Untitled - NETZ für Selbstverwaltung und Kooperation Berlin

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Untitled - NETZ für Selbstverwaltung und Kooperation Berlin
Berlin, 17.10.02
Lars Straeter
Dunckerstraße 68
10437 Berlin
Matr.Nr. 175455
Diplomarbeit
Professor Herrle
Ohne die freundliche und hilfreiche Unterstützung zahlreicher Personen, insbesondere der einzelnen Projekte, wäre
diese Arbeit nicht entstanden. Ich möchte mich bei Ihnen
für Geduld, Mitarbeit und Kooperation herzlichst bedanken.
Professor Peter Herrle (TU-Berlin), Dr. Udo E. Simonis (WZB)
André Jonkers (Solidair), Andreas Hofer (Kraftwerk 1)
Jochen und Stefan (Syndikat), Maria Ohlig (Wogebe)
Udo Reifner und Peter Scheck (Mieterfonds)
Christian Mika und Frauke Hehl (RAW-Temple)
Fabian Tacke (Stadtwerk KG), Ute Balleisen (Wogeno)
Joker (SUSI GmbH),
Anne Seidel, Annelie Kops, Moritz Loehr
Winfried Härtel, Ben Gundlach (urban project)
1
KONTEXT ....................................................................................................................... 4
1.1 Globalisierung ............................................................................................................................................................................. 4
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.1.6
1.1.7
1.1.8
Vorteile..............................................................................................................................................................................................................................4
Schattenseiten der Globalisierung ..........................................................................................................................................................................5
Ungleichheit zwischen der Ersten und der Dritten Welt..................................................................................................................................5
Ungleichheit innerhalb der Ersten Welt ................................................................................................................................................................6
Shareholder-Value ........................................................................................................................................................................................................7
Ausverkauf der Nationalstaaten...............................................................................................................................................................................7
Die Macht der Unternehmen ....................................................................................................................................................................................8
Das Ende der Politik......................................................................................................................................................................................................9
1.2 Informationszeitalter................................................................................................................................................................. 9
1.3 Individualisierung..................................................................................................................................................................... 10
1.4 Identität ....................................................................................................................................................................................... 10
1.5 Auswirkungen auf die Stadt.................................................................................................................................................. 11
1.5.1
1.5.2
1.5.3
1.5.4
2
Geografie der Zentralität ......................................................................................................................................................................................... 11
Polarisierung / Segregation .................................................................................................................................................................................... 12
Die Privatisierung des öffentlichen Raumes ..................................................................................................................................................... 13
Frage an die Stadt ...................................................................................................................................................................................................... 13
STRATEGIEN .................................................................................................................16
2.1 Bürgergesellschaft – Dritter Weg ........................................................................................................................................ 17
2.2 Subjekt des eigenen Handelns ............................................................................................................................................ 19
2.3 Selbsthilfe, Enablement.......................................................................................................................................................... 20
2.4 informelle Strukturen.............................................................................................................................................................. 20
2.5 Kollektivität................................................................................................................................................................................. 22
2.6 Subpolitik .................................................................................................................................................................................... 23
2.7 Verbraucheraktivismus........................................................................................................................................................... 23
2.7.1
2.7.2
Was boykottiere ich? ......................................................................................................................................................................... 24
Wie lege ich mein Geld an? ....................................................................................................................................................... 24
2.8 politische Philanthropie.........................................................................................................................................................26
2.9 Die etwas andere Ökonomie................................................................................................................................................ 26
2.9.1
2.9.2
2.9.3
2.9.4
2.9.5
2.9.6
2.9.7
2.9.8
2.9.9
3
Economie sociale und Dritter Sektor............................................................................................................................................................. 27
Reflex oder Reflexion.......................................................................................................................................................................................... 27
soziale Ökonomie ................................................................................................................................................................................................ 27
Lokale Ökonomie................................................................................................................................................................................................. 28
Gemeinwesenökonomie ................................................................................................................................................................................... 28
solidarische und alternative Ökonomie ....................................................................................................................................................... 28
ökologische Ökonomie...................................................................................................................................................................................... 30
nachhaltige Ökonomie ...................................................................................................................................................................................... 30
nachhaltige, ökonomische Globalisierung ................................................................................................................................................. 31
PROJEKTE..................................................................................................................... 36
3.1 Warum Projekte ........................................................................................................................................................................ 36
3.2 paradoxe Strategien................................................................................................................................................................ 36
3.3 Wohnprojekte............................................................................................................................................................................ 37
3.4 Anforderungen an die Projekte........................................................................................................................................... 37
4
RAHMENBEDINGUNGEN DER PROJEKTE .................................................................. 39
4.1 Gesellschaftsrecht .................................................................................................................................................................... 41
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
GbR (WEG) .............................................................................................................................................................................................................. 41
KG, GmbH & Co KG .............................................................................................................................................................................................. 43
GmbH....................................................................................................................................................................................................................... 44
AG.............................................................................................................................................................................................................................. 45
4.1.5
4.1.6
Genossenschaft ............................................................................................................................................................................. 47
Stiftung ............................................................................................................................................................................................. 56
4.1.7
4.1.8
Zusammenfassung .......................................................................................................................................................................57
Mischkonstruktionen...................................................................................................................................................................59
4.2 Finanzierung .............................................................................................................................................................................. 61
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
Banken ..............................................................................................................................................................................................61
alternative Banken........................................................................................................................................................................62
Direktbeteiligungen / Venturekapital ...................................................................................................................................63
Stiftungen ........................................................................................................................................................................................65
Immobilienfonds...........................................................................................................................................................................65
Solidarfonds (revol........................................................................................................................................................................67
Mieterfonds.....................................................................................................................................................................................68
4.3 Wohnungsbauförderung....................................................................................................................................................... 70
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
4.3.6
4.3.7
4.3.8
5
Eigenheimzulagegesetz .............................................................................................................................................................72
Steuern und Immobilien ............................................................................................................................................................74
KFW – Programme........................................................................................................................................................................75
Wohngeld ........................................................................................................................................................................................76
Regional-, Stadt- und Quartiersförderung...........................................................................................................................76
Soziale Wohnraumförderung ...................................................................................................................................................78
IBB .......................................................................................................................................................................................................78
Nachbetrachtung..........................................................................................................................................................................80
PROJEKTBEISPIELE ...................................................................................................... 82
5.1 Projekte........................................................................................................................................................................................ 82
5.1.1
5.1.2
5.1.3
5.1.4
5.1.5
5.1.6
5.1.7
5.1.8
Mieterfonds.....................................................................................................................................................................................83
Stadtwerk KG ..................................................................................................................................................................................87
Kraftwerk 1.......................................................................................................................................................................................90
Wohnungsbaugenossenschaft von 1892 ............................................................................................................................98
WOGENO....................................................................................................................................................................................... 104
Bremer Höhe................................................................................................................................................................................ 109
Stiftung PWG ............................................................................................................................................................................... 114
Syndikat ......................................................................................................................................................................................... 118
5.1.9
5.1.10
Wogebe.......................................................................................................................................................................................... 126
Solidair............................................................................................................................................................................................ 134
5.2 Auswertung der Projekte .................................................................................................................................................... 144
5.2.1
5.2.9
5.2.9
5.2.9
6
Initiative ......................................................................................................................................................................................... 144
Teilnahme...................................................................................................................................................................................... 146
Inhalte............................................................................................................................................................................................. 148
Projektion/Dauerhaftigkeit..................................................................................................................................................... 150
FAZIT ...........................................................................................................................153
6.1 Gesellschaftsrecht.................................................................................................................................................................. 154
6.1.1
6.1.2
Genossenschaften...................................................................................................................................................................... 154
Unternehmen mit sozialer Zielsetzung .............................................................................................................................. 155
6.2 Wohnungsbauförderung .................................................................................................................................................... 156
6.2.1
6.2.2
6.2.3
Dezentralisierung und Qualitätsbindung.......................................................................................................................... 156
soziale Wohnraumförderung und soziale Stadt.............................................................................................................. 156
Genossenschaftsförderung..................................................................................................................................................... 157
6.3 Entwürfe (paradoxe Planung)............................................................................................................................................ 158
6.3.1
6.3.2
6.3.3
A
Entwurf 1 (Stadtumbau Ost - Wittenberge)...................................................................................................................... 159
Entwurf 2 (Stadtumbau Ost - Dessau)................................................................................................................................. 169
Entwurf 3 (City Pirate, Frankfurt)........................................................................................................................................... 171
ANHANG .........................................................................................................................
weitere Projekte ............................................................................................................................................................................
Literaturliste....................................................................................................................................................................................
Darstellung......................................................................................................................................................................................
1
Vorwort
„In the last quarter of this fading century, a technological revolution, centred
around information, has transformed the way we think, we produce, we
consume, we trade, we manage, we communicate, we live, we die, we make
war, and we make love. A dynamic global economy has been constituted
around the planet, linking up valuable people and activities from all over the
world, while switching off from the networks of power and wealth, people and
territories dubbed as irrelevant from the perspective of dominant interests.“
(Castells, The Information Age III, 1999, S.23).
Wie Castells schreibt leben wir in einem Zeitalter des Wandels, in
einem Zustand des Übergangs, in einem Stadium sich ändernder
Rahmenbedingungen. Die Globalisierung, Medialisierung, die
fortschreitende Technologisierung und Rationalisierung ändern den
zeitgenössischen Kontext in einer Geschwindigkeit, die wir kaum
fassen, kaum nachvollziehen können. Der Abbau der Sozialstaats
setzt sich unvermindert fort, die Liberalisierungs- und Privatisierungsspirale rotiert auf Höchstgeschwindigkeit und eine einseitig
von der Ökonomie determinierte Globalisierung bestimmt den
Handlungsspielraum der Nationalstaaten, reduziert ihn auf die
Bereitstellung von Standortfaktoren.
Im Kampf um die letzten Arbeitsplätze in einer wegrationalisierten
Welt erlassen Nationalstaaten Unternehmenssteuern und reduzieren Sozialabgaben und Einkommenssteuern. Den Einnahmeverlusten stehen erhöhte Ausgaben gegenüber, die sich aus einer grassierenden Arbeitslosigkeit, einer extremen Ungleichverteilung des
Reichtums und einer zunehmenden Polarisierung ergeben. Solange
die Wirtschaft noch „boomte“ waren diese Diskrepanzen, die sich
vor allem auch im städtischen Raum zeigen, noch zu verdecken. Die
Aktieneuphorie ist jedoch vorüber - die „Blase“ ist geplatzt. Rapide
Kursstürze vernichten das Kapital der Anleger. Das Wirtschafts-
wachstum in Amerika, Asien und Europa ist eingebrochen. Unternehmensskandale und Bilanzbetrügereien dominieren das Tagesgeschehen.
In jeder großen Krise steckt der Keim möglicher Veränderungen. Um
die Zielsetzung einer ökonomischen, sozialen und ökologischen
Nachhaltigkeit mangels einer politischen Globalisierung trotzdem
durchzusetzen, orientieren sich Lösungsansätze heutzutage im
wesentlichen an einer emanzipierteren, selbstbestimmteren Gesellschaft. Die Begriffe kommen meistens aus dem angelsächsischen,
amerikanischen Raum, in dem der Staat traditionell keine große
Rolle gespielt hat oder aus der Dritten Welt, den Entwicklungsländern. Ullrich Beck spricht von einer „Reflexiven Moderne“ und einer
Bürgergesellschaft; Giddens vom „Dritten Weg“ und Risikokontexten; Manuell Castells von „Resistence und Project Identities“; Saskia
Sassen von der Stärkung „Informeller Strukturen“; Nabeel Hamdi
von Enablement; Noreena Hertz von „Verbraucheraktivismus und
Subpolitik“ und Heiner Keupp von neuen Formen der Kollektivität.
Das einzelne Projekt erlangt innerhalb der oben definierten Strategien eine besondere Bedeutung. Es vermittelt zwischen den Härten
– aber auch Freiheiten – der Individualisierung und den Sicherheiten
– aber auch Determinierungen – des gesellschaftlichen Kollektivs. Es
bündelt Selbsthilfepotentiale, Interessen, Identitäten und experimentiert mit neuen Formen von Demokratie und Kollektivität.
In meiner Diplomarbeit befasse ich mich mit den politischen, ökonomischen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen von
Architektur und Städtebau – insbesondere dem Wohnungsbau. Der
Arbeit zu Grunde liegt ein Architekturverständnis, welches den
Architekten eher als Initiator, Kultivator, Gestalter von Prozessen
sieht und ihn nicht auf die Aufgabe der Raumbildung und Ästhetisierung reduziert.
Die Diplomarbeit besteht aus drei Teilen. Im ersten Teil wird der
2
oben angesprochene zeitgenössische Kontext detailliert ausgeführt
und die daraus folgende Problematik erläutert. Auf den Bedeutungsverlust der Nationalstaaten reagiere ich, indem ich dabei Wert
auf eine weit gefasste, globale Perspektive lege. Darüber hinaus
werden allgemeine Lösungsansätze und Strategien zeitgenössischer
Politiker, Soziologen, Philosophen, Psychologen und Städtebauer
zusammengefasst und diskutiert. Ziel des ersten Teils ist es, allgemeine Kriterien zu entwickeln, unter denen ich im Folgenden
einzelne Projekte untersuchen werde.
Den zweiten Teil beginne ich mit einer ausführlichen Untersuchung
der gesellschaftsrechtlichen, ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen von Wohnungsbauprojekten. Darauf folgt eine
detaillierte Untersuchung von zehn Projekten, mit Hilfe der im
ersten Teil entwickelten Kriterien. Mit der freiwilligen Fokussierung
auf den Wohnungsbau möchte ich zu einer größeren exemplarischen Detailschärfe gelangen. Am Ende der Untersuchung folgen
zwei Projekte, die ein wesentlich breiteres Spektrum beinhalten
(Wohnen, Arbeiten, Kultur) und sich allgemein mit der Implementierung einer nachhaltigen Ökonomie beschäftigen. Damit versuche
ich der Komplexität des Themas stärker gerecht zu werden. Der
zweite Teil endet mit einer vergleichenden Projektauswertung.
Verbindendes Element der Projekte ist, dass sie zu unterschiedlichsten Formen der Teilnahme anregen und weder der einseitigen
Konsumhaltung des sozialen Wohnungsbaus noch der Abschottungstendenz des individuellen Eigentums gehorchen. Eine ausgewogene Gewichtung zwischen individueller Autonomie und gemeinsamer, kollektiver Prinzipien erhält
dabei eine besondere
Bedeutung. Außerdem sind die Projekte weitgehend unabhängig
von staatlichen Förderungen.
Der dritte Teil beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit sich die
Rahmenbedingungen der Projekte verbessern lassen. Außerdem
habe ich versucht, die von mir entwickelten Kenntnisse eines „alternativen Projektmanagements“, in Zusammenarbeit mit anderen
Diplomarbeiten, anzuwenden und weiterzuentwickeln. Die daraus
folgenden Kooperationen werden am Ende der Arbeit kurz vorgestellt.
In Darstellung 1 wird der schematische Aufbau der Arbeit noch
einmal in einem Schaubild zusammengefasst.
Mir geht es insgesamt in der Diplomarbeit um eine Neupositionierung zwischen liberal und sozial, zwischen Freiheit und Kollektivität
und um ein Weiterdenken der Globalisierung.
3
G
L
O
B
A
L
L
Strategien
(allgemein)
Kontext
T
e
i
l
K
R
I
T
E
R
I
E
N
P
R
O
J
E
K
T
E
1
Darst. 1: Aufbau Diplomarbeit Quelle: eigene Darstellung
Rahmenbedingungen
T
O
K
Projektanalysen
e
i
l
2
A
L
Auswertung
Rahmenbedingungen
T
e
i
Projektentwürfe
l
3
4
Kontext
1 Kontext
Beginnen möchte ich mit einer Erläuterung der Grundparameter des
zeitgenössischen Kontextes, die aus den Kernthemen Globalisierung, Informationsrevolution und Individualisierung bestehen.
1.1
Globalisierung
Der Fall der Mauer 1989 besiegelte nicht nur das Ende des Kommunismus und des Ost-West Konflikts, sondern auch das Ende der
sozialen Marktwirtschaft.
Der Siegeszug der freien Marktwirtschaft angloamerikanischen
Zuschnitts begann 1979/80 mit der Wahl von Margaret Thatcher
und Ronald Reagan, die den „interventionistischen Staat“ zu Grabe
trugen im Glauben, dass das produktive Potential freier Menschen in
freien Märkten erfolgreicher für Reichtum und Wirtschaftskraft
sorgen könnte, als die uneffiziente und unflexible Maschinerie des
Staates. Die angebotsorientierte Wirtschaftspolitik von Reagan
basierte auf dem festen Glauben an die Theorie vom „Durchsickern
der Nutzeneffekte“ (trickle down), wonach die Reichen durch Anreize, wie etwa eine niedrigere Besteuerung, zu unternehmerischer
Initiative und somit zur Schaffung von Arbeitsplätzen angehalten
werden. Im Gegenzug würde dadurch die Zahl der Sozialhilfeempfänger verringert werden (vgl. Hertz, silent takeover, 2001, S.31 ff).
Von Amerika und England drangen die „Heilslehren“ des freien
Marktes in die ehemaligen britischen Dominions ein: Australien und
Kanada. Später folgten zahlreiche Schwellenländer in Süd- und
Mittelamerika, dann Afrika, Asien und Ost- und Westeuropa. Anfang
der neunziger Jahre war der neoliberale Laissez-faire-Kapitalismus
endgültig und ohne Zweifel zur weltweit tonangebenden Ideologie
geworden (ebenda).
Linke wie rechte Parteien vertreten heute die These, dass die freie
Marktwirtschaft das effizienteste System zur Erzeugung von
Wohlstand ist. In einer global vernetzten Welt, in der Nationen
untereinander als Standorte konkurrieren, kann sich kein Land der
Welt von dieser Erkenntnis lösen. Das Problem ist, dass an diesem
Wohlstand nur wenige, sehr wenige teilhaben. Aber ich möchte
noch ein wenig bei den Vorteilen bleiben:
1.1.1
Vorteile
In den letzten zwanzig Jahren kam es global gesehen zu signifikanten Verbesserungen. Eine globale Unternehmenskultur orientiert
sich nicht mehr nur an den Rohstoffen der Dritte-Welt-Länder,
sondern entdeckt auch deren Menschen als Arbeitsressource.
Dadurch wird Reichtum, Arbeit und Bildung transferiert. Das durchschnittliche Einkommen der Dritten Welt steigt an, genauso wie das
Volumen der Auslandsdirektinvestitionen. Insbesondere asiatische
Länder haben in den letzten 20 Jahren eine erstaunliche Entwicklung genommen. In Darstellung 2 wird deutlich, dass sich die Werte
für Bildung, Kindersterblichkeit und Lebenserwartung weltweit
insgesamt verbessert haben. Eine Innovationsrevolution sorgte in
den letzten zwanzig Jahren für zahlreiche technologische Entwicklungen von denen teilweise auch Dritte-Welt-Länder profitieren.
Darüber hinaus haben sich demokratische Strukturen ausgebreitet,
welche langfristig besser in der Lage sind, sichere Rahmenbedingungen für globale Finanzmärkte zu schaffen.
Die Globalisierung zwingt die Nationalstaaten der ersten Welt und
ihre Bewohner, verstärkt die ganze Welt zu sehen. „Unsere soziale
Marktwirtschaft“, unser „Sozialstaat“ stellt sich als ein Konstrukt
heraus, welches besonders gut unter Ausschluss anderer Länder in
dieser Qualität existieren konnte. Die Globalisierung macht uns
rastlos und bestrebt nach Lösungen zu suchen, mit deren Hilfe alle
Menschen an sozialen Sicherheiten, an Rechtsstaatlichkeit und einer
intakten Umwelt teilnehmen können. Der sich selbst verwaltende
Kontext
Darst. 2: Bildung, Gesundheit, Lebenserwartung (global) Quelle: UNDP, Report, 2001, S.12
Sozialstaat hat seine Schwächen und Ineffizienzen gehabt. Eine
Neupositionierung zwischen sozial und liberal unter Einbezug
globaler Aspekte ist notwendig.
1.1.2
Schattenseiten der Globalisierung
Die Gesellschaft ist insgesamt reicher geworden. Ist die Globalisierung in ihrer jetzigen Form also ein Erfolgsmodell? Der Blick auf die
Globalisierungsstatistiken in Darst. 2 trügt, denn sie geben keinen
Hinweis auf die Verteilung von Reichtum, Bildung und Gesundheit.
In gewisser Weise findet ein globaler Austausch in Form einer
Nivellierung statt. Dies geschieht leider nicht so sehr, indem die
Sicherheiten der ersten Welt in die Dritte Welt vordringen. Im
Gegenteil: die Unsicherheiten, Risiken und Ungleichheiten der
Dritten Welt dringen in die erste Welt ein (Risikogesellschaft).
Außerdem wird deutlich, dass sich die erste Welt viel stärker entwickelt hat als die Dritte (s. Darstellung 3).
An die Heilsversprechen der Globalisierung in ihrer jetzigen Form
glaubt nach dem Zusammenbruch der Aktienmärkte, der Asienkrise
und der andauernden amerikanischen und europäischen Wirtschaftskrise auch bei uns kaum jemand mehr. Spätestens jetzt wird
deutlich, welche Mängel eine einseitig ökonomisch orientierte
Globalisierung mit sich bringt. Die Theorie der „Trickle-DownEffekte“ hat sich in dramatischer Weise als falsch erwiesen. Mit den
Begriffen Ungleichheit und Instabilität lassen sich diese Mängel am
Treffendsten umschreiben.
1.1.3
Ungleichheit Erste und Dritte Welt
Die Globalisierung begünstigt einseitig die reichen Länder der
Ersten Welt. Zwar kommt es zu einer durchschnittlichen Verbesserung des Lebensstandards in den Ländern der Dritten Welt, von
diesen Vorteilen profitiert jedoch nur ein sehr geringer Teil der
Bevölkerung. China kam beispielsweise in den letzten Jahren in den
5
6
Kontext
Genuss hoher ausländischen Direktinvestitionen. Die chinesische
Wirtschaft hat in den letzten Jahren eine erstaunliche jährliche
Wachstumsrate verzeichnet. Dennoch lebt über ein Fünftel der
Bevölkerung von weniger als einem Dollar pro Tag (vgl. Hertz, silent
takeover, 2002, S.62).
Hinzu kommt, dass sich die Lebensbedingungen in den Ländern der
Ersten Welt weit stärker verbessert haben, sodass sich insgesamt der
Abstand zwischen den Ländern der
Ersten Welt und der Dritten Welt in den
letzten zwanzig Jahren beträchtlich
vergrößert hat (s. Darstellung 3). Ungefähr 1 % der Weltbevölkerung erhält so
viel Einkommen wie die Ärmsten 57 %
zusammen. Über 1,2 Milliarde Menschen müssen mit weniger als 1 Dollar
pro Tag auskommen, fast 1 Milliarde
haben keinen Zugang zu sauberen
Trinkwasser und 862 Millionen Menschen leiden an Unterernährung (vgl.
UNDP, Report, 2001, S. 9ff).
Diese „Kluft“ zwischen den Welten ist
nicht verwunderlich. Die internationalen Finanzorganisationen werden im
wesentlichen von den Ländern der
Darst. 3: Einkommen (global)
Ersten Welt dominiert. Innerhalb des
Quelle: UNDP, 2001, S.17
IWF orientieren sich die Stimmrechte an
der Wirtschaftskraft der einzelnen
Länder. Auf die G7-Länder fallen damit 45 % der Stimmen – genug,
um ihre Interessen durchzusetzen. In der WTO hat zwar jedes Land
nur eine Stimme, die USA, Japan und die EU haben jedoch das
alleinige Recht die Tagesordnungen festzulegen. Bei den Verhand-
lungen zur Uruguay – Runde 1993 waren die Handelsminister der
meisten Dritte-Welt-Länder in der letzten Phase von der Teilnahme
ausgeschlossen. Dies sagt viel über den Stellenwert solcher Nationen aus. Überhaupt können es sich 30 von 139 Mitgliedstaaten nicht
leisten, einen Vertreter an den Sitz der WTO zu entsenden. Kommt
es zum Rechtsstreit sind die Rechtskosten für ein Dritte-Welt-Land,
tritt es z.B. gegen die USA an, oft nicht zu bewältigen (vgl. Hertz, silent
takeover, 2002, S.114).
Nicht zu vernachlässigen ist in dieser Hinsicht die Einflussnahme
globaler Konzerne. Um WTO, IWF und Weltbank haben sich mächtige Interessenvertretungen gruppiert, die einen eklatanten Einfluss
auf die globale Wirtschaftspolitik haben.
Die Maxime des Freihandels wird zwar immer wieder betont, widerspricht jedoch häufig den Zielen der G7-Länder. Tendenziell kann
man sagen, dass im Wesentlichen die Produkte frei gehandelt
werden, die von den Industrienationen exportiert werden (Hightech), wogegen die möglichen Exportprodukte der Dritten Welt
(Nahrung, Kleidung,....) auf dem europäischen und amerikanischen
Markt subventioniert und geschützt werden. In Amerika belaufen
sich die jährlichen Direktsubventionen an Unternehmen auf insgesamt 75 Milliarden Dollar. Eine Politik die eklatant den Maximen des
Freihandels widerspricht und die auch von den europäischen
Ländern betrieben wird (vgl. Hertz, silent takeover, S.85). Erst kürzlich
scheiterten in Johannesburg Versuche, den europäischen Markt für
landwirtschaftliche Produkte zu öffnen.
Im mächtigsten Element der Vereinten Nationen, dem Sicherheitsrat, haben nur die 5 ständigen Mitglieder ein Vetorecht. Damit ist
klar, wer auch hier bestimmt.
1.1.4
Ungleichheit innerhalb der Ersten Welt
Das Phänomen der zunehmenden Polarisierung kann man nicht nur
Kontext
in der Dritten Welt beobachten. In Amerika sind in den letzten
zwanzig Jahren 97 % des zusätzlichen Einkommens an die obersten
20 % der Familien geflossen. Während die Einkünfte der Reichen
steigen – das Durchschnittseinkommen des obersten Fünftels
erwerbstätiger Männer ist zwischen 1979 und 1996 um 4 % jährlich
gestiegen – verzeichnet das unterste Fünftel einen Einkommensrückgang von 44 %. 45 Millionen Amerikaner sind gegenwärtig nicht
krankenversichert und 25 % der chronisch Kranken haben keinen
ausreichenden Versicherungsschutz (vgl. Hertz, silent takeover, 2002,
S.64ff).
Das Bild in Deutschland ist ähnlich, wenn auch nicht ganz so dramatisch. Seit 1973 sind 1,3 Mio. Menschen Einkommensmillionär
geworden (vorher 217.000). Im selben Zeitraum hat sich in den alten
Bundesländern die Zahl der Menschen, die von Sozialhilfe leben
müssen, vervierfacht. In den neuen Ländern hat sie sich seit 1991
verdoppelt. Mittlerweile wächst jedes siebte Kind in Deutschland in
Armut auf (vgl. BMAS, Armutsbericht, 2000).
1.1.5
Shareholder-Value
George Soros sieht das Grundproblem darin, dass freie Märkte und
Unternehmen per Definition amoralisch sind. Sie würden ausschließlich nach dem Prinzip des Shareholder-Value funktionieren,
also der Gewinnmaximierung von Investoren. Reichtum werde im
wesentlichen dort erzeugt wo Reichtum (Kapital), Bildung und
Infrastruktur schon vorhanden sind. Kollektive Bedürfnisse und
öffentliche Güter wie Rechtsstaatlichkeit, die Aufrechterhaltung des
Marktmechanismus, soziale Gerechtigkeit und Bildung ließen sich
nur durch politische Entscheidungen bereitstellen (vgl. Soros, Globalisierungsreport, 2002, S.17ff).
Eine ganz einfache und logische Erkenntnis, die in den jeweiligen
Nationalstaaten ihre Berücksichtigung findet. Im globalen Raum
fehlen jedoch äquivalente Institutionen. IWF, WTO und Weltbank
existieren als globale Finanzinstitutionen. Die Bereiche Umwelt,
Arbeit, Soziales und Recht sind nur marginal vertreten. Versuche
diesem Ungleichgewicht zwischen Ökonomie und Politik etwas
entgegenzusetzen, werden von den Ländern, die von diesem
System am meisten profitieren, bislang erfolgreich verhindert. Die
Liste der Initiativen, welche die USA in den letzten Jahrzehnten
verhindert bzw. nicht unterstützt haben, ist lang. Sie weigerten sich
das Kyoto-Protokoll zu unterschreiben, lehnten den internationalen
Gerichtshof ab, kündigten den ABM-Vertrag zur Begrenzung der
Raketenabwehr, ignorieren das Verbot von Anti-Personen-Minen,
die UN- Kinderrechtskonvention, das Atomteststopp-Abkommen,
die B-Waffenkonvention,... (vgl. Heine, Völkerrecht, 2002, S.8).
1.1.6
Ausverkauf der Nationalstaaten
Mangels global-politischer Institutionen müssen öffentliche Güter
immer noch von Nationalstaaten bereitgestellt werden. Das Problem ist allerdings, dass diese dazu immer weniger in Lage sind. Da
das Kapital eine wesentliche Vorraussetzung der wirtschaftlichen
Produktion ist, müssen die einzelnen Länder darum konkurrieren.
Die multinationalen Konzerne, die sich ihrer gegenwärtigen Macht
voll und ganz bewusst sind, spielen Länder und Politiker gegeneinander aus und fordern für sich immer günstigere Bedingungen. Sie
können ihr Kapital ungehindert über Grenzen bewegen und entscheiden unabhängig darüber, wo sie investieren, produzieren und
Steuern zahlen wollen.
Seit der Steuerreform 2000 befindet sich Deutschland in der grotesken Situation nicht nur 23,6 Mrd. DM weniger an Körperschaftssteuer einzunehmen, es mussten sogar 400 Mio. DM an Großunternehmen ausgezahlt werden. Die Gewerbesteuer sackte 2001 um 9 % ab,
2002 liegt sie bereits mit 13,6 % im Minus. Insbesondere die Großstädte haben mit Verlusten von teilweise über 60 % (Leverkusen) zu
kämpfen. Hinzu kommen die obligatorischen Einsparungen der
7
8
Kontext
verminderten Einkommenssteuer und der Kampf um die Reduzierung der Sozialabgaben, die versteckten und nichtversteckten
Subventionen für Großunternehmen, die Einschnitte in den Arbeitsund Verbraucherrechten, etc. All dies, um den Unternehmensstandort für ausländisches Kapital interessanter zu machen (vgl. Knaup,
Steuercrash, 2002, S.26ff).
Die Unternehmen bedanken sich für dieses Entgegenkommen,
indem sie ihre Gewinne trotzdem auf den Cayman Islands versteuern und indem sie rationalisieren. Den verminderten Einnahmen
stehen explodierende Ausgaben der Nationalstaaten gegenüber.
Schließlich müssen diese weiter für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger aufkommen.
Die WTO greift auch ganz direkt in die Gestaltungsmöglichkeiten
von Nationalstaaten ein. Aus Angst vor einer Bestrafung durch die
WTO ließ die Europäische Union 1997 das beabsichtigte Verbot von
Kosmetika fallen, welche an Tieren getestet wurden, die mit Schlageisen gefangen worden waren. Das gleiche gilt für die Einfuhr von
Legebatterie - Eiern (vgl. Hertz, silent takeover, 2002, S.111).
ökonomische Globalisierung
Standortkonkurrenz - drohender Abzug ins Niedriglohnländer - fortschreitende Rationalisierung
weniger
Einnahmen
geringere Lohnnebenkosten, geringere
Steuereinnahmen
National
staats
pleite
End of politics
Darst. 4: End of Politics
Quelle: eigene Darstellung
höhere
Ausgaben
Subventionen
steuerliche Anreize
mehr Sozialausgaben
durch Arbeitslosigkeit
1.1.7
Die Macht der Unternehmen
1876 sagte der damalige US-Präsident Hayes über seine Regierung:
„Es ist eine Regierung von Unternehmen, für Unternehmen und
durch Unternehmen.“ (zit. in: Korten, Corporations, 195, S.45). Die Situation heute ist vergleichbar. Die Macht einiger Großunternehmen ist
enorm. Dreihundert multinationale Konzerne verfügen über 25
Prozent des weltweiten Vermögensbestands. Der Jahresumsatz der
größten transnationalen Unternehmen, der sich zwischen 150 und
210 Milliarden Dollar bewegt, wird heute nur noch vom Bruttosozialprodukt von 21 Nationalstaaten übertroffen. Der Umsatz von
WalMart ist z.B. größer als das Bruttosozialprodukt von Österreich
(vgl. Fleischhauer, Widerspruch, 2001, S.20).
Kein Staatsführer kann es sich leisten, gegen Unternehmensinteressen zu handeln. Wenn in Deutschland eine Unternehmenslobby aus
Großbanken und Automobilkonzernen mit der Abwanderung droht,
lenkt jeder Bundeskanzler ein. Zudem haben sich Politiker in den
letzten Jahren zunehmend in finanzielle Abhängigkeit von der
Privatwirtschaft begeben. Die Politik von heute ist teuer, marketingorientiert, kapitalintensiv und sie stützt sich in größerem Maße als je
zuvor auf Massenkommunikation per Medien und Werbung. Die
Kosten sind astronomisch, besonders in den USA. Im Vorfeld der
Präsidentschaftswahlen 2000 gaben die Kandidaten den Rekordbetrag von über einer Milliarde Dollar aus. Finanziert wird der Wahlkamp fast komplett von Sponsoren aus der Privatwirtschaft, deren
indirekte Einflussnahme in den USA legal ist. Neben der indirekten
weitet sich auch die direkte Einflussnahme, die Bestechung immer
weiter aus. Anfang der neunziger Jahre wurde gegen 40 Prozent der
italienischen Parlamentsabgeordneten wegen Bestechlichkeit
ermittelt. Selbst die „korrekten Deutschen“ müssen sich mit Leunaaffäre und Spendenskandal à la Kohl herumschlagen.
Kontext
Erschreckend ist vor allem der wachsende Einfluss von Medienunternehmen auf die Politik. Ohne Rupert Murdoch, der merkwürdigerweise in England keine Unternehmenssteuern zahlen muss und
30 Prozent des britischen Zeitungsmarktes kontrolliert, kann in
England keine Wahl mehr gewonnen werden. Eine ähnliche Rolle
spielen Ted Turner in den USA und Berlusconi in Italien, wobei
Berlusconi in Ergänzung zum Medienmonopol auch noch die Rolle
des Staatspräsidenten inne hat. Aus diesem Grund wird Murdoch in
England als heimlicher Premierminister bezeichnet. Ted Turner, der
eine Neigung zur Philanthropie hat, antwortete einmal auf die
Frage, ob er nicht Präsident der Vereinigten Staaten werden wolle,
er könne in seiner jetzigen Funktion wesentlich mehr erreichen womit er wahrscheinlich Recht hat (vgl. Hertz, silent takeover, 2002,
S.138ff, 212).
1.1.8
Das Ende der Politik
Die Ohnmacht der Nationalstaaten hat zu einer hohen Politikverdrossenheit geführt. In den USA beteiligten sich nur 51 % der
Wahlberechtigten an den Präsidentschaftswahlen 2000. An den
Wahlen zum Europäischen Parlament 1999 nahmen weniger als 50
Prozent der 297 Millionen Wahlberechtigten in der EU teil, im
Vergleich zu 57 Prozent 1994. In Großbritannien beteiligten sich
sogar nur 24 Prozent der registrierten Wähler – während sich in der
selben Woche eine Million Briten die Mühe machten, für die Änderung des Markennamens Choco Krispies in Coco Pops zu stimmen
(ebenda, S.144).
Die Politik muss immer lauter schreien, um sich Gehör zu verschaffen und immer höhere Summen aufwenden, um beachtet zu werden. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass die Wähler nicht mehr
hinhören. In einer ideologischen Einheitswelt, in der sich demokratische Parteien und Politiker immer stärker aneinander angleichen
und in der die Interessen der Menschen von Wirtschaftsinteressen
verdrängt werden, bekunden die Bürger ihre Unzufriedenheit,
indem sie Wahlenthaltung üben.
Laut Umfragen in Großbritannien ist der Prozentsatz der Wähler, die
hohes Vertrauen in das Parlament haben, zwischen 1983 und 1996
von 54 auf 10 Prozent gesunken (ebenda, S.145). In Deutschland ist die
Wahlbeteiligung zwar wesentlich höher, das Vertrauen der Wähler in
die Politik aber ebenso auf dem Tiefststand.
1.2
Informationszeitalter
In dem oben genannten Kapitel über die Macht der Medien habe ich
bereits angedeutet, welchen Einfluss die Kommunikationsindustrie
auf uns ausübt. Der Begriff der Medialisierung beschreibt jedoch nur
einen Aspekt einer umfassenden Veränderung, die von Manuel
Castells als die informationstechnologische Revolution beschrieben
wird und die er als Ausgangspunkt seiner Untersuchung nimmt. In
seinen Büchern über das Informationszeitalter stellt er dar, wie diese
Revolution die gesamten Bereich menschlicher Aktivitäten durchdringt – „die Art wie wir denken, wir produzieren, wir konsumieren,
wir handeln, wir kommunizieren, wir leben, wir sterben, wir Krieg
führen und wir Liebe machen.“ (Castells, Informationszeitalter I, 2001, S.4).
Kennzeichen des Informationszeitalters ist es, dass die herrschenden
Funktionen und Prozesse zunehmend in Netzwerken organisiert
sind. Castells weist darauf hin, dass Netzwerke heute die soziale
Morphologie unserer Gesellschaft bilden. Die Verbreitung der
Vernetzungslogik verändere außerdem die Funktionsweise von
Prozessen der Produktion, Erfahrung, Macht und Kultur wesentlich.
Anwesenheit oder Abwesenheit im Netzwerk und die Dynamik eines
jeden Netzwerkes gegenüber anderen seien entscheidende Quellen
von Herrschaft und Wandel in unserer Gesellschaft und Schalter,
welche die Netzwerke untereinander verbinden, die bevorzugten
Instrumente der Macht. Weil es eine Vielzahl von Netzwerken gebe,
9
10
Kontext
würden die Codes und Schalter, die zwischen den Netzwerken
vermitteln, zu den grundlegenden gesellschaftsformenden Quellen
werden (vgl. Castells, Informationszeitalter I, 2001, S.527-530).
In diesem System sich gegenseitig verstärkender Abhängigkeiten
sind die Mächtigen nicht mehr so leicht auszumachen. Manager von
Großkonzernen kontrollieren zwar ihre Unternehmen, meist jedoch
nur als Angestellte. Hinzu kommt, dass auch sie nicht die tatsächlichen, systemischen Bewegungen des Kapitals in den Netzwerken
kontrollieren können. Macht ist strukturell geworden - das macht sie
auch so unangreifbar.
„Oberhalb einer Vielfalt von Kapitalisten aus Fleisch und Blut gibt es also
einen gesichtslosen kollektiven Kapitalismus, der aus Finanzströmen
besteht, die durch elektronische Netzwerke in Gang gehalten werden...Es ist
wirklich Kapitalismus in seiner reinen Ausdrucksform als endloses Streben
nach Geld mittels Geld durch Produktion von Waren mittels Waren.“
(Castells, Informationszeitalter I, 2001, S.532).
1.3
Individualisierung
Die Tendenz der Individualisierung muss an dieser Stelle nicht tiefer
erörtert werden. Der Exodus kollektiver Güter schreitet weiter voran,
ganz im Trend von Liberalismus und Deregulierung. Natürlich gibt
es auch Tendenzen neuer Formen von Kollektivität, auf die ich
später noch zu sprechen komme. Gleichwohl befinden wir uns
momentan immer noch in einer stark individualisierten Gesellschaft,
eine Rahmenbedingung mit der man sich weiter auseinandersetzen
muss.
1.4
Identität
“The institutions and organisations of civil society that we constructed
around the democratic state, and around the social contract between
capital and labour, have become empty shells, decreasingly able to relate to
peoples lives and values in most societies. In this end of the millennium, the
king and the queen, the state and the civil society, are both naked, and their
children - citizens are wandering around a variety of foster homes.” (Castells,
Information Age II, 2001, S.534)
Wir leben in einer Zeit des Übergangs. Traditionelle Bindungen an
Staat, Arbeit, Familie, Kirche und Ort haben längst an Bedeutung
verloren, neue Bindungen werden teilweise noch nicht wahr genommen. Was auf uns zukommt, erfüllt uns oft mit Unbehagen. Dies
führt zu einer paradoxen Situation. Das Leben (z.B.: in Deutschland)
war in vielerlei Hinsicht nie angenehmer, der individuelle Reichtum
war nie größer. Trotzdem sind gerade junge Menschen hinsichtlich
ihrer Zukunft zunehmend orientierungslos und unzufrieden.
Die Maßgaben der Informationsgesellschaft, der Globalisierung, der
Ökonomisierung und der Liberalisierung haben eklatanten Einfluss
auf unsere Identitätsentwicklung. Es gibt eine Unzahl von Begriffen,
die versuchen diese kommende Generation zu umschreiben. Der
Freizeitforscher W. Opaschowski spricht beispielsweise von einer
„Nonstop-Gesellschaft, in der Rast- und Ruhelosigkeit, Zeitoptimierung und Speed-Management den Ton angeben“ (vgl. Keupp, Selbstsorge, 2001, S. 61). Zygmunt Bauman beschwört das Bild des Spaziergängers, des Vagabunden, des Touristen, der die Vermeidung
jeglicher Bindungen zum Angelpunkt seiner Lebensstrategie macht
und sich selbst im szenischen Spiel, als “Playing Identity“ immer neu
entwirft (vgl. Baumann, Flaneure, 1997, S. 161).
Angelehnt an den Gott Proteus entwirft Jeremy Rifkin die Proteische
Persönlichkeit, die spielerisch jede beliebige Gestalt annehmen
könne. Dies entspreche der Norm des neuen Kapitalismus zu flexibleren Menschen zu werden, die sich ständig an sich verändernde
Umwelten und neue Umstände anpassen können (vgl. Rifkin, Access,
2000, S.250).
Ernest Gellner hat diesen neuen Menschen als den Modularen
Kontext
Menschen beschrieben. Der Modulare Mensch sei mit seiner IKEAMentalität kein stabiler, fertiger Charakter, sondern stelle ein Wesen
mit mobilen, disponiblen und austauschbaren Qualitäten dar (vgl.
Gellner, Freiheit, 1995, S.77).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Identität, das Selbst
dieser neuen Persönlichkeit, dieser neuen Generation, unbestimmt
und ambivalent ist. Man kann sagen, dass jedes Selbst möglich ist.
Von dem alteuropäischen Persönlichkeitsideal des durch persönliche Tiefe gekennzeichneten stabilen Charakters setzt sich diese
Definition deutlich ab. Es geht nicht mehr darum, ein starkes Ich zu
entwickeln, sondern in virtuellen Beziehungen zu leben und multiple Identitäten zu pflegen. Damit setzt man nicht mehr auf einen
persönlichen Kern, sondern trainiert sich die Fähigkeiten an, sich
nicht mehr definitiv auf etwas festzulegen. Man bleibt fit für neue
Wege. Metaphorisch gesprochen: Statt in die Tiefe geht man in die
Breite. Überhaut gewinnt die persönliche Fitness, die persönliche
Bereitschaft immer mehr an Bedeutung. Diese Haltung ist sowohl
für den Wirtschaftsstandort wie für die persönlichen Lebenschancen
ausschlaggebend: Corporate Fitness, mentale Fitness und Body
Management. Die Frage ist, ob man in diesem Sinne nicht besser
von Lifestyles als von Identitäten reden sollte (vgl. Bosshart, Neuerfindung, 1995, S. 147f).
Während einige Autoren diesen Prozess relativ neutral beurteilen,
liefert Richard Sennett eine eher düstere Analyse der gegenwärtigen
Veränderungen. Für ihn stellt sich die Frage, wie überhaupt noch
Identifikationen, Loyalitäten und Verpflichtungen auf bestimmte
Ziele entstehen können. Von einer „in die Breite“ entwickelten
Identität der multiplen Identitäten (oder besser Lifestyles), hält er
nicht viel. Seiner Meinung nach erfahren die Subjekte die gegenwärtige Entwicklung vor allem als Deutungsverlust. Den flexiblen
Menschen beschreibt er als nachgiebiges Ich, als Collage von Frag-
menten. Sennett hat erhebliche Zweifel, ob der flexible Mensch
überhaupt möglich ist (vgl. Sennett, flexible Mensch, 2001, S. 28, 81, 182).
Auch Johanno Strasser kritisiert die unbefriedigende Reduzierung
des Menschen auf seine Employability als Ziel eigenständiger
Persönlichkeitsbildung. Er sieht darin die Benutzung des Emanzipationspathos der Moderne zum Zwecke radikalster Entfremdung.
Nicht mehr die aktive Gestaltung des eigenen Lebens durch das
Individuum gelte als Lebensideal, sondern die umfassende Selbstinstrumentalisierung für heteronome Zwecke, das Gebrauchtwerdenkönnen, ein Leben im Passiv. Er empfindet es als absurd, die uferlose
Flexibilisierung der Arbeitszeiten als Überwindung nervtötender
Routine bzw. die rastlose Anpassung des eigenen Selbst als die
Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zu feiern (vgl. Strasser in Keupp,
Selbstsorge, 2001, S. 71).
Die Frage ist, ob es zwischen der Identität des klassischen Subjekts
und der modularen Identität noch andere Formen geben kann bzw.
welche Formen der Gegenidentität (Resistence Identity) der Zwang
zur modularen Identität erzeugt.
1.5
Auswirkungen auf die Stadt
Die Stadt war schon immer Manifestation gesellschaftlicher Vorgänge im Raum. Globalisierung wird in entsprechenden Untersuchungen in der Regel meist nur als Internationalisierung des Kapitals, als
wirtschaftlicher Prozess begriffen. Indem Saskia Sassen die Stadt
zum Mittelpunkt ihrer Untersuchung zur Globalisierung macht,
gelingt es ihr nicht nur die gängigen Prozesse im Raum nachzuzeichnen, sondern sie entdeckt auch eine Vielzahl weiterer Akteure
und Kategorien. Als notwendige Bestandteile bzw. Produkte der
Globalisierung bezeichnet Sassen das Auftreten informeller Strukturen, das Heer billiger Dienstleister sowie Aspekte der Multikulturalität.
11
12
Kontext
1.5.1
Geografie der Zentralität
Eine der Hauptthesen von Saskia Sassen ist, dass die Informationsrevolution und die Globalisierung keineswegs zu einer möglichen
Dezentralisierung geführt haben. Die Bedeutung globaler Metropolen als strategische Schnittpunkte im globalen Netzwerk sei im
Gegenteil nachhaltig gestärkt worden (vgl. Sassen, Machtbeben, 2001,
S.11f,).
Global Cities sind Knotenpunkte von leitendem Management und
Kontrollfunktionen, gelten als Imageträger und sind als Firmenadresse von großer Bedeutung. Sie stillen den Bedarf globaler Unternehmen und Institutionen an eine umfassende physische Infrastruktur, die eine Konzentration von Fähigkeiten und Aufgaben mit
einschließt und die nur von wenigen Standorten geleistet werden
kann. Zu diesen Fähigkeiten zählt Sassen spezialisierte Dienstleistungen, telekommunikative Netzwerke, Industriedienstleistungen
und ein Pool von ständig verfügbaren Arbeitskräften, u.a. aus dem
Sektor billiger Dienstleistungen (Putzjobs, Botendienste, etc.)
(ebenda, S.112). Die Bedeutung globaler Metropolen wie New York,
Tokio, London und Frankfurt als Orte einer transnationalen Geografie nehme ihrer Darstellung entsprechend dramatisch zu, während
klassische Industriestädte an Bedeutung verlieren würden. Globale
Metropolen neigten dazu, sich von ihrer Region oder Nation zu
lösen. Dadurch entstehe ein weltweites Netz, eine neue ökonomische Geografie der Zentralität, die über nationale Grenzen und ein
Nord-Südgefälle hinweggehe (vgl. Sassen, Metropolen, 1996, Kap.2).
1.5.2
Polarisierung / Segregation
Auch innerhalb der Metropolen kommt es zu einer Zentralisierung.
Die Geschäftsviertel und Bürokomplexe erhalten enorme Investitionen in Form von Immobilien und Telekommunikation. Transiträume
wie Flughäfen und Bahnhöfe werden ausgebaut und mit teuren
Restaurants, Hotels und Einkaufsmöglichkeiten versehen. Es entstehen urbane Glitzerwelten für internationales business. In Frankfurt
ist in den letzten fünfzehn Jahren eine Skyline von Hochhäusern
entstanden, die sich mit einer amerikanischen Skyline durchaus
messen kann. Bestimmte Stadtviertel, in denen hochbezahlte,
hochqualifizierte Angestellte wohnen bzw. einkaufen gehen, werden ebenfalls enorm aufgewertet. Gleichzeitig werden zahlreichen
Vierteln mit einkommensschwachen Haushalten kaum noch Ressourcen zur Verfügung gestellt, privates Kapital fließt komplett an
diesen vorbei. Es kommt innerhalb der Stadt zu einer „neuen Geografie der Zentralität und der Marginalität.“ ( Sassen, Machtbeben, 2001,
S.19).
Die Stadt kann in diese Entwicklung nicht mehr lenkend eingreifen,
denn der Stadt stehen die notwendigen Mittel nicht mehr zur
Verfügung (s. Kap. 2.4.1). In Berlin wurden 2002 nahezu alle Förderungsprogramme des Landes, bis auf die stark limitierte Genossenschaftszulage, gestrichen. Darüber hinaus kam es zu einem massiven Ausverkauf öffentlicher Grundstücke und Gebäude zur Haushaltssanierung. Mit der Ausbreitung marginalisierter Bereiche
kommt es auch zu einer Ausbreitung informeller Strukturen, die
sonst nur in Dritte-Welt-Ländern üblich waren. Dazu tragen verschieden Faktoren bei, die durch die Globalisierung bedingt werden:
„wachsende Einkommensunterschiede; Ausschluss großer Bevölkerungsteile; schlechtere Grundversorgung; steigende Nachfrage nach
teuren, auf individuelle Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene,
Dienstleistungen und Produkte; steigende Nachfrage nach extrem
billigen Dienstleistungen und Produkten; Nachfrage nach
individuellen Dienstleistungen und in begrenzten Stückzahlen
verfügbaren Gütern von Unternehmen; zunehmender Konkurrenzdruck aus Dritte-Welt-Ländern; Auslagerungen von Unternehmensbereichen zur höheren Flexibilisierung; Übernahme von Verhaltensmustern von Immigranten.“ (Sassen, Machtbeben, 2001, S.59).
Kontext
von Immigranten.“ (Sassen, Machtbeben, 2001, S.59).
Man spricht deswegen heute von einer Ausbreitung der Dritten in
der Ersten Welt. Berlin ist in dieser Hinsicht kein besonders aussagekräftiges Beispiel. Trotzdem gibt es hier mittlerweile 30.000 Obdachlose und 200.000 Beschäftigte im sogenannten 4. Sektor (Schwarzarbeit, Subunternehmen). In Amerika nahmen Mitte der neunziger
Jahre 83 % aller Haushalte informell produzierte Waren in Anspruch.
Den Großteil davon machen Reparaturen im Wohnbereich (21,4
Mrd. $) und informell verkaufte Lebensmittel aus (10,3 Mrd. $) (vgl.
Sassen, Machtbeben, 2000, S.59).
1.5.3
Die Privatisierung des öffentlichen Raumes
Den informellen Strukturen stehen eine Vielzahl inszenierter ReadyMade-Strukturen gegenüber. Von privaten Projektplanern initiierte
Strategien (Public Privat Partnerships) ersetzen die städtischen
Aufgaben und führen zu einer Privatisierung des öffentlichen
Raumes. Dementsprechend werden öffentliche Straßen zu Privatstraßen, Handel und Gewerbe verschwinden hinter den Fassaden
von Shopping-Malls, die entweder an Ausfallstraßen stehen oder
innerhalb der Stadt eine privatwirtschaftliche Reinszenierung des
Städtischen betreiben und Wohnviertel werden zu Gated Communities.
Auf dieser Grundlage wird ehemals öffentlicher Raum unter Kontrolle und Schutz privater Sicherheitsdienste gestellt und ökonomischen Verwertungskriterien unterworfen. Im Amerika werden
mittlerweile Kleinstädte von Privatunternehmen geplant (bzw.
inszeniert) und realisiert. Celebration ist eine Stadt mit 25.000
Einwohnern, die in den letzten Jahren vom Disney-Konzern gebaut
wurde. In dieser Stadt gibt es nur noch marginalisierte öffentliche
Funktionen. Verwaltung, Bildung, Gesundheit, etc. werden komplett
als private Dienstleistung angeboten. Eine demokratische Kontrolle
und Teilhabe bzw. Legitimation wird nicht nachgewiesen. Der
demokratische Akt liegt in der Entscheidung über den Zuzug. Diese
Form von Gated Communities breitet sich rasant aus. Immer mehr
Menschen fliehen, sofern sie es sich leisten können, in den Schutz
dieser Scheinwelten (vgl. Roost, Disneyfizierung, 2001).
1.5.4
Frage an die Stadt
Die Stadt zerfällt in innere Peripherien, in unterschiedliche Subcontainer, Sphären. Man könnte auch von einer desintegrierten,
defragmentierten Stadt sprechen. Gleichzeitig ist und bleibt der
spezielle Raum der Stadt der Ort, an dem Konflikte ausgetragen und
neue Forderungen formuliert werden können. Beide Seiten - globales Kapital und marginalisierte Bevölkerung - finden in der globalen
Stadt einen Ort zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen und politischen Interessen. Saskia Sassen sieht in den Metropolen dieser Welt
die Potentiale für den Entwurf einer neuen transnationalen Politik
für diejenigen, die zwar Raum einnehmen, aber keine Macht haben
(vgl. Sassen, Machtbeben, 2000, S.9ff). Jenseits dieser Konflikte stellt sich
für die Stadt die Frage, wie eine Kohärenz in der Stadtentwicklung
hergestellt werden kann bzw. wie die unterschiedlichen Teile,
Fragmente, Segmente wieder zusammengebunden werden können.
13
14
Kontext
Globalisierung
Der Globalisierungsprozess wird einseitig von ökonomischen Kriterien und Institutionen bestimmt, die nur unzureichend demokratisch legitimiert sind.
Das Äquivalent einer politischen Globalisierung existiert nicht.
Die Globalisierung in ihrer jetzigen Form produziert Reichtum, verteilt ihn aber nicht. Dadurch kommt es zu einem vielschichtigen System von Ungleichheiten.
Die Polarisierung zwischen erster und dritter Welt bleibt bestehen, sie weitet sich sogar aus.
Es kommt zu einer Polarisierung innerhalb der Nationalstaaten. Auch hier herrscht eine zunehmende Ungleichverteilung an Reichtum.
Die Mobilität des Kapitals zwingt Nationalstaaten zunehmend, in Standortkonkurrenz zueinander zu treten. Die Mobilität des Kapitals ermöglicht es Unternehmen sich den Standort mit den niedrigsten Steuern und den besten Rahmenbedingungen auszusuchen und sich bei Bedarf aus einem Land zurückzuziehen.
Gleichzeitig müssen Nationalstaaten mehr Leistungen erbringen, indem sie die Folgekosten der Polarisierung, Marginalisierung und der steigenden Arbeitslosigkeit tragen müssen.
Nationalstaaten stehen also vor dem Problem sinkender Einnahmen und erhöhter Ausgaben. Dieses Dilemma können
sie nicht lösen. Sie verlieren an Bedeutung und an Handlungsfähigkeit.
Das Vertrauen der Bürger in die Möglichkeiten der Politik ist gesunken. Dementsprechend sinkt die Wahlbeteiligung.
Darst. 5: Zusammenfassung Globalisierung Quelle: eigene Darstellung
Kontext
Identität
Wir leben in einer Zeit des Übergangs. Traditionelle Bindungen an Staat, Arbeit, Familie, Kirche, Ort haben längst an
Bedeutung verloren, neue Bindungen werden teilweise noch nicht wahrgenommen. Orientierungslosigkeit ist die Folge.
Die Maßgaben der Informationsgesellschaft, der Globalisierung, der Ökonomisierung und der Liberalisierung haben einen eklatanten Einfluss auf unsere Identitätsentwicklung.
Der „neue Mensch“ ist der Flaneur, Spieler, Tourist, der modulare, flexible Mensch, die proteische Persönlichkeit. Das
Subjekt entwickelt sich eher in die Breite als in die Tiefe.
Es gilt heute noch stärker der Begriff der Risikogesellschaft. Wir leben verstärkt in dem Risiko Arbeit, Beziehung, Heimat, Freundschaft, Gesundheit, Versorgung zu verlieren, ohne von irgendwelchen Sicherungssystemen aufgefangen zu
werden.
Stadt
Die Bedeutung globaler Metropolen als strategische Schnittpunkte im globalen Netzwerk hat zugenommen, während
klassische Industriestädte an Bedeutung verlieren.
Innerhalb der Städte kommt es zu einer zunehmenden Polarisierung und Segregation. Saskia Sassen spricht von einer
neuen Geografie der Zentralität und Marginalität.
In die zentralen Bereiche einer Stadt fließt viel privates Kapital. Es kommt zu einer Privatisierung des öffentlichen Raumes in Form von Shopping Malls, Gated Communities, etc
In die marginalisierten Bereiche fließt kein Kapital. Informelle Strukturen nehmen zu. Man könnte auch von einer Ausbreitung der dritten Welt in der ersten Welt sprechen.
Städte können ihre öffentlichen Aufgaben immer weniger wahrnehmen, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen. Dementsprechend können sie dieser Polarisierung nur wenig entgegenhalten.
Darst. 6: Zusammenfassung Identität und Stadt Quelle: eigene Darstellung
15
16
Strategien
2 Strategien
Der Film „2022....die überleben wollen“ von 1973 beschreibt das
Leben in einer völlig überfüllten, globalen Metropole. Natur und
Vegetation gehören der Vergangenheit an. Die Bevölkerung ist
geteilt in eine breite marginalisierte Schicht und eine kleine, reiche
Schicht, die sich hinter die Mauern geschlossener Gemeinschaften
zurückgezogen hat. Die Stadt und das Land wird beherrscht von
einem mächtigen Nahrungsmittelkonzern, der Soylent Corporation,
der sich durch die Kraft seiner medialen Inszenierung legitimiert,
aber ansonsten keiner Kontrolle untersteht.
Sieht so unsere Zukunft aus? Folgt dem Zeitalter der Nationalstaaten
das Zeitalter der Unternehmen und der Kapitalströme? Wird die
Ideologie der Gleichheit durch das Diktat der Ungleichheit ersetzt?
Es macht natürlich Spaß, solch düstere Szenarien zu entwerfen,
genauso wie es Spaß macht, eher heitere, positive, technologische
oder virtuelle Utopien vorherzusagen. Darum soll es allerdings nicht
gehen. Jedes gesellschaftliche Problem produziert auch gleichzeitig
entsprechende Lösungsansätze. Das Ende der Politik ist der Anfang
der Subpolitik; verlorengegangene Bindungen werden durch
andere ersetzt; Marginalisierung erzeugt Protest; Verdrängung Widerstand. Die Auflösung des einzelnen Containers produziert die
Existenz einer größeren Zahl von Subcontainern. Das Problem liegt
in der Ungleichzeitigkeit solcher Prozesse und in der Unbestimmtheit des Ausgangs (s. Darstellung 7). Eine ökonomische Globalisierung
entwickelt sich nicht zeitgleich mit einer politischen Globalisierung
– und Globalisierung, wollen wir das überhaupt? Es scheint außerdem in der Natur des Menschen zu liegen, eher zu reagieren, als
frühzeitig zu intervenieren. Dadurch entstehen Unregelmäßigkeiten,
Ungleichheiten und individuelle Härten. Potentiale müssen dementsprechend immer wieder neu erkannt und entwickelt werden – eine
wahre Sisyphosarbeit.
Im ersten Kapitel habe ich versucht, den aktuellen Kontext, die
aktuelle Problematik darzustellen. Aus dieser Analyse heraus versuche ich nun mit Hilfe zahlreicher Soziologen, Ökonomen, Städtebauer und Politiker, zeitgemäße Lösungsstrategien herauszufiltern
(u.a. Saskia Sassen, Manuel Castells, Ulrich Beck, Anthony Giddens,
George Soros, Noreena Hertz, Heiner Keupp, Nabeel Hamdi und
Klaus Selle).
Sie alle haben eine vergleichsweise realistische Sicht auf die Dinge
und bemühen sich um eine Neupositionierung zwischen sozial und
liberal. Utopien sind heute nicht mehr gefragt, es dominiert der
engagierte Pragmatismus. Das bedeutet nicht, dass es keine allgemeingültigen Ziele und Perspektiven mehr gibt. Der Begriff der
Nachhaltigkeit (sustainability) hat in den letzten fünfzehn Jahren
eine weite Verbreitung gefunden. Auch eine politische Globalisierung als Ergänzung zur ökonomischen Globalisierung sehen alle als
langfristiges Ideal. Aufgabe dieser politischen Globalisierung muss
es sein, die erzeugten Reichtümer besser zu verteilen bzw. öffentliche Güter bereitzustellen oder zu sichern. Allerdings erkennen sie
auch alle, dass es bis dahin noch ein sehr weiter Weg ist, der nicht
konform ist mit den Vorstellungen mächtiger und einflussreicher
Akteure auf dieser Welt. Wie bereits in Kapitel 1 erwähnt boykottieren die USA bis heute die grundlegendsten Institutionen und
Verträge.
Auf welche Weise die nationale Politik an Handlungsmöglichkeit
verliert, habe ich ebenfalls im ersten Kapitel beschrieben. Es scheint
in unseren eigenen Händen zu liegen, auf eine Veränderung der
bestehenden Verhältnisse hinzuwirken. Die diskutierten Lösungsansätze orientieren sich deswegen weitestgehend an einer emanzipierteren, selbstbestimmteren Gesellschaft. Die Begriffe kommen
meistens aus dem angloamerikanischen Raum, in dem der Staat, die
Strategien
Politik, traditionell keine große Rolle gespielt hat. Beispiele dafür
sind die Bürgergesellschaft, der dritte Weg, die Kollektivierung
(communities), Empowerment, Enabling, informelle Strukturen,
Subpolitik, NGO`s, der Verbraucheraktivismus. Eine paradoxe Situation: Lösungsansätze müssen u.a. dort gesucht werden, wo die
Probleme entstanden sind, ganz einfach aus dem Grund, weil sich
dort, zumindest in Ansätzen, die entsprechenden Gegen- bzw.
Ausgleichstrategien entwickelt haben – kurz- und mittelfristig.
Kommt es längerfristig zu einer Änderung (z.B. einer politischen
Globalisierung) entfallen diese Lösungsansätze und können und
sollen einer anderen Politik Raum geben, die im übrigen wieder
andere Probleme verursachen wird und neue Lösungsstrategien
generiert – wie gesagt, eine nie enden wollende Sisyphosarbeit. Es
bedarf einer gewissen Gelassenheit und vor allem Offenheit, um sich
auf diesen selbstreflexiven Automatismus einzulassen. Zumindest
muss man sich von dem Gedanken einer Linearität von Entwicklung
und dem Gedanken einer erreichbaren Utopie als Zustand definitiv
verabschieden. Die von Beck beschriebene reflexive Moderne kann
man in diesem Sinne eher als idealen Prozess bezeichnen, der die
Elemente des unreflektiert, mechanisch-eigendynamischen (im
Sinne von Reflex) genauso beinhaltet, wie die Elemente der reflektierenden und bewussten Zielsetzung (Reflexion) (vgl. Beck, Reflexive
Modernisierung, S.18f) (s. Darstellung 7).
2.1
Bürgergesellschaft – Dritter Weg
Der Begriff der Bürgergesellschaft ist in den Zeiten sozialdemokratischer Regierungen in Europa sehr in Mode gekommen. Der Soziologe Anthony Giddens lehnt einerseits einen ungesteuerten Neoliberalismus ab, andererseits erkennt er das Scheitern der klassischen
Sozialdemokratie an. Seiner Meinung nach müssen wir unser Leben
Nicht Linearität von Entwicklung / gegenseitge Abhängigkeit von Entwicklungen
Reflex (-ion)
Zustand
National
staaten
Ost-West
ökonomische
Globalisierung
Darst. 7: Nicht-Linearität; Zustand - Reflex Quelle: eigene Darstellung
Zeitleiste
Reflexion
Reflex (-ion)
Reflex
17
18
Strategien
aktiver gestalten als frühere Generationen. Wir müssen bewusster
Verantwortung für die Folgen unserer Handlungen und der von uns
gewählten Lebensformen übernehmen. Das Risiko ist für ihn nicht
bloß ein negatives Phänomen, welches es zu vermeiden gilt. Es ist
zugleich Antriebskraft einer Gesellschaft. Eine bewusste Auseinandersetzung mit Risiken ist für ihn eine notwendige Komponente
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Handelns. Chance und
Innovation würden dabei die positiven Seiten des Risikos bilden
(Giddens, dritte Weg, 1998, S.49, 78f).
Als Grundwerte des dritten Weges fordert er eine Bejahung der
Globalisierung, wenn sie als ein Prozess verstanden wird, der weit
über den globalen Markt hinausreicht. Er sieht es weiter als Aufgabe
des Staates, für soziale Gerechtigkeit zu sorgen. Mit der zunehmenden Individualisierung sollte jedoch eine Zunahme der Verpflichtungen des Einzelnen einhergehen (keine Rechte ohne Pflichten).
Als Folge der Globalisierung fordert er eine Ausweitung demokratischer Entscheidungsmacht und eine Verlagerung nach oben (Regionen, pol. Globalisierung) und vor allem nach unten. Demokratieexperimente auf lokaler und globaler Ebene sollten gefördert werden,
um der steigenden Politikverdrossenheit Einhalt zu gebieten. Er
fordert eine Ausweitung und Förderung von Selbsthilfeinitiativen,
lokalen Wirtschaftskreisläufen, Gemeinwohlunternehmen, Tauschringen und lokaler Autonomie. Des Weiteren tritt Giddens für eine
kosmopolitischen Pluralismus und für Pragmatismus bei der Bewältigung des Wandels ein; ein nuanciertes Bild von Wissenschaft und
Technik, das deren zweideutigen Folgen Rechnung trägt; Respekt
vor der Vergangenheit und der Geschichte; und schließlich im
Umweltbereich, eine Übernahme des Vorbeugeprinzips wo immer
möglich (Giddens, dritte Weg, 1998, S.80-102).
Eine ähnliche Haltung nimmt Ulrich Beck ein. Auch er möchte
Verantwortung vom Staat nach oben und nach unten delegieren.
Politik solle einerseits Selbsthilfe fördern, andererseits eine transnationale Regulierung anstreben. Im Zentrum seiner Überlegungen
steht die Transformation der Vollbeschäftigungsgesellschaft. Wir
leben im Moment in einer paradoxen Situation, in der es ein starkes
Schwinden von Erwerbsarbeit gibt, diese jedoch weiterhin eine Art
Daseinsmonopol in unserem kulturell verordneten Selbstwertgefühl
einnimmt. Vor diesem Hintergrund führt Beck die Grundidee der
Bürgerarbeit, des dritten Sektors ein. Bürgerarbeit meint: Nichtmarktgängige, gemeinwohlorientierte Tätigkeitsfelder zu erschließen zu einem neuen, sozial verführerischen Zentrum gesellschaftlicher Aktivitäten. Beck möchte Themen wie Bildung, Umwelt, Gesundheit, Sterbehilfe, Betreuung von Obdachlosen, Asylbewerbern,
Lernschwachen sowie Kunst und Kultur zum Gegenstand selbstorganisierter, grundfinanzierter Bürgerarbeit machen. Seiner Meinung
nach ist es „lächerlich“, dass die Wohlfahrtsstaaten Europas massenhaft Arbeitslosigkeit, die unfreiwillige Untätigkeit mehrerer Millionen Menschen mit Milliardenbeträgen finanzieren – und diese
Zahlungen sogar an das Versprechen der Untätigkeit knüpfen –
während den Bürgern notwendige und sinnvolle Zukunftsaufgaben
auf den Nägeln brennen, die niemand aufgreift. Bürgerarbeit bedeute nicht Zwangsarbeit für Sozialhilfeempfänger, sondern freiwilliges
soziales Engagement. Sie müsse als eine selbstorganisierte Arbeitsform verstanden und projektgebunden und zeitlich begrenzt unter
der Regie eines Gemeinwohlunternehmers von der Kommune
autorisiert werden. Bürgerarbeit werde nur gering über dem normalen Sozialhilfesatz entlohnt. Die Belohnung erfolge eher immateriell
über den Erwerb von Qualifikationen und durch das Erkennen von
Rentenansprüchen und Sozialzeiten (vgl. Beck, Bürgerarbeit, 2000, S.52ff).
Bürgerarbeit ist für Beck nur ein Bestandteil innerhalb eines Aufwertungskonzepts einer pluralen Tätigkeitsgesellschaft, die neben der
Bürgerarbeit aus radikalen Arbeitszeitverkürzungen, Teilzeitarbeit
Strategien
und der Anerkennung von klassischer Nicht-Arbeit (Hausarbeit)
besteht (vgl. Beck, Arbeit und Demokratie, 2000, S.52f).
Wer Beck und Giddens liest kann sich einer gewissen Euphorie nicht
erwehren. In der Tat: so kann es sein und so kann es gut sein. Es
kommen gewisse Härten auf uns zu - erstaunlich liberal die Beiden,
vor allem Giddens - aber gemeinsam werden wir es schon schaffen.
Bemerkenswert ist, dass sie sich entschlossen haben, nicht in den
abgehobenen Sphären der Soziologie zu verweilen, sondern sich
aktiv in die Politik einzumischen.
In dieser Vereinnahmung durch die sprunghafte Tagespolitik liegt
jedoch auch ihre Schwäche. Es stellt sich die Frage, ob es so etwas
wie eine vom Staat, also von oben, verschriebene Bürgergesellschaft
überhaupt geben kann. Die Ermächtigung der Zivilgesellschaft läuft
auf eine paradoxe Reformpolitik des staatlichen Machtverzichts
hinaus, die von Beck und Giddens auch gefordert wird. Aber ist eine
Regierung zu solch einer selbstverordneten Reform überhaupt in
der Lage? Mangels der Möglichkeit, eine politische Globalisierung
durchsetzen zu können, sahen sich diese Regierungen in den letzten
Jahren immer wieder dazu gezwungen, einen Kniefall vor den
Unternehmsinteressen zu machen. Es stellt sich die Frage, ob diese
Zwiespältigkeit den Begriff einer Zivilgesellschaft nicht aushöhlen
muss und ob nicht der Verdacht aufkommen muss, dieser sei nur
der beschönigende Begriff für eine Politik, die Kosten und Probleme
auf den so genannten selbstverantwortlichen Bürger abwälzt (vgl.
Beck, Zivilcourage, 2000, S.39-41).
Letztendlich stellt sich die Frage, was mit diesem Begriff passiert,
wenn die jeweiligen Regierungen wieder abgewählt werden, wird
dann auch der „dritte Weg“ abgewählt? Die Sozialdemokratischen
bzw. Demokratischen Regierungen werden zur Zeit durch MitteRechts-Regierungen abgelöst. Bush ersetzt Clinton, Chirac – Jospin,
Schröder wurde beinahe durch Stoiber ersetzt. Blairs Stern sinkt
ebenso. Dann wären da noch Le Pen, Fortuyn, Berlusconi, Schill und
Haider. Das Bild der politischen Landschaft ändert sich. Es wäre
Schade, wenn sich dies auf die Gedanken von Giddens und vor
allem Beck negativ auswirken würde.
