Kodierempfehlungen 2005

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Kodierempfehlungen 2005
2005
KODIEREMPFEHLUNGEN
für Diagnosen und Prozeduren sowie Hinweise zum
Gruppieren und zur Abrechnung im G-DRG-System für die
Pädiatrische Onkologie und Hämatologie im Jahr 2005
Ralf Herold, Andreas Christaras und Frank Berthold
Kodierempfehlungen für Diagnosen und Prozeduren sowie Hinweise
zum Gruppieren und zur Abrechnung im G-DRG-System für
die Pädiatrische Onkologie und Hämatologie im Jahr 2005
Ralf Herold, Andreas Christaras und Frank Berthold
unter Mitarbeit von Claudia Hochstein, Michael Paulussen und
Barbara Grießmeier (für die Arbeitsgruppe Leitlinien der PSAPOH)
Stand 06.12.2004
Einleitung............................................................................................................................................................1
Relevante Neuigkeiten ....................................................................................................................................2
Allgemeine Kodierempfehlungen.....................................................................................................................3
Grundlegende Aspekte ....................................................................................................................................3
Was soll kodiert werden?.................................................................................................................................3
Hauptdiagnose ................................................................................................................................................3
Nebendiagnosen..............................................................................................................................................4
Verdachtsfälle...................................................................................................................................................5
Spezielle und einzelne Kodierempfehlungen ................................................................................................5
Diagnosen: Medizinische Definitionen und Kode-Definitionen .......................................................................5
Systemerkrankung, mehrere Lokalisationen, Rezidiv............................................................................................6
Remissionsstatus und Induktionsrefraktäre Leukämie (C95.8!).............................................................................6
Sepsis und Neutropenie.........................................................................................................................................6
(Sekundäre) Thrombopenie (D69.5-) ....................................................................................................................7
Anämie und Aplasie ...............................................................................................................................................8
Immunkompromittierung (D90), Zustand nach SZT (Z94.8-), Nachsorge ............................................................8
Prozeduren: Diagnostik und Therapie .............................................................................................................8
Seitenangabe erforderlich und nicht mehr wiederholt kodierbare Prozeduren......................................................9
Medikament-Kumulativdosis aus Liste kodieren und Zusatzentgelt erlösen..........................................................9
Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8--.-)..................................................................................9
Chemotherapie und Intrathekale (Chemo-) Therapie...........................................................................................10
Immunsuppressive Behandlung (8-547.3-) und Infektiologisches Monitoring (1-930.0) .....................................10
Psychosoziale Tätigkeiten, Schmerztherapie und Palliativmedizinische Behandlung ........................................11
Stammzell-Transplantation ............................................................................................................................11
Transplantatgewinnung und neue Transplantationskodes...................................................................................11
Weitere Kodes für Prozeduren und Diagnosen angeben.....................................................................................12
Transplantatversagen und Abstoßungsreaktion .................................................................................................12
Gruppierung und Abrechnung .......................................................................................................................12
„Tagesfall“ und teilstationäre Behandlung ...........................................................................................................12
Wiederaufnahme – Fallzusammenführung .........................................................................................................13
Zusatzentgelte und besondere Leistungen..........................................................................................................13
Häufige und relevante Diagnosen .................................................................................................................15
Häufige und relevante Prozeduren................................................................................................................25
Chemotherapie nach Protokoll-definierten Blöcken ......................................................................................27
Transplantation und spezielle Blutprodukte ..................................................................................................29
Psychosoziale Tätigkeiten..............................................................................................................................31
Blutprodukte und spezielle Medikamente .....................................................................................................34
Fallbeispiele zur Kodierung und Gruppierung ............................................................................................37
Fallbeispiel 1: HR-ALL, Chemotherapieblock ...............................................................................................37
Fallbeispiel 2: ALL, Chemotherapie stationär für 1 Tag ................................................................................37
Fallbeispiel 3: Neuroblastom IV, schwere Sepsis .........................................................................................38
Fallbeispiel 4: Neuroblastom-Rezidiv, TCE-Block ........................................................................................38
Referenzen........................................................................................................................................................39
SIRS: vorläufige pädiatrische Unterteilung ...................................................................................................39
Textverweise .................................................................................................................................................40
Eigene Notizen ................................................................................................................................................41
Einleitung
Mit dieser neuen, vierten Ausgabe der Kodierempfehlungen wollen wir die relevanten amtlichen
Vorgaben in Vorschläge für die Pädiatrische Onkologie und Hämatologie umsetzen, mit denen
eine einheitliche Abbildung der Patienten, ihres Erkrankungsverlaufs und unserer Behandlungsleistungen zu erreichen ist. Dies wird eine bisher nicht gekannte Transparenz und Vergleichbarkeit nach sich ziehen, aber auch eine gemeinschaftliche Handlungsbasis durch optimal zur
Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie zusammenführbare Daten bieten. Mit diesem Ziel
haben wie die Kodierempfehlungen ein weiteres Mal fehlerkorrigiert und zusammengestellt und
stellen sie den in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie Tätigen zur Verfügung.
Das G-DRG-System 2005 wurde gegenüber dem Vorjahr überraschend umfangreich verändert,
so dass zahlreiche neue Kodes und einige neue Regeln zu berücksichtigen sind. In den Folgekapiteln wird auf wichtige Einzelheiten eingegangen, und auch in den Tabellen sind die
Änderungen markiert.N Erfreulicherweise wurde der „Graubereich“ des Prozedurenkatalogs
deutlich verkleinert. Andererseits gibt es jetzt einige neue Kumulativ-Kodes.N
Mittlerweile mögen zwar DRG-Begriffe wie „Relativgewicht“ und „untere Grenzverweildauer“
Einzug in die tägliche Arbeit gehalten haben, doch liegt die Hauptaufgabe dieser Kodierempfehlungen auch weiterhin darin, die grundlegend einheitliche Kodierung von Diagnosen und
Prozeduren zu unterstützen – ohne vordergründig ökonomische Konsequenzen zu berücksichtigen, die durch die jährlichen Veränderungen schwer zu kalkulieren und durch die bereits
bestehende Transparenz nicht ohne weiteres zu optimieren wären. Um dennoch die praktische
Anwendung und das Verständnis zu vebessern, stellen wir beispielhafte Dokumentationen von
Erkrankungsfällen vor.N
Die Grundlagen dieser Kodierempfehlungen sind die folgenden Dokumente, die wir als Referenzen zur Überprüfung, in Zweifelsfällen und bei allgemeinem Interesse empfehlen:
Definitionshandbuch „G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2005“
(fünf Bände, Stand 19.11.2004) [DefHB]
„Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren Version 2005“ (Stand 16.09.2004) [DKR]
Diagnosenklassifikation „Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten und
verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision, German Modification Version 2005
Ausgabe für die Zwecke des SGB V“ (ICD-10-GM Version 2005) [ICD]
Prozedurenklassifikation „Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2005 einschl. Erweiterungskatalog“, Stand 15.10.2004 [OPS]
Fallpauschalenvereinbarung 2005 – FPV 2005, Stand 16.09.2004 [FPV]
Diagnosenklassifikation „Internationale Klassifikation für die Krankheiten in der Onkologie“
ICD-O 3. Revision, 1. Auflage, August 2003 [ICDO3]
Aktualisierungen unter http://www.dimdi.de/dynamic/de/klassi/aktuell.html?channelId=169
Umfassender als die Kodierempfehlungen sind der Kodierleitfaden der GKinD (http://www.
GKinD.de/) und oben genannte Referenzen. Für Aktualisierungen der Kodierempfehlungen auf
den Internet-Seiten der GPOH würden wir auch weiterhin gern Ihre Erfahrungen berücksichtigen.
Wir wünschen viel Erfolg beim Kodieren und möglichst gute Unterstützung durch diese
Kodierempfehlungen – trotz möglicher Fehler und Unzulänglichkeiten. Happy Coding!
Ralf Herold, Andreas Christaras, Claudia Hochstein, Michael Paulussen,
Barbara Grießmeier und Frank Berthold
1
Relevante Neuigkeiten
In den Katalogen [OPS, ICD] sind vor allem die Kodes für bestimmte Diagnosen, Medikamente,
psychosoziale Tätigkeiten und die Stammzell-Transplantation verändert und um neue Kodes
ergänzt worden, die teilweise nachfolgend aufgelistet und anschließend erläutert werden:
Kumulative Medikamentengaben, auch Blutprodukte (8-012.- bis 8-014.-)N
Transfusionen neu aufgegliedert (8-802.-) und SZT angepaßt (8-805.-)N
Zusätzlich zur SZT Konditionierung, weitere Prozeduren und Diagnosen kodierenN
Seitenangabe bestimmter Prozeduren durch neues Zusatzkennzeichen (R/L/B)N
Fortschreibung der Ausdifferenzierung der Chemotherapie (8-54-.--)N
Psychosoziale, psychosomatische, neuropsychologische Therapie (9-401.-),N Psychotherapeutische Komplexbehandlung (9-41-.-),N Patientenschulung (9-500.-),N multimodale
Komplexbehandlung u. a. bei hämatologisch-onkologischer oder „sozialpädiatrischer“
Erkrankung (8-974)N sowie Physiotherapien (8-561.-)N
„Komplexbehandlung“ u. a. in den Bereichen Intensivbehandlung und Palliativmedizin,N
„Scores“ (SAPS II und TISS) für die Intensivbehandlung (nicht Intensivüberwachung)N
Immunsuppressive Behandlung (8-547.3-)N
Aufhebung der multiplen Kodierbarkeit bestimmter Prozeduren [DKR P005d, S. 45]N
Pulmonales infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring bei Immunsuppression (1-930.0)N
Kodiermöglichkeit „Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom“ (SIRS) bei SepsisN
Donor- und ex vivo-modifizierte Lymphozyten- und Granulozyten-Gaben (8-802.-)N
Unterscheidungen verschiedener Thrombopenie-Formen (D69.5-),N postoperative Liquorfistel
(G97.80),N strahlentherapieassoziierte Enzephalopathie (G93.88),N Dysphagie (R13.-),N
Gastro-/Ileostomaversorgung (Z46.5),N „Hauspflege nicht verfügbar“ (Z75.8),N „Anpassung“
operativ implantierter ZVK (Z45.20),N Vorhandensein operativ implantierter ZVK (Z95.81)N
Bereits im Jahr 2004 wurden unter anderem neu eingeführt:
Induktionsrefraktäre Leukämien (C95.8!)
Verschiedene Agranulozytose- und Neutropenie-Formen und -Dauern (D70.-)
Immunkompromittierung nach [...] immunsuppressiven Maßnahmen (D90)
Patientenbezogene Thrombozytenpräparate (8-800.6)
Plasmabestandteile und Gerinnungsfaktoren (8-810ff)
Komplexe Akutschmerzbehandlung (8-919)
2
Allgemeine Kodierempfehlungen
Grundlegende Aspekte
Entscheidend für die Gruppierung ist auch weiterhin die sachliche Richtigkeit und Angemessenheit der Kodierung der Diagnosen und Prozeduren, nicht ein potentieller ökonomischer
Nutzen. Letzterer ist aufgrund der jährlichen Neuberechnung der deutschen Relativgewichte
nicht zuverlässig abschätzbar. Darüber hinaus kann nur eine nachvollziehbare Kodierung die
Grundlage für Änderungsvorschläge im Rahmen des DRG-Systems sein.
Das vorliegende Dokument ist daher als Vorschlag der AG DRG der GPOH für das aus unserer
Sicht korrekte Kodieren zu verstehen. Darüber hinaus sollte die Erfassung und hausinterne
Verrechnung von Leistungen anderer Fachdisziplinen oder Stellen sichergestellt werden und
die resultierende Gruppierung überprüft werden. Aufgrund der Komplexität der Leistungen in
der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie sollte dies mit spezieller EDV-Unterstützung und
regelmäßig erfolgen.N Es bietet sich an, entsprechenden hausinternen Verwaltungsstellen auch
diese Kodierempfehlungen zu geben.
Was soll kodiert werden?
Im Allgemeinen keine folgenlosen Selbstverständlichkeiten kodieren, die sich aus der Diagnose
ergeben und / oder nicht gesondert medizinisch behandelt werden. Kodes, die auf alle oder die
allermeisten Patienten zutreffen (Beispiele für Prozeduren unter [DKR P014d, S. 50]), sind hier
nicht enthalten und würden auch nicht zur Unterscheidbarkeit beitragen. Dennoch sind insbesondere relevante Nebendiagnosen, aufwendige Prozeduren und die Kumulativ-KodesN für
die neuen Zusatzentgelte nicht zu vergessen. So werden auch abnorme Labor-, Röntgen-,
Pathologie- und andere Befunde nicht kodiert, wenn sie ohne klinische Bedeutung im Sinne
einer therapeutischen Konsequenz oder weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der
abnormen Werte) bleiben [DKR D003d, S. 12].
Dabei sollte eine konsistente Vorgehensweise verfolgt werden, weil alle Kodes jährlich eine
neue Bedeutung für die Gruppierung erhalten. So gib es sowohl relevante Kodes für Diagnosen
und Prozeduren, die 2004 noch nicht gruppierungsrelevant waren, es im Jahr 2005 jedoch sein
werden (Z94.8- Z.n. SZT; 5-399.- ZVK-Im-/Explantation), als auch solche, die bisher gruppierungsrelevant waren, es aber nicht mehr im Jahr 2005 sind (8-54- Chemotherapie).N
Wir empfehlen, Kodes an erster Stelle den vorliegenden Kodierempfehlungen, an zweiter Stelle
dem Kodierleitfaden Version 2005 [GKinD] und dann dem ICD-10-GM Diagnosenthesaurus
[THES] zu entnehmen, jeweils unter Berücksichtigung der Kodierrichtlinien [DKR]. Seltene onkologische Erkrankungen können mit Hilfe des [ICDO] auf den [ICD] abgebildet werden.
Neben der angemessenen DRG-Dokumentation (beispielsweise auf Kodierbögen) empfehlen
wir auch weiterhin eine möglichst gute Klartext-Dokumentation in der Krankenakte.
Hauptdiagnose
Die Hauptdiagnose ist unverändert definiert als „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige
festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.“ [DKR D002d, S. 4]. Sie wird also rückblickend festgestellt und muss nicht der Aufnahmediagnose entsprechen.
Hinsichtlich der Hauptdiagnose haben die Regeln nach [DKR] mit den formalen Hinweisen zum
ICD-10 [DKR D013c, DKR D014d] Vorrang vor allen anderen Richtlinien.N
Entsprechen mehrere Diagnosen der Definition der Hauptdiagnose, ohne dass es Kodierrichtlinien oder ICD-10-Hinweise dazu gibt, wird vom behandelnden Arzt diejenige Diagnose als
Hauptdiagnose ausgewählt [DKR S. 7], die mit dem größten „Ressourcenverbrauch“ einher
ging. Konstruiertes Beispiel: Resektion von Metastasen (Lunge, C78.0) und Chemotherapie
3
des (Primär-) Tumors (C40.2) während eines Aufenthaltes: Die erstgenannte Kombination ist
aufwendiger und daher C78.0 als Hauptdiagnose auszuwählen [siehe auch DKR 0201d, S. 89:
Neubildungen: Auswahl und Reihenfolge der Kodes].
Als Hauptdiagnosen können unter anderem die in der Tabelle (ab S. 15) markierten Diagnosen
des [ICD] nicht kodiert werden, da sie zu einer Gruppierung eines Falls in eine der so genannten Fehler-DRG führen (Erlösausfall).
Nebendiagnosen
Die Nebendiagnose ist demgegenüber definiert als „Eine Krankheit oder Beschwerde, die
entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt“ [DKR D003d, S. 11]. Sie muss eine aktuell (weiter) bestehende Diagnose sein und die Diagnostik, die Therapie, die Überwachung oder die Pflege beeinflussen.
Dies schließt chronische Erkrankungen und Folgezustände mit ein. Nebendiagnosen sind
wichtig für die Gesamtbeurteilung und DRG-Eingruppierung und sollten nach der Reihenfolge
ihrer Relevanz für die Behandlung aufgelistet werden.
Symptome können nur dann als Nebendiagnosen kodiert werden, wenn sie eigenständige medizinische Probleme darstellen und nicht unmittelbar mit einer zugrunde liegenden Krankheit
zusammenhängen.N
Nach dem Kreuz-Stern-System des ICD-10 und [DKR D012d, S. 21] ist die Ätiologie (Kennzeichnung mit Kreuz = primärer Kode) der aktuell behandelten Krankheit als Haupt- oder gegebenenfalls vorangehende Nebendiagnose zu kodieren. Die zusätzlich zu kodierende Lokalisation (Stern = sekundärer Kode) soll als unmittelbar folgende Nebendiagnose kodiert werden (siehe auch „Anämie“ unten). Beispiel: Hauptdiagnose CMV-Pneumonie (B25.0+), Nebendiagnose
Pneumonie durch andernorts klassifizierte Viren (J17.1*).
