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S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
INHALTSVERZEICHNIS
1
ZIEL UND ZWECK DES
DE VORHABENS .....................................
...................................2
2
BESCHREIBUNG DES
ES VORHABENS ......................................
...................................4
3
ÜBERSICHT
ÜBER
ER
DIE
WICHTIGSTEN
ANDER
EREN
GEPRÜFTEN
LÖSUNGSMÖGLICHK
HKEITEN / PROJEKTHISTORIE ...............
.................................13
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
BESCHREIBUNG DER
DE
MÖGLICHERWEISE VOM VORH
RHABEN ERHEBLICH
BEEINTRÄCHTIGTEN
EN UMWELT, DER MÖGLICHEN AU
USWIRKUNGEN DES
VORHABENS AUF
F DIE UMWELT SOWIE DER MA
MAßNAHMEN GEGEN
NACHTEILIGE AUSW
WIRKUNGEN UND DER WECHSELWIRK
RKUNGEN ...............26
Beschreibung des Sied
iedlungsraumes und der Umwelt ................
.................................26
Auswirkungen des Vor
orhabens auf die Umwelt und den Siedlung
ngsraum..................28
Maßnahmen ...............
....................................................................
.................................29
Visualisierungen .........
....................................................................
.................................30
Zusammenfassende Beschreibung
B
der Wechselwirkungen .......
.................................34
5
5.1
5.2
5.3
ZUSAMMENFASSEND
NDE BESCHREIBUNG DER MAßNAHME
EN .........................35
Bauphase ...................
....................................................................
.................................35
Betriebsphase.............
....................................................................
.................................36
Maßnahmen zur Bewe
weissicherung .............................................
.................................38
6
GRENZÜBERSCHREI
EITENDE UMWELTAUSWIRKUNGEN.....
.................................40
7
GESAMTBETRACHTU
TUNG BE- UND ENTLASTUNGEN DE
DER SCHUTZGÜTER /
FACHBEREICHE .......
....................................................................
.................................41
Bauphase ...................
....................................................................
.................................42
Betriebsphase.............
....................................................................
.................................43
Zusammenfassende Bewertung
B
.................................................
.................................43
Umweltverträglichkeits
itserklärung .................................................
.................................44
7.1
7.2
7.3
7.4
8
8.1
8.2
8.3
8.4
ANDERE MÖGLICHK
KEITEN DER MASSENVERWERTUNG – BEURTEILUNG DER
UMWELTVERTRÄGLI
LICHKEIT ..................................................
.................................45
Anlass .........................
....................................................................
.................................45
MassenVerbringung ...................................................................
...
................................45
Verkehrsaufkommen ..................................................................
..
...............................45
Beurteilung der Umwel
eltverträglichkeit ........................................
.................................46
9
ABBILDUNGSVERZE
ZEICHNIS....................................................
.................................47
10
TABELLENVERZEICH
CHNIS ........................................................
.................................48
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 1
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
1
ZIEL UND ZWEC
ECK DES VORHABENS
Mit dem Fall des „Eisernen Vorha
rhanges“ im Jahr 1989 und der Öffnung der Gren
renzen war in der Ostregion
verkehrspolitisch eine komplett veränderte
ve
Situation gegeben. Aufbauend auf die GSD-Studie (GSD - Die
Gestaltung
des
Straßennetzess
im
Donaueuropäischen
Raum
unter
bes
esonderer
Beachtung
des
Wirtschaftsstandortes Österreich)) des Bundesministeriums für wirtschaftliche An
Angelegenheiten kam es zu
einer Renaissance von Straßenzü
zügen in der Ostregion, welche bereits Bestandt
ndteil des BStG 1971 in der
ursprünglichen Fassung waren.
n. Vertiefend auf die GSD-Studie wurden im Jahr 2000 durch die
Planungsgemeinschaft Ost (PGO)) Korridoruntersuchungen in der Ostregion erarbei
beitet, deren Aufgabe es war,
die wesentlichen Verkehrsverbindu
dungen der Region räumlich und verkehrlich zu b
bewerten. Es wurde hierbei
neben einer Verbindung von Wie
ien nach Tschechien über die Achse der besttehenden B 7 (A 5, Nord
Autobahn) auch ein Korridor überr die
d bestehende B 303 Weinviertler Straße nach
h Tschechien
T
untersucht. Der
B 303 wurde im Schlussberichtt der Korridoruntersuchungen Ostregion zwarr e
eine Hochrangigkeit (GSD
Funktionsstufe II) zugewiesen, als
ls höchstrangige Verbindung wurde jedoch der A 5 Nord Autobahn Korridor
vorrangig eingestuft. Eine Aufnah
ahme beider Korridore in das Bundesstraßenges
esetz schien vor allem aus
strategischen und monetären Übe
berlegungen nicht sinnvoll. Die B 303 Weinviertle
rtler Straße wurde daher im
Jahre 2002 im Zuge der „Verlände
nderung der Bundesstraßen“ dem Land NÖ übert
ertragen und war somit nicht
mehr Bestandteil des hochrangigen
en Straßennetzes in Österreich.
Seitens des Landes Niederösterre
rreich wurden in Folge zahlreiche Planungen zum
um Ausbau der Weinviertler
Strasse erarbeitet. Für den südlich
ichen Abschnitt bis Hollabrunn, welcher bereits niveaufrei
niv
ist, wurden in den
Jahren 2000 – 2002, d.h. vor der
de „Verländerung“ der Bundesstraßen - Vorproj
rojekte für einen Vollausbau
erstellt, welche letztendlich in Form
For eines durchgehenden Halbausbaues mit einer
ei
Fahrflächenbreite von
11,50 m (2+1 Ausbau) durch das
as Land NÖ umgesetzt wurden. Eine Ausnahme
e vom Halbausbaustandard
bildet lediglich der Bereich zwisch
chen Göllersdorf und Großstelzendorf. Für den gegenständlich
ge
betrachteten
nördlichen Abschnitt von Hollabru
runn bis Guntersdorf ist aufgrund der bestehend
enden Ortsdurchfahrten eine
Neutrassierung erforderlich, hier wurde
w
seitens des Landes NÖ ebenfalls an Vor
or- und Einreichprojekten für
einen Voll- und Halbausbau gearb
rbeitet, baulich wurden jedoch noch keine Maßna
nahmen umgesetzt. Für den
Bestandsausbau von Guntersdor
orf bis Jetzelsdorf wurde ein Vorprojekt im Vollausbau
V
erarbeitet. Von
Jetzelsdorf bis zur Staatsgrenze
ze wurde aufgrund der schlechten Ausbauqua
qualität des Bestandes ein
Umfahrungsprojekt für einen Halba
bausbau (2+1 Verkehrsführung) erarbeitet und bere
ereits umgesetzt.
Im Jahre 2005 entschloss sich das
d
Land NÖ mit Inkrafttreten des SP-V Gese
setzes als Initiator für eine
Wiederaufnahme der Weinviertlerr Straße in den Anhang des Bundesstraßengeset
setzes aufzutreten. Es wurde
daher für die Weinviertler Straße,
e, im Auftrag des Amtes der NÖ Landesregierun
rung, Gruppe Raumordnung,
Umwelt und Verkehr, ein Umweltbe
tbericht zur strategischen Prüfung im Verkehrsberei
reich erarbeitet.
Die Ergebnisse der SP-V wurden
en in Form der Bundesstraßengesetznovelle 200
006 umgesetzt, seit diesem
Zeitpunkt fällt die B 303 wieder in Bundeskompetenz
B
und somit der ASFINAG zu un
und wird als „S 3 Weinviertler
Schnellstraße“ im Anhang 2 des Bundesstraßengesetzes
Bu
(BStG) geführt.
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Hollabrunn - Guntersdorf
Im Jahr 2006 hat die ASFINAG
G offiziell alle Planungen vom Land Niederöste
sterreich übernommen. Den
südlichen
Ausbauabschnitt
(ServiceGesellschaft),
den
bis
is
Hollabrunn
nördlichen,
nör
Süd
betreut
gegenständlichen,
als
Bestandsaus
usbau
Abschnitt
auf
ufgrund
die
ASFINAG
der
SG
größtenteils
Neutrassierungen die ASFINAG Baumanagement
B
GmbH. Das Vorprojektsverfah
fahren für diesen nördlichen
Abschnitt wurde durchgeführt und
d mit
m der 38. Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie für die Erklärung eine
nes Bundesstraßenplanungsgebietes im Bereich der
d Gemeinden Hollabrunn,
Grabern, Wullersdorf und Guntersd
sdorf am 07. Februar 2011 abgeschlossen. Innerha
rhalb dieses Trassenkorridors
erfolgte die Ausarbeitung des vorlie
rliegenden Einreichprojekts mit Umweltverträglichke
keitserklärung.
Das Projekt S 3 Weinviertler Schnellstraße,
S
Abschnitt Hollabrunn bis Gunte
ntersdorf, verfolgt folgende
überregionale, regionale und lokale
ale verkehrliche Ziele:
•
Verbindung der beiden Hauptstädte
Ha
Wien und Prag über Jihlava unter Mitversorgung
Mit
der regionalen
Zentren Stockerau, Hollabr
brunn und Znaim
•
Verbesserung der Erreichb
hbarkeit des NÖ Zentralraumes und der Landesh
shauptstadt St. Pölten sowie
der A 1 aus dem westlichen
en Weinviertel
•
Verbesserung der Erreichb
hbarkeit von Wien aus dem westlichen Weinviertel
el
•
Verbesserung der Verkehrs
hrssicherheit und der Verkehrsqualität im Abschnit
nitt zwischen Hollabrunn und
Guntersdorf
•
Entlastung der Orte zwisch
chen Hollabrunn und Guntersdorf und damit Verbes
besserung der Lebensqualität
in den betroffenen Ortschaf
haften, insb. Suttenbrunn, Schöngrabern, Grund und
un Guntersdorf.
Die Nutzen-Kosten-Untersuchung
g aus
a dem Vorprojekt 2008 zur S 3 Hollabrunn - Guntersdorf (siehe Einlage
3.3) hat im Ergebnis gezeigt, dasss die untersuchte und im Einreichprojekt weiterverf
erfolgte Trassenvariante eine
unter Einbeziehung der Auswirkun
kungen auf Mensch, Raum und Umwelt zweckm
kmäßige, wirtschaftliche und
empfehlenswerte verkehrliche Lösu
sung ermöglicht
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Hollabrunn - Guntersdorf
2
BESCHREIBUNG
NG DES VORHABENS
Die S 3 Weinviertler Schnellstraß
traße wird als Schnellstraße konzipiert. Der 2+1-Querschnitt
2
mit sechs
alternierend angeordneten Abschni
hnitten von je 1.150 – 1.500 m Länge erlaubt eine
e Höchstgeschwindigkeit
H
von
100 km/h. Am Beginn der Trasse
se zwischen dem Absprung der S 3 von der bestehenden
be
B 303 (südlich
Spaltingerweg) und ASt Hollabrunn
unn Nord sowie im Bereich der ASt Wullersdorf und
u
unmittelbar vor der ASt
Guntersdorf ist ein „1+1 Querschnit
nitt“ vorgesehen.
Trassenverlauf:
Die Trasse beginnt bei ca. km 24,2
4,2 an der bestehenden Umfahrung Hollabrunn, südlich
s
des Spaltingerwegs.
Mit einem gestreckten Rechtsboge
gen wird die bestehende Umfahrung Hollabrunn zwischen
zw
Spaltingerweg und
Kreisverkehr B 40 x B 303 begradi
digt, der Bestand rekultiviert. Nach dem Rechtsb
sbogen beginnt die S 3 über
Gelände zu steigen. Der bestehen
hende Kreisverkehr B 40 x B 303 wird ggü. dem derzeitigen Niveau um rd.
1,50 m abgesenkt und zur Anschlu
lussstelle (ASt) Hollabrunn Nord ausgebaut, die Rampen
R
werden als „Raute“
ausgeführt. Das Betriebsgebiet Ho
ollabrunn wird über die ASt Hollabrunn Nord dire
irekt an die S 3 angebunden.
Ein Fuß- und Radweg wird südlich
ch der ASt Hollabrunn Nord unter der S 3 und den
n Rampen R 301 bzw. R 304
durchgeführt. In einem Linksbogen
en mit anschließender gestreckter Linienführung führt
fü
die S 3 in nordöstlicher
Richtung weiter, um zwischen Schöngrabern
S
und Hetzmannsdorf in einem neuerlichen
n
Linksbogen in
nördliche Richtung
einzuschwen
enken. Dabei
werden der
Suttenbrunner
Graben,
G
die
L 1071,
der
Schöngrabernbach, der Krumpfber
erggraben, die Nexenhofer Straße und der Windp
ndpassinger Graben gequert.
Zwischen Suttenbrunner Graben
n und
u
L 1071 befindet sich eine Grünbrücke. Ab Höhe Nexenhof führt die
Trasse in einem Rechtsbogen in Richtung
R
Nordwestbahn (Bahnlinie nach Retz), um diese in einem möglichst
stumpfen Winkel zu überführen. Unmittelbar
U
vor der Bahnquerung wird noch derr Grunder
G
Bach gequert. Auf
Höhe Wullersdorf, östlich der Nor
ordwestbahn befindet sich die gleichnamige Ansc
nschlussstelle. Die L 35 wird
angehoben und in Richtung Norde
den verlegt, die bestehende Eisenbahnkreuzung
g wird
w durch eine niveaufreie
Überführung der L 35 über die Nordwestbahn
No
ersetzt. Die Anschlussstelle wird als
al „Raute“ mit Kreisverkehr
über der S 3 ausgeführt. Ab Wulle
ullersdorf führt die S 3 in einem Linksbogen mitit anschließender
a
gestreckter
Linienführung entlang der Nordwes
estbahn zwischen Grund und Kalladorf hindurch in Richtung Nordwesten, um
nach einem Rechts- und darauffolg
olgendem Linksbogen nördlich von Guntersdorf in die B 303 zu münden. Auf
Höhe Guntersdorf werden der klein
eine Gmoosbach und die L 1066 gequert. Die Einm
mündung in die B 303 erfolgt
über einen Kreisverkehr. Die vom
m Land NÖ geplante Spange B 30 Guntersdorff soll
s an diesen Kreisverkehr
anschließen.
