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Synopse
der Stellungnahmen zum 2. Entwurf
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn
und Herzogtum Lauenburg
zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
(Aus technischen Gründen sind die Karten und Anhänge zu den eingereichten Stellungnahmen in der Synopse
nicht enthalten. Sie sind in der Auswertung jedoch selbstverständlich berücksichtigt worden.)
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Inhalt
Kreise ....................................................................................................................................................................................................2
Ämter, Gemeinden, Städte ..................................................................................................................................................................27
Kammern, Verbände, sonstige Behörden und Institute, Projektplaner, Rechtsanwälte, etc. ..............................................................117
Private Stellungnehmerinnen und Stellungnehmer ............................................................................................................................202
Kreise
Kreis Herzogtum Lauenburg
ID:
68
11.06.2012
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur
Ausweisung von Eignungsgebieten zur Windenergienutzung
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
hier: Stellungnahme der Gemeinde Hamwarde
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieSehr geehrter Herr Tasch,
der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Hamda weder der 1. Entwurf zur im Betreff genannten Planung, noch das
warde und Wiershop gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
Kreiskonzept bzw. dessen Erweiterungsvorschläge entsprechend des
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
Kreistagsbeschlusses vom 22.09.2011 Windenergieeignungsflächen im
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
Bereich der Gemeinde Hamwarde darstellen, wurde das Schreiben der
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliGemeinde vom 19.10.2011, mit dem die Kenntnisnahme des Planungsches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
standes mitgeteilt wurde und dass keine Meldung weiterer Eignungsfläaller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
chen erfolgt, hier zur Kenntnis genommen und unter der Rubrik "Gemeindanach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Fläden, bei denen keine Betroffenheit vorliegt" abgeheftet.
chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
Der Kreis hat in seiner Stellungnahme vom 15.11.2011 zur Teilfortschrei- wird.
bung des Regionalplanes bezüglich des erweiterten Kreiskonzeptes dargelegt, dass gegen den Willen einer Kommune keine zusätzlichen Flächen
ausgewiesen werden sollen. Mit Schreiben der Gemeinde vom
19.12.2011, das jeweils an das Innenministerium und den Kreis direkt
ging, wird erneut darauf aufmerksam gemacht, dass die Gemeinde beschlossen hat, keine Eignungsflächen anzumelden. Außerdem wurde mitgeteilt, dass die Fa. Juwi Wind GmbH Flächen für den Standort Hamwarde
gemeldet hat und dass dieser Handlung der Beschluss der Gemeindevertretung entgegensteht.
Da Ihnen die Informationen zeitgleich zugingen und die Abwägung bei
Ihnen noch nicht abgeschlossen war, war ich davon ausgegangen, dass
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Stand: 06.11.2012
diese Mitteilung der Gemeinde Hamwarde entsprechend berücksichtigt
werden würde.
Ich bitte Sie, nunmehr dem Wunsch der Gemeinde zu entsprechen und die
auf Hamwarder Gemeindegebiet ausgewiesene Fläche nicht mehr in die
Planung einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Kreis Herzogtum Lauenburg
ID:
155
21.06.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
zu der Teilfortschreibung nehme ich aus forstbehördlicher Sicht für den
Bezirk Kreis Herzogtum Lauenburg Stellung.
Durch die Ausweisung der Eignungsgebiete werden Waldflächen nicht in
Anspruch genommen oder unmittelbar berührt. Ich gehe davon aus, dass
die in den Planunterlagen dargestellten Abstände zum Wald die im Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen genannten Mindestabstände
(100 m + Rotorradius) zu Wald einhalten. Dementsprechend bestehen
forstbehördlicherseits keine Bedenken zu der Teilfortschreibung.
Mit freundlichen Grüßen
Kreis Herzogtum Lauenburg
ID:
1383
06.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Abstände werden einheitlich nach den Vorgaben des Runderlasses von 2011 angewandt. Sollten Gemeinden größere Abstände wünmit Schreiben vom 15.05.2012 übersandte das Innenministerium des Lanschen, so können sie dies städtebaulich begründet im Rahmen der
des Schleswig- Holstein - Landesplanung Stadtentwicklung, WohnraumBauleitplanung festlegen.
förderung, Bau- und Vermessungswesen den Entwurf zu o.a. Planung mit
der Bitte um Verteilung der Unterlagen und Stellungnahme der relevanten Zu Fläche 247, Siebenbäumen:
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSG
Fachdienste des Kreises Herzogtum Lauenburg.
Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz
Aufgrund der engen Zeitvorgabe zur Abgabe einer Stellungnahme ist eine
(Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz
Beratung in den politischen Entscheidungsgremien des Kreises nicht erSchutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen
reichbar.
insgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen
Individuenzahlen (mehrere Hundert).
Unter Berücksichtigung der weiter unten aufgeführten Beschlüsse des
Lauenburgischen Kreistages zur Energiewende und insbesondere zur
Insgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von
Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung vom
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22.09.2011 werden die im 2. Entwurf der Teilfortschreibung dargestellten
Eignungsgebiete einschließlich der gegenüber dem 1. Entwurf hinzugekommenen Eignungsgebiete ausdrücklich begrüßt.
Kranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser Rastplätze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwischen den Rastplätzen.
Es wird bedauert, dass die weitergehenden Vorschläge des Kreises an
ausgewählten Standorten innerhalb der regionalen Grünzüge bzw. im
möglichen Suchraum der A 21-Trasse keine Berücksichtigung fanden.
Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt
im Regionalplan erforderlich. In dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche Prüferfordernisse zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan),
Prüfbereich Jagd-/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen.
Bereits in seiner Sitzung am 22.09.2011 hat sich der Lauenburgische
Kreistag im Zuge einer Diskussion zur Energiewende zu einem zügigen
Umbau der Energieversorgung auf Kreisebene hin zu erneuerbaren Energien und dezentralen Produktionsstrukturen bekannt und insbesondere
zum Ausbau der Windenergienutzung die folgenden Beschlüsse gefasst,
die nach wie vor noch Gültigkeit besitzen:
"Der Kreistag befürwortet die Landesrichtlinie zur Ausweisung von Eignungsflächen für die Stromerzeugung aus Windenergie mit der Maßgabe,
dass der Abstand zur Wohnbebauung 800 Meter beträgt, es sei denn, die
betroffene Gemeinde wünscht einen Abstand von 1.000 Metern. Gegen
den Willen einer Kommune werden keine zusätzlichen Flächen aus gewiesen. Der Kreis erklärt das Ziel, neben dem vom Land ausgewiesenen
Windeignungsflächen in Abstimmung mit dem Land weitere Eignungsflächen auszusuchen und vorzuschlagen. Die Kreisverwaltung wird gebeten,
das gesamte Kreisgebiet mit dem Ziel der Ausweisung weiterer Windenergieeignungsflächen erneut zu untersuchen, insbesondere ist der Suchraum für die A21 in die Suche einzubeziehen ohne den Bau der A21 nachhaltig zu stören. Die Sichtverbindung zu Kulturdenkmalen und die regionalen Grünzüge sind neu zu bewerten und im Einzelfall zu prüfen, mit dem
Ziel, weitere Windenergiepotenzialflächen zu finden. Die Stellungnahmen
der unteren Naturschutzbehörde sowie der unteren Denkmalbehörde sind
nachfolgend aufgeführt, um als eigenständige Stellungnahme Ihrer Abwägung zugänglich zu sein.
Zu Fläche 196, Schiphorst:
Die Abstände werden aus regionalplanerischer Sicht für ausreichend
gehalten. Im Bauleitplanverfahren bzw. im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren kann Vorhaben bezogen geprüft werden, ob größere Abstände (auch aus Sicht der Denkmalpflege) erforderlich sind.
Zu Fläche 308, Elmenhorst, Kankelau:
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmenhorst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
Zu Fläche 203; Wangelau:
Die vom Einwender vorgebrachten Artenschutzbelange sind bekannt.
Entsprechend sind artenschutzrechtliche Vorbehalte im Regionalplan
Fläche 247- Gemeinde Siebenbäumen:
bzw. Prüferfordernissen im Umweltbericht enthalten. Mit der Aufnahme
Es ist festzustellen, dass die vom Kreis im Februar 2011 definierte Abder Fläche in den denkmalrechtlichen Vorbehalt ist den Belangen des
grenzung des charakteristischen Landschaftraumes im vorliegenden EntDenkmalschutzes auf Ebene der Regionalplanung hireichend Rechwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans im Bereich Siebenbäunung getragen. Die von der UNB aufgeführten Hinweise sind im Baumen/Kastorf deutlich zurückgenommen wurde. Die vom Kreis vorgenomleitplanverfahren bzw. im immmissionsschutzrechtlichen Genehmimene Abgrenzung berücksichtigt die vom dortigen Kreisrevierförster über
gungsverfahren zu prüfen.
Jahre festgestellten Tageseinstände und Sammelplätze von Kranichen.
Fachdienst Naturschutz (als untere Naturschutzbehörde)
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Die sich hier sammelnden Kraniche nutzen seit vielen Jahren in großer
Zahl den direkt südlich gelegenen "Wehrenteich" als Schlafplatz. Dieses
geplante Naturschutzgebiet besitzt allein auf Grund dieser Funktion eine
landesweite Bedeutung. Auf Grund dieser Sachlage ist die Abgrenzung
des charakteristischen Landschaftraumes, wie vom Kreis 2011 vorgeschlagen, vorzunehmen (siehe Anlage). Außerdem ist zu dem geplanten
Naturschutzgebiet mit Bedeutung für den Großvogelschutz ein Schutzabstand von 1.000 m zu berücksichtigen. Weiterhin sind auch Schutzabstände von 1.000 m zu den dortigen Großvogelbrutplätzen (Rotmilan, Kranich,
Rohrweihel einzuhalten.
Fläche 196 - Gemeinde Schiphorst:
Nördlich des gegenüber dem ersten Entwurf hinzugekommenen Eignungsgebietes (und nördlich der L87) befindet sich ein Kranichbrutplatz im
dortigen Wald. Zu diesem Brutplatz sind 1.000 m Schutzabstand einzuhalten. Zu der sehr hochwertigen Waldfläche östlich des geplanten Eignungsgebietes sind aus Gründen des Fledermausschutzes 500 m Abstand zu
überprüfen
Fläche 308 - Gemeinde Elmenhors/Kankelau:
Stand: 06.11.2012
Zu Fläche 200, Lütau und Basedow:
Die Ausführungen zu den denkmalrechtlichen Belangen werden zur
Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der Bauleitplanung bzw. im
Anlagen-Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger zu beachten
und vertiefend zu prüfen.
Zu Fläche 204:
Für die Fläche ist im Text der Teilfortschreibung ein denkmalschutzrechtlicher Vorbehalt formuliert worden. Auf Ebene der Regionalplanung ist der Denkmalschutzbelang damit hinreichend gewürdigt. Die
Ausführungen zu den denkmalrechtlichen Belangen sind im Zuge der
Bauleitplanung bzw. im Anlagen-Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger zu beachten und vertiefend zu prüfen.
Zu Fläche 244:
Die Ausführungen zu den denkmalrechtlichen Belangen werden zur
Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der Bauleitplanung bzw. im
Anlagen-Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger zu beachten
und vertiefend zu prüfen.
Zu Fläche 248:
Die Fläche ist aufgrund entgegenstehender Gemeindevoten wieder
Bei der Landschaft zwischen Kankelau und Elmenhorst handelt es sich um
gestrichen worden. Den denkmalrechtlichen Belangen wird damit entein vielfältiges, biotopreiches und ökologisch wertvolles Gebiet, das im
sprochen.
Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I als geplantes Landschaftsschutzgebiet dargestellt ist. Im Landschaftsrahmenplan sind außer- Zu Fläche 307:
dem dort drei Fließgewässer als "Nebenverbundachsen" mit besonderer Die Ausführungen zu den denkmalrechtlichen Belangen werden zur
Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems
Kenntnis genommen. Sie sind im Zuge der Bauleitplanung bzw. im
dargestellt. Auf Grund der Strukturvielfalt dieses Landschaftsausschnittes Anlagen-Genehmigungsverfahren vom Vorhabenträger zu beachten
im Zusammenhang mit den Fließgewässern sowie dem renaturierten Kies- und vertiefend zu prüfen.
see in der Gemeinde Groß Pampau ist dieser Raum für Großvogelarten
wie Rotmilan, Weißstorch, Kranich und Seeadler als Nahrungsfläche von
hoher Bedeutung. Die während der Brutzeit nahezu permanente Anwesenheit eines Rotmilan-Paares lässt darauf schließen, dass sich in einer
der angrenzenden Waldflächen ein entsprechender Brutplatz befindet.
Danach Berücksichtigung der vorgenannten Schutzabstände zu den Waldflächen deutliche Anteile der geplanten Eignungsfläche entfallen, ist zweifelhaft, ob überhaupt eine ausreichend große Restfläche verbleibt. Aus
Gründen des Großvogelschutzes wird empfohlen die geplante Eignungsfläche zu überprüfen.
Fläche 203 - Gemeinde Wangelau:
Von dem dort zuständigen Jagdpächter und dem BUND wurde dem FD
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Naturschutz mitgeteilt, dass sich hier Brutplätze eines Roten Milans sowie
eines Kranichs befinden. Der Horst des Milans befindet sich in dem Waldstück westlich der "Brockmühle". Der Kranichbrutplatz liegt direkt an der
"Linau", genau westlich von Witzeeze (in einem Abstand von 2.000m von
der Ortslage Witzeeze). Es sind jeweils 1.000 m um diese Brutplätze freizuhalten.
Fläche 200- Gemeinden Lütau und Basedow:
Zu der vollständigen Beibehaltung des bestehenden Eignungsgebiets wird
der geäußerte artenschutzrechtlicher Vorbehalt aufrecht erhalten, da der
südliche Teil des Gebietes innerhalb des 1.000 m Schutzabstands der
Brutplätze vom Rotmilan und Weißstorch liegt. Das gegenüber dem 1.
Entwurf hinzugekommene Eignungsgebiet liegt mit seinem südöstlichen
Teil ebenfalls im Schutzabstand zu den genannten Brutplätzen und ist
entsprechend zu reduzieren.
Der westliche Teil des Gebietes reicht tief in einen vorgesehenen Schutzbereich um ein Fledermaus-Winterquartier hinein. Die Bedeutung des
Waldes und der hergerichteten Winterquartiere zeigt sich darin, dass diese
Quartiere bereits jetzt von überwinternden Fledermäusen angenommen
wurden. Daher ist auf das gegenüber dem 1. Entwurf hinzugekommene
Eignungsgebiet zu überprüfen.
Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz (als untere Denkmalschutzbehörde)
Eignungsfläche 196:
Hinsichtlich der im vorhergehenden Entwurf dargestellten Abgrenzungen
der Eignungsfläche 196 bestanden keine Bedenken. Im nun vorgelegten
Entwurf wird die Fläche nach Norden ergänzt und rückt damit bis auf 400
m an das historische Gut Mühlenbrook heran. Bei dem Gut handelt es sich
um eine im Karree gebaute Anlage, die als Vorwerk zum Gut Steinhorst
errichtet wurde. Das Wohnhaus sowie zwei weitere Nebengebäude sind
als einfache Kulturdenkmale gem. §1 DSchG eingestuft. Bei Errichtung
von Windkraftanlagen im Bereich der nördlichen Ergänzung der Eignungsfläche 196, wird das Vorwerk, das Teil der historischen Kulturlandschaft
um das Gut Steinhorst ist, visuell beeinträchtigt. Aus denkmalpflegerischer
Sicht wird empfohlen einen größeren Abstand zum Gut Mühlenbrook einzuhalten.
Eignungsfäche 203
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Laut Datenblatt ist nunmehr vorgesehen, die geplante Höhenbeschränkung wieder aufzuheben und die zulässigen Anlagenhöhen über das Genehmigungsverfahren klären zu lassen. Grundsätzlich gefährden die
Windkraftanlagen den Denkmalwert des nach § 5 Abs. 2 DSchG eingetragene Kulturdenkmal "Kirche in Büchen-Pötrau". Eine erste Kirche wurde
bereits um 1300 herum erbaut. Der Turm der jetzigen Kirche stammt aus
dem 17./18. Jh. Er besteht unten aus Feldsteinen und ist oben verbreitert.
An diesen Turm wurde um 1867/68 ein Kirchenschiff aus Ziegelsteinen in
neugotischem Stil errichtet. Die Lage der Kirche an einem exponierten
Standort auf der Südseite der Steinau, sorgt dafür, dass sie über den Niederungsbereich hinweg weithin sichtbar und damit prägend für ihr Umfeld
ist.
Die Windkraftanlagen werden in einer wesentlichen Sichtachse des
Denkmals vorgesehen. Es ist darzustellen, dass die Windkraftanlagen
innerhalb des Sichtfeldes nicht hinter der Kirche in Erscheinung treten mithin durch den Höhenrücken selber und den darauf befindlichen Bewuchs verdeckt werden. Dazu ist eine nach den Regeln der Darstellenden
Geometrie vorgenommene, nachvollziehbare und nachprüfbare visuelle
Prüfung vorzulegen. Neben einem bildhaften Ergebnis sind mind. folgende
Angaben zu machen: gewählter Standpunkt (Lage und Höhe ü.NN) und
Aughöhe, angenommene Standorte und Höhen der Windkraftanlagen,
Geländeverhältnisse als Schnitt. ggf. Angaben zum verwendeten Geländemodell und zum Computerprogramm. Die Eignungsfläche überlagert die
Trasse der "Alten Salzstraße", einer alten Handelsstraße, die von Lüneburg kommend, durch diesen Raum nach Mölln und Lübeck verlief. Reste
der Wegebefestigung sowie Fahrspuren etc. sind noch im Bereich der
Ackerflächen zu vermuten. Dies ist bei der Planung für die konkreten
Standorte der Windkraftanlagen im Vorwege zu untersuchen und zu berücksichtigen. Die WKA sollen nicht direkt auf die Relikte des ursprünglichen Weges gestellt werden. Die Standortwahl für die WKA ist daher beschränkt.
Eignungsfläche 204
Bei dem Gut Bliestorf handelt es sich um eine im Kern spätbarocke Anlage, auch wenn das Herrenhaus selbst erst im 19. Jhrt. errichtet wurde. Die
gesamte Bebauung des Gutes entwickelt bzw. orientiert sich an einer
Hauptachse, die in südwest- nordöstlicher Richtung durch die Gutsanlage
und den Park verläuft und in einer nach Bliestorf führenden Allee ihre Fortsetzung findet. Quer zu dieser Hauptachse treffen in Höhe des Herrenhauses zwei Nebenachsen auf die Anlage. Die nördliche dieser Achsen ist als
kulturhistorisch bedeutsame Allee aus Schwarzpappeln ausgebildet. Hier
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verläuft auch die aus Grinau kommende Gemeindestraße. Das Herrenhaus mit Park, das Verwalterhaus sowie die zwei genannten Alleen sind
als besondere Kulturdenkmale gem. § 5 Abs. 2 DSchG in das Denkmalbuch des Landes S.H. eingetragen. Weitere Gebäude des Gutes sind als
einfache Kulturdenkmale gem. §1 DSchG einzustufen. Auf Grund des
insgesamt eher ebenen Geländes und dem geringen Abstand zwischen
Eignungsfläche und Herrenhaus, werden die Windkraftanlagen aus dem
Park heraus hinter dem Herrenhaus zu sehen sein. Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Eignungsfläche Nr. 204 kritisch zu sehen. Wenn auf die
Aufnahme der Fläche in den Regionalplan nicht verzichtet werden soll, so
sollte der Abstand zum Gut vergrößert und die Anlagen in der Höhe beschränkt werden. Die zentrale durch das Gut führende Hauptachse (s.o.)
stellt die wesentliche Sichtachse des Gutes dar. Es wird empfohlen diese
Hauptachse von Windkraftanlagen freizuhalten.
Eignungsfläche 244
Die Ortslage von Lütau erstreckt sich auf dem östlichen Hang der Niederungsbereiche der Linau und des von Lauenburg kommenden Augrabens.
Bereits im 13. Jh. wurde eine erste Kirche errichtet. Aus dieser Zeit stammt
der untere Teil, des aus Feldsteinen errichteten Turms der jetzigen Kirche.
Der Fachwerkoberbau des Turms wurde um 1705 aufgesetzt. Das Kirchenschiff wurde 1845/46 in spätklassizistischem Baustil aus Ziegelsteinen
ausgeführt. Die Kirche nebst Kirchhofsbereich -also incl. Lindenkranz wurde bereits 1968 in das Denkmalbuch des Landes S.-H. eingetragen. Es
handelt sich also um ein besonders Kulturdenkmal gem. § 5 Abs. 2
DSchG. Die Kirche wurde in exponierter Lage auf einem in den Niederungsbereich hineinreichenden Vorsprung errichtet. Diese Gesamtsituation
ist von der B 209 aus, insbesondere von der weiten Kurve beim Übergang
über die Linau an der nördlichen Gemeindegrenze besonders gut erlebbar.
Über eine Strecke von 500 m bestehen beste Sichtbedingungen auf den
Kirchhügel, der sich eindrucksvoll vor dem Niederungsbereich abhebt. Es
handelt sich hier um den wesentlichen Sichtbereich des Denkmals. Windkraftanlagen, die im Bereich der Fläche 244 errichtet werden, werden hinter und neben der Kirche zu sehen sein und - bei angenommener Höhe
von 150 m - die Kirche deutlich überragen. Dies würde zu einer Minderung
des Denkmalwertes der Kirche und einer Beeinträchtigung der Gesamtsituation führen. Dies ist dem weithin offenen Niederungsbereich sowie dem
im Bereich Juliusburg stark ansteigenden Gelände geschuldet. Anders als
beispielsweise im Bereich Pötrau riegelt in Lütau der Kirchhügel nur einen
Teil des Sichtfeldes ab. Die daran vorbei in Richtung Süden führende Niederung gestattet immer einen freien Blick auf die Anlagen. Das heißt, dass
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bei Errichtung von Windkraftanlagen im Bereich der Fläche 244 eine Minderung des Denkmalwertes unvermeidbar ist. Aus Sicht der Denkmalpflege wird die Errichtung von Windkraftanlagen kritisch betrachtet. Durch
geeignete Maßnahmen ist die Beeinträchtigung des Denkmals zu reduzieren.
Eignungsfläche 248
Die Eignungsfläche liegt im direkten Umgebungsbereich der Kirche von
Hamwarde. Die Kirche wurde 1847/48 im spätklassizistischen Baustil errichtet. Sie wurde 1968 in das Denkmalbuch des Landes S.-H. eingetragen. Durch ihre Lage auf einer Anhöhe an der Ostseite der Ortslage hat
das Bauwerk eine weitreichende Wirkung in den Raum östlich und nordöstlich des Dorfes. Die Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Bereich
würde die gesamte historisch geprägte Situation dominieren und damit den
Denkmalwert des Kulturdenkmals erheblich schmälern. Die Eignungsfläche liegt außerdem im Bereich eines Sichtfeldes, dass aus der Gemeinde
Kollow heraus über den Dorfteich hinweg und zwischen zwei traditionellen
Gehöften hindurch in die Landschaft hinausgeht. Der Blick in die Landschaft wird hier durch die Gebäude fokussiert. Die Errichtung von Windkraftanlagen, in diesem Bildausschnitt, würde die Anlagen besonders hervorheben -die Kulturlandschaft würde nachhaltig und besonders augenfällig verändert. Aus beiden genannten Gründen wird eine Eignungsfläche in
diesem Bereich kritisch betrachtet.
Eignungsfläche 307
Grundsätzlich wird durch die Windkraftanlagen der Denkmalwert des nach
§ 5 Abs. 2 DSchG eingetragene Kulturdenkmals "Gut Niendorf/Stecknitz"
(Herrenhaus und Park) gefährdet. Die Windkraftanlagen werden in einer
wesentlichen Sichtachse des Denkmals vorgesehen. Es bestehen dann
keine Bedenken, wenn nachgewiesen wird, dass die Windkraftanlagen aus
dem Park heraus über das Herrenhaus hinweg nicht in Erscheinung treten.
Dazu ist eine nach den Regeln der Darstellenden Geometrie vorgenommene, nachvollziehbare und nachprüfbare visuelle Prüfung vorzulegen.
Neben einem bildhaften Ergebnis sind mind. folgende Angaben zu machen: gewählter Standpunkt und Aughöhe, angenommene Standorte und
Höhen der Windkraftanlagen, Geländemodell/ Geländeverhältnisse, verwendetes Computerprogramm.
Aufgrund des Sichtfeldes über den Priesterbach hinweg zur Kirche Breitenfelde und darüber hinaus ist hier ebenfalls wie bei der Eignungsfläche
198 eine Höhenbeschränkung auf 100 m anzustreben.
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Mit freundlichen Grüßen
Kreis Pinneberg
ID:
899
11.07.2012
Die Gemeinde Helgoland ist aufgrund seiner geographischen Lage im
Nach einer ersten Vorprüfung zu einem beantragten Zielabweichungsbesonderen Maße dafür prädestiniert, seinen künftigen Energie- und
verfahren hat sich die Errichtung der WKA als unvereinbar mit dem
Wärmebedarf durch die Nutzung regenerativer Energiequellen zu decken. Landeplatz des SAR-Hubschraubers herausgestellt. Anders lautende
Einschätzungen sind hier nicht bekannt. Solange nicht erkennbar ist,
So kommt das Regionale Entwicklungskonzept Helgoland (REK) aus dem
dass eine Ausnahme im Text auch Chancen auf eine Umsetzung hat,
Jahre 2011 in seinen Handlungsempfehlungen 04.12 und 04.13 (Nutzung
wird sie nicht übernommen. Es wird auf das Votum aus der ersten
regenerativer Energiequellen zur Wärme- bzw. Stromerzeugung) auch hier
Anhörung verwiesen.
zu eindeutigen Aussagen. Hier ein Auszug aus der HE 04.12: „Im Sinne
einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wärmeversorgung der Insel Helgoland sind eine schrittweise Abkopplung von fossilen Energieträgern und
die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen sowie ein klimafreundliches
Verhalten der Inselbewohner nötig. Die Windenergie stellt eine große natürliche Energiequelle auf Helgoland dar. Zur Nutzung der Windenergie
wird das Konzept „Wind gegen Öl“ weiter vorangetrieben. Dieses Konzept
geht davon aus, dass zwei Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von
ca. 4-5 MW südlich von Helgoland direkt an der Hafenmole errichtet werden. Der erzeugte Windstrom kann zur Wärmeerzeugung genutzt werden,
indem man ihn zum Betrieb von Wärmepumpen oder zum Betrieb von
Elektrodenkesseln nutzt. Die Gemeinde Helgoland hat zur Errichtung der
Windkraftanlagen bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst. Der nächste
Schritt ist die Planung und Errichtung der Windkraftanlagen. (...) „
Der Kreis Pinneberg unterstützt die innovative Neuausrichtung Helgolands
in dieser energiepolitischen Versorgungsfrage ausdrücklich. Durch die
Initiative „Wind gegen Öl“ besteht die einmalige Chance, den emissionsträchtigen Status Quo durch eine saubere und zeitgemäße Versorgungslösung zu ersetzen und dabei einen weiteren elementaren Baustein des
REK Helgoland zur Umsetzung zu verhelfen.
Neben der reinen Versorgungsfrage würde die Beendigung der Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern mit seinen beeinträchtigenden
CO2- Emissionen auch dem Image Helgolands als künftigen Wirtschaftsstandort der Windenergie im Offshore-Bereich einen wichtigen Dienst leisten.
Vor diesem Hintergrund vertritt der Kreis Pinneberg die Auffassung, dass
auch im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans I dieser Aspekt
eine entsprechende Würdigung erfahren sollte und es nicht bei dem einfaSeite: 10 von 310
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Stand: 06.11.2012
chen Hinweis bleiben sollte, die Gemeinde Helgoland könne die Zulässigkeit von Windkraftanlagen ja über ein Zielabweichungsverfahren gem. § 11
ROG überprüfen lassen.
Vielmehr sollte auch das Land Schleswig-Holstein, welches während des
gesamten Entwicklungsprozess zum REK maßgeblich beteiligt war und
welches sich den inhaltlichen Aussagen dieses Konzeptes in seiner Endfassung angeschlossen hatte, eine positive und bejahende Aussage zur
Windkraftnutzung auf Helgoland innerhalb des Regionalplans verankern.
Dabei ist es selbstverständlich unbestritten, dass im Rahmen der Bereitung entsprechender planungsrechtlicher Voraussetzungen alle konkurrierende Raumansprüche (Artenschutz, Landschaftsbild, Denkmalschutz,
etc.) ihrer Gewichtigkeit entsprechend zu würdigen sind. Jedoch sollte
angesichts der beschriebenen Neuausrichtung der Inselgemeinde sich die
regionalplanerische Basis für die Nutzung regenerativer Energiequellen
gegenüber der landesplanerischen Aussage des derzeit gültigen Regionalplans
nicht weiter verschlechtern.
Der Kreis Pinneberg unterstützt somit die Gemeinde Helgoland in ihrer
Forderung, für die Errichtung von 2 WKA eine entsprechende Sonderregelung (Tz. 6.4.2.3) vorzusehen.
Kreis Segeberg
ID:
1461
09.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu dem o.a. Verfahren nehme ich wie folgt Stellung:
I. Stellungnahme des Kreistages
In ihrer gemeinsamen Sitzung am 21.06.2012 haben die Ausschüsse für
Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur sowie für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz des Kreistag Segeberg die folgende Stellungnahme
zur Teilfortschreibung des Regionalplanes I beschlossen:
Zu Fläche 183, Pronstorf:
Dem Hinweisen aus der Stellungnahme wird gefolgt. Die Abgrenzung
der Fläche wird an die Abstandsradien gemäß der tatsächlichen Einstufung der Bebauung angepasst. Dadurch wird auch die Übernahme
eines kleinen zusätzlichen Flächenteiles in der Gemeinde Ahrensbök
möglich.
Zu Fläche 306, Damsdorf, Schmalensee, Stocksee:
Dem Votum wird teilweise gefolgt. Im Bereich der Ausgleichsfläche
und des Waldstückes wird die Fläche zurückgenommen. Eine Rück"Der überarbeitete Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans I wird
nahme im Nordwesten wird nicht für erforderlich gehalten. Die zu Ergrundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Soweit einzelnen
wartenden Beeinträchtigungen werden als vertretbar angesehen.
Flächenvorschlägen des Kreises aus dem vorangegangenen AnhörungsZumm Schweinestall wird kein Abstand vorgesehen. Es ist Vorhaben
verfahren nicht gefolgt wurde, sind die Begründungen zur Nichtübernahme
bezogen zu klären, ob aufgrund baurechtlicher oder immissionsschutzvorgenannten Flächen nachvollziehbar. Für die Fläche 183 in der Gemeinrechtlicher Erfordernisse ein Abstand einzuhalten ist.
de Pronstorf erlauben die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse eine deutlich
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weitergehende Abgrenzung der Eignungsfläche im Westen. Dies sollte
entsprechend der Anlage berücksichtigt werden. Auf die Stellungnahme
der Verwaltung wird verwiesen.
Für die Fläche 315 in Alveslohe/Kaltenkirchen sind noch die ablehnende
Stellungnahme der Stadt Kaltenkirchen, die Hinweise auf bestehende
Ausgleichsflächen und die Planung der TENNET für die erforderliche 380
KV-Leitung zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Auf die Stellungnahme
der Verwaltung wird verwiesen. Den Gemeinden wird empfohlen, die notwendige Konkretisierung der Flächenabgrenzungen im Rahmen ihrer Planungshoheit über die Bauleitplanung zu steuern."
Der Beschluss erging einstimmig und soll vom Kreistag in seiner Sitzung
am 13.9.2012 bestätigt werden.
Stand: 06.11.2012
Zu Fläche 315, Alveslohe / Kaltenkirchen:
Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf
ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der
Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefunden haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass
auch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit Kompensationsflächen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt
Kaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um Erstaufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung
der als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich Abstandspuffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend
große Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen.
Flächenvorschläge in Todesfelde:
Die vorliegende Stellungnahme wurde erneut in Abstimmung mit dem
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH)
Fachdienst Wasser I Bodenschutz:
geprüft. Die nunmehr mit Bezug auf die Planung der A 20 dargestellten
3 Flächen zeigen deutlich den engen räumlichen Zusammenhang zur
Keine Bedenken.
Lage der Grünbrücke bei Todesfelde. Der Wahl des Standortes der
Untere Bauaufsicht:
Grünbrücke liegt eine Analyse des Wanderverhaltens migrierenden
Rotwildes auf einer Ideallinie zugrunde. Ergebnisse aktueller UntersuKeine Anregungen und Bedenken.
chungen bestätigen diese Analyse vollständig. Gleichzeitig liegen aber
Fachdienst Unterhaltung und Ausbau von Straßen:
keine Erfahrungen über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf
migrierendes Rotwild vor. Deshalb ist die Ausweisung von WindkraftKeine Bedenken.
eignungsflächen in unmittelbarer Nähe zur geplanten Grünbrücke mit
Fachdienst Räumliche Planung und Entwicklung:
dem Risiko verbunden, deren Funktion zu gefährden. Dies behindert
das Planfeststellungsverfahren der A20 und stellt die hohen InvestitioFläche 183 (Pronstorf):
nen in Frage.
Die Häuser südlich Wulfsfelde und nördlich Reinsbek wurden im vorlieFür die südwestliche Teilfläche gelten zusätzlich artenschutzrechtliche
genden Entwurf als Siedlungen bewertet. Dementsprechend wurde ein
Vorbehalte: die Fläche soll Feldlerche, Neuntöter, Braunkehlchen,
Abstand von 800 m berücksichtigt. Tatsächlich handelt es sich hier um
Kiebitz und ungefährdeten Vögeln des Offenlandes i. S. einer FCS Einzelhäuser bzw. Splittersiedlungen mit der Folge, dass hier nur ein Ab- Maßnahme einen neuen Lebensraum bieten.
stand von 400m zum Tragen kommt. Auf meine Stellungnahme vom
Angesichts dieser Ausgangssituation können hier keine Flächen, auch
16.11.2011 und die Karte (Anlage 1) wird verwiesen.
nicht mit entsprechenden Vorbehalten, ausgewiesen werden. Im vorliegenden Fall sind Vorsorgeaspekte zur sicheren Durchführung des
Fläche 306 (Damsdorf/Schmalensee/Stocksee):
Planfeststellungsverfahrens höher zu werten als die Ausweisung zuDie Flächenabgrenzung entspricht weitestgehend dem Kreisvorschlag. Im sätzlicher Windkraftflächen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund,
Nordwesten wurde die Eignungsfläche allerdings in Richtung Ortslage
dass das raumordnerische Ziel, 1,5 % der Landesfläche als EiogSchmalensee bis auf einen Siedlungsabstand von 800m ausgeweitet.
nungsgebiete auszuweisen, mit konfliktärmeren Flächen schon deutAufgrund des hier bestehenden und für die landschaftsbezogene Erholung lich erreicht werden kann.
bedeutsamen dichten Knicknetzes sollte die Eignungsfläche entsprechend
meiner Stellungnahme vom 16.11.2011 westlich nicht über den bestehen- Flächenvorschläge in Armstedt / Fuhlendorf:
II. Stellungnahme der Verwaltung als Träger öffentlicher Belange
Seite: 12 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
den Wirtschaftsweg hinausgehen. Im Südwesten wurde der vorhandene
Wald nicht berücksichtigt und wird von der Eignungsfläche überlagert. Im
Süden wurde ein kürzlich errichteter Schweinemaststall mit Sozial- und
Fütterungsbereich, der noch nicht in den Kartenunterlagen enthalten ist,
nicht berücksichtigt (Baugenehmigung 807/11 v. 30.09.2011). Im Nordosten bestehen Ausgleichsflächen aus dem örtlichen Kiesabbau (s. Stellungnahme der UNB). Nördlich angrenzend handelt es sich nicht um eine
Waldfläche (s. Luftbild). Insgesamt sollte die Abgrenzung der Fläche 306
entsprechend meiner Stellungnahme v. 16.11.2011 erfolgen. Auf die Anlagen 2.1 bis 2.4 wird verwiesen.
Stand: 06.11.2012
Grundlage für die Stellungnahme des LBV sind das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von
Meißner, 2009. In diesem Zusammenhang wurden auch die Flächen
Armstedt / Fuhlendorfbeurteilt: Beide Flächen liegen innerhalb eines
Migrationskorridors für den Rothirsch und sind für den Erhalt des
Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger mit dem
Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpretationen
aus den Schreiben vom 10. Juli bzw. 7. August können nicht mit den
vorliegenden Gutachten in Verbindung gebracht werden.
Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten Annahmen zum
Fläche 315 (Alveslohe/Kaltenkirchen)
Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes konnten im
Hier die sind die Stellungnahme der Stadt Kaltenkirchen, die Hinweise auf Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber Landesjagdbestehende Ausgleichsflächen und die Planung der TENNET für die erfor- verband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter Jagd,
MELUR, mündl. 2012).
derliche 380 KV-Leitung zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen. Auf die
Stellungnahme der UNB wird verwiesen. Unter Berücksichtigung der auf
Flächenvorschlag in Hartenholm:
dem Gebiet der Stadt Kaltenkirchen zwischenzeitlich bereits realisierten
Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. GutachAufforstungsmaßnahmen verbleibt lediglich eine Restfläche von knapp 15
ten, die im Auftrage des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr des
ha Größe (Anlagen 3.1, 3.2).
Landes Schleswig-Holstein erstellt wurden, können durch das hier
vorgelegte Kurzgutachten nicht widerlegt werden. Nach wie vor wird
Flächenvorschläge in Todesfelde und Hartenholm sowie Armsdurch die jetzt reduzierte geplante Ausweisung eine Gefährdung der
tedt/Fuhlendorf:
CEF- und FCS-Maßnahmen sowie weiteren Ausgleichsflächen für den
In diesen Gemeinden wurden größere potentielle Eignungsflächen im Ge- Bau der BAB A20 gesehen. Die Fläche wird nicht übernommen.
biet der Gemeinden Todesfelde und Hartenholm/Hasenmoor vorgeschlaZu Fläche 184 (Neuengörs), 185/186/187 (Hardebek / Hasenkrug),
gen und vom Kreis bestätigt. Eine Übernahme ist nicht erfolgt, da diese
Flächen teilweise im Migrationskorridor einer geplanten Grünbrücke liegen 227 (Gönnebek), 305 (Großenaspe), 249 (Groß Niendorf):
und/oder teilweise Ausgleichsflächen für die A7 oder A 20 innerhalb dieser Kenntnisnahme
Flächen liegen. Es sollte geprüft werden, ob nicht dennoch hinreichend
Zu Fläche 313, Weede:
große Teilflächen für eine Windenergienutzung verbleiben.
Es sind Hinweise eingegangen, dass bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als Wohnhäuser eingestuft wurden. Es erfolgt
Denkmalschutz:
insofern eine Anpassung im Südwesten, um der landesweit einheitliNachdem jetzt textlich ein genereller denkmalschutzrechtlicher Vorbehalt
chen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu werden. Allerdings
aufgenommen wurde, erfolgt eine weitergehende Stellungnahme der UD
bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderseits der Kreisstraße
nicht.
frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu dem in Ost-WestRichtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenommen, um die GeUmweltmedizin und Seuchenhygiene:
samtausdehnung des Windparks und die dominierende Wirkung auf
Keine Bedenken.
die Ortslagen zu begrenzen.Im Rahmen der ersten Anhörung sind die
vom Kreis vorgebrachten artenschutzrechtlichen Belange für diese
Naturschutz:
Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeArtenschutz:
flossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme nicht. Insbesondere die Fnktionsfähigkeit der Grünbrücke wurde intensiv gutSeite: 13 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Hinsichtlich des Artenschutzes verweise ich auf unsere Stellungnahme
vom 04.07.2010. Insbesondere die Forderung mindestens für alle ermittelten Eignungsflächen eine Potenzialanalyse durchzuführen wird nochmal
bekräftigt. Für jede Fläche, die im Regionalplan als Eignungsfläche für
Windenergie dargestellt wird, muss im Vorwege geprüft sein, dass sie
unter Berücksichtigung des Artenschutzes auch tatsächlich geeignet ist.
Stand: 06.11.2012
achterlich geprüft. Im Bereich der Flächen 184 und 313 wird die Errichtung weiterer WKA als Arrondierung zum bestehenden Gebiet unkritisch gesehen.
Zu Fläche 245, Mönkloh:
Die Fläche wird in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) abgelehnt, weil dass das
Eignungsflächen:
Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geplanten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der FunktionsfäFläche 183 (Pronstorf)
higkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in
Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf
Das artenschutzrechtliche Prüferfordernis sollte um Jagdreviere und
Sommerquartiere für Waldfledermäuse ergänzt werden. Ansonsten beste- gestrichen.
hen aus Sicht des Naturschutzes keine Bedenken.
Artenschutz allgemein:
Die Belange des Artenschutzes wurden auf Ebene der RegionalplaFläche 184 (Neuengörs)
nung in ausreichender Tiefe geprüft. Zur Klärung Vorhaben bezogener
Aus Sicht des Naturschutzes bestehen, vorbehaltlich des Artenschutzes,
Fragen wird auf den artenschutzrechtlichen Vorbehalt verwiesen.
keine Bedenken.
Fläche 313 (Weede)
Durch die Flächenerweiterung nach Osten wird der Abstand zum östlich
angrenzenden FFH-Gebiet verringert. Im Südosten der Eignungsfläche
liegt außerdem ein kleines Wäldchen. Der Abstand zum FFH-Gebiet sollte
aus naturschutzfachlicher Sicht nicht verringert werden. Es bestehen daher gegen die östlichen Erweiterungsflächen aus Sicht des Naturschutzes
Bedenken.
Fläche 185/186/187 (Hardebek/Hasenkrug)
Aus Sicht des Naturschutzes bestehen, vorbehaltlich des Artenschutzes,
keine Bedenken.
Fläche 227 (Gönnebek)
Aus Sicht des Naturschutzes bestehen, vorbehaltlich des Artenschutzes,
keine Bedenken.
Fläche 245 (Mönkloh)
Die Fläche liegt am Rand eines charakteristischen Landschaftsraumes. Im
südöstlichen Teil der Eignungsfläche befinden sich gut ausgeprägte
Knicks, die zu einem südöstlich angrenzenden Knicknetzt gehören. Der
überwiegende Teil der Fläche ist jedoch geprägt durch sehr offene Grünlandbereiche, welche sich in Richtung Norden (Nordosten) außerhalb des
Eignungsbereiches fortsetzen, es wird daher besonders auf die potentielle
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Bedeutung für den Wiesenvogelschutz hingewiesen.
Fläche 249 (Groß Niendorf)
Aus Sicht des Naturschutzes bestehen, vorbehaltlich des Artenschutzes,
keine Bedenken. Aktuell (Juni 2012) wurden der UNB Überflüge des Seeadlers gemeldet.
Fläche 305 (Großenaspe)
Aus Sicht des Naturschutzes bestehen, vorbehaltlich des Artenschutzes,
keine Bedenken.
Fläche 306 (Schmalensee, Damsdorf, Stocksee)
Im Bereich der Eignungsfläche befindet sich im Osten eine Ausgleichsfläche die mit Eingriffen aus dem lokalen Kiesabbau verbunden ist. Diese
Fläche sollte aus dem Eignungsgebiet für Windenergienutzung ausgenommen werden, da hier bereits Maßnahmen für die Biotopentwicklung im
Rahmen der Renaturierung der Abbauflächen vorgesehen sind. Teilbereiche im Nordwesten des geplanten Eignungsraumes sind Bestandteil eines
von Knicks geprägten charakteristischen Landschaftsraumes innerhalb
des Naturparks "Holsteinische-Schweiz". Auch diese gewachsene Knicklandschaft sollte aus Sicht des Landschaftsschutzes von der Windenergienutzung ausgenommen werden: Herausnahme der charakteristischen von
Knicks geprägten Teilflächen im Nordwesten, westlich des hier vorhandenen Weges mit Nord-/Südausrichtung, welcher bereits im Südwesten der
geplanten Eignungsfläche diese in Richtung Westen begrenzt.
Fläche 315 (Alveslohe/Kaltenkirchen)
Im Bereich der Eignungsfläche liegen mehrere Kompensationsflächen für
Eingriffe im Zusammenhang mit Kompensationsmaßnahmen aus der Bauleitplanung der Gemeinden Alveslohe und Kaltenkirchen, sowie einzelner
Bauvorhaben.
- Gebiet der Stadt Kaltenkirchen:
Für Teile der aus der Bauleitplanung abgeleiteten Flächen wird als Entwicklungsziel die Bildung von Wald angestrebt. Es handelt sich um größere Kompensationsbereiche die sich in einen nördlichen und einen südlichen Teilbereich untergliedern. Im nördlichen Teilbereich ist die Waldbildung schon weit fortgeschritten, so dass diese Flächen zuzüglich des einzuhaltenden Abstandes zum Wald nicht für die Windenergienutzung zu
Verfügung stehen. Ebenso ist der erforderliche Abstand zu einer nördlich
daran anschließenden Waldfläche, außerhalb des Eignungsgebietes zu
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
berücksichtigen, da auch hier der Abstand zum Wald eingehalten werden
muss. Ähnlich verhält es sich innerhalb der Teilfläche im Südosten mit
einem relativ jungen Aufforstungsbereich, dieser ist ebenfalls zuzüglich
des erforderlichen Abstandes zu Wald von der Eignungsfläche auszuschließen. Innerhalb des Kompensationsbereiches im Südosten, im Anschluss an die vorhandene Erstaufforstungsfläche auf dem Gebiet der
Stadt Kaltenkirchen, sind bereits verschiedene Maßnahmen zur Biotopentwicklung umgesetzt worden. Diese Flächen schließen nicht grundsätzlich die Zuordnung zum Eignungsraum aus und können somit innerhalb
des Eignungsbereiches verbleiben. Generell gilt jedoch, dass Kompensationsflächen als Standort für WEA aus Gründen des Naturschutzes nicht
zustimmungsfähig sind. Bei der Aufstellung von Windenergieanlagen müssen daher diese Bereiche ausgeschlossen werden. Die ökologischen
Auswirkungen durch die Aufstellung von Windenergieanlagen in der Nähe
oder angrenzend zu diesen Maßnahmenflächen sind dabei besonders zu
berücksichtigen.
- Gebiet der Gemeinde Alveslohe:
Hier bestehen ebenfalls Maßnahmenflächen aus der Bauleitplanung, auf
denen bislang nur zum Teil Maßnahmen umgesetzt wurden, die aber zukünftig für den Naturschutz Biotopflächen entwickelt werden sollen und
somit für die konkrete Aufstellung von Anlagen nicht zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf bestehende Biotopmaßnahmen im Bereich der Krückau und auf daran angrenzenden Flächen innerhalb und außerhalb des vorgesehen Eignungsraumes. Eine Vielzahl unterschiedlicher Biotopentwicklungsmaßnahmen lassen hier im regionalen
Verbund aus Sicht des Naturschutzes langfristig eine allgemein günstige
Entwicklung zu höherwertigen Landschaftsräumen erwarten. Bei der Planung der Standorte der einzelnen Windenergieanlagen ist dies besonders
zu berücksichtigen.
Im Bereich der Krückau befinden sich gewässerbegleitend mit Gehölzen
bestandene Flächen, die auf ihren Waldstatus zu prüfen sind. Möglicherweise ergeben sich hier zusätzliche Ausschlussbereiche, da diesen Flächen gemäß Auswertung anhand verfügbarer Luftbilder eine Größe von
über 5.000 m2 aufweisen.
Bei Berücksichtigung der konkreten und geplanten Flächenbindung für den
Natur- und Landschaftsschutz im Eignungsraum liegt die zu erwartende
Nettoflächengröße für die Windenergienutzung deutlich unterhalb der derzeit ausgewiesenen Gesamtflächengröße.
Aus Sicht des archäologischen Denkmalschutzes bestehen gegen die
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Stand: 06.11.2012
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Stand: 06.11.2012
Ausweisung der neuen Eignungsflächen keine Bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Kreis Stormarn
ID:
116
21.06.2012
Stellungnahme des Kreises Stormarn
(entsprechend des Beschlusses des WPBA vom 06.06.2012)
Zu Lasbek:
Die geplante geringfügige Erweiterung stellt lediglich eine redaktionelle
Anpassung an Abstandskriterien dar. Es steht der Gemeinde frei, dieZu den Flächenneuausweisungen, Flächenerweiterungen und Änderungen
se Arrondierung im Rahmen der Bauleitplanung zu nutzen oder nicht.
gegenüber dem Planungsstand des 1. Entwurfes nimmt der Kreis StorFür ein etwaiges Repowering könnten sich bei einer Neuaufstellung
marn wie folgt Stellung:
von WKA Vorteile ergeben. Die Fläche wird beibehalten. Die Gemeinde kann in diesem Falle ihr ablehnendes Votum durch die BauleitplaDie im ersten Entwurf neu ausgewiesenen drei Eignungsgebiete in den
nung umsetzen.
Gemeinden Lasbek (Nr. 209), Travenbrück (Nr. 210) und Rehhorst (Nr.
223) sind auch im zweiten Entwurf enthalten. Diese drei Flächen sind entZu Travenbrück:
gegen der Stellungnahme des Kreises weiterhin Bestandteil des PlanentDie Gemeinde stimmt in Ihrer Stellungnahme zur zweiten Anhörung
wurfes. Ausschlaggebend für die Ablehnung waren in Lasbek (Nr. 209)
der Erweiterung zu. Insofern wird die Fläche beibehalten. Die Artendas negative gemeindliche Votum (bereits vorhandenes Eignungsgebiet),
schutzrechtlichen Bedenken sind durch einen entsprechenden Vorbein Travenbrück (Nr. 210) fachliche Aspekte (Artenschutz, Lage im regionahalt im Text hinreichend berücksichtigt. In Abstimmung mit dem
len Grünzug und im Landschaftsschutzgebiet Tralau) und in Rehhorst (Nr.
MELUR wird die Fläche als grundsätzlich geeignet angesehen. Es
223) das negative gemeindliche Votum (bereits vorhandene Eignungsgehandelt sich um die Arrondierung eines bestehenden Gebietes, welbiete).
ches von einem LSG umgeben ist. Eine Ausdehnung in den Randbereich des LSG wird aus landesplanerischer Sicht und aus Sicht des
Der Kreis Stormarn hält seine fachliche Stellungnahme vom November
2011 zu der Fläche Nr. 210 aufrecht und bittet darum, die gemeindlichen überörtlichen Naturschutzes angesichts der Vorbelastung für vertretbar
Voten insbesondere bei einem ablehnenden Votum der Gemeinde zu be- gehalten.
rücksichtigen.
Zu Rehhorst: Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des
In der Stadt Bargteheide ist eine Fläche am westlichen Ortsrand neu aus- Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von
gewiesen worden. Dieses Gebiet ist von der Stadt Bargteheide ausgewählt ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenziworden und vom Kreis Stormarn fachlich mit dem Ergebnis bewertet wor- al auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche
den, dass keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Angeregt wurde die Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208
Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange mit ggf. einer Sonderre- und 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die
gelung zur Höhenbegrenzung der Anlagen. Diese Stellungnahme wird vom Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
ausgesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
Kreis Stormarn unverändert aufrecht erhalten.
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
Wegen der bestehenden Ortskenntnis und vorhandener Erfahrung werden zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlidie fachlichen Vorschläge zur Berücksichtigung der denkmalpflegerischen ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
Belange von den Ausschussmitgliedern des Wirtschafts-, Planungs- und
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläSeite: 17 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Bauausschusses des Kreises Stormarn allerdings nicht mitgetragen.
Stand: 06.11.2012
chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
Dem Wunsch auf Ausweisung eines Eignungsgebiets in der Gemeinde
Rethwisch (nordöstlich Steensrade) wurde nicht entsprochen. Die in Frage Zu Bargteheide:
kommende Fläche ist rd. 10 ha groß und hat damit nicht die vom Land
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Denkmalrechtliche
vorgegebene Mindestgröße von 20 ha.
Belange sind im Zuge der gemeindlichen Bauleitplanung bzw. des
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zu prüfen.
Die Gemeinde Rethwisch hatte dieses Gebiet benannt. Der Kreis plädierte
in seiner Stellungnahme im November 2011 für die Ausweisung. Sie un- Zu Rethwisch:
terschreitet zwar die Mindestgröße, würde aber als einzigste zusätzliche Die Fläche wird nach wie vor nicht übernommen. Unabhängig von der
Potenzialfläche des Kreises verbleiben. (Die Bargteheider Fläche wurde
Frage der Abstandsbemessung steht einer Ausweisung die Lage im
erst anschließend nachgemeldet). Der Kreis hält seine Stellungnahme vom Landschaftsschutzgebiet entgegen. Für die Ausweisung eines weiteNovember 2011 aufrecht, da bis auf die Mindestgröße keine grundsätzli- ren Eignungsgebietes neben dem bestehenden innerhalb des LSG
chen fachlichen Bedenken bestehen.
gibt es keine fachlich begründeten Anknüpfungspunkte.
Die Gemeinde Mönkhagen ist nach wie vor betroffen von dem im Entwurf
der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II auf dem
Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf (Kreis Ostholstein) ausgewiesenen
Eignungsgebiet. Das Gebiet grenzt unmittelbar an das Gemeindegebiet
der Gemeinde Mönkhagen.
Der Kreis Stormarn bringt zum Ausdruck, dass die Ausweisung eines Eignungsgebietes in der Gemeinde Stockelsdorf so vorzunehmen ist, dass die
Belange der Siedlungsentwicklung des Kreises Stormarn und der Gemeinde Mönkhagen nicht beeinträchtigt werden. Die Ausweisung ist zu überprüfen und bei Eignung so vorzunehmen, dass ausreichende Abstände zu
den geplanten Flächenausweisungen und vorgesehenen Siedlungserweiterungen auf dem Gebiet der Gemeinde Mönkhagen eingehalten werden.
Zu Mönkhagen:
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird beibehalten.
Voraussichtlich werden innerhalb der vorgegebenen Beteiligungsfrist bis
zum 11.07.2012 Stellungnahmen von Städten und Gemeinden mit weiteren Bedenken und Anregungen eingehen. Diese werden an das zuständige Innenministerium weitergeleitet.
Kreis Stormarn
ID:
1382
11.07.2012
Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne SchleswigHolstein 2011 zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Zu Bargteheide: Zur Fläche südlich des Glindfelder Weges (Nr. 246):
Kenntnisnahme.
Zur von der Stadt Bargteheide beantragten Fläche nördlich des Glindfelder Weges:
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäߧ 10 Absatz 1
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Seite: 18 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Satz 4
Stand: 06.11.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Eine Funktion des Regionalen Grünzuges ist
gemäß Ziffer 4.2 Regionalplan I die Erhaltung prägender Landschaftsstrukturen. Hierzu zählen auch Kulturdenkmale. In Verbindung mit dem
Ziel, Vorhaben, die mit dieser Funktion nicht vereinbar sind, nicht zuzulassen, kann von der Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP
nicht Gebrauch gemacht werden. Im Sinne eines vorsorgenden Freiraumschutzes, sind die Anforderungen an eine Ausnahme innerhalb
von Regionalen Grünzügen hoch. Unter diesen Voraussetzungen kann
hier auch nicht von einer Ausnahme mit Höhenbegrenzung Gebrauch
gemacht werden.
die Stadt Bargteheide nimmt zur o.g. Planung entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 20.06.2012 wie folgt Stellung:
Zu Braak:
Kenntnisnahme
I a Fläche südlich des Glindfelder Weges
Zu Siek:
Kenntnisnahme
Raumordnungsgesetz (ROG)
- Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Stormarn
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend erhalten Sie ergänzend zu unserer Stellungnahme vom
20.06.2012 die hier vorliegenden Stellungnahmen der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden des Kreises Stormarn.
Mit freundlichen Grüßen
Die Übernahme der Eignungsfläche südlich des Glindfelder Wegs wird
begrüßt.
I b Fläche nördlich des Glindfelder Weges
Die Fläche nördlich des Glindfelder Weges sollte ebenfalls aufgenommen
werden. Der im Regionalplan dargestellte regionale Grünzug soll planmäßig nicht besiedelt werden. Trotzdem können innerhalb dieser Grünzüge
Maßnahmen zugelassen werden, die mit den Funktionen (Schutz des Naturhaushaltes, Erhaltung der Landschaftsstrukturen, Freiraumerholung
etc.) vereinbar sind oder die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen. Da sich die Eignungsfläche am Rand des Grünzuges befindet, könnten die Funktionen trotz einer Windenergieanlage gewahrt bleiben.
Zu Hoisdorf:
Kenntnisnahme
Zu Stapelfeld:
Kenntnisnahme
Zu Barsbüttel:
Kenntnisnahme
Zu Oststeinbek:
Kenntnisnahme
Zu Ammersbek:
Kenntnisnahme
Zum Gut Jersbek könnte durch eine Höhenbeschränkung im Rahmen der
Zu Bargfeld-Stegen:
Bauleitplanung eine mögliche Beeinträchtigung unterbunden werden.
Die Fläche liegt innerhalb eines Regionalen Grünzuges, innerhalb
Mit freundlichen Grüßen
eines LSG und größtenteils innerhalb von Schwerpunktbereichen des
Biotopverbundsystems. Angesichts dieser Häufung von naturschutzfachlichen Kriterien ist eine Ausnahme innerhalb von AusschlussgebieAuszug aus der Niederschrift über Sitzung der Gemeindevertretung Braak ten mit Feinsteuerung gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP ausgeschlosPunkt 9: Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung sen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Seite: 19 von 310
Zu Delingsdorf:
Kenntnisnahme
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Beratungsgrundlage: Beschlussempfehlung BA/FA Braak vom4.6.2012
Die Gemeindevertretung Braak beschließt, keine Gebiete für die Ansiedlung von Windenergienutzung auszuweisen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
Stand: 06.11.2012
Zu Elmenhorst:
Kenntnisnahme
Zu Hammoor:
Kenntnisnahme
Zu Tremsbüttel:
Kenntnisnahme
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses der
Gemeinde Siek
Zu Todendorf:
Kenntnisnahme
Punkt 5: Bauangelegenheiten
Zu Nienwohld:
Die Fläche liegt innerhalb eines Regionalen Grünzuges, innerhalb
eines LSG und größtenteils innerhalb von Schwerpunktbereichen des
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, welcher bereits durch mehrfach Biotopverbundsystems. Angesichts dieser Häufung von naturschutzbekräftigte Beschlüsse seitens der Gemeinde hinreichend bekannt ist.
fachlichen Kriterien ist eine Ausnahme innerhalb von AusschlussgebieDer Bauausschuss stellt fest, dass die Gemeinde letztendlich zurzeit keine ten mit Feinsteuerung gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP ausgeschlossen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Flächen besitzt, die für die Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet
sind.
Zu Jersbek: Zur Fläche südlich des Glindfelder Weges (Nr. 246):
Eine Höhenbegrenzung im Regionalplan wird nicht für erforderlich
Der zuletzt von der Gemeinde gefasste Beschluss vom 11.10.2011 wird
gehalten. Die Betroffenheit der benannten Kulturdenkmäler und daraus
nochmals seitens des Bauausschusses bekräftigt.
ggf. resultierende Einschränkungen für die Höhe der geplanten WKA
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
ist Vorhaben bezogen auf Ebene der Bauleitplanung bzw. im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären.
5. c) Teilfortschreibung Regionalplan, hier: Windenergie
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Zur von der Stadt Bargteheide beantragten Fläche nördlich des Glindfelder Weges:
Gemeinde Hoisdorf
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Punkt 8: Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserHerr Schippmann berichtet über die Teilfortschreibung des Regionalplanes gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung. Auf dem nicht zu entnehmen. Eine Funktion des Regionalen Grünzuges ist
gemäß Ziffer 4.2 Regionalplan I die Erhaltung prägender LandschaftsGemeindegebiet Hoisdorf sind keine Flächen ausgewiesen worden.
strukturen. Hierzu zählen auch Kulturdenkmale. In Verbindung mit dem
Beschluss: Die Gemeinde ist weiterhin nicht an Flächen für die Windener- Ziel, Vorhaben, die mit dieser Funktion nicht vereinbar sind, nicht zugienutzung interessiert.
zulassen, kann von der Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP
nicht Gebrauch gemacht werden. Im Sinne eines vorsorgenden FreiAbstimmungsergebnis: einstimmig dafür
raumschutzes, sind die Anforderungen an eine Ausnahme innerhalb
von Regionalen Grünzügen hoch. Unter diesen Voraussetzungen kann
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der hier auch nicht von einer Ausnahme mit Höhenbegrenzung Gebrauch
gemacht werden.
Gemeinde Stapelfeld
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Punkt 13: 2. Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 für Windenergie Planungsraum I-V
Beratung und Beschlussfassung
Herr Bürgermeister Jürgen Westphal teilt mit, dass es im Rahmen der 2.
Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 für Windenergie im Planungsraum I-V seitens der betroffenen Gemeinden zu vielen Einwänden
gekommen ist.
Stapelfeld befindet sich darüber hinaus in einer windarmen Gegend, so
dass eine Energiegewinnung durch Windkraftanlagen nicht weiter zu verfolgen und auch nicht vorgesehen ist.
Ohne weitere Aussprache trifft die Gemeindevertretung Stapelfeld den
folgenden Beschluss:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hält an ihrem Beschluss fest, keine
Windkraftanlagen zur Erzeugung von Strom im Gebiet der Gemeinde Stapelfeld aufstellen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Stellungnahme der Gemeinde Barsbüttel
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Barsbüttel hat in der Gemeindevertretungssitzung am
21.06.2012 die Anhörung zum Zweiten Anhörungs-und Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Barsbüttel beabsichtigt auch weiterhin keine Eignungsgebiete innerhalb ihres Geltungsbereiches auszuweisen.
Der vorgelegte Entwurf der Teilfortschreibung des ROG zur Windenergienutzung entspricht somit der bisherigen Haltung der Gemeinde. ·
Mit freundlichen Grüßen
Zweiter Entwurf der geplanten Teilfortschreibung des Regionalplans für
den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
hier: Stellungnahme der Gemeinde Oststeinbek
Die Gemeindevertretung Oststeinbek hat sich mit der Angelegenheit in
ihrer Sitzung am 18.06.2012 befasst und folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Gemeinde Oststeinbek hat den zweiten Entwurf der geplanten Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I zur Ausweisung
von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zur Kenntnis genommen.
2. Die Gemeinde Oststeinbek stimmt zu, dass gem. LEP 2010, Ziff. 3.5.2 Windenergie-, Abs. 8, in Oststeinbek Eignungsflächen für die großflächige
Windenergienutzung durch z.B. Windparks nicht ausgewiesen werden.
3. Die Gemeinde Oststeinbek stimmt zu, dass hiervon gem. LEP 2010,
Ziff. 3.5.2 ?Windenergie -, Abs. 5, Kleinanlagen als Einzelanlagen mit bis
zu 30 Metern Gesamthöhe und Nebenanlagen, die einem Vorhaben nach
§ 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BauGB dienen, mit in der Regel bis zu 70 Metern
Gesamthöhe, ausgenommen sind. Entsprechende Bedarfe werden in Oststeinbek gesehen.
Ich bitte um Kenntnisnahme
Sehr geehrter Herr Carstensen, sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Ammersbek hat sich in ihrer Sitzung am 19.06.2012 mit der o.g. Teilfortschreibung des Regionalplanes für
den Planungsraum befasst und diese zur Kenntnis genommen.
Mehrheitlich wurde die Auffassung vertreten, dass die Interessen der Gemeinde Ammersbek von der Teilfortschreibung nicht berührt werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der o.g. Telefonnummer selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Bargfeld-Stegen
Anlg.: 1 Plankarte
Seite: 22 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.05.2012 und in der Sitzung der Gemeindevertretung
am 18.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat beschlossen,
eine Eignungsfläche für die Windenergienutzung "von im Süden östlich
Gut Stegen bis im Norden Gemeindegrenze Nienwohld" anzumelden. Diese Fläche ist in der beigefügten, Plan farblich dargestellt. Die Fläche hat
eine Größe von 36,99 ha und erfüllt maßgebende Kriterien für die Eignungsflächen für die Windenergie.
Mit freundlichen Grüßen
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Delingsdorf
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Dellngsdorf hat in der Sitzung am
13.06.2012 über die Tellfortschreibung des Regionalplanes beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeinde Delingsdorf nimmt die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II zustimmend zur Kenntnis."
Mit freundlichen Grüßen
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Elmenhorst
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst hat in der Sitzung am
19.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
"Die Anwesenden Gemeindevertreter sind sich darüber einig/ dass auch
zukünftig keine Flächen für Windkraftanlagen vorgesehen sind. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt hierzu eine Stellungnahme abzugeben."
Seite: 23 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Mit freundlichen Grüßen
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Hammoor
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Hammoor hat in der Sitzung am
19.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gemeindevertretung beschließt die Kenntnisnahme der Teilfortschreibung des Regionalplanes für Windkraft"
Mit freundlichen Grüßen
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Tremsbüttel
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Tremsbüttel hat in der Sitzung am
18.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
stimmt dem 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den
Planungsraum I mit Stand vom 24.05.2012 zu.“
Mit freundlichen Grüßen
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Todendorf
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeinde Todendorf nimmt die Teilfortschreibung des Regionalplanes
Seite: 24 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
für den Planungsraum I, 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, zustimmend zur Kenntnis.
Seitens der Gemeinde sind keine Eignungsflächen für die Windenergie
vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Nienwohld
Anlg.: 2 Plankarten
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeinde Nienwohld hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am
18.06.2012 über die Tellfortschreibung des Regionalplanes beraten.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nienwohld hat beschlossen, zu
prüfen, ob geeignete Eignungsflächen für die Windenergienutzung auf
Gemeindegebiet zur Verfügung stehen. Nach erfolgter Prüfung meldet die
Gemeinde Nienwohld die Fläche „nördlich Wiesenweg (unmittelbar im
Anschluss an die von der Gemeinde Bargfeld-Stegen gefundene Eignungsfläche Nr. 8, ca. 37 ha)" an. Diese Fläche ist in dem beigefügten
Plan farblich dargestellt. Diese Fläche hat eine Größe von 16,84 ha. Mit
der unmittelbar benachbarten gemeldeten Eignungsfläche der Gemeinde
Bargfeld-Stegen ergäbe sich eine interkommunale Eignungsfläche von
insgesamt ca. 53,83 ha.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Tasch,
folgende Stellungnahme gibt die Gemeinde Jersbek ab:
1) Teilbereich A und B südlich Glindfelder Weg
Umweltbezogener Gesundheitsschutz/Immissionsschutz
Für die an die Planungsfläche angrenzende Wohnbebauung (Siedlung,
Einzelhäuser und Splittersiedlungen) ist durch ausreichende Abstände
sicherzustellen, dass die Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte für
Seite: 25 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
die angrenzenden Wohngebiete gemäß der Baunutzungsverordnung bzw.
TA Lärm eingehalten wird.
Denkmalpflege
Um Stadt - und Ortskerne, die sich durch ein weit sichtbares, ortsprägendes Kulturdenkmal auszeichnen sowie um einzelne Kulturdenkmale, die
als "Landmarke" besonders auffallen, ist als Abschlussbereich jeweils ein
Kreisbogen mit einem Radius von 3.500 m einzuhalten. Zusätzlich gilt als
Ausschlussbereich ein Kreisbogen mit einem Radius von 1.500 m um jedes einzelne besondere Kulturdenkmal. Im Bereich der vorgeschlagenen
Fläche am Glindfelder Weg sind folgende Kulturdenkmäler berührt:
Bargteheide- Ev.-luth. Kirche
Jersbek- Barockgarten, Wind/Querallee
Jersbek - Klein Hansdorf- Am Wischhof 18
Die vorgeschlagene Fläche wird von diesem Ausschlusskriterium überlagert. Es sind die o. g. Schutzobjekte betroffen. Bei einer Ausweisung der
betreffenden Fläche ist eine Beeinträchtigung der unter Denkmalschutz
stehenden Objekte in Jersbek einschließlich des Barockgartens zu erwarten. Aufgrund der denkmalrechtlichen Belange (insbesondere Nähe zum
Jersbeker Park) ist deshalb eine Sonderregelung zur Höhenbegrenzung
(z. B maximale Höhe von 100 m) aufzunehmen.
Erschließung/Brandschutz
Die Erschließung ist aufgrund nicht bestehender geeigneter Wege/Verkehrsbeziehungen nicht gewährleistet. Der Brandschutz ist nicht sichergestellt.
2) Teilbereich C nördlich des Glindfelder Weges
Gegen die Ausweisung der Teilfläche bestehen Bedenken, da sie mit zwei
Ausschlusskriterien überlagert wird (Lage innerhalb eines regionalen
Grünzuges und im Einzugsradius das als Denkmal ausgewiesen Jersbeker
Parkes). Sowohl naturschutzfachliche (Erhalt des regionalen Grünzuges)
als auch denkmalrechtliche Gesichtspunkte (Umgebungsbereich eines
Iandschafts- und ortsbildprägenden Kulturdenkmals und geschützten Ensembles) werden betroffen. Die Überlegung der Beeinträchtigung ist auch
nicht auf dem Weg einer Ausnahme - heilbar.
Mit freundlichen Grüßen
Seite: 26 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Ämter, Gemeinden, Städte
Amt Bad Bramstedt-Land
ID:
1332
11.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
das erste Anhörungs- und Beteiligungsverfahren wurde Ihrerseits bereits
von Mitte August bis Mitte November 2011 durchgeführt. Aufgrund der
Vielzahl von Einwendungen wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich.
Dieses Beteiligungsverfahren hat vom 30.05. bis heute, den 11.07.2012
stattgefunden. Darüber hinaus lag der zweite Entwurf des Regionalplanes
für den Planungsraum I in der Zeit vom 11.06. bis einschl. heute, den
11.07.2012 unter anderem in der Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land
öffentlich aus.
Die beigefügten Stellungnahmen zu dem 2. Entwurf der Teilfortschreibung
wurden seitens folgender Gemeinden des Amtes Bad Bramstedt-Land
getroffen:
• Armstedt
• Borstel
• Hitzhusen
• Wiemersdorf
• Fuhlendorf
• Hardebek
• Mönkloh
• Großenaspe.
Eine Privatstellungnahme wurde am 06.07.2011 von Herrn Werner Langhein, 24616 Hardebek im Amt Bad Bramstedt-Land abgegeben und ist
Ihnen bereits per E-Mail zugesendet worden.
Ich bitte um positive Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Amt Bad Bramstedt-Land
Seite: 27 von 310
Auf die Stellungnahmen der einzelnen Gemeinden, die separat erfasst
sind, wird verwiesen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
ID:
1334
Stand: 06.11.2012
11.07.2012
Beglaubigter Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Armstedt vom 10.07.2012
TOP 8 Stellungnahme zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung
hier: 2 Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Grundlage für die Stellungnahme des LBV ist das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von
Meißner, 2009. In diesem Zusammenhang wurden auch die Flächen
Armstedt / Fuhlendorf beurteilt: Beide Flächen liegen innerhalb eines
Migrationskorridors für den Rothirsch und sind für den Erhalt des
Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger mit dem
Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpretationen
aus den Schreiben vom 10. Juli bzw. 7. August können nicht mit den
vorliegenden Gutachten in Verbindung gebracht werden.
1. Mit Bedauern hat die Gemeinde zur Kenntnis genommen, dass in der
Synopse der Stellungnahme zum 1. Entwurf die Übernahme die von der
Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten Annahmen zum
Gemeinde gewünschten Windenergieeignungsflächen insbesondere unter
Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes konnten im
Verweis auf das Fachgutachten Auswirkungen der Planung zur A 20 und A
Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber Landesjagd7 auf den Rothirsch als Indikatorart und Notwendigkeit technischer Ververband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter Jagd,
bundmaßnahmen im Abschnitt Bad Segeberg bis Elbe abgelehnt werden.
MELUR, mündl. 2012.).
Vor dem Hintergrund, dass die neue Grünbrücke im Hasselbusch integraler Bestandteil des großräumigen Konzeptes zur Sicherstellung der Wanderungs- und Vernetzungsfunktion der Rotwildkorridore ist, ist dies bei der
Neuausweisung von Windenergiegebieten zu berücksichtigen, damit das
Migrationsverhalten des Rotwildes nicht beeinträchtigt wird. Konkret sind in
diesem Raum bestehende Wanderungskorridore zur Grünbrücke dauerhaft von Windenergiegebieten freizuhalten, um diese mit großem finanziellem und ökologischem Aufwand gestaltete Maßnahme nicht zu gefährden.
Bei genauer Betrachtung des Gutachtens ist jedoch festzustellen, dass die
dort aufgezeigten Verbindungskorridore nicht durch die von den Gemeinden Armstedt und Fuhlendorf angemeldeten Windenergieeignungsflächen
führen. Insofern ist die Streichung der von den Gemeinden Armstedt und
Fuhlendorf übergreifend angemeldeten Flächen nicht gerechtfertigt bzw.
auf ein Versehen bei der Auslegung des Gutachtens zurückzuführen. In
dieser Hinsicht haben Vertreter der Gemeinden , des zukünftigen Windparkbetreibers und der Amtsverwaltung in einem am 03.07.2012 im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr mit Herrn Burkhard Kötter, Projektleiter A 20-West, geführten Gespräch auf diesen offensichtlichen Fehler
hingewiesen. Es wurde hier Bereitschaft signalisiert, nach vorheriger
Rückkoppelung mit dem Verfasser des Gutachtens, Herrn Meißner, eine
entsprechende Richtigstellung gegenüber der Landesplanung zu unterstützen.
2. Im Hinblick auf die in der Synopse aufgeführte Ausgleichsfläche für den
Seite: 28 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
6-streifigen Ausbau der A 7, die nordwestlich an die vorgeschlagene Fläche angrenzt, sieht die Gemeinde keinen Grund, die beantragte Eignungsfläche abzulehnen, da auch aus landesplanerischer Sicht ansonsten keine
Ausschlusskriterien bestehen. Gleichwohl würden sich beide Gemeinden
unterstützend bei der Anlage von Knicks und Waldflächen sowie Grünlandextensivierung einbringen, zumal auch bei einer Ausweisung von Windenergieeignungsflächen entsprechende Ausgleichsflächen und
-maßnahmen im Gemeindegebiet zu erbringen wären.
Nach alledem beantragt die Gemeinde erneut, die uneingeschränkte Ausweisung des Eignungsraumes zu befürworten.
Amt Bad Bramstedt-Land
ID:
1335
11.07.2012
Beglaubigter Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Borstel vom 25. Juni 2012/b
TOP 9 Information und Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Windenergieflächen
Bürgermeister Kohn berichtet über die Möglichkeit, eine erneute Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes bis zum 11 .07.2012
abzugeben. Bisher wurde die vorgeschlagene Fläche nicht aufgenommen,
da die Fläche zu dicht bzw. in einem Bereich einer Ausgleichsfläche zur A
20 liegt. Diesbezüglich hat am 19.06.2012 ein Gespräch mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein stattgefunden, in dem
die Möglichkeit eines Flächenaustausches erörtert wurde. Nach Rücksprache mit dem Referat 41 (Straßenbau) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein ist ein Flächentausch nur möglich, wenn durch einen Gutachter die Geeignetheit der
Alternativfläche nachgewiesen werden wird. Zusätzlich sind die erforderlichen Stellungnahmen I Zustimmungen der TöB, Grundeigentümer und
Naturschutzverbände und sonstigen Beteiligten durch die Gemeinde einzuholen. Eine weitere Alternative wäre die Reduzierung des Abstandes zur
Ausgleichsfläche, wenn per gutachterlicher Stellungnahme die Vereinbarkeit mit den Ausgleichszielen nachgewiesen wird.
Das MELUR bzw. das LLUR müssten die Zustimmung zu dieser gutachterliehen Stellungnahme abgeben.
Seite: 29 von 310
Ein mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr abgestimmter
Flächentausch ist nicht erfolgt. Die fachgutachterlichen Einschätzungen zu der vorgeschlagene Fläche haben unverändert Bestand. Die
Flächen mit den Teilbereichen 1 und 2 werden daher nicht übernommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
1 a) Die Gemeindevertretung beschließt die erneute Abgabe der Stellungnahme lt. Anlage für den Teilbereich 1.
Abstimmungsergebnis: 3 Stimmen dafür
1 b) Die Gemeindevertretung beschließt die erneute Abgabe der Stellungnahme lt. Anlage für den Teilbereich 2
Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür
Amt Bad Bramstedt-Land
ID:
1338
11.07.2012
Beglaubigter Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen vom 21. Juni 2012
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserTOP 5 Stellungnahme zur erneuten Anhörung Windenergieeignungsflägebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
chen
nicht zu entnehmen. Auch wenn die Fläche mit beiden Teilstücken
Bürgermeisterin Pesehel erläutert die Hintergründe für die erneut abzuge- eine Größe von knapp 20 ha erreicht, so sind in der Gesamtabwägung
doch ausreichend größere und besser geeignete Flächen vorhanden,
bende Stellungnahme.
auf denen sich die beabsichtigte Konzentrationswirkung besser erzieDie vorbereitete Stellungnahme der Gemeinde Hitzhusen wird an die Ge- len lässt. Die Fläche wird nicht übernommen.
meindevertreter als Tischvorlage verteilt.
In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das
Die im Entwurf vorgelegte Stellungnahme wird beschlossen und die Stelgesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend
lungnahme soll umgehend an das Innenministerium Abteilung LandesplaPotenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um
nung Herrn Schlick abgegeben werden.
das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, 1,5 %
Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiligungsver- der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Die Ausweisung
fahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den weniger geeigneter Flächen wie im vorliegenden Fall ist daher im
Rahmen des raumordnerischen Ermessens nicht erforderlich und nicht
Planungsraum I
zwingend geboten, auch wenn keine harten Ausschlusskriterien vorlieAusweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Hitzhusen
gen.
ID: 1394, 10.11.11 Amt Bad Bramstedt Land
Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Hitzhusen hat Ihnen in der ersten Anhörung einen Flächenvorschlag für die Ausweisung einer Windeignungsfläche präsentiert. Sie
lehnen diesen Vorschlag allein deshalb ab, weil sie die Fläche unter Ausklammerung des nötigen Abstandes zur Straße für zu klein halten. Durch
die Umgehungsstraße B 206 wird die geplante Windeignungsfläche in zwei
Teilflächen zerschnitten. Wird der vereinfachte Vorsorgeabstand aus dem
Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums (Grundsätze zur PlaSeite: 30 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
nung von Windenergieanlagen) von 130m zur Ortsumgehung B 206 herangezogen, besitzt die nördliche Teilfläche eine Größe von 7,6 ha, die
südliche Teilfläche hat eine Größe von 13,1 ha. Gemeinsam verfügen
diese beiden Teilflächen dann über eine Größe von 20,7 ha und erreichen
damit die erforderliche Mindestgröße von 20 ha. Nach dem Gemeinsamen
Runderlass soll der definierte Abstand zu Bundestraßen 1 x h betragen (h
= Nabenhöhe + Rotordurchmesser}. Bei der Planung z. B. einer Enercon
E82 mit 108m Nabenhöhe und 41 m Rotorradius ergibt sich ein Mindestabstand von der Windeignungsfläche zur Bundesstraße von 108 m (Rotor
verbleibt innerhalb der Windeignungsfläche; 1 h =149m zum Mast wird
eingehalten}. Dementsprechend können Windeignungsfläche auch dichter
als 130m an einer Bundesstraße geplant werden, die einzelnen Teilflächen
würden sich weiter vergrößern. Die vorgeschlagene Windeignungsfläche
erfüllt sämtliche Abstandskriterien. Wie in unserer erste Stellungnahme
bereits erwähnt, haben sich 79% der Befragten bei einer Bürgerbefragung
für einen Windpark in Hitzhusen ausgesprochen. Die Gemeindevertretung
hat am 25.08.2011 mit 6 Ja-Stimmen, 3-Nein-Stimmen, beschlossen die
Flächen in Hitzhusen nördlich und südlich der Umgehungsstraße OU B
206, zwischen Akate und Bekate, im Rahmen der Teilfortschreibung des
Regionalplanes als Windeignungsfläche zu beantragen. Anwohnerproteste
sind aufgrund der positiven Bürgerbefragung nicht zu erwarten. Die Bürger
wollen den Windpark, die betroffenen Landeigentümer wollen den Windpark, es ist ein Partner für die Realisierung gefunden und eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ca. 4 bis 5 Windenergieanlagen wäre
möglich. Wir verweisen noch einmal auf unsere Stellungnahme im ersten
Anhörungsverfahren und möchten darauf hinweisen, dass wir es für nicht
richtig halten, die Fläche nur deshalb als zu klein zu definieren, weil sie
wegen der Umgehungsstraße in zwei Teilflächen unterteilt worden ist. Die
Regionalplanung muss als ein eher grobes Raster angesehen werden und
genau in dem oben beschrieben Punkt halten wir Ihre Raumordnung an
dieser Stelle für zu weitgehend. Der Flächenvorschlag entspricht genau
dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen an Infrastrukturachsen zu konzentrieren und unberührte Bereiche freizuhalten. Wir
möchten Sie bitten, diesen Fehler im Zuge der zweiten Anhörung zu revidieren und die Fläche insgesamt auszuweisen, da es sich um zwei zusammenhängende Flächen handelt.
Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Seite: 31 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Amt Bad Bramstedt-Land
ID:
1339
11.07.2012
Beglaubigter Auszug
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf vom 20. Juni 2012
Die Flächen der ersten Stellungnahme wurden bereits im Rahmen der
ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in
die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anTOP 8 Erneute Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes
derweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der
für den Planungsraum I zur Ausweisung von Windenergieeignungsräumen
vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Flächen werden
Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahme der Landesplanung zur unverändert beibehalten.
Kenntnis und bekräftigt nochmals ihre Stellungnahme, die bereits in der
Gemeindevertretersitzung vom 09.11 .2011 beschlossen wurde.
Abstimmungsergebnis: 10 Stimmen dafür
Amt Bad Bramstedt-Land
ID:
1342
11.07.2012
Beglaubigter Auszug
Grundlage für die Stellungnahme des LBV ist das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachaus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Getens in Bezug auf die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von
meinde Fuhlendorf vom 5. Juli 2012
Meißner, 2009. In diesem Zusammenhang wurden auch die Flächen
Armstedt / Fuhlendorf beurteilt: Beide Flächen liegen innerhalb eines
TOP 5 Stellungnahme zum 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I (Ausweisung für Windenergieeignungs- Migrationskorridors für den Rothirsch und sind für den Erhalt des
Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger mit dem
flächen)
Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpretationen
1. Mit Bedauern hat die Gemeinde zur Kenntnis genommen, dass in der
aus den Schreiben vom 10. Juli bzw. 7. August können nicht mit den
Synopse der Stellungnahme zum 1. Entwurf die Übernahme die von der
vorliegenden Gutachten in Verbindung gebracht werden.
Gemeinde gewünschten Windenergieeignungsflächen insbesondere unter
Verweis auf das Fachgutachten Auswirkungen der Planung zur A 20 und A Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten Annahmen zum
Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes konnten im
7 auf den Rothirsch als Indikatorart und Notwendigkeit technischer Verbundmaßnahmen im Abschnitt Bad Segeberg bis Elbe abgelehnt werden. Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber LandesjagdVor dem Hintergrund, dass die neue Grünbrücke im Hasselbusch integra- verband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter Jagd,
ler Bestandteil des großräumigen Konzeptes zur Sicherstellung der Wan- MELUR, mündl. 2012).
derungs- und Vernetzungsfunktion der Rotwildkorridore ist, ist dies bei der
Neuausweisung von Windenergiegebieten zu berücksichtigen, damit das
Migrationsverhalten des Rotwildes nicht beeinträchtigt wird. Konkret sind in
diesem Raum bestehende Wanderungskorridore zur Grünbrücke dauerhaft von Windenergiegebieten freizuhalten, um diese mit großem finanziellem und ökologischem Aufwand gestaltete Maßnahme nicht zu gefährden.
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Bei genauer Betrachtung des Gutachtens ist jedoch festzustellen, dass die
dort aufgezeigten Verbindungskorridore nicht durch die von den Gemeinden Armstadt und Fuhlendorf angemeldeten Windenergieeignungsflächen
führen. Insofern ist die Streichung der von den Gemeinden Armstadt und
Fuhlendorf übergreifend angemeldeten Flächen nicht gerechtfertigt bzw.
auf ein Versehen bei der Auslegung des Gutachtens zurückzuführen. In
dieser Hinsicht haben Vertreter der Gemeinden, des zukünftigen Windparkbetreibers und der Amtsverwaltung in einem am 03.07.2012 im Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr mit Herrn Burkhard Kötter, Projektleiter A 20-West, geführten Gespräch auf diesen offensichtlichen Fehler
hingewiesen. Es wurde hier Bereitschaft signalisiert, nach vorheriger
Rückkoppelung mit dem Verfasser des Gutachtens, Herrn Meißner, eine
entsprechende Richtigstellung gegenüber der Landesplanung zu unterstützen.
2. Im Hinblick auf die in der Synopse aufgeführte Ausgleichsfläche für den
6-streifigen Ausbau der A 7, die nordwestlich an die vorgeschlagene Fläche angrenzt, sieht die Gemeinde keinen Grund, die beantragte Eignungsfläche abzulehnen, da auch aus landesplanerischer Sicht ansonsten keine
Ausschlusskriterien bestehen. Gleichwohl würden sich beide Gemeinden
unterstützend bei der Anlage von Knicks und Waldflächen sowie Grünlandextensivierung einbringen, zumal auch bei einer Ausweisung von Windenergieeignungsflächen entsprechende Ausgleichsflächen und
-maßnahman im Gemeindegebiet zu erbringen wären.
Nach alledem beantragt die Gemeinde erneut, die uneingeschränkte Ausweisung des Eignungsraumes zu befürworten.
Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür
Amt Bad Bramstedt-Land
ID:
1343
11.07.2012
Beglaubigter Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hardebek vom 18. Juni 2012
TOP 6 Stellungnahme zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen
Die Gemeindevertretung nimmt den 2. Entwurf des Regionalplanes für die
Seite: 33 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Teilfortschreibung 2012 zur Ausweisung von Eignungsflächen für die
Windenergienutzung auf dem Gemeindegebiet zur Kenntnis und stimmt
dem Entwurf des Planes zu.
Abstimmungsergebnis: 4 Stimmen dafür
Amt Bad Bramstedt-Land
ID:
1344
11.07.2012
Beglaubigter Auszug
Vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
(MWAVT) liegt eine Stellungnahme vor, in der sich das MWAVT gegen
aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gedie Ausweisung der Fläche 245 ausspricht. Die Ausführungen zum
meinde Mönkloh vom 19. Juni 2012
Grünbrückenkonzept, auf die sich die Ablehnung bezieht, waren Anlass für ein Gespräch mit MWAVT. Darin wurde umso mehr deutlich,
TOP 8 Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes hier:
dass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich der geplanAusweisung von Windeignungsflächen
ten Grünbrücke liegt. Es wurde noch einmal unterstrichen, dass die
a) In dem nun von der Landesplanung vorgelegten 2. Entwurf der TeilfortErrichtung von WKA hier nicht mit der Funktionsfähigkeit der Grünbrüschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung
cke in Einklang zu bringen ist. Dies gilt auf Nachfrage in gleicher Weivon Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird die von der Gese für die von der Gemeinde beantragte Fläche. Die Fläche wird daher
meinde mit 11 b bezeichnete Fläche südwestlich der Kreisstraße K 30
wieder aus dem Entwurf gestrichen, dem Flächenwunsch der Gemeinerstmalig als Eignungsfläche für die Windenergienutzung aufgenommen. de kann nicht gefolgt werden.
Hier liegt sicherlich ein Irrtum der Landesplanung vor, denn die Gemeindevertretung hatte sich sowohl mit ihrem Beschluss vom 12.05.2009 zum
Kreiswindkataster als auch bei ihrem Beschluss vom 08.11.2011 zum 1.
Entwurf der Teilfortschreibung zum Regionalplanes jeweils einstimmig
gegen die Ausweisung der Fläche 11 b ausgesprochen. Da sich seit dem
letzten Beschluss das Meinungsbild nicht geändert hat, fordert die Gemeindevertretung im Rahmen ihrer Planungshoheit die Fläche 11 b aus
dem 2. Entwurf wieder zu streichen.
Die Gemeinde weist daraufhin, dass die Fläche im Regionalplan nun mit
Nr. 245 benannt wird.
Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür
b) Dagegen ist in dem von der Landesplanung vorgelegten 2. Entwurf der
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung die von der
Gemeinde zur Aufnahme angemeldete Gemeindeflächen 11 a nicht aufgenommen worden. Hier hatte die Gemeindevertretung sowohl mit Beschluss vom 12.05.2009 zum Kreiswindkataster als auch bei ihrer Stellungnahme vom 08.11.2011 zum 1. Entwurf der Teilfortschreibung zum
Regionalplan jeweils mit Stimmenmehrheit für die Aufnahme dieser GeSeite: 34 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
meindeflächen gestimmt. Da sich auch hier seit dem letzten Beschluss das
Meinungsbild nicht geändert hat, beantragt die Gemeinde die Fläche 11 a
in den 2. Entwurf aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 5 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen
Amt Bad Bramstedt-Land
ID:
1345
11.07.2012
Beglaubigter Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe vom 4. Juli 2012
TOP 6 Endgültige Stellungnahme zur Aufstellung der Teilfortschreibung
des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung
Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Auffassung fest. Der Erweiterung nach Norden wird nicht zugestimmt. Die vorgetragenen Argumente sind zwar grundsätzlich nachvollziehbar. Die Landesplanung
ist jedoch der Auffassung, dass im fraglichen Bereich schon eine sehr
dominante Agglomeration von WKA vorhanden ist und das mit der
vorgenommenen Erweiterung eine Belastungsgrenze für den Raum
erreicht ist.
Die Landesplanung sieht in der Nicht-Übernahme keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreiTeil I
chend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle
Die Gemeindevertretung begrüßt die mit dem 2. Entwurf der Teilfortschrei- Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller
bung des Regionalplanes vorgenommene Ausweitung der bereits auf
dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich
Wiemersdorfer Gebiet vorhandenen Eignungsfläche auf das Gebiet der
Gemeinde Großenaspe (Flächen-Nummer 305). Damit wird eine sinnvolle über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzuArrondierung an ein bereits vorhandenes Windenergieeignungsgebiet
stellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergievollzogen. Allerdings kann die Gemeinde nicht nachvollziehen, dass der
nördliche Vorschlag nicht übernommen wird. Dies wird insbesondere wie nutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter
diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle
folgt begründet:
über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend
•
Die Einbeziehung des nördlichen Vorschlages führt nach Ansicht der auszuweisen.
Gemeinde nicht zu einer zu starken Nord-Südausrichtung, da das zugrunde zu legende Gebiet lediglich um 1 Kilometer mit maximal 3 Anlagen erweitert werden würde. Hier könnten maximal bis zu 3 Windenergieanlagen errichtet werden, so dass ausgehend von maximal 9
Anlagen für das gesamte Erweiterungsgebiet, kein "Umzingelungsbzw. Erdrückungseffekt" entsteht. Die Errichtung von 9 anstelle von 6
Anlagen, würde in der Gesamtbetrachtung optisch kaum wahrgenommen werden. Ansonsten gilt für den nördlichen Vorschlag das
Gleiche, wie auch für das übrige Eignungsgebiet
hier: 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
•
Die Fläche wird nur geringfügig erweitert.
•
Zudem liegt die Fläche in einem dreieckigen unattraktiven Land-
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
schaftsbereich, der durch die A 7 sowie durch die L 319 eingerahmt
ist.
•
Auch diese Fläche hält alle erforderlichen Abstandskriterien ein und
liegt insgesamt außerhalb von Ausschlussgebieten.
•
Aufgrund der beabsichtigten Aufgabe der Wohnnutzung sind um die
entsprechenden Gebäude keine Abstandradien einzuhalten.
•
Alle im Gebiet vorhandenen Grundstückseigentümer sind mit der
Errichtung von Windenergieanlagen einverstanden.
•
Bei Einbeziehung dieser Fläche wird eine Überlastung der benachbarten Ortslagen und Einzelhäuser nicht herbeigeführt, zumal durch
Waldparzellen, die A 7 und durch die Topografie sichtverschattende
Elemente vorhanden sind.
•
Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wird durch die weitere
Ausdehnung auf den nördlichen Flächen nur unwesentlich erhöht. Es
sind auf den durch die Landesplanung gestrichenen Flächen nach
derzeitigem Stand der Technik 2-3 weitere Anlagen möglich. Insbesondere von den umliegenden Orten werden diese 2-3 weiteren Anlagen keine übermäßige Ausweitung darstellen. Hierzu folgt nachstehend für die angrenzenden Orte eine Einzelbetrachtung.
Großenaspe:
Die weiteren Anlagen sind aus dem Sichtwinkel vom Ortskern Großenaspe
nur als unwesentliche Ausweitung zu erkennen. Außerdem sind die nördlichen Anlagen am weitesten vom Ortskern entfernt und werden somit im
Hintergrund nicht als dominierend empfunden.
Wiemersdorf:
Die weiteren Anlagen sind am weitesten vom Ortskern entfernt und stehen
direkt hinter den schon bestehenden Anlagen. Eine weitere Ausdehnung
des Windparks ist von Wiemersdorf aus nicht zu erkennen.
Hardebek:
Von Hardebek aus wäre die erweiterte Ausdehnung des Windparks am
ehesten zu erkennen. Der Ortskern Hardebek ist durch viele hohe Straßenbäume, meist Linden, stark sichtverschattet, so dass hier in keinem
Fall eine dominante Wirkung des erweiterten Windparks zu erwarten ist.
Brokenlande:
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Die 2-3 zusätzlichen Anlagen würden an Brokenlande weiter heranreichen.
Eine zusätzliche Ausdehnung in der Breite wird aber auch von Brokenlande aus nicht wahrgenommen, da hinter den zusätzlichen Anlagen die
schon bestehenden Anlagen in Wiemersdorf stehen. Die notwendigen
Abstände werden in jedem Fall eingehalten.
Vorhandene Waldparzellen könnten, um eine optimale Ausnutzung des
gewünschten Eignungsraumes zu erreichen, im Verhältnis 1:3 unmittelbar
angrenzend an das Gebiet neu aufgeforstet werden. Durch diesen Mehrwert an Waldfläche würde der Landschaftsbereich aufgewertet und zusätzliche sichtverschattende Elemente geschaffen werden. Die verbindliche
Absichtserklärung des Landeigentümers für diese Maßnahme ist der Gemeinde gegenüber ausgesprochen worden.
Aufgrund eines Beschlusses vom 10.06.2009 hatte die Gemeindevertretung festgelegt, dass bevor es zur tatsächlichen Ausweisung der jetzt im
Entwurf aufgenommenen Fläche Nr. 305 und des z. Zt. noch gestrichenen
nördlichen Vorschlags kommt, eine umfassende Information der Bevölkerung in Form einer Einwohnerversammlung vorzunehmen ist, und anschließend eine Befragung aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger
vorzunehmen ist. Insofern wurde nach einer am 21 .06.2012 erfolgten
Bürgerinformation eine entsprechende Befragung mit folgendem Ergebnis
durchgeführt: Verteilte Fragebögen: 2.263
Zurückgegebene Fragebögen: 1053 (46,53 %)
Zustimmung zur Windenergie bzw. zu den vorgesehenen Eignungsflächen: 830 (78,82 %)
Ablehnung der Windenergieflächen: 223 (21 , 18 %)
Hieraus lässt sich somit eine deutliche Befürwortung der Windenergie und
der vorgesehenen Windenergieeignungsgebiete ableiten.
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Darlegungen beantragt die Gemeindevertretung daher, neben der im Entwurf bereits enthaltenen Fläche
305 auch den z. Zt. Gestrichenen nördlichen Vorschlag in die Fläche Nr.
305 mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 14 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen
Amt Bad Oldesloe-Land
ID:
820
11.07.2012
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Die Willensbildung in den Gemeinden des Amtes Bad Oldesloe-Land ist
zu Rethwisch:
abgeschlossen. Von den insgesamt 9 amtsangehörigen Gemeinden sehen Die Fläche wird nach wie vor nicht übernommen. Unabhängig von der
sich 6 nicht betroffen und haben auf eine Beratung verzichtet und geben Frage der Abstandsbemessung steht einer Ausweisung die Lage im
insofern auch keine Stellungnahme ab. Es sind dies die Gemeinden
Landschaftsschutzgebiet entgegen. Für die Ausweisung eines weiteren Eignungsgebietes neben dem bestehenden innerhalb des LSG
Grabau, Lasbek, Meddewade, Neritz, Pölitz und Steinburg
gibt es keine fachlich begründeten Anknüpfungspunkte.
Dabei wird aber davon ausgegangen, dass sich im nach hinein keine wezu Rümpel:
sentlichen Abweichungen vom vorliegenden Entwurf ergeben, die zu neuDie Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
en Betroffenheiten führen könnten.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
Die Gemeinden Rethwisch, Rümpel und Travenbrück haben sich dezidiert noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
mit dem Entwurf auseinandergesetzt und dazu folgende Beschlüsse genicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
fasst:
Gemeinde Rethwisch (Gemeindevertretung am 07.06.2012)
Punkt 6, betr.: Ablehnung der Windenergieeignungsfläche durch das Land
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt eine Beschlussvorlage der Amtsverwaltung vom 04.06.2012 vor, welche der Urschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Sachverhalt ergibt sich aus der Beschlussvorlage.
Selbst wenn sich bei erneuter Prüfung eine Fläche mit einer Größe
von knapp 20 ha darstellen ließe, sieht die Landesplanung in der
Nicht-Übernahme der Fläche keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
Bgm. Poppinga erläutert den Sachverhalt und führt aus, dass die vom
Land angerechnete Fläche auf 10 ha begrenzt wurde, tatsächlich jedoch
25,6 ha als Windeignungsfläche zur Verfügung stehen, und dass daher
seiner Meinung nach gegen die Entscheidung des Landes Widerspruch
eingelegt werden sollte. Unter Einbeziehung eines Bürgers, der mit Fachwissen in dieser Angelegenheit berät, entsteht eine rege Diskussion in der
Gemeindevertretung, ob die Entscheidung des Landes hingenommen
werden soll oder hiergegen vorgegangen werden soll. Es werden Aspekte
eingebracht, ob bebaute Flächen als ländliche Siedlungen anzusehen sind Zu Travenbrück:
oder als Splittersiedlungen und wie dieses Auswirkung auf die ausgewie- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
sene und anerkannte Windeignungsfläche hat.
Die Gemeindevertretung beschließt alsdann, dass die Gemeinde
Rethwisch daran festhält, dass die im beiliegenden Lageplan dargestellte Fläche als Windenergieeignungsgebiet auszuweisen ist. Dieses um so mehr, als dass die geforderte Mindestgröße von 20 ha
durch eine den Tatsachen entsprechende Gebietseinschätzung erreicht wird.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Dabei geht es um die Frage, ob die in „Steensrade“ liegenden landwirtschaftlichen Gehöfte als ländliche Siedlung anzusehen sind. Hiervon geht
der Regionalplan aus. Die dadurch bedingten Abstandsflächen reduzieren
das Eignungsgebiet auf rd. 11 ha. Bei einer Einstufung als ländliche Splittersiedlung mit Abständen von dann nur noch 400 m ergäbe sich ein Eignungsgebiet jenseits der geforderten Mindestgröße von 20 ha.
Gemeinde Rümpel (Gemeindevertretung am 19.06.2012)
Die Teilfortschreibung der Regionalpläne befindet sich zurzeit in einem
zweiten Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren. Die Ausweisungswünsche der Gemeinde Rümpel haben auch in dem abgeänderten Entwurf
keine Berücksichtigung gefunden. Über die von Kreis und Land gegebene
Begründung für die Nichtberücksichtigung wird in mehreren Wortbeiträgen
Unverständnis geäußert. Vertreter aller Fraktionen betonen, dass sie daran festhalten wollen, in Rümpel Windenergie zu gewinnen.
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeinde hält daran fest, dass die von ihr für eine Ausweisung
beantragten Flächen als Eignungsgebiet geeignet sind und in der
Teilfortschreibung des Regionalplanes für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung aufzunehmen sind.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen
Bei dem im Protokoll angesprochenen Unverständnis geht es insbesondere darum, dass die Unterschreitung der Mindestgröße durch Anwendung
diverser „weicher“ Ausschlusskriterien zustande kommt, bei denen auch in
Zweifel gezogen wird, dass sie richtig gewürdigt wurden. Eine Beeinträchtigung der Sichtachsen zu den angesprochenen Kulturdenkmälern wird
z.B. nicht gesehen.
Gemeinde Travenbrück (Gemeindevertretung am 14.06.2012)
Punkt 8., betr.: Teilfortschreibung des Regionalplanes
Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie. Es kommt zu einer regen Aussprache.
Dem von der Gemeinde vorgetragenen Wunsch, auch östlich der Trave
zwischen Schlamersdorf und Sühlen Eignungsflächen auszuweisen, wurde
nicht entsprochen. Das Eignungsgebiet in Tralau wurde erheblich erweitert. Es gibt inzwischen auch Vorstellungen, dort weitere Anlagen aufzustellen.
