Sparkasse Mainz

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Sparkasse Mainz
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Sparkasse
Mainz
Sparkasse Mainz
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG
und
nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung
(Vergütungsbericht)
per 31. Dezember 2013
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG
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Sparkasse
Mainz
Inhaltsverzeichnis
Seite
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................ 2
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................................... 3
1.
Vorwort ................................................................................................................................................................... 4
2.
Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)..................................................................................................................... 5
3.
Risikomanagement (§ 322 SolvV)....................................................................................................................... 6
4.
Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) ...................................................................................................................... 7
5.
Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV)/Marktrisiko (§ 330 SolvV) ............................ 9
6.
Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen (§ 326 SolvV) ....................................... 10
7.
Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV) ................................................................................................................ 11
7.1
Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten ...................................................... 11
7.2
Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten ................................................... 11
7.3
Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ........................................................................ 12
7.4
Vertragliche Restlaufzeiten.............................................................................................................................. 12
7.5
Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche ................................................................. 13
7.6
Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet ................................................................... 14
7.7
Entwicklung der Risikovorsorge ...................................................................................................................... 15
8.
Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV) ............................................................. 16
9.
Operationelles Risiko (§ 331 SolvV) ................................................................................................................ 17
10.
Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV) ......................................................... 18
10.1 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente .................................................................................................... 18
10.2 Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten .................................... 19
11.
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV) ...................................................................................... 20
12.
Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) ..................................................................................... 21
13.
Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV) .......................................................................................... 22
14.
Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Institutsvergütungs-Verordnung
(Vergütungsbericht) .......................................................................................................................................... 23
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Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BIA
Basisindikator-Ansatz
CDS
Credit-Default-Swaps
EStG
Einkommensteuergesetz
EWB
Einzelwertberichtigung
E UEB
Eigenkapitalbogen
GuV
Gewinn und Verlust
HGB
Handelsgesetzbuch
IAS
International Accounting Standards
InstitutsVergV
Institutsvergütungsverordnung
IRBA
Auf internen Ratings basierender Ansatz
(Internal Ratings-Based Approach)
IFRS
International Financial Reporting Standards
KRMT
Kreditrisikominderungstechniken
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
PD
Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default)
PWB
Pauschalwertberichtigung
RL
Richtlinie
SolvV
Solvabilitätsverordnung
USD
US-Dollar
VaR
Value at Risk
VRZ
Verbandsrechenzentrum
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1. Vorwort
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards zur
angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei-Säulen-Modells
verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht das Ziel, durch
das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum
Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität
und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2).
Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation,
eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen. Die näheren
Anforderungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung - der
Solvabilitätsverordnung (SolvV) - geregelt.
Die Sparkasse Mainz kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den Lagebericht und
den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber hinaus enthält dieser
Bericht zur Offenlegung die nach § 7 InstitutsVergV und der SolvV erforderlichen Angaben, die nicht
schon im Lagebericht 2013 oder im Jahresabschluss 2013 enthalten sind. Die Angaben in diesem
Bericht der Sparkasse Mainz beziehen sich grundsätzlich auf den Stichtag 31. Dezember 2013.
Seit dem Geschäftsjahr 2008 wendet die Sparkasse Mainz zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen
Eigenkapitalanforderungen den KSA für das Kreditrisiko und den BIA für das operationelle Risiko an. Die
nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Sparkasse Mainz. Sie ist kein übergeordnetes
Unternehmen einer Institutsgruppe. Der Jahresabschluss wird nach den Vorgaben des HGB erstellt.
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2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)
Die Sparkasse Mainz ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche
und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse Mainz nicht.
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3. Risikomanagement (§ 322 SolvV)
Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht dargestellt, der im Bundesanzeiger
veröffentlicht wird.
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4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)
In nachfolgender Übersicht sind die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Sparkasse Mainz zum
31.12.2013 dargestellt. Datenbasis ist die aufsichtsrechtliche Eigenmittelübersicht zum vorgenannten
Meldestichtag.