Nachfolgende Abbildung stellt den
n Verlauf
V
der geplanten S 3 dar.
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Hollabrunn - Guntersdorf
Abbildung 1: Streckengrafik S 3 Hollabrunn
H
bis Guntersdorf
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Hollabrunn - Guntersdorf
Kunstbauten:
Im Zuge der S 3 werden im ggst. Abschnitt
Ab
folgende Objekte errichtet:
Tabelle 1:
Objektsnummer
1
2
Übersicht Kunstbau
auten
Kreuzungspunkt
Bezeichnung
A
Abmessungen
1
2
S3.Ü4
km 24.565,300
Spaltingerweg
LH = mind.
d. 4,70m,
4
LW = 11,25m
S3.25a
km 25.385,590
Geh- und Radwegunterführung
LH= mind.. 4,20m,
4
LW= 7,00m
S3.25b
km 25.444,050
ASt Hollabrunn Nord
LH= mind.. 4,70m,
4
LW= 46,80m
S3.25c
km 25.532,100
ASt Hollabrunn Nord
LH= mind.. 4,70m,
4
LW= 46,80m
S3.26a
km 25.678,745
Suttenbrunner Graben
LH= mind.. 4,70m,
4
LW= 12,00m
S3.26b
R303 km 140,06 bis
R303 km 221,86
Stützmauer
Länge= 86,0
6,00m, Höhe= i.M. 5,65m
S3.Ü6
km 26.697,274
Grünbrücke + Wirtschaftsweg
LH= mind.. 4,70m,
4
LW= 16,95m
S3.Ü7
km 27.467,200
L 1071
LH= mind.. 4,70m,
4
LW= 16,95m
S3.27
km 27.634,150
Schöngrabernbach
LH= mind.. 2,50m,
2
LW= 15,00m
S3.28
km 28.281,000
Krumpfberggraben
LH= mind.. 4,30m,
4
LW= 32,00m
S3.Ü9
km 29.430,550
Nexenhofer Straße
LH= mind.. 4,70m,
4
LW= 16,95m
S3.29
km 29.550,130
Windpassinger Graben
LH= mind.. 2,50m,
2
LW= 15,00m
S3.30
km 30.386,500
Grunder Bach
LH= mind.. 4,70m,
4
LW= 70,00m
S3.31
km 30.714,100
ÖBB
LH= mind.. 7,10m,
7
LW= 37,85m
S3.Ü10a
km 31.152,470
ASt Wullersdorf
LH= mind.. 4,70m,
4
LW= 22,50m
S3.Ü10b
km 31.212,480
ASt Wullersdorf
LH= mind.. 4,70m,
4
LW= 22,50m
S3.32
km 33.637,850
Kleiner Gmoosbach
LH= mind.. 2,00m,
2
LW= 10,00m
S3.Ü11
km 33.824,900
L 1066
LH= mind.. 4,70m,
4
LW= 16,95m
ÖBB
LH= mind.. 7,10m,
7
LW= 32,50m
L35.1
km 0.465,180
LH = Lichte Höhe
LW = Lichte Weite
Kunstbauten außerhalb der S 3:
ufrechterhaltung des Wirtschaftswegenetzes zweii kkleine Brückenbauwerke im
Außerhalb der S 3 werden zur Aufr
Zuge von Wirtschaftswegeüberfüh
ührungen über den Krumpfberggraben (Wirtschaf
aftsweg 1: ca. km 28,3, LW
7,0 m,) und den Kleinen Gmoosbac
ach (Wirtschaftsweg 2: ca. km 33,5, LW 6,50 m) errichtet.
er
Ausstattung der Trasse
Die S 3 Weinviertler Schnellstraße
e wird auf dem überwiegenden Teil der neu gepla
lanten Trasse, zwischen ASt
Hollabrunn Nord und ASt Gunte
ntersdorf, ausgenommen der Bereich ASt Wull
ullersdorf, mit zwei baulich
getrennten Richtungsfahrbahnen
n als
a „2+1 Querschnitt“ ausgeführt. Insgesamt werden
w
sechs alternierend
angeordnete 2+1 Abschnitte vorg
orgesehen, d.h. auf einen zweistreifigen Absch
chnitt folgt ein einstreifiger
Abschnitt. Die Abschnittslänge betr
eträgt ca. 1.150 – 1.500m. Nach Anschlussstellen
n folgt stets ein Abschnitt mit
zwei Fahrstreifen („Fahrstreifena
naddition“). Die einzelnen Abschnitte sowie die
d
dazwischen liegenden
Wechselbereiche werden gem. RVS
RV 03.03.33 ausgeführt. Ein „1+1 Querschnitt“ ist
is zwischen dem Absprung
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Hollabrunn - Guntersdorf
der S 3 von der bestehenden B 303
30 (südlich Spaltingerweg) und ASt Hollabrunn
n Nord
N
sowie im Bereich der
ASt Wullersdorf und unmittelbar vor
vo der ASt Guntersdorf vorgesehen. Die bauliche
he Mitteltrennung beginnt bei
der ASt Hollabrunn Nord und wird
d zum
z
Baulosende geführt.
Lärmschutzmaßnahmen
Zur Reduktion von Lärmimmissione
nen sind aktive und passive Lärmschutzmaßnahme
men vorgesehen.
Die aktiven Schallschutzmaßnahm
hmen (Lärmschutzwände, Lärm- und Sichtschutzd
tzdämme) haben in Summe
eine Gesamtschirmfläche von ca.
a. 13.795 m². Sie werden in den Bereichen ASt Hollabrunn
H
Nord, Nexenhof,
Kalladorf und Guntersdorf vorgeseh
ehen.
Als passive Lärmschutzmaßnahme
men werden für den näheren Untersuchungsraum
um Schalldämmlüfter für die
betroffenen Wohnräume eines Woh
ohnobjekts und der betroffenen Fassade in Sutten
enbrunn Südwest angeboten.
Für den weiteren Untersuchungsra
raum werden Schalldämmlüfter für die Wohnräume
me von drei Wohnobjekten in
Wulldersdorf angeboten.
Entwässerung
ührenden Wässer über Mulden bzw. den Bordstein
einrand gesammelt und über
Grundsätzlich werden die abzuführ
ein Kanalisationssystem oder direk
ekt über die Mulden (Dichtmulden) zu den Trassent
entiefpunkten geleitet. An den
Trassentiefpunkten werden die Wässer
W
in Absetzbecken (erste Reinigungss
sstufe) gesammelt und im
Sommerbetriebsfall (01. April – 30.
3 September) über Bodenfilterbecken (zweite
ite Reinigungsstufe) in den
nächstgelegenen Vorfluter eingelei
leitet. Im Winterbetriebsfall (01. Oktober – 31. Mar
arz) werden die nördlich der
ASt Hollabrunn Nord anfallenden
n Straßenabwässer über eine Druckleitung bzw
zw. im freien Gefälle in das
jeweils nächste Absetzbecken und
nd schließlich zum Winterwasserbecken transporti
rtiert, von wo aus sie in den
Gmoosbach auf Höhe Schöngraber
bern bzw. Froschmühle eingeleitet werden. Die im Bereich
B
der ASt Hollabrunn
Nord anfallenden Wässer werden
en im Absetzbecken 1 (erste Reinigungsstufe)) gesammelt und über das
Filterbecken 1 (zweite Reinigung
ngsstufe) in den Göllersbach eingeleitet. Zurr Fassung unkontaminierter
Oberflächenwässer werden entlan
ang der Trasse Retentionsbecken angeordnet. Die
D Ableitung erfolgt in den
nächstgelegenen Vorfluter. Dadu
durch können Niederschlagsspitzen abgedeckt
ckt und Beeinträchtigungen
benachbarter Schutzguter verringer
gert werden.
Verkehrliche Auswirkungen des
s Vorhabens
V
Im Zuge der Planungen zum ggst.
t. Projekt
P
wurden folgende Planfälle untersucht:
•
Bestand 2010 – Analysepla
planfall im DTVw
•
Planfall P0 2025 – Referen
enzplanfall 2025 im DTVw – kein Ausbau S 3
•
Planfall S 3 ohne Spange
gen 2025 (Planfall M2 2025) im DTVw – Ausbau
au zwischen Hollabrunn und
Guntersdorf; ASt Hollabrun
runn Nord niveaufrei; Spangen des Landes NÖ (B 30 Guntersdorf und L 35
Wullersdorf) nicht berücksic
sichtigt
•
Planfall S 3 mit Spange B 30
3 Guntersdorf und mit L 35 Spange Wullersdorf
rf 2025 (Planfall M1 2025) im
DTVw – Ausbau zwischen
n Hollabrunn und Guntersdorf; ASt Hollabrunn No
ord niveaufrei; Spangen des
Landes NÖ (B 30 Guntersd
rsdorf und L 35 Wullersdorf) berücksichtigt.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
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S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Die nachfolgende Tabelle sowie
ie die Abbildungen stellen die Verkehrsprognose
sen der einzelnen Planfälle
zusammenfassend dar.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
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S 3 Weinviertler Schnellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Tabelle 2:
Ergebnisse Verkehrsuntersuchung für die
ie b
betrachteten Planfälle
Verkehrsbelastungen DTVw [Kfz/24h]
Abschnitt
Bestand
nd 2010
S3
südlich ASt Hollabrunn Süd
15.90
.900
B 303 bzw. S 3
B 303 südlich ASt Hollabrunn Mitte
13.10
.100
bzw.
S 3 ASt Hollabrunn Süd S 3 ASt Hollabrunn Mitte
B 303 bzw. S 3
9.20
200
ASt Hollabrunn Mitte ASt Hollabrunn Nord
B 303 bzw. S 3
15.20
.200
nördlich ASt Hollabrunn Nord
S 3 ASt Wullersdorf ASt Guntersdorf
B 303
nördlich ASt Guntersdorf
nördlich ASt Hollabrunn Nord
südlich Schöngrabern
14.80
.800
nördlich Schöngrabern
9.90
900
zwischen Grund und Grund9.60
600
Bahnhofssiedlung
B 40
östlich Hollabrunn
5.20
200
B2
westlich Schöngrabern
3.90
900
B 30
nördlich Guntersdorf
3.20
200
Orangene Zeilen: geplante Abschnitte des gegenständliche
hen Projektes S 3
Referenzplanfall 2025
21.600
Maßnahmenp
nplanfall 2025
mit Spangen
ohne Spangen
23.100
23.000
16.700
16.900
15.500
17.400
17.400
20.300
19.100
17.500
18.600
16.700
19.300
15.500
15.500
15.100
7.100
5.900
500
900
14.800
8.400
7.200
1.700
2.200
5.700
6.100
6.100
5.200
5.800
6.000
3.900
4.200
4.300
15.300
Allgemein-verständliche Zusammenfassung
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S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Im Rahmen der Verkehrsuntersuch
chung wird für den Prognose-Planfall 2025 auf der geplanten S 3 Hollabrunn
– Guntersdorf ein Verkehr von ca.
a. 16.700 – 17.500 bzw. 18.600 – 19.100 Fahrzeu
eugen pro Tag (DTVW; ohne
bzw. mit Realisierung der Spangen
en Guntersdorf und Wullersdorf) prognostiziert. Die
ie parallel verlaufende B 303
wird zwischen Hollabrunn und Guntersdorf
G
gleichzeitig um ca. 14.000 bzw. 16.000
16
Fahrzeuge pro Tag
entlastet.
Die berechneten verkehrlichen Indikatoren
In
zeigen die Wirkungen der untersuc
uchten Maßnahmenplanfälle
bezüglich Verkehrsleistung, Reisez
ezeit und Verkehrssicherheit im Untersuchungsge
gebiet. Bei der werktäglichen
Verkehrsleistung (Kfz-km) ergibtt ssich in den Maßnahmenplanfällen eine Entlas
astung des untergeordneten
Straßennetzes von ca. –22 % im M
Maßnahmenplanfall ohne Spangen und ca. –25 % im Maßnahmenplanfall mit
den Spangen Guntersdorf und Wullersdorf.
W
Insgesamt können die geplante S 3 Weinviertler Schnellstraße
Hollabrunn – Guntersdorf sowie die
d zugehörigen Anbindungen als ausreichend
nd leistungsfähig betrachtet
werden.
Verkehrssicherheit
Bei der Verkehrssicherheit (Unfälle
lle mit Personenschaden pro Jahr) ist eine Abnahm
hme der Unfälle um ca. -17%
(-26 UPS) im Planfall ohne Spang
ngen bzw. -20% (-31 UPS) im Planfall mit Spang
angen in der Prognose 2025
feststellbar.
Bauphasen
Das Bauvorhaben S 3 Abschnitt Hollabrunn
Ho
– Guntersdorf besteht aus einem durch
chgehenden Baulos, bei dem
die Fertigstellung in zwei Etappen
n erfolgt:
e
•
Fertigstellung 1: S 3 km 24,2+2
+21,03 – ASt Hollabrunn Nord
•
Fertigstellung 2: ASt Hollabrunn
unn Nord – S 3 km 35,1+32,62
Das Baulos wird in drei Bauphase
asen geteilt, die sich durch räumliche und/oder arbeitstechnische
a
Teilungen
ergeben. Zeitliche Übergriffe zwisch
schen den einzelnen Bauphasen sind möglich.