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeinde stimmt den Festsetzungen in der Teilfortschreibung
des Regionalplanes zu.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 4 Enthaltungen
Die Gemeinde Travenbrück steht dem Ausbau der Windenergie nach wie
vor positiv gegenüber. Sie nimmt dabei auch in Kauf, dass zusammen mit
der Eignungsfläche in der Nachbargemeinde Groß Niendorf eines der
größten Eignungsgebiete in Südholstein entsteht. Sie legt jedoch Wert auf
eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit zur Vermeidung von „Wildwuchs“. Erste informelle Kontakte bestehen bereits.
Amt Bargteheide-Land
ID:
218
26.06.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
folgende Stellungnahme gibt die Gemeinde Jersbek ab:
1) Teilbereich A und B südlich Glindfelder Weg
Umweltbezogener Gesundheitsschutz/Immissionsschutz
Für die an die Planungsfläche angrenzende Wohnbebauung (Siedlung,
Einzelhäuser und Splittersiedlungen) ist durch ausreichende Abstände
sicherzustellen, dass die Immissionsrichtwerte bzw. Orientierungswerte für
die angrenzenden Wohngebiete gemäß der Baunutzungsverordnung bzw.
TA Lärm eingehalten wird.
Zur Fläche südlich des Glindfelder Weges (Nr. 246):
Eine Höhenbegrenzung im Regionalplan wird nicht für erforderlich
gehalten. Die Betroffenheit der benannten Kulturdenkmäler und daraus
ggf. resultierende Einschränkungen für die Höhe der geplanten WKA
ist Vorhaben bezogen auf Ebene der Bauleitplanung bzw. im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu klären.
Zur von der Stadt Bargteheide beantragten Fläche nördlich des Glindfelder Weges:
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
Denkmalpflege
nicht zu entnehmen. Eine Funktion des Regionalen Grünzuges ist
Um Stadt - und Ortskerne, die sich durch ein weit sichtbares, ortsprägen- gemäß Ziffer 4.2 Regionalplan I die Erhaltung prägender Landschaftsdes Kulturdenkmal auszeichnen sowie um einzelne Kulturdenkmale, die
strukturen. Hierzu zählen auch Kulturdenkmale. In Verbindung mit dem
als "Landmarke" besonders auffallen, ist als Abschlussbereich jeweils ein Ziel, Vorhaben, die mit dieser Funktion nicht vereinbar sind, nicht zuKreisbogen mit einem Radius von 3.500 m einzuhalten. Zusätzlich gilt als zulassen, kann von der Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP
Ausschlussbereich ein Kreisbogen mit einem Radius von 1.500 m um je- nicht Gebrauch gemacht werden. Im Sinne eines vorsorgenden Freides einzelne besondere Kulturdenkmal. Im Bereich der vorgeschlagenen raumschutzes, sind die Anforderungen an eine Ausnahme innerhalb
Fläche am Glindfelder Weg sind folgende Kulturdenkmäler berührt:
von Regionalen Grünzügen hoch. Unter diesen Voraussetzungen kann
hier auch nicht von einer Ausnahme mit Höhenbegrenzung Gebrauch
Bargteheide- Ev.-luth. Kirche
gemacht werden.
Jersbek - Barockgarten, Wind/Querallee
Jersbek- Klein Hansdorf-Am Wischhof 18
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Die vorgeschlagene Fläche wird von diesem Ausschlusskriterium überlagert. Es sind die o. g. Schutzobjekte betroffen. Bei einer Ausweisung der
betreffenden Fläche ist eine Beeinträchtigung der unter Denkmalschutz
stehenden Objekte in Jersbek einschließlich des Barockgartens zu erwarten.
Aufgrund der denkmalrechtlichen Belange (insbesondere Nähe zum Jersbeker Park) ist deshalb eine Sonderregelung zur Höhenbegrenzung (z. B
maximale Höhe von 100 m) aufzunehmen.
Erschließung/Brandschutz
Die Erschließung ist aufgrund nicht bestehender geeigneter Wege/Verkehrsbeziehungen nicht gewährleistet. Der Brandschutz ist nicht sichergestellt.
2) Teilbereich C nördlich des Glindfelder Weges
Gegen die Ausweisung der Teilfläche bestehen Bedenken, da sie mit zwei
Ausschlusskriterien überlagert wird (Lage innerhalb eines regionalen
Grünzuges und im Einzugsradius das als Denkmal ausgewiesen Jersbeker
Parkes). Sowohl naturschutzfachliche (Erhalt des regionalen Grünzuges)
als auch denkmalrechtliche Gesichtspunkte (Umgebungsbereich eines
landschafts- und ortsbildprägenden Kulturdenkmals und geschützten Ensembles) werden betroffen. Die Überlegung der Beeinträchtigung ist - auch
nicht auf dem Weg einer Ausnahme - heilbar.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Bargteheide-Land
ID:
351
04.07.2012
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Tremsbüttel
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Tremsbüttel hat in der Sitzung am
18.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis und
stimmt dem 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Planungsraum I mit Stand vom 24.05.2012 zu."
Mit freundlichen Grüßen
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Hammoor
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Harnmoor hat in der Sitzung am
19.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gemeindevertretung beschließt die Kenntnisnahme der Teilfortschreibung des Regionalplanes für Windkraft."
Mit freundlichen Grüßen
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Elmenhorst
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst hat in der Sitzung am
19.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
"Die Anwesenden Gemeindevertreter sind sich darüber einig, dass auch
zukünftig keine Flächen für Windkraftanlagen vorgesehen sind. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, hierzu eine Stellungnahme abzugeben
Mit freundlichen Grüßen
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Delingsdorf
Seite: 42 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Delingsdorf hat in der Sitzung am
13.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
"Die Gemeinde Delingsdorf nimmt die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II zustimmend zur Kenntnis."
Mit freundlichen Grüßen
Amt Bargteheide-Land
ID:
358
04.07.2012
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurde, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen PotenzialZweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
flächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Bereich sowohl innerhalb eines LSG als auch jeweils
Stellungnahme der Gemeinde Bargfeld-Stegen
zur Hälfte innerhalb eines Schwerpunktbereiches bzw. einer HauptAnlg.: 1 Plankarte
verbundachse des Biotopverbundsystems liegt. Im Übrigen ist in der
Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte
Sehr geehrter Herr Tasch,
Land Schleswig-Holstein festzustellen, dass ausreichend Potenzialflädie Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in der Sitzung des Bau- und Umwelt- chen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordausschusses am 21.05.2012 und in der Sitzung der Gemeindevertretung nerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesam 18.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten.
fläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat beschlossen, Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche,
eine Eignungsfläche für die Windenergienutzung "von im Süden östlich
Gut Stegen bis im Norden Gemeindegrenze Nienwohld" anzumelden. Die- auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuse Fläche ist in dem beigefügten Plan farblich dargestellt. Die Fläche hat weisen. Die Fläche wird nicht übernommen.
eine Größe von 36,99 ha und erfüllt maßgebende Kriterien für die Eignungsflächen für die Windenergie.
Mitfreundlichen Grüßen
Amt Bargteheide-Land
ID:
412
05.07.2012
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
Stellungnahme der Gemeinde Todendorf
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
die Gemeinde Todendorf nimmt die Teilfortschreibung des Regionalplanes
für den Planungsraum I, 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, zustimmend zur Kenntnis.
Seitens der Gemeinde sind keine Eignungsflächen für die Windenergie
vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Bargteheide-Land
ID:
1619
09.07.2012
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurde, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen PotenzialZweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren Stellungnahme der
flächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Dabei wurde festgeGemeinde Nienwohld
stellt, dass der Bereich sowohl innerhalb eines LSG als auch innerhalb
eines Schwerpunktbereiches des Biotopverbundsystems liegt. Im ÜbAnlg.: 2 Plankarten
rigen ist in der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch
Sehr geehrter Herr Tasch,
für das gesamte Land Schleswig-Holstein festzustellen, dass ausreidie Gemeinde Nienwohld hat in der Sitzung der Gemeindevertretung am chend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind,
um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca.
18.06.2012 über die Teilfortschreibung des Regionalplanes beraten.
1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nienwohld hat beschlossen, zu
jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen.
prüfen, ob geeignete Eignungsflächen für die Windenergienutzung auf
Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet,
Gemeindegebiet zur Verfügung stehen. Nach erfolgter Prüfung meldet die jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als EigGemeinde Nienwohld die Fläche "nördlich Wiesenweg (unmittelbar im
nungsgebiet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Anschluss an die von der Gemeinde Bargfeld-Stegen gefundene Eignungsfläche Nr. 8, ca. 37 ha)" an. Diese Fläche ist in dem beigefügten
Plan farblich dargestellt. Diese Fläche hat eine Größe von 16,84 ha. Mit
der unmittelbar benachbarten gemeldeten Eignungsfläche der Gemeinde
Bargfeld-Stegen ergäbe sich eine interkommunale Eignungsfläche von
insgesamt ca. 53,83 ha.
Amt Boostedt-Rickling
ID:
1469
09.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
gegen Entwurf vom 24.05.2012 bestehen von Seiten des Amtes BoostedtRickling keine Bedenken.
Seite: 44 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Amt Boostedt-Rickling findet im Zeitraum
30. Mai bis 11. Juli 2012 statt.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Bornhöved
ID:
132
25.06.2012
BESCHLUSSAUSZUG
Maßgeblich für den gewählten Flächenzuschnitt war neben der Stellungnahme des Kreises auch die landesplanerische Begründung, in23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Damsdorf vom
nerhalb und in Randlage des Naturparkes Holsteinische Schweiz zwar
31.05.2012
eine Ausnahme gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP zuzulassen, diese
zu 7. Beratung und Beschluss zum Anhörungs- und Beteiligungsver- jedoch bewusst räumlich zu begrenzen, um den Störeinfluss in einem
ansonsten von WKA freigehaltenen Bereich in Abwägung mit den
fahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne
Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für energiepolitischen Zielen auf ein vertretbares Maß zu beschränken.
die Windenergienutzung
Auch wenn südlich anschließende Flächen alle Ausschlusskriterien
erfüllen sollten: Die Landesplanung sieht darin keinen AbwägungsfehDer Bürgermeister berichtet über den bisherigen Verfahrensablauf und
erklärt, dass das Land aufgrund der zahlreichen eingegangenen Anregun- ler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle
gen und Vorschläge eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung angestoßen
hat. In dem überarbeiteten Entwurf sind die gemeindlichen Anmeldungen Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliezum Teil berücksichtigt worden und zwar im nördlichen Gemeindegebiet gen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller
gemeinsam mit benachbarten Flächen der Gemeinden Schmalensee und dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich
Stocksee. Die Flächen zwischen der Schmalenseer Straße und der Lan- über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan lädesstraße 69 hingegen wurden nicht aufgenommen. Diese Flächen sind ge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienach übereinstimmender Auffassung durchaus weiterhin geeignet, die
vorgebrachten Argumente zu ihrer Streichung nicht überzeugend. Auch die nutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter
Firma Denker und Wulf als möglicher Investor würde gerne an diesen Flä- diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle
über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend
chen festhalten.
auszuweisen.
Die Gemeindevertretung begrüßt die jetzt erfolgte Ausweisung der EigDer Kreis Segeberg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im
nungsflächen. Es wird beschlossen, dass die Gemeinde an ihrem BeSüdwesten der Fläche ein vorhandener Wald nicht berücksichtigt wurschluss zum 1. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren festhält und dies
dem Innenministerium als Stellungnahme zur 2. Anhörung mitzuteilen ist. de und dass im Nordosten Ausgleichsflächen aus dem örtlichen Kiesabbau bestehen. In diesen Bereichen wird die Fläche daher geringfüAbstimmungsergebnis dafür: 8 dagegen: 0 Stimmenenthaltungen: 0
gig verkleinert.
Amt Bornhöved
ID:
366
05.07.2012
BESCHLUSSAUSZUG
Seite: 45 von 310
Die Fläche A wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stocksee vom
21.06.20 12
Stand: 06.11.2012
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
zu 12. Beratung und Beschluss im Anhörungs- und Beteiligungsvernicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
fahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne
Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das gefordie Windenergienutzung
derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
Herr Jansen berichtet über die Beschlussfassung der Gemeindevertretung
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
vom 25.10.2011 zu dieser Angelegenheit. Danach sollen zwei Teilflächen
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
(A + B) als Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumwerden. Bei der Teilfläche A handelt es sich um eine Fläche an der Geordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
meindegrenze zur Gemeinde Dersau. Die Gemeinde Dersau möchte an
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
dieser Fläche angrenzend ebenfalls entsprechende Eignungsflächen ausraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesweisen. Bei der Fläche B handelt es sich um ein Gebiet an der Grenze zu
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetden Gemeinden Damsdorf und Schmalensee und die angrenzenden Gezungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetmeinden möchten ebenfalls Windenergieeignungsflächen ausweisen. Weizung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
ter berichtet er über den aktuellen Sachstand, wonach die Fläche B anerDer Kreis Segeberg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im
kannt wurde, die Fläche A allerdings nicht berücksichtigt wurde.
Südwesten der Fläche 306 ein vorhandener Wald nicht berücksichtigt
Herr Hagemann ergänzt, dass diese Angelegenheit auch im Bauauswurde und dass im Nordosten Ausgleichsflächen aus dem örtlichen
schuss beraten wurde und dass neue, zusätzliche Flächen (die von einer
Kiesabbau bestehen. In diesen Bereichen wird die Fläche daher gePrivatperson mit Eingang eines Antrages vom 01.06.12 angeregt wurden)
ringfügig verkleinert.
nicht mehr eingebracht werden können. Weil der Gegenstand des jetzigen
Anhörungsverfahrens nur die bislang vorgeschlagenen Flächen sind, wird
der Gemeindevertretung vom Bauausschuss empfohlen
1. Zur Flächenneuanmeldung
Die vorgeschlagene Fläche westlich der Fläche A wird nicht in ihrer Stellungnahme berücksichtigt, da es sich hierbei um eine Flächenneuanmeldung handelt, die nach den Vorgaben des Innenministeriums unberücksichtigt bleibt.
2. Zu Fläche A
in dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für
die Windenergienutzung wird beschlossen, dass die Gemeinde an ihrem
Beschluss zum ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren mit dem
Hinweis auf weitere Ergänzungen festhält, die zur Sitzung der Gemeindevertretung noch zu klären sind.
3. Zu Fläche B
Unter Berücksichtigung dieser Fläche in der gemeindeübergreifenden
Seite: 46 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Windenergieeignungsfläche Nr. 306 zuzustimmen. in der anschließenden
Aussprache sind sich die Anwesenden darüber einig, dass das Ausarbeiten von Details zur gemeindlichen Stellungnahme den Sitzungsrahmen
sprengen würde und die Amtsverwaltung wird gebeten, den Bürgermeister
im Sinne der folgenden Beschlussfassung zu unterstützen.
Anschließend wird über folgenden Antrag abgestimmt:
Die Gemeinde Stocksee hält an ihrer Beantragung von zwei Windenergieeignungsflächen (siehe Flächenplan A und B) auf ihrem Gemeindegebiet,
entsprechend der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 25.10.2011,
TOP 11, fest.
Ergänzend dazu:
Die Darstellungen stellen die Maximalgröße der beantragten Windenergieeignungsflächen dar, die aus gemeindlicher Sicht mit den Zielen und Zwecken des Naturparks vereinbar sind. Die im Entwurf aufgenommene Fläche B (Stocksee/Damsdorf/Schmalensee) wird akzeptiert. Die Fläche A
(Dersau/Stocksee, Verhältnis 1:1) wurde zugunsten der "Konzentrationslösung" mit Fläche B (mit Damsdorf und Schmalensee) nicht übernommen.
Die Begründung, mit einer zu starken Raumbeanspruchung innerhalb des
Naturparks sind nicht mit Zielen der Raumordnung vereinbar, erscheint
angesichtsder Feststellungen, dass keine "harten" Ausschlusskriterien
vorliegen und alle Abstands- und Ausschlusskriterien erfüllt werden, nicht
nachvollziehbar.
Die Gemeinde Stocksee beabsichtigt auch für die Fläche A
(Dersau/Stocksee) bei einer Berücksichtigung im Regionalplan Aufstellungsbeschlüsse zu beschließen.
Abstimmungsergebnis dafür: 7 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Amt Bornhöved
ID:
367
05.07.2012
BESCHLUSSAUSZUG
24. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bornhöved vom 21
.06.2012
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Sie wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht
eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur
zu 13. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der
Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme nicht zu
Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur
entnehmen. Es bleibt bei der bisherigen Entscheidung.
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Herr Kruse berichtet zu dieser Angelegenheit.
Der Bauausschuss empfiehlt die im Beschlussvorschlag als Alternative 2
aufgezeigte Variante.
Es ergeht nachfolgender Beschluss:
Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten
für die Windenergienutzung wird beschlossen, dass die Gemeinde an ihrem Beschluss zum ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren festhält
und dies dem Innenministerium als Stellungnahme zur 2. Anhörung mitzuteilen ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 16 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Amt Bornhöved
ID:
645
10.07.2012
BESCHLUSSAUSZUG
14. Sitzung Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek vom 14.06.2012
zu 5. Beratung und Beschluss zum Anhörungs- und Beteiligungsverfahren
zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne SchleswigHolstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Der Bürgermeister erläutert das bisherige Verfahren sowie den derzeitigen
Sachstand und erklärt die Erwiderung des Innenministeriums zu den im 1.
Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen.
Die von dem Planungsbüro vorbereitete 2. Stellungnahme ist noch nicht
fertiggestellt Der Vorschlag, den Bürgermeister zu ermächtigen, die bis
jetzt noch nicht vorliegende Stellungnahme bei Fertigstellung im Namen
der Gemeindevertretung abzugeben, ist nicht möglich, da gemäß § 25 Nr.
5 der Gemeindeordnung die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungs- und Kreisentwicklungsplänen eine vorbehaltende Entscheidung der Gemeindevertretung ist. Sodann erläutert der
Bürgermeister die Alternativen gemäß Vorlage, erweitert um die Alternative eine weitere Gemeindevertretersitzung nach Fertigstellung der Stellungnahme einzuberufen.
Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
Seite: 48 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Beschluss:
Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten
für die Windenergienutzung wird beschlossen, dass die Gemeinde an ihrem Beschluss zum ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren festhält
und dies dem Innenministerium als Stellungnahme zur 2. Anhörung mitzuteilen ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Amt Bornhöved
ID:
724
10.07.2012
BESCHLUSSAUSZUG 23. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemein- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
de Trappenkamp vom 21.06.2012
zu 15. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der
Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Beschluss:
Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten
für die Windenergienutzung wird folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Gemeinde Trappenkamp begrüßt das Ziel des Landes SchleswigHolstein zur Ausweitung der Windenergienutzung und unterstützt die Vorstellung der Nachbargemeinden Damsdorf, Gönnebek, Tarbek, Tensfeld,
Schmalensee und Stocksee zur Ausweisung zusätzlicher Flächen für
Windkraftanlagen auf deren Gemeindegebieten. Aufgrund der begrenzten
Gemeindefläche und der dichten Besiedelung des Ortes werden jedoch
keine Möglichkeiten gesehen, im Gemeindegebiet Trappenkamp Eignungsflächen für die Windkraft auszuweisen.
Abstimmungsergebnis dafür: 17 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Amt Bornhöved
ID:
997
10.07.2012
BESCHLUSSAUSZUG
Zur Fläche 306: Kenntnisnahme
16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schmalensee vom
Zum weiteren Flächenwunsch:
Seite: 49 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
02.07.2012
Stand: 06.11.2012
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
zu 7. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilnoch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
a) Grundsatzbeschluss zu der in Nr. 306 ausgewiesenen WindenergieeigDie Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das gefornungsfläche
derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
Den Vorsitz übernimmt Herr Griese. Er erläutert den Sachverhalt, insbe- und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
sondere die Erwiderung des Innenministeriums zur Stellungnahme der
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
Gemeinde im ersten Anhörungsverfahren. Herr Frank berichtet über die
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumBeratung aus der Sitzung des Bauausschusses vom 25.06.2012.
ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Sodann werden Fragen zur Abstandsregelung beantwortet. Herr Griese
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
berichtet aus der vorangegangenen Einwohnerversammlung. Die Fa. Denraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesker & Wulf hat umfassend über die Vorhaben informiert und Informationen
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzum Verfahren und zu den schutzwürdigen Nutzungen gegeben. Die Gezungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetmeindevertreter sprechen sich für die geplanten Vorhaben aus. Nach ein- zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
gehender Aussprache wird sodann über den nachfolgenden Antrag abgestimmt: Die Gemeindevertretung Schmalensee bestätigt die Eignungsflä- Der Kreis Segeberg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im
Südwesten der Fläche ein vorhandener Wald nicht berücksichtigt wurche für Windenergie Nr. 306, so wie sie im zweiten Entwurf der Teilfortde und dass im Nordosten Ausgleichsflächen aus dem örtlichen Kieschreibung des Regionalplans für den Planungsraum 1 mit Stand v.
24.05.2012 ausgewiesen ist. Dies ist dem Innenministerium als Stellung- sabbau bestehen. In diesen Bereichen wird die Fläche daher geringfügig verkleinert.
nahme mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis: dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
b) Grundsatzbeschluss zu den bislang nicht ausgewiesenen Flächen für
Windenergie
Herr Cuwie übernimmt den Vorsitz und übergibt das Wort an Herrn Frank.
Herr Frank berichtet, dass mit einer weiteren ausgewiesenen Fläche nördlich des Gemeindegebietes und den für Windenergieanlagen vorgesehenen Ausweisungen von Flächen in den Gemeinden Dersau und Stocksee
ein weiteres Konzentrationsgebiet geschlossen werden könnte. Unter Berücksichtigung der Sichtstraße vom Stocksee zum Schmalensee einigen
sich die Gemeindevertreter auf die im anliegenden Plan blau eingezeichneten Flächen zu Eignungsflächen, die bereits in der Gesamtfläche zur
Stellungnahme im ersten Entwurf enthalten waren.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird über folgenden Beschlussvorschlag
abgestimmt
Die Gemeindevertretung beschließt als Stellungnahme im Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung der RegioSeite: 50 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
nalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten, dass die Gemeinde
Schmalensee zusätzlich auch die nördlich im Gemeindegebiet liegenden
Flächen, die im anliegenden Plan blau eingezeichnet sind, als Windenergieeignungsflächen ausgewiesen haben möchte.
Abstimmungsergebnis: dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltung: 0
Amt Bornhöved
ID:
1023
10.07.2012
BESCHLUSSAUSZUG
17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gönnebek vom
27.06.2012
zu 5. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Zu Beginn der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt erklärt der Bürgermeister, die im Sitzungsraum ausgehängten Pläne. Er berichtet weiter,
dass das Land plant, die Fläche 16 als Windenergieeignungsfläche auszuweisen. (Die Fläche 16 ist im Regionalplan als Fläche Nr. 227 und im
Umweltbericht als Fläche Nr. 190 bezeichnet.)
ln der Vergangenheit stand zudem die Fläche 17 im südwestlichen Gemeindebereich als Windenergieeignungsfläche zur Diskussion. Diese sollte nach dem Willen der Gemeindevertretung nicht als Windenergieeignungsfläche ausgewiesen werden. Das Land hat die Fläche 17 insoweit
auch nicht in den Entwurf des Regionalplanes als Windenergieeignungsfläche übernommen.
Die Nachbargemeinde Bornhöved hat sich auch weiterhin gegen eine
Ausweisung von Windenergieeignungsflächen in ihrem eigenen Gemeindegebiet ausgesprochen.
Im Bereich der Gemeinde Groß-Kummerfeld soll - nach Bürgerentscheid ebenfalls keine Fläche als Windenergieeignungsfläche in deren Gemeindegebiet ausgewiesen werden. Die Gemeinde ist an den Bürgerentscheid
auf 2 Jahre gebunden.
Auf Nachfrage von Frau Schmidt wird bestätigt, dass die Fläche 16 ca. 60
ha groß ist. Konkrete Planungen, wie die Windkrafträder gestellt werden
sollen, liegen noch nicht vor. Vorrangig gilt es erst einmal, das PlanungsSeite: 51 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
recht durch das Land schaffen zu lassen. Im Gespräch ist, auf der Fläche
16 künftig 4 - 5 Windkrafträder errichten zu lassen. Bei Errichtung von
Windkrafträdern sind gewisse Abstände einzuhalten. Für eine Feinabstimmung der Planung (Feinsteuerung) ist der jetzige Zeitpunkt jedoch
noch zu verfrüht. Frau Schmidt fragt weiter nach, ob eine Bürgerbeteiligung weiterhin noch möglich sei. Hierauf wird geantwortet, dass die Möglichkeit besteht, bis zum 11. Juli 2012 eine Stellungnahme an das Land
abzugeben. Auch Privatleute haben diese Möglichkeit. Zuständig für die
Entgegennahme der Stellungnahme ist das Innenministerium. Auf ihre
Frage, wie sich der weitere Ablauf darstelle, wurde erläutert, dass das
Planungsverfahren rechtlich festgelegt ist. Abschließend stellt Frau
Schmidt die Frage, ob alles das, was heute Abend diskutiert wird, im Protokoll erscheint. Der Bürgermeister informiert darüber, dass über die heutige Sitzung kein Wortprotokoll geführt wird. Es liegt im Ermessen des jeweiligen Protokollführers, was in der Niederschrift erscheint. Auf die Frage,
ob bereits eine Stellungnahme des Deutschen Wetterdienstes vorläge,
wird berichtet, dass diese bereits im Rahmen der ersten Anhörung eingegangen sei, allerdings nicht beim Amt, sondern beim Innenministerium, da
dieses das Verfahren leite. Umfassende Informationen über eingegangene
Stellungnahmen etc. können auf der Internetseite www.wind-sh .de nachgelesen werden. Zu diesem Zeitpunkt erklären sich Herr Kai Doose und
Herr Helmut Gerdt für befangen und verlassen den Sitzungsraum. Nachdem der Sachverhalt von Herrn Bürgermeister Hamann noch einmal zusammengefasst worden ist, ergeht nachfolgender Beschluss:
Beschluss:
Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten
für die Windenergienutzung beschließt die Gemeindevertretung an ihrer
bisherigen Stellungnahme festzuhalten und nur die Fläche 16 (im Regionalplan Fläche 227, im Umweltbericht Fläche 190) als Windenergieeignungsfläche ausweisen zu lassen. Die in der Kreisplanung als Nr. 17 bezeichnete Fläche im südwestlichen Gemeindebereich soll auch weiterhin
nicht als Windenergieeignungsfläche ausgewiesen werden.
Abstimmungsergebnis dafür: 5 dagegen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Amt Bornhöved
ID:
1028
10.07.2012
BESCHLUSSAUSZUG
Seite: 52 von 310
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
14. Sitzung Gemeindevertretung der Gemeinde Tarbek vom 14.06.2012
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserzu 5. Beratung und Beschluss zum Anhörungs- und Beteiligungsvergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
fahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne
nicht zu entnehmen. Um eine kompakte Fläche ohne langgestreckte
Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für
Riegelwirkung zu erhalten, wurde der Flächenanteil auf Tarbeker Gedie Windenergienutzung
biet nicht übernommen.
Der Bürgermeister erläutert das bisherige Verfahren sowie den derzeitigen
Sachstand und erklärt die Erwiderung des Innenministeriums zu den im 1.
Anhörungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen.
Die von dem Planungsbüro vorbereitete 2. Stellungnahme ist noch nicht
fertiggestellt Der Vorschlag, den Bürgermeister zu ermächtigen, die bis
jetzt noch nicht vorliegende Stellungnahme bei Fertigstellung im Namen
der Gemeindevertretung abzugeben, ist nicht möglich, da gemäß § 25 Nr.
5 der Gemeindeordnung die Beteiligung bei der Aufstellung und Fortschreibung von Raumordnungs- und Kreisentwicklungsplänen eine vorbehaltende Entscheidung der Gemeindevertretung ist. Sodann erläutert der
Bürgermeister die Alternativen gemäß Vorlage, erweitert um die Alternative eine weitere Gemeindevertretersitzung nach Fertigstellung der Stellungnahme einzuberufen.
Nach kurzer Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Im Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten
für die Windenergienutzung wird beschlossen, dass die Gemeinde an ihrem Beschluss zum ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren festhält
und dies dem Innenministerium als Stellungnahme zur 2. Anhörung mitzuteilen ist.
Abstimmungsergebnis dafür: 6 dagegen: 0 Stimmenthaltungen:
Amt Breitenfelde
ID:
371
05.07.2012
Stellungnahme der Gemeinde Woltersdorf
Sehr geehrter Herr Schlick,
die Gemeinde Woltersdorf begrüßt die geplante Erweiterung des Windparks Woltersdorf im Rahmen der "Teilfortschreibung des Regionalplanes
für den Planungsraum I – Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, SegeSeite: 53 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
berg und Stormarn zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung".
Mit freundlichen Grüßen
Amt Elmshorn-Land
ID:
264
02.07.2012
Stellungnahme der Gemeinde Klein Nordende
Sehr geehrter Herr Innenminister Breitner, sehr geehrter Herr Landrat
Stolz, sehr geehrte Damen und Herren,
I. Antrag
hiermit beantragt die Gemeinde Klein Nordende die Aufnahme der folgenden Fläche im Regionalplan als Windeignungsgebiet
Die Fläche liegt westlich der Bahnlinie außerhalb des Dorfes und fernab
jeglicher Bebauung und stellt damit, insbesondere aus nachbarlichen und
immissionsrechtlichen Aspekten einen idealen Standort dar. Die Anzahl
und Höhe eventueller Windkraftanlagen steht derzeit nicht fest und kann
dann im Realisierungsfall mit dem Kreis Pinneberg und dem Land Schleswig-Holstein abgestimmt werden.
II. Begründung:
Die Gemeinde Klein Nordende möchte die Nutzung der erneuerbaren
Energien, insbesondere der Windenergie unterstützen und gezielt fördern.
Neben umweltpolitischer Erwägungen und der Intention der Wirtschaftsförderung sieht die Gemeinde die Möglichkeit durch Gewerbesteuereinnahmen ihre finanzielle Leistungsfähigkeit zu verbessern sowie durch die
Errichtung von voraussichtlich ausschließlich Bürgerwindparks und einer
damit einhergehenden Beteiligung der Landeigentümerlinnen sowie der
Einwohner/innen mit Erstwohnsitz auch den allgemeinen Wohlstand in der
Gemeinde zu erhöhen. Die Ansiedlung von Windkraftanlagen stellt für die
Gemeinde die einzige Möglichkeit dar, nennenswerte Gewerbesteuereinnahmen zu generieren. Hinsichtlich der Standortfrage lässt sich außerdem
ausführen, dass aufgrund weniger vorhandener Wohnbebauung in dem
entsprechenden Bereichen eine konfliktfreie Realisierung möglich erscheint, weil die Öffentlichkeit aufgrund der Geschehnisse in der nahen
Vergangenheit die Notwendigkeit von Regenerativen Energien anerkennt
sowie die angedachten Standortorte für die Errichtung von WindkraftanlaSeite: 54 von 310
Die Fläche liegt innerhalb eines LSG und hält die Abstände zu einem
direkt angrenzenden Naturschutzgebiet und zur Bahntrasse nicht ein.
Darüber hinaus ist sie deutlich kleiner als 20 ha. Aufgrund der Überlagerung mehrerer Ausschlusskriterien wird die Fläche nicht übernommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
gen für sinnvoll erachten dürfte.
Die Gemeinde Klein Nordende ist sich außerdem der Tatsache bewusst,
dass grundsätzlich die maßvolle Arrondierung vorhandener Windeignungsgebiete erfolgen soll, jedoch aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der raumordnerischen Abwägung hinsichtlich der Ausweisung
künftiger Windeignungsgebiete sowohl bestehende als auch neue Potenzialflächen für neue Gebiete einzubeziehen sind und hofft daher auf eine
wohlwollende Prüfung ihres Antrages.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass der Kreis Pinneberg durch
seine Planungen dafür sorgt, dass der süd-westliche Teil des Landesgebietes der wirtschaftlichen Entwicklung im Rahmen der Windkraftnutzung
entzogen wird. Es besteht in diesem Bereich dabei nur noch mehr die
Gefahr eines "Nord- Süd- Gefälles", welches nicht ernsthaft vom Kreis
Pinneberg, schon wegen des Gebots der gleichmäßigen Entwicklung des
Landesgebietes, gewollt sein kann. Dabei sollte beachtet werden, dass
den Gemeinden bei zunehmenden Ausgabensteigerungen, insbesondere
im Bereich der Kindertagesstätten sowie Schulkosten, auch die Möglichkeit gegeben sein muss, eigene Einnahmemöglichkeiten zu generieren.
Die monetäre Entwicklung der Gemeinden sollte bei der Auswahl von
Windeignungsgebieten gleichrangig neben den anderen Kriterien Berücksichtigung finden, da finanzstarke Gemeinden auch förderlich für die finanzielle Entwicklung der Landkreise sowie des LandesSchleswig-Holstein
sind.
Mit freundlichem Gruß
Amt Elmshorn-Land
ID:
266
02.07.2012
Stellungnahme der Gemeinde Raa-Besenbek
Sehr geehrter Herr Innenminister Breitner, sehr geehrter Herr Landrat
Stolz, sehr geehrte Damen und Herren,
I. Einleitung
die Gemeinde Raa-Besenbek begrüßt den Erhalt des bestehenden Windeignungsgebietes sowie dessen Erweiterung im Regionalplan um den grau
markierten Bereich (Fläche 250).
II. Begründung:
Seite: 55 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Die Gemeinde Raa-Besenbek spricht sich weiterhin für die angegebene
Fläche aus, um eine sinnvolle Konzentration von Windeignungsgebieten
im südlichen Bereich der Gemeinde und damit eine maßvolle Arrondierung
der vorhandenen Windkraftflächen vorzunehmen. Die vorhandenen Windkraftflächen, welche durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
erweitert wurden, könnten durch die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen gesichert und maßvoll erweitert werden. Weiterhin hat die Gemeinde die Freihaltung des übrigen Gemeindegebietes von Windkraftanlagen beschlossen, womit sie somit eine sinnvolle Konzentration gewährleistet.
Die ausgewiesenen Flächen befinden sich also südlich der Bundesstraße
431 und damit weit außerhalb der gemeindlichen Bebauung. Sie stellen
damit, insbesondere aus nachbarlichen und immissionsrechtlichen Aspekten einen idealen Standort dar. Das Hauptargument für die Erweiterung
des Windeignungsgebietes in RaaBesenbek ist jedoch die Tatsache, dass
nach derzeitiger Ausgestaltung des gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 -IV 232 über die Grundsätze zur Planung von
Windkraftanlagen und der entsprechenden Anlage 1 -Zeile 2 bei der Errichtung von Windkraftanlagen ein Mindestabstand zu Bundesstraßen von
130 m bzw. 400 m einzuhalten wäre. Dieser Umstand würde ohne die
vorgesehene Erweiterung in Fläche 250 ein zukünftiges Repowering unmöglich machen und daher begrüßt die Gemeinde Raa-Besenbek die
Ausweitung des bestehenden Windeignungsgebietes in südliche Richtung.
Damit können dann im Falle eines Repowerings die bestehenden Windkraftanlagenstandorte in südliche Richtung verschoben werden, um die
o.g. Mindestabstände einhalten zu können.
Eine Erhöhung der Anzahl der vorhandenen Windkraftanlagen ist nicht
beabsichtigt.
Hinsichtlich der Standortfrage lässt sich außerdem ausführen, dass aufgrund weniger vorhandener Wohnbebauung in dem entsprechenden Bereich sowie der bereits vorhandenen Windkraftanlagen eine konfliktfreie
Realisierung möglich erscheint, weil die Öffentlichkeit die Notwendigkeit
von Regenerativen Energien anerkennt sowie den Standort für die Errichtung von Windkraftanlagen für sinnvoll erachtet. Die Anzahl und Höhe
eventueller Windkraftanlagen steht derzeit noch nicht fest und kann dann
im Realisierungsfall mit dem Kreis Pinneberg und dem Land SchleswigHolstein abgestimmt werden.
Seite: 56 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Für die nördliche Windparkerweiterung wurden im Jahr 2010 durch BioConsult SH umfangreiche Untersuchungen zur Vogel- und Fledermauswelt
gemäß den Vorgaben des LANU durchgeführt ("Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in
Schleswig-Holstein", 2008). Diese Untersuchungen haben bereits den
südlichen Bereich bis an die Krückau abgedeckt. Die Untersuchungen
kamen zu dem Ergebnis, dass für das Untersuchungsgebiet "angesichts
der zu erwartenden geringen Brutpaardichten, der durchschnittlichen Zugintensität und dem weitgehenden Fehlen von störungsempfindlichen Arten [ ... ] nicht von signifikant erhöhten Auswirkungen auf die Brutvogelfauna, die Rastbestände und den Vogelzug" auszugehen ist. Zusätzlich wurde festgestellt, dass für die Migrationsphase sowie für die Lokalpopulation
der Fledermäuse "kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko zu erwarten ist".
Die Gemeinde Raa-Besenbek geht daher davon aus, dass der südliche
Arrondierung auch aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken entgegen stehen.
Inhaltlich sieht die Gemeinde nach wie vor die Notwendigkeit, die Nutzung
der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, zu unterstützen und gezielt zu fördern. Neben umweltpolitischen Erwägungen und der
Intention der Wirtschaftsförderung sieht die Gemeinde Raa-Besenbek
ebenfalls die Möglichkeit, durch Gewerbesteuereinnahmen ihre finanzielle
Leistungsfähigkeit zu verbessern sowie durch die Errichtung des Bürgerwindparks und einer damit einhergehenden Beteiligung der Landeigentümerlinnen sowie der Einwohner/innen mit Erstwohnsitz auch den allgemeinen Wohlstand in der Gemeinde zu erhöhen.
Mit freundlichem Gruß
Amt Elmshorn-Land
ID:
414
02.07.2012
Teilfortschreibung aller Regionalpläne in Schleswig-Holstein
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren bis zum 11.07.2012
Stellungnahme der Gemeinde Raa-Besenbek
Sehr geehrter Herr Innenminister Breitner, sehr geehrter Herr Landrat
Stolz, sehr geehrte Damen und Herren,
I. Einleitung
die Gemeinde Raa-Besenbek begrüßt den Erhalt des bestehenden WindSeite: 57 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
eignungsgebietes sowie dessen Erweiterung im Regionalplan um den grau
markierten Bereich (Fläche 250).
II. Begründung:
Die Gemeinde Raa-Besenbek spricht sich weiterhin für die angegebene
Fläche aus, um eine sinnvolle Konzentration von Windeignungsgebieten
im südlichen Bereich der Gemeinde und damit eine maßvolle Arrondierung
der vorhandenen Windkraftflächen vorzunehmen. Die vorhandenen Windkraftflächen, welche durch die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
erweitert wurden, könnten durch die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen gesichert und maßvoll erweitert werden. Weiterhin hat die Gemeinde die Freihaltung des übrigen Gemeindegebietes von Windkraftanlagen beschlossen, womit sie somit eine sinnvolle Konzentration gewährleistet.
Die ausgewiesenen Flächen befinden sich also südlich der Bundesstraße
431 und damit weit außerhalb der gemeindlichen Bebauung. Sie stellen
damit, insbesondere aus nachbarlichen und immissionsrechtlichen Aspekten einen idealen Standort dar. Das Hauptargument für die Erweiterung
des Windeignungsgebietes in Raa-Besenbek ist jedoch die Tatsache, dass
nach derzeitiger Ausgestaltung des gemeinsamen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011 - IV 232 über die Grundsätze zur Planung von
Windkraftanlagen und der entsprechenden Anlage 1 - Zeile 2 bei der Errichtung von Windkraftanlagen ein Mindestabstand zu Bundesstraßen von
130 m bzw. 400 m einzuhalten wäre. Dieser Umstand würde ohne die
vorgesehene Erweiterung in Fläche 250 ein zukünftiges Repowering unmöglich machen und daher begrüßt die Gemeinde Raa-Besenbek die
Ausweitung des bestehenden Windeignungsgebietes in südliche Richtung.
Damit können dann im Falle eines Repowerings die bestehenden Windkraftanlagenstandorte in südliche Richtung verschoben werden, um die
o.g. Mindestabstände einhalten zu können.
Eine Erhöhung der Anzahl der vorhandenen Windkraftanlagen ist nicht
beabsichtigt. Hinsichtlich der Standortfrage lässt sich außerdem ausführen, dass aufgrund weniger vorhandener Wohnbebauung in dem entsprechenden Bereich sowie der bereits vorhandenen Windkraftanlagen eine
konfliktfreie Realisierung möglich erscheint, weil die Öffentlichkeit die Notwendigkeit von Regenerativen Energien anerkennt sowie den Standort für
die Errichtung von Windkraftanlagen für sinnvoll erachtet. Die Anzahl und
Höhe eventueller Windkraftanlagen steht derzeit noch nicht fest und kann
Seite: 58 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
dann im Realisierungsfall mit dem Kreis Pinneberg und dem Land Schleswig-Holstein abgestimmt werden.
Für die nördliche Windparkerweiterung wurden im Jahr 2010 durch BioConsult SH umfangreiche Untersuchungen zur Vogel- und Fledermauswelt
gemäß den Vorgaben des LANU durchgeführt ("Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in
Schleswig-Holstein", 2008). Diese Untersuchungen haben bereits den
südlichen Bereich bis an die Krückau abgedeckt. Die Untersuchungen
kamen zu dem Ergebnis, dass für das Untersuchungsgebiet "angesichts
der zu erwartenden geringen Brutpaardichten, der durchschnittlichen Zugintensität und dem weitgehenden Fehlen von störungsempfindlichen Arten [ ... ] nicht von signifikant erhöhten Auswirkungen auf die Brutvogelfauna, die Rastbestände und den Vogelzug" auszugehen ist. Zusätzlich wurde festgestellt, dass für die Migrationsphase sowie für die Lokalpopulation
der Fledermäuse "kein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko zu erwarten ist".
Die Gemeinde Raa-Besenbek geht daher davon aus, dass der südliche
Arrondierung auch aus naturschutzfachlicher Sicht keine Bedenken entgegen stehen.
Inhaltlich sieht die Gemeinde nach wie vor die Notwendigkeit, die Nutzung
der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie, zu unterstützen und gezielt zu fördern. Neben umweltpolitischen Erwägungen und der
Intention der Wirtschaftsförderung sieht die Gemeinde Raa-Besenbek
ebenfalls die Möglichkeit, durch Gewerbesteuereinnahmen ihre finanzielle
Leistungsfähigkeit zu verbessern sowie durch die Errichtung des Bürgerwindparks und einer damit einhergehenden Beteiligung der Landeigentümerlinnen sowie der Einwohner/innen mit Erstwohnsitz auch den allgemeinen Wohlstand in der Gemeinde zu erhöhen.
Mit freundlichem Gruß
Amt Kaltenkirchen-Land
ID:
497
05.07.2012
2. Beteiligungsverfahren, Fortschreibung der Regionalpläne für den
Teilbereich Windenergie in Schleswig-Holstein
Stellungnahme der Gemeinde Hasenmoor, Amt Kaltenkirchen-Land,
Kreis Segeberg
Sehr geehrter Herr Tasch,
Seite: 59 von 310
Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. Gutachten, die im Auftrage des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr des
Landes Schleswig-Holstein erstellt wurden, können durch das hier
vorgelegte Kurzgutachten nicht widerlegt werden. Nach wie vor wird
durch die jetzt reduzierte geplante Ausweisung eine Gefährdung der
CEF- und FCS-Maßnahmen sowie weiteren Ausgleichsflächen für den
Bau der BAB A20 gesehen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
das Land Schleswig-Holstein hat im Ende Mai 2012 veröffentlichten 2.
Entwurf der Regionalpläne Teilbereich Windenergie in den Erwiderungen
zu den Stellungnahmen den Flächenvorschlag vom Amt KaltenkirchenLand sowie vom Kreis Segeberg für eine Windeignungsfläche in der Gemeinde Hasenmoor nicht berücksichtigt. Das Amt Kaltenkirchen-Land
möchte sich heute für die Gemeinde Hasenmoor im Rahmen des 2. Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung der Regionalpläne, Planungsraum I erneut für die Ausweisung dieser, nunmehr angepassten, Windeignungsfläche einsetzen.
Votum der Landesplanung vom 24.04.2012:
"Die ursprüngliche Absicht des Kreises, den Bereich als charakteristischen
Landschaftsraum auszuweisen, wird nicht mehr weiterverfolgt. Der Kreis
stuft den Raum weiterhin als naturschutzfachlich und landschaftspflegerisch bedeutsam ein, sieht jedoch keine bindenden Ausschlusskriterien
vorliegen. Windenergienutzung Mit der Kreis an dieser Stelle für grundsätzlich vertretbar. Innerhalb der Vorschlagsfläche liegen jedoch mehrere
Ausgleichsmaßnahmen für die A 20, unter anderem die CEF- und FCSMaßnahmen für Bekas-sine, Feldlerche, Großen Brachvogel, Kiebitz,
Braunkehlchen, Wachtel sowie ungefährdete Vogelarten des Offenlandes
und der Gewässer. Für die vorgeschlagene Fläche ist festzustellen, dass
sich die Planung von Windkraftanlagen mit den artenschutzrechtlich bedingten Ausgleichszielen für Wiesenvögel nicht vereinbaren lässt. Unter
Berücksichtigung der Abstände, die für ein Funktionieren der Ausgleichsflächen erforderlich sind, verbleiben keine hinreichend großen Restflächen,
die zur Ausweisung geeignet wären. Der Flächenvorschlag wird nicht
übernommen."
Obwohl im November 2011 durch Kreis und Amt in der Gemeinde eine
potenzielle Eignungsfläche festgestellt und dem Land in Zusammenhang
mit weiteren Eignungsflächen in den Gemeinden Hartenholm und Schmalfeld gemeldet wurde, ist nun auf Gemeindeflächen von Hasenmoor keine
Eignung für die Nutzung durch Windenergie bestätigt worden. In der jetzigen Erwiderung des Landes wird die Nichtvereinbarkeit von Windkraftanlagen mit artenschutzrechtlich bedingten Ausgleichszielen für Wiesenvögel
angeführt. Hier werden Abstandsvorgaben eingestellt, die eine Funktionsfähigkeit der Brachvogel-Ausgleichsflächen garantieren sollen. Das Gutachter-Büro LEGUAN [Planungsbüro für Landschaftsökologie, dass bereits
im Zuge des Planfeststellungsverfahrens der künftigen A 20, Ausgleichsflächenplanungen für den LBP erarbeitete], hat dazu 2012 erneute Untersuchungen und Kartierungen vorgenommen, die das Vorhandensein des
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Brachvogels mit einigen Brutpaaren bestätigt.
Damit sind um die geplanten Ausgleichsflächen für den Großen Brachvogel (die tlw. direkt angrenzend an der geplanten A20-Trasse liegen) östlich
und südöstlich des Windeignungsgebietes Vorsorgeabstände von 500m
einzuhalten. Dieser Abstand wird nach Auskunft von LEGUAN als ausreichend erachtet (siehe Ausführungen von LEGUAN). Für die südlich des
Eignungsraumes geplanten, nahe gelegenen Ausgleichsflächen zur Schaffung bestimmter Biotoptypen, wie Gehölzstrukturen u. ä., sind keine Beeinträchtigungen durch mögliche Windkraftanlagen zu erwarten. Nach genauem Abzug aller Ausschluss- und Restriktionsgebiete mit den entsprechenden Puffern (siehe Pufferkarte) verbleibt eine ausreichend große und (sehr
gut) geeignete Fläche für die Nutzung durch Windenergie auf dem Gebiet
der Gemeinde Hasenmoor (Flächengröße beträgt ca. 44ha). Stellungnahme zur Erwiderung: Die mögliche Abgrenzung einer Windeignungsfläche
wurde den Ausgleichsflächenplanungen der A20 angepasst. So befinden
sich keine Windeignungsflächen innerhalb des Struvenhüttener Moores,
sondern westlich davon in der Gemeinde Hasenmoor. Es wird ein Abstand
von 580 m zwischen dem dichtesten WEA-Standort und einer CEF/FCS
Ausgleichsfläche für Bekassinen (CEF-Maßnahme), Großer Brachvogel,
Feldlerche (FCS-Maßnahme), Kiebitz, Braunkehlchen und Wachtel eingehalten. Des Weiteren ist die Ausgleichsfläche zur Förderung ungefährdeter
Brutvögel des Offenlandes und der Gewässer geplant. Der modifizierte
Windeignungsraum liegt westlich dieser Ausgleichsfläche und ist zudem
durch einen dichten Redder zur Ausgleichsfläche abgeschirmt, so dass
optische Störungen - insbesondere während der Bauphase - ausgeschlossen werden können. Die übrigen Kompensationsziele dieser Fläche beinhalten die Entwicklung von Biotopstrukturen, die Schaffung von Kleingewässern und eine Erhöhung des Grundwasserstandes, was keiner Ausweisung einer Windeignungsfläche in knapp 600 m Entfernung entgegenstünde. Dies ist auch perspektivisch zu sehen, so würde auch die Etablierung einer zukünftigen Amphibienpopulation zu keinen Planungshindernissen für eine Windenergienutzung führen. Ebenfalls knapp 600 m südöstlich des modifizierten Windeignungsraumes befindet sich eine Ausgleichsmaßnahme, insbesondere für die Feldlerche (FCS-Maßnahme).
Zudem sind auch hier die Förderung von Brutvögeln des Offenlandes, die
Entwicklung von Biotopstrukturen und eine Erhöhung des Grundwasserstandes geplant. Aufgrund des großen Abstandes werden Unvereinbarkeiten mit der Windenergienutzung nicht gesehen. Weitere CEF- und /oder
FCS-Ausgleichsflächen befinden sich nicht im Wirkraum des modifizierten
Windeignungsraumes.
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
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Südlich des modifizierten Windeignungsraumes befinden sich weitere
Ausgleichsflächen in zum Teil unmittelbarer Nähe. Für diese Flächen ist
als Ausgleichserfordernis jedoch die Schaffung bestimmter Biotoptypen mit
Förderung von Brutvögeln halboffener Standorte oder Gehölzstrukturen
bzw. älterer Laubbaumbestände. Darüber hinaus beinhalten die Ausgleichsplanungen Amphibienleiteinrichtungen oder artenschutzrechtliche
Maßnahmen für die beiden streng geschützten Amphibienarten Laub- und
Moorfrosch. Unvereinbarkeiten einer Windeignungsfläche in der Nähe
dieser Ausgleichsflächen mit den dargelegten Ausgleichszielen, lassen
sich – auch perspektivisch – nicht erkennen.
Unter Berücksichtigung der erforderlichen Abstände verbleibt eine Restfläche als Windeignungsraum innerhalb der Gemeinde Hasenmoor von ca.
44 ha. Diese Fläche ist ausreichend für die Errichtung von ca. 5 WEA.
Damit kann die Gemeinde einerseits ausreichende Abstände zu den geplanten CEF- und FCS-Maßnahmen an der künftigen Autobahntrasse A20
nachweisen und andererseits die ausreichende Größe der Windeignungsfläche bei Einhaltung aller relevanten Abstandskriterien belegen.
Bitte berücksichtigen Sie den Antrag unserer Gemeinde über das Amt
Kaltenkirchen-Land zur Ausweisung einer Windeignungsfläche gemäß
obiger Darstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Kellinghusen
ID:
612
10.07.2012
Die Gemeinde Hingstheide lehnt die Neuausweisung der Windeignungsfläche 245 im 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes I ab.
Die Fläche 245 wurde von der Standortgemeinde Mönkloh bisher, d. h. im
1. Beteiligungsverfahren nicht benannt. Auch im zweiten Beteiligungsverfahren hat sich die Gemeinde Mönkloh in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 19.06.2012 gegen die Neuausweisung der Windeignungsfläche
ausgesprochen. In der Begründung des Kreiskonzeptes des Kreises
Steinburg heißt es: „Um sicherzustellen, dass nicht am Willen der Gemeinde vorbei geplant wird und keine Flächen an das Land gemeldet werden, die den Entwicklungsvorhaben der Gemeinden entgegenstehen, wurden Flächen nur aufgenommen, wenn diese von einer Stadt oder Gemeinde auf Grundlage eines politischen Beschlusses gemeldet wurde."Die
Gemeinde Hingstheide erwartet also, dass die Landesregierung im Kreis
Segeberg wie auch im Kreis Steinburg auf die Neuausweisung von FläSeite: 62 von 310
In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Technologie (MWAVT) wird die Fläche abgelehnt, weil das Gebiet 245
im direkten engeren Einzugsbereich einer geplanten Grünbrücke liegt.
Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Funktionsfähigkeit der
Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in Einklang zu
bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf gestrichen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
chen verzichtet, wenn sich die Gemeinde gegen diese Vorhaben entscheidet.Das Gebiet reicht im Westen bis auf den Mindestabstand an zwei
Wohneinheiten der Gemeinde Hingstheide heran. In weiteren 100 m Entfernung wird in diesem Jahr eine Ausweisung mehrerer Bauplätze für die
Wohnbebauung erfolgen; eine für die kleine Gemeinde bisher einmalige
Chance die demografische Struktur zu verbessern. Durch den Bau von
Windkraftanlagen verringert sich der Erholungs-, Wohn- und Lebensraum
für die Bewohner der Gemeinde Hingstheide. Der Bau von Windkraftanlagen endet somit in eine stark rückläufige Nachfrage nach Wohnimmobilien.
Die geplante Grünbrücke ist Bestandteil des großräumigen Konzeptes, um
insbesondere dem Rotwild Möglichkeiten für den Flächenwechsel zu ermöglichen. Die unmittelbare Nähe von Windkraftanlagen zu den Wanderkorridoren der Überführung führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der
Funktionsfähigkeit. Wenngleich sich der Bau der A 20 westlich der A 7
verzögert, wird die Grünbrücke im Hasselbusch langfristig realisiert und
muss Berücksichtigung bei der Teilfortschreibung finden. Angesicht der
hohen Kosten und des erheblichen ökologischen Aufwands für die Brücke
müssen Störfaktoren vermieden werden.Des Weiteren weist die Gemeinde
Hingstheide darauf hin, dass die Fläche 245 im Umgebungsschutzbereich
der denkmalgeschützten Stellauer Kirche zu Wrist liegt.
Amt Lütau
ID:
1484
09.07.2012
Stellungnahme zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes in der
Gemeinde Wangelau, Planungsraum I, Gebiet 203
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserSehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
begrüßt auch in der zweiten Beteiligung zur Teilfortschreibung der Regionicht zu entnehmen. Die Fläche wird unverändert beibehalten.
nalpläne das Eignungsgebiet für Windenergie. Wir freuen uns über die
Aufhebung der Höhenbeschränkung sowie über die kleinräumigen Anpassungen des Gebietes, möchten Sie jedoch bitten nochmals zu überprüfen,
ob die ausgewiesene Fläche noch etwas weiträumiger ausgestaltet werden könnte. Da im BImSchG-Genehmigungsverfahren sämtliche Belange
abgeprüft werden, sollte eine mögliche Verkleinerung des Windeignungsgebietes nicht von Vornherein stattfinden. Daher bitten wir um die Aufnahme einer möglichst großen Windeignungsfläche in den Regionalplan.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Lütau
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
ID:
1485
Stand: 06.11.2012
09.07.2012
Schnakenbek
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeindevertretung Schnakenbek beschließt, sich grundsätzlich für
die Windenergienutzung auf dem Schnakenbeker Gemeindegebiet auszusprechen, und zwar auf der Grundlage des zweiten Entwurfs der Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten für
die Windenergienutzung.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 2
Amt Lütau
ID:
1486
09.07.2012
Stellungnahme der Gemeinde Juliusburg
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Gemeindevertretung stellt einstimmig einen Antrag auf Änderung des
Flächennutzungsplanes bezüglich der geplanten WindenergieEignungsflächen auf Juliusburger Gebiet.
Die GV Julisuburg ist mit 4 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen wegen Befangenheit und 1 Gegenstimme grundsätzlich bereit, dem Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten für
die Windenergienutzung zuzustimmen.
Amt Nordstormarn
ID:
1325
11.07.2012
Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne SchleswigHolstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eig-Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 S.
nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und
4 Raumordnungsgesetz (ROG)
223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten aushier: Stellungnahme der Gemeinde Rehhorst
gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geSehr geehrte Damen und Herren,
eigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu
die Gemeinde Rehhorst hat sich in ihrer Sitzung am 18.06.2012 mit der im erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliBetreff genannten Angelegenheit befasst, ein Auszug aus der Niederschrift ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
der Sitzung ist in der Anlage beigefügt.
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläDanach lehnt die Gemeinde Rehhorst die Ausweisung/Arrondierung der im
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
2. Entwurf der Teilfortschreibung der Regionalpläne dargestellten Windenergieeignungsfläche zwischen Nr. 208 und 223 ab, spricht sich grundsätzlich gegen die Neuausweisung von Windenergieeignungsflächen auf
dem Gemeindegebiet Rehhorst aus und beruft sich auf die Aussage des
Innenministeriums, dass entgegen dem Votum der Gemeindevertretung
keine Flächenneuausweisungen vorgenommen werden sollen.
Stand: 06.11.2012
chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Rantzau
ID:
714
10.07.2012
Die Gemeindevertretung Bokholt-Hanredder hat den 2. Entwurf zur TeilDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
fortschreibung des Regionalplanes I in der Sitzung am 21.06.2012 zur
Kenntnis genommen. Im Gemeindegebiet sind danach keine Eignungsflächen zur Nutzung der Windenergie vorgesehen. Die Gemeinde stimmt
dem Entwurf zu.
Amt Rantzau
ID:
715
10.07.2012
Die Gemeindevetretung Ellerhoop hat den 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplanes I am 14.06.2012 zur Kenntnis genommen. Im
Gemeindegebiet sind keine Eignungsflächen für die Windenergienutzung
vorgesehen. Die Gemeinde stimmt dem Entwurf zu.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Amt Rantzau
ID:
716
10.07.2012
Am 08.05.2012 hat die Gemeindevertretung Hemdingen dem 2. Entwurf
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
zur Teilfortschreibung des Reginonalplanes I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zugestimmt. Für das Gemeindegebiet sind keine Eignungsgbiete dargestellt.
Amt Rantzau
ID:
717
10.07.2012
Die Gemeindevertretung Langeln hat am 16.05.2012 dem 2. Entwurf zur
Teilfortschreibung des Regionalplanes I zugestimmt. Nach dem Entwurf
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
sind im Gemeindegebiet Langeln keine Eignungsflächen zur Nutzung der
Windenergie vorgesehen.
Amt Sandesneben-Nusse
ID:
352
04.07.2012
Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein
Hier: Stellungnahmen der Gemeinden des Amtes SandesnebenNusse für den Planungsraum I
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tasch,
in der Anlage übersende ich Ihnen die Stellungnahmen der Gemeinden
Schiphorst, Panten, Lüchow und Labenz zum Verfahren der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum.
Die Gemeinde Siebenbäumen wird in eigener Zuständigkeit eine Stellungnahme im Online-Verfahren abgeben. Eine schriftliche Ausfertigung
der Stellungnahme liegt im Moment hier noch nicht vor.
Alle anderen Gemeinden des Amtes Sandesneben-Nusse verzichten aus
unterschiedlichen Gründen auf eine Stellungnahme zu diesem Verfahren.
Die ergangenen Beschlüsse in den Gemeindevertretungen füge ich diesem Schreiben als Anlage bei. Für die Gemeinde Labenz liegt das Protokoll der Gemeindevertretersitzung noch nicht vor, deshalb wird der protokollierte Wortlaut an dieser Stelle wiedergegeben.
In der Sitzung vom 14.6.2012 hat die Gemeindevertretung Labenz unter
Tagesordnungspunkt 8 folgende Stellungnahme einstimmig beschlossen:
„Im Bereich der Biogasanlage der Biogas Labenz GmbH & CoKG im
Lüchower Weg soll diese die Möglichkeit erhalten zur Eigenstromversorgung der Biogasanlage eine Einzelwindradanlage in der südöstlichen Fläche der Badekoppel zu errichten.“
Zu Schiphorst und Panten:
Die Stellungnahmen sind unter einer eigenen ID erfasst. Zu den Voten
siehe dort.
Zu Labenz:
Die Frage der Zulässigkeit einer einzelnen WKA als Nebenanlage ist
nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Zu Lüchow:
Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurde, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen Potenzialflächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Sie liegt innerhalb
eines charakteristischen Landschaftsraumes. Dieser stellt lediglich
hinsichtlich der Errichtung von WKA eine Einschränkung dar; nicht
jedoch hinsichtlich sonstiger Einschränkungen der wirtschaftlichen
Entwicklung von Gemeinden.
Ein charakteristischer Landschaftsraum ist in Gänze als Ausschlussgebiet zu betrachten. Gemäß der Definition in Ziffer 3.5.2 Absatz 10
des Landesentwicklungsplanes zählen auch Pufferzonen und Randbereiche zu solchen Räumen. Maßgeblich für die Definition von charakteristischen Landschaftsräumen ist Ziffer 3.5.2 Absatz 10 des Landesentwicklungsplans (LEP), wonach es sich um Gebiete handeln muss,
"die weitgehend durch die vorgenannten Gebietstypen [gemeint sind
die in den Absätzen 8 und 9 Ziffer 3.5.2 LEP genannten Ausschlussgebiete] geprägt und in Ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägender charakteristischer
Landschaftsraum anzusehen sind". Die Landesplanung als Trägerin
der Regionalplanung hat die Vorschläge des Kreises zur Ausweisung
solcher Räume geprüft. Bei der Definition gemäß LEP kann die Landesplanung von einem gewissen Ermessen bei der Festlegung der
Räume und insbesondere der Pufferzonen Gebrauch machen. Die
Fläche wird nicht übernommen.
Die Stellungnahme der Gemeinde Labenz trifft nicht den Kern des jetzigen
Verfahrens zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen, soll jedoch
auf Wunsch der Gemeinde an dieser Stelle vorgetragen werden. Der Beschluss der Gemeinde Labenz korrespondiert allerdings mit dem Beschluss der Gemeinde Lüchow, der auch Teile der Fläche der BiogasanlaIn der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das
ge Labenz sowie weitere Flächen der Gemeinde Labenz einschließt.
gesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend
Sollte sich das Land Schleswig-Holstein der Rechtsauffassung der GePotenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
meinde Lüchow anschließen und die sog. charakteristischen Landschafts- das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 %
räume für diesen und ggf. andere Bereiche in Frage stellen und eine
der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind
grundsätzliche Eignung dieser Flächen für die Windkraft feststellen, so ist im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die
die Gemeinde Labenz durchaus aufgeschlossen für eine Ausweisung einer Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedweEignungsfläche; das Thema Windkraft müsste hinsichtlich der durch die
de Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als EignungsgeGemeinde Lüchow beantragten Flächen auf Labenzer
biet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Gemeindegebiet allerdings zunächst erneut durch die Gemeinde Labenz
beraten werden. Die Gemeinde Panten hatte bereits im ersten Beteiligungsschritt eine Arrondierung der bestehenden Windenergieeignungsfläche gefordert. Dies ist weder vom Kreis Herzogtum Lauenburg als auch
vom Land Schleswig-Holstein angemessen aufgenommen und bewertet
worden, obwohl eine Arrondierung grundsätzlich präferiert wird. Dies hat in
der Gemeinde Panten für Verwunderung gesorgt. Ich verweise in diesem
Zusammenhang auch auf anliegenden Schreiben von der Gemeinde Panten, mit der erneut eine Erweiterung der bestehenden Windenergieeignungsfläche auch im Hinblick auf ein mögliches Repowering beantragt
wird.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Sandesneben-Nusse
ID:
353
04.07.2012
Ergänzende Stellungnahme der Gemeinde Panten zur Meldung einer Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Windkrafteignungsfläche
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserKreiskonzepte zur Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windkraft
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
gemäß Entwurf des Landesentwicklungsplanes als Grundlage zur
nicht zu entnehmen. Eine Erweiterung nach Osten kann zu Konflikten
Teilfortschreibung der Regionalpläne
mit dem Vogelzug entlang des Elbe-Lübeck-Kanals führen.
Sehr geehrte Herren,
Selbst wenn artenschutzrechtliche und denkmalrechtliche Belange
Die Gemeinde Panten bekräftigt nochmals ihr Ziel, die gemeldete Fläche einer Ausweisung nicht im Sinne harter Ausschlusskriterien entgegenals Arrondierung der bestehenden Windkrafteignungsfläche auszuweisen. stünden, bleibt festzuhalten, dass in der Gesamtabwägung für den
Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein
Zu meiner bereits vorliegenden Stellungnahme ergänze ich Folgendes:
ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzuIm Rahmen der politisch und aus Gründen des Umweltschutzes angestrebten Energiewende stellt sich Windstrom unter den alternativen Ener- setzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen.
Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgieformen als die Kostengünstigste dar, was gesamtwirtschaftlich angesichts der Entwicklung des Strompreises von erheblicher Bedeutung sein gewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt,
wird.
als Eignungsgebiet auszuweisen. Sie hat hier ein Ermessen zugunsten
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Der z. Zt. aufgrund massiver öffentlicher Förderung betriebene Ausbau
günstiger gelegener Erweiterungen ausgeübt. Die Fläche wird nicht
von Bioenergieanlagen, wie er auch in unserer Nachbargemeinde erfolgt übernommen.
ist und weiter erfolgen soll, beeinträchtigt das Landschaftsbild erheblich
nachhaltiger und verdrängt durch Monokulturanbau natürliche Flächenfunktionen und Artenvielfalt in weit stärkerem Maße als der Bau von Windkraftanlagen, so dass hier auch unter Umweltgesichtspunkten die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs bewertet werden muss. Diese Abwägung kann
aus Sicht der Gemeinde nur zugunsten der Windkraftanlagen ausfallen.
Insbesondere bezieht sich dies auf ein im gemeldeten Gebiet gelegenes
Biotop, vom Kreis als "für den Kranich geeignetes Habitat" gekennzeichnet. Es ist mit nur 0,05 ha in Verhältnis zur Gesamtfläche sehr klein. Gegen die planerisch nicht zu verhindernde Beeinträchtigung durch die zukünftig in erheblichem Umfang umgebenden Monokulturflächen der in der
Nachbargemeinde errichteten Biogasanlage sind die Auswirkungen der
Errichtung einer Windkraftanlage vernachlässigbar.
Der Ausschluss einer Umgebungsfläche von 1000 m um das Biotop mitten
im Eignungsgebiet sollte unter diesem Aspekt nochmals überdacht werden. Ggf. erforderliche Untersuchungen könnten im Rahmen der Bauplanung erfolgen.
Als weiterer Ausschlussgrund wird die Sichtachsenbeziehung zu den Kirchen in Breitenfelde und Nusse sowie zur Stadt Mölln angeführt. Sichtachsen bestehen vereinzelt in besonderen Höhenlagen. Da Windkraftanlagen
nur auf hoch gelegenen Flächen eine praktische Berechtigung finden können, sind Sichtbeziehungen nie ganzräumig vermeidbar. Bezüglich der
hier vorliegenden Fläche ergeben sich aus keiner Höhenlage Sichtachse,
in denen die Windkraftanlagen den Blick dominieren. Dies verhindert insbesondere die erhebliche Entfernung der innerhalb der Sichtachsen liegenden Bauwerke voneinander. Der Gemeinde ist nicht verständlich, warum im Bereich anderer Neuausweisungen, z.B. Breitenfelde mit erheblicher Nahbeziehung innerhalb der Sichtachse zur Kirche, dieser Aspekt
nach Abwägung nicht ausschlussrelevant zu sein scheint. In weiten Bereichen werden die Sichtachsen durch sichtverschattende Elemente unterbunden, die rund um das Eignungsgebiet liegen.
Die Gemeinde bittet daher, auch dieses Argument nochmals einer Abwägung zu unterziehen. Gerade unter dem Aspekt, dass im Kreisgebiet Hzgt.
Lauenburg erhebliche Widerstände gegen die Ausweisung neuer Eignungsflächen bestehen und entsprechende Bürgerentscheide die Realisierung der neu in die Landesplanung aufgenommenen Flächen langfristig
verhindern werden, verfolgt die Gemeinde weiterhin ihr Ziel, die Ausweisung der Flächen im Landeskonzept zu erwirken. Es ist planerisch sinnvoll
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Stand: 06.11.2012
und vertretbar, an der hier vorhandene Eignungsfläche nicht nur festzuhalten, sondern sie wie gemeldet zu erweitern.
Vor dem Hintergrund, dass mehrere Gemeinden der Umgebung an der
Umsetzung der neu geplanten Eignungsflächen gehindert sind, bitte ich,
die vom Kreis vorgebrachten Ablehnungsgründe neu zu gewichten.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Sandesneben-Nusse
ID:
354
04.07.2012
Stellungnahme der Gemeinde Panten zur Meldung einer WindkraftDie Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
eignungsfläche Kreiskonzepte zur Ausweisung neuer Eignungsgebie- Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
te für Windkraft gemäß Entwurf des Landesentwicklungsplanes als
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserGrundlage zur Teilfortschreibung der Regionalpläne
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Selbst wenn dem Gutachten zufolge artenschutzSehr geehrte Herren,
rechtliche Belange einer Ausweisung nicht entgegenstünden, bleibt
festzuhalten, dass in der Gesamtabwägung für den Planungsraum I
mit der Fortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I aus
1998 wurde eine in der Gemarkung der Gemeinden Panten liegende Flä- aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das
che als Eignungsgebiet für Windenergienutzung ausgewiesen.
raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der
Die Gemeinde betrieb daraufhin eine entsprechende Bauleitplanung.
Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im
Auf dem Gebiet der Gemeinde Panten besteht ein Windpark aus derzeit 8 zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede
Anlagen, der zusammen mit den auf dem angrenzenden Gebiet der Gemeinde Bälau stehenden 8 Anlagen eine zusammenhängende Fläche zur Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgebiet
Windenergienutzung darstellt. Nachdem der Kreis Herzogtum Lauenburg auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen.
nach den Vorgaben des LEP mit der Erstellung eines Windenergiekonzeptes begonnen hat, hat die Gemeinde Panten die bereits bestehende Fläche mit einer zusätzlichen Arrondierung als Eignungsfläche für Windkraftanlagen an den Kreis gemeldet und am 19.03.2009 einen Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung für die Ausweisung mit Mindestabständen zur Wohnbebauung getroffen.
Die gemeldete Fläche erfüllt nach Auffassung der Gemeinde die Anforderungen an eine Ausweisung als Eignungsfläche in besonderem Maße. Die
im LEP unter Ziff. 7.5.2 formulierten landeseinheitlichen Kriterien werden
erfüllt. Die Fläche unterliegt bis auf ein neu ausgewiesenes Biotop keiner
Unterschutzstellung. Die bereits bestehende Windparkfläche wurde mit
erheblichem Aufwand seitens der Windparkbetreiber für die Stromerzeugung durch Leitungs- und Wegebaumaßnahmen erschlossen. Bei der
Ausweisung des Gebietes der bestehenden Windkraftanlagen wurden
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
entgegenstehende öffentliche Belange bereits abgewogen und sind daher
einer weiteren Genehmigung nicht entgegen zuhalten. Eine Siedlungsentwicklung ist in diesem Bereich weder vorgesehen noch genehmigungsfähig. Eine Akzeptanz seitens der Bewohner der Gemeinde für die bereits
bestehenden Anlagen ist gegeben.
Im LEP ist insbesondere festgelegt, dass die Ausweisung neuer Flächen in
den Regionalplänen vorrangig durch Arrondierung vorhandener Flächen
erfolgen soll (4). Vorhandene Eignungsgebiete sollen überprüft und können gegebenenfalls an neue Erkenntnisse und Anforderungen angepasst
werden. Die Konzentration von Windkraftanlagen auf die in den Regionalplänen ausgewiesenen Eignungsgebiete ist vorrangiges Ziel der Landes- und Regionalplanung. Die Richtlinien und der Kriterienkatalog für die
Erstellung der Kreiskonzepte vom 16.01.2009 führen hierzu ergänzend
aus: "Die Neuausweisung von Eignungsgebieten bzw. die Ergänzung bestehender Gebiete soll vorrangig der Errichtung aktueller und künftiger
Windenergieanlagengenerationen dienen. Solche weisen im Vergleich zu
bisherigen Anlagetypen größere Bauhöhen auf und entfalten in unterschiedlicher Hinsicht (Wohnen, Naturschutz, Tourismus etc.)besondere
Wirkungen." "Bei der Abwägung zur Ermittlung künftiger Eignungsgebiete
sind aber Vertrauensschutzgesichtspunkte (erhebliche Infrastrukturinvestitionen), Eigentümerinteressen und Kontinuität und Verlässlichkeit in der
Planung zu berücksichtigen. Deshalb ist es der planerische Wunsch, soweit im Rahmen der Abwägung möglich und zulässig, an den bestehenden
Gebieten festzuhalten."
Die hierzu im gemeinsamen Runderlass vom 25.11.2003 empfohlenen
Abstandskriterien für Anlagen größerer Bauhöhe sind in dem von der Gemeinde gemeldeten Gebiet ebenfalls umsetzbar. Die besondere Eignung
der gemeldeten Fläche erscheint seitens der Gemeinde Panten hinreichend belegt. In einem Zwischenstand des Kreiskonzeptes war die gemeldete Fläche enthalten. Inzwischen liegt das vorläufige Ergebnis des Kreiskonzeptes vor, in das naturschutzfachliche und andere planungsrechtliche
Betrachtungen seitens des Kreises einbezogen wurden. Die gemeldete,
arrondierte Eignungsfläche wurde vollständig aus diesem Konzept gestrichen. Der Kreis hat hierzu auf einer Informationsveranstaltung für die Bürgermeister am 22.06.09 bisher nur mündliche Ausführungen getätigt. Nach
dem o.a. Runderlass sind auch Auswirkungen auf das Ortsbild in die Betrachtung einzubeziehen.
Der Kreis führt für einen Teil der bestehenden/angemeldeten Fläche als
entgegenstehenden öffentlichen Belang die Beeinträchtigung der
Sichtachsen zur Stadt Mölln bzw. von Kirchen in benachbarten Gemeinden
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auf. In Bezug auf Anlagen bis zu 100 m Höhe sind die Sichtachsen bereits
in den damaligen Planungen abgewogen und nicht als Beeinträchtigung
bewertet worden. Die von Kreis Herzogtum Lauenburg vorgetragenen
Gründe führen zu einem vollständigen Ausschluss sowohl der bestehenden Windkraftfläche als auch der gesamten gemeldeten Eignungsfläche.
Damit wäre auch ein Repowering der bestehenden Anlagen ausgeschlossen. Die Gemeinde Panten sieht die Arrondierungsfläche zusätzlich zu der
bestehenden Windkraftfläche weiterhin als in besonderem Maße, auch für
Anlagen der neuen Generation, geeignet an.
Die Gemeinde Panten verfolgt mit dieser Stellungnahme ihr Ziel, im Landeskonzept die Ausweisung als Eignungsfläche zu erwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Sandesneben-Nusse
ID:
355
04.07.2012
Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2012, 2. Beteili- Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurgung für die Planungsräume I bis V zur Ausweisung von Eignungsgebieten de, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen Potenzialfür Windenergienutzung
flächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Sie liegt innerhalb
eines charakteristischen Landschaftsraumes. Dieser stellt lediglich
In der Gemeinde Lüchow gibt es nach dem Entwurf der Teilfortschreibung
hinsichtlich der Errichtung von WKA eine Einschränkung dar; nicht
des Regionalplanes für den Planungsraum I kein Eignungsgebiet für
jedoch hinsichtlich sonstiger Einschränkungen der wirtschaftlichen
Windenergienutzung.
Entwicklung von Gemeinden.
Die Gemarkungen Lüchow und umliegende Gemarkungen wurden im
Ein charakteristischer Landschaftsraum ist in Gänze als AusschlussEntwurf des Regionalplanes für den Planungsraum I als "Charakteristische
gebiet zu betrachten. Gemäß der Definition in Ziffer 3.5.2 Absatz 10
Landschaftsräume" gekennzeichnet.
des Landesentwicklungsplanes zählen auch Pufferzonen und Randbereiche zu solchen Räumen. Maßgeblich für die Definition von charakteDie Gemeinde Lüchow entwickelte sich in jüngster Vergangenheit zum
ristischen Landschaftsräumen ist Ziffer 3.5.2 Absatz 10 des LandesVorreiter in der Energiewende. Biogas und zentrale Wärmeversorgung
entwicklungsplans (LEP), wonach es sich um Gebiete handeln muss,
kennzeichnen die Gemeinde als wachsender Energiestandort.
"die weitgehend durch die vorgenannten Gebietstypen [gemeint sind
Diese positive Tendenz möchte die Gemeinde Lüchow durch Windkraftdie in den Absätzen 8 und 9 Ziffer 3.5.2 LEP genannten Ausschlussnutzung fortsetzen.
gebiete] geprägt und in Ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägender charakteristischer
Dabei setzt die Gemeinde Lüchow auf die Zusammenarbeit mit der GeLandschaftsraum anzusehen sind". Die Landesplanung als Trägerin
meinde Labenz
der Regionalplanung hat die Vorschläge des Kreises zur Ausweisung
Zur Einsicht liegen vor:
solcher Räume geprüft. Bei der Definition gemäß LEP kann die Landesplanung von einem gewissen Ermessen bei der Festlegung der
1. Information zum Windenergieerlass 2011
Räume und insbesondere der Pufferzonen Gebrauch machen. Die
2. Aktueller Entwurf Planungsraum 1
Fläche wird nicht übernommen.
Seite: 71 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
3. Karte Vorschlagsgebiet Lüchow/Labenz
In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das
gesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend
Die Gemeinde Lüchow hat auf ihrer Gemeinderatssitzung am 02.07.2012,
Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um
Beginn 20.00 Uhr folgendes beschlossen:
das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 %
der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind
1. Die Gemeinde Lüchow stellt an die Landesplanungsbehörde in Kiel
einen Prüfantrag, wie weit sich die Bezeichnung "Charakteristische Land- im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die
schaftsräume" auf die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Region Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedweauswirken darf, diese dauerhafte Kennzeichnung einer Region ohne Bür- de Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgegerbeteiligung erfolgen darf und woraus sich diese Bezeichnung speziell biet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen.
auf den landwirtschaftlichen Flächen zwischen Lüchow und Labenz ableitet.
2. Die Gemeinde Lüchow beantragt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde
Labenz die Ausweisung eines Windeignungsgebietes
Amt Sandesneben-Nusse
ID:
356
04.07.2012
Beschluss-Vorlage für die Sitzung der Gemeindevertretung Schiphorst am 02.07.2012 TOP 7
Betr: Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum
zur Ausweisung von Windenergieeignungsflächen
Hier: 2. Stellungnahme der Gemeinde Schiphorst
Erläuterungen:
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die
Teilfortschreibung der Regionalpläne unter anderem auch für den Planungsraum I (u. a. Kreis Herzogtum Lauenburg) auf.
Mit Erlass vom 15.05.2012 bzw. 21.05.2012 wurde das zweite Anhörungsund Beteiligungsverfahren nach § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) eingeleitet und die Entwürfe der Teilfortschreibungen bestehend aus einem Plantext, einer Karte und einem Umweltbericht den Gemeinden zugeleitet.
In diesem Entwurf ist im Gebiet der Gemeinde Schiphorst eine Eignungsfläche für Windenergie ausgewiesen. Bei einem Bürgerentscheid zum
Thema "Windkraft" am 18.03.2012 haben sich die Bürger der Gemeinde
Schiphorst mit einem Votum von 199 Ja-Stimmen und 122 Nein-Stimmen
für die Ausweisung von weiteren Windenergieeignungsflachen im GeSeite: 72 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
meindegebiet ausgesprochen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schiphorst beschließt die nachfolgende Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den
Planungsraum I zur Ausweisung von Windenergieeignungsflachen:
"Die Gemeinde Schiphorst nimmt die Planung des Landes SchleswigHolstein zur Kenntnis, setzt das Votum der Bürger entsprechend des Bürgerentscheids vom 18.03.2012 um und erklärt hiermit ihre grundsatzliehe
Zustimmung zur Ausweisung von Windenergieeignungsflachen im Gemeindegebiet der Gemeinde Schiphorst im Rahmen der Teilfortschreibung
des Regionalplanes für den Planungsraum I. Einzelheiten zu Flächenausweisungen bleiben den gesetzlichen Verfahren für den Regionalplan und
der gemeindlichen Bauleitplanung vorbehalten."
Amt Schwarzenbek-Land
ID:
1507
05.07.2012
Beglaubigter Auszug Gemeindevertretung Elmenhorst
Zu Elmenhorst und Kankelau:
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
Sitzung vom 14.06.2012
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Punkt 7 der Tagesordnung
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche EigTeilfortschreibung des Regionalplanes
nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmenhier: Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
horst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
Text und Beschluss der Vorlage
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
Die Gemeindevertretung stimmt der in der Teilfortschreibung des Regio- geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
nalplanes für den Planungsraum I (2. Entwurf, Stand: 24.05.2012) vorge- zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlisehenen Ausweisung eines Eignungsgebietes für die Windenergienutzung ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
(Fläche 308) in der Gemarkung Elmenhorst zu.
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläAbstimmung: 5 dafür 5 dagegen 0 Enthaltungen
chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
Somit ist die Zustimmung der Gemeinde Elmenhorst nicht erteilt.
Beglaubigter Auszug Gemeindevertretung Havekost
Sitzung vom 27.06.2012
Seite: 73 von 310
Zu Havekost:
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Punkt 7 der Tagesordnung
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie
Zu Kollow:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Text und Beschluss der Vorlage
Bürgermeister Höltig berichtet, dass alle vom Kreis im ersten Entwurf unter
Vorbehalt gestellte Eignungsflächen, wozu auch das Havekoster Eignungsgebiet zählt, aufgrund dieses Vorbehaltes im vorliegenden zweiten
Entwurf nicht mehr enthalten sind, da die 1,5 %ige Vorgabe des Landes
bereits erfüllt war. Er bittet um erneute Beratung. Darauf verlassen er und
drei weitere Gemeindevertreter den Sitzungsraum. In der sich anschließenden Diskussion wird davon ausgegangen, dass mögliche Kosten im
Zusammenhang mit der Herrichtung von Fledermausquartieren vom Vorhabenträger übernommen werden. Darüberhinaus soll im Falle eines
streitbaren Vergehens neu entschieden werden.
Beschluss:
"Die Gemeinde Havekost hat sich bereits im ersten Beteiligungsverfahren
für die Ausweisung einer im Nordosten der Gemeinde gelegenen Eignungsfläche für die Windkraft ausgesprochen. Diese Fläche wurde vom
Kreis Herzogtum Lauenburg als geeigneter Standort ermittelt, allerdings
mit dem Vorbehalt einer Einzelfallprüfung versehen. Hintergrund ist die
geplante Herrichtung von Fledermauswinterquartieren in ehemaligen Bunkeranlagen auf dem Übungsplatz in der Nachbarschaft des geplanten Eignungsgebiets. Gemäß den LLUR - Empfehlungen zur Berücksichtigung
tierökologischer Belange bei Windkraftanlagen (2008) ist zu bedeutenden
Winterquartieren ein Mindestabstand von 1000 m zu halten, wodurch im
Ergebnis die vom Land vorgegebene Mindestflächengröße von 20 ha unterschritten würde. Die Gemeinde ist sich dieser Problematik bewusst,
gleichwohl beantragt sie erneut die Aufnahme der in Rede stehenden Fläche im Rahmen der Teilfortschreibung unter einem artenschutzrechtlichen
Vorbehalt (wie es auch für andere Eignungsgebiete im Entwurf der Teilfortschreibung vorgesehen ist). Zu bedenken ist, dass es sich noch nicht
um bestehende Quartiere, sondern nur um Planungen handelt, deren Erfolg noch nicht abschließend quantifizierbar ist. Zudem ist gegebenenfalls
eine räumliche Verlagerung der Quartiere (etwa durch Anlage von unterirdischen Verstecken an anderer Stelle) im Grundsatz denkbar, wodurch der
Konflikt entschärft werden könnte.
Die Gemeinde bittet daher, die Fläche unter Vorbehalt auszuweisen, so
dass die arten - bzw. naturschutzrechtlichen Belange im weiteren VerfahSeite: 74 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
ren berücksichtigt werden können. So könnte sie bis zur Festsetzung der
Teilfortschreibung am Jahresende ein mit einschlägigen Fachverbänden
und der Naturschutzbehörde (LLUR) abgestimmtes tragfähiges Konzept
erarbeiten und vorlegen.
Abstimmung: 3 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen
Beglaubigter Auszug Gemeindevertretung Kankelau
Sitzung vom 20.06.2012
Punkt 11 der Tagesordnung
Stellungnahme zum Entwurf der Teilfortschreibung zum Regionalplan für
den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Text und Beschluss der Vorlage
Der Vorsitzende erklärt sich für befangen. Er gibt die Sitzungsleitung an
seinen Stellvertreter Wörsching und verlässt den Raum.
Beschluss:
"Die Gemeindevertretung stimmt der in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I (2. Entwurf, Stand: 24.05.2012) vorgesehenen Ausweisung eines Eignungsgebietes für die Windenergienutzung
(Fläche 308) in der Gemarkung Kankelau zu."
Abstimmung: 0 dafür 8 dagegen 0 Enthaltungen
Damit hat die Gemeindevertretung die vorgesehene Ausweisung abgelehnt.
Beglaubigter Auszug Gemeindevertretung Kollow
Sitzung vom 12.06.2012
Punkt 10a der Tagesordnung
2. Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergie
Text und Beschluss der Vorlage
Bürgermeisterin Tretau informiert, dass die 2. Teilfortschreibung des RegiSeite: 75 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
onalplanes eine Eignungsfläche für die Windenergie zwischen Kollow und
Hamwarde ausweist.
Beschluss:
"Die Gemeindevertretung bestätigt ihren Beschluss aus der Sitzung vom
24.10.2011 und spricht sich gegen eine Ausweisung von Eignungsflächen
für die Windenergienutzung aus."
Abstimmung: 7 dafür 1 dagegen 0 Enthaltungen
Amt Siek
ID:
92
19.06.2012
Auszug aus der Niederschrift über Sitzung der Gemeindevertretung Braak Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 27/2008-2013 vom 11.06.12
Punkt 9: Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
Die Gemeindevertretung Braak beschließt, keine Gebiete für die Ansiedlung von Windenergienutzung auszuweisen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig dafür
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Bauausschusses der
Gemeinde Siek am 30. Mai 2012- Nr.27/2008- 2013
Punkt 5: Bauangelegenheiten
GV Siek
5. c) Teilfortschreibung Regionalplan, hier: Windenergie
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt, welcher bereits durch mehrfach
bekräftigte Beschlüsse seitens der Gemeinde hinreichend bekannt ist. Der
Bauausschuss stellt fest, dass die Gemeinde letztendlich zurzeit keine
Flächen besitzt, die für die Aufstellung von Windkraftanlagen geeignet
sind.
Der zuletzt von der Gemeinde gefasste Beschluss vom 11.10.2011 wird
nochmals seitens des Bauausschusses bekräftigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Seite: 76 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der
Gemeinde Hoisdorf
Nr. 41/2008- 2013 vom 29.5.2012
Punkt 8: Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I
zur· Ausweisung
von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Herr Schippmann berichtet über die Teilfortschreibung des Regionalplanes
zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung. Auf dem
Gemeindegebiet Hoisdorf sind keine Flächen ausgewiesen worden.
Beschluss: Die Gemeinde ist weiterhin nicht an Flächen für die Windenergienutzung interessiert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung der
Gemeinde Stapelfeld Nr. 30/2008-2013 vom 11. Juni 2012
Punkt 13: 2. Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 für Windenergie Planungsraum I-V
Beratung und Beschlussfassung
Herr Bürgermeister Jürgen Westphal teilt mit, dass es im Rahmen der 2.
Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 für Windenergie im Planungsraum I-V seitens der betroffenen Gemeinden zu vielen Einwänden
gekommen ist.
Stapelfeld befindet sich darüber hinaus in einer windarmen Gegend, so
dass eine Energiegewinnung durch Windkraftanlagen nicht weiter zu verfolgen und auch nicht vorgesehen ist.
Ohne weitere Aussprache trifft die Gemeindevertretung Stapelfeld den
folgenden
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hält an ihrem Beschluss fest, keine
Windkraftanlagen zur Erzeugung von Strom im Gebiet der Gemeinde Stapelfeld aufstellen zu lassen.
Seite: 77 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
Amt Trave Land
ID:
425
07.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abdie Gemeindevertretung Weede hat in der Sitzung am 25.06.2012 durch
stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung vom 24.10.2011 bestätigt.
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
Es wird folgende Stellungnahme abgegeben:
z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
Die Gemeinde Weede hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die, wie im
größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Geneh1. Planentwurf vorgesehen, ausgewiesene Fläche 184 (neu 184 + 313),
migungsverfahren zu klären.
mit dem Abstand von 1.000 Metern zu der vorhandenen Bebauung, insbesondere zur Ortslage Mielsdorf und Steinbek, sowie den Einzelbauten. Es Die Eignungsgebiete werden landesweit nach den einheitlichen Abist nicht verständlich, warum das Innenministerium lediglich einen Abstand standskriterien des Runderlasses ausgewiesen. Nur in besonders
von 800 Metern zu geschlossenen Ortslagen zugrunde legt. Ferner spricht begründeten Ausnahmefällen können schon auf Regionalplanebene
größere Abstände festgelegt werden. Ein solcher Ausnahmefall ist hier
sich die derzeitige Gemeindevertretung dafür aus, dass die Gemeinde
Neuengörs in ggf. später erforderlicher Bauleitplanung festlegt, dass keine nicht erkennbar. Die Gemeinde kann städtebaulich begründet im
Windkraftanlagen mit Außenbeleuchtung (Blink- und/oder Dauerbeleuch- Rahmen der Bauleitplanung größere Abstände festlegen.
tung) erlaubt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Trave Land
ID:
426
07.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
die Gemeindevertretung der Gemeinde Bühnsdorf hat in der Sitzung am
25.06.2012 durch einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung vom
27.09.2011 bestätigt. Es bestehen keine Bedenken gegen die Ausweisung
der im 1. Entwurf vorgesehenen Fläche 191 in der Gemeinde Bühnsdorf
und man spricht sich dafür aus, diese beizubehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Trave Land
ID:
428
07.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Seite: 78 von 310
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
die Gemeindevertretung Schieren hat in der Sitzung am 04.07.2012 einstimmig folgende Stellungnahme beschlossen:
Stand: 06.11.2012
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
Im Zuge der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Karten veröffentlicht, die
nicht zu entnehmen. Die gilt insbesondere für die Darstellung als chanicht bloß Fortsetzung der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung sind, sondern
rakteristischer Landschaftsraum, die einer Ausweisung entgegensteht.
notwendig auf einer (erneuten) Gesamtabwägung beruhen. Deshalb geZur Begründung wird auf das Votum aus der ersten Anhörung verwiehen wir von der Bekräftigung der Entscheidung aus, in Schieren kein Eigsen. Die Zustimmung der Gemeinde ersetzt nicht fachliche Kriterien,
nungsgebiet darzustellen. Zu dieser Bekräftigung nehmen wir wie folgt
die einer Ausweisung entgegenstehen.Die Fläche wird nicht überStellung:
nommen.
Aus Sicht der Gemeinde Schieren sind die Begründungen der bisherigen
Abwägung ungerechtfertigt, da stark vereinfacht und pauschal auf den
gesamten Planungsraum bezogen wird. Die grundsätzliche und wiederholt
einstimmig bestätigte positive Einstellung der Gemeinde bzgl. WEA findet
hierbei weiterhin keine Berücksichtigung. Dies steht der im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung unter Zeile 1546 geäußerten Unterstützung kommunaler Anträge für Windeignungsflächen entgegen.
Die Gemeinde Schieren hält daher an ihrem Beschluss vom 19.10.2011
fest und beantragt:
1. ein Eignungsgebiet für die Windenergienutzung wie folgt festzulegen:
2. hilfsweise, den Landschaftsraum im Kreis Segeberg zwischen der B404
bzw. der B206 und dem Naturpark „Holsteinische Schweiz“ so darzustellen, dass das Gemeindegebiet Schieren vom charakteristischen Landschaftsraum gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP ausgenommen bleibt,
3. weiter hilfsweise, Ziffer 6.4.2.1 „Charakteristische Landschaftsräume gemäß Ziffer 3.5.2 Abs. 10 LEP“ des Regionalplanes für den Planungsraum I
nicht als Ziel, sondern als Grundsatz der Raumordnung aufzustellen.
Begründung:
Das Eignungsgebiet war im ursprünglich aufgestellten Kreiskonzept als
„Entwurfsfläche Nr. 22 Schieren“ enthalten (1.) und wurde mit nichttragfähiger fachlicher Bewertung im Windkataster Kreis Segeberg weggewogen/gestrichen (2.). Die Zustimmung der Gemeinde Schieren liegt nicht
nur vor (29.04.2009), sondern die Gemeinde wünscht und beantragt mit
erneuerten Beschlüssen die Festlegung des Eignungsgebietes Windenergie (3.). Hinderungsgründe liegen nicht vor, weder aus dem Naturschutzrecht (4.), noch aus Denkmalschutzrecht (5.), noch aus Wasserrecht
(6.). Alle Abstandskriterien nach dem Erlass vom 22.03.2011 werden eingehalten (7.). Die Darstellung als charakteristischer Landschaftsraum ist
nicht nachvollziehbar (8.) und nach den Grundsätzen der Rechtsprechung
Seite: 79 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
zur sog. Negativplanung unzulässig (9.).
1. Ursprüngliches Kreiskonzept
Schon die ersten Überlegungen zum Kreiskonzept sahen die kompakte,
ca. 46 ha große Eignungsfläche vor. Von Anfang an gab es Zustimmung
zu den Planungen von der Gemeinde, den Flächeneigentümern und den
Nachbarn.
Das folgende Lichtbild zeigt die Eignungsfläche in Blickrichtung Süd-Osten
mit der Trasse/Brücke der A20 im Hintergrund:
2. Windkataster Kreis Segeberg
Nachdem das Kreiskonzept zum Gegenstand einer begrenzten TÖB-Beteiligung gemacht wurde, nahm der Kreis Segeberg im Oktober 2009 im
Windkataster eine fachliche Bewertung vor. Er folgte darin einer Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde. Diese hatte vorgebracht, die
räumliche Beschränkung der Ausschlusswirkung allein auf die formale
Abgrenzung des Naturparks „Holsteinische Schweiz“ sei nicht sachgerecht. Die Grenze des Naturparkes folge „weniger landschaftsökologischen
Kriterien als vielmehr einer kommunalpolitischen Willensbildung in bezug
auf einen Beitritt der jeweiligen Gemeinde zum Naturpark“. Nach den Kriterien „der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als auch der landschaftsökologischen Raumausstattung sei eine Raumbegrenzung durch
die naturräumlichen Gegebenheiten bestimmt". Deshalb sei der charakteristische großräumige Landschaftsraum zwischen der B404 bzw. der B206
und dem Naturpark „Holsteinische Schweiz“ insgesamt von Windenergieanlagen freizuhalten, wie dies schon dem seinerzeit geltenden Regionalplan entspreche.
Mit dieser Begründung stellt das Windkataster des Kreises Segeberg die
kommunale Planungshoheit und das planungsrechtliche Gegenstromprinzip auf den Kopf: Die Gemeinde Schieren bejaht die maßvolle Nutzung
ihres Gemeindegebietes mit Windenergieanlagen und hat deshalb in der
Vergangenheit versucht, das Gemeindegebiet von „formalen Abgrenzungen des Naturparks“ freizuhalten, und zwar nicht aufgrund einer zu vernachlässigenden „kommunalpolitischen Willensbildung“, sondern aufgrund
besonderer Ortskenntnis, die sachlich-qualitative Unterschiede zwischen
den naturräumlichen Gegebenheiten nördlich des Gemeindegebietes und
dem Gemeindegebiet selbst erkennt.
Als Anlage ist das Schreiben vom Naturpark Holsteinische Schweiz e.V.
vom 18.04.1995 beigefügt.
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
3. Gemeindliche Zustimmung
Die Intensität der gemeindlichen Zustimmung geht über den bloßen Wortsinn hinaus; die Gemeinde beantragt die Festlegung eines Eignungsgebietes.
3.1 Beschluss Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schieren hat in dem o.g. Beschluss die Forderung nach der Festlegung eines Eignungsgebietes für die
Windenergienutzung beschlossen.
3.2 Landschaftsplan
Die Darstellungen des Landschaftsplanes stehen der Festlegung des Eignungsgebietes nicht entgegen.
3.3 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan sieht noch die Darstellung einer Fläche für die
Landwirtschaft vor; das trifft durchaus den Charakter der avisierten zukünftigen Betreibergesellschaft, die von örtlichen Landwirten getragen wird.
Die Gemeinde wird die notwendigen Bauleitplanverfahren durchführen, um
das Vorhaben zu realisieren.
4. Naturschutzrecht
Naturschutzrecht steht der gewünschten Festlegung des Eignungsgebietes nicht entgegen.
4.1 Fauna-Flora-Habitatgebiete (FFH)
Südlich an das gewünschte Eignungsgebiet grenzt mit einem Abstand von
ca. 200 m das FFH-Gebiet „Wald nördlich Steinbek, DE-2028-359“ an.
Auswahlmaßgeblich sind die Lebensraumtypen 9130 „Waldmeisterbuchenwald" (Asperulo fagetum) und 9160 „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald" (Stellario carpinetum). Wertgebend sind damit Pflanzenbestände, die teilweise zur potentiellen natürlichen Vegetation zählen. Eine
erhebliche Beeinträchtigung dieser Pflanzenbestände durch Windenergieanlagen in weiterer Nachbarschaft (über 200 m) ist fachlich auszuschließen.
4.2 Vogelschutzgebiet (VSG)
Das EU-Vogelschutzgebiet „Warder See, DE 2028-401“, ist als Binnensee
mit großen, als Grünland genutzten Überschwemmungsgebieten in sonst
wenig strukturierter Ackerlandschaft mit sehr großer Bedeutung als RastSeite: 81 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
gebiet für diverse Zugvogelarten ausgewählt worden. Die Schutzwürdigkeit
ergibt sich daraus, dass für Stockente, Reiherente und Gänsesäger die
Kriterien für Wasservogelbestände nationaler Bedeutung im Sinne der
Ramsar-Konvention erfüllt sind.
Die somit wertgebenden Wasser- und Grünlandflächen des Gebietes liegen mindestens 5 km von dem in Aussicht genommenen Windenergiestandort nördlich entfernt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der wasseraffinen Vogelarten kann deshalb ausgeschlossen werden.
4.3 Landschaftsschutzgebiet (LSG)
Auch Gründe des Landschaftsschutzes stehen der Festlegung des Eignungsgebietes nicht entgegen. Nach § 2 Abs. 1 Ziffer 3. der Kreisverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Warder See und Umgebung“ im Kreis Segeberg vom 23.05.2005 verläuft die Grenze des Landschaftsschutzgebietes im Süden „entlang des Knicks bis zur Gemeindestraße von Westerrade zur K3, diese in westlicher Richtung bis zur K3,
diese, die Wohnlage Bisnitz nördlich umgehend, bis zur Abzweigung der
K56. Das Landschaftsschutzgebiet beginnt erst ca. 1,5 km nördlich des
gewünschten Eignungsgebietes.
Das Landschaftsschutzgebiet ist vor wenigen Jahren nach den Kriterien
des § 18 LNatSchG verordnet worden. Es stellt eine Wertentscheidung
des Verordnungsgebers dar, die in der Beschreibung des Schutzzweckes
in § 3 Abs. 1 der Verordnung ihren Ausdruck findet. Das Landschaftsschutzgebiet (und eben nicht die südlich belegenen Flächen) stellt sich als
Ergebnis vielfältiger kulturhistorischer Einflüsse dar und präsentiert sich
außerhalb der Gewässer als überwiegend landwirtschaftliche Kulturlandschaft mit weiten Ackerschlägen und seenahen Grünland- und Waldflächen. Der Naturraum "Warder See" hat überregional eine sehr große
Bedeutung als Rast-, Nahrungs- und Brutgebiet für diverse Vogelarten.
Hier befindet sich der wichtigste Rastplatz für Gänse und Schwäne im
schleswig-holsteinischen Binnenland. Die seenahen Grünland- und Ackerflächen werden insbesondere von Schwänen, Gänsen und Goldregenpfeifern zur Nahrungssuche genutzt. In dem seenah gelegenen Waldgebiet brütet seit mehreren Jahren erfolgreich der Seeadler, so beschreibt es
anschaulich der Verordnungstext.
Soll die Verordnung und die Beschreibung des Schutzzweckes im räumlichen Geltungsbereich sinnvoll sein, so muss sich das geschützte Gebiet
von den außerhalb belegenen, nicht geschützten Gebieten durch eben
jene vorbeschriebenen Qualitätsmerkmale unterscheiden. Der Verordnungsgeber hat also definiert, dass außerhalb des räumlichen GeltungsSeite: 82 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
bereiches der Schutzzweck nicht die rechtliche Erheblichkeit erreicht.
