Ausgabe 01/2015 vom 30.01.2015

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Ausgabe 01/2015 vom 30.01.2015
Amtsblatt
1
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
der Verbandsgemeinde Unstruttal
Ausgabe 01/2015 . 30. 01.2015
Amtsblatt
2
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
IHRE ANSPRECHPARTNER IN STÄDTEN UND GEMEINDEN
Sprechzeiten und Telefonnummern der Mitgliedsgemeinden
der VerbGem Unstruttal
Notrufe
Polizei ....................................................................................... 1 10
Feuerwehr ................................................................................. 1 12
Rettungsdienst ......................................................................... 1 12
Wichtige Telefonnummern
Polizeistation Freyburg (Unstrut) ..................... 03 44 64 / 35 58 90
Regionalbereichsbeamte . [email protected]
Polizeistation Nebra (Unstrut) ................................. 03 44 61 / 6 90
Kreisstelle Naumburg für Brand- und
Katastrophenschutz, Rettungswesen .................... 0 34 45 / 7 52 90
Kreiskrankenhaus Saale-Unstrut Naumburg .............. 0 34 45 / 72-0
Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut .................. 03 44 64 / 6 61-0
envia Mitteldeutsche Energie AG
Montag – Freitag ................................................ 0800 / 2 30 50 70
Abwasserzweckverband „Untere Unstrut“ .......... 03 44 64 / 3 55 60
01 71 /4 45 58 97
Abwasserzweckverband Unstrut-Finne ............... 03 44 61 / 3 54 61
Zweckverband Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt
Gewerbegebiet Görschen ...................................... 03 44 45 / 22 3-0
Amtsgericht Naumburg und Grundbuchamt ............. 0 34 45 / 2 80
Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ ............... 0 44 61 / 5 58 18
[email protected]
Stadt Freyburg (Unstrut)
03 44 64 / 3 00-10
nach Vereinbarung
Gemeinde Balgstädt
03 44 64 / 2 80 30
dienstags ......................... 17.00-18.00 Uhr
Gemeinde Gleina
03 44 62 / 2 04 89
dienstags ......................... 15.00-18.00 Uhr
donnerstags ..................... 15.00-16.00 Uhr
Gemeinde Goseck
01 71 / 1 76 90 10
dienstags ......................... 18.30-19.00 Uhr
Gemeinde Karsdorf
03 44 61 / 5 52 36
dienstags ......................... 15.00-17.30 Uhr
........................... sowie nach Vereinbarung
Stadt Laucha an der Unstrut 1. u. 3. Dienstag im Monat16.00-18.00 Uhr
03 44 62 / 7 00 11,
Bereitschaft Bauhof
01 74 / 2 13 81 29
OT Kirchscheidungen,
2. Dienstag im Monat ...... 16.00-18.00 Uhr
Dorfgemeinschaftshaus,
Lindenstraße 37
OT Burgscheidungen,
4. Dienstag im Monat ..... 16.00-18.00 Uhr
Gemeindebüro,
Schlossbergstraße 54
........................... sowie nach Vereinbarung
Stadt Nebra (Unstrut)
dienstags ......................... 16.00-18.00 Uhr
03 44 61 / 2 21 01 o. 2 20 16 donnerstags ..................... 14.00-16.00 Uhr
01 62 / 2 47 36 20
Verbandsgemeinde Unstruttal
Sitz Freyburg (Unstrut)
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
sowie Außenstellen Laucha an der Unstrut und Nebra (Unstrut)
dienstags
09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
donnerstags
09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
freitags
09:00-12:00 Uhr
Telefonverzeichnis
VerbGem Unstruttal ........................................................ 03 44 64 / 3 00-0
Fax Freyburg ................................................................. 03 44 64 / 3 00-60
Bereitschaftsdienst außerhalb der Dienstzeiten ............ 01 77 / 3 39 06 25
Verbandsgemeindebürgermeisterin .............................. 03 44 64 / 3 00-20
Hauptamt ...................................................................... 03 44 64 / 3 00-20
Poststelle .................................................................. 03 44 64 / 3 00-20
Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung ........ 03 44 64 / 3 00-13
3. Arbeitsmarkt ......................................................... 03 44 64 / 3 00-14
Ordnungsamt ............................................................... 03 44 64 / 3 00-31
Einwohnermeldeamt / Friedhofsamt ......................... 03 44 64 / 3 00-33
Standesamt ............................................................... 03 44 64 / 3 00-34
Fundbüro / Ordnungsangelegenheiten ...................... 03 44 64 / 3 00-32
Gewerbeamt / Feuerwehr .......................................... 03 44 64 / 3 00-30
Straßenverkehrsangelegenheiten .............................. 03 44 64 / 3 00-39
Finanzverwaltung .......................................................... 03 44 64 / 3 00-41
Grundsteuern ............................................................ 03 44 64 / 3 00-45
Kasse ........................................................................ 03 44 64 / 3 00-42
Elternbeiträge ........................................................... 03 44 64 / 3 00 44
Gewerbesteuer .......................................................... 03 44 64 / 3 00 48
Bauverwaltung .............................................................. 03 44 64 / 3 00-61
Bauanträge/Vorkaufsrecht ........................................ 03 44 64 / 3 00-54
Bauplanung/Stadtsanierung ...................................... 03 44 64 / 3 00-50
Dorferneuerung ........................................................ 03 44 64 / 3 00-59
Vermessung/Kataster ................................................ 03 44 64 / 3 00-50
Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge ............. 03 44 64 / 3 00-56
Liegenschaften ......................................................... 03 44 64 / 3 00-15
Sprechzeiten:
Amtsblatt:
Telefonnummer ............................................................ 03 44 64 / 3 00 28
E-Mail: ...................................................... [email protected]
Schiedsstelle Freyburg (Unstrut)
Rathaus Freyburg (Unstrut) – Verwaltungsgebäude II (hinter der Kirche,
Sitzungsraum)
Sprechzeiten: jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:00-19:00 Uhr
Schiedsstelle Laucha an der Unstrut
Markt 1
Sprechzeiten: jeden 1. Montag im Monat von 17:00-18:00 Uhr
Schiedsstelle Nebra (Unstrut)
Poststraße 1 in 06638 Karsdorf/OT Wetzendorf
Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat von 16:00-18:00 Uhr
Einwohnermeldeamt Nebra (Unstrut)
Telefonnummer ............................................................ 03 44 61 / 2 56 76
Sprechz.: Di 10:00-12:00/14:00-17:00 Uhr
E-mail-Adressen der Ämter
Verbandsgemeindebürgerm.: [email protected]
Hauptamt: ........................................... [email protected]
Ordnungsamt: .............................. [email protected]
Finanzverwaltung: ................................. [email protected]
Bauverwaltungsamt: .............................. [email protected]
Redaktionsschluss für die Amtsblatt-Ausgabe
02/2015 (27.02.2015) ist der 16.02.2015.
Telefon 03 44 64 / 3 00 28
Fax 03 44 64 / 3 00 60
E-Mail: [email protected]
Amtsblatt
3
Notdienst - Ärzte
Dienstgebiet Unstruttal – Bad Bibra
Dienstgebiet Naumburg (Saale)
Sie haben außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwerden, aber die Behandlung kann aus medizinischen Gründen nicht bis zum
nächsten (Werk-)Tag aufgeschoben werden?
Dann wählen Sie die bundesweite und kostenlose
zentrale Rufnummer: 116 117
für den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung.
Über diese kostenfreie Nummer werden Sie direkt mit einer Leitstelle,
einer Bereitschaftsdienstpraxis oder einem Arzt in Ihrer Nähe verbunden.
Die Einsatzzeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes
Einsatzzeiten:
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
14:00 Uhr bis 07:00 Uhr
19:00 Uhr bis 07:00 Uhr
14:00 Uhr bis 07:00 Uhr
07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr
07:00 Uhr bis Montag, 07:00 Uhr
Notfallsprechstunde:
In der genannten Praxis: Sa.: 09:00 -10:00 Uhr, So.: 10:00 -11:00 Uhr
Dienstgebiet Weißenfels
Für folgende Orte der VerbGem Unstruttal:
Goseck mit OT Markröhlitz
Der kassenärztliche Hausbesuchsdienst ist zu folgenden
Dienstzeiten
Mo., Di., Do.: 19:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr
Mi., Fr.: 14:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr
Sa., So. und alle Feiertage 07:00 Uhr bis Folgetag 07:00 Uhr
unter der zentralen Rufnummer: 116 117 zu erreichen.
Eine Notfallsprechstunde findet in der Asklepios Klinik, Naumburger
Straße 76 in Weißenfels Mi., Sa., So. und Feiertags zu folgenden Dienstzeiten statt.
Mittwoch und Freitag: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Sonnabend, Sonntag und Feiertags: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 16:00 Uhr
bis 18:00 Uhr
Bereitschaftsdienste
Wohnungsbaugesellschaften / Wohnungsgenossenschaften / Grundstücksverwaltungen für dringende Havariefälle bzw. Hausverwalter
Freyburger Wohnungsbau GmbH
Sektkellereistraße 2,
06632 Freyburg ................ Tel. 03 44 64 / 2 86 70 und 01 71 / 5 47 60 50
Karsdorfer Wohnungsbau GmbH
von Montag bis Freitag zu erreichen unter ............. Tel. 03 44 61 / 5 52 84
an den Wochenenden und Havarie ......................... Tel. 03 44 61 / 5 58 92
Wohnungsgenossenschaft „Frieden“ Nebra e.G.
Geschäftsstelle ....................................................... Tel. 03 44 61 / 2 42 70
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH
von Montag bis Freitag erreichbar unter ................. Tel. 03 44 61 / 2 20 83
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden
Havariefällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen.
Stadt Nebra (Unstrut) OT Reinsdorf
Böckeler, Goetheweg 3, 06618 Naumburg .............. Tel. 0 34 45 / 70 86-0
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Stadt Nebra (Unstrut) OT Klein- und Großwangen
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH ..................... Tel. 03 44 61 / 2 20 83
von Freitag 12:30 Uhr bis Montag 07:00 Uhr ist nur bei dringenden
Havariefällen ausschließlich Tel. 03 44 61 / 2 45 70 anzuwählen.
Gemeinde Goseck und Gleina
R. Cholewa, Weimarer Str. 17, 06618 Naumburg ... Tel. 0 34 45 / 70 23 32
Fax 0 34 45 / 70 10 95
AZV Unstrut-Finne
Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Karsdorf . Tel. 03 44 61 / 5 52 50
Fax 03 44 61 / 5 52 49
Störmeldung Einzugsbereich Kläranlage Laucha .... Tel. 03 44 62 / 2 16 58
............................................................................... Fax 03 44 62 / 2 16 56
AZV Untere Unstrut Bereitschaftsdienst ................. Tel. 01 71 / 4 45 58 97
AZV Naumburg Bereitschaftdienst .......................... Tel. 01 71 / 7 49 08 40
Trinkwasserversorgung Saale-Unstrut
Bereitschaftsdienst .................................................. Tel. 03 44 64 / 6 61-0
Trinkwasser Goseck .............................................. Tel. 01 71 / 1 76 90 10
envia Mitteldeutsche Energie AG
Entstörertelefon: ...................................................... Tel. 0800 / 2 30 50 70
MITGAS ................................................................... Tel. 01 80 / 2 700 701
Entstörertelefon: ................................................................ 01 80 / 2 20 09
Frauennotruf ................................................................ 01 73 / 9 46 20 79
Tierheim Freyburg e.V., Am Ententeich, 06632 Freyburg (Unstrut)
Mo-So 10.00-12.00 Uhr u. 15.00-16.00 Uhr
Tel. 01 52 / 24 49 69 48
Apotheken
Freyburg
Elisabeth-Apotheke
Oberstraße 54, 06632 Freyburg (Unstrut) .................... 03 44 64 / 2 90 04
Jahn-Apotheke
Markt 3, 06632 Freyburg (Unstrut) .............................. 03 44 64 / 2 73 65
Karsdorf
Unstrut-Apotheke
Straße der Befreiung 1a, 06638 Karsdorf OT Wetzendorf 03 44 61 / 5 70 11
Laucha
Löwen-Apotheke
Golzener Straße 1, 06636 Laucha an der Unstrut ......... 03 44 62 / 2 03 39
Nebra
Georg-Apotheke
Am Markt 3, 06642 Nebra (Unstrut) ............................. 03 44 61 / 2 24 05
Kindertagesstätten/Horte
Integrative Kindertagesstätte „Unstrut-Knirpse“ Nebra 03 44 61 / 2 20 01
Integrative Kindertagesstätte
„Schlosszwerge“ Burgscheidungen .............................. 03 44 62 / 2 18 00
Kindertagesstätte „Freundschaft“ Karsdorf ................... 03 44 61 / 5 52 89
Kindertagesstätte „Glöckchen“ Laucha ......................... 03 44 62 / 2 07 09
Kindertagesstätte „Reinsdorfer Landzwerge“ ............... 03 44 61 / 2 27 93
Kindertagesstätte „Hühnerjagd“ Freyburg .................... 03 44 64 / 2 74 75
Kindertagesstätte „Pittiplatsch“ Gleina ......................... 03 44 62 / 2 06 61
Integrative Kindertagesstätte „Sonnenschein“ Freyburg 03 44 64 / 2 82 01
Kindertagesstätte „Zwergenschloss“ Balgstädt ............ 03 44 64 / 2 76 84
Kindertagesstätte „Buddelflink“ Goseck ....................... 0 34 43 / 20 02 88
Kindertagesstätte „Kleine Rebläuse“ Freyburg .............. 03 44 64 / 6 68 33
Tagesmutti Ines Ballin, Wangener Unstrutspatzen ........ 03 44 61 / 2 33 54
Hort Hühnerjagd Freyburg ............................................ 03 44 64 / 2 72 93
Hort Laucha ................................................................ 03 44 62 / 60 19 25
Hort Nebra ..................................................................... 0178 / 9 13 67 22
Amtsblatt
Mülltermine
Hausmüll
Dienstag, 03.02.2015
Nebra
Mittwoch, 04.02.2015
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Zeuchfeld
Donnerstag, 05.02.2015
Burgscheidungen, Großwangen, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,
Wennungen
Freitag, 06.02.2015
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzendorf
Dienstag, 10.02.2015
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,
Plößnitz
Donnerstag, 12.02.2015
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz
Freitag, 13.02.2015
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz
Dienstag, 17.02.2015
Nebra
Mittwoch, 18.02.2015
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Zeuchfeld
4
Freitag, 13.02.2015
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzendorf
Dienstag, 17.02.2015
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,
Plößnitz
Freitag, 20.02.2015
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz
Mittwoch, 18.02.2015
Goseck
Dienstag, 24.02.2015
Nebra
Freitag, 20.02.2015
Freyburg, Neuenburg
Mittwoch, 25.02.2015
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Zeuchfeld
Donnerstag, 26.02.2015
Burgscheidungen, Großwangen, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,
Wennungen
Freitag, 27.02.2015
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzendorf
Gelbe Tonne
Mittwoch, 04.02.2015
Freyburg, Neuenburg
Donnerstag, 05.02.2015
Nebra
Freitag, 20.02.2015
Karsdorf, Markröhlitz, Reinsdorf, Wetzendorf
Mittwoch, 11.02.2015
Markröhlitz
Dienstag, 24.02.2015
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,
Plößnitz
Donnerstag, 12.02.2015
Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
Tröbsdorf
Donnerstag, 26.02.2015
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz
Freitag, 20.02.2015
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda,
Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten,
Weischütz
Dienstag, 03.02.2015
Burkersroda, Dietrichsroda, Laucha,
Plößnitz
Donnerstag, 05.02.2015
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz
Dienstag, 10.02.2015
Großwangen, Kleinwangen
Montag, 23.02.2015
Laucha
Dienstag, 24.02.2015
Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Mittwoch, 25.02.2015
Burkersroda, Dietrichsroda, Goseck
Donnerstag, 26.02.2015
Dobichau, Pödelist
Freitag, 06.02.2015
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz
Blaue Tonne
Dienstag, 10.02.2015
Nebra
Donnerstag, 05.02.2015
Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf
Mittwoch, 11.02.2015
Baumersroda, Dobichau, Ebersroda,
Gleina, Müncheroda, Pödelist, Schleberoda, Zeuchfeld
Freitag, 06.02.2015
Nebra
Donnerstag, 12.02.2015
Burgscheidungen, Großwangen, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,
Wennungen
Montag, 16.02.2015
Laucha
Dienstag, 17.02.2015
Baumersroda, Ebersroda, Gleina, Nißmitz,
Schleberoda, Zeuchfeld, Zscheiplitz
Montag, 09.02.2015
Karsdorf, Wennungen, Wetzendorf
Bioabfall
Freitag, 13.02.2015
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Hirschroda,
Müncheroda, Plößnitz, Reinsdorf, Städten,
Weischütz
Donnerstag, 19.02.2015
Balgstädt, Dorndorf, Größnitz, Goseck,
Hirschroda, Städten, Weischütz, Zscheiplitz
Donnerstag, 19.02.2015
Burgscheidungen, Großwangen, Kirchscheidungen, Kleinwangen, Tröbsdorf,
Wennungen
Freitag, 27.02.2015
Freyburg, Neuenburg, Nißmitz
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Montag, 09.02.2015
Großwangen, Kleinwangen, Markröhlitz
Mittwoch, 11.02.2015
Burgscheidungen, Kirchscheidungen,
Tröbsdorf
Donnerstag, 26.02.2015
Burkersroda, Dietrichsroda
Freitag, 27.02.2015
Dobichau, Pödelist
Erscheinungsdaten sowie
Redaktionsschlüsse
der nächsten Ausgaben des
Amtsblattes der Verbandsgemeinde Unstruttal
Ausgabe 02/2015
Erscheinungstag Freitag, 27.02.2015
Redaktionsschluss Montag, 16.02.2015
Ausgabe 03/2015
Erscheinungstag Freitag, 27.03.2015
Redaktionsschluss Montag, 16.03.2015
Sonderausg. Wahl
Erscheinungstag Samstag, 04.04.2015
Ausgabe 04/2015
Erscheinungstag Samstag, 02.05.2015
Redaktionsschluss Montag, 20.04.2015
Ausgabe 05/2015
Erscheinungstag Samstag, 29.05.2015
Redaktionsschluss Montag, 18.05.2015
Ausgabe 06/2015
Erscheinungstag Freitag, 26.06.2015
Redaktionsschluss Montag, 15.06.2015
Ausgabe 07/2015
Erscheinungstag Freitag, 31.07.2015
Redaktionsschluss Montag, 20.07.2015
Ausgabe 08/2015
Erscheinungstag Freitag, 28.08.2015
Redaktionsschluss Montag, 17.08.2015
Ausgabe 09/2015
Erscheinungstag Freitag, 25.09.2015
Redaktionsschluss Montag, 14.09.2015
Ausgabe 10/2015
Erscheinungstag Freitag, 30.10.2015
Redaktionsschluss Montag, 19.10.2015
Ausgabe 11/2015
Erscheinungstag Freitag, 27.11.2015
Redaktionsschluss Montag, 16.11.2015
Ausgabe 12/2015 (Weihnachtsausgabe)
Erscheinungstag Mittwoch, 23.12.2015
Redaktionsschluss Mittwoch, 09.12.2015
Änderungen vorbehalten!
Amtsblatt
5
Bekanntmachungen der
Verbandsgemeinde Unstruttal
Verbandsgemeinde Unstruttal
- Die Wahlleiterin -
Bekanntmachung
für die Städte Freyburg (Unstrut) und Nebra
(Unstrut) sowie für die Gemeinden Balgstädt,
Gleina und Goseck
Gemäß 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung und
§ 6 (2) KWG LSA in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des KWG
LSA vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit gültigen Fassung wird
folgendes bekannt gemacht:
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Verbandsgemeinde Unstruttal
- Die Verbandsgemeindebürgermeisterin -
Bekanntmachung
für die Städte Freyburg (Unstrut) und Nebra
(Unstrut) sowie für die Gemeinden Balgstädt,
Gleina und Goseck
Gemäß § 3 (1) i.V.m. § 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338) in der
derzeit gültigen Fassung wird hiermit die Gemeindewahlleiterin und deren
Stellvertreter für die
Bürgermeisterwahlen am 19. April 2015 und der eventuellen
Stichwahlen am 10. Mai 2015 in den o.g. Gemeinden bekannt gegeben:
Gemeindewahlleiterin:
Frau
Jana Grandi
Markt 1
06632 Freyburg (Unstrut)
Stellv. Gemeindewahlleiter:
Herr
Ronny Krämer
Markt 1
06632 Freyburg (Unstrut)
1. Als Wahltag für die Bürgermeisterwahlen in den o.g. Gemeinden ist der
19.04.2015 bestimmt worden.
2. Als Tag für eine eventuell notwendige Stichwahl ist der 10.05.2015
bestimmt worden.
Freyburg (Unstrut), d. 23.01.2015
3. Die Wahlzeit dauert jeweils von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
4. Auf der Grundlage des § 8 Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt
i.V.m. § 11 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt werden folgende
Wahlbezirke gebildet:
Stadt Feyburg (Unstrut): 8 Wahlbezirke: 001 Freyburg Nord
002 Freyburg Mitte
003 Freyburg Süd
004 OT Pödelist u. Dobichau
005 OT Schleberoda
006 OT Weischütz
007 OT Zeuchfeld
008 OT Zscheiplitz
Stadt Nebra (Unstrut):
4 Wahlbezirke: 001 Nebra
002 Nebra
003 OT Groß- u. Kleinwangen
004 OT Reinsdorf
Gemeinde Balgstädt:
4 Wahlbezirke: 001 OT Balgstädt
002 OT Burkersroda und
Dietrichsroda
003 OT Größnitz u. Städten
004 OT Hirschroda
Gemeinde Gleina:
3 Wahlbezirke: 001 OT Gleina u. Müncheroda
002 OT Baumersroda
003 OT Ebersroda
Jana Grandi
Stadt Freyburg (Unstrut)
Bekanntmachung
Gemäß § 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m.
§ 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der derzeit gültigen
Fassung wird folgendes bekannt gemacht:
Stadt Freyburg (Unstrut)
Burgenlandkreis
Land Sachsen-Anhalt
Freyburg (Unstrut), d. 23.01.2015
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Freyburg (Unstrut) schreibt die Stelle der/des
Gemeinde Goseck:
2 Wahlbezirke: 001 OT Goseck
002 OT Markröhlitz
Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind
nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar.
Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Sie sind verpflichtet, eine Versicherung gemäß § 38 a Abs. 2 (Anlage 8a) KWO LSA mit ihrer
Bewerbung vorzulegen.