Eine akute Verschlechterung und eine zugrunde liegende chronische Krankheit sollen nur dann
unterschiedlich kodiert werden, wenn dafür unterschiedliche Diagnosenkodes im ICD-10 bereitstehen. Die ist im Einzelfall zu überprüfen, wie das folgende Beispiel zeigt: „Bronchiolitis (akut)
(infektiös) (subakut) J21.9“. Die runden Klammern im ICD-10 zeigen eine „nicht wesentliche
Modifikation“ an und bedeuten, dass alle drei Formen der Bronchiolitis gleichermaßen mit dem
Kode zu verschlüsseln sind; hier kann die akute Verschlechterung nicht zusätzlich zur
chronischen Krankheit kodiert werden.N
Kombiniertes Fallbeispiel (nach G-DRG 2005)N
15 Jahre, Z.n. Medulloblastom vor drei Jahren, Nachsorge bisher ohne medizinische Probleme,
aktuell abendliche Vorstellung in Kinderrettungsstelle, starke frontale, wenig seitenbetonte
Kopfschmerzen, keine Übelkeit, kein Erbrechen, körperliche Untersuchung bis auf homonyme
Hemianopsie unauffällig, bei Mutter ist Migräne diagnostiziert, stationäre Aufnahme, Kernspintomographie des Kopfes mit KM, EEG, augenärztliche Untersuchung, Labor, symptomatische
Behandlung, Entlassung nach knapp 20 Stunden.
Retrospektive Aufarbeitung:
Hauptdiagnose
Nebendiagnose
Prozeduren
G43.3 Komplizierte Migräne
Keine
3-820
Magnetresonanztomographie des Schädels mit KM
1-207.0 Elektroenzephalographie (EEG)
DRG
B77Z Kopfschmerzen
Relativgewicht
0,203
Hauptdiagnose kann nicht „Hirntumor“ sein, da weder eine dahingehende Behandlung eingeleitet wurde noch am Ende des Aufenthaltes Unsicherheiten hinsichtlich des Verdachts weiter
bestanden [DKR D008b, S. 17].
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Mögliche Nebendiagnose Z85.8 Bösartige Neubildungen sonstiger Organe oder Systeme in
der Eigenanamnese: Die zugehörigen Exklusiva „Medizinische Nachbetreuung, Rekonvaleszenz oder Nachuntersuchung“ treffen zwar nicht zu. Jedoch ist es nicht so, dass das frühere
Medulloblastom den aktuellen Behandlungsaufwand tatsächlich erhöht hat [DKR D003d], denn
die neurologischen Symptome erforderten noch im Rahmen der Migräne-Diagnostik die Durchführung einer Kernspintomographie. Zusätzlich ist nach drei Jahren noch nicht von einer „definitiven“ Heilung des Medulloblastoms auszugehen [DKR 0209d]. Aus diesen Gründen ist diese
Nebendiagnose nicht kodierbar. Sie wäre kodierbar, wenn keine neurologischen Symptome
aufgetreten wären, denn in diesem Fall hätte der frühere Hirntumor, nicht aber die (dann unkomplizierte) Migräne die Kernspintomographie erforderlich gemacht.
Mögliche Nebendiagnose H53.4 Gesichtsfelddefekt: Nicht kodierbar, da kein eigenständiges
medizinische Problem, sondern lediglich Zeichen der zugrunde liegenden Krankheit Migräne.
Denkbare kodierbare Nebendiagnosen in dieser Situation wären Hormonsubstitution bei partiellem oder Panhypopituitarismus oder Anfallsleiden mit Spezial-EEG.
Das so genannte effektive Relativgewicht von 0,203 ergibt sich als 0,582 (für die DRG B77Z
„Kopfschmerzen“ laut [FPKat, Spalte 4]) minus den Abschlag in Höhe von 0,379 [FPKat, Spalte
8] hier ab Tag 1 [FPKat, Spalte 9], dem „Ersten Belegungstag, an dem nach § 1 Abs. 3 ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen ist“ [FPV]. Wegen dieser Unterschreitung der unteren Grenzverweildauer wäre bei einem Basisfallpreis von 3000 der Erlös 609 bei einer
Verweildauer zwischen 2 und 11 Tagen (ohne Entlassungstag) wäre er insgesamt 1746 .
Verdachtsfälle
Die Symptome und / oder die Verdachtsdiagnose sind wie folgt zu verschlüsseln, auch wenn
der Verdacht später nicht bestätigt wird [DKR D008b, S. 17]:
Mit Verdachtsdiagnose in ein anderes Krankenhaus zur weiteren Behandlung verlegt,
Verdacht bestätigt oder nicht: im verlegenden Krankenhaus Verdachtsdiagnose kodierenN
Keine Symptome vorhanden, Untersuchung wegen eines Verdachtes:
Zustand kodieren (zum Beispiel Z03.0 bis Z03.9)
Symptome vorhanden, auf Verdachtsdiagnose hin nicht behandelt:
Symptome kodieren (im Wesentlichen R00 bis R99)
Auf Verdachtsdiagnose hin behandelt, Verdacht nicht bestätigt: Verdachtsdiagnose kodieren
Spezielle und einzelne KodierempfehlungenN
In den amtlichen Kodierrichtlichen [DKR] finden sich die speziellen Kodierrichtlinien für maligne
und hämatologische Erkrankungen auf den Seiten 65 bis 74. Die hier ab Seite 15 tabellierten
Diagnosen und Prozeduren enthalten neue Bereiche wie „Laborbefunde“ und „Fibromatose“ sowie zahlreiche Ergänzungen. Wird ein Patient zur Durchführung einer Chemotherapie planmäßig aufgenommen, aber die Therapie kann während dieses stationären Aufenthalts aus näher
bestimmbaren Gründen nicht durchgeführt werden, muss der folgende Indikator-Diagnosekode
angeben werden: „Z53 Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesen wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden“.
Diagnosen: Medizinische Definitionen und Kode-Definitionen
Anders als im klinischen Alltag klassifiziert der [ICD] die malignen onkologischen und hämatologischen Erkrankungen vorwiegend nach ihrer Lokalisation und nicht nach der Histologie:
Zervikales Neuroblastom kodieren als C47.0 Malignom autonomes Nervensystem - Hals
Neuroblastom (Nebenniere) kodieren als C74.1 Malignom Nebenniere – Nebennierenmark
Ewing-Sarkom (ebenso Osteosarkom), Femur kodieren als C40.2 Malignom Knochen, Femur
5
Systemerkrankung, mehrere Lokalisationen, Rezidiv
Da ein Lymphom als „nicht metastatisch“, also als Systemerkrankung betrachtet wird [DKR
0215d, S. 74], dürfen neben einem Lymphom-Kode (C82, C83) solche Kodes nicht angegeben
werden, die für eine „sekundäre bösartige Neubildung“ eines mitbefallenen Organs stehen
(zum Beispiel C77 oder C78).
Demgegenüber müssen Lymphom-Herde im Knochen respektive Knochenmark immer zusätzlich mit dem Kode C79.5 (Knochen-/Knochenmark-Metastasen) verschlüsselt werden.N
Der Kode C97! „Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen“ darf
nach [DKR 0207a, S. 69] nur dann verwendet werden, wenn gleichzeitig zwei unterschiedliche
bösartige Erkrankungen bestehen (beispielsweise Osteosarkom und Glioblastom), jedoch nicht
bereits dann, wenn eine Erkrankung sich an mehreren Lokalisationen manifestiert (und dann
zum Teil als „mehrere Teilbereiche überlappend“ kodiert werden kann).N
Die Diagnose und die Einzelheiten eines Rezidivs werden in gleicher Weise wie eine Erstdiagnose verschlüsselt [DKR 0201d, S. 74]. Es gibt keinen speziellen Kode, um ein Rezidiv zu
kennzeichnen. Der Kode „Z85.- Malignom in der Eigenanamnese“ darf in dieser Situation nichtN
verwendet werden [DKR 0209d, S. 71], jedoch beispiels für ein Zweitmalignom.
Remissionsstatus und Induktionsrefraktäre Leukämie (C95.8!)
Unverändert ist eine Entscheidung über den Remissionsstatus zur Kodierung von Leukämien1
(einschließlich JMML) erforderlich. Dabei bedeutet „-.x0“, dass eine nur partielle Remission vorliegt („trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung nach wie vor existiert“) oder der Remissionsstatus nicht bekannt ist [DKR 0208c, S. 70].
Hierzu wurde zusammen mit der DGHO und der DKG im Jahr 2002 pragmatisch und unter dem
Gesichtspunkt der Abbildung der weiteren Behandlungsbedürftigkeit die Remission erst dem
Beginn der Dauertherapie zugeordnet. Konsequenzen wie eine DRG-Gruppierungsregel haben
sich aus den so kodierten Daten bisher nicht ergeben, und auch eine Präzisierung der KodeBeschreibungen wurde bisher nicht vorgenommen.N
Um nun wieder eine Übereinstimmung des medizinischen Remissionsbegriffs bei Leukämien
mit seiner Abbildung herbeizuführen, wird empfohlen, ab dem Jahr 2005 die klinische Aussage
(siehe Definition im folgenden Abschnitt) auch dementsprechend zu kodieren. Dies hat zur
Folge, dass die Leukämie-Remission gegensätzlich zum folgenden Kode C95.8! (induktionsrefraktär) verschlüsselt wird.N Der MRD-Befund, der Prednison-Respons oder der PVA-Score
(COALL) können derzeit nicht für die Klassifikation des Remissionsstatus herangezogen
werden.
Im Jahr 2004 wurde der Kode „C95.8! Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie“
eingeführt, dessen Angabe zutreffendenfalls zusätzlich zum Leukämie-Kode (C91–C95) zwingend erforderlichN ist [DKR S. 26]. Als refraktär wird die Leukämie klassifiziert, wenn bei der
planmäßigen Konchenmarkpunktion am Tag 33 (ALL-BFM, Interfant, ALL-REZ BFM) oder 29
(COALL) der Standard-Induktionstherapie keine Remission (weniger als 5 % Blasten im repräsentativen Knochenmarkaspirat bei ausreichender Zellularität und Zeichen regenerierender
normaler Blutbildung) besteht.
Sepsis und Neutropenie
Eine Sepsis ist bei Patienten in Neutropenie mit der Hauptdiagnose Sepsis (meist A41.9) und
mit der Nebendiagnose D70.- Agranulozytose, zu kodieren [DKR 0103d, S. 64]. Bei unbekanntem Erreger ist der genannte Sepsis-Kode A41.9, ansonsten ein Erreger-spezifischer SepsisKode zu verwenden (siehe auch Tabelle 2 in [DKR S. 63], beispielsweise B37.7 Candida-Sepsis und A41.52 Pseudomonas-Sepsis).
1
6
und von immuno- und myeloproliferativen Erkrankungen des Erwachsenenalters
Die Dauer der Agranulozytose muss kodiert werden:
D70.1 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose bis zu einer Dauer von 20 Tagen und
D70.2 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose von mindestens 20 Tagen Dauer.
Eine Neutropenie nach SZT oder bei GvHD und Infektionen sollte kodiert werden als
D70.3 Sonstige AgranulozytoseN
Zur Vereinheitlichung sollten hierbei als Grenzwerte für die Neutropenie verwendet werden:
Neutrophile unter 500 pro Mikroliter oder Leukozyten unter 1000 pro Mikroliter.N
Eine Zytopenie und Aplasie und eine dementsprechend zu behandelnde Infektion/Sepsis treten
zufallsabhängig, das heißt regelhaft, aber im Einzelfall nicht vorhersehbar nach einer regelrechten (siehe auch Chemotherapie-Kodes) zytostatischen Therapie auf (siehe auch unten „Wiederaufnahme – Fallzusammenführung“).
Das zugrunde liegende Malignom sollte zusätzlich als Nebendiagnose kodiert werden, da
dieses für die Gruppierung relevant ist und zum Teil eine spezifischere Therapie erfordert
(denkbar: G-CSF-Gabe, Katheter-Explantation, Spiegelmessungen).N
Im Gegensatz zu diesem Sepsis-Neutropenie-Fall, für den die spezielle Kodierrichtlinie [DKR
0103d, S. 64] gilt, ist bei den meisten anderen (Wieder-) Aufnahmen das Malignom als Hauptdiagnose zu verschlüsseln (siehe auch Definition der Haupt- und Nebendiagnosen, S. 3).
Neu eingeführt wurden Kodes zur Differenzierung eines „Systemischen inflammatorischen Respons-Syndroms“ (SIRS, R65.-!) bei Sepsis [DKR 0103d, S. 63]. Die Kodes R65.-! ergänzen
die oben dargestellte Verschlüsselung und könnten ab 2006 gruppierungsrelevant sein. Die
SIRS-Definition der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin und der Deutschen Sepsis-Gesellschaft wurde im Bereich „FAQ“ des DIMDI-Internetauftritts veröffentlicht,
unterscheidet sich jedoch von pädiatrischen Konventionen und kann zur Zeit nicht unmittelbar
eingesetzt werden. Vorläufige Unterteilung siehe Seite 39.N
(Sekundäre) Thrombopenie (D69.5-)
Die Kodes der bereits im Jahr 2004 getroffenen Unterscheidung zwischen der transfusionsrefraktären und der nicht transfusionsrefraktären Thrombopenie gelten nicht mehr, da die
Verschlüsselung der Thrombopenien erneut erweitert wurde.
D69.52 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I
D69.53 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II
D69.57 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, transfusionsrefraktär
D69.58 Sonstige sekundäre Thrombozytopenien, nicht transfusionsrefraktär
Die Diagnose wird im [ICD] nicht durch die Angabe konkreter Plättchenzahlen definiert. In
diesen und ähnlichen Fällen sollte auf medizinische Standarddefinitionen, gegebenenfalls auch
auf altersentsprechende Normwerte zurückgegriffen werden. So sind beispielsweise diagnostische Kriterien für die Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II ein Abfall der Plättchenzahl
auf unter die Hälfte des Ausgangswertes und / oder unter 100 pro nl.
Wenn die Thrombopenie (oder auch die Anämie, s. u.) den Behandlungsverlauf (Diagnostik,
Überwachung, Therapie und Pflege) beeinflusst,N sollte sie auch kodiert werden, selbst wenn
die Thrombopenie selbst nicht unmittelbar behandelt wird – beispielsweise durch eine Thrombozytengabe, die eine Kodierung der Thrombopenie erfordern würde. Demgegenüber ist
alleinige Kontrolle bei bzw. wegen Thrombopenie nicht kodierbar.
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Anämie und Aplasie
Die Anämie im Zusammenhang mit der zytostatischen Behandlung einer onkologischen Erkrankung ist medizinisch am zutreffendsten mit „D61.1 Arzneimittelinduzierte aplastische Anämie“ zu kodieren. Der Kode D61.1 kommt sowohl für die Haupt- als auch die Nebendiagnose
in Frage. Dabei gelten die gleichen Überlegungen wie zur Thrombopenie (siehe oben) und zur
Haupt- und Nebendiagnose (S. 3). Die früher abgegrenzte (D63.0*) Tumoranämie wird zwar in
[DKR] nicht mehr erwähnt, sollte aber bei Anämie aufgrund einer Verdrängungsmyelopathie
(wie häufig bei Diagnosestellung, Rezidiv oder Progress) in Kombination mit dem Malignom kodiert werden.N
Eine Knochenmarkaplasie nach Chemotherapie sollte nicht zusammenfassend mit nur insgesamt einem Kode kodiert werden (wie beispielsweise mit D61.9 Panmyelopathie), sondern
jede Zellreihe, die im Rahmen einer Knochenmarkaplasie nach Chemotherapie vermindert ist,
sollte mit dem jeweiligen Kode verschlüsselt werden (D61.1 Anämie, D70 Neutropenie und
D69.5- Thrombopenie).
Immunkompromittierung (D90), Zustand nach SZT (Z94.8-), Nachsorge
Der seit dem Jahr 2004 vorhandene Kode „D90, Immunkompromittierung nach Bestrahlung,
Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen“ ist nicht für die unmittelbar
arzneimittelinduzierte Neutropenie (D70.-) zu verwenden. D90 sollte kodiert werden bei Patienten, die eine der genannten Behandlungen oder eine Organtransplantation erfahren haben
oder dauerhaft Immunsuppressiva erhalten und die beispielsweise wegen erfahrungsgemäß
schwerer verlaufender Infektionen anders (aufwendiger) als nicht immunkompromittierte Patienten behandelt werden müssen. Die ist zumindest während der Erfordernis einer Pneumocystis carinii Pneumonie- oder antimykotischen Prophylaxe anzunehmen.
Bei praktisch allen Aufnahmen aus pädiatrisch-onkologischem Grund sollte eine frühere hämatopoëtische Stammzelltransplantation als Nebendiagnose dokumentiert werden, unterteilt in
den nunmehr gruppierungsrelevanten Zustand nach SZT ohne (Z94.80) und mit (Z94.81) aktueller Immunsuppression.N
Eine frühere bösartige Neubildung („in der Eigenanamnese“) kann nur dann kodiert werden,
wenn man von einer definitiven Heilung ausgehen kann und die Behandlung des Malignoms
endgültig abgeschlossen ist [DKR 0209d, S. 71]. Die genaue Bestimmung der „endgültig abgeschlossenen Behandlung eines Malignoms“ wird dabei nicht gegeben; da allerdings die
Nachsorge getrennt geregelt ist, wird diese mutmaßlich nicht mehr zur Behandlung gezählt.
Falls die Nachuntersuchung der Anlaß zur stationären Aufnahme eines Patienten ist (und kein
Rückfall oder Progress gefunden wird), kann ein entsprechender Nachuntersuchungskode
„Z08.7 Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie (Z08.2: nur Chemotherapie) wegen bösartiger Neubildung“ als Hauptdiagnose kodiert werden [DKR 0209d, S. 71]. Als Nebendiagnose
ist der jeweils passende Kode aus dem Bereich „Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese“ anzugeben [DKR 0209d, S. 71]. Daraus ergibt sich die DRG „Z64Z Nachbehandlung
nach abgeschlossener Behandlung“.
