer kleinen Feier vorgestellt und danach bis September in Hartheim ausgestellt. Wir würden uns über viele Mitmacher und Sponsoren freuen. DRK Ortsverein Hartheim und Gemeinde Hartheim Fessenheim Hartheim Seniorennachmittag in Fessenheim am Sonntag, den 26. Februar 2012 Unsere Partnergemeinde Fessenheim lädt alle Senioren von Feldkirch, Bremgarten und Hartheim zu einem Seniorennachmittag mit dem Theaterstück: „D’r BETT HÜPSER“ zung des Projektbeirats am 5. März in Berlin wirft ihre Schatten voraus. Der Bundesverkehrsminister möchte die Planfeststellung im Streckenabschnitt 9.0 Auggen-Buggingen entscheidend voran bringen. Dagegen haben wir nichts, wenn die Entscheidung für die Bürgertrasse in diesem Abschnitt fällt. Zur engen Abstimmung mit der Landesregierung und zur Vorbereitung auf die Sitzung des Projektbeirats findet am 18.1. ein Vorgespräch mit Minister Hermann in Stuttgart statt, an dem alle Regionalmitglieder des Beirats teilnehmen. Auch im Umfeld von Baden 21 ist wieder Einiges in Bewegung geraten. Über alle Neuigkeiten wollen wir anlässlich unseres ersten öffentlichen Monatstreffs im Neuen Jahr berichten, der am Freitag, dem 27. Januar 2012, 18.00 Uhr, Raum 101, Max-Planck-Realschule Bad Krozingen, stattfindet und zu dem Sie der Vorstand von MUT e.V. wie immer herzlich einlädt. Lassen Sie sich auf den neuesten Stand der Erkenntnisse bringen und diskutieren Sie mit uns, wie wir uns am besten für die nächsten spannenden Gesprächsrunden aufstellen. Wir freuen uns auf Sie (Näheres unter www.mut-im-netz.de). Es verbleibt mit MUTigen Grüßen Ihr Vorstand von MUT e.V. Arbeitgeber Bundeswehr Ausbildungs-/Studien- und Karriereberatung Beratungstermin im Rathaus Bad Krozingen am 02. Februar 2012 von 14.00 – 17.00 Uhr. Telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter Telefon-Nr. 0761 3194-258 oder 259. eine Komödie von RAY COONEY und JOHN CHAPMAN, in elsässischer Mundart ein. Die Gemeinde Fessenheim möchte uns, um 13.30 Uhr im Festsaal von Fessenheim begrüßen. Wir alle freuen uns, auf einen schönen Nachmittag mit Ihnen, und unseren französischen Freunden. Ein Bus wird von der Gemeinde Hartheim zur Verfügung gestellt, der uns nach Fessenheim bringt. Wir danken der Gemeinde Hartheim für die Übernahme der Bus Kosten. Abfahrt: Sonntag, 26. Februar 2012 Ab Feldkirch: um 12.40 Uhr / Bushaltestelle Ab Hartheim: um 12.45 Uhr / Bushaltestelle-Rathaus um 12.50 Uhr / Bushaltestelle-Feuerwehrhaus Ab Bremgarten: um 12.55 Uhr/ Bushaltestelle Stube Anmeldung: Bis spätestens 8. Februar 2012 DRK OV Hartheim - Silke Wasmer, Flugplatzweg 11, Bremgarten, Tel. 07633 101356 (Tagsüber bis 16.00 Uhr Anrufbeantworter) Januar-Treff 2012 von MUT e.V. Liebe MUT-Mitglieder, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für das noch junge Jahr wünscht Ihnen der MUT-Vorstand Gesundheit, Glück und persönlichen Erfolg, aber auch ganz besonders uns Allen bei der Verfolgung unseres unverrückbaren Ziels „Bürgertrasse“. Das Geschehen um die von uns geforderte menschenverträgliche, umweltgerechte und zukunftstaugliche Güterzugtrasse durch unseren Lebensraum hat uns bereits wieder im Griff. Die nächste 7. Sit- n 14 Hartheim Neues ü´sem „Salme“ Akkordeonorchester aus Heitersheim gastiert im Salmen Das Akkordeonorchester Heitersheim mit seinem Dirigenten Tobias Winterhalter gastiert am Freitag, 03. Februar 2012, um 19.30l Uhr, im Salmen. Bereits in den Jahren 2007 und 2010 hat dieses Orchester beim World Musik Festival in Innsbruck den ersten Platz belegt, dessen Repertoire von der Klassik bis zur Unterhaltungsmusik reicht. Der Eintritt beträgt 5,00 EURO, sowohl im Vorverkauf (07633 405334 = Windmühle), als auch an der Abendkasse. Weitere Neuigkeiten Im Salmen wird ab Februar 2012 eine neue Veranstaltungsreihe etabliert. An jedem 3. Mittwoch im Monat findet eine Soirée statt. Dabei werden Schriftsteller/innen oder Künstler/innen mit ihren Lebensund Schaffensdaten vorgestellt, die in unserer Region zumindest zeitweise gelebt und gewirkt haben. Dabei wird aus ihren Werken vorgelesen, wenn möglich dazu mit passender Musik. In der ersten Soirée, welche am 15. Februar um 19.30 Uhr stattfindet, werden von Eddy Weeger Texte von Marie-Luise Kaschnitz (1901-1974) aus dem Breisgau und dem Markgräfler Land vorgelesen. Dazu ist die Bevölkerung vom Salmenverein herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 18.02.2012 21.02.2012 Helferkreis lädt zum Spiele-Nachmittag in den Salmen ein Der Helferkreis veranstaltet erstmals seit seinem Bestehen am Mittwoch, 08.02. um 14.30 Uhr einen Spiele-Nachmittag im ehemaligen Gasthaus und Schwanitzhaus „Zum Salmen“ bei Kaffee und Kuchen. Eingeladen sind alle Seniorinnen und Senioren der Gesamtgemeinde. Gespielt werden Brett- und Kartenspiele. Bei Bedarf gibt es auch einen Abholservice unter Tel.: 07633 4199. 1. Großer Nachtumzug der Rheingeister Beginn: 18:33 Uhr anschl. buntes Treiben im Narrendorf rund um die Rheinhalle. 19:11 Uhr Fasentverbrennung am Rathausplatz Wir freuen uns euch bei unseren Events zu begrüßen. Garantiert werden viel Spaß und große Unterhaltung und für das Leiblich Wohl ist natürlich auch immer bestens gesorgt. Weitere Informationen findet ihr immer aktuell auf unserer Homepage www.hauptsach.egal.ms Wir grüßen alle mit einem 3-fachen Hauptsach-Egal Eure Rheingeister Hartheim Feldkirch Mitgliederversammlung des MV Feldkirch e.V. Landfrauenverein Hartheim – Feldkirch – Bremgarten Bezirkslandfrauentag 2012 Der Landfrauenbezirk Müllheim lädt am Dienstag, den 07. Febr. 2012, zum Landfrauentag ein. Veranstaltungsort ist die Seltenbachhalle in Feldkirch. Einlass ab 13.30 Uhr, Beginn um 14 Uhr! Der Landfrauenverein Hartheim – Feldkirch – Bremgarten sorgt für die Bewirtung. Ein besonderer Programmpunkt ist der Vortrag von Dr. Weingard zum Thema Mammographie – Screening. Es wird ein informativer und unterhaltsamer Nachmittag für alle interessierten Frauen im ländlichen Raum sein. Unkostenbeitrag 1,— Euro, bitte Kaffeegedeck mitbringen! Mit freundlichen Grüßen Das Vorstandsteam Bezirk Müllheim Liebe Landfrauen des Ortsvereins Hartheim – Feldkirch – Bremgarten, bei dieser Veranstaltung brauchen wir jede helfende Hand. Bitte meldet Euch bei Doris Tel. 1818 oder bei Regina Tel.3876 bis zum 02. Februar 2012. Am 23. März 2012 wollen wir, wie versprochen, die Alemannische Bühne besuchen. Das Stück heißt: „Was, des soll Kunscht si?