4.4 Naturpark "Holsteinische Schweiz"
Der Naturpark "Holsteinische Schweiz" erstreckt sich von Bad Segeberg in
sich öffnender Ausdehnung in nordöstliche Richtung. In seinem Zentrum
liegt der Große Plöner See, liegen Malente und Eutin. Nach Süden wird
der Warder See und die angrenzenden Flächen eben noch einbezogen,
Margarethenhof und Neuenteich bilden aber auch hier eine sich aus den
landschaftsökologischen Gegebenheiten ableitende Grenze. Hier enden
die für die Holsteinische Schweiz typischen Gutslandschaften von Rohlstorf und Pronstorf.
Auf dem Gemeindegebiet Schieren öffnet sich eine intensiv genutzte
Landschaft:
Die südliche Grenze des Naturparkes "Holsteinische Schweiz" ist also
nicht „willkürlich kommunalpolitisch festgelegt“, sondern folgt naturräumlichen Gegebenheiten. Das gewünschte Eignungsgebiet liegt weit außerhalb.
4.5 Artenschutz
Spezielle artenschutzrechtliche Hinderungsgründe sind bislang nicht bekannt geworden. Die Problematik wird fachlich im Genehmigungsverfahren
behandelt.
4.6 Bißnitz
Die Niederung der Bißnitz mit den von Westen her zulaufenden Gräben
liegt östlich des gewünschten Eignungsgebietes. Ein einzelner WKAStandort am Rande der Niederung ist wasserrechtlich unproblematisch.
5. Denkmalschutz
5.1 Umgebungsschutzobjekte
Das Windkataster des Kreises Segeberg ist im Oktober 2009 aufgestellt
worden, als die generelle Planungsleitlinie noch war, dass die Umgebungsschutzbereiche eingetragener Kulturdenkmale Ausschlussgebiete für
die Windenergienutzung werden sollten. Diese Planungsleitlinie hat der
Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein vom Juli 2010 verlassen. Die
Umgebungsbereiche landschafts- und ortsbildprägender Kulturdenkmäler
und geschützter Ensembles sind nunmehr im neunten Absatz zu Ziffer
3.5.2 Windenergie dritter Spiegelstrich als „Ausschlussgebiet mit der Möglichkeit der Feinsteuerung auf der Regionalplanebene“ genannt und eben
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
nicht mehr als bloßes Ausschlussgebiet nach Absatz 8. Die feinsteuernde
Entscheidung ist also auf der Ebene der Regionalplanung zu treffen. Die
Güter Rohlstorf und Pronstorf sowie die Vicelinkirche in Pronstorf haben
zum in Aussicht genommenen Standort keinerlei Blickbeziehung.
Auch umgekehrt ist ein Blick vom Standort auf diese Objekte des Denkmalschutzes nicht möglich. Die Waldflächen östlich Margarethenhof sperren die Blickbeziehung.
5.2 Kulturlandschaft
Die Landschaft des vorgesehenen Standortes ist im Gegenteil vorbelastet
durch Windenergieanlagen, die direkt südlich angrenzend stehen.
Dort verläuft auch die in der Kartengrundlage noch nicht dargestellte neue
Trasse der A20.
Unmittelbar nordöstlich verläuft auch die Trasse einer 110 kV – Mittelspannungsleitung.
Auch unter dem Gesichtspunkt der Bündelung von Eingriffen bietet sich
der in Aussicht genommene Standort an.
6. Abstände nach Erlass
Die Abstände nach dem Erlass sind eingehalten.
7. Darstellung charakteristischer Landschaftsraum
Die Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes, der der Gemeindegrenze folgt, ist nicht nachvollziehbar. Das mag aus folgenden
Fotografien erhellen, die jeweils in Blickrichtung entlang der Grenzziehung
aufgenommen wurden. Im linken Bildinhalt ist der durch die gepunktete
Darstellung des Entwurfes geschützte charakteristische Landschaftsraum
zu erkennen, im rechten Teil der angeblich nicht charakteristische Landschaftsraum.
8. Negativplanung
Die Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes widerspricht
den Grundsätzen des Bundesverwaltungsgerichtes zur Negativplanung.
Diese hat das Gericht in einem Beschluss vom 18.01.2011 nach aktuellem
Stand zusammengefasst (7 B 19.10), Abs.-Nr. 23:
„So ist für die Darstellung von Konzentrationszonen für die Nutzung von
Windenergie entschieden, dass zum Abwägungsmaterial auch die privaten
Belange der Eigentümer zur Windenergienutzung geeigneter Flächen geSeite: 84 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
hören … Zudem ist insoweit geklärt, dass die Bereitschaft, die Nutzung der
Windenergie auf bestimmten Grundstücken zu ermöglichen, bei der Abwägung zu berücksichtigen ist“.
Und weiter, Abs.-Nr. 30:
„In seiner Rechtsprechung zur planerischen Konzentration von Windkraftanlagen geht das Bundesverwaltungsgericht davon aus, die Ausschlusswirkung sei an das Erfordernis einer Ausweisung durch Ziele der Raumordnung an anderer Stelle geknüpft. Damit trage der Gesetzgeber der
Privilegierungsentscheidung in § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 Rechnung: Das
Zurücktreten in Teilen des Plangebietes lasse sich nur rechtfertigen, wenn
der Planungsträger sicherstelle, dass sich die privilegierten Vorhaben an
anderer Stelle gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzten. Der
Planungsträger müsse der privilegierungsentscheidung des Gesetzgebers
Rechnung tragen, indem er der privilegierten Nutzung in substantieller
Weise Raum schaffe. Nur auf diese Weise könne er den Vorwurf der unzulässigen Negativplanung entkräften“.
Weiter heißt es, Abs.-Nr. 31:
„In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Konzentrationszonen ist weiter geklärt, dass sich nicht abstrakt bestimmen lässt, wo
die Grenze zur unzulässigen Negativplanung verläuft. Maßgeblich sind
danach die tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Planungsraum. Größenangaben sind, isoliert betrachtet, als Kriterium ungeeignet. Die Relation zwischen der Gesamtfläche der Konzentrationszonen einerseits und
den überhaupt geeigneten Potentialflächen andererseits kann, muss aber
nicht auf das Vorliegen einer Verhinderungsplanung schließen lassen.
Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls“.
9.1 Verhinderungsplanung im nördlichen Planungsraum
Nimmt man einmal den nördlichen Planungsraum, so stellt man fest, dass
die Darstellung der charakteristischen Landschaftsräume bewusst die
Lücken zwischen Flächen füllt, die aus anderen Gründen für die Darstellung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung ausscheiden.
So scheidet etwa der Naturpark „Holsteinische Schweiz“ aus, es scheiden
die Waldgebiete um Trappenkamp und Rickling aus und aufgrund der
Siedlungsdichte scheiden auch die Gebiete um Struvenhütten und Hartenholm aus. Die Schraffuren in der nachfolgenden Karte mögen dies verdeutlichen:
Die charakteristischen Landschaftsräume sind also so bestimmt, dass sie
Windkraft im nördlichen Planungsraum unmöglich machen. Bei richtiger
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Bestimmung wären sie annähernd deckungsgleich mit den schraffierten
Flächen.
9.2 Veraltete Kartengrundlage
Bei allem fällt erheblich ins Gewicht, dass die neu Trasse der A20 in der
Kartengrundlage noch nicht abgebildet ist. Der Trassenverlauf der Autobahn bildet eine markante Grenze in der Landschaft; es ist ein üblicher
Grundsatz der Konzentration vorhandener Eingriffe, Eignungsflächen entlang von Vorbelastungen festzulegen.
Die Gemeinde Schieren wäre bereit, zur Darlegung der Einzelheiten ein
Gespräch gegebenenfalls auch vor Ort zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Trave Land
ID:
1329
10.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abdie Gemeindevertretung Weede hat in der Sitzung am 25.06.2012 durch
stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung vom 24.10.2011 bestätigt.
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
Es wird folgende Stellungnahme abgegeben:
z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
Die Gemeinde Weede hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die, wie im
größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Geneh1. Planentwurf vorgesehen, ausgewiesene Fläche 184 (neu 184 + 313),
migungsverfahren zu klären.
mit dem Abstand von 1.000 Metern zu der vorhandenen Bebauung, insbesondere zur Ortslage Mielsdorf und Steinbek, sowie den Einzelbauten. Es Eine Tages- und Nachtkennzeichnung ist bei WKA mit über 100 m
ist nicht verständlich, warum das Innenministerium lediglich einen Abstand Gesamthöhe erforderlich. Auf Bundesebene werden derzeit Möglichvon 800 Metern zu geschlossenen Ortslagen zugrunde legt. Ferner spricht keiten einer bedarfsgerechten Befeuerung geprüft (d.h. nur bei sich
annähernden Flugzeugen wird die Befeuerung aktiviert). Eine sichtweisich die derzeitige Gemeindevertretung dafür aus, dass die Gemeinde
Neuengörs in ggf. später erforderlicher Bauleitplanung festlegt, dass keine tenangepasste Befeuerung ist schon heute Stand der Technik und
Windkraftanlagen mit Außenbeleuchtung (Blink- und/oder Dauerbeleuch- zulässig. Maßnahmen zur Minimierung der Beeinträchtigung sind also
schon getroffen bzw. sind zukünftig noch zu erwarten.
tung) erlaubt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Trave Land
ID:
1333
10.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Seite: 86 von 310
zu Bühnsdorf:
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
die Gemeindevertretung der Gemeinde Bühnsdorf hat in der Sitzung am
25.06.2012 durch einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung vom
27.09.2011 bestätigt. Es bestehen keine Bedenken gegen die Ausweisung
der im 1. Entwurf vorgesehenen Fläche 191 in der Gemeinde Bühnsdorf
und man spricht sich dafür aus, diese beizubehalten.
Stand: 06.11.2012
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
zu Neuengörs:
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abstände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
Mit freundlichen Grüßen
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen UmIm Auftrag
welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
Sehr geehrte Damen und Herren,
größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehdie Gemeindevertretung der Gemeinde Neuengörs hat in der Sitzung am migungsverfahren zu klären.
Die Eignungsgebiete werden landesweit nach den einheitlichen Ab18.06.2012 durch einstimmigen Beschluss die Beschlussfassung vom
standskriterien des Runderlasses ausgewiesen. Nur in besonders
13.10.2011 bestätigt.
begründeten Ausnahmefällen können schon auf Regionalplanebene
Es wurde folgende Stellungnahme beschlossen:
größere Abstände festgelegt werden. Ein solcher Ausnahmefall ist hier
1. Die Gemeindevertretung Neuengörs spricht sich für die, wie im 1. Plan- nicht erkennbar. Die Gemeinde kann städtebaulich begründet im
Rahmen der Bauleitplanung größere Abstände festlegen.
entwurf vorgesehen, ausgewiesene Fläche 184 (neu Fläche 184 + 313),
mit dem Abstand von 1.000 Metern zur Ortslage Neuengörs und Stubben, zur beide Gemeinden betreffenden Streichung der Fläche 191:
aus. Es ist der Gemeindevertretung nicht verständlich, warum das Innen- Grundlage für die Stellungnahme des LBV, die zur Streichung des
ministerium lediglich einen Abstand von 800 Metern zu geschlossenen
Gebietes 191 geführt hat, sind das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in
Ortslagen zugrunde legt. Ferner spricht sich die derzeitige GemeindeverVerbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die
tretung dafür aus, in ggf. später erforderlicher Bauleitplanung festzulegen,
Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von Meißner, 2009. In
dass keine Windkraftanlagen mit Außenbeleuchtung (Blink- und/oder Dau- diesem Zusammenhang wurde auch diese Fläche beurteilt: Sie liegt
erbeleuchtung) erlaubt sein sollen.
innerhalb eines Migrationskorridors für den Rothirsch und ist für den
Erhalt des Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger
2. Weiter spricht sich die Gemeindevertretung dafür aus, die im 1. Planentwurf ausgewiesene Fläche 191 (Ortsteil Stubben) mit einem Mindest- mit dem Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpreabstand von ebenfalls 1.000 Metern zur Ortslage Stubben beizubehalten. tationen können nicht mit den vorliegenden Gutachten in Verbindung
Für die Gemeindevertretung ist der naturschutzrechtliche Hinweis zur Ge- gebracht werden. Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten
Annahmen zum Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes
fährdung der Funktionsfähigkeit der Wildtierbrücke über die A 20 im Zusammenhang mit der Ausweisung der Eignungsfläche 191 nicht nachvoll- konnten im Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber
ziehbar. Ebenso ist der Gemeindevertretung nicht verständlich, warum das Landesjagdverband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter
Innenministerium lediglich einen Abstand von 800 Metern zu geschlosse- Jagd, MELUR, mündl. 2012).
nen Ortslagen zugrunde legt. Außerdem votiert die derzeitige GemeindeZur Bewertung der Auswirkungen von Eignungsflächen auf die Raumvertretung dafür, in ggf. später erforderlicher Bauleitplanung festzulegen,
nutzung von Rothirschen müssen zwei Situationen unterschieden werdass keine Windkraftanlagen mit Außenbeleuchtung (Blink- und/oder Dau- den:
erbeleuchtung) erlaubt sein sollen.
- WKA in dauerhaft von Rotwild genutzten Bereichen
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Seite: 87 von 310
- WKA in Migrationsräumen / Pioniergebieten.
Der Rothirsch besitzt die Fähigkeit, Störungen in seiner Umwelt zu
werten und sein Verhalten dementsprechend zu wählen. Er verfügt
über eine relativ hohe Lern- und Anpassungsfähigkeit in Bezug auf
kalkulierbare Störeinflüsse. Im Bereich dauerhafter Rotwildeinstände
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
besteht so eine sehr gute Möglichkeit zur Gewöhnung an derartige
Anlagen, ohne nennenswerte Effekte auf das Raumnutzungsverhalten.
Gegenüber unkalkulierbaren Störeinflüssen ist der Rothirsch dagegen
hochsensibel. Hierzu gehören auch Störereignisse, die erstmalig, ohne
die vorherige Möglichkeit zur Auseinandersetzung und Taxierung auftreten.
Die hier in Rede stehende gewünschte Eignungsfläche liegt außerhalb
der dauerhaft vom Rotwild genutzten Bereiche. Sie befindet sich in
direkter Nähe von Lebensraumverbundmaßnahmen bzw. innerhalb der
Zugangskorridore. Hier auftretende Tiere bewegen sich ggf. weit außerhalb ihres ihnen bekannten Streifgebietes. In unbekanntem Gelände dominieren Aspekte der Feindvermeidung das Raumnutzungsverhalten. Innerhalb des Streifgebietes, in dem sich ein Rothirsch im Jahresverlauf aufhält, reagiert er u.a. aufgrund der Geländekenntnis anders auf Störeinflüsse als außerhalb. In unbekanntem Terrain orientiert
sich das Verhalten daher deutlich stärker an generellen Sicherheitsaspekten aber auch dem subjektiven Sicherheitsempfinden eines Individuums. Hier auftretende Störeffekte werden so gänzlich anders gewertet als innerhalb des dauerhaften Lebensraumes.
Im Ergebnis bleibt es daher bei der Streichung der Fläche.
Amt Trave Land
ID:
1340
10.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
die Gemeindevertretung Schieren hat in der Sitzung am 04.07.2012
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsereinstimmig folgende Stellungnahme beschlossen:
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
Im Zuge der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Karten veröffentlicht, die nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
nicht bloß Fortsetzung der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung sind, sondern
notwendig auf einer (erneuten) Gesamtabwägung beruhen. Deshalb gehen wir von der Bekräftigung der Entscheidung aus, in Schieren kein Eignungsgebiet darzustellen. Zu dieser Bekräftigung nehmen wir wie folgt
Stellung:
Aus Sicht der Gemeinde Schieren sind die Begründungen der bisherigen
Abwägung ungerechtfertigt, da stark vereinfacht und pauschal auf den
gesamten Planungsraum bezogen wird. Die grundsätzliche und wiederholt
einstimmig bestätigte positive Ein-stellung der Gemeinde bzgl. WEA findet
hierbei weiterhin keine Berücksichtigung. Dies steht der im KoalitionsverSeite: 88 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
trag der neuen Landesregierung unter Zeile 1546 geäußerten Unterstützung kommunaler Anträge für Windeignungsflächen entgegen.
Die Gemeinde Schieren hält daher an ihrem Beschluss vom 19.10.2011
fest und beantragt:
siehe Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Amt Trittau
ID:
1546
11.07.2012
Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung
des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum I
Schleswig-Holstein Süd zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Windenergienutzung Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 ROG
Seitens der Gemeinden Grönwohld und Großensee wird der vorgelegte
2. Entwurf der o.g Teilfortschreibung (Stand 24.04.2012/24.05.2012) zur
Kenntnis genommen. Anregungen bzw. Flächenkonkretisierungen werden
nicht vorgebracht.
Von den Gemeinden Grande, Hamfelde, Hohenfelde, Köthel, Lütjensee,
Rausdorf und Witzhave liegen mir bislang keine Rückmeldungen vor.
Von einer Stellungnahme wird daher abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung
des Regionalplanes Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum I
Schleswig-Holstein Süd zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Windenergienutzung Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 ROG Seitens der Gemeinde Trittau wird der vorgelegte 2. Entwurf der o.g Teilfortschreibung (Stand
24.04.2012/24.05.2012) zur Kenntnis genommen. Anregungen werden
nicht vorgebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Alveslohe
ID:
1459
06.06.2012
Seite: 89 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Es geht um die Ausweisung der Eignungsfläche 315 in der Gemeinde
Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf
Alveslohe (ein kleiner Teil- östlich befindet sich auf Hoheitsgebiet der Stadt ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der
Kaltenkirchen):
Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefunden haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass
Die Gemeinde hält weiterhin an der Ausweisung der Fläche fest. Mit einauch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit Kompensationsflästimmigem Beschluss der Gemeindevertretung vom 05.06. wurde für den
chen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt
Bereich des Alvesloher Hoheitsgebietes die Einleitung von BauleitplanverKaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um Erstfahren (F-Planänderung sowie B-Plan mit Veränderungssperre) beschlosaufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung
sen.
der als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich AbstandsIn der Gemeindevertretung herrscht also fraktionsübergreifend diesbezüg- puffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend
große Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen.
lich Einigkeit.
Gemeinde Ammersbek
ID:
1602
05.07.2012
Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung –
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gern.§ 10 Abs. 1 Satz
4 Raumordnungsgesetz
Sehr geehrter Herr Carstensen, sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Ammersbek hat sich in ihrer Sitzung am 19.06.2012 mit der o.g. Teilfortschreibung des Regionalplanes für
den Planungsraum befasst und diese zur Kenntnis genommen.
Mehrheitlich wurde die Auffassung vertreten, dass die Interessen der Gemeinde Ammersbek von der Teilfortschreibung nicht berührt werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der o.g. Telefonnummer selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Gemeinde Barsbüttel
ID:
193
28.06.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Barsbüttel hat in der Gemeindevertretungssitzung am
21.06.2012 die Anhörung zum Zweiten Anhörungs-und BeteiligungsverfahSeite: 90 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
ren zur Teilfortschreibung des Regionalplans zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zur Kenntnis genommen.
Die Gemeinde Barsbüttel beabsichtigt auch weiterhin keine Eignungsgebiete innerhalb ihres Geltungsbereiches auszuweisen.
Der vorgelegte Entwurf der Teilfortschreibung des ROG zur Windenergienutzung entspricht somit der bisherigen Haltung der Gemeinde.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Basedow
ID:
529
09.07.2012
Die Gemeinde Basedow legt im Rahmen der Beteiligung zum 2. Entwurf
der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I, Kreis
Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn, zur Festlegung der Eignungsräume für die Windenergienutzung, gegen das Eignungsgebiet Nr. 200 Widerspruch ein und gibt nachstehende Stellungnahmen ab:
1. Die Gemeinde Basedow hält es für erforderlich die Gesamthöhe (Flügelspitze) der Windkraftanlagen im Eignungsgebiet Nr. 200 (Gemarkung
Basedow und Lütau) auf max. 100 m zu begrenzen.
Für die 14 bereits bestehenden Anlagen im vorgenannten Eignungsgebiet
wurde in dem entsprechenden Bebauungsplan Nr. 4 Gebiet: Zwischen K
70, Saalkuhle und Stötebrück der Gemeinde Lütau und Bebauungsplan
Nr. 9 „Windkraft“ der Gemeinde Basedow eine Gesamthöhe von 100m
festgelegt.
Diese Höhenbegrenzung ist aus Sicht der Gemeinde Basedow auch weiterhin erforderlich, da:
• sich das Eignungsgebiet Nr. 200 in südwestlicher Richtung in unmittelbarer Dorfnähe (jetzt 700m/später 800m Abstand) befindet, mit einer
bereits jetzt „prägenden Wirkung“ auf das Landschafts- und Ortsbild.
Noch höhere Anlagen wären dann in fast allen Ortslagen sichtbar.
Dies gilt auch für das nicht weit entfernt liegende Naherholungsgebiet
„Lanzer See“ mit Wochenendhäusern und Campingplatz.
• bereits jetzt die Häuser in Ortsrandlage auf Grund der Südwestlage des
Eignungsgebietes von Schattenwurf betroffen sind. Bei höheren Anlagen wären dann auch weite Teile des innerörtlichen Bereichs davon beSeite: 91 von 310
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Es bleibt dabei, dass eine etwaige Höhenbegrenzung auf Ebene der gemeindlichen Bauleitplanung zu prüfen und ggf.
festzulegen ist.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
troffen.
• es abzusehen ist, dass höhere Anlagen (dann auch mit Flugwarnbefeuerung) zu einem Verlust an Lebensqualität der Einwohner und auch
zu einem Verfall der Immobilienpreise führen werden.
• die Gemarkung Basedow im Frühjahr/Herbst vermehrt von sehr vielen
Wildgänsen frequentiert wird, die in den Wiesen der Stecknitzniederung
bzw. am Elbe-Lübeck-Kanal ihre Rast- und Fressplätze haben.
• die Gemeinde Basedow sich nicht vorstellen kann, dass der Denkmalschutz -der zu einer Höhenbegrenzung auf max. 100m im Eignungsgebiet Nr. 203 zwischen Wangelau und Witzeeze geführt hat – höher zu
bewerten ist als die Schutzgüter Mensch und Natur.
Gemeinde Berkenthin
ID:
122
12.06.2012
Die Gemeindevertretung Berkenthin hat in ihrem Beschluss vom
03.11.2011 einstimmig der Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Windenergie - hier: Gebiet der Gemeinde Berkenthin, östlich des ElbeLübeck-Kanals, zwischen den Ortschaften Berkenthin, Groß Disnack und
Klempau -zugestimmt.
Das eingereichte Gutachten wurde geprüft. Auch wenn eine grundsätzliche Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des Naturparkes und des
benachbarten Vogelschutz- und FFH-Gebietes gegeben sein sollte,
bleibt die Landesplanung bei der Entscheidung die Fläche nicht auszuweisen. Der Bereich östlich des Elbe-Lübeck-Kanals ist bisher großräumig von WKA freigehalten. Bei einer zunehmenden Intensivierung
Wir möchten Sie bitten, im 2. Beteiligungsverfahren eine Genehmigung für
der Windenergienutzung kommt es umso mehr darauf an in der landie Berkenthiner Windeignungsfläche zu erteilen.
desweiten Betrachtung Schwerpunkte zu setzen und gleichzeitig auch
große Freiräume zu erhalten. Durch die Ausweisung als Naturpark
Begründung:
wird dies noch zusätzlich unterstützt. Von der Möglichkeit zur FeinSämtliche Gemeindevertreterlinnen waren sich einig, ein Zeichen hinsichtsteuerung, also Ausnahme innerhalb des Naturparkes gemäß Ziffer
lich des Atomausstiegs zu setzen und durch regenerative Energien dieses
3.5.2 Absatz 9 LEP wird kein Gebrauch gemacht, um diesen Freiraum
Ziel in absehbarer Zeit zu erreichen. Als zentralörtliche Gemeinde sehen
zu erhalten.
wir uns in besonderer Weise in der Verantwortung, da uns eine VorbildDie Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforfunktion zukommt.
derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
Die ausgewählte Fläche eignet sich unserer Meinung nach hervorragend
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
für die Erzeugung von Windenergie, da sie von den Ortschaften und Gekeine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
höften weit entfernt liegt und somit keine Belastung für die Bevölkerung zu
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
erwarten ist. Negative lmmissionsauswirkungen, wie beispielsweise Rotohätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumrengeräusche, Schattenschlag usw., sind aufgrund der räumlichen Distanz ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
nicht zu prognostizieren. Insofern überrascht es nicht, dass nach den ers- Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
ten Presseveröffentlichungen zu diesem Thema die Resonanzen in der
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in SchlesDorfgemeinschaft durchweg positiv waren.
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetSeite: 92 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Die Landwirte I Grundstückseigentümer haben mittlerweile Vorverträge mit zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetder WKN AG unterzeichnet. Bei diesen Verhandlungen wurde die Gezung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
meinde Berkenthin ebenfalls umfänglich mit eingebunden. Sollte die Fläche als Windeignungsfläche genehmigt werden, wird hier- so die vertragliche Übereinkunft mit der WKN AG - ein Bürgerwindpark entstehen. Neben
einem enormen Investitionsschub für die Region partizipieren die Bürger
Berkenthins und die der Nachbargemeinden an dem Windpark, in dem
jeder Anteilsscheine zeichnen kann.
Hinsichtlich der Problematik der dort angeblich vorkommenden Großvögel
liegt von Seiten der WKN AG mittlerweile ein ornithologisches Gutachten
vor, auf das wir an dieser Stelle gerne hinweisen möchten. Demnach wird
das Gehege des "Roten Milans" seit geraumer Zeit nicht mehr als Nistplatz
verwandt. Der dortige Jagdpächter hatte bereits im Januar 2011 darauf
hingewiesen, dass das Nest verwaist ist und seine Beobachtungen an das
Wildtierkataster Schleswig-Holstein gemeldet.
Insofern stehen wir ausdrücklich zu unserem Gemeindevertreterbeschluss
und hoffen auf eine Genehmigung der avisierten Windeignungsfläche.
Gemeinde Breitenfelde
ID:
312
02.07.2012
Stellungnahme im Rahmen des 2. Anhörungs - und Beteiligungsver- Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
fahrens zur Aufstellung der Teilfortschreibungen des Regionalplanes Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
für den Planungsraum I
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Breitenfelde
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren,
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
im Rahmen des 1. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Teilfortund umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
schreibung des Regionalplanes, haben wir Ihnen den Flächenvorschlag
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
der Gemeinde Breitenfelde für die Erweiterung des bestehenden Windparks Woltersdorf auf Breitenfelder Gemeindegebiet präsentiert und haben Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
die Aufnahme dieser Flächen in den Regionalplan beantragen. Im Kreis- hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
konzept von Herzogtum-Lauenburg war diese Fläche schon einmal teilweise als Potenzialfläche enthalten. Leider ist unser Flächenvorschlag von Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in SchlesIhnen nicht vollständig übernommen worden auch wenn, wie von Ihnen
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetdargestellt, keine harten Ausschlusskriterien vorliegen.
zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die ZielsetIhre Argumentation, dass die weitere Ausdehnung der Fläche in dem
zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
"reich strukturierten Naturraum" eine zu stark dominierende Wirkung entSeite: 93 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
falten würde, können wir nicht. nachvollziehen. Selbst im Kreiskonzept von
Herzogtum-Lauenburg war diese Fläche teilweise als Potenzialfläche enthalten. Bedingt durch den bestehenden Windpark Woltersdorf (6 Windkraftanlagen im Bestand) und die vorhandene Hochspannungstrasse ist
das Landschaftsbild am Standort Breitenfelde/Woltersdorf bereits vorbelastet. Durch die Erweiterung des Windparks Woltersdorf auf Breitenfelder
Gemeindegebiet ergibt sich somit keine völlig neue Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes in einem unberührten Naturraum. Ein Eingriff in die
Landschaft, bedingt durch die vorhandenen Windkraftanlagen, die Hochspannungsleitung, den Kiesabbau, hat am Standort bereits stattgefunden.
Der Flächenvorschlag entspricht dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen an vorhandene Windparks zu arrondieren und unberührte
Bereiche freizuhalten. Bei der Planung der potenziellen Windeignungsfläche in Breitenfelde wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in SchleswigHolstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt (800m zu Siedlungen, 400m zu
Einzelhäusern, 100m zu Wäldern). Bedingt durch den bereits genehmigten
Kiesabbau in der östlichen gelegenen Windeignungsfläche, werden potenzielle Windenergielagenstandorte wegfallen. Umso wichtiger ist es, diese
Standorte mit einer zusätzlichen Ausweisung einer westlich der L200 gelegenen Windeignungsfläche zu kompensieren.
Die Gemeinde Breitenfelde hat schon im Jahre 2009 einen positiven Beschluss bzgl. der Erweiterungsfläche gefasst und hat mit dem zukünftigen
Betreiber einen Städtebaulichen Vertrag geschlossen. Anwohnerproteste
sind, auch aufgrund der großzügigen Abstände zur Wohnbebauung, nicht
zu erwarten. Gerade im Hinblick auf das 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, wo noch viele geplante Windeignungsflächen durch Gemeinden
und Bürger abgelehnt werden, ist es umso unverständlicher, dass hier in
diesem Bereich, wo alle Beteiligten die Erweiterung des Windparks Woltersdorf wollen (Gemeinde, Landeigentümer, Anwohner), die Landesplanung diese Fläche nicht ausweist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere
Stellungnahme im 1. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, insbesondere
auf die Ihnen vorliegenden Gutachten von Herrn Dr. Kaatz und die Visualisierungen von der Breitenfelder Kirche und vom Ortsausgang.
Vor dem Hintergrund der oben genannten Punkte, beantragen wir die Aufnahme unserer Flächen (östlich und westlich der L200) als Windeignungsflächen in den Regionalplan.
Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Mit freundlichem Gruß
Gemeinde Groß Niendorf
ID:
1460
09.07.2012
Beglaubigter Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung Groß
Niendorf vom 07.06.2012
Zu Punkt 5 der Tagesordnung: Stellungnahme zur 2. Anhörung der Teilfortschreibung des Regionalplanes 2011 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Bürgermeister Fahrenkrog berichtet, dass die Gemeinde im Rahmen der 1.
Anhörung der Teilfortschreibung des Regionalplanes 2011 mehrere Eignungsflächen für Windenergie gegenüber dem Kreis und dem Land gemeldet hat. Nunmehr wurde ein Eignungsgebiet im östlichen Bereich der
Gemeinde an der Kreisgrenze nach Stormarn in das 2. Anhörungsverfahren für die Teilfortschreibung des Regionalplanes aufgenommen. Diese
Flächen waren bisher nicht enthalten und haben eine Größe von ca. 38 ha.
Zwischen den Grundstückseigentümern und der Firma Windkraft Nord,
Husum, wurden Vorverträge geschlossen. Die von Herrn Fahrenkrog gesehenen Vorteile wurden bereits in der zuvor durchgeführten Einwohnerversammlung von ihm genannt. Herr Klopsch merkt an, dass einige Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde von den möglichen Windrädern mehr
betroffen sein könnten als andere. Aufgrunddessen sollten die Bürgerinnen
und Bürger über die Planung der Gemeinde informiert werden. Dieses ist
mit der heutigen Veranstaltung geschehen. Seitens der AKPV-Fraktion
werden somit keine Bedenken gegen die Ausweisung von Eignungsflächen gesehen. Herr Tensfeldt fragt an, wo konkret die Windräder stehen
werden. Daraufhin berichtet Frau Podstata, WKN, dass dieses erst noch
näher untersucht werden muss. Lediglich die Anzahl der möglichen Windräder wird von ihr auf 3-5 beziffert. Dieses ist abhängig von der Megawattklasse. Was garantiert ist, ist der Mindestabstand von 800 m zu ländlichen
Siedlungen. Die Anlagen werden eine Höhe von ca. 150 m haben. Ferner
werden die maximalen Schaltpegel von 40 OB eingehalten werden. Auch
die in Immissionsschutzrichtlinien festgeschriebenen Werte hinsichtlich
des Schattenwurfes werden bei entsprechenden Antragsstellungen und
Baumaßnahmen berücksichtigt. Eventueller Eisabwurf von den Rotorblättern wird je nach Hersteller des Windrades beispielsweise durch BlattheiSeite: 95 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
zungen oder Schwingungssensoren weitestgehend unterbunden.
Nach kurzer Aussprache beschließt die Gemeindevertretung die nunmehr
in der 2. Anhörung der Teilfortschreibung des Regionalplanes 2011 enthaltene Windenergieeignungsfläche im östlichen Bereich der Gemarkung
weiterhin zu befürworten.
Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Stimmenenthaltung
Gemeinde Hamwarde
ID:
55
11.06.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
Im Entwurf zum zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 10
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Abs. 1 Satz 4 ROG ist unter Eignungsgebietsnummer 248 im Bereich der
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche EigGemeinden Hamwarde und Wiershop zum ersten Mal eine Fläche genungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wiemeindeübergreifend dargestellt.
der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden HamNach der Begründung ID: 1629 erfolgte dies auf Vorschlag der juwi Wind warde und Wiershop gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
GmbH vom 11.11.2011. Nach der Darstellung in der Begründung liegen
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
Stellungnahmen der Gemeinden zu dem privaten Flächenwunsch nicht
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlivor; dies ist nicht richtig! Die Gemeinde Hamwarde hatte mit Schreiben
ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
vom 19.12.2011 mitgeteilt, keine Eignungsflächen im Gemeindegebiet
Hamwarde anzumelden und dass die Handlung der juwi Wind GmbH keine aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläUnterstützung der Gemeinde Hamwarde findet.
chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
Darüber hinaus hat die Gemeinde Hamwarde bereits im ersten Anhöwird.
rungsverfahren mit Schreiben vom 19.10.2011 an den Kreis Hzgt. Lauenburg mitgeteilt, dass der Entwurf zur Kenntnis genommen wird und keine
weiteren Eignungsflächen angemeldet werden.
In einem Telefonat am 05.06.2012 mit Herrn Tasch -Innenministerium- und
dem Bürgermeister der Gemeinde Hamwarde ist herausgekommen, dass
die bisherigen negativen Stellungnahmen der Gemeinde Hamwarde Schreiben an den Kreis Hzgt. Lauenburg vom 19.10.2011 und an das Innenministerium vom 19.12.2011- versehentlich seitens des Innenministeriums nicht berücksichtigt wurden. Herr Tasch hat dies in seiner Mail vom
08.06.2012 an Bürgermeister Richard bestätigt. Der Fehler wird im Zuge
der zweiten Anhörung auf jeden Fall geheilt.
Die Gemeindevertretung Hamwarde hat am 05.06.2012 über den Entwurf
im zweiten Anhörungsverfahren beraten und den Beschluss gefasst, der
Seite: 96 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Ausweisung des Eignungsgebietes mit der Eignungsgebietsnummer 248
im Bereich der Gemeinden Hamwarde und Wiershop nicht zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Haselau
ID:
1520
04.07.2012
Stellungnahme der Gemeinde Haselau zur Teilfortschreibung des
Regionalplanes für den Planungsraum I für die Ausweisung von
Windenergie-Eignungsflächen;
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
hier: 2. Anhörungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Haselau hat in ihrer Sitzung am
12.06.2012 in obiger Angelegenheit beraten und folgenden Beschluss
gefasst, der gleichzeitig die Stellungnahme der Gemeinde Haselau darstellt:
"Die Gemeinde Haselau akzeptiert die Nichtberücksichtigung der Ausweisungsfläche für die Windenergienutzung und folgt der Erwiderung vom
Innenministerium. Sofern die Gemeinden Haseldorf und Hetlingen eigene
Flächen zur 2. Anhörung melden wollen, würde die Gemeinde Haselau es
zur Realisierung eines Windenergieparks für die Haseldorfer Marsch im
Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen."
Zusätzlich hat der Amtsausschuss des Amtes Haseldorf in seiner Sitzung
am 21.06.2012 in o.g. Angelegenheit beraten, mit dem Ergebnis, die Beschlüsse der Gemeinden Haseldorf und Hetlingen zu unterstützen (siehe
gesonderte Schreiben der jeweiligen Gemeinden). Ich bitte Sie, die Stellungnahme der Gemeinde Haselau in den Abwägungsvorgang aufzunehmen. Für evtl. Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich, gern auch telefonisch, jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Helgoland
ID:
60
05.06.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den
Seite: 97 von 310
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Planungsraum I (Kreis Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und
Stormarn) vom 24. April 2012 wiederholt die Gemeinde Helgoland im
Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens nach § 7 Abs. 1
Landesplanungsgesetz wie folgt ihre Stellungnahme:
In den Entwurf ist eine Sonderregelung nachstehenden Inhaltes zur Ermöglichung der Windenergienutzung auf Helgoland aufzunehmen:
"Außerhalb der Eignungsgebiete und neben der bereits genehmigten
Kleinwindkraftanlage des Alfred-Wegener-lnstituts ist auf der Grundlage
einer Bauleitplanung ausnahmsweise mit den Zielen der Raumordnung
und der Landesplanung vereinbar: Auf der Insel Helgoland die Errichtung
zweier Windenergieanlagen beschränkter Abmessungen, sofern die Vertretbarkeit mit avifaunistischen Belangen untersucht worden ist, die Windenergieanlagen überwiegend der gemeindlichen Eigenversorgung dienen
und das Orts- und Landschaftsbild sowie die Belange von Denkmalschutz
und Tourismus nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Von den Grundsätzen zur Planung von Windkraftanlagen (Gemeinsamer
Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft,
Wirtschaft und Verkehr vom 22. März 2011) kann insbesondere bezüglich
der einzuhaltenden Abstände zu Gebäuden und sonstigen schutzwürdigen
Nutzungen abgewichen werden."
Begründung:
Helgoland biete unter Offshore-Bedingungen ein hohes Windpotential ganz besonders auch für die eigene insulare Wärmeenergieversorgung.
Helgoland präsentiert sich im touristischen Segment als Nordseeheilbad
bzw. Luftkurort insbesondere als Urlaubsziel für Allergiker und Asthmatiker. Die staub- und pollenarme Luft ist hierbei von großer Wichtigkeit. Im
Rahmen des Projektes "Wind gegen Öl" könnte durch die Nutzung von auf
Helgoland installierten Windenergieanlagen der Einsatz von Öl zur Erzeugung der Fernwärme deutlich reduziert werden, in dem der "Windstrom"
über Elektrokessel zur Fernwärmeversorgung genutzt wird. Im Rahmen
des Projektes würde bereits in einem ersten Schritt eine umwelttechnisch,
gesundheitlich und damit auch touristisch wertvolle Reduzierung von Feinstaub- und C02-Emissionen von ca. 60% erreicht werden. Hierauf aufbauend ließe sich mit guten Chancen über ein entsprechendes Energiekonzept für die Zukunft eine völlig regenerativ basierte Energieversorgung
realisieren, die absoluten Vorzeigecharakter hätte und damit zusätzlich
touristische Impulse mit sich brächte. Bei den heutigen und künftig weiter
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Stand: 06.11.2012
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen. Im Übrigen
kann es durch eine Text-Ausnahme in der Teilfortschreibung des Regionalplanes für einzelne Gemeinden keine Befreiung von der Einhaltung der nach Runderlass geltenden Abstände geben.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
steigenden Ölpreisen hätte das Projekt "Wind gegen Öl" auch wirtschaftliche Vorteile und Preissenkungspotenziale für die Fernwärmeversorgung.
Dies würde zu einer verbesserten Lebensgrundlage und gestärkter Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe führen.
Die Gemeinde Helgoland weist im Rahmen des Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens zum zweiten Entwurf nachdrücklich darauf hin, dass es
aus Sicht der Gemeinde Helgoland deshalb besonders wichtig ist, die Nutzung der Windenergie auf Helgoland für im öffentlichen Interesse stehende
Projekte grundsätzlich vorzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Hetlingen
ID:
1544
28.06.2012
Stellungnahme der Gemeinde Hetlingen zur Teilfortschreibung des Regio- Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
nalplanes für den Planungsraum I für die Ausweisung von WindenergieNeue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
Eignungsflächen;
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
hier: 2. Anhörungsverfahren
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeindevertretung der Gemeinde Hetlingen hat in ihrer Sitzung am
07.06.2012 in obiger Angelegenheit beraten und folgenden Beschluss
gefasst, der gleichzeitig die Stellungnahme der Gemeinde Hetlingen darstellt:
"Die Gemeinden Haseldorf, Haselau und Hetlingen bekräftigen die Absicht, neue Eignungsräume für windenergieanlagen entsprechend der
Planzeichnung aus der 1. Anhörung auszuweisen, weil in der Haseldorfer
Marsch ein öffentliches Interesse besteht, erneuerbare Energien zu fördern."
Zusätzlich hat der Amtsausschuss des Amtes Haseldorf in seiner Sitzung
am 21.06.2012 in o.g. Angelegenheit beraten, mit dem Ergebnis, diesen
Beschluss zu unterstützen.
Ich bitte Sie, die Stellungnahme der Gemeinde Haselau in den Abwägungsvorgang aufzunehmen. Für evtl. Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich, gern auch telefonisch, jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Seite: 99 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Gemeinde Hohenhorn
ID:
292
24.06.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. Selbst
wenn sich eine knapp über 20 ha große Fläche ergeben sollte, auf der
für die Gemeinde Hohenhorn war nach den neuen Kriterien des Landes im
alle Ausschlusskriterien eingehalten sind, erfolgt zugunsten besser
Herbst 2011 von der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg eine 21,8 ha
geeigneter Flächen keine Übernahme.
große Eignungsfläche ausgewiesen worden.
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforIm Vertrauen auf diese Ausweisung haben wir mit diversen Firmen aus
derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
dem Bereich der Windenergie Kontakte aufgenommen und öffentliche
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
Anhörungen durchgeführt.
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Die nun erfolgte Streichung dieser Fläche durch das Innenministerium trifft Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumhier auf erhebliches Unverständnis.
ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Mit der Stadt Geesthacht besteht Einvernehmen, dass wir gemeinsam eine
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
Nordumgehung der B 5 befürworten. Die Detailplanung ist nahezu abgeraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesschlossen.
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetDer Bereich nördlich dieser Trassenführung ist nach Auffassung der zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die ZielsetGemeindevertretung, der Kreisverwaltung und der Stadt Geesthacht zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
ideal geeignet, um hier Windenergieanlagen zu installieren.
Die Fläche ist im Übrigen weder in den ersten noch in den zweiten
Entwurf der Teilfortschreibung aufgenommen worden. Insofern kann
Die Abstände zu jeglicher Bebauung sind problemlos entsprechend den
die Gemeinde hier nicht darauf abstellen, im Vertrauen auf eine zu
einschlägigen Vorgaben einzuhalten. Eine mögliche Einspeisung in das
erwartende Ausweisung schon erste Planungsschritte unternommen
Netz ist nahe zu der Eignungsfläche am Nordrand der Stadt Geestnacht
gegeben. Die·Vorbelastung der Landschaft mit der Hochspannungsleitung zu haben.
und dem südwestlich gelegenen Gewerbegebiet der Stadt Geestnacht sind
weitere Faktoren, die eindeutig für den Bau von Windrädern m diesem
Bereich sprechen. Bei genauer Einhaltung aller Abstandsvorgaben ist
problemlos eine von der Landesplanung geforderte Mindestgröße von 20
Hektar realisierbar. Dies ist durch eine Nordverschiebung der bisher angerlachten Eignungsfläche zu erreichen. Damit wird allerdings der vom
Kreis Hzgt. Lauenburg skizzierte Waldabstand verringert. Rechtlich und de
facto ist das aber problemlos, da die vorliegenden Gutachten bez. Avifauna und Fledermäuse hier eindeutig keine derartige Einengung des Raumes erforderlich machen. So verbleibt nach genauem Abzug aller Ausschluss- und Restriktionsgebiete incl. der Puffer eine mehr als 20 Hektar
große Fläche für die Nutzung von Windenergie im Osten der Gemeinde
Hohenhorn.
Auch im Hinblick auf die Vorbelastung der Landschaft durch die südlich
der Eignungsfläche führenden Hochspannungsleitungen und die problemSeite: 100 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
lose Einspeisung in das Umspannwerk im Norden der Stadt Geesthacht
bitte ich, eine erneute Prüfung der Fläche vorzunehmen.
Mit freundlichem Gruß
Gemeinde Juliusburg
ID:
510
09.07.2012
Die Gemeindevertretung stellt einstimmig einen Antrag auf Änderung des Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Flächennutzungsplanes bezüglich der geplanten WindenergieEignungsflächen auf Juliusburger Gebiet.
Die GV Julisuburg ist mit 4 Stimmen dafür, 2 Enthaltungen wegen Befangenheit und 1 Gegenstimme grundsätzlich bereit, dem Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten für
die Windenergienutzung zuzustimmen.
Gemeinde Kastorf
ID:
307
02.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
die Gemeinde Kastorf befürwortet die vorgeschlagene Windeignungsfläche
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungseraus dem ersten und zweiten Regionalplanentwurf, hält jedoch weiterhin an
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
dem Wunsch nach einer Vergrößerung der Fläche fest.
nicht zu entnehmen.
Um die relevanten Abstände zu Wohngebäuden und sonstigen einzuhaltenden Bezugspunkten in Richtung des geplanten Windeignungsgebietesgemäß den Vorgaben des Ministeriums im Runderlass vom 22.3.2011 -zu
überprüfen, wurde das Vermessungsbüro Schneider aus Berkenthin mit
der Erstellung eines detaillierten Abstandsplanes beauftragt Den Plan
legen wir Ihnen diesem Schreiben bei. Aus dem Plan ist ersichtlich, dass
das mögliche Eignungsgebiet in südliche Richtung nach Kastorf um 12,4
ha vergrößert werden kann. Die Gemeinde hat durch das Vermessungsbüro "Schneider bereits eine angedachte städtebauliche Entwicklung, der
Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes, westlich parallel zur L
208 I Bahnhofsstraße, durch einen neuen Bezugspunkt- gemäß Runderlass- mit 500 m zum möglichen Windeignungsgebiet mit berücksichtigt.
Wir beantragen die Aufnahme dieser zusätzlichen Fläche als Windeignungsgebiet, um möglichst viele Windenergieanlagen im Gemeindegebiet
realisieren und einen größtmöglichen Beitrag zur Energiewende leisten zu
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
können.
Die Bürgerinnen und Bürger aus Kastorf unterstützen das Windparkvorhaben, da auch bei uns in der Gemeinde ein großes Interesse an Bürgerwindenergieanlagen besteht und wir diese mit der Firma WKN AG aus
Husum realisieren möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Lütau
ID:
545
09.07.2012
Die Gemeinde Lütau nimmt den 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des Re- Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
gionalplanes für den Planungsraum I Kreis Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn zur Ausweisung von Eignungsgebieten für
die Windeignungsnutzung zustimmend zur Kenntnis.
Gemeinde Lütau
ID:
1609
09.07.2012
Stellungnahme zur Erweiterung des Windeignungsgebietes in der
Gemeinde Lütau, Planungsraum I, Flächennummer 200
Sehr geehrter Herr Tasch,
sehr geehrte Damen und Herren,
Zur nördlichen Abgrenzung des Gebietes:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die geringfügige
Anpassung des Abstandes zur Bebauung kann im Zuge der Bauleitplanung auf einer genaueren Maßstabsebene erfolgen. Eine Anpassung in der Teilfortschreibung erfolgt nicht.
Zur westlichen Abgrenzung:
Der Kreis Herzogtum Lauenburg weist in seiner Stellungnahme darauf
hin, dass der westliche Teil des Gebietes tief in einen vorgesehenen
Schutzbereich um ein Fledermaus-Winterquartier hineinreicht. Die
Bedeutung des Waldes und der hergerichteten Winterquartiere zeigt
Die nördliche Ausformung des Erweiterungsgebietes entspricht laut Absich darin, dass diese Quartiere bereits jetzt von überwinternden Flewägungsdokumentation dem Ortsabstand zu Lütau, der im aktuellen Abdermäusen angenommen wurden. Das Gutachten kann hier nicht die
standserlass "Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen" mit 800 m
Bedeutung des Bereichs für Fledermäuse widerlegen. Die Erfassung
zu Siedlungen allgemein und 400 m zu Einzelhäusern und Splittersiedlun- im Gutachten zeigt eine regelmäßige Aktivität in diesem Bereich, u.a.
gen im Außenbereich angegeben ist.
auch von schlagempfindlichen Arten. Um das Entwicklungspotenzial
Durch eine detailliertere Abmaßung, die die genauen Verhältnisse vor Ort dieser Quartiere nicht zu gefährden wird der Abstand von 200 m hier
berücksichtigt, könnte hier das Eignungsgebiet um ca. 80 Meter vergrößert weiterhin für erforderlich gehalten. Die Landesplanung schließt sich
nach Abstimmung mit dem MELUR und auch in Ansehung des vorgewerden (siehe Abb.1 und 2).
legten Gutachtens dieser Bewertung an. Die Fläche wird in diesem
Die westliche Ausformung des Erweiterungsgebietes ist im 2. Regional- Bereich nicht erweitert.
planentwurf mit einem Abstand von 200m zum Wald neu hinzugekommen.
die Gemeinde Lütau befürwortet die Vergrößerung des bestehenden
Windeignungsgebietes zwischen Lütau und Basedow in westliche Richtung. In zwei Punkten möchte die Gemeinde noch eine Anpassung des
Gebietes durch diese Stellungnahme bewirken:
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Durch die Erfassung der Fledermausfauna der Firma Bioplan in diesem
Jahr, konnten nun die Ergebnisse des wenig bedeutsamen Standortes für
Fledermäuse untermauert werden: "keine größere Bedeutung für Lokalpopulation sowie Migration", so dass ein Abstand gemäß Abstandserlass von
100 m zu den angrenzenden Wäldern für ausreichend erachtet wird. Das
entsprechende erweiterte Fledermausgutachten liegt diesem Antrag bei.
Da im BlmSchG-Genehmigungsverfahren naturschutzfachliche Belange
ohnehin abgeprüft und ein avifaunisches Gutachten vorgelegt werden
muss, sollte die Verkleinerung des Windeignungsgebietes ohne fachliche
Begründung nicht von Vornherein stattfinden. Eine Rücksprache mit dem
LLUR und der UNB hat diesbezüglich stattgefunden.
Die Gemeinde Lütau bestätigt hiermit nochmals die Erweiterung der Windeignungsfläche im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne und
bittet um die Aufnahme des Gebietes nord-westlich des bestehenden
Windparks (Abb. 1) sowie um die noch verbleibenden Fläche auf 100 m
zum Wald in den Regionalplan (Abb. 3).
Mit freundlichen Grüßen,
Gemeinde Oststeinbek
ID:
282
03.07.2012
Die Gemeindevertretung Oststeinbek hat sich mit der Angelegenheit in
ihrer Sitzung am 18.06.2012 befasst und folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Gemeinde Oststeinbek hat den zweiten Entwurf der geplanten Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I zur Ausweisung
von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung zur Kenntnis genommen.
2. Die Gemeinde Oststeinbek stimmt zu, dass gem. LEP 2010, Ziff. 3.5.2 –
Windenergie –, Abs. 8, in Oststeinbek Eignungsflächen für die großflächige Windenergienutzung durch z.B. Windparks nicht ausgewiesen werden.
3. Die Gemeinde Oststeinbek stimmt zu, dass hiervon gem. LEP 2010,
Ziff. 3.5.2 – Windenergie –, Abs. 5, Kleinanlagen als Einzelanlagen mit bis
zu 30 Metern Gesamthöhe und Nebenanlagen, die einem Vorhaben nach
§ 35 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 BauGB dienen, mit in der Regel bis zu 70 Metern
Gesamthöhe, ausgenommen sind. Entsprechende Bedarfe werden in Oststeinbek gesehen.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Gemeinde Panten
ID:
961
11.07.2012
Stellungnahme der Gemeinde Panten zur Meldung einer Windkrafteignungsfläche
Kreiskonzepte zur Ausweisung neuer Eignungsgebiete für Windkraft gemäß Entwurf des Landesentwicklungsplanes als Grundlage zur Teilfortschreibung der Regionalpläne
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Eine Erweiterung nach Osten kann zu Konflikten
mit dem Vogelzug entlang des Elbe-Lübeck-Kanals führen.
Selbst wenn artenschutzrechtliche und denkmalrechtliche Belange
einer Ausweisung nicht im Sinne harter Ausschlusskriterien entgegenstünden, bleibt festzuhalten, dass in der Gesamtabwägung für den
Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein
ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanEine angestrebte Erweiterung des Gebietes wird pauschal abgelehnt mit
den sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzuder Begründung, potenzielle Erweiterungsflächen lägen im Nahbereich von
setzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen.
Brutplätzen des Kranichs, der Rohrweihe und des Rotmilans, daher würBereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausden artenschutzrechtliche Belange entgegenstehen.
gewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verWie im letzten Schreiben bereits ausgeführt, handelt es sich bei den ver- pflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt,
zeichneten „Brutplätzen“ nach Aussage des Kreises lediglich um für diese als Eignungsgebiet auszuweisen. Sie hat hier ein Ermessen zugunsten
geeignete Habitate. Ein tatsächliches Belegen ist bisher nicht nachgewie- günstiger gelegener Erweiterungen ausgeübt. Die Fläche wird nicht
übernommen.
sen.
die Gemeinde Panten hält es planerisch weiterhin für sinnvoll, die hier
vorhandene Eignungsfläche zu erweitern und führt ergänzend zu ihren
bisherigen Stellungnahmen folgendes aus:
Es handelt sich bei den Plätzen westlich und süd-östlich der Eignungsfläche um jeweils wenige 100 qm Habitat-Fläche, umgeben von vorwiegend
knickarmen, intensiv bewirtschafteten Ackerflächen. Auf die im Gebiet
vorhandene Biogasanlage und die damit verbundene und jetzt schon deutlich sichtbare erhebliche Ausweitung von Maisanbauflächen unmittelbar
um diese Plätze habe ich bereits hingewiesen.
Es ist daher kaum wahrscheinlich, dass die genannten Brutvögel die verzeichneten Plätze angesichts der für sie unwirtlichen Umgebung überhaupt
annehmen würden.
Zum in der Kreiskarte verzeichneten Brutplatz des Rotmilans nordöstlich ist zusätzlich auszuführen, das zwischen diesem im Niederungsgebiet direkt an Elbe-Lübeck-Kanal und den WKA auf einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Hochebene ein erheblicher Höhenunterschied
besteht, der durch den Grüngürtel am Kanal, Siedlungsflächen, Hauptverkehrsachsen und bewaldete Grünzüge überwunden wird. Es handelt sich
um zwei völlig unterschiedliche Lebensräume.
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Ein auf der Karte gezeichneter Ausschlussradius von 1000 m um dieses
Habitat geht an der Wirklichkeit vorbei. Ein tatsächlicher Lebensraum würde sich am Kanal mit seiner artenreichen Flora und Fauna und den angrenzenden extensiven Grünland- und Naturschutzflächen etablieren.
Nach Auffassung der Gemeinde ist es aus den genannten Gründen vertretbar, die in der Erwiderung genannten Ablehnungsgründe durch das
Instrument des artenschutzrechtlichen Vorbehalts zu ersetzen und die
tatsächlichen Betroffenheiten in einem späteren Genehmigungsverfahren
vertieft zu betrachten.
Sollten die aufgezeichneten Sichtachsen weiterhin als Ausschlussgrund
verfolgt werden, verweise ich nochmals auf die Ausführungen meines letzten Schreibens.
Aufgrund der Nähe zueinander ist hinsichtlich der Sichtachsenbetrachtung
zu bemerken, dass von Höhenlagen aus überwiegend die WKA-Gebiete
Panten und Woltersdorf innerhalb einer Achse liegen. Vom jeweiligen Kulturdenkmal aus besteht in der Regel ebenso bei beiden Flächen keine
oder nur eine minimale Sichtbeziehung.
Auch hier hält die Gemeinde die Einbringung eines denkmalschutzrechtlichen Vorbehalts für ausreichend.
Im Bereich der angrenzenden Eignungs-und Neuausweisungsfläche Woltersdorf, die direkt am empfindlichen Kanalniederungsbereich und im Bereich der Blickachsen Breitenfelde/Mölln liegt, ist eine Ausweisung ohne
Höhenbegrenzung mit denkmal- und artenschutzrechtlichen Vorbehalten
beabsichtigt.
Der Gemeinde Panten ist nicht verständlich, warum diese eng beieinander
liegenden Gebiete mit ihren ähnliche Betroffenheiten hinsichtlich Artenund Denkmalschutz so unterschiedlich gewertet werden.
Insbesondere unter den in vorhergehenden Schreiben aufgeführten Aspekten der Vorbelastung des Gebietes mit bereits vorhandenen Windkraftanlagen, des Vorhandenseins der erforderlichen Infrastruktur und dem Ziel
der vorrangigen Arrondierung handelt es sich um eine besonders geeignete Fläche mit geringem Konfliktpotential.
Die Gemeinde Panten hält daher die o.a. Ablehnungsgründe für nicht ausreichend, um die für die Ausweisung sprechenden Argumente zu entwerten.
Lediglich eine Bewertung aller Aspekte im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens würde zu einem sachgerechten Ergebnis führen. Die GemeinSeite: 105 von 310
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
de bittet, ihr diesen Weg zu eröffnen.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Schnakenbek
ID:
525
09.07.2012
Die Gemeindevertretung Schnakenbek beschließt, sich grundsätzlich für Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
die Windenergienutzung auf dem Schnakenbek der Gemeindegebiet auszusprechen, und zwar auf der Grundlage des zweiten Entwurfes der Teilfortschreibung des Regionalplanes zur Ausweisung von Eignungsgebieten
für die Windenergienutzung.
Gemeinde Siebenbäumen
ID:
800
11.07.2012
Stellungnahme zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalpla- Zu Fläche 247:
nes für den Planungsraum I
Aufgrund des Hinweises aus einer Stellungnahme zur Fläche Siebenbäumen erfolgt eine Streichung des versehentlich auf Klinkrader Gehier: Flächen Nr. 247 und 204 - Gemeinde Siebenbäumen,
biet ausgewiesenen Teils. Dafür erfolgt eine Erweiterung nach Osten,
indem die Abstände zur Bebauung, abgestuft nach Innenbereich und
Die Gemeinde Siebenbäumen hält an ihrer bisherigen Bereitschaft zur
Ausweisung von Windenergieeignungsflächen auf Ihrem Gebiet auch wei- Außenbereich angepasst werden.
terhin fest und bestätigt die zusätzliche Flächenausweisung der EignungsZu Fläche 204:
gebiete Nr. 247 und Nr. 204 in westliche Richtung. Jedoch wurde dem
Die Argumentation hinsichtlich der nicht gegebenen Riegelwirkung
Wunsch der Gemeinde nach einer Vergrößerung der Fläche 204 bis westkann nachvollzogen werden. Durch den Zuschnitt der Fläche ergeben
lich der K42 nicht stattgegeben (Vgl. Abb. 1).
sich nur begrenzte Aufstellungsmöglichkeiten, wodurch eine optische
Barrierewirkung gemildert wird. Die Erweiterung bis an die Kreisstraße
Die Argumentation, dass durch eine weitere westliche Erweiterung der
heran wird daher noch übernommen.
Fläche 204 eine Riegelwirkung gegenüber Kastorf und Siebenbäumen
entstehen würde, kann zumindest für Siebenbäumen nicht nachvollzogen
werden, weil sich hier östlich der K42 auf Grund der schmalen Fläche und
der technisch erforderlichen Abstände nur 2, höchstens 3, Anlagen ergeben können und die erforderlichen Abstände von der K42 eine deutliche
Zäsur ergeben und auch die Abstandsflächen zu den Feldgehölzen nur
eine aufgelockerte Reihe ergeben können. Die angesprochene Riegelwirkung kann daher zwischen der Gemeindegrenze zwischen Kastorf und
Siebenbäumen und den westlich der K42 beantragten Flächen nicht entstehen. Darüber hinaus ist auch der Begriff der Riegelwirkung kein relevanter öffentlicher Belang. Vor diesem Hintergrund stellt die Nichtberücksichtigung von Flächen, die die Abstandskriterien erfüllen, einen Eingriff in
die Planungshoheit der Gemeinde dar, der durch raumordnerische ErSeite: 106 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
mächtigungen nicht gerechtfertigt ist.
Zumindest sollte eine Erweiterung der Fläche 204 bis an die K 42 überdacht werden, da keine Gründe dafür sprechen, diese Fläche nicht in den
Regionalplan mit aufzunehmen (Vgl. Abb. 2). Einerseits ist geplant, von
der K 42 über diese Fläche die Zufahrt in den Windpark zulegen, andererseits wäre auch die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage auf dieser Fläche im Gemeindegebiet möglich. Die Abstandsvorgaben zur Kreisstraße, angrenzenden Waldfläche sowie zur Hochspannungsleitung wurden gemäß Runderlass berücksichtigt. Die Gemeinde Siebenbäumen hätte durch die jetzige Flächenausweisung Nr. 204 im 2. Regionalplanentwurf
aufgrund des einzuhaltenden Abstands zu der in Nord-Süd Richtung verlaufenden Höchstspannungstrasse nur die Möglichkeit eine einzelne
Windenergieanlage zu errichten.
Abb. 1 mögliche Windparkerweiterung gemäß Abstandsvorgaben Runderlass - Anhang....ErwtrgWest
Abb. 2 mögliche Windparkerweiterung der Fläche 204 – kleine Lösung Anhang ......ErwtrgW-K42
Die Gemeinde Siebenbäumen spricht sich daher nach wie vor für die Ausweisung der Flächenerweiterung gemäß Abb. 1 aus und bittet um Überprüfung und Aufnahme der Fläche in den Regionalplan.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Todesfelde
ID:
1557
09.07.2012
Stellungnahme zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes in der
Gemeinde Todesfelde, Amt Leezen, Planungsraum I
Die vorliegende Stellungnahme wurde erneut in Abstimmung mit dem
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH)
geprüft. Die nunmehr mit Bezug auf die Planung der A 20 dargestellten
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
3 Flächen zeigen deutlich den engen räumlichen Zusammenhang zur
die Gemeinde Todesfelde hält an dem Wunsch zur Ausweisung von Wind- Lage der Grünbrücke bei Todesfelde. Der Wahl des Standortes der
eignungsgebieten in räumlicher Nähe zur A 20 fest. Es handelt sich über- Grünbrücke liegt eine Analyse des Wanderverhaltens migrierenden
wiegend um intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen, die Abstandser- Rotwildes auf einer Ideallinie zugrunde. Ergebnisse aktueller Untersuchungen bestätigen diese Analyse vollständig. Gleichzeitig liegen aber
fordernisse werden eingehalten und auch der Kreis Segeberg hat dem
keine Erfahrungen über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf
Raum eine allgemeine Eignung zur Windkraftnutzung bescheinigt.
migrierendes Rotwild vor. Deshalb ist die Ausweisung von WindkraftDie Begründungen der Flächenablehnung sind aus unserer Sicht sehr
eignungsflächen in unmittelbarer Nähe zur geplanten Grünbrücke mit
pauschal und für alle Flächen in Todesfelde verallgemeinert angewandt. dem Risiko verbunden, deren Funktion zu gefährden. Dies behindert
Es werden damit große Gebiete komplett gestrichen, obwohl die beeindas Planfeststellungsverfahren der A20 und stellt die hohen InvestitioSeite: 107 von 310
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trächtigten Abschnitte (Wildbrücke, Ausgleichsmaßnahmen für Wiesenvögel) nur geringe Teile der Flächen betreffen. Eine Rücksprache mit Frau
Lüth vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (LBVSH) hat am
11.05.2012 zur Klärung der Abstände, zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen sowie zur Wildbrücke im Zuge des Ausbaus der A 20, stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass dem LBV zur Beurteilung der von der
Gemeinde Todesfelde gemeldeten Flächen im Zuge der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, die ungenau gezeichnete Karte des Kreises Segeberg vorgelegen hat und nicht die Karte, welche die Gemeinde (durch WKN AG erstellt) im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben hat. In der von
WKN erstellten Karte wurden durch Aussparungen sowohl die Wildbrücke
als auch die Ausgleichsmaßnahmen bereits berücksichtigt, da der Planfeststellungsentwurf Abschnitt A 7 bis B 206 westlich Willenborn als Kartengrundlage gedient hat. Frau Lueth vom LBV räumte ein, dass zu den
Trittsteinen, dem Wanderungskorridor als auch zur Neuwaldentwicklung
südlich der Wildbrücke ein ausreichender Abstand eingehalten werden
müsste, damit die angedachten Maßnahmen ihre Wirkung entfalten könnten. Durch die ihr vorliegende ungenaue Kartengrundlage konnte sie bei
der Beteiligung nur pauschale Angaben zu den einzuhaltenden Abständen
machen und eine ablehnende Haltung einnehmen. Natürlich ist es auch im
Sinne der Gemeinde Todesfelde, dass die Funktionsfähigkeit der Grünbrücke über die A 20 erhalten bleibt. Die möglichen Windeignungsräume sind
allerdings so groß, dass es aus unserer Sicht problemlos möglich sein
sollte, einen entsprechenden Korridor beiderseits der Brücke freizuhalten.
Ein Hinweis im Regionalplan auf das Konfliktpotenzial, wie er an anderer
Stelle bei ähnlicher Sachlage auch gegeben wird, erscheint uns ausreichend. Damit kann sichergestellt werden, dass ein ausreichender Freihaltekorridor im Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen Berücksichtigung findet.
In gleicher Weise könnte auch ein Hinweis auf die Ausgleichsflächen für
die A 20 im Windeignungsraum formuliert werden. Die Planfeststellung zur
A 20 im Bereich Todesfelde und die Ausweisung neuer Windeignungsräume im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplanes werden etwa
zeitgleich erwartet. Damit ist zu erwarten, dass in dem Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen auf die Belange der dann rechtskräftig festgestellten Ausgleichsflächen für die A 20 Rücksicht genommen werden kann.
Ein Hinweis im Textteil zu den ausgewiesenen Windeignungsflächen sollte
diesen Konfliktpunkt hinreichend berücksichtigen. Ggf. kann das Erfordernis formuliert werden, dass das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen erst nach Rechtskraft des Genehmigungsverfahrens zur A 20 durchSeite: 108 von 310
Stand: 06.11.2012
nen in Frage.
Für die südwestliche Teilfläche gelten zusätzlich artenschutzrechtliche
Vorbehalte: die Fläche soll Feldlerche, Neuntöter, Braunkehlchen,
Kiebitz und ungefährdeten Vögeln des Offenlandes i. S. einer FCS Maßnahme einen neuen Lebensraum bieten.
Angesichts dieser Ausgangssituation können hier keine Flächen, auch
nicht mit entsprechenden Vorbehalten, ausgewiesen werden. Im vorliegenden Fall sind Vorsorgeaspekte zur sicheren Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens höher zu werten als die Ausweisung zusätzlicher Windkraftflächen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund,
dass das raumordnerische Ziel, 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen, mit konfliktärmeren Flächen schon deutlich erreicht werden kann.
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geführt werden darf.
Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass in der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung Gutachten zu Untersuchungen des Naturraums
sowie des Artenschutzes für die beantragten Windeignungsflächen von
den Sachverständigenbüros LEGUAN sowie GFN abgegeben wurden.
Beide Gutachterbüros kommen zu dem Ergebnis, dass alle relevanten
Abstände zu Schutzgebieten gemäß Runderlass aus dem Jahr 2011 sowie
Berücksichtigung tierökologischer Belange eingehalten wurden. Zudem
bestehen zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen entlang der A 20 für
Kiebitz, Feldlerche und andere Wiesenvögel in näherer Umgebung kaum
Beeinträchtigungen. Bis heute sind für den Kiebitz in Deutschland nur 3
tödliche Kollisionsopfer bekannt geworden (DÜRR 201 0). Zudem ermittelten REICHENBACH & STEINBORN (2006) bei der Einflussnahme von
Windenergieanlagen auf Kiebitze für lokale Brutvögel einen Meideradius
von 100 m nach, teilweise fanden Bruten jedoch auch direkt im Windpark
statt (siehe eingereichte Stellungnahme von WKN in der 1. Öffentlichkeitsbeteiligung- Sachverständigenbüro LEGUAN 27.07.2011 ).
Die Gemeinde möchte jedoch dem Wunsch des LBV-SH Folge leisten und
Abstände zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen für Wiesenvögel, zur
Neuwaldentwicklung sowie zu Trittsteinen und dem Wanderkorridor des
Rotwilds einhalten. Sie macht den Vorschlag, die drei angemeldeten
Windeignungsflächen gemäß beigefügter Karte zu modifizieren. Zu der
südlich der A 20 angedachten Aufforstung- als Schutzfläche für das Rotwild - wurden in östliche Richtung zur neuen Gebietsausformung 300 m
vorgesehen, zur westlichen Ausformung etwa 600 m, da hier auch im
nördlichen Teil Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Wiesenvögel im
Planfeststellungsverfahren angedacht sind, zu denen wir, wie auch bei den
anders gleichartigen Maßnahmen 200 m Abstand (plus Rotor) vorgesehen
haben (Vgl. Abb. 1 und 2). Darüber hinaus könnten durch den Betreiber
des Windparks im Zuge der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Windpark noch zusätzliche Trittsteine in Form von
Aufforstungen für das Rotwild vorgenommen werden.
Die neuen Flächengrößen ergeben sich nach der Modifizierung wie folgt:
• Fläche nördlich der Autobahn: 53 ha
• Fläche südwestlich der Autobahn: 39 ha
• Fläche südöstlich der Autobahn: 89 ha
Wir bitten Sie, die modifizierten Flächen für die Nutzung von WindenergieSeite: 109 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
anlagen erneut auf Eignung zu prüfen.
Die Gemeinde Todesfelde spricht sich daher nach wie vor für die Ausweisung von Windeignungsräumen auf dem Gemeindegebiet aus. Sie möchte
hinsichtlich des Atomausstiegs ein Zeichen setzen und aktiv am Ausbau
der erneuerbaren Energien mitwirken. Sollten die Flächen als Windeignungsgebiet genehmigt werden, möchte die Gemeinde mit den beteiligten
Planern einen Bürgerwindpark entstehen lassen, so dass auch die Bürger
aus Todesfelde von der Errichtung der Windenergieanlagen profitieren
können.
Wir bitten die Landesplanung deshalb um die Aufnahme der beantragten
Flächen gemäß Abb. 1 und 2.
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Wangelau
ID:
542
09.07.2012
Die Gemeinde begrüßt auch in der zweiten Beteiligung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne das Eignungsgebiet für Windenergie. Wir freuen
uns über die Aufhebung der Höhenbeschränkung sowie über die kleinräumigen Anpassungen des Gebietes, möchten Sie jedoch bitten nochmals
zu überprüfen, ob die ausgewiesene Fläche noch etwas weiträumiger ausgestaltet werden könnte. Da im BImSchG-Genehmigungsverfahren sämtliche Belange abgeprüft werden, sollte eine mögliche Verkleinerung des
Windeignungsgebietes nicht von Vornherein stattfinden.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird unverändert beibehalten.
Daher bitten wir um die Aufnahme einer möglichst großen Windeignungsfläche in den Regionalplan.
Gemeinde Wiershop
ID:
1558
09.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
Im Entwurf zum zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gern. § 10
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Abs. 1 Satz 4 ROG ist unter der Eignungsgebietsnummer 248 im Bereich
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigder Gemeinden Hamwarde und Wiershop eine Fläche gemeindeübergreinungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wiefend ausgewiesen. Nach der Begründung ID 1629 erfolgte dies auf Vorder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Hamschlag der Juwi Wind GmbH vom 11.11.2011. Die Gemeinde Wiershop hat
warde und Wiershop gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
zusammen mit der Landtagswahl Schleswig-Holstein 2012 am 06.05.2012
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
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Stand: 06.11.2012
einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung durchgeführt:
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumli"Sind Sie für die Ausweisung von Windenergieflächen an geeigneten und
ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
zulässigen Standorten im Gemeindegebiet der Gemeinde Wiershop?"
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläFür die Ausweisung von Eignungsflächen stimmten 43 Bürgerinnen und
Bürger; gegen die Ausweisung von Eignungsflächen stimmten 80 Bürge- chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
rinnen und Bürger.
Eine Kopie der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 63/2012 ist beigefügt.
Der Bürgerentscheid vom 06.05.2012 hat gem. § 16c Abs. 8 GO die Wirkung eines abschließendes Beschlusses der Gemeindevertretung.
Auf der Gemeindevertretersitzung am 28.06.2012 hat sich die Gemeindevertretung gegen die Ausweisung von Windenergieflächen im Gemeindegebiet der Gemeinde Wiershop ausgesprochen.
Die Gemeinde Wiershop stimmt aufgrund des Bürgerentscheides vom
06.05.2012 sowie aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung vom
28.06.2012 der Ausweisung des Eignungsgebietes mit der Eignungsgebietsnummer 248 im Bereich der Gemeindegebiete Wiershop/Hamwarde
nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bad Bramstedt
ID:
341
29.06.2012
Stellungnahme der Stadt Bad Bramstedt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrer Nachricht vom 23.05.2012 haben Sie mich im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4
ROG an der Überarbeitung des Entwurfes des Regionalplanes für den
Planungsraum I im Hinblick auf die Ausweisung von Eignungsgebieten für
die Windenergienutzung beteiligt und mir Gelegenheit zur Stellungnahme
eingeräumt.
Die Stadt Bad Bramstedt nimmt den geänderten Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Kenntnis.
Der kommunalen Planungshoheit unterliegende Flächen im Gebiet der
Stadt Bad Bramstedt sind von der Zielsetzung dieses Verfahrens zur Teilfortschreibung des Regionalplanes I nicht betroffen. Die Erörterung der
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Thematik im Ausschuss für Planungs- und Umweltangelegenheiten in
dessen Sitzung am 11.06.2012 hat sich beschränkt auf die Kenntnisnahme
der geplanten Ausweisung neuer Eignungsräume im Kreisgebiet. Darüber
hinausgehende Wünsche nach Darstellung zusätzlicher Flächen auch im
Gebiet der Stadt Bad Bramstedt gibt es nicht. Insofern sind seitens der
Stadt Bad Bramstedt Anregungen und/oder Hinweise zum Verfahren der
Teilfortschreibung des Regionalplanes I nicht vorzubringen. Der überarbeitete Entwurf dieses Teilfortschreibungsverfahrens wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bad Oldesloe
ID:
1357
09.07.2012
Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nach § 10 Abs. 1 Satz 4
Raumordnungsgesetz
Eine erneute Überprüfung der Text-Ausnahme zu den WKA in Bad
Oldesloe aufgrund der dazu eingegangenen Stellungnahmen hat folgendes ergeben:
Wie die Stadt Bad Oldesloe feststellt und mit einer Karte belegt, sind
unter Berücksichtigung aller Abstandserfordernisse im näheren Umkreis der bestehenden zwei WKA maximal zwei neue Anlagen mögdie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat am
lich. Die derzeitigen Standorte können zukünftig nicht mehr für neue
25.06.2012 folgenden Beschluss gefasst:
WKA genutzt werden, weil hier die Abstände unterschritten werden.
Beschluss:
Die Landesplanung sieht allerdings bei nochmaliger Überprüfung keine
Es werden lediglich zwei Anlagen befürwortet. Darüber hinaus wird gebe- raumordnerisch begründeten Anknüpfungspunkte mehr für eine Ausnahme in der Stadt Bad Oldesloe. Es gibt keine inhaltliche Begrünten, die Sonderregelung Ziffer 6.4.2.3 durch folgenden zweiten Satz zu
ergänzen: "Die räumliche Nähe wird auch gewahrt, wenn für den Standort dung für einen Sonderfall in Abgrenzung zu anderen vergleichbaren
der zweiten Anlage die BAB 21 überschritten wird und die Entfernung zu Situationen im Land. Im Ergebnis wird nunmehr die Ziffer 6.4.2.3 Absatz 1 ersatzlos gestrichen.
einer der ersetzten Anlagen nicht mehr als 1.000 m beträgt."
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Stadt Bad Oldesloe kann aber nach wie vor von der allgemeinen
Repowering-Regelung gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 13 LEP Gebrauch
Die Stadt Bad Oldesloe hatte mit ihrer Stellungnahme vom 01.11.2011
machen und prüfen, ob als Ersatz für die beiden Altanlagen eine neue
zum ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren mit Verweis auf ihr
WKA westlich der A 21 errichtet werden kann. Im Sinne des LEP ist
beschlossenes Klimaschutzprogramm darum gebeten, eine dritte Windein solcher Standort zumindest als im "räumlich-funktional zusammenkraftanlage im Osten der Stadt Bad Oldesloe zugestanden zu bekommen. hängenden Landschaftsraum" mit den Altanlagen einzustufen.
Dieser Bitte wurde zwar quantitativ nachgekommen, nicht jedoch bezüglich
der Standortfrage. Die Stadt Bad Oldesloe akzeptiert, dass im Osten der
Stadt ein einzelner Standort für eine Windkraftanlage nicht mit den Zielen
der Landesplanung in Einklang zu bringen ist.
Begründung:
Die Stadt Bad Oldesloe bittet allerdings unter diesen Umständen, auf die
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Option einer dritten Windkraftanlage im Westen im Hinblick auf nicht zu
gefährdende künftige städtebauliche Entwicklungen, insbesondere einer
Gewerbegebietserweiterung ganz zu verzichten. Ohnehin wird es aufgrund
der einzuhaltenden Abstandsflächen zu bereits bebauten sowie geplanten
Gewerbe- und Wohngebieten, Richtfunktrassen, Straßen und Wäldern
nicht möglich sein, innerhalb des bis zur A 21 reichenden räumlichfunktionalen zusammenhängenden Landschaftsraumes zwei, geschweige
denn drei Standorte für neue leistungsstärkere Windkraftanlagen zu finden. Die beiliegende Skizze verdeutlicht, dass innerhalb des durch die A
21 begrenzten Landschaftsraumes nur eine Anlage "repowert" werden
kann. Bei der Bemessung der Abstandsfläche zu den Straßen ist von einer
Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 100 m und einem Rotorradius
von 50 m ausgegangen worden, woraus sich eine Abstandsfläche von 200
m ergibt. Größere Anlagen würden innerhalb des durch die A21 begrenzten Landschaftsraumes gar nicht mehr errichtet werden können.
Es wird daher gebeten, den Begriff der "räumlichen Nähe" großzügiger zu
definieren und mindestens eine Windkraftanlage auch westlich der A 21
zuzulassen. Der Standort der möglichen zweiten Anlage wird ebenfalls aus
der beigefügten Skizze ersichtlich.
Die Stadt Bad Oldesloe bittet die Sonderregelung in Ziffer 6.4.2.3 wie folgt
zu fassen:
"In der Stadt Bad Oldesloe ist ein Ersatz der beiden an der BAB 21 / Landesstraße 226 bestehenden Windenergieanlagen durch zwei neue Anlagen sowie ggf. Ergänzung um eine dritte Anlage in räumlicher Nähe mit
den Zielen der Raumordnung vereinbar, sofern dadurch die Nutzung des
benachbarten Gewerbegebietes und die weitere durch die Stadt Bad
Oldesloe im Flächennutzungsplan dargestellte Siedlungsentwicklung nicht
mehr als bisher beeinträchtigt wird. Die räumliche Nähe wird auch gewahrt, wenn für den Standort der zweiten Anlage die BAB 21 überschritten
wird und die Entfernung zu einer der ersetzten Anlagen nicht mehr als
1.000 m beträgt."
Aufgrund der wahrscheinlich von Investoren geplanten größeren Nabenhöhe als 100 m und der damit erwachsenden Unmöglichkeit auf der Ostseite der A 21 einen Standort für eine neue Windkraftanlage zu finden,
sollte aus Gründen der räumlichen Nähe der Anlagen zueinander sowie
aus Gründen der offenen künftigen Siedlungsentwicklung der Stadt optional die Gelegenheit gegeben werden, auf der Grundlage einer Bauleitplanung beide Anlagen westlich A 21 zu errichten.
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bargteheide
ID:
157
21.06.2012
Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
hier: Stellungnahme der Stadt Bargteheide im Rahmen des zweiten
Beteiligungsverfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Bargteheide nimmt zur o.g. Planung entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 20.06.2012 wie folgt Stellung:
I a Fläche südlich des Glindfelder Weges
Die Übernahme der Eignungsfläche südlich des Glindfelder Wegs wird
begrüßt.
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Eine Funktion des Regionalen Grünzuges ist
gemäß Ziffer 4.2 Regionalplan I die Erhaltung prägender Landschaftsstrukturen. Hierzu zählen auch Kulturdenkmale. In Verbindung mit dem
Ziel, Vorhaben, die mit dieser Funktion nicht vereinbar sind, nicht zuzulassen, kann von der Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP
nicht Gebrauch gemacht werden. Im Sinne eines vorsorgenden Freiraumschutzes, sind die Anforderungen an eine Ausnahme innerhalb
von Regionalen Grünzügen hoch. Unter diesen Voraussetzungen kann
hier auch nicht von einer Ausnahme mit Höhenbegrenzung Gebrauch
gemacht werden.
I b Fläche nördlich des Glindfelder Weges
Die Fläche nördlich des Glindfelder Weges sollte ebenfalls aufgenommen
werden. Der im Regionalplan dargestellte regionale Grünzug soll planmäßig nicht besiedelt werden. Trotzdem können innerhalb dieser Grünzüge
Maßnahmen zugelassen werden, die mit den Funktionen (Schutz des Naturhaushaltes, Erhaltung der Landschaftsstrukturen, Freiraumerholung
etc.) vereinbar sind oder die im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen. Da sich die Eignungsfläche am Rand des Grünzuges befindet, könnten die Funktionen trotz einer Windenergieanlage gewahrt bleiben.
Zum Gut Jersbek könnte durch eine Höhenbeschränkung im Rahmen der
Bauleitplanung eine mögliche Beeinträchtigung unterbunden werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Kaltenkirchen
ID:
142
20.06.2012
Sehr geehrte Damen und Herren !
Die Stadtvertretung Kaltenkirchen hat in ihrer Sitzung am 19.06.2012 beschlossen, dass die Stadt Kaltenkirchen die Teilfortschreibung des RegioSeite: 114 von 310
Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf
ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der
Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefun-
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
nalplanes Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten den haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass
für die Windenergienutzung hinsichtlich des sich auf Kaltenkirchener Ho- auch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit Kompensationsfläheitsgebiet gelegenen Teiles der möglichen Eignungsfläche Nr. 315 abchen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt
lehnt, da dieser Bereich aufgrund von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Kaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um Erstfür Eingriffe im Stadtgebiet Kaltenkirchen aufgeforstet worden ist und damit aufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung
im Hinblick auf die erforderlichen Mindestabstände gemäß des gemeinsa- der als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich Abstandsmen Runderlasses des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirt- puffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend
schaft, Umwelt und ländliche Räume sowie des Ministeriums für Wissen- große Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen.
schaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 "Grundsätze zur Planung
von Windkraftanlagen" nicht zur Verfügung steht.
Ergänzend weist die Stadt Kaltenkirchen darauf hin, dass der Neubau der
380 kVLeitung von Audorf nach Hamburg/Nord über die vorgeschlagene
Fläche Nr. 315 geplant ist und damit deren Eignung insbesondere hinsichtlich der Mindestgröße von 20 ha weiter einschränkt.
Ich bitte um Kenntnisnahme des Beschlusses und Berücksichtigung bei
Ihrer Entscheidung über die mögliche Eignungsfläche Nr. 315 im Rahmen
der Teilfortschreibung des Regionalplanes Schleswig-Holstein für den
Planungsraum I. Der der Stadtvertretung für ihre Entscheidung zur Verfügung gestellte Übersichtsplan ist diesem Schreiben zu Ihrer Orientierung
beigefügt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne und auch kurzfristig zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mölln
ID:
120
15.06.2012
Aufstellung der Teilfortschreibungen der Regionalpläne Schleswig-Holstein Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung,
2. Anhörungs-/Beteiligungsverfahren
Stellungnahme im Zuge der Beteiligung gemäß § 10 (1) ROG
Sehr geehrter Herr Tasch,
seitens der Stadt Mölln bestehen zum 2. Entwurf PIR I (Stand: 24.04.2012)
der o.g. Teilfortschreibungen keine Bedenken.
Mit freundlichem Gruß,
Stadt Schwarzenbek
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ID:
211
Stand: 06.11.2012
28.06.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
der Haupt- und Planungsausschuss der Stadt Schwarzenbek hat das zweite Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4
Raumordnungsgesetz zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Windenergienutzung zur Kenntnis genommen. Gegen die Ausweisung von
Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein werden von Seiten der Stadt Schwarzenbek auch weiterhin keine Einwendungen erhoben.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Uetersen
ID:
1523
06.07.2012
Stellungnahme der Stadt Uetersen zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I für die Ausweisung von WindenergieEignungsflächen
Hier: 2. Anhörungsverfahren
Dem Erweiterungswunsch wird nach wie vor nicht zugestimmt. Die
Ausführungen aus der Stellungnahme sind nicht geeignet, die Begründung aus der LSG-Verordnung für die Freihaltung des betroffenen
Raumes zu entkräften.
Die Landesplanung sieht in der Entscheidung gegen die Arrondierung
keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die LandesDie Ratsversammlung der Stadt Uetersen hat in der Sitzung am
planung hat alle Flächen, auf denen keine harten Ausschluss- und
15.06.2012 den folgenden Beschluss zur Teilfortschreibung der RegioRestriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete benalpläne zur Ausweisung von Eignungsräumen für die Windenergienuttrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gezung gefasst:
samtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel
"Die Stadt Uetersen bekräftigt die Absicht, den bestehenden Eignungsgemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für
raum für Windenergieanlagen Richtung Westen entsprechend der Plandie Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen
zeichnung aus der 1. Anhörung zu erweitern, weil an dieser Stelle ohnehin
Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreischon Beeinträchtigungen auch durch Stromleitungen vorhanden sind, und
chend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Lanweil durch eine Konzentrierung von technischen Anlagen die restlichen
desplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziFlächen der Haseldorfer und Seestermüher Marsch freigehalten werden
ell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen, zumal sich im vorliekönnen und man durch die Bereitstellung von erneuerbaren Energien für
genden Fall eine Ausnahme zur Ausweisung innerhalb eines LSG
die Region dem Klimawandel wirkungsvoll begegnen kann.
nicht begründen lässt (siehe auch Votum zur Stellungnahme ID 487).
Die Stadt Uetersen wird einen Antrag zur Entlassung der Teilfläche aus
dem Landschaftsschutzgebiet LSG 04 stellen und damit die negative Stellungnahme der Naturschutzbehörde entkräften. Gleichzeitig so// ein interkommunaler Dialog mit den Gemeinden Neuendeich und Groß Nordende
aufgenommen werden. Ziel dieses Dialoges ist es, unter Einbeziehung
Sehr geehrte Damen und Herren;
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
aller Interessenlagen zu einem regional abgestimmten Ergebnis zur Zukunft der Windkraftnutzung im Raum Uetersen zu kommen."
Aufgrund dieses Beschlusses bitte ich um Berücksichtigung der Stellungnahme der Stadt Uetersen und um Aufnahme der Erweiterungsfläche in
die Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I.
Gleichzeitig hat die Stadt Uetersen Uetersen einen Antrag auf Entlassung
aus dem Landschaftsschutzgebiet LSG 04 gestellt, um die Voraussetzungen für die Ausweisung eines entsprechenden Eignungsraumes zu schaffen und· ... "um die negative Stellungnahme der Naturschutzbehörde zu
entkräften" ... (Zitat Beschluss), denn in der Erwiderung des Innenministeriums zur Stellungnahme der Stadt Uetersen im 1. Anhörungsverfahren
werden die Argumente der Naturschutzbehörde besonders gewichtet,
wonach hier den Belangen des Naturschutzes Vorrang eingeräumt wird
und eine Negativwirkung für das Landschaftsbild befürchtet wird. Ich bitte
Sie, dem Antrag auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zu
entsprechen und die entsprechenden Verfahrensschritte einzuleiten. Sollten noch Unterlagen oder weitere Erläuterungen erforderlich sein, teilen
Sie uns dieses bitte mit. Für weitere Rückfragen und Informationen steht
Ihnen Herr Trepkau, Abteilung Stadtplanung gern zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
Kammern, Verbände, sonstige Behörden und Institute, Projektplaner, Rechtsanwälte, etc.
Stellungnahme
Erwiderung
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
ID:
72
11.06.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
das ALSH hat die uns zugesandten Unterlagen zu den Änderungen der
Teilfortschreibungen bezüglich der Ausweisung von Eignungsgebieten für
die Windenergienutzung erneut geprüft. Diese Prüfung bezog sich ausschließlich auf eine generelle denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit
nach § 7 DSchG in der Fassung vom 12. Januar 2012.
Demnach bedürfen Veränderungen sogenannter besonderer Kulturdenkmale, die nach § 5 DSchG in das Denkmalbuch eingetragen sind, der Genehmigung, was sich auch auf die Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung und wesentlicher Sichtachsen bezieht, die eine Gefahr
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
für den Denkmalwert bedeuten.
Es wurde nicht geprüft, ob sich auf den Flächen der geplanten Windeignungsgebiete einfache Kulturdenkmale nach § 1 DSchG befinden, da die
archäologischen Belange dieser Denkmäler sehr stark abhängig von den
genauen Standortplanungen der Windenergieanlagen sind. Denkmäler
nach § 1 DSchG sind nicht ins Denkmalbuch eingetragen und nicht genehmigungsrelevant. Diese Denkmäler sind in der Regel zu erhalten und
zu schützen, es ist aber auch möglich sie bei einer drohenden Überbauung
und Zerstörung durch kostenpflichtige Ausgrabungen zu sichern, zu bergen und zu dokumentieren, so dass sie grundsätzlich kein Ablehnungsgrund sind. Die Entscheidung ob archäologische Maßnahmen zum Schutz
oder zur Bergung dieser Denkmäler erfolgen müssen kann erst mit Festlegung der genauen Anlagenstandorte sowie der Nebenanlagen und mögliche Zuwegungen getroffen und mitgeteilt werden.
Nachfolgend sind unsere Stellungnahmen und Korrekturen für das zweite
Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu den Eignungsgebieten kreisweise aufgeführt.
Planungsraum I
Herzogtum Lauenburg:
Eignungsgebietsnummer 196 Schiphorst (Amt Sandesneben-Nusse)
Unsere Stellungnahme zu wurde textlich in die Planunterlagen übernommen und ist weiterhin gültig. Zu allen anderen geplanten Änderungen im
Planungsraum I bestehen keine Bedenken.
Stormarn:
Bei allen geplanten Änderungen im Kreis Stormarn bestehen keine Bedenken.
Segeberg:
Bei allen geplanten Änderungen im Kreis Segeberg bestehen keine Bedenken.
Bürgerinitiative Gegenwind Schiphorst
Seite: 118 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
ID:
903
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
10.07.2012
Stellungnahme zur Fläche 196, Planungsraum I, Online-Beteiligung
zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein zweite Anhörung
In Abstimmung mit der unteren Forstbehörde und mit dem Landesamt
für Denkmalpflege wurde festgestellt, dass die Abstände zu Wald und
Denkmälern ausreichend berücksichtigt wurden.
Sehr geehrter Herr Tasch.
Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die
Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf
Wir lehnen die Errichtung weiterer Windkraftwerke und somit die Ausweisichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der
sung des sogenannten Eignungsgebietes 196 in Schiphorst ab.
Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen
durch. Wer solche Messungen durchführt, ist mit der Genehmigungs1. In den Planungen für die neuen Windkraft-Industrieansiedlungen (alt
und neu) sind die Schutzabstände zu Wald und Denkmälern unberücksich- behörde abzustimmen Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen
die bestehenden Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden.
tigt. Einzelne Waldgebiete z.B. fehlen in den Karten.
Auch in der Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht über2. Heutige, von uns (bisher nur sporadisch) geführte Belästigungsprotokolschritten werden.
le mit dem Schallpegelmessgerät Voltcraft SL-100 (inkl. Voltcraft SchallIn der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich InfraKalibrator) und Windmaster 2 Windmessgerät ergeben bei bestimmten
Wind- und Wetterlagen einen Lärm über den „erlaubten“ 40dBA. Spätes- schall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall
mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem
tens mit Genehmigung der neuen Flächen werden wir, nötigenfalls vor
Gericht, vom Bauordnungsamt fordern, seiner gesetzlichen Verpflichtung wurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und
aus §§ 24 bis 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (Amtsermittlungsmaxime) die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern
(etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbenachzugehen und an unseren Wohnhäusern Infraschall sowie Mittelfrequenzschall, ausgehend von den bestehenden Windkraftwerken zu mes- reich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende
Infraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das
sen und ferner medizinische Explorationen der extraauralen Stressoren
normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird.
durchzuführen. Aufgrund der international anerkannten Fachkompetenz
drängen wir darauf, daß die Dortmunder Professorin Griefahn (Institut für Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine
Arbeits- und Umweltphysiologie) und der Jenaer Privatdozent Dr. Bartsch Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben
(Institut für Arbeits- und Umweltmedizin) mit den Untersuchungen beauf- sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer
ist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche Belästragt wird.
tigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie
3. Die geplante Vervielfachung der Windkraft-Industriefläche, zusammen
oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze
mit einer deutlichen Erhöhung der neuen Anlagen inkl. Tagliegt.
/Nachtbefeuerung wird, über die Schädigungen durch die bestehenden 8
Windkraftwerke in Eichede und Schiphorst hinaus, erhebliche Schäden am Mit modernen, für schwächere Windstandorte optimierten WKA ist
natürlichen Lebensraum in den Gemeindegebieten anrichten (§ 19 Abs. 3 davon auszugehen, dass am Standort ein wirtschaftlicher Betrieb der
Anlagen möglich ist.
BNatSchG).
Eine Einkreisung ist für die genannten Straßenzüge nicht gegeben,
4. Der Betreiber der „Windparks“ in Schiphorst und Eichede hat bereits,
wie bekannt, einmal Insolvenz angemeldet. Der vom Schiphorster Bürger- Die Abstände zu den WK sind angemessen. Es besteht noch in mehmeister bereits ausgesuchte Betreiber des neuen Windparks hat in öffent- rere Richtungen ein Blick in einen Landschaft ohne WKA
licher Einwohnerversammlung am 17.02.2009 Schiphorst als „schlechten
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und AnSeite: 119 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Standort“ für Windkraft bezeichnet. Der Wirkungsgrad des derzeitigen
Schiphorster „Windparks“ lag in 2011 bei nur 14%, nach eigenen Leistungsaussagen des Betreibers. Wenn aber die Windhöffigkeit nicht gegeben ist, dann dürfen Windkraftwerke hier keinen Vorrang vor dem Schutz
der Menschen, der Tierwelt und der Landschaft haben.
wohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abstände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Geneh5. Die Anwohner in der Straße Neue Siedlung, Schiphorst und in der Renmigungsverfahren zu klären.
tenstraße in Steinhorst werden im Westen/ Nordwesten von den Windkraftwerken eingekreist und sehen auf einen zusammenhängenden Wall
von Windkraftwerken. Dazu kommen noch die vier Windkraftwerke, die
sich südwestlich ausweiten
6. Die WHO
(http://www.health.gov.on.ca/en/public/publications/ministry_reports/wind_t
urbine/wind_turbine.pdf) definiert einen Mindestabstand von 550m, der je
nach Höhe und Anzahl der Windkraftwerke erweitert werden muss.
Bürgerwindpark Akamp GbR
ID:
823
10.07.2012
2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes im Planungsraum I
Grundlage für die Stellungnahme des LBV ist das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von
Begründung für die Eignung der Planfläche in den Gemeinden Armstedt
Meißner, 2009. In diesem Zusammenhang wurden auch die Flächen
und Fuhlendorf
Armstedt / Fuhlendorf beurteilt: Beide Flächen liegen innerhalb eines
Migrationskorridors für den Rothirsch und sind für den Erhalt des
Sehr geehrter Herr Tasch,
Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger mit dem
in der Synopse ist als Hauptablehnungsgrund für unsere Fläche, die Lage Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpretationen
der ca. 8-10 km entfernten Grünbrücke in Mönkloh genannt, die die Rot- aus den Schreiben vom 10. Juli bzw. 7. August können nicht mit den
wildbestände südlich der geplanten A 20 mit den Beständen nördlich der
vorliegenden Gutachten in Verbindung gebracht werden.
A20 später verbinden soll. Unsere Fläche beeinträchtigt lt. der Synopse die
Verbindungsräume dieser Rotwildbestände. In dem Gutachten vom Institut Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten Annahmen zum
für Wildbiologie vom Mai 2007, das im Auftrag des LBV SH, NL HL, erstellt Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes konnten im
Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber Landesjagdwurde, sind die Wanderungskorridore, die den Verbund zwischen den
einzelnen Rotwildbeständen sicherstellen, beschrieben. In den Gutachten verband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter Jagd,
sind in dem Kapitel 4.1 die einzelnen Lebensräume der Rotwildbestände MELUR, mündl. 2012).
beschrieben und im Kapitel 4.3 die notwendigen Verbindungsräume zwischen den einzelnen Rotwildbeständen genau beschrieben. Der Verbindungsraum zwischen Hasselbusch und Aukrug (Kapitel 4.3.4) kommt unserer Fläche am nächsten, verläuft aber deutlich westlicher an unserer
Seite: 120 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Fläche vorbei.
Bei der Durchsicht des Gutachtens und bei gleichzeitiger Vorlage einer
geeigneten Karte, mussten wir feststellen, dass es sich bei der Beurteilung
um ein Missverständnis oder eine Verwechselung handeln muss. Aus dem
Gutachten geht deutlich hervor, dass der betreffende Wanderungsraum
nicht durch unser Gebiet berührt wird. Dieses wurde uns von den örtlichen
Jagdpächtern bestätigt, die bisher keine Hinweise auf Rotwild in ihrem
Revier bemerkt haben.
Auszug aus dem Gutachten, Seite 29:
4.3.4 Hasselbusch <-> Aukrug / Barlohe / Schierenwald / Iloo (westlich Mönkloh)
Die Landschaftsstruktur gibt westlich von Mönkloh einen Verbundkorridor
zwischen dem nördlichen Ende des Waldgebietes Hasselbusch bis in die
Störniederung bei Störkathen bzw. den Bereich Aukrug vor. Die Nutzung
des Achsenraumes durch Rotwild kann belegt werden. Er verläuft vom
Hasselbusch aus in nördlicher Richtung, kreuzt die B 206 östlich und westlich Föhrden-Barl, umgeht beidseitig die Orte Quarnstedt, Borstel und
Störkathen und schließt westlich der Störniederung an den Schierenwald
an.
Aus diesem Grund widersprechen wir der Entscheidung, die Fläche
nicht als Eignungsfläche für Windenergienutzung auszuweisen, und
bitten den genannten Sachverhalt zu überprüfen und die Fläche in die
Fortschreibung des Regionalplanes aufzunehmen.
Die beiden Gemeinden befürworten die Windenergie, wollen ihren Beitrag
zur Energiewende leisten und durch einen echten Bürgerwindpark die
regionale Wertschöpfung nutzen. Das Konzept vom echten Bürgerwindpark wurde in den Gemeinden vorgestellt und hat eine breite Zustimmung
erhalten. In der Gemeinde Armstedt ergab eine vom Amt Bad BramstedtLand durchgeführte Bürgerbefragung mit einer Beteiligung von 59% eine
deutliche Zustimmung von 77% der wahlberechtigten Bürger.
Wir bitten auch den Willen der Gemeinde bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Denker & Wulf AG
Seite: 121 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
ID:
1045
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
11.07.2012
Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Grundlage für die Stellungnahme des LBV, die zur Streichung des
Gebietes geführt hat, ist das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die
Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von Meißner, 2009. In
hier: Planungsraum I: Windeignungsgebiet Neuengörs-Stubben (im
diesem Zusammenhang wurde auch diese Fläche beurteilt: Sie liegt
ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans Gebiet
innerhalb eines Migrationskorridors für den Rothirsch und ist für den
Nr. 191)
Erhalt des Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger
mit dem Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige InterpreSehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
tationen können nicht mit den vorliegenden Gutachten in Verbindung
im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung für die Teilfortschreibung
gebracht werden. Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten
der Regionalpläne Schleswig-Holstein beteiligen wir uns in Bezug auf die
Annahmen zum Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes
in der Betreffzeile genannte Fläche mit folgender Stellungnahme und
konnten im Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber
regen an, 65 ha (davon 56 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs Landesjagdverband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter
und 9 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Bühnsdorf) entsprechend der
Jagd, MELUR, mündl. 2012).
Zustimmung der Gemeinde Neuengörs und unserer Stellungnahme vom
14.11.2011 wieder als Eignungsgebiet Windenergie in den Regionalplan Zur Bewertung der Auswirkungen von Eignungsflächen auf die Raumnutzung von Rothirschen müssen zwei Situationen unterschieden werfür den Planungsraum I aufzunehmen.
den:
I. Grundsätzliches
- WKA in dauerhaft von Rotwild genutzten Bereichen
Wegen unserer grundsätzlichen und rechtlichen Ausführungen nehmen wir - WKA in Migrationsräumen / Pioniergebieten.