Im Falle der Kodierung als Nebendiagnose muss zudem – wie bei allen kodierten Nebendiagnosen – der Behandlungsaufwand beim aktuellen Aufenthalt gegenüber der Abwesenheit
dieser Nebendiagnose erhöht sein [DKR D003d].
Prozeduren: Diagnostik und Therapie
So genannte „Komplizierende Prozeduren“ wurden im G-DRG System 2005 erstmalig in den
Gruppierungsalgorithmus eingeführt. Die Zahl bestimmter Prozeduren und/oder Diagnosen wird
dazu abgefragt und geht dann getrennt vom PCCL (patient complexity and comorbidity level) in
die Gruppierung ein. Eine komplizierende Prozedur ist beispielsweise gegeben, wenn zwei der
folgenden Kodes (Prozeduren) kodiert wurden: 5-399.5 Implantation, 5-399.6 Wechsel ZVK, 88
144 Pleuradrainage, 8-145 Aszitespunktion, 8-801 Austauschtransfusion, 8-390.- Lagerungsbehandlungen,8-823 Zellapherese, 8-800.7- Erythrozytenkonzentrate (ab 6 EK), 8-800.8- verschiedene Thrombozytenkonzentrate (ab 1 Normal-TK, 2 Apherese-TK oder 1 pat.-bez. TK).
Seitenangabe erforderlichN und nicht mehr wiederholt kodierbare ProzedurenN
Ein Zusatzkennzeichen (R für rechts, L für links und B für beidseitig) wurde für eine Vielzahl
von Prozeduren neu eingeführt. In der Regel ist eine Seiteangabe bei Prozeduren an paarigen
Organen oder Körperteilen erforderlich. Alle entsprechenden Prozeduren sind mit „“ gekennzeichnet; für Knochenmarkpunktionen und -stanzen (1-424) trifft dies nicht zu.
Bei einer Reihe von Prozeduren ist nun die bisherige multiple, aufwandsdokumentierende Prozedurenkodierung nicht mehr zulässig [DKR P005d, S. 45]. Dies ist im [OPS] entsprechend
vermerkt (beispielsweise 8-541.0 intrathekale Chemotherapie). Zum Teil wurden diese Prozeduren durch solche mit Angabe einer Menge oder Kumulativdosis ersetzt. Auf diagnostische Lumbal- oder Knochenmarkpunktionen trifft dies nicht zu.
Medikament-Kumulativdosis aus Liste kodieren und Zusatzentgelt erlösenN
Für die folgenden Medikamente wurde im neuen OPS (8-01-.--) und in der [FPV], Anlagen 3
und 5, eine Liste angelegt, um die insgesamt während eines Aufenthaltes gegebene Menge mit
einem einzig zu dokumentierenden Kode abbilden und auf dieser Basis ein Zusatzentgelt erlösen zu können:
Alemtuzumab
Immunglobulin
Methotrexat
Trastuzumab
EK
Caspofungin
Irinotecan
Oxaliplatin
Voriconazol, oral
TK
Docetaxel
Lenograstim
Paclitaxel
Voriconazol, par.
Apherese-TK
Filgrastim
Gemcitabin
Amphotericin B (liposomal)
Rituximab
Topotecan
Prothrombin-K.
Antithrombin III
Patientenbezogene TK
Es ist zu beachten, dass jeweils eine erhebliche Mindestmenge vorgegeben ist, die eher
weniger häufig in der Pädiatrischen Onkologie und Hämatologie erreicht wird.
Transfusionen, Faktor- und Plasmapräparatgaben (8-8--.-)N
Für das Jahr 2005 wurden Listen mit Kodes für die pro Aufenthalt zu summierenden Mengen
von Erythrozyten-, Thrombozyten-, Granulozyten- und Lymphozytenkonzentraten sowie von
Plasma, Immunglobulinen, von Willebrand-Faktor, Faktoren VII, VIII, IX und XIII, AT III, FEIBA,
Fibrinogen, C1-Esteraseinhibitor, Protein C und Immunglobulinen eingeführt. Diese sind zum
Teil als Anlage 5 ein Bestandteil der [FPV] („Stammzelltransfusion“ = SZT, s. u.) und „triggern“
so den Erlös eines Zusatzentgeltes.N
In diesen Listen sind die summierten Mengen jeweils unterschiedlich gestaffelt, so dass hier
eine große Zahl neuer Kodes entstanden ist. Zudem wird unterschieden zwischen für einen bestimmten Patienten angefertigten („HLA-gematchten“, nach thrombozytenspezifischen Antikörpern ausgesuchten) „8-800.6- Patientenbezogenen Thrombozytenkonzentraten“ und AphereseThrombozytenkonzentraten (8-800.5-), jedoch bei Erythrozytenkonzentraten nicht mehr nach
der Testung auf Allo-Antikörper.N
Zu beachten ist, dass aufgrund der Definition der jeweiligen Mindestmengen pro Aufenthalt bei
Erythrozytenkonzentraten (8-800.7-, mindestens „16 TE“) und gewöhnlichen Thrombozytenkonzentraten (8-800.8-, mindestens „16 TE“) diese wohl nur in seltenen Fällen kodiert werden
müssen. Dementsprechend selten werden die Zusatzentgelte nach Anlage 5 [FPV] zu erzielen
sein.N
Unter dem Begriff „Transfusionseinheit“ (TE) verstehen das Paul-Ehrlich-Institut und DIMDI die
aus einer Spende gewonnene/hergestellt, zur Transfusion bestimmte Einzeldosis eines zellulären oder plasmatischen Blutprodukts. Darunter ist in der Praxis offenbar jeweils ein einzelner
„Beutel“ (z. B. EK), gegebenenfalls auch jeweils ein „Baby“-Beutel, zu verstehen.
9
Chemotherapie und Intrathekale (Chemo-) Therapie
Bereits seit 2004 sind alle zur Chemotherapie aufgenommenen Fälle – einschließlich der Eintages-Fälle – mit dem Malignom als Hauptdiagnose zu kodieren. Die Diagnose-Kodes Z51.1 und
Z51.82- (Chemo- und/oder Strahlentherapie) sind nicht mehr zulässig [DKR 0211d, S. 72f].N
Die für die Kodierung einer Chemotherapie zu verwendenden Prozeduren-Kodes wurden im
Wesentlichen bereits im Jahr 2004 eingeführt. Sie differenzieren den Aufwand nach der Durchführungsdauer und der Komplexität. Die Zuordnung der Blöcke zu den Kodes wurde und wird
mit den Studienleitern abgestimmt. Für das Jahr 2005 wurden neue Blöcke im Rahmen der
kontinuierlichen Katalogpflege vom DIMDI entgegengenommen, eingearbeitet und veröffentlicht
(http://www.DIMDI.de/de/klassi/prozeduren/ops301/chemo.htm).
In der Tabelle auf der Seite 28 sind die Chemotherapie-Prozeduren des Bereichs „8-54- Zytostatische Chemotherapie“ zusammenfassend dargestellt. Die in den Beispielen genannten Blöcke praktisch aller relevanten Therapieprotokolle sind verbindlich mit dem jeweiligen Kode
abzubilden.
Zusätzlich ist für diejenigen zytostatischen Chemotherapie-Medikamente, die sich im Anhang 5
[FPV] = „Medikamenten Liste 1“ im [OPS] befinden, ein Kode nach der je Aufenthalt aufsummierten Menge anzugeben: „8-012.-- Applikation von Medikamenten Liste 1“, zum Beispiel
Gemcitabin, Methotrexat, Topotecan, Irinotecan, Filgrastim, Lenograstim usw., wenn die
Mindestmenge erreicht wird (siehe auch S. 34).N
Die Kodierung der in der pädiatrischen Onkologie häufigen Liquorpunktionen, die sowohl zur
Diagnostik als auch zur Behandlung durchgeführt wird, sollte die folgenden Kodes umfassen
(dabei kann 8-541.0 nur einmalig pro Aufenthalt kodiert werden):
1-204.1 Untersuchung des Liquorsystems, Messung des lumbalen Liquordruckes
8-541.0 Instillation von zytotoxischen Materialien, Intrathekal
1-204.2 Lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme (sofern tatsächlich durchgeführt)
8-151.4 Therapeutische perkutane Punktion des ZNS, Lumbalpunktion (sofern
beispielsweise bei Hydrocephalus oder Hirndruck therapeutisch Liquor entfernt)
Die Kodierung der Rickham-/Ommaya-Reservoirpunktion sollte umfassen:N
1-204.5 Untersuchung des Liquorsystems, Liquorentnahme aus einem liegenden Katheter
8-541.0 Instillation von zytotoxischen Materialien, Intrathekal
1-204.0 Messung des Hirndruckes (sofern tatsächlich durchgeführt)
8-151.2 Therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems, Ventrikelshunt
(sofern beispielsweise bei Hydrocephalus oder Hirndruck therapeutisch Liquor entfernt)
Immunsuppressive Behandlung (8-547.3-) und Infektiologisches Monitoring (1-930.0)N
Im Prozedurenbereich „Immuntherapie“ wurde der neue Kode 8-547.3- für intravenöse oder
anders applizierte Immunsuppression eingeführt, zu dem es allerdings keine spezielle Kodierrichtlinie gibt. Im Analogieschluss zu [DKR P001d, S. 35] erscheint es sinnvoll, die Immunsuppression zu kodieren, wenn diese „signifikant“ ist (beispielsweise spezielle Ausbildung und
Erfahrung erfordert [DKR P001d]) oder nicht „standardmäßig“ zur Behandlung zählt. Nicht als
immunsuppressive Therapie sollte beispielsweise die einmalige Gabe von Methylprednisolon
bei allergischer oder anaphylaktischer Reaktion, bei obstruktiver Bronchitis oder als Puls bei
ITP kodiert werden. Gegebenenfalls kann korrespondierend zu „8-547.3- immunsuppressive
Therapie“ auch „D90 Immunsuppression durch Medikamente“ kodiert werden.
Ab 2005 ist in diesem Bereich die Kodierung aufwendiger und kostenintensiver Verfahren
möglich. Die Kodes für „Infektiologisches Monitoring“ (1-930.-) sind zwar optional im aktuellen
10
[OPS], doch wird ihre zusätzliche Kodierung dringend empfohlen, insbesondere „1-930.0 Infektiologisches-mikrobiologisches Monitoring von pulmonalen Infektionen bei Immunsuppression“.
Psychosoziale Tätigkeiten, Schmerztherapie und Palliativmedizinische BehandlungN
Psychosoziale Tätigkeiten durch die Mitarbeiter verschiedener Berufsgruppen im psychosozialen Team können im Jahr 2005 zum größten Teil mit nunmehr amtlichen Kodes abgebildet
werden.N Diese Kodes sind aus dem nicht-amtlichen Katalog des Vorjahres hervorgegangen.
Eine Differenzierung psychosozialer Tätigkeiten kann damit von Einzelmaßnahmen (9-401.-)
über eine integrierte psychosoziale Komplexbehandlung (9-401.5) bis zu zeitlich-inhaltlich umfassenden Komplexbehandlungen (8-974) nachvollzogen werden.N
Kodes aus dem nicht-amtlichen Erweiterungskatalog des [OPS] – grau hinterlegt – werden nur
noch im Bereich „1-90 Psychosomatische, psychotherapeutische, (neuro-) psychologische,
psychosoziale und testpsychologische Untersuchung“ zur Abbildung entsprechender psychosozialer und medizinischer Leistungen benötigt.N
Die psychosozialen Prozeduren sind ab Seite 33 zu finden.
Zusätzlich zum Diagnosekode „Z51.5 Palliativbehandlung bzw. Palliativsituation“ wurde für das
Jahr 2005 der Prozeduren-Kode „8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ eingeführt.
An diesen Kode und auch an bestimmte Schmerztherapie-Kodies werden definierte und hohe
Anforderungen gestellt.
Stammzell-Transplantation
Transplantatgewinnung und neue Transplantationskodes
Als Prozedur wird nun die Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark
(5-410.0-) oder aus peripherem Blut (5-410.1-) unterschieden, jeweils zur autologen (.-0) oder
allogenen (.-1) Transplantation.N Als Hauptdiagnose ist dazu jeweils Z52.3 Knochenmarkspender oder Z52.01 Stammzellenspender zu kodieren, nicht jedoch bei autologer Spende und
Transplantation während eines Aufenthaltes. (Der Kode „8-823 Zellapherese“ darf nicht für die
Granulozyten- oder Stammzell-Apheresen kodiert werden.)
Die Transplantatprozessierung wird bei beiden unten genannten Transplantationsverfahren an
der fünften Stelle kodiert (siehe Tabelle Seite 29). Unter dieser in-vitro-Aufbereitung des
Transplantats ist beispielsweise die CD34-positiv-Selektionierung oder eine andere, vergleichbar aufwendige Prozessierung zu verstehen, nicht jedoch eine alleinige Filtrierung oder Volumenreduktion des Transplantats.
Die Transplantationen werden weiterhin in „5-411 Transplantation von hämatopoetischen
Stammzellen aus dem Knochenmark“ und „8-805 Transfusion von peripher gewonnenen hämatopoetischen Stammzellen“ eingeteilt, siehe Tabelle Seite 29.
Neu im Jahr 2005 eingeführt ist die Unterscheidung der Transplantation von nicht-HLAidentischen, verwandten Spendern nach Differenz in 1 (5-411.22 und 8-805.22) beziehungsweise in 2 bis 3 Antigenen (5-411.23 und 8-805.23, jeweils mit in vitro-Aufbereitung).N
Neben diesen Prozedurenkodes sind für Transplantations-DRG das Patientenalter sowie die
Transplantatprozessierung, jedoch im Jahr 2005 nicht mehr die komplizierenden Nebendiagnosen gruppierungsrelevant [DefHB, S. 46].N Für 2005 sind sechs für Kinder und Jugendliche
relevante Transplantations-DRG (allogen A04A bis -D, autolog A15A und -B) im Bereich „PräMDC“ zu finden.N
11
Weitere Kodes für Prozeduren und Diagnosen angeben
Die Kodes für die Transplantationen hämatopoëtischer Stammzellen tragen im Jahr 2005 nicht
mehr das Inklusivum: Konditionierungsprotokoll. Die Konditionierung sollte demnach zusätzlich
verschlüsselt werden (siehe die gebräuchlichsten Konditionierungsprotokolle auf Seite 27).
Darüber hinaus sollten alle relevanten Diagnosen und („signifikanten“) Prozeduren während
des Transplantations-Aufenthaltes kodiert werden. Diese sind beispielsweise bereits im Jahr
2004 in die Gruppierung mit eingegangen (wie Z94.8-, siehe S. 8) und können dazu beitragen,
den tatsächlichen Aufwand besser als nur durch einen Transplantationskode abzubilden.
Hinzugekommen sind für das Jahr 2005 Unterstützungsmaßnahmen wie „8-805.6 Stammzellboost nach Transplantation hämatopoëtischer Stammzellen“, „8-805.02 autologer Stammzellsupport nach Chemotherapie“ und „8-802.4- Lymphozyten vom Spender nach Transplantation hämatopoëtischer Stammzellen“, letztere mit und ohne in vitro-Aufbereitung. Keiner dieser
drei Kodes führt zu einer Gruppierung in eine der Stammzelltransplantations-DRG, wenn nicht
auch eine SZ-Transplantation durchgeführt und kodiert wird.N
Transplantatversagen und Abstoßungsreaktion
Abstoßungsreaktionen (T86.-) werden entsprechend als Hauptdiagnose kodiert, wenn die
GvHD für die Aufnahme maßgeblich war. Nach einer hämatopoëtischen Stammzell-Transplantation ist die (maligne) Grunderkrankung als Nebendiagnose zu kodieren, ebenso gegebenenfalls die weiteren Organmanifestationen einer GvHD, sofern diese die Nebendiagnosenkriterien
(siehe oben) erfüllen. Kode für Zustand nach SZT (Z94.8-) nicht vergessen. Zur Kodierung der
Immunsuppression siehe S. 10. Die Einteilung der akuten GvHD (Grad I bis IV) und der chronischen GvHD (limited vs. extended disease) richtet sich nach der Seattle-Klassifikation.
Gruppierung und Abrechnung
„Tagesfall“ und teilstationäre BehandlungN
Eintages-Fälle sind nicht mehr unbedingt nur durch eine eigene DRG abgebildet und müssen
nicht speziell verschlüsselt werden, da sie auch über die erfasste Verweildauer und eine untere
Grenzverweildauer von 1 Tag im Fallpauschalenkatalog [FPKat, Spalte 7] abbildbar sind.N Über
200 DRG stehen demzufolge für Eintages-Fälle grundsätzlich zur Verfügung. Die Entlassung
erfolgt am Tag oder am Folgetag des Aufnahmetages [FPV §1 Abs. 7]. Eintages-Fälle sind vollstationäre Fälle und müssen daher vergleichbar begründet sein.N
Die Behandlung von Patienten, die wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach2
teilstationär (zum Beispiel in einer Tagesklinik)N behandelt werden, wird über krankenhausindividuell zu vereinbarende [FPV §6 Abs. 1], fall- oder tagesbezogene Entgelte abgerechnet
[KHEG §6 Abs. 1 Satz 1]. Teilstationäre (Tages-) Fälle entsprechen also abrechnungstechnisch
nicht vollstationären (Ein-) Tagesfällen, die bundeseinheitlich nach DRG abgerechnet werden
(siehe oben).
