Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen

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Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und
Gemeinden in Hessen
- Machbarkeitsstudie -
Xenia Diehl
Karin Krökel
Sylvia Lahr
Report Nr. 749
Wiesbaden, Januar 2009
Eine Veröffentlichung der
HA Hessen Agentur GmbH
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Martin H. Herkströter
Dr. Dieter Kreuziger
Dr. Alois Rhiel,
Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Nachdruck – auch auszugsweise – ist nur mit Quellenangabe
gestattet. Belegexemplar erbeten.
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Inhalt
Seite
0
Einführung
1
1
Situation in Hessen
5
1.1
Gartenschauen und Akteure in Hessen
5
1.2
„Grüne“ Wettbewerbe und Initiativen in Hessen
9
1.3
Förderinstrumente des Landes Hessen
2
3
4
5
16
Erfahrungen in Bayern und Baden-Württemberg
21
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
Bayern
Ziele und Grundlagen
Förderpraxis / Fördermittel
Erfahrungen und Zukunft
Beispiele Waldkirchen und Rain
21
22
28
29
31
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
2.3
Baden - Württemberg
Ziele und Grundlagen
Förderpraxis / Fördermittel
Erfahrungen und Zukunft
Beispiele Rheinfelden und Rechberghausen
Zusammenfassung/Fazit
36
37
42
43
44
49
Kurzprofile beispielhaft ausgewählter hessischer Kommunen
51
3.1
Bad Sooden-Allendorf
51
3.2
Büdingen
54
3.3
Hadamar
58
3.4
Viernheim
60
3.5
Zusammenfassung der Potenziale in den vier hessischen Kommunen
63
Chancen der Veranstaltungsreihe „Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün
in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen“
67
4.1
Zusammenfassende Bewertung
67
4.2
Empfehlungen zur Umsetzung
71
Literaturverzeichnis
80
I
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
2
6
Abbildungs-/Tabellenverzeichnis
82
7
Anhang
84
Darstellung ausgewählter Akteure im Zusammenhang mit Gartenschauen
in Hessen
85
Übersicht relevanter Förderinstrumente des Landes Hessen
88
Darstellung ausgewählter Förderprogramme des Landes Hessen
91
Liste der hessischen Kommunen zwischen 8.000 und 35.000 Einwohnern
106
Liste der Gesprächspartner
108
Auswahl themenrelevanter Internetquellen
109
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
0
Einführung
Gartenschauen sind hervorragende Instrumente der strukturellen Förderung. Sie wirken positiv auf die Stadtentwicklung und tragen zur Imageverbesserung und Identifikation von Bürgern mit Stadt und Region bei. Dies wird zwar teilweise kontrovers
diskutiert, eine Mehrheit der im Bereich Garten- und Landschaftsbau bzw. Freiraumplanung tätigen Fachleute und Verbände1 teilt jedoch diese Einschätzung. Für die
berufsständischen Vertretungen des „grünen“ Gewerbes sind Veranstaltungen dieser
Art eine gute Möglichkeit, ihre Leistungsfähigkeit zu demonstrieren. Die kommunalen
Verantwortlichen versprechen sich davon einen steigenden Bekanntheitsgrad der
Kommune und eine höhere Attraktivität für Gäste und Einwohner. Angesichts der zu
erwartenden wirtschaftlichen Impulse und nicht zuletzt der Aussicht auf öffentliche
Fördermittel lassen sich Infrastrukturinvestitionen politisch leichter durchsetzen.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass trotz angespannter Landeshaushalte in fast allen deutschen Bundesländern Gartenschauen durchgeführt und
finanziell gefördert werden. Betrachtet man die Ausschreibungen der Bundesländer
für Gartenschauen, so haben sich die Veranstaltungen zu einem Baustein der aktiven Regional- und Wirtschaftspolitik entwickelt. Sie haben darüber hinaus die Funktion, die Bevölkerung durch eine vorbildliche Gestaltung von Gärten und Grünflächen, durch Lehrschauen, pflanzenbauliche Ausstellungen und sonstige Veranstaltungen über Fragen des zeitgemäßen Gartenbaus zu informieren. So sollen sich die
Maßnahmen innovativ und beispielhaft an den Erfordernissen der Stadt- und Dorfentwicklung, des Städtebaus, der Wohn- und Lebensqualität, der Grünordnung, der
Gewässerpflege sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Ökologie
und der wirtschaftlichen Entwicklung der Region ausrichten.2
In den vergangenen Jahren waren die Schauplätze der Gartenschauen vor allem in
den Problemgebieten der Städte zu finden und wurden damit zu integrierten Projekten der Stadtentwicklung. Es hat sich durchgesetzt, dass die Vergabe von Landesmitteln an ein Entwicklungskonzept gebunden ist, welches vorsieht, städtebauliche,
landschaftsräumliche oder ökologisch defizitäre Situationen nachhaltig zu verbessern. Dass hier eine umfassende Zielsetzung eingefordert wurde, wird auch in der
fachlichen Diskussion kommentiert: „Die Aufhübschung bereits bestehender Grünflächen reicht nicht mehr aus. Es hat sich gezeigt, dass gerade auch die dezentralen
Konzepte in der Lage sind, stadtstrukturelle Mängel zu beheben. Sie funktionieren
überraschenderweise auch als Ausstellungskonzept hervorragend, der Besucher er-
1
2
Vgl. Konzept des Hessischen Gärtnereiverbandes „Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen“, Frankfurt am Main
15.05.2008
Vgl. Grundsätze für die Planung und Durchführung von Landesgartenschauen in Niedersachsen ab 2010 / Bek. d. ML
v. 28.8.2007 - 104-02055/2.2 (16) (Nds.MBl. Nr.38/2007 S.980).
1
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
lebt auf einem Stadtspaziergang die Stadt in ihren Landschaftsbezügen und Freiraumfacetten sowie in ihrer Geschichte und Kultur.“3
Zu dem nach wie vor aktuellen Hauptthema der Schauen „Pflanze und Garten“ sind
weitere Themen gekommen: Umwelt- und Naturschutz, Regionalbewusstsein, Geschichte und Kultur der Stadt sowie aktuelle Themen aus den Bereichen Energie,
Landwirtschaft, Ernährung und Gesundheit. Populärer Bestandteil ist stets das begleitende Kulturprogramm, das einen Garten-Sommer lang läuft und dessen abendliche Veranstaltungen vor allem für die Bürger der Städte attraktiv sind.
Wenn man die erfolgreichen Bewerbungen zu den Gartenschauen betrachtet, gewinnt man den Eindruck, dass kleinere Städte und Gemeinden dieses Instrument in
der Regel weniger gut nutzen können und dass sie die Voraussetzungen im Hinblick
auf geeignete Flächen, Haushaltsmittel und Logistik schwerer erfüllen können als die
größeren Mitbewerber. Dies ist umso bedauerlicher, da „gerade in kleineren Städten,
in denen das Fachressort Gartenbau nicht oder nur marginal vertreten sein kann, es
über das Instrument der Gartenschau gelingt, Vorhaben auf die Tagesordnung zu
setzen, die sonst aufgrund der Abwesenheit fachlicher Kompetenz einfach nicht
wahrgenommen werden“.4 Diese positive fachliche Einschätzung ist auch auf Erfahrungen zurückzuführen, die im Rahmen der speziell für die Zielgruppe der kleineren
Städte und Gemeinden erweiterten Programme in Bayern und Baden-Württemberg
gesammelt wurden. Mit der bayerischen Förderung von „Natur in…“ und der badenwürttembergischen Initiative „Grünprojekt: Mehr Natur in…“ wird seit einigen Jahren
auf die besonderen Belange der kleineren Kommunen reagiert und die überwiegend
guten Ergebnisse dieser in Bezug auf Dauer, Fläche und Finanzierung kleineren
Veranstaltungen rechtfertigen diesen Ansatz.
Vor diesem Hintergrund prüft die vorliegende Studie, ob mit der Veranstaltungsreihe
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden auch in
Hessen ein Instrument von Landesseite geschaffen werden kann, welches gerade
engagierten kleineren Städten und Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, regionaltypische und landschaftsspezifische Besonderheiten herauszustellen. Die Absicht der
hessischen Landesregierung den Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamtenergiegewinnung erheblich zu steigern, und damit das Thema der nachwachsenden
Rohstoffe stärker in den Vordergrund zu rücken, stellt die übergeordnete Zielsetzung
dar. Mit der Nutzung von Biomasse wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet, die Nachfrage nach land- und forstwirtschaftlichen Produkten belebt und die
Wertschöpfung im ländlichen Raum gestärkt. Studien belegen5, dass zur weiteren
Entwicklung dieser Branche eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden
3
4
5
2
Gerd Aufmkolk: „Und es lohnt sich doch“ in Garten+Landschaft, Nr. 6 2008, S. 8, München 2008
Ebenda
Vgl. Johannes Harsche, Birgit Imelli, Kerstin Jaensch, Clusterstudie Bioenergie, Wiesbaden 2008
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
muss. Dazu gehört die sachliche Information eines breiten Publikums. Es liegt nahe,
diesen Informationsbedarf in die Konzeption der geplanten Veranstaltungsreihe mit
einzubeziehen.
Zu diesem Zweck wird zunächst die Ausgangslage in Hessen vorgestellt. Die Erfahrungen aus Bayern und Baden-Württemberg mit der Realisierung von Gartenschauen durch kleinere Städte bilden den zweiten Abschnitt der vorliegenden Studie. In einem weiteren Abschnitt wird die kommunale Ausgangslage anhand von Strukturprofil
und Situationsanalyse vier beispielhaft ausgewählter hessischer Städte dargestellt.
Abschließend werden in einem vierten Abschnitt die Chancen der in Hessen geplanten Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und
Gemeinden bewertet.
Für die Erarbeitung der Studie wurden eine Internetrecherche und eine Auswertung
der Sekundärliteratur vorgenommen. Ergänzend dazu haben Expertengespräche mit
hessischen Akteuren und mit Vertretern der für die Förderung zuständigen Ministerien und den Förderungsgesellschaften für Gartenschauen der Bundesländer Bayern
und Baden-Württemberg stattgefunden6. In den vier beispielhaft ausgewählten hessischen Städten Bad Sooden-Allendorf in Nordhessen, Büdingen in Oberhessen,
Hadamar ganz im Westen und Viernheim an der südlichen Landesgrenze zu BadenWürttemberg wurden bei einem Rundgang mit Vertretern der Stadtverwaltung die in
Frage kommenden Flächen besichtigt und die spezifischen Interessen an einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden
erörtert.
6
Siehe Liste der Gesprächspartner im Anhang
3
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
4
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
1
Situation in Hessen
1.1
Gartenschauen und Akteure in Hessen
In Hessen sind Gartenschauen seit der Bundesgartenschau 1955 in Kassel bekannt.
Das Instrument Landesgartenschau (LGS) wurde jedoch erst vergleichsweise spät
eingeführt (1994). In Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg werden
Landesgartenschauen bereits seit Beginn der 1980-er Jahre durchgeführt. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und alle ostdeutschen Bundesländer
zogen ab dem Jahr 2000 nach. Lediglich das Saarland und Bremen haben bisher
weder eine Bundesgartenschau (BUGA) noch eine Landesgartenschau (LGS)
durchgeführt.
Bundesgartenschauen werden seit 1951 (in Hannover) alle zwei Jahre durchgeführt.
Dazwischen gibt es alle zehn Jahre eine Internationale Gartenschau (IGA). Bereits
die dritte BUGA fand 1955 in Kassel statt und dort ein weiteres Mal 1981. Fuldaaue
und Karlsaue sind ganz wesentliche Elemente der Stadtstruktur in Kassel geblieben
und für die Lebens- und Aufenthaltsqualität in der Stadt nicht mehr wegzudenken.
Die BUGA in Frankfurt am Main 1989 stellte den damals erstmaligen Versuch dar,
die Schauflächen an einer einzigen Stelle zu konzentrieren und den größten Teil des
Geländes nahezu naturbelassen zu präsentieren. Heute ist der Niddapark elementarer Bestandteil des Frankfurter Grüngürtels, er stellt eine wichtige Naherholungsfläche für die Bürger im Westen der Stadt dar und ist stadtklimatisch von großer Bedeutung. Die für 2021 geplante BUGA in Wiesbaden und Mainz hätte wiederum ein besonderes, nämlich länderübergreifendes Konzept und würde sich der bisher vernachlässigten aber sehr reizvollen Freiräume an der Mündung des Mains in den Rhein
widmen. Damit könnten der Freizeit- und Wohnwert sowie das Gesicht beider Städte
an ihren Wasserfronten deutlich an Attraktivität gewinnen.
Chronologie der Gartenschauen Hessen
Ort
Jahr
BUGA Kassel
1955 und 1981
BUGA Frankfurt am Main
1989
LGS Fulda
1994
LGS Hanau
2002
LGS Bad Wildungen
2006
LGS Bad Nauheim
2010
LGS Gießen
2014
Gemeinsame BUGA Wiesbaden/ Mainz (Machbarkeit wird noch geprüft)
2021
Quelle: Zusammenstellung der Hessen Agentur.
5
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Die erste hessische LGS in Fulda 1994 griff das 1250-jährige Stadtjubiläum auf. Ein
Schwerpunkt der Schau war die Neugestaltung der Fuldaaue. In Hanau wurden 2002
der Schlosspark Philippsruhe, der Schlossgarten und die Kinzigaue saniert und renaturiert. Das Stadtviertel Francois-Gärten entstand völlig neu. In Bad Wildungen 2006
wurde unterhalb des Schlosses Friedrichstein mit dem Königsquellenpark und der
Verbindung zum Kurpark ein neues grünes Band geschaffen. In Bad Nauheim 2010
wird ein Brückenschlag zwischen historischem Kurpark und Goldsteinpark gestaltet.
Die Ufer von Lahn und Wieseck im Stadtbild Gießens sind schließlich das Hauptthema der Landesgartenschau 2014.
Im Folgenden werden als Überblick eine Reihe von Institutionen und Akteuren vorgestellt, die in die Vorbereitung und Durchführung von Gartenschauen in Hessen
einbezogen sind, bzw. zukünftig stärker einbezogen werden könnten.
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz
(HMULV)
Durch das HMULV erfolgt der Aufruf an die Kommunen zur Abgabe der Bewerbungen für eine Landesgartenschau durch die Veröffentlichung im Staatsanzeiger des
Landes Hessen. Die Kommunen reichen in der ersten Stufe eine Willensbekundung
auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der zuständigen Gremien ein.
Bestandteil der Willensbekundung ist eine Begründung, die alle wesentlichen Daten
zur Kommune und ihrer Akteure sowie Übersichten zur Zielrichtung der geplanten
Gartenschau enthält. Die zweite Bearbeitungsstufe besteht in einer konkreten Machbarkeitsstudie. Grundlage sind jeweils die Grundsätze zur Durchführung der Landesgartenschauen in Hessen. Das HMULV nimmt an der Auswahlkommission teil
und bereitet den Kabinettsbeschluss vor, der die Auswahl der Kommune festlegt.
Darüber hinaus ist das HMULV Fördergeber für den Landeszuschuss an den Landesgartenschauen der derzeit 3,3 Mio. Euro beträgt.7
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH)
Aufgrund seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung wird der Gartenbau in Hessen von staatlicher Seite unterstützt. Im Fachgebiet „Gartenbau“ des
LLH8, eines 100%igen Betriebes des Landes Hessen mit Sitz in Kassel, werden die
vielfältigen staatlichen Maßnahmen des Landes Hessen zur Unterstützung der gartenbaulichen Aktivitäten sowohl im Erwerbs- als auch im Freizeitgartenbau koordiniert und gebündelt. So gehört auch die Hessische Gartenakademie (HGA, Sitz in
Geisenheim) mit ihrem Veranstaltungsangebot an Freizeitgärtner, Kommunen und
öffentliche Einrichtungen zu dieser Institution. Das Fachgebiet Gartenbau arbeitet
7
8
6
Staatsanzeiger 46/ 2006 S. 2628 – Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen für die LGS 2014
www.llh-hessen.de
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
eng mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz zusammen und ist die fachtechnische Behörde für die Landesgartenschauen.
Darüber hinaus decken die Mitarbeiter des LLH beispielsweise auch die vielfältigen
Beratungsaufgaben auf diesen Veranstaltungen ab.
Die Angebote an den Erwerbsgartenbau sind:
• Beratung der Gartenbaubetriebe der unterschiedlichen Fachsparten sowohl in
kulturtechnischen, technischen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
• Durchführung von praxisorientierten Versuchen in verschiedenen Fachsparten.
• Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterial zu unterschiedlichen für
Gartenbaubetriebe relevanten Themenbereichen (=Fachinformationen).
Der Freizeitgartenbau wird durch folgende Angebote unterstützt:
• Ein vielfältiges Bildungsangebot in Form von Vorträgen und Lehrgängen, die von
der Hessischen Gartenakademie koordiniert werden. Integriert sind auch Lehrgänge für Bedienstete der kommunalen Verwaltungen.
• Ein breit gefächertes Beratungsangebot, u.a. das Gartentelefon, bei dem auf gartenbauliche Probleme individuell eingegangen wird und die Vorortberatung von
Gartenbauvereinen.
• Eine Sammlung von Informationen zu Pflanzen, Garten und Kleingartenwesen.
Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH
Gesellschafter sind der Hessische Gärtnereiverband e. V., der Fachverband Garten,
Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e. V., der Landesverband Hessen im Bund deutscher Baumschulen e. V., der Fachverband deutscher Floristen Landesverband Hessen9, der Bund deutscher Landschaftsarchitekten sowie die entsprechenden Verbände aus Thüringen.
Die Aufgabe der Fördergesellschaft besteht vorrangig in der Vorbereitung und der
Organisation von Gartenschauen in Hessen und Thüringen. Die Gesellschafter vertreten als Wirtschafts- und Arbeitsgeberverbände die Interessen ihrer jeweiligen Mitgliedsunternehmen. Um die Rahmenbedingungen für ihre Mitgliedsunternehmen zu
verbessern, stehen sie im ständigen Dialog mit politischen Entscheidungsträgern, sie
schließen Tarifverträge für ihre Mitgliedsunternehmen ab und bieten ein breites Angebot für die einzelbetriebliche Beratung hinsichtlich Rechtsberatung, Presse und Öffentlichkeit, Nachwuchswerbung und vieles mehr. Der Bund deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA), Landesgruppe Hessen, ist die berufsständische Vereinigung der
Landschaftsarchitekten. Seine Aufgabe ist die Fach- und Lobbyarbeit im Bereich Politik und Verwaltung sowie die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Weiterhin ist
9
Weiterführende Informationen zu den aufgezählten Verbänden sind im Anhang zu finden.
7
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
der BDLA ein qualifizierter Berater und Interessenvertreter im Hinblick auf die fachliche Begleitung von Gartenschauen.
Ein wichtiger Partner in diesem Themenfeld ist auch der DGGL e.V. - Landesverband Hessen. Die Deutsche Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur
e.V.10 ist ein gemeinnütziger Verein, aktiv in allen Bundesländern, mit einer Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Die DGGL ist ein berufs- und parteipolitisch neutraler Verband. Die DGGL wurde 1887 in Dresden gegründet: Garten- und Landschaftsplaner
traten für die Erhaltung der gartenkünstlerischen und landschaftskulturellen Werte
ein. Für diese traditionellen Werte setzt sich die DGGL nach wie vor ein, um nachhaltig die Qualität unserer Landschaften, Parks und Gärten zu gewährleisten. Die DGGL
will erreichen, dass verstärkt ästhetische, ökologische und landschaftsplanerische
Argumente die Politik beeinflussen.
Aus dem Bereich des Nicht-Erwerbsgartenbaus, des Klima- und Naturschutzes
und der kommunalen Selbstverwaltung sind darüber hinaus noch folgende Organisationen zu nennen, die bei der Diskussion und Ausgestaltung der geplanten Veranstaltungsreihe zu berücksichtigen sind, so z.B.:
• Der Landesverband Hessen für Obstbau, Garten- und Landschaftspflege e.V.
(LOGL)11
• Der Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.12
• Die Bahn-Landwirtschaft, Bezirk Frankfurt a. M. e.V.13
• Der Verband Wohneigentum Hessen e.V.14
• Der Landfrauenverband Hessen e.V.15
• Bauernhof- und Landurlaub in Hessen e.V.16
• HeRo – Kompetenzzentrum HessenRohstoffe17
• Die Naturschutzverbände, wie z.B. der BUND Landesverband Hessen e.V., NABU
Landesverband Hessen, Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V., Hessische
Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V., Naturschutzbund Deutschland
(NABU) - Landesverband Hessen e.V.
• Der Hessische Städte- und Gemeindebund18
• Der Hessische Städtetag19
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
8
www.dggl.org
www.gartenbauvereine-hessen.de
www.kleingarten-hessen.de
www.blw-aktuell.de
www.verband-wohneigentum.de
www.lfv-hessen.de
www.landurlaub-hessen.de
www.hero.de
www.dstgb.de
www.hess-staedtetag.de
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
1.2
„Grüne“ Wettbewerbe und Initiativen in Hessen
In Hessen existieren darüber hinaus eine Vielzahl „grünbezogener“ Wettbewerbe und
Initiativen, die gerade in jüngster Zeit zahlreich entstanden sind und großen Zuspruch gefunden haben. Die Möglichkeit, durch „grüne“ und nachhaltige Projekte im
Stadtgebiet Akzente zu setzen, wird auch von Städten und Gemeinden zunehmend
wahrgenommen, um somit unter anderem die Grüngestaltung in der Stadt mehr in
das Bewusstsein der Menschen zu rücken. Grün- und Parkanlagen, Baumbestände,
Rasenflächen und Blumenrabatte tragen zur Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität sowie zur Erholung bei. Die nachfolgend beschriebenen „grünbezogenen“ Wettbewerbe und Initiativen sollen einen Überblick der in Hessen stattfindenden
Aktivitäten geben. Viele dieser Aktionen sind ehrenamtlich organisiert und / oder lokal begrenzt. Es werden neue Initiativen gestartet, andere aufgegeben. Sie vollständig zu erfassen ist schwierig und immer nur eine Momentaufnahme. Der folgende
Überblick erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zeigt aber, dass ein vielfältiges Veranstaltungsangebot existiert. Ebenso belegen die Besucherzahlen, dass
eine beträchtliche Nachfrage nach Gartenthemen besteht.
Wettbewerb „Entente Florale - Unsere Stadt blüht auf“
Der Bundeswettbewerb „Unsere Stadt blüht auf“ wird
seit dem Jahr 2001 jedes Jahr durchgeführt. Im
Vergleich der Bundesländer beteiligen sich überdurchschnittlich viele hessische Kommunen. Der Schwerpunkt des Wettbewerbes liegt vor allem in der Förderung einer nachhaltigen Grün- und Freiraumentwicklung. Er zielt darauf ab, das Wohn- und Arbeitsumfeld
zu verbessern und mehr Lebensqualität für die Bewohner zu schaffen. Durch gemeinsame Aktionen der
Verwaltung, der Politik, der Wirtschaft und der Bürger soll der öffentliche und auch
private Raum mit Grün und Blumen lebendig gestaltet werden. Daneben sollen Umweltfragen und Naturschutz im besiedelten Raum mehr Beachtung finden.
„Unsere Stadt blüht auf" - unter diesem Motto regt die Entente Florale Deutschland
Initiativen zur Gestaltung eines attraktiven Stadtbildes an. Der Wettbewerb nutzt das
Ideenpotenzial der Bewohner, fördert ihr Engagement und bündelt Maßnahmen im
Hinblick auf die gemeinsame Entwicklung einer l(i)ebenswerten Stadt.20
Der Wettbewerb richtet sich an Städte und Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern, aber auch Stadtteile mit eigener Verwaltungskörperschaft können sich bewerben. Städte, die Gartenschauen (Bundes-, Landes- oder Internationale Garten20 www.entente-florale-deutschland.de
9
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
schauen) durchführen, dürfen im Jahr der Durchführung sowie ein Jahr davor und
danach nicht an dem Wettbewerb „Entente Florale“ teilnehmen.
Die Bewertungskriterien beziehen sich u. a. auf Stellenwert des Stadtgrüns in Politik und Verwaltung, Engagement der Bürger, Qualität der Planung, Ausführung und
Pflege, Umfang und Qualität des Blumenschmucks, ökologische Maßnahmen und
Schutzkonzepte sowie Präsentation und Gesamteindruck vor Ort. Unter Beachtung
dieser Kriterien erfolgt die Bewertung der unterschiedlichen Bereiche, wie öffentlicher, privater und gewerblicher Bereich, von besonderen Projekten, Planungen und
Konzeptionen im Natur- und Umweltschutz sowie der Gartenkultur. Auch werden
Präsentation im Rahmen des Wettbewerbs und wie bereits genannt der Gesamteindruck bewertet.21
Die zentrale Anlaufstelle für fachliche und organisatorische Betreuung und Weiterentwicklung des Wettbewerbes ist die Geschäftsstelle Entente Florale Deutschland,
die bei der Förderungsgesellschaft Gartenbau mbH (FGG) angesiedelt ist. Das Komitee „Entente Florale Deutschland“, zuständig für Wettbewerbsausschreibung, Bewertungsmodalitäten und Bekanntgabe der Preisträger, setzt sich neben den vier Trägerverbänden - Zentralverband Gartenbau e.V., Deutscher Städtetag, Deutscher
Städte- und Gemeindebund, Deutscher Tourismusverband e.V. - u.a. aus Vertretern
von Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Bund
deutscher Baumschulen e.V., Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V., Bundesverband Zierpflanzenbau
usw. zusammen.22 Das Bewertungsgremium, die Jury, besteht aus fünf bis maximal acht Personen aus den Bereichen Stadt- und Landschaftsplanung, Gartenbau
und Tourismus. Die Mitglieder werden von der Trägerorganisation benannt.
Als Auszeichnungen werden Gold-, Silber- und Bronzemedaillen verliehen. Nach
der abschließenden Bewertung wird seitens der Jury eine Rangfolge der Städte auf
Grundlage der erreichten Punktzahl und im Vergleich mit dem Gesamteindruck der
Bewerber festgelegt. Von den Städten, die mit einer Goldmedaille ausgezeichnet
wurden, qualifiziert sich eine Stadt zur Teilnahme am europäischen Wettbewerb. In
verschiedenen Wertungsbereichen werden Sonderpreise von der Jury ausgelobt. In
diesem Jahr z.B. wurden Sonderpreise für hervorragende Einzelleistungen in verschiedenen Wertungsbereichen ausgelobt, gestiftet vom Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE), dem Bundesverband Zierpflanzen (BVZ) und dem Bund deutscher Friedhofsgärtner (BDF).
Seit 2001 haben folgende hessische Kommunen teilgenommen: Bad Arolsen, Bad
Nauheim, Bad Wildungen, Bensheim, Büdingen, Bürstadt, Fritzlar, Geisenheim, Ha21 Vgl. Bewertungskriterien des Wettbewerbs „Unsere Stadt blüht auf” unter www.entente-florale-deutschland.de
22 www.entente-florale-deutschland.de/content/uber_uns_gremienmitglieder
10
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
nau, Karben, Korbach, Lampertheim, Lich, Limburg, Melsungen, Neukirchen, Oberursel, Roßdorf, Rotenburg a. d. Fulda, Rüsselsheim, Vellmar und Weilburg. In diesem Jahr haben sich bundesweit 12 Städte und Gemeinden um die Teilnahme am
Bundeswettbewerb „Entente Florale 2008“ beworben. Hierbei ging an eine Silbermedaille Lorsch, wo das Konzept nicht nur durch die Geschichte und das Kloster Lorsch
(UNESCO Weltkulturerbe) geprägt wird, sondern insbesondere auch durch die vielfältigen Initiativen der Bürger und Vereine, die Lorsch in eine grüne Stadt verwandelt
haben. Die südhessische Stadt hat mit ihrem Wettbewerbsmotto „Blüten, Kräuter und
Geschichte“ einen, wie es die Jury in ihrer Laudatio 2008 formuliert, „besonderen
Wettbewerbsbeitrag im Rahmen der Entente Florale geleistet“. An die Stadt Witzenhausen wurde eine Bronzemedaille verliehen. Auch hier wurde durch Bürgerinitiativen und mit viel Engagement, insbesondere durch Hervorheben regionaltypischen
Gegebenheiten, u.a. der Kirschenanbau, und damit verbundenen Aktivitäten (z.B.
Anlegen eines Kirschenlehrpfades) zur Verschönerung des Ortes beigetragen.23 An
Lorsch ging zudem noch der Sonderpreis des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Besonders gelungene Garten- oder Parkgestaltung“.
Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Der Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird seit über 40 Jahren als ein Instrument für die Verbesserung der Lebensqualität und eine optimale Einbindung der
Dörfer in ihre natürliche Umgebung veranstaltet. Der
Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ hat das Ziel,
besonderes Engagement und außergewöhnliche Beiträge
zur zukunftsfähigen Entwicklung der Dörfer herauszustellen.
Es soll die Möglichkeit gegeben werden, den Lebensraum
eigenverantwortlich zu gestalten und die Lebensqualität auf
Dauer zu sichern bzw. zu erhalten. Dabei ist es wichtig, die
individuellen Ausgangsbedingungen der Dörfer, u. a. mit
den Schwerpunkten Infrastrukturentwicklung, Erhalt der
Lebensqualität, Bürgerengagement und Selbstverantwortung sowie Natur, Landschaft- und Umweltgesichtspunkte
weiterzuentwickeln. Eine erfolgreiche Dorfentwicklung erfordert daher ein intensives Engagement der Dorfbewohner,
die mit ihren Erfahrungen, ihrer Kreativität und ihrer Begeisterung in eigener Verantwortung ihr Lebensumfeld gestalten und sich somit immer wieder neuen Aufgaben
und Herausforderungen stellen.24
23 www.entente-florale-deutschland.de/download/laudationes_2008
24 Vgl. www.dorfwettbewerb.bund.de
11
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Der Wettbewerb richtet sich an Gemeinden oder Gemeindeteile bis zu 3.000 Einwohnern mit überwiegend dörflichem Charakter.
Als Bewertungskriterien sowie Bewertungsrahmen dienen folgende Teilaspekte:
- Allgemeine Entwicklung
- Bürgerschaftliche Aktivitäten und Selbsthilfeleistungen
- Baugestaltung und -entwicklung
- Grüngestaltung und -entwicklung
- Dorf in der Landschaft.25
Träger und Auslober des Landeswettbewerbs ist das Hessische Ministerium für
Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Die Umsetzung liegt verantwortlich beim Regierungspräsidium Kassel und auf regionaler Ebene bei den Landräten.
Der hessische Wettbewerb wird als Regionalentscheid und im Folgejahr als Landesentscheid ausgelobt. Im dritten Jahr findet unter Teilnahme der Landessieger der
Bundesentscheid im Rahmen des Wettbewerbes "Unser Dorf hat Zukunft" statt.26
Das Bewertungsgremium für den Regionalentscheid wird von der jeweils federführenden Landkreisverwaltung und für den Landesentscheid vom Regierungspräsidium
Kassel gebildet. Die Mitglieder kommen u. a. aus folgenden Organisationen: Kommunalvertretungen und Fachbereiche wie Landschaftspflege/Naturschutz, Architektur
und Landwirtschaft, „Grüne“ Regional- und Landesverbände (Garten- und Landschaftspflege, Obstanbau etc.), Naturschutzverbände, Landesamt für Denkmalpflege
und der Architektenkammer.
In diesem Jahr haben am 33. hessischen Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ insgesamt 200 hessische Orte teilgenommen. Auf Bundesebene fand der 22. Wettbewerb statt. Hier erhielt die hessische Kommune Frankenau, Stadtteil Altenlotheim
(Landkreis Waldeck-Frankenberg) eine Silbermedaille und die Kommune Felsberg,
Stadtteil Altenburg im Schwalm-Eder-Kreis eine Bronzemedaille.
Wettbewerb „Gärten im Städtebau“
Kleingartenanlagen sind ein wichtiger Bestandteil städtischer Grünflächen. Sie erfüllen u. a. Ausgleichsfunktion in Bezug auf Klima, Temperatur, Luftfeuchtigkeit und
Wasserhaushalt (Regenwasserversickerung). In stark verdichteten Wohnquartieren
können sie Naturoasen für Mensch und Tier sein. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung des Kleingartenwesens werden in Hessen Neuanlagen, Sanierungen bestehender Kleingartenanlagen sowie die Fachberatung durch das Land Hessen gefördert.
25 Vgl. Bewertungsrahmen, www.dorfwettbewerb.bund.de
26 Vgl. www.rp-kassel.de
12
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Auf Landes- und Bundesebene werden Wettbewerbe durchgeführt. Der Bundeswettbewerb „Gärten im Städtebau“ wurde 1951 ins Leben gerufen, um besondere städtebauliche, ökologische, gartenkulturelle und soziale Leistungen zu würdigen, mit
denen Kleingärtnervereine über die Grenzen der Kleingartenanlage hinaus positive
Impulse in das Wohnumfeld aussenden.
Auf Landesebene wird in Hessen dieser Wettbewerb durch den Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V. ausgelobt. In diesem Jahr haben sich 18 Kleingartenanlagen beteiligt. Der Wettbewerb wurde unter dem Motto „Kleingärten im 21. Jahrhundert“ ausgelobt. Er soll auf den Stellenwert des Kleingartenwesens als Element eines
am Gemeinwohl orientierten Städtebaues hinweisen und Lösungen aufzeigen, wie
dieses Potenzial sowohl für die Bevölkerung als auch von den Gemeinden und Städten genutzt werden kann. Ziel dieses Wettbewerbs ist es u.a. beispielhaft aufzuzeigen, wie Kleingartenanlagen zur Erhöhung der Qualität des Wohnens in Mehrfamilienhäusern und der städtischen Wohnumwelt beitragen können.27
Weitere Initiativen und Veranstaltungen
Darüber hinaus finden in Hessen zahlreiche Pflanzen- und Gärtnermärkte mit guter
Besucherresonanz statt. Es werden die regionalen Tage des offenen Gartens und
„offene Gartenfeste“ in historischen Anlagen angeboten. Auch Radio- und Fernsehproduktionen folgen diesem Trend mit regelmäßigen Beiträgen zu Wissenswertem
rund um den Garten.