Freyburg (Unstrut), den 23.01.2015
Jana Grandi
ehrenamtlichen Bürgermeisterin/
ehrenamtlichen Bürgermeisters
aus.
Die o.g. Stelle soll ab dem 06.07.2015 neu besetzt werden.
Die Stadt Freyburg (Unstrut) ist seit dem 01.01.2010 Mitglied der Verbandsgemeinde Unstruttal, die z.Zt. aus 7 Mitgliedsgemeinden besteht.
Die Stadt Freyburg (Unstrut) besteht aus den Ortsteilen Freyburg, Dobichau,
Nißmitz, Pödelist, Schleberoda, Weischütz, Zeuchfeld und Zscheiplitz und hat
z.Zt. ca. 4.800 Einwohner.
Die Stadt Freyburg (Unstrut) ist Sitz der Verbandsgemeinde Unstruttal und
bildet das Zentrum des Weinanbaus an Saale und Unstrut.
Freyburg ist in der zentralörtlichen Gliederung ein Grundzentrum.
Freyburg liegt an dem touristischen Erfolgskonzept „Straße der Romanik“,
„Weinstraße Sachsen-Anhalt“ und „Blaues Band“.
Die Stadt ist ein Kulturzentrum im Süden Sachsen-Anhalts und trägt den
Beinamen „Jahn-, Wein- und Sektstadt“.
Amtsblatt
6
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Jährliche Großveranstaltungen, wie das Gebietswinzerfest, der MDR-Musiksommer, die internationalen Tage der Mittelalterlichen Musik und das
deutschlandweite Friedrich-Ludwig-Jahn-Turnfest heben dieses Kulturzentrum hervor.
Die Wahl findet am 19.04.2015 statt, eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 10.05.2015 vorgesehen. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die
Bürgerinnen und Bürger (Urwahl). Für die Dauer der Amtszeit von 7 Jahren
erfolgt eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Notwendiger Verdienstausfall und notwendige Auslagen werden erstattet.
Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Stadt Freyburg (Unstrut) gezahlt.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne
von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger
Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht,
dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten
der EU eine Versicherung gemäß der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben haben.
Das erforderliche Formular kann beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden.
Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss von
mindestens 42 Wahlberechtigten der Stadt Freyburg (Unstrut) persönlich
und handschriftlich unterzeichnet sein.
Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der VerbGem
Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) erhältlich.
Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, sind davon befreit,
wenn gemäß § 21 (10) Satz 1 i.V.m. § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt eine Unterstützungserklärung abgegeben wurde.
Gesucht wird eine verantwortungsvolle und durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die durch ihre Erfahrungen in der Kommunalpolitik die Entwicklung der
Gemeinde zielstrebig vorantreibt. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in seinen/ihren Wohnsitz in der Stadt Freyburg (Unstrut) nimmt.
Die Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind schriftlich unter dem
Kennwort „Bürgermeisterwahl Freyburg (Unstrut)“ an folgende Adresse zu
richten:
Verbandsgemeinde Unstruttal
Wahlleiter
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Die Einreichungsfrist endet am 24.03.2015, 18.00 Uhr.
Gemäß § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur
innerhalb dieser Einreichungsfrist zurückgenommen werden können.
Mänicke
Bürgermeister
Anzeigenannahmeschluss
für die Amtsblatt-Ausgabe 02/2015
(27.02.2015) ist der 16.02.2015.
Tel.: 0 34 66 / 30 22 21
Stadt Nebra (Unstrut)
Bekanntmachung
Gemäß § 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m.
§ 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der derzeit gültigen
Fassung wird folgendes bekannt gemacht:
Stadt Nebra (Unstrut)
Burgenlandkreis
Land Sachsen-Anhalt
Nebra (Unstrut), d. 23.01.2015
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Nebra (Unstrut) schreibt die Stelle der/des
ehrenamtlichen Bürgermeisterin/
ehrenamtlichen Bürgermeisters
aus.
Die o.g. Stelle soll ab dem 01.07.2015 neu besetzt werden.
Die Stadt Nebra (Unstrut) ist seit dem 01.01.2010 Mitglied der Verbandsgemeinde Unstruttal, die z.Zt. aus 7 Mitgliedsgemeinden besteht.
Die Stadt Nebra (Unstrut) besteht aus den Ortsteilen Nebra, Großwangen,
Kleinwangen, und Reinsdorf und hat z.Zt. ca. 3.200 Einwohner.
Die Wahl findet am 19.04.2015 statt, eine möglicherweise erforderliche
Stichwahl ist am 10.05.2015 vorgesehen. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch
die Bürgerinnen und Bürger (Urwahl). Für die Dauer der Amtszeit von 7 Jahren
erfolgt eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Notwendiger Verdienstausfall und notwendige Auslagen werden erstattet.
Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Stadt Nebra (Unstrut) gezahlt.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne
von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger
Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht,
dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten
der EU eine Versicherung gemäß der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben haben.
Das erforderliche Formular kann beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden.
Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss von
mindestens 29 Wahlberechtigten der Stadt Nebra (Unstrut) persönlich und
handschriftlich unterzeichnet sein.
Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der VerbGem
Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) erhältlich.
Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, sind davon befreit,
wenn gemäß § 21 (10) Satz 1 i.V.m. § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt eine Unterstützungserklärung abgegeben wurde.
Die Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind schriftlich unter dem
Kennwort „Bürgermeisterwahl Nebra (Unstrut)“ an folgende Adresse zu
richten:
Verbandsgemeinde Unstruttal
Wahlleiter
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Die Einreichungsfrist endet am 24.03.2015, 18.00 Uhr.
Gemäß § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur
innerhalb dieser Einreichungsfrist zurückgenommen werden können.
Fax: 0 34 66 / 32 38 23
E-Mail: [email protected]
Hildebrandt
Bürgermeister
Amtsblatt
7
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Gemeinde Balgstädt
Gemeinde Gleina
Bekanntmachung
Bekanntmachung
Gemäß § 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m.
§ 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der derzeit gültigen
Fassung wird folgendes bekannt gemacht:
Gemäß § 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m.
§ 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der derzeit gültigen
Fassung wird folgendes bekannt gemacht:
Gemeinde Balgstädt
Burgenlandkreis
Land Sachsen-Anhalt
Gemeinde Gleina
Burgenlandkreis
Land Sachsen-Anhalt
Balgstädt, d. 23.01.2015
Gleina, d. 23.01.2015
Öffentliche Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung
Die Gemeinde Balgstädt schreibt die Stelle der/des
Die Gemeinde Gleina schreibt die Stelle der/des
ehrenamtlichen Bürgermeisterin/
ehrenamtlichen Bürgermeisters
ehrenamtlichen Bürgermeisterin/
ehrenamtlichen Bürgermeisters
aus.
aus.
Die o.g. Stelle soll ab dem 08.07.2015 neu besetzt werden.
Die o.g. Stelle soll ab dem 12.07.2015 neu besetzt werden.
Die Gemeinde Balgstädt besteht aus den Ortsteilen Balgstädt, Burkersroda,
Dietrichsroda, Größnitz, Hirschroda und Städten. Sie ist seit dem 01.01.2010
Mitglied der Verbandsgemeinde Unstruttal, die z.Zt. aus 7 Mitgliedsgemeinden
besteht.
Die Gemeinde Balgstädt hat z.Zt. ca. 1.100 Einwohner.
Die Gemeinde Gleina ist seit dem 01.01.2010 Mitglied der Verbandsgemeinde
Unstruttal, die z.Zt. aus 7 Mitgliedsgemeinden besteht.
Die Gemeinde Gleina besteht aus den Ortsteilen Gleina, Baumersroda,
Ebersroda und Müncheroda und hat z.Zt. ca. 1.200 Einwohner.
Die Stadt Freyburg (Unstrut) ist Sitz der Verbandsgemeinde Unstruttal und
bildet das Zentrum des Weinanbaus an Saale und Unstrut.
Die Wahl findet am 19.04.2015 statt, eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 10.05.2015 vorgesehen. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die
Bürgerinnen und Bürger (Urwahl). Für die Dauer der Amtszeit von 7 Jahren
erfolgt eine Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Notwendiger Verdienstausfall und notwendige Auslagen werden erstattet.
Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Gemeinde Balgstädt gezahlt.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne
von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger
Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht,
dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten
der EU eine Versicherung gemäß der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben haben.
Das erforderliche Formular kann beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden.
Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss von
mindestens 9 Wahlberechtigten der Gemeinde Balgstädt persönlich und
handschriftlich unterzeichnet sein.
Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der VerbGem
Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) erhältlich.
Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, sind davon befreit,
wenn gemäß § 21 (10) Satz 1 i.V.m. § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt eine Unterstützungserklärung abgegeben wurde.
Gesucht wird eine verantwortungsvolle und durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die durch ihre Erfahrungen in der Kommunalpolitik die Entwicklung der
Gemeinde zielstrebig vorantreibt. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in seinen/ihren Wohnsitz in der Gemeinde Balgstädt nimmt.
Die Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind schriftlich unter dem
Kennwort „Bürgermeisterwahl Balgstädt“ an folgende Adresse zu richten:
Verbandsgemeinde Unstruttal
Wahlleiter
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Die Wahl findet am 19.04.2015 statt, eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 10.05.2015 vorgesehen. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die
Bürgerinnen und Bürger (Urwahl). Für die Dauer der Amtszeit von 7 Jahren
erfolgt eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Notwendiger Verdienstausfall und notwendige Auslagen werden erstattet.
Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Gemeinde Gleina gezahlt.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne
von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger
Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht,
dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten
der EU eine Versicherung gemäß der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben haben.
Das erforderliche Formular kann beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden.
Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss von
mindestens 11 Wahlberechtigten der Gemeinde Gleina persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der VerbGem
Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) erhältlich.
Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, sind davon befreit,
wenn gemäß § 21 (10) Satz 1 i.V.m. § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt eine Unterstützungserklärung abgegeben wurde.
Gesucht wird eine verantwortungsvolle und durchsetzungsfähige Persönlichkeit, die durch ihre Erfahrungen in der Kommunalpolitik die Entwicklung der
Gemeinde zielstrebig vorantreibt. Es wird erwartet, dass der/die Stelleninhaber/in seinen/ihren Wohnsitz in der Gemeinde Gleina nimmt.
Die Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind schriftlich unter dem
Kennwort „Bürgermeisterwahl Gleina“ an folgende Adresse zu richten:
Verbandsgemeinde Unstruttal
Wahlleiter
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Die Einreichungsfrist endet am 24.03.2015, 18.00 Uhr.
Gemäß § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur
innerhalb dieser Einreichungsfrist zurückgenommen werden können.
Die Einreichungsfrist endet am 24.03.2015, 18.00 Uhr.
Gemäß § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur
innerhalb dieser Einreichungsfrist zurückgenommen werden können.
A. Krause
Bürgermeister
Blankenburg
Bürgermeister
Amtsblatt
8
Gemeinde Goseck
Bekanntmachung
Gemäß § 63 (2) Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG
LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung i.V.m.
§ 88 KWO LSA vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338, 435) in der derzeit gültigen
Fassung wird folgendes bekannt gemacht:
Gemeinde Goseck
Burgenlandkreis
Land Sachsen-Anhalt
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Verbandsgemeinde Unstruttal
Verbandsgemeinde Unstruttal
- Die Wahlleiterin -
Bekanntmachung
für die Städte Freyburg (Unstrut) und Nebra
(Unstrut) sowie für die Gemeinden Balgstädt,
Gleina und Goseck
Goseck, d. 23.01.2015
Aufruf an die Parteien und Wählergruppen
Öffentliche Ausschreibung
Die Gemeinde Goseck schreibt die Stelle der/des
ehrenamtlichen Bürgermeisterin/
ehrenamtlichen Bürgermeisters
aus.
Die o.g. Stelle soll ab dem 01.07.2015 neu besetzt werden.
Die Gemeinde Goseck ist seit dem 01.01.2010 Mitglied der Verbandsgemeinde Unstruttal, die z.Zt. aus 7 Mitgliedsgemeinden besteht.
Die Gemeinde Goseck besteht aus den Ortsteilen Goseck und Markröhlitz und
hat z.Zt. ca. 1.000 Einwohner.
Die Wahl findet am 19.04.2015 statt, eine möglicherweise erforderliche Stichwahl ist am 10.05.2015 vorgesehen. Die Wahl erfolgt unmittelbar durch die
Bürgerinnen und Bürger (Urwahl). Für die Dauer der Amtszeit von 7 Jahren
erfolgt eine Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit.
Notwendiger Verdienstausfall und notwendige Auslagen werden erstattet.
Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Entschädigungssatzung der Gemeinde Goseck gezahlt.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist jeder Deutsche im Sinne
von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet
haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten
der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger
Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht,
dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten
der EU eine Versicherung gemäß der Anlage 8a zu § 38a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt abzugeben haben.
Das erforderliche Formular kann beim Gemeindewahlleiter abgefordert werden.
Die Bewerbung für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister muss von
mindestens 8 Wahlberechtigten der Gemeinde Goseck persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der VerbGem
Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut) erhältlich.
Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören, sind davon befreit,
wenn gemäß § 21 (10) Satz 1 i.V.m. § 24 des Kommunalwahlgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt eine Unterstützungserklärung abgegeben wurde.
Die Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen sind schriftlich unter dem
Kennwort „Bürgermeisterwahl Gemeinde Goseck“ an folgende Adresse zu
richten:
Verbandsgemeinde Unstruttal
Wahlleiter
Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)
Die Einreichungsfrist endet am 24.03.2015, 18.00 Uhr.
Gemäß § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur
innerhalb dieser Einreichungsfrist zurückgenommen werden können.
H. Panse
Bürgermeister
Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die
Besetzung des Wahlausschusses
Am 19.04.2015 finden in den oben genannten Gemeinden Bürgermeisterwahlen statt.
Auf der Grundlage der §§ 10 und 10 a KWG LSA in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des KWG LSA vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92)
in der derzeit gültigen Fassung und des § 4 Kommunalwahlordnung Land
Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338) in der derzeit
gültigen Fassung fordere ich die Parteien und Wählergruppen der oben genannten Städte und Gemeinden auf, für die Bildung des Wahlausschusses wahlberechtigte Bürger als Beisitzer und Stellvertreter zu benennen.
Die o.g. Städte und Gemeinden haben die Aufgaben des Gemeindewahlleiters
auf die Verbandsgemeindebürgermeisterin der VerbGem Unstruttal und
zugleich die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses auf einen vom Verbandsgemeinderat der VerbGem Unstruttal zu berufenden Wahlausschuss übertragen.
Laut Festlegung der Wahlleiterin sind für diesen Ausschuss 4 Beisitzer und
4 Stellvertreter zu berufen.
Die Vorschlagsfrist endet am 24.02.2015 um 16:00 Uhr.
Die Vorschläge sind an die Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632
Freyburg (Unstrut), zu richten.
Gemäß § 13 (1) KWG LSA sind die Beisitzer der Wahlausschüsse und Wahlvorstände ehrenamtlich tätig. Die §§ 30-32 des Kommunalverfassungsgesetztes
des Landes Sachsen-Anhalt gelten entsprechend.
Die Möglichkeit der Bestimmung von unbefristeten Beschäftigten von im
Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer der
Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts
wird im § 13 (1a) KWG LSA geregelt.
Die Möglichkeit der Berufung eines Bediensteten der Gemeinde zum
Gemeindewahlleiter oder zum Stellvertreter sowie zum Wahlvorsteher oder zu
einem Beisitzer des Wahlausschusses oder des Wahlvorstandes wird im
§ 13 (1b) KWG LSA geregelt.
Nach § 13 (2) KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für
Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Ablehnung oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt wird über
§ 13 (3) des KWG LSA geregelt.
Freyburg (Unstrut), den 23.01.2015
Jana Grandi
Für Ihre Werbung:
Telefon: (0 34 66) 30 22 21
Fax: (0 34 66) 32 38 23
e-mail: [email protected]
Amtsblatt
9
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Verbandsgemeinde Unstruttal
- Die Wahlleiterin -
wirtschaftlichen Verhältnisse geändert haben, so ist dies unverzüglich bei der Verbandsgemeinde Unstruttal, Abteilung Steuern, Markt
1, in 06632 Freyburg (Unstrut) anzuzeigen.
Bekanntmachung
Ein geänderter Steuerbescheid für die Hundesteuer wird den Steuerpflichtigen
in dem Fall zugehen, indem die Gemeinde die Hundesteuersatzung ändert.
Ebenfalls werden bei Änderung der Hebesätze in den Gemeinden geänderte
Steuerbescheide erstellt.
für die Städte Freyburg (Unstrut) und Nebra
(Unstrut) sowie für die Gemeinden Balgstädt,
Gleina und Goseck
Aufruf an die Parteien und Wählergruppen
Aufforderung zur Abgabe von Vorschlägen für die
Besetzung der Wahlvorstände
Am 19.04.2015 finden in den oben genannten Gemeinden Bürgermeisterwahlen statt.
Auf der Grundlage des § 12 KWG LSA in der Fassung der Bekanntmachung der
Neufassung des KWG LSA vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit
gültigen Fassung i.V.m. § 6 Kommunalwahlordnung Land Sachsen-Anhalt
(KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338) in der derzeit gültigen Fassung
fordere ich die Parteien und Wählergruppen in den oben genannten Mitgliedsgemeinden auf, für die Bildung der Wahlvorstände wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger als Beisitzer zu benennen.
Gemäß der Festlegung der Wahlleiterin der VerbGem Unstruttal sind für alle
Wahlbezirke der Mitgliedsgemeinden je ein Wahlvorstand, bestehend aus
dem Wahlvorsteher und 5 Beisitzern zu berufen.
Die Vorschlagsfrist endet am Dienstag, dem 24.02.2015, um 16:00 Uhr.
Falls kein Abbuchungsverfahren genutzt wird, wird gebeten, die Grundsteuer
und Hundesteuer für 2015 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die
sich aus dem letzten Bescheid ergeben, auf das in diesem Bescheid angegebene
Bankkonto zu überweisen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese öffentliche Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
VerbGem Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg schriftlich oder zur Niederschrift
einzulegen.
Die Einlegung eines Widerspruches entbindet Sie nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung, da der Widerspruch gemäß § 80 (2) Ziff. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung hat.
Die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung kann gemäß § 80 (5) VwGO
bei dem Verwaltungsgericht Halle, Justizzentrum Halle, Thüringer Str. 16,
06112 Halle schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragt werden.
Jana Grandi
Verbandsgemeindebürgermeisterin
Die Vorschläge sind an die Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632
Freyburg (Unstrut), zu richten.
Gemäß § 13 (1) KWG LSA sind die Beisitzer der Wahlausschüsse und Wahlvorstände ehrenamtlich tätig. Die §§ 30-32 Kommunalverfassungsgesetztes des
Landes Sachsen-Anhalt gelten entsprechend.
Nach § 13 Abs. 2 KWG LSA können Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für
Wahlvorschläge ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt wird durch § 13 Abs. 3 des KWG LSA geregelt.
Freyburg (Unstrut), den 23.01.2015
Jana Grandi
Mitteilung des Steueramtes
der Verbandsgemeinde Unstruttal
Das Steueramt der Verbandsgemeinde Unstruttal weist alle Steuerpflichtigen in
den zur VerbGem Unstruttal gehörenden Städten und Gemeinden zur Zahlung
der Steuern und Abgaben auf den nächsten Zahlungstermin hin.
Zum Zahlungstermin 15.2. werden für die Ratenzahler folgende Steuern fällig:
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Hundesteuer.
Bekanntmachung
der Festsetzung der Grundsteuer A und B sowie
der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2015
In den Städten und Gemeinden, in denen sich die Hebesätze für die Grundsteuer
A und B und die Sätze für die Hundesteuer nicht verändern, ist aufgrund des §
28 des Grundsteuergesetzes und der entsprechenden Regelungen in den gemeindlichen Hundesteuersatzungen die gleiche Grund- und Hundesteuer wie
im Jahr 2014 zu entrichten. Dies wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Die aus den Vorjahren vorliegenden Steuerbescheide behalten somit ihre Gültigkeit auch für das Jahr 2015.
Sollten sich in den persönlichen und sachlichen Grundlagen zur Festsetzung der
Grundsteuer A und B Änderungen ergeben, erfolgt auf der Grundlage des vom
Finanzamt erlassenen Messbescheides eine Neuveranlagung mittels schriftlichem Bescheid.
Sollte bei Grundstücken, welche durch Ersatzbemessung veranlagt
worden sind, ein Eigentümerwechsel stattgefunden, oder sich die
Bekanntmachung
zur Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/2017 in den Grundschulen der
Verbandsgemeinde Unstruttal
Werte Personensorgeberechtigte,
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen wird durch den/die
Personensorgeberechtigten das schulpflichtig werdende Kind an der zuständigen Grundschule angemeldet.
Schulpflichtig für das Schuljahr 2016/17 werden alle Kinder, die bis zum
30.06.2015 das sechste Lebensjahr vollendet haben (Geburtszeitraum
01.07.2009 bis 30.06.2010).
Kinder, die bis zum 30.06.2015 das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können
vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn sie aus
amtsärztlicher Sicht einen körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen
Entwicklungsstand und unter pädagogischen Gesichtspunkten einen entsprechenden Entwicklungsstand erreicht haben, der eine vorzeitige Einschulung
rechtfertigt.
Grundschule Karsdorf
Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt durch die Personensorgeberechtigten persönlich am Mittwoch, dem 25. Februar 2015, jeweils
zwischen 07.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 11.30 Uhr bis 15.00 Uhr in der
Grundschule, Promenade 1 in 06638 Karsdorf.
Bei der Anmeldung stellen Sie bitte Ihr Kind vor. Benötigt wird auch die
Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch.
Falls Sie keinen der Termine wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit der
zuständigen Grundschule in Verbindung. (Tel.: 5 54 60)
Zum Einzugsgebiet der Grundschule Karsdorf gehören die Gemeinden
Karsdorf mit Ortsteilen Wennungen und Wetzendorf.
Kummer, Schulleiterin
Grundschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“
Freyburg (Unstrut)
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2016/17 für den Bereich
der Grundschule „Friedrich-Ludwig-Jahn“ Freyburg erfolgt am Montag, dem
23.02.2015 in der Zeit von 13.20 Uhr bis 17.30 Uhr in der Grundschule,
Schulstraße 1, bei Frau Franke - Schulleiterin. Das anzumeldende Kind ist
vom Erziehungsberechtigten persönlich vorzustellen. Bei der Anmeldung ist die
Geburtsurkunde vorzulegen. Um telefonische Voranmeldung wird gebeten (03 44 64 / 2 72 90). Zum Einzugsbereich der Friedrich-Ludwig-JahnGrundschule gehören folgende Orte: Freyburg mit den Ortsteilen Zscheiplitz,
Nißmitz, Schleberoda, Zeuchfeld, Dobichau und Pödelist, Balgstädt mit den
Ortsteilen Größnitz und Städten.