Die Abrechnung der in der Praxis häufigen Abfolge von voll- und teilstationären Leistungen ist
in [FPV § 6 Abs. 2] in der Weise geregelt, dass onkologische und schmerztherapeutische teilstationäre Leistungen grundsätzlich zusätzlich entgolten werden. Teilstationäre Leistungen
anderer Disziplinen oder Art würden jedoch im Rahmen der DRG des vorausgegangenen vollstationären Aufenthaltes abgerechnet werden müssen, wenn die Leistungen noch innerhalb der
abgerundeten mittleren Verweildauer plus drei Tage dieser DRG erbracht wurden und die untere Grenzverweildauer nicht unterschritten wurde.N Die Verweildauern nach [FPKat] beeinflussen also nicht onkologische Therapiepläne hinsichtlich der Übergänge der Patienten zwischen den voll- und teilstationären Versorgungsbereichen.
2
12
Vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 04.03.2004, B 3 KR 4/03 R, Abs. 28 zur Abgrenzung
und zu Grenzfällen von teilstationärer, stationärer und ambulanter Behandlung.
Wiederaufnahme – Fallzusammenführung
Die Regelungen nach [FPV § 2] zur Wiederaufnahme sind praktisch unverändert gegenüber
dem Jahr 2004. Eine definitive Klärung der Interpretation des Komplikations-Begriffs [FPV § 2
Abs. 3] dieser Regelung existiert bisher nicht.
Erneute Aufnahmen zur Durchführung der Chemotherapie oder anderer onkologischer Therapien müssen nicht in einen Fall zusammengeführt werden [FPV §2].N Diese sind in der Spalte 13
des Fallpauschalenkatalog entsprechend markiert; für die anderen DRG gelten bestimmte Fristenregelungen.
Doch ist diese Markierung „keine hinreichende Voraussetzung dafür, dass jeder Aufenthalt getrennt abgerechnet werden kann“ und „Bei Komplikationen gibt es keine Ausnahme von der Zusammenfassung wegen einer DRG-Kennzeichnung“ [LSWA Ziff. 6]. Ein eingereichter Vorschlag
der AG DRG und der DGHO zur Differenzierung und Benennung wurde bisher nicht umgesetzt.
Darin ist enthalten, die mit gewisser Wahrscheinlichkeit zufallsabhängig eintretenden, für das
Behandlungsziel größtenteils unvermeidbar in Kauf zu nehmenden Ereignisse wie Infektion /
Sepsis in Neutropenie, behandlungsbedürftige Anämie oder Schmerzsyndrome beispielsweise
nach regelrechter Chemotherapie als nicht unerwartete, den von vornherein komplexen Behandlungsplan nicht grundsätzlich weiter komplizierende Ereignisse zu trennen von Komplikationen, die aufgrund eines Behandlungsmangel entstehen.N
Muss eine Zusammenführung eines Falles in eine DRG vorgenommen werden, so müssen
auch die Diagnosen (und Prozeduren) zusammenfassend betrachtet und ausgewählt werden
[DKR S. 10], [FPV §§ 2, 3].N
Zusatzentgelte und besondere Leistungen
In den Anlagen zur Fallpauschalenvereinbarung sind verschiedene Zusatzentgelte gelistet:
Anlage 2: bundeseinheitliche Zusatzentgelte, zum Teil mit Mengenstaffelung = Anlage 5
Anlage 3: nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete und nach § 6 Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 KHEG krankenhausindividuell zu vereinbarende Leistungen (DRG)
Beispiele: A61Z Versagen und Abstoßung eines Transplantates hämatopoëtischer Zellen,
B46Z Sozial- und neuropädiatrische Therapie bei Krankheiten und Störungen des Nervensystems, Z41Z Knochenmarkentnahme bei Eigenspender, Z42Z Stammzellentnahme bei
Fremdspender, Z43Z Knochenmarkentnahme bei Fremdspender
Anlage 4: nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KHEG krankenhausindividuell zu vereinbarenden
Leistungen (Zusatzentgelte) mit Definition = Anlage 6
Beispiele: ZE2005-03 ECMO, ZE2005-12 Plasmapherese, ZE2005-31 Gabe von Human-Immunglobulin spezifisch gegen Varizella-Zoster-Virus parenteral
Die Frist für das erforderliche administrative Verfahren ist am 31.10.2004 abgelaufen.
Die Kodierung nach Anlagen 2 und 5 (siehe Seite 34) erbringt ein Zusatzentgelt zusätzlich zum
Erlös durch das DRG-Relativgewicht. Dies bedeutet allerdings in der Umkehrung, dass die Kosten und der Aufwand für die Gabe eines dieser Medikamente bis zur jeweiligen Mindestmenge
bereits in den in Frage kommenden DRG-Relativgewichten enthalten ist.
Unter anderem aus diesem Grund sind verschiedene Relativgewichte im Jahr 2005 niedriger
als im Vorjahr und sollen durch die Zusatzentgelte eine angemessenere Abbildung erfahren.
Doch werden die Mindestmengen und damit die Zusatzentgelte in der Pädiatrischen Onkologie
und Hämatologie offensichtlich nicht häufig erreicht werden.
13
14
Systematische, GPOH-relevante Klassifizierung
Häufige und relevante Diagnosen
klassifiziert nach ICD-10-GM Version 2005 vom 15.08.2004.
N
= neuer / geänderter Kode.
X
= nicht als Hauptdiagnose gruppierbar (möglicherweise auch noch weitere Kodes)
Gruppe
Diagnose
Subtyp, Beschreibung
Anämie
Aplastische Anämie
Angeboren (z.B. Blackfan-Diamond-, Fanconi-A.) D61.0
Erworben, Idiopathisch
D61.3
Erworben, Panmyelopathie
D61.9
Erworbene transistorische Erythoblastopenie
D60.1
Bei Neubildungen
(siehe oben „Anämie und Aplasie“)
D63.0* X
Nach Chemotherapie
(siehe unten „Komplikationen“)
D61.1
Intra- und postoperativ
Blutungsanämie
D62
Bei chronischer Krankheit
(z. B. SLE, JRA)
D63.8* X
Eisenmangelanämie
Nach Blutverlust
D50.0
Sonstige
D50.8
G6PDH-Mangel
D55.0
Autoimmunhämolytisch
D59.1
Beta-Thalassämie
D56.1
Sichelzellthalassämie (ab 2006: D57.2)
D61.1
Sichelzellanämie mit Krisen
D57.0
Sichelzellanämie ohne Krisen
D57.1
Hereditäre Spärozytose
D58.0
Hämolytische Anämie
Agranulozytose
ICD-10-GM
Kostmann-Syndrom
D70.0
Zyklische Neutropenie
D70.6
Arzneimittelinduzierte
Agranulozytose
Bis zu 20 Tagen Dauer
Mindestens 20 Tage Dauer
(z. B. nach Chemotherapie)
D70.1
D70.2
Sonstige Agranulozytose
(z. B. bei GvHD und/oder Infektion)
D70.3N
Ausschluss eines Tumors
Z03.1
Begleitperson
Z76.3
Befunde ohne
Vorliegen einer
Diagnose
Intrakranielle Raumforderung
Genetische
Aberrationen
R90.0
Lungenraumforderung
R91
Raumforderung in Leber und Gallenblase
R93.2
Raumforderung der Harnorgane
R93.4
Raumforderung sonstiger Abdominalregion
R93.5
Raumforderung der Extremitäten
R93.7
Diagnostik
Nicht bei unbestätigtem Verdacht Hörprüfung
(„Testpsycholog. (vergl. Z03.-)
Sehschule
Diagnostik“ siehe
Untersuchung Zähne
Seite 31)
Visusprüfung
X
Z01.1
Z50.6
Z01.2
Z01.0
Monosomie (vollständig; Mosaik)
Q93.1
Neurofibromatose
Q85.0
Trisomie 21
Q90.2
15
Gruppe
Diagnose
Hämophilie,
Thrombophilie,
Blutung,
Thrombose
Blutung aus dem Rachen
R04.1
Blutungsanämie (intra- und postoperativ)
D62
Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (Marcumar, Warfarin)
Z92.1 X
Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung (ASS, Ticlopidin, Thrombininhibit.)
Z92.2 X
Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren
D68.4
Epistaxis
R04.0
Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper
D68.3
Hämarthros
Ellenbogen
M25.02
Knie, „Unterschenkel“
M25.06
Sprunggelenk
M25.07
D66
Hereditärer Faktor-IX-Mangel
D67
Transfusionsrefraktär
D69.30
Nicht transfusionsrefraktär
D69.31
Lupus-Inhibitoren
Vorhandensein
D68.8
Purpura Schönlein-Henoch
Transfusionsrefraktär
D69.00
Nicht transfusionsrefraktär
D69.01
Thrombophilie (nach austr. National Centre for Classification in Health für APCResistenz; analog auch für Prothrombin-Mutation und MTHFR-Polymorphismus)
D68.8N
Thrombozytopenie, sekundär
Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I
D69.52N
Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I
D69.53N
Sonstige, als transfusionsrefraktär bezeichnet
D69.57N
Sonstige, nicht transfusionsrefraktär
D69.58N
Sonstige (bei GvHD)
D69.59N
Katheter (Port, Broviac, Hickman)
T82.7
Thrombose
Sinusvenenthrombose, nichteitrig
I67.6
Tiefe Beinvenen
I80.2
Budd-Chiari-Syndrom
I82.0
V. cava
I82.2
Nierenvene
I82.3
Nebennierenblutung beim Neugeborenen
P54.4
Willebrand-Jürgens-Syndrom (alle Typen)
D68.0
Medulloblastom
Kleinhirn
C71.6
Primitiver neuroektodermaler
Tumor (zentral), Astrozytom,
Ependymom
Zerebrum (supratentoriell)
C71.0
Temporallappen
C71.2
Parietallappen
C71.3
Okzipitallappen
C71.4
Ventrikel I-III
C71.5
Subendymales Riesenzellastrozytom/Gliom, papilläres
Ependymom, Gangliogliom
16
ICD-10-GM
Hereditärer Faktor-VIII-Mangel
ITP (akut und chronisch)
Hirntumoren
Subtyp, Beschreibung
Zerebellum
C71.6
Hirnstamm, IV. Ventrikel
C71.7
Mehrere Teilbereiche überlappend
C71.8
Supratentoriell (unsicher)
D43.0
Supratentoriell (gutartig)
D33.0
Kraniopharyngeom
D44.4
Pinealozytom
D44.5
Retinoblastom
C69.2
Benigne intrakranielle Hypertension („Pseudotumor cerebri“)
G93.2N
Gruppe
Diagnose
Subtyp, Beschreibung
Histiozytose
Hämophagozytierende Lymphohistiozytose
D76.1
Langerhanszell-Histiozytose
Eosinophiles Granulom, HandSchüller-Christian, Histiozytosis X
D76.0
Abt-Letterer-Siwe
C96.0
Immundefekte
„HIV-Baby“ (nicht eindeutiger HIV-Laborbefund)
(siehe oben auch HIV, asymptomatische Krankheit
„Agranulozytose“)
Infektiöse und parasitäre Krankheiten infolge HIV
R75
Z21
B20 X
HIV-Erkrankung, akut
B23.0
Immundefekt humoral
D80.8
Immunkompromittierung (durch Bestrahlung, Chemotherapie oder Sonstige
D90 N
Immunglobulin-Mangel
IgG-Subklassen Mangel
D80.3
IgG Mangel
D80.1
Ohne aktuelle Immunsuppression
Z94.80 X
Mit aktueller Immunsuppression
Z94.81 X
Z.n. hämatopoëtischer SZT
Variabler Immundefekt (CVID)
Schwerer kombinierter
Immundefekt (SCID)
Katheter
ICD-10-GM
D83.8
Niedrige/keine T- und B-Zellen
D81.1
Niedrige/normale B-Zellen
D81.2
Ohne Spezifizierung
D81.9
Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie, sonst. Immunsuppr.
D90N
Z.n. hämatopoëtischer SZT ohne gegenwärtige Immunsuppression
Z94.80N X
Z.n. hämatopoëtischer SZT mit gegenwärtiger Immunsuppression
Z94.81N X
Anpassung und Handhabung
Z45.20N
Infektion
T82.7
Obstruktion
T82.5
Vorhandensein
Z95.81N X
Verstopfung, Leckage, Defekt
Keimzelltumoren
Knochentumoren Ewingsarkom, Osteosarkom,
Primitiver neuroektodermaler
Tumor (peripher)
T82.5
Hoden
C62.9
Nasopharynx
C76
Ovar
C56
Pinealis
C75.3
Steißbein
C41.4
Steißbeinteratom
D48.9
Thorax
C76.1
Arm (lange Knochen), Skapula
C40.0
Arm (kurze Knochen)
C40.1
Bein (lange Knochen)
C40.2
Bein (kurze Knochen)
C40.3
Extremitäten, mehrere Teilbereiche überlappnd C40.8
Becken
C41.4
Wirbelsäule
C41.2
Rippen, Sternum, Klavikula
C41.3
Schädel (kraniofazial)
C41.01
Schädel (maxillofazial)
C41.02
Achsenskelett, mehrere Teilbereiche überlappd C41.8
„KM“-/SZ-Spende
Stammzellspender
Z52.01N
Knochenmarkspender
Z52.3N
17
Gruppe
Diagnose
Side effects,
„Komplikationen“
und Spätfolgen
Abstoßung/Versagen eines Transplantats hämatopoëtischer Stammzellen
T86.00
Anämie, medikamenteninduziert
D61.1
Appetitminderung, Ernährungsprobleme
R63.3
Aspergillus-Infektion der Lunge
B44.0
Akute Blutungsanämie
Subtyp, Beschreibung
ICD-10-GM
Intra-/postoperativer Blutverlust
D62
AZ reduziert, ohne Hinweis auf Ursache
R53
Bauchschmerzen
R10.4N
Blasenentleerungsstörung
Neurogen, verschiedene Kodes verfügbar
G85.8-N
Cauda equina-Syndrom
G83.4N
Cushing, medikamentinduziert
E24.2
Dekubitalgeschwür
Viele Kodes verfügbar
L89.--N
Dehydratation
(Nur schwere Dehydratation kodieren)
E86
Dermatitis
Medikamenteninduziert, lokalisiert
Diabetes mellitus
Medikamenteninduziert, nicht entgleist
L27.1 und Y57.9!N
Diabetes insipidus
Dysphagie, Schluckstörungen
E10.90
D23.2
Beaufsichtigungspflicht bei Nahrungsaufn.
R13.0N
Sonstige
R13.9N
Durchgangssyndrom
Organische und symptomatische Psychose
F09
Enzephalopathie
Glukokortikoid-induziert
G92
Durch Ifosfamid
G92
Strahlentherapie-assoziiert
G93.88N
Epilepsie, angeboren / erworben, ohne weitere Spezifikation
G40.9N
Erbrechen, Übelkeit
R11
Fazialisparese
G51.0N
Gastroenteritis und Kolitis
Toxisch
K52.1
Graft failure, Abstoßung/Versagen e. Transplant. hämatopoëtischer Stammzellen
T86.00
GvHD
T86.01
Akute GvHD Grad I und II
Akute GvHD Grad III und IV
T86.02
Chronische GvHD, begrenzte Form
T86.03
Chronische GvHD, ausgeprägte Form
T86.04
GvHD, nicht näher bezeichnet
T86.09
Hämochromatose, sekundär
E83.1
Hemiparese, Hemiplegie (falls Ursache unbekannt) schlaff = .0, spastisch = .1
G81.-N
Hilfsmittel (Apparate, Geräte), langzeitige (mindestens dreimonatige) Abhängigkeit Z99.8N
Hochtonschwerhörigkeit
Hyperglykämie
H91.0N
Ohne Angabe der Ursache
Durch Medikamente (ASP, Steroide)
E89.1
Hyperleukozytose
D72.8
Hypopituitarismus nach medizinischen Maßnahmen
E89.3
Hypothyreose nach medizinischen Maßnahmen
E89.0
Ileus, paralytisch (obstruktiv = .5, .6)
K56.0
Invagination
K56.1
Kardiomyopathie durch Arzneimittel oder sonstige exogene Substanzen
I42.7
Katheterinfektion
T82.7
Katheterobstruktion
T82.5
Koagulopathie
Nicht näher bezeichnet (siehe auch oben)
Kopfschmerzen
Krampfanfall
18
R73N
D68.8
R51
(Zerebral)
R56.8
Gruppe
Diagnose
Forts. Side
effects, „Komplikationen“ und
Spätfolgen
Liquorfistel, postoperativ
G97.80N
Liquoraustritt (nach Lumbalpunktion)
G97.0N
Post-Lumbalpunktion-Syndrom (Aseptische meningeale Reizung)
G97.1N
Lungenfibrose nach Strahleneinwirkung
J70.1
Medikamentenallergie
T88.7N
Mukositis nach Chemotherapie
Subtyp, Beschreibung
Generalisiert
K91.80
Nur Mundraum betroffen (Stomatitis)
K12.1
Nur Darm und/oder Anus betroffen
K52.9
Nahrungsverweigerung
Neutropenie/Agranulozytose,
arzneimittelinduziert
F50.8
Bis zu 20 Tagen Dauer
D70.1N
Mindestens 20 Tage Dauer
D70.2N
Sonstige (z. B. bei GvHD und/oder Infektion)
D70.3N
Nephropathie durch Medikamente z. B. Ifosfamid, Cisplatin, Analgetika
Niereninsuffizienz (siehe auch
viele Kodes unter N18.8-)
ICD-10-GM
N14.1
Tubulopathie
N25.8
Nach medizinischen Maßnahmen
N99.0
Langzeitdialyse (mindestens drei Monate)
Z99.2N X
Obstipation
K59.0
Osteodystrophie, renal
N25.0
Osteoporose, arzneimittelinduziert, mit Fraktur (ohne Fraktur = M81.4-)
M80.4-
Osteonekrose
(Unterteilt nach Ätiologie und Lokalisation)
M87.--
Polyneuropathie
(toxisch, durch Medikament, z. B. VCR, DDP)
G62.0
Retinsäure-Syndrom, Symptome wie Hypervitaminose A
E67.0
Rollstuhl, langzeitige (mindestens dreimonatige) Abhängigkeit
Z99.3N
Schmerzen
Akut = .0, chronisch = .2
R52.-
Sepsis
Septisches Fieber, nicht näher bezeichnet
A41.9
Candida sp.
