Kapitel III

Transcription

Kapitel III
Kapitel III
Konzentrations­entwick­lung im privaten Rahmen
1
Bundes­weites Fernsehen
1.1
Entwick­lung des Programmangebots
1.1.1
Programmanzahl
In Deutschland sind zum 01. 07. 2009 insgesamt 135 bundes­weite private Fernsehprogramme auf
Sendung, die über eine inländi­sche Lizenz ver­fügen und über­wiegend in deutscher Sprache aus­
gestrahlt werden. Neun davon sind Vollprogramme. Zusätz­lich befinden sich 20 bundes­weite pri­
vate fremdsprachige Programme auf Sendung, die eben­falls auf der Grundlage einer deutschen
Lizenz ver­breitet werden.135
Die Entwick­lung der bundes­weiten privaten Fernsehangebote im Zeitraum von Juli 1998 bis
Juli 2009 ver­deut­licht Abbil­dung III – 1. Dargestellt sind die jeweilige Anzahl der Voll- und Sparten­
160
140
95
100
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62
60
75
66
62
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333
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74
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40
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337
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private Fernsehprogramme – bundesweit und deutschsprachig1)
davon:
ausschließlich digital verbreitete Spartenkanäle
Drittfensterprogramme
Pay-per-View-Angebote
Telemedien (ohne Pay-per-View-Angebote)2)
1) Nur auf Sendung gegangene Programme, d. h., Gesamtzahl der lizenzierten Programme ist höher. 2) Nur ausgewählte
Telemedien, d. h. Gesamtzahl der Telemedien ist höher.
Abbil­dung III – 1: Bundes­weite private Fernsehprogramme in deutscher Sprache
Quelle: KEK, ALM, ARD, ZDF, Presseberichte
Stand: jeweils 1. Juli
135
12. Jahres­bericht der KEK, S. 61, http://www.‌kek-online.de/Inhalte/jahresbericht_08‑09.‌pdf.
­
Bundesweites Fernsehen
58
programme, die Anzahl der aus­schließ­lich digital empfang­baren Sparten­kanäle, der Pay-per-ViewAngebote und der Dritt­fensterprogramme sowie eine Auswahl fernsehähn­licher Telemedien. Nicht
auf­geführt sind lokale und regionale Fernsehangebote, fremdsprachige Programme und Pro­
gramme, die eine aus­ländi­sche Rundfunklizenz besitzen.
Abbil­dung III – 1 zeigt, dass die Anzahl der bundes­weit ver­anstal­teten privaten Fernseh­pro­
gramme in deutscher Sprache seit dem Jahr 2003 kontinuier­lich zu­genommen und sich in diesem
Zeitraum mehr als ver­doppelt hat. Bei der Anzahl der Sendergruppie­rungen trat hingegen keine
signifikante Ver­ände­rung auf.
Tabelle III – 1 gibt einen Überblick über die in Deutschland lizenzierten bundes­weiten privaten
Fernsehprogramme.
Der öffent­lich-recht­liche Rundfunk ver­anstaltet insgesamt 23 Programme. Davon werden
sechs aus­schließ­lich digital ver­breitet (siehe Abbil­dung III – 2). Die Digital­kanäle der ARD sind Eins
Extra, Eins Festival und Eins Plus; die Digital­kanäle des ZDF sind ZDFneo136, ZDFinfokanal und
ZDFtheaterkanal. Daneben sind alle analog aus­gestrahlten öffent­lich-recht­lichen Programme auch
in den Digitalpaketen von ARD (ARD Digital) und ZDF (ZDFvision) ent­halten.
Das Angebot an Programmen, die im HDTV-Standard137 aus­gestrahlt werden, ist in Deutschland
im Ver­gleich zu anderen europäi­schen Ländern nach wie vor gering. Ursachen hierfür sind u. a. die hohen Kosten der HDTV-Umrüs­tung und der niedrige Grad der Digitalisie­rung. Seit November
2009 strahlt die RTL Group S. A. ihre Programme RTL Television und VOX über die neue HD+Platt­form des Satelliten­betreibers SES ASTRA im HDTV-Standard aus (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.2). 30
25
24
25
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24
24
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öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme
davon ausschließlich digital verbreitete Spartenkanäle
Abbil­dung III – 2: Öffent­lich-recht­liche Fernsehprogramme in Deutschland
Quelle: KEK, ALM, ARD, ZDF, Presseberichte
Stand: jeweils 1. Juli
136
137
ZDFneo ersetzt seit dem 01. 11. 2009 den ZDFdokukanal.
