Sklaven-Gesetz

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Sklaven-Gesetz
Sklaven-Gesetz
§1 Gehorsam
Der Sklave/Zögling ist zu absolutem Gehorsam verpflichtet
§2 Redeverbot
Der Sklave/Zögling unterliegt einem Redeverbot. Wenn er befragt wird, dann hat er so
kurz und knapp wie möglich zu antworten.
§3 Kleiderordnung
Die vorgeschriebene Kleiderordnung ist streng einzuhalten.
Der Erzieher legt grundsätzlich die Kleiderordnung fest, Verstöße dagegen werden
streng geahndet!
Es gilt grundsätzlich folgende Vorgabe die auch ohne besondere Anordnung befolgt
werden muss:
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Antreten zum Sport outdoor: kurze und lange Sporthose, T-Shirt und Sweatshirt,
Sportschuhe, ohne Socken, Unterhose weiß mit Eingriff
Antreten zum Sport innnerhalb des Gebäudes: kurze Sporthose, Sportschuhe ohne
Socken, Unterhose weiß mit Eingriff
Antreten zur Musterung: kurze Sporthose, Unterhose weiß mit Eingriff
Schlafen: Unterhose weiß mit Eingriff
Bestrafung: Unterhose weiß mit Eingriff
Sexualdienste: nackt bzw. Unterhose weiß mit Eingriff
Als Unterhose nach Vorschrift gilt grundsätzlich eine unifarbene Unterhose (Baumwolle
weiß mit Eingriff Fein- oder Doppelripp) !
Das Tragen dieser vorgeschriebenen Unterhose ist Pflicht ! Verstöße gegen diese Auflage
stehen unter Strafe !
Es werden keine schwarzen Farben sowie Boxershorts, Retropants oder Tangas sowie
ähnliche modische Unterwäsche geduldet !
Die Unterwäsche sollte möglichst älter und nicht Neu sein.
Sollte der Sklave/Zögling nicht über die geforderte Unterwäsche verfügen und diese nicht bis zum
angeforderten ersten Termin beschaffen können, kann im Notfall entsprechende Unterwäsche
gestellt werden.
§4 Körperbehaarung
Das Kopfhaar des Sklaven/Zögling muß einem ordentlichen Zöglingshaarschnitt
(möglichst kurz, Crewcut) entsprechen. Achsel- und Schamhaare und ggfs. auch weitere
Körperhaare werden falls nötig entfernt.
§5 Anrede
Der Sklave/Zögling hat grundsätzlich folgende Anrede zu benutzen: Jeder Satz fängt mit
dem Wort "SIR" an und hört mit dem Wort "SIR" auf. Bei mehreren Sätzen genügt es,
zu Beginn und am Ende jeweils ein "SIR" zu sagen.
§6 Aufenthalt des Sklaven/Zögling
Der Sklave/Zögling verläßt nicht ohne Aufforderung / Befehl das Zimmer. Der Gang zur
Toilette muß vom Erzieher genehmigt werden (außer während der Nachtruhe hier ist der
Gang zur Toilette lediglich zu melden.).
§7 Köperzustand / Reinlichkeit
Der Sklave/Zögling ist verpflichtet, seinen Körper stets in sauberen Zustand zu halten.
Bei der Körperpflege muß der Sklave/Zögling seinen Körper unter der Dusche gründlich
reinigen. Soweit es die Finger des Sklave/Zögling erlauben, ist auch der Darm zu
reinigen. Zwei Mal pro Tag müssen die Zähne geputzt werden. Ebenfalls bei jeder
Körperpflege sind die Haare zu waschen. Die Verwendung von Deodorants ist nicht
erlaubt. Der innere Zustand des Darms wird vom Erzieher festgestellt und es wird ggfs.
eine Reinigung angeordnet, dies ist NICHT die Aufgabe des Sklaven/Zöglings. Der
Erzieher kann jederzeit während des Reinigungsvorgangs anwesend zu sein.
§8 Geschlechtsteil
Der Sklave/Zögling hat sein Geschlechtsteil auf Verlangen des Erziehers vorzuzeigen,
dazu muß er sich nackt ausziehen (outdoor genügt es, den Oberkörper zu entblößen und
die Hose bis über die Knie runterzuziehen). Dabei sind dann die Beine so weit wie
möglich zu spreizen und die Hände hinter dem Kopf zu verschränken. Sollte bei dieser
Kontrolle ein steifer oder halbsteifer Penis festgestellt werden, so weist dies auf eine
unerlaubte Geilheit hin und muß anschließend bestraft werden. Das Austreten der
Gleitflüssigkeit aus der Harnröhre weist ebenfalls auf eine unerlaubte Geilheit hin. Sollte
der Sklave/Zögling plötzlich und unerwartet einen steifen Penis bekommen, so ist er
verpflichtet, dies dem Erzieher sofort zu melden, dies gilt jedoch nicht während der
Schlafenszeit. Eine rechtzeitige Meldung erspart dem Sklaven/Zögling eine harte Strafe.