B37.7N
E. coli
A41.51N
Pseudomonas
A41.52N
Sonstige gramnegative Erreger
A41.58N
Vancomycin-resistente Enterokokken
U80.2!N
Pneumokokken
A40.3
Staphylokokken, koagulasenegativ
A41.1
Methicillin-resistente Staphylococcus aureus
U80.0!N
Sinusvenenthrombose
Somnolenzsyndrom
I67.6
(gegebenenfalls zusammen mit G93.88)
R40.0N
Strahlentherapieassoziierte Enzephalopathie (Leukenzephalopathie)
G93.88N
Stauungspapille
H47.1
(wenn nicht Ursache kodierbar, siehe S. 3)
Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom (SIRS), ohne
Organkomplikation = .0, infektiöser Genese mit Organkomplikation = .1
R65.-!N
Thrombopenie, sekundär
Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ I
(nach Chemotherapie = Sonstige“) Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II
D69.52N
D69.53N
Sonstige, als transfusionsrefraktär bezeichnet
D69.57N
Sonstige, nicht transfusionsrefraktär
D69.58N
Sonstige (z. B. bei GvHD und/oder Infektion)
D69.59N
Transfusionsreaktion
T80.8
Thrombophlebitis nach Infusion von Medikamenten
T80.1N
Tumorkachexie
R64
Tumorlyse-Syndrom: z.B. Hyperurikämie E79.0 und LDH erhöht R74.0 und Nierenversagen N17.9N
Verbrauchskoagulopathie (DIG)
Erworbene Afibrinogenämie
D65.0
19
Gruppe
Diagnose
Subtyp, Beschreibung
ICD-10-GM
Laborbefunde
(siehe wichtigen
Hinweis aufwandabhängige Kodeauswahl S. 3)
AFP erhöht
ohne nachgewiesene Ursache
R77.2N
Altersbezogene
Normgrenzen
anwenden
Azidose
Hämaturie
Leukämien
(zur Remission
siehe Seite 6)
ohne nachgewiesene Ursache
R31
Hypokalziämie
E83.5
Hyperkalziämie
E83.5
Hypokaliämie
E87.6
Hyperkaliämie
E87.5
Hypomagnesiämie
E83.4
Hypermagnesiämie
E83.4
Hyponatriämie
E87.1
Hypernatriämie
E87.0
Hypophosphatämie
E83.39
Hyperphosphatämie
E83.39
Hyperurikämie (ohne Gicht)
E79.0
Katecholamine erhöht
Lebertumoren
E87.2
ohne nachgewiesene Ursache
R82.5
Proteinurie
ohne nachgewiesene Ursache
R81
Nachweis von HLA-Ak
Nicht: Transfusionsreaktion wg. Ak
R76.0N
Hepatozelluläres Karzinom
C22.0
Hepatoblastom
C22.2
ALL
Bi-, Triphänotypische Leukämie
AML
Alle Subtypen außer B-ALL, ohne Remission
C91.00
Alle Subtypen außer B-ALL, in Remission
C91.01
B-ALL ohne/in Remission (Kode Burkitt-L.)
C83.7
Bei Überwiegen ALL-Klon
wie ALLN
Bei Überwiegen AML-Klon
wie AMLN
M0, ohne Remission (undifferenziert)
C95.00
M0, in Remission (undifferenziert)
C95.01
M1, ohne Remission (ohne Ausreifung)
C92.00
M1, in Remission (ohne Ausreifung)
C92.01
M2, ohne Remission (mit Ausreifung)
C92.00
M2, in Remission (mit Ausreifung)
C92.01
M3, ohne Remission (akut promyelozytär)
C92.40
M3, in Remission (akut promyelozytär)
C92.41
M4, ohne Remission (akut myelomonozytär)
C92.50
M4, in Remission (akut myelomonozytär)
C92.51
M5, ohne Remission (akut monozytär)
C93.00
M5, in Remission (akut monozytär)
C93.01
M6, ohne Remission (akute Erythroleukämie)
C94.00
M6, in Remission (akute Erythroleukämie)
C94.01
M7, ohne Remission (akute Megakaryoblstnl.) C94.20
Lymphadenitis
20
M7, in Remission (akute Megakaryoblastenl.)
C94.21
CML
Ohne/in Remission
C92.10/.11
Granulozytäres Sarkom
Ohne/in Remission
C92.30/.31
Refraktär auf Standard-Induktionstherapie
C95.8!N X
Hyperleukozytose
D72.8
Unspezifische mesenteriale Lymphandenitis
I88.0
Akute Lymphadenitis an Gesicht, Kopf und Hals
L04.0
Gruppe
Diagnose
Subtyp, Beschreibung
ICD-10-GM
Lymphome
Morbus Hodgkin
Lymphozytenreich
C81.0
Nodulär-sklerosierend
C81.1
Gemischtzellig
C81.2
Lymphozytenarm
C81.3
Sonstige Typen
C81.7
Kleinzellig
C83.0
Kleinzellig, gekerbt
C83.1
Gemischt klein- und großzellig
C83.2
Großzellig („ALCL“)
C83.3
Immunoblastisch
C83.4
Lymphoblastisch („T-LBL“, „Vorläufer-LBL“)
C83.5
Undifferenziert
C83.6
Burkitt-Tumor
C83.7
Sonstige Typen
C83.8
Non-Hodgkin-Lymphom,
diffus (Herde im Knochen
zusätzlich verschlüsseln, siehe
„Metastasen“)N
Metastasen
Myelodysplastisches
Syndrom
Neuroblastom
Nephroblastom
T-Zell-Lymphom, peripher („PTCL“)
C84.4
T-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet
C84.5
B-Zell-Lymphom, nicht näher bezeichnet
C85.1
Stets zusätzlich zum
Primärtumor zu kodieren
Knochen oder Knochenmark (auch bei
Herden maligner Lymphome anzugeben)N
C79.5
Leber
C78.7
Lymphknoten (mehrere Regionen)
C77.8
Lunge
C78.0
Hirn
C79.3
Pleura (oder maligner Pleuraerguß)
C78.2N
Chronische myeloproliferative Krankheit
D47.1
Juvenile myelomonozytäre Leukämie
C93.2
Refraktäre Anämie
D46.0
Refraktäre Anämie mit Blastenüberschuss (RAEB)
D46.2
Refraktäre Anämie in Transformation (RAEB-t)
D46.3
Sonstige myelodysplastische Syndrome
D46.7
Abdomen (außer Nebenniere)
C47.4
Hals
C47.0
Nebennierenmark
C74.1
Thorax
C47.3
Mehrere Teilbereiche überlappend
C47.8
Wilmstumor
C64
Kongenitales mesoblastisches Nephrom
D30.0
Rhabdoid-Teratoid-Tumor (AT/RT)
C64N
Weichteilsarkome Abdomen
C49.4
Arm/Schulter
C49.1
Becken
C49.5
Bein/Hüfte
C49.2
Harnblase
C67.9
Kopf/Gesicht/Hals
C49.0
Orbita
C69.6
Retroperitoneum
C48.0
Thorax
C49.3
21
Gruppe
Diagnose
Subtyp, Beschreibung
ICD-10-GM
Pseudosarkoma- Mehrere Lokalisationen
töse Fibromatose Schulterregion
M72.41N
Hand
M72.44N
Beckenregion und Oberschenkel
M72.45N
Unterschenkel
M72.46N
Knöchel und Fuß
M72.47N
Sonstige
M72.48N
MEN (multiple endokrine Neoplasie)
C75.8
Nasopharynx-Karzinom, nicht näher bezeichnet
C11.9
Nebennierenrinde (nicht für Neuroblastom)
C74.0
Nebennierenmark (vergl. Neuroblastom, s. o.)
C74.1
Nebenniere, nicht näher bezeichnet
C74.9
Retinoblastom
C69.2N
Schilddrüse
C73
Seltenere
Tumoren
M72.40N
Nebenschilddrüse
C75.0
Hypophyse
C75.1
Psychische und Akute Belastungsreaktion
soziale Diagnosen Anpassungsstörung
F43.0
F43.2
Belastungsstörung posttraumatisch
F43.1
Leichte kognitive Störung
F06.7
Nicht näher bezeichnete organische oder symptomatische psychische Störung
F09
Organische Persönlichkeitsstörung
F07.0
Leichte Intelligenzminderung
Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F70.0
Deutliche Verhaltnsst., Beob./Behndlng erford. F70.1
Sonstige Verhaltensstörung
F70.8
Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F70.9
Mittelgradige Intelligenzminderung Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F71.0
(IQ-Bereich von 35-49)
Deutliche Verhaltnsst., Beob./Behndlng erford. F71.1
Schwere Intelligenzminderung
(IQ-Bereich von 20-34)
Sonstige Verhaltensstörung
F71.8
Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F71.9
Keine oder geringfügige Verhaltensstörung
F72.0
Deutliche Verhaltnsst., Beob./Behndlng erford. F72.1
Sonstige Verhaltensstörung
F72.8
Ohne Angabe einer Verhaltensstörung
F72.9
Sonstige näher bezeichnete organische psychische Störung aufgrund einer
F06.8
Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit
22
Begleitperson (Mitaufnahme)
Z76.3
Artikulationsstörung
F80.0
Schlafstörung (nicht organisch)
F51.8
Unwohlsein und Ermüdung
R53
Sonstige Eßstörungen
F50.8
Sonstige Zwangsstörungen
F42.8
Gruppe
Diagnose
Subtyp, Beschreibung
ICD-10-GM
Zustandsbeschreibungen
(Übersicht, ggf.
nachschlagen)
Abduzensparese ohne Angabe zur Ursache
H49.2
Zur Untersuchung und Abklärung
Z00-Z13
Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtl. übertragbarer Krankheiten Z20-Z29
Probleme der Reproduktion
Z30-Z39
Personen, die das Gesundheitswesen zum Zwecke spezifischer Maßnahmen und Z40-Z54
zur medizinischen Betreuung in Anspruch nehmen
Chemotherapie nicht durchgeführt
Z53
Potentielle Gesundheitsrisiken aufgr. Sozioökonom. o. psychosozialer Umstände
Z55-Z65
Personen, die d. Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen Z70-Z76
Verschiedene
Therapie- und
NachuntersuchungsDiagnosen
Personen mit potent. Gesundheitsrisiken aufgr. Familien- oder Eigenanamnese
und bestimmte Zustände, die den Gesundheitszustand beeinflussen
Z80-Z99
Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie, sonst. Immunsuppr.
D90N
Z.n. SZT ohne gegenwärtige Immunsuppression
Z94.80N
Z.n. SZT mit gegenwärtiger Immunsuppression
Z94.81N
Z.n. Nierentransplantation
Z94.0N
Z.n. Herztransplantation
Z94.1N
Beinprothese, Anpassung
Z44.1
Erhaltungschemotherapie, auch nichtmaligner Erkrankungen (siehe auch S. 10)
Z51.2N X
Chemotherapie in Eigenanamnese
Z92.6N
Dialyse
Vorbereitung (Shuntanlage)
Z49.0
Extrakorporale Dialyse
Z49.1
Sonstige Dialyse (Peritonealdialyse)
Z49.2
Eingriff nicht durchgeführt
Z53
Gabe von Gammaglobulin oder Immunglobulin
Z29.1
Gefäßzugang: Anpassung und Handhabung eines sonstigen vaskulären Zugangs Z45.29N
Gelenkimplantat, -prothese (Vorhandensein, z. B. MUTARS)
Z96.6N
Genesungsphase nach Chemotherapie
Z54
Isolierung als prophylaktische Maßnahme
Z29.0
Katheter, Port: Vorhandensein eines oper. implant. Vask. Katheterverweilsystems Z95.81N
Katheter, Port: Anpassung und Handhabung eines Katheterverweilsystems
Z45.20N
Liquorableitung, Vorhandensein
Z98.2
Nachuntersuchung nach OP wegen bösartiger Neubildung
Z08.0
Nachuntersuchung nach Chemotherapie wegen bösartiger Neubildung
Z08.2
Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung
Z08.1
Nachuntersuchung nach Kombinationstherapie wegen bösartiger Neubildung
Z08.7
Notwendigkeit von anderen prophylaktischen Maßnahmen (Rachitis, Pneumonie)
Z29.8
Palliativbehandlung
Z51.5
Strahlentherapie-Sitzung
Z51.0N
(Stamm-) Zellspende
Knochenmarkspender
Z52.3
Blutstammzellenspender
Z52.01
Lympho- oder Thrombozytenspender
Z52.08
Stammzellapherese
Z51.81
Z.n. hämatopoëtischer SZT ohne gegenwärtige Immunsuppression
Z94.80
Z.n. hämatopoëtischer SZT mit gegenwärtiger Immunsuppression
Z94.81
Training der Fertigkeiten des täglichen Lebens (ADL)- Rehabilitationsmaßnahmen Z50.8
Vorbereitung auf eine Behandlung anderenorts nicht klassifizierbar
Z51.4
23
24
Häufige und relevante Prozeduren
klassifiziert nach OPS Version 2005 vom 15.10.2004. N = neuer Kode. Grau hinterlegt sind
Kodes des nicht-amtlichen Erweiterungskatalogs. Seitenangabe erforderlich bei Kategorie
OPS-Kode
Anästhesie und 8-900
Schmerztherapie 8-901
Intravenöse Anästhesie
Inhalationsanästhesie
8-910
Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie
8-903
8-918.0
(Analgo-) Sedierung
N
Mindestens 14, maximal 20 Tage
8-918.2
Mindestens 21 Tage
N
8-919
Komplexe Akutschmerzbehandlung (z. B. Mit PCA, erfordert u. a. 12 stdl. Visite)
8-930
Monitoring (Atmung, Herz und Kreislauf ohne Pulm.art.druck, ohne ZVD)
1-204.1
Untersuchung des Liquorsystems, Messung des lumbalen Liquordruckes
1-204.2
Untersuchung des Liquorsyst., lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme
8-151.4
Therap. perkutane Punktion des Zentralnervensystems, Lumbalpunktion
8-541.0
Instillation von zytotoxischen Materialien, intrathekal
1-204.0*
(s. a. „Intra1-204.5*
thekale Therapie“
8-151.2*
Seite )
N
und Biopsien
8-152.1
*bei Rickham-/
Ommaya-R.