B. Franke, Schulleiterin
Amtsblatt
10
Grundschule Friedrich Bödecker
Laucha an der Unstrut
Am Dienstag, dem 24.02.2015 findet in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr
die Schulaufnahme für das Schuljahr 2015/2016 an der Grundschule Friedrich
Bödecker, Eckartsbergaer Straße 17, in Laucha an der Unstrut statt. Wir bitten
die Eltern, ihr Kind und die Geburtsurkunde mitzubringen. Zum Einzugsbereich gehören die Stadt Laucha an der Unstrut sowie die Orte Dorndorf,
Weischütz, Kirchscheidungen, Burgscheidungen, Tröbsdorf, Burkersroda,
Hirschroda, Dietrichsroda, Plößnitz, Gleina, Müncheroda, Baumersroda und
Ebersroda.
Wiedenbeck, Schulleiterin
Grundschule Nebra (Unstrut)
Für die Kinder des Bereiches der Grundschule Nebra (Unstrut) erfolgt die
Anmeldung der im Schuljahr 2016/2017 schulpflichtig werdenden Kinder am
Mittwoch, dem 18.02.2015 in der Zeit von 7.00 bis 14.00 Uhr in der
Grundschule Nebra (Unstrut). Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde mit. Ihre
Kinder werden zu einem späterem vereinbarten Termin in den Kindertagestätten überprüft. Zum Einzugsgebiet der Grundschule Nebra (Unstrut)
gehören die Stadt Nebra (Unstrut) sowie die Orte Groß- und Kleinwangen und
Reinsdorf.
Fuchs, Schulleiterin
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Einrichtung der Weinbergsrolle des
Landes Sachsen-Anhalt
Antrag Einzellage „Freyburger Himmelreich“
Standort (genaue Flurstücke siehe Tabelle und Karte):
· Gemarkung Freyburg, Flur 11
· Gemarkung Zscheiplitz, Flure 1, 2, 3 und
· Gemarkung Müncheroda, Flur 3
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass beim Amt für Landwirtschaft,
Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59 in 06667 Weißenfels ein
Antrag zur Eintragung der Einzellage „Freyburger Himmelreich“ in die
Weinbergsrolle gestellt wurde.
Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist nach der
Verordnung zur Durchführung des Weinrechts im Land Sachsen-Anhalt vom
13.12.2011 (GVBl. LSA Nr. 25/2011, ausgegeben am 16.12.2011) die zuständige
Behörde für die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle im Land SachsenAnhalt.
Stellungnahmen, Fragen und Hinweise zum Antrag sind bis zum 01. März 2015
an die Verbandsgemeinde Unstruttal, Hauptamt, Markt 1, 06632 Freyburg
(Unstrut) zu richten.
Adam-Ries-Grundschule Uichteritz
Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder für das Schuljahr 2016/2017 ist in
der Adam-Ries-Grundschule Uichteritz am Mittwoch, dem 18. Februar
2015, zwischen 8.00 und 16.00 Uhr in der Grundschule vorzunehmen. Bitte
bringen Sie ihr Kind und dessen Geburtsurkunde mit. Zum Einzugsbereich der
Grundschule Uichteritz gehört die Gemeinde Goseck mit dem Ortsteil
Markröhlitz.
S. Arnold, Schulleiterin
Jana Grandi
Verbandsgemeindebürgermeisterin
(Anlage - siehe Karte)
Einzellage „Freyburger Himmelreich“
Jana Grandi
Verbandsgemeindebürgermeisterin
Weinbergsrolle ALFF SÜD
Haustierschlachtung
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Burgenlandkreises
setzt alle Bürger, die noch Haustierschlachtungen durchführen, darüber in
Kenntnis, welche Tierärzte oder amtl. Fachassistenten die amtl. Schlachttierund Fleischuntersuchung bei Hausschlachtungen absichern.
i. A. Tänzer
Sachbearbeiterin
Ordnungsamt/Gewerbe
Verantwortl. Tierarzt
bzw. amtl. Fachassistent
(Fleischkontrolleur)
Ortsteile
Herr FTA Mosch, Heiner
Tel.: 03 44 62 / 2 04 20
und 03 44 62 / 2 02 73
Hirschroda, Karsdorf,
Wennungen, Wetzendorf,
Reinsdorf
Frau Dr. Reglich, Karin
Tel.: 03 44 64 / 2 63 71
und 0171 / 6 34 86 46
Schleberoda, Gleina, Baumersroda, Balgstädt, Freyburg,
Nißmitz, Ebersroda
Herr Dr. Frankenberger, Ortwin
Tel.: 03 44 64 / 2 82 96
Zeuchfeld
Herr Dr. Eisemann, Bodo
Tel.: 03 44 62 / 2 04 76
Laucha, Dorndorf, Plößnitz,
Burgscheidungen, Tröbsdorf,
Kirchscheidungen, Zscheiplitz, Weischütz, Müncheroda
Frau TÄ Siebert, Alexandra
Tel.: 03 44 65 / 70 00 30
und 0170 / 5 26 56 14
Nebra, Großwangen, Kleinwangen
Frau Schulze, Karin
Tel.: 03 44 63 / 2 79 94
Burkersroda, Dietrichsroda,
Größnitz, Städten
Frau Kloß, Heidrun
Tel.: 0 34 43 / 20 22 74
Pödelist, Dobichau, Goseck,
Markröhlitz
GEMEINDE
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Gleina
Gleina
Gleina
Gleina
Gleina
Gleina
Gleina
Gleina
SUMME
GEMARKUNG
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Freyburg
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Zscheiplitz
Müncheroda
Müncheroda
Müncheroda
Müncheroda
Müncheroda
Müncheroda
Müncheroda
Müncheroda
Flur
11
11
11
11
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
Flurstück
359
360
361
675/1
43/1
52/2
55/4
55/6
55/8
55/9
56
57/1
62
73
8/10
8/11
8/12
8/8
8/9
82/36
10/1
114/24
12/1
14/1
16/1
18/1
2
23/1
26/1
28/1
3
50/21
50/40
53/4
54/4
12
17/1
21/1
24/1
27/1
30
31
40
Rebfläche m2
440
20582
12980
5280
1675
6540
8110
10088
3910
2930
680
52944
4630
13487
9290
18332
13338
6852
18350
13240
7085
1515
5371
6280
3000
14870
14254
360
2830
10160
1530
600
26806
2500
1800
9800
12579
3630
9685
4280
8160
562
250
371585
Amtsblatt
11
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Gemeinde Balgstädt
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd
Müllnerstraße 59, 06667 Weißenfels
Öffentliche Bekanntmachung
Bodenordnungsverfahren Burkersroda III
Verfahrensnummer:
Aktenzeichen:
Beschluss vom:
Landkreis:
NA 1/1/97
42BLK194
22.11.2000
Burgenlandkreis
Ausführungsanordnung vom 11.12.2014
In dem Bodenordnungsverfahren Burkersroda III
Gemarkung Burkersroda
Flur 9: Flurstücke 55, 56/1, 56/2, 57/2, 58 und
Flur 5: Flurstücke 4/1, 185/4
wird hiermit nach § 61 Abs. 1 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), das zuletzt
durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert
worden ist, die Ausführungsanordnung des Bodenordnungsplanes erlassen.
Unterhaltungsverband
„Mittlere Saale - Weiße Elster“
Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und der rechtlichen
Wirkung des Bodenordnungsplanes wird der 01. März 2015, 0.00 Uhr festgesetzt.
- Körperschaft des öffentlichen Rechts Bahnhofstr. 32, 06242 Braunsbedra
Tel.: 03 46 33 / 2 10 86 oder 0170 / 2 39 24 21
Geschäftsführer: Herr Köcher
Verbandsvorsteher: Herr Petzold
Mit diesem Tag tritt der neue Rechtszustand an die Stelle des bisherigen.
Begründung:
Der Bodenordnungsplan wurde am 15.11.2010 bekannt gegeben, im
Anhörungstermin erörtert und mit Nachtrag 1 am 23.09.2014 durch die Teilnehmer und Nebenbeteiligten des Bodenordnungsverfahrens genehmigt.
Zur Umsetzung der getroffenen Regelungen ist gemäß § 61 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) die Ausführungsanordnung zu erlassen.
Haushaltssatzung 2015
A – Verwaltungshaushalt:
1. Einnahmen
Die Einnahmen belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf
1.170.300,- €.
2. Ausgaben
Die Ausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf
1.170.300,- €.
B – Vermögenshaushalt
1. Einnahmen
Die Einnahmen belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf
495.815,- €.
2. Ausgaben
Die Ausgaben belaufen sich im Haushaltsjahr 2015 auf
495.815,- €.
3. Kredite, Verpflichtigungsermächtigungen
Eine Kreditaufnahme (Kassenkredit) erfolgte im Haushaltsjahr 2012 und bleibt
für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 620.000 € bestehen. Der Kredit macht
sich erforderlich durch die Ausreichung der Mittel aus den bewilligten Zuwendungen durch das Landesverwaltungsamt erst nach der Bezahlung anfallender
Rechnungen durch den Unterhaltungsverband.
Die Haushaltssatzung wurde vom Vorstand in seinen Sitzungen am 17.09.2014
und 22.10.2014 aufgestellt und vom Ausschuss in seiner Sitzung am 05.11.2014
beschlossen.
Braunsbedra, d. 05.11.2014
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Ausführungsanordnung kann innerhalb von einem Monat ab der
Bekanntgabe Widerspruch - schriftlich oder zur Niederschrift - beim Amt für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Müllnerstraße 59, 06667
Weißenfels erhoben werden.
Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit der Bekanntmachung.
Die Frist wird nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der genannten Frist
bei der Behörde eingeht.
Dienstsiegel
gez. Ronneburg
Amtsblatt
12
Stadt Freyburg (Unstrut)
Verbandsgemeinde Unstruttal
Der Wahlleiter
Bekanntmachung
über den Sitzübergang auf den nächst festgestellten Bewerber im Gemeinderat der Stadt
Freyburg (Unstrut)
Gemäß § 47 Abs. 5 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG
LSA) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des KWG vom
27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92) und § 75 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das
Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. S. 338) in den derzeit
gültigen Fassungen gebe ich hiermit bekannt:
Herr Adam, Bernd (Wählergruppe: Freyburger Bürgerkreis) ist am 05.12.2014
verstorben.
Gemäß § 42 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes SachsenAnhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen
Fassung rückt
Herr Kögel, Ralf
OT Dobichau
Dobichau 27
06632 Freyburg (Unstrut)
Freyburg (Unstrut), den 19.12.2014
Krämer
Sprechstunden Notar in Freyburg
Wann: 09.00-12.00 Uhr
Wo:
Räumlichkeiten der AWO, Hinter der Kirche 2
Notariat Seeger:
30.01.2015, 27.02.2015,
29.05.2015, 26.06.2015,
25.09.2015, 30.10.2015,
27.03.2015,
31.07.2015,
27.11.2015,
24.04.2015,
28.08.2015,
18.12.2015
Notariat Hisecke:
13.02.2015, 13.03.2015,
12.06.2015, 10.07.2015,
09.10.2015, 13.11.2015,
10.04.2015,
14.08.2015,
11.12.2015
08.05.2015,
11.09.2015,
Freyburger Wohnungsbaugesellschaft mbH
Bekanntmachung
Betrifft: Öffentliche Auslegung des geprüften Jahresabschlusses
2013 der Freyburger Wohnungsbaugesellschaft mbh
Unter Berücksichtigung des § 121 GO zeigen wir hiermit an, das der, mit einem
uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung nebst Anhang) der Freyburger Wohnungsbaugesellschaft mbH per 31.12.2013 in der Zeit vom 02.02.2015 bis 12.02.2015
im Büro Sektkellereistr. 02 zur Einsicht, während folgender Dienstzeiten, ausliegt.
Montag
8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag
8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Schertling
Geschäftsführer
Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe
in der Stadt Freyburg (Unstrut)
Gemäß §§ 5, 8, 90 und 99 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014 S. 288) in Verbindung mit §
9 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen
Fassung (GVBl. LSA S. 1996 S. 405) hat der Gemeinderat der Stadt Freyburg
(Unstrut) in seiner Sitzung am 16.12.2014 folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Freyburg (Unstrut) ist mit ihren Ortsteilen Freyburg, Nißmitz und
Zscheiplitz Staatlich anerkannter Erholungsort des Landes Sachsen-Anhalt.
(2) Die Stadt Freyburg (Unstrut) erhebt die Kurtaxe zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung
und Unterhaltung ihrer Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen.
(3) Die Kurtaxe ist unabhängig davon zu zahlen, ob und in welchem Umfang die
Einrichtungen genutzt werden.
(4) Die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher
Einrichtungen nach besonderen Vorschriften und Festlegungen bleiben unberührt.
§ 2 Erhebungsgebiet
Erhebungsgebiet für diese Fremdenverkehrsabgabe ist die Stadt Freyburg
(Unstrut) mit ihren Ortsteilen Freyburg, Nißmitz und Zscheiplitz.
§ 3 Zahlungspflichtige
Zahlungspflichtig sind alle Personen, die im Erhebungsgebiet gegen Entgelt
übernachten, ohne dort eine Hauptwohnung zu haben und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen geboten wird.
als nächst festgestellter Bewerber (Wählergruppe: Freyburger Bürgerkreis)
nach.
Freyburg (Unstrut), 18.12.2014
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
§ 4 Befreiung von der Zahlungspflicht der Kurtaxe
(1) Von der Zahlungspflicht der Kurtaxe sind ausgenommen:
1. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
2. Schwerbehinderte, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit 50 v. H. beträgt
sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis
ständige Begleiter sind
3. Ortsfremde Personen, die sich nur zur Berufsausbildung im Erhebungsgebiet
aufhalten
4. Ortsfremde Personen, die sich im Erhebungsgebiet zur Durchführung bzw.
aktiven Teilnahme an Sportwettkämpfen aufhalten
5. Verwandte, Besucher oder Gäste von Personen, die ihre Hauptwohnung in
Freyburg (Unstrut) haben, wenn diese Angehörigen ohne Entgelt oder
Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden
6. Teilnehmer an von der Stadt Freyburg (Unstrut) anerkannten Kongressen
Tagungen, Lehrgängen und vergleichbaren Veranstaltungen
(2) Die Voraussetzung für die Befreiung von der Zahlung der Kurtaxe ist vom
Berechtigten nachzuweisen.
§ 5 Höhe der Kurtaxe
(1) Die Kurtaxe beträgt pro Übernachtung
für Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahre
1,50 €
für Kinder und Jugendliche von 7 bis 16 Jahre
1,00 €
für Pilger mit Pilgerausweis
1,00 €
(2) Dauernutzer von Bungalows, Ferienhäusern, Ferienwohnungen u. ä. zahlen,
wenn die Nutzungsdauer 1 Monat überschreitet, einen pauschalen Beitrag in
Höhe von jährlich 30,00 €.
§ 6 Entstehen der Zahlungspflicht
(1) Die Kurtaxenpflicht entsteht mit der Ankunft und endet mit dem Tage der
Abreise.
Die Dauer des Aufenthaltes wird nach der Anzahl der Übernachtungen berechnet.
(2) Für den Jahrespauschalbetrag nach § 5 Abs. 2 dieser Satzung entsteht die
Beitragspflicht grundsätzlich mit Beginn des Aufenthaltes.
§ 7 Erhebung der Kurtaxe
(1) Die Erhebung der Kurtaxe erfolgt durch die Verbandsgemeinde Unstruttal,
namens und im Auftrag der Stadt Freyburg (Unstrut) Markt 1, 06632 Freyburg.
(2) Die Kurtaxe ist vom Zahlungspflichtigen an den Vermieter zu entrichten, der
sie an die Stadt Freyburg (Unstrut) über die Verbandsgemeinde Unstruttal
abzuführen hat.
(3) Rückständige Kurtaxenbeiträge werden im Verwaltungszwangsverfahren
beigetrieben. Dabei hält sich die Verbandsgemeinde Unstruttal im Namen der
Stadt Freyburg (Unstrut) an den Vermieter.
§ 8 Pflichten und Zuständigkeit der Vermieter und vergleichbarer
Personen
(1) Wer Personen beherbergt, ihnen Wohnraum zur vorübergehenden Nutzung
überlässt oder einen Campingplatz oder Stellplatz für Wohnwagen, Caravans
und Reisemoblie betreibt, ist verpflichtet, die Kurtaxe einzunehmen und bei der
Verbandsgemeinde Unstruttal im Namen der Stadt Freyburg (Unstrut) monatlich abzurechnen. Als Nachweis dient das Meldeformular, das jeder Gast gemäß
§ 18 Meldegesetz LSA auszufüllen hat.
Amtsblatt
13
(2) Jeder Beherbergungsbetrieb hat diese Satzung so auszuhängen, dass jeder
Gast die Möglichkeit hat, die Regelungen dieser Satzung zur Kenntnis zu
nehmen.
(3) Das Meldeformular ist durch das Logo der Stadt Freyburg (Unstrut) gekennzeichnet; es ist fortlaufend nummeriert. Das Formular hat den Regelungen des
§ 18 Meldegesetz LSA zu entsprechen.
(4) Nach dem Ausfüllen des Meldeformulars erhält der Gast eine Kurkarte /
Gästekarte. Diese Karte ist mit dem Logo der Stadt Freyburg (Unstrut) gekennzeichnet und fortlaufend nummeriert.
(5) Der Gast sollte die Kurkarte / Gästekarte jederzeit als Nachweis für seine
Zahlungspflicht mit sich führen.
(6) Die zur Erhebung der Kurtaxe gespeicherten Daten sind nach einem Jahr zu
löschen.
§ 9 Rückzahlung der Kurtaxe
Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthaltes in der Stadt Freyburg (Unstrut) wird
die nach Tagen verrechnete und zu viel gezahlte Kurtaxe auf Antrag anteilig vom
Vermieter erstattet. Der Anspruch auf Rückzahlung erlischt einen Monat nach
der Abreise.
§ 10 Zuwiderhandlungen
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Zahlungspflicht
nicht nachkommt, wer die Kurtaxe den zahlungspflichtigen Personen nicht
berechnet oder erhobene Kurtaxe nicht ordnungsgemäß bei der Verbandsgemeinde Unstruttal abrechnet. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 8 Abs.
6 des Kommunalverfassungsgesetzes, KVG LSA in Verbindung mit dem
Kommunalabgabengesetz KAG LSA mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 €
geahndet werden.
§ 11 Inkrafttreten
Die Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Freyburg (Unstrut) wurde
am 16.12.2014 beschlossen und tritt am 01.02.2015 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 21.12.2010 zur Erhebung einer Kurtaxe in der
Stadt Freyburg (Unstrut) außer Kraft.
Freyburg (Unstrut), den 17.12.2014
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Gemeinde Karsdorf
Bekanntmachung
zum Beschluss der Jahresrechnung 2011 und
Auslegung der Jahresrechnung 2011 der
Gemeinde Karsdorf
Aufgrund des § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf in seiner Sitzung
am 02.12.2014 die Jahresrechnung der Gemeinde Karsdorf beschlossen und
dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung 2011 und die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes
des Burgenlandkreises über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 liegen in der
Zeit vom 02.02.2015-13.02.2015 während der Dienstzeiten
Montag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch
08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag
08.00-12.00 Uhr
zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Unstruttal,
Markt 1, Finanzverwaltung Zi. 215, in 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich aus.
Karsdorf, den 12.01.2015
Schumann
Bürgermeister
(Siegel)
Bekanntmachung
Mänicke
Bürgermeister
Siegel
Ausfertigungsvermerk
Die Satzung zur Erhebung einer Kurtaxe in der Stadt Freyburg (Unstrut) wurde
den Burgenlandkreis am 09.01.2015 angezeigt und wird hiermit ausgefertigt.
Freyburg (Unstrut), den 14.01.2015
Mänicke
Bürgermeister
Siegel
zum Beschluss der Jahresrechnung 2012 und
Auslegung der Jahresrechnung 2012 der Gemeinde Karsdorf
Aufgrund des § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Gemeinde Karsdorf in seiner Sitzung
am 02.12.2014 die Jahresrechnung der Gemeinde Karsdorf beschlossen und
dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft für das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung 2012 und die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes
des Burgenlandkreises über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 liegen in der
Zeit vom 02.02.2015-13.02.2015 während der Dienstzeiten
Montag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch
08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag
08.00-12.00 Uhr
zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Unstruttal,
Markt 1, Finanzverwaltung Zi. 215, in 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich aus.
Karsdorf, den 12.01.2015
Schumann
Bürgermeister
(Siegel)
Bestattungsinstitut
& Blumengeschäft
A. Schmidt
Büro Laucha
Glockenmuseumstr. 24
Tel. 03 44 62-30 90, Fax -3 09 19
www.Bestattungen-Axel-Schmidt.de
Büro Freyburg, Jahnplatz 7
Tel. 03 44 64-2 80 57
– Bestattungen aller Art
– Trauerreden
– Trauerfloristik
– Erledigung sämtl. Formalitäten
– Bestattungsvorsorge
– Tag- und Nachtbereitschaft
NEU
eigene Trauerhalle und Trauercafé
Amtsblatt
Stadt Laucha an der Unstrut
14
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Stadt Nebra (Unstrut)
Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung
zum Beschluss der Jahresrechnung 2011 und
Auslegung der Jahresrechnung 2011 der Stadt
Laucha an der Unstrut
des geprüften Jahresabschlusses 2013 der
Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH
Aufgrund des § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut in seiner
Sitzung am 11.12.2014 die Jahresrechnung der Stadt Laucha an der Unstrut
beschlossen und dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft für
das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung 2011 und die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes
des Burgenlandkreises über die Prüfung der Jahresrechnung 2011 liegen in der
Zeit vom 02.02.2015-13.02.2015 während der Dienstzeiten
Montag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch
08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag
08.00-12.00 Uhr
zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Unstruttal,
Markt 1, Finanzverwaltung Zi. 215, in 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich aus.
Laucha an der Unstrut, den 12.01.2015
Bilstein
Bürgermeister
Unter Berücksichtigung des § 121 der Gemeindeordnung für das Land SachsenAnhalt geben wir hiermit bekannt, dass der mit einem uneingeschränkten
Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2013 (Bilanz-, Gewinn- und
Verlustrechnung nebst Anhang) der Nebraer Wohnungsgesellschaft mbH per
31.12.2013 in der Zeit vom 09.02.2015 bis 20.02.2015 im Büro der Nebraer
Wohnungsgesellschaft mbH, Am Aschenhügel 1a in 06642 Nebra (Unstrut)
während folgender Bürozeiten
dienstags
09.00-12.00 Uhr und 13.00-17.30 Uhr sowie
donnerstags
09.00-12.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegen.
