TAXNEWSLETTER Verkehrswert als Besteuerungsgrundlage für

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TAXNEWSLETTER Verkehrswert als Besteuerungsgrundlage für
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N E W S L E T T E R
Verkehrswert als Besteuerungsgrundlage für Schenkung
und Erbschaft von Grundvermögen bald Realität?
Die Steuerbemessungsgrundlage für die Berechnung der Schenkungs-/Erbschaftssteuer bei
Schenkungen und Erbschaften von Grundvermögen ist der dreifache Einheitswert des
Grundstückes. Auf diese Bemessungsgrundlage wird in Abhängigkeit vom Grad der
Verwandtschaft der jeweilige Steuersatz angewendet und so die Steuer berechnet. Der VfGH
prüft derzeit, ob es gerechtfertigt ist, daß als Bemessungsgrundlage ein Wert herangezogen
wird, der deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert der Liegenschaften liegt.
Als Begründung wird angeführt, daß für den unentgeltlichen Erwerb von Bargeld keine
besonderen Begünstigungen vorgesehen sind und die sich daraus ergebende
Ungleichbehandlung sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Sollte die Begünstigung für Liegenschaften tatsächlich aufgehoben werden, dann droht im
schlimmsten Fall die
Möglichkeit, daß als Bemessungsgrundlage der Verkehrswert
herangezogen wird. Dies würde die unentgeltliche Übertragung von Liegenschaften wesentlich
verteuern.
Nach dem Wortlaut des Gesetztesprüfungsverfahrens erscheint eine Aufhebung der
Begünstigung als nicht unwahrscheinlich.
Wien, im Juli 2006
Casapicola & Gross
WP & Stb GmbH
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