mediadaten 2016 - GIG

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mediadaten 2016 - GIG
WWW.GIG-ONLINE.DE
366 TAGE PROGRAMM
MEDIADATEN 2016
Für Münster, Osnabrück, Lingen und die Region
31.280 verbreitete Exemplare monatlich an 424 Vertriebsstellen (IVW 03/15)
81.300 Leserkontakte monatlich (bei 2,6 Lesern pro Heft, Auswertung GIG-Leserumfrage 01/14)
Das GIG ist das meistgelesene Kultur- & Veranstaltungsmedium vor Ort
2016
Wer liest eigentlich Stadtmagazine?
Zielgruppen im Wandel:
Diese Frage können wir pauschal nicht beantworten, wohl aber für das GIG. Ende 2013 haben wir eine große Leser- und
Kundenbefragung durchgeführt. Der Rücklauf lag ein Vielfaches über den üblichen Responsequoten und zeichnet nun ein neues
Bild über die GIG-Leserschaft.
Ganz klar geworden ist: Das GIG ist nach wie vor das Kultur- und Veranstaltungsmedium Nummer eins in Münster, Osnabrück,
Lingen und der Region. Die meistgelesenen Rubriken sind der Terminkalender, unsere Sonderthemen und Event-Specials sowie
die Berichte über Konzerte / Festivals und die Konzertvorschau.
Hier weitere Zahlen, Daten und Fakten:
Die GIG-Leser sind zu über 75 % Berufstätige, Freiberufler und Selbständige, im Schnitt 39 Jahre alt. 25 % sind Studenten,
Schüler und Auszubildende. 64 % unserer Leser sind Männer, 36 % sind Frauen. 30 % der Befragten leben mit Ihrer eigenen
Familie. Ebenso verfügen 30 % über ein Haushaltsnettoeinkommen > 2.500 € netto. Über 80 % unserer Leser haben aufgrund von
Anzeigenwerbung im GIG bereits Veranstaltungen besucht, Produkte gekauft bzw. eine Dienstleistung in Anspruch genommen.
75 % empfinden die Werbung im GIG als informativ und nützlich.
Besser kann man nicht werben!
SO ERREICHEN SIE UNS
Post:
Fax:
Internet: INFORMATIONEN UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Bankverbindung
Sparkasse Münsterland Ost
IBAN: DE96 4005 0150 0006 0095 18
BIC: WELADED1MST
GIG VERLAGS GMBH
Sauerländer Weg 2a
48145 Münster
0251 / 987 23 50
www.gig-online.de
Anzeigenberatung:
Manuela Jaspert 0251 / 987 23 16 [email protected]
Martin Lückemeier
0251 / 987 23 12 [email protected]
Hubert Steinert 0251 / 987 23 11 [email protected]
TERMINE 2016
AUSGABE
ERSCHEINEN
ANZEIGENSCHLUSS
DRUCKUNTERLAGENSCHLUSS
02/16
Fr. 29.01.
Mi. 20.01.
Fr. 22.01.
03/16
Fr. 26.02.
Mi. 17.02.
4
Fr. 19.02.
04/16
Mi. 30.03.
Fr. 18.03.
4
Mo. 21.03.
05/16
Fr. 29.04.
Mi. 20.04.
Fr. 22.04.
06/16
Fr. 27.05.
Mi. 18.05.
Fr. 20.05.
07/16
Mi. 29.06.
Mo. 20.06.
Mi. 22.06.
08/16
Mi. 27.07.
Mo. 18.07.
Mi. 20.07.
09/16
Mi. 31.08.
Mo. 22.08.
Mi. 24.08.
10/16
Fr. 30.09.
Mi. 21.09.
Fr. 23.09.
11/16
Fr. 28.10.
Mi. 19.10.
Fr. 21.10.
12/16
Fr. 25.11.
Mi. 16.11.
Fr. 18.11.
Mi. 21.12.
Di. 13.12.
Mi. 14.12.
01/17
AKTUELLE AUFLAGE
IVW im 3. Quartal 2015;
31.500 Druckauflage - 31.280 verbreitete Auflage;
424 Vertriebsstellen
Zahlungsbedingungen
10 Tage nach Rechnungserhalt, bei Vorauszahlung bis zum Erscheinungstag 2 % Skonto, sofern keine alten Rechnungen offen sind. 3 %
Skonto bei Kontoabbuchung / Lastschriftverfahren zum 20. vor Erscheinen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung berechnen wir Zinsen in
Höhe der banküblichen Zinsen für Dispositionskredite.