Weißhuhn
Geschäftsführerin
Informationen und Wissenswertes
aus dem Verwaltungsamt
Neues aus dem Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
Bekanntmachung
zum Beschluss der Jahresrechnung 2012 und
Auslegung der Jahresrechnung 2012 der Stadt
Laucha an der Unstrut
Aufgrund des § 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes
Sachsen-Anhalt hat der Gemeinderat der Stadt Laucha an der Unstrut in seiner
Sitzung am 11.12.2014 die Jahresrechnung der Stadt Laucha an der Unstrut
beschlossen und dem Bürgermeister für die Führung der Haushaltswirtschaft für
das Haushaltsjahr 2012 die Entlastung erteilt.
Die Jahresrechnung 2012 und die Niederschrift des Rechnungsprüfungsamtes
des Burgenlandkreises über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 liegen in der
Zeit vom 02.02.2015-13.02.2015 während der Dienstzeiten
Montag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Dienstag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr
Mittwoch
08.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
Donnerstag
08.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr
Freitag
08.00-12.00 Uhr
zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Unstruttal,
Markt 1, Finanzverwaltung Zi. 215, in 06632 Freyburg (Unstrut) öffentlich aus.
Laucha an der Unstrut, den 12.01.2015
Bilstein
Bürgermeister
Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal
in Freyburg (Unstrut), Markt 1, hat an folgenden Samstagen
jeweils in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet:
Samstag, den 07.02.2015
Samstag, den 07.03.2015
Alle Bürger aus den Mitgliedsgemeinden der VerbGem Unstruttal
haben damit die Möglichkeit, einmal im Monat auch am Wochenende den gewohnten Service des Einwohnermeldeamtes in Anspruch
zu nehmen.
Winter
Einwohnermeldeamt
Sprechzeiten des Standesamtes
Markt 1, 06632 Freyburg
Sprechzeiten:
Dienstag
09.00-12.00 Uhr, 13.00-17.30 Uhr
Donnerstag
09.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung
Böttcher
Standesbeamtin
Das Straßenverkehrsamt des Burglandkreises
informiert
Straßensperrungen
Burgscheidungen / Während der Baumaßnahme (Baumaßnahme
der Gemeinschaftsmaßnahme des AZV Unstrut/Finne, TVW
Saale-Unstrut und der Stadt Laucha an der Unstrut) kommt es
in Teilbereichen von Burgscheidungen zu Behinderungen und Vollsperrungen.
Amtsblatt
15
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Wir gratulieren
herzlich zum Geburtstag!
Gemeinde Balgstädt
Pierard, Karl Heinz
Rähme, Johanna
Röder, Rüdiger
Wendl, Inge
Härter, Edith
Brehme, Rosel
Beyer, Annelies
Ochsenfarth, Wolfgang
Helm, Kurt
Hofmann, Bernd
Ochsenfarth, Erna
30.01.,
01.02.,
01.02.,
01.02.,
03.02.,
04.02.,
14.02.,
34.02.,
24.02.,
25.02.,
26.02.,
OT Burkersroda
Rudolph, Wolfgang
15.02., 79 J.
OT Dietrichsroda
Göhle, Brigitta
15.02., 77 J.
OT Größnitz
Ballentin, Helga
Gröschel, Gisela
02.02., 71 J.
09.02., 74 J.
OT Hirschroda
Berbig, Georg
Berbig, Bernd
Opel, Walter
Gebhardt, Käte
Berbig, Thea
Schulze, Wilfried
31.01.,
02.02.,
12.02.,
15.02.,
21.02.,
22.02.,
OT Städten
Clique, Wolfgang
30.01., 65 J.
Stadt Freyburg (Unstrut)
Bärwald, Ursula
30.01.,
Krawetzke, Günter
30.01.,
Vogt, Irmgard
30.01.,
Engler, Elfriede
31.01.,
Franke, Uta
01.02.,
Gaudig, Gerhard
01.02.,
Buchner, Ernst
02.02.,
Ehret, Ignatz
02.02.,
Rabestein, Ulrich
02.02.,
Conrad, Petra
03.02.,
Krause, Waltraud
03.02.,
Leibe, Edith
04.02.,
Lehmann, Kurt
05.02.,
Drallmer, Rolf-Dieter
06.02.,
Schäfer, Eveline
06.02.,
Waack, Johanna
06.02.,
Weber, Renate
06.02.,
Bierbach, Harry
07.02.,
Bierbaß, Harry
07.02.,
Jaenisch, Margot
07.02.,
Klette, Klaus
07.02.,
Weiße, Marga
07.02.,
Kalbitz, Christa
09.02.,
Krause, Marianne
09.02.,
Schaks, Harry
09.02.,
Halbich, Peter-Reinhard 10.02.,
Heyde, Brunhilde
10.02.,
Kloska, Hans-Joachim
10.02.,
77 J.
71 J.
60 J.
80 J.
75 J.
75 J.
81 J.
72 J.
73 J.
71 J.
73 J.
70 J.
74 J.
88 J.
77 J.
70 J.
80 J.
74 J.
71 J.
89 J.
88 J.
71 J.
73 J.
71 J.
84 J.
72 J.
60 J.
80 J.
81 J.
83 J.
72 J.
86 J.
87 J.
85 J.
79 J.
83 J.
77 J.
65 J.
77 J.
88 J.
81 J.
80 J.
70 J.
86 J.
76 J.
75 J.
73 J.
74 J.
73 J.
79 J.
60 J.
76 J.
80 J.
74 J.
79 J.
93 J.
92 J.
80 J.
86 J.
60 J.
82 J.
70 J.
76 J.
93 J.
81 J.
81 J.
81 J.
65 J.
65 J.
73 J.
71 J.
73 J.
82 J.
80 J.
76 J.
79 J.
65 J.
71 J.
73 J.
76 J.
92 J.
82 J.
71 J.
86 J.
76 J.
73 J.
78 J.
74 J.
72 J.
77 J.
70 J.
81 J.
76 J.
85 J.
OT Schleberoda
Langhammer, Heinz
Schied, Hannelore
Schimurda, Klaus
09.02., 81 J.
17.02., 65 J.
25.02., 72 J.
OT Zeuchfeld
Dr. Hage, Eberhard
Kramer, Elvira
Moh, Rüdiger
Georgi, Ilse
06.02.,
15.02.,
16.02.,
25.02.,
OT Zscheiplitz
Brix, Wolfgang
14.02., 65 J.
Gemeinde Gleina
Haase, Evelin
Lukesch, Annemarie
Arnold, Hiltraud
Horst, Gisela
Noack, Renate
Zeugner, Waltraud
Padelt, Helga
Bergmann, Christa
Rühlemann, Helga
Kretschmer, Renate
Kunth, Erich
Winkler, Arno
01.02.,
02.02.,
04.02.,
08.02.,
09.02.,
10.02.,
11.02.,
12.02.,
16.02.,
17.02.,
20.02.,
25.02.,
OT Baumersroda
Emse, Manfred
Große, Rainer
Junge, Gisela
05.02., 89 J.
07.02., 72 J.
08.02., 73 J.
OT Müncheroda
Weste, Bodo
17.02., 60 J.
Gemeinde Goseck
Walther, Gerd
Winter, Fred
Fieker, Horst
Buffi, Reinhold
Koch, Udo
Murko, Waltraud
Weyrauch, Johanna
Eiselt, Willibald
Dathe, Eberhard
02.02.,
04.02.,
06.02.,
14.02.,
15.02.,
22.02.,
24.02.,
25.02.,
26.02.,
73 J.
71 J.
74 J.
74 J.
71 J.
71 J.
87 J.
79 J.
87 J.
OT Markröhlitz
Bandke, Helga
Helbig, Ruth
Peter, Wally
Hoffmann, Wolfgang
Schütze, Helga
Bruder, Johanna
Franz, Brunhilde
30.01.,
03.02.,
04.02.,
17.02.,
17.02.,
23.02.,
25.02.,
77 J.
86 J.
87 J.
74 J.
76 J.
81 J.
76 J.
01.02.,
05.02.,
06.02.,
10.02.,
14.02.,
16.02.,
20.02.,
23.02.,
25.02.,
25.02.,
80 J.
65 J.
86 J.
80 J.
82 J.
74 J.
72 J.
80 J.
88 J.
70 J.
06.02., 76 J.
11.02., 81 J.
19.02., 74 J.
Krause, Ursula
Radeck, Christa
Stiller, Gisela
Feistauer, Angelika
Kloß, Gisela
Blaszczak, Matthias
Rotzoll, Erfried
Einax, Roswitha
Kosch, Heinz
Kubon, Georg
Zinck, Margarete
Berger, Emma
Duben, Charlotte
Keller, Hildegard
Kubeil, Bernd
Lehker, Erhard
Neidel, Marianne
Ihle, Margrit
Kirschstein, Margarete
Mau, Günter
Mende, Dorothea
Rieck, Waltraut
Rühlemann, Johanna
Ryssel, Brigitte
Janda, Christa
Nitsche, Rainer
Patzschke, Bernd
Rehwald, Ingrid
Reichelt, Friedrich
Flechtner, Manfred
Günther, Walter
Hesse, Ingeborg
Tier, Helmut
Förste, Detlef
Hünniger, Karl-Heinz
Skupin, Gerda
Gaudig, Anneliese
Ackermann, Lutz
Liebezeit, Christa-Eva
Mangolß, Gerda
Scheidner, Edith
Wünsch, Eberhard
Fabian, Edda
Gese, Rainer
Heinrich, Erika
Möser, Ingrid
Westfeld, Christa
Behrenbruch, Gertraud
Müller, Lisa
10.02.,
10.02.,
10.02.,
11.02.,
11.02.,
13.02.,
13.02.,
14.02.,
14.02.,
14.02.,
14.02.,
16.02.,
16.02.,
16.02.,
16.02.,
16.02.,
18.02.,
19.02.,
19.02.,
19.02.,
19.02.,
19.02.,
19.02.,
19.02.,
20.02.,
20.02.,
20.02.,
20.02.,
20.02.,
21.02.,
21.02.,
21.02.,
21.02.,
22.02.,
22.02.,
22.02.,
23.02.,
24.02.,
24.02.,
24.02.,
24.02.,
24.02.,
25.02.,
25.02.,
25.02.,
25.02.,
25.02.,
26.02.,
26.02.,
OT Dobichau
Franz, Barbara
Günther, Adelheid
Stresemann, Eberhard
08.02., 70 J.
09.02., 71 J.
19.02., 73 J.
OT Nißmitz
Melchior, Heidemarie
Müller, Harald
07.02., 72 J.
08.02., 77 J.
Gemeinde Karsdorf
Rosentreter, Marianne
Mendel, Jörg
Zimmer, Nora
Sebastian, Heinz
Peheide, Erika
Nimschofsky, Christa
Blume, Christel
Hartmann, Gerhard
Liebscher, Günter
Mendel, Hannelore
OT Pödelist
Schlegel, Gerhard
Henschke, Ingetraud
Hofmann, Karin
06.02., 73 J.
18.02., 86 J.
22.02., 74 J.
OT Wennungen
Schlöder, Linda
Nimschofsky, Günther
Precht, Eva
60 J.
72 J.
73 J.
88 J.
60 J.
72 J.
86 J.
81 J.
72 J.
73 J.
76 J.
82 J.
60 J.
76 J.
81 J.
81 J.
Amtsblatt
16
OT Wetzendorf
Bornschein, Margot
Schmidt, Wolfgang
Lehmann, Frank
Woehlert, Joachim
Ott, Ilva
Mäßer, Annerose
Prudehl, Karola
Voigt, Waltraud
Stibane, Peter
Neunz, Siegfried
Precht, Herbert
Heintze, Heidrun
Raue, Bernhard
Rothe, Helga
Hoffmann, Lore
Pänzer, Rotraud
Reiche, Otto
Geißler, Ernst
Thieme, Klaus
Braun, Bärbel
Damm, Margarete
Matthey, Almut
Ruff, Alexander
Höbel, Hans
30.01.,
30.01.,
01.02.,
01.02.,
04.02.,
05.02.,
05.02.,
06.02.,
07.02.,
10.02.,
10.02.,
14.02.,
14.02.,
15.02.,
17.02.,
17.02.,
17.02. ,
18.02.,
21.02.,
22.02.,
22.02.,
24.02.,
24.02.,
25.02.,
81 J.
65 J.
65 J.
71 J.
65 J.
65 J.
73 J.
78 J.
70 J.
77 J.
80 J.
65 J.
77 J.
74 J.
86 J.
87 J.
71 J.
73 J.
75 J.
71 J.
80 J.
76 J.
65 J.
65 J.
Stadt Laucha an der Unstrut
Hahnemann, Detlef
30.01.,
Hetzschold, Margit
31.01.,
Tappert, Uta
31.01.,
Weilepp, Bernd
31.01.,
Rixgens, Horst
01.02.,
Goldacker, Ingrid
02.02.,
Schulze, Margit
02.02.,
Voigt, Erika
03.02.,
Kraftzig, Ruth
05.02.,
Langer, Helga
05.02.,
Bothe, Gisela
06.02.,
Ömler, Ellen
06.02.,
Sielaff, Siegfried
06.02.,
Hunka, Ingeborg
07.02.,
Klitzschmüller, Rolf
07.02.,
Riesen, Brigitte
07.02.,
Baselt, Johanna
08.02.,
Ebbinghaus, Wilhelm
08.02.,
Buse, Erich
09.02.,
Goette, Rolf
09.02.,
Lemm, Günter
09.02.,
Hörig, Wally
10.02.,
Herlt, Alfred
11.02.,
Schütze, Brigitte
11.02.,
Hirsch, Johannes
12.02.,
Huche, Herbert
12.02.,
Zille, Gertrud
14.02.,
Grandi, Günter
15.02.,
Oertel, Anna-Marie
15.02.,
Werther, Hartmut
15.02.,
Seyfarth, Werner
16.02.,
Goldstein, Anne-Maria
17.02.,
Erler, Helmut
18.02.,
Vogel, Werner
18.02.,
Busch, Margarete
19.02.,
Meißner, Marlene
20.02.,
65 J.
79 J.
70 J.
60 J.
77 J.
75 J.
75 J.
75 J.
82 J.
65 J.
65 J.
75 J.
74 J.
83 J.
80 J.
65 J.
91 J.
72 J.
97 J.
77 J.
65 J.
84 J.
73 J.
75 J.
78 J.
81 J.
85 J.
73 J.
92 J.
73 J.
84 J.
74 J.
74 J.
75 J.
79 J.
88 J.
Für Ihre
Werbung:
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Röder, Gerlinde
Weilepp, Monika
Churt, Gisela
Pocher, Lieselotte
Wenzel, Ella
Steinbach, Eva
Thamm, Annemarie
20.02.,
20.02.,
22.02.,
22.02.,
23.02.,
24.02.,
25.02.,
70 J.
60 J.
75 J.
82 J.
80 J.
77 J.
91 J.
OT Burgscheidungen
Pocher, Ruth
Rischpeter, Reinhard
Seidel, Günter
Schmidt, Gerhard
Giewald, Christa
05.02.,
06.02.,
06.02.,
12.02.,
14.02.,
81 J.
65 J.
75 J.
73 J.
87 J.
OT Dorndorf
Ihle, Harald
Schnee, Ehrengard
Stiller, Ursula
01.02., 60 J.
24.02., 87 J.
26.02., 76 J.
OT Kirchscheidungen
Hendrich, Karlheinz
Ladenberger, Horst
Schnee, Ulrike
Mehlhose, Walter
Farys, Wolfgang
31.01.,
09.02.,
16.02.,
18.02.,
25.02.,
OT Plößnitz
Hartung, Heinz
19.02., 60 J.
87 J.
75 J.
71 J.
83 J.
72 J.
OT Tröbsdorf
Schlegel, Edith
Oszenda, Eugenie
Lindek, Franz
30.01., 76 J.
06.02., 81 J.
10.02., 60 J.
Stadt Nebra (Unstrut)
Weiß, Werner
Rösel, Fritz
Schlaf, Helmut
Schwabe, Ewald
Althuizes, Ilona
Rumpel, Ingrid
Haase, Irmgard
Reinhold, Ruth
Müller, Gerhard
Kobstädt, Sophie
Recknagel, Brigitte
Roßmann, Bärbel
Berk, Günther
Loße, Else
Schneppel, Erika
Schwabe, Gudrun
Barsch, Herta
Reitmann, Marianne
Taubert, Anne
Lubrich, Gisela
Michler, Wilhelmine
Schwabe, Siegfried
Hommel, Margott
Quente, Elsbeth
Riedl, Helga
Schwerdt, Kurt
30.01.,
31.01.,
31.01.,
31.01.,
01.02.,
01.02.,
02.02.,
02.02.,
03.02.,
04.02.,
05.02.,
05.02.,
06.02.,
06.02.,
06.02.,
07.02.,
09.02.,
09.02.,
09.02.,
10.02.,
10.02.,
10.02.,
11.02.,
11.02.,
11.02.,
11.02.,
Telefon:
(0 34 66) 30 22 21
Fax:
(0 34 66) 32 38 23
78 J.
80 J.
86 J.
88 J.
65 J.
71 J.
79 J.
87 J.
85 J.
93 J.
77 J.
72 J.
80 J.
73 J.
71 J.
60 J.
70 J.
76 J.
60 J.
83 J.
94 J.
60 J.
86 J.
88 J.
74 J.
85 J.
Drosdek, Othmar
Freihofer, Ester
Müller, Inge
Hecht, Anneliese
Eberlein, Klaus
Breburda, Walter
Busch, Magdalena
Bretnütz, Melanie
Leupold, Horst
Zahn, Crista
Beck, Wolfgang
Krafzek, Karl-Heinz
Pscheidt, Ilse
Härtig, Klaus
Haase, Walter
Knoblauch, Bärbel
Beck, Veronika
Horbel, Charlotte
Kretzschmar, Gerd
Riedl, Walter
Pfennig, Erika
Prepens, Helmut
Tesche, Erika
Berk, Renate
Ola, Irmtraud
Schröder, Lore
Heinrich, Gerda
Kuhnert, Klaus-Dieter
Schmidt, Waltraud
12.02.,
12.02.,
12.02.,
13.02.,
14.02.,
16.02.,
16.02.,
17.02.,
17.02.,
17.02.,
18.02.,
18.02.,
18.02.,
20.02.,
22.02.,
22.02.,
23.02.,
23.02.,
23.02.,
23.02.,
24.02.,
24.02.,
24.02.,
25.02.,
25.02.,
25.02.,
26.02.,
26.02.,
26.02.,
60 J.
89 J.
80 J.
84 J.
65 J.
72 J.
86 J.
82 J.
75 J.
86 J.
65 J.
60 J.
76 J.
77 J.
82 J.
65 J.
60 J.
87 J.
77 J.
80 J.
75 J.
80 J.
79 J.
80 J.
76 J.
84 J.
83.J.
60 J.
79 J.
OT Großwangen
Dolinski, Kurt
Dolinski, Rosemarie
Hanke, Helga
Jüngling, Gerd
Möder, Manfred
Böttger, Lieselotte
31.01.,
03.02.,
12.02.,
20.02.,
23.02.,
26.02.,
81 J.
76 J.
72 J.
60 J.
76 J.
83 J.
OT Kleinwangen
Fritsche, Gerald
Hoppe, Hubert
Klagges, Josef
Bahr, Elke
02.02.,
08.02.,
08.02.,
14.02.,
72 J.
80 J.
60 J.
60 J.
OT Reinsdorf
Hame, Marianne
Kraemer, Adelheid
Gleitsmann, Marianne
Stübner, Brigitte
Brieg, Ingo
Brieg, Wera
Kutz, Hans
Fuge, Reinhild
Geisenhahn, Theresia
Klukas, Ludwig
Langer, Bruno
Bobbe, Heinz-Henning
Oertel, Elli
Tänzer, Rolf
Friedrich, Rolf
Hahn, Sybille
Franke, Adelheid
Bärnt, Reinhold
01.02.,
01.02.,
02.02.,
06.02.,
07.02.,
09.02.,
12.02.,
13.02.,
13.02.,
13.02.,
16.02.,
18.02.,
18.02.,
20.02.,
21.02.,
22.02.,
24.02.,
26.02.,
75 J.
76 J.
76 J.
65 J.
60 J.
80 J.
75 J.
60 J.
75 J.
80 J.
83 J.
72 J.
75 J.
77 J.
70 J.
79 J.
65 J.
80 J.
e-mail:
[email protected]
Amtsblatt
17
ANZEIGENPREISE
Gültig ab 01.02. 2015
Anzeigengrößen
6,0 x 4,0 cm =
6,0 x 6,0 cm =
6,0 x 9,0 cm =
9,0 x 5,0 cm =
9,0 x 7,0 cm =
9,0 x 8,0 cm =
12,5 x 8,0 cm =
19,0 x 5,5 cm =
19,0 x 10,0 cm =
Preis
20,16 €
30,24 €
45,36 €
37,80 €
52,80 €
60,48 €
84,00 €
87,78 €
159,60 €
Diese Preise verstehen sich zuzüglich gesetzliche
Mehrwertsteuer.
Farbbelegung auf Anfrage.
Bei mehrmaliger Schaltung Gewährung von Rabatten
möglich (je nach Schaltweise zwischen 5 und 15 %
auf den Grundpreis).
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Amtsblatt
18
Adventszeit in der Kita Buddelflink
Goseck
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Neues von den Feuerwehren
der Verbandsgemeinde Unstruttal
Überraschung für die Kameraden der
Ortsfeuerwehr Dobichau - Pödelist
Im Dezember drehte sich alles um die Weihnachtszeit. So werkelten
und bastelten die Kinder und Erzieher gemeinsam schon Anfang
Dezember mit verschiedenen Naturmaterialien, um unsere Gruppenräume winterlich und weihnachtlich zu dekorieren. Fleißig haben die
Kinder die Naturmaterialien hierzu vorab bei Spaziergängen durch
den Wald gesammelt. Ein weiterer Höhepunkt in der Kita war für
unsere Kinder der Adventsbastelnachmittag. Hier konnten alle großen und kleinen Kinder schöne Dinge gemeinsam mit ihren Eltern für
die Adventszeit basteln. Wir bedanken uns bei allen teilnehmenden
Eltern für den schönen, gemütlichen Nachmittag.
