Öffentliche Auslegung nach dem Baugesetzbuch

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Öffentliche Auslegung nach dem Baugesetzbuch
Bekanntmachung der Gemeinde Malente
a) Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) des Entwurfes der
10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für den Hof
Rothensande zwischen Landesstraße L 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee (GUT
IMMENHOF)
b) Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfes der Satzung der
Gemeinde Malente über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 91 (Vorhabenund Erschließungsplan) für den Bereich des Hofes Rothensande zwischen
Landesstraße L 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee (GUT IMMENHOF)
Die vom Ausschuss für Bau-, Wege- und Wirtschaftsförderungsangelegenheiten
(Planungsausschuss) der Gemeinde Malente in seiner Sitzung am 15.04.2014 gebilligten
und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der
a) 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malente für den Hof
Rothensande zwischen Landesstraße L 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee
(GUT IMMENHOF) nebst Begründung inkl. Umweltbericht und Anlagen
(Artenschutzrechtliche Abschätzung, Fachgutachten zur FFH-Verträglichkeit)
b) Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 91 (Vorhaben- und
Erschließungsplan) für den Bereich des Hofes Rothensande zwischen Landesstraße
L 174 (Eutiner Straße) und dem Kellersee (GUT IMMENHOF) bestehend aus der
Planzeichnung, Begründung inkl. Umweltbericht nebst Anlagen
(Artenschutzrechtliche Abschätzung, Fachgutachten zur FFH-Verträglichkeit,
Kapazitätsnachweis), Freiraumkonzept, Lageplan, Entwürfe der Ansichten, Nutzungsund Betreiberkonzept
liegen in der Zeit vom
19. Mai 2014 – 18. Juni 2014
in der Gemeindeverwaltung Malente, Bauamt, Zimmer 38, Bahnhofstr. 31 in 23714 Bad
Malente-Gremsmühlen während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (montags,
mittwochs und donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr, dienstags von 15.00 bis 17.00 Uhr,
donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Der
Entwurf des Durchführungsvertrages zu b) ist nicht Bestandteil der Auslegungsunterlagen, er
kann aber auf Wunsch eingesehen werden. Es ist beabsichtigt, die vorhandene Bausubstanz
des Gutes zu sanieren, zu restaurieren und den ursprünglichen Charakter
wiederherzustellen, um das Gutsgelände als „Gut Immenhof“ für touristische Zwecke als
familienorientierten Ferienhof zu positionieren. Für die Realisierung des hochwertigen
Ferienhofes im Charakter einer historischen Gutsanlage bei gleichzeitigem Fortbestand als
Landwirtschaftlicher Betrieb und Reiterhof sind die o. g. Bauleitpläne erforderlich.
An umweltbezogenen Informationen stehen neben den o. g. Unterlagen auch der
Landschafts- und Flächennutzungsplan der Gemeinde Malente sowie verschiedene im
Rahmen des bisherigen Verfahrens zur Planung eingegangene Stellungnahmen zur
Einsichtnahme zur Verfügung. Diese enthalten insbesondere umweltbezogene Informationen
hinsichtlich der Auswirkungen der Planung zu den nachfolgenden Schutzgütern:
- Schutzgut Mensch: Beeinträchtigungen durch bauliche Eingriffe in Natur und
Landschaft gering; nicht zu erwartende Emmissionen und Altlasten
- Schutzgut Tiere und Pflanzen: Beeinträchtigungen durch Gebäudeabrisse und
Gehölzfällungen sowie durch Flächeninanspruchnahmen im Bereich der Gebäude,
des Parkplatzes, der Reithalle und des Reitplatzes; bau- und betriebsbedingte
Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen sowie optische und mechanische
Störwirkungen; Schaffung eines großflächigen Biotops; Ersatzaufforstung
-
-
Schutzgut Boden und Wasser: Zunahme von Versiegelung und Verdichtung mit
Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen vor allem im Bereich der Stellplatzanlage
Schutzgut Luft und Klima: Veränderung der Luftschadstoffe durch Intensivierung der
Nutzung
Schutzgut Landschaft und biologische Vielfalt: Kaum Veränderungen; zusätzliche
Baumpflanzungen
Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung
und der Europäischen Vogelschutzgebiete (Natura 2000-Gebiete):
Beeinträchtigungen durch den Steg/Anleger; Störwirkungen durch Licht für
Fledermäuse
umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke; Veränderung der Situation für
angrenzende Grundstücke; Aufwertung der vorhandenen Kulturdenkmale
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die
Planunterlagen einsehen, sich an o. g. Stelle über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie
die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten sowie Stellungnahmen hierzu
schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Nicht innerhalb der
Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
Aufstellung der o. g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt
nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der
Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet
geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Geltungsbereiche der Bauleitpläne sind in den anliegenden Übersichtsplänen kenntlich
gemacht.
Übersichtsplan zu a):
Übersichtsplan zu b):
Bad Malente-Gremsmühlen, 24.04.2014
Gemeinde M a l e n t e
- Der Bürgermeister In Vertretung
gez. Kienle