Offene Gartenpforte Hessen
Die Offene Gartenpforte Hessen wurde 2004 als Kooperationsprojekt verschiedener Organisationen ins Leben gerufen. Die Idee der „Offenen Pforte“ ist einfach: Gartenbesitzer gestatten an bestimmten Terminen im Jahr interessierten Besuchern einen Blick in ihre grünen Kleinode - Gartenkultur zum Anfassen. Die Arbeit von Landschaftsarchitekten, Firmen des Garten- und Landschaftsbaus engagierter Privatleute
können vor Ort besichtigt und begutachtet werden. Das Spektrum reicht dabei vom
ländlichen Bauerngarten über den historischen Garten, dem Liebhabergarten, dem
modernen oder formalen Garten bis hin zu Gartenkonzepten anderer Länder und
Kulturen.
Der Träger / Veranstalter der offenen Gartenpforte ist die deutsche Gesellschaft für
Gartenkunst und Landschaftskultur (DGGL), der Fachverband Garten-, Landschafts-
27 Vgl. www.kleingarten-hessen.de/artikel_1768.html
13
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e.V. (FGL) und der Bund deutscher Landschaftsarchitekten, Landesgruppe Hessen (BDLA).28
Es gibt jedoch auch die Veranstaltungen unter dem Motto „offene Gartenpforte“ in
Kommunen, die nicht an den DGGL gebunden sind, sondern durch Privatinitiative ins
Leben gerufen werden. So fanden in diesem Jahr u. a. in Rüsselsheim29 und in Rodgau30 Tage der offenen Gartenpforte statt.
Gartenkulturpfad
Ziel des Gartenkulturpfades ist es, bereits vorhandene gartenbauliche Angebote und
Initiativen in einer Kommune zu einem Gartenkulturpfad vor Ort miteinander zu verknüpfen, um sie einem breiten Publikum als Gesamtkonzept bekannt und zugänglich
zu machen. Die Kampagne ist so konzipiert, dass sie als wesentlicher Bestandteil
der Lokalen Agenda 21 die im Bereich Garten engagierten Bürger, Verwaltungen,
Organisationen und Unternehmen einer Stadt / Kommune einbezieht. Neben privaten
Gärten und Parks sowie öffentlichen Grünanlagen können dazu auch Schulgärten,
naturnah gestaltete Spielräume für Kinder, Freiflächen von Gärtnereien und Baumschulen, Erlebnisgärten von Natur- und Umweltschutz-Institutionen und viele weitere
geeignete Standorte zählen.31
Zielgruppe sind sowohl die lokale und regionale Bevölkerung, als auch Gäste und Touristen aus dem In- und Ausland.
Der Gartenkulturpfad ist auf Initiative der Deutschen Gartenbau-Gesellschaft 1822
e.V. (DGG) entstanden. Mit seiner räumlichen Beschränkung auf ein Stadtgebiet und
die Einbindung von privaten Gärten ist der Gartenkulturpfad als ein Bindeglied von
„Gartenrouten“ und "Offenen Pforten" einzustufen.
2002 wurde in Fulda der erste Gartenkulturpfad in Deutschland eröffnet. Der „Gartenkulturpfad Fulda“ verbindet 18 Stationen in der Stadt und dem näheren Umfeld.
Die vorgestellten Gartentypen umfassen historische Anlagen aber auch solche aus
dem Bereich „social gardening“, Schlossgarten, Klostergärten, städtische Parks,
Schulgärten, Privatgärten. Die jährliche Eröffnung des „Gartenkulturpfades“ wird mit
einer besonderen Aktion, beispielsweise einem Blumen- oder Gartenmarkt, begangen. Mit Themenüberlagerungen - wie Religion oder Meditation - soll ein breites Publikum angesprochen werden. Fachvorträge, Führungen und Veranstaltungen runden
die Initiative ab. Städtische Routen unter dem Dach der DGG gibt es u.a. auch Bad
28
29
30
31
14
Vgl. www.offene-gartenpforte-hessen.de
Vgl. www.gaertnerblog.de
Vgl. www.rodgau.de/freizeit/Offener%20Garten%20Rodgau%202008.pdf
Vgl. www.dgg1822.de/Gartenkulturpfad/konzept
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Nauheim (Gartenkulturpfad mit 26 Stationen), weitere sind in Kassel, Rüsselsheim
und Frankfurt am Main geplant.
Das gartenkulturelle Vernetzungsprojekt „GartenRheinMain - Vom Klostergarten
zum Regionalpark“ umfasst rund 100 meist kommunale Park- und Gartenanlagen,
die ihre gartenkünstlerischen Besonderheiten zeigen. Klostergärten und Barockgärten, Kurparks und Englische Landschaftsparks, Wildparks und Fasanerien - ebenso
Volksparks und Kleingärten, Bürgergärten, Reform- und Architektengärten, Orangerien und Palmenhäuser, Botanische Gärten und Friedhöfe. Auch die neue Parkschöpfung Regionalpark und der Frankfurter Grüngürtel sind vertreten. Mit dem Gartenführer „GartenRheinMain“, der Gartenprofile/-beschreibungen bereits in der zweiten Auflage für die rund 100 Parks und Gärten der Region beinhaltet, kann sich jeder
seine Gartentour selbst zusammenstellen. Zudem werden die verschiedensten Veranstaltungen vom Arbeitskreis GartenRheinMain angeboten. Finanziell wird das Projekt durch die KulturRegion Frankfurt RheinMain getragen - ein Zusammenschluss
von 25 Kommunen und Landkreisen mit 2,8 Millionen Menschen sowie dem Planungsverband Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main.32
Die Naturschutz-Akademie Hessen unterstützt landesweit naturnahe Schulgärten mit
dem Schulgarten-Wettbewerb. Schulen, die über eine beispielhafte Infrastruktur zur
Naturerziehung verfügen, werden im Rahmen eines Arbeitskreises „Hessische
Schulgärten“ beraten. Im Arbeitskreis Hessische Schulgärten / Praktische Umwelterziehung treffen sich zu einer Frühjahrs- und Herbsttagung in der Schulgartenarbeit
aktive Lehrerinnen und Lehrer zum Informations- und Erfahrungsaustausch in der
Naturschutz-Akademie oder an einem anderen interessanten Ort. Ebenso können
sich hier Interessierte über Schulgartenarbeit in Hessen informieren und Beratung
erhalten. Themen sind u.a. Schulgärten - als Lern- und Experimentiergarten, Schulgebäude - für Projekte der Naturerziehung, Schulgelände - mit Beispielen für naturnahe Lebensräume, Schulumfeld - mit Patenschaften für Lebensräume in der Natur.
Der Obst- und Gartenbauverband Wetteraukreis veranstaltet die Aktion „Gärten für
Kinder“ und möchte damit die Kinder in den Privatgärten, in den Kindergärten und in
den Schulen des Wetteraukreises für die Gartenarbeit begeistern.
Auch der hessische Rundfunk stellt seit mehreren Jahren in seiner Reportage „Hessens schönste Gärten“ besondere Gärten vor. In den einzelnen Folgen gibt es Informationen zu Geschichte, Planungsidee, Pflanzen, Bauanleitung und viele Tipps
von Experten.
Die hier beschriebenen grünen Wettbewerbe und Initiativen zeigen eine Vielfalt an
Möglichkeiten, Grün mit den unterschiedlichsten Schwerpunkten und Ausrichtungen
32 www.gartenrheinmain.de
15
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
in eine Kommune und vor allem den Bewohnern und Besuchern näher zu bringen.
Die Resonanz auf diese Angebote belegt, dass es trotz der Vielfalt der Aktivitäten zu
keinem „Überdruss an Grün“ kommt und viele Besucher, je nach räumlicher und
finanzieller Möglichkeiten und Ausgangslage, diese nutzen. Die Recherche zeigte
aber auch, dass es sehr zeitaufwendig ist, einen Überblick über die Vielzahl und Vielfalt der Möglichkeiten zu erhalten. Von daher ist zu überlegen, ob eine Plattform geschaffen werden sollte, die die unterschiedlichen Wettbewerbe und Initiativen, insbesondere die auf der regionalen Ebene, informativ zusammenfasst. Durch Darstellung
des Spektrums der verschiedenen Aktivitäten und Möglichkeiten können sich neue
Ideen und Anregungen bei Interessierten entwickeln und nicht zuletzt für die Veranstalter mehr Besucher generiert werden.
1.3
Förderinstrumente des Landes Hessen
Die derzeitige Förderlandschaft für ein Projekt Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün
in kleinen Städten und Gemeinden bezieht sich im Wesentlichen auf Aufgabenbereiche des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Hinsichtlich ihrer Relevanz für eine Unterstützung der Initiative wurden auch die
Förderprodukte des Hessischen Ministeriums der Finanzen33 und des Hessischen
Ministeriums des Innern und für Sport überprüft.34 Auch wenn eine Recherche in allen Ressorts den Rahmen der vorliegenden Studie überschritten hätte, ist festzustellen, dass in Einzelfällen auch andere Ministerien unterstützen können. So z.B. durch
den „Landeswettbewerb Familienfreundliche Kommune“35. Dieser vom Hessischen
Sozialministerium und der Hertie-Stiftung ausgelobte Wettbewerb gibt finanzielle Unterstützung für ausgewählte Projekte. So wurden beispielsweise Investitionen für
modellhafte Spielplätze gefördert.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass in Hessen eine explizite Förderung von
nachhaltigen Grünstrukturen in kleineren Städten und Gemeinden nicht existiert, weder in einem der im Anhang verzeichneten, noch in einem speziell darauf zugeschnittenen Förderprogramm. Damit steht Hessen nicht allein, auch in Bayern und BadenWürttemberg gab es keine, speziell auf diesen Bereich ausgerichteten Förderangebote. Vor diesem Hintergrund wurde aber in diesen beiden Bundesländern die gesonderte finanzielle Förderung von Regionalgartenschauen bzw. Grünprojekten
durch die Landesverwaltung etabliert. Diese Bundesländer sind davon überzeugt,
33 Im Zuständigkeitsbereich dieses Ministeriums liegen die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KFA), u.a.
1720/13 Zuweisungen zu den Ausgaben für Strassen, 1730/22 Förderung des ÖPNV Angebotes, 1741/38 Zuweisungen
für wasserwirtschaftliche Maßnahmen, 1741/41 Zuweisungen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms und des
Kirchenbaulastvergleichs.
34 Grundlage der Auswertung und der Darstellung der ausgewählten hessischen Förderprogramme sind die jeweiligen
Haushaltspläne des Jahres 2008.
35 www.familienatlas.de
16
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
dass die dafür eingesetzten Fördermittel der Schaffung nachhaltiger Freiraumstrukturen und attraktiver Grünflächen in kleineren Städten und Gemeinden dienen und dies
ohne öffentliche Förderung nicht gelingen kann.
Trotz umfassender Recherche gelang es nicht, für die geplante Veranstaltungsreihe
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden eine inhaltlich eindeutig zuzuordnende Finanzierungsquelle zu identifizieren. Allerdings können
für Teilbereiche der Veranstaltung - je nach Ausgangsbedingungen und Aktivitäten in
den austragenden Kommunen - verschiedene staatliche Förderangebote zum Einsatz kommen. Der inhaltliche Bogen spannt sich dabei von der Förderung regenerativer Energien allgemein und der nachwachsenden Rohstoffe im Besonderen, dem
Umwelt- und Klimaschutz, der ländlichen Entwicklung, der Landwirtschaft, dem
Forst- und Naturschutz über Wirtschafts- und Strukturförderung bis hin zur Städtebauförderung. Die in diesen Bereichen vorhandenen Förderprogramme enthalten
teilweise sowohl Finanzmittel des Bundes als auch der Europäischen Union. Daraus
ergeben sich im konkreten Förderfall spezielle Rahmenbedingungen (z. B. besondere Förderkulissen, Verwendungs- und Berichtspflichten), die beim Einsatz solcher
Förderprogramme zu beachten sind. Dies erhöht die Schwierigkeit und Komplexität
für die Antragsteller, aber auch für die zuständigen Verwaltungsstellen. Auch sind die
im Folgenden dargestellten Finanzierungsquellen unterschiedlichen Landesdienststellen zugeordnet, so dass beim Einsatz verschiedener Förderprogramme oder einer Addition von Fördermitteln ein sehr hoher Koordinierungsaufwand von der Antrag
stellenden Kommune zu leisten wäre.
Von besonderer Bedeutung zur Unterstützung einer Kommune bei der Ausrichtung
einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und
Gemeinden könnten die Programme der Städtebauförderung und der Förderung
der Ländlichen Entwicklung sein. Mit diesen beiden Förderinstrumenten ist die
Schaffung von Grün- und Freiflächen grundsätzlich möglich. Allerdings liegt der
Schwerpunkt auf anderen Zielbereichen. So steht bei der Städtebauförderung häufig
die „gebaute Umwelt“ im Sinne einer umfassenden Erneuerung und Modernisierung
von Erschließungs- und Gebäudestrukturen im Vordergrund. Bei der Ländlichen
Entwicklung geht es vorrangig um die Nutzung von endogenen Potenzialen zur
Schaffung von Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten. Die Hessische Dorferneuerung geht ausdrücklich auf die Verbesserung der Grünstrukturen ein, aber die Förderkulisse dieses Programms bezieht sich auf kleine Dörfer und Ortsteile mit bis zu
2.000 Einwohnern und im Ausnahmefall mit bis zu 6.000 Einwohnern. Gemeinden in
dieser Größenordnung sind eher nicht die Zielgruppe für die geplante Veranstaltungsreihe, da die organisatorischen, finanziellen und infrastrukturellen Gegebenheiten die Ausrichtung einer hier thematisierten Veranstaltung kaum zulassen.
17
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Für relevante Themenbereiche, so z. B. für touristische oder ökologische Aspekte
können jeweils spezifische Fördermöglichkeiten eingesetzt werden. Die Kommunen
verfolgen mit der Ausrichtung einer solchen Veranstaltung nicht nur das Ziel, die Lebensqualität für ihre Einwohner zu verbessern, sondern auch den Bekanntheitsgrad
der Kommune zu steigern und neue Tagesbesucher und Touristen hinzu zu gewinnen. Daher sind die Förderung der touristischen Infrastruktur und des Landtourismus
hilfreiche Instrumente.
Eine wichtige Rolle für die Unterstützung einer inhaltlichen Fokussierung der Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden
spielt das Programm zur energetischen und stofflichen Nutzung von Biorohstoffen. So kann das aktuelle Thema der nachwachsenden Rohstoffe und die Nutzung von Biomasse, welches ein großes Potenzial für Demonstrations-, Bildungsund Beratungsaktivitäten bietet, mit Fördermitteln unterstützt werden. Weiterführend
bietet in diesem Zusammenhang, die vom Kompetenzzentrum HessenRohstoffe
(HeRo) e.V. zusammengestellte, umfassende Sammlung der vorhandenen Förderprogramme für Energie aus Biomasse, für Bauen und Wohnen und für konzeptionelle
Leistungen einen guten Überblick.36
Ein weiterer Förderbereich liegt in den Aktivitäten der in einem landesweiten Wettbewerb vom Hessischen Umweltministerium ausgewählten und finanziell unterstützten Bioenergie-Regionen. Hinter dem Landesprojekt Bio Regio Holz steht Hessens
deutschland- und europaweites Vorzeigeprojekt zur Demonstration des systematischen Fortschritts bei der Umrüstung auf erneuerbare Energien.
Übersicht der hessischen Bioregionen Holz
Quelle: Hessisches
Ministerium für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
36 www.hero-hessen.de – service/infos - Foerderprogramme
18
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Die ausgewählten Regionen sind überaus aktiv. So werden beispielsweise auch
Netzwerke von Unternehmen der Bio-Energie Branche und Multiplikatoren aufgebaut
und Informationsveranstaltungen für potenzielle private und gewerbliche Nutzer
durchgeführt. Insbesondere in diesen Handlungsfeldern sind vor Ort, Synergien im
Rahmen einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden möglich.
Ferner können Maßnahmen z. B. im Zusammenhang mit dem Straßen- und Wegebau, der Gewässerentwicklung, der Forstwirtschaft und dem Naturschutz mit vorhandenen Förderprogrammen unterstützt werden.
Ebenfalls vorhanden sind Programme, die Konzeptions-, Fortbildungs- und Öffentlichkeitsarbeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit
durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden unterstützen können.
Bei allen Förderangeboten müssen die jeweils zugrunde liegenden Bedingungen im
Einzelfall geprüft werden. So sind z. B. die Förderkulisse und die Programmaufnahmeregelungen Rahmenbedingungen, die nicht alle Kommunen erfüllen können.
Beispielsweise beträgt die Programmlaufzeit im Programm Stadtumbau in Hessen
rund 10 Jahre. Da die an diesem Programm teilnehmenden Kommunen im Jahr
2005/2006 aufgenommen wurden, können Neuanträge in der Regel erst für das Jahr
2015 gestellt werden. Die beispielhaft im Folgenden dargestellte räumliche Förderkulisse für das Programm Stadtumbau in Hessen und Ländliche Entwicklung / LEADER
zeigt, dass zumindest in diesem Bereich eine Konzentration der Programm-Mittel auf
den ländlichen Raum Hessens erfolgt ist. Somit sind in diesen Gebieten die Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln - vor allem für die bereits
in die Programme aufgenommenen Kommunen - größer. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass in der Regel die Finanzkraft dieser Kommunen geringer ist und
daher eine Bewerbung für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün
in kleinen Städten und Gemeinden zwar Chancen birgt, aber gleichzeitig auch eine
große finanzielle Herausforderung darstellt.
Die im Anhang verzeichnete Übersicht ausgewählter hessischer Förderprogramme
dient einer ersten Orientierung. Die Tabelle ist hinsichtlich der Relevanz bzw. der
vorrangig zu prüfenden Beiträge für die geplante Veranstaltungsreihe sortiert. Sie
gibt Auskunft über das Förderthema, die Inhalte und das jeweils zuständige Ressort.
Weitere Informationen wie z. B. Leistungen der Förderprodukte, Empfängerkreis,
räumliche Förderkulisse und Rechtsgrundlage sind der ausführlicheren Darstellung
ebenfalls im Anhang zu entnehmen.
19
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Abbildung: Karte der anerkannten Fördergebiete ländliche Entwicklung und der Standorte des Programms
Stadtumbau in Hessen
20
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
2
Erfahrungen in Bayern und Baden-Württemberg
Bayern führt seit Ende der 1980-er Jahre und Baden-Württemberg seit 2001 kleinere
Gartenschauen durch, die in Bayern informell auch „Regionalgartenschauen“ (RGS)
genannt werden. Der grundsätzliche Unterschied zu den Landesgartenschauen ist
die deutlich verkürzte Dauer (meist acht Wochen, Landesgartenschauen laufen in
der Regel sechs Monate) und die geringere Dimension. Konzeptionell unterscheiden
sich die kleinen Schauen – „Natur in …“ in Bayern und „Grünprojekt: Mehr Natur
in …“ in Baden-Württemberg – häufig kaum von den Landesgartenschauen. In Bayern wird jedoch ausdrücklich von einem Experimentierfeld für kreative Ansätze der
Stadtentwicklung gesprochen. In Baden-Württemberg wird betont, dass das im
Verhältnis zu den Landesgartenschauen erheblich flexiblere Veranstaltungskonzept
und das schon im Bewerbungsverfahren erstellte kommunale Entwicklungskonzept
eine große Chance für eine nachhaltige Stadtentwicklung in kleineren Kommunen darstellt. Zur Veranschaulichung werden die 2007 durchgeführten Veranstaltungen in Waldkirchen (Bayern) und Rheinfelden (Baden-Württemberg) und die für das
nächste Jahr 2009 konzipierten Projekte Rain am Lech (Bayern) und Rechberghausen (Baden-Württemberg) kurz portraitiert.
2.1
Bayern
Da in Bayern die Nachfrage zur Ausrichtung von Gartenschauen von Seiten der
Kommunen sehr groß war, haben das damalige Bayerische Staatsministerium für
Landesentwicklung und Umweltfragen (heute: Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) und die Gesellschaft zur Förderung der
bayerischen Landesgartenschauen 1992 die neue Veranstaltungsreihe „Natur in der
Stadt/Gemeinde“ eingeführt. Diese Veranstaltungen finden in den Jahren zwischen
den regulären Landesgartenschauen statt und sind im Umfang, in der Zeitdauer und
im Aufwand wesentlich bescheidener und räumlich konzentrierter als Landesgartenschauen. Wie im bayerischen Landesentwicklungsprogramm formuliert, sollen Regionalgartenschauen „dazu beitragen, innerörtliche Grünanlagen vorrangig in Mittelzentren und möglichen Mittelzentren zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten
zu schaffen, auszubauen und zu sichern.“ Das breite Themenspektrum ermöglicht
Experimente und dezentrale Maßnahmen.
21
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Übersicht der Veranstaltungen „Natur in ….“
Jahr/Ort
Dauer
2001 Cham
2003 Roth
2007 Waldkirchen
2009 Rain am Lech
2011 Kitzingen
2013 Tirschenreuth
2 Monate
2 Monate
2 Monate
3 Monate
k.A.
k.A.
Gelände
Dezentral / 6 ha
Dezentral / 5 ha
Dezentral / 5 ha
Dezentral / 6 ha
k.A.
k.A.
Investitions-
Durchführungs-
haushalt
haushalt
2,91 Mio €
4,41 Mio €
3,52 Mio. €
2,75 Mio. €
k.A.
k.A.
1,23 Mio €
1,55 Mio €
1,67 Mio. €
2,10 Mio. €
k.A.
k.A.
Einwohner
Besucher
17.000
25.000
10.000
8.400
21.000
9.000
230.000
178.000
230.000
k.A.
k.A.
k.A.
Quelle: Zusammenstellung der Hessen Agentur auf Grundlage der Angaben der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH
2.1.1
Ziele und Grundlagen
Neben den allgemeingültigen Zielen für Gartenschauen wie die Präsentation richtungsweisender grünplanerischer, umwelttechnischer und städtebaulicher Lösungen
werden in den bayrischen Grundsätzen37 die Kreativität und Experimentierfreude
als besonderes Kennzeichen dieser Veranstaltungsreihe benannt. Übergeordnetes
Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Attraktivität und Qualität des Lebensraumes Stadt.
Die Verbesserung der Durchgrünung und des Kleinklimas wird erreicht durch Verknüpfungen bestehender Grün- und Freiflächen und durch die Schaffung dauerhafter
Anlagen. Es geht dabei vor allem um die nachhaltige Verbesserung des Wohnumfeldes im Nahbereich. Touristische Zielsetzungen sind eher untergeordnet. Als überaus
wichtig wird die Einbindung von Vereinen und Schulen betrachtet. Am Beispiel Waldkirchen wurde dies vorbildlich - sogar grenzüberschreitend durch die Einbindung von
Partnern in Tschechien - umgesetzt. Die Idee einer Gartenschau-Bewerbung löst den
Impuls aus, sich die eigene Stadt genauer anzusehen und zu prüfen, ob mit diesem
Instrument die vorhandenen Probleme zu lösen sind. Intensive Bürgerbeteiligung
spielt eine immer größere Rolle und ist eher eine Stärke der kleineren Städte und
Gemeinden.
Die Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH formuliert die Vision, in den Städten und Gemeinden „so etwas wie Hoffnung zu vermitteln“
und die Wirkungen der Gartenschauen - sowohl Landesgartenschauen wie Natur in
der Stadt - hätten gezeigt, dass diese tatsächlich in der Lage seien, einen positiven
Wandel zu initiieren, vor allem in Bezug auf
37 Ziele und Grundsätze zur Durchführung von Gartenschauen „Natur in der Stadt/ Gemeinde“ in Bayern (Stand: Dezember
2005)
22
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
• Touristische Positionierung oder „Neupositionierung“
• Erhöhung der Lebensqualität (Erholungsmöglichkeiten, Stadtklima, Familienfreundlichkeit)
• Nachhaltige Imagepflege
• Verbesserung des Investitionsklimas
• Neue Arbeitsplätze
• Innovative Stadtentwicklung
• Initialzündungen für weitere Projekte (v. a. öffentliche und private Bau- und Sanierungsmaßnahmen)
• Förderung ökologischer Initiativen
• Schaffung eines Ideenfundus für ökologisch innovative Architektur und Freiraumgestaltung
• Integration und Bewusstseinsbildung
• Temporäre und dauerhafte Kunst und Kultur im öffentlichen Raum
• Gemeinsames Engagement von Einzelpersonen und Interessengruppen
• Belebung des gesellschaftlichen Lebens und der Identifikation der Bürger mit der
Stadt.
Wichtige Bausteine der Schauen sind die Information der Besucher über Fragen des
Gartenbaus, der natürlichen Lebensgrundlagen, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes.
Bayerische Fördergrundsätze:38
-
Eine Förderung wird gewährt für die Beseitigung von städtebaulichen, ökologischen und/oder soziologischen Fehlentwicklungen und Defiziten bei den
Grünstrukturen.
-
Gefördert werden in zweijährigem Wechsel, vorbildliche, dauerhafte Grün- und
Erholungsanlagen aus Anlass der Durchführung einer Landesgartenschau
oder einer Veranstaltung „Natur in der Stadt/Gemeinde“ (Gartenschauen), die
nach einer Bewerbung bei der Gesellschaft zur Förderung der Landesgartenschauen GmbH (LGS) den Zuschlag erhalten hat. Für das Auswahlverfahren
gelten die Ziele und Grundsätze der LGS.
-
Die Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtkosten gewährt. Der Fördersatz beträgt max. 50 %, die Zuwendung bis zu
3,6 Mill. Euro pro Landesgartenschau und höchstens 1,6 Mill. Euro pro Veranstaltung „Natur in der Stadt/Gemeinde“. Die Zuwendungen sind so zu bemessen, dass eine Eigenbeteiligung der Zuwendungsempfänger von mind. 10 %
der zuwendungsfähigen Kosten verbleibt.
38 Richtlinie zur Förderung von Wanderwegen, deren Beschilderung und von Gartenschauen (Förderrichtlinien für
Wanderwege und Gartenschauen – FöR-WaG, gültig seit dem 01.01.2006, Bayrisches Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz)
23
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
-
Nicht zuwendungsfähig sind:
Grunderwerb und öffentliche Erschließung,
Anlagenteile, die der Gewinnerzielung dienen (z.B. Kiosk, Gaststätte,
Küchenbereich),
Umsatzsteuerbeträge, die als Vorsteuer abgesetzt werden können,
Kosten für Unterhalt und Betrieb,
Kosten für die Beschaffung beweglicher Sachen,
Kosten für kommunale Regiearbeiten.
Konzeptionelle Grundlage einer Gartenschau-Planung ist ein aus dem Landschaftsoder Flächennutzungsplan entwickeltes spezielles Grünkonzept, mindestens jedoch
ein Stadtentwicklungskonzept. Die Schauflächen sollen bevorzugt im innerstädtischen Bereich liegen und aufzeigen, wie städtebauliche, ökologische oder soziale
Fehlentwicklungen und Defizite in den Grünstrukturen durch Neu- und Umgestaltungen beseitigt werden können. Dabei steht die Neuanlage von Frei- und Grünflächen
im Vordergrund, nicht die Umgestaltung vorhandener Grünstrukturen und Freiräume.
Für die sechsmonatigen Landesgartenschauen werden in der Regel ausschließlich
Oberzentren ausgewählt, die meist zwei Monate (maximal 12 Wochen) dauernden
Regionalgartenschauen werden bevorzugt an Städte mit Mittelzentrumsfunktion vergeben.
Organisation
Da die Gartenschauen sich zu komplexen Vorhaben entwickelt haben, die vielfältige
Themen der Stadtentwicklung wie Ökologie, Ökonomie, Landschaftsarchitektur,
Hochbau, Stadtplanung, Denkmalpflege, Kunst und Kultur, Stadtsoziologie und Gartenbau tangieren, ist ein qualifiziertes Management erforderlich, das die Verknüpfung
der Themen im Sinne einer integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung gewährleistet.
Dies wird von der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen
wahrgenommen, die 1978 gegründet wurde und Ansprech- bzw. Kommunikationspartner der Städte und Ministerien sowie der Partner der ausrichtenden Kommunen
bei Vorbereitung, Durchführung und Überführung der Gartenschauareale in die Alltagsnutzung ist. Sie kümmert sich um Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, die Wahrnehmung der Interessen der gärtnerischen Wirtschaftsverbände und fungiert als „Archiv“
für das grünplanerische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Wissen. Gesellschafter sind der Bayerische Gärtnerei-Verband e.V., der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e.V. und der Bund deutscher Baumschulen e.V.
Landesverband Bayern. Dem Fachbeirat gehören der Bayerische Gärtnereiverband,
der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Bayern e.V., der Bund deutscher Baumschulen e.V. - Landesverband Bayern, das Bayerische Staatsministerium
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, das Bayerisches Staatsministerium
24
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
für Landwirtschaft und Forsten, der Bund deutscher Landschaftsarchitekten - Landesverband Bayern, der Landesverband für Gartenbau und Landespflege e.V., der
Bayerische Städtetag, der Bayerische Gemeindetag und die Bayerische Architektenkammer an.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Die Vergabe wird durch einen Vergabeausschuss unter Beteiligung der Ministerien
für Umwelt (Bewilligungsstelle) und Landwirtschaft (fachlich zuständig für Gartenbau)
vorgenommen. Auskunft über die für eine Bewerbung von der Kommune vorzulegenden Unterlagen gibt der nachfolgende Auszug aus den Richtlinien:
Einzureichende Unterlagen sind:
-
Angaben zu: Regierungsbezirk, zentralörtliche Einstufung, kommunale Finanzkraft, Einwohnerzahl, Verkehrsanbindung, überplante Fläche,
-
Stadtratsbeschluss zur Durchführung der Veranstaltung,
-
Lageplan,
-
Besitzverteilungsplan,
-
Luftbild,
-
Flächennutzungsplan / Landschaftsplan,
-
Ggf. Bebauungsplan einschl. Grünordnungsplan,
-
Übersichtspläne über bestehende Grünflächen, aufgewertete Grünflächen und
neu geschaffene Grünflächen,
-
Gestaltungsplan mit Erläuterungsbericht,
-
Ausführliche Definition der städtebaulichen und landschaftspflegerischen Ziele,
die mit den durchzuführenden Maßnahmen erreicht werden sollen,
-
Zusammenfassung der wichtigsten Ziele auf einem DIN A4 Blatt,
-
Angaben zur terminlichen Verwirklichung,
-
Grobe Kostenschätzung der Investitionsmaßnahmen,
-
Vorstellungen über Veranstaltungen, die soziale, städtebauliche sowie grünplanerische Aspekte und regionale Besonderheiten berücksichtigen.
Nicht ausgewählte Bewerber können sich in den folgenden Jahren wieder bewerben.
Auf diesem Wege kann eine Bewerbung auch qualitativ fortentwickelt werden. Mehrfachbewerbungen kommen daher häufiger vor.
Die Bewerberzahlen für eine Regionalgartenschau sind höher (bei der letzten Runde
waren es ca. 10 Kommunen) als für Landesgartenschauen (6 Kommunen). In den
Jahren davor war die Bewerberzahl für beide Veranstaltungsformen höher und auch
in der aktuellen Bewerberrunde für 2015 bzw. 2016 zeichnet sich wieder eine höhere
Nachfrage ab. Aus Sicht der Kommunen besteht der Vorteil der Ausrichtung einer
Regionalgartenschau vor allem in der Möglichkeit etwas „Sichtbares und Zusam-
25
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
menhängendes bewegen zu können“.39 Durch das strukturierte Verfahren, die Öffentlichkeit und nicht zuletzt durch Fördermittel können z.B. im Vergleich zu Stadtsanierungsmaßnahmen in einer verhältnismäßig kurzen Zeit Maßnahmen umgesetzt
werden, die „sonst in 20 Jahren nicht geschultert werden könnten“.40
In den Zielen und Grundsätzen zur Durchführung von Gartenschauen „Natur in der
Stadt/Gemeinde …“ in Bayern41 werden neben der Erläuterung des Verfahrens den
interessierten Kommunen bereits auch mögliche Schwerpunktthemen an die Hand
gegeben.
Schwerpunktthemen für die Veranstaltungsreihe „Natur in der Stadt/
Gemeinde …“ könnten sein:
-
Vernetzung und Aufbau von Grünzügen,
-
Spiel-, Sport- und Erholungsmöglichkeiten im Wohnumfeld,
-
Gestaltung der Ortsränder und Ortszufahrten,
-
Einbindung und Begrünung von baulichen Anlagen und Infrastruktureinrichtungen,
-
Aufwertung der städtebaulichen Qualität durch Grünflächen,
-
Anlage von vorbildlichen Schul-, Klein-, Kraut-, Mieter- und Wohnungsgärten
sowie die Nutzbarkeit von Balkonen und Terrassen verbessern,
-
Verkehrsberuhigung durch Schaffung von Grün- und Freiräumen sowie selbständige Rad- und Wanderwege,
-
Reduzierung des Verkehrsaufkommens durch Mischung der Grundfunktionen
Wohnen/Arbeiten/sich Erholen,
-
Renaturierung belasteter Erholungs-, Industrie- und/oder Agrarlandschaften,
-
Verbesserung des Luftaustausches und Stadtklimas durch Grünflächen,
-
großflächige Dachbegrünung als ökologischer Beitrag,
-
Verbesserung des Natur- und Umweltverständnisses durch Anlage von Naturerlebnisräumen,
-
Umweltorientiertes Planen und Bauen, ökologischer Stadtumbau mit vorbildlicher Ver- und Entsorgung,
-
neue Impulse zur Erhöhung der Benutzbarkeit von Freiräumen für Kinder,
Jugendliche, ältere und behinderte Menschen sowie zur Förderung des
Gemeinschaftslebens,
-
Ermöglichen des Bespielens und Erlebens des wohnungsnahen Bereichs, insbesondere durch kinderfreundliche Gestaltung von Hauseingangsbereichen,
Schaffung von Gehwegverbindungen, Einbeziehen von Vorgärten, Einreichen
von Spiel- und Aufenthaltsplätzen im Umkreis des Hauseingangs, Ermöglichen
von Spielstraßen, d.h. die Aufenthaltsfunktion soll in Wohnquartieren gegenüber der Verkehrsfunktion Oberhand gewinnen,
39 Frau Dagmar Voss, Geschäftsführerin der Gesellschaft zur Förderung der bayerischen Landesgartenschauen mbH im
Expertengespräch am 08.10.2008
40 Ebda
41 Vgl. www.landesgartenschau.de
26
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
-
bei der Schaffung von naturnahen Spiel- und Erlebnisräumen ist darauf zu
achten, dass diese auf kurzem Weg und gefahrlos erreichbar, offen für Veränderungen, kindgerecht und vielfältig beschaffen sind, sowie Rückzugsräume
bieten.