In der Vorweihnachtszeit dürfen natürlich Märchen nicht fehlen und
so führten wir ein Projekt zum Thema durch. So wurde unseren
großen Kindern verschiedene Märchen vorgelesen, die Kinder erzählten und spielten Märchen nach. Hierbei hatten die Kinder auch
immer wieder viel Spaß, wenn sie in verschiedene Rollen schlüpfen
und sich entsprechend verkleiden konnten. Es wurden Märchengestalten, welche die Kinder besonders schön fanden, gemalt und
eine Collage gemeinsam gestaltet. Aufmerksam und gespannt sahen
die Kinder sich zum Abschluss des Projektes dann das Märchen
„Rotkäppchen“ an.
Viel Freude und Engagement zeigten alle kleinen und großen Kinder
beim Backen von Plätzchen. Da wurde fleißig der Teig geknetet,
ausgerollert und ausgestochen. Natürlich verschwand auch mal ein
Krümel Teig im Kindermund.
Der Besuch auf den Weihnachtsmarkt war für alle Kinder aufregend.
Hier war die Busfahrt schon für die Kinder spannend. Beim Rundgang
auf den Weihnachtsmarkt sahen wir uns hier auch nochmal die
Märchenstraße an und kein Halten der Kinder gab es dann bei den
Karussellfahrten. Hier hatten alle Kinder große Freude. Ehe es zurück
in die Kita ging, gab es für alle noch eine leckere Waffel.
Natürlich gab es auch wieder eine schöne Weihnachtsfeier mit den
Kindern. Um das Warten auf den Weihnachtsmann zu verkürzen,
sahen sich alle Kinder mit den Erziehern das Puppenspiel „Hänsel
und Gretel“ an. Für große Augen und Anspannung sorgte dann der
Besuch des Weihnachtsmannes. Die Lieder und Gedichte der Kinder
haben den Weihnachtsmann so gut gefallen, dass sich jedes Kind
über ein Geschenk aus dem Sack des Weihnachtsmannes freuen
konnte.
Ein großes Dankeschön an den Weihnachtsmann und auch an alle
Sponsoren, die es uns hierbei unterstützt haben. DANKE!
Die Erzieher der Kita Buddelflink Goseck
Für Ihre
Werbung:
Telefon: (0 34 66) 30 22 21
Fax:
(0 34 66) 32 38 23
Die Kameraden der Ortsfeuerwehr Dobichau - Pödelist, staunten
nicht schlecht, als sie am 03.12.2014 um 19.00 Uhr ein vorweihnachtliches Geschenk von der Verbandsgemeindebürgermeisterin
Frau Jana Grandi und dem Gemeindewehrleiter Herrn Steffen Alt
überreicht bekamen. Bei dem Geschenk handelte es sich um ein gut,
gebrauchtes Einsatzfahrzeug.
Ein TSF, Baujahr 1993, ersetzt nun das alte Einsatzfahrzeug, welches
nicht mehr den Anforderungen entsprochen hatte. Zum Teil wurde
die Beladung des alten Fahrzeuges übernommen. Weitere Beladung
soll in diesem Jahr angeschafft werden.
Freiwillige Feuerwehr
Burgscheidungen / Tröbsdorf
Liebe Leser,
am 29.11.2014 war es wieder soweit, die Freiwillige Feuerwehr
Burgscheidungen/Tröbsdorf hatte zum 11. Weihnachtsmarkt eingeladen. Im Lichterglanz erstrahlte der große Tannenbaum auf dem
kleinen gemütlichen Weihnachtsmarkt. Nach der Eröffnung des
Weihnachtsmarktes durch den Bürgermeister Herrn Bilstein herrschte großer Andrang am Kuchenbüffet. Die Frauen der Feuerwehrmänner boten reichlich selbstgebackenen Kuchen an und die Bäckerei
Reichardt aus Bad Bibra hielt auch noch allerlei Leckereien bereit.
Die Bläsergruppe „Kirchenblech“ und die Kinder der Tagesstätte
Schlosszwerge erfreuten die Gäste mit Liedern und Gedichten. Anschließend wurde in dem gut besuchten Saal das Märchen „König
Drosselbart“ aufgeführt, welches die Eltern einstudiert hatten. Am
Ende des Märchens gab es von der Feuerwehr für die erwachsenen
Akteure Sekt und für die Kinder Zuckerwatte. Die Temperaturen
luden zum Aufwärmen mit Glühwein, frisch gebackenen Waffeln und
deftiges vom Grill ein. Von der Gärtnerei Hoffmann wurden wieder
schöne Adventsgestecke zum Kauf angeboten. Für die Kinder war
vor allem der Streichelzoo mit dem schwarzen Wollschaf ein Anziehungspunkt. Dann folgte für die kleinen die nächste Aufregung.
Ein Traktor fuhr mit einem schön geschmückten Anhänger vor, auf
dem es sich der Weihnachtsmann im Schaukelstuhl gemütlich gemacht hatte. Fleißig sagten die Kinder Gedichte auf und sangen
Weihnachtslieder, bevor sie süße Gaben aus dem schweren Sack
erhielten.
Am Ende des schönen Tages möchte sich der Wehrleiter der FFW
Burgscheidungen/Tröbsdorf Mario Patzke bei allen Helfern und
Sponsoren recht herzlich bedanken.
Amtsblatt
Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr und des Heimat- und
Feuerwehrvereins in Wennungen
Am 16.01.2015 trafen sich die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Wennungen sowie die Mitglieder des Wennunger Heimat- und
Feuerwehrvereins e.V. zur Jahreshauptversammlung. Dabei konnten die Vereinsvorsitzende Astrid Einax sowie der Wehrleiter
Sebastian Jäckel insgesamt 40 Kameraden und Vereinsmitglieder,
darunter auch Ehrenmitglied Joachim Trautwein begrüßen. Im Laufe
des Abends stattete dann auch noch die Verbandsgemeindebürgermeisterin Jana Grandi der Versammlung einen Besuch ab.
Nach der Begrüßung sowie der Verlesung der Tagesordnung begann
Wehrleiter Sebastian Jäckel mit seinem Jahresbericht zur Feuerwehr
Wennungen. Dabei berichtete er ausführlich über die Einsätze und
Ausbildung unserer aktiven Mitglieder sowie das Abschneiden beim
„Löschangiff nass“ in Wetzendorf. Zudem forderte er alle aktiven
Mitglieder auf auch im Jahr 2015 die angebotenen Ausbildungstermine wahrzunehmen.
Nach den Ausführungen des Wehrleiters blickte auch die Vereinsvorsitzende Astrid Einax nochmal auf das vergangene Jahr 2014 zurück.
Dabei ging sie besonders auf das 140-jährige Jubiläum der Feuerwehr
Wennungen ein, welches im Rahmen des Dorffestes „Spende“ gefeiert wurde. Den Höhepunkt dabei bildete der Festumzug durch
Wennungen, an dem Wehren und Vereine aus dem gesamten
Verbandsgemeindegebiet und darüber hinaus teilnahmen. Des Weiteren berichtete sie über die erfolgreiche Umsetzung der Sanierung
des Kriegerdenkmals vor der Kirche in Wennungen.
Natürlich folgte im Rahmen der Versammlung auch ein Ausblick auf
das Jahr 2015. Neben den Vorhaben Aufarbeitung Ortschronik und
Sanierung Trauerhalle wird natürlich auch wieder das Dorffest
„Spende“ vom 10.-12. April 2015 stattfinden.
Den Höhepunkt der Versammlung bildete dann aber der Tagesordnungspunkt Ehrungen. Hier galt es für Wehrleiter Sebastian
Jäckel und die Vereinsvorsitzende Astrid Einax eine Vielzahl von
Namen zu verlesen. Das höchste Jubiläum, mit 50 Jahren Mitgliedschaft in Feuerwehr und Verein, konnte Reinhard Ziegler feiern. Des
Weiteren wurden geehrt:
- Marita Ziegler für 40 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und
Verein
- Burkhardt Perner für 35 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und
Verein
- Ingo Bork für 30 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und Verein
- Martin Schiffler, Felix Fischer und Frank Wolf für 20 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und Verein
- Carsten Fischer für 15 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und
Verein
- Martin Reininger für 10 Jahre Mitgliedschaft in Feuerwehr und
Verein
Des Weiteren wurden die Kameraden Klaus Schiffler, Thomas
Ziegler, Michael Barthel, Reinhard Ziegler, Florian Schroller,
Burkardt Perner, Helmut Reiche und Carsten Fischer nachträglich für
ihren Einsatz während des Hochwassers 2013 geehrt.
Zum Abschluss der Versammlung dankte die Vereinsvorsitzende
Astrid Einax noch den folgenden Ehren- und Fördernden Mitgliedern: Matthias Otto seit 20 Jahren, Frank Küster seit 15 Jahren,
Joachim Trautwein seit 15 Jahren, Gerald Schlönvoigt seit 15 Jahren
und Uwe Felgner seit 10 Jahren.
19
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Gemeinde Balgstädt
Termin Frühjahr
Sommer-Kindersachenbörse
Schloss Balgstädt - 07.03.2015
Da unser Neustart der KiSaBö im Schloss Balgstädt im vergangenem
Herbst ein voller Erfolg war, gehen wir nun in eine neue Runde !
Annahme
Verkauf
Rückgabe und Auszahlung
Freitag, 6.3. von 15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag, 7.3. von 09.00 bis 12.00 Uhr
Samstag, 7.3. von 16.00 bis 17.00 Uhr
Anmeldung + Infos
ab Mitte Februar Mo-Fr 18.00-21.00 Uhr unter 03 44 64 / 36 90 30.
Es werden auch noch Helfer gesucht! Bitte meldet Euch!
Der Erlös der KiSaBö kommt wie immer Kindereinrichtungen zugute!
Amtsblatt
20
Stadt Freyburg (Unstrut)
Stadtbibliothek Freyburg
Hinter der Kirche 2, 06632 Freyburg
Tel. : 03 44 64 / 2 80 51
E-Mail: [email protected]
Winterferien-Angebot der Stadtbibliothek Freyburg
Zwei Wochen Winterferien liegen vor allen Schülern. Die Vorfreude
auf die freie Zeit wird wie in jedem Jahr mit der Frage verbunden, ob
es wohl in den Ferien Schnee gibt.
Egal, wie das Wetter im Februar wird, in den Winterferien-Veranstaltungen der Stadtbibliothek Freyburg dreht sich in Geschichten und
Rätseln und beim Basteln alles um den Schnee.
Am Dienstag, dem 03. Februar 2015 heißt es „Es schneit !“ und
am Dienstag, dem 10. Februar 2015 gibt es SchneemannGeschichten. Veranstaltungsbeginn ist immer 14 Uhr.
Alle Kinder sind herzlich eingeladen.
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Seniorenfasching im Schützenhaus
Freyburg (Unstrut)
Am Sonntag, dem 15. Februar 2015 von 14.00 bis 18.30 Uhr
findet der diesjährige Seniorenfasching im Schützenhaus Freyburg
statt.
Der Kartenverkauf erfolgt für Freyburger Bürger am Donnerstag,
dem 05. Februar 2015, 10.00 bis 11.30 Uhr im Rathaus
Freyburg, Markt 1.
AWO Freyburg
Freyburger Karneval Kneipe
mit den Original Leißlinger Blasmusikanten und
DJ Erbse lautet das Motto der Frühjahrsveranstaltungen 2015 des FKK
Vom 23. bis 27. Februar 2015 bleibt die Bibliothek dann
wegen Urlaub geschlossen.
Elisabeth Schumann
Neuenburg - Info zu Ausstellung
GELD regiert die WELT!
Umgangssprachlich sagen wir zu Münzen und Banknoten – Geld –
dieser Begriff leitet sich von „gelten“ her. Es ist das vom jeweiligen
Staat vorgeschriebene geltende Zahlungsmittel. Durch Gesetze und
Verordnungen werden in der Regel der Wert, die Geldzeichen und
das Material, aus denen es besteht, die Deckung durch Edelmetalle
sowie die umlaufende Geldmenge vorgeschrieben.
Geldfragen beschäftigen uns sehr, ob in der Politik, in der Wirtschaft
oder im privaten und beruflichen Alltag. Kein Wunder, dass das Geld
auch in unserer Sprache eine bedeutende Rolle spielt. So gibt es
zahlreiche Redewendungen und Sprichwörter zum Thema Geld.
Beliebte umgangssprachliche Synonyme für Geld sind: Asche, Heu,
Moneten, Penunzen, Flocken, Knete, Kröten, Kohle, Mäuse, Moos,
Schotter und Zaster.
Doch wollen wir erst einmal herausfinden, wer das Geld erfunden
hat und wie es hergestellt wurde? Wie kamen die Münzen zu ihren
Namen?
Was ist der Unterschied zwischen Kurant- und Scheidemünze?
Wieso gibt es das Papiergeld und wann gab es Notgeld?
Viele interessante Fragen, deren Antworten Sie in der neuen Sonderausstellung „GELD regiert die WELT!“ im Gewölbekeller auf Schloss
Neuenburg (bis zum 26. April) finden.
Ein Besuch der Neuenburg lohnt immer!
Schon wieder hat ein neues Jahr begonnen und das Tollste daran, es
fängt gleich mit Karneval an. Eine Vorschau auf die künftige Kneipenlandschaft versprechen Ihnen die Mitglieder des FKK.
Unter unserem vielversprechendem Motto garantieren Ihnen die
Mitglieder des FKK gemeinsam mit ihrem Prinzenpaar Prinzessin
Grit I. und seine Tollität Prinz Ralph I. ein unterhaltsames Feuerwerk
an Darbietungen.
Erleben Sie ein paar kurzweilige Stunden im Gewühl zwischen Witz,
Tanz und guter Laune. Die aktiven Mitglieder hatten keine lange
Verschnaufpause zwischen dem Herbstprogramm und der ersten
Vorstellung im Frühjahrsprogramm am 07. Februar. Doch sie überraschen wieder mit abwechslungsreicher Unterhaltung, welche Sie sich
nicht entgehen lassen sollten.
Die Prunksitzungen im Freyburger Schützenhaus finden am
07. und 14. Februar jeweils ab 20.11 Uhr statt. Der Kinderfasching wird mit uns natürlich auch in diesem Jahr gefeiert.
Am 08. Februar im Freyburger Schützenhaus geht mit viel
Spaß und Spiel sowie unserem speziellen Kinderprogramm
die Post ab. Beginn ist hier 15.11 Uhr. Die Senioren kommen
am 15. Februar ab 14.11 Uhr auf ihre Kosten.
Sie sind alle aufs Herzlichste eingeladen zu einem Besuch in unserer
Karnevals-Kneipe. Die Karten hierfür bekommen Sie beim Freyburger Fremdenverkehrsverein am Marktplatz.
Es freut sich auf Ihren Besuch
der Freyburger Karneval Klub e.V.
Redaktionsschluss für die Amtsblatt-Ausgabe
02/2015 (27.02.2015) ist der 16.02.2015.
Telefon 03 44 64 / 3 00 28
Fax 03 44 64 / 3 00 60
E-Mail: [email protected]
Amtsblatt
Aktualisierung der Beschilderung Weinstraße Saale-Unstrut
Wein schmeckt bekanntlich dort am besten, wo er angebaut wird. Der
Weintourismus verbindet die kulturellen, landschaftlichen und geschichtlichen Besonderheiten unserer Region. Die Weinlandschaft
Saale-Unstrut bietet eine ganz besondere einmalige Kulisse mit
Terrassenweinbau, Weinbergshäusern, jahrhundertealten Trockenmauern, eingebettet in den Flusstälern, umrandet von Burgen und
Schlössern. Weinstraßen als touristische Routen sind eine wichtige
Voraussetzung, die Region, ihre Weinberge und Winzer kennen zu
lernen und sind damit für den Weintourismus unabdingbar.
Die Weinstraße Saale-Unstrut wurde 1993 eröffnet und ist nach den
Leitlinien des Landes Sachsen-Anhalt für touristische Straßen beschildert. Von Memleben aus führt die Weinstraße ca. 60 km an
Unstrut und Saale entlang und reicht im Norden bis Weißenfels, im
Süden bis an die Ilm im Thüringischen Land. Rund um Höhnstedt bei
Halle lädt eine weitere Weinroute zu einer ca. 20 Kilometer langen
Tour und verbindet unter dem Namen „Mannsfelder Seen“ Zappendorf mit Unterrissdorf. Und schließlich spürt man entlang der Weinroute „Weiße Elster“ von Kloster Posa in Zeitz bis nach Wetterzeube
eine weitere Trauben-Insel von knapp 20 Kilometern auf.
Über 50 Privatweingüter, die Winzervereinigung Freyburg, das
Landesweingut Kloster Pforta und die Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien laden mittlerweile entlang der Weinstraße Saale-Unstrut
zum Probieren, Genießen und Verweilen ein. Strausswirtschaften
und Gutsschänken wechseln mit geschichtsträchtigen Orten, denn
sowohl die Straße der Romanik als auch die Himmelswege tangieren
den sinnlichen Pfad. 2012 hat der Weinbauverband in Zusammenarbeit mit der Stadt Freyburg und der Verwaltungsgemeinde Unstruttal
den Weinlehrpfad Saale-Unstrut mit über 25 Info-Tafeln und einer
Förderung des Landes zur Belebung der Weinstraße umsetzen können.
Im Jahr 2013, dem Jubiläumsjahr „20 Jahre Weinstraße SaaleUnstrut“, hat der Weinbauverband Saale-Unstrut e.V., vor allem mit
Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt, einige maßgebliche Verbesserungen der Weinstraße Saale-Unstrut innerhalb des Projektes:
„Optimierung der Beschilderung und Bewerbung der Weinstraße
Saale-Unstrut“ vornehmen können. Im Zuge des Projektes wurden
im letzten Jahr 3 große Informationstafeln zum Verlauf der Weinstraße an touristischen Highlights entlang der Weinstraße aufgestellt,
an der Vogelwiese in Naumburg, an der Rotkäppchen-Mumm Sektkellerei und jeweils am Anfang und Ende der Weinstraße, in
Memleben am Kloster sowie in Bad Sulza am Thüringer Weintor.“
Darüber hinaus konnten die Internetseite des Weinbauverbands:
www.weinregion-saale-unstrut.de für die Nutzung durch Smartphones kompatibel gemacht und Free Cards zum Jubiläum der
Weinstraße kreiert und in Großstädten verteilt werden.
Ferner wurde das Hinweisschild an der Autobahn an einen besseren
Standort versetzt und die Ausschilderung von der Autobahn zur
Kernregion angeglichen.
Außerdem haben wir die direkte Beschilderung entlang der Weinstraße auf den Prüfstand gestellt. Diese Maßnahme war sehr arbeitsintensiv. Stark involviert war bei der Erarbeitung das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises. Dazu entstand ein Konzept,
welches die Schwachstellen der Beschilderung aufzeigt und genau
dokumentiert. Im Nachfolgeprojekt wurde diese Maßnahme jetzt im
Dezember erneut durch die finanzielle Unterstützung des Landes
umgesetzt.
„Die Analyse ergab, dass 30 neue Wegweiser gefertigt und aufgestellt
werden müssen. Darüber hinaus entsprachen die Standorte einiger
Schilder durch Änderung der Straßenführung nicht mehr dem aktuellen Verlauf der Weinstraße Saale-Unstrut.“, gibt Sandra Polomski,
Geschäftsführerin der Weinwerbung bekannt. Diese betreffenden
Schilder mussten entfernt und entsorgt bzw. umgestellt werden. Die
Gestaltung und das Aufstellen der Verkehrszeichen (VZ) ist nach den
gültigen Richtlinien und Hinweisen für das Anbringen von Verkehrszeichen (HAV von Kirschbaum in der z.Z. gültigen Auflage) und
entsprechend der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)“ erfolgt. Um ein einheitliches Erschei-
21
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
nungsbild zu erhalten, sind die Verkehrszeichen in der Ausführung
und in der Größe nach den Maßangaben der StVO und der dazugehörigen VwV aufgestellt. Die Verkehrszeichen mussten den
Festlegungen des Kataloges der Verkehrszeichen entsprechen. Ausgeführt hat das Projekt im Auftrag des Weinbauverbandes die AVS
Mellingen in Abstimmung mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden.
Für die Pflege und Wartung der Weinstraßenbeschilderung hat der
Weinbauverband erneut im Burgenlandkreis seinen Partner gefunden. Landrat Götz Ulrich: „Auf Grund der Bedeutung der Weinstraße
Saale-Unstrut und des hiesigen Weines als touristische Destination
für den gesamten Burgenlandkreis ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, etwaige Kosten oder Tätigkeiten im Rahmen der Pflege der
Weinstraßenbeschilderung als Burgenlandkreis zu übernehmen.“
Die Aufgaben der Wartung und Verkehrssicherungspflicht wird der
zukünftige Wegewart des Naturparkes antreten. „Dieser Rad- und
Wanderwegemeister soll in Trägerschaft des Naturparkes tätig werden und so auch die Ausführung aller Tätigkeiten zur Erhaltung der
Qualität der Beschilderung veranlassen.“, gibt Ulrich Auskunft.
Ein Plakat kennzeichnet den aktuellen Verlauf der Weinstraße und
gibt einen Gesamtüberblick mit Kennzeichnung der Standorte der
einzelnen Weingüter.
Die Optimierung der Beschilderung der Weinstraße Saale-Unstrut
schafft nachhaltig einen Mehrwert für die gesamte Tourismusregion.
Mit der Aktualisierung der Ausschilderung entlang der Weinstraße
wird ein verlässliches Leitsystem durch die Weinkulturlandschaft
geschaffen.
Besonders im Hinblick auf das Unesco-Welterbe-Antragsverfahren
„Der Naumburger Dom und die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft an Saale u. Unstrut“ ist die Weinregion verpflichtet, weiter
an den Qualitätsparametern im Bereich Tourismus zu arbeiten und
diese zu optimieren. Es gilt die Erwartungen der Gäste zu erfüllen und
diese nachhaltig für die einmalige Weinkulturlandschaft an SaaleUnstrut zu begeistern. Dabei müssen die Synergieeffekte von Weinbau und Tourismus gezielt genutzt werden.
Sandra Polomski
Gebietsweinwerbung Saale-Unstrut
Stadt Freyburg (Unstrut)
OT Schleberoda
Dritter Advent in Schleberoda
Am Sonntag, dem 14.12.14 fand in der Schleberodaer Kirche unser
mittlerweile 6. Adventskonzert mit anschließendem kleinen Weihnachtsmarkt am Historischen Backhaus statt.
Das Adventskonzert war wieder eine gelungene Mischung aus traditioneller und moderner weihnachtlicher Musik – die das Schleberodaer Adventskonzert so einzigartig macht. Die Freyburger Musikanten und das Collegium Musicum umrahmten festlich die mit viel
Freude von Kindern und Jugendlichen vorgetragenen Musikstücke.