Erscheinungsweise
Monatlich (12 Ausgaben / Jahr), siehe „Termine
2016“ auf dieser Seite.
Erscheinungsgebiet
Münster, Osnabrück & Großraum, siehe Übersichtskarte auf der rechten Seite oben.
Vertrieb
Kostenloser Point-of-Sale-Eigenvertrieb im Erscheinungsgebiet; Anzahl der Vertriebsstellen
siehe „Aktuelle Auflage“.
Mehrwertsteuer
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Buchungsschluss /
Druckunterlagenschluss
siehe „Termine 2016“ auf dieser Seite.
Rücktrittsrecht
Sofern begründet nur schriftlich bis spätestens
2 Wochen vor Buchungsschluss (siehe „Termine
2016“ auf dieser Seite).
Für die Durchführung der Anzeigen-, Beilagen-,
Beihefter- und Beikleberaufträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen
und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften sowie die zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlags (siehe Rückseite).
TECHNISCHE DATEN
Heftformat
210 mm breit / 285 mm hoch.
Satzspiegel
180 mm breit / 250 mm hoch,
4 Spalten à 42 mm / 6 Spalten à 27 mm breit.
Formate für Satzspiegelund angeschnittene Anzeigen
siehe rechte Seite.
Druckverfahren
Bogenoffset (Umschlag) und Rollenoffset (Inhalt) nach Euroskala gemäß FOGRA-Standard/
BVD.
Druckunterlagen
Diese benötigen wir 1:1 bis 60er-Offsetraster als
digitale Mac- bzw. PC-Datei. Bei Farbanzeigen
mit Andruck, 1 Andruck je GIG-Ausgabe in der
Reihenfolge schwarz, cyan, magenta, yellow
(nass in nass). Bei Lieferung noch zu gestaltender Vorlagen (spätestens 1 Woche vor Druckunterlagenschluss) erfolgt die Berechnung der
Kosten nach Aufwand (60,-/Std.) an den Auftraggeber.
Farbanzeigen
Werden nach der Euroskala in den Farben rot
(magenta), blau (cyan), und gelb (yellow) gedruckt. Geringe Tonabweichungen liegen im
Toleranzbereich des Druckverfahrens. Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe schwarz
bleibt ohne Einfluss auf die Berechnung.
RABATTE
Mengenstaffel
ab 4 3 Seiten5 %
ab 4 6 Seiten9 %
ab 4 9 Seiten 12 %
ab 12 Seiten 15 %
ab 18 Seiten 18 %
ab 24 Seiten 20 %
Malstaffel
ab 3 Anzeigen 3 %
ab 6 Anzeigen 6 %
ab 9 Anzeigen 9 %
ab12 Anzeigen 12 %
ab24 Anzeigen 15 %
Beide Rabattstaffeln gelten jeweils bei Abnahme innerhalb eines Auftragsjahres.
Medien- / Kulturrabatt
Buchverlage, Film- und Tonträgergesellschaften
sowie Veranstalter, die in Ihren Anzeigen überwiegend ein kulturelles Angebot bewerben,
erhalten vor und unbeschadet der Mengen- /
Malstaffel einen Kulturrabatt von 10 % vom Anzeigenpreis.
ZUSCHLÄGE
Für Platzierung
Platzierungsvorschriften können nur als Wünsche vermerkt und im Rahmen der technischen
Möglichkeiten berücksichtigt werden.
Für Titelseite / Wendetitel
Sie können prinzipiell auch die Titelseite sowie
die Rückseite als Wendetitel belegen. Allerdings
behält sich der Verlag vor, ein Produkt aus ästhetischen oder anderen Gründen abzulehnen.
Bitte rechtzeitig mit unserem Verlag abstimmen! Titel sowie Wendetitel sind grundsätzlich
ganzformatig vierfarbig (Foto) und nur für die
Gesamtausgabe zu buchen.
Ein Anspruch auf eine bestimmte Schrifttype
besteht nicht.
Der Preis beträgt exklusive Erstellungskosten:
3.800,- für Titelseite (U1)
3.300,- für Wendetitel (U4)
BEILAGEN
Mindestauflage:
10.000 Exemplare.
Preis pro 1.000: bis 25 g: 60,-.
Anzeigenpreise Nr. 29
Kenndaten 2016
Preis 1/1 Seite 4c
1000er-Preis
gültig ab 01.01.2016
ERSCHEINUNGSGEBIET & BELEGUNGSMÖGLICHKEITEN
2.810 €
89,21 €
Ibbenbüren
Rheine
Nordhorn
Gronau
Bramsche
Emsdetten
Je weitere angefangene 5 g: 6,-. Die Preise verstehen sich exklusive Postauflage.
