Sanierungsplan Wasserstadt Limmer - jawa

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Sanierungsplan Wasserstadt Limmer - jawa
Wasserstadt-Limmer GmbH & Co. KG
Wasserstadt-Limmer
Sanierungsplan
nach § 13 BBodSchG
- Kurzfassung -
Juli 2007
Erstellt von:
Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH
Projekt. Nr. P 01 149/05
13.07.2007
Wasserstadt-Limmer
Kurzfassung Sanierungsplan
Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH
Seite 1
Inhaltsverzeichnis:
1
Veranlassung und Aufgabenstellung ............................................................................... 2
2
Erläuterungen zum Sanierungsplan ................................................................................. 2
2.1
Bedeutung des Sanierungsplans ............................................................................. 2
2.2
Geltungsbereich des Sanierungsplanes .................................................................. 2
3
Standortverhältnisse.......................................................................................................... 2
3.1
Planungsrecht .......................................................................................................... 2
3.2
Geologie / Hydrogeologie ........................................................................................ 2
4
Gefahrenlage....................................................................................................................... 2
4.1
Darstellung der Belastungssituation ........................................................................ 2
4.1.1 Boden........................................................................................................... 2
4.1.2 Grundwasser................................................................................................ 2
4.1.3 Bodenluft...................................................................................................... 2
4.2
Bewertung der Belastungen..................................................................................... 2
5
Sanierungsmaßnahmen..................................................................................................... 2
5.1
Allgemeines ............................................................................................................. 2
5.2
Maßnahmen der Sanierungsebene ......................................................................... 2
5.2.1 Sanierung der Schadstoffherde ................................................................... 2
5.2.2 Bodenluftsanierung ...................................................................................... 2
5.2.3 Verfüllung von Kellern und Gruben .............................................................. 2
5.3
Maßnahmen der Grundebene.................................................................................. 2
5.3.1 Profilierung des Geländes............................................................................ 2
5.3.2 Herstellung der Basisschicht........................................................................ 2
5.4
Maßnahmen der Aufbauebene ................................................................................ 2
6
Massenmanagement .......................................................................................................... 2
6.1
Benötigte Bodenmenge ........................................................................................... 2
6.2
Anforderungen an Materialien vom Wasserstadt-Gelände ...................................... 2
6.3
Anforderungen an Fremdmaterial ............................................................................ 2
6.4
Transportwege ......................................................................................................... 2
7
Sonstige Festlegungen des Sanierungsplanes............................................................... 2
7.1
Arbeits- und Nachbarschaftsschutz ......................................................................... 2
7.2
Überwachung und Dokumentation der Sanierungsarbeiten .................................... 2
7.3
Öffentlichkeitsarbeit ................................................................................................. 2
Anlagen:
Anlage 1
Städtebaulicher Rahmenplan (Stand Oktober 2005)
Anlage 2
Lageplan
Anlage 3
Details zum Aufbau der Geländes nach der Sanierung
Anlage 4
Querschnitte durch das Gelände vor/nach der Sanierung
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Veranlassung und Aufgabenstellung
Die Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG (WLG) ist Eigentümerin eines großen Teils der
Grundstücke des ehemaligen Continental-Werkes in Hannover-Limmer. Die HRG Wunstorfer
Straße mbH & Co. KG (HRG) ist Eigentümerin von Teilflächen des ehemaligen Conti-Werkes
entlang der Wunstorfer Strasse.
Beide Grundstückseigentümerinnen beabsichtigen die Nachnutzung der derzeit überwiegend
brach liegenden Flächen. Dabei soll die Fläche der HRG entsprechend der Festlegungen des
von der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanes für das
ehemalige Werksgelände vor allem gewerblich (Einzelhandel, Büros), die der WLG vornehmlich
für Wohnbebauung und untergeordnet auch für wohnverträgliches Gewerbe genutzt werden.
Soweit für diese Nachnutzung erforderlich müssen die Flächen durch Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen zur Nachnutzung und Vermarktung der Grundstücke vorbereitet werden.
Die genannten ehemaligen Grundstücke der Continental AG sind durch die jahrzehntelange
industrielle Nutzung in weiten Bereichen mit unterschiedlichen Schadstoffen belastet. Entsprechende Untersuchungen zur Bewertung der Altlastensituation und eine Sanierungsuntersuchung nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) liegen über den Standort vor.
Im Zusammenhang mit der Vorbereitung von Maßnahmen zur Sanierung der Schadstoffbelastungen im Boden und mit der weiteren städtebaulichen Planung zur Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes für die Flächen ist zwischen Wasserstadt Limmer GmbH & Co. KG
(WLG) sowie der Landeshauptstadt Hannover (LHH) ein umfangreiches städtebauliches Vertragswerk auf der Grundlage des § 11 Baugesetzbuch (BauGB) zur Regelung der öffentlichrechtlichen Aspekte der Entwicklung der Flächen in Bearbeitung. Als wichtige Randbedingung
spielt hierbei die städtebauliche Sanierung des Stadtteils Limmer eine Rolle.