“ Wir fahren mit dem Bus um 18.30 Uhr an den Bushaltestellen ab. Rückfahrt ist für 23.30 Uhr geplant. Die Buskosten übernimmt unsere Kasse. Eintrittskarten 14 Euro pro Person. Natürlich dürfen auch eure Landmänner mit. Bitte meldet Euch bei Cordula Grau, Tel. 12774 bis zum Landfrauentag an. Liebe Grüße Das Vorstandsteam der Landfrauen Am Freitag, 02.03.2012 um 20.00 Uhr findet im Café Müller die Mitgliederversammlung des Musikvereins Feldkirch e.V. statt. Hierzu sind alle Mitglieder und Freunde des Vereins sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Eröffnung durch die Musikkapelle 2. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 3. Totengedenken 4. Wahl des Versammlungsleiters und Protokollführers 5. Genehmigung der Tagesordnung 6. Bericht der 1. Vorsitzenden 7. Bericht der Schriftführerin 8. Bericht der Jugendvertreterin 9. Bericht des Rechners 10. Bericht der Kassenprüfer 11. Entlastung des Rechners und der gesamten Vorstandschaft 12. Bericht des Dirigenten (mit Ehrungen) 13. Bestimmung des Wahlausschusses 14. Wahl der Vorstandsmitglieder Wahl des/der 1. Vorsitzenden Wahl des/der 2. Vorsitzenden Wahl des Rechners Wahl der Schriftführerin Wahl des Jugendvertreters Wahl der 4 aktiven Beisitzer Wahl der 2 passiven Beisitzer Wahl der Kassenprüfer Wahl der nicht im Vorstand vertretenen Mitglieder Notenwart/e Vereinsdiener 15. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Auf Ihr zahlreiches Kommen freut sich der Rheingeister Hartheim e.V. Liebe Fasnetfreunde, die Vorbereitungen für die kommende Saison sind im vollen Gange. Wir laden euch alle herzlich zu folgenden Veranstaltungen ein: 29.01.2012 10.02.2012 11.02.2012 16.02.2012 Kartenvorverkauf für den BUNTEN ABEND ACHTUNG: dieses Jahr im Foyer der Rheinhalle ab 11.11 Uhr; Restkarten sind am 03.02.2012 von 16:00 Uhr – 18:30 Uhr und am 04.02.2012 von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr bei Äpfel´s Getränkemarkt erhältlich. Außerdem täglich ab 17:00 Uhr im Grünle 33. 1. Bunter Abend in der Rheinhalle Einlass: 19:00 Beginn: 20:11 2. Bunter Abend in der Rheinhalle Einlass: 19:00 Beginn: 20:11 SCHMUTZIGE DUNSCHDIG 13:11 Uhr Narrenbaum stellen am Rathausplatz 13:33 Uhr Rathaussturm 19:33 Uhr Hemdglunkiball in der Rheinhalle Musikverein Feldkirch e.V. - die Vorstandschaft - Bouleclub der DJK Feldkirch Anboulen 2012 Die Bouler der DJK Feldkirch laden am 05.02.2012 alle Boule-Freunde und die, die es werden wollen, zur Saisoneröffnung ein, Beginn um 11:00 Uhr. Wir spielen bei jedem Wetter, für das leibliche Wohl ist gesorgt. Anmeldung bitte bis 29.01.2012 unter Tel. 07633 948181 oder 07633 101406, merci. 15 n HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 Bremgarten Andernfalls gilt Folgendes: Verfügt ein Anhänger weder über eine Zulassung noch über eine gültige Betriebserlaubnis, muss der für den Umzugswagen Verantwortliche bei der Zulassungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO beantragen. Daneben ist nach § 47 FZV zudem eine Ausnahme von der Vorschrift des § 3 Abs. 1 FZV zu beantragen, wonach Anhänger grundsätzlich zum Straßenverkehr zugelassen sein müssen. Fahrzeuge, die wesentlich verändert wurden (z.B. Beeinträchtigung des Sichtfelds, Bremsen, Lenkung, An- oder Aufbauten, durch die die zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte überschritten werden) und auf denen Personen befördert werden, müssen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen begutachtet werden, der in einem Gutachten die Verkehrssicherheit dieser Fahrzeuge feststellt. Fasnet 2012 in Bremgarten, Bürgerhalle Do, 16.02.12: Frauenrecht, Band “Limelight” Sa, 18.02.12: Bunter Abend, Band “Die Wiederkehrer” So, 19.02.12: Kindernachmittag Dieses Gutachten ist zusammen mit einem separaten - ausschließlich von der Direktion der Versicherungsgesellschaft unterschriebenen - Versicherungsnachweis bei der Zulassungsbehörde vorzulegen, damit diese die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO und § 47 FZV prüfen kann. Der Vordruck hierfür ist nur beim Landratsamt erhältlich. Selbstverständlich müssen die Fahrer das18. Lebensjahr vollendet haben und über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen. Das Landratsamt appelliert an die Teilnehmer an Umzügen, sich unbedingt rechtzeitig bei Ihrem Veranstalter zu informieren und die zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeug und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen zu beachten. Das Landratsamt stellt diese Unterlagen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Zudem bittet die Behörde darum, die erforderlichen Gutachten, Versicherungsnachweise und Ausnahmegenehmigungen rechtzeitig zu beantragen, damit einer Teilnahme an einem Fastnachtsumzug nichts entgegensteht. Bundesagentur für Arbeit Gründungszuschuss neu geregelt Teilnahme an Fastnachtsumzügen Zu Beginn der närrischen Zeit weist die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes auf die Besonderheiten und rechtlichen Vorgaben bei der Durchführung von Umzügen hin. Veranstalter von Umzügen müssen demnach im Vorfeld eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragen. Umzugsteilnehmer mit Fahrzeugen müssen zudem zwingend die zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beachten. Diese steht im Zusammenhang mit dem Merkblatt über die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen für den Einsatz bei Brauchtumsveranstaltungen. Nach dieser Verordnung müssen die Zugmaschinen zugelassen und mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen versehen sein. Die Anhänger müssen über eine Zulassung oder zumindest über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Ein amtliches Kennzeichen/ Wiederholungskennzeichen muss sichtbar und vorhanden sein. Es sind keine roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zugelassen. Sofern die Vorschriften der zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, muss keine Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. n 16 Mit Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gelten seit dem 28. Dezember neue Regelungen bei der Förderung von Arbeitslosen in die berufliche Selbständigkeit. Die Regelungen betreffen Bezieher des Arbeitslosengelds, die unter bestimmten Voraussetzungen einen Gründungszuschuss erhalten können. Die Regelungen des Einstiegsgeldes für Empfänger der Grundsicherung sind von den Änderungen nicht betroffen. Was ist neu am Gründungszuschuss: ¬ Er kann nur dann gewährt werden, wenn am Tag der Gründung noch ein Rechtsanspruch auf das Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) besteht. Gründungswillige müssen damit früher als bisher gründen. ¬ In den ersten sechs Monaten (bisher neun Monate) erhalten Existenzgründer den Gründungzuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro monatlich. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate (bisher sechs Monate) in Höhe von 300 Euro monatlich geleistet werden. ¬ Auf Gewährung des Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch mehr. Die Leistung ist budgetiert. Wenn nach den gesetzlichen Voraussetzungen mehr Fälle zur Förderung anstehen als Mittel dafür zu Verfügung gestellt sind, entscheidet die Agentur für Arbeit nach pflichtgemäßem Ermessen1. Was sind die weiteren Voraussetzungen? ¬ Die Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat Vorrang. Für die Auswahl von geeigneten Leistungen der aktiven Arbeitsförderung gelten die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Donnerstag, 26. Januar 2012 HARTHEIM ¬ Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee ist auch zukünftig durch Stel- lungnahme einer fachkundigen Stelle nachzuweisen. Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. ¬ Ebenfalls unverändert müssen Gründungswillige die persönliche Eignung zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nachweisen. Bei Zweifeln an der Eignung kann die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung der Existenzgründung erfolgen. Zur Klärung der Eignung stehen auch die Fachdienste (Psychologischer Dienst, Ärztlicher Dienst) zur Verfügung. Arbeitslosengeld-Bezieher, die beabsichtigen, sich selbständig zu machen, sollten dies rechtzeitig mit ihrem Arbeitsvermittler besprechen. Mehr Information unter www.arbeitsagentur.de. Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Die Ausbildung zum Forstwirt kann beim Landkreis absolviert werden Schnupperpraktikum als Auswahlverfahren am 23. und 24. Februar Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald bietet zum 20. August 2012 Ausbildungsplätze zum Forstwirt oder zur Forstwirtin an. Die Ausbildungszeit dauert drei Jahre. Bewerber/innen, die schon eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur haben, können die Ausbildung in zwei Jahren absolvieren. Die Ausbildung findet an einer der drei Ausbildungsstätten in St. Peter, im Höllental oder in Muchenland / Blasiwald statt. Zentrale Ausbildungsabschnitte und Berufsschulunterricht werden am „Forstlichen Ausbildungszentrum Mattenhof“ bei Gengenbach oder in der „Waldarbeitsschule Itzelberg“ in Königsbronn/Ostalb durchgeführt. Die abwechslungsreiche, vielseitige und interessante Ausbildung findet das ganze Jahr fast ausschließlich im Freien statt. In der Palette der zu verrichtenden Arbeiten bilden die Holzernte und die Waldpflege den Schwerpunkt. Am 23. und 24.02.2012 wird als Auswahlverfahren ein „Schnupperpraktikum“ durchgeführt. Weitere Auskünfte zur Ausbildung erteilt Johannes Schmitt vom Fachbereich Forst unter der Rufnummer 0761 2187-5113. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens 12. Februar 2012 an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Fachbereich Personal, Stadtstraße 2 in 79104 Freiburg zu richten. Weitere Informationen finden sich im Internet auf der Homepage des Landratsamtes unter der Adresse www.breisgau-hochschwarzwald.de. Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Entsorgungseinrichtungen des Landkreises Öffnungszeiten an Fasnacht 2012 Sehr geehrte Damen und Herren! Am Rosenmontag, den 20.02.2012 haben folgende Entsorgungseinrichtungen geschlossen: ¬ ¬ ¬ ¬ Die Regionalen Abfallzentren Breisgau und Hochschwarzwald Erdaushubdeponien Bollschweil und Breisach-Hochstetten Breisgau-Kompost, Müllheim Sperrmüllannahme bei der Firma REMONDIS in Freiburg Die Bauschuttrecyclinganlage und Erdaushubdeponie Langenordnach hat im Winter nur an 3 Tagen pro Woche geöffnet haben und zwar Montag, Mittwoch und Freitag. Am Rosenmontag (20.02.2012) und Aschermittwoch (22.02.2012) bleibt sie geschlossen. Die Erdaushubdeponie Bader in Feldberg-Falkau ist vom 16.02. – 21.02.2012 geschlossen. Donnerstag, 26.01. Hl. Thimtheus u. Titus Hartheim 18.30 Uhr Eucharistiefeier (GD) (Wir denken an: Ernst u. Klara Engler u. Tochter Evi; Benjamin u. Frieda Späth, Tochter Klara, Söhne u. Schwiegersöhne u. Angehörige; Maria Schmidt, Ella u. Alfred Schmidt, Gerda Neumann u. verstorbene Angehörige) Freitag, 27.01. Hl. Angela Merici Hartheim 19.30 Uhr Taizé-Gebet Feldkirch 18.30 Uhr Rosenkranz u. Gebet um geistliche Berufe 4. Woche im Jahreskreis - Samstag, 28.01. Vorabend Bad Krozingen 18.30 Uhr Eucharistiefeier Biengen 18.30 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 29.01. 4. Sonntag im Jahreskreis Hartheim 09.00 Uhr Eucharistiefeier (TD) (Wir denken an: Ernst u. Klara Engler u. Tochter Evi; Benjamin u. Frieda Späth, Tochter Klara, Söhne u. Schwiege -rsöhne u. Angehörige) 18.00 Uhr Rosenkranz Feldkirch 10.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ) (Wir denken an: Josef Rinderspacher z. Jahresgedächtnis u. dessen Eltern Elsa u. Josef, Emil u. Anna Faller u. Sohn Hans; August Pfeifer, Karl u. Anna Pfeifer) 18.30 Uhr Rosenkranz Bremgarten 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier 18.30 Uhr Rosenkranz Bad Krozingen 10.30 Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst Schlatt 10.30 Uhr Eucharistiefeier Tunsel 09.00 Uhr Eucharistiefeier Dienstag, 31.01. Feldkirch 18.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ) Mittwoch, 01.02. Hartheim 09.15 Uhr ökumenisches Morgengebet im Gemeindehaus Bremgarten 18.30 Uhr Eucharistiefeier (EN) mit Segnung der Kerzen (Wir denken an: Maria Pfefferle u. Josefine u. Karl Faude) Donnerstag, 02.02. Fest der Darstellung des Herrn Hartheim 18.