Aufnahme-Unterlagen - Stand 01.04.2012

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Aufnahme-Unterlagen - Stand 01.04.2012
1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800
Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected]
Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln
Aufnahmeantrag
Antragsteller:
Name......... :
Strasse....... :
Geburtstag. :
Nationalität. :
Telefon....... :
Mobil.......... :
Vorname.... :
PLZ+Ort..... :
Geburtsort.. :
Beruf.......... :
Telefax....... :
E-Mail......... :
Folgendes Familienmitglied ist bereits Mitglied im Agility Team Cologne e.V.:
Name......... :
Vorname.... :
Der Antragsteller ist Mitglied in folgenden Rassezuchtvereinen/Hundesportverbänden/-vereinen:
Der Antragsteller bestätigt gegenüber dem Agility Team Cologne e.V., dass er keinem Rassezuchtverein oder Hundesportverband oder deren Untergliederungen angehört oder zukünftig beitreten wird,
der nicht dem VDH - Verband für das deutsche Hundewesen e.V. angegliedert ist.
Angaben zum Hund:
Zwingername :
Rufname........:
Rasse............ :
Geschlecht.... :
Versicherung. :
Wurfdatum.... :
Zuchtbuch-Nr :
Täto/Chip-Nr..:
Tollwutschutz :
Versich.-Nr.... :
Ein Hund darf nur mit gültiger Tollwut-Schutzimpfung und bestehendem Haftpflicht-Versicherungsschutz auf das Platzgelände gebracht werden. Der Halter/Besitzer des Hundes versichert, die durch
das Landeshundegesetz NRW in Bezug auf Haltung eines Hundes gemachten Auflagen zu erfüllen.
Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen.
Der Antragsteller bewirbt sich hiermit zum
um die Mitgliedschaft im Verein Agility
Team Cologne e.V. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei positiver Entscheidung wird der
Antragsteller dem DVG e.V. zum oben genannten Zeitpunkt als Mitglied gemeldet. Die Aufnahme wird
in der nächsten Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Die Aufnahme ist erst wirksam, wenn die
Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag sowie eventuelle Sportbeiträge gezahlt sind.
Mit Abgabe des Aufnahmeantrages zahlen Vollmitglieder eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe
von 70,- Euro. Für Anschlussmitglieder und Jugendliche beträgt die Aufnahmegebühr 40,- Euro.
Familien zahlen eine Aufnahmegebühr von 100,- Euro. Die Aufnahmegebühr wird nicht erstattet.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich:
Datei
Aufnahmeantrag
Vollmitglieder
Anschlussmitglieder
Jugendliche
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
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å
180.- Euro
180,- Euro
60,- Euro
Seite
1 von 2
Datum
24.09.2011
1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800
Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected]
Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln
Die aktive Mitgliedschaft wird beantragt:
̊ NEIN
̊ JA, ab Datum:
Die Teilnahme am Vereins-Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eventuell entstehende Schäden, die
durch den Antragsteller oder seinen Hund verursacht werden, gehen zu Lasten des Hundeführers /
Hundehalters und begründen keinen Rechtsanspruch gegenüber dem Verein Agility Team Cologne
e.V. oder dem vom Vorstand bestellten Personal. Es kann insbesondere keine Haftung für den
Zustand des Platzgeländes und sich eventuell daraus ergebenden Schäden übernommen werden.
An die bekannten Verpflichtungen ist der Antragsteller nach Aufnahme in den Verein Agility Team
Cologne e.V. für das laufende Kalenderjahr gebunden. Die Mitgliedschaft verlängert sich
stillschweigend um jeweils ein Kalenderjahr. Im Falle eines Austritts muss dieser bis zum 30.11. des
laufenden Kalenderjahres in schriftlicher Form dem Vorstand vorliegen. Den Austrittserklärungen
jugendlicher Mitglieder muss die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beigefügt sein.
Nebenabsprachen in Verbindung mit diesem Antrag sind nicht erfolgt.
Die Satzung wurde dem Antragsteller am
zusammen mit diesem Aufnahmeantrag und
der Platzordnung zur Kenntnisnahme ausgehändigt. Die sich hieraus ergebenden Rechte und
Pflichten sind dem Antragsteller bekannt und werden von ihm anerkannt.
Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die
vereinsinterne Anschriften- , Telefon- und Geburtstags-Liste verwendet werden.
Der Antragsteller erhält eine Kopie dieses Antrages.
Ort, Datum
Unterschrift des
Antragstellers
Unterschrift des
Erziehungsberechtigten
Ort, Datum
Entgegengenommen von
Antrag entgegengenommen:
Vom Verein Agility Team Cologne e.V. auszufüllen:
Daten Antragsteller:
Daten Hund:
Adresse:
̊ ............................................
Täto-/Chip-Nr.:
̊ ............................................
Telefon:
̊ ............................................
Tollwut-Schutzimpfung:
̊ ............................................
Mobil:
̊ ............................................
Versicherungs-Schutz:
̊ ............................................
E-Mail:
̊ ............................................
Beiträge und Gebühren:
Mitglieds-Status:
̊ ............................................
Aufnahmegebühr:
̊ ............................................
Andere Vereine:
̊ ............................................
Jahresbeitrag:
̊ ............................................
Auflagen LHV NRW:
̊ ............................................
Sportbeitrag:
̊ ............................................
