Berufsförderung Soldaten auf Zeit BO41

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Berufsförderung Soldaten auf Zeit BO41
Berufsförderung
für
Soldaten auf Zeit
und
BO 41
„Ihren“ BFD finden Sie im Internet:
http://bfd.bundeswehr.de
Mein
Mein Berater / meine Beraterin
Beratungstermine und -ort
Meine Fragen zur Beratung:
Meine Maßnahmen:
Was ich noch tun muss:
Dieses Merkblatt gibt den Sachstand vom 01.03.02 wieder. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem BFD Berater
oder beim BFD des nächstgelegenen Kreiswehrersatzamtes, ob in der Zwischenzeit in einzelnen Punkten
Änderungen eingetreten sind.
Herausgeber:
Bundesamt für Wehrverwaltung – WE 5
Ermekeilstraße 27, 53113 Bonn
Merkblatt BF 01
Dieses Merkblatt soll das Beratungsgespräch mit dem BFD ergänzen; es ist auch im Internet
verfügbar: http://bfd.bundeswehr.de
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Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Mit Erfolg in den Zivilberuf
Sie haben sich für mehrere Jahre als Soldat auf Zeit (SaZ) bei der Bundeswehr verpflichtet.
Da ist es nahe liegend, sich zunächst voll und ganz auf die neuen und interessanten militärischen Aufgaben zu konzentrieren. Gleichwohl werden Sie sich aber hin und wieder fragen, wie es nach der Bundeswehrzeit weiter geht und wer Sie bei der Vorbereitung auf die
Rückkehr in den Zivilberuf kompetent und vertrauensvoll unterstützen kann. Die Antwort
ist einfach:
Wir – die Fachkräfte des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr – bieten Ihnen den
umfassenden Service, der Ihnen den Schritt in eine zivilberufliche Karriere maßgeblich
erleichtern kann. Der Berufsförderungsdienst (BFD) ist Teil der Wehrverwaltung des
Bundes und besteht bundesweit aus 37 Ortsdienststellen, die bestimmten Kreiswehrersatzämtern zugeordnet sind. Wie Sie uns erreichen können, erfahren Sie auf der
Rückseite dieser Broschüre.
Grundlage unseres Angebotes ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es stellt allen
Soldaten auf Zeit und Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze
(BO 41) eine je nach Dauer der Dienstzeitverpflichtung unterschiedlich breite Palette von
Leistungen zur Verfügung, die systematisch aufeinander aufbauen.
z Wir informieren und beraten Sie, so oft und umfassend Sie es wünschen, über alle
Angelegenheiten zivilberuflicher Bildung und Förderung.
z Bereits während der Wehrdienstzeit bieten wir Ihnen ein weit reichendes Angebot an
Lehrgängen und Seminaren zur zivilberuflichen Bildung und Eingliederung und fördern Ihre Teilnahme an diesen und anderen Maßnahmen.
z Bei der schulischen und beruflichen Bildung an öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen leisten wir in der Regel nach Ende der Wehrdienstzeit bei
gleichzeitiger Sicherung Ihres Lebensunterhaltes finanzielle Unterstützung.
z Wir informieren Sie über die Dienstzeitversorgung mit Übergangsgebührnissen
und Übergangsbeihilfe.
z Nicht zuletzt bieten wir Ihnen spezielle Eingliederungshilfen für die Rückkehr in das
zivile Berufsleben an.
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Als Sonderaufgabe übernehmen wir die Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohten Soldaten bis zum Ende der Dienstzeit und bereiten gemeinsam mit den zuständigen Stellen die berufliche Eingliederung nach Ende der Dienstzeit durch Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation vor. Außerdem sind wir im Bereich der Planung
und Durchführung von Maßnahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung der SaZ
im Rahmen der militärfachlichen Ausbildung (kurz gesagt: ZAW) tätig.
Foto: Bildarchiv IMZBw
Neugierig geworden?
Dann sprechen Sie mit Ihrem Berater beim BFD über alle beruflichen Dinge, die Sie bewegen. Rufen Sie an und vereinbaren Sie mit ihm einen Beratungstermin! Er hilft Ihnen bei der
Orientierung, Planung und finanziellen Förderung Ihrer zivilberuflichen Qualifizierung bis
hin zur Eingliederung auf einen Arbeitsplatz.
Zur Vorabinformation wollen wir Ihnen nachfolgend den Leistungsumfang und möglichen
Verlauf der Berufsförderung darstellen.
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I.
Persönliche Beratung und individuelle Betreuung
in allen beruflichen Fragen
Auch wenn Sie nicht selbst zum Telefon greifen und einen Beratungstermin vereinbaren,
laden wir Sie möglichst noch im ersten Dienstjahr zu einem Einzelgespräch ein, um mit
Ihnen gemeinsam Ihren ganz persönlichen „Karrierefahrplan“ zu entwerfen.
Die erste Beratung
Bei diesem Gespräch klären Sie gemeinsam mit Ihrem Förderungsberater Ihr individuelles
Anliegen und erörtern Chancen und Möglichkeiten in Ihrem zivilen Wunschberuf. Der Berater erläutert Ihnen dazu die Möglichkeiten der Berufsförderung und zeigt Wege zum Erreichen Ihres Berufsziels auf. Dabei werden Ihre Eignung und Neigung, die für Ihr Berufsziel zu
erfüllenden Voraussetzungen, aber auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt.
Der Förderungsplan
Das Ergebnis des Beratungsgespräches wird in einem für Sie Maß geschneiderten
Förderungsplan festgehalten. Er zeigt im Einzelnen die Schritte auf, wie sich Ihr zivilberufliches Fortkommen mit Unterstützung der Berufsförderung gestalten kann. Verpflichtungszeit, dienstliche Belastung, aber auch persönliche Lebensumstände fließen ebenso
in den Förderungsplan ein wie Ihre Leistungsbereitschaft und Ihre Lernfähigkeit.
Die weiteren Beratungen
Bei nur einem Gespräch wird es nicht bleiben. In der Regel sind mehrere Gespräche notwendig, um den Weg zu Ihrem beruflichen Ziel schrittweise und klar heraus zu arbeiten:
z In Zwischenberatungen werden die bisherigen Überlegungen konkretisiert. Ihre
Teilnahme an beruflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen wird abgestimmt. Die Verfahren zur Gewährung der Förderungsleistungen werden erläutert
und eventuell aufgetretene Schwierigkeiten werden besprochen.
z Eine spezielle Einweisungsberatung gibt es für SaZ ab einer Verpflichtungsdauer
von acht Jahren im Hinblick auf den Besuch des sog. allgemeinberuflichen Unterrichts an Bundeswehr-Fachschulen.
z Die Eingliederungsberatung informiert über die Möglichkeiten einer bevorzugten
Eingliederung in den öffentlichen Dienst unter Inanspruchnahme des Eingliederungs- oder des Zulassungsscheines.
z In der Antragsberatung wird abschließend geklärt, an welchen Berufsbildungsmaßnahmen Sie am Ende bzw. nach der Wehrdienstzeit teilnehmen und welche
Förderungsleistungen Ihnen gewährt werden können.