Format:
Mindestens 105 x 148 mm, max. 200 x 270 mm.
Ahaus
Bad Iburg
Umfang:
Bis zu 8 Seiten, größere Umfänge auf Anfrage.
Auftragsannahmeschluss und Rücktrittsrecht:
siehe links unter „Rücktrittsrecht“.
BEIHEFTER
Mindestauflage:
10.000 Exemplare.
Preis pro 1.000:
Bis 25 g: 60,-.
Je weitere angefangene 5 g: 6,-.
Größere Umfänge bzw. höhere Gewichte auf
Anfrage. Die Preise verstehen sich exkl. Postauflage.
Coesfeld
Diese Belegungsmöglichkeiten haben Sie:
1. Gesamtausgabe = Münster, Osnabrück und die Region
2. MS = Münster und die Region
3. OS = Osnabrück und die Region
!
Format:
Mindestens 105 mm breit / 148 mm hoch, maximal 210 mm breit / 285 mm hoch. In jedem Fall
zzgl. 7 mm Kopfbeschnitt. Weitere technische
Daten wie Papierqualität oder Nachfalz sind
vom Umfang abhängig. Absprache mit unserem
Verlag erforderlich.
Umfang:
Bis zu 8 Seiten, größere Umfänge auf Anfrage.
Auftragsannahmeschluss und Rücktrittsrecht:
siehe links unter „Rücktrittsrecht“.
BEIKLEBER
Nur in Verbindung mit einer Anzeige im Format
mindestens 1/1 Seite schwarzweiß oder farbig.
Dabei gelten die „Preise für s/w- bzw. Farbanzeigen“. Als Beikleber gelten auch leere
Briefumschläge und aufgeklebte Gutscheine.
Warenproben gelten nicht als Beikleber. Die
zusätzlichen technischen Kosten fürs Beikleben
betragen bis 25 g pro 1.000: 45,-.
Die Preise der technischen Kosten verstehen
sich exkl. Postauflage.
Warendorf
15 % Direkt-Buchungs-Rabatt
für Kunden ohne Einschaltung einer Agentur
15 % AE-Provisions-Rabatt
für Kunden bei Einschaltung einer Agentur
!
PREISE
Formate in Seitananteilen
Satzspiegel
Breite x Höhe in mm
Komplett-
belegung
Münster
& die Region
s/w
4c
s/w
1.720,-
2.810,-
1.160,-
4c
2.200,-
Osnabrück
& die Region
s/w 930,-
4c
1.510,-
1/1
180 x 250 1/2
quer
hoch
180 x 123
1.050,1.960,820,1.580,600,1.080,88 x 250
Format:
Mindestens 105 mm breit / 105 mm hoch,
maximal 140 mm breit / 200 mm hoch.
Abstand zu allen Seiten mindestens 5 mm.
Aufklebetoleranz +/- 2 mm.
Gefüllte Briefumschläge, Doppelkarten und
aufgeklebte Prospekte auf Anfrage.
1/3
1/4
eck
quer
hoch
eck
quer
hoch
88
180
56
88
180
42
Auftragsannahmeschluss und Rücktrittsrecht:
siehe links unter „Rücktrittsrecht“.
1/6
quadr.
hoch
88 x 81
420,-
820,- 340,56 x 123
690,- 210,500,-
1/8
eck
quer
hoch
56 x 82
88 x 60
42 x 123
330,-
690,-
250,-
590,-
160,-
420,-
quadr.
1/12 quer
hoch
56 x
88 x
42 x
60
39
81
250,-
490,-
160,-
440,-
110,-
310,-
quadr.
quer
1/16
hoch
Sonderformate
56 x
88 x
42 x
40
28
60
180,-
440,-
140,-
380,-
90,-
260,-
Spaltenbreite Spaltenbreite
42 mm
→
2,60
5,90
27 mm
→
2,10
5,10
HINWEIS!
Druck und Vorverarbeitung von Beilagen, Beiheftern und Beiklebern sind selbstverständlich
grundsätzlich Angelegenheit des Auftraggebers.
Das gleiche gilt auch für die Anlieferung der
Materialien frei Haus an unsere Druckerei bis
spätestens zwei Wochen vor dem Erscheinungsdatum. Die Sendungen sind handlich verpackt
anzuliefern; die einzelnen Pakete und Lieferscheine sind deutlich mit Mengenangabe und dem
Vermerk zu versehen: Für GIG, Ausgabe...!