-
Einbindung der umliegenden Region in der Planungsphase, während der Veranstaltung und im Bereich Marketing.
Das Auswahlverfahren wird durch einen Vergabeausschuss mit Vertretern der Gesellschaft zur Förderung der Landesgartenschauen mbH und der Bayerischen
Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (Bewilligungsstelle) sowie für Landwirtschaft und Forsten (fachlich zuständig für Gartenbau) vorgenommen.
Der Vergabeausschuss ist gleichzeitig das Bewertungsgremium und umfasst 5 Personen (jeweils eine Person vom Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz, Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten, Gärtnereiverband, Verband der Baumschulen, Verband der Garten- und Landschaftsbauer).
Die Vergabeentscheidung wird innerhalb des folgenden Ablaufs getroffen:
Information über den Bewerbungsstart auf den Internetseiten der Ministerien, der
Fördergesellschaft und in der Verbandszeitung des Städte- und Gemeindebundes
↓
Eingang der Bewerbung bei der Gesellschaft zur Förderung der Landesgartenschauen mbH
↓
formale Prüfung der Unterlagen – Nachforderungen sind möglich
↓
Beratung der Unterlagen im Fachbeirat und Vorauswahl
(Fachbeirat ist Vergabeausschuss + Bund der Landschaftsarchitekten, Verband der
Floristen, Obst- und Gartenbauverband, Städte- und Gemeindetag, Architektenkammer)
↓
Bereisung der ausgewählten Städte durch den Vergabeausschuss. Unterstützt durch
ein bis zwei Planer werden die Kommunen besichtigt, die räumlichen Gegebenheiten
geprüft, eine Stärken-Schwächen-Analyse und eine fachlichen Beurteilung erstellt.
↓
Vergabeentscheidung durch das Ministerium auf Grundlage des Votums des Vergabeausschusses
Wenn mehrere Bewerber qualitativ gleichwertige Konzepte haben, werden zusätzliche Kriterien, z.B. der Regionalproporz zu Hilfe genommen. Nicht ausgewählte Bewerber bekommen eine fachliche Bewertung und Hinweise zur Verbesserung ihrer
Chancen für eine erneute Bewerbung. Für das zukünftige Auswahlverfahren ist be27
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
absichtigt, dass die Bewerberkommunen dem Fachbeirat ihr Konzept persönlich vorstellen können. Diese Komponente soll die bisher auf Grundlage der schriftlich eingereichten Unterlagen getroffene Entscheidung erleichtern.
2.1.2
Förderpraxis / Fördermittel
Trotz erheblicher Mittelkürzungen hat sich die bayerische Landespolitik entschieden,
weiterhin Regionalgartenschauen durchzuführen. Allerdings steht zur Diskussion,
den Turnus „zu strecken“ oder pro Veranstaltung den Zuschuss zu kürzen. Da aber
die Veranstaltungen bis zum Jahr 2012 vergeben wurden, bleiben bis zu diesem
Zeitpunkt die Rahmenbedingungen unverändert.
Das Ministerium gibt die inhaltliche „Richtschnur“ vor und stellt die Finanzmittel zur
Verfügung. Seit 2004/2005 werden die Bewilligungsbescheide von den jeweilig zuständigen Bezirksregierungen (sieben in Bayern) erstellt. Die Erfahrungen mit dieser
Aufgabenverlagerung sind bisher insgesamt positiv, haben aber den Nachteil, dass
jeweils eine andere Bezirksregierung Bewilligungsbescheid und Verwendungsprüfung erarbeiten muss und damit eine immer neue Einarbeitung in die Thematik verbunden ist. So ist es beispielsweise landesweite Praxis, aufgrund der Verdichtung
und Aufwärmung keine Bodenversiegelung (z.B. asphaltierte Wege) zu fördern. Auch
die Beleuchtung ist nicht förderfähig, da sie für die Nutzung der Anlage im Rahmen
der Gartenschau nicht notwendig ist. Ebenso gibt es keine Landesförderung für
Schwimmbäder, Hallenschauen und die Pflanzbeete.
Der Bewilligungsbescheid verpflichtet die Kommune zur dauerhaften Erhaltung und
öffentlichen (kostenfreien) Zugänglichkeit der geschaffenen Anlagen. Diese Auflage
gilt in der Regel für 25 Jahre. Wenn dies nicht gewährleistet ist, wird die Zuwendung
zurückgefordert. Wenn schon das Konzept im Anschluss an die Gartenschau eine
andere Flächennutzung vorsieht (z.B. wird in Neu-Ulm eine Wohnbebauung realisiert), wird das im Bewilligungsbescheid berücksichtigt, z.B. indem diese Fläche aus
der Förderung genommen wird.
Grundsätzlich trägt die Kommune die Kosten der Gartenschau. Faktisch unterstützt
die bayerische Staatsregierung die Kommune durch Zuschüsse und zinsverbilligte
Darlehen im Rahmen des kommunalen Investitionshaushalts. Die eingenommenen
Eintrittsgelder sollen einen möglichst hohen Anteil am Durchführungshaushalt
decken.
28
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Die Gesamtfinanzierung ist ein „Mix“, der jeweils von den örtlichen Bedingungen abhängt. Neben der Förderung durch das Umweltministerium42 (gem. FöR-WaGa) beteiligt sich auch das Landwirtschaftsministerium in der Regel mit ca. 50.000,- EUR
und der jeweilige Regierungsbezirk. Die Einbeziehung des örtlichen Einzelhandels
(z.B. Sponsoring von Blumenkübeln) wird fast an jedem Standort realisiert.
Neben der originären Gartenschauförderung tragen - je nach lokaler Situation - folgende öffentlich Förderinstrumente zur Gesamtfinanzierung bei:
–
–
–
–
Städtebauförderung z.B. Soziale Stadt
Ökologischer Gewässerausbau
Radwegeförderung
EU-Programm INTERREG / EU-Strukturfonds (LEADER).43
Für die dauerhafte Unterhaltung der Flächen sind kommunale Folgeleistungen notwendig. So müssen die Kommunen evtl. mehr Mitarbeiter einstellen oder über andere Maßnahmen die Anschlusspflege gewährleisten. Eine wichtige Funktion haben
dabei auch Fördervereine, die z.B. Bach- oder auch Baum-Patenschaften übernehmen und somit die Kosten in einem überschaubaren Rahmen halten.
2.1.3
Erfahrungen und Zukunft
In Bayern gibt es eigentlich keinen konzeptionellen Unterschied zwischen Landesgartenschauen (LGS) und den sog. Regionalgartenschauen (RGS). Es handelt sich
dabei eher um die „kleine Schwester“ mit geringerem Flächenumfang – häufig dezentral, kürzerer Dauer und niedrigeren Kosten. Während früher meistens die Neugestaltung von Freibädern, Kleingärten, Wanderwegen und Spielplätzen im Vordergrund stand, sollen die Regionalgartenschauen heute vor allem regionaltypische Aspekte in ihre Konzeptionen aufnehmen und diese anschaulich und spannend präsentieren.
Die bayerische Erfahrung zeigt, dass die geschaffenen Anlagen von der Bevölkerung
sehr gut angenommen werden. Dabei sind besonders Angebote attraktiv, die das
spazieren gehen, das Rad fahren und Aktivitäten für Kinder (Spielplätze) ermöglichen. Die Besucherstruktur hat sich in den vergangenen Jahren verändert: Die Besucher sind jünger geworden. Der Schwerpunkt liegt zwar immer noch auf der
Altersgruppe ab Mitte 40, aber auch Familien mit kleinen Kindern kommen häufiger.
Die Altersgruppe zwischen 13 und 30 kann man bisher mit dem Angebot kaum errei42 Richtlinie zur Förderung von Wanderwegen, deren Beschilderung und von Gartenschauen (Förderrichtlinien für
Wanderwege und Gartenschauen – FöR-WaG, gültig seit dem 01.01.2006, Bayrisches Staatsministerium für Umwelt,
Gesundheit und Verbraucherschutz)
43 Die Förderhöhe lag in Waldkirchen bei 75 %, dies war möglich, weil dort EU-Mittel (Interreg/Randlage) eingesetzt werden
konnten.
29
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
chen. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass das Interesse der Bevölkerung an
Gartenkultur, d.h. an Gartenbau, Gartengestaltung und Gartengeschichte zugenommen hat.
Die bayrischen Erfahrungen können wie folgt zusammengefasst werden.44
• Die Ziele der Veranstaltung „Natur in der Stadt/Gemeinde“ haben sich an den
veränderten Bevölkerungsstrukturen und der damit einhergehenden Neuorientierung auf das Nachfrageprofil in der Wohnungswirtschaft, in der Freizeitbranche
und im Gesundheitswesen orientiert. Insbesondere wird verstärkt
–
dem zunehmenden Älterwerden und damit der geringeren Mobilität der Gesellschaft durch wohnortnahe Grün- und Naherholungsstrukturen,
–
der baulichen Verdichtung in Wohnbereichen durch die ausreichende Errichtung von Spiel- und Sportmöglichkeiten im unmittelbaren Wohnumfeld
Rechnung getragen. Dadurch kann dem Wunsch vieler Stadtbewohner nach naturnäheren Wohnmöglichkeiten und einer damit weiter zunehmenden Flächeninanspruchnahme entgegengewirkt werden.
• Das Thema Gesundheit und Prävention, z.B. über die Aktion „GesundLEBENBayern“ wird während einer Veranstaltung „Natur in der Stadt/Gemeinde“ besser hervorgehoben sowie die Themenbereiche „Technischer Umweltschutz“, Solarenergie oder Lärmschutz den Besuchern näher gebracht (das Thema Geothermie ist
ein Beitrag auf der aktuellen Landesgartenschau in Neu-Ulm).
• Um regionale Besonderheiten besser berücksichtigen zu können, werden benachbarte Städte und Gemeinden verstärkt einbezogen.
• Die Bürgerbeteiligung zur Akzeptanzerhöhung erfolgt frühzeitiger und intensiver.
• Künftig sollen Städte/Gemeinden bereits vor der Bewerbung die benötigten
Grundstücke sichergestellt haben.
• Die Zeitdauer von acht Wochen für die Veranstaltung wird in der Regel beibehalten, allerdings kann auf Wunsch des Projektträgers im Einzelfall auch ein Zeitrahmen bis zu 12 Wochen möglich sein (z.B. Rain am Lech).
• Zukünftig sollte es einen größeren zeitlichen Vorlauf zwischen Förderentscheidung und der Durchführung der Veranstaltung geben. Dadurch könnten die umfangreichen vorbereitenden Maßnahmen wie Planung, Ausschreibung und Durchführung von Leistungen zeitlich (und kostenmäßig) besser bewältigt werden. Auch
könnten durch den größeren zeitlichen Spielraum weitere Akteure gewonnen und
größere Synergieeffekte ermöglicht werden.
44 Ergebnis eines 2005 unter Beteiligung des Bayrischen Umweltministeriums durchgeführten Workshops betreffend einer
evtl. Neuausrichtung der Veranstaltungsreihe Natur in der Stadt/Gemeinde.
30
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
2.1.4
Beispiele Waldkirchen und Rain
Natur in Waldkirchen 2007
Die Stadt Waldkirchen liegt mit ihren rund 10.000
Einwohnern im Drei-Länder-Eck Bayern - Böhmen Österreich. Gegründet vor ca. 1.000 Jahren erlangte
sie im Mittelalter Bedeutung als Salzsäumerstadt.
Heute ist sie Luftkurort und Einkaufsstadt mit einem
über die Region hinaus bekannten Modehaus.
Waldkirchen liegt ca. 30 km von Passau, ca. 130 km
von Regensburg und jeweils ca. 200 km von München
und Prag entfernt. Nach Linz sind es ca. 90 km, nach
Salzburg 160 km. Motto von „Natur in Waldkirchen“
war „aufwärts-himmelwärts“, d.h. Höhenlage und Topographie Waldkirchens bzw.
das „Aufwärtsstreben“ wurden als Thema für die einzelnen Schaubereiche genutzt
und auch weite Blicke nach unten und in die Umgebung ermöglicht. Anlass für die
Bewerbung zur Ausrichtung der Schau „Natur in Waldkirchen“ war der Wunsch zur
Positionierung des Landkreises und der Stadt Waldkirchen über die Grenzen des
bayerischen Waldes hinaus. Dies sollte durch das Zusammenwirken kommunaler,
touristischer, kultureller und wirtschaftlicher Einrichtungen erreicht werden. Zum
Zweiten ging es um die Schaffung hochwertiger Naherholungsflächen für die Waldkirchener Bürger und die Touristen in der Grenzregion.
Lage
Regierungsbezirk
Fläche
Einwohner
Zentralörtlichkeit
Potenziale
regionaltypische
Besonderheiten
in der Grenzregion zu Österreich und Tschechien
Niederbayern
80,06 km²
10.486
mögliches Mittelzentrum, zentralörtliche Bedeutung
als Einkaufs-, Sport- und Schulstadt
gute Einzelhandelsstruktur, großer Einzugsbereich
Lage in der Dreiländerregion, Lage im Nationalpark
Bayerischer Wald, Lage an historischer Verbindung
zwischen Bayern und Böhmen (Salzhandel)
31
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
„Aufwärts himmelwärts .... und alles zaubert dich nach oben“
Durchführung
Bewerbung
Zuschlag
Gründung der Natur in
Waldkirchen GmbH
Architektenwettbewerb
29. Juni bis 2. September 2007
Oktober 1999
April 2000
Besucherzahl
230.000
Mai 2003
Auslobung Juni 2003,
Entscheidung November
2003
Vergabe der Planung
Dezember 2003
Spatenstich
1. Juli 2005
Dezentrales Planungskonzept 4 km Länge
Gartenschaugelände
7,57 ha
Investitionshaushalt
3,5 Mio. Euro
Davon 2,4 Mio. Euro Förderung durch bayerisches
Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz, hiervon 1,3 Mio. Euro
Strukturfondsmittel – EFRE – über Ziel 2 Programm.
Durchführungshaushalt
1,6 Mio. Euro
Davon 400.000 Euro Interreg III-A- Förderung
(Europäischer Fonds für Regionalentwicklung) und
25.000 Euro Förderung durch das bayerische
Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten.
Konzept
Das Grundkonzept ist der Verzicht auf ein zentrales Ausstellungsgelände, stattdessen wurde ein 4 km langer Rundweg
konzipiert. Das Motto: „Aufwärts himmelwärts .... und alles zaubert dich nach oben“ ist Grundlage der einzelnen Schaubereiche:
Über den Marktplatz und die Altstadt wird der Bogen zum neu
gestalteten
Friedhofsvorplatz
sowie
das
„Aquasonum“
(Wasserorgel) gespannt. Von dort gelangt man zur
„Augenweide“, dem temporären Ausstellungsgelände der
Gartenschau. Der Rundweg führt weiter zum Zauberwald (ein
ehemaliger Steinbruch), dem grünen Himmel (Karolikapelle mit
jahrhunderte alter Lindenallee) und der Lourdeskapelle. Landschaftlich besonders reizvolle Ausblicke innerhalb des
32
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Rundwegs können die Besucher mit Hilfe von Himmelsleitern erleben. (siehe Abbildung) Der neue Stadtpark ist mit 2,8 ha das größte zusammenhängende Areal und
wird auf Dauer bestehen bleiben. Zudem wurden 1,6 km neue Wanderwege angelegt. Eine Besonderheit des Konzeptes war die Einbeziehung der gesamten Region auch grenzüberschreitend (Südböhmen und Oberösterreich). Projekte in diesem Zusammenhang waren der „Europagarten“, wo die geografischen Eigenheiten
Niederbayerns und Südböhmens veranschaulicht wurden. Niederbayern
und Südböhmen trennte zunächst
symbolisch ein Steinwall (die Steine
stammen aus dem Bayerischen und
dem Böhmerwald). Aktionen während
der Gartenschau brachten die Grenze
dazu „einzustürzen“. Die südböhmische Hälfte des Gartens ist mit Tannen
bepflanzt, die niederbayerische mit
Fichten. Die einzelnen Städte wurden
durch charakteristische Skulpturen oder Pflanzen dargestellt. Ein weiteres
Beispiel ist das grenzüberschreitende
Schulprojekt der „Himmelsstangen“:
mit Unterstützung des bayerischen
Kultusministeriums gestalteten die
Schüler aus Bayern, Österreich und
Tschechien ca. 100 sieben Meter lange Fichtenstangen, die sich als Leitmotiv durch den gesamten Rundweg zogen.
Investitionsmaßnahmen außerhalb des Gartenbaubudgets waren die Umgestaltung
der Außenanlagen an den Schulen mit Schulbushaltestelle und Parkplätzen am
Stadtpark. Die so genannte „Kittlsäge“ in der Nähe des Stadtparks wurde zum Kulturforum umgebaut.
33
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Natur in Rain 2009
Rain am Lech liegt ca. 40 km von Augsburg entfernt,
nahe der Mündung des Lechs in die Donau. Rain am
Lech ist die drittgrößte Stadt im Landkreis Donau-Ries.
München und Nürnberg liegen je ca. 120 km entfernt,
Ingolstadt ca. 50 km. Im Jahr 2007 feierte Rain das
750-jährige Bestehen. Bekannt ist die „Schlacht bei
Rain am Lech“ während des 30-jährigen Krieges, bei
der Graf von Tilly vergeblich versuchte, König Gustav
Adolf von Schweden den Übergang nach Bayern zu
verwehren.
Rain ist bekannt als Stammsitz der Gartencenter-Kette Dehner, dort sind über 1100
Arbeitnehmer beschäftigt. In den vergangenen Jahren hat sich die Stadt zum Zentrum von Handel und Weiterverarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (v.a. Kartoffeln) in Bayern entwickelt. Neben dem Sitz von Dehner und Südzucker ist die so genannte „Gärtnersiedlung“ bekannt: Ein Zusammenschluss von sieben Gartenbaubetrieben, die auf 180.000 m² Gewächshausfläche Pflanzen für Dehner heranziehen
und an die ca. 100 Garten-Center liefern. Der Schaugarten der Fa. Dehner, der DehnerBlumenPark mit dem DehnerBlumenHotel (27.000 Übernachtungen) weist 1,5
Mio. Besucher im Jahr auf.
Lage
zentral zwischen Augsburg, München, Nürnberg und
Ingolstadt
Regierungsbezirk
Schwaben
Fläche
77,13 km²
Einwohner
8.417
Zentralörtlichkeit
mögliches Mittelzentrum
Potenzial
großer Einzugsbereich
regionaltypische
Besonderheiten
34
durch die Fa. Dehner ist Rain zur "Blumenstadt"
geworden: Dehner unterhält den „DehnerBlumen
Park“ mit Gartencenter, Schauanlagen und Hotel.
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
„Natur und Kultur in der Blumenstadt“
Durchführung
29. Mai bis 23. August 2009
Bewerbung
September 2001
Zuschlag
20. März 2002
Gründung der Natur in
Rain GmbH
26. April 2003
Architektenwettbewerb Auslobung Juni 2003,
Entscheidung November 2003
Spatenstich
13. Oktober 2006
Gartenschaugelände
6,5 ha
Investitionshaushalt
2,75 Mio. Euro Baukosten
Davon 1,3 Mio. Euro Förderung durch bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
2,1 Mio. Euro Durchführungshaushalt
Davon 25.000 Euro Förderung durch das bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten.
Konzept 45
Das Konzept für „Natur in Rain 2009“ sieht ähnlich wie in Waldkirchen einen ca. 4 km
langen Rundweg um die Altstadt vor, der sich in fünf Bereiche gliedert. Dieser Rundweg greift historische Elemente auf, wie die „Wallgärten“ und das Schloss (1), den
Bahnhofsvorplatz (5), neuere Anlagen wie den von der Fa. Dehner in den 1980-er
Jahren gestifteten Georg-Weber-Park (2). Der DehnerBlumenPark (3) wird ebenfalls
in das Gartenschaukonzept integriert. Als naturnaher Bereich wird der Natur45 Aus: www.natur-in-rain.de/Downloads_PDFs/NIR_Rundweg_02.pdf
35
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Lehrgarten (4) gestaltet. Die Wallgärten bilden den Auftakt der Schau und bieten die
Möglichkeit, fehlende Verbindungen zwischen Schulen, Kindergärten und Stadtkern,
aber auch zwischen den Wohngebieten und der Altstadt herzustellen. Auf 5 ha Gesamtfläche werden Beispielgärten und Spielflächen auf bisher privaten oder ungenutzten Flächen präsentiert. Am Schloss entstehen ein neuer Vorplatz, ein Schlossgarten mit Staudenfeldern und ein neuer Schlossweiher mit schwebendem Holzdeck
als Treffpunkt. Die Kombination von modern und traditionell, neu und alt soll dabei
thematisiert werden. Der Georg-Weber-Park mit der Mustergrabanlage im Hof des
Pfarrzentrums bildet einen Ort der Stille, der die Besucher der Gartenschau zu einer
Pause einlädt. Direkt im Anschluss entsteht der 1,2 ha große Naturlehrgarten, der
den Menschen heimische Tiere und Pflanzen näher bringen soll. Er liegt an der
Nahtstelle zwischen den Stadtgärten und der naturnahen Lechaue. Fachbehörden,
Schulen und Verbände werden in Konzeption und Betrieb integriert. Er wird von der
Fa. Dehner finanziert und der Bürgerschaft zum Geschenk gemacht. Die bestehende
Besucherattraktion der Fa. Dehner der DehnerBlumenPark (3 ha) mit japanischem
Garten wird für die Gartenschau noch erweitert und ist Schauplatz einzelner Programmpunkte. Eingewachsene Formgehölze, Sommerblumenarrangements, Seerosenteich und Wasserfälle erwarten den Besucher. Im Zuge von „Natur in Rain 2009“
wird auch der Bahnhofsbereich umgestaltet, eine neue Bushaltestelle und Stellplätze
für Fahrräder angelegt und die Aufenthaltsqualität für die Wartenden verbessert. Am
14. September 2008 wurden die Wallgärten mit Spielplatz zum ersten Mal für die Bevölkerung geöffnet.
2.2
Baden - Württemberg
In Baden-Württemberg fand im Jahr 1980 zum ersten Mal eine Landesgartenschau
statt. Durch die Gestaltung neuer öffentlicher Grünflächen konnten sie in den durchführenden Städten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Wohnumfeldes
und damit der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger leisten. Um kleineren
Städten und Gemeinden, denen der Finanzrahmen für eine Landesgartenschau nicht
zur Verfügung steht, Impulse zur Gestaltung grüner Freiräume zu geben, hat die
Landesregierung im Jahr 1996 die Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms "Natur in Stadt und Land" beschlossen. Das Programm beinhaltet Landesgartenschauen und Grünprojekte unter dem Titel „Mehr Natur in unserer Gemeinde/Stadt“, die im jährlichen Wechsel durchgeführt und unterstützt werden.
36
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Übersicht der Grünprojekte „Mehr Natur in …“
Jahr/Ort
Dauer
Gelände
Investitionshaushalt
Durchführungshaushalt
Einwohner
2001 Pfullendorf
2003 Nordheim
2003 Tuttlingen
2005 Ladenburg
2007 Rheinfelden
2009 Rechberghausen
4 Monate
2,5 Monate
3 Monate
4 Monate
3 Monate
4 Monate
23 ha
3 ha
7 ha
20 ha
10 ha
16 ha
3,5 Mio. €
1,5 Mio. €
2,0 Mio. €
2,8 Mio. €
2,6 Mio. €
2,5 Mio. €
3,5 Mio. €
2,0 Mio. €
0,5 Mio. €
1,4 Mio. €
1,2 Mio. €
2,5 Mio. €
13.500
7.400
34.300
11.500
32.500
5.500
Quelle: Zusammenstellung der Hessen Agentur auf Grundlage d. Angaben der Förderungsgesellschaft für Baden-Württembergische Landesgartenschauen
2.2.1
Ziele und Grundlagen
In Baden-Württemberg orientieren sich Gartenschauveranstaltungen in der Regel an
der Kommunalstruktur. So sollten Städte über 100.000 Einwohner eher eine Bundesgartenschau-Bewerbung anvisieren. Städte bis ungefähr 40.000 Einwohner sind
Zielgruppe der Landesgartenschauen und für die kleineren Städte und Gemeinden
wurde das Format der „Grünprojekte“ konzipiert.
Grünprojekte sind von der Konzeption her viel flexibler als Landesgartenschauen.
Dies bezieht sich auf Anlass, Dauer, Begleitprogramm, Organisationsstruktur etc.
Auch gibt es keine Vorgaben, dass für einzelne Bereiche Eintritt erhoben werden
muss, was von den meisten Baden-Württemberger Grünprojekt Standorten auch
nicht getan wird. Es wird Wert darauf gelegt, dass das Angebot zu den finanziellen
Möglichkeiten der Kommune passt.
Grünprojekte sollen keine Konkurrenzveranstaltungen zu Landesgartenschauen sein,
sondern eine stark lokal- bzw. regional ausgerichtete Veranstaltung darstellen. Sie
haben in der Art und Durchführung einen weit individuelleren Charakter als Landesgartenschauen entwickelt. Im Unterschied zu den Landesgartenschauen werden bei
den Grünprojekten nicht generell Eintrittsgelder erhoben. Es werden nur dann Eintrittsgelder vereinnahmt, wenn Ausstellungen angeboten werden. Mit Ausnahme von
Pfullendorf wurde bisher kein Eintrittsgeld erhoben, für die Veranstaltung in Rechberghausen im nächsten Jahr sind Eintrittsgelder vorgesehen. An den Durchführungshaushalten spiegelt sich dies ebenfalls wieder, die Kommunen ohne „Eintrittsgelder“ haben durch diese offene Zugänglichkeit einen weitaus geringeren Kostenaufwand.
Das vorrangige Ziel des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ ist die Planung
und Gestaltung von Freiräumen und die Schaffung neuer dauerhafter Grünzonen im
Siedlungsbereich zur Verbesserung der Lebensqualität und der Freizeitmöglichkeit,
37
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
der Naherholung, der ökologischen Qualität und des Stadtklimas. Neben den allgemeinen Zielen für Landesgartenschauen und Grünprojekte, wie
• Gestaltung von Landschaftsräumen,
• Verbesserung der innerörtlichen Struktur,
• Impulse für die Weiterentwicklung von Gartenkunst und Landschaftsarchitektur
sowie
• zur Sensibilisierung und Aktivierung der Bevölkerung vor Ort
können beim Grünprojekt „Mehr Natur in …“ spezielle Schwerpunktthemen aufgearbeitet werden, die sich insbesondere auch an standortspezifischen Problemen orientieren und die sich vor allem durch ihre nachhaltige und dauerhafte Verbesserung
der örtlichen Verhältnisse auszeichnen. Grünprojekte werden sehr stark vom Profil
der jeweiligen Gemeinde geprägt und lassen Spielraum für kreative Konzepte, die in
das Bild des Stadtmarketings passen.
Schwerpunktthemen im Siedlungs- und Außenbereich können sein:
-
Vernetzung und Aufbau von Grünzügen,
-
Erstellung und Weiterentwicklung von vorbildlichen Gärten und kleineren
Parks,
-
Grüngestaltung in Gewerbegebieten,
-
Grüngestaltung bei der Umnutzung ehemaliger Militärareale,
-
Renaturierung von Gewerbebrachen,
-
Schaffung von Spiel-, Sport- und Erholungsflächen im Wohnumfeld,
-
Vernetzung und Aufbau von Grünzügen,
-
Begrünung von baulichen Anlagen (Dach-, Fassaden-, Hofbegrünung),
-
Maßnahmen der Grünplanung zur Verkehrsberuhigung und zur attraktiveren
Gestaltung von Fußwegen,
-
Gestaltung von Ortsrändern, -zufahrten und -verbindungen,
-
Erstellung von Rad- und Wanderwegen,
-
Maßnahmen zur Biotopvernetzung,
-
Gestaltung einer zukünftigen Kulturlandschaft, wenn traditionelle Nutzungen
zurückgehen.46
Für die Teilnahme an den Grünprojekten kommen in erster Linie kleinere Städte und
Gemeinden mit zentralörtlicher Bedeutung in Betracht, deren Größe zwischen 5.000
und 40.000 Einwohner liegt. Um überhaupt eine Gartenschau bzw. Grünprojekt in einer Stadt / Gemeinde zu veranstalten sind folgende Voraussetzungen zu beachten:
-
Erforderlich sind Landschaftsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan und
Grünordnungsplan,
46 Aus: Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ 2009-2014 des Landes BadenWürttemberg
38
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
-
Planung soll eine typische, aus der vorhandenen Landschaft entwickelte Konzeption sein, die den Zielen des ggf. vorhandenen bzw. später folgenden Bebauungs- und Grünordnungsplan entspricht,
-
Einrichtungen zur Durchführung von Ausstellungen, Demonstrations- und Informationsveranstaltungen vorsehen,
-
Vorkonzept für den Zugang der Besucher zum Gelände bzw. Teilflächen des
Projektes, d.h. Untersuchung und Darstellung insbesondere der Möglichkeiten
mit Transportsystemen des öffentlichen Personennahverkehrs, der Regelung
des ruhenden Autoverkehrs durch Parkplätze in direkter Zuordnung zum Gelände oder die Einrichtung eines Zubringerdienstes,
-
Darstellung der späteren Nutzung und Pflege,
- gesicherte Finanzierung der Investitions- und Durchführungskosten.47
Städte und Gemeinden, die sich bewerben wollen, müssen eine Machbarkeitsstudie
erstellen. Beratende fachliche Unterstützung erhalten Sie von der Förderungsgesellschaft. Die Machbarkeitsstudie wird als sinnvolles Instrument gesehen, innerhalb der
Stadt/Gemeinde die fachlichen und finanziellen Möglichkeiten festzustellen und abzustimmen. Sie ist aber auch, falls die Bewerbung einer Stadt nicht erfolgreich war,
ein optimales Handlungskonzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung.
Die Grünprojekte „Mehr Natur in unserer Gemeinde/Stadt“ finden im Wechsel mit den
Landesgartenschauen alle zwei Jahre für die Dauer von etwa sechs bis acht Wochen
statt. Eine vorgeschriebene räumliche Dimension der in das Projekt einzubeziehenden Flächen gibt es nicht.
Organisation
Der eigentliche Erfolg des Landesprogramms zur Förderung von Grünprojekten liegt
in dem im Rahmen des Bewerbungsverfahrens vorzulegenden qualifizierten Entwicklungskonzept. Dies stellt auch die Entscheidungsgrundlage für die Kommunalpolitik
dar und ermöglicht auf dieser Basis – auch ohne Ausrichtung eines Grünprojektes –
eine zielgerichtete Umsetzung der Stadt- bzw. Ortsentwicklung.
Bei der Bearbeitung einer solchen Machbarkeitsstudie (Kosten in Höhe von 20.000 –
50.000 EUR) durch qualifizierte Landschaftsarchitekten werden technische Umsetzungsmöglichkeiten geprüft, kommunale Ausschüsse beteiligt und die finanzielle
Größenordnung festgelegt.
Aufgrund der Komplexität, des Zusammenspiels der unterschiedlichsten Themen von
Stadtentwicklung über Grünentwicklung bis hin zu Wirtschaftsförderung waren sich
das Land, die Städte und der Erwerbsgartenbau einig, dass es ein Instrument geben
47 Aus: Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ 2009-2014 des Landes BadenWürttemberg
39
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
muss, in dem (Gartenschau)Wissen gespeichert und weiter gegeben wird. Daraufhin
gründeten die gärtnerischen Berufsverbände 1987 die Förderungsgesellschaft.
Förderungsgesellschaft für die Baden-Württembergischen Landesgartenschauen
-
1987 Gründung
-
Kommunikationspartner der Städte und Ministerien
-
Beratung von Städten insbesondere
- Infos zum Landesprogramm Natur in Stadt und Land
- Fragen zur Teilnahme am Landesprogramm
- bei der Bewerbung für ein Grünprojekt oder eine Landesgartenschau
- Festlegung von Kriterien für die Machbarkeitsstudien
- weitere Fördermöglichkeiten (Stadtumbau, Renaturierung, Verkehr etc.)
-
Partner der durchführenden Kommunen bei Vorbereitung, Durchführung und
anschließenden Sicherung der Gartenschauen.
Sie stellt ein Experten-Team zur Verfügung, bestehend aus Prokuristen für
den kaufmännischen und technischen Bereich, Referenten für die grünen Ausstellungsbereiche und Mitarbeiter, die projektbezogen die Gartenschau unterstützen
-
Unterstützung bei Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
-
Unterstützung bei Sponsoring und Vertragsrecht
-
Informations-Plattform
-
Gesellschafter (Gründung): Gesellschaft zur Förderung des Badischen Gartenbaus, der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau und der Württembergische Gärtnereiverband
-
Fachbeirat: Landesverband der Gartenfreunde, Landesverband für Obstbau,
Garten- und Landschaft, Deutscher Siedlerbund, Deutsche Gartenbaugesellschaft 1822 e. V., Landesverband Badischer Imker, Landesverband Württembergischer Imker, Landfrauenverband Württemberg-Baden, Landfrauenverband Südbaden, Landfrauenverband Württemberg-Hohenzollern48
Mit dem Treffpunkt Baden-Württemberg präsentiert sich das Land auf den Landesgartenschauen bzw. bei den Grünprojekten. Die Ministerien und ihre nachgeordneten Dienststellen haben die Möglichkeit, sich und ihre vielfältigen Aufgabenbereiche einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. In wechselnden Ausstellungen werden
Themen rund um Natur, Umwelt, Ernährung, Studium und Beruf aufgegriffen. Aber
auch Gebiete wie Geschichte, Literatur und Kunst kommen nicht zu kurz. Seminare,
Fachvorträge, Workshops, Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen und
praktische Vorführungen, z.B. zum Thema „Gesunde Ernährung“, sorgen zusätzlich
für ein interessantes und abwechslungsreiches Programm während der Veranstaltungen.