In Bauphase 1 werden Vorarbeite
eiten wie die Baustelleneinrichtung, die Baustelle
llenerschließung, aber auch
ökologische Bauvorbereitungsmaß
ßnahmen sowie die archäologische Erkundung durchgeführt.
du
In Bauphase 2
ist der eigentliche Baubeginn vorg
rgesehen. In dieser werden die Entwässerungsan
anlagen sowie die Objekte /
Kunstbauten im Zuge der S 3 und der Wirtschaftswege errichtet. In Bauphase
e 3 werden der Erdbau, der
Oberbau, die Straßendecke, die
ie Straßenausrüstung und der Lärmschutz sowie
wie Vorlastschüttungen bzw.
Überlastschüttungen, Einbautenver
verlegungen (CN.as, Druckleitung), Landschaftspfle
flegerische Maßnahmen, die
Landschaftsgestaltung und Rekultiv
ltivierungen durchgeführt.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 10
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Tabelle 3:
Jahr
Zeitlicher Verlauf der
de Bauphasen
Baujahr 1
Baujahr 2
Baujahr 3
Bauja
ujahr 4
Baujahr 5
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Die Bauphase 1 ist mit einem Zeit
eitraum von 21 Monaten vorgesehen, die Bauphas
ase 2, in der der eigentliche
Baubeginn vorgesehen ist, mit 22
2 Monaten und die Bauphase 3 mit 33 Monaten.
en. Die Gesamtdauer beträgt
unter Berücksichtigung der zeitliche
chen Übergriffe 54 Monate. Die Erschließung der Linienbaustelle erfolgt über
das bestehende Straßennetz.
Massenbilanz / Materialbewirtsch
chaftungskonzept
Für das Bauvorhaben wurde eine
e Massenbilanz
M
mit dem Ziel eines Massenausgleic
leichs erstellt. Dadurch sollen
externe Transporte durch die Anr
nrainergemeinden minimiert, Ressourcen geschon
hont und eine wirtschaftliche
Projektabwicklung gewährleistet werden.
we
Somit ergibt sich, dass grundsätzlich rund
d
•
1.120.000 m³ Material antra
transportiert wird,
•
200.000 m³ verwertbares Material
M
anfällt, das direkt am Baufeld für Straßen
enbau verwendet wird,
•
400.000 m³ Überschussma
aterial anfällt, welches nicht für den Straßenbau geeignet
g
ist.
Die Verfuhr im Baufeld beträgt unte
nter Berücksichtigung des Massenausgleichs rund
d 600.000 m³ wobei das o.g.
Überschussmaterial im Bereich
h des Baufeldes für Geländemodellierungen
n herangezogen wird. Die
Geländemodellierungen tragen zur
zu Neugestaltung der Landschaft bei und min
indern die Verlärmung des
Freiraums.
Die Geländemodellierungen tragen
en zur Neugestaltung der Landschaft bei und mi
mindern die Verlärmung des
Freiraums. Sie werden auf Höhe der
de ASt Wullersdorf in zwei Bereichen südlich bzw
zw. nördlich der L 35, jeweils
zwischen der S 3 und der Bahnlinie
nie nach Retz vorgesehen.
Energiekonzept
Gemäß § 6 Abs. 1 Z 1 lit e UVP-G
G 2000 hat das Klima- und Energiekonzept Angab
aben zu folgenden Bereichen
zu enthalten:
•
Energiebedarf, aufgeschlüss
üsselt nach Anlagen, Maschinen und Geräten sowie
wie nach Energieträgern
•
verfügbare energetische Kennzahlen
Ke
(Leistung der in eingesetzten Maschine
inen und Geräte) gemäß
vorhandener Unterlagen
•
Darstellung der Energieflüss
sse
•
Darstellung der vom Vorhab
aben ausgehenden klimarelevanten Treibhausgase
se und Maßnahmen zu
deren Reduktion im Sinne des
d Klimaschutzes
•
Darstellung von Maßnahme
en zur Steigerung der Energieeffizienz
•
Bestätigung eines befugten
n Ziviltechnikers oder technischen Büros, dass die
ie im Klima- und
Energiekonzept enthaltenen
en Maßnahmen dem Stand der Technik entspreche
chen
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 11
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Betriebsphase
Da beim Betrieb der S 3 lediglich
hp
punktueller Energiebedarf für Infrastrukturanlage
gen und -pflege besteht (z.B.
Böschungsmahd, Beckenreinigung
ng), ist gemäß Leitfaden die Erstellung eines Klima
ima- und Energiekonzepts für
die Betriebsphase nicht erforderli
erlich. Die Darstellung der voraussichtlichen Tre
reibhausgasemissionen des
induzierten Verkehrs in der Betrieb
ebsphase erfolgt im Fachgutachten „Luftschadstoff
offe und Klima“ (Einlagenzahl
9.1 der UVE, Kapitel 7.2.2.1).
Bauphase
Die durch den Baustellenbetrieb hervorgerufene
h
Produktion klimarelevanter Treib
ibhausgase ist in Bezug auf
einen klimatologischen Beurteilun
ungshorizont (30-jährige Perioden) vernachlässig
sigbar klein und somit nicht
geeignet relevanten Einfluss auf
uf das Klima im Sinne der übergeordneten Klimaziele
Kl
zu nehmen. Die
Umsetzung der Maßnahmen zur
ur Reduktion der vom Vorhaben ausgehenden
n Treibhausgase sowie der
Maßnahmen zur Steigerung derr Energieeffizienz
E
leisten einen weiteren Beitrag
ag zur Verringerung solcher
Emissionen.
Geologie und Geotechnik
Die Baugrundverhältnisse wurden
n mittels
m
geologischen Kartierungen und Baugrund
nderkundungen erhoben, die
daraus resultierenden geotechnis
nischen Risiken ermittelt und in der technische
chen Planung des Projekts
berücksichtigt.
Die Untergrundverhältnisse im Projektgebiet
Pr
werden von quartären Lößablageru
erungen und tertiären, meist
schluffig bis sandigen Sedimenten
en geprägt. Lediglich im Süden des Untersuchungs
gsraumes treten mehr kiesig
dominierte Abfolgen auf. Entlang
g der
d rezenten Gerinne gelangten feinkörnige Sch
chwemmsedimente mit meist
ungünstigen geotechnischen Eigen
enschaften zur Ablagerung.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
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S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
3
ÜBERSICHT ÜB
BER DIE WICHTIGSTEN ANDE
DEREN
GEPRÜFTEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN
LÖ
/
PROJEKTHISTO
TORIE
GSD-Studie
Mit dem Fall des „Eisernen Vorha
rhanges“ im Jahr 1989 und der Öffnung der Gren
renzen war in der Ostregion
verkehrspolitisch eine komplett veränderte
ve
Situation gegeben. Aufbauend auf die GSD-Studie (GSD – Die
Gestaltung
des
Straßennetzess
im
Donaueuropäischen
Raum
unter
bes
esonderer
Beachtung
des
Wirtschaftsstandortes Österreich)) des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten
An
kam es zu
einer
Neuregelung
von
Stra
traßenzügen
in
der
Ostregion,
welche
bereits
b
Bestandteil
des
Bundesstraßengesetzes 1971 in der
de ursprünglichen Fassung waren.
Generalverkehrsplan Österreich
h 2002 (GVP-Ö 2002)
Die S 3 Weinviertler Schnellstraße
ße ist nicht im Investitionsprogramm des GVP-Ö
Ö 2002 enthalten, die GSDStudie (vgl. Kap. 1) floss jedoch in die
d Erstellung des GVP-Ö ein.
Strategische Prüfung Verkehr (SP-V)
(SP
2006
Im Rahmen der Strategischen Umw
mweltprüfung (SUP) wurden sechs Alternativen (Pla
Planfälle) untersucht:
•
Alternative keine zusätzlich
lichen Maßnahmen im Straßennetz (MIV) und im Öffentlichen Verkehrsnetz
(OV) (Planfall 1: MIV 0 / ÖV 0 2020)
•
Alternative keine Maßnahm
hme im MIV, jedoch im ÖV (Planfall 2: MIV 0 / ÖV
V Ausbau
A
2020)
•
Alternative fertig gestellte
te Ausbauvorhaben im Süden (2+1 streifiger Ausb
usbau) und im Nordabschnitt
(Umfahrung Jetzelsdorf) sowie
so
keine weiteren Ausbaumaßnahmen im MIV
IV und keine Maßnahmen im
ÖV (Planfall 3: MIV 2+1 Süd
Sü + lokale Umfahrungen Nord / ÖV 0 2020)
•
Alternative fertig gestellte
te Ausbauvorhaben im Süden (2+1 streifiger Ausb
usbau) und im Nordabschnitt
(Umfahrung Jetzelsdorf) sowie
so
keine weiteren Ausbaumaßnahmen im MIV und Maßnahmen im ÖV
(Planfall 4: MIV 2+1 Süd + lokale Umfahrungen Nord / ÖV Ausbau 2020)
•
Alternative fertig gestellte
te B 303 Weinviertler Straße mit durchgehendem
m vierstreifigen Ausbau und
keine Maßnahmen im ÖV
V (Planfall
(
5: MIV Schnellstraße / ÖV 0 2020)
•
Alternative fertig gestellte
te B 303 Weinviertler Straße mit durchgehendem
m vierstreifigen Ausbau und
Maßnahmen im ÖV (Planfa
nfall 6: MIV Schnellstraße / ÖV Ausbau 2020).
Es erging eine Empfehlung für die Schnellstraßenausbaualternative kombiniertt mit
m ÖV–Ausbau (Planfall 6:
MIV Schnellstraße / ÖV Ausba
bau 2020). Die mit der Vorbereitung und Erstellung
Ers
des Vorprojektes
weiterverfolgte S 3 Weinviertler Sch
chnellstraße konkretisiert diese Schnellstraßenaus
usbaualternative.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 13
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Bundesstraßengesetz
Mit Bundesgesetzblatt (BGBl) I Nr.
r. 58/2006 vom 09.05.2006 wurde die „S 3 Weinvie
viertler Schnellstraße“ mit der
Streckenbeschreibung „Knoten Sto
tockerau/West (A22, S 5) – Hollabrunn – Staatsgre
grenze bei Kleinhaugsdorf“ in
das Verzeichnis 2 des Bundesstraß
raßengesetzes (BStG) aufgenommen und damit per
pe Gesetz zur Bundesstraße
erklärt. Im Juni 2006 hat die ASFIN
INAG die weiteren Planungen zur S 3 übernommen
en.
Vorprojekt 2008
Im Anschluss an eine vorgelager
erte Risikopotenzialanalyse (s.u.) begannen im
m Juli 2007 im Auftrag der
ASFiNAG die Planungen zur Realis
alisierung des Vorprojektes für die Weinviertler Sch
chnellstraße. Das Vorprojekt
wurde im Juni 2008 fertig gestellt
ellt und im Juli 2008 beim Bundesministerium für
fü Verkehr, Innovation und
Technologie (BMVIT) eingereicht.
ht. Die öffentliche Auflage fand vom 13. Juli bis 24. August 2009 in den
Standortgemeinden statt. Die Ver
erordnung zur Erklärung eines Bundesstraßenpl
planungsgebietes gem. §14
BStG wurde am 07. Februar 2011
1 erlassen
e
(BGBl II Nr. 38/2011).
Risikopotenzialanalyse
Zur
Vorbereitung
des
Vorproj
rojektes
(s.o.)
wurden
im
Auftrag
der
A
ASFiNAG
unterschiedliche
Variantenvorschläge aus den vorhergehenden
v
Planungen im Rahmen ein
iner Risikopotenzialanalyse
miteinander verglichen, bewertett und
u
Empfehlungen zur Auswahl von Hauptvaria
rianten gegeben. Es wurden
folgende Varianten untersucht
•
Variante Ost 1
•
Variante Ost 2
•
Variante West 1
•
Variante West 2
•
Variante West-Ost 1
•
Variante West-Ost 2
In Abbildung 2 sind die zu untersuc
uchenden Varianten dargestellt.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
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Seite 14
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
isikopotenzialanalyse Vorbereitung des Vorprojekts
Abbildung 2: Übersichtsplan Risik
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
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Seite 15
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Im Ergebnis sollen die Varianten Ost
O 2, West 1 und West-Ost 1 wegen möglicher
er erhöhter Konfliktpotenziale
für weitere Untersuchungen ausges
eschieden werden. Für die weitere Bearbeitung werden
we
für das Vorprojekt die
Varianten Ost 1 sowie die Variant
nten West 2 und West-Ost 2 zur Entscheidungsf
sfindung herangezogen. Die
ASFiNAG beginnt das Vorprojektt im Juli 2007 mit diesen Hauptvarianten, die im Vor
orprojekt wie folgt heißen:
•
Variante Ost (Variante Ost 1)
•
Variante Mitte (Variante West-O
Ost 2)
•
Variante West (Variante Westt 2)
2
Die Varianten sind in Abbildung 3 dargestellt.
d
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
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S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Variante West
Variante Mitte
Variante Ost
Abbildung 3: Lage der Varianten
en West, Mitte und Ost im Planungsraum
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
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Seite 17
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Prüfung Untervarianten
Im Zuge des Dialogs mit den Projektbeteiligten
Pro
wurden im Nachgang zur Festl
stlegung der Hauptvarianten
Überlegungen zu Untervarianten angestellt,
an
die fachplanerisch geprüft wurden. Ess handelt
h
sich um die:
•
Untervariante Suttenbrunn (Zie
iel: Vermeidung von pot. Trennwirkungen zwischen
en Suttenbrunn und der
Suttenbrunner Kellergasse; Ver
ergrößerung des Abstandes zum Siedlungsgebiet
et Suttenbrunn)
•
Spange Schöngrabern (Ziel: Umleitung
Um
der Durchgangsverkehre von der B 2 um die Ortslage
Schöngrabern)
•
Anschlussstelle Grund
Die Untervariante Suttenbrunn und
nd die Anschlussstelle Grund hielten der Prüfung nicht
ni
stand und wurden nicht
weiter verfolgt. Die Spange Schöng
ngrabern ist kein Projektbestandteil der S 3 Hollabr
brunn – Guntersdorf ist. Eine
Realisierung durch das Land Niede
derösterreich ist derzeit nicht geplant.
