Argumentationshilfe und Musterschreiben zum

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Argumentationshilfe und Musterschreiben zum
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fürl{örner.
und
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e.l|.
für Eltern von Werkstattbeschäftigten,
Argumentationshilfe
leistensollen
die26 € Unterhaltsbeitrag
I)
Vorbemerkung
Mit Inkrafttretendes SGB XII sind die von den Eltern zu leistendenUnterhaltsbeitrage
vereinheitlichtworden.Seit dem 1. Januar2005 müssenalle Eltern volljährigerKinder für
und Hilfe zur PflegeeinenmonatlichenBetragvon 26 €
Leistungender Eingliederungshilfe
einenmonatlichenBetragvon 20 € zahlen
und für Leistungender Hilfe zum Lebensunterhalt
($ 94 Absatz2 SGBXII).
Auf der GrundlagedieserVorschrifthabennun einige Sozialhilfeträger(u.a. in Schleswigauch Eltem, derenvolljzihrigeKinder lediglich
Holstein,Sachsenund Baden-Württemberg)
in
von
Hilfe
in
einer Werkstatt für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe Form
in Höhe von 26 € herangezogen.
erhalten,zu einem monatlichenUnterhaltsbeitrag
Die
jedoch
Fall
rechtswidrig,
weil
die
Eingliederungshilfe
ist in diesem
in
Unterhaltsheranziehung
Werkstättenfür behinderteMenschenohneRücksichtauf das Einkommenoder Vermögen
desbehindertenMenschengewährtwird (vgl. $ 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 SGB XID. Ist die
kommt eineHeranziehung
Leistungftir den behindertenMenschenselbstalso,,zugangsfrei",
flir diese Leistungnicht in Betracht (so auch die
der Eltern zu einem Unterhaltsbeitrag
der BAGüSzur UmsetzungdesSGB XII vom 15. Dezember2004,
Handlungsempfehlungen
Empfehlung Nr. 7). Das gleiche gilt für die in Tagesfürderstätten geleistete
(vgl. $ 92 Abs.2 SatzI Nr. 8 SGBXII).
Eingliederungshilfe
des behinderten Menschen, den der
Zu beachten ist, dass der Unterhaltsanspruch
nach $ 94 Absatz2 SGB XII gegendie Eltem geltendmachenkann,kraft
Sozialhilfeträger
Gesetzesmit der Gewährungvon Sozialhilfeauf den Trägerder Sozialhilfeübergeht.Von
diesemForderungsübergang
ist den unterhaltspflichtigen
Eltern Mitteilung zu machen.Bei
handelt
es
allerdings
nicht
um
einen
Verwaltungsakt.Das bedeutet,
dieserMitteilung
sich
nicht mit Widerspruchund Klagezur
dassdie Eltern sich gegendie Unterhaltsheranziehung
Wehr setzenkönnen. Sie könnenaber eine formlose Gegenvorstellungbeim Trägerder
sprechen,
vorgetragen
Sozialhilfeerheben,in der die Argumente,die gegendie Heranziehung
werden sollten. Hält der Sozialhilfeträgerdennochan seiner Rechtsauffassung
fest und
mussder Trägerder Sozialhilfe
verweigerndie Eltern die ZahlungdesUnterhaltsbeitrages,
denBetragvor demZivilgericht einklagen
finden Sie ein vom Bundesverband
Unter Ziffer II) dieserArgumentationshilfe
für KörpererstelltesMuster für eineformloseGegenvorstellung.
undMehrfachbehinderte
fflr Körper-und Mehrfachbehinderte,
Brehmstr.5-7,40239Düsseldorf,www.bvl<rn.de
Bundesverband
Musterschreiben (Stand: 23.12.2@51
An das
Sozialamt
(Anschift aus den Forderungsschreibenübemehmen)
Datum
lhre Unterhaltsforderung
vom.........
Aktenzeichen:
SehrgeehrteDamenund Henen,
mit Schreiben
vom .......habenSie michaufgefordert,
einenmonatlichen
Unterhaltsbeitragin Höhevon26 € für die meinemvolljährigen
behinderten
Kind....... (Namen
und Gebu rtsdatum ein setzen) erbrachteEingliederungshi
lfe zu Ieisten.
lch haltelhreForderung
für nichtgerechtfertigt,
weil meinKindlediglichEingliederungshilfein Formvon Hilfein einerWerkstattfür behinderteMenschen(bzw.sofern
zutreffend:in einerTagesförderstätte)
erhäll DieseLeistungder Eingliederungshilfe
ist gemäß$ 92 Abs.2 Satz1 Nr. 7 SGBXll ohneRücksichtauf das Einkommen
oder
Vermögendes behindertenMenschenzu gewähren.