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ) mit Segnung der Kerzen (Wir denken an: Franz Rinderle u. Maria Ritzenthaler(JTM)) Freitag, 03.02. Hl. Blasius Hartheim 18.30 Uhr Eucharistische Anbetung Feldkirch 18.30 Uhr Rosenkranz u. Gebet um geistliche Berufe Bremgarten 18.30 Uhr Herz-Jesu-Andacht und Gebet um geistliche Berufe Samstag, 04.02. Vorabend Hartheim 14.30 Uhr Tauffeier (PZ) für Alina Back 5. Woche im Jahreskreis - Samstag, 04.02. Vorabend Bremgarten 18.30 Uhr Eucharistiefeier (TD)mit Austeilung des Blasiussegen Bad Krozingen 18.30 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 05.02. 5. Sonntag im Jahreskreis Hartheim 10.30 Uhr Eucharistiefeier (GD) mit Austeilung des Blasiussegen (Wir denken an: verstorbenen Mitglieder der Fischerzunft; Albert Pfrengle; Peter Pfrengle u. Berta geb. Schmidt u. Söhne Fritz u. Heinrich(JTM)) 18.00 Uhr Rosenkranz Feldkirch 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Segnung der Kerzen 18.30 Uhr Rosenkranz Bremgarten 18.30 Uhr Rosenkranz Bad Krozingen 10.30 Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst Biengen 09.00 Uhr Eucharistiefeier Hausen 09.00 Uhr Eucharistiefeier Tunsel 10.30 Uhr Eucharistiefeier 17 n HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 Dienstag, 07.02. Feldkirch 18.30 Uhr Eucharistiefeier (EN) mit Austeilung des Blasiussegen (Wir denken an: Martin Faller z. Jahresgedächtnis) Mittwoch, 08.02. Bremgarten 18.30 Uhr Eucharistiefeier (PZ) Donnerstag, 09.02. Hartheim 18.30 Uhr Eucharistiefeier (GD) (Wir denken an: Franz Friedrich z. 3. Totengedenken, Albert u. Frieda Friedrich u. Anna u. Karl Wolfarth; Emma u. Rudolf Ritzenthaler, Eltern u. Geschwister u. Erwin Knobel; Josef Haas u. Katharina geb. Birkenmeier u. Eltern(JTM)) Freitag, 10.02. Hl. Scholastika Feldkirch 18.30 Uhr Rosenkranz u. Gebet um geistliche Berufe 6. Woche im Jahreskreis - Samstag, 11.02. Vorabend Feldkirch 18.30 Uhr Eucharistiefeier (TD)(Wir denken an: Josefine Bohrer) Bad Krozingen 18.30 Uhr Eucharistiefeier Sonntag, 12.02. - 6. Sonntag im Jahreskreis Hartheim 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier als Familiengottesdienst 18.00 Uhr Andacht Feldkirch 18.30 Uhr Andacht Bremgarten 09.00 Uhr Eucharistiefeier (GD) 18.30 Uhr Andacht Bad Krozingen 10.30 Uhr Eucharistiefeier mit Kinderkirche Biengen 10.30 Uhr Eucharistiefeier als Familiengottesdienst Hausen 10.30 Uhr Eucharistiefeier Schlatt 09.00 Uhr Eucharistiefeier Tunsel 10.30 Uhr Eucharistiefeier Den Gottesdiensten der Seelsorgeeinheit stehen vor: Hauptamtliche: Dekan Gerhard Disch, Leiter der Seelsorgeeinheit (GD) Vikar Oliver Störr (OS) Pfarrer Dr. Peter von Zedtwitz, Kooperator (PZ) Aushilfen: Vikar EugPne Nimenya (EN) Landvolkpfarrer Dr. Thomas Dietrich (TD) Pfarrer i.R. Peter Klug (PK) ¬ PGR, Stiftungsräte, Ausschüsse Ministranten Feldkirch Donnerstag, 9. Februar 20.00 Uhr Pfarrhaus Feldkirch ¬ Gruppen, Gruppierungen, Vereine, Bildungswerk Frauengemeinschaft Hartheim-Feldkirch-Bremgarten Mittwoch, 30. Januar, 19.00 Uhr Pfarrhaus Hartheim Vorstandsitzung Frauengemeinschaft Hartheim-Feldkirch-Bremgarten lädt herzlich ein zum: ökumenischen Morgengebet, mit anschließendem Frühstück am Mittwoch, den 01. Februar 2012, um 9.15 Uhr im Gemeindehaus St. Peter u. Paul Hartheim Eingeladen sind alle Frauen der drei Gemeinden, auch Mütter und Großmütter mit Kindern. Förderverein für Caritative Aufgaben Feldkirch Donnerstag, 9. Februar, 18.30 Uhr Pfarrhaus Feldkirch Vorstandsitzung Kath. Pfarrbüro der Seelsorgeeinheit Hartheim Kirchstr. 1, 79258 Hartheim Tel. 07633 948840, Fax 07633 948841 E-mail: [email protected] Hompage: www.kath-hartheim.de Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Montag, Mittwoch, Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 17.00 bis 18.00 Uhr Am Donnerstag, 26.01. bleibt das Büro in Hartheim wegen einer Dekanatsveranstaltung geschlossen. Wir bitten um Beachtung In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das Pfarrbüro in Bad Krozingen - Tel. 9089490 ¬ Sakramente (Taufe, Firmung, Ehe, Erstkommunion, Kran- kenkommunion) Taufe Samstag, 04.02. Hartheim Samstag, 03.03. Hartheim oder nach Absprache in den Sonntagsgottesdiensten Die nächsten Taufseminare sind: Freitag, 20. Januar 2012 20.00 - 21.30 Uhr und Samstag, 28. Januar 2012 10.00 - 11.30 Uhr Freitag, 2. März 2012 20.00 - 21.30 Uhr und Samstag, 10. März 2012 10.00 - 11.30 Uhr Anmeldungen zur Taufe bitte im Pfarrbüro in Hartheim, Kirchstr. 1 – Tel. 948840 Erstkommunion Sonntag, 12. Februar, Gemeindehaus Hartheim „mit offenen Armen“ - Familientag der Erstkommunionfamilien der Seelsorgeeinheit Hartheim Beichtgelegenheit Jeden Samstag um 17.45 Uhr in Bad Krozingen, St. Alban und nach Vereinbarung mit den Seelsorgern Krankenkommunion Wer für sich oder seine Angehörigen die Krankenkommunion wünscht, möge sich bitte im Pfarrbüro Hartheim melden – Tel. 948840 oder direkt für Hartheim bei Frau Brigitte Sedelmeier Tel.: 2128 für Bremgarten bei Frau Traudel Graß Tel.: 14113 für Feldkirch bei Frau Gabi Faller Tel.: 14815 n 18 Redaktionsschluss für den nächsten Pfarrbrief (11.02. – 04.03.12) ist Montag, 6. Februar. Bitte beachten Sie dies auch für Ihre Messbestellungen. Dekan Gerhard Disch Kooperator Dr. Peter v. Zedtwitz Diakon Rolf Borgas Vikar Oliver Störr Gem.Ref. Regina Soot Past.Ref. Bernhard Huber Past.Ref. Georg Klingele Sprechstunden nach Vereinbarung 07633 908949-0 07633 948840 07633 4580 07633 9232944 07633 908949-17 07633 92310-42 07633 3217 Konten der Kath. Kirchengemeinden bei der Sparkasse Staufen-Breisach BLZ 680 523 28 St. Peter u. Paul Hartheim Konto-Nr. 90 11 02 4 St. Martin Feldkirch Konto-Nr. 91 42 65 4 St. Stephan Bremgarten Konto-Nr. 92 01 99 7 Elisabethenverein Hartheim Konto-Nr. 91 57 59 5 Spenden f. Caritas-Sammlung Konto-Nr. 92 15 40 1 Sonderkonto Kreuz Konto-Nr. 11 76 89 0 Einzelne Termine können sich ändern, maßgebend ist der aktuelle Aushang in den Schaukästen bei den Kirchen! HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 Gemeinsame Veranstaltungen der Katholischen und Evangelischen Kirchengemeinden Hartheim Feldkirch – Bremgarten Bildungswerk ÖAE - Ökumenische Arbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung Hartheim - informiert: 1. Mittelalterlicher Silberbergbau Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk Bad Krozingen weisen wir auf folgenden Vortrag hin: Mittwoch, 8. Februar Mittelalterlicher Silberbergbau im Südschwarzwald - Archäologie und Geschichte 20.00 Uhr Vortrag mit Lichtbildern; Referent: Prof. Dr. Heiko Steuer, Universität Freiburg Hinweis: Diese Veranstaltung läuft unter der Zusammenarbeit mit der kath. Bildungswerk Bad Krozingen und findet im Josefshaus in Bad Krozingen statt. 