– um Wiederholungen zu vermeiden - Bezug auf das dieser Stellungnah- Der Rothirsch besitzt die Fähigkeit, Störungen in seiner Umwelt zu
werten und sein Verhalten dementsprechend zu wählen. Er verfügt
me vorangestellte Schreiben, das ebenfalls Bestandteil dieser Stellungüber eine relativ hohe Lern- und Anpassungsfähigkeit in Bezug auf
nahme sein soll.
kalkulierbare Störeinflüsse. Im Bereich dauerhafter Rotwildeinstände
II. Zum Gebiet Nr. 191
besteht so eine sehr gute Möglichkeit zur Gewöhnung an derartige
Anlagen, ohne nennenswerte Effekte auf das Raumnutzungsverhalten.
1. Planungshistorie
Gegenüber unkalkulierbaren Störeinflüssen ist der Rothirsch dagegen
Das im ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den
hochsensibel. Hierzu gehören auch Störereignisse, die erstmalig, ohne
Planungsraum I enthaltene Windeignungsgebiet Nr. 191 liegt im ostholdie vorherige Möglichkeit zur Auseinandersetzung und Taxierung aufsteinischen Hügelland zwischen Neuengörs (Kreis Segeberg) und Rehtreten.
horst (Kreis Stormarn), direkt nördlich der Kreisgrenze auf dem Gebiet der
Gemeinde Neuengörs. Südwestlich des Eignungsgebiets verläuft die Lan- Die hier in Rede stehende gewünschte Eignungsfläche liegt außerhalb
desstrasse L84, die die Ortschaften Bühnsdorf und Reinfeld verbindet. Ein der dauerhaft vom Rotwild genutzten Bereiche. Sie befindet sich in
direkter Nähe von Lebensraumverbundmaßnahmen bzw. innerhalb der
kleiner Teil des Eignungsgebiets Nr. 191 liegt auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Bühnsdorf. Das Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 49 ha. Zugangskorridore. Hier auftretende Tiere bewegen sich ggf. weit außerhalb ihres ihnen bekannten Streifgebietes. In unbekanntem GelänCa. 34 ha des Eignungsgebiets waren bereits im Windkataster des Kreises de dominieren Aspekte der Feindvermeidung das RaumnutzungsverSegeberg als eigenes Gebiet für die Windenergienutzung unter der
halten. Innerhalb des Streifgebietes, in dem sich ein Rothirsch im JahSeite: 122 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Nr. 27a vorgesehen. Aufgrund einer vom Kreis Segeberg befürchteten
resverlauf aufhält, reagiert er u.a. aufgrund der Geländekenntnis anvermeintlichen „Umzingelungswirkung“ durch mögliche Windenergievorha- ders auf Störeinflüsse als außerhalb. In unbekanntem Terrain orientiert
ben im benachbarten Kreis Stormarn wurde die Fläche der Landesplanung sich das Verhalten daher deutlich stärker an generellen Sicherheitsaspekten aber auch dem subjektiven Sicherheitsempfinden eines Individurch den Landkreis nicht für eine Übernahme in die Teilfortschreibung
duums. Hier auftretende Störeffekte werden so gänzlich anders gewerdes Regionalplans vorgeschlagen. Tatsächlich besteht eine solche Umzinglungssituation indes nicht, wovon offenbar auch die Landesplanungs- tet als innerhalb des dauerhaften Lebensraumes.
behörde bei der Erstellung des ersten Entwurfs der Teilfortschreibung für
Im Ergebnis bleibt es daher bei der Streichung der Fläche.
den Regionalplan I ausging als sie das Gebiet in den 1. Entwurf der Teilfortschreibung aufgenommen hat.
In unserer Stellungnahme vom 14.11.2011 mit beigefügter Detailprüfung
haben wir aufgezeigt, dass unter konsequenter Anwendung der Abstandskriterien aus dem aktuell gültigen Runderlass vom 22.03.2011 insgesamt 65 ha (davon 56 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs und
9 ha auf dem Gebiet der Gemeinde Bühnsdorf) als Eignungsgebiet Windenergie auszuweisen sind.
Überraschenderweise wird das Gebiet im zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I nunmehr vollständig gestrichen. Begründet wird dies mit der Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums
„mit Hinweisen auf eine potentielle Beeinträchtigung der Funktion der nahegelegenen Grünbrücke über die A20“.
In der Synopse zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung heißt es weiter:
„Gemäß der gutachterlichen Stellungnahme des Instituts für Wildbiologie
liegt das geplante Windeignungsgebiet Nr. 191 im Zentrum eines wichtigen
Verbundkorridors mit höchster Eignung für Bewegungen mobiler und deckungsgebundener Wildtierarten. Die Bewegungen zwischen Kernlebensräumen und Trittsteinen innerhalb des Großlebensraums in Nord-SüdRichtung können somit effektiv behindert werden. Die Funktionsfähigkeit
der Grünbrücke über die A20 bei Strukdorf als Querungselement für Wildtierarten, insbesondere Rothirsche, ist potentiell gefährdet.“
2. Stellungnahme
Die Streichung und nicht Ausweisung des Gebiets lässt sich tatsächlich
und rechtlich nicht begründen.
Im Ausgangspunkt ist klarzustellen, dass sich die vom Wirtschaftsministerium angesprochene Grünbrücke in einer Entfernung zur nächstgelegenen
Seite: 123 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Grenze des vorgeschlagenen Windeignungsgebiets von ca. 5 km befindet.
In diesem 5 km Radius der Grünbrücke liegen weitere Eignungsgebiete
und in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I
vorgesehene Eignungsgebietserweiterungen bzw. vorgesehene neue Eignungsgebiete Rehhorst, Nr. 208, 223 und Pronstorf, Nr. 183, an das sich
im Planungsraum II ein großes weiteres Windeignungsgebiet anschließt
(Stockelsdorf, Ahrensbök Nr. 89). Ferner liegen ebenfalls am Rande des
5 km Radius um die Grünbrücke die in der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum II vorgesehenen Eignungsgebiete Stockelsdorf Nr. 90 und Ahrensbök Nr. 85.
Dabei hat das vorgeschlagene Windeignungsgebiet Nr. 191 NeuengörsStubben noch die größte Entfernung zu der angesprochenen Grünbrücke.
Im Übrigen hindert offenbar auch an anderer Stelle das Vorhandensein
einer Grünbrücke, z.B. über die A7 bei Brokenlande nicht die Ausweisung
alter und neuer Windeignungsgebiete (dort Gebiet Nr. 305 Großenaspe/Wiemersdorf; Gebiet Nr. 185, 186,187-Hardebek/Hasenkrug). Es erscheint also schon im Ausgangspunkt willkürlich und ohne sachliche
Rechtfertigung, wenn ausgerechnet das Eignungsgebiet Nr. 191 Konflikte
mit der Grünbrücke bei Strukdorf auslösen soll.
Ferner liegt der Stellungnahme dem Wirtschaftsministerium keineswegs
eine gutachterliche Stellungnahme zugrunde, sondern vielmehr nur ein
Schreiben, in dem unter ausdrücklichem Hinweis auf das Fehlen von „belastbaren Erkenntnissen über die räumliche Wirkung von Windkraftanlagen
auf Wildtiere“ „negative Wirkungen“ nicht ausgeschlossen werden.
Selbst wenn es so wäre, dass eine Auswahl zu treffen wäre, welches der
Gebiete entfallen müsste, um die befürchteten Konflikte auszuschließen,
so kann dies nicht ohne weiteres zu Lasten des Gebiets 191, sondern nur
nach sorgfältiger Tatsachenermittlung und Abwägung aller relevanten Vorund Nachteile der einzubeziehenden Gebiete geschehen. Bitte bedenken
Sie, dass Sie mit der Nichtberücksichtigung der ansonsten konfliktarmen
und kriteriengemäßen Eignungsfläche Nr. 191 in das Eigentum zahlreicher
Privatpersonen eingreifen, was einer hinreichend gewichtigen Rechtfertigung, eine für die Planungstiefe vollständigen und zutreffenden Tatsachenermittlung und einer gleichmäßigen Anwendung von Auswahlkriterien
bedarf.
Wenn die Landesplanung also in Ergänzung zu den landeweit verbindlichen Kriterien für die Auswahl von Windeignungsgebieten den LebensSeite: 124 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
raumverbund bodenlebender, deckungsgebundener Säugetiere als abwägungsrelevant heranziehen möchte, so müssen landesweit, zumindest
Planungsraumweit, neue Untersuchungen erfolgen, die diesen Aspekt
einbeziehen. Ansonsten würde die Abwägung, die zu einem Ausschluss
des kriteriengemäß geeigneten und ansonsten konfliktarmen Eignungsgebiet Nr. 191 Stubben im Einzelfall führt, auf einer unvollständiger Tatsachengrundlage beruhen und somit fehlerhaft sein.
3. Keine naturschutzfachliche Rechtfertigung
Im Übrigen ist nicht nachvollziehbar, inwiefern eine „effektive“ Behinderung
von Bewegungen zwischen den Kernlebensräumen/Trittsteinen innerhalb
des Großlebensraums in Nord-Süd-Richtung durch die Errichtung von
Windkraftanlagen im Bereich des Eignungsgebiets Nr. 191 eintreten soll.
Das Wirtschaftsministerium und das Institut für Wildbiologie weisen selbst
darauf hin, dass es noch keine belastbaren Erkenntnisse über die räumliche Wirkung von Windkraftanlagen auf Wildtiere gebe. Selbst in Migrationsräumen ist ebenso mit Gewöhnungseffekt zurechnen, wie dies für andere schon regelmäßig frequentierte Bereiche feststellbar und auch vom
Wirtschaftsministerium eingeräumt wird.
Offenkundig und ausweislich der für den Straßenbau zuständigen Landesbehörde geht es bei dem Hinweis auf die Grünbrücke auch nicht um eine
naturschutzfachlich bezogene Begründung, sondern vielmehr um eine
Rechtfertigung für den Bau solcher Grünbrücken über Straßeninfrastrukturen. Bemerkenswert ist, dass seitens der zuständigen Naturschutzbehörden entsprechende Bedenken nicht vorgebracht wurden.
Offenbar geht selbst die Landesplanungsbehörde davon aus, dass es sich
bei dem Hinweis auf die Grünbrücke eher um eine willkürliche Begründung
handelt, um private Einwendungen bzw. Einwendungen der Gemeinde
Rehhorst zu befrieden. Denn selbst die Landesplanungsbehörde weist in
der Synopse zur Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I zu der Stellungnahme des Kreises Stormarn/Gemeinde Rehhorst(S. 22) darauf hin, dass
„dem Wunsch der Gemeinde zur Streichung der Fläche 191 in der Gemeinde Neuengörs (…) nicht entsprochen (wird).“
Abgesehen davon, dass dies für die Gemeinde Neuengörs nicht zutrifft,
würde es sich bei dem Aspekt Grünbrücke auch für die Landesplanung um
einen tragfähigen Gesichtspunkt zur Streichung des Gebiets Nr. 191 NeuSeite: 125 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
engörs handeln, so wäre dies auch an anderer Stelle von der Landesplanung in das Verfahren eingebracht worden.
4. Schreiben des Instituts für Wildbiologie kann nicht ausschlaggebend sein
Das Wirtschaftsministerium beruft sich bei seiner Stellungnahme auf das
Schreiben des Instituts für Wildbiologie vom 22.10.2010. Darin wird als
Kernpunkt konstatiert, die
„Effektivität (Grünbrücke bei Strukdorf) für den isolierten Lebensraum
hängt jedoch nicht allein von der Funktionstüchtigkeit ab sondern auch von
der Nutzbarkeit der daran anschließenden Lebensraumachsen. Für Wildtiere markieren die größeren Waldbereiche wichtige Lebensräume und
Trittsteine. Sie sind zwar teils durch knickreiche (= deckungsreiche) landwirtschaftlich geprägte Flächen gut miteinander vernetzt, der Gesamtlebensraum zeichnet sich jedoch durch einen hohen Zersiedlungsgrad aus.
Wie die Kartendarstellung zeigt liegt die Fläche 191 mitten in einem der
wichtigsten Verbundräume.“
In dem Schreiben des Instituts beigefügten Kartenausschnitt wird deutlich,
dass der Raum südöstlich Stubben keineswegs der wichtigste Verbundraumist. Nördlich Stubben und nördlich/östlich/südlich von
Pöhls/Rehhorst liegen weitreichende große Verbundachsen, die der Grünbrücke sehr viel näher gelegen sind als der Bereich südöstlich Stubben
und die die Effektivität der Grünbrücke und die Nutzbarkeit ihrer Lebensraumachsen sicher gewährleisten. Selbst wenn man davon ausginge, dass
der Korridor südöstlich Stubben für die Effektivität der Grünbrücke bei
Strukdorf erforderlich wäre – was ehrlicherweise an keiner Stelle behauptet wird und offenbar auch nicht belastbar behauptet werden kann - verbleibt noch bis zur nächsten weiter südöstlich gelegenen Siedlung ein
geeigneter hinreichend breiter Korridor, der insbesondere unter Einbeziehung der letztlich auch vom Wirtschaftsministerium angesprochenen Möglichkeit, Maßnahmen zur Optimierung des Lebensraums für Rothirsche zu
schaffen, einen hinreichenden Funktionserhalt der Verbundachsen und
somit der Effektivität der Grünbrücke bei Strukdorf zu sichern. Es ist sogar
anzunehmen, dass mit einem entsprechenden Finanzierungsbeitrag durch
den Windpark Neuengörs eine für Rothirsche bessere Situation zu erreichen ist, als dies aktuell der Fall ist und ohne Windpark langfristig der Fall
wäre.
In Anbetracht dieses Szenarios ist es erst recht nicht nachzuvollziehen,
Seite: 126 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
dass das Wirtschaftsministerium mit seiner Stellungnahme und die Landesplanung mit dem auch für zahlreiche andere Eignungsgebiete relevanten, aber nur in einem einzigen Fall angewandten Aspekt „Lebensraumverbund bodenlebender, deckungsgebundener Säugetiere“ die Wirksamkeit der gesamten Teilfortschreibung gefährdet.
Mit freundlichen Grüßen
Denker & Wulf AG
ID:
1056
11.07.2012
Zweite Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
hier: Planungsraum I; Gemeindeübergreifendes WindenergieEignungsgebiet Nr. 306
Schmalensee/Stocksee/Damsdorf/Tarbek, Kreis Segeberg
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
Maßgeblich für den gewählten Flächenzuschnitt war neben der Stellungnahme des Kreises auch die landesplanerische Begründung, innerhalb und in Randlage des Naturparkes Holsteinische Schweiz zwar
eine Ausnahme gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP zuzulassen, diese
jedoch bewusst räumlich zu begrenzen, um den Störeinfluss in einem
ansonsten von WKA freigehaltenen Bereich in Abwägung mit den
energiepolitischen Zielen auf ein vertretbares Maß zu beschränken.
Auch wenn südlich anschließende Flächen alle Ausschlusskriterien
im Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung für die Teilfortschreibung erfüllen sollten: Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehder Regionalpläne Schleswig-Holstein beteiligen wir uns in Bezug auf die ler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle
in der Betreffzeile genannte Fläche mit folgender
Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorlieStellungnahme:
gen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller
Die Denker &Wulf AG begrüßt ausdrücklich die Aufnahme des Eignungs- dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich
über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan lägebiets 306 in den zweiten Entwurf der Teilfortschreibung, da
ge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzu• es sich bei Fläche um einen Raum mit einem geringen Konfliktpotenti- stellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergieal im Sinne des Grundsatzes 6.4.2.1. Abs. 1 des 2. Entwurfs der Teil- nutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter
fortschreibung des Regionalplans handelt und somit die Planungsab- diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle
sicht der Landesplanung unterstützt wird, Windeignungsgebieten in
über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend
solchen Räumen zu konzentrieren;
auszuweisen.
• die Ausweisung des Gebietes auf eine breite Zustimmung der lokalen Der Kreis Segeberg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im
Akteure, insbesondere der Gemeinden und Grundstückseigentümer
Südwesten der Fläche ein vorhandener Wald nicht berücksichtigt wurstößt und eine Realisierung somit zeitnah und optimal gewährleistet
de und dass im Nordosten Ausgleichsflächen aus dem örtlichen Kieist, sowie
sabbau bestehen. In diesen Bereichen wird die Fläche daher geringfügig verkleinert.
• das Eignungsgebiet Nr. 306 vor dem Hintergrund einer bisher sehr
moderaten Ausweisung von Eignungsgebieten im Planungsraum I daSeite: 127 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
zu beiträgt, das Landesplanerische Ziel (3.5.2.3 LEP SH 2010) einer
Festlegung von Eignungsgebieten auf circa 1,5 Prozent der Landesfläche auch im Planungsraum I zu erreichen.
Entsprechend dem Vorschlag der betroffenen Gemeinden und dem dieser
Stellungnahme beigelegten aktualisierten Prüfbericht, regen wir an, das im
zweiten Entwurf der Teilfortschreibung vom 29.05.2012 ausgewiesene
Eignungsgebiet Nr. 306 um 39 ha in südliche Richtung auch unter Einbeziehung der Gemeinde Tarbek zu erweitern (vgl. Anhang I).
Im Detail begründen wir dies unter Bezugnahme auf die in unserem Übersendungsschreiben enthaltenen rechtlichen Aspekte, die ebenfalls Bestandteil dieser Stellungnahme sind, im Einzelnen wie folgt:
I. Planungshistorie
Der 1. Entwurf der Teilfortschreibung für den Planungsraum I sah im Bereich der Gemeinden Schmalensee/Damsdorf/Stocksee/Tarbek ein Windeignungsgebiet nicht vor.
Im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I haben wir zunächst
ein Gebiet mit rd. 70 ha Fläche vorgeschlagen, das sich über den westlichen Bereich der Gemeinde Damsdorf bis in die Gemeinde Tarbek erstreckte.
Der zweite Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I sieht nunmehr ein von unserem Vorschlag teilweise abweichendes Windeignungsgebiet Nr. 306 in den Gemeinden Schmalensee,
Damsdorf und Stocksee vor. Die Neuaufnahme eines Gebiets abweichend
von unserem Gebietsvorschlag geht auf Anregungen der Gemeinde
Schmalensee und der Gemeinde Stocksee im Zuge der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung zurück. Insofern ist erfreulich, dass der nördliche Teil des
von uns vorgeschlagenen Gebiets im zweiten Entwurf des Regionalplans
für den Planungsraum I von dem im zweiten Entwurf enthaltenen Eignungsgebiet 306 umfasst, eine deutliche Erweiterung unter Einbeziehung
der Gemeinden Schmalensee und Stocksee erfolgt und die grundsätzliche
Eignung der konkreten Flächen und der umgebenden Flächen damit belegt ist.
Ferner liegt der Gebietsausweisung die Überlegung zugrunde, dass
•
„… der charakteristische Landschaftsraum in diesem Bereich aufgrund
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Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
der weniger hochwertigen räumlichen Ausstattung bis zur K 52 und
L 68 zurückgenommen werden soll“ und
•
der Kreis Segeberg „aufgrund der ausgeprägten Randlage der westlichen Flächenanteile im Naturpark Holsteinische Schweiz eine begrenzte Nutzung für WEA für denkbar (hält)“.
Die Nichtberücksichtigung des Südteils der von uns vorgeschlagenen Fläche wird begründet mit
•
Ausgleichsflächen,
•
dem Umgebungsbereich des Denkmales „Grimmelsberg“
•
und einem Modellflugplatz
In unserer Stellungnahme vom 10.11.2011 haben wir aufgezeigt, dass
auch die Flächen südlich des jetzt aufgenommenen Eignungsgebiets Nr.
306 in Anbetracht der Ausschluss- und Abstandskriterien für Windeignungsgebiete des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein für
eine Windkraftnutzung geeignet sind. Mit dem beigefügten Prüfbericht
haben wir dies in aktualisierter Form erneut aufgezeigt.
I. Zu den Flächen südlich des Windeignungsgebiets Nr. 306
Wir begrüßen die erfolgte Gebietsausweisung, halten diese aber i.H.a. die
Eignung auch des Südteils der Vorschlagsfläche nicht für ausreichend.
Die Bedenken des Kreises Segeberg zur Südfläche sind unseres Erachtens nicht nachvollziehbar und rechtfertigen es nicht, das Eignungsgebiet 306 auf den im zweiten Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans ausgewiesenen Gebiet zu beschränken. Die für die Ausweisung des
Gebiets 306 angeführten Aspekte sprechen ebenso für die Einbeziehung
der von uns in der Stellungnahme zum ersten Entwurf des Regionalplans
vorgeschlagenen Gebiets südlich (vgl. Anhang I). Im Übrigen ist ein
Wohnhaus und eine Waldparzelle entfallen, sodass die entsprechenden
Abstände nicht mehr berücksichtigt werden müssen.
1. Ausgleichsflächen
Richtig ist, dass in vereinzelten Teilbereichen des südlich angrenzenden
und von uns als Eignungsgebiet vorgeschlagenen Bereichs naturschutzfachliche Aufwertungsmaßnahmen stattgefunden haben (Anhang II). Diese
sind aber nur z.T. rechtsverbindlich als Ausgleichsmaßnahmen im Sinne
des BNatSchG erforderlich gewesen, noch stehen sie heute und in AnbeSeite: 129 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
tracht der naturschutzfachlichen Gegebenheiten einer Windenergienutzung in diesem Bereich entgegen. Zum Einen liegt der Kiesabbau auf diesen Flächen mit fünf Jahren noch nicht derart lang zurück, dass sich dort
schlechterdings nicht kompensierbare naturschutzfachliche Gegebenheiten eingestellt haben, zum Anderen ist es aus verschiedenen Gründen
gerade wünschenswert, Konversionsflächen für regenerative Energien und
insbesondere auch für Windenergie nutzbar zu machen. Dabei ist es typisch, dass beim Abbau von Bodenschätzen eine gewisse Rekultivierung
stattgefunden hat. Sollten also unter Gesichtspunkten der Eingriffsregelung - und nur diese ist hier relevant - aus den erfolgten naturschutzfachlichen Aufwertungsmaßnahmen ein (gesteigerter) Kompensationsbedarf
resultieren, so kann dieser ohne weiteres und im näheren Umfeld des
Windeignungsgebiets befriedigt werden. Ferner können diese Teilflächen
der Flurstücke 1/1, 4, 14, 15 und 16/1 in der Flur 7 Gemarkung Damsdorf,
ein entsprechendes Ergebnisses der Einzelfallprüfung für diese Standortevorausgesetzt, bei der Standortwahl der einzelnen Masten für die WEA
ausgespart werden. Stattdessen lassen sich problemlos nur die umliegenden landwirtschaftlichen Flächen für die Windenergienutzung nutzen. Der
Hinweis auf Ausgleichsflächen ist somit nicht geeignet, einen kompletten
Verzicht auf eine Einbeziehung dieser Flächen zu rechtfertigen. Auch ein
Gespräch mit der unteren Naturschutzbehörde des Kreises hat ergeben,
dass die vorhandenen Ausgleichsflächen nicht als generelles Ausschlusskriterium für eine Windkraftnutzung gesehen werden und durchaus Standorte auf Ackerflächen im direkten Umgebungsbereich der Ausgleichsflächen denkbar sind. Derartige Detailplanungen sind schließlich originäre
Aufgabe der gemeindlichen Bauleitplanung bzw. des Genehmigungsverfahrens und nicht Gegenstand der Abwägung auf der Ebene der Regionalplanung. Bitte bedenken Sie, dass sich Einschränkung der gemeindlichen
Planungshoheit und des Grundeigentums nur mit hinreichend gewichtigen
Gründen rechtfertigen lassen und nicht mit Aspekten, die sich in der Detailplanung ohne weiteres ausräumen lassen.
2. Umgebungsbereich des Denkmales Grimmelsberg:
Ausweislich des für die Regionalplanung verbindlichen Windkrafterlasses
sind Abstände im Einzelfall vor allem von Sichtbeziehungen abhängig. Es
ist aber nicht erkennbar, dass die Errichtung von Windkraftanlagen relevante Sichtbeziehungen zum Denkmal Grimmelsberg beeinträchtigt. Ausweislich der Ausführungen der Landesplanung zum denkmalschutzrechtlichen Vorbehalt (Ziffer 6.4.2.5 Abs. 1 des Entwurfs der Teilfortschreibung
für den Planungsraum I) steht das Vorhandensein eines Denkmales der
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Stand: 06.11.2012
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Stellungnahme
Ausweisung eines Eignungsgebiets Windenergie grundsätzlich nicht entgegen, zum Teil sogar dann nicht, wenn das Denkmal sich innerhalb eines
Eignungsgebiets befindet.
Der Grimmelsberg (Anhang II: LA 1) liegt ca. 800 Metern süd-östlich der
südlichsten Grenze der Eignungsfläche. Er ist von Weideflächen umgeben
und nicht direkt zugänglich. Zum Langbett LA 2 führt lediglich ein, erst auf
den zweiten Blick erkennbarer und offensichtlich nahezu nicht frequentierter, schmaler Pfad zwischen Knick und Ackerfläche. Ein Zugang zum
Langbett LA 3 war vor Ort nicht auffindbar. Am Langbett LA 2 selbst richtet
sich der Blick in die Landschaft in Richtung Süden oder Richtung Norden,
jedoch nicht in Richtung Osten, in welcher die Windeignungsfläche liegt. In
Richtung Osten steigt das Gelände zunächst an und würde so die Sichtbarkeit potentieller Windkraftanlagen einschränken. Ebenso besteht keine
Sichtbeziehung aus Richtung des Windparks, die die Erlebbarkeit des
Denkmals berühren könnte. Das Megalithgrab, die Grabhügel und der
Urnenfriedhof sind als solche nämlich nicht zu erkennen. Hier findet der
Betrachter nur landwirtschaftlich genutzte Flächen vor. Dementsprechend
bedarf es für eine Inaugenscheinnahme des Denkmals Grimmelsberg
einer größeren Annährung als der Abstand zur möglichen nächstgelegenen Windkraftanlage.
Es ist dementsprechend schon nicht davon auszugehen, dass überhaupt
eine denkmalrechtliche Genehmigungspflicht besteht. Gem. § 7 Abs. 1 Nr.
3 DSchG SH bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde u.a. die Errichtung von Anlagen in der unmittelbaren Umgebung,
innerhalb wesentlicher Sichtachsen und in der unmittelbaren Umgebung
weiterer wertbestimmender Merkmale eines eingetragenen Kulturdenkmals, die eine Gefahr für den Denkmalwert bedeuten.
Eine solche Gefahr besteht nach der Rechtsprechung der SchleswigHolsteinischen Verwaltungsgerichte aber nur dann, wenn die zu beurteilenden (Windenergie)Anlagen – so wörtlich - „in die Sichtbarkeitsbeziehung zwischen ihn (dem Betrachter) und das eingetragenen Kulturdenkmal
treten können.“ (VGSchleswig, 01.02.2007 - 12 A 136/06 -, juris Rn. 40).
Es heißt in der Rechtsprechung des VG Schleswig weiter: „Die Festlegung
eines starren Radius (beispielsweise von „nur“ 1000 m) stellt nach der
Rechtsprechung des OVG Schleswig keinen geeigneten Maßstab zur
Festlegung des Bereiches dar, in dem Windkraftanlagen eine wesentliche
Beeinträchtigung darstellen. Das OVG hat im Urteil vom 20. Juli 1995 (1 L
38/94) unter Berücksichtigung der Größe und der Bedeutung des MeldorSeite: 131 von 310
Stand: 06.11.2012
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Stellungnahme
fer Domes für das Meldorfer Stadtbild einen damals unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse vom Landesamt festgelegten Bereich von
3 km akzeptiert und ausgeführt, damit sei eine Fläche umfasst, die eine
Windkraftanlage des Ortes wesentlich stören würde, weil der Betrachter an
der Windkraftanlage nicht mehr vorbeischauen könnte (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 L 38/94).“
Wenn man also davon auszugehen hat, dass das hier in Rede stehenden
Denkmal Grimmelsberg für den ausschlaggebenden nicht professionellen
aber dem Denkmalschutz aufgeschlossen gegenüberstehenden Betrachter
nur aus einer Entfernung zu erkennen ist, die den Abstand zwischen
Denkmal und geplantem Eignungsgebiet unterschreitet, dann kann eine
Windkraftanlage auch nicht zwischen Betrachter und Grabhügel treten und
somit auch keine Gefahr für den Denkmalwert des Kulturdenkmals Grabhügel bestehen. In jedem Fall kann ausgeschlossen werden, dass der
Denkmalwert erheblich beeinträchtigt wird. Insofern müsste – selbst wenn
man eine Genehmigungspflicht annehmen wollte – gem. § 7 Abs. 2
DSchG SH eine denkmalrechtliche Genehmigung erteilt werden. Es besteht somit auch kein Erfordernis für einen vertieften denkmalrechtlichen
Prüfbedarf.
Der Aspekt Denkmalschutz ist also ebenso wenig geeignet, nur den nördlichen Teil der von den Gemeinden und uns vorgeschlagenen Fläche als
Windeignungsgebiet aufzunehmen.
3. Modellflugplatz:
Der in der Synopse angesprochene Modellflugplatz liegt ca. 200 Meter von
der äußersten Spitze des vorgeschlagenen Gebiets entfernt (Anhang II).
Im Falle der Errichtung einer Windkraftanlage im äußersten Süden der
Eignungsfläche, würde die nächste Anlage erst in ca. 550 m Entfernung
vom Modellflugplatz errichtet werden können. Es ist somit im Ausgangspunkt schon unwahrscheinlich, dass ein Konflikt zwischen dem Modellflugplatz und einer möglichen Windenergienutzung besteht, da nur ein kleiner
Sektor des Umgebungsbereichs des Modellflugplatzes überhaupt betroffen
sein könnte und hinreichend Flugmöglichkeiten im Umfeld des bestehenden Modellflugplatzes vorhanden wären. Im Übrigen, aber auch nur wenn
dies unbedingt erforderlich sein sollte, kann und muss die ModellflugplatzNutzung nach Kündigung der entsprechenden Pachtverträge beendet
werden. Der Eigentümer der Fläche hat in der beiliegenden Verzichtserklärung (Anhang IV) seine generelle Bereitschaft zu diesem Schritt bestäSeite: 132 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
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Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
tigt.
4. Wohnhaus entfallen
Östlich der Windeignungsfläche auf dem Flurstück 17/2 in der Gemarkung
Damsdorf Flur 7 steht auf dem Gelände des Kieswerks ein Gebäude, das
früher als Wohnhaus genutzt wurde (Anhang II). Es wird seither (mittlerweile mehr als 12 Jahren) ausschließlich als Lagerraum von den Mitarbeitern des Kieswerks genutzt. Dementsprechend sind die im Windkrafterlass
vorgesehenen Abstände für Wohnhäuser hier nicht mehr anzuwenden. Für
den Fall, dass von der Landesplanung eine Rückkehr zur Wohnnutzung
befürchtet wird, erklärt sich der Eigentümer in der beiliegenden verbindlichen Erklärung (Anhang V) dazu bereit, hierauf definitiv zu verzichten,
sobald die Grundstücke in das Windeignungsgebiet einbezogen sind. Eine
entsprechende Erklärung ist zur Regionalplanfläche 305 (Großenaspe/Wiemersdorf) von der Landesplanungsbehörde bereits zugunsten der
Windenergie akzeptiert worden.
5. Waldparzellen in Planungskarten
Auf dem Gebiet der Gemeinde Schmalensee ist im Südosten an der Grenze zu Damsdorf auf den Topographischen Karten eine Waldfläche eingezeichnet (siehe Anhang III und Prüfbericht, Abb. 3). Diese Fläche wird
jedoch inzwischen von der Landwirtschaft genutzt. Wie auf dem Luftbild zu
erkennen ist, ist hier kein Wald mehr vorhanden. Aus diesem Grund ist
hier der 100 m Vorsorgeabstand nicht mehr zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
e.n.o. energy GmbH
ID:
552
09.07.2012
Gebiet 244, Krukow
Die Ausweisung dieses Eignungsgebietes wird von uns sehr begrüßt und
wir erwarten, der Argumentation Ihrer Begründung folgend, die Beibehaltung der Ausweisung dieses Areals als Windeignungsgebiet.
Die Bevorzugung dieser Konzentrationslösung gegenüber dem Vorschlag
im Norden der Gemeinde Juliusburg ist verständlich.
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
e.n.o. energy GmbH
ID:
554
09.07.2012
Gebiet (201) Klinkrade
Die den Kriterien der Regionalplanungen entsprechende Windeignungsfläche, die aus dem 1. Entwurf gestrichen wurde, sollte aus perspektivischer
Sicht wieder in den Regionalplan aufgenommen werden, zumindest dann,
wenn die landesplanerische Zielsetzung von 1,5% der Landesfläche nicht
erreicht wird. Das Erweiterungspotential des in der 1. Anhörung ausgewiesenen Eignungsgebietes ist hier ebenfalls zu berücksichtigen.
Durch die fortlaufende Veränderung und Entwicklung des Bürgerbewusstseins bezüglich regenerativer Energien könnte man auf diese Weise der
Gemeinde Klinkrade einen planerischen Vorsprung ermöglichen ohne in
Ihre Entscheidungshoheit bei konkreten Vorhaben einzugreifen.
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Es bleibt bei der Streichung aufgrund des ablehnenden Gemeindevotums. Nach wie vor können ausreichend Flächen
für das Erreichen der Zielgröße von 1,5 % der Landesfläche ausgewiesen werden.
e.n.o. energy GmbH
ID:
555
09.07.2012
Gebiet 307, Gemeinde Woltersdorf und Breitenfelde
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Nach der Ausweisung der nördlichen Erweiterungsfläche begrüßen wir die
geplante südliche Erweiterung für das bestehende Windeignungsgebiet
Woltersdorf, wobei wir festgestellt haben, dass das Eignungspotential nicht
ausgeschöpft wird.
e.n.o. energy GmbH
ID:
1097
11.07.2012
Klinkrade 201
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
Ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 09.07.2012 weisen wir darauf
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserhin , dass die in der 1. Abwägung geäußerte Kritik bezüglich des Kranichgebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
überfluges anhand eines avifaunistischen Gutachtens im Genehmigungsnicht zu entnehmen. Es bleibt bei der Streichung aufgrund des ablehverfahren zu klären ist und nicht in diesem Verfahren.
nenden Gemeindevotums. Nach wie vor können ausreichend Flächen
für das Erreichen der Zielgröße von 1,5 % der Landesfläche ausgeDie Ausweisung als Windeignungsgebiet ist eigentlich nur die logische
wiesen werden.
Konsequenz der vorhandenen Tatsachen
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
e.n.o. energy GmbH
ID:
1098
11.07.2012
Gebiet 169 Hasenkrug
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
Ergänzend zu unserer Stellungnahme vom 09.07.2012 weisen wir darauf
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserhin, dass durch die im 1. Entwurf vorgesehene Erweiterung des Windeiggebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nungsgebietes ein Lückenschluß zu den zahlreichen Bestandsanlagen
nicht zu entnehmen. Es ist festzustellen, dass in der Gesamtabwägung
hergestellt wird. Es liegt hier kein unvorbelasteter Landschaftszug vor. Die
für den Planungsraum I aber auch für das gesamte Land SchleswigGrundstückseigentümer befürworten das Vorhaben. Weiterhin ist dieses
Holstein ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial
Areal auch durch die Bahn industriell vorbelastet. Eine Wirkung von konvorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel
zentrierten Ausweisungen ist ja auch die Zusatzeinnahme für die Geumzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszumeinde.
weisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der LandesfläDie Ausweisung als Windeignungsgebiet ist eine logische Konsequenz der che ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen
nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien
Fakten.
erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Epuron Holding GmbH & Co. KG
ID:
635
10.07.2012
Stellungnahme im Rahmen der zweiten Anhörung der Öffentlichkeit
zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne SchleswigHolstein 2011 für die Planungsräume I bis V zur Ausweisung von
Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
Die vorliegende Stellungnahme wurde erneut in Abstimmung mit dem
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH)
geprüft. Die nunmehr mit Bezug auf die Planung der A 20 dargestellten
Flächen zeigen deutlich den engen räumlichen Zusammenhang zur
Lage der Grünbrücke bei Todesfelde. Der Wahl des Standortes der
Aufrechterhaltung des Antrags auf Ausweisung einer WindeignungsGrünbrücke liegt eine Analyse des Wanderverhaltens migrierenden
fläche in der Gemeinde Todesfelde
Rotwildes auf einer Ideallinie zugrunde. Ergebnisse aktueller Untersuchungen bestätigen diese Analyse vollständig. Gleichzeitig liegen aber
Sehr geehrte Damen und Herren,
keine Erfahrungen über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf
hiermit nehmen wir auf die Auslegung des 1. Entwurfs des Regionalplanes
migrierendes Rotwild vor. Deshalb ist die Ausweisung von Windkraftfür den Planungsraum I im Rahmen der o.g. zweiten Anhörung der Öffenteignungsflächen in unmittelbarer Nähe zur geplanten Grünbrücke mit
lichkeit wie folgt Stellung:
dem Risiko verbunden, deren Funktion zu gefährden. Dies behindert
Wir halten an unserem Antrag vom 07.11.2011 zur Aufnahme und Festle- das Planfeststellungsverfahren der A20 und stellt die hohen Investitiogung des Gebiets in der Gemeinde Todesfelde südwestlich von Voßhöhlen nen in Frage.
nördlich der Trasse der A 20 als Windeignungsfläche (vgl. Anlage 1) unFür die südwestliche Teilfläche gelten zusätzlich artenschutzrechtliche
eingeschränkt fest und begründen dies ergänzend wie folgt:
Vorbehalte: die Fläche soll Feldlerche, Neuntöter, Braunkehlchen,
Kiebitz und ungefährdeten Vögeln des Offenlandes i. S. einer FCS Seite: 135 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Stellungnahme
Erwiderung
•
Maßnahme einen neuen Lebensraum bieten.
Sämtliche von der Regionalplanung Schleswig-Holstein vorgegebenen Abstands- bzw. Ausschlusskriterien werden von der benannten
Fläche eingehalten (vgl. Anlage 1). Die relevanten Abstandskriterien
für die Fläche in der Gemeinde Todesfelde sind:
• Wohnbebauung = 400 Meter
• A 20 = 180 Meter
• NSG Barker Heide = 1.000 Meter
• Geschützte Biotope = 350 Meter
Die von uns beantragte Fläche liegt zudem mit ca. 3.800 Metern zum
FFH-Gebiet "Pfeifengraswiese nördlich Seth" und ca. 5.000 Metern
zum FFH-Gebiet "Wälder im Kisdorfer Wohld und angrenzende Flächen" deutlich außerhalb der diesbezüglich geltenden Abstände. Des
Weiteren wird zu der im Rahmen des Trassenverlaufs der A 20 geplanten Wildtierbrücke (vgl. Anlage 2, BW 6.10) östlich der Potentialfläche ein Abstand von ca. 2.500 Metern eingehalten, um die uneingeschränkte Nutzung der Wildtierbrücke zu gewährleisten.
•
Ein Konflikt in Bezug auf den in der Teilfortschreibung der Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung benannten charakteristischen Landschaftsraum "innerhalb der
Linie Mözen - B 404 – Neversdorf – Leezen – Seth – Todesfelde –
Bark - Wittenborn" (s. Entwurf Teilfortschreibung des Regionalplans für
den Planungsraum I, Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn, Stand 28.06.2011, Seite 3 Absatz 4), besteht
nicht, da sich die vorgeschlagene Fläche ca. 4,5 km westlich dieses
charakteristischen Landschaftsraums befindet (vgl. Anlage 3). Der
charakteristische Landschaftsraum unterscheidet sich wesentlich von
dem der vorgeschlagenen Fläche in der Gemeinde Todesfelde/Voßhöhlen. Das vorgenannte Ausschlusskriterium ist vorliegend insoweit nicht einschlägig.
•
Im Februar 2009 wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung der Bauentwurf für den Trassenverlauf der A 20 für
den Abschnitt 4 (Wittenborn – A 7) genehmigt (vgl. Anlage 2). Dieser
Bauentwurf sieht aufgrund des in dem Bereich Todesfelde/Voßhöhlen
vorherrschenden oberflächennahen Grundwassers einen Trassenverlauf auf einem bis zu 7 Meter hohen künstlichen Fahrbahndamm vor.
Dieser Umstand hat anscheinend bei der Beurteilung einer Neuausweisung für ein Windeignungsgebiet in der Gemeinde Todesfelde, Bereich Voßhöhlen, keine Berücksichtigung gefunden. Mit der Verkehrs-
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Angesichts dieser Ausgangssituation können hier keine Flächen, auch
nicht mit entsprechenden Vorbehalten, ausgewiesen werden. Im vorliegenden Fall sind Vorsorgeaspekte zur sicheren Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens höher zu werten als die Ausweisung zusätzlicher Windkraftflächen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund,
dass das raumordnerische Ziel, 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen, mit konfliktärmeren Flächen schon deutlich erreicht werden kann.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
infrastruktureinrichtung in Form der A 20 ist eine wesentliche Veränderung des Landschaftsraums zu erwarten. Dies gilt insbesondere vor
dem Hintergrund, dass der Bauentwurf von Februar 2009 eine Linienbestimmung vorsieht, die den Landschaftsraum faktisch in zwei, verstärkt durch den erhöhten Fahrbahndamm, getrennte Landschaftsräume teilt. Auch vor diesem Hintergrund dürfte eine Ausweisung des
vorgeschlagenen Windeignungsgebietes im Bereich Voßhöhlen bei
der Bewertung des Landschaftsraums nicht wesentlich ins Gewicht fallen.
•
Da die vorgeschlagene Fläche aufgrund ihrer Lage zudem wenig bis
keinen Einfluss auf dort lebende Menschen ausüben würde, ist diese
Fläche als Windeignungsgebiet überaus geeignet. Diese Annahme
wird durch das Meinungsbild der ortsansässigen Menschen weitestgehend geteilt. Hinzu kommt der politische Wille der Gemeinde Todesfelde sowie des Kreises Segeberg, welche beiderseits der Ausweisung
und der Nutzung von Windenergie in dem von uns beantragten Gebiet
sehr positiv gegenüberstehen und uns hierbei - sofern erforderlich aktiv unterstützen, der Windenergienutzung im Kreisgebiet mehr
Raum zu geben.
•
Es ist festzustellen, dass sämtliche weiteren vorgeschlagenen Flächen
in der Gemeinde Todesfelde zur Windenergienutzung direkt westlich
von Todesfelde wegen des Wanderkorridors für die Grünbrücke sowie
diverser artenschutzrechtlicher Ausgleichsflächen für die A 20 nicht
berücksichtigt werden können. Es bleibt demnach die von uns vorgeschlagene Fläche übrig. Nicht nur aufgrund der Geeignetheit dieser
Potentialfläche, sondern auch um dem politischen Willen der Gemeinde Todesfelde und des Kreises Segeberg zur Nutzung von regenerativer Energiegewinnung in Form von Windkraft gerecht zu werden, würde die Ablehnung der Potentialfläche zu einer unangemessenen Benachteiligung der Gemeinde Todesfelde führen.
•
Eine Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Todesfelde/Kreis Segeberg würde einen Beitrag für eine ausgewogenere
Flächenverteilung bezogen auf Windeignungsflächen in SchleswigHolstein leisten. Derzeit sind ca. 342 ha als Eignungsfläche für Windenergie im Kreis Segeberg ausgewiesen (vgl. Eignungsgebiete für
Windenergienutzung – Kreiskonzept Segeberg 2009, S. 3). Dies entspricht ca. 0,25 % der Fläche des Kreises Segeberg.
Seite: 137 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
•
Die von uns vorgeschlagene Fläche bei Bullenkloster befindet sich
ausschließlich nördlich der A 20 und nicht wie in der Erwiderung des
Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein - Planungsraum I
vom 24.04.2012 angegeben beiderseits der A 20 (siehe Absatz 3 der
Erwiderung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein Planungsraum I vom 24.04.2012 - zur Stellungnahme der EPURON
Holding GmbH & Co. KG). Nach den aktuellen Planungsunterlagen
befinden sich keine Ausgleichsmaßnahmen für die A 20 innerhalb der
von uns vorgeschlagenen Fläche (vgl. Anlage 1 und Anlage 2).
•
Der Lageplan für den Trassenverlauf der A 20 (vgl. Anlage 2) bestätigt, dass die von uns vorgeschlagene Fläche außerhalb der von der
Planfeststellungsbehörde vorgesehenen FSC- bzw. Ausgleichsflächen
für die A 20 liegt. Die vorgesehene FSC-Fläche liegt östlich und die
von uns vorgeschlagene Windparkfläche westlich des "Voßhöhler
Wegs" (Verbindungsweg Voßhöhlen - Struvenhütten).
Die Ablehnung der Potentialfläche mit der Begründung, die geplante
Windparkfläche grenze an die FSC-Fläche an, ist nicht nachvollziehbar und aus naturschutzfachlicher Sicht auch unbegründet.
Bei den FCS-Maßnahmen (FCS = Favourable Conservation Status)
handelt es sich um Maßnahmen, die dazu dienen sollen, einen günstigen Erhaltungszustand von betroffenen Populationen zu bewahren.
Diese Maßnahmen sind weder im Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) noch in der FFH-Richtlinie explizit erwähnt und somit
nicht verbindlich vorgeschrieben. Um eine Verschlechterung des Erhaltungszustands einer Population zu vermeiden, können nach Auffassung der EU-Kommission solche speziellen kompensatorischen
Maßnahmen wie die FCS-Maßnahmen eingesetzt werden. Da es sich
demnach um eine nicht-rechtsverbindliche Maßnahme handelt, kann
die "festgelegte" FCS-Fläche nicht als K.O.-Kriterium für die Ablehnung der Flächenausweisung herangezogen werden. Im Übrigen würde im Rahmen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung überprüft werden, welche umweltrelevanten Auswirkungen durch den
Windpark entstehen. So wird für den Windpark selbstverständlich auch
ein Ausgleich für etwaige Eingriffe in die Natur geschaffen werden
müssen. Hierbei würden die Auswirkungen des Windparks auf die
FCS-Fläche (und umgekehrt) Berücksichtigung finden. Dass mit der
Festlegung des Windeignungsgebiets zwangsläufig ein naturschutzrechtlicher Konflikt mit der FCS-Fläche einhergeht, ist jedoch stark zu
bezweifeln und unseres Erachtens nicht belegbar. Bei den FCS-
Seite: 138 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Maßnahmen handelt es sich lediglich um vorsorglich dem Naturschutz
vorbehaltene Flächen. Gerade weil es sich um ein rechtsunverbindliches und flexibles Instrument des Naturschutzes handelt, kann eine
solche FCS-Fläche nicht als Ausschlusskriterium für die gesetzlich
verbindliche Privilegierung von Windenergieanlagen angeführt werden.
Auch bei Ausweisung der vorgeschlagenen Windeignungsfläche bliebe der Eingriff, der mit dem Bau der A 20 verbunden ist, uneingeschränkt kompensierbar.
Unabhängig von der Frage der Rechtsverbindlichkeit sowie dem naturschutzrechtlichen Ziel von FCS-Flächen handelt es sich bei der
FCS-Fläche östlich des "Voßhöhler Weges" um eine von einem ortsansässigen Landwirt und Biogasanlagenbetreiber ausschließlich für
den Energiepflanzenanbau (Mais) genutzten Fläche. Gerade vor dem
Hintergrund eines nachhaltigen und umweltschonenden Pflanzenanbaus zur Energiegewinnung, insbesondere mit kurzen Transportwegen, muss vorliegend bezweifelt werden, dass die vorgenannte FCSFläche unter Berücksichtigung sämtlicher Belange überhaupt geeignet
und entsprechend des Planfeststellungsentwurfes zur A 20 umsetzbar
ist.
Vor diesem Hintergrund gehen wir davon aus, dass bei erneuter Überprüfung der Ausweisung nichts entgegensteht.
Mit freundlichen Grüßen
erneuerbare energien europa e3 GmbH
ID:
178
28.06.2012
Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren,
als Planungsunternehmen mit Schwerpunkt in Schleswig-Holstein präsentierten wir Ihnen den gemeinsamen Flächenvorschlag mit Gemeinde Breitenfelde für die Erweiterung des bestehenden Windparks Woltersdorf und
verweisen auch auf unsere erste Stellungnahme. Leider ist der Flächenvorschlag von Ihnen nicht übernommen worden auch wenn, wie von Ihnen
dargestellt, keine harten Ausschlusskriterien vorliegen.
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Auch bei einem zukünftigen möglichen Fortfall
einiger WKA-Standorte durch den geplanten und genehmigten Kieabbau ist eine Erweiterung der Fläche nicht erforderlich, da das Ausbauziel der Landesregierung mit den vorgesehenen Flächen bereits deutlich erreicht ist. Die Fläche wird nicht übernommen.
Ihre Argumentation, dass die weitere Ausdehnung der Fläche in dem
„reich strukturierten Naturraum“ eine zu stark dominierende Wirkung entDie Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforfalten würde, können wir nicht nachvollziehen. Selbst im Kreiskonzept von
derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
Herzogtum-Lauenburg war diese Fläche teilweise als Potenzialfläche entSeite: 139 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
halten.
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Bedingt durch den bestehenden Windpark Woltersdorf (6 WindkraftanlaEignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
gen im Bestand) und die vorhandene Hochspannungstrasse ist das Landhätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumschaftsbild am Standort Breitenfelde/ Woltersdorf bereits vorbelastet.
ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Durch die Erweiterung des Windparks Woltersdorf auf Breitenfelder GeLandesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
meindegebiet ergibt sich somit keine völlig neue Beeinträchtigung des
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in SchlesLandschaftsbildes in einem unberührten Naturraum. Ein Eingriff in die
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetLandschaft, bedingt durch die vorhandenen Windkraftanlagen, die Hochzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetspannungsleitung, den Kiesabbau, hat am Standort bereits stattgefunden.
zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
Der Flächenvorschlag entspricht dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen an vorhandene Windparks zu arrondieren und unberührte
Bereiche freizuhalten. Bei der Planung der potenziellen Windeignungsfläche in Breitenfelde wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in SchleswigHolstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt (800m zu Siedlungen, 400m zu
Einzelhäusern, 100m zu Wäldern). Bedingt durch den bereits genehmigten
Kiesabbau in der östlichen gelegenen Windeignungsfläche, werden potenzielle Windenergielagenstandorte wegfallen. Umso wichtiger ist es diese
Standorte mit einer zusätzlichen Ausweisung einer westlich der L200 gelegenen Windeignungsfläche zu kompensieren.
Die Gemeinde Breitenfelde unterstützt das Vorhaben und hat schon im
Jahre 2009 einen positiven Beschluss bzgl. der Erweiterungsfläche gefasst. Anwohnerproteste sind auch aufgrund der großzügigen Abstände
zur Wohnbebauung, nicht zu erwarten. Gerade im Hinblick auf das 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, wo noch viele geplante Windeignungsflächen durch Gemeinden und Bürger abgelehnt werden, ist es umso unverständlicher, dass hier in diesem Bereich, wo alle Beteiligten die
Erweiterung des Windparks Woltersdorf wollen (Gemeinde, Landeigentümer, Anwohner), die Landesplanung diese Fläche nicht ausweist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme im ersten Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren, insbesondere auf die Ihnen vorliegenden Gutachten
von Herrn Dr. Kaatz und die Visualisierungen.
Vor dem Hintergrund der oben genannten Punkte, beantragen wir die Aufnahme der Fläche als Windeignungsflächen in den Regionalplan. Sollte
die Erweiterungsfläche nicht komplett ausgewiesen werden können, so
bitten wir Sie zumindest einen Teil der Erweiterungsfläche bei der Ausweisung zu berücksichtigen.
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Mit freundlichem Gruß
erneuerbare energien europa e3 GmbH
ID:
186
28.06.2012
Sehr geehrter Herr Schlick,
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
sehr geehrte Damen und Herren,
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserals Planungsunternehmen mit Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
wir Ihnen im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eine potenzielle nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Windeignungsfläche präsentiert und die Aufnahme dieser Fläche in den
Regionalplan beantragt. Leider mussten wir feststellen, dass die Fläche
nicht in den zweiten Entwurf des Regionalplans übernommen wurde. Ihrer
Argumentation, dass die Fläche deshalb abgelehnt wurde, weil sie im
„charakteristischen Landschaftsraum“ liegt, können wir nicht folgen. Wie
Sie selbst feststellen, lässt die Definition ein gewisses Ermessen bei der
Festlegung der charakteristischen Landschaftsräume zu. Nach Ihrer Definition kommen für den „charakteristischer Landschaftsraum“ FFH-Gebiet,
Wäldern und z. B. Biotopverbundsysteme infrage. Wie Sie selbst feststellten, sind unsere Vorschlagsflächen selbst nicht mit den entsprechenden
Kategorien belegt. Wie schon in unserer ersten Stellungnahme ausgeführt,
fällt bei näherer Betrachtung auf, dass die Grenze des „charakteristischen
Landschaftsraums“ überwiegend der Gemeindegrenze folgt und nicht den
Gegebenheiten vor Ort entspricht. Weiterhin ist auffällig, dass die Ausdehnung des charakteristischen Landschaftsraumes sich gegenüber dem
ersten Entwurf des Regionalplans verkleinert hat (z. B. Damsdorf). Das
lässt die Vermutung aufkommen, dass die Festlegung „charakteristischer
Landschaftsraum“ nur dafür genutzt wird, die potenziellen Windeignungsflächen in Schleswig-Holstein zu begrenzen und dem jeweiligen politischen
Ziel anzupassen. Ihre ablehnende Stellungnahme können wir deshalb in
dieser Form nicht akzeptieren. Bei der Planung der potenziellen Windeignungsflächen wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß
Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein
(Stand 22.03.2011) berücksichtigt (800m zu Siedlungen, 400m zu Einzelhäusern, 100m zu Wäldern). Durch die spärliche Besiedlung in diesem Teil
des Kreises Segeberg sind Konflikte mit Anwohnern nicht zu erwarten. Die
Mindestabstände zu Großvogel-Brutplätzen und sensiblen Bereichen für
Vogelzug, sowie zu Fledermaushabitaten werden eingehalten.
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Die Gemeindevertretung von Pronstorf stimmte ebenfalls der Ausweisung
der Flächen zu.
Vor dem Hintergrund der oben genannten Punkte, bitten wir Sie das Ausschlusskriterium „charakteristischer Landschaftsraum“ noch einmal zu
überdenken. Sollten die Potenzialflächen nicht komplett ausgewiesen werden können, so bitten wir Sie, zumindest einen Teil der Flächen bei der
Ausweisung zu berücksichtigen.
Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
erneuerbare energien europa e3 GmbH
ID:
188
28.06.2012
Sehr geehrter Herr Schlick,
Auch wenn die Fläche bei nochmaliger Prüfung eine Größe von knapp
über 20 ha erreichen sollte, hält die Landesplanung an ihrer bisherigen
sehr geehrte Damen und Herren,
Entscheidung fest. Sie sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das
im Rahmen des ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren haben wir geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokuIhnen den Flächenvorschlag der Gemeinde Hitzhusen für die Ausweisung mentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf
einer Windeignungsfläche präsentiert. Sie lehnen diesen Vorschlag allein denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als podeshalb ab, weil sie die Fläche unter Ausklammerung des nötigen Abstan- tenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser
des zur Straße für zu klein halten. Durch die Umgehungsstraße B 206 wird Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem
die geplante Windeignungsfläche in zwei Teilflächen zerschnitten. Wird der raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 %
der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dievereinfachte Vorsorgeabstand aus dem Gemeinsamen Runderlass des
Innenministeriums (Grundsätze zur Planung von Windenergieanlagen) von ser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in
130 m zur Ortsumgehung B 206 herangezogen, besitzt die nördliche Teil- Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Vofläche eine Größe von 7,6 ha, die südliche Teilfläche hat eine Größe von raussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die
Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuwei13,1 ha. Gemeinsam verfügen diese beiden Teilflächen dann über eine
Größe von 20,7 ha und erreichen damit die erforderliche Mindestgröße von sen.
20 ha. Nach dem Gemeinsamen Runderlass soll der definierte Abstand zu
Bundestraßen 1 x h betragen (h = Nabenhöhe + Rotordurchmesser). Bei
der Planung z. B. einer Enercon E82 mit 108m Nabenhöhe und 41m Rotorradius ergibt sich ein Mindestabstand von der Windeignungsfläche zur
Bundesstraße von 108 m (Rotor verbleibt innerhalb der Windeignungsfläche; 1 h = 149 m zum Mast wird eingehalten). Dementsprechend können
Windeignungsfläche auch dichter als 130m an einer Bundesstraße geplant
werden, die einzelnen Teilflächen würden sich weiter vergrößern.
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Die vorgeschlagene Windeignungsfläche erfüllt sämtliche Abstandskriterien. Wie in der Stellungnahme der Gemeinde Hitzhusen bereits erwähnt,
haben sich 79% der Befragten bei einer Bürgerbefragung für einen Windpark in Hitzhusen ausgesprochen. Die Gemeindevertretung hat am
25.08.2011 mit 6 Ja-Stimmen, 3-Nein-Stimmen, beschlossen die Flächen
in Hitzhusen nördlich und südlich der Umgehungsstraße OU B 206, zwischen Akate und Bekate, im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplanes als Windeignungsfläche zu beantragen. Anwohnerproteste sind
aufgrund der positiven Bürgerbefragung nicht zu erwarten. Die Gemeindevertretung, die Bürger und die betroffenen Landeigentümer wollen den
Windpark, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ca. 4 bis 5
Windenergieanlagen wäre möglich. Wir möchten darauf hinweisen, dass
wir es für nicht richtig halten, die Fläche nur deshalb als zu klein zu definieren, weil sie wegen der Umgehungsstraße in zwei Teilflächen unterteilt
worden ist. Die Regionalplanung muss als ein eher grobes Raster angesehen werden und genau in dem oben beschrieben Punkt halten wir Ihre
Raumordnung an dieser Stelle für zu weitgehend. Der Flächenvorschlag
entspricht genau dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen
an Infrastrukturachsen zu konzentrieren und unberührte Bereiche freizuhalten. Wir bitten Sie im Zuge der zweiten Anhörung die Fläche insgesamt
auszuweisen, da es sich um zwei zusammenhängende Flächen handelt.
Wir verweisen auf unsere erste Stellungnahme im ersten Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren und beantragen noch einmal vor dem Hintergrund
der oben genannten Punkte die Aufnahme der dargestellten Potenzialfläche als Windeignungsfläche in den Regionalplan.
Mit freundlichem Gruß
erneuerbare energien europa e3 GmbH
ID:
203
28.06.2012
Sehr geehrter Herr Schlick,
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
sehr geehrte Damen und Herren,
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
als Planungsunternehmen mit Schwerpunkt in Schleswig-Holstein haben Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich per Bürgerentscheid
wir Ihnen unseren und den von der Gemeindevertretung favorisierten Flä- gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben.
chenvorschlag für die Ausweisung einer Windeignungsfläche in Niendorf Die Fläche wurde wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die
Gemeinde Niendorf per Bürgerentscheid nehrheitlich gegen die Auspräsentiert. Im ersten Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans
weisung von Eignungsgebieten ausgesprochen hat. Ein ausreichendes
2011 war die Fläche enthalten (Nr. 197). Aufgrund eines negativen BürSeite: 143 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Stellungnahme
Erwiderung
gerentscheides ist die Fläche aus dem Regionalplan gestrichen worden.
Es wird von uns angezweifelt, ob die Meinung der Bürger Entscheidungskriterium der Regionalplanung sein darf. Bedingt durch die vorhandene
Hochspannungstrasse, die Bundes- und Landesstraße ist das Landschaftsbild am Standort Niendorf bereits vorbelastet. Durch die Ausweisung einer Windeignungsfläche in Niendorf ergibt sich somit keine völlig
neue Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in unberührter Natur. Ein
Eingriff in die Landschaft, bedingt durch die Hochspannungsleitung, die
Bundes- und Landesstraße, hat am Standort bereits stattgefunden. Der
Flächenvorschlag entspricht dem Ziel der Landesplanung, Windeignungsgebiete an Infrastrukturachsen zu konzentrieren (Hochspannungsleitung,
Bundes-, Landesstraßen) und unberührte Bereiche freizuhalten. Bei der
Planung der Windeignungsfläche in Niendorf wurden die Mindestabstände
zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt.
Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage
gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen
Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der
Gemeinde mit eingestellt wird.
Wir verweisen auf unsere erste Stellungnahme im ersten Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren und beantragen noch einmal die Aufnahme dieser
Fläche. Die Fläche war im Kreiskonzept enthalten und die Gemeindevertretung hatte sogar schon einen städtebaulichen Vertrag mit uns geschlossen. Aus unserer Sicht darf ein negativer Bürgerentscheid nicht die Regionalplanung und die Ziele des Landes nach weiterem Ausbau der Windenergie an dieser Stelle zunichtemachen.
Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Gamesa Energie
ID:
1560
11.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
in der Anlage erhalten Sie die Stellungnahme der Gamesa Energie
Deutschland GmbH zur Fläche 245 sowie zur Erwiderung zum Flächenvorschlag gem. ID 1209 vom 14.11.2011.
Mit freundlichen Grüßen
Seite: 144 von 310
Die Stellungnahme bezieht sich auf Flächen im Bereich Osterhorn und
Bokel. Sie wurden bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I
aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist darüber hinaus
festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Kon-
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Stellungnahme zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung für den Planungsraum I zur Ausweisung von Windeignungsgebieten
fliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der
Stellungnahme zur Synopse, ID 1209 vom 14.11.2011, Erwiderung der
Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund
Landesplanung und zur Neufläche 245
dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahl1. Die in der Anlage dargestellten Flächen nördlich der A20 erfüllen die kriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. Die Flächen werden
nicht übernommen.
Kriterien für eine Windeignungsfläche und liegen außerhalb des
Randbereiches des westlich der A20 beginnenden unspezifischen
charakteristischen Landschaftsraums
2. Unter Berücksichtigung von Abstandsflächen zur geplanten BAB A 20
im Süden und zur elektrifizierten Eisenbahnstrecke im Westen verbleibt in 2 Teilbereichen eine neue Windeignungsfläche von ca. 62 ha
(49 ha und 12 ha). Vorhandenen Hochspannungsleitungen wurden
hierbei bereits berücksichtig.
3. Theoretisch ist auf einer Fläche von 62 ha die Errichtung von bis zu 12
neuen Windkraftanlagen nach dem heutigen Stand der Technik möglich.
4. Östlich der Eisenbahnstrecke könnten weitere Flächenpotentiale einbezogen werden.
5. Lt. Auffassung der Landesplanung ist selbst ein Gebiet mit ca. 26,1 ha
im Sinne des Konzentrationsgedankens vertretbar (Fläche 245, Planungsraum I).
Fazit: Der Flächenvorschlag erfüllt alle Kriterien für ein Windeignungsgebiet und entspricht auch dem Ziel, Windkraftanlagen an ausgewiesenen
Stellen zu konzentrieren. Die Ausweisung eines Windeignungsgebietes
entlang der geplanten A20 ist unter raumordnerischen Gesichtspunkten
geboten.
Gutsverwaltung Pronstorf
ID:
494
03.07.2012
Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiligungsver- Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft. Auf
fahrens zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den die dortige Begründung zur Abgrenzung des charakteristischen LandPlanungsraum I
schaftsraumes wird verwiesen. Neue abwägungsrelevante Aspekte,
die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein
Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Pronstorf
anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der
Seite: 145 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Stellungnahme
Erwiderung
ID 1880, 10.11.11
vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen. Die Fläche wird
nicht übernommen.
Sehr geehrter Herr Schlick,
die Gemeinde Pronstorf hat sich im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren für zwei potenzielle Windeignungsflächen ausgesprochen und
um Berücksichtigung im Regionalplan gebeten.
Leider sind diese Flächen nicht in den zweiten Entwurf des Regionalplans
übernommen worden. Als ablehnende Argumentation diente der "charakteristische Landschaftsraum".
Die Grenzen dieses Landschaftsraumes folgen im Bereich der Gemeinde
Pronstorf einer mit dem Lineal gezogenen Geraden ohne ökologische
Relevanz. FFH- und Vogelschutzgebiete werden nicht berührt. Da die
Abgrenzung des "charakteristischen Landschaftsraumes", wie im Falle
Damsdorf geschehen, nicht zwingend als Ausschlusskriterium Anwendung
finden muss, bitten wir darum, das Ansinnen der Landeigentümer und der
Gemeinde Pronstorf zu berücksichtigen. Alle Mindestabstände zur Wohnbebauung sind gemäß Runderlass berücksichtigt worden. Konflikte mit
Anwohnern sind nicht zu erwarten. Großvogelbrutplätze würden durch die
potenziellen Windeignungsflächen ebenfalls nicht betroffen werden.
Wir bitten somit darum, das von Ihnen angeführte Ausschlusskriterium des
"charakteristischen Landschaftsraumes" nochmals zu prüfen.
Für eine eventuelle Ortbesichtigung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingenieurbüro Henning Holst
ID:
83
19.06.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
hiermit erhalten Sie die Stellungnahme der WP Raa-Besenbek GmbH &
Co. KG zur Teilfortschreibung des Regionalplans (Planungsraum I). Die
WP Raa-Besenbek GmbH & Co. KG ist die Betreibergesellschaft des seit
1999 bestehenden Bürgerwindparks in der Gemeinde Raa-Besenbek
(Kreis Pinneberg).
In enger Abstimmung mit der Gemeinde Raa-Besenbek und dem Amt
Elmshorn-Land begrüßen wir den im 2. Entwurf des Regionalplans (Stand:
Seite: 146 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Fläche wird in
der dargestellten Form beibehalten.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
24.05.2011) vorgesehenen Erhalt der beiden vorhandenen Eignungsflächen im Gemeindegebiet sowie die Aufnahme der Arrondierungsfläche 250. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie den vorgetragenen Argumente der Stellungnahmen ID: 1024 (Amt Elmshorn-Land) und ID: 739
(WP Raa-Besenbek GmbH & Co. KG) folgen konnten und mit der vorgesehenen Arrondierungsfläche die Möglichkeit für ein planerisch und wirtschaftlich sinnvolles Repowering eröffnen.
Die im Umweltbericht (Seite 81) genannten artenschutzrechtlichen Vorbehalte und Prüferfordernisse zur Fläche 250 wurden bereits durch umfassende avifaunistische Fachgutachten sowie ein Fledermausgutachten
abgearbeitet und ausgeräumt. Die entsprechenden Gutachten haben wir
unserer Stellungnahme noch einmal beigefügt.
Die Bürgerwindpark-Gesellschaft WP Raa-Besenbek GmbH & Co. KG in
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Raa-Besenbek und dem Amt Elmshorn-Land bittet Sie somit, die vorhandenen Eignungsgebiete nördlich und
südlich der B431 zu erhalten, die Arrondierungsfläche 250 im dargestellten
Umfang in den Regionalplan aufzunehmen und die im Umweltbericht genannten artenschutzrechtlichen Vorbehalte und Prüferfordernisse zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingenieurbüro Henning Holst
ID:
571
09.07.2012
Stellungnahme der Windprojekt N-W GmbH zum Regionalplanentwurf Dem Votum wird teilweise gefolgt. Grundsätzlich ist der Hinweis, dass
vom 24.05.2012, Planungsraum I, Kreis Segeberg, Gemeinde Neuen- bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als Wohnhäugörs, Anpassung der Windeignungsfläche 184 und 313
ser eingestuft wurden, richtig. Es erfolgt insofern eine Anpassung, um
der landesweit einheitlichen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu
Sehr geehrter Herr Tasch,
werden. Allerdings bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderseits der Kreisstraße frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu
im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalplans (Planungsraum I)
erfolgte eine Aufnahme zusätzlicher Windeignungsgebiete in der Gemein- dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenomde Neuengörs (Kreis Segeberg). Die Betreibergesellschaft des zukünftigen men, um die Gesamtausdehnung des Windparks und die dominierenBürgerwindparks begrüßt insbesondere die geplante Ausweisung der Flä- de Wirkung auf die Ortslagen zu begrenzen.
chen 184 und 313 als Arrondierung zu den bereits bestehenden WindeigDie Gemeinde wünscht Abstände von 1.000 m zu den Siedlungen
nungsflächen in der Gemeinde Neuengörs. Es handelt sich bei diesen
Neuengörs und Stubben. Aus regionalplanerischer Sicht ist eine FestArrondierungen maßgeblich um Flächenausweisungen aufgrund von Anlegung größerer Abstände nicht begründbar. Allerdings kann die Gepassungen an den aktuellen Abstandserlass.
meinde im Zuge der Bauleitplanung städtebaulich begründet größere
Seite: 147 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Bei unserem Abgleich des Flächenzuschnittes stellte sich heraus, dass bei Abstände festlegen.
der ausgewiesenen Fläche gemäß dem Regionalplan-Entwurf vom
24.05.2012 die Abstandsmessung zum Teil nicht aufgrund vorhandener
Wohnbebauung erfolgte, sondern sich an Flurstücksgrenzen sowie an
Nutzbebauung orientiert. Im Fall der als Wohnbebauung ausgewiesenen
Nutzbebauung am nord-östlichen Ortsrand von Neuengörs und am nordwestlichen Ortsrand von Stubben führt dies zu einer deutlichen Flächenreduzierung. Da diese nicht mit Ungenauigkeiten in der Ausweisung erklärt
werden kann, bitten wir Sie diesen Sachverhalt nochmals zu prüfen und
die Fläche entsprechend anzupassen. Falls möglich sollte die Fläche im
Süden bis an den Bachlauf der Twisselbek heran ausgewiesen werden
(siehe beigefügte Pläne).
Desweitern ist anzumerken, dass bei der Flächenabgrenzung der Fläche
313 nach Süden ein Abstand von 200m zum Waldgebiet zu Grunde gelegt
wurde. Gemäß dem Runderlass Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen (22.03.2011) ist der Abstand zu Wäldern jedoch mit 100m definiert
(der östlich befindliche Wald wurde korrekt berücksichtigt). Wir bitten, diesen Abstand zu berichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
juwi Wind GmbH
ID:
1470
10.07.2012
Stellungnahme der juwi Wind GmbH zum zweiten Entwurf des Regio- zu Hohenhorn:
nalplans für den Planungsraum I, Kreis Herzogtum-Lauenburg.
Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. Selbst
wenn sich eine knapp über 20 ha große Fläche ergeben sollte, auf der
Im Folgenden nimmt die juwi Wind GmbH, im Rahmen des zweiten förmlialle Ausschlusskriterien eingehalten sind, erfolgt zugunsten besser
chen Beteiligungsverfahrens Stellung zum zweiten Entwurf des Regionalgeeigneter Flächen keine Übernahme.
plans für den Planungsraum I, Herzogtum-Lauenburg. Dabei bestätigt juwi
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das gefordie Ausweisung einzelner Flächen und schlägt einige von juwi identifizierte
derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
Flächen zur Ausweisung als Windeignungsgebiet vor.
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
1. Hohenhorn
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
Die Fläche Hohenhorn, wurde bereits im Rahmen des ersten 1. förmlichen
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumBeteiligungsverfahrens als Flächenvorschlag eingereicht. Die Bürger, die
ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Gemeinde und der Kreis unterstützten eine Ausweisung als WindeigLandesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
nungsgebiet. Die Landesplanung lehnt die Fläche jedoch ab, da sie die
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in SchlesSiedlungsachse von Geesthacht an ihrem Rand tangiert. Dies kann so
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetSeite: 148 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
nicht nachvollzogen werden, da dies nach Ansicht der Firma juwi in diezungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetsem Fall kein Ausschluss darstellen sollt. Die Gemeinde und die Eigentü- zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
mer vor Ort möchten bereits seit längeren ein Windpark auf dem Gebiet
zu Hamwarde, Fläche 248:
von Hohenhorn errichten.
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
Argument: Siedlungsachse und besonderer Siedlungsraum
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Der Landesentwicklungsplan (LEP) 2010 und der Windkrafterlass des
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche EigLandes Schleswig-Holstein schreiben für die Ermittlung von Windeignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wienungsflächen Ausschlusskriterien fest, welche Taburäume für die Windder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Hamenergienutzung definieren. Ein Tabukriterium im LEP sind die Siedlungswarde und Wiershop gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
achsen und besonderen Siedlungsräume. Diese werden auf Ebene der
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
Regionalplanung konkretisiert und sollen langfristig vorrangig Raum für
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
Siedlungsentwicklung freihalten. Durch das nahezu abgeschlossene Linizu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlienführungsverfahren zur B 5 Nordumgehung Geesthacht ist ein wesentliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
ches Ziel erreicht, die Planungen der Stadt Geesthacht sind mit dem Siedaller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
lungsgebiet Finkenweg-Ost und dem Gewerbegebiet Nord abgeschlossen.
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläDies wird von der Stadt Geesthacht bestätigt und leider von Seiten der
chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
Landesplanung ignoriert.
wird.
Die Siedlungsachse von Hamburg nach Geesthacht ist eine willkürlich
zu Elmenhorst und Kankelau, Fläche 308:
gezogene Linie, welche keiner festen Abgrenzung und objektiven BegrünEs ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
dung folgt. Die Daten für die Ausweisung der Siedlungsachse stammen
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
von 1998 bzw. noch eher, wenn die Dauer einer Regionalplanaufstellung
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
berücksichtigt wird. Somit sind diese Annahmen nicht mehr als Aktuell
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eiganzusehen und können somit nicht mehr als Begründung für einen paunungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieschalen Ausschluss herangezogen werden. Die Flächenabgrenzung ist so
der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmengewählt, dass der Errichtung der Ortsumgehung Geesthacht nichts entgehorst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
gensteht. Gleichzeitig wird die Siedlungsentwicklung berücksichtigt und
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
durch eine Ausweisung der Fläche als Windeignungsgebiet nicht behingeeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
dert.
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliSomit steht einer Ausweisung der Fläche im Bereich der Siedlungsachse ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
Harnburg- Geesthacht nichts entgegen. Zudem werden mögliche Straßen- aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Fläplanungen, wie die der Ortsumfahrung Geesthacht (B 5n) nicht tangiert.
chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
Der Landesentwicklungsplan schreibt bindend den Grundsatz "Binnenentwird.
wicklung vor Außenentwicklung" vor. Die Flächen der Siedlungsachse im
Bereich der Gemarkung Hohenhorn sind absolut ungeeignet für eine Sied- Zu Worth:
Die Fläche liegt innerhalb eines Regionalen Grünzuges. Die Möglichlungsentwicklung.
keit der Feinsteuerung, also einer Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Absatz
Gleichzeitig bestehen aber von Seiten des Landes, des Kreises und der
9 LEP wurde in unmittelbarer Nachbarschaft schon für einen Teil des
Seite: 149 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
WFL Bestrebungen, das Gewerbegebiet Nord der Stadt Geesthacht nach Eignungsgebietes Hamwarde / Wiershop in Anspruch genommen.
Norden in den Bereich der Gemarkung Hohenhorn auszuweiten.
Umso mehr kommt es darauf an, den Grünzug im verbleibenden Bereich freizuhalten. Die Ausweisung von zwei Eignungsgebieten in diDer Abstand zum geplanten Gewerbegebiet Nord auf dem Gebiet der Gerekter Nähe und innerhalb dieses Raumes würde dem Ziel der Freihalmarkung Hohenhorn wird mit 500m eingehalten. Somit steht einer weiteren
tung u.a. zu Naherholungszwecken entgegenstehen. Die Fläche wird
positiven Entwicklung auf dem Gewerbegebiet nichts entgegen. Dies steht
nicht übernommen. Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsnicht im Konflikt mit der angedachten Eignungsfläche für Windenergie.
fehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreiLangfristig ist die räumliche Nähe dieser Gewerbeflächen zu einem möglichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle
chen Windpark eher positiv zu sehen. Die Aufgabe der Regionalplanung
Flächen, auf denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliesollte es sein, die regionalen Gegebenheiten vor Ort an die aktuellen Umgen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller
stände anzupassen. Das harte Ausschlusskriterium Siedlungsachse ist
dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich
nicht mehr Zeitgemäß. Hier sollte eine Einzelfallentscheidung angewendet
über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läwerden. Der Regionalplan für den Planungsraum I muss theoretisch in ca.
ge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzueinem Jahr fortgeschrieben werden, da die im Landesplanungsgesetz
stellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergieverankerte Gültigkeit von 15 Jahren erreicht ist. Die Siedlungsentwicklung
nutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter
wird dabei den neuen demographischen Gegebenheit angepasst werden.
diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle
Unter diesem Gesichtspunkt sollte hier einer neuen, zeitgemäßen und
über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend
notwendigen Nutzung die Realisierung ermöglicht werden. Hier muss die
auszuweisen.
Regionalplanung Flexibilität beweisen und im Sinne der Energiewende,
Zu Groß Sarau-Pogeez und Einhaus-Buchholz:
welche 1998 noch 2010 beim Beschluss des LEP abzusehen war, die
Die Flächen wurden, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet
Fläche Hohenhorn berücksichtigen. Dies fordert juwi hier noch einmal
wurden, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen Poausdrücklich.
tenzialflächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Sie liegen in
2. Hamwarde-Wiershop
einem durch Schutzgebiete und die Nähe zum Ratzeburger See geDie Firma juwi begrüßt ausdrücklich die Aufnahme der Fläche Hamwarde- prägte wertvolle Naturlandschaft, die Bestandteil des Naturparkes
Lauenburgische Seen ist. Anknüpfungspunkte für eine Ausnahme
Wiershop als Fläche 248 in den zweiten Entwurf des Regionalplans für
gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 9 LEP sind hier nicht gegeben. In der Geden Planungsraum I. Gerade der südliche Teil des Kreises HerzogtumLauenburg wurde in der Teilfortschreibung Wind nicht ausreichend bei der samtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte
Ausweisung von Windvorranggebieten berücksichtigt, obwohl es auch in Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass mehr Potenzialflächen
diesem Bereich Flächen gibt, welche bestens für die Windenergienutzung vorhanden sind, als für die Umsetzung des raumordnerischen und
energiepolitischen Ziels, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgegeeignet sind.
biete auszuweisen, erforderlich sind. Bereits jetzt sind im zweiten EntSo ist die Fläche Hamwarde-Wiershop eine erfreuliche Ausnahme und
wurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungszeigt, dass auch im südlichen Herzogtum-Lauenburg der Windenergie
behörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch
Raum gegeben werden kann und Raum für diese Form der Energiegewinwenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen.
nung vorhanden ist. Durch die Ausweisung der Fläche wird der ländliche
Die Fläche wird nicht übernommen.
Raum in der Region nachhaltig gestärkt. Gleichzeitig wird somit zum GeZu Brunstorf:
lingen der Energiewende und des Klimaschutzes beigetragen. In dieser
Die Gemeinde hatte im Zuge der ersten Anhörung die Ausweisung von
Hinsicht ist die Ausweisung konsequent und die Regionalplanung setzt
damit ein starkes Zeichen für die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Eignungsgebieten abgelehnt. Im zweiten Anhörungsverfahren hat sich
die Gemeinde nicht erneut geäußert. Der vorliegende Beschluss hat
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Stellungnahme
Erwiderung
3. Elmenhorst
also nach wie vor Gültigkeit. Die Landesplanung hält nach wie vor
daran fest in Gemeinden, die sich ausdrücklich gegen die Windenergienutzung ausgesprochen haben, keine Flächen auszuweisen. Sie
sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige
gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt
ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschlussund Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete
betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel
gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für
die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen
Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
Die Fläche Elmenhorst wurde neu als Fläche 308 in den zweiten Entwurf
des Regionalplans für den Planungsraum I aufgenommen. Die Firma juwi
begrüßt die Ausweisung der Fläche ausdrücklich. Mit einer Flächengröße
von 31,1 ha erfüllt die Fläche, welche zum Teil noch auf das Gebiet von
Kankelau reicht, das Bündelungs- und Konzentrationsgebot der Regionalplanung. Somit lässt sich an diesem Standort hervorragend Windstrom
produzieren. Auf dem Gebiet der Gemeinde Elmenhorst wurde bereits im
ersten Entwurf zum Regionalplan für den Planungsraum I ein Windeignungsgebiet vorgeschlagen, welches allerdings vom Kreis und vom Land
als zu klein abgelehnt wurde.
Mit der Neuausweisung der Fläche 308 wird eine Alternative für das nicht
berücksichtigte Gebiet auf dem Gut Lanken geschaffen. Hier hat die Landesplanung bewiesen, dass auch Alternativen aufgezeigt werden können,
wenn der Wille zur Ausweisung von Windeignungsgebieten besteht.
Gerade der Kreis Herzogtum-Lauenburg ist im Vergleich zu den anderen
Kreisen in Schleswig-Holstein bisher weniger bei der Ausweisung von
Windeignungsgebieten berücksichtigt wurden. Die Fläche Elmenhorst trägt
dazu bei, dass auch im Kreis Herzogtum-Lauenburg die Energiewende
mittels dezentraler Energieerzeugung gelingen kann.
4. Worth
Im Rahmen des zweiten förmlichen Beteiligungsverfahrens zur Regionalplanteilfortschreibung Windenergie, wird hier die Fläche Worth im Herzogtum-Lauenburg als Windeignungsgebiet vorgeschlagen. Bereits im Jahr
2007 wurden in Gemeinden des Amtes Hohe Elbgeest Überlegungen zur
Förderung regenerativer Energien angestellt und konkretisiert. Aufgrund
der strukturellen Gegebenheiten spielt die Windkraft hierbei eine wichtige
Rolle. Das zuständige Amt Hohe Elbgeest unterstützt die Bestrebungen
hinsichtlich erneuerbarer Energien in seinem Amtsbereich, nicht zuletzt
auch als einen wichtigen Faktor der regionalen Entwicklung.
Im Rahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung
des Regionalplans für den Planungsraum I, vom 15. August zum
15.November 2011, meldete die Gemeinde wiederum eine Fläche als
Windeignungsgebiet beim Kreis an, mit der Bitte um Aufnahme in die Stellungnahme des Kreises Herzogtum Lauenburg. Die Ermittlung der Eignungsfläche basierte auf dem Windenergieerlass von 22.März 2011, der
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Stellungnahme
entsprechende Mindestabstände zu verschiedenen Nutzungsarten in den
Gemeinden benennt. Das Windpotentialgebiet liegt östlich der Gemeinde
Worth, zwischen der Gemeinde und dem östlich der Gemeinde liegenden
Waldgebiet Die Zuwegung zum Gebiet über öffentliche Straßen ist möglich. Ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ist, aufgrund der zu erwartenden Windgeschwindigkeit zu erwarten. Das Gebiet ist 46ha groß, wodurch
dem Bündelungs- und Konzentrationsgebot der Regionalplanung entsprochen wird und die vorgegebene Flächenmindestgröße von 20ha erreicht
wird. Das Gebiet, welches hier beschrieben wird, liegt im Randbereich
eines im Regionalplan für den Planungsraum I gekennzeichneten "Regionalen Grünzuges". Regionale Grünzüge dienen gemäß den Angaben des
Landesentwicklungsplanes 2010 als großräumig zusammenhängende
Freiflächen u.a. dem Schutz der Landschaft vor einer großräumigen Zersiedelung.
Der "Regionale Grünzug" wird seit dem Kreistagsbeschluss des Kreistags
des Kreises Herzogtum Lauenburg vom 22. September 2011, nicht mehr
als generelles Ausschlusskriterium gewertet. Somit steht einer Verwirklichung von Windenergieanlagen in diesem Bereich nichts entgegen.
Die Fläche hält zu den angrenzten Siedlungen und Einzelhäusern die vorgegebenen Schutzabstände von 800 bzw. 400m ein. Zudem werden keine
naturschutzfachlich relevanten Bereiche tangiert.
Der Kreis lehnt die Fläche "unter Vorbehalt" ab, mit der Begründung, dass
ein 500m Abstand zum angrenzenden Wald eingehalten werden muss und
die Fläche dann eine zu geringe Flächengröße (unter 20ha) aufweisen
wird. Das vom Kreis identifizierte Potentialgebiet beträgt gerade einmal ca.
26ha, trotz Anwendung der gleichen Ausschlusskriterien aus dem Windenergieerlass.
Diese Argumentation ist so nicht haltbar. Erstens sind die 500m nicht gerechtfertigt, da es keine Begründung für die 500m aus Sicht des Naturschutzes gibt. Die Fläche hält den verlangten Schutzabstand von 100m
zum Wald ein und bezieht zudem noch den Rotorradius mit ein, wodurch
sich der Schutzabstand noch einmal vergrößert. Dieser Abstand ist vollkommen ausreichend, da der Wald keinen weiteren besonderen Schutzzweck wie zum Beispiel FFH- Gebiet oder SPA- Gebiet erfüllt. Es sind
zudem keine anderen Schutzgebietskulissen, wie Naturschutzgebiet oder
Landschaftsschutzgebiet über den Wald gelegt, womit eventuell ein zusätzlicher Abstand gerechtfertigt wäre. Weiterhin sind keine besonders
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schützenswerten Großvogelvorkommen in diesem Bereich bekannt, welche ebenfalls eventuell einen zusätzlichen Abstand rechtfertigen würden.
Alle bekannten Brutplätze von Großvogelarten sind bei der Identifikation
der Fläche berücksichtigt und mit den jeweiligen Schutzabständen versehen worden. Zweitens ist die Vorgabe, dass ein Windeignungsgebiet i.d.R.
min. 20ha betragen soll kein muss. Es können auch kleinere Gebiete ausgewiesen werden, wenn mehr als eine Anlage in das Gebiet hinein geplant
werden können. Sollte die Landesplanung der Argumentation des Kreises
folgen und nicht von dem 500m Abstand zum Wald abrücken, so ist eine
Ausweisung dennoch möglich, auch wenn die Fläche kleiner als 20ha ist.
Durch die einzelnen Windkraftanlagen ergeben sich nur punktuelle Beeinträchtigungen des Bodens. Die Auswirkungen auf die Fauna werden im
Rahmen eines später folgenden Genehmigungsverfahrens gemäß den
landesweiten Vorgaben untersucht. Sofern auf den angrenzenden, intensiv
ackerbaulich genutzten landwirtschaftlichen Flächen eine Nutzungsänderung in Richtung Erhöhung der ökologischen Wertigkeit erfolgen sollte, so
stehen Windkraftanlagen dieser Entwicklung nicht entgegen. Durch die
intensive ackerbauliche Nutzung zwischen der Ortslage und dem Waldgebiet nordöstlich der Ortslage ergibt sich eine geringe Vielfalt von raumbildenden Strukturen und Orientierungselementen, sind sehr starke menschliche Einflüsse und dadurch Störungen des Landschaftsbildes erkennbar.
Infolge dieser wertbestimmenden Merkmale ist die Landschaftsbildqualität
hier eher als gering einzuschätzen. Weiterhin ist die Eignungsfläche auf
Grund der umgebenden Waldflächen nur bedingt einsehbar. Nach Abwägung aller vorgegebenen Kriterien, spricht nichts gegen eine Ausweisung
der Fläche als Windeignungsgebiet. Somit fordert juwi die Landesplanung
auf, diese Fläche im neuen Regionalplan für den Planungsraum I als
Windeignungsgebiet zu berücksichtigen.
6. Groß Sarau-Pogeez
Die Firma juwi schlägt im Rahmen des zweiten Beteiligungsverfahrens die
Fläche groß Sarau-Pogeez vor. Die Fläche liegt im Randbereich des Naturparks Lauenburgische Seen. Die Fläche erstreckt sich in nordwestliche
Richtung auf den Gemarkungen Pogeez und Groß Sarau. Der Randbereich des Naturparks wurde mit Kreistagsbeschluss vom 22.9.11 durch
den Kreis zur Identifikation von Windeignungsgebieten freigegeben. Die
Schutzgebietskulisse des Naturparks stellt laut LEP 2010 und Windenergieerlass von 2011 kein generelles Ausschlusskriterium dar. Zudem steSeite: 153 von 310
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Stellungnahme
hen dem Gebiet keine weiteren öffentlichen Belange nach §35 Abs. 3 entgegen. Nach Auffassung von juwi ist die Fläche sehr gut mit dem Schutzzweck des Naturparks vereinbar. Somit kann unter dieser Voraussetzung
die Fläche ausgewiesen werden. Die Fläche eignet sich aufgrund der Flächengröße und der dort vorherrschenden Windgeschwindigkeit bestens für
die Erzeugung von Windstrom. Mit einer Flächengröße von 36,7ha wird
der Vorgabe der Regionalplanung Rechnung getragen, wo Windeignungsgebiete nicht kleiner als 20ha sein sollten. Ein wirtschaftlicher Betrieb der
Anlagen kann Aufgrund der zu erwartenden Windgeschwindigkeit erwartet
werden. Somit ist dem Gebot der Wirtschaftlichkeit genüge getan. Weiterhin werden die Schutzabstände zu den umliegenden Waldflächen eingehalten und die geforderten 800m zu geschlossenen Siedlungsbereichen
und 400m zum Außenbereich ebenfalls. Dadurch wird die Bevölkerung
ausreichend vor Immissionen geschützt. Dies entspricht den Vorgaben der
Landesplanung für die Ausweisung von Windeignungsgebieten. Nach
ersten Erkenntnissen werden keine Großvogelarten in diesem Bereich
nachträglich negativ beeinträchtigt. Natürlich müssen diesbezüglich im
weiteren Verfahrensverlauf vertiefende avifaunistische Untersuchungen
durchgeführt werden. Die technische Erschließung des Gebiets kann gewährleistet werden, da z.B. eine Zuwegung über die B 207 möglich ist. Die
Gemeinden Groß Sarau und Pogeez sprechen sich für die Entwicklung der
Windenergie auf ihrem Gebiet aus. Dies entspricht den landespolitischen
Vorgaben, nicht gegen den Wunsch der Gemeinden zu agieren. Hier kann
die Regionalplanung zudem dafür Sorge tragen, dass sich neben dem
Tourismus die Windenergie als zweites Wirtschaftsstandbein etablieren
kann. Gerade unter dem Aspekt, dass der Kreis Herzogtum-Lauenburg
bisher wenig von der Ausweisung von Windeignungsgebieten profitiert hat,
kann eine Ausweisung an dieser Stelle ein starkes Zeichen sein, um auch
bisher nicht berücksichtigte Gebiete eine Chance zu geben ihre Vorstellungen im Hinblick auf die dezentrale Energieerzeugung zu verwirklichen.
Nach Abwägung aller Restriktionen spricht nichts gegen eine Ausweisung
der Fläche Groß Sarau-Pogeez als Windeignungsgebiet im neuen Entwurf
des Regionalplans für den Planungsraum I. juwi fordert somit die Ausweisung der Fläche als Windeignungsgebiet im neuen Regionalplan für den
Planungsraum I.
7. Einhaus-Buchholz
Die Windpotentialfläche Einhaus-Buchholz liegt im Kreis HerzogtumLauenburg und erstreckt sich in nordöstliche Richtung über die Gemarkungen Einhaus und Buchholz. Die Gemeinden sind für die Errichtung der
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Windenergie auf ihren Gemarkungen. Östlich wird die Fläche von der B
207 begrenzt. Zudem erfolgt eine Begrenzung im Süden durch die Gemeinde Einhaus. Die Schutzabstände zu den Siedlungen, Straßen und
Waldflächen werden eingehalten, so wie im Windenergieerlass vorgegeben. Dem Natur- und Immissionsschutz wird somit Rechnung getragen.
Weiterhin werden keine Waldflächen tangiert. Über die angrenzende Bundesstraße kann ggf. die Zuwegung der Anlagen gewährleistet werden. Die
Lage der Fläche entlang der Bundesstraße erfüllt die Vorgabe der Landesplanung, Windeignungsgebiete entlang von Infrastrukturtrassen und in
technisch vorbelasteten Gebieten zu planen. Somit steht unter diesen
Aspekt einer Ausweisung der Fläche nichts entgegen.
Nach einer ersten Einschätzung werden keine Großvogelarten nachhaltig
negativ gestört. Hier sind aber weitere avivaunistische Untersuchungen im
Rahmen des weiteren Genehmigungsverfahrens notwendig.
Die Fläche liegt im Naturpark Lauenburgische Seen. Der LEP 2010 und
der Windenergieerlass von 2010 beschreiben Naturparks als Gebiete mit
der Möglichkeit der Feinsteuerung auf Ebene der Regionalplanung. Dies
stellt kein generellen Ausschluss dar. Im Kreis Herzogtum-Lauenburg beschloss der Kreistag im September 2011, dass der Naturpark im Randbereich als Suchgebiet für die Ausweisung von Windeignungsgebieten geöffnet wird. Die Fläche Einhaus-Buchholz liegt in eben diesen Randbereich.
Zudem stehen dem Gebiet keine weiteren öffentliche Belange nach §35
Abs. 3 entgegen. Nach Auffassung von juwi ist die Fläche sehr gut mit
dem Schutzzweck des Naturparks vereinbar. Somit kann unter diesen
Voraussetzungen die Fläche ausgewiesen werden. Die Landesplanung
kann somit ein starkes Zeichen für die Gemeinden setzen, um die regionale Wirtschaft zu stärken. Hier können zudem neue Wege bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten gegangen und der dezentralen Energieversorgung der entsprechende Raum gegeben werden.
Die Flächengröße des Gebiets beträgt 39ha, was ebenfalls den Vorgaben
der Landesplanung entspricht. Somit wird dem Bündelungs- und Konzentrationsgebot entsprochen.
Nach Abwägung aller zu beachtender Restriktionen spricht nichts gegen
eine Ausweisung der Fläche als Windeignungsgebiet im neuen Regionalplan für den Planungsraum I. Somit fordert juwi die Ausweisung der Fläche
im neuen Regionalplan für den Planungsraum I.
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Stellungnahme
8. Brunstorf
Die Fläche Brunstorf wurde bereits im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens zur Regionalplanfortschreibung als Windeignungsgebiet vorgeschlagen. juwi hält die Stellungnahme vom 11.November 2011 aufrecht
und hält die Fläche weiterhin als Windeignungsgebiet geeignet und fordert
die Ausweisung der Fläche im neuen Regionalplan für den Planungsraum
I. Eine Kopie der Stellungnahme liegt bei.
Flachenvorschlag für ein Windeignungsgebiet auf der Gemarkung
der Gemeinde Brunstorf, Planungsraum I, Kreis Herzogtum- Lauenburg
Das hier vorgeschlagene Potenzialgebiet, welches als Windeignungsgebiet für den neuen Regionalplan für den Planungsraum I empfohlen wird,
befindet sich auf der Gemarkung der Gemeinde Brunstorf, im Landkreis
Herzogtum - Lauenburg. Der Kreis wurde bei der bisherigen Ausweisung
von Windeignungsgebieten im landesweiten Vergleich nur sehr gering
berücksichtigt, wobei jedoch der Kreis über sehr viele Potenziale für die
Windenergienutzung verfügt. Durch den neuen Windenergieerlass vom 22.
März 2011 und der veränderten energiepolitischen Vorgaben auf Bundesund Landesebene, wurde die Kreisplanung mit der Suche neuer Potenziale durch den Kreistag beauftragt. Dies führte zu neuen Windpotenzialflachen im Kreis, welche am 30.9.2011 vorgestellt worden. Weiterhin sind die
Gemeinden aufgerufen weitere Flächenvorschläge einzureichen.
Die Flache Brunstort ist bereits von Seiten des Kreises im erweiterten
Kreiskonzept, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Regionalplanentwurf, als eine mögliche Potenzialfläche identifiziert worden. Womit deutlich wird, das dieser Flache keinerlei Restriktionen zu Grunde liegen.
Die Ausschlussgebiete nach LEP 2010 und Windenegieerlass vom 22.
März 2011 werden eingehalten und nicht tangiert. Weiterhin werden keine
Regionalen Grünzüge oder sonstige Freihaltebereiche beplant. Der Umgebungsschutz und die Sichtbeziehungen zu den einzelnen Orten wird
berücksichtigt.
Die Größe des Gebietes beträgt 38ha, wodurch dem Gebot der Regionalplanung Rechnung getragen wird, welches eine Bündelung von Windenergieanlagen vorsieht. Weiterhin ist ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen
durch eine ausreichende Windhöffigkeit in diesem Bereich gewährleistet.
Eine Erschließung des Gebietes über öffentliche Wege und Straßen ist
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Stand: 06.11.2012
Erwiderung
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Stellungnahme
gegeben, zudem konzentriert sich das Gebiet an einer Kreisstraße, womit
dem Gebot der Regionalplanung - Bündelung an Infrastruktur- genüge
getan wird. Die Netzeinspeisung wurde abgeprüft und ist gewährleistet.
Naturschutz
Das Gebiet liegt außerhalb jeglicher naturschutzfachlicher relevanter
Schutzgebiete. Es werden keine LSG und Naturparks berührt. Weiterhin
wird der regionale Grünzug nicht tangiert. Das Vorschlagsgebiet liegt weitab wichtiger Vogelzuglinien, zudem ist eine Beeinträchtigung von Großvogelarten wie dem Rotmilan nicht zu erwarten, da keine Brutbestände in
diesem Bereich bekannt sind. Weiterhin werden keine Nahrungshabitate
berührt. Alle vorgegebenen Abstände zu schützenswürdigen Bereichen
werden eingehalten bzw. überschritten. Es werden des Weiteren keine
Waldbereiche sowie sonstige schützenswerte Biotope tangiert.. Dem besonderen Schutzbedürfnis des Sachsenwaids wird Rechnung getragen, da
hier anstatt eines 100m Abstandes zum Wald ein 300m Abstand eingehalten wird. So ist keine Beeinträchtigung für dieses Gebiet zu erwarten. Zu
allen weiteren Wälder in diesem Bereich sind 100m Schutzabstand eingehalten. So wie es im Windkrafterlass vom 22. März 2011 verlangt wird.
Zudem werden keine FFH- Gebiete sowie SPA Gebiete tangiert. Die vom
LANU empfohlenen Schutzabstände zu Großvögeln werden eingehalten
und überschritten. So zum Beispiel finden sich die nächstgelegenen Brutplätze vom Weiß- und Schwarzstorch in über drei Kilometer Entfernung,
sodass Störungen oder Scheuchwirkungen mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden können. Auch die bekannten Bestände des Seeadlers
und Rotmilans, liegen außerhalb der vom LANU empfohlenen Schutzabstände. Das Gebiet ist für den Seeadler als Nahrungshabitat uninteressant, da keine geeigneten Wasserflächen vor Ort sind.
Hinsichtlich der Brutvogelfauna wird das Konfliktpotenzial insgesamt als
gering eingestuft, da sich aus den vorliegenden Ergebnissen keine erheblichen Beeinträchtigungen von besonders empfindlichen und schützenswerten Arten ableiten lassen. Für Rastvögel ist derzeit nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen durch das Vorhaben zu rechnen.
Mit nennenswerten negativen Auswirkungen auf den allgemeinen Vogelzug ist durch die geplanten Anlagen ebenfalls nicht zu rechnen. Somit
spricht aus naturschutzfachlicher Sicht nichts gegen eine Ausweisung als
Windeignungsgebiet im neuen Regionalplan.
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Erwiderung
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Siedlungsabstände
Das Gebiet hält zu allen umliegenden Siedlungsbereichen und Einzelhäusern die im Windenergieerlass des Landes Schleswig - Holstein vom 4.
April 2011 vorgegebenen Abstände ein. Zudem wird bei der Planung der
Windenergieanlagen die Vorgabe berücksichtigt, den Rotorradius komplett
innerhalb des Gebietes zu belassen. Somit werden zu dem vorgegebenen
Mindestabstand von 800m zur Wohnbebauung zusätzliche Abstände eingehalten, was dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung entspricht. Die
Schallvorgaben nach TA Lärm sowie der zulässige Schattenwerte werden
vollends eingehalten. Somit wird die benachbarte Bevölkerung im ausreichenden Umfang vor Immissionen geschützt, so dass in dieser Hinsicht
einer Ausweisung als Windeignungsgebiet nichts entgegensteht.
Trassensuchraum BAB 21
Im Kreis Herzogtum- Lauenburg wird seit vielen Jahren die Autobahn BAB
21 geplant. Bis heute gibt es keinen festgelegten Trassenverlauf. Diese
Verbindungsachse ist im derzeitigen Bundesverkehrswegeplan unter der
Rubrik "weiterer/langfristiger Bedarf' eingeplant, was einer frühstmöglichen
Realisierung von in 20 bis 30 Jahren entspricht. Zudem wird eine neue
Bedarfsermittlung im Jahr 2015 durchgeführt, wo aus dem zuständigen
Ministerien und Behörden die Aussage kam, dass eine Neueinstufung der
A 21 in den vordringlichen Bedarf nicht zu erwarten ist. Die Kreisverwaltung hatte zudem ein Planungsbüro mit der Prüfung der Verkehrsentwicklung sowie der Prüfung verschiedener Autobahnvarianten im HerzogtumLauenburg beauftragt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Planungsbüro wird die Autobahn derzeit nicht weiter beplant. Weiterhin hat der
Kreistag des Herzogtums Lauenburg, in seiner Sitzung vom 22.09.11 beschlossen, den Trassensuchraum der A 21 für die Identifizierung von Potenzialflächen für die Windenergienutzung zu nutzen. Das hier vorgeschlagene Gebiet befindet sich im Trassensuchraum der A 21. Eine Realisierung der A 21 ist, wie bereits erwähnt, nicht in den nächsten 20 bis 30
Jahren zu erwarten, wenn diese denn Oberhaupt eintritt. Dagegen beträgt
der Betrieb einer Windenergieanlage gerade einmal 20 Jahre. Somit eignet
sich der Trassensuchraum der A 21 sehr gut für die Erzeugung von Windenergie in diesem Zeitraum. Unter Berücksichtigung der Betriebsdauer
einer Windenergieanlage, des Realisierungszeitraumes der A 21 sowie
einer Befürwortung des Kreises zur Nutzung von Windenergie im Trassensuchraum der A 21, spricht nichts gegen eine Ausweisung der Fläche als
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Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Windeignungsgebiet.