Die Bandbreite reichte vom gesungenen Weihnachtslied bis zum mit
verschiedenen Instrumenten (Akkordeon, Geigen, Melodica, Keyboard) gespielten modernen und klassischen Stücken. Eine Besonderheit des Konzertes sind die Auftritte junger Bands, deren Mitglieder ihre Wurzeln in der Region haben. So Charlene Jungheim aus
Zeuchfeld mit ihrer Band Rakete Royal und der Schleberodaer Martin
Schlenker mit C.R.E.S. aus Jena, beide mit selbstkomponierten
Titeln, aber auch Evergreens wie „White Christmas“, die für
Gänsehautfeeling sorgten. Der von den zahlreichen Besuchern gespendete Konzerterlös kam wie in jedem Jahr jeweils zur Hälfte dem
Orgelsanierungsfonds unserer Kirchgemeinde und den Kinderprojekten des Heimatvereins zu Gute. Nach dem Konzert trafen sich
Groß und Klein zum gemütlichen Beisammensein im und am Backhaus bei Glühwein, Rostbratwürsten, Stollenkonfekt und Bratäpfeln.
Natürlich ließ der Weihnachtsmann nicht allzu lange auf sich warten,
er kam hoch zu Ross und hatte für jedes Kind ein kleines Geschenk
dabei. Den zahlreichen Helfern und Mitwirkenden, die diesen schönen stimmungsvollen Adventsabend gestaltet haben, gilt unser herzlicher Dank!
Heimatverein Schleberoda e.V.
Amtsblatt
22
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Gemeinde Goseck
Die Kirchgemeinde
Schleberoda
sagt: „Danke“
Familie Waletzko aus Goseck
Danke dem Freyburger Kirchenchor „Collegium
Musicum“ sowie Danke allen Spendern
Es ist schon zur Tradition geworden, dass der Kirchenchor „Collegium Musicum“ zwischen den Feiertagen zu einem wunderschönen
Weihnachtskonzert bei Kerzenschein in die Freyburger Kirche einlädt. So war es auch im letzten Jahr. Mit dem Glockengeläut am
28.12.2014, 17 Uhr wurde die Gemeinde eingeladen. Etwa eine
Stunde konnten sich die Zuhörer über Orgelmusik, Gesang und
Trompetenklänge erfreuen. Am Ausgang wurde gesammelt. Es ist
nun schon das 6. Mal, dass die Spenden für die Sanierung der Orgel
in Schleberoda bestimmt sind. Dieses Konzert hat einen beachtlichen
Betrag in Höhe von 605,00 € erspielt.
Und so fing alles an: Im Jahre 2008 schaute sich ein Orgelbauer die
Orgel in Schleberoda, erbaut im 18. Jahrhundert von dem thüringischen Orgelbauer Christian August Gerhard, an. Eine gewöhnliche
Orgelstimmung reichte hier nicht mehr aus. Zeit und Witterung
hatten ihr so zugesetzt, dass sie nur noch sehr eingeschränkt bespielbar ist – und auch das wohl nicht mehr lange. Die letzte größere
Reparatur war 1983. Unter den damaligen Bedingungen kam es auch
nur zu einer notdürftigen Spielbarmachung. Nun muss die Kirchgemeinde die finanziellen Mittel für eine Orgelsanierung auftreiben.
Kurzerhand entschied der Chor mit seinem Chorleiter, Herrn Christian Preuler, die Spenden aus 2008 für die Sanierung unserer Orgel zu
verwenden. Sowie auch in den darauffolgenden Jahren. Insgesamt
wurden von sechs Weihnachtskonzerten 2.820,80 € gesammelt.
Somit war der Anfang gemacht.
Im IV. Quartal 2013 ließ die Kirchgemeinde von zwei weiteren
Orgelbaufirmen Kostenangebote erstellen. Unter Berücksichtigung
Preis/Leistung entschieden wir uns für eine Orgelbaufirma aus Saalfeld. Die Gesamtkosten betragen für eine fachgerechte Restaurierung
28.703,35 €.
Förderanträge an die Stiftung Orgelklang, an den Orgelfonds der
Landeskirche, an Lotto-Toto Sachsen-Anhalt sowie an die Stiftung
Sparkasse Burgenlandkreis und an die Volksbank Halle wurden
gestellt. Die Kirchgemeinde ist zuversichtlich, dass die Förderanträge
positiv entschieden werden, damit die Sanierung 2015 erfolgen kann.
Wenn auch Sie dieses Vorhaben mit einer Spende unterstützen
möchten, können Sie gern auf nachfolgendes Konto des Kirchspiels
Zeuchfeld-Schleberoda eine Überweisung vornehmen:
Volksbank Halle;
IBAN: DE11 8009 3784 0008 7626 00;
BIC: GENODEF1HAL
Verwendungszweck: Orgel Schleberoda.
Selbstverständlich stellen wir auf Wunsch auch eine Spendenquittung aus.
Gemeindekirchenrat Schleberoda
Anzeigenannahmeschluss
für die Amtsblatt-Ausgabe 02/2015
(27.02.2015) ist der 16.02.2015.
Tel.: 0 34 66 / 30 22 21
Fax: 0 34 66 / 32 38 23
E-Mail: [email protected]
Für Familie Waletzko beginnt das neue Jahr mit dem Einzug ins neu
renovierte Haus.
Im Jahr 2014 verlor die Familie bei einem Elektrobrand im April die
gesamte Einrichtung. Das Einfamilienhaus wurde durch den Brand so
beschädigt, dass es unbewohnbar war. Die Familie bekam von vielen
Seiten Hilfe, so wurde ihr von der Gemeinde Goseck eine Wohnung
zur Verfügung gestellt. Die FFW Goseck rief zu einem großen
Spendenaufruf auf, wo alles das zusammenkam, was eine vierköpfige
Familie zum Leben braucht. Durch finanzielle Mittel der Schadensregulierung der Versicherung konnte das Haus renoviert werden und
für die Familie beginnt nun nach 8 Monaten ein neuer Lebensabschnitt im „neuen“ Haus. Besonders die Kinder freuen sich auf ihre
renovierten Kinderzimmer.
Familie Waletzko bedankt sich auf diesem Weg bei allen für die Hilfe
und Unterstützung. Ein großes Dankeschön an die Firmen die das
Haus wieder hergerichtet haben.
Amtsblatt
23
Gemeinde Karsdorf
Einmal hin - Alles drin
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Gemeinde Karsdorf OT Wetzendorf
Kinder- und Jugendhaus „Free-Time“
mit Mehrgenerationenhaus
Ringstraße 25, 06638 Karsdorf
Hausleiterin Angela Reininger
Projektleiterin Jenny Illgen
Tel/Fax: 03 44 61 / 5 62 47
[email protected]
www.mgh-karsdorf.weebly.com
Winterschlussverkauf
... und auf geht‘s zur Schnäppchenjagd in die
Fundgrube des Mehrgenerationenhauses!
Wann? vom 02.02.2015 bis 27.02.2015
Was?
Auf alle Artikel gibt es 50 % Rabatt
Wo?
Fundgrube in 06638 Wetzendorf, Promenade 1
Gerade im Februar ist dieses Motto des Karsdorfer Karnevalsvereins
so treffend wie sonst nicht. Denn diesmal ist alles drin, egal ob für
Junggebliebene, Kinder oder alle anderen Erwachsenen.
Zu den insgesamt fünf Veranstaltungen des KKV im Bürgerhaus
Wetzendorf geben die Karnevalisten aus Karsdorf ihr Bestes, um
jeder Altersgruppe gerecht zu werden.
Zum Kinderfasching werden mit einer Umrahmung aus den Programmen vom November und Februar Spiele und Tänze mit unseren
jüngsten Gästen durchgeführt. Gemeinsamer Spaß mit den Kindern
bei „Laurenzia“ und der „Reise nach Jerusalem“ sind dabei oberste
Priorität.
Auch wenn wir mit „Laurenzia“ bei unserem Karneval für Junggebliebene nicht punkten können, stellt hier unser hausgemachter Kuchen
ein Highlight für alle Gäste dar und sind ein schmückendes Beiwerk
zum aktuellen Programm.
Zu den Abendveranstaltungen und am Rosenmontag werden wir mit
unserem Motto „Einmal hin - alles drin“ mit neuen Programmpunkten unser Publikum überraschen und anschließend mit unserem
Discoteam aus Merseburg zum gemeinsamen Tanz bitten. Vielleicht
ist die zweite Veranstaltung am 14.02. ein heißer Tip für alle Verliebten als Geschenk zum Valentinstag.
Bleibt nur noch auf die Termine in diesem Jahr zu verweisen:
Veranstaltungskalender der KKV:
07. Februar 2015
14.11 Uhr
Fasching für Junggebliebene
20.11 Uhr
Abendveranstaltung
14. Februar 2015
20.11 Uhr
Abendveranstaltung
15. Februar 2015
15.00 Uhr
Kinderfasching
16. Februar 2015
20.11 Uhr
Rosenmontagsveranstaltung
Zu allen Veranstaltungen sehen wir natürlich unsere Gäste ob Groß
oder Klein gern im Kostüm.
Die Karten können telefonisch unter 03 44 61 / 5 52 84 bei der
Karsdorfer Wohnungsbau GmbH bestellt und abgeholt werden. An
der Abendkasse, welche eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn öffnet, sind aber sicher auch noch Karten zu einem um 1,00 Euro
höheren Preis erhältlich.
Wir freuen uns auf schöne gemeinsame Stunden zur fünften Jahreszeit im Bürgerhaus in Wetzendorf mit unseren Gästen.
Die Narren des Karsdorfer Karnevalsvereins
Wir sind immer auf ihre Unterstützung angewiesen! Egal ob
Kleidung, Haushaltsgegenstände, Elektrogeräte, Möbel aller Art sowie alles was man braucht – was gut erhalten ist, nehmen wir an!
Warum wegwerfen, wenn es andere gebrauchen können! Rufen Sie
uns an, im Umkreis von 25 km holen wir die Möbel auch ab!
Öffnungszeiten:
Montag
10.00-15.00 Uhr
Dienstag
10.00-18.00 Uhr
Mittwoch
09.00-15.00 Uhr
Donnerstag 10.00-18.00 Uhr
Freitag
09.00-12.00 Uhr
Gleichzeitig können Sie unseren Änderungsservice in Anspruch
nehmen!
Anmeldungen für die Kindersachen,
Spielzeug und Kleidersachenbörse
möglich!
Samstag, 28.02.2015 im Bürgerhaus in Wetzendorf
Einlass
für Verkäufer: 11.00 Uhr
für Käufer:
13.00 Uhr
Ende:
16.00 Uhr
Kosten:
1,50 Euro pro benötigten Tisch
Bei Kaffee und Kuchen kann man in Ruhe auswählen.
Anmeldungen für einen Verkaufstisch bei Angela Reininger und
Jenny Illgen, Tel.: 03 44 61 / 5 62 47
Sachen selbst verkaufen!
Wie ?
Sie mieten einen Verkaufstisch für 1,50 € und verkaufen Ihre Sachen
zu dem von Ihnen festgelegten Preis. Die Einnahmen bleiben bei
Ihnen, die Erlöse aus den Verkaufstischen werden für Aktivitäten in
unserem Mehrgenerationenhaus verwendet.
Angela Reininger
Hausleiterin
Jenny Illgen
Projektleiterin
Zur Information:
Nächste Kindersachenbörsen
am 30.05.2015 und 05.09.2015
Amtsblatt
24
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Veranstaltungsinformationen für die Winterferien
vom 02.02.2015 bis 13.02.2015
Einladung zur Frauentagsfeier
Öffnungszeiten des „Free-Time“ in den Winterferien
Montag bis Donnerstag
09.00 Uhr-19.00 Uhr
Freitag
09.00 Uhr-20.00 Uhr
am 08.03.2015, von 14.00 bis 18.00 Uhr
Montag, 02.02.2015, 13.00 Uhr
Sport und Spiel in der Turnhalle. Bitte Turnschuhe mitbringen!
Dienstag, 03.02.2015, 10.00 Uhr
Beauty – Wellness
Unser Beautyprogramm startet mit selbstgemachten Masken und
Peelings, um für die anschließende Schminksession optimal vorbereitet zu sein.
Mittwoch, 04.02.2015, 10.00 Uhr
Wir kochen bunt, Spaghetti mal anders.
Unkostenbeitrag: 1,00 €
ins Bürgerhaus in Wetzendorf
Das Mehrgenerationenhaus möchte Sie zu einer Frauentagsfeier
einladen. Mit einem bunten musikalischen Programm möchten wir
Sie erfreuen und natürlich mit selbstgebackenem Kuchen verwöhnen.
Wir freuen uns über Ihr Kommen!
Eintritt 8,- €
Kartenbestellungen im Mehrgenerationenhaus Karsdorf
Anmeldungen bitte bis 02.03.2015
Ringstraße 25, 06638 Karsdorf
oder telefonisch unter 03 44 61 / 5 62 47
Angela Reininger
Hausleiterin
Donnerstag, 05.02.2015 bis Freitag, 06.02.2015
Fahrt in den Euro Eddy nach Leipzig mit Übernachtung.
Abfahrt: 16.00 Uhr am MGH
Rückankunft am nächsten Tag: 10.00 Uhr
Es ruft eine 4-stöckige Kletterlandschaft, in der gespielt, getobt,
gehüpft und gerutscht werden kann.
Anmelde- und Bezahlungsfrist: 30.01.2015
Unkostenbeitrag: 25,- € (Preis beinhaltet Fahrt, Eintritt und Verpflegung)
Freitag, 06.02.2015
Offene Angebote im MGH oder bringt das eigene Lieblingsspielzeug
mit.
Montag, 09.02.2015, 13.00 Uhr
Sport und Spiel in der Turnhalle. Bitte Turnschuhe mitbringen!
Dienstag, 10.02.2015
Wir wollen kreativ sein, alle Bastelwütigen sind herzlich eingeladen.
Unkostenbeitrag: 2,00 €
Mittwoch, 11.02.2015, 16.00-20.00 Uhr
Heute sind die Jecken los!!!
Fasching mit Kinderparty, Pizzaessen, leckeren Getränken, Knabbereien und Disco! Ohne Kostüm kein Einlass!
Teilnahme nur mit Anmeldung bis zum 04.02.2015
Unkostenbeitrag: 4,-€
Donnerstag, 12.02.2015
Fahrt ins Maya Mare in das MEXIKANISCHE BADEPARADIES
Abfahrt: 9.00Uhr und Rückankunft: 17.00Uhr am „Free-Time“
Unkostenbeitrag 18,- € bis 16 Jahre, 20,- € für Erwachsene
(Preis beinhaltet Eintritt und Busfahrt)
Teilnahme nur mit Voranmeldung und Bezahlung bis zum
03.02. 2015!
Freitag, 13.02.2015, 13.00 Uhr
Fetziger Spielnachmittag mit der Wii (Sports, Just Dance)
Tanzen bis die Fetzen fliegen.
Bei Schneefall kann es zu Änderung in unserem Plan kommen.
Schneemann bauen, Schneeballschlacht und Rodeln sind dann angedacht.
Die Anmeldungen für Fahrten und Unternehmungen können telefonisch unter der Rufnummer 03 44 61 / 5 62 47 oder persönlich
erfolgen.
Alle haben die Möglichkeit, täglich für 0,50 € gesund zu
frühstücken und für 1,00 € Mittag zu essen.
Unser Ferienplan ist für alle Generationen ausgerichtet und wir
freuen uns über jede Anmeldung, egal aus welchem Ort, wir versuchen alles möglich zu machen!
Anmeldefrist verpasst - dann tut uns das leid,
wir können keine Ausnahmen machen!
Probiert es in den nächsten Ferien!
Der Ferienplan kann - je nach Wetterlage oder mangelnder Teilnehmerzahl - jederzeit verändert werden!
Angela Reininger, Hausleiterin
Jenny Illgen
Projektleiterin
Stadt Laucha an der Unstrut
OT Burgscheidungen
Burgscheidunger Carnevalsverein
Unter dem Motto:
„BCV! Sonne, Strand & Mehr - wir hol’n den
Sommer her “
laden wir zu folgenden Veranstaltungen ein:
Abendveranstaltungen
Am Rosenmontag, 16.02.2015, 20.00-02.00 Uhr
Am Samstag, 21.02.2015, 20.00-02.00 Uhr
Kehraus-Samstag, 28.02.2015, 20.00-02.00 Uhr
Kinderfasching
Am Sonntag, 08.02.2015, 15.00-18.00 Uhr
Seniorenfasching
Am Sonntag, 15.02.2014, 14.00-18.00 Uhr
Kartenvorverkauf am 31.01.2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang.
Wir wünschen viel Vergnügen und gute Unterhaltung!
Der BCV
Der Präsident
Amtsblatt
Stadt Laucha an der Unstrut
25
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Stadt Nebra (Unstrut)
Ausblick auf die „Prunksitzungen des
LCV im 133. Lauchaer Karnevalsjahr“
Der LCV ist mit seinen Novemberveranstaltungen sehr erfolgreich
und stimmungsvoll in die 133. Session des Lauchaer Karnevals
gestartet. Nunmehr bereiten unsere Akteure ein neuerlich abwechslungsreiches, humor- und niveauvolles Programm im Rahmen der
Prunksitzungen vor mit
öffentlichen Veranstaltungen
am 31. Januar, 07. und 14. Februar 2015; jeweils 20.00 Uhr
und der Seniorenveranstaltung am 01. Februar, 14.00 Uhr.
Wir lüften dabei das Geheimnis um das 55. Lauchaer Prinzenpaar,
und unsere Prinzengarde wird zu dessen Ehren mit einem neuen
Gardetanz brillieren.
Die Mädels und Damen unserer Ballettgruppen (Kinder-, Jugend-,
Hofballett) werden ebenso wieder zu Beifallsstürmen animieren;
beginnend traditionell zu den Prunksitzungen natürlich mit dem
„Radetzky-Marsch“, folgend über das Repertoire der Eingangsveranstaltungen bis hin zu einem gemeinsamen „Rock mi“ vom Hof- und
Jugendballett.
Unsere ebenfalls sehr erfolgreichen und deswegen natürlich unter
besonderer Aufmerksamkeit manch holder Weiblichkeit stehenden
„Tanz“-Männer geben sich einerseits sexy operettenhaft, andrerseits
ganz im Rhythmus der 90-er Jahre.
Die „Hofsänger des LCV“ werden unsere Gäste, wie schon Tradition,
wieder mit „Ohrwürmer“ zum Mitsingen animieren und natürlich
auch mit unserer Steffi die LCV-Vereinshymne erklingen lassen!
Bei allem Musikalischen wird aber auch das „Wort in der Bütte“ nicht
zu kurz kommen, gleichwertig sein und damit zu einem abwechslungsreichen, keineswegs irgendwie „lastigen“ Programm beitragen.
Und so freuen wir uns u.a. auf einen „Knacki“, einen „Pizzabäcker“
und einen unter den „Midlife-crisis“ seines Vaters „leidenden Junior“.
Ja, und wer darüber auch verrückt werden sollte, dem sei dann
unbedingt die „Psychiatrie-Hotline des LCV“ empfohlen. Es wäre
also selbst für diesen Notfall alles vorbereitet, so dass unsere
Veranstaltungsbesucher ganz gewiss wieder begeistert sein werden!
Apropos Besucher: Karten zu unseren Veranstaltungen können noch
telefonisch unter 03 44 62 / 2 12 49 bzw. mobil 0163 / 4 27 59 64 oder
über E-Mail to: [email protected] bestellt werden!
Im Vorverkauf bzw. zum Abholen gibt es die Karten am 18. und
25.01., jeweils 10.00-12.00 Uhr im Schützenhaus. Seien Sie herzlichst
eingeladen, kommen und genießen Sie beim LCV entspannende,
unterhaltsame, humorvolle Stunden!
Und davon bietet natürlich auch der
Rosenmontag unter dem Motto „Rock´n-Roll-Party“
am 16. Februar, 20.00 Uhr
sehr, sehr viel; zuzüglich Neuem, Einmaligem und sicher Unvergesslichem!
Unsere Veranstaltungen der 133. Session klingen dann traditionell
mit unserem Nachwuchs aus, den Kindern der Kita und der Grundschule am Fastnachts-Dienstag, dem 17. Februar; 14.00 Uhr.
Der LCV und seine Jubilare zu 50-jähriger und 25-jähriger Mitgliedschaft erfahren in diesem Jahr aber auch besondere Ehrung ihrer
Arbeit zur karnevalistischen Brauchtumspflege durch den Bund
Deutscher Karneval und den Karnevals-Landesverband SachsenAnhalt anlässlich des Empfangs des Ministerpräsidenten Dr. Rainer
Haseloff am 18.01.15 in der Staatskanzlei.
Arche Nebra
Rettungsnetz für Wildkatze und Co.
Wanderausstellung und Ferienprogramm in der
Arche Nebra
Wildkatzen sind scheue und daher weitgehend unbekannte Bewohner der heimischen Wälder. Auch im Ziegelrodaer Forst oberhalb der
Arche Nebra sind Spuren der getigerten Samtpfoten nachweisbar.
Vom 31. Januar bis 1. März 2015 zeigt die Arche Nebra die
Wanderausstellung „Rettungsnetz für Wildkatze und Co.“, eine Wanderausstellung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
e.V. (BUND), Regionalverband Halle-Saalkreis. Dazu bietet die Arche
Nebra in Kooperation mit dem BUND-Regionalverband Führungen
sowie ein Ferienprogramm für Kinder/Horte an.
Information und Anmeldung:
Tel.: 03 44 61-2 55 20
[email protected]
Sonnabend, 31.1.2015, ab 18.00 Uhr
Themenabend:
Lichtmess und Sternenfunkeln im Winter
Eine Vielzahl christlicher Feste und volkstümlicher Traditionen verbindet sich mit „Lichtmess“ am 2. Februar, wenn der „Lichte Tag“
rund eine Stunde länger ist als am 24. Dezember. In Mitteldeutsch-
Amtsblatt
26
land haben sich an einigen Orten zum Teil merkwürdig anmutende
Bräuche und Feste bis heute erhalten.
Programm:
18.00 Uhr
Vortrag: Sonnenbräuche in Vorgeschichte und Gegenwart
19.00 Uhr
Imbiss
20.15 Uhr
Live-Planetarium: Sterne und Planeten im Winter
21.00 Uhr
Himmelsbeobachtung mit Teleskopen
Referentin: Mechthild Meinike (Planetarium Merseburg)
Kosten:
17,50 €, ermäßigt 12,00 €
Anmeldung erforderlich
Sonnabend, 07.02.2015, 10.00-13.00 Uhr
„Wildkatzenführung“
Auf den Spuren der Wildkatzen geht es in einer ca. dreistündigen
Wanderung durch den Ziegelrodaer Forst oberhalb der Arche Nebra.
