Aufnahme-Unterlagen - Stand 01.04.2012
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Aufnahme-Unterlagen - Stand 01.04.2012
1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800 Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected] Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln Aufnahmeantrag Antragsteller: Name......... : Strasse....... : Geburtstag. : Nationalität. : Telefon....... : Mobil.......... : Vorname.... : PLZ+Ort..... : Geburtsort.. : Beruf.......... : Telefax....... : E-Mail......... : Folgendes Familienmitglied ist bereits Mitglied im Agility Team Cologne e.V.: Name......... : Vorname.... : Der Antragsteller ist Mitglied in folgenden Rassezuchtvereinen/Hundesportverbänden/-vereinen: Der Antragsteller bestätigt gegenüber dem Agility Team Cologne e.V., dass er keinem Rassezuchtverein oder Hundesportverband oder deren Untergliederungen angehört oder zukünftig beitreten wird, der nicht dem VDH - Verband für das deutsche Hundewesen e.V. angegliedert ist. Angaben zum Hund: Zwingername : Rufname........: Rasse............ : Geschlecht.... : Versicherung. : Wurfdatum.... : Zuchtbuch-Nr : Täto/Chip-Nr..: Tollwutschutz : Versich.-Nr.... : Ein Hund darf nur mit gültiger Tollwut-Schutzimpfung und bestehendem Haftpflicht-Versicherungsschutz auf das Platzgelände gebracht werden. Der Halter/Besitzer des Hundes versichert, die durch das Landeshundegesetz NRW in Bezug auf Haltung eines Hundes gemachten Auflagen zu erfüllen. Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Der Antragsteller bewirbt sich hiermit zum um die Mitgliedschaft im Verein Agility Team Cologne e.V. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei positiver Entscheidung wird der Antragsteller dem DVG e.V. zum oben genannten Zeitpunkt als Mitglied gemeldet. Die Aufnahme wird in der nächsten Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Die Aufnahme ist erst wirksam, wenn die Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag sowie eventuelle Sportbeiträge gezahlt sind. Mit Abgabe des Aufnahmeantrages zahlen Vollmitglieder eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 70,- Euro. Für Anschlussmitglieder und Jugendliche beträgt die Aufnahmegebühr 40,- Euro. Familien zahlen eine Aufnahmegebühr von 100,- Euro. Die Aufnahmegebühr wird nicht erstattet. Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich: Datei Aufnahmeantrag Vollmitglieder Anschlussmitglieder Jugendliche Autor Elke Niermann / Martin Schmucker å å å 180.- Euro 180,- Euro 60,- Euro Seite 1 von 2 Datum 24.09.2011 1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800 Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected] Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln Die aktive Mitgliedschaft wird beantragt: ̊ NEIN ̊ JA, ab Datum: Die Teilnahme am Vereins-Training erfolgt auf eigene Gefahr. Eventuell entstehende Schäden, die durch den Antragsteller oder seinen Hund verursacht werden, gehen zu Lasten des Hundeführers / Hundehalters und begründen keinen Rechtsanspruch gegenüber dem Verein Agility Team Cologne e.V. oder dem vom Vorstand bestellten Personal. Es kann insbesondere keine Haftung für den Zustand des Platzgeländes und sich eventuell daraus ergebenden Schäden übernommen werden. An die bekannten Verpflichtungen ist der Antragsteller nach Aufnahme in den Verein Agility Team Cologne e.V. für das laufende Kalenderjahr gebunden. Die Mitgliedschaft verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Kalenderjahr. Im Falle eines Austritts muss dieser bis zum 30.11. des laufenden Kalenderjahres in schriftlicher Form dem Vorstand vorliegen. Den Austrittserklärungen jugendlicher Mitglieder muss die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beigefügt sein. Nebenabsprachen in Verbindung mit diesem Antrag sind nicht erfolgt. Die Satzung wurde dem Antragsteller am zusammen mit diesem Aufnahmeantrag und der Platzordnung zur Kenntnisnahme ausgehändigt. Die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten sind dem Antragsteller bekannt und werden von ihm anerkannt. Der Antragsteller erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten für die vereinsinterne Anschriften- , Telefon- und Geburtstags-Liste verwendet werden. Der Antragsteller erhält eine Kopie dieses Antrages. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Erziehungsberechtigten Ort, Datum Entgegengenommen von Antrag entgegengenommen: Vom Verein Agility Team Cologne e.V. auszufüllen: Daten Antragsteller: Daten Hund: Adresse: ̊ ............................................ Täto-/Chip-Nr.: ̊ ............................................ Telefon: ̊ ............................................ Tollwut-Schutzimpfung: ̊ ............................................ Mobil: ̊ ............................................ Versicherungs-Schutz: ̊ ............................................ E-Mail: ̊ ............................................ Beiträge und Gebühren: Mitglieds-Status: ̊ ............................................ Aufnahmegebühr: ̊ ............................................ Andere Vereine: ̊ ............................................ Jahresbeitrag: ̊ ............................................ Auflagen LHV NRW: ̊ ............................................ Sportbeitrag: ̊ ............................................ Datei Aufnahmeantrag Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 2 von 2 Datum 24.09.2011 1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800 Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected] Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln Erklärung zum LHG NRW Daten Mitglied/Hundebesitzer: Vorname.... : PLZ+Ort..... : Telefax....... : E-Mail......... : Name......... : Strasse....... : Telefon....... : Mobil.......... : Daten Hunde: Hund 1 Hund 2 Hund 3 Rufname.............. : Rasse.................. : Wurfdatum........... : Geschlecht........... : Grösse in cm....... : Gewicht in kg....... : Täto-/Chip-Nr....... : Zuchtbuch-Nr....... : Impftierarzt........... : Tollwutschutz bis. : Haftpflicht-Vers.... : Versicherungs-Nr. : Bedingungen des LHG NRW erfüllt (Meldung, Sachkunde, Halteerlaubnis, etc., Abhängig von der Einstufung des Hundes) ̊ JA ̊ JA ̊ JA ̊ NEIN ̊ NEIN ̊ NEIN Mitglieder werden nur noch dann zu Prüfungen/Wettkämpfen gemeldet, wenn die Forderungen des Landeshundegesetzes NRW erfüllt sind. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Hundehalter gegenüber dem Verein Agility Team Cologne e.V., dass er seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. Bis zur Rückgabe dieser Erklärung und Erfüllung der Vorschriften des LHG NRW kann zu keiner Prüfung/Wettkampf gemeldet werden. Ort, Datum Unterschrift des Hundehalters Erklärung entgegengenommen: Ort, Datum Datei Erklärung zum LHG NRW Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Entgegengenommen von Seite 1 von 1 Datum 10.01.2009 1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800 Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected] Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln Hinweise zum Verhalten rund um das Training Der Hund sollte spätestens 4 Stunden vor dem Training kein Futter mehr zu sich nehmen. Am besten wäre es, wird der Hund 2-mal täglich gefüttert, eine Fütterung am Morgen, die zweite nach dem Training zu verabreichen. Lassen Sie Ihren Hund auch zu seiner eigenen Sicherheit nur auf Ihre Anweisung hin und an der Leine aus dem Auto aussteigen. Bitte die Hunde vor dem Platzgelände nicht frei laufen lassen (Nachbarn). Vergewissern Sie sich, dass Ihr Hund vor dem Betreten der Platzanlage sein Geschäft erledigt hat. Verunreinigungen der Platzanlage hat jeder Hundehalter selbst zu beseitigen und werden mit einer Spende von 5,- € in die Vereinskasse geahndet. Auf dem Vereinsgelände sind die Hunde grundsätzlich angeleint zu halten. Offensichtlich kranke oder verletzte Hunde sowie heiße Hündinnen sind vom Training ausgeschlossen. Hunde bitte nicht am Zaun anbinden. Der Ein- und Ausgangsbereich zum Vereinsgelände und zur Platzanlage bitte auch im eigenen Interesse hundefrei halten. Hunde haben keinen Zutritt zum Vereinsheim. Während des Auf- und Abbaus der Trainings-Geräte die Hunde bitte nicht mit auf den Platz nehmen. Während der Ausbildungszeit ist das Rauchen auf der Platzanlage nicht erwünscht (so lange dauert es ja auch nicht). Handys bitte während der Ausbildungszeit ausschalten. Ansonsten sind die Anweisungen der Trainer und Vorstandsmitglieder zu befolgen. Datei Platz-Ordnung Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 1 von 1 Datum 10.01.2009 Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V. - Sportverband für das Polizei- und Schutzhundwesen - Mitglied des dhv, VDH und der FCI __________________________________________________________________ Antrag auf Tierhalterhaftpflicht-Versicherung bei der HDI Gerling-Versicherung W ICH TIG! An trag w ird n u r im Origin al au f e in e m Blatt ( Vo rd e r- u n d Rü cks e ite ) an ge n o m m e n . Versicherungsnehmer: Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V. Ennertsweg 51, 58675 Hemer Unterversichert: Name: ........................................................, Vorname: ................................................... geboren am: ............................................. in: ............................................................... wohnhaft: ............................................................................................................................ Mitglied des DVG im MV ............................. MG-Nr.: ...................................................... (Vereins-Nr.) Eigenkündigung Vorversicherung __________________________________ (Name Gesellschaft) Kündigung durch Versicherer (Zutreffendes bitte ankreuzen !!) Zu versichernde/r Hund/e: 1. Name: ........................................................................................................................ Wurfdatum: ........................................ Täto.-Chip-Nr.: .......................................... 2. Name: ........................................................................................................................ Wurfdatum: ........................................ Täto.-Chip-Nr.: .......................................... 3. Name: ........................................................................................................................ Wurfdatum: ........................................ Täto.-Chip-Nr.: .......................................... Versicherungsbeginn: 01.01. ....., 01.04. ....., 01.07. ....., 01.10. ..... Ich beantrage für meine/n o.g. Hund/e die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung bei der HDI Gerling-Versicherung zu einer Versicherungssumme von 5.000.000,00 € pauschal und ohne Einschränkung/Risikozuschlag für bestimmte Rassen, bei einem Jahresbeitrag von 39,22 € (inkl. 19 % Versicherungssteuer) und einer Selbstbeteiligung pro Schadenfall in Höhe von 100,00 €. Ich erkläre ausdrücklich, dass der/die in diesem Antrag aufgeführte/n Hund/e in meinem Eigentum steht/stehen und dass ich kein Züchter bin/werde. b.w. Der Eigentumsnachweis zu dem/den zu versichernden Hund/en ist beigefügt. (Bei Hunden mit Abstammungsnachweis die Kopie der Ahnentafel, in anderen Fällen, z.B. Kopien des Überlassungsvertrages des Tierheims, Kauf- oder Schenkungsvertrag, Impfpass des/der Hunde/s, aus dem der Eigentümer deutlich hervorgeht .) Sämtliche Änderungen, auch solche, bezogen auf die in meinem Eigentum stehenden Hunde teile ich sofort der DVG-HG mit. Die vorgenannten Konditionen gelten ausschließlich im Zusammenhang mit meiner Mitgliedschaft im DVG. Bei Kündigung der Mitgliedschaft ergeht vom DVG eine Benachrichtigung an den Versicherer zur Aufhebung der Unterversicherung. Im Januar des laufenden Jahres erfolgt die Zahlung des aktuellen Jahresbeitrages über meinen Verein an den DVG. Der DVG ist der Versicherungsnehmer, mir ist bekannt, dass ich als Unterversicherte/r eines Gruppenvertrages geführt werde. Im Falle eines Schadens melde ich diesen unverzüglich, spätestens 7 Tage, nach dem Ereignis an die DVG-HG. Mit ist bekannt, dass die mit diesem Formblatt erfassten Daten vom DVG an den Versicherer weiter geleitet werden. Ort, Datum: ........................................ Unterschrift: ........................................... - Bei Jugendlichen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters! - Bestätigung des Vereines: Hiermit ermächtige ich den DVG, die Versicherungsprämie für o.a. Einzelmitglied unseres Mitgliedsvereines ............................................................................................ am 15. Januar des laufenden Jahres vom bekannten Vereinskonto abzubuchen. Soweit es sich um einen Zugang im laufenden Jahr handelt, wird die Prämie im Dezember in Verbindung mit der allgemeinen Beitragsendabrechnung erfolgen. Ort, Datum: ........................................ ...................... ........................................... (Unterschrift des MV-Vorsitzenden) Tierhalterhaftpflichtversicherung ausschließlich für Mitglieder der DVG-Vereine In meinen letzten Rundschreiben habe ich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass wir jedem Einzelmitglied unserer Vereine, welches dem DVG gemeldet ist, ein äußerst günstiges Angebot für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung machen können, unabhängig von der Hunderasse. Es gibt weder Ausschlüsse bestimmter Rassen noch Risikozuschläge. Für Züchter oder sonstige gewerbliche Tierhalter gilt dieses Angebot allerdings nicht. Ist unser Einzelmitglied jugendlich, haben die Erziehungsberechtigten den Antrag zu unterschreiben. Zu diesem Angebot gab es dann eine Reihe von unterschiedlichen Fragen, die ich mit diesem Rundschreiben für alle gleichermaßen beantworten möchte: Versicherungssumme und wer ist versichert? Es handelt sich um 5.000.000,00 € p.a. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für jedes Einzelmitglied jedoch höchstens das Doppelte für alle Schäden eines Versicherungsjahres. Es ist der Tierhalter versichert, sofern er nicht als solcher gewerbsmäßig tätig ist. (Eingeschlossen ist auch der Tierhüter (auch hier gilt ein Ausschluss, sofern der Tierhüter gewerbsmäßig handeltTierpension) . Z.B. Ehemann ist Eigentümer des Hundes und hat auch den Vertrag abgeschlossen, ein Familienmitglied führt den Hund aus, dabei passiert ein Schaden. Tierhüter in diesem Beispiel ist das Familienmitglied, welches den Hund ausführt). Es sind nur die Hunde versichert, die im Eigentum des "Unterversicherten" stehen und im Antrag angegeben wurden (maximal 3 bei einem Eigentümer). Gehört 1 Hund dem Vollmitglied und der 2. Hund dem Partner, sind zwei Verträge abzuschließen. D.h., Für Hunde, die innerhalb eines Haushaltes leben, kann es durchaus erforderlich sein, zwei Verträge abzuschließen. Wo gilt diese Haftpflichtversicherung? Die Haftpflichtversicherung gilt überall dort, wo sich der Tierhalter/Tierhüter mit dem versicherten Hund aufhält, auch für unbegrenzte Auslandsaufenthalte in Europa, und für sonstige vorübergehende Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr. Beginn des Versicherungsschutzes Die Versicherung kann aus technischen Gründen, die mit der Abbuchung der Beiträge zusammenhängen, nur zum Beginn eines Quartals abgeschlossen werden. (1.1.; 1.4.; 1.7. und 1.10.). Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Tag, an dem der Antrag ausgefüllt und unterschrieben vom "Unterversicherten" und dem MV-Vorsitzenden in der DVG-HG per Post eingeht. Faxe und/oder Anträge, die sich über zwei Blätter verteilen, sind nicht bearbeitungsfähig. Jedes unterversicherte Einzelmitglied erhält vom Versicherer eine Einzelbestätigung über den Versicherungsabschluss. Ende des Versicherungsschutzes Der o.g. Versicherungsschutz zum günstigen Tarif (nur für DVG-Mitglieder) endet durch normale Kündigung des Unterversicherten (Einzelmitglied im DVG-Verein). Diese Kündigung ist, wie auch bei anderen Verträgen üblich, mit der Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf des Versicherungsjahres belegt. Diese Kündigung hat das Einzelmitglied direkt an die DVG-HG zu senden. Die Kündigung kann nur zum Ablauf des laufenden Jahres erfolgen, eine Beitragserstattung innerhalb eines Jahres gibt es nicht. Ist einem Tierhalter auferlegt seinen Hund außerhalb der Wohnung/außerhalb des Grundstücks mit Maulkorb zu führen und entsteht mit diesem Hund ein Schaden, besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das versicherte Tier den Maulkorb trägt. Der Versicherungsschutz zum günstigen Tarif (nur für DVG-Mitglieder) erlischt, wenn der Unterversicherte seinen Beitrag nicht an den DVG-MV entrichtet und dieser die DVG-HG unverzüglich darüber verständigt. Tritt ein Unterversicherter aus dem DVG als Mitglied aus, so erlischt die Versicherung. Was ist im Schadenfall zu tun? Benachrichtigen Sie sofort die DVG-HG per Telefon und schriftlich innerhalb einer Woche per Brief, Fax oder E-Mail mit entsprechender Schilderung, wie es zu dem Schaden kam. Die Schadenmeldung wird dann an den Versicherer weiter geleitet. Sie erhalten dann von uns einen Schadenbogen, den Sie ausgefüllt an uns zurücksenden. Leisten Sie ohne vorherige Absprache mit uns keine Zahlung an Geschädigte und geben kein Schuldanerkenntnis ab. Anderenfalls gefährden Sie den Versicherungsschutz. 1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800 Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected] Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln Vereinssatzung Stand: 10.01.2010 Datei Vereinssatzung – Stand 10.01.2010 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 1 von 10 Datum 10.01.2010 Inhaltsverzeichnis § 1 Name, Sitz und Geschäftsstelle des Vereins . . . . 3 § 2 Zweck des Vereins . . . . . . . . 3 § 3 Aufgaben des Vereins . . . . . . . 3 § 4 Mitgliedschaft . . . . . . . . 4 § 5 Erwerb der Mitgliedschaft . . . . . . . 4 § 6 Ende der Mitgliedschaft . . . . . . . 5 § 7 Rechte der Mitglieder . . . . . . . 6 § 8 Pflichten der Mitglieder . . . . . . . 6 § 9 Aufnahmegebühr, Jahresbeitrag, Sportbeitrag und Umlagen . 7 § 10 Organe des Vereins . . . . . . . . 7 § 11 Vorstand . . . . . . . . . 7 § 12 Amtsdauer . . . . . . . . . 8 § 13 Beschlüsse . . . . . . . . . 8 § 14 Kassenprüfer . . . . . . . . . 8 § 15 Mitgliederversammlung . . . . . . . 8 § 16 Stimmrecht . . . . . . . . . 9 § 17 Leitung . . . . . . . . . . 9 § 18 Beschlussfähigkeit . . . . . . . . 9 . § 19 Beurkundung der Beschlüsse § 20 Vermögen . . . . . . . 9 § 21 Abschluss von Rechtsgeschäften . . . . . 10 § 22 Auflösung des Vereins . . . . . . . 10 § 23 Satzungsänderungen . . . . . . . 10 Datei Vereinssatzung – Stand 10.01.2010 . . 9 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 2 von 10 Datum 10.01.2010 § 1 Name, Sitz und Geschäftsstelle des Vereins I. Der Verein führt den Namen „Agility Team Cologne“. Er hat seinen Sitz in Köln. II. Die Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht Köln wird beantragt. Nach Eintragung wird der Name um den Zusatz e.V. ergänzt. III. Die Mitgliedschaft im DVG (Deutscher Verband der Gebrauchshundsportvereine e.V.) wird beantragt und nach Aufnahme als Zusatz im Namen vermerkt. IV. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln. V. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck des Vereins I. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er strebt keinerlei Gewinne an und verwendet Mittel des Vereins nur für die satzungsmäßigen Zwecke. II. Es werden keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen an die Mitglieder ausgezahlt oder vergütet. Es dürfen auch nicht Personen, gleichgültig ob Mitglieder oder Dritte, durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Verwaltungsausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden. III. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. IV. Der Verein fördert die sportliche Betätigung seiner Mitglieder mit dem Hund. Er unterstützt die Belange des Tierschutzes und des Deutschen Sportbundes. § 3 Aufgaben des Vereins Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks sind: 1.) Trainieren und Vermitteln der Hundesportart Agility und artverwandter Sportarten wie z.B. Obedience, Flyball, Begleithundeausbildung, etc.. 2.) Pflege der sportlichen Haltung und Verbundenheit der Mitglieder untereinander. 