2.2
Subjekt des eigenen Handelns
Das von Beck beschriebene Konzept der reflexiven Moderne spielt
mit der Doppeldeutigkeit eines Begriffs, der sich einerseits auf den
unbewussten Reflex, andererseits auf die bewusste Reflexion bezieht. Die Zivilgesellschaft möchte keine staatlich verordnete Sozialwiege mehr sein. Sie setzt auf einen Bürger, der - vielleicht ursprünglich aus einem Reflex heraus - sich durch reflektierendes
Handeln zu einer selbstbestimmten, emanzipierten Person (Bürger)
entwickelt. Wenn sich Beck auf die Suche nach dem Managertyp des
Gemeinwohlunternehmer macht, einer Mischung aus Mutter Theresa und Bill Gates, dann ist damit exakt dies gemeint.
Damit richtet sich Beck in gewisser Weise gegen den Zeitgeist, der
eher Konsumenten auf der einen Seite und Bill Gates auf der anderen Seite zu produzieren scheint. Einen Gemeinwohlunternehmer
wird Beck in Celebration auf jeden Fall nicht finden. Auch der
modulare, flexible Mensch neigt kaum zu einer selbstbestimmten
Haltung.
Jedes Extrem erzeugt jedoch auch sein Gegenteil. Manuell Castells
schreibt in seinem Buch „The Information Age“ es gäbe ein historisches Gesetz, dass dort wo Dominanz ist, sich auch Widerstand
entwickelt. Gesellschaften des Informationszeitalters ließen sich
nicht reduzieren auf die Struktur und die Dynamik einer Netzwerkgesellschaft. Unsere Gesellschaft konstituiere sich vielmehr aus einer
Interaktion zwischen dem Netz und dem Selbst. In seiner Analyse
macht Castells die Entwicklung von „Identity-Based Social Movements“ aus, die sich wider der Logik von Staat, Kapital und Techno-
19
20
Strategien
logie entwickeln würden (vgl. Castells, III, S.371).
Auch Alain Touraine stellt die Frage nach dem Subjekt in der Netzwerkgesellschaft – auf welche Weise sich dieses heute noch selbstbestimmt definieren könne. Er behauptet, dies könne nur noch dem
Einzelnen gelingen. Er müsse der Zersplitterung seiner Persönlichkeit genauso widerstehen wie der Fragmentierung der Gesellschaft;
er müsse seinem Leben einen Sinn geben, ein „Life Narrative“ und
sich so einen Lebensentwurf schaffen, in dem er sich als Subjekt
seiner eigenen Erfahrung erkennt. Touraine betont, dass die Aufgabe des Staates darin liege, das Recht des Einzelnen zu garantieren,
sich als Subjekt mit einer eigenen Lebenserzählung zu begründen
und anerkannt zu werden (vgl. Touraine, Loblied, 1999).
Auch Helmut Klages erkennt das Grundbedürfnis des Menschen,
Subjekt des eigenen Handelns zu sein. Er macht einen Wertewandel
aus, der nicht einfach als konditionierter Reflex auf den gesellschaftlichen Umbruch zu einem globalisierten Kapitalismus reagiert. Es
zeichne sich ein Subjekt ab, das sein Leben in die eigene Regie
nehmen will. Engagementbereitschaft folge weniger aus traditionellen Verpflichtungen gegenüber dem Gemeinwohl, sondern aus dem
Wunsch, die eigene Lebenswelt zu gestalten (vgl. Klages, neue Werte,
1999, S.23-30).
Michel Foucault fasst diese Gedanken zu einer Utopie zusammen,
die den einzelnen ins Zentrum rückt, ohne darin den Ausdruck eines
späten Individualismus zu sehen. Er macht sich Gedanken über ein
Gemeinwesen, in dem sich Subjekte zur Schöpfung ihrer eigenen
Lebensgeschichte ermutigt fühlen, zu einer permanenten Kreation
ihrer Selbst in ihrer Autonomie und sich nicht als Produkt oder Opfer
der gesellschaftlichen Disziplinar- und Normalisierungsmächte
erleben müssen (vgl. Foucault, Aufklärung, 1990, S.47).
Eine Utopie wird die Vision von Foucault natürlich bleiben, denn es
ist klar, dass es in Zukunft sowohl den Konsumenten und den
modularen Menschen, als auch den Schöpfer seiner Selbst, das
Subjekt des eigenen Handelns bzw. seiner eigenen Erfahrung geben
wird.
2.3
Selbsthilfe, Enablement
Das Konzept des Enablement kommt ursprünglich aus der Entwicklungshilfe. Es versucht nicht Missstände wie eine Wohnungsunterversorgung, durch Neubau zu beheben. Vielmehr versucht es, der
marginalisierten Bevölkerung die Mittel in die Hand zu geben, ihre
Probleme aus eigener Kraft zu lösen und nutzt aktiv das Selbsthilfepotential der Menschen. Dabei wird anerkannt, dass sich auch ohne
staatliche Eingriffe Strukturen gebildet haben bzw. haben mussten,
die hoch flexibel, belastbar und überlebensfähig sind. Enablement
zielt auf eine punktuelle Verbesserung der vorhandenen Strukturen.
Nabeel Hamdi beschreibt Enablement als einen Prozess der graduellen und physischen Kultivierung von Rahmenbedingungen, die
Wohnen, Arbeiten und Nachbarschaft möglich machen. Vorraussetzung für einen erfolgreichen Eingriff sei eine genaue Analyse des
ökonomischen, politischen und sozialen Kontextes. Es müssten auch
die gegenseitigen Abhängigkeiten und die Dynamik des Gesamtsystems erkannt und dementsprechend beeinflusst werden. Eine
herausragende Rolle spielten Mediatoren und Projektgestalter
(Enabler), die zwischen den unterschiedlichen Akteuren des Staates,
des Marktes und der Menschen zu vermitteln hätten. In dieser
Funktion, der Gestaltung von Prozessen, sieht Hamdi die zukünftige
Aufgabe von Architekten und Städtebauern (vgl. Hamdi, Housing,
S.32,41, Foreword).
2.4
informelle Strukturen
Interessanterweise werden die Prinzipien des Enablement bzw. der
Hilfe zur Selbsthilfe längst auch in den Ländern der ersten Welt
erkannt und berücksichtigt. Angesichts der immensen Kosten
Strategien
unseres Staatsapparates und Rechtsstaates, ist es faszinierend zu
beobachten, dass sich überlebensfähige und funktionierende
Strukturen auch ohne staatliche Eingriffe und Transferleistungen
bzw. sogar ohne nennenswertes Kapital, entwickeln können. Diese
Strukturen, die als informelle Strukturen bezeichnet werden, haben
in einigen Dritte-Welt-Ländern einen Anteil von 40 – 70 %. Das heißt
beispielsweise, dass auch heute noch Häuser im wesentlichen von
den Bewohnern selbst erbaut werden und nicht von den Architekten.
Die Thematik wird noch brisanter, wenn man bedenkt, dass sich im
Zuge einer von der Globalisierung bedingten Polarisierung und
Marginalisierung, begünstigt vom Rückzug des Staates, informelle
Strukturen verstärkt auch in der ersten Welt ausbreiten z.B. in Form
von Obdachlosigkeit, Schwarzarbeit, Gelegenheitsarbeit, Illegalität,
etc. (s. Kap. 2.5.2). Es reicht nicht mehr, vom Anschauungsunterricht
informeller Strukturen zu lernen, um die gewonnenen Erkenntnisse
dann zu transformieren, wir müssen verstärkt mit informellen
Strukturen leben und unsere Gesetze und Normen müssen sich an
diese Strukturen anpassen.
Ein schwieriger Prozess, wie Saskia Sassen in ihrem Buch „Machtbeben“ nachweist, denn bisher dominiert die Tendenz, informelle
Strukturen zu kriminalisieren. In New York ließ die Stadtverwaltung
Zeitungskioske und kleine Restaurants schließen mit dem Ergebnis,
dass die wenigen noch vorhandenen wirtschaftlichen Aktivitäten
und gemeinschaftlichen Anlaufstellen für diese Gruppen aus dem
öffentlichen Raum verschwanden. Die Verlierer der Globalisierung
verlieren doppelt. Sie werden erst marginalisiert und dann kriminalisiert (vgl. Sassen, Machtbeben, S.64). Auch in Deutschland wird immer
wieder nach einer “No-Tolerance–Politik“ gerufen. Saskia Sassen
widersetzt sich dieser Tendenz, indem sie die Notwendigkeit von
Subökonomien in einigen Bereichen hervorhebt. Diese würden in
Bereichen investieren, die von der klassischen Ökonomie längst
aufgegeben wurden. Informelle Wirtschaftssektoren würden damit
die Kluft überbrücken zwischen den einkommensstarken Mittelstandsvierteln und den einkommensschwachen Stadtteilen. Des
Weiteren verhindere die Aktivität einer informellen Wirtschaft die
Ausbreitung von Kriminalität (ebenda, S.66f) Sie stellt folgende provokante Forderung auf:
„Wenn hingegen, wie ich behaupte, die allgemeinen wirtschaftlichen
Bedingungen der wesentliche Faktor sind, dann müssten die politischen
Entscheidungsträger aufhören, die „Schattenwirtschaft“ als etwas Anormales zu betrachten, und sie statt dessen als natürliche Begleiterscheinungen
des modernen Kapitalismus anerkennen. Statt also die verschiedenen
Faktoren der informellen Wirtschaft als vereinzelte Abweichungen von der
Norm zu sehen, sollten sie vielmehr zur Kenntnis nehmen, dass sich eine
neue Norm entwickelt hat; statt zu versuchen, dieser neuen Norm die vor
Jahrzehnten entwickelten gesetzlichen Regelungen überzustülpen, sollten
sie Vorschriften entwickeln, die dieser Norm entsprechen...“ (ebenda, S.44).
Konkret schlägt sie die Errichtung von “Community Empowerment
Zones“ vor, innerhalb derer für “Low-Profit-Sektoren“ verbesserte
Rahmenbedingungen zur Verfügung gestellt werden könnten. So
könnten durch Bebauungsvorschriften Zonen für kleine Dienstleistungsbetriebe bereit gestellt, Mieten bewusst niedrig gehalten und
Kleinbetriebe technisch und finanziell durch Kleinstkredite unterstützt werden (ebenda, S.66f).
Einige interessante Ansätze zur Legalisierung der Schwarzarbeit in
Deutschland bietet der Abschlussbericht der Hartz-Komission. Um
die gängige Praxis zu unterbinden, dass Arbeitslose einerseits die
Vorzüge des Arbeitslosengeldes genießen, andererseits dieses mit
Schwarzarbeit erheblich aufbessern, wird als Vorstufe zu einer
vollwertigen Selbstständigkeit die Anmeldung einer Ich-AG vorgeschlagen. Diese erhält für drei Jahre Zuschüsse vom Arbeitsamt, die
21
22
Strategien
sich an der Höhe des Arbeitslosengeldes orientieren, zeitlich gestaffelt sind und von der Höhe des Einkommens abhängig ist. Die IchAG unterliegt einer verminderten Pauschalbesteuerung von 10 %,
soweit eine Verdienstgrenze von 25.000 Euro nicht überschritten
wird. Außerdem wird die Verdienstgrenze von Mini-Jobs in privaten
Haushalten auf 500 Euro angehoben und mit einer verminderten
Sozialversicherungsabgabe von 10 % belegt (vgl. Hartz, Bericht, 2002,
S.30).
Abschließend möchte ich noch einmal erwähnen, dass es bei den
informellen Strukturen im Wesentlichen um Überlebenssicherung
auf dem niedrigsten Niveau geht und dass durch diese Strukturen in
den globalen Metropolen ein Heer billiger Dienstleister für globalisierte Unternehmen bereit gestellt wird. Vor der Romantisierung
einer solidarischen Armutsökonomie sei an dieser Stelle also gewarnt.
2.5
Kollektivität
In Kapitel 2.2 habe ich bereits einen Hinweis darauf gegeben, dass
sich Subjekte - im Widerspruch oder aber auch als Reflex - zu neuen
Formen von Kollektivität zusammenschließen. Manuell Castells
nennt diese Kollektive “Resistance Identities“. Eine Giessener Studie
von 1999 ergab, dass soziale Werte wie persönliche Nähe, Familie,
Solidarität und Verantwortung wieder höher im Kurs stehen. Langfristige Verlässlichkeit und Loyalität in sozialen Beziehungen gelten
wieder als Tugenden. Die Engagementbereitschaft in Deutschland
hat zugenommen. Es gibt mittlerweile 50.000 Selbsthilfegruppen.
Ebenso wächst die Zahl der freiwilligen Helfer und es gibt eine
Vielzahl gemeinnütziger Initiativen und Projekte (vgl. Keupp, Egokult,
wurden. Castells bezieht sich mit seinen Hinweis auf “Resistance
Identities“ jedoch auch auf einem wiederaufkommenden Nationalismus, Patriarchismus und vor allem Fundamentalismus. Dementsprechend befürchtet er, dass soziale Bewegungen, die sich außerhalb der Instititionen unserer Gesellschaft befinden, eher zu einer
Fragmentierung beitragen würden, indem sie sich in ihre „Schneckenhäuser“ zurückziehen und eine Vielzahl von Gegenwelten
entstehen, die untereinander nicht mehr in Kommunikation stehen.
Er weist insbesondere auf die Gefahr des Fundamentalismus hin und
spricht in diesem Sinne von einer „exclusion of the exluders by the
excluded“ (vgl. Castells, III, S.372,374). “Resistance Identities“ seien
wichtig, Charaktere herauszubilden, sie dürften sich jedoch nicht vor
der Gesellschaft verschließen. Dementsprechend müssten sie zu
“Project Identities“ werden (Project im Sinne von projizieren), die es
sich zum Ziel setzen, an einer Transformation der Gesellschaft
überhaupt beizutragen (vgl. Castells, II, S.356,357) (s. Darstellung 8).
Insbesondere in der weltweit vernetzten Umwelt- und Menschenrechtsbewegung sieht Castells in dieser Hinsicht positive Ansätze,
aber auch in Projekten der lokalen und alternativen Ökonomie und
der sozialen Versorgung.
“The reconstruction of societies institutions by cultural social movements,
bringing technology under the control of peoples desires, seems to require a
long march from the communes built around resistance identity to the
Resistence
Identities
Project
Identities
S.11f).
In diesen “Resistance Communities“ werden Werte genährt, die im
Zuge der Individualisierung schon als verlorengegangen betrachtet
Darst. 8: Resistence Identities – Project Identities Quelle: eigene Darstellung
Strategien
heights of new project identities, sprouting from the values nurtured in
these communes.” (Castells, III, S.372)
2.6
Subpolitik
Die oben beschriebenen neuen Formen der Kollektivität sind zu
einer einflussreichen Bewegung jenseits von Staat und Markt
geworden. Dies gilt sowohl für den Maßstab kleiner, lokaler Initiativen und Selbsthilfegruppen als auch für eine zunehmende Vernetzung transnationaler Bewegungen.
Bis vor kurzem konnte man den souveränen Nationalstaat als den
einzigen Repräsentanten des Volkes sehen. Heute wird ihm diese
Rolle von Menschenrechtsbewegungen (Amnesty International),
Umweltschutzgruppen (Greenpeace, BUND), Ureinwohnern, Immigranten, Feministinnen, religiösen Vereinigungen oder Globalisierungskritikern (Attac, PGA) streitig gemacht. Wer sich heute als
junger Mensch politisch engagieren will, schließt sich lieber einer
dieser Gruppierungen an, als über die Mitgliedschaft einer Partei
nachzudenken.
Standen in den 80iger und 90iger Jahren noch ökologisch orientierte Bewegungen wie Greenpeace im Vordergrund, kommt es angesichts der neoliberalen Globalisierung zu einer stärkeren Politisierung. Es entsteht eine neue globale Form des Protests, die hinsichtlich ihrer Vernetzung extrem von den neuen Kommunikationsmedien profitiert. Bei den WTO-Konferenzen von Seattle, Göteborg und
Genua gingen mehrere Millionen Menschen auf die Straße, um ihrer
Unzufriedenheit mit der jetzigen Form der Globalisierung Ausdruck
zu geben.
Dabei haben sich neue politische Organisation und Netzwerke
gebildet, die sich für eine andere Globalisierung einsetzen. Attac
beispielsweise ist eine Organisation, die in Frankreich gegründet
wurde und sich für soziale und ökologische Gerechtigkeit im Globa-
lisierungsprozess einsetzt. Ziel ist es, ein breites gesellschaftliches
Bündnis als globales Gegengewicht zu den „entfesselten Kräften des
Marktes“ aufzubauen. Attac versteht sich als Bildungsbewegung mit
Aktionscharakter. Obwohl erst 1998 gegründet gibt es bereits
80.000 Mitglieder in 45 Ländern - ein schier unglaubliches Wachstum, welches sich nur dadurch erklären lässt, genau den Bedürfnissen der Zeit entsprochen zu haben (vgl. Attac, Homepage, 2002).
Natürlich protestieren diese Organisationen nicht nur. Sie erarbeiten
auch Grundlagen und Gesetzesvorlagen ohne die beispielsweise die
Konferenz von Rio 1992 nicht möglich gewesen wäre.
Die ökonomische Globalisierung existiert durch ein Netzwerk von
Informations- und Kapitalströmen und erzeugt in den globalen
Metropolen neue Orte der Zentralität. Interessanterweise sind
genau dies die Orte und die Bedingungen unter denen sich auch ihr
Widerstand entwickelt. Organisationen wie Greenpeace und Attac
leben von der Macht der medialen Inszenierung und von den
Vernetzungsmöglichkeiten des Internets. Gleichzeitig bildet die
Masse der marginalisierten Bevölkerung und der Intellektuellen
einer Großstadt den Pool, den es zu einer Protestkultur braucht.
2.7
Verbraucheraktivismus
„Geht einkaufen, nicht wählen!“ (Hertz, silent takeover, 2002, S.155)
In einem Zeitalter der politischen Gleichgültigkeit und Politikverdrossenheit verdrängt der Verbraucheraktivismus in zunehmenden
Maße die Staatsbürgerschaft und die mit ihr verbundenen Rechte
als Instrument, durch das gewöhnliche Menschen in der öffentlichen
Arena Einfluss ausüben und Identität und Anerkennung erlangen
können. Während sich die Politik immer mehr von ethischen Maßstäben entfernt, erhält das Einkaufsverhalten eine moralische
Dimension. Wie lege ich mein Geld an, was kaufe ich, was boykottiere ich? Die Geschwindigkeit, mit der Verbraucher heute über das
23
24
Strategien
Internet miteinander und mit Interessengruppen kommunizieren
und in Unternehmen Veränderungen anstoßen können, steht im
Gegensatz zum Schneckentempo, mit dem Regierungen politische
Veränderungen herbeiführen. Anders als Politiker reagieren Unternehmen sehr empfindlich auf eine Gefährdung ihres Images. Sie
können es sich nicht leisten, die Wünsche ihrer Kunden über längere
Zeit zu ignorieren, geschweige denn, aktiv gegen deren Wünsche zu
arbeiten, denn sie genießen nicht den Luxus garantierter Amtszeiten.
Die anglikanische Kirche in den USA geht sogar so weit, in dem für
das neue Jahrtausend herausgegebenen Gesetzbuch, ihre Gläubigen aufzuklären:“ Wo wir einkaufen, wie wir einkaufen und was wir
einkaufen, ist eine lebendige Bekundung unseres Glaubens.... Der Akt des
Einkaufens, der vom Käufer ethische und religiöse Werturteile verlangt,
kommt der von Gott geforderten Anbetung vermutlich näher als eine große
Zahl frommer Gebete in der Kirche.....Wenn wir unsere Rollen als Sachverwalter Gottes ernst nehmen, werden die Käufer in ihrer Gesamtheit zu einer
sehr mächtigen Gruppe.“ (zit. in Hertz, silent takeover, 2002, S.155)
2.7.1
Was boykottiere ich ?
Die Kehrseite des bewussten Konsumverhaltens ist der Verbraucherboykott. Über 75 % der Amerikaner würden Geschäfte boykottieren, die Waren von Unternehmen verkaufen, die ihre Mitarbeiter
ausbeuten und Kinder beschäftigen (ebenda, S.160).
Das sicherlich bekannteste, erfolgreiche Boykottbeispiel ist der Fall
von Brent Spar, einer Ölplattform, die 1995 von der Shell AG im Meer
versenkt werden sollte. In einer Allianz zwischen Greenpeace und
Medien gelang es, die Öffentlichkeit massiv gegen dieses Vorhaben
zu mobilisieren. Deutsche Verbraucher mieden die Shell-Tankstellen
und verursachten dadurch Umsatzeinbußen von über 50 %. Letztendlich gab Shell nach und schleppte die Brent Spar zum abwracken
in einen norwegischen Fjord. Der Imageschaden blieb und war
schwer zu reparieren, zumal in der Folgezeit auch noch andere
unrühmlich Engagements der Shell AG (Nigeria) aufgedeckt wurden.
Mittlerweile konkurriert Shell mit BP um den Titel des sozialsten und
ökologisch verantwortlichsten Energieunternehmens.
Eine ähnliche Katastrophe brach 1997 über den Konzernriesen
Monsanto herein, welcher den Segen genmanipulierten Saatgutes
über die Welt bringen wollte und teilweise auch gebracht hat.
Boykotts und Proteste in Europa, die schließlich auch ihren Weg
zurück in die USA fanden, führten zu erheblichen Kurs- und Unternehmensverlusten (vgl. Hertz, silent takeover, S.158ff).
Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Organisationen, Schwarzbüchern und Webseiten, die über die unrühmlichen Machenschaften
von Großunternehmen berichten und zum Boykott aufrufen - eine
Gefahr, der immer mehr Unternehmen Rechnung tragen.
2.7.2
Wie lege ich mein Geld an ?
Ökologische und ethische Geldanlagen liegen im Trend. Dies wird
deutlich, wenn man sich die Zahlen der entsprechenden Aktienindices anschaut.
1998 hatten Investoren rund 600 Millionen Mark in Umweltfonds
aus dem deutschsprachigen Raum angelegt. Binnen Jahresfrist
verdoppelte sich die Summe und im vergangenen November
meldeten die Fondsmanager, dass die Messlatte von drei Milliarden
Mark übersprungen sei. Gemessen am Gesamtvolumen ist das zwar
nach wie vor verschwindend wenig - gerade einmal 0,375 Prozent
der in Fonds angelegten Gelder sind grün - doch die Erfolgsmeldungen der vergangenen Jahre dürften den Boom weiter anfachen.
Während viele Technologiewerte und Internetaktien abstürzten,
konnte der Natur-Aktien-Index NAX im Jahr 2000 um fast 50 Prozent
zulegen. Die Bonner SolarWorld AG verzeichnete sogar einen
Strategien
Kursgewinn von mehr als 500 Prozent und wer 1992 sein Geld in
eine Beteiligung an Tomra Systems, dem norwegischen Hersteller
für Dosenrücknahmeautomaten, gesteckt hat, konnte sich im
August 2001 über ein Plus von über 6.000 Prozent freuen. Auch der
Dow Jones Nachhaltigkeitsindex entwickelte sich in den vergangenen Jahren besser als sein konventioneller Bruder, was nicht weiter
erstaunlich ist, denn wer das gleiche Produkt mit weniger Energieund Rohstoffeinsatz herstellt, hat auch einen wirtschaftlichen
Vorteil. Hinzu kommt, dass sich nach den letzten Börsendesastern
zunehmend die Erkenntnis breit macht, dass ökologisch und sozial
verantwortliche Unternehmen mittel- und langfristig die lukrativere
Alternative sind. Einen großen Schub vermutet man von der Rentenreform. Der Bundestag hat festgelegt, dass private Versicherer
Auskunft geben müssen, ob sie bei ihren Investitionen ethische,
soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beträge beachten. Vorbild für diese Regelung ist ein entsprechendes Gesetz in Großbritannien. Dort geben inzwischen 21 der 25
größten Pensionsfonds an, dass sie bei ihren Anlageentscheidungen
nicht ausschließlich auf ökonomische Daten achten. Ähnliches
geschieht in den USA, wo bereits über 2 Billionen Dollar, 10 Prozent
des gesamten Anlagemarktes, in ethische und ökologische Geldanlagen fließen. Man sieht, dass es in Deutschland noch ein unglaubliches Entwicklungspotential gibt (vgl. Jensen, grünes Geld, 2001).
An dieser Stelle sollte angemerkt werden, dass die Umwelt nur
indirekt davon profitiert, wenn man sein Geld in Umweltaktien
anlegt, es sei denn man gehört zu den „Erstzeichnern“. Wechselt ein
Wertpapier den Besitzer, fließt der Gewinn aufs Konto des Verkäufers und nicht in das Unternehmen. Der positive Aspekt einer hohen
Bewertung für das Unternehmen besteht nur darin, dass es leichter
an Kredite rankommt. Entschließt sich die Firma, ihr Kapital durch
eine weitere Aktienemission zu erhöhen, sind hohe Kurse ebenfalls
von Vorteil. Die jungen Aktien können teurer auf den Markt gebracht werden. Ein insgesamt eher bescheidener Einfluss. Wer
wirklich wirksam ethisch oder ökologisch investieren und auch
fördern will, sollte sich andere Formen der Anlage suchen.
Zu diesen Anlagen gehören Sozial- oder Umweltbanken, stille
Beteiligungen an Unternehmen, ökologische Lebensversicherun-
Wachstum sozial-ökologischer Investitionen in den USA
(in Milliarden $)
2500
2000
1500
1000
500
0
1995
1997
1999
Darst. 9: Wachstum sozial-ökol. Investitionen USA
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Deml, Grünes Geld, 2000,S.15
gen, Stiftungen und vor allem Windkraft-, Solar- und Immobilienfonds. Insbesondere ohne die sehr beliebten - weil staatlich geförderten - Windkraftfonds wäre es kaum möglich gewesen, den Anteil
erneuerbarer Energie in Deutschland, so schnell auf ca. 7 % zu
steigern. Ende 2001 waren rund 8750 MW Windkraftleistung am
Netz, was rund einem Drittel der weltweit installierten Leistung
entspricht (vgl. Bundesregierung, Perspektiven, 2002, S.99f).
In Kapitel 4 werde ich diese unterschiedlichen Finanzierungsformen
in Bezug auf die zu untersuchenden Projekte noch näher erläutern.
25
26
Strategien
2.8
politische Philanthropie
„Reichtum ist wie Mist: Auf einem Haufen stinkt er, weit gestreut bringt er
gute Ernte.“ (Lafontaine, Juli 2000)
In den letzten 20 Jahren hat sich das Privatvermögen in den Händen
einiger “Superreicher“ konzentriert. 1% der Weltbevölkerung beziehen heute so viel Einkommen wie 57 % der Ärmsten zusammen. In
Deutschland besitzen die Oberen 0,5 % soviel wie die Unteren
25,7%. Es gibt weltweit 490 Milliardäre, wovon 269 (907 Mrd. $) in
den USA und 28 (140 Mrd. $) in Deutschland leben. Der reichste
Amerikaner (Bill Gates) besitzt ca. 58,7 Mrd. $ und ist damit der
reichste Mann der Welt. Die Brüder Albrecht aus Deutschland (ALDI)
folgen auf Rang 5 mit einem Privatvermögen von 25 Mrd. $ (vgl.
Während Nationalstaaten mit einem immer heftigeren Widerstand
gegen hohe Einkommens- und Unternehmenssteuern konfrontiert
werden, besteuern sich einige Reiche praktisch selbst. Sie spielen
Robin Hood, nehmen es dem Staat weg und lassen es der Sache
zukommen, die sie als unterstützenswert erachteten (vgl. Hertz, silent
takeover, 2002, S.209). In Deutschland lässt sich die Stiftungslandschaft
nicht im geringsten mit der amerikanischen vergleichen. Es gibt hier
Privatstiftungen (in Mio. $)
Stiftung
Ausschüttung
Bill & Melinda Gates Foundation
21.149
994
Lilly Endowment Inc.
12.814
598
The Ford Foundation
10.814
827
David and Lucile Packard Foundation
9.793
533
Forbes, Billionaires, 2001).
Robert Wood Johnson Foundation
9.044
270
Interessanterweise geben sich diese Superreichen immer weniger
mit der puren Verwaltung ihres Vermögens zufrieden. Stiftungen
gab es schon immer. Diese waren jedoch meist in Kunst und Bildung
engagiert. Seit die Kehrseiten der ökonomischen Globalisierung
immer deutlicher hervortreten, engagiert sich der Club der Milliardäre zunehmend in der Politik. George Soros hat seit Mitte der 80iger
Jahre mehr als 1,5 Mrd. $ gestiftet. Soros sieht seine Einflüsse bei
dem Philosophen Karl Popper, der den Begriff der offenen Gesellschaft geprägt hat, womit er eine Gesellschaft meint, die zu Kontroversen und Diskussionen ermuntert. Der politischen Verbreitung
dieses Gedankens widmen sich weltweit zahlreiche von Soros
unterhaltene Institute und Projekte, vor allem in den ehemaligen
Ostblockländern.
Ein weiterer Veteran der politischen Philanthropie ist der Medienzar
Ted Turner, welcher der UNO einmal 1 Mrd. $ schenkte. Auch Bill
Gates hat vor kurzem seinen Einstand in die amerikanischen Stiftungsindustrie gehalten mit einer Stiftung, die sagenhafte 21 Mrd. $
verwaltet.
J. Paul Getty Trust
8.793
The Starr Foundation
6.257
192
W. K. Kellogg Foundation
5.719
178
The Andrew W. Mellon Foundation
4.888
205
Deutschland
Alfried Krupp Stiftung
660
Dr. Mildred Scheel Stiftung
224
Darst. 10: Privatstiftungen Quelle: Foundation Center, Foundations, 2002
noch einen ausgiebigen Nachholbedarf, dem jedoch mit einigen
Novellierungen des Stiftungsgesetzes in den Jahren 2000 und 2002
nachgekommen wurde. Stiftungen sind durch diese Änderungen
steuerlich viel interessanter geworden – schließlich geht es nicht nur
um Philanthropie.
2.9
Die etwas andere Ökonomie
Alternative, soziale, lokale, evolutorische, ethische, nachhaltige und
solidarische Ökonomie, Gemeinwesenökonomie, Economie sociale,
Strategien
vorsorgendes Wirtschaften oder dritter Sektor - es gab und gibt eine
Vielzahl von Versuchen eine Ökonomie zwischen Markt und Staat,
zwischen erwerbswirtschaftlichen Interessen und öffentlichem
Sektor, weder gewinnorientiert noch behördlich, unter einem
bestimmten Begriff zusammenzufassen. Die große Zahl der Ansätze
wird bedingt durch den Perspektivwechsel unterschiedlicher Fachdisziplinen, durch verschiedenartige Entstehungsorte und sich
ändernde Zeitkontexte. Was hat ein selbstverwalteter Fahrradladen
mit der Marke „Body Shop“ zu tun, was ein „Falafelladen“ mit einer
staatlich subventionierten Beschäftigungsinitiative, eine Schwarzarbeiterkolonne mit einer Produktivgenossenschaft, eine Hausfrau mit
einem Straßenzeitungsverkäufer oder einem Dealer gemein? Teilweise gar nichts, teilweise mehr als man denkt. Ich möchte einen
kleinen Ausflug in den Markt der Begriffe und Spitzfindigkeiten
machen, um dann die Kernthemen unter einer reduzierten Anzahl
von Begriffen zusammenzufassen.
2.9.1
Economie sociale und Dritter Sektor
Zunächst lässt sich feststellen, dass sich in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, kein Begriff durchgesetzt hat, der erfolgreich eine „andere Ökonomie“ repräsentieren könnte. Die einzelnen
Komponenten sind zwar vorhanden, es gibt hier jedoch die Tendenz, eher die Unterschiede als die Gemeinsamkeiten zu betonen. In
den südeuropäischen Ländern (Frankreich, Spanien, Italien) ist dies
anders. Dort hat sich der Begriff der Economie sociale (ES) durchgesetzt. Die ES ergänzt als weiterer Wirtschaftssektor die beiden
volkswirtschaftlichen Hauptsektoren der privaten Unternehmen und
des Staates. Zur ES gehören Selbsthilfeeinrichtungen, Genossenschaften und nicht erwerbswirtschaftliche Organisationen, gemeinnützige Vereine und Vereinigungen auf Gegenseitigkeit (vgl. Münkner,
Unternehmen, S.21f).
Ein ähnliches Spektrum deckt der aus Amerika und England kommende Dritte Sektor ab. Seibel und Anheier beschreiben den dritten
Sektor als eine Gruppe von Organisationen, die zwischen dem
privaten, erwerbswirtschaftlichen und dem öffentlichen Sektor
angesiedelt sind, also weder gewinnorientierte Unternehmen noch
staatliche Behörden sind, als ein Universum intermediärer Organisationen (vgl. Münkner, Unternehmen, S.41).
2.9.2
Reflex oder Reflexion
In Deutschland wird die Sache etwas komplizierter, womit wir bei
den oben angekündigten Spitzfindigkeiten angekommen sind. Die
Begriffe der sozialen und der lokalen Ökonomie (sowie der schon
beschriebenen informellen Ökonomie) entwickeln sich eher aus
Defizit- und Ressourcenanalysen heraus. Die Potentiale, die sich aus
diesen Defiziten ergeben, werden aufgegriffen und weiterentwickelt
(>> Reflex).
Die Begriffe der Gemeinwesenökonomie, solidarischen Ökonomie
und der Alternativen Ökonomie sind eher programmatisch und
handlungsanleitend. Solidarität ist ihr bewusst orientierter Leitbegriff (Reflexion). Im Detail:
2.9.3
soziale Ökonomie
Der Begriff der sozialen Ökonomie entspricht am ehesten der weit
gefassten Definition eines dritten Sektors in Deutschland – er ist
jedoch nicht besonders verbreitet. Die soziale Ökonomie orientiert
sich an allen Aktivitäten, die in Krisenregionen einen gesamtwirtschaftlichen Beitrag ausmachen. Zur sozialen Ökonomie gehören
die sozialen Betriebe und die Arbeitsförderungsgesellschaften, die
sogenannte Schattenwirtschaft informeller Initiativen, Selbsthilfegruppen, Nachbarschaftshilfen, Tauschringe, Eigenarbeit in den
Haushalten, sowie manche illegale Formen der Ökonomie, etwa die
Schwarzarbeit zur Existenzsicherung. Wie bereits erwähnt: die
27
28
Strategien
soziale Ökonomie ist eher krisen-, ressourcen- und defizitorientiert
2.9.6
(vgl. Klöck, Ökonomie, S.15).
Die Solidarische Ökonomie hat eine lange Tradition in der
Selbstverwaltungs- und Genossenschaftsbewegung. Sie findet ihre
Kontinuität in der Alternativen Ökonomie. Zentraler Aspekt ist das
Bemühen um eine Demokratisierung von Wirtschaftsstrukturen und
eine Auflösung innerbetrieblicher Hierarchien zur Verwirklichung
von mehr Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung und zu einer
Erhöhung der Verfügungsrechte über Produktionsmittel und Gewinne. Dabei ist der Praxis- bzw. der Projektbezug ein zentrales
Element der alternativen Ökonomie. Neben dem Prinzip der Selbstverwaltung gibt es eine starke Tendenz zur Gebrauchswertorientierung der produzierten Güter und zur Gemeinschaftlichkeit innerhalb
des Projekts (vgl. Schwendter, Notate, 1999).
In der Praxis sind die Projekte der alternativen Ökonomie im wesentlichen in der lokalen und in der Armutsökonomie verhaften geblieben. Beschäftigungsfelder finden sich in den gering qualifizierten
Dienstleistungen. Die positiven Aspekte einer lokal verhafteten,
beschäftigungswirksamen, selbstverwalteten Wirtschaft stehen
außer Frage. Andererseits muss man sich einer gewissen Zweischneidigkeit bewusst sein. Selbstverwirklichung und Selbstverwaltung werden hier, im Gewand der Unabhängigkeit, oft mit einer
erheblichen Selbstausbeutung und Unsicherheit erkauft. Da es in
selbstverwalteten Betrieben nur noch Arbeitgeber gibt, wirken hier
keine Tarifverträge und Arbeitsschutzgesetze mehr. Schlimmer
noch: Der objektive Status einiger selbstverwalteter Betriebe auf
dem Markt ist oft der von Leiharbeitsfirmen, die meist ohne ihr
Wissen feste Arbeitsplätze in den Unternehmen, von denen sie
Aufträge bekommen, vernichten. Mit der Strategie der Selbstverwaltung wurde u.a. etwas vorweggenommen, was heute Forderung der
globalen Ökonomie geworden ist – nämlich die Flexibilisierung von
Arbeits- und Verwaltungsstrukturen bzw. das Outsourcing von
2.9.4
Lokale Ökonomie
Die lokale Ökonomie bezeichnet zunächst nur eine territoriale
Zuordnung. Sie beinhaltet eigentlich alles: Die Privatwirtschaft und
den öffentlichen Bereich, Non-Profit-Unternehmen und informelle
Ökonomien bis hin zu kriminellen Vereinigungen. Ziel ist es, aus
einer Analyse vorhandener Ressourcen lokale Potentiale zu entwickeln. Neben der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen einer
marginalisierten Bevölkerung wird vor allem versucht, das vorhandene Kapital innerhalb der Quartiere zu halten zur Schaffung von
Arbeit und von lokalen Wirtschaftskreisläufen (ebenda S.15).
Die lokale Ökonomie ist damit krisen-, ressourcen- und defizitorientiert, vor allem aber auch quartiersorientiert (s. Dastellung 11).
2.9.5
Gemeinwesenökonomie
Die Gemeinwesenökonomie ist ein stark normatives und handlungsorientiertes Programm. Sie setzt voraus und zielt ab auf solidaritätsstiftende, vernetzte und bedarfsorientiert wirtschaftende
Kontexte. Sie sollen vor allem da entstehen und einwirken, wo
soziale Gruppen oder ganze Stadtteile oder Bezirke immer mehr von
den ökonomischen Entwicklungen des ersten Sektors abgekoppelt
werden und die öffentliche Sozialpolitik nicht mehr greift. Die
Gemeinwesenökonomie versteht sich als menschenorientierte
Wirtschaftskultur, die Werte der Gerechtigkeit, der Nachhaltigkeit,
der Partizipation und der Solidarität fördern und unterstützen will.
Obwohl die Partizipation in der Gemeinwesenökonomie eine
wichtige Rolle spielt, wird sie vorwiegend als Top-Down-Modell
durch große hierarchisierte Wohlfahrtsverbände zum Einsatz gebracht. Damit ist die Gemeinwesenökonomie stark werteorientiert
(Solidarität), und eher transferorientiert.
solidarische und alternative Ökonomie
Strategien
Fam. Albrecht
Privatvermögen
25 Mrd $
Wohnsitz Monaco
ALDI
Gewinn
einkaufen
15 Mitarbeiter
(keine Unternehmenssteuer)
15 Steuerzahler
30 Arbeitslose
schlechte Stimmung im Kiez
STAAT
Einnahmen: 20.000
(Einkommenssteuer)
Ausgaben: 60.000
(Sozialhilfe)
40.000 Transfer
BERLIN - WEDDING
Verlust: 40.000
Investment
kl. Läden
einkaufen
15 Steuerzahler
15 Ich AGs
15 Arbeitslose/
Schwarzarbeiter
Gewinn
bessere Stimmung im Kiez
STAAT
Einnahmen: 20.000
(Einkommenssteuer)
Ausgaben: 30.000
(Sozialhilfe)
Verlust: 10.000
Darst. 11: lokale Ökonomie Quelle: eigene Darstellung
10.000 Transfer
BERLIN - WEDDING
29
30
Strategien
Dienstleistungen an sogenannte „neue Selbstständige“.
Waldemar Schindowski warnt deswegen vor einer zu starken Eingrenzung der alternativen Ökonomie auf die Begriffe der Selbstverwaltung und der Armutsökonomie (definitiv ein Relikt sozialromantischer
Phantasien der 70iger und 80iger Jahre, Anmerkung des Verfassers). Er fordert
eine stärker inhaltliche Orientierung und Diskussion innerhalb
sozialer und ökologischer Kriterien, eine stärkere Vernetzung und
Lobbyarbeit und eine stärkere Integration in den gesamtgesellschaftlichen Kontext. Alternative Wirtschaftsformen müssten Modernität ausstrahlen und ihren fortschrittlichen Charakter öffentlich
darstellen können. Die Spaltung zwischen wirtschaftlich erfolgreichen, ökologisch orientierten Betrieben und den zunehmenden
Projekten der Armutsökonomie müsste aufgehoben werden. Insgesamt ist die alternative Ökonomie selbsterwaltungsorientiert,
projektorientiert und gemeinschaftsorientiert (vgl. Schindowski,
Zukunft, 1999).
2.9.7
ökologische Ökonomie
Die späten achtziger, frühen neunziger Jahre brachten zwei Großereignisse: den Fall der Mauer und die Reaktorkatastrophe von
Tschernobyl. Der Begriff der ökologischen Ökonomie spiegelt
einerseits eine Ernüchterung der Diskussion um soziale Fragen
wider, andererseits eine Erweiterung um Fragen der Umwelt.
Die Ausrichtung auf das Thema Ökologie bedeutete nebenbei eine
zunehmende Produktorientierung. Ökologische Produkte (alles was
man im Bioladen kauft) und ihre Produktionsbedingungen (Umweltverschmutzung) standen von jetzt an im Vordergrund, nicht
mehr so sehr der Mensch, der sie erzeugt. Das Thema Ökologie ist
über den Status einer „anderen Ökonomie“ oder einer „Bottom-UpStrategie“ hinaus zum gesellschaftlichen Konsens geworden. Die
ökologische Ökologie ist damit produkt- und verfahrensorientiert,
sowie gesellschaftsorientiert.
2.9.8
nachhaltige Ökonomie
Es geht um eine Ökonomie, die nicht das Ökonomische verabsolutiert,
sondern in ihrem ursprünglichen Sinn des Wortes „oikos“ für das „ganze
Haus“ sorgt, also für die Arbeitslosen ebenso wie für die Umwelt, für die
Gesundheit ebenso wie für die Verteilung der Arbeit zwischen den Geschlechtern.“ (Negt, Krise, 1995)
Der Begriff der Nachhaltigkeit (sustainability) hat in den letzten 15
Jahren eine weite Verbreitung gefunden. Nachhaltigkeit meint
Dauerhaftigkeit einer Entwicklung, welche die Bedürfnisse der
Gegenwart befriedigt, ohne die Grundlagen für die Bedürfnisbefriedigung zukünftiger Generationen zu zerstören. Bei dieser Strategie
bezieht man sich auf die ökologischen, ökonomischen und sozialen
Ressourcen einer Gesellschaft, die zu schützen und zu fördern sind.
Mit dieser Definition kommt es wieder zu einer nicht immer erkannten Aufweitung des vorher definierten Begriffs der ökologischen
Ökonomie. Nachhaltigkeit ist weit mehr als Umweltschutz, sondern
Handlungsgrundlage für eine gesellschaftliche Entwicklung überhaupt. Dies wirkt sich auch auf die nachhaltige Ökonomie aus, die
sich wieder stärker um soziale und politische Belange kümmert.
Ähnlich wie die ökologische Ökonomie trifft der Begriff der Nachhaltigkeit auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens und hat ebenso
einen Hang zur Produkt- und Unternehmensorientierung. Dementsprechend wird nachhaltige Entwicklung zu einem Großteil durch
Konsumenten und in Unternehmen realisiert, die Sozialbilanzen und
Umweltberichte schreiben, ökologische Produkte herstellen und
keine Kinder beschäftigen.
Diese drei Tendenzen (Ausweitung des Begriffs, gesellschaftlicher
Konsens, Unternehmensorientierung) sind einerseits erfreulich,
andererseits jedoch problematisch. Die alternative Ökonomie bzw.
die lokale oder soziale Ökonomie profilieren sich im wesentlichen
durch eine Dualisierung der Verhältnisse (lokal – global, sozial –
Strategien
unsozial, selbstverwaltet, demokratisch – hierarchisch). Dem Begriff
der Nachhaltigkeit ist der Luxus der Abgrenzung nicht vergönnt,
wodurch er mitunter beliebig und schwammig wirkt (siehe EXPO
2000). Der gesellschaftliche Konsens bzw. die Vereinnahmung durch
die Unternehmen führen dazu, dass sich mittlerweile fast alles als
nachhaltig etikettiert – die Arbeit der Bundesregierung, wie die
PVC–Produktion bei Hoechst, die Entwicklung der Biotechnologie,
wie die effizientere Organisation der Mobilität (vgl. Schäfer u.a., Nachhaltigkeit, 2000, S.11). Es stellt sich die Frage, ob man überhaupt noch
von einer „anderen Ökonomie“ sprechen kann bzw. was das andere
ist, wenn nicht eine Firma wie Hoechst. Vielleicht sollte man statt
einer Positiv-Liste von Nachhaltigkeitskriterien, die leicht vereinnahmt werden können, wieder stärker in Negativkriterien denken.
Nachhaltigkeit ist nicht: Produktion und Verkauf von PVC, die
Erstellung und Konsumierung von Luxusgütern, etc.
2.9.9
nachhaltige, ökonomische Globalisierung
Die vorrangegangenen Definitionen beziehen sich auf den nationalen Kontext. Der Begriff der Nachhaltigkeit wurde zwar auf einer
globalen Konferenz (Rio) geprägt, ist bei seiner politischen Durchsetzung jedoch auf nationale und lokale Initiativen angewiesen. Eine
transnationale Politik, die der globalen Ökonomie den Begriff der
Nachhaltigkeit verleihen könnte, gibt es bisher nur in Ansätzen
(Kyoto-Protokoll, Menschenrechte). Trotzdem gibt es Anzeichen
einer globalen Nachhaltigkeit in der Ökonomie. Diese wurden
ausgelöst, nicht durch die Macht der Politik, sondern durch die
Macht der Subpolitik und vor allem durch den Einfluss der Konsumenten. Im Kapitel 2.7 bin ich auf die immense Macht der Verbraucher eingegangen. An dieser Stelle möchte ich noch einmal eingehender betrachten, inwieweit diese Macht für die Entwicklung einer
nachhaltigen Globalisierung konstituierend sein kann.
Der Rückzug des Staates hat den Unternehmen eine neue Chance
eröffnet. In dem Maße, wie die Politik zu einem Produkt mit immer
unschärferen Markenprofil wird, können sich Unternehmen ethisch
profilieren, aber auch echte Geschäftsvorteile erlangen, indem sie
soziale und ökologische Verantwortung übernehmen. Während
1993 nur 15 Prozent der Unternehmen Europas Umweltaudits
durchgeführt hatten und Sozialbilanzen die Domäne ethischer
Marken wie Body Shop waren, stieg die Zahl der Umweltaudits bis
zum Jahr 2000 auf über 50 % und auch herkömmliche Unternehmen
(Shell) erstellen nun Sozialbilanzen (vgl. Hertz, takover, S.151) - insgesamt eine positive Entwicklung. Durch soziale Investitionen verbessern Unternehmen nicht nur ihr Image, sie senken auch die Personalfluktuation und -zufriedenheit und erhöhen damit ihre Chancen,
die Stimme der Konsumenten zu bekommen.
Den Sinneswandel von Shell nach dem Brent-Spar-Desaster und der
Kritik an Nigeria habe ich bereits angedeutet. Um das angekratzte
Image wieder aufzupolieren, investiert Shell heute in alternative
Energien und stellte 1999 in Nigeria 52 Mio. Dollar für ein soziales
Investitionsprogramm zur Verfügung, das den Bau von Schulen,
Krankenhäusern, Straßen, Brücken, Strom- und Wasserversorgung
finanzierte, in Gebieten aus denen sich der Staat praktisch zurückgezogen hatte.
Es findet also eine freiwillige Umschichtung statt. Die Zahlungen an
korrupte Regierungen, die mit dem Geld ihre persönlichen Auslandskonten füllen, werden gemindert. Gleichzeitig wird eine
Selbstbesteuerung und Umverteilung durchgeführt, die das eigene
Image bessert und das Unternehmensumfeld sichert. Eine Politik,
die in Nigeria durchaus notwendig erschien, waren doch die Mitarbeiter von Shell allein 1999 das Ziel von 45 Geiselnahmen, die über
200 Mitarbeiter betrafen (vgl. Hertz, takeover, S.225f). Der Branchenkonkurrent BP hat sich sogar der freiwilligen Durchführung des KyotoProtokolls verpflichtet.
31
32
Strategien
Ein weiteres Beispiel kommt aus Südafrika, einem Land mit einer
Regierung, die sich selbst aus der elementarsten Gesundheitsvorsorge zurückgezogen hat. AIDS gibt es in Südafrika offiziell nicht,
trotz der Tatsache dass über 50 % der schwarzen Bergbauarbeiter
HIV-positiv sind. Krankenhäuser und Sterbehospize sowie Aufklärungskampagnen werden in diesem Land weitgehend von Unternehmen initiiert (ebenda, S.222).
Auch in den Heimatländern der Konsumenten engagieren sich die
Unternehmen. In zahlreichen britischen Klassenzimmern steht ein
von Tesco gestifteter Computer. Levis finanziert Projekte, die auf
junge Schulschwänzer ausgerichtet sind und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG betreibt in Südafrika und Großbritannien
ein Förderprogramm für Schulleiter. Die Initiative „Wissenschaft für
die Welt“ von BP erreicht insgesamt 65.000 Schüler. Bill Gates hat
seine Absicht bekundet, einen Computer auf das Pult jedes britischen Schülers zu stellen und 1993 errichtete Honda für 17 Mio. $
eine Schule für verhaltensauffällige Schüler, die im staatlichen
Schulsystem versagt haben.
Die Konsumenten danken es ihren Unternehmen. Coca-Cola errechnete, dass während einer 6-wöchigen Kampagne der „Mütter gegen
Trunkenheit am Steuer“ in 450 Wal-Mart-Geschäften, der Umsatz um
490 % zunahm. Wendy`s International in Denver steigerte den
Umsatz mit Riesen-Pommes um mehr als ein Drittel, als es 1998
erklärte, einen festen Prozentsatz des Erlöses dem Mercy Medical
Centre zu spenden (ebenda, S.230ff).
Auch kleinere Unternehmen wie der Ökoladen von nebenan, die
Umweltbanken, der Trans-Fair-Kaffee, der Eine-Welt-Laden, etc.
funktionieren nach diesem Prinzip. Für sie alle gilt: sie werden
umweltschonende Herstellungstechniken, ethische Geschäftspraktiken und soziale Investitionen niemals über ihr Gewinnstreben
stellen können. Das ginge auch gar nicht, denn dann müssten sie
aufhören zu existieren (eine Tatsache, die nicht dem Gedanken der
Die andere Ökonomie (Begriffe)
Staat
Reflexion
Individuum
soziale Marktwirtschaft
Gemeinwesenökonomie
Gemeinwirtschaft
nachhaltige Ökonomie
alternative Ökonomie
ökologische Ökonomie
soziale Ökonomie
lokale Ökonomie
Reflex
informelle Ökonomie
1945
Darst. 12: Die andere Ökonomie Quelle: eigene Darstellung
2000
Strategien
Nachhaltigkeit entspricht). Sie alle können einen Mehrwert nur dann
realisieren, wenn Investoren und Konsumenten dies zulassen und
mittragen. Die Perspektive einer nachhaltigen, ökonomischen
Globalisierung ist momentan also extrem verbraucher-, anleger- und
produktorientiert.
Abschließen möchte ich das Kapitel mit einem deutschen Unternehmensverband namens Unternehmensgrün. Dies ist ein bundesweit arbeitender, politisch unabhängiger Zusammenschluss von
Unternehmen und Selbständigen, die sich für eine ökologische
Ausrichtung und Erneuerung der Wirtschaft einsetzen, soziale
Innovationen in den Unternehmen fördern wollen und eine regionale, klein- und mittelbetriebliche Wirtschaftsstruktur unterstützen.
Unternehmensgrün sieht sich als Lobbyverband für eine umweltgerecht und sozial agierende Wirtschaft und für ein Unternehmertum,
welches sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung stellt. Derzeit
hat Unternehmensgrün ca. 300 Mitglieder (vgl. Unternehmensgrün,
Homepage, 2002). Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht hervorragend, was man sich unter einem nachhaltigen Unternehmen vorzustellen hat. Im wesentlichen handelt es sich dabei um einen Betrieb,
der ökonomisch überlebensfähig und gewinnorientiert arbeitet und
sich freiwillig einer ökologischen und sozialen Zielsetzung verpflichtet hat (s. Darstellung 13).
Darst. 13: Nachhaltige Unternehmen Quelle: Unternehmensgrün, Homepage, 2002
33
34
Strategien
Zusammenfassung Strategien
Reflexive Moderne kann man als einen idealen Prozess bezeichnen, der die Elemente des unreflektiert, mechanisch-eigendynamischen (Reflex) genauso beinhaltet, wie die Elemente der reflektierenden und bewussten Zielsetzung (Reflexion)
Es bedarf einer Neupositionierung zwischen sozial und liberal.
Es muss ein Feld für Experimente geschaffen werden.
Pragmatismus
Pluralismus
Wir müssen wieder Subjekt unseres eigenen Handelns sein (Emanzipation), bewusster Verantwortung übernehmen für die Folgen unserer Handlungen und der von uns gewählten Lebensformen (Selbstsorge)
Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen einer passiven Hinnahme von Risiken und
der aktiven Erforschung von Risikokontexten.
Demokratieexperimente auf lokaler und globaler Ebene sollten gefördert werden. Wir brauchen
eine Ausweitung demokratischer Entscheidungsmacht nach oben (pol. Globalisierung) und vor
allem nach unten (Empowerment).
Darst. 14: Zusammenfassung Strategien Quelle: eigene Darstellung
Strategien
Zusammenfassung Strategien
Aufgabe des Staates sollte es sein, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten (Enabling).
Dementsprechend sollten informelle Selbsthilfestrukturen legalisiert und nicht kriminalisiert werden (informelle Strukturen)
Es sollten lokale Wirtschaftkreisläufe gefördert werden.
Verlorene gegangene Bindungen können durch neue Formen der Kollektivität ersetzt werden
In Resistance Identities werden Werte genährt, die sich im Gegensatz zu den Zwängen des Kapitals und des Netzes entwickeln.
Diese Resistance Identities dürfen sich nicht abkoppeln, sondern müssen zu Project Identities
werden, die sich auf die gesamte Gesellschaft beziehen.
Veränderungen müssen auf allen Ebenen eingefordert werden (Subpolitik).
Die Macht des Verbrauchers ist teilweise größer als die Macht die Wählers (Verbraucheraktivismus).
Reichtum kann sinnvoll eingesetzt werden (politische Philanthropie).
Es geht um eine Ökonomie, die nicht das Ökonomische verabsolutiert, sondern in ihrem ursprünglichen Sinn des Wortes „oikos“ für das „ganze Haus“ sorgt, also für die Arbeitslosen ebenso
wie für die Umwelt, für die Gesundheit ebenso wie für die Verteilung der Arbeit zwischen den Geschlechtern (Nachhaltigkeit).
Darst. 14: Zusammenfassung Strategien Quelle: eigene Darstellung
35
36
Projekte
3 Projekte
3.1
Warum Projekte ?
Ein Projekt ist ein handlungsorientierter Zusammenschluss von
Individuen mit vordefinierter, gemeinsamer Zielsetzung. Projekte
sind Bottom-Up Strategien, praxisorientiert, kontextgebunden,
pluralistisch und nur bedingt übertragbar. Sie sind das klassische
Gegenstück einer allgemeingültigen, breitgestreuten, staatlich
organisierten Planung.
Es gibt viele Gründe, warum das einzelne Projekt vor dem Hintergrund aktueller Rahmenbedingungen verstärkt in den Vordergrund
rückt. Hauptgrund ist sicherlich, dass individuelle und gemeinschaftliche Projekte ein Manko kompensieren müssen, welches sich durch
die zunehmende Erosion des Nationalstaats ergeben hat. Dabei
vermittelt das Gemeinschaftsprojekt als freiwilliger Zusammenschluss von Individuen zwischen den Härten - aber auch Freiheiten der Individualisierung (des Ich - Projekts) und den Sicherheiten aber auch Determinierungen - des gesellschaftlichen Kollektivs (s.
Darstellung 15). In den im 2. Kapitel beschriebenen Strategien spielt
das Projekt jeweils eine zentrale Rolle. Der Begriff der Bürgergesellschaft, des Dritten Weges, thematisiert den oben beschriebenen
Raum zwischen Staat und Individuum, zwischen sozial und liberal.
Innerhalb dieses Raumes entstehen Projekte aus einer Haltung des
Reflexes, um Selbsthilfepotentiale und Interessengemeinschaften zu
STAAT
Nationalcontainer
Darst. 15: Staat - Kollektiv – Individuum
bündeln, was vor allem für die lokale und informelle Ökonomie gilt.
Sie entstehen aber auch als neue Formen der Kollektivität aus einer
selbstbestimmten, reflektierten Haltung und dienen damit als
Projektionsflächen für neue Identitäten. Grundlage dieser Projekte
ist das Bedürfnis des Menschen, sich „als Subjekt des eigenen
Handelns“ zu empfinden. Dementsprechend probieren „Resistance
Identities“, im Widerspruch zu den Rahmenbedingungen einer
ökonomischen Globalisierung und Liberalisierung, andere Formen
des Lebens, Arbeitens, Denkens und Wohnens (alternative Ökonomie). Projekte stoßen also in ein politisches, kulturelles und soziales
Vakuum vor, welches durch den Bedeutungsverlust des Staates
entstanden ist. Aus diesem Vakuum schöpfen die Projekte ihre
Notwendigkeit und ihr Potential.
3.2
paradoxe Strategien
Die Raumplanung feiert schon lange das Projekt, die städtebauliche
Akupunktur, als zentrales Element zeitgenössischer Planung. Dabei
geht es nicht darum, das Projekt gegen die Perspektive, die Planung,
etc. auszuspielen und allein aus sich selbst zu begründen. Genauso
wenig geht es darum, sozial gegen liberal auszuspielen; Inhalt
gegen Struktur; Informelle Ökonomie gegen Alternative Ökonomie;
Reflex gegen Reflexion; Experiment gegen Erfahrung; Bottom Up
gegen Top Down. Die Begrenztheit und die Willkürlichkeit einer
Strategie, die sich allein auf das Projekt stützt ist offensichtlich. Es
bedarf weiter allgemeingültiger Perspektiven und Standards unter
KOLLEKTIV
Subcontainer
Quelle: eigene Darstellung
INDIVIDUUM
Ich - Projekt
Projekte
denen Projekte qualifiziert werden können. Dementsprechend heißt
es in der Regionalplanung auch nicht Planung durch Projekte,
sondern Planung und Projekte (s. Darstellung 16). Karl Ganser spricht
vom perspektivischen Inkrementalismus. Es fällt auf, dass diese
Planungsmethodiken jeweils aus widersprüchlich organisierten
Begriffspaaren bestehen. Man könnte in diesem Sinne auch von
paradoxen Strategien sprechen. Dieser Widersprüchlichkeit bedarf
es offensichtlich, um auf die Widersprüchlichkeit unserer Zeit
angemessen reagieren zu können. Demzufolge spielt die Kooperation, die Koordination, die Moderation, Flexibilität und Offenheit
innerhalb dieser Strategien eine entscheidende Rolle.
3.3
Wohnprojekte
Bei meiner Projektuntersuchung beschäftige ich mich im wesentlichen mit Wohnprojekten. Diese Reduzierung auf das Thema Wohnen habe ich aus mehreren Gründen getroffen:
A. Das Thema Wohnen ist die Domäne des Architekten, die Bereiche
Kultur und Arbeiten werden auch und vor allem von anderen
Fachgebieten bearbeitet.
B. Durch eine Reduzierung auf ein Thema wollte ich zu einer höheren Detailschärfe und Vergleichbarkeit der Rahmenbedingungengelangen.
C. Wohnen, zu Hause sein, beheimatet sein, berührt ein elementares
Planung
Projekt
Umsetzung
Darst. 16: Planung und Umsetzung Quelle: Selle, Planung und Projekte, 1998, S28
Grundbedürfnis des Menschen. Letztendlich ist das Thema der
Wohnungslosigkeit (Obdachlosigkeit) auch viel dramatischer zu
bewerten, als die Arbeitslosigkeit oder der mangelnde Zugang zu
kulturellen Einrichtungen.
D. Im Gegensatz zu den Themen Kultur und Arbeiten lässt sich das
Wohnen nur bedingt flexibilisieren. Es widersetzt sich von daher in
gewisser Weise dem Zeitgeist. Gerade Kulturprojekte sind extrem
darauf angewiesen, dem jeweiligen Zeitkontext zu entsprechen.
Mein Ziel ist es jedoch, bei eingehender Betrachtung des Zeitkontextes, eine Perspektive zu entwickeln, die darüber hinaus geht.
Bei dieser Reduzierung auf das Thema Wohnen bleibt es jedoch
nicht. Um auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse zu einer
größeren Komplexität zu gelangen, beschäftige ich mich darüber
hinaus noch mit drei Projekten die Kultur, Wohnen und Arbeiten
miteinander verbinden.
3.4
Anforderungen an die Projekte
Entsprechend der im Kapitel 2 formulierten Strategien habe ich 16
Anforderungen an die Projekte formuliert, die Grundlage der Projektauswahl gewesen sind.
Nachhaltigkeit. Alle Projekte sollen sich im weitesten Sinne an den
Kriterien ökonomischer, sozialer und ökologischer Nachhaltigkeit
orientieren.
Pragmatismus. Die Projekte sollen undogmatisch und pragmatisch
sein (z.B. was den Einsatz von Geld angeht). Sie sollen nicht ideologisch sein.
Pluralismus. Die Projekte sollen unterschiedlich, pluralistisch sein.
Diese Forderung entspricht einer pluralistischen Gesellschaft.
Dementsprechend soll es auch unterschiedliche Arten der Teilnahme geben.
Selbsthilfe. Teilnahme kann bedeuten, dass die Aktivierung von
37
38
Projekte
Selbsthilfe (Enablement, Empowerment) innerhalb der Projekte eine
sehr große Rolle spielt.
Eigenkapital. Teilnahme kann sich in einem hohen Anteil von
Eigenkapital ausdrücken.
Love Money. Teilnahme kann auch bedeuten, dass man ökologisch
oder sozial orientiertes Fremdkapital für die Projekte aktiviert.
Neupositionierung. Die Projekte sollen sich im Spannungsfeld von
sozial und liberal, Reflex und Reflexion befinden.
Experimente. Sie sollen sich als soziale und gesellschaftliche Experimentierfelder verstehen.
Resistance Identity. Sie sollen starke Identitäten entwickeln bzw. zu
einer Ausformung von Identität beitragen können (Resistance
Identities).
Project Identity. Gleichzeitig sollen sie eine große Außenwirkung
und gesamtgesellschaftliche Wirkung anstreben (Project Identities)
Vernetzung. Die Projekte sollen sich nicht vor der Gesellschaft
verschließen, sondern mit anderen Projekten unter einem gemeinsamen Gedanken vernetzt sein.
Solidarität. Zentraler Aspekt der Projekte sollte eine uneigennützige Solidarität sein, aber eher aus einer selbstbestimmten Haltung als
aus einem „kollektiven Zwang“ heraus. Diese Solidarität sollten sie
entweder nach innen (Genossenschaften) oder nach außen verwirklichen (soziales Unternehmen).
Demokratie. Demokratische Prinzipien sollten in den Projekten fest
verankert sein. Ein immer wiederkehrendes Prinzip innerhalb der
Projekte ist das von individueller Autonomie und gemeinsamen,
kollektiven Prinzipien (s. Darstellung 17).
Spekulationsfreiheit. Um das Überleben des Projekts auf längere
Zeit zu sichern, sollte die Möglichkeit der spekulativen Aneignung
verhindert werden. Dementsprechend gibt es oft eine Trennung
zwischen zwei verschiedenen Körperschaften: einer Dachorganisation, welche die Idee der Nachhaltigkeit und der Spekulationsfreiheit
sichert und mehreren autonomen Nutzerprojekten.
Unabhängigkeit. Angesichts der auslaufender staatlicher Förderungen sollten die Projekte von staatlichen Hilfen weitestgehend
unabhängig sein.
Subpolitik. Hinsichtlich des globalen Kontextes sollten die Projekte
eine subpolitische Komponente entwickelt haben.
Selbstverständlich gibt es kein Projekt, welches diese Anforderungen zu 100 % erfüllt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die
Projekte zwischen den in Darstellung 18 aufgestellten Extremen
aufspannen. Eine genaue Auswertung der Projekte findet am Ende
des 5. Kapitels statt. Bevor ich zu den Projekten komme, widme ich
mich im folgenden Kapitel den Rahmenbedingungen der Projekte.
Dabei interessiert mich die Frage, ob diese in Deutschland die
Entstehung solcher Projekte begünstigen oder behindern.
gemeinsames Prinzip, Satzung, Solidarfonds
global
indiv. Projekte
(Autonomie)
indiv. Projekte
(Autonomie)
indiv. Projekte
(Autonomie)
Darst. 17: Kollektivität - Autonomie Quelle: eigene Darstellung
lokal
Staat
Reflex
Reflexion
Individuum
Darst. 18: Matrix Projekte Quelle: eigene Darstellung
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
4 Rahmenbedingungen der Projekte
Ich habe die Rahmenbedingungen in drei Kategorien aufgeteilt:
Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Wohnungsbaupolitik. An
guten Ideen und Intention innerhalb der Projektinitiativen mangelt
es selten, wohl aber an den Kenntnissen über die passenden Organisationsstrukturen, die Förderungsmöglichkeiten, die Finanzierungsformen und die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wer der von Beck beschriebenen Person des Gemeinwohlmanagers
oder des alternativen Projektentwicklers entsprechen will, muss sich
mit diesen Bedingungen perfekt auskennen.
4.1
Gesellschaftsrecht
Im Folgenden untersuche ich unterschiedliche Organisationsformen
auf deren nachhaltige und gemeinnützige Potentiale. Diesen Unternehmen ist gemein, dass sie weder aus der Gemeinwirtschaft
kommen, also staatliche Unternehmen sind, noch ausschließlich den
Kriterien der Gewinnmaximierung gehorchen. Dabei unterscheide
ich zwischen drei verschiedenen Kategorien:
A. Es gibt nutzer- oder verbraucherorientierte Unternehmensformen, die, sofern sie einem gemeinnützigen Zweck dienen, als
soziale Unternehmen oder Unternehmen mit sozialer Zielsetzung
bezeichnet werden können. Zu diesen Unternehmensformen
können bis auf die Genossenschaft mehr oder weniger alle Gesellschaftsformen verwandt werden.
Borzaga und Santuari definieren ein „soziales Unternehmen“ als
einen „...Wirtschaftsbetrieb, der versucht, die Produktion von Nutzen oder
öffentlichen Gütern mit Rechtsformen des Privatrechts und Managementmodellen zu verbinden, aber dennoch mit Satzungsregeln und Organisationsformen, welche die sozialen Ziele der wirtschaftlichen Tätigkeit betonen“ (Borzaga, social enterprises, 1998, S.75f).
Im Gegensatz zu den Betrieben der Gemeinwirtschaft sollten diese
Unternehmen nicht staatseigen, sondern im Wesentlichen privatwirtschaftlich finanziert und damit staatsunabhängig sein. Des
Weiteren dürfen sie zwar Förderungen in Anspruch nehmen, jedoch
nicht komplett von ihnen abhängig sein. Gemäß dem Prinzip der
Subsidiarität sollten Finanzhilfen des Staates nur ergänzend angewandt werden.
Durch die Einführung der Idee des sozialen Unternehmens wird
betont, dass Unternehmen mit der Produktion von Dienstleistungen
am Markt andere Ziele (Wohnraumversorgung, Arbeitsplatzbeschaffung) verfolgen können, als das der Gewinnerzielung. Das Grundkonzept, auf dem die Strukturen von Personengesellschaften (OHG,
KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) des Handelsrechts
aufbauen, ist die Teilnahme am Wirtschaftsverkehr zur Erzielung von
Gewinnen. Das schließt aber nicht aus, dass die Eigentümer sich im
Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung ihrer Organisation einigen
können, andere (z.B. soziale oder ökologische) Ziele zu verfolgen
und darum zu „sozialen Unternehmen“ werden können (vgl. Münkner,
Unternehmen, 2000, S.25).
In einigen Ländern Europas wurden für soziale Unternehmen zum
Zwecke der Differenzierung neue Rechtsrahmen geschaffen. So gibt
es in Frankreich die unions d`economie sociale, in Italien die Genossenschaften für soziale Solidarität und in Belgien die société à
finalité sociale. In Deutschland ist dieser Schritt bislang ausgeblieben. Schätzungen zufolge gab es in Deutschland in diesem Sektor
Mitte der achtziger 40.000 laufende Projekte mit 100.000 Beschäftigten und 300.000 ehrenamtlichen Mitarbeitern.
Zu der Form des „sozialen Unternehmens“ gehören innerhalb
meiner Untersuchung das Mietshäuser Syndikat, Solidair, Teile der
Wogebe und – mit großen Einschränkungen – Stadtwerk KG und
Mieterfonds. Diese Projekte werden im 5. Kapitel näher erläutert.
Der Staat erkennt soziale Unternehmen als gemeinnützig an, wenn
39
40
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
die öffentlichen Behörden der Auffassung sind, dass die betreffende
Organisation Tätigkeiten ausübt, die normalerweise in den Aufgabenbereich des Staates fallen. Die Ziele des Unternehmens sind
dann als gemeinnützig zu betrachten, wenn sie ausschließlich und
selbstlos die Allgemeinheit fördern. Ferner müssen sich die Tätigkeiten der gemeinnützigen Organisation direkt auf spezielle Aufgaben
oder Personengruppen richten, die von staatlicher Seite definiert
werden. Sie dürfen jedoch nicht hauptsächlich auf die Mitglieder
dieser Organisationen gerichtet sein. Genossenschaften können
deswegen nicht als gemeinnützige Unternehmen betrachtet werden.
Als Entschädigung für die sozialen Leistungen des Unternehmens,
kann der Staat bestimmte Privilegien einräumen, wie Steuerermäßigungen und das Recht steuerabzugsfähige Quittungen für Spenden
auszustellen (vgl. Münkner, Unternehmen, 2000, S.39, 101f).
Das Gemeinnützigkeitsrecht gilt allgemein als veraltet, unnötig
kompliziert und unflexibel. Nachdem kürzlich das Stiftungsrecht
geändert wurde, ist jetzt auch das Gemeinnützigkeitsrecht in den
Mittelpunkt des Interesses gerückt, insbesondere auf Initiative der
Bertelsmann–Stiftung und des „Maecenata Instituts für Forschungen
im dritten Sektor“.
Vor 10 Jahren wurde der Status der Gemeinnützigkeit des sozialen
Wohnungsbaus aufgehoben. Dies gilt genauso für alle anderen
Wohnprojekte und Unternehmen. Bei den von mir untersuchten
Projekten erfüllen nur die Beschäftigungsinitiativen und Sozialprojekte der Wogebe in Trier das Kriterium der Gemeinnützigkeit.