Datei
Aufnahmeantrag
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
Seite
2 von 2
Datum
24.09.2011
1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800
Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected]
Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln
Erklärung zum LHG NRW
Daten Mitglied/Hundebesitzer:
Vorname.... :
PLZ+Ort..... :
Telefax....... :
E-Mail......... :
Name......... :
Strasse....... :
Telefon....... :
Mobil.......... :
Daten Hunde:
Hund 1
Hund 2
Hund 3
Rufname.............. :
Rasse.................. :
Wurfdatum........... :
Geschlecht........... :
Grösse in cm....... :
Gewicht in kg....... :
Täto-/Chip-Nr....... :
Zuchtbuch-Nr....... :
Impftierarzt........... :
Tollwutschutz bis. :
Haftpflicht-Vers.... :
Versicherungs-Nr. :
Bedingungen des
LHG NRW erfüllt
(Meldung, Sachkunde, Halteerlaubnis, etc.,
Abhängig von der
Einstufung des
Hundes)
̊ JA
̊ JA
̊ JA
̊ NEIN
̊ NEIN
̊ NEIN
Mitglieder werden nur noch dann zu Prüfungen/Wettkämpfen gemeldet, wenn die Forderungen des
Landeshundegesetzes NRW erfüllt sind. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Hundehalter gegenüber
dem Verein Agility Team Cologne e.V., dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Bis zur
Rückgabe dieser Erklärung und Erfüllung der Vorschriften des LHG NRW kann zu keiner
Prüfung/Wettkampf gemeldet werden.
Ort, Datum
Unterschrift des
Hundehalters
Erklärung entgegengenommen:
Ort, Datum
Datei
Erklärung zum LHG NRW
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
Entgegengenommen von
Seite
1 von 1
Datum
10.01.2009
1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800
Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected]
Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln
Hinweise zum Verhalten rund um das Training
Der Hund sollte spätestens 4 Stunden vor dem Training kein Futter mehr zu sich
nehmen. Am besten wäre es, wird der Hund 2-mal täglich gefüttert, eine Fütterung am
Morgen, die zweite nach dem Training zu verabreichen.
Lassen Sie Ihren Hund auch zu seiner eigenen Sicherheit nur auf Ihre Anweisung hin
und an der Leine aus dem Auto aussteigen.
Bitte die Hunde vor dem Platzgelände nicht frei laufen lassen (Nachbarn).
Vergewissern Sie sich, dass Ihr Hund vor dem Betreten der Platzanlage sein Geschäft
erledigt hat. Verunreinigungen der Platzanlage hat jeder Hundehalter selbst zu
beseitigen und werden mit einer Spende von 5,- € in die Vereinskasse geahndet.
Auf dem Vereinsgelände sind die Hunde grundsätzlich angeleint zu halten.
Offensichtlich kranke oder verletzte Hunde sowie heiße Hündinnen sind vom Training
ausgeschlossen.
Hunde bitte nicht am Zaun anbinden.
Der Ein- und Ausgangsbereich zum Vereinsgelände und zur Platzanlage bitte auch im
eigenen Interesse hundefrei halten.
Hunde haben keinen Zutritt zum Vereinsheim.
Während des Auf- und Abbaus der Trainings-Geräte die Hunde bitte nicht mit auf den
Platz nehmen.
Während der Ausbildungszeit ist das Rauchen auf der Platzanlage nicht erwünscht (so
lange dauert es ja auch nicht).
Handys bitte während der Ausbildungszeit ausschalten.
Ansonsten sind die Anweisungen der Trainer und Vorstandsmitglieder zu befolgen.
Datei
Platz-Ordnung
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
Seite
1 von 1
Datum
10.01.2009
Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V.
- Sportverband für das Polizei- und Schutzhundwesen -
Mitglied des dhv, VDH und der FCI
__________________________________________________________________
Antrag auf Tierhalterhaftpflicht-Versicherung
bei der HDI Gerling-Versicherung
W ICH TIG!
An trag w ird n u r im Origin al
au f e in e m Blatt ( Vo rd e r- u n d
Rü cks e ite ) an ge n o m m e n .
Versicherungsnehmer:
Deutscher Verband der
Gebrauchshundsportvereine e.V.
Ennertsweg 51, 58675 Hemer
Unterversichert:
Name: ........................................................,
Vorname: ...................................................
geboren am: .............................................
in: ...............................................................
wohnhaft: ............................................................................................................................
Mitglied des DVG im MV ............................. MG-Nr.: ......................................................
(Vereins-Nr.)
Eigenkündigung
Vorversicherung __________________________________
(Name Gesellschaft)
Kündigung durch Versicherer
(Zutreffendes bitte ankreuzen !!)
Zu versichernde/r Hund/e:
1.
Name: ........................................................................................................................
Wurfdatum: ........................................ Täto.-Chip-Nr.: ..........................................
2.
Name: ........................................................................................................................
Wurfdatum: ........................................ Täto.-Chip-Nr.: ..........................................
3.
Name: ........................................................................................................................
Wurfdatum: ........................................ Täto.-Chip-Nr.: ..........................................
Versicherungsbeginn:
01.01. .....,
01.04. .....,
01.07. .....,
01.10. .....