HDTV-Standard (High Defini­tion Television) bedeutet, dass Programme in hoch auf­lösender Bildqualität aus­gestrahlt
werden. Fernsehen im HDTV-Standard unter­scheidet sich von herkömm­lichem Fernsehen durch schärfere Konturen,
sattere Farben und höhere Auflö­sung (1280 × 720 oder 1920 × 1080 Pixel), wodurch eine deut­lich sicht­bare Qualitäts­
verbesse­rung des Fernsehbildes er­reicht wird. Allerdings werden höhere Übertragungs­kapazitäten benötigt. Für den
Fernsehempfang im HDTV-Standard sind HD‑Receiver und ent­sprechende HD‑taug­liche Endgeräte, wie z. B. neuere
LCD- oder Plasma-Bildschirme, er­forder­lich.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
Programm
13th Street
4-Seasons.TV
9Live
AAA‑TV*
AB Sat*
All‑TV
Animal Planet
ANIXE HD
ANIXE SD
arena*
Astro TV
AURORA*
auto motor und sport
Channel
beate-uhse.‌tv
Bibel TV
bw family.‌tv
CB Bonus.TV*
CLASSICA
CLB TV
Comedy Central
Concert Channel TV*
Crime & Investigation
Network*
C‑TV*
CTV
DAF Deutsches
­Anleger Fernsehen
Das Vierte
Da Vinci Learning
DCTP
Deluxe Clacssic*
Deluxe Groove
Deluxe Jazz*
Deluxe Klassik*
Deluxe Lounge HD
Deluxe Music
Deluxe Nova*
Deluxe Rock
Deluxe Soul
Detski Mir
Deutsches Marken­
fernsehen (DMF)*
Programm­
kategorie
Spielfilm, Serie
Sport
Unterhal­tung
Sport
8 Sparten­
programme
Raumfahrt
Dokumenta­tion,
Informa­tion
Unterhal­tung
Unterhal­tung
Sport
Beratung,
Informa­tion
Vollprogramm
Sport
Erotik
Religion
Vollprogramm
Vollprogramm
Musik
Musik
Comedy
Musik
Unterhaltung
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Vermark­tung
Verbrei­tung
Free‑TV Pay‑TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik
3
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Religion
Religion
Information
3
3
3
3
3
3
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3
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Unterhal­tung
Bildung, Wissen
Informa­tion,
­Bildung
Musik
Musik
Musik
Musik
Musik
Musik
Musik
Musik
Musik
Kinderprogramm
Eigen­werbekanal
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* Programm ist nicht auf Sendung
Tabelle III – 1: Bundes­weit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland
Quelle: KEK
Stand: 01. 11. 2009
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IPTV/­
Internet
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Ý
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Bundesweites Fernsehen
60
Ý
Programm
DEUTSCHLAND 24*
Programm­
kategorie
Vermark­tung
Verbrei­tung
Free‑TV Pay‑TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik
Information,
­Service
3
(als MobileTV über
DVB‑H)
„DGF“ Deutsches
Information
Gesundheits­fernsehen
Discovery Channel
Dokumenta­tion,
Informa­tion
Discovery Geschichte* Dokumenta­tion,
Informa­tion
Discovery HD
Dokumenta­tion,
Informa­tion
Disney Channel
Kinderprogramm,
Unterhal­tung
Disney XD
Kinderprogramm
DMAX
Vollprogramm
DrDish Television
Information
DSF
Sport
DSF-digital*
Sport
DSF‑TV
Sport
Dügün TV
Unterhal­tung,
Informa­tion
Düzgün TV*
Vollprogramm
e.clips – Der Enter­
Information
tainment­kanal
easy.‌tv-Infotainment- Information
kanal*
EBRU TV EU*
Vollprogramm
Equi 8
Unterhal­tung
ERF eins
Religion
erotic chillout*
Erotik
Erotik First*
Erotik
EtosTV
Informa­tion
Focus Gesund­heit
Information
Food Channel World* Ernäh­rung,
Kochen
Fox Channel
Unterhal­tung
9 themenspezifi­
Games Television
sche Sparten­
(GTV)/Contentoprogramme
Digital­bouquet*
GIGA Digital*
Unterhal­tung
GoldStar TV
Musik
GSN (Game Show
Unterhal­tung
­Network)*
Gute Laune TV
Musik
Hamsi TV
Information
Heimat­kanal
Unterhal­tung
Help TV*
Beratung
3
3
3
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* Programm ist nicht auf Sendung
Tabelle III – 1: Bundes­weit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland
Quelle: KEK
Stand: 01. 11. 2009
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IPTV/­
Internet
3
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Ý
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
61
Ý
Programm
Programm­
kategorie
History/History HD
Dokumenta­tion
Hit24*
Musik
HOPE Channel deutsch Religion
Vermark­tung
Verbrei­tung
Free‑TV Pay‑TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik
3
3
3
Hust­ler TV Deutschland
Erotik
iMusic 1
International TV*
Musik
Programm­
plattform
3
Iran Beauty
Iran Music
iTVone*
Jukebox
Junior
K3 Kulturkanal
K1010*
kabel eins
kabel eins classics
Mode, Kosmetik
Musik
Unterhal­tung
Musik
Kinderprogramm
Kultur
Unterhal­tung
Vollprogramm
Unterhal­tung
3
3
3
Kanal Avrupa
Kinowelt TV*
Kinowelt TV Premium
Klinik-Info-Kanal
(KiK‑TV)
Unterhal­tung
Spielfilm
Spielfilm
Information
3
3
Kosmica TV
Kontakt Chance*
L‑TV Sat*
Latizón TV*
Lifestyle*
LIGAtotal!
Lite TV*
Loft TV*
LUST PUR
Messe.TV*
MGM Channel
Mohajer International
Television (MITV)
Beratung
Unterhal­tung
Vollprogramm
Lateinamerika
Unterhal­tung
Fußball
Musik
Unterhal­tung
Erotik
Information
Unterhal­tung
Vollprogramm
mobie TV
Unterhal­tung,
Informa­tion
MotorVision TV
Movie Channel*
movies and more
Spielfilm*
Auto
Unterhaltung
Spielfilm
MTV
Musik
MTV Entertainment
N24
n‑tv
Nasche Kino
Jugendprogramm
Information
Informa­tion
Spielfilm
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Verbrei­tung via Mobilfunk
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Tabelle III – 1: Bundes­weit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland
Quelle: KEK
Stand: 01. 11. 2009
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hausinterner Empfang in
­kooperierenden Kliniken
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Bundesweites Fernsehen
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Programm
NBC Europe*
NICK
NICK Jr.