Die Führung findet in Kooperation mit dem Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Regionalverband HalleSaalekreis, statt und wird im Rahmen der BUND-Wanderausstellung
„Rettungsnetz für die Wildkatze“ angeboten, die ab 31.01.2015 in der
Arche Nebra zu sehen ist.
Sonnabend, 21.2.2015, ab 18.00 Uhr
Vortragsabend:
Lutherarchäologie
Zum Abschluss der Wanderausstellung „Lutherarchäologie“ skizzieren zwei Vorträge die familiäre Herkunft und das spätere gesellschaftliche Umfeld des Kirchenreformators.
Programm:
18.00 Uhr
Vortrag:
Der Kupferschieferbergbau als wirtschaftliche Basis
der Familie Luder in der Grafschaft Mansfeld im 15./
16. Jahrhundert
Referentin: Kerstin Bullerjahn (LDA Sachsen-Anhalt)
Kosten:
4,00 €
19.30 Uhr
Vortrag:
Referent:
Kosten:
Alles nur Luther? – Archäologie der Reformationszeit
in Wittenberg
Dr. Ralf Kluttig-Altmann (LDA Sachsen-Anhalt)
4,00 €
Arche Nebra - Die Himmelsscheibe erleben
An der Steinklöbe 16
06642 Nebra
Tel.: 03 44 61-25 52-20
Fax: 03 44 61-25 52-17
http://www.himmelsscheibe-erleben.de
Stadt Nebra (Unstrut) OT Wangen
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Allgemeine Informationen
über die Grenzen
der Verbandsgemeinde Unstruttat
Kursangebote der
VHS Naumburg in der
Verbandsgemeinde Unstruttal
vom 30.01. bis 26.02.2015
Computerkurs speziell für Senioren
Kurs-Nr.:
15FN501C
Dozent / Kursort:
Hr. Dr. Prager / Naumburg
Beginn / Uhrzeit:
Mo., 16.02.2015 / 10.00 -12.15 Uhr
Termine:
4
Französisch - Anfänger
Kurs-Nr.:
15FL4080
Dozent / Kursort:
Dozententeam / Laucha
Beginn / Uhrzeit:
Mo., 16.02.2015 / 17.00-18.30 Uhr
Termine:
15
Englisch I - Anfänger
Kurs-Nr.:
15FL4060
Dozent / Kursort:
Dozententeam / Laucha
Beginn / Uhrzeit:
Mo., 16.02.2015 / 18.30-20.00 Uhr
Termine:
15
Präventionssport
Kurs-Nr.:
Dozent / Kursort:
Beginn / Uhrzeit:
Termine:
15FL3020
Fr. Hesse / Nebra
Mi., 18.02.2015 / 18.30-19.30 Uhr
12
PC-Grundkurs Word/Windows - Einsteigerkurs
Kurs-Nr.:
15FN5010
Dozent / Kursort:
Hr. Ternedeé / Naumburg
Beginn / Uhrzeit:
Mo., 23.02.2015 / 18.00-20.15 Uhr
Termine:
6
Eltern-Kind-Bewegungstraining
Kurs-Nr.:
15FL3023
Dozent / Kursort:
Fr. Ola / Laucha
Beginn / Uhrzeit:
Do., 26.02.2015 / 17.00-18.00 Uhr
Termine:
9
Präventionssport
Kurs-Nr.:
Dozent / Kursort:
Beginn / Uhrzeit:
Termine:
15FL3024
Fr. Ola / Laucha
Do., 26.02.2015 / 18.30-19.15 Uhr
10
Hartha – Yoga
Kurs-Nr.:
15FL3010
Dozent / Kursort:
Hr. Herz / Laucha
Beginn / Uhrzeit:
Do. 26.02.2015 / 20.00-21.30 Uhr
Termine:
12
Weitere Kursangebote unter: www.vhs-burgenlandkreis.de
Amtsblatt
Leihgabe aus Mainz
ergänzt „Welterbe? Welterbe!“
NAUMBURG. (19. Dezember 2014) Fliegender Wechsel in der
Sonderausstellung „Welterbe? Welterbe!“ in Naumburg: Das Exponat Löwenkasten aus dem Germanischen Museum Nürnberg weicht
dem Kopf mit der Binde aus dem Mainzer Dommuseum. Heute
Vormittag wurden die beiden Leihgaben ausgetauscht.
Der Kopf mit der Binde aus dem Mainzer Dommuseum ist ein Werk
des Naumburger Meisters, darin sind sich die Forscher einig. Es
handelt sich um ein Skulptur-Fragment des ehemaligen Mainzer
Westlettners (Chorschranke), der um 1240 in der Werkstatt des
Naumburger Meisters geschaffen wurde. Neben dem richtenden
Christus und dem Zug der Seligen und Verdammten ist die berühmteste Figur des Lettners ohne Frage der so genannte Kopf mit der
Binde. Es ist ein zirka 25 Zentimeter hohes Fragment aus Sandstein.
Bis heute ist nicht eindeutig geklärt, wie der ungemein ausdrucksstarke Kopf gedeutet werden soll. Dessen leidvoller, lebendiger
Gesichtsausdruck beeindruckt Betrachter auch rund 800 Jahre nach
seiner Entstehung. Dieser Kopf war auch während der Landesausstellung im Jahr 2011 im Naumburger Dom zu sehen. Er fand damals
bereist große Beachtung bei den Besuchern.
Die Sonderausstellung „Welterbe? Welterbe!“ ist jeweils
dienstags bis sonntags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Der Eintritt ist frei. Bislang haben rund 7.000 Gäste die Sonderausstellung des Fördervereins Welterbe an Saale und Unstrut gesehen.
Notwendig, um Not zu wenden
Verein „Seniorpartner in School“ sucht engagierte Bürger
im Alter von 50 Jahren und älter, die sich zu Schulmediatoren ausbilden lassen wollen
Das Projekt „Seniorpartner in School“ ( SiS ) geht im Burgenlandkreis
in die dritte Runde. Und dazu sucht der gleichnamige Verein engagierte Bürger wie Sie, die über freie Zeit verfügen, um die 50 Jahre alt
sind und einmal wöchentlich für 5 Stunden mit Kindern und Jugendlichen an den Schulen arbeiten können.
Ihre Aufgabe ist es vor allem zuzuhören sowie Schülerinnen und
Schüler auf dem Weg zu gewaltfreien Konfliktlösungen zu begleiten.
Sie arbeiten an einer Schule in der Nähe Ihres Wohnortes im ZweierTeam. Durch eine Vereinbarung mit der Schule ist die Aufgabenverteilung klar definiert. Zu Beginn des Schuljahres stellen Sie sich als
Team dem Kollegium, den Eltern und Schülern vor. Durch geeignete
Maßnahmen leisten Sie an der Schule Öffentlichkeitsarbeit.
Die Schule wird Ihnen einen Raum zur Mediation zur Verfügung
stellen, in dem Sie die Kinder beraten können.
Schnelle Lösungen sind nicht das Ziel
Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler freiwillig zu Ihnen
kommen, wenn es Konflikte gibt. Die Seniorpartner sind nicht für die
Lösung zuständig, sondern für die Machbarkeit einer Lösung. Wir
öffnen Türen, aber durch gehen müssen die Kinder selbst. Und zwar
wirklich selbst. Wir schubsen nicht einmal. Es ist nicht die schnelle
Lösung die die Schulmediatoren anstreben, sondern das langfristige
Erkennen, wie man Auseinandersetzungen gewaltfrei löst. „Gegenseitiges Zuhören und Wertschätzung“ ist so ein Oberbegriff Ihrer
Arbeit; „Konstruktive Konfliktbewältigung“ ein anderer. Sie als die
Person mit Lebenserfahrung, viel Einfühlungsvermögen, gepaart mit
der Ausbildung, die wir Ihnen zukommen lassen, erfüllen diese
Leitsätze mit Leben, indem Sie geduldig zuhören, dabei auch auf
Zwischentöne achten und das Gefühl gegenseitiger Wertschätzung
vermitteln. Dass das was besprochen wird, im Raum bleibt, versteht
sich von selbst. Manchmal reicht eine Schulstunde bis die Welt der
Kinder und Jugendlichen wieder in Ordnung ist. Manchmal benötigt
man eine längere Zeit, um zum Erfolg zu kommen. Daran sieht man,
dass die Seniorpartner nicht auf die unmittelbaren, schnellen Erfolge
aus sind. Die Früchte unserer Arbeit werden viel später geerntet, teils
werden wir es nie erfahren.
Weitere Informationen: www.sis-sachsen-anhalt.de/kontakt,
E-Mail: [email protected], Telefon 0 34 45 / 7 79 72 40
27
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Tief einsteigen hoch hinaus!
Zweiter Welterbewandertag
Sonnabend, 25. April - Zehn Routen im Angebot
NAUMBURG. (16. Januar 2015) „Tief einsteigen - hoch hinaus!“, das
ist das Motto für den zweiten Welterbewandertag an Saale und
Unstrut. Er findet am Sonnabend, 25. April, ab 9.00 Uhr statt.
Eingeladen dazu sind alle, die die Kulturlandschaft (UNESCO-Welterbe-Nominierungsgebiet) an Saale und Unstrut erkunden möchten.
Angeboten werden drei geführte Radtouren und sechs Wanderstrecken, ebenfalls mit fachkundiger Begleitung. Erstmals wird auch
eine Geocaching-Tour durch Naumburg am Start sein.
Alle Ausflüge in die Kulturlandschaft starten und enden in Naumburg. Die Touren beginnen am Dom; am Nachmittag ist zentraler
Treff auf dem Marktplatz. Dort wartet auf die Gäste Speis‘ und Trank
sowie musikalische Unterhaltung. „Die verschiedenen Routen sind
so geplant, dass für jeden etwas dabei ist“, erläutert der Geschäftsführer des Fördervereins Welterbe an Saale und Unstrut, Roland Thrän.
Es gibt Vorschläge für Spaziergänger, Geübte, fitte Radfahrer,
Sonntagsradler, Wanderfreunde, Gemütliche, Sportliche, Wagemutige und nicht zuletzt Familien mit Kindern. Stolze 34 Kilometer lang
ist eine geführte Wanderung, die von Kloster Memleben nach
Naumburg führt. Wer diese Tour wagen möchte, und die Nacht zuvor
im Kloster Memleben übernachten will, kann sich ab sofort anmelden unter www.kloster-memleben.de.
Nähere Informationen zu den einzelnen Ausflugsangeboten ins
UNESCO-Nominierungsgebiet gibt es in Kürze. Es wird ein Faltblatt
erscheinen, das die Strecken ausführlich darstellt und beschreibt.
Zudem können sich Interessierte auf der Internetseite des Fördervereins Welterbe www.welterbeansaaleundunstrut.de und
www.naturpark-saale-unstrut.de ebenfalls in wenigen Tagen informieren. Den zweiten Welterbewandertag führt der Förderverein
Welterbe in enger Zusammenarbeit mit dem Naturpark SaaleUnstrut-Triasland, Saale-Unstrut-Tourismus, den Städten Naumburg und Freyburg, dem Burgenlandkreis und weiteren Partnern
durch.
Lust auf Vielfalt?
Lust auf NaturErlebnis?
Für Kinder von 8 bis 12 Jahren, die in Sachsen-Anhalt leben,
bieten wir ein interessantes Camp „Vielfalt gemeinsam erleben“.
Eine Woche Naturerlebnis und Kennenlernen von Möglichkeiten der
gesunden Ernährung, Entspannung und Bewegung sowie eine Vielzahl von Angeboten haben wir für euch zur Auswahl und ihr könnt in
euren Sommerferien viel Neues erleben. Der Landesverband KiEZ
Sachsen-Anhalt e.V. bietet erlebnisreiche Ferien für den Sommer in
zwei Durchgängen an. Natürlich sind auch verschiedene Ausflüge
und Aktivitäten geplant.
„Vielfalt gemeinsam erleben“ findet vom 12.07. bis 19.07.2015
und vom 19.07. bis 26.07.2015 im Naturfreundehaus Blankenburg/Harz statt. Der Teilnehmerbeitrag beträgt 169,00 € (Vollpension/Programm und Bettwäsche)
Alle Kinder und Jugendlichen, welche am Ferienlager teilnehmen,
werden „rund um die Uhr” betreut, d.h. gut ausgebildete und ausgewählte Betreuer stehen den Teilnehmern stets zur Seite. Die Sicherheit der Teilnehmer ist gewährleistet, da die Betreuer den Kindern als
ständige Ansprechpartner zur Seite stehen und diese durch das
Ferienprogramm führen.
Interesse? Eine Komplettübersicht der KiEZ in Sachsen-Anhalt findet
ihr unter www.kieze.com.
Anmeldungen hierfür unter:
Landesverband Kinder- und Jugenderholungszentren
Sachsen-Anhalt e.V.
Angela Moritz
Ditfurter Weg 9, 06484 Quedlinburg, Tel.: 0 39 46 / 8 10 45 78
E-Mail: [email protected], Internet: www.kieze.com
Amtsblatt
28
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Veranstaltungskalender der Verbandsgemeinde Unstruttal
Januar 2015
30.01.2015, 17.30 Uhr, Freiburg
Sekt-Genießer trifft Schoko-Liebhaber
18,00 €/Pers., Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 64 /
3 40, www.rotkaeppchen.de
31.01.2015, 13.00 Uhr, Freyburg
Mitteldeutscher Weinbautag des Weinbauverbandes SaaleUnstrut
Alljährlicher Weinbautag mit verschiedenen Vorträgen rund um das
Thema Wein. Programm unter: www.weinregion-saale-unstrut.de,
Schützenhaus, Freyburg. Weinbauverband Saale-Unstrut e.V.,
Tel.: 03 44 64 / 2 61 10, Eintritt frei
31.01.2015, 20.00 Uhr, Laucha
„Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“
Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V.
Vorbestellung: Tel.: 03 44 62-2 12 49, 0163-4 27 59 64, E-Mail:
[email protected]
Februar 2015
01.02.2015, 10.00 Uhr, Zscheiplitz
Schnee von gestern (?) – Winterzauber Romanik
„Liebe, Macht und Tod“
Geführte Exkursion im UNESCO-Welterbe-Antragsgebiet von SaaleUnstrut
Wanderung auf den Spuren einer mittelalterlichen Beziehungsgeschichte durch die Weinlandschaft bei Freyburg (Unstrut).
Treffpunkt: Zscheiplitz, Parkplatz am Gutshof, Iris Hölzer Weinerlebnisbegleiterin, Tel.: 0152-08 21 40 54,
E-mail: [email protected], 5,00 €/Pers.
01.02.2015, 14.00 Uhr, Laucha
„Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“
Seniorenveranstaltung, Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V., Vorbestellung: Tel. 03 44 62-2 12 49, 0163-4 27 59 64, E-Mail: jpietzsch
@gmx.net
01.02.2015, 12.30 Uhr, Mücheln
Winter-Weinwanderung am Geiseltalsee
zum Weinberg „Goldener Steiger“ mit dem Weinbau am Geiseltalsee,
Start: Hafen Marina, Mücheln (Geiseltalsee), Weinbau am Geiseltalsee, Tel.: 03 44 64-2 71 33, www.weinbau-am-geiseltalsee.de,
Teilnahme kostenfrei
06.02.2015, 17.30 Uhr, Freyburg
Führung mit Probe 3 Sekte und „Säbeln“
12,50 €/Per., Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 643 40, www.rotkaeppchen.de
07.02.2015, 20.00 Uhr, Laucha
„Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“
Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V., Vorbestellung: Tel. 03 44 622 12 49, 0163-4 27 59 64, E-Mail: [email protected]
07.02.2015, 10.00 Uhr, Bad Kösen
Schnee von gestern (?) – Winterzauber Romanik
„Auf den Spuren der Zisterzienser“
Geführte Exkursion rund um das ehemalige Kloster Pforta, Wanderung entlang der Kleinen Saale auf den Spuren der ZisterzienserMönche des Klosters Pforta. Besichtigung des Köppelbergs, des
Klostergeländes sowie Kellerbesichtigung im Landesweingut Kloster
Pforta inkl. Kleiner Weinprobe. Start: Bad Kösen, Tourist-Information, Iris Hölzer, Weinerlebnisbegleiterin, Tel.: 0152-08 21 40 54,
[email protected], 10,00 €/Pers. (inkl. Kleiner Weinprobe)
08.02.2015, 15.11 Uhr, Nebra
Der NCV wählt XXX Gelb und Blau oder doch lieber Ritter
„Sankt Georg“ - Kinderfasching
Nebraer Carnevals Verein e.V. 1947, Unstruthalle Nebra, Vorbestellung: Fam. Schilling, Wasserweg 6 in Nebra oder Tel. 03 44 642 29 84, Vorverkauf am 02.+ 03.02.2015, 17.00-19.00 Uhr Kollerhof
08.02.2015, 20.00 Uhr, Burgscheidungen
BCV unter dem Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr –
wir hol´n den Sommer her!“ - Kinderfasching
Burgscheidunger Carnevalsverein e.V., Kartenvorverkauf am 31.01.
2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang
12.02.2015, 20.11 Uhr, Nebra
Der NCV wählt XXX Gelb und Blau oder doch lieber Ritter
„Sankt Georg“ - Weiberfastnacht
Nebraer Carnevals Verein e.V. 1947, Unstruthalle Nebra, Vorbestellung: Fam.Schilling, Wasserweg 6 in Nebra oder Tel. 03 44 642 29 84, Vorverkauf am 02.+ 03.02.2015 von 17:00-19:00 Uhr Kollerhof
13.02.2015, 17.30 Uhr, Freyburg
Sekt-Genießer trifft Schoko-Liebhaber
inkl. Führung durch die historische Sektkellerei/Sekt-Pralinen-Empfang / Verkostung von 4 verschiedenen Schokoladen mit begleitenden Rotkäppchen Sekten. Dauer: 2 Std., 18,00 €/Pers., RotkäppchenMumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 64 / 3 40, www.rotkaeppchen.de
14.02.2015, 20.00 Uhr, Laucha
„Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“
Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V., Vorbestellung: Tel. 03 44 622 12 49, Mobil 0163-4 27 59 64, E-Mail: [email protected]
14.02.2015, 9.00 Uhr, Freyburg
Rebschnitt für Hobbywinzer
Praxisseminar im Herzoglichen Weinberg. Lernen Sie die Kunst des
Rebschnitts kennen! Vom erfahrenen Praktiker wird demonstriert,
wie an verschiedenen Erziehungsformen und Altersstufen der Weinstöcke der sachgerechte Rückschnitt erfolgt. Herzoglicher Weinberg, Besucherweinberg, Tel.: 03 44 64-6 64 31, www.herzoglicherweinberg.de, 6,00 €/Pers.
14.02.2015, 20.11 Uhr, Nebra
Der NCV wählt XXX Gelb und Blau oder doch lieber Ritter
„Sankt Georg“ - Abendveranstaltung
Nebraer Carnevals Verein e.V. 1947, Unstruthalle Nebra, Vorbestellung: Fam.Schilling, Wasserweg 6 in Nebra oder Tel. 03 44 642 29 84, Vorverkauf am 02.+ 03.02.2015 von 17:00-19:00 Uhr Kollerhof
14.02.2015, 16.00 Uhr, Freyburg
Valentins-Special: Sekt-Genießer trifft Schoko-Liebhaber
inkl. Säbeln
inkl. Führung durch die historische Sektkellerei/Sekt-Pralinen-Empfang / Verkostung von 4 verschiedenen Schokoladen mit begleitenden Rotkäppchen Sekten. Dauer: 2 Std., 18,00 €/Pers., RotkäppchenMumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 64-3 40, www.rotkaeppchen.de
14.02.2015, 17.00 Uhr, Bad Kösen
Wein & Schokolade mit Halloren Chocolatier
Schokoladige Exkursion der Extraklasse mit einem kleinen Rundgang durch den romantisch in Kerzenschein gehüllten Weinkeller mit
historischem Weinarchiv. Genießen Sie anschließend ein Feuerwerk
des Geschmacks: 5 ausgesuchte Weine u. erlesene Schokoladen. Ein
Chocolatier entführt Sie in die hohe Kunst der Confiserie mit frisch
von Hand hergestellten Schöpfschokoladen, Kuvertüren u. Trüffeln.
Dauer: ca. 3 Std., Landesweingut Kloster Pforta, Tel. 03 44 63 / 30 00,
www.kloster-pforta.de, 39,00 €/Pers.
14.02.2015, 18.00 Uhr, Freyburg
Romantik im Rotweinkeller am Valentinstag
Verwöhnen Sie Ihre Sinne bei Musik, Kerzenschein und vier edlen
Saale-Unstrut-Weinen. Dauer: 1,5 Std., 15,00 €/Pers.,
Winzervereinigung Freyburg eG, Tel.: 03 44 64-30 60,
www.winzervereinigung-freyburg.de, Voranmeldung erbeten.
15.02.2015, 14.00 Uhr, Burgscheidungen
BCV unter den Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr – wir
hol´n den Sommer her!“ - Seniorenfasching
Burgscheidunger Carnevalsverein e.V., Kartenvorverkauf am 31.01.
2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang
Amtsblatt
16.02.2015, 20.00 Uhr, Burgscheidungen
BCV unter den Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr – wir
hol´n den Sommer her!“
Burgscheidunger Carnevalsverein e.V., Kartenvorverkauf am 31.01.
2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang
16.02.2015, 20.00 Uhr, Laucha
Rosenmontag unter dem Motto „Rock´n-Roll-Party“
„Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“,
Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V., Vorbestellung: Tel. 03 44 622 12 49, Mobil: 0163-4 27 59 64, E-Mail: [email protected]
17.02.2015, 14.00 Uhr, Freyburg
Fastnachts-Dienstag Veranstaltung mit den Kindern der
Kita und der Grundschule
„Prunksitzung des LCV im 133. Lauchaer Carnevalsverein“,
Lauchaer Carnevalsverein 1882 e.V., Tel. 03 44 62-2 12 49,
Mobil: 0163-4 27 59 64, E-Mail: [email protected]
20.02.2015, 17.30 Uhr, Freyburg
Führung mit Probe 3 Sekte und „Säbeln“
12,50 €/Pers., Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien,
Tel.: 03 44 64-3 40, www.rotkaeppchen.de
21.02.2015, 20.00 Uhr, Burgscheidungen
BCV unter den Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr –
wir hol´n den Sommer her!“
Burgscheidunger Carnevalsverein e.V., Kartenvorverkauf am 31.01.
