Führerausweis für Yachten auf See - Yachtsport

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Führerausweis für Yachten auf See - Yachtsport
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Führerausweis für Yachten auf See
(Segel- und/oder Motorboote)
Der Führerausweis für Yachten auf See (auch als Hochseeausweis bezeichnet; früher als BSchein oder Hochseeschein bekannt) berechtigt zur Führung von Segel- und/oder Motoryachten jeglicher Grösse an der Küste und auf dem Meer. Allerdings dürfen die Yachten
nicht zu gewerblichen Zwecken eingesetzt sein. Als geografisch und zeitlich unbeschränkt
gültiger Hochseeausweis trägt er den englischen Titel „Swiss Certificate of Competence for
Ocean Yachting“ und entspricht in seiner Legitimation dem Yachtmaster Ocean.
Der Hochseeausweis wird für das Führen von Segel- und/oder Motoryachten ausgestellt.
Die umfangreiche theoretische Ausbildung ist für beide Bootstypen identisch, der
Nachweis praktischer Erfahrung muss jedoch auf dem Bootstyp erfolgen, für den das
Patent ausgestellt wird und der Kandidat muss einen Binnenausweis der entsprechenden
Kategorie (A „Motorboote“ oder D „Segeln“) oder ein gleichwertiges Patent vorweisen
können.
Hochseeausweis – Seite 1/6
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In der Schweiz sind zwei Institutionen berechtigt einen amtlich anerkannten Hochseeschein auszugeben. Jede dieser Institutionen hat zugleich die Prüfungshoheit für
„ihren“ Hochseeschein. Wir haben uns der SYA (Swiss Yachting Association), einer Sektion
des VSMS (Verband der Schweizerischen Motorboot- und Segelschulen) angeschlossen.
Die SYA hält auch im Tessin Prüfungen in verschiedenen Sprachen ab. Entsprechend bilden
wir in unseren Kursen auch nach dem System der SYA aus.
Eine Prüfung zum Hochseeschein findet nur zum Theorieteil statt. Auf diese Prüfung
bereiten wir die Teilnehmer in unserem einmal jährlich stattfindenden Hochseekursus vor.
Da es sich um einen umfangreichen Unterrichtsstoff mit unterschiedlichsten
Themengebieten handelt, nehmen wir uns für die Ausbildung und die professionelle
Prüfungsvorbereitung die notwendige Zeit. Insgesamt besteht der Lehrgang aus 4 Wochenenden, also 8 Schulungstagen mit jeweils 6 Unterrichtsstunden.
Parallel zum Kursablauf müssen Sie auf jeden Fall noch Zeit für die Bearbeitung von
Hausaufgaben mit einplanen. Am vorletzten Schulungstag schließt der Lehrgang mit einer
Probeprüfung ab.
Sie erhalten zum Lehrgang den Ausbildungsordner und den offiziellen Fragenkatalog der
Prüfungsorganisation SYA. Während des Kursus werden viele praxisbezogene Aufgaben
gelöst, vor allem der Arbeit in den Seekarten wird hohe Aufmerksamkeit geschenkt. Dazu
wird in den beiden französischen Karten INT 1706 und INT 1755 gearbeitet, die auch zum
Umfang des Kursmaterials gehören.
Die sonstige nautische Literatur wird von uns für die Nutzung während der Unterrichtszeit
gestellt. Selbstverständlich üben wir auch an Originalinstrumenten wie dem Sextant, der
Seitenpeilscheibe, dem Handpeilkompass, etc.