Zur Umsetzung der Grünprojekte werden im Gegensatz zu den Landesgartenschauen, für die immer eine GmbH zu gründen ist, die Leistungen oft durch die Stadt
selbst, z. B. in Form eines Regiebetriebes, erbracht. Eine GmbH wird lediglich
48 Vgl. www.fgs-landesgartenschau.de
40
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
gegründet, wenn der Durchführungshaushalt eine Größenordnung von ungefähr
2 Millionen Euro übersteigt.
Wichtig ist, dass die Bewerbung von den städtischen Gremien und auch den Bürgern
getragen wird. Die Kommunalpolitik muss einstimmig hinter einer Bewerbung stehen,
da ansonsten die Umsetzungschancen sehr gering sind. Um Überzeugungsarbeit zu
leisten und eine solche Einstimmigkeit zu erreichen, ist die Aussicht auf staatliche
Fördermittel eine große Hilfe.
Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Die Städte und Gemeinden müssen im Rahmen der Bewerbung folgende Unterlagen
einreichen:
-
Eine ausführliche Definition der städtebaulichen Ziele, die mit den durchzuführenden Maßnahmen erreicht werden
-
Flächennutzungsplan einschließlich Landschaftsplan, Bebauungsplan und
Grünordnungsplan
-
Ortsplan- sowie Lageplan der Bereiche, die für die Maßnahme vorgesehen
sind
-
Übersichtspläne, aus denen sich die Gestaltungsziele für das Gelände/die
Teilflächen ergeben, soweit diese bereits entwickelt sind
-
Erläuterungsbericht mit Angaben zu den geplanten Gestaltungszielen und zu
den besonderen landschaftsplanerischen und städtebaulichen Maßnahmen in
den vorgeschlagenen Bereichen, sofern diese zunächst als Planungsrahmen
herangezogen werden
-
Vorstellung über besondere Ausstellungen und Veranstaltungen im Rahmen
der Durchführung der Landesgartenschau/der Eröffnungsveranstaltungen
-
Finanzierungsplan für den Investitionshaushalt (mit Angabe der Eigenmittel im
Entwurf)
-
Vorstellungen über Veranstaltungen, die soziale, städtebauliche sowie grünplanerische Aspekte und regionale Besonderheiten berücksichtigen
- weitere Unterlagen, die zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen erforderlich sind.49
Die Bewerbungsunterlagen schicken die Städte und Gemeinden an das Ministerium
für Ernährung und Ländlichen Raum, die Förderungsgesellschaft ist gleichzeitig zu
informieren. Das Ministerium und die Förderungsgesellschaft erstellen gemeinsam
eine erste Bewertung der Bewerbungen. Diese dient der Kommission als Informationsgrundlage über Inhalte, Schwerpunkte, Erfüllung der Kriterien etc.
Die Kommission, die sich aus Vertretern des Städte- und Gemeindetages BadenWürttemberg, der Förderungsgesellschaft, dem Gärtnereiverband, des BDLA und der
49 Aus: Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ 2009-2014 des Landes BadenWürttemberg
41
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Floristen zusammensetzt und aus fünf bis sechs Personen besteht, bereist die an der
Bewerbung teilnehmenden Städte und Gemeinden. Die Flächenbesichtigung und die
Vorstellung der Kommune runden die eingereichten Bewerbungsunterlagen ab. Auch
die Finanzierbarkeit des Konzepts und die Finanzlage einer Stadt bzw. Gemeinde
sind wichtige Faktoren, der bei der Beurteilung und Auswahl berücksichtigt werden.
Die Kommission erstellt eine sogenannte „Rangliste“, anhand derer das Ministerium
im Benehmen mit den Ressorts Staatsministerium, Innenministerium, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium, Ministerium für Umwelt und Verkehr sowie mit dem
Städte- und Gemeindetag Baden-Württemberg und der Förderungsgesellschaft eine
Vorauswahl trifft. Die Vorauswahl wird dem Ministerrat zur Entscheidung vorgelegt.
Mehrfachbewerbungen sind möglich und üblich. Für den Zeitraum 2009 bis 2014 haben sich 20 Städte und Gemeinden im Rahmen des Grünprojektes beworben, im
Zeitraum 2001 - 2007 waren es 26. Für Landesgartenschauen bewerben sich etwa
40 % mehr. Interkommunale Bewerbungen sind ebenfalls möglich, entsprechende
Bewerbungen sind auch eingereicht worden, es wurden bisher jedoch keine Projekte
ausgewählt.
2.2.2
Förderpraxis / Fördermittel
Die Städte/Gemeinden haben einen Finanzierungsplan aufzustellen, der aus einem
Investitions- und einem Durchführungshaushalt besteht.
Der Investitionshaushalt umfasst
Kosten der Planung und der Ausführung von Daueranlagen bzw. Dauerinvestitionen auf den in die Maßnahme einbezogenen Flächen, dazu zählen
auch Kosten für Erschließung eines Geländes und Grunderwerbskosten.
Der Durchführungshaushalt umfasst
Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung
einer Gartenschau/Eröffnungsveranstaltung anfallen.50
Das Land Baden-Württemberg bewilligt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
der veranstaltenden Stadt bzw. Gemeinde einen Zuschuss zum Investitionshaushalt.
Dieser beträgt bis zu 50 % max. 1,278 Mio. Euro der Investitionskosten. Der Zuschuss wird in der Regel 4 Jahre vor der Durchführung bewilligt, die Auszahlung erfolgt in Teilbeträgen bis zu 3 Jahren vor Durchführung der Veranstaltung im Jahr der
Eröffnung. Die Zweckbindung beträgt 15 Jahre.
Bewilligungsstelle ist das zuständige Regierungspräsidium (vier Regierungsbezirke).
Für das Antrags- und Bewilligungsverfahren gelten die entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Landeshaushaltsordnung.
50 Aus: Grundsätze für die Durchführung des Landesprogramms „Natur in Stadt und Land“ 2009-2014 des Landes BadenWürttemberg
42
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Neben der dargestellten Gartenschau- bzw. Grünprojektförderung tragen, je nach
lokaler Situation, folgende öffentlich Förderinstrumente zur Gesamtfinanzierung bei:
– Städtebauförderung
– Ökologischer Gewässerausbau
– Radwegeförderung.
2.2.3
Erfahrungen und Zukunft
In Baden-Württemberg gibt es zwischen einer Landesgartenschau und dem Grünprojekt keinen gravierenden konzeptionellen Unterschied, sie haben ähnliche Zielsetzungen und Inhalte. Der wesentliche Unterschied liegt in der Größe, kürzeren Dauer
und niedrigeren Kosten. Grünprojekte sind zum Teil auch ohne Eintrittsgelder zugänglich, meist werden nur dann Eintrittsgelder erhoben, wenn Ausstellungen integriert sind.
Grünprojekte haben in der Art und Durchführung einen weit individuelleren Charakter
als Landesgartenschauen entwickelt. Das erste Grünprojekt fand 2001 in Pfullendorf
statt. Hier entschied man sich, die Veranstaltung in drei Blöcke zu gliedern und auch
die Innenstadt mit Ausstellungen und Veranstaltungen einzubeziehen. Im Jahr 2003
fanden zwei Grünprojekte statt: In Nordheim fand eine eintrittspflichtige durchgehende kleine Gartenschau statt, die sich stark an dem Modell Landesgartenschau orientierte. In Tuttlingen gab es dagegen drei getrennte Veranstaltungsblöcke, die Stadt
entschied sich jedoch, keinen Eintritt für das Projekt zu nehmen.
Sowohl vom Ministerium als auch von der Förderungsgesellschaft wurde es als besonders wichtig erachtet, dass im Vorfeld der Bewerbung eine ausführliche Machbarkeitsstudie seitens der Stadt bzw. Gemeinde erstellt wird, um zum einen die Möglichkeiten fachlich und finanziell zu durchleuchten und zum anderen im politischen
und stadtinternen Umfeld Einvernehmen und Zustimmung zu erhalten. Die Erstellung
der Machbarkeitsstudie als Bewerbungsvoraussetzung soll in die Grundsätze für die
Durchführung des Landesprogramms aufgenommen werden.
Bei Grünprojekten wird nicht immer eine Durchführungsgesellschaft gegründet. Dies
entscheidet die jeweils austragende Kommune. Daher ist auch die Unterstützung der
Fördergesellschaft unterschiedlich. Dies kann ein Beratervertrag bis hin zu einer gemeinsamen Gesellschaft sein. Die Form der Zusammenarbeit ist vor allem von der
finanziellen Größenordnung der geplanten Maßnahme abhängig. Ab einem Durchführungshaushalt in der Höhe von zwei Millionen Euro ist die zu erbringende Leistung so umfangreich, dass in der Regel eine Durchführungsgesellschaft gegründet
werden muss.
43
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
2.2.4
Beispiele Rheinfelden und Rechberghausen
Grünprojekt Rheinfelden (Baden-Württemberg / Schweiz) 2007
Rheinfelden (Baden) ist eine Stadt im Südwesten
Baden-Württembergs unmittelbar an der Schweizer
Grenze, sie liegt südlich der Ausläufer des Südschwarzwaldes am nördlichen Ufer des Rheins. Sie
hat rund 32.500 Einwohner und ist nach Lörrach die
zweitgrößte Stadt des Landkreises Lörrach und ein
Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Sie
liegt etwa 18 km von Basel entfernt. Rheinfelden
besteht aus der Kernstadt sowie aus sieben
umliegenden Stadtteilen mit dem Charakter ländlicher
Ortschaften. Rheinfelden (Baden) ist geschichtlich, wirtschaftlich und gesellschaftlich
eng mit der Stadt Rheinfelden AG auf der gegenüberliegenden Schweizer Rheinseite
verbunden. Die 1922 gegründete Stadt Rheinfelden (Baden) ist eine moderne Industriestadt. Sie verdankt ihre Entstehung dem Bau des ersten Flusskraftwerks in Europa
(1895-1898). Ein bunter Branchenmix von kleinen und mittelständischen Betrieben
und Großunternehmen bestimmt die heutige Rheinfelder Wirtschaftsstruktur. Dabei
nimmt der immer noch starke Produktionssektor in der ehemals reinen Industriestadt
Rheinfelden zugunsten des Dienstleistungssektors immer weiter ab. Schwerpunkte
bilden die Branchen Automobilzulieferung, Chemie, Energieerzeugung, Medizintechnik und Medien. Die Lage im Dreiländereck zeichnet sich durch eine erstklassige
Verkehrsinfrastruktur zu Straße, zu Schiene, zu Wasser und in der Luft aus.
Lage
Regierungsbezirk
Fläche
Einwohner
Zentralörtlichkeit
Potenziale
regionaltypische Besonderheiten
44
Dreiländereck Deutschland, Frankreich, Schweiz
Freiburg
62,84 km²
32.513
Mittelzentrum
starker Produktionssektor
Lage im Dreiländereck, Lage am Rhein, am Südschwarzwald und der Dinkelberg
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
„Grün 07 beider Rheinfelden – Elemente, die bewegen“
Durchführung
Bewerbung
Zuschlag
Architekturwettbewerb
Vergabe der Planung
Gründung Grünausschuss
Spatenstich
Konzept
Geländegröße
Investitionshaushalt
Durchführungshaushalt
16. Juni bis 9. September 2007
1997
März 1997
nein
2000
09. Juni 2005
22. November 2005
2 Kernbereiche,
kein Eintrittsgeld
10 ha
2,5 Mio. Euro
1,6 Mio. Euro
In Rheinfelden haben eine rasante städtebauliche Entwicklung, Siedlungserweiterungen, Innenstadtsanierung und verkehrsplanerische Maßnahmen zu einer Vereinzelung und Reduzierung der Freiflächen geführt. Zudem ist durch die Fragmentierung der Landschaft die ursprüngliche Einheit der Kulturlandschaft zwischen Dinkelberg und Rhein nicht mehr erlebbar. Durch die Sanierung der Altlastenflächen besteht ein Potenzial für die Entwicklung neuer Freiflächen.
Konzept
Ziel war die nachhaltige Sicherung von Freiflächen, die Entwicklung von Flächenpotenzialen, die Vernetzung der Einzelflächen und die Positionierung von Rheinfelden
als leistungsfähiger
Wirtschafts- und Erholungsstandort. Das
Leitbild besteht aus
dem inneren und äußeren Grünzug. Zentrale Themen waren
der Deponie- und
Ruderalpark als „verlorenes
Paradies“,
Grünspangen
mit
dem Motto „Landschaftsband“, „Band
der
Gartenoasen“,
„Blaues Band“.
45
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Rheinpark „Am Rhein / Adelberg“: Östlich der vorhandenen Bebauung an der Adelberg- und der Weinbergstraße erstreckt sich bis zum Höllhaken der Adelberg. Dieser
hat eine einmalige und herausragende Lage am Rhein zwischen beiden Rheinfelden.
Durch den Neubau von Wegen, Stegen und Aussichtspunkten wurde der Adelberg
am Rhein als stadtkernnaher Freiraum zur Naherholung technisch und gestalterisch
aufgewertet. Dabei wurde großer Wert darauf gelegt, das charakteristische Ensemble aus offener, zusammenhängender Hangwiese, Wildstrauchhecke, Baumreihe und Wildgehölz am Steiluferabbruch dauerhaft zu erhalten. Als Erinnerung an den
ehemaligen Weinberg am Adelberg wurde eine neue Rebanlage installiert, bei der
nicht die Produktion von Weintrauben oder Wein im Vordergrund steht, sondern die
ansprechende räumliche Gestaltung des Hangbereichs in Verbindung mit dem behindertengerechten Serpentinenweg. Durch ein neues Wegekonzept sind der Adelberg auch für körperlich behinderten Personen besser begehbar gemacht worden.
Die Bahnunterführung am Dürrenbach entlang sowie der steile Abgang zum Dürrenbach hinab und die Brücke wurde verbessert. Darüber hinaus ist mit der Schaffung
verschiedener Aussichtpunkte ein bestehender wichtiger Bestandteil der Naherholungsgebiete in Rheinfelden aufgewertet worden.
Spielpark „Kiesgruben/Tutti-Kiesi“:
Die Sport- und Freizeitanlage „Spielpark“ als generationen-übergreifender Treffpunkt
mit Abenteuerspielplatz, Veranstaltungsmöglichkeiten, umfangreichen Sportangeboten, Freizeitanlagen und einem neuen Festplatz bündelt vielfältige Freizeit- und Betätigungsmöglichkeiten für alle. Vorrangiges Ziel dieser städtebaulich vernetzten Maßnahmen war eine deutliche und
nachhaltige
Steigerung
der
Attraktivität der beiden Städte.
Es wurden neue Freizeitanlagen
und -angebote geschaffen, einige bereits vorhandene Freizeitanlagen wurden ergänzt und
erweitert. Damit einhergehend
wurde eine deutliche Erhöhung
der Lebens- und Wohnqualität
für die gesamten Bürgerschaft
erzielt.
46
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Grünprojekt Rechberghausen 2009
Rechberghausen ist eine Gemeinde im Norden des
Landkreises Göppingen in Baden-Württemberg. Der
Ort gehört zur Randzone der Metropolregion Stuttgart,
die Entfernung zu Stuttgart beträgt rd. 50 km, zu Ulm
rd. 70 km.
Die Gemeinde liegt im Vorland der Schwäbischen Alb
und am Rande des östlichen Schurwaldes auf etwa
320 bis 400 m Höhe über NN am Marbach, einem
rechten Nebengewässer der Fils. Sie wurde 1245
erstmals urkundlich erwähnt.
Lage
Regierungsbezirk
Fläche
Einwohner
Zentralörtlichkeit
im Vorland der Schwäbischen Alb
Stuttgart
6,40 km²
5.403
Grundzentrum
„Sommer – Blüten - Träume“
Durchführung
Bewerbung
Zuschlag
Architektenwettbewerb
Vergabe Planung
Spatenstich
Gründung Gesellschaft
Konzept
Gartenschaugelände
Investitionshaushalt
Durchführungshaushalt
29. Mai bis 29. September 2009
1997
Juli 2003
Realisierungswettbewerb 2003
Herbst 2003
22. November 2005
keine, Gemeindeverwaltung wickelt
Maßnahme ab
zentrales Ausstellungsgelände
16 ha
2 - 2,5 Mio. Euro
2,5 Mio. Euro
47
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Rechberghausen wird durch die im Tal des Marbaches verlaufende Bundesstraße
und durch die teilweise auf einem Bahndamm verlaufende Eisenbahnlinie in zwei
Teile zerschnitten. Westlich dieser Trennlinie liegt der historische Ortskern und die
Stadtmitte, östlich der Trennlinie entwickeln sich zwei neue Siedlungsbereiche. Des
Weiteren gibt es einen 7.000 m² großen Festplatz, der entsiegelt werden müsste, um
Wasserschutzmaßnahmen zu realisieren. Zudem müssen Hochwasserschutzmaßnahmen ergriffen werden.
Konzept51
In Rechberghausen soll eine „Grüne Mitte für Natur und Kultur“ entstehen. Die städtebauliche Leitidee ist, die neue grüne Mitte als verlängerte Achse der Hauptstraße in die
Landschaft zu führen und somit die Verbindung aus dem Ortszentrum in die Natur herzustellen. Das grüne Band fasst die intensiven Spiel- und Erholungsnutzungen zusammen. Der landschaftliche Parkteil nimmt die Strukturen der umgebenden Kulturlandschaft auf und zieht sie nun bis in das Ortszentrum.
So gibt es einen Rundweg durch Gartenkunst, Landschaft und farbenfrohe Blütenbeete
mit Besonderheiten und Sehenswürdigkeiten wie
• interessante Neuheiten und Raritäten rund um den Garten,
• einen fröhlichen Bachlauf, der Sonnenhungrige zum Planschen einlädt,
• einen etwa 1.000 m² großer See mit breitem Strand und Fußgängerbrücke,
• einen Anziehungspunkt für Kinder: der moderne Abenteuerspielplatz unter den
Linden mit Spielinseln und Spielfeldern im angrenzenden Bereich ,
• das Thema „Erlebbare Natur“,
• eine Nasswiese mit Quellen und Wasser und
• zwei neue Fußgängerstege, die den Marbach überbrücken und das Kunst- und
Kulturzentrum „Untere Mühle“ an das Gartenschaugelände anbinden.
51 Aus: www.rechberghausen.kdrs.de
48
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Der Rundweg, von Sommerflor gesäumt, beginnt mit der Darstellung gärtnerischer
Ausstellungsthemen. Es gibt ein zentrales Ausstellungsgelände, das Ausstellungskonzept betont den
Planungsansatz der dauerhaften Parkanlage. Vom
Ort in die Landschaft entwickeln sich die
Ausstellungsthemen vom bebauten Bereich hin zur
Landschaft. Am höchsten Punkt des Weges steht der
Aussichtsturm. Dieser ermöglicht einen großartigen
Blick über das Gartenschaugelände und Rechberghausen sowie einen weiten Ausblick auf die drei
Kaiserberge und die Schwäbische Alb. Neben den
gärtnerischen Schwerpunkten werden die vorhandenen Themen und die des dauerhaften Parks aufgegriffen. So entsteht z.B. ein
Quellenweg, der zum Erleben der dortigen Quellen, der neuen und alten Bachläufe
einladen soll. Feldgehölzhecken zum Biotopschutz und als Lebensraum veranschaulichen das Thema der Landschaftsstrukturen.
2.3
Zusammenfassung/Fazit
Die Erfahrungen in Bayern und Baden-Württemberg machen deutlich, dass mit der
„Schaffung“ der Grünprojekte auch kleineren Städten und Gemeinden die Möglichkeit
geboten wird, nachhaltige Verbesserungen der Freiraumsituation und der Wohnqualität und damit der Lebensqualität zu erzielen.
Wichtige Voraussetzung für den Erfolg ist zum einen die Erarbeitung eines freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes mindestens jedoch eines Stadtentwicklungskonzeptes auf Seiten der Kommune, zum anderen die auf ein Ziel hin orientierte reibungslose und kooperative Zusammenarbeit zahlreicher Fachplanungen der verschiedenen
Behörden, Verwaltungen, Organisationen und Verbände, aber auch privater Wirtschaftskreise. Somit können Grünprojekte auch positive Beispiele für eine integrierte
Strukturpolitik sein.
Das Ehrenamt bzw. die Arbeit von Freiwilligen in Form von Fördervereinen wird immer stärker in die Realisierung der anspruchsvollen Grünprojekte eingebunden und
betrifft hauptsächlich die Unterhaltung und Pflege der geschaffenen Strukturen.
Eine weitere wichtige Rahmenbedingung ist die gesonderte und die frühzeitige Bereitstellung von Zuschüssen bzw. Darlehen für die kleineren Grünprojekte. Ohne öffentliche Unterstützung wäre die Ausrichtung einer Veranstaltung wie „Natur in ....“
(Bayern) oder die Grünprojekte in Baden-Württemberg nicht oder nur von wirtschaftlich sehr starken Kommunen umzusetzen.
49
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Tabellarische Zusammenfassung der Initiativen in Bayern und Baden-Württemberg
Bayern
Fördersatz
Auswahlverfahren
Rückmeldung
Bewilligungsstelle
Der Fördersatz für "Natur in …" liegt bei 50 % Der Fördersatz für "Mehr Natur in …" liegt bei
50 % der Investitionskosten, maximal rund 1,3
der Investitionskosten, maximal 1,6 Mio.
Mio. Euro,
Euro,
für Landesgartenschauen bis zu maximal 3,6 für die Landesgartenschau ca. 3,8 Mio. Euro.
Mio. Euro, die Eigenbeteiligung der
Kommune beträgt mindestens 10 %.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von weiteren Fördermitteln wird seitens des Landes
geprüft.
Das Auswahlverfahren sieht vor, dass alle
Das Auswahlverfahren ist transparent
sich bewerbenden Städte besichtigt werden.
organisiert. Es wird auf Grundlage der
Jede Kommune muss eine
schriftlichen Bewerbung eine Vorauswahl
Machbarkeitstudie, d.h. ein qualifiziertes
getroffen und nur der „engere Kreis“ der
Entwicklungskonzept, erstellen bzw. zur
Bewerber vor Ort besichtigt.
Bewerbung vorlegen.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten nicht Nach Abschluss des Verfahrens wird eine
Zusammenfassung der von den
ausgewählte Kommunen eine individuelle
teilnehmenden Kommunen eingereichten
schriftliche Analyse der Bewerbung und eine
Konzepte erstellt und vom Ministerium
Begründung der Entscheidung.
veröffentlicht.
Bewilligungsbescheid erteilen die zuständigen Bezirksregierungen
Organisation
Alle 2 Jahre im Wechsel mit den Landesgartenschauen
Bewerbung
Mehrfachbewerbungen sind möglich
Konzept
Konzepte sind häufig dezentral angelegt und
verknüpfen einzelne Schwerpunkte
miteinander, Veranstaltungen sollen
möglichst im „Kern“ der Kommunen
stattfinden.
Durch die Beseitigung/Minderung von
Defiziten soll ein langfristiger Nutzen für die
Kommune entstehen.
„Experimentierfeld“ für kreative Ansätze der
Stadtentwicklung
Eintrittsgelder
50
Baden-Württemberg
Die jeweiligen landschafts- und
wirtschaftshistorischen Potenziale
einschließlich regionaler Produkte werden
aufgegriffen
Werden erhoben
Konzeptionelle Schwerpunkte bilden die
Gestaltung von Freiräumen und die
Verbesserung der innerörtlichen Struktur.
Ein Grünprojekt ist inhaltlich flexibel und soll
keinesfalls eine Konkurrenzveranstaltung zu
einer Landesgartenschau darstellen.
Die Einbindung der regionalen Potenziale in
die Konzeption wird ausdrücklich unterstützt
Eintrittsgelder werden nicht immer erhoben,
i.d.R. nur im Zusammenhang mit
abgeschlossenen Ausstellungsbereichen
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
3
Kurzprofile beispielhaft ausgewählter hessischer Kommunen
Für die beispielhafte Darstellung der Situation hessischer Kommunen wurden die vier
Städte Bad Sooden-Allendorf, Hadamar, Viernheim und Büdingen ausgewählt. Hintergrund der Auswahl sind die unterschiedlichen Vorarbeiten in den Kommunen zum
Thema „grüne“ Stadtentwicklung, ihre Verteilung in Hessen sowie ihre stellvertretenden Merkmale, die gut auf andere hessische Kommunen übertragen werden können.
Bad Sooden-Allendorf hatte sich bereits für die Landesgartenschau 2014 beworben,
insofern liegt bereits ein konkretes Konzept vor. Büdingen hat sich 2003 am Wettbewerb „Entente florale“ beteiligt und im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau in Hessen“ ein integriertes Handlungskonzept für die Stadtentwicklung erarbeitet. In Viernheim wurde kürzlich ein Wettbewerb zur Ideenfindung im Bereich Freiflächen, Grünverbindungen, Freizeit und Lebensqualität durchgeführt. In Hadamar
sind die Ansätze weniger konkret, jedoch bestehen zahlreiche – auch von Bürgern
getragene – Initiativen, das Image Hadamars, die Lebensqualität und das Gesicht
der Stadt mit ihren Ortsteilen zu verbessern.
3.1
Bad Sooden-Allendorf
Lage und Profil
Lage
Regierungsbezirk
Fläche
Einwohner
Zentralörtlichkeit
Potenziale
Nordhessen
Kassel
73,53 km²
8.699
Unterzentrum
Historische Fachwerkbebauung, Lage im Werratal,
traditionelle Kurstadt als
Sole-Heilbad
Der Kurort Bad Sooden-Allendorf liegt im Werratal in der Nähe des Hohen Meißner
unmittelbar an der Grenze zu Thüringen und damit fast im geographischen Zentrum
Deutschlands. Die Kernstadt selbst gliedert sich in Sooden und Allendorf, wobei sich
Sooden auf der westlichen Seite der Bahnlinie und der Werra befindet. Über 1000
Jahre lang, bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wurde dort in Siedehäusern aus Sole
Salz gewonnen. Parallel zum Niedergang der Saline entdeckte man die heilende
Wirkung der Sole und begann mit dem Bau eines Badehauses. Der Kurbetrieb fand
im Wesentlichen im Ortsteil Sooden statt. Bis Ende der 1990er Jahre konnte man
von einer monostrukturellen Ausrichtung auf das Gesundheitswesen sprechen. Die
Übernachtungen waren in Bad Sooden-Allendorf während der „Kurkrise“ um rund ein
Drittel zurückgegangen. Zum Jahrtausendwechsel baute man das nach einem Brand
51
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
stark beschädigte Gradierwerk komplett neu
auf, Ende 2005 wurde die Werrataltherme mit
großem Saunabereich fertig gestellt, um den
Wandel vom Heilbad zum Wellness-Standort
mit medizinischer Rehabilitation und Erholung
zu vollziehen. Im April 2007 wurde zusätzlich
eine neue Veranstaltungshalle für Kongresse
und Konzerte eröffnet.
Der Ortsteil Allendorf weist ein ganz besonders
geschlossenes Ensemble von Fachwerkhäusern auf, daneben gibt es touristisch sehr attraktive Bereiche
an der Stadtmauer und am Werraufer. Die beiden Teile
der Stadt sind nur über Verkehrsbrücken miteinander
verbunden. Das Konzept, das der Bewerbung für die
Landesgartenschau 2014 zu Grunde lag, war die Verknüpfung beider Teile durch die Neugestaltung der in
der Mitte liegenden Werraaue.
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Gegenüberstellung an welchen hessischen
Förderprogrammen die beispielhaft ausgewählten Kommunen derzeit partizipieren.
Gebietsbezogene FÖRDERKULISSE ausgewählter hessischer Landesprogramme
Förderprogramm
Stadtsanierung
Aktive Kernbereiche in Hessen
Stadtumbau in Hessen
Konversion
Dorferneuerung
Regionale Wertschöpfung und
Lebensqualität
Landtourismus
Energetische und Stoffliche
Nutzung von Bio-Rohstoffen aus
der Land- und Forstwirtschaft
Foerdergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“
EFRE Vorranggebiet
Quelle: Hessen Agentur
52
Bad Sooden-Allendorf
Büdingen
Hadamar
Viernheim
X (Interkommunale Kooperation
Mittleres Werratal)
Ellershausen / Weiden
X (Lokale Aktionsgruppe WerraMeißner EU – LEADER)
X (Lokale Aktionsgruppe WerraMeißner EU – LEADER)
X (Lokale Aktionsgruppe WerraMeißner EU – LEADER)
X (Altstadt)
X (Kernstadt)
X (Altstadt)
-
X (Innenstadt)
-
X
Eckardshausen
X (Verein Oberhessen
EU-LEADER)
X (Verein Oberhessen
EU-LEADER)
X (Verein Oberhessen
EU – LEADER)
Niederzeuzheim
X (REK LimburgWeilburg-Diez)
X (LimburgWeilburg)
X (LimburgWeilburg)
-
X
-
-
-
X
-
X
-
-
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Die Bewerbung für die LGS 2014 sah als wesentliche
Bereiche den Alten und Neuen Kurpark (3,5 ha), den
Stadtpark in der Werra Aue (7 ha) und den Naturpark
Bruchteiche (13 ha ohne Wasserflächen) vor. Neben
der Verbindung der Stadtteile war die Zielrichtung des
Konzeptes auf die Intensivierung des Tourismus und
Stärkung des Bekanntheitsgrades von Bad SoodenAllendorf ausgelegt.
Die Landkreise Kassel und der Werra-Meißner-Kreis, in dem Bad Sooden-Allendorf
liegt, nehmen am Projekt „BioRegio Holz“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMULV) teil, das das Land zur Förderung
der energetischen Unabhängigkeit aufgelegt hat. Die ausgewählten Regionen werden bei der Umsetzung ihrer Ziele vom Land Hessen und der HessenEnergie für die
Dauer von zwei Jahren unterstützt. Sie firmieren unter „BioRegio Holz MeißnerKaufunger Wald". Zielgedanke des Projektes ist, ausgehend von der Umrüstung von
Heizungsanlagen in kreiseigenen Gebäuden, moderne Holzfeuerungsanlagen zu
fördern und die positiven Effekte dieser Holzheizungen und ihre damit verknüpften
Impulse für die Regionalentwicklung darzustellen.
Rahmenbedingungen für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr
Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen:
• Bad Sooden–Allendorf (BSA) kann auf sehr attraktive Grünzonen als Grundstruktur für eine Gartenschau zurückgreifen. Altstadt, Stadtmauerbereich, Werraufer,
(potenzieller) Stadtpark an der Werra und Alter und Neuer Kurpark sind fußläufig
gut zu erfahren. Die Bruchteiche liegen etwas abseits, wären aber als naturnah
gestalteter Bereich ohnehin nicht Kern einer Gartenschau.
• Es bestehen vielfältige Erfahrungen mit der Organisation großer Veranstaltungen.
In der Kongresshalle finden regelmäßig größere Konzerte statt.
• Die politische Willensbildung ist weitgehend im Konsens erfolgt (wurde von allen
Parteien getragen).
• Mit den Bruchteichen ist bereits ein Element naturnaher Erholung hergestellt worden, das beispielhaft für andere Kommunen vorgestellt werden könnte. Die Vermittlung von Themen aus den Bereichen Ökologie und Landschaftsschutz hätten
hier einen Bezugspunkt.
• Eine gute Erreichbarkeit über die B 27 und die Bahnstrecke zwischen Fulda und
Göttingen ist gegeben.
• Über das Programm „Stadtumbau in Hessen“ ist Bad Sooden-Allendorf bereits interkommunal vernetzt. Eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün
in kleinen Städten und Gemeinden kann dies weiter verstärken.
53
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
• Die Wirkung nach innen und außen würde die vollzogene Bewältigung der „Kurkrise“ dokumentieren. Gleichzeitig könnten die in Bad Sooden–Allendorf vorhandenen Themen Medizin, Gesundheit, Sport zeitgemäß in der Veranstaltung aufgegriffen werden.
• Eine Bürgerbeteiligung hat im Zuge der Konzepterarbeitung nicht stattgefunden. Es wird jedoch davon
ausgegangen, dass mit einer Beteiligung von Initiativen und Vereinen zu rechnen ist. Als Beispiel wird
die ehrenamtliche Herstellung des Kirch- und Bibelgartens angeführt und die Organisation der „Offenen
Gartenpforte“.
• Ein vernetztes Grünsystem würde entstehen: Allerdings ist fraglich, ob die gewünschte verbindende Wirkung für beide Stadtteile über eine neu gestaltete Freifläche hinweg tatsächlich entwickelt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass
weniger ein räumlicher, als vielmehr ein sozialer Zusammenhalt entsteht. Zudem
herrscht in der Stadt kein Mangel an Erholungsbereichen.
3.2
Büdingen
Lage und Profil
Lage
Regierungsbezirk
Fläche
Einwohner
Zentralörtlichkeit
Potenziale
Mittelhessen, Wetteraukreis
Darmstadt
122,87 km²
21.588
Mittelzentrum
außerordentlich gut erhaltene mittelalterliche Stadtanlage, gute Verkehrsanbindung
Die Stadt Büdingen mit rund 21.000 Einwohnern war bis 1973 Kreisstadt und liegt in
der östlichen Wetterau am Fuße des Vogelsberges im südöstlichen Teil Hessens inmitten einer ausgedehnten Waldlandschaft. Sie wurde 1219 erstmals urkundlich erwähnt, aus einer staufischen Wasserburg entwickelte sich die spätere ysenburgische
Residenzstadt. Heute hat Büdingen 15 Stadtteile, ist Mittelzentrum im Wetteraukreis
und kann noch zum Rand des Verdichtungsraumes Rhein-Main gerechnet werden
(40 km von Frankfurt am Main entfernt). Die Stadt liegt 11 km nördlich des Autobahnanschlusses Gründau-Lieblos an der A 66 Fulda – Frankfurt und 20 km östlich
des BAB-Anschlusses Altenstadt der A 45 Gießen – Hanau. Die Arbeitsplätze der
54
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Büdinger Bevölkerung befinden sich überwiegend in Frankfurt am Main und in den
nächst gelegenen größeren Städten, zum Beispiel Hanau oder Friedberg.
Einen starken Einfluss auf Büdingens Stadtentwicklung hatte die Sanierung der Altstadt (16 ha) und
der historischen Neustadt. Die Sanierung hat das Bild
des Stadtkerns wesentlich verbessert und zu einer
erheblichen Steigerung der touristischen Attraktivität
Büdingens beigetragen. Die Stadt wird durch ihre
zahlreichen sanierten Fachwerkhäuser und das
Schloss der Ysenburger und ihre zahlreichen Plätze und Winkel geprägt. Die historische Altstadt zählt zu den besterhaltenen mittelalterlichen Stadtanlagen Europas.