Eine wesentliche Grundlage dieses Vertragswerkes soll ein Sanierungsplan nach § 13
BBodSchG sein, der durch die Region Hannover als zuständige Bodenschutzbehörde für verbindlich erklärt werden soll.
Die Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH (BIG) ist mit der Erstellung dieses Sanierungsplanes sowie der Vorbereitung eines Entwurfes für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die
Maßnahmendurchführung sowohl von der WLG als auch von der HRG beauftragt (kurz: Bodensanierungsvertrag).
2
2.1
Erläuterungen zum Sanierungsplan
Bedeutung des Sanierungsplans
Der Sanierungsplan ist eine Planungsunterlage, die im Bundes-Bodenschutzgesetz definiert ist
und dazu dient, die Maßnahmen zur Bodensanierung so zu beschreiben, dass eine Genehmigung durch die zuständige Behörde erfolgen kann.
Zuständige Behörde ist dabei die Region Hannover, Fachbereich Umwelt. Die Region Hannover
soll die Genehmigung in Form einer sog. Verbindlichkeitserklärung zum Sanierungsplan aussprechen.
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In diesem Sanierungsplan sind neben den technischen Maßnahmen zur Abwehr der von den
Bodenbelastungen ausgehenden Gefahren vor allem die darüber hinausgehenden Maßnahmen
zur Herstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse für die beabsichtigten Nutzungsarten
abschließend darzustellen, so dass diese Maßnahmenpläne auch Grundlage eines Vertrages
zwischen der Wasserstadt Limmer und der Landeshauptstadt Hannover werden können.
Der Sanierungsplan ist noch keine ausführungsreife Planung, sondern regelt die Maßnahmen
zur Sanierung des Wasserstadtgeländes nur so detailliert, als es für die Genehmigung der
Maßnahmen erforderlich ist. Im Vorfeld der Bauausführung muss die Planung im Sinne einer
Ausführungsplanung noch weiter konkretisiert und detailliert werden. Die Ausführungsplanung
kann dabei bauabschnitts- und maßnahmenweise erfolgen. Die Ausführungspläne sind von den
Vorhabensträgern vier Wochen vor Durchführung der Maßnahmen des jeweiligen Bauabschnittes vorzulegen und mit der Stadt abzustimmen.
2.2
Geltungsbereich des Sanierungsplanes
Der Sanierungsplan hat einen räumlichen und einen inhaltlichen Geltungsbereich.
Räumlich ist der Sanierungsplan auf das in der Anlage 2 dargestellte Gebiet bezogen. Dabei
handelt es sich vor allem um die Fläche des ehemaligen Werksgeländes der Continental AG in
Hannover-Limmer. Das Gebiet der Wasserstadt Limmer liegt zwischen der Wunstorfer Straße
im Süden, dem Stockhardtweg im Osten, sowie dem Leineabstiegskanal im Norden und dem
Zweigkanal Linden im Westen. Zusätzlich gehören zwei Bereiche mit ehemaligen Kleingärten
entlang des Leine-Abstiegskanals zum Sanierungsplangebiet.
Vom Sanierungsplan betroffen sind auch Teilflächen des Stockhardtweges die derzeit noch der
Landeshauptstadt Hannover gehören und im Rahmen der Neugestaltung des Gesamtareals
und der dabei vorgesehenen neuen verkehrstechnischen Erschließung an die WLG übertragen
werden sollen.
Sachlich bezieht sich der Sanierungsplan auf die Sanierung von Schadstoffherden auf den
Grundstücken sowie auf die Profilierung der Auffüllungsmaterialen auf dem Standort sowie die
anschließende Übererdung der Flächen mit unbelastetem Boden zur Herstellung der gesunden
Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Dazu gehören entsprechende Überwachungs- und Dokumentationsaufgaben, mit denen die ordnungsgemäße Durchführung der Sanierungsmaßnahmen
nachgewiesen wird. Mit der bodenschutzrechtlichen Genehmigung werden die sonstigen behördlichen Genehmigungen mit beantragt, soweit dieses möglich ist.
Der Sanierungsplan regelt nicht den Rückbau der vorhandenen Gebäude und die Entsorgung
der dabei anfallenden Abfälle (Ausnahme: Verwertung des anfallenden Bauschutts auf dem
Gelände). Über diese Maßnahmen werden gesonderte Verträge abgeschlossen (Ordnungsmaßnahmenverträge).