B. Neben den „Unternehmen mit sozialer Zielsetzung“ gibt es die
Genossenschaft als mitgliederorientierte Unternehmensform, die
ihren sozialen Auftrag nur nach innen richtet. Interessanterweise
können auch andere Rechtsformen durch den Gesellschaftervertrag
zu genossenschaftsähnlichen Konstrukten werden (GmbH, GbR).
Innerhalb meiner Untersuchung folgen die Genossenschaften der
Bremer Höhe, des Kraftwerks, der Wogeno und der Wohnungsbaugenossenschaft von 1892 ausschließlich der Mitgliederförderung.
Die Besonderheit der Wogebe liegt darin, dass sie durch ihre Tochtergesellschaften auch einen darüber hinausgehenden Auftrag
erfüllt. Das Syndikat Freiburg ist zwar per Definition eine GmbH und
keine Genossenschaft, funktioniert aber sehr ähnlich.
C. Außerdem gibt es komplexere Mischformen, die entwickelt
wurden, um eine Trennung z.B. zwischen Besitz- und Verfügungsrechten zu bewirken. Zweck dieser Konstruktionen ist die Dauerhaftigkeit einer Idee zu erreichen, entgegen den Zwangsläufigkeiten
des in Kapitel 4.1.7 erläuterten Oppenheimer´schen Transformationsgesetzes.
Während der nun folgenden Untersuchung der einzelnen Rechtsformen befasse ich mich zuerst immer mit dem Allgemeincharakter
einer Organisationsstruktur, bevor ich mich ausführlicher mit der
Wohnthematik beschäftige (Verweis auf die vorgestellten Projekte).
In Anlehnung an die in Kapitel 3.4 entwickelten Anforderungen an
die Projekte stellt sich die Frage, welchen Beitrag die Gesellschaftskonstruktion zur Erfüllung dieser Kriterien leisten kann, bzw. warum
es überhaupt passender Gesellschaftskonstruktionen bedarf. Insbesondere in den 80iger Jahren verzichteten viele „alternative Projekte“ auf die Entwicklung passender Rechtsrahmen. Die Befreiung von
Rechtsrahmen und Strukturen wurden – bzw. werden noch heute als Grundbedingung alternativer Ökonomie begriffen. Die Innenbeziehungen stützten sich dabei eher auf „freie Vereinbarungen“ und
das Konsensprinzip (Kommunen). Diese „Formellosigkeit“ führte in
der Praxis oft zu Problemen, insbesondere weil sich darin merkwür-
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
digerweise immer dieselben Personen durchsetzten. Elisabeth Voss,
die immerhin jahrzehntelange Erfahrung mit alternativen Projekten
hat, bezeichnet diese „Formellosigkeit“ gar als „Sozialromantische
Verhinderungen von Solidarität“ und stellt in Bezug auf das von mir
untersuchte Projekt in Utrecht (Solidair) die These auf, dass Regeln
nicht nur beengen, sondern auch frei machen können (vgl. Voss,
Verhinderung, 1996). Darüber hinaus können sie auch den Projekten zu
einer gewissen Dauerhaftigkeit verhelfen – ein weiteres Grundproblem alternativer Projekte.
Hinsichtlich der Organisationsstruktur möchte ich also die folgenden Kriterien untersuchen:
Partizipation und demokratische Teilnahme – Damit meine ich die
weitest gehende Einflussnahme der Beschäftigten bzw. der Nutzer
oder Bewohner auf die Politik des Unternehmens. Dieser Punkt setzt
bedingungslose Transparenz der Geschäftsvorgänge voraus.
Selbstverwaltung – Die Selbstverwaltung geht noch weiter und hebt
den Widerspruch zwischen Betrieb und Unternehmer auf, indem alle
gleichberechtigt an Entscheidungen zur Unternehmensgestaltung
beteiligt sind (Identitätsprinzip). Dieses Kriterium ist zentraler
Bestandteil alternativer Ökonomie.
Stimmrechtsbeschränkung – Dazu gehört, dass es keine Vorzugsrechte gibt für diejenigen, die evtl. mehr Kapital in den Betrieb
angelegt haben, als andere (1 Person = 1 Stimme).
Anlegerbeteiligung – Bei diesem Kriterium stellt sich die Frage,
inwieweit Anleger (Fremdkapital) Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen können oder ob sie nur am Gewinn eines Betriebes
(Wohnprojektes) beteiligt sind.
Kapitalneutralisierung – Die Kontrolle über die Verwendung von
Gewinnen ist entscheidend für die Frage, ob ein Unternehmen, über
die Interessen des Kapitals hinaus, ökologische und soziale Zielset-
zungen durchführen kann. Durch die Kapitalneutralität soll gesichert
sein, dass Gewinne nur dem Betrieb insgesamt zufallen können. Die
Kontrolle des Kapitals ist auch wichtig hinsichtlich der oben erwähnten Stimmrechtsbeschränkung.
Dauerhaftigkeit – Damit ist die Dauerhaftigkeit der Kapitalneutralisierung und der demokratischen Teilhabe gemeint, die sich in der
Praxis nur schwer innerhalb einer Rechtsform durchführen lässt.
Rechtsformen/Projekte können jederzeit aufgelöst werden. Die
Satzungsautonomie der einzelnen Rechtsformen ermöglicht zudem
ohne Einschränkungen die Möglichkeit einer Änderung des Gesellschaftervertrages.
Fremdmittelbeschaffung, Haftungsbeschränkung, Rechtsformkosten, Mindestkapitalausstattung und Kreditwürdigkeit – Diese Kriterien sind eher allgemeiner Natur. Sie sind wichtig, betreffen aber
nicht ausschließlich die von mir untersuchten Betriebe.
4.1.1
GbR
Die meisten Unternehmungen in Deutschland sind Einzelunternehmungen, in denen der Inhaber alle Rechte und Pflichten in
Anspruch nimmt. Schließen sich mindestens zwei Personen zur
Erreichung eines gemeinsamen Zieles zusammen, kommt es zu
einer Sonderform der Personengesellschaft: der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Für diesen Zusammenschluss gelten automatisch § 705 – 740 BGB, es bedarf also erst einmal keiner schriftlichen
Fixierung. Um das Verhältnis der Gesellschafter untereinander
besser definieren zu können, bietet sich ein formloser Vertrag an,
wobei als Gesellschafter sowohl Privatpersonen, als auch juristische
Personen benannt werden dürfen. Zur Geschäftsführung und
Vertretung sind alle Gesellschafter gemeinschaftlich berechtigt und
verpflichtet, es sei denn, im Gesellschaftervertrag ist eine andere
Vereinbarung getroffen. Jeder Gesellschafter haftet mit seinem
Privatvermögen (vgl. Siekerkötter, Wirtschaftslehre, 2001, S.320f).
41
42
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
Die GbR hat als Organisationsform eine hohe Bedeutung für gemeinschaftliche oder alternative Wohnprojekte. Anders als bei der
oHG und der KG ist das Betreiben eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes nicht erforderlich. Es besteht außerdem keine Pflicht
zur Mindestkapitalausstattung und nur ein äußerst geringer Gründungsaufwand bei der Errichtung des Betriebes. Die Vollhaftung
führt zu einer hohen Kreditwürdigkeit. Außerdem gibt es eine sehr
hohe Satzungsfreiheit, die nur durch die Grundregeln des BGB
begrenzt wird. Dementsprechend wird die GbR auch von ganz
unterschiedlich orientierten Projekten als Gesellschaftsform benutzt.
WEG –Basisprojekt. Das Basisprojekt, welches bei Wohnprojekten
immer wieder ausgeführt wird, ist das der Wohneigentümergemeinschaft nach dem WEG–Gesetz. Dieses Gesetz sieht eine Unterteilung
vor in einen Miteigentumsanteil an Gemeinschaftsflächen und –
gebäuden, sowie dem Alleineigentum an einer abgeschlossenen
Wohnung. Die Gemeinschaftsflächen unterliegen dabei den Entscheidungen einer Wohnungseigentümerversammlung und eines
von ihr bestellten Verwalters. Sofern diese Konstruktion nicht noch
Partizipation
+
Selbstverwaltung
+
Stimmrechtsbeschränkung
+
Anlegerbeteiligung
+
Kapitalneutralisierung
+
Dauerhaftigkeit
-
Fremdmittelbeschaffung
+
Kreditwürdigkeit
+
Haftungsbeschränkung
-
Rechtsformkosten
+
++
+
o
-
sehr gut
gut
ungünstig
unmöglich
durch einen Gesellschaftervertrag (z.B. einer GbR) ergänzt wird,
ergeben sich nur wenige Möglichkeiten einer umfassenden gemeinschaftlichen Bindung. Diese Grundform einer Bauherrengemeinschaft wird vor allem von Bauherren realisiert, die sich Kostenvorteile von einer gesammelten Planung und Baudurchführung versprechen, die ihr Einzeleigentum nicht in Frage gestellt sehen möchten
und die den Gemeinschaftsbegriff eher relativ lose formulieren. Es
steht dabei jedem frei, seine Eigentumsanteile zu veräußern, ohne
dass die Gemeinschaft darauf einen Einfluss ausüben könnte (vgl.
Wohnbund, Trägerstrukturen, 1999, S.11ff).
Gesellschaftervertrag. Mit Hilfe eines Gesellschaftervertrages kann
das WEG –Basisprojekt nahezu unbegrenzt erweitert werden. In
diesem Vertrag kann so ziemlich alles geklärt werden, was man für
ein selbstverwaltetes Wohnprojekt oder sogar für eine Kommune
braucht.
Dazu gehören die Kapitalneutralisierung (verhindert die Ausschüttung von Gewinnen, Reinvestition), die Möglichkeit einer Verteilung
des Liquidationserlöses an gemeinnützige Einrichtungen, das
GbR
Gesellschafter
Gesellschafter
Gesellschafter
Darst. 19: Gesellschaftskonstruktion und Auswertung (GbR) Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Neuling, Pfade, 1987, S.145ff
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
Vorkaufsrecht von Mitgliederanteilen durch die GbR, die Begrenzung der Abfindung auf die geleistete Einzahlung, die Stimmrechtsbeschränkung unabhängig von der geleisteten Einlage, das Konsensprinzip bei Abstimmungen und die Vertretung durch eine von
der Mitgliederversammlung gewählten Geschäftsführung.
Ein Kennzeichen alternativer Betriebe ist es jedoch häufig, diese
Regeln eben nicht schriftlich zu fixieren, eine dauerhaft nicht ganz
ungefährliche Vorgehensweise. Im Übrigen gilt für die GbR was für
die anderen Gesellschaftsformen auch gilt: Regeln können leicht
geändert werden. Eine dauerhafte Fixierung ist deswegen nicht zu
realisieren.
4.1.2
KG, GmbH & Co KG
Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft. Man
unterscheidet zwei Arten von Gesellschaftern. Der Komplementär
haftet für die Verbindlichkeiten der Unternehmung mit seinem
Privat- und Geschäftsvermögen (Vollhafter). Er führt die Geschäfte
Partizipation
-
Selbstverwaltung
-
Stimmrechtsbeschränkung
-
Anlegerbeteiligung
-
Kapitalneutralisierung
+
Dauerhaftigkeit
-
Fremdmittelbeschaffung
++
Kreditwürdigkeit
+
Haftungsbeschränkung
Rechtsformkosten
++
+
o
-
sehr gut
gut
ungünstig
unmöglich
der Unternehmung. Der Kommanditist haftet gegenüber Dritten nur
bis zur Höhe seiner Kapitaleinlage (Teilhafter). Er ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen, hat jedoch bei außergewöhnlichen
Geschäften ein Widerspruchsrecht. Ein Gesellschaftervertrag gibt
Aufschluss über das Innenverhältnis der Unternehmung und regelt
z.B. Gewinnverteilung und Kündigungsfrist. Die Kommanditgesellschaft ist kein selbstständiges Steuersubjekt. Relevant ist die Einkommenssteuer jedes einzelnen Gesellschafters zum Zeitpunkt der
Gewinnentstehung. Bei der KG können hervorragend steuerliche
Abschreibungen genutzt werden. Die Kreditchancen sind gut, da die
Banken zur Not auf das Privatvermögen des Komplementärs zurückgreifen können (vgl. Siekerkötter, Wirtschaftslehre, 2001, S.317ff).
Eine Kommanditgesellschaft eignet sich mit Hilfe eines Immobilienfonds ganz hervorragend zur Sammlung von Fremdkapital (Stadtwerk KG). Dies ist vor allem für diejenigen Anleger attraktiv, die ein
sehr hohes Steueraufkommen haben und in erster Linie an einer
attraktiven - durchaus auch sozial und ökologisch orientierten -
KG
Komplementär
(Vollhafter)
Gewinnbeteiligung
Einlage
Gewinnbeteiligung
Kommanditist
Kommanditist
(Teilhafter)
(Teilhafter)
+/+
Darst. 20: Gesellschaftskonstruktion und Auswertung (KG)
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Neuling, Pfade, 1987, S.145ff
43
44
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
Anlage interessiert sind. Die Grundsätze des Unternehmens (z.B.
Nachhaltigkeit) können im Gesellschaftervertrag festgehalten
werden. Inwieweit diese berücksichtigt werden, liegt jedoch allein
im Ermessen des Komplementärs. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Anleger (Kommanditisten) sind bei einer KG verschwindend
gering. Ebenso ist die Beteiligung der Nutzer innerhalb der Gesellschaftsform nicht vorgesehen. Die Stadtwerk KG versucht dieses
demokratische Manko, durch die Einrichtung eines Beirats und
durch eine hohe Transparenz auszugleichen. Die von Forma Urbis
konzipierte GmbH & Co KG ist eine Sonderform der KG. Indem die
GmbH an die Stelle des Komplementärs tritt entfällt die Rolle des
Vollhafters. Eine GmbH muss nur bis zur Höhe des Stammkapitals
haften (25.000 €).
4.1.3
GmbH
Eine GmbH kann zu jedem gesetzlichen Zweck durch eine oder
mehrere Personen gegründet werden. Der Inhalt des Gesellschaftervertrages (Satzung) kann von den Gesellschaftern (wie bei der KG)
Partizipation
+
Selbstverwaltung
+
Stimmrechtsbeschränkung
+
Anlegerbeteiligung
+
Kapitalneutralisierung
+
Dauerhaftigkeit
-
Fremdmittelbeschaffung
+
Kreditwürdigkeit
o
Haftungsbeschränkung
+
Rechtsformkosten
o
++
+
o
-
sehr gut
gut
ungünstig
unmöglich
Darst. 21: Gesellschaftskonstruktion und Auswertung (GmbH)
frei gestaltet werden, ist allerdings von einem Notar zu beurkunden.
Eine GmbH mit einer gemeinnützigen Satzung wird als gGmbH
bezeichnet. Für die GmbH ist ein Mindestkapital von 25.000 €
vorgesehen (Stammkapital oder gezeichnetes Kapital). Es setzt sich
aus den Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter zusammen
(mindestens 100 € ). Der oder die Geschäftsführer leiten die Unternehmung und vertreten sie nach außen. Die Gesellschafterversammlung bestellt den Geschäftsführer. Darüber hinaus stellt sie
den Jahresabschluss und die Gewinnverteilung fest und überwacht
die Geschäftsführung. Stimmrechte werden nach der Höhe der
Einlage vergeben. Für eine GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern
ist nach den Mitbestimmungsgesetzen ein Aufsichtsrat zu bilden.
Die GmbH ist ein selbstständiges Steuersubjekt (Körperschaftssteuer) (vgl. Siekerkötter, Wirtschaftslehre, 2001, S.322ff).
Die GmbH erlaubt eine sehr umfangreiche Satzungsfreiheit. Das
Innenverhältnis der Gesellschafter kann frei gestaltet werden.
Dadurch lässt sich z.B. aus einer GmbH sehr leicht ein genossenschaftsähnliches Konstrukt machen. Bei Interesse kann ein alternati-
GmbH
Geschäftsführer
bestimmt
Gesellschafterversammlung
Gesellschafter
Gesellschafter
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Neuling, Pfade, 1987, S.145ff
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
ves Projekt beispielsweise Punkte wie die Kapitalneutralisierung
(Verzicht auf Gewinnausschüttung), Verwendung eines möglichen
Liquidationserlöses (Stiftung) oder eine Stimmrechtsbeschränkung
(Selbstverwaltung) in der Gesellschaftersatzung festschreiben.
Bei den Banken sind GmbHs wegen der auf das Stammkapital
begrenzten Haftung nicht so beliebt und haben deswegen Probleme bei der Kapitalbeschaffung. Nachteilig ist auch, dass eine GmbH
für Fremdanleger nicht dieselben steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten bietet wie eine KG (Immobilienfonds). Auch die Körperschaftssteuer ist ein zusätzliches Kostenelement. Wohnprojekte
können bei den Banken das Manko mangelnder Kreditwürdigkeit
zumindest dadurch ausgleichen, dass sie zusätzliche Sicherheiten in
Form von Grundstücken und Gebäuden bieten. Zusammenfassend
lässt sich sagen, dass die Kosten einer GmbH zwar nicht so hoch wie
bei einer Genossenschaft sind, jedoch deutlich höher als bei einer
KG, GbR oder einer oHG. Es bedarf also eines besonderen Grundes,
sich für diese Rechtsform zu entscheiden (vgl. Neuling, Pfade, 2000,
S.73ff).
Alternative Wohnprojekte, denen es im Wesentlichen um die Prinzipien der Selbstverwaltung und der Kapitalneutralisierung geht,
entscheiden sich deswegen meistens für die GbR. Diejenigen, die
auch die Vorteile einer Formalisierung und einer Prüfung durch
Prüfungsverbände, sowie der Haftungsbeschränkung sehen, entscheiden sich meist für die Genossenschaft. Für die GmbH spricht,
im Vergleich zur Genossenschaft, die Unabhängigkeit von den
Prüfungsverbänden und die geringeren Rechtsformkosten.
4.1.4
AG
Nach deutschem Gesellschaftsrecht ist die Aktiengesellschaft in
erster Linie als Kapitalsammlungsgesellschaft konzipiert, bei der die
Haftung der Aktionäre auf die Kapitaleinlage beschränkt ist. Zur
Gründung einer AG sind eine oder mehrere Personen erforderlich.
Sie schließen einen Gesellschaftervertrag (Satzung) ab, der durch
einen Notar beurkundet werden muss. Als juristische Person kann
die AG selbst nicht handeln. Zur Durchführung ihrer Geschäfte
braucht sie daher bestimmte Organe. Die Hauptversammlung ist
das beschließende Organ der AG. Sie besteht aus allen Aktionären
und wird mindestens einmal jährlich einberufen. Beschlüsse werden
mit Mehrheit der Stimmen gefasst, wobei das Stimmrecht nach
Aktiennennbeträgen ausgeübt wird. Die Hauptversammlung wählt
die Aktionärsvertreter in den Aufsichtsrat, entscheidet über die
Gewinnverteilung, beschließt über grundsätzliche Fragen der
Unternehmung (Satzung,..) und entlastet Vorstand und Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat ist das überwachende Organ der AG. Seine Aufgaben liegen in der Bestellung des Vorstandes und der Überwachung
der Geschäftsführung des Vorstandes.
Der Vorstand ist das ausführende Organ der AG. Er leitet die Geschäfte und vertritt die Gesellschaft nach außen. Er ist verpflichtet,
den Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftslage zu berichten.
Außerdem stellt er den Jahresabschluss auf.
Die AG besitzt ein in Aktien zerlegtes Grundkapital (mindestens
50.000 € ). Die meisten der an Börsen gehandelten Aktien sind
Inhaberaktien. Ihre Besitzer können sie jederzeit über Banken frei
veräußern. Ist eine Aktie mit dem Namen des Eigentümers versehen,
handelt es sich um eine Namensaktie. Vorzugsaktien sind mit
besonderen Rechten ausgestattet (z.B. Bevorzugung bei der Gewinnverteilung). Der Aktionär erhält als Anteil am Gewinn eine
Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Dividende).
Die AG ermöglicht die Aufbringung bedeutender finanzieller Mittel
und bietet sich deswegen insbesondere als Gesellschaftsform für
kapitalintensive Unternehmen an. Der nahezu unbeschränkte
Handel an Börsen entwickelt jedoch eine sehr starke Eigendynamik,
indem er zu kurzfristiger Spekulation einlädt. Dementsprechend
45
46
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
verzerrt sind die jeweiligen Börsenindizes.
Seit der Einführung der „kleinen AG“ am 10. August 1994 ist die
AG auch für mittelgroße Unternehmen interessant geworden
und tritt damit in direkte Konkurrenz zur GmbH. „Klein“ im Sinne
des Gesetzes ist eine AG, die nicht börsennotiert ist (vgl. Münster,
Rechtsform, 1999, S.155ff).
Die Aktiengesellschaft hat, hinsichtlich der oben beschriebenen
Kriterien, einige sehr interessante Eigenschaften. Dies betrifft vor
allem die Aktivierung von Fremdkapital. Die AG bietet die einzigartige Möglichkeit, auf völlig unkomplizierte Weise auch Kleinanlegern
den Zugang zu Unternehmensbeteiligungen zu ermöglichen (sehr
demokratisch). Interessant ist auch, dass über Mitarbeiteranteile
eine sehr große Bindung an das Unternehmen realisiert werden
kann.
Von ihrem Aufbau gleicht die Aktiengesellschaft sehr stark dem
Aufbau einer Genossenschaft. Mehrere Aktiengesellschaften sind
aus Genossenschaften entstanden. Die eigentumsorientierte Genos-
Partizipation
o
Selbstverwaltung
-
Stimmrechtsbeschränkung
-
Anlegerbeteiligung
+
Kapitalneutralisierung
o
Dauerhaftigkeit
-
Fremdmittelbeschaffung
++
Kreditwürdigkeit
+
Haftungsbeschränkung
+
Rechtsformkosten
o
++
+
o
-
sehr gut
gut
ungünstig
unmöglich
senschaft sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer Umwandlung in
eine Aktiengesellschaft vor. Dies bedeutet auch, dass - wie bei der
Genossenschaft - über den demokratischen Aufbau einer Aktiengesellschaft hinaus, die am Anfang beschriebenen Prinzipien der
Selbstverwaltung nicht durchführbar sind. Es gibt jedoch einige
relevante Unterschiede zur Genossenschaft. Einerseits gibt es nicht
(nicht mehr) die Möglichkeit einer Stimmrechtsbeschränkung.
Damit besitzen zwangsläufig diejenigen die meiste Macht, die auch
das meiste Kapital beigesteuert haben – ein wenig demokratisches
Prinzip. Andererseits leistet die AG ihren Auftrag einer Mitgliederförderung vor allem dadurch, dass sie das Kapital der Anleger mehrt
(Shareholder-Value). Der Begriff der Mitgliederförderung ist bei der
Genossenschaft viel weiter gefasst. Er besteht vor allem in der
Bereitstellung einer Dienstleistung an den Genossenschaftler und
kann deswegen ökonomischer, aber auch sozialer Natur sein.
Innerhalb des Gesellschaftervertrags einer AG besteht jedoch die
Möglichkeit, auch andere Zielsetzungen anzustreben, als die der
AG
Vorstand
bestellt +
überwacht
berichtet
Aufsichtsrat
entlastet
wählt
berichtet
Aktionärsversammlung
Darst. 22: Gesellschaftskonstruktion und Auswertung (AG) Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Neuling, Pfade, 1987, S.145ff
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
Gewinnmaximierung. Die Umweltbank ist dafür ein sehr prominentes Beispiel. Ein weniger bekanntes Beispiel aus der Stadtentwicklung ist die Bürgerstadt AG. Grundgedanke der Bürgerstadt AG ist
es, privates Kapital einzusammeln für eine ökologische und soziale
Stadtentwicklung unter Berücksichtigung normaler Anlegerinteressen (Gewinn).
Ähnlich wie bei der Stadtwerk KG geht es darum, dass der Aktionär
(Anleger) selbst abwägen muss zwischen persönlichem Profit und
ökologischer und sozialer Zielsetzung. Damit ist die AG ein perfektes
Beispiel des in Kapitel 2 beschriebenen aktuellen Verständnisses
einer nachhaltigen Ökonomie, mit all seinen Vor- und Nachteilen.
4.1.5
Genossenschaft
„Ich sagte schon an anderer Stelle: das privatwirtschaftliche Streben der
Genossen ist grundsätzlich kein Vorteilsstreben zu Lasten oder gar zu
Kosten anderer, noch die Verwirklichung eines exklusiven Gruppenegoismus, sondern ein konzertiertes Vorteilsstreben mit anderen, das im genossenschaftlichen Rechtstyp gerade auf den Nutzen aller gerichtet ist. Die
(grundsätzliche, insbesondere auch generationenübergreifende) Offenheit
des privatwirtschaftlichen Organisationsmodells und seine Wettbewerbswirkung transformieren den solidarisch gebundenen Eigennutz zwangsläufig in Gemeinwohl dienliche Effekte.“ (Jäger, Genossenschaftsgesetz, 2001,
S.26)
Da die Hälfte der von mir untersuchten Projekte Genossenschaften
sind, möchte ich dieser Gesellschaftsform einen etwas längeren
Abschnitt widmen. Damit reagiere ich auch auf den Umstand, dass
die Rechtsform der Genossenschaft oft falsch verstanden bzw.
überfordert wird.
Allgemein
Es gibt in Europa ca. 132.000 Genossenschaften mit 2,3 Mio. Beschäftigten (2,3 %) und 83 Mio. Mitgliedern vor allem in den Bereichen Gesundheit, Landwirtschaft, Einzelhandel, Banken und Woh-
nen (vgl. EG-Kommission, Europa, 2001, S.3).
Nach der Definition des Internationalen Genossenschaftsbundes
(IGB) ist eine Genossenschaft eine selbstständige Vereinigung von
Personen, die sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um ihre
gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse
zu befriedigen und ihre Vorstellungen in einem Unternehmen zu
verwirklichen, das ihnen allen gemeinsam gehört und demokratisch
geleitet wird (vgl. ebenda, S.5).
Das Ziel der Mitgliederförderung und der Selbsthilfecharakter sind
dabei die entscheidenden Merkmale. Hinzu kommt, dass die Rolle
des Kapitals innerhalb einer Genossenschaft als personenorientiertes Unternehmen eingeschränkt ist. Alle Mitglieder einer Genossenschaft nehmen, unabhängig vom Kapitaleinsatz, gleichberechtigt an
der Unternehmensführung und am Unternehmenserfolg teil.
Die Mitgliederförderung wird innerhalb einer Genossenschaft nicht
nur an finanziellen Vorteilen gemessen. Genossenschaften sind weit
mehr als ein technischer Rechtsrahmen, sondern Ausdruck einer
bestimmten Form des Zusammenlebens von Personen, die eine
gemeinsame soziale und ökonomische Philosophie verfolgen.
Genossenschaften können in Bezug auf Größe, Sektor und Art der
Mitgliedschaft erheblich variieren. Man unterscheidet Förderungs-,
Produktiv- und Arbeitsgenossenschaften; Bestands- und Umsatzgenossenschaften; Primär- oder Sekundärgenossenschaften.
Eine Genossenschaft kann jede Art von Rechtsform annehmen, die
sich mit der obigen Definition und den genannten Merkmalen
vereinbaren lässt. Es ist nicht unbedingt ein spezifisches Genossenschaftsgesetz erforderlich, da der Genossenschaftscharakter auch
durch die Satzung festgelegt werden kann. Es gibt Länder mit einem
allgemeingültigen Genossenschaftsgesetz (Deutschland), Länder
mit spezifischen Gesetzen (je nach Sektor und sozialem Zweck) und
Länder ohne Genossenschaftsrecht, in denen das genossenschaftli-
47
48
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
che Wesen allein durch die Satzung bestimmt wird.
Jede Genossenschaft in Deutschland ist verpflichtet, einem Prüfungsverband beizutreten, der die Gründung der Genossenschaft
und ihre Tätigkeit prüft und begleitet.
Die Hauptunterschiede der Genossenschaft zu investororientierten Unternehmen sind:
-
Entscheidungen werden nach der Regel "ein Mitglied – eine
Stimme“ getroffen.
-
Der Geschäftsanteil ist für alle Mitglieder/Eigentümer gleich.
-
Die Rendite ist begrenzt und richtet sich normalerweise nach
dem Umfang der Nutzung der Dienstleistungen der Genossenschaft.
-
Der Wertzuwachs des Unternehmens schlägt sich nicht im
Wert der Anteile nieder.
-
Die Anteile können nicht auf Aktienmärkten gehandelt
werden.
-
Beim genossenschaftlichen Unternehmen besteht freier Einund Austritt.
-
Aufgrund der beiden letztgenannten Punkte ist das
Grundkapital variabel.
-
Es gilt der Grundsatz der Nichtverteilung (bzw. begrenzten
Verteilung) von Rücklagen im Falle der Auflösung.
(vgl. EG-Kommission, Europa, 2001, S.12)
Aufbau. Die Genossenschaft ist ein ”wirtschaftlicher Verein” mit
eigener Rechtspersönlichkeit und variabler Mitgliederzahl (mindestens 7). Ihre Mitglieder können frei aus- und eintreten, ohne dass die
Genossenschaft ihre Rechtspersönlichkeit verändert. Ein Grundkapi-
tal wie bei einer GmbH ist nicht vorgeschrieben. Jedes Mitglied zahlt
einen Geschäftsanteil ein. Die Höhe wird im Statut der Genossenschaft festgelegt. Das Genossenschaftsstatut legt die innere Verfassung der Genossenschaft fest. Es regelt insbesondere das Verhältnis
der Mitglieder zur Genossenschaft, sowie die Aufgaben und Verpflichtungen der Genossenschaftsorgane. Eine Genossenschaft
verfügt zwingend über einen Aufsichtsrat, einen Vorstand und die
Generalversammlung.
Die Generalversammlung ist das Organ einer Genossenschaft. In
ihm üben die Genossen ihre Rechte durch Beschlussfassung aus. Bei
großen Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann das
Statut an die Stelle der Generalversammlung eine Vertreterversammlung setzen. Die Vertreter werden von den Genossen in
allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die Generalversammlung wählt und entlastet den Aufsichtsrat,
ändert die Statuten und befindet über die Entlastung des Vorstandes sowie dessen Bestellung. Ferner entscheidet sie über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Verwendung des
Jahresüberschusses bzw. die Deckung eines Jahresfehlbetrages
sowie über die Erteilung von Weisungen an den Vorstand.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Er wird von
der Generalversammlung bestellt. Die Vorstandsbestellung kann
jederzeit durch die Generalversammlung widerrufen werden. Der
Vorstand leitet die Genossenschaft eigenverantwortlich und vertritt
sie gegenüber Dritten. Die Vorstandstätigkeit kann entgeltlich oder
unentgeltlich ausgeübt werden. Am Ende des Geschäftsjahres hat
der Vorstand dem Aufsichtsrat und der Generalversammlung den
Jahresabschluss und den Lagebericht vorzulegen. Vorstandsmitglieder müssen die Geschäfte mit der Sorgfalt eines gewissenhaften
und ordentlichen Kaufmannes führen. Sie haften gegenüber der
Genossenschaft, wenn sie ihre Pflichten verletzen.
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
Der Aufsichtsrat überwacht vor allem den Vorstand und hat deshalb weitreichende Informationsrechte und Anspruch auf Berichterstattung.
Der Aufsichtsrat vertritt die Genossenschaft gegenüber dem Vorstand und kann Vorstandsmitglieder vorläufig ihrer Geschäftstätigkeit entheben. In den Aufsichtsrat einer Genossenschaft sind von
der Generalversammlung mindestens drei Mitglieder zu wählen.
Seine Stellung und Funktion entsprechen weitgehend derjenigen
des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft (vgl. Gesetzestexte, Genossenschaftsgesetz, 2002).
Wohnungsgenossenschaften
Der Bestand an sozialgebundenen Wohnungen hat zwischen 1980
und 2000 von fast 4 Millionen auf ca. 1,9 Millionen abgenommen.
Jedes Jahr verringert sich diese Zahl um 100.000 Wohnungen durch
auslaufende Bindungen. Hinzu kommen Verkäufe und Privatisierungen der Gemeinden sowie das Auslaufen regionaler Programme wie
der sozialen Stadterneuerung in Berlin (vgl. Reinig, Gemeinsam, 2000,
Partizipation
+
Selbstverwaltung
-
Stimmrechtsbeschränkung
++
Fremdanlegerbeteiligung
-
Kapitalneutralisierung
+
Dauerhaftigkeit
+
Fremdmittelbeschaffung
-
Kreditwürdigkeit
+
Haftungsbeschränkung
+
Rechtsformkosten
-
++
+
o
-
sehr gut
gut
ungünstig
unmöglich
S.26).
Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass es in Zukunft insbesondere in den Wachstumsregionen zu einer erheblichen Verknappung mietpreisgebundenen Wohnraums kommen wird. Vor diesem
Hintergrund werden gerade Genossenschaften für die Wohnungspolitik wiederentdeckt. Schließlich ist es ihre erklärte Aufgabe für
ihre Mitglieder spekulationsfreien, kostengünstigen und dauerhaft
sicheren Wohnraum zur Verfügung zu stellen - insbesondere für
einkommensschwache Haushalte. Genossenschaften erfüllen, wenn
auch nicht immer auf besonders effektive und zeitgemäße Art, die
Forderungen der Politik nach mehr bürgerschaftlichen Engagement,
Eigeninitiative, Solidarität und Selbsthilfe. Hinzu kommt, dass kleine
Genossenschaften dem wachsenden Wunsch individueller Lebensund Arbeitsalternativen sowie gemeinschaftlicher Wohnformen
entsprechen können.
In Regionen mit knappen Wohnraumangebot und hohen Mieten
(Süddeutschland, Hamburg) kam es in den letzten Jahren zu einigen
interessanten Neugründungen - in stark verschuldeten Regionen
Genossenschaft
überwacht
Aufsichtsrat
Vorstand
berichtet
wählt
Jahresabschluss
wählt
berichtet
Generalversammlung
Darst. 23: Gesellschaftskonstruktion und Auswertung (Genossenschaft) Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Neuling, Pfade, 1987, S.145ff
49
50
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
mit hohem kommunalen Wohnungsbestand (Berlin) zu Ausgründungen kleiner Genossenschaften aus dem Bestand.
Wie bereits oben angedeutet erweist sich das bestehende Genossenschaftsrecht und die aktuelle Förderpolitik als wenig hilfreich.
Die Genossenschaftsneugründung ist mit erheblichen Hürden
rechtlicher und organisatorischer Art verbunden sowie mit sehr
hohen, für kleine Genossenschaften untragbaren Kosten. Zwar
werden Neugründungen gefördert, jedoch nur wenn in ihnen die
strittige Eigentumsorientierung berücksichtigt wird, welche von
dem Grundgedanken genossenschaftlichen Wirkens abweicht.
Sämtliche bestehenden Genossenschaften sind von der Förderung
ausgenommen.
Dass bei den hohen Anstrengungen der Genossenschaftsgründung
der Blick der Initiatoren nach innen gerichtet bleibt und ein genossenschaftliches Netzwerk nur langsam entsteht ist nachvollziehbar,
aber dennoch ein wichtiges Wachstumshindernis für die genossenschaftliche Bewegung. Kooperationen zwischen traditionellen,
etablierten Alt-Genossenschaften und den Neugründungen gehen
selten über erste Kontakte hinaus. Besitzstandswahrung dominiert
dabei eindeutig gegenüber einer gemeinschaftlichen Perspektive.
Eine stärkere Vernetzung könnte insbesondere die Eigenkapitalbeschaffung wesentlich erleichtern. Auch die Verwaltung und der
Arbeitsaufwand für die Neugründungen (Wissenstransfer) könnten
wesentlich effektiver gestaltet werden. Mit den Hamburger Dachgenossenschaften (Schanze eG) und der Hamburger Wohnungsverwaltungsgesellschaft P99 sowie der Münchner Dachgenossenschaft
Wogeno wurden interessante Ansätze geschaffen, die Vorteile
kleiner Genossenschaften mit den Vorteilen großer Genossenschaften zu verbinden. Das Beispiel der Wogeno wird im Kapitel 5.2.5
näher erläutert.
Ein „leuchtendes Vorbild“ auf regionaler Ebene bietet die Schweiz
mit dem Verbund eines „Fonds du Roulement“, eines Bürgschaftsinstituts und einer Förderstiftung.
Vorteile Wohngenossenschaft
-
Ausschluss von Spekulation
-
hohes Ausmaß an Wohnsicherheit für die Mieter und Sicherheit der Einlagen durch Pflichtprüfung durch den Prüfverband
-
Möglichkeit selbst gewählter Nachbarschaften
-
Selbstverwaltung oder zumindest Mitsprachemöglichkeiten
bei der Verwaltung des Hauses und baulichen Maßnahmen
-
Wechsel der Nutzer bei Stabilität des Trägers
-
Förderung der Selbsthilfe der Nutzer und demokratische
Entscheidungsstrukturen innerhalb der Genossenschaft
Nachteile Wohngenossenschaft
-
erhebliche Hürden rechtlicher und organisatorischer Art
-
hohe Anforderungen an die Initiatoren
-
fehlendes Startkapital
-
Genossenschaftsförderung mit erheblichen Mängeln,
Beschränkung auf neu gegründete und eigentumsorientierte
Unternehmen
-
Kooperationen zwischen etablierten Alt-Genossenschaften
und Neugründungen selten vorhanden
Große Genossenschaften. Die Gründungsphase der meisten
Genossenschaften liegt schon mehr als 100 Jahre zurück, bietet
jedoch hinsichtlich ihrer Rahmenbedingungen ein reiches Potential
von Anknüpfungspunkten für aktuelles und zukünftiges Handeln.
1. Phase. Die erste der drei großen genossenschaftlichen Grün-
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
dungswellen ist eng verknüpft mit den dramatischen gesellschaftlichen Umwälzungen durch die Industrialisierung. Zur Zeit der Jahrhundertwende wuchs Berlin von etwa 900.000 auf 3,7 Mio. Einwohner. Bau und Vermietung von Wohnungen war allein Sache privater
Unternehmer. Zwischen 1880 und 1890 stiegen die Mieten um fast
75 %. Schlafstätten wurden stundenweise vermietet. Umwelt- und
sozialbedingte Krankheiten waren an der Tagesordnung. Die Säuglingssterblichkeit lag vor der Jahrhundertwende in Berlin Wedding
bei über 35 %. Eine öffentliche Wohnungspolitik gab es nicht. Damit
blieb es den Mitteln der Selbsthilfe überlassen, diese Missstände zu
beseitigen.
Das Genossenschaftsgesetz von 1889 leitete eine Wohnreform auf
vorstaatlicher, freigemeinnütziger Grundlage ein, indem es, im
Gegensatz zum Gesetz von 1868, die beschränkte Haftung einführte
und damit für wohlhabende Förderer akzeptabel wurde. Zusätzlich
konnten die Rücklagen der gesetzlichen Altersversicherung von
1890 als zinsgünstige Kredite gewonnen werden. All dies geschah
vor dem Hintergrund einer Wohnreformdebatte, die letztendlich
den Weg zur Gründung zahlreicher Genossenschaften ebnete.
Wohnreform meinte über eine Verbesserung der architektonischen,
städtebaulichen und sozialhygienischen Bedingungen hinausgehende Sozial-, Lebens- und Wirtschaftsreform, die vor allem auch die
demokratische Teilhabe einschloss. Die Akteure, die diese Bewegung gestalteten, handelten einerseits aus ideellen Motiven,
andererseits aus Angst vor dem Verlust der eigenen Privilegien und
dem
Szenario
eines
revolutionären
Umsturzes.
Die
Wohnreformbewegung wurde zum Träger von gemeinschaftlichen,
kulturellen und wirtschaftlichen Reformen. Von 1890 bis 1914 wuchs
der Bestand der Baugenossenschaften von 50 auf 1122 (vgl. Novy,
1892,
S.9ff).Eine weitere Gründungswelle folgte nach dem I. Weltkrieg,
2.
Phase.
bzw. 1923 nach Ende der Inflation, um der hohen Wohnungsnot
begegnen zu können. Dies geschah allerdings vor dem Hintergrund
sich ändernder Rahmenbedingungen. Schon innerhalb des I. Weltkrieges war klar geworden, dass die Wohnungsfrage nicht allein
durch das private Engagement einer Genossenschaftsbewegung
gemindert werden konnte. Zwar kam es zu zahlreichen Neugründungen, der Bestand an Genossenschaften blieb im Verhältnis zum
Gesamtbestand jedoch marginal (2%). Der verlorengegangene Krieg
verschärfte die Problematik noch einmal und der Staat initiierte in
Zusammenarbeit mit der Wohnreformbewegung eine Reihe von
Gesetzen, die nach Kriegsende die bedrohliche Wohnproblematik
entschärfen sollte. So kam es zur Verabschiedung eines Wohnungsgesetzes, welches sich vor allem der Verhinderung der hochverdichteten, innerstädtischen Mietskaserne widmete. Darüber hinaus
versuchte der Staat erstmals, mit Hilfe von Steuererleichterungen
und Finanzierungshilfen die Neubautätigkeit anzukurbeln. Ergänzt
wurden diese Bemühungen durch das Schaffen professioneller,
kostensenkender Strukturen in den Bereichen der Verwaltung, der
Planung und Baudurchführung. Aus Mangel an ambitionierten
privaten Bauherren entstanden durch die Initiative von Kommunen
und Gewerkschaften, Unternehmern und Banken, gemeinnützige
Wohnungsgesellschaften, Bauhütten und Finanzierungsinstitute.
3. Phase. Nach Ende des II. Weltkriegs, kam es wieder zu einem
Gründungsschub, verursacht vor allem durch die wohnungssuchenden Flüchtlingsströme aus den ehemaligen Ostgebieten. Der
genossenschaftliche Wohnungsbestand heute liegt bei rund 2,2
Mio. Wohnungen. Das sind ca. 10 % aller Mietwohnungen in
Deutschland (vgl. Senatsverwaltung, Gründungsleitfaden, 2001, S.10).
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass schon in der 2.Phase, insbesondere jedoch in der 3.Phase, der genossenschaftliche, auf Selbsthilfe
basierende Wohnungsbau durch eine staatlich koordinierte Wohnraumversorgung abgelöst wurde.
51
52
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
Die letzte große Gründungswelle ist 40 Jahre vorüber und die
großen Genossenschaften haben Probleme, sich den geänderten
Rahmenbedingungen unserer Zeit anzupassen. Sie sind zu unflexiblen und bürokratischen Großunternehmen geworden. Eine Bindung
der Genossenschaftler an den Genossenschaftsgedanken ist wegen
der zunehmenden Individualisierung und der durch die Größe
bedingten Anonymität kaum noch gegeben. Die Genossenschaftseinlagen wurden in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich reduziert. Niemand war mehr bereit, durch eine ideelle Geldanlage den
Genossenschaftsgedanken zu fördern. Der Wohnungsbestand
traditioneller Genossenschaften ist teilweise überaltert und renovierungsbedürftig. Die Typologien und Wohnungsgrundrisse entsprechen kaum noch den aktuellen Bedürfnissen.
Neue Genossenschaften. In den letzten 20 Jahren gab es eine
Vielzahl neuer Genossenschaftsgründungen, die im Vergleich zu
den älteren Genossenschaften eher klein geblieben sind. Diese
„neuen Genossenschaften“ orientierten sich nicht mehr an einer
breiten Arbeiterschicht, für die spekulationsfreier und kostengünstiger Wohnraum geschaffen werden soll, sondern an speziellen
Sondergruppen oder Themenbereichen.
Im Rahmen der internationalen Bauausstellung wurden in Berlin
Projekte realisiert (Wohnregal, LIMA Wohnhof), die experimentelle
Alternativen zur damals vorherrschenden „Standardware Wohnung“
bieten wollten und die sich dem Leitsatz der „behutsamen Stadtentwicklung“ verpflichtet hatten. Die „bauliche Selbsthilfe“ spielte
bei diesen Projekten eine bedeutende Rolle - darüber hinaus der
Gedanke der persönlichen Selbstverwirklichung in der Gruppe und
der Schaffung eines gemeinschaftlich orientierten Lebensraumes.
Die 80iger und 90iger Jahre waren auch die große Zeit der Hausbesetzungen und des „Häuserkampfes“. Viele der damals aufgelegten
Programme galten der Befriedung dieses Klientel (Hamburg/Berlin).
In Berlin wurden in den Gebieten der sozialen Stadterneuerung
Genossenschaftsneugründungen und „Bauliche Selbsthilfe“ stark
subventioniert. Die Erwerbs- und Sanierungskosten wurden teilweise zu 85 % von der Stadt übernommen. Der Rest der Finanzierung
wurde über Eigenleistungen erbracht.
Neben diesen „Selbsthilfe“-Genossenschaften gibt es eine Reihe von
neugegründeten Genossenschaften, die sich einer gemeinsamen
Leitidee verschrieben haben (Wohnen mit Kindern, autofrei, generationsübergreifend).
All diesen Projekten ist gemein, dass in ihnen der Genossenschaftsgedanke als Ausgangspunkt der Entwicklung sehr stark vertreten ist.
Allerdings muss man auch hier differenzieren. Eine Genossenschaftsneugründung ist eine kapitalintensive Angelegenheit, die
nebenbei viel Engagement und finanzielles, rechtliches, förderungspolitisches Know-how erfordert. Um dieses Problem zu beseitigen, wurden Genossenschaften teilweise massiv gefördert. Die
dadurch zu Stande gekommenen niedrigen Mieten werden heute
sorgsam bewacht und eine Weitergabe dieser finanziellen Vorteile
im Sinne eines Solidarmodells, eine Kooperation mit neuen Projekten bzw. eine Ausweitung dieser Genossenschaften, ist in der Regel
nicht vorgesehen. Den neuen Genossenschaften wurde deswegen
oft vorgeworfen, sie würden sich einseitig Vorteile verschaffen, sich
aber vor einer gemeinwirtschaftlichen Perspektive verschließen. Mit
diesen Argumenten muss man sich auseinandersetzen, insbesondere weil die aktuelle Förderpolitik sich ausschließlich auf eigentumsorientierte Genossenschaften bezieht. Eine Genossenschaftswohnung, die nach 20 Jahren in eine Eigentumswohnung umgewandelt
und gewinnorientiert verkauft wird, bietet sicherlich keinen spekulationsfreien, sozial orientierten Wohnraum mehr und sollte deswegen auch nicht außergewöhnlich gefördert werden. Momentan wird
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
die Neugründung einer eigentumsorientierten Genossenschaft
allerdings sowieso gegenüber dem normalen Eigentumserwerb
benachteiligt. Die gerade mal 1 Jahr alte Genossenschaftsförderung
des Landes Berlin, die dieses Manko beheben könnte, steht angesichts der aktuellen Haushaltslage „auf der Kippe“.
Es stellt sich die Frage, welche Form einer Genossenschaft und
welche Form der Förderung dem Genossenschaftsgedanken am
Besten gerecht wird. Die im folgenden Kapitel beschriebenen
Dachgenossenschaften bieten hier eine interessante Perspektive.
Die Dachgenossenschaft. Die Vorteile einer großen Genossenschaft liegen in ihrem vorhandenen Eigenkapital und Fachwissen, in
einer effizienten Verwaltung und einer professionalisierten Struktur.
Kleine Genossenschaften haben eine höhere Mitgliederbindung,
Übersichtlichkeit und soziale Nähe.
Dachgenossenschaften verbinden die jeweiligen Vorteile miteinander. Die Mitglieder dieser Sekundärgenossenschaften sind mehr
oder weniger selbstverwaltete Hausprojekte. Diesen Hausprojekten
werden je nach Bedarf von der Dachgenossenschaft Dienstleistungen angeboten in Bereichen, die diese mangels Effizienz oder
Fachwissen nicht übernehmen wollen.
Die Wogeno Zürich beispielsweise schließt nicht mit einzelnen
Mietern, sondern mit Hausvereinen Verträge ab. Innerhalb dieser
kann angekreuzt werden, ob die Aufgaben der Vermietung, der
Wohnungsabgabe und -erneuerung, des Zahlungsverkehrs sowie
des Unterhalts von Haus und Garten selber übernommen werden
oder ob sie in den entsprechenden Fällen die Serviceleistung der
Genossenschaft in Anspruch nehmen wollen. Die Gebäude befinden
sich im Besitz der Wogeno. Bau und Baufinanzierung werden von
der Dachgenossenschaft übernommen. In München gibt es einen
Ableger der Wogeno, der Einzelprojekten eine nicht ganz so große
Autonomie einräumt und den ich im Projektteil näher analysiere (s.
Kapitel 5.2.5).
Die Schanze eG ist ein Projekt aus Hamburg. Sie versteht sich als
„überparteiliches, wohnungspolitisches Instrument zur Förderung
von Wohnprojekten“. Die Gründung der Schanze fiel in die Mitte der
80er Jahre und ist eng mit der Hausbesetzerszene verbunden. Die
Schanze besteht aus 15 Wohnprojekten, von denen 11 Häuser
selbstverwaltet werden. Außerdem gibt es 2 Häuser mit Einzelmietern, eine Frauenpension für wohnungslose Frauen und 2 Häuser, in
denen ehemalige Obdachlose bzw. Menschen aus städtischen
Unterkünften wohnen (vgl. Bura, Gemeinsam, 2002).
Zur Zeit wird in Hamburg die Gründung der Wohnungsbaugenossenschaft Wohnreform 2000 vorbereitet, die von vornherein als
Dachgenossenschaft angelegt ist. Ebenfalls in Hamburg wurde vor
einigen Jahren die Wohnungsverwaltungsgesellschaft P99 gegründet. Sie ist selbst nicht als Dachgenossenschaft organisiert, unterliegt jedoch auf ihre Art demselben Grundgedanken, Selbstverwaltung und professionelle Wohnungsverwaltung zusammenzubringen. Ein großer Teil der neuen Genossenschaften lässt einen Teil
seiner Verwaltung über P99 abwickeln (ebenda).
Mietergenossenschaften sind Wohnungsbaugenossenschaften,
die ihren Bestand nicht selbst besitzen (müssen), aber selbst verwalten. In Hamburg gibt es zur Zeit drei Mietergenossenschaften, die
zum Teil aus dem Bestand der Neuen Heimat kommen: FalkenriedTerrassen, Fritz-Schumacher-Siedlung und die Gartenstadt Farmsen.
Zwei Genossenschaften sind derzeit im Besitz der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Hamburg, eine Genossenschaft gehört der
Lawaetz-Stiftung. Zwischen den Besitzern und den Mietergenossenschaften werden Pachtverträge abgeschlossen, die sich in der Regel
auf einen Zeitraum von 30 Jahren beziehen. Eine Verlängerung der
Pachtverträge ist möglich und vorgesehen. Diese Konstruktion
erlaubt es den Genossenschaften mit überschaubaren Kosten zu
53
54
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
arbeiten. Das Problem der Kapitalbeschaffung reduziert sich dadurch deutlich. Die Stadt profitiert durch die Erträge aus den Pachtverträgen und durch die Tatsache, weiter Besitzer der Liegenschaften zu sein. Die Höhe des Pachtzins beträgt ungefähr 25 % der
Mieteinnahmen (vgl. Bura, Gemeinsam, 2002).
Die besondere Qualität der Falkenried-Terrassen liegt in der Stärkung der Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten der Mieter, welche
in der Genossenschaftssatzung festgehalten sind. Konkret bedeutet
dies, dass Mieter wieder stärker in Vorstand und Aufsichtsrat vertreten sind. Die Mitgliederversammlung entscheidet über Sanierungsmaßnahmen und andere grundlegende Maßnahmen.
Die Entscheidungen werden dabei hausweise gefällt. Ein Belegungsauschuss, der sich aus Mietern zusammensetzt, unterbreitet der
Hausgemeinschaft (jeweils ein Eingang mit 6 Parteien) bei Neuvermietung Vorschläge zur Belegung. Die Hausgemeinschaft entscheidet auf der Basis dieser Vorschläge, wobei soziale Kriterien eine
wichtige Rolle spielen sollen (z.B. junge Menschen aus überbetrieblichen Ausbildungsstätten). Die Genossenschaft hat es sich darüber
hinaus zur Aufgabe gemacht, bei der alltäglichen Konfliktbewältigung behilflich zu sein (Müll, Reinigung, Lärm, etc.) (vgl. Schendel,
Mietergenossenschaften, 2002).
Ausgründungen. Das Altschuldenhilfegesetz, welches 1993 verabschiedet wurde, verpflichtete die Wohnungsunternehmen der
ehemaligen DDR dazu, 15% ihrer Bestände zu privatisieren. Auch in
Westdeutschland wird das Mittel der Privatisierung genutzt, leere
Kassen aufzufüllen. Der Verkauf an neugegründete Genossenschaften oder der Einzelverkauf an die Mieter ist dabei eher die Ausnahme geblieben, obwohl dazu im Altschuldenhilfegesetz ausdrücklich
angeregt wird. Der Organisationsaufwand für Finanzierung, Mitgliederwerbung und Durchführung einer Wohnungsgenossenschaft ist
extrem hoch und bedarf der Mitarbeit engagierter Akteure. Woh-
nungsunternehmen und Stadt scheuen diesen Mehraufwand, aber
auch die Mieter sind nur bedingt für eine solche Lösung zu gewinnen. Im Gegensatz zu den oben genannten kleinen Genossenschaften, die sich aus einer aktiven Auseinandersetzung mit dem Genossenschaftsgedanken gegründet haben, leidet die Ausgründung
unter einer sehr heterogenen Klientel, denen der Genossenschaftsgedanke in der Regel kaum geläufig ist. Das Konzept der Genossenschaft muss in diesem Fall also von außen an die Bewohner herangetragen werden. Es muss viel Überzeugungsarbeit geleistet werden. Dies kostet Zeit, Engagement und auch Geld.
Von den Wohnungsunternehmen wird also bevorzugt in großen
Stückzahlen an finanzkräftige Investoren verkauft, welche die
Wohnungen dann in Eigentumswohnungen umwandeln und mit
Gewinn einzeln weiterverkaufen.
Von einer solchen Ausgründungsstrategie profitiert ausschließlich
der Investor, nicht der Benutzer. Langfristig geben Städte durch
diese Politik Steuerungsinstrumente ihrer Wohnungspolitik aus der
Hand. Sie verlieren so Bestände, mit denen sie bisher Wohnungsnotlagen auf dem freien Markt ausgleichen konnten. Damit riskieren die
Kommunen, dass die soziale Entmischung in ihren Quartieren weiter
zunimmt. Die verbleibenden kommunalen Bestände degenerieren
so zu Sammelstellen für soziale Problemfälle.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen. In Berlin wurden in den letzten
Jahren zwei genossenschaftliche Ausgründungen realisiert: die
Bremer Höhe mit 514 Wohnungen und die Wöhlertgärten (vgl. König,
Perspektiven, 2002).
Diese Ausgründungen basieren auf einer neuen Genossenschaftsförderung, die 1999 in Berlin verabschiedet wurde und zinsverbilligte Darlehen sowie Gründungszuschüsse gewährt (s. Kapitel 4.3.7). In
den nächsten Jahren werden aus dieser Förderung noch drei Genossenschaften in Marzahn (Eigentum 2000, Horizont und Nordlicht)
und eine in Hellersdorf (Neues Wohnen) realisiert. Die Genossen-
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
schaft Bremer Höhe wird im Kapitel Projekte detailliert beschrieben.
Die Rahmenbedingungen genossenschaftlicher Ausgründungen
könnten sicherlich noch verbessert werden, um die Realisierung
solcher Projekte nicht nur möglich, sondern auch naheliegend zu
machen. In Dänemark erhalten Bewohnergenossenschaften bei
Wohnungsprivatisierungen generell ein Vorkaufsrecht. Kernthema
bei den Ausgründungen ist jedoch immer wieder die Problematik
völlig überhöhter Verkehrswerte, die sich nicht im geringsten mit
den wirklichen Werten vergleichen lassen und die Genossenschaften unnötig hoch belasten. Bei einer Lösung dieser Problematik
wäre auch eine stärkere Unabhängigkeit von der Genossenschaftsförderung möglich.
Informationsstelle, etc. Eine ausführliche Beschreibung ist in dem
Kapitel Projekte zu finden (s. Kapitel 5.2.9).
Der Wohnbund-NRW hat in einer Studie diese Vorgehensweise auch
für Altbauquartiere in Leipzig vorgeschlagen, die im Zuge der
Sonderabschreibung Ost noch nicht saniert werden konnten und
die jetzt, nach Auslaufen der relevantesten Förderprogramme, einer
ungewissen Zukunft entgegensehen.
Ziel ist es die Mieter und Mieterinnen stärker als bisher in die Sanierung einzubeziehen, um so die weggefallenen Steuervorteile und
die nicht mehr erzielbaren hohen Mieten zu kompensieren. Ebenso
muss es auch hier Bestandteil der Strategie sein, das Wohnumfeld
und die soziale und kulturelle Infrastruktur insgesamt zu verbessern
- eben das Quartier insgesamt (vgl. wohnbund, Trägerstrukuren, 1999,
Quartiersgenossenschaften. sind „Konzepte zur dauerhaften
Sicherung bedrohter Wohnungsbestände und zur bewohnergetragenen Quartiersentwicklung“ ( Karhoff, Quartiersgenossenschaft, 2000).
Im Prinzip ist die Quartiersgenossenschaft eine Dachgenossenschaft, die gegründet wurde, um die Wohnverhältnisse in einem
bestimmten, in der Regel sozial extrem heruntergekommenen
Stadtteil zu verbessern. Angesichts dieser Zielsetzung ist klar, dass
es bei Maßnahmen der Sanierung allein nicht bleiben kann. Die
Quartiersgenossenschaft in Trier-Nord (Wogebe), die den Wohnungsbestand verwaltet und die Sanierung koordiniert, verbindet
diesen Vorgang dementsprechend mit arbeitsplatzschaffenden und
weiterbildenden Maßnahmen. Zu diesem Zweck hat sie eine Tochtergesellschaft gegründet, die im Bereich der Sanierung Langzeitarbeitslose beschäftigt, Praktika vergibt und bauliche Selbsthilfe
anleitet. Begleitet wird dieser Prozess durch eine Anzahl von Maßnahmen, die von anderen Einrichtungen (Bürgerzentrum) übernommen werden. Dazu gehören Kinderpflege, Lebensberatung,
Kinder- und Jugendarbeit, Qualifizierung, Kultur, Kontakt- und
S.18).
eigentumsorientierte
Genossenschaften.
Nach
dem
Eigenheimzulagegesetz von 01.1995 können neugegründete
Genossenschaften gefördert werden, wenn sie ihren Mitgliedern das
vererbliche Recht auf Erwerb des Eigentums an der von ihnen zu
Wohnzwecken genutzten Wohnung einräumen. Dazu bedarf es
einer schriftlichen Zustimmung der Mehrheit der in einem Objekt
wohnenden Genossenschaftsmitglieder. Eine widersinnige Politik,
liegt doch die Stärke der Genossenschaft gerade darin, eben nicht
individuell kapitalisiert werden zu können. Der Grundgedanke der
Genossenschaft spekulationsfreien Wohnraum zu schaffen, wird
dadurch bewusst untergraben. Fatalerweise haben sich die
Förderungsbestimmungen
der
einzelnen
Länder
den
Bundespolitischen Vorgaben angepasst, so dass fast alle
neugegründeten Genossenschaften diese Eigentumsorientierung in
ihren Satzungen verankern mussten – es sei denn, sie verzichten auf
eine Förderung.
55
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
4.1.6
Stiftung
Mit der Neufassung und Modernisierung des Stiftungsrechts
2000/02 wurde eine bescheidene Gründungswelle in Deutschland
ausgelöst. Zu den schon bestehenden 10.000 Stiftungen sind in den
letzten beiden Jahren mehr als 800 Stiftungen dazugekommen. Ziel
der Neufassung ist es, mittels steuerlicher Anreize und nach angloamerikanischen Vorbild reiche Bürger stärker in die Verantwortung
zu nehmen.
Die rechtliche Grundlage der Stiftung bürgerlichen Rechts sind die
§§ 80 bis §§ 88 BGB. Sie bilden einen Rahmen, der durch die Stiftungsgesetze der Länder ausgefüllt wird. Stiftungen sind auf unbeschränkte Zeit angelegt. Sie haben vom Stifter (bzw. den Stiftern) ein
gewisses Vermögen erhalten, aus dessen Erträgen ein bestimmter
(meist gemeinnütziger) Zweck, der satzungsgemäß festgelegt ist,
gefördert wird. Nach stiftungsrechtlichen Prinzipien ist das Vermögen der Stiftung in seinem Bestand zu erhalten, darf also nicht zur
Verfolgung des Stiftungszweckes ausgegeben werden. Eine Stiftung
Partizipation
-
Selbstverwaltung
-
Stimmrechtsbeschränkung
+
Fremdanlegerbeteiligung
-
Kapitalneutralisierung
+
Dauerhaftigkeit
+
Fremdmittelbeschaffung
+
Kreditwürdigkeit
+
Haftungsbeschränkung
+
Rechtsformkosten
+
++
+
o
-
sehr gut
gut
ungünstig
unmöglich
Darst. 24: Gesellschaftskonstruktion und Auswertung (Stiftung)
hat weder Mitglieder noch Gesellschafter, noch Anteilseigener. Sie
„gehört sich selbst“. Stiftungen, die gemeinnützige, mildtätige oder
kirchliche Zwecke verfolgen, werden gemäß §§ 51 bis §§ 68 der
Abgabenordnung steuerbegünstigt (s. Kapitel 4.2.4).
Die Stiftung muss zwingend einen Vorstand haben. Der Vorstand
entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten in eigener
Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er
hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Meist haben Stiftungen noch
weitere Aufsichtsorgane (z.B. einen sogenannten Stiftungsrat,
Kuratorium). Der Stiftungsrat berät, unterstützt und überwacht den
Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Stiftungssatzung. Ihm sollen Personen angehören, die besondere Fachkompetenz und Erfahrung im Hinblick auf die Aufgabenerfüllung der
Stiftung haben.
Stiftungen unterliegen der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des
jeweils im Lande geltenden Stiftungsrechts. Die Stiftungsaufsichtsbehörde ist auf Wunsch jederzeit über die Angelegenheiten der
Stiftung
Vorsitzender
Vorstand
(Geschäftsführung)
berät
überwacht
Aufsichtsrat, Kuratorium
(optional)
Stiftungsaufsicht
56
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Neuling, Pfade, 1987, S.145ff
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
Stiftung zu unterrichten. Mitteilungen über Änderungen in der
Zusammensetzung der Stiftungsorgane sowie Haushaltsplan,
Jahresrechnung und Tätigkeitsbericht sind unaufgefordert vorzulegen.
Zu den Vorteilen der Stiftung gehört die Kontinuität bei der Umsetzung des Stiftungszwecks und die Möglichkeit zur Akquisition von
Spenden und privaten Zustiftungen. Nachteilig ist die Unflexibilität
im Hinblick auf die Anpassung an veränderte Zielsetzungen, wenig
Mitsprachemöglichkeiten der Nutzerinnen und Nutzer sowie die
Gefahr einer einseitigen Konsumhaltung der Nutzer (vgl. Wohnbund,
Trägerstrukturen, 1999, S.39-44).
Stiftungen sind in der Regel Dachorganisationen, die evtl. Wohnprojekten, sofern diese ihren Ansprüchen gerecht werden, Dienstleistungen, Geld, Grundstücke oder Gebäude zur Verfügung stellen. Es
besteht die Möglichkeit, dass eine Stiftung selbst Träger eines
Projektes ist und einzelne Wohnungen an bestimmte, förderungswürdige Personen vermietet. Dies ist beispielsweise der Fall bei der
Stiftung Synanon, die in Berlin und Brandenburg mehrere Suchthilfeprojekte (einschließlich Wohnprojekte) realisiert hat (s. Anhang:
weitere Projekte).
Eine demokratische Teilhabe der Nutzer ist innerhalb einer Stiftung
nicht realisierbar. Was man oberflächlich als Manko auffassen
könnte, macht jedoch die eigentliche Stärke der Stiftung aus. Die
Unabhängigkeit der Stiftungsorganisation von den Nutzern schützt
sie vor einer absehbaren Interessenvereinnahmung und sichert
dadurch die Dauerhaftigkeit des Stiftungszwecks.
Es gibt nur wenige Stiftungen in Deutschland, die sich mit der
Thematik der Wohnraumversorgung befassen. Eine Ausnahme ist
die 1986 gegründete Hamburger Lawaetz-Stiftung. In der Stiftungssatzung wird der Zweck wie folgt bezeichnet: „... solche Projekte zu
initiieren und zu fördern, die für sozial benachteiligte Personen
Wohn-, Arbeits-, und Ausbildungsmöglichkeiten schaffen.“ (Lawaetz-
Stiftung, Satzung, 2002)
Die Arbeit der Stiftung kennzeichnet sich durch drei Aufgabenbereiche. Sie widmet sich der Verknüpfung und Koordination von Beschäftigungsinitiativen, der Beratung von Initiativen und vor allem
ist sie als alternativer Sanierungsträger tätig. Die Lawaetz-Stiftung
soll Selbsthilfeansätze bei der Instandsetzung und Modernisierung
von Gebäuden fördern und dabei beschäftigungsorientierte Maßnahmen einbeziehen. Im Besitz der Lawaetz-Stiftung sind die
Falkenried-Terrassen, welche in Erbpacht an eine Genossenschaft
vergeben wurden.
Das Beispiel der Schweizer PWG-Stiftung, die preisgünstigen, gemeinschaftlichen und sozial gebundenen Wohn- und Gewerberaum
schaffen will, ist im Kapitel 5.2.7 näher erläutert.
Zu den interessanten neugegründeten Stiftungen aus dem Themenbereich der Wohnungspolitik gehören die Trias-Stiftung aus
Bochum, die PAG-Stiftung sowie der DWS-Fonds aus Berlin (s.
Anhang: weitere Projekte).
4.1.7
Zusammenfassung
In Darstellung 25 habe ich noch einmal die Vor- und Nachteile der
einzelnen Gesellschaftsformen zusammengefasst. Eine vage ökologische und soziale Zielsetzung lässt sich, sofern dadurch nicht der
Betrieb gefährdet ist, in allen Gesellschaftsformen realisieren und
per Gesellschaftsvertrag auch festlegen.
Bei der Frage der demokratischen Teilhabe der Nutzer (Bewohner)
muss man sehr stark differenzieren. Wie bereits erwähnt liegt, zum
Schutz der Dauerhaftigkeit des Stiftungszweckes, die demokratische
Teilhabe nicht im Interesse der Stiftung. Die Aktiengesellschaft sieht
über die Aktionärsversammlung eine Teilhabe der Anleger vor.
Diese ist jedoch nicht sehr weitreichend. Die Lücke zwischen Aktionärsversammlung und Aufsichtsrat/Vorstand ist relativ groß. Hinzu
kommt, dass eine Stimmrechtsbeschränkung nicht möglich ist –
57
58
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
übrigens der einzige relevante Grund, warum sich das Mietshäuser
Syndikat nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt hat. Die
Kommanditgesellschaft ermöglicht eine demokratische Teilhabe
überhaupt nicht. Anders sieht dies bei GbR und GmbH aus. Über
entsprechende Gesellschafterverträge lassen sich alle möglichen
Formen der demokratischen Teilhabe realisieren. Sogar die Selbstverwaltung, also die Aufhebung des Widerspruchs zwischen Betrieb
und Unternehmen, ist durchführbar. Das Genossenschaftsgesetz
erlaubt dies nicht. Die Grundkonstruktion von Generalversammlung,
Aufsichtsrat und Vorstand ist nicht auflösbar. Dafür sind die Prinzi-
ökol. und soziale Zielsetzung
Eigenkapitalmobilisierung
Aktivierung von Selbsthilfe
Partizipation
Selbstverwaltung
Stimmrechtsbeschränkung
Anlegerbeteiligung
Kapitalneutralisierung
Dauerhaftigkeit
Fremdmittelbeschaffung
Kreditwürdigkeit
Haftungsbeschränkung
Mindestkapitalausstattung
Rechtsformkosten
pien der demokratischen Teilhabe (inklusive Stimmrechtsbeschränkung) unabänderliches Grundprinzip der Genossenschaften. Die
Möglichkeit der Kapitalneutralisierung lässt sich, wie die demokratische Teilhabe, vor allem in Genossenschaft, GmbH und GbR realisieren. Auch hier Bedarf es jedoch bei GmbH und GbR eines besonderen Gesellschaftervertrags. Die großen Vorteile der KG und der AG
liegen im Wesentlichen in der Aktivierung von Fremdkapital (LoveMoney). Ökologisch und sozial gebunden können auf diesem Wege
viele interessante Projekte realisiert werden (Windkraftfonds, ökol.
Immobilienfonds). Einer der Hauptnachteile der Genossenschaft
eG
GmbH
GbR
AG
KG
Stiftung
+
+
+
+
++
+
+/+
+
+
-
+
+
+
+
+
+
+
+
+
o
++
o
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
++
+
+
o
+
o
++
+
+
o
+
1
+/++
+
2
+/+
+
+
3
3
3
3
++
++
+
+
+
+
+
1
nur durch Beteiligung neutraler Dritter (internes Kontrollmodell)
nur für Kommanditisten, keine Komplementäre
3
eine Nutzer- und Anlegerbeteiligung ist ausgeschlossen, der Stiftungsrat ist unabhängig
2
Darst. 25: Zusammenfassung Rechtsformen Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Neuling, Pfade, 1987, S.145ff
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
sind, neben der Unflexibilität, die hohen Rechtsformkosten, die
insbesondere für kleinere Projekte nicht zu tragen sind. Die GbR ist
viel günstiger und unkomplizierter zu realisieren, zumal es auch
keinen Zwang zur Mindestkapitalausstattung gibt. Dafür genießt die
GbR nicht den Vorteil der Haftungsbeschränkung - für viele Unternehmen ein ganz entscheidendes Kriterium, welches von den
meisten anderen Rechtsformen gewährt wird.
Das Kriterium der Dauerhaftigkeit (und damit auch der dauerhaften
Spekulationsfreiheit) wird von keinem der oben erwähnten Gesellschaftsformen zufriedenstellend erfüllt (Ausnahme Stiftung). Damit
komme ich zum Oppenheimer´schen Transformationsgesetz.
4.1.8
Mischkonstruktionen
Oppenheimer. Das Oppenheimer´sche Transformationsgesetz sagt
aus - und belegt diese Aussage statistisch - dass Produktionsgenossenschaften notwendigerweise scheitern müssen, entweder ökonomisch, weil sie mit dem Marktgesetzlichkeiten nicht zurechtkommen, oder ideell, weil der Erfolg nur unter Preisgabe der
Selbstverwaltungs- und anderer Ideale möglich war. In der englischen Theorie der Kooperativen ist dieses Gesetz als ‘Failure through
success’ bekannt.
Gemäß der Satzungsautonomie lassen sich alle guten Vorsätze, die
in einem Gesellschaftervertrag beschlossen werden, auch wieder
auflösen. So können die Kriterien der Selbstverwaltung und Kapitalneutralisierung per Gesellschafterbeschluss jederzeit wieder abgeschafft und das Unternehmenskapital „versilbert“ und aufgeteilt
werden. Das Genossenschaftsgesetz bietet hier einige Schutzmechanismen, aber letztendlich können auch Genossenschaften
aufgelöst werden. Jede Organisation erliegt auf Dauer der Versuchung, einmal gewonnene Annehmlichkeiten und Erfolge für sich
zu beanspruchen bzw. nicht weiterzugeben.
