Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen

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Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen
Forum-Schuldnerberatung e.V.
Ulli Bruns
Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 1 von 17
Funktionsweise von Onlineberatung in Diskussionsforen
Gliederung
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Onlineberatung: Was ist das
Entstehungsgeschichte des Forums-Schuldnerberatung
Grundsätzliche Voraussetzungen für Online-Beratung in
Diskussionsforen
Praxisgestützte
Vorüberlegungen
zum
Einrichten
der
Onlineberatung in Diskussionsforen
Was macht Onlineberatung im Forum-Schuldnerberatung aus
Ein Musterthread
Thesen zur Onlineberatung
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Onlineberatung: Was ist das
Online-Beratung ist ein recht junges Thema, das oft auch kontrovers diskutiert wird.
Der Begriff Onlineberatung (auch: Internetberatung oder Online-Beratung)
bezeichnet eine computergestützte Beratung, die über das Internet medial vermittelt
und interaktiv stattfindet. Unter dem Sammelbegriff Onlineberatung werden sehr
verschiedene Interaktionsprozesse zusammengefasst.
Konkrete Kommunikationsformen sind: E-Mail-Beratung, Chatberatung, Beratung in
Foren. Mittlerweile haben sich beinah alle Beratungsformen auch im Internet
etabliert.
In diesem Zusammenhang kann meines Erachtens davon ausgegangen werden,
dass Onlineberatung die große Chance bietet, zu einer Frage die Beratung durch
Mitbetroffene und die Beratung durch Experten Frage zu vereinen.
Abzugrenzen von Onlineberatung sind das reine Informationsangebot und
automatisierte Antworten durch Computertechnik, etwa Befragungen im MultipleChoice-Verfahren.
Beratung setzt eine wechselseitige Bezugnahme zwischen Beratendem und
Ratsuchendem (Klienten, Kunden, Mandanten, Patienten usw.) voraus. Von
Onlineberatung kann nur gesprochen werden, wenn die Beratung darüber hinaus im
Internet selbst interaktiv, also mit wechselseitigen, aufeinander bezugnehmenden
Aktionen stattfindet. (Quelle: wikipedia)
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Entstehungsgeschichte des Forums-Schuldnerberatung
Bei der Vorbereitung auf diese Veranstaltung war es für mich sehr interessant,
festzustellen, dass die Ihnen gerade vorgetragene Definition exakt die Geschichte
des Forums Schuldnerberatung widerspiegelt.
Die Geschichte von forum-schuldnerberatung begann mit einem Diskussionsforum,
also mit einem Element der Online-Beratung. Das erste Diskussionsforum, das
heutige Forum Schuldenprobleme, wurde am 28. August 1999 unter dem Namen
forum-schuldnerberatung eröffnet (wobei wir besonderen Wert auf den Bindestrich
legen.)
Norbert Schmitt, ein ehemaliger Bewährungshelfer mit dem Schwerpunkt
Schuldnerberatung hatte damals folgende Idee.
In seinem Ersten Posting schrieb er:
„
Dies ist meines Wissens das erste Forum speziell für die Schuldnerberatung.
Vordringlich ist es natürlich dafür geschaffen worden, den fachlichen Austausch
zwischen denjenigen, die in der Schuldnerberatung arbeiten, zu fördern.
Das soll andere, z.B. Betroffene, aber nicht hindern, sich hier ebenfalls zu äußern.
Ganz klar sagen müssen wir aber, dass wir eine Rechtsberatung hier nicht leisten
können und dürfen.
Eine
Beratung
in
allgemeiner
Form
ist
natürlich
nicht
untersagt.
Ich würde mir wünschen, dass es hier zu einem lebhaften Austausch kommt.
Probleme haben wir in der Praxis ja genug. Und wo können wir sonst mal eben die
Frage stellen: "Ich habe das Problem. Wie würdet Ihr das lösen?" Für so etwas
eignen sich Zeitschriften weniger, da sind die Reaktionszeiten viel zu lange. Diese
Lücke könnte unser Forum hier schließen. Aus den Reaktionen von Kollegen, mit
denen ich gesprochen habe, weiß ich, dass dies ein großer Wunsch ist, der
allerdings z.T. noch von rein sachlichen Problemen behindert wird (z.B. fehlender
Internet-Anschluß).
Hoffen wir, dass sich daran schnell etwas ändert und dass sich die Möglichkeit
dieses
Forums
hier
schnell
herumspricht.
Voraussetzung damals war, dass deutlich hervorgehoben werden musste, dass
keine Rechtsberatung geleistet werden konnte und durfte.
Damals genügte eine halbe Stunde nach Feierabend, um das Forum zu betreuen,
eine Eigeninitiative reichte also aus. Doch das war nicht lange so.
Verschuldete Menschen sind sehr schnell auf dieses Forum aufmerksam geworden,
so dass zur Realisierung der Ursprungsidee, ein breites Forum für den Austausch
unter Fachkollegen führen zu können, bereits am 15.07.2000 ein weiteres Forum,
das heutige Praktikerforum eröffnet wurde, das mit folgendem ersten Posting ans
Netz ging..
