Sozialversicherung, Umsetzung des § 23 c SGB IV - DZ

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Sozialversicherung, Umsetzung des § 23 c SGB IV - DZ
Abteilung D
- Dienstleistungszentrum D2.26
FACHBEREICH
THEMATIK
Bezüge zentral
Sozialversicherung, Umsetzung des § 23 c SGB IV
Im Sozialgesetzbuch (SGB) IV wurde der § 23 c neu eingefügt. Der § 23 c SGB IV regelt die
beitragsrechtliche Behandlung von Arbeitgeber-Leistungen (AG-Leistungen) während des
Bezugs einer Entgeltersatzleistung (=Sozialleistung). Wenn AG-Leistungen zusammen mit einer
Sozialleistung (z.B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld) das Nettoarbeitsentgelt übersteigen, wird
der übersteigende Betrag beitragspflichtig. Dies gilt gleichermaßen für gesetzlich, freiwillig und
privat Versicherte. Die Neuregelungen sind zwingend ab 01.01.2006 anzuwenden.
Die wichtigsten rechtlichen Ausführungen dazu sind in den "Informationen zum Einsatz der
KIDICAP-Version 6.3.1" (im DZ-Portal eingestellt) enthalten. Weitergehende Informationen
können dem Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen unter
"Beitragsrechtliche Behandlung von arbeitgeberseitigen Leistungen während des Bezugs von
Entgeltersatzleistungen" vom 15.11.2005 entnommen werden (www.aok-business.de →
Service → Rundschreiben → Rundschreiben 2005).
Umsetzung in KIDICAP
Die zur Umsetzung des neu eingefügten § 23 c SGB IV erforderlichen Programmänderungen
wurden mit der Version 6.3.1 eingepflegt. Wegen der Kürze der Zeit wird nachfolgend nur auf
die wichtigsten Änderungen und Auswirkungen eingegangen.
Die ausführliche Beschreibung ist den "Informationen zum Einsatz der KIDICAP-Version 6.3.1"
(im DZ-Portal eingestellt) zu entnehmen.
Zur Feststellung, ob beitragspflichtige Einnahmen bei Unterbrechungen vorliegen, sind bei den
Unterbrechungen 01, 02, 03, 04, 12 und 15 bestimmte Eingaben im neuen Erfassungsfenster
09c erforderlich, wenn AG-Leistungen während der Unterbrechung gezahlt wurden.
Unterbleiben die Eingaben in ERF09c, kommt es in zu einer unberechtigten bzw. falschen
Verbeitragung der während der Unterbrechung gezahlten AG-Leistungen.
Zu den AG-Leistungen zählen der KG-Zuschuss, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und sonstige
laufende Zulagen (insbesondere geldwerte Vorteile), die während der Unterbrechung gezahlt
werden (= Zulagenschlüssel 5004, 5005, 5006, 5007, 5009, 5010, 5011, 5020, 5021, 5023,
5026, 5027, 6600, 6601, 6603, 6604, 5404 und 6967).
Erfassungen in der Maske 09c sind nur dann nicht erforderlich, wenn
•
•
•
keine AG-Leistungen während der Unterbrechung vorliegen
während einer Unterbrechung 04 (Elternzeit)
während Unterbrechung 03/15 (Mutterschutz), wenn nur der Zuschuss zum
Mutterschaftsgeld gezahlt wird
Stand: 11 / 2006
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BTS190
Bei allen anderen Konstellationen ist die Maske 09c entsprechend zu füllen. Je nach
Fallkonstellation ist eines der Felder "Sozialleistung/Tag" oder "VGL-Netto" mit den
entsprechenden Werten zu füllen oder das "MKM-HöchstKG" zu markieren. Darüber hinaus ist
neben den üblichen Eingaben in Maske 24a ggfs. noch der Anlassbeginn zu erfassen. Die
Beschreibung der Datenfelder zur Maske 09c ist am Ende dieses Dokumentes beigefügt.
Generelle Rückrechnung im AM 12.06
Zur Berichtigung des Sanierungsgeldes wird im AM 12.06 eine generelle Rückrechnung nach
01.06 erfolgen. Dies wird dazu führen, dass AG-Leistungen, die während einer Unterbrechung
mit Grund 01,02,03 12 oder 15 im Laufe des Jahres 2006 beitragsfrei gezahlt wurden, nun
rückwirkend verbeitragt werden, wenn keine Gegeneingaben in ERF09c erfolgen.
Davon betroffen sind insbesondere PF mit Unterbrechung 02 und KG-Zuschuss. Der KGZuschuss ist tariflich auf das Nettoarbeitsentgelt begrenzt. Wenn nur der KG-Zuschuss und
keine weitere AG-Leistung gezahlt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass der KGZuschuss zusammen mit dem Krankengeld das Nettoarbeitsentgelt nicht überschreitet und
damit auch nach der Neuregelung des § 23 c SGB IV beitragsfrei bleibt.
Um den Aufwand einer manuellen Gegensteuerung über die ERF09c so gering wie möglich zu
halten, ist ein Schnittstellenprogramm in Arbeit, dass bei PF mit Unterbrechungsgrund 02, die
nur den KG-Zuschuss erhalten haben, das Feld Sozialleistung/Tag in ERF09c mit "1" füllt. Mit
dieser Eingabe unterbleibt die Verbeitragung des gezahlten KG-Zuschusses. Das
Schnittstellenprogramm wird kurz vor Erfassungsende eingespielt. Bis dahin manuell erfasste
Eingaben in ERF09c werden überschrieben. Über die umgestellten Fälle erhalten Sie eine Liste.