2006 wurde der Abzug der USStreitkräfte bekannt, die Mitte 2008 das
am Rand der Kernstadt liegende
Kasernenareal sowie weitere Flächen
im Außenbereich räumten. Somit steht
aktuell die Konversion von umfangreichen Militärflächen in der Kernstadt
als große Entwicklungsaufgabe an.
2006 wurden Teile der Kernstadt in das
Programm Stadtumbau in Hessen
aufgenommen. Anzeichen für eine
übergreifende Änderung der bestehenden städtebaulichen und kulturellen
Strukturen durch die Überalterung der
Gesellschaft in Verbindung mit dem
strukturellem Wandel im Wirtschaftsund Sozialbereich und schrumpfende Infrastruktur sind als Gebäudeleerstand vor allem in den Stadtteilen bereits sichtbar. Im Zuge der Aufgabenstellungen rund um die
Themen Konversion, Demografie und Stadtumbau wurden erste Überlegungen angestellt, sich um die Ausrichtung einer Landesgartenschau zu bewerben. Hintergrund
ist, dass eine Reihe von unterschiedlichen Grünstrukturen vorhanden sind, die für die
Lebensqualität und im Sinne des Biotopschutzes aber erst aufgewertet und vernetzt
werden müssen. Mehr als die Hälfte des Büdinger Stadtgebietes unterliegt einem naturschutzrechtlichen Schutzstatus, sei es als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder als Naturdenkmal.52
52 Stadt Büdingen: Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (im Rahmen des Programms Stadtumbau in Hessen),
Büdingen Februar 2008
55
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Gegenüberstellung an welchen hessischen
Förderprogrammen die beispielhaft ausgewählten Kommunen derzeit partizipieren.
Gebietsbezogene FÖRDERKULISSE ausgewählter hessischer Landesprogramme
Förderprogramm
Bad Sooden-Allendorf
Büdingen
Hadamar
Viernheim
Stadtsanierung
Aktive Kernbereiche in Hessen
Stadtumbau in Hessen
X (Interkommunale
Kooperation Mittleres
Werratal)
Ellershausen / Weiden
X (Lokale Aktionsgruppe
Werra-Meißner EU –
LEADER)
X (Lokale Aktionsgruppe
Werra-Meißner EU –
LEADER)
X (Lokale Aktionsgruppe
Werra-Meißner EU –
LEADER)
X
X (Altstadt)
X (Kernstadt)
X (Altstadt)
-
X (Innenstadt)
-
X
Eckardshausen
X (Verein Oberhessen
EU-LEADER)
Niederzeuzheim
X (REK LimburgWeilburg-Diez)
-
X (Verein Oberhessen
EU-LEADER)
X (Limburg-Weilburg)
-
X (Verein Oberhessen
EU – LEADER)
X (Limburg-Weilburg)
-
-
-
-
-
X
-
Konversion
Dorferneuerung
Regionale Wertschöpfung und
Lebensqualität
Landtourismus
Energetische und Stoffliche
Nutzung von Bio-Rohstoffen aus
der Land- und Forstwirtschaft
Foerdergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“
EFRE Vorranggebiet
X
Quelle: Hessen Agentur
Auch der Vogelsberg- und Wetteraukreis, in dem Büdingen liegt, nehmen am Projekt
„BioRegio Holz“ teil. Heizanlagen im Thermalbad in Herbstein, im Innovationszentrum Ulrichstein und mehrere Schulen werden bereits mit Hackschnitzel befeuert.
Allerdings ist Büdingen noch nicht vertreten.
Rahmenbedingungen für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr
Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen:
• Mit der Erarbeitung des integrierten Entwicklungskonzeptes hat Büdingen ein abgestimmtes Konzept als wesentliche Grundlage für Entscheidungen der Stadtentwicklung.
• Seit der Beteiligung am Wettbewerb Entente Florale 2003 besteht in Büdingen
eine AG Stadtgrün, die aktiv an Fragen der Stadtentwicklung mitwirkt.
• Mit einer IG Radwege und als eine von zwei hessischen Städten, die an der Landesinitiative „Familienstadt mit Zukunft“ teilnehmen, bestehen zwei weitere sehr
vitale und aktuelle Initiativen neben der ebenfalls vorhandenen „klassischen“ Vereinskultur.
56
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
• Mit dem Büdinger Wald, dem Thiergarten, der
Seemenbachaue und dem Schlosspark bestehen
markante Freiraumstrukturen, deren jeweilige
Potenziale noch nicht ausgeschöpft sind. Der Wald
ist ein wohnnaher Erholungsbereich, der mit dem
„Büdinger Natur-, Lehr- und Erholungswald“ bereits
ein Ausflugsziel und eine Institution der ökologischen Bildung aufweist. Der Thiergarten mit seinem See ist bisher nicht öffentlich zugänglich. Der Seemenbach würde sich dafür eignen, entlang seiner Ufer
von naturnahen Bereichen über intensiv gartenkünstlerisch gestaltete Zonen ein
Band von Freiräumen durch das Stadtgebiet zu knüpfen. Der Schlosspark schließlich ist ein Beispiel aristokratischer Gartenbaukunst und Schauplatz des jährlichen
Gärtnermarktes.
• Die Umgestaltung des zentralen Sportplatzes am Rathaus stellt ein weiteres
Potenzial für die künftige Freiraumgestaltung dar.
• Nicht mehr oder noch nicht vorhandene Wegeverbindungen könnten in der Stadt
für noch kürzere Wege und neue Verknüpfungen zwischen Altstadt und Stadterweiterungen bzw. zwischen Stadtkern und Landschaftsraum führen. Der Seemenbach bildet hier das Rückgrat.
• Eine weitere Maßnahme, bei der verschiedene Akteure der Stadt kooperieren, besteht in der Reaktivierung der „Hohen Straße“, ein alter Abschnitt der Via Regia
zwischen Frankfurt am Main und Leipzig und ihrer Anknüpfung an den Regionalpark Rhein-Main.
• In Büdingen besteht vielfältige Erfahrung mit der Durchführung von Veranstaltungen (Stadtfeste, Landpartie, Weihnachtsmarkt, großes Mittelalterfest, Gallusmarkt
etc.).
• Die Beherbergungskapazitäten vor Ort sind sehr knapp, ein Hotel ist nicht vorhanden.
• Die Bevölkerung hat sich aktiv am Auftakt des Stadtumbauprozesses beteiligt.
• Die Zukunft der großflächigen Kasernenanlagen ist ungewiss. Eine Veranstaltung
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden wäre
„überfordert“, eine solche Fragestellung zu lösen, kann allerdings – eingebunden
in ein umfassendes Entwicklungskonzept - als flankierende Maßnahme einen positiven Beitrag leisten. Dies wäre insbesondere dann wünschenswert, wenn für
Teilflächen des Kasernenareals eine Freimachung und Renaturierung angestrebt
würde.
• Die vorhandenen Grünstrukturen machen ein komplexes, integriertes Konzept
notwendig: Konversion, Hochwasserschutz und (Rad-) Wegeverbindungen allein
sind anspruchsvolle Aufgaben, alle weiteren im Stadtkern (Umgestaltung Sportfläche, Schlosspark, etc.) kämen noch hinzu.
57
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
• Ein besonderes Potenzial bildet der Schlosspark mit seinem sehr alten Baumbestand. In seiner Nutzbarkeit ist er jedoch eingeschränkt, da immer wieder aus Sicherheitsgründen Wege für die Öffentlichkeit gesperrt werden müssen (Brückenschäden, Wildschweine, Windbruch etc.). Der Park ist im Besitz des Fürstenhauses, Handlungsmöglichkeiten sind dadurch ggf. eingeschränkt.
3.3
Hadamar
Lage und Profil
Lage
Regierungsbezirk
Fläche
Einwohner
Zentralörtlichkeit
Potenziale
Mittelhessen
Gießen
40,97 km²
12.299
Grundzentrum
Historische Gebäude,
Lage am Rand des Westerwalds
Hadamar liegt in der Nähe von Limburg zwischen Köln
und Frankfurt am Main am Südrand des Westerwaldes in
einer Höhe 120 bis 390 m über NN. Die Stadt Hadamar
bietet als Grundzentrum vielfältige Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf
und verfügt über eine gewachsene Infrastruktur mit Kindergärten, Grundschule und
weiterführende Schulen. In der Altstadt sind zahlreiche Fachwerkgebäude erhalten,
darunter das sehenswerte Rathaus (erbaut 1639) und das Jesuiteninternat (frühes
17. Jahrhundert) an der Limburger Pforte. Am Rand der Altstadt direkt am Elbbach
steht die ehemalige nassauische Residenz, das Renaissance Schloss. Im Rahmen
der Altstadtsanierung wurden neben der historischen Bausubstanz vor allem Gestaltund Aufenthaltsqualität der zentralen Plätze verbessert. Hadamar ist darüber hinaus
ein Zentrum der Glaserausbildung. Die Bundesfachschule des Glaserhandwerkes
und die Erwin-Stein-Schule (Staatliche Glasfachschule)
sind hier angesiedelt. An einem Wochenende im Jahr
findet in Hadamar der „Tag des offenen Gartens“ statt,
der auf Privatinitiative veranstaltet wird und ausgesprochen positive Resonanz erfährt. Der Stadtteil
Hadamar-Oberzeuzheim ist staatlich anerkannter Erholungsort.
58
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Zahlreiche engagierte Vereine und Initiativen
prägen Hadamar. So gibt es neben einem
Verschönerungsverein, einem Obst- und
Gartenbauverein u.a. einen „Arbeitskreis
Dorfmittelpunkt“, der sich aus Vertretern aller
politischen Fraktionen, aus Stadtplanern und
Bürgern zusammensetzt. Ziel dieses Arbeitskreises ist es, innovative Ideen zur Aufwertung
und Belebung des Dorfmittelpunktes im Stadtteil Niederhadamar zu entwickeln und Grundlagen für deren Realisierung zu schaffen.
Niederhadamar, das Schloss mit dem Elbbachufer und dem gegenüberliegenden Bahnhofsumfeld sowie der Rosengarten könnten
Stationen der geplanten Veranstaltung sein
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Gegenüberstellung an welchen hessischen
Förderprogrammen die beispielhaft ausgewählten Kommunen derzeit partizipieren.
Gebietsbezogene FÖRDERKULISSE ausgewählter hessischer Landesprogramme
Förderprogramm
Bad Sooden-Allendorf
Büdingen
Hadamar
Viernheim
Stadtsanierung
Aktive Kernbereiche in Hessen
Stadtumbau in Hessen
X (Interkommunale
Kooperation Mittleres
Werratal)
Ellershausen / Weiden
X (Altstadt)
X (Kernstadt)
X (Altstadt)
-
X (Innenstadt)
-
X
Eckardshausen
Niederzeuzheim &
Steinbach
X (REK LimburgWeilburg-Diez)
-
X (Verein Oberhessen
EU-LEADER)
X (Limburg-Weilburg)
-
X (Verein Oberhessen
EU – LEADER)
X (Limburg-Weilburg)
-
Konversion
Dorferneuerung
Regionale Wertschöpfung und
Lebensqualität
Landtourismus
Energetische und Stoffliche
Nutzung von Bio-Rohstoffen aus
der Land- und Forstwirtschaft
Foerdergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“
EFRE Vorranggebiet
X (Lokale Aktionsgruppe
Werra-Meißner EU –
LEADER)
X (Lokale Aktionsgruppe
Werra-Meißner EU –
LEADER)
X (Lokale Aktionsgruppe
Werra-Meißner EU –
LEADER)
X
X (Verein Oberhessen
EU-LEADER)
-
-
-
X
-
X
-
-
Quelle: Hessen Agentur
59
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Rahmenbedingungen für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr
Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen:
• Mit dem Arbeitskreis „Dorfmittelpunkt“, dem Verschönerungsverein und anderen
engagierten Vereinen und Initiativen besteht ein großes Potenzial für eine wirkungsvolle Eigeninitiative, die Unterstützung der Bürger ist gegeben.
• Das vorliegende Konzept für den Dorfmittelpunkt ist ein guter Ansatz für weitere
planerische Maßnahmen zumindest in Niederhadamar.
• Durch die Möglichkeit der Einbindung und des
Erhalts vorhandener historische Baussubstanz sind
gute Rahmenbedingungen für eine weitergehende
Aufwertung und Gestaltung von Grün- und Freiräumen gegeben.
• Potenzielle Flächen für die Schaffung von
Grünflächen befinden sich im Eigentum der Stadt.
• In Hadamar bestehen vielfältige Erfahrungen mit der Organisation großer Veranstaltungen, dabei ist auch die aktive Unterstützung durch den Gewerbeverein gegeben.
• Gute Erreichbarkeit über A 3, B 57 und die ICE-Trasse Köln-Frankfurt.
• Mit dem Gelände rund um das Schloss mit altem Baumbestand und Rosengarten
sind in Hadamar Potenziale vorhanden, an die angeknüpft werden kann. Die Flächen im Bereich des Schlosses werden aufgrund der mangelnden Grüngestaltung
derzeit nur bedingt genutzt.
• Die Idee eine derartige Veranstaltung durchzuführen, wurde von der Stadtverwaltung noch nicht aufgegriffen.
3.4
Viernheim
Lage und Profil
Lage
Regierungsbezirk
Fläche
Einwohner
Zentralörtlichkeit
Potenziale
Südhessen, Bergstraße
Darmstadt
48,41 km²
32.540
Mittelzentrum
Lage am Geo-Natur-Pfad,
vorhandene Grün- und Waldflächen
Viernheim, ganz im Süden von Hessen, grenzt direkt an Baden-Württemberg und
liegt damit fast am Stadtrand von Mannheim. Die Stadt befindet sich in der Metropolregion Rhein-Neckar und ist die zweitgrößte Stadt im Kreis Bergstraße.
60
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts war Viernheim ein Bauerndorf. Mit der Industrialisierung und der Eröffnung der Oberrheinischen Eisenbahn 1887 wandelte sich der
Ort dann zu einer Arbeiterwohngemeinde, da viele Einwohner Arbeit in den Fabriken
der Nachbarstädte Mannheim und Weinheim fanden. Durch die verkehrsgünstige
Lage an drei Autobahnen entwickelte sich die Stadt zu einer mittleren Industriestadt.
1994 erfolgte die Ernennung zur „Brundtlandstadt“ aufgrund der Teilnahme an einem
Modellprojekt zur Energieeinsparung. Viernheim bildet mit den Kreisen DarmstadtDieburg, Bergstraße und Odenwaldkreis eine Kooperationsgemeinschaft, die nach
einer erfolgreichen Bewerbung zur Modellregion „BIOREGIO Holz OdenwaldBergstraße“ ernannt worden ist.
Die Viernheimer Schullandschaft deckt die elementaren Bereiche der Allgemeinbildung ab. Heimatmuseum, Kunstverein und Kunsthaus Viernheim gehören u.a. zu
den Sehenswürdigkeiten der Stadt. Erholungsgebiete sind der Tivoli Park und der
Viernheimer Vogelpark. Viernheim hat vier Industriegebiete mit vielen mittelständischen Betrieben.
Die nachfolgende Tabelle zeigt in einer Gegenüberstellung an welchen hessischen
Förderprogrammen die beispielhaft ausgewählten Kommunen derzeit partizipieren.
Gebietsbezogene FÖRDERKULISSE ausgewählter hessischer Landesprogramme
Förderprogramm
Bad Sooden-Allendorf
Büdingen
Hadamar
Viernheim
Stadtsanierung
Aktive Kernbereiche in Hessen
Stadtumbau in Hessen
X (Interkommunale
Kooperation Mittleres
Werratal)
Ellershausen / Weiden
X (Lokale Aktionsgruppe
Werra-Meißner EU –
LEADER)
X (Lokale Aktionsgruppe
Werra-Meißner EU –
LEADER)
X (Lokale Aktionsgruppe
Werra-Meißner EU –
LEADER)
X
X (Altstadt)
X (Kernstadt)
X (Altstadt)
-
X (Innenstadt)
-
X
Eckardshausen
X (Verein Oberhessen
EU-LEADER)
Niederzeuzheim
X (REK LimburgWeilburg-Diez)
-
X (Verein Oberhessen
EU-LEADER)
X (Limburg-Weilburg)
-
X (Verein Oberhessen
EU – LEADER)
X (Limburg-Weilburg)
-
-
-
-
-
X
-
Konversion
Dorferneuerung
Regionale Wertschöpfung und
Lebensqualität
Landtourismus
Energetische und Stoffliche
Nutzung von Bio-Rohstoffen aus
der Land- und Forstwirtschaft
Foerdergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur“
EFRE Vorranggebiet
X
Quelle: Hessen Agentur
61
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Die Intension der Stadt geht dahin, den Standort vor allem für die Bürger attraktiver
und lebenswerter zu gestalten, Da
Viernheim kaum touristisch geprägt
ist. Im Vordergrund steht dabei die
Verbesserung der Grünstrukturen. In
diesem Jahr hat die Stadt beispielsweise
in
einem
kooperativen
Wettbewerb fünf Landschaftsarchitekten aufgefordert, Gestaltungsideen zu skizzieren und Konzepte zu
entwickeln, welche mittelfristig in
einem
„Grünprojekt“
umgesetzt
werden können.
Rahmenbedingungen für eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr
Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen:
• Viernheim verfügt über einige Freiräume und Erholungsflächen, die durch den
Ausbau vorhandener bzw. den Bau neuer Wegeverbindungen zu einem Verbundnetz zusammengeführt werden können.
• Das durch den Wettbewerb entstandene Grünkonzept bietet eine gute Grundlage
für die weitere Planung, die Einbindung der Kommunalpolitik wird bei der weiteren
Entwicklung/Planung aktiv betrieben.
• Übergeordnetes Ziel ist es, regionale und
überregionale Grünverbindungen zu schaffen. Die
Zusammenarbeit mit anderen Kommunen, z.B. beim
Geo-Park-Pfad mit der Stadt Weinheim ist gut
• Im Rahmen der Agenda 21 werden bereits einige
öffentliche Bereiche neu gestaltet.
• Wegen der positiven Resonanz, die das Grünprojekt
im nur wenige Kilometer entfernen Ladenburg hatte, konnte die Politik in Viernheim interessiert und eingebunden werden, der politische Konsens ist gegeben
und seitens der Stadtverwaltung ist ein großes
Engagement vorhanden.
• Es bestehen vielfältige Erfahrungen
Organisation großer Veranstaltungen.
mit
der
• Viernheim ist über das Autobahnnetz gut erreichbar.
• Weitere für eine Aufwertung geeignete Flächen z.B.
ein ehemaliges Bahngelände sind vorhanden, befinden sich derzeit aber nur zum
Teil im Eigentum der Stadt.
62
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
3.5
Zusammenfassung der Potenziale in den vier hessischen Kommunen
Anhand der o. g. Beispiele sind die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der vier
hessischen Kommunen deutlich geworden. Allen gemeinsam ist die Perspektive,
durch die Ausrichtung einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in
kleinen Städten und Gemeinden einen spürbaren Impuls für eine nachhaltige Stadtentwicklung und die Verbesserung der Aufenthalts- und Lebensqualität in der Stadt
setzen zu können.
Die Stadt Bad Sooden-Allendorf setzt in ihrer Entwicklung auf historische Werte wie
die Bausubstanz der Altstadt und die Tradition der Kur sowie auf den Ausbau als Bildungsstandort, um damit den in Nordhessen besonders negativen Folgen des demografischen Wandels zu begegnen. In den Bewerbungsunterlagen zur Landesgartenschau 2014 werden die drei Handlungsschwerpunkte Konsolidierung, Neuorientierung und Profilierung formuliert.
Eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und
Gemeinden könnte dazu beitragen, den Bekanntheitsgrad als touristisches Ziel zu
erhöhen und die Stadt auch für ihre Bürger interessanter zu gestalten. Bad SoodenAllendorf erwartet sich vor allem einen Impuls im Bereich Tourismus und steht damit
stellvertretend für viele Heilbäder. Die Voraussetzungen sind gut, da mit der Ausrichtung auf medizinische Rehabilitation und Wellness und die verkehrsgünstige Lage,
wichtige Rahmenbedingungen gegeben sind. Zu prüfen wäre, inwieweit die neue
Werrataltherme in energetischer Hinsicht als Demonstrationsvorhaben im Rahmen
eines zukunftsweisenden energetischen Konzepts nachhaltig verbessert werden
könnte. Beispielsweise könnte im Rahmen der Bioregio Meißner-Kaufunger Wald der
modellhafte Einsatz heimischer Biomasse zur Energieerzeugung zur Versorgung
dieses öffentlichen Gebäudes gefördert werden.
Die Infrastrukturausstattung ist gut, das Stadtbild kann an einigen Punkten noch verbessert werden. Bad Sooden-Allendorf macht sich dabei die unterschiedlichen Charaktere der beiden Stadtteile links und rechts der Werra zu Nutze, und kann so mit
historischer Altstadt und Stadtmauer auf der einen Werraseite und mit Kuranlagen
und naturnahen Erholungsbereichen auf der anderen Seite eine größeres Spektrum
an Sehenswürdigkeiten anbieten.
Eine Gartenschau mit einer neu gestalteten Werraaue als „grüner Stadtmitte“ zwischen den beiden Stadtteilen würde die bereits begonnene Entwicklung unterstützen
und „abrunden“.
Büdingen kann im Anschluss an die langjährige und erfolgreiche Städtebauliche
Sanierungsmaßnahme in der historischen Altstadt nun mit der Aufnahme in das Programm „Stadtumbau in Hessen“ seine Bemühungen für eine nachhaltige und attrak63
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
tive Stadtentwicklung fortsetzen. In den nächsten Jahren gilt es, Entwicklungsaufgaben wie die Konversion von Militärflächen am Rand des Stadtkerns zu bewältigen
und die Aufwertung von Kernbereichen (Vorstadt, Neustadt, Bahnhof) außerhalb der
Altstadt voran zu bringen. Auch Büdingen kann wie Bad Sooden-Allendorf dabei an
Werte wie eine reiche historische Bausubstanz und interessante Geschichte anknüpfen, wobei die städtebauliche „Neuinterpretation“ des Bestandes hier schon weitgehend gelungen ist. In der Freiraumentwicklung steckt jedoch noch ein ungenutztes
Potenzial, um Büdingen über den mittelalterlichen Kern hinaus als insgesamt sehr
attraktiven Wohnstandort mit hoher Lebensqualität zu gestalten.
Eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und
Gemeinden ist daher als folgerichtiges Projekt zu sehen, dass auf vorhandenen
Grundlagen aufbauen kann und eigene Akzente zur Verbesserung der Lebensqualität durch Neu- und Umgestaltung von Freiflächen setzen kann. Es sollte insbesondere gestalterisch ansprechende und nach ökologischen Gesichtspunkten gebaute
Wegeverbindungen, die gute Erreichbarkeit der Naherholungsbereiche und die Sanierung und Aufwertung von historischer städtebaulicher Substanz mit ökologisch
verträglichen Baustoffen zum Thema haben. Damit werden eine Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung erreicht und Impulse für den Tourismus gegeben.
Allerdings stehen letztere aus Sicht der Stadt weniger im Vordergrund. Büdingen
steht stellvertretend für Kommunen, die noch ausgesprochene Wohnstandorte sind,
aber einen Bevölkerungsrückgang fürchten müssen und gleichzeitig mit „übergroßen“
Entwicklungsaufgaben z.B. Konversion bzw. Rückbau militärischer Liegenschaften
konfrontiert werden.
Auch in Hadamar richten sich die Erwartungen weniger auf eine „Außenwirkung“,
sondern vielmehr darauf, die Innenentwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität in der Kommune voranzubringen. Ein zweites Thema ist der gewünschte
Imagewandel über eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden. Ansätze für eine nachhaltige Stadtentwicklung sind
durch zahlreiche Initiativen von Bürgern und Unternehmen gegeben. Beispielhaft für
das große bürgerschaftliche Engagement ist der aus über 2000 Rosenstöcken bestehende Rosengarten auf dem Herzenberg. Allerdings müssen bis zur Verwirklichung einer derartigen Veranstaltung noch wesentliche vorbereitende Maßnahmen
abgearbeitet werden, z.B. die Formulierung von Zielsetzungen für das Zusammenwachsen der einzelnen Stadtteile und die Analyse der vorhandenen Grünstrukturen
und Freiraumpotenziale. Hadamar ist daher ein Beispiel für Kommunen, die noch am
Anfang eines integrierten Stadtentwicklungsprozesses stehen, mit dem sie nicht nur
die Lebensqualität in ihrer Stadt verbessern wollen, sondern auch ein lebendiges und
positives Erscheinungsbild für Besucher und Akteure der lokalen Wirtschaft herbeiführen möchten. Ein weiterer Anspruch in Hadamar ist es, der Innenentwicklung Vorrang vor weiteren Stadterweiterungen in Randlagen zu geben. Hierfür wurde das Ziel
64
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
formuliert, besonders beispielhaft zu demonstrieren, wie moderne Wohngebäude in
zentralen Lagen mit ökologischen Baustoffen und klimaschonender Energieversorgung umgesetzt werden können. Wie vor Ort verfügbare Biomasse aus Land- und
Forstwirtschaft modellhaft eingesetzt wird, kann ein zukunftsweisendes Thema innerhalb einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten
und Gemeinden sein.
Viernheim verfügt mit dem im Wettbewerb entstandenen Grünkonzept bereits über
eine gute konzeptionelle Grundlage und ist seit Jahren beständig bemüht, lebendige
Stadtentwicklung zu betreiben. So wurde die Stadt aktuell in das Programm „Aktive
Kernbereiche“ aufgenommen. Auch hier wird das Ziel verfolgt, die Lebensqualität in
der Stadt zu erhöhen, insbesondere durch den Umgang mit vorhandener Bausubstanz. Durch ein Projekt Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und
Gemeinden können die bereits vorhandenen bzw. in Arbeit befindlichen Konzepte
optimal miteinander verknüpft und neue grüne Verbindungen aus der Stadt heraus in
die Region geschaffen werden. Viernheim steht stellvertretend für Kommunen ohne
reichhaltige historische Bausubstanz, aber mit guten inhaltlichen, ökologischen und
methodischen Ansätzen in der bisherigen Stadtentwicklungspolitik.
65
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
66
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
4
Chancen der Veranstaltungsreihe „Mehr Nachhaltigkeit durch mehr
Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen“
4.1
Zusammenfassende Bewertung
Wie in der Studie ausgeführt, gibt es in Bayern und Baden-Württemberg konkrete Erfahrungen mit Gartenschauveranstaltungen für kleinere Kommunen. Für Hessen
konnte nachgewiesen werden, dass in den beispielhaft ausgewählten Städten eine
Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden auf großes Interesse stößt und kommunal spezifische Ansätze in unterschiedlicher Tiefe bereits vorhanden sind.
Alle Beispiele zeigen, dass dieses Veranstaltungsformat für kleine und mittlere
Kommunen nicht nur einen Beitrag zur Wirtschaftsförderung leistet, sondern starken
Anteil an positiven Veränderungsprozessen im Rahmen der Kommunal- und Regionalentwicklung haben kann. Diese positiven Veränderungsprozesse betreffen in erster Linie die Verbesserung der Grünstrukturen, des Wohnumfelds und auch der
städtebaulichen Substanz. Dadurch wird langfristig und nachhaltig die Aufenthaltsund Lebensqualität vor Ort erhöht und es können Tourismuspotenziale erschlossen
werden. Von derartigen Maßnahmen im Rahmen einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden können insbesondere
Kommunen mit strukturellen Defiziten profitieren, allerdings bei hohem finanziellem
Unterstützungsbedarf. In Hessen könnten dies kleinere Kommunen im ländlichen
oder strukturschwachen Raum sein, die beispielsweise zusätzlich vom Brachfallen
großer Dienstleistungs- bzw. Industrieflächen oder von der Konversion militärischer
Flächen betroffen sind. Beides hat in der Regel negative wirtschaftliche Folgen für
das örtliche Gewerbe und den Einzelhandel und stellt darüber hinaus die Stadtentwicklung vor schwierige und überdimensionale Aufgaben.
Im Einzelnen sind folgende absehbare Wirkungen einer Veranstaltungsreihe Mehr
Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden zu nennen:
Wirkungen
• Die Veranstaltungsreihe kann dazu beitragen, eine positiv veränderte Wahrnehmung von Kulturlandschaften, Gärten und Gartenbaukunst durch die Gesellschaft
zu erreichen und somit zunächst den regionalen und ästhetischen Wert dieser Elemente deutlicher und verständlicher machen. Sie trägt damit indirekt auch zur
Steigerung privater Investitionen in die Anlage von Gärten bei.
• Durch die Verbesserung von Grünstrukturen einschließlich der Schaffung von
Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten, durch die Aufwertung des Wohnumfelds
67
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
und der städtebaulichen Substanz, erhöht sich die Lebensqualität in kleineren
Städten und Gemeinden und kann dazu beitragen in einigen Landesteilen dem
Wegzug von Bewohnern entgegen zu wirken.
• Die Durchführung der Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden wirkt sich auch langfristig positiv aus, indem sie z.B.
die Wert- und Zielvorstellungen, wie sie im Rahmen der Siedlungs- und Freiflächenplanung in Hessen von Planungsverantwortlichen und Entscheidungsträgern
formuliert werden, hinsichtlich ihrer ökologischen Zielsetzung beeinflusst.
• Die Veranstaltung kann einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten, indem sie Demonstrationsanlagen zur Nutzung von regenerativen Energien insbesondere aus Bio-Rohstoffen der Land- und Forstwirtschaft, aber auch Geothermie,
Sonnen- und Windkraft sowie Modellprojekte zur Nutzung von Regenwasser in ihre jeweiligen Konzepte einbindet.
• Durch die Realisierung der Grün- und Freiraumkonzepte im Rahmen der Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden
kann die ökologische Qualität von Freiflächen und Gewässern verbessert, eine
dauerhafte Flächensicherung ermöglicht und das Stadtklima positiv beeinflusst
werden.
• Durch niedrigschwellige Informations- und Bildungsangebote z.B. in Verbindung
mit dem Kompetenzzentren HessenRohstoffe (HeRo) oder Schulgärten-Initiativen,
die in das Konzept einbezogen werden, kann die Veranstaltungsreihe die Potenziale und die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes regenerativer Energien (z.B. Energieerzeugung aus Biomasse) und von Baumaterialen aus nachwachsenden Rohstoffen z.B. biologische Dämmstoffe aus Hanf-, Gras- oder Holzfasern oder die
Verwendung von Farben, Ölen, Lacken und Klebstoffen aus biologischen Rohstoffen beim Betrieb von Anlagen und der Sanierung von städtebaulicher Substanz
vermitteln.
• Die Veranstaltungsreihe trägt ferner zur touristischen Profilierung und zum Stadtmarketing bei. Neue Tourismuspotenziale können über die Aufarbeitung landschaftshistorischer Zusammenhänge in Verbindung mit attraktiven Wegenetzen
und Freiräumen sowie zusätzlichen Erlebnisangeboten erschlossen werden.
Durch das Aufgreifen landschafts- und wirtschaftshistorisch bedeutsamer Potenziale und Themen wie Steinformationen, typische Landschaftsformationen, Wallund Stadtgräben bzw. Solegewinnung, Bergbau- oder Handwerkstraditionen etc.,
kann die Identität der jeweiligen Region gesteigert werden.
• Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Mitwirkung der Bevölkerung und ihr
ehrenamtliches Engagement durch vorausgehende Informationsarbeit, durch
68
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
attraktive Beteiligungsmodelle (z. B. Patenschaften) aktiviert werden kann.
Insofern leistet die Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen
Städten und Gemeinden auch einen Beitrag zur Stärkung des Bürger- und Gemeinsinns, die Stadt- und Regionalentwicklung erhält wiederum einen Impuls
durch das Entstehen eines positiven Images sowohl nach innen als auch nach
außen.
Zielsetzungen der Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün
in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen :
Lebensqualität
• Schaffung und Sicherung von Lebensräumen und Grünzonen in der Stadt und
außerhalb der Stadt
• Verbesserung der innerörtlichen Nutzungsstrukturen, der Wegeverbindungen und
des Wohnumfelds
• Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten und des Stadtklimas
• Verbesserung der Verkehrssituation einschl. öffentlicher Personennahverkehr
Naturraum / Ökologie
• Verbesserung der Lebensbedingungen von Mensch, Tier und Pflanze
• Berücksichtigung ökologisch wertvoller Flächen
• Erstellen/Umsetzen von Schutzkonzepten für wild lebende Pflanzen u. Tiere, für
Biotope, insbesondere im Siedlungsbereich
• Einsatz von regenerativen Energien insbesondere von Bio-Rohstoffen und Durchführung ökologischer Maßnahmen
• Inwertsetzung von Gartenkunst und Landschaftsarchitektur
Wirtschaft / Tourismus
• Einbindung regionaler Potenziale und Besonderheiten unter Berücksichtigung der
stadt- und landschaftstypischen Erfordernisse
• Förderung der lokalen und regionalen Wirtschaft durch die Steigerung des
Bekanntheitsgrades
• Steigerung der touristischen Attraktivität – „Grün als Wirtschaftsfaktor“
Bildung / Kultur
• Berücksichtigung kulturhistorisch wertvoller Flächen und Elemente
• Intensivierung der Umweltbildung von Bevölkerung und Unternehmen
• Demonstration regenerativer Energiekonzepte und Nutzung von Bio-Rohstoffen
• Beitrag zur örtlichen Baukultur
Um diese Ziele zu erreichen, sind seitens der Kommune einige Vorarbeiten
zu leisten:
69
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Konzeptionelle Grundlagen
• Erstellung eines umfassenden und schlüssigen Grünkonzeptes
(Gestaltungsqualität, nachhaltige Planungen) evtl. im Rahmen eines integrierten
Stadtentwicklungskonzepts
• Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung bzw. Ausführung der Maßnahmen sowie zur Nachfolgenutzung
• Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans (auch nachhaltige Pflege)
• Erstellung eines Konzepts zu Verkehrsanbindungen, Verkehrsnetz, Parkraumbewirtschaftung
Finanzierung
• Erstellen eines Finanzierungsplanes mit Investitions-, Durchführungs- und Folgekosten (Unterhaltungskosten), Abgleich/Abstimmung mit eigener Haushaltsplanung/-situation
• Prüfung, ob andere Förderprogramme eingebunden werden können
Örtliche Voraussetzungen
• Prüfung der Nutzbarkeit vorhandener Gebäude und Anlagen zur Einbindung in
das Konzept
• Ggf. Prüfung der Notwendigkeit temporärer Maßnahmen (Veranstaltungsräume,
Parkmöglichkeiten etc.)