Trassenoptimierungen der Haup
uptvarianten (Ost, Mitte, West) und Möglichke
keiten der Fortsetzung der
S 3 in nördliche Richtung
Die
Hauptvarianten
wurden
durch
du
geeignete
Vermeidungsmaßnahmen
(Errichtung
(E
Grünkorridore,
Aufrechterhaltung des landwirtscha
haftlichen Wegenetzes, Anpassung der Brückenhöh
höhen) sukzessive optimiert.
Im Zuge des Vorprojektes 2008 wurden
wu
zu den zur Vorbereitung des Vorprojekts angestellten
an
Untersuchungen
der nördlichen Weiterführung zusätzliche
zus
Weiterführungsmöglichkeiten angeste
tellt, welche eine nördliche
Weiterführung aller drei untersuche
hen NKU-Varianten (Variante West, Variante Mitte,
te, Variante Ost) ermöglichen
(siehe Abbildung 4).
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 18
S 3 Weinviertler Schnellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Abbildung 4:
Varianten zur Fortsetzung der S 3 Ri
Richtung Norden bis Staatsgrenze bei Kleinhaugsdorf
Allgemein-verständliche Zusammenfassung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 19
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Nutzen-Kosten-Untersuchung
Das Ergebnis der Vorprojektsphas
ase wurde in einer Nutzen-Kosten-Untersuchung
g (NKU)
(
ermittelt. Diese zeigt
eine eindeutige Variantenpräferenz
nz für die Variante Ost.
UVP-Vorverfahren
Mit Schreiben vom 09.07.2008 hat
at die ASFiNAG beim BMVIT die Durchführung des
es Vorverfahrens gemäß § 4
UVP-G 2000 für das Bundesstraße
ßenbauvorhaben S 3 Weinviertler Schnellstraße,, A
Abschnitt Hollabrunn Süd –
Guntersdorf beantragt und dazu ein
ei UVE-Konzept zur Beurteilung vorgelegt. Dass BMVIT
B
hat im Rahmen des
UVP-Vorverfahrens zur Unterstütz
tützung der Abgabe einer allfälligen Stellungnah
ahme für die mitwirkenden
Behörden am 13.08.2008 eine Info
formationsveranstaltung abgehalten. Am 22.09.20
2008 und 10.11.2008 wurden
unter Leitung des BMVIT zud
udem Besprechungen unter Beiziehung derr Fachbeitragsersteller der
Projektwerberin sowie der von der
de Behörde für das Verfahren in Aussicht genommenen
gen
amtlichen und
nichtamtlichen Sachverständigen abgehalten.
a
Das UVP-Vorverfahren wurde mit der Stellungnahme des BMVIT gemäß § 4 Abs. 2 UVP-G 2000 vom
13.01.2009 abgeschlossen.
Einreichprojekt 2012
Im Einreichprojekt wurde die Empfe
pfehlungsvariante Ost aus dem Vorprojekt weiterve
rverfolgt und technisch weiter
optimiert. Die Trassierung wurde insbesondere
in
in folgenden Punkten weiterentwicke
kelt:
•
Optimierungen der Nivea
eaulage der S 3 aufgrund der Erfordernisse für
f
das landwirtschaftliche
Wegenetz und der Wildque
uerungen
•
Absenkung der Trasse bei
ei der Hollabrunner Kellergasse
•
Neue Ausgestaltung der Anschlussstellen
An
Hollabrunn Nord und Guntersdorf
orf
•
Trassenabrückung Richtun
ung Osten auf Höhe Schöngrabern
•
Neue Ausgestaltung der Kreuzungsbereiche
Kr
entlang der Verbindungsspang
nge zur B 30.
Neben diesen Anpassungen wurd
rde eine Optimierung (Brückenführung ggü. aufw
ufwändiger Unterführung) im
Bereich der Querung der ÖBB-Nord
ordwestbahn bei Wullersdorf durchgeführt.
Im Jahr 2010 führt die Evaluieru
erung sämtlicher Neu- und Bestandsprojekte der
de ASFiNAG zu folgenden
Projektmodifikationen:
•
Die S 3 wird bedarfsgerec
echt mit einem Querschnitt 2+1 mit Betonleitwand
nd als Trennung der beiden
Richtungsfahrbahnen und
nd wechselweisen Überholmöglichkeiten (analog
log zum Sicherheitsausbau
zwischen Stockerau und
d Hollabrunn Süd) ausgebaut. Der Querschnitt
itt (QS) 2+1 wird dabei als
Endquerschnitt
ohne
vorbereitende
v
Maßnahmen
für
einen
Vollausbau
Vo
(Grundeinlöse,
Entwässerungsbecken, usw.)
usw errichtet. Ein Vollausbau zu einem späteren
ren Zeitpunkt soll aber auch
nicht verunmöglicht werden
en.
•
Die Ausbaugeschwindigkei
keit für den QS 2+1 beträgt gemäß RVS 100 km/h.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 20
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
•
Die bestehende Umfahru
hrung Hollabrunn wird zwischen der ASt Hollabrunn
Ho
Süd und dem
Trassenbeginn des Absch
chnitts Hollabrunn - Guntersdorf mit einem QS 1+1
1+ aufgrund ausreichender
Leistungsfähigkeit vom Land
Lan NÖ unverändert übernommen. Die Trassieru
erung für das Einreichprojekt
verkürzt sich damit auf den
d
Abschnitt zwischen dem Absprung von der bestehenden Umfahrung
Hollabrunn im Bereich der
er Anschlussstelle Hollabrunn-Nord und der Ansc
schlussstelle Guntersdorf mit
einer Länge von ca. 10,9
,9 km. Nach Verkehrsfreigabe ist die S 3 von
n Stockerau
S
bis Guntersdorf
durchgängig mautpflichtig.
Auf der Basis dieser neuen Rahme
enbedingungen wurde das Einreichprojekt ausgea
earbeitet.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 21
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Abbildung 5: Übersicht über die
ie Flächeninanspruchnahme
F
des Bauvorhabens
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 22
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Auswirkungen (Vor- und Nachtei
teile) bei Unterbleiben des Vorhabens (Nullvaria
riante)
Verkehr
Der Prognosezeitpunkt ist mit 202
025 festgelegt. Bzgl. der verkehrlichen Auswirkun
kungen bei Unterbleiben des
Vorhabens wird auf Kap. 2 Tabell
elle 2 und hier auf die Darstellung des Referenz
nzplanfalls 2025 (Planfall P0
2025) verwiesen.
Schall
Bei Unterbleiben des Vorhabenss werden
w
die großen Belastungen in den Ortsdurc
urchfahrten von Suttenbrunn,
Schöngrabern, Grund und Gunters
rsdorf von bis zu 66 dB(A) nachts im Planfall BE
E 2010 und 68 dB(A) nachts
im Planfall P0 2025w weiter besteh
ehen bleiben.
Erschütterungen
Das für die Erschütterungseinwir
wirkung auf die Anrainer maßgebliche Schwerv
rverkehrsaufkommen nimmt
gegenüber dem Bestand streckenw
enweise um mehr als 50% zu, wodurch sich im Fa
Falle des Unterbleibens des
Vorhabens eine beträchtliche Erhö
höhung der Erschütterungsbelastung der Anrainer
er an den Bestandsstrecken
ergibt.
Luftschadstoffe
Bei Unterbleiben des Vorhabens S 3 bleibt die Belastung aus luftreinhaltetechnisch
cher Sicht in den Gemeinden
Suttenbrunn, Schöngrabern, Grund
nd und Guntersdorf weiterhin hoch.
Klima
Für die Bewertung der Auswirkun
ungen des Vorhabens S 3 auf das Schutzgut Kli
Klima wurde eine Bilanz der
klimarelevanten Spurengase erste
rstellt. Die Emissionsbilanz für die klimarelevan
anten Spurengase zeigt im
Ergebnis rund 12 % weniger ver
erkehrsbedingte Emissionen im Untersuchungsra
sraum bei Unterbleiben des
Vorhabens.
Menschen - Siedlungsraum
Auf überörtlicher Ebene würden be
ei Unterbleiben des Vorhabens eine Verkehrsber
eruhigung in den Ortskernen
und die damit verbundene Stärkun
kung der Innenentwicklung und Ortskernaufwertun
tung entfallen. Des Weiteren
würde die Erreichbarkeit insbeson
ondere aus dem Wiener Raum nicht verbessert
rt und eine Optimierung des
wirtschaftlichen Entwicklungspotent
entials für den Untersuchungsraum unterbleiben.
Auf örtlicher Ebene kommt es im Falle des Unterbleibens des Vorhabens nich
icht zu den – allerdings nur
randlichen
–
Beanspruchungen
en
von
Bauland
bzw.
den
kleinräumigen
en
Beanspruchungen
von
Entwicklungsgebieten.
Im Falle des Unterbleibens des Vorhabens
V
entfallen auch die positiven Effekte d
durch die Verringerung der
Trennwirkungen in den Siedlungsg
sgebieten von Suttenbrunn, Schöngrabern, Grund
nd und Guntersdorf aufgrund
der Verkehrsentlastung.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 23
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Menschen - Gesundheit und Wohlb
hlbefinden
Im Falle des Unterbleibens des Vorhabens
V
entfallen die positiven Effekte hinsich
ichtlich der Verringerung der
Schall-, Luftschadstoff- und Erschü
hütterungsimmissionen vor allem in den Siedlungs
gsgebieten von Suttenbrunn,
Schöngrabern, Grund und Gunte
ntersdorf. Demgegenüber stehen nur geringfügi
gige Vorteile im Falle des
Unterbleibens des Vorhabens, die
ie sich
s
fast ausschließlich auf die Bauphase beschrä
hränken.
Menschen - Freizeit- und Erholung
g
Ein Unterbleiben des Vorhabens käme
kä
es zu keinen zusätzlichen negativen Auswirk
irkungen (Flächenverbrauch,
Trennwirkungen) im Bereich erhol
olungsrelevanter Landschaftsräume. Im Gegenzu
zug ist bei Unterbleiben des
Vorhabens damit zu rechnen, dass
ss sich die bereits derzeit hohe Belastung der entlang
en
der B 303 gelegenen
Ortschaften
mit
Lärm
und
Schadstoffen
infolge
des
hohen
und
zukünftig
zunehmenden
Ortsdurchgangsverkehrs noch weite
eiter verstärkt.
Tiere und deren Lebensräume
Im Planfall 0 würden keine Tierlebe
bensräume beansprucht werden. Es würde jedoch
ch auch nicht zur Neuanlage
wertvoller Lebensräume auf intens
ensiv landwirtschaftlich genutzten Äckern komme
en, die insgesamt zu einer
naturschutzfachlichen Aufwertung
g des
d Untersuchungsraumes führen können. Im Hinblick
Hin
auf die Trennwirkung
würden sich bei Unterbleiben des
es Vorhabens Vorteile für Fledermäuse und fürr das Schwarzwild ergeben.
Hinsichtlich der Auswirkungen von Lärm insbesondere auf die Vogelwelt ist nicht
nic mit einer wesentlichen
Verschlechterung des Ist-Zustand
ndes zu rechnen, da diesbezüglich zum eine
inen keine sensiblen Arten
vorkommen.
Pflanzen und deren Lebensräume
Im Planfall 0 würden keine Pflanze
zenbiotope beansprucht werden. Wie bereits beim
im Nutzen des Vorhaben für
die Tierwelt beschrieben, entstünd
nden keine naturschutzfachlich wertvollen Pflanzen
enlebensräume auf Flächen,
die gegenwärtig für Natur und Landschaft
La
durch den Einsatz von Düngern und Herbiziden eine geringe
Bedeutung haben.
Boden
Durch das Unterbleiben des Vorh
rhabens würden die nachteiligen Auswirkungen
n auf das Schutzgut Boden
durch Versiegelung, Bodenumlage
gerung und Veränderungen im Bodenaufbau und
un der damit verbundenen
Auswirkungen auf die Bodenfunktio
tionen unterbleiben.
Oberflächengewässer
Bei Unterbleiben des Vorhabens ist mit keinen Nachteilen für das Schutzgut Oberflä
flächenwasser zu rechnen.
Gewässerökologie
Bei Nichtdurchführung des Projekte
ktes erfolgen keinerlei Veränderungen im Ist-Zustan
tand.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 24
S 3 Weinviertler Schne
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Hollabrunn - Guntersdorf
Grundwasser
Im Fall der Nichtumsetzung dess gegenständlichen
g
Vorhabens können weder VorVo noch Nachteile für das
Schutzgut Grundwasser abgeleitet
et werden.
Landschaft
Bei Unterbleiben des Vorhabens wären
w
keine zusätzlichen Auswirkungen auf das
as Orts- und Landschaftsbild
(Flächenverbrauch,
Zerschneidun
dungs-
bzw.
Trennwirkung,
Veränderung
der
d
Eigenart
und
des
Landschaftscharakters) zu verzeich
ichnen. Im Gegenzug würden sich jedoch erheblic
liche negative Auswirkungen
in den Ortschaften ergeben. Die an der B 303 liegenden Orte würden zunehmende
de Belastungen verzeichnen,
da mit einem steigenden Verkehrsa
rsaufkommen in Zukunft zu rechnen ist.
