Der Krieg um den Wurzenpass" (Der Offizier)

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Der Krieg um den Wurzenpass" (Der Offizier)
Militärische Zeitgeschichte
„Der Krieg um d
Ein weiteres Kapitel der Curiosa Austriaca oder d
von Manfred
Bild: Bunkermuseum
Beim
„Bunkermuseum
Wurzenpass/Kärnten“ handelt es
sich um ein 11.400 m² großes
Areal der ehemaligen Sperrstellung
des Bundesheeres am Wurzenpass.
Es ist in seinem Kern mit sieben
Bunkern, zahlreichen Kampfstellungen und weitläufigen, teils tunnelartigen Verbindungsgräben eingerichtet. Die Verteidigungsanlage
wurde während des Kalten Krieges
ab 1963 errichtet und ausgebaut.
Hier haben rund 250 Milizsoldaten einer Sperrkompanie im
Rahmen des damaligen Raumverteidigungskonzeptes im Einsatzfall einen Beitrag zur Sicherung
bzw. Verteidigung der Staatsgren- Die Entwicklung des
und Milizsoldaten, die nunmehr ihren
ze zum ehemaligen Jugoslawien Museums
Angehörigen zeigen können, wie sie ihre
geleistet – schon 1968 im Rahmen
„Freizeit in Uniform“ verbracht haben.
der Sicherungsmaßnahmen ÖsNachdem sich im Sommer 2005
terreichs bei der Niederschlagung die bis dahin geheimen und verschlosDie Einrichtung am Wurzenpass
des Prager Frühlings durch Trup- senen Tore der Bunkeranlagen des Bun- scheint in ihrer Entwicklung angetan,
pen des Warschauer Pakts, danach desheeres am Wurzenpass öffneten, wur- einen wertvollen Beitrag zur Identitätsdurch laufende Truppenübungen de die Anlage in mehreren Phasen im- findung des Bundesheers der Zweiten
nach Aufstellung der Miliz und mer weiter um- und ausgebaut. Die ur- Republik zu leisten. Ein Beitrag, der
schließlich 1991 im Sicherungs- sprüngliche Verteidigungs-Infrastruktur möglicherweise manchem Gegner des
einsatz während des YU-Bürger- konnte um zahlreiche Schaustücke er- Museums ein Dorn im ohnedies recht
kriegs in der damaligen Teilre- gänzt werden. Heute sind hier unter an- kurzsichtigen Auge ist.
publik Sloweniens. Ein Denkmal derem alle Waffensysteme zu sehen, die
quasi, das einem Kreis dort einge- das Bundesheer im „Kalten Krieg“ orts- Besondere Entwicklungen im
setzter Soldaten und wehrpolitisch fest in Bunkern installiert hatte, vom BMLV(S)
engagierter Bürger für die Nach- Maschinengewehr bis zum schweren
welt erhaltenswert schien. So auch Artilleriegeschütz, von fix eingebauten
Im März 2010 wurde unter dem
dem Proponenten des Museums­ Panzertürmen bis zum komplett ver- Titel „effizientere Strukturen“ und eine
projekts und späteren Projektbe- bunkerten Kampfpanzer...
„einheitliche Kommunikation“ durch
treiber Mag. Andreas Scherer, Bedas BMLV(S) mittels Presseaussendung
amter im BMLV(S), am WurzenDie Besucherbilanz des Museums, erklärt, den Bereich der Öffentlichpass als Milizsoldat dienend und das die Wintermonate über geschlos- keitsarbeit neu strukturieren zu wollen.
Oberst. In seinen beruflichen Ver- sen ist, kann sich mit zigtausenden Be- Manche dachten dabei an den Grundwendungen auch Büroleiter beim suchern sehen lassen. An Spitzentagen satz von der „Einheit der Führung“, war
damaligen Milizbeauftragten Ge- finden sich gar über 200 Gäste ein. Im doch zu beobachten, dass an der Komneral Entacher, dem heutigen Chef August vorigen Jahres waren es alleine munikationsarbeit des Ressorts gleich
des Generalstabs und für einige 3.600 Besucher, die sich für die muse- eine Reihe an Abteilungen werkten.
Jahre Abteilungsleiter für Öffent- ale Festungsanlageanlage interessierten, Nicht immer an einem Strang und in
lichkeitsarbeit des BMLV.
darunter auch Veteranen, Zeitzeugen die selbe Richtung vielleicht, aber bei
D e r Offizier
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Militärische Zeitgeschichte
den Wurzenpass“
der Rückfall in eine Zeit stalinistischer Methoden?
d Gänsdorfer
Bild: Bunkermuseum
der Komplexität der Materie, die es an
den Staatsbürger und gleichzeitig auch
an die Unternehmensmitarbeiter zu vermitteln galt, durchaus erklärbar. Ein im
BMLV(S) kein neues Phänomen, aber
die Notwendigkeit einer Neustrukturierung wurde damals auch als Konsequenz auf ein BH-Video der Abteilung
Personalmarketing („Na Mädels, Lust
auf eine Spritztour?“) begründet und
von vielen plausibel gesehen.