Mit vorliegendem Sanierungsplan wird somit die technische Durchführung der Sanierung und
Herrichtung der Flächen im Geltungsbereich festgelegt.
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3.1
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Standortverhältnisse
Planungsrecht
Der Betrachtungsraum für den Sanierungsplan liegt im städtebaulichen Sanierungsgebiet Limmer. Die planungsrechtliche Neuordnung des Geländes ist mit Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 1535 im Jahr 1999 formal eingeleitet worden. Unter anderem werden dort
für den Bereich des ehemaligen Werksgeländes die folgenden Ziele benannt:
•
•
•
•
Ausweisung der Bauflächen überwiegend als Wohnbebauung für Geschosswohnungen
und Einfamilienhäuser
Sicherung einer Teilfläche für eingeschränkte gewerbliche Nutzung auf der Nordseite
der Wunstorfer Straße
Ausweisung einer Grundstücksfläche für eine Kindertagesstätte
Schaffung der Voraussetzungen für die neuen Nutzungen durch geeignete Ordnungsmaßnahmen wie Bodensanierung, Abbrüche und Instandsetzung erhaltenswerter Gebäude sowie Verlängerung der Lärmschutzwand an der Güterumgehungsbahn.
Zur Vorbereitung der zukünftigen Nutzung des ehemaligen Werksgeländes wurde ein städtebaulicher Rahmenplan aufgestellt und vom Rat der Landeshauptstadt beschlossen, in dem
Grundstrukturen von Bau- und Erschließungsflächen dargestellt sind (Drucksache 1174/2005
N1E1 mit Änderungsantrag DS 1730/2005). Der Plan zeigt eine nordsüdlich ausgerichtete
Hauptachse (ehemaliger Schleusenweg), die im Gelände durch eine Ost-West-Achse, die „Basisstraße“ gekreuzt wird. Die so genannten Excelsiorflächen des ehemaligen Werksgeländes
werden von einem Erschließungsring umfahren. Aus diesem Erschließungsgerüst leiten sich
fünf Teilflächen mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten für die weitere Betrachtung ab:
1. Fläche östlich der neuen Hauptachse Schleusenweg; Nutzung: Wohnen nördlich Basisstraße, Wohnen und Gewerbe südlich Basisstraße
2. Ehemaliger Parkplatz südlich der Wunstorfer Straße; Nutzung: Wohnen
3. HRG-Flächen südlich der Basisstraße mit rein gewerblicher Nutzung
4. Sogenannte Excelsiorflächen bis zur Wunstorfer Straße; Nutzung: überwiegend Wohnen, ansonsten Gewerbe und Grünflächen
5. Flächen westlich der Excelsiorflächen bis zum sog. „Deutschen Eck“; Nutzung: Wohnen.
Entsprechend der Zielsetzung für den Bebauungsplan 1553 wurden somit wesentliche Teile des
Baugebietes für Wohnnutzung ausgewiesen. Nach aktuellem Stand der Abstimmungen sollen
für die vorgenannten Teilbereiche eigenständige Bebauungspläne aufgelegt werden.
3.2
Geologie / Hydrogeologie
Das ehemalige Werksgelände ist aus geologischer Sicht durch die sandig bis tonigen Auenablagerungen der Leine geprägt. Darunter stehen 10 – 15 m mächtige sandige Kiespakete an, die
von undurchlässigen Tonsteinen nach unten begrenzt werden. Nahezu das gesamte Gelände
ist in Mächtigkeiten von 1,5 m bis 3,3 m mit anthropogenen (vom Menschen verursachten) Auffüllungsmaterialen (u.a. Boden und Bauschutt usw.) überdeckt.
Der Kieshorizont stellt im Untersuchungsgebiet den Grundwasserleiter dar. Die Grundwasserfließrichtung ist nach Nordnordost auf die Leine ausgerichtet.
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Gefahrenlage
4.1
Darstellung der Belastungssituation
4.1.1 Boden
Insgesamt stellt sich die Belastungssituation des Bodens auf der Grundlage der bisherigen Untersuchungen wie folgt dar:
•
•
•
•
Nahezu auf dem gesamten Werksgelände liegen die genannten Auffüllungsmaterialien vor,
deren Menge ca. 350.000 m³ beträgt.
In diese Auffüllung eingeschaltet sind lokal begrenzte Abfallablagerungen (z.B. Gummiabfälle) und größere Flächen mit so genannter Kraftwerksasche.
Des Weiteren weisen Boden und Auffüllungskörper lokale Kontaminationen mit leichtflüchtigen Chlorkohlenwasserstoffen (LCKW) und Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) auf.