• Schaffung der Planungs- und Rechtsgrundlagen
• Eigentumsverhältnisse klären / sicherstellen
Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung
• Einbindung von Politik und Verwaltung – Verdeutlichung des Stellenwerts von
Stadtgrün
• Einbindung von Konzeptionen aus den Bereichen: Stadtentwicklung,
Lokale Agenda 21 etc.
• Einbindung und Aktivierung der Bevölkerung und der Vereine
• Einbindung der Wirtschaft, insbesondere der gärtnerischen Berufsstände
• Entwicklung von Marketingstrategien
• Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Finanzierung
Der Erfolg eines durch die Landespolitik geförderten Angebotes für kleine Städte und
Gemeinden hängt nach Einschätzung der Gesprächspartner von der Verfügbarkeit
eines „Fördertopfes“ ab. Daher ist die wichtigste Voraussetzung, dass seitens des
Landes ein Finanzierungsinstrument aufgebaut wird.
Ohne eine solche Basis- bzw. Grundförderung werden kaum Kommunen zur Beteiligung gewonnen werden können. Es wird sich als wenig zielführend im Hinblick auf
eine finanziell gesicherte Umsetzung erweisen, wenn die Akquisition von Fördermitteln allein den Kommunen obliegt und das bei gleichzeitig schwierig zugänglicher
70
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
und sehr differenzierter Förderkulisse, die von verschiedenen Ressorts verwaltet
wird.
Die Erfahrungen aus Bayern und Baden-Württemberg zeigen, dass eine ausdrückliche Förderung für Grünstrukturen innerhalb bestehender Programme nicht existiert.
Die einzige Unterstützungsmöglichkeit, die ausdrücklich für solche Projekte zur Verfügung steht, sind Fördermittel für Gartenschauveranstaltungen.
Dies ist auch auf die hessische Förderlandschaft übertragbar. In deren Städtebauförderprogrammen und Regionalentwicklungsprogrammen wird die Förderung von
Grünstrukturen eher untergeordnet angesprochen. Diese Programme sind wichtige
Ergänzungsbausteine in einem umfassenden kommunalen Entwicklungs- und Finanzierungskonzept. Sie sind aber nicht ausreichend, um die hier diskutierte Veranstaltungsreihe – mit den genannten Wirkungen – zu realisieren. Darüber hinaus existiert
in Hessen kein eigener Fördertopf. Erschwerend kommt hinzu, dass einige der maßgeblichen bestehenden hessischen Förderprogramme bis zum Jahre 2015 voraussichtlich keine weiteren Kommunen aufnehmen.
Trotz eines separaten Fördertopfes in Bayern und Baden-Württemberg müssen nach
übereinstimmender Ansicht der Gesprächspartner die Bewerberstädte neben einem
überzeugenden Durchführungs- und Nachnutzungskonzept noch zusätzlich über
ausreichende eigene finanzielle Ressourcen für ein solches Projekt verfügen.
4.2
Empfehlungen zur Umsetzung
Fördertechnische Aspekte
Sofern in Hessen der politische Wille vorhanden ist, ein derartiges Projekt aufzulegen, muss zunächst ressortübergreifend Einigkeit hergestellt werden, aus welchen
bestehenden Förderprogrammen Finanzmittel dafür in einem separaten Fördertopf
bereitgestellt werden können.
Es sollte auch geprüft werden, ob gegebenenfalls ein bestehendes Förderprogramm
„stillgelegt“ oder „umgewidmet“ werden kann. Mit den so frei werdenden Fördermitteln könnte ein Finanzierungsinstrument für die Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden geschaffen werden. In
Bayern wurde z. B. das Programm zur Förderung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen gestrichen und die Mittel zur Förderung von Regionalgartenschauen eingesetzt.
Es wird vorgeschlagen, eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe Mehr Nachhaltigkeit
durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen zu beauftragen, die
71
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Bereitstellung von Förderinstrumenten und –mitteln organisatorisch und finanztechnisch zu prüfen und gegebenenfalls sicherzustellen. Die Arbeitsgruppe sollte sich
aus Vertretern des Gartenbaus, der Städtebauförderung und regionalen Strukturpolitik, der Dorferneuerung, der Regionalentwicklung und des Ländlichen Tourismus, der
Erneuerbaren Energien sowie der Fördergesellschaft Landesgartenschauen in Hessen und Thüringen mbH zusammensetzen.
Die Ziele, aber auch die Maßnahmen, die in den unterschiedlichen Programmen der
Ressorts formuliert bzw. gefördert werden, sollten inhaltlich aufeinander abgestimmt
werden. Wenn beispielsweise die austragende Gemeinde für eine Veranstaltung
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden gleichzeitig
aus einem Städtebauförderungsprogramm gefördert wird, müssen die Projekte der
Stadtsanierung und der Gartenschau aufeinander abgestimmt sein und gebündelt
werden. Auch dies ist eine Aufgabe, die im Rahmen der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe vorbereitet werden kann. Beispielsweise wird in Baden-Württemberg eine solche Runde nach jedem Auswahlverfahren vom zuständigen Umweltministerium einberufen und vereinbart eine mögliche Schwerpunktsetzung der unterschiedlichen Förderprogramme.
Wie die statistischen Übersichten der Veranstaltungen für kleine Kommunen in Bayern und Baden-Württemberg zeigen, ist das Verhältnis von Investitions- und Durchführungshaushalt im Vergleich zu Landesgartenschauen ungünstiger, d.h. die Durchführungskosten pro investierter Million Euro sind höher. Neben den geringeren kommunalen Investitionsmöglichkeiten und der kürzeren Laufzeit ist dies auch in der regionalen Ausrichtung und der deshalb geringeren Besucherintensität begründet. Die
Erfahrungen legen nahe, dass bei einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch
mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden, die spürbare qualitative Aufwertungen
beabsichtigt, mit einem Investitionshaushalt in der Größenordnung von rund drei Millionen Euro und einem Durchführungshaushalt von ca. eineinhalb bis zwei Millionen
Euro zu rechnen ist. Dies variiert natürlich sehr in Abhängigkeit vom Austragungsort
und dem gewählten Konzept, so dass es sich hier nur um eine ungefähre Schätzung
handelt.
Konzeptionelle Aspekte
Das Veranstaltungskonzept sollte möglichst flexibel sein. Mehr Nachhaltigkeit durch
mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden darf keine „Gartenschau light“ werden
und daher nicht in ein Korsett klassischer Gartenschauelemente gezwungen werden.
Eine starke Formalisierung des Veranstaltungsformates könnte auch zu einer inhaltlichen und organisatorischen Überforderung der Projekte führen. Nicht umsonst
spricht man in Bayern von einem Experimentierfeld für kreative Ansätze.
72
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Es wird empfohlen, dass die Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in
kleinen Städten und Gemeinden in Hessen – über ein reines Motto hinaus gehend einen engen thematischen Bezug zur regionalen Kulturlandschaft, zur Regionalgeschichte und deren baukulturellen, naturräumlichen und wirtschaftshistorischen Erbe
herstellt und diesen in relativ offene Konzepte einbindet. In diesem Zusammenhang
muss die Veranstaltungsreihe auch einen konkreten Bildungsauftrag erfüllen.
Dieser Bildungsauftrag betrifft in besonderer Weise auch die Vermittlung der Potenziale und der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes regenerativer Energien, insbesondere
„grüner“ Energien aus Biorohstoffen sowie den Einsatz von Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen. Dies kann über Demonstrationsvorhaben, Pilotanwendungen und spielerisch erfahrbare Projekte geschehen, aber auch mit Hilfe von Schulungen, Seminaren und Unterrichtseinheiten im Rahmen der Veranstaltung.
Die Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden kann den „Boden bereiten“ für einen verstärkten Einsatz von regenerativen
Energien und natürlichen Baumaterialien aus nachwachsenden Rohstoffen. Die Berücksichtigung dieser energetischen und ökologischen Möglichkeiten bei Bauvorhaben und Maßnahmen der Stadtentwicklung sollte langfristig als Zielvorgabe in allen
Förderprogrammen des Landes Hessen verankert werden. Durch den Energiepass,
der ab 2009 für Wohnhäuser vorgeschrieben ist oder das Nachhaltigkeitszertifikat für
Neubauten ab 2009 wird das Thema Energieeffizienz Bauherren, Architekten, Behörden und Landesregierung z.B. bei Ausschreibung und Fördermittelvergabe in
stärkerem Maß als bisher beschäftigen.
Die Einrichtung von dauerhaften, thematisch orientierten Informations- und Besuchertreffpunkten im Rahmen einer solchen Veranstaltung kann diesen Bildungsauftrag unterstützen und sollte in jeder Kommune geprüft werden. Darunter sind Einrichtungen zu verstehen wie sie der Tourismus für andere Themenbereiche längst kennt,
beispielsweise im Kontext von Geoparks oder Naturschutzgebieten. In Kombination
mit Grüngestaltung werden dem interessierten Publikum technische Neuerungen und
kulturelle Traditionen im regionalen, gesellschaftlichen und inhaltlichen Zusammenhang nahe gebracht, visualisiert und erläutert. Darüber hinaus tragen die Besuchertreffpunkte nach Ende der Veranstaltung zur touristischen Aufwertung der jeweiligen
Stadt bei.
Organisatorische Aspekte
Zur Durchführung der Veranstaltungsreihe wird ein alternierender Rhythmus empfohlen, abwechselnd mit den Landesgartenschauen, so dass alle vier Jahre eine Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden
73
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
stattfindet. Damit kann das Thema regelmäßig in der öffentlichen Diskussion verankert werden und nachhaltiger als einmalige Veranstaltungen wirken.
Für die Realisierung einer Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in
kleinen Städten und Gemeinden in einer Stadt ist es von besonderer Bedeutung,
dass die Kommunalpolitik einstimmig hinter der Bewerbung steht. Gelingt dies nicht,
sind die Umsetzungschancen sehr gering. Um „innerkommunale“ Überzeugungsarbeit zu leisten und eine solche Einstimmigkeit zu erreichen, ist die Aussicht auf staatliche Fördermittel eine große Hilfe.
Die Verbesserung der Grün- und Freiflächensituation vor Ort und damit des Wohnumfeldes und der Lebensqualität allgemein, ist auch ein Thema für die aktive Bürgergesellschaft. Durch eine verstärkte Orientierung von der „Schau“ zur „Mitmachaktion“ kann sich das besondere Profil der Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch
mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden entwickeln. Unterstützend wirken begleitende örtliche Wettbewerbe. Dabei ist der Ortsbezug besonders herauszustellen
und als Teilnahmeanreiz können Preise vergeben werden. Ebenfalls sollten Patenschaften angeboten werden. Dies könnten sowohl Baumpatenschaften als auch Flächenpatenschaften sein. Damit wird die Identifikation gestärkt und die Pflege und Unterhaltung der Grünstrukturen gewährleistet. Dieses Vorgehen hat Vorteile für alle
Beteiligten. Wenn die Bevölkerung einbezogen wird, wenn es eine „Mitmachkultur“
gibt, wächst der persönliche Bezug zum Thema. Dies wiederum wirkt sich indirekt
auch positiv auf alle „grünen“ Branchen und Gewerbebetriebe aus, da die Nachfrage
nach gärtnerischen Produkten und Dienstleistungen steigt.
Beratung der Kommunen
Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang ein kompetentes Beratungsangebot. Dabei müssen Erfahrungen genutzt und weiter entwickelt werden.
Hier übernehmen die Fördergesellschaften in Bayern und Baden-Württemberg eine
wichtige Funktion, die auch in Hessen zur Verfügung stehen sollte. Insbesondere die
Information über Chancen, mögliche Organisationsformen und „Gute Beispiele“ ist zu
gewährleisten. Diese nicht vorrangig fachliche, sondern eher allgemeine und im Vorfeld der Bewerbung zu leistende Beratungsarbeit sollte ohne Kostenbeteiligung durch
die potenziellen Bewerberkommunen zur Verfügung stehen. So kann die Veranstaltungsreihe auf kommunaler Ebene verankert und qualitativ weiter entwickelt werden.
Für diese Aufgabe kann das vorgeschlagene Kompetenzzentrum (siehe Seite 77) eine originäre Zuständigkeit übernehmen.
74
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Auswahlverfahren
Knapp 200 hessische Gemeinden haben zwischen 8.000 und 35.000 Einwohnern
(Liste siehe Anhang). Sie stellen die Zielgruppe für die geplante Veranstaltungsreihe
dar. Kleinere Kommunen sind in der Regel nicht in der Lage, die finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen zu erfüllen. Größere Kommunen sind eher mit
dem Format einer Landesgartenschau anzusprechen. Dies kann allenfalls eine grobe
Richtschnur sein, da unter bestimmten Bedingungen auch kleinere Kommunen für
eine solche Veranstaltung in Frage kommen. Beispielsweise wird im nächsten Jahr in
Baden-Württemberg die Stadt Rechberghausen mit 5.500 Einwohnern ein Grünprojekt durchführen. Auch konnte die verhältnismäßig kleine Stadt Bad Wildungen mit
rund 17.000 Einwohnern im Jahr 2006 eine erfolgreiche große Landesgartenschau
ausrichten.
Ein weiteres Kriterium für die Auswahl geeigneter Bewerberstädte kann auch die jeweilige zentralörtliche Funktion sein. So hat beispielsweise Bayern für die Standortauswahl seinen Schwerpunkt auf Mittelzentren gelegt. Baden-Württemberg fordert
dahingegen die „kleineren Städte und Gemeinden mit zentralörtlicher Bedeutung“ zur
Bewerbung für die „Grünprojekte“ auf. Die zentralörtliche Funktion muss auch immer
in Bezug auf die räumliche Lage betrachtet werden. Dabei ist vor allem zwischen
Agglomerationsraum und ländlichem Raum zu unterscheiden, aber auch die funktionale Ausrichtung, z. B. als Tourismusgemeinde, Wellness-Standort, Garnisonsstadt
etc. spielt eine wichtige Rolle.
So könnte beispielsweise eine Prädikatisierung als staatlicher Kur- und Erholungsort
ein Kriterium sein. Mit einer solchen Auszeichnung ist gewährleistet, dass ein Mindestangebot an touristischer Infrastruktur (z.B. ausreichende Übernachtungs- und
Gastronomieeinrichtungen) zur Verfügung steht.
Wichtig für die Akzeptanz der Veranstaltungsreihe bei den Kommunen ist ein transparentes Auswahlverfahren, in das auch externe Fachleute beratend mit einbezogen
werden sollten. Unter qualitativen Gesichtspunkten ist die Begleitung des weiteren
Verfahrens (Planungswettbewerb, Bürgerbeteiligung, politische Beschlüsse) durch
einen unabhängigen Fachberater zu empfehlen.
Insbesondere die kommunalen Spitzenverbände sollten in die Vorbereitung oder das
Auswahlverfahren eingebunden werden. Sie haben direkten Kontakt zu den Kommunen, kennen deren Interessenlage und können über ihre Verbandspublikationen informieren und für eine solche Veranstaltungsreihe werben.
Bei den Auswahlverfahren wie auch in der späteren Begleitung sollte der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) und der gärtnerische Berufsstand beteiligt werden.
75
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Um auch die Anstrengungen der nicht ausgewählten Bewerber zu honorieren, sollten
- dem Beispiel Baden-Württembergs folgend – alle Bewerbungskonzepte in einer
professionell gestalteten Dokumentation veröffentlicht werden. Damit können sowohl
die vorgelegten Konzepte gewürdigt als auch der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch sowie der Wissenstransfer gefördert werden.
Die Auswahlverfahren in Bayern und Baden-Württemberg sind beispielgebend. Neben dem transparenten Auswahlverfahren trägt die qualifizierte Rückmeldung der
Auswahlkommission zu den vorgesehenen Planungen der Kommunen maßgeblich
zur Qualitätsverbesserung der Bewerbungen bei.
Veranstaltungsentwicklung und Marketing
Nachdem die o. g. ressortübergreifende Arbeitsgruppe über Finanzierungsmöglichkeiten beraten hat, wird vorgeschlagen, einen „Runder Tisch“ zu bilden. Dabei sollten
weitere Träger und Multiplikatoren informiert und zur Unterstützung gewonnen werden. Dies könnten beispielsweise Fachverwaltungen, das Kompetenzzentrum HessenRohstoffe (HeRo) e.V., Kommunale Spitzenverbände, die Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen, Grüne Initiativen und Verbände, Umweltverbände, Branchenverbände und gegebenenfalls Universitäten mit den Studiengängen Garten- und
Landschaftsbau, bzw. -architektur oder Umwelttechnologie sein. Die erste Zusammenkunft sollte hauptsächlich der Information über gute Beispiele, Kooperationsmöglichkeiten und eventuell Mitarbeit bei der weiteren Konkretisierung der Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden
dienen.
Ist diese Konkretisierung erfolgt, ist es wichtig, noch mehr Kommunen für die Veranstaltungsreihe und eine Bewerbung zu gewinnen. Hierzu wird eine öffentlichkeitswirksame Startinitiative vorgeschlagen.
Im Vorfeld der Etablierung einer Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr
Grün in kleinen Städten und Gemeinden können Gartenschauführungen für kommunale Entscheidungsträger und spezielle Informationsveranstaltungen der „Hinführung“ zum Thema mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden dienen. Eine Zielgruppe könnten dabei z.B. auch die Regional- und Stadtumbaumanager in den
Kommunen sein. Dazu gehört auch, regelmäßig stattfindende Sitzungen (z. B. Bürgermeister-Dienstbesprechungen) oder Fachveranstaltungen der Landesverwaltung
(z. B. das regelmäßig stattfindende Wasserforum) oder auch des Landesbetriebs
Landwirtschaft Hessen (LLH) an einem Gartenschaustandort stattfinden zu lassen,
um für das hier diskutierte Thema zu sensibilisieren.
76
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Ferner sollten Hessentage und Landes- und Bundesgartenschauen als Werbeplattform für Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden
genutzt werden, um die neue Veranstaltungsreihe bekannt zu machen (z. B. die
Landesgartenschauen Bad Nauheim und Gießen, die Bundesgartenschau Koblenz).
Um in einer Kommune die Möglichkeiten einer Bewerbung für eine Veranstaltung
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden auszuloten,
ist als erster Schritt eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Mitwirken sollten
neben dem Magistrat, die örtlichen Kleingartenvereine, die örtlichen Gartenbau- und
Floristikunternehmen, Schulen (Schulgärten / Schulhofgestaltung), die interessierte
Öffentlichkeit und potenzielle Sponsoren (bei dem Thema Grün gibt es einen direkten
Bezug zu Gartenmärkten, Gartengeräte- und Gartenmöbelherstellern, etc.). Neben
der Einbeziehung der verschiedenen Akteure ist wichtig, dass die Veranstaltung professionell vorbereitet und begleitet wird.
Um das touristische Potenzial der Veranstaltung Mehr Nachhaltigkeit durch mehr
Grün in kleinen Städten und Gemeinden zu nutzen, muss eine intensive Zusammenarbeit mit einer touristischen Marketingorganisation sichergestellt werden. In Hessen
ist das erstmals nennenswert mit der Landesgartenschau in Bad Wildungen gelungen. Dort konnten beispielsweise spezielle Reiseangebote entwickelt und in die
Vermarktung eingebracht werden. Dabei wurden vor allem Reiseveranstalter informiert. So wurden z. B. VIP-Touren und Pflanzaktionen organisiert. Ziel ist, das spezifische Angebot in den Reisekatalogen zu platzieren und damit nennenswerte Besucherzahlen zu generieren. Aus Sicht des touristischen Marketings sollten auch andere Kooperationen organisiert werden. So z. B. mit Partnern wie Bahn oder LottoGesellschaft, um in deren Publikationen redaktionelle Berichterstattungen platzieren
zu können. Wichtig ist, dass im kommunalen Haushalt ausreichend Finanzmittel für
die touristische Vermarktung vorgesehen werden. Da Fördermittel für Gartenschauen
bisher nur für die dauerhaften Investitionen gewährt werden, ist das Vermarktungsbudget meist zu klein. Es wird zusätzlich „geschwächt“, da vorhandene kommunale
Eigenmittel, als Kofinanzierung für die Bauinvestitionen verwendet werden müssen.
Sollte in Hessen eine Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in
kleinen Städten und Gemeinden aufgelegt werden, so wird vorgeschlagen, bestehende Projekte und Initiativen wie „Offene Gärten“, „Tag der offenen Gartenpforte“,
einschlägige Radio- und Fernsehproduktionen unter einem thematischen Dach zu
bündeln, um mehr Transparenz zu schaffen und um die Aktionen medientechnisch
wirkungsvoller zu gestalten. Denkbar wäre z. B. ein gemeinsames Internetportal mit
dem Arbeitstitel „Kulturlandschaften und Gärten in Hessen“, das von einem noch zu
benennenden Kompetenzzentrum gleichen Namens betreut werden sollte.
77
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Dieses Kompetenzzentrum sollte zugleich auch Ansprechpartner für diese Vielzahl
von Projekten und Initiativen in Fragen der Förderung, der Informationsbeschaffung
sein und als Plattform zur Herstellung von Kontakten dienen. Das Kompetenzzentrum fungiert als Schnittstelle und Informationsdrehscheibe zwischen dem Land Hessen, der Fördergesellschaft Landesgartenschauen, den grünen Verbänden und Initiativen, den Universitäten- und Fachhochschulen, regionalen Institutionen und interessierten Unternehmen. Es unterstützt die genannten Akteure insbesondere durch die
Bündelung von Informationen, mit der Recherche und Bereitstellung von Informationen über „grüne Projekte“ und deren Erfolge für Kommunen und Regionen auf nationaler oder auch internationaler Ebene. Aufgabe dieser Einrichtung sollte auch die
Entwicklung einer „Marke„ für die Veranstaltungsreihe sein, dies ist für eine erfolgreiche Vermarktung sowie die mediale Verbreitung unerlässlich. Weitere Aufgaben sind
die fachliche Beratung, der Aufbau und die Pflege eines Internetauftritts und die Ausrichtung von Workshops oder kleineren Fachveranstaltungen. Diese Unterstützung
beinhaltet auch die Mitwirkung bei der Auswahl von interessierten Kommunen einschließlich der Beurteilung der Veranstaltungsflächen und Konzepte. Das Kompetenzzentrum steht insbesondere den Kommunen auch in der Bewerbungsphase beratend zur Seite und verfolgt dabei das Ziel, ökologisch modellhafte Maßnahmen in
den Konzepten der Kommunen zu verankern. Infrage käme hierfür z. B. der Fachbereich Gartenbau des LLH, gegebenenfalls unterstützt durch weitere kompetente Stellen des Landes Hessen.
Entwicklung eines Pilotprojektes
Vor dem Hintergrund der hier dargestellten Erfahrungen und Erkenntnisse zur Realisierung einer Veranstaltungsreihe Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen
Städten und Gemeinden ist der Aufbau eines separaten Förderinstrumentes unabdingbar. Den hier im Fokus stehenden kleineren Kommunen in Hessen ist es nicht
möglich, aus eigener Kraft die vorbereitenden und konzeptionellen Grundlagen der
Veranstaltung zu erarbeiten, die kommunalpolitische Entscheidungen herbeizuführen, die notwendigen Eigenmittel zu beschaffen und zusätzlich alle potenziell zur
Verfügung stehenden Förderprogramme zu ermitteln um daraus die Gesamtfinanzierung aufzubauen.
Diese Einschätzung unterstützt auch die Tatsache, dass in keinem Bundesland Gartenschauveranstaltungen ohne spezifische Landeszuschüsse durchgeführt werden.
Daher wird die Schlussfolgerung gezogen, dass seitens des Landes Hessen eine
Basisfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollte und ergänzend dazu, eventuell vorbereitet durch eine interministerielle Arbeitsgruppe, die Konzentration der bestehenden Fördermöglichkeiten auf die ausgewählte Kommune zu gewährleisten ist.
78
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Realistisch erscheint der Start mit einem Pilotprojekt. Dabei können die Zusammenarbeit erprobt und Erfahrungen gesammelt werden. Auch ist dafür nicht sofort
eine langfristige Mittelzusage anderer Ressorts notwendig. Die Durchführung eines
Pilotprojektes ist daher ein logischer erster Schritt, der die Rahmenbedingungen auf
Landesseite, die Anforderungen an die Kommune und den Mehrwert für alle Beteiligten präzisiert und die politische und öffentliche Unterstützung erhöht.
Mit diesem Pilotprojekt soll das hessische Alleinstellungsmerkmal, nämlich die Verknüpfung der Veranstaltungsreihe mit dem modellhaften Einsatz regenerativer Energien und nachwachsender Rohstoffe auf seine Tragfähigkeit hin überprüft werden.
Damit können in dem Pilotprojekt auch die künftigen Anforderungen und Kriterien für
Maßnahmen des Umwelt- und Klimaschutzes auf kommunaler Ebene skizziert werden, welche von künftigen Bewerbern beachtet werden sollten.
Begleitend zum Pilotprojekt Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten
und Gemeinden könnte ein kommunaler Wettbewerb um die besten Grünkonzepte
hessischer Kommunen, die auch Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz enthalten, entwickelt werden. Der Wettbewerb soll das Themenfeld mit seinen positiven
Wirkungen für die Stadt- und Regionalentwicklung generell verstärkt in die Diskussion bringen. Er dient aber auch dazu, die Eigeninitiative der Kommunen zu mobilisieren und so Nachfrage nach der Veranstaltung zu generieren, damit sie über das Pilotprojekt hinaus in Hessen etabliert werden kann. Die Wettbewerbsteilnehmer können auch potenzielle Ausrichter der Veranstaltung sein. Der Wettbewerb sollte sich
an bestehenden Wettbewerben und Auszeichnungen orientieren und auf jeden Fall
eine Gemeinschaftsinitiative darstellen, an der sich das Land Hessen, die kommunalen Spitzenverbände, die Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und Thüringen mbH und andere Initiatoren beteiligen.
Im Sinne der Unterstützung des Pilotprojektes, steht vor allem der aktivierende und
öffentlichkeitswirksame Effekt dieser Wettbewerbsinitiativen im Vordergrund. Ein überschaubarer finanzieller Mitteleinsatz ermöglicht die Präsentation der Wettbewerbsergebnisse in einem renommierten Museum, eine virtuelle Ausstellung im Internet oder auch die Erstellung einer anschaulichen Dokumentation. Diese Präsentationsformen haben sich beim Architekturpreis der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen und dem Hessischen Finanzministerium53 und beim Wettbewerb „Ab in
die Mitte – die Innenstadt-Offensive Hessen“54 bewährt. Im Rahmen begleitender
Wettbewerbe können auch mehrere Kommunen gleichzeitig prämiert werden, womit
der regionale Effekt vergrößert und das Thema „Grün“ in Verbindung mit nachwachsenden Rohstoffen regelmäßig in der Presse erscheint und zu einer Verstetigung des
Themas beiträgt.
53 www.vorbildliche-bauten.de
54 www.abindiemitte-hessen.de
79
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
5
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Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan 03 für den Geschäftsbereich
des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport, Wiesbaden.
80
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan 17 Allgemeine Finanzverwaltung, Wiesbaden.
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81
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
6
Abbildungs-/Tabellenverzeichnis
Seite
82
Chronologie der Gartenschauen Hessen
5
Logo des Wettbewerbes „Entente Florale“ Deutschland
9
Logo des Bundeswettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft!
11
Logo der Veranstaltungsreihe „Gartenkulturpfad“
14
Übersicht der hessischen Bioregionen Holz
18
Karte der anerkannten Fördergebiete ländliche Entwicklung und der Standorte des
Programms Stadtumbau in Hessen
20
Übersicht der Veranstaltungen „Natur in …“
22
Deutschlandkarte - Lage Waldkirchen
31
Logo der Veranstaltung „Natur in Waldkirchen - aufwärts himmelwärts“
32
Zeichnung der „Himmelsstangen“
32
Übersicht Konzept Waldkirchen
33
Deutschlandkarte - Lage Rain
34
Logo der Veranstaltung „Natur in Rain - Natur und Kultur in der Blumenstadt“
35
Übersicht Konzept Rain am Lech
35
Übersicht der Grünprojekte „Mehr Natur in …“
37
Deutschlandkarte - Lage Rheinfelden
44
Logo des Grünprojekts Rheinfelden
„Grün 07 beider Rheinfelden - Elemente die bewegen“
45
Übersicht Konzept Rheinfelden
45
Plan Spielpark „Kiesgruben/Tutti-Kiesi“
46
Deutschlandkarte - Lage Rechberghausen
47
Logo des Grünprojekts Rechberghausen „Sommer - Blüte - Träume“
47
Übersicht Konzept Rechberghausen
48
Foto „Aussichtsturm“ im Gartenschaugelände (aus: Internetauftritt Rechberghausen)
49
Tabellarische Zusammenfassung der Initiativen in Bayern und Baden-Württemberg
50
Hessenkarte - Lage Bad Sooden-Allendorf
51
Darstellung der in Frage kommenden Bereiche in Bad Sooden-Allendorf
52
Foto „Werraufer in Bad Sooden“
52
Gebietsbezogene Förderkulisse ausgewählter hessischer Landesprogramme
Bad Sooden Allendorf
52
Foto „Teichanlage“
53
Foto „Kirch- und Bibelgarten in Bad Sooden
54
Hessenkarte - Lage Büdingen
54
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Seite
Foto „historische Altstadt“ Büdingen
55
Darstellung der in Frage kommenden Bereiche in Büdingen
55
Gebietsbezogene Förderkulisse ausgewählter hessischer Landesprogramme
Büdingen
57
Foto „Schlossgarten“ Büdingen
58
Hessenkarte - Lage Hadamar
58
Foto „Schloss Hadamar“
58
Darstellung der in Frage kommenden Bereiche in Hadamar
59
Gebietsbezogene Förderkulisse ausgewählter hessischer Landesprogramme
Hadamar
59
Foto „Grünanlage am Fohlenhof“ Hadamar
60
Hessenkarte - Lage Viernheim
60
Gebietsbezogene Förderkulisse ausgewählter hessischer Landesprogramme
Viernheim
61
Darstellung der in Frage kommenden Bereiche in Viernheim
62
Foto „neu gestalteter Platz“ Viernheim
62
Foto „ehemalige Bahnbereiche“ Viernheim
62
(Die Fotos ohne Quellenangabe wurden von der HA Hessen Agentur GmbH zur Verfügung gestellt.)
83
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
7
84
Anhang
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Darstellung ausgewählter Akteure im Zusammenhang mit Gartenschauen in Hessen
Hessischer Gärtnereiverband (HGV)
Der Hessische Gärtnereiverband e.V.55 ist der Dachverband des Gärtnereigewerbes und fördert satzungsgemäß alle Zweige des Erwerbgartenbaus sowie der gartenbaulichen Dienstleistungen in Hessen.
Um die Rahmenbedingungen für den gärtnerischen Berufsstand zu verbessern, steht er im ständigen
Dialog mit politischen Entscheidungsträgern. Aufgrund von zahlreichen Kontakten zur Landesregierung
und wichtigen Bundes-, Landes- und Kommunalpolitikern vertritt der Hessische Gärtnereiverband die Interessen des Berufsstandes.
Zu den Aufgaben und Arbeitsbereichen gehören:
•
die Beschaffung und Aufarbeitung von Informationen und die Weitergabe an die Mitgliedsbetriebe,
•
die Interessenvertretung bei Politik und Verwaltung,
•
die Beratung in rechtlichen Fragen,
•
die Beratung in Fragen der Betriebsführung,
•
die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,
•
die Wahrnehmung und Abstimmung übergeordneter Interessen des hessischen Gartenbaus,
•
die Sicherung und Steigerung der Leistungsfähigkeit der Mitgliedsbetriebe,
•
die Verhandlung von Rahmen- und Lohntarifverträgen und
•
die Verbesserung der Ausbildungsrahmenbedingungen.
Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e. V.
(FGL)
Der Fachverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Hessen-Thüringen e.V. (FGL HessenThüringen)56 ist der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband der entsprechenden Unternehmen. Er vertritt
die Interessen der Fachbetriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus (GaLaBau) auf Landesebene in Hessen und Thüringen. Zweck des Verbandes ist die Förderung aller Belange der Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus im Allgemeinen sowie der fachlichen Belange der
Mitglieder gegenüber den amtlichen, halbamtlichen und privaten Stellen. Der Verband hat folgende Aufgaben:
•
Information über aktuelle Entwicklungen in der deutschen Gesetzgebung und auf administrativer
Ebene,
•
Führen von Tarifverhandlungen,
55 www.hgverband.de
56 www.galabau.de
85
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
•
Existenzsicherung der Mitgliedsbetriebe und Einsatz für faire Wettbewerbsbedingungen,
•
Unterstützung bei der Erschließung von neuen Arbeitsgebieten,
•
Durchführung von Arbeitskreisen zum Informations- und Erfahrungsaustausch unter Landschaftsgärtnern,
•
Öffentlichkeitsarbeit durch Pressearbeit, Publikationen, Veranstaltungen,
•
Image-, Bekanntheits- und Umsatzsteigerung durch gezielte Werbung,
•
Engagement in der Nachwuchswerbung,
•
Mitgestaltung der Ausbildung von Jugendlichen und die Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte,
•
Mitwirkung bei einschlägigen Fachnormen und anderen Regelwerken,
•
Hilfe bei der Betriebsorganisation, bei der Rationalisierung von Ausschreibungen und Abrechnungen
sowie bei der Betriebsausstattung,
•
Serviceleistungen über die GaLaBau-Service GmbH, die GaLaBau-Finanzservice GmbH und die
BAMAKA AG,
•
Unterstützung bei der Vorbereitung und Veranstaltung von Landesgartenschauen und
•
Vergabe des Signums des Berufsstandes und Überwachen seiner ordnungsgemäßen Anwendung.
Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Hessen e.V. (FDF)
Der Fachverband Deutscher Floristen Landesverband Hessen e.V. (FDF) ist der Dachverband des Floristengewerbes. Floristen sind in der Regel nicht im HGV oder FGL vertreten. Zu den ständigen Aufgaben des FDF57 gehören der Abschluss von Tarifverträgen, die Beratung von Behörden, die Regelung
von Ausbildungs- und Sozialfragen sowie Abnahme der Florist-Meisterprüfung mit der zuständigen IHK.