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Einem Bedürfnis der Praxis nachkommend, haben wir einen weiteren
Diskussionsbereich eingerichtet, der diesmal aber ausschließlich Praktikern zur
Verfügung steht.
Die dahinter stehende Idee ist, dass z.B. jeder den Kollegen ihm bekannte
Fundstellen zu einem bestimmten Problem benennen könnte. Wir könnten so eine
Art gemeinsamen Wissensfundus bilden mit relativ geringem zeitlichen Aufwand.
Außerdem sehen wir die Gefahr, dass der z.Zt. sehr gut besuchte allgemeine
Diskussionsbereich unübersichtlich wird und damit einen Teil seiner Wirksamkeit
einbüßt. Wir bemerken das z.B. daran, dass fachliche Diskussionen und Themen der
Schuldnerberatung" nach hinten durchgereicht werden und schon wieder in der
Versenkung verschwindet. Hier wollen wir Abhilfe schaffen, indem für die Praktiker in
der Schuldnerberatung ein eigener Diskussionsbereich zur Verfügung steht.
Damit dies möglich wird, haben hier nur registrierte Teilnehmer ein Schreibrecht. Wir
bitten die anderen um Verständnis, sehen das aber auch nicht als Einschränkung,
denn der allgemeine Diskussionsbereich wird dadurch ja in keiner Weise
eingeschränkt. Wir denken vielmehr, dass alle (Schuldnerberater und Betroffene) von
dieser Ausweitung profitieren.
In schneller Reihenfolge folgten am 25.04.2001 das Forum Life! Wobei Life! Das
Leben mit den Schulden oder vielleicht auch: Gut leben mit oder trotz Schulden
meint, und bereits am 08.07.2001 das Selbständigenforum.
Hintergrund für die Eröffnung des Selbständigenforums war die damals anstehende
Einführung der Insolvenzordnung. Vor diesem Hintergrund war dieses Forum für die
Selbstständigen wichtig, denn damals zeichnete sich ab, dass diese Gruppe ab dem
1.12.2001 völlig alleine dastehen würde, da sich weder die BSHGSchuldnerberatung, noch die Verbraucherinsolvenzberatung ihrer annehmen würde
oder dürfte. In diesem Forum konnte es von Beginn an auch nur um einen
Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung gehen.
Zur Forenfamilie gehören weiter die Foren Praktiker intern für den nichtöffentlichen
Austausch der Schuldnerberater, das For
um „Onl
i
ne-Beratung als Forum für
Schuldnerberatungskräfte, die sich über erste Erfahrungen in der Praxis, Chancen
und Grenzen von Online-Beratung sowie über die konzeptionelle Gestaltung und
Umsetzungsideen austauschen wollen und das Forum Hartz IV und
Schuldnerberatung.
Dem Wunsch unserer User folgend, wurde im Jahr 2002 mit der Chatberatung ein
weiteres Element der Onlineberatung in das Angebot des Forums Schuldnerberatung
aufgenommen, dass kürzlich um den Expertenchat über Beranet ergänzt wurde.
Um das Angebot der Onlineberatung herum entstand ein breites Angebot an
Informationen auf der Homepage.
Heute wird die unsere Homepage monatlich einhunderttausendmal besucht, das
Onlineberatungsangebot wird 16.000 mal monatlich angewählt.
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Grundsätzliche Voraussetzungen für Online-Beratung in Diskussionsforen
Diskussionsforen arbeiten interaktiv über öffentlich geführte Dialoge zu
verschiedenen Themen. Diese Dialoge nennt man Thread (englisch für Faden). An
dem Faden hängen verschiedene Beiträge (Postings). Von einem Thread spricht
man, wenn ein Thema aus mindestens zwei Postings besteht und das ist ja dann der
Fall, wenn es zu einem Posting eine Antwort gibt.
Wesentliches Merkmal eines Threads ist, das auf jedes Statement Bezug genommen
werden kann. Das funktioniert, wie in einer wirklichen Diskussionsrunde auch,
allerdings mit dem Vorteil, dass der Vorredner, bzw. Vorschreiber in jedem Fall
ausreden darf und dass derjenige, der einem Diskussionsbeitrag antwortet,
ausreichend Zeit hat, seine Antwort sorgfältig zu formulieren.
Ein Thread hat allerdings keine festgelegte Ende-Routine. Einziges Ende-Kriterium
ist, dass der Thread nicht weiter fortgeführt wird. Die Nutzer der Foren werden über
den Grund der Beendigung des Threads im Unklaren gelassen.
Bei der Planung der Online-Beratung über ein Diskussionsforum sollte man sich mit
der Frage auseinandersetzen, wie ein Forum geführt werden soll. Soll das Forum
moderiert sein, oder nicht?
Moderierte Foren setzen zwingend die Anwesenheit eines verantwortlichen
Moderators für die Zeiten, in denen das Forum für einen Schreibzugriff geöffnet ist,
voraus, der ggf. in Diskussionen auch eingreifen kann.
Die Verantwortlichen für das Forum Schuldnerberatung haben sich bewusst dazu
entschieden, auf Moderatoren zu verzichten, das Angebot also als offenes Forum zu
führen.