So weit, so gut, möchte man hier
meinen. Die Begründung der Strukturänderung war jedoch das eine, deren
Wirklichkeit eine andere. Man kann
sich des Eindrucks nicht erwehren, dass
es ausschließlich darum ging, „flexiblere“
Helfer in der Kommunikationsarbeit zu
gewinnen, die in neuen Strukturen eine
stärkere Anbindung an die politische
Führung und ihren Helfer erhielt. Dass
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dies in einem Artikel des Nachrichtenmagazins Profil (19. Juli 2010) Niederschlag fand, schrie im Büro des Ministers direkt nach Verfolgung, zumal man
Scherer hinter diesem Beitrag vermutete.
Von „Vertrauensuntergrabung“ war da
die Rede und gegen den Leiter der aufgelösten Abteilung wurden durch das
Büro des Ministers disziplinäre Schritte
angeordnet. Schritte, die bislang freilich nur zu einer Einvernahme des Betroffenen führten, aber keinerlei weitere disziplinarrechtliche Konsequenzen
hatten.
Zwischen Stalin und Kabarett
Sollte das, was in der Chronologie
folgte, Zufall sein?
Es gehört wohl in die Sammlung
der Curiosa Austriaca, wenn man dem
D e r Offizier
Museumsbetreiber seitens des BMLV(S)
einen Bescheid ausstellt, ihm für die
Zwecke eines von ihm betriebenen Museums den Erwerb und Besitz eines Panzerturms Charioteer mit einer schießunfähig gemachten 8,34cm Panzerkanone
genehmigt und das selbe Ministerium
mangels Verfügbarkeit einer solchen
Kanone eine vom Kaliber 10,5 cm liefert. Auf die Spitze getrieben erscheint
die Sache, wenn dann noch der Leihnehmer von eben jenem Ministerium,
das die falsche Lieferung veranlasst hat,
wegen illegalen Waffenbesitzes bei der
Staatsanwaltschaft angezeigt wird. Ein
Akt, der in anderen Staaten wohl eher
in die Kategorie Kabarett oder stalinistischer Verfolgungsmethoden einzuordnen wäre: Dem Betreiber wird wegen des illegalen Besitzes einer 10,5 cm
Kanone seitens des BMLV(S), also des
Leihgebers (sic!) die „waffenrechtliche
Verlässlichkeit“ aberkannt, obwohl dieser selbst um Ausstellung eines neuen
Bescheids ersucht hat. Ja mehr noch:
Der Museumsbetreiber wird aufgefordert, auf eigene Kosten alle (!) ihm zugestellten Waffen zu retournieren – bei
einem Kostenrahmen von knapp unter
300.000.- Euro.
Mit Erlass S90931/40-Recht/2010 vom
22. September 2010 hat Rechtsabteilung des BMLV(S) mit einem 21seitigen
Bescheid die zwischen 2001 und 2008
erteilten Ausnahmebewilligungen zum
Erwerb und Besitz von Kriegsmaterial
entzogen. Jenes Kriegsmaterials, das
den Kern des Bunkermuseums ausmacht. Die Begründung wurde mit
„mangels waffenrechtlicher Verlässlichkeit gemäß § 25 Abs. 3 in Verbindung
mit § 8 Abs. 1 und § 18 Abs. 5 des Waffengesetzes 1996 (WaffG), BGBI. I Nr.
12/1997.“ angegeben.
Militärische Zeitgeschichte
Aus dem Parlament
Am 13  06  2012 zitiert NR-Abgeordneter Mario KUNSA­SEK (F)
aus einem vertraulichen Papier des
BMLV(S), das vom Chef des Generalstabs an den Minister erging:
„Die Klage des BMLVS stellt nun einen weiteren lösungsfernen Akt dar:
Wem nützt es?
Was ist der gewünschte Endzustand?
Soll hier ein zeitgeschichtliches
Zeugnis des ÖBH verbracht werden?
Zusammenfassung,
Empfehlung:
Tatsächlich wird Mag. SCHERER seit mehr als einem Jahr in seiner Existenz durch Aktivitäten aus
dem BMLVS bedroht. Die Klage
kann existenzvernichtend sein.
Um Ärgstes zu verhindern und
das BMLVS im Ansehen nicht zu
schädigen, schlägt ChGStb folgende Empfehlung vor:
• 1. ehebaldigste Zurücknahme
der Klage
• 2. Ausstellung eines Bescheides
der Verlässlichkeit von Mag.