Sach- und Kulturgüter
Im Falle des Unterbleibens des Vorhabens
Vo
könnten die durch das Vorhaben betro
troffenen Kleindenkmäler an
ihrem ursprünglichen Standort steh
tehen bleiben und die potentiellen archäologischen
en Fundstellen würden nicht
überbaut werden.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
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S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
4
BESCHREIBUNG
NG DER MÖGLICHERWEISE VOM
V
VORHABEN ERH
RHEBLICH BEEINTRÄCHTIGTE
TEN UMWELT,
DER MÖGLICHE
HEN AUSWIRKUNGEN DES VORHABENS
VO
AUF DIE UMWEL
ELT SOWIE DER MAßNAHMEN
EN GEGEN
NACHTEILIGE AUSWIRKUNGEN
A
UND DER
WECHSELWIRK
KUNGEN
Aufgrund der relativ gleichen Beschaffenheit
B
des Untersuchungsraumes (fas
ast ausschließlich intensive
landwirtschaftliche Nutzung, Fehlen
len größerer Waldbereiche, Fehlen größerer Fließg
ßgewässer mit ausgeprägten
Auenbereiche) wird auf eine Untert
erteilung des Raumes in Teilräume verzichtet und
d ssowohl die Umwelt als auch
die möglichen Auswirkungen sowie
wie die Kompensationsmaßnahmen über das ges
esamte Untersuchungsgebiet
beschrieben. Die Beschreibung bes
eschränkt sich dabei auf das Schutzgut Mensch (Siedlungsraum,
(S
Gesundheit
und Wohlbefinden, Freizeit- und Erholungsnutzung)
Er
sowie die Schutzgüter, die durc
rch das Vorhaben auch nach
Umsetzung von Vermeidungsmaßn
ßnahmen mehr als geringfügig beeinträchtigt werd
erden (Landschaftsbild, Tiere
und deren Lebensräume, Boden). Darüber hinaus werden die positiven Auswirkung
ngen des Vorhabens (insbes.
bezogen auf den Verkehr und die
ie daraus resultierenden Lärm-, Luft- und Schads
dstoffimmissionen) unter den
Schutzgütern dargelegt, bei denen
n diese zu verzeichnen sind.
4.1
BESCHREIBUNG DES
ES SIEDLUNGSRAUMES UND DER UMW
MWELT
Der Untersuchungsraum zur S 3 liegt
li
in der leicht welligen Hügellandschaft des n
nordwestlichen Weinviertels
und hier in den Gemeinden Gunters
ersdorf, Wullersdorf, Grabern und Hollabrunn.
Der Siedlungsraum des Untersuc
uchungsgebietes ist überwiegend landwirtschaftlic
ftlich geprägt. Die historisch
gewachsene Siedlungsform ist in
n den
d Kernbereichen der Ortschaften weitgehend
d erhalten, wird aber an den
Ortsrändern durch unstrukturierte moderne
m
Einfamilienhaussiedlungen und Gewerb
bebetriebe teilweise deutlich
verändert. Eine sehr hohe Bedeu
eutung besitzen die Dorfkerne von Suttenbrunn,
n, Schöngrabern, Grund und
Guntersdorf sowie deren Ortsrände
der (v.a. Schöngrabern und Guntersdorf). Auch die
di Einzelsiedlung Nexenhof
ist von sehr hoher Bedeutung. Eine
ine hohe Bedeutung weisen Wohngebäude im Grü
rünland auf (Buschenschank
in der Grunder Kellergasse, Fros
roschmühle). Die Betriebsgebiete (vor allem in
n Hollabrunn
H
Nord sowie in
Guntersdorf) werden mit mittel bede
edeutend eingestuft.
Die Baulandwidmungen, in denen
en die Wohnnutzung dominiert und der Mensch
sch sich somit überwiegend
aufhält, sind von besonderer Bed
edeutung für die Gesundheit und das Wohlbefi
efinden des Menschen. Sie
kommen in allen vom Vorhaben
en betroffenen Ortschaften vor. Belastungen für
f
die Menschen in den
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 26
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
Siedlungsbereichen entlang der bestehenden
be
B 303 ergeben sich durch die Bela
elastungen des vorhandenen
Straßenverkehr (Lärm, Schadstoffe
ffe, Erschütterungen).
Die Freizeit- und Erholungsnutzung
ng konzentriert sich im Untersuchungsgebiet auf den
de attraktiven Erlebnisraum
westlich von Hollabrunn im Bereich
ich des Gerasberges (u.a. Kellergassen, Heurige)
e). Dieser bietet ausreichend
Anreize für längere Aufenthalte und
nd wird auch von der Hollabrunner Bevölkerung zur
zu Naherholung genutzt. Zu
den bevorzugten Freizeitaktivitäten
ten gehören Wandern, Radfahren und Spazieren
ren gehen, die vor allem im
Nahbereich der Ortschaften die
e wesentliche
w
Form der Naherholungsnutzung im Wohnumfeld darstellen.
Zudem gibt es eine Vielzahl an
n FreizeitF
und Erholungseinrichtungen wie Sport
ortplätze und Reitställe. Die
Immissionen der vorhandenen Stra
traßen stellen auch für die Freizeit- und Erholungs
gsnutzung eine Vorbelastung
dar.
sic im Untersuchungsgebiet in Form eines flach
ch-welligen Hügellandes, das
Das Landschaftsbild präsentiert sich
teilweise in sehr ebene Flächen
n übergeht.
ü
Der stark landwirtschaftlich geprägte
te Untersuchungsraum weist
zahlreiche Gräben und kleinere Bäche
Bä
auf, die zumeist in Ost-West-Richtung verl
erlaufen und während Zeiten
mit geringen Niederschlagsmenge
gen oft trockenfallen. Der Raum ist aufgrund des
de Vorkommens von sehr
fruchtbaren Böden geprägt durch
h eine
e
intensive landwirtschaftliche Nutzung, die d
dazu führt, dass das Gebiet
insgesamt relativ strukturarm ist. Vereinzelte
V
Strukturelemente in der ausgeräumt
mten Ackerlandschaft stellen
die kleinen Bachläufe (z.B. Sutte
ttenbrunner Graben, Schöngrabner Bach, Grun
under Bach) mit ihren z.T.
naturnahen Ufergehölzstreifen dar.
ar. Flächige Auwaldreste finden sich entlang dess Schöngrabner Baches und
des Grunder Baches östlich der
de B 303. Darüber hinaus prägen kleinräumig
ig trockene Standorte mit
Vorkommen von Trockenrasen das
d
Gebiet. Trockenrasenvorkommen gibt ess an Bahnböschungen, den
Weingarten-Komplexen und den
n Kellergassen. Auch ältere Hecken und Obstbaumreihen
Ob
als lineare
Strukturelemente sind vorhanden. Großflächige Waldbestände, insbesondere die für
fü das Weinviertel typischen
Eichenmittelwälder, sind im Unters
ersuchungsgebiet nicht anzutreffen. Hervorzuhebe
ben im Untersuchungsgebiet
ist der Landschaftsteich Grund,, ein
e durch Aufstau und Gestaltung künstlich ge
geschaffenes Gewässer am
Windpassinger Graben, das alss Rückhaltebecken mit ökologischer Funktion dient.
di
Die landwirtschaftlich
geprägte Landschaft im Anschluss
ss an die Siedlungsbereiche erlaubt freie Blickbe
beziehungen, die z.T. weit in
den Landschaftsraum hineinreiche
chen können. Zu den markantesten Bauwerken
en mit Orientierungsfunktion
gehören die Schöngrabener Kirc
irche, die Wullersdorfer Kirche sowie der Speic
eicher des Lagerhauses in
Guntersdorf.
Die Strukturarmut des Untersuchun
hungsraumes gekoppelt mit der intensiven landwir
irtschaftlichen Nutzung führt
auch zu einer Armut bei der Artenv
nvielfalt von Tieren. Hinsichtlich der Vogelwelt sind
ind bodenbrütende Arten wie
Rebhuhn, Feldlerche und Wachte
tel verbreitet. Darüber hinaus dient das offene
e Ackerland Greifvögeln wie
Rohrweihe und Kornweihe Jagdrau
raum. An den Landschaftsteichen Grund kommen
n Vogelarten wie Rohrweihe,
Zwergtaucher,
Teichhuhn,
Kiebi
ebitz,
Rohrschwirl,
Feldschwirl
und
Knäkente
nte
vor.
Hier
sind
auch
Amphibienvorkommen (u.a. Wechs
hselkröte, Laubfrosch) nachgewiesen worden. Insb
sbesondere die Bahnlinie mit
ihren trockenen Standorten bietett u.a.
u Reptilien und Insekten einen Lebensraum.. D
Die Gräben und Bäche mit
den begleitenden Gehölzen stellen
len im Untersuchungsgebiet Leitlinien und Jagdhab
abitate für Fledermäuse dar.
Die Hauptwildart des Untersuchun
ungsgebietes ist das Rehwild, welches flächende
deckend vorkommt. Darüber
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
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S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
hinaus sind auch Vorkommen von
on Fasan und Feldhase zu verzeichnen. Ein über
berregionaler Rotwildwechsel
verläuft südlich von Hollabrunn in
n Richtung
R
Ernstbrunner Wald. Schwarzwild wechs
hselt nördlich von Aspersdorf
und zwischen Suttenbrunn und Sch
chöngrabern in West-Ost-Richtung. Ein weitererr Wechsel,
W
ebenfalls in WestOst-Richtung, befindet sich nördlich
lich von Guntersdorf entlang des Buchbergzuges.
Die dominierenden Bodentypen im
m Untersuchungsgebiet sind tiefgründige Tschernos
osem-Böden. Diese kommen
nahezu im gesamten Raum zwisc
ischen Hollabrunn und Guntersdorf vor. Es hande
delt sich um sehr fruchtbare
Ackerböden, die intensiv landwirtsch
schaftlich genutzt werden.
4.2
AUSWIRKUNGEN DE
ES VORHABENS AUF DIE UMWELT UND
UN DEN
SIEDLUNGSRAUM
Die Wirkungen des Vorhabens werd
erden nach ihren Ursachen in zwei Gruppen unters
erschieden:
•
baubedingte Wirkungen, d. h. temporäre Wirkungen, die während der Bauph
phase der S 3 auftreten,
•
betriebsbedingte Wirkunge
gen, d. h. dauerhafte Wirkungen, die durch den Baukörper
B
der S 3 und den
Autoverkehr verursacht we
erden.
Die relevanten betriebsbedingten
n Wirkfaktoren sind die Flächeninanspruchnahme
e durch die Trasse, Trennund Barrierewirkungen sowie Lärm
rm, Erschütterungen und Schadstoffemissionen durch
du
den Autoverkehr. Auch
in der Bauphase treten diese Wirkungen
Wi
auf, sind jedoch temporär bis zum Abschluss
A
der Bauarbeiten.
Nachfolgend werden die nach Durchführung
D
von Vermeidungsmaßnahmen verbleibenden
ve
wesentlichen
Konflikte beschrieben, die durch das
d Vorhaben entstehen. Beschrieben werden dabei
d
die Auswirkungen auf
den
Menschen
und
auf
Sch
chutzgüter,
die
durch
das
Vorhaben
auch
ch
nach
Umsetzung
von
Vermeidungsmaßnahmen mehr als
a geringfügig beeinträchtigt werden (Landsch
chaftsbild, Tiere und deren
Lebensräume, Boden).
Grundsätzlich wurden zahlreiche potenziell
p
negative Auswirkungen in einer engen
n Zusammenarbeit zwischen
Bürgern, technischen Planern und
d Umweltplanern durch eine sukzessive Optimieru
ierung der Trasse vermieden.
So werden z.B. große Streckenab
abschnitte der geplanten S 3 im Einschnitt geführt
hrt, wodurch die Sichtbarkeit
der Trasse eingeschränkt und die
e Neuverlärmung
N
deutlich verringert wird.
Die Auswirkungen auf den Siedlung
ungsraum beschränken sich sowohl in der Bau- als auch in der Betriebsphase
jeweils auf nur randliche Bea
eanspruchungen von Bauland bzw. auf verg
ergleichsweise kleinräumige
Beanspruchungen von Entwicklun
lungsgebieten. Die Funktionalität der beanspruch
chten Nutzungen wird nicht
beeinträchtigt. Die Trennwirkungen
gen in den Siedlungsgebieten von Suttenbrunn,, Schöngrabern, Grund und
Guntersdorf werden durch das Vorhaben
Vo
der S 3 in der Betriebsphase deutlich
h verringert, wodurch in den
Ortszentren die Aufenthaltsqualität
ät erhöht wird. In der Bauphase sind keine Trennwi
wirkungen zu verzeichnen.
Bzgl. der Auswirkungen auf die Ge
esundheit und das Wohlbefinden des Menschen sind
s
Schall-, Luftschadstoffund Erschütterungsimmissionen zu
z betrachten. Vor allem in den Ortschaften
n bzw. Wohnbereichen von
Suttenbrunn, Schöngrabern, Grun
rund und Guntersdorf werden die genannten Immissionen
I
aufgrund der
Verkehrsentlastung auf der besteh
tehenden B 303 deutlich reduziert werden. Auch
ch in den abseits der B 303
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
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S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
liegenden
Siedlungsgebieten
(Aspersdorf,
(A
Hetzmannsdorf,
Wullersdorf,
Ka
Kalladorf)
sind
zum
Teil
Verbesserungen zu erwarten bzw.
w. werden im Falle von erhöhten Immissionen (vor
or allem Lärm) die geltenden
Grenzwerte eingehalten. Im Siedlu
lungsraum von Hollabrunn ist durch das Vorhaben
en gegenüber dem Planfall 0
hinsichtlich der oben genannten Immissionen
Im
mit keinen wesentlichen Änderungen
en zu rechnen. Das geplante
Vorhaben führt zu einer deutli
utlichen Verringerung des Durchgangsverkehrs
rs in Guntersdorf, Grund,
Schöngrabern und Suttenbrunn und
un verbessert die Gesundheit und die Lebensqu
qualität der Menschen durch
die massive Verringerung der Lärm
rm-, Luftschadstoff- und Erschütterungsemissionen
en.