2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang
21.02.2015, 20.00 Uhr, Gleina
Teuto & Andy - „The Best Of Country & Rock“
im Gasthaus „Zum Goldenen Anker“, der Teufelsgeiger, Gasthaus
„Zum Goldenene Anker“, Inhaberin: Carmen Müller, Vorbestellung:
Tel. 03 44 62-2 04 94
21.02.2015, 10.00 Uhr, Bad Kösen
Winzer für einen Tag: Rebschnitt für Hobbywinzer
Weinbauchefin Franziska Zobel entführt Sie einen Tag in die Welt der
Winzer! Lernen Sie den Weinberg genauer kennen und erfahren Sie
mehr zu Schnitttechniken u. Erziehungssystemen in der Rebpflege.
Gestärkt mit Winzerglühsekt, Tresterbrand und einer deftigen Suppe
in Thränhardts Hütte starten Sie anschließend zu einem kleinen
Rundgang durch Holzfasskeller und Weinarchiv. Dauer: 3,5 Std.,
Landesweingut Kloster Pforta, Kartenvorverkauf: Tel. 03 44 63 /
30 00, www.kloster-pforta.de, 35,00 €/Pers.
21.02.2015, 18.00 Uhr, Bad Sulza
„Winterweinprobe“
mit Glühwein & Käsefondue, im Thüringer Weingut Bad Sulza
Begrüßung mit hausgemachtem Glühwein, Führung durch die Weinkellerei und den Holzfasskeller mit einer Fassprobe im Kerzenschein,
herzhaftes Käsefondue im beheizten Gewölbekeller. Eine Weinprobe
mit kräftigen Weißweinen und roten Barrique-Weinen. Thüringer
Weingut Bad Sulza, Tel.: 03 64 61-2 06 00, www.thueringer-wein.de,
Nur mit Voranmeldung. 39,00 €/Pers.
21.02.2015, 19.30 Uhr, Freyburg
Ulla Meinecke Band
im Kellertheater der Rotkäppchen Sektkellerei
Ihre samtige Stimme, ihre poetische Sprache und ihre nachdenklichironische Sicht auf die alltäglichen Dinge machen Ulla Meinecke zu
einer festen Größe in der deutschen Musiklandschaft. Mit intelligenten Texten u. abgründigem Humor, bringt sie ihr Publikum
29
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
zum Lachen und Weinen. Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien,
Tel. 03 44 64 - 3 40, www.rotkaeppchen.de, Kartenvorverkauf
32,00 €/Pers.; 29,00 €/Pers.
27.02.2015, 17.30 Uhr, Freyburg
Sekt-Genießer trifft Schoko-Liebhaber
inkl. Führung durch die historische Sektkellerei/Sekt-Pralinen-Empfang/Verkostung von 4 verschiedenen Schokoladen mit begleitenden Rotkäppchen Sekten. Dauer: 2 Std.,18,00 € /Pers., RotkäppchenMumm Sektkellereien, Tel.: 03 44 64-3 40, www.rotkaeppchen.de
27.02.2015, 19.00 Uhr, Freyburg
Lust auf Genuss – mit Weinen der Winzervereinigung
Freyburg
Kulinarische Weinverkostung mit 3-Gang-Menü und Verkostung von
5 erlesenen Weinen inkl. 1 Fl. Wasser,
Hotel Rebschule, Tel. 03 44 64-30 80, www.weinberghotel.eu/hotelrebschule/web/de/content/, Voranmeldung erbeten. 45,00 €/Pers.
27.02.2015, 19.45 Uhr, Erfurt
Breitengrad51 zu Gast in der Goldhelm Schokoladenmanufaktur in Erfurt
Genießen Sie einige der besten Weine des Saale-Unstrut-Gebietes,
vorgestellt von den Winzern Jochen Hinderer (Weingut Born), André
Gussek (Weingut Gussek)und Matthias Hey (Weingut Hey). Verkostet werden die Weine zusammen mit den darauf abgestimmten
Schokoladen. Goldhelm Werkstattcafé, Tel. 03 61-6 60 98 51,
www.goldhelm-schokolade.de, Kartenvorverkauf, 69,00 €/Pers.,
enthalten: Weine, Schokolade, ein herzhaftes Gericht
28.02.2015, 20.00 Uhr, Burgscheidungen
BCV unter den Motto: „BCV! Sonne, Strand & Mehr – wir
hol´n den Sommer her!“
Burgscheidunger Carnevalsverein e.V., Kartenvorverkauf am 31.01.
2015 um 16.00 Uhr am hinteren Saaleingang
28.02.2015, 9.00 - ca. 12.00 Uhr, Nebra
Rebschnitt- und Sortenseminar für Haus-, Terrassen- u.
Gartenwein
Anleitung zum sachgerechten Rebschnitt an 13 Erziehungsformen,
kleine Sortenkunde resistenter Tafel- und Keltertrauben. Treffpunkt:
Schlossberg, Nebra (Unstrut), Weinhof Winter, Tel. 03 46 72-8 48 11,
[email protected], Teilnahme kostenfrei
28.02.2015, 17.00 Uhr, Naumburg OT Roßbach,
1. Öffentliche Jungweinprobe der Weine des Jahrgangs
2014
Weinbau Der Steinmeister, Tel.: 0160-92 74 42 99, www.dersteinmeister.de, Bitte Voranmeldung. Eintritt frei.
28.02.2015, 18.00 Uhr, Naumburg OT Henne
Wein, Sekt & Käse Seminar
Genießen Sie aromatische Weine u. „Von der Henne“-Premium
Sekte in Kombination mit einer Auswahl an herzhaftem Käse im
historischen Gewölbekeller. Naumburger Wein & Sekt Manufaktur,
Tel.: 0 34 45-20 20 42, www.naumburger.com, Kartenvorverkauf,
25,00 €/Pers., inkl. 10 ausgewählte Weine/Sekte u. Käse
28.02.2015, 19.30 Uhr, Freyburg
Kabarett: Johannes Kirchberg „Ich dagegen bin dafür“
Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien, Tel. 03 44 64-3 40, www.
rotkaeppchen.de, Kartenvorverkauf 22,00 €/Pers.; 20,00 €/ Pers.;
17,00 €/Pers.
Amtsblatt
30
Kirchliche Nachrichten
Evangelische Kirche
Pfarrbereich Freyburg
Gottesdienste
01.02., 09.30 Uhr
14.00 Uhr
08.02., 09.30 Uhr
15.02., 09.30 Uhr
11.00 Uhr
22.02., 09.30 Uhr
11.00 Uhr
01.03., 09.30 Uhr
14.00 Uhr
Freyburg (mit Abendm.)
Balgstädt
Freyburg
Freyburg
Schleberoda
Freyburg
Zeuchfeld
Freyburg (mit Abendm.)
Balgstädt
Seniorengottesdienst
19.02., 10.00 Uhr Hospital St. Laurentius
Christenlehre in Freyburg
Mi, 14.30-16.00 Uhr, Gemeinderaum
1.-6. Klasse
Kindertreff in Schleberoda
Sa, 07.02., 10.00 Uhr, Gemeinderaum
Konfirmandentag in Freyburg
Sa, 28.02., 10.00-14.00 Uhr, Gemeinderaum
7./8. Klasse
Junge Gemeinde in Balgstädt
Fr, 18.00-21.00 Uhr, „Pfarre“
Frauenkreise
Zeuchfeld: Mi, 18.02., 19.30 Uhr, Kirche
Balgstädt: Do, 19.02., 14.30 Uhr, „Pfarre“
Größnitz: Di, 24.02., 19.30 Uhr
Seniorenkreis in Freyburg
Mi, 18.02., 15.00 Uhr, Gemeindehaus
Bibelstunde Landeskirchliche
Gemeinschaft in Freyburg
Do, 16.00 Uhr, Gemeinderaum
Kirchenmusik
Bläserchorprobe in Freyburg
Mo, 19.30 Uhr Gemeindehaus
Kirchenchor Freyburg und Balgstädt
Mi, 19.00 Uhr „Pfarre“ Balgstädt
Freyburger Kirchenchor Collegium
Musicum
Mi, 19.30 Uhr Gemeindehaus Freyburg
Weitere Informationen
Regionalversammlung in Freyburg
Mi, 18.02., 19.30 Uhr Gewölberaum
Ansprechpartner
Evangelisches Pfarramt
Pfarrer Sven Hanson, Kirchstr. 7,
06632 Freyburg (Unstrut), Tel.: 03 44 64 /
2 74 51 (Büro) + 27 6 51 (Whg.),
Fax: 03 44 64 / 6 64 43,
e-mail: [email protected]
Sprechzeit: dienstags 14.00-17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Gemeindepädagogin Heike Kohn, Dorfstraße 37, 06636 Dorndorf, Tel.: 03 44 62 /
2 19 55, e-mail: [email protected]
Regionalkantor Gerhard Schieferstein,
Reinsdorfer Str. 23, 06638 Karsdorf,
Tel.: 03 44 61/ 56 94 59, Fax: 03 44 61 /
56 94 63, e-mail: [email protected]
Pfarrbereich Goseck
Gottesdienst
08.02., 09.00 Uhr
14.02., 17.00 Uhr
22.02., 10.30 Uhr
14.30 Uhr
Dobichau
Pödelist
Markröhlitz
Goseck (im Pfarrhaus)
Weltgebetstag 2015
Das Vorbereitungstreffen für den Weltgebetstag 2015 findet am Montag, dem 23.02.
2015 um 19.00 Uhr im Gosecker Pfarrhaus
statt.
Gospelchor
Sa, 28.02.2015, 15.00-18.30 Uhr
im Gosecker Pfarrhaus.
Christenlehre (nicht in den Ferien)
Goseck:
Mo, 16.00-17.00 Uhr im Pfarrhaus
Kleinjena:
Di, 13.15-14.15 Uhr im Pfarrhaus
Konfirmanden
Sa, 21.02., 10.00 Uhr-13.30 Uhr
im Gosecker Pfarrhaus.
Urlaub von D. Schilling-Schön
vom 02. bis 15.02.2015.
Die Vertretung hat das Pfarramt Laucha,
Untere Hauptstraße 6,
Telefon 03 46 62 / 2 02 48.
Ansprechpartner
Evangelisches Pfarramt Goseck
Pfarrer Schilling-Schön,
Hugo-Heinemann-Straße 1, 06667 Goseck,
Tel. 0 34 43/20 02 42, Fax 0 34 43/23 87 30
Bürozeiten:
Do 08.30-11.30 Uhr im Pfarrhaus Goseck
Pfarrbereich Laucha
Gottesdienst
01.02., 09.00 Uhr
09.00 Uhr
10.30 Uhr
10.30 Uhr
14.00 Uhr
15.30 Uhr
08.02., 10.30 Uhr
10.30 Uhr
15.30 Uhr
15.02., 09.00 Uhr
10.00 Uhr
10.30 Uhr
22.02., 09.00 Uhr
10.30 Uhr
15.00 Uhr
17.00 Uhr
Gleina
Hirschroda
Laucha
Burgscheidungen
Kirchscheidungen
Dorndorf
Baumersroda
Laucha
Kirchscheidungen
Gleina
Kirchscheidungen
Laucha (mit Kindermusical)
Burgscheidungen
Laucha
Ebersroda
Weischütz
Andachten im DRK-PZ Laucha
27.02., 10.00 Uhr Ehepaar Müller
Bibelstunde der Landeskirchlichen
Gemeinschaft in Laucha
Do, 17.30 Uhr im Pfarrhaus
Andachten: „geistliche Sprechstunde“:
Gleina, 30.01./13.02./27.02.:
19.00 Uhr
Ebersroda, 11.02./25.02.:
18.00 Uhr
Baumersroda, 11.02./25.02.:
17.00 Uhr
Laucha, 05.02.:
17.30 Uhr
Dorndorf, 03.02.:
18.00 Uhr
Kirchscheidungen 04.02.:
19.00 Uhr
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Burgscheidungen, 21.02.:
Tröbsdorf, 07.02.,
Weischütz, 31.01./14.02./28.02.:
Hirschroda, 12.02.:
Plößnitz, 05.02.:
18.00 Uhr
15.00 Uhr
17.30 Uhr
19.00 Uhr
17.30 Uhr
Frauenkreis/Frauenhilfe/
Stunde der Begegnung:
02.02., 14.00 Uhr Laucha
04.02., 14.30 Uhr Gleina
02.03., 13.00 Uhr Laucha: Kreisfrauenhilfe
Mittelalterkreis in Gleina
24.02., 20.00 Uhr
Gesprächskreis in Laucha
18.02., 19.30 Uhr
„Frauen jüngerer Art“ in Laucha
19.02., 19.30 Uhr
Jugendliche/Konfirmanden
Jugendtreff in Gleina:
30.01./13.02./27.02., 18.00 Uhr
Jugendliche 7. & 8. Klasse/
Konfirmanden:
Baumersroda
11.02./25.02., 16.00
Uhr:
Laucha
21.02., 09.30 Uhr
(7. Klasse)
28.02., 09.30 Uhr
(8. Klasse)
Kindernachmittage/Jugendkreis:
Weischütz:
24.02., 16.30 Uhr
Christenlehre:
Gleina:
14-tg. Di, 15.00 Uhr
(20.01.)
Baumersroda:
14-tg. Mi, 15.00 Uhr
(14.01./28.01.)
Burgscheidungen: wöchentl. Mi,16.30 Uhr
Weitere Gruppen für Kinder und für
Familien:
„Erzähl mir was“
Hort Laucha
Do, 14.00-15.00 Uhr
mit Fr. Häger-Siemon
Kiga Schloßzw.
23.02., 14.30 Uhr
Burgscheidungen mit Fr. Häger-Siemon
„Singspaߓ
Kita „Glöckchen“ Mi, 14.30 Uhr
mit Robert Müller
Kinderschatzkiste:
31.01. und 28.02., 09.00 Uhr-12.00 Uhr
im Pfarrhaus
Bitte 2,00 € fürs Mittagessen mitbringen!
Musikgruppen und Unterricht
im Pfarrbereich Laucha:
Jungbläser
Mi, ab 19.00-19.45 Uhr in Laucha
Kirchenblech
Mi, ab 19.30 Uhr in Laucha
Kinderchor
Do, ab 16.30 Uhr in Laucha
Kirchenchor
Do, ab 18.00 Uhr in Laucha
Jugendchor
Do, ab 19.30 Uhr in Laucha
Trinitatischor
Fr, ab 19.30 Uhr in Gleina
Unterricht für Gitarre / Orgel /
Klavier / Trompete / Flöte…
Mi, Do und Fr ab 14.00 Uhr
Kontakt: Tel. 03 44 62 / 2 02 48
Amtsblatt
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Weitere Termine:
Kindersingetage Laucha
vom 13. bis 15. Februar
für alle von 3-14 Jahren
„Philippus & der Kämmerer“
(Musical)
Um eine Reise, um Fragen und Träume und
eine große Freude geht es - mach mit!
Wir üben, spielen und basteln am Freitag
und Sonnabend, am Sonntag führen wir das
Musical auf – alle Eltern, Verwandten, Bekannten und Freunde sind herzlich eingeladen!
Freitag:
15.00 bis 17.00 Uhr
Samstag:
09.00 bis 16.00 Uhr für Essen ist gesorgt!
Sonntag:
10.15 Uhr Aufführung im Gottesdienst
Ort für Proben & Aufführung:
Gemeindezentrum Untere Hauptstr. 6,
Laucha
Chorprojekt a! capella
Vom 06. bis 08. Februar treffen sich wieder
Sängerinnen & Sänger zum Chorprojekt.
Unter der Leitung von Robert Müller werden
Gesangstücke einstudiert, die dann am
Sonntag, dem 08.02. um 17.00 Uhr in der
Kirche Hirschroda aufgeführt werden.
Ansprechpartner
Evangelisches Pfarramt Laucha
Untere Hauptstraße 6, 06636 Laucha
Tel.: 03 44 62/2 02 48; Fax 03 44 62/2 02 62
e-mail: [email protected]
Bürozeiten im Gemeindebüro Laucha
Di u. Do 09.00-11.00 Uhr
Mi
11.00-13.00 Uhr
Pfarrerin Wegner:
Di
09.00-11.00 Uhr
Mi
16.00-17:30 Uhr
Zu jeder anderen Zeit können Sie auch kommen,
aber manchmal ist sie unterwegs.
Friedhofsbüro Laucha; Bahnhofstr. 6
Tel.: 03 44 62/2 06 10; Fax: 03 44 62/2 27 50
Mo, Mi u. Fr, 08.00-10.00 Uhr
Pfarrbereich Nebra
Gottesdienste
01.02., 09.00 Uhr
10.30 Uhr
08.02., 09.00 Uhr
10.30 Uhr
15.02., 09.00 Uhr
01.03., 10.30 Uhr
Karsdorf
Kleinwangen
Wetzendorf
Nebra
Wennungen
Karsdorf
Frauenkreise
Karsdorf
Wennungen
Mo, 02.02., 14.00 Uhr
Mo, 09.02., 14.00 Uhr
Konfimandentag
Sa, 28.2., 09.30 Uhr-13.30 Uhr in Nebra
Tel.: 03 44 61/2 22 62, Fax: 03 44 61/2 22 63,
e-mail: [email protected],
Bürozeiten: Di u. Do 09.00-11.00 Uhr,
Sprechzeiten des Pfarrers: Di 09.00-11-00 Uhr
Do 17.00-19.00 Uhr
Pfarrbereich Querfurt
Gottesdienst
31.01., 10.30 Uhr Reinsdorf
Krabbelgruppe
Do, 09.30-10.30 Uhr im Kirchspielzentrum,
Kirchplan 2 in Querfurt
8. Kindersachenbörse
im Kirchspiel Querfurt
Wir laden ein am Samstag, 14. März
2015 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Angeboten werden gut erhaltene Kindersachen bis zur Größe 176 für Frühjahr/
Sommer, Kinderwagen, Babyschalen,
Kinderautositze und Spielsachen.
Wer kann anbieten und verkaufen?
Wie funktioniert die Kindersachenbörse?
Ab dem 23. Februar werden Verkäufernummern ausgegeben und die entsprechenden Etiketten, auf denen dann der
Anbieter Größe, Artikelbeschreibung und
den Preis einträgt. Diese Etiketten müssen
an jedem zu verkaufenden Stück angebracht werden, bitte keine Stecknadeln
benutzen.
Abgabe der etikettierten Sachen ist dann
am Freitag, 13. März, von 9.00 bis
16.00 Uhr. Die Vorsortierung nach Größen und der Verkauf werden von uns übernommen. Am 15. März, von 9.00 bis
10.00 Uhr müssen der Verkaufserlös, von
dem wir ca. 15 % für das Kirchspiel einbehalten und die nicht verkauften Sachen
abgeholt werden.
Die Anzahl der Anbieter wird auf 40 begrenzt und die Zahl der anzubietenden
Artikel auf ca. 80 pro Verkäufer. Kleinstspielzeug, Unterwäsche und Strümpfe (außer neu mit Etikett) werden nicht angenommen. Wir nehmen nur saubere und
gereinigte Sachen entgegen. Ebenso behalten wir uns vor, beschädigte oder nicht
zumutbare Kleidung nicht auszulegen.
Alle zu verkaufenden Artikel müssen in
Klappboxen (!) abgegeben werden, die
deutlich mit der Verkäufernummer gekennzeichnet sind.
Weitere Auskünfte erteilt im Kirchspielzentrum Frau Preuße unter der Telefonnummer: 03 47 71/2 42 63 oder per e-mail:
ev.kirche.querfurt@kirchenkreismerse
burg.de.
Auf einen erfolgreichen Basar freuen sich
die Vorbereitungsgruppe mit Frau Preuße
und Frau Rath, die die Kindersachenbörse
organisieren.
Kirchenchor Bad Bibra – Nebra
Do, 19.30 Uhr-21.00 Uhr
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Evangelisches Pfarramt Nebra
Pfarrer Herr Röpke,
Pfarrgasse 6, 06642 Nebra (Unstrut),
Evangelisches Kirchspiel Querfurt
Geschäftsführender Pfarrer Jürgen Pillwitz
Kirchplan 2, 06268 Querfurt,
Tel.: 03 47 71/42 75 95
Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)
Pfarrstelle Querfurt Süd (für Reinsdorf)
Pfarrer Hermann Rotermund
Tel.: 03 47 71/2 42 64, Fax: 03 47 71/7 18 41
Kirchspielsekretärin und Friedhofsverwaltung Frau Antje Preuße
Kirchplan 2, 06268 Querfurt,
Tel.: 03 47 71/2 42 63, Fax: 03 47 71/2 78 60
e-mail: [email protected]
Bürozeiten:
Mo-Do 09.00-12.00 Uhr, Di 14.00-18.00 Uhr
Katholische Kirche
Katholischer Gemeindeverbund
„Bruno von Querfurt“
Kath. Kapelle St. Josef Nebra
Grabenmühlenweg 15
Gottesdienste
01.02., 14.00 Uhr Gottesdienst in Querfurt
Pfarreinführung von
Pfarrer Werner
07.02., 17.00 Uhr Hl. Messe, Kerzenweihe,
Blasiussegen
15.02., 10.30 Uhr Hl. Messe
Aschermittwoch
18.02., 09.00 Uhr Hl. Messe, Aschenkreuz
21.2., 17.00 Uhr Hl. Messe, Kindergottesdienst
01.03., 10.30 Uhr Hl. Messe
Gruppenzusammenkünfte
Kleinkindstunde
18.03., 15.00 Uhr in Nebra
Religionsunterricht 1.-2. Klasse
20.02., 15.30 Uhr in Röblingen
Religionsunterricht 4.-5. Klasse
20.02., 17.30 Uhr in Röblingen
Jugendstunde
Mi, 18.00 Uhr in Röblingen
Kolpingfamilie in Röblingen
nach eigenem Plan (Aushang)
Frauenkreis
17.02., 19.30 Uhr in Nebra
Kreis Wilde Hilde
26.2., 09.00 Uhr in Nebra
Kirchenchor
Mi, 19.00 Uhr in Nebra
Besondere Termine
Pfarreinführung von Pfarrer Werner
01.02., 14.00 Uhr in Querfurt
Ökumenische Gottesdienste
zum Weltgebetstag
06.03. in Querfurt, Röblingen, Nebra
Ökumenischer Gottesdienst zum
Bruno-Fest
08.03., 17.00 Uhr in Querfurt/Burgkirche
Anschriften
Katholisches Pfarramt,
Pfarrer Heinz Werner
Johannes-Schlaf-Str. 6, 06268 Querfurt
Tel: 03 47 71 / 2 41 59
Gemeindereferentin Verena Krinke
Tel: 03 47 74 / 2 04 45
Amtsblatt
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Ausgabe 01/2015 (30.01.2015)