Unserem Verlag ist in jedem Fall mit Auftragserteilung ein Muster in dreifacher Ausfertigung
zuzusenden, das Aufschluss über Format und
Verarbeitungsfähigkeit gibt.
ANSCHNITTFORMATE
Breite x Höhe in mm
1/1 Seite: 210 x 285
1/2 Seite quer: 210 x 142; hoch: 105 x 285
1/3 Seite quer: 210 x 95; hoch: 72 x 285
Jeweils zzgl. 5 mm Beschnittzugabe an allen Seiten.
Preis pro mm.
Nur Komplettbelegung
möglich!
x
x
x
x
x
x
170
80
250
123
56
250
720,-
1.510,-
520,-
1.200,-
390,-
840,-
550,-
1.330,-
450,-
1.080,-
290,-
770,-
Für 2c-Anzeigen erheben wir einen Aufschlag von 15 % auf den s/w-Preis;
3c-Anzeigen werden wie 4c-Anzeigen berechnet.
2016
Ausgabe
Sonderthemen
Themen
Events
02/16
Bildungsfrühling
Winter-Events
03/16
Kunst & Ausstellungen
Frühlings-Events
04/16
Mobilität
Frühlings-Events
05/16
Ausflugsziele & Freizeit I, Maiwoche OS,
Open-Air-Festivals I
06/16
Ausflugsziele & Freizeit II,
Open-Air-Festivals II
07/16
Open-Air-Festivals III
Sommer-Events
08/16
Aus-, Weiter- und Fortbildung,
Open-Air-Festivals IV
Sommer-Events
09/16
Kunst & Ausstellungen
10/16
Ökologie
11/16
Weihnachtsmärkte
12/16
Schöner Schenken, Silvesterpartys
Winter-Events
01/17
Fitness, Wellness, Gesundheit
Winter-Events
Frühsommer-Events
Sommer-Events
Spätsommer-Events
Herbst-Events
Herbst-Events
Bitte beachten Sie auch unsere Semester-Specials
UNI-GIG SS 2016 (Anf. Mai) + WS 2016 (Anf. November)
Ihre Ansprechpartner:
Manuela Jaspert
Tel.: 02 51 / 9 87 23 16
E-Mail: [email protected]
Martin Lückemeier
Tel.: 02 51 / 9 87 23 12
E-Mail: [email protected]
GIG Verlags GmbH, Sauerländer Weg 2a, 48145 Münster
Bildung
Kunst
Sonderthemen:
Tagestipps:
Buchen Sie jetzt
unsere Tagestipps für
jeweils 99 € netto.
Kontakt: Manuela Jaspert
Tel.: 02 51 / 9 87 23 16
E-Mail: [email protected]
• Tagesgenaue Platzierung!
• Foto + redaktioneller Text!
• Die ideale Terminerinnerung!
Martin Lückemeier
Tel.: 02 51 / 9 87 23 12
E-Mail: [email protected]
Gewinn mich:
Buchen Sie jetzt Ihren Verlosungseintrag für jeweils 99,- € netto
(siehe 1) oder für 198,- € netto (siehe 2) auf unserer Seite „Gewinn‘
mich!“ Diese Seite ist die viertmeist gelesene Seite im GIG.
Sie möchten mit einer Verlosung Ihre Veranstaltung, Ihr Produkt
promoten? Dann sind unsere Verlosungseinträge genau das Richtige.
Sie können zwischen zwei Größen wählen (siehe 1 oder 2) und einen
redaktionellen Text plus Key-Visual platzieren.
Kontakt: Manuela Jaspert
Tel.: 02 51 / 9 87 23 16
E-Mail: [email protected]
Martin Lückemeier
Tel.: 02 51 / 9 87 23 12
E-Mail: [email protected]
2016
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Illustrierte GIG (im folgenden Verlag genannt)
gelten ausschließlich die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie besonders
schriftlich bestätigte Vereinbarungen, auch wenn
der Besteller die Gültigkeit dieser Bestimmungen
ausschließt und wir nicht widersprechen.
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag
über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstiger
Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der
Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung
innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist
der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen
der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste
Anzeige innerhalb der im Satz 1 genannten Frist
abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2
genannten Frist auch über der im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt,
die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der
Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf
höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen beim Mehrfachauftrag müssen bis zum
Anzeigenschluss der auf die beanstandete Ausgabe folgenden Ausgabe geltend gemacht werden, bei einer Einzelanzeige innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungserhalt.
Preisliste zu einem Nachlass von vorn herein
berechtigt.
14. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung
leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber
14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der
Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu zahlen, sofern nicht
im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder
Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe
für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste
gewährt. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste
gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge.