... und wichtig!
Die Beratung ist Förderungsvoraussetzung. Dies bedeutet, dass eine Förderung von
Maßnahmen ohne vorhergehende Beratung nicht möglich ist.
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Das Wichtig
Gefördert wird
während der
Wehrdienstzeit
Anspruch
Anspruch
auf Förderung berufli- auf Förderung beruflicher Bildung am Ende cher Bildung nach der
der Wehrdienstzeit
Wehrdienstzeit
SaZ 2 - 3
–
–
SaZ 4 - 5
–
6 Monate
SaZ 6 - 7
–
12 Monate
15 Monate*
21 Monate*
SaZ 8 - 11
SaZ 8 - 11
Tausch
SaZ 12 - 20
SaZ 12 - 20
Tausch
Vorrangige
Ermessensförderung von internen Bildungs- und
Eingliederungsmaßnahmen
(Kostenübernahme 100%).
Nachrangige
Ermessensförderung von externen
Bildungs- und
Eingliederungsmaßnahmen
(Bezuschussung
bis 80%, Prüfungsgebühren 100%)
36 Monate*
24 Monate*
36 Monate
60 Monate*
SaZ 12 - 20
mit Studium
24 Monate
BO 41
ohne Studium
36 Monate
BO 41
mit Studium
24 Monate
* Ansprüche vermindern sich, wenn Sie
• im Rahmen der militärischen Ausbildung einen zivil anerkannten Aus- oder Fortbildungsabschluß erworben haben,
• auf Grund einer vor dem Wehrdienst abgeschlossenen Ausbildung mit einem Unteroffiziersdienstgrad (mindestens mit der
• zum Unteroffizier, Stabsunteroffizier oder Feldwebel „nachbefördert“ worden sind.
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ste in Kürze
Höchstbeträge
für berufliche
Bildung
Dauer der Zahlung
des Ausbildungszuschusses
(15 % der DBZ)
–
-
2.760,- Euro
6 Monate
4.140,- Euro
12 Monate
6.210,- Euro*
21 Monate*
8.515,- Euro*
21 Monate*
8.515,- Euro
36 Monate
12.195,- Euro*
36 Monate
6.675,- Euro
24 Monate
8.515,- Euro
36 Monate
Leistungen
zur beruflichen
Eingliederung
z Stellenbörse
BFD/BA:
Arbeitsplatzvermittlung
z Reisekostenvergütung für
Vorstellungsreisen
z Umzugskostenvergütung
z Einarbeitungszuschuss
z Bescheinigungen
berufsnaher
Verwendungen
z Übernahme
von Kosten für
fachberufliche
Prüfungen und
Umschreibungen militärischer Berechtigungen
z Eingliederung
in den öffentlichen Dienst
(nur für
SaZ 12+)
Dauer der
Zahlung der
Übergangsgebührnisse
(75 % der DBZ)
Übergangsbeihilfe
(x-fache
der DBZ)
-
2-fach
6 Monate
4-fach
12 Monate
4-fach
21 Monate*
6-fach
21 Monate*
6-fach
36 Monate
6-fach
36 Monate
6-fach
24 Monate
6-fach
Ruhegehalt
6.675,- Euro
24 Monate
Besoldungsgruppe A 6) eingestellt oder
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II.
Förderung zivilberuflicher Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen während der Wehrdienstzeit
Bereits während der Wehrdienstzeit haben Sie die Chance, Ihre zivile Karriere vorzubereiten. Wenn es Ihr Dienstplan zulässt, können Sie an zivilberuflichen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen und z.B. bereits vorhandene Kenntnisse und Fertigkeiten
auffrischen, erweitern oder neue erwerben. Welche Maßnahmen für Sie in Betracht kommen, ergibt sich aus Ihrem persönlichen Förderungsplan (vergl. Ziff. I.). Sollte Ihr berufliches Konzept andere Berufsbildungsmaßnahmen vorsehen, können ggf. auch diese nach
vorheriger Beratung durch Ihren BFD gefördert werden.
Interne und externe Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen
Sie haben die Möglichkeit, an internen oder externen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen. Die internen Maßnahmen richtet der BFD in Zusammenarbeit mit
namhaften Anbietern aus dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ein; sie
sind an dem aktuellen Bildungsbedarf der Soldaten, den Besonderheiten des militärischen Dienstes und des Standortes, den Anforderungen des Bildungs- und Arbeitsmarktes sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausgerichtet. Erst
wenn sich im reichhaltigen Angebot des BFD keine passenden Lehrgänge für Sie finden
lassen, fördern wir ggf. Ihre Teilnahme an externen Maßnahmen. Hierbei handelt es sich
vornehmlich um Lehrgänge im Direktunterricht, die von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und für jedermann zugänglich sind. Diese
Angebote beruflicher Aus- und Weiterbildung stehen allerdings jedem offen und berücksichtigen nicht die besondere Situation der Soldaten. In Ausnahmefällen können auch
Fernunterricht und Fernstudiengänge gefördert werden.
Berufliche Orientierungsmaßnahmen
Sollten Sie noch keinen Beruf erlernt haben und nicht wissen, wie es weiter gehen soll, oder
sollten Sie sich beruflich neu orientieren wollen, können Sie Berufsorientierungsseminare
besuchen, die der BFD in Zusammenarbeit mit erfahrenen Bildungsträgern anbietet.
Ausbildungscoaching
Längerdienenden Unteroffizieren und Mannschaften mit einer Verpflichtungszeit von acht
und mehr Jahren (SaZ 8 +) kann die Teilnahme an Praktika in Unternehmen ermöglicht werden.
Für die SaZ 8 + soll das Praktikum insbesondere
- dem Kennenlernen eines Berufsfeldes und seiner Anforderungen,
- dem Kennenlernen der betrieblichen Wirklichkeit und
- der Orientierungs- und Entscheidungshilfe für die Berufswahl
dienen.
Die Teilnahmevoraussetzungen und das Verfahren des Ausbildungscoaching erläutert
Ihnen Ihr Berater.
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Berufliche Bildungsmaßnahmen
Durch die Teilnahme an fachberuflichen Bildungsgängen können bereits erworbene
berufliche Kenntnisse erweitert und vertieft werden. Hierunter fallen je nach Berufsbild
z.B. Ausbildungen im Schweißen, im Bedienen computer-numerisch gesteuerter
Werkzeugmaschinen, Lehrgänge über die Wartung und Reparatur moderner Kfz-Technik
sowie auch Seminare zu betriebswirtschaftlichen Themen.