Die Gartenböden im Bereich der Kleingärten am Leineabstiegskanal sind mit Blei, Cadmium
und Zink leicht verunreinigt. Die Herkunft dieser Verunreinigungen wird mit der Lage in der
Leineaue und dem Erzbergbau im Harz in Zusammenhang gebracht, da diese nach Zusammensetzung und Lage in der Leineaue für Hannover typisch sind.
4.1.2 Grundwasser
Seit Anfang der 90er Jahre werden im Betrachtungsraum Grundwasseruntersuchungen mit
wechselnden Schwerpunkten durchgeführt. Der Stand der Untersuchungen lässt sich in folgenden Aussagen zusammenfassen:
•
•
•
Die Befunde von LCKW und MKW in Bodenluft bzw. Boden haben im Grundwasser zu vergleichsweise geringen Beeinträchtigungen geführt. MKW-Belastungen wurden dort nicht,
LCKW-Gehalte nur lokal begrenzt und stationär festgestellt.
Die Schadstoffe im Boden werden als insgesamt sehr wenig auswaschbar bewertet.
Weiterer Handlungsbedarf wird für das Grundwasser nicht gesehen.
4.1.3 Bodenluft
Über viele Jahre wurden Bodenluftuntersuchungen und darauf aufbauend Sanierungsmaßnahmen der Bodenluft durchgeführt. Nach Beendigung der Bodenluftsanierungen wurden zuletzt im
Jahr 2000 die LCKW-Konzentrationen mit einer großen Anzahl von Messpunkten flächenhaft
erhoben.
Aus den letzten Untersuchungen lassen sich folgende Aussagen hinsichtlich der Belastungssituation in der Bodenluft des ehemaligen Conti-Geländes treffen:
•
•
•
Die vor 2000 durchgeführten Bodenluftsanierungen an verschiedenen Einzelflächen haben
bereits zu einer signifikanten Reduktion der Schadstoffgehalte in der ungesättigten Bodenzone geführt.
Die letzten Untersuchungen ergaben aber noch etwa 18 Schadensbereiche, die weite Teile
des ehemaligen Werksgeländes betreffen.
Die Belastungen beziehen sich vor allem auf die Einzelkomponenten Tri- und Perchlorethen
mit Gehalten bis 50 mg/m³ Bodenluft (in Einzelfällen auch darüber).
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4.2
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Bewertung der Belastungen
Die Untersuchungsergebnisse für den Boden belegen, dass nahezu auf dem gesamten Produktionsgelände bezogen auf die zukünftig geplante wohnbauliche Nutzung die von der Landeshauptstadt und der Region Hannover zur Beurteilung eigens für das Wasserstadtgelände abgeleiteten Grenzwerte (sog. WL-Werte) überschritten sind. Bei der derzeitigen Nutzung besteht
zwar kein unmittelbarer Handlungsbedarf, zur Herstellung der gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse für zukünftige Nutzer ist aber aus Gründen der Überschreitungen der WL-Werte ein
Handlungsbedarf gegeben.
Dieses betrifft sowohl die flächenhaft vorhandenen schadstoffhaltigen Auffüllungsmaterialien als
auch die Schadstoffherde (z.B. Gummimüllablagerungen).
Zur Bewertung der vorhandenen Bodenluftmesswerte und zur Ableitung von Maßnahmen zum
Schutz der Nachnutzung durch leichtflüchtige Schadstoffe wurde durch die Landeshauptstadt
Hannover ein gesondertes Gutachten beauftragt. Darin wurde u. a. für die Flächen des ehemaligen Conti-Geländes Maßnahmenschwellenwerte für zulässige Schadstoffgehalte in der Bodenluft abgeleitet.
Danach ergibt sich im Hinblick auf die zukünftigen Nutzungen auf dem Gelände entweder die
Notwendigkeit in Teilbereichen des Geländes die Bodenluft weiter zu sanieren, oder bei den zu
errichtenden Gebäuden Abdichtungen (gasdichte Keller oder Bodenplatten) vorzusehen, die
das Eindringen von schädlichen Gasen in die Keller und Gebäude verhindern.
Für das Grundwasser im Geltungsbereich des Sanierungsplans wird kein Handlungsbedarf gesehen, da eine maßgebliche Grundwasserverunreinigung derzeit nicht vorliegt und anhand der
Untersuchungsbefunde unter den Standortverhältnissen keine hinreichende Wahrscheinlichkeit
gesehen wird, dass in absehbarer Zeit Schadstoffe aus dem Boden in relevanten Mengen in
das Grundwasser eingetragen werden.