TEUR
Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG
135.164
dar.: Stammkapital
dar.: offene Rücklagen
dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn
dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB
dar.: Anderes Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG
dar.: Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG
dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. § 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand)
dar.: Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG
5.113
60.813
0
54.000
0
15.339
15.339
-101
Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der
Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach § 10 Abs.
2c KWG
9.539
nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG
nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 6 und 6a KWG
davon Summe der Abzugspositionen gem. § 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG
Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d Satz 1
KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG
0
0
0
144.703
Das Kernkapital besteht überwiegend aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von 60,8 Mio. €, welche die
durch Thesaurierung der Jahresüberschüsse gebildeten Rücklagen umfasst, sowie dem Sonderposten
für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 54,0 Mio. €. Darüber hinaus verfügt die
Sparkasse Mainz über Stammkapital und sonstiges Kapital von insgesamt 20,5 Mio. €. Nach Verrechnung
mit einer Abzugsposition für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 0,1 Mio. € ergibt sich ein
Gesamtbetrag von 135,2 Mio. €.
Das dem Kernkapital zugerechnete sonstige Kapital besteht aus vor dem 31.12.2010 emittierten
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter. Diese werden im Rahmen der Übergangsregelungen gem.
§ 64m Abs. 1 KWG in Höhe von 15,3 Mio. € als sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 4 KWG angerechnet. Die
Anrechnung im Rahmen dieser Übergangsregelung ist zu 100% bis zum 31.12.2020 möglich. Die
Vermögenseinlagen wurden unbefristet gewährt und können beiderseits mit einer Frist von zwei Jahren
gekündigt werden. Die in drei Tranchen aufgeteilten Vermögenseinlagen werden mit 4,56%, 4,87% und
5,13%, zzgl. der auf die Vermögenseinlage entfallenden Steuern und Abgaben, verzinst. Die
Zinsbindungsfristen laufen bis zum 30.12.2014, 30.12.2016 und 30.12.2018. Der Vertrag sieht eine
Aussetzung der Verzinsung bzw. eine Verlustteilnahme bei einem Bilanzverlust vor. Weiterhin ist für
diesen Fall eine Nachzahlungsverpflichtung bzw. eine Besserungsabrede vereinbart.
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Das Ergänzungskapital der Sparkasse besteht aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten, die
die Anforderungen nach § 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Kapitalgeber des Nachrangkapitals erhalten eine
gewinnunabhängige Ausschüttung. Im Falle eines Verlustes ist die Sparkasse berechtigt
Ausschüttungen aufzuschieben. Die Verzinsung liegt zwischen 1,75% und 4,84% bei Fälligkeiten bis
zum 31.12.2023. Eine Kündigung seitens der Kapitalgeber ist ausgeschlossen. Hinsichtlich weiterer
Informationen zu den Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss
2013.
Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital,
betrug damit per 31.12.2013 144,7 Mio. €. Drittrangmittel hatte die Sparkasse zum Jahresultimo keine
im Bestand.
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5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) /
Marktrisiko (§ 330 SolvV)
Die Angemessenheit der Eigenmittel richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung.
Nachfolgende Übersicht zeigt die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zum 31.12.2013. Die
Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Adressenausfallrisiko erfolgte nach dem KreditrisikoStandardansatz. Für die operationellen Risiken wurde der Basisindikatoransatz herangezogen.
Mit Eigenmitteln zu unterlegende Marktrisiken und sonstige Risiken bestanden zum vorgenannten
Stichtag nicht. Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwendet die Sparkasse
Mainz die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.
Intern beurteilt die Sparkasse Mainz die Kapitaladäquanz, zusätzlich zur regulatorischen Betrachtung,
über die Berechnung der Risikotragfähigkeit in wertorientierter und periodischer Sichtweise. Die
Risikotragfähigkeitsbetrachtung ist ausführlich im Lagebericht der Sparkasse, welcher im
Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dargestellt.
