Teilnehmerbedingungen IBITA

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Teilnehmerbedingungen IBITA
Verein der Bobath-InstruktorInnen (IBITA) Deutschland e.V.
Bedingungen zur Teilnahme an einem IBITA-anerkannten Grundkurs:
„Befundaufnahme und Behandlung Erwachsener mit Hemiplegie
- Das Bobath-Konzept-“
01.
Allgemeines
Der Bobath-Grundkurs wie oben geschrieben entspricht den Rahmenbedingungen
der IBITA (International Bobath Instructors Training Association) und auch denen des
Vereins der Bobath-InstruktorInnen (IBITA) Deutschland e.V. Damit die verbindliche
Einhaltung dieser Bedingungen gewährleistet ist, muss jeder Teilnehmer diese
Bedingungen rechtsverbindlich anerkannt an den Veranstalter zur Weiterleitung an
die Instruktorin zurückreichen.
02.
Zulassungsbedingungen
Der Teilnehmer muss den Nachweis erbringen, dass er
a)
eine
abgeschlossene
Berufsausbildung
(Physiotherapeut/in
oder
Ergotherapeut/in, Arzt/Ärztin, Sprachtherapeutin oder staatlich geprüfte/r
Krankenpfleger/in) besitzt;
b)
und mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung bei Vollzeitbeschäftigung
nach
der
staatlichen
Anerkennung
hat.
Als
anrechenbare
Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit mindestens einem Umfang von
15 Wochenarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend
ihrer
Wochenarbeitsstunden
berücksichtigt.
Z.B.
ergeben
20
Wochenarbeitsstunden zwei Jahre Wartezeit, 30 Wochenarbeitsstunden 1,5
Jahre. Insoweit ist ein Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers beizubringen und
das Berufsdiplom im Original oder in öffentlich beglaubigter Kopie vorzulegen,
sowie eine Kopie zum Verbleib bei der Instruktorin zu überreichen.
Im Hinblick auf die Beurteilung der praktischen Fähigkeiten der Teilnehmer am Ende
des letzten Kursteils wird vorausgesetzt, dass zwischen den Kursteilen mit
neurologischen Patienten gearbeitet wird, um die Kursinhalte durch die Praxis
vertiefen zu können. Der Kursteilnehmer muss gesundheitlich in der Lage sein, die
praktischen und theoretischen Anforderungen des Lehrplanes zu erfüllen und an
allen Kursveranstaltungen ohne Einschränkung mitarbeiten zu können. Der
praktische Teil schließt sowohl das Üben der Kursteilnehmer untereinander, als auch
das Behandeln von Patienten mit Hemiplegie unter Anleitung ein. Diese Aktivitäten
sind mit Heben und Tragen von Körperabschnitten verbunden.
Einschränkungen des allgemeinen Leistungsvermögens könnten dazu führen, dass
das Kursziel nicht erreicht werden kann. Der Teilnehmer versichert, nicht an
ansteckenden Krankheiten / Infektionen zu leiden. Der Teilnehmer ist für einen
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ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Ob Versicherungsschutz
über den Veranstalter des Kurses besteht, hat der Teilnehmer selbst zu klären.
03.
Maßnahmeziel
Ziel der Maßnahme ist, dass der Teilnehmer das Bobath-Konzept versteht und das
Erlernte selbstständig in die Praxis umsetzen kann.
04.
Art des Abschlusses und damit verbundene Berechtigung
Der Teilnehmer erhält, bei bestandener Lehr-/Lernzielkontrolle, ein Zertifikat, in dem
die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt wird. Es berechtigt dazu, auf Grund von
ärztlicher Verordnung Erwachsene mit zerebralen Bewegungsstörungen sowie
weiteren senso-motorischen Bewegungsstörungen und anderen neurologischen und
neuromuskulären Erkrankungen selbstständig nach dem Bobath-Konzept zu
behandeln und gegebenenfalls abzurechnen.
Das Zertifikat berechtigt nicht dazu, als Bobath-Instruktor/in tätig zu sein. Hierzu
besteht eine eigene Weiterbildungsordnung.
Die von den Kostenträgern (Krankenkassen etc.) geforderten Lehr-/Lernzielkontrollen
erfolgen schriftlich, mündlich und praktisch.
Die Anlage „Informationen über die LLK“ wurde durch den Teilnehmer zur Kenntnis
genommen und als für seine Leistungskontrolle verbindlich bestätigt.
Zur Erreichung der Kursziele ist die kontinuierliche Teilnahme am Unterricht
erforderlich. Der Teilnehmer hat sich in die jeweils ausliegende Teilnehmerliste an
jedem Veranstaltungstag einzutragen und sich auf Anfrage auszuweisen.
Sollte ein Teilnehmer mehr als 8 Stunden Fehlzeiten haben, kann ihm die
erfolgreiche Teilnahme am Kurs nicht bestätigt werden.