5
5.1
Sanierungsmaßnahmen
Allgemeines
Im Rahmen der Planung sind verschiedene grundsätzliche Varianten der Sanierung betrachtet
worden. Als Vorzugsvariante ist von allen Beteiligten die Übererdung der belasteten Bodenbereiche angesehen worden. Hierbei wird nach einem Aushub der einzelnen Schadstoffherde
kontaminierten Materials eine Sicherung der verbleibenden flächenhaften Bodenbelastungen
durch Aufbringen von mineralischem Material hergestellt, wobei die Mächtigkeit dieser Abdeckung von der geplanten Nutzung abhängig ist.
Als Kriterium für die bei der Übererdung zu verwendenden Böden wurden wie dargestellt standortspezifische Werte (WL-Werte) für die einzelnen Bodenschichten entwickelt (von oben nach
unten):
WL-K:
WL-A:
WL-B:
WL-Vu:
Einbaukriterien für die Kulturschicht
Einbaukriterien für die Aufbauschicht
Einbaukriterien für die Basisschicht
Einbaukriterien für die Verfüllung von Kellern und Gruben (Feststoff und Eluat)
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Mit der Übererdung wird eine vollständige Trennung der zukünftigen Nutzer der Grundstücke
von den schadstoffbelasteten Böden erreicht. Liegen in der Profilierungsebene noch die standorttypischen Belastungen vor, werden die obersten Schichten aus vollständig unbedenklichem
Material hergestellt (WL-K-Werte), mit denen Wohnnutzung und auch Kinderspielflächen unbedenklich möglich sind. Getrennt werden die belasteten von den unbelasteten Materialien durch
die Basisschicht, die als Signalschicht später im Untergrund erkennbar belieben wird.
Der prinzipielle Aufbau des Geländes nach dieser Übererdung würde wie folgt gestaltet sein:
Zukünftige
Geländehöhe
Derzeitige
Geländehöhe
Beschreibung
Qualität
Mächtigkeit
Kulturschicht
aus Oberbodenboden
WL-K
0,3 m
Aufbauschicht
aus Füllboden
WL-K
0,2 m
Aufbauschicht
aus Füllboden
WL-A
0,3 - 1,7 m
Basisschicht aus
Recyclingmaterial
WL-B
0,3 m
Profilierung aus
Auffüllungsmaterial
Standorttypisch Abtrag / Auftrag nach
belastet
Höhenmodell
Das Gelände wird dabei gegenüber dem derzeitigen Höhenniveau im Mittel um 1,1 bis 2,5 m
angehoben, wobei durch Profilierung (Abtrag und Auftrag) des Ursprungsgeländes eine höhenmäßige Anpassung an die Grundstücke in der Nachbarschaft erfolgen wird. Der Aufbau des
Geländes nach der Sanierung ist im Detail in Anlage 3 erläutert.
Die Überhöhung des Geländes wird wegen der Größe des Grundstücks in der Realität nur sehr
wenig wahrnehmbar sein und keine Nutzungseinschränkungen bedeuten (vgl. Anlage 4).
Der Sanierungsvorschlag beruht auf den folgenden Elementen:
Maßnahmen der Sanierungsebene:
1. Sanierung von Schadstoffherden (Müllablagerungen, MKW-Schäden, LCKW-Schäden)
2. Bodenluftsanierung durch Tiefenbelüftung
3. Verfüllen von Kellerbereichen und Gruben
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Maßnahmen der Grundebene:
1. Profilieren des Geländes mit Standortmaterial
2. Herstellen der sog. Basisschicht
Maßnahmen der Aufbauebene:
1. Herstellen der Aufbauschicht
2. Herstellen der Kulturschicht
5.2
Maßnahmen der Sanierungsebene
5.2.1 Sanierung der Schadstoffherde
Der erste Arbeitsschritt bei der Sanierung der Schadstoffherde ist die genaue Abgrenzung der
Bereiche hinsichtlich der Tiefe und Ausdehnung der Belastungen. Hierzu sind ergänzende Bodenuntersuchungen vorgesehen.
Der eigentliche Aushub der Belastungen erfolgt durch übliche Baugeräte (Hydraulikbagger
o.ä.). Die ausgehobenen Abfälle werden hinsichtlich der denkbaren Entsorgungswege untersucht und in dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlagen außerhalb des Sanierungsgebietes
entsorgt.
Der Aushub und die ordnungsgemäße Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle werden durch
einen begleitenden Fachgutachter vollständig erfasst und dokumentiert.
5.2.2 Bodenluftsanierung
Beim Umgang mit den in weiten Teilen vorhandenen Belastungen der Bodenluft sind zwei
grundsätzlich unterschiedliche Vorgehensweisen vorgesehen. Ursprünglich sollte ein Schutz
der zukünftigen Nutzer auf dem Gelände dadurch sichergestellt werden, dass das Eindringen
der gasförmigen Schadstoffe in Gebäude durch technische Sicherungsmaßnahmen sicher verhindert wird. Zusätzlich soll allerdings versucht werden durch vorweg laufende aktive Schadstoffentfernung aus der Bodenluft vor der Errichtung von Gebäuden diese technischen Sicherungsmaßnahmen überflüssig zu machen.