Nach Abwägung aller Argumente und nach Durchführung von vielen Gesprächen spricht nichts gegen eine Ausweisung der Fläche im neuen Regionalplan für den Planungsraum I.
Daher fordert juwi die Regionalplanung auf, die Potenzialfläche Brunstorf
als Windeignungsgebiet in den Regionalplan für den Planungsraum I auszuweisen, um dem neuen Energiekonzept der Bundesregierung vom Juni
2011 gerecht zu werden und um den Willen der Bürger und Gemeinden
gerecht zu werden. Die Regionalplanung kann durch eine Ausweisung der
Fläche als Windeignungsgebiet ein starkes Zeichen zur Erreichung der
Klimaschutzziele setzen, sowie den Energiewandel aktiv unterstützen.
Außerdem wird durch eine Ausweisung der Fläche, die regionale Wertschöpfung gestärkt. Davor sollte sich die Regionalplanung nicht verschließen.
juwi Wind GmbH
ID:
1473
10.07.2012
Stellungnahme der juwi Wind GmbH zum zweiten Entwurf des Regio- Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf
nalplans für den Planungsraum I, Kreis Segeberg.
ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der
Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefunIm Folgenden nimmt die juwi Wind GmbH, im Rahmen des zweiten förmliden haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass
chen Beteiligungsverfahrens, Stellung zum zweiten Entwurf des Regionalauch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit Kompensationsfläplans für den Planungsraum I, Kreis Segeberg.
chen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt
Kaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um Erst1. Alveslohe
aufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung
Der Kreis Segeberg bietet beste Voraussetzungen für die Erzeugung von der als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich AbstandsWindenergie. Die Fläche Aveslohe ist im zweiten Entwurf des Regionalpuffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend
plans als Fläche 315 ausgewiesen. Die Fläche umfasst das Gemeindegegroße Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen.
biet Alveslohe und reicht teilweise auf die Gemarkung der Gemeinde Kaltenkirchen. Juwi unterstützt die Ausweisung der Fläche im Regionalplanentwurf für den Planungsraum I ausdrücklich. Die Gemeinde Kaltenkirchen
allerdings möchte kein Windeignungsgebiet auf ihrer Gemarkung haben.
Dennoch plädiert juwi für eine Beibehaltung der Planungen.
Sollte Kaltenkirchen sich gegen das Gebiet aussprechen, sollte nur die
Alvesloher Fläche berücksichtig werden. Die Flächengröße des Alvesloher
Gebietes beträgt dann 21,6 ha und erfüllt immer noch die Vorgaben der
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Landesplanung, wo Windeignungsgebiete größer als 20ha sein sollten.
Gleichzeitig werden die Wünsche der Gemeinden respektiert, da Alveslohe
sich nicht negativ zur Nutzung von Windenergie ausgesprochen hat. Deshalb fordert juwi, sollte nicht noch ein Umdenken in Kaltenkirchen stattfinden, die Fläche beizubehalten bzw. nur den Flächenteil in der Gemeinde
Alveslohe auszuweisen. Dies würde im Sinne einer verantwortungsvollen
Regionalplanung sein. Somit wird auch in diesem Bereich ein Beitrag zum
Gelingen der Energiewende geleistet und der Windenergie substanziell
Raum gegeben.
LENPower GmbH
ID:
1016
10.07.2012
Stellungnahme zum 2. Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren zur Teil- Im Bereich der gewünschten Erweiterung liegt eine Waldparzelle, für
fortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 für die Auswei- die ein Abstand von 100 m einzuhalten ist. Unter Berücksichtigung
sung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung.
dieses Ausschlusskriteriums verbleibt keine zusammenhängende Erweiterungsmöglichkeit. Dem Vorschlag wird nicht gefolgt.
Vorstellung und Bitte um Aufnahme als Vorranggebiet für die Nutzung der
Windenergie in den Regionalplan Planungsraum I – Potenzielle WindparkErweiterung Lasbek.
Im Rahmen des 1. Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011, für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, hat die LENPower GmbH eine Stellungnahme abgegeben und die Möglichkeit der
Erweiterung des Eignungsgebietes für die Windenergienutzung Lasbek
dargestellt. Bisher wurde dieser Vorschlag mit Verweis auf das damalige,
einer Erweiterung des Eignungsgebietes entgegenstehende Votum des
Gemeinderates Lasbek nicht übernommen. Inzwischen haben intensive
Gespräche mit der Gemeinde bezüglich dieses Projektes stattgefunden.
Die LENPower GmbH ist bestrebt, gemeinsam mit der Gemeinde Lasbek
das vorbezeichnete Windpark-Projekt umzusetzen. Dazu werden der Gemeinde bzw. den Bürgern der Gemeinde angemessene Beteiligungsmöglichkeiten angeboten, um regionale Wertschöpfung zu ermöglichen und die
Akzeptanz der Bürger zu gewinnen. Im Rahmen der Gemeinderatssitzung
vom 25.06.2012 hat die LENPower GmbH der Gemeinde nunmehr einen
neuen Flächenvorschlag unterbreitet. Dieser Vorschlag, in Verbindung mit
dem Angebot von Beteiligungsmöglichkeiten, wurde positiv aufgenommen.
Aus diesem Grunde und aufgrund des im Folgenden dargestellten schlüsSeite: 160 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
sigen Planungskonzeptes, bitten wir Sie, die in der angefügten Karte dargestellte Erweiterung des Eignungsgebietes Lasbek in den Regionalplan
des Planungsraum I aufzunehmen.
Die Fläche weist eine Größe von 40 ha auf und überschneidet in Teilen,
die im Flächennutzungsplan für die Windenergienutzung ausgewiesene
Fläche, bzw. stellt eine Erweiterung dieser Fläche dar. In diesem Bereich
ist eine Konfiguration von drei Windenergieanlagen der 3 MW-Klasse möglich. Damit ließe sich gemäß unserer Prognosen ein Ertrag von ca. 9.400
MWh pro Anlage bzw. von ca. 28.200 MWh für die gesamte WindparkErweiterung erzielen.
Bei der Planung wurden die gängigen Ausschluss- und Schutzkriterien
eingehalten. Grundlage für unsere Planung sind insbesondere die
“Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen“ des Landes SchleswigHolstein vom 22.03.2011, die u.a. als Entscheidungshilfe für die Bauleitplanung dienen sollen. Hinsichtlich der Wohnbebauung wurden restriktive
Schutzabstände berücksichtigt, so dass die entsprechenden Immissionsrichtwerte durch Schall- und Schattenwurfbelastungen der bestehenden
und hinzukommenden Windenergieanlagen eingehalten werden. Die
nächstgelegenen Siedlungen sind Barkhorst im Westen, Schmachthagen
im Osten und Radeland im Süden in jeweils 800 m Entfernung. Die derzeit
landwirtschaftlich genutzte Fläche zeichnet sich durch folgende Merkmale
hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs von Windenergieanlagen aus:
•
Zu den umliegenden Siedlungsbereichen wird ein ausreichender Abstand von 800 m eingehalten. Dies garantiert die Einhaltung der
Grenzwerte gemäß Technischer Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA-Lärm) und reduziert mögliche optische Effekte.
•
Die Schutzabstände von 200 m zu den umliegenden Biotopen in östlicher Richtung werden eingehalten.
•
Durch den Entwurf des Regionalplans für den Planungsraum I ist ein
Großteil der Fläche für die Windenergienutzung bereits raumordnerisch abgewogen.
•
Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt gemäß erster Ertragsprognosen
bei ca. 7,1 m/s (in 135 m Nabenhöhe) und ist somit für einen Binnenstandort als gut zu bewerten.
•
Die Netzeinspeisung ist technisch umsetzbar.
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Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
•
Die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
•
Da es sich um eine Erweiterungsfläche handelt, ist das Landschaftsbild bereits vorgeprägt und es wird eine konzentrierte Nutzung der
Windenergie gefördert, mit dem Ziel, weniger geeignete Standorte
freizuhalten.
In der angefügten Karte sind das Eignungsgebiet aus dem Entwurf des
Regionalplans 2011 (dunkelblaue Farbgebung), die im Flächennutzungsplan ausgewiesene Fläche für die Windenergienutzung (hellblaue Farbgebung, schraffiert), die von uns auf Grundlage der Kriterien des Landes
Schleswig Holstein identifizierte Potenzialfläche (hellblaue Farbgebung,
gestrichelt), sowie die weiteren Abstandskriterien dargestellt. Aus dieser
Darstellung wird deutlich, dass der von uns vorgeschlagenen Fläche restriktivere Abstandkriterien hinsichtlich der Wohnbebauung zu Grunde liegen, als dem Eignungsgebiet aus dem Entwurf des Regionalplans 2011.
Alle erforderlichen Mindestabstände zu schutzwürdigen Nutzungen werden
somit eingehalten. Ausschlussgebiete auf Basis der Erfordernisse der
Raumordnung liegen nicht in dem Potenzialgebiet.
Fazit
Das angeführte Vorhaben entspricht den Zielsetzungen der Bundesregierung und des Landes Schleswig-Holstein, den Ausbau der Windenergienutzung weiter voranzutreiben. Die dargestellte Anwendung gängiger Ausschlusskriterien zur Potenzialflächenanalyse gewährleistet einen behutsamen und bedachten Ausbau der Windenergie. Außerdem kommt es in
dem teils vorbelasteten Gebiet nur zu geringfügigen zusätzlichen Belastungen hinsichtlich Schallimmissionen und sonstiger Immissionen, wobei
eine konzentrierte Planung von Windenergieanlagen umgesetzt werden
kann. Aufgrund des geringen Flächenverbrauchs durch Windenergieanlagen ist zudem weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung der betreffenden
Flurstücke möglich. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Grundstückseigentümern und der Gemeinde Lasbek das Windparkerweiterungs-Projekt
Lasbek zu verwirklichen und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Aus den vorgenannten Gründen bitten wir Sie, das in dieser Stellungnahme der LENPower GmbH aufgezeigte Gebiet als Vorranggebiet für die
Nutzung der Windenergie in den Regionalplan des Planungsraum I aufzunehmen.
Seite: 162 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Als Ansprechpartner stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
LLUR als untere Forstbehörde
ID:
558
06.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Fläche 190 ist bereits wieder aus dem Plan gestrichen worden.
Insofern besteht die aufgezeigte Überschneidung mit Waldflächen
die Überprüfung der Eignungsflächen hat ergeben, dass in der Fläche Nr.
nicht mehr.
190 nördlich des Marienhofes / Holms zwei Waldflächen und südlich eine
Waldfläche im Sinne des § 2 Landeswaldgesetzes (LWaldG, GVOBl.
Schl.-H. Nr.16/2004 S.461 i.d.F. vom 13.07.2011, GVOBl. S. 225) anscheinend nicht berücksichtigt wurden. Die Eignungsfläche Nr. 190 überplant zumindest die eine Waldfläche. Nach Karte werden die Abstände zu
den beiden anderen Waldflächen nicht eingehalten. Nähere Angaben sind
auf Grund des Maßstabes und der relativ ungenauen Darstellung nicht
möglich. Auch für die in der nachfolgenden Karte mit hellem grün markierten Waldflächen, sind die Abstandsvorgaben zum Wald anzuwenden.
Die mit Rot umrandete Fläche wurde mit Genehmigung aus der Waldeigenschaft entlassen. Auf ihr befindet sich heute eine Biogasanlage.
Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Harburg
ID:
1626
23.07.2012
Teilfortschreibungen des Regionalplanes für den Planungsraum I zur Dass der Landkreis Harburg nicht direkt beteiligt wurde, ist auf ein
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung
redaktionelles Versehen zurückzuführen. Deshalb wird die nach Fristablauf eingegangene Stellungnahme noch mit in die Abwägung einbeAnhörung und Beteiligungsverfahren, 2. Entwurf
zogen.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tasch,
Die Ausweisung der Flächen in Elbnähe erfolgte unter Berücksichtidas Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Ver- gung der in Schleswig-Holstein vorliegenden Daten zum Vogelzug und
braucherschutz, Regierungsvertretung Lüneburg hat uns über das erneute die daraus abgeleiteten "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein
Beteiligungsverfahren zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung der Regio(Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume 2008).
nalpläne zur Ausweisung von Windeignungsgebieten unterrichtet. Eine
Demnach liegt die Fläche außerhalb der auf schleswig-holsteinischer
direkte Beteiligung der benachbarten Regionalplanungsträger ist nicht
Seite ermittelten Konzentrationsgebiete des Land- und Wasservogelerfolgt, somit war eine Stellungnahme innerhalb der angegebenen Frist
nicht möglich. Da die vorgenommenen Änderungen des 1. Planentwurfs
Seite: 163 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
die Grundzüge der Planung gern. § 10 ROG Abs. 1 Satz 4 ROG wesent- zuges.
lich berühren, gibt der Landkreis Harburg folgende Anmerkungen und AnDer ggf. erforderliche Ausbau des Stromnetzes erfolgt in möglichst
regungen.
enger zeitlicher Abstimmung mit der Teilfortschreibung der RegioGegenüber dem 1. Planentwurf sind die Eignungsgebiete Nr. 248 und Nr. nalpläne zur Ausweisung neuer Eignungsgebiete. Parallel dazu wer244 neu hinzugekommen, das Eignungsgebiet Nr. 208 wurde modifiziert den auch Möglichkeiten der Windstromspeicherung erprobt. Die Lanund erweitert.
desregierung ist durch entsprechende Vereinbarungen zum beschleunigten Netzausbau bemüht, alle neuen WKA möglichst schnell ans
Insbesondere das Eignungsgebiet Nr. 244 mit einer Gesamtfläche von
Stromnetz anschließen zu können. In der Abwägung energiepolitischer
195,4 ha rückt in einem Abstand von ca. 2 km an den Landkreis Harburg
Ziele, zu denen zwingend auch der Netzausbau gehört, mit artenund die Elbmarsch heran. Aufgrund der Größe und Nähe des Eignungsgeschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Belangen werden die
bietes zur Elbe sollten Beeinträchtigungen des Vogelzuges vermieden und
gewählten Standorte auch vom Umfang her noch für raumordnerisch
potenzielle Auswirkungen im Umweltbericht berücksichtigt werden. Der
vertretbar gehalten.
Landkreis hat für die gesamte Elbmarsch flächendeckende avifaunistische
Daten zum Brut- und Gastvogelaufkommen gutachterlieh ermitteln lassen, Die Entfernung der südlichsten Ausläufer des geplanten Eignungsgedie die Bedeutung der Elbmarschen für den internationalen Vogelzug ver- bietes Nr. 244 zum südlichen Elbufer beträgt knapp 2 km. Zwischen
deutlichen. Derartige Daten sollten auch für den schleswig-holsteinischen der Elbe und dem geplanten Gebiet liegt noch ein Waldgürtel. In einer
Bereich erhoben werden, bevor der Standort raumordnerisch festgelegt
Entfernung von 2 km wirken die WKA nicht mehr dominierend im
wird.
Landschaftsbild. Durch die Waldabschattung tritt eine zusätzliche Minderung der Fernwirkung ein, die somit insgesamt für vertretbar gehalZu berücksichtigen ist dabei auch, dass die bestehenden 380 KV-Eltten wird. Erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus und das LandLeitungen nach Süden ausgelastet sind und eine zusätzliche Ableitung von
schaftsbild sind nicht zu erwarten.
Strom in das bundesdeutsche Netz wegen der linearen Bebauungsstruktur
und der Bedeutung der Elbmarschen für die Avifauna nur sehr begrenzt
möglich ist. Daher sind die mittelbaren Netzauswirkungen ebenfalls bereits
auf der Ebene der Raumordnung zu behandeln und nicht auf nachfolgende
Verfahren abzuschichten.
Weiterhin sollte die Fernwirkung der geplanten Windkraftanlagen auf die
Elbmarsch und Elbniederung als Erholungsraum nicht außer Acht gelassen werden. Die Anlagen erreichen heute eine bedeutende Gesamthöhe
und sind in den Elbmarschen aufgrund der geringen Reliefenergie des
Naturraumes in Verbindung mit der Höhenlage des nördlichen Elbufers
weithin sichtbar und prägend.
Während die Fernwirkung in den Schleswig-Holsteinischen Bereich den
üblichen Auswirkungsrahmen nicht überschreitet, liegt die optische Einwirkung auf das Landschaftsbild nach Süden bei gut 15 km bis zur südlichen
Geestkante der Elbmarschen (Bereich von Pattensen - Vögelsen - Scharnebeck). Eine Landschaftsbilderfassung und eine Aussage zu möglichen
Minimierungsmaßnahmen sind daher bereits auf der Ebene der RegionalSeite: 164 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
planung als Bestandteil der strategischen Umweltprüfung unerlässlich.
Der unmittelbar angrenzende Bereich um Avendorf (Gemeinde Tespe) ist
im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises als Vorbehaltsgebiet für Erholung sowie für Natur und Landschaft festgelegt. Der aktuelle
Entwurf des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Harburg stellt für
diesen Bereich eine sehr hohe und hohe Landschaftsbildqualität fest - das
Gebiet erfüllt die Voraussetzung zur Festlegung eines LSG gem. § 26
BNatSchG. Darüber hinaus verläuft der überregional bedeutende Fernradweg Elbe beiderseits des Flusses durch diesen Raum. In den letzten
Jahren sind erhebliche Investitionen in den Tourismus und die Naherholung geflossen. Ziel ist, den Raum der Elbmarsch zukünftig stärker touristisch zu entwickeln.
Der Landkreis Harburg bittet als untere Landesplanungsbehörde und Träger der Regionalen Raumordnung zukünftig bei Fortschreibungen des
Regionalplanes beteiligt zu werden, wie dies beim LEP bereits Standard
ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
ID:
919
11.07.2012
Fläche Nr. 245:
Zu Fläche 245:
In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Im Planungsraum I befindet sich das Windeignungsgebiet "Nr. 245
Technologie (MWAVT) wird die Fläche abgelehnt, weil dass das GeMönkloh" nördlich zur geplanten A 20 - Trasse des Abschnitts L 114- A 7
biet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geplanten Grünbrüund nordöstlich der geplanten Grünbrücke im Hasselbusch sowie im Korricke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Funktionsfähigdor zwischen Grünbrücke und Trittsteinbiotopen (siehe nachfolgende
keit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in
Abb.).
Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf
Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt L 114 bis westlich der A gestrichen.
7, wurde im IV. Quartal 2010 eingeleitet.
Zu Fläche 305:
Die Grünbrücke sowie die Trittsteinbiotope sind für Ausgleichszwecke im Bei den genannten Flurstücken handelt es sich um sehr kleine bzw.
sehr schmale Flächenstreifen. Die Entwicklungsziele auf den Flächen
Rahmen der A 20-Planung unabdingbar.
sind daher mit der Errichtung von WKA in Einklang zu bringen, solanDie Trittsteinbiotope, die im LBP als Ersatzmaßnahme E 4 beschrieben
ge die Flächen selbst nicht mit WKA bebaut werden. Dies kann im
sind, umfassen 6 Teilflächen, auf denen Feldgehölze angelegt werden
gemeindlichen Bauleitplanverfahren sichergestellt werden und muss
sollen. Sie übernehmen vorrangig Ausgleichsfunktionen für den zerschnitdaher nicht zu einer Streichung der Fläche führen. Sie wird daher beitenen Biotopverbund des Rotwildes im Hasselbusch und dienen dem wanSeite: 165 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
dernden Rotwild als Trittsteinbiotope zwischen den Schwerpunktvorkom- behalten.
men Aukrug und Hasselbusch. Weiterhin dienen sie der Kompensation der
Änderung Text und Umweltbericht Artenschutzrechtlicher Vorbehalt:
Waldverluste.
Potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Kompensationsflächen mit
Die Trittsteinbiotope und die Grünbrücken über die A 20 (am Hasselbusch) artenschutzrechtlichen Entwicklungszielen.
und über die A 7 (nördlich der Schmalfelder Au und die Querung beim
Rastplatz im Bereich Brokenlander Au) sowie weitere Maßnahmen zum
Habitatverbund dienen der Erhaltung und Vernetzung der HauptWanderroute des Rotwildes. Grundlage dieser naturschutzfachlichen
Maßnahmen ist das Gutachten von Prof. Dr. Giselher Kaule "A 20 N-W
Umfahrung Hamburg und A 7-Ausbau 6-streifig, Habitatverbund S-H, Vorschlag für eine Priorisierung möglicher Bauwerke und den Umfang jeweils
notwendiger Maßnahmen" (2007).
Die Lage der Grünbrücke im Hasselbusch basiert auf dem zuvor genannten Gutachten von Prof. Dr. Giselher Kaule. Kaule stellt südlich Bad
Bramstedt/Bissenmoor einen Habitatverbund zwischen dem Hasselbusch
und dem Biotopkomplex östlich von Bad Bramstedt fest. Der kürzeste Weg
vom Duvenstedter Brook zum Hasselbusch für Rotwild verläuft über die
Segeberger Heide, die A 7 und den Korridor südlich Bad Bramstedt direkt
zum Hasselbusch. Zur Vorbelastung wird festgestellt, dass durch die Lage
der Siedlungen und die Landnutzung der Korridor ohne den Bau der A 20
bereits sehr eng ist. Durch die A 20 wird der Freiraum weiter eingeengt.
Zusätzlich beeinträchtigen die Bundesstraße und die Bahntrasse den Korridor für den Rothirsch. Auf S. 19 kommt das Gutachten zu dem Schluss:
"Bei dieser Siedlungs- und Infrastrukturdichte und deren Wachstum kann
in dem Gebiet langfristig kein störungsarmer Korridor in Richtung des Hasselbusch erhalten werden. Es wird daher in Abwägung mittelfristiger Risiken für den Korridor südlich Bad Bramstedt empfohlen, diese Verbindung
an einer anderen, langfristig gesicherten Stelle zu verwirklichen und keine
Grünbrücke im Bereich Bissenmoor zu planen. Der Verbund muss konsequent als "umgekehrtes U" über die verbleibenden Verbundkorridore aufgebaut werden. Die Überdeckelung des Einschnittes der A 7 nördlich der
Schmalfelder Au und die Querung beim Rastplatz im Bereich Brokenlander
Au sind damit aus populationsgenetischer Sicht zwingend. Da im Bereich
Brokenlander Au z. Zt. ein sporadischer Hirschwechsel über die A 7 möglich ist, wird das Querungsbauwerk an dieser Stelle erst mit der Verbreiterung der A 7 erforderlich und wird dann im Rahmen dieser Maßnahme
bearbeitet."
Ziel der Grünbrücke am Hasselbusch über die A 20 ist die Erhaltung einer
traditionellen Haupt-Wanderroute des Rotwilds und die Vernetzung der
Seite: 166 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Rotwild-Populationen, die Erhaltung des Verbunds für terrestrische Säuger, Fledermäuse etc., die Vernetzung gering zerschnittener Räume, eines
Waldgebietes mit größerem dünn besiedelten Raum sowie von Gebüschund Saumbiotopen.
Zur Dimensionierung heißt es auf S. 18: "Der Standort liegt in Randlage
des Streifgebietes der Hasselbusch-Population. Im Korridor für die Vernetzung mit der Population "Aukrug" ist eine deutliche Verbesserung der Qualität durch Leitstrukturen erforderlich. Hirsche die den Standortbereich
erreicht haben, finden dann ein sehr gutes Umfeld mit geringen Störungen
vor. Aufgrund der guten Bedingungen sind dann 70m ausreichend. Die
Habitatqualität des Korridors, die optimiert werden muss und die nur sporadische Nutzung des Korridors sind die kritischen Faktoren in der Gesamtbeurteilung. Da hier vorrangig eine Vernetzung durch migrierende
Tiere erfolgen soll, kann dieser "Flaschenhals" nicht durch das gute nahe
Umfeld der Brücke substituiert werden. 70m sollten daher nicht unterschritten werden. Sofern auf die Realisierung des Durchlasses am Kliff verzichtet werden muss, ist eine Verbreiterung des Bauwerkes auf ca. 80m Breite
notwendig. Die Grünbrücke muss ohne eine Grünunterführung am Kliff
zusätzlich Funktionen der Nebenverbundachse erfüllen, es müssen magere Saumbiotope entwickelt werden, die zusätzlich Fläche beanspruchen."
In dem Gutachten von M. Meißner und F. Zachos "Auswirkungen der Planung zur A 20 und A 7 auf den Rothirsch als Indikatorart und Notwendigkeit technischer Verbundmaßnahmen im Abschnitt Bad Segeberg bis Elbe" (2007) heißt es auf S. 39 zur Lage der Grünbrücke Hasselbusch:
"....ist im nördlichen Teil des Hasselbusch eine hochwertige Grünbrücke
erforderlich. Sie sollte idealerweise gemäß der Empfehlungen des Gutachtens zur UVS am südlichen Rand der Abt. 222 des Hasselbusch platziert
werden. An den Standort schließt auf nördlicher Seite die ca. 20 ha große,
im Eigentum des Landes stehende Waldfläche der Abt. 222 an. Das Bauwerk verfügt somit vor allem in nördlicher Richtung lokal über einen optimalen Habitatanschluss. Die Waldfläche bildet einen attraktiven Anlaufpunkt und begünstigt so die (wichtige) Nutzung der Grünbrücke aus Richtung Norden. Eine Verlagerung des Bauwerks aus bautechnischen Gründen an den weiter westlich gelegenen Waldkorridor zwischen Abt. 222 und
Abt. 202 ist grundsätzlich möglich. Der Standort weicht jedoch von der
Hauptzugrichtung ab. Eine Nutzung der Grünbrücke aus Richtung Norden
bedingt so einen trassenparallelen Wechsel von ca. 400 - 500 m nach
Westen. Eine Verlegung würde somit - insbesondere auch innerhalb des
Seite: 167 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Waldbereiches - zwingend eine effektive kleinräumige Zuleitung aus Norden einwandernder Tiere auf das Bauwerk erfordern. Hierfür wäre ein
detailliertes Lenkungskonzept notwendig (attraktive Nahrungsflächen,
Nahrungsschneisen, waldbauliche Gestaltung, etc.)."
Votum: Es ist sicherzustellen, dass nachweislich keine negativen Wirkungen durch das geplante Windeignungsgebiet-Nr. 245 Mönkloh auf die in
der Planfeststellung befindlichen Ausgleichsflächen (Grünbrücke und Trittsteinbiotope) auftreten.
Fläche Nr. 305:
Innerhalb dieser Windeignungsfläche 305 liegen bereits angelegte (vorhandene) Flächen, die dem naturschutzrechtlichen Ausgleich der A 20
dienen. Herzu gehören folgende Grundstücke:
Kreis Segeberg, Gemeinde Wiemersdorf, Flur 3, Flurstücke 17/2, 17/3,
19/4 und 19/6 sowie
Gemeinde Großenaspe, Flur 29, Flurstücke 29/4, 41/6 sowie Flur 31, Flurstücke 38/4, 40/3, 48/3 und 48/4.
Für diese Flächen erfolgt derzeit die grundbuchamtliche Übertragung.
Votum: Das gegenüber dem 1. Entwurf der "Teilfortschreibung Windkraft"
hinzugekommene Eignungsgebiet 305 steht daher für Windkraftflächen
nicht zur Verfügung bzw. müsste alternativ in seinem östlichen Teilbereich
verkleinert werden.
NABU Schleswig-Holstein
ID:
1614
10.07.2012
Im Einzelnen wird zu den vorgesehenen Flächen folgendes angemerkt:
Zur Fläche 246:
Die Fläche liegt im weiteren Einflussbereich des NSG "Hansdorfer
Planungsraum 1:
Brook". Zudem liegt es im weiteren Einflussbereich des auf Hamburger
Gebiet liegenden NSG "Duvenstedter Brook". Genaue Angaben zu u.
Eignungsgebiet und Bewertung:
U. betroffenen Großvögeln sind bei der Hansestadt Hamburg zu erfra246: Die Ausweisung wird wegen der Nähe zu den NSGs "Duvenstedter
gen. Es kann nach den vorliegenden Daten nicht ausgeschlossen
Brook" und "Hansdorfer Brook" kritisch bewertet.
werden, dass eine Betroffenheit für den Brutplatz des Seeadlers auf
249: Die Ausweisung wird abgelehnt. Dieses Gebiet ist reich strukturiert; Hamburger Gebiet gegeben ist.
mehrere Groß- und Greifvogelarten brüten im Umkreis von 1 – 2 km: See- Es werden folgende artenschutzrechtliche Prüferfordernisse in den
adler, Wanderfalke, Rotmilan (2 Paare), Uhu, Kranich (mindestens 2 Paa- Umweltbericht aufgenommen:
Seite: 168 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
re). An den bereits vorhandenen Anlagen gibt es gegenwärtig regelmäßig Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln:
Opfer (zuletzt ein Rotmilan). Auch die Opfer bei den Fledermäusen sind an Seeadler, Baumfalke, Rohrweihe, Wachtelkönig, Wespenbussard und
diesen Anlagen hoch. Eine Ausweisung weiterer Flächen würde diese
Kranich.
Problematik weiter verstärken.
Zur Fläche 249:
305: Die Fläche liegt im Verlauf des internationalen Wasservogelzugwe- Die Fläche liegt im Beeinträchtigungsbereich eines Seeadlerbrutplatges, der von der Lübecker Bucht in ihrer gesamten Nord-Süd- Ausdehzes im Neversdorfer Wald. In den Regionalplan wird daher ein artennung nach Südwesten führt und v.a. für Nonnen- und Blässgänse von
schutzrechtlicher Vorbehalt - potenzieller Beeinträchtigungsbereich
erheblicher Bedeutung ist.
eines Seeadlerbrutplatzes - aufgenommen. Ferner ist in den Umweltbericht folgendes artenschutzrechtliche Prüferfordernis aufzunehmen:
306: Die Fläche liegt im Einzugsbereich von 3 Seeadlerbrutplätzen und im
Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln:
Verlauf des Wasservogelzugweges von der Lübecker Bucht nach Westen
Uhu, Rotmilan
(Nonnen- und Blässgänse). Eine Ausweisung der Fläche wird abgelehnt.
Zur Fläche 305:
Nach hiesigen Erkenntnissen ist der Raum nicht als Raum mit starken
Konzentrationen des Vogelzuges oder mit Leitstrukturen für den Vogelzug einzustufen.
Fläche 306:
Die Fläche liegt teilweise im Beeinträchtigungsbereich eines Seeadlerbrutplatzes. In den Regionalplan wird daher ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt - potenzieller Beeinträchtigungsbereich eines Seeadlerbrutplatzes - aufgenommen.
Der Bereich Stocksee beheimatet 11 der 15 in SH heimischen Fledermausarten, in dieser Moränenlandschaft mit hoher Knickdichte, Buchenwäldern mit Altbaumbeständen und Stillgewässern liegt eine besonders hohe Fledermausaktivität vor. Hierbei sind die lokalen und
ziehenden Populationen von Mai bis Oktober von hoher Bedeutung.
Es ist in den Umweltbericht folgendes artenschutzrechtliches Prüferfordernis aufzunehmen:
Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln:
Seeadler, Rotmilan
Prüfbereich für Flugkorridore Wasservögel,
Prüfbereich Jagd/Nahrungshabitate für Fledermäuse.
Der Kreis Segeberg weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass im
Südwesten der Fläche ein vorhandener Wald nicht berücksichtigt wurde und dass im Nordosten Ausgleichsflächen aus dem örtlichen Kiesabbau bestehen. In diesen Bereichen wird die Fläche daher geringfügig verkleinert.
Seite: 169 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Naturwind GmbH
ID:
1579
03.07.2012
Stellungnahme zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes in der
Gemeinde Wangelau, Planungsraum I, Gebiet 203
Abstimmungen zwischen den Gutachtern und dem LLUR haben hinsichtlich der Kriterien zwar stattgefunden. Kenntnisse über die Erfassung oder gar ein faunistisches Gutachten liegen jedoch nicht vor.
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
Selbst wenn die Erweiterung aus artenschutzrechtlicher Sicht zustimNaturwind begrüßt ebenso wie die Gemeinde Wangelau das Eignungsge- mungsfähig sein sollte, stimmt die Landesplanung der Erweiterung aus
raumordnerischen Gesichtspunkten nicht zu. Die Bundesstraße stellt
biet für Windenergie. Wir freuen uns über die Aufhebung der Höhenbeim vorliegenden Fall eine optische Zäsur dar, die nicht überschritten
grenzung sowie die kleinräumige Anpassung des Ortsabstandes.
werden soll. Der zusätzliche schmale Ausläufer wird zugunsten besser
Durch eine nochmalige Überprüfung der Fläche, sowie erste Ergebnisse
geeigneter Erweiterungen nicht übernommen.
der ornithologischen und fledermauskundlichen Gutachter wäre nun noch
eine kleinere Anpassung des Gebietes möglich, die wir hiermit gerne be- Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
antragen möchten.
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
ln westlicher Richtung des Windgebietes haben wir bisher in unserer Plakeine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
nung einen pauschalen Abstand zu Großvögeln eingehalten, herrührend
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
aus den Karten "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Behätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumlange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein" vom LLUR. Diese
ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
nunmehr 11 Jahre alten Daten sind nicht mehr aktuell. Von uns in Auftrag
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
gegebene Brutvogeluntersuchungen bei der B.i.A. - Biologen im Arbeitsraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesverbund haben gezeigt, dass von unserer Planung alle erforderlichen Abwig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetstände eingehalten werden, was durch ein Abstimmungsgespräch mit dem
zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die ZielsetLLUR untermauert wurde.
zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
Somit wäre auf der westlichen Seite der Bundesstraße B209 die Weiterführung des Eignungsgebietes möglich (siehe Abb. 1). Die Erweiterung hat
eine Größe von 13,5 Hektar, wodurch statt der bisher möglichen 5 dann 6
Windenergieanlagen auf einer Eignungsgebietsgröße von dann 62,7 Hektar gebaut werden könnten. Die Gemeinde und Flächeneigentümer befürworten dieses Vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Naturwind GmbH
ID:
1580
03.07.2012
Stellungnahme zur Erweiterung des Windeignungsgebietes in der
Seite: 170 von 310
Zur nördlichen Abgrenzung des Gebietes:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die geringfügige
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Stellungnahme
Erwiderung
Gemeinde Lütau, Planungsraum I, Flächennummer 200
Anpassung des Abstandes zur Bebauung kann im Zuge der Bauleitplanung auf einer genaueren Maßstabsebene erfolgen. Eine Anpassung in der Teilfortschreibung erfolgt nicht.
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
Naturwind begrüßt wie die Gemeinde das vergrößerte Eignungsgebiet für
Zur westlichen Abgrenzung:
Windenergie in Lütau. In zwei Punkten möchten wir jedoch noch eine
Der Kreis Herzogtum Lauenburg weist in seiner Stellungnahme darauf
kleinräumige Anpassung des Gebietes durch diese Stellungnahme bewirhin, dass der westliche Teil des Gebietes tief in einen vorgesehenen
ken:
Schutzbereich um ein Fledermaus-Winterquartier hineinreicht. Die
Die nördliche Ausformung des Gebietes entspricht laut Abwägungsdoku- Bedeutung des Waldes und der hergerichteten Winterquartiere zeigt
sich darin, dass diese Quartiere bereits jetzt von überwinternden Flementation dem Ortsabstand zu Lütau, der im aktuellen Abstandserlass
"Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen" mit 800m zu Siedlungen dermäusen angenommen wurden. Das Gutachten kann hier nicht die
allgemein und 400m zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbe- Bedeutung des Bereichs für Fledermäuse widerlegen. Die Erfassung
im Gutachten zeigt eine regelmäßige Aktivität in diesem Bereich, u.a.
reich angegeben ist.
auch von schlagempfindlichen Arten. Um das Entwicklungspotenzial
Durch eine detailliertere Abmaßung, die die genauen Verhältnisse vor Ort dieser Quartiere nicht zu gefährden wird der Abstand von 200 m hier
berücksichtigen, könnte hier das Eignungsgebiet um ca. 80 Meter vergröweiterhin für erforderlich gehalten. Die Landesplanung schließt sich
ßert werden (siehe Abb.1 und 2).
nach Abstimmung mit dem MELUR und auch in Ansehung des vorgeDie westliche Ausformung des Gebietes wurde vom Innenministerium laut legten Gutachtens dieser Bewertung an. Die Fläche wird in diesem
Bereich nicht erweitert.
Abwägungsdokumentation von angesetzten 500m Schutzabstand durch
den fledermauskundlichen Fachbeitrag auf einen Abstand von 200m zum
Wald gesenkt. Durch die fortwährende Erfassung der Fledermausfauna
der Firma Bioplan im Frühjahr und Sommer dieses Jahres konnten nun die
Ergebnisse des wenig bedeutsamen Standortes für Fledermäuse untermauert werden. "Auf Grundlage der bislang durchgeführten Untersuchungen zur Fledermausmigration gibt es bezüglich einer möglichen Verringerung des Waldabstandes von 500m auf ... 100m keine Vorbehalte." Das
entsprechende Kurzgutachten liegt diesem Antrag bei.
Naturwind begrüßt hiermit nochmals die Erweiterung der Windeignungsfläche im Rahmen der Neuaufstellung der Regionalpläne und bittet um die
kleinräumigen Anpassungen des Gebietes gemäß Abbildung 1-3.
Mit freundlichen Grüßen
Naturwind GmbH
ID:
1582
03.07.2012
2. Beteiligungsverfahren, Fortschreibung der Regionalpläne für den
Teilbereich Windenergie in Schleswig-Holstein, Planungsraum I
Stellungnahmen zur Ausweisung einer Windeignungsfläche in der
Seite: 171 von 310
Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. Selbst
wenn sich eine knapp über 20 ha große Fläche ergeben sollte, auf der
alle Ausschlusskriterien eingehalten sind, erfolgt zugunsten besser
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Stellungnahme
Erwiderung
Gemeinde Hohenhorn
geeigneter Flächen keine Übernahme.
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Frau Dickow,
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
das Land Schleswig-Holstein hat im Ende Mai 2012 veröffentlichten 2.
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
Entwurf der Regionalpläne Teilbereich Windenergie in den Erwiderungen
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
zu den Stellungnahmen den Flächenvorschlag des Kreises Herzogtum
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
Lauenburg sowie der Gemeinde Hohenhorn für eine Windeignungsfläche
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumim Gemeindegebiet nicht berücksichtigt. Die durch die Landesplanung
ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
getroffene Entscheidung kann so nicht nachvollzogen werden. Die Firma
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
naturwind gmbh möchte sich heute im Rahmen des 2. Öffentlichkeits- und
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in SchlesBeteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung der Regionalpläne, Plawig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetnungsraum I erneut für die Ausweisung einer Windeignungsfläche einsetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzen.
zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
Votum der Landesplanung vom 24.04.2012:
"Der Flächenvorschlag der Gemeinde ist aufgrund einer zu geringen Größe und der teilweisen Lage innerhalb einer Siedlungsachse gern. Planungsraum I abgelehnt worden. Eine erneute Überprüfung der erforderlichen Abstände hat ergeben, dass eine ausreichende Flächengröße zwar
erreicht werden könnte. Die Lage innerhalb einer Siedlungsachse bzw.
eines besonderen Siedlungsraumes steht einer Ausweisung jedoch nach
wie vor entgegen, da dies ein hartes Ausschlusskriterium gemäß Ziffer
3.5.2 Absatz 8 Landesentwicklungsplan ist. Auch wenn von der Stadt
Geesthacht laut Aussage der Gemeinde Hohenhorn bestätigt wurde, dass
keine Siedlungsentwicklung nördlich der geplanten Ortsumgehung stattfinden soll und derzeit die Planungen für neue Wohngebiete abgeschlossen
seien, so würde die Ausweisung eines Eignungsgebietes hier gleichwohl
einengend auf zukünftige Entwicklungen wirken, da die Abstandsvorgaben
auch im umgekehrten Fall anderer heranrückender Nutzungen gelten. Dies
bekommt bei einem Mittelzentrum wie Geesthacht eine erhebliche Bedeutung. Die unter solchen vorsorglichen Freihalteaspekten verbleibende
Restfläche wäre für eine Eignungsgebietsausweisung zu klein."
Nach Ziffer 3.5.2 Absatz 8 Landesentwicklungsplan (LEP) ist die Festlegung von Eignungsgebieten innerhalb von Siedlungsachsen und Besonderen Siedlungsräumen ausgeschlossen. Mit dem Zuschnitt des Windeignungsgebietes wird die Begrenzung durch den Besonderen Siedlungsraum von Geesthacht exakt eingehalten. Eine Siedlungsachse kann nicht
relevant sein, da diese punktuell auf nordwestlicher Seite über Börnsen auf
der B 5 nach Geesthacht hineinführt. Die genannte Siedlungsachse hat
Seite: 172 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
einen Abstand von 2,7km zum potenziellen Windeignungsgebiet Durch die
Landesplanung wird zudem ein unbegründet großer Abstand zum Waldhier sind es ca. 280m- berücksichtigt, wodurch sich die Eignungsfläche
maßgeblich verkleinert. Nimmt man nun die äußere Grenze der Linie des
Besonderen Siedlungsraumes und auf der anderen Seite diesen zu großen Waldabstand wird die Fläche tatsächlich mit unter 20 ha zu klein (Erwiderung des Landes zum jetzigen 2. Entwurf).
Allerdings sind nach geltendem Abstandserfass zu Wäldern Abstände von
100m bei Festsetzung einer Windeignungsfläche einzuhalten. Im Übrigen
wird die potenzielle Windeignungsfläche an dieser Stelle von einem Kranich-Brutplatz-Abstand von 1000m (siehe Avifaunistisches Kurzgutachten
der Firma bioplan, Anhang 2) und von einem Einzelhaus-Abstand von
400m abgegrenzt. Bei genauer Einhaltung der weiteren Abstandsvorgaben
ist ein tatsächliches Eignungsgebiet mit der von der Landesplanung geforderten Mindestgröße von über 20 ha zu erreichen (siehe unten stehende
Abbildung sowie Karte Anhang 1 ).
Insbesondere möchten wir noch mal die Thematik einer künftigen Siedlungsentwicklung der Stadt Geesthacht aufgreifen. Es gibt zwei Gründe die
ausschließen, dass die Siedlungsentwicklung Geesthachts näher als 800m
an das geplante Windeignungsgebiet heranrücken wird. Zum einen ist die
Grenze des Stadtgebietes bzw. die Gemeindegrenze zu Hohenhorn etwa
400-SOOm von dem nördlich(st)en Wohngebiet "Sophie-Scholl-Ring" in
Geesthacht entfernt. Weitere Baugebiete zu entwickeln, die nördlich oder
nordwestlich des "Sophie-Scholl-Rings" anschließen, sind nach Aussage
des Bürgermeisters der Stadt Geesthacht nicht geplant (siehe Abstandspuffer auf der Kartenabbildung). Zwischen potenzieller Windeignungsfläche und diesem Wohngebiet liegt ein Abstand von ca. 1,7 km.
Zum anderen ist nördlich Geesthachts die Ortsumgehung für die B 5 geplant, die auf weitere Siedlungsentwicklungen im gesamten nördlichen
Bereich Geesthachts einschränkend und begrenzend wirkt.
Bei der Planung des potenziellen Windeignungsgebietes in der Gemeinde
Hohenhorn haben alle genannten Belange Berücksichtigung gefunden.
Nach genauem Abzug der Ausschluss- und Restriktionsgebiete mit den
Abstandspuffern verbleibt eine ausreichend geeignete Fläche für die Nutzung durch Windenergie mit einer Größe von ca. 26ha (siehe Anhang 1).
Die Fläche ist ausreichend für die Errichtung von 4-5 Windenergieanlagen.
Auch die Gemeinde Hohenhorn steht weiterhin geschlossen hinter der
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Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Umsetzung eines Windparks und hat dies bereits schriftlich bei Ihnen eingereicht.
Bitte berücksichtigen Sie unsere Stellungnahme zur Ausweisung einer
Windeignungsfläche gemäß der Karte im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen
Naturwind GmbH
ID:
1583
03.07.2012
2. Beteiligungsverfahren, Fortschreibung der Regionalpläne für den
Teilbereich Windenergie in Schleswig-Holstein, Planungsraum I
Die Landesplanung hält an ihrer bisherigen Einschätzung fest. Gutachten, die im Auftrage des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr des
Landes Schleswig-Holstein erstellt wurden, können durch das hier
Gutachten zur Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinvorgelegte Kurzgutachten nicht widerlegt werden. Nach wie vor wird
de Hasenmoor, Stellungnahme des Amtes Kaltenkirchen-Land, Kreis
durch die jetzt reduzierte geplante Ausweisung eine Gefährdung der
Segeberg
CEF- und FCS-Maßnahmen sowie weiteren Ausgleichsflächen für den
Bau der BAB A20 gesehen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Frau Dickow,
im Anhang möchten wir Ihnen eine Standortuntersuchung zu geplanten
Ausgleichsflächen für den Bau der BAB A20 von Herrn Dr. Manfred
Haacks (Geschäftsführer der Ieguan gmbh, Planungsbüro f. Landschaftsökologie, Mitglied im Verband Beratender Ingenieure und Planer
von Ausgleichsflächen für den LBP im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der BAB A20) zum beantragten Windeignungsgebiet Hasenmoor
im Kreis Segeberg einreichen. Auf Grund der aktuellen faunistischen Untersuchungen ist eine Anpassung der Windeignungsfläche vorgenommen
worden. Hierbei wurden potenziell geeignete Flächen in den Gemeinden
Hartenholm und Schmalfeld zurück geschnitten. Das Kurzgutachten der
Firma Ieguan kommt zu dem Ergebnis, dass die potenzielle Windeignungsfläche innerhalb der Gemeinde Hasenmoor ausreichend große Abstände zu den Wiesenvogel-Ausgleichsflächen einhält und somit nicht mit
den geplanten CEF- und FCS-Maßnahmen sowie weiteren Ausgleichsflächen für den Bau der BAB A20 in Konflikt steht. Gemeinde und Amt unterstützen das Vorhaben maßgeblich und haben bereits eine Stellungnahme
zum 2. Beteiligungsverfahren eingereicht.
Unter Berücksichtigung aller Abstandsvorgaben verbleibt eine ausreichend
große und geeignete Fläche für die Nutzung durch Windenergie auf dem
Gebiet der Gemeinde Hasenmoor mit einer Größe von ca. 44ha. Auf dieser Fläche könnten ca. 5 Windenergieanlagen der 3MW-Klasse errichtet
Seite: 174 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
werden (siehe Karte).
Wir bitten um Prüfung der Unterlagen und Aufnahme der Windeignungsfläche in den Regionalplan.
Mit freundlichen Grüßen
PNE WIND AG
ID:
561
06.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurde, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen Potenzialbeigefügt erhalten Sie im Auftrag von Herrn Heiko Stoffers und Herrn Miflächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Dabei wurde festgechael Mies unseren Antrag auf Ausweisung eines Eignungsgebietes für die
stellt, dass der Bereich aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht als
Windenergie für das Windparkvorhaben „Haseldorfer Elbmarschen“ in
Windenergieeignungsgebiet geeignet ist. Im Übrigen ist in der GeSchleswig-Holstein mit der höflichen Bitte um Prüfung und Genehmigung.
samtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das gesamte
Mit heutiger Post sende ich Ihnen den vorbezeichneten Antrag ebenfalls Land Schleswig-Holstein festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordals Hardcopy zu.
nerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der LandesMit freundlichen Grüßen / Best regards
fläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten
Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche,
auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen.
PROKON
ID:
1550
09.07.2012
hier: Stellungnahme Eignungsgebiet Siebenbäumen EG Nr. 247 mit
neuer Vorschlagsfläche
Die Fläche wird nach Osten dem Wunsch der Stellungnahme entsprechend angepasst. Die Abstände werden entsprechend der Definition
als Innen- bzw. Außenbereich angeglichen. Eine Anpassung in nördliSehr geehrte Damen und Herren,
cher und nordwestlicher Richtung erfolgt nicht. Die geringfügige Anpassung des Abstandes zur Bebauung kann im Zuge der Bauleitplaals Anlage übersenden wir Ihnen einen Lageplan vom 09. Juli 2012, in
dem die im o.a. Entwurf ausgewiesene Fläche grau dargestellt worden ist. nung auf einer genaueren Maßstabsebene erfolgen. Der Flächenteil
auf Klinkrader Gebiet wird zurückgenommen, da sich die Gemeinde
Auf der Grundlage des aktuellen Windenergieerlasses vom 22.03.2011
Klinkrade gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgesprosind wir der Meinung, dass eine etwas größere Vorschlagsfläche-siehe im chen hat.
Lageplan blau dargestellt- ausgewiesen werden müsste. Wir bitten insoEs ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
fern um Überprüfung und Berücksichtigung im Zuge der Abwägung.
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
Seite: 175 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Grundlage für die vorliegende Abstandsermittlung sind Gespräche mit
Herrn Voderberg vom Amt Berkenthin (Abstände Gemeinde Kastorf) und
mit Herrn Jessen vom Amt Sandesneben-Nusse (Abstände Siebenbäumen und Klinkrade).
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Ein ausreichendes
Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die LanDemnach liegt ein Teil der östlichen Bebauung zur Vorschlagfläche im
desplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage
Außenbereich. Der Außenbereich der Gemeinde Kastorf beginnt unterhalb
gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und weichen
des Stichweges in Richtung der Vorschlagsfläche in der Hauptstraße 15.
Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden ÜberangeDie sich daran anschließende südöstlich zum Plangebiet verlaufende
bot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der
Wohnbebauung Schäferkaten in Kleinklinkrade liegt ebenfalls im AußenbeGemeinde mit eingestellt wird.
reich.
Des Weiteren liegen weitere Gebäude von der Bahnhofstraße 7 bis Nummer 14 in der Gemeinde Kastorf im Außenbereich.
Die Wohnbebauung von Siebenbäumen liegt komplett im Innenbereich.
Eine Nachermittlung ergab, dass eine genaue Anwendung der Abstände
zur Randwohnbebauung am Lemberg Ecke Klinkrader Weg sowie am
Bahndamm in Siebenbäumen sich das Plangebiet leicht vergrößern müsste.
Bei der Flächenermittlung haben wir den Flächenanteil der Gemeinde
Klinkrade herausgenommen, da die Gemeinde durch einen wiederholten
Bürgerentscheid im November 2011 keine Planungen von Windenergieanlagen auf ihrem Gemeindegebiet wünscht.
Unter Anwendung der Abstandskriterien nach dem Windenergieerlass vom
22.03.2011 vergrößert sich das Eignungsgebiet mit der Flächennummer
247 von 30,3 ha auf ca. 53 ha und erstreckt sich zusätzlich auf das Gebiet
der Gemeinde Kastorf.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe mit
freundlichen Grüßen aus ltzehoe
RWR Hasselbusch
ID:
314
03.07.2012
STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF DES WINDEIGNUNGSGEBIET MIT In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
DER NR. 245 (MÖNKLOH) IM PLANUNGSRAUM I
Technologie (MWAVT) wird die Fläche abgelehnt, weil das Gebiet 245
im direkten engeren Einzugsbereich einer geplanten Grünbrücke liegt.
Der Rotwildring Hasselbusch ist eine Hegegemeinschaft im Sinne von § 10
Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Funktionsfähigkeit der
a BJagdG und § 10 LJagdG. Wir begrüßen grundsätzlich die Bemühungen
Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in Einklang zu
Seite: 176 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
des Landes Schleswig-Holstein die tierökologischen Belange bei der
bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf gestrichen.
Windenergienutzung im ausreichenden Maße zu berücksichtigen. Der
Erhalt von seltenen und schützenswerten Lebewesen und deren Lebensräumen ist nicht allein unsere gesetzliche Verpflichtung aus § 1 Abs. 2
BJagdG und § 1 Abs. 1 bis 3 in Verbindung mit § 2 LjagdG, sondern ergibt
sich auch aus unserer Satzung einerseits und andererseits auch aus dem
ethischen Verantwortungsgefühl für unsere Umwelt.
Unsere Mitgliedsreviere erstrecken sich über den Lebensraum des hier
autochthonen Rotwildes von Hingstheide im Kreis Steinburg bis nach
Heidkaten bei Kaltenkirchen und von Heede im Süden bis Weddelbrook im
Norden. Damit sind wir von dem Entwurf des Windeignungsgebietes in der
Gemarkung Mönkloh des Kreises Segeberg (Planungsraum I mit der Gebietsnummer 245) unmittelbar betroffen.
Wir lehnen den Entwurf des Windeignungsgebietes in der jetzigen
Lage mit aller Entschiedenheit ab.
Zur Begründung bringen wir hiermit folgenden Sachverhalt vor:
•
Das Windeignungsgebiet befindet sich nach vorliegenden Entwurf im
Anschluss zu einer exponiert liegenden Waldrandlage des Kuhmoorholzes. Dieser Lebensraum dient dem Rotwild als essentielles
Trittsteinbiotop in den nördlich liegenden Schierenwald (Kreis Steinburg). Über Fernwechsel durch die Braumau bei Föhrden-Barl bzw.
Stellau wird das genetische Potenzial des gesamten SüdwestHolsteinschen Rotwild gesichert (vgl. hierzu den grüner Doppelpfeil in
angereichter Skizze).
•
Zur Wahrung der genetischen Vielfalt dieser kleinen, fast vollständig
isolierten Rotwildpopulation ist es aus Sicht der Populationsgenetik
wichtig, diesen vom Entwurf des Windeignungsgebietes Nr. 245 betroffenen, siedlungsarmen Bereich möglichst störungsarm zu erhalten.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das seit vier Jahren in
Bearbeitung befindliche Rotwildforschungsprojekt, das von der BLE
gefördert wird und an dem auch die Oberste Jagdbehörde im MELUR
als Partner beteiligt ist.
Abschließend weisen wir hiermit auch auf die Planungen zum Neubau der
BAB 20 im Abschnitt A7 - L114 und eine in unmittelbaren räumlichen und
funktionalen Zusammenhang stehende Wildquerungshilfe (Grünbrücke zw.
Hasselbusch und Kuhmoorholz) hin. Diese geplante Investition in den
Erhalt des größten Säugetiers Deutschlands - unser Rotwild würde durch
Seite: 177 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
die Realisierung eines Windparks gem. des vorliegenden Entwurfes möglicherweise völlig konterkariert werden. Da die Auswirkungen von WEA auf
das Raumnutzungsverhalten von Großwildarten derzeit nicht ausreichend
geklärt sind.
Rechtsanwälte Günther
ID:
1450
11.07.2012
Antrag auf Informationszugang und
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
Stellungnahme zur 2, Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserTeilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 für
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Windenergienutzung
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforSehr geehrte Damen und Herren
derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
zu vorgenannter Angelegenheit zeige ich an, dass ich mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Gemeinde Breitenfelde beauftragt bin. keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
Die beglaubigte Kopie einer Vollmacht erhalten Sie anbei.
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumNamens und in Vollmacht der Gemeinde Breitenfelde nehme ich Stellung
ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
zu vorgenannter Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
Schleswig-Holstein 2011 für den Planungsraum I.
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Vorausset1.
zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die ZielsetDazu beantrage ich Namens der Gemeinde Breitenfelde als Erstes die
zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
kurzfristige Bekanntgabe folgender Informationen:
Die Fläche 197 ist gestrichen worden und wird auch nicht wieder in
• alle Unterlagen. die im konkreten Zusammenhang mit der Abwägungs- den Plan aufgenommen.
entscheidung stehen, keine Windenergieeignungsfläche westlich der Landesstraße L 200 auf dem Gebiet der Gemeinde Breitenfelde auszuweisen.
• Auskunft über eventuelle Planungen hinsichtlich neuer Abstandskriterien
in Anbetracht des neu formulierten Ziels der Landesregierung, 2 % des
Landesgebiets als Eignungsfläche auszuweisen.
Die Gemeinde Breitenfelde hat Anspruch auf Bekanntgabe dieser Informationen gemäß § 3 Informationszugangsgesetz für Schleswig-Holstein (IZGSH).
Sofern Sie Präzisierungen und Rückfragen zu diesem Antrag haben, stehe
ich gern zu Ihrer Verfügung. Sollten Sie nicht über diese Informationen
Seite: 178 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
verfügen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und Information darüber an mich. ·
2.
Namens der Gemeinde Breitenfelde wiederhole ich zudem vollumfänglich
den Antrag aus dem 1. Anhörungsverfahren (ID 1642) auf Ausweisung
einer Windeignungsfläche auf ihrem Gemeindegebiet westlich der Landesstraße L 200 als Erweiterung des bereits bestehenden Windparks Woltersdorf.
Zu diesem Antrag verweise ich außerdem auf das Ziel der neuen Landesregierung, kommunale Anträge zur Ausweisung von Windeignungsflächen
zu unterstützen (siehe Randziffer 1546 des Koalitionsvertrages der neuen
Landesregierung 2012).
3.
Schlussendlich teile ich mit, dass der Ortsteil Neuenlande der Gemeinde
Breitenfelde derzeit mittels einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4
Nr. 2 BauGB deklaratorisch bauleitplanerisch als Innenbereich festgesetzt
wird. Der Ortsteil Neuenlande stellt eine zusammengehörige, geschlossen
erscheinende Bebauung dar) so dass er bereits in der Vergangenheit als
Innenbereich i.S.d. BauGB anzusehen war. Das haben wir Ihnen über
unsere rechtliche Vertretung auch bereits mit Schreiben vom 15.11.11
mitgeteilt. Die nunmehr in Aufstellung befindliche Entwicklungssatzung
wird dies weiter bauleitplanerisch absichern. Aus diesem Grund wird auch
in Zukunft die Ausweisung des ursprünglich Ihrerseits vorgesehenen Eignungsgebiets Nr. 197 im Planungsraum I nicht möglich sein, denn dieses
hatte nur einen Abstand von 400 m zum Ortsteil Neuenlande.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte Günther
ID:
1451
11.07.2012
Antrag auf Informationszugang und
Stellungnahme zur 2. Anhörung der Öffentlichkeit zur Aufstellung der
Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 für
den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
Windenergienutzug
Seite: 179 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Wiederaufnahme der Fläche ist nicht beabsichtigt.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu vorgenannter Angelegenheit zeigen wir an, dass wir weiterhin mit der
Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Frau Jutta Pemöller, Neuenlande 4, 23881 Breitenfelde beauftragt sind. Eine entsprechende Vollmacht finden Sie beiliegend.
Im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I war als Fläche 197 ein Eignungsgebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen, welches weniger als 800 Meter an den Ortsteil Neuenlande
heranreichte.
Dieses Gebiet wurde zwar nunmehr gestrichen, mir ist aber zugetragen
worden, dass dieses Gebiet keineswegs auch regionalplanerisch aufgegeben sei. In Ihrer diesbezüglichen Stellungnahme verweisen Sie darauf,
dass in Anbetracht der Ablehnung des Gebiets seitens der Gemeinde
Niendorf eine zu kleine Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Breitenfelde
verbleiben würde, weswegen das Gebiet Nr. 197 ganz gestrichen werde.
Zusätzlich teile ich Ihnen mit, dass der Ortsteil Neuenlande der Gemeinde
Breitenfelde derzeit mittels einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4
Nr. 2 BauGB deklaratorisch bauleitplanerisch als Innenbereich festgesetzt
wird. Der Ortsteil Neuenlande stellt eine zusammengehörige, geschlossen
erscheinende Bebauung dar, so dass er bereits in der Vergangenheit als
Innenbereich i.S.d. BauGB anzusehen war. Das haben wir Ihnen über
unsere rechtliche Vertretung auch bereits mit Schreiben vom 15.11.11
mitgeteilt. Die nunmehr in Aufstellung befindliche Entwicklungssatzung
wird dies weiter bauleitplanerisch absichern.
Auch aus diesem Grund wird auch in Zukunft die Ausweisung des ursprünglich Ihrerseits vorgesehenen Eignungsgebiets Nr. 197 im Planungsraum I nicht möglich sein, denn dieses hatte nur einen Abstand von 400 m
zum Ortsteil Neuenlande.
Aufgrund der gleichwohl mit vorliegenden "inoffiziellen Informationen“ hinsichtlich eines Festhaltens Ihrerseits an dem Eignungsgebiet Nr. 197 mache ich meinen Anspruch aus § 3 Informationszugangsgesetz für Schleswig-Holstein (IZG-SH) geltend und bitte kurzfristig um folgende Informationen:
• alle Unterlagen, die im konkreten Zusammenhang mit eventuellen zukünftigen Planungen der Windenergieeignungsfläche Nr. 197 NienSeite: 180 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
dorf/Breitenfelde stehen,
• Auskunft über eventuelle weitere Planungen neuer WEA-Eignungsfelder
auf dem Gebiet der Gemeinde Breitenfelde.
Sofern Sie Präzisierungen oder Rückfragen zu diesem Antrag haben) stehe ich gern zu Ihrer Verfügung. Sollten Sie nicht über diese Informationen
verfügen, bitte ich um Weiterleitung an die zuständige Stelle und Information darüber an mich.
Mit freundlichen Grüßen
Renerco
ID:
67
12.06.2012
Ausweisung der Planungsfläche Obernwohlde in der Gemeinde Pronstorf Den Hinweisen aus der Stellungnahme wird gefolgt. Im Abgleich auch
(Fläche 183) als Eignungsgebiet für die Windenergienutzung
mit der Stellungnahme des Kreises Segeberg, wird die Abgrenzung
der Fläche an die Abstandsradien gemäß der tatsächlichen Einstufung
Sehr geehrter Herr Tasch,
der Bebauung angepasst. Dadurch wird auch die Übernahme eines
wir möchten darauf hinweisen, dass die Gebietsausformung im 2. Entwurf kleinen zusätzlichen Flächenteiles in der Gemeinde Ahrensbök möglich.
in Richtung Westen der Gebietsausformung im Kreiskonzept vom
10.11.2011 (Fläche 23-183) entsprechen müsste. Die Gebietsgrenzen in
Richtung Westen im 2. Entwurf stammen unserer Vermutung nach von
einer fehlerhaften Einstufung von Einzelhäusern. Diese Einzelhäuser zwischen Wulfsfelde und Reinsbek sind in Ihrem 1. Entwurf vermutlich als Teil
der Siedlungen Wulfsfelde/ Reinsbek eingestuft worden. Unserer Ansicht
nach sind bei diesen Einzelhäusern nur ein Abstand von 400 m einzuhalten. Anbei finden Sie eine entsprechende Auskunft vom Amt Trave-Land,
dass die Häuser als "Einzelhäuser/Splittersiedlungen im Außenbereich"
gemäß Runderlass zu werten sind. Wir beantragen daher die Gebietsausformung aus dem Kreiskonzept vom 10.11.2011 zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Zusatz vom 02.07.2012
Ausweisung der Planungsfläche Obernwohlde als Eignungsgebiet für die
Windenergienutzung - Arrondierung Ahrensbök
Sehr geehrter Herr Tasch,
ergänzend zu unserer Eingabe vom 12.06.2012 zur Vergrößerung des im
2. Entwurf mit der Nummer 183 bezeichneten Gebietes, beantragen wir mit
Seite: 181 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
diesem Schreiben zusätzlich eine entsprechende Arrondierung zum Gebiet
mit der Nummer 89 in der Gemeinde Ahrensbök. Dieses Verbindungsstück
ist in beigefügter Karte orange markiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Schleswig-Holstein Netz AG
ID:
1443
10.07.2012
Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Krei- Die Stellungnahme enthält zahlreiche Hinweise auf unterschiedliche
se Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn.
Kabeltrassen, Freileitungen sowie Gasleitungen, die durch die Eignungsgebiete verlaufen. Die Bestandssicherung dieser Trassen und
Eignungsgebietsnummer 184: Keine Einwände.
Leitungen kann nicht Gegenstand der Regionalplanung sein, da sie
unterhalb der maßstabstreuen Darstellungsebene liegen. Eine BerückEignungsgebietsnummer 196: Keine Einwände.
sichtigung der vorgebrachten Belange erfolgt im GenehmigungsverfahEignungsgebietsnummer 200: Keine Einwände.
ren für die WKA bzw. im Zuge der gemeindlichen Bauleitplanung. Die
Eignungsgebietsnummer 204: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer Schleswig-Holstein Netz AG ist hierbei regelmäßig zu beteiligen.
Gasleitung. Die Leitung ist in ihrem Bestand zu sichern.
Eignungsgebietsnummer 227: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer
Gasleitung und einer Fernmeldeleitungen. Die Leitungen sind in ihrem
Bestand zu sichern.
Eignungsgebietsnummer 244: Keine Einwände.
Eignungsgebietsnummer 245: Keine Einwände.
Eignungsgebietsnummer 246: Durch das Gebiet verläuft die Trasse eines
20-kV-Kabels. Die Leitung ist in ihrem Bestand zu sichern.
Eignungsgebietsnummer 247: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer
110-kV-Freileitung.
Eignungsgebietsnummer 248: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer
Gasleitung und einer Fernmeldeleitungen. Die Leitungen sind in ihrem
Bestand zu sichern.
Eignungsgebietsnummer 249: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer
220-k V-Freileitung.
Eignungsgebietsnummer 250: Keine Einwände.
Eignungsgebietsnummer 305: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer
Seite: 182 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
220-kV-Freileitung.
Eignungsgebietsnummer 306: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer
Gasleitung. Die Leitung ist in ihrem Bestand zu sichern.
Eignungsgebietsnummer 307: Keine Einwände.
Eignungsgebietsnummer 308: Durch das Gebiet verläuft die Trasse einer
Gasleitung und einer Fernmeldeleitungen. Die Leitungen sind in ihrem
Bestand zu sichern.
Eignungsgebietsnummer 313: Keine Einwände.
Eignungsgebietsnummer 315: Keine Einwände.
Schleswig-Holsteinischer Bauern-Bund e.V.
ID:
1555
10.07.2012
Sehr geehrter Herr Schlick,
Im Rahmen der zweiten Anhörung wurden alle Flächen noch einmal
ausdrücklich auch auf potenzielle Konflikte mit Kompensations- oder
wir der Bauernbund S.H: fordern Sie auf die Teilfortschreibung grundsätzAusgleichsflächen aus anderen Projekten abgeglichen.
lich zu überdenken und der neuen Regierung die erforderliche Zeit einzuräumen, ihren politischen Einfluss selbst aktiv einzubringen, um auch den Aus landesplanerischer Sicht ist es für die Abwägung nicht von Bedeutung, wer als Betreiber oder Investor in einem Eignungsgebiet auftritt.
durch den Wähler erfolgten politischen Umbruch zu berücksichtigen.
Die Flächen werden nach landesweit einheitlichen sachlich-fachlich
Beispielhaft am Kreis Steinburg möchten wir auf mehreren Ungereimtheibegründeten Kriterien ausgewiesen. Charakteristische Landschaftsten aufmerksam machen, die den einfachen Wähler nicht logisch Erklärbar
räume sind für die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgeschlossind. Ohne auf genaue Einzelheiten einzugehen sind da 3 Planungen von
sen, sie haben jedoch außerhalb der Fläche keine Pufferzone, die
Windparks von 3 großen Firmen die bereits in der regionalen Presse "beebenfalls tabu ist. Zu Naturschutzgebieten wird der gemäß Runderlass
worben" wurden. Teils mittels Zielabweichungsverfahren bzw. BImSch
erforderliche Mindestabstand eingehalten.
Genehmigung wird versucht vor der Teilfortschreibung Fakten zu schaffen.
Alle Planungen werden mit Argumenten wie Arbeitsplatzsicherheit, Eigen- In einem Zielabweichungsverfahren wird die Standorteignung nach
kapitalverzinsung und Versorgungssicherheit begründet. Auffällig ist das gleichen Kriterien wie für die Ausweisung von Eignungsgebieten geprüft. Ein solches Verfahren kann unabhängig von der Teilfortschreialle 3 Standorte unmittelbar an charakteristische Landschaftsräume anschließen und das man fast den Eindruck gewinnen kann das die Grenz- bung der Regionalpläne auf Basis von § 6 Absatz 2 Raumordnungsziehung in diesen Bereich flurstücksgenau ein "Bogen" macht. Auffällig ist gesetz durchgeführt werden.
ebenfalls das sich unmittelbar im Anschluss Naturschutzgebiete und/oder
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Angroße Ausgleichsgebiete für die A 20 befinden. Auffällig ist ebenfalls das
wohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abdiese Gebiete durch WEA nicht beeinträchtig werden und vorhandene
stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
große Greifvögel weder gestört noch vertrieben werden. Die Ausgleichszum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umflächen für die A 20 sollen als Vorrangflächen für Wiesenvögel und als
welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
Rastflächen für Zugvögel entwickelt werden. WEA für diese Firmen stören
z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
Seite: 183 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
komischer weise nicht. Denkmalschutzrechtliche Vorbehalte werden zugrößere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehrückgestellt aber von Kreis und Gemeinden in diesen Gebieten gemeldete migungsverfahren zu klären. Baulasten regelt die Landesbauordnung
Vorrangflächen im Anschluss an die geplanten "Firmenmühlen" werden mit (LBO). Eine Änderung der LBO ist nicht Gegenstand dieses Verfahder Begründung Natur und Denkmalschutz zurückgestellt.
rens.
Auffällig ist ebenfalls das diese Firmen sich um die Lokalpolitiker "bemühen" und. diese dann voller Elan Werbung für diese Projekte machen. Das
in alten Landschaftsplänen diese Flächen als Vorrangflächen für den Naturschutz ausgewiesen und mit Ausgleichsgelder für Eingriffe in die Natur
und in Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturschutz großflächig viel Mühe
und Geld hierfür angelegt wurde ist wohl vergessen.
Die Landesplanung als Trägerin der Regionalplanung hat die Vorschläge der Kreise zur Ausweisung von charakteristischen Landschaftsräumen geprüft. Bei der Definition gemäß Landesentwicklungsplan kann die Landesplanung von einem gewissen Ermessen bei der
Festlegung der Räume und insbesondere der Pufferzonen Gebrauch
machen. Charakteristische Landschaftsräume schließen lediglich die
Errichtung von WKA aus. Andere Einschränkungen der FlächennutÄhnlichkeiten mit dem Glücksspielgesetz das noch kurz vor dem Regiezung ergeben sich daraus nicht. Freileitungen haben eine andere Wirrungswechsel verabschiedet wurde und einige Firmen mit entsprechenden
kung in der Landschaft als die deutlich höheren und dazu noch rotieKonzessionen versorgte sind wohl zufällig. Gerade in diesen Bereich verrenden WKA. Insofern sieht die Landesplanung keinen Widerspruch
sucht die neue Regierung nun eine möglicherweise teure Kehrtwende.
darin, innerhalb charakteristischer Landschaftsräume Freileitungen
zuzulassen.
Während diese großen produzierenden Firmen wahrscheinlich von den
Kosten für das EEG befreit sind zahlen Wähler und Wählerinnen mit ihrer
Stromrechnung alle Kosten der Erneuerbaren. Mögliche Investitionen von
Landwirten in dieser Region in Stallbauten werden genau untersucht. Die
Auswirkung auf Ausgleichsflächen, Naturschutzflächen und Kulturdenkmälern verhindern sie oder erschweren die Standortsuche. In diesen Verfahren vorgebrachte Argumente wie Arbeitsplatzsicherheit oder Konkurrenzfähigkeit des Betriebes sind dort nicht relevant.
Sollte sich diese Vorgehensweise bestätigen stellt sich die Frage ob die
Teilfortschreibung des Regionalplanes bei einer gerichtlichen Überprüfung
überhaupt noch Bestand hat und damit nicht in bestimmten Gebieten ein
rechtsfreier Raum droht.
Deswegen schlagen wir vor, eine Fortführung der Teilfortschreibung genauestens zu überdenken, ob hier in einigen Regionen nicht nur Interessen von demokratisch gewählten Volksvertretern sondern auch Interessen
von einigen wenigen Firmen oder befreundeten Landbesitzern und Investoren verfolgt werden . Eine Einflussnahme von Korruption muss ausgeschlossen bleiben. Zu überdenken ist auch die aktuelle Abstandsregelung
von WEA. Durch den Bau von WEA werden benachbarte Grundstückseigentümer möglicherweise in ihren Rechten beeinträchtigt z.B. bei der Planung zukünftiger Altenteilerhäuser, Ferienhäuser oder Stallbauten
.Mindestens sollten also Grundstückseigentümer von Nachbargrundstücken im Genehmigungsverfahren direkt beteiligt werden soweit diese sich
Seite: 184 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
in den Sichtachsen befinden oder durch die Abstandsregelungen direkt
betroffen sind. Denkbar wäre auch eine grundbuchliche Eintragung einer
Baulast im Abstandsbereich von 400m von WEA. Dies würde sicherlich die
Akzeptanz von WEA im Nachbarschaftsbereich erhöhen und so manche
nachträgliche gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden. Vergleichbar ist
dies mit der Regelung von Grenzbebauung in der LBO.
Zweitens sollte überdacht werden den vor Ort erzeugten Windstrom mit
großem Aufwand in den Süddeutschen Raum zu führen. Die hierfür benötigten neuen Stromtrassen sind nicht nur ein erheblichen Eingriff in die
Landschaft sie sind auch mit erheblichen Energieverlusten verbunden und
verschlechtern die Ökobilanz von Windstrom. Sinnvoller wäre es sicherlich
stromintensive Industrien in den hohen Norden zu locken und damit dauerhaft Arbeitsplätze zu sichern. Wenn für den Bau dieser Stromtrassen
dann ausgerechnet charakteristische Landschaftsräume, die frei von WEA
bleiben sollen, mit Hochspannungsmasten verschönert werden macht sich
die Regierung vollends unglaubwürdig und liefert Nachschub für die
Stammtische der Wähler.
In unseren Augen ist es bedenklich so großzügig und großflächig charakteristische Landschaftsräume auszuweisen ohne dass vor Ort ein besonderer Landschaftstyp oder ein Unterschied zu Windeignungsgebiete erkennbar ist. Die großzügige Ausweisung erinnert fast an die Planwirtschaft
der alten DDR, wo ebenfalls ohne Rücksicht auf Produktionsfaktoren bestimmte Produktionsrichtungen vorgeschrieben waren.
Mit freundlichen Grüßen
Stadtwerke Elmshorn
ID:
38
30.05.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beziehen uns auf die Stellungnahme von Herrn Werner Steinke als
Vertreter des Robin Wood Elmshorn e.V. vom 26.08.2011 und die in diesem Zusammenhang von ihm abgegebene Anfrage zur Prüfung der dort
genannten Flächen an der Autobahnausfahrt A 23 als Windeignungsfläche. Als örtliches Energieversorgungsunternehmen haben wir ein primäres
Interesse, an derartigen Windenergiestandorten, insbesondere im betreffenden Bereich der A 23.
Seite: 185 von 310
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Wir bitten Sie deshalb, nochmals um wohlwollende Prüfung der Eignung
der genannten Flächen als Windenergiestandort und würden uns über eine
kurzfristige Antwort von Ihnen freuen. Als Anlage haben wir Ihnen den
Wortlaut der Stellungnahme von Robin Wood nochmals beigefügt.
Mit freundlichem Gruß
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge des Einstiegs in das "Solarzeitalter (Wind, Sonne, Biomasse)"
schlägt Robin Wood für die Stadt Elmshorn eine Erweiterung der Windeignungsflächen vor. Im Rahmen von Voruntersuchungen zu Windeignungsflächen in Hamburg gab es ebendort den Hinweis, dass Flächen entlang
von Autobahnen grundsätzlich als so genannt vorbelastete Gebiete gelten
- im Sinne der Eingriffsregelung nach dem BNatSchG. Ich möchte für
Elmshorn die Prüfung der Flächen rund um die Autobahnabfahrt A 23 Ausfahrt Elmshorn vorschlagen. Auf beiden Seiten der A 23 liegt das Gemeindegebiet der Stadt Elmshorn. Von der Landesplanung in Kiel wurden seinerzeit an den Standorten westlich der A 23 Gewerbegebiete ausgewiesen. Ein Teil der Freiflächen in diesem Bereich ist LSG. Dennoch glaubt
Robin Wood, wäre hier ein geeignetes Gebiet zur Erweiterung von Windenergiestandorten, da diese Flächen durch Autobahn und Gewerbegebieten deutlich vorbelastet sind - im Sinne des Eingriffes in Natur und Landschaft - hier speziell auch des Landschaftsbildes. Und ggf. zu Lasten des
LSG. Nach unseren Berechnungen benötigt Elmshorn ca. 20 MW Windenergieleistung, um autark von den EVUs zu sein. Die Alternative wäre
unter anderem eine Beteiligung an einem Kohlekraftwerk. Die Abwägung
der Belange im Sinne des 1 BauGB ist für Robin Wood hier eindeutig:
zugunsten des vorbelasteten Standortes entlang der A 23 auf Elmshorner
Gemeindegebiet für Windenergie.
Ich würde mich über eine Prüfung freuen
Strom aus Wind Betriebsgesellschaft mbH & Co Windpark Uetersen KG
ID:
487
09.07.2012
Windpark Uetersen
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
Zweite Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserPlanungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windgebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
energienutzung
nicht zu entnehmen. Die LSG-Verordnung ist so zu verstehen, dass
Seite: 186 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tasch,
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Änderungen an den bestehenden WKA und innerhalb der bestehenden Fläche vorgenommen werden dürfen. Erweiterungen sind dadurch
im Rahmen der ersten Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplanicht abgedeckt. Die Fläche wird nicht übernommen (siehe auch Vones für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die
tum zur Stellungnahme ID 1523).
Windenergienutzung, hat die Stadt Uetersen mit ihrem Beschluss vom
07.10.2011 den Wunsch nach Erweiterung des Windeignungsgebietes
Uetersen beim Innenministerium gemeldet. Erneut hat sich die Stadt Uetersen im zweiten Beteiligungsverfahren mit ihrem Beschluss vom
25.05.2012 in gleicher Weise geäußert.
Wir sind die Betreibergesellschaft des bestehenden Windparks Uetersen
und sehen uns mit dem Wunsch der Stadt Uetersen auf einer Linie. weil
wir durch eine vergrößerte Fläche bessere Chancen auf ein Repowering
des Windparks hätten. Der Windpark Uetersen hat mit seinen Anlagen von
1,3 MW und einer Nabenhöhe von 68 m leider nicht im Entferntesten die
prognostizierte Stromproduktion und Rendite eingespielt. Ein Repowering
würde eine erhebliche Verbesserung bedeuten. Leider hat das Innenministerium diesen Vorschlag der Stadt Uetersen nicht berücksichtigt. Nach
Prüfung der Abwägung des Innenministeriums zum vorgeschlagenen Eignungsgebiet (Seite 159 und 160 der Synopse), sehen wir keine Grundlage
für eine Ablehnung des besagten Gebietes und bitten um eine erneute,
vertiefte Prüfung der Sachlage. Das IM verweist auf die Lage des bestehenden WP Uetersen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Pinneberger
Elbmarsch" und die entsprechende Verordnung vom 29.03.2000. Wie das
IM richtig schreibt, sieht § 4 Abs. 1 Satz 2 vor: 'Insbesondere ist verboten [
... ] die Errichtung oder wesentliche Änderung von Windenergieanlagen,
ausgenommen in den gekennzeichneten Vorranggebieten für Windenergienutzung'. Daraus folgert das IM: "Jede Erweiterung der bisher ausgewiesenen Fläche führt zu einem Verbotstatbestand. der auch im Rahmen
einer Befreiung nicht überwunden werden kann." Diese Argumentation
halten wir für fehlerhaft. Denn das bestehende Windeignungsgebiet ist klar
als Ausnahme im Landschaftsschutzgebiet verankert, § 3 Abs. 1: "Innerhalb des Gebietes befinden sich Eignungsräume für Windenergieanlagen".
Diese sind laut § 4 Abs. 1 und Satz 1 im Vergleich zu anderen baulichen
Anlagen privilegiert:
"Insbesondere ist verboten: 1. die Errichtung von baulichen Anlagen auf
baulich bisher nicht genutzten Grundflächen, Straßen, Wege, Bahnanlagen und sonstige Verkehrsflächen mit festem Belag anzulegen. ausgenommen Windenergieanlagen.“ ··
Seite: 187 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
In diesem Sinne sind auch die weiteren Punkte der Verordnung zu sehen,
die ausdrücklich eine Änderung des Status quo nach § 5 Abs. 2 sowie
Satz 1 vorsehen:
"Nur in der Randzone können für folgende genehmigungsbedürftige Handlungen Ausnahmen zugelassen werden:
1. die wesentliche Änderung der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten Anlagen
und Windenergieanlagen sowie für die Errichtung nach § 35 des Baugesetzbuches bevorrechtigt im Außenbereich zulässiger baulichen Anlagen
inklusive aller Windenergieanlagen und deren Baunutzungsänderung,
auch wenn die Änderung oder Errichtung keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedarf,"
Zusätzlich liegen sowohl das bestehende als auch das geplante Eignungsgebiet in der Randzone des LSG, für die die Verordnung gegenüber
der Kernzone einen geringeren Schutzstatus vorsieht.
Aus der Verordnung wird also klar, dass der Eignungsraum als Bestandteil
im Randbereich des LSG verankert ist und eine Änderung bzw. Erweiterung nicht durch die Verordnung ausgeschlossen wird. Wir bitten diese
Punkte bei einer erneuten Prüfung zu berücksichtigen. Weiter teilen wir
auch nicht die Einschätzung des IM, "dass weitere Windkraftanlagen westlich der bestehenden Windkraftanlagen und ebenfalls westlich der vorhandenen Stromleitungen die Beeinträchtigungen und Negativwirkungen in
dem Bereich der Marsch deutlich erhöhen würden.'· Das Gebiet in Uetersen ist durch die bestehenden Stromtrassen bereits infrastrukturell vorgeprägt, eine weitere lineare Bebauung mit Windenergieanlagen westlich der
Stromleitungen führen nicht zu einer erhöhten Belastung. Viel mehr können durch die Nutzung dieser Flächen die restlichen Flächen der Haseldorfer und Seestermüher Marsch freigehalten werden. Das LSG an sich
umfasst eine Fläche von ca. 9.400 ha. Die bestehende Eignungsfläche
bedeckt mit ca. 28 ha nur 0.3 % der Fläche des LSG und auch die angestrebte Erweiterung des Gebietes würde die Fläche nur auf ca. 98 ha erhöhen und damit nur einen Bruchteil des LSG von 1,0% ausmachen. Auch
hier kann nicht von einer deutlich erhöhten Beeinträchtigung des LSG
gesprochen werden.
Weiter verweisen wir auf an verschiedenen Stellen geäußerte Aussagen
des IM, wonach bevorzugt bestehende Eignungsgebiete ausgebaut statt
neue Gebiete auszuweisen. Hinzu kommt noch der ohnehin geringe Anteil
des Kreises Pinneberg an der Windenergieproduktion im Land SchleswigSeite: 188 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Holstein. Auch deshalb sollte dem Wunsch der Stadt Uetersen stattgegeben werden. Mit der Ausweisung der Fläche gibt man unserer Betreibergesellschaft und der Stadt Uetersen die Möglichkeit durch die Bereitstellung von erneuerbaren Energien für die Region dem Klimawandel wirkungsvoll zu begegnen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Einwendung wohlwollend prüfen
könnten, und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Anbei senden wir Ihnen noch die besagte Verordnung des LSG.
Mit freundlichen Grüßen
WKN AG
ID:
308
03.07.2012
Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu eiEs liegt eine Stellungnahme der UNB des Kreises aus der ersten Anner geeigneten Windparkfläche in der Gemeinde Groß Schenkenberg. Wir hörung vor, in der die Fläche als ungeeignet eingestuft wird. Begründet
bitten um Überprüfung und Aufnahme der beschriebenen Fläche.
wurde dies unter anderem mit der klein strukturierten Landschaft mit
Knicks, Gehölzen und Grünland. Diese Landschaftsstruktur unterMit freundlichen Grüßen,
streicht den Wert des regionalen Grünzuges als großräumige zusammenhängende Freifläche, die unter anderem der Erhaltung prägender
Landschaftsstrukturen dient. Eine Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Ansatz
9 LEP ist somit an dieser Stelle nicht begründbar.
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
WKN AG
ID:
310
03.07.2012
Seite: 189 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu geeigneten
Die vorliegende Stellungnahme wurde erneut in Abstimmung mit dem
Windparkflächen in der Gemeinde Todesfelde. Wir bitten um Überprüfung Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH)
und Aufnahme der beschriebenen Flächen.
geprüft. Die nunmehr mit Bezug auf die Planung der A 20 dargestellten
3 Flächen zeigen deutlich den engen räumlichen Zusammenhang zur
Mit freundlichen Grüßen,
Lage der Grünbrücke bei Todesfelde. Der Wahl des Standortes der
Grünbrücke liegt eine Analyse des Wanderverhaltens migrierenden
Rotwildes auf einer Ideallinie zugrunde. Ergebnisse aktueller Untersuchungen bestätigen diese Analyse vollständig. Gleichzeitig liegen aber
keine Erfahrungen über die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf
migrierendes Rotwild vor. Deshalb ist die Ausweisung von Windkrafteignungsflächen in unmittelbarer Nähe zur geplanten Grünbrücke mit
dem Risiko verbunden, deren Funktion zu gefährden. Dies behindert
das Planfeststellungsverfahren der A 20 und stellt die hohen Investitionen in Frage.
Für die südwestliche Teilfläche gelten zusätzlich artenschutzrechtliche
Vorbehalte: die Fläche soll Feldlerche, Neuntöter, Braunkehlchen,
Kiebitz und ungefährdeten Vögeln des Offenlandes i. S. einer FCS Maßnahme einen neuen Lebensraum bieten.
Angesichts dieser Ausgangssituation können hier keine Flächen, auch
nicht mit entsprechenden Vorbehalten, ausgewiesen werden. Im vorliegenden Fall sind Vorsorgeaspekte zur sicheren Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens höher zu werten als die Ausweisung zusätzlicher Windkraftflächen. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund,
dass das raumordnerische Ziel, 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen, mit konfliktärmeren Flächen schon deutlich erreicht werden kann.
WKN AG
ID:
311
03.07.2012
Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu der im 2. Entwurf enthaltenden Eignungsgebietsfläche - Erweiterung Windpark Lütau.
Wir bitten um Überprüfung und Aufnahme der beschriebenen zusätzlichen
Fläche.
Mit freundlichen Grüßen,
Seite: 190 von 310
Der Kreis Herzogtum Lauenburg weist in seiner Stellungnahme darauf
hin, dass der westliche Teil des Gebietes tief in einen vorgesehenen
Schutzbereich um ein Fledermaus-Winterquartier hineinreicht. Die
Bedeutung des Waldes und der hergerichteten Winterquartiere zeigt
sich darin, dass diese Quartiere bereits jetzt von überwinternden Fledermäusen angenommen wurden. Das Gutachten kann hier nicht die
Bedeutung des Bereichs für Fledermäuse widerlegen. Die Erfassung
im Gutachten zeigt eine regelmäßige Aktivität in diesem Bereich, u.a.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
auch von schlagempfindlichen Arten. Um das Entwicklungspotenzial
dieser Quartiere nicht zu gefährden wird der Abstand von 200 m hier
weiterhin für erforderlich gehalten. Die Landesplanung schließt sich
nach Abstimmung mit dem MELUR und auch in Ansehung des vorgelegten Gutachtens dieser Bewertung an. Die Fläche wird in diesem
Bereich nicht erweitert.
WKN AG
ID:
325
04.07.2012
Stellungnahme
Das eingereichte Gutachten wurde geprüft. Auch wenn eine grundsätzliche Vereinbarkeit mit den Schutzzielen des Naturparkes und des
Als Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu einer geeignebenachbarten Vogelschutz- und FFH-Gebietes gegeben sein sollte,
ten Windparkfläche in der Gemeinde Berkenthin.
bleibt die Landesplanung bei der Entscheidung die Fläche nicht ausWir bitten in diesem Zuge um eine Überprüfung des von uns bei der ARSU zuweisen. Der Bereich östlich des Elbe-Lübeck-Kanals ist bisher großGmbH beauftragten Gutachtens, das die Ausschlussgründe der Regional- räumig von WKA freigehalten. Bei einer zunehmenden Intensivierung
der Windenergienutzung kommt es umso mehr darauf an in der lanplanung widerlegt.
desweiten Betrachtung Schwerpunkte zu setzen und gleichzeitig auch
Mit freundlichen Grüßen,
große Freiräume zu erhalten. Durch die Ausweisung als Naturpark
wird dies noch zusätzlich unterstützt. Von der Möglichkeit zur Feinsteuerung, also Ausnahme innerhalb des Naturparkes gemäß Ziffer
3.5.2 Absatz 9 LEP wird kein Gebrauch gemacht, um diesen Freiraum
zu erhalten.
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
WKN AG
Seite: 191 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
ID:
328
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
die WKN AG begrüßt die in der Gemeinde Siebenbäumen im 2. Regionalplanentwurf aufgenommene Fläche, als Erweiterung zur Fläche 204 in der
Gemeinde Kastorf. Jedoch wurde unserem Wunsch und dem Wunsch der
Gemeinde nach einer Vergrößerung der Fläche bis westlich der K 42 nicht
stattgegeben (Vgl. Abb.1).
Der Argumentation der Landesplanung, dass durch die westliche Erweiterung der Fläche 204 eine Riegelwirkung gegenüber Kastorf und Siebenbäumen entstehen würde, kann nicht nachvollzogen werden, da sowohl
Kastorf auch Siebenbäumen südlich der geplanten Eignungsgebietsflächen für Windenergie liegen.
Zumindest sollte eine Erweiterung der Fläche 204 bis an die K 42 überdacht werden, da keine Gründe dafür sprechen, diese Fläche nicht in den
Regionalplan mit aufzunehmen (Vgl. Abb.2). Einerseits ist derzeit von uns
geplant, von der K 42 über diese Fläche die Zufahrt in den Windpark zu
legen, andererseits wäre auch die Errichtung einer weiteren Windenergieanlage auf dieser Fläche im Gemeindegebiet möglich. Die Abstandsvorgaben zur Kreisstraße, angrenzenden Waldfläche sowie zur Hochspannungsleitung wurden gemäß Runderlass berücksichtigt. Die Gemeinde
Siebenbäumen hätte durch die jetzige Flächenausweisung Nr. 204 im 2.
Regionalplanentwurf, aufgrund des einzuhaltenden Abstands zu der in
Nord‐Süd Richtung verlaufenden Höchstspannungstrasse, nur die Möglichkeit eine einzelne Windenergieanlage zu errichten.
Da keine Argumente gegen eine Erweiterung der Fläche bis an die K 42
sprechen, bitten wir um die Aufnahme einer Flächenerweiterung gemäß
Abb.2 in den Regionalplan.
Mit freundlichen Grüßen,
WKN AG
565
Erwiderung
04.07.2012
Stellungnahme zur Aufnahme des Windeignungsgebietes in der Gemeinde Siebenbäumen, Planungsraum I, Flächennummer 204
ID:
Stand: 06.11.2012
09.07.2012
Seite: 192 von 310
Die Argumentation hinsichtlich der nicht gegebenen Riegelwirkung
kann nachvollzogen werden. Durch den Zuschnitt der Fläche ergeben
sich nur begrenzte Aufstellungsmöglichkeiten, wodurch eine optische
Barrierewirkung gemildert wird.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
die WKN AG begrüßt die Aufnahme des Windeignungsgebietes in der
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Gemeinde Hamwarde. Die Gemeinde, Bürger, sowie die Grundeigentümer
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eig(die mit uns vollumfänglich ein Vertragsverhältnis eingegangen sind) wernungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieden von uns bei Ihrem Vorhaben eines Bürgerwindparks unterstützt. Geder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Hamplant ist es für die Bürger eine eigenständige Betreibergesellschaft zu
warde und Wiershop gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
gründen, der die Bürgerinnen und Bürger als Kommanditisten beitreten
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
können, um somit die Wertschöpfung in der Gemeinde zu etablieren.
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
Unter der Berücksichtigung der zukünftigen Pläne von Geesthacht (Umge- zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
hungsstraße) und der im neuen LEP verankerten Siedlungsachse ist
Hamwarde der konfliktärmste Standort im Elbgeest für die Errichtung von aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
Windenergieanlagen. Dabei ist auch die Erweiterung der B 404 / A21 be- danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
rücksichtigt.
wird.
Im Bereich der Gemeinde Hamwarde steht das Windparkvorhaben mit der
oberflächennahen Rohstoffgewinnung in keinem Konfliktverhältnis.
Wir bitten Sie, die Eignungsfläche im Regionalplan beizubehalten.
Mit freundlichen Grüßen,
WKN AG
ID:
673
10.07.2012
Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
die WKN AG begrüßt die Entscheidung, das Eignungsgebiet in Groß Niendorf aufzunehmen. Auch die Gemeinde Groß Niendorf hält an Ihrer Entscheidung, bezüglich der Errichtung von Windenergieanlagen auf Ihrem
Gemeindegebiet, fest.
Um den artenschutzrechtlichen Vorbehalt gemäß Einschätzung der Regionalplanung zu prüfen und die tierökologische Erfassung für die BImSchGGenehmigung vorzubereiten, wurde von der WKN AG ein Landschaftsökologisches Gutachten im Mai 2012 in Auftrag gegeben. Ein Ergebnis kann
derzeit noch nicht vorgelegt werden, da bisher keine konkreten Aussagen
aufgrund von Brutaufgabe getroffen werden können bzw. die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.
Seite: 193 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Wir bitten Sie, die Fläche in den Regionalplan zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
WKN AG
ID:
993
11.07.2012
Stellungnahme
Die Fläche wurde, auch ohne dass sie ausdrücklich angemeldet wurde, im Rahmen der auf ganz Schleswig-Holstein bezogenen PotenzialAls Anlage übersenden wir Ihnen unsere Stellungnahme zu einer geeigneflächenanalyse der Landesplanung mit überprüft. Sie liegt innerhalb
ten Windparkfläche zwischen Labenz und Lüchow im Amt Sandesnebeneines charakteristischen Landschaftsraumes. Dieser stellt lediglich
Nusse. Wir bitten um Überprüfung und Aufnahme der beschriebenen Flähinsichtlich der Errichtung von WKA eine Einschränkung dar; nicht
che.
jedoch hinsichtlich sonstiger Einschränkungen der wirtschaftlichen
Entwicklung von Gemeinden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ein charakteristischer Landschaftsraum ist in Gänze als Ausschlussgebiet zu betrachten. Gemäß der Definition in Ziffer 3.5.2 Absatz 10
des Landesentwicklungsplanes zählen auch Pufferzonen und Randbereiche zu solchen Räumen. Maßgeblich für die Definition von charakteristischen Landschaftsräumen ist Ziffer 3.5.2 Absatz 10 des Landesentwicklungsplans (LEP), wonach es sich um Gebiete handeln muss,
"die weitgehend durch die vorgenannten Gebietstypen [gemeint sind
die in den Absätzen 8 und 9 Ziffer 3.5.2 LEP genannten Ausschlussgebiete] geprägt und in Ihrer Gesamtheit unter Einschluss von Randgebieten und Pufferzonen als besonders prägender charakteristischer
Landschaftsraum anzusehen sind". Die Landesplanung als Trägerin
der Regionalplanung hat die Vorschläge des Kreises zur Ausweisung
solcher Räume geprüft. Bei der Definition gemäß LEP kann die Landesplanung von einem gewissen Ermessen bei der Festlegung der
Räume und insbesondere der Pufferzonen Gebrauch machen. Die
Fläche wird nicht übernommen.
In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I aber auch für das
gesamte Land Schleswig-Holstein ist festzustellen, dass ausreichend
Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um
das raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 %
der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind
im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die
Landesplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als EignungsgeSeite: 194 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
biet auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Wirtschafts-und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH
ID:
199
27.06.2012
Stellungnahme der WAS mbH zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Hinsichtlich des potenziellen Konfliktes mit einer von der Gemeinde
Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsge- gewünschten Gewerbeansiedlung wird auf die Stellungnahme der
bieten für die Windenergienutzung (2. Entwurf)
Landesplanung aus dem ersten Anhörverfahren verwiesen.
Die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn nimmt zum 2. Entwurf
wie folgt Stellung: Es ist weiterhin geplant, mittelfristig ein gemeinsames
GE-Gebiet mit Lübeck und Stockelsdorf auf Mönkhagener Gebiet auszuweisen. Diese Belange dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ansonsten hat
die WAS ihre Anregungen mit dem Kreis Stormarn abgestimmt.
Allerdings liegt aus dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Technologie eine Stellungnahme vor, in der darauf hingewiesen wird,
dass innerhalb und direkt angrenzend an die Fläche Kompensationsflächen für die Eingriffe der A 20 in den Teilstrecken Geschendorf bis
A 1 (Planfeststellungsbeschluss vom 30.7.2004) sowie Wittenborn bis
Weede (Planfeststellungsbeschluss 30.4.2012) liegen. Die Kompensationsflächen sind Bestandteil eines arrondierten Komplexes, der aufgrund seiner Lage, seiner Eignung sowie als Bundesfläche beibehalten werden soll. Die Flächen dienen als CEF-Maßnahmen für die Feldlerche und sind als Entwicklungsmaßnahmen für Wiesenvögel (Leitart
Wiesenralle/Wachtelkönig) angeordnet. Es wird bezweifelt, dass sich
die Planung von Windkraftanlagen mit den auch artenschutzrechtlich
bedingten Kompensationszielen grundsätzlich vereinbaren lässt. Es
wird daher dringend von der Ausweisung dieser Windenergiefläche
(Nr. 90) abgeraten.
Unter diesen Voraussetzungen wird die Fläche wieder aus dem Entwurf gestrichen.
wpd onshore GmbH & Co. KG
ID:
1526
11.07.2012
NATURSCHUTZFACHLICHE ERSTEINSCHÄTZUNG
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
zur Potentialfläche "Elmenhorst" in den Gemeinden Elmenhorst und
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Kankelau, Landkreis Herzogtum-Lauenburg, Schleswig-Holstein
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieZusammenfassung
der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden ElmenDie Potentialfläche "Elmenhorst" liegt im südlichen Schleswig Holstein, im
horst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
Landkreis HerzogtumLauenburgund in den Gemeinden Elmenhorst und
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
Seite: 195 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Kankelau.
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliAuf Basis der aktuellen Datenlage und vorbehaltlich einer weiteren Detailches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
planung mit einhergehender naturschutzfachlicher Datenabfrage lassen
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
sich keine Gründe gegen die Eignung des Gebietes zur Nutzung der
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläWindenergie ableiten. Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass für SH onlichen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
ne abrufbare, detaillierte Naturschutz-Fachdaten nur in einem vergleichswird.
weise geringen Maß zur Verfügung gestellt werden. Daher ist in diesem
Projekt eine naturschutzfachliche Datenabfrage bei den zuständigen Naturschutzbehörden unbedingt zu empfehlen.
Schutzgebiete (Karten siehe Anhang)
Naturschutzgebiete (nächstgelegene) [NSG]
•
NSG liegen in ausreichend großen Abständen. Das nächstgelegene
NSG "Lanken" liegt ca. 1,3 km westlich von der Potentialfläche. Das
NSG dient der Sicherung, dem Schutz, der Erhaltung und der Entwicklung des Restes einer ehemals außergewöhnlich großräumigen offenen und halboffenen Landschaft mit überwiegend nährstoffärmeren
Lebensräumen wie Pionierrasen, Mineralgrasfluren, Staudensäumen,
Kleingewässern, Feuchtgrünländereien, Feucht- und Nasswäldern,
eingestreuten Gehölzbereichen, Knicks und Sukzessions-, Acker- und
Grünlandflächen und der in Teilbereichen noch naturnahen SteinauNiederung als Lebens-, Brut- und Nahrungsraum einer charakteristischen, artenreichen und teilweise gefährdeten Pflanzen- und Tierwelt
{Verordnung vom 20.11.2009).
•
weitere NSG liegen in Entfernungen ab 4,5 km in östlicher Richtung
Landschaftsschutzgebiete (nächstgelegene) [LSG]
•
LSG liegen in ausreichend großen Abständen. Das nächstgelegene
LSG "Köthel" liegt rund 8 km nordwestlich von der Potentialfläche.
Weitere LSG liegen in Entfernungen ab 10 km.
FFH-Schutzgebiet (nächstgelegene)
•
Drei FFH-Gebiete liegen jeweils ca. 2,8 km nördlich, östlich und südlich von der Potentialfläche entfernt.
•
FFH-Gebiet "Kiefholz" (nördlich): "Alter Waldstandort auf schwach
bewegter Grundmoräne. Dominierend ist ein Waldmeister-Buchenwald
in Durchsetzung von forstwirtschaftlich geförderten Eichen. Aufgrund
Seite: 196 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
zum Teil vorbildlicher forstwirtschaftlicher Nutzung sind in dem Gebiet
in weiten Abschnitten die genannten Lebensraumtypen mit einem verhältnismäßig hohen Natürlichkeitsgrad festzustellen." Eine besondere
Bedeutung dieses Schutzgebietes für einzelnen Tierarten (vor allem
Arten der FFH-/ Vogelschutzrichtlinie) wird im Standard-Daten bogen
nicht aufgeführt.