Ich beantrage für meine/n o.g. Hund/e die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung bei der
HDI Gerling-Versicherung zu einer Versicherungssumme von 5.000.000,00 € pauschal
und ohne Einschränkung/Risikozuschlag für bestimmte Rassen, bei einem
Jahresbeitrag von 39,22 € (inkl. 19 % Versicherungssteuer) und einer Selbstbeteiligung pro Schadenfall in Höhe von 100,00 €. Ich erkläre ausdrücklich, dass
der/die in diesem Antrag aufgeführte/n Hund/e in meinem Eigentum steht/stehen und
dass ich kein Züchter bin/werde.
b.w.
Der Eigentumsnachweis zu dem/den zu versichernden Hund/en ist beigefügt.
(Bei Hunden mit Abstammungsnachweis die Kopie der Ahnentafel, in anderen
Fällen, z.B. Kopien des Überlassungsvertrages des Tierheims, Kauf- oder
Schenkungsvertrag, Impfpass des/der Hunde/s, aus dem der Eigentümer deutlich
hervorgeht .)
Sämtliche Änderungen, auch solche, bezogen auf die in meinem Eigentum
stehenden Hunde teile ich sofort der DVG-HG mit.
Die vorgenannten Konditionen gelten ausschließlich im Zusammenhang mit meiner
Mitgliedschaft im DVG. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ergeht vom DVG eine
Benachrichtigung an den Versicherer zur Aufhebung der Unterversicherung.
Im Januar des laufenden Jahres erfolgt die Zahlung des aktuellen Jahresbeitrages
über meinen Verein an den DVG.
Der DVG ist der Versicherungsnehmer, mir ist bekannt, dass ich als
Unterversicherte/r eines Gruppenvertrages geführt werde.
Im Falle eines Schadens melde ich diesen unverzüglich, spätestens 7 Tage, nach
dem Ereignis an die DVG-HG.
Mit ist bekannt, dass die mit diesem Formblatt erfassten Daten vom DVG an den
Versicherer weiter geleitet werden.
Ort, Datum: ........................................
Unterschrift: ...........................................
- Bei Jugendlichen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters! -
Bestätigung des Vereines:
Hiermit ermächtige ich den DVG, die Versicherungsprämie für o.a. Einzelmitglied
unseres Mitgliedsvereines ............................................................................................
am 15. Januar des laufenden Jahres vom bekannten Vereinskonto abzubuchen.
Soweit es sich um einen Zugang im laufenden Jahr handelt, wird die Prämie im
Dezember in Verbindung mit der allgemeinen Beitragsendabrechnung erfolgen.
Ort, Datum: ........................................
...................... ...........................................
(Unterschrift des MV-Vorsitzenden)
Tierhalterhaftpflichtversicherung
ausschließlich für Mitglieder der DVG-Vereine
In meinen letzten Rundschreiben habe ich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass wir jedem
Einzelmitglied unserer Vereine, welches dem DVG gemeldet ist, ein äußerst günstiges Angebot
für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung machen können, unabhängig von der Hunderasse.
Es gibt weder Ausschlüsse bestimmter Rassen noch Risikozuschläge. Für Züchter oder
sonstige gewerbliche Tierhalter gilt dieses Angebot allerdings nicht. Ist unser Einzelmitglied
jugendlich, haben die Erziehungsberechtigten den Antrag zu unterschreiben. Zu diesem Angebot gab
es dann eine Reihe von unterschiedlichen Fragen, die ich mit diesem Rundschreiben für alle
gleichermaßen beantworten möchte:
Versicherungssumme und wer ist versichert?
Es handelt sich um 5.000.000,00 € p.a. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für
jedes Einzelmitglied jedoch höchstens das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres. Es
ist der Tierhalter versichert, sofern er nicht als solcher gewerbsmäßig tätig ist. (Eingeschlossen ist
auch der Tierhüter (auch hier gilt ein Ausschluss, sofern der Tierhüter gewerbsmäßig handeltTierpension) . Z.B. Ehemann ist Eigentümer des Hundes und hat auch den Vertrag abgeschlossen,
ein Familienmitglied führt den Hund aus, dabei passiert ein Schaden. Tierhüter in diesem Beispiel ist
das Familienmitglied, welches den Hund ausführt). Es sind nur die Hunde versichert, die im
Eigentum des "Unterversicherten" stehen und im Antrag angegeben wurden (maximal 3 bei
einem Eigentümer). Gehört 1 Hund dem Vollmitglied und der 2. Hund dem Partner, sind zwei
Verträge abzuschließen. D.h., Für Hunde, die innerhalb eines Haushaltes leben, kann es durchaus
erforderlich sein, zwei Verträge abzuschließen.
Wo gilt diese Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung gilt überall dort, wo sich der Tierhalter/Tierhüter mit dem versicherten
Hund aufhält, auch für unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Europa, und für sonstige vorübergehende
Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr.
Beginn des Versicherungsschutzes
Die Versicherung kann aus technischen Gründen, die mit der Abbuchung der Beiträge
zusammenhängen, nur zum Beginn eines Quartals abgeschlossen werden. (1.1.; 1.4.; 1.7. und
1.10.). Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Tag, an dem der Antrag ausgefüllt und
unterschrieben vom "Unterversicherten" und dem MV-Vorsitzenden in der DVG-HG per Post eingeht.