Dazu ist nach dem Rückbau der vorhandenen Gebäude und dem Aufbruch von Fahrbahnbefestigungen eine Belüftung des Bodens vorgesehen. Diese erfolgt durch das sog. Tiefpflügen, bei
dem eine intensive Ausgasung der Schadstoffe aus dem Boden möglich ist. Der Erfolg dieses
Vorgehens wird regelmäßig fachgutachterlich überprüft, bis die Schadstoffgehalte im Boden auf
unbedenkliche Gehalte abgesunken sind.
5.2.3 Verfüllung von Kellern und Gruben
Die Verfüllung der auf dem Gelände nach dem Abbruch der Gebäude verbliebenen Keller und
der beim Aushub der Schadstoffherde entstehenden Baugruben erfolgt mit Bodenmaterial oder
anderen mineralischen Baustoffen (z.B. aufbereiteter, unbelasteter Bauschutt). Im grundwassernahen Bereich muss dieses Material hinsichtlich der Auswaschbarkeit von Schadstoffen be-
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sonderen Anforderungen genügen, damit das Grundwasser durch die Verfüllmaterialien nicht
beeinträchtigt wird.
5.3
Maßnahmen der Grundebene
5.3.1 Profilierung des Geländes
Nach der Sanierung der punktuellen Boden- und der flächenhaften Bodenluftbelastungen erfolgt
eine Umprofilierung der vorhandenen Auffüllungsmaterialen. Ziel ist es dabei eine gut nutzbare
Gestaltung des Geländes im Rahmen der Übererdung zu gewährleisten und vor allem einen
höhengleichen Anschluss an die Nachbargrundstücke herzustellen. Im Randbereich, vor allem
im südöstlichen Bereich zur Wunstorfer Strasse und zum Stockhardtweg hin, wird dabei bis zu
2 m tief in den Untergrund ausgehoben, im zentralen Teil des Grundstücks wird zur Schleuse
am Leineabstiegskanal hin ein entsprechender Auftrag erfolgen, der den dort vorhandenen Geländesprung von etwa 3 m ausgleichen wird.
Die Profilierung erfolgt durch gleichzeitigen Ab- und Auftrag ohne weitere analytische Untersuchung. Wichtig ist vor allem die Herstellung der richtigen Höhen des profilierten Geländes.
5.3.2 Herstellung der Basisschicht
Als erste Schicht der Übererdung wird auf das profilierte Gelände eine Schicht aus 30 cm aufbereitetem Bauschutt aufgebracht (Basisschicht). Diese Schicht soll durch die von Boden deutlich unterscheidbare Zusammensetzung eine Signalwirkung haben und die unter der Basisschicht liegenden schadstoffbelasteten Böden von den darüber eingebauten unbelasteten Böden trennen.
5.4
Maßnahmen der Aufbauebene
Die Übererdung in der Aufbauschicht erfolgt in unterschiedlichen Mächtigkeiten, die bei Flächen, auf denen Einfamilienhausbebauung vorgesehen ist, am größten sind. Über einer Schicht
aus Füllboden (z.B. Sand) in der Aufbauschicht wird an der Oberfläche ein humushaltiger Oberboden („Mutterboden“) eingebaut. Die oberste Schicht wird entsprechend als Kulturschicht
bezeichnet und stellt die Oberfläche des zukünftigen Geländes dar.
6
6.1
Massenmanagement
Benötigte Bodenmenge
Zur Übererdung der Flächen des Wasserstadt-Geländes mit einer Größe von insgesamt etwa
230.000 m² werden sehr große Bodenmengen bewegt werden müssen. Für die Umprofilierung
des Geländes sind etwa 55.000 m³ Auffüllungsmaterial innerhalb des Grundstücks zu bewegen.
Für die Übererdung selber werden folgende Mengen benötigt:
Aufbereiteter Bauschutt für Basisschicht (WL-B)
Füllboden für Aufbauschicht (WL-A und WL-K)
Humushaltiger Oberboden für Kulturschicht (WL-K)
Gesamt
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ca. 50.000 m³
ca. 350.000 m³
ca. 65.000 m³
ca. 465.000 m³
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Diese Materialien können nur zum Teil aus der Sanierungsmaßnahme gewonnen werden (z.B.
aufbereiteter Bausschutt). Die meisten Mengen müssen von externen Quellen auf das Wasserstadtgelände gebracht werden.