Es kann davon ausgegangen werden, dass mit diesem Hilfsprogramm der größte Teil der von
der generellen Rückrechung betroffenen PF korrigiert wird.
Für die restlichen Fälle, für die durch die Rückrechnung eine Verbeitragung der gezahlten AGLeistung während der Unterbrechung erfolgt, kann die Maske ERF09c nicht maschinell gefüllt
werden. Die Fälle sind zu prüfen und ggfs. über die Maske 09c manuell zu korrigieren.
Hierzu wird Ihnen eine Hilfsliste zur Prüfung zur Verfügung gestellt werden. Leider kann wegen
der Kürze der Zeit und der komplexen Abfragestrukturen nicht sichergestellt werden, die Liste
noch vor Ende der Erfassung 12.06 zu erstellen. Eine eventuell notwendige Korrektur dieser
Fälle ist dann im AM 01.2007 vorzunehmen.
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Vordr.-Nr.
Datenfeldbeschreibung 09c
Erfassungsfenster 09c
Das Fenster erreicht man über das Menü Sozialversicherung oder mit dem Direktkommando
Erf09c.
Die Unterbrechungen, für die Daten erfasst werden können, werden in der Selektion angezeigt.
Sind mehrere Unterbrechungen vorhanden, müssen Sie die jeweilige Unterbrechung in der
Selektionsliste markieren für die Sie Daten erfassen wollen.
Die Eingaben sind mit Gilt-ab = Beginn der entsprechenden Unterbrechung bis zum Ende der
Unterbrechung zum tätigen. Bei offenen Ende bis zum Abrechnungsmonat. Für die
Unterbrechung 01 ist der Krankheitsbeginn im Feld "Anlassbeginn" Erf24a mit zu erfassen.
Folgende Daten können erfasst werden:
Sozialleistung/Tag
Hier ist der Tagessatz der Nettosozialleistung zu erfassen. Sollte der Bescheid eines
Sozialleistungsträgers keinen Tagessatz, sondern einen Wochen- oder Monatsbetrag enthalten,
muss dieser auf den Tagessatz umgerechnet werden. Bei privat versicherten Arbeitnehmern ist
das Krankentagegeld, das der Arbeitnehmer mit seiner Versicherung abgeschlossen hat, zu
erfassen. Bei den Unterbrechungsgründen 03 und 15 wird der Tagessatz maschinell mit dem
Tagessatz des Mutterschaftsgeldes aus den Benutzerdaten vorbelegt. Bei
Unterbrechungsgrund 04 darf das Feld nicht erfasst werden.
Um zu verhindern, dass ein Krankengeldzuschuss bei pflichtversicherten oder freiwillig in der
GKV versicherten Arbeitnehmern sofort verbeitragt wird, wenn die Höhe des Krankengeldes
noch nicht bekannt ist, kann als Sozialleistung 1,00 € erfasst werden. Damit wird der SVFreibetrag so hoch, dass keine Verbeitragung erfolgt. Wenn die Höhe des Krankengeldes
vorliegt, ist die Sozialleistung mit dem richtigen Betrag nachträglich zu berichtigen.
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Vordr.-Nr.
VGL-Netto
Hier kann ein Vergleichsnetto erfasst werden, das anstelle des maschinell berechneten
Nettoentgelts verwendet werden soll.
MKM-HöchstKG
Hier können Sie markieren, wenn bei der Berechnung des Krankengeldzuschusses bei privat
versicherten Arbeitnehmern ein fiktives Höchstkrankengeld angenommen wird. In diesem Fall
bleibt der gesamte Krankengeldzuschuss beitragsfrei.
Die Ergebnisse
Die Berechnungsergebnisse werden im Fenster ANZ09c dargestellt. Das Fenster erreicht man
über das Menü Sozialversicherung oder mit dem Direktkommando Anz09c.
Die Registerkarte Stammdaten/Ergebnisse enthält mit Ausnahme des Feldes SV-Freibetrag die
auf einen Monat hochgerechneten Werte pro Unterbrechung. Wenn im Feld Brutto-Einnahme
ein Betrag enthalten ist, bedeutet das, dass beitragspflichtige Einnahmen während der
Unterbrechung vorhanden sind. Daraus folgen, dass 30 SV-Tage für den Monat gebildet
werden und eine Verbeitragung der Einnahmen durchgeführt wird.
Erfassungsfenster 24a
Für die Berechnung des Vergleichsnettoentelts ist der Monat zu verwenden, der vor dem
Beginn des Sozialleistungsbezugs liegt. Für die Unterbrechungen 01 und 02 muss das nicht der
Monat sein, der vor dem Beginn der Unterbrechung liegt, sondern der Monat, der vor dem
Beginn der Krankheit liegt. Wenn der Monat, in dem die Krankheit begonnen hat, nicht identisch
ist mit dem Unterbrechungsbeginn, dann ist auch bei der Unterbrechung 01 im Feld
"Anlassbeginn" das Datum des Krankheitsbeginns zu erfassen.
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Vordr.-Nr.
Bei privatversicherten Arbeitnehmern und geringfügig Beschäftigten muss auch weiterhin der
Verwaltungsgrund 05 zu erfassen.
Die Registerkarte Monatsergebnisse enthält die Ergebnisse für den Verarbeitungsmonat für alle
Unterbrechungen.
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Vordr.-Nr.
Die Registerkarte Vollmonatswerte enthält die Ergebnisse der fiktiven Berechnung des VGLNettos. Das VGL-Netto wird benötigt, um den SV-Freibetrag zu berechnen. Der SV-Freibetrag
ist die Differenz zwischen dem VGL-Netto und der Sozialleistung aus Registerkarte
"Stammdaten/Ergebnisse".
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Vordr.-Nr.