Kreditrisiko
KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen):
Eigenkapitalanforderung
in TEUR
76.722
- Zentralregierungen
0
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
0
- sonstige öffentliche Stellen
1.047
- Multilaterale Entwicklungsbanken
0
- Internationale Organisationen
0
- Institute
402
- Unternehmen
22.683
- Mengengeschäft
22.175
- durch Immobilien besicherte Positionen
20.936
- überfällige Positionen
1.829
- Beteiligungen
1.749
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
99
- Investmentanteile
4.125
- sonstige Positionen
1.678
Verbriefungen
Verbriefungen im Standardansatz
0
Abwicklungsrisiken
Abwicklungsrisiken
0
Marktrisiken
1)
Marktrisiken im Standardansatz:
0
operationelle Risiken
Basisindikatoransatz
Gesamtsumme
1)
8.019
84.741
§ 325 (2) Nr. 3 SolvV i.V.m. § 330 (1) SolvV
Zum 31.12.2013 ergab sich für die Sparkasse eine Gesamtkapitalquote von 13,7% und eine
Kernkapitalquote von 12,8%.
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6. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen
(§ 326 SolvV)
Neben dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente in den Spezialfonds hatte die Sparkasse Mainz in
2013 Zins-Swaps zur allgemeinen Absicherung gegen das Zinsänderungsrisiko im Bestand.
Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der
Solvabilitätsverordnung die Laufzeitmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages
werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und bei der
Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Hierbei erfolgt eine additive Betrachtung
der Risikobeträge. Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken werden nicht betrachtet.
Weiterhin nimmt die Sparkasse keine Sicherheiten für Derivate herein und es bestehen keine Verträge,
die sie im Falle einer Herabstufung ihres Ratings zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss
von Sicherheiten verpflichtet.
Das potentielle Volumen von Swapgeschäften wird von uns durch ein Segmentlimit ex ante begrenzt.
Zudem sind derivative Finanzgeschäfte nur mit bestimmten Kontrahenten zulässig – welche alle dem
verbundweiten Sicherungssystem angehören. Die Messung des Kontrahentenrisikos ist im Lagebericht
der Sparkasse, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dargestellt.
Zum 31.12.2013 befanden sich Zins-Swaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt 130,7 Mio. € im
Bestand der Sparkasse. Davon wurden 5,7 Mio. € mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz
AdöR zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen. Bei den
übrigen Swapgeschäften in Höhe von nominal 125 Mio. € handelt es sich um Absicherungsgeschäfte zur
Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos. Daher entfällt eine Bilanzierung und Bewertung
dieser Swapgeschäfte.
Positive Wiederbeschaffungswerte
Die positiven Wiederbeschaffungswerte der zinsbezogenen Kontrakte vor Aufrechnung beliefen sich auf
357 Tsd. €. Nach Aufrechnung bestanden keine positiven Wiederbeschaffungswerte.
Betrag des Kontrahentenausfallrisikos nach der Laufzeitmethode
Der Betrag des anzurechnenden Kontrahentenausfallrisikos belief sich nach der Laufzeitmethode auf
7,4 Mio. €.
Geschäfte in Kreditderivaten
In 2013 beteiligte sich die Sparkasse Mainz erstmalig an einer Kreditpooling-Transaktion in Form des
Sparkassen-Kreditbasket X Klassik der Landesbank Baden-Württemberg als Originator und Investor. Die
Teilnahme erfolgte als Testlauf. Die Laufzeit der Transaktion beträgt 5 Jahre. Der Kreditbasket ist ein
modernes Instrument zur Steuerung der Risiken im Kreditportfolio und der Risikodiversifikation. So
werden mit Hilfe eines Kreditbaskets individuelle Konzentrationsrisiken in diversifizierte Portfoliorisiken
transformiert. Für die Abwicklung des Geschäftes wurde ein Emittentenlimit von 3 Mio. € sowie
innerhalb des Segmentes „Swaps“ ein Positionslimit für Derivate in Höhe von 6 Mio. € eingerichtet. Es
wurden zwei Kreditengagements in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. € in den Kreditbasket eingebracht.