Faxe und/oder Anträge, die sich über zwei Blätter verteilen, sind nicht bearbeitungsfähig. Jedes
unterversicherte Einzelmitglied erhält vom Versicherer eine Einzelbestätigung über den
Versicherungsabschluss.
Ende des Versicherungsschutzes
Der o.g. Versicherungsschutz zum günstigen Tarif (nur für DVG-Mitglieder) endet durch normale
Kündigung des Unterversicherten (Einzelmitglied im DVG-Verein). Diese Kündigung ist, wie auch bei
anderen Verträgen üblich, mit der Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des
Versicherungsjahres belegt. Diese Kündigung hat das Einzelmitglied direkt an die DVG-HG zu
senden. Die Kündigung kann nur zum Ablauf des laufenden Jahres erfolgen, eine Beitragserstattung
innerhalb eines Jahres gibt es nicht. Ist einem Tierhalter auferlegt seinen Hund außerhalb der
Wohnung/außerhalb des Grundstücks mit Maulkorb zu führen und entsteht mit diesem Hund ein
Schaden, besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das versicherte Tier den Maulkorb trägt. Der
Versicherungsschutz zum günstigen Tarif (nur für DVG-Mitglieder) erlischt, wenn der Unterversicherte
seinen Beitrag nicht an den DVG-MV entrichtet und dieser die DVG-HG unverzüglich darüber
verständigt. Tritt ein Unterversicherter aus dem DVG als Mitglied aus, so erlischt die Versicherung.
Was ist im Schadenfall zu tun?
Benachrichtigen Sie sofort die DVG-HG per Telefon und schriftlich innerhalb einer Woche per
Brief, Fax oder E-Mail mit entsprechender Schilderung, wie es zu dem Schaden kam. Die
Schadenmeldung wird dann an den Versicherer weiter geleitet. Sie erhalten dann von uns einen
Schadenbogen, den Sie ausgefüllt an uns zurücksenden. Leisten Sie ohne vorherige Absprache
mit uns keine Zahlung an Geschädigte und geben kein Schuldanerkenntnis ab. Anderenfalls
gefährden Sie den Versicherungsschutz.
1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800
Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected]
Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln
Vereinssatzung
Stand: 10.01.2010
Datei
Vereinssatzung – Stand 10.01.2010
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
Seite
1 von 10
Datum
10.01.2010
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsstelle des Vereins
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3
§ 2 Zweck des Vereins
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3
§ 3 Aufgaben des Vereins
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3
§ 4 Mitgliedschaft .
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4
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft .
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4
§ 6 Ende der Mitgliedschaft
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5
§ 7 Rechte der Mitglieder
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6
§ 8 Pflichten der Mitglieder
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6
§ 9 Aufnahmegebühr, Jahresbeitrag, Sportbeitrag und Umlagen
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7
§ 10 Organe des Vereins .
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7
§ 11 Vorstand
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7
§ 12 Amtsdauer
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8
§ 13 Beschlüsse
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8
§ 14 Kassenprüfer .
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8
§ 15 Mitgliederversammlung
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8
§ 16 Stimmrecht
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9
§ 17 Leitung .
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9
§ 18 Beschlussfähigkeit .
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9
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§ 19 Beurkundung der Beschlüsse
§ 20 Vermögen
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9
§ 21 Abschluss von Rechtsgeschäften
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10
§ 22 Auflösung des Vereins
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10
§ 23 Satzungsänderungen
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10
Datei
Vereinssatzung – Stand 10.01.2010
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9
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
Seite
2 von 10
Datum
10.01.2010
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsstelle des Vereins
I. Der Verein führt den Namen „Agility Team Cologne“.
Er hat seinen Sitz in Köln.
II. Die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Köln wird beantragt.
Nach Eintragung wird der Name um den Zusatz e.V. ergänzt.
III. Die Mitgliedschaft im DVG (Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V.) wird beantragt
und nach Aufnahme als Zusatz im Namen vermerkt.
IV. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
V. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
I. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er strebt keinerlei
Gewinne an und verwendet Mittel des Vereins nur für die satzungsmäßigen Zwecke.
II. Es werden keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen an die Mitglieder ausgezahlt oder
vergütet. Es dürfen auch nicht Personen, gleichgültig ob Mitglieder oder Dritte, durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins
fremd sind, begünstigt werden.
III. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
IV. Der Verein fördert die sportliche Betätigung seiner Mitglieder mit dem Hund. Er unterstützt die
Belange des Tierschutzes und des Deutschen Sportbundes.
§ 3 Aufgaben des Vereins
Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sind:
1.) Trainieren und Vermitteln der Hundesportart Agility und artverwandter Sportarten wie z.B.
Obedience, Flyball, Begleithundeausbildung, etc..
2.) Pflege der sportlichen Haltung und Verbundenheit der Mitglieder untereinander.
3.) Information der Öffentlichkeit über den Hundesport.
4.) Bereitstellung von Übungsplatz und Geräten für die Ausbildung von Hunden.
5.) Anleitung und Überwachung der Ausbildung der Hunde seiner Mitglieder während der offiziellen
Übungszeiten auf der Platzanlage.
6.) Durchführung von Prüfungen nach den Richtlinien des Dachverbandes.
7.) Allgemeine Werbeveranstaltungen
Vorführungen.
wie
Durchführung
von
Turnieren,
Wettbewerben
und
8.) Betreuung von Jugendlichen, die sich im Sinne der Vereinsbestrebungen betätigen.