NICK Premium
ONYXplus*
(5 Lizenzen)
Passion
PDF-Channel
Planet
Playhouse Disney
ProSieben
ProSiebenSat.1 Facts*
ProSiebenSat.1 Family*
ProSiebenSat.1
Favorites*
ProSiebenSat.1 Fiction*
ProSiebenSat.1 Fun*
Radio Santec TV*
RCK TV
Republik Fußball TV*
RLX TV
Romance TV
RTL II
RTL Crime
RTL Living
RTL Television
RTVi (RTV Inter­
national)
Samanyolu TV Avrupa
Sat.1
Sat.1 Comedy
SET (Sony Entertainment Television)*
Silverfakes‑TV*
Silverline Movie
­Channel
Single TV*
Sky (17 Lizenzen)
Sky Select
soundtrackfm.‌tv*
souvenirs from the
earth
SPIEGEL Geschichte
SPIEGEL TV digital
Programm­
kategorie
Vollprogramm
Kinderprogramm
Kinderprogramm
Kinderprogramm
Musik
Vermark­tung
Verbrei­tung
Free‑TV Pay‑TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik
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Unterhal­tung
Unterhal­tung
Religion
Musik
Fußball
Musik
Unterhal­tung
Vollprogramm
Unterhal­tung
Wohnen,
­Einrichten
Vollprogramm
Vollprogramm
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Vollprogramm
Vollprogramm
Unterhal­tung
Unterhal­tung
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Unterhal­tung
Vollprogramm
Dokumenta­tion
Kinderprogramm
Vollprogramm
Unterhal­tung
Unterhal­tung
Unterhal­tung
User generated
Content
Unterhal­tung
Unterhal­tung
themen­spezifi­sche
Kanäle
Spielfilm
Musik
Videokunst
Dokumenta­tion
Dokumenta­tion
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* Programm ist nicht auf Sendung
Tabelle III – 1: Bundes­weit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland
Quelle: KEK
Stand: 01. 11. 2009
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Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
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Programm
Programm­
kategorie
Vermark­tung
Verbrei­tung
Free‑TV Pay‑TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik
sportdigital.‌tv
Sport
3
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Starblitz*
Musik
3
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Studio Universal*
Spielfilm
Super RTL
Unterhal­tung
Super Sports Network
(SSN TV)*
Sport
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3
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SyFy
Spielfilm
Tatz*
Unterhal­tung
3
Tele 5
Unterhal­tung
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telebono*
Vollprogramm
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teleclub
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Gesund­heit
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TGRT EU
Vollprogramm
The Biography
­Channel
Unterhal­tung
Tier TV
Tiere
3
Timm
Vollprogramm
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TNT Serie
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Terratao.TV*
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IPTV/­
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Toon Disney
Kinderprogramm
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Toon Disney +1
Kinderprogramm
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TRINITA TV*
Religion
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tru: young television
Religion
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Türk­Show
Vollprogramm
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tv.gusto
Essen
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tv.gusto Premium
Essen
TV Persia
Musik
tvtraveller*
Unterhal­tung
UProm.TV
User generated
Content
VH‑1 Classic*
Musik
Vitalissimo*
Unterhal­tung
VIVA
Musik
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Vivo*
Unterhal­tung
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volks­musik.‌tv
Musik
VOX
Vollprogramm
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VOX Digital Reise*
Reise
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VOX Digital Service*
Service
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Walk’n Watch*
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Wissen­schaft
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Würfelzucker TV*
Musik
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XXHome
Lebens­gestal­tung
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yourfamily
Unterhal­tung
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(als MobileTV über
DMB)
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wdwip
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* Programm ist nicht auf Sendung
Tabelle III – 1: Bundes­weit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland
Quelle: KEK
Stand: 01. 11. 2009
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­
Bundesweites Fernsehen
64
Insgesamt gab es im November 2009 mit ANIXE HD, arte HD, Sky Sport HD, Sky Cinema HD,
Discovery HD, National Geographic Channel HD, History HD, Disney Cinemagic HD, Eurosport HD,
Deluxe Lounge HD, RTL Television HD und VOX HD ledig­lich 12 HDTV-Programme. Zukünftig soll
sich jedoch das HDTV-Angebot deut­lich erhöhen. So werden ab Januar 2010 die Programme der
ProSiebenSat.1 Media AG (Sat.1, ProSieben und kabel eins) eben­falls im HDTV-Standard über die
HD+-Platt­form ver­breitet.138 ARD und ZDF planen nach der HDTV-Test­phase während der Leicht­
athletik­welt­meister­­schaft Mitte August 2009, den HDTV-Regel­betrieb ab Februar 2010 mit der
Über­tra­gung der Olympischen Winterspiele in Vancouver aufzu­nehmen. Mit der Auswei­tung des
Programm­angebots wird auch der Durchbruch der Technik er­wartet. Zwar befinden sich mittler­
weile über 15 Mio. HDTV-fähige Fernsehgeräte in deutschen Haushalten, jedoch besitzen nur etwa
2 % der Haushalte auch ent­sprechende Empfangs­module oder Set-Top-Boxen zum Empfang von
HDTV-Programmen.139
1.1.2
Neue Entwick­lungen
Im Bereich der Rundfunk­übertra­gung gab es in den letzten Jahren mit Mobile‑TV und „Fernsehen
über das Internet“ zwei neue Entwick­lungen. Unter Mobile‑TV, dem so genannten Handy‑TV, wer­
den die Übertra­gung und der Empfang digitaler Fernseh- und Hörfunkangebote mit Hilfe mobiler
Endgeräte ver­standen. Zu den mobilen Endgeräten zählen hauptsäch­lich das Handy, aber auch
Notebooks, Minicomputer (PDA, Smartphones) und MP3-Player. Es gibt unter­schied­liche techni­sche
Möglich­keiten zur Übertra­gung der audiovisuellen Inhalte. Mobile‑TV wird ent­weder per UnicastVerfahren über UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) oder im Broadcast-Verfahren,
z. B. per DVB‑T (Digital Video Broadcasting – Terrestrial), DVB‑H (Digital Video Broadcasting –
Handheld) oder DMB (Digital Multimedia Broadcasting), ver­breitet. Eine Unicast-Verbin­dung zeich­
net sich dadurch aus, dass zu jedem Mobile‑TV-Endgerät eine direkte Verbin­dung mit Rück­kanal
auf­gebaut wird, wodurch Inhalte zeit­lich unabhängig ab­gerufen werden können.
Für die Rundfunknut­zung von Mobile‑TV wird in Europa meist der DVB‑H-Standard ver­wendet,
der eine Weiter­entwick­lung des Fernsehstandards DVB‑T ist. Über einen DVB‑T-Kanal können bis
zu 30 DVB‑H-Sender aus­gestrahlt werden. Es gibt keine Nutzer­beschrän­kung, jedoch auch keinen
Rück­kanal. Interaktivität kann über die Nutzung der UMTS-Verbin­dung zusätz­lich gewährleistet
werden. Ein weiterer Standard für mobiles Fernsehen ist DVB‑SH (Digital Video Broadcasting –
Satellite Service to Handheld), eine satelliten­gestützte Schwestertechnologie von DVB‑H. Der Satel­
li­ten­betreiber Eutelsat hat im April 2009 einen ent­sprechenden Satelliten für Europa positioniert. Der Triband-Satellit W2A ver­fügt über die erste europäi­sche S‑Band-Nutzlast140 und ermög­licht
damit mobile TV- und Daten­übertragungs­dienste für mobile Endgeräte.141 Die DVB‑SH-Technologie
greift teil­weise auf UMTS zurück, wodurch auch in länd­lichen Gebieten eine lücken­lose Mobil­
funkabdec­kung realisiert werden kann.