Wir haben gute Erfahrungen gemacht, in dem wir unseren Nutzern Vertrauen
entgegenbringen und voraussetzen, dass es für sie selbstverständlich ist, die
normalen zwischenmenschlichen Umgangsformen einzuhalten, d.h. Beleidigungen,
Verleumdungen, Herabsetzungen u.ä. zu vermeiden.
Damit sind wir in der Regel gut gefahren
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Praxisgestützte Vorüberlegungen zum Einrichten der Onlineberatung in
Diskussionsforen
Doch es ist wie im wirklichen Leben, Ausnahmen bestätigen die Regeln.
Einzelne User können zwar nicht gemeingefährlich, jedoch aber gemeinlästig sein, in
dem Sie sich nicht an die gerade genannten Selbstverständlichkeiten halten.
Aus diesem Grund haben wir Regeln aufgestellt. Diese Regeln erheben keinen
Anspruch auf Allgemeingültigkeit und man kann sicher auch Diskussionsforen ohne
diese Regeln anlaufen lassen. Anbieter von Onlineberatung sollten sich aber mit
Fragestellungen beschäftigen.
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Soll es zugelassen werden, dass sich ein Nutzer unter verschiedenen
Nicknamen registriert?
Soll es möglich sein, dass sich ein Nutzer unter verschiedenen Nicknamen
registriert?
Soll es zugelassen werden, dass Nutzer als Gastschreiber unter Nicknamen
von registrierten Nutzern prosten?
Soll es zugelassen werden, dass Nutzer als Gastschreiber unter mehreren
Nicknamen prosten?
Wie wollen Sie auf Trolle und deren Postings reagieren?
Erlauben Sie das Einstellen von Hoax-Inhalte (Kettenbriefen), gleich
welchen Inhalts, die im Web kursieren?
Erlauben Sie das Einstellen von fremden Webinhalten (einschl.
Grafikdateien,
Audiound
Videodateien)
ohne
entsprechende
Kenntlichmachung und Nennung der Quelle?
Erlauben Sie das Einstellen von Chat-Logs oder Chat-Mittschnitte(inkl.
Ausschnitte daraus)?
Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen, die geschützte Informationen
(Copyright!) enthalten oder in Persönlichkeitsrechte einzelner Personen (z.B.
durch Namensnennung) eingreifen oder dies androhen bzw. ankündigen ?
Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen, die gegen die Menschenwürde
verstoßen?
Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen, die offensichtlich falsche,
entstellende oder beleidigende Äußerungen enthalten?
Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen, die offensichtlich unsachlich bzw.
sachlich falsch sind?
Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen, die zu Straftaten bzw.
Ordnungswidrigkeiten auffordern?
Erlauben Sie das Einstellen von Beiträgen pornographischen Inhalts mit FSK
18 (Adelt)?
Erlauben Sie das Einstellen von Warez (Raubkopien) ?
Erlauben Passworttausch ?
Erlauben Sie das Einstellen von Volksverhetzung (§130 StGB)?
Erlauben Sie das Einstellen von Crackz (geknackte Programme) ?
Erlauben Sie das Einstellen von Fakez
Erlauben Sie das Einstellen von Stalking-Beiträgen
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Erlauben Sie das Einstellen von Links auf Hassforen /Hooligan
Erlauben Sie das Einstellen von Links und Hinweisen auf Selbstmord- und
Todesforen?
Erlauben Sie das Einstellen von Links und Hinweise auf Star/TV-CaptureForen?
Erlauben Sie das Einstellen von Links auf Girl-Lover-, Teen-Lover- und BoyLover-Seiten ?
Erlauben Sie das Posten von Emails, bzw. E-Mail-Adressen von Nutzern
ohne Einverständnis des Betroffenen ?
Erlauben Sie das Einstellen von Links und Hinweise auf Kampfsportforen ?
Erlauben Sie das Einstellen von Links und Hinweise auf Börsen- und
Daytraderforen ?
Erlauben Sie das Einstellen von Links und Hinweise auf Casino-, Rouletteund Gamblerforen
Erlauben Sie das Einstellen von politischen Inhalten oder Werbung
/Bekenntnisse für politische Parteien?
Das sieht jetzt zwar gewaltig aus, soll Sie aber auch nicht abschrecken, wenn Sie
Onlineberatung in Form von unmoderierten Foren anbieten wollen.. Wie vorhin
gesagt, wir gute Erfahrungen gemacht, in dem wir an die Verantwortung unserer
User appelliert haben. So ergibt sich ziemlich schnell, dass uns unsere User über EMail informieren, wenn in einem unserer Foren ein Regelverstoß abgelaufen ist.
Es sollte dann vorab überlegt werden, wie auf Regelverstöße zu reagieren ist.
Das Redaktionsteam von forum-schuldnerberatung hat sich zu Folgendem
entschlossen.
Bei Verstößen gegen unsere Regeln können eine Reihe von abgestuften Sanktionen
erfolgen. Die Forenmaster, Administratoren und alle Redakteure des Forums haben
laut Redaktionsstatut das Recht,
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jederzeit in die Diskussion einzugreifen
2
Diskussionsthreads zu beenden
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Beiträge zu editieren
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einzelne Postings und ganze Diskussions-Threads zu löschen
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IP-Sperren zu verhängen: Hinweis: Über die IP kann der Standort des
Rechners eingekreist, nicht aber genau bestimmt werden. Eine IP-Sperre
ist nicht eindeutig auf einen Nutzer zu begrenzen, trifft also möglicherweise
einen ganzen Nutzerkreis.