Schulungsinhalte
●
Navigation, Schiffsführung
Grundbegriffe der terrestrischen Navigation; Nautische Unterlagen, Gebrauch von
Seekarten und Navigationsbesteck, Signaturen auf Seekarten, Leuchtfeuer (Arbeiten
mit der Admiralty List of Lights and Fog Signals), Seezeichen, Missweisung, Wind- und
Stromabtrift, Kompass, Position, Distanz und Geschwindigkeit, Lot, Verwandeln und
Eintragen von Kursen, Standortbestimmung mittels verschiedener Peilungen, Winkelmessungen, Loxodrome und Orthodrome, Gezeiten, Gezeitenströme, Passagenplanung, GPS-Satelliten-Navigation
Hochseeausweis – Seite 2/6
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●
Seemannschaft
Rumpf und Deck, Wetterlagen und Manöver, Segelmanöver, Nautische Etikette,
Motormanöver, Sicherheit, Sicherheitsausrüstung, Abschleppen und Verholen,
Ausrüstung und Gesetzgebung, Verhalten im Notfall, Motor, Antrieb und Energie
●
Meteorologie
Grundprinzipien, Atmosphäre und Luftmassen, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit, Wind,
Wolken, Fronten, Wetterkarte, Meer und Wind, Wetterfunk, Wetterbericht,
Warnungen, Schwerwettersegeln
●
Seeschifffahrtsrecht
Bundesgesetz und Verordnungen, Internationale Kollisionsverhütungsregeln KVR,
Ausweich- und Fahrregeln, Lichter, Signalkörper und Signale, Platzierung und
technische Daten der Lichter und Signalkörper, Unfälle, Notsignale
●
Medizin an Bord
Vorgehen bei Unfällen an Bord, Verstauchungen, Brüche, innere Verletzungen,
vorbeugende Maßnahmen (Unfallverhütung), „Erste Hilfe“
●
Gezeiten
Ursachen der Gezeiten; Bestimmung von Nipp-, Mitt- und Springzeiten, Zeit und
Höhe der Gezeit an Bezugs- und Anschlussorten, Passieren einer Barre/Brücke,
Arbeiten mit „The Macmillan-Reeds Nautical Almanac“
Voraussetzungen
Teilnahme
Zulassung zur Prüfung ab einem Alter von 16 Jahren (Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung mindestens eines
Erziehungsberechtigten)
Alter
Ausstellung des Patentes ab 2015 auch ab dem 16. Lebensjahr
Vorkenntnisse
Kantonaler Führerschein der Kategorie A (Motorboote) und/oder
der Kategorie D (Segeln) bzw. gleichwertiges Patent (wird von der
SYA beurteilt); Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre)
Tauglichkeit
Bestätigung über genügendes Sehvermögen (auf vorgegebenem
Formular, bei Vorlage nicht älter als 1 Jahr), ausgestellt durch
einen Augenarzt, Arzt oder diplomierten Optiker
Hochseeausweis – Seite 3/6
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Erfahrungsnachweise
Die Praxis muss auf seetüchtigen Yachten außerhalb des Binnenbereiches mit aktiver Beteiligung an der Navigation und der
Schiffsführung erbracht werden. Kandidaten können sich nicht
selber oder anderen Kandidaten die praktische Erfahrung auf See
bestätigen. Anerkannt werden nur Bestätigungen von einem
Skipper, der zur Führung einer Yacht unter der entsprechenden
Flagge berechtigt ist. Die Stammbesatzung (inklusive Skipper) an
Bord darf nicht mehr als 2 Personen betragen.
Als Nachweis dient der offizielle Fahrtennachweis der SYA,
welcher durch das Seeschifffahrtsamt abgenommen ist. Dieser ist
bei uns erhältlich. Dieser Fahrtennachweis ist dem Skipper vom
Kandidaten vor Beginn des Törns zu übergeben. Er enthält die
Seiten zum Erfahrungsnachweis (Seemeilenbestätigung) und eine
Auflistung der geforderten nautischen Tätigkeiten, die der
Kandidaten an Bord auszuführen hat. Beides ist vom Schiffsführer
auszufüllen und mittels Unterschrift zu bestätigen.
Bei berechtigten Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der
Eintragungen im Fahrtennachweis kann die Prüfstelle der SYA die
Vorlage der Logbücher bzw. eine beglaubigte Kopie derselben
verlangen. Das Logbuch muss ordnungsgemäss geführt sein und
alle Angaben enthalten, die zur vollständigen Rekonstruierung
der Reisen erforderlich sind, dazu gehören auch die Schiffsdaten
und die Crewliste.
Für die Erstausstellung des Hochseeausweises ist ein Nachweis
über folgende minimale Erfahrung zu erbringen:
Segelschiffe
●
3 Wochen Seefahrt, mit mindestens 18 Tagen auf See,
und
●
1.000 gefahrene Seemeilen, wovon 700 sm nach bestandener Theorieprüfung liegen müssen
Motorschiffe
●
2 Wochen Seefahrt, mit mindestens 10 Tagen auf See,
und
●
500 gefahrene Seemeilen, wovon 400 sm nach bestandener Theorieprüfung liegen müssen
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Späterer Ergänzungsantrag
(bzw. Erstausstellung für beide Bootskategorien)
Für die spätere Ergänzung für den jeweils zweiten Bootstyp ist ein
Nachweis über folgende minimale Erfahrung zu erbringen:
Segelschiffe
Motorschiffe
● 10 Tage auf See, und
● 5 Tage auf See, und
● 500 gefahrene sm.
● 100 gefahrene sm
Liegt der Nachweis zum jeweils anderen Bootstyp bereits zur
Erstausstellung vor, wird der Führerausweis sofort für beide
Bootstypen ausgestellt. Die Praxis muss innerhalb von 4 Jahren
vor der Einreichung des Ergänzungsantrages erfolgt sein (volles
Kalenderjahr).
Ozeanüberqueerungen
Bei Ozeanüberquerungen mit oder ohne Zwischenstopps werden
insgesamt maximal 500 sm anerkannt; Seemeilen, die während
den Zwischenstopps und nach der Überquerung absolviert und
separat ausgewiesen werden, sind anerkannt.