•
FFH-Gebiet „Kleinstmoore bei Hornbek" (östlich): "Fünf moortypologisch unterschiedliche Nieder- und Übergangsmoore in der Hagenower Sandplatte. Repräsentative Übergangsmoore im Naturraum
mit subkontinental getöntem Arteninventar." Im Standard-Datenbogen
wird ferner der Grus qrus (Kranich) als im Gebiet vorkommende Art
benannt.
•
FFH-Gebiet Birkenbruch südlich Groß Pampau" (südlich): )n Geländesenke gelegener sehr gut erhaltener meso- bis oligotropher TorfmoosBirkenbruch mit hohen Wasserständen, Quellen und Bach. Einer der
wenigen primären und sehr gut erhaltenen Birkenbruchwäldern." Eine
besondere Bedeutung dieses Schutzgebietes für einzelnen Tierarten
(vor allem Arten der FFH-/ Vogelschutzrichtlinie) wird im StandardDatenbogen nicht aufgeführt.
•
weitere FFH-Gebiete liegen in Entfernungen ab ca. 5 km
Vogelschutzgebiet (nächstgelegene) [VSG]
•
Zwei VSG liegen in ausreichend großen Abständen zwischen ca. 5,5
und 5,8 km in nördlicher und westlicher Richtung.
•
VSG „Waldgebiete in Lauenburg" (nördlich): Mehrere Wälder, teils fast
zusammenhängend, teils weit voneinander entfernt, im Großraum
Trittau - Mölln - Berkenthin mit Vorkommen von Anhang 1-Vogelarten.
Typisch ist ein hoher Laubbaumanteil, z. T. sehr feuchte oder nasse
Teile. Es handelt sich um vielfältige, aus ornithologischer Sicht landesweit bedeutsame Waldgebiete mit Brutvorkommen mehrerer Anhang 1-Vogelarten. Hierzu gehören u. a.:
Ciconia niqra (Schwarzstorch), Circus aeruqinosus (Rohrweihe), Falco
subbuteo (Baumfalke), Grus qrus (Kranich), Haliaeetus albicilla (Seeadler), Milvus milvus (Rotmilan), Pernis apivorus (Wespenbussard).
•
VSG" Sachsenwald-Gebiet" (westlich): Der Sachsenwald ist das größte geschlossene Waldgebiet von SH. Das Gebiet ist Brutplatz für zahlreiche Anhang I-Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie.
Seite: 197 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Hierzu gehören u. a.: Aeqolius tunereus (Rauhfußkauz), Bubo bubo
(Uhu), Ciconia niqra (Schwarzstorch), Grus qrus (Kranich), Milvus
mi/vus (Rotmilan), Pernis apivorus (Wespenbussard).
Naturpark (nächstgelegene) [NP]
•
Der Naturpark "Lauenburgische Seen" liegt ca. 5 km südöstlich vom
Vorhabengebiet in ausreichend großer Entfernung.
Biosphärenreservate (nächstgelegene) [BIO]
keine im relevanten Bereich
Nationalparke (nächstgelegene) [NTP]
keine im relevanten Bereich
geschützte Biotope/ Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale
Im Vorhabengebiet liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine geschützten Biotope/ Landschaftsbestandteile bzw. Naturdenkmale. Sollten im
Rahmen der Biotop(-typen)kartierung bzw. naturschutzfachlichen Datenabfrage solche Schutzkategorien gefunden werden, sind diese bei der Planung zu berücksichtigen und dürfen nicht beeinträchtigt/ zerstört werden.
notwendige Gutachten und möglicher Zeitplan
•
Horstsuche -Winter 2012/13
•
Brutvogelgutachten (+ ggf. Raumnutzungsstudien für einzelne Arten)Sommer 2013
•
Zug-/Rast-/Gastvögel- Herbst/ Frühjahr 2013/14
•
Fledermäuse- Sommer 2013
Dauer der Gutachten (Auftrag bis Bericht) : ca. 1,5 Jahre
Prognose relevante Schutzgüter
Mensch/ Erholung
Insgesamt weißt das Gebiet keine überregionale Funktion als Naherholungsgebiet auf.
Vögel
Hinsichtlich der Avifauna gibt es i d. R für jedes Bundesland eigene AbSeite: 198 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
standsempfehlungen, die sich alle grundsätzlich an den Empfehlungen der
Länderarbeitsgemeinschaften Vogelschutzwarten orientieren. Da diese
aktuell überarbeitet werden, könnten sich daraus - ggf. auch kurzfristig Anpassungen für die Länder-Empfehlungen (u. a. von SH) ergeben. Für
SH sind aktuell zwei Empfehlungen für faunistische Fragestellungen zu
berücksichtigen. Da in "Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen"
(2011) bei Brutplätzen von Großvögeln auf eine Einzelfallprüfung verwiesen wird, werden in dieser naturschutzfachlichen Ersteinschätzung zunächst die Abstandsempfehlungen laut "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in SchleswigHolstein" (2008) als Orientierungswert herangezogen. Diese sind i. d. R.
artbezogen. Nachfolgend werde diese für die in den umliegenden Schutzgebieten vorkommenden und planungsrelevanten Arten aufgeführt:
Ciconia nigra (Schwarzstorch) 3.000 m zum Brutplatz
Circus aeruginosus (Rohrweihe): Freihalten der Brutverbreitungsschwerpunkte sowie der Nahrungshabitate
Falco subbuteo (Baumfalke): Da in SH Wälder nicht mit WKA beplant
werden dürfen, wird der Schutz als ausreichend bewertet.
Grusgrus (Kranich): 1.000 m zum Brutplatz (aktuell in Diskussion)
Haliaeetus albicilla (Seeadler): 3.000 m zum Brutplatz
Milvus mifvus (Rotmilan): 1.000 m zum Brutplatz (aktuell in Diskussion)
Pernis apivorus (Wespenbussard): keine Empfehlungen
Bubobubo (Uhu): 1.000 m zum Brutplatz
Aufgrund der in den Schutzgebieten ermittelten Vogelarten und den oben
aufgelisteten Ausschlussbereichen, ergeben sich maximale Ausschlussbereiche von 3 km um die Außengrenzen der jeweiligen Schutzgebiete. Da
nunmehr zwischen Vorhabengebiet und den ermittelten Schutzgebieten
mit Bedeutung für die Avifauna Abstände von jeweils rund/ mind. 3 km
liegen, ist zumindest für die in diesen Gebieten Vorkommenden Vogelarten
eine geringe/ keine Betroffenheit abzuleiten.
Für diese Artengruppe muss in jedem Fall ein Gutachten erstellt werden
(s. o.).
Fledermäuse
Seite: 199 von 310
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Laut "Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei
Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein" (2008) sind fledermauskundliche Belange verschiedentlich zu berücksichtigen. NATURA-2000Gebiete mit dem Schutzziel Fledermäuse sind mit 1.000 m zu puffern,
kommen hier aber nicht vor. Ferner sind Wälder, stehende Gewässer >1ha
sowie Fließgewässer 1. Ordnung i. d. R. mit 500 m zu puffern. Gebiete mit
besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz, wie Fledermausquartiere ab 100 überwinternden Individuen, Massenwinterquartiere ab 1000
überwinternden Individuen, Migrationsräume, Jagdräume sowie Flugwege
zwischen Wochenstubenquartieren und Jagdhabitaten mit Abständen zw.
1.000 und 3.000 m zu puffern. Eine detaillierte Thematisierung dieser Belange wird im Rahmen des erforderlichen Fledermausgutachtens gewährleistet. Da aus den Verordnungen bzw. Standard-Datenbögen der umliegenden Schutzgebiete keine Hinweise auf konkret vorkommende Fledermausarten abgeleitet werden konnten, muss hier zunächst von einem für
SH allgemeinen Artenspektrum ausgegangen werden.
Für diese Artengruppe muss in jedem Fall ein Gutachten erstellt werden
(s.o.).
Weitere Säugetiere
Weitere ggf. (streng) geschützte Arten (z. B. Amphibien, Reptilien) sind i.
d. R. nicht windkraftrelevant, müssen aber ggf. beim Wegebau berücksichtigt werden.
wpd onshore GmbH & Co. KG
ID:
1548
25.06.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
das Landesinnenministerium von Schleswig-Holstein hatte bis zum 15.
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
November des letzten Jahres die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche EigBelange darum gebeten, zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung der
nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieRegionalpläne für den Teilbereich Windenergie Stellung zu nehmen. Für
der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmendie Identifikation von geeigneten Flächen führten wir daraufhin eine sogehorst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
nannte Potentialanalyse durch, welche zwischen Elmenhorst und Kanausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
kelau ein positives Ergebnis zeigte. Hierbei wurde neben den Restriktionen
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
in den "Grundsätzen zur Planung von Windkraftanlagen" im Runderlass
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlides Landes vom 22. März 2011 auch ein Abstand von 500 Metern zum
ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
Seite: 200 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Gewässer "Steinau" berücksichtigt.
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter FläUm die grundsätzliche Chance auf die Ausweisung eines Eignungsgebiechen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
tes zu bewahren, schickten wir in der Folge in Absprache mit Herrn Franzwird.
Otto Möller aus Elmenhorst und anderen Flächeneigentümern unsere Eingabe an Ihr Ministerium und unser Vorschlag wurde angenommen. Bekanntermaßen gingen bei Ihnen insgesamt relativ viele Stellungnahmen
zum gesamten Planungsgebiet ein, sodass sich gegenüber dem ersten
Entwurf deutliche Änderungen ergaben und nun mit einer Frist bis zum11.
Juli eine weitere Runde im Beteiligungsverfahren eröffnet wurde. Ende Mai
habe ich mich mit den Bürgermeistern der beiden Gemeinden, Herrn Harnester und Herrn Hansen, persönlich getroffen um deren Position zu diesem Thema kennenzulernen. Ich freute mich sehr zu hören, dass die Einstellung der beiden Gemeindevertreter zur Windkraftnutzung grundsätzlich
sehr positiv war. Es wurden jedoch Bedenken hinsichtlich der kurzen Frist
zur Stellungnahme geäußert. Anscheinend fühlten sich einige Mitglieder
des Gemeinderats hierdurch in Ihrer Entscheidung gedrängt und entschlossen sich leider daher zur Ablehnung. Die Abstimmung des Gemeinderats in Elmenhorst über die offizielle Stellungnahme endete mit 5 zu 5
Stimmen in einer Pattsituation. Unglücklicherweise ist rein formell festgelegt, dass hieraus ein negativer Bescheid resultieren muss.
Wir bedauern diesen Verlauf sehr, da solch knappe Resultate vielerorts die
Energiewende auf unbestimmte Zeit verzögern und die Umsetzung der
Klimaschutzziele gefährden. Gerade in diesem Fall ist nicht von der Hand
zu weisen, dass es einen großen Anteil politischer und privater Befürworter
gibt. Wir sind davon überzeugt, dass die Abstimmung im Gemeinderat
besonders stark von Verunsicherung geprägt war, welche sich aus der
zeitlichen Überschneidung mit der Landtagswahl und dem folgenden Regierungswechsel, sowie der etwas ungünstigen Fristsetzung nach dem
zweiten Entwurf der Teilfortschreibung ergab. Offensichtlich konnte Ihr
Ministerium die Einhaltung der Mindestabstände laut Runderlass auf der
besagten Fläche bereits bestätigen. Darüber hinaus bestehen für uns,
ausgehend von unseren Erfahrungen im Betrieb des nahegelegenen
Windparks Bälau-Mannhagen an der Wirtschaftlichkeit des Projekts ebenfalls keine Zweifel. Wir rechnen weiterhin damit, dass im Eignungsgebiet
vier bis fünf Anlagen der 3 Megawatt Klasse etwa 24 bis 30 Millionen Kilowattstunden sauberen Strom erzeugen könnten, was bereits ein vielfaches
des Strombedarfs der beiden Gemeinden decken würde und damit den
Windstrom-Anteil im gesamten Kreis Herzogtum-Lauenburg um SO% steigern könnte. Um die Akzeptanz vor Ort nachhaltig zu sichern ist zudem die
Seite: 201 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stellungnahme
Stand: 06.11.2012
Erwiderung
Beteiligungsmöglichkeit der Anwohner über ein Bürgerwindrad ein fester
Bestandteil unseres Angebots.
Wir als Planungsunternehmen bitten daher zusammen mit Anwohner
und Flächeneigentümern dringend um Berücksichtigung unserer
Stellungnahme im weiteren Verfahren und die Ausweisung des Eignungsgebietes 308 auf dem Gemeindegebiet von Elmenhorst und
Kankelau.
Sollten Sie bezüglich dieses Schreibens Gesprächsbedarf sehen, sind wir
gerne bereit, weitergehende Informationen bereit zu stellen. Auch für ein
persönliches Gespräch stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Private Stellungnehmerinnen und Stellungnehmer
privat
ID:
511
06.07.2012
Betr.: Online-Beteiligung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die
Schleswig-Holstein (Windernegieanlagen)
Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf
sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der
Planungsraum I Krs. Stormarn, Stadt Bargteheide
Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen
Im Folgenden ist meine Stellungnahme mit Einwendungen zur Ausweisung durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenvon Flächen im Westen Bargteheides südl. und nördl. des Glindfelder We- den Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der
Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten
ges für die Errichtung von Windkraftanlagen:
werden.
1.) Lärmimmissionen
Auch nach erneuter Prüfung sind keine Ausschlusskriterien erkennbar,
Die vorgesehenen Standorte befinden sich im West-Süd-Westen der Stadt
die gegen eine Gebietsausweisung an dieser Stelle sprechen. Die von
auf einer Achse vorherrschender Westwinde. Dieser Standort kann zur
der Bundesregierung beschlossene Energiewende des Atomausstiegs
Folge haben, dass potentielle Lärm- Immissionen verursacht durch den
und des Ausbaus dezentraler erneuerbarer EnergieerzeugungsanlaBetrieb groß-industrieller Windkraftwerken als Lärmschleppe weit in die
gen und der dazugehörigen Infrastruktur, die hiermit auf Landesebene
angrenzenden Wohngebiete der Ortsränder Bargteheides bzw. Kleinumgesetzt wird, ist an einigen Stellen mit Veränderungen im LebensHansdorfs - bei östl. Winden - transportiert werden und zu einer weiteren
umfeld verbunden. In der Abwägung mit den Risiken der Atomenergie
kumulativen Lärmbelästigung der dort Wohnenden führen. Die Lärmbelässind diese jedoch hinnehmbar. Durch eine möglichst weitgehende
tigung ist bereits durch den Betrieb einer im Westen der Stadt gelegenen
Konzentration der WKA auf relativ dünn besiedelte, naturschutzfachSchießanlage vorhanden und zeitweise unerträglich.
lich vertretbare Standorte im Außenbereich werden diese Beeinträchtigungen gering gehalten.
2.) Schattenwurf
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Es ist weiterhin davon auszugehen, dass Groß-Windkrafträder Schlagschatten werfen, die durch die Verringerung der Mindestabstände zu
Wohngebieten bis weit in Stadtbereiche von – je nach Sonnenstand Bargteheide bzw. Klein-Hansdorf reichen und deshalb zu einer Minderung
von Lebens-und Wohnqualität der dort Ansässigen führen können.
Stand: 06.11.2012
Die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung, wie z.B. Ausschlusskriterien, sind im Landesentwicklungsplan 2010 unter Ziffer 3.5.2 sowie im
Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums
für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums
für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr: Grundsätze zur Planung von
3.) Minderung des Wohn-und Erholungswertes im Randbereich einer
Windkraftanlagen vom 22.03.2011 geregelt. Tourismus bzw. die
Millionenmetropole
Schwerpunkträume für Tourismus und die Entwicklungsräume und –
gebiete für Tourismus sind dort nicht als Ausschlusskriterien definiert
Die Lebensqualität in der Stadt Bargteheide und deren Attraktivität begründet sich nicht zuletzt auf die Einbettung in die naturnahe landestypi- worden. Einschlägige Studien haben gezeigt, dass es durch WKA in
der Regel nicht zu einem signifikanten Rückgang beim Tourismus
sche Knicklandschaft bzw. Feldmark. Durch die Errichtung von großindustriellen Energieerzeugungsanlagen bis zur Höhe gotischer Kathedra- kommt.
len in dieser noch halbwegs intakten Feldmark am Stadtrand ist eine erEine Umstellung der Energieversorgung von nuklearen und fossilen
hebliche Reduktion des Freizeit-und Naherholungswertes für Bürger und
Energieträgern auf erneuerbare Energien bringt in gewissem Umfang
Besucher der Stadt Bargteheide zu erwarten. Im Randbereich der MetroStrompreiserhöhungen mit sich. Langfristig werden durch die geplante
pole Hamburg und in Nähe des Duvenstedter Brooks ist der NaherhoEnergiewende aber Folgekosten der Endlagerung von Atommüll und
lungswert in einem naturnahen Umfeld höher einzuschätzen als ein
der Folgen des Klimawandels in Grenzen gehalten. Hierbei handelt es
grenzwertiger potentieller Beitrag einer Groß-Windkraftanlage zur sog.
sich um Kosten, die sich zwar nicht direkt im Strompreis abbilden, aber
Energiewende in Deutschland oder gar zur Rettung des Weltklimas.
gleichwohl von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Diese
Aspekte müssen bei der Diskussion um Strompreise mit berücksichtigt
4.) Zweifelhafter Grenzbeitrag zum Klimaschutz
werden. Im Übrigen führen nur höhere Strompreise zu ernsthaften
Die Nutzung heutiger volatiler Windkraftanlagen wird nur durch staatl.
Stromsparbemühungen und Effizienzsteigerungen sowohl in PrivatSubventionen für den Betreiber wirtschaftlich. Auf Dauer der wirtschaftli- haushalten als auch in Industrie und Gewerbe.
chen Lebenszeit der Windkraftanlage, staatl. subventioniert, wird in GroßStadtnähe vor den Toren Bargteheides Natur geplündert und für den Menschen sowie Fauna nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen, falls es zu einer
Genehmigung der Errichtung von Windkraftanlagen kommen sollte. Der
Naherholungswert des Hamburger Umlandes für Großstädter und Randbewohner Hamburgs wird beeinträchtigt und dadurch der Tagestourismus
gefährdet; auch dürfte die Errichtung einer Groß-Windanlage in der
stadtnahen Feldmark den Bestrebungen der AktivRegion Alsterland widersprechen. Auszug: ‘‘Freizeit und Naherholung: Die Region wird ihre
Standortvorteile in der Randlage Hamburg und in der Nähe zu Lübeck
nutzen, naherholungssuchende Städter ins Alstertal zu holen.‘‘
5.) Kostennachteile für Stromendverbraucher durch übereilte Energiewende
In jedem Fall müssen in unserem industriegeprägten Land für die Grundund Spitzenversorgung weiterhin flexible Kraftwerke mit fossilen Energieträgern vorgehalten werden, dann jedoch vermutlich völlig unwirtschaftlich, weil diese Spitzenkapazitäten nur zeitlich beschränkt nachgefragt
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
werden und sich Investitionen in moderne Technik bei einer geringen Kapazitätsauslastung nicht rechnen. In jedem Fall werden Kostensteigerungen für den Endverbraucher die Folge sein, es sei denn, eine sprunghafte Nachfrage bei Mondschein, Windstille oder in Spitzenverbrauchszeiten
kann kurz-und mittelfristig durch billig Atom-Stromimporte aus unseren
Nachbarländern oder mit dem Zuschalten fossiler, in die Jahre gekommener, Vorhaltekraftwerke als CO2 Schleudern gedeckt werden.
privat
ID:
1541
08.07.2012
Teilfortschreibung der Regionalpläne für den Teilbereich Windenergie
Planungsraum I
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Sehr geehrter Herr Tasch,
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigim zweiten Entwurf der Teilfortschreibung der Regionalpläne für den Teil- nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wiebereich Windenergie Planungsraum I: Schleswig-Holstein Süd ist ein po- der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmenhorst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
tentielles Windkraft-Eignungsgebiet zwischen Elmenhorst und Kankelau
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
mit der Nummer 308 verzeichnet.
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
Ich befürworte die Windkraftnutzung im betreffenden Gebiet. Hiermit
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumlimöchte ich daher im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiligungsches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
verfahrens eine positive Stellungnahme hinsichtlich der Ausschreibung des
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
Windkraft-Eignungsgebietes mit der Nummer 308 abgeben.
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
Mit freundlichen Grüßen
wird.
Die Unterzeichner der beigefügten Unterschriftenliste
Anlage: Unterschriftenliste
privat
ID:
594
09.07.2012
Guten Tag meine Damen und Herrn.
Ich möchte eine positive Stellungnahme für den Windpark Elmenhorst/Kankelau abgeben.
Ich bin Eigentümer in dem Gebiet Elmenhorst, mein Grundstück lautet:
Gemeinde: Elmenhorst
Gemarkung: Elmenhorst
Flur/Karte : 5
Seite: 204 von 310
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmenhorst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Flurstück : 80/39
Lage :
BöhnenStücken
Meine Kontaktdaten:Christian Basedau,Hauptstrasse 20 ,21493 Groß
Pampau ,01718641422
Ich beführworte Erneuerbare Energieen
Mfg
Stand: 06.11.2012
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
privat
ID:
163
26.06.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Fläche wird nach wie vor nicht übernommen. Unabhängig von der
Frage der Abstandsbemessung steht einer Ausweisung die Lage im
hiermit erhebe ich erstens Widerspruch gegen die Ablehnung der WindeiLandschaftsschutzgebiet entgegen. Für die Ausweisung eines weitegnungsfläche Rethwisch seitens der Landesplanung(ID-Nr.275) und
ren Eignungsgebietes neben dem bestehenden innerhalb des LSG
zweitens Widerspruch gegen die Stellungnahme des Kreises Stormarn zur gibt es keine fachlich begründeten Anknüpfungspunkte.
Ausweisung derselbigen Windeignungsfläche Rethwisch.
Begründung: Zur Beurteilung der Ausweisung der Siedlung Steensrade
wurde ein nicht mehr gültiger Erlass herangezogen, der aussagt, dass ab
vier Einzelhäuser eine Abstandsfläche von 500 m herangezogen wird. Die
Abstandsfläche in der Stellungnahme des Kreises Stormarn von 800 m
wurde allerdings aus dem gültigen Erlass (gültig seit 5.4.2011) herangezogen.
Eine Vermischung von gültigen und nicht gültigen Erlassen ist rechtswidrig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Abstandsvorgaben
und die Beurteilungsgrundlage der Siedlung durch den Erlass vom
22.3.2011 erheblich verändert hat.
Im gültigen Erlass (unter Punkt 3.1) wird bei einernicht nach § 34 BauBG
beurteilten Siedlung von einem Abstand von 400 mausgegangen. Die eingereichte Fläche beträgt ca. 26 ha und erfüllt somit dieKriterien der Landesplanung.
Bei der Ausweisung der Siedlung Steensrade handelt es sich nach aktueller Rechtssprechung um eine nach § 35 BauBG ausgewiesene Splittersiedlung. Steensrade weist hierzu alle Merkmale auf:
= Ausweisung im F-Plan als landwirtschaftliche Fläche
= Erweiterung und Verfestigung der Splittersiedlung ist nicht möglich
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
= nur privilegiertes Bauen ist möglich
Bei der Siedlung Steensrade handelt es sich um drei Hofstellen mit den
dazugehörigen Wohnhäusern und drei Einzelhäusern.
Eine Abstand von 800 m und die damit verbundeneReduzierung der eingereichten Fläche auf ca. 11 ha ist somit rechtswidrig.
Außerdem ist anzumerken, dass die Gemeinde Rethwisch sich in Ihrer
Sitzung vom 7. Juni 2012 ebenfalls mehrheitlich gegen die Ablehnung der
Windeignungsfläche ausgesprochen hat und auch Widerspruchdiesbezüglich einlegen wird.
Da die vorgeschlagene Fläche zudem nordöstlich von Steensrade und in
der Nähe der Autobahn A1 liegt, ist hier ohnehin nicht mitzusätzlichem
Lärm oder Belästigung durch Schattenwirkung zu rechnen.
Ich bitte Sie auf Grund der unserer Meinung teilweise unrichtigen Einschätzungen der einzuhaltenden Abstände, den Antrag auf Ausweisung
als Windeignungsfläche neuerlich zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
655
10.07.2012
Die Gemeinde Rehhorst leistet bereits einen Beitrag an erneuerbaren
Die Fläche wurde im Zuge der Auswertung der ersten Anhörung geEnergien. Eine Bebauung auf der Fläche 191 würde zu einer enormen
strichen. Eine erneute Hereinnahme ist nicht vorgesehen. Der StelBeeinträchtigung von der persönlichen Lebensqualität und auch zu enor- lungnahme wird damit gefolgt.
men Abstrichen bei dem Verkauf von Immobilien führen. Die Gewinnung
erneuerbarer Energien sollten, neben der anerkannten Notwendigkeit, die
Erhaltung des Landschaftsbildes und die Erhaltung der hier in unmittelbarer Nähe angesiedelter Seeadler berücksichtigen. Aus diesem Grund erhebe ich Einspruch gegen eine Umzingelung und Bebauung mit neuen
Windkraftanlagen.
privat
ID:
450
08.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSG
Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz
das Land Schleswig-Holstein erwägt die Fläche 247 für die Aufstellung von
(Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz
Windenergieanlagen nutzen zu lassen. Dies, obwohl Der Kreis Herzogtum
Schutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Lauenburg diese Fläche bereits aus der besagten Nutzung ausgeschlos- insgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen
sen hat. Die Fläche grenzt – nur durch eine Straße getrennt – an ein aus- Individuenzahlen (mehrere Hundert).
gedehntes Waldstück, das ein Rückzugs- und Brutgebiet für teilweise selInsgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von
tene Vogelarten darstellt. Laut Kreistagsbeschluss müssen Flächen, die für
Kranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser RastplätWindenergieanlagen ausgewiesen werden mindestens 500m von Waldgeze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwibieten entfernt sein. Die Straße ist max. 7m breit. Nach meinem Kenntnisschen den Rastplätzen.
stand ist oder war die Ausweisung dieses Waldgebietes als Naturschutzgebiet geplant. Schlagen hier aktuelle ökonomische Interessen des Lan- Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt
des die Beschlüsse des Kreises und der ökologischen Belange? Laut ei- im Regionalplan erforderlich.
nem Amtsblatt der Landes SH aus 03/2011 muss bei schwingungsgeIn dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche Prüferfordernisdämpften Hochspannungsleitungen ein Abstand von mindestens einem
se zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore
Rotorblatt eingehalten werden. Bei nicht gedämpften Leitungen ein Abvon Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich Jagdstand von 3 Rotorblättern. Das Gebiet 247 wird von einer 110 kV Hoch/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen.
spannungsleitung durchzogen, was die tatsächlich nutzbare Fläche deutlich verkleinern würde – wenn das Land seine eigenen Vorgaben einhält. Abstände zu Freileitungen sind Vorhaben bezogen mit dem NetzbeWieder nach meinem Kenntnisstand: Die Landesplanung zielte darauf ab treiber zu klären. Die Landesplanung geht davon aus, dass auf der
1,5% der Landesfläche für Windenergieanlagen auszuweisen – und ist
Fläche trotzdem noch die Errichtung von WKA möglich ist, insbesoninzwischen bereits bei 1,68%. Welchen Sinn macht es da diesen relativ
dere da die Freileitung eher am Rand der Fläche verläuft.
kleinen verbleibenden Teil der Fläche 247 den oben genannten Gesichtspunkten zu opfern?
Ich beantrage daher die Fläche 247 aus der Planung für Windenergieanlagen herauszunehmen.
privat
ID:
1488
07.07.2012
Windpark Uetersen
Dem Erweiterungswunsch wird nach wie vor nicht zugestimmt. Die
Ausführungen aus der Stellungnahme sind nicht geeignet, die BegrünZweite Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Pladung aus der LSG-Verordnung für die Freihaltung des betroffenen
nungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die WindenergieRaumes zu entkräften.
nutzung
Die Landesplanung sieht in der Entscheidung gegen die Arrondierung
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Tasch,
keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliim Rahmen der ersten Beteiligung zur Teilfortschreibung des Regionalpla- che Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesnes für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die planung hat alle Flächen, auf denen keine harten Ausschluss- und
Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete beWindenergienutzung, hat die Stadt Uetersen mit ihrem Beschluss vom
trachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Ge07.10.2011, den Wunsch nach Erweiterung des Windeignungsgebietes
Uetersen beim Innenministerium gemeldet. Erneut hat sich die Stadt Ue- samtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel
gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für
tersen im zweiten Beteiligungsverfahren mit ihrem Beschluss vom
25.05.2012 in gleicher Weise geäußert. Wir sind Grundstückseigentümer die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen
im bestehenden Windpark Uetersen und in seiner Umgebung und unter- Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreiSeite: 207 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
stützen den Beschluß der Stadt Uetersen, weil wir durch eine vergrößerte chend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die LanFläche bessere Chancen auf ein Repowering des Windparks hätten. Ein desplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziRepowering würde eine erhebliche Verbesserung unserer Pachteinnahell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen, zumal sich im vorliemen bedeuten. Die Pachteinnahmen unterstützen unseren landwirtschaft- genden Fall eine Ausnahme zur Ausweisung innerhalb eines LSG
lichen Betrieb. Gleichzeitig sind wir Kommanditisten des bestehenden
nicht begründen lässt.
Windparks und haben leider in den ersten 10 Jahren seines Betriebs kaum
Ausschüttungen erhalten. Bedauerlicherweise hat das Innenministerium
den Vorschlag der Stadt Uetersen von der ersten Beteiligungsrunde nicht
berücksichtigt. Nach Prüfung der Abwägung des Innenministeriums zum
vorgeschlagenen Eignungsgebiet (Seite 159 und 160 der Synopse) sehen
wir keine Grundlage für eine Ablehnung des besagten Gebietes und bitten
um eine erneute, vertiefte Prüfung der Sachlage.
Das IM verweist auf die Lage des bestehenden WP Uetersen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) "Pinneberger Elbmarsch" und die entsprechende Verordnung vom 29.03.2000. Wie das IM richtig schreibt, sieht § 4 Abs.
1 Satz 2 vor: ‚Insbesondere ist verboten […] die Errichtung oder wesentliche Änderung von Windenergieanlagen, ausgenommen in den gekennzeichneten Vorranggebieten für Windenergienutzung. Daraus folgert das
IM: "Jede Erweiterung der bisher ausgewiesenen Fläche führt zu einem
Verbotstatbestand, der auch im Rahmen einer Befreiung nicht überwunden
werden kann.“ Diese Argumentation halten wir für fehlerhaft. Denn das
bestehende Windeignungsgebiet ist klar als Ausnahme im Landschaftsschutzgebiet verankert, § 3 Abs. 1: "Innerhalb des Gebietes befinden sich
Eignungsräume für Windenergieanlagen". Diese sind laut§ 4 Abs. 1 und
Satz 1 im Vergleich zu anderen baulichen Anlagen privilegiert:
„Insbesondere ist verboten: 1. die Errichtung von baulichen Anlagen auf
baulich bisher nicht genutzten Grundflächen, Straßen, Wege, Bahnanlagen und sonstige Verkehrsflächen mit festem Belag anzulegen, ausgenommen Windenergieanlagen," In diesem Sinne sind auch die weiteren
Punkte der Verordnung zu sehen, die ausdrücklich eine Änderung des
Status quo nach§ 5 Abs 2 sowie Satz 1 vorsehen:
"Nur in der Randzone können für folgende genehmigungsbedürftige Handlungen Ausnahmen zugelassen werden:
1. die wesentliche Änderung der in § 4 Abs. 1 Nr. 1 genannten Anlagen
und Windenergieanlagen sowie für die Errichtung nach § 35 des Baugesetzbuches bevorrechtigt im Außenbereich zulässiger baulichen Anlagen
inklusive aller Windenergieanlagen und deren Baunutzungsänderung,
auch wenn die Änderung oder Errichtung keiner baurechtlichen Genehmigung oder Anzeige bedarf,“ Zusätzlich liegen sowohl das bestehende als
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
auch das geplante Eignungsgebiet in der Randzone des LSG, für die die
Verordnung gegenüber der Kernzone einen geringeren Schutzstatus vorsieht. Aus der Verordnung wird also klar, dass der Eignungsraum als Bestandteil im Randbereich des LSG verankert ist und eine Änderung bzw.
Erweiterung nicht durch die Verordnung ausgeschlossen wird. Wir bitten
diese Punkte bei einer erneuten Prüfung zu berücksichtigen Weiter teilen
wir auch nicht die Einschätzung des IM, "dass weitere Windkraftanlagen
westlich der bestehenden Windkraftanlagen und ebenfalls westlich der
vorhandenen Stromleitungen die Beeinträchtigungen und Negativwirkungen in dem Bereich der Marsch deutlich erhöhen würden." Das Gebiet in
Uetersen ist durch die bestehenden Stromtrassen bereits infrastrukturell
vorgeprägt, eine weitere lineare Bebauung mit Windenergieanlagen westlich der Stromleitungen führen nicht zu einer erhöhten Belastung. Viel
mehr können durch die Nutzung dieser Flächen die restlichen Flächen der
Haseldorfer und Seestermüher Marsch freigehalten werden.
Das LSG an sich umfasst eine Fläche von ca. 9.400 ha. Die bestehende
Eignungsfläche bedeckt mit ca. 28 ha nur 0,3 % der Fläche des LSG und
auch die angestrebte Erweiterung des Gebietes würde die Fläche nur auf
ca. 98 ha erhöhen und damit nur einen Bruchteil des LSG von 1,0 % ausmachen. Auch hier kann nicht von einer deutlicher erhöhten Beeinträchtigung des LSG gesprochen werden. Weiter verweisen wir auf an verschiedenen Stellen geäußerte Aussagen des IM, wonach bevorzugt bestehende
Eignungsgebiete ausgebaut statt neue Gebiete ausgewiesen werden sollen. Hinzu kommt noch der ohnehin geringe Anteil des Kreises Pinneberg
an der Windenergieproduktion im Land Schleswig-Holstein. Auch deshalb
sollte dem Wunsch der Stadt Uetersen stattgegeben werden. Mit der Ausweisung der Fläche gibt man uns und der Stadt Uetersen die Möglichkeit,
durch die Bereitstellung von erneuerbaren Energien für die Region dem
Klimawandel wirkungsvoll zu begegnen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Einwendung wohlwollend prüfen
könnten, und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
772
10.07.2012
Sehr geehrter Herr Schlick, Sehr geehrter Herr Tasch, Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag der Bismarck Wind GmbH & Co.KG und der Gutsverwaltung
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Die Fläche liegt voll innerhalb eines regionalen Grünzuges und nicht in
Randlage. Jede Ausnahme zur Ausweisung eines Eignungsgebietes
innerhalb regionaler Grünzüge ist im Einzelfall zu prüfen. Der bloße
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Stand: 06.11.2012
Basthorst, erhalten Sie als Anlage abwägungsrelevante Hinweise und
Anmerkungen zur Ausweisung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagen westlich vom Gut Basthorst gemäß des Kreiskonzeptes des Kreises Herzogtum-Lauenburg (P3, Bereich Töwerkamp).
Verweis darauf, dass an anderer Stelle Gebiete zugelassen wurden,
kann hier nicht greifen. Unter Würdigung der vorgelegten Stellungnahme verbleibt die Landesplanung gleichwohl bei der Einschätzung,
hier kein Gebiet auszuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
privat
ID:
216
25.06.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
wir sind Grundeigentümer in der Fläche nordöstlich des bestehenden
Windparks zwischen Lütau und Basedow- nördlich der K 70.
Der Stellungnahme wird nicht gefolgt. Durch eine Erweiterung nördlich
der K 70 würde sich die Lücke zwischen dem Windpark Lütau und der
Fläche in Wangelau fast vollständig schließen. Durch die so entstehende Riegelwirkung ist eine Begrenzung der Fläche in Lütau nach
wie vor gut begründet.
Wir können nicht nachvollziehen, warum die mögliche Eignungsfläche für
Windenergie nordöstlich vom bestehenden Windpark nicht für die Nutzung
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforvon Windenergieanlagen ausgewiesen werden soll.
derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
Es sprechen hier wieder artenschutzrechtliche oder denkmalschutzfachli- und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
che Gründe noch Sichtachsen dagegen. Auch hat sich die Gemeinde Lü- keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
tau in Ihrer Stellungnahme zur ersten Öffentlichkeitsbeteiligung klar für
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumeine Erweiterung der Eignungsfläche für Windenergie ausgesprochen.
ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Insbesondere für die Gemeinde Basedow würde eine Erweiterung der
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
Eignungsfläche für Windenergieanlagen nach Nord-Osten unproblemaraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlestisch sein, da die zusätzliche Fläche durch einen großen Wald verdeckt
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetsein würde, so dass die neuen Windenergieanlagen kaum wahrnehmbar zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetwären. Auch können wir nicht verstehen, welche Riegelwirkung zwischen zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
Lütau und Basedow durch die neuen Windenergieanlagen im Landschaftsund Naturraum entstehen soll. Die Flächen werden nur an den Rändern
des Windeignungsgebietes durch große Waldflächen umgrenzt, innerhalb
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
des gesamten möglichen Eignungsgebietes östlich und westlich des bestehenden Windparks gibt es keine Wald- oder Biotopflächen, sondern nur
landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auch gibt es keine Einzelhöfe in der
Nähe der Windparkfläche die mit einem Abstand von 400 m betroffen wären. Alle Wohngebäude in Lütau und Basedow haben mit mindestens 800
m einen ausreichenden Abstand zu den geplanten Windenergieanlagen.
Wenn eine große Fläche für Windenergieanlagen prädestiniert ist, dann ist
es diese hier zwischen Lütau und Basedow!
Wir können daher auch nicht nachvollziehen, warum eine zusätzliche Fläche für Windenergie in Wangelau mit nur 100m Gesamtanlagenhöhe ausgewiesen werden soll, wenn diese Windenergieanlagen in unserer Gemeinde errichtet werden könnten. Es ist doch das Ziel der Landesplanung,
erst die bestehenden Windparks zu erweitern bevor neue Flächen in Anspruch genommen werden sollen. Zudem möchten wir mit der Nutzung
unserer Flächen für die Errichtung von Windenergieanlagen einen eigenen
Beitrag für die Erzeugung von sauberem Strom und zum Umweltschutz
leisten.
Wir bitten Sie daher, die Fläche nördlich der K 70 in den Regionalplan mit
aufzunehmen.
Diese Stellungnahme wurde von 5 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet.
privat
ID:
902
11.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
In der Gemeinde Föhrden-Barl werden nach wie vor keine Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen. Eine Nachmeldung
ich bin Bürger der Gemeinde 5663 Föhrden-Barl und schreibe Ihnen gern
von Flächen außerhalb des Verfahrens zur Teilfortschreibung der Rediese Zeilen.
gionalpläne ist nicht möglich. Solange die derzeit in Arbeit befindliche
Es ist aus meiner Sicht bedauerlich, dass diese Befragung nur per Internet Teilfortschreibung in Kraft ist (voraussichtlich ab Dezember 2012) gibt
stattfindet. Wer hat das schon auf dem Dorf? Es hinterlässt den Eindruck, es keine Möglichkeit neue Flächen auszuweisen.
dass Sie nicht viele Antworten wünschen.
Ich begrüße den vorgelegten Entwurf zur Teilfortschreibung der Regionalpläne SH...... insoweit als die Flächen 10 und 11 in unsrer Gemeinde
nicht mehr vorgetragen sind. Es wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass
diese kartierten WEISSFLÄCHEN nicht gelöscht werden. Sie sind ohne
Genehmigung unseres Bürgermeisters und/oder unserer GV oder einer
anderen berechtigten Person in unserem Dorf eingetragen worden, ausSeite: 211 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
serdem sind Weissflächen-Kartierungen verboten. Schliesslich sind unsere
dörflichen Abstimmungen nur 2 Jahre gültig. Und dann greift man auf nicht
gelöschte Flächen 10 und 11 zurück.
Sie wissen das. Sie kennen das, unsere Bürger kennne sich nicht damit
aus! Ich will mich daher hier kurzfassen und nicht weiter auf die heimlichen
Pläne eingehen und
fordere vielmehr auch die sofortigen Löschungen der verbotenen Weisskartierungen der Flächen 10 und 11 in Föhrden-Barl und zusätzlich ein
Verbot von Nachkarttierungen.
Herr Stölting vom Amt Bad Bramstedt Land hat mir mehrfach vor einigen
Monaten berichtet, dass die Fläche 10 sowieso nur durch einen Fehler
eingetragen wurde.
Ich fordere dies nicht eigentlich wegen äusserst negativer Berichte über
WKA von Politikern. Wirtschaftlern. Wissenschaftlern, Leidenden und
Verlust von Immobiliewerten, sondern vielmehr auch wegen den sehr gefahrvollen Plänen der Grossindustrie und Interessenvertretungen wie
lt.Presse
Atomkraftwerkbauer E-on (50% Beteiligung)
beklagter Procon (Verbraucherzentrale Hamburg)
Ernergiemonopolisierung. (Behinderung von Solarstrom + Folienherstellern)
usw.usw.
5 Stromtrassen statt gemeldeter 3 Trassen. Politik ?
Ich meine die CO² Verklappung, CCS, Braderup-Ost unterirdische Stromspeicheranlage, Hartenholm? Windwasserstoff Elektrolyse. Eine Aufklärung der Bevölkerung kann ich nicht feststellen. Die Gefahren werden
vertuscht.
Ich habe einmal unserem Bürgermeister einige Fragen hinsichtlich WKA in
unserem Dorf vorgelegt. Er konnte (oder wollte) sie nicht beantworten. Ich
habe daraufhin Herrn Schlie einen langen Brief geschrieben, der ausführlich - ein bischen nichtssagend -beantwortet wurde. Die entscheidende
Mitteilung war, dass unser Bürgermeister meine Fragen doch eigentlich
beantworten soll.
Und der hält sich bedeckt.
Sehen Sie, das ist das grosse Dilemma. So kann ich kein Mitstreiter werden.
Was immer Schlimmes gemacht wird oder gemacht werden soll .... alles
OK, nur Kohle muss her.
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Können wir uns nicht vorstellen, dass das massiver Vorteil für Landeigentümer und Nachteil der "Besitzlosen" ist ?
Und freie Fahrt für die Grossindustrie.?
Vor ein paar Jahren habe ich von meinem Hof 3 ha Auenland dem Bramauverband übertragen. Er plant, den Fluss zu renaturalisieren. Von WKA
und folgender Industrialisierung war hier noch nichts angekommen. 15 h
Wald habe ich mit etwa 10.000 Buchen verjüngt. Schwere Fehler !
Ich wünsche unserem Dorf für die Zukunft alles Gute.
privat
ID:
7
02.06.2012
Guten Tag,
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
der Presse entnahm ich heute, dass Sie entgegen aller Ankündigungen
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
sich über den Bürgerwillen hinwegsetzen wollen. Können Sie mir bitte
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigerklären, warum? Es gibt Gemeinden, die diese Spargel wollen, warum
nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und
lassen Sie nicht dort welche hinstellen?
223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausIch bin entsetzt über soviel 'Bürgerverschaukelung'. Was soll man den
davon halten? Alles Worthülsen? Dann kann ich mir leicht vorstellen, wie gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geSie verfahren bei den Stromtrassen, auch hier wollen Sie ja angeblich die eigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu
Bürger beteiligen. Im Endeffekt können Sie sich den Aufwand wirklich spa- erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
ren - wenn Sie dann doch nach Gutsherrenart entscheiden.
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
Ich protestiere auf schärfste gegen die Ausweisungen neuer Windenergie- danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Fläanlagen in der Gemeinde Rehhorst!
chen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
privat
ID:
1569
11.07.2012
Beteiligung zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anhier: Planungsraum 1 - Kreis Segeberg
wohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abstände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
Stellungnahme zur geplanten Ausweisung der Windenergiefläche Nr. 227
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umauf dem Gebiet der Gemeinde Gönnebek - unmittelbar angrenzend an die
welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
Gemeinden Groß Kummerfeld, Husberg -Bönebüttel (Husberger Moor),
z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
Rendswühren ( Griesenbötel)
größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu klären. Dort wird auch die Einhaltung geltender
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
Stand: 06.11.2012
Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der Grenzwerte führt
mit dieser Unterschriftenliste möchten wir als Anwohner und Bürger unsere
die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen durch. Für die GeEinwände bezüglich der Fläche Nr.227 deutlich zum Ausdruck bringen.
nehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenden SchallGemeindeübergreifend bitten wir Sie, die geplante Fläche nicht als
Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der Summe mit
Windenergiefläche in den Regionalplan aufzunehmen aus folgenden
neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten werden.
Gründen:
Die Fläche 227 liegt in Prüfbereichen von Brutplätzen des WeißstorDie Abstände zu den Einzelhäusern und zur Wohnbebauung ( 400 m )
ches, des Uhus und des Schwarzstorches.
sind zu gering, da nach WHO Abstände von mindestens 2 km zwingend
erforderlich sind, um gesundheitliche Schäden für Menschen und Tiere In den Umweltbericht sind für die jetzige Flächenabgrenzung artenmöglichst gering zu halten. Zu geringe Abstände haben gesundheitliche schutzrechtliche Prüferfordernisse - Prüfbereich für Nahrungsflächen
Belastungen zur Folge: z.B. durch dauernde Beschallung im hörbaren
und Flugkorridore von Brutvögeln (Weißstorch, Uhu, Schwarzstorch,
und nicht hörbaren Bereich (Infraschall), durch Vibrationen, durch die Im- Rotmilan und Weihen), Prüfbereich Jagdreviere und Sommerquartiere
pulshaltigkeit von Windkraftanlagen (WKA), durch rotierenden Schatten- von Fledermäuse erforderlich.
wurf sowie durch Dauerbeleuchtung der über 150 m hohen Windkraftanlagen. Weitere Gefahren sind z.B. Blitzeinschläge, Eiswurf. Bewahren Sie
uns vor den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen wie z.B. Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Bluthochdruck, Panik, Angst, innere Unruhe, Schwindel, Schlafstörungen, Depressionen, Aggressivität,
Kopfschmerzen, Reizbarkeit, Tinnitus (Ohrgeräusche).
Negativfolgen von WKA auf der Fläche Nr.227 für die Umwelt:
Unmittelbar angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet
der Klinkenberge (mit Amphibienvorkommen, Insekten- und Schmetterlingsfauna, besondere Libellenbestände im Bereich der Gewässer),
Inseln von Niedermoor südwestlich von Rotenkamp ( Amphibienbestände
in den Moorgebieten (LN-Biotopkartierung Nr.15 (Niedermoor) und Nr. 18
(Hochmoorreste), Waldgebiete. Im gesamten angrenzenden Gebiet sind
Fledermausvorkommen. Diese Fledermäuse sind gefährdet durch Kollision
und Barotrauma (Platzen der Lungenbläschen durch den Druck).
Dieses Gebiet (angrenzend an die Sünderbek-Niederung mit den größeren
zusammenhängenden Grünlandgebieten) stellt ein wichtiges NahrungsBiotop dar für die Weißstörche (die seit 1990 im Gemeindegebiet Groß
Kummerfeld brüten). Das Gebiet ist als Brutplatz, Nahrungsfläche und
Flugkorridor ebenso von Bedeutung für z.B.Schwanstörche, Rotmilane,
Uhus, Kraniche, Kiebitze, Graureiher,Rotschenkel , Eulen, Brachvögel, Uferschnepfen , Goldregenpfeifer sowie verschiedene Arten von
Schwalben und Wildgänsen. Unzählige Zugvögel überqueren dieses Gebiet jedes Jahr ..
Negative Auswirkungen durch WKA sind zu befürchten: wie z.B. VogelSeite: 214 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
schlag, Kräfteverlust bei erforderlichen Steigflügen zum Überfliegen,
Ausweichen; Abwandern von Wildtieren, Reduzierung der lnsektenfauna. Da innerhalb der Fläche Nr.227 ein Teilbereich seit etlichen
Jahren Vertragsnaturschutzfläche ist, hat in der gesamten Region im
Verbund mit den o.g. angrenzenden schützenswerten Landschaftsbestandteilen (im Sinne des Naturschutzes) erfreulicherweise die
Artenvielfalt im Bereich von Pflanzen und Tieren zugenommen. Dieses scheint jedoch noch nicht kartiert, so dass eine artenschutzrechtliche aktuelle Bestandsaufnahme nach Jahren erforderlich ist. Windkraftanlagen würden das Biotopverbundsystem der gesamten Region
stören, die Landschaft und das Naherholungsgebiet tur die Bevölkerung zerstören.
Neben den gesundheitlichen Belastungen, den Gefahren für Menschen
und Tiere, dem Verlust der Lebensqualität, der Zerstörung des Landschaftsbildes wären die erhebliche Wertminderung unserer Wohngrundstücke die Folge.
Eine Vorbelastung der dort lebenden Anwohner ist ohnehin schon
seit Jahren gegeben durch die Emissionen der auf dem Marlenhof
angesiedelten Hähnchenmastanlage mit über 160000 Hähnchenmastplätzen und der Biogasanlage.
Nun ist auch seit kurzem eine weitere Hähnchenmastanlage mit zunächst 39000 Hähnchenmastplätzen im Bau ( mit der Option der Erweiterung und evtl. einer Biogasanlage) ( nur 1000 m östlich vom Hof Holm
u.500 m nördlich von Schmalenbrook entfernt), was eine weitere Emissionsbelastung zur Folge hat.
Die Anwohner von Griesenbötel , Rendswühren und Husberger Moor sind
tagtäglich dem weiter zunehmendem Verkehrslärm der Bundesstraße 430
ausgesetzt, die direkt vor ihrer Haustür vorbeiführt - es gibt dort keine
Lärmschutzmaßnahmen.
Über 150 m hohe Windkraftanlagen in 400 m Entfernung bedeuten
eine weitere zusätzliche Belastung für die in dem Gebiet lebenden
Menschen und für die Natur in der Umgebung.
Bitte weisen Sie die Fläche Nr.227 zum Schutze der hier lebenden
Menschen und der Natur nicht als Windenergiefläche aus. Lassen Sie
nicht zu, dass ein durch Artenvielfalt schützenswerter Lebensraum zerstört
wird durch Bestrebungen einzelner Fremdinvestoren und einzelner Landeigentümer der Nachbargmeinde, die alle selbst nicht von den Negativfolgen der WKA betroffen sind.
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Auf eine positive Antwort hoffen die Unterzeichnenden.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
79
09.06.2012
Viele Bürgerinnen und Bürger haben die folgende Stellungnahme abgege- Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf
ben:
ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der
Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefunStellungnahme/Hinweise zu den Entwürfen der Teilfortschreibung der
den haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass
Regionalpläne für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die
auch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit KompensationsfläWindenergienutzung
chen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt
Kaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um ErstSehr geehrte Damen und Herren,
aufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung
Im Rahmen des 2. Anhörungsverfahrens für den Planungsraum I wurde
der als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich Abstandsdie Fläche 315 Alveslohe/Kaltenkirchen vorgeschlagen.
puffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend
Die landesplanerische Überprüfung hat ergeben, dass bei Einhaltung der große Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen.
maßgeblichen Abstände eine Fläche von über 20 ha Größe darstellbar ist,
auf der keine Ausschlusskriterien gelten. Der Kreis Segeberg befürwortet
eine Ausweisung an dieser Stelle, die UNB hat keine Anregungen und
Bedenken. Die Fläche wird gegenüber dem Gemeindevorschlag in etwas
kleinerer, kompakterer Form übernommen und erstreckt sich mit einem
kleinen Teil auch auf das Gebiet der Stadt Kaltenkirchen. Die Fläche 315
hat eine Größe von 26,7 ha.
Ich möchte mit diesem Schreiben folgende Stellungnahme zu einer
Ausweisung eines Eignungsgebietes in Alveslohe/Kaltenkirchen
(Fläche 315} abgeben und beantrage diese Fläche zu streichen.
Schutzgut Mensch
•
Akustischer Dauerstress, hörbarer Schall und nicht hörbarer Schall
(Infraschall)
•
Optischer Dauerstress durch Schattenwurf und Befeuerung von Windenergieanlagen
•
Industrieller Charakter durch landschaftsfremde großtechnische Strukturen.
•
Orts- und Landschaftsbild zerstört, WKA würde das Ortsbild zu stark
dominieren.
Seite: 216 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
•
Die Fläche 315 führt zu einer Kumulation der Schallemissionen durch
Windkraft, Lärm-Emissionen von der Autobahn und auch durch Fluglärm von der wachsenden Zahl landender Flugzeuge.
Schutzgut Natur
•
Die Mindestabstände zu Wald- und Aufforstungsflächen werden nicht
eingehalten. Die Kaltenkirchener Gebiete westlich der Autobahn sind
Ausgleichsflächen die in den letzten Jahren aufgeforstet wurden. Die
Mindestabstände laut Runderlass: "Grundsätze zur Planung von
Windkraftanlagen" betragen 100 Meter+ Rotorradius.
•
Die Mindestabstände zu weiteren Waldflächen auf Alvesloher Gebiet
werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
•
Die Krückau durchfließt das Planungsgebiet. Sie ist Teil einer BiotopVerbundachse von der ebenfalls entsprechende Abstände einzuhalten
sind.
Schutzgut Vögel (Avifauna)
•
Für die Fläche 315 wurde eine potentielle Beeinträchtigung eines
Rotmilanbrutplatzes festgestellt. Die fragliche Fläche liegt im 6 km
Jagdbereich des Roten Milans, einer speziell durch Windkraft gefährdeten Greifvogelart.
•
Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: Prüfbereiche für Nahrungsflächen
und Flugkorridore von Brutvögeln: Wiesenweihe Roter Milan, Kiebitz,
Braunkehlchen, Feldlerche, Wachtel, Uhu, Weißstorch und Graureiher.
Schutzgut Wasser
•
Die Krückau durchfließt das Planungsgebiet. Sie ist Teil einer BiotopVerbundachse. Gemäß §11 LNatSchG dürfen bauliche Anlagen innerhalb eines 50m breiten Streifens beiderseits des Ufers nicht errichtet
oder wesentlich geändert werden.
Schutzgut Landschaft
•
Fläche 315 liegt im Regionalen Grünzug Die Fläche liegt im Einzugsbereich und Funktionszusammenhang der Grünbrücke der B4, des
FFH Gebietes "Kaltenkirchener Heide" und Alvesloher Waldflächen.
Betroffen ist der Zugangskorridor mit einer massiven Beeinträchtigung
der Lebensraumverbundfunktion.
•
Fläche 315 liegt auf einer Nebenverbundachse des landesweiten Bio-
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
topverbundsystems gemäß Landschaftsrahmenplan 1998 (Planungsraum 1).
Schutzgut Sachgüter
•
Wertverlust der Immobilien
•
Die Fläche liegt im 5 km-Umgebungsbereich des ehemaligen KZAußenkommandos Kaltenkirchen in Springhirsch, in dem von einer
wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
•
Auf dem Gebiet der Kaltenkirchener Heide befinden sich weitere Bereiche, die Zeugnisse der Zwangsarbeit für die militärische Nutzung
des ehemaligen Militärflugplatzes in der NS-Zeit ablegen. Für diese
nur 1,5km entfernten Bereiche, die Teil eines Geschichtslehrpfades
werden sollen, hat das archäologische Landesamt bereits Denkmalschutz beantragt. Das Denkmalschutzamt hat bereits in der Vergangenheit auf eine wesentliche Beeinträchtigung durch Windkraftanlagen
hingewiesen.
privat
ID:
1586
10.07.2012
Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben die folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Einwender lehnen die Ausweisung der Fläche 245 ab. Vorgebracht
werden vor allem Aspekte des Vogelschutzes und der Naherholung
sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Desweiteren wird
Betreff: Stellungnahme Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 zur
der Schutz der Ruhe zur Einkehr in die Waldkapelle angeführt. InhaltAusweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung / Regiolich sind all diese Argumente bereits in der ersten Anhörung vorgenalplanung I,
bracht und geprüft worden. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in
die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein an2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gemäß Raumordnungsgesetz
derweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der
ROG, 29.05.2012 - 11.0.7.2012
vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen.
Gedanken und private Ergänzungen zur Situation in Mönkloh, HasAllerdings wird die Fläche in Abstimmung mit dem Ministerium für
selbuscher Forst und Umfeld betreffend Windenergieeignungsflächen Ausweisungen und im Allgemeinen zu den WKA "Flächenpla- Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) abgelehnt, weil
dass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer genungsschritten" in unserer Gemeinde:
planten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der
Wir sind gegen die Windenergieflächenausweisung 245 (aber auch gegen
Funktionsfähigkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes
die früheren Windenergieeignungsflächenkartierungen 10, 11, 9) aus fol- insgesamt in Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus
genden Gründen:
dem Entwurf gestrichen.
Wir stimmen der Windenergieeignungsfläche 245 im Gemeindegebiet
Die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Ausweisung von EigMönklohs nicht zu aus Schutzgründen für die Schöpfungsgeschichte, aus
Seite: 218 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Schutzgründen für die aufrechtzuerhaltende Ruhe zur Einkehr für die
nungsgebieten für die Windenergienutzung, wie z.B. AusschlusskriteWaldkapelle, den christlich kulturhistorischen Mönchswegerhalt, um die
rien, sind im Landesentwicklungsplan 2010 unter Ziffer 3.5.2 sowie im
Ruhe und daraus entstehende Besinnung nicht durch WKA Leuchtfeuer- Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums
signale, WKA Vogelschlag, WKA Fledermausschlag, nicht aufzulösen.
für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums
Ebenfalls bitten wir um Vermeidung WKA Emissionen I -Immissionen I
für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr: Grundsätze zur Planung von
WKA Grundlast für die Beeinträchtigung von Schutzgut Mensch und
Windkraftanlagen vom 22.03.2011 geregelt.
Schutzgut Natur erdulden zu müssen. Wir fordern, dass der einmalig naturbelassene und funktionsfähige Erholungszustand und gesunde Lebensraum durch WKA Industrialisierung und WKA Betrieb nicht aufgehoben,
beschädigt oder eingeschränkt wird. Wir beantragen den Erhalt des derzeitigen sehr guten IST- Zustandes und des derzeitig sehr guten Umweltzustandes durch Belassung der räumlichen Situation.
Wir weisen auf die Wichtigkeit der Waldkapelle hin, die für viele Menschen
eine erholsame und besinnliche Möglichkeit und wichtigen christlichen Ort
darstellt. Ebenfalls finden Taufen, Eheschließungen und Hochzeitsfeiern,
sowie für alle Menschen verschiedener Religionen Gottesdienste statt. Wir
merken an, dass hoher kirchlicher Besuch die Waldkapelle als einen außergewöhnlich ruhigen und freundlichen Raum erkannt hat. Das Lebenslicht brennt Tag und Nacht und darf als christliches Symbol der Hoffnung von WKA Betriebsauswirkungen und durch WKA Raumdominanz in
seiner positive Kraft und Wirkung nicht aufgehoben werden.
privat
ID:
1587
10.07.2012
Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben die folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Einwender lehnen die Ausweisung der Fläche 245 ab. Vorgebracht
werden vor allem Aspekte des Vogelschutzes und der Naherholung
sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Inhaltlich sind all
Betreff: Stellungnahme Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 zur
diese Argumente bereits in der ersten Anhörung vorgebracht und geAusweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung I Regioprüft worden. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige
nalplanung I I 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren 29.05.2012Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges
11.07.2012.
Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden
Zur Situation in Mönkloh, Hasselbuscher Forst und Umfeld betreffend Stellungnahme nicht zu entnehmen.
Windenergieeignungsflächen Ausweisungen und im Allgemeinen zu
Allerdings wird die Fläche in Abstimmung mit dem Ministerium für
den WKA "Flächenplanungsschritten" I WKA Installationswunsch in
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) abgelehnt, weil
unserer Gemeinde:
dass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geWir sind gegen die Windenergieflächenausweisung 245 (aber auch gegen planten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der
die früheren Windenergieeignungsflächenkartierungen 10, 11, 9) aus fol- Funktionsfähigkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes
insgesamt in Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus
genden Gründen:
Seite: 219 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Wir sind nicht gegen die Nutzung der Windenergie, sondern gegen Wind- dem Entwurf gestrichen.
kraftanlagen in derzeitiger Form.
Für eine Umstellung der Energieerzeugung auf erneuerbare Energien
Wir stimmen der Windenergieeignungsfläche 245 im Gemeindegebiet
ist die Windenergienutzung unabdingbar. Die Nutzung der SolarenerMönklohs nicht zu aus Schutzgründen für Mensch und Umwelt, aus zugie ist ein weiterer wichtiger Baustein, kann aber niemals allein den
kunftsorientierten Gründen, wegen neuer und sinnvolleren Energietechni- Strombedarf decken, vor allem nicht den von industriellen und gewerbken -wie z. B. die organischen Solarfolien von Heliatek, den hochtechnilichen Abnehmern. Die Landesregierung steht beiden regenerativen
sierten Wasserkraftwerken, Erdwärme und Wavegen Programmen.
Energieerzeugungsformen aufgeschlossen gegenüber und fördert sie
aktiv.
Aus Einhaltungsgründen für Mensch und Natur betreffend
•
Schutzgut Mensch,
•
Schutzgut Luft,
•
Schutzgut Wasser und aus
•
Gründen der Wahrung des Rechtes der eigenen Daseinsvorsorge.
Eine Energiemonopolisierung durch die u. a. WKA Industrie, den WKA
Strommarkt, - in Verbindung mit den neu aufzubauenden Stromtrassen -,
stimmen wir der Windenergieeignungsfläche 245 und den alten Flächen
11, 10, 9 nicht zu.
Eine nun eigene Stromversorgung der Bevölkerung, ohne Abhängigkeit
von der Energieindustrie bedeutet Freiheit, Unabhängigkeit und das Einsparen von vorher hohen Energiekosten. Die neuen Energiemöglichkeiten
sind im Gegensatz zu den propagierten WKA eine wirklich und wahrhaftige, zukunftsträchtige Energieform mit Sinn und Verstand und zukünftig
einsetzbar für insbesondere Dritte Welt Länder,- die unproblematischere
und direktere Stromerzeugung dringend benötigen. Gegen weitere angedachte WKA Flächenplanungen möchten wir dem Innenministerium SH
entschieden eine Ablehnung- in jeder Form- verdeutlichen.
Es geht uns um unsere Zukunft und um unsere Mitbestimmungsrechte.
Wir vertrauen der "deutschen" Wissenschaft. Wir wünschen von dem Innenministerium SH Hilfe zur Selbsthilfe insofern, dass eine gezielt technische und finanzielle Direktförderung Regierungsunterstützung findet, - für
die bürgerliche Energieproduktion mit Zielsetzung "Energieeigenversorgung". Humane und umweltschonende Energietechniken sind entwickelt
und einsetzbar (siehe Solarkataster auf Gewerbeflächen, etc.). Durch Kostensenkung von umweltschonenden Energieformen, wie den Solarfolien,
stünde dem Erwerb für die Eigenversorgung nichts mehr entgegen. Der
Erwerb der neu entwickelten Energietechniken -nicht WKA - sollte jedem
Bürger für ermöglicht werden.
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Die Energieformen, wie z. B. Solarfolien, "Dachsolarmodule", Erdwärme
sollten mit bereits entwickelten Energiespeichern für private, bürgerliche
Wohnräume, Schulen, Gewerbegebiete eine Versorgungsregularie für die
Regierung in SH werden.
Ein sozialbürgernahes Regierungsprogramm SH mit Zielsetzung sollte
also eher gestern als morgen konsequente Umsetzung finden. Die eigene,
bürgerliche Daseinsvorsorge und Mitverantwortung der Energieerzeugung
ist dringend umweltfreundlicher, humaner und mitverantwortlicher in SH
durchzuführen und umzusetzen.
Die Zeit schreitet voran und lässt veraltete Energietechniken, wie die WKA
Energie mit den notwendigen Stromtrassen und dem ZiefCI.er Windwasserstoff Elektrolyse als antiquiert Energietechnik zurück.
Ein gesundes Volk schreitet zukunftsorientiert voran und hält nicht an zerstörerischen und überdimensionierten WKA I Windwasserstoff Energiesystemen fest, denn ein Verbleiben bei "veralteter Technik" zur Energieerzeugung, würde anderen Ländern die Chance einer zukunftsfähigeren Anpassung ermöglichen, während wir in Deutschland und Europa den Lebensraum Luft zu einem lebensfeindlichen Luftraum mit Tötungs- und Verletzungsgefahr durch offene WKA Rotoren umwandeln würden.
Die enormen Kosten für WKA und Stromtrassen sind nicht tragbar, erreichen irreale Dimensionen und der Flächenverbrauch für WKA und Stromtrassen ist zu raumgreifend. Wir bitten um dringende Reduktion des Flächenverbrauches für WKA und Stromtrassen.
Wir stimmen aus logischen und zukunftsorientierten Gründen den Windenergieflächenplanungen nicht zu und ebenfalls stimmen wir den angedachten WKA Installationen nicht zu.
Wir erwarten als Bürger Deutschlands Planungsberücksichtigung und Flexibilität, sowie Anpassungsfähigkeit ein generelles JA und damit Zusage
für die Akzeptanz gegenüber moderneren, lang bewehrten, wirklich umweltfreundlichen und humanistischen Energietechniken.
WKA würden durch ihre gegenständliche Präsenz und ihre Warnsignale
den Luftraum in der Nähe Mönchsweg und Waldkapelle dominieren. Kulturhistorisch ist aber der Mönchsweg - der bis nach Glückstadt führt und
ein christlicher Pilgerpfad. Der Mönchsweg ist sehr wichtig für viele Menschen und auch eine Fahrradroute. Die hier herrschende Ruhe ermöglicht
jedem eine gute Erholung. Der Mönchsweg, die Waldkapelle, der Hasselbuscher Forst werden von vielen Menschen genutzt, um "neue Kraft" aufzubauen und Ruhe zu finden. Leuchtfeuersignale und die räumliche PräSeite: 221 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
senz der WKA wären andauernde Störfaktoren und hätten gegensätzliche
Wirkung nach Erholungssuche. Die Sehnsucht nach Ruhe und stiller Einkehr bei der Waldkapelle sollte von der SH Regierung gewürdigt werden.
Das Wissen darum, dass WKA Vogelschlag, WKA Fledermausschlag auslöst, ist medial verbreitet und könnte insgesamt eine negativ psychische
Belastung für die "Erholungssuchenden" im Hasselbuscher Forst, für die
christlichen Pilger, die Fahrradtouristen und für die Besucher der Waldkapelle dar stellen. Die nahe Kurstadt Bad Bramstedt liegt am grünen Gürten
von Mönkloh und angrenzenden Gemeinden und profitiert mit den Menschen der Reha- und Kurklinik von dem hier örtliche erhaltenen, guten
Umweltzustand und der Ruhe. In der 1. Anhörung 15.11.11 wurde vieles
versucht darzulegen, was gegen WKA und Freigabe von Windenergieeignungsflächen im Gemeindegebiet Mönklohs und Umfeld spricht. Die alten
WKA Wunschflächen 10 I 11 I 9 wurden bereits von der Bevölkerung abgelehnt. Die WKA Fläche bei Hitzhusen würde auch unseren Weißstörchen, die hier oft Nahrung suchen gefährden, denn bei Hitzhusen befindet
sich der Storchenvater mit seinen, aber "auch" "unseren" Weißstörchen.
Der hier lebende Uhu, die vielen Greifvögel- und Käuzchenarten, die Vogelzüge dürfen nicht durch WKA I WKA Rotoren verunfallen oder getötet
werden.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir innerhalb der Vogelzugroute
leben und über viele Wochen hinweg überflogen werden, aber auch darauf
hin, dass oft der Bokler See angeflogen wird und dabei die neue Fläche
245 beim Hasselbuscher Forst direkt überflogen werden müsste.
Ebenfalls bitten wir um Vermeidung von WKA Emissionen I - Immissionen
I WKA Grundlast für die Beeinträchtigung von Schutzgut Mensch und
Schutzgut Natur erdulden zu müssen. Wir fordern, dass der einmalig naturbelassene und funktionsfähige Erholungszustand, der natürlich gewachsenen Grünbrücken- und Vernetzungsraum, also das gesamte naturbelassene Gefüge des Habitat- und Biotopsystems und der gesunde Lebensraum durch WKA Industrialisierung und WKA Betrieb nicht aufgehoben, beschädigt oder eingeschränkt wird. Wir beantragen den Erhalt des
derzeitigen sehr guten IST- Zustandes und des derzeitig sehr guten Umweltzustandes durch Belassung der räumlichen Situation.
Wir weisen auf die Wichtigkeit der Waldkapelle hin, die für viele Menschen
eine erholsame und besinnliche Möglichkeit und wichtiger christlicher Ort
ist.
Ebenfalls finden Taufen, Eheschließungen und Hochzeitsfeiern, sowie für
alle Menschen verschiedener Religionen Gottesdienste statt. Wir merken
Seite: 222 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
an, dass hoher kirchlicher Besuch die Waldkapelle als einen außergewöhnlich ruhigen und freundlichen Raum erkannt hat. Das Lebenslicht
brennt Tag und Nacht und darf als christliches Symbol der Hoffnung
von WKA Betriebsauswirkungen und durch WKA Raumdominanz in seiner
positive Kraft und Wirkung nicht aufgehoben werden.
Hiermit sprechen wir uns aus oben erläuterter und aufgeführter Begründung gegen WKA Installationen und Windenergieeignungsflächen im Gemeindegebiet Mönklohs, Heidmoors, Weddelbrooks, Föhrden-Barls und
Hitzhusen und Umfeld aus zur Wahrung der Zukunft für unsere Kinder und
Kindeskinder, zum Schutze der Umwelt, zum Schutze des Artenerhalts
und zum Schutz der Biodiversität.
privat
ID:
1588
10.07.2012
Mehrere Bürgerinnen und Bürger haben die folgende Stellungnahme abgegeben:
Die Einwender lehnen die Ausweisung der Fläche 245 ab. Vorgebracht
werden vor allem Aspekte des Vogelschutzes und der Naherholung
sowie die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Inhaltlich sind all
diese Argumente bereits in der ersten Anhörung vorgebracht und geBetreff: Stellungnahme Teilfortschreibung der Regionalpläne SH 2011 zur prüft worden. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige
Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges
Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung I RegioAbwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden
nalplanung I, 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, 29.05.2012Stellungnahme nicht zu entnehmen.
11.07.2012
1.) Betreff: Auswirkungen von Windenergieflächenplanungen im Gemein- Allerdings wird die Fläche in Abstimmung mit dem Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) abgelehnt, weil
degebiet und Umfeld Mönklohs, sowie im räumlichen Zusammenhang
dass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geWKA Flächendeckung und WKA
planten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der
Betrieb in SH für die Vogelzugroute, Vogelschlag in der Prognose für den
Funktionsfähigkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes
Artenerhalt anhand eines Vergleichs.
insgesamt in Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus
dem Entwurf gestrichen.
BirdLife Bericht betreffend Vogeltötungen und deren Potenzierung
•
durch WKA Betriebsauswirkungen,
•
durch zusätzliche WKA Installationen Raum Mönkloh, Kreis Segeberg
•
und im räumlichen Kontext der derzeitigen Windenergieeignungsflächenplanungen in Schleswig-Holstein
•
durch WKA Potenzierung mit raumplanerischer Hinführung zur angestrebten "WKA Flächendeckung" in SH
•
wird wie folgt begründet gegen WKA Flächenfreigaben mit der Hilfe
Seite: 223 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
oben zitierten "Darlegungen" von Bird Life Europa sowie Bird Life
World:
Computerübersetzung vom englischen Originaltext ins Deutsche von BirdLife vom 06.06.2011, siehe kopierte Anhänge. BirdLife Zitate:
Illegale Tötung und Vogelfang ist nicht auf den Mittelmeerländern, im Gegensatz zu dem, was viele Menschen glaubten beschränkt. Disgraceful
wie sie ist, ist eine der wichtigsten Schlussfolgerungen dieses Berichts,
dass die illegale Tötung von Vögeln ist eine weit verbreitete Praxis, dass
nur sehr wenige Länder haben es geschafft, zu stoppen. In vielen Fällen
Vögel sind aus wirtschaftlichen Gründen getötet: weil sie von den Landnutzern als Konkurrent für Ressourcen wahrgenommen werden, oder als
Quelle von Einkommen durch illegalen Handel. In anderen Fällen Vögel
werden als Trophäen verfolgt, wegen Unkenntnis des Gesetzes oder einfach nur zum "Spaß". Mehr als 80 streng geschützte Vogelarten wurden
als Opfer vorsätzlicher Straftaten gemeldet Tierwelt.
"Vögel geschossen, gefangen, gefangen mit Netzen, geklebt, um KalkSticks oder sogar tödliche Gifte getränkt mit bis zu locken und zu töten
andere Vögel ... Der Kreativität derer, die das Gesetz brechen, um einen
Vogel zu töten, ist entsetzlich!", Sagt Boris Barov, Europäische Conservation Manager bei BirdLife Europa, die den Bericht vorgestellt, "absichtliche
Tötung der Vögel, die geschützt sind, sind an den falschen Stellen oder
während der Schonzeit ist inakzeptabel, Naturschützern und Jägern
gleichermaßen verantwortlich zu. Wir erwarten von den Behörden und den
Bürgern zu "Null Toleranz", um die Täter sind. "BirdLife seine Bereitschaft
bekundet, mit allen relevanten Interessengruppen zusammenarbeiten, um
die besten Lösungen zu finden, und fordert die Europäische Gemeinschaft
der Jäger (FACE) ernst zu begehen, um das Problem der illegalen Tötung
zu lösen.
Zu 1.) Begründung und Erläuterung gegen Windenergieeignungsflächenplanungen mit der Hilfe von BirdLife "Vogeltötungsbericht".
Begründeter Vergleich WKA I WEA Flächendeckung in Schleswig-Holstein
ist durch die Kenntnisnahme und aktuellen Ergebnisstand der WKA Kollisionsopfer auf See und Land ausschließlich negativ in der Überlebensprognose für die Vögel, Fledermäuse und auch Insekten zu bewerten.
Durch WKA bedingte Kollisionen bzw. Kollisionsfallstudien sind bereits
dem Innenministerium SH durch Naturschutzvereinigungen, Fallergebnisse von vor dem 11.07.2012 vorliegend und zur Kenntnis gegeben worden.
Die durchgeführten WKA Kollisionserhebungen und WKA Kollisionsstudien
(Vogelschlag) sollten eine dringende Warnung für uns in SH sein! Die ErSeite: 224 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
gebnisse und Berichte u. a. von WorldLife sind im derzeitigen Erkenntnisstand erschreckend und in der Ergebniskonsequenz sofort "aus genpoolerhaltenden Gründen" und "moralisch menschlichen Gründen" zu gewichten und durch den Erhaltungswunsch des Genpools und der Arten, wegen
der zusätzlichen WKA Gefahreneinbringung im Luftraum für vom Innenministerium SH mit zu berücksichtigen bei dem Wunsch weitere WKA Flächen frei zu geben. Die Position des Innenministeriums SH bei den WKA
Flächenplanungen ist bedeutend. Wenn weitere WKA Installationen in SH
erfolgen, dann wird sich durch das offene WKA Rotorensystem die Verletzungs- und Tötungsanzahl der Vögel und Fledermäuse (Insekten) potenzieren und für das Artenüberleben ein negativer Faktor sein, denn die Verriegelung des freien Vogelzuges zu den Brut- und Rastplätzen ist schon
jetzt ohne Vogelopfer nicht mehr möglich.
Es wird aus der allgemeinen Schutzpflicht heraus wichtig, dass wir inne
halten mit Flächenfreigaben für WKA. Die Bundesnaturschutzgesetzgebung, die Vereinbarungen zwischen den Ländern bei der COP 10, das
Washingtoner Artenschutzabkommen, die Unesco Schutzvereinbarungen
für den Erhalt des Genpools und des Artenerhalts sind einzuhalten in jeder
Hinsicht. Die WKA Rotoren sind offene, gefährliche Systeme, die ungesichert im Luftraum auf jedes durchfliegende Wesen ihre Wirkung haben.
Es wird gebeten aus o.a. Begründung heraus, das Bestmögliche planerisch umzusetzen, um Tötungen und Verletzungen der Luftlebewesen
durch WKA zu vermeiden >mit dem Ziel< der Rücksichtnahme auf den
Artenerhalt und für den Lebensraum des Menschen und der Mitlebewesen
das Bestmöglichste für die Umwelt zu tun und von daher keine weiteren
Windenergieeignungsflächen zu genehmigen. Aus oben aufgeführten
Gründen sind weitere Freigaben von Windenergieeignungsflächenplanungen und WKA Installationen nicht umwelt- und lebenserhaltend, sondern
zeigen ihr hohes Gefährdungspotenzial erkennbar auf und das damit verbundene, zu hohe Gesamtrisiko der WKA Betriebsauswirkungen.
Bitte erkennen Sie die Auswirkungen der derzeitigen WKA Flächendeckung in SH. Die laufenden WKA wirken bereits nachweisbar negativ auf
Menschen, Natur und auf die biologische Umwelt.
Der Schutzgutbereich darf keinesfalls durch rein wirtschaftsorientiertes
Denken ad absurdum geführt werden. Die wirtschaftlich politische Gewichtung und Fürsprache betreffend Thema WKA Installationen ist augenscheinlich dominierend und erhebt sich über humanistisch Prinzipien und
vernunftorientiertes Denken.
Wir benötigen in SH dringend WKA Flächenfreihalteräume, alleine aus
Seite: 225 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
dem Grunde heraus, die Important Bird Areas (IBA) zu schützen. Es darf
keine Abkehr von global gültigen Regeln für WKA Befürworter geben. Eine
Abkehr von humanistischen und christlichen Grundsätzen erfolgt dann,
wenn Tötungen, Verletzungen, kontinuierliche Gefährdungen durch Techniken in die Umwelt eingebracht werden, die ein Artensterben, menschliche Gesundheitsgefährdung, Schutzbereich im Allgemeinen hinter das
WIRTSCHAFTSINTERESSE stellt. Die Menschen in Deutschland sind
auch EU Bürger und viele von uns sind Globalisten, die weltoffen durch
das Leben gehen. Urlaub wird gerne dort gemacht, wo die Umwelt schön
und friedvoll ist. Wie wird es um unsere Umwelt in SH bestellt sein nach
der Teilfortschreibung Windenergieeignungsflächen in SH? Wo schauen
wir hin, wenn in SH die Vogelzüge über unsere Köpfe in die 10 km weiter
entfernten WKA Felder fliegen?
Wir haben als Menschen Pflichten und müssen vorrausschauend in die
Zukunft blicken. Unseren Kindern gegenüber und unseren Mitlebewesen
gegenüber haben wir umwelterhaltende Pflichten. Ein fürsorgliches und
zukunftsorientiertes Miteinander muss der demokratischen und sozialverantwortlichen Norm entsprechen.
"Der Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen."
WKA Flächenfreigaben vom Innenministerium SH werden entscheidend
unsere Zukunft beeinflussen. Die Führsorgepflicht für unsere Kinder und
Kindeskinder und für unsere Umwelt zeigt auf, dass wir uns gegen WKA
und WKA Flächenfreigaben entscheiden aus oben aufgeführten Begründungen im Gemeindegebiet Mönklohs und im Gesamtraum SH.
Bitte bedenken Sie die Laufzeitlänge der WKA und die Umweltauswirkungen der offenen, sich drehenden WKA Rotoren in potenzierter Hinsicht
durchjahrzehntelangen WKA Betrieb!
Die WKA Kollisionsstudien (Vogelschlag und Fledermausschlag) sind veröffentlicht worden, liegen im Vorergebnis dem Innenministerium SH durch
Eingabe 15.11.2011 u.a. vor ... ).
2.) Ausführungen zu Windenergieeignungsflächenplanung und Studienerhebungen von WKA Betriebsauswirkungen, die in jedem Falle
derzeit noch nicht in der Gänze erhoben werden können und damit
eine zu geringe Aussagekraft und planerische Umsetzung für zukünftige WKA Bauleitpläne hätten:
Durch Auffindschwierigkeiten der WKA Vogel- und Fledermauskollisionsopfer ist davon auszugehen, dass die Realwerte von getöteten und verletzten WKA Kollisionsopfern um ein vielfaches höher summiert werden müsSeite: 226 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
sen. Die Auffindung der WKA Kollisionsopfer wird generell erschwert durch
bekannte Faktoren> und damit sind die Zahlen der "WKA Kollisionsopfer"
instabil. Verunfallte und getötete Vögel und Fledermäuse stellen für Greifvögel und andere Tierarten eine potenzielle Beute dar. So werden wohl
viele Kollisionsopfer von Tieren gefressen, verschleppt und somit durch
Tierfraß nicht aufgefunden werden können für die Zählungen. Ein hauptsächliches Problem der WKA Kollisionsopferauffindung stellt der zu hohe,
nicht zu leistende personelle Einsatz und zeitliche Suchaufwand dar. Für
das Überleben und den Populations- und damit Artenerhalt aller Zugvögel,
aller örtlich vorkommenden Vogelarten, aller vagabundierenden Greifvogelarten, - aber auch für das Überleben der Fledermäuse und Insekten
hängt die Artenerhaltung von dem vernünftigen Umgang mit der Umwelt
ab. Die vorliegenden WKA Kollisionsopferfallzahlen können aus oben aufgeführter Begründung heraus kein korrektes Ergebnis erbringen und damit
für mögliche WKA Bauleitpläne einen planerischen Faktor bilden.
Aus erläuterten Begründung heraus zu Punkt 2.) WKA Kollisionsopfer etc., wird die Bitte dargelegt > keine weitere Windenergieflächenplanungen und Windenergieflächenfreigaben durch das Innenministerium SH zu genehmigen.
Diese Bitte betrifft aus örtlicher Situation heraus insbesondere die WKA
Planungsfläche 245 Mönkloh I beim Hasselbuscher Forst. Hier wäre der
fast noch einzig freie Flugkorridor für die Zugvögel der international anerkannte Vogelzugroute I Important Bird Area Bereich wegen der möglich.
Dazu ist nochmals auszuführen, dass wir hier in einem einzigartigen intakten, gesunden Auenlandbereich leben und wir nicht nur UHU, Käuzchenarten, die Feldlerche, Nachtigal, sogar Feldspatzen I Spatzen, Schwalben,
Lärchen etc. beheimaten wissen, sondern auch den Rotmilan, verschiedene Greifvogelarten, Schwäne, WEISSTÖRCHE, Entenvögel. Viele weitere
Tierarten, wie Amphibien (Knoblauchkröte, Frösche, Schlangen ... , Lurche
... ) Libellen, ROTWILD, Dammwild (-siehe ROTWILDRING), Niederwild
leben hier. Die verschiedenen, negativen WKA Betriebsauswirkungen insbesondere im Luftraum durch WKA Luftraumpräsenz und WKA Flächendeckung mit einhergehender Potenzierung der WKA Rotorenauswirkungen kann folglich durch begründete Ausführungen in dieser Stellungnahme zu Punkt 1.) und zu Punkt 2.) nachvollzogen werden und wurde
ausreichend begründet.
Apel: Tragen wir doch jetzt dazu bei, dass unsere Kinder nicht zerbrechen
in ihrer Zukunft an der Altlast unserer moralischen Verfehlungen und Ursache- Wirkungsprinzip ausgelöst durch rein wirtschaftsorientiertes Denken.
Seite: 227 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Zu 1.) und 2.)
Aus oben aufgeführten Vogelschutzgründen, Artenerhaltungsgründe,
IBA Gründen, sozial humanistischen Gründen und umwelterhaltenden Gründen sind die gesamträumlichen WKA Betriebsauswirkungen
nicht hinzunehmen. Es wird gebeten die WKA Fläche 245 vor dem Hasselbuscher Forst nicht auszuweisen und auch nicht die alten WKA Flächen
11, 1 0, 9, sondern den hohen, guten IST Zustand unserer Mönkloher
Heimat zu bewahren und Freihalteräume für die Vogelzüge offen zu halten, - siehe Berichte I Anhang von BirdLife.
3.) Zu Windenergieeignungsflächenplanung 245 Raum Mönkloh,
Föhrden-Barl, Weddelbrook, Hitzhusen, Heidmoor betreffend 1. Anhörung Regionalplanung SH I 15.11.2012 -Synopse Regionalplanungsraum I, Umweltbericht und Stellungnahmen Bewertungsmaßstab des Innenministeriums SH:
Für die korrekte, bürgernahe und hilfreiche Unterstützung möchte ich mich
ausdrücklich bei den Mitarbeitern des Innenministeriums SH, dem leitenden Juristen für räumliche Planungen und Herrn Schlie bedanken. Ebenfalls scheint Herr Tasch nicht müde zu werden "Verständnisfragen" zu
beantworten. Durch den direkten Kontakt mit den Mitarbeitern des Innenministeriums SH konnte das notwendige Verständnis für die Planungsschritte und Stellungnahme Einbringung erkannt, verstanden und nur
dadurch von bürgerlicher Seite her genutzt werden.
Es ist nun zu wünschen, dass die "neue" Regierung genauso bürgerverständlich, respektvoll und verantwortungsbewusst die 2. Anhörung durchführen wird. Die Presseberichte in den letzten Monaten zeigten eine erschreckende Tendenz zur SH Regierungsdominanz in Sachen WKA Flächenplanungen und den dazu notwendigen Stromtrassenplanungen auf.
Bitte bedenken Sie, dass ein "Posten" im Innenministerium SH in erster
Linie nicht der Zielumsetzung eigener Kriterien, Maßstäbe und anvisierten
Ziele dient, sondern auch für unsere Kinder und Kindeskinder andauernd
in allen Planungsabläufen eine 100%tige Auswirkung auf die demokratische Zukunft haben wird > mit allen Folgekonsequenzen <, denn die
Planungshoheit des Innenministeriums SH könnte ohne Einplanung offener Wege und Freihalteräume in positiv intelligenter Hinsicht davon abhängen, dass Ergänzungsgespräche mit betroffenen Bürgern, Naturschutz- sowie Heimatschutzverbänden, Storchenvätern ... der industriellen
WKA Planungsabsicht entgegen stehen müssen, um situationsbedingt
räumliche Planungen neu bewerten zu können.
Seite: 228 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
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durch örtlich veränderte Grundsituation, um in den einzelnen Gemeinden aktuelle Vorkommnisse zu erfahren und z. B. planerisch zu
integrieren .
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So wird im Falle Mönkloh die A20 Strecke von A7 bis L114 Bokel I Hamburg zur Zeit lt. Hamburger Abendblatt vom 06.06.2012, Seite 16 in dieser
Legislaturperiode in der Bauabsicht nicht für realistisch eingestuft<
"Torsten Albig".
Das räumliche Umfeld zwischen Bad Bramstedt, Mönkloh, Bokel hätte
demnach keine durch die Baumaßnamen der A20 Vorbelastete Flächen zu
befürchten. Das sehr erholsame, friedliche und stille Umfeld von Bad
Bramstedt erhält also erst einmal seinen hohen Status durch den einwandfreien Umwelt- und IST Zustand zurück.
Der Rotwildring, Dammwildbestand, die Vogelzugroute, die Greifvogelpopulation und Feuchtbiotopbewohner bräuchten für längere Zeit keine negativen Umweltbeeinträchtigungen zu befürchten.
In Schleswig-Holstein dürfte unser gesunder und intakter Lebensraum
wohl bei anderen Gemeinden Beachtung finden, wenn da nicht die leise
Zufriedenheit der Anwohner auch Schutzfunktion hätte.
Nicht alle Räume in SH können so viele Weißstörehe beheimaten, ernähren und gesund erhalten. In selbstverständlicher Weise nehmen die Weißstörche von Hitzhusen die umliegenden Wiesen in Besitz und ihr Nahrungsangebot wird ohne Stress lange observiert, bevor es mit dem langen
Schnabel geschnappt wird. Die 2 Storchenväter pflegen, hegen und beschützen ihre Störche so umsichtig und fachlich fundiert, dass der Vergleich zum Schwanenvater Hamburg gegeben ist. Wie lässt sich derart
guter Umweltzustand für mehrere Gemeinden erklären? und Wie lässt sich
die hohe Einsatzfreude der ortsansässigen Bürger erklären durch freiwillige Naturschutzleistungen und Müllsammelaktionen, um diesen guten IST
Zustand erhalten zu wollen?
Eine Erklärung u. a. für die Wertschätzung und Anerkennung der Heimat in
allen aufgeführten Gemeinden wäre der gut Knickzustand, die alten Ackerlandstrukturen mit natürlichen Vernetzungskorridoren, die intelligent friedliche Öffnung für erholungssuchende Mitbürger von fernen Gemeinden, die
Integration des Jägerwissens, die Arbeit des Hasselbuscher Försters, die
vielen verkehrsfreien Fahrradwege zwischen Feld und Flur, der historische
Seite: 229 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Pilgerpfad Mönkloh - dem Mönchsweg, die kleinste Kirche Norddeutschlands mit außergewöhnlichen Öffnungszeiten, denn Tag und Nacht wird
die Möglichkeit zur stillen Einkehr gegeben und ein Lebenslicht zeigt mit
seinem Leuchten an, wo die kleine Waldkapelle zu finden ist. Im Hasselbuscher Forst befindet sich ein eigener Hundewaldplatz zwischen grünen
Tannen, den die Gemeinde Mönkloh der Mitbevölkerung zur Nutzung öffnet. Die Bokler Mühle mit Restauration und Hotelbetrieb ermöglicht einige
Tage der Verweilung im Hasselbuscher Forst mit Waldlehrpfad, kleinen
Teichen, 2 Quellen und einem einzigartig nächtlichen Sternenhimmel.
Nach wie vor können Sie am nächtlichen Himmel zur Sternschnuppenzeiten die ziehenden Sterne über Mönkloh bewundern. Der Schnee bleibt
weiß, Waldanemonen blühen im Frühling, Feuchtwiesenbereiche im Frühling und Herbst werden zur Rast und Zwischenlandung von Singschwänen, Kranichen und auch vereinzelten Kiebitzen aufgesucht. Die Schilderung des sehr guten Umweltzustandes von Mönkloh und Umfeld sollte
einen wirklichkeitsnahen Bewertungszustand von Außenstehenden und für
die räumliche Planungsabteilung im Innenministerium SH ermöglichen.
Fazit zu Punkt 3.) im Zusammenhang zur Windenergieflächenplanung
von 2009- Juli 2012
Im Raum Mönkloh und Umfeld bis Hitzhusen und Bad Bramstedt:
Die Windenergieflächenpläne 9, 10, 11 und nun noch WKA Fläche 245
Mönkloh beim Hasselbuscher Forst sind vom Umgebungsspektrum und
auch durch die Weißstörche, Uhu und Vogelzugroute nicht angezeigt.
Menschen, die an den Windenergieflächenwünschen nicht beteiligt sind,
bilden nachweislich in allen drei Gemeinden (Mönkloh, Weddelbrook,
Föhrden-Bad) die Mehrheit. In Weddelbrook, Föhrden-Bad wurde zum
2ten Mal gegen WKA Flächen gestimmt. In Mönkloh wurde kein neuer
Bürgerentscheid durchgeführt, weil die Situation eigentlich entschieden
wurde gegen WKA am 27. September 2009. Überraschend wurde am
08.11.2011 durch GV Beschluss nochmals für WKA Raum gestimmt.
Betroffen von den Auswirkungen der WKA Fläche wären insbesondere die
Waldkapelle, der Mönchsweg, der Uhu, die vagabundierenden Käuzchenarten, Greifvögel, Fledermäuse und die Weißstörche, die ja auch bei abgemähten Wiesen und umgepflügten Äckern nach Futter suchen.
Die Weißstörche fliegen genau dorthin, wo die verunfallten Kollisionsopfer
unter den WKA liegen und geraten dann ebenfalls in die offenen Rotoren
und verunfallen. Da für die Vogelzugroute kontinentale Überflüge gewährleistet werden müssen, aber bereits durch die neuen Stromtrassen Luftraumzerschneidungen zahlreiche Vogelopfer fordert und zusätzlich GeSeite: 230 von 310
Stand: 06.11.2012
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fahr durch WKA Vogelschlag besteht, - muss dringend bei den WKA Flächenplanungen darauf geachtet werden, dass Freihalteräume für die international anerkannten Zugrouten offen und unverbaut bleiben! Eine INTERNATIONAL VERBINDLICHE VERPFLICHTUNG! Bitte gewichten Sie
die Beschlüsse bei der COP 10 in Japan und den Beschluss den Genpool
und Artenerhalt nachzukommen. Die Bundesregierung ließ verlautbaren
bei der COP 10, dass der "Artenschutz" Bundesinteresse Status erhält.
Aber, Bundesinteresse ist nicht gleich Bundeswirtschaftsinteresse, trotz so
mancher Anträge auf Ausnahme Bewilligungen. Der Zugang zu den PDF
Dateien der COP 10 ist im Anhang als Kopie beigefügt.
Zu Punkt 3.) wird begründet, dass die WKA Flächenplanungen im
Raum und Umfeld Mönklohs, Föhrden-Barls, Weddelbrooks und
Heidmoor- bis hin zum Storchenvater Richtung Hitzhusen in der Gänze abgelehnt werden. Dies betrifft die Ablehnung der WKA Fläche
245, die alten WKA Flächen 11, 10,9 und Umfeld.
4.) Windenergieflächenplanung und WKA Energieproduktion im Abgleich mit den aktuellen Energieentwicklungen:
Da die Firma Heliatek zukunftorientierte neue, organische Solarfolien entwickelte, die in Verbundstoffen ihre Funktion nicht verlieren, "baustoffliebend" sind und deshalb im Verbundsystem einen unendlich großen Raum
für die Energieproduktion übernehmen werden aus klar logischer Erkenntnis heraus, ist die Hoffnung angezeigt, dass wir einer offenen Energiezukunft entgegen gehen werden. Der Zukunftspreis ist berechtigt vergeben
worden. Und nun haben wir es geschafft. dass Vertrauen in die deutsche
Wissenschaft war berechtigt. Endlich können wir mit intelligenten, umweltschonenden Energiesystemen nicht nur uns helfen von WKA und AKW zu
befreien, sondern können von der neuen Regierung in SH eine schnellstmöglich planerische Einbringung und Umsetzung der Energieerzeugungsmöglichkeiten erwarten. Die Eigenversorgung mit selbstproduzierter
Energie beinhaltet endlich einen selbstbestimmten Daseinsvorsorgeanspruch für die deutschen Bürger, um sich mit intelligenter Einbringung bei
der Energieproduktion durchzusetzen. Wir können zukünftig auf "gesündere" Energiesysteme zurück greifen, die es möglich machen, dass es keine
WKA Kollisionsopfer mehr geben wird, dass es keine WKA Betriebsauswirkungen mehr für die Anwohner solcher WKA Felder geben wird, wenn
wir diese wegweisenden Energiesysteme für die Bürger offen gehalten
werden.
Die Energieindustrie darf ihren monopolistischen marktbeherrschenden
Wunsch nicht umsetzen dürfen durch Zielsetzungen wie WindwasserstoffSeite: 231 von 310
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Elektrolyseverfahren, RH2 WKA Projekte ...
Für die Zukunft unserer Kinder benötigen wir die schnellstmögliche Öffnung und damit den freien Zugriff auf die sinnvollen Energiesysteme, wie
das ursprüngliche W AVEGEN Programm, kostengünstigere Erdenergiesysteme, die Freigabe der organischen Solarfolien von Heliatek für jedermann.
Wir befürworten auch die uneingeschränkte Energiehandelszulassung für
die Energiezuleitung vom u. a. Desertec Projekt. Wir erwarten eine reguläre Energienutzung von Umluft- und Abwärme nicht nur für Müllverbrennungsanlagen > sondern als verbindliche Verpflichtung für die Aluhütten
und anderen Großindustriebereiche mit Energierückeinspeisung für die
bürgerliche Energieversorgung. Es wird von bürgerlicher Seite her aufgezeigt, dass wir nunmehr erwarten, dass es keine weiteren Windenergieflächenfreigaben im Raum Mönkloh und Umfeld gibt, dass bitte die GV von
Mönkloh, Föhrden-Bad, Weddelbrook, Heidmoor, aber auch Hitzhusen
hinter demokratischen Entscheidungen stehen sollte und Räume, die für
den Artenerhalt sehr wichtig sind, nicht umgewandet werden in Windenergieindustriezonen = Windwasserstoffprojekte.
Aus der zu Punkt 4.) logisch begründeten Darlegung gegen WKA
Flächenplanungen lehnen wir zukunftsorientiert die WKA Fläche 245
ab und ebenfalls die alten, wohl noch kartierten WKA Flächen 11, 10,
9 und natürliche die WKA Flächen bei Hitzbusen und Umfeld zum
Schutze der hier heimischen Weißstorchenpopulation.
5.) Windenergieflächenplanung und WKA Betriebsauswirkungen:
Aus dem Grunde heraus gesund zu bleiben, keine Infraschallfelder in
Hoher- oder Niedriger Frequenz ertragen zu müssen innerhalb von
Räumlichkeiten und außerhalb des Wohn-, Lebens- sowie Arbeitsbereiches wird die Freigabe von WKA Flächen im Gemeindegebiet
Mönklohs und Umfeld abgelehnt.
Nach gültigen Arbeitsschutz- und Betriebsbewertungsmaßstäben für
Lärmschutzvorkehrungen und Schallauswirkungen gibt es sicherlich zwischen den Menschen, die ihrer Arbeit in beruflicher Hinsicht nachkommen
und Menschen, die sich in ihren Heimen aufhalten keinen Unterschied in
"Menschenrechtlicher Hinsicht" und nach dem Gleichstellungsgebot sind
wir vor dem Gesetz alle gleich. Es gibt verbindlich staatliche Verpflichtung.
nämlich die körperliche, geistige, psychische und seelische Gesundheit
der Bürger in Deutschland und Europa nicht zu gefährden. Durch WKA
Betriebsauswirkungen sind aber bereits in Presseberichten Meldungen zu
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Stand: 06.11.2012
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lesen, dass Menschen in der Nähe von WKA erkranken. Die psychisch
schwer belastenden WKA Luftraumindustrialisierungsprozesse erzeugen
unterschiedlichste Krankheitsformen. Das Bruttosozialprodukt muss erarbeitet werde von uns Menschen. Die Unversehrtheit des Menschen ist zu
erhalten, zu bewahren und nicht zu schädigen. Die Einhaltungspflicht gegenüber Schutzgut Mensch, Schutzgut Natur, Schutzgut Wasser, Schutzgut Zukunft ist nicht zu beschneiden für das Freimachen von WKA Industrieräumen.
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Aus oben aufgeführten Gründen wird die Zustimmung für Windenergieflächenfreigaben durch entsprechende räumliche Planungsschritte nicht zugestimmt, um die Gesundheit nicht zu gefährden.
Die TA I Infraschallausführungen von der Kanzlei Mohr, betreffend Weddelbrook in der Synopse, 1. Anhörung Regionalplanungsraum I werden so
übernommen und darum gebeten, den Ausführungen der Kanzlei Mohr zu
folgen in der Regionalplanung SH 2. Anhörung betreffend Windenergieeignungsflächenplanungen SH.
6.) Windenergieflächenplanungen für Windkraftanlagen und die Umweltauswirkungen für Mensch und Mitlebewesen:
Aus Schutzgründen wird passiver und aktiver Lärmschutz beantragt vor
WKA Immissionen I Emissionen und vor "WKA Grundlast".
7.) Für Windenergieflächen und WKA fehlen bisher die Ausgleichs- und
Kompensationsflächen. Die Ausgleichs- und Kompensationsflächen sind
den Bürgern vorzuweisen und unter Mitbeteiligungswirkung planerisch und
gestalterisch zu erarbeiten im ganzen Planungsraum SH, aber insbesondere dort, wo bisher ein hoher Umweltstandart gehalten wird.
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8.) Windenergieeignungsflächenplanung im Raum Mönkloh und Umfeld in
der Auswirkung für die Störche, Fahrradtouren, Mönchsweg im Kontext mit
dem Wertverlust zusammenhängender Tourismusbereiche.
Um aufzuzeigen das im Raum Mönkloh, Bad Bramstedt bis Richtung
Glückstadt ein Tourismuskonzept mit vielschichtigem Angebot angeboten
wird, habe ich mir erlaubt ein Beispiel in die Stellungnahme zu kopieren:
„im Holstein Startseite»Fahrradtouren»Störche im Auenland (26 km)
Störche im Auenland
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Stand: 06.11.2012
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In Bad Bramstedt geht diese Tour auf dem Mönchsweg los, von wo aus
Sie sich direkt auf die Spuren der alten Mönchswanderungen begeben.
Ein stopp in dem gemütlichen Cafe Seeterrassen mit Blick auf den Weddelbrooker See ist sehr zu empfehlen. Weiter geht es entlang des
Mönchsweges nach Mönkloh. Hier können Sie eine kleine Rast einlegen.