Bildgebende
Verfahren
CT (Computertomografie)
Angiographie
MRT (Kernspintomographie)
Röntgen
Multimodale Schmerztherapie: interdisziplinär, mindestens zwei Fachdisziplinen,
Zusatzqual. "Spezielle Schmerztherapie" nötig, mindestens 7, maximal 13 Tage
8-918.1N
N
„AspirationsTechniken“,
Liquordiagnostik
Knochenmarkpunktionen
Bezeichnung, Erläuterung
Untersuchung des Liquorsystems, Messung des Hirndruckes
Untersuchung des Liquorsystems, Liquorentnahme aus einem liegenden Katheter
Ventrikelshunt; therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges
Pleurahöhle; therapeutische perkutane Punktion des Thorax
8-179.0
Therapeutische Spülung über liegenden intraperitonealen Katheter
1-511.-
Stereotaktische Biopsie: Großhirn = .0, Stammganglien = .1, Hirnstamm = .2
1-424
Biopsie ohne Inzision am Knochenmark (Knochenmarkpunktion)N
1-480.2
Perkutane (Nadel-) Biopsie Becken (Knochenstanzbiopsie)N
1-425.-
Perkutane (Nadel-) Biopsie an Lymphknoten, Milz und Thymus
3-200
CT-Schädel, nativ
3-220
CT-Schädel, mit Kontrastmittel
3-221
CT-Hals, mit Kontrastmittel
3-222
CT-Thorax, mit Kontrastmittel
3-225
CT-Abdomen, mit Kontrastmittel
3-226
CT-Becken, mit Kontrastmittel
3-227
CT-Muskel-Skelett-System, mit Kontrastmittel
3-990
Computergestützte Bilddatenanalyse mit 3D-AuswertungN
3-600
Arteriographie der intrakraniellen Gefäße
3-614
Phlebographie Gefäße einer Extremität mit Abflußbereich (Inkl.: DSA)
3-820
MRT-Schädel mit Kontrastmittel
3-821
MRT-Hals mit Kontrastmittel
3-822
MRT-Thorax mit Kontrastmittel
3-823
MRT-Wirbelsäule und Rückenmark mit Kontrastmittel
3-825
MRT-Abdomen,mit Kontrastmittel
2-826
MRT-Muskel-Skelett-System mit Kontrastmittel
3-82a
MRT-Becken mit Kontrastmittel
3-848
Virtuelle MRT-Angiographie
3-13e
Miktionszystourethrographie (MCU)
25
Kategorie
OPS-Kode
Bezeichnung, Erläuterung
Sonographie
3-000
Sonographie des Kopfes
3-001.-
Sonographie der Augen, Bulbus = .0, Orbita = .1N
3-003.0
Sonographie des Halses, Staging der Kopf-Hals-Region
3-023.0
Transthorakale Echokardiographie, mit Farb-Duplex, in Ruhe
N
3-006
Sonographie des Thorax
3-008
Sonographie des Oberbauchs
3-009
Sonographie des Abdomens
3-00b
Sonographie der Harnorgane
3-00c
Sonographie des kleinen Beckens und der Leistenregion
3-00f Sonographie der Nebennieren
3-00p
Sonographie aller peripheren Lymphknotenstationen, inkl. Hals
N
3-010.0
Szintigraphie
Eindimensionale Dopplersonographie der Hirngefäße, inkl. Dopplersonographie
3-020.-
Duplexsonographie der Hirngefäße, .0 = Arterie, .1 = VeneN
3-702
Szintigraphie anderer endokriner Organe
3-703
Szintigraphie der Lunge
3-703.2
Szintigraphie der Lunge, Perfusions- und Ventilationsszintigraphie
3-706
Szintigraphie der Nieren
3-70c
Ganzkörperszintigraphie
3-70c.1
Tumorszintigraphie m. Antikörp. o. rezeptorgerichteten Subst. (u. a. „Octreoscan“)
3-70c.2
Ganzkörperszintigraphie zur Entzündungsdiagnostik
3-720
Single-Photon-Emissionscomputertomographie (SPECT) des Gehirns
3-740
3-74x
Positronenemissionstomographie (PET) des Gehirns
Andere Positronenemissionstomographie
Diagnostik:
Staging-OP
5-401.6
Mehrere abdominale Lymphknotenstationen mit Leberbiopsie, bei lymphatischer
Systemerkrankungen (Staging): offen chirurgisch = .6, laparoskopisch = .b
„Blutbank“,
AphereseVerfahren
8-820.0-
Therapeutische Plasmapherese mit normalem Plasma, fünfte Stelle für Häufigkeit:
.00 = 1, ..., .04 = 5, .05 = 6-10, .06 = 11-20, .07 = ab 21 Mal
8-820.1-
Therapeutische Plasmapherese mit kryodepletiertem Plasma, fünfte Stelle:
.10 = 1, ..., .14 = 5, .15 = 6-10, .16 = 11-20, .17 = ab 21 Mal
8-823.-
Zellapherese, nicht zur Gewinnung von Granulozytenkonz. oder Stammzellen,
fünfte Stelle für Häufigkeit: .0 = 1, ..., .4 = 5, .5 = 6-10, .6 = ab 11 Mal
8-500
Tamponade einer Nasenblutung
Blutstillung
8-506
Wechsel und Entfernung einer Tamponade bei Blutungen
Antidot-Therapie 8-020.a
Methylenblau bei Ifosfamid-Toxizität, Carboxypeptidase (CPG2)- u./o. HochdosisLeucovorin-Gabe bei MTX-Intoxikation, ParavasatbehandlungN
N
Chemotherapie 8-541.0
und Immun8-541.1
therapie
8-151.1*
Intrathekale Chemotherapie (über Lumbal- oder Reservoirpunktion)
Intrazerebrale Instillation von zytotoxischen Materialien
Ventrikel; therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems
8-151.2*
Ventrikelshunt; therapeutische perkutane Punktion des ZNS und des Auges
8-541.2
In die Pleurahöhle Instillation von zytotoxischen Materialien
8-547.0
Immuntherapie mit nicht modif. Antikörpern (u. a. Rituximab, OSAG101, ALG, ATG)
8-547.1
Immuntherapie mit modifizierten Antikörpern (u. a. Gemtuzumab, Zytokine)
8-547.2
8-547.30
Immunsuppression, intravenös (siehe Seite 10)
8-547.31
Immunsuppression, sonstige Applikation (siehe Seite 10)
8-030
26
Immuntherapie mit Immunmodulatoren (u. a. Interleukin-2, IFN-ß, TNFa)
Desensibilisierungsbehandlung, z. B. bei Carboplatin-Allergie
Chemotherapie nach Protokoll-definierten Blöcken
Kode
Erklärungen
Krankheit
Verbindliche Anwendung in der Pädiatrischen Onkologie
8-542
Nicht
komplexe
Chemotherapie
ALL,* NHL,
Ein- oder
mehrtägige nicht AML
komplexe
Chemotherapie
Subkutane oder
intravenöse
Hirntumoren
Chemotherapie
mit 1 bis 2 MediVerschiedene
kamenten als
EintagesChemotherapie.
Mehrtägige Serien:
Bei jedem neuen
Patientenkontakt
erneut kodieren.
Konditionierung vor SZT
8-543
Mittelgradig
komplexe
und
intensive
Blockchemotherapie
2-4 tägige Block- Hirntumoren
chemotherapie
WeichteilMindestens 2
und KnochenZytostatika
sarkome
innerhalb des
Verschiedene
Chemotherapieblocks intravenös
oder komplexe und
intensive Chemotherapie mit aufwendiger,
messungsabhängiger
Therapiesteuerung
Konditionierung vor SZT
Induktionstherapie, Cyclophosphamid-Infusionen
Tage 36 und 64 im Protokoll I, Reinduktionstherapie
ARA-C Dauertherapie, Konsolidierungstherapie bei AML
DNR/VCR/PRED (ab 2.), ZNS-Phase sowie Reinduktionsphase mit VCR/ADR/DEXA und CYC/ARA-C/6-TG b. COALL
Stationäre Einzelgabe ASP, VCR
Erhaltungstherapie (PCV)
LGGS-Induktion I und Erhaltung
VBL-Injektionen, Etoposid- und Cladribin-Infusionen bei LCH
COPP, OPPA, ABVD, GEM/VINON bei Morbus Hodgkin
VCR/AMD-Injektionen; Blöcke AV-1, AV-2 bei Nephroblastom
VA und VAI, VCR-Injektionen Tag 8 und 15;
CYC/VBL, CEV bei Weichteilsarkomen
Gemcitabin-MonotherapieN
Doxorubicin liposomal (HIT-GBM REZ)N
N7 bei NeuroblastomN
Etoposid (1 d) o. Fludarabin (3 d) vor allo-SZTN
Busulfan po. / Cyclophosphamid resp. Melphalan (5 Tage)N
EIIS, EIIIS/1, EIIIS/2, EIVS, CARBO-ETO 96h (CE96)
DDP/VCR oder CARBO/VCR/ETO b. niedrig-malignen Hirnt.
VIDE, VAI, VAC bei Ewing-Sarkomen
A, AP, CE bei Osteosarkom
I2VA, I2VAd, TOPO/ETO/CARBO, I3VAd, I3VE, TE, TC
Hochdosis-Methotrexat (HD-MTX) bei allen Indikationen
HAM (Induktion), haM (Konsolidierung) bei AML
Vorphase bis 1. DNR/VCR/PRED, Konsolidierungphase,
VCR/ADR/ASP/DEXA in Reinduktionsphase bei COALL
N5, Blöcke A, B, C (COJEC) bei Neuroblastom
AVD, HR-Block bei Nephroblastom
CARBO-ETO 96h bei Lebertumoren
COPDIC, DHAP bei Morbus Hodgkin
D1, D2, M1 bei malignen endokrinen Tumoren (MET)
Doxo/Acto-D/Ciplatin (DAC) bei AT-RTN
Etoposid, Cyclophosphamid vor allo-SZT (bis 4 d)N
Cyclophosphamid, Melphalan vor allo-SZT (3 d)N
Carboplatin, Etoposid, Melphalan vor auto-SZT (4 d)N
Fludarabin, CYC, Thiotepa (3 d) bei allo-SZT N
Busulfan po., CYC, Melphalan (6 d) vor allo-SZTN
27
Kode
Erklärungen
Krankheit
Verbindliche Anwendung in der Pädiatrischen Onkologie
8-544.Hochgradig
komplexe
und
intensive
Blockchemotherapie
8-544.0 Ein
Chemotherapieblock während
eines stationären
Aufenthaltes
ALL*
NHL
AML
Hirntumoren
PEV, PEI, CycEVN, CarboEVN
WeichteilSarkomeN
TECC (Topotecan, ETO, Carboplatin, CPM; 5 d)N
TACC (Topo, Acto-D, CPM, Carboplatin; 5 d)N
Verschiedene
Konditierung
vor SZTN
8-544.1 Zwei
Chemotherapieblöcke während
eines stationären
Aufenthaltes
a, A4, A24, AA, AA24, AAZ1 N, AAZ2 N, AM,
b, B4, B24, BB, BB24, BBZ1 N, BBZ2 N, BM, CC
Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2 (a oder b)
A1, A2, A3, B1, B2, B3, AV2, AV3, BV1, BV2, BV3, AM1,
AM2, AM3, BM1, BM2, BM3, AMV2, AMV3, BMV1, BMV2,
BMV3 (ALCL-99)N
AIE, AdxEN (Induktion)
AI, AI/2-CDA N (Konsolidierung)
HD-ARA-C/ETO (HAE)
FLAG, Ida-FLAG, ARAC/L-DNR
5-8tägige
Blockchemotherapie3
HR-1', HR-2', HR-3'; F1, F2, R1, R2
Protokolle I, II oder III: Phase 1 oder 2
ALL*
NHL
N4, N6, TCEN (N8) bei Neuroblastom
VBP, BEP, PEI, Hochdosis-PEIN, PE bei Keimzelltumoren
IP, AI, IE bei Osteosarkom
IPA, TOPO-DOXO bei Lebertumoren
M2, NN-1, NN-2 bei malignen endokrinen Tumoren (MET)
A, B bei Nasopharynx-Karzinom
OEPA; IEP; Dexa-BEAMN bei Morbus Hodgkin
Fludarabin, Cyclophosphamid (5 d) bei allo-SZTN
Fludarabin, Etoposid (5 d) allo-SZTN
Fludarabin, Melphalan (6 d) allo-SZTN
Carboplatin, Etoposid, Melphalan (6 d) auto-SZT NBLN
Busulfan po., ETO, CYC (5 d) bei auto-SZT NHLN
Busulfan po., ETO, Thiotepa (6 d) auto-SZT NHLN
BCNU, Melphalan, ETO, ARAC (BEAM; 6 d) auto-SZTN
Induktionstherapie Phase 1 und 2, Blöcke F1 und F2
Block MARAM, Block OCTADD, Protokoll II-IDA
Protokolle I, II oder III: Phase 1 und 2
R1 und R2 (selten)N
AA und BB; Blöcke A und B, AAZ1 und AAZ2N
Protokolle I, II oder III: Phase a und bN
AML
AIE und HAM (Doppelinduktion)
Tabelle 1: Chemotherapieprozeduren der einzelnen Therapieblöcke (weitere Hinweise Seite 10)
* Je nach der individuellen Versorgung kann die beispielsweise Phase 1 im Protokoll I weiter unterteilt sein.
3
28
Wird ein stationärer Aufenthalt während eines laufenden Blocks beendet (z. B. am Tag 15 bei ALL-BFM Protokoll I), so sollte bei Verkürzungen mit Unterschreitung der angegebenen Definition (Dauer, Zytostatika) dieses
Blocks ein anderer Kode mit der tatsächlich zutreffenden Dauer- und Komplexitätsdefinition gewählt werden.
Transplantation und spezielle Blutprodukte
Prinzip
Art
In-vitroAufbereitung
Kode
KMT („Transplantation von
hämatopoëtischen
Stammzellen aus
dem Knochenmark“)
Autolog
ohne
5-411.00
mit
5-411.01
Allogen, HLA-identisch,
verwandter Spender
ohne
5-411.40
mit
5-411.41
Allogen, HLA-identisch,
nicht-verwandter Spender
ohne
5-411.50
mit
5-411.51
Allogen, nicht-HLA-identisch,
verwandter Spender
ohne
mit, „bei Differenz in 1 Antigen“
5-411.20
5-411.22
mit, „bei Differenz in 2-3 Antig. (haploident)“ 5-411.23
Allogen, nicht HLA-identisch,
nicht-verwandter Spender
Autolog
PSZT („Transfusion von peripher
gewonnenen
Allogen, HLA-identisch,
hämatopoëtischen
verwandter Spender
Stammzellen“)
Allogen, HLA-identisch,
nicht-verwandter Spender
Allogen, nicht-HLA-identisch,
verwandter Spender
ohne
5-411.30
mit
5-411.31
ohne
8-805.00
mit
8-805.01
ohne
8-805.40
mit
8-805.41
ohne
8-805.50
mit
8-805.51
ohne
8-805.20
mit, „bei Differenz in 1 Antigen“
8-805.22
mit, „bei Differenz in 2-3 Antig. (haploident)“ 8-805.23
Allogen, nicht HLA-identisch,
nicht-verwandter Spender
ohne
8-805.30
mit
8-805.31
Stammzellsupport nach Chemotherapie
8-805.02
Stammzellboost nach erfolgter Transplantation von hämatopoëtischen Stammzellen
8-805.6
Sonstige Transfusion von peripher gewonnenen hämatopoetischen Stammzellen
8-805.x
Transfusion
Lymphozyten vom gleichen
einzelner Zelltypen Spender nach SZT
ohne
8-802.40
mit
8-802.41
T-Zellen
8-802.50
NK-Zellen 8-802.51
Dendritische Zellen
8-802.52
Sonstige
8-802.5x
Granulozytenkonzentrat
.60 = 1, .61 = 2, .62 = 3-5 GK ...
8-802.6-
Lymphozyten
.2 = 1-5, .3 = mehr als 5 TE
Leukozyten nach
ex vivo-Kultur
Transplantatgewinnung:
„Entnahme von
hämatopoëtischen
Stammzellen ...“
8-802.-
aus Knochenmark zur Transplantation; Eigenspende
5-410.00
aus Knochenmark zur Transplantation; Fremdspende
5-410.01
aus peripherem Blut zur Transplantation; Eigenspende, inkl. Stimulation
vor Entnahme und apparativer Aufbereitung der Stammzellen
5-410.10
aus peripherem Blut zur Transplantation; Fremdspende, inkl. Stimulation
vor Entnahme und apparativer Aufbereitung der Stammzellen
5-410.11
Pulmonales infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring (nur) bei ImmunsuppressionN bei 1-930.0N
Immunsuppression. Infektionen: Mycobacterium tuberculosis, avium intracellulare (MAI),
Mycobacteria other than tuber-culosis (MOTT), Mykoplasmen, Legionellen, CMV, HSV, VZV,
Chlamydia pneumoni-ae, Pneumocystis carinii (PC), Toxoplasma gondii, Aspergillus spp. und
andere Fadenpilze sowie Candida spp. Methoden: Nukleinsäurennachweis (PCR, FISH, SSCP,
Northern Blot), Antigennachweis (Serologie, Western Blot), Spezialkulturen
Tabelle 2: Transplantationen (weitere Hinweise Seite 11). Weitere Blutprodukte und Transfusionen siehe Seite 34.
29
Kategorie
OPS
Bezeichnung
Diagnostik,
andere
1-202
Feststellung des Hirntodes
1-620.0
1-797.0
Dialyse
Bronchoskopie mit flexiblem Instrument, z. B. nach SZT (BAL)
N
Hypophysen-Kombitest, DDAVP-TestN (ärztliche Anwesenheit erforderl. oder >6 h)
1-623
Ösophagoduodenogastroskopie (ÖGD) - diagnostisch
1-315
Anorektale Manometrie
8-857.18-854.0
Peritonealdialyse (ggf. wiederholt kodieren, fünfte Stelle = Dauerstaffelung)
8-854.1-
Hämodialyse, intermittierend (ggf. wiederholt kodieren)
Hämodialyse, kontinuierlich (ggf. wiederholt kodieren, fünfte St. = Dauerstaffelung)
Drainage
8-144
Therapeutische Drainage der Pleurahöhle (Bülaudrainage)
Ernährung
8-015.0
Enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über eine Sonde
8-015.1
Enterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung über ein Stoma
8-016
Parenterale Ernährung als medizinische Hauptbehandlung
8-017
Enterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung
8-018
Parenterale Ernährung als medizinische Nebenbehandlung
1-334
Urodynamische Untersuchung
5-572.1
Suprapubischer Katheter: Anlegen
8-133.-
Suprapubischer Katheter: Wechsel = .0, Entfernung = .1
8-600.-
Lokoregionale H.: Lokale (oberflächliche) H. = .0, Tiefen-Hyperthermie = .1
Harntrakt
Hyperthermie
(Chemotherapie 8-601
zustäzlich
8-602
kodieren)
8-603
Intensivmedizin
Katheter
Lagerung
LiquorsystemOperationen
(s. a. Seite 25,
„Aspirationstechniken
Lunge, Lungenfunktion
Teilkörperhyperthermie
Ganzkörperhyperthermie
Interstitielle und intrakavitäre Hyperthermie
8-980.-
Intensivmedizinische Komplexbehandlung; nicht Intensivüberwachung oder
< 24 h Intensivbehandlung; mindestens kont., 24-stündige Überwachung u. akute
Behandlungsbereitschaft durch Pflegepersonal und Ärzte, erfahren in Intensivmedizin, ständige ärztliche Anwesenheit. Tägliche Dokumentation von Aufwandspunkten (SAPS II plus Core-TISS-10), schließlich Kodierung der Summe:
fünfte Stelle = 0 bis f jeweils bis 184, 552, 1104, 1656, 2208, 2760, 3680, 4600,
5520, 7360, 9200, 11040, 13800, 16560, 19320, über 19321 Aufwandspunkte
8-770
Maßnahmen für die Atmung im Rahmen der Reanimation
8-771
Kardiale Reanimation (inkl. Maßnahmen für die Atmung)
8-701
Intubation
8-700
Offenhalten der Atemwege (Guedel-Tubus oder ähnliches)
5-399.5
Ven. Verweilkath. (Broviac, Port): Implantation = .5, Revision = .6, Entfernung = .7
8-831.0
Legen eines Katheters in zentralvenöse Gefäße, exkl. Verweilsystem
8-831.2
Wechsel eines Katheters in zentralvenöse Gefäße, exkl. Verweilsystem
8-831.4
Entfernung eines Katheters aus zentral venösen Gefäßen mit bakter. Probeentn.