Sie können auch an Kursen mit berufsübergreifenden Themen und Inhalten teilnehmen,
die auf den Erwerb der immer wichtiger werdenden Schlüsselqualifikationen gerichtet
sind. Diese umfassen u.a. Fremdsprachen, Elektronische Datenverarbeitung, Rhetorik,
Mitarbeiterführung, Förderung der Teamfähigkeit und vieles mehr.
Darüber hinaus können Sie auch an schulischen Bildungsgängen teilnehmen, um allgemein anerkannte Schulabschlüsse zu erwerben oder Ihr Wissen in Einzelbereichen zu vertiefen, wie z.B. Mathematik für technische Berufe.
Neben Bildungsmaßnahmen fördern wir auch Ihre Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen, um die Eingliederung auf dem zivilen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Zu den klassischen Eingliederungsmaßnahmen zählt beispielsweise das Angebot zur Teilnahme an
einem Bewerbungstraining.
Grundsätzlich findet die berufliche Bildung im Inland statt. In begründeten Ausnahmefällen ist aber auch eine Förderung im Ausland möglich.
Ein Anspruch auf Förderung einer bestimmten Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahme
besteht nicht, da es sich bei der dienstzeitbegleitenden Berufsförderung um sog. Ermessensleistungen handelt, die zudem unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel stehen. Auch fördern wir keine Maßnahmen, die dem Hobbybereich oder dem Bereich der
Persönlichkeitsbildung zuzuordnen sind.
So erhalten Sie Ihre Förderung
Die Anträge auf Förderung stellen Sie bitte so früh wie möglich. Die entsprechenden
Vordrucke hierfür erhalten Sie von Ihrem Berater. Sie füllen das Formblatt aus, lassen von
Ihrem Einheitsführer bestätigen, dass Ihrer Teilnahme keine dienstlichen Gründe entgegen
stehen und reichen den Antrag so rechtzeitig beim BFD ein, dass dieser noch vor Beginn
der Maßnahme über die Förderungsfähigkeit entscheiden kann. So erhalten Sie rechtzeitig Gewissheit über die Förderung. Sollte der Kurs schon begonnen haben, kann die
Förderung ausnahmsweise rückwirkend vom Ersten des Monats an erfolgen, in dem Sie
den Antrag gestellt haben. Wird Ihrem Antrag entsprochen, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, dem Sie alles weitere entnehmen können.
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So werden Sie finanziell unterstützt
Im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel und entsprechend der Dauer Ihrer
Verpflichtungszeit ermöglicht es Ihnen der BFD, in einem bestimmten finanziellen Umfang
auf Kosten des Bundes an Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen teilzunehmen.
Die Teilnahme an internen Maßnahmen ist für Sie kostenfrei, da Vertragspartner der Bildungseinrichtung der BFD ist. Entstehende Lehrgangsgebühren, Kosten für Lernmittel
und Prüfungsgebühren werden vom BFD zu 100% getragen. Zusätzlich erhalten Sie einen
Zuschuss zu den notwendigen Mehraufwendungen an Fahrkosten für die Fahrten zwischen dem Standort, ggf. Wohnort und dem Veranstaltungsort unter Anrechnung eines
Eigenanteils.
Mit Ihrem Antrag melden Sie sich verbindlich zur Teilnahme an der beruflichen Bildungsoder Eingliederungsmaßnahme an. Sollten Sie die Ausbildung nicht antreten oder abbrechen, werden die anteiligen Lehrgangskosten im Regelfall gleichwohl auf den für Sie vorgesehenen Kostenrichtwert (Förderungsbetrag) angerechnet. Deshalb sollten Sie zur
Vermeidung förderungsrechtlicher Nachteile alle Umstände, die Ihre Teilnahme an der
Maßnahme betreffen, unverzüglich Ihrem BFD mitteilen.
Die Teilnahme an externen Maßnahmen wird bezuschusst. Für Lehrgangsgebühren und
den Erwerb der vorgeschriebenen Lernmittel übernimmt der BFD 80% der Kosten. Die Prüfungsgebühren erstatten wir grundsätzlich in vollem Umfang. Dazu kommt noch – wie bei
den internen Maßnahmen – ein Fahrkostenzuschuss. Sie sind Vertragspartner der jeweiligen Bildungseinrichtung mit der Folge, dass Sie die vereinbarten Kosten zunächst selbst
zahlen müssen. Die bewilligten Kosten können Ihnen erst nach Abschluss der Maßnahme
gegen Vorlage der Originalrechnung und der Bestätigung der ordnungsgemäßen Teilnahme (d.h. Beteiligung an mindestens 80% der nach dem Lehrplan vorgesehenen Gesamtstunden sowie ggf. an vorgesehenen Prüfungen) von Ihrem BFD erstattet werden.
Bitte beachten!
Bei nicht ordnungsgemäßer Teilnahme bzw. Abbruch der Maßnahme ist eine Kostenerstattung ausgeschlossen, es sei denn, der Abbruch erfolgt aus dienstlichen oder
zwingenden persönlichen Gründen. In diesem Fall werden die entstandenen notwendigen Kosten übernommen und der Fahrkostenzuschuss wird bis zum Tage der letztmaligen Teilnahme erstattet.
Die Kosten für Fernlehrgänge werden gleichfalls anteilig zu 80% bezuschusst, jedoch nur
für die tatsächlich durchgearbeiteten und korrigierten Lerneinheiten. Hinzu kommt eine
Kommunikationspauschale, die entstandene Kosten für den Versand des Lehrmaterials
u.ä. abdecken soll. Für die Erstattung der Kosten gelten auch hier die zuvor genannten
Grundsätze.
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III.
Freistellung vom militärischen Dienst für schulische Bildung am Ende der Wehrdienstzeit ab SaZ 8
Erfordert Ihr Berufsziel einen höherwertigen Schulabschluss, ist bei einer Verpflichtung
auf mindestens 8 Jahre der Besuch einer Bundeswehrfachschule (BwFachS) ein weiterer
wichtiger Baustein für Ihre zivilberufliche Karriere. Im Regelfall können Sie ab einer
Verpflichtungszeit von 8 Jahren in den letzten 15 Monaten Ihrer Dienstzeit, ab einer
Verpflichtungszeit von mindestens 12 Jahren sogar in den letzten 24 Monaten Ihrer
Dienstzeit am allgemeinberuflichen Unterricht der BwFachS teilnehmen.
Die Bundeswehrfachschulen
Die 17 bundesweit vertretenen BwFachS sind Einrichtungen des zweiten Bildungsweges.