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7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV)
Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt
nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Hinsichtlich der Angaben zu
Beteiligungen wird auf den Abschnitt 10 dieses Berichtes verwiesen. Die bilanziellen und
außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung und die
derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen ausgewiesen.
7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten
Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen,
konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden.
Kredite, Zusagen und
andere nicht derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Finanzinstrumente
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
2.102.682
Gesamtbetrag der Forderungen
456.116
7.350
7.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten
Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Der überwiegende Anteil der Forderungen entfällt
auf Deutschland. Daher beschränkt sich die geografische Gliederung auf Deutschland, EWR ohne
Deutschland und Sonstige.
geografische Hauptgebiete
Kredite, Zusagen und
andere nicht derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Deutschland
EWR ohne Deutschland
Sonstige (ohne Deutschland und EWR)
Gesamt
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG
Derivative
Finanzinstrumente
Betrag in TEUR
2.088.131
441.886
7.350
8.023
35
0
6.528
14.195
0
2.102.682
456.116
7.350
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7.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten
Hauptbranchen
Kredite, Zusagen und
andere nicht derivative
außerbilanzielle Aktiva
Betrag in TEUR
Wertpapiere
Derivative
Finanzinstrumente
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
110.691
239.661
7.350
0
207.846
0
Öffentliche Haushalte
262.555
6.074
0
Privatpersonen
852.370
0
0
Unternehmen und wirtschaftlich
selbständige Privatpersonen
davon:
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
Energie- und Wasservers.,
Entsorgung, Bergbau und
Gewinnung Steine und Erden
833.120
2.535
0
10.265
0
0
57.451
0
0
Verarbeitendes Gewerbe
40.045
0
0
Baugewerbe
52.059
0
0
61.080
0
0
34.359
0
0
51.604
2.535
0
327.154
0
0
199.103
0
0
43.946
0
0
2.102.682
456.116
7.350
Banken
Investmentfonds (inkl.
Geldmarktfonds)
Handel, Instandhaltung und
Reparatur von Kfz
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Sonstiges
Dienstleistungsgewerbe
Organisationen ohne
Erwerbszweck
Gesamt
7.4 Vertragliche Restlaufzeiten
Kredite, Zusagen und
andere nicht derivative
außerbilanzielle Aktiva
Wertpapiere
Derivative
Finanzinstrumente
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Restlaufzeiten
< 1 Jahr
747.715
56.016
0
177.651
182.133
1.400
> 5 Jahre bis unbefristet
1.177.316
217.967
5.950
Gesamt
2.102.682
456.116
7.350
1 Jahr - 5 Jahre
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7.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche
Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als „überzogen“. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen
vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als „in Verzug“ klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei
der Sparkasse dabei kontenbezogen (§ 26 Abs. 16 SolvV) ermittelt.
Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge.