9.) Beratende Unterstützung der Mitglieder in Angelegenheiten des Hundesports.
10.) Nichtmitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihren Hund unter Anleitung auszubilden.
Datei
Vereinssatzung – Stand 10.01.2010
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
Seite
3 von 10
Datum
10.01.2010
§ 4 Mitgliedschaft
I. Mitglied kann jede rechtsfähige natürliche Person werden, die unbescholten im Sinne eines
polizeilichen Führungszeugnisses ist und an der Aufgabenerfüllung des Vereins mitarbeiten bzw.
den Verein fördern will.
II. Mitglieder sind:
1.) aktive Mitglieder
Aktive Mitglieder sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich an den in § 3
dieser Satzung genannten Aufgaben aktiv beteiligen.
Auf Antrag können sich aktive Mitglieder vorübergehend oder auf Dauer inaktivieren lassen.
2.) inaktive Mitglieder
Inaktive Mitglieder sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die
Bestrebungen des Vereins unterstützen. Inaktive Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung
stimmberechtigt (Vollmitglieder).
3.) Anschlußmitglieder
Anschlußmitglieder sind aktive oder inaktive Mitglieder, die mit einem Vollmitglied verheiratet sind
oder mit diesem in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben. Anschlußmitglieder zahlen einen
ermäßigten Vereinsbeitrag.
4.) jugendliche Mitglieder
Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei ihnen ist die
schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters notwendig.
5.) Ehrenmitglieder
Personen, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können durch
Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben die gleichen
Rechte wie andere Vollmitglieder, sind aber von der Beitragszahlung befreit.
III. Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind gewerbsmäßige Hundehändler, Hundevermittler,
gewerbsmäßige Hundeausbilder und Personen, die einem Hundeverein oder Hundeverband
angehören, der nicht Mitglied der FCI ist.
Wird eine der vorgenannten Tätigkeiten oder Mitgliedschaften erst nach der Aufnahme in den Verein
bekannt, erfolgt die unverzügliche Streichung aus der Mitgliederliste durch den Vorstand.
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
I. Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein hat durch schriftlichen Antrag beim Vereinsvorsitzenden
unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtstag, Beruf und Wohnort zu erfolgen. Mit dieser
Anmeldung ist die Weitergabe der Daten an den Verband und die Verwendung für Erfordernisse des
Sports zulässig.
II. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, unter Abwägung der Vereinsinteressen, durch
Mehrheitsbeschluss. Die Aufnahme ist in der nächsten Mitgliederversammlung bekannt zu geben.
Die Mitgliedschaft im Verband beginnt mit dem nächsten Quartalsbeginn.
III. Die Aufnahme ist erst dann wirksam, wenn die Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag sowie
eventuelle Sportbeiträge gezahlt sind.
IV. Die Ablehnung des Aufnahmeantrages ist dem Antragssteller schriftlich mitzuteilen. Eine
Begründung für die Ablehnung ist nicht erforderlich.
Datei
Vereinssatzung – Stand 10.01.2010
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
Seite
4 von 10
Datum
10.01.2010
§ 6 Ende der Mitgliedschaft
I. Die Mitgliedschaft endet durch:
1.) Tod des Mitglieds
2.) Austritt aus dem Verein
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die schriftliche
Austrittserklärung muss bis zum 30.11. des laufenden Jahres beim Vorstand vorliegen. Den
Austrittserklärungen jugendlicher Mitglieder muss die Einverständniserklärung des gesetzlichen
Vertreters beigefügt sein.
3.) Streichung von der Mitgliederliste
Die Streichung von der Mitgliederliste erfolgt durch den Beschluss des Vorstandes
a)
entsprechend § 4 Absatz 3
oder
b)
wenn das Vereinsmitglied mit der Bezahlung des Jahresbeitrages 3 Monate im Rückstand
ist und die Streichung mit der Zahlungserinnerung angekündigt wurde.
4.) Ausschluss aus dem Verein
Der Ausschluss erfolgt:
a)
bei grobem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Satzung und die Beschlüsse des
Vereins oder des Verbandes, dem der Verein angehört.
b)
bei Störung des Vereinsfriedens oder bei vereinsschädigendem Verhalten.
c)
bei grobem unsportlichen und unkameradschaftlichen Verhalten.
d)
bei wissentlich falschen Angaben für vereins- und verbandsinterne Urkunden.
e)
bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins.
f)
bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder rechtskräftiger Verurteilung wegen eines
Verbrechens.
g)
aus sonstigen schwerwiegenden, die Vereinsdisziplin berührenden Gründen.
Der Ausschluss erfolgt für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer.
Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Vor der Beschlussfassung hat der
Vorstand dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu
äußern. Der Ausschluss aus dem Verein ist dem betroffenen Mitglied durch eingeschriebenen Brief
mitzuteilen.
5.) Auflösung des Vereins
II. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche des Mitglieds an den Verein. Die
Rückgewähr von Aufnahmegebühr, Beiträgen, Umlagen, Spenden und Sacheinlagen ist
ausgeschlossen.
III. Die Ansprüche des Vereins wegen rückständiger Zahlungsverpflichtungen bleiben im Rahmen der
gesetzlichen Verjährungsvorschriften bestehen.