Die ausschließlich zivilen Lehrkräfte haben ihre Befähigung durch eine Ausbildung im Landesschuldienst erworben.
Das Angebot der BwFachS umfasst Lehrgänge vom Auffrischen der Hauptschulkenntnisse bis zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Auf den Schulbesuch können Sie
sich durch Teilnahme an einem Fernlehrgang vorbereiten. Er findet bereits ein Jahr vor
Beginn des schulischen Vollzeitunterrichtes statt. Mit diesem Lehrgang können Sie Ihr
Wissen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik auffrischen. Der daran anschließende Direktunterricht in der BwFachS ist erwachsenengerecht gestaltet und bildet
den Schwerpunkt der Ausbildung.
Neben schulischer Bildung bieten die BwFachS auch Kurse zur Studien- und Berufsvorbereitung sowie berufsbildende Lehrgänge wie „Staatlich anerkannter Erzieher“ und
„Bürokaufmann“ an.
Mehr über die Ausbildungsinhalte erfahren Sie in der Broschüre „Die Bundeswehrfachschule“, die Sie bei jeder BwFachS anfordern können.
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Bundeswehrfachschulen (BwFachS)
Weh
Weh
Wehrbereichsverwaltung
Nord
BwFachS Flensburg
Fördestraße 18
24944 Flensburg
Tel. 0461-3 17-0
BwFachS Hamburg
Osdorfer Landstraße 365
22589 Hamburg
Tel. 040-86 67-0
BwFachS Hannover
Langenforther Straße 1
30657 Hannover
Tel. 0511-9 03-0
BwFachS Kiel
Herthastraße 7
24106 Kiel
Tel. 0431-3 84-0
BwFachS
Neubrandenburg
Fünfeichen 18
17033 Neubrandenburg
Tel. 0395-3 72-0
BwFachS Oldenburg
Ulmenstr. 10
26135 Oldenburg i.O.
Tel. 0441-9 29-0
Wehrbereichsverwaltung West
BwFachS Kassel
Eugen-Richter-Straße 5
34131 Kassel
Tel. 0561-20 77-0
BwFachS Köln
Kardorfer Straße 1
50968 Köln
Tel. 0221-93 77 74-0
BwFachS Mainz *
Wallstraße 43
55122 Mainz
Tel. 06131-3 04-0
BwFachS Münster
Hoher Heckenweg 284
48157 Münster / Westf.
Tel. 0251-5 06-0
BwFachS Koblenz
Kurfürstenstraße 63
56068 Koblenz
Tel. 0261-8 96-0
Wehrbereichsverwaltung Süd
BwFachS Karlsruhe
Rintheimer Querallee 4
76131 Karlsruhe
Tel. 0721-6 92-0
BwFachS München
Infanteriestraße 17
80797 München
Tel. 089-30 69-0
BwFachS Ulm
Stuttgarter Straße 199
89081 Ulm
Tel. 0731-16 90-0
BwFachS Würzburg
Oberdürrbacher Straße 1
97209 Veitshöchheim
Tel. 0931-97 07-0
Wehrbereichsverwaltung Ost
BwFachS Berlin
General-Steinhoff Kaserne
Kladower Damm
14089 Berlin
Tel. 030-36 87-0
BwFachS Naumburg
Kösener Straße 50
06618 Naumburg
Tel. 03443-33-0
* Die BwFachS wird zum 31.12.02 geschlossen.
Mit Fragen zum Lehrgangsangebot der BwFachS wenden Sie sich bitte an Ihren BFD Berater.
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So erhalten Sie Ihre Förderung
Als Soldat ab einer achtjährigen Verpflichtungszeit erhalten Sie ca. 4 Monate vor Beginn
eines möglichen Besuchs der BwFachS einen Fachschulbogen und die zuvor genannte
Broschüre „Die Bundeswehrfachschule“ von ihrer militärischen Dienststelle. Das
Formblatt „Fachschulbogen“ füllen Sie sorgfältig aus und senden es an die militärische
Dienststelle – nicht an den BFD! – zurück. Daraufhin wird die personalbearbeitende Stelle
Ihre Kommandierung zur BwFachS veranlassen. Dort absolvieren Sie Ihre schulische
Bildungsmaßnahme.
So werden Sie finanziell unterstützt
Sie besuchen die BwFachS als Soldat und erhalten weiterhin Ihre Dienstbezüge. Den Jahresurlaub können Sie in den Sommerferien der BwFachS nehmen. Der Besuch der
BwFachS ist kostenfrei.
Freistellung vom militärischen Dienst für berufliche Bildung (sog.
Fachausbildung) am Ende des Wehrdienstes ab SaZ 8
Wenn Sie sich für mindestens 8 Jahre verpflichtet haben und für den angestrebten Beruf
bereits über die nötige Schulbildung verfügen, können Sie anstelle des Besuchs der
BwFachS eine Berufsbildungsmaßnahme absolvieren, indem Sie Ihren Anspruch auf Besuch der BwFachS in Fachausbildung tauschen. Auch umgekehrt ist ein Tausch möglich.
Die Freistellung vom militärischen Dienst am Ende der Wehrdienstzeit kommt ausschließlich für Berufsbildung im Direktunterricht in Betracht, durch die Ihre Arbeitskraft überwiegend in Anspruch genommen wird.
Über das Bewilligungsverfahren der Berufsbildung unter Freistellung vom militärischen
Dienst informiert Sie im Einzelnen Ihr Förderungsberater des BFD.
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Minderung des Berufsförderungs- und Freistellungsanspruchs
Sollten Sie während der Dienstzeit im Rahmen Ihrer militärischen Ausbildung einen zivilberuflichen Abschluss erworben haben, befinden Sie sich im Vorteil gegenüber den
Kameraden, deren dienstliche Verwendung keine zivil nutzbaren Abschlüsse vorsah. Ihr
Berufsförderungsanspruch mindert sich dann um 6 bis maximal 24 Monate. Dies gilt auch
dann, wenn Sie auf Grund einer vor dem Wehrdienst abgeschlossenen Ausbildung mit
einem Unteroffiziersdienstgrad (mind. mit der Besoldungsgruppe A 6) eingestellt oder zum
Unteroffizier, Stabsunteroffizier oder Feldwebel „nachbefördert“ worden sind. Einen förderungsrechtlichen Nachteil erleiden Sie durch die Minderung gleichwohl nicht, weil mit dem
Gesetz zur Verbesserung der Berufsförderung im Jahre 1990 eine entsprechende
Erweiterung der Ansprüche vorgenommen wurde, die allerdings nur denjenigen Soldaten
zugute kommen soll, die während der Wehrdienstzeit keine zivilberuflichen Abschlüsse
erwerben können.