2. Vorschau Weltgebetstag der Frauen - Malaysia Zur Einstimmung auf den Weltgebetstag der Frauen mit dem Thema Malaysia, der am Freitag, 2. März im Katholischen Gemeindesaal stattfindet, laden wir ein zu einem ausführlichem Dia-Vortrag über Malaysia – das Land, die Menschen und das Leben dort. Referentinnen: Vorbereitungsteam Weltgebetstag Wann: Montag, 19. März, 19.00 Uhr! Wo: Katholisches Gemeindehaus Hartheim Mit freundlichem Gruß im Namen des ÖAE-Teams Rudolf Rucktäschel Dienstag 07. Februar um 16.00 Uhr im Martin-Luther-Haus zu einer Informationsstunde eingeladen. Bitte melden Sie sich kurz im Pfarramt an. Konfirmandenunterricht: Mittwochs, 15.30 Uhr – 17.30 Uhr im Martin-Luther-Haus in Hartheim Sammlung: Kork für Kork Ab sofort ist ein Korb für Korksammlung im Martin-Luther-Haus aufgestellt. Dort können Sie gerne Ihre Korken einlegen. Wir leiten sie dann entsprechend weiter. Pfarramtssekretariat mittwochs und freitags 08.00 Uhr – 12.30 Uhr In unseren Gemeinderäumen müssen immer wieder Renovierungsarbeiten vorgenommen werden. Wenn Sie uns unterstützen möchten freuen wir uns auf Ihre Überweisung auf eines unserer Konten: Gemeindesaal Mengen: Sparkasse Staufen-Breisach Konto: 1178821, BLZ: 68052328 Renovierung MLH Hartheim Sparkasse Staufen-Breisach Konto: 1179027, BLZ: 68052328 Zur Unterstützung unserer Kinder- und Jugendarbeit bitten wir um Spenden auf folgendes Konto: Konto: 1179845, BLZ: 68052328 Förderverein der Evangelischen Kirchengemeinde Mengen-Hartheim Konto: 1157973, BLZ: 68052328 Pfarrer Dr. Jobst Bösenecker Pfarramt: Evangelische Kirchengemeinde Mengen-Hartheim 79227 Schallstadt, OT Mengen, Hauptstr. 42, Tel. 07664 2476, www.ekimeha.de, [email protected] Gottesdienste Sonntag, 29. Januar 2012 10.00 Uhr Gottesdienst in Mengen mit Abendmahl Sonntag, 05. Februar 2012 10.00 Uhr Gottesdienst in Hartheim mit Einführung von Frau Friederike Saborowski in das Amt des Kirchengemeinderates ab 14.00 Uhr Kinderkleidermarkt Halle Mengen Sonntag, 12. Februar 2012 10.00 Uhr Gottesdienst in Mengen mit Abendmahl In der letzten Kirchengemeinderatssitzung am 18. Januar wurde Frau Friederike Saborowski in den Kirchengemeinderat nachgewählt. Wir danken Frau Saborowski herzlich, dass Sie sich für dieses verantwortungsvolle Amt zur Verfügung stellt. Im Gottesdienst am 05. Februar wird sie im Gottesdienst in Hartheim in das Amt eingeführt. Wir freuen uns über zahlreiche Gottesdienstbesucher. Partnerschaftsbesuch in Kamerun – Bezirk Bui „Das Handy auf dem Altar“ Begegnungen mit afrikanischen Christen beim Partnerschaftsbesuch im Oktober/November 2011 in Kamerun. Von ihren Eindrücken und Erlebnissen berichten Eberhard Deusch und Conny Jakob am Mittwoch, 15. Februar um 20.00 Uhr im Gemeindesaal in Mengen NEU! Eine wichtige Sache in unserer Kirchengemeinde ist der Besuchsdienstkreis. Die Helfer besuchen die Jubilare in unserer Gemeinde, die sich über diese Geste auch immer sehr freuen. Was uns jetzt noch fehlt sind SIE: Wenn Sie Freude an Gemeindearbeit haben und Jubilare zu besuchen, dann sind Sie herzliche für Infotag am Kolping-Kolleg Am Samstag, 28. Januar 2012 findet am Kolping-Kolleg in Freiburg, Hildastraße 39, ein Infotag zu den schulischen Angeboten statt. Das Kolping-Kolleg ist eine staatlich anerkannte Schule des 2. Bildungswegs. Es führt in 3 Jahren zum Abitur und wendet sich an junge Erwachsene, die schon im Berufsleben stehen. Parallel dazu führt das Berufskolleg Freiburg (BKFH) in einem Jahr zur Fachhochschulreife. Nähere Infos gibt es um 10:00 Uhr (Fachhochschulreife) und um 11:30 Uhr (Abitur) und unter www.kolping-kolleg.de Musikalische Früherziehung Mit dem „klugen Mond“ und der „Schlauen Feder“ musizieren, trommeln, tanzen und singen die Kinder und erleben spannendes im Indianerland! Es sind noch Plätze frei in der „Musikalischen Früherziehung, immer am Montag, 15.00 Uhr in der Alemannenschule Hartheim. Zwei kostenlose Schnupperstunden sind möglich! Die Leitung hat Musikpädagogin Regine Textor. Geprüfte Personalfachkaufleute Den Lehrgang „Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann“ bietet das IHK-Bildungszentrum Südlicher Oberrhein an. Die berufsbegleitende Fortbildung wendet sich an Fach- und Führungskräfte in der betrieblichen Personalarbeit, die ihre Kenntnisse verbessern und beruflich 19 n HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 weiterkommen wollen. Näheres zu den Lehrgängen gibt es auf einem Informationsabend am 13. Februar um 17.00 Uhr im IHK-Bildungszentrum Freiburg. Von Personalfachkaufleuten werden gute Kommunikations- und Managementkompetenzen erwartet. Sie beherrschen die operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit im Unternehmen und sind verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung. Der Lehrgang „Geprüfte/r Personalfachkauffrau/-mann“ vermittelt unter anderem diese Inhalte: Personalarbeit organisieren und durchführen, Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen, Personalplanung, -marketing und -controlling, Personal- und Organisationsentwicklung. Kursstart in Freiburg ist der 7. Mai. Liebe Leserinnen und Leser, aus der Windmühle Hartheim und der Neutorbuchhandlung Breisach haben wir viele neue Leseexemplare erhalten. Diese stehen ab sofort zur Ausleihe für Sie bereit. Für Kinder ab 6 Jahren findet am 2. Februar 2012 um 16.30 Uhr wieder unsere Märchenstunde statt. Über Ihren zahlreichen Besuch freuen wir uns. Ihre Gemeindebücherei Näheres, kostenlose Beratung und Informationsmaterial gibt es beim IHK-BildungsZentrum Südlicher Oberrhein, Telefon 0761 2026-0, e-Mail [email protected] oder www.ihk-bz.de. Lehrgänge weiterer Bildungsdienstleister unter www.wis.ihk.de Nachrichten aus der Alemannenschule Freundeskreis der Alemannenschule Hartheim e.V. Liebe Eltern, liebe Kinder, in den Fastnachtferien wird es wieder ein