IV. Vereinseigentum wie Schriftgut, Verwaltungsunterlagen und Sachen sind dem Verein
zurückzugeben. Das gleiche gilt für Wanderpokale, die noch nicht in den endgültigen Besitz des
Mitglieds übergegangen sind. Funktionsträger haben die Unterlagen des Arbeitsgebietes ihrem
Nachfolger zu übergeben.
Datei
Vereinssatzung – Stand 10.01.2010
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
Seite
5 von 10
Datum
10.01.2010
§ 7 Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder haben folgende Rechte:
1.) Benutzung des Trainings-Geländes während der Übungszeiten
2.) Die Mitglieder sind über den Verein, nach Bestätigung durch den DVG, mittelbare Mitglieder des
DVG und dürfen damit an allen Veranstaltungen des DVG im Rahmen der Zulassungsbedingungen
teilnehmen.
3.) Teilnahme
an
Veranstaltungen
Zulassungsbedingungen.
der
übergeordneten
Verbände
im
Rahmen
der
§ 8 Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder haben folgende Pflichten:
1.) Die Zwecke und Aufgaben des Vereins und der übergeordneten Organisationen zu befolgen und
deren Bestrebungen zu unterstützen.
2.) Die Satzungen und Beschlüsse des Vereins zu beachten.
3.) Die Beiträge pünktlich zu bezahlen.
4.) Das Vereinseigentum zu schützen und durch ihre tätige Mitarbeit bei den Reinigungs- Pflege-,
Unterhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten der Sportgeräte, des Übungsplatzes und des
Vereinsheims zu bewahren.
5.) Sich den Anordnungen der Ausbildungswarte, Übungsleiter und Trainer zu fügen und bei Prüfungen
und sonstigen Veranstaltungen den Anordnungen des Prüfungsleiters, Bewerters oder
Leistungsrichters Folge zu leisten.
6.) Die politische und konfessionelle Neutralität des Vereins und des Verbandes zu beachten.
7.) Die seuchenrechtlichen Vorschriften bei Erkrankungen des Hundes oder bei begründetem Verdacht
genau zu beachten.
8.) Den Belangen des Tierschutzes nachzukommen.
9.) Als Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn der Hund mit auf das
Übungsgelände genommen, auf dem Übungsgelände ausgebildet oder bei Prüfungen geführt
werden soll. Dem Verein ist auf Verlangen ein Nachweis vorzulegen.
10.) Die erforderlichen Impfungen beim Hund vornehmen zu lassen. Dem Verein ist hierüber auf
Verlangen ein Nachweis vorzulegen.
11.) Den Verein tätig zu unterstützen bei Veranstaltungen, Wettbewerben und Prüfungen.
12.) Im Interesse der Gemeinschaftspflege verpflichten sich die Mitglieder, die gesellschafts-bezogene
allseitige Neutralität des Vereins zu wahren und jegliche persönliche Streitigkeiten vom Verein
fernzuhalten.
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Vereinssatzung – Stand 10.01.2010
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
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Datum
10.01.2010
§ 9 Aufnahmegebühr, Jahresbeitrag, Sportbeitrag und Umlagen
I. Der Verein erhebt von allen Mitgliedern eine Aufnahmegebühr, einen Jahresbeitrag, sowie
eventuelle Umlagen. Die Gründungsmitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr.
II. Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu bezahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres seinen
Austritt erklärt, von der Mitgliederliste gestrichen oder ausgeschlossen wird. Der Jahresbeitrag ist
zahlbar bis zum 31.01. des laufenden Jahres oder bis zum Ende des auf die Aufnahme in den
Verein folgenden Monats.
III. Bei Zahlungsverzug von 3 Monaten ruhen die Mitgliedsrechte nach Mahnung und Ankündung durch
Beschluss des Gesamtvorstands bis zur Erfüllung oder Streichung von der Mitgliederliste.
IV. Die aktiven Mitglieder zahlen darüber hinaus einen monatlichen Sportbeitrag. Dieser ist zu Beginn
jedes Quartals eines Jahres zu entrichten. Die Inaktivierung eines Mitglieds kann nur mit
zweiwöchiger Frist zum 01.01. und 01.07. eines Jahres schriftlich beim geschäftsführenden
Vorstand beantragt werden. Bei Zahlungsverzug von 3 Monaten ruhen die Mitgliedsrechte nach
Mahnung und Ankündung durch Beschluss des Gesamtvorstands bis zur Erfüllung oder Streichung
von der Mitgliederliste.
V. Die Höhe der Aufnahmegebühr, des Jahresbeitrages, des Sportbeitrages sowie eventueller
Umlagen werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge an den Verband
und seine Gliederungen müssen vom Jahresbeitrag gedeckt werden.
§ 10 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
1.) der geschäftsführende Vorstand
2.) der Gesamtvorstand
3.) die Mitgliederversammlung
§ 11 Vorstand
I. Der Vorstand des Vereins besteht aus:
1.) dem geschäftsführenden Vorstand
2.) dem Gesamtvorstand
II. Zum geschäftsführenden Vorstand gehören
1.) der / die 1. Vorsitzende
2.) der / die 2. Vorsitzende
3.) der / die Geschäftsführer/in
III. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die vorgenannten Personen. Die Mitglieder des
geschäftsführenden Vorstands haben Alleinvertretungsvollmacht im Außenverhältnis.