SCHERER“
Darabos: „Man hat vorgeschlagen,
eine andere Person mit der Leitung zu
betrauen und dieser die Verlässlichkeit zuzuerkennen!“ Ein merkwürdiges
Verständnis politischer Kultur: Ein Minister schreibt einem Verein vor, wer
seine Organe zu sein haben.
Der (bisherige) Gipfel der
Groteske
Es war das BMLV(S), das bescheidwidrig eine Kanone lieferte. Ob Fehler
eines Mitarbeiters oder einer Referentin dem zu Grunde liegen, mögen die
zuständigen Stellen befinden und die
Haftungsansprüche einleiten. Ob darüber hinaus das BMLV(S) überhaupt
zuständig ist, jemandem die Verlässlichkeit bezüglich des Waffenbesitzes
zuzuerkennen, darf bezweifelt werden.
Bekanntlich liegen diesbezügliche Zuständigkeiten im Innenministerium bzw.
bei dessen Polizeidirektionen. Und dass
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der Betreiber des Museums nach wie vor
eine Waffenbesitzkarte sein Eigen nennt,
wird von der Villacher Polizeidirektion bestätigt. Hat man da etwa mit Kanonen auf Spatzen geschossen, um im
Pulverschmauch des Geschützes diverse
Unzulänglichkeiten innerhalb des Verteidigungsressorts zu kaschieren? Verwechselt man Rollen, Zuständigkeiten
und gar das politische System?
In der Parlamentsdebatte hat es
der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Bgdr Dr. Fichtenbauer(F)
möglicherweise auf den Punkt gebracht,
in dem er ausführte: Man versucht, Fehler in der Ministerialverwaltung gegenüber einem Museumsbetreiber diesem
anzulasten und begründet damit dessen
Unverlässlichkeit, anstatt sich selbst Unfähigkeit zu attestieren.
Ausblick
Der betroffene Projektbetreiber,
ObstdhmfD Mag. Scherer, dem auf Betreiben des BMLV(S) eine Klage bezüg-
lich Rücklieferung der Waffen zugestellt
wurde, vertraut auf die Vernunft der
Gerichte und den Rechtsstaat. Denn
den Mangel einer „nicht bescheidkonformen Lieferung“ dem Empfänger der
Lieferung anzulasten und ihm deshalb
die Verlässlichkeit des Besitzes abzuerkennen mutet zumindest sonderbar an.
Und ihn neben der Aufforderung, auf
eigene Kosten die falsche Lieferung zu
retournieren, zusätzlich mit einer Strafanzeige wegen illegalen Waffenbesitzes
zu verfolgen, sollte einen nicht nur
nachdenklich machen.
Warum:
• Verfolgung eines „unbotmäßigen“ Mitarbeiters durch den Minister und dessen Helfer?
• Stellvertreterkrieg gegen Entacher nach
„verlorener Schlacht“?
• Zerstörung einer Einrichtung, die mit dem
Beispiel des Bunkermuseums dokumentiert, was im Österreichischen Bundesheer
in Zeiten des Kalten Krieges unternommen
wurde, um dem Auftrag des Gesetzgebers
nachzukommen?
Öffnungszeiten
• Neidgefühle „eifriger Ministerialdiener“, die
fürchten, am Ende der Amtsperiode ihres
Herrn als Bilanz wohl nur „heiße Luft“ präsentieren zu können?
Juli-August: täglich10.00–18.00 Uhr
• Beeinträchtigung der Akzeptanz des Bundesheeres (insbesondere der Miliz)?
www.bunkermuseum.at
D e r Offizier
• Alles von dem?
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Militärische Zeitgeschichte
Nüchtern betrachtet
Sachverhalt:
Scherer hat, beginnend im Jahr
2002, das sogenannte „Bunkermuseum
Wurzenpass“ mit Hilfe eines von ihm
initiierten und mitgegründeten „Verein zur Erhaltung der Sperrkompanie
Wurzen“ aufgebaut. Scherer war der
letzte Kommandant der im Rahmen der
„Raumverteidigung“ dort angelegten
Sperrstellung.
Da das BMLV(S) an der Errichtung
dieses Museums wehrpolitisches Interesse hatte, wurde zum Zwecke des Aufbaus desselben im Jahr 2002 zwischen
dem BMLV und Scherer bzw. dem
Verein eine Nutzungsvereinbarung geschlossen, die u.a. unentgeltliche personelle und materielle Unterstützung seitens des Ressorts garantierte.
In den Jahren 2007 bis 2009 wurde
zusätzlich eine finanzielle Unterstützung
im Ausmaß von € 280.000,- gewährt.