tolles Betreuungsangebot für die Kinder von 6 bis 12 Jahren geben. Auch Kinder aus anderen Gemeinden sind herzlich willkommen. Das Thema dieser Ferien wird sein: Die öffentlichen beruflichen Schulen der Stadt Freiburg Job-Start-Börse Freiburg und Tag der beruflichen Bildung 2012 Infomesse rund um Ausbildung und Studium - Eintritt frei Zum vierten Mal findet im Februar die Gemeinschaftsveranstaltung Job-Start-Börse Freiburg mit dem Tag der beruflichen Bildung der Stadt Freiburg im Konzerthaus Freiburg statt. Die Veranstaltung ist wieder an zwei Tagen geöffnet. Schüler und Eltern können sich bereits am Mittwochabend, 8. Februar 2012, von 18.00 bis 20.30 Uhr bei den 86 Ausstellern der Job-Start-Börse sowie den acht öffentlichen beruflichen Schulen der Stadt Freiburg informieren. Am Donnerstag, 9. Februar 2012, ist die Ausstellung von 08.30 bis 15.30 Uhr geöffnet. Die Aussteller haben über 120 anerkannte Ausbildungsberufe aus den unterschiedlichsten Branchen sowie mehr als 25 duale Studiengänge in Kooperation mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg im Angebot. Das zweite Mal ist auch die Universität Freiburg als Aussteller vertreten und wird ihre zahlreichen Studienmöglichkeiten vorstellen. Die acht öffentlichen beruflichen Schulen präsentieren ihre schulischen Angebote. Kostenlose Vorträge zu den Themen Bewerbung, Ausbildung und duales Studium runden das Programm ab. Letztes Jahr nutzten über 5.000 Besucher diese breitaufgestellte Informationsplattform, um sich aus erster Hand über Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten in der Region zu informieren. Die Kooperationspartner der Job-Start-Börse Freiburg sind die AOK Südlicher Oberrhein, die Arbeitsagentur Freiburg, die Badische Zeitung, die Handwerkskammer Freiburg, die IHK Südlicher Oberrhein und die Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau. Der Tag der beruflichen Bildung wird gemeinsam von der Friedrich-Weinbrenner-Gewerbeschule, der Walter-Rathenau-Gewerbeschule, der Richard-Fehrenbach-Gewerbeschule, der Gertrud-Luckner-Gewerbeschule, der Max-Weber-Schule, dem Walter-EuckenGymnasium, der Edith-Stein-Schule und der Merian-Schule gestaltet. Ansprechpartnerin Job-Start-Börse Freiburg Anne-Katrin Fein IHK Südlicher Oberrhein Referentin Schule/Wirtschaft Ansprechpartner Tag der beruflichen Bildung Hans Lehmann Geschäftsführender Schulleiter der beruflichen Schulen der Stadt Freiburg Tel.: 0761 3858-195 Tel.: 0761 201-7740 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] n 20 JA-BAA DA-BAA DOO… …die Reise geht in die Steinzeit zu Fred Feuerstein und seinen Freunden. Es können Stimmungsbarometer, Totempfähle, ein eigener Bumerang, Topfuntersetzer im Dino-Look hergestellt und ein Dino-Kuscheltier genäht werden. Am letzten Tag wird gemeinsam mit den Kindern eine Steinzeitparty mit einem Menü B la Fred Feuerstein und Barney Geröllheimer gefeiert… Termine: 17.02. und 21.02. – 24.02. 2012 (5 Tage) 59,— Euro inkl. Bastelmaterial Wie bisher findet die Ferienbetreuung an den o. g. Tagen jeweils von 7.30 h bis 13.00 h in den Räumlichkeiten der Lern- und Spielgruppe bzw. Kernzeitbetreuung im UG der Alemannenschule Hartheim statt. Für Fragen bzw. Anmeldungen wenden Sie sich bitte an: [email protected] Kernzeitbetreuung 07633 9105-54 oder Gabi Knüttel 07633 9491-28 Neuer Studiengang zum/zur Betriebswirt/in (VWA) und Bachelor of Arts in Business Administration (B.A.BA) ab September 2012 Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind heute notwendiges Zusatzwissen in vielen Verwaltungen und Betrieben. Berufsbegleitend, praxisorientiert und auf hohem Niveau lässt sich dieses Wissen an der Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademie (VWA) für den Regierungsbezirk Freiburg e.V. erwerben. Im September beginnen in Freiburg und Offenburg die neuen Studiengänge zum/zur Betriebswirt/in (VWA). Parallel dazu kann der akademische Grad Bachelor of Arts in Business Administration (B.A.BA) erworben werden. ¬ Weiterbildung neben dem Beruf ¬ Auch ohne Abitur möglich! ¬ Nur zwei Abende pro Woche in Freiburg, Konstanz, Offenburg oder Villingen-Schwenningen ¬ Termine und weitere Infos unter www.vwa-freiburg.de Informationen und Anmeldung VWA Freiburg, Eisenbahnstraße 56, 79098 Freiburg, Tel. (0761) 38673-0, E-Mail: [email protected], www.vwa-freiburg HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 Führerschein entzogen? Für Menschen, denen wegen Alkohols am Steuer der Führerschein entzogen wurde, bietet der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation (bwlv) einen neuen Kurs an. Dieser Kurs beginnt am Montag, 30. Januar 2012 und soll auf die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten, die in der Regel fällig ist, wenn Verkehrsteilnehmer mehrfach mit Alkohol oder mit 1,6 Promille und mehr auffällig geworden sind. Ein erstes persönliches Informations- und Beratungsgespräch in der Beratungsstelle in der Basler Str. 61 in Freiburg ist kostenfrei. Anmeldung: Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr, 156309-0, E-Mail: [email protected] Tageselternverein Breisach e.V. Haben Sie Interesse, als Tagesmutter oder Tagesvater zu arbeiten? Der Tageselternverein Südlicher Breisgau/Kaiserstuhl e.V. berät, qualifiziert und vermittelt Tagesmütter und Tagesväter an abgebende Eltern. Oder benötigen Sie für Ihr Kind eine flexible, individuelle und familiäre Betreuung? Der Tageselternverein vermittelt Ihnen qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter. Sprechzeiten: Dienstag 9–12 Uhr und Donnerstag von 14-17 Uhr, Telefon: 07633 4069006, E-Mail: [email protected] Tageselternverein Südlicher Breisgau/Kaiserstuhl e.V. Basler Str. 10, 79189 Bad Krozingen IZZ-informiert Zahnmedizinische Zweitmeinung Schneller Rat zum Nulltarif Habe ich alles richtig verstanden? Für welche Lösung soll ich mich entscheiden? Manchmal bleiben nach einem Zahnarztbesuch noch Fragen offen oder es stellen sich neue. Die Zahnärzte in Baden-Württemberg lassen ihre Patienten nicht allein und helfen ihnen mit der kostenlosen zahnmedizinischen Patientenberatung. Unter der der gebührenfreien Telefonnummer 0800 4747800 stehen immer mittwochs von 14 bis 18 Uhr Beratungszahnärzte Rede und Antwort. Einzig in den