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Bestimmte Wörter in eine Bad-Word-Liste einzutragen (Wirkung: Worte auf
der Bad-Word-Liste verhindern das Hochladen eines Postings)
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Registrierte Nutzer vorläufig zu sperren
Diese Maßnahmen können auch - soweit es erforderlich erscheint - ohne jede
vorherige Ankündigung oder Mahnung ergriffen werden!
Nach einer Entscheidung der Gesamtredaktion kann jederzeit und ohne weitere
Ankündigung, Anhörung, Mitteilung, Information und Begründung ein endgültiger
Ausschluss bzw. unbefristete Sperre aus allen Foren erfolgen !
Es muss weiterhin geklärt werden, wer für das Forum verantwortlich ist.
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Jedes Forum benötigt einen Forenmaster.
Der Forenmaster überwacht, ob sich die User an die Forenregeln halten.
Regeln werden durch den Betreiber der Foren aufgestellt. Ja und dann ist da noch
das Problem der Haftung. Der Forenmaster kann für die Inhalte der Postings zur
Verantwortung gezogen werden. So erreichen uns immer wieder E-Mails, die uns als
Betreiber der Foren rechtliche Schritte androhen, wenn wir nicht bestimmte Inhalte
eines Postings, das möglicherweise schon sehr alt ist, löschen. (Beispiel: Ein User
hatte gepostet, dass gegen einen Inkassodienst X ein gerichtliches Verfahren läuft.)
Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage nach einer rechtlichen
Vertretung. Gott sei Dank haben wir einen Rechtsanwalt in unserem Team. Und nach
langer Suche haben wir auch eine Versicherungsgesellschaft gefunden, bei der eine
Haftpflichtversicherung für das Forum und deren Betreiber abgeschlossen werden
konnte.
Die Prämie ist zwar nicht ganz billig, sie beruhigt aber auch wegen der Anzahl der
täglichen Postings ungemein.
Sie sollten festlegen, wer Ihr Forum auf welche Weise nutzen darf. Das kann über die
Einrichtung von Benutzergruppen geschehen.
Da das Internet die Möglichkeiten des Lese- und Schreibzugriffs bietet, ist bei der
Online-Beratung grundsätzlich vorab zu klären, wer in einem Diskussionsforum
erstens mitlesen und zweitens mitreden darf.
Geschlossene Foren ermöglichen einen Austausch unter wenigen, eigens
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Homepage, das lediglich Schuldnerberatern über Lese- und Schreibzugriff
zugänglich ist.
Eine Mischform bietet das Praktikerforum. Dieses Forum hat einen Lesezugriff für
alle, Schreibrechte sind jedoch den Schuldnerberatern vorbehalten.
Bei den Nicht-Schuldnerberatern unterscheiden wir Gäste von registrierten Nutzern,
die man auch als Stammposter bezeichnet.
Registrierte Nutzer weisen sich der Redaktion gegenüber durch ihren Klarnamen aus
und erhalten dafür ständige Schreibrechte in den Foren und einen eineindeutigen
ganz persönlichen Nicknamen, der in einer speziellen Farbe erscheint, aus der man
erkennen kann, um welche Kategorie Nutzer es sich handelt.
Vorteile der Registrierung sind:
die Eindeutigkeit des Nicknamens
exklusives Schreibrecht zu jeder Zeit
Suchfunktionen innerhalb der Diskussionsforen
Gästen hingegen haben keinen Zugang zur Suchfunktion und müssen damit
rechnen, zu bestimmten Zeiten keinen Schreibzugriff zu haben.
Das kann etwa dann der Fall sein, wenn –wir nennen sie Trolle –in unseren Foren
ihr Unwesen treiben, so dass die Foren zu bestimmten Zeiten für den Schreibzugriff
von Gästen geschlossen werden müssen.
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Was macht Onlineberatung im Forum-Schuldnerberatung aus
Auf einer Homepage wie dieser erwarten sie normalerweise, dass Thesen, die ein
Autor zu Papier bringt, durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert werden.
Damit kann ich leider nicht dienen, denn die Online-Beratung ist eben dem
Kindergartenalter entwachsen, sie ist noch jung und wenig erforscht, aber dynamisch
und –wie ich finde –ausbaufähig.
Ich möchte Ihnen einige Eckpunkte präsentieren, die uns Machern des Forums
Schuldnerberatung aufgefallen sind.
Förderlich ist die Möglichkeit der Anonymität der User.
Wir müssen davon ausgehen, dass gerade im Internet Anonymität relativ ist. IPAdressen lassen sich ohne große Mühen ausfindig machen und grenzen den
Standort des Rechners ein, lassen Rückschlüsse auf den Provider zu und –sofern
der Rechner des Posters nicht geschützt ist, können Informationen über die zuletzt
aufgerufenen Seiten bei der Erstellung eines Profils über den User, der sich anonym
wähnt, erstellt werden, eine eineindeutige Identifikation ist jedoch mit einem großen
Aufwand verbunden, aber machbar.