8-390.0
Lagerung im Spezialbett (z. B. nach Schädel-Hirn-Operationen)
8-390.1
Therap.-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer Grundlage, mehrmals tgl.
5-022.00
Anlegen einer externen Drainage; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär
5-022.10
Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; ventrikulär
5-022.13
Anlegen eines Reservoirs; Inzision am Liquorsystem; intrazystisch
5-023.1-
Anlage Liquorshunt: ventrikuloperitoneal = .10, subduroperitoneal = .12
5-024.0
Revision eines Ventils
5-024.-
Revision Liquorableitung: zentraler Katheter = .1, peripherer K. = .2, komplett = .3
5-024.4
Probatorisches Abklemmen per. Katheter
5-024.-
Entfernung: Liquorshunt = .6, externe Drainage = .7, Reservoir = .8
1-710
Ganzkörperplethysmographie (inkl. Spirometrie)
1-711
1-930.0
30
Bestimmung der CO-Diffusionskapazität
N
Pulmon. infektiologisch-mikrobiologisches Monitoring (nur) b. ImmunsuppressionN
Kategorie
OPS
Bezeichnung
Neurologie
1-205
Elektromyographie (EMG)
1-207.0
Routine-Elektroenzephalographie (EEG) (Schlaf-EEG = .1)
1-208.-
Evozierte Potentiale: AEP = .0, FAEP = .1, SSEP = .2, VEP = .6, OAE = .8
1-242
Audiometrie
Operationen
verschie
dener Art
5-413.1
Totale Splenektomie
5-431.2
Perkutan-endoskopische Gastrostomie (PEG)
8-123.-
Gastrostomiekatheter (PEG): Wechsel = .0, Entfernung = .1
Physiotherapie
8-561.1
Funktionsorientiert, mindestens 5 x 30 Minuten je Wochef
8-561.2
Funktionsorientiert kombiniert, mit Ergotherapie, min. 10 x 30 Min. an 10 Tagen
8-560.1-
Lokal = .10, systemisch = .11
PUVA
Strahlentherapie 8-527.1
Konstruktion, Anpassung Fixationshilfen bei Strahlentherapie (Maskenanpassung)
Psychosoziale Tätigkeiten4
Die Kodes für psychosoziale Tätigkeiten unterscheiden sich in erster Linie durch den zeitlichen
Aufwand. Manche Kodes haben überlappende Inhalte, zum Teil aus berufspolitischen Gründen.
Es sind nicht alle erbrachten Leistungen kodierbar, damit fallbezogene Kostenrechnungen relevante ökonomische Unterschiede („Marker für erhöhten Aufwand“) ermitteln können.
Zunächst sollten alle einzelnen Interventionen (9-401.0; 9-401.1, 9-401.2, 9-401.3, 9-401.4, 9404, 9-410) in der Patientenakte dokumentiert werden. Dann sollten zur deren Zusammenfassung die folgenden von der AG Leitlinien der PSAPOH empfohlenen Komplexbehandlungen
kodiert werden, wenn die Mindestanforderungen an zusammenwirkende Berufsgruppen und
Behandlungsdauer inklusive Vor- und Nachbereitung erfüllt sind und die Hinweise zutreffen:N
9-401.5: mindestens 2 Berufsgruppen involviert, mindestens 180 Minuten Gesamtzeit, die
Hälfte der Zeit muß von einem Psychologen oder Psychotherapeuten erbracht werden
8-974: mindestens 3 Berufsgruppen involviert, Sozialarbeit ist allerdings nicht gelistet,
mindestens 7 Behandlungstage, keine Stundenanzahl erforderlich
9-412: Psychotherapie muss Hauptintervention sein
9-403: wird nur in sozial- beziehungsweise neuropädiatrischen Settings angewandt
Kategorie
Psychosomatische, psychotherapeutische,
(neuro-) psychologische, psychosoziale und testpsychologische
Untersuchung
4
OPS
Bezeichnung
Psychosomatische und psychotherapeutische Diagnostik
1-900.0
Einfach (Dauer mindestens 60 min)
1-900.1
Komplex (Dauer mindestens 3 Stunden)
(Neuro-)psychologische und psychosoziale Diagnostik
1-901.0
Einfach (Dauer mindestens 60 min)
1-901.1
Komplex (Dauer mindestens 3 Stunden)
Testpsychologische Diagnostik
1-902.0
Einfach (Dauer mindestens 60 min)
1-902.1
Komplex (Dauer mindestens 3 Stunden)
1-910
Multidisziplinäre algesiologische Diagnostik bei chronischen Schmerzzuständen:
standardisierte multidisziplinäre (somatische, psychologische und psychosoziale)
Diagnostik, z. B. bei manifeste oder drohende Beeinträchtigung Lebensqualität
oder Arbeitsfähigkeit, min. zwei Fachdisziplinen (min. eine psychiatr., psychosom.
oder psycholog.), psychometrische und physische Funktionstestung, Teambesprechung, Therapieplan. Zusatzqualifikation "Spezielle Schmerztherapie" nötig
Die Texte des OPS sind zum Teil stark verkürzt wiedergegeben und sind daher gegebenenfalls zu überprüfen!
31
Kategorie
Komplexbehandlungen
OPS
Bezeichnung
Multimodale Schmerztherapie: interdisziplinär, mindestens zwei Fachdisziplinen (min. eine
psychiatr., psychosom. o. Psycholog.), Behandlungsplan, ärztliche Leitung, z. B. manifeste oder
drohende Beeinträchtigung Lebensqualität oder Arbeitsfähigkeit, gravierende psychische oder
somatische Begleiterkrankung, min. drei Verfahren (Psycho-/Verhaltenstherapie, spezielle
Physiotherapie, Entspannungsverf., Ergotherapie, med. Trainingstherapie, sensomot. Training,
Arbeitsplatztraining, Kunst- oder Musiktherapie oder sonstige übenden Ther.), standardisiertes
therapeutisches Assessment, interdiszipl. Teambesprechung, Zusatzqual. "Spezielle
Schmerztherapie" erforderlich
8-918.0N
Mindestens 7, maximal 13 Tage
8-918.1N
Mindestens 14, maximal 20 Tage
8-918.2N
Mindestens 21 Tage
Multimodale Komplexbehandlung bei sonstiger chronischer Erkrankung:N Z. B. bei
Adipositas, Asthma bronchiale, Diabetes mellitus, Neurodermitis, Mukoviszidose, rheumatologischen, hämatologisch-onkologischen, kardiologischen und sozialpädiatrischen Krankheiten,
fachärztliche Team-/Behandlungsleitung, min. 3 Therapiebereiche
(Physiotherapie/Physikalische Therapie, Ergotherapie, Sporttherapie, Logopädie, Künstlerische
Therapie/Kunst- und Musiktherapie, Schmerztherapie, Psychotherapie)
8-974.0N
Mindestens 7, maximal 13 Tage
8-974.1
Mindestens 14, maximal 20 Tage
8-974.2
Mindestens 21 Tage
N
N
Palliativmedizinische Komplexbehandlung:N aktive, ganzheitliche Behandlung zur Symptomkontrolle u. psychosoz. Stabilisierung ohne kurative Intention und im Allg. ohne Beeinflussung
der Grunderkrankung, Pat. mit progredienter, fortgeschrittenen Erkrankung u. begrenzter
Lebenserwartung, Einbeziehung Angehöriger, Leitung Facharzt m. Qualif. in Palliativmedizin
(z. B. min. einjährige Erfahrung Palliativmedizin o. entsprechende Qualif.), Erstellung u.
Dokumentation individueller Behandlungsplan, wöchentliche Teambesprechung, min. 2
Therapiebereiche (Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Psychologie, Physiotherapie, künstlerische
Therapie/Kunst- und Musiktherapie), insg. min. 6 Stunden pro Patient und Woche in
patientenbezogenen unterschiedlichen Kombinationen
8-982.0N
Bis zu 6 Behandlungstage
8-982.1
Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
8-982.2
Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
8-982.3
Mindestens 21 Behandlungstage
N
N
N
Psychosoziale,
psychosomatische und neuropsychologische
Therapie
Psychosoziale Interventionen
9-401.0
Sozialrechtliche Beratung, mindestens 120 Minuten
9-401.1
Familien-, Paar- und Erziehungsberatung, mindestens 120 Minuten
9-401.20N
Nachsorgeorganisation, mindestens 120 Minuten
9-401.21N
Nachsorgeorganisation, mindestens 300 Minuten
9-401.3
Supportive Therapie, mindestens 120 Minuten
9-401.4
Künstlerische Therapie, mindestens 120 Minuten
Integrierte psychosoziale Komplexbehandlung: Ltg. durch Facharzt, psycholog. Psycho- o.
Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten auf „somatischer“ Station, min. 2 psychosoz.
Berufsgruppen (Ärzte, psycholog. Psycho-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten o.
Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeiter oder Künstler. Therapeuten), min. die Hälfte d. Behandlungszeit durch Arzt, psycholog. Psycho-, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten o.
Psychologen. Psychosoziale Maßnahmen umfassen: psychotherap., psycholog. o. neuropsycholog. Diagnostik, Psychotherapie, supportive Therapie, Krisenintervention, künstler.
Therapie/Kunst- und Musiktherapie u. a., beratende Interventionen (Einzel-, Familien-, Paar-,
Erziehungs- u. sozialrechtliche Beratung), Nachsorgeorganisation u. präventive Maßnahmen
9-401.50N
Mindestens 3 Stunden
9-401.51
Mehr als 3 bis 5 Stunden
9-401.52
Mehr als 5 bis 8 Stunden
9-401.53
Mehr als 8 Stunden
N
N
N
32
Kategorie
Forts., zum
Vergleich
OPS
Bezeichnung
Sozial- und neuropädiatrische Therapie
9-403.-N
Operationalisierte individ. Therapie u. Anleitung von Bezugspersonen durch multidisziplinäres Team, Leitung Kinder- und Jugendarzt, bei drohender o. manifester
Behinderung, Entwicklungs- u. Verhaltensstörung sowie seelischen Störungen,
Therapie nach Diagnoseerstellung entsprechend Mehrdimensionaler Bereichsdiagnostik der Sozialpädiatrie (MBS), Therapiedurchführung nach Standards der
neuropädiatrischen oder sozialpädiatrischen Gesellschaft, mögliche Therapeutengruppen: Ärzte, Psychologen, Ergotherapeuten, Heilerzieher, Heilpädagogen,
Kunsttherapeuten, Logopäden, Musiktherapeuten, Ökotrophologen, Physiotherapeuten (inkl. physikalischer Therapie), Psychotherapeuten, Schmerztherapeuten,
Sozialpädagogen. Fünfte Stelle kodiert Dosis und Verteilung.
9-404
Neuropsychologische Therapie: Therapie beeinträchtigter kognitiver, affektiver
und verhaltensbezogener Funktionen (Orientierung, Aufmerksamkeit, Wahrnehmung, Lernen und Gedächtnis, Planen und Problemlösen, Affekt- und
Verhaltenskontrolle, soziale Kompetenz) bei Patienten mit angeborenen oder
erworbenen Hirnschädigungen basierend auf kognitions-psychologischen,
lerntheoretischen und funktional-neuroanatomischen Erkenntnissen
Multimodale psychotherapeutische Komplexbehandlung im Liaisondienst: EinzelPsychotherapie 9-412.o. Gruppenpsychoth., psychoeduktive Verf., Entspannungs- o. imaginative Verf.,
(für psychotherapsycholog. Testdiagn., sozialpädag. Beratung, Ergo-, Musik- o. Kunsttherapie,
peutische Maßsupportive teambezogene Interventionen, Balintgruppen/Supervision; fünfte
nahmen, die nicht
Stelle: .0 5 = bis 10 Stunden, .1 = mehr als 10 Stunden
in 9-402 bis 9-404
definiert sind)
Einzeltherapie
9-410.09-410.19-410.29-410.x
Kognitive Verhaltenstherapie, fünfte Stelle: .04 = an einem Tag, .05 = an 2 bis 5
Tagen, .06 = an 6 bis 10 Tagen, .07 = an 11 und mehr Tagen
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, fünfte Stelle: .14 = an einem Tag, .
15 = an 2 bis 5 Tagen, .16 = an 6 bis 10 Tagen, .17 = an 11 und mehr Tagen
Gesprächspsychotherapie, fünfte Stelle: .24 = an einem Tag, .25 = an 2 bis 5
Tagen, .26 = an 6 bis 10 Tagen, .27 = an 11 und mehr Tagen
Sonstige
Gruppentherapie
9-411.09-411.19-411.29-411.x
Schulungen
(„Präventive
Maßnahmen“)
Kognitive Verhaltenstherapie, fünfte Stelle: .04 = an einem Tag, .05 = an 2 bis 5
Tagen, .06 = an 6 bis 10 Tagen, .07 = an 11 und mehr Tagen
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, fünfte Stelle: .14 = an einem Tag, .
15 = an 2 bis 5 Tagen, .16 = an 6 bis 10 Tagen, .17 = an 11 und mehr Tagen
Gesprächspsychotherapie, fünfte Stelle: .24 = an einem Tag, .25 = an 2 bis 5
Tagen, .26 = an 6 bis 10 Tagen, .27 = an 11 und mehr Tagen
Sonstige
9-500.0
Basisschulung, min. 2 Stunden, themenorientiert, z. B. für Antikoagulanzienther.,
Eigeninjektion, häusl. Pflege venöser Verweilkatheter, Monitoring o. Reanimation
9-500.1
Grundlegende Patientenschulung, bis 5 Tage mit insg. min. 20 Stunden
9-500.2
Umfassende Patientenschulung, min. 6 Tage mit durchschn. 4 Stunden pro Tag
Tabelle 3: Übersicht der aktuellen Prozedurenkodes für psychosoziale Tätigkeiten
33
Blutprodukte und spezielle Medikamente5
Kategorie
OPS
Bezeichnung / Mengenangabe kumulativ für Aufenthalt
EK (Erythrozytenkonzentrat)N
8-800.7fN
1 TE bis unter 6 TE
8-800.7gN
6 TE bis unter 11 TE
8-800.7h
N
11 TE bis unter 16 TE
8-800.70
N
16 TE bis unter 24 TE
...
...
8-801
AphereseThrombozytenkonzentratN
Austauschtransfusion (Blutprodukte separat kodieren)
8-800.9v
N
1 Apherese-Thrombozytenkonzentrat
8-800.90
N
2 Apherese-Thrombozytenkonzentrate
8-800.9-
N
.91
.92
.93
.94
.95
3
4
5
6-7
8-9
Anzahl
N
.96
.97
.98
10-11 12-13 14-15 16-17
Patientenbezogenes Thrombo- 8-800.60
zytenkonzentrat (spez. für
8-800.6-N
Patienten, bei Vd./Nachweis
AnzahlN
thrombospez. o. HLA-AK)
1 patientenbezogenes Thrombozytenkonzentrat
ThrombozytenkonzentratN
8-800.8sN
1 TE bis unter 6 TE
8-800.8tN
6 TE bis unter 11 TE
8-800.8uN
11 TE bis unter 16 TE
8-800.80N
16 TE bis unter 24 TE
...
...
N
.61
.62
.63
.64
2
3-4
5-6
7-8
.65
.99
.66
.67
.68
.69
...
...
...
9-10 11-12 13-14 15-16 17-18
Weitere Blutprodukte (Lymphozyten- und Granulozytenprodukte) siehe Seite 29
8-810.0-
Plasma
.00 = 1 bis 5 TE, .01 = mehr als 5 TE
Rekomb. aktivierter Faktor VII 8-810.6-
.60 = bis 1000, .61 = 1001-3000, .62 = mehr als 3000 KIE
Plasmatischer Faktor VII
8-810.7-
.70 = bis 2000, .71 = 2001-5000, .72 = mehr als 5000 Einheiten
Rekombinanter Faktor VIII
8-810.8-
.80 = bis 2000, .81 = 2001-5000, .82 = mehr als 5000 Einheiten
Plasmatischer Faktor VIII
8-810.9-
.90 = bis 2000, .91 = 2001-5000, .92 = mehr als 5000 Einheiten
Rekombinanter Faktor IX
8-810.a-
.a0 = bis 2000, .a1 = 2001-5000, .a2 = mehr als 5000 Einheiten
Plasmatischer Faktor IX
8-810.b-
.b0 = bis 2000, .b1 = 2001-5000, .b2 = mehr als 5000 Einheiten
FEIBA
8-810.c-
.c0 = bis 2000, .c1 = 2001-5000, .c2 = mehr als 5000 Einheiten
Von-Willebrand-Faktor
8-810.d-
.d0 = bis 2000, .d1 = 2001-5000, .d2 = mehr als 5000 Einheiten
Faktor XIII
8-810.e-
.e0 = bis 2000, .e1 = 2001-5000, .e2 = mehr als 5000 Einheiten
Prothrombinkomplex
8-810.f-
.f0 = bis 2000, .f1 = 2001-5000, .f2 = mehr als 5000 Einheiten
Antithrombin III
8-810.g-
.g0 = bis 2000, .g1 = 2001-5000, .g2 = mehr als 5000 Einheiten
C1-Esteraseinhibitor
8-810.h-
.h0 = bis 2000, .h1 = 2001-5000, .h2 = mehr als 5000 Einheiten
Fibrinogenkonzentrat
8-810.j-
.j0 = bis 3, .j1 = 3-10, .j2 = mehr als 10 g
Rekomb. aktiviertes Protein C 8-810.k-
N
Immunglobulin, polyvalent
8-810.m-
CMV-Hyperimmunglobulin
N
N
.k3 = 20-39, .k4 = 40-59, .k5 = 60-79 mg, ...