Schulferienzeiten pausieren auch die Experten. Bei der Zahnmedizinischen Patientenberatung können Sie eine Zweitmeinung zu Chancen und Risiken einer vorgeschlagenen Therapie erhalten. Sie unterstützt die Entscheidung und klärt alle Fragen zur Zahnund Mundgesundheit. Wer bei der Hotline anruft, erhält kompetente Informationen und praktischen Rat. Für Rückfragen: Johannes Clausen, Leiter des IZZ Der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH informiert Der nächste Sprechtag der Sozialrechtsreferentin Frau Biehler findet statt am: Dienstag, den 07. Februar 2012 in Breisach, im Rathaus, in der Zeit von 14 - 16 Uhr. Vormerken: jeden 1. Dienstag im Monat Die Ratsuchenden werden gebeten einen Beratungstermin zu vereinbaren Tel. 0761 50449-0 (VdK-Geschäftsstelle Freiburg) Beratung und Vertretung in allen sozialrechtlichen Fragen z.B. Schwerbehindertenrecht, gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Sprechtage in der Geschäftsstelle Freiburg, Bertoldstr. 44, jeweils Montags nach Terminvereinbarung. Tel. 0761 50449-0 St. Ulrich lädt ein: Tagesseminar: “Schluss mit dem Papierkrieg” – Seminar zur Büroorganisation Voller Schreibtisch, die Unterlagen nicht zu finden, “Wo nur habe ich das abgeheftet?” - der Traum vom aufgeräumten Schreibtisch. Das Seminar Büroorganisation zeigt Lösungen auf. Termin: Samstag 4. Februar 2012, 9.30 -17.00 Uhr Informationen und Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich, Landvolkshochschule, Tel.: 07602 9101-0 Basiskurs Seniorentanz 13. - 17. Februar 2012 Weitere Informationen: e-mail: [email protected] Tel.: 07602 9101-0 Veranstaltungen der Kath. Landfrauenbewegung Freiburg Besinnungswochenende vom 03. – 04.03.12 im Gästehaus St. Elisabeth, Hegne Thema: Einfach Himmlisch – Heiterkeit und Lebensfreude. Kleine Auszeit vom 09. - 11.03.12 auf der Insel Reichenau In einem „Fest der Sinne“ die Fülle des Lebens auskosten, entspannen, sich verwöhnen lassen, den schönen Bodensee erleben. Bildungswoche vom 12. - 16.03.12 im Kloster St. Trudpert, Münstertal Dem „roten Faden durch mein Leben“ auf kreative Weise nach gehen, Ermutigung finden, in Gemeinschaft sein. 21 n HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 Selbsterkenntnis mit dem Enneagramm, vom 16. - 18.03.12 in Oberkirch Auf der Suche danach, wer wir sind, wie wir denken, fühlen und handeln, ist das Enneagramm ein hilfreiches Instrument. Auch Männer sind herzlich eingeladen. Kleine Auszeit vom 23. - 25.03.12 in Oberkirch „Feiern, was die Erde uns schenkt und der Himmel und schickt“ – die Liebe zu den Schätzen von Mutter Natur und die Freude am kreativen Gestalten sind die Zutaten für diese kleine Auszeit. Besinnungswochenende vom 24. – 254.03.12 auf der Insel Reichenau Thema: LebensPerlen. beispielsweise das Paddelwochenende, Höhlenklettern oder das Umweltdetektivwochenende. Das Kennenlernen der Natur, Mitbestimmung, gegenseitige Toleranz und das Akzeptieren anderer sind ein wichtiger Bestandteil der Aktivitäten der NaturFreundeJugend. Die Freizeiten und Seminare werden von ehrenamtlich geschultem Personal durchgeführt. Das Jahresprogramm ist zu beziehen unter: NaturFreundeJugend Baden; Alte Weingartener Str. 37; 76227 Karlsruhe; Tel. 0721 405097; Fax 0721 496237 [email protected] oder www.naturfreundejugend-baden.de Fastenwoche nach Hildegard von Bingen vom 30.03. - 03.04.12 im Bildungshaus Kloster St. Ulrich (bei Freiburg) Dies ist Fasten auf besondere Weise: genügend essen, eine gesunde Lebensweise einüben, die Heilkräutermedizin der heiligen Hildegard kennen lernen, Ruhe und Entspannung in der Natur finden. Auszeit für Frauen und Kinder vom 10. - 14.04.12 im Bildungshaus St Luzen, Hechingen Sich eine Auszeit nehmen - mit Entspannung in der Stille und in der Natur, im kreativem Gestalten, im Kontakt zu den eigenen Bedürfnissen und zu „Schatten und Licht“, zur Fülle des Lebens. Auszeit für Frauen und Kinder vom 04. - 08.06.12 im Bildungshaus Kloster St. Ulrich (bei Freiburg) Den Boden unter meinen Füßen“ mit Gesprächen, Meditation, Körperübungen und kreativem Gestalten erleben, Impulse zur Erdung und zum Abheben. Infos und Anmeldung: Kath. Landfrauenbewegung, Okenstr. 15, 79108 Freiburg, Tel. 0761 5144-243, [email protected] Gewerbe Akademie Freiburg Info-Abend zur Fortbildung Kfz-Service-Techniker Auto bedeutet heute High Tech. Deshalb braucht jeder Kfz-Betrieb einen Experten, der die Elektronik beherrscht. Die Gewerbe Akademie Freiburg bietet ab dem 6. März eine Fortbildung zum Kfz-Service-Techniker an. Hierzu veranstaltet das Bildungshaus des Handwerks am Montag, 23. Januar, 18 Uhr einen Informationsabend für Interessenten. Eine Anmeldung ist erforderlich. Der Fachkurs ist zertifiziert und kann unter bestimmten Voraussetzungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und auf Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bezuschusst werden. Auch ist der Kurs förderfähig nach dem Meister-BAföG. Auskünfte erteilt die Gewerbe Akademie Freiburg unter Telefon 0761 15250-0. Weitere Details erfahren Interessenten auch im Internet unter www.wissen-hoch-drei.de Neues Jahresprogramm der NaturFreundeJugend Baden Tolle Freizeiten und Seminare für Kinder und Jugendliche 2012 Jahresprogramm der NaturFreundeJugend Baden Die NaturFreundeJugend Baden bietet im Jahr 2012 wieder tolle Ferienfreizeiten und Seminare für Kinder und Jugendliche sowie junggebliebene Erwachsene an. Im Programm enthalten ist eine Osterfreizeit vom 01.04.-06.04.12 für Kinder von 8-12 Jahren sowie zahlreiche Sommerfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Das Angebot reicht von Kinderfreizeiten im Schwarzwald, am Bodensee oder auf dem Feldberg über eine Reiterfreizeit und eine Abenteuerfreizeit bis hin zu Jugendfreizeiten wie die Freizeit Paddeln und Wildlife für 14-17 jährige in Schweden vom 16.08.-30.08.12 und die Zeltfreizeit auf der Insel Krk in Kroatien vom 10.08.