IV. Der Gesamtvorstand besteht aus:
1.)
2.)
3.)
4.)
5.)
6.)
7.)
dem geschäftsführenden Vorstand
dem / der Kassierer/in
dem / der Ausbildungswart/in Agility
dem / der Ausbildungswart/in Frisbee
dem / der Jugendwart/in
dem / der Kantinenwart/in
dem / der Platzwart/in
V. Die Tätigkeit des gesamten Vorstands ist ehrenamtlich, jedoch können den Vorstandsmitgliedern die
durch ihre Tätigkeit entstandenen Auslagen erstattet werden. Dies muss jedoch vorher mit dem
Vorstand abgestimmt werden.
VI. Die Mitglieder des Vorstandes müssen dem Verein angehören.
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Vereinssatzung – Stand 10.01.2010
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10.01.2010
§ 12 Amtsdauer
I. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahlen sind
zulässig.
II. Scheidet ein eingetragenes Vorstandsmitglied im Laufe der Amtsperiode aus, so übernehmen die
übrigen eingetragenen Vorstandsmitglieder die Vertretungsmacht bis zur nächsten
Jahreshauptversammlung. Auf der nächsten Jahreshauptversammlung ist dann ein neues
eingetragenes Vorstandsmitglied zu wählen.
III. Bei Ausscheiden eines anderen Vorstandsmitglieds wird dessen Amt durch ein anderes
Vorstandsmitglied bis zur nächsten Jahreshauptversammlung übernommen. Auf der nächsten
Jahreshauptversammlung ist dann ein neues Vorstandsmitglied zu wählen.
§ 13 Beschlüsse
I. Der Vorstand tagt je nach Bedarf. Über jede Sitzung ist von dem / der Geschäftsführer/in eine
Niederschrift anzufertigen und von ihm / ihr zu unterschreiben.
II. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit (Enthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen
gewertet) gefasst.
III. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des / der 1. Vorsitzenden.
§ 14 Kassenprüfer
I. Zur Überwachung der Kassengeschäfte wählt die Jahreshauptversammlung zwei Kassenprüfer, von
denen jährlich einer ausscheidet.
II. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören.
III. Eine Wiederwahl ist erst nach zwei Geschäftsjahren möglich.
IV. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Kasse jederzeit zu überprüfen und die Pflicht, am Ende des
Geschäftsjahres eine Kassenprüfung vorzunehmen.
V. Sie sind verpflichtet, der Jahreshauptversammlung ihren Prüfungsbericht schriftlich vorzulegen und
erforderlichenfalls mündlich zu erläutern.
§ 15 Mitgliederversammlung
I. Die Jahreshauptversammlung wird zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres, spätestens bis Ende
März, vom geschäftsführenden Vorstand mit einer 14-tägigen Frist unter der Angabe der
Tagesordnung schriftlich einberufen.
II. Die Tagesordnung muss enthalten:
1.) Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.) Verlesung und Genehmigung der Niederschrift der letzten Jahreshauptversammlung
3.) Berichte der Vorstandsmitglieder
4.) Berichte der Kassenprüfer
5.) Entlastung des Vorstands
6.) Fällige Neuwahlen des Vorstands
7.) Wahl der Kassenprüfer
8.) Festsetzung von Jahresbeitrag, Aufnahmegebühr, Sportbeitrag und evtl. Umlagen
9.) Terminierung der Vereinsveranstaltungen
10.) Anträge
11.) Verschiedenes
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Elke Niermann / Martin Schmucker
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10.01.2010
III. Außerordentliche Hauptversammlungen sind mit gleicher Frist und in gleicher Form unter
Bekanntgabe der Tagesordnung bei besonderen Anlässen oder auf Verlangen von einem Viertel der
stimmberechtigten Vereinsmitglieder einzuberufen.
IV. Mitgliederversammlungen, neben der Jahreshauptversammlung, finden bei Bedarf, jedoch
mindestens zweimal jährlich statt. Hierzu ist schriftlich einzuladen.
§ 16 Stimmrecht
I. In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
II. Stimmrechtsübertragung:
Das Stimmrecht kann von verhinderten Mitgliedern auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Die
Vollmachten müssen dem Versammlungsleiter bei Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben
werden.
III. Bei Mitgliedern, die mit der Zahlung des Beitrages mehr als drei Monate im Rückstand sind, ruht das
Stimmrecht.
IV. Das Stimmrecht eines beschränkt Geschäftsfähigen kann durch dessen gesetzlichen Vertreter
wahrgenommen werden. Die Stimmabgabe des beschränkt Geschäftsfähigen ist nur im Falle der
schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters möglich, welche in diesem Falle bei Beginn der
Mitgliederversammlung dem Versammlungsleiter vorzulegen ist.
V. Das Stimmrecht von Geschäftsunfähigen
wahrgenommen werden.
kann
nur
durch
deren
gesetzliche
Vertreter
§ 17 Leitung
Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der / die 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der / die 2.
Vorsitzende. Ist auch diese/r verhindert, so liegt die Leitung bei dem / der Geschäftsführer/in.
§ 18 Beschlussfähigkeit
Die Mitgliederversammlung ist mit den erschienenen und vertretenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Die
gefassten Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen und vertretenen Stimmberechtigten
rechtskräftig und bindend für alle Mitglieder.