Dennoch ist, wie beschrieben, über die Nicknamen eine relative Anonymität
gegeben.
Jeder Nutzer des Forums kann zunächst einmal selbst entscheiden, ob er seinen
Namen nennen möchte, oder ob er im Schutze seines Nicknamens postet. Dies ist
eine wichtige Schutzfunktion, die ein Diskussionsforum im Internet haben muss und
ohne die ich mir Onlineberatung auch nicht vorstellen kann.
Immerhin handel
tessi
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Ver
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unterschiedlichen Problem –und Lebenslagen resultieren kann und tiefe Einblicke in
das Leben des Überschuldeten zulässt.
Bei der Online-Beratung laufen die gleichen Prozesse ab, wie beim gegenseitigen
Kennen lernen.
Man fällt nicht gleich mit der Tür ins Haus, im ersten Posting wird man erst einmal
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Ein Beispiel:
„
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angem Suchenbi
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chendlich auf das Forum gestoßen und lese schon
lange mit. Heute stelle ich mal die erste Frage. Mein Schuldnerberater ist nicht da
und ich will InsO machen. Darf ich eigentlich während der InsO ein gebrauchtes Auto
kaufen, da ich es für die Fahrt zum Arbeitspl
at
zber
auche?“
Erfahrungsgemäß baut sich um ein solches Posting ein Thread mit bis zu 20 oder
mehr weiteres Postings auf.
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Eine gewisse Intimsphäre ist also Voraussetzung für eine Online-Beratung.
Den Themenkomplex, dass in einem offenen Forum ja auch die Gegenseite –in
diesem Fall die Gläubiger mitlesen, darf hier sicher nicht außer Acht gelassen
werden, dennoch möchte ich darauf nicht weiter eingehen.
Eine kurze Antwortzeit ist gewünscht, aber auch erforderlich.
Hat sich ein User erst einmal dazu entschlossen, eine Frage zu stellen, hat er nicht
nur zugegeben, dass er keine Antwort weiß, sondern er hat einen Teil seiner
Persönlichkeit preisgegeben und den Mitlesern unausgesprochen eine Schwäche
eingestanden. Dazu musste er zunächst einmal Schwellenängste überwinden.
Wir können also davon ausgehen, dass der User uns mitteilt: Da brennt der Baum
und die Beantwortung der Frage brauche ich eigentlich schon vorgestern. (Bewusst
überzeichnet).
Der User kann einschätzen, wer ihm antwortet.
Die verschiedenen Benutzergruppen sind für den User eindeutig identifizierbar, er
kann „
Mi
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or
mat
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onen ei
nes
Schuldnerberaters erhält.
Onlineberatung implementiert das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe in die
Schuldnerberatung
Ich möchte Ihnen nun am Beispiel einer Posterin aufzeigen, wie Onlineberatung
ablaufen kann. Dazu bitte ich um Beachtung, dass es sich hier eben nicht um ein
moderiertes Forum handelt, will heißen, hier wird Selbsthilfe durch die User
praktiziert.
Hinweis: Es handelt sich um einen realen Thread, die Namen der Nutzer sind
geändert, die Gliederung ist nachträglich eingebaut und dient dazu, die Frage- und
Antwortstränge kenntlich zu machen.
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Ein Musterthread
Posting zur Eröffnung eines Themas, Registriert seit: 29.06.2006
FSLF
Beginn eines Threads,
Beiträge: 23
Stammposter gepostet am 29.06.06 um 13.30 Uhr
letztes Posting: 30.06. 10:30 Uhr
Pfändung, Selbstbehalt
1. Begrüßung:
Hallo, ich (33 J.) habe eine sehr wichtige Frage, da ich dabei bin einen Mietvertrag zu
unterzeichnen und weitere Probleme und noch mehr Schulden vermeiden möchte.
2.
Kurzbenennung
:
Trennung
/
Geldprobleme
Ich bin im Jahre 2000 mit meinem (jetzt ex-)Mann zusammen gezogen. Ich wurde vor
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wollte nicht hören! Leider!
3. Suchtproblem
Außerdem hat er Alkoholprobleme.
4.
Hausfinanzierung
Rahmenbedingungen
unter
besonderen
verwandtschaftlichen
Mitte 2003 war mein Mann so verschuldet, dass sein Bruder, der bei der Sparkasse
tätig ist nur eine Lösung sah, wir sollten ein Haus kaufen damit er eine
„
Umschul
dungsmaßnahme“machenkann.Dai
chSchwangerwarundesunsal
l
en
deutlich war, dass ich gleich nach der Entbindung weiter arbeiten muss, kauften wir
das erstbeste Zweifamilienhaus, damit meine Eltern, beide Rentner, mit einziehen und
auf das Kind aufpassen. Ich war nicht verschuldet, aber ich habe alles mitgemacht,
weil ich meinem Mann helfen wollte.
5. Finanzierung über Kredit
Wir haben den Kredit in Höhe von 220 000 €z
um 01.
12.
2003genehmi
gtbek
ommen.
Der Kredit wurde gesplittet 1x 160 000 €,1x50000€und1x30000€.War
um???