3.) Information der Öffentlichkeit über den Hundesport. 4.) Bereitstellung von Übungsplatz und Geräten für die Ausbildung von Hunden. 5.) Anleitung und Überwachung der Ausbildung der Hunde seiner Mitglieder während der offiziellen Übungszeiten auf der Platzanlage. 6.) Durchführung von Prüfungen nach den Richtlinien des Dachverbandes. 7.) Allgemeine Werbeveranstaltungen Vorführungen. wie Durchführung von Turnieren, Wettbewerben und 8.) Betreuung von Jugendlichen, die sich im Sinne der Vereinsbestrebungen betätigen. 9.) Beratende Unterstützung der Mitglieder in Angelegenheiten des Hundesports. 10.) Nichtmitgliedern die Möglichkeit zu geben, ihren Hund unter Anleitung auszubilden. Datei Vereinssatzung – Stand 10.01.2010 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 3 von 10 Datum 10.01.2010 § 4 Mitgliedschaft I. Mitglied kann jede rechtsfähige natürliche Person werden, die unbescholten im Sinne eines polizeilichen Führungszeugnisses ist und an der Aufgabenerfüllung des Vereins mitarbeiten bzw. den Verein fördern will. II. Mitglieder sind: 1.) aktive Mitglieder Aktive Mitglieder sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich an den in § 3 dieser Satzung genannten Aufgaben aktiv beteiligen. Auf Antrag können sich aktive Mitglieder vorübergehend oder auf Dauer inaktivieren lassen. 2.) inaktive Mitglieder Inaktive Mitglieder sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Bestrebungen des Vereins unterstützen. Inaktive Mitglieder sind in der Mitgliederversammlung stimmberechtigt (Vollmitglieder). 3.) Anschlußmitglieder Anschlußmitglieder sind aktive oder inaktive Mitglieder, die mit einem Vollmitglied verheiratet sind oder mit diesem in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben. Anschlußmitglieder zahlen einen ermäßigten Vereinsbeitrag. 4.) jugendliche Mitglieder Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Bei ihnen ist die schriftliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters notwendig. 5.) Ehrenmitglieder Personen, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie haben die gleichen Rechte wie andere Vollmitglieder, sind aber von der Beitragszahlung befreit. III. Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind gewerbsmäßige Hundehändler, Hundevermittler, gewerbsmäßige Hundeausbilder und Personen, die einem Hundeverein oder Hundeverband angehören, der nicht Mitglied der FCI ist. Wird eine der vorgenannten Tätigkeiten oder Mitgliedschaften erst nach der Aufnahme in den Verein bekannt, erfolgt die unverzügliche Streichung aus der Mitgliederliste durch den Vorstand. § 5 Erwerb der Mitgliedschaft I. Die Anmeldung zur Aufnahme in den Verein hat durch schriftlichen Antrag beim Vereinsvorsitzenden unter Angabe von Vor- und Zunamen, Geburtstag, Beruf und Wohnort zu erfolgen. Mit dieser Anmeldung ist die Weitergabe der Daten an den Verband und die Verwendung für Erfordernisse des Sports zulässig. II. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, unter Abwägung der Vereinsinteressen, durch Mehrheitsbeschluss. Die Aufnahme ist in der nächsten Mitgliederversammlung bekannt zu geben. Die Mitgliedschaft im Verband beginnt mit dem nächsten Quartalsbeginn. III. Die Aufnahme ist erst dann wirksam, wenn die Aufnahmegebühr, der Mitgliedsbeitrag sowie eventuelle Sportbeiträge gezahlt sind. IV. Die Ablehnung des Aufnahmeantrages ist dem Antragssteller schriftlich mitzuteilen. Eine Begründung für die Ablehnung ist nicht erforderlich. Datei Vereinssatzung – Stand 10.01.2010 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 4 von 10 Datum 10.01.2010 § 6 Ende der Mitgliedschaft I. Die Mitgliedschaft endet durch: 1.) Tod des Mitglieds 2.) Austritt aus dem Verein Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Die schriftliche Austrittserklärung muss bis zum 30.11. des laufenden Jahres beim Vorstand vorliegen. Den Austrittserklärungen jugendlicher Mitglieder muss die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beigefügt sein. 3.) Streichung von der Mitgliederliste Die Streichung von der Mitgliederliste erfolgt durch den Beschluss des Vorstandes a) entsprechend § 4 Absatz 3 oder b) wenn das Vereinsmitglied mit der Bezahlung des Jahresbeitrages 3 Monate im Rückstand ist und die Streichung mit der Zahlungserinnerung angekündigt wurde. 4.) Ausschluss aus dem Verein Der Ausschluss erfolgt: a) bei grobem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Satzung und die Beschlüsse des Vereins oder des Verbandes, dem der Verein angehört. b) bei Störung des Vereinsfriedens oder bei vereinsschädigendem Verhalten. c) bei grobem unsportlichen und unkameradschaftlichen Verhalten. d) bei wissentlich falschen Angaben für vereins- und verbandsinterne Urkunden. e) bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins. f) bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder rechtskräftiger Verurteilung wegen eines Verbrechens. g) aus sonstigen schwerwiegenden, die Vereinsdisziplin berührenden Gründen. Der Ausschluss erfolgt für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer. Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands. Vor der Beschlussfassung hat der Vorstand dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Ausschluss aus dem Verein ist dem betroffenen Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. 5.) Auflösung des Vereins II. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche des Mitglieds an den Verein. Die Rückgewähr von Aufnahmegebühr, Beiträgen, Umlagen, Spenden und Sacheinlagen ist ausgeschlossen. III. Die Ansprüche des Vereins wegen rückständiger Zahlungsverpflichtungen bleiben im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften bestehen. IV. Vereinseigentum wie Schriftgut, Verwaltungsunterlagen und Sachen sind dem Verein zurückzugeben. Das gleiche gilt für Wanderpokale, die noch nicht in den endgültigen Besitz des Mitglieds übergegangen sind. Funktionsträger haben die Unterlagen des Arbeitsgebietes ihrem Nachfolger zu übergeben. Datei Vereinssatzung – Stand 10.01.2010 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 5 von 10 Datum 10.01.2010 § 7 Rechte der Mitglieder Die Mitglieder haben folgende Rechte: 1.) Benutzung des Trainings-Geländes während der Übungszeiten 2.) Die Mitglieder sind über den Verein, nach Bestätigung durch den DVG, mittelbare Mitglieder des DVG und dürfen damit an allen Veranstaltungen des DVG im Rahmen der Zulassungsbedingungen teilnehmen. 3.) Teilnahme an Veranstaltungen Zulassungsbedingungen. der übergeordneten Verbände im Rahmen der § 8 Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder haben folgende Pflichten: 1.) Die Zwecke und Aufgaben des Vereins und der übergeordneten Organisationen zu befolgen und deren Bestrebungen zu unterstützen. 2.) Die Satzungen und Beschlüsse des Vereins zu beachten. 3.) Die Beiträge pünktlich zu bezahlen. 4.) Das Vereinseigentum zu schützen und durch ihre tätige Mitarbeit bei den Reinigungs- Pflege-, Unterhaltungs- und Instandhaltungsarbeiten der Sportgeräte, des Übungsplatzes und des Vereinsheims zu bewahren. 5.) Sich den Anordnungen der Ausbildungswarte, Übungsleiter und Trainer zu fügen und bei Prüfungen und sonstigen Veranstaltungen den Anordnungen des Prüfungsleiters, Bewerters oder Leistungsrichters Folge zu leisten. 6.) Die politische und konfessionelle Neutralität des Vereins und des Verbandes zu beachten. 7.) Die seuchenrechtlichen Vorschriften bei Erkrankungen des Hundes oder bei begründetem Verdacht genau zu beachten. 8.) Den Belangen des Tierschutzes nachzukommen. 9.) Als Hundehalter eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn der Hund mit auf das Übungsgelände genommen, auf dem Übungsgelände ausgebildet oder bei Prüfungen geführt werden soll. Dem Verein ist auf Verlangen ein Nachweis vorzulegen. 10.) Die erforderlichen Impfungen beim Hund vornehmen zu lassen. Dem Verein ist hierüber auf Verlangen ein Nachweis vorzulegen. 11.) Den Verein tätig zu unterstützen bei Veranstaltungen, Wettbewerben und Prüfungen. 12.) Im Interesse der Gemeinschaftspflege verpflichten sich die Mitglieder, die gesellschafts-bezogene allseitige Neutralität des Vereins zu wahren und jegliche persönliche Streitigkeiten vom Verein fernzuhalten. Datei Vereinssatzung – Stand 10.01.2010 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 6 von 10 Datum 10.01.2010 § 9 Aufnahmegebühr, Jahresbeitrag, Sportbeitrag und Umlagen I. Der Verein erhebt von allen Mitgliedern eine Aufnahmegebühr, einen Jahresbeitrag, sowie eventuelle Umlagen. Die Gründungsmitglieder zahlen keine Aufnahmegebühr. II. Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu bezahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres seinen Austritt erklärt, von der Mitgliederliste gestrichen oder ausgeschlossen wird. Der Jahresbeitrag ist zahlbar bis zum 31.01. des laufenden Jahres oder bis zum Ende des auf die Aufnahme in den Verein folgenden Monats. III. Bei Zahlungsverzug von 3 Monaten ruhen die Mitgliedsrechte nach Mahnung und Ankündung durch Beschluss des Gesamtvorstands bis zur Erfüllung oder Streichung von der Mitgliederliste. IV. Die aktiven Mitglieder zahlen darüber hinaus einen monatlichen Sportbeitrag. Dieser ist zu Beginn jedes Quartals eines Jahres zu entrichten. Die Inaktivierung eines Mitglieds kann nur mit zweiwöchiger Frist zum 01.01. und 01.07. eines Jahres schriftlich beim geschäftsführenden Vorstand beantragt werden. Bei Zahlungsverzug von 3 Monaten ruhen die Mitgliedsrechte nach Mahnung und Ankündung durch Beschluss des Gesamtvorstands bis zur Erfüllung oder Streichung von der Mitgliederliste. V. Die Höhe der Aufnahmegebühr, des Jahresbeitrages, des Sportbeitrages sowie eventueller Umlagen werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge an den Verband und seine Gliederungen müssen vom Jahresbeitrag gedeckt werden. § 10 Organe des Vereins Organe des Vereins sind: 1.) der geschäftsführende Vorstand 2.) der Gesamtvorstand 3.) die Mitgliederversammlung § 11 Vorstand I. Der Vorstand des Vereins besteht aus: 1.) dem geschäftsführenden Vorstand 2.) dem Gesamtvorstand II. Zum geschäftsführenden Vorstand gehören 1.) der / die 1. Vorsitzende 2.) der / die 2. Vorsitzende 3.) der / die Geschäftsführer/in III. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind die vorgenannten Personen. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands haben Alleinvertretungsvollmacht im Außenverhältnis. IV. Der Gesamtvorstand besteht aus: 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) 7.) dem geschäftsführenden Vorstand dem / der Kassierer/in dem / der Ausbildungswart/in Agility dem / der Ausbildungswart/in Frisbee dem / der Jugendwart/in dem / der Kantinenwart/in dem / der Platzwart/in V. Die Tätigkeit des gesamten Vorstands ist ehrenamtlich, jedoch können den Vorstandsmitgliedern die durch ihre Tätigkeit entstandenen Auslagen erstattet werden. Dies muss jedoch vorher mit dem Vorstand abgestimmt werden. VI. Die Mitglieder des Vorstandes müssen dem Verein angehören. Datei Vereinssatzung – Stand 10.01.2010 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 7 von 10 Datum 10.01.2010 § 12 Amtsdauer I. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahlen sind zulässig. II. Scheidet ein eingetragenes Vorstandsmitglied im Laufe der Amtsperiode aus, so übernehmen die übrigen eingetragenen Vorstandsmitglieder die Vertretungsmacht bis zur nächsten Jahreshauptversammlung. Auf der nächsten Jahreshauptversammlung ist dann ein neues eingetragenes Vorstandsmitglied zu wählen. III. Bei Ausscheiden eines anderen Vorstandsmitglieds wird dessen Amt durch ein anderes Vorstandsmitglied bis zur nächsten Jahreshauptversammlung übernommen. Auf der nächsten Jahreshauptversammlung ist dann ein neues Vorstandsmitglied zu wählen. § 13 Beschlüsse I. Der Vorstand tagt je nach Bedarf. Über jede Sitzung ist von dem / der Geschäftsführer/in eine Niederschrift anzufertigen und von ihm / ihr zu unterschreiben. II. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit (Enthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen gewertet) gefasst. III. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des / der 1. Vorsitzenden. § 14 Kassenprüfer I. Zur Überwachung der Kassengeschäfte wählt die Jahreshauptversammlung zwei Kassenprüfer, von denen jährlich einer ausscheidet. II. Die Kassenprüfer dürfen nicht dem Vorstand angehören. III. Eine Wiederwahl ist erst nach zwei Geschäftsjahren möglich. IV. Die Kassenprüfer haben das Recht, die Kasse jederzeit zu überprüfen und die Pflicht, am Ende des Geschäftsjahres eine Kassenprüfung vorzunehmen. V. Sie sind verpflichtet, der Jahreshauptversammlung ihren Prüfungsbericht schriftlich vorzulegen und erforderlichenfalls mündlich zu erläutern. § 15 Mitgliederversammlung I. Die Jahreshauptversammlung wird zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres, spätestens bis Ende März, vom geschäftsführenden Vorstand mit einer 14-tägigen Frist unter der Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen. II. Die Tagesordnung muss enthalten: 1.) Feststellung der Beschlussfähigkeit 2.) Verlesung und Genehmigung der Niederschrift der letzten Jahreshauptversammlung 3.) Berichte der Vorstandsmitglieder 4.) Berichte der Kassenprüfer 5.) Entlastung des Vorstands 6.) Fällige Neuwahlen des Vorstands 7.) Wahl der Kassenprüfer 8.) Festsetzung von Jahresbeitrag, Aufnahmegebühr, Sportbeitrag und evtl. Umlagen 9.) Terminierung der Vereinsveranstaltungen 10.) Anträge 11.) Verschiedenes Datei Vereinssatzung – Stand 10.01.2010 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 8 von 10 Datum 10.01.2010 III. Außerordentliche Hauptversammlungen sind mit gleicher Frist und in gleicher Form unter Bekanntgabe der Tagesordnung bei besonderen Anlässen oder auf Verlangen von einem Viertel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder einzuberufen. IV. Mitgliederversammlungen, neben der Jahreshauptversammlung, finden bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich statt. Hierzu ist schriftlich einzuladen. § 16 Stimmrecht I. In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied stimmberechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. II. Stimmrechtsübertragung: Das Stimmrecht kann von verhinderten Mitgliedern auf ein anderes Mitglied übertragen werden. Die Vollmachten müssen dem Versammlungsleiter bei Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben werden. III. Bei Mitgliedern, die mit der Zahlung des Beitrages mehr als drei Monate im Rückstand sind, ruht das Stimmrecht. IV. Das Stimmrecht eines beschränkt Geschäftsfähigen kann durch dessen gesetzlichen Vertreter wahrgenommen werden. Die Stimmabgabe des beschränkt Geschäftsfähigen ist nur im Falle der schriftlichen Einwilligung des gesetzlichen Vertreters möglich, welche in diesem Falle bei Beginn der Mitgliederversammlung dem Versammlungsleiter vorzulegen ist. V. Das Stimmrecht von Geschäftsunfähigen wahrgenommen werden. kann nur durch deren gesetzliche Vertreter § 17 Leitung Die Leitung der Mitgliederversammlung hat der / die 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der / die 2. Vorsitzende. Ist auch diese/r verhindert, so liegt die Leitung bei dem / der Geschäftsführer/in. § 18 Beschlussfähigkeit Die Mitgliederversammlung ist mit den erschienenen und vertretenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Die gefassten Beschlüsse sind mit einfacher Mehrheit der erschienenen und vertretenen Stimmberechtigten rechtskräftig und bindend für alle Mitglieder. § 19 Beurkundung der Beschlüsse I. Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen. II. Die Niederschrift ist von dem / der Vorsitzenden der Versammlung zu unterschreiben. Wenn mehrere Vorsitzende tätig waren, unterzeichnet der / die letzte Versammlungsleiter/in die ganze Niederschrift. III. Jedes Vereinmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen. § 20 Vermögen Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes verwendet. Das Vermögen des Vereins muss, bis auf einen der laufenden Geschäftsführung angemessenen Betrag, bei einem mündelsicheren Geldinstitut angelegt werden. Datei Vereinssatzung – Stand 10.01.2010 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 9 von 10 Datum 10.01.2010 § 21 Abschluss von Rechtsgeschäften I. Durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstands wird der Umfang der laufenden Zahlungsverpflichtungen festgelegt. Diese Zahlungen erfolgen in eigener Zuständigkeit des / der Kassierer/in. II. Verpflichtungserklärungen für den Verein dürfen nur abgegeben werden, wenn Deckung mindestens in gleicher Höhe vorhanden ist, bzw. bei Fälligkeit vorhanden ist. III. Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands sind, unter Beachtung des Absatzes II, zum Abschluss von Rechtsgeschäften für den Verein bis zu einer Höhe von 500,- Euro berechtigt. IV. Nach vorherigem Beschluss des Gesamtvorstandes sind die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands, unter Beachtung des Absatzes II, zum Abschluss von Rechtsgeschäften für den Verein bis zu einer Höhe von 1.000,- Euro berechtigt. V. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften Mitgliederversammlung erforderlich. über 1.000,- Euro ist der Beschluss der VI. Bindungen in Miet-, Pacht- und Grundstücks-Angelegenheiten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit, vor vertragsrechtlichem Abschluss, des Mehrheitsbeschlusses der Mitgliederversammlung. Die Tagesordnung dieser Mitgliederversammlung muss diesen Beratungspunkt enthalten. VII. Der § 21 regelt ausschließlich die Vertretungsmacht im Innenverhältnis. Die Vertretungsmacht des Vorstandes gemäß § 26 BGB im Außenverhältnis wird dadurch nicht beschränkt. § 22 Auflösung des Vereins I. Die Auflösung des Vereins kann nur eine Hauptversammlung beschließen, die mindestens vier Wochen vorher zu diesem Zweck mit einer entsprechenden Tagesordnung einberufen wird. II. Die Auflösung kann nur mit drei Viertel Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden. III. Sofern die Hauptversammlung nicht besondere Liquidatoren bestellt, werden die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte abzuwickeln. IV. Bei Auflösung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Welcher Organisation das Vermögen zugesprochen wird, beschließt der Gesamtvorstand. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. § 23 Satzungsänderungen I. Eine Änderung dieser Satzung ist nur möglich, wenn sie eine Hauptversammlung mit zwei Drittel Mehrheit beschließt. Redaktionelle Änderungen können jedoch vom geschäftsführenden Vorstand vorgenommen werden. II. Bei der Einladung zur Hauptversammlung müssen die vorgeschlagenen Satzungs-Änderungen mitgeteilt werden. Datei Vereinssatzung – Stand 10.01.2010 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 10 von 10 Datum 10.01.2010 1.Vorsitzender: Martin Schmucker – Alteburger Str. 294 – 50968 Köln – Tel.: 0163-3760800 Internet: www.agility-team-cologne.de – Email: [email protected] Bankverbindung: Konto 1316322 – BLZ 37040044 – Commerzbank Köln Beiträge und Gebühren (Fällig einmalig mit Abgabe der Anmeldung) Aufnahmegebühr Vollmitglied Anschlussmitglied Jugendliche Familie (1xV & 1xA & 1xJ) 70,- € 40,- € 40,- € 100,- € (Fällig pro Jahr im Voraus) Mitgliedsbeitrag Vollmitglied Anschlussmitglied Jugendliche 180,- € 180,- € 60,- € (Fällig pro Quartal im Voraus) Sportbeitrag Mitglieder Nicht-Mitglieder 0,- € 0,- € Stand: 24.09.2011 Informationen zum Training Trainings-Gelände: Decksteiner Str. - 50354 Hürth Wegbeschreibung: Anfahrt über die A4, Ausfahrt Klettenberg, Richtung Köln, stadteinwarts (Luxemburger Str.), erste Ampel Links abbiegen (Militärringstr.), zweite Ampel Links abbiegen (Gleueler Str.), Richtung Hürth-Gleuel, über den Decksteiner Weiher, in der folgenden Rechtskurve links abbiegen, über die Autobahnbrücke, am Ende der Brücke liegt rechts das Übungsgelände (Köln-Solinger Windhundsportverein – KSW). Trainings-Zeiten: Dienstags Dienstags Mittwochs Mittwochs Donnerstags Freitags Samstags Dog-Frisbee Anfänger mit Basti & Jacqui Dog-Frisbee Turnier mit Frank & Sandra Begleithund-Training mit Sandra H. Agility Turnier mit Martin Agility Hobby mit Martina Agility Turnier mit Stephan Seminar-Veranstaltungen 19:00 – 21:00 19:00 – 21:00 17:00 – 19:00 19:00 – 22:00 17:00 – 19:00 18:00 – 20:00 10:00 – 18:00 Stand: 01.04.2012 Datei Beiträge & Gebühren – Stand 01.04.2012 Autor Elke Niermann / Martin Schmucker Seite 1 von 1 Datum 01.04.2012