Besonders prekär wird diese Tatsache, wenn es um solidarische
Finanzierungsmodelle geht. Wer möchte schon ein Projekt unterstützt und gefördert sehen, welches sich mittelfristig auflöst, um
Unternehmensgewinne abzuschöpfen? Welcher Projektgründer
sieht es gerne, wenn die Nachfolgegeneration peu a peu zu eigenen
Gunsten den Gesellschaftervertrag modifiziert?
Die oben erwähnte Stiftung scheint aus mehreren Gründen einen
Ausweg aus dem Dilemma mangelnder Dauerhaftigkeit zu weisen.
Sie ist deswegen als einzige der Organisationsstrukturen eindeutig
als dauerhaft zu bezeichnen, weil sie neutral ist. Das heißt: Die
Mitglieder der Stiftung können nicht gleichzeitig auch Mitglieder
des geförderten Projektes sein. Um einer weitest gehenden Projektautonomie gerecht zu werden, bedarf es andererseits einer Begrenzung der Einflussnahme der Stiftung, die eine demokratische Anteilnahme aus den oben beschriebenen Gründen nicht vorsieht.
Mathias Neuling entwickelt auf Grundlage dieser Überlegungen in
seinem 1986 erschienen Buch „Auf fremden Pfaden“ ein Kontrollund ein Nutzermodell.
Grundlage dieser Modelle ist eine Trennung zwischen selbstverwalteten und autonomen Projekten einerseits und andererseits einer
neutralen Kontrollorganisation, die über die Einhaltung von Grundlagen wacht, nicht den betrieblichen Alltagszwängen ausgesetzt ist
und keine wirtschaftlichen Interessen an dem Projekt verfolgt.
Kontrollmodell. Das Kontrollmodell versucht diese neutralen
„Wächter“ innerhalb einer Organisation unterzubringen. Neuling
hält dieses interne Kontrollmodell bei der GmbH, der KG und der
Genossenschaft für durchführbar. Die in Darstellung 27 dargestellten Neutralen müssten demnach Genossen oder Gesellschafter sein,
deren Stimmrechte auf Grundlagen beschränkt werden können und
die von Gewinn und Nutzen des Projektes ausgeschlossen werden
können.
59
60
Rahmenbedingungen - Gesellschaftsrecht
Verwaltungsorganisation
Betrieb
Grundlagen
Neutrale
Geschäftsführung
Projektmitglieder
Darst. 27: Kontrollmodell Quelle: eigene Darstellung
in Anlehnung an: Neuling, Pfade, 1987, S.32
Nutzermodell. Im Nutzermodell (s. Darstellung 26) ist die Trennung
der Projektmitglieder vom Eigentum am Betrieb noch weitgehender
durchgeführt. Es bestehen zwei gesellschaftsrechtlich unabhängige
Organisationen. Zum einen gibt es die Unternehmensorganisation,
den eigentlichen Betrieb, der selbstverwaltet, demokratisch, unabhängig, etc. geführt werden kann, ohne dass ein Dritter Eingriffsund Kontrollrechte besitzt. Zum anderen wird das Betriebskapital
von einer weiteren Organisation verwaltet. Diese Verwaltungsorganisation hat die Aufgabe, dem Projekt die erforderlichen Mittel zur
Nutzung bereitzustellen. Dieses Nutzungsrecht besteht allerdings
nur unter der Bedingung, dass gewisse Prinzipien (z.B. der Selbstverwaltung, sozialer Auftrag, etc.) eingehalten werden. Wird gegen
diese Vereinbarung verstoßen, muss die Verwaltungsorganisation
den Nutzungsvertrag kündigen, was zugleich der einzige Fall ist, in
dem die Verwaltungsorganisation tätig werden darf. Sie kann somit
das Kapital nicht selbst nutzen oder gar verwerten, wodurch die
(Projektexterne Mitglieder)
bedingter
Kapitalnutzungsvertrag
bedingter
Kapitalnutzungsvertrag
Projekt
Projekt
Projekt
Selbstverwaltung
(Autonomie)
Selbstverwaltung
(Autonomie)
Selbstverwaltung
(Autonomie)
Darst. 26: Nutzermodell Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an:
Neuling, Pfade, 1987, S.34
Verwaltungsorganisation der wesentlichen Eigentumsrechte entledigt ist.
Die bereits erwähnte Lawaetz-Stiftung ist ein Beispiel für eine solche
Konstruktion. Sie vergibt, in Verbindung mit einem Erbpachtvertrag,
Häuser und Grundstücke an Genossenschaften (FalkenriedTerrassen e.G.). Ebenso verhält sich die in Kapitel 5 beschriebene
PWG-Stiftung. Das Mietshäuser Syndikat hat eine GmbH als Verwaltungsorganisation, die zusammen mit den jeweiligen Hausvereinen
eine Haus-GmbH gründet. Auch dieses Beispiel wird in Kapitel 5
beschrieben. Seine größte Wirkung entfaltet eine solche Konstruktion insbesondere in Kombination mit einem solidarischen Finanzierungsfond, der ebenfalls Bestandteil des Mietshäuser Syndikats ist der aber auch in abgewandelter Form im Kraftwerk, Solidair und der
PWG-Stiftung vorkommt (s. Projekte Kapitel 5). Diesen Solidarfonds
habe ich in Kapitel 4.2 (Finanzierung) noch näher erläutert.
Rahmenbedingungen - Finanzierung
4.2
4.2.1
Finanzierung
Das gesellschaftliche Verständnis in Deutschland geht bislang sehr
stark von einer Arbeitsteilung zwischen dem Sozialstaat und der
freien Wirtschaft aus. Im ersten Kapitel habe ich beschrieben wie
eine rein von ökonomischen Interessen geleitete Globalisierung die
Handlungsmacht des Sozialstaates vermindert und damit auch das
Funktionieren einer solchen Arbeitsteilung in Frage stellt. Die im
zweiten Kapitel beschriebenen Lösungsansätze versuchen dementsprechend, die Privatwirtschaft bzw. das Individuum stärker in den
sozialen Kontext zu stellen. Dabei geht es im Wesentlichen, u.U. in
Kombination mit staatlichen Mitteln, um die Aktivierung von Eigenkapital in Form von Geld und Eigenarbeit sowie um die Aktivierung
von sozial bzw. ökologisch orientierten Fremdmitteln.
Die von mir untersuchten Projekte sind auf das ganze Spektrum
alternativer Finanzierungsinstrumente angewiesen, da ihnen der
Zugang zu normalen Geldquellen meist verwehrt bleibt.
wenig
Eigenkapital
?
weniger
Förderung
Projektfinanzierung
?
?
geringe
Kreditchancen
Darst. 28: Projektfinanzierung
Quelle: eigene Darstellung
Banken
Die Banken spielen bei der Projektfinanzierung eine herausragende
Rolle. In Deutschland gibt es mit den Sparkassen und Volks- und
Regionalbanken Finanzinstitutionen, die über ihre ökonomische
Orientierung hinweg einen öffentlich-rechtlichen Auftrag erfüllen.
Im Besitz der Kommune kommt ihnen eine wichtige Rolle bei der
Versorgung mit Finanzdienstleistungen auf lokaler Ebene zu. In
einem Bericht zum Social Investment vom Institut für Finanzdienstleistungen wird dies wie folgt ausgedrückt:
„Sparkassen bringen ihre Kompetenz und ihr Engagement dort
gezielt ein, wo sie in unserem durch föderalen Staatsaufbau, kommunale Selbstverwaltung und eine überwiegend mittelständische
Wirtschaft geprägten Gemeinwesen die größte Wirkung entfalten:
vor Ort, an der Wurzel". ( IFF, Social Investment, 1998)
Daneben gibt es noch landeseigene Förderbanken wie die IBB in
Berlin, sowie die deutschlandweit agierende Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese Banken sind in der Lage, über ihr wirtschaftliches
Interesse hinweg Geld nach sozialen und ökologischen Kriterien zu
vergeben (s. Kapitel 4.2.2).
Amerika. Eine Ausgangssituation, die durchaus nicht selbstverständlich ist. In Amerika gibt es oben genannte Institutionen nicht.
Banken sind in Amerika in der Regel privatwirtschaftlich organisiert.
Für diese Banken sind kleine und mittelständische Unternehmen
und Projekte in der Regel uninteressant, bzw. lokales und regionales
Investment wird von diesen Banken gemieden. Als „red lining“
bezeichnete man in den 70er und 80er Jahren die gängige Geschäftspraxis von Banken, Unternehmen und Haushalten innerhalb
dieser rot markierten Stadtteile keine Kredite zu geben (vgl. Müller, 29
Ways, 1998). Angesichts dieser Praxis war die Entstehung von Slums
nicht weiter verwunderlich.
Interessanterweise entwickelten sich aus dieser Notlage und aus
61
62
Rahmenbedingungen - Finanzierung
privater und gemeinschaftlicher Initiative heraus eine Vielzahl
bemerkenswerter Institutionen, die als Community Development
Financial Institutions (CDFI) bezeichnet werden und die es sich zur
Aufgabe gesetzt haben, die Lücke zwischen Gemeinwesen und
Wirtschaft zu schließen. In städtischen und ländlichen Gebieten gab
es 1998 mehr als 575 CDFIs, die Kredite, Investitionen und umfangreiche Entwicklungsleistungen unter ökologischen und vor allem
sozialen Aspekten anboten. Ihren Erfolg bewerten Community
Development Financial Institutions nicht ausschließlich an ihrem
eigenen wirtschaftlichen Zugewinn, sondern auch an der Mitwirkung beim Wiederaufbau und Ausbau von Unternehmen, Wohnhäusern, Freiwilligenorganisationen und anderen zentralen Einrichtungen sowie an der Schaffung von Arbeitsplätzen (vgl. Müller, 29
Ways, 1998).
In der Fachliteratur unterscheidet man zwischen vier verschiedenen
Arten von CDFIs: Community Development Banks, Community
Development Credit Unions, Community Development Loan Funds
und Micro-Loan Funds.
CDBs. Community Development Banks bieten konventionellen
Banken vergleichbare Dienstleistungen an, unterscheiden sich von
ihnen jedoch durch die geographisch definierte Aufgabe der Entwicklung eines Gemeinwesens.
CDCUs. Community Development Credit Unions (CDCUs) sind
gemeinnützige, aber durch bundesstaatliches Recht regulierte
Finanzgenossenschaften, die ihren Mitgliedern vergünstigte Dienstleistungen im Kleinkreditbereich anbieten (Beispiel: Self-Help Credit
Union in North Carolina).
CDLFs. Community Development Loan Funds (CDLFs) sind ebenfalls
gemeinnützig. Sie unterscheiden sich hauptsächlich von den beiden
erstgenannten CDFI´s dadurch, dass sie von keiner Bankaufsichtsbehörde reguliert werden. Vielmehr treten sie als Finanzvermittler auf,
die Geldmittel von Einzelpersonen und Institutionen sammeln, um
damit Sozialen Wohnungsbau oder lokale Unternehmen zu unterstützen. Die Investoren akzeptieren bei gleichem Risiko für ihre
Einlagen Gewinne unterhalb des üblichen Marktniveaus.
MLFs. Micro-Loan Funds (MLFs) sind gemeinnützige Fonds, die
kleine, kurzfristige Kredite zwischen 250 und 10.000 US-Dollar zur
Unterstützung von Gründung oder Expansion kleiner Unternehmen
anbieten. Das geographische Zielgebiet eines Micro-Loan Funds ist
meist auf ein ganzes Stadtgebiet bezogen oder sogar noch größer.
Die Kreditnehmer bestehen hauptsächlich aus Frauen, Sozialhilfeempfängern, Arbeitslosen und Menschen aus den ärmeren Arbeiterschichten, die ein kleines Unternehmen aufbauen wollen. Die MLF´s
selbst erhalten ihr Geld in der Regel von Stiftungen in der Form von
Zuschüssen oder Krediten, von Regierungsstellen, Banken oder
anderen Finanzinstituten, die sich in ein Gemeinwesen einbringen
wollen (ebenda).
Wie bereits in Kapitel 2.7 erwähnt werden in Amerika durch diese
Institutionen und durch Stiftungen ganz erhebliche Summen
aktiviert - eine auch für Deutschland interessante Perspektive, zumal
der Handlungsspielraum von Volksbanken und Sparkassen immer
mehr eingeschränkt wird.
4.2.2
Alternative Banken
In Deutschland gibt es zur Zeit zwei Banken, die privatwirtschaftlich
im Bereich der ethisch, ökologischen, sozialen Geldanlagen arbeiten:
die traditionelle GLS-Bank (mitsamt der gerade übernommenen
Ökobank) und die Umweltbank.
Obwohl die Bilanzsummen dieser Banken (insbesondere der Umweltbank) steigen, machen sie heute mit ca. 450 Mio. € nur einen
geringen Anteil der Gesamtumsätze aus. (Vergleich Deutsche Bank:
600 Mrd. €). Für die Realisierung alternativer Projekte haben diese
Banken in den letzten Jahrzehnten jedoch eine bedeutende Rolle
Rahmenbedingungen - Finanzierung
gespielt.
Die GLS Gemeinschaftsbank gibt es seit 1975. Sie ist als Bank der
anthroposophischen Bewegung gegründet worden und fördert seit
längerem ethische, ökologische und soziale Projekte mit Hilfe von
Privatkapital. Dazu gehören Walldorf-Schulen, Kindergärten, ökologische Landwirtschaft, regenerative Energiegewinnung, gemeinschaftliche, ökologische und soziale Wohnprojekte und andere
Alternativprojekte.
Die Gemeinschaftsbank arbeitet ohne Gewinn. Kreditnehmer zahlen
keinen Zins, sondern einen Deckungsbeitrag zur Finanzierung der
Geschäftsausgaben der Bank, der am Ende des Geschäftsjahres
ermittelt wird (4,5 % - 2000). Die GLS-Bank finanziert zur Zeit über
1.400 ökologische und soziale Projekte in ganz Deutschland. Dazu
gehören auch diverse Wohnprojekte wie die Wogeno, das Ökodorf
Groß-Chüden, etc..
Neben dem Bankgeschäft gibt es die Gemeinnützige Treuhandstelle, die Schenkungen und Stiftungen verwaltet und die GLS Beteiligungs AG, welche mit der GLS-Bank zusammenarbeitende Unternehmen bei der Beschaffung von Eigenkapital unterstützen soll.
Hinsichtlich der Geldanlagen bietet die GLS–Bank das bankenübliche Spektrum: Sparbriefe, Ansparpläne, Sparkonten, Bankmitgliedschaften, Fonds, etc.. Über die Ökobank bietet die GLS–Bank in
Zukunft indirekt auch Aktien und Aktienfonds an (vgl. GLS, Homepage,
2002).
Die Umweltbank unterscheidet sich von der GLS Bank vor allem
durch eine stärkere Fokussierung auf ökologische Produkte. Zudem
arbeitet sie fast ausschließlich via Direktbanking (Internet und
Telefon) und kann deswegen eine höhere Verzinsung anbieten.
Aktien und Aktienfonds, Windkraftfonds und seit neuestem sogar
ein erster ökologischer Immobilienfonds gehören zu den Schwerpunkten dieser Bank (vgl. Umweltbank, Homepage, 2002).
4.2.3
Direktbeteiligungen/Venturekapital
Es bieten sich viele Möglichkeiten an, den Eigenkapitalanteil eines
Projektes zu vergrößern und externe Geldgeber direkt an dem
Projekt/Unternehmen zu beteiligen. Diese Direktbeteiligungen
bieten dem Investor zahlreiche Vorteile. Er ist u.U. direkt am Unternehmensgewinn beteiligt, er weiß genau, was mit seinem Geld
geschieht und kann eventuell auch auf die Unternehmenspolitik
Einfluss nehmen. Oft kann er als Mitunternehmer auch steuerliche
Vorteile nutzen (bei Personengesellschaften). Demgegenüber
stehen die finanziellen Risiken, die man bei einer solchen Beteiligungsform mittragen muss sowie der oft lange Bindungszeitraum.
Mögliche Anlagekonstellationen sind z.B. Beteiligungen als typischer oder atypischer „stiller Gesellschafter“ einer GmbH, als Kommanditist einer KG oder einer GmbH & Co KG, als Anteilsscheininhaber einer Genossenschaft und als direkter, privater Darlehensgeber.
Darüber hinaus gibt es noch offene und geschlossene Fonds (z.B.
Immobilienfonds). Diese Beteiligungen können direkt mit den
Projekten vereinbart werden. Es gibt jedoch auch in der Branche
ökologischer und sozialer Geldanlagen einen wachsenden Markt
von Vermittlern (z.B. Bobikiewicz & Partner, alterra consult, Umweltfinanz GmbH, Future Invest, etc).
Privatdarlehen/Direktkredite. Zu Sparbuchzinsen lassen sich
wunderbar Projekte realisieren. Dieser Grundgedanke steht hinter
der Idee des Direktkredites. Anstatt Geld bei der Bank mittels eines
Sparbuchs zu 2 - 3% anzulegen, damit diese das Geld dann für 5 7% weiterverleihen, kann man dieses Geld auch direkt einem bestimmten Projekt zukommen lassen.
Das Mietshäuser Syndikat finanziert seine Projekte zu ca. 50% über
Privatkredite, die mit 0 – 3% verzinst werden. Die Mindestlaufzeit
sollte 3 Monate betragen. Die Sicherheit dieser Anlage ergibt sich
aus der Ertragskraft, dem Wert der Immobilie und durch eine
63
64
Rahmenbedingungen - Finanzierung
grundbuchliche Absicherung. Für kurzfristige finanzielle Engpässe
stellt die GLS-Bank einen Kreditrahmen zur Verfügung. Für jeden
Kredit wird ein Vertrag abgeschlossen, in dem alle Details geregelt
sind (vgl. Mietshäuser Syndikat, Homepage, 2002).
Sparbücher. Einige der von mir untersuchten Genossenschaften
bieten Mitgliedern Sparbriefe oder Sparbücher an. Von diesen
Einlagen profitieren die Nutzer auf doppelte Weise. Einerseits
kassieren sie die jährlichen Zinsen, andererseits verringern sie die
Hypothekenbelastung des eigenen Projektes und ermöglichen
dadurch indirekt niedrigere Mieten. So bietet die Berliner Bau- und
Wohngenossenschaft von 1892 seinen Mitgliedern 3,25 % Sparbuchzinsen, Festzins- und Bonus-Raten-Sparen sowie neuerdings
ein Rentenmodell an (vgl. BBW 1892, Homepage, 2002). Das Kraftwerk 1
hat eine Depositenkasse aufgelegt. Die Zinsen liegen, je nach
Geschäftslage, zwischen dem Sparheftzins der Züricher Kantonalbank und dem Zinssatz für Neuhypotheken. Die Kündigungsfristen
liegen je nach Geldvolumen zwischen ein und sechs Monaten (vgl.
Kraftwerk 1, Homepage, 2002). Die Wogeno kooperiert bei ihren
festverzinslichen Sparbriefen mit der GLS–Bank und verzinst diese
mit 3,25 – 5 % (vgl. Wogeno, Homepage, 2002).
stille Beteiligungen (GmbH). Diese Beteiligungsform spielt beim
Mietshäuser Syndikat eine bedeutende Rolle. Ältere Projekte, die im
Laufe der Jahre Gewinne erzielen konnten, beteiligen sich in Form
einer „stillen Beteiligung“ an neugegründeten „Hausbesitz GmbHs“.
chen Vorteilen (z.B. Verlustzuweisung). Außerdem nimmt er am
Unternehmensgewinn teil.
Die Stadtwerk KG errechnet für ihre Kommanditisten z.B. für die
ersten Jahre einen Unternehmensgewinn von 2,3 %. Hinzu kommt,
dass durch die laufende Tilgung der Wert der Immobilie steigt
(Tilgungsgewinn: 1,8 % p.a.). Es ergibt sich also ein Gesamtgewinn
von 4,1 % p.a. in den ersten Jahren.
Die Gesellschaft erwirtschaftet durch die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zwölf Jahre lang keinen Gewinn. In den ersten
Jahren werden sogar Steuerminderungen für die Anleger möglich.
Im Fall der Stadtwerk KG gibt es einerseits klassische Kommanditisten, anderseits hat die Umweltbank einen Immobilienfonds aufgelegt, der die Suche nach Anlegern über ein prominentes Institut
erleichtert und der an Stelle eines Kommanditisten an der Stadtwerk
KG teilnimmt (vgl. Stadtwerk KG, 2002).
Um die Haftung des Komplementärs zu beschränken, wird oft eine
GmbH & Co KG gegründet, welche mit seiner auf das Gesellschaftskapital beschränkten Haftung in die „Rolle des Vollhafters schlüpft“.
Genossenschaftsanteile. Um Mitglied in einer Genossenschaft zu
werden, müssen Genossenschaftsanteile gezeichnet werden. Diese
Anteile machen in der Regel die Eigenkapitalbasis einer Genossenschaft aus. Nach Verlassen der Genossenschaft werden die Anteile
zurückgezahlt. In älteren, ausfinanzierten Wohnungsbaugenossen-
So beteiligte sich z.B. das Projekt Grether West mit 100.000 € an dem
Neubaugenossenschaften verlangen wegen des fehlenden Startka-
Mietshaus Grether Süd (Gesamtinvestition 700.000 €). Über diese
pitals auch schon mal 15.000
Form der Beteiligung lassen sich unter Umständen auch steuerlich
interessante Verlustzuweisungen beanspruchen (vgl. Mietshäuser
nicht verzinst. Der Nutzer profitiert durch die Bereitstellung einer
verbesserten Dienstleistung (günstiger Mietzins, bessere Wohnqualität). Um die Eigenkapitalbasis weiter zu stärken, verzinst die
WOGENO in München von den Genossenschaftsmitgliedern zusätzlich gezeichnete Anteilsscheine mit bis zu 4 %. Auch die Genossen-
Syndikat, Homepage, 2002).
Kommanditist einer KG oder GmbH & Co KG. Als Kommanditist
einer KG (Personengesellschaft) profitiert der Anleger von steuerli-
schaften liegen die Anteile oft bei nur 150
- 1000 € . Jüngere
- 25.000 € . Diese Einlagen werden
Rahmenbedingungen - Finanzierung
schaftsförderung nach dem Eigenheimzulagegesetz sieht (noch) die
Beteiligung von Fremdanlegern vor. Eine äußerst lukrative Angelegenheit (s. Kapitel 4.3.7).
4.2.4
Stiftungen
Seit dem 9. Juni 2002 gibt es eine Neuregelung des Stiftungssteuerrechts, die den Gesetzesentwurf vom März 2000 ergänzt. Sinn dieser
Änderungen ist es, das Stiftungswesen in Deutschland attraktiver zu
machen und zu einer weiteren Ausbreitung beizutragen.
Stiftungen, die privatnützige Zwecke verfolgen, insbesondere
Familien oder Unternehmensstiftungen, sind mit Vermögen und
Erträgen allgemein steuerpflichtig. Dagegen zahlen Stiftungen, die
gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, weder
Körperschafts- noch Vermögenssteuer. Bei Einbringung eines Erbes
werden die Stiftungsbeträge von der Erbschaftssteuer befreit.
Ebenso wurden die Rahmenbedingungen für die Rücklagenbildung
verbessert.
Bisher konnten Stifter nur 5% bzw. 10% des zu versteuernden
Einkommens als Stiftungsbetrag von der Steuer absetzen, verteilt
über einen Zeitraum von 7 Jahren. Beispiel: Ein Spender hat ein
Einkommen in Höhe von 200.000 DM. Nach alter Regelung sind
jährliche Zuwendungen bis zu zehn Prozent des Gesamtbetrages
der Einkünfte, also 20.000 DM, als Sonderausgabe abziehbar. Über
einen Zeitraum von sieben Jahren ist damit ein einmaliges Spendenvolumen von insgesamt 140.000 DM abzugsfähig. Bei einem
Spitzensteuersatz von 50 % sparte er also 10.000 DM. Mit dieser
Begrenzung wollte der Gesetzgeber einen zu großen Verlust an
Steuereinnahmen verhindern.
Nach der neuen Gesetzgebung erhöht sich der jährliche Betrag um
40.000 DM. Hinzu kommt, dass ein Stiftungsneugründer, damit er
seiner Stiftung möglichst schnell zu einem relevanten Anfangskapital verhelfen kann, noch einmal zusätzlich 600.000 DM über 10 Jahre
abschreiben kann. Dies summiert sich zu 780.000 Mark steuerbegünstigten Stiftungskapitals.
Der Staat erkennt damit an, dass gemeinnützige Einrichtungen sein
Handeln sinnvoll ergänzen. Dafür verlangt der Gesetzgeber, dass die
Stiftung laut Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke
verfolgt (Verzeichnis der besonders förderungswürdigen Ziele). Dies
hat der Stifter bzw. der Treuhänder, wenn er die Gemeinnützigkeit
für die Stiftung beantragt, dem Finanzamt alle drei Jahre nachzuweisen (vgl. Bertelsmann-Stiftung, 2002 und Neuhard, Stiftungen, 2002).
4.2.5
Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds sind Personengesellschaften entweder in Form der GbR oder der vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft, in denen eine begrenzte Anzahl von Anlegern
zusammengeschlossen ist. Diese erwerben und verwalten gemeinsam eine oder mehrere Immobilien. Vor allem durch die Sonderabschreibung erlebten diese Fonds in der Nachwendezeit einen sehr
starken Zulauf, boten sie doch die Möglichkeit, durch Verlustzuweisungen die Steuerlasten erheblich zu senken. Nach dem Ende der
Sonderabschreibung sollte die Renditeorientierung im Gegensatz
zur Steuerorientierung wieder eine größere Rolle spielen. Die
meisten Anleger wandten sich jedoch lieber anderen Fonds zu
(Medien-, Schiffs- und Windkraftfonds). Bezüglich der Werbungskosten gab es zum Ende des Jahres 2001 noch einmal eine Verschärfung. Von Steuersparmodellen bei Immobilienfonds kann man in
Zukunft also nur noch bedingt reden.
Ähnlich wie bei den offenen Fonds hat der Anteil der Auslandsmodelle bei den geschlossenen Fonds zugenommen. Zielgruppe dieser
Fonds sind jedoch eher die Steuervermeider als die Steuersparer.
Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie werden nämlich in
dem Land besteuert, in dem die Immobilie liegt. Dementsprechend
65
Rahmenbedingungen - Finanzierung
können die niedrigen Steuersätze und die hohen Freibeträge von
Ländern wie USA oder Holland genutzt werden. Schwierig bei allen
geschlossenen Immobilienfonds ist es, die „Guten“ von den
„Schlechten“ zu unterscheiden. Was die teilweise extrem umfangreichen Prospekte versprechen, ist in der Regel nicht einmal von
Experten schlüssig zu überprüfen. Hinzu kommt, dass es keinen
direkten Markt für Fondsanteile gibt. Es ist u.U. also nicht so einfach,
seinen Anteil wieder zu verkaufen (vgl. Zitelmann, Immobilien, 2002,
S.113ff).
In Deutschland gibt es im Moment zwei geschlossene Immobilienfonds, die mit einer ökologischen oder sozialen Nachhaltigkeit
werben. Die Stadtwerk KG bietet einen über die Umweltbank
verbreiteten Fonds zur sozialen und ökologischen Stadterneuerung
an, der aus 5 Altbauprojekten bestehen soll. Dieses Modell ist im
Kapitel 5.2.2 detaillierter beschrieben.
Der Freiburger Solarfonds baut 15 Plusenergiehäuser mit Remisen
und Tiefgaragenstellplätzen. Aktuell kann man sich ab 5.000 € zzgl.
Agio an diesem Fonds beteiligen. Die jährliche Rendite soll bei ca.
5,5 % liegen.
Welche Risiken mit einer solchen Anlage verbunden sein können,
zeigt das Beispiel der Rommelmühle in Stuttgart, eines Ökokaufhauses samt Wohnungen mit ausgewählten Dienstleistungsunternehmen. Dieses Projekt scheiterte und damit auch (u.a.) die Ökobank.
Offene Immobilienfonds sind Investmentfonds, welche die Gelder
von Anlegern sammeln, um damit Immobilien (Büro, Gewerbe,
Wohnen) zu erwerben. „Offen“ sind sie sofern sie einer unbegrenzten Zahl von Anlegern zugänglich sind und indem sie ein weit
gestreutes Portfolio beinhalten, welches zumindest aus zehn verschiedenen Grundstücken bestehen muss, von denen keines mehr
als 15 % des Sondervermögens ausmachen darf. Diese Vorschriften
sind im „Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)“ genau
geregelt. An offenen Fonds können sich Kleinstanleger oft schon mit
geringen Beträgen beteiligen (z.B. 50 €).
Das KAGG verlangt auch, dass offene Fonds mindestens 5 % des
Wertes des Sondervermögens als Mindestliquidität halten müssen,
um eine Auszahlung des Investments jederzeit gewährleisten zu
können. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sich offene Fonds dazu
eignen, kurzfristig Geld „zu parken“ wie auf einem Sparbuch. Ein
Ausgabeaufschlag von meistens 5 bis 5,5 % und eine laufende
Verwaltungsgebühr würden eine sehr kurzfristige Investition sehr
unrentabel machen. Die Performance offener Fonds lag in den
Jahren 1974 bis 2001 bei durchschnittlich 6,4 %. Besonders wichtig
für den Anleger ist die Tatsache, dass selbst im schlechtesten Jahr
3,6 % erreicht werden konnten. Offene Immobilienfonds sind damit
deutlich beständiger als z.B. Aktienfonds.
Hinzu kommt, dass die Erträge offener Fonds zu einem erheblichen
Teil steuerfrei sind (Spekulationsfrist). Besonders hoch ist der steuerfreie Anteil bei Immobilienfonds mit einem hohen Auslandsanteil
(vgl. Zitelmann, Immobilien, 2002, S.107ff).
Fondsvolumen geschlossener Immobilienfonds
in Deutschland
16
14
Milliarden Euro
66
12
10
8
6
4
2
0
1996
1997
1998
1999
2000
2001
Darst. 29: geschlossene Immobilienfonds
Quelle: eigene Darstellung nach
Zitelmann, Immobilien, 2002, S.114
Rahmenbedingungen - Finanzierung
4.2.6
Solidarfonds (revolvierende Fonds)
Die Idee, die Finanzierung der Wohnraumversorgung durch einen
revolvierenden Solidarfonds zu finanzieren, ist in den letzten 100
Jahren immer mal wieder beschworen worden.
Der Grundgedanke dieser Fonds ist folgender: Je nach Tilgungszeit
und Zinssatz werden Häuser im System der privatwirtschaftlichen
Rückwärtsfinanzierung von den Mietern mehrfach „erarbeitet“ –
innerhalb von 30 bis 60 Jahren normalerweise zwei- bis dreimal. Für
ein 1 Mio. DM teures Haus, müssen also 2-3 Mio. DM aufgebracht
werden. Dadurch ergibt sich die Situation, dass der Zinsanteil an der
Miete durchschnittlich 50 – 70 % ausmacht (vgl. Novy, Wohnreform,
S.104).
Solidarfonds basieren auf dem Prinzip, die Abhängigkeit der Finanzierung von der privatwirtschaftlichen Rückwärtsfinanzierung durch
Kredite dadurch zu lösen, dass Mieter von Bestandshäusern, die
bereits abgezahlt sind, über die normale Miete hinaus einen Beitrag
zu einem Solidarfonds leisten (ca. 1-3%), aus dem über zinslose
Darlehen Neubauten realisiert werden. Betrachtet man die oben
genannten Zahlen, so erkennt man, welch ein Verbilligungspotential
allein in der Ausschaltung des Verzinsungszwanges gesehen werden muss (auch im Vergleich zu den zusätzlichen Belastungen durch
den Solidarfonds). Hinzu kommt das Ausschalten von Entschuldungsgewinnen und unrealistischen Abschreibungen und Wertsteigerungen, die vom Mieter erbracht werden müssen. Das revolvierende Prinzip dieses Fonds garantiert auch eine Stetigkeit, die
unabhängig ist von Politik und Konjunktur (vgl. Novy, Trägerformen,
S.52, Darstellung 30 A).
Das Prinzip eines „solidarischen Perpetuum Mobile“ ist wie gesagt
nicht neu. Man findet es in Ansätzen in der Wohnreformbewegung
des frühen 20. Jahrhunderts z.B. in der Zeiss-Stiftung von 1921-1923,
in der Hamburger Konsumgenossenschaft von 1912 oder als internen Solidarfonds in der Genossenschaftsbewegung überhaupt.
Auch in den 70er und 80er Jahren wurde er in Deutschland u.a.
durch Klaus Novy des öfteren beschworen (vgl. Novy, Wohnreform,
S.109f).
Es gibt jedoch zwei Grundschwierigkeiten, mit denen sich eine
solche Form der Solidarität immer wieder auseinandersetzen muss.
Erstens ist es schwierig, entschuldete Häuser zu finden, die sich in
der Anfangsphase einer solchen Solidarität verschreiben, ohne
selber noch davon profitieren zu können. Zweitens ist es kompliziert, innerhalb einer Organisation eine Dauerhaftigkeit dieses
Modells realisieren zu können. Insbesondere in Bezug auf das
Problem der Dauerhaftigkeit bieten sich die Möglichkeiten der in
Kapitel 4.1.8 beschriebenen Mischkonstruktionen an. Die Anfangsprobleme lassen sich wohl nur durch eine staatliche oder stiftungsbezogene Anschubfinanzierung bewerkstelligen.
In Kapitel 4.1.5 habe ich die Mietergenossenschaft in Verbindung
mit der Lawaetz-Stiftung vorgestellt. In dieser Konstruktion ist das
Prinzip des Solidarfonds dauerhaft realisiert. Die Mietergenossenschaft zahlt über den Erbpachtvertrag auf unbegrenzte Zeit einen
Teil der Miete als Solidarbeitrag zurück an die Lawaetz-Stiftung, die
durch dieses Geld neue Projekte realisieren kann. Die Grundkapitalausstattung der Stiftung kommt von der Stadt. Ähnliche Prinzipien
werden bei der PWG–Stiftung angewandt, die ebenfalls eine Anschubfinanzierung von der Stadt erhalten hat (Kapitel 5.2.7).
Die Entstehung des Kraftwerks 1 (Kapitel 5.2.3) wurde durch den
„Fonds de Roulement“ des Schweizer Verbandes für Wohnbau- und
Eigentumsförderung (SWE) gefördert, der zinsgünstige Kredite an
gemeinnützige Projekte vergibt. Mit den anfallenden Zinsen der
Altprojekte und der zurückgezahlten Darlehen fördert dieser Fonds
wieder neue Projekte, insbesondere in der kapitalintensiven Anfangsphase. Er ist damit ebenfalls ein revolvierender Fonds, der
allerdings auf dem Prinzip der zinsverbilligten Rückwärtsfinanzierung funktioniert und keine dauerhafte Integration der Projekte
67
68
Rahmenbedingungen - Finanzierung
bewirken kann (s. Darstellung 30 B).
Der Fonds des Mietshäuser Syndikats entspricht vielleicht am
ehesten dem oben beschriebenen Ursprungsprinzip. Die einzelnen
Hausprojekte zahlen zusätzlich zur normalen Miete einen Solidarbeitrag in einen Fonds. Von diesem Geld (zwischen 0,50 und 0,05
€ /m²) werden neue Projekte finanziert. Dabei zahlen ältere, entschuldete Projekte einen höheren Betrag als neuere Projekte. Der
Betrag basiert auf einer freiwilligen Vereinbarung, die jedes Jahr
wieder neu gefasst und von den Einzelprojekten auch ignoriert
werden kann. Dementsprechend gering sind die oben genannten
Beträge. Sie machen bei der Neufinanzierung von Projekten nur
einen marginalen Bestandteil aus.
Das Projekt „Solidair“ unterhält ebenfalls einen Solidarfonds. Dieser
Fonds ist offen für externe Geldanleger und richtet sich an die
unterschiedlichsten Bedürfnisse der Projektmitglieder. So werden
Wohn-, Arbeits- und Kulturprojekte in der Entstehungsphase und
bei finanziellen Schwierigkeiten unterstützt. Die Beiträge liegen
zwischen 3 und 10 % der erwirtschafteten Gewinne (Miete oder
Einnahmen), je nach Gesamtertrag oder je nachdem, ob man sich als
„Teilnehmer“ oder „Förderer“ begreift (s. Kapitel 5.2.10).
4.2.7
Mieterfonds
Der Mieterfonds bietet Schwellenhaushalten die Möglichkeit,
sukzessive Eigentum zu erwerben. Ausgangsidee ist es, einen Fonds
(GmbH & Co KG) aufzulegen, an dem sich sowohl die künftigen
Bewohner, als auch Fremdanleger beteiligen. Nach Kauf des Hauses
durch die KG können die Bewohner über monatliche Mietzahlungen
sukzessive Teile ihrer Wohnung erwerben, bis sie komplett in ihr
Eigentum übergegangen ist. Eine nähere Erläuterung dieses Modells
findet sich in Kapitel 5.2.1.
Rahmenbedingungen - Finanzierung
Solidarbetrag
Finanzierung
Fonds
3.AP
1992
4.AP
3.NP
2.AP
1.AP
1.NP
2.NP
1991
1990
1990
1991
1992
1992
4.NP
1992
Darst. 30: revolvierender Fonds A
Quelle: eigene Darstellung
Fremdkapital
Fonds
50 Mio F
Zinsen
oder
Erbpachtzins
Zinserträge
Kredit 20 Jahre
oder
Immobilie
2 Projekte
1993
+4 Projekte
1994
+6 Projekte
1995
Darst. 30: revolvierender Fond B
Quelle: eigene Darstellung
69
70
Rahmenbedingungen - Förderung
4.3
Jahren 91–97 ca.13,8 Mrd. € an Steuerausfällen verursachte (vgl.
Wohnungsbauförderung
BMVBW, Strukturwandel, 2000, S.30).
In Deutschland wurden in den letzten fünfzig Jahren, insbesondere
im Vergleich zu anderen Staaten, enorme Summen in die Wohnungsbauförderung investiert. Angesichts der Erfahrungen der
wohnungspolitischen Missstände der Gründerzeit und der Zerstörungen des zweiten Weltkrieges, betrachtete der Staat in der Nachkriegszeit die Verfügbarkeit von Wohnraum als persönliches Grundrecht und sah es als seine Aufgabe, für alle Bevölkerungsschichten
sozial verträglichen Wohnraum zu schaffen. Mit dem sozialen
Wohnungsbau wurde ein Programm geschaffen, durch das bis in die
späten 80iger Jahre große Massen von mietgebundenen, standardisierten Wohnraum produziert werden konnte. Auf andere Weise
fortgesetzt wurden diese hohen Subventionen in der Nachwendezeit durch die Sonderabschreibung Ost, die sich auf die Erneuerung
des Wohnungsbestandes in Ostdeutschland bezog und die in den
Subventionen Wohnungsbau und Wohnen 2000
6,5 Mrd. €
(Direkt)
4 Mrd. €
(Wohngeld)
Insgesamt gesehen eine Politik, der wir heute (u.a.) einen entspannten Wohnungsmarkt verdanken und eine üppige Wohnflächenaus2
stattung von 40 m pro Einwohner. Eine Politik, welche die Erstellung von sozialem Wohnraum, bzw. von Wohnraum überhaupt, im
Wesentlichen als staatliche Aufgabe sah und eine Politik, die durch
hohe Steuern finanziert werden musste, durch konsequentes
Wirtschaftswachstum und eine zunehmende öffentliche Verschuldung und die ein beträchtliches Maß an Fehlsubventionen und
„Marktverzerrungen“ zur Folge hatte.
Bevor ich auf die staatlichen Förderprogramme zu sprechen komme,
möchte ich noch einmal einige Punkte aus Kapitel 1 in Erinnerung
rufen. Wie bereits erwähnt, hat der Nationalstaat im Zuge der
Globalisierung an Bedeutung und Handlungsmacht verloren. Aus
der heutigen Perspektive scheint eine Versorgungs- und Subventi-
Schuldenstand Deutschland 2000
Gesamt
1.198 Mrd. €
Bund
715 Mrd. €
Länder
333 Mrd. €
Kommunen
91 Mrd. €
11 Mrd. €
(Steuern)
Darst. 32: Subventionen Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an:
Empirica, Subventionen, 2001, S.18
Darst. 31: Schuldenstand Quelle: eigene Darstellung in
Anlehnung an: Statistisches Bundesamt, Schuldenstand, 2002
Rahmenbedingungen - Förderung
dass die Förderungen insgesamt immer noch sehr hoch sind (Darstellung 32), obwohl sie längst nicht mehr das Volumen vergangener
Jahre haben. Das Nachfolgeprogramm des sozialen Wohnungsbaus,
die „Einkommensorientierte Förderung“, wurde beispielsweise auf
onspolitik wie wir sie aus der Nachkriegszeit kennen nicht mehr
durchführbar. Dementsprechend bedarf es einer Neupositionierung
zwischen liberal und sozial, zwischen staatlicher Fürsorge und
individueller Selbstsorge. Die Begriffe der Subsidiarität, des
Enabling, der Selbsthilfe, der Nachhaltigkeit und der Kollektivität
sollen dabei eine zentrale Rolle spielen. Es muss verstärkt als Aufgabe des Staates verstanden werden, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es seinen Bürgern ermöglichen, sich - evtl. in Verbindung
mit anderen - selbst zu helfen und eigenverantwortlich Qualitäten
zu schaffen, die den Kriterien einer ökonomischen, ökologischen
und sozialen Nachhaltigkeit nachkommen. Dazu muss der Staat
anregen – diese Tendenzen muss er belohnen.
Es stellt sich nun die Frage, inwieweit die aktuellen Förderungen
diesen Kriterien entgegenkommen.
Subvention oder Subventionsminderung. Dabei fällt vor allem auf,
die Mindestausstattung von 230 Mio. € reduziert und ein Bundesland wie Berlin zog sich im Haushalt 2002/03 nahezu völlig aus der
Wohnungsbauförderung und –sanierung zurück. Die Höhe ergibt
sich vor allem aus den Altlasten des sozialen Wohnungsbaus (laufende Zinssubventionen), der Eigenheimzulage, den Einnahmeverlusten durch die steuerlichen Abschreibungen und dem Wohngeld
(s. Darstellung 33). An dieser Stelle wird deutlich, dass sich Wohnungsbauförderungen keineswegs nur an der Wohnungsproblematik
orientieren. Die Bauindustrie ist Deutschlands größter Arbeitgeber.
Steuervergünstigungen regen zu Investitionen an, beleben die
Konjunktur, verringern die Arbeitslosigkeit und entlasten damit
Förderung Bund Wohnen 2000 in Mio. €
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
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6000
5000
4000
3000
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0
1
2
3
4
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7
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14
KFW-Modernisierung II
KFW-Wohneigentum
2
KFW-CO -Sanierung
KFW-Erneuerbare Energien
Städtebauförderung
Stadtumbau Ost
Wohneigentum im Altbauquartieren
Soziale Stadt
Einkommensorientierte Förderung
lauf. Subventionen soz. Wohnungsbau
Wohngeld
Wohnungsbauprämie
Eigenheimzulage
Investitionszulage
degressive Afa
15
Darst. 33: Förderung Bund Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: BMF, Finanzplan, 2001; KFW, Geschäftsbericht, 2001
71
72
Rahmenbedingungen - Förderung
indirekt den Staat, der dann auch weniger Wohngeld bezahlen
muss. Allein die jährlichen Wohnungsbauinvestitionen machen 7 - 8
% des Bruttoinlandsproduktes aus (vgl. BSI, Fakten, 2001).
Miete oder Eigentum – Um diese Frage werden in Deutschland
wahre Glaubenskriege geführt. Wie die Erfolgsgeschichte des
sozialen Wohnungsbaus zeigt, ist Deutschland traditionell ein
Mieterland. Die Eigentumsquote liegt bei mageren 40 %. Nur die
Schweiz kommt im europäischen Vergleich auf eine noch niedrigere
Quote (31 %). Länder wie Irland und Spanien können dagegen 81
und 85 % Wohneigentum aufweisen. Eigentum galt in Deutschland
lange Zeit als gesellschaftlicher Diebstahl und war dementsprechend verpönt. Seit 1995 fördert das Eigenheimzulagegesetz
Wohneigentum mit einem Volumen von 5,5 Mrd. € jährlich. Was
vorher verpönt war, wird jetzt beschworen. Innerhalb dieses Glaubenskrieges wird oft vergessen, dass es zwischen Miete und Eigentum noch eine Vielzahl anderer Möglichkeiten gibt, die weder direkt
zum Sozial- oder Wohnkonsum noch zur Abkapselung beitragen
und unterschiedlichste Formen der Teilnahme ermöglichen können.
An dieser Stelle gibt es leider kaum Differenzierungen und dementsprechend auch wenig zielgerichtete Förderungen. Genossenschaften werden über das Eigenheimzulagegesetz zwar gefördert, jedoch
nur mit dem halben Fördersatz (insgesamt < 0,5 %) und nur bei
einer Verpflichtung zur Eigentumsorientierung (vgl. BMVBW, Strukturwandel, 2000, S.85).
Breite oder Qualität. Überhaupt fehlt es den meisten Förderungen
an einer qualitativen oder regionalen Orientierung. Die Eigenheimzulage gilt beispielsweise unverändert in Gesamtdeutschland, egal
ob man ein Einfamilienhaus vor den Toren von Dessau oder eine
Eigentumswohnung in Berlin Wedding erwerben will. Genauso
verhält es sich mit der degressiven Abschreibung, der
Investitionszulage im Osten und mit einigen KFW-Programmen.
Diese Undifferenziertheit führt zu enormen Fehlinvestitionen und
renziertheit führt zu enormen Fehlinvestitionen und Widersprüchlichkeiten. Natürlich gibt es auch Programme mit qualitativen
Bindungen. Das Eigenheimzulagegesetz beinhaltet eine Ökozulage;
2
es gibt KFW-Programme zur CO –Minderung und zur Förderung
erneuerbarer Energien; die Investitionszulage und das Programm
Stadtumbau Ost investieren gezielt im Osten und die „soziale Stadt“
in problematischen Quartieren. Der Anteil qualitativ oder regional
orientierter Programme insgesamt, liegt jedoch nur bei ca. 30 % (s.
Darstellung 33).
Dezentralisierung. Das neue Wohnraumförderungsgesetz gibt als
Grundorientierung eine weitest gehende Dezentralisierung an. Es
geht davon aus, dass die Akteure vor Ort die Probleme am besten
kennen und sie deshalb am besten lösen können. Tatsächlich findet
man innerhalb der Bundesländer und insbesondere innerhalb der
großen Städte oft äußerst interessante regionale Förderprogramme
und Modellprojekte. In Berlin und Hamburg werden seit langer Zeit
Selbsthilfe- und Gemeinschaftsprojekte gefördert. Seit 1998 gibt es
in Berlin ein Landesgesetz zur Förderung von neu gegründeten
Genossenschaften. Exakt diese Programme leiden jedoch am meisten unter der katastrophalen Haushaltslage und müssen deswegen
oft reduziert oder gestrichen werden (s. Berlin).
Im folgenden werde ich die einzelnen Förderprogramme etwas
ausführlicher erläutern. Sie gliedern sich in Bundes- und Landesförderprogramme. Ich beginne mit den Bundesförderungen.
4.3.1
Eigenheimzulagegesetz
Das Eigenheimzulagegesetz ist seit Januar 1996 gültig und soll die
Bildung von Wohneigentum fördern. Die Eigenheimzulage ist ein
finanzieller Zuschuss für Eigentümer, Käufer oder Bauherren einer
selbst genutzten Immobilie. Sie gliedert sich in drei Fördermöglichkeiten:
73
Rahmenbedingungen - Förderung
1. Grundförderung. Für den Erwerb von Neu- oder Altbauten, den
Ausbau oder die Erweiterung einer Immobilie erhalten die Haushalte eine Grundförderung. Die Grundförderung ist ein Zuschuss in
Höhe von 2,5 Prozent (bei Altbau, Ausbau, Erweiterung) bzw. 5
Prozent (bei Neubau) der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten,
max. jedoch 1.278
€ pro Jahr (bei Altbau, Ausbau, Erweiterung)
bzw. 2.556 € pro Jahr (bei Neubau).
2. Kinderzulage. Die Kinderzulage ist ein Zuschuss von 767 € pro
Jahr für jedes zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörende Kind,
für das Anspruch auf einen Freibetrag besteht. Voraussetzung für
den Erhalt der Kinderzulage ist der Erhalt der Grundförderung.
3. Ökozulagen. Für Neubauten, die nach dem Niedrigenergiehausstandard errichtet wurden, gibt es eine Zusatzförderung von 256 €
Der Zuschuss wird 8 Jahre lang ab Fertigstellung des Objektes bzw.
bei Anschaffung ab Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
direkt ausgezahlt.
Der Anspruch auf die Eigenheimzulage ist gesetzlich geregelt.
Danach hat jeder unbeschränkt steuerpflichtige Bauherr oder Käufer
Anspruch auf die Zulage, wenn er noch keine Förderung nach dem
Eigenheimzulagegesetz erhalten hat. Für die Eigenheimzulage
gelten bestimmte Einkommensbeschränkungen. Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Die Summe dieser
Einkünfte darf 81.807 € bei Alleinstehenden bzw. 163.614 € bei
zusammen veranlagten Personen nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze erhöht sich für den Bemessungszeitraum um 30.678 €
für jedes Kind, für das ein Freibetrag für Kinder oder Kindergeld
besteht (vgl. BMVBW, So hilft, 2002).
jährlich (Öko-Zulage I). Bei Neu- und Altbauten gibt es für den
Einbau bestimmter energiesparender Anlagen wie beispielsweise
Wärmepumpen, Solar- oder Wärmerückgewinnungsanlagen noch
Wohnungsgenossenschaften. Der Erwerb von Anteilen an neuen
Wohnungsgenossenschaften wird pro Jahr mit 3% der geleisteten
eine Zusatzförderung (Öko-Zulage II) von bis zu 205 € jährlich.
Einlage (höchstens 1.227 € ) und mit einer Kinderzulage von 256 €
Fördertabelle in €
pro Jahr
Neubauwohnung
Eigenheim
Altbau
Ausbau
Erweiterung
Genossenschaftsanteil
Grundförderung
5 %, max. 2556
2,5 %, max.1278
2,5 %, max.1278
3 %, max. 1227
Kinderzulage
256 / Kind
256 / Kind
256 / Kind
256 / Kind
Ökozulage I
256
256
nein
nein
Ökozulage II
205
nein
nein
nein
Darst. 34: Eigenheimzulage Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an BMVBW, So hilft, 2002
je Kind jährlich gefördert. Bedingung ist,
dass den Mitgliedern das vererbliche
Recht auf Erwerb der Wohnung eingeräumt wird (Eigentumsorientierung) und
dass ein Mindestanteil von 5.113
€
gezeichnet werden muss.
Gemäß dem Förderansatz von 1995
wurde eine Förderung bewilligt unabhängig davon, ob ein Anteilszeichner eine
Wohnung beziehen oder ob er nur den
Genossenschaftsanteil als Anlagemöglichkeit nutzen wollte. Darüber hinaus
gab es wenig schlüssige Aussagen, ob,
74
Rahmenbedingungen - Förderung
wann und in welchem Umfang Wohnungen errichtet werden
sollten. Dies führte dazu, dass in den beiden Anfangsjahren 96 % der
Anteilszeichner gar keine Wohnung in einer Genossenschaft beziehen wollten bzw. konnten, weil überhaupt kein Wohnraum erstellt
wurde. Für den Anleger eine erträgliche Investition, kommt er doch
(bei zwei Kindern) und bei einer optimierten Anlagehöhe von 10.000
DM auf einen staatlich garantierten Zins von 12 % p.a. über einen
Zeitraum von 8 Jahren (vgl. Harms, Neue Wege, 2000).
1999 wurden Zusätze zum Eigenheimzulagegesetz gemacht. Danach muss das Handeln der Genossenschaften, sofern kein Wohnungsbestand vorhanden ist, auf die Herstellung oder die Anschaffung von Wohnungen ausgerichtet sein. Außerdem müssen die
Wohnungen überwiegend Genossenschaftsmitgliedern überlassen,
unverzüglich mit der Geschäftstätigkeit begonnen und mehr als
zwei Drittel der Geschäftsguthaben zu wohnungswirtschaftlichen
Zwecken verwandt werden. Auch gab es eine Beschränkung der
Förderung auf Mitglieder, die eine Wohnung der Genossenschaft
innerhalb des Förderzeitraums nutzen, welche aber wenig später
per Gerichtsbeschluss wieder aufgehoben wurde (ebenda). Im Moment tagt eine Kommission, die eine Studie über eine adäquate
Genossenschaftsförderung ausarbeiten soll – eine weise und längst
überfällige Entscheidung.
nicht der Bauminister, sondern der Finanzminister.“ (Zitelmann,
4.3.2
Beispiel: Ein Anleger mit 100.000 € Jahreseinkunft, der eine Eigen-
Steuern und Immobilien
In den vorangegangenen Kapiteln habe ich bereits wiederholt auf
steuerliche Vergünstigungen hingewiesen. Es gibt in Deutschland
eine Unmenge von unterschiedlichsten Steuern und Steuervorschriften. Ohne einen guten Steuerberater lässt sich kein Projekt
durchführen. Da dieses Thema viel zu umfassend ist, um es flächendeckend aufzuarbeiten, möchte ich hier nur einige projektrelevante
Themen beispielhaft ansprechen:
„Die eigentliche Wohnungsbaupolitik heißt es, macht hierzulande
Immobilien, 2002, S.67).
Dies wird auch auf längere Sicht so bleiben, denn das eigentliche
Problem bleibt bestehen. Im Zuge einer sozialen Wohnungspolitik
hat der Gesetzgeber das marktwirtschaftliche Spiel von Angebot
und Nachfrage durch Regulierungen eingeschränkt, Mieten künstlich niedrig gehalten und das Bauen teuer gemacht. Im Vergleich zu
alternativen Kapitalanlagen führt dies, wenn es nicht massive
Steuervorteile gibt, zu unrentablen und niedrigen Renditen auf dem
Immobilienmarkt. Möchte man eine soziale Wohnraumpolitik
aufrecht erhalten, sind also weiter Steuervorteile notwendig, damit
genügend Kapital in den Wohnungsbau fließt. Die Steuervorteile
ergeben sich vor allem durch besondere Abschreibungsregeln, die
in §7 EstG definiert werden.
Die lineare Abschreibung ist der Normalfall und kann für Mietobjekte in Anspruch genommen werden. Sie beträgt nur 2 % und ist
immer dann steuerlich uninteressant, wenn auch höhere Abschreibungen möglich sind.
Die degressive Abschreibung gilt für Neubauten. Dabei können im
Jahr der Fertigstellung oder der Anschaffung und in den folgenden
7 Jahren jeweils 5 % abgeschrieben werden, in den darauf folgenden 6 Jahren jeweils 2,5 % und in den folgenden 36 Jahren 1,25 %.
tumswohnung für 150.000 € kauft und vermietet, kann in den
ersten 8 Jahren fast 28.000 € sparen.
Denkmalschutz-Abschreibung. Bei der Sanierung von Denkmälern
sind umfangreiche Auflagen zu berücksichtigen. Als Ausgleich dafür
werden Baukosten an Baudenkmälern steuerlich begünstigt. Die
erhöhten Absetzungen betragen im Jahr der Herstellung und in den
folgenden neun Jahren 10 % der begünstigten Kosten. Bei Objekten
des Denkmalschutzes und bei in Sanierungsgebieten liegenden
Rahmenbedingungen - Förderung
Objekten gelten die Steuervorteile auch für Selbstnutzer. Eine gute
Gelegenheit für Besserverdiener, die nicht die Vorteile der Eigenheimzulage nutzen können.
Erhöhte Abschreibung in Sanierungsgebieten. Um Investitionen in
förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten anzuregen, hat der
Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, erhöhte Absetzungen von
10 % der Herstellungskosten für die Modernisierung und Instandhaltung über 10Jahre abzuschreiben. Allerdings ist hierbei zu berücksichtigen, dass diese Vergünstigungen an Mietobergrenzen gebunden sind, die Investitionen trotzdem unrentabel machen können.
Außerdem können die Gemeinden vom Eigentümer eines Hauses
bei Aufhebung des Sanierungsgebiets einen „Ausgleichsbetrag“
verlangen, der dem durch die Gesamtsanierung entsprechenden
Bodenwert entspricht.
Die Sonderabschreibung Ost für die neuen Bundesländer ist zum 31.
Dezember 2001 ausgelaufen und wurde durch das Investitionszulagegesetz abgelöst. Bei Neubauten konnten bis Ende 1996 50 % der
Herstellungs- und Anschaffungskosten abgeschrieben werden. Vom
1.1.1997 bis Ende 1998 galt für Wohnimmobilien noch eine Abschreibung von 25 %. Zusätzlich konnte die lineare Abschreibung
von 2 % in Anspruch genommen werden, womit sich ein maximales
Ergebnis von 35 % ergibt. Das Besondere an dieser Abschreibung ist
die freie Verteilung, die es dem Investor ermöglicht, flexibel auf sein
zu versteuerndes Einkommen reagieren zu können.
Durch die Reduzierung der Neubauabschreibung verlagerte sich die
Förderung auf den Altbau, wo vom 1.1.1997 bis Ende 1998 frei über
die ersten fünf Jahre verteilt 40 % der Modernisierungs- und Instandhaltungskosten abgeschrieben werden konnten. Bis zum
zehnten Jahr konnten auch die übrigen Kosten auf dem Wege der
Restwertabschreibung abgesetzt werden. Das Ergebnis war faktisch,
dass in 10 Jahren 100 % der Modernisierungskosten abgeschrieben
werden konnten. Anspruchsberechtigter für die Sonder-Afa waren
nicht nur einzelne Steuerberechtigte, sondern auch Personengesellschaften. Abgelöst wurde die Sonderabschreibung durch die Investitionszulage, welche besonders deswegen Sinn macht, weil bei
einer Zulage nicht diejenigen einseitig bevorzugt werden, die
besonders viel Steuern bezahlen. Nach dem Investitionszulagegesetz bekommt man vom Staat 15 % (in Sanierungsgebieten 22 %)
der Modernisierungskosten im Altbaubestand. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 614 € (1.200 €). Bei Neubau liegt die Bemessungsgrundlage bei 2.045 € . Die Förderung beträgt hier 10 % der
Kosten.
Die Sonderabschreibung führte seit Mitte der neunziger Jahre
zunehmend zu Kampagnen gegen „Abschreibungskünstler“, die es
schafften ihre Steuereinnahmen komplett mit ihren „Verlusten“
gegenzurechnen. Seit dem Jahr 1999 wurde daraufhin eine Mindestbesteuerung eingeführt. Ledige können demnach nur noch bis
zu einer Höhe von 51.500 Euro Verluste unbeschränkt ausgleichen.
Darüber hinausgehende Verluste können nur noch bis zur Hälfte der
verbleibenden positiven Einkünfte ausgeglichen werden. Was sich
hier so einfach anhört, ist in Wirklichkeit so komplex, dass hier nicht
weiter darauf eingegangen werden kann.
Zusätzlich zu der Beschränkung des Verlustausgleiches gibt es noch
einen anderen Paragrafen (2b EstG), der den Verlustausgleich unter
bestimmten Bedingungen sogar völlig untersagt, um „Verlustzuweisungsgesellschaften“ unmöglich zu machen. Zweck dieses Paragrafen ist es, Investitionsmodelle zu verhindern, die nur auf „Steuerersparnis“ abzielen, bzw. keine „Gewinnerzielungsabsicht“ nachweisen
können (vgl. Zitelmann, Immobilien, 2002, S.67ff).
4.3.3
KFW – Programme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist eine bundeseigene Förder-
75
76
Rahmenbedingungen - Förderung
bank, die zweckgebundenen Projekten zinsverbilligte Kredite
gewährt. Sie unterstützt den Wohnungsbau durch fünf verschiedene Programme:
gen, liegt die daraus folgernde Subventionsleistung bei ca. 2 Mrd. €
Wohneigentumsprogramm. Seit August 2000 kann jeder, der in
Deutschland selbst genutztes Wohneigentum kauft oder neu baut,
einen zinsgünstigen KFW-Kredit in Höhe von bis zu 30 % der Investitionskosten bekommen. 2001 wurden Darlehen für 120.000 Eigenheime und Eigentumswohnungen zugesagt. Die Gesamtdarlehens-
Das Wohngeld ergänzt als personenbezogene Förderung die
objektbezogenen Förderungen der Wohnungsbauförderung und
sollte deswegen in diesem Zusammenhang erwähnt werden.
Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Es hilft
Mietern und Inhabern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die Wohnkosten zu tragen und wird je zur Hälfte vom Bund
und von den Ländern bezahlt. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Vorraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab von
der Zahl der Haushaltsangehörigen, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete. Wohngeldberechtigte, die zugleich Sozialhilfe oder Kriegsopferfürsorge erhalten,
brauchen keinen Wohngeldantrag mehr zu stellen. Sie erhalten
einen sogenannten besonderen Mietzuschuss, der zusammen mit
der Sozialhilfe oder den Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz ausgezahlt wird.
Nachdem das Wohngeld seit 1991 nicht mehr erhöht worden war,
trat am 1. Januar 2001 eine Wohngeldreform mit verbesserten
Miethöchstsätzen in Kraft. Diese sollte den Rückgang an sozialen
Wohnungsbauten und die steigenden Mieten kompensieren. 1998
bezogen 2,95 Millionen Haushalte Wohngeld, wodurch Kosten von
summe betrug 6,3 Mrd. € (Laufzeit: 30 Jahre, Zins: 5,25 %, 10-jährige
Zinsbindung).
KFW-Wohnraum-Modernisierungsprogramm.
Dieses Programm
bezieht sich auf die Altbausanierung in Ostdeutschland. Die Darlehen werden für Instandsetzung und Verbesserung des Gebrauchswertes von Wohnungen eingesetzt. Das Fördervolumen 2001
betrug 737 Mio. € (Laufzeit: 30 Jahre, Zins: 3,44 %).
CO2-Minderung. Bei Sanierungsmaßnahmen, die zu einer deutli2
chen CO –Minderung führen (neue Heizung, Wärmedämmung,
2
Fenster), vergibt die KFW-Bank zinsgünstige Darlehen. Je nach CO Reduktion liegen die Zinsen bei 2,42 oder bei 4,49 % (Laufzeit: 20
Jahre, Zins: 2,42 oder 4,49 %).
Solarstrom-Programm. Das 100.000–Dächer–Solarstrom–Programm
fördert die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik bzw.
Solarstrom-Anlagen ab einer Spitzennennleistung von ca. 1 kW
(Laufzeit: 10 Jahre, Zins: 1,91 %).
Erneuerbare Energien. Biomasse- oder Biogasanlagen, geothermische Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, Wasserkraft, etc. werden mit
diesem Programm gefördert. (Laufzeit: 20 Jahre, Zins: 4,49 %).
Insgesamt vergab die KFW 2001 eine Darlehenssumme von 9 Mrd.
€ an die oben genannten Programme. Da die Zinsreduktionen im
Vergleich zum normalen Kapitalmarkt teilweise nur 0,5 – 1 % betra-
(vgl. KFW, Bilanz, 2002).
4.3.4
Wohngeld
3,6 Mrd. € entstanden sind (vgl. BMVBW, Wohngeld, 2002).
4.3.5
Regional-, Stadt- und Quartiersförderungen
Die Problematik der Wohnraumversorgung kann und darf nicht
isoliert betrachtet werden. Es bestehen immer Abhängigkeiten zum
städtischen, sozialen, arbeitsmarktpolitischen und ökologischen
Kontext. Ich habe versucht, in den ersten beiden Kapiteln diese
Rahmenbedingungen - Förderung
Abhängigkeiten darzustellen. Auch die Projektuntersuchungen
beschränken sich keineswegs nur auf die Frage der Wohnraumversorgung. Der Staat bzw. die Europäische Union versuchen dieser
zunehmenden Komplexität und Aufgabenverschränkung durch
Programme gerecht zu werden, welche die klassische Städtebauförderung ergänzen (soziale Stadt, Stadtumbau Ost, ExWoSt).
Städtebauförderung. Seit Anfang der 70er Jahre stellen Bund und
Länder gemeinsam in einem speziellen Programm zur Städtebauförderung Investitionshilfen für die Erneuerung und Entwicklung der
Städte und Gemeinden bereit. Hauptanliegen der Städtebauförderung ist es, die Städte als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken. Derzeit befinden sich 1.400 Maßnahmen in der Durchführungsphase. Im Jahr 2002 beträgt der Verpflichtungsrahmen 612 Mio. € ,
Städtebau über 330 Modellvorhaben in 20 Forschungsfeldern
gefördert worden, darunter auch zahlreiche Wohnprojekte. Die
bisher gewonnenen Erkenntnisse sollen forschungsfeldübergreifend
im Forschungsfeld "Städte der Zukunft" zusammengeführt und
umgesetzt werden.
Die Umsetzung der ausgewählten Strategien in die kommunale
Praxis wird durch die Gewährung eines Bundeszuschusses, durch
die wissenschaftliche Begleitung und einen intensiven Erfahrungsaustausch gefördert (vgl. BBR, ExWoSt, 2002).
Soziale Stadt. 1999 wurde das Programm der “sozialen Stadt“
aufgelegt, um der sozialen und räumlichen Polarisierung in den
Städten entgegenzuwirken. Ziel dieses Programms ist es, in Stadtteilen mit besonderen Entwicklungsbedarf durch fächerübergreifende
Strategien eine zukunftsfähige Entwicklung zu initiieren. Unter
aktiver Beteiligung der Bevölkerung sollen dazu in den Quartieren
soziale, ökonomische, ökologische und kulturelle Impulse gegeben
welcher zu gleichen Teilen von Bund und Ländern getragen werden
muss (vgl. BBR, Städtebauförderung, 2002).
ExWoSt. Das Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen fördert im Forschungsprogramm "Experimenteller WohnungsStädtebauhilfen des Bundes
600
und Städtebau (ExWoSt)" Modellvorhaben ausgewählter Planungs- und
500
Baumaßnahmen. Die geförderten
Stadtumbau Ost
Projekte werden wissenschaftlich
400
soziale Stadt
begleitet und unterstützt. Ziel ist es
300
dabei, aus den in der Praxis gesammelten Erfahrungen Hinweise über
Städtebau (neue Länder)
200
die Bewährung und Weiterentwick100
lung der städtebau- und wohnungsStädtebau (alte Länder)
politischen Rahmensetzungen des
0
Bundes ableiten zu können.
1997
1998
1999
2000
2001
2002
In den letzten zehn Jahren sind im
Darst. 35: Städtebauhilfen des Bundes Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: BBR, Städtebauförderung, 2002
Experimentellen Wohnungs- und
77
78
Rahmenbedingungen - Förderung
werden. Das Programm hat ein Volumen von 230 Mio. € ; 77 Mio. €
vom Bund, der Rest durch Länder und Kommunen (vgl. BBR, soziale
Familien zur Schaffung von Wohneigentum verwendet. Das Fördervolumen des Bundes wurde auf die Mindestausstattung von 230
Stadt, 2002).
Mio. € begrenzt. Ergänzt wird diese Summe durch die Fördergelder
Stadtumbau Ost. Wegen der besonderen Situation in den neuen
Ländern - Leerstand von einer Mio. Wohnungen - hat die Bundesregierung das Programm "Stadtumbau Ost" auf den Weg gebracht:
des jeweiligen Landes (vgl. BMVBW, Wohnraumförderung, 2002).
Für den Zeitraum 2002 - 2009 stehen 2,7 Mrd. € zur Verfügung, die
vom Bund (etwa 1,1 Mrd. € ), Ländern (1,1 Mrd. €) und Gemeinden
(0,6 Mrd. € ) finanziert werden. Mit diesem Programm sollen die
Städte funktionsfähiger gemacht, die Innenstädte aufgewertet und
dauerhaft leerstehende Wohnungen vom Markt genommen werden. Schwerpunkt ist die Reduzierung des Angebotsüberhangs, die
Aufwertung der vom Rückbau betroffenen Viertel sowie die Stärkung des innerstädtischen Altbaus und der erhaltenswerten Stadtquartiere (vgl. BMVBW, Stadtumbau Ost, 2002).
4.3.6
Soziale Wohnraumförderung
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts und dem darin enthaltenen Wohnraumförderungsgesetz
zum 1.1.2002 wurde das System des Sozialen Wohnungsbaus in die
Soziale Wohnraumförderung überführt.
Zielgruppe der Sozialen Wohnraumförderung ist nicht mehr die
breite Bereitstellung von sozial gebundenem Wohnraum, sondern
explizit nur die Haushalte, die sich am Markt nicht angemessen mit
Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen
sind. Für diese Zielgruppen gelten entsprechende Einkommensgrenzen.
Die Durchführung der Sozialen Wohnraumförderung ist Aufgabe
der Länder. Neben der Förderung des Neubaus von Mietwohnungen und den zusätzlichen bestandsbezogenen Instrumenten wird
ein erheblicher Anteil der Förderung für die Unterstützung von
4.3.7
IBB
Am Beispiel des Landes Berlin möchte ich die Förderungsmöglichkeiten der Bundesländer vorstellen. Diese werden organisiert durch
die jeweiligen Landesbanken – in diesem Fall durch die IBB (Investitionsbank Berlin).
Der Schwerpunkt der Berliner Landesförderung lag auf der Alt- und
Plattenbausanierung sowie der Schaffung von Wohneigentum. Im
Förderzeitraum von 1999 wurden 1.776 Wohneigentumsmaßnahmen durch zinsverbilligte Kredite gefördert. Der Mietwohnungsbau
(EOF) wurde drastisch reduziert auf 300 Wohneinheiten. Innerhalb
des Programms der sozialen Stadterneuerung wurden 2.478 Wohneinheiten saniert, was einem Fördervolumen von 100 Mio. € entspricht. Dieses Programm bezieht sich auf Gebäude in Sanierungsgebieten, die vor dem 31. Dez. 1918 errichtet worden sind. Die
Förderung besteht aus Baukostenzuschüssen in Höhe eines Drittels
der anerkannten Bau- und Baunebenkosten. Mit dem Programm
Stadtweite Einzelmaßnahmen wurden 1999 3.760 grundlegende
Modernisierungsmaßnahmen in vor 1991 errichteten Gebäuden
gefördert. Die Art der förderbaren Maßnahmen wurden in einem
Sanierungskatalog festgelegt. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt
war die Plattenbausanierung, für die im Jahr 1999 die IBB Fördermittel in Höhe von 55 Mio. € für 4.589 Wohneinheiten zur Verfügung
stellte. Die Programme der wohnungspolitischen Selbsthilfe und der
Genossenschaftsförderung möchte ich ein wenig detaillierter
vorstellen (vgl. IBB, Rechenschaftsberichte, 2001 und Homepage, 2002).
Wohnungspolitische Selbsthilfe. Das Programm "Wohnungspoliti-
Rahmenbedingungen - Förderung
sche Selbsthilfe" wurde zum ersten Mal im Oktober 1981 in Westberlin aufgelegt - damals auch ein Instrument zur Befriedung der
Hausbesetzerszene. Bedingung einer Förderung ist, dass ein Teil der
Sanierung in Selbsthilfe (Eigenarbeit) erbracht werden muss. Mit
dem Geld des Programms sind bislang 323 Häuser saniert worden.
27 Millionen DM stellte das Land Berlin bis 1990 jährlich zur Verfügung. In den 90er Jahren waren es im Durchschnitt 40 Millionen DM.
1996 kürzte der Senat die Zuschüsse.