Auf den Förderungszeitraum am Ende der Dienstzeit werden die Zeiten einer während der
Dienstzeit unter Freistellung vom militärischen Dienst absolvierten schulischen Bildung
angerechnet.
So erhalten Sie Ihre Förderung
Die Förderung der im Förderungsplan aufgeführten beruflichen Bildung am Ende der
Wehrdienstzeit wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Er muss das Berufsziel, den
Zeitraum der erstrebten Ausbildung sowie die Bildungseinrichtung und die notwendigen
Kosten enthalten. Die vorgesehenen Ausbildungsverträge bzw. Aufnahmebestätigungen
sind beizufügen. Die Freistellung vom militärischen Dienst ist gleichzeitig zu beantragen.
Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem BFD Berater.
... und wichtig!
Der Antrag auf Förderung beruflicher Bildung am Ende der Wehrdienstzeit muss
spätestens vor Beginn der Berufsbildungsmaßnahme gestellt werden; maßgebend
ist der Eingang des Antrags beim BFD. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihnen die
Förderung der beruflichen Bildung nicht bewilligt werden.
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IV.
Berufliche Bildung nach Ende der Verpflichtungszeit ab SaZ 4
Der Rechtsanspruch auf Förderung beruflicher Bildung nach Ende der Dienstzeit (sog.
Fachausbildung) ist das Kernstück der Berufsförderung und entsteht schon ab einer Verpflichtungszeit von vier Jahren. Der Anspruchszeitraum und die finanziellen Leistungen
sind je nach Dauer der Verpflichtungszeit gestaffelt.
Berufliche Bildung nach der Wehrdienstzeit
Berufliche Bildung nach der Wehrdienstzeit wird regelmäßig im Direktunterricht in Vollzeitform vermittelt und umfasst die berufliche Ausbildung sowie die berufliche Fortbildung .
Sie baut auf den beruflichen Bildungsmaßnahmen auf, die Sie während Ihrer
Wehrdienstzeit absolviert haben. Nicht zur beruflichen Bildung zählen der Erwerb beruflicher Praxis, die Einarbeitung am Arbeitsplatz sowie Hobbymaßnahmen und Persönlichkeitsbildung.
Foto: Bildarchiv IMZBw
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Die Ausbildung findet in öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtungen und Unternehmen statt. Die Ausbildungsstätte wählen Sie selbst. Sie muss für die ordnungsgemäße
erwachsenengerechte Durchführung der Berufsbildungsmaßnahme geeignet sein. Sind
mehrere Bildungseinrichtungen geeignet, kann nur die Berufsbildungsmaßnahme gefördert werden, die die niedrigsten Gesamtkosten verursacht.
Eine Vollzeit-Berufsbildung im Direktunterricht ist am effektivsten; nur sie entspricht der
Intention des Gesetzgebers. Deshalb ist dieser Ausbildungsform der Vorzug zu geben.
Teilzeitmaßnahmen können nur in Ausnahmefällen gefördert werden.
Eine berufliche Bildung soll sich unmittelbar an die aktive Dienstzeit anschließen. Ist dies
aus sachlichen Gründen nicht möglich, kann ein zeitliches Hinausschieben der beruflichen Bildung ohne Anspruchsverlust ermöglicht werden.
In Ausnahmefällen kann die Fachausbildung bereits während der Wehrdienstzeit
durchgeführt bzw. bis zum Ablauf von 5 Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses begonnen werden.
Unter ganz bestimmten Voraussetzungen kann auch eine berufliche Bildung im Ausland
gefördert werden. Sollten Sie eine solche Maßnahme planen, lassen Sie sich frühzeitig von
Ihrem Berater die Förderungsmöglichkeiten darlegen.
Sofern Ihr beruflicher Förderungsplan zunächst den Erwerb oder die Auffrischung schulischer Bildung vorsieht, wird Ihnen auf Antrag schulische Bildung an der BwFachS an
Stelle von Fachausbildung gewährt.
So erhalten Sie Ihre Förderung
Die Förderung der im Förderungsplan aufgeführten beruflichen Bildung nach der Wehrdienstzeit wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Er muss das Berufsziel, den Zeitraum
der erstrebten Ausbildung sowie die Bildungseinrichtung und die notwendigen Kosten enthalten. Die vorgesehenen Ausbildungsverträge bzw. Aufnahmebestätigungen sind beizufügen. Sofern notwendig, ist gleichzeitig die Freistellung vom militärischen Dienst zu
beantragen. Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Förderungsberater des BFD.
... und wichtig!
Der Antrag auf Förderung beruflicher Bildung nach der Wehrdienstzeit muss spätestens vor Ihrem Dienstzeitende gestellt werden; maßgebend ist der Eingang des
Antrags beim BFD. Versäumen Sie diese Frist, kann Ihnen die Förderung beruflicher
Bildung generell nicht mehr bewilligt werden.
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So werden Sie finanziell unterstützt
Die notwendigen Kosten der beruflichen Bildung trägt der Bund. Der Umfang richtet sich
nach der Dauer Ihrer Verpflichtungszeit.
Wie bei den externen Maßnahmen während der Wehrdienstzeit treten Sie auch hier in
Vorleistung und rechnen die Ihnen entstandenen Kosten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme mit dem BFD ab. Notwendig ist auch hier der Nachweis Ihrer regelmäßigen
Teilnahme an der Bildungsmaßnahme und das Vorlegen der Originalrechnung.
Sollten Sie an den Ausbildungsort oder in dessen Nähe umziehen wollen, kann Ihnen ggf.
finanzielle Unterstützung für einen Umzug gewährt werden.
Ihrem Bewilligungsbescheid entnehmen Sie die Einzelheiten Ihrer Förderung und insbesondere, welche Kosten der BFD übernimmt.
So ist Ihr Lebensunterhalt gesichert
Während der schulischen oder der beruflichen Bildung am Ende der Wehrdienstzeit
(unter Freistellung vom militärischen Dienst) sind Sie Soldat und erhalten weiterhin Ihre
Dienstbezüge.
Nach dem Ende der Wehrdienstzeit erhalten Sie Übergangsgebührnisse. Diese dienen
dazu, Ihren Lebensunterhalt beim Übergang in das zivile Erwerbsleben – insbesondere
während der beruflichen Bildungsphase – zu sichern. Die Höhe dieser Dienstzeitversorgung beträgt 75% der Dienstbezüge des letzten Monats, die zu versteuern sind.
Die Länge des Bezugs orientiert sich an der Dauer des Anspruchs auf Förderung beruflicher Bildung nach der Wehrdienstzeit.