Das Hauptaugen­merk im Bereich Mobile‑TV lag in den ver­gangenen zwei Jahren auf den beiden
Rundfunkstandards DMB und DVB‑H (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.3). Jedoch blieb das mobile Fernsehen
hinter seinen Erwar­tungen zurück und das im DMB-Standard aus­gestrahlte Mobile‑TV-Angebot
„watcha“ wurde auf­grund geringer Abonnentenzahlen ein­gestellt. Auch der im DVB‑H-Standard
138
139
140
141
promedia 9/09, „HD ist und bleibt die treibende Kraft der Digitalisie­rung“, S. 36.
Isabell Hülsen, Klaus-Peter Kerbusk, „Extra-Maut für scharfe Bilder“, Der Spiegel, 34/2009, S. 85.
Die S‑Band-Nutzlast gilt als Grundlage für eine Hybrid-Infrastruktur, in der sich Satelliten- und terrestri­sche Netz­werke
er­gänzen. Beim S‑Band (2,0 und 2,2 GHz) handelt es sich um ein Frequenzband, das Frequenzen bietet, die für die
Unterstüt­zung eines draht­losen Netz­werkes für mobile Applika­tionen optimiert sind. So können Videos und andere
Dienste an Mobilgeräte, wie z. B. Handys, PDAs, Notebooks und Fahrzeugempfänger, geliefert werden.
Infosat vom 09. 04. 2009, http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=​52590, Abruf am 20. 10. 2009.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
65
Anbieter
Übertragungs­standard
Programme
Vodafone: MobileTV
UMTS
Basis­kanäle: Eurosport, N24, Vodafone Videothek TV, CNNmobile,
Kurzfilm TV, BR Rundschau
Kanäle der MobileTV Flatrate: Sat.1 MobileTV, Das Vierte,
RTL Living, 13th Street, MTV Shows, NICK, Boomerang, ProSieben
­MobileTV, Passion, Playboy TV, Cartoon Network, MTV Music,
RTL MobileTV, MGM, RTL Crime, Formel 1 von Sky
Erotikkanäle: Private, Vivid, Blue TV, beate-uhse.‌tv, You Porn TV
T-Mobile: MobileTV
UMTS
Basispaket: Sat.1 MobileTV, ProSieben MobileTV, RTL MobileTV,
n‑tv LIVE TV, kabel eins MobileTV, N24 MobileTV, Eurosport,
Sport Show, MTV Music, MusicBox, NICK, Boomerang, Cartoon
­Network, Kostnix
LIGAtotal!-Paket: LIGAtotal!, LIGAtotal! Konferenz
Erotik-Paket: beate-uhse.‌tv, Playboy TV, Best of Planet Erotica
O2: TV Select
UMTS
Betrieb ein­gestellt
E-Plus: i-Mode
UMTS
Betrieb zum 01. 04. 2008 ein­gestellt
MFD: watcha
DMB
Betrieb zum 01. 05. 2008 ein­gestellt
Mobile 3.0
DVB‑H
Betrieb zum 31. 10. 2008 ein­gestellt
Tabelle III – 2: Überblick über die Mobile‑TV-Angebote in Deutschland
Quelle: eigene Recherche, Unternehmens­angaben
Stand: 23. 10. 2009
ver­breitete Mobile‑TV-Dienst des Betreiber­konsortiums „Mobile 3.0“ wurde nach dem Test­betrieb
ein­gestellt.142
In Deutschland können somit mobile Fernsehinhalte derzeit ledig­lich über DVB‑T und UMTS
empfangen werden. Spezielle DVB‑T-basierte Mobile‑TV-Angebote existieren nicht, da über DVB‑Tfähige Handys die ortsüb­lich empfang­baren terrestri­schen Fernsehprogramme kosten­los empfan­
gen werden können. Je nach Gebiet sind dies zwischen ca. 9 und 32 Programme.143 UMTS-basierte
Mobile‑TV-Angebote werden von den klassi­schen Mobilfunk­unternehmen T‑Mobile und Vodafone
betrieben. O2 hat sein Mobile‑TV-Angebot „TV Select“ ein­gestellt.
Welcher Standard sich beim mobilen Fernsehen letztend­lich durch­setzen wird, hängt maß­
geblich von den jeweiligen Inhalte­angeboten, dem Ver­marktungs­modell sowie den zur Auswahl
stehenden Endgeräten ab. Solange Mobile‑TV-Angebote im DVB‑H- und DMB-Standard fehlen,
weichen interessierte Nutzer auf alternative Übertragungs­techniken, wie z. B. UMTS und DVB‑T,
aus. So könnten diese Übertragungs­wege einen nur schwer wieder einzu­holenden Vorsp­rung er­
langen.
Aufgrund der zunehmenden Ver­brei­tung von breitbandigen Internet­zugängen und ver­besser­
ter Daten­kompression ist es für eine steigende Anzahl von Nutzern möglich, Fernsehen über das
Internet zu empfangen. Hierbei ist zwischen IPTV und Web‑TV zu unter­scheiden (vgl. Kapitel III
2.2.3.5).
Unter IPTV (Internet Protocol Tele­Vision) wird die digitale Übertra­gung von audiovisuellen
Inhalten über ein geschlossenes Netz­werk mittels Internetprotokoll ver­standen. Der Empfang
erfolgt über eine Set-Top-Box in der Regel am Fernseher, wobei die Bild- und Tonqualität der
Qualität des Digitalfernsehens ent­spricht. IPTV stellt neben Antenne (Terrestrik), Kabel und Satellit
eine weitere (Fernseh‑)Übertragungs­technik dar. Die zumeist kosten­pflichtigen IPTV-Angebote be­
142
143
Das Gemeinschafts­unternehmen Mobile 3.0 setzte sich aus den Ver­lags­häusern Hubert Burda Media und Georg von
Holtz­brinck sowie der NEVA Media GmbH und der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH zusammen.
Christian Breunig, „Handy‑TV vor un­gewisser Zukunft“, Media Perspektiven, 12/2008, S. 602.
­
Bundesweites Fernsehen
66
inhalten lineare Fernsehprogramme, aber auch individuelle Abrufdienste und interaktive Zusatz­
dienste, und stehen nur einem bestimmten Nutzer­kreis (Abonnenten) zur Ver­fügung.