Termine, Orte und Preise
Kursname
Hochseeausweis
Unterrichtszeiten
Kursgebühr
4 Wochenenden (jeweils 12 Unterrichtsstunden) CHF 1.200,00
Samstags
09:00 Uhr – 12:00 Uhr
zzgl. Material
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
CHF 300,00
Sonntags
09:00 Uhr – 12: 00 Uhr
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Zum Material gehören: 1 Ausbildungsordner (SYA), 1 Satz Prüfungsfragen (SYA), Schreibutensilien, 1 Kurs- und 1 Anlegedreieck, 1 Marinezirkel, 1 Übungsseekarte INT 1706, 1 Übungsseekarte 1755, sowie die leihweise Benutzung nautischer Handbücher.
Der Unterricht findet im YACHTSPORT RESORT in Brissago statt. Die Prüfung erfolgt zeitnah
nach Kursabschluss am selben Ort. Die Vornahme der Anmeldeformalitäten und die persönliche Betreuung am Prüfungstag sind in den Lehrgangsgebühren mit enthalten. Die Kurssprache ist deutsch. Auf Anfrage führen wir den Kursus auch in englischer oder italienischer
Sprache durch, wenn sich dafür genug Teilnehmer finden.
Der nächste Kurstermin wird auf unserer Homepage www.yachtsport-resort.com unter dem
Menüpunkt „Ausbildungs- und Eventkalender“ bekannt gegeben. Bei Unterschreitung der
Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen ist die YACHTSPORT RESORT SA berechtigt, den Kursus ausfallen zu lassen. Ansonsten gelten unsere AGB für „Nautische Ausbildungen“.
Hochseeausweis – Seite 5/6
Prüfung
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Die Prüfung zum Erwerb des Schweizerischen Führerausweises für Yachten auf See erfolgt
nach den Vorgaben des SSA (Schweizerisches Seeschifffahrtsamt in Basel). Die Abnahme der
Prüfung und die Ausstellung des Ausweises erfolgen durch die SYA (Swiss Yachting
Association) mit Sitz in Basel. Diese stellt auch die Experten (Prüfer). Wenn nicht anders
vereinbart wird die Prüfung in deutscher Sprache abgenommen, auf Wunsch sind aber auch
Prüfungen in anderer Sprache (englisch, französisch und italienisch) möglich. Die Prüfungen
finden direkt im Anschluss an unsere Kurse in unseren Räumlichkeiten statt.
Die Prüfung ist ganztägig angesetzt. Die Prüfungsfragen für die Bereiche „Segeln“ und
„Motorboote“ sind identisch und betreffen die im Folgenden aufgeführten Themenbereiche:
Fach A: Navigation, Schiffsführung
Fach B: Seemannschaft
Fach C: Meteorologie
Fach D: Seeschifffahrtsrecht
Fach E: Medizin an Bord
Fach F: Gezeitenaufgaben
Fach G: Kartenaufgaben
Die Fragen werden je nach ihrer Gewichtigkeit oder Schwierigkeit mit Punktezahlen
gewertet. Die (ausschließlich) theoretische Prüfung ist bestanden, wenn pro Prüfungsfach
mindestens 75% der Bewertungspunkte erreicht werden. Für die gesamte Prüfung stehen
höchstens 7 Stunden zur Verfügung. Für die Fächer A – E wird das Multiple-Choice-Verfahren
angewendet.
Die Prüfungsgebühr für die theoretische Prüfung am Standort Brissago beträgt CHF 300,00;
die erstmalige Ausstellungsgebühr CHF 250,00. Prüfungen an anderen Standorten sind auf
Anfrage möglich; eventuelle zusätzliche Reisekosten der Experten sind von den Kandidaten
anteilig zu übernehmen. Diese Gebühren werden von uns bei der Kursanmeldung mit in
Rechnung gestellt und von uns zusammen mit der Prüfungsanmeldung an die SYA entrichtet,
da das Prüfungsergebnis nur gültig ist, wenn obige Gebühren vorgängig entrichtet wurden.
Bei Nichterscheinen zur Prüfung bzw. Nichtbestehen derselben verfällt die geleistete
Prüfungsgebühr. Im Falle des Nichtbestehens in einem oder mehreren Prüfungsfächern ist
innert Jahresfrist die nicht bestandene Gruppe zu wiederholen (reduzierte Prüfungsgebühr).
Die Ausstellungsgebühr wird auf die Wiederholungsprüfung angerechnet.
Um den Führerausweis zu erhalten, muss der Kandidat die theoretische Prüfung mit Erfolg
bestanden haben und die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllen. Die persönlichen
Unterlagen (Kantonaler Führerausweis; Nothelferausweis; Fahrtennachweis) sind bis spätestens 5 Jahre (volles Kalenderjahr) nach bestandener Theorieprüfung einzureichen.
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