Wenn Sie als Empfänger von Übergangsgebührnissen eine Tätigkeit im öffentlichen
Dienst aufnehmen und daraus ein Einkommen beziehen, so werden die Übergangsgebührnisse nur bis zu einer festgelegten Höchstgrenze gewährt. Beide Einkommen unterliegen der Steuerpflicht.
Während Ihrer geförderten Fachausbildung nach Ende der Wehrdienstzeit erhalten Sie
einen Ausbildungszuschuss, wenn die Maßnahme mindestens 21 Stunden in der Woche
umfasst. Die Höhe des Zuschusses beträgt 15% Ihrer letzten Bruttodienstbezüge und
wird steuerfrei gezahlt. Im Gegensatz zu den Übergangsgebührnissen ist diese Leistung
an eine berufliche Bildungsmaßnahme gebunden. Erzielen Sie ein Einkommen aus der
Ausbildung, wird dieses auf den Ausbildungszuschuss angerechnet. Die Dauer der
Zahlung ist im Bewilligungsbescheid festgelegt.
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Schließlich gehört zur Dienstzeitversorgung auch die Übergangsbeihilfe. Sie dient u.a.
dazu, alle die Kosten abzudecken, die im Rahmen Ihres Anspruchs auf Berufsbildung
nach der Wehrdienstzeit nicht erstattet werden können. Der Umfang der Übergangsbeihilfe beträgt – je nach Länge der Wehrdienstzeit – ein Mehrfaches Ihrer letzten Dienstbezüge und ist ab 12.271,00 Euro steuerpflichtig. Bei Inanspruchnahme eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines wird die Übergangsbei hilfe gemindert.
Für die Zahlung der Übergangsgebührnisse und der Übergangsbeihilfe ist kein Antrag
notwendig. Über die Gewährung eines Ausbildungszuschusses wird im Zusammenhang
mit Ihrem Antrag auf Förderung der beruflichen Bildung entschieden.
V.
Besondere Leistungen zur Eingliederung in das
zivile Erwerbsleben
Diese besonderen Hilfen bilden den Abschluss Ihrer Berufsförderung, mit der Sie Ihren
Einstieg in den Zivilberuf „unter Dach und Fach bringen“. Die Leistungen beinhalten:
Arbeitsvermittlung über die Stellenbörse BFD/BA
Für den Fall, dass Sie nach Ende der Wehrdienstzeit einen Arbeitsplatz suchen:
Im Einvernehmen mit der Bundesanstalt für Arbeit akquirieren wir für Sie freie Stellen.
Melden Sie sich frühzeitig vor Ablauf der Verpflichtungszeit bei den Mitarbeitern der
Stellenbörse und lassen Sie sich für eine Vermittlung eintragen. Sie erhalten dann
Arbeitsplatzangebote, die auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Regionale Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Zuschuss zu den Kosten für Vorstellungsreisen
Um einen Arbeitsplatz zu erlangen, müssen Sie sich z.B. bei Ihrem künftigen Arbeitgeber
persönlich vorstellen oder werden zu einer Eignungsprüfung eingeladen:
Sofern der potenzielle Arbeitgeber die Auslagen für Ihre Fahrkosten nicht übernimmt,
erhalten Sie vom BFD einen Zuschuss. Beachten Sie bitte, dass rechtzeitig vor Antritt der
Fahrt ein Antrag bei uns zu stellen ist – notfalls per Telefax oder telefonisch. Zur
Abrechnung der Kosten müssen Sie durch Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen,
wann Sie sich vorgestellt haben und dass vom Arbeitgeber hierfür keine Kosten übernommen werden.
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Einarbeitungszuschuss
Angenommen, Sie kehren in den vor Ihrer Bundeswehrzeit erlernten Beruf zurück, sind aber
erst nach einer bestimmten Einarbeitungszeit wieder voll leistungsfähig und produktiv:
Damit Sie den vollen Lohn erhalten bzw. Ihrem Arbeitgeber kein finanzieller Nachteil entsteht, gleichen wir Ihnen oder dem Arbeitgeber auf Antrag übergangsweise die
Lohn-/Leistungsdifferenz aus. Dies gilt grundsätzlich nur für das erste Arbeitsverhältnis,
das Sie nach Ihrer Dienstzeit aufnehmen.
Bescheinigungen über berufsnahe Verwendung
Falls Sie für eine Fortbildung den Nachweis einer Berufspraxis während Ihrer
Bundeswehrzeit brauchen:
Auf Ihren Antrag wird der BFD die von Ihrer Einheit bestätigte militärische Verwendung auf
eine zivilberufliche Vergleichbarkeit hin prüfen. Ist die Vergleichbarkeit gegeben, bescheinigen wir Ihnen die zivilberufliche Verwendbarkeit. Diese Bescheinigungen können Sie
z.B. bei Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern als Nachweis von
fachpraktischen Tätigkeiten anlässlich von Prüfungsanmeldungen vorlegen.
Umschreibung militärischer Berechtigungen in zivile Erlaubnisse
Wenn Sie bei der Bundeswehr militärische Berechtigungen erworben haben, die Sie für
den Zivilberuf benötigen, erstatten wir Ihnen in bestimmtem Umfang die Kosten für die
Umschreibung.
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Eingliederung in den öffentlichen Dienst
Falls Sie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst aufnehmen möchten, können Sie bei einer
Verpflichtungszeit von mindestens zwölf Jahren entweder den Eingliederungs- oder den
Zulassungsschein in Anspruch nehmen.
Damit können Sie sich auf Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst bewerben, die bevorzugt für Soldaten vorbehalten sind. Bei Eignung und Bestehen der Ausbildungsprüfung
haben Sie Anspruch auf Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis.
Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Bf 02.
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Umzugskostenvergütung (UKV)
Wenn Sie Anspruch auf Förderung der beruflichen Bildung haben und Sie vor Beendigung
der Wehrdienstzeit oder innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung Ihrer Wehrdienstzeit
oder Ihrer Fachausbildung an einen anderen Ort als den bisherigen Wohnort umziehen,
können Ihnen bestimmte Umzugskosten vergütet werden.
Daneben kann Ihnen ein Zuschuss zu den Umzugsauslagen für den Umzug an den Ort der
Ausbildung erstattet werden, wenn die Förderung der Berufsbildungsmaßnahme für mindestens 1 Jahr bewilligt worden ist und ein Anspruch auf Erstattung von Trennungsauslagen besteht. Der Zuschuss wird bis zur Höhe des Betrages gewährt, der durch den Umzug voraussichtlich an Trennungsauslagen eingespart wird.
Anrechnung der Zeit der Fachausbildung und der Wehrdienstzeit
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ihnen Zeiten der geförderten Ausbildung und
des Wehrdienstes ganz oder teilweise auf die Berufs- und/oder Betriebszugehörigkeit
sowie ggf. auf die Dienstzeit angerechnet werden.