In Deutschland wird IPTV bisher aus­schließ­lich über breitbandige Internetanschlüsse (ADSL,
ADSL2+ bzw. DSL 16plus oder VDSL144) ver­breitet.145 Zurzeit bieten in Deutschland ledig­lich die
drei Telekommunikations­unternehmen Deutsche Telekom („T‑Home Entertain“), HanseNet („Alice
TV“) und Vodafone („Vodafone Digital TV“)146 IPTV an (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.4). Im September 2009
gab es in Deutschland über 835.000 IPTV-Abonnenten.147 Damit hat sich die Zahl der IPTV-Kunden
seit Ende 2007 (180.000 IPTV-Kunden)148 fast ver­fünf­facht. IPTV ver­fügt somit über das Potenzial,
sich als vierter Übertragungs­weg für Fernsehen zu einer ernst­haften Konkurrenz für die be­stehen­
den Distributions­wege zu ent­wickeln.
Im Unterschied zu IPTV umfasst Web‑TV Bewegtbildangebote, die speziell für das Internet
auf­bereitet und über Websites im (offenen) Internet an­geboten werden. Die über­wiegend kosten­
losen Inhalte können von jedermann überall und zu jeder Zeit herunter­geladen (Streaming) und
am Bildschirm über­tragen werden. Der Nutzer muss hierfür im Internet ent­sprechende Seiten auf­
rufen und kann die Angebote dann über eine Abspielsoftware ansehen. Das Empfangs­gerät bei
Web‑TV ist derzeit noch über­wiegend der Computer;149 eine Set-Top-Box ist nicht er­forder­lich. Die
Bild- und Tonqualität ist im Ver­gleich zum IPTV auf­grund von Datentrans­ferschwan­kungen und
begrenzten Netzkapazitäten in der Regel schlechter.
Die Web‑TV-Angebote zeichnen sich durch eine große Vielfalt aus. Nach einer Auflis­tung des
„Global internetTV-Portals“ existierten im Oktober 2009 mehr als 920 Web‑TV-Angebote in Deutsch­
land.150 Hierunter fallen neben den Streamingangeboten und Websites der klassi­schen Fernseh­
sender (öffent­lich-recht­liche und private), die ihre Programme parallel im Internet über­tragen,
auch die reinen Web‑TV-Sender.
1.1.3
Zuschauer­anteile
Bei einer Einschät­zung der Entwick­lung des bundes­weiten Fernsehangebots in Deutschland ist
neben Programmanzahl und ‑typologie der Erfolg der Programme auf dem Zuschauer­markt von
Bedeu­tung. Zugrunde gelegt werden hier die von der AGF/GfK-Fernsehforschung er­hobenen Zu­
schauer­anteile (GfK-„Marktanteile“, Zuschauer ab drei Jahren).
Im Jahres­durchschnitt 2009 wurde erneut das ARD-Programm Das Erste Markt­führer. Das
öffent­lich-recht­liche Programm kam auf einen Zuschauer­anteil von 12,7 %. Seit 2004 erzielt Das
Erste im Jahres­durchschnitt den höchsten Zuschauer­anteil. 2005 musste es sich jedoch den ersten
Platz mit dem ZDF teilen. Wie 2008 belegte das ZDF im Jahres­durchschnitt 2009 mit einem
Zuschauer­anteil von 12,5 % den zweiten Rang. Eben­falls einen Zuschauer­anteil von 12,5 % er­reichte
RTL Television, mit dem sich das ZDF den zweiten Platz teilen muss. Die Dritten Programme der
144
145
146
147
148
149
150
Download-Geschwindig­keiten bei ADSL bis zu 9 MBit/s, bei ADSL2+ bis zu 25 MBit/s und bei VDSL bis zu 50 MBit/s.
Grundsätz­lich können Programm­signale mittels IP auch über Kabelnetze, Satellit, Terrestrik oder Mobilfunknetze über­
tragen werden.
Seit Ende 2007 bot die Arcor AG & Co. KG ein eigenes IPTV-Angebot unter dem Namen „Arcor Digital TV“ an. Nach
der Übernahme von Arcor durch Vodafone wurde zum 01. 08. 2009 aus „Arcor Digital TV“ „Vodafone Digital TV“. Zurzeit
ruht jedoch das IPTV-Projekt und Neukunden werden nicht an­genommen. Vodafone will das IPTV-Angebot über­
arbeiten und 2010 neu auf den Markt bringen; FAZ vom 03. 09. 2009, „Kunden zögern beim Fernsehen aus dem Internet“,
S. 16.
FAZ vom 03. 09. 2009, „Kunden zögern beim Fernsehen aus dem Internet“, S. 16.
http://www.portel.de/‌nc/nachricht/artikel/21733-bitkom-zahl-der-iptv-kunden-waechst-auf-ueber-eine-halbe-million/,
Abruf am 21. 10. 2009.
Es gibt bereits techni­sche Lösungen, mit der Web‑TV-Angebote auf dem Fernsehbildschirm an­gesehen werden können,
wie z. B. die Apple‑TV-Box.
http://www.global-itv.com/‌de.‌php, Abruf am 21. 10. 2009.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
67
ARD er­reichten zusammen einen Zuschauer­anteil von 13,5 %. Auf den vierten Rang kam Sat.1 mit
einem Zuschauer­anteil von 10,4 %. Die vier meist­genutzten Programme ver­einen somit knapp die
Hälfte des Fernsehkonsums in Deutschland auf sich. Rechnet man noch die Zuschauer­anteile von
ProSieben (6,6 %), VOX (5,4 %), RTL II (3,9 %) und kabel eins (3,9 %) hinzu, dann er­reichen die acht
meist­gesehenen Fernsehprogramme einen Zuschauer­anteil von 67,9 %, also etwa 2/3 der Fernseh­
nut­zung.
Tabelle III – 3 gibt die Anteile an der täglichen durch­schnitt­lichen Sehdauer in Prozent (GfK„Markt­anteile“) wieder. Dargestellt ist die Sehdauer der Zuschauer ab drei Jahren, Montag bis
Sonntag, in der Zeit von 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr. Die Erhebung ist repräsentativ für 35,30 Mio. Fernseh­haushalte in Deutschland einschließ­lich EU‑Haushalte (Stand: 01. 01. 2009).