Zum Zwecke der Errichtung des
Bunkermuseums wurden Scherer mit
insgesamt 7 Bescheiden des BMLV(S)
Ausnahmegenehmigungen nach dem
Waffengesetz erteilt.
Dabei handelt es sich insbesondere
um solche für einen Panzerturm eines
Kampfpanzers CHARIOTEER mit
8,34 cm Panzerkanone sowie eine 2 cm
Infanterie- und Fliegerabwehrkanone,
eine 2 cm Fliegerabwehrkanone 58 und
eine Maschinenkanone 55/57-FAN.
Durch das BMLV(S) wurden jedoch (entgegen dem eigenen Bescheid)
anstatt eines Panzerturms CHARIOTEER Kaliber 8,34 cm einer mit Kaliber 10,5 cm sowie für die Fliegerabwehrkanonen zusätzliche „Ersatzrohre“
ausgeliefert.
So entstand in Teilen eine Diskrepanz zwischen den in den bescheidmä2-2012
ßigen Ausnahmegenehmigungen des
BMLV angeführten und den durch das
BMLV(S) tatsächlich gelieferten Geräten.
Am 31.03.2010 retournierte Scherer die „überzähligen“ Ersatzrohre.
Offenbar durch diese „Retournierung“ ausgelöst, wurde durch die Abteilung Disziplinar- und Beschwerdewesen
des BMLVS am 26.07.2010 Strafanzeige wegen des Verdachtes des Verstoßes
gegen das Waffengesetz bei der StA Klagenfurt erstattet, weil Scherer ohne Genehmigung im Besitz eines Panzerturms
CHARIOTEER mit 10,5 cm Kanone
sei. Darüber hinaus sei im Bescheid des
BMLV(S) auf die „Ersatzrohre“ der Fliegerabwehrkanone nicht explizit eingegangen worden.
Durch die StA Klagenfurt wurde
das Verfahren gegen Mag. Scherer am
19.10.2010 mangels Strafbarkeit eingestellt.
Wegen dieses bei der StA Klagenfurt vom BMLVS ausgelösten Verfahrens wurde durch das BMLVS die waffenrechtlicher Verlässlichkeit des Scherer als nicht mehr gegeben beurteilt und
ihm mit Bescheid vom 22.09.2010 die
Ausnahmegenehmigungen entzogen.
Gegen diesen Bescheid hat Scherer
am 08.11.2010 beim VwGH Beschwerde erhoben und Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt. Diesem Antrag
auf aufschiebende Wirkung wurde mit
Beschluss vom 22.11.2010 nicht statt
gegeben.
Am 21.01.2011 wurde Scherer
durch das BMLVS/Heeresgeschichtliche Museum (HGM) aufgefordert,
sämtliche Gerätschaften auf eigene Kosten zurückzustellen.
Aufgrund des schwierigen Geländes
des Bunkermuseums respektive der en-
D e r Offizier
ormen Tonnage der Geräte und daher
des Bedarfes an entsprechenden Spezialfahrzeugen, würde eine solche, in diesem Fall privat zu tragende Rückführung (=ca. € 275.000.-) wohl den finanziellen Ruin für Scherer bedeuten.
Zusammenfassung:
Seitens des BMLV wurde szt. die
Initiative zum Bunkermuseum nicht
nur begrüßt, sondern ausdrücklich gewünscht und daher auch nachhaltig unterstützt.
Wenn durch das BMLV(S), entgegen der eigenen Bescheide, anderes
Gerät (wegen offenbar nicht gegebener
Verfügbarkeit eines 8.34 cm Geschützes
wurde eines mit Kaliber10.5 cm beigestellt) bzw. ein „Zuviel“ davon übergeben wurde („Ersatzrohre“), so ist dies
primär nicht dem Empfänger anzulasten und wäre sinnvoller Weise mit einer
ressortseitigen Änderung des Bescheides
zu korrigieren gewesen.
Jedenfalls widerspricht die Aufforderung, die durch das BMLVS an Mag.
Scherer übergebenen und zugeführten
Geräte, auf eigene Kosten rückzustellen,
dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit.
Einerseits wird einem Bediensteten des
BMLVS aus nicht nachvollziehbaren
Gründen persönlich massivster Schaden
zugefügt, andererseits wird ein durch
das BMLVS selbst als (militär)historisch
und wehrpolitisch bedeutsam beurteiltes Projekt, in das u. a. auch öffentliche Gelder geflossen sind und das für
den regionalen Tourismus von Interesse
ist, ohne Notwendigkeit zerstört.
Zwar wird seitens des BMLVS/GStb
eine Lösung der Problematik im Sinne
Scherers favorisiert, jedoch scheint die
Intention des KBM/BMLVS dem diametral gegenüber zu stehen.
red.
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