.m0 = 25-34, .m1 = 35-44, .m2 = 45-54, .m3 = 55-64 g, ...
8-810.n-
N
.n0 = 5-7,4, .n1 = 7,5-9,9, .n2 = 10-12,4 g, ...
VZV-Hyperimmunglobulin
8-810.p-
N
.p0 = 1000-1499, .p1 = 1500-1999, .p2 =2000-2499 lE, ...
Caspofungin (Candicas )
8-012.10
8-012.11
8-012.12
8-012.13
8-012.14
...
N
5
34
®
65 mg bis unter 100 mg
100 mg bis unter 150 mg
150 mg bis unter 200 mg
200 mg bis unter 250 mg
250 mg bis unter 300 mg
...
Die früheren Kodes 8-800.2 bis 8-800.5 sind entfallen. Weitere Informationen und komplette Liste auf Seite 9.
„...“ bedeutet fortgesetzte Dosisreihe, gegebenenfalls weitere Dosen dem [OPS] entnehmen.
Kategorie
OPS
Bezeichnung / Mengenangabe kumulativ für Aufenthalt
®
Filgrastim (Neupogen )
8-012.40
8-012.41
...
250 Mio. IE bis unter 350 Mio. IE
350 Mio. IE bis unter 450 Mio. IE
...
GemcitabinN (Gemzar®)
8-012.50
8-012.51
8-012.52
...
2,5 g bis unter 4,0 g
4,0 g bis unter 5,5 g
5,5 g bis unter 7,0 g
...
LenograstimN (Granocyte®)
8-012.90
8-012.91
...
300 Mio. IE bis unter 400 Mio. IE
400 Mio. IE bis unter 500 Mio. IE
...
Amphotericin B,
liposomalN (AmBisome®)
8-012.a0
8-012.a1
8-012.a2
8-012.a3
8-012.a4
8-012.a5
...
150 mg bis unter 250 mg
250 mg bis unter 350 mg
350 mg bis unter 450 mg
450 mg bis unter 550 mg
550 mg bis unter 650 mg
650 mg bis unter 750 mg
...
MethotrexatN
8-012.b0
8-012.b1
...
25 g bis unter 45 g
45 g bis unter 65 g
...
RituximabN (MabThera®)
8-012.f0
8-012.f1
8-012.f2
...
150 mg bis unter 250 mg
250 mg bis unter 350 mg
350 mg bis unter 450 mg
...
TopotecanN (Hycamtin®)
8-012.g0
8-012.g1
8-012.g2
...
6 mg bis unter 9 mg
9 mg bis unter 12 mg
12 mg bis unter 15 mg
...
Voriconazol,
oralN (Vfend®)
8-012.j0
8-012.j1
8-012.j2
...
2,5 g bis unter 3,5 g
3,5 g bis unter 4,5 g
4,5 g bis unter 6,5 g
...
Voriconazol,
parenteralN (Vfend®)
8-012.k0
8-012.k1
8-012.k2
...
0,8 g bis unter 1,2 g
1,2 g bis unter 1,6 g
1,6 g bis unter 2,0 g
...
N
35
36
Fallbeispiele zur Kodierung und Gruppierung
Es wird ein Basisfallwert von 3000 angenommen. Gültigkeit: 01.01.2005 bis 31.12.2005.
Abkürzungen: PCCL = patientenbezogener Komplikations- und Komorbiditätslevel.
Fallbeispiel 1: HR-ALL, Chemotherapieblock
Eigenschaft
Kriterien, Hinweise
Behandlungsverlauf
Pro-B-ALL, 12 Jahre. Weiblich. Diagnose durch Blutbildkontrolle bei Fieber bei Kinderarzt.
Behandlung nach ALL-BFM 2000 Protokoll I/1 (Chemotherapie). Kontroll-KMP am Tag 33: 12%
Blasten morphologisch. MRD eindeutig positiv. Umstellung auf HR-Zweig ALL-BFM 2000,
Randomisierung für HR-2.
Aufnahmegrund
Aufnahme zu HR1'-Block ALL-BFM 2000 (HR-2-Risikogruppe)
Belegungstage
7 d (Aufnahme 05.01.2005, Entlassung 12.01.2005)
Hauptdiagnose
C91.00
ALL nicht in Remission
Nebendiagnosen C95.8!
Z95.81
D90
Leukämie (ALL) – refraktär auf Standard-Induktionstherapie
Broviac-Katheter – Vorhandensein
Immunsuppression während laufender Chemotherapie
Prozeduren
8-544.0
1-424
1-204.2
8-541.0
ALL-BFM 2000 Protokoll HR2 – HR-1' (hochkomplexe Chemotherapie)
Biopsie ohne Inzision am Knochenmark (Knochenmarkpunktion)
Untersuchung des Liquorsyst., lumbale Liquorpunktion zur Liquorentnahme
Instillation von zytotoxischen Materialien, intrathekal
Gruppierte DRG
R63E
Andere Akute Leukämie, mit Chemotherapie,
keine Dialyse und keine Sepsis,
keine Agranulozytose und keine Portimplantation,
keine äußerst schweren Komplikationen (PCCL<4)
PCCL
0
(Keine komplizierende Prozedur, keine PCCL-steigernde Diagnose vorhanden)
Relativgewicht
1,225
(Mittlere Verweildauer 6,6 Tage, Abschlag ab Tag 1, Zuschlag ab Tag 17)
Zusatzentgelt
0
(keine entsprechenden Prozedurenkodes angegeben)
Erlös
3675 Entspricht 1,225 x 3000 Kommentar
Diagnose-Kode Z51.1 (Chemotherapie) ist nicht mehr zulässig.
Keine unmittelbar vergleichbare DRG im Jahr 2004 vorhanden gewesen. Die DRG60A (Akute
Leukämie, Alter >5 Jahre mit Chemotherapie) hatte im Jahr 2004 ein Relativgewicht von 4,628.
Fallbeispiel 2: ALL, Chemotherapie stationär für 1 Tag
Eigenschaft
Kriterien, Hinweise
Behandlungsverlauf
c-ALL, 6 Jahre. Männlich. Chemotherapie nach ALL-BFM 2000 Protokoll I/1.
Kontroll-KMP am Tag 33 zeigt CR morphologisch. MRD nicht geklappt.
Aufnahmegrund
Cyclophosphamid-Infusion Tag 36 ALL-BFM 2000 Protokoll I/2
Belegungstage
1 d (Aufnahme 05.01.2005, Entlassung 06.01.2005)
Hauptdiagnose
C91.01
ALL in Remission
Nebendiagnosen Z95.81
D90
Broviac-Katheter – Vorhandensein
Immunsuppression während laufender Chemotherapie
Prozeduren
8-542
ALL-BFM 2000 Protokoll I/2 – CYC (einfache [„nicht komplexe“] Chemotherapie)
Gruppierte DRG
R65Z
Hämatologische und solide Neubildungen, ein Belegungstag
PCCL
0
(Keine komplizierende Prozedur, keine PCCL-steigernde Diagnose vorhanden)
Relativgewicht
0,275
(Mittlere Verweildauer 1 Tag)
Zusatzentgelt
0
(keine entsprechenden Prozedurenkodes angegeben)
Erlös
825 Entspricht 0,275 x 3000 Kommentar
Gleiches Ergebnis wie z. B. bei vollstationärer Asparaginase-Infusion mit Entlassung am
Aufnahmetag (Eintagesfall).
Korrespondierendes Relativgewicht (R63Z) war 0,350 im Jahr 2004.
37
Fallbeispiel 3: Neuroblastom IV, schwere Sepsis
Eigenschaft
Kriterien, Hinweise
Aufnahmesituation
Neuroblastom INSS IV. Primärtumor Nebenniere. 3 Jahre, weiblich. Z. n. Tumorresektion,
partiell. Laufende Chemotherapie nach NB2004 HR-Standard. 2 x N5, 2 x N6 erhalten. Bei
Vorstellung Fieber 38,6°C. Kaltschweißig und blaß. RR 60/35 mmHg, Rekapillarisierungszeit 4
Sekunden. CRP 3,2 mg/dl. Leukozyten 4,4/nl, Hb 7,1 g/dl, Thrombozyten 156/nl.
Aufnahmegrund
Aufnahme zur i. v.-antibiotischen Therapie bei Sepsis
Belegungstage
12 d (Aufnahme 05.01.2005, Entlassung 17.01.2005)
Behandlungsverlauf
Am dritten Tag in Blutkultur Nachweis von B-Streptokokken. Periphere Blutkultur negativ, daher
dringender V. a. Katheterinfektion. Katheter explantiert, temporärer ZVK angelegt. Nach OP RRAbfall und Nachblutung aus OP-Wunde. Substitution mit 2 TE EK sowie 6 TE Plasma (TE =
Beutel). Fibrinogen minimal bei 33 mg/dl. Danach Stabilisierung und stete Besserung.
Hauptdiagnose
A40.1
Sepsis durch Streptokokken Gruppe B
Nebendiagnosen C74.1
C79.5
R65.0!
D90
Z95.81
T82.7
D62
D65.1
Neuroblastom der Nebennieren(-mark)
Metastasen Knochenmark (Neuroblastom)
System. inflamm. Resp.-Syndrom infektiöser Genese ohne Organkompl. (s. S. 39)
Immunsuppression während laufender Chemotherapie
Broviac-Katheter, Vorhandensein
Infektion Broviac-Katheter
Intra- oder postoperative Blutung, mit Anämie, akut
Disseminierte intravasale Gerinnung (DIG)
Prozeduren
5-399.7
8-831.0
8-810.1
8-800.7f
Explantation Broviac-Katheter
Anlage ZVK, temporär, kurzfristig (kein Verweilsystem)
Gabe von Plasma, mehr als 5 TE
Gabe von EK, 2 TE
Gruppierte DRG
T60A
Sepsis, ohne Infektionen und parasitäre Krankheiten mit OP, nicht verstorben
binnen 8 d, komplizierende Prozedur (fett gedruckte Prozedur in Verbindung mit
D65.1), mit äußerst schweren Komplikationen (PCCL>3, fett gedruckte ND-Kodes)
PCCL
4
Relativgewicht
3,292
(Mittlere Verweildauer 18,1 Tage, Abschlag ab Tag 5, Zuschlag ab Tag 36)
Zusatzentgelt
0
Kode 8-800.7f = 2 EK. Zusatzentgelt erst ab 16 EK (Kode 8-800.70)
Erlös
9876 Entspricht 3,292 x 3000 Fallbeispiel 4: Neuroblastom-Rezidiv, TCE-Block
Eigenschaft
Kriterien, Hinweise
Behandlungsverlauf
Neuroblastom INSS IV Rezidiv. 5 Jahre. Rezidiv 2 Jahre nach primärer Diagnose (wieder INSS
IV). Behandlung nach NB-REZ mit TCE (N8) Blöcken. Bei 25 kg (1,0 m² KOF) wurden
1,0 mg/m²/d Topotecan für insgesamt 7 Tage gegeben. Summendosis Topotecan dieses
stationären Aufenthalts: 7,0 mg.
Aufnahmegrund
Aufnahme zum zweiten N8-Block
Belegungstage
9 d (Aufnahme 05.01.2005, Entlassung 14.01.2005)
Hauptdiagnose
C74.1
Neuroblastom INSS IV-Rezidiv, Nebennierenmark
Nebendiagnosen C79.5
D90
Z94.81
Z95.81
Neuroblastom INSS IV, Knochenmarkmetastasen
Immunsuppression während laufender Chemotherapie
Z. n. SZT, mit aktueller Immunsuppression
Broviac-Katheter – Vorhandensein
Prozeduren
8-544.0
8-012.g0
Hochgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie, ein Block
Topotecan parenteral, 6 bis unter 9 mg
Gruppierte DRG
PCCL
Relativgewicht
K64B
2
1,235
Endokrinopathie mit komplexer Diagnose, ohne äußerst schwere CC
(Keine komplizierende Prozedur, PCCL-steigernde Diagnose fett gedruckt)
(Mittlere Verweildauer 10,2 Tage, Abschlag ab Tag 2, Zuschlag ab Tag 22)
Zusatzentgelt
568,60 Zusatzentgelt ZE26.01 durch Kode 8-012.g0 ausgelöst
Erlös
4273,60 Entspricht 1,235 x 3000 + 568,60
Kommentar
Im Jahr 2004 hatte die DRG K64B das Relativgewicht 1,351.
38
Referenzen
SIRS: vorläufige pädiatrische Unterteilung6
Mindestens zwei der in den folgenden Zeilen genannten Kriterien müssen für die Definition
eines SIRS (Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom, R65.-!) zutreffen.
SIRS
Mögliche zutreffende Befunde („oder“)
Temperatur
>38,5°C rektal
(>38.3°C oral,
>38.0°C axillär)
< 35,5°C rektal
(<35.3°C oral,
<35.0°C axillär)
Herzfrequenz
>90. Perzentile
entspr. Alter
>140/min bei
>2 Jahre
Atemfrequenz
>90. Perzentile
entspr. Alter
>140/min bei
>2 Jahre
PaCO2
<32 mmHg
Leukozyten
>12/nl bei
6 Jahre
> altersentspr.
Grenze bei
<6 Jahre
<4/nl bei
6 Jahre
< altersentspr.
Grenze bei
<6 Jahre
>10% unreife
Neutrophile
Für die Definition einer Organkomplikation bei SIRS (z. B. R65.1! bei infektiöser Genese) muss
mindestens ein Befund der in den folgenden Zeilen genannten Kriterien vorliegen und darf nicht
anderweitig erklärbar sein.
Organkomplikation
Mögliche zutreffende Befunde („oder“)
Laktat
>4 mmol/l
Kapillarfüllungszeit
>3 sec
pH
<7,2
Nierenfunktion
(Urinproduktion)
<0.5 ml/kg/h
für mind. 3 h
Mentaler Status
Glascow-ComaScale 5
Plötzlich mind.
Somnolenz ohne
anderen Grund
Blutdruck
RRSYS
<90 mmHg bei
>10 Jahre
RRSYS
<10. Perz. bei
10 Jahre
RRMAD
<60 mmHg bei
>10 Jahre
RRMAD
<10. Perz. bei
10 Jahre
Literatur: Despond O et al.: Pediatric sepsis and multiple organ dysfunction syndrome. Current
Opinion in Pediatrics 2001, 13: 247. Levy MM et al.: 2001 SCCM/ESICM/ACCP/ATS/SIS International Sepsis Definitions Conference. Crit Care Med 2003; 31: 1250. Bone RC et al.: Definitions for sepsis and organ failure and guidelines for the use of innovative therapies. Proceedings from the Consensus Conference of American College of Chest Physicians–Society of Critical Care Medicine (ACCP/SCCM). Chest 1992; 101: 1644.
6
Ausarbeitung: Dr. med. Andreas Christaras
39
Textverweise
[BGLPV] Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach § 17b
Abs. 1 Satz 4 KHG (16.09.2004) (http://www.G-DRG.de/)
[BPflV]
Verordnung zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Bundespflegesatzverordnung - BPflV) 26. September 1994 (BGBl. I S. 2750), zuletzt geändert durch Gesetz
zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 vom
22.12.1999 (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000) - BGBl. I Nr. 59 S. 2626.
(http://www.pkv.de/downloads/Bundespflegesatzverordnung.pdf)
[DefHB]
Definitionshandbuch G-DRG German Diagnosis Related Groups Version 2005 (fünf
Bände, 19.11.2004) (http://www.G-DRG.de/)
[DKR]
Deutsche Kodierrichtlinien – Allgemeine und Spezielle Kodierrichtlinien für die
Verschlüsselung von Krankheiten und Prozeduren Version 2005 (16.09.2004)
(http://www.G-DRG.de/)
[FPV]
Vereinbarung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2005 (Fallpauschalenvereinbarung 2005 – FPV 2005) (16.09.2004) (http://www.G-DRG.de/)
[GKinD]
Kodierleitfaden Kinder- und Jugendmedizin der verbändeübergreifenden Arbeitsgruppe DRG Version 2004 (http://www.GKinD.de/)
[ICD]
Diagnosenklassifikation ICD-10-GM Version 2005 (15.08.2004) (http://www.DIMDI.de/)
[ICDO3]
Diagnosenklassifikation „Internationale Klassifikation für die Krankheiten in der Onkologie“ ICD-O 3. Revision, 1. Auflage (August 2003) (http://www.DIMDI.de/)
[KHEG]
Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen (Kranken-hausentgeltgesetz - KHEntgG) mit Berücksichtigung des Gesetzes zur
Änderung der Vorschriften zum diagnose-orientierten Fallpauschalensystem für
Krankenhäuser -Fallpauschalenänderungsgesetz (FPÄndG) (20. Juni 2003)
(http://www.mydrg.de/dload/Krankenhausentgeltgesetz03.pdf)
[LSWA]
Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KPFV 2004,
Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Referat 216, 08.06.2004
[OPS]
Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) Version 2005 einschl. Erweiterungskatalog, Stand 15.10.2004 (http://www.DIMDI.de/)
[THES]
ICD10-GM2005 Diagnosenthesaurus Version – jetzt: Alphabetisches Verzeichnis
(15.08.2004) (http://www.DIMDI.de/)
40
Eigene Notizen
41
42