Das Fernsehpanel „D+EU“ der AGF/GfK-Fernsehforschung stellt ein Abbild aller privaten Fern­
seh­­haushalte in Deutschland dar (vgl. Kapitel IV 2.2). Seit dem 01. 01. 2001 umfasst das Panel ent­
sprechend den Anforde­rungen an eine repräsentative Stichprobe 5.640 Haushalte und bildet damit
die Fernsehnut­zung von 72,20 Mio. Personen ab drei Jahren bzw. 35,30 Mio. Fernseh­haushalten
ab (Stand: 01. 01. 2009).151
55
Fernsehprogramme öffentlich-rechtlicher Sender
(ARD, ZDF, ARD Dritte, 3sat, arte, KI.KA, Phoenix)
50
45
40
Prozent
35
30
Fernsehsender, die der KirchGruppe, seit 10/2002 KirchMedia bzw.
05/2003 der ProSiebenSat.1 Media AG zugerechnet werden
25
20
15
10
Fernsehsender, die der RTL Group zugerechnet werden
(seit 08/2000, vorher CLT-UFA)
Restliche Zuschaueranteile
5
0
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008 bis Nov.
2009
Abbil­dung III – 3: Zuschauer­anteile nach Sendergruppie­rungen
Seit Oktober 2002 wird Premiere (nunmehr Sky) nicht mehr einem Unternehmen der Kirch­Gruppe zu­gerechnet. Mit
Beschluss der KEK vom 13. 05. 2003 (Az.: KEK 179) wird DSF nicht mehr der Kirch­Media GmbH & Co. KGaA i. In. zu­
gerechnet. Seitdem sind die unmittel­bar der ProSiebenSat.1 Media AG zuzu­rechnenden Fernsehsender Sat.1, ProSieben,
kabel eins, N24 und 9Live dargestellt. Die Programme wurden von Juli 2003 bis Februar 2007 der Saban-Gruppe (Az.:
KEK 185-1 bis ‑5) und seit Februar 2007 Permira und KKR (Beschluss der KEK vom 06. 02. 2007, Az.: KEK 390-1 bis ‑7)
zu­gerechnet. Der RTL Group wird der Nachrichten­sender n‑tv seit Beschluss der KEK vom 12. 11. 2002 zu­gerechnet (Az.:
KEK 156-1 und ‑2).
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung
Stand: November 2009
151
AGF Arbeits­gemein­schaft Fernsehforschung, Entwick­lung und Zusammen­setzung des AGF-Fernsehpanels, http://www.
agf.de/fsforschung/methoden/fernsehpanel, Abruf am 16. 10. 2009.
Sendebeginn
9,2
–
1,6
0,1
–
1,3
–
2,6
–
6,5
–
–
–
–
2,0
0,2
0,3
2,0
–
3,8
–
9,4
1,2
–
16,3
17,0
8,9
17,5
14,9
1,0
–
1,2
14,8
14,4
10,1
17,0
13,2
0,90
–
1,1
14,7
13,4
11,6
16,1
12,8
0,9
–
1,2
15,4
13,6
12,3
15,1
11,8
0,9
–
1,1
14,2
13,2
12,5
14,8
10,8
0,9
–
1,3
14,3
13,3
12,7
14,3
10,2
0,9
–
1,2
13,7
13,0
13,0
14,8
10,1
0,9
–
1,0
14,2
13,8
13,1
14,6
9,9
0,9
–
0,9
14,0
13,2
13,4
14,9
10,2
1,0
0,5
1,1
3,6
0,3
0,3
3,0
–
4,5
–
2,1
–
–
3,0
0,2
0,3
2,6
–
4,6
–
–
–
–
–
0,9
0,3
0,6
–
4,4
0,3
0,6
2,8
–
3,8
–
2,9
0,6
–
3,8
0,3
0,5
3,0
–
4,0
–
2,3
0,3
1,3
0,4
–
5,4
0,3
0,7
2,8
–
4,0
–
2,8
1,0
1,2
0,4
–
–
5,5
0,3
0,7
2,8
–
4,8
–
2,8
1,0
1,2
0,5
–
–
–
–
5,0
0,4
0,7
3,1
–
4,0
–
2,8
0,5
1,2
0,5
0,4
0,3
0,1
–
–
–
4,2
0,3
0,6
3,5
0,1
4,7
–
2,7
0,3
1,1
0,5
–
–
0,0
–
4,5
0,4
0,6
3,3
0,1
3,9
–
2,4
0,4
9,9 9,5 9,4 8,7 8,4 8,2 8,0 7,1 7,1
1,2 1,2 1,1 1,1 1,1 1,0 0,9 0,8 0,9
– ≈0,7 ≈0,7 ≈0,7 ≈0,5
–
–
–
–
–
–
– ≈0,2
–
–
–
–
≈0,3 ≈1,1 ≈1,2 ≈1,2 ≈2,6
14,6
14,7
9,7
17,6
14,7
0,9
–
1,3
0,3
1,2
0,5
0,4
0,3
0,1
0,3
4,0
0,4
0,5
3,7
0,1
4,9
0,4
2,7
0,2
7,0
0,9
–
–
2,4
13,9
13,6
13,7
13,8
10,3
1,0
0,4
1,1
0,4
–
–
1,2
0,6
0,6
–
0,2
0,3
3,8
0,5
0,6
4,2
0,0
4,2
0,5
2,8
0,2
6,7
0,9
–
–
2,3
13,5
13,5
13,6
13,2
10,9
1,0
0,4
1,2
3,6
0,7
0,7
5,7
0,0
3,9
0,6
2,6
0,2
6,5
1,0
–
–
1,8
13,4
12,9
13,5
12,4
9,6
1,0
0,5
1,1
0,6
0,5
0,6
1,1
0,7
0,8
–
0,3
0,7
0,7
0,8
1,2
0,9
0,9
–
0,5
0,2 k. A.
3,6
0,5
0,6
4,8
0,0
3,8
0,6
2,6
0,2
6,6
0,9
–
–
2,1
14,2
13,6
13,5
12,8
9,8
1,0
0,4
1,0
12,7
12,5
13,5
12,5
10,4
1,1
0,4
0,9
0,9
0,8
0,8
1,3
0,9
1,0
–
0,6
0,3
3,6
0,6
0,8
5,4
0,0
3,8
0,6
2,4
0,1
1,0
0,9
0,6
1,4
1,0
1,0
–
0,7
0,3
3,9
0,7
0,9
5,4
0,0
3,9
0,6
2,5
0,1
6,6 6,6
0,9 0,9
–
–
–
–
1,5 k. A.