Wenn Sie sich für nicht mehr als 3 Jahre verpflichtet haben, kann in bestimmten Fällen die
Zeit des auf den Grundwehrdienst anrechenbaren Wehrdienstes in einem späteren Beamtenverhältnis bei der Anstellung sowie im Zivilberuf bei der Zulassung zu weiter führenden
Prüfungen berücksichtigt werden.
Anrechnung truppenfachlicher Ausbildung und Verwendung
als Praktikantenzeit
Die Anrechnungszeiten sind vom Grad der Übereinstimmung der wahrgenommenen
Tätigkeiten mit den Richtlinien der Praktikantenämter bzw. Fachbereiche der Hochschulen abhängig. Es wird empfohlen, sich diese Richtlinien frühzeitig zu besorgen, da diese je
nach Bundesland und Hochschule verschieden sein können.
Der Nachweis ist zu erbringen durch
z ein vom Studienbewerber von Beginn der Dienstzeit an zu führendes Praktikantenbuch, in dem alle relevanten Arbeitszeiten einzutragen sind
und
z ein am Ende der Dienstzeit vom Disziplinarvorgesetzten auszustellendes Zeugnis,
aus dem Art und Dauer der in der Bundeswehr ausgeübten einschlägigen
Tätigkeiten ersichtlich sein müssen.
Hoch- und Fachhochschulen mit technischen Fachbereichen erkennen in bestimmten
Fällen die von Soldaten absolvierten internen oder externen Bildungsmaßnahmen (z.B.
Metallbearbeitung) als Praktika an.
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VI.
Sozialversicherungs- und versorgungsrechtliche
Fragen
In allen Fragen
z der Krankenversicherung
z der Rentenversicherung
z der Pflegeversicherung
z des Beihilferechts und
z der Dienstzeitversorgung für Soldaten
geben Ihnen die Sozialberater der Bundeswehr fachkundig Rat und Auskunft. Vor allem
zur Sicherstellung eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes sollten Sie sich
rechtzeitig vor Beendigung der Wehrdienstzeit mit dem Sozialdienst Ihrer Standortverwaltung in Verbindung setzen.
Das Beratungsangebot des Sozialdienstes gilt auch für die Zeit nach dem Wehrdienst (siehe hierzu auch das Merkblatt BMVg – PSZ V 1 – „Info – Wichtige Hinweise zur sozialen
Absicherung und Versorgung der SaZ“).
VII.
Berufliche Rehabilitation
Die berufliche Rehabilitation behinderter oder von Behinderung bedrohten Soldaten
obliegt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Soldaten, die infolge eines Gesundheitsschadens ihre frühere oder ihre nachweisbar angestrebte zivilberufliche Tätigkeit nicht
mehr ausüben können, werden bis zum Ausscheiden aus der Bundeswehr vom BFD
besonders betreut. Durch enge Zusammenarbeit und rechtzeitige Abstimmung mit
den zuständigen künftigen Leistungsträgern wird sichergestellt, dass vom BFD begonnene Maßnahmen zweckmäßig sind und nach Dienstzeitende weiter geführt werden.
Noch während ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr werden die notwendigen Ausbildungs-, Weiterbildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen eingeleitet. Nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst führt ein ziviler Träger die Rehabilitationsmaßnahmen fort.
Der Anspruch auf Förderung der beruflichen Bildung bleibt von der Rehabilitationsmaßnahme unberührt. Im Falle e ines Gesundheitsschadens, der „eine berufliche Betroffenheit“ erwarten lässt, ist die sofortige Kontaktaufnahme mit dem BFD dringend geboten.
Wenn Sie Fragen haben,
wenden Sie sich an die Fachkräfte des Berufsförderungsdienstes.
Wir sind für Sie da.
22
Wehrbereichsverwaltungen
Wehrbereichsverwaltung Nord
- Dezernat II 4 Hans-Böckler-Allee 16
30173 Hannover
Tel. 0511-2 84 - 0
Wehrbereichsverwaltung Nord
Außenstelle Kiel
- Dezernat II 4 Feldstraße 234
24106 Kiel
Tel. 0431-3 84 - 0
Wehrbereichsverwaltung West
- Dezernat II 4 Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Tel. 0211-9 59 - 0
Wehrbereichsverwaltung West
Außenstelle Wiesbaden
- Dezernat II 4 Moltkering 9
65189 Wiesbaden
Tel. 0611-7 99 - 0
Wehrbereichsverwaltung Süd
- Dezernat II 4 Heilbronner Straße 186
70191 Stuttgart
Tel. 0711-25 40 - 0
Wehrbereichsverwaltung Süd
Außenstelle München
- Dezernat II 4 Dachauer Straße 128
80637 München
Tel. 089-1249 - 0
Wehrbereichsverwaltung Ost
- Dezernat II 4 Prötzeler Chaussee
15344 Strausberg
Tel. 03341-58 - 0
23
Anschriften
Anschriften der
der Berufsförderungsdienste
Berufsförderungsdienste
WBV Nord
HAMBURG,
MECKLENBURGVORPOMMERN,
SCHLESWIG-HOLSTEIN
BREMEN,
NIEDERSACHSEN
Kreiswehrersatzamt
Bremen
- Berufsförderungsdienst Kreiswehrersatzamt
Falkenstr. 45
Hamburg
28195 Bremen
- Berufsförderungsdienst Tel.: 0421-16 39-0
Sophienterrasse 1 a
BwKennzahl: 90-23 22-88
20149 Hamburg
Tel.: 040-41 50-0
Kreiswehrersatzamt
BwKennzahl: 90-79 31-88
Hannover
Kreiswehrersatzamt Kiel - Berufsförderungsdienst Fliegerstr. 11
- Berufsförderungsdienst 30179 Hannover
Rostocker Str. 1
Tel.: 0511-67 98-0
24106 Kiel
BwKennzahl: 90-22 25-88