Freizeit- und Erholungseinrichtunge
ngen werden durch das Vorhaben weder beanspr
prucht noch zerschnitten. Es
ist jedoch eine Verlärmung von
n bisher
b
ruhigen Erlebnisräumen sowie eine opt
ptische Beeinträchtigung zu
verzeichnen, wodurch die Qualität
ät der Erholung in den betroffenen Räumen gemin
indert wird. In Bereichen mit
Vorbelastungen durch die B 303 und
un die Landesstraßen werden die Lärmbelastunge
gen dagegen geringer.
Die S 3 führt aufgrund von Zersc
rschneidungseffekten und optischen Barrierewirk
irkungen auch zu negativen
Auswirkungen
in
den
umgeben
benden
Landschaftsbildräumen.
Aufgrund
der
er
überwiegend
ortsfernen
Trassenführung sind jedoch nur wenige Ortsbildbereiche vom Vorhaben unmittelbar
u
betroffen. Die
Trassenführung betrifft sowohl den
n Ortsrand von Hollabrunn als auch Suttenbrunn.
Aufgrund der Artenarmut gibt es nur
nu einige Konflikte mit der Tierwelt. Durch Fläche
henbeanspruchung betroffen
sind v.a. Vögel und hier insbes.
s. Offenlandarten wie Rebhuhn und Feldlerche.. Darüber hinaus gehen im
Bereich der Bahnquerung Leben
ensräume für Reptilien und Tagfalter verloren.
n. Nördlich von Hollabrunn
zwischen dem Suttenbrunner Grab
raben und dem Schöngrabernbach wird ein regio
gionaler Schwarzwildwechsel
unterbrochen.
Auswirkungen auf den Boden erg
rgeben sich hauptsächlich durch die Versiegelun
lung von Flächen, durch die
Böden dauerhaft verloren gehen. Dieser
D
Bodenverlust ist bei einem Projekt dieserr Art
A in der Region allerdings
unvermeidbar, da die entsprechend
nden Böden im gesamten Untersuchungsgebiet flä
flächig verbreitet sind.
4.3
MAßNAHMEN
Zur Kompensation der verbleibende
den Konflikte werden folgende Maßnahmen vorges
gesehen:
Mensch - Siedlungsraum
Da die Funktionalität der randlich
h betroffenen Siedlungsgebiete durch die geringe
ge Flächeninanspruchnahme
nicht beeinträchtigt wird und die Trennwirkungen
T
in den Ortschaften durch das g
geplante Vorhaben deutlich
verringert werden, stellt sich dass Vorhaben
V
für den Siedlungsraum eher positiv d
dar. Maßnahmen sind nicht
vorzusehen.
Mensch - Gesundheit und Wohlbefi
efinden
Durch das geplante Vorhaben erge
rgeben sich in erster Linie positive Auswirkungen auf
a die Gesundheit und das
Wohlbefinden des Menschen. Zus
usätzliche Maßnahmen sind nicht vorzusehen. Eine
E
Neubelastung bislang
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S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
nicht betroffener Menschen wird
d durch die Anlage von Lärm- und Sichtschutzd
zdämmen (die anschließend
begrünt werden) und durch die Lärm
ärmschutzwände vermieden.
Mensch - Freizeit- und Erholungsnu
nutzung
Durch Sichtschutzpflanzungen entl
ntlang der Trasse werden die optischen Wirkungen
en des Vorhabens reduziert,
können
jedoch
aufgrund
dess
vorhandenen
Reliefs
nicht
vermieden
we
erden.
Verloren
gehende
Strukturelemente (z.B. Gehölze)) können
k
durch die Neuanlage derselben Eleme
mente (z.B. Neuanlage von
Gehölzen) ausgeglichen werden. Dadurch
D
wir die Trasse in die Landschaft eingeb
ebunden, so dass Störungen
des natürlichen Freizeitwertes derr Landschaft
L
für Erholungssuchende verringert wer
erden.
Landschaft
Die Auswirkungen im Zusammen
enhang mit der Flächeninanspruchnahme von
on landschaftsbildprägenden
Strukturtypen
(z.B.
Verlust
von
v
Gehölzstrukturen)
können
durch
die
Neuanlage
derselben
Landschaftselemente (z.B. Neupfla
flanzung von Gehölzstrukturen) in den betroffenen
en Teilräumen ausgeglichen
werden. Die Maßnahmen im Zusammenhang
Zu
mit der Minderung der optisc
ischen Wirkungen und der
Wahrnehmung der Trasse beinhalt
alten vor allem Sichtschutzpflanzungen (Gehölze)
e) im Trassennahbereich. Die
auftretenden Zerschneidungseffek
fekte und optischen Barrierewirkungen lasse
sen sich nicht vollständig
kompensieren.
Tiere und deren Lebensräume
Die Maßnahmen reichen von flächi
chigen Maßnahmen („Blühflächen“ für Feldlerchen,
n, Leitstrukturen in Form von
linearen Gehölzstrukturen mit begle
gleitenden Offenflächen) bis hin zu technischen Ma
Maßnahmen wie Blendschutz
und Wildwarnreflektoren in Hinblick
lick auf Konfliktbereiche mit der Wildökologie. Nebe
eben der Grünbrücke mindert
ein Kleintierdurchlass für Mardera
rartige und Hasen die Trennwirkung der S 3. Wesentliche
We
Verbesserungen
ergeben sich durch die Entlastun
tung der bestehenden B 303 im Bereich dess Landschaftsteiches Grund
hinsichtlich Lärm und Kollisionsrisik
siko.
Boden
Der
Versiegelung
stehen
nurr
in
geringem
Umfang
(4
%
der
Neuvers
ersiegelung
(ca.
0,9
ha))
Entsiegelungsmöglichkeiten an der
er B 303 entgegen. Die verbleibenden Auswirkung
ngen werden aufgrund der in
der Region trotz Vorhaben verblei
leibenden großflächigen Vorkommen der betroffen
ffenen Bodenform jedoch als
vertretbar eingestuft
4.4
VISUALISIERUNGEN
N
Die nachfolgenden Abbildungen zeigen
ze
das geplante Vorhaben an ausgewählten Standorten.
St
Allgemein-verständliche Zusammenfas
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Hollabrunn - Guntersdorf
Abbildung 6: Visualisierung, Blick
lick von der Gerichtsbergkellergasse Richtung Osten auf die
e S 3, Blickdistanz zwischen 300 m
(Überführung Spalti
altingerweg) und 1.100 m (AST Hollabrunn Nord), Quelle: GEOC
OCONSULT, 2012
Abbildung 7: Visualisierung, Blic
lick von der Froschmühle (1. Stock) Richtung Westen au
auf die S 3, Blickdistanz 400 m
(Überführung L 107
071), Quelle: GEOCONSULT, 2012
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Hollabrunn - Guntersdorf
Abbildung 8: Visualisierung, Blick
lick vom Ortsrand von Hetzendorf (1. Stock) Richtung Westen
en auf die S 3, Blickdistanz 1.100 m
(Überführung Nexen
xenhofer Straße), Quelle: GEOCONSULT, 2012
Abbildung 9: Visualisierung, Blick
lick vom Grunder Bach (Höhe Fischteich) Richtung Westen
n auf die S 3, Blickdistanz 300 m
(Querung Grunderr Bach)
B
bzw. 400 m (Überführung Nordwestbahn), Quelle: GEO
EOCONSULT, 2012
Allgemein-verständliche Zusammenfas
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Hollabrunn - Guntersdorf
Abbildung 10:
Visualisierung
ng, Blick vom Ortsrand von Wullersdorf (1. Stock) Richtung
g Westen auf die S 3, Blickdistanz
1.200 m (AST Wulle
ullersdorf), Quelle: GEOCONSULT, 2012
Abbildung 11:
Visualisierung
ng, Blick vom Ortsrand von Grund Richtung Osten auf die S 3, Blickdistanz 750 m (Überführung
L 35 über Nordwest
estbahn) bzw. 1.000 m (Querung Nordwestbahn), Quelle: GEOC
OCONSULT, 2012
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Hollabrunn - Guntersdorf
4.5
ZUSAMMENFASSEND
NDE BESCHREIBUNG DER WECHSELW
LWIRKUNGEN
Unter Wechselwirkungen werden
n die
d funktionalen und strukturellen Beziehungen
n innerhalb
in
von Schutzgütern
oder zwischen den Schutzgütern
n verstanden,
v
sofern sie aufgrund einer zu erwart
artenden Projektwirkung von
entscheidungserheblicher
Bedeut
eutung
sind.
Sie
beschreiben
somit
die
Umwelt
U
als
funktionales
Wirkungsgefüge.
Allerdings ist die Anzahl Wec
echselbeziehungen im Wirkungsgefüge des Naturhaushalts
N
in einem
Landschaftsraum potenziell unen
endlich. Aufgrund theoretischer (wissenschaftli
ftliche Kenntnislücken) und
praktischer (unverhältnismäßig hoh
oher Untersuchungsaufwand) Probleme ist eine vollständige
v
Erfassung aller
Wechselbeziehungen im Rahmen
en einer UVE im Sinne einer wissenschaftlichen
en Ökosystemanalyse nicht
möglich. Folglich werden nur die
e Wechselwirkungen
W
erfasst und bewertet, die aus
ausreichend gut bekannt und
untersucht sind und die im Rahmen
en der UVE entscheidungserheblich sein können.
Die UVE verfolgt prinzipiell einen
n schutzgutbezogenen Ansatz und ordnet die wes
esentlichen Umweltfaktoren,
-funktionen
und
-prozesse
jew
eweils
einem
bestimmten
Schutzgut
zu.
Dabei
Da
werden
auch
alle
entscheidungserheblichen Wechs
hselwirkungen zwischen einzelnen Schutzgüte
ütern mit betrachtet (z.B.
Wirkungsketten, die von einem Sch
chutzgut auf weitere Schutzgüter wirken sowie ge
gegenseitige Abhängigkeiten
zwischen einzelnen Schutzgütern).
n). Beispielsweise werden die indirekten Wirkunge
gen durch Luftschadstoffe in
der gesamten Wirkungskette von der
d Emission in die Luft über die Immissionen in
n der
d Luft und die Austragung
in den Boden mit den damit verb
erbundenen möglichen Wirkungen auf die betroff
offenen Pflanzen vollständig
betrachtet. Ein anderes Beispiel
el sind die Wechselwirkungen zwischen bestimm
mmten Standortbedingungen
(Bodentypen, Grundwasserverhält
ältnisse usw.) und Vorkommen von Biotopen und
u
bestimmten Tierarten.
Berücksichtigt wurden auch möglic
gliche Wirkungsverlagerungen von einem Schutzg
zgut auf ein anderes, z.B. in
der Entscheidung, ob das Oberflä
flächenwasser in den Boden versickert wird oder
er in die Vorfluter abgeleitet
wird.
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Hollabrunn - Guntersdorf
5
ZUSAMMENFAS
ASSENDE BESCHREIBUNG DER
DE
MAßNAHMEN
Um die Umweltverträglichkeit des
es Projekts zu gewährleisten, werden von jedem
m Fachbereich verschiedene
Maßnahmen vorgeschlagen, welch
che die Auswirkungen auf die Umwelt mildern, ausg
usgleichen oder ersetzen. Die
Maßnahmen der einzelnen Fachbe
hbeitragsersteller wurden aufeinander abgestimmt
mt und in fachübergreifender
Zusammenarbeit zu einem gemeins
insamen Maßnahmenkatalog zusammengestellt.
Die folgende Maßnahmenübersicht
ht stellt eine Zusammenschau aller entlang der S 3 geplanten und seitens der
einzelnen Fachbereiche eingebrach
achten Maßnahmen dar. Neben den Umweltmaßna
nahmen, welche den Kernteil
der Maßnahmenplanung darstellen
len, werden auch die technischen Schutzmaßnahm
hmen berücksichtigt. Letztere
wurden bereits während der Erste
stellung des technischen Projekts entwickelt und
nd werden in Kapitel 2 und
Kapitel 4.3 beschrieben.