6. Bürgschaft oben drauf
Für die 30 000 €habenmei
neEl
t
er
ndi
eBürgschaft übernommen, wie mein Schwager
sagte für die Einliegerwohnung die es ja eigentlich nicht gibt.
7. Mangelnde Information
Es sollten alle Kredite (incl. Autos) dabei sein. Später habe ich erfahren, das dies nicht
der Fall ist. Aber ich kannte die Verbindlichkeiten meines Mannes nicht.
8. Ich war so naiv meinem Schwager zu glauben und weil er so unter Zeitdruck
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stand habe ich alles unterschrieben. Die ganzen Verhandlungen hat mein Mann
geführt.
Mittlerweile ist mir bekannt das Haus kostete 165 000 €,12500€Di
spokr
edi
tund
8500 €Kr
edi
twur
denmi
tüber
nommen+3000€f
ürdenUmz
ugund5000€f
ürdi
e
Kanalisation die bis heute nicht gelegt wurde. 2 Kredite mit denen ich nichts zu tun
habe blieben und die Autos.
9. Erhöhung des Dispositionskredits
Außerdem hat mein Schwager uns ein Dispo über 3000 €ei
nger
i
cht
et
.Di
eVol
l
macht
über das gemeinsame Konto habe ich erst ein Monat später bekommen, mein
Schwager hat es wohl verschwitzt, was ich nicht glaube.
10. Ausreizung des erhöhten Dispo
Bis dahin hat mein Mann das ganze Geld (11 000 €+di
eGehäl
t
erf
ürJanuar2004)
ausgegeben. Das Konto war mit 3000 ۟ber
z
ogen.
11. Und noch ein Kredit + Bürgschaft
Deshalb haben wir einen Kredit über 4000 €beiderCC-Bank aufgenommen und mein
Mann hat sich ein neues Auto gegönnt (über 26 000 €)
,i
ch habe di
e Bür
gsc
haf
t
unterschrieben.
12. Jetzt ist unser Konto mit 12 000 € über
zogen. Alle Gespräche und
Aufforderungen an meinem Schwager (leider habe ich keine Zeugen) das Konto zu
sperren haben nichts gebracht.
13. Wenn ich richtig informiert bin besteht eine gesamtschuldnerische Haftung.
Jetzt wo alles vor der Pfändung steht hat er alles an einem anderen Sachbearbeiter
abgegeben.
14. Wie komme ich da raus? Muss ich auch die Schulden zahlen, die mein Mann vor
dem
Kredit
hatte?
15: Ich bin dabei mit meinen Eltern einen Mietvertrag (ein Haus aber 2
Wohnungen) zu unterschreiben
16: Eigene Finanzielle Situation: Netto einkommen ist ca. 1600 €+154€Ki
nder
gel
d
+ 199 €Unt
er
hal
t
.
17. Elterneinkommen ca. 1345 €+670€Rent
eundca.205€Pf
l
egegel
d,wi
ev
i
eli
st
der Selbstbehalt?
18: Zählen wir als eine Familie?
Meine Eltern haben auch Verbindlichkeiten.
19: (Ich muss aus dem Haus ausziehen, weil mein Mann jetzt, wo kein Geld mehr
da ist sogar meinen Eltern gegenüber gewalttätig wird.)
Vielen Dank! Gruß FSLF
Geändert von FSLF (29.06.2006 um 13:40 Uhr).
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Forum-Schuldnerberatung e.V.
Ulli Bruns
Funktionsweise von Online-Beratung über Diskussionsforen, Seite 12 von 17
Registriert seit: 17.03.2005
Beiträge: 1.203
NBSD
Stammposter
Sie haben hier sehr viel Input geliefert, welches nicht einfach zu differenzieren ist.
Ein
paar
Gedanken,
die
nach
dem
erstmaligen
Lesen
kommen:
Antwort zu 3.
Wird ihr Mann gewalttätig, rufen Sie die Polizei und lassen Sie ihn weg weisen. Dies
kann sogar für einige Tage geschehen. Sollte er dem nicht nachkommen oder wieder
vor
der
Tür
stehen,
wird
er
einige
Zeit
in
Haft
verbringen.
Antwort zu 14.
Schulden, die ihr Mann gemacht hat und wofür Sie nicht gebürgt haben, sind nicht
Ihnen zuzurechnen. Nur für Sachen, für die Sie auch unterschrieben haben, müssen
Sie
einstehen.
Ratschlag zu 4 - 9.
Suchen
Sie
dringend
eine
Schuldenberatung
Antwort
zu
Und weder Sie noch ihre Eltern verlassen das Haus, sondern ausschließlich er.
__________________
MfG
NBSD
wbnst
Stammposter
auf.
19
Registriert seit: 15.03.2005
Ort: HVL
Beiträge: 1.005
Zitat:
Zitat von FSLF
.... Mitte 2003 war mein Mann so verschuldet, dass sein Bruder, der bei der
Sparkasse tätig ist nur eine Lösung sah, wir sollten ein Haus kaufen damit er eine
„
Umschul
dungsmaßnahme“machen kann. Da ich Schwanger war und es uns allen
deutlich war, dass ich gleich nach der Entbindung weiter arbeiten muss, kauften wir
das erstbeste Zweifamilienhaus, damit meine Eltern, beide Rentner, mit einziehen
und
auf
das
Kind
aufpassen.