Ursprünglich ging der Senat von einem Selbsthilfeanteil von 15 %
aus. Sagenhafte 85 % wurden den Projekten als Zuschuss zur Verfügung gestellt (ein wahrhaft politischer Preis). Ab 1996 wurde dieser
Anteil auf 37,5 % reduziert. 25 % mussten jetzt durch Eigenleistungen erbracht werden. Der Rest bedurfte einer Finanzierung aus
Bankkrediten. Durch diese Vergünstigungen konnten teilweise sehr
2
kostengünstige Mieten von 4 - 5 DM/m realisiert werden (vgl. AKS,
Homepage, 2002).
Genossenschaftsförderung. In Kapitel 4.1.5 habe ich darauf hingewiesen, dass es im Zuge der Privatisierungsmaßnahmen öffentlicher
Wohnungsbaugesellschaften
zu
einigen
Genossenschaftsausgründungen gekommen ist. Diese werden in Berlin seit 1999 in
begrenzter Anzahl wieder gefördert. Die im Projektteil beschriebene
Bremer Höhe ist das erste Projekt, welches in den Genuss dieser
Förderung gekommen ist. Die Förderung gliedert sich in mehrere
Teilbereiche:
Bestandserwerbsdarlehen. Das Land Berlin vergibt zinsverbilligte
Bestandserwerbsdarlehen zu einem Zinssatz von 2,5 % p.a. bis zu
einer Förderungshöhe von 409 € /m und über eine Laufzeit von 15
2
Jahren.
Gründung. Durch Zahlung eines einmaligen Zuschusses in Höhe von
511 € für jede in die Genossenschaft überführte Wohnung werden
Wichtigste Berliner IBB-Programme in Mio. €
Wohnungsbauförderung Berlin in Mio. €
350,0
12000
Gesamt
Eigentum
300,0
Genossenschaft
10000
Mietwohnungsbau
Soz.Stadterneuerung
Stadtw.Maßnahmen
250,0
Denkmalschutz
8000
Plattenbauweise
200,0
6000
150,0
4000
100,0
2000
50,0
0,0
0
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Darst. 37: Wohnungsbauförderung Berlin I Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: IBB, Rechenschaftsberichte, 2001
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Darst. 36: Wohnungsbauförderung Berlin I I Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: IBB, Rechenschaftsberichte, 2001
79
80
Rahmenbedingungen - Förderung
die anfallenden Kosten der Gründung pauschal gefördert. Der
4.3.8
Mindestzuschuss beträgt 10.226 € ; maximal werden 25.565 €
Damit schließt sich der Kreis und wir befinden uns wieder bei der
Frage nach der Finanzierbarkeit von Wohnungspolitik. An dieser
Stelle möchte ich noch einmal einen etwas differenzierteren Blick
auf den Wohnungsmarkt werfen. Dieser ist zwar im Landesdurchschnitt entspannt, Deutschland gliedert sich heute jedoch in drei
völlig unterschiedliche Teilregionen. Es gibt eine Wachstumsregion
(Süddeutschland) mit einer erheblichen Wohnungsnot und einem
hohen Bedarf an preisgünstigem Wohnraum. In München sind von
1999 bis 2000 die Neuvertragsmieten um 9,7 % gestiegen (vgl. BSI,
Fakten, 2001, S.10). Daneben gibt es Stagnationsregionen (Ruhrgebiet)
und Schrumpfungsregionen (Ostdeutschland), die einen erheblichen Investitionsbedarf an Umstrukturierungsmaßnahmen erfordern.
Die Darstellungen 38 und 39 zeigen, dass die Belastung durch die
Bruttokaltmiete am Haushaltseinkommen in den letzten Jahren
gestiegen ist. Dies gilt besonders für die unteren Einkommensgruppen, die 41 % ihres Einkommens für die Miete aufbringen müssen.
erstattet.
Genossenschaftsanteile. Gefördert wird auch der Erwerb von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft, sofern diese nach dem 1.
Januar 1995 in das Genossenschaftsregister eingetragen worden ist.
Die Förderung besteht hier in der Vergabe zinsloser Darlehen in
Höhe von 4.090 € pro antragstellendem Genossenschaftsmitglied.
Die Rückzahlung des Darlehens erstreckt sich über maximal 8 Jahre
(vgl. Stadtentwicklung Berlin, Gründungsleitfaden, 2001, S.33-39).
Die Förderung sieht sich als Ergänzung zur staatlichen Unterstützung aus dem Eigenheimzulagegesetz. Die Eigentumsorientierung
ist damit zwingender Bestandteil dieser Finanzierung. Die Fördergelder reichen bisher für ca. 2000 – 3000 Wohnungen pro Jahr.
Interessanterweise ist die Genossenschaftsförderung die einzige, die
sich in den Sparhaushalt der Jahre 2002/03 hinüberretten konnte.
Die anderen oben genannten Programme gibt es nicht mehr. Sie
wurden komplett gestrichen (s. Darstellung 36,37).
Bruttokaltmiete
Belastung durch die Bruttokaltmiete in
den alten Ländern 1991 bis 1998
115
Nachbetrachtung
Wohnungsmiete – Lebenshaltung Index 1995 = 100
Wohnungsmiete
110
Lebenshaltung
105
Jahr
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
Anteil der Bruttokaltmiete
am Haushaltseinkommen
19,7 %
21,0 %
22,8 %
23,4 %
23,7 %
23,9 %
25,0 %
100
95
90
85
80
75
70
1991
Darst. 38: Bruttokaltmiete - Haushaltseinkommen Quelle:
eigene Darstellung in Anlehnung an: BSI, Fakten, 2001, S.17
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
Darst. 39: Wohnungsmiete - Lebenshaltung
Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: BSI, Fakten, 2001, S.16
Rahmenbedingungen - Förderung
Diese Einkommensgruppen profitieren überhaupt nicht von der
zunehmenden Eigentumsorientierung der Förderungspolitik, da sie
das notwendige Eigenkapital nicht aufbringen können. Sie sammeln
sich in den verbliebenen, immer knapper werdenden Sozialwohnungen. Zwischen 1987 und 1999 ist der Bestand an Sozialwohnungen durch das Auslaufen von Belegungsbindungen von 3,93 Mio.
Wohnungen auf 2 Mio. Wohnungen gesunken. Jährlich verringert
sich dieser Bestand um weitere 100.000 Einheiten (vgl. BSI, Fakten,
2001, S.11).
Man kann also keineswegs davon sprechen, dass es einer Wohnungspolitik nicht mehr Bedarf. Allerdings eher einer Politik, die es
schafft, zwischen den Vor- und Nachteilen von Miete und Eigentum
zu vermitteln, die sich mehr an Qualitäten orientiert und die differenzierter auf die unterschiedlichen Gegebenheiten eingehen kann.
81
82
Projektbeispiele
5 Projektbeispiele
Die untersuchten Projekte müssen sich mit den im vorigen Kapitel
erläuterten Rahmendingungen auseinandersetzen, obwohl diese
sicherlich nicht perfekt sind. Inwieweit sich diese verbessern lassen,
wird Ergebnis der Projektanalyse sein und im Anschluss an dieses
Kapitel erläutert werden. Für die Projektuntersuchung habe ich 10
Untersuchungskriterien ausgewählt, die ich im Folgenden vorstellen
möchte:
1. Projektprofil / Idee: An dieser Stelle wird das Projekt kurz vorgestellt und die grundsätzliche Projektidee präsentiert.
2. Entstehung / Transformation: Dieser Punkt ist besonders bei
älteren Projekten interessant. An dieser Stelle werden die Rahmenbedingungen erläutert, die zur Entstehung des Projekts geführt
haben (Reflex oder Reflexion). Außerdem werden die unterschiedlichen Transformations- und Wachstumsphasen des Projekts erläutert.
3. Akteure: Projekte sind nur bedingt übertragbar, weil deren
Entstehung ganz wesentlich von bestimmten Initiatoren und
Akteuren abhängig ist. Dieser Aspekt wird hier näher beleuchtet.
Dabei werden die Initiatoren, wesentliche Akteure aus dem Umfeld,
die Nutzer oder die Anleger vorgestellt.
4. Gesellschaftsform: Bei der Realisierung ist es entscheidend, eine
Gesellschaftsform zu finden, die der Projektidee entspricht. Ein
Verein beispielsweise kann wirtschaftlich nicht tätig werden, eine
Genossenschaft nur seine Mitglieder fördern, eine KG erlaubt keine
Mitbestimmung der Anleger. Jede Gesellschaftsform hat ihre Vorund Nachteile. Diese sollen hier untersucht und erläutert werden.
5. Finanzierung: Von einem guten Gedanken alleine lässt sich kein
Projekt finanzieren. Insbesondere wegen der ausbleibenden staatlichen Förderungen ist an dieser Stelle eine hohe Kreativität gefordert. Die untersuchten Projekte nutzen ein weites Spektrum alternativer Finanzierungsformen.
6. Konflikte: Jedes Projekt hat mit Problemen und Konflikten zu
kämpfen. Die Darstellung dieser Konflikte hat oft einen größeren
Lernwert, als die Projektbeschreibung selbst.
7. Kooperation / Vernetzung: Bei der Projektauswahl habe ich
großen Wert darauf gelegt, keine von der Welt abgewandte, isolierte Projekte auszuwählen. Dementsprechend wird an dieser Stelle
die Frage geklärt in welchen Kontext das Projekt steht, welche
Außenwirkung es hat und wie es vernetzt ist.
8. Lessons Learned: An dieser Stelle fasse ich die oben gewonnen
Erkenntnisse zusammen und stelle sie den im Kapitel 2 entwickelten
Strategien gegenüber.
9. Anschrift + Kontakt: Zur detaillierteren Informationsbeschaffung gebe ich Anschrift und Adresse des Projekts an.
10. Quellen: Quellennachweise der Projektstudie.
5.1
Projekte
Bei der Untersuchung wird unterschieden zwischen Detailprojekten, die ich sehr ausführlich untersuche und Teilprojekten, bei
denen ich mich nur bestimmten Aspekte widme.
Projektbeispiele / Stadtwerk KG
Stadtwerk KG
(Detail)
Profil: Soziale und ökologische Stadterneuerung
Standort: Berlin
Gesellschaftsform: Kommanditgesellschaft (KG)
Finanzierung: ökologischer und sozialer Immobilienfonds
Aspekte: Finanzierung, Gesellschaftsform
1. Projektprofil/Idee Die StadtWerk Berlin KG ist kein normales
Immobilienunternehmen. Erstens hat es sich als solches einer
sozialen, ökologischen und nachhaltigen Stadtentwicklung verschrieben und zweitens fordert es interessierte Anleger dazu auf,
sich an dieser Idee mittels eines Immobilienfonds zu beteiligen.
Dabei kann der Anleger abwägen zwischen den Freuden einer
prognostizierten Rendite zwischen 4 und 5 % Prozent (in den ersten
Jahren weitestgehend steuerbefreit) und dem Bewusstsein, sein
Geld auch inhaltlich sinnvoll angelegt zu haben. Das Handlungsfeld
ist die soziale und behutsame Stadterneuerung. Bei den Projekten
werden folgende Kriterien beachtet:
Der Umfang von Maßnahmen und die Höhe der Mieten orientieren
sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit und den Bedürfnissen der
Mieter. Vorrangig wird Altbausubstanz behutsam saniert und
erhalten. Daneben gibt es auch eine vorsichtige Entwicklung durch
Neubau in städtebaulichen Zusammenhängen. Projekte sind flächensparend und verkehrsmindernd zu planen und zu bauen. Die
eingesetzten Materialien und Baustoffe sollen natürlich und recyclingfähig sein. Durch den Einsatz moderner Technik und Wärmedämmung werden regenerative oder ressourcen-schonende Ener2
gien genutzt, wodurch der Energiebedarf gesenkt und die CO
Emissionen verringert werden.
Die Immobilienprojekte der StadtWerk Berlin KG werden über die
ganze Stadt verteilt und in einer Gesellschaft zusammengefasst, um
eine ausgewogene Mischung unterschiedlicher und grundstücksübergreifender Projekte zu erreichen und das Risiko des Anlegers zu
verringern. In erster Linie handelt es sich um Sanierung und Bau von
Mietwohnungen, aber auch von Gewerbeimmobilien und Gebäuden, die einer kulturellen, sozialen oder gesellschaftlichen Nutzung
dienen.
2. Entstehung/Transformation Die Stadtwerk KG ist geboren aus
dem Gedanken, kleinen Genossenschaften mittels eines Immobilienfonds privates Anfangskapital zur Verfügung zu stellen. Fabian
Tacke, damals noch Vorstand der Selbstbau e.G., hatte die Idee, eine
eG & Co KG zu gründen. Dies ist eine Kommanditgesellschaft, in der
die Genossenschaft Komplementärin und Geschäftsführerin ist und
in welcher der Immobilienfonds die Rolle der Kommanditisten, der
privaten Geldanleger, übernimmt. Rechtlich gesehen ist bei einer
solchen Konstellation die KG Grundstücks- oder Hauseigentümer.
Die Kommanditisten sind nominell Miteigentümer (genauso wie es
bei herkömmlichen Modellen die Banken sind) und man müsste
diesen eine jährliche Gesellschafterversammlung zugestehen. Auch
wenn die Mitbestimmungsbefugnisse der Kommanditisten als
Teilhafter nur marginal sind fand sich keine Genossenschaft, die sich
auf diese „Besitztumseinschränkung“ eingelassen hätte („Dann
gehört uns das Haus ja nicht mehr“). Investoren wären wohl vorhan-
83
84
Projektbeispiele / Stadtwerk KG
den gewesen (vgl. Tacke, Interview, 2002).
Der Gedanke des „sozialen“ Immobilienfonds blieb und wurde nach
dem Scheitern der GmbH & Co KG unabhängig weiterentwickelt. Die
Rolle, welche die Genossenschaften nicht wollten, nimmt Fabian
Tacke als Komplementär der Stadtwerk KG jetzt selbst ein.
Ursprünglich sollte es sich bei dem Fonds um einen offenen Immobilienfons handeln, der nach und nach immer mehr Projekte innerhalb der Thematik der sozialen Stadterneuerung aufnimmt. Steuerliche Benachteiligungen der Kommanditisten, schwierige Abschätzung der Wertentwicklung durch unterschiedliche Investitionsphasen, unterschiedliche Ausstiegs- und Einstiegszeitpunkte der Kommanditisten – diese Schwierigkeiten führten schließlich dazu, dass
es sich bei der Stadtwerk KG jetzt um einen geschlossenen Immobilienfonds handelt, der u.a. von der Umweltbank angeboten wird (vgl.
Tacke, Interview, 2002).
3. Akteure. 1989 begann Fabian Tackes Laufbahn in der Berliner
Stadterneuerung. Im AKS (Arbeitskreis Berliner Selbsthilfegruppen
im Altbau e.V.) arbeitete er mit an der Vernetzung der damals
zahlreichen besetzten Häuser in Ost-Berlin und beriet in Fragen des
Erwerbs, der Selbsthilfe, der Rechtsform und der Sanierung. Seit
August 1993 arbeitete Tacke als Projektleiter und später Geschäftsführer bei der Mietergenossenschaft SelbstBau e.G. 1996 machte er
sich mit seinem Büro für Projektsteuerung in der Stadterneuerung
selbstständig. Zu seinen Auftraggebern gehören sowohl öffentliche
und gemeinnützige Einrichtungen als auch private und gewerbliche
Bauherren. Mit der StadtWerk Berlin KG hofft Fabian Tacke, ein
neues Modell in der Berliner Immobilienwirtschaft umzusetzen, das
Kapitalanlegern eine interessante Beteiligung in eine soziale und
ökologische Stadtentwicklung bietet.
Zum Beirat der Stadtwerk KG gehören außerdem: Gert Behrens, seit
1966 u.a. selbstständiger Steuerberater bei Stattbau und Aufsichts-
ratsvorsitzender der Bewohnergenossenschaften Luisenstadt e.G.
und FriedrichsHeim e.G.; Jeanette Martins, Abgeordnete von „Bündnis 90 / Die Grünen“; Albrecht Stahl, Rechtsanwalt (vgl. StadtWerk KG,
Homepage, 2002.)
4. Gesellschaftsform. Als Gesellschaftsform wurde eine Kommanditgesellschaft gewählt. Fabian Tacke ist Komplementär der Gesellschaft. Als solcher haftet er mit seinem Privatvermögen und ist allein
zur Geschäftsführung berechtigt. An der Gründung waren noch 9
Kommanditisten (Teilhafter) beteiligt, die alle mindestens 10.000
DM einbrachten. Um auch bei einer Publikumsgesellschaft wie der
StadtWerk Berlin KG ein hohes Maß an Transparenz sicherzustellen,
nehmen Anleger ihre Rechte in erster Linie in der Gesellschafterversammlung und über den Beirat wahr. Dieser besteht aus drei bis fünf
gewählten, sachverständigen Vertretern. Der Beirat vertritt die
Interessen der Anleger, berät den geschäfts-führenden Gesellschafter, überwacht die wirtschaftliche Entwicklung, die Einhaltung der
sozialen und ökologischen Kriterien und trifft zusammen mit dem
Komplementär wichtige Entscheidungen, bei denen die durch die
Satzung die Zustimmung des Beirates zwingend vorgeschrieben ist
(z.B. Aufnahme von langfristigen Darlehen). Der Komplementär
Fabian Tacke ist jedem Gesellschafter rechenschaftspflichtig.
Komplementär
(Vollhafter)
Kommanditist
Kommanditist
Kommanditist
(Teilhafter)
(Teilhafter)
(Teilhafter)
Darst. 40: Stadtwerk KG Gesellschaftsform
Quelle: eigene Darstellung
Projektbeispiele / Stadtwerk KG
5. Finanzierung Die Stadtwerk KG realisiert über einen geschlossenen Immobilienfonds 4-5 Bauvorhaben. Bei einer Fortführung
müsste einen neue KG gegründet werden. Das erste Projekt der KG
liegt in der Wönnichstraße in Lichtenberg. Tabelle 41 zeigt das
prognostizierte Investitionsvolumen dieses Projekts.
Erwerb: Für den Erwerb ergibt sich ein Investitionsbedarf von rund
1.175.000 DM. Die Finanzierung erfolgt mit 475.000 DM (40%) aus
Eigenmitteln der Gesellschaft. Dies ist eine solide Grundlage und
sichert eine rentable Bewirtschaftung. Als Partner für die Finanzierung des Vorhabens konnte die Umweltbank AG Nürnberg gewonnen werden, die ein Hypothekendarlehen von 700.000 DM zugesagt
hat. Nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt sich ein Ertrag
aus der laufenden Bewirtschaftung (Leerstand angenommen 30%)
von ca. 16.000 DM pro Jahr. Dies entspricht einer Eigenkapitalverzinsung von etwa 5,5 % vor bzw. 3,3 % nach Tilgung. Ausschüttungen
sind bis zum Abschluss der Sanierung nicht vorgesehen (vgl. StadtWerk KG, Homepage, 2002).
Vorschau Sanierung: Die Sanierung soll nach dem Erwerb zügig,
aber ohne Zeitdruck geplant und vorbereitet werden. Die Kostenschätzung ergibt einen Gesamtinvestitionsbedarf von ca. 4.700.000
DM. Um die Sanierung zu finanzieren, wird eine weitere „Kapitalerhöhung“ durchgeführt. Daneben werden Mittel aus dem Förderprogramm „Soziale Stadterneuerung“ und Darlehen aus den KfW
Förderprogrammen zum Einsatz kommen. Eine weitere Aufnahme
von Hypothekendarlehen ist nicht vorgesehen. Nach der Sanierung
(geplant bis 2005) ergibt sich ein jährlicher Überschuss von rund
50.000 DM (2,3% p.a.), der zum großen Teil auch zur Ausschüttung
kommen soll. Der Tilgungsgewinn beträgt dann 1,8%, so dass ein
Gesamtergebnis von anfänglich 4,1 % p.a. entsteht. Die steuerlichen
Abschreibungsmöglichkeiten führen dazu, dass die Gesellschaft in
den ersten 12 Jahren keine oder nur geringfügige zu versteuernde
Überschüsse erwirtschaftet. In den ersten Jahren der Sanierung
werden Steuerminderungen für die Anleger möglich (vgl. StadtWerk
KG, Kapitalerhöhung, 2001).
Während für die Anfangsinvestition die Beteiligungen der Kommanditisten im wesentlichen im direkten Umfeld des Initiators
geworben wurden, hat die Umweltbank für die Weiterführung einen
Immobilienfonds aufgelegt und für diesen eine Setzungsgarantie
übernommen. Damit dürfte die finanzielle Zukunft der Stadtwerk KG
gesichert sein (vgl. Umweltbank, Homepage, 2002).
Gesamt
Eigenkapital
Eigenkapital (Fonds)
Darlehen Umweltbank
KFW Wohnraummodern.
Baukostenzuschuss Berlin
5.569.000 DM
100,0 %
475.000 DM
8,5 %
2.176.000 DM
39,0 %
700.000 DM
12,6 %
1.268.000 DM
22,7 %
705.000 DM
12,6 %
Darst. 41: Stadtwerk KG Finanzierung Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an:
StadtWerk KG, Kapitalerhöhung, 2001
6. Konflikte. Die Finanzierung der Wönnichstraße ist gesichert. Der
neue Berliner Haushalt (2002/03) sieht jedoch eine Streichung der
Fördermittel der sozialen Stadterneuerung und der stadtweiten
Maßnahmen vor. Die Folgeprojekte können demnach nicht mehr im
selben Umfang saniert werden, was zu einer Konzentration auf
Gebäude mit einer relativ guten Gebäudesubstanz führen wird. Dies
wird in Zukunft zu einem bunten Nebeneinander sanierter und total
verfallener Gebäude führen (vgl. Tacke, Interview, 2002).
7. Kooperation / Vernetzung. Sollte das Konzept erfolgreich sein,
besteht die Möglichkeit einer Neuauflage (Stadtwerk II). Eine Ausweitung des Konzeptes und eine Vernetzung mit anderen Projekten
ist nicht vorgesehen.
85
86
Projektbeispiele / Stadtwerk KG
8. Lessons Learned. Folgt man der in Kapitel 2.9.9 gewählten
Definitionen ist die Stadtwerk KG eindeutig der nachhaltigen Ökonomie zuzuordnen. Sie richtet sich in erster Linie an Investoren, die
eine adäquaten Rendite mit einer ethischen Anlageform verbinden
wollen. Das Ziel der Stadtwerk KG ist die Erstellung eines ökonomischen, ökologischen und sozialen Produkts. Die Vorteile der KG –
Haftungsbeschränkung und Steuerabschreibung – kommen hier
bestens zur Geltung. Transparenz ist dabei wichtiger als demokratische Teilnahme, sowohl der Anleger als auch der eigentlichen
Nutzer (Mieter). Leider konnte das Modell der eG & Co KG nicht
realisiert werden. Diese hätte die Vorteile Genossenschaft (demokratische Teilnahme) ideal mit den Vorteilen der KG verbunden. Insgesamt kann man ökologisch oder sozial orientierten Immobilienfonds
nur eine ähnliche Dynamik wie den Windkraftfonds wünschen. In
Freiburg wird gerade über einen „Solarfonds“ die Erstellung von
zahlreichen Plusenergiehäusern realisiert (vgl. Solarfonds, Homepage,
2002).
9. Quellen
Umweltbank (Hg.) (2002): Homepage, 08/02, www.umweltbank.de, 15.Juni.
2002
Stadtwerk KG (Hg.) (2002): Homepage, 06/02, www.stadtwerk-berlin.de, 04.
Juni 2002
Stadtwerk KG (Hg.) (2002): Informationen zur ersten [Kapitalerhöhung], Mai
2001, Berlin, Stadtwerk KG
Stadtwerk KG (2002): [Interview] mit Fabian Tacke, Berlin, 12.05.02
Stadtwerk Berlin KG
Eberswalder Straße 30
10437 Berlin
Tel. 030 – 443 59 418
www.stadtwerk-berlin.de
Projektbeispiele / Mieterfonds
Mieterfonds
(Teil)
Profil: Eigentum für Schwellenhaushalte
Standort: Berlin
Gesellschaftsform: GmbH & Co KG
Finanzierung: Eigenkapital, Fremdmittel aus KG
Aspekte: Finanzierung
1. Projektprofil/Idee. Die Wohnungspolitik der Bundesregierung
basiert sehr stark auf der Förderung von selbstgenutztem Eigentum.
Um den Traum vom Eigenheim realisieren zu können, bedarf es
jedoch einer Eigenkapitalbasis von mindestens 10% - 15% - eine
Vorgabe, die von vielen Haushalten nicht erfüllt werden kann
(Schwellenhaushalte).
Beim Modell des Mieterfonds wird der Eigenkapitalanteil im wesentlichen von einem Immobilienfonds oder von externen Geldanlegern
übernommen. Die Bewohner des Gebäudes, die ursprünglich nur
wenig oder gar kein Kapital einbringen konnten, zahlen über die
Miete diese Investoren aus und erwerben so sukzessive Teile ihrer
Wohnung. Nach 20 Jahren können sie im Besitz ihrer Wohnung sein.
Der Investor freut sich über eine Rendite zwischen 4 und 6% und
über die Möglichkeit steuerlicher Abschreibungen.
Das Modell des Mieterfonds soll eine hohe Flexibilität zwischen
Eigentum und Miete erlauben. Dadurch sollen die Risiken der
Eigentumsbildung vermieden werden. Fällt beispielsweise ein
Haushalt durch Arbeitslosigkeit in die Grenzen der Mietförderung,
kann der Eigentumserwerb wieder umgewandelt werden in eine
normale Mietzahlung und somit Wohngeld in Anspruch genommen
werden. Ähnlich kann bei einem Wohnortwechsel (andere Arbeitsstelle) verfahren werden.
2. Entstehung/Transformation. Das Modell wurde 1995 – 1997 am
IFF mit finanzieller Unterstützung des Sozialministeriums Mecklenburg – Vorpommern entwickelt. Die Funktionsweise ist praxisnah im
IFF – Finanzratgeber „Mieter kaufen ihr Haus“ beschrieben (vgl. IFF,
Mieterfonds, 1997). Eine Wohnbundstudie (NRW) zur Altbausanierung
in Leipzig griff 1999 diese Idee auf und schlug sie in der Altbausanierung der Stadt Leipzig vor. Das Büro Forma Urbis in Berlin hat 2001
ebenfalls die Möglichkeit der Durchführung geprüft. Leider liegen
bislang keine Resultate vor.
3. Akteure. Zu den Zielgruppen sollen diejenigen Mietergruppen
gehören, die Interesse an einer Eigentumsbildung haben, sich
bislang jedoch nicht auf die mit dem Kauf verbundenen individuell
zu tragenden Risiken einlassen wollten und die auch nicht über das
notwendige Eigenkapital verfügen (Schwellenhaushalte).
4. Gesellschaftsform. Bei dem vorliegenden Projekt handelt es sich
um eine GmbH & Co KG. Hauptkonstruktion ist die Kommanditgesellschaft, deren Kommanditisten die Mieter/Eigentümer und die
externen Geldanleger sind.
Komplementär der GmbH & Co KG ist zur Haftungsbegrenzung eine
GmbH. Dies gibt allen Beteiligten die Sicherheit, nur für den Wert
ihrer eigenen Wohnung haften zu müssen. Der einzige Gesellschaf-
Nutzer
Investor
Nutzer
Investor
Darst. 42: Mieterfonds Grundprinzip Quelle: eigene Darstellung in
Anlehnung an Scheck, Prospekt, 2002
87
88
Projektbeispiele / Mieterfonds
tungen Kommanditanteile erarbeiten zu können. Die fehlenden
Finanzmittel können über Bankdarlehen beschafft werden.
Für den Fremdanleger sind die Anteile an der Kommanditgesellschaft aus mehreren Gründen interessant. Er kann Steuersparmöglichkeiten in Anspruch nehmen, profitiert von der Verzinsung der
Anteile sowie dem Wertzuwachs der Immobilie.
Über einen monatlichen Mietzins, der aus den Betriebskosten, der
Verzinsung von Bankdarlehen und Fremdkapital und einer Tilgung
besteht, erwirbt der Mieter/Nutzer sukzessive seine Wohnung (vgl.
ter der GmbH ist ein von den Mietern zu gründender Verein. Dieser
Verein übernimmt die Geschäftsführung der GmbH und die Verwaltung der KG und des Hauses. Außerdem kann er die Mieterfondsanteile treuhänderisch verwalten. Das Stammkapital der GmbH wird
von allen Interessenten anteilig aufgebracht und für die Kosten des
Hauses verwendet.
5. Finanzierung. Das Hauptproblem von Schwellenhaushalten ist
die mangelnde Eigenkapitalausstattung. Beim Mieterfondsmodell
wird dieses Manko dadurch behoben, dass ein gemeinsamer Fonds
geschaffen wird, der unterschiedlichen Formen der Teilnahme Raum
bietet. Dieser Fonds wird ausgestattet mit unterschiedlich hohen
Eigenkapitalanteilen der Mieter/Nutzer - je nach Vermögenslage.
Hinzu kommen die Förderanteile aus dem Eigenheimzulagegesetz
und Kommanditanteile von Fremdanlegern, die wesentlich zu einer
Verbreiterung der Eigenkapitalbasis beitragen sollen. Des Weiteren
sollte die Möglichkeit geschaffen werden, durch Eigenleis-
Wohnbund, Trägerstrukturen, 1999, S. 62).
6. Konflikte/Probleme. Die Rechtskonstruktion, die es zu Beginn
eines solchen Erwerbsmodells zu bewältigen gilt, ist relativ aufwendig und kompliziert. Der Wohnbund schlägt deswegen eine Kooperation mit schon bestehenden Vereinsstrukturen oder Genossenschaften vor (vgl. Wohnbund, Trägerstrukturen, 1999, S. 62).
8. Lessons Learned. Da das Modell des Mieterfonds noch nicht
Verlaufsprognose
Verein
GmbH
(Nutzer)
(Vollhafter)
Kommanditist
Kommanditist
Kommanditist
(Nutzer)
(Nutzer)
(Anleger)
100%
90%
80%
70%
60%
50%
40%
30%
20%
10%
0%
Bankdarlehen
Fremdkapital
Selbsthilfe
Eigenkapital
Eigenheimzulage
1 Jahr
Darst. 43: Mieterfonds Aufbau Quelle: eigene Darstellung in
Anlehnung an Scheck, Prospekt, 2002
8 Jahre
15 Jahre
22 Jahre
Darst. 44: Mieterfonds Verlauf Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an
Scheck, Prospekt, 2002
Projektbeispiele / Mieterfonds
realisiert wurde ist es nicht möglich an dieser Stelle ein Fazit zu
ziehen. Der Mieterfonds verspricht jedoch, trotz der etwas komplizierten Gesamtkonstruktion, eine gangbare Möglichkeit Schwellenhaushalte an der Eigentumsbildung zu beteiligen. Er zeichnet sich
aus durch ein gemeinschaftliches Vorgehen und durch die Aktivierung von Selbsthilfe – in Form von Eigenkapital und Eigenarbeit –
und Fremdkapital.
10. Quellen
IFF Institut für Finanzdienstleistungen (Hg.) (1997): [Mieterfonds] für
Schwellenhaushalte, 09/02, www.iff-hamburg.de/2/ mieterfonds.html,
12.Sept.2002
Reifner, U. (1997): [Mieter kaufen] gemeinsam ihr Haus, Hamburg,
Rowohlt
Scheck, J.P. (2002): [Prospekt] Wohneigentum für Schwellenhaushalte,
Berlin, Scheck
Wohnbund NRW (Hg.) (1999): [Trägerstrukturen], Trägerformen der
Wohneigentumsbildung durch Selbstnutzer in Leipzig, Bochum, Wohnbund NRW
89
90
Projektbeispiele / Kraftwerk 1
Kraftwerk 1
(Detail)
Genossenschaft (Neubau) - Zürich
Finanzierung: Depositenkasse, Fonds de Roulement,
Genossenschaftsanteile, interner Solidarfonds
„Wohne wild und zufrieden – KraftWerk1“
1. Projektprofil. Kraftwerk 1 ist eine neu gegründete Genossenschaft mit dem Ziel, in gemeinsamer Selbsthilfe ihren Mitgliedern
preisgünstigen Raum für Wohnen, Arbeiten und öffentliche Nutzungen zu verschaffen. Sie möchte nachhaltige Strukturen schaffen,
welche selbstverwaltete, sichere und ökologische Lebensformen
ermöglichen. Zu diesem Zweck hat sie in einem zentrumsnahen
Zürcher Industriequartier drei Gebäude errichtet, die Platz bieten für
ca. 450 Bewohner (300 Wohnen + 150 Arbeiten). KraftWerk1 versteht sich als soziales Pionierprojekt/Experimentierfeld und hat
diese Ausrichtung mit seiner Charta zum verbindlichen Programm
gemacht. Das Projekt legt Wert auf eine breite soziale Durchmischung, eine aktive Nachbarschaft und eine große Anzahl gemeinschaftlicher Güter und Infrastrukturen. Die Liegenschaften der
Genossenschaft sollen dauerhaft der Spekulation entzogen werden.
2. Entstehung/Transformation. Die Geschichte des Kraftwerk 1 ist
lang. Sie hat ihre Ursprünge im Gesellschaftsentwurf „bolo`bolo“ aus
dem Jahre 1986 des Schriftstellers p.m., der eine bedeutende Rolle
in der europäischen Alternativszene spielte. Bis zur Realisierung des
Kraftwerks kam es zu einigen Transformationen, die ich im folgenden erläutern möchte:
Phase 1: Bolo`Bolo ist eine humorvolle, chaotische, gegenkulturelle
Kritik der technologischen Zivilisation und des zentralistischen
Staates, eine regionalistische und ökologische Gesellschaftsutopie.
In seinem Buch schlägt p.m. die Zerstörung der PAM (Planetaren
Arbeitsmaschine) durch gezielte Substruktion bei gleichzeitigem
Aufbau neuer alternativer, regional verankerter Lebenswelten vor,
welche er Bolos nennt. Bolos sind kleine, dezentrale Gemeinschaften, die nicht mehr als 500 Menschen umfassen sollen. Diese autarken, auf einen möglichst hohen Grad der Selbstversorgung und
regional gebundenen Wirtschaftsformen beruhenden Gemeinschaften, können sowohl ländliche, als auch Stadtteil-Kommunen sein,
die letztlich ohne Geld, ohne Polizei und ohne Staat leben sollen.
Der Aspekt der Befreiung von staatlicher Unterdrückung spielt hier
eine sehr große Rolle (vgl. p.m, bolo’bolo,1986).
Phase 2: Mit Ihrem Buch Kraftwerk 1 von 1993, versuchten p.m.,
Andreas Hofer und Martin Blum die Grundlage für die Realisierung
eines Bolos zu erarbeiten und stießen dabei auf eine überwältigende Resonanz. „Was wird möglich, wenn 700 Leute zusammen
arbeiten und wohnen? Wir sehen ein solches Projekt als Chance,
nachhaltige Lebensweisen praktisch zu erproben. Wir gestalten ein
neues Stadt-Quartier, in dem wir Haushalten, Zusammenleben und
Arbeiten neu verbinden. Wir sind genug Leute, um zwischen Hausund Erwerbsarbeit neue Formen gemeinschaftlicher Arbeit einzuführen ... Dissidente Praxis hat es aber zu allen Zeiten gegeben. Wir
Projektbeispiele / Kraftwerk 1
können nicht darauf warten, bis die Mehrheit zustimmt, sondern wir
ziehen es vor, heute schon anders zu leben, weil dies schließlich
unser einziges Leben ist.“ (p.m. u.a, Kraftwerk 1, 1993)
Im Vergleich zum Buch von 1986 kam es jedoch zu einigen Transformationen. Das Ursprungsprojekt von p.m. ging von einer sehr
großen Vereinheitlichung der Lebensstile innerhalb der jeweiligen
Bolos aus, die in totaler Opposition zur Außenwelt stehen. Unterschiedliche Lebensstile müssten ihren Ausdruck in unterschiedlichen Bolos finden. Diese krasse Trennung von Lebensstilen taucht in
dem Buch Kraftwerk 1 nicht mehr auf. Das Projekt bekommt einen
integrativeren Charakter, der allerdings von einer gemeinsamen
Idee gekennzeichnet sein muss (Satzung). Autarkie bzw. eine gewisse Größe ist auch weiter wichtig für das Projekt, allerdings gerade
nicht, um sich erfolgreich vom Rest der Welt abschotten zu können,
sondern im Gegenteil, um einer zu starken Intimität und einer
daraus folgenden Verinselung entgegenwirken zu können. Dementsprechend soll Kraftwerk 1 auch keine Landkommune sein, sondern
mitten in der Stadt platziert werden. Die Größe des Projekts ist auch
wichtig, um die Außenwirkung der Projektidee zu vergrößern.
Phase 3: Als Phase 3 möchte ich den Realisierungsprozess des
Kraftwerks bezeichnen. Im Prinzip wurden die Gedanken des Buches
„Kraftwerk 1“ weiterentwickelt. Kraftwerk 1 versteht sich heute als
Impulsgeber für die Stadtentwicklung und hat dementsprechend
einen beträchtlichen Bekanntheitsgrad erreicht. Damit ist das
Projekt urban geworden. Unterstrichen wird dieser Charakter durch
eine umfassende Publikations- und Informationspolitik. Im Verlauf
der Realisierung mussten allerdings einige Eingeständnisse gemacht
werden. Die städtebauliche Situation beengt das Projekt. Mieten
und Genossenschaftsanteil sind relativ hoch, was eine soziale
Durchmischung erschwert und gerade Schlechtverdienende ausschließt. Die Verbindung von Wohnen und Arbeiten ist eher Aus-
nahme als Regel. Das Projekt ist keineswegs autark, obwohl es
zahlreiche Synergien gibt. Auch die wohnortnahen Dienstleistungen
müssen verstärkt werden.
Ein realisiertes Projekt verliert schnell den Charme des Utopischen.
Diese Erkenntnis gilt auch für das Kraftwerk - aber an einer Utopie
muss man ein realisiertes Projekt dieser Größenordnung auch nicht
messen. Was erreicht wurde, ist schon beeindruckend genug (vgl.
Schweidlenka, Subversion, 2001).
Architektur (extra). Die Baugenossenschaft Kraftwerk 1 ist ein groß
angelegtes Wohn- und Arbeitsexperiment, nicht nur was die sozialen und ökologischen Belange angeht, sondern auch hinsichtlich der
Architektur. Dabei musste man sich städtebaulich erst einmal einer
planerischen Vorbelastung beugen.
Wer auf dem Grundstück bauen wollte, musste dies nach einem
alten städtischen Gestaltungsplan. Dieser Plan legt Größe und Lage
der vier Baukörper zwingend fest. In Folge konzentrierten sich die
Architekten vor allem auf die innere Organisation. Das spektakuläre
Innenleben des zentralen achtgeschossigen Baukörpers ist von
außen kaum sichtbar. Seine schroffe, mit dunklem Klinker verkleidete Backsteinhaut und das regelmäßige Fensterraster lassen nicht auf
den komplexen Aufbau schließen. Im Inneren kreuzen sich zwei
Erschließungssysteme: In der Vertikalen gibt es vier Treppen- und
Lifttürme. Im Erdgeschoss, im dritten und im sechsten Obergeschoss
verbinden das Haus in der Längsachse - analog Le Corbusiers Unité
d'habitation – sogenannte rues intérieurs. Die Architekten nutzen
die Möglichkeiten der Schottenbauweise und schaffen es, zweioder mehrgeschossige Maisonnettewohnungen, Durchschusswohnungen (ihr größter Raum erstreckt sich über die gesamte Gebäudetiefe von 17 Metern), loftartige Einheiten sowie Apartments mit
gegeneinander versetzten Geschossen in einem Baukörper unterzubringen. In fünf Riesenwohngemeinschaften können bis zu 20
91
92
Projektbeispiele / Kraftwerk 1
Menschen ihre Wohn- und Arbeitsbereiche miteinander verknüpfen.
Am schönsten sind die Maisonnettewohnungen: Sie haben gegen
den Hof jeweils einen luftigen, überhohen Raum, der die oberen
und unteren Räume der Wohnung miteinander verbindet. Der Trick
liegt im Schnitt: Dort, wo sich auf der Westseite vier Geschosse
erstrecken, sind auf der Ostseite nur drei Geschosse untergebracht.
2
Insgesamt entstanden 110 Wohneinheiten auf über 10. 000 m
Fläche.
Dazu gibt es zahlreiche Gemeinschaftseinrichtungen, die von den
Bewohnern selbst verwaltet werden: Gästezimmer, ein Gemeinschaftsraum auf der Dachterrasse, Kindergarten und Hort, Ateliers,
Waschsalon, Kochclub, Pantoffelbar, Nähatelier und Verleihpool. Als
Infrastruktur für das ganze Quartier kommen hinzu: Brasserie Bernoulli, Coiffeursalon 5, Deux Luxe / Früchte & Gemüse und Restaurant.
In der Tiefgarage gibt es eine Mobility CarSharing Station mit mehreren CarSharing-Autos. Dass innovativer Wohnungsbau nicht nur
günstig sondern auch ökologisch sein kann, beweist Kraftwerk 1
ganz nebenbei. Der Gesamtenergieverbrauch der vier Bauten
beträgt rund ein Drittel des derzeitigen Durchschnitts der Häuser in
der Schweiz und erreicht damit den Minergie-Standard. Von der
Bausumme wurden 2% explizit zur Förderung einer nachhaltigen
Bauweise verwendet. Darüber hinaus fließen 1 % der Mieteinnahmen fortlaufend in die Optimierung ökologischer Maßnahmen. Zum
Einsatz kommen u.a. ein geleastes Solarkraftwerk, ein Gründach,
eine verbesserte Wärmedämmung, eine mechanische Ersatzluftanlage, ökologische Baustoffe, No-Mix-Toiletten, Umweltkommunikation, etc. (vgl. Roderick, Sozialutopie, 2001).
3. Akteure. Wie viele andere alternative Projekte lebte das Kraftwerk lange von der Inspiration einiger weniger Schlüsselpersonen,
welche die Grundzüge des Projektes erdachten und lange Zeit für
die Entwicklung verantwortlich waren. Andreas Hofer, Martin Blum
und der oben bereits erwähnte p.m. entschlossen sich 1992 ein
Buch zu schreiben, um die Gedanken des „bolos“ einer Konkretisierung näher zu bringen (s.o.). Durch die Popularität p.m.`s (und seiner
bolos) war das Projekt von Anfang an in der Lage, große Massen an
Interessenten in seinen Bann zu ziehen. Dadurch kam eine sehr
breite Basis zu Stande, die für die Realisierung eine entscheidende
Rolle spielte. Die vielen ambitionierten Teilprojekte (ökologische
Ausrichtung, Mitbestimmung bei den Grundrissen, soziale Absicherung, gemeinschaftliche Infrastruktur, Gründung der Genossenschaft) waren nur durch massive ehrenamtliche Vorarbeit zu bewerkstelligen. Eine Person, die bis heute in vielen Gremien (Vorstand, Bau- und Finanzkommission) tätig ist, lässt sich während
dieses Prozesses allerdings noch einmal hervorheben. Andreas
Hofer, freiberuflicher Architekt, Mitherausgeber des Buches Kraftwerk 1, war in an allen entscheidenden Verhandlungen als Vorstand,
Bauherrenvertreter, Projektentwickler und als Bewohner beteiligt.
4. Gesellschaftsform. Beim Kraftwerk 1 handelt es sich um eine
Genossenschaft mit all Ihren gängigen Organen. Sie wird geleitet
von einem siebenköpfigen Vorstand. Zusammen mit der Geschäftsstelle erledigt dieser die laufenden Geschäfte, koordiniert die Projektentwicklung und sorgt dafür, dass die Mitglieder und weitere
Interessierte über das aktuelle Geschehen informiert sind und ihr
Wissen und ihre Anliegen in die Projektentwicklung einbringen
können (s. Darstellung 45).
Dazu hat der Vorstand eine Reihe von Kommissionen ins Leben
gerufen. Die offenen Kommissionen "Spirit", "Ökologie" und "Kinder"
stehen allen Interessierten offen. Hier werden Ideen und Anliegen
gesammelt und breit diskutiert. Die Gruppe Spirit beschäftigt sich
mit den gemeinschaftlich genutzten Infrastrukturen (Waschsalon,
Pantoffelbar, Dachraum, Gästeapartment,...) und arbeitet für diese
Projektbeispiele / Kraftwerk 1
100,0 %
50,0 Mio. F
Gesamt
4,0 %
2,00 Mio. F
private Darlehen (mittelfristig)
4,2 %
2,30 Mio. F
privates Darlehen (langfristig)
3,8 %
1,86 Mio. F
Fachkommissionen bestehen aus externen, bezahlten Experten und Vorstandsmitgliedern
FachKommission
Finanzen
Öffentlichkeit
Bau
Verwaltung
Depositenkasse
Fonds de Roulement (10 Jahre –
3.25 %)
8,5 %
3,96 Mio. F
Vorstandsmitgl
und Genossen
externe
Fachleute
Beratung
Vorstand
offene
Kommission
Überwacht
(7 Personen)
Amtszeit: 2 Jahre
tägliche Geschäfte
Spirit
Anteilsscheinkapital der Mieter
15000 Franken
0,35 Mio. F
Anteilscheine der Stadt Zürich
0,11 Mio. F
Solidaranteil andere Genossen-
Kontrollstelle
2 Revisoren
Ökologie
schaften
20,3 %
Eigenkapital
10,0 %
5,00 Mio. F Darlehen aus der Pensionskasse
50,0 %
25,6 Mio. F
Info
ZKB / Migrosbank / ABS
79,7 %
9,55 Mio. F
Verantwortung
wählt
Kinder
Generalversammlung
Hypothekendarlehen
19,0 %
wählt
jährlich
stimmt ab über Kernfragen
Allreal Hypothek
Fremdkapital
Darst. 46: Kraftwerk 1 Finanzierung Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Weidmann, Interview, 2001, S.10
Darst. 45: Kraftwerk 1 Rechtsform Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Kraftwerk 1, Homepage, 2002
tragfähige Strukturen aus. Die Kommission “Ökologie“ erarbeitet
Vorschläge zu ökologischem Bauen und zur ökologischen Bewirtschaftung des Gebäudes. Eine Gruppe von interessierten Eltern
widmet sich in der Kinderkommission Themen wie Betreuung,
Mittagstisch, Freizeitgestaltung, gemeinsame Infrastrukturen, etc.
Die offenen Kommissionen bestehen aus Mitgliedern der Genossenschaft und jeweils einem Vorstandsmitglied. Über diese Konstellation können die erarbeiteten Vorschläge in die Vorstandsbeschlussfindungen eingebracht werden. Die Fachkommissionen “Finanzierung“, “Öffentlichkeit“, “Bau“ und “Verwaltung“ bestehen aus 1-4
Vorstandsmitgliedern (je nach Fachkompetenz) und externen,
bezahlten Experten. Sie sorgen für eine professionelle Umsetzung
von Kraftwerk 1 und erhalten vom Vorstand ein Mandat.
Die Kontrollstelle (ähnlich Aufsichtsrat) besteht aus zwei RevisorInnen und hat die Aufgabe den Vorstand zu überwachen. Sie prüft die
Bilanz, die Darstellung der Vermögenslage und des Geschäftsergebnisses, die Arbeit und Organisation der Geschäftsführung und legt
der Generalversammlung darüber einen schriftlichen Bericht vor.
Die Kontrollstelle wird für die Dauer von zwei Jahren von der Generalversammlung gewählt. Als Kontrollstelle kann auch eine Treuhand- oder eine Revisionsgesellschaft gewählt werden, sofern sie
von einem schweizerischen Fachverband anerkannt ist. Darüber
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Projektbeispiele / Kraftwerk 1
hinaus hat sich die Genossenschaft ideelle und prominente Rückendeckung organisiert. In einem Patronatskomitee, welches die
Genossenschaft berät, finden sich Mitglieder aus Politik, Kultur und
Wissenschaft. Die ordentliche Generalversammlung findet jährlich
statt. Sie wählt den Vorstand und die Kontrollstelle und legt die
Eintrittsgelder und Jahresbeiträge fest. Jedes Mitglied hat in der
Generalversammlung eine Stimme (vgl. Kraftwerk 1, Statuten, 1999).
5. Finanzierung. Die Immobilienkrise stand bei der Realisierung des
Projekts Pate. In den neunziger Jahren fielen wegen des Überangebots an Büroflächen die Bodenpreise im Industriequartier. Bauzinsen
und Baukosten sanken und die Immobilienfirmen wussten nicht,
was sie mit den ausrangierten Industriearealen anfangen sollten. Die
Baugenossenschaft wurde deshalb schnell zu einem ernst zu nehmenden Partner, auch für mächtige Immobilienfirmen.
Konkret wurde es 1998: Nachdem sich schon mehrere Architekten
und Investoren die Zähne am Areal ausgebissen hatten, fanden sich
die Genossenschaft Kraftwerk 1, Oerlikon-Bührle Immobilien (heute
Allreal Generalunternehmung) sowie die beiden Zürcher Architekturbüros Bünzli & Courvoisier und Stücheli Architekten zu einem
pragmatischen Team zusammen. Als neue Genossenschaft, die
keine Liegenschaften als Sicherheit einbringen und keinen Nachweis professionellen Wirtschaftens einbringen konnte, hatte Kraftwerk 1 ein großes Problem mit der Eigenkapitalbeschaffung. Zudem
war es das Ziel der Genossenschaft, das Anteilsscheinkapital nicht zu
groß werden zu lassen, weil dies zu einem Ausschluss schlechter
Verdienender geführt hätte (und teilweise hat). Es wurden eine
Vielzahl von Möglichkeiten erarbeitet, um schließlich bei einem
akzeptablen Eigenkapitalanteil von ca. 20 % zu landen. Ca. 4 % (2,00
Mio.) EURO kommen aus einer vom Kraftwerk aufgelegten Depositenkasse. Die Depositenkasse bietet den Mitgliedern der Genossenschaft einerseits die Möglichkeit Geld zu attraktiven Zinsen anzule-
gen. Andererseits vergrößert dieses Geld die Eigenkapitalbasis des
Projektes und löst damit hochverzinste Darlehen ab. Die Zinsen
liegen, je nach Geschäftslage, zwischen dem Sparheftzins der
Züricher Kantonalbank und dem Zinssatz für Neuhypotheken. Die
Kündigungsfristen liegen je nach Geldvolumen zwischen einem ein
und sechs Monaten.
Weitere 4,2 % (2,3 Mio. F) kommen von privaten Darlehensgebern,
die namentlich nicht genannt werden. 3,8 % (Mio. F) gibt der Fonds
de Roulement des Schweizer Verbandes für Wohnbau- und Eigentumsförderung (SWE) als zinsgünstiges Darlehen, welches nach
Ablauf von 10 Jahren zurückgezahlt werden muss (vgl. Darstellung 47).
Diesem Dachverband, der es sich zum Ziel gesetzt hat gemeinnützigen Wohnraum zu fördern, gehören ca. 200 Genossenschaften an.
Die Maximalförderung liegt bei 25.000 F je Wohnung bzw. 5 % der
Anlagekosten. Vorausgesetzt werden 10 % Eigenmittel. Der Zinssatz
für das Jahr 2002 betrug günstige 3.25 %. Das Anteilsscheinkapital
macht den größten Teil des Eigenkapitals aus. Jeder Mieter muss bei
2
Reservierung 5.000 und bei Einzug zusätzliche 10.000 F / 35 m
bezahlen. (8,5 % , 3,96 Mio. F). Diese Einlagen werden geringfügig
verzinst. Sollten Mieter dazu nicht in der Lage sein, gibt es die
Möglichkeit eines Darlehens durch den Kapitalfonds des Kraftwerks.
Die Stadt Zürich bzw. andere Genossenschaften haben Anteilsscheine für 0,46 Mio. F gezeichnet.
Die Restfinanzierung wird über ein zinsgünstiges Darlehen der
Pensionskasse und über Darlehen der ABS-Bank (Ökoförderkredit),
der ZKB und der Migrosbank realisiert. Die Allreal AG ist Generalunternehmer und Projektentwickler des Bauvorhabens. Eine sehr
eigentümliche Partnerschaft, ohne die ein „alternatives“ Projekt
dieser Größenordnung wohl nicht realisierbar gewesen wäre. Als
solches ist die Allreal AG mit 19 % (9,55 Mio. F) am Kraftwerk beteiligt (vgl. Kraftwerk 1, Homepage, 2002 und Weidmann, Krise, 2001, S.22f).
Projektbeispiele / Kraftwerk 1
KraftWerk1 versteht sich als soziales Pionierprojekt und hat diese
Ausrichtung mit seiner Charta zum verbindlichen Programm gemacht. Obwohl durch alternative Finanzierungsmethoden ein
Mietpreis erreicht wurde der ca. 20 % unter durchschnittlichen
2
Neubaumieten liegt, sind 200 bis 220 Franken je m und Jahr und
2
15.000 Franken Genossenschaftsanteil je 35m Nutzfläche nicht für
Jedermann/frau erschwinglich. Um trotzdem zu einer sozial ausgewogenen Mischung zu gelangen, wurde ein Mietzins- und ein
Kapitalfonds eingerichtet. Außerdem wurden Vereinbarungen mit
externen Sozialinstitutionen (Stiftung Altried / Stiftung Domicil)
getroffen, die in KraftWerk1 Wohnungen mieten sowie das Anteilscheinkapital stellen und diese an ihre Klientel (geistig/körperlich
Behinderte bzw. ausländische Familien mit Wohnproblemen) - bei
Bedarf vergünstigt – weitervermieten (s. Darstellung 46).
Kapitalfonds - Der für die Finanzierung nötige durchschnittliche
2
Kapitalbedarf pro 35 m Nutzfläche liegt etwas tiefer als die 15.000
Franken, die KraftWerk1 von den Mietern verlangt. Der Differenzbetrag ist teils nötig, um das Leerstandsrisiko abzudecken, teils wird
damit der Kapitalfonds alimentiert. Mit Beschluss der Generalversammlung vom 1. Juli 2000 werden dem Kapitalfonds 500.000
Franken zugewiesen. Menschen, die das erforderliche Anteilscheinkapital für ihre Wohnung nicht aufbringen können einen Antrag
stellen, das fehlende Kapital aus diesem Kapitalfonds zu beziehen.
Die maximale individuelle Solidaritätsleistung beträgt zwei Drittel
des erforderlichen Anteilscheinkapitals. Das Anteilscheinkapital wird
geringfügig verzinst. Die Zinsen werden auf die Miete geschlagen
(Beschluss GV 20. 11. 1999).
Mietzinsfonds - Neben der Miete erhebt Kraftwerk1 einen Beitrag an
einem Mietzinsfonds, mit dem soziale Härten gemildert, gemeinsam
nutzbare Infrastrukturen gefördert und ökologische Programme
unterstützt werden können. Der so genannte Spirit-Beitrag wird
Schweizer Verband für Wohnbau- und Eigentumsförderung (SWE)
Der SWE versteht sich als Kompetenzzentrum des gemeinnützigen
Wohnungsbaus. Als genossenschaftlicher Dachverband vertritt er die
Interessen seiner Mitglieder gegenüber Öffentlichkeit, Behörden,
Amtsstellen und Wirtschaft. Der SWE fördert den preisgünstigen
Wohnungsbau auf genossenschaftlicher und gemeinnütziger Basis. Er
hat zur Zeit 200 Mitglieder. Bei einem Verbandsbeitritt sind Anteilscheine von mindestens Fr. 1'000.—zu zeichnen, eine Eintrittsgebühr entfällt.
Der jährliche Mitgliederbeitrag beträgt gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung Fr. 3.-- je Wohnung und Jahr, mindestens jedoch Fr.
150.-- und höchstens Fr. 500.-- im Jahr.
Die Soziale Stiftung SWE unterstützt Mitglieder des SWE durch finanzielle Leistungen, wenn damit nach einer Krisensituation bzw. Sanierung
ein Weiterbestand des gemeinnützigen Wohnbauträgers möglich ist. In
sozialen Härtefällen von Mieter/innen kann die Stiftung auch einmalige
Mietzinszuschüsse ausrichten. Zusätzlich zu den finanziellen Leistungen
kann die Stiftung auch Beratungsleistungen übernehmen.
Der Fonds de Roulement vergibt an die Mitglieder des SWE zinsgünstige Darlehen für die Restfinanzierung von Neubauten, Renovationen und
den Erwerb von bestehenden Liegenschaften. Gefördert wird mit
maximal 25.000 Franken pro Wohnung bzw. 5 % der Anlagekosten bei
mindestens 10 % Eigenkapital. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel
innerhalb von 10 Jahren. Der Zinssatz betrug 2002 3,25 %. Im Jahr 1999
wurden 11 Darlehensgesuche über 3.75 Mio. Franken genehmigt.
Die EGW (Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger) ist
eine Genossenschaft, die 1990 von den Dachverbänden der gemeinnützigen Wohnbauträger gegründet wurde. Sie ist eine gesamtschweizerische, selbständige privatrechtliche Organisation, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) steht. Ihr
Ziel ist es, den gemeinnnützigen Bauträgern durch die Vermittlung von
Anleihensquoten zu zinsgünstigen finanziellen Mitteln zu verhelfen.
Durch die Bundesbürgschaft nach WEG (Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz) werden die Zinskonditionen wesentlich verbessert.
Darst. 47: SWE – Verband (Schweiz) Quelle: SWE, Homepage, 2002
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Projektbeispiele / Kraftwerk 1
monatlich von allen verdienenden Bewohnern erhoben und bemisst
sich nach ihrem Einkommen. Die Beiträge liegen zwischen 15 und
55 F / Monat. Auf diese Weise werden jährlich 80.000 F zusammengebracht. Die eine Hälfte wird für den Betrieb gemeinsam nutzbarer
Infrastrukturen (Infrastrukturfonds) oder für spezielle Ökomaßnahmen (Ökofonds) gebraucht. Die andere Hälfte wird für die Vergünstigung von Mieten (Mietzinsfonds) verwendet. Die Mietzinsreduktionen sind an Personen gebunden. Die maximale individuelle Solidaritätsleistung beträgt 20% des Mietzinses. Auf Hilfen aus dem
Mietzinsfonds gibt es keinen Anspruch. Die Solidarität mit allen
Nutzern verlangt, dass Antragsteller ihrerseits alles zumutbare
unternehmen, um ihre finanziellen Probleme zu lösen oder zu
minimieren. Insbesondere sollen zuerst die Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand ausgeschöpft und private Lösungen
gesucht werden. Die Bezugsdauer sollte so kurz wie möglich gehalten werden. Eine aus externen bestehende Solidaritätskommission
ist zuständig für die Behandlung und den Entscheid über die Gesuche (vgl. Kraftwerk 1, Homepage, 2002).
6. Konflikte/Probleme. KraftWerk1 stellten sich als junger, innovativer Genossenschaft einige schwierige Anfangsprobleme, vor allem
finanzieller Natur. Erstens gab es die Möglichkeit nicht, bestehende
Liegenschaften als Sicherheiten einzusetzen. Zweitens musste bei
den potentiellen Geldgebern das Vertrauen in die professionelle
Arbeitsweise der jungen Genossenschaft neu geschaffen werden.
Und drittens galt es stets, die Attraktivität des innovativen Projektes
unter Beweis zu stellen. Diese drei Hürden erschwerten die Sicherung der Finanzierung sehr. Ohne eine Generalunternehmung
(Allreal AG), welche an das Projekt glaubt(e) und dem Kraftwerk die
Zeit gab, die Sie für den erfolgreichen Abschluss aller Verhandlungen brauchten, hätte ein Projekt in der Größenordnung des jetzigen
KraftWerk1 unmöglich realisiert werden können.
Es gab auch immer erhebliche Bedenken was die Entwicklung des
Quartiers betrifft. Die jetzige Situation bietet die einmalige Chance,
dass sich der äußere Kreis 5 schnell zu einem dicht genutzten,
spannenden Quartier entwickelt. Aber es ist auch eine erhebliche
Skepsis an der Planungseuphorie erlaubt. Die von der revidierten
Bau- und Zonenordnung (BZO) erlaubte hohe bauliche Ausnutzung
und das Wiederanziehen der Konjunktur bergen die Gefahr, dass das
Gebiet monofunktional für Dienstleistungen genutzt wird.
Was die soziale Konzeption betrifft kommt es immer wieder zu
kleinen Reibereien: die Groß-WG ist doch zu laut, erlaubt zu wenig
Privatsphäre, die Gemeinschaftsräume werden vernachlässigt, sind
zu verraucht, es verschwinden Sachen, die Bevormundung durch
den Vorstand nervt, etc. Die Akzeptanz für diese “kleinen Pannen“ ist
jedoch groß. Wie aus den Erwartungs- und Erfahrungsberichten
hervorgeht, waren sich alle Bewohner bewusst, dass sie sich auf ein
“soziales Experiment“ einlassen, das nicht automatisch und ohne
eigenes Zutun zum großen Erfolg werden kann. Die Bereitschaft sich
auf ein solches Experiment einzulassen eint die Bewohner des
Kraftwerks, was die Lösung von Konflikten erleichtert.
Die alltäglichen Erfahrungen sind noch nicht sehr groß, schließlich
wurde das Kraftwerk vor gerade erst einem Jahr bezogen. Die
Bereitschaft, sich in irgendwelchen Kommissionen zur Verrügung zu
stellen, kann ganz schnell abnehmen. Zum Thema der sozialen
Konstruktion wird eine universitäre Langzeitstudie vorgenommen.
Auf die Ergebnisse dieser Studie darf man gespannt sein.
(vgl. Kraftwerk 1, Chronisten, 2002 und Weidmann, Interview Hofer, 2001, S.7f)
7. Kooperation / Vernetzung. KraftWerk 1 konnte vielschichtige
Kooperationen aufbauen. So u.a. mit der European Architectural
Students Assembly; dem International Network for Urban Research
and Action; der deutschen Gemeinschaft Niederkaufungen und der
Longo Mai; dem Netzwerk für Selbstverwaltung, dem Alternativen
Projektbeispiele / Kraftwerk 1
Handels-, Dienstleistungs- und Kulturzentrum Zürich; der Global
Forum 94-Konferenz (1994)); zu Rutelli, dem grünen Bürgermeister
von Rom & seinem Team zur ökologischen Stadterneuerung; der
Stadt Zürich; dem Migros Genossenschaftsbund; verschiedenen
Medien, vor allem der linksalternativen Szene und der ETH Zürich.
(vgl. Kraftwerk 1, Homepage, 2002)
8. Lessons Learned. Das Kraftwerk hat einen interessanten Prozess
genommen von den gegenkulturellen Gesellschaftsutopien der
Bolos zur urbanen, kulturellen und integrativen Kraft des realisierten
Projektes– man könnte auch sagen von einer Resistence zu einer
Project Identity.
Obwohl das Kraftwerk1 von einem Gemeinschaftsgedanken bestimmt wird, zieht es sein Potential aus der Individualisierung
unserer Gesellschaft. Der im Kraftwerk1 gelebte Solidaritätsgedanke
ist Resultat eines selbstbestimmten Prozesses, eines Lebensentwurfs
der individuell erarbeitet und aus den verfügbaren Bausteinen,
Beziehungen und Kommunikationsmustern zusammengesetzt wird.
Das Kraftwerk ist zweifellos geboren aus dem Bedürfnis der einzelnen Bewohner wieder stärker „Subjekt des eigenen Handelns“ zu
sein. Dadurch entstehen innerhalb und in Auseinandersetzung mit
einem urbanen Kontext Möglichkeiten, die weit über diejenigen
nostalgisch idealisierter Gemeinschaften hinausgehen. Das Kraftwerk präsentiert ein hohes Maß kollektiver Kreativität und bleibt
trotzdem strukturell offen und aktiv mit seiner Außenwelt verknüpft.
Es entspricht dem Wunsch der Initiatoren, den Kraftwerk-Gedanken
weiterzutragen. Dieser ist jedoch nicht institutionell verankert und
man fragt sich, ob es nicht zwangsläufig eine Tendenz geben wird,
sich nach 20 jähriger Anstrengung auf dem Erreichten auszuruhen.
Der Schweizer Fonds de Roulement ist generell ein Instrument,
welches einem revolvierenden Sozialfonds nahe kommt und damit
auch für eine Kontinuität der Entwicklung von genossenschaftlichen
Projekten sorgen kann. Neue Genossenschaften wird es also geben
– aber auch neue Kraftwerke?
SWE (Hg.) (2002): [Homepage] Schweizerischer Verband für Wohnbau- und
Eigentumsförderung, 07/02, www.swe-wohnen.ch, 27. Sept. 2002
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Weidmann, Ruedi (2001): Die [Krise] als Chance in: Tec 21, Nr.42 vom
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p.m. u.a. (1993): [Kraftwerk 1] - Projekt für das Sulzer-Escher-Areal, Zürich,
Paranoia City Verlag
p.m. (1986): bolo`bolo, Zürich, Paranoia City Verlag
Schweidlenka, Dr. Roman (2001): Bolo Bolo und die schleichende [Subversion], 08/2002, www.esonet.at/groups/bolo.html, 12. Aug. 2002
Bau- und Wohngenossenschaft KraftWerk1
Hardturmstrasse 269, 8005 Zürich
Tel. 01-440 29 81
E-Mail: [email protected]
www.kraftwerk1.ch
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Projektbeispiele / 1892
Genossenschaft von 1892
(Teil)
Profil: traditionelle Genossenschaft
Standort: Berlin
Gesellschaftsform: Genossenschaft
Finanzierung: Genossenschaftsanteile, Spareinlagen
Aspekte: Entstehung / Transformation, Akteure
1. Projektprofil/Idee. Die Gründungsphase der ersten Genossenschaften liegt in einer Zeit, die der heutigen, provokant formuliert, in
gewissen Punkten durchaus ähnlich ist. Die ausufernde Industrialisierung (heute die Globalisierung) brachte Probleme mit sich, die in
einer massiven Umwälzung der bestehenden Verhältnisse resultierte. Auf diese Probleme wollte (heute konnte) der Staat nur unzureichend reagieren, was zur Folge hatte, dass Selbsthilfeorganisationen
wie die Genossenschaften, eine erste Blütezeit erlebten.
Die genossenschaftliche Strategie besteht aus einer Kopplung von
persönlichem Engagement, persönlichem Kapital und einer gemeinschaftlichen Idee, sowohl der betroffenen Nutzer (Genossenschaftsmitglieder), als auch der erforderlichen Förderer (bürgerl.
Philantrophen). Die damals entworfenen Finanzierungsformen
werden heute innerhalb innovativer Altgenossenschaften wie der
1892 reaktiviert. Man spricht auch von einer Wiederbelebung des
aus der Wohnreform resultierenden Genossenschaftsgedanken.
Auch der pragmatische Ansatz einer Utopie „im Kleinen“, angesichts
einer nicht zu kontrollierenden, gesamtgesellschaftlichen Umwälzung, entspricht heutigen strategischen Ansätzen und Projektionen.
„Wer heute eine neue Gartenvorstadt von bestimmten Umfang in
Aussicht stellt, findet leicht Hunderte von Mitgliedern; wer in derselben Stadt aber durch eine verständige Steuerreform oder durch
Einführung einer neuen Bauordnung, die das Massenmietshaus
ausschließt, die ganze Gemeinde einer Gartenstadt ähnlich machen
will, findet viel weniger Gefährten der Arbeit.... Anschauung ist die
erste Stufe der Erkenntnis... Wo immer es möglich ist, müssen wird
auch Einzelbeispiele schaffen, wenn wir uns auch ihrer Begrenzung
nach Raum und Zeit bewusst bleiben. Wir müssen helfen an Genossenschaften, an Siedlungen, an all dem, was Menschen guten
Willens zuerst verstehen lernen können....“ (Damaschke, Leben zit. in
Novy, Innovation, 1992, S.11).
Um diese Parallelität eingehender beleuchten zu können, beschäftige ich mich im Folgenden nicht mit der „Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892“, sondern im wesentlichen mit dem
historischen Vorgänger: dem „Berliner Spar- und Bauverein (BSBV).
Dabei widme ich mich vor allem den Aspekten der Entstehung /
Transformation, Akteure und Finanzierung.
2. Entstehung/Transformation
Das philanthropische Selbsthilfemodell. „Der Gedanke in Berlin eine
Baugenossenschaft von der besonderen Organisationsform, die
dem Spar- und Bauverein zu Grunde liegt ins Leben zu rufen, ging
von einer kleinen Anzahl von den besitzenden Klassen angehörenden Männern aus, denen das Wohl der Minderbemittelten am
Herzen lag.“ (Albrecht, Fünf Jahre zit in: Novy, Innovation, 1992, S.14)
Die Berliner „Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892“ wurde
Projektbeispiele / 1892
unter dem Namen „Berliner Spar- und Bauverein (BSBV)“ gegründet.
Es handelte sich dabei um eine von staatlichen und bürgerlichen
Reformkreisen ausgehende Initiative, die praktische Beteiligung und
aktive Mitwirkung der Arbeiterschaft vorsah, um sie aus der degradierenden Rolle passiver Almosenempfänger zu befreien und in die
bürgerliche Gesellschaft und den wilhelminischen Staat zu integrieren. „Zu befrieden“ und von der „Verfolgung utopischer Ideale
abzubringen“ (vgl. Kromrey, Baugenossenschaften zit in: Novy, Innovation,
S.15), wie von den Sozialdemokraten vorgeworfen wurde. Das
Modell einer fast nur von Laien verwalteten Genossenschaft wurde
nach einem Jahr durch eine grundlegende Umstrukturierung vor
seinem Scheitern gerettet. In der Generalversammlung von 1893
wurden Vorstand und Aufsichtsrat mit „professionellen Wohnreformern“ versehen, die fortan die Geschicke der Genossenschaft
leiteten. Durch das Engagement des berühmten Architekten Messel
wurde der BSBV über die Grenzen des wilhelminischen Deutschland
hinaus bekannt. Bis 1918 entstanden 6 Bauvorhaben mit 1560
Mitgliedern (Sicking, Stargader und Proskauer Straße, Tempelhof,
Charlottenburg und Westend). Die Genossenschaft hatte sich vom
kleinen Sozialexperiment zum professionellen Unternehmen entwickelt. Diese ersten Siedlungen blieben aber dennoch „Reforminseln
inmitten des steinernen Berlin“ (vgl. Novy, Innovation, S.11ff).
Reformwohnungsbau auf Massenbasis. Der Zusammenbruch der
privaten Bautätigkeit während und vor allem nach dem ersten
Weltkrieg, erzwang den Reformwohnungsbau auf Massenbasis.
Erstmals wurde eine breit angelegte Wohnungspolitik realisiert,
ermöglicht durch den Zusammenbruch der Monarchie, die Konstitution eines demokratischen Staates - der Weimarer Republik - und
durch die Ressourcen einer kurzen, aber intensiven, wirtschaftlichen
Blütezeit.