Sollte der Sklave/Zögling während der Schlafenszeit einen steifen Penis bekommen, so
ist dies dem Erzieher am nächsten Morgen unverzüglich mit Nennung von Uhrzeit und
Grund mitzuteilen.
§9 Ausführen von Aufgaben
Der Sklave/Zögling führt alle ihm übertragenen Aufgaben mit großer Gewissenhaftigkeit
aus. Dies gilt auch für Drill- und Sportübungen. Fehler / Versagen werden als
Befehlsverweigerung gewertet.
§10 Bestrafung
Falls der Sklave/Zögling bestraft werden muß, so wird er grundsätzlich nach einer
Bestrafungsmethode befragt. Er sollte dann aus Gründen der Selbstdisziplin eine
möglichst harte Strafe nennen. Falls sein Strafvorschlag nicht ausreichend erscheint,
dann wird der Erzieher eine angemessene Strafe nennen und diese durchführen. Diese
ist dann vom Sklaven/Zögling kommentarlos in Empfang zu nehmen. Nach der
Abstrafung bedankt sich der Sklave/Zögling beim Erzieher für die gerechte Strafe und
entschuldigt sich für sein Fehlverhalten. Die Entschuldigung darf erst NACH Ausführung
der Strafe vorgebracht werden. Unabhängig von der Art der Strafe und vom
Bestrafungsort hat der Sklave/Zögling sich selbständig bis auf die Unterhose
auszuziehen, sobald ihm mitgeteilt wird, daß er wegen eines Fehlers / Vergehens
bestraft werden muß. Die Kleidung darf erst auf Anordnung wieder angelegt werden.
Dem Sklaven/Zögling können, falls erforderlich, längere und härtere Strafen zugwiesen
werden, dies gilt besonders für Prügelstrafen und Fesselungen bis zur totalen
Bewegungslosigkeit.
§11 Köper des Erziehers
Der Körper des Erziehers darf unter normalen Unständen nicht berührt / angefaßt
werden. Ausnahme: Sexualdienste.
§12 Sexualdienst
Es ist auch Aufgabe des Sklaven/Zögling, seinem Erzieher zur Befriedigung seiner
sexuellen Lüste zur Verfügung zu stehen. Dazu hat der Sklave/Zögling sich unabhängig
vom Ort bis auf die Unterhose auszuziehen. Er wird dann sowohl mit seinen Händen und
seinem Mund dafür sorgen, daß der Penis des Erziehers möglichst schnell hart und steif
wird. Zur Erlangung dieses Ziels ist es dem Sklaven/Zögling erlaubt, die Hose des
Erziehers zu öffnen, um den Penis herauszuholen, es ist NICHT erlaubt, den Erzieher
teilweise auszuziehen. Dabei sind die erogenen Zonen des Erziehers zu ermitteln und
anschließend ausführlich zu verwöhnen. Zur Steigerung der sexuellen Lust des Erziehers
bietet der Sklave/Zögling anschließend sein Gesäß an. Wenn der Erzieher auf dieses
Angebot eingeht, dann ist es die Pflicht des Sklaven/Zögling, den Penis des Erziehers
mit einem Kondom zu schützen und ein wenig Gleitmittel auf dieses Kondom
aufzutragen. Während dieser Tätigkeit muß der Sklave/Zögling ständig darauf achten,
daß die Geilheit des Erziehers nicht nachläßt. Wenn das Kondom ordnungsgemäß auf
dem Penis sitzt, bietet der Sklave/Zögling durch entsprechende Körperhaltung sein
Gesäß an: Beine weit spreizen und anschließend tief bücken, Hände dabei hinter dem
Kopf verschränken, Beine durchgedrückt lassen. Das Eindringen des steifen Penis in das
Gesäß des Sklaven/Zögling ist vom Sklaven/Zögling schweigend hinzunehmen. Der
Sklave/Zögling darf bei diesen Aktionen eine Penisversteifung zeigen.
§13 Grundlegende Verbote
Der Sklave/Zögling hat grundsätzlich ein generelles Wichs- und Abspritz-Verbot und hat
sich nicht ohne Aufforderung / Befehl zu befriedigen oder sich Lust zu verschaffen!
Ausgesprochene Toilettenverbote sind unbedingt zu befolgen!
Jeder Verstoß gegen diese Vorgaben wird strengstens bestraft!!
§14 Masken / Fesselung
Der Sklave/Zögling hat grundsätzlich eine Maske zu tragen. Die Augen des
Sklaven/Zöglings sind generell verbunden.
Der Sklave/Zögling wird mit Handfesseln an seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, es
können falls nötig ebenfalls Fußfesseln angelegt werden!