13,4
13,1
13,2
11,7
10,3
1,1
0,5
0,9
Tabelle III – 3: Entwick­lung der Zuschauer­anteile von 1985 bis 2009
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, pc#tv/ ‌T V Scope (ab 01. 07. 2009), Panel D+EU.
1) Am 01. 10. 1999 gingen die Programme von DF1 und Premiere (alt) in Premiere World (von Mai 2002 bis Juni 2009 Premiere, seit Juli 2009 Sky) auf. Die ausgewiesenen Zuschaueranteile beziehen sich
auf die jeweiligen Gesamtprogrammpakete von DF1 und Premiere World bzw. Premiere/Sky (also einschließlich der nicht vom Plattformbetreiber selbst veranstalteten Programme, wie z. B. Classica oder
Heimatkanal) und basieren zunächst auf Schätzungen. Seit 2003 teilt Premiere/Sky der KEK im Rahmen von Prüfverfahren die Zuschaueranteile der Sky-Programmplattform mit. 2) Kein Jahres­wert
2007 für VIVA Plus (bis 14. 01. 2007) und Comedy Central (ab 15. 01. 2007).
17,0
18,0
7,9
18,9
14,4
0,8
–
1,3
22,0
22,0
8,3
16,7
13,1
–
–
3,0
1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
11/1954
43,4 44,9 42,2 37,8 31,7 30,8 24,5
04/1963
42,6 40,2 40,7 36,2 32,4 28,8 25,6
60er Jahre, 1992
10,2 10,1 10,5 10,7 10,4 9,0 8,8
01/1984
0,4 0,7 1,2 4,1 10,0 11,5 14,4
01/1984
–
– 1,5 5,8 8,5 9,0 10,6
12/1984
–
–
–
–
–
–
–
08/1987
–
–
–
–
–
01/1988 Tele 5,
–
– 0,6 1,9
seit 01/1993 DSF
ProSieben
01/1989
– 1,3 3,8
Eurosport
02/1989
Premiere alt¹⁾ 02/1991 – 09/1999
–
DF1¹⁾
07/1996 – 09/1999
Sky¹⁾
09/1999 Premiere
(Relaunch), seit
07/09 Sky
kabel eins
02/1992
arte
05/1992
n‑tv
11/1992
Vox
01/1993
Euronews
01/1993
RTL II
03/1993
VIVA
12/1993
Super RTL
04/1995
9Live
08/1995 tm3, seit
09/2001 9Live
Comedy
03/1995 VIVA Plus,
Central²⁾
seit 01/2007
Comedy Central
KI.KA
01/1997
Phoenix
04/1997
N24
01/2000
MTV2 Pop
05/2001
DMAX
05/2001 XXP, seit
09/2006 DMAX
Tele 5
04/2002
NICK
09/2005
Das Vierte
10/2005
Fernseh­
programm
ARD
ZDF
ARD Dritte
RTL Television
Sat.1
3sat
MTV
DSF
68
­
Bundesweites Fernsehen
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
69
Gemessen an der Fernsehnut­zung der Zuschauer zeigen sich nach wie vor enge, oligopolisti­
sche Markt­verhältnisse. Beim bundes­weit ver­brei­teten Fernsehangebot haben sich die vier Sender­
gruppie­rungen ARD, ZDF, RTL Group S. A. und ProSiebenSat.1 Media AG etabliert. Auf ihre Pro­
gramm­angebote ent­fallen, gemessen an durch­schnitt­lichen Sehdauer­anteilen (Nutzungs­zeit), rund
90 % der Fernsehnut­zung. Somit wird der Fernsehbedarf nach wie vor von einer geringen Anzahl
an Programm­veranstaltern gedeckt, obwohl die Anzahl der bundes­weit ver­anstal­teten Fernseh­
programme kontinuier­lich zunimmt.
Im Jahres­durchschnitt 2009 er­reichten die Programme der RTL Group S. A. einen Zuschauer­
anteil von 25,2 % (2008: 24,1 %) und die der ProSiebenSat.1 Media AG einen Zuschauer­anteil von
22,0 % (2008: 21,6 %). Damit bleiben beide Senderfamilien unter­halb der medien­konzentrations­
recht­lich relevanten Schwelle von 30 %. Die Programme der öffent­lich-recht­lichen Rundfunk­anstal­
ten bilden mit einem Zuschauer­anteil von 42,9 % (2008: 43,6 %) das Gegen­gewicht zu den Sendern
der beiden großen privaten Ver­anstaltergruppen. Auf die rest­lichen Programme – hierzu zählen
auch digitale Pay‑TV-Programme, Einkaufs­fernsehen, privates Regionalfernsehen, fremdsprachige
Programme und Offene Kanäle – ent­fällt im Jahres­durchschnitt 2009 ein Zuschauer­anteil von 9,9 %
(2008: 10,7 %).
Obwohl die medien­konzentrations­recht­lichen Bestim­mungen zur Siche­rung der Meinungs­viel­
falt im privaten Rundfunk ein­gehalten werden, muss berücksichtigt werden, dass sowohl die RTL
Group S. A. als auch die ProSiebenSat.1 Media AG auch auf medien­relevanten ver­wandten Märkten
tätig sind (vgl. Kapitel III 1.2.1 und 1.2.2). Diese cross­medialen Aktivitäten der Unternehmen führen
zu einer Ver­stär­kung der ver­tikalen und diagonalen Konzentra­tion im Medien­bereich. Im Rahmen
der Gesamtbetrach­tung nach § 26 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV bezog die KEK erstmals die medien­
relevanten ver­wandten Märkte im Prüf­verfahren Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG (Az.:
KEK 293-1 bis ‑5) in ihre Betrach­tungen mit ein (vgl. Kapitel IV 2.1.1.2).