Da die Leistungfür den behinderten
Menschenselbstalso,,zugangsfrei"
ist, kommt
eineHeranziehung
der Eltemzu einemUnterhaltsbeitrag
für dieseLeistungnichtin
Betracht.Auchdie Bundesarbeitsgemeinschaft
der überörtlichen
Sozialhilfeträger
(BAGüS)empfiehltdaher,von einerInanspruchnahme
des UnterhaltsnachS 94 Absa1z2SGBXll bei teilstationären
Maßnahmenin Werkstätten
für behindereMenschenundTagesförderstätten,
in denen Leistungenzur beruflichen
Teilhabeerbrachtwerden,abzusehen(vgl.die Handlungsempfehlungen
der BAGüSzur Umsetzungdes SGBXll vom 15. Dezember
2004,Empfehlung
Nr.7). DasGleichegiltfür
das Soziafministerium
Baden-Württemberg,
das sichmit Schreiben
vom 17122OO4
gegenüberdem Landkreistag
Baden-Württemberg
dafürausgesprochen
hat,von
einerUnterhaltsheranziehung
abzusehen,
da eineUnterhaltsanspruch
beiteilstationärerBetreuungnichtübergeht.
DasBundesministerium
für Arbeitund Sozialeshältin seinemSchreiben
vom6. Dezember2005an den Bundesverband
für Körper-und Mehrfachbehinderte
einenUnterhaltsruckgriff
auf die Elternin den genanntenFällenebenfallsfür ausgeschlossen
(sieheAnlage).
lm Übrigenweiseich daraufhin,dasses sichbei der Eingliederungshilfe
in einer
Werkstattfür behinderteMenschenum einenLebensbedarf
handelt,der nichtvon
mir im Rahmenmeinerbürgerlich-rechtlichen
sicherzustellen
Unterhaltspflicht
ist. Es
liegtsomitbereitskeinUnterhaltsanspruch
vor, der Grundlagefür einenForderungsübergangnach$ 94 Absatz2 SGBXll seinkönnte.
lhreZahlungsaufforderung
vom ........betrachteichdaherals gegenstandslos.
Mit freundlichenGrüßen
(Unterschrifr)
#
Bundesministerium
fürArbeit
undSoziales
Bundssministerium
ftir Arbsitund Sciales, 53107Eonn
Bundesverband
für Körperund Mehrfadrbehinderte
e. V.
HermMüller-Fehling
Brehmstraße
5 -7
40239Düsseldorf
REFERAT \b2
BEARBEITEIVONRDMartin
BungnrE
HAUSANSCIIRIFT
Rochussfaße
1,53123
Bonn
POSTANSCTIRFT
53107
Bonn
.
TEL +49(0)1888
527421
FAX +49(0x888
527-1195
E.MAIL [email protected]
I]'ITERNET www.hnas.bund.de
Bonn,6. Dezember2005
vb2-
SehrgeehrterHen Müller-Fehling,
vielenDankfür lhr Schreibenvom 19.Oktober2005,das ichvon meinerKollegin,Frau
Prem,zuständigkeitshalber
erhaltenhabe.Anscheinend
hat meinSchreibenvom 13.Juni
- zur Heraruiehungvon Unterhaltsverpflicfrteten
2005an den DeutschenLandkreistrag
nactr
S 94 Abs.2 SGBXll - in der Praxiszu lnitationengeführt
Diesist insbesondere
vor dem Hintergrund
zu bedauem,dassdie Rechtsfolgen
eines
Aufeinandertreffens
der Vorscfrriftdes $ 94 Abs.2 SGBXll mit der Regelungin g 92 Abs.2
SGBXll gesetzessystematisch
eindeutiggeregeltsind.In den Leistungsfällen,
bei denen
lex specialis
S 92 Abs. 2 SGBXll zum Tragenkommt,ist dieseVorschriftselbstverständlich
gegenüberder generellenRegelungdes$ 94 Abs.2 SGBXll. Da die nach$ 92 Abs.2
SGBXll in einerWerkstattffr behindedeMenschenerbrachtenMaßnahmennichtvom
Einkommenund Vermögendes Betroffenenabhängiggemaclrtwerden,ist auchder
Rückgriffauf Unterhaltsverpflichtete
ausgeschlossen,
da diesenach$ 92 Abs.2 Satz 1
i. V. m S 19Abs.3 SGBXll nichtstärker,haften"
könnenals cierLeistungsempfänger
selbst.
Soweitdie Voraussetzungen
des $ 92 Abs. 2 SGBXll jedochnicfrtvorliegen,bleibt
entSprechend
vom 13.Juni2005eineHenanziehung
meinemSchreiben
von Unterhaltspflichtigen
nachdem5. und6. Kapitelin Höhevon26,--€ möglich.
lvegenLeistungen
Mitfreundlichen
Grußen
lm Auftrag
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