Die meist noch ehrenamtlich geführten Genossenschaften waren
mit dieser Aufgabe überfordert. Es bedurfte einer professionelleren
Struktur und einer komplexeren Kooperation zwischen Finanzierungsinstituten, Bestandsverwaltungen, Baubetreuungs- und
Planungsorganisationen. Aufbauend auf den örtlichen, der Arbeiterbewegung nahestehenden Genossenschaften entstanden
Serviceunternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft, die
sich auf übergeordneter Ebene in einer programmgebenden Muttergesellschaft organisierten. 1924 erfolgte in Berlin sowohl die
Gründung der DEWOG als Muttergesellschaft, wie auch der GEHAG
als Berliner genossenschaftlich-gewerkschaftliches Betreuungsunternehmen. In diesem Verbund von sozialen Baubetrieben, gewerkschaftlichen Bauherrenorganisationen, von Arbeiterbank, Volksfürsorge und Konsumgenossenschaften – unterstützt durch Mittel der
1924 staatlicherseits eingeführten, die Inflationsgewinne der Hausbesitzer abschöpfenden Hauszinssteuer – entstanden Berlins lebendigste Siedlungen. Die GEHAG übernahm die Planung und Baudurchführung der Bauten für ihre Mitgliedergenossenschaften
„Paradies“, „Freie Scholle“, „Ideal“, „Lichtenberger Gartenheim“,
„Beamten-Wohnungsverein Neukölln“ und für kurze Zeit auch für
den „Berliner Bau- und Sparverein“. Im Jahre 1924 entstand, im
Auftrag des Berliner Bau- und Sparvereins, die Siedlung Schillerpark
im Stil des „neuen Bauens“ (Bruno Taut). Bauherr war der BSBV, die
Baubetreuung übernahm die GEHAG, die Bauausführung die Berliner Hütte. Es kam jedoch zum Bruch mit der GEHAG und ab 1925
übernahm der BSBV die Bauabwicklung wieder selbst. Mit der
Weltwirtschaftskrise 1929 war die Blütezeit schon bald wieder vorbei
(ebenda, S.56ff).
Die Machtergreifung. Die Folgejahre standen im Zeichen der Machtergreifung, der Gleichschaltung und des Krieges. Der Genossenschaftsgedanke wurde durch einen völkischen, nationalistischen
ersetzt, die Siedlung Attilahöhe entstand. Die meisten Gemein-
99
100
Projektbeispiele / 1892
schaftseinrichtungen wurde aufgelöst. Der BSBV wurde auf die reine
Wohnraumversorgung reduziert. 1942 wurde der BSBV in die
„Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892“ umbe-
Darst. 48: BSBV, Bristolstraße Quelle: Novy, Innovation, 1992, S.79
nannt. Dies war notwendig geworden, weil die namensgebende
Spareinrichtung nicht mehr weiter existieren durfte (ebenda, S.86ff).
Sozialer Wohnungsbau. In der Nachkriegszeit kam es im Zuge des
Wirtschaftswundes ab Mitte der 50er Jahre zu einem weiteren
bescheidenen Aufschwung (Eulerstrasse, Totilastrasse, Marienhöhe,
Buckow). Mehr und mehr gerieten die Genossenschaften jedoch in
ein Dilemma, aus dem sie sich bis heute nicht lösen konnten. Das
Wohnungsbaugesetz von 1952 setzte auf schnelles Wachstum und
Konzentration. Die enormen Aufgaben des Wiederaufbaus begünstigten professionell geführte, große Wohnungsbauunternehmen.
Die Genossenschaften wuchsen zwar, konnten mit der „Dynamik“
dieser Gesellschaften jedoch nicht mithalten. Hinzu kam, dass mit
einer zunehmenden Regulierung und Sättigung des Wohnmarktes,
der Selbsthilfezweck im Sinne einer Schaffung kostengünstigen
Wohnraumes haltlos wurde. Sozialer Wohnraum wurde jetzt im
wesentlichen vom Sozialstaat geschaffen (ebenda, S.94ff).
Eine Profilierung über den Genossenschaftsgedanken konnte
angesichts der erreichten Größe und des damit einhergehenden
Bindungsverlustes zu den Mietern, angesichts des Wertewandels
durch Individualisierung und Konsumorientierung, nicht mehr
erreicht werden. Die Genossenschaften widmeten sich fortan im
wesentlichen der Bestandverwaltung. Die Bevölkerungsstruktur
alterte beständig. Die Wohnhöfe bekamen, mangels Benutzung
durch spielende Kinder etwas geisterhaftes. Von Orten des sozialen
Experiments und der sozialer Kreativität konnte man beim besten
Willen nicht mehr sprechen.
Die Themengenossenschaft. Erst kürzlich ergeben sich neue genossenschaftliche Nischen, die nicht mehr so sehr auf einem gemeinschaftlichen, gesellschaftlichen Gedankengut basieren, sondern sich
an pluralistischen, identitätsbildenden Gruppenmerkmalen (Lifestyles) orientieren (Wohnen mit Kindern, generationsübergreifend,
autofrei, kommunikativ, Behindertenwohnen, Selbstbestimmtes
Wohnen,....)
Die „Berliner Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892“ ist eine
der wenigen, traditionellen Wohngenossenschaften, die in den
letzten Jahrzehnten beständig eine Revitalisierung des Genossenschaftsgedankens probiert hat und baulich wieder tätig geworden
ist. Die neueren Wohnprojekte der 1892 sind wieder "Versuchsstationen" und verfolgen explizit ursprüngliche Ideen gemeinschaftsbildender Architektur. So wurde zum 100jährigen Geburtstag das
Pilotprojekt "kommunikatives Wohnen" im "experimentellen Wohnungsbau" realisiert. Neue Wege, Innovation und Orientierung an
den Bedürfnissen der Mitglieder war und ist die Unternehmensphilosophie der 1892. Deren Praxis spiegelt sich insbesondere im
jüngsten Konzept, "offensives Altern" wieder, ein generationsübergreifendes Frauenwohnprojekt in Kooperation mit gleichnamigem
Verein oder im Weiterbau der Siedlung Gartenstadt Falkenberg,
deren ursprüngliche Gestaltung neu interpretiert und mit einem
Projektbeispiele / 1892
Teilprojekt "autofreies Wohnen" realisiert wird. In der Chausseestraße soll das Konzept des „autofreien Wohnens“ an einem durch den
öffentlichen Verkehr hervorragend erschlossenen, innerstädtischen
Bereich, weiterverfolgt werden.
Der Kreis schließt sich. Des weiteren versucht die 1892, angesichts
des Rückzugs öffentlicher Förderungen, wieder stärker privates
Kapital zu aktivieren. So wurde 1995 die Spareinrichtung mit unterschiedlichsten Anlagemöglichkeiten wieder eingerichtet. Heute hat
die 1892 mehr als 10000 Mitglieder und über 6000 Wohnungen in
ihrem Bestand (vgl. BBW 1892, Homepage).
3. Akteure. Es gibt mehrere Personen, die in der Geschichte der
1892 eine bedeutende Rolle gespielt haben. Zu ihnen zählen in der
Gründungsphase insbesondere Alfred Messel, Heinrich Albrecht und
Adolf Damaschke.
Albrecht gilt als Pionier und Leitfigur der deutschen Genossenschaftsbewegung. Er gehörte zahlreichen Verbänden an u.a. der
Centralstelle für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen, dem Albrechtverband, dem Reichsverband Deutscher Baugenossenschaften, des
Deutschen Vereins für Wohnungsreform, der Deutschen Gartenstadtgesellschaft, etc. Im Berliner Spar- und Bauverein war er Mitglied des Aufsichtsrats von 1893 – 1921 (vgl. Novy, Innovation, S.14).
Adolf Damaschke (Journalist, Bodenreformer und Pädagoge) war
eine kaum minder schillernde Persönlichkeit der Berliner Reformszene. Unter starkem, persönlichen Einsatz engagierte er sich in der
Mitgliederwerbung des BVBS und gehörte von 1893 – 1899 dem
Aufsichtsrat an. Auch er war in zahlreichen Verbänden tätig (National Sozialer Verein, Bund Deutscher Bodenreformer, CAW, etc.)
(ebenda, S.15).
Alfred Messel war im BSBV von 1893 – 1998 im Vorstand und 1899 –
1902 im Aufsichtsrat. Vor allem war er jedoch der Architekt der
Genossenschaft und verhalf mit seiner Aufsehen erregenden Archi-
tektur dem BSBV zu seiner damaligen Vorreiterrolle im innerstädtischen Arbeiterwohnungsbau, die 1900 auf der Pariser Weltausstellung mit einer Goldmedaille honoriert wurde. Alfred Messel war
auch der erste Stararchitekt, der die „kleine Wohnung“ als Tätigkeitsfeld für sich entdeckte. Ihm folgten Architekten wie Paul Mebes,
Hermann Muthesius und später Bruno Taut. In einem Nachruf des
BSBV heißt es: „Beim Entstehen des Vereins stellte Messel uns seine
hervorragende Kraft als Architekt zur Verfügung....er war der Mitarbeiter, der jahrelang in unendlich vielen Sitzungen und Beratungen
die Wünsche der Genossen anhörte und mit bewundernswerter
Hingabe liebevoll auf sie einging, soweit er es mit seinem bereits
damals klangvollen Namen als Künstler vereinen konnte....“ (BVBS
Mitgliederzeitung zit. in Novy, Innovation, S.28.)
4. Gesellschaftsform. Die organisatorische Struktur des BSBV
wurde analog den Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes in
seiner Satzung festgelegt. Dem Vorstand, bestehend aus 6 Mitgliedern, oblag die Geschäftsführung. Er wurde vom 24 – köpfigen
Aufsichtsrat berufen, der Beratung und Kontrolle des Vorstands
übernahm. Die Generalversammlung trat jährlich zusammen, wählte
den Aufsichtsrat und bestimmte über die Richtlinien der Unternehmenspolitik. Zusätzlich wurde eine Revisionskommission zur Prüfung der Geschäfts- und Kassenprüfung, sowie eine Baukommission
für die Neubauprojekte gegründet.
5. Finanzierung. Die ursprüngliche Finanzierung des „Berliner Sparund Bauvereins“ stand auf „vielen Beinen“, allesamt
privatwirtschaftlicher Natur.
Ca. 10 % Eigenmittel wurden von den Bewohnern aufgebracht.
Jedes Mitglied verpflichtete sich Genossenschaftsanteile im Wert
von 300 Mark zu zeichnen. Dies entsprach ca. 15 – 25 % des Jahreseinkommens. Auf heutige Verhältnisse wären dies bei einem
Jahreseinkommen von 50.000 DM zwischen 8.000 und 12.000 DM.
101
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Projektbeispiele / 1892
Wer seinen Genossenschaftsanteil nicht voll einzahlen konnte,
bekam die Möglichkeit der wöchentlichen Ratenzahlung von 30
Pfennig. Hinzu kamen die Spareinlagen, die in keiner anderen
Genossenschaft so hoch waren und 1914 etwa 550 DM pro Person
entsprachen. Über die Sparkasse wurden die wöchentlichen Ratenzahlungen abgewickelt; ebenso die jährlichen Dividendenzahlungen von drei bis vier Prozent.
Des weiteren wurden Privatpersonen durch die Ausgabe von
Schuldverschreibungen zur Finanzierung herangezogen (Privatdarlehen), auch wenn dies im Falle der BSBV nur geringfügig gelang
(1911 Wertpapiere im Wert von 500.000 DM).
1. Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist
3,25 % p.a.
2. Spareinlagen mit sechsmonatiger
Kündigungsfrist
4,00 % p.a.
3. Festzinssparen 1 – 12 Jahre
4,05 – 4,75 % p.a.
+ Bonus-Raten-Sparen, Rendite-Sparen,
VL-Sparen
Darst. 49: Anlagemöglichkeiten 1892 (aktuell) Quelle: eigene Darstellung in
Anlehnung an: BBW 1892, Homepage, 2002
Weitere Kapitalgeber der Genossenschaft waren neben Renten-,
Krankenversicherungen und Pensionskassen auch Stiftungen. Oft
waren solche Unterstützungen mit Belegungsbindungen verknüpft,
wie etwa die Versorgung der Mitarbeiter der Preußischen Staatseisenbahnen in der Siedlung Proskauer Straße.
Diese privatwirtschaftlichen Finanzierungsmethoden spielten über
einen langen Zeitraum keine besondere Rolle mehr, da über Jahrzehnte ein Großteil des Finanzierungsvolumens von der öffentlichen
Hand übernommen wurde.
Erst 1995, angesichts der auslaufenden Wohnungsbauförderpro-
gramme, initierte die 1892, in Anknüpfung an die Tradition der
Wohnreform wieder genossenschaftsinterne Sparanlagen.
7. Kooperation / Vernetzung. Beteiligungen: Gilde Heimbau
Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin; GA FA Grundstücksentwicklungsgesellschaft für die Gartenstadt Falkenberg mbH, Berlin; GfÖ
Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit gemeinnütziger und städtische
Wohnungsunternehmen in Berlin mbH, Berlin; Verbund Nordberliner Wohnungsbaugenossenschaften GmbH, Berlin
Mitgliedschaften: Berliner Volksbank eG, Ostfriesische Volksbank eG,
Ökobank eG, Deutscher Genossenschaftsverlag eG, Verband BerlinBrandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V., Arbeitgeberverband der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft e.V., ArbeiterSamariter-Bund Landesverband Berlin e.V., DESWOS Deutsche
Entwicklungshilfe für soziales Wohnungs- und Siedlungswesen e.V.,
Genossenschaftsforum e.V., Verein Kreditreform Berlin e.V., BBA
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wohnungswirtschaft e.V.,
Housing for older people in Europe (HOPE), GdW - Selbsthilfeeinrichtung zur Sicherung von Spareinlagen, Pensionssicherungsverein,
Interessengemeinschaft Multi-Media, WOHNBUND - Verband zur
Förderung wohnpolitischer Initiativen.
8. Lessons Learned. „Reform schafft Inseln, Oasen, nicht mehr. Sie
schafft dadurch Beispiele, und sie wirken beispielhaft, nicht so sehr
dadurch, dass sie in großem Maßstab wiederholt werden; vielmehr
stellen sie einen Anspruch her, dem die bestehende Ordnung nicht
genügen kann. Dadurch untergräbt die Reform allerdings diese
Ordnung und befördert die Veränderung.“ (Posener, 1979, S.343 zit. in
Novy, Innovation, 1992, S.24). In dieser Weise schreibt Posener über die
Wohnreform der Jahrhundertwende – in ähnlicher Weise schreibt
Castells heute über resistence und project identities. Geschichte
wiederholt sich. Eine Linearität von Entwicklung gibt es nicht
(s.Kapitel 2).
Projektbeispiele / 1892
Novy, Neumann-Cosel (1992): Zwischen Tradition und [Innovation],
100 Jahre Berliner Wohnungs- und Baugenossenschaft von 1892,
Berlin, Edition Hentrich
BBW 1892 (Hg.) (2002): [Homepage] der Bau- und Wohnungsgenossenschaft von 1892, 05/02, www.bbwo1892.de, 08.Mai 2002
Albrecht, H (1898): [Fünf Jahre] praktisch-sozialer Thätigkeit, Aus der
Versuchtsstation der Centralstelle für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen, Schriften der CAW Nr.14, Berlin
Damaschke, A. (1928): Aus meinem [Leben], Berlin
Kromrey, M. (1903): [Baugenossenschaften] und der Berliner Bauund Sparverein, Diss., Tübingen
Verwaltung-Mitte
Haeselerstraße 15
14050 Berlin
Tel. 030/303 02 67
[email protected]
www.bbwo1892.de
Darst. 50: Genossen Quelle: Novy, Innovation, 1992, S.41
103
104
Projektbeispiele / Wogeno
WOGENO
(Teil)
Profil: Dachgenossenschaft
Standort: München, Zürich
Gesellschaftsform: Genossenschaft, Hausvereine
Finanzierung: Genossenschaftsanteile, verzinste Anteile,
Spareinlagen durch Fremdanleger
Aspekte: Gesellschaftsform, Finanzierung
Als klassische, nicht-eigentumsorientierte Genossenschaft ist die
WOGENO von den Förderungen des Eigenheimzulagegesetzes
ausgeschlossen. Einige Wohnungen können jedoch über das
Münchner Modell (sozialer Wohnungsbau) realisiert werden.
Die Projekte der WOGENO finden sich alle in den Bereichen sozialer,
ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit. Da die einzelnen
Hausprojekte weitestgehend unabhängig arbeiten, gleicht allerdings kein Projekt dem Anderen. Das Neubauprojekt in der Messestadt Riem zeichnet sich durch ökologisches, kosten- und flächensparendes Bauen, sowie autoreduziertes Wohnen aus; das Neubauprojekt in der Johann-Fichte-Straße durch Car-Sharing, Solarenergie
und die Integration Behinderter. Die Metzstraße ist ein agenda21Testhaus für behutsame und ökologische Modernisierung, die
Agnesstraße ein eher normales Mietshaus in Selbstverwaltung (vgl.
Mieterverein München, Ohne Auto, 2002 und Mieterverein München, Selbstverwaltet, 2002).
1. Projektprofil/Idee. Kleine Genossenschaften leiden unter mangelndem Eigenkapital, ineffizienter Verwaltung, fehlendem KnowHow, unerprobter Strukturierung und hoher Belastung durch
genossenschaftliche Prüfverfahren. Große Genossenschaften haben
diese Nachteile nicht. Jedoch fehlt es Ihnen an persönlicher Bindung, Transparenz, demokratischer Teilnahme.
Die WOGENO versucht, die jeweiligen Potentiale zu bündeln und
Nachteile zu vermeiden. Sie versteht sich als Selbsthilfeorganisation,
als Dach selbstverwalteter Hausgemeinschaften, denen sie logistische und materielle Unterstützung als Dienstleistung anbietet.
Jede Gruppe hat damit Zugang zu Bauträgerleistungen (z.B. Finanzierung, Projektierung, Grundstücksverhandlungen) und kann
gleichzeitig ihre spezifischen Ziele (z.B. autoreduziertes Wohnen
oder Zusammenleben Behinderter und Nichtbehinderter) entwickeln und gestalten.
2. Entstehung/Transformation. Anlass zur Gründung der WOGENO
im Jahr 1993 war weder ein konkretes Hausprojekt noch die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe oder einer politischen oder geistigen Strömung. Die Gründungsmitglieder der WOGENO trafen sich
aufgrund des gemeinsamen Wunsches, in einer Stadt wie München,
die von zunehmendem Existenzkampf auf dem wohn- und sozialpolitischen Feld geprägt ist, wieder neue Zeichen zu setzen und
konkrete solidarische Alternativen zu Vereinzelung, ShareholderValue und sozialer Erosion zu entwickeln.
Im Jahr 1994 wurde die WOGENO in das Genossenschaftsregister
eingetragen und ist seitdem aus der wohnpolitischen Diskussion
Münchens nicht mehr wegzudenken. Ihr ist es auch zu verdanken,
dass die Vergabe von Erbbaurechte an Genossenschaften neuerlich
politisch wieder propagiert wird. Die ersten Projekte wurden vor
allem auf ehrenamtlicher Basis erledigt. Zum 31.12.2000 wuchs die
Projektbeispiele / WOGENO
WOGENO jedoch auf eine Mitgliedszahl von 449 Mitgliedern, was
eine Professionalisierung notwendig machte. Sekretariats- und
Buchhaltungsaufgaben sowie ein Teil der Geschäftsführungsaufgaben werden jetzt durch Anstellungsverträge geregelt. Das gesamte
bezahlte Arbeitskontingent beträgt nun ca. drei Viertel einer ganzen
Vollzeitstelle.
3. Akteure. Die WOGENO hat in ihren Kreisen (Aufsichtsrat und
Vorstand) alles was man für ein Wohnungsunternehmen braucht:
Buchhändler, Architekt, Sozialökonom, Kauffrau, Soziologe, Steuerberater, Bautechniker, Stadtplaner und Berater für Betriebsräte.
4. Gesellschaftsform. Bei der WOGENO handelt es sich, was die
Grundstruktur (Satzung) betrifft, um eine relativ normale Genossenschaft mit einem Vorstand, einem Aufsichtsrat und einer Generalversammlung.
Die Besonderheit der WOGENO liegt darin, dass Sie sich in Ihrem
Selbstverständnis eher als Dachorganisation versteht, die für einzelne, relativ autonome, selbstverwaltete Hausprojekte nur die Logistik
bietet. Es ist der WOGENO wichtig, dass die Genossenschaftsmitglieder selbst aktiv werden (vgl. WOGENO, Homepage, 2002).
Faktisch bedeutet dies, dass in den einzelnen Projekten je 2 gewählte Haussprecher gibt, deren Aufgabe es ist, den Kontakt zur
WOGENO bzw. zu Vorstand und Aufsichtsrat zu pflegen. Sie haben
eine Mittlerfunktion, koordinieren die Bewohnerversammlungen
und vertreten die Hausbewohner gegenüber der WOGENO. Das
Ablesen der Verbrauchsdaten, die Pflege und der Unterhalt des
Hauses und Gartens werden von den Bewohnern im Ehrenamt
übernommen. Die reinen Hausmeistertätigkeiten werden in zwei
Häusern von je einem Bewohner gegen Bezahlung erledigt. In
einem Haus sind die Hausmeistertätigkeiten auf mehrere Schultern
verteilt, die je nach Arbeitsaufwand vergütet werden. Alle Häuser
haben zur Erledigung der anfallenden Arbeiten das Arbeitsgrup-
penmodell eingeführt. Diese Arbeitsgruppen erstatten regelmäßig
der Bewohnerschaft Bericht und arbeiten mit dem jeweiligen für das
Projekt verantwortlichen Vorstand zusammen. Die normale Hausbewirtschaftung d.h. Finanzierung, Buchhaltung, Mietenbuchhaltung, Vertragsabschlüsse, Abrechnung der Bewirtschaftungs- und
Nebenkosten, bleiben bei der WOGENO (vgl. Balleisen, E-Mail, 2002).
Die WOGENO Zürich geht in Sachen Selbstverwaltung und Autonomie noch deutlich weiter. Die einzelnen Hausprojekte schließen sich
in Hausvereinen zusammen, welche die jeweiligen Objekte von der
WOGENO Zürich mieten. Bestandteil dieses Mietvertrages ist ein
Kriterienkatalog von 6 Punkten, die von den Hausvereine entweder
selbst übernommen werden oder als Dienstleistung bei der
WOGENO Zürich belassen werden können. Zu diesen Kriterien
zählen:
4.1 Genossenschaftsinterne Vermietung: Der Hausverein erledigt
alle Aufgaben im Zusammenhang mit Wohnungswechsel und
Wechsel von Mieter/innen von Gewerberäumen.
4.2.Wohnungsabgaben und Unterhalt oder Erneuerungen: Der
Hausverein übernimmt die Durchführung der gesamten Wohnungsabgabe, insbesondere die Besichtigung der Wohnung nach
Dachgenossenschaft
Hausmiete
Dienstleistung
Hausverein
Hausverein
eig. Verwaltung
eig. Verwaltung
Miete
Mieter
Fördermitglieder ca. 50 %
Darst. 51: Basisprinzip Wogeno Quelle: eigene Darstellung
105
106
Projektbeispiele / WOGENO
Kündigung und Abklären eines eventuellen Unterhalts- oder Erneuerungsbedarfs. Sind Unterhalts- oder Erneuerungsarbeiten erforderlich, übernimmt der Hausverein deren Organisation und Kontrolle.
4.3. Mietzinsinkasso/Zahlungsverkehr: Der Hausverein übernimmt
das Mietzinsinkasso und den Zahlungsverkehr.
4.5 Unterhalt: Der Hausverein übernimmt die nachfolgenden Unterhaltsarbeiten: ordentlicher Unterhalt der Liegenschaft, Einsatz einer
Hauswartgruppe, Erstellen eines jährlichen Budgets für planbare
Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten.
4.6. Diverses: Der Hausverein übernimmt Abschluss und Kontrolle
von Serviceverträgen und den Erlass von Hausregeln und Ämtern.
Die WOGENO Zürich besitzt zurzeit rund 45 Liegenschaften, zwei
Drittel davon in der Stadt Zürich und ein Drittel im übrigen Kantonsgebiet. Darüber hinaus gibt es noch WOGENOs in 13 anderen
Schweizer Städten (vgl. WOGENO-Zuerich, Homepage, 2002).
5. Finanzierung. Die WOGENO ist als nicht – eigentumsorientierte
Genossenschaft weitestgehend von staatlichen Förderungen
ausgeschlossen. Es bieten sich ihr auch keine steuerlich wirksamen
Abschreibungsmöglichkeiten.
Sie verwendet daher viele Anstrengungen auf die Entwicklung
alternativer Finanzierungssysteme, insbesondere zur Erhöhung des
Eigenkapitals, welches 1999 bei 36,6 % lag.
Direkteste Form der Unterstützung ist die Mitgliedschaft in der
WOGENO, die durch Zeichnung eines Geschäftsanteils von 3.000 DM
erreicht wird (6,6 % EK). Wohnungsmieter zeichnen darüber hinaus
2
Anteilsscheine im Wert von durchschnittlich 500 DM / m (20,4 %
EK). Wer Mitglied ist, kann nachträglich weitere Anteile erwerben
und so die Eigenkapitalbasis der Genossenschaft stärken. Diese
freiwillig aufgestockten Geschäftsanteile werden an der Gewinnverteilung mit bis zu 4% jährlicher Ausschüttung, aber je nach Geschäftslage, beteiligt (4,1 % EK). Mieterdarlehen an die WOGENO
werden mit 4 % Zinsen / Jahr vergütet. Anstelle der Gewinnausschüttung werden sie jedoch steuerneutral mit der Miete verrechnet.
Gemeinsam mit der GLS Gemeinschaftsbank eG, der Raiffeisenbank
München eG und der Ökobank eG hat die WOGENO banküblich
gesicherte Sparbriefe mit fester Laufzeit aufgelegt. Mit ihnen kann
jede Sparerin / jeder Sparer – also auch Nichtmitglieder – den
genossenschaftlichen Wohnungsbau unterstützen. Die WOGENO
erhält aus den eingelegten Sparbriefbeständen Hypothekendarlehen zu einem vorher vereinbarten Zins. Die Zinseinkünfte aus den
Sparbücher liegen je nach Anlagedauer zwischen 3,25 und 5 %.
Mit der GLS Gemeinschaftsbank eG wurde ein Bürgschaftsmodell
entwickelt, das es Mitgliedern wie Nichtmitgliedern ermöglicht,
Projekte wirtschaftlich zu fördern, ohne eigene Geldmittel bereitstellen zu müssen. Durch Bürgschaften in begrenzter Höhe ist die Bank
Pflichtanteile
3000 DM/Mitglied
Pflichtanteil
Wohnen
(6,6 % EK)
500 DM / qm
Bis 4 % Gewinnverteilung
(20,4 % EK)
(4,1 % EK)
Bürgschaften
Spareinlagen
Mieterdarlehen
Senkung der
Darlehen
um 0,5 %
Ökobank/GLS
5-10 Jahre
3,25 – 5 %
Verrechnung 4%
mit Miete
(4,8 % EK)
evtl.
evtl.
Grundstück in
Selbsthilfe
Erbbaurecht
Darst. 52: Finanzierung Wogeno Quelle: eigene Darstellung
EK - Eigenkapital
Förderanteile
evtl.
1. und 3. Förderweg
Projektbeispiele / WOGENO
in der Lage, gewisse Risikoaufschläge nicht zu berechnen und
diesen Vorteil an das jeweilige Projekt weiterzugeben. So sinkt die
Zinsbelastung bei Hypothekendarlehen um bis zu 0,5 %. Die Vergabe von Erbbaurechten an Genossenschaften in München wurde
auch durch das Engagement der WOGENO wieder zum kommunalpolitischen Steuerungsinstrument. Daneben sucht die WOGENO
auch den Kontakt zu anderen potentiellen Erbbaurechtsgebern:
Erbengemeinschaften, ältere Hausbesitzer, öffentlich-rechtliche
Institutionen.
Bei einigen Projekten wurde ein Förderung über den 1. und 3.
Förderweg des sozialen Wohnungsbaus realisiert (Münchner Modell). Die Restsumme wird aus KfW – Darlehen und freien Bankdarlehen erbracht (vgl. WOGENO, Homepage, 2002).
6. Konflikte/Probleme. Die Wohnkosten sind in München extrem
in die Höhe gegangen. Als boomender Teilmarkt ist München sehr
schlecht auf die zurückhaltende Förderpolitik des Bundes eingestellt, die sich an einer geringen Gesamtproblematik orientiert und
die deswegen die Programme des sozialen Wohnungsbaus auf ein
Mindestvolumen von 230 Mio. EURO reduziert hat. Die Stadt München sieht sich deswegen gezwungen eigene Ergänzungsprogramme (Münchner Modell für Mietwohnungsbau) aufzulegen.
Die WOGENO nutzt diese Förderprogramme. Hier wird jedoch ein
Konflikt zwischen der Förderphilosophie des sozialen Wohnungsbaus und dem Genossenschaftsgedanken deutlich. Die Genossenschaft ist in erster Linie eine Selbsthilfeorganisation zur Förderung
der eigenen Mitglieder. Maßgebendes Element der Genossenschaft
ist die Genossenschaftssatzung, die Unabhängigkeit, Mitbestimmung, Selbstverwaltung und Spekulationsfreiheit zwingend gewährleistet. In der Regel wird die Rechtsform der Genossenschaft
nicht von „Großverdienern“ in Anspruch genommen, ausgeschlossen sind sie jedoch nicht. Die Einkommen der Genossenschafts-
mitglieder der WOGENO sind jedoch durchmischt.
Der soziale Wohnungsbau hingegen basiert auf der breit angelegten
Schaffung von Wohnraum für sozial Benachteiligte. Es gibt ganz
klare Einkommensgrenzen und Belegungsbindungen. Diese Bestimmungen beeinträchtigen natürlich die Gestaltungsfreiheit einer
Genossenschaft (vgl. Stadt München, Bündnis, 2001).
7. Kooperation / Vernetzung. In der Schweiz gibt es eine
WOGENO, die in 14 verschiedenen Städten aktiv ist, insbesondere in
Zürich und Umgebung (WOGENO-Zürich – 45 Projekte) und die
bereits seit 1981 existiert. Zwischen der WOGENO Zürich und der
WOGENO München gibt es enge Verbindungen.
8. Lessons Learned. Mit der Wogeno wurde versucht, die Vor- und
Nachteile großer und kleiner Genossenschaften miteinander zu
einem Optimum zu verbinden. Inhaltlich ist dies gelungen. Insbesondere die WOGENO Zürich bietet ihren Mitgliedern (den einzelnen Hausvereinen) eine weitgehende Selbstverwaltung und Mitbestimmung an. Gleichzeitig gibt sie Ihnen die Möglichkeit, ganz nach
Wunsch, die professionelle Verwaltung der Dachgenossenschaft zur
Aufgabenentlastung zu Nutzen. Ein insgesamt äußerst erfolgreiches
und Gemeinschaftlichkeit stiftendes Gesamtkonzept. Es gibt sogar
einen Solidarfonds (Zürich).
Gesellschaftsrechtlich ist diese Trennung jedoch nicht nachzuvollziehen. In dieser Beziehung gleicht die WOGENO eher einer ganz
normalen Genossenschaft mit Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung. Es gibt zwar einzelne Hausvereine, mit denen die
WOGENO Bewirtschaftungsverträge abschließt, die Mitglieder der
Vereine sind allerdings genauso Mitglieder der Genossenschaft. Dies
bedeutet, dass die Errungenschaften einer weitest gehenden
Autonomie und eines Solidarfonds jederzeit wieder rückgängig
gemacht werden können. Ein wirksames Kontroll- oder Nutzermodell (s. Kapitel 4.1.8) liegt nicht vor. Der „Schatten Oppenheimers“
107
108
Projektbeispiele / WOGENO
schwebt also auch über der WOGENO. Es ist deswegen keineswegs
auszuschließen, dass es nach den Anstrengungen der ersten Jahre,
zu einer Wachstumsstagnation kommt.
Die WOGENO passt als solidarische Selbsthilfeorganisation sehr gut
in den Münchner Kontext. Obwohl die Mieten relativ hoch sind,
kann sie für ihre Mitglieder, angesichts des äußerst angespannten
Marktes in München, erhebliche Entlastungen realisieren.
Johann-FichteStr.
Finanzierung
WOGENO Zürich (Hg.) (2002): Homepage, 05/02, www.wogenozuerich.ch, 10.Juli 2002
Grundstück
WOGENO München (Hg.) (2002): Homepage, 06/02, www.wogeno.de, 12.Aug.2002
Einlage pro Qm
Miete
Balleisen, Ute (2002): Fragen zur WOGENO, pers. [E-Mail], 18.Juli
2002
Stadt München (2001): Protokoll der Sitzung [Bündnis] für Wohnungsbau vom 23.02.2001, www.muenchen.de/plan/aktuelles
/wim3/pdf/wim3e.pdf
Mieterverein München e.V. (1999): Günstiger wohnen [ohne Auto],
09/02, www.mieterverein-muenchen.de/guenstige.htm,
06.Sept.2002
Mieterverein München e.V. (1999): [Selbstverwaltet], ökologisch
und günstig wohnen, 09/02, www.mieterverein-muenchen.de
/report.htm, 06.Sept.2002
Schmidt, Peter (2001): [Wohnmaschine] mit sozialem Antrieb,
07/02, www.wohnbund.de/ info0401_2.htm, 27.Aug.2002
WOGENO München eG
Aberlestr. 16 Rgb.
D-81371 München
Tel: 089 / 721 17 05, Fax: 089 / 725 50 74
www.wogeno.de, www.wogeno-zuerich.de
32 WE, 30 Qm - 110 Qm
barrierefrei, einige rollstuhlgerecht
Gäste- und ein Pflegeappartment
großer Multifunktionsraum
Büro des Clubs der Behinderten
sowie Büros einiger Bewohnerinnen
Ca. 25% 1. Förderweg
50% 3. Förderweg
25% freifinanziert
Erbbaurecht von der Stadt
München für 99 Jahre
475 – 875 DM
1.Förderweg: DM 10,10 / m2
3.Förderweg: DM 12,90 / m2
Freifinanziert: DM 18,50 / m2
(jeweils netto kalt)
Darst. 53: Wogeno Projektbeispiel Johan-Fichte-Straße Quelle: Schmidt, Wohnmaschine, 2001
Projektbeispiele / Bremer Höhe
Bremer Höhe
Profil: Genossenschaftsausgründung
Standort: Berlin
Gesellschaftsform: Genossenschaft
Finanzierung: Genossenschaftsanteile, staatliche Förderung
Aspekte: Entstehung / Transformation, Finanzierung
1. Projektprofil/Idee. Das Altschuldenhilfegesetz, welches 1993 im
Zuge der Wiedervereinigung in Kraft trat, schreibt allen ostdeutschen Wohnungsbaugesellschaften die Veräußerung von 15 % ihres
Bestandes vor. Seit 1995 können sie dieser Auflage auch durch den
Verkauf an eigens gegründete Bewohnergenossenschaften nachkommen. Bis 1999 wurden mindestens 40 Wohnungsgenossenschaften gegründet. 50 % des Kaufpreises werden an den Erblastentilgungsfonds weitergereicht.
Insgesamt ist der Verkauf an eine Genossenschaft jedoch eher die
Ausnahme als die Regel. Obwohl sowohl das Altschuldenhilfegesetz,
als auch die Politik, einer mieternahen Privatisierung offiziell die
oberste Priorität verleihen, werden Verkäufe an gewöhnliche,
finanzkräftige Investoren bevorzugt. Dies hängt mit dem Interesse
der Kommunen an einer raschen Realisierung möglichst hoher
Verkaufsgewinne zusammen. Kritiker dieser Wohnungspolitik
beklagen, dass die Städte langfristig Steuerungsinstrumente ihrer
Wohnungspolitik aus der Hand geben. Sie verlieren so Bestände, mit
denen sie bisher Wohnungsnotlagen auf dem freien Markt ausgleichen konnten. Damit riskieren die Kommunen, dass die soziale
Entmischung in ihren Quartieren weiter zunimmt. Die verbleibenden kommunalen Bestände degenerieren so schnell zu Sammelstellen für soziale Problemfälle.
Die Betreiber der privaten Unternehmen, welche die kommunalen
Wohnungsbestände übernehmen, haben ein ausschließlich verwertungsorientiertes Interesse an den Wohnungen. Aspekte der sozialen Wohnungswirtschaft spielen für sie kaum eine Rolle. Trotzdem
halten die Kommunen an der Privatisierungspolitik fest. Um Höchstpreise zu erzielen, ignorieren sie dabei häufig die Belange der
Bewohner. Die Genossenschaft ist eine Möglichkeit für die Betroffenen, sich gemeinsam gegen solche Missachtung zu wehren, wie das
Beispiel der Bremer Höhe in Berlin zeigt (vgl. Holm, Everybody`s Darling,
2001.)
2. Entstehung/Transformation. Im November 1999 kündigte die
WIP an, die Bremer Höhe, ein Ensemble aus 520 Wohnungen, erbaut
in den Jahren zwischen 1880 und 1912, das komplett unter Denkmalschutz steht, an den „Bauverein zu Hamburg“ verkaufen zu
wollen. Diese überraschende Information führte zu empörten
Protesten seitens der Bewohner. Zwar begründete die Wohnungsbaugesellschaft den angekündigten Verkauf mit ihren Privatisierungsverpflichtungen aufgrund des Altschuldenhilfegesetzes, aber
sie verzichtete darauf, den im Gesetz bevorzugten Verkauf direkt an
die Mieter auch nur zu versuchen. Verständlich, weist ein Artikel der
Berliner Morgenpost doch nach, dass die für den Verkauf an den
„Bauverein zu Hamburg“ beauftragte Maklerfirma (230.000 DM
Courtage), in den Händen des WIP-Geschäftsführers Klaus-Dieter
Friedland ist (vgl. Mieterecho, Chance, 2000).
109
110
Projektbeispiele / Bremer Höhe
Von einem privaten Eigentümer befürchteten die Bewohner steigende Mieten und Verdrängung. Zwar sahen die Verträge eine
Verpflichtung des zukünftigen Besitzers vor, den Mietern ihre
Wohnungen als Eigentumswohnungen zum Kauf anzubieten. Aber
nur wenige der Mieter hätten die - nach einer umfassenden Sanierung - hohen Preise bezahlen können. Glücklicherweise sprachen
sich jedoch einige einflussreiche Persönlichkeiten für eine mieternahe Privatisierung aus (u.a. Wowereit, Häußermann, Bezirkspolitiker,.....), sodass die WIP zum Einlenken bewegt werden konnte.
Sie machte den Mietern im Dezember 1999 ein Angebot, das vorsah,
den inzwischen abgeschlossenen Kaufvertrag mit einem Hamburger
Investor bis zum 1. Mai 2000 auf Eis zu legen. Diese Zeit stellte sie
ihren Mietern zur Verfügung, um selber ein tragfähiges Kaufangebot
zu entwickeln. Es folgte eine öffentliche Versammlung und eine
Genossenschaftsgründung in Windeseile. Dem trotzdem erfolgten
Verkauf an den Investor folgte mit Hilfe des Senats der Rückkauf
durch die Genossen und seit 1. Mai 2000 ist der gesamte Block im
Besitz der Genossenschaft Bremer Höhe. Von den ca. 400 Mietern
sind bislang 160 der Genossenschaft (insgesamt 203 Mitglieder)
beigetreten. Im Jahr 2003 sollen es mindestens 330 sein.
Die Sanierung soll in drei Abschnitten jeweils zwischen März und
November der Jahre 2001 – 2003 geschehen. Nur vier bis sechs
Wochen sind pro Wohnung veranschlagt. In dieser Zeit müssen die
Mieter umgesetzt werden. Die Genossenschaft bietet einen kostenlosen Umzugsservice an und will auch Gemeinschaftsräume schaffen, in denen die Mieter während der Sanierungszeit ihre alten
Nachbarn sehen können. Diese Treffpunkte sollen auch nach dem
Ende der Arbeiten bestehen bleiben. Im Zuge der Sanierung soll
auch die Monotonie der Zweizimmerwohnungen durchbrochen
werden. Neben Einzimmer- entstehen Drei-, Vier- und Fünfzimmerwohnungen für Familien mit Kindern. Ca. 85 % der jetzigen Mieter
wollen nach der Sanierung in ihre Wohnungen zurückziehen (vgl.
Seefeld, Begehrte, 2000 und Schaffelder, Spekulationsfrei, 2000)
3. Akteure. Die WIP hatte bei dem geplanten Verkauf der Bremer
Höhe sicherlich die Hoffnung auf geringe Widerstände seitens der
Bewohnerschaft. Wie so oft war es Zufall, dass es eine Person gab,
die sich nicht so einfach damit abfinden wollte und zum Widerstand
anregte. Tobias Dutschke, ein junger Musiker, schickte Ende Oktober
1999 einen offenen Brief an die WIP, das Bezirksamt und die Betroffenenvertretung Prenzlauer Berg. Das Schreiben hängte er auch in
jeden der 49 Aufgänge der "Bremer Höhe" mit dem Resultat, dass er
heute im Vorstand der Genossenschaft sitzt und 10 – 12 Stunden am
Tag ehrenamtlich für sie tätig ist. Nach anfänglichen Schwierigkeiten
waren schnell weitere engagierte Partner gefunden. Ulf Heitmann
ist Jurist und heute ebenfalls im Vorstand, außerdem bezahlter
Geschäftsführer der Genossenschaft. Vorher arbeitete er für IBIS,
einen Sanierungsträger für Selbsthilfeprojekte. Roswitha Fechner,
ehemalige Direktorin der deutschen Außenhandelsbank, komplettiert als Dritte den Vorstand. Die 59jährige, seit 30 Jahren in der
Bremer Höhe, will nicht nur für sich selbst sorgen, sondern auch
etwas für die Gesellschaft tun: "Wenn ich morgens aufstehe, haben
schon so viele Menschen für mich gearbeitet, ..." (Hettlage, Engagement, 2000).
4. Gesellschaftsform. Die Bremer Höhe ist eine "eigentumsorientierte" Genossenschaft. Dies war wegen des Altschuldenhilfegesetzes nötig, dem der gesamte Wohnungsbestand der WIP unterliegt.
15 Prozent der Wohnungen muss die WIP deshalb in Eigentum
umwandeln. Für die Genossenschaft heißt das, dass alle Mitglieder,
die schon vor dem 1. Mai in ihren Wohnungen waren, diese zum
Kostenpreis von etwa 2.500 DM pro Quadratmeter erwerben können. Neue Mitglieder können das nur, wenn mehr als die Hälfte der
Genossen eines Hauses dem Erwerb zustimmen. Sie müssen auch
Projektbeispiele / Bremer Höhe
die normalen Marktpreise bezahlen (zwischen 3.000 und 3.500 DM).
Die Genossenschaft besteht aus einem Vorstand (3 Personen), der
für die täglichen Geschäfte zuständig ist, einem Aufsichtsrat (7
Personen)
der
den
Vorstand
kontrolliert
und
einer
Mitgliederversammlung. Des Weiteren besteht ein Beirat aus
Fachleuten aus Politik und Wohnungswirtschaft, der den Vorstand
berät. Die Mitgliedschaft wird erworben durch das Eintrittsgeld (100
DM) und den Kauf von 2 Geschäftsanteilen zu je 1.000 DM. Bei
Erwerb einer Wohnung oder eines Geschäfts müssen 10
Geschäftsanteile gezeichnet werden.
5. Finanzierung. Die Bremer Höhe hat eine Gesamtfläche von
32.000 Quadratmetern und besteht aus 514 Wohnungen. Es muss2
ten 860 DM / m zusammengebracht werden, was einer Gesamtinvestitionssumme von 27.3 Mio. DM entspricht. Insgesamt 800 DM
gab es von der landeseigenen Investitionsbank Berlin (IBB) als
Darlehen zu 3 % mit 1.5 % Tilgung. Weitere 60 DM kommen als
Kapitalmarktsdarlehen zu 6 % ebenfalls von der IBB. Diese vom
Bausenat eigens für die Genossenschaft konzipierte Finanzierung
trägt inzwischen den Namen "Modell Bremer Höhe". Sie soll auch für
die "Wöhlertgärten" in Mitte und zukünftige Berliner Genossenschaften angewandt werden.
Die Sanierung der Bremer Höhe kostet etwa 50 Mio. DM, also
ca.1.600 DM pro Quadratmeter. Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) kommen 782 DM pro Quadratmeter, die es als zinsverbilligtes Darlehen gibt. 180 DM zahlt der Bund als Investitionszulage. Aus dem Programm "soziale Stadterneuerung" kommen die
restlichen 640 DM, davon 320 DM als Darlehen und 320 DM als
Zuschuss. Dieses Programm wurde im Jahr 2002 eingestellt und
steht in Zukunft nicht mehr zur Verfügung. Eine weitere wichtige
Vorraussetzung für den erfolgreichen Erwerb des Areals war die
Möglichkeit, die Eigenheimzulage für eine Genossenschaftsgrün-
dung in Anspruch zu nehmen, da die zu zahlenden Genossenschaftsanteile dadurch auf ein erträgliches Maß reduziert werden
konnten. Der Genossenschaftsanteil bei Bezug einer Wohnung
beträgt 10.000 DM. Davon wird ein Großteil (8.000 DM) vom Berliner
Programm zur Genossenschaftsförderung als zinsloses Darlehen
vergeben. Bleiben also 2.000 DM, ein im Vergleich zu anderen neuen
Genossenschaften, sehr geringer Betrag.
Kauf + Sanierung
Gesamtsumme
81,5 Mio. DM
100,0 %
IBB – Darlehen zu 3%
25,6 Mio. DM
31,4 %
KFW – Darlehen
25,0 Mio. DM
30,7 %
soziale Stadterneuerung Darlehen
10,2 Mio. DM
12,5 %
soziale Stadterneuerung Zuschuss
10,2 Mio. DM
12,5 %
Investitionszulage Bund
5,8 Mio. DM
7,1 %
Bankdarlehen zu 6 %
1,7 Mio. DM
2,1 %
Genossenschaftsanteile (Bewohner)
0,6 Mio. DM
0,7 %
Genossenschaftsanteile (gefördert)
2,4 Mio. DM
2,9 %
Darst. 54: Finanzierung „Bremer Höhe“ Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung
an: Hettlage, Finanzierung, 2000 und Molle, Bremer Höhe, 2000
6. Konflikte/Probleme. Ausgegründete Genossenschaften wie die
Bremer Höhe kamen in den letzten Jahren in Berlin in den Ruf eines
Hoffnungsträgers angesichts des zunehmenden Verkaufs öffentlicher Bestände und der auslaufenden Bindungen des sozialen
Wohnungsbaus und der sozialen Stadterneuerung. Drei Grundprobleme lassen sich hierbei jedoch ausmachen, die den Erfolg eines
solchen Modells gefährden:
1. Wie oben bereits erwähnt ist der bevorzugte Verkauf öffentlichen
Eigentums an Mieter oder an Genossenschaften durch das Altschuldenhilfegesetz zwar vorgesehen, in der Realität wird er wegen des
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Projektbeispiele / Bremer Höhe
weitaus höheren Aufwands jedoch kaum praktiziert. Darüber hinaus
orientiert sich die Verkaufssumme teilweise an unrealistischen
2
Verkehrswerten (Bremer Höhe: 850 DM/m ), die eine neugegründete
Genossenschaft finanziell sehr stark belasten. Ein positiveres Beispiel
kommt in dieser Hinsicht aus Dänemark, wo Bewohnergenossenschaften bei Wohnungsprivatisierungen generell ein Vorkaufsrecht
erhalten.
2. Die Bremer Höhe ist auf öffentliche Fördermittel angewiesen, die
im wesentlichen an die Möglichkeit der Eigentumsorientierung
gebunden sind (Genossenschaftsförderung des Bundes und des
Landes). Nach dem Auslaufen der ergänzenden Programme der
sozialen Stadterneuerung bleiben für zukünftige Modelle tatsächlich
nur noch die eigentumsorientierten Programme des Bundes und die
KFW - Programme übrig. Diese Eigentumsorientierung widerspricht
jedoch dem „Geist“ einer Genossenschaft langfristig spekulationsfreien und damit indirekt mietgebundenen oder zumindest sozial
gestalteten Wohnraum zur Verfügung zu stellen, indem jederzeit die
Möglichkeit zur Umwandlung in Einzeleigentum garantiert wird.
„Obwohl die Begründung für den kleinen Genossenschaftsboom
gerade in der vorgeblich sozialen Garantieleistung dieser Eigentumsform für die Quartiere liegt, halten sich die Experten mit Aussagen über die langfristige Perspektive merklich zurück.“ (Holm, Everybody`s Darling, 2001).
3. In dieser Hinsicht ist es fraglich mit welchem Umfang und mit
welcher Berechtigung gefördert werden sollte, bzw. woher diese
Mittel kommen sollten. Den Genossenschaften Bremer Höhe und
Wöhlertgarten wurde im Jahresetat der Fördermittelbedarf für 634
Wohnungen aus Bestandserwerbsprogrammen gewährt, was ca.
25% der Gesamtsumme entspricht. Daneben gab es eine Förderzusage aus den Mitteln des Programms "Soziale Stadterneuerung" für
insgesamt 430 Wohnungen; auch hier konzentrierte sich etwa ein
Viertel des Gesamtprogramms auf die Genossenschaftsprojekte.
Bezogen auf den Bezirk Prenzlauer Berg bedeutete dies, dass die
Genossenschaft etwa die Hälfte aller Fördermittel des Programms
"Soziale Stadterneuerung" im Bezirk bindet.
Diese Fördersummen können allenfalls Modellcharakter haben. Auf
die Gesamtproblematik des Verkaufs öffentlicher Wohnungsbestände sind sie nicht übertragbar (vgl. Holm, Everybody`s Darling, 2001).
7. Kooperation / Vernetzung. Die Bremer Höhe ist aus einer
spezifischen Notlage heraus entstanden. Eine weitere Vernetzung
und Erweiterung der Genossenschaft ist nicht vorgesehen. Gleichwohl wurde und wird das Sanierungsmodell weiterverwendet beim
„Wöhlertgarten“ und bei den neuen Genossenschaften in Hellersdorf und Marzahn.
8. Lessons Learned. Berlin ist weder mit München noch mit Hamburg oder Zürich vergleichbar. Es ist eine schrumpfende Stadt mit
sehr niedrigen Mieten und einer hohen Leerstandsquote. Der
Berliner Markt ist extrem übersubventioniert und verzerrt. Die pro–
Kopf Ausgaben der Wohnungsbauförderung sind fünf Mal so hoch
wie in Hamburg und mehr als sechs Mal so hoch wie in Bayern. Das
Selbsthilfepotential der einzelnen Mieter kann deswegen bisher nur
relativ wenig aktiviert werden.
Andererseits ist Berlin eine sehr politische Stadt, eine Stadt in der
das Genossenschaftswesen eine sehr lange Tradition hat und in der
es auch in den letzten Jahren immer wieder interessante genossenschaftliche Ansätze gab. Hinzu kommt, dass gerade hier große
Bestände öffentlicher Wohnungsunternehmen privatisiert werden.
Gerade in Berlin wäre es notwendig eine Förderung zu schaffen, die
dem Genossenschaftsgedanken insgesamt am ehesten entspricht
und die langfristig auf eine Vernetzung der unterschiedlichsten
schon vorhandenen Ansätze abzielt bzw. die sich, entsprechend des
Selbsthilfegedankens, auch von einer immer noch vorherrschenden
Projektbeispiele / Bremer Höhe
staatlichen Subventionslogik lossagt. Statt einer erneuten Subventionierung sollte also lieber ein revolvierender Solidarfonds geschaffen werden, der – als Anfangsinvestition – von der Stadt mit einem
geringen Grundkapital oder mit abgeschriebenen Häusern bestückt
werden könnte und dem sich sowohl die traditionellen, wie die neu
gegründeten Genossenschaften anschließen sollten.
Hettlage , Bernd (2000): Bremer Höhe – [Engagement] aus Trägheit in: Tagesspiegel vom 23.09.2000
Hettlage , Bernd (2000): So funktioniert die [Finanzierung] in:
Tagesspiegel vom 23.09.2000
Schaffelder, Christof (2000): [Spekulationsfreie] Zone Bremer Höhe
in Scheinschlag Nr. 01/2000
Holm, Andrej (2001): Genossenschaften – Vom wohnungspolitischen Stiefkind zu [„Everybody`s Darling“] in: MieterEcho Nr. 283,
Jan./Febr. 2001
Mieterecho (Hg.) (2000): Eine faire [Chance] für Genossenschaften?
in: MieterEcho Nr.278, März/April 2000
Seefeld , Hartmut (2000): [Begehrte] Bremer Höhe in: VorOrt
01/2000
Molle, Albrecht (2000): [Bremer Höhe] ist gerüstet in: VorOrt
01/2000
Wohnungsgenossenschaft "Bremer Höhe" eG
Schönhauserallee 59 b
10437 Berlin
Tel.030/4467760
FAX 030/44677620
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Projektbeispiele / PWG
Stiftung PWG
Profil: Stiftung zur Förderung von preiswertem Wohnraum
Standort: Zürich
Gesellschaftsform: Stiftung
Finanzierung: Stiftungsvermögen und Kredite
Aspekte: Gesellschaftsform
1. Projektprofil/Idee. „Eine lebendige Stadt braucht lebendige
Quartiere, in denen die verschiedensten Menschen nebeneinander
wohnen und arbeiten. Damit alle diese Menschen - Familien, Alleinstehende, Junge und Ältere - in ihren Quartieren leben können,
müssen preisgünstige Wohn- und Arbeitsräume erhalten werden.
Wenn Spekulation ins Spiel kommt, werden die Mietzinse für viele
unerschwinglich, die Quartiere verändern sich, die Wohnlichkeit der
Stadt sinkt.“ (PWG-Stiftung, Homepage, 2000)
Die Stiftung PWG ist eine gemeinnützige, öffentliche Stiftung der
Stadt Zürich mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie bezweckt, preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum zu erhalten und zu schaffen.
Um dieses Ziel zu erreichen, kauft sie aus ihrem Stiftungsvermögen
Wohn- und Gewerbeimmobilien und entzieht diese dadurch dauerhaft der spekulativen Verwertung. Die Stiftung PWG übernimmt
beim Kauf die bisherigen Mieterinnen und Mieter, sie bietet ihnen
ein Mitspracherecht bei Umbauten und Renovationen und betreibt
eine transparente und sozial gemäßigte Mietzinspolitik.
Auf Wunsch können die Mieterinnen und Mieter ihre Liegenschaft
weitgehend selbst verwalten. Die Stiftung stellt ihre Liegenschaften
Haus-, Wohn- und Baugenossenschaften, Kleinbetrieben und
gemeinnützigen Trägerorganisationen zur Verfügung. Die Abgabe
erfolgt mittels langfristiger Mietverträge mit einer Dauer von höchstens 10 Jahren oder im Baurecht auf 30 Jahre. Die Aufnahme geeigneter Bestimmungen in die Abgabeverträge, die sich auf das Reglement und die Statuten der Stiftung beziehen, stellt sicher, dass der
Zweck im Sinne der Stiftung erhalten bleibt.
2. Entstehung/Transformation. Ihren Ursprung hat die Stiftung
zur Erhaltung von (P)reiswertem (W)ohn- und (G)ewerberaum in
einer Initiative der Sozialdemokratischen Partei der Stadt Zürich von
1984. Die Initiative verlangte die Einrichtung einer Stiftung mit
einem Kapital von 50 Millionen Franken, um Häuser der Spekulation
zu entziehen. Am 9. Juni 1985 wurde die Initiative in einer Volksabstimmung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Stadt
Zürich angenommen. Die Stiftung PWG hat ihre Tätigkeit am 1. Juni
1990 aufgenommen. Im Jahr 2002 ist die Stiftung im Besitz von 90
Liegenschaften, was einem Anlagewert von 200 Mio. Franken
entspricht. Wegen der schlechten Haushaltslage der Stadt Zürich
muss die Stiftung seit 1999 die Hälfte des Stiftungskapitals zum
jeweiligen Zinssatz der ZKB für I. Hypotheken auf Wohnliegenschaften (max. 6 %) verzinsen.
3. Akteure. Die PWG Stiftung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit
und ist von der Verwaltung der Stadt Zürich unabhängig. Der
Präsident und die Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Gemeinderat der Stadt Zürich gemäss Parteienproporz für jeweils eine
Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Die Stiftung untersteht der
Aufsicht des Gemeinderates. Sie ist verpflichtet, Budget und Jahres-
Projektbeispiele / PWG
rechnung dem Gemeinderat zur Abnahme zu unterbreiten. Änderungen der Statuten beschließt der Gemeinderat. Bei einer Auflösung der Stiftung fällt das Stiftungsvermögen der Stadt Zürich zu. Es
ist zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus zu verwenden.
4. Gesellschaftsform. Die Organisationsstruktur der PWG – Stiftung besteht aus dem Stiftungsrat, dem Ausschuss, der Verwaltung
und der Kontrollstelle.
Stiftungsrat: Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und
besteht aus 19 Mitgliedern. Die Amtsdauer der Mitglieder des
Stiftungsrates und des Ausschusses beträgt vier Jahre und beginnt
jeweils am 1. September des Jahres, in welchem die Gemeindebehörden neu gewählt werden.
Der Stiftungsrat ist für alle Geschäfte zuständig, die in den Statuten
nicht anderen Organen zugewiesen werden. Er tritt jährlich mindestens viermal zu einer Sitzung zusammen. Weitere Sitzungen werden
je nach Bedarf einberufen. Ihm stehen insbesondere folgende
Befugnisse zu:
a) Kauf, Tausch und Verkauf von Liegenschaften sowie Erwerb,
Einräumung, Veräußerung und Aufhebung von Baurechten und
anderen Dienstbarkeiten soweit die einmalige Leistung von 100.000
F oder die jährlich wiederkehrende Leistung von 10.000 F übertroffen wird.
b) Aufnahme von Darlehen und Hypotheken sowie Bewilligung der
Verzinsung des Gründungskapitals
c) Wahl des Ausschusses
d) Beschlussfassung über die Ausführung von baulichen Projekten
sowie Anschaffungen und Arbeitsvergebungen von über 100.000 F;
Genehmigung der entsprechenden Abrechnungen
e) Abschluss und Kündigung von langfristigen Mietverträgen
f) Erlass von Reglementen über Liegenschaften, Wohnungen und
Gewerberäume
g) Festsetzung der Anstellungsbedingungen für das gesamte
Personal
h) Wahl der Verwalterin bzw. des Verwalters
Ausschuss: Der Stiftungsrat bestellt aus seiner Mitte einen Ausschuss
von fünf Mitgliedern, der für die Durchführung der täglichen Geschäfte zuständig ist und ernennt den Vorsitzenden. Der Ausschuss
hat die Aufgabe, die Geschäfte des Stiftungsrates vorzubereiten. Er
entscheidet über Kauf, Tausch und Verkauf von Liegenschaften
sowie Erwerb, Einräumung, Veräußerung und Aufhebung von
Baurechten, wenn dabei eine Summe von einmalig 100.000 F nicht
überschritten wird. Außerdem ist er zuständig für Abschluss und
Kündigung der Mietverträge sowie für die Überwachung der Verwalterin bzw. des Verwalters und des übrigen Personals der Stiftung.
Geschäftsstelle: Für die Stiftung wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Mit Zustimmung des Stiftungsrates sowie des Stadtrates kann
die Stadtverwaltung beauftragt werden, für die Stiftung bestimmte
Verwaltungsaufgaben gegen Entgelt zu erledigen. Unter denselben
Voraussetzungen kann die Schätzungskommission der Stadt für die
Bewertung von Immobilien beigezogen werden. Der Verwalter
bereitet die Geschäfte des Ausschusses vor. Kleinere Entscheidungen (bis 25.000 F) kann er selbstständig treffen.
Kontrollstelle: Der Gemeinderat wählt als Kontrollstelle eine anerkannte Treuhandgesellschaft oder mit Zustimmung des Stadtrates
die städtische Finanzkontrolle. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre und
fällt mit derjenigen des Stiftungsrates zusammen. Die Kontrollstelle
prüft die Bilanz und die Jahresrechnung der Stiftung und erstattet
darüber dem Stiftungsrat einen schriftlichen Bericht.
Selbstverwaltung: Die Stiftung PWG fördert die Bestrebungen von
Mieterinnen und Mietern nach Mitbestimmung. Nach Möglichkeit
sollen diese ihre Häuser selbst verwalten. Selbstverwaltung heißt,
dass pro Liegenschaft nur ein Mietvertrag ausgearbeitet wird.
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Projektbeispiele / PWG
Idealerweise schließen sich dazu die Bewohner in einem Mieterverein zusammen, der mit seinen Mitgliedern Untermietverträge
abschließt. Die Stiftung PWG verwaltet nur noch den Kapitalzins und
den Erneuerungsfonds. Die Verwaltung von Unterhalt, von Kosten
für öffentliche Abgaben und Gebühren, von Heiz- und Nebenkosten
ist Sache des Hausvereins. Alternativ zum Hausverein ist auch die
Gründung einer Genossenschaft oder einer gemeinnützigen Gesellschaft möglich.
Statuten: Die Grundsätze der Stiftungskonzeption (Zweck, Organe,
Kontrolle, Auflösung, etc.) sind in den Statuten der Stiftung festgehalten.
Reglement: Der Stiftungsrat beschließt darüber hinaus ein Reglement, welches konkretere Angaben über die Art der Gemeinnützigkeit enthält. In diesem Reglement sind beispielsweise festgeschrieben, die Einkommenshöchstgrenzen, die Mindestbelegung einer
Wohnung, die Höhe der Mietzinse und diverse Vorzugs- und Dringlichkeitskriterien (Anzahl der Kinder, die persönlichen finanziellen
Verhältnisse, die Dringlichkeit des Wohnungswechsels, bei Gewerberäumen die Standortnotwendigkeit und die Quartierversorgung,
etc.) (vgl. PWG-Stiftung, Statuten, 1985).
5. Finanzierung. Die Stadt Zürich hat der Stiftung 1985 ein Gründungskapital von 50 Mio. F gewidmet. Der Wert des Gründungskapitals ist ungeschmälert zu erhalten. Der Stiftungszweck wird im
wesentlichen durch die Betriebsüberschüsse und die Zinserträge
des Gründungskapital verwirklicht.
Pro Jahr werden von der Stiftung PWG fünf bis zehn Liegenschaften
erworben, wobei zwischen 8 und 18 Mio. F investiert werden. Um
diese Summen realisieren zu können, kann die Stiftung Hypotheken
und Darlehen aufnehmen. Das Stiftungsvermögen ist inzwischen
auf 75 Mio. F angewachsen (vgl. PWG-Stiftung, Jahresbericht). Die Mietund Baurechtszinsen werden so bemessen, dass sie zur Verzinsung
des eingesetzten Fremd- und Eigenkapitals, zur Deckung der Unterhalts- und Verwaltungskosten sowie zur Errichtung eines angemessenen Erneuerungsfonds ausreichen.
6. Konflikte/Probleme. Der Stiftungsrat der PWG-Stiftung wird
gemäss Parteienproporz bestellt. Damit spiegelt die Politik der
Stiftung das politische Klima einer Stadt wieder. Ein Umstand, der
mit den eigentlichen Zielen, preiswerten Wohnraum insbesondere
für Familien, Hausgemeinschaften und Genossenschaften zu schaffen, nicht immer vereinbar ist. So wurde der Stiftung in den letzten
Jahren vorgeworfen, eher eine andere Kategorie von MieterInnen in
den Städten halten zu wollen, nämlich die zu einer Abwanderung
tendierenden „guten Steuerzahler“. Diesem „guten Steuerzahler“
böte man günstige Mieten bei vergleichsweise gutem Standard an.
Wirklich niedrige Mieten, von den auch arme Familien profitieren
könnten, kämen nicht mehr zu Stande. Die PWG wurde auch immer
wieder dazu instrumentalisiert Liegenschaften aufzukaufen, die der
Stadt ein Dorn im Auge waren, was zuletzt beim Alkoholikertreff
Schönau der Fall war. Ein positiver Effekt der höheren Mieten ist,
dass durch den vermehrten Rücklauf das Vermögen der Stiftung
wächst und dadurch mehr Projekte gekauft werden können. Das
Bedürfnis nach Expansion wiederspricht hier dem Bedürfnis nach
günstigen Mieten (vgl. Stahel, Mietzinsnot, 2002).
7. Kooperation / Vernetzung.
Die PWG-Stiftung arbeitet mit
mehreren Kooperationspartnern zusammen. Dazu zählen der
Mieterverband, der Schweizer Verband für Immobilien-Treuhänder,
der Schweizerische Verband für Wohnungswesen, der Hauseigentümer Verband Zürich, die Genossenschaft Neubühl Zürich, die
Internetplattform Wohnlink.ch, das Bundesamt für Wohnungswesen, das Statistische Amt des Kantons Zürich, das Bundesgericht und
die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
8. Lessons Learned. Die PWG–Stiftung ist das ideale Beispiel eines
Projektbeispiele / PWG
in Kapitel 4.1.8 beschriebenen Nutzermodells. Es bestehen gesellschaftsrechtlich völlig unabhängige Organisationen. Die Stiftung als
Verwaltungsorganisation besitzt den Eigentumstitel des Grundstücks/Gebäudes und stellt Bedingungen auf, unter denen sie dieses
verpachtet oder vermietet. Mieter oder Pächter sind eine Genossenschaft, ein Verein oder ein gemeinnütziger Träger, der die Vorgaben
der Stiftung erfüllt, ansonsten aber völlig unabhängig von ihr ist. Auf
diese Weise wird einerseits die Autonomie und Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Projekte gestärkt. Andererseits wird sichergestellt, dass diese nicht in Versuchung kommen, eventuelle Vorteile
zu kapitalisieren. Über den Erbpachtzins oder über einen vertraglich
festgehaltenen Mietanteil kann darüber hinaus dauerhaft ein Solidartransfer zu anderen/neuen Projekten gewährleistet werden. Die
Mitglieder der Stiftung könnten diese Bestimmungen zwar aufheben. Da sie selbst nicht von den Leistungen (günstiges Wohnen)
profitierten, haben sie daran jedoch kaum ein Interesse. Der Förderzweck der Stiftung unterliegt kaum konjunkturellen Schwankungen
und besitzt eine sehr hohe Dauerhaftigkeit.
Problematisch ist die Abhängigkeit der Besetzung des Stiftungsrates
durch den Parteienproporz und die daraus folgende Instrumentalisierung. Dementsprechend wäre es sinnvoll einen anderen Mechanismus zu finden, um zu einer optimalen Besetzung des Stiftungsrates zu kommen (z.B. NGO + Wissenschaft + Bürger + Politik).
Stahel, Thomas (2002): Mietzinsnot,
wohnen.ch/puff.html, 02.Apr.2002
08/2002,
www.stadt-
PWG-Stiftung (Hg.) (2000): Homepage, 2000, www.pwg.ch, 12.
Aug. 2002
PWG-Stiftung (Hg.) (1985): Statuten, www.pwg.ch, 12. Aug. 2002
Stiftung PWG
Werdstrasse 36
Postfach
8026 Zürich
Telefon 01/291 17 60 - Telefax 01/291 59 12
http://www.pwg.ch - [email protected]
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Projektbeispiele / Syndikat
Mietshäuser Syndikat
Profil: Wohn-, Kultur- und Arbeitsprojekte in Selbstverwaltung
Standort: Freiburg
Gesellschaftsform: GmbH + Hausverein
Finanzierung: Solidarfonds, Selbsthilfe, Direktkredite
Aspekte: Detailprojekt
1. Projektprofil/Idee. Das Mietshäuser Syndikat ist eine Gesellschaft (GmbH), die es sich zum Ziel gesetzt hat, selbstverwaltete und
solidarisch organisierte Mietshausprojekte mit sozialverträglichen
Mieten zu unterstützen und politisch und ökonomisch durchzusetzen. Das Besondere am Mietshäuser Syndikat ist seine dezentrale
Organisationsstruktur mit autonomen Einzelprojekten und einer
solidarischen Dachstruktur, welche technische Hilfe, Beratung und
Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung stellt sowie über einen Solidarfonds verfügt, der Kauf und Sanierung der Projekte unterstützt. Im
Moment gibt es 11 ausgeführte Projekte sowie 5 Projektinitiativen.
Die Einzelprojekte sind sehr unterschiedlich - insbesondere hinsichtlich ihrer qualitativen Zielsetzungen (Satzungen). Das JB9 ist beispielsweise ein reines Wohnprojekt, welches sich zwanglos einer
ökologischen Sanierung verpflichtet hat. „Im Grün 8“ befinden sich
zwei Apartments für wohnungslose Frauen. Bei den Grether Projek-
ten geht es um Ökologie, Kultur und die Verbindung von Wohnen
und Arbeiten. Die Projektinitiative „Rasthaus“ möchte eine Anlaufstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen schaffen, die in ungesicherten Verhältnissen leben. Die „Wagenwiese GmbH“ ist auf der Suche
nach Stellplätzen für ihre Wagenburg. Das Mietshäuser Syndikat
nutzt seine große Popularität in Freiburg zum Einwerben von
Direktkrediten. Auf diese Weise wurden in den letzten 25 Jahren
mehr als 5 Mio. DM an Fremdkapital aktiviert. Jedes Projekt muss
dabei für sich selbst werben. Der Anleger kann selbst entscheiden,
ob und inwieweit (Zinshöhe) er das jeweilige Projekt unterstützen
will.
2. Entstehung/Transformation. Das Mietshäuser Syndikat entstand aus zwei Projekten, dem Gasthaus Krone und dem Grether
Verein. Im Jahre 1978 kauften 15 Leute das Gasthaus Krone in
Sulzburg und gründeten dort in Selbstorganisation und gemeinsamer Bewirtschaftung ein alternatives Wohn- und Arbeitsprojekt
(Kommune). Programmatisch wurde hier fast alles ausprobiert. Es
wurde getöpfert, geschreinert, gefärbt, gewebt. Es gab eine Käserei,
eine Bäckerei, eine Autowerkstatt, eine Dorfkneipe, ein Dorfkino,
diverse Musikveranstaltungen, etc. Die Finanzierung des Kaufpreises
von 220.000 DM geschah anfangs über die Bank.
Das zweite Ausgangsprojekt ist die Grether Fabrik in Freiburg. Ende
der 70er Jahre sollte die alte Eisengießerei auf dem Grethergelände
abgerissen werden. Es bildete sich eine Initiative, um den Abriss zu
verhindern und daraus ein selbstverwaltetes Projekt zu machen. Das
Gebäude wurde, nach langen Auseinandersetzungen mit den
Eigentümern und der Stadt, mit Hilfe von Mitteln aus dem sozialen
Wohnungsbau und Bankkrediten in Wohnungen und Gewerberäume umgebaut.
1984 trennte sich die Kommune in Sulzburg. Einige Mitglieder
kehrte in die Stadt zurück und engagierten sich beim Grether Verein,
Projektbeispiele / Syndikat
der mittlerweile den Namen Grether Baukooperative e.V. trug. Bis
1987 dauerte die heiße Zeit des Häuserkampfes. Nachdem die
meisten Häuser geräumt waren kam es zu einem kurzen „Innehalten“ und die Akteure des Grether Projekts und der Krone überlegten
sich, wie es weitergehen könne. Es gab konkreten Handlungsbedarf
innerhalb der Projekte durch eine anhaltende Hochzinsphase,
welche die Realisierung der Projekte zu gefährden schien. Hinzu
kam, dass sich die Sanierungskosten von Grether um 10 % erhöhten.
Eine „Schwarze Loch Gruppe“ wurde gegründet, welche alternative
Finanzierungsformen entwickeln sollte. Die Krone hatte schon
einmal mit Direktkrediten von Privatpersonen experimentiert.
