Öffentliche Auslegung nach dem Baugesetzbuch
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Öffentliche Auslegung nach dem Baugesetzbuch
Bekanntmachung der Gemeinde Malente a) Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für den Hof Rothensande zwischen Landesstraße L 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee (GUT IMMENHOF) b) Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Satzung der Gemeinde Malente über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 91 (Vorhabenund Erschließungsplan) für den Bereich des Hofes Rothensande zwischen Landesstraße L 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee (GUT IMMENHOF) Die vom Ausschuss für Bau-, Wege- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten (Planungsausschuss) der Gemeinde Malente in seiner Sitzung am 15.04.2014 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der a) 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für den Hof Rothensande zwischen Landesstraße L 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee (GUT IMMENHOF) nebst Begründung inkl. Umweltbericht und Anlagen (Artenschutzrechtliche Abschätzung, Fachgutachten zur FFH-Verträglichkeit) b) Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 91 (Vorhaben- und Erschließungsplan) für den Bereich des Hofes Rothensande zwischen Landesstraße L 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee (GUT IMMENHOF) bestehend aus der Planzeichnung, Begründung inkl. Umweltbericht nebst Anlagen (Artenschutzrechtliche Abschätzung, Fachgutachten zur FFH-Verträglichkeit, Kapazitätsnachweis), Freiraumkonzept, Lageplan, Entwürfe der Ansichten, Nutzungsund Betreiberkonzept liegen in der Zeit vom 19. Mai 2014 – 18. Juni 2014 in der Gemeindeverwaltung Malente, Bauamt, Zimmer 38, Bahnhofstr. 31 in 23714 Bad Malente-Gremsmühlen während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr, donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Der Entwurf des Durchführungsvertrages zu b) ist nicht Bestandteil der Auslegungsunterlagen, er kann aber auf Wunsch eingesehen werden. Es ist beabsichtigt, die vorhandene Bausubstanz des Gutes zu sanieren, zu restaurieren und den ursprünglichen Charakter wiederherzustellen, um das Gutsgelände als „Gut Immenhof“ für touristische Zwecke als familienorientierten Ferienhof zu positionieren. Für die Realisierung des hochwertigen Ferienhofes im Charakter einer historischen Gutsanlage bei gleichzeitigem Fortbestand als Landwirtschaftlicher Betrieb und Reiterhof sind die o. g. Bauleitpläne erforderlich. An umweltbezogenen Informationen stehen neben den o. g. Unterlagen auch der Landschafts- und Flächennutzungsplan der Gemeinde Malente sowie verschiedene im Rahmen des bisherigen Verfahrens zur Planung eingegangene Stellungnahmen zur Einsichtnahme zur Verfügung. Diese enthalten insbesondere umweltbezogene Informationen hinsichtlich der Auswirkungen der Planung zu den nachfolgenden Schutzgütern: - Schutzgut Mensch: Beeinträchtigungen durch bauliche Eingriffe in Natur und Landschaft gering; nicht zu erwartende Emmissionen und Altlasten - Schutzgut Tiere und Pflanzen: Beeinträchtigungen durch Gebäudeabrisse und Gehölzfällungen sowie durch Flächeninanspruchnahmen im Bereich der Gebäude, des Parkplatzes, der Reithalle und des Reitplatzes; bau- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen sowie optische und mechanische Störwirkungen; Schaffung eines großflächigen Biotops; Ersatzaufforstung - - Schutzgut Boden und Wasser: Zunahme von Versiegelung und Verdichtung mit Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen vor allem im Bereich der Stellplatzanlage Schutzgut Luft und Klima: Veränderung der Luftschadstoffe durch Intensivierung der Nutzung Schutzgut Landschaft und biologische Vielfalt: Kaum Veränderungen; zusätzliche Baumpflanzungen Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete): Beeinträchtigungen durch den Steg/Anleger; Störwirkungen durch Licht für Fledermäuse umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter: Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke; Veränderung der Situation für angrenzende Grundstücke; Aufwertung der vorhandenen Kulturdenkmale Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung der o. g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Geltungsbereiche der Bauleitpläne sind in den anliegenden Übersichtsplänen kenntlich gemacht. Übersichtsplan zu a): Übersichtsplan zu b): Bad Malente-Gremsmühlen, 24.04.2014 Gemeinde M a l e n t e - Der Bürgermeister In Vertretung gez. Kienle