Hauptbranchen
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden
Krediten
Bestand EWB
Bestand PWB
Bestand
Rückstellungen
Nettozuführung/
Auflösungen von
EWB/
Rückstellungen
Direktabschreibung
/ Eingänge auf
abgeschriebene
Forderungen
Kredite in Verzug
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Banken
0
0
0
0
0
0
Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds)
0
0
0
0
0
0
Öffentliche Haushalte
0
0
0
0
0
0
5.210
2.716
0
-2.394
66
5.919
16.922
8.582
40
94
210
7.144
348
108
0
108
0
0
0
0
0
0
0
0
963
323
11
-85
74
859
Baugewerbe
1.147
515
0
-98
-6
575
Handel; Instandhaltung
und Reparatur von Kfz
4.243
2.394
0
-65
8
593
Privatpersonen
Unternehmen und wirtschaftlich
selbstständige Privatpersonen
davon:
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
Energie- und Wasservers.,
Entsorgung, Bergbau,
Gewinnung Steine und Erden
Verarbeitendes Gewerbe
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Sparkasse
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Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermittlung
1.422
430
0
-1
-9
224
251
119
0
25
1
209
Grundstücks- und
Wohnungswesen
3.081
1.942
3
58
24
2.380
Sonstiges
Dienstleistungsgewerbe
5.467
2.751
26
152
118
2.304
0
0
0
0
0
17
22.132
11.298
40
-2.300
276
13.080
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Organisationen ohne Erwerbszweck
Gesamt
3.400
7.6. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet
geografische Hauptgebiete
Gesamtinanspruchnahme
aus notleidenden und in
Verzug geratenen Krediten
(mit Wertberichtigungsbedarf)
Bestand EWB
Bestand PWB
Bestand
Rückstellungen
Kredite in Verzug
(ohne Wertberichtigungsbedarf)
Betrag in TEUR
Betrag in
TEUR
Betrag in
TEUR
Betrag in
TEUR
Betrag in TEUR
Deutschland
EWR ohne Deutschland
Sonstige (ohne Deutschland und EWR)
Gesamt
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG
22.132
11.298
40
13.078
0
0
0
0
0
0
22.132
11.298
3.400
0
2
40
13.080
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Sparkasse
Mainz
7.7 Entwicklung der Risikovorsorge
Die folgende Aufstellung zeigt die Veränderungen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft im
Geschäftsjahr 2013.
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei
Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge
(Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen
Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember
2013.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht.
Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden
Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen
vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der
wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine
Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können,
welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden.
Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag
kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf.
daraus resultierende Anpassungen der Risikovorsorge. Bei nachhaltiger Verbesserung der
wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen, oder
bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, wird die Risikovorsorge
aufgelöst. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in
einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen.
In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der
Risikovorsorgen geregelt.
EWB
Rückstellungen
PWB
Anfangsbestand
der Periode
Zuführung
Auflösung
Verbrauch
wechselkursbedingte
und sonstige
Veränderungen
Endbestand
der Periode
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
15.492
1.140
-2.915
-2.419
0
11.298
16
24
0
0
0
40
4.000
0
-600
0
0
3.400
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG
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Sparkasse
Mainz
8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)
Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen
aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte
vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten.
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge
Standardansatz
Risikogewicht
in %
vor Kreditrisikominderung
nach Kreditrisikominderung
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
0
10
20
35
50
70
75
90
100
115
150
190
250
290
350
370
1250
Kapitalabzug
394.817
77.218
190.705
506.821
199.603
0
369.582
0
350.323
0
7.053
0
0
0
0
0
0
0
394.817
77.218
190.705
506.821
199.603
0
369.582
0
350.323
0
7.053
0
0
0
0
0
0
0
Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der
Forderungsklassen "Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen",
„multilaterale Entwicklungsbanken“, "Institute", "von Kreditinstituten emittierte gedeckte
Schuldverschreibungen", „Unternehmen“ und „Investmentanteile“ anhand der Bonitätsbeurteilungen
der Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services und Moody´s Investors Service.
Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der
Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings).
Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein
Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV auf
die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes
Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der
Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene
Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG
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9. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)
Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken erfolgte auf Grundlage des
Basisindikatoransatzes. Bei diesem wird der Unterlegungsbetrag durch Multiplikation des Durchschnitts
der Bruttoerträge der letzten 3 Jahre - jeweils die Stichtagswerte zum Jahresultimo - mit dem
aufsichtsrechtlich vorgegebenen Faktor von 15% berechnet.
Der per 31.12.2013 ermittelte Unterlegungsbetrag ist in Kapitel 5 „Angemessenheit der
Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) / Marktrisiko (§ 330 SolvV)“ aufgeführt.