....
Ich war so naiv meinem Schwager zu glauben und weil er so unter Zeitdruck stand
habe ich alles unterschrieben. Die ganzen Verhandlungen hat mein Mann geführt.
Gruß FSLF
12
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Ulli Bruns
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Also da ist ja was völlig gegen den Baum gefahren worden und der bei der Sparkasse
arbeitende Bruder fädelt den Deal auch noch ein.
Antwort zu 4:
Ich denke, hier muss Rat von einem Rechtsanwalt her, denn ganz sauber scheint die
Angelegenheit
nicht
zu
sein.
Zusatzfrage A: zu 4
Aber dennoch eine Nachfrage. Wer steht denn im Grundbuch?
__________________
MfG
Wbnst
Das ganze Leben ist ein Risiko, fängt beim morgendlichen Aufstehen an
Grizzly
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Beiträge: 36
auwei
also für mich liest sich da heraus das alle Beteiligten zumindest mit als Bürge drin
stehen.
Zusatzinfo wird benötigt zu 4-9
Bist Du dir sicher das du, als Ehefrau, nicht sogar irgendwo als Mitkreditnehmer
unterschrieben hast. Bei deinem super Schwager ist stark davon auszugehen das er
dich
da
nicht
außen
vor
gelassen
hat
:-(
Antwort zu 4:
In jedem Fall würde auch ich da nen RA einschalten. Vielleicht sogar prüfen ob da
Strafanzeige
gegen
Deinen
Sauberschwager
was
bringt.
Nachfrage zu 15:
Dann macht mich stutzig, das Du neuen Mietvertrag mit deinen Eltern
unterschreibst.... also seit ihr eh nicht mehr in dem Kaufobjekt zur Miete ??
Antwort auf 18
Und wenn es denn am Ende um Pfändungsfreigrenzen geht... da zählt jeder für sich
und sein Einkommen. Also auch deine Eltern.
FSLF
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Beiträge: 23
13
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Ulli Bruns
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Hallo
NBSD!
Hallo
Wbnst!
Hallo
Grizzly!
Nachgelegt zu 19
Die Polizei war schon da. Aber es ist nicht so einfach, weil wenn mein Mann nicht
zahlt wird das Haus Versteigert.
20:Lt
.Anwal
tmuss erbei„Auszug“ ni
chtzahl
en. Er wird nicht zahlen. Wir
müssen so oder so ausziehen. Mit Kind und Hund ist es nicht ganz so einfach eine
Wohnung zu finden. Wir stehen am Abgrund und rutschen immer weiter...
Antwort auf Anfrage Zusatzfrage A von wbnst
Im Grundbuch stehen wir beide. Das ist es ja, ich habe alles unterschrieben. An
meinem Mann und meinem Schwager geglaubt und habe alles unterschrieben ohne
mich zu erkundigen was. Sogar meine Eltern (beide) hat er als Mitkreditnehmer für 30
000 € v
er
pf
l
i
cht
et
. Ei
ne St
r
af
anz
ei
ge br
i
ngt ni
cht
s, i
ch habe kei
ne Zeugen.
Antwort auf Nr. 13 angemahnt:
Daher meine Frage habe ich überhaupt Chancen aus der gesamtschuldnerischen
Haftung
raus
zu
kommen.
Neue Fakten: 21: Pfändbarkeit bei den Eltern, Vater Pflegefall
Meine zweite Frage wie viel ist bei meinen Eltern pfändbar? Mein Vater (83 J.) ist
Pflegefall, war eigentlich schon als er den Kredit mit unterschrieben hat.
Antwort auf Nr. 8 angemahnt
Muss ich auch die Schulden zahlen die mein Mann vor dem Hauskauf hatte, aber mit
in
diesen
Kredit
(220
000
€)
gef
l
ossen
si
nd?
23: Ich habe einen Auto auch auf Kredit, was passiert damit? Ohne Auto komme
ich
nicht
auf
die
Arbeit?
24: Ich habe noch eine Lebensversicherung (ca. 2500 €) wi
r
d das auch
gepfändet?
25:Mein Sohn hat auf seinem Sparbuch ca. 1200 € wi
r
d dasauch gepf
ändet
?
Vielen Dank! Gruß FSLF
Hannilaaiinn
Stammposter
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Ort: Witten
Beiträge: 794
Vorschlag zu 4-9
Vorschlag: du und deine Eltern, ihr macht alle (jeder für sich) Inso (damit du deren
schulden nicht erbst; klar ginge es, das erbe auszuschlagen, aber dann würdest du
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Ulli Bruns
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auch keine Gegenstände erben aus deren Haushalt, die dir vielleicht viel bedeuten).
denn wenn ihr das nicht bezahlen könnt, kommt ihr da anders nicht raus.
such dir bei einer anderen Bank sofort ein neues Konto (nicht SPK), auf das dann alle
deine einnahmen gehen (Gehalt, Kindergeld, etc.). zahl nix mehr an die SPK.
deine
Eltern
auch
(neue
Konten),
wenn
sie
bei
SPK
sind.