Dieses System wurde aufgegriffen und über die Jahre zur Perfektion
entwickelt. In der Anfangszeit wurde lange damit geworben, nach
Rückzahlung der Bankkredite, die Mieten auf die Höhe der Betriebskosten senken zu können. Dieses Prinzip erschien der “Schwarzen
Loch Gruppe“ zu unsolidarisch. Sie entwickelten einen Solidarfonds,
der neue Projekte in der kapitalintensiven Anfangsphase unterstützen sollte. Mit fortlaufender Entschuldung müssen die Projekte
einen steigenden Solidaranteil an den Solidarfonds zurückbezahlen,
worauf dieser dann wieder neue Projekte fördern kann, etc. In einem
Artikel von Klaus Novy in der Arch+ 02/1982, entdeckte man ähnliche Ideen, die in unterschiedlicher Form noch weiterentwickelt
wurden (vgl. Novy, Trägerform, 1982). Solidarfonds und Direktkredite
sind noch heute die Grundsäulen des Mietshäuser Syndikats. Nachdem die Finanzierung geklärt war, machte man sich auf die Suche
nach einer geeigneten Rechtsform, die dem Prinzip der solidarischen Refinanzierung entsprach.
Lange Zeit wurde die Form einer Sekundärgenossenschaft favorisiert, die sich über eine Anzahl autonomer Hausgenossenschaften
spannt. Da Genossenschaften klassische Selbsthilfeorganisationen
sind, war es diesen Hausgenossenschaften jedoch rechtlich nicht
möglich, Transferleistungen in Richtung anderer Hausgenossenschaften zu erbringen (Solidarfonds). Ein Hindernis, welches in der
zwingenden Mitgliederorientierung der Genossenschaft begründet
liegt. Hinzu kam, dass genossenschaftliche Prüfverbände sehr hohe
Prüf- und Gründungsgebühren verlangen, die von kleinen Genossenschaften nicht tragbar sind.
Schließlich entdeckte man über eine Publikation von Matthias
Neuling (vgl. Neuling, Pfade, 1987) die GmbH, versehen mit einer
entsprechenden Satzung, als geeignetste Trägerform. Leicht abgewandelt entstand daraus das Prinzip des Mietshäuser Syndikats,
welches 1993 mit den Ausgangsprojekten Grether Ost und Krone
Sulzburg gegründet wurde und bis heute in vergleichbarer Form
besteht (s. Darstellung 55).
3. Akteure. Die Initiatoren des Syndikats kommen aus der Hausbesetzer- , der Kommune- und der Anti-Atomkraft-Bewegung und sind
teilweise bis heute mit dem Projekt verbunden. Die Anleger sind
bisher größtenteils Leute, die das Projekt durch persönlichen Kontakt kennen. Für die einen steht der soziale Aspekt des Projektes, mit
dem dauerhaft günstiger Wohnraum für sozial Schwache geschaffen wird, im Vordergrund. Andere wiederum überzeugt die Transpa-
Mietshäuser Syndikat
GmbH + Verein
Vetorecht
Verkauf,..
Hausbesitz
GmbH
Solidarbeitrag
Hausbesitz
GmbH
Hausbesitz
GmbH
Hausbesitz
GmbH
Darst. 55: Mietshäuser Syndikat, Gesellschaftsform I Quelle: eigene Darstellung
119
120
Projektbeispiele / Syndikat
renz der Anlageform. Für manche ist gerade der Umstand, dass es
sich bei dem Projekt um eine regionale Geldanlage handelt, ein
zusätzlicher Anreiz.
4. Gesellschaftsform. Das Gesamtprojekt besteht aus dem Verein
Mietshäuser Syndikat, der Mietshäuser Syndikat GmbH als geschäftliche Vertretung des Vereins, dem Solidarfonds und den jeweiligen
Projekten, welche als GmbHs organisiert sind. Gesellschafter dieser
Projekt-GmbHs sind die jeweiligen Hausvereine und die Mietshäuser
Syndikat GmbH, welche über den Verein eine gemeinnützige
Satzung in den Gesellschaftervertag einbringt. Dieser Konstruktion
liegt das Prinzip zu Grunde, auf der einen Seite autonome Hausprojekte mit einer eigenen Rechtsform zu haben, die über die eigenen
Belange (abgesehen von einem Verkauf) entscheiden können und
auch bei einem Konkurs nicht die anderen Projekte gefährden. Auf
der anderen Seite möchte man eine Gemeinschaftskonstruktion
haben, welche solidarisch neue Projekte initiieren und gefährdete
Projekte unterstützen kann. Die Rechtsform der GmbH ist hervorragend geeignet, denn sie hat günstige Unterhaltskosten und eine
einfache Handhabung:
Im Vergleich zur Genossenschaft muss die GmbH keinem PrüfungsHausverein
Genossenschaft,...)
Mietshäuser
Syndikat
Hausbesitz
(oder GbR, oder
Beteiligung
12.600 €
GmbH
Beteiligung
12.400 €
GmbH
alleiniger
Gesellschafter
Mietshäuser
Syndikat
Verein
Darst. 56: Mietshäuser Syndikat Gesellschaftsform II Quelle: eigene Darstellung
verband angehören, der für die Prüfung jährlich bis zu 5.000 €
verlangt, und die GmbH muss sich nicht vom Prüfungsverband
Beteiligungen genehmigen lassen.
a. Der Verein. Der Verein Mietshäuser Syndikat ist die Basis des
Gesamtprojektes. Er hat ca. 130 ideelle Mitglieder, die den Grundgedanken des Syndikats erdacht haben. Die Mitglieder haben
einmalig eine Einlage von mindestens 250 € geleistet, welche nicht
verzinst wird. Einmal im Jahr wird die Mitgliederversammlung
einberufen. In ihr werden u.a. die Vorstände gewählt.
b. Die Mietshäuser Syndikat GmbH. Wirtschaftliche Tätigkeiten des
Vereins sind zur Haftungsbeschränkung ausgelagert an die Mietshäuser GmbH. Der Verein ist alleiniger Gesellschafter und stellt das
Stammkapital von 25.000 € zur Verfügung. Die GmbH beteiligt sich
an selbstorganisierten Mietshäusern und verwaltet den Solidarfonds. Ihre Einnahmen ergeben sich aus den Mitgliedereinlagen des
Vereins, welche im wesentlichen den Gesellschafteranteilen der
Hausbesitz GmbHs zufließen (jeweils 12.400 € - 25.000 € ). Bei
erfolgreicher Beratung eines neuen Projektes, wenn sich also das
Syndikat an einem neuen Projekt beteiligt, berechnet die GmbH 0,5
Prozent vom Kaufpreis zzgl. der Investitionskosten als Projektentwicklungskosten. Außerdem wird das neue Projekt Mitglied im
Syndikat mit einer Einlage von 250 € . Die Mittel des Solidarfonds
fallen ebenfalls an die Mietshäuser GmbH. Damit werden die laufenden Kosten finanziert, ebenso wie einige bezahlte Stellen. Im
wesentlichen arbeitet die GmbH jedoch ehrenamtlich.
c. der Hausverein. Der Hausverein ist ein Zusammenschluss aller
Nutzer und Bewohner eines Gebäudes. Er versteht sich als Teil eines
Solidarzusammenschlusses der MieterInnen und Wohnungssuchenden im Mietshausbereich. Die Hausversammlung ist das Beratungsund Entscheidungsorgan. Sie wird durch 2 Vorstände nach außen
vertreten.
Projektbeispiele / Syndikat
d. die Hausbesitz GmbH. Zusammen mit dem Hausverein (Einlage
12.600 € ) gründet die Mietshäuser GmbH (Einlage 12.600 € ) die
Hausbesitz GmbH (Stammkapital 25.000 € ). Der Hausverein, das
eigentliche Projekt, soll dabei möglichst autark und unabhängig
bleiben. Per Gesellschaftervertrag sichert sich die Mietshäuser
GmbH lediglich Einfluss auf die existentiellen geschäftlichen Angelegenheiten, vor allem auch um den Gemeinwohlcharakter des
Projektes zu garantieren. Das Syndikat hat z.B. bei allen Projekten
ein Vetorecht gegen Verkauf oder Privatisierung, wodurch Gebäude
und Grundstück auf Dauer dem spekulativen Immobilienmarkt
entzogen werden.
5. Finanzierung. Grundgedanke der Finanzierung ist es, sich
langfristig selbst über einen Solidarfonds zu fördern. Dieser Solidarfonds unterstützt Projekte in der kapitalintensiven Anfangsphase, so
dass auch kurzfristig günstige Mieten zu Stande kommen können.
Später, wenn ein Großteil der Kredite zurückgezahlt sind, wird über
einen Solidaranteil der Fonds mit neuem Geld versehen. Die Summe
aus Miete und Solidaranteil sollte bei allen Projekten (alt wie neu)
ungefähr gleich sein. Dieser Solidarfonds macht momentan jedoch
nur einen kleinen Finanzierungsanteil aus. (zwischen 0,50 € und
0,05 € /m²/Monat) und wird eher für die laufenden Kosten der
Mietshäuser GmbH verwendet. Neben dem Gesellschaftsanteil der
Miethäuser GmbH (12.400 € ) kommt es häufig zu stillen Beteiligungen älterer Projekte, die dadurch ihre Überschüsse steuerfreundlich
unterbringen können.
Der weitaus größte Teil der Finanzierung wird jedoch von Direktkrediten übernommen. Direktkredite kürzen den Weg zwischen Anleger, Bank und Kreditnehmer ab, indem der Anleger sein Geld direkt
bei den entsprechenden Projekten anlegen kann. Für jeden Kredit
wird ein Vertrag mit dem jeweiligen Projekt abgeschlossen, in dem
alle Details geregelt sind (Kredithöhe, Verzinsung, Kündigungsfrist,
Rückzahlung, Sicherheiten, z.B. in Form einer treuhänderischen
Sammelgrundschuld). Gesucht werden Beträge ab 1.000 DM für
mindestens 3 Monate und für höchstens 3% Zinsen im Jahr. Diese
solidarischen Direktkredite sind bisher bei allen Projekten im Mietshäuser Syndikat die Grundsäule der Finanzierung. Es ist erstaunlich
was für Summen in den letzten 10 Jahren mobilisiert werden konnten. Bei dem Projekt Grether Ost liegt der Anteil z.B. bei fast 60% (2,6
Mio. DM ). Die eingelegten Beträge reichen von 150 €
bis zu
150.000 € . Insgesamt stecken gut 5 Mio. € Direktkredite in den
verschiedenen Gebäuden des Mietshäuser Syndikats. Viele davon
haben lange Laufzeiten. Es sind jedoch auch kurze möglich. Die
Gewissheit sein Geld sozial oder ökologisch angelegt zu haben,
scheint dabei eine bedeutende Rolle zu spielen.
Jedes Projekt beantragt darüber hinaus wenn möglich öffentliche
Fördermittel (z.B. Darlehen aus dem sozialen Wohnungsbau, Sanierungszuschüsse,....). Ein gewisser Anteil wird noch über die Eigenhilfe realisiert. Der Rest kommt von diversen Gemeinschaftsbanken wie
die GLS, die Ökobank oder die Umweltbank. Die GLS stellt auch
einen abrufbaren Verfügungskredit, der bei Rückzahlungsengpässen aktiviert werden kann.
Bei einem neueren Projekt, dem Rasthaus Vauban, einer Anlaufstelle
für Migranten und Flüchtlinge, wird der Gedanke geprüft, ob man
mittels einer GmbH & Co KG stärker das Kapital finanzkräftigerer
Investoren aktivieren könnte. Die KG bietet den Vorteil steuerlicher
Abschreibungsmöglichkeiten – ein für Besserverdienende oft
entscheidendes Kriterium. Die Hausbesitz GmbH träte in diesem Fall
an die Stelle des Vollhafters und damit alleinigen Geschäftsführers
der KG, womit die Autonomie des Projekts gewahrt bleiben würde.
Vor ca. 2-3 Jahren setzte man sich zudem intensiv mit einer Umgestaltung des Syndikats in eine außerbörsliche Aktiengesellschaft
auseinander, vor allem auch um das lahme Mitgliedergeschäft des
121
122
Projektbeispiele / Syndikat
Vereins zu beleben. Bis heute gibt es nur 120 Mitglieder im Syndikat
Verein, die eine unverzinsliche Einlage von 250 € geleistet haben.
Dementsprechend können Gesellschafteranteile an den Hausbesitz
GmbHs teilweise nur über Bankkredite finanziert werden. Diese
Ideen wurden mit dem Abflauen der Aktieneuphorie jedoch fallen
gelassen. Hinzu kam, dass es eine Änderung der Gesetzgebung gab,
welche die Möglichkeit einer Stimmrechtsbeschränkung aufhob. Mit
dieser Beschränkung konnte der Stimmanteil bei den Aktionärsversammlungen von der Anzahl der Aktien abgelöst werden. Theoretisch konnte z.B. dadurch der Stimmanteil, unabhängig vom Aktienbesitz, auf eine Stimme begrenzt werden, was den Prinzipien des
Syndikats entgegenkam. Diese Möglichkeit gibt es jetzt nicht mehr
(vgl. Syndikat, Handbuch, 2002).
6. Konflikte. Das Kreditwesengesetz verbietet die Annahme von
mehr als 5 Direktkrediten in unbegrenzter Höhe oder von mehr als
25 Krediten mit einer Summe von insgesamt 25.000 DM, wenn keine
banküblichen Sicherheiten vorhanden sind. Mit dem Schreiben vom
01.06.99 untersagte das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen
der Grether Ost die Annahme von Direktkrediten. Weiterhin verlangte das Bundesaufsichtsamt die "unverzügliche Abwicklung des von
Grether Ost betriebenen Einlagengeschäftes". Damit war das Gesamtprojekt Mietshäuser Syndikat in seinem Bestand gefährdet.
Bankübliche Sicherheiten hätten die Kosten für die Direktkredite
vervielfacht und letztendlich nicht zu einer zusätzlichen Sicherheit
der Anleger geführt. Die Direktkredite sind über das Grundbuch in
Form einer Sammelgrundschuld abgesichert, Treuhänder der
Absicherung ist ein Rechtsanwalt. Die eigentliche Sicherheit ist
2
jedoch der Wert der Immobilie, ein 2.500 m großes Grundstück und
die darauf stehenden Gebäude, in bester Lage in Freiburg.
Zwischenzeitlich sah sich das Syndikat dazu gezwungen, einen Ost
Direktkreditfonds (Peanuts Company), eine GbR mit beschränkter
Haftung zu gründen. Dieser Fonds hatte den Zweck, das Geld von
Finanzierung Mietshäuser Projekt
Gesellschafter
Hausverein
(Einlage)
stiller
Gesellschafter
(Einlage)
Gesellschafter
MS Syndikat
(Einlage)
Direktbeteiligungen
Finanzierungsbeispiel
Eigenleistung
(Darlehen)
Hausbesitz
GmbH
Bankdarlehen
(Darlehen)
öffentliche
Förderung
Solidarfonds
Darst. 57: Mietshäuser Syndikat Finanzierung Quelle: eigene Darstellung
Projekt
Grundstück
Wohnungen
Miete
Grether Süd
575 m2
4 WE
Solidarbeitrag
390 € / Jahr
Gesamtkosten
700.000 €
GmbH-Anteil Hausverein
25.000 €
5,11 €/ m2
GmbH-Anteil Syndikat
25.000 €
Stille Beteiligung Grether West
100.000 €
Darlehen der GLS – Bank
300.000 €
Direktkredite
250.000 €
Darst. 58: MS Finanzierungsbeispiel Quelle: Syndikat, Homepage, 2002
Projektbeispiele / Syndikat
Kleinanlegern (Peanuts) zu bündeln, um die Auflage erfüllen zu
können, nicht mehr als „5 Direktkredite in unbegrenzter Höhe“
annehmen zu müssen. Nach ca. einem Jahr fand man jedoch, auch
wegen eines ausgesprochen ausgeprägten öffentlichen Interesses,
eine unbürokratische Lösung. Der Präsidenten des Bundesamtes
schlug vor, eine kleine Änderung der Kreditverträge vorzunehmen.
Die zusätzliche Vertragsklausel lautet: „Die Rückzahlung der Darlehen und die Zahlung der Zinsen kann nicht verlangt werden, solange die Gesellschaft dieses Kapital zur Erfüllung ihrer (nicht nachrangigen) fälligen Verbindlichkeiten benötigt." (lt. Schreiben des BaKred
vom 27.09.99)
Im Fall Grether Ost hat dieser Rangrücktritt der Direktkreditgeber
jedoch wenig Bedeutung: die nun vorrangig gestellten Verbindlichkeiten machen nur einen geringen Teil der Gesamtverbindlichkeiten
aus. Konkret sind damit offene Rechnungen gemeint, die sich im
Durchschnitt zwischen 20.000 und max. 50.000 DM bewegen. Dies
ist wenig im Verhältnis zu einem Direktkreditvolumen von 4 Mio.
DM (vgl. Syndikat, Homepage, 2002).
Solidarfonds. Ein potentieller interner Konflikt ist die Verlässlichkeit
einer dauerhaften Verfügbarkeit über die Solidaranteile der einzelnen Projekte. Es fällt auf, dass die Solidaranteile eher gering sind. Sie
dienen zur Tilgung der laufenden Kosten der Arbeit des Mietshäuser
Syndikats, weniger jedoch zur Finanzierung neuer Projekte. Tatsächlich ist es so, dass allein die Hausvereine, als Geschäftsführer der
Haus GmbHs, über die Miethöhe und den Solidaranteil bestimmen
können. Bei entsprechend niedrigen Mieten entstehen natürlich
keine Überschüsse, auf welche die Mietshäuser GmbH, als Gesellschafter der Hausbesitz GmbH, Anspruch hätte.
In der Realität ist die Höhe des Solidaranteils also Verhandlungssache zwischen den beiden Gesellschaftern. Im Prinzip könnte ein
Projekt entscheiden keine Solidarbeträge mehr zu zahlen, was bis
heute allerdings nicht vorgekommen ist. Hier wird deutlich, dass die
Autonomie der einzelnen Hausprojekte, neben der Unmöglichkeit
des spekulativen Verkaufs, eine Grundvoraussetzung der Syndikatskonstruktion ist. Lösen ließe sich das oben beschriebene Problem
nur durch einen Übergang des Eigentumstitels in die Mietshäuser
Syndikats GmbH. Dies wollte man jedoch nicht, denn im Gegenzug
könnte diese, bei entsprechender Stimmenmehrheit (rein theoretisch) die Selbstverwaltung der Hausvereine aussetzen (vgl. Syndikat,
Interview, 2002).
7. Kooperation/Vernetzung. Das von ehemaligen Hausbesetzern
und alternativen Wohnprojekten als Dachverband selbstorganisierter Mietshäuser gegründete Syndikat ist auf Erfolgskurs. „Wir haben
Anfragen aus ganz Deutschland, unter anderem aus Halle, Oldenburg, Berlin und Kassel“, berichtet Geschäftsführer Stefan Rost. Ein
großes Wohnprojekt in Tübingen und ein Kommunehaus in Frankfurt gehören seit diesem Jahr zum Syndikat. Dies ist jedoch nur als
Übergang gedacht. Mittelfristig sollen sich in anderen Städten
eigene Syndikate aufbauen. Dann will man den GmbH Anteil an
diese abtreten und eine Vernetzungsstruktur zwischen den Syndikaten schaffen. Das Syndikat steht mit vielen alternativen Projekten in
Kontakt. Es unterhält eine sehr umfangreiche Webpage und bringt 4
mal im Jahr die Mitgliederzeitschrift “synapse“ heraus.
8. Lessons Learned. In Freiburg gibt es eine große Anzahl alternativer Projekte wie das Mietshäuser Syndikat und die dazugehörige
studentische Siedlungsinitiative SUSI GmbH. Es gibt bekannte
Stadterweiterungs- und Umnutzungskonzepte wie das Rieselfeld
und den Stadtteil Vauban, ein ehemaliges Kasernengelände, welches gerade unter vorbildlichen Bedingungen umgebaut wird.
Freiburg ist die Solarhauptstadt Deutschlands mit unzähligen
Solardächern, Solarfonds und einer Solarfabrik. Es gibt ein gut
ausgebautes Nahverkehrssystem. Am Bahnhof steht eine Mobilitäts-
123
124
Projektbeispiele / Syndikat
zentrale mit Car-Sharing, Fahrradverleih und Mobilitätszentrum. Seit
Juli 2002 ist der erste grüne Oberbürgermeister im Amt. Die Bürger
der Stadt Freiburg scheinen sich überdurchschnittlich für die Belange der Stadt zu interessieren. Aber warum gerade Freiburg?
„The reconstruction of societies institutions by cultural social
movements, bringing technology under the control of peoples
desires, seems to require a long march from the communes built
around Resistance Identity to the heights of new project identities,
sprouting from the values nurtured in these communes.“ (Castells,
Novy, Klaus (1982): Anmerkungen zum Verhältnis von [Trägerformen] und Finanzierungs-alternativen in Arch+ Nr.61 vom Feb.
1982
Information Age III, S.354)
Syndikat (Hg.) (2002): [Synapse 01/2002], Mitgliederzeitschrift,
Freiburg, Mietshäuser Syndikat
Dieses Zitat von Manuell Castells bringt Aufschluss über die Entwicklungen in Freiburg. In den 80iger und 90iger Jahren gab es in Freiburg eine sehr starke Anti-Atomkraft- und Hausbesetzerbewegung,
bedingt durch die Nähe zum AKW Biel und dem hohen Anteil von
Studenten sowie in Konfrontation mit einer extrem konservativen
Stadtpolitik. Nachdem 1987 alle besetzten Häuser geräumt waren,
verlagerten sich die Betätigungsfelder dieser stark politisierten
Gruppen auch in Richtung solcher Projekte wie die SUSI GmbH und
dem Syndikat (Resistance Identities). Das Gelingen dieser Projekte
und deren offensichtlicher Erfolg (siehe massive Unterstützung
durch Direktkredite), veränderte mit Sicherheit die politische Haltung in der Stadt insgesamt, wodurch solche von der Stadt begleiteten Projekte wie der Stadtteil Vauban in dieser ambitionierten Form
überhaupt erst möglich waren (Project Identities). Interessanterweise hat sich das Verhältnis der Stadt zum Syndikat (und andersherum)
noch kaum normalisiert. Auch heute würde die Stadt dem Syndikat
freiwillig kein Grundstück oder Gebäude überlassen, obwohl die
Arbeit des Syndikats, nüchtern betrachtet, mit Sicherheit einen sehr
hohen öffentlichen Nutzen hat. Kooperation gibt es aber auf anderen Ebenen, z.B. wenn sich die Akteure der SUSI GmbH maßgeblich
im Forum Vauban engagieren.
Syndikat (Hg.) (2002): [Homepage] des Mietshäuser Syndikats,
08/02, www.syndikat.org, 10.Aug.2002
Syndikat (Hg.) (2002): [Interview] mit Stefan vom Mietshäuser
Syndikat, 08/02, www.syndikat.org, 24.Aug.2002
Syndikat (Hg.) (2000): Wiese, [Villa], Wolkenkratzer, Freiburg,
Mietshäuser Syndikat
Syndikat (Hg.) (2001): [Synapse 12/2001], Mitgliederzeitschrift,
Freiburg, Mietshäuser Syndikat
Syndikat (Hg.) (2002): Syndikat [Handbuch], Freiburg, Mietshäuser
Syndikat
Mietshäuser Syndikat GmbH
Adlerstr. 12
79098 Freiburg
Tel.: (0761) 281892 / Fax: (0761) 22407
[email protected] / www.syndikat.org
9
7
35
SUSI
Freiburg
1995
0
7500
45
225
500.000
32.000
3.000.000 185.592
10.500.000
Sol
ida
rbe
i
[D M tr a g
]
4
848
in n
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]
340
780
Mie
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140
1988
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]
1978
Freiburg
Wo
Sulzbach
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Wo
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]
Ent
s
Krone
Grether West
Ge
Ort
teh
u
ng
Projektbeispiele / Syndikat
9.800
810.00
5.000
15.246
Grether Ost
Freiburg
1995
1109
1432
16
56
9.000.000 289.674
Villa Nostra
Bad Krozingen
1996
0
424
4
14
1.500.000
46.000
2.500
Rennerstraße
Freiburg
1998
0
120
2
6
350.000
12.960
720
Grether Süd
Freiburg
2000
287
344
4
12
1.300.000
74.962
760
Schellingstrasse
Thübingen
2001
0
13
100
1.700.000
Grün8
Freiburg
2001
100
530
8
16
1.200.000
JB 9
Freiburg
2002
0
219
2
6
635.000
2416
11757
105
479
29.685.000 641.188
34.026
Summen
Projektinitiativen: Fritze, Frankfurt - Rasthaus, Wagenwiese, Spittelackerstr, Markgrafenstr, Freiburg - Bopp´sche Lederfabrik
Darst. 59: Mietshäuser Syndikat Projekte Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an: Syndikat, Handbuch, 2002
125
126
Projektbeispiele / WOGEBE
WOGEBE (Trier)
Profil: integrales Quartierskonzept
Standort: Trier
Gesellschaftsform: Quartiersgenossenschaft + GmbH´s
Finanzierung: Genossenschaftsanteile, Förderungen, Selbsthilfe
Aspekte: Detailprojekt
1. Projektprofil/Idee. Die Grundlage des Mietshäuser Syndikats
und der Wogeno basiert auf der Idee, mehr oder weniger autonome
Hausprojekte durch einen Solidarbund miteinander zu verbinden.
Entscheidend für die Mitgliedschaft ist der Wille der einzelnen
Projekte an diesem Solidarverbund teilzunehmen. Eine Entscheidung die von innen heraus aus den einzelnen Projekten kommen
muss.
Die Wohnungsgenossenschaft am Beutelweg ist ein Konstrukt,
welches zuerst einmal von außen an die jetzigen Bewohner der
einzelnen Häuser herangetragen wurde. Gemeinsam ist ihnen
ursprünglich nicht eine bestimmte Idee, sondern ein bestimmter Ort
(Trier Nord) und eine bestimmte Ausgangsproblematik (extremer
Verfall, anstehender Verkauf, hohe Arbeitslosenquote).
Die Wohnungsgenossenschaft am Beutelweg ist außerdem nur ein
Bestandteil eines Gesamtkonzepts, mit dem ein sozial extrem
heruntergekommener Stadtteil in den letzten 10 Jahren nachhaltig
saniert und gesichert werden konnte. Die Genossenschaft konzentriert sich dabei auf die Übernahme von Häusern und Wohnungen
aus dem Bezirk in das genossenschaftliche Eigentum und deren
Sanierung. Projektbegleitend organisiert das Bürgerhaus soziale
Maßnahmen und Absicherungen. Das Projekt PROLOG (Projekt
Lokale Ökonomie und Gründungsinitiativen), vom Ministerium für
Arbeit, Soziales und Gesundheit gefördert, engagiert sich im Aufbau
einer stadtteilbezogenen Ökonomie. Die Genossenschaft integriert
Arbeitslose durch Selbsthilfemaßnahmen in der Gebäudesanierung.
Darüber hinaus hat sie zwei marktwirtschaftlich orientierte Tochtergesellschaften ausgegründet, nämlich die Hausverwaltungs- und
Sanierungs-GmbH (HVS), die heute 70 Beschäftigte hat und die
Wohnungswirtschaftliche Service Gesellschaft GmbH. Beide zielen
auf die Reintegration von Langzeitarbeitslosen und die berufliche
Qualifizierung im Quartier ab.
Mit Hilfe dieses überzeugenden Konzeptes zur dauerhaften Sicherung bezahlbaren Wohnraums und zur integrativen Sanierung nach
Prioritäten sozialer Verträglichkeit gelang in Trier, durch zähe
Verhandlungen und intensive Überzeugungsarbeit, ein bemerkenswertes Vorhaben. BewohnerInnen eines „sozialen Brennpunktes"
übernehmen ihre Wohnungen in Form genossenschaftlichen
Eigentums, sichern sich und ihren Kindern lebenslanges Wohnrecht
in bezahlbarem Wohnraum und schaffen Optionen für Eigen- und
Erwerbsarbeit durch die Sanierung und Bewirtschaftung der Gebäude und des Umfeldes.
Das Stadtquartier ist seit dem Jahr 2000 im Bund – Länderprogramm
„Soziale Stadt“ und hat sowohl von diesem Programm, als auch von
der Schaderstiftung, einen Förderpreis erhalten.
2. Entstehung/Transformation. Heinz A. Ries beschreibt die
Ausgangssituation des Quartiers in den achtziger Jahren wie folgt:
Projektbeispiele / WOGEBE
„Im Stadtteil Trier-Nord liegt das Quartier Nells-Ländchen, unverkennbar als sozialer Brennpunkt zu identifizieren, mit rund 120
Häusern und ca. 1200 Bewohnern. Es fehlen Gewerbebetriebe,
Dienstleistungsunternehmen, Arztpraxen, Cafes und Gaststätten,
soziale Einrichtungen, und Spielplätze und Begegnungsorte für
BürgerInnen. Im Quartier überwiegt ein maroder Hausbestand
infolge von Desinvestition und Wohndichte. Fast alle Häuser sind in
städtischem oder in Bundesbesitz. Der Stadtteil ist geprägt durch
Kasernengebäude, die um 1900 gebaut und nach 1930 provisorisch
für Wohnzwecke umgebaut wurden, durch Notunterkünfte und
Schlichtbauten des sozialen Wohnungsbaus der Jahre 1935 - 1950
und durch bessere Liegenschaften, bewohnt durch das französische
Militär und erstellt nach 1950 (späteres Konversionsgebiet). Im
Quartier wohnen rund 3000 Einwohner mit all den typischen Merkmalen einer mehrfach benachteiligten Bevölkerung: überwiegend
niedriges Bildungsniveau der Bewohner, fehlende Berufsausbildung,
eine hohe Quote an Arbeitslosen (über 40 %), insbesondere Langzeitarbeitslose. Vorzufinden ist auch eine überdurchschnittlich hohe
Zahl an Kindern (37 % gegenüber 17 % in der Stadt) und viele
Alleinerziehende“ (Ries, Nachhaltigkeit, 2001)
Ausgangspunkt der Entwicklung/Transformation des Quartiers war
eine universitäre Analyse, die für dieses Gebiet vier Ausstattungsdefizite identifizierte und versuchte strukturell nachhaltige Gegenstrategien, also Strategien, die sich nicht nur am Gebäudezustand
orientieren, zu entwickeln.
1. Mehrfache Exklusion der BewohnerInnen infolge langjähriger
Deprivation > Strategie: Beratungsangebote (therapeutische Hilfen,
Schuldenberatung, Familienarbeit, Kinder- und Jugendarbeit,...)
2. Fehlendes bürgerschaftliches Netzwerk > Strategie: BürgerInnentreffs, Gemeinwesenarbeit, etc.
3. Die Bewohner verfügen über wenig am Arbeitsmarkt ausgerichte-
tes Wissen und Können > Strategie: niedrigschwellige, individuelle
Bildungs- und Qualifizierungsangebote,....
4. marodes physisches Umfeld infolge langjähriger Devestion >
Strategie: Kapital, Investition für Sanierung, Neubau und Aufbau
einer lokalen, an den BürgerInnen orientierten Ökonomie.
(vgl. ebenda)
Mit Hilfe einer Gruppe engagierter Bürger und Bürgerinnen aus der
Mittelschicht, finanziert durch die Stadt Trier und begleitet von der
Universität wurde 1983 ein Stadtteilzentrum gegründet, welches
nach 6 Jahren in die private Trägerschaft eines Vereins überführt
wurde (Kinderpflege, Lebensberatung, Kinder- und Jugendarbeit,
Qualifizierung, Trans-Kultur, Kontakt- und Informationsstelle).
Getragen werden diese sozialen Einrichtungen weitestgehend von
der Stadt. Der erste Schritt in die Entwicklung des Stadtteils kann
man also als Investition in die jeweiligen Menschen bezeichnen
(soziale Nachhaltigkeit) – „Nur durch die Investition in die Menschen
eines sozialen Brennpunkts,...., wird verhindert, dass die Sozialhilfeausgaben in den kommenden Jahren exponentiell steigen werden
und Armut nur verwaltet wird und sich perpetuiert“ (ebenda).
Wichtige Rahmenbedingungen blieben jedoch erst einmal unberührt. So konnte nur wenig gegen die weiterbestehende, sogar
wachsende Arbeitslosigkeit im Stadtteil und gegen die Verwahrlosung des Wohnungsbestandes getan werden. Der Drehtüreffekt bei
den Qualifizierungsmaßnahmen war ebenfalls unübersehbar.
Appelle an die Politik blieben bei den leeren Kassen der Stadt ohne
Folgen. Zudem waren viele Politiker der Meinung, dass eine Sanierung der Häuser wegen der offensichtlichen Gewalt der Bewohner
gegen materielle Sachen, nicht von Bestand sein könne.
Im Jahre 1989 wurde beschlossen einen Teil der Häuser zu privatisieren. Dabei handelte es sich um drei Wohnblöcke mit 106 Wohneinheiten. Bewohnt wurden sie von 308 Personen, darunter 110 Kinder
127
128
Projektbeispiele / WOGEBE
und Jugendliche. 41 % der erwerbsfähigen Bewohner waren zu
diesem Zeitpunkt arbeitslos. Der Anteil der Personen in sozialen
Transferleistungen lag bei ca. 60 %. Der Wohnungsmarkt in Trier
war zu diesem Zeitpunkt sehr angespannt. Die Lage der Gebäude
am Zentrumsrand erhöhte die Gefahr von Spekulation und Verdrängung. Eine bewohnernahe Lösung schien ausgeschlossen.
Verantwortungsvolle Käufer ließen sich wegen des Klientel nicht
finden. Auch die Stadt zeigte kein Interesse. In dieser Phase wandten
sich die Mieter an das Bürgerhaus Trier Nord. Ein Arbeitskreis wurde
eingerichtet, der in relativ kurzer Zeit drei Aufgaben zu lösen hatte:
Bildung eines rechtlichen Trägers als Verhandlungspartner für das
Bundesvermögensamt, Entwicklung eines betriebswirtschaftlich
tragbaren Sanierungskonzeptes und eines sozialpädagogischen
Gesamtkonzeptes.
Das Bürgerhaus entwickelte daraufhin das Konzept „Integrative
Stadtentwicklung“ (ISA). „Das Konzept basiert auf drei menschlichen
fundamentalen Grundbedürfnissen: aktiv tätig seine Existenz, sein
Überleben abzusichern, sich zu entfalten, zweitens über ein sicheres
Stadt
Genossenschaft
Bürgerhaus
Trier-Nord
WOGEBE
WSG GmbH
Wohnungsgenossenschaft
am Beutelweg eG
Wohnverwaltungsfirma
(12 Mitarbeiter)
Stadtteilarbeit
Bewohnerräte
HVS GmbH
AG Sanierung
Haus-Verwaltungsund SanierungsGmbH
(70 Mitarbeiter)
Qualifizierung
AG soziale
Intervention
Darst. 60: ISA - Konzept Quelle: eigene Darstellung
Tochterfirmen
PROLOG
und schönes zu Hause zu verfügen und drittens soziale Anerkennung und Zuneigung zu empfangen und zu geben, d.h. sich als
positiven Teil einer Gemeinschaft zu fühlen. Abgeleitet davon ist
unser Dreisäulenprinzip von Wohnen, Arbeiten und dem Wechsel
von Selbsthilfe und Teilhabe (Geben/Empfangen). Diese drei essentiellen Grundbedürfnisse lassen sich auch operational in konkrete
mittel- und langfristige Ziele übersetzen. Schaffung von Wohnraum,
verbunden mit lebenslangen Wohnrecht, Möglichkeit existenzsichernder Erwerbsarbeit und vielseitiger Formen der Beteiligung
durch nachbarschaftliche Selbsthilfe und Teilhabe.“ (vgl. Ries, Beutelweg, 1999, S.13)
Kernpunkt des Konzepts war die Gründung der Wohngenossenschaft am Beutelweg. Die bis dahin mittellosen BewohnerInnen
wurden dadurch zu Eigentümern an gemeinschaftlichen Eigentum,
was ihr Verhältnis zum Stadtteil nachhaltig ändern sollte. Zu den
anfänglich 3 Häusern des Bundes kamen bis 1995 noch 2 Häuser mit
36 Wohnungen in der Röntgen- und in der Hochwaldstraße hinzu,
bis 1999 die Parkstraßensiedlung mit 51 Wohnungen. Ende 2001
verfügte die Genossenschaft über 106 Häuser mit über 540 Wohneinheiten und jährlichen Mieteinnahmen von 2,2 Mio. DM. In den
ersten 10 Jahren wurden mit Hilfe von Darlehen aus dem sozialen
Wohnungsbau ca. 1/3 aller Häuser saniert. Die BewohnerInnen
haben für ca. 12 Mio. DM Selbsthilfe geleistet, was auch zu einer
stärkeren Identifikation mit dem Quartier führte.
Um darüber hinaus Qualifizierungsmaßnahmen und reguläre
Arbeitsplätze zu schaffen und dem Konzept „Integrativen Stadtentwicklung“ gerecht zu werden, wurden 1993, in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialamt der Stadt Trier und dem Sozialministerium
des Landes, zwei Tochterfirmen gegründet.
Die Tochterfirma HVS GmbH ist ein Handwerksverbund, der Ende
2001 rund 70 Mitarbeiter beschäftigt und 2000 einen Jahresumsatz
Projektbeispiele / WOGEBE
von 7,5 Mio. DM hatte. Zu dem Verbund gehören Maler, Zimmerer,
Schreiner, Dachdecker, Tischler, Maurer und Lackierer. Die GmbH
beteiligt sich an der Sanierung der Genossenschaftswohnungen, ist
aber auch auf dem freien Markt aktiv. Die HVS hat sich in den ersten
9 Jahren ihres Bestehens streng an ihren Prinzipien der ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit orientiert. Die
MitarbeiterInnen haben sich im Themenbereich „ökologisches
Bauen“ qualifiziert und arbeiten mit modernen Baustoffen, die
umweltverträglich sind und aus heimischer Produktion stammen.
Solarenergie, umweltbewusste Isoliertechnik, die Kooperation mit
Firmen aus der Region sind wichtige Elemente der HVSArbeitsweise.
Etwa ein Drittel der Beschäftigten sind ehemals arbeitslose StadtteilbewohnerInnen, die gleiche Anzahl von Personen hat die HVS als
Sprungbrett in andere versicherungspflichtige Arbeiten genutzt. Die
HVS stellt bis zu 75 Praktikumsstellen jährlich primär für StadtteilbewohnerInnen zur Verfügung und leitet bis zu 150 Genossenschaftsmitglieder jährlich in der Selbsthilfe an. Mögliche Gewinne
werden in die Schaffung neuer Ausbildungs- und Arbeitskräfte
investiert. Verschiedene innerbetriebliche Regelungen (Arbeitszeitkonten, betriebliche Beteiligung an der Altersversorgung) führen zu
hoher Mitarbeiterzufriedenheit und niedriger Fluktuation.
Das zweite Tochterunternehmen der WOGEBE ist die „Wohnwirtschaftliche Service Gesellschaft mbH (WSG)“, welche 1997 gegründet wurde. Als hundertprozentige Tochterfirma der WOGEBE verwaltet die WSG den eigenen Wohnungsbestand und den Wohnungsbestand anderer Eigentümer.
Als Weiterentwicklung des ISA-Konzeptes wurde 1997 das Folgeprojekt PROLOG (Projekt Lokale Ökonomie und Gründungsinitiativen)
gegründet. Ziel ist die Bekämpfung von Verarmung, Verschuldung
und Ausgrenzung durch die Aktivierung neuer wirtschaftlicher
Tätigkeiten im Stadtteil. „Es geht u.a. um den Aufbau von Unternehmensinitiativen, Qualifizierungsprojekten und Optionen der
Selbsthilfe, der Eigenarbeit und Nachbarschaftshilfe und den Aufbau
von Kooperations-, Unterstützungs- und Beratungsstrukturen.“
(ebenda, S.34)
Im Jahr 2000 wurde das Quartier in das Bund-Länder-Programm
„Soziale Stadt“ aufgenommen. Mit den Mitteln dieses Programms
konnte das Bürgerhaus Trier-Nord grundlegend saniert werden. Des
Weiteren wurden Wohnumfelderneuerungen und Spielraumgestaltung vorgenommen, die lokale Ökonomie weiterentwickelt und
neue Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote geschaffen
werden.
3. Akteure „Ohne die Bereitschaft von ehrenamtlich tätigen BürgerInnen, die bereit waren, ihr Know-How in den Dienst einer Vision zu
stellen, wäre das Projekt weder zustande gekommen, noch hätte es
überlebt.“ (Ries, Nachhaltigkeit, 2001)
Als 1988/89 die Mieten der Häuser Am Beutelweg 2-20 um ca. 200
DM erhöht werden sollten und sich abzeichnete, dass ein Verkauf
bevorstand, wandten sich die Bewohner an die damalige Leiterin
des Bürgerhauses Susanne Elsen. Diese konsultierte ihren Doktorva-
Darst. 61: Bestand Wogebe 2001 Quelle: Quartiersmanagement Trier-Nord, Nordblick,
2001, S.11
129
130
Projektbeispiele / WOGEBE
ter Prof. Dr. Heinz A. Ries und zusammen erarbeiteten sie ein erstes
Konzept zur integrativen Sanierung des Beutelwegs, dessen Hauptbestandteil die Wohngenossenschaft am Beutelweg ist.
Susanne Elsen arbeitete von 1983 – 1992 als Sozialpädagogin im
Bürgerhaus Trier-Nord. Sie ist heute Professorin an der Fachhochschule München und Aufsichtsratsvorsitzende der Wohnungsgenossenschaft am Beutelweg.
Prof. Dr. Heinz A. Ries ist Professor für Erziehungswissenschaften in
Trier und seit Bestehen der WOGEBE deren Vorstandsvorsitzender.
Beide veröffentlichten, immer wieder auch zusammen, zahlreiche
Bücher über das Thema Gemeinwesen, Solidarökonomie und
Arbeitsgesellschaft.
Ein weiterer wichtiger Initiator der Wohnungsgenossenschaft war
Klaus Jensen, 1991 Mitinhaber des Sozialplanungsbüros JensenKappenstein. Jensen stellte in der Gründungsphase, die immerhin
ein Jahr dauerte, kostenlos sein betriebswirtschaftliches Know-How
zur Verfügung und übernahm das Projektmanagement der
WOGEBE. Seit 1994 ist er Staatssekretär im Ministerium für Arbeit,
Soziales und Gesundheit.
4. Gesellschaftsform. Die WOGEBE ist ein Projekt des Bürgerhauses
in eigener Trägerschaft. Sie besteht, wie bei einer Genossenschaft
üblich, aus einer Genossenschaftsversammlung, einem Aufsichtsrat
und dem Vorstand. WSG, HVS und PROLOG sind hundertprozentige
Tochterfirmen der WOGEBE und als GmbHs organisiert. Die dauerhafte Beteiligung der BewohnerInnen - nicht nur aus demokratischen Ansprüchen heraus, sondern auch um ein Gelingen des
Projektes auf lange Sicht zu gewährleisten -ist ein zentraler Baustein
der Arbeit der WOGEBE.
Schon bald nach Gründung der Genossenschaft wurde begonnen,
Bewohnerräte zu bilden, die jeweils eine Hausgemeinschaft vertreten und als Bindeglied zwischen Verwaltung, Vorstand und Bewoh-
nerInnen fungieren. Die Bewohnerräte sind erste Ansprechpartner
für neue Bewohner, aber auch wenn beispielsweise das Umfeld neu
geplant wird und die Meinung und Beteiligung der BewohnerInnen
gefragt ist. Sie organisieren häufig auch nachbarschaftliche Hilfen,
z.B. für ältere Menschen, achten mit darauf, dass Regeln des Zusammenlebens eingehalten werden.
5. Finanzierung. Die WOGEBE versteht sich als Sozialgenossenschaft. Sie verfolgt soziale Ziele mit ökonomischen Mitteln und ist
damit nach europäischem Verständnis ein Unternehmen der Economie Solidaire. Die Genossenschaft, die ansonsten in Deutschland
im vollen Umfang den Gesetzen des Marktes unterliegt, übernimmt
damit öffentliche Aufgaben und nicht zu Unrecht erwartet sie
deswegen ein Entgegenkommen des Bundes, des Landes und der
Stadt.
Dementsprechend kam der Bund der neugegründeten Genossenschaft auch mit dem Kaufpreis für die Liegenschaften entgegen. Das
Land Rheinland-Pfalz förderte die Sanierung im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus. Die Stadt Trier übernahm eine Bürgschaft für
die Kredite der Stadtsparkasse und übernahm außerdem die Kosten
für die Projektberatung und die sozialpädagogische BewohnerInnenarbeit für die besonders schwierige Phase der Sanierung. Hinzu
kam noch ein umfangreicher Zuschuss aus dem Europäischen
Sozialfonds, der es ermöglichte, eine erste Gruppe sozialhilfeberechtigter Bewohnerinnen und Bewohner in tariflich bezahlte, befristete
Arbeitsverhältnisse zu integrieren und unter Wertschöpfungseffekten in ihrem eigenen Wohnbereich zu qualifizieren. Für die Parkstraßensiedlung, ehemals vom französischen Militär benutzt, wurden
Konversionsmittel zur Verfügung gestellt.
Die WOGEBE konnte als neugegründete Genossenschaft kaum
Eigenkapital einbringen. Die Höhe der Genossenschaftsanteile
beliefen sich auf lediglich 100 DM. Die Selbsthilfeleistung der
Projektbeispiele / WOGEBE
Bewohner musste diesen Mangel kompensieren. Darüber hinaus
stehen der WOGEBE Trier seit Ende 2000 Mittel aus dem Programm
der „sozialen Stadt“ zur Verfügung.
Sanierungsaufwand:
88.000.000 DM
Davon Selbsthilfe:
12,5%
11.000.000 DM
Genossenschaftsanteile a 100 DM:
0,17 %
15.150 DM
Fördermittel Programm sozialer
Wohnungsbau des Landes RheinlandPfalz
Konversionszuschüsse des Landes
Rheinland-Pfalz
„Soziale Stadt“
Kapitalmarktmittel
Darst. 62: Wogebe Finanzierung Quelle: eigene Darstellung
6. Konflikte/Probleme. „Wir haben kein Eigenkapital, werden aber
Muskelhypothek einbringen. Die Einlage beträgt keine Tausende,
sondern lediglich 100 DM. Die handelnden Personen sind Sozialwissenschaftler, eine Pädagogin, ein Theologe, Kommunalpolitiker. Die
Mitglieder der Genossenschaft sind vielfach Menschen ohne Arbeitseinkommen, Sozialhilfeempfänger, etc.“ (vgl. Ohlig, Artikel, 2002)
Mit dieser Antwort „erntete“ Klaus Jensen (Projektmanager) beim
genossenschaftlichen Prüfverband in Düsseldorf natürlich erst
einmal ungläubige Gesichter. Ähnlich schwierig gestaltete sich die
Überzeugungsarbeit bei den eigenen Leuten, die kaum die geeignete Qualifikation hatten; bei den Politikern der Stadt und des Bundes,
die eher gewohnt waren mit professionellen Wohnungsunternehmen zu kooperieren; den beteiligten Architekten, die ganz anders
als sonst zu planen und zu bauen hatten; den Baufirmen, die nun
nicht mehr allein auf der Baustelle waren; den Projektmanagern, die
viele Kooperationspartner zusammenführen mussten; und vor allem
den Bewohnern, die plötzlich Eigenverantwortung tragen sollten für
eine Gesellschaft, die nicht von ihnen selbst initiiert worden ist.
Die prognostizierten Probleme bewahrheiteten sich zum Teil.
Insbesondere die Koordinationsaufgaben erwiesen sich als zeitaufwendig. Die Dichte der Geschäftsvorgänge, die Ungleichzeitigkeit
der Entwicklungsphasen, die Anzahl und Unterschiedlichkeit der
AkteurInnen, die Unterschiedlichkeit der Unternehmensteile, Gremien und Interessen erforderten umfangreiche Absprachen und
Verantwortlichkeitserklärungen. Die Bewohner waren zuerst sehr
skeptisch. Viele glaubten nicht an die Ernsthaftigkeit der Sanierungsabsicht. Viele Gespräche waren notwendig, „manchmal gab es
unangenehme Worte, Ungeduld und überdrehte Erwartungen.“
(Baschab, aktiv, 2001, S.17) Dabei wurde auch offenbar, dass viele
Menschen sich in ihrer Abhängigkeit eingerichtet hatten und ihre
Chancen oftmals gar nicht wahrnehmen konnten. Ängste und
andere Blockaden mussten von daher in mühevoller Bildungs- und
Sozialarbeit aufgebrochen werden.
Die Sanierungsplanung hatte schwierige Rahmenbedingungen zu
berücksichtigen, wie etwa die teilweise Umsiedlung der Bewohner
innerhalb des eigenen Hausbestands, den Miteinbezug der Selbsthilfe und die dadurch bedingte lange Sanierungsdauer. Die Sanierung erfolgte nach dem Schubladenprinzip, Hausteil um Hausteil.
Um die Geduld der Mieter nicht überzustrapazieren und um schnell
sichtbare Erfolge nachzuweisen entschloss man sich zuerst in einer
„Schnellaktion“ die gröbsten Missstände, die undichten Fenster, zu
ersetzen.
Es erwies sich auch als Problem, dass Wohnungsgenossenschaften
eine Mindestgröße haben müssen, um die notwendige professionelle Verwaltung und Bewirtschaftung gewährleisten zu können. Auch
die Akteure der WOGEBE haderten, wie viele andere kleine Genos-
131
132
Projektbeispiele / WOGEBE
senschaften auch, mit den „monopolistischen Prüfungsverbänden“
und den jährlich verpflichtenden Prüfungen, sowie der Gründungsprüfung, die „maßgebliche Anteile der Erträge kleiner Genossenschaften verschlingen“ würden (Ries, Beutelweg, 1999, S.49).
Allerdings muss man die Probleme eines solchen Vorgangs an den
vorherigen Problemen messen, die sicherlich nicht geringer waren.
Eine Evaluation, die 1996 vom Büro für Sozialplanung Schneider &
Kappenstein ausgeführt wurde, ergab bereits eine deutlich gesteigerte Bewohnerzufriedenheit. „Wenn man dat sieht, wat in zwei
Jahren gemacht wurde – ist schon gut.“ (ebenda, S.20) Des weiteren
weist die Studie darauf hin, dass den Ausgaben der Kommune zur
Förderung des Projekts beträchtliche Einsparungen gegenüberstehen. Durch die neugeschaffenen Arbeitsplätze kam es in den ersten
drei Jahren zu Rückflusseffekten im Sinne des Lohnsteueraufkommens in der Höhe von ca. 900.000 DM und Minderausgaben im
Sozialhilfeetat von 4,4 Mio. DM. Allerdings bescheinigt die Evaluation den Bewohnern eine immer noch sehr große Unsicherheit, was
die Zukunft des Quartiers und die Dauerhaftigkeit der Maßnahmen
betrifft, insbesondere wegen der weiterexistierenden sozialen
Missstände. „Die geben so viel Geld für die Sanierung aus un`nach
nem Jahr siet et wieder aus, da kriegste dat heulende Elend......Die
Sanierung is` schön und gut, doch leider bringt dat hier nix ein, man
muss die Leut sieben.“ (ebenda, S.20)
7. Kooperation / Vernetzung.
Wie bereits erwähnt ist die
WOGEBE auf unterschiedlichen Ebenen vernetzt. Aus ihr ausgegründet sind die HVS-GmbH, die WSG-GmbH und das Projekt
PROLOG. Darüber hinaus kooperiert sie eng mit dem Bürgerhaus
Trier-Nord, der Stadt Trier und der Universität Trier. Kontakte bestehen zum Sozialplanungsbüro Schneider & Kappenstein, den Architekturbüros 4plus und Hamm/Tischatschek, dem Verband rheinischer und westfälischer Wohnungsunternehmen, dem Bundesver-
band deutscher Wohnungsunternehmen, dem Verband der Westdeutschen Wohnungswirtschaft und dem Rechtsanwaltsbüro Dr.
Hermann.
8. Lessons Learned. Das bemerkenswerte an der Wogebe ist sein
interdisziplinärerer und fachübergreifender Ansatz. Neben der
Wohnraumversorgung und der Wohnumfeldverbesserung sind
therapeutische, beratende und weiterbildende Maßnahmen, sowie
arbeitsplatzschaffende, reintegrierende, ökonomische Initiativen
Bestandteil des Gesamtkonzepts.
Mit der Gründung der Wogebe wurde ein wichtiger Schritt aus der
reinen sozialen Armutsverwaltung unternommen – nach der Devise:
gerade in Quartieren mit besonders hoher Arbeitslosigkeit gibt es
besonders viel zu tun. Die Wogebe versucht, in Kombination mit
HVS und WSG, die wenigen Eigenressourcen des Gebiets optimal zu
fördern. Diese liegen in der vorhandenen Zeit arbeitsloser Bewohner, in dem Willen eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu
erreichen, dem natürlichen Selbsthilfepotential, der Verfügbarkeit
von Freiflächen und Gebäuden und den wenigen, aber vorhandenen, Geldmitteln der Haushalte.
Ein Schlüsselkonzept bei der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen,
bei der Schaffung lokaler Ökonomien und Kreisläufe, ist das der
Teilhabe. Den Bewohnern von Trier Nord wird über das Konzept der
„Integrativen Stadtentwicklung“ die Möglichkeit gegeben, am
Wohneigentum teilzunehmen (Genossenschaft), am Arbeitsmarkt
(HVS), an Weiterbildungen und an Gemeinschaftseinrichtungen
(Bürgerhaus), an einer gewissen sozialen Sicherheit (wir werden
nicht verdrängt), an sozialer Anerkennung (wir haben etwas geschafft), an Entscheidungsprozessen (Sanierungsplan) und an einer
Quartiersidentität.
Projektbeispiele / WOGEBE
Ries, Heinz A. (2001): [Nachhaltigkeit] wird von Menschen gelebt,
überarbeiteter und gekürzter Vortrag anlässlich der 3. Biobautage
2001, 09/02, www.netzwerk-wohnprojekte.de/netz/ 700/pdf/3Workshop.pdf
Ries, Heinz A. (1999): Die Genossenschaft am [Beutelweg], Aus der Not
geboren, Trier, WOGEBE
Ohlig, Maria (2002): unveröffentlichter [Artikel], E-Mail vom 20.07.2002
Baschab, Collignon (2001): Die BewohnerInnen werden [aktiv] in:
Nordblick (Stadtteilzeitung) Nr. 11/2001
Quartiersmanagement Trier-Nord (Hg.) (2001): Nordblick, Stadtteilzeitung Trier-Nord vom Nov. 2001, Trier, Bürgerhaus
Elsen, Susanne (1998): [Gemeinwesenarbeit] und Gemeinwesenökonomie im Zeitalter der „Globalisierung" in: TAK AÖ-Rundbrief , Nr. 84
Ohlig, Ries (2001): [Armut], Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung beseitigen
als Förderauftrag – Wohnungsgenossenschaft in Trier in: Genossenschaftliche Informationen 2/2001
Wohnungsgenossenschaft am Beutelweg eG (WSG)
Röntgenstr. 4
PLZ/Ort: 54292 Trier
Telefon: 0651/1454712 / Fax: 0651/1454727
[email protected]
Darst. 63: Wogebe Trier Quelle: Nordblick, Nr.11/2001, S.21
133
134
Projektbeispiele / Solidair
Spektrum individueller Teilnahme: als Anleger, Bewohner, Unterstützer, Spender, Teilnehmer, Benutzer, Besucher oder Betreiber (vgl.
Solidair, Charta, 1999).
Solidair
Profil: Wohn-, Arbeits- und Kulturprojekt, alternative Ökonomie
Standort: Utrecht
Gesellschaftsform: Stiftung & Co KG, Vereine
Finanzierung: Love-Money, Eigenkapital, Solidarfonds, Selbsthilfe,
Stiftung
Aspekte: Transformation, Gesellschaftsform
1. Projektprofil/Idee. Das Projekt Solidair sprengt den bisher
üblichen Rahmen, der sich vor allem mit dem alternativen Wohnen
auseinandergesetzt hat und beschäftigt sich generell mit der praxisorientierten Ausformung einer alternativen, nachhaltigen Ökonomie. Solidair besteht seit 1974 in Utrecht/Holland und ist ein Dachverband von über 50 Arbeits-, Dienstleistungs-, Sozial-, Kultur- und
Wohnprojekten mit mehr als 160 Teilnehmern in mittlerweile 6
verschiedenen Städten.
Solidair steht für Nachhaltigkeit in ökonomischem Verhalten, für
Kooperation und gegenseitige Unterstützung sowie für soziales,
ökologisches und verbindliches Handeln. Dabei versteht sich Solidair ausdrücklich als Bottom-Up-Initiative. Dem ausgewogenen
Verhältnis zwischen Projektautonomie bzw. Individualität und
gemeinschaftlicher Perspektive wird viel Aufmerksamkeit gewidmet.
Entsprechend dieser Autonomie bietet die Vereinigung ein reiches
2. Entstehung/Transformation.
Anarchie und Kollektivität. Im Jahr 1974 regte die anarchistische
Diskussionsgruppe "Keerkring" (Wendekreis) einen Zusammenschluss von alternativen Projekten und Einzelpersonen an, um
Wohnen und Arbeiten gemeinsam organisieren zu können. Dieses
Projekt litt jedoch jahrelang unter einer starken Fluktuation, mangelnder Transparenz und Verbindlichkeit. Gleichzeitig brachte die
“Kraakerbewegung“ (Hausbesetzer) Zulauf von Menschen, die an
anderen Lebensformen interessiert waren (vgl. Voß, 20 Jahre, 1999).
VAKgroep. Um zu einer größeren Stabilität zu kommen entschloss
man sich 10 Jahre später die verbindlichere Struktur der VAKgroep
zu schaffen. An der VAKgroep beteiligten sich vor allem Wohngruppen, aber auch selbstverwaltete Betriebe und kulturelle Projekte.
Um den heterogenen Bedürfnissen dieser Gruppen gerecht zu
werden und zu einer stärkeren Professionalisierung zu gelangen,
wurden verschiedene Stiftungen und Vereine gegründet. Die
Stiftung "Kollektieve Kas" verwaltete einen Teil der in der VAKgroep
erwirtschafteten Gelder (Solidarfonds). Wohngruppen konnten sich
bei Kauf und Renovierung von Wohn- und Gewerbegebäuden von
der Stiftung "Huis" beraten lassen. Um die immateriellen Interessen
der Vereinigung (Informationsarbeit, Bildung) kümmerte sich die
Stiftung "Komma". Die Arbeit der Stiftungen basierte hauptsächlich
auf ehrenamtlichen Engagement. Neben den oben beschriebenen
internen Organisationen gab es noch den "Ana Maria Fonds", der
auch Projekte außerhalb der VAKgroep fördern konnte. Diesem
Stiftungsfonds wurde Geld von Privatpersonen und Organisationen
als Schenkung oder leihweise zur Verfügung gestellt, zur Förderung
(Kredit oder Zuschuss) von sozialen Projekten. Der Ana Maria Fonds
Projektbeispiele / Solidair
kaufte und mietete darüber hinaus auch Wohn- und Betriebsräume
für soziale und kulturelle Projekte (ebenda).
Gemäss den Prinzipien der Selbstverwaltung hatte die VAKgroep
einen nur formalen Vorstand. Die notwendigen Entscheidungen
wurden auf der Jahresversammlung von den Delegierten aller
Projekte und Wohnvereine getroffen. Hauptaufgabe dieser Jahresversammlung war es, die Entscheidungen der Stiftungen (Huis,
Kollektive Kas, Komma) zu bestätigen oder zu widerrufen. Es gab
also interessanterweise keine Vertreterorganisation, die in der Lage
war, Entscheidungen des täglichen Geschäfts zu treffen. Die
VAKgroep ist, trotz ihrer Größe und ihres langjährigen Bestehens, bis
vor kurzem relativ unbekannt geblieben. Es wurde bewusst auf
Öffentlichkeitsarbeit verzichtet (ebenda).
Solidair.
In der neuesten Überarbeitung der VAKgroep, jetzt
Solidair, wurde die Tendenz der stärkeren Organisation fortgeführt.
Dies geschah jedoch nicht, um zu einer größeren Determinierung zu
kommen, sondern im Gegenteil: der Individualisierung der Gesellschaft wurde dadurch entsprochen, den einzelnen Projekten eine
größere, emanzipativere Gestaltungsfreiheit einzuräumen. Solidair
ist ein Verein der Vereine. Um den unterschiedlichen Bedürfnissen
der Projekte unter einer gemeinsamen Zielsetzung nachkommen zu
können, wurde zwischen der Vereinigung Solidair und den einzelnen Projekten ein Layer, bestehend aus 5 Vereinen und Stiftungen,
eingefügt. Dieser erlaubt es den einzelnen Projekten selbst zu
bestimmen, auf welche Weise – Förderung, Teilnahme oder Aufbau
– Solidarität verstanden werden will. Mit der Respons KG gibt es
darüber hinaus jetzt eine Organisation, welche die Kompetenz hat,
sich – in Korrespondenz mit Kommission und Vorstandsversammlung - um die täglichen Geschäfte zu kümmern.
Die Vereinigung Solidair ist das ideelle Gegenstück zur Respons KG.
Sie entwirft in vierjähriger Überarbeitung das Dach, den Leitgedan-
Gesellschaft
A
N
A
R
C
H
I
E
alternative Gesellschaftsmodelle
(Keerkring)
Gesellschaft
VAKgroep
Gesellschaft
Solidair
Darst. 64: Transformation Solidair Quelle: eigene Darstellung
135
136
Projektbeispiele / Solidair
ken für die Projekte und verwaltet Solidarfonds und Gemeinschaftsinstitutionen. Dieser Leitgedanke ist heute von pragmatischer
Solidarität und Nachhaltigkeit geprägt. Dies zeigt sich vor allem in
dem völlig undogmatischen Umgang mit Finanzierungssystemen
und Geld im Allgemeinen. Die Transformation der VAKgroep zur
Solidair wurde auch deswegen vorgenommen, um aus dem Nischendasein eines alternativen Projektes herauszukommen. Solidair
ist ein Dachverband, der verschiedenartigste Gruppierungen bündelt, als solcher viel stärker wachsen und in diesem Sinne auch eine
stärkere gesellschaftliche Bedeutung entwickeln kann.
Transformation. Die Transformation von Solidair zeigt die Entwicklung alternativer Bewegungen in den letzten 30 Jahren. Die Anfänge
waren geprägt durch offene, unverbindliche, politische und ideologische Strukturen (z.B. Kommunen). Systemkritik und die Auflehnung gegen Staat und Obrigkeit standen im Vordergrund. Anarchie
war oft Selbstzweck, aber auch Ausgangspunkt auf der Suche nach
einer besseren Gesellschaft.
Da sich Anarchie, Kommune und striktes Konsensprinzip bei zunehmender Größe und Projekterfahrung im Alltag oft als wenig
praktikabel erwiesen, kam es über die VAKgroep zu einer stärkeren
Strukturierung und Organisation. Solidair setzt diesen Trend fort.
Hinzu kommt, dass den Individuen und den einzelnen Projekten
eine weit größere Autonomie zugestanden wird – sowohl was ihre
Rechte als auch was ihre Pflichten betrifft. Die Vereinigung Solidair
hat ihre Ideale keineswegs verloren. Sie ist jedoch pragmatischer,
unideologischer und vor allem demokratischer geworden. Ein
weiterer wichtiger Punkt ist ihr Außenverhältnis. Die Transformationen von Solidair wurden nicht zuletzt auch deswegen unternommen, um wieder eine größere Integrationskraft und Ausstrahlung
auf die Gesamtgesellschaft entwickeln zu können.
3. Akteure. Es gibt heute ca. 60 Arbeits-, Dienstleistungs-, Sozial-,
Kultur- und Wohnprojekte mit zahlreichen Mitgliedern und Förderern in 6 verschiedenen Städten. Die Betriebe sind in folgenden
Branchen tätig: Architekturbüros, Betriebsberatung, Verlage, Grafiker, Designer, Computer- und Internetdienstleister, Druckereien,
Transportfirmen, Bauern, Musiker, Künstler, Ökotechniker, Physiotherapeuten, Ferienhausbesitzer , Kopierläden, Beschäftigungsinitiativen und Beratungsstellen. 1999 gab es zehn verschiedene Wohnprojekte.
4. Gesellschaftsform. Die Gesamtstruktur von Solidair gliedert sich
in einen Verein (Solidair e.V.), der sich mit der ideellen Ausarbeitung
einer alternativen Ökonomie auseinandersetzt und in eine Geschäftstruktur (Stiftung & Co KG), die sich der tatsächlichen Umsetzung
dieser Ideen widmet. Die Kommanditisten der KG und Mitglieder
des Vereins sind identisch (Resonans, Commitment, SamSam, AMF
Onroerend Goed). Der Komplementär der KG besteht aus Gründen
der Haftungsbeschränkung aus einer Stiftung, deren Vorstandsmitglieder von Solidair e.V. gewählt werden.
Solidair. Der Verein Solidair bildet ein gemeinsames Dach für die
unterschiedlichen Stiftungen, Vereine und Projekte (AMFImmobilien, SamSam, Commitment, Resonanz und Ana Maria
Fonds). Die gemeinsame Zielsetzung wird in einer Charta und einem
Statut festgehalten und alle 4 Jahre überarbeitet. Neben der Generalversammlung aller Projekte gibt es noch eine Generalversammlung der Vereinsvorstände, die einen Vorstand bilden und die
Kreditkommission wählen können. Diese Versammlung entscheidet,
im Zusammenarbeit mit der AMF Administration über die Vergabe
von Krediten und die Neuaufnahme von Projekten. Unter dem
Namen Solidair werden die einzelnen Organisationen nach außen
vertreten.
Respons CV (KG). Die ökonomische Struktur im engeren Sinne ist die
Respons CV. Sie tritt nicht öffentlich in Erscheinung und ist organi-
Projektbeispiele / Solidair
siert als Kommanditgesellschaft, deren Komplementär (voll haftend,
aber durch Rechtsform auf das geringe Stiftungsvermögen beschränkt) der Verein AMF Administration ist und der die Verwaltung
übernimmt. Kommanditisten (also mit ihrer Einlage haftend) sind
die Vereine Resonans (Projekte mit fast vollständiger ökonomischer
Einbindung in die Struktur), Commitment (Projekte mit teilweiser
ökonomischer Einbindung) und SamSam (SicherheitsgeberInnen),
sowie die Stiftung AMF Immobilien. Respons vergibt Gelder (Darlehen oder Zuschüsse) sowohl an eigene Gruppen (Mitglieder von
Resonans, Commitment), als auch an Externe. Auf folgende Kriterien
wird bei der Mittelvergabe insbesondere geachtet: Eigenverantwortlichkeit, finanzielle Überlebensfähigkeit, Professionalität,
Erfahrung, Maßstäblichkeit, Sicherheiten, Gemeinschaftlichkeit und
alternative Thematik sowie Übereinstimmung mit dem „SolidairGedanken“. Die Respons KG behält es sich vor, die Projekte zu
überprüfen. Die Entscheidungsfindung über die Kreditvergabe wird
von einer Prüfungskommission vorbereitet. Im Gesellschaftervertrag
der Kommanditgesellschaft wurde festgehalten, dass die Kreditvergabe nur in Kooperationen mit den Kommanditisten (= Vereinsmitgliedern) getroffen werden kann.
AMF Administration (Stiftung). Der Vorstand dieser Stiftung besteht
aus 5 Mitgliedern, die von den Vereinen gewählt werden. Die AMF
Administration übernimmt die Rolle des Komplementärs – und
damit des Vollhafters - innerhalb der Respons KG. Durch diese
Konstruktion verringert sich das Haftungsrisiko der einzelnen
Vereine auf ihre Kommanditanteile. Die AMF Administration führt
die täglichen Geschäfte der Gesamtkonstruktion. Dabei wird sie
unterstützt von den Verwaltungsdienstleistern de Verandering und
Raamwerk, die als Projekte Mitglied von Solidair sind und das nötige
Fachwissen beisteuern.
Spenden/Teilnahme/Aufbau. In 25–jähriger Erfahrung haben die
Projektmitglieder von Solidair gelernt, dass nicht jeder auf die
gleiche Art teilnehmen kann oder will. Diese Erkenntnis basiert auch
auf dem Anspruch, dass Solidarität eher aus einer freiwilligen,
selbstbestimmten Haltung heraus praktiziert werden soll, als aus
einem äußeren Zwang. Die Vereinigung Solidair stellt deswegen
ganz unterschiedliche, individuelle Möglichkeiten der Teilnahme zur
Verfügung. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen den „drei
Schritten zu einer solidarischen Ökonomie: der Förderung (contribution), der Teilnahme (participation) und dem Aufbau (building).
Innerhalb von Solidair gibt es verschiedene Organisationen, die
innerhalb von einem dieser drei Schritte ihr eigenes Gebiet von
Aktivitäten haben, und die sich bei der täglichen Arbeit ergänzen
(vgl. TAKAÖ, Drei Schritte, 1999).
Schritt 1: Förderung. Jede Einzelperson oder Gruppe kann einmalige
oder regelmäßige Beiträge leisten (Spenden, Geschenke, Erbschaften) über den Ana Maria Fonds und den Added Value Fonds, der
gemeinsam mit der Triodos Bank errichtet wurde. Diese Art der
Förderung wird nicht verzinst. Sie ist als Spende zu verstehen.
Schritt 2: Teilnahme. Anders verhält es sich bei der Kategorie der
Teilnahme. Teilnehmen können sowohl Projekte, als auch Geldanleger. Die Projekte führen einen Teil ihres Gewinns an den Verein
Solidair ab. Dafür profitieren sie von den angebotenen Vorzügen
und Leistungen (günstige Kredite, Weiterbildung, Vernetzung,
Synergien,...). Der aufgewendete Betrag steht zu den bezogenen
Leistungen in einem reellen Verhältnis. Die Leute, die über die
Vereinigung SamSam ihr Geld bei Solidair anlegen, bekommen für
diese sozial orientierte Geldanlage eine Verzinsung von 0-3%. Auch
sie nehmen Anteil an einer alternativen Ökonomie.
Schritt 3: Aufbau. Der Verein Respons ist ein Zusammenschluss von
Betrieben, Initiativen und Einzelpersonen, die noch einen Schritt
137
138
Projektbeispiele / Solidair
weitergehen. Sie leisten einen höheren Beitrag und garantieren
Leitbild
Ana Maria
Fonds
Geld
Geld
Respons
Projekte
Projekte
Projekte
Solidair
Charta
Respons KG
AMF
Verwaltung
SamSam
Geld
AMF-Immo
Projekte
Projekte
Projekte
Commitment
Projekte
Projekte
Geld – finanzielle Überwachung
Dieser Filter musste
eingeführt werden,
um den unterschiedlichen Projekten und
den unterschiedlichen Bedürfnissen
gerecht zu werden
Darst. 65: Solidair Aufbau I Quelle: eigene Darstellung
Projektbeispiele / Solidair
Projektkomission
3 Mitglieder
wählt
Dissident
(Brainpool)
Berät
Vorstandsversammlung
wählt
Stiftung AMF- Adminis.
(1 Vertr / Verein)
Solidair e.V.
Vorschlag
(Komplementär)
Respons KG
Generalvers. aller Solidairmitgl. alle 4 Jahre
Kommanditisten, Mitspracherecht, Konsultationspflicht
Resonans (Verein)
Commitment (Verein)
SamSam (Verein)
Vorstand
Vorstand
Vorstand
entsendet
entsendet
entsendet
Generalversammlung
Generalversammlung
Generalversammlung
(25 Mitglieder)
(30 Mitglieder)
(60 Mitglieder)
AMF OG (Stiftung)
AMF AN (Stiftung)
Board
Board
(3-5 Mitglieder)
(3-5 Mitglieder)
Unterstützer
Unterstützer
Verein
Stiftung & Co KG
Darst. 66: Solidair Aufbau II Quelle: eigene Darstellung
139
140
Projektbeispiele / Solidair
weitergehen. Sie leisten einen höheren Beitrag und garantieren
einen Ausbau, eine Weiterentwicklung der Gesamtstruktur (ebenda).