5.1
BAUPHASE
Maßnahmen für Tiere, Pflanzen,, Freizeit
F
und Erholung, Gewässerökologie; Bod
oden, Mensch
•
Vermeidung von Verschmu
mutzungen öffentlicher Straßen durch den baubed
bedingten Verkehr nach dem
Stand der Technik (z.B. Straßenkehren)
Str
•
Errichtung
von
Baustel
telleneinrichtungen,
Materialzwischenlager,
Ba
aulager
und
dergleichen
ausschließlich in der unmitt
ittelbaren Umgebung der Trasse
•
Freihaltung befestigter Bau
austraßen im Bereich Hollabrunn Nord soweit wie
w möglich von Staub (bei
Bedarf durch Nassreinigung
ung oder Straßenkehren)
•
Zu- und Abfahrten zu den
n Baustellenbereichen
B
auf staubfrei befestigten We
egen
•
Feuchthaltung nicht staub
ubfrei befestigter Baustraßen, Lagerflächen etc
tc. innerhalb der Baustelle
während der Zeit der Benüt
nützung und bei trockenen Bedingungen
•
Bepflanzung geschütteterr Flächen und Böschungen zum vegetationste
stechnisch nächstmöglichen
Zeitpunkt
•
Einhaltung von Geschwindi
ndigkeitsbeschränkungen auf nicht staubfrei gehalte
altenen Straßen
•
Abplankung von hoch sen
ensiblen Biotopen in der Bauphase zur Vermeidun
dung von Beeinträchtigungen
bedeutenden Bereichen
•
Kennzeichnung des Bauste
stellenbereichs für den Erholungssuchenden im Bereich
B
von Wegquerungen
zur Vermeidung von Unfälle
llen
•
Frühzeitige und deutlich sichtbare
sic
Beschilderung von Umfahrungen zur Len
enkung des Verkehrs
•
Wiederherstellung/Renatur
turierung von Gewässerquerungen nach Beendigun
ung der Bauphase
•
Wiederaufforstung von bau
aubedingt beanspruchten Waldflächen
•
Schlägerung und Rodung von
v Gehölzen / Wald außerhalb der Brutzeit von
n Vögeln
V
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Hollabrunn - Guntersdorf
•
Anlage von temporären
n Spritzschutzwänden im Bereich der temporär
rären Brückenbauwerke zur
Vermeidung von Schadstof
toffeinträgen in Oberflächenwasser
•
ökologische Bauaufsichtt (u.a. Kontrolle der gefällten Bäume auf mögliches
mö
Vorkommen von
baumbewohnenden
Fled
edermausarten,
Kontrolle
der
Baustelleneinric
nrichtungsflächen
auf
das
Vorkommen geschützter Amphibien
Am
(wie z.B. Erdkröte, Springfrosch, Wechs
chselkröte, Laubfrosch) sowie
Reptilien (z.B. Schlingnatte
tter), Kontrolle vor Einrichtung des Baufeldes auf
uf das mögliche Vorkommen
von Feldhamstern)
Maßnahmen für Menschen und
d deren Lebensräume (Gesundheit und Wohlb
lbefinden), Luftschadstoffe
und Klima
•
Auswahl von Baumaschi
chinen - Abmilderung der Erschütterungsimmis
missionen durch Wahl der
Arbeitsfrequenzen der Baumaschinen,
Ba
wo technologisch machbar, sow
oweit als möglich von den
Untergrundeigenfrequenze
zen entfernt, um die Dämmwirkung des Untergrund
nds zu nutzen
Maßnahmen für den Boden
•
Sachgerechte Zwischenlag
lagerung von Böden während Bauphase
•
Sachgerechte Rekultivierun
rung von Böden nach Abschluss der Bauarbeiten
•
Bodenkundliche Baubegleit
leitung
•
Schutz von verdichtungsem
empfindlichen Böden
Maßnahmen für das Wasser
•
tiven Risikopotentials durch organisatorische Maß
aßnahmen auf der Baustelle
Reduzierung des qualitativ
(u.a.
Vorhalten
eines
ei
geeigneten
Ölbindemittels
für
ür
Betriebsmittelaustritte,
Betriebsmittelmanipulatione
nen bzw. Gerätewartungsarbeiten nur auf befestig
stigten Flächen bzw. dichtem
Untergrund,
möglichst
Verwendung
V
umweltfreundlicher
Betriebsmitte
el,
keine
Lagerung
von
Betriebsmitteln im Hochwa
wasserabflussbereich von Bächen, Vorsehen gee
eeigneter Sanitäranlagen im
Baustellenbereich)
Maßnahmen für Sach- und Kultur
turgüter
•
Archäologische
Sondieru
erungsmaßnahmen
(Oberbodenabtrag
in
Form
Fo
von
Suchschnitten;
Erstdokumentation, ggf. archäologische
arc
Grabung)
5.2
BETRIEBSPHASE
Maßnahmen für Tiere, Pflanze
zen und deren Lebensräume; Landschaft;
t; Freizeit und Erholung;
Gewässerökologie; Boden
•
Einbindung der Trasse auf
uf den Dammaußenseiten im Bereich der Anschlu
hlussstellen Hollabrunn Nord
und
Wullersdorf
sowie
ie
auf
den
Dammaußenseiten
im
Bereich
ich
der
Querungen
des
Schöngrabernbaches, dess Kumpfberggraben und des Grunderbaches durch
rch Gehölzpflanzungen
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Hollabrunn - Guntersdorf
•
Einbindung der Lärm-/Sic
ichtschutzdämme im Bereich Nexenhof, Kallado
dorf und Guntersdorf durch
Gehölzpflanzungen
•
Alleenpflanzungen entlang
ng der Querung L 1071, L 1068 und entlang Versch
chwenkung der L 35
•
gestufte Baumhecke mit einer
ein Mindestbreite von 10 m und anschließend vorgelagerten
vo
Wiesenstreifen
mit einer Breite von 5 - 10 m am Kumpfberggraben, Schöngrabenerba
bach, Windpassingergraben,
Grunder Bach, Grünbrücke
ke, kleiner Gmoosbach (Anlage von Leitstrukturen))
•
Anlage von feuchtegetönt
nten Wiesen auf aktuell genutzten Äckern im d
direkten Anschluss an den
Querungsbereich Grunder
er Bach (Anlage von Leistrukturen)
•
Etablierung von Wiesen auf
a trockenem Standort mit Entwicklungsziel Tro
rockenwiesen auf den süd-,
südwestexponierten Bösch
chungen der Geländemodellierung
•
Anlage von Feuchtwald (Ersatzaufforstung)
(Er
am Grunder Bach
•
Anlage von Brachen zur Aufwertung
Au
des Feldlerchen-Lebensraumes
Maßnahmen für Tiere
•
Querungshilfen (Grünbrück
cke, Kleintierdurchlass)
•
Blendschutz Grünbrücke und
un Wildquerungshilfen
•
Schwarzwildsicherung / Wildschutzzaun
Wi
•
Wildwarnreflektoren
Maßnahmen für den Boden
•
Entsiegelung von bisher versiegelten
ve
Verkehrsflächen
Maßnahmen für Sach- und Kultur
turgüter
•
Verlegungen von Wegkreuz
euzen und Bildstöcken
Maßnahmen für Wasser
•
Punktuelle Sohlsicherung
•
Anlage von Rückhalte- / Retentionsbecken
Re
•
Herstellung einer Ersatzwa
asserfassung
Maßnahmen für Menschen und d
deren Lebensräume; Luftschadstoffe und Klim
lima
•
Lärmschutzwand bei Sutten
ttenbrunn
•
Lärm- / Sichtschutzdamm im Bereich Nexenhof, Kalladorf und Guntersdorf
•
Passive Lärmschutzmaßna
nahmen wie Schalldämmlüfter für die betroffenen Wohnräume
W
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
ARGE Bernard Bosch
Seite 37
S 3 Weinviertler Schne
nellstraße
Hollabrunn - Guntersdorf
5.3
MAßNAHMEN ZUR BEWEISSICHERUNG
BE
Maßnahmen für das Wasser
Grundwasser
Zur Kontrolle und Überwachung
g etwaiger temporärer quantitativer bzw. quali
alitativer Auswirkungen von
Wasserhaltungsmaßnahmen
auf
au
bestehende
Nutzungen
im
näheren
ren
Trassenumfeld
sind
wasserwirtschaftliche Beweissicher
erungsmaßnahmen vorgesehen.
Sind keine Grundwassernutzungen
en im näheren Trassenumfeld von Wasserhaltung
ngsmaßnahmen situiert, sind
hydrogeologische Monitoringmaßn
ßnahmen in vorhandenen Messstellen zur Doku
kumentation der temporären
Veränderungen des hydrogeologisc
ischen Umfeldes durch die Wasserhaltung geplant.
nt.
Die quantitative Beweissicherung
ng (Grundwasserstandsmessungen) ist dabei m
mit monatlichen Intervallen
vorgesehen bzw. wird während
d Wasserhaltungsmaßnahmen in Nahelage auf
au wöchentliche Intervalle
intensiviert. Der Messzeitraum fürr Grundwasserstandsmessungen
G
wird ab drei Mon
onate vor Baubeginn und bis
drei Monate nach Baubeginn definie
iniert.
Die Beprobungsintervalle der qualitativen
qu
Beweissicherung werden mit viert
ierteljährlich festgelegt. Der
Analyseumfang der Proben umfass
sst dabei eine chemisch-physikalische Routineunte
ntersuchung (Parameterblock
1, Anlage 15, Abschnitt III, GZÜV
V – Gewässerzustandsüberwachungsverordnung,
g, BGBL 479/2006) und nur
bei Fassungsanlagen (Brunnen) auch
au eine bakteriologische Untersuchung (Mikrobio
biologische Parameter, Teil A
Anhang I, TWV – Trinkwasserveror
rordnung, BGBL 304/2001).
Maßnahmen für Menschen und d
deren Lebensräume, Luftschadstoffe und Klim
ima
Risskartierung
Vor Beginn der Bauarbeiten sind
ind in einem ausreichend breiten Streifen (etwa
wa 50 m um den jeweiligen
Bauplatz) Objekte von einem Fac
achmann hinsichtlich des Gebäudezustands und
nd bestehender Bauschäden
genau aufzunehmen (Risskartierun
ung).
Erschütterungsüberwachung
Zum Nachweis der Einhaltung derr Richtwerte
R
(s. Tabelle 4) während der Bauarbeite
iten ist eine Beweissicherung
durch Erschütterungsmessungen durchzuführen,
d
sobald erschütterungsintensive Bauarbeiten
B
näher als 50 m
von einem Gebäude erfolgen. Sie
ie haben im Fundamentbereich eines nahegelegen
enen Gebäudes zu erfolgen.
Die ÖNORMEN S 9001 und S 9020
20 sind dabei sinngemäß anzuwenden.
Diese Kontrollmessungen werden
n im Bedarfsfall derart gestaltet werden, dass die Maschinenführer und die
Bauaufsicht in geeigneter Weise
ise (z.B. Ampelsignale, SMS) von der Annäher
erung an einen Grenzwert
rechtzeitig gewarnt werden.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
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Gebäudeklasse nach
Erschütterungseinwirkun
ung
ÖNORM S 9020
impulsförmig
läng
nger andauernd
I
30 mm/s
12 mm/s
II
20 mm/s
8 mm/s
III
10 mm/s
4 mm/s
IV
5 mm/s
2 mm/s
Tabelle 4:
Richtwerte
rte der zulässigen maximalen resultierenden Schwi
hwinggeschwindigkeit im
Fundament
entbereich von Bauwerken zum Gebäudeschutz bei
be Bauarbeiten
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
Einlage 1.1
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6
GRENZÜBERSC
SCHREITENDE UMWELTAUSW
WIRKUNGEN
Das Vorhaben befindet in ca. 11 km
k Entfernung zum benachbarten Staatsgebiett der
d Tschechische Republik
entfernt. Grenzüberschreitende Auswirkungen
Au
durch die Bau- und Betriebsphase
e können aus diesem Grund
ausgeschlossen werden.
Es gibt keine grenzüberschreitende
den Auswirkungen für folgende Fachbereiche:
−
E&M
−
Gesundheit und Wohlbefind
finden (Lärmtechnische Untersuchung, Luft und Klima,
Kli
Erschütterung)
−
Freizeit und Erholung, Sied
iedlungs- und Wirtschaftsraum, Sach- und Kulturgüt
güter
−
Pflanzen und Tiere
−
Wasser (Oberflächenwasse
sser, Gewässerökologie und Grundwasser)
−
Boden, Bodenchemie und
d Geologie
G
−
Landschaftsbild
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
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7
GESAMTBETRA
RACHTUNG BE- UND ENTLAST
STUNGEN DER
SCHUTZGÜTER
R / FACHBEREICHE
Die nachfolgenden Kapitel zeigen
n eine Zusammenstellung sämtlicher verbleibend
nder Auswirkungen während
der Bau- und Betriebsphase, um die
di Umweltverträglichkeit des Projekts beurteilen
n zzu können. Zur Erläuterung
der dafür verwendeten Einstufunge
gen die Entlastungs- bzw. Belastungswirkungen betreffend,
be
wird die folgende
Tabelle aus der RVS „Umweltunters
tersuchungen“ verwendet:
Tabelle 5:
Beschreibung derr Klassen der Umweltverträglichkeit auf Themenbereichs- bzw.
b
Schutzgutebene (nach RVS
04.01.11).
Entlastung/Belastung
Verbale Beschreibung
Themenbereich /
Schutzgut
Positive Auswirkung
Die fachspezifischen
fac
Auswirkungen des Vorhabens erg
rgeben eine qualitative
und/od
oder eine quantitative Verbesserung gegenüber der
de Prognose ohne
Realisi
lisierung des Projektes (Null-Variante)
Nicht relevante
Auswirkung
Auswir
wirkungen sind projektbedingt nicht relevant: Die fac
fachspezifischen
Auswir
wirkungen verursachen weder qualitative noch quan
antitative Veränderungen
des Zustandes
Zu
ohne Realisierung des Projektes (Null-V
Variante)
Geringfügige
Die Auswirkungen
Au
des Vorhabens bedingen derart gerin
ringe nachteilige
Auswirkung
Veränd
nderungen im Vergleich zur Prognose ohne Realis
lisierung des Projektes
(Null-V
Variante), dass diese in Bezug auf die Erheblichke
keit der möglichen
Beeintr
inträchtigung in qualitativer und quantitativer Hinsich
icht vernachlässigbar
sind.
Vertretbare
Die Auswirkungen
Au
des Vorhabens stellen bezüglich ihre
hres Ausmaßes, ihrer Art,
Auswirkung
ihrer D
Dauer und ihrer Häufigkeit eine qualitativ nachteilig
ilige Veränderung dar,
ohne das
d Schutzgut jedoch in seinem Bestand (quantita
titativ) / seiner Funktion
zu gefä
efährden.