Im Laufe seiner Geschichte hat sich der FDF von der reinen Tarifvereinigung der Arbeitgeber zu einem
modernen Dienstleister entwickelt. Das Angebot umfasst eine breite Palette an Leistungen - von der
persönlichen Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen über Seminare zu aktuellen Themen, einer großen
Auswahl an Werbemitteln mit dem Florist-Logo, der Mitgliederzeitschrift "Florazette" bis hin zu Marketing-Tipps - um nur einige Serviceangebote zu nennen. Darüber hinaus vertritt der FDF durch Presseund Öffentlichkeitsarbeit den Berufsstand in der Öffentlichkeit, z.B. durch floristische Sonderschauen
und Berufswettkämpfe.
Bund deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) – Landesgruppe Hessen
Der BDLA58 ist eine berufsständische Vereinigung der Landschaftsarchitekten. Seine Aufgabe ist die
Fach- und Lobbyarbeit im Bereich Politik und Verwaltung sowie die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Der BDLA ist in 13 Landesgruppen unterteilt, die jeweils enge Kontakte unterhalten zu den
Landesarchitektenkammern, den Planer-, Ingenieur- und Naturschutzverbänden und den Ministerien.
Darüber hinaus organisiert der BDLA den Expertenaustausch, Fach- und Fortbildungsveranstaltungen
und betreibt (Fach-) Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Landschaftsarchitektur. Im Regelfall werden zur
57 www.hessen.fdf.de
58 www.hessen.bdla.de
86
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
konkreten Konzeptfindung der Gartenschauen landschaftsplanerische Realisierungswettbewerbe ausgelobt. Die Landschaftsarchitekten setzen das Konzept in enger Abstimmung mit der Kommune und der
Fördergesellschaft um und ggf. werden auch mehrere Landschaftsarchitekturbüros für Einzelthemen der
Schau beschäftigt. Insofern ist der BDLA ein qualifizierter Berater und Interessensvertreter im Hinblick
auf die fachliche Begleitung der Gartenschauen.
Landesverband Hessen im Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V.
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V.59 wurde im Jahr 1907 gegründet und zählt derzeit rund
1.400 Mitglieder, die in 17 Landesverbänden organisiert sind. Dabei handelt es sich in der Regel um inhabergeführte Familienbetriebe, die teilweise auf eine 200-jährige Tradition zurückblicken können. Im
BdB sind seit seiner Gründung die bedeutendsten Unternehmen der Baumschulwirtschaft mit dem Ziel
einer gemeinsamen Interessenvertretung organisiert. Neben den Themen Lobbyarbeit, Beteiligung an
Gesetzgebungsverfahren und die Produktionsbedingungen der Mitglieder ist es die wichtigste Aufgabe
des BdB, die Baumschulen mit ihrem breiten Produktspektrum positiv in der Öffentlichkeit darzustellen.
Der BdB beteiligt sich intensiv an Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen und ist Inhaber mehrerer
geschützter Qualitätszeichen für Baumschulware. Auf Bundesebene ist der BdB Gesellschafter der
Deutschen Bundesgartenschau Gesellschaft mbH. Ähnlich wie der BDLA kann der BdB bei der Konzeption und Durchführung einer Gartenschau fachlich beraten bei gleichzeitiger Vertretung der Interessen
seiner Mitglieder.
59 www.bund-deutscher-baumschulen.de
87
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Übersicht relevanter Förderinstrumente des Landes Hessen
88
Thema
Inhalt
Zuständiges Ressort
Städtebauförderung
Die Städtebauförderung ist die gebietsbezogene,
nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in städtischen Gebieten. Je nach Problemlage stehen unterschiedliche Städtebauförderungsprogramme für Kommunen zur Verfügung (z.B. Stadtsanierung, Soziale Stadt, Stadtumbau in Hessen und
Aktive Kernbereiche).
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Tourismus
Förderung des touristischen Marketings und Förderung von Investitionen zum Ausbau der öffentlichen
touristischen Infrastruktur. Insbesondere sollen innovative Vorhaben sowie Projekte mit regionaler Ausstrahlung bevorzugt gefördert werden.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Förderung der Ländlichen
Entwicklung
einschließlich LEADER
LEADER ist eine Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Union, mit der seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden.
Lokale Aktionsgruppen erarbeiten mit den Akteuren
vor Ort Entwicklungskonzepte für ihre Region. Das
EU-Programm LEADER+ ist mit Beginn des neuen
Förderzeitraums 2007 - 2013 in den Entwicklungsplan
für den ländlichen Raum des Landes Hessen (EPLR)
einbezogen worden. Das Programm steht auch „nicht
LEADER Regionen“ zur Verfügung, soweit sie über
ein integriertes Entwicklungskonzept verfügen. So
können beispielsweise Projekte des Landtourismus
aus diesem Programm unterstützt werden.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Energetische und
stoffliche Nutzung von
Biorohstoffen
Um eine Erhöhung des Anteils an nachwachsenden
Rohstoffen zur Verbesserung einer umweltverträglichen Energienutzung zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen wie z.B. Pilot- und Demonstrationsanlagen gefördert.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Dorferneuerung
Die Dorferneuerung dient der Beseitigung funktionaler
und städtebaulicher Mängel in ländlichen Orten und
umfasst auch den Wettbewerb "Unser Dorf".
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Konversion
Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen
für eine gewerbliche Folgenutzung von ehemaligen
militärischen Standorten, von ehemaligen Bahnflächen
und von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Förderung von Machbarkeitsstudien, Entwicklungskonzepten, Planungs- und Beratungsleistungen für betroffene
Standorte u. U. für eine Anschlussnutzung von Konversionsflächen.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Strukturförderung
Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen
sowie Entwicklungs-, Planungs- und Beratungskonzeptionen in strukturschwächeren Landesteilen.
Aktionsformen des Programms sind insbesondere die
Förderung beschäftigungs- und umweltwirksamer
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Thema
Inhalt
Zuständiges Ressort
Investitionen gewerblicher Unternehmen und der wirtschaftsnahen Infrastruktur, insbesondere interkommunale und regionalwirtschaftlich besonders notwendige
Gewerbegebiete sowie Unterstützung von örtlichen
und regionalen Projektinitiativen (z.B. Mittelstandszentren, Innovationszentren, Netzwerke).
Gemeinschaftsaufgabe
(GA) „Verbesserung der
regionalen
Wirtschaftsstruktur“
Das Förderprodukt dient der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den im jeweiligen Rahmenplan ausgewiesenen Fördergebieten und gliedert
sich in die Förderbereiche Unternehmensförderung
und Infrastrukturförderung sowie Forschungsvorhaben.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Förderung von Gartenund Weinbau
Das Förderprodukt "Förderung von Garten- und
Weinbau" umfasst Maßnahmen zur Durchführung von
Untersuchungen, Forschungsvorhaben, Kleingartenförderung und die Mitfinanzierung länderübergreifender Aktivitäten. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschussgewährung zur Durchführung von Landesgartenschauen und die Finanzierung der gebietlichen Absatzförderung von Wein sowie des Deutschen
Weinfonds.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Energie
Pilot- und Demonstrationsanlagen im Bereich der
Energieeffizienz, der rationellen Energieverwendung
zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Besondere
Schwerpunkte bilden dabei die Förderung der Passivhaus-Modernisierung, der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie sowie der Tiefengeothermie.
Förderung von Vorhaben zur Verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Technologien zur
Nutzung erneuerbarer Energien.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Flurneuordnung
Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der Ziele
und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur- und Umweltschutzes
sowie der Grundsätze der AGENDA 21, die ländlichen
Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Klimaschutz
Ziel der Landesaktivitäten ist die Schaffung effizienter
Strukturen zur fach- und medienübergreifenden
Verminderung der Treibhausgase nach den Grundsätzen der Klimarahmenkonvention von Rio 1992 und
dem Kyoto-Protokoll von 1997. So wurde aktuell ein
Fachzentrum Klimawandel Hessen beim Hessischen
Landesamt für Umwelt und Geologie –(HLUG) eingerichtet..
Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Förderung von
Maßnahmen zum Erhalt
und zur Verbesserung der
Gewässergüte
Es handelt sich um Förderungen zur Erhaltung und
Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit, damit der
gute chemisch-physikalische Zustand der Gewässer
erreicht oder nicht unterschritten wird, sowie der
Gewässerökologie, um das natürliche Gewässer in
einem guten ökologischen Zustand zu erhalten oder in
diesen zu versetzen.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
89
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
90
Thema
Inhalt
Zuständiges Ressort
Förderung von
Maßnahmen zur
Sicherung und
Verbesserung der
Grundwasservorkommen
Förderung von grundwasserschützenden Maßnahmen, um eine dauerhafte Versorgung mit einwandfreiem Wasser unter Ausschluss der Übernutzung des
Grundwasserangebots (Daseinsvorsorge und Zukunftssicherung) zu erreichen.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Hochwasserschutz
Um einen vorbeugenden, weitgehend ökologisch verträglichen Hochwasserschutz zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und die Verringerung des
Schadenspotenzials zu erreichen, werden Schutzmaßnahmen finanziert. Ebenso Hochwasserschutzkonzepte und Planungen.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Umweltallianz Hessen /
Nachhaltige Entwicklung /
Umweltbildung /
Zukunftstechnologien
Es handelt sich hierbei um das Betreiben einer nachhaltigen Standortpolitik und Umweltbildung, Förderung
von Nachhaltigkeitsstrategien in hessischen Kommunen, Sicherstellung hoher Umweltstandards in den
Unternehmen, Verbesserung der Rahmenbedingungen einer umweltverträglichen Wirtschaftsentwicklung
und Abbau unnötiger Bürokratie durch die Umweltallianz Hessen.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Anpachtung und Ankauf
schutzwürdiger Flächen
Anpachtung und Ankauf schutzwürdiger Flächen zur
Sicherstellung des Biotop- und Artenschutzes.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Waldumweltmaßnahmen
Ziel ist die Förderung schutzwürdiger Waldgesellschaften in Natura 2000 Gebieten in Hessen. Durch
die Förderung freiwilliger Leistungen der Waldbesitzer
zur Biotop- und Habitatpflege im Wald soll zur Wiederherstellung, zum Erhalt oder zur Verbesserung von
Lebensräumen im Wald beigetragen werden.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Gemeinschaftsaufgabe
forstliche Maßnahmen
Die Förderung forstlicher Maßnahmen in Privat- und
Körperschaftswäldern dient der Erhaltung des Waldbestandes und der Unterstützung einer zukunftsfähigen Waldgestaltung sowie der Verbesserung der
Einkommensmöglichkeiten im ländlichen Raum, der
Stärkung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse
und der Förderung der ländlichen Infrastruktur.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Naturschutzrechtliche
Ausgleichsabgabe
Die Ausgleichsabgabe nach § 15 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) ist eine zweckgebundene
Sonderabgabe. Die Mittel sind i.d.R. innerhalb von drei
Jahren ab dem Zeitpunkt der Erhebung für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
verwenden.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Kompetenzentwicklung
Das Förderprodukt umfasst alle Leistungen, die der
Kompetenzentwicklung und Ausbildung im Rahmen
des ELER (Europäische Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums) dienen.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
Technische Hilfe ELER
Mit dem Ziel Entwicklungschancen im ländlichen
Raum zu fördern, wird unter anderem Unterstützung
für Seminare, Tagungen, Modellvorhaben und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung
des Entwicklungsplans geleistet.
Hessisches Ministerium für Umwelt.
ländlichen Raum und
Verbraucherschutz
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Darstellung ausgewählter Förderprogramme des Landes Hessen
Städtebauförderung (Kapitel 0775/2699)60
Baugesetzbuch (BauGB), Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung gem. Artikel 104 a Abs. 4. GG,
Verwaltungsvorschriften über den Einsatz von Sanierungs- und Entwicklungsförderungsmitteln, seit Juli
2008: Richtlinien zur Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSe) Richtlinien für die Förderung der einfachen Stadterneuerung in Stadtkernen und Wohngebieten
Die Städtebauförderung ist die gebietsbezogene, nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in städtischen Gebieten.
Leistungen zum Förderprodukt:
Stadtsanierung - Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren. Ein
neuer Schwerpunkt ist die Um- und Wiedernutzung von brachliegenden oder nur teilweise genutzten
Gewerbe- und Industrieflächen sowie ehemaliger Bahnflächen einschließlich der städtebaulichen Aufwertung von Bahnhöfen und ihres Umfeldes. Im Programm Stadtsanierung werden seit 1971 Fördermittel (Bund und Land) bewilligt. 2007 stehen Fördermittel (Bund und Land) in Höhe von 14,2 Mio. € bereit. Das hessische Stadtsanierungsprogramm umfasst derzeit 35 Maßnahmen.
Es handelt sich um folgende Sanierungsmaßnahmen:61
Bad Camberg — Altstadt Bad Camberg
Bad Hersfeld — Innenstadt (Teil D) Bad Hersfeld
Bad Nauheim — Südöstliche Innenstadt
Bad Soden—Salmünster — Stadtkern Bad Soden
Bebra — Stadtgebiet Bahnhof Bebra
Büdingen — Altstadt Büdingen
Darmstadt — Stadtgebiet westliche Innenstadt
Eppstein — Stanniolfabrik Eppstein
Eschwege — Stadtgebiet Bahnhofsumfeld
Felsberg — Bahnhofsumfeld in den Stadteilen Felsberg und Gensungen
Flörsheim am Main — Altstadt Flörsheim am Main
Frankenberg — Bahnhofsumfeld, SG III
Friedberg (Hessen) — Altstadt Friedberg (Hessen)
Gedern — Schlossparkgebiet Gedern
Gelnhausen — Stadtgebiet Bahnhofsumfeld
Gießen — Stadtgebiet „Am Burggraben und Zu den Mühlen“
Gießen — Schanzenstraße / Mühlstraße
Ginsheim-Gustavsburg — Ortskern Ginsheim und Gustavsburg
Grünberg — Innenstadterneuerung Bereich II
Groß-Umstadt — Stadtgebiet Vorstadt
Homberg (Ohm) — Stadtkern Homberg (Ohm)
Hungen — Stadtkern Hungen
Immenhausen — Altstadt Immenhausen
Immenhausen — Stadtgebiet Bahnhof / Glashütte
Kassel — Stadtgebiet Stadtteil Rothenditmold
Kelkheim — Innenstadt
Linsengericht — Gemeindegebiet Bahnhofsumfeld
Marburg — Nördliche Altstadt, Ersatz- und Ergänzungsgebiet
Schlachthof / Stockgelände
60 Aus: Einzelplan 07 für 2008 - HMWVL - Bereich Wohnraumförderung und Städtebau
61 Aus: Wohnungsbericht Hessen 2007, Erscheinungsdatum: 28.08.2007, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung, Download unter: www.wirtschaft.hessen.de -> Informationsmaterial
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Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Marburg — Stadtgebiet Nordstadt / Bahnhofsquartier
Pfungstadt — Stadtkern Pfungstadt
Rüsselsheim — Stadtgebiet Innenstadt Rüsselsheim
Sontra — Altstadt Sontra
Taunusstein — Ortskern Wehen
Weilburg — Stadtgebiet Weilburger Brückenköpfe
Wölfersheim — Ortskern Wölfersheim / Södel
Soziale Stadt – In diesem Programm sollen Stadtteile mit besonderen Problemlagen durch die Bündelung verschiedener Maßnahmenbereiche so gestärkt werden, dass sie sich wieder zu selbstständigen,
lebensfähigen Stadtteilen mit positiver Zukunftsperspektive entwickeln. Die Mittel sind vorgesehen für
Erneuerungsmaßnahmen und für die Servicestelle der Hessischen Gemeinschaftsinitiative Soziale
Stadt (HEGISS). In den Programmjahren 1999 bis 2006 wurden insgesamt Fördermittel (Bund und
Land) in Höhe von 83 Mio. € bewilligt. Damit wurden insgesamt Kosten in Höhe von 125 Mio. € gefördert. 2007 stehen Fördermittel von Bund und Land in Höhe von 15,3 Mio. € zur Verfügung. Im Programm Soziale Stadt werden 34 Maßnahmen gefördert.
Es handelt sich um folgende Maßnahmen:62
Aßlar — Ziegelei / Backhausplatz
Bischofsheim — Am alten Gerauer Weg
Darmstadt — Eberstadt / Süd
Darmstadt — Kranichstein
Dietzenbach — Östliches Spessartviertel
Erlensee — Rückingen
Eschwege — Heuberg
Frankfurt a. M. — Gallusviertel
Frankfurt a. M. — Unterliederbach / Ost
Fulda — Aschenberg
Gießen — Nordstadt
Hanau — Lamboy
Hanau — Südliche Innenstadt
Hattersheim a. M. — Südring
Homberg (Efze) — Bahnhofsviertel / Efzeauen
Hünfeld — Tiergartenviertel / Schulviertel
Kassel — Nordstadt
Kassel — Oberzwehren
Langen — Nord
Lollar — Ortskern / Buderunskolonie / Angrenzende
Wohnquartiere
Maintal — Dörnigheim/Bischofsheim
Marburg — Richtsberg
Neu-Isenburg — Stadtquartier West
Offenbach — Östliche Innenstadt
Raunheim — Ringstraße
Rüsselsheim — Dicker Busch II
Schwalmstadt — Siedlung Trutzhain
Seligenstadt — Nord
Spangenberg — Stadtkern
Stadtallendorf — Inseln in der Stadt
Wetzlar — Niedergirmes
Wetzlar — Silhöfer Aue / Westend
Wiesbaden — Biebrich Süd / Ost
Wiesbaden — Inneres Westend
62 Aus: Wohnungsbericht Hessen 2007, Erscheinungsdatum: 28.08.2007, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung, Download unter: www.wirtschaft.hessen.de -> Informationsmaterial
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HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Einfache Stadterneuerung - Mit diesem Landesprogramm wird die städtebauliche Erneuerung in städtisch strukturierten Orten und Ortsteilen mit mittlerem Aufwand im öffentlichen und Anstoßwirkungen im
privaten Bereich gefördert. In den Programmjahren 1984 bis 2006 wurden insgesamt Fördermittel (reine Landesmittel) in Höhe von 194 Mio. € bewilligt. Damit werden insgesamt Kosten in Höhe von 290
Mio. € gefördert. Auch 2007 sind Fördermittel in Höhe von 2,5 Mio. € bereitgestellt.
Das Programm umfasst 28 Maßnahmen. Es handelt sich um folgende Maßnahmen:
Biebertal — Fellingshausen
Biebesheim am Rhein — Ortskern
Buseck — Großen-Buseck
Diemelstadt — Rhoden
Eiterfeld — Ortskern
Eppstein — Bremthal
Eschwege — Niederhohne
Flieden — Ortskern
Friedrichsdorf — Seulberg
Gelnhausen — Hailer
Gersfeld (Rhön) — Stadtkern
Grävenwiesbach — Ortskern
Hofheim a. T. — Marxheim
Hungen — Villingen
Kalbach — Mittelkalbach
Kaufungen — Niederkaufungen
Lautertal — Reichenbach
Lohfelden — Crumbach
Ober-Mörlen — Ortskern
Oberursel — Stierstadt
Reichelsheim — Ortskern
Reinheim — Altstadt
Schrecksbach — Ortskern
Schwarzenborn — Stadtkern
Seeheim-Jugenheim — Ortskern Seeheim
Sulzbach — Ortskern
Weilmünster — Laubuseschbach
Wetzlar — Garbenheim
Stadtumbau in Hessen - Das Programm soll in Städten und Gebieten mit Schrumpfungsprozessen die
Funktionsfähigkeit erhalten, stärken und weiterentwickeln. Im Programm Stadtumbau in Hessen wurden
seit 2004 Fördermittel (Bund und Land) in Höhe von 22,1 Mio. € bewilligt. 2007 stehen Fördermittel in
Höhe von 11,8 Mio. € bereit. Damit werden seit 2004 insgesamt Kosten in Höhe von 51 Mio. € gefördert. Das Programm Stadtumbau in Hessen umfasst 30 Standorte, davon 15 in interkommunalen Verbünden. Insgesamt sind 85 hessische Städte und Gemeinden im Programm.
Es handelt sich um folgende Standorte:63
Einzelstandorte:
Babenhausen
Büdingen
Frankenau
Frankfurt am Main
Fulda
Gießen,
Idstein,
Kassel
63 Aus: Wohnungsbericht Hessen 2007, Erscheinungsdatum: 28.08.2007, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr
und Landesentwicklung, Download unter: www.wirtschaft.hessen.de -> Informationsmaterial.
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Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Korbach
Langen
Lauterbach
Obertshausen
Offenbach
Wiesbaden
Interkommunal I: Vogelsberg / Schwalm (Alsfeld, Antrifttal, Romrod)
Interkommunal II: Hessisches Kegelspiel (Burghaun, Hünfeld, Nüsttal, Rasdorf )
Interkommunal III: Hinterland (Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Gladenbach, Lohra,
Steffenberg)
Interkommunal IV: Bergstraße (Bensheim, Einhausen, Heppenheim, Lautertal (Odenwald), Lorsch, Zwingenberg)
Interkommunal V: Schwalm-Eder-Mitte (Homberg (Efze), Knüllwald, Schwarzenborn)
Interkommunal VI: Pro Regio Mittleres Fuldatal (Alheim, Bebra, Rotenburg a. d. Fulda)
Interkommunal VII: Mittleres Fuldatal (Felsberg, Malsfeld, Melsungen, Morschen, Spangenberg)
Interkommunal VIII: Mittleres Werratal (Bad Sooden-Allendorf, Berkatal, Eschwege, Meinhard, Meißner, Wanfried,
Wehretal, Weißenborn)
Interkommunal IX: Nordwaldeck (Bad Arolsen, Diemelstadt, Twistetal, Volkmarsen)
Interkommunal X: Rheingau (Eltville, Geisenheim, Kiedrich, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Walluf)
Interkommunal XI: Schwalm (Schwalmstadt, Frielendorf, Gilserberg, Schrecksbach, Willingshausen)
Interkommunal XII: Sontra / Herleshausen (Sontra, Herleshausen, Nentershausen)
Interkommunal XIII: Stadtallendorf, Kirchhain, Rauschenberg
Interkommunal IV: Westliches Meißnerland (Hessisch Lichtenau, Großalmerode, Helsa, Kaufungen, Waldkappel)
Interkommunal XV: Kelsterbach, Raunheim, Rüsselsheim
Interkommunal XVI: Schlangenbad, Bad Schwalbach
Interkommunal XVII: Schwalm-Eder-West (Borken, Wabern, Neuental, Jesberg, Bad Zwesten)
Förderung der Innenentwicklung - Aktive Stadt- und Ortsteilzentren - Die Finanzhilfen sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und
Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für
Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.
Im Oktober 2008 wurden folgende Kommunen als Förderstandorte ausgewählt:
Baunatal
Bürstadt
Frankfurt am Main
Fulda
Grebenstein
Hanau
Hattersheim
Heppenheim
Kassel
Limburg an der Lahn
Mörfelden-Walldorf
Offenbach
Schotten
Viernheim
Wolfhagen
Bad Wildungen + Edertal + Fritzlar
Grasellenbach + Wald-Michelbach
94
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Investitionspakt Bund, Länder und Gemeinden zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in Kommunen (neu) - Mit diesem Programm soll die soziale Infrastruktur in Kommunen gefördert werden. Mit den Mitteln sollen öffentliche Gebäude, das sind insbesondere Schulen, Kindergärten,
Kindertagesstätten, Krippen und (Schul-) Turnhallen energetisch modernisiert werden.
Empfänger:
Städte und Gemeinden
Tourismus (Kapitel 0705/2699)64
Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung (Tourismus)
Förderung des touristischen Marketings und Förderung von Investitionen zum Ausbau der öffentlichen
touristischen Infrastruktur. Insbesondere sollen innovative Vorhaben sowie Projekte mit regionaler Ausstrahlung bevorzugt gefördert werden. Durch die Förderung öffentlicher Maßnahmen sollen private Investitionen ausgelöst oder beschleunigt werden. Gefördert werden auch Konzeptionen und Aktionen,
die der weiteren Verbesserung und Qualität und Attraktivität des Urlaubslandes Hessen dienen.
Vorrangige Förderung erfolgt in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und in den EFRE Vorranggebieten. Das sind zurzeit:
Der Werra-Meißner-Kreis ,die kreisfreie Stadt Kassel, der Landkreis Kassel, der Schwalm-Eder-Kreis,
teilweise der Landkreis Hersfeld-Rotenburg (Alheim, Bebra, Cornberg, Nentershausen, Ronshausen,
Rotenburg a. d. Fulda, Wildeck) und teilweise der Landkreis Waldeck-Frankenberg (Bad Wildungen,
Diemelsee, Edertal, Korbach, Twistetal, Waldeck, Willingen/Upland, Frankenau, Vöhl, Bad Arolsen).
EFRE-Vorranggebiete sind zurzeit die Regierungsbezirke Kassel und Gießen sowie im Regierungsbezirk Darmstadt der Odenwaldkreis, die Odenwaldgemeinden des Landkreises Bergstraße (Lautertal,
Lindenfels, Fürth, Grasellenbach, Rimbach, Mörlenbach, Birkenau, Wald-Michelbach, Abtsteinach,
Gorxheimertal, Hirschhorn, Neckarsteinach) und die Odenwaldgemeinden des Landkreises DarmstadtDieburg (Modautal, Fischbachtal und Groß-Umstadt).
Leistungen:
-
touristische Marketingmaßnahmen (auch in Tourismusregionen die weder Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe, noch EFRE Vorranggebiet sind.
-
Kommunale Investitionen in öffentliche touristische Infrastruktur
Empfänger:
Touristische Organisationen und Verbände, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Projektträger, Gutachter, Agenturen
Förderung der Ländlichen Entwicklung einschließlich LEADER (Kapitel 0923/14)
Programm und Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen – Eigenständige Entwicklung und Lebensqualität, Landtourismus, regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement,
Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", VO
(EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Richtlinien zum Agrarinvestitionsförderungsprogramm (RL-AFP)
64 Aus Einzelplan 07 für 2008 - HMWVL - Wirtschaft und Technologie
95
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Das bis 2006 eigenständige EU-Programm LEADER+ ist nach den Vorgaben der EU mit Beginn des
neuen Förderzeitraums 2007 - 2013 in den Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen (EPLR) einbezogen worden.
Mit dem Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen (auch für nicht LEADERRegionen die über ein anerkanntes regionales Entwicklungskonzept verfügen) wird die eigenständige
Entwicklung der Regionen und der Dörfer auf der Grundlage des Prinzips der Nachhaltigkeit unterstützt.
Dieses Prinzip erfordert ein Denken in ökonomischen, sozialen, kulturellen und ökologischen Zusammenhängen. Diesem ganzheitlichen Ansatz entsprechend werden in diesem Programm folgende Förderangebote zusammengefasst:
1. Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement
2. Eigenständige Entwicklung und Lebensqualität
3. Landtourismus
4. Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft
5. Dorferneuerung
Das Förderprodukt (obige Förderangebote 1-3) umfasst folgende Leistungen:
-
Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten und zwar landtouristische Dienstleistungen
-
Zusatzeinkommen durch Verarbeitung, Handwerk und sonstige Dienstleistungen für regionale Märkte
-
Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen
-
Förderung des Fremdenverkehrs
-
Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung
-
Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
-
Transnationale und gebietsübergreifende Zusammenarbeit
-
Arbeit der lokalen Aktionsgruppen
Empfänger:
Kommunen, sonstige öffentliche Träger, Unternehmen und Private
Energetische und stoffliche Nutzung von Biorohstoffen (Kapitel 0921/10)
Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz, Programm und Richtlinien zur Förderung der ländlichen
Entwicklung in Hessen - Bio-Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft, VO (EG) Nr. 1698/2005 des
Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Um eine Erhöhung des Anteils an nachwachsenden Rohstoffen zur Verbesserung einer umweltverträglichen Energienutzung zu erreichen, werden verschiedene Maßnahmen gefördert.
96
-
Förderung von Biogasanlagen, Holzhackschnitzel- und Pellet-Heizanlagen zur Minderung des Einsatzes fossiler Energieträger
-
Förderung von Pilot-/Demonstrationsanlagen und -projekten zur Biomassenutzung
-
Förderung des Kompetenzzentrums HessenRohstoffe (HeRo)
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Empfänger:
Kommunale und private Unternehmen und Institutionen, Universitäten, Verein Kompetenzzentrum Hessen Rohstoffe (HeRo)
Förderung der Dorferneuerung (Kapitel 0923/01)65
Programm und Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen – Dorferneuerung, Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", VO
(EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Die Dorferneuerung dient der Beseitigung funktionaler und städtebaulicher Mängel in ländlichen Orten
und umfasst auch den Wettbewerb "Unser Dorf".
Das Förderprodukt umfasst folgende Leistungen:
-
Ausgaben für Dienstleistungen und Sachaufwendungen für Dorfentwicklungskonzepte und weiterer
für die örtliche Entwicklung erforderliche Auftragsarbeiten.
-
Beratung von öffentlichen und privaten Projektträgern
-
Am Gemeinwohl orientierte Investitionen in erhaltenswerten Gebäuden zur Verbesserung der Versorgung, der Gemeinbedarfseinrichtungen sowie zur nachhaltigen Sicherung der Siedlungs- und
Baustruktur der Ortskerne (unter bestimmten Bedingungen ist auch eine Förderung von Neubauten
möglich)
-
Ausgaben für Dienstleistungen und Investitionen zur ortsübergreifenden Innenentwicklung
-
Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung besonders erhaltenswerter Gebäude durch nicht-kommunale öffentliche und private Träger.
-
Investitionen zur Neuanlage oder Wiederherstellung von Gebäuden mit standortverträglicher Nutzung, die sich in die Baustruktur der örtlichen Fördergebiete unter Beachtung städtebaulicher,
denkmalpflegerischer oder baugestalterischer Kriterien einfügen.
-
Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes
Empfänger:
Kommunen, sonstige öffentliche Träger, Unternehmen und Private
Strukturförderung (Kapitel 0705/2699)
Gesetz zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der hessischen Wirtschaft, Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen sowie Entwicklungs-, Planungs- und Beratungskonzeptionen in strukturschwächeren Landesteilen. Aktionsformen des Programms sind insbesondere
die Förderung beschäftigungs- und umweltwirksamer Investitionen gewerblicher Unternehmen und der
wirtschaftsnahen Infrastruktur, insbesondere interkommunale und regionalwirtschaftlich besonders notwendige Gewerbegebiete sowie Unterstützung von örtlichen und regionalen Projektinitiativen (z.B. Mittelstandszentren, Innovationszentren, Netzwerke).
65 HMULV - Bereich Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz,
Die Einbeziehung der in diesem Bereich angesiedelten institutionellen Förderung für Verbraucherzentralen und
Organisationen im Bereich des Verbraucherschutzes, aber auch die Förderung von Bildungs- und Beratungsmaßnahmen
im ländlichen Raum (z.B. Bauernhof- und Landurlaub, Unterstützung von Bildungseinrichtungen, Bauberatung durch HLG)
sollte im Einzelfall geprüft werden.
97
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Leistungen zum Förderprodukt:
-
Betriebliche Investitionen,
-
Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen
-
Kofinanzierung technische Hilfe EFRE
Empfänger:
Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Projektträger
Konversion ( Kapitel 0705/2699)
Gesetz zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der hessischen Wirtschaft, Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung
Förderung von öffentlichen und privaten Investitionen für eine gewerbliche Folgenutzung von ehemaligen militärischen Standorten, von ehemaligen Bahnflächen und von Industrie- und Gewerbeflächen sowie Förderung von Machbarkeitsstudien, Entwicklungskonzepten, Planungs- und Beratungsleistungen
für betroffene Standorte u. U. für eine Anschlussnutzung von Konversionsflächen.
Leistungen zum Förderprodukt:
-
Infrastrukturinvestitionen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen
-
betriebliche Investitionen
-
Machbarkeitsstudien, Entwicklungskonzepte, Beratungsleistungen, etc.
Empfänger:
Gemeinden bzw. Gemeindeverbände, private Unternehmen und sonstige Projektträger
EU-Programm Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (EFRE) 2007
bis 2013 (Kapitel 0705/2699)
Allgemeine Strukturfondsverordnung, EFRE-Verordnung und Durchführungsvorschriften in den jeweils
gültigen Fassungen. Entscheidung der Kommission vom 25.07.2007 zum Operationellen Programm im
EFRE "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" für den Programmzeitraum 2007 bis 2013
Die Europäische Union fördert im Rahmen der Europäischen Strukturfonds die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung im Zeitraum 2007 bis 2013 in Hessen mit insgesamt 263 Mio. Euro.
Für die Kofinanzierung aus Landesmitteln sind folgende Förderprodukte vorgesehen: Haftungsfonds,
Tourismus, Konversion, Strukturförderung, Betriebsberatung, Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur", Technologie- und Innovationsförderung, Energie, Überbetriebliche
berufliche Bildung, Städtebauförderung, Sondervermögen "Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen"
Leistungen zum Förderprodukt:
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-
Innovation und wissensbasierte Wirtschaft
-
Gründungsförderung und Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, insbesondere von KMU
-
Ausbau spezifischer Entwicklungspotenziale und Abbau regionaler Disparitäten
-
Technische Hilfe
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Empfänger:
Unternehmen, Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Projektträger
Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
(Kapitel 0705/2699)
Gesetz zur Förderung der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der hessischen Wirtschaft, Gesetz
über GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und laufender Rahmenplan; Richtlinien des
Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung, Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung, Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung, Richtlinien
des Hessischen Ministeriums Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Berufsbildungsoffensive überbetriebliche Ausbildung
Das Förderprodukt dient der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den im jeweiligen
Rahmenplan ausgewiesenen Fördergebieten und gliedert sich in die Förderbereiche Unternehmensförderung und Infrastrukturförderung sowie Forschungsvorhaben.