Der Waldlehrpfad Hasselbusch lädt dazu ein, einen kleinen Abstecher zu
Fuß zu unternehmen, oder Sie rasten vor der kleinsten Kirche SchleswigHolsteins, der Waldkapelle Mönkloh. Vorbei an Wiesen und Weiden führt
Sie die Tour weiter auf den Ochsenweg, dem ältesten Fernradwanderweg
in Schleswig-Holstein. Halten Sie einmal Ausschau. Vielleicht entdecken
Sie hier einen unserer Störche. Über den Ochsenweg geht es dann zurück
nach Bad Bramstedt, wo Sie Ihre Tour mit einem erfrischenden Besuch
der Kneippanlage ausklingen lassen können.“
Aus dem Erhalt des derzeitig guten, erholsamen Umweltzustandes und am
Beispiel des Tourismusbereiches, sind hier die Weißstörche aufgeführt,
sogar mit Motiv und die in vorherig benannten Ausflugs- und Erholungsziele, wie z. B. der Hasselbuscher Forst. Vom Heimatschutzverband werden
für Kinder Fahrradtouren angeboten und durchgeführt, die an der Waldkapelle vorbei zum Hasselbuscher Forst und auf dem Mönchsweg verläuft.
Bitte bedenken Sie, dass eine gesunde gewachsene Umweltstruktur, mit
natürlichen Grünbrücken und Vernetzungskorridoren für die Menschen ein
einmaliges Erholungsumfeld bildet und das Habitat- und Biotopsystem
einen einmaligen Lebensraum von verschiedensten Tierarten ist. Der Europäische Gebietsschutz, die Göteborg Beschlüsse und der Nationale
Artenschutz wird durch die Verantwortlichkeit von Schleswig-Holstein getragen. Es kostet hier nicht viel, dem Göteborg Beschluss zu folgen, denn
mit wenig Einsatz könnte im Gemeindegebiet so manche "Knoblauchkröte
und so mancher Laubfrosch" den Kindern hier räumlich begegnen. Tourismus kann auch still sein, landschaftsentsprechend integriert werden und
in Harmonie mit uns Anwohnern I siehe Nutzung des Hasselbuscher Forstes, erfolgen. Nicht immer sind hohe Summen aufzubringen um Erholung
zu ermöglichen, sondern unsere Umwelt bietet bereits ein Habitat- und
Biotopsystem, so dass auch die Weißstörche von Hitzhusen gerne zu Besuch kommen. Die Einmaligkeit dieser intakt natürlichen Struktur sollte
erhalten, gepflegt und nicht umgewandelt werden in ein WKA Industrieraum. Der Hasselbuscher Forst beheimatet auch den Uhu und andere
Greifvogelarten. Wir sollten in SH versuchen uns nicht von wirtschaftlichem Druck in die Umstrukturierung und den Umbruch intakter Räume
bringen zu lassen. Aus Erhaltungsgründen der Touristischen Strukturen
wird die Fläche 245 und die alten WKA Flächen 11, 10 und 9 abgelehnt,
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Stand: 06.11.2012
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Stand: 06.11.2012
sowie die angedachten WKA Flächenfreigaben im Umfeld von Hitzhusen.
Der Umweltzustand sollte Prioritätenstatus erhalten nach dem "Göteborg
Beschluss" und positiv unterstützt werden durch Zielsetzung der Erhaltung. Der Rotwildring und Dammwildbereich einen einmalig guten Zustand
aufzeigen.
Den WKA und WKA Flächenfreigaben 245 (11, 10, 9) wird aus oben
begründeten Umwelterhaltungszielen heraus nicht zugestimmt.
privat
ID:
490
03.07.2012
Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und BeteiliDie Landesplanung hält an ihrer bisherigen Entscheidung fest, Gegungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regional- meindevoten und Bürgerentscheide, die sich gegen jegliche Ausweiplanes für den Planungsraum I
sung von Eignungsgebieten aussprechen zu respektieren und in diesen Fällen keine Flächen auszuweisen. Die Landesplanung sieht darin
Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Niendorf
keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die LandesID 1705, 4.11.11
planung hat alle Flächen, auf denen keine Ausschluss- und RestriktiSehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren,
onskriterien vorliegen, als potenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine
Ausweisung aller dieser Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geals Landeigentümer in der Gemeinde Niendorf haben wir Ihnen unseren
führt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesund den anfangs von der Gemeindevertretung favorisierten Flächenvorschlag für die Ausweisung einer Windeignungsfläche in Niendorf präsen- entwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der Landesfläche für die Windenertiert. Im ersten Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans 2011 war gienutzung bereitzustellen. Mit dieser raumordnerischen Zielgröße
die Fläche enthalten (Nr. 197). Aufgrund eines negativen Bürgerentschei- wird der Windenergienutzung in Schleswig-Holstein hinreichend Raum
des ist die Fläche aus dem Regionalplan gestrichen worden. Es wird von verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht
verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten
uns angezweifelt, ob die Meinung der Bürger als raumordnerisches Entscheidungskriterium für oder gegen die Ausweisung von Windeignungsflä- Flächen zwingend auszuweisen.
chen herangezogen werden darf. Es wird infrage gestellt, ob der BürgerHinzu kommt, dass der Ortsteil Neuenlande der Gemeinde Breitenfelentscheid auf objektiven Kriterien beruht oder vielmehr von einer Neidde derzeit mittels einer Entwicklungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2
Debatte bestimmt wird. Aus unserer Sicht darf ein negatives Votum der
BauGB deklaratorisch bauleitplanerisch als Innenbereich festgesetzt
Bürger nicht die Regionalplanung und die Ziele des Landes nach weiterem wird. Das hat zur Folge, dass hier ein Abstand von 800m anzusetzen
Ausbau der Windenergie an dieser Stelle zunichtemachen, obwohl die
wäre, wodurch die Fläche in wesentlichen Teilen ohnehin entfallen
Fläche sehr gut geeignet ist und alle regionalplanerischen Kriterien erfüllt.
müsste.
Wir können nicht akzeptieren, dass die Landesplanung diese Fläche nicht
ausweist, nur weil das einigen Bürgern nicht gefällt.
Bedingt durch die vorhandene Hochspannungstrasse, die Bundes- und
Landesstraße und die vorhandenen Windkraftanlagen in der Gemeinde
Bälau ist das Landschaftsbild am Standort Niendorf bereits vorbelastet.
Durch die Ausweisung einer Windeignungsfläche in Niendorf ergibt sich
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Stand: 06.11.2012
somit keine völlig neue Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in unberührter Natur. Ein Eingriff in die Landschaft, bedingt durch die Hochspannungsleitung, die Bundes- und Landesstraße und die Windkraftanlagen in
Bälau, hat am Standort bereits stattgefunden. Der Flächenvorschlag entspricht dem Ziel der Landesplanung, Windeignungsgebiete an Infrastrukturachsen zu konzentrieren (Hochspannungsleitung, Bundes-, Landesstraßen) und unberührte Bereiche freizuhalten. Bei der Planung der Windeignungsfläche in Niendorf wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt. Auch unter Berücksichtigung emissionstechnischer Gesichtspunkte, wie z. B. Schattenwurf, ist die
Fläche in Niendorf sehr günstig gelegen.
Wir verweisen auf unsere erste Stellungnahme im ersten Anhörungs- und
Beteiligungsverfahren und beantragen noch einmal die Aufnahme unserer
Fläche in den Regionalplan. Sie war im Kreiskonzept enthalten und die
Gemeinde hat schon einen städtebaulichen Vertrag mit der zukünftigen
Betreibergesellschaft abgeschlossen.
Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
8 Bürgerinnen und Bürger haben diese Stellungnahme unterschrieben
privat
ID:
138
25.06.2012
Betreff: 2. Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
der Regionalpläne für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Wind- Alle hier vorgebrachten Einwände zu der Fläche 183 wurden bereits in
energienutzung.
der 1. Anhörung vorgebracht. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die
in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein
Als Bewohner der betroffenen Ortschaften erhebe ich Einwände gegen die
anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der
Festlegung folgender Windeignungsgebiete gem. der Teilfortschreibung
vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen.
des Regional planes in der Bekanntmachung des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein vom 08. Mai 2012, Amtsblatt Schleswig-Holstein Im Abgleich mit der Stellungnahme des Kreises Segeberg, wird die
Abgrenzung der Fläche jedoch an die Abstandsradien gemäß der tat2012, Seite 471
sächlichen Einstufung der Bebauung angepasst. Dadurch wird auch
Gebietsnummer 183 Pronstorf - Reinsbek, Wulfsfelde
die Übernahme eines kleinen zusätzlichen Flächenteiles in der GeEinwandsbegründungen:
meinde Ahrensbök möglich.
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
•
Gesundheitliche Risiken durch:
•
hörbaren Schall,
•
Eiswurf (bis zu 150 m),
•
Schattenwurf,
•
tieffrequenten Schall,
•
Funkfeuer durch die Blinklichter in 150m Höhe.
•
Zerstörung des typischen Landschaftsbildes durch den Bau von bis
zu 50 Windkraftanlagen mit einer Höhe von 150 Metern.
•
Gefährdung des Artenschutzes seltener Tierarten.
•
•
z.B. Fledermäuse, Rotmilane, Eulen, Weißstörche, Seeadler. Ihre
Jagd-/ Brut-/ Rückzugsgebiete werden durch den Bau eines riesigen Windparks empfindlich gestört.
Lübecks Weltkulturerbestatus gerät in Gefahr!
•
•
Stand: 06.11.2012
Durch die Riesenwindkrafträder wird die Sichtachse auf die 7
Türme Lübecks verbaut (siehe Lübecker Nachrichten vom
16.10.2011).
Dramatischer Wertverlust von Grundeigentum in der Nähe von Windparks.
Aus diesen Gründen fordere/n ich/wir, die o.g. Flächen NICHT als geeignete Windkraftgebiete auszuweisen.
privat
ID:
810
11.07.2012
Windeignungsflächen Kreis Segeberg/ Gemeinde Gönnebek
Sehr geehrter Herr Tasch,
als direkte Anwohner der Windeignungsfläche der Gemeinde Gönnebek (Kreis Segeberg) möchten wir folgende Stellungnahme mit der Bitte
um Kenntnisnahme und Berücksichtigung abgeben:
Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
nicht.
In der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich Infraschall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall
In der Eignungsfläche befindet sich eine ca. 15 ha große Fläsche, auf der mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem
wurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und
jahrzehntelanger Vertragsnaturschutz betreiben wurde. Der Landwirt R.
Knust darf und durfte die Fläche weder bearbeiten, mähen bzw. noch dün- die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern
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Stand: 06.11.2012
gen. Die Tiere durften nur für einen bestimmten Zeitraum auf die Fläche
(Mai- Oktober). Es haben sich über die Jahrzehnte Artenvielfalten von
Tieren und Amphibien angesiedelt. Dass Sie diese Fläche zunächst jahrzehntelang als "Naturschutzfläche" gefördert haben, steht aus unserer
Sicht im großem Widerspruch zur Ausweisung zur Windeignungsfläche
bzw. zu den evtl. geplanten Baumaßnahmen.
(etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbereich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende
Infraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das
normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird.
Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine
Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben
sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer
Als direkte Anwohner haben wir bereits Damm-, Rot-, Reh- und Schwarzist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche Beläswild auf der Fläche gesehen. Hinzu kommen u.a. Kraniche (, welche hier
tigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie
auch brüten), Schwarzstörche, div. Eulenarten, Haselmäuse, Birkenmäuse
oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze
und Fledermäuse etc. . Im hinteren Bereich befinden sich sogar zwei Bioliegt.
tope, welche bei Ihnen in der Karte gar nicht eingezeichnet sind. Haben
Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die
Sie sich die Fläche schon mal vorort angeschaut und begutachtet?
Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf
Da wir genauso Einwohner sind wie die Menschen, welche direkt im Ort
sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der
wohnen, bitten wir ebenfalls um einen Mindestabstand von 1 Km. Wir würGrenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen
den uns sehr in unserer Wohnqualität gestört fühlen. Hinzu kommt, dass
durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenwir eine zweijährige Tochter haben. Wir wünschen uns sehr, dass sie geden Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der
sund aufwächst und nicht unter div. Gesundheitsstörungen leiden muss
Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten
(wie z.B. Infraschall, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Bronchiwerden.
enbeschwerden etc).
Jeder Eigentümer muss damit rechnen, dass sich um seine Immobilie
Was sollen wir noch alles ertragen? Zurzeit sind wir bereits einer starken
herum planerische Entwicklungen vollziehen. Diese ergeben sich aus
Emissionsbelastung durch eine Biogasanlage und eine Hähnchenmastanrechtmäßig zulässigen Planungen oder Einzelbaumaßnahmen. Es gibt
lage (Marienhof) ausgesetzt. Hinzu kommt sogar noch ein Neubau einer
keinen Anspruch auf Unveränderbarkeit der Umgebung, diese ist vielweiteren Hähnchenmastanlage des Landwirtes Untiedt. Würden Sie sich in
mehr im Rahmen rechtmäßiger Planungen hinzunehmen und dem
einer solchen Umgebung noch wohlfühlen und wohnen wollen? AbgeseEigentum immanent (Sozialpflichtigkeit). Es werden aus regionalplanehen vom starken Wertverlust unserer Immobilie. Denken Sie an Entschärischer Sicht ausreichende Abstände eingehalten, genauso wie im
digungszahlungen?
Einzelgenehmigungsverfahren die Abstände nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten sind. Damit ist dem Schutzanspruch
Wir laden Sie herzlich ein zu einer Vorortbesichtigung und würden uns
rechtlich Genüge getan, für Entschädigungsansprüche ist kein Raum.
sehr freuen, wenn Sie diese Einladung annehmen.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
50
12.06.2012
Sehr geehrter Herr Schlick und sehr geehrter Herr Tasch,
Die Gemeinde Steinburg hat in der ersten Anhörung die Ausweisung
von Eignungsflächen abgelehnt. Zur zweiten Anhörung hat sich die
Ihre Nicht-Übernahme unseres Flächenvorschlags können wir nicht akzepGemeinde nicht mehr geäußert, da hierfür kein Erfordernis bestand.
tieren. Der bloße Hinweis darauf, dass die vorgeschlagene Fläche innerEs ist davon auszugehen, dass das ablehnende Votum der Gemeinde
halb eines Landschaftsschutzgebietes liegt, rechtfertigt es nicht, diesen
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
von allen Beteiligten gewollten zukünftigen Windpark schon auf der Ebene nach wie vor Bestand hat.
der Regionalplanung gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Möglichkeit
Es ist nach wie vor Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des
der Feinsteuerung ist hier auf jeden Fall gegeben, da durch die vorhandeZiels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von
nen Windkraftanlagen bereits eine erhebliche Vorbelastung vorhanden ist.
ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem PotenziDes Weiteren sieht der 1. Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalal auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche
plans eine Erweiterung der Schiphorster Windeignungsfläche in Richtung Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Ein ausreichenEichede vor. Der 2. Entwurf zur Teilfortschreibung des Regionalplans sieht des Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit
eine zusätzliche Erweiterung der Schiphorster Windeignungsfläche in
vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu erreichen. Insofern sieht die
nordöstlicher Richtung vor. Wieso argumentieren Sie bezüglich der LüLandesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in
ckenschließung der beiden Windeignungsflächen Eichede und Schiphorst Frage gestellt, wenn nach Anwendung aller definierten harten und
mit einer starken Riegelbildung in der Landschaft und gleichzeitig wird eine weichen Ausschlusskriterien und einem danach noch verbleibenden
großzügige Erweiterung des Windparks Schiphorst vorgeschlagen.
Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der AkzepDadurch wird ein vorrangiges Ziel der Regionalplanung, die Konzentration tanz in der Gemeinde mit eingestellt wird. Die Fläche wird nicht übervon Windkraftanlagen, völlig missachtet. In diesem Zusammenhang möch- nommen.
ten wir darauf hinweisen, dass Herr Jürgen Trittin auf der Informationsveranstaltung und Ortsbesichtigung am 20.04.2012 in Schiphorst versprochen
hat, sich für die sinnvolle Lückenschließung einzusetzen.
Abschließend verweisen Sie auf die Gemeinde Lasbek, die keine Flächenerweiterung wünscht. Der Flächenvorschlag liegt aber in der Gemeinde
Steinburg OT Eichede, die sich nicht negativ zu einer Flächenerweiterung
geäußert hat.
Aus den o. g. Gründen bitten wir darum, diese Entscheidungen zu überdenken und den beigefügten Flächenvorschlag in den Regionalplan aufzunehmen.
Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
1408
05.07.2012
Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbe- Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die
reich Windenergie - zweite Anhörung
Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf
sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der
Sehr geehrte Damen und Herren,
Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen
ich bin dagegen, dass weitere Flächen für Windkraftanlagen auf dem Ge- durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenbiet der Gemeinde Neuengörs ausgewiesen werden, da bereits jetzt schon den Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der
eine erhebliche Belastung (Schattenwurf, Anlagenlärm, Discoeffekt durch Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Spiegelung in den Fensterscheiben usw.) durch bereits bestehende Anla- werden.
gen vorhanden ist.
Jeder Eigentümer muss damit rechnen, dass sich um seine Immobilie
Durch diese Umzingelung würde meine Immobilie noch erheblich mehr an herum planerische Entwicklungen vollziehen. Diese ergeben sich aus
Wert verlieren.
rechtmäßig zulässigen Planungen oder Einzelbaumaßnahmen. Es gibt
keinen Anspruch auf Unveränderbarkeit der Umgebung, diese ist vielWer kommt eigentlich für diesen Schaden auf?
mehr im Rahmen rechtmäßiger Planungen hinzunehmen und dem
Diese ganze Diskussion um Windräder hat schon zu erheblich Unruhe in Eigentum immanent (Sozialpflichtigkeit). Es werden aus regionalplanerischer Sicht ausreichende Abstände eingehalten, genauso wie im
unserer Gemeinde geführt.
Einzelgenehmigungsverfahren die Abstände nach dem BundesimmisMit freundlichen Grüßen
sionsschutzgesetz zu beachten sind. Damit ist dem Schutzanspruch
rechtlich Genüge getan, für Entschädigungsansprüche ist kein Raum.
Auch nach erneuter Prüfung sind keine Ausschlusskriterien erkennbar,
die gegen eine Gebietsausweisung in der Gemeinde Neuengörs sprechen. Die von der Bundesregierung beschlossene Energiewende des
Atomausstiegs und des Ausbaus dezentraler erneuerbarer Energieerzeugungsanlagen und der dazugehörigen Infrastruktur, die hiermit auf
Landesebene umgesetzt wird, ist an einigen Stellen mit Veränderungen im Lebensumfeld verbunden. In der Abwägung mit den Risiken
der Atomenergie sind diese jedoch hinnehmbar. Durch eine möglichst
weitgehende Konzentration der WKA auf relativ dünn besiedelte, naturschutzfachlich vertretbare Standorte im Außenbereich werden diese
Beeinträchtigungen gering gehalten.
privat
ID:
631
10.07.2012
Betreff: Stellungnahme zur neu ausgewiesenen Windeignungsfläche 244
(Krukow, Schnakenbek,Juliusburg)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Entscheidend ist, dass sich die Gemeinde Krukow im Verfahren nicht
ablehnend geäußert hat. Das Fehlen einer gemenidlichen Stellungnahme ist so zu werten, dass die Gemeinde gegen den Entwurf keine
Einwände erhebt.
hiermit lehne ich die neu in die Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und AnAusweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung eingewohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abbrachte Fläche 244 (laut Karte) aus folgenden Gründen in der angegebestände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
nen Form ab:
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Um- Für die angegebene Fläche gibt es kein positives Votum der Gemeinde welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
Krukow. Ein positives Votum sollte laut Gemeindebeschluss an einen Bür- z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehgerentscheid gekoppelt werden, der bisher nicht stattgefunden hat. Ich
fühle mich als Bürger der Gemeinde, des Kreises und des Landes hinter- migungsverfahren zu klären.
In der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich InfraSeite: 240 von 310
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Stand: 06.11.2012
gangen.
schall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall
mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem
- Auch in meiner Berufung als Arzt habe ich die Pflicht, Sie auf gesundheitwurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und
liche Risiken derartiger Anlagen hinzuweisen. Laut der „Grundsätze zur
die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern
Planung von Windkraftanlagen“ sollen Windkraftanlagen nicht näher als
(etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbe800m an Wohngebiete heranrücken. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass
reich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende
dieser Mindestabstand bereits wissenschaftlich veraltet ist, da er nach
Infraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das
immissionsrechtlichen Richtlinien der TA Lärm ermittelt wurde. Der durch
normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird.
Windkraftanlagen nachgewiesen auftretende tieffrequente Schall wird
Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine
überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl es wissenschaftlich hochwahrGesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben
scheinlich ist, dass dieser zu gesundheitlichen Risiken, wenn nicht gar
sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer
Schädigungen führt. Dies trifft insbesondere für die Windeignungsfläche
ist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche BeläsKrukow zu, da das ausgewiesene Gebiet 244 und Krukow durch eine ca.
tigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie
1km breite Bodensenke getrennt werden. So bündeln sich tieffrequente als
oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze
auch hörbare Schallanteile in ihrer Ausbreitung von den WKA der Fläche
liegt.
244 nach Krukow, komprimieren sich und werden am Ende der Bodensenke, an der direkt die Wohnhäuser von Krukow liegen, ein Maximum erreichen. Dies wird gesundheitlich nicht hinnehmbar sein. Ich weise Sie hiermit auf Ihre staatlich Schutzverpflichtung laut Grundgesetz hin und schlage
für Krukow einen höheren Abstand zur Fläche 244 vor, z.B. wie in aktueller
Literatur hinsichtlich des Schutzes auch vor tieffrequentem Schall von
Windkraftanlagen beschrieben, einen Mindestabstand von Wohngebäuden
von 2,5km.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
279
02.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten erneut um die Aufnahme einer möglichen Windeignungsfläche in der Gemeinde Groß Schenkenberg in den Regionalplan des Planungsraumes I bitten. Die Gemeinde Groß Schenkenberg als auch das
Amt Sandesneben-Nusse haben im ersten Regionalplanentwurf diese
Fläche für die Nutzung von Windenergie mit einem positiven Entscheid
beantragt.
Die Erwiderung zu der eingereichten Fläche (Synopse S. 103) – mit Ablehnung – kann nicht nachvollzogen werden:
Landschaftsschutzgebiet
Seite: 241 von 310
Es liegt eine Stellungnahme der UNB des Kreises aus der ersten Anhörung vor, in der die Fläche als ungeeignet eingestuft wird. Begründet
wurde dies unter anderem mit der klein strukturierten Landschaft mit
Knicks, Gehölzen und Grünland. Diese Landschaftsstruktur unterstreicht den Wert des regionalen Grünzuges als großräumige zusammenhängende Freifläche, die unter anderem der Erhaltung prägender
Landschaftsstrukturen dient. Eine Ausnahme nach Ziffer 3.5.2 Ansatz
9 LEP ist somit an dieser Stelle nicht begründbar.
Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Als Argument für den Ausschluss wurde angemerkt, dass an die gemelde- Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
te Fläche ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) angrenzt.
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Zu dem LSG Grinauthal wurde der offizielle Abstandspuffer von 300 m, der
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
für die Errichtung von WEA plus Rotorradius durch den Runderlass vorgeraumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesgeben wird, eingehalten (Vgl. Abb. 1). Der besondere Schutzzweck des
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetLSG Grinauthal wird insbesondere durch die Gewässerläufe, die Feuchtzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetund Naßwiesen und Erlen-Eschen-Auenwälder, sowie die im Umfeld von
zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
Grienau und Quadebek liegende Kulturlandschaft begründet, die im Wesentlichen durch eine abwechslungsreiche bäuerliche Landnutzung geprägt ist.
Die für die Errichtung von Windenergieanlagen beantragte Fläche befindet
sich in einem Gebiet, das überwiegend durch Ackerbau bewirtschaftet und
außerhalb der vorgenannten Gewässerläufe und Feuchtgebiete liegt. Die
Fläche wird darüber hinaus durch landwirtschaftlich genutzte Wege sowie
die K 42 gequert, wodurch die Infrastruktur für die Errichtung von WEA
bereits überdurchschnittlich gut vorhanden ist. Weiterhin spricht für die
Fläche, dass sie im Norden und Süden von zwei Höchstspannungsleitungen begrenzt wird, wodurch heute schon eine starke Beeinträchtigung im
Landschaftsbild vorliegt.
Biotopverbund
In der Begründung des Ausschlusses dieses Gebietes wird in der Synopse
angemerkt, dass die Fläche in der Nähe an einen Schwerpunktbereich des
Biotopverbundes grenzt.
Gemäß LANDSCHAFTSRAHMENPLAN Planungsraum I (1998) befindet
sich das angemeldete Gebiet nördlich etwa zwischen 250 m bis 600 m von
einer Hauptverbundachse entfernt, jedoch nicht an einem Schwerpunktbereich.
Regionaler Grünzug
Die etwa 30 ha große Fläche liegt zwar in einem Regionalen Grünzug,
jedoch können gemäß Runderlass vom 22.3.2011 diese Räume auf Regionalplanebene durch Feinsteuerung für die Windenergienutzung zugelassen werden.
Durch die Errichtung von Windenergieanlagen, würden in der geplanten
Fläche keine ökologisch wertvollen Bereiche betroffen sein. Die Funktionsfähigkeit des Regionalen Grünzuges wird durch die Errichtung von Windenergieanlagen nicht beeinträchtigt. Auch die UNB des Kreises Herzogtum-Lauenburg unterstützt die Möglichkeit, die Fläche für die Errichtung
Seite: 242 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
von WEA zu nutzen.
Wir möchten Sie nochmals bitten, aufgrund der von uns angegebenen
Gründe, die eingereichte Windparkfläche auf Eignung zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen,
privat
ID:
219
20.06.2012
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I
Windeignungsfläche in der Gemeinde Rümpel ID: 1778 10.11.2011
Sehr geehrter Herr Schlick und sehr geehrter Herr Tasch,
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Ihre Nicht-Übernahme unseres Flächenvorschlags können wir nicht akzep- Selbst wenn sich bei erneuter Prüfung eine Fläche mit einer Größe
von knapp 20 ha darstellen ließe, sieht die Landesplanung in der
tieren.
Nicht-Übernahme der Fläche keinen Abwägungsfehler, da das geforDer bloße Hinweis darauf, dass der Kreis Stormarn innerhalb von Ausderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
schlussgebieten mit Möglichkeit der Feinsteuerung keine Ausnahme oder
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
Befreiung in Aussicht gestellt hat, rechtfertigt es nicht, diesen von allen
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Beteiligten gewollten zukünftigen Windpark schon auf der Ebene der Regi- Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
onalplanung gar nicht erst entstehen zu lassen. Für uns ist nicht nachvollhätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumziehbar, dass durch den Ausbau der B 404 zur A 21 und der kürzlich
ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
elektrifizierten stark frequentierten Bahnstrecke Lübeck-Hamburg, die sich
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
in unmittelbarer Nähe der Flächen befinden, keine Ausnahme oder Befrei- raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesung vom Regionalen Grünzug bzw. Landschaftsschutzgebiet in Aussicht wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetgestellt werden kann.
zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
Des Weiteren ist es rechtlich bedenklich, dass uns der Denkmalschutz
durch unterschiedliche Bewertungen auf den verschiedenen Kreisebenen
im Zuge der Teilfortschreibung des Regionalplans benachteiligt.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass in anderen Gebieten
keine Zerteilung z. B. aufgrund von Richtfunktrassen und Hochspannungsleitungen erfolgt ist. Des Weiteren wurde im aktuellen Runderlass der
Waldabstand auf 100m reduziert. Somit ist für uns auch das Kriterium der
Flächengröße von mindestens 20 ha erfüllt.
Wir bitten darum, diese Entscheidungen zu überdenken und die Flächen in
den Regionalplan aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Seite: 243 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
privat
ID:
302
29.06.2012
Teilfortschreibung der Regionalpläne
hier: Gemeinde Hasenkrug, Kreis Segeberg
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
die Bestandsflächen 185 und 186 werden in der 2. Anhörung vergrößert.
Nach meinen Informationen werden die zulässigen Abstandsgrenzen nicht
voll ausgeschöpft. Die vom Kreistag Segeberg beschlossenen Flächen
werden von Ihnen leider deutlich unterschritten.
Als Ergebnis des 1. Anhörungsverfahrens wurde der Abstand der Fläche 185 zu einem Einzelhaus angepasst und die Fläche daher verkleinert.
Die Flächen 185 und 186 wurden ansonsten bereits im Rahmen der
ersten Anhörung geprüft. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in
die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der
vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen, da es sich bei der
angesprochen Verlegung des Waldstückes bisher nur um eine Absichtserklärung handelt. Die Flächen werden unverändert beibehalten.
Außerdem soll im Zuge des laufenden Repowerings ein Waldstück versetzt werden, so dass auch dadurch weitere Windeignungsflächen zuläsEine geringfügige Anpassung der erforderlichen Abstände kann im
sig wären. Ich beantrage eine Überprüfung der Abstandsgrenzen und
Neubewertung mit dem Ziel der Vergrößerung der Windeignungsflächen in Zuge der Bauleitplanung auf einer genaueren Maßstabsebene erfolgen. Eine Anpassung in der Teilfortschreibung erfolgt nicht.
der Gemeinde Hasenkrug.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
1298
10.07.2012
Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I
Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Hammoor lD:
1789 14.11.2011
Sehr geehrter Herr Schlick und sehr geehrter Herr Tasch,
lhre Nicht-Übernahme unseres Flächenvorschlags können wir nicht akzeptieren. Der bloße Hinweis darauf, dass die vorgeschlagene Fläche innerhalb eines regionalen Grünzuges liegt, rechtfertigt es nicht, diesen von
allen Beteiligten gewollten zukünftigen Windpark schon auf der Ebene der
Regionalplanung gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Möglichkeit der
Feinsteuerung ist hier auf jeden Fall gegeben, da durch das vorhandene
Autobahnkreuz A1lA21 bereits eine erhebliche Vorbelastung vorhanden
ist. Des Weiteren beträgt die Flächengröße nach unserer Prüfung ca. 25
ha und kann sogar auf dem Gebiet der Gemeinde Tremsbüttel enrveitert
werden, wodurch eine noch größere Fläche entstehen würde.
Seite: 244 von 310
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Aus den o. g. Gründen bitten wir darum, diese Entscheidungen zu überdenken und den beigefügten Flächenvorschlag in den Regionalplan aufzunehmen.
Für Rückfragen stehen wir lhnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
255
02.07.2012
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
Eine erneute Überprüfung der Text-Ausnahme zu den WKA in Bad
Oldesloe aufgrund der dazu eingegangenen Stellungnahmen hat folgendes ergeben:
als Betreiber der beiden bestehenden Windkraftanlagen (Baujahr 1995)
möchten wir unser Interesse bekunden, diese durch zwei größere Anlagen
Wie die Stadt Bad Oldesloe feststellt und mit einer Karte belegt, sind
zu ersetzen.
unter Berücksichtigung aller Abstandserfordernisse im näheren UmFür die beiden neuen Anlagen gibt es auf Grund der Abstandsregeln nur
kreis der bestehenden zwei WKA maximal zwei neue Anlagen mögeine mögliche Anordnung: Eine Anlage westlich und die andere Anlage
lich. Die derzeitigen Standorte können zukünftig nicht mehr für neue
östlich der BAB 21.
WKA genutzt werden, weil hier die Abstände unterschritten werden.
Beide Anlagen würden in „räumlicher Nähe“ zueinander stehen (Abstand Die Landesplanung sieht allerdings bei nochmaliger Überprüfung keine
raumordnerisch begründeten Anknüpfungspunkte mehr für eine Ausgeringer als 1000 Meter).
nahme in der Stadt Bad Oldesloe. Es gibt keine inhaltliche BegrünWeitere Anlagen können an dem Standort nicht errichtet werden.
dung für einen Sonderfall in Abgrenzung zu anderen vergleichbaren
Situationen im Land. Im Ergebnis wird nunmehr die Ziffer 6.4.2.3 AbDas Repowering ist auch von der Gemeinde (Stadt Bad Oldesloe) gewünscht, da hierdurch die Möglichkeit entsteht, das vorhandene Gewerbe- satz 1 ersatzlos gestrichen.
gebiet Richtung Norden zu erweitern. Bisher wurde diese Erweiterung
Die Stadt Bad Oldesloe kann aber nach wie vor von der allgemeinen
durch die Stellung der Altanlagen behindert.
Repowering-Regelung gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 13 LEP Gebrauch
Der Aufwand für die Erschließung ist vergleichsweise gering da schon eine machen und prüfen, ob als Ersatz für die beiden Altanlagen eine neue
WKA westlich der A 21 errichtet werden kann. Im Sinne des LEP ist
Unterführung unter der BAB 21 vorhanden ist die für Schwerlastverkehr
ein solcher Standort zumindest als im "räumlich-funktional zusammengeeignet ist.
hängenden Landschaftsraum" mit den Altanlagen einzustufen.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
•
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•
173
28.06.2012
Auszuweisende Windeignungsfläche 305 / 4/42
Grossenaspe neu und Wiemersdorf Testbetrieb
Wahrung öffentlicher Interessen
Neue TENNET - 380 KV Höchstspannungsleitung Masten "DONAU"
Seite: 245 von 310
Es bleibt bei der landesplanerischen Entscheidung zur Fläche
Großenaspe: Um eine zu starke Nord-Süd-Ausdehnung zu vermeiden
und eine kompakte Form des Gebietes zu erhalten, wird der nördliche
Ausläufer des Vorschlages nicht übernommen. Neue abwägungsrele-
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
mitten im neu auszuweisenden Windgebiet
• DWD - Wetter-Radar-Investition
• Wahrung eigener Interessen
• Autobahnerweiterung, Starkstromleitung, Biogasanlage, bestehende
TEST-WKA´s Wiemersdorf
Sehr geehrte Damen und Herren
Stand: 06.11.2012
vante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen
sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben
würden, sind der Stellungnahme der Gemeinde Großenaspe, die die
nördliche Erweiterung wünscht, nicht zu entnehmen. Die Fläche wird
nicht erweitert. Insofern wird dem Anliegen dieser privaten Stellungnahme entsprochen.
Zu den Hinweisen auf eine potenzielle Beeinträchtigung der geplanten
unter Bezugnahme auf das o.a. WKA-Projekt Grossenaspe und
neuen Hochspannungsleitung durch die neuen WKA ist anzumerken,
die derzeitig laufende Bürgerbefragung zu einem abweichenden Vorschlag dass hierzu bereits Gespräche zwischen Tennet und der Landesplazum Landesvorschlag erlaube ich mir als gegebenenfalls betroffener An- nung geführt wurden. In den Text der Teilfortschreibung wird ein entwohner der Splittersiedlung Strassen Flottbek sowie Hamburger Chaussee sprechender Hinweis aufgenommen, dass im Rahmen der gemeindli1,2,3 diese Stellungnahme zu verfassen. Wir spielen in dieser Stellungchen Bauleitplanung bzw. des immissionsschutzrechtlichen Genehminahme wie u.a. die Nebenrolle.
gungsverfahrens eine Abstimmung zwischen potenziellen Trassenkorridoren und der Errichtung von WKA erfolgen soll. Auch im Vorfelde
Wir sind betroffen von einer möglichen Zustimmung der Gemeinde zur
der Teilfortschreibung ist schon ein entsprechendes Rundschreiben an
neuen Windeignungsfläche, da die Gemeinde darüber abstimmen ließ,
dass der ehemals nördlich Ausläufer (Dorotheental) wieder in die Eignung die Gemeinden versandt worden. Die Landesplanung hält ein Miteinander von WKA und Freileitungen unter Wahrung erforderlicher Minmit aufgenommen wird oder das Projekt abgelehnt wird.
destabstände für machbar und im Sinne einer Nutzung vorbelasteter
Da die neuen Groß-Anlagen somit ca. 650m von unserer Splittersiedlung Räume auch für sinnvoll.
und nur 400m von Hamburger Chaussee 2 entfernt sind, sind wir in besonderem Maße durch die bekannten externen Effekten der WKA´s betroffen.
Dennoch sind nicht nur wir betroffen, sondern auch 2 Institutionen, die
dem öffentlichen Interesse dienen.
U.a. haben wir Steuerzahler einen Millionenbetrag in die neue BoostedterGroßradar-Anlage investiert. Sinn und Zweck können zivile und im Notfall
ggf. auch militärische Belange sein. Die erhebliche Nord-Süd-Ausdehnung
im Falle des Baues der 2 nördlichsten WKA´s gem. Gemeindevorschlag
könnten dazu führen, dass der "blinde Fleck" dieser Radarerfassung um
ein vielfaches Größer wird als ohne die beiden nördlichsten Anlagen. Somit kann der Bau dem Zweck der Frühwarnung von Starkwetterereignissen
entgegenstehen - genau dafür haben wir Steuerzahler aber die Großinvestition getätigt. Grundsätzlich ist zu hinterfragen, ob der neue Windpark und der alte - diesen Zweck konterkariert. Dies ist m.E. überhaupt nicht
akzeptabel.
Großenaspe leistete und leistet im Rahmen der bestehnden Starkstromleitung bereits jetzt einen erheblich Beitrag zur Energiewende. Die Leitung
verläuft auf dem Gemeindeland. Die Aufrüstung dieser Leitung wird derzeit
durch Fa. TENNET geplant und mühsam Unterschriften eingeholt. Diese
Seite: 246 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Investition für die Versorgungssicherheit und Transport der bestehenden
WKA´s im Nordern unseres Landes beträgt mehr als MEUR 100. Bezahlt
wird diese Investition in letzter Instanz durch uns Stromzahler, also wieder
der Allgemeinheit.
Geplant ist nun in DIREKTER, UNMITTELBARER NÄHE dieser NAGELNEUEN Höchstspannungs-Leitung die leistungsstärksten WKA´s zu errichten, die derzeit auf dem Markt zu erwerben sind. Diese beeinflussen die
NEUE Millioneninvestition der Stromzahler im negativen Sinne.
1. Durch Turbolenzen kann es zu stärkerer Schwingungsaktivität der neuen Leitung kommen. Dies führt zu einer höheren Abnutzung der Millioneninvestition der Stromzahlergemeinschaft - unser regionalen Volkswirtschaft
2. Durch beschädigte WKA´s kann eine 150 Meter hohe Anlage in die
NEUE Stromleitung gerissen werden. Dies wiederum führt dazu, dass die
Versorgungssicherheit unseres Landes konterkariert wird.
3. Brennende WKA´s, ggf. Flügelabriss könnte dazu führen, dass dieser in
die NAGELNEUE Höchstspannungsleitung kracht - mit allen Konsequenzen
4. Dies führt mit Sicherheit zu einer erheblich höheren zu deckenden Versicherungssumme, was das Projekt insgesamt unwirtschaftlich machen
könnte - wer versichert schon einen Windpark durch den eine NEUE
Höchstspannungsleitung verläuft; im Falle eines Schadens könnten die
landesweiten Folgeschäden aus Stromausfällen induziert durch die WKA´s
des Windparks ein Maß überschreiten, welche einen Betrieb überhaupt
rechtfertigen könnte - sowie den Windmüller im Norden des Landes eklatante Nachteile bringen.
Insgesamt ist mein Eindruck des Planungsstandes, dass die Interessen
der öffentliche Hand in einem Maße konterkariert werden, dass der Windpark - zumindest die neuen Anlagen - abgelehnt werden müsste - mindestens aber sollte die Bebauung des nördlichen Ausläufers konsequent wie
in der Landesplanung und Umweltbericht Stand 24.4.12 genannt, weiterhin
ausgeschlossen werden. Auch sollte m.E. dieser Bereich für ein möglicherweise beantragtes Zielabweichungsverfahren in konsequenter Weise
gesperrt werden, sodass keine Anlage unserem öffentlichen Interesse
entgegensteht. Idealerweise werden die Anlagen an einem anderen Ort
gebaut und wir transportieren den Strom über die neue Höchstspannungsleitung durch unser Gemeindegebiet. Somit leistet Großenaspe auch in
Zukunft seinen Beitrag für unser Land.
Seite: 247 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
1306
09.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Flächen wurden bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
in der Beteiligungsphase der Fortschreibung des Regionalplanes habe ich
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungserin Absprache stellvertretend für einige Landeigentümer aus Itzstedt einige
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
Standorte für die Nutzung der Windenergie bei ihnen eingereicht.
nicht zu entnehmen. Die Flächen werden nicht übernommen.
Stellungnahme : 784, 788, 790 und 800
IDs: 1272, 1271, 1274 und 1293
Vorgangsnummer: 891, 890, 893 und 911
Wir, bzw. ich würden uns sehr freuen, wenn sie die Vorgänge nochmals
prüfen würden und gegebenenfalls positiv beurteilen würden.
Für Fragen stehe ich ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
569
09.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abhiermit spreche ich mich gegen Anlagen zur Windenergienutzung (Windstände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
räder) in dem vorgesehenem Gebiet aus.
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
Gründe:
z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
Die Anlagen würden m. A. zu dicht an der Bebauung liegen. Die zu erwar- größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehtende Lärmentwicklung und der Schattenwurf würden zu einer zu großen
migungsverfahren zu klären.
Wohnqualitätsminderung führen.
In der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich InfraBis zu 175m hohe Windräder überragen, beschatten die angrenzende
schall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall
Bebauung und passen nicht zum Landschaftsbild.
mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem
wurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und
Mit freundlichen Grüßen
die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern
(etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbereich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende
Infraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird.
Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine
Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben
sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer
ist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche Belästigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie
oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze
liegt.
Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die
Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf
sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der
Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen
durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenden Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der
Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten
werden.
privat
ID:
225
30.06.2012
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Pla- Eine erneute Überprüfung der Text-Ausnahme zu den WKA in Bad
nungsraum I
Oldesloe aufgrund der dazu eingegangenen Stellungnahmen hat folgendes ergeben:
Sehr geehrter Herr Tasch,
Wie die Stadt Bad Oldesloe feststellt und mit einer Karte belegt, sind
ich möchte anregen, die Sonderregelung für die Stadt Bad Oldesloe unter
unter Berücksichtigung aller Abstandserfordernisse im näheren UmZiffer 6.4.2.3 durch folgenden Text zu ersetzen:
kreis der bestehenden zwei WKA maximal zwei neue Anlagen mög"In der Stadt Bad Oldesloe ist ein Ersatz der beiden an der BAB 21 / Lan- lich. Die derzeitigen Standorte können zukünftig nicht mehr für neue
desstraße 226 bestehenden Windenergieanlagen durch zwei neue Anla- WKA genutzt werden, weil hier die Abstände unterschritten werden.
gen in räumlicher Nähe mit den Zielen der Raumordnung vereinbar, sofern Die Landesplanung sieht allerdings bei nochmaliger Überprüfung keine
dadurch die Nutzung des benachbarten Gewerbegebietes und die weitere raumordnerisch begründeten Anknüpfungspunkte mehr für eine Ausdurch die Stadt Bad Oldesloe im Flächennutzungsplan dargestellte Sied- nahme in der Stadt Bad Oldesloe. Es gibt keine inhaltliche Begrünlungsentwicklung nicht mehr als bisher beeinträchtigt wird. Die räumliche dung für einen Sonderfall in Abgrenzung zu anderen vergleichbaren
Situationen im Land. Im Ergebnis wird nunmehr die Ziffer 6.4.2.3 AbNähe wird auch gewahrt, wenn für den Standort der zweiten ersetzten
satz 1 ersatzlos gestrichen.
Anlage die BAB 21 überschritten wird und die Entfernung zur ersten ersetzten Anlage nicht mehr als 1000 Meter beträgt."
Die Stadt Bad Oldesloe kann aber nach wie vor von der allgemeinen
Repowering-Regelung gemäß Ziffer 3.5.2 Absatz 13 LEP Gebrauch
Begründung:
machen und prüfen, ob als Ersatz für die beiden Altanlagen eine neue
Zur Umsetzung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlosseWKA westlich der A 21 errichtet werden kann. Im Sinne des LEP ist
nen Klimaschutzprogramms (Moderat-Szenario) sind mindestens zwei
ein solcher Standort zumindest als im "räumlich-funktional zusammenSeite: 249 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
große Windenergieanlagen in Bad Oldesloe erforderlich. Eine dritte Anlage hängenden Landschaftsraum" mit den Altanlagen einzustufen.
im Osten der Stadt an der BAB 1, wie in der ersten Stellungnahme der
Stadt Bad Oldesloe vorgeschlagen, könnte die Umsetzung der Klimaschutzziele zwar wesentlich erleichtern, ist aber offensichtlich mit den Zielen der Landesplanung nicht vereinbar.
Diese dritte Anlage nun, wie von der Landesplanung alternativ vorgeschlagen, zusätzlich im Westen der Stadt an der BAB 21 unterzubringen ist
unter Berücksichtigung erforderlicher Mindestabstände und bestehender
Richtfunktrassen leider nicht möglich. Praktisch ist dort nur der Ersatz der
beiden bestehenden Anlagen möglich.
Genau genommen wäre östlich der BAB 21 in räumlicher Nähe zu den zu
ersetzenden Altanlagen sogar nur eine große Windkraftanlage möglich,
wenn zusätzlich noch berücksichtigt werden würde, dass das Gewerbegebiet und die im Flächennutzungsplan dargestellte Gewerbegebietserweiterung nicht nur nicht weniger als bisher, sondern möglichst überhaupt nicht
mehr beeinträchtigt wird. In diesem Fall wäre die zweite große Windkraftanlage aber nur westlich der BAB 21, jedoch durch einen Abstand zur
ersten ersetzten Anlage von maximal 1000 Meter noch in räumlicher Nähe,
zu realisieren.
Diese Lösung hätte für die Stadt mehrere Vorteile:
1. Das Gewerbegebiet und die Gewerbegebietserweiterung würden zukünftig nicht mehr beeinträchtigt werden.
2. Die beiden Altanlagen, die die Gewerbegebietserweiterung momentan
erheblich beeinträchtigen, würden zeitnah abgebaut werden, wenn
stattdessen zwei große Ersatzanlagen gebaut werden.
3. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Klimaschutzziele der Stadt Bad Oldesloe könnten erreicht werden. Dafür
sind mindestens zwei große Windkraftanlagen notwendig.
4. Höhere Gewerbesteuereinnahmen und eine höhere regionale Wertschöpfung könnten erzielt werden.
privat
ID:
1018
11.07.2012
Stellungnahme zur Ausweisung eines Windeignungsgebietes in der
Gemeinde Bälau, Planungsraum I
Seite: 250 von 310
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungser-
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Selbst wenn dem Gutachten zufolge artenschutzdie Gemeinde Panten hat sich in der ersten Beteiligungsrunde für die Teilrechtliche Belange einer Ausweisung nicht entgegenstünden, bleibt
fortschreibung der Regionalpläne für die Erweiterung des bestehenden
festzuhalten, dass in der Gesamtabwägung für den Planungsraum I
Windparks Panten-Bälau eingesetzt.
aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktpotenzial vorhanden sind, um das
In der Abwägungsdokumentation wurde dargestellt, dass das Land aus
Gründen des Artenschutzes eine Erweiterung ablehnt. Wir möchten hiermit raumordnerische und energiepolitische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der
Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen. Bereits jetzt sind im
ein avifaunistisches Gutachten von Herrn Dr. Feige einreichen, welches
zweiten Entwurf ca. 1,6 % der Landesfläche ausgewiesen. Die Lanzumindest eine kleinflächige Erweiterung des Windeignungsgebietes in
desplanungsbehörde ist aufgrund dessen nicht verpflichtet, jedwede
westlicher Richtung ermöglichen könnte. Wir bitten um Prüfung und BeFläche, auch wenn sie die Auswahlkriterien erfüllt, als Eignungsgebiet
rücksichtigung des Gutachtens bei der 2. Abwägungsrunde. Falls das
Land zu dem Ergebnis kommt, dass eine Erweiterung doch möglich sein auszuweisen. Die Fläche wird nicht übernommen.
sollte, möchten wir Sie bitten, im Interesse der Energiewende dies so im
Regionalplan darzustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
privat
ID:
1022
11.07.2012
2. Beteiligungsverfahren, Fortschreibung der Regionalpläne für den
Teilbereich Windenergie in Schleswig-Holstein, Planungsraum I
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserKurzstellungnahme zur Ausweisung einer Windeignungsfläche in der
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
Gemeinde Lentföhrden, Kreis Segeberg
nicht zu entnehmen. In der Gesamtabwägung für den Planungsraum I
aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein ist darüber hinaus
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Frau Dickow,
festzustellen, dass ausreichend Potenzialflächen mit geringem Kondie naturwind nord gmbh arbeitete in den vergangenen drei Jahren zufliktpotenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energieposammen mit der Bürgerwindpark Lentföhrden – GmbH & Co. KG an der
litische Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als EignungsgeFestsetzung einer Windeignungs-fläche im Gemeindegebiet. Mit dieser
biete auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der
Stellungnahme möchten wir im Auftrag der Bürgerwindpark Lentföhrden –
Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund
GmbH & Co. KG auf den Abwägungstext der 2. Beteiligungsrunde zum
dessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die Auswahlgeplanten Bürgerwindpark – Projekt Lentföhrden eingehen.
kriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. Die Fläche wird nicht
übernommen.
Votum der Landesplanung vom 24.04.2012:
„Die Fläche liegt innerhalb eines charakteristischen Landschaftsraumes. In
diesen Bereichen ist die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgeschlossen. Maßgeblich für die Definition von charakteristischen Landschaftsräumen ist Ziffer 3.5.2 Absatz 10 des Landesentwicklungsplanes (LEP), wonach es sich um Gebiete handeln muss, die weitgehend durch die genannten Gebietstypen [gemeint sind die in den …] … Hierzu zählen u. a. die
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Hauptverbundachsen und Schwerpunktbereiche des Biotopverbundsystems. Richtig ist, dass die Vorschlagsfläche selbst nicht mit den
entsprechenden Kategorien belegt ist. In der Gesamtbetrachtung des
Landschaftsraumes kann die Fläche jedoch den Randbereichen und Pufferzonen im Sinne der o. g. Definition zugeordnet werden. Die Definition
lässt ein gewisses Ermessen bei der Festlegung der charakteris-tischen
Landschaftsräume zu. Dieses ist vom Kreis Segeberg in einer Weise ausgeübt worden, die seitens der Landesplanung nicht zu beanstanden ist.
Der Windenergienutzung wird im Planungsraum I und in der landesweiten
Betrachtung noch ausreichend Raum im Sinne der Privilegierung gemäß §
35(1) Nr. 5 BauGB gegeben. Der charakteristische Landschaftsraum wird
daher in der dargestellten Form beibehalten. Die vorgeschlagene Fläche
wird aufgrund dieses entgegenstehenden Kriteriums nicht ausgewiesen.“
…
Unserer Meinung nach ist es fachlich nicht nachvollziehbar, dass die Abgrenzung des charakteristischen Landschaftraumes durch den Kreis Segeberg genau an dem Trassenverlauf der geplanten Autobahn A 20 endet.
Aufgrund der zukünftigen visuellen Beeinträchtigung durch das technische
Bauwerk und die erhebliche Verlärmung durch den Verkehr ist davon auszugehen, dass die Landschaftsräume im Abstand von bis zu 1.000 m
beidseitig der Autobahn entwertet sind.
Wir möchten das Land bitten, zu prüfen, ob folgender Kompromiss zwischen dem Ziel der Bürgerwindpark Lentföhrden – GmbH & Co. KG die
Energiewende regional voranzubringen und den Interessen des Kreises,
das Landschaftsbild sowie Randbereiche Charakteristischer Landschaftsräume (CLR) zu schützen, möglich wäre.
Entlang des südlichen Randes der geplanten Autobahntrasse wird die
Grenze des Charak-teristischen Landschaftsraumes um 400 m zurückgenommen. Die geplante Windparkfläche wird um die Hälfte auf ca. 40ha
reduziert, sodass eine Reihe mit ca. 6 Windenergieanlagen parallel zur
Autobahn (siehe Kartenanlage) errichtet werden könnten.
Ferner wird eine maximale Anlagenhöhe von 150 m festgesetzt, um die
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes auf ein vertretbares Maß zu reduzieren.
Wir würden uns freuen, wenn das Land diesem Kompromissvorschlag
zustimmen würde, auch unter dem Aspekt, dass Gemeinde und Bürger
den Windpark unterstützen, zumal dieses „weiche“ Kriterium (Zustimmung
der Gemeinde) im Abwägungsverfahren des Landes besonders hervorgeSeite: 252 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
hoben wird.
Wir bitten um nochmalige Prüfung des vorgeschlagenen Windeignungsgebietes Lentföhrden im Rahmen einer Festsetzung in den kommenden Regionalplan.
Mit freundlichen Grüßen,
privat
ID:
672
10.07.2012
Die Gemeinde Rehhorst hat bereits einen Beitrag an erneuerbaren Energien für über 4.000 Haushalte geleistet. Eine Belastung auf der Fläche von
191 würde zu einer massiven Beeinträchtigung von Lebensqualität führen.
Die Gewinnung erneuerbarer Energien sollte neben der anerkannten Notwendigkeit, die Erhaltung des Landschaftsbildes berücksichtigen. Aus
diesem Grund erhebe ich Einspruch gegen eine zusätzliche Bebauung mit
Windrädern sowie überirdischer Trassenführung (Strommasten)
Die Fläche 191 wurde im Zuge der Auswertung der ersten Anhörung
gestrichen. Eine erneute Hereinnahme ist nicht vorgesehen. Der Stellungnahme wird damit insoweit gefolgt.
Es ist nach wie vor Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des
Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von
ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche
Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208
und 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die
Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
ausgesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
Die Festlegung von neuen Stromtrassen ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens.
privat
ID:
676
10.07.2012
Die Arrondierung der vorhandenen Flächen widerspricht dem Gemeinde- Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
votum und zum größten Teil dem Willen der Bevölkerung. Es wurde seiplanerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
tens der Landesregierung zugesagt, dass keine Flächen gegen den Willen % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
von Bevölkerung und Gemeindevertreter ausgewiesen werden. Ich bitte
Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche EigSie, sich an diese Zusage zu halten und die geplante Arrondierung aus der nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Planung zu nehmen.
Stand: 06.11.2012
223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausgesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu
erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
privat
ID:
1100
11.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
im Zuge der 2. Öffentlichkeitsbeteiligung wurden Karten veröffentlicht, die
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsernicht bloß Fortsetzung der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung ssind, sondern
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
notwendig auf einer (erneuten) Gesamtabwägung beruhen. Deshalb genicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
hen wir von der Bekräftigung der Entscheidung aaus, in der Gemeinde
Schieren kein Eignungsgebiet darzustellen. Zu dieser Bekräftigung nehmen wir wie folgt Stellung:
Aus Sicht der Landeigentümer der pot. Eignungsfläche in der Gemeinde
Schieren sind, analog zur Gemeindevertretung, die Begründungen der
bisherigen Abwägung ungerechtfertigt, da stark vereinfacht und pauschal
auf den gesamten Planungsraum bezogen wird. Die grundsätzliche und
wiederholt einstimmig bestätigte positive Einstellung der Gemeindeorgane
(Gemeinderat und Ausschüsse) bzgl. WEA findet hierbei weiterhin keine
Berücksichtigung. Dies steht der im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung unter Zeile 1546 geäußerten Unterstützung kommunaler Anträge
für Eignungsflächen entgegen. Wir als Eigentümer neantragen daher eine
Neubewertung des o.g. Gebietes (siehe hierzu auch die Anlage) und verweisen daher auf die Stellungnahme der Gemeinde Schieren, welche auf
der GV-Sitzung am 4.7.2012 bestätigt und verabschiedet wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
privat
ID:
788
10.07.2012
Seite: 254 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Zur Fläche Nr. 305
Vor dem Hintergrund, dass besonders Große Abendsegler (Spätsommer
Migration), Kleine Abendsegler, Zwergfledermaus (Spätsommer Balzzeit)
und Rauhautfledermaus (Spätsommer Migration) ab August geschlagen
werden, ist insbesondere das Ergebnis der FledermausBestandserfassung mit den Auswirkungen für diese Tiere im Umweltbericht (bezogen auf den Artenschutz) mit zu berücksichtigen – wie im Gutachten des Naturschutzbundes zum Ausbau der A 7 in diesem Bereich
ausführlich dargestellt –.
Stand: 06.11.2012
Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
nicht. Es bleibt bei der bisherigen Flächenausweisung.
Es kann festgestellt werden, dass sich Störche zunehmend über Großenaspe niederlassen. Es ist zu vermuten, dass diese Tiere sich auch an dem
am Gebiet Nr. 305 befindlichen großen Gewässer an der A7 niederlassen
sowie an einem nahe liegenden neu angelegten gemeindeeigenen Biotopgewässer. Auch wäre zu prüfen, ob die Errichtung dieses Biotopes mit
öffentlichen Mitteln erfolgte und einen bestimmten Zweck erfüllen soll und
ob dieser mit Windanlagen konkurriert.
Beobachtet wurden riesige Züge von Gänsen, die über die Fläche Nr. 305
regelmäßig zweimal jährlich fliegen.
Die Verträglichkeit mit dem Artenschutz ist zu prüfen.
Die Fläche erfüllt nicht alle erforderlichen Abstandskriterien; in den Abstandsflächen „Am Glindam“ befinden sich Bebauungen mit Wohnraum;
Abstandsradien um die entsprechenden Gebäude sind daher erforderlich.
Zu prüfen wäre, ob die Wohnbebauung tatsächlich dauerhaft nicht zu
Wohnzwecken genutzt wird.
Von einer Überlastung der benachbarten Ortslagen und Einzelhäuser ist
auszugehen, da die angrenzende Wohnbebauung der Gemeinde ungeschützt zur Fläche 305 liegt und tatsächlich nennenswerte Waldparzellen
als sichtverschattende Elemente nicht vorhanden sind. Es wird angeregt,
sich hiervon in Großenaspe vor Ort ein Bild zu machen.
privat
ID:
1567
10.07.2012
Stellungnahme zur Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein
Hier: Planungsraum 1 Schleswig-Holstein Süd
Seite: 255 von 310
Die Fläche wird nach wie vor nicht erweitert. Auf das Votum zur Stellungnahme der Gemeinde, ID 1523, wird verwiesen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Im Zuge des ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens hat die Gemeindevertretung Uetersen am 07.10.2011 beschlossen zusätzliche- im
Entwurf des Innenministeriums nicht berücksichtigte Eignungsflächen zur
Aufnahme in den Regionalplan zu beantragen.
Diesen Antrag betreffend wurde innerhalb der Synopse des ersten Beteiligungsverfahrens unter dem Verweis auf das Landschaftsschutzgebiet
"Pinneberger Elbmarsch" festgestellt, dass diese Erweiterung nicht übernommen wird.
Bereits die Ankündigung vom 07.10.2011 aus Uetersen hat zu erheblichen
Diskussionen in den von der Erweiterung maßgeblich betroffenen Gemeinden Groß Nordende und Neuendeich geführt.
Resultierend aus diesen Diskussionen sind bereits im ersten Beteiligungsverfahren zahlreiche Ablehnungsgründe von den Bürgern aufgeführt worden.
Seinerzeit wurde unter anderem kritisiert, dass sich vielen direkt betroffenen Bürgern der beantragten Erweiterungsfläche ihrer Möglichkeit der
individuellen Stellungnahme im Zuge des Beteiligungsverfahrens nicht
bewusst waren, da die Fläche in den veröffentlichen Plänen nicht aufgeführt gewesen war.
Diese Benachteiligung wurde für anderweitig nachgemeldete Flächen
durch die zweite Anhörungsrunde aufgehoben. Die erheblichen Veränderungen der Pläne verlangten eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung in
diesem Fall. Umso überraschter waren die Bürger von Uetersen, Groß
Nordende und Neuendeich dann, als sie am 13.06.2012 erneut in der Zeitung lasen "Stadt kämpft um ?ihren" Windpark- Erweiterungspläne nicht
vom Tisch: Zweite Auslegung hat begonnen I Politiker setzen auf die neue
Regierung". Tatsächlich hat die Ratsversammlung in Uetersen abermals
beschlossen diese Fläche als Erweiterungsfläche anzumelden.
Ich widerspreche diesem Antrag nochmals und verweise unter anderem
auf die zahlreichen Argumente der Stellungnahmen der Bürger und Gemeinden in der ersten Anhörungsrunde. Insbesondere widerspreche ich,
da nun wie gehabt die Beteiligungsrechte der betroffenen Bürger im Falle
der nachträglichen Meldung einer Erweiterungsfläche beschnitten würden.
Persönlich empfinde das Verhalten der Kommunalpolitiker in Uetersen für
peinlich. Nachdem das Innenministerium korrekterweise feststellte, dass
die Verordnungen des Landschaftsschutzgebietes eine Erweiterung der
Windeignungsfläche ausschließen, so beschloss die Stadt Uetersen die
Antragsfläche kurzerhand und "unverzüglich" aus dem LandschaftsschutzSeite: 256 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
gebiet heraus zu "filetieren". Dem mündigen Bürger kann in Uetersen nur
der Eindruck entstehen, dass die Vertreter der Stadt Uetersen an sich
selbst den Anspruch haben: "Was wir wollen, das bekommen wir auch".
Sofern diesem Wunsch eine juristische Verordnung im Wege steht, so wird
deren Anwendung eben mal verhindert. Sofern das Innenministerium bereits eine negative Entscheidung getroffen hat, so wird darauf spekuliert,
dass eine Nachfolgeregierung sich nicht an die Beschlüsse der Vorgängerregierung gebunden fühlt.
Ebenso beschämend festzustellen ist, wie die Öffentlichkeit in Uetersen
und im Land Schleswig-Holstein noch immer mit falschen oder Fakten
auslassenden Aussagen versucht wird zu beeinflussen. Wo noch vor einem Jahr medial der Durchbruch gefeiert wurde, dass der Strom aus dem
Windpark Uetersen direkt in das Uetersener Stromnetz eingespeist wird,
so wurde über den Abbruch des Pilotprojektes nicht berichtet.
Stattdessen wird fälschlicherweise bis heute der "kurze Weg" der direkten
Einspeisung in das lokale Netz weiterhin öffentlich kommuniziert. Lediglich
ein Hinweis unter "Ablesen des Zählerstandes" auf der Homepage der
Stadtwerke Uetersen teilt mit, dass schon seit dem 01.01.2012 auch die
Stadtwerke ihren Ökostrom nur auf Zertifikatsbasis verkaufen. Selbst dem
Landesvorsitzenden der SPD, Ralf Stegner, wurde diese fasche Aussage
offensichtlich noch im Februar übermittelt. ln jeglicher öffentlichen Diskussion über die Möglichkeiten des lokalen direkten Verbrauches des Stroms
werden der Sachverhalt und insbesondere die wirklichen Gründe des Abbruches des Pilotprojektes verschleiert. Tatsächlich bedarf es eines erheblich größeren- und zwar weit über die Gebiete der zusätzlich beantragten
Flächen hinaus- Windparks, dass sich die technologische Insellösung einer lokalen Direkteinspeisung wirtschaftlich rentieren kann.
Zu alledem hinzu kommt der äußerst irritierende Fakt, dass Uetersen am
23.03.2012 beschlossen hat, den Rettungsschirm für hoch verschuldete
Kommunen in Anspruch zu nehmen. Es ist nur schwer verständlich, dass
eine Stadt, die offensichtlich bereits seit Jahren ihre wirtschaftliche Situation nicht in den Griff bekommt, Geld und Zeit findet um einem wirtschaftlich
und auch ökologisch äußerst fragwürdigem Projekt Nachschub zu verleihen. In den heutigen Zeiten von Geldverschwendung, Rettungsschirmen
und allgemeiner Finanzkrise verwundert es mich zunehmend, dass die
offensichtliche Förderung der mehrheitseigenen Stadtwerke Uetersen
GmbH, welche sich inzwischen auch am defizitären Windpark Uetersen
beteiligt hat, einen derart großen Raum der politischen Aktivität in Uetersen einnehmen kann.
Seite: 257 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Der Logik der politisch motivierten lokalen Interessen folgend, ist es somit
nur nachvollziehbar, dass die hoch verschuldete Stadt Uetersen sich den
Luxus gönnt im Ausschreibungsverfahren zur städtischen Strombelieferung ab 01.01.2013 nur Energieversorgung von 100% Ökostrom zu akzeptieren.
Unter Berücksichtigung all dieser Fakten, halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass die Beziehungen der betroffenen Bürger und Gemeinden unter
einer Erweiterung des Windparks erheblich leiden werden. Es ist den Bürgern aus Groß Nordende nur sehr schwer zu vermitteln, warum die Gemeinde Groß Nordende als "Belohnung" für jahrelanges solides Wirtschaftens nun direkt oder indirekt die Eitelkeiten der Nachbargemeinde auch
noch finanziell mittragen soll.
Während in Groß Nordende die von der Landesregierung 2011 und 2012
einbehaltenen Gelder zur Sanierung des Landeshaushalts, sowie der Finanzierung des Rettungsschirms für überschuldete Kommunen des Landes Schleswig-Holsteins dazu führen, dass der Haushalt nur noch durch
Rücklagen gedeckt werden kann, so nimmt die Nachbargemeinde Uetersen die Hilfe des Rettungsschirmes gerne in Anspruch und plant somit im
Gesamtkontext betrachtet indirekt die Versenkung eben dieser Mittel im
Windpark Uetersen vor der Haustür der Bürger von Groß Nordende. Dass
ferner die direkten Belastungen des Windparks Uetersen mehrheitlich
eben von diesen Bürgern außerhalb von Uetersen zu tragen sind ist bereits im der Synopse des ersten Anhörungsverfahrens deutlich zu erkennen.
Am Beispiel dieser Provinzposse aus Uetersen lässt sich anschaulich illustrieren, wie persönliche Eitelkeiten, sowie partikulare Interessen jene
Grundelemente darstellen, welche die Bürger von der politischen Arbeit
ihrer Vertreter zunehmend entfremdet.
Mit besten Grüßen
privat
ID:
1347
06.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 26.06.2012 an einer Anhörung einer Windparkanlage in
Großenaspe teilgenommen.
Mit Bedauern musste ich feststellen, dass Großenaspe nicht nur die geSeite: 258 von 310
Jeder Eigentümer muss damit rechnen, dass sich um seine Immobilie
herum planerische Entwicklungen vollziehen. Diese ergeben sich aus
rechtmäßig zulässigen Planungen oder Einzelbaumaßnahmen. Es gibt
keinen Anspruch auf Unveränderbarkeit der Umgebung, diese ist vielmehr im Rahmen rechtmäßiger Planungen hinzunehmen und dem
Eigentum immanent (Sozialpflichtigkeit). Es werden aus regionalplane-
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
plante Fläche (305) sondern noch nach Norden hin eine Windparkfläche
anstrebt.
Da wir direkt an der Grenze Hardebek - Großenaspe Dorotheenthal wohnen, würden wir noch mehr von den Windrädern eingekreist.
Stand: 06.11.2012
rischer Sicht ausreichende Abstände eingehalten, genauso wie im
Einzelgenehmigungsverfahren die Abstände nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu beachten sind. Damit ist dem Schutzanspruch
rechtlich Genüge getan, für Entschädigungsansprüche ist kein Raum.
Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die
Wir werden schon jetzt von den Geräuschen bei offenem Fenster in der
Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf
Nachtzeit belästigt. Wie in der Sonderregelung (G 2) beschrieben, dürften
sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der
dort keine Windkraftanlagen errichtet werden und gerade hier sollen noch
Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen
größere Anlagen entstehen (3 Mega W), 150 m hoch. Ich möchte noch mal
durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenauf die 15 km von der Wetterradarstation in Boostedt hinweisen, die eine
den Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der
Höhenbegrenzung aussagt.
Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten
Mit Hinblick auf unser Haus und Grundstück müssen wir befürchten, dass werden.
die Vielzahl solcher Windenergie-Anlagen in unserem nahen Umfeld zu
einem erheblichen Wertverlust unseres Anwesens führen wird.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
1539
08.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
im zweiten Entwurf der Teilfortschreibung der Regionalpläne für den Teil% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
bereich Windenergie Planungsraum I: Schleswig-Holstein Süd ist ein poFlächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigtentielles Windkraft-Eignungsgebiet zwischen Elmenhorst und Kankelau
nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Fläche wird wiemit der Nummer 308 verzeichnet. Ich bin Eigentümer eines Flurstücks,
der aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gemeinden Elmenwelches in dem markierten Bereich liegt.
horst und Kankelau gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
Ich befürworte die Windkraftnutzung im betreffenden Gebiet und bin an der ausgesprochen haben. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
Verpachtung meiner Fläche zur Windkraftnutzung interessiert.
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliHiermit möchte ich daher, im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
ligungsverfahrens, eine positive Stellungnahme hinsichtlich der Ausschrei- aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
bung des Windkraft-Eignungsgebietes mit der Nummer 308 abgeben.
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
Mit freundlichen Grüßen,
wird.
privat
ID:
812
11.07.2012
Seite: 259 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Betr.: Teilfortschreibung Regionalplan - Windeignungsflächen 184 und
313
Stand: 06.11.2012
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Votum wird
gefolgt. Die Abstände werden angepasst.
Sehr geehrter Herr Tasch!
Mit großem Interesse habe ich dem 2. Entwurf zum Regionalplan entnehmen können, daß eine Flächenausweitung nach Westen und Osten vorgesehen ist. Darüber hinaus ergeben sich noch weitere Flächen wenn die
Landesrichtlinien konsequent angewendet werden könnten. Zu nennen ist
hier vor allem die 800 m Abstandsreglung zur Wohnbebauung. Leider
besteht unsere Gemeindevertretung auf 1000m Abstand. Nach den guten
Erfahrungen mit dem bestehenden Windpark würde durch 800m Abstand
keinerlei Beeintächtigungen entstehen. Leider ist bei der Windeignugsfläche Nr 184 ein Landhandelsbetrieb in Neuengörs und in Stubben ein
Maststall als Ansatzpunkt für die Abstandsmessung gewählt worden.Da
hier keine Wohnbebauung vorliegt wäre doch eine Berichtigung nötig. Eine
Erweiterung der bestehenden Windfläche in a l l e Richtungen hätte große
Vorteile für unsere Region.
Zu nennen sind:
1. Zusätzliche Steuereinnahmen für die Gemeinde Neuengörs, das Amt
Trave Land und den Kreis Segeberg.
2. Den Eiwohnern von Neuengörs wird die Möglichkeit gegeben sich zu
guten Bedingungen am Windpark zu beteiliegen.
3. Die Windeignugsflächen 184 und 313 liegen in einer Region mit intensiver Landwirtschaft ohne touritische Einrichtungen oder anderen Besonderheiten
4. Weitere Windparkstandorte im Ostkreis von Segeberg sind bis auf
Neuengörs nicht vorhanden.
Ich bin für den Ausbau des Windparks in allen Richtungen.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
591
09.07.2012
Wir Familie Manthey, ich meine Frau Nadin und Tochter Pia möchten uns
ausdrücklich gegen weitere Windräder in unserem Umfeld aussprechen.
Die Gemeinde Rehhorst ist in Sachen Windkraft sehr vorbildlich und leistet
bereits seinen Beitrag.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen das eine weitere Bebauung die
Seite: 260 von 310
Die Flächen 191 und 212 wurden im Zuge der Auswertung der ersten
Anhörung gestrichen. Eine erneute Hereinnahme ist nicht vorgesehen.
Es ist nach wie vor Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des
Ziels der planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von
ca. 1,5 % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzi-
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Lebensqualität sowie auch unsere Immobilienwerte in hohem Maße beein- al auf Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche
trächtigt.
Eignungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208
und 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die
Aus diesem und anderen persönlichen Gründen erhebe ich Einspruch
Gemeinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten
gegen eine weitere Bebauung.
ausgesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen
geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel
Mit freundlichen Grüßen
zu erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
privat
ID:
1409
05.07.2012
Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbe- Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
reich Windenergie - zweite Anhörung
für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
nicht. Dem Belang wird durch den artenschutzrechtlichen Vorbehalt zu
ich bin dagegen, dass weitere Flächen für Windkraftanlagen auf dem Ge- Fläche 184 hinreichend Rechung getragen.
biet der Gemeinde Neuengörs ausgewiesen werden, da bereits jetzt schon
der Weißstorchbrutplatz in Steinbek im Beeinträchtigungsbereich der bereits vorhandenen Windkraftanlagen liegt.
Im August 2010 hatte ein Storch in Steinbek bereits bei mehreren Autos
den Lack zerstört, weil er im Spiegelbild einen vermeintlichen Nebenbuhler
sah.
Woher kommt so ein auffälliges Verhalten?
Als Anlage habe ich einen Zeitungsbericht beigefügt.
Zusätzlich befinden sich in unserem Gebiet Jagdreviere und Sommerquartiere von Waldfledermäusen.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
2
30.05.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Seite: 261 von 310
Grundlage für die Stellungnahme des LBV, die zur Streichung des
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
nach der neuen Überarbeitung der geeigneten Windkraftflächen musste
ich feststellen, dass die Fläche mit der Nummer ( 191 ) Gemeinde Neuengörs Ortsteil Stubben gar nicht mehr als geeignete Fläche berücksichtigt
wurde. Leider kann ich nicht aus den Unterlagen erkennen warum.Andernfalls interessiert mich auch, warum die Fläche Neuengörs ohne weiteres erweitert wird, während Stubben ohne Begründung
gestrichen wurde. Sollte die Wildbrücke im entfernten Strukdorf eine Rolle
spielen? Das Wild macht sicher keine Unterschiede zu bestehenden
Windkraftanlagen im Umkreis und neuen Windkraftanlagen. Als Jäger
konnte ich beobachten, dass die Flächen rund um die Anlagen sehr gern
vom Wild genutzt wird, auch dass sollte erwähnt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stand: 06.11.2012
Gebietes geführt hat, ist das Gutachten Meißner/Zachos 2007 in Verbindung mit einer Interpretation dieses Gutachtens in Bezug auf die
Ausweisung von Windkrafteignungsflächen von Meißner, 2009. In
diesem Zusammenhang wurde auch diese Fläche beurteilt: Sie liegt
innerhalb eines Migrationskorridors für den Rothirsch und ist für den
Erhalt des Grünbrücken-gestützten Verbundsystems für Großsäuger
mit dem Rothirsch als Indikatorart unverzichtbar. Gegenteilige Interpretationen können nicht mit den vorliegenden Gutachten in Verbindung
gebracht werden. Im Gegenteil: Die dem Gutachten zugrunde gelegten
Annahmen zum Wanderungs- bzw. Migrationsverhalten des Rotwildes
konnten im Rahmen mehrjähriger Telemetrie-Studien (Auftraggeber
Landesjagdverband/MELUR) bestätigt werden, (Böhling, Referatsleiter
Jagd, MELUR, mündl. 2012).
Zur Bewertung der Auswirkungen von Eignungsflächen auf die Raumnutzung von Rothirschen müssen zwei Situationen unterschieden werden:
- WKA in dauerhaft von Rotwild genutzten Bereichen
- WKA in Migrationsräumen / Pioniergebieten.
Der Rothirsch besitzt die Fähigkeit, Störungen in seiner Umwelt zu
werten und sein Verhalten dementsprechend zu wählen. Er verfügt
über eine relativ hohe Lern- und Anpassungsfähigkeit in Bezug auf
kalkulierbare Störeinflüsse. Im Bereich dauerhafter Rotwildeinstände
besteht so eine sehr gute Möglichkeit zur Gewöhnung an derartige
Anlagen, ohne nennenswerte Effekte auf das Raumnutzungsverhalten.
Gegenüber unkalkulierbaren Störeinflüssen ist der Rothirsch dagegen
hochsensibel. Hierzu gehören auch Störereignisse, die erstmalig, ohne
die vorherige Möglichkeit zur Auseinandersetzung und Taxierung auftreten.
Die hier in Rede stehende gewünschte Eignungsfläche liegt außerhalb
der dauerhaft vom Rotwild genutzten Bereiche. Sie befindet sich in
direkter Nähe von Lebensraumverbundmaßnahmen bzw. innerhalb der
Zugangskorridore. Hier auftretende Tiere bewegen sich ggf. weit außerhalb ihres ihnen bekannten Streifgebietes. In unbekanntem Gelände dominieren Aspekte der Feindvermeidung das Raumnutzungsverhalten. Innerhalb des Streifgebietes, in dem sich ein Rothirsch im Jahresverlauf aufhält, reagiert er u.a. aufgrund der Geländekenntnis anders auf Störeinflüsse als außerhalb. In unbekanntem Terrain orientiert
sich das Verhalten daher deutlich stärker an generellen Sicherheitsaspekten aber auch dem subjektiven Sicherheitsempfinden eines Individuums. Hier auftretende Störeffekte werden so gänzlich anders gewer-
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
tet als innerhalb des dauerhaften Lebensraumes.
Im Ergebnis bleibt es daher bei der Streichung der Fläche.
privat
ID:
1566
10.07.2012
Betr. : Geplante Windenergiefläche Nr. 227 in der Gemeinde Gönnebek nach anliegendem Flurkartenauszug
Sehr geehrter Herr Tasch!
Die in der Stellungnahme aufgeführten Vorbelastungen stellen allesamt zulässige Nutzungen im Außenbereich dar.
Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die bestehenden Betriebe
und auch für zukünftige Betriebe und WKA wird die Einhaltung geltenAls einer, der vom 400m Abstand betroffenen Bürger, möchte ich Ihnen
der Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf und z.B. auch Geunser Problem im Grenzbereich zwischen den Gemeinden Gönnebek und
ruchsemissionen sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf
Groß Kummerfeld, mit folgenden Daten darlegen.
Überschreitung der Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen durch. Für die Genehmigung zukünftiger Anlagen und
Auf nur 1 qkm Fläche gibt es bereits:
Betrebe müssen die bestehenden Vorbelastungen mit berücksichtigt
Auf dem Marienhof, Gem. Gr. Kummerfeld, eine Hähnchenmastanlage mit
werden. Auch in der Summe mit neuen Anlagen dürfen die Grenzwerte
160000 Tieren und eine Biogasanlage mit 700 kW Leistung. Auf dem Hof
nicht überschritten werden. Bei der konkreten Anlagengenehmigung
Faldehörn, Gem. Gönnebek, eine im Bau befindliche weitere Hähnchenkönnen z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA
mast mit 40000 Tieren Anfangsbestand mit vermutlicher Erweiterung.
oder aufgrund von Emissionen anderer Betriebe und Anlagen im Einzelfall größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen
Der Abstand dieser Anlage zu den Wohneinheiten auf dem Resthof
Schmalenbrook beträgt nur 500m. Die jetzt von der Gem. Gönnebek ge- Genehmigungsverfahren zu klären. Solange diese Aspekte erfüllt sind,
plante Windenergiefläche Nr. 227 wurde sogar nach Süden hin verlängert. ist die Errichtung der genannten Außenbereichsnutzungen auch auf
relativ engem Raum planungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Sollte diese Fläche in der jetzigen Form und Größe, so mit WKA bebaut
werden, und nach Ablauf des deutlichen Bürgerentscheides in der Gem. Eine Ausweisung auf dem Gebiet von Groß Kummerfeld ist aufgrund
Gr. Kummerfeld, auf der ehemals geplanten Fläche 190 ebenfalls ein
des entgegenstehenden Bürgerentscheides im Rahmen dieser TeilWindpark errichtet werden, so ergäbe das für die Wohnungen auf Hohn
fortschreibung nicht mehr möglich.
und Marienhof eine Umzingelung im 400m Abstand, mit möglichen Bauhöhen bis 200m. Bei einer derartigen Bauhöhe wären vom Schattenwurf der
Rotoren zur besten Feierabendzeit im Nordosten des Windparks 30
Wohnhäuser mit ca. 100 Bewohnern betroffen.
Zugleich wäre die natürlich Naherholungslandschaft zwischen Schwale
und Sünderbek mit den noch vorhandenen Tier- u. Vogelarten sicherlich
zum Nachteil verändert.
Angesichts dieser Tatsachen, und der Rücksichtslosigkeit unserer Gemeindepolitiker aus den Ortskernen gegenüber Minderheiten im Außenbereich wende ich mich an Sie, Herr Tasch, als übergeordnete Entscheidungsträger, mit folgender Bitte!
Bitte lassen Sie eine weitere belastende Großanlage für die Bürger im
Seite: 263 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Außenbereich nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
691
10.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSG
Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz
hiermit stelle ich den Antrag, die Fläche 247 aus der Teilfortschreibung der
(Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz
Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbereich Windenergie zu
Schutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen
nehmen.
insgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen
Individuenzahlen (mehrere Hundert).
Begründung:
Die Fläche 247 befindet sich unmittelbar angrenzend an das geplante
Naturschutzgebiet Wehrenteich, welches zugleich im Biotopverbund ein
Schwerpunktbereich darstellt. Weiterhin befinden sich in diesem Gebiet
Brutplätze von Großvögeln wie Kranich, Roter Milan und Rohrweihe. Wendet man die Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange
bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein und deren Umsetzung in
der Regionalentwicklungsplaung des Kreises RZ an, ist bei der Fläche 247
weder der Abstand zu den Brutplätzen, noch zum Waldgebiet und zum
Gewässer gegeben (siehe beigefügte Karte). Darüber hinaus befindet sich
die geplante Fläche genau auf einer Flugachse von Kranichen zwischen
dem Gebiet Wehrenteich und dem südöstlich gelegenen Gebiet Fliegenberg. Im Winter 2011/2012 haben etliche Kranichpaare genau in dem geplanten Gebiet überwintert.
Mir ist unverständlich, wie dem Antrag des Landbesitzers und der Betreiberfirma (Prokon) zur Aufnahme der Fläche 247 vom Land stattgegeben
werden kann, wenn der Regionalentwicklungsauschuss des Kreises RZ
sich im ersten Anhörungsverfahren eindeutig gegen diese Fläche ausgesprochen hat. Auch dieser hat als Basis für seine Entscheidungen den
sogenannten Windenergieerlass vom 22.03.2011, Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungenin Schleswig-Holstein
(2008) sowie weitere gesetzliche Vorgaben zu Grunde gelegt.
In der Synopse 1465 wird lediglich gesagt, dass nach Prüfung durch Prokon die Fläche geeignet ist. Begründet wird dies meiner Meinung nach
nicht. Der Wortlaut in der Synopse 1982 (Besitzer der Fläche) ist nahezu
identisch mit der von Prokon.
Alleine ein Blick auf die beigefügte Karte (diese hat laut Aussage untere
Seite: 264 von 310
Insgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von
Kranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser Rastplätze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwischen den Rastplätzen.
Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt
im Regionalplan erforderlich.
In dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche Prüferfordernisse zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore
von Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich Jagd/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Naturschutzbehörde noch Güligkeit), welche als Beschlussvorlage für das
erste Anhörungsverfahren vom 09.11.2011 diente, zeigt auf, dass die eingehende Prüfung durch Prokon nicht sonderlich sorgfältig gewesen sein
kann. Mindestens das Brutgebiet der Rohrweihe reicht in die geplante
Fläche hinein. Ferner ist hierzu zu sagen, dass die Kreisstraße K 77 lediglich 6-7m breit, wenig befahren und daher kein Hindernis für jegliche Art
von Tieren aus dem geplanten Naturschutzgebiet Wehrenteich darstellt.
Warum Sie zu dem Schluss kommen, dass die Pufferzone bis an die K77
zurückgenommen werden kann, da diese eine weniger hochwertige naturräumliche Ausstattung vorweist, ist nicht nachvollziehbar. Dies bestätigte
mir auch die untere Natuschutzbehörde, welche mir auch das Kartenmaterial zur Verfügung gestellt hat. Zur Änderung im Umweltbericht. Hier wird
lediglich auf Roter Milan und Weißstorch hingewiesen. Das Gebiet ist aber
bekannter maßen als Brutgebiet für den Kranich sowie die Rohrweihe
bekannt. Ich beantrage dies zu ergänzen.
Mir ist bewusst, dass zu diesem Zeitpunkt bauplanerische Belange noch
nicht berücksichtigt werden. Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass
gemäß Runderlass Windkraftanlagen vom 22.03.2011 ein Abstand von
ggf. bis zu 400m zu Kreisstraßen und ein Abstand von 1-3 Rotordurchmessern zu Hochspannungsleitungen (je nach Typ) von Nöten sind. Wende ich Ihre Vorgaben an, bleibt von der geplanten Fläche nicht mehr viel
übrig und Sie hätte ein größe von unter 20ha. Dies wäre gemäß Kreistagsbeschluss ein Ausschlusskriterium.
„Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Siebenbäumen ist als außerordentlich und außergewöhnlich gering zu bewerten, weil die Gemeinde durch vorhandene Windparks sowie durch bereits im Entwurf vorgesehene Windparks bereits außerordentlich beeinträchtigt ist, sie wird in nahezu jeder Himmelsrichtung von Windparks in Sichtnähe umzingelt sein.
Eine Ausdehnung auf das Gebiet der Gemeinde wäre daher ein nur sehr
geringfügiger Eingriff in das Landschaftsbild, da es eine sehr hohe Vorschädigung aufweisen wird“ (Stellungnahme der Gemeinde Siebenbäumen, Synopse 674, 09.11.2011)
Zwei Dinge fallen mir in diesem Zitat auf. Zum einen das Wort umzingelt,
zum anderen der häufige Gebrauch des Konjunktivs. Von umzingelt kann
mittlerweile keine Rede mehr sein. Die Gemeinden Klinkrade und Bliestorf
haben sich gegen die Ausweisung von Flächen entschieden.Die schon
vorhandene Fläche in Westerau ist mehrere Kilometer entfernt. Die Gemeinde umzingelt sich momentan selber. Ich als Klinkrader empfinde es
als Frechheit, dass von einer Nachbargemeinde so sorglos geurteilt wird.
Die Fläche ist von Klinkrade gut einsehbar, da das Gelände in diese RichSeite: 265 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
tung ansteigt. Die Beeinträchtigung ist also keinesfalls als gering einzuschätzen.
Das Ziel der Politik ist 1,5% der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind es schon 1,68.Das heißt
also für mich, dass der Plan erfüllt ist. Aufgrund der oben beschriebenen
Einwände macht es also keinen Sinn, zusätzliche Flächen um jeden Preis
auszuweisen, wenn diese sich in unmittelbarer Nähe zu schützenswerten
Räumen befinden. Für mich ist es offensichtlich, dass Landbesitzer und
Betreiberfirma durch das EEG proftieren wollen. Mit einer Energiewende
mit Rücksicht auf die Natur hat dies nichts zu tun.
Gruß
privat
ID:
238
01.07.2012
Eigenungsfläche 305 / Wiemerdorf + Großenaspe
Nördlicher Ausläufer gem. Gemeindevorschlag
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf das Bürgerbeteiligungsverfahren in Großenaspe
wurden entgegen dem Landesvorschlag wieder die Flächen nördlich des
Dorotheentals in die Planung mit aufgenommen.
Dies betrifft mich als direkter Anlieger persönlich. Insb. wird mein Haus
Hamburger Chaussee 2, 24623 Grossenaspe vom periodischem Schattenschlag dieser MEGA-Anlagen erfasst sein, sowie in Hörweite sein, da
wir gem. Planung der Gemeinde und Dr. Lüth nur ca. 400 - 500m entfernt
sein würden.
Ich spreche mich daher im Eigeninteresse gegen "den nörtlichen Ausläufer" gem. Gemeindevorschlag aus.
Da ich bereits
•
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durch die Verbreiterung der A7,
der MEGA-Biogasanlage mit 5 Töpfen,
der Starkstromleitung (Ersatzneubau mit Riesenpfeilern)
den vorhandenen Windkraftanlagen
somit von mehreren Infrastrukturprojekten betroffen bin, erbitte ich in jedem Falle den Bau von WKA´s im "nördlichen Ausläufer" des Eigenungsgebietes 305 dauerhaft zu unterbinden. Auch ein Betrieb von möglichen
Seite: 266 von 310
Es bleibt bei der landesplanerischen Entscheidung zur Fläche
Großenaspe: Um eine zu starke Nord-Süd-Ausdehnung zu vermeiden
und eine kompakte Form des Gebietes zu erhalten, wird der nördliche
Ausläufer des Vorschlages nicht übernommen. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen
sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben
würden, sind der Stellungnahme der Gemeinde Großenaspe nicht zu
entnehmen. Die Fläche wird nicht erweitert. Insofern wird dem Anliegen der Stellungnahme entsprochen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Testanlagen in einem Ausnahmeverfahren erbitte ich abzulehnen, da dies
meine Wohnqualität stark beeinträchtigt.
Gegen die vorhandene Planung gem. letztem Umweltbereicht folge ich
gern dem Vorschlag unseres Landes Schleswig-Holstein.
Herzliche Grüße aus Brokenlande.
privat
ID:
1376
06.07.2012
Stellungnahme zur Ausweisung einer Windeignungsfläche (Nr. 244)
in Krukow
Sehr geehrter Herr Tasch,
hiermit möchte ich zur Aufstellung der Teilfortschreibung der Regionalpläne S.-H. 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergienutzung, 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eines Stellungnahme zum
geplanten Windpark Krukow I Juliusburg Schnakenbek, Stand 29.5.2012,
Gebiet 244 abgeben:
Im gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums und des Ministerium
für Landwirtschaft... vom 22.3.2011 wird in sechs Absätzen fast alles zur
Ausweisung von Eignungsgebieten beschrieben.
Ein Grundsatz zur Planung von Windkraftanlagen fehlt jedoch, und zwar
eine wirtschaftliche Betrachtung. Das geplante Windenergiegebiet Nr. 244
liegt in südwestlicher Richtung im Abstand von 2,5 bis 3,0 km von der Elbe. Der aus dieser Hauptwindrichtung kommende Wind aus Niedersachsen muss zunächst das Elbufer von 30 bis 40 m Höhe und zusätzlich den
Wald von 25 m Höhe überwinden. Diese Barriere erstreckt sich auf eine
Entfernung von ca. 15 km zwischen Geestacht und Lauenburg.
Eine Ablenkung bedeutet immer einen Energieverlust und damit eine deutliche Minderung des Wirkungsgrades der Windkraftanlagen. Eine Prüfung
der Windhöffigkeit durch unabhängige Gutachter sollte daher für dieses
Gebiet durchgeführt werden, bevor weitergehende Planungen ergriffen
werden. Es muss gewährleistet sein, dass Investitionen im Gebiet 244
auch wirtschaftlich vertretbar im Vergleich zu andren Standorten sind.
Investitionsruinen können nicht das Ziel sein.
Angeregt wurde ich zu dieser Stellungnahme durch die Probleme mit der
Versuchseinlagerung radioaktiver Abfälle in das Salzbergwerk Asse, die im
Seite: 267 von 310
Bei modernen WKA gibt es mittlerweile Binnenland-optimierte Bautypen für windschwächere Standorte. Die Landesplanung geht daher
davon aus, dass am besagten Standort mit der Wahl der richtigen
WKA ein wirtschaftlicher Betrieb möglich sein wird.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Vorwege auf mangelnde Sicherheitsbetrachtungen beruhen.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
695
10.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSGes
Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz
hiermit stelle ich den Antrag, die Fläche 247 aus der Teilfortschreibungder
(Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz
Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbereich WindenergiezuSchutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen
nehmen.
insgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen
Individuenzahlen (mehrere Hundert).
Begründung:
Die Fläche 247 befindet sich unmittelbar angrenzend an das geplante
Naturschutzgebiet Wehrenteich, welches zugleich im Biotopverbund einSchwerpunktbereich darstellt. Weiterhin befinden sich in diesem GebietBrutplätze von Großvögeln wie Kranich, Roter Milan und Rohrweihe. Wendet mandie Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange
beiWindenergieplanungen in Schleswig-Holstein und deren Umsetzung in
derRegionalentwicklungsplaung des Kreises RZ an, ist bei der Fläche 247
weder derAbstand zu den Brutplätzen, noch zum Waldgebiet und zum
Gewässer gegeben (siehebeigefügte Karte). Darüber hinaus befindetsich
die geplante Fläche genau aufeiner Flugachse von Kranichen zwischen
dem Gebiet Wehrenteich und demsüdöstlich gelegenen Gebiet Fliegenberg. Im Winter 2011/2012 haben etliche Kranichpaare genau indem geplanten Gebiet überwintert.
Mir ist unverständlich, wie dem Antrag des Landbesitzers und der Betreiberfirma (Prokon) zur Aufnahme der Fläche 247 vom Land stattgegebenwerden kann, wenn der Regionalentwicklungsauschuss des Kreises RZ
sich imersten Anhörungsverfahren eindeutig gegen diese Fläche ausgesprochen hat. Auchdieser hat als Basis für seine Entscheidungen den
sogenannten Windenergieerlassvom 22.03.2011, Berücksichtigung tierökologischer Belange beiWindenergieplanungenin Schleswig-Holstein
(2008) sowie weitere gesetzlicheVorgaben zu Grunde gelegt.
In der Synopse 1465 wird lediglich gesagt, dass nach Prüfung durchProkon die Fläche geeignet ist. Begründet wird dies meiner Meinung nach
nicht.Der Wortlaut in der Synopse 1982 (Besitzer der Fläche )ist nahezu
identisch mitder von Prokon.
Alleine ein Blick auf die beigefügte Karte (diese hat laut Aussage untereSeite: 268 von 310
Insgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von
Kranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser Rastplätze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwischen den Rastplätzen.
Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt
im Regionalplan erforderlich.
In dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche Prüferfordernisse zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore
von Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich Jagd/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Naturschutzbehörde noch Güligkeit), welche als Beschlussvorlage für das
ersteAnhörungsverfahren vom 09.11.2011 diente, zeigt auf, dass die eingehendePrüfung durch Prokon nicht sonderlich sorgfältig gewesen sein
kann. Mindestensdas Brutgebiet der Rohrweihe reicht in die geplante Fläche hinein. Ferner isthierzu zu sagen, dass die Kreisstraße K 77 lediglich
6-7m breit, wenig befahrenund daher kein Hindernis für jegliche Art von
Tieren aus dem geplantenNaturschutzgebiet Wehrenteich darstellt. Warum
Sie zu dem Schluss kommen, dassdie Pufferzone bis an die K77 zurückgenommen werden kann, da diese eine wenigerhochwertige naturräumliche Ausstattung vorweist, ist nicht nachvollziehbar.Dies bestätigte mir
auch die untere Natuschutzbehörde, welche mir auch dasKartenmaterial
zur Verfügung gestellt hat. Zur Änderung im Umweltbericht. Hierwird lediglich auf Roter Milan und Weißstorch hingewiesen. Das Gebiet ist aberbekannter maßen als Brutgebiet für den Kranich sowie die Rohrweihe bekannt. Ichbeantrage dies zu ergänzen.
Mir ist bewusst, dass zu diesem Zeitpunkt bauplanerische Belange nochnicht berücksichtigt werden. Ich möchte trotzdem darauf hinweisen, dass
gemäßRunderlass Windkraftanlagen vom 22.03.2011 ein Abstandvon ggf.
bis zu 400m zuKreisstraßen und ein Abstand von 1-3 Rotordurchmessern
zuHochspannungsleitungen (je nach Typ) von Nötensind. Wende ich Ihre
Vorgaben an, bleibt von der geplanten Fläche nicht mehr viel übrig und Sie
hätte ein größevon unter 20ha. Dies wäre gemäß Kreistagsbeschluss ein
Ausschlusskriterium.
„Die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes in Siebenbäumen ist als außerordentlichund außergewöhnlich gering zu bewerten, weil die Gemeinde
durch vorhandeneWindparks sowie durch bereits im Entwurf vorgesehene
Windparks bereitsaußerordentlich beeinträchtigt ist, sie wird in nahezu
jeder Himmelsrichtungvon Windparks in Sichtnähe umzingelt sein. Eine
Ausdehnung auf das Gebiet derGemeinde wäre daher ein nur sehr geringfügiger Eingriff in das Landschaftsbild,da es eine sehr hohe Vorschädigung
aufweisen wird“ (Stellungnahme der GemeindeSiebenbäumen, Synopse
674, 09.11.2011)
Zwei Dinge fallen mir in diesem Zitat auf. Zum einen das Wort umzingelt,
zum anderen der häufige Gebrauch des Konjunktivs. Von umzingelt
kannmittlerweile keine Rede mehr sein. Die Gemeinden Klinkrade und
Bliestorf habensich gegen die Ausweisung von Flächen entschieden.Die
schon vorhandene Flächein Westerau ist mehrere Kilometer entfernt. Die
Gemeinde umzingelt sichmomentan selber. Ich als Klinkrader empfinde es
als Frechheit, dass von einerNachbargemeinde so sorglos geurteilt wird.
Die Fläche ist von Klinkrade guteinsehbar, da das Gelände in diese RichSeite: 269 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
tung ansteigt. Die Beeinträchtigung istalso keinesfalls als gering einzuschätzen.
Das Ziel der Politik ist 1,5% der Landesfläche für die Nutzung vonWindenergie zur Verfügung zu stellen. Derzeit sind es schon 1,68.Das heißt
alsofür mich, dass der Plan erfüllt ist. Aufgrund der oben beschriebenen
Einwändemacht es also keinen Sinn, zusätzliche Flächen um jeden Preis
auszuweisen, wenndiese sich in unmittelbarer Nähe zu schützenswerten
Räumen befinden. Für michist es offensichtlich, dass Landbesitzer und
Betreiberfirma durch das EEGproftieren wollen. Mit einer Energiewende
mit Rücksicht auf die Natur hat diesnichts zu tun.
Gruß
privat
ID:
168
20.06.2012
Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum I Ausweisung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Hitzhusen
Auch wenn die Fläche bei nochmaliger Prüfung eine Größe von knapp
über 20 ha erreichen sollte, hält die Landesplanung an ihrer bisherigen
Entscheidung fest. Sie sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das
geforderte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf
Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren,
denen keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als podie Gemeinde Hitzhusen hat Ihnen in der ersten Anhörung einen Flächen- tenzielle Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser
Flächen hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem
vorschlag für die Ausweisung einer Windeignungsfläche präsentiert. Sie
lehnen diesen Vorschlag allein deshalb ab, weil sie die Fläche unter Aus- raumordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 %
klammerung des nötigen Abstandes zur Straße für zu klein halten. Durch der Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit diedie Umgehungsstraße B 206 wird die geplante Windeignungsfläche in zwei ser raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in
Teilflächen zerschnitten. Wird der vereinfachte Vorsorgeabstand aus dem Schleswig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die
Gemeinsamen Runderlass des Innenministeriums (Grundsätze zur Planung von Windenergieanlagen) von 130 m zur Ortsumgehung B 206 her- Zielsetzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
angezogen, besitzt die nördliche Teilfläche eine Größe von 7,6 ha, die
südliche Teilfläche hat eine Größe von 13,1 ha. Gemeinsam verfügen
diese beiden Teilflächen dann über eine Größe von 20,7 ha und erreichen
damit die erforderliche Mindestgröße von 20 ha. Nach dem Gemeinsamen
Runderlass soll der definierte Abstand zu Bundestraßen 1 x h betragen (h
= Nabenhöhe + Rotordurchmesser). Bei der Planung z. B. einer Enercon
E82 mit 108m Nabenhöhe und 41 m Rotorradius ergibt sich ein Mindestabstand von der Windeignungsfläche zur Bundesstraße von 1 08 m (Rotor
verbleibt innerhalb der Windeignungsfläche; 1 h = 149 m zum Mast wird
eingehalten). Dementsprechend können Windeignungsfläche auch dichter
als 130m an einer Bundesstraße geplant werden, die einzelnen Teilflächen
Seite: 270 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
würden sich weiter vergrößern. Die vorgeschlagene Windeignungsfläche
erfüllt sämtliche Abstandskriterien. Wie in der Stellungnahme der Gemeinde Hitzhusen bereits erwähnt, haben sich 79% der Befragten bei einer
Bürgerbefragung für einen Windpark in Hitzhusen ausgesprochen. Die
Gemeindevertretung hat am 25.08.2011 mit 6 Ja-Stimmen, 3-NeinStimmen, beschlossen die Flächen in Hitzhusen nördlich und südlich der
Umgehungsstraße OU B 206, zwischen Akate und Bekate, im Rahmen der
Teilfortschreibung des Regionalplanes als Windeignungsfläche zu beantragen. Anwohnerproteste sind aufgrund der positiven Bürgerbefragung
nicht zu erwarten.
Die Bürger wollen den Windpark, die betroffenen Landeigentümer wollen
den Windpark, es ist ein Partner für die Realisierung gefunden und eine
immissionsschutzrechtliche Genehmigung für ca. 4 bis 5 Windenergieanlagen wäre möglich. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir es für nicht
richtig halten, die Fläche nur deshalb als zu klein zu definieren, weil sie
wegen der Umgehungsstraße in zwei Teilflächen unterteilt worden ist. Die
Regionalplanung muss als ein eher grobes Raster angesehen werden und
genau in dem oben beschrieben Punkt halten wir Ihre Raumordnung an
dieser Stelle für zu weitgehend. Der Flächenvorschlag entspricht genau
dem Ziel der Landesplanung neue Windenergieanlagen an Infrastrukturachsen zu konzentrieren und unberührte Bereiche freizuhalten. Wir
bitten Sie im Zuge der zweiten Anhörung die Fläche insgesamt auszuweisen, da es sich um zwei zusammenhängende Flächen handelt.
Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
privat
ID:
62
11.06.2012
2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren für den Planungsraum I im Von der Gemeinde Schulendorf liegt keine Stellungnahme zur AusweiKreis Herzogtum Lauenburg
sung eines Eignungsgebietes vor. In der Gesamtabwägung für den
Planungsraum I aber auch für das gesamte Land Schleswig-Holstein
hier: Gemeinde Schulendorf, westlich der B 209, Ausweisung von Windeiist festzustellen, dass mehr Potenzialflächen vorhanden sind, als für
gnungsflächen
die Umsetzung des raumordnerischen und energiepolitischen Ziels,
ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebiete auszuweisen, erforSehr geehrte Damen und Herren,
derlich sind. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der LanBezug nehmend auf den Bericht in den Lübecker Nachrichten vom
desfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund
31.05.2012 und dem Entwurf der Landesplanung über Windeignungsflädessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, auch wenn sie die AuswahlSeite: 271 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
chen für den Planungsraum I treten 4 Landwirte an Sie heran und bitten
um Ihre Unterstützung.
Vorab einige Erläuterungen: Die Gemeinde Schulendorf gehörte zu den
Gemeinden, die im Rahmen der Landesentwicklung von der zuständigen
Kreisverwaltung Windeignungsflächen zugesprochen bekommen hatte.
(östlich der B 209 - siehe Anlage 1). Die Gemeindevertretung hat sich
mehrheitlich für einen Windpark Schulendorf ausgesprochen und die Aufnahme einer Nutzungsfläche für Windkraft in den Landesentwicklungsplan
unterstützt.
Es kam zu einem Bürgerentscheid vom 25.04.2010, wobei die Mehrheit
der Wahlberechtigten gegen einen Windpark stimmte.
Nach Ablauf einer Sperrfrist von 2 Jahren sind jetzt 4 Landwirte bereit, ihre
Ackerflächen westlich der B 209 für ca. 4-5 Windräder zur Verfügung zu
stellen, um auch weiterhin für eine sichere Versorgung mit Strom nach
Abschaltung der Atomkraftwerke beizutragen. Es ist eine ca. 60 ha zusammenhängende Fläche (siehe Anlage 2). Die Abstände zur nächsten
Wohnbebauung und zum Gülzower Wald betragen 1.200-1.500m. Außerdem liegt am Rande der Gemeinde Schulendorf eine 3 80 KV-Trasse, die
die erneuerbare Energie aufnehmen und abtransportieren könnte. Wir
hoffen, dass größerer Widerstand aus der Bevölkerung nicht erwarten
wird. Schattenwurf und Geräusche werden durch die größeren Abstände
zur Wohnbebauung kein Problem sein.
Wir sind der Meinung, dass in Zeiten der Energiewende in Deutschland
nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima auch in den Köpfen
der Menschen eine Umkehr zu erneuerbaren Energien festzustellen ist.
Durch die prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen der Windenergieanlagen kann auch ein langfristiger Beitrag zur finanziellen Zukunftsfähigkeit
unserer Gemeinde geleistet werden.
Der Regionalplaner, Herr Michael Birgel, von der Kreisverwaltung Herzogtum Lauenburg, hält die Ausweisung der Fläche westlich der B 209 als
Windeignungsgebiet für geeignet.
Als Befürworter der Windenergie möchten wir Sie bitten, sehr geehrte Damen und Herren, unsere Flächen westlich der B 209 in den Regionalplan I
mit aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
im Namen der vier Landwirte
Seite: 272 von 310
Stand: 06.11.2012
kriterien erfüllt, als Eignungsgebiet auszuweisen. Die Fläche wird nicht
übernommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
privat
ID:
1534
08.07.2012
Betreff: Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zur Aufstellung der Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum I Windeignoch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsernungsfläche in der Gemeinde Rümpel
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
ID: 1778 10.11.2011
Selbst wenn sich bei erneuter Prüfung eine Fläche mit einer Größe
von knapp 20 ha darstellen ließe, sieht die Landesplanung in der
Die Nichtberücksichtigung unserer Vorschlagsflächen können wir so nicht
Nicht-Übernahme der Fläche keinen Abwägungsfehler, da das geforakzeptieren. Es handelt sich hier um die Flächen, - Knapp, Rickert, und
derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
Dreckmann - welche von der Gemeinde Rümpel vorgeschlagen wurden. und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
Hiermit möchten auch wir Beschwerde gegen diese Abweisung einlegen.
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
Wie Herr Rüdiger Knapp in seinem Schreiben vom 11.06.2012 schon deEignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
tailliert erläutert hat, sind die Ablehnungsgründe doch rechtlich sehr fraghätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raumlich. Aus unserer Sicht stellt sich der Standort für die Region als Ideal dar. .
ordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
Daher bitten wir Sie, Ihre Entscheidung nochmals zu Überdenken und
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
unsere wie auch die Flächen des Herrn Knapp in den Regionalplan zu
raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schlesübernehmen.
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen Voraussetzungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die ZielsetMit freundlichen Grüßen
zung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrter Herr Tasch!
privat
ID:
922
11.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
Stellungnahme zur Windfläche Nr. 184:
Ich finde es gut, dass in Neuengörs Windflächen ausgewiesen werden.
Mit dem bisherigen Windpark gab es keine Beschwerden der Bürger.
Ich bin dafür, dass die Abstände zu den Ortschaften, 800m betragen sollen.
Windkraft trägt zum Klimaschutz und einer sicheren Energieversorgung
bei.
Wir müssen die dezentrale Stromerzeugung durch Windkraftanlagen ausbauen.
Seite: 273 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Votum wird
gefolgt. Die Abstände werden in einigen Bereichen angepasst.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Jeder aus den Gemeinden Neuengörs und Weede kann sich beteiligen.
Ich schlage vor, die Windeignungsflächen auf die maximale Größe nach
dem Unterlass, in alle Richtungen zu arbeiten.
Siehe Karte.
Die Abstände zu Neuengörs und Stubben bitte prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
8
03.06.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 01.06.2012 wurde mir in meinem Briefkasten ein Schreiben der Gemeinde Mönkloh zugestellt, in dem von der Bürgermeisterin erklärt wird,
dass die Gemeindevertreter Mönkloh eine Zurverfügungstellung von Flächen für Windkraftanlagen jetzt zum dritten Mal ablehnen werden.
Als Bürger der Gemeinde Mönkloh möchte ich darauf hinweisen, dass im
Jahre 2009 die Bürger der Gemeinde Mönkloh sich gemäß Bürgerentscheid deutlich gegen die Aufstellung von Windkraftanlagen ausgesprochen haben.
In Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und
Technologie (MWAVT) wird die Fläche abgelehnt, weil dass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geplanten Grünbrücke liegt. Die Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Funktionsfähigkeit der Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in
Einklang zu bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf
gestrichen.
Es wurden den Mönkloher Bürgern keine neueren Informationen und auch
keine neue Abstimmungsmöglichkeit angeboten - sodass wir weiterhin von
der absoluten Ablehnung vom Bau von Windkraftanlagen ausgehen.
Bitte berücksichtigen Sie also in der Planung, dass die Gemeinde Mönkloh
einheitlich, genauso wie die umliegenden Gemeinden Föhrden-Barl, Wrist,
Weddelbrook und Heidmoor einen Bau von Windkraftanlagen ablehnt!
Dieses teile ich Ihnen im Rahmen auf mein Recht zur freien Meinungsäußerung der BRD mit.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
1356
11.07.2012
Stellungnahme/Hinweise zu den Entwürfen der Teilfortschreibung der Der Einwender lehnt die Ausweisung der Fläche 245 ab. Vorgebracht
Regionalpläne für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die
werden vor allem Aspekte des Vogelschutzes, sonstige naturschutzWindenergienutzung
fachliche Aspekte, Aspekte der Naherholung sowie die BeeinträchtiSeite: 274 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Sehr geehrte Damen und Herren,
Stand: 06.11.2012
gung des Landschaftsbildes. Desweiteren werden der Wertverlust von
Immobilien und die Betroffenheit von Kulturdenkmälern angeführt.
Laut Fortschreibung 1998 des Regionalplanes I gehörte die heutige WKA
Inhaltlich sind all diese Argumente bereits in der ersten Anhörung vorEntwurfsfläche Nr. 245 (Mönkloh) noch vollständig zu einem charakterisgebracht und geprüft worden. Neue abwägungsrelevante Aspekte, die
tischen Landschaftsraum innerhalb der Linie Bad Bramstedt - Wrist in die bisherige Bewertung noch nicht eingeflossen sind und die ein
Bahnstrecke Wrist - Brande-Hörnerkirchen - BAB A 23 - Barmstedt - B 4 anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der
Bad Bramstedt, der von Windenergieanlagen freizuhalten war.
vorliegenden Stellungnahme nicht zu entnehmen.
In der Teilfortschreibung des Regionalplanes ist diese Fläche aufgrund der
Allerdings wird die Fläche in Abstimmung mit dem Ministerium für
Planungen für die A20 aus diesem Raum herausgefallen. Dies kann im
Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) abgelehnt, weil
Umkehrschluss nicht automatisch bedeuten, dass diese Fläche jetzt gedass das Gebiet 245 im direkten engeren Einzugsbereich einer geeignet ist für ein WKA Industriegebiet.
planten Grünbrücke liegt.
Ich möchte mit diesem Schreiben folgende Stellungnahmen/Hinweise abDie Errichtung von WKA ist hier nicht mit der Funktionsfähigkeit der
geben gegen die WKA Entwurfsfläche Nr. 245 (Mönkloh) und beantrage
Grünbrücke und des Grünbrückenkonzeptes insgesamt in Einklang zu
diese Fläche zu streichen.
bringen. Die Fläche wird daher wieder aus dem Entwurf gestrichen.
Schutzgut Politik
•
Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung Ziffer 3.7.2
Auf der Karte des LEP Schleswig Holstein 2010 ist die Fläche Nr. 245
und Umgebung entsprechend braun gestrichelt dargestellt.
•
Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt vor gemäß Baugesetzbuch
BauGB § 35 (3) wenn das Vorhaben Belange des Naturschutzes und
der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes
oder die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert
beeinträchtigt oder das Orts- und Landschaftsbild verunstaltet
•
Stellungnahme Standortgemeinden zu Fläche Nr. 245:
Föhrden-Barl: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ
Weddelbrook: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ
Mönkloh: Bürgerentscheid v. 27.9.09 negativ
Den ersten Stellungnahmen/Bürgerentscheiden der Standortgemeinden sollte eine höhere Bedeutung zuerkannt werden. Alle weiteren
Stellungnahmen/Bürgerentscheide zeigen nur Verschiebungen aufgrund der gestiegenen Lobbyarbeit beider Lager. Letztendlich muss
das Innenministerium fachlich bewerten und entscheiden, wie mit den
identifizierten Schutzgütern in den Flächen umgegangen wird.
•
Die Ausweisung neuer Flächen in den Regionalplänen soll maßvoll
und vorrangig durch Arrondierung vorhandener Flächen erfolgen gemäß Ziffer 3.5.2. Absatz 4 LEP. Die kleine Restfläche 245 liegt nur
knapp über der geforderten Mindestgröße von 20 ha. Diese Vorge-
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hensweise widerspricht diesem Grundsatz des LEP.
•
Die Flächen der Gemeinde Mönkloh liegen in einem direkten räumlichen Zusammenhang mit Flächenvorschlägen in den Gemeinden
Weddelbrook und Föhrden-Barl. In diesen beiden Gemeinden sind
Bürgerentscheide durchgeführt worden. Im Ergebnis werden Flächenausweisungen hier mehrheitlich abgelehnt. In der Gemeinde Mönkloh
lief die Sperrfrist des Bürgerentscheides gegen Windkraftflächen Ende
September 2011 aus. Ein erneuter Bürgerentscheid wurde nicht
durchgeführt. Die Gemeinde meldet die Flächen jetzt zur Ausweisung
an. Gegen die Flächenvorschläge gibt es erhebliche Widerstände der
Bevölkerung, die sich in zahlreichen Stellungnahmen abbilden.
Schutzgut Mensch
•
Missachtung des Gebotes der nachbarlichen Rücksichtnahme
•
Optischer Dauerstress (Schattenwurf)
•
Akustischer Dauerstress, Hörbarer Schall und nicht hörbarer Schall
(Infraschall)
•
Optisch erdrückende Wirkung
•
Industrieller Charakter durch landschaftsfremde großtechnische Strukturen
•
Das Gebiet und die umliegenden Wälder werden als Naherholungsgebiet genutzt für die Erholung der Intensitätsstufe I, Gefahren durch
Eisschlag und Rotorblattbruch Orts- und Landschaftsbild zerstört,
WKA würde das Ortsbild zu stark dominieren.
•
Erhöhte Unfallgefahr auf der K30, Blickbeziehung zu WKA ist über
längere Strecke auf der K30 gegeben, periodischer Schattenwurf auf
vorbeifahrende Autofahrer
•
Die Flächen säumen wichtige Zufahrts- Durchgangsstraße zum Dorf.
Es ist eine Zumutung für Anwohner und Pendler täglich direkt durchfahren zu müssen.
Schutzgut Tiere / Pflanzen
•
Die A20 Umweltverträglichkeitsstudie Stufe II (Mai 2002) macht zu
dem Gebiet auf dem die WKA Fläche Nr. 245 geplant ist folgende
Aussagen: In der Geest konzentrieren sich hochwertige Biotopstrukturen in den strukturreichen Niederungen der Bramau (Seite 9). Berei-
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che mit hoher und sehr hoher Bedeutung für die untersuchten Tierartengruppen sind auf der Geest große Waldgebiete, Gewässerauen
und angrenzende Grünlandniederungen (Bramau, Seite 10). Als
hochwertig wurden vereinzelt auch strukturreiche Agrarlandschaften
(nördlich Mönkloh) eingestuft (Seite 10). Für zahlreiche Fließgewässer
des Untersuchungsgebietes wurden Verbundfunktionen nachgewiesen
(Bramau, Seite 10). Bezüglich Schutzgut Boden gibt es auf Seite 12
folgende Aussage: Zu den weiteren Konfliktbereichen gehören die
Niederungsbereiche der Bramau und Krückau mit dem für SchleswigHolstein seltenen Bodentyp "Auengley" sowie Flächen mit seltenen
Bodenvergesellschaftungen nördlich der Bramau und westlich Elmshorn. Bezüglich Schutzgut Wasser gibt es auf Seite 12 folgende Aussage: Im gesamten Untersuchungsgebiet überwiegen Bereiche mit geringen Grundwasserflurabständen (0-2m). Dies sind die Marschen,
Moore und die Niederungsbereiche der Geest. In diesen Bereichen
nimmt das Grundwasser einen erheblichen Einfluss auf die natürlichen
Standortbedingungen und die daran angepassten Nutzungsstrukturen
sowie Tier- und Pflanzenartenvorkommen. Unter Berücksichtigung der
zunehmenden Bedeutung der Wasserrückhaltung wurden die Landflächen hinsichtlich ihrer Funktion als Retentionsraum bewertet. Von besonderer Bedeutung sind hier zum einen die natürlichen und gesetzlichen Überschwemmungsgebiete z. B. an der Bramau und zum anderen alle Waldflächen und nicht entwässerte Moore (Seite 13).
•
Der Abstand zum bestehenden FFH-Gebiet „Mittlere Stör, Bramau und
Bünzau“ (2024-391) im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest
(D22) sollte deutlich vergrößert werden. Aus Gebietssteckbrief: Des
Weiteren sollen wichtige funktionale Zusammenhänge mit den Kontaktlebensräumen wie Zuflüssen, Quellen, Bruch- und Auwäldern,
Röhrichten, Seggenbeständen, Hochstaudenfluren sowie Streu- und
Nasswiesen erhalten werden.
•
Der Abstand zum bestehenden FFH-Gebiet „Moore der Breitenburger
Niederung“ (2024-392) im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest
(D22) und Unterelbniederung (Elbmarsch D24) sollte deutlich vergrößert werden.
•
Waldabstände zu gering, Abstände und Pufferzonen aufgrund des
Fledermausschutzes sollten aus den LLUR-Empfehlungen abgeleitet
werden. Die erforderlichen Untersuchungen zur Avifauna und zu Fledermäusen wären als naturschutzfachliche Grundlage zur Fortschreibung des LRP vorzunehmen. Eine ?Verlagerung? auf die Vorhaben-
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ebene wird nicht akzeptiert, da Vorhaben innerhalb von Eignungsbereichen faktisch nicht mehr zu versagen oder zu beschränken sind.
•
Die Fläche Nr. 245 sollte gestrichen werden, da sie durch die Lage im
Talraum der Bramau als Wiesenvogellebensraum geeignet scheint. In
einer Entfernung von ca. 3,00 km befindet sich in der Gemeinde Hitzhusen- eine Vielzahl von Weißstorchnestern. Die betroffenen Auwiesen stellen ein bevorzugtes Nahrungsrevier der Weißstörche dar. Die
Storchennester sind bekannt, der Talraum der Bramau ist ein wichtiger
Nahrungsraum. Im Zuge des weiteren Verfahrens wäre eine detaillierte Untersuchung der Avifauna notwendig. Diese Untersuchung sollte
im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplanes und hier im Zuge
des zu erstellenden Umweltberichtes erfolgen.
•
Artenschutzrechtliche Bedenken gegen die Fläche 245 seitens der
Naturschutzverbände.
•
Artenschutzrechtliches Prüferfordernis: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore von Brutvögeln: Weißstorch
•
Umgebungsschutzbereiche betroffen, Fledermausschutz (Jagdrevier),
In Wäldern und ihrer unmittelbaren Umgebung schließlich sollten aus
Gründen des Fledermausschutzes keine Windkraftanlagen errichtet
werden (NABU Empfehlung).
•
Vogelarten die im geplanten WKA Gebiet Nr. 245 und und Umgebung
vorkommen: Brutvögel: Wiesenweihe, Kiebitz, Brachpieper, Schwarzkehlchen, Braunkehlchen, Trauerschnepper, Feldlerche, Heidelerche,
Großer Brachvogel. Vögel die das Gebiet als Lebensraum (Jagdgebiet) nutzen: Rotmilan, Kranich, Uhu, Sperber, Kolkrabe, Schwarzspecht. Gastvögel (Nahrungsgast): Seeadler, Schwarzstorch, Weißstorch, Graureiher. Überwinterer: Kornweihe.
•
Hinweis auf Vogelzugkorridor. Das Gebiet ist ein Trittstein für den Vogelzug.
•
Die Kreuzotter ist bedroht durch die Zufahrtsstraßen zu den einzelnen
WKA. Gefährdungen für die Bestände der Kreuzotter gehen vor allem
von Beeinträchtigungen der Lebensräume aus, z.B. durch Bewirtschaftungs- bzw. Baumaßnahmen in Heide- und Waldrandgebieten. Ein
weiterer Grund für die starke Gefährdung der Kreuzotter ist die zunehmende Zerschneidung der Wälder durch Fernstraßen. Den eingeschlossenen Populationen droht die genetische Verarmung und langfristig das lokale Aussterben. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG):
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besonders geschützt Rote Liste Bundesrepublik Deutschland: 2 stark
gefährdet
Schutzgut Landschaft
•
Der großräumige Freihaltebereich nördlich der geplanten A 20Trassierung ist in seiner Gesamtheit von besonderer landschaftsökologischer Qualität und zeichnet sich durch eine Vielzahl naturschutzfachlich hochwertiger Teilräume aus. Nach den Kriterien der Erholungseignung, des Landschaftsbildes als auch der landschaftsökologischen Raumausstattung ist eine Raumbegrenzung durch die naturräumlichen Gegebenheiten, und umgebende Rastflächen sowie angrenzende Wälder mit besonderen ornithologischen Funktionen sowie
die vorhandenen und geplanten verkehrlich herausragenden Fernstraßenverbindungen bestimmt. Das Entwicklungskonzept der Region Bad
Bramstedt definiert diesen Bereich als besonders geeignet für die
landschaftsgebundene Erholung.
•
Zerstörung der Naturlandschaft. Stellenwert des betroffenen Landschaftsbildes gemäß Ziffer 4.3 Runderlass. Hohe Bedeutung für das
Landschaftsbild. Bereiche, die weitgehend der naturraumtypischen Eigenart entsprechen und frei sind von störenden Objekten.
•
Fläche Nr. 245 liegt im Regionalen Grünzug Die Planung sollte geändert werden, da die Fläche im Funktionszusammenhang zur Grünbrücke Hasselbusch (westlich von Mönkloh) liegt. Betroffen ist der Zugangskorridor mit einer massiven Beeinträchtigung der Lebensraumverbundfunktion.
•
Fläche liegt in der Nähe von folgenden Landschaftsschutzgebieten
(LSG):
•
LSG Bad Bramstedt (Bramerau-Osterau, Schmalfelder Au, Hohes Moor)
•
LSG Nr. 2 Gemäß 2. Verordnung zum Schutze von Landschaftsbestandteilen und Landschaftssteilen im Kreise Segeberg (?Bereich mehrere Gemeinden?) vom 07.09.1939
•
LSG Holmer Sandberge und Moorbereiche (Jahr der Ausweisung 2002)
•
LSG Winselmoor / Hörnerau-Niederung (Jahr der Ausweisung
1997)
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Stand: 06.11.2012
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•
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LSG Hagener Moor
•
Die Fläche liegen in einem Biotopverbundsystem Der Schwerpunktraum Moor- und Heidelandschaft an der Osterau (Nr. 22) wird durch
die Achsenräume Bramau (Nr. 23) und Stör (Nr. 22) mit dem Schwerpunktraum Breitenburger Moor/Hörner Au - Niederung (Nr. 23) verbunden.
•
Die Fläche liegt im Niederungsgebiet der Bramau in einem Gebiet mit
besonderer ökologischer Funktion. Die Bramau ist eine Nebenverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems.
•
Ausreichende Windhöffigkeit am Standort wird angezweifelt
Schutzgut Sachgüter
•
Wertverlust der Immobilien
•
Die Fläche Nr. 245 liegt im Umgebungsbereich der Stadt Bad
Bramstedt, mit mehreren prägnanten Kulturdenkmalen (St. Maria
Magdalena Kirche, Friedhof, Rathaus, Rolandsäule mit Marstallgebäude, Friedrichsbrücke, bestehenden Alleen), in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
•
Die Fläche Nr. 245 liegt im 5 km-Umgebungsbereich der denkmalgeschützten Wassermühle mit Mühlenteich in der Gemeinde Weddelbrook, in dem von einer wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
•
Die Fläche Nr. 245 liegt im 5 km-Umgebungsbereich der denkmalgeschützten Kirche Stellau mit Pastorat und Kirchhof, in dem von einer
wesentlichen Beeinträchtigung des Umgebungsschutzbereiches auszugehen ist.
•
Die Fläche liegt im Bereich eines militärischen Tieffluggebietes in dem
Tiefflüge am Tage bis zu 75,00 m über Grund durchgeführt werden. Es
ist daher eine Tageskennzeichnung der Windkraftanlagen notwendig.
privat
ID:
102
24.06.2012
Betreff. Stellungnahme Eignungsflächen Neuengörs Nr.184 +313
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Dem Votum wird teilweise gefolgt. Grundsätzlich ist der Hinweis, dass
bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als Wohnhäu-
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Sehr geehrte Damen und Herren
ser eingestuft wurden, richtig. Es erfolgt insofern eine Anpassung, um
der landesweit einheitlichen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu
Die 4 noch stimmberechtigten Gemeindevertreter + Bürgermeister (6 sind
werden. Allerdings bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderbefangen) haben in der Vertretersitzung gegen eine Erweiterung des
seits der Kreisstraße frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu
Windparks ausgesprochen. Sie wollen den Abstand vom Ort auf 1000m
dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenomerhöhen. Weiter wollen sie keine WKA mit Blinklicht zulassen, somit auf
men, um die Gesamtausdehnung des Windparks und die dominieren100m begrenzen. Die Entscheidung wurde ohne Aussprache und Angabe
de Wirkung auf die Ortslagen zu begrenzen.
von Gründen getroffen. Man kommt zu dem Eindruck, daß diese 5 Vertreter den Windpark mit allen Mittel verhindern wollen und somit den positiven Die Gemeinde wünscht Abstände von 1.000 m zu den Siedlungen
Neuengörs und Stubben. Aus regionalplanerischer Sicht ist eine FestBürgerentscheid unterlaufen wollen.
legung größerer Abstände nicht begründbar. Allerdings kann die GeBei der Festlegung des Ansatzpunktes zum Erweiterungsgebiet Süd-Ost
meinde im Zuge der Bauleitplanung städtebaulich begründet größere
wurde ein falscher Punkt angenommen. Es liegt im Osten von Neuengörs
Abstände festlegen.
ein großer Landhandel mit mehren Lagerhallen, Werkstatt und Büro. Der
Abstand zum nächsten Wohnhaus würde sich dadurch um 150-200m erhöhen. Auch der Abstand nach Stubben sollte überprüft werden. (Schweinestall). Die Abstände zum Dorf würden somit eingehalten. Auch nach
Söhren werden die 1000m eingehalten. Der Abstand zum Erweiterungsgebiet nach Norden vergrößert sich durch den neuen Ansatzpunkt. Durch
A20 ist der Geräuschpegel in diesem Bereich sehr hoch.
Einen Abstand von 1000m sehe für das Erweiterungsgebiet nicht notwendig, da nicht einmal Bewohner der Einzelhäuser (400m) sich beeinträchtigt
fühlen. Ein Abstand von 800m ist ausreichend. Durch den gepanten Bürgerwindpark hat sich der Zuspruch sehr erhöht. Es sind schon viele Anfragen nach einer Beteiligung an den Bürgerpark eingegangen.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
105
24.06.2012
Sehr geehrte Damen und Herren
Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die PrüStellungnahme zum den Windenergieanlagen in Groß Niendorf
fung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
Hiermit geben wir eine Stellungnahme zum Bau der Windkraftanlagen im nicht. Dem Belang ist durch den artenschutzrechtlichen Vorbehalt im
Planungsbereich 249 in Groß Niendorf ab und möchten gleichzeitig Wider- Textteil des Planes hinreichend Rechnung getragen.
spruch dazu einlegen. In der Gemeinde Groß Niendorf wäre das Eignungsgebiet ein potenzieller Beeinträchtigungsbereich von Brutplätzen
empfindlicher und geschützter Vogelarten. In dem Gebiet haben sich Seeadler, Kraniche und Baumfalken niedergelassen. In der Nähe unseres
Wohnhauses befindet sich ein größerer Teich, in dem Fische leben. Diese
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
dienen dem Seeadler zur Nahrungsaufnahme. Das können wir beoachten.
Vom Teich bis zum Planungsbereich 249 sind es ca.1100 m.
Unter anderem stehen dort schon 4 Windräder die zum Gebiet 210 (Stormann) gehören. Nach Rücksprache mit dem Amt Stormann könnten dort
noch mehr Anlagen gebaut werden. Stehen dann auf beiden Gebieten
viele Windräder würde das den Lebensraum der Vögel noch mehr beeinträchtigen.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
1480
08.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abich bin gegen eine weitere Ausweisung bzw. Vergrößerung von Flächen
stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs:
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umdie bisherigen Windräder stehen in einem Abstand von 1 000 m von unse- welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
rem Haus entfernt, 6 Windräder gut sichtbar vor unseren Fenstern!!! Bei
größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Geneheiner Verkürzung auf 800 m würden dann wahrscheinlich noch mehr da
stehen. Da die Wind - GBR in Neuengörs sogar 150m hohe Anlagen plant, migungsverfahren zu klären.
wäre es eine enorme Beeinträchtigung· für mein Lebensumfeld und der
Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
anderen Bürger in Neauengörs (Schlagschatten, Lichtspiegelungen usw.).
für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
Für rund 2,3 Millionen EUR Steuergelder wurde eine Wildbrücke bei
Strukdorf gebaut und jetzt sollen vor der Brücke weitere Windkraftanlagen nicht. Eine Vereinbarkeit mit der Wildbrücke und den in diesemZuausgewiesen werde, obwohl die Gefahr für Wildtierarten bekannt ist. Was sammenhang bestehenden Migrationskorridoren für Rotwild wurde
ausdrücklich geprüft, was zur Streichung der Fläche 191 geführt hat.
für eine Verschwendung unserer Steuern!!
Die Flächen 184 und 313 werden in diesem Zusammenhang unkritisch
Ebenso befinden sich auf unserem Gebiet Jagdreviere und Sommerquargesehen.
tiere von Fledermäusen sowie in Steinbek ein Weißstorchbrutplatz.
Im jeweiligen Genehmigungsverfahren für die einzelnen WKA wird die
Deshalb beantrage ich sie Flächen 184 und 313 bei Neuengörs komplett Einhaltung geltender Grenzwerte bezüglich Schall und Schattenwurf
zu streichen oder zumindest keine Vergrößerung zuzulassen!
sichergestellt. Bei einem gemeldeten Verdacht auf Überschreitung der
Grenzwerte führt die Genehmigungsbehörde Kontrollmessungen
Mit freundlichen Grüßen
durch. Für die Genehmigung zukünftiger WKA müssen die bestehenden Schall-Vorbelastungen mit berücksichtigt werden. Auch in der
Summe mit neuen WKA dürfen die Grenzwerte nicht überschritten
werden.
privat
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
ID:
971
11.07.2012
Ich befürworte den Bau weiterer Windkraftanlagen in Neuengörs Eignungsfläche 184:
•
•
•
•
•
•
Stand: 06.11.2012
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Votum wird
gefolgt. Die Abstände werden angepasst.
da alternative Energiegewinnung ein positives Signal für unsere
nächste Generation bedeutet.
da dies eine innovative und zusätzliche Möglichkeit ist, in unserer
strukturschwachen Region zusätzliche Einnahmen zu erzielen.
da die Gemeinde und der Kreis durch zusätzliche Einnahmen mehr
Mittel zu Förderung anderen Projekte zur Verfügung haben.
da die Bürger die Möglichkeit haben sich an einem weiteren Windpark
zu beteiligen und eine Bürgerabstimmung ( mit hoher Beteiligung) bereits mit positivem Ergebnis für weitere Windkraftanlagen in der Gemarkung erfolgt ist.
durch den geplanten Standort nahe der Autobahn A20 besteht keine
Beeinträchtigung von Anwohnern.
der Abstand der Windkraftanlagen zur Ortslage sollte wie im Runderlass festgelegt 800m betragen denn durch die Abstandfläche von
1000m wie von der Gemeinde vorgesehen, werden meine Rechte als
Landeigentümer eingeschränkt.
Ich bitte um Überprüfung und Anpassung der entsprechenden Richtlinie
bezüglich der angewandten 800m-Regelung.
Meiner Meinung nach wurde diese fehlerhaft von einem ortsansässigen
Landhandelsbetrieb an ausgemessen, dies scheint mir jedoch nicht richtig,
da die Messung vom letzten Wohngebäude an festgelegt wird.
privat
ID:
1502
06.07.2012
Betr. Stellungnahme zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regional- Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
planes S.-H. 2011 für den Planungsraum I zur Ausweisung von Eignungs- für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prügebieten für die Windenergienutzung
fung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
nicht.
Eignungsgebiet Nr. 227 Gemeinde Gönnebek
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Zuschnitt der Fläche wurde geändert, somit ergibt sich die Möglichkeit
zur Stellungnahme.
Seite: 283 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Das Gebiet ist Teil einer großen, zusammenhängenden Dauergrünlandfläche. In den vergangenen zwei Jahren ist eine deutliche Zunahme von
Gänsen und Kranichen in diesem Gebiet zu beobachten, die dort landen
und Nahrung suchen. Auch das Überfliegen des Gebietes (Vogelzug) ist
erheblich und hat zugenommen.
Weitere Vögel, die in diesem Gebiet vorkommen: Roter Milan, Kiebitz,
Weißstorch (Horst in Groß Kummerfeld), Schwarzstorch (Horst in Alt Bokhorst), Uhu (Horst in Gönnebeker/Segeberger Forst)
In den Abendstunden kann man zahlreiche Fledermäuse beobachten. Die
Segeberger Kalkberghöhlen (Fledermaus-Winterquartier) sind nur ca. 15
km entfernt.
In dem Gebiet Nr. 227 befindet sich ein Biotop umgeben von 15 ha Vertragsnaturschutzfläche (Landgesellschaft S.-H.).
Das Gebiet liegt im Einflussbereich der Wetterradarstation Boostedt (Deutscher Wetterdienst).
Es handelt sich hier um eine großflächig weitgehend unzerschnittene
Landschaft in der Nähe des Naturerlebnisraumes „Erlebniswald – Trappenkamp“, die von Windenergieanlagen freigehalten werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
451
08.07.2012
Windeignungsflächen 184 und 313
Sehr geehrter Herr Tasch, sehr geehrte Damen und Herren,
Dem Votum wird teilweise gefolgt. Grundsätzlich ist der Hinweis, dass
bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als Wohnhäuser eingestuft wurden, richtig. Es erfolgt insofern eine Anpassung, um
der landesweit einheitlichen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu
werden. Allerdings bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderseits der Kreisstraße frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu
dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenommen, um die Gesamtausdehnung des Windparks und die dominierende Wirkung auf die Ortslagen zu begrenzen.
im Mai 2012 habe 10 der 12 betroffenen Landeigentümer die Windprojekt
N-W GmbH gegründet, um die Projektentwicklung mit Unterstützung eines
erfahrenen Ingenieurbüros auf lokaler Basis voranzutreiben. Dadurch können wir sicherstellen, daß den Gemeinden Neuengörs und Weede und
allen Gemeinde-Einwohnern eine faire Beteiligung an den Chancen der
Windstromerzeugung angeboten wird. Wir wollen möglichst alle neu möglichen Windkraftanlagen mit Eigenkapital aus der Region Segeberg-Ost
Die Gemeinde wünscht Abstände von 1.000 m zu den Siedlungen
darstellen.
Neuengörs und Stubben. Aus regionalplanerischer Sicht ist eine Festlegung größerer Abstände nicht begründbar. Allerdings kann die GeBereits im März 2012 haben wir die Firma BioConsult GmbH & Co KG,
meinde im Zuge der Bauleitplanung städtebaulich begründet größere
Husum mit dem erforderlichen Vogel- und Fledermausgutachten beauftragt. Anliegend eine kurzer Zwischenbericht, der aussagt, dass eine BeSeite: 284 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
einträchtigung der Weißstorch-brutplätze im Umgebungsbereich nicht zu
erwarten sind.
Stand: 06.11.2012
Abstände festlegen.
Beim Zuschnitt der Fläche 313 ist vermutlich der lokale Landhandelsbetrieb als Basispunkt für den 800 m Abstand gewählt worden. Dies bitten wir
zu überprüfen und die Fläche an die Abstände des Runderlass anzugleichen. Dadurch enstehen nach Süden die technisch notwendigen Abstände
zu den vorhandenen Windkraftanlagen (siehe Anlage).
mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
452
08.07.2012
Windflächen 184 und 313
Dem Votum wird teilweise gefolgt. Grundsätzlich ist der Hinweis, dass
bei der Abgrenzung des Abstandes gewerbliche Bauten als WohnhäuSehr geehrter Damen und Herren, Sehr geehrter Herr Tasch,
ser eingestuft wurden, richtig. Es erfolgt insofern eine Anpassung, um
In dem jetzt vorgestellten zweiten Entwurf zum Regionalplan ist eine Flä- der landesweit einheitlichen Festlegung der Abstandsradien gerecht zu
chenausweitung nach Westen und Osten vorgesehen. Wir begrüßen aus- werden. Allerdings bleibt ein entsprechender Abstandspuffer beiderseits der Kreisstraße frei. Nach Süden wird die Erweiterung nur bis zu
drücklich die Ausweisung von zusätzlichen Planungsflächen, denn wir
dem in Ost-West-Richtung verlaufenden Wirtschaftsweg vorgenomsehen in der Windkraftnutzung eine Chance für uns alle in Schleswigmen, um die Gesamtausdehnung des Windparks und die dominierenHolstein ….
de Wirkung auf die Ortslagen zu begrenzen.
1. Windkraft leistet einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz und zu
Die Gemeinde wünscht Abstände von 1.000 m zu den Siedlungen
einer sicheren Energieversorgung – für uns und unsere Kinder.
Neuengörs und Stubben. Aus regionalplanerischer Sicht ist eine Fest2. Die Wirtschaftskraft der Region wird durch die Windenergie gestärkt.
legung größerer Abstände nicht begründbar. Allerdings kann die Gemeinde im Zuge der Bauleitplanung städtebaulich begründet größere
3. Durch die deutlichen zusätzlichen Steuereinnahmen, die an die Gemeinde Neuengörs, das Amt Trave-Land und den Kreis Segeberg flie- Abstände festlegen.
ßen, können lokale Projekte finanziert werden.
4. Alle Bürgerinnen und Bürger von Neuengörs können sich zu guten
Bedingungen an den Anlagen beteiligen und so auch persönlich von
den wirtschaftlichen Chancen profitieren.
Nach den Landesrichtlinien (Runderlass April 2011 mit Abstandsregelung
800m) ist es angezeigt, noch deutlich mehr Flächen als geeignet einzustufen. Offensichtlich wurde der Landhandelsbetrieb in Neuengörs bzw. ein
Schweinemaststall in Stubben als Basispunkt für die 800m-Regelung verwandt. Dies bitten wir zu überprüfen und entsprechend der Richtlinie anzupassen.
Aufgrund des vorhandenen Zuschnittes der bestehenden Windflächen
Seite: 285 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
unterscheiden wir vier mögliche Erweiterungsrichtungen.
1. Westen (grau gekennzeichnet)
2. Osten (grün)
3. Südosten (blau)
4. Südwesten (gelb)
Die von uns vorgeschlagenen Erweiterungsflächen sind in der Anlage
gekennzeichnet. Sie basieren auf den Abstandsregeln „800 m bis zur Siedlung“ und „500 m bis zum FFH-Gebiet“. Wir schätzen auf der Grundlage
der konkreten Erfahrungen in Neuengörs, diese Abstände als völlig ausreichend ein.
Die Gemeinde Neuengörs hat sich in ihrer Stellungnahme erneut für einen
Abstand von 1.000 m ausgesprochen. Allerdings ist dazu bislang keinerlei
städtebauliche Begründung vorgetragen worden.
In 2009 hat in der Gemeinde ein Bürgerentscheid mit positivem Ergebnis
zur Ausweisung von Windeignungsflächen stattgefunden. Durch die Auswertung der Stellungnahmen zum RP-1 können wir feststellen, dass aus
der damaligen knappen Zustimmung mittlerweile eine deutliche mehrheitliche Unterstützung geworden ist. In der von Ihnen veröffentlichten Dokumentation sind 15 positive und nur eine negative Stellungnahme zu
unserem Gebiet verzeichnet.
Wir gehen davon aus, dass nur etwa alle 10 bis 12 Jahre eine Fortschreibung des Regionalplanes stattfindet. Daher ist es notwendig, den Rahmen
für die Flächen nicht streng auf den heutigen Wunsch der Gemeindevertretung zu begrenzen. In dem genannten Zeitraum finden mehrere Kommunalwahlen statt und wir gehen fest davon aus, dass spätere Gemeindevertretungen in der Abstandsfrage voll mit den Runderlass-Vorgaben einverstanden sein werden.
Da die Gemeinde über das bekannte B-Plan-Instrumentarium den konkreten Flächenzuschnitt steuern wird, ist es aus landesplanerischer Sicht
angezeigt, hier ausschließlich die Rahmenrichtlinien-Abstände anzuwenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine positive und konstruktive Entwicklung über 10 bis 12 Jahre stattfinden kann.
Im Mai 2012 haben 10 der 12 betroffenen Landeigentümer die Windprojekt
N-W GmbH gegründet. Wir wollen, die Projektentwicklung mit Unterstützung eines Ingenieurbüros eigenständige auf lokaler Basis vorantreiben.
Die betroffenen Gemeinden Neuengörs und Weede sind eingeladen, sich
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
an der Projektentwicklung zu beteiligen. Wir werden eine ausreichende
Anzahl an Windkraftanlagen den Bürgern aus den Gemeinden zu günstigen Konditionen zur Beteiligung anbieten.
Nun zu den einzelnen Erweiterungsregionen. Die nachfolgenden Überschriften geben die Himmelsrichtung an, in die die vorhandenen Windeignungsflächen erweitert werden können und sollten.
1. Westen (grau)
Es handelt sich um eine Fläche im Norden der Ortschaft Neuengörs in
Richtung Autobahn A 20. Die Autobahn mit seiner landschaftlichen Erscheinung und den verbundenen Verkehrsgeräuschen übersteigt die Beeinträchtigung durch eine Windparkerweiterung um ein Vielfaches. Die
Ortschaft Weede ist durch die vorhandene Wallabschirmung der A 20 nur
sehr geringfügig betroffen.
2. Osten (grün)
Auch die Abstandsermittlung zur Ortschaft Söhren sind nach unserer Einschätzung mit 800 m zu Einzelhäusern ermittelt. Wenn der Abstand zur
geschlossenen Ortslage angewandt wird, ergeben sich erhebliche Erweiterungsflächen.
Die Ortschaft Söhren ist durch die Höhenlage und mehrere vorhanden
Knicks gut abgeschirmt.
3. Südwesten (gelb)
Die Ortschaft Neuengörs ist durch ein ortsnahes Knicknetz bzw. den lokalen Landhandelsbetrieb, die Kirche und den Friedhof sichtmäßig sehr gut
nach Nordosten abgeschirmt. Aus diesem Grund besteht kein Anlass, über
den im Runderlass geforderten Abstand von 800 m hinauszugehen. Die
Bewohner der beiden in diese Richtung vorhandenen Einzelgehöftsiedlungen, die am nächsten liegen, bestätigen immer wieder, dass keinerlei Beieinträchtigungen gegeben sind. Sie unterstützen die Erweiterung und haben auch ihr deutliches Interesse an der wirtschaftlichen Beteiligung am
Windpark mitgeteilt.
Diese Flächen, insbesondere der südliche Abschnitt, sind deshalb für eine
wirtschaftliche Parkerweiterung von besonderer Bedeutung, um ausreichende Abstände der neu möglichen Standorte zu den vorhandenen
Windkraftanlagen zu gewährleisten.
4. Südosten (blau)
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Im südöstlichen Bereich bestehen bei exakter Anwendung des Runderlasses ebenfalls Erweiterungsmöglichkeiten, die genutzt werden sollten. Es
gibt keine Ortschaft, deren Aussicht nach Süden betroffen ist, da Söhren
durch den hohen Laubwald vollständig abgeschirmt ist.
Es handelt sich um großräumige Ackerflächen, mit einer günstigen topograhischen Struktur.
Insgesamt halten wir die Erweiterung der bestehenden Windeignungsfläche in alle Richtungen (bei Anwendung der Runderlassabstände) für sehr
konform mit den Zielen des Regionalplanes und den Herausforderungen
der zukünftigen Energiesicherung auf regenerativer Basis. Es handelt sich
bei den Flächen 184 und 313 um einen Standort ….
•
im Ostkreis des Landkreises Segeberg, in dem bislang keine weiteren
Windpark-Standorte entwickelt sind,
•
in einer landschaftliche unspezifischen Region, die von einer intensiven Flurbereinigung und einer intensiven Landwirtschaft geprägt ist,
•
in einer wirtschaftlich strukturschwachen Region,
•
mit einem nachgewiesenen positiven Bürgerentscheid (mit hoher Beteiligung),
•
in einer durch die A 20 bereits belasteten Zone,
•
an dem sich viele Bürger an der wirtschaftlichen Seite der Windkrafterzeugung beteiligen werden,
•
an dem allen betroffenen Landeigentümer gemeinsam in einer GbR
zusammenarbeiten, bereits eine Windprojektentwicklungs-GmbH mit
ausschließlich lokalen Gesellschaftern gegründet wurde um so die
Idee des Bürgerwindparkes umsetzen können.
Für spezielle Erläuterungen stehen wir Ihnen gern für ein Gespräch zur
Verfügung.
privat
ID:
453
08.07.2012
Gebiete 184 und 313
Sehr geehrter Herr Tasch,
in einer zweiten Stellungnahme bekräftige ich nochmal die positiven AusSeite: 288 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
sagen meiner ersten Stellungnahme.
Die Aufgabe der Gemeindevertreter sehe ich u.a. darin, zu vermitteln, dass
die Chancen einer Wertschöpfung im ländlichen Raum für die ortsnahen
Bürgern und Landeigentümern nutzbar gemacht werden können.
Solange die Argumente gegen die Flächenerweiterung, die in unseren
Dörfern vorgebracht werden, sich hauptsächlich auf Geschmacksfragen
beziehen ("... mag icht nicht leiden"), und keine grundlegenden und rechtlich tragfähigen Gegenargumente vorgebracht werden, unterstreiche ich
meine Einschätzung, dass die Windenergieerzeugung in Neuengörs und in
SH ausgebaut werden muß.
Durch Windkraft, die über einen Bürgerwindpark organisiert wird, entsteht
dezentral Wirtschaftskraft für viele Einwohner.
Der bisherige Windpark hat keine nachvollziehbaren Beéinträchtigungen
für die Bürger der Gemeinde gebracht. Im Gegenteil, die Gemeindekasse
hat bereits erheblich Gewerbesteuer erhalten.
Für mich persönlich steht schon seit vielen Jahren fest, dass es eine Alternative zur Atomkraft geben muß und ich bin froh, dass es einen Beitrag zu
erneuerbaren Energien in meiner Umgebung gibt.
Das alles bedeutet für mich auch, die Ortslagenabstände bei 800m zu
belassen und keine Höhenbeschränkung vorzunehmen. Es gibt keine
Gründe, die mich überzeugen, warum in Neuengörs schärfere Regeln
gelten sollen als im Rest des Landes SH.
mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
454
08.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Windflächen 184 und 313
Die Erweiterung der Windeignungsflächen in SH ist notwendig und sollte
zügig vorangebracht werden.
Die zum ersten Entwurf erweiterte Fläche wird von mir ausdrücklich begrüßt. Offensichtlich wurde bei der Abstandsmessung in Nordosten der
Ortschaft Neuengörs jedoch der Landhandelsbetrieb als "Wohngebiet"
eingeschätzt und somit ein unzutreffender Ansatzpunkt für den 800mSeite: 289 von 310
Dem Votum wird gefolgt. Die Abstände werden angepasst.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Zirkelschlag gewählt. Hier sollte noch eine Überarbeitung dahingehend
stattfinden, dass der äußeren Rand der vorhandenen geschlossenen
Wohnbebauung aus Basispunkt gewählt wird.
Dazu die anliegende Karte.
Die Gemeinden Neuengörs und Weede wünschen zwar einen Abstand
von 1.000m; es sind aber keine städtbaulichen Gründe zu erkennen, die
dies erforderlich machen. Eine nicht substantiell begründete Erweiterung
der Äbstände bedeutet nach meiner Einschätzung eine ungerechtfertigte
Einschränkung meiner Eigentümsrechte als Landeigentümer.
Zum Regionalplanentwurf 1 für das Gebiet 184 sind aus der Bevölkerung
14 positive und nur eine ablehnende Stellungnahmen eingegangenen.
Dies unterstreicht die deutlich positive Veränderung in der Bürgereinschätzung seit 2009.
Zwischenzeitlich haben 10 der 12 betroffenen Landeigentümer die Windprojekt N-W GmbH gegründet, um die Entwicklung des Projektes mit lokaler Prägung und Entscheidungsfindung voranzutreiben. Dabei werden wir
ausreichend Windmühlen in geeigneter Form vorrangig den Einwohnern
aus Neuengörs und Weede anbieten. Unser Ziel ist es, dass sämtliche
Eigentümer der zukünftigen WEA's aus dem Kreis Segeberg stammen.
Wir sehen in den Erweiterungsflächen verbunden mit lokaler Steuerung
mittelfristig einen spürbaren Beitrag, die wirtschaftlich schwache Region
"Ostkreis Segeberg" zu stärken. Dies geschieht bereits durch die laufenden Gewerbesteuereinnahmen aus dem Windpark 2002.
mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
82
18.06.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufgrund des Hinweises aus einer Stellungnahme zur Fläche Siebenbäumen erfolgt eine Streichung des versehentlich auf Klinkrader Gemit Verwunderung und auch Verärgerung muss ich nun wieder durch Umbiet ausgewiesenen Teils. Dafür erfolgt eine Erweiterung nach Osten,
wege erfahren, dass es wieder passiert, dass direkt am Naturschutzgebiet
indem die Abstände zur Bebauung, abgestuft nach Innenbereich und
wieder eine Windeignungsfläche ausgeschrieben werden soll.
Außenbereich angepasst werden.
In Klinkrade wurde mit großer Deutlichkeit gegen einen Windpark entDie Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSGes
schieden. Entscheidend war hier der Umweltschutzgedanke der Bürger.
Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz
UNd nun wird (geschätzt) einen Kilometer weiter ein neuer Versuch ge(Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz
startet. Bekannt ist, dass vom Kreis hier keine Flächen geplant sind, und
Schutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen
nur vom Land auf Anfrage eines bekannten WKAs Betreiber und des BeSeite: 290 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
sitzers diese Fläche wieder aufgenommen wurde! Meiner Meinung nach
ein Unding, den Kreis zu umgehen und übers Land wieder einen Fuss in
die Tür zu bekommen. Wer ist denn bitte verantwortlich, wenn bitte nicht
der Kreis?
insgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen
Individuenzahlen (mehrere Hundert).
Insgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von
Kranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser Rastplätze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwiZitat aus der Stellungnahme Herzogtum Lauenburgs zur Windeignungsfläschen den Rastplätzen.
che 201 in Klinkrade: Im Anhang.
Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt
zusammengefasst: Die Flugbeziehung zwischen Naturschutzgebiet Wehim Regionalplan erforderlich.
renteich und Duvenseer Fliegenberg verbietet die Érschließung zum
In dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche PrüferfordernisWindpark.
se zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore
Wer in Klinkrade wohnt, weiss, dass inbesondere im Winter südlich und
von Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich Jagdnördlich der K77, westlich der L92, eben in genau dem geplaten Raum der
/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen.
Fläche 247, sich vermehrt Kraniche aufhalten. Im letzen Winter haben hier
In der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich Inframind. 20 Kraniche überwintert!
und eben nicht nur Rotmilan und Weißstorch! Man sieht mal wieder, Pro- schall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall
kon will nur das sehen, was sie sehen wollen. was ist das für eine Unter- mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem
wurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und
suchung, wenn man sich die Örtlichkeiten nur an einem Tag anschaut!
die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern
Zusammen gefasst: Die Fläche 247 ist nicht zur Windeignungsfläche ge(etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbeeignet, wie auch bereits vom Kreis festgesetzt. Ich bin mir sicher, dass sich
reich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende
die Bürger auf diese Fläche nicht einlassen werden. Es wird wieder massiInfraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das
ven Widerstand geben.
normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird.
Ich mache mir hier nicht erneut die Arbeit, um ausführlich anzuprangern, Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine
Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben
dass es ungenügend unabhängige Studien zum Thema Infraschall gibt,
und die vorhandenen von der Lobby UND Politik einfach ingnoriert oder als sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer
ist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche Beläsnicht richtig abgestempelt werden.
tigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie
Es wird Zeit aufzuwachen....
oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze
MFG
liegt.
privat
ID:
1407
05.07.2012
Teilfortschreibung der Regionalpläne in Schleswig-Holstein für den Teilbe- Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
reich Windenergie - zweite Anhörung
für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
nicht. Insbesondere die Fnktionsfähigkeit der Grünbrücke wurde intenich bin gegen eine weitere Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen siv gutachterlich geprüft. Im Bereich der Flächen 184 und 313 wird die
auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs, da bei Strukdorf eine Wildbrü- Errichtung weiterer WKA als Arrondierung zum bestehenden Gebiet
cke im Beeinträchtigungsbereich der bereits vorhandenen Windkraftanla- unkritisch gesehen.
Seite: 291 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
gen liegt.
Da wird für rund 2,3 Millionen EUR Steuergelder eine Wildbrücke gebaut
und jetzt sollen vor der Brücke weitere Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, obwohl bekannt ist, dass die Funktionsfähigkeit der
Grünbrücke bei Strukdorf als Querungselement für Wildtierarten, insbesondere Rothirsche potentiell gefährdet ist.
Weiterhin befinden sich in unserem Gebiet Jagdreviere und Sommerquartiere von Waldfledermäusen sowie in Steinbek ein Weißstorchbrutplatz.
Daher beantrage ich die Flächen 184 und 313 bei Neuengörs komplett zu
streichen, sonst hätte man sich das Geld für die Wildbrücke auch sparen
können.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
492
09.07.2012
Guten Tag!
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass ich gegen weitere Windkraftanlagen in
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
unserer Gemeinde bin und somit die Ablehnung unserer Gemeinde unterFlächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigstütze, die sich gegen eine Arrondierung der vorhandenen Flächen ausgenungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und
sprochen hat. Die Bevölkerung unserer Gemeinde hat sich in einer Unter223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Geschriftensammlung klar gegen weitere Windkraftanlagen ausgesprochen,
meinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausich bitte sie dies zur Kenntniss zu nehmen.
gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu
erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
privat
ID:
1367
11.07.2012
Stellungnahme für die Gemeinde Borstel, Kreis Segeberg im Rahmen der Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
2. Beteiligung zur Fortschreibung der Regionalpläne, hier Planungsraum I Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserSeite: 292 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Zerfaserung und Kompaktheit der Fläche:
Stand: 06.11.2012
gebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Eine Ausweisung unter Vorbehalt, bezogen auf
Das entgegenstehende Argument einer zerfaserten und daher für die Aufdie Ausgleichsflächen-Problematik ist nicht sinnvoll und auch nicht
stellung von WKA nicht optimal geeigneten Fläche wird hiermit widersproerforderlich, weil ausreichend Potenzialflächen mit geringem Konfliktchen. Der unter Beachtung der Landeskritierien mögliche Planbereich in
potenzial vorhanden sind, um das raumordnerische und energiepolitiBorstel bietet die Möglichkeit zur Errichtung von 5 bis 6 WEA der
sche Ziel umzusetzen, ca. 1,5 % der Landesfläche als Eignungsgebie3MWKlasse, selbst im südlichen Bereich können ohne Probleme 3 WEA
te auszuweisen. Bereits jetzt sind im zweiten Entwurf ca. 1,6 % der
der 3 MW-Klasse errichtet werden. Die Fläche eignet sich daher optimal
Landesfläche ausgewiesen. Die Landesplanungsbehörde ist aufgrund
für die Aufstellung von WKA. Ein Blick auf andere Windflächen in der Fortdessen nicht verpflichtet, jedwede Fläche, insbesondere nicht solche
schreibung der Regionalpläne zeigt zudem, dass an anderer Stelle die
Flächen, auf denen die Errichtung von WKA aus fachrechtlichen GrünKriterien Zerfaserung bzw. Kompaktheit nicht zur Anwendung kommen.
den noch fraglich ist. Die Fläche wird nicht übernommen.
Neben der fehlenden Definition für Zerfaserung und Kompaktheit können
diese Aspekte der Ausweisung einer Fläche in Borstel nicht entgegen gebracht werden.
Riegelwirkung in Verbindung mit der Windfläche in Quarnstedt und Störkathen:
Eine Riegelwirkung ist nicht zu erkennen. Weder werden Sichtbereiche
besonders beeinträchtigt im Sinne einer Riegelwirkung noch ist die Größe
mit ca. 20 WEA wie auch die Ausdehnung eines gemeinsamen Windgebietes Borstel, Quarnstedt und Störkathen geeignet, eine Riegelwirkung zu
erzielen. Ein Blick auf andere Planbereiche, z. B. in Wiemersdorf und
Großenaspe oder auch westlich von Heide führt dazu, dass gerade im
Vergleich zu diesen Planbereich mit der Ausweisung von Borstel keine
Riegelwirkung erreicht wird. Insofern muss an dieser Stelle an den Gleichbehandlungsgrundsatz erinnert werden.
Möglicher Lebensraum Wachtelkönig als Ausgleichsmaßnahme A20:
Nach Rücksprache mit dem LBV-SH, Niederlassung Itzehoe und dem
zuständigen Verkehrsministerium wird angeboten, dass die Ausgleichsfläche unter folgenden Bedingungen getauscht werden kann:
- Gutachterlich wie auch von den Fachbehörden MELUR bzw. LEUR wir
die Eignung der Tauschfläche bestätigt.
- Die Gemeinde Borstel verpflichtet sich, sämtliche Zustimmungen im
Rahmen des A20- Planfestellungsverfahren einzuholen.
In Anbetracht der deutlichen Verzögerungen beim Bau der A20 westlich
der A7 sowie den großen Probleme mit der Elbquerung beantragen wir die
Ausweisung der Fläche in Borstel wie bereits in der 1. Beteilung beantragt
mit o. g. Vorbehalten.
Für die Gemeinde Borstel ist es auch nach 12 Jahren nicht erklärbar, waSeite: 293 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
rum in Quarnstedt-Störkathen die Fläche sogar bis an die Gemeindegrenze erweitert wird, in Borstel aber eine Eignung nicht gegeben ist.
privat
ID:
380
02.07.2012
Stellungnahme im Rahmen des 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung der Teilfortschreibung des Regionalplanes
für den Planungsraum I Ausweisung einer Windeignungsfläche in der
Gemeinde Breitenfelde
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges Abwägungsergebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
nicht zu entnehmen. Auch bei einem zukünftigen möglichen Fortfall
ID 1461 02.11.2011
einiger WKA-Standorte durch den geplanten und genehmigten Kieabbau ist eine Erweiterung der Fläche nicht erforderlich, da das AusbauSehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren,
ziel der Landesregierung mit den vorgesehenen Flächen bereits deutals Landeigentümer in der Gemeinde Breitenfelde präsentierten wir Ihnen
lich erreicht ist. Die Fläche wird nicht übernommen.
unseren Flächenvorschlag für die Erweiterung des bestehenden Windparks Woltersdorf im ersten Anhörungsverfahren und verweisen auch auf Die Landesplanung sieht darin keinen Abwägungsfehler, da das geforunsere erste Stellungnahme. Leider ist unser Flächenvorschlag von Ihnen derte schlüssige gesamträumliche Konzept hinreichend dokumentiert
und umgesetzt ist: Die Landesplanung hat alle Flächen, auf denen
nicht übernommen worden auch wenn, wie von Ihnen dargestellt, keine
keine Ausschluss- und Restriktionskriterien vorliegen, als potenzielle
harten Ausschlusskriterien vorliegen.
Eignungsgebiete betrachtet. Eine Ausweisung aller dieser Flächen
Ihre Argumentation, dass die weitere Ausdehnung der Fläche in dem
hätte zu einem Gesamtumfang geführt, der deutlich über dem raum"reich strukturierten Naturraum" eine zu stark dominierende Wirkung entordnerischen Ziel gemäß Landesentwicklungsplan läge, ca. 1,5 % der
falten würde, können wir nicht nachvollziehen. Selbst im Kreiskonzept von
Landesfläche für die Windenergienutzung bereitzustellen. Mit dieser
Herzogtum-Lauenburg war diese Fläche teilweise als Potenzialfläche ent- raumordnerischen Zielgröße wird der Windenergienutzung in Schleshalten. Bedingt durch den bestehenden Windpark Woltersdorf (sechs
wig-Holstein hinreichend Raum verschafft. Unter diesen VoraussetWindkraftanlagen im Bestand) und die vorhandene Hochspannungstrasse
zungen ist die Landesplanung nicht verpflichtet, alle über die Zielsetist das Landschaftsbild am Standort Breitenfelde/Woltersdorf bereits vorzung hinaus potenziell geeigneten Flächen zwingend auszuweisen.
belastet. Durch die Erweiterung des Windparks Woltersdorf auf Breitenfelder Gemeindegebiet ergibt sich somit keine völlig neue Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes in einem unberührten Naturraum. Ein Eingriff in die
Landschaft, bedingt durch die vorhandenen Windkraftanlagen, die Hochspannungsleitung und den Kiesabbau, hat am Standort bereits stattgefunden. Der Flächenvorschlag entspricht dem Ziel der Landesplanung neue
Windenergieanlagen an vorhandene Windparks zu arrondieren und unberührte Bereiche freizuhalten. Bei der Planung der potenziellen Windeignungsfläche in Breitenfelde wurden die Mindestabstände zur Wohnbebauung gemäß Runderlass zur Planung von Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein (Stand 22.03.2011) berücksichtigt (800m zu Siedlungen,
400m zu Einzelhäusern, 100m zu Wäldern). Bedingt durch den bereits
genehmigten Kiesabbau in der östlichen gelegenen Windeignungsfläche,
werden potenzielle Windenergielagenstandorte wegfallen. Umso wichtiger
Seite: 294 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
ist es diese Standorte mit einer zusätzlichen Ausweisung einer westlich
der L200 gelegenen Windeignungsfläche zu kompensieren.
Die Gemeinde Breitenfelde unterstützt das Vorhaben und hat schon im
Jahre 2009 einen positiven Beschluss bzgl. der Erweiterungsfläche gefasst
und hat mit dem zukünftigen Betreiber einen Städtebaulichen Vertrag geschlossen. Anwohnerproteste sind auch aufgrund der großzügigen Abstände zur Wohnbebauung nicht zu erwarten. Gerade im Hinblick auf das
zweite Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, wo noch viele geplante
Windeignungsflächen durch Gemeinden und Bürger abgelehnt werden, ist
es umso unverständlicher, dass hier in diesem Bereich, wo alle Beteiligten
die Erweiterung des Windparks wollen (Gemeinde, Landeigentümer, Anwohner), die Landesplanung diese Fläche nicht ausweist. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme im ersten Anhörungs- und Beteiligungsverfahren, insbesondere auf die Gutachten von Herrn Dr. Kaatz und
die Visualisierungen. Vor dem Hintergrund der oben genannten Punkte,
beantragen wir als Grundstückseigentümer in der Gemarkung Breitenfelde, die Aufnahme unserer Flächen als Windeignungsflächen in den Regionalplan. Sollte die Erweiterungsfläche nicht komplett ausgewiesen werden
können, so bitten wir Sie zumindest einen Teil der Fläche bei der Ausweisung zu berücksichtigen.
Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Diese Stellungnahme wurde von mehreren Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet
privat
ID:
744
10.07.2012
Betrifft Ausweisung Fläche 247
Aufgrund des Hinweises aus einer Stellungnahme zur Fläche Siebenbäumen erfolgt eine Streichung des versehentlich auf Klinkrader GeIn Klinkrade wurde vor Kurzem die Errichtung eines "Bürgerwindparks" mit
biet ausgewiesenen Teils. Dafür erfolgt eine Erweiterung nach Osten,
großer Mehrheit abgelehnt (rund 2/3 der abgegebenen Stimmen waren ein
indem die Abstände zur Bebauung, abgestuft nach Innenbereich und
"Nein"). Die fast einhellige Begrüdung: Wir lehnen es ab, 150m hohe
Außenbereich, angepasst werden.
Windräder in unmittelbarer Wohnortnähe aufzustellen.
Dieses Votum soll nun umgangen werden, indem Flächen, die zur Nachbargemeinde gehören und unmittelbar an unseren Wohnort grenzen als
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Flächen zur Gewinnung von Windenergie ausgewiesen werden.
Es erübrigt sich zu sagen, dass wir gegen die Nutzung sind und mit allen
zur Verfügung stehenden Mitteln verhindern werden, dass der eindeutige
Wille der Bürger missachtet wird.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
796
10.07.2012
Bitte weisen Sie die Fläche Nr. 227 NICHT als Windenergiefläche aus. Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die PrüEs ist so ein wunderschönes Naherholungsgebiet, täglich sehe ich beim
fung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
Fahrradfahren dort seltene Vögel, nicht nur Greifvögel oder Störche!!! Dienicht.
se weiten, sogenannten Ölfelder, sind ein ganz besonderer Naturraum
voller Friede. Spaziergänger auch aus weiterer Umgebung suchen dort
Erholung. Durch WKAs würde kilometerweit das Gebiet als Erholungsraum für den Menschen, aber auch für die dort lebenden Tiere zerstört werden, da die WKAs weithin sichtbar sind und dadurch das Landschaftsbild völlig zerstören. Dieses Gebiet ist von weiten Wiesen geprägt,
die einen weiten Blick auf den Horizont zulassen; überall rundum, auch bis
nach Willingrade und Groß Kummerfeld würden die WKAs ständig präsent
sein durch ihre Sichtbarkeit, da kaum Baumbewuchs vorhanden ist. Ich
empfinde diese Landschaft als ganz besonders und ursprünglich. Die
Schwale fließt dort entlang, in der Vertragsnaturschutzfläche auf diesem
Gebiet hat sich eine Artenvielfalt entwickelt und das naheliegende Moor ist
Heimat für seltene Tiere.
Außerdem kann ich durch mein tägliches Fahrradfahren feststellen, dass
dort trotz der ebenen Fläche kaum Wind weht, im Gegensatz zu anderen,
leicht erhöhten Gebieten. Falls es dort sehr windig wäre, würde ich dort
bestimmt nicht so oft Fahrrad fahren!!!
Meines Erachtens sind WKAs dort auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht
sinnvoll.
Bitte schützen Sie diese Landschaft!
privat
ID:
1108
11.07.2012
Seite: 296 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Die Gemeinde Rehhorst leistet bereits einen erheblichen Anteil an erneu- Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
erbaren Energien durch Windkraft. Dies stellt bereits jetzt ein erheblichen planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
persönlichen Einschnitt meiner Lebensqualität und eine erhebliche Ände- % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
rung des natürlichen Landschaftsbildes dar. Dennoch akzeptiere ich dies Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigals meinen Beitrag zur Energiewende. Einen weiteren Neu- oder Ausbau nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und
an Winkraftanlagen im Ortsgebiet Rehhorst lehne ich aber entschieden ab. 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die GeAus diesem Grund erhebe ich Einspruch gegen eine Umzingelung und
meinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausweiteren Bebauung durch Windkraftanlagen.
gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu
erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
privat
ID:
969
11.07.2012
Sehr geehrte Damen u. Herren, sehr geehrter Herr Tasch,
in dem zweiten Entwurf zum Regionalplan (Teilfortschreibung Windeignungsflächen 184 u. 313) ist eine Flächenausweitung des vordenen Windparks Neuengörs vorgesehen. Das halte ich für richtig, vorhandene Windparks zu vergrößern um nicht überall kleine Windparks zu schaffen, die
dann das Landschaftsbild erheblich stören könnten.
Damit die Zielvorgabe (1,5% Windeignungsflächen der Landesfläche)
möglichst bald erreicht ist, sollte man nocheimal die mögliche Ausdehnung
des Windparks in alle Richtungen überprüfen. Hier meine ich die Abstände
zu den eigentlichen Ortsrändern und nicht zu Aussiedlungen oder aussenliegenden Schweineställen.
Wenn man jetzt den Windpark bis auf die größtmögliche Fläche ausdehnt,
(800 m Ortsrandlage, 500m FFH-Gebiete) wäre das doch nur ein konsequenter Schritt in Richtung Energiewende. Für den Windpark wäre eine
bessere Planbarkeit u. Auslastung gegeben. Da die Gemeinden Neuengörs und Weede der Erweiterung des Windparks positiv gegenüberstehen
haben dann auch mehr Bürger der beiden Gemeinden die Möglichkeit sich
am Windpark zu beteiligen.
Seite: 297 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Dem Votum wird
gefolgt. Die Abstände werden angepasst.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
privat
ID:
514
08.07.2012
Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und BeteiliDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
gungsverfahrens zur Teilfortschreibungen des Regionalplanes für
den Planungsraum I
Erweiterung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Woltersdorf
ID 647 25.10.2011
Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren,
im zweiten Entwurf des Regionalplans ist von der Landesplanung in der
Gemeinde Woltersdorf eine arrondierte Erweiterungsfläche an dem bestehenden Windpark Woltersdorf ausgewiesen worden.
Als betroffene Grundstückseigentümer stimmen wir der Ausweisung zu.
Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
privat
ID:
1475
05.07.2012
Stellungnahme im Rahmen des zweiten Anhörungs- und BeteiliDie Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
gungsverfahrens zur Teilfortschreibungen des Regionalplanes für
den Planungsraum I
Erweiterung einer Windeignungsfläche in der Gemeinde Woltersdorf
ID 647 25.10.2011
Sehr geehrter Herr Schlick, sehr geehrte Damen und Herren,
im zweiten Entwurf des Regionalplans ist von der Landesplanung in der
Gemeinde Woltersdorf eine arrondierte Erweiterungsfläche an dem bestehenden Windpark Woltersdorf ausgewiesen worden.
Als betroffene Grundstückseigentümer stimmen wir der Ausweisung zu.
Für Rückfragen oder einen Termin vor Ort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
privat
ID:
816
11.07.2012
Stellungnahme zumBeteiligungsverfahren „Teilfortschreibung der
Zum Denkmalschutz:
Regionalpläne inSchleswig-Holstein“ Ausweisung einer Windkraftflä- Das Landesamt für Denkmalpflege hat alle geplanten Flächenausweiche in 21483 Krukow (Fläche Nr.244)
sungen einer Prüfung unterzogen. Für die Fläche 244 wurden die hier
angesprochenen Bedenken nicht bestätigt, so dass die Fläche aus
Sehr geehrter Herr Tasch,
denkmalpflegerischer Sicht beibehalten werden kann.
hiermit möchte ich für die Bürgerinitiative Gegenwind in Krukow folZu Waldflächen:
gende Stellungnahme abgeben:
Die Untere Forstbehörde ist im Verfahren beteiligt worden. Im Hinblick
auf die Einhaltung von Abständen zu Waldparzellen liegt zu der Fläche
Denkmalschutz:
keine Stellungnahme vor. Die Landesplanung geht davon aus, dass
Vorgesehene Sichtfelder über die Kirche vonLütau hinweg (siehe Anlage alle Abstände zu Wäldern eingehalten sind.
Karte vom 9.11.2011) wurden ohne erkennbaren Grundvon Seiten der
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und AnLandesplanung ignoriert. Warum? Hier hat sich fachlich nichts geändert
und deshalb gehen wir nach wievor davon aus, dass aufgrund der geplan- wohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abten Höhe der Windkraftanlagen (ca. 150oder 180 m je nach Typ) erhebli- stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umche Beeinträchtigungen der Sicht auf diesesKulturdenkmal bestehen.
welteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
Dabei sind der Hintergrund der Kircheangesprochen und zugleich ein
wichtiger Blick auf die Landschaft.Auch unter den Aspekten des sich ent- z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehwickelnden Fahrradtourismus (Alte Salzstraße ist tangiert) sollte diese
migungsverfahren zu klären.
Blickbeziehung sauber aufrecht erhalten werden
Abstände:
a) Waldstücke
Vorgesehene Abstände zu Waldstücken am Rande der Fläche liegen laut
Karte (siehe Planungsraum I vom24.5.12) bei unter 100 m ca. und sind
damit zu nahe angelegt. Nachdem die angrenzenden Waldstücke größerals 0,2 ha sind ist ein Abstand von 100 m + Rotorradius einzuhalten.
Bei den Windkraftanlagen(WKA) von Firma e.n.o. engery GmbH, die hier
einsteigen wollen sind das 45,3 m (Typ e.n.o. 92 – 2.2) also insgesamt
145,3 m, die einzuhalten sind.
Zwei kleinere Waldstücke, die in der Mitte des Plangebietes liegen
sind auch zuschützen.
Zur Identifikation: Früher wurden diese von Ihnen schon als Waldparzellen
(oder Aussparungen) bezeichnet und wir denken, dass diese schützenswert sind, auch wenn sie wie Inseln in der Fläche liegen.
b) Besiedlungen
Wir fordern Mindestabstände, um Schallbelästigungen sicher zuvermeiden, aber auch um eine Minimierung der Beeinträchtigung des OrtsSeite: 299 von 310
In der Vergangenheit hat es verschiedene Messungen bezüglich Infraschall von WKA gegeben. Alle Messungen zeigen, dass der Infraschall
mindestens 20 dB unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zudem
wurde dabei deutlich, dass die Messungen beim Betrieb der WKA und
die Messungen ohne Betrieb der WKA in nahe gelegenen Häusern
(etwa 500 m Abstand) etwa gleiche Schalldruckpegel im Infraschallbereich ergaben. Daraus wird geschlussfolgert, dass der einwirkende
Infraschallanteil der WKA am nächsten Haus vollständig durch das
normal induzierte windbedingte Hintergrundgeräusch verdeckt wird.
Deshalb wird weiterhin von der Annahme ausgegangen, dass eine
Gesundheitsgefährdung durch den Infraschall von WKA nicht gegeben
sein kann, wenn der normale Infraschalllärm im Haus deutlich größer
ist, als der durch WKA verursachte Infraschall. Eine erhebliche Belästigung durch den Infraschall ist auch nicht gegeben, weil dieser, wie
oben schon dargelegt, noch 20 dB unter der Wahrnehmungsgrenze
liegt.
Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
und Landschaftsbildes sicherzustellen.
für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die PrüIn manchen Gondeln der WKA (auch bei e.n.o.) gib es Schallleistungen mit fung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
> 100 dB(A), wenn das nicht ausreichend gedämmt wird, wird es proble- nicht.
matisch.
Die zu erwartenden Veränderungen des Landschaftsbildes bzw. der
Verstärkt wird das entsprechende Ergebnis natürlich auch noch um LuftgeNaturlandschaft sind in Abwägung mit den Zielsetzungen für die Enerräusche.Wir trauen dem nicht und fordern daher sicherheitshalber größere
giewende hinnehmbar. Die Ausweisung erfolgt zugunsten einer FreiAbstände, als die von der Gemeinde Krukow ins Auge gefassten 1000 m.
haltung großer, besonders wertvoller Naturräume an anderer Stelle.
Diese sind ja auch noch keinesfalls verbindlich, allein e.n.o. energy GmbH
hat beispielsweise 800 m im Plan. Aber festzulegen ist auch wie die AbBürgerentscheide die nach Ablauf der Frist zur Stellungnahme erfolstände berechnet werden sollen: a) von der vertikalen Achse des Turms
gen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Hierzu ist die Landesder WKA selbst oder b) von demüberstreiften Gebiet des Rotors.
planung im Rahmen dieses Verrfahrens auch nicht verpflichtet.
Wir dagegen fordern aus Schallgründen (besonders Infraschall) mindestens 2500 m. Aber auch aus Sicherheitsgründen (z.B. auch Eiswurf!) müssen die anliegendenStraßen deutlich freier gehalten werden.
Siehe Karte: Straße Krukow nach Schnakenbek; Lauenburg nach Juliusburg und Schnakenbek nach Krüzen (AlteSalzstraße)3.
3) Umweltschutz / ArtenschutzspezifischeFragen etc.
a) Hier gibt es die direkte Nähe zum Naturschutzgebiet "Hohes Elbufer
zwischen Tesperhude und Lauenburg", eingerichtetseit 12. Januar 1993,
mittlerweile auch ein von der UNESCO anerkanntesBiosphärenreservat.
Entsprechend sollten Mindestabstände von 300 m plus Rotorradius von
beispielsweise 45,3 m (s.o.), also ca. 345,3 m eingehalten werden. Das ist
beispielsweise beim Plan der Firmae.n.o. energy GmbH nicht der Fall –
dort wird ein Abstand von 100 m genannt Ersatzweise sind übrigens auch
in diesem südlichen Bereich große Waldstücke nördlich und südlich der B5
vorhanden und zu schützen.
b) Laut Beschlussfassung der Gemeinde Krukow vom 26.10.2011 sollen
Arten- und Naturschutzfragen durch die entsprechenden Behörden im
Rahmen der Durchführung später nochgeprüft, beurteilt und abgewogen
werden.
Wir sehen ein dringendes Prüferfordernis, da hier im Bereich starker Vogelzug im Herbst und Frühjahr mit entsprechenden Rastplätzen vorhanden
ist.
Desweiteren weisen wir auf starke Flugvorkommen von Fledermäusen,
roten Milanen, Kraniche und andere Greifvögel hin. Auch manche Nester
sind vorhanden.
Daher fordern wir die Festlegung der Höhe von WKA auf ein Minimum
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
von max. 100 mGesamthöhe.
c) Noch einmal zum Landschaftsbild
Dem Runderlass Ihres Hauses vom 22.3.11 unter 4.3. im 1. Satz können
wir folgen und sehen entsprechend bei uns das Landschaftsbild in hohem
Maße beeinträchtigt.
Die vorgesehenen Flächen für ca. 18 WKA werden insgesamt auf ein erhöhtes Gelände gesetzt, was in das Landschaftsbild total negativ eingeht.
Daher müssen an diesen Standort harte Maßstäbeangelegt werden. bzw.
lehnen wir den Bau ganz oder eingeschränkt ab.
4) Beschlusslage Gemeinde Krukow
Die Gemeinde hatte im Oktober 2011 in einer erneuten Hauruckaktion
nicht zuletzt aufgrund enger Planungszeiträume für Kreis und Gemeinde
die Ausweisung einer Windeignungsfläche befürwortet.
Zugleich aber hat sie den Bürgern nach kontroverser Diskussion einen
Bürgerentscheid in dieser weitreichenden Frage der Aufstellung von Windrädern zugesagt.
Das Amt Lütau und die Gemeinde Krukow hätten den Bürgerentscheid
längst durchführen lassen können, haben es aber gescheut oder auf einen
Terminverfall spekuliert. Siehe Ihr Schreiben vom10.7.2012 an mich.
Wir beantragen abschließend die Ausweisung der Flächen den vorgetragenen Argumenten anzupassen.
Auch der offene Bürgerentscheid war Ihnen bekannt und Sie hätten
auf diese spezielle Terminlage schon in der Synopse detaillierter
hinweisen müssen.
Daher beantragen wir ohne präjudizierende Wirkung, dass Sie einem
nachträglichen Bürgerentscheid noch zustimmen, denn auch für die
noch ausstehende Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde
wird noch Zeit gebraucht und insofern können wir diese Planungsphase noch nutzen.
FreundlicheGrüße
privat
ID:
422
06.07.2012
Seite: 301 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Die Arrondierung der Flächen für Windkraftanlagen in der Gemeinde Reh- Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
horst zwischen den Ortsteilen Willendorf und Pöhls ist ein Versuch der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
Landesregierung den Ausbau der Windkraftanlagen in Rehhorst auch ge- % der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
gen den Willen der Gemeindevertretung und der Anwohner durch die Hin- Flächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eigtertür zu erzwingen. Ich fühle mich durch diese undurchsichtigen Praktiken nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und
getäuscht.Ich wünsche mir mehr Transparenz und Klarheit in dieser Ange- 223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gelegenheit, die mit sehr viel Geld für Landbesitzer, Hersteller und Betreiber meinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausvorangetrieben wird. Ich erwarte einen sensibleren Umgang mit der vor Ort gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen gelebenden Bevölkerung, die sich nicht einem nächtlichen Sternenhimmel
eigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu
mit rotem Blitzlichtgewitter ausgesetzt sehen will. ( siehe Sachsen-Anhalt / erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliBrandenburg usw. )
ches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
privat
ID:
1535
09.07.2012
2 Bürger haben die folgende Stellungnahmne abgegeben:
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten AbStellungnahme zum 2. Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes
stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
für die Eignungsflächen Nr. 184 und Nr. 313 in der Gemeinde Neuengörs
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
Sehr geehrter Herr Tasch,
z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
die o. g. Eignungsflächen sind im Entwurf des Regionalplanes zu streigrößere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehchen, mit folgenden
migungsverfahren zu klären.
Begründungen: Gleichbehandlung aller Gemeinden
Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die PrüSofern Gemeinden Windeignungsflächen auf ihrem Gebiet ablehnen, ist
dieser Wille berücksichtigt worden und die geplanten Eignungsflächen sind fung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
ohne weiters aus dem Entwurf des Regionalplanes gestrichen worden. Die nicht. Dem Belang wird durch den artenschutzrechtlichen Vorbehalt zu
Gemeindevertretung Neuengörs hat den o. g. Eignungsflächen zwar zuge- Fläche 184 hinreichend Rechung getragen.
stimmt, aber verbunden mit erheblichen Einschränkungen. Der Abstand
der Eignungsfläche zur Wohnbebauung soll mindestens 1 000 m und die
Anlagenhöhe soll maximal1 00 m betragen. Die geforderten Einschränkungen sind im o. g. Entwurf nicht berücksichtigt worden. Die lgnorierung
der geforderten Einschränkungen ist eine willkürliche Benachteiligung. Im
Sinne einer Gleichbehandlung aller Gemeinden sind die hier geforderten
Einschränkungen ebenso verbindlich zu berücksichtigen wie die komplette
Ablehnung durch eine Gemeinde. Andernfalls sind die o. g. EignungsfläSeite: 302 von 310
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
chen aus dem Entwurf des Regionalplanes zu streichen.
Biotopverbund
Der Landschaftsplan Neuengörs weist ein Verbundnetz aus. Dieses verläuft entlang der westlichen, südlichen und östlichen Gemeindegrenze und
auch westlich und östlich von Neuengörs in Nord-Süd Richtung.
Dieses Verbundnetz steht in Verbindung mit dem Einzugsgebiet der Grünbrücke über die A20.
Die geplanten Windeignungsflächen berücksichtigen dieses Verbundnetz
und die Gegenwart von Weisstörchen und Rotmilanen in der Nähe nicht, ja
sie überlagern das Verbundnetz sogar. Biotopverbund. Weissstorch und
Rotmilan müssen berücksichtigt werden. Insofern sind die geplanten
Windeignungsflächen zu streichen.
Hochachtungsvoll
privat
ID:
1420
09.07.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten Abich bin gegen eine weitere Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen
stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
auf dem Gebiet der Gemeinde Neuengörs, da die Gemeinde Neuengörs
zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umbereits einen Beschluss gefasst hat, in dem 1.000 Meter zu Wohngebäuwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
den einzuhalten sind.
z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
Außerdem sprach sie sich gegen Anlagen mit Blinklicht oder dauerhafter größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu klären.
Beleuchtung aus.
Warum wurde das im letzten Regionalplan nicht berücksichtigt?
Da wird für rund 2,3 Millionen BUR Steuergelder eine Wildbrücke gebaut
und jetzt sollen vor der Brücke weitere Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden, obwohl bekannt ist, dass die Funktionsfähigkeit der
Grünbrücke bei Strukdorf als Querungselement für Wildtierarten, insbesondere Rothirsche potentiell gefährdet ist.Das Gebiet 191 bei Stubben
wurde bereits gestrichen. Die Gebiete 184 und 313 bei Neuengörs müssten ebenfalls gestrichen werden, weil der Weg nach Westen für das Wild
sonst gesperrt ist und die nächste Wildbrücke erst bei Negenbötel vorhanden ist.
Weiterhin befinden sich in unserem Gebiet Jagdreviere und SommerquarSeite: 303 von 310
Im Rahmen der ersten Anhörung sind artenschutzrechtliche Belange
für diese Fläche bereits geprüft worden. Neue, noch nicht in die Prüfung eingeflossene Aspekte ergeben sich aus der Stellungnahme
nicht. Eine Vereinbarkeit mit der Wildbrücke und den in diesemZusammenhang bestehenden Migrationskorridoren für Rotwild wurde
ausdrücklich geprüft, was zur Streichung der Fläche 191 geführt hat.
Die Flächen 184 und 313 werden in diesem Zusammenhang unkritisch
gesehen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
tiere von Waldfledermäusen sowie in Steinbek ein Weißstorchbrutplatz.
Mit freundlichen Grüßen
privat
ID:
513
09.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch
Die Fläche wurde bereits im Rahmen der ersten Anhörung geprüft.
Neue abwägungsrelevante Aspekte, die in die bisherige Bewertung
In der ersten Teilfortschreibung des Regionalplans fand mein Antrag keine
noch nicht eingeflossen sind und die ein anderweitiges AbwägungserBerücksichtigung.Dies ist für mich nicht nachvollziehbar,da wir von bestegebnis zur Folge haben würden, sind der vorliegenden Stellungnahme
henden Naturschutzgebieten 3, bzw 3,5km entfernt sind. Auch fühle ich
nicht zu entnehmen. Die Fläche wird nicht übernommen.
mich als Eigentümer des Hofes Rehbrook nicht von einer Windenergiefläche wesentlich beeinträchtigt da diese Fläche mindestens 500m vom Hof
entfernt ist und in nördlicher Richtung liegt.
Hiermit beantrage ich erneut die Ausweisung einer Windenergiefläche wie
in meiner ersten Stellungnahme ID 580 bereits vorgesehen.
Mit freundlichem Gruss
privat
ID:
33
11.06.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Stadt Kaltenkirchen hat sich gegen die Ausweisung der Fläche auf
ihrem Gebiet ausgesprochen und begründet dies damit, dass auf der
wie telefonisch besprochen sende ich Ihnen eine zweite Eingabe zum o.g.
Fläche Erstaufforstungen als Kompensationsmaßnahmen stattgefunAnhörungsverfahren zur vorgeschlagenen WKA Eignungsfläche 315 in der
den haben. Die UNB des Kreises Segeberg weist darauf hin, dass
Gemeinde Alveslohe.
auch Teile der Fläche auf Alvesloher Gebiet mit Kompensationsflächen aus der Bauleitplanung der Gemeinde Alveslohe und der Stadt
Das diese Eignungsfläche in der Bevölkerung sehr stark umstritten ist
habe ich mittlerweile über diverse Pressemitteilungen erfahren, Anwohner Kaltenkirchen belegt sind. Auch hier handelt es sich teilweise um Erstaufforstungen sowie um Biotopentwicklungen. Unter Berücksichtigung
der Stadt Kaltenkirchen fürchten Schlafstörungen durch Infraschall, sinder als Wald einzustufenden Aufforstungen einschließlich Abstandskende Immobilienpreise und Verschattung sowie Beeinträchtigungen im
puffer und der Biotopentwicklungsflächen verbleibt keine ausreichend
Erholungswert sowie Naturschutz.
große Restfläche. Das Gebiet 315 wird daher wieder gestrichen.
Ich bin Eigentümer einer Fläche von ca. 10 ha in der Gemarkung der Gemeinde Alveslohe die sich im Flächengebiet der Krückauniederung (Römer) und dessen Umfeld befindet, somit besitze ich ca. 1/3 des Teilbereichs der vorgeschlagenen Eignungsfläche.
Von mir sind keine wirtschaftlichen Interresen an einer WKA zu erwarten,
einer Baulast auf meinen Flächen werde ich nicht zustimmen. Eine unbefugte außerlandwirtschaftliche Nutzung unseres privaten Zuweges zu den
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Flächen ("Römer") in diesen Flächenbereich werde ich nicht zulassen.
Der Bürgermeister der Stadt Kaltenkirchen, Herr Krause, hat mir in einem
persönlichen Gespräch mittgeteilt, dass von seiten der Stadt Kaltenkirchen
ebenso keine Zustimmung für die Ausweisung der Eignungsfläche 315 auf
dem Hoheitsgebiet der Stadt Kaltenkirchnen geben wird. Die Stadt Kaltenkirchen (Stadtplanungsbehörde) bewertet den Naherholungswert im
grenzgebiet Richtung Alveslohe, Wald-Wiesenflächen am Radweg, für die
Bürger mit der Intensitätsstufe I.
Nach meinen Berechnungen ist die von der Gemeinde Alveslohe beantragte Fläche weiterhin kleiner als 20 ha, wenn Sie das Hoheitsgebiet der
Stadt Kaltenkirchen herausrechnen und meine Eigentumsfläche weglassen, bleibt keinesfalls ausreichendl Fläche(20 ha) als WKA Energiefläche
übrig.
Ich möchte keine WKA im Niederungsgebiet der Krückau aufstellen, die
nachweislich der aktuellen Planungsunterlagen, vollständig in das Planungsgebiet der Lebendverbundachse des landesweiten BiotopVerbundsystems und der darin enthaltenden neuen Biotop-Verbundachse
mit besonderer ökologischer Funktion zugehöriger ist. Verlauf der Krückau!
Das Niederungsgebiet der Krückau ist ein Quellgebiet, es hat ein sehr
hochwertiges Landschaftsbild, deshalb ist eine Ausweisung gemäß der
Teilfortschreibung des Regionalplans Ziffer 6.4.2.2.2 (1) charakteristischer
Landschaftsraum (das ist das Niederungsgebiet Krückau) unzulässig, da
die Erhaltung eines solchen eindeutiges Ziel (2) des Regionalplanes ist.
Eine Fläche die innerhalb einescharakteristischer Landschaftsraumes in
eine Hauptvertbundachse (hier die Krückau) eines Biotopsystems eingebunden ist, kann gemäß Ziffer 3.S.2.Abs.9 5.auch als sonstige Fläche
angesehen werden, zumal hier der Schwerpunkt auf den Fluss Krückau
liegt, somit könnte auch aus diesem Grund keine Ausweisung statt gegeben werden .
Wie Sie lesen ist eine Ausweisung der als WKA-Eignungsfläche 315 in
Alveslohe aufgeführten Fläche aus einigen rechtlich klaren nachvollziebaren Gründen nicht möglich.
Ich weise Sie hiermit nochmals auf den schriftlich fixierten Sachverhalt in
meiner ersten Stellungnahme hin.
Die beantragten Flächen der Gemeinde Alveslohe und der Stadt Kaltenkirchen wurden mit erheblichen aufwand und reichlich Steuergeldern als
Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen in der Stadt bzw. Gemeinde in
Zusammenhang mit der Erstellung eines Biotopverbund "KrückauniedeSeite: 305 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
rung" hergerichtet, so dass diesbezüglich ein erheblicher widerspruch besteht, diese Flächen nun als Eignungsflächen für WKA auszuweiesen.
Eine derartige Umgehensweise mit Steuergeld und dem dazu gehörigen
Planungsirrsinn kann ich nicht verstehen und werde diesen, wenn nötig,
rechtlich Verfolgen.
Das Niederungsgebiet der Krückau mit den dazu gehörigen MoorFeuchtwiesen ist ausweislich der Planfeststellungsunterlagen zum sechsspurigen Ausbau der A7 ein Landschaftsbereich mit sehr hoher Landschaftsbildqualität.
Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt laut Baugesetzbuch § 35 (3),
vor wenn das Vorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die natürliche
Eigenart der Landschaft und ihr Erhaltungswert beeinträchtigt oder das
Landschaftsbild verunstaltet wird.
Die Fläche 315 in Alveslohe ist gemäß Ziffer 3.3 Gemeinsamer Runderlass
des Innenministeriums, des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministers für Wissenschaft und Verkehr vom
22.03.2011 (Grundsatz zur Planung von Windkraftanlagen) jawohl allein
deshalb ein tatsächliches Ausschlussgebiet.
Nun noch einige allgemeine Hinweise zur überplanenden Fläche
Schutzgut Mensch
Die Eignungsfläche 315 führt zu einer Kumulation der Schallimisionen
durch Windkraft, Lärmemissionen der Autobahn, Fluglärm von der wachsenden Zahl landender Flugzeuge = akustische Überbelastung
Optischer Dauerstress durch Schattenwurf, Tag und Nacht Befeuerung der
WKA wegen nähe zur der Einflugschneise Flughafen-Hamburg.
Unfallgefahr auf der Kaltenkirchener Chausse und A 7 wegen WKA, da
diese sich in direkter sichtachse über ca. 3 Kilometer zur Straße bzw. Autobahn befindeten
Erhebliche Minderung des Erholungswert auf den Wegen (Intensitätsstufe
I) des Wald-Wiesengebietes um das Dorf Alveslohe und der Stadt Kaltenkirchen sowie entlang des Radweges an der Kaltenkirchener Chaussee
Schutzgut Tiere / Pflanzen
Die Krückau durchfließt das Planungsgebiet. Sie ist Teil einer neu geschaffenen Biotop-Verbundachse mit besonderer ökologischer Funktion (Niederungsgebiet der Krückau = Quellgebiet) also Teil der Lebendverbundachse
des neuen erstellten landesweiten Biotop-Verbundsystems
Artenschutzrechtlicher Vorbehalt: 3 Kilometer entfernt befindet sich ein
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Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Storchennest, die Niederungswiesen stellen ein bevorzugtes Nahrungsgebiet für den Weißstorch dar. Im Flächengebiet kommen folgende schutzwürdige Vogelarten vor: Weißstorch, Rotmilan, Sperber, Feldlerche,
Schwalbe, Eule. Die Erstellung eines detallierten Gutachtens über den
Naturraum Krückauniederung ist zwingend erforderlich.
Ebenso müsste ein Prüfbericht hinsichtlich des Fledermausaufkommens
erstellt werden.
Es handelt sich um ein Duchzugsgebiet für Zugvögel die im Ort Alveslohe
eigentlich jedem ornithologisch interesierten Bürger bekannt ist, hier Rasten und Ruhen große Vogelschwärme im Frühjahr und Herbst, deswegen
hat man die Renaturierungsmaßnahmen als Ausgleich dort ausgeführt.
Die Mindestabstände zu Wald- und Aufforstungsflächen sowie den neu
erstellten Biotopen werden nicht eingehalten.
Detalierte Untersuchung hinsichtlich der Avifauna ist notwendig
Laut Fortschreibung des Regionalplanes gehört die WKA-Eignungsfläche
315 in Alveslohe noch vollständig zu einem charakteristischen Landschaftsraum, es handelt sich um einen bedeutungsvollen Regionalen
Grünzug entlang des Flussverlaufs der Krückau, der mit viel Steuergeldern
erst vor kurzem fachgerecht ökologisch aufgewertet wurde.
Schutzgut Wasser
Hinsichtliche bedenken zur Wasserversorgung der Wald-, Moor-, Wiesenflächen, die sich in diesem Gebiet befinden. Die Herstellung tragfähiger
Fundamente für die WKA und Zuwegungen werden erhebliche Bodenbewegungen mit entsprechenden Veränderungen der Bodenbeschaffenheit
nach sich ziehen, das ist eine zusätzliche Versiegelung der landwirtschaftlich genutzten Flächen mit starken Störungen des Wasserhaushalts- Die
Fliessgeschwindigkeiten in den Gräben werden sich verändern.
Störungen im Grundwasserhaushalt durch den Eingriff der Baumaßnahmen, Flächenversiegelung.
Schutzgut Sachgüter
Wertverlust, der zu unserem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Flächen und Gebäude, die im Außenbereich der Gemeinde Alveslohe liegen,
in direkter Sichtachse zur vorgeschlagenen WKA Eignungsfläche.(400
Meter)
Mit freundlichem Gruß
privat
ID:
486
09.07.2012
Seite: 307 von 310
Stand: 06.11.2012
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Stand: 06.11.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
Es ist Haltung der Landesregierung, zur Realisierung des Ziels der
planerischen Ausweisung von Eignungsgebieten in Höhe von ca. 1,5
die Ablehnung weiterer Windkraftanlagen unserer Gemeinde Rehhorst
% der Landesfläche bei entsprechend ausreichendem Potenzial auf
unterstütze ich und spreche mich hier gegen eine Arrondierung der vorFlächen in Gemeinden zu verzichten, die sich gegen jegliche Eighandenen Flächen aus. Eine Erweiterung des bestehenden Windparks
nungsgebietsausweisung ausgesprochen haben. Die Flächen 208 und
lehne ich ab. Bitte nehmen sie auch die ihnen vorliegende Unterschriften223 werden wieder aus dem Planentwurf gestrichen, da sich die Gesammlung Rehhorster Bürger zur Kenntnis.
meinde Rehhorst gegen die Ausweisung von Eignungsgebieten ausBitte respektieren sie die Entscheidung gegen weitere Windkraftanlagen in gesprochen hat. Ein ausreichendes Potenzial an gleichermaßen geeigneten Flächen ist landesweit vorhanden, um das o.g. Ausbauziel zu
der Gemeinde Rehhorst.
erreichen. Insofern sieht die Landesplanung ein schlüssiges räumliches Gesamtkonzept nicht in Frage gestellt, wenn nach Anwendung
aller definierten harten und weichen Ausschlusskriterien und einem
danach noch verbleibenden Überangebot potenziell geeigneter Flächen das Kriterium der Akzeptanz in der Gemeinde mit eingestellt
wird.
privat
ID:
430
07.07.2012
Betreff.Stellungnahme Eignungsfläche Neuengörs Nr.184+313
Sehr geehrter Herr Tasch
Die Gemeinden Neuengörs und Weede haben sich ohne Angabe von begreiflichen Gründen wieder für einen Abstand von 1000m und für WKA
ohne Blinklicht entschieden.Diese Entscheidung finde ich falsch.800m sind
vollkommen ausreichend. In den vergangenen 10 Jahren ist keine einzige
Beschwerde über Belästigung durch den WKA eingegangen, selbst von
den Bewohnern der 400m entfernten Aussiedlungen. Weiter sollte die
Abstandspunkte von Neuengörs und Stubben noch einmal überprüfft werden (Landhandel+ Schweinestall).
Für den geplanten Bürgerpark sind schon viele Nachfragen aus den Gemeinden Neuengörs +Weede auf Beteiligung eingegangen. Deshalb bin
ich für die Erweiterung der Eignungsfläche. DasProblem mit dem Dauerblinklicht könnte mit der Radarschaltung gelöst werden.
Mit freuntlichen Grüßen
privat
ID:
624
10.07.2012
Seite: 308 von 310
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Windeignungsflächen 184 und 313
Stand: 06.11.2012
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Ich befürworte die Ausweitung der bereits bestehenden Windflächen im
Regionalplan, da ich eine Energiewende hin zu den regenerativen Energien für dringend nötig halte.
Ich wohne in ca. 500 meter Entfernung von dem bestehenden Windpark in
Neuengörs im Außenbereich.
In den zehn Jahren seit Aufstellung der WKA habe ich keinerlei Beeinträchtigung durch Geräusche oder Schattenwurf feststellen können. Eine
Abstandsregelung von 800 meter zur Wohnbebauung halte ich für ausreichend.
privat
ID:
805
11.07.2012
Sehr geehrter Herr Tasch,
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe (< 300 m) des geplanten NSG
Wehrenteich. Im Falle einer NSG-Ausweisung werden Vogelschutz
seit nunmehr 2 ,5 Jahren befassen wir uns als Bürgerinitiative in Klinkrade
(Kranichschlafplätze, Kranichüberwinterung) und Fledermausschutz
mit der Vermeidung von Windkraftanlagen in unserem unmittelbaren LeSchutzzwecke sein. Im Umgebungsbereich der Fläche Nr. 247 liegen
bensraum. Wir möchten unseren bewußt gewählten Lebensraum mit seiinsgesamt 3 wichtige Kranich- Rast- und Sammelplätze mit sehr hohen
ner Artenvielfalt, so erhalten wie er ist!!
Individuenzahlen (mehrere Hundert).
Insgesamt wird der Raum zwischen diesen Rastplätzen intensiv von
In Klinkrade haben sich 2/3 aller Bürger in einem bereits 2. BürgerentKranichen überflogen. Je nach Witterung und Zustand dieser Rastplätscheid gegen die Errichtung von Windkraftanlagen ausgesprochen. Im
Vorwege haben wir uns natürlich mit der gesamten Thematik befasst und ze, insbesondere des Wasserstandes, wechseln die Kraniche zwischen den Rastplätzen.
haben mit der Zunahme von Detailwissen einen immer festeren Willen
Für den Kranich wird deshalb ein artenschutzrechtlicher Vorbehalt
dahingehend entwickelt, das Windkraftanlagen wie in anderen Ländern
auch, einen Mensch- und Tierschützenden Abstand von mindestens 2500 im Regionalplan erforderlich.
Metern zur Wohnbebauung und schützenswerten Tierarten haben müsIn dem Umweltbericht sind artenschutzrechtliche Prüferfordernissen.
se zu ergänzen: Prüfbereich für Nahrungsflächen und Flugkorridore
von Brutvögeln (Weißstorch, Roter Milan), Prüfbereich JagdMit dem Planungsgebiet 247 der Gemeinde Siebenbäumen, ist nun ein
/Nahrungshabitate/Flugstraßen von Fledermäusen.
fast ebenso weit entfernter Bereich wie das zuvor deutlich abgelehnte
Gebiet in Klinkrade in der erneuten Anhörung zu finden.
In der Abwägung von Schutzansprüchen der Anwohnerinnen und Anwohner und energiepolitischen Zielsetzungen sind die gewählten AbDas Gebiet 247 liegt dicht angrenzend zum Naturschutzgebiet "Wehrenteich" und somit in der "Versorgungsschneise" für schützenswerte Ar- stände angemessen und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften
ten zum "Fliegenberg". Unserer Kenntnis nach, unterstützt der Kreis Her- zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Bei der konkreten Anlagengenehmigung können
zogtum-Lauenburg in Ortskenntnis, diesen Planungsvorschlag nicht.
Das Gebiet 247 liegt erheblich dichter am Klinkrader Ortskern als an dem z.B. aufgrund der erdrückenden Wirkung sehr hoher WKA im Einzelfall
Siebenbäumener Ortskern und wir sind der Meinung, das eine Gemeinde größere Abstände erforderlich werden. Dies ist im jeweiligen Genehihrem allseits bekannten Windkraftgegnernachbarn (in entsprechender
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Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein – Planungsraum I
Wohnbebauungsnähe) keine Anlagen vor die "Nase" bauen darf.
Wir haben inzwischen eine Wählergruppe gegründet, die aus dem Widerstand gegen die Windkraftanlagen entstanden ist und sich aktiv für die
Erhaltung unser Natur und unseres Lebensraumes einsetzt. Wir werden
jede Möglichkeit ausschöpfen, um diesen satzungsgemäßen Zweck unserer Wählergruppe zu errfüllen.
Mit freundlichen Grüßen
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Stand: 06.11.2012
migungsverfahren zu klären.