Wesentliche
Die Auswirkungen
Au
des Vorhabens bedingen wesentlich
che nachteilige
Auswirkung
Beeinfl
influssungen des Schutzgutes, so dass dieses dadu
durch in seinem Bestand
/ seine
ner Funktion negativ beeinflusst werden könnte.
Untragbare
Die Auswirkungen
Au
des Vorhabens bedingen gravierend
nde qualitativ und
Auswirkung
quantit
titativ nachteilige Beeinflussungen des Schutzgute
tes, so dass dieses
dadurc
rch in seinem Bestand / seiner Funktion gefährdet
et ist.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
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7.1
BAUPHASE
Die folgende Tabelle zeigt eine
e Zusammenstellung sämtlicher verbleibender A
Auswirkungen während der
Bauphase, um die Umweltverträglic
lichkeit des Projekts beurteilen zu können:
Tabelle 6:
Zusammenstellung
ng verbleibender Auswirkungen während der Bauphase
P
Prüfinhalt
/ Schutzgut
B
Bauphase
verbleibende
e
Auswirkungen
en
Entlastung /
Belastung
Schall
mittel
vertretbar
Erschü
hütterungen
keine
nicht relevant
Luftsch
chadstoffe
nicht relevant
---
Klima
Klima
nicht relevant
---
Menschen und deren
Lebensräume
Siedlun
lungsraum
gering
geringfügig
gering bis mittel
ttel
geringfügig bis
vertretbar
Freizeit
eit und Erholung
mittel
vertretbar
Tiere, Pflanzen und
deren Lebensräume
Tiere u
und deren Lebensräume
gering
geringfügig
Pflanze
zen und deren Lebensräume
gering
geringfügig
Boden
Boden
n
mittel
vertretbar
Wasser
Oberflä
rflächenwasser
gering
geringfügig
Gewäs
ässerökologie
gering
geringfügig
Hydrog
ogeologie / Grundwasser
keine
nicht relevant
Landschaft
Landsc
schaft
mittel
vertretbar
Sach- und Kulturgüter
Sachgü
güter
sehr gering
nicht relevant
Kulturg
rgüter
keine
nicht relevant
schutzgutübergreifend
Gesund
undheit und Wohlbefinden
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assung
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7.2
BETRIEBSPHASE
Die folgende Tabelle zeigt eine
e Zusammenstellung sämtlicher verbleibender A
Auswirkungen während der
Betriebsphase, um die Umweltvertr
rträglichkeit des Projekts beurteilen zu können:
Tabelle 7:
Zusammenstellung
ng verbleibender Auswirkungen während der Betriebsphase
P
Prüfinhalt
/ Schutzgut
Betr
etriebsphase
verbleibende
e
Auswirkungen
en
Entlastung /
Belastung
Schall
gering
geringfügig
Erschü
hütterungen
keine
positiv
Luftsch
chadstoffe
keine
nicht relevant
Klima
Klima
keine
nicht relevant
Menschen und deren
Lebensräume
Siedlun
lungsraum
gering
geringfügig
Gesund
undheit und Wohlbefinden
keine
positiv
Freizeit
eit und Erholung
mittel
vertretbar
Tiere, Pflanzen und
deren Lebensräume
Tiere u
und deren Lebensräume
mittel
vertretbar
Pflanze
zen und deren Lebensräume
gering
geringfügig
Boden
Boden
n
hoch
vertretbar
Wasser
Oberflä
rflächenwasser
gering
geringfügig
Gewäs
ässerökologie
gering
geringfügig
Hydrog
ogeologie / Grundwasser
gering
geringfügig
Landschaft
Landsc
schaft
mittel
vertretbar
Sach- und Kulturgüter
Sachgü
güter
sehr gering
nicht relevant
Kulturg
rgüter
gering
geringfügig
schutzgutübergreifend
7.3
ZUSAMMENFASSEND
NDE BEWERTUNG
Während der Bauphase sind maxim
ximal mittlere Auswirkungen auf die Schutzgüterr zu
z erwarten. Auswirkungen
mit hoher oder sehr hoher Eingriffse
ffserheblichkeit treten baubedingt nicht auf.
Die Betriebsphase ist überwiegen
end durch keine oder nur geringe Auswirkungen
en gekennzeichnet. Mittlere
Auswirkungen treten in den Bereich
ichen Tiere und deren Lebensräume, Landschaftt ssowie Freizeit und Erholung
auf. Im Bereich Boden ergeben sich
s
aufgrund der unvermeidbaren Inanspruchna
hnahme von vergleichsweise
fruchtbaren Böden Auswirkungen mit
m hoher Eingriffserheblichkeit.
Positiv zu vermerken ist, dass es durch
d
die geplante S 3 im Abschnitt Hollabrunn bis
bi Guntersdorf aufgrund der
Abstände der geplanten neuen
n Trasse zu den Siedlungsgebieten und de
den positiven verkehrlichen
Entlastungswirkungen bei der über
erwiegenden Anzahl von Haushalten entlang derr bestehenden
b
B 303 und der
neu geplanten S 3 zu deutlichen
en Entlastungswirkungen hinsichtlich Lärm und
nd Luftschadstoffen kommt.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
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Bezüglich der Erschütterungen ist in der Betriebsphase ebenfalls mit Verbesserun
rungen durch das Projekt zu
rechnen.
Durch die verbesserte Erreichbark
rkeit der Region werden die bestehenden Siedlun
lungsgebiete, Betriebsgebiete
sowie die geplanten Erweiterun
rungsflächen in weiterer Folge aufgewertet.
t. Die Verringerungen der
Trennwirkungen entlang der beste
tehenden B 303 in den Ortsdurchfahrten Suttenbr
brunn, Schöngrabern, Grund
und Guntersdorf, die sich durch die deutliche verkehrliche Entlastung auf dieser Stre
trecke ergeben, stellen einen
weiteren bedeutenden positiven Effekt
Eff
dar.
Es werden folglich insgesamt gese
sehen in einigen wesentlichen Aspekten Verbesser
serungen erzielt, so dass sich
das Vorhaben in einer Gesamtscha
hau über alle Umweltbelange als umweltverträglich
ich darstellt.
7.4
UMWELTVERTRÄGLI
LICHKEITSERKLÄRUNG
Das gegenständliche Vorhaben „S
S 3 Weinviertler Schnellstraße, Abschnitt Holl
ollabrunn bis Guntersdorf“
wird sowohl in der Bauphase als auch
au in der Betriebsphase als „umweltverträglich
ch“ eingestuft.
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
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8
ANDERE MÖGLI
LICHKEITEN DER MASSENVE
VERWERTUNG –
BEURTEILUNG
G DER
D
UMWELTVERTRÄGLICH
ICHKEIT
8.1
ANLASS
Im Zuge des Baus der S 3 fallen
n rd. 400.000 m3 Bodenmaterial an, das nicht für den Straßenbau geeignet
sind. Hierfür ist eine Geländege
gestaltung auf landwirtschaftlich genutzten Flä
lächen im Nahbereich der
Anschlussstelle Wullersdorf in einem
nem Flächenumfang von rd. 10,5 ha vorgesehen.
Für den Fall, dass diese Flächen
n nicht
n
zum Verkauf stehen, ergibt sich die Notwe
wendigkeit zur Prüfung einer
anderen Verwertung. Eine weit
eitere Möglichkeit ist die Abfuhr des Mater
terials mit anschließender,
ordnungsgemäßer Entsorgung auß
ußerhalb des Baustellengeländes durch die Baufirm
irma.
8.2
MASSENVERBRINGU
GUNG
Das Material kann anderwertig in Form einer Massenverfuhr und ordnungsgemäß
äßen Entsorgung außerhalb
der Baustelle verbracht werden.
n. Für die Verwertung der Überschussmassen
n stehen auch genehmigte
Lagerflächen (Deponien) in der Näh
ähe der S3 in einem Abstand von rd. 50 km zur Verfügung.
Ve
Die Aufnahmevermögen der Lager
erflächen (Deponien) beträgt mehr als 1.0 Mio. m3 für Bodenaushub und die
Laufzeit reicht über das Jahr 2017
7 hinaus.
h
8.3
VERKEHRSAUFKOM
MMEN
Grundsätzlich nimmt die Anzahl von
vo Fahrten mit Muldenkippern auf der Baustelle
le ab. Die LKW- Fahrten von
der Baustelle zur endgültigen Lager
gerfläche des Bodenmaterials nehmen zu.
Bei einer Bauzeit mit 34 Monaten
n nehmen
n
die LKW- Fahrten von der Baustelle weg
eg von 257 Fahrten pro Tag
auf 346 Fahrten pro Tag zu, die Fahrten
Fa
auf der Baustelle hingegen nehmen von
n 54 Fahrten pro Tag auf 18
Fahrten/Tag ab.
Da sich die Standorte der Lager
erflächen für das Bodenmaterial im Wesentliche
hen südlich von Hollabrunn
befinden und der Abtransport im Gebiet
G
der S3 entlang der Baustraßen abgewicke
kelt wird und außerhalb eine
Zufahrt durch Ortschaften eingesc
schränkt ist, beschränken sich zusätzlichen Belas
lastungen auf die Baustelle
bzw. auf die S 3 südlich des geplan
lanten Strecke, welche weitgehend anbaufrei ist und
un durch keine Ortsgebiete
führt.
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assung
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8.4
BEURTEILUNG DER
R UMWELTVERTRÄGLICHKEIT
Aufgrund der Materialverfuhr auf
uf bestehenden Baustraßen bzw. in weiterer Fol
olge auf dem vorhandenen
Straßennetz (bestehende S 3) sind
nd im Untersuchungsraum keine Auswirkungen auf
uf die Umwelt zu erwarten.
Die potenziellen Änderungen hins
insichtlich der Massenverwertung sind in der BauBa und Betriebsphase als
„umweltverträglich“ einzustufen.
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9
ABBILDUNGSV
SVERZEICHNIS
Abbildung 1:
Streckengrafik S 3 Hollabrunn bis Guntersdorf ................................
............................................. 5
Abbildung 2:
Übersichtsplan Risikopotenzialanalyse
Ri
Vorbereitung des Vorprojek
jekts ...................................15
Abbildung 3:
Lage der Variante
nten West, Mitte und Ost im Planungsraum .............
...........................................17
Abbildung 4:
Varianten zur For
ortsetzung der S 3 Richtung Norden bis Staatsgren
renze bei Kleinhaugsdorf ...19
Abbildung 5:
Übersicht über die Flächeninanspruchnahme des Bauvorhabens .........................................
..
22
Abbildung 6:
Visualisierung, Blick
B
von der Gerichtsbergkellergasse Richtu
tung Osten auf die S 3,
Blickdistanz zwis
ischen 300 m (Überführung Spaltingerweg) und
d 1.100 m (AST Hollabrunn
Nord), Quelle: GEOCONSULT,
GE
2012 ...............................................
...........................................31
Abbildung 7:
Visualisierung, Blick
B
von der Froschmühle (1. Stock) Richtun
tung Westen auf die S 3,
Blickdistanz 400
0 m (Überführung L 1071), Quelle: GEOCONSULT
LT, 2012 .............................31
Abbildung 8:
Visualisierung, Blick
Bl
vom Ortsrand von Hetzendorf (1. Stock) Ric
ichtung Westen auf die S 3,
Blickdistanz 1.100
00 m (Überführung Nexenhofer Straße), Quelle: GEOCONSULT,
G
2012 ......32
Abbildung 9:
Visualisierung, Blick
Bl
vom Grunder Bach (Höhe Fischteich) Rich
ichtung Westen auf die S 3,
Blickdistanz 300
0 m (Querung Grunder Bach) bzw. 400 m (Üb
Überführung Nordwestbahn),
Quelle: GEOCON
NSULT, 2012 ..........................................................
...........................................32
Abbildung 10:
Visualisierung, Blick
Bl
vom Ortsrand von Wullersdorf (1. Stock) Ric
ichtung Westen auf die S 3,
Blickdistanz 1.200
00 m (AST Wullersdorf), Quelle: GEOCONSULT,, 2012
2
................................33
Abbildung 11:
Visualisierung, Blick
Bl
vom Ortsrand von Grund Richtung Osten au
auf die S 3, Blickdistanz 750
m (Überführung
g L 35 über Nordwestbahn) bzw. 1.000 m (Querun
rung Nordwestbahn), Quelle:
GEOCONSULT,, 2012
2
......................................................................
...........................................33
Allgemein-verständliche Zusammenfas
assung
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10
TABELLENVER
ERZEICHNIS
Tabelle 1:
Übersicht Kunstba
tbauten .....................................................................
............................................. 6
Tabelle 2:
Ergebnisse Verke
rkehrsuntersuchung für die betrachteten Planfälle ............................................
...
9
Tabelle 3:
Zeitlicher Verlauf
uf der Bauphasen .....................................................
...........................................11
Tabelle 4:
Richtwerte
der
er
zulässigen
maximalen
resultierenden
Schwinggeschwindigkeit
Sc
im
Fundamentbereic
eich von Bauwerken zum Gebäudeschutz bei Baua
uarbeiten ............................39
Tabelle 5:
Beschreibung
der
d
Klassen
der
Umweltverträglichkeit
auf
uf
Themenbereichs-
bzw.
Schutzgutebene
e (nach
(
RVS 04.01.11). ............................................
...........................................41
Tabelle 6:
Zusammenstellun
lung verbleibender Auswirkungen während der Bau
auphase .............................42
Tabelle 7:
Zusammenstellun
lung verbleibender Auswirkungen während der Betr
etriebsphase ......................43
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