Ziel der Förderung ist es, Landesteile, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen, bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen. Dies geschieht zum einen durch gezielte Hilfen an Unternehmen, damit diese Arbeitsplätze bereitstellen, und zum anderen durch den Ausbau
der wirtschaftsnahen Infrastrukturen einschließlich der touristischen Infrastruktur und Einrichtungen der
beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Leistungen zum Förderprodukt:
-
Betriebliche Investitionen, Innovationsassistenten
-
Tourismusinfrastruktur
-
Infrastrukturen für die Ansiedlung und Entwicklung von Unternehmen, Regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement
-
Errichtung und Ausbau von Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umschulungsstätten
-
Forschungsvorhaben
Empfänger:
Gemeinden und Gemeindeverbände, sonstige Projektträger
Förderung von Garten- und Weinbau (Kapitel 0923/10)
Verwaltungsvereinbarung zwischen Hessen und Rheinland-Pfalz zur Überlassung von Versuchsergebnissen im Gartenbau, Verwaltungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung des Zentrum Betriebswirtschaft im Gartenbau e.V., Gesetz über die Erhebung einer Abgabe für die gebietliche Absatzförderung von Wein, Verordnung über die Abgabe für den Deutschen Weinfonds nach Weingesetz
Das Förderprodukt "Förderung von Garten- und Weinbau" umfasst Maßnahmen zur Durchführung von
Untersuchungen, Forschungsvorhaben, Kleingartenförderung und die Mitfinanzierung länderübergreifender Aktivitäten. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschussgewährung zur Durchführung von Landesgartenschauen und die Finanzierung der gebietlichen Absatzförderung von Wein sowie des Deutschen
Weinfonds.
Leistungen zum Förderprodukt:
-
Förderung von Garten- und Weinbau - Durchführung von Forschungs- und Untersuchungsarbeiten,
Wettbewerben im Garten- und Weinbau zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Ökologie; Einrichtung und Sanierung von Kleingärten; Zuschüsse; Länderübergreifende Maßnahmen.
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Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
-
Zuschuss an Land Rheinland-Pfalz - Überlassung von Versuchsergebnissen, Besichtigungen und
Führungen im Bereich Gemüsebau und Sonderkulturen für Beratungszwecke.
-
Landesgartenschauen - Vorbereitung Bad Nauheim 2010, Durchführung der Landesgartenschauen;
Förderung des Gartenbaus; Förderung und Entwicklung der Landesgartenschauregion.
-
Zuschüsse für die gebietliche Absatzförderung von Wein
-
Erhebung der Abgabe und Förderung des gebietlichen Weinabsatzes.
-
Abführung der Abgabe für den Deutschen Weinfonds, Erhebung der Abgabe und Förderung des
Absatzes für deutschen Wein.
Empfänger:
Weinbaubetriebe, Betriebsgemeinschaften im Weinbau, Organisationen im Bereich Garten- und Weinbau (Zentrum für Betriebswirtschaft im Gartenbau, Kleingartenvereine, Forschungsring Deutscher
Weinbau, Arbeitskreis Technik im Weinbau, Forschungseinrichtungen, u. a.), Teilnehmer an gartenbaulichen Wettbewerben, z. B. Entente Floral; Kommunen
Energie (Kapitel 0705/2699)
Gesetz über die Förderung rationeller und umweltfreundlicher Energienutzung in Hessen (Hessisches
Energiegesetz – HenG), Richtlinien für die Förderung nach §§ 5 bis 8 Hessisches Energiegesetz
Pilot- und Demonstrationsanlagen im Bereich der Energieeffizienz, der rationellen Energieverwendung
zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen. Besondere Schwerpunkte werden dabei die Förderung der
Passivhaus-Modernisierung, der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie sowie der Tiefengeothermie bilden. Förderung von Vorhaben zur Verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der
Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Leistungen zum Förderprodukt:
-
Marktvorbereitung energieeffizienter Technologien bzw. von Technologien zur Nutzung erneuerbarer
Energien
-
Maßnahmen und Vorhaben zur Verbreitung der Energieeffizienztechnologien und der Technologien
zur Nutzung erneuerbarer Energien
Empfänger:
natürliche und juristische Personen entsprechend Förderrichtlinien
Flurneuordnung (Kapitel 0705/2699)
Flurbereinigungsgesetz (FlurbG), Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK); Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vom 20.09.2005 über die
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Richtlinie für die Festlegung, Förderung und Finanzierung von Ausführungsmaßnahmen in Verfahren
nach dem FlurbG, freiwilligen Nutzungstauschen und dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen (Finanzierungsrichtlinien) in Verbindung mit dem Entwicklungsplan für den ländlichen
Raum des Landes Hessen.
100
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Unterstützt werden Entwicklungsansätze unter Berücksichtigung der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Natur- und Umweltschutzes sowie der Grundsätze der
AGENDA 21 die ländlichen Räume im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung
der ländlichen Entwicklung als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu
entwickeln. Ein Anschlussförderprogramm im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (Verordnung
des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist in der Entwicklung.
Leistungen zum Förderprodukt:
-
Verfahren nach dem FlurbG
-
Freiwilliger Nutzungstausch
-
Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Empfänger:
Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, Pächter und Private
Klimaschutz (Kapitel 0921/02 )66
Ausgaben des Landes zur Verbesserung des Klimaschutzes, und zwar insbesondere für externen
Sachverstand zur Verbesserung der konzeptionellen Grundlagen, für Tagungen, Veranstaltungen und
Veröffentlichungen sowie für Zuwendungen im Rahmen regionaler Modellprojekte.
Ziel der Landesaktivitäten ist die Schaffung effizienter Strukturen zur fach- und medienübergreifenden
Verminderung der Treibhausgase nach den Grundsätzen der Klimarahmenkonvention von Rio 1992 und
dem Kyoto-Protokoll von 1997.
Hierunter fallen insbesondere nachfolgend aufgeführte Maßnahmen
-
Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes Hessen 2012
-
Hessischer Klimapakt
-
Focal Point JI & CDM mit hessischer Wirtschaft
-
Klimaneutrale Produkte
-
Hessische Treibhausgas-Bilanz
-
Klimaschutzforum
-
Klimaschutzwettbewerb.
Empfänger:
Gemeinden und Gemeindeverbände, private Unternehmen und Unternehmerverbände, nachgeordnete
Behörden, Hochschulen, Institute und Forschungseinrichtungen
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der Gewässergüte
(Kapitel 0921/04)
Es handelt sich um Förderungen zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit, damit
der gute chemisch-physikalische Zustand der Gewässer erreicht oder nicht unterschritten wird, sowie
der Gewässerökologie, um das natürliche Gewässer in einem guten ökologischen Zustand zu erhalten
oder in diesen zu versetzen. Die Verausgabung der Fördermittel korrespondiert mit den zur Verfügung
stehenden Einnahmen des Landes aus der Abwasserabgabe (Finanzausgleichsgesetz, Abwasserabga66 HMULV - Bereich Umwelt
101
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
bengesetz, Verordnung Zuweisungen zum Bau von Abwasseranlagen vom 08.02.2006, EUWasserrahmenrichtlinie und die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung
naturnaher Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen dienen).
Leistungen zum Förderprodukt:
-
Zuwendungen an Kommunen zum Bau von Abwasseranlagen sowie sonstige gewässerschützende
Maßnahmen, um einen Ausgleich für die besonderen finanziellen Belastungen im ländlichen Raum
zu schaffen und die Abwassermenge, den Fremdwasseranteil und die Schadstoffbelastung des Abwassers zu vermindern.
-
Zuwendungen zur Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaher Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen, insbesondere um den guten Zustand im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie wieder herzustellen bzw. zu erhalten.
-
Durchführung von Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung im Rahmen des Öko-Punkte-Handels.
Empfänger:
je nach Leistung: Gemeinden, Gemeindeverbände und Abwasserverbände, Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie nicht gewerbliche private Unterhaltungspflichtige und die Hessische Landgesellschaft (HLG)
Förderung von Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen (Kapitel 0921/05)
Förderung von grundwasserschützenden Maßnahmen, um eine dauerhafte Versorgung mit einwandfreiem Wasser unter Ausschluss der Übernutzung des Grundwasserdargebots (Daseinsvorsorge und
Zukunftssicherung) zu erreichen. Neben der Förderung führt das Land auch eigene Maßnahmen zum
Grundwasserschutz durch (EU-Wasserrahmenrichtlinie und Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen
zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen für Gemeinden, Kreise, Verbände und
Organisationen).
Leistungen zum Förderprodukt
-
Einrichtung und Erweiterung von Fernwirk- oder Fernüberwachungsanlagen in der Trinkwasserversorgung
-
Maßnahmen zur Versickerung von Regenwasser
-
Grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung
-
pädagogische Projekte zum Grundwasserschutz
-
Landeseigene Maßnahmen (insbesondere Veröffentlichungen, Öffentlichkeitsarbeit; Wasserschutzgebietsfestsetzungen und –überwachungen; Projekte zur Grundwasserbewirtschaftung; Umsetzung
EU-Wasserrahmenrichtlinie)
Empfänger:
Gemeinden, Landkreise, Wasser-, Boden- sowie Zweckverbände und rechtsfähige Organisationen
Hochwasserschutz (Kapitel 0921/06)
Richtlinie für die Förderung kommunaler örtlicher Hochwasserschutzmaßnahmen sowie die Beseitigung
von Hochwasserschäden
Um einen vorbeugenden, weitgehend ökologisch verträglichen Hochwasserschutz zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und Verringerung des Schadenspotenzials zu erreichen, werden Hochwasserschutzmaßnahmen finanziert. Ebenso Hochwasserschutzkonzepte und Planungen.
102
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Insbesondere erfolgt eine Finanzierung von:
-
Hochwasserrückhalteeinrichtungen, baulichem Hochwasserschutz an Gewässern sowie Hochwasserplänen und -karten.
Empfänger:
Körperschaften des öffentlichen Rechts und deren Beauftragte
Umweltallianz Hessen / Nachhaltige Entwicklung / Umweltbildung / Zukunftstechnologien (Kapitel 0921/07)
Es handelt sich hierbei um das Betreiben einer nachhaltigen Standortpolitik und Umweltbildung, Förderung von Nachhaltigkeitsstrategien in hessischen Kommunen, Sicherstellung hoher Umweltstandards in
den Unternehmen, Verbesserung der Rahmenbedingungen einer umweltverträglichen Wirtschaftsentwicklung und Abbau unnötiger Bürokratie durch die Umweltallianz Hessen.
Leistungen zum Förderprodukt:
-
Umsetzung der Umweltallianz Hessen (freiwillige Vereinbarung der Hessischen Landesregierung,
der hessischen Wirtschaft und der Kommunalen Spitzenverbände)
-
Durchführung eigener Projekte (EcoStep, Ecoklima, hess. Klimapakt etc.) und Unterstützung von
Projekten aus der hessischen Wirtschaft und von hessischen Kommunen
-
Unterstützung von Projekten der kommunalen Agenda 21
-
Maßnahmen und Projekte zur Umweltbildung im Sinne von Bildung für nachhaltige Entwicklung
-
Maßnahmen im Rahmen der Vereinbarung "Sport und Umwelt"
-
Förderung innovativer Pilotprojekte und Zukunftstechnologien im Rahmen nachhaltiger Entwicklung,
auch mit nationaler und internationaler Kofinanzierung
-
technischen Gewässerschutz gewährleisten.
Empfänger:
Hessische Unternehmen, Verbände, Kommunen, Drittleister, Initiativen und Vereine
Anpachtung und Ankauf schutzwürdiger Flächen (Kapitel 0922/01) 67
Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG)
Anpachtung und Ankauf schutzwürdiger Flächen zur Sicherstellung des Biotop- und Artenschutzes sowie Ausgleichszahlungen nach § 44 HENatG.
Leistungen zum Förderprodukt
-
Bestehende Anpachtungen mit 12-jähriger Dauer, und zwar schwerpunktmäßig zur Vernetzung der
in Biotopkartierung und Landschaftsplänen dargestellten Gebiete. Die Anpachtungen erfolgen innerhalb von Naturschutzgebieten und Waldgebieten durch die Forstämter.
-
Ausgleichszahlungen nach § 44 HENatG - Ausgleichszahlungen für Inhaltsbestimmungen des Eigentums durch Schutzgebietsverordnungen, die den Eigentümer schwer und unzumutbar betreffen
(Art. 14 (1) Satz 2 Grundgesetz i.V.m. § 44 (1) Satz 1 HENatG) sowie Gewährung eines Härteausgleichs, insbesondere für Pächter landwirtschaftlicher Grundstücke (§ 44 (3) HENatG).
-
Grunderwerb - Erwerb von schutzwürdigen und schutzbedürftigen Flächen, soweit Anpachtungen
und Finanzierung aus der Ausgleichsabgabe nicht möglich sind.
67 HMULV - Bereich Forsten und Naturschutz
103
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Empfänger:
Grundstückseigentümer, Grundstückspächter
Waldumweltmaßnahmen (Kapitel 0922/07)
Richtlinien für die forstliche Förderung, § 57 Hessisches Forstgesetz
Ziel ist die Förderung schutzwürdiger Waldgesellschaften in Natura 2000 Gebieten in Hessen. Durch die
Förderung freiwilliger Leistungen der Waldbesitzer zur Biotop- und Habitatpflege im Wald soll zur Wiederherstellung, zum Erhalt oder zur Verbesserung von Lebensräumen im Wald beigetragen werden.
Es werden Zuschüsse für Waldumweltmaßnahmen gewährt, die die Schutzfunktion und die ökologische Funktion der Wälder in nachhaltiger Weise sichern oder verbessern:
-
Sicherung und Entwicklung besonderer Lebensräume
-
Schaffung von Waldlebensraum und Verbesserung des Erhaltungszustandes
-
Ausschluss von Waldpflege- und Holzerntemaßnahmen
-
Reduktion des Hiebsatzes
Empfänger:
kommunale und private Waldbesitzer
Gemeinschaftsaufgabe forstliche Maßnahmen (Kapitel 0922/10)
Richtlinien für die forstliche Förderung (23.01.2007), § 57 Hessisches Forstgesetz, Verordnung (EG) Nr.
1698/2005, Richtlinien für die forstliche Förderung vom 23.01.2007
Die Förderung forstlicher Maßnahmen in Privat- und Körperschaftswäldern dient der Erhaltung des
Waldbestandes und der Unterstützung einer zukunftsfähigen Waldgestaltung im Sinne der Förderung
natürlicher Entwicklungen sowie der Verbesserung der Einkommensmöglichkeiten im ländlichen Raum,
der Stärkung der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und der Förderung der ländlichen Infrastruktur.
Zum Förderprodukt gehören folgende Leistungen:
-
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Forstbereich mit der Leistung forstwirtschaftliche Infrastruktur
-
Verbesserung der Umwelt und der Landschaft im Forstbereich mit den Leistungen Naturnahe Waldbewirtschaftung, Kalkung, Waldschutz, Bestandespflege, Wiederaufforstung, Nachbesserungen
-
Gemeinschaftsaufgabe forstliche Maßnahmen mit den Leistungen Erstaufforstung, Kulturpflege,
Erstaufforstungsprämie, Forstliche Zusammenschlüsse
-
Maßnahmen zur Wiederherstellung des forstlichen Potenzials bei Kalamitäten
Empfänger:
kommunale und private Waldbesitzer
Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgabe (Kapitel 0922/13)
Zweckgebundene Leistung nach Haushaltsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Hessisches Naturschutzgesetz, Kompensationsverordnung vom 01.09.2005
Die Ausgleichsabgabe nach § 15 Hessisches Naturschutzgesetz (HENatG) ist eine zweckgebundene
Sonderabgabe. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sind zeitnah, in der Regel innerhalb von drei Jah104
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
ren ab dem Zeitpunkt der Erhebung, für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu
verwenden. Die Ausgleichsabgabe ist festzusetzen und zugunsten des Landes zu erheben. Festsetzung
und Verwendung der Ausgleichsabgabe unterliegen der Aufsicht des Landes. Soweit nicht abweichend
geregelt, werden die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe für die von den oberen oder den unteren
Naturschutzbehörden bewerteten Eingriffe von den oberen, und die übrigen Einnahmen von den unteren Naturschutzbehörden eingesetzt. Soweit die Ausgleichsabgabe nicht von den Naturschutzbehörden
verausgabt wird, kann ihre Verwendung einer der Aufsicht des Landes unterstehenden Einrichtung oder
einer vom Lande beherrschten Gesellschaft allgemein übertragen werden. Wird die Verwendung einer
Stiftung übertragen, dürfen die Mittel aus der Ausgleichsabgabe auch dem Stiftungskapital zugeführt
werden.
Leistungen zum Förderprodukt
-
Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch die Naturschutzbehörden
-
Zuführungen zum Stiftungskapital der Stiftung Natura 2000
-
Durchführung von Ersatzmaßnahmen durch die Gemeinden aus dem Bestand der sog. § 6c-Mittel
Empfänger:
Kommunen, Private, Stiftungen, Verbände
Kompetenzentwicklung / Ausbildung (Kapitel 0923/17)
Freiwillige Leistung nach Haushaltsgesetz, VO (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung
des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums (ELER), Richtlinie zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen
Das Förderprodukt umfasst alle Leistungen, die der Kompetenzentwicklung und Ausbildung im
Rahmen des ELER dienen.
-
Kompetenzentwicklung/Ausbildung
-
Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick auf die Ausarbeitung und
Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie.
-
Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen für die Wirtschaftsakteure in den unter den Schwerpunkt 3 der ELER-Verordnung fallenden Bereichen.
Empfänger:
Kommunen, sonstige öffentliche Träger, Unternehmen und Private
Technische Hilfe ELER - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (Kapitel 0923/16)
VO (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Mit dem Ziel Entwicklungschancen im ländlichen Raum zu fördern wird unter anderem Unterstützung für
Seminare, Tagungen, Modellvorhaben und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Umsetzung
des Entwicklungsplans geleistet.
Empfänger:
Auftragnehmer
105
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Liste der hessischen Kommunen zwischen 8.000 und 35.000 Einwohnern
Landkreis
Kassel
Darmstadt-Dieburg
Vogelsberg
Wetterau
Waldeck-Frankenberg
Lahn-Dill
Darmstadt-Dieburg
Limburg-Weilburg
Marburg-Biedenkopf
Hersfeld-Rotenburg
Odenwald
Wetterau
Main-Kinzig
Rheingau-Taunus
Maintaunus
Main-Kinzig
Werra-Meißner-Kreis
Wetterau
Waldeck-Frankenberg
Kassel
Hersfeld-Rotenburg
Bergstrasse
Main-Kinzig
Gießen
Marburg-Biedenkopf
Bergstrasse
Groß-Gerau
Schwalm-Eder-Kreis
Lahn-Dill
Main-Kinzig
Wetterau
Bergstrasse
Gießen
Groß-Gerau
Wetterau
Marburg-Biedenkopf
Darmstadt-Dieburg
Offenbach
Lahn-Dill
Limburg-Weilburg
Marburg-Biedenkopf
Offenbach
Lahn-Dill
Fulda
Rheingau-Taunus
Limburg-Weilburg
Maintaunus
Odenwald
Main-Kinzig
Maintaunus
Lahn-Dill
Werra-Meißner-Kreis
Schwalm-Eder-Kreis
Fulda
Maintaunus
Wetterau
Waldeck-Frankenberg
Main-Kinzig
Wetterau
Hochtaunus
Schwalm-Eder-Kreis
Kassel
Kassel
Bergstrasse
Rheingau-Taunus
Main-Kinzig
Groß-Gerau
Groß-Gerau
Marburg-Biedenkopf
Darmstadt-Dieburg
Fulda
Groß-Gerau
Darmstadt-Dieburg
Darmstadt-Dieburg
Gießen
Main-Kinzig
Schwalm-Eder-Kreis
Limburg-Weilburg
Lahn-Dill
Offenbach
Maintaunus
Rheingau-Taunus
Bergstrasse
Lahn-Dill
Werra-Meißner-Kreis
Offenbach
Maintaunus
Odenwald
Kassel
Schwalm-Eder-Kreis
Fulda
Limburg-Weilburg
Gießen
Rheingau-Taunus
Lahn-Dill
Rheingau-Taunus
Wetterau
Kassel
106
Name
Ahnatal
Alsbach-Hähnlein
Alsfeld, St.
Altenstadt
Arolsen, St.
Aßlar, St.
Babenhausen, St.
Bad Camberg, St.
Bad Endbach
Bad Hersfeld, Krst.
Bad König, St.
Bad Nauheim, St.
Bad Orb, St.
Bad Schwalbach, Krst.
Bad Soden am Taunus, St.
Bad Soden-Salmünster, St
Bad Sooden-Allendorf, St
Bad Vilbel, St.
Bad Wildungen, St.
Baunatal, St.
Bebra, St.
Biblis
Biebergemünd
Biebertal
Biedenkopf, St.
Birkenau
Bischofsheim
Borken (Hessen), St.
Braunfels, St.
Bruchköbel, St.
Büdingen, St.
Bürstadt, St.
Buseck
Büttelborn
Butzbach, St.
Dautphetal
Dieburg, St.
Dietzenbach, St.
Dillenburg, St.
Dornburg
Ebsdorfergrund
Egelsbach
Ehringshausen
Eichenzell
Eltville am Rhein, St.
Elz
Eppstein, St.
Erbach, Krst.
Erlensee
Eschborn, St.
Eschenburg
Eschwege, Krst.
Felsberg, St.
Flieden
Flörsheim am Main, St.
Florstadt
Frankenberg (Eder), St.
Freigericht
Friedberg (Hess.), Krst.
Friedrichsdorf, St.
Fritzlar, St.
Fuldabrück
Fuldatal
Fürth
Geisenheim, St.
Gelnhausen, St.
Gernsheim, St.
Ginsheim-Gustavsburg
Gladenbach, St.
Griesheim, St.
Großenlüder
Groß-Gerau, St.
Groß-Umstadt, St.
Groß-Zimmern
Grünberg, St.
Gründau
Gudensberg, St.
Hadamar, St.
Haiger, St.
Hainburg
Hattersheim am Main, St.
Heidenrod
Heppenheim, Krst.
Herborn, St.
Hessisch Lichtenau, St.
Heusenstamm, St.
Hochheim am Main, St.
Höchst i. Odw.
Hofgeismar, St.
Homberg (Efze), Krst.
Hünfeld, St.
Hünfelden
Hungen, St.
Hünstetten
Hüttenberg
Idstein, St.
Karben, St.
Kaufungen
Bev07 insg Zentr Name
8.136
KLZ
9.191
KLZ
17.151
MZ
11.968
UZ
16.606
MZ
13.853
UZ
16.011
UZ
14.281
UZ
8.503
KLZ
30.411
MZT
9.508
UZ
30.959
MZT
9.910
MZ
10.976
MZ
21.407
MZ
13.692
MZ
8.699
UZ
31.372
MZ
17.711
MZ
27.747
MZ
14.335
MZ
8.822
KLZ
8.378
KLZ
10.239
UZ
13.519
MZ
10.176
UZ
12.561
UZ
13.283
MZ
11.213
UZ
20.646
MZ
21.362
MZ
15.563
MZ
13.154
UZ
13.262
UZ
24.951
MZ
11.925
UZ
15.218
MZ
33.104
MZ
24.107
MZ
8.440
KLZ
8.962
KLZ
9.903
UZ
9.391
UZ
11.143
UZ
17.211
MZ
8.020
KLZ
13.395
KLZ
13.575
MZ
12.678
UZ
20.765
MZ
10.643
UZ
20.372
MZ
10.840
UZ
8.691
UZ
20.102
MZ
8.814
KLZ
19.154
MZ
14.950
UZ
27.826
MZT
24.328
MZ
14.599
MZ
8.803
UZ
12.044
UZ
10.885
UZ
11.662
MZ
21.660
MZ
9.589
MZ
16.095
UZ
12.344
MZ
25.769
MZ
8.636
UZ
23.541
MZ
21.386
MZ
13.937
UZ
14.066
MZ
14.789
KLZ
9.078
UZ
12.299
UZ
19.750
MZ
14.650
KLZ
25.476
MZ
8.040
KLZ
25.422
MZ
20.873
MZ
12.937
MZ
18.312
MZ
16.870
MZ
9.791
UZ
16.128
MZ
14.468
MZ
16.141
MZ
10.039
UZ
12.759
MZ
10.125
KLZ
10.702
KLZ
22.907
MZ
21.801
UZ
12.806
UZ
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Landkreis
Maintaunus
Groß-Gerau
Marburg-Biedenkopf
Hochtaunus
Waldeck-Frankenberg
Maintaunus
Hochtaunus
Fulda
Lahn-Dill
Bergstrasse
Main-Kinzig
Gießen
Gießen
Vogelsberg
Gießen
Maintaunus
Limburg-Weilburg
Gießen
Main-Kinzig
Kassel
Gießen
Bergstrasse
Offenbach
Schwalm-Eder-Kreis
Odenwald
Groß-Gerau
Bergstrasse
Vogelsberg
Offenbach
Darmstadt-Dieburg
Darmstadt-Dieburg
Groß-Gerau
Hochtaunus
Fulda
Marburg-Biedenkopf
Wetterau
Wetterau
Main-Kinzig
Rheingau-Taunus
Kassel
Darmstadt-Dieburg
Offenbach
Rheingau-Taunus
Wetterau
Fulda
Darmstadt-Dieburg
Gießen
Groß-Gerau
Odenwald
Darmstadt-Dieburg
Gießen
Groß-Gerau
Bergstrasse
Main-Kinzig
Offenbach
Wetterau
Darmstadt-Dieburg
Hersfeld-Rotenburg
Rheingau-Taunus
Limburg-Weilburg
Darmstadt-Dieburg
Kassel
Vogelsberg
Main-Kinzig
Hochtaunus
Main-Kinzig
Vogelsberg
Maintaunus
Schwalm-Eder-Kreis
Darmstadt-Dieburg
Offenbach
Limburg-Weilburg
Main-Kinzig
Lahn-Dill
Werra-Meißner-Kreis
Marburg-Biedenkopf
Gießen
Main-Kinzig
Hochtaunus
Maintaunus
Rheingau-Taunus
Groß-Gerau
Hochtaunus
Kassel
Bergstrasse
Main-Kinzig
Bergstrasse
Hochtaunus
Limburg-Weilburg
Limburg-Weilburg
Darmstadt-Dieburg
Gießen
Marburg-Biedenkopf
Werra-Meißner-Kreis
Wetterau
Kassel
Name
Kelkheim (Taunus), St.
Kelsterbach, St.
Kirchhain, St.
Königstein im Taunus, St
Korbach, Krst.
Kriftel
Kronberg im Taunus, St.
Künzell
Lahnau
Lampertheim, St.
Langenselbold, St.
Langgöns
Laubach, St.
Lauterbach (Hess.),Krst.
Lich, St.
Liederbach am Taunus
Limburg a.d.Lahn, Krst.
Linden, St.
Linsengericht
Lohfelden
Lollar, St.
Lorsch, St.
Mainhausen
Melsungen, St.
Michelstadt, St.
Mörfelden-Walldorf, St.
Mörlenbach
Mücke
Mühlheim am Main, St.
Mühltal
Münster
Nauheim
Neu-Anspach
Neuhof
Neustadt (Hessen), St.
Nidda, St.
Niddatal, St.
Nidderau, St.
Niedernhausen
Niestetal
Ober-Ramstadt, St.
Obertshausen, St.
Oestrich-Winkel, St.
Ortenberg, St.
Petersberg
Pfungstadt, St.
Pohlheim, St.
Raunheim, St.
Reichelsheim (Odenwald)
Reinheim, St.
Reiskirchen
Riedstadt
Rimbach
Rodenbach
Rödermark, St.
Rosbach v.d.Höhe, St.
Roßdorf
Rotenburg a.d.Fulda, St.
Rüdesheim am Rhein, St.
Runkel, St.
Schaafheim
Schauenburg
Schlitz, St.
Schlüchtern, St.
Schmitten
Schöneck
Schotten, St.
Schwalbach am Taunus, St
Schwalmstadt, St.
Seeheim-Jugenheim
Seligenstadt, St.
Selters (Taunus)
Sinntal
Solms, St.
Sontra, St.
Stadtallendorf, St.
Staufenberg, St.
Steinau a.d.Straße, St.
Steinbach (Taunus), St.
Sulzbach (Taunus)
Taunusstein, St.
Trebur
Usingen, St.
Vellmar, St.
Viernheim, St.
Wächtersbach, St.
Wald-Michelbach
Wehrheim
Weilburg, St.
Weilmünster, Marktfl.
Weiterstadt, St.
Wettenberg
Wetter (Hessen), St.
Witzenhausen, St.
Wölfersheim
Wolfhagen, St.
Bev07 insg Zentr Name
27.257
MZ
13.484
UZ
16.358
MZ
15.868
MZ
24.188
MZ
10.472
UZ
17.576
MZ
16.514
UZ
8.182
KLZ
31.458
MZ
13.262
UZ
12.116
UZ
10.175
MZ
14.173
MZ
13.455
MZ
8.597
KLZ
33.726
MZT
12.143
UZ
9.863
KLZ
13.822
UZ
9.914
UZ
12.828
MZ
9.195
KLZ
13.707
MZ
16.857
MZ
33.845
MZ
10.440
UZ
9.957
UZ
26.665
MZ
13.893
UZ
14.098
UZ
10.178
UZ
15.036
UZ
11.148
UZ
9.055
UZ
17.972
MZ
9.199
KLZ
19.932
UZ
14.501
UZ
10.572
UZ
15.190
UZ
24.168
MZ
11.932
UZ
9.109
UZ
14.580
UZ
24.703
MZ
18.051
UZ
14.569
UZ
9.015
UZ
17.235
UZ
10.641
UZ
21.364
UZ
8.669
UZ
11.199
UZ
26.089
MZ
12.048
KLZ
12.190
UZ
13.843
MZ
9.852
MZ
9.631
UZ
8.937
KLZ
10.260
UZ
10.045
UZ
17.089
MZ
8.857
KLZ
11.771
KLZ
11.203
UZ
14.571
MZ
19.030
MZ
15.983
UZ
20.152
MZ
8.201
KLZ
9.425
KLZ
13.617
UZ
8.349
MZ
21.583
MZ
8.243
UZ
11.050
UZ
9.954
KLZ
8.354
KLZ
29.124
MZ
13.069
UZ
13.332
MZ
18.221
MZ
32.542
MZ
12.421
MZ
11.208
UZ
9.368
KLZ
13.493
MZ
9.188
UZ
Erläuterung:
24.213
MZ
12.447
UZ
KLZ = Kleinzentrum
9.255
UZ
UZ = Unterzentrum
15.779
MZ
9.887
KLZ
MZ = Mittelzentrum /
13.060
MZ
MZT = Mittelzentrum mit Teilfunktion
107
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
Liste der Gesprächspartner
108
Helmut
Franke
Bauamt Stadt Bad Sooden-Allendorf
Bad Sooden-Allendorf
Tine
Göllner
Architektin
Büdingen
Joerg Michael
Haas
Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Viernheim
Erich
Herrmann
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum BadenWürttemberg
Stuttgart
Walter
Hoffmann
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz
München
Harald
Kalteier
Stadtverordneter
Hadamar
Karl-Wilhelm
Marth
Bauamt Stadt Büdingen
Büdingen
Michael
Martin
Förderungsgesellschaft für die baden-württembergischen
Landesgartenschauen mbH
Stuttgart
Jürgen
Merz
Hessischer Gärtnereiverband
Hadamar
Hans-Georg
Paulus
Hessischer Gärtnereiverband e.V.
Frankfurt am Main
Karl-Christian
Schelzke
Hessischer Städte- und Gemeindebund e.V.
Mühlheim/Main
Christian
Schmidt
HA Hessen Agentur GmbH - Tourismus- und
Kongressmarketing
Wiesbaden
Erich
Spamer
Bürgermeister
Büdingen
Dagmar
Voss
Gesellschaft zur Förderung der bayerischen
Landesgartenschauen mbH
München
Detleff
Wierzbitzki
Fördergesellschaft Landesgartenschauen Hessen und
Thüringen mbH
Bad Nauheim
Dr. Daniel
Zerweck
Stadt Leverkusen – Projektstatt Regionale2010
Leverkusen
HA Hessen Agentur GmbH – Standortentwicklung –
Auswahl themenrelevanter Internetquellen
www.hmulv.hessen.de
Ministerium für Umwelt, ländlicher Raum und
Verbraucherschutz Hessen - Landesgartenschauen,
Biorohstoffe
www.mlr.baden-wuerttemberg.de
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Baden-Württemberg - Gartenschauen
www.stmugv.bayern.de
Umweltministerium Bayern - Landesgartenschauen
www.rp-kassel.de
Regierungspräsidium Kassel
www.lgs.de
Gartenschauen in Bayern - Von bleibendem
Wert
www.fgs-landesgartenschau.de
Förderungsgesellschaft
Baden-Württemberg
www.bundesgartenschau.de
Deutsche Bundesgartenschau Gesellschaft
www.entente-florale-deutschland.de
Entente Florale Deutschland
www.365-orte.land-der-ideen.de
365 Orte im Land der Ideen
www.dorfwettbewerb.bund.de
Unser Dorf hat Zukunft
www.offene-gartenpforte.de
Offene Gartenpforte nrw
www.gartenschau2007.de
Natur in Waldkirchen Bayern Aufwärts - Himmelwärts
www.gartenschau-rechberghausen.de
Gartenschau Rechberghausen 2009 Sommer Blüten - Träume
www.natur-in-rain.de
Natur in Rain Bayern 2009
www.rechberghausen.kdrs.de
Rechberghausen Ba Wü Gartenschau 2009
www.rheinfelden-baden.de
Rheinfelden_BaWü_Grünprojekt 2007
www.gartenrheinmain.de
GartenRheinMain - Vom Klostergarten zum Regionalpark
www.kleingarten-hessen.de
Landesverband Hessen der Kleingärtner e.V.
Landesgartenschauen
109
Mehr Nachhaltigkeit durch mehr Grün in kleinen Städten und Gemeinden in Hessen
110
www.dgg1822.de
Deutsche Gartenbau-Gesellschaft 1822 e.V.
www.hero-hessen.de
Kompetenzzentrum Hessen Rohstoffe Witzenhausen -Informationsmaterial:
www.bioregio-holz-knuell.de
Bioregio Knüll
www.bio-regio-holz.de
Bioregio Meißner-Kaufunger Wald
www.bioregioholz.de
Bioregio Vogelsberg - Wetterau
www.bioregio-odenwald-bergstrasse.de
Bioregio Odenwald - Bergstrasse
www.bioregio-holz-lahn.de
Bioregio Lahn (Landkreis Gießen, Lahn-DillKreis, Stadt Marburg und Landkreis MarburgBiedenkopf)