-25.08.12 für junge Menschen ab 15 Jahre. Des Weiteren gibt es wieder das traditionelle PfingstCamp und zahlreiche Wochenendveranstaltungen für Kinder und Jugendliche wie n 22 Bildungshaus Kloster St. Ulrich „… und dann meine Seele sei weit…“ (Rilke) Tanz als Meditation Tanz schenkt Lebensfreude, lehrt uns Hingabe an den Augenblick, macht lebendig und befreit. Geist, Seele und Körper werden sich in Bewegung lösen. Durch die Harmonie in der fließenden Bewegung und in der Symbolerfahrung werden wir innerlich ruhig und eine heilende und verwandelnde Wirkung wird spürbar. Getanzt werden einfache, alte und neue Tänze. Frauen und Männer jeden Alters mit und ohne Tanzerfahrung sind herzlich willkommen. Wann: 17. – 19. Februar 2012 Wo: Bildungshaus Kloster St. Ulrich Wer: Iris Beck, Gestaltpädagogin Info und Anmeldung: Bildungshaus Kloster St. Ulrich, 79283 Bollschweil, Tel. 07602 9101-0, Fax 07602 9101-90 www.bildungshaus-kloster-st-ulrich.de [email protected] Kath. Landvolksbewegung Unterwegs im Heiligen Land Eine Studien- und Pilgerreise durch Israel bietet die Katholische Landvolk Bewegung (KLB) der Erzdiözese Freiburg an. Vom 25. August bis 05. September 2012 führt die Reise vier Tage an den See Genesareth und durch Galiläa, zwei Tage in die Wüste Negev sowie vier Tage nach Jerusalem. Besucht werden bedeutende biblische Stätten des Alten und Neuen Testaments. Auch die schwierige politische Lage wird Thema sein. Ebenso wird ein Einblick in die Situation der Landwirtschaft im Heiligen Land geboten. Nicht nur die Besichtigung von Orten steht auf dem Programm, sondern das Gespräch mit vielen unterschiedlichen Menschen: Jüdischen Siedlern, Palästinensern, Überlebenden des NS-Regimes, christlichen Ordensleuten, Friedensaktivisten und Landwirten. Die Reiseleitung vor Ort hat Dr. Ben Schapiro. Der Reisepreis beträgt 1.880 Euro für KLB-Mitglieder und 1.980 Euro für Nichtmitglieder. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es bei der KLB Freiburg, Okenstraße 15, 79108 Freiburg, Telefon 0761 5144-241, [email protected]. Ratgeber der Verbraucherzentrale Basiswissen zum vorzeitigen Ruhestand Stuttgart, 18.01.2012 – Wegen Arbeitslosigkeit, gesundheitlicher Probleme oder weil sie einfach noch etwas anderes vom Leben erwarten, gehen viele Arbeitnehmer früher als vorgesehen in Rente. Der vorzeitige Ab- HARTHEIM Donnerstag, 26. Januar 2012 schied vom Arbeitsplatz ist jedoch häufig mit hohen finanziellen Einbußen verbunden. Eine umsichtige Vorsorge beizeiten hilft Einkommensengpässe in der Phase der Frührente zu überbrücken. Für Betroffene hält der Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“ der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hierzu alle wichtigen Informationen bereit. Auf 192 Seiten wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen können, wie groß die damit verbundenen Einkommensminderungen sind und welche Regelungen bei der Erwerbsunfähigkeit gelten. Darüber hinaus werden Strategien zur privaten Zusatzvorsorge vorgestellt. Nützliche und verständliche Tipps, wie sich die Finanzlücke im Rentenalter sicher und dauerhaft schließen lässt, runden die Lektüre ab. Bestellmöglichkeiten: Der Ratgeber „Vorzeitig in Rente gehen“, kann zum Preis von 9,90 Euro in einer unserer Beratungsstellen gekauft oder für zuzüglich 2,50 Versandkosten über das Internet bestellt werden: www.vz-bw.de/ratgeber ZOLL Ausbildung zur/zum Fachangestellten für Bürokommunikation Die Bundeszollverwaltung, vertreten durch das Hauptzollamt Lörrach, bietet jungen Menschen Ausbildungsplätze für den Beruf der/des Fachangestellten für Bürokommunikation an. Das Hauptzollamt Lörrach stellt daher 15 Auszubildende ein. Ausbildungsbeginn: 1. September 2012 Ausbildungsdauer: 3 Jahre Voraussetzungen ¬ Höchstalter 23 Jahre ¬ noch keine abgeschlossene Berufsausbildung ¬ mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife, Werkrealschulabschluss, qualifizierter Hauptschulabschluss nach Klasse 10, Fachoberschulreife) Die praktische Ausbildung findet überwiegend in Lörrach, eventuell auch in Freiburg oder Offenburg statt. Der Berufsschulunterricht findet in Freiburg an der Kaufmännischen Schule I (Walter-Eucken-Gymnasium) im Blockmodell statt. Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung erfolgt keine Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Vollständige und aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf und beglaubigten Kopien des Schulabschlusszeugnisses bzw. der letzten Schulzeugnisse richten Sie bitte bis zum 29. Februar 2012 an: Hauptzollamt Lörrach, Mozartstraße 32, 79539 Lörrach Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Schwörer (Telefon: 07621 170-1420) zur Verfügung. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir freuen uns auf Sie! Die Stadtverwaltung Staufen i. Br. (rd. 7.600 Einwohner) versteht sich als bürgerorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Wir legen großen Wert auf eine bürgerfreundliche Infrastruktur und gestalten die Lebensräume unserer Stadt mit viel Engagement und Weitblick. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir für das Stadtbauamt im Bereich Tiefbau eine/n Bautechniker/in Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppe 9 TVöD-VKA. Der Schwerpunkt des Aufgabengebietes umfasst in selbständiger Funktion: ¬ Fortschreibung Generalentwässerungsplan ¬ Prüfung der Baumaßnahmen nach HOAI und Übernahme der Bauherrenfunktion ¬ Unterstützung bei Planverfahren ¬ Fortlaufende Verifizierung der Straßendaten (Kanal, Abwasser u.a.) ¬ Einarbeitung von Planungsergebnissen, Integrieren von Maßnahmen Dritter ¬ Veranlassen und Bauaufsicht von Straßenunterhaltungsarbeiten ¬ Bürgeranfragen bearbeiten, Beratungsunterlagen erstellen, Teilnahme an Sitzungen ¬ Kompetente Vertretung im Bereich Hochbau (eine Veränderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten) Ihr Profil: ¬ abgeschlossene Ausbildung als staatlich geprüfte/r Bautechniker/in mit Berufserfahrung ¬ Kenntnisse der Planungsrichtlinien und Vorschriften aus dem Bereich Straßenbau, Kanal- und Abwasser ¬ Umfassende EDV-Kenntnisse ¬ Flexibilität und Lernbereitschaft ¬ Effektive Arbeitsorganisation ¬ Teamfähigkeit Wir bieten Ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sowie eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem engagierten Team und freuen uns auf Bewerbungen von selbständigen, qualifizierten Persönlichkeiten mit Ausdauer und Teamgeist. Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte an Stadtverwaltung Staufen -Personalamt- Isabella Schuhmann, Hauptstraße 53, 79219 Staufen i.Br. 23 n