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG
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10. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)
Die Beteiligungen im Anlagebuch der Sparkasse Mainz wurden aufgrund langfristiger strategischer
Überlegungen eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit
den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des
öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine
Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.
Grundsätzlich gliedert
Kapitalbeteiligungen.
10.1
die
Sparkasse
ihre
Beteiligungen
in
strategische,
Funktions-
und
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente
Im Folgenden werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der Zeitwert ausgewiesen. Bei
gehandelten Wertpapieren wird ein Vergleich zum notierten Börsenwert vorgenommen, wenn dieser
sich wesentlich vom Zeitwert unterscheidet. Der Wert der Beteiligungen und der Anteile an verbundenen
Unternehmen hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Die Reduzierung resultiert insbesondere aus
einer weiteren Teilabschreibung bei einer unserer Beteiligungen.
Es wird regelmäßig mit einem vereinfachten Bewertungsverfahren überprüft, dass der Zeitwert
unter dem Buchwert liegt. Die Bewertung der Beteiligungen im Anlagebuch erfolgt
rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Die Beteiligungswerte werden
Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach
Niederstwertprinzip bewertet.
nicht
nach
zum
dem
Grundsätzlich gliedert die Sparkasse die Beteiligungen nach folgenden Kriterien:
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie
der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie tragen zum operativen Erfolg der Sparkasse bei und sind in der Regel
nicht disponibel. Hierzu zählen z. B. die Beteiligungen an der Deutschen Leasing AG und der Bayerischen
Versicherungskammer.
Der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz (SVRP) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die
Sparkasse gehört dem SVRP als Pflichtmitglied an. Nach einer Entscheidung der Aufsicht für IRBAInstitute werden diese nach SolvV als Beteiligung behandelt. Deshalb wurde das Stammkapital am SVRP
im Offenlegungsbericht in diese Kategorie eingeordnet.
Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Im
Unterschied zu strategischen Beteiligungen erwirtschaften sie keine eigenen Erträge und werden über
Umlagen finanziert. Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, die Hilfsdienste
erbringen, wie den Betrieb des Rechenzentrums und die Verwaltung von Immobilien.
Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die regionale
Wirtschaft mit Krediten zu versorgen.
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG
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Mainz
Eine Zuordnung der einzelnen Beteiligungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
Vergleich
Gruppen von Beteiligungsinstrumenten
Buchwert1)
Beizulegender
Zeitwert
(Fair Value)
in TEUR
in TEUR
Börsenwert2)
Strategische Beteiligungen
börsennotiert
nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten
Beteiligungsportfolio gehörend
0
0
0
0
20.224
20.224
börsennotiert
nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten
Beteiligungsportfolio gehörend
0
0
0
0
andere
0
andere
0
Funktionsbeteiligungen
0
0
Kapitalbeteiligungen
börsennotiert
nicht börsennotiert, aber zu einem
hinreichend diversifizierten
Beteiligungsportfolio gehörend
andere
1)
2)
0
0
0
0
1.633
1.633
0
Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB.
Der Börsenwert ist der zum Kassakurs am Berichtstag ermittelte Wert der Beteiligung.
10.2 Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten
Unrealisierte Neubewertungsgewinne/-verluste
Summe
realisierter
Gewinn / Verlust
aus Verkauf / Abwicklung
insgesamt
davon im Ergänzungskapital berücksichtigte Beträge
in TEUR
in TEUR
in TEUR
0
Offenlegungsbericht nach § 26a KWG
0
0
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11. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV)
Die Ausführungen zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch können dem Kapitel „Risikomanagement“ im
Lagebericht der Sparkasse, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, entnommen werden.