Tel.: 0431-3 84-0
BwKennzahl: 90-74 00-88
Kreiswehrersatzamt
Kreiswehrersatzamt Kiel Hannover
- Berufsförderungsdienst
- Berufsförderungsdienst
Hildesheim Neumünster Waterloostr. 25
Färberstraße 92
31135 Hildesheim
25534 Neumünster
Tel.: 05121-74 96-0
Tel.: 04321-9 16-0
BwKennzahl: 90-29 21-88
BwKennzahl: 90-77 00-88
Kreiswehrersatzamt
Kreiswehrersatzamt
Lüneburg
Neubrandenburg
- Berufsförderungsdienst - Berufsförderungsdienst Meisterweg 75
Weg am Hang 31
21337 Lüneburg
17033 Neubrandenburg
Tel.: 04131-80-0
Tel.: 0395-3 72-0
BwKennzahl: 90-22 30-88
BwKennzahl: 90-84 00-88
Kreiswehrersatzamt
Kreiswehrersatzamt
Oldenburg
Schleswig
- Berufsförderungsdienst - Berufsförderungsdienst Bremer Str. 71
Moltkestr. 36-38
26135 Oldenburg
24837 Schleswig
Tel.: 0441-9 29-0
Tel.: 04621-82-0
BwKennzahl: 90-27 23-88
BwKennzahl: 90-79 41-88
Kreiswehrersatzamt
Kreiswehrersatzamt
Oldenburg
Schwerin
- Berufsförderungsdienst
- Berufsförderungsdienst Wilhelmshaven Walther-Rathenau-Str. 2
Rheinstr. 47
19055 Schwerin
26382 Wilhelmshaven
Tel.: 0385-5 11-0
Tel.: 04421-49-1
BwKennzahl: 90-88 72-88
BwKennzahl: 90-25 14-88
Kreiswehrersatzamt
Stade
- Berufsförderungsdienst
Bremerhaven Am Leher Tor 2
27568 Bremerhaven
Tel.: 0471-45 01-1
BwKennzahl: 90-25 51-88
WBV West
WBV Süd
WBV Ost
NORDRHEIN-WESTFALEN
BADEN-WÜRTTEMBERG
Kreiswehrersatzamt
Detmold
- Berufsförderungsdienst
Paderborn Elsener Str. 3
33102 Paderborn
Tel.: 05251-1 37 14-0
BwKennzahl: 90-32 46-88
Kreiswehrersatzamt
Dortmund
- Berufsförderungsdienst
Unna Kamener Straße 91-93
59425 Unna
Tel.: 02303-9 64-3
BwKennzahl: 90-32 50-88
Kreiswehrersatzamt
Essen
- Berufsförderungsdienst Am Zehnthof 55
45307 Essen
Tel.: 0201-27 87-0
BwKennzahl: 90-32 31-88
Kreiswehrersatzamt Köln
- Berufsförderungsdienst Brühler Str. 309
50968 Köln
Tel.: 0221-93 71-0
BwKennzahl: 90-35 00-88
Kreiswehrersatzamt
Münster
- Berufsförderungsdienst Nieberdingstr. 18
48155 Münster
Tel.: 0251-6 09 48-0
BwKennzahl: 90-33 24-88
Kreiswehrersatzamt
Heilbronn
- Berufsförderungsdienst
Tauberbischofsheim Albert-Schweitzer-Str. 16
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341-9 84-0
BwKennzahl: 90-64 10-88
Kreiswehrersatzamt
Karlsruhe
- Berufsförderungsdienst Rintheimer Querallee 4 a
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721-6 92-0
BwKennzahl: 90-53 00-88
Kreiswehrersatzamt Ulm
- Berufsförderungsdienst
Sigmaringen In der Vorstadt 35
72488 Sigmaringen
Tel.: 07571-76-0
BwKennzahl: 90-54 60-88
BERLIN, BRANDENBURG,
SACHSEN,
SACHSEN-ANHALT,
THÜRINGEN
BAYERN
Kreiswehrersatzamt
Augsburg
- Berufsförderungsdienst Von-der-Tann-Str. 37
86159 Augsburg
Tel.: 0821-59 07-0
BwKennzahl: 90-65 03-88
Kreiswehrersatzamt
Deggendorf
- Berufsförderungsdienst
Feldkirchen Gäuboden-Kaserne Geb. 14
HESSEN,
94351 Feldkirchen
RHEINLAND-PFALZ,
Tel.: 09420-7 54-0
SAARLAND
BwKennzahl: 90-67 14-88
Kreiswehrersatzamt
Kempten
Kreiswehrersatzamt
- Berufsförderungsdienst Kaiserslautern
Hinterm Siechenbach 1-5
- Berufsförderungsdienst
87437 Kempten
Neustadt/W. Tel.: 0831-57 19-0
Kastanienweg 26
BwKennzahl: 90-65 11-88
67434 Neustadt/W.
Tel.: 06321-39 91-0
Kreiswehrersatzamt
BwKennzahl: 90-42 27-88
München
- Berufsförderungsdienst Kreiswehrersatzamt
Dachauer Str. 128
Kassel
80637 München
- Berufsförderungsdienst Tel.: 089-12 49-0
Ludwig-Mond-Str. 41
BwKennzahl: 90-62 27-88
34121 Kassel
Tel.: 0561-20 77-0
Kreiswehrersatzamt
BwKennzahl: 90-43 51-88
Nürnberg
- Berufsförderungsdienst Kreiswehrersatzamt
Allersberger Str. 190
Koblenz
90461 Nürnberg
- Berufsförderungsdienst Tel.: 0911-43 96-0
Ellingshohl 69-75
BwKennzahl: 90-67 23-88
56076 Koblenz
Kreiswehrersatzamt
Tel.: 0261-8 96-0
Regensburg
BwKennzahl: 90-44 00-88
- Berufsförderungsdienst Kreiswehrersatzamt Trier Bajuwarenstr. 1
- Berufsförderungsdienst 93053 Regensburg
Eurener Str. 54
Tel.: 0941-78 31-0
54294 Trier
BwKennzahl: 90-67 00-88
Tel.: 0651-81 91-0
Kreiswehrersatzamt
BwKennzahl: 90-47 25-88
Würzburg
- Berufsförderungsdienst Balthasar-Neumann-Kaserne
Oberdürrbacher Str. 1
97209 Veitshöchheim
Tel.: 0931-97 07-0
BwKennzahl: 90-64 00-88
Kreiswehrersatzamt
Chemnitz
- Berufsförderungsdienst Glösaer Str. 35
09131 Chemnitz
Tel.: 0371-45 85-0
BwKennzahl: 90-83 55-88
Kreiswehrersatzamt
Cottbus
- BerufsförderungsdienstKarl-Liebknecht-Str. 36
03046 Cottbus
Tel.: 0355-38 20-0
BwKennzahl: 90-82 30-88
Kreiswehrersatzamt
Erfurt
- Berufsförderungsdienst Zeppelinstr. 18
99096 Erfurt
Tel.: 0361-34 26-0
BwKennzahl: 90-87 00-88
Kreiswehrersatzamt
Halle
- Berufsförderungsdienst Albert-Schweitzer-Str. 40
06114 Halle
Tel.: 0345-55 57-0
BwKennzahl: 90-83 46-88
Kreiswehrersatzamt
Potsdam
- Berufsförderungsdienst Berliner Str. 27
14467 Potsdam
Tel.: 0331-23 25-0
BwKennzahl: 90-85 87-88