Vorschlag zu 24
das Geld aus der LV könntest du dir noch vor inso-antrag auszahlen lassen, falls die
nicht zur Sicherung der Kredite war, und die Kaution für deine Wohnung und einen teil
der Einrichtung davon bezahlen, das wäre dann auch keine Verschwendung von
vermögen. wenn sie zur Sicherung der Kredite war, ist sie sowieso weg.
Antwort auf 25
an das Geld deines Sohnes kommt keiner, er hat ja nix unterschrieben, und es ist
ganz einfach SEINS.
Geändert von Hannilaaiinn (30.06.2006 um 07:20 Uhr).
owwuh
Stammposter
Registriert seit: 03.01.2005
Beiträge: 1.040
Hallo
FSLF,
Antwort zu 20
die Aussage des Anwalt stimmt nicht, wenn ihr gesamtschuldnerisch den DarlehensVertrag bei der Bank unterschrieben habt Egal wer auszieht, die Bank wird auf euch
beide
zukommen,
wenn
beide
den
Vertrag
unterschrieben
haben.
Der Anwalt meinte vielleicht - wenn er auszieht, muss er im Innenverhältnis dir
weniger Unterhalt zahlen. Nur so kann ich den Satz verstehen.
Und verzichte in so einem Fall bloß nicht auf Unterhalt, sofern du welchen bekommen
würdest. Lass ihn zahlen bis er schwarz wird - nettes hallo an Düsseldorfer :-) Er
hat
es
nicht
anders
verdient.
Antwort zu 19
Könntest du das Haus halten? Wenn ja, dann bleibe drin, heutzutage hat man bessere
Chancen, das der gewalttätige Mensch ausziehen muss und der andere drinbleiben
kann.
Das lohnt sich aber nur, wenn du wirklich das Haus halten kannst. Wenn nicht, dann
zieh
schnellstmöglich
da
raus
mit
deinen
Eltern.
Warum schreibst du nur, das die Polizei da war. Habt ihr ihn nicht angezeigt?
Mach das noch wenn nicht geschehen bis jetzt, kannst immer noch, wenn einmal die
Grenze überschritten wurde, wird der Abstand kürzer und es wird schlimmer und
öfters vorkommen. Hoff nicht drauf, das es besser wird, das ist vermutlich
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Ulli Bruns
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verschwendete
Zeit.
Tröste dich, es gibt noch andere die geglaubt haben und alles unterschrieben haben,
bist
da
nicht
alleine
:-)
Antwort zu 13
Die Frage nach den Chancen aus der Haftung rauszukommen, meine Erfahrung ist
leider:
nein
Du bist für alle Schulden haftbar, die in diesem Vertrag stehen, den du
mitunterschrieben
hast.
zu 25
An das Geld der Kinder geht niemand ran. Hat dein Mann Verfügungsgewalt über das
Sparbuch?
Wenn
ja,
dann
lass
dies
ändern.
Owwuh
hau-wech
Stammposter
Registriert seit: 14.05.2005
Beiträge: 146
@TE:
keine zeugen zu haben bedeutet noch nicht, kein recht zu bekommen. der rechter
würdigt die beweise frei, es müssen also nicht zwangsläufig zeugen vorhanden sein.
außerdem bist du selbst ja zeuge, zudem sprechen einige Indizien dafür, dass hier
was
nicht
stimmt.
Ratschlag zu 4-9
warum deine Eltern "nur" für 30.000 bürgen? schließlich sind sie alt und könnten mit
ihrer Rente überhaupt keine größeren Beträge decken. die Bank ist ja von Gesetzes
wegen verpflichtet zu prüfen, ob die schulden auch überhaupt zurückgezahlt werden
können.
ich würde ebenfalls eine RA (aber bitte eine fitten Fachanwalt, auch wenn er teuer
ist!!!) aufsuchen und abklären, ob nicht Schwager oder man strafrechtlich belangt
werden können. das würde ich auf jeden fall nicht unversucht lassen!
hau-wech

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Thesen zur Onlineberatung
Die Erfahrungen aus dem Forum-Schuldnerberatung zeigen, dass ein
Zusammenwirken zwischen Experten- und Mitbetroffenenberatung in Form der
Online-Beratung möglich, sondern auch sinnvoll ist.
Fest steht allerdings auch, dass eine persönliche, auf den individuellen Problemfall
abgestellte, qualifizierte face-to face Beratung durch die Onlineberatung keinesfalls
ersetzt werden kann und auch nicht soll.
In vielen Bereichen sozialer Arbeit haben sich ergänzende Angebote zu einem
qualifizierten Behandlungsangebot etabliert und werden durch die Selbsthilfe
getragen.
Das Spektrum reicht von Motivationsarbeit, über Begleitung der Arbeit durch die
Spezialisten bis hin zur Nachsorge.
Die Bedeutung der Selbsthilfe für die Sicherung von Behandlungserfolgen ist
mittlerweile unumstritten.
Onlineberatung, egal ob im moderierten Themenchat, in moderierten oder freien
Diskussionsforen ergänzt das knappe Gut von Ressourcen innerhalb der
Schuldnerberatungsstellen durch Elemente der Selbsthilfe und hat von da her ihren
Platz im Hilfesystem –in der Beratung überschuldeter Menschen..
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