§ 19 Beurkundung der Beschlüsse
I. Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen.
II. Die Niederschrift ist von dem / der Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben. Wenn
mehrere Vorsitzende tätig waren, unterzeichnet der / die letzte Versammlungsleiter/in die ganze
Niederschrift.
III. Jedes Vereinmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.
§ 20 Vermögen
Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes
verwendet. Das Vermögen des Vereins muss, bis auf einen der laufenden Geschäftsführung angemessenen
Betrag, bei einem mündelsicheren Geldinstitut angelegt werden.
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10.01.2010
§ 21 Abschluss von Rechtsgeschäften
I. Durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstands wird der Umfang der laufenden
Zahlungsverpflichtungen festgelegt. Diese Zahlungen erfolgen in eigener Zuständigkeit des / der
Kassierer/in.
II. Verpflichtungserklärungen für den Verein dürfen nur abgegeben werden, wenn Deckung mindestens
in gleicher Höhe vorhanden ist, bzw. bei Fälligkeit vorhanden ist.
III. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands sind, unter Beachtung des Absatzes II, zum
Abschluss von Rechtsgeschäften für den Verein bis zu einer Höhe von 500,- Euro berechtigt.
IV. Nach vorherigem Beschluss des Gesamtvorstandes sind die Mitglieder des geschäftsführenden
Vorstands, unter Beachtung des Absatzes II, zum Abschluss von Rechtsgeschäften für den Verein
bis zu einer Höhe von 1.000,- Euro berechtigt.
V. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften
Mitgliederversammlung erforderlich.
über
1.000,-
Euro
ist
der
Beschluss
der
VI. Bindungen in Miet-, Pacht- und Grundstücks-Angelegenheiten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, vor
vertragsrechtlichem Abschluss, des Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung. Die
Tagesordnung dieser Mitgliederversammlung muss diesen Beratungspunkt enthalten.
VII. Der § 21 regelt ausschließlich die Vertretungsmacht im Innenverhältnis. Die Vertretungsmacht des
Vorstandes gemäß § 26 BGB im Außenverhältnis wird dadurch nicht beschränkt.
§ 22 Auflösung des Vereins
I. Die Auflösung des Vereins kann nur eine Hauptversammlung beschließen, die mindestens vier
Wochen vorher zu diesem Zweck mit einer entsprechenden Tagesordnung einberufen wird.
II. Die Auflösung kann nur mit drei Viertel Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen
werden.
III. Sofern die Hauptversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden die Mitglieder des
geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die Liquidatoren
haben die laufenden Geschäfte abzuwickeln.
IV. Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Welcher Organisation das Vermögen zugesprochen wird, beschließt der Gesamtvorstand.
Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des
Finanzamts ausgeführt werden.
§ 23 Satzungsänderungen
I. Eine Änderung dieser Satzung ist nur möglich, wenn sie eine Hauptversammlung mit zwei Drittel
Mehrheit beschließt. Redaktionelle Änderungen können jedoch vom geschäftsführenden Vorstand
vorgenommen werden.
II. Bei der Einladung zur Hauptversammlung müssen die vorgeschlagenen Satzungs-Änderungen
mitgeteilt werden.
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Datum
10.01.2010
1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800
Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected]
Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln
Beiträge und Gebühren
(Fällig einmalig mit Abgabe der Anmeldung)
Aufnahmegebühr
Vollmitglied

Anschlussmitglied

Jugendliche

Familie (1xV & 1xA & 1xJ) 
70,- €
40,- €
40,- €
100,- €
(Fällig pro Jahr im Voraus)
Mitgliedsbeitrag
Vollmitglied
Anschlussmitglied
Jugendliche



180,- €
180,- €
60,- €
(Fällig pro Quartal im Voraus)
Sportbeitrag
Mitglieder
Nicht-Mitglieder


0,- €
0,- €
Stand: 24.09.2011
Informationen zum Training
Trainings-Gelände:
Decksteiner Str. - 50354 Hürth
Wegbeschreibung: Anfahrt über die A4, Ausfahrt Klettenberg, Richtung Köln, stadteinwarts
(Luxemburger Str.), erste Ampel Links abbiegen (Militärringstr.), zweite Ampel Links
abbiegen (Gleueler Str.), Richtung Hürth-Gleuel, über den Decksteiner Weiher, in der
folgenden Rechtskurve links abbiegen, über die Autobahnbrücke, am Ende der Brücke
liegt rechts das Übungsgelände (Köln-Solinger Windhundsportverein – KSW).
Trainings-Zeiten:
Dienstags
Dienstags
Mittwochs
Mittwochs




Donnerstags 
Freitags

Samstags 
Dog-Frisbee Anfänger mit Basti & Jacqui
Dog-Frisbee Turnier mit Frank & Sandra
Begleithund-Training mit Sandra H.
Agility Turnier mit Martin
Agility Hobby mit Martina
Agility Turnier mit Stephan
Seminar-Veranstaltungen







19:00 – 21:00
19:00 – 21:00
17:00 – 19:00
19:00 – 22:00
17:00 – 19:00
18:00 – 20:00
10:00 – 18:00
Stand: 01.04.2012
Datei
Beiträge & Gebühren – Stand 01.04.2012
Autor
Elke Niermann / Martin Schmucker
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Datum
01.04.2012