Aufsichtsrechtlich vorgeschrieben, ermittelt die Sparkasse die Ausprägung des so genannten
Zinsrisikokoeffizienten. Der Barwertverlust bei Eintritt eines aufsichtlich vorgegebenen Zinsschocks,
welcher z. Zt. über Nacht +200 bzw. -200 Basispunkte beträgt, wird in das Verhältnis zu den Eigenmitteln
nach § 10 KWG gesetzt. Per 31.12.2013 beläuft sich der Barwertrückgang bei einer unterstellten
Zinserhöhung von 200 Basispunkten over-night auf ca. 29 Mio. € oder rund 20% der Eigenmittel. Eine
entsprechende Zinssenkung würde zu einem Anstieg des Barwertes um ca. 32 Mio. € führen.
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12. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV)
Die Sparkasse war zum 31.12.2013 nicht in der Forderungsklasse „Verbriefungen“ investiert.
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13. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)
Kreditrisikominderungstechniken werden von der Sparkasse nicht verwendet.
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14. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7
Institutsvergütungs-Verordnung (Vergütungsbericht)
I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV
Auf die Arbeitsverhältnisse der bankspezifisch Beschäftigten der Sparkasse Mainz finden die
Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Besonderer Teil Sparkassen (TVöD-S),
Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser
tarifvertraglichen Basis. Die Vergütung besteht somit in der Regel aus den Monatstabellenentgelten und
der jährlichen Sparkassensonderzahlung.
Ab dem Jahr 2010 konnten erstmals Kundenberater und Führungskräfte
im Marktbereich
Geschäftsstellen neben der tarifvertraglichen Vergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus
einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie
abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses bis auf die Ebene des einzelnen Beschäftigten
heruntergebrochen sind. Im Jahr 2011 wurde dieses Prämiensystem auf die Bereiche Private Banking
und Firmen sowie das Immobiliencenter ausgeweitet.
Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad für die Berater aus bis zu zehn funktionsspezifischen
Einzelzielen zusammen. Die maximal erreichbare Prämie aus diesem System betrug 5.000 €. Die
Begünstigten der Prämienzahlung (Zielerreichung > 105% ) erhielten 2013 eine durchschnittliche
Prämie von 1.614 €.
Die Führungskräfte im Markt erhielten in 2013 aus diesem System insgesamt Prämien in Höhe von
13.000 €.
Darüber hinaus wurden im Marktbereich Geschäftsstellen an die besten Servicekräfte Prämien zwischen
500 € und 1.000 € ausgeschüttet.
Grundsätzlich ist für Mitarbeiter der Sparkasse Mainz (Ausnahme: Vorstandsmitglieder, s.u.) die Höhe
der variablen Vergütung auf max. 20% der Jahresvergütung begrenzt.
Die Prämien aus der zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des
Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausgezahlt.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse erfolgt auf der Grundlage der
Vergütungsrichtlinien
des
Sparkassenverbandes
Rheinland-Pfalz
für
Mitglieder
von
Sparkassenvorständen vom 13.11.2007 (in der jeweils gültigen Fassung). Sie besteht aus einer
Festvergütung (Jahresgrundbetrag) und einer variablen Zulage (Leistungszulage). Die Leistungszulage
ist vom Erreichen individueller Zielvereinbarungen abhängig und beträgt bis zu 25% des
Jahresgrundbetrages. Der Verwaltungsrat hat jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses über die
Leistungszulage zu beschließen.
Die variable Vergütung der Verhinderungsvertreter des Vorstandes wurde zum 01.07.2013
dahingehend angepasst, dass diese – ausgehend von einer jährlichen Basisvergütung von 100 T€ – eine
variable Vergütung von bis zu 20 %, d.h. 20 T€, erhalten können.
Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.
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II. Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV
Der Gesamtbetrag der fixen Vergütung im Jahr 2013 betrug 18.335 TEUR. Der Gesamtbetrag der
übertariflichen variablen Vergütung betrug 327 TEUR. Insgesamt erhalten 133 Personen eine variable
übertarifliche Vergütung. In diesen Angaben sind auch die fixen und variablen Vergütungen der
Vorstandsmitglieder enthalten.
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