6.2
Anforderungen an Materialien vom Wasserstadt-Gelände
Grundsätzlich gilt, dass hoch belastetes Material aus den Schadstoffherden vom Wasserstadt
zu einer externen Entsorgung abtransportiert wird. Das flächenhaft belastete Auffüllungsmaterial wird durch die Umprofilierung ausschließlich in der Grundebene bewegt und überall mit unbelastetem Bodenmaterial in z.T. erheblichen Mächtigkeiten übererdet.
Unbelastetes Abbruchmaterial vom Wasserstadt-Gelände ist nach einer Aufbereitung für die
Basisschicht vorgesehen. Grundlage dafür sind die Schadstoffuntersuchungen der Bausubstanz, die für alle Gebäude vorliegen, bzw. ergänzende Untersuchungen, mit denen die Einhaltung der zulässigen WL-Werte für die Basisschicht nachgewiesen wird.
Die Verwendung von nitrosaminhaltigem Bauschutt aus dem Abbruch der entsprechend belasteten Gebäude des ehemaligen Werksgeländes ist nicht vorgesehen. Als nitrosaminfrei gilt
dabei der Bauschutt aus Gebäuden oder Gebäudeteilen, bei denen bereits bei den umfangreichen Bauwerksuntersuchungen bisher keine Nitrosaminbelastungen festgestellt worden waren
bzw. bei denen aktuelle Untersuchungen nach dem Stand der Technik die Nitrosamine unterhalb der analytischen Nachweisgrenze liegen.
6.3
Anforderungen an Fremdmaterial
Für den Massenausgleich bei der Übererdung kann Fremdmaterial (Boden oder Recyclingmaterial) bis in Höhe der Anforderungskriterien der für die jeweilige Schicht geltenden WL-Werte
eingebaut werden.
Die Anlieferung externer Materialien wird nach den Regelungen des Sanierungsplanes hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen intensiv überwacht. Dabei wird unterschieden
werden zwischen Anlieferungen aus kleineren Baumaßnahmen und Anlieferungen aus dem
Abbau natürlicher Böden. Hintergrund ist, dass die sehr großen Mengen an Boden für die Aufbauschicht eigentlich nur gedeckt werden können, wenn dort naturbelassenes Material z.B. aus
Sandgruben verwendet wird. Dieses Material muss weniger intensiv überwacht werden, als Bodenmaterial aus einzelnen, kleineren Bauvorhaben. Solches Material wird vor dem Einbau auf
dem Gelände noch einmal zwischengelagert und auf die Einhaltung der Einbaukriterien untersucht.
6.4
Transportwege
Eine wesentlicher Aspekt des Massenmanagements sind die Transporte von Materialien von
und zur Baustelle. Hierbei spielen eine Rolle
•
•
die Abfuhr belasteter Böden und Abfälle aus der Sanierung der Schadstoffherde zur Entsorgung und
die Anlieferung von Materialien (RC-Material, Auffüll- und Kulturböden) zur Übererdung
entsprechend dem Ebenenmodell.
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Als Bundesstraße stellt die direkt am Standort vorbeiführende Wunstorfer Straße eine für LKW
zugelassene und ausreichend leistungsfähige Erschließung des Wasserstadt-Geländes dar.
Von hieraus können der Westschnellweg und die Bundesautobahnen in kurzer Entfernung erreicht werden.
In Abstimmung mit der Landeshauptstadt Hannover ist zur Reduzierung der Lärmbelastungen
der Bevölkerung im Stadtteil Limmer für die Massentransporte eine Route vorgesehen, die als
verbindlicher Transportweg für die im Rahmen dieses Sanierungsplanes durchzuführenden
LKW-Transporte festgelegt wird und die die Durchfahrten durch den Ortskern von Limmer vermeidet.
7
7.1
Sonstige Festlegungen des Sanierungsplanes
Arbeits- und Nachbarschaftsschutz
Der Sanierungsplan enthält umfangreiche Regelungen, die sich mit dem Schutz der Arbeitnehmer der Sanierungsunternehmen bei den Bauarbeiten im Zusammenhang mit schadstoffhaltigen Materialien beschäftigt.
Weiterhin sind Regelungen enthalten, die die Belästigung oder Gefährdung der betroffenen
Nachbarschaft verhindert. Hierzu gehören eine Absicherung des Sanierungsgeländes (Bauzaun), Maßnahmen zur Verhinderung der Verschleppung von Schadstoffen durch Fahrzeuge
und Regelungen zum Staub- und Lärmschutz bei den Sanierungsmaßnahmen.