In Abstimmung mit der Kursleitung besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, das
Versäumte nachzuholen. Der IBITA-anerkannte Grundkurs einschließlich der LehrLernzielkontrollen soll nach 15 Monaten abgeschlossen sein. soll Falls das Kursziel
nicht erreicht wird, kann der Teilnehmer nach einer individuell abgestimmten
Zwischenzeit einmalig die Möglichkeit erhalten, an einem zweiten Kursteil erneut
teilzunehmen und in weiteren Lehr-/Lernzielkontrollen seine verbesserten
Fähigkeiten und Fertigkeiten darzustellen. Hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten
Vereinbarung mit dem Veranstalter und der Kursleitung.
Hiermit erkläre ich mich mit diesen Teilnahmebedingungen, insbesondere mit der
Durchführung der Lehr-/Lernzielkontrollen, einverstanden.
............................................................. .................................................................
Ort, Datum
Unterschrift des/r
Teilnehmers/in
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ANLAGE ZU DEN BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DEM IBITAANERKANNTEN GRUNDKURS:
„Befundaufnahme und Behandlung Erwachsener mit Hemiplegie“
„DAS BOBATH-KONZEPT“
Informationen über die Lehr-/Lernzielkontrollen (LLK) während des oben genannten
Kurses
Die LLK besteht aus folgenden Anteilen:
1.
2.
Schriftliche Lernzielkontrollen
Schriftliche Dokumentation (Erstellung eines Befundes und eines
Behandlungsplanes)
Projektarbeit (Thema und Ausführung werden während des Kurses
besprochen) mit einem theoretischen und einem praktischen Teil
Evaluation der Behandlung (30 Min.)
3.
4.
Jede einzelne LLK muss mindestens zu 60 Prozent bestanden werden.
Zu 1:
Es werden 20 Fragen gestellt. Diese können in zwei Blöcken verteilt oder am Stück
gegeben werden. Bei Nichtbestehen können die Fragen innerhalb des Kurses einmal
wiederholt und müssen dann bestanden werden. Es dürfen keine Unterlagen oder
Literatur während der schriftlichen LLK benutzt werden.
Zu 2:
Bei Nichtbestehen muss der Befund einmal innerhalb des Kurses wiederholt und
bestanden werden.
Zu 3:
Von jedem Kursteilnehmer wird eine Projektarbeit zwischen den Kursteilen
angefertigt. In der Ausarbeitung muss ein Patient von dem Kursteilnehmer
eigenverantwortlich betreut werden.
Richtlinien für die patientenbezogene Projektarbeit:
a)
b)
c)
d)
−
Länge:
Gliederung der Arbeit /Inhaltsverzeichnis
Arbeit
Resümee / Fazit
Literaturverzeichnis
Minimum 1 500 Wörter
Maximum 2 500 Wörter
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−
Ausführung: Maschinenschrift mit einem Rand
−
Bildmaterial (Fotos) ist notwendig
−
Literaturhinweise müssen im Text angegeben und im Anhang spezifiziert
werden.
−
Die Arbeit wird an die Instruktorin geschickt, eine Kopie sollte behalten
werden.
−
Der Einsendeschluss darf nicht überschritten werden.
Bei Nichtbestehen der Projektarbeit muss diese, nach Absprache mit der Instruktorin,
gesondert innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes wiederholt werden und muss
auch mit „Bestanden“ beurteilt sein, um diesen Teil erfolgreich abgeschlossen zu
haben.
Zu 4:
Dieser Teil wird in Form eines Workshops oder während der praktischen Arbeit am
Patienten abgeprüft. Jeder Kursteilnehmer hat eine halbe Stunde Zeit, Befund- und
Behandlungsstrategien der Instruktorin vorzustellen.
Das Datum der praktischen LLK wird der einzelne Kursteilnehmer nach Festlegung
mitgeteilt.
Die Bewertung der praktischen Fähigkeiten des Kursteilnehmers wird schriftlich in
dem in Deutschland für alle Bobath-Grundkurse gültigen Bewertungsbogen
festgehalten. Bei Nichtbestehen kann die Behandlung einmal innerhalb des Kurses
wiederholt und muss dann bestanden werden.
Sollte die LLK während der üblichen Dauer eines Grundkurses nicht bestanden
werden, so hat der Kursteilnehmer nach Absprache mit der Instruktorin einmalig die
Möglichkeit, an einem erneuten Kursteil von mindestens 5 Tagen Dauer
teilzunehmen und dort die erforderlichen Teile zu wiederholen und zu bestehen.
Diese erneute Teilnahme sollte vorzugsweise bei der gleichen Instruktorin oder bei
einem von ihr empfohlenen Instruktor stattfinden. Die Wiederholung der einzelnen
Abschnitte eines Bobath-Grundkurses und die dazugehörigen Lehr- und
Lernzielkontrollen sollte innerhalb von 15 Monaten abgeschlossenen sein.
Bis zum endgültigen Bestehen der LLK verpflichtet sich die Instruktorin und der
Kursteilnehmer, alle Unterlagen der LLK aufzubewahren.
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