10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen
Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung
des Probeabdrucks gesetzlichen Frist mitgeteilt
werden. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß
zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.
den Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der
15. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von
1 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der
Bundesnotenbank sowie die Einziehungskosten
(nicht maßgeblich für Platzierung)
Die mm-Angaben für die
einzelnen Formate sowie für
angeschnittene Anzeigen
finden Sie bei den
Anzeigenpreisen.
1/1 Seite (180 x 250 mm)
Δ
Δ
1/3 Seite
eck
eck
Δ
hoch
Δ
1/2 Seite hoch
hoch
22. Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung des Verlags auf Erfüllung von Aufträgen und
Leistungen von Schadensersatz. Insbesondere wird
auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen
geleistet.
quadrat
Δ
quer
Δ
hoch
quadrat
Δ
quer
23. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch auf
volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der
garantierten verbreiteten Auflage erfüllt sind.
Geringere Leistungen sind nach dem TausenderSeitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantierten verbreiteten Auflage zu bezahlen.
1/6 Seite
hoch
Δ
Δ
quer
hoch
quadrat
Δ
eck
1/4 Seite
Δ
Δ
1/3 Seite und 1/4 Seite
quer
Δ
Δ
1/8 Seite
1/12 Seite
11. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche
tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
12. Rechtsverbindliche Erklärungen gegenüber
dem Verlag bedürfen der Schriftform. Die Ausübung
des Rücktrittsrechts nach Ziffer 9 muß spätestens 2
Wochen vor Anzeigenschluss erfolgen.
13. Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von
Anzeigen innerhalb einer Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen
1 Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz
19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die
Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postwege
weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen
werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die
in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück,
ohne dazu verpflichtet zu sein.
Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz
des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden
Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des
Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur
Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen
und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht
verpflichtet.
21. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten
ist Münster. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im
Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt
sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach
deren Wohnsitz.
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt
des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich
gelegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlags
vereinbart.
Δ
9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem
Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber
nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
beeinträchtigt wurde. Ein Rücktrittsrecht besteht
insoweit nicht. Lässt der Verlag eine ihm hierfür
gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist
die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat
der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung
oder Rückgängigmachung des Auftrags.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei
telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen,
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz
des vorhersehbaren Schadens und auf das für
die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende
Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung
des Verlags für Schäden wegen des Fehlers zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der
Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen
Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für
grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den
1/2 Seite quer
17. Kosten für Anfertigung bestellter Druckstöcke,
Matern, Filme und Zeichnungen sowie die vom
Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden
erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter
Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
20. Vom Auftraggeber angelieferte Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an
den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur
Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des
Auftrags.
quer
Δ
8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der
Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
Der Verlag gewährleistet die für den beigelegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
Δ
eck
6. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“
deutlich kenntlich gemacht.
7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des
Verlags abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar
ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern
aufgegeben werden.
Beilagenverträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils
der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch
einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des
Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte,
Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,
so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung
und Verbreitung der Anzeige.
18. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur
Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
15 % und mehr beträgt. Darüber hinaus sind bei
Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von
dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis
gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Formatbeispiele
5. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die
erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten
Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen,
daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese
Weise nicht auszuführen ist.
Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, ohne
Nachfristsetzung unter Belastung aller Rabatte
vom Vertrag zurückzutreten. Bei Konkursen und
Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.
1/16 Seite
berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug
die weitere Ausführung des laufenden Auftrags
bis zur Bezahlung zurückstellen und für die
restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der
Zah-lungsfähigkeit des Auftraggebers ist
der Verlag berechtigt, auch während der
Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht
auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags
und von dem Ausgleich offen stehennder
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, ohne
der Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Bei
24. Die Übersendung von mehr als 2 Farbvorlagen,
die nicht termingerechte Lieferung der Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und
Druckqualität verursachen und schließen spätere
Reklamationen aus. Der Verlag muß sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.
25. Mündliche Vereinbarungen, Bedingungen und
Fristen müssen schriftlich durch den Verlag bestätigt werden.
26. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
27. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte von Anzeigen liegt beim Auftraggeber. Es obliegt dem Auftraggeber, den Verlag von
Ansprüchen Dritter freizustellen.
28. Werbungsmittlern werden Anzeigen zum
Grundpreis und mit 15 % vom Netto-Grundpreis
provisioniert. Der Anspruch auf Provision erlischt
bei Nichteinhaltung der aus der Preisliste ersichtlichen Zahlungsfrist.
29. Konkurrenzausschluss wird nicht gewährt.