7.2
Überwachung und Dokumentation der Sanierungsarbeiten
Der Sanierungsplan definiert eine Projektorganisation, mit der die Sanierungsarbeiten hinsichtlich der Übereinstimmung der durchgeführten Arbeiten mit den Regelungen des Sanierungsplanes überwacht und dokumentiert werden können. Zur Projektorganisation gehören die zuständigen Behörden und Vertragsparteien genauso wie die Öffentlichkeit und die politischen Gremien.
Politik
Information
Vorhabensträger
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Öffentlichkeit
Auftrag
Eigenleistung
Auftrag
Information
+
Dokumentation
Sachverständiger
(Fachgutachter)
Überwachung
Ausführende Unternehmen
Ausführende Unternehmen
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Information /
Abstimmung
Region Hannover
Verträge
Landeshauptstadt
Hannover
Information
+
Dokumentation
Auftrag
Sachverständiger
(Fremdüberwachung)
Überwachung
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Einerseits definiert die Projektorganisation die üblichen bei Baumaßnahmen erforderlichen
Funktionen und Aufgaben. Andererseits sind dabei die speziellen umweltrechtlichen und vertraglichen Randbedingungen zu berücksichtigen. Ein Element dieser Projektorganisation wird in
diesem Zusammenhang die Überwachung sämtlicher Sanierungsarbeiten durch einen im Einvernehmen mit der KHH zu bestimmenden Fachgutachter sein, der im Auftrag der Vorhabensträgerin tätig wird.
Seine Tätigkeit wird wiederum überwacht durch einen Sachverständigen, der als Fremdüberwachung im direkten Auftrag der zuständigen Behörden tätig ist. Seine Aufgabe ist nicht eine lückenlose Überwachung des Sanierungsablaufes an sich, sondern eine stichprobenartige Überwachung.
7.3
Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeitsarbeit spielt bei Sanierungsvorhaben eine große Rolle. Dieses begründet sich
allgemein aus den Anforderungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes, nach dem die Träger von
Sanierungsmaßnahmen gegenüber den von der Sanierung Betroffenen ihre Planungen öffentlich machen müssen. Andererseits begründet sich das Erfordernis von Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit durch die besondere Bedeutung des Sanierungsvorhabens im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung im Stadtteil Limmer.
Im Sanierungsplan werden verschiedene Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beschrieben.
Hierzu können neben der Auslage der Planungsunterlagen und der Verteilung von Informationsmaterialien an die betroffene Nachbarschaft Presseinformationen, Aushänge und Schaukästen, Tage der offenen Tür und andere öffentliche Informationsveranstaltungen gehören. Über
ihre konkrete Anwendung ist bei der Planung der konkreten Maßnahmen auf dem Standort zu
entscheiden.
Gleichzeit sollen die politischen Gremien des Stadtbezirkes und der Stadt über die Maßnahmen
mündlich und schriftlich informiert werden.
Gehrden, den 13.07.2007
Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH
Dipl.-Ing. C. Poggendorf
Prof. Dipl.-Ing. H. Burmeier
F:\P 01 149_05 Wasserstadt Limmer\18_Berichte\Sanierungsplan\Kurzfassung\Sanierungsplan_Kurzfassung.doc
4. BA
WLG
3. BA
WLG
1. BA
WLG
2. BA
HRG
1. BA
HRG
2. BA
WLG
Anlage 2
Wasserstadt Limmer
Kurzfassung Sanierungsplan
Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH
Anlage 3, Seite 1
Grundsätzliche Aufbau des Geländes nach der Sanierung: Durch die Übererdung wird ausreichender Abstand der zukünftigen Nutzer zum alten Industriegrundstück geschaffen.
Unter den Verkehrsflächen dient die Auffüllung u.a. zur Aufnahme der Ver- und Entsorgungsleitungen
Wasserstadt Limmer
Kurzfassung Sanierungsplan
Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH
Anlage 3, Seite 2
Im Bereich der Gebäude dient die Übererdung dazu, dass Keller nur in sauberem Untergrund erreichtet werden. Die Basisschicht dient dabei als Signalschicht zur Trennung der
darunter verbleibenden gering belasteten Böden.
Wasserstadt Limmer
Kurzfassung Sanierungsplan
Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH
Anlage 4, Seite 1
Wasserstadt-Gelände heute:
Grundwasser
Querschnitt durch das Gelände im derzeitigen Zustand: Erkennbar ist der hohe, von der Leine abhängige Grundwasserstand.
Wasserstadt Limmer
Kurzfassung Sanierungsplan
Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH
Anlage 4, Seite 2
Wasserstadt-Gelände nach der Sanierung:
Grundwasser
Nach der Sanierung wird das Gelände insgesamt höher liegen als derzeit. Dadurch wird der Abstand zum Grundwasser höher. Die Erhöhung des
Geländes wird in Wirklichkeit in der Örtlichkeit kaum wahrnehmbar sein.