Die Ressourcen, die diese Organisationen zusammenbringen,
werden für die solidarische Ökonomie verwendet. Dies geschieht
mit Hilfe von finanzieller Unterstützung (Geschenke, Darlehen,
Garantien, Zuschüsse usw.), Beratungsleistungen, Lobbyarbeit,
Vernetzung, der Vermittlung von Fachkenntnissen, Weiterbildung,
Präsentation, Publikation und Imagearbeit.
Alle Projekte müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen, um
Unterstützung bekommen zu können. Sie müssen lebensfähig sein,
soweit wie möglich selbstorganisiert, einen Wert für die Gesellschaft
haben und an einer lokalen, solidarischen Ökonomie teilnehmen.
Auf diese Art wird ein Modell solidarischer Ökonomie geschaffen,
das Stärke und Ressourcen aus sich selbst heraus schafft. Indem das,
was über den eigenen Bedarf hinausgeht, für andere nutzbar gemacht wird, und indem andere Initiativen, die Unterstützung erhalten, danach gefragt werden ebenso zu verfahren, entsteht ein sich
selbst stärkendes und sich selbst unterstützendes Netzwerk.
Resonans. Resonans ist ein Verein von Betrieben, Initiativen, Einrichtungen und Wohnungszusammenschlüssen (August 2002). Ziel ist
es einer solidarisch-ökonomischen Struktur Inhalt und Form zu
geben. Zu den zur Zeit (August 2002) 25 Projekten zählen Baufirmen, Bioläden, ein Zentrum für Forschung, Schulung und Bildung,
Wohnzusammenschlüsse, Biobauern und Künstler. Wenn es um den
Einsatz von Mitteln und Möglichkeiten geht liegt der Maßstab bei
Resonans wesentlich höher als bei Commitment (Aufbau). Der
Beitrag pro Mitglied liegt für Betriebe bei 3 - 10 Prozent des Nettogewinns - je nach Geschäftserfolg. Wohnprojekte zahlen in der
Regel neben einem Festbetrag 10 ƒ pro Mitglied pro Monat. Zu den
Leistungen von Resonans zählen:
- Kooperation, Information, Erfahrungsaustausch und Schulungen
- gemeinschaftliche, kostenfreie Bereitstellung von Dienstleistungen (sinnvolle Initiativen + professionelle Dienstleistungen)
- Absicherungsfonds (noodfonds) zur Risikominimierung, Krankenversicherung
- Unterstützungsfonds um einen Einstieg in den alternativen Sektor
zu schaffen (Anfangskapital, Investition)
- Darlehenerteilung via Respons KG
- gemeinsamer Auftritt, gemeinsame Plattform
(vgl. Solidair, Faltblatt, 2000 und Solidair, Homepage, 2002)
Commitment. Der Verein Commitment hat im Moment 30 Mitglieder. Die Prinzipien sind mit denen von Resonans vergleichbar. Der
Hauptunterschied liegt darin, dass sich Commitment eher als
teilnehmende Organisation versteht und nicht so sehr als Aufbauende. Dementsprechend sind die Mitglieds- und Solidarbeiträge
geringer (2-5% des Nettogewinns) (ebenda).
SamSam. SamSam ist ein Verein von Menschen, die in solidarische
Projekte investieren wollen. Dieser Verein hat momentan 60 Mitglieder. Sie bezahlen einen kleinen Mitgliedsbeitrag von 10 ƒ pro
Jahr und legen Geld an, welches mit einem Inflationsausgleich von
0,5 – 3% verzinst wird. Die eingezahlten Gelder werden genutzt um
geeignete Initiativen, vor allem in der kapitalintensiven Anfangsphase zu unterstützen. Über die Verteilung aller Gelder entscheidet
die Respons KG (ebenda).
AMF–Immobilien (Onroerend Goed). Die AMF Immobilien ist eine
Stiftung die gemeinschaftsgebundene Immobilien besitzt, verwaltet, initiiert und berät. Für die Mitglieder/ Wohngruppen von Respons oder Commitment stellt sie Eigenkapitalbeträge für die Neugründung und Kauf von gemeinnützigen Immobilien zur Verfügung.
Immobilieneigentümer können für technische, administrative und
soziale Dienstleistungen mit der AMF Verwaltungsverträge abschließen (ebenda).
Projektbeispiele / Solidair
Ana Maria Fonds. Der Ana Maria Fonds ist eine Stiftung, die sozial
innovative und gemeinschaftliche Projekte fördert. Sie tritt ein für
eine ökologische, soziale und ethische Ökonomie. Die vom Ana
Maria Fonds unterstützten Projekte sind zum größten Teil, aber
nicht zwingend, Mitglied bei Solidair. Der Fonds finanziert sich
durch Spenden und Legate von Privatpersonen, Institutionen und
Betrieben. In Zusammenarbeit mit der Triodos Bank wurde außerdem der Fonds „Toegevoegde Waarde“ (Mehrwert) errichtet worden. Vor allem Betriebe zahlen hier jährlich 1% ihres Nettogewinns
ein. Es besteht die Möglichkeit, als Spender bestimmte Projekte
direkt zu fördern (vgl. AMF, Homepage, 2002).
5. Finanzierung. Die Vereinigung Solidair finanziert sich auf drei
Arten: über die Mitgliedsbeiträge der Vereine Resonans und Commitment und die Einnahmen der Stiftung AMF Onroerend Goed,
über Spenden und Legate des Ana Maria Fonds und über die Geldanlagen des Vereins SamSam.
Mitgliedsbeiträge. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge richtet sich nach
der Entscheidung, ob man sich eher als teilnehmendes oder als
aufbauendes Mitglied sieht und nach dem Erfolg bzw. den Überschüssen des Unternehmens oder Wohnprojektes. Der Verein
Commitment beispielsweise bekommt von Betrieben pauschal ƒ10,pro Mitarbeiter / Monat. sowie 3 – 5 % vom Unternehmensgewinn je
nach Einkommen. Die Wohnprojekte zahlen ƒ 300,- pro Jahr und
ƒ10,- pro Mitglied / Monat und die Hälfte der selten vorhandenen
Überschüsse. Mietzahlungen werden nach Einkommen gestaffelt. 60
% der Einnahmen stehen dem Verein Commitment selbst zur
Verfügung, 40 % werden an den Solidarfonds der Respons KG
weitergeleitet (vgl. Solidair, Homepage, 2002).
Förderung. Wenn ein Projekt in der Gründungsphase oder in einer
finanziellen Notlage einen Kredit oder einen Zuschuss benötigt,
stellt es einen Antrag bei der Kreditkommission. Diese Kommission
besteht aus drei Mitgliedern, die von der Vorstandsversammlung
von Solidair bestimmt wurden. Auf folgende Kriterien wird bei der
Mittelvergabe geachtet: Eigenverantwortlichkeit, finanzielle Überlebensfähigkeit, Professionalität, Erfahrung, Maßstäblichkeit, evtl.
Sicherheiten, Gemeinschaftlichkeit und alternative Thematik und die
Übereinstimmung mit dem „Solidair-Gedanken“. Erfüllt das Projekt
diese Kriterien kommt es zu einer Empfehlung an die Vorstandsversammlung, die letztendlich über die Vergabe der Kredite entscheidet (vgl. Jonkers, Interview, 2002).
Resonans
Betriebe
fest
variabel
Einlage
Wohnprojekte
fest
variabel
ƒ10,- pro Mitarbeiter/Monat
3 – 10 % vom Unternehmensgewinn
je nach Einkommen
Einlage über ƒ 5.000,- beim Eintritt
ƒ 300,- pro Jahr
und ƒ 10,- pro Mitglied/Monat
2/3 der Überschüsse
Mietzahlung nach Einkommen gestaffelt
Commitment
Betriebe
fest
ƒ10,- pro Mitarbeiter/Monat
variabel
3 – 5 % vom Unternehmensgewinn je nach
Einkommen
Wohnprojekte
fest
variabel
ƒ 300,- pro Jahr und ƒ 10,- pro Mitglied/Monat
1/2 der Überschüsse
Mietzahlung nach Einkommen gestaffelt
Darst. 67: Finanzierung Resonans Quelle: Solidair, Homepage, 2002
141
142
Projektbeispiele / Solidair
7. Kooperation / Vernetzung. Der Vernetzungsgedanke ist grundlegendes Prinzip für den Verein Solidair. Um die interne Kommunikation zu fördern werden gemeinsame Veranstaltungen und Weiterbildungen angeboten. Es gibt ein internes Branchenbuch der
einzelnen Projekte, einen Newsverteiler und eine Mitgliederzeitschrift, die dreimal jährlich erscheint (Solidairnieuws). Außerdem
gibt es zahlreiche Kontakte zu anderen Projekten im In- und Ausland. (aarde.nl, antenna.nl/aseed, attac.nl, all.at/emmaus, konfrontatie.nl, nut.nl, stelling.nl/wto, strohalm.nl, xminy.nl, netwerkvlaanderen.be, radicalroutes.org, oekozentrum.de, TAKAÖ, Triodos Bank,
etc) (vgl. Solidair, Homepage, 2002).
8. Lessons Learned. Die Vereinigung Solidair hat einen äußerst
interessanten Prozess genommen, ein Prozess der keineswegs
abgeschlossen, nahezu zur Lebensnotwendigkeit des Projekts
geworden ist und der jetzt per Satzung im 4 jährigen Zyklus perpetuiert werden soll.
Man muss diesen Prozess in Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Zeitkontext sehen. Die soziale Marktwirtschaft der Nachkriegsjahre kann man als umfassendes System verstehen, welches insgesamt alle Lebensbereiche des Menschen berührt und auch bestimmt
hat (noch viel stärker der Kommunismus). In den achtziger und
neunziger Jahren kam es zu einer zunehmenden Individualisierung
und Liberalisierung. Das Leben spannte sich zwischen persönlichem
Streben, inidividueller Verwirklichung und sozialer Fürsorge durch
den Staat, auf. Ökonomie und Individuum entschwanden zunehmend der Einflussnahme des Staates. Es kam zu einer Trennung der
Systeme.
Diese Trennung schwächte den Staat in seiner Handlungsfähigkeit
und wir sehen jetzt leichte Ansätze einer Bewegung, die aus einer
selbstbestimmten, individuellen Haltung heraus, zu einer Aufweitung des Begriffs des nicht-staatlichen führen bzw. der Ökonomie
führen. Ökonomie kann nun nicht mehr nur Ausdruck des persönlichen Gewinnstrebens sein, sondern muss sich wieder an der Ursprungsdefinition des Begriffs orientieren, die das ganze Haus
meint, also im sozialen und ökologischen Sinne unsere Umwelt mit
einschließt (Nachhaltigkeit).
Die Vereinigung Solidair hat, wie ich im vorangegangenen Kapitel
erläutert habe, auf diese Transformationen reagiert und konnte
deswegen überleben. Solidair steht heute für eine Aufweitung des
ökonomischen Begriffs, der sich wieder auf alle Lebensbereiche
beziehen soll. Da der Staat einem solchen Projekt keine Nischen
mehr garantieren kann, muss es wachsen und sich vernetzen.
Da es wachsen und überleben will, muss es sich öffnen, muss es
integrieren und eine Vielzahl von Möglichkeiten der Teilnahme
bieten. Solidair bietet keine systemische Alternative zu Marktwirtschaft und Demokratie, sondern vermittelt mehr einen besonderen
Lebensstil, eine besondere Auslegung dieser beiden Faktoren. Wer
sich für Solidair entscheidet, entscheidet sich für bestimmte Nachbarschaften, bestimmte Freundeskreise, bestimmte soziale Kontakte, bestimmte Arbeitskollegen, bestimmte Gesprächsthemen,
bestimmte Tätigkeiten und für eine bestimmte Lebenshaltung. Das
Kriterium der Lebensqualität spielt dabei eine mindestens genauso
große - vielleicht sogar größere - Rolle, wie der Wunsch nach einer
gesamtgesellschaftlichen Verbesserung. Wenn man die interne
Organisation von Solidair näher betrachtet, erkennt man, dass sich
dahinter „normale demokratische“ Strukturen verbergen – mit
regelmäßigen Wahlen, parlamentarischen Vertretungen, Rechten
und Pflichten, Sicherheiten und Verantwortlichkeiten. Gemäß der
Theorie, dass Solidair immer auf Defizite der Gesellschaft reagiert
hat, scheint es schlecht bestellt zu sein, um die Mitbestimmungsund Gestaltungsmöglichkeiten unserer Demokratie. Und in der Tat –
der entscheidende Unterschied liegt nicht in der politischen Struk-
Projektbeispiele / Solidair
tur, sondern einzig im Stellenwert der Ökonomie zum politischen
System. Während man generell zunehmend von einer Trennung
dieser beiden Systeme ausgehen kann und die Politik zunehmend
an Einfluss auf die Ökonomie verliert, sind bei Solidair Ökonomie
und Individuum Bestandteil eines integralen Systems.
In diesem Sinne macht es natürlich auch keinen Sinn, sich an dieser
Stelle ausschließlich mit den Wohnungsprojekten zu befassen. Es
kommt mehr auf den Hintergrund an, vor dem bei Solidair Wohnen,
Arbeiten und Leben verstanden wird.
In welche Richtung wird sich Solidair nun weiterentwickeln? In dem
von Solidair verfassten Text „Drei Schritte zu einer solidarischen
Ökonomie“ wird u.a. auf die „global eco-player“ body shop, fair trade
und Ben & Jerries verwiesen. Vom „Keerkring“ zu „Body Shop“ also –
eine rasante Entwicklung.
TAKAÖ (Hg.) (1999): [Drei Schritte] zu einer solidarischen Ökonomie, deutsche Übersetzung, 02/02, www.leibi.de/takaoe/90_
10.htm, 09.Sept.2002
Solidair (Hg.) (1999): [Charta] der Vereinigung Solidair, 07/02,
www.leibi.de/takaoe/90_11.htm, 17.Juli.2002
Voß, Elisabeth (1999): VAKgroep: [20 Jahre] Selbstverwaltung in
Utrecht in: TAK AÖ-Rundbrief, Nr. 89, Dezember 1999, 07/02,
www.leibi.de/takaoe/89_02.htm, 09.Sept.2002
Solidair (Hg.) (2000): Für eine solidarische Ökonomie [Faltblatt],
Utrecht, Solidair
Solidair (Hg.)
06.Mai.2002
(2002):
Homepage,
Jonkers, Andre (2002): [Interview]
01.Juli.2002 und 9.Sept.2002
03/02,
Solidair,
www.solidair.nl,
pers.
E-Mail,
AMF (Hg.) (2002): Homepage, 09/02, www.amf.nl, 10.Sept.02
Tel.
Verein solidair
Lauwrecht 55
3515 GN Utrecht, Niederlande
0031 30 272 1660 / Fax 0031 30 272 1532
[email protected] / www. solidair.nl
143
144
Projektbeispiele / Projektauswertung
5.2
Projektauswertung
Bei der Projektauswertung möchte ich die im 2. Kapitel entwickelten
Kriterien den Projekten gegenüberstellen und mittels eines Ratings
überprüfen inwieweit diese den gestellten Anforderungen entsprechen.
5.2.1
Initiative (Ausgangspunkt)
Der erste Kriterienkomplex bezieht sich auf die Frage der Initiative,
des Ausgangspunktes der Projekte.
staatliche Unabhängigkeit. Im ersten Kapitel habe ich den Sozialstaatsabbau beschrieben und darauf hingewiesen, dass sich der
Staat eine flächendeckende Versorgung mit sozialen Wohnraum
nicht mehr erlauben kann. Dementsprechend stellt sich in Darstellung 1 die Frage einer weitest gehenden staatlichen Unabhängigkeit
der Projekte. Besonders hoch ist diese bei den Projekten die traditionell aus einer anti-staatlichen Haltung heraus gegründet wurden
(Syndikat und Solidair) und vor allem bei der historischen 1892, die
einen sozial intervenierenden Staat überhaupt noch nicht kannte.
Aber auch die anderen Projekten leben von einer relativ hohen
staatlichen Unabhängigkeit, indem sie besonders viel Eigenkapital,
Selbsthilfe, solidarische Transfermittel und sozial oder ökologisch
orientiertes Fremdkapital aktivieren. Lediglich zwei Projekte sind
etwas niedriger zu bewerten. Die Wogebe muss sich mit
außerordentlichen
sozialen
Problemen
im
Quartier
auseinandersetzen und Bedarf deswegen einen größeren
staatlichen Unterstützung. Die Bremer Höhe muss konkurrenzfähig
sein auf einem äußerst entspannten Wohnungsmarkt.
Reflex oder Reflexion. Darstellung 2 und 3 erläutern die von Beck
suggerierte Frage, ob die Projektgründung eher aus einem Reflex
bzw. aus einem besonderen lokalen Defizit heraus entstanden ist
oder aus einer Idee, einem kollektiven Bedürfnis bzw. einer kriti-
schen Haltung heraus (Reflektion). Die Reflektion wird dabei insgesamt höher bewertet als der Reflex. Selbst wenn ein besonderes
lokales Defizit vorliegt wie bei der Wogebe in Trier, entstehen
Lösungsstrategien in Deutschland kaum aus einem reinen Reflex der
Betroffenen heraus, sondern immer auch mittels der Reflexion
Außenstehender oder „sich betroffen oder zuständig Fühlender“.
Letztendlich darf man nicht vergessen, dass wir - trotz allem - in
einem Wohlfahrtsstaat und nicht in einem Dritte-Welt-Land leben. In
Bezug auf den Reflex wird die 1892 deswegen wieder besonders
hoch bewertet, weil die Rahmenbedingungen damals noch anders
waren. Die anderen Projekte reagieren natürlich auch auf Problemkontexte. In München und in Zürich sind diese in den hohen Mieten,
in Berlin und Freiburg in der drohenden Verdrängung zu finden.
Insgesamt überwiegt bei den untersuchten Projekten jedoch der
ideelle Ansatz, welche besonders bei stark ausgeprägt ist beim
Kraftwerk (Zürich), beim Freiburger Syndikat und bei Solidair in
Holland. Bei diesen Projekten stellt sich dementsprechend auch
nicht mehr nur die Frage der reinen Versorgung, sondern vor allem
auch die Frage nach der Art des Wohnens, Lebens und Arbeitens.
Bottom Up oder Top Down. Wie bereits erwähnt, werden Defizitstrategien in der Gründungsphase meistens von Außenstehenden
begleitet. An dieser Stelle stellt sich die Frage, welche Projekte von
einem Top Down Ansatz abhängen und welche im wesentlichen
von den Nutzern oder Betroffenen selbst entwickelt werden. Top
Down meint an dieser Stelle nicht ausschließlich mittels einer
staatlichen Initiative wie bei der Wogebe. Damit ist auch der Ansatz
der Stadtwerk KG gemeint - der im wesentlichen auf der Initiative
des Komplementärs beruht. Als klassische Bottom-Up-Strategien
können das Mietshäuser Syndikat und Solidair aus Utrecht, aber
auch die PWG-Stiftung bezeichnet werden, welche mittels eines
Bürgervotums entstanden ist.
Projektbeispiele / Projektauswertung
staatliche Unabhängigkeit
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Kraftwerk
Bremerhöhe
Wogeno
1892 alt
Quelle: eigene Darstellung
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Darst. 68: Projektauswertung I
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Solidair
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Wogebe
Top Down
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Bottom Up
Syndikat
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PWG
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Stadtwerk
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Mieterfonds
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Projektbeispiele / Projektauswertung
Dieses Beispiel zeigt auch sehr gut, dass sich die soeben vorgenommene Kategorisierung nur auf die Gründungsphase bezieht. Als
laufendes Projekt würde die PWG-Stiftung, bestehend aus der
Stiftung und zahlreichen unabhängigen Wohnprojekten, ein ausgeglichenes Rating zwischen Top Down und Bottom Up erhalten genauso wie das Syndikat und die Wogeno. Genau darin liegt
schließlich die Stärke dieser Projekte.
5.2.2
Teilnahme
Der zweite Kriterienkatalog widmet sich den unterschiedlichen
Formen der Teilnahmen an den Projekten.
Demokratie und Selbstverwaltung. Mit diesen Punkten beziehe ich
mich auf die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Nutzer bzw. der
Förderer ist eine eines Projekts. Mit der Ausnahme der Stadtwerk KG,
sind diese grundsätzlich sehr hoch einzuschätzen. In den Genossenschaftsstrukturen Stellvertreterdemokratie zwingend vorgeschrieben. Die GmbH- und die Vereinssatzungen von Syndikat und Solidair erlauben noch direktere demokratische Teilnahmemöglichkeiten der einzelnen Bewohner bzw. Nutzer (Selbstverwaltung).
Projektautonomie. Die meisten Organisationen sind unterteilt in
eine Dach- oder Sekundärstruktur und eine Vielzahl von Projekten.
Ziel dieser Trennung ist es, der Gesamtstruktur einerseits eine hohe
Dauerhaftigkeit zu verleihen. Andererseits sollen die Projekte, von
Grundentscheidungen abgesehen, eine sehr hohe Unabhängigkeit
und Autonomie haben. Perfekt durchgeführt ist diese Trennung bei
der PWG-Stiftung, dem Syndikat und Solidair. Die Genossenschaften
sind zu einer solchen Trennung nur bedingt in der Lage. Die Wogeno Zürich sieht zwar eine deutliche Trennung der Verwaltungs- und
Bewirtschaftungsaufgaben als Möglichkeit vor. Diese müssen jedoch
von der Genossenschaft insgesamt gewährt werden und können
jederzeit wieder aufgehoben werden. Ähnliches gilt für die Wohn-
gruppen innerhalb des Kraftwerks, die einzelnen „Aufgänge“ der
Bremer Höhe und die Häuservertretungen der Wogebe.
Eigenkapital und Selbsthilfe. Diese beiden Finanzierungsformen
spielen bei den meisten Projekten eine entscheidende Rolle. Der
Eigenkapitalanteil ist besonders hoch beim Mieterfonds, dem
Kraftwerk, der 1892 und der Wogeno. Beim Mieterfonds ist lässt sich
dies durch die angestrebte Eigentumsbildung, bei den anderen
Projekten durch die teuren Baulagen und die Neubautätigkeiten
erklären. Selbsthilfe spielt vor allem innerhalb des Syndikats, Solidairs und der Wogebe eine entscheidende Rolle. Auch die PWG Stiftung fördert derartige Projekte.
Fremdkapital. Beim Fremdkapital schlägt die große Stunde der KGs
(Stadtwerk KG und Mieterfonds). Insbesondere das Prinzip der
Stadtwerk KG basiert im wesentlichen auf der Sammlung von
Fremdkapital für eine ökologische und soziale Stadterneuerung
unter Berücksichtigung der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten. Auch das Syndikat aktiviert mittels Direktkrediten beträchtliche
Summen zur Projektfinanzierung. Die Wogeno verzinst von Nichtbewohnern und von Bewohnern zusätzlich gezeichnete Anteilsscheine mit bis zu 4 %. Die 1892 wurde durch Stiftungen und eine
genossenschaftsinterne Spareinrichtung unterstützt. Ein Stiftungsfonds und diverse Sparanlagen versorgen Solidair mit Fremdkapital.
Kraftwerk, PWG-Stiftung, Solidair und Mietshäuser Syndikat profitieren zudem von einem internen Solidarfonds.
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Projektautonomie
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Darst. 69: Projektauswertung II
Quelle: eigene Darstellung
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Lovemoney
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Selbsthilfe
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Projektbeispiele / Projektauswertung
Selbstverwaltung
Eigenkapital
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Projektbeispiele / Projektauswertung
5.2.3
Inhalte
Die Projekte setzen inhaltlich verschiedene Schwerpunkte. Einige
konzentrieren sich auf die Schaffung von kostengünstigen Wohnraum. Andere fokussieren auf die Themen Kollektivität, Ökologie
oder Subpolitik.
sozialer Wohnraum und Kollektivität. Das Kriterium des sozial
verträglichen, kostengünstigen Wohnraums trifft auf alle Projekte
zu. Anders verhält es sich beim Kriterium der Kollektivität und der
Gemeinschaftlichkeit. Bei den ideell motivierten Projekten von
Solidair, Syndikat , Wogeno und Kraftwerk ist dieses höher einzuschätzen, als bei den defizitorientierten Projekten der Bremer Höhe
und der Wogebe. Beim Mieterfonds und bei der Stadtwerk KG spielt
es keine Rolle.
Ökologie. Anstatt auf die Kollektivität konzentriert sich die Stadtwerk KG stärker auf das Thema Ökologie. Nicht umsonst wird dieses
Projekt von der Umweltbank unterstützt. In den anderen Projekten
ist die Ökologie unterschiedlich vertreten. In der historischen 1892
hat sie kaum eine Rolle gespielt. In der PWG – Stiftung, der Bremer
Höhe , der Wogeno, dem Syndikat, Solidair und der Wogebe ist das
Thema zwar sehr stark vertreten, kann aber nicht unbedingt als
primäre Zielsetzung betrachtet werden. Am stärksten vertreten ist
die Ökologie wahrscheinlich im Kraftwerk, welches einen eigenen
Ökofonds unterhält.
Subpolitik. Als politisch kann man vor allem drei Projekte bezeichnen: Erstens das Utrechter Projekt Solidair, welches so weit geht,
eine andere, alternative Ökonomie andenken und praktizieren
lassen zu wollen; zweitens das Syndikat, welches noch heute von
seinem stark politisierten, aus der Hausbesetzerzeit und der AntiAtomkraftbewegung stammenden, Hintergrund lebt; und drittens
die Wogeno, die aus einer wohnpolitischen Initiative hervorgegangen ist und sich aktiv in die Münchner Wohnungspolitik einschaltet.
Das Kraftwerk 1 hat durch seine Realisierung einiges an politischer
Sprengkraft verloren, ist aber in dieser Beziehung immer noch als
sehr aktiv einzuschätzen. Weniger bis gar nicht subpolitisch sind der
Mieterfonds, die Stadtwerk KG, die Bremer Höhe und die Wogebe.
Das ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass sie für die jeweilige Stadtpolitik eine teils sehr hohe Bedeutung erlangt haben.
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Darst. 70: Projektauswertung III Quelle: eigene Darstellung
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Ökologie
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Kollektivität
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Projektbeispiele / Projektauswertung
sozialer Wohnraum
Subpolitik
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Projektbeispiele / Projektauswertung
5.2.4
Projektion / Dauerhaftigkeit
Am Schluss möchte ich ein paar Kriterien ansprechen, die an die
Frage anknüpfen, warum ich mich überhaupt mit diesen relativ
kleinen Projekten beschäftige. Die von mir vorgestellten Projekte
kann man als Demokratieexperimente im Kleinen bezeichnen. Sie
sind, auch im Gegensatz zu vorhandenen gesellschaftlichen Strömungen, Träger kollektiver Bedürfnisse und nachhaltiger Strategien
und kompensieren damit für ein Vakuum, welches durch den
Rückzug des Nationalstaates geschaffen wurde. Im Sinne Castells
sind sie Resistence Identities und es stellt sich an dieser Stelle die
Frage, ob sie auch eine darüber hinausgehende Projektionskraft
besitzen bzw. überhaupt besitzen wollen.
Ausstrahlung und Vernetzung. Diese Ausstrahlung / Projektionskraft
haben vor allem die Projekte, die einen über das Wohnen hinausgehenden, integrativen Ansatz haben. An erster Stelle sei hier das
Utrechter Projekt Solidair genannt, welches auch im benachbarten
Ausland einen relativ hohen Bekanntheitsgrad erreicht hat und
welches man als Synonym für eine andere, alternative Ökonomie
bezeichnen kann. Das Mietshäuser Syndikat hat vor allem einen
deutlichen Einfluss auf die Stadt Freiburg genommen. Durch die
Entscheidung mittelfristig auch Syndikate in anderen Städten zu
gründen und durch eine erste Ausdehnung Richtung Frankfurt und
Tübingen, soll dieser Einfluss ausgebaut werden. Die Wogebe in
Trier gilt seit ca. 10 Jahren als Musterbeispiel der Gemeinwesenökonomie und ist dementsprechend erforscht und publiziert worden.
Interessanterweise erreichen, über die Notwendigkeit Fremdkapitalgeber zu locken, auch relativ unkomplexe Projekte wie die Stadtwerk KG (vor allem der Freiburger Solarfonds – Kap.4.1.2) einen
hohen Bekanntheitsgrad.
Besonders hervorheben möchte ich noch einmal den Einfluss der
1892 auf die damalige Wohnreformbewegung. Die Liste der Persön-
lichkeiten, die mit dieser Genossenschaft verbunden werden können (Mebes, Taut, etc.) macht deutlich, dass gesellschaftliche Fragen
zur damaligen Zeit einen weit größeren Stellenwert hatten.
Das Internet gibt den einzelnen Projekten die Möglichkeit aktiv
miteinander in Kommunikation zu treten und sich zu vernetzen. Nur
Bremer Höhe und Wogebe haben bisher keine Internetpräsentation.
Freiburger Mietshäuser Syndikat und Solidair geben sogar regelmäßig Mitgliederzeitschriften heraus. Fast alle Projekte sind darüber
hinaus Mitglied in zahlreichen Verbänden und Organisationen.
Dauerhaftigkeit. Ein letzter Punkt, der in meiner Untersuchung eine
starke Rolle gespielt hat, ist die Frage der Dauerhaftigkeit dieser
Projekte. Eine Frage, die ich in Bezug auf das Oppenheimer´sche
Transformationsgesetz, auf revolvierende Fonds und das Thema der
dauerhaften Spekulationsfreiheit in den vorrangegangen Untersuchungen erläutert habe und die auch eine wichtige Rolle in Bezug
auf eventuelle Förderschwerpunkte spielen könnte. Diese Dauerhaftigkeit ist vor allem dann gegeben, wenn es eine klare gesellschaftsrechtliche Trennung zwischen einer Unternehmensorganisation
(quasi-autonomes Projekt) und einer Verwaltungsorganisation
(Dach- oder Sekundärorganisation) gibt, welche die ideelle Integrität
und die dauerhafte Spekulationsfreiheit garantieren, sowie einen
Solidarfonds verwalten kann. Diese Bedingungen sind vor allem bei
der PWG – Stiftung, der in Kapitel 4.1.5 erläuterten Lawaetz-Stiftung
in Verbindung mit einer Mietergenossenschaft, beim Mietshäuser
Syndikat und bei Solidair gegeben. Die Genossenschaften erfüllen
diese Bedingungen nicht. Sie können sich jederzeit auflösen oder
beispielsweise in eine AG umwandeln. Dies passiert allerdings nicht
besonders häufig, da es nicht dem Sinn einer Genossenschaft
entspricht.
Projektbeispiele / Projektauswertung
Dauerhaftigkeit
12
10
8
6
4
2
Bremerhöhe
Wogeno
1892 alt
Solidair
Darst. 71: Projektauswertung IV Quelle: eigene Darstellung
ai
r
k
G
PW
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er
Kr
St
ad
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M
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So
lid
18
92
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2
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10
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12
St
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Wogebe
Vernetzung
er
k
Ausstrahlung
Syndikat
So
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Kraftwerk
al
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ik
at
W
og
eb
e
PWG
18
92
Stadtwerk
W
og
en
o
0
Mieterfonds
151
152
Projektbeispiele / Projektauswertung
Projekt
Mieterfonds
Gesellschaftsform
GmbH & CO KG
Stadtwerk KG
KG
Kraftwerk
1892
WOGENO
Bremer Höhe
Genossenschaft
Genossenschaft
Genossenschaft
Genossenschaft
(Schweiz)
(traditionelle)
(Dach)
(Ausgründung)
PWG
Stiftung
Syndikat
WOGEBE
GmbH + Hausver- Genossenschaft
ein
(Quartier)
Solidair
KG + Vereine
Ausgangspunkt
Idee
Idee
Idee
Idee
Idee
Ort / Problem
Idee
Idee
Ort / Problem
Idee
Trennung Träger -
nein
nein
nein
nein
jein
nein
ja
ja
nein
ja
kaum
nein
ja
ja
ja
ja
ja
besonders
ja
besonders
Berlin, Wedding
Projekte
demokratische
Mitbestimmung
Berlin
Zürich
Berlin
München
Berlin
Schweiz
Freiburg
Trier
Utrecht
Träger
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Projekte
1
1
1
4
1
66
11
1
60
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6000
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4
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50
sozial,
sozial
sozial
sozial
sozial
sozial
spekulationsfrei
sozial
sozial
ökologisch
ökologisch
kollektiv
kollektiv
kollektiv
kollektiv
sozial
Lage
Wohnungen
Arbeiten
Zielsetzung
sozial
ökologisch
kollektiv
kollektiv
Kontext
sozialer
soziale
Neubau
Kerngebiete
Gesamtmünchen
Verdrängung
(Gebiet)
Brennpunkt
Stadterneuerung
Hafengebiet
Wohngebiete
sehr hohe Mieten
niedrige Mieten
hohe Mieten
Randlagen
schlechte Bau-
hohe Mieten
substanz
Nutzung
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
hohe Mieten
Wohnen
Verdrängung
sozialer
hohe Mieten
Brennpunkt
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Arbeiten
Arbeiten
Arbeiten
Kultur
Kultur
Finanzierung
0
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0
0
0
0
0
3,3
0
Eigenleistung
0
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0
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14,3
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LoveMoney 1
39
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0
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12,6
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0
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0
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0
2,1
15
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0
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19,6
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3,8
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77,5
0
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0
10
0
0
0
0
Eigenkap (Bew)
Eigenkap (Träger)
Förd.Darl.alt.Bank
Darl. Bank
Förd. Zuschuss
Förd. Darl. Staat
Stiftung
Darst. 72: Zusammenfassung Projekte
Quelle: eigene Darstellung
hohe Mieten
Fazit
6 Fazit
Die Tendenzen der Globalisierung und der Individualisierung muss
man als Prozess betrachten. Sie haben Beide ihre berechtigten
Ursprünge und sie produzieren beide Gegenbewegungen, die zu
notwendigen Korrekturen führen können.
Die Globalisierung zwingt uns, die ganze Welt zu sehen. Sie entlarvt
den Sozialstaat als ein Konstrukt, welches besonders gut unter
Ausschluss zahlreicher Länder funktioniert hat. Die Globalisierung
hat Reichtum, Bildung und Gesundheit transferiert. Von diesem
Transfer haben viele vorher marginalisierte Länder profitiert.
Gleichwohl hat die Globalisierung in gewisser Weise noch überhaupt nicht stattgefunden. Sie beschränkt sich momentan fast
ausschließlich auf Einrichtungen des Kapitals und der Ökonomie, die
noch nicht einmal demokratisch organisiert sind. Sie verteilt den
Reichtum nicht und führt zu einer immensen Polarisierung und
Segregation.
Darüber müssen wir uns nicht beschweren, denn auch Deutschland
gehört zu den Ländern, die von dieser Einseitigkeit eher profitieren
und dementsprechend notwendige Korrekturen vermeiden. Der
letzte Wahlkampf war nicht von globalen Perspektiven bestimmt,
sondern von dem immensen Wunsch, gewonnene Privilegien zu
bewahren und schon gar nicht für ein mehr an globaler Demokratie
und sozialer Gerechtigkeit aufzugeben. Soziale Gerechtigkeit,
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit - fürwahr abstrakte Werte, wenn
man sich diese nie selbst erobern musste (in Deutschland sind sie
wohl vom Himmel gefallen). Es bleibt zu befürchten, dass diese erst
dann wieder nachdrücklich eingefordert werden, wenn der Leidensdruck sehr hoch geworden ist, wenn zu viele der Unsicherheiten der dritten Welt in unsere erste Welt eingezogen sind. Aber auch
dann ist, aus einer neuerfahrenen und gelebten Haltung heraus, aus
einer Mischung aus Reflex und Reflektion, der Wille zu einer politischen Globalisierung noch möglich.
Ähnlich verhält es sich mit der Individualisierung. Das Zeitalter der
Utopien ging vorüber und hinterließ in den Individuen den Wunsch,
sich wieder stärker um ihre eigenen Bedürfnisse zu kümmern. Vor
dem Hintergrund sozialer Sicherheit experimentierte es sich leicht
mit der Loslösung von überkommenen Institutionen und Konventionen. Ein notwendiger Prozess, musste man sich doch auf die Suche
nach neuen Identitäten begeben und entdeckte man doch, dass die
Triebfeder individueller Bedürfnisse stärker zu sein schien, als die
gemeinschaftlicher, zumal gescheiterter Utopien. Aber auch hier
zeichnet sich eine andere Erkenntnis am Horizont ab, welche Individuen die Kälte, Unsicherheit und Einsamkeit ihrer derzeitigen
Existenz spüren lässt und zu neuen Formen der Kollektivität tragen
kann und trägt.
Die von mir ausgesuchten Projekte entsprechen der Tendenz, sich
aus einem individuellen Bedürfnis für neue Formen der Kollektivität
zu entscheiden aus einem Reflex heraus, um vor den Unsicherheiten
der Individualisierung zu fliehen, aber auch aus einer Reflexion
heraus, indem man sich bewusst gegen einen von Belanglosigkeit,
Konsum und Geld geprägten und für einen anderen, alternativen
Lebenskontext entscheidet (Lifestyleentscheidung).
Gleichwohl halte ich diese Projekte insbesondere dann für besonders erfolgreich, wenn sie zwar im täglichen Geschäft den Bedürfnis
nach individueller Autonomie und spontaner, selbstgewählter
Kollektivität folgen, auf Dauer sich jedoch gleich einem Grundgesetz
einer kollektiven und demokratischen Zielsetzung verschreiben und
indem es Institutionen gibt, die über die Einhaltung des Erreichten
wachen. Am Ende des letzten Projektes habe ich schon einmal
darauf hingewiesen, dass hier nichts ungewöhnliches und revoluti-
153
154
Fazit
onäres eingefordert wird. Hier zeichnet sich lediglich das Bedürfnis
ab, wieder Teil einer demokratischen Ordnung zu werden, die
zwischen Kollektivität und Autonomie vermitteln kann. Einer Ordnung der sich auch die Ökonomie unterordnen soll und damit
wieder zu einer gesellschaftsschaffenden, identitäts- und wertestiftenden Kraft werden kann. In diesem Sinne können die Elemente
des Staates, des Individuums und des Marktes auch wieder als
Bestandteil desselben Systems, desselben Hauses verstanden
werden - denn, wie gesagt: Ökonomie kommt von „oikos“ und
meint das ganze Haus.
6.1
Gesellschaftsrecht
Die bisherige Untersuchung hat gezeigt, dass es bereits jetzt eine
Vielzahl von Möglichkeiten gibt, die Zielsetzung einer ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit innerhalb der
vorhandenen Gesellschaftsformen durchzusetzen. Dies gilt sowohl
für „Unternehmen mit sozialer Zielsetzung“ wie für Genossenschaften. Trotzdem möchte ich an dieser Stelle ein paar wichtige Verbesserungsvorschläge machen, die sich vor allem auf das Genossenschaftsrecht beziehen.
6.1.1 Genossenschaften
Der Genossenschaftsgedanke basiert auf dem Prinzip der Selbsthilfe,
der Selbstverwaltung und der Mitgliederförderung. Für diese Prinzipien gab es in den Zeiten des Sozialstaates nur wenig Verwendung.
Selbsthilfe und Mitgliederförderung wurden durch die staatliche
Fürsorge ersetzt. Die Prinzipien der Selbstverwaltung und der
demokratischen Teilhabe erschienen angesichts der erreichten
Größe und des abnehmenden Beteiligungsinteresses (Individualisierung) eher als Belastung. Die großen Genossenschaften wurden
immer mehr zu gewöhnlichen Wirtschaftsunternehmen, die in
Konkurrenz zu anderen sozialen Wohnungsträgern standen und
gegenüber diesen benachteiligt waren. Um dieser Benachteiligung
entgegenzuwirken, wurde das Genossenschaftsgesetz wiederholt
modifiziert. Das Management, die Rechnungslegung, die Finanzierung und die steuerliche Behandlung gleichen heute in wesentlichen Teilen den Aktiengesellschaften.
Kooperationsgesellschaften. Axel Bialek beschreibt diese Unternehmen als „Post-Genossenschaften“ und schlägt vor, ihnen eine
neue Gesellschaftsform zu geben – die Kooperationsgesellschaft.
Diese unterscheidet sich von der Aktiengesellschaft durch den in der
Satzung festgeschriebenen sozialen Auftrag, die vom Kapitaleinsatz
unabhängige Stimmrechtsverteilung und durch eine stärkere
demokratische Kontrolle bzw. Teilnahme der Mitglieder. Gleichzeitig
verbessert sie gegenüber der Genossenschaft die Möglichkeit der
Fremdkapitalaufnahme, indem sie als Ergänzung zu den klassischen
Nutzermitgliedern die Investorenmitglieder einführt und eine
professionelle Unternehmensführung vorsieht.
Diese Lösung hätte den Vorteil, dass sich Genossenschaften, die sich
gegen die Rechtsform einer Kooperationsgesellschaft entscheiden,
wieder ihrem unverwechselbaren Profil annähern könnten, welches
durch die Eingangs genannten Kriterien definiert ist (Selbstverwaltung, Mitgliederförderung, Selbsthilfe) (vgl. Bialek, Perspektiven, 1995,
S.287-289).
kleine Genossenschaften. Sollte es zu einer solchen Trennung nicht
kommen, müssen auf jeden Fall die Rahmenbedingungen für die
Neugründung kleiner Genossenschaften verbessert werden. Der
Verein zur Förderung des Genossenschaftsgedankens schlägt
folgende Änderungen vor:
1. Es sollte die Bildung neuer Prüfungsverbände, insbesondere für
kleine Genossenschaften, unterstützt werden. Die bestehenden
Prüfungsverbände könnten die Kosten einer Gründungsprüfung –
Fazit
im Sinne einer Akquisitionsleistung – deutlich günstiger gestalten.
Bei kleinen Genossenschaften könnte z.B. durch eine Neugestaltung
der Prüfungsgebühren der Aufwand in den ersten 10 Jahren – im
Sinne einer Umlage – durch die Altgenossenschaften unterstützt
werden.
2. Zur Rechtsklarstellung sollten die in den letzten Jahren entstandene Dienstleistungsgenossenschaften in den Katalog der „Arten
der eingetragenen Genossenschaften“ aufgenommen werden.
3. Die Mindestzahl der Mitglieder einer Genossenschaft sollten auf
drei gesenkt werden. Auf diese Weise soll die genossenschaftliche
Rechtsform auch für kleine produktivgenossenschaftlich organisierte Unternehmen leichter zugänglich gemacht werden.
4. Kleine Genossenschaften sind durch eine aktive Einbindung der
Mitglieder in die Entscheidungen des Vorstandes gekennzeichnet.
Daher sollte für diese die Existenz eines nunmehr überflüssigen
Aufsichtsrates nicht obligatorisch sein.
5. Der Prüfungsaufwand kann gerade für kleine Genossenschaften
gemindert werden, wenn die Pflicht zur jährlichen Prüfung nicht
Höchstgrenzen kann dabei gewährleistet werden, dass das genossenschaftliche Wesen nicht gefährdet wird.
Relevanz für die untersuchten Projekte. Die von mir untersuchten
Genossenschaften würden durch die oben genannten Änderungen
deutlich profitieren. Die Wogeno müsste beispielsweise nur einen
kleinen Teil der momentan fälligen Prüfungsgebühren bezahlen.
Zudem könnte sie, wie das Mietshäuser Syndikat, stärker auf das
Geld von Fremdkapitalanlegern zurückgreifen und dadurch die
Finanzierung auf eine wesentlich breitere Kapitalbasis stellen.
europäische Genossenschaft. In Europa gibt es teilweise erhebliche
Unterschiede in den gesetzlichen Bestimmungen. Zur Erleichterung
grenzübergreifender und transnationaler Tätigkeiten wurde das
Statut einer „Europäischen Genossenschaft“ erarbeitet, welches
momentan diskutiert wird. Diesem Statut für transnationale Genossenschaften sollen sich auf Dauer auch die Bestimmungen der
einzelnen Länder anpassen. Viele der oben besprochenen Themen
kommen darin vor.
schon bei 2 Mio. DM einsetzt, sondern erst bei 2 Mio. € (vgl. BzFdG,
6.1.2 Unternehmen mit sozialer Zielsetzung
Vorschläge, 2002).
Genossenschaften besitzen nicht die Eigenschaft, einen über die
Mitgliederförderung hinausgehenden sozialen Auftrag erfüllen zu
können. Um die Frage der Förderungswürdigkeit und der Gemeinnützigkeit deutlicher klären zu können, böte sich die Möglichkeit an,
für diese Art der Unternehmen eine eigene Gesellschaftsform zu
schaffen. Hans H. Münkner experimentiert in seinem Buch „Unternehmen mit sozialer Zielsetzung“ mit einer Vielzahl von Alternativen
– Arbeiterproduktivgenossenschaften, selbstverwaltete Gruppenunternehmen, Vereine und Kooperationsgesellschaften (vgl. Münkner,
Unternehmen, 2000, S. 115f). Auf diese Vorschläge kann ich an dieser
Stelle nicht detaillierter eingehen. Ich möchte allerdings darauf
hinweisen, dass sich das völlig veraltete Gemeinnützigkeitsrecht im
Fremdkapitalbeschaffung. Da es wohl in absehbarer Zeit kaum zur
Einführung der von Bialek vorgeschlagenen Kooperationsgesellschaft kommen wird, ist die Verbesserung der Fremdkapitalaufnahme der Genossenschaften eine ernst zu nehmende Frage. In acht
europäischen Ländern mit Genossenschaftsgesetzen neueren
Datums (Frankreich, Italien, Spanien, etc.) sind Investitionen von
Nichtmitgliedern gestattet. Teilweise werden in diesen Ländern
auch begrenzte Mehrstimmrechte zugelassen (vgl. EG-Kommission,
Europa, 2001, S.21). Eine Liberalisierung des Genossenschaftsrechts
sollte in diesen Punkten zugelassen werden, um ihnen zu einer
größeren Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen. Durch Mindest- und
155
156
Fazit
Moment in längst überfälliger Überarbeitung befindet. Dieses hat
bisher darüber entschieden, ob ein Unternehmen eine soziale
Zielsetzung verfolgt oder nicht.
gen an bestimmte Kriterien der Nachhaltigkeit geknüpft werden.
Ebenso müsste das Eigenheimzulagegesetz regionalisiert werden,
um den vorhandenen Widersprüchlichkeiten begegnen zu können
(vgl. Wohnbund, Stellungnahme, 2002).
6.2
Wohnungsbauförderung
Eine meiner Ausgangsthesen ist, dass die Gestaltungsmacht des
Nationalstaates rapide abgenommen hat und weiter abnehmen
wird. Die noch verbleibenden Förderungen müssen deswegen
streng dem Prinzip des Enablement, der Hilfe zur Selbsthilfe, der
Subsidiarität folgen und sich viel mehr an den Qualitäten einer
sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit orientieren. Dies bedeutet
auch, dass sie stärker verknüpft werden müssen mit ergänzenden
Programmen der Arbeitsförderung, der Sozialfürsorge, der Weiterbildung, der Kultur, der Umwelt und der Quartiersgestaltung.
6.2.1
Dezentralisierung und Qualitätsbindung
In Kapitel 4.1 habe ich darauf hingewiesen, dass über die Abschreibungsmöglichkeiten und über das Eigenheimzulagegesetz zu viel
Geld in Subventionen fließt, die nicht an bestimmte Qualitäten
gebunden sind, sich teilweise widersprechen und politisch kontraproduktiv wirken. Die Dezentralisierung des Wohnraumförderungsgesetzes vom Sommer 2001 sollte hier als Vorbild genommen
werden und dementsprechend über eine Neugewichtung der
Programme nachgedacht werden. Dies ist insbesondere auch
deswegen erforderlich, weil Deutschland mittlerweile in drei völlig
unterschiedliche Regionstypen zerfällt: Wachstumsregionen (München), Stagnationsregionen (Ruhrgebiet) und Schrumpfungsregionen (Ostdeutschland). Auf die Bedürfnisse dieser unterschiedlichen
Regionstypen muss qualitativ differenziert reagiert werden können.
Der Wohnbund schlägt eine Umstellung der degressiven Abschreibung auf eine Investitionszulage vor. Dadurch könnten Förderun-
Durch Dezentralisierungen und Qualitätsbindungen könnten
ökologisch und sozial ambitionierte Projekte wie die Wogeno, die
Stadtwerk KG oder den Freiburger Solarfonds besser unterstützt und
damit für eine größere Verbreitung dieser Ideen gesorgt werden.
6.2.2
soziale Wohnraumförderung und soziale Stadt
Der Wohnbund fordert auch eine Wiederaufstockung des Programms der sozialen Wohnraumförderung und eine inhaltliche
Verknüpfung mit dem Programm der sozialen Stadt. Ein integratives
Vorgehen sei an dieser Stelle notwendig, um die Tendenzen der
Segregation und der Polarisierung in unseren Städten aufhalten zu
können. Diese Konzepte müssten in ein gesamtstädtisches Konzept
eingebunden werden (vgl. Wohnbund, Herausforderungen, 2002).
Insbesondere die Wogebe in Trier kann man als Vorläufermodell
einer solchen integrativen Entwicklung sehen. Sie hätte zu ihrer Zeit
enorm von einer entsprechenden Infrastruktur und zielgerichteten
Förderung profitieren können. Gleichzeitig wird an dieser Stelle
signalisiert, dass Genossenschaften nur bedingt die Aufgabe des
sozialen Wohnungsbaus übernehmen können. Allgemeine Mietbindungen sind in Genossenschaften beispielsweise nicht zu realisieren, da sie einen zu hohen Eingriff in die Autonomie der Genossenschaft bedeuten würden und auch nicht im Interesse der Genossenschaftsmitglieder insgesamt liegen. Überhaupt ist der Begriff der
Miete irreführend in Bezug auf Genossenschaften, da die jeweiligen
Mitglieder Eigentümer des Objektes sind.
Fazit
6.2.3
Genossenschaftsförderung
Genossenschaften vermitteln zwischen den Stärken und Schwächen
von Eigentum und Miete. Insbesondere in Zeiten, in denen der Staat
an Handlungsspielraum verliert, sind sie in der Lage, durch die
Aktivierung von Eigenkapital, Selbsthilfe und Fremdkapital, eine
sozial gemäßigte Wohnraumversorgung zu ermöglichen. Dabei
entsprechen sie auf ideale Weise den im zweiten Kapitel formulierten Anforderungen nach einer Neupositionierung zwischen sozial
und liberal, zwischen Eigenverantwortung und Kollektivität.
Die nun folgenden Verbesserungsvorschläge der Genossenschaftsförderung, versuchen im wesentlichen eine Gleichstellung zu den
Förderungen von Miete und Eigentum zu erreichen. Darüber hinaus
stellt sich die Frage, nach der Schaffung eines genossenschaftsinternen Solidar- und Förderungsmodells.
Genossenschaftszulage. Grundsätzlich sollten Genossenschaftseigentum und Einzeleigentum gleichgestellt und in gleicher Höhe
gefördert werden. Im Gegensatz zur bestehenden Eigentumsorientierung sollte diese Förderung jedoch nur Genossenschaften gewährt werden, die sich einer stiftungsähnlichen, gemeinschaftlichen
und generationsübergreifenden Sicherung des Vermögensbestandes verpflichtet haben. Der BzFdG sieht sowohl für das Eigentum
wie für die Genossenschaft eine Zulage von 3-4% über einen Zeitraum von 8 Jahren vor. Die Kinderzulage sollte aus familienpolitischen Gründen beibehalten werden. Um die in Kapitel 4.2.3 beschriebenen Steuersparmodelle zu verhindern, sollte diese nur für
tatsächliche Wohnungsnutzer gewährt werden. Die Genossenschaftsanteile müssen zwischen 10.000 und 80.000 DM liegen.
Bewilligt wird die Förderung ausschließlich für den Neubau und den
Bestandserwerb (vgl. BzFdG, Förderung, 2000, S.27).
Investitionsfonds. Aus der oben beschriebenen Zulage lassen sich
nur schlecht neue Genossenschaften realisieren. Sie stellt kaum
mehr als eine Gleichbehandlung bzw. verminderte Diskriminierung
gegenüber anderen Wohn- und Investitionsmodellen sicher. Hinzu
kommt, dass der Solidar- und der Selbsthilfegedanke in dieser
Förderungsform nicht verankert ist und die Genossenschaften
dadurch langfristig auf staatliche Hilfen angewiesen bleiben. Der
BzFdG hat deswegen die Idee des Schweizer Fonds de Roulement
aufgenommen und schlägt die Errichtung eines genossenschaftlichen, revolvierenden Investitionsfonds vor. Der Fonds sollte auf den
Prinzipien der deutschen Wohnreform- und Genossenschaftsbewegung aufbauen und sich an der Finanzierung neuer Projekte durch
die Übernahme von Genossenschaftsanteilen und durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen beteiligen. Diese Hilfen könnten
bevorzugt verwendet werden für Projekte, die sich für eine soziale
und ökologische Nachhaltigkeit ausgesprochen haben.
Der Investitionsfonds hat außerdem die Aufgabe einen solidarischen
Verbund unter den Genossenschaften aufzubauen und über steuerliche Anreize hinaus Privatkapital zu mobilisieren. Dazu sollten
Anleger dem Investitionsfonds Geld in Form von Genossenschaftsanteilen zur Verfügung stellen. Eine Anlageform, welche ebenfalls
von der Genossenschaftszulage (ohne Kindergeld) profitieren
könnte (3%). Die Fondsgenossenschaft soll eine Selbsthilfeeinrichtung sein, die sich nach genossenschaftlichen Grundsätzen selbst
verwaltet. Die Mitgliedschaft für neue und bestehende Wohnungsgenossenschaften ist freiwillig. Der Fonds ist also kein Organ der
staatlichen Wohnungspolitik (vgl. ebenda, S.19ff).
Alternativ zu der Form einer Sekundärgenossenschaft könnte man
auch eine Stiftung als Gesellschaftsform wählen, wie sie in Deutschland bereits in Form der Lawaetz- und der Trias-Stiftung existiert.
Diese Stiftung könnte auch in anderen Bundesländern und Städten
als neuer Akteur einer nachhaltigen Wohnungspolitik auftreten. Eine
157
158
Fazit
Grundkapitalausstattung solch einer Stiftung durch den hätte den
Vorteil einer hohen Dauerhaftigkeit des Stiftungszwecks und einer
konjunkturellen Unabhängigkeit. Durch die Trennung von Besitzund Verwaltungsstrukturen, die ich innerhalb dieser Diplomarbeit
bereits mehrfach beschrieben habe, ließe sich auch die Dauerhaftigkeit eines Solidarmodells in einer Stiftungssatzung festschreiben.
Prüfungsverband für kleine Genossenschaften. Die Gebühren der
bestehenden Prüfverbände sind für kleine, neugegründete Genossenschaften nicht tragbar. Hinzu kommt, dass sie mit den speziellen
Problemen dieser Genossenschaften nicht vertraut sind. Die Gründung eigener Prüfungsverbände sollte deswegen politisch unterstützt werden. Diese sollten im Rahmen des Genossenschaftsgesetzes finanzielle Zuwendungen bekommen, die es ihnen ermöglichen,
preiswerte Beratungen sowie preiswerte Erst- und Folgeprüfungen
anzubieten.
Bürgschaften und Solidarfonds. Außerdem ist zu überlegen, ob man
als Ergänzung zum Investitionsfonds nicht – wie in der Schweiz – ein
Bürgschaftsinstitut und eine Solidarstiftung einrichten sollte. Durch
das Bürgschaftsinstitut könnten Landes- und Bundesbürgschaften
vermittelt und damit die Bonität von Genossenschaftsneugründungen verbessern werden. Die Stiftung könnte zinslose Darlehen an
Menschen vergeben, die es sich momentan nicht leisten können,
einen Genossenschaftsanteil zu zeichnen.
6.3
Entwürfe
Die vorliegende Diplomarbeit ist Bestandteil des Urban Projects.
Dies ist eine Plattform für den fachübergreifenden und interdisziplinären Austausch von Studenten unterschiedlichster Fachrichtungen.
Ziel dabei ist es, im Studium Projekte zu entwickeln, die ökologische
und soziale Aspekte einbeziehen, technisch und ökonomisch
realisierbar sind und sich mit dem Thema Stadt und Gesellschaft
befassen.
Das Urban Project folgt dem Leitgedanken einer nachhaltigen
Stadtentwicklung. Es ist ein offenes Netzwerk von Studenten im
Hauptstudium, Diplomanden, Doktoranden und Absolventen, die
selbständig oder in kleinen Gruppen an inhaltlich verwandten
Themen arbeiten und sich gegenseitig austauschen oder bei
speziellen Fragen zur Seite stehen. Durch diese Vernetzung unterschiedlicher Fachkenntnisse entsteht die Möglichkeit, neue Ideen
und Konzepte zu entwickeln und durchzuarbeiten. Momentan
besteht dieses Netzwerk aus Energie- und Umwelttechnikern,
Architekten, Städtebauern, Stadt- und Regionalplanern, Landschaftsplanern und Sozialwissenschaftlern (vgl. urban-project, Homepage, 2002).
Ich habe während des Diploms im wesentlichen mit drei anderen
Diplomarbeiten kooperiert und versucht, meine Erkenntnisse eines
alternativen Projektmanagements in diese Projekte einfließen zu
lassen. Diese Kooperationen möchte ich kurz beschreiben. Sie
erweitern das untersuchte Spektrum noch einmal, indem sich die
vorliegenden Strategien teilweise auch auf Freiflächen und temporär genutzte Flächen beziehen. Strategien, die ursprünglich Bestandteil der Diplomarbeit waren (RAW-Temple, Dostoprimetschateljnosti, Dietzenburg, Haus des Lehrers), im Zuge einer stärkeren
Fokussierung allerdings nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Verbindende Elemente dieser Strategien bleiben die unterschiedlichen Formen der Teilnahme, die Erweiterung der Verfügbarkeit und
die nachhaltige Orientierung.
weitere Projekte - Literaturliste
Bürgerstadt AG
Die Bürgerstadt versucht mittels einer Aktiengesellschaft, privates Kapital in die Stadtentwicklung zu lenken. Ihre Gründungsväter kommen zum großen Teil aus dem „Planwerk Innenstadt“.
www.buergerstadt.de
DS-Fonds
Der DS-Fonds ist eine Stiftungsinitiative, die gegründet wurde, um in Berlin gemeinschaftliche
und nachhaltige Projekte in Stadt und Land zu realisieren (in Planung). www.landprojekt.de
Eigentum 2000 eG
Genossenschaftsausgründung in Berliner Plattenbau (Marzahn)
Falkenried-Terrassen
Mietergenossenschaft in Hamburg, Pachtvertrag mit der Lawaetz-Stiftung
Findhorn Foundation
Die Findhorn Foundation ist das vielleicht bedeutendste spirituell orientierte Gemeinschaftsprojekt unserer Zeit. Sie wurde 1962 gegründet und umfasst heute 450 Bewohner. 14.000
Tagesbesucher besuchen die Foundation jährlich.
www.findhorn.org www.ecovillagefindhorn.com
Freiburger Solarfonds
Der Solarfonds ist ein ökologischer Immobilienfonds, der Kapital sammelt für die Errichtung von
„Plusenergiehäusern“ in Freiburg. www.freiburgersolarfonds.de
Horizont eG
Genossenschaftsausgründung in Berliner Plattenbau (Marzahn)
Inhabitat eG
Die Inhabitat ist eine „Genossenschaft für Immobilienbesitz“, welche auf die Förderung des
Eigenheimzulagegesetzes zugeschnitten wurde (Besitzer von Anteilsscheinen müssen nicht
Mieter der Genossenschaft sein).
Kommune Niederkaufungen Die Kommune Niederkaufungen wurde 1986 gegründet. Im Jahr 2000 wohnten darin etwa 53
Erwachsene und 17 Kinder. Darüber hinaus sind 12 Betriebe in der Kommune angesiedelt.
Entscheidungen werden im Konsens getroffen. Privateigentum gibt es nicht.
www.kommune-niederkaufungen.de/
Lawaetz-Stiftung
Hamburger Stiftung zur Förderung wohnungspolitischer und städtebaulicher Eingriffe
Lebensgarten
Steyerberg
Gegründet 1985, leben heute 140 Menschen im Lebensgarten Steyerberg, davon 50 Kinder.
Angegliedert sind mehrere Betriebe. Die Siedlung besteht aus 44 Arbeiterreihenhäusern der
dreißiger Jahre und einem Seminarhaus. Die Finanzierung erfolgt individuell.
Neues Wohnen eG
Genossenschaftsausgründung in Berliner Plattenbau (Hellerdorf)
Nordlicht eG
Genossenschaftsausgründung in Berliner Plattenbau (Marzahn)
A
A
Literaturliste - weitere Projekte
Ökodorf Sieben Linden
Genossenschaftliches Siedlungsmodell bei Poppau. www.oekodorf7linden.de
PAG (Projektwerkstatt auf
Gegenseitigkeit)
2001 gegründete Stiftung für dissidente Subsistenz. Beratung und Finanzierung von solidarischen, gleichberechtigten und eigenverantwortlichen Wohn-, Lebens- und Arbeitsprojekten.
Berlin. www.gegenseitig.de
Schanze eG
Dies ist eine Hamburger Dachgenossenschaft aus der Hausbesetzerszene mit 15 Wohnprojekten, von denen 11 selbstverwaltet sind.
Sargfabrik 1/2
Die Sargfabrik ist ein Neubau-Gemeinschaftsprojekt in Wien, welches man als soziales und
architektonisches Experiment bezeichnen könnte. www.sargfabrik.at
Selbstnutzer
Selbstnutzer.de ist ein Initiative der Stadt Leipzig, privates Kapital für die Sanierung von innerstädtischen Altbauten zu aktivieren (WEG).
Stiftung Synanon
Die Stiftung Synanon versucht, süchtigen Menschen wieder eine Perspektive zu bieten. Sie
unterhält mehrere Häuser in Berlin und Brandenburg, in denen ca. 320 Menschen leben und
arbeiten können.
Stiftung Trias
Neugegründete Stiftung zur Erstellung von ökologischem und sozialem Wohnraum
www.stiftung-trias.de
Stötteritzer Margerite
Die Stötteritzer Margerite ist eine Stadtteilgenossenschaft aus Leipzig, die vor allem in der
Wohnumfeldverbesserung tätig ist (Vorläufer Quartiersmanagement).
Studentendorf
Schlachtensee
Aus Protest gegen den geplanten Abriss des Studentendorfes gründete sich eine Arbeitsgemeinschaft, die zum Ziel hatte, die 12 Mio. DM teure Anlage mittels eines Immobilienfonds
oder mit Hilfe eines Investors selbst zu übernehmen und zu verwalten. www.studentendorf.de
Susi GmbH
Studentenwohnungen in Selbstverwaltung. Freiburger Projekt im Zusammenhang mit dem
Mietshäuser Syndikat. www.susi-projekt.de
Wohnreform eG
Hamburger Dachgenossenschaft in der Gründungsphase
Wagnis eG
Eigentumsorientierte Neubaugenossenschaft in München. www.wagnis.org
Wohnreform 2000.
Hamburger Dachgenossenschaft in der Gründungsphase
Literaturliste
AKS (Hg.) (2002): [Homepage] des Arbeitskreis Berliner Selbsthilfegruppen im Altbau e.V., 09/02, www.aks-ev.de, 17.Sept.2002
Beck, Ulrich (2000): Die Zukunft von [Arbeit und Demokratie], Frankfurt,
Suhrkamp
Albrecht, H (1898): [Fünf Jahre] praktisch-sozialer Thätigkeit, Aus der
Versuchtsstation der Centralstelle für ArbeiterWohlfahrtseinrichtungen, Schriften der CAW Nr.14, Berlin
Bertelsmann – Stiftung (Hg.) (2002): [Reform] des Stiftungssteuerrechts,
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AMF (Hg.) (2002): Homepage, 09/02, www.amf.nl, 10.Sept.02
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02
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Darstellungen
Darst. 23
Gesellschaftskonstruktion und Auswertung
(Genossenschaft)
49
Darst. 24
Gesellschaftskonstruktion und Auswertung
(Stiftung)
56
8
Darst. 25
Zusammenfassung Rechtsformen
58
Zusammenfassung Globalisierung
14
Darst. 26
Kontrollmodell
60
Darst. 6
Zusammenfassung Identität und Stadt
15
Darst. 27
Nutzermodell
60
Darst. 7
Nicht-Linearität; Zustand - Reflex
17
Darst. 28
Projektfinanzierung
61
Darst. 8
Resistence Identities – Project Identities
22
Darst. 29
geschlossene Immobilienfonds
66
Darst. 9
Wachstum sozial-ökol. Investitionen USA
25
Darst. 30
revolvierender Fonds I
69
Darst. 10
Privatstiftungen
26
Darst. 31
revolvierender Fond II
69
Darst. 11
lokale Ökonomie
29
Darst. 32
Schuldenstand
70
Darst. 12
Die andere Ökonomie
32
Darst. 33
Subventionen
70
Darst. 13
Nachhaltige Unternehmen
33
Darst. 34
Förderung Bund
71
Darst. 14
Zusammenfassung Strategien
34
Darst. 35
Eigenheimzulage
73
Darst. 15
Staat - Kollektiv – Individuum
36
Darst. 36
Städtebauhilfen des Bundes
77
Darst. 16
:Planung und Umsetzung
37
Darst. 37
Wohnungsbauförderung Berlin I
79
Darst. 17
Kollektivität – Autonomie
38
Darst. 38
Wohnungsbauförderung Berlin I I
79
Darst. 18
Matrix Projekte
38
Darst. 39
Bruttokaltmiete – Haushaltseinkommen
80
Darst. 19
Gesellschaftskonstruktion und Auswertung
(GbR)
42
Darst. 40
Wohnungsmiete - Lebenshaltung
80
Darst. 20
Gesellschaftskonstruktion und Auswertung
(KG)
43
Darst. 41
Stadtwerk KG Gesellschaftsform
84
Darst. 42
Stadtwerk KG Finanzierung
85
Darst. 21
Gesellschaftskonstruktion und Auswertung
(GmbH)
44
Darst. 43
Mieterfonds Grundprinzip
87
Darst. 44
Mieterfonds Aufbau
88
Darst. 22
Gesellschaftskonstruktion und Auswertung
(AG)
46
Darst. 45
Mieterfonds Verlauf
88
Darst.1
Aufbau Diplomarbeit
3
Darst. 2
Bildung, Gesundheit, Lebenserwartung (global)
5
Darst. 3
Einkommen (global)
6
Darst. 4
End of Politics
Darst. 5
A
Darstellungen
Darst. 46
Kraftwerk 1 Finanzierung
93
Darst. 70
Projektauswertung II
147
Darst. 47
Kraftwerk 1 Rechtsform
93
Darst. 71
Projektauswertung III
149
Darst. 48
SWE – Verband (Schweiz)
95
Darst. 72
Projektauswertung IV
151
Darst. 49
BSBV, Bristolstraße
100
Darst. 73
Zusammenfassung Projekte
152
Darst. 50
Anlagemöglichkeiten 1892 (aktuell)
102
Darst. 51
Genossen
103
Darst. 52
Basisprinzip Wogeno
105
Darst. 53
Finanzierung Wogeno
106
Darst. 54
Wogeno Projektbeispiel Johan-Fichte-Straße
108
Darst. 55
Finanzierung „Bremer Höhe“
111
Darst. 56
Mietshäuser Syndikat, Gesellschaftsform I
119
Darst. 57
Mietshäuser Syndikat Gesellschaftsform II
120
Darst. 58
Mietshäuser Syndikat Finanzierung
122
Darst. 59
MS Finanzierungsbeispiel
122
Darst. 60
Mietshäuser Syndikat Projekte
125
Darst. 61
ISA - Konzept
128
Darst. 62
Bestand Wogebe 2001
129
Darst. 63
Wogebe Finanzierung
131
Darst. 64
Wogebe Trier
133
Darst. 65
Transformation Solidair
135
Darst. 66
Solidair Aufbau I
138
Darst. 67
Solidair Aufbau II
139
Darst. 68
Finanzierung Resonans
141
Darst. 69
Projektauswertung I
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Der zeitgenössische Kontext wird durch die Globalisierung, die Liberalisierung und den Sozialstaatsabbau geprägt. Vor diesem
Hintergrund orientieren sich städtebauliche Strategien und Projekte zunehmend an einer emanzipierteren, selbstbestimmteren Gesellschaft. Die Begriffe kommen vorwiegend aus dem angelsächsischen Raum, in dem der Staat traditionell keine große
Rolle gespielt hat (Informelle Strukturen, Kollektivität, Verbraucheraktivismus, Subpolitik, Dritter Weg, Enablement, etc.).
In der vorliegenden Arbeit werden diese Ansätze mit Hilfe einer Analyse bestehender Beispielprojekte (vorwiegend aus dem
Wohnungsbau) auf ihre Realisierbarkeit überprüft.
Der Arbeit zu Grunde liegt ein Architekturverständnis, welches den Architekten eher als Initiator, Kultivator, Gestalter von
Prozessen sieht und ihn nicht auf die Aufgabe der Raumbildung und Ästhetisierung reduziert. Projekte:
Stadtwerk KG. Die Stadtwerk KG ist ein geschlossener Immobilienfonds, der in der sozialen und ökologischen Stadterneuerung tätig ist.
Mieterfonds. Der Mieterfonds bietet Schwellenhaushalten mittels eines Immobilienfonds die Möglichkeit, sukzessive Eigentum zu erwerben.
Kraftwerk 1. Das Kraftwerk ist ein Neubau-Genossenschaft aus der Schweiz mit ca. 500 Bewohnern. Die Schweiz bietet einmalige Bedingungen für die Neugründung von Genossenschaften.
Genossenschaft von 1892. Diese Genossenschaft ist eine der großen Bestandsgenossenschaften Berlins. Insbesondere die
Entstehungsgeschichte erlaubt einige interessante Rückschlüsse auf die heutige Situation.
Wogeno. Die Wogeno ist eine Dachgenossenschaft, welche die Vorteile einer großen Bestandsgenossenschaft (Kapitalausstattung, professionelle Verwaltung) mit denen einer neugegründeten, identitätsorientierten Genossenschaft verbindet.
Bremer Höhe. Diese Berliner Genossenschaft ist im Zuge der Privatisierung öffentlichen Wohnungsbestandes entstanden. Sie
bietet eine mieternahe Alternative zur Umwandlung in Eigentumswohnungen.
Stiftung PWG. Die Stiftung PWG ist eine gemeinnützige, öffentliche Stiftung der Stadt Zürich. Sie bezweckt, preisgünstigen
Wohn- und Gewerberaum zu erhalten und zu schaffen.
Syndikat GmbH. Das Mietshäuser Syndikat ist ähnlich wie die Wogeno eine Dachorganisation selbstverwalteter Wohn-, Arbeits- und Kulturprojekte.
Wogebe. Die Wohnungsgenossenschaft am Beutelweg ist eine Stadtteilgenossenschaft, die in einem sozialen Brennpunkt
tätig ist und wohnungspolitische, soziale, arbeitsmarktpolitische und kulturelle Strategien miteinander verknüpft.
Solidair. Solidair ist eine Dachorganisation von ca. 50 unterschiedlichen Projekten, die sich einer alternativen, nachhaltigen
Ökonomie verschrieben haben.