1.2
Entwick­lung der Ver­anstaltergruppen
Im bundes­weiten Fernsehen haben sich frühzeitig Sendergruppie­rungen heraus­gebildet. Dabei
bilden mehrere Ver­anstalter, die im Einfluss­bereich eines Unternehmens, einer Unternehmens­
gruppe oder eines Konzerns stehen, eine Ver­anstaltergruppe. Die Gruppie­rungen sind als EinflussSphären zu ver­stehen und müssen keine Konzerne im aktien­recht­lichen Sinne darstellen. Der
Gesetz­­geber hat diese Entwick­lung in den Zurechnungs­kriterien des § 28 RStV berücksichtigt. Die
oft sehr komplexen Zurechnungs­fragen werden in Kapitel IV 2.3 ein­gehend erörtert. An dieser
Stelle sollen nur die Grundzüge skizziert werden.
Einem Unternehmen sind danach solche Programme zuzu­rechnen,
– die es selbst ver­anstaltet,
– die von einem anderen Unternehmen ver­anstaltet werden, an dem das Unternehmen un­
mittel­bar mit mindestens 25 % am Kapital oder an den Stimm­rechten beteiligt ist,
– die von einem anderen Unternehmen ver­anstaltet werden, an dem ein mit dem ersten
Unternehmen im Sinne von § 15 Aktien­gesetz ver­bundenes Unternehmen mit mindestens
25 % am Kapital oder an den Stimm­rechten beteiligt ist.
Ver­bundene Unternehmen nach § 15 AktG sind recht­lich selbständige Unternehmen, die im Ver­
hältnis zueinander
– in Mehrheits­besitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16
AktG),
– ab­hängige und herrschende Unternehmen (§ 17 AktG),
­
Bundesweites Fernsehen
70
– Konzerne und Konzern­unternehmen (§ 18 AktG),
– wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19 AktG) oder
– Ver­tragsteile eines Unternehmens­vertrags (§§ 291, 292 AktG)
sind.
Umgekehrt werden dem Ver­anstalter die Programme anderer Unternehmen zu­gerechnet, die
an ihm mit mindestens 25 % der Anteile beteiligt sind.
Einer Beteili­gung im oben beschriebenen Sinne steht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 RStV gleich,
wenn das Unternehmen
– regelmäßig einen wesent­lichen Teil der Sendezeit eines Ver­anstalters mit von ihm zu­ge­
lieferten Programm­teilen gestaltet oder
– auf­grund ver­trag­licher Ver­einba­rungen, satzu­ngs­recht­licher Bestim­mungen oder in sonstiger
Weise eine Stellung innehat, die wesent­liche Entschei­dungen eines Ver­anstalters über die
Programm­gestal­tung, den Programmeinkauf oder die Programm­produk­tion von seiner Zu­
stim­mung ab­hängig macht (siehe hierzu unter Kapitel IV 2.3).
Nach diesen Kriterien wird von der KEK die Zurech­nung von Programmen vor­genommen, die in
Tabelle III – 4 wieder­gegeben und – soweit von einer Ver­anstaltergruppie­rung gesprochen werden
kann – einer solchen zu­geordnet werden. Mehrfachnen­nungen sind möglich. Aufgeführt werden
nur derzeit auf Sendung befind­liche Programme.
Die RTL Group S. A. ist auch weiter­hin der größte europäi­sche Unterhaltungs­konzern. Im
Berichts­­zeitraum wurde der RTL Group S. A. über den Konzern­verbund mit der Bertels­mann AG
das am 15. 07. 2009 auf Sendung gegangene Programm auto motor und sport Channel zu­ge­rech­
net, an dessen Ver­anstalterin das Ver­lags­haus Gruner + Jahr mittel­bar mehr­heit­lich beteiligt ist. Die
Pay‑TV-Sender RTL Crime, RTL Living und Passion sind seit 01. 12. 2006 auf Sendung. Das bislang
der RTL Group S. A. zuzu­rechnende Programm K1010 sowie der Mediendienst Traumpartner TV,
der von einer RTL-Tochter ver­anstaltet wurde, haben dagegen Ende 2007 den Sendebetrieb ein­
gestellt. Unter Zugrundele­gung des der RTL Group S. A. zurechen­baren Gesamt­zuschauer­anteils
hat die KEK bei dieser Sendergruppie­rung bislang keine vor­herrschende Meinungs­macht im bun­
des­weiten Fernsehen fest­stellen können.
Die ProSiebenSat.1 Media AG wurde Anfang 2007 von den Finanzinvestoren KKR und Permira
über­nommen. Durch die nachfolgende Übernahme der SBS Broadcasting Group Mitte 2007 ist
die ProSiebenSat.1 Media AG nunmehr der zweit­größte europäi­sche Fernsehkonzern nach der RTL
Group. Die Axel Springer AG hat ihre Unternehmens­beteili­gung zu Beginn des Geschäfts­jahres
2008 vollständig ver­äußert. Das Kerngeschäfts­feld von ProSiebenSat.1 ist auch weiter­hin das werbe­
finanzierte Fernsehen. Das Unternehmen belastet jedoch eine hohe Ver­schul­dung.
Der Disney-Konzern hat im Berichts­zeitraum die Jetix Europe N. V., Ver­anstalterin des Pay‑TVKinderprogramms JETIX, über Tochter­gesell­schaften vollständig über­nommen (bisherige Beteili­
gung: 75,1 %) und die Programm­veranstal­tung auf die The Walt Disney Company (Germany) GmbH
über­tragen. Das Programm JETIX wurde dabei in Disney XD umbenannt. Das Programm The Bio­
graphy Channel, an dessen Ver­anstalterin Disney neben NBC Universal und The Hearst Corpora­tion
mittel­bar beteiligt ist, ging im März 2007 auf Sendung.
Nach umfassenden Umstrukturie­rungen ist die Constantin Medien AG aus der EM.TV AG
hervor­­gegangen. Bereits im Jahr 2005 hat die Constantin Medien AG (unter dem Namen EM.TV
Media AG firmierend) ihre Beteili­gung an der Tele München Gruppe, die ihrer­seits an den Ver­
anstaltern der Programme Tele 5 und RTL II beteiligt ist, auf­gegeben. Daneben hat die Constantin
Medien AG (unter dem Namen EM.Sport Media AG firmierend) im Jahr 2008 auch ihre Beteili­gung
an der Ver­anstalterin des Unterhaltungs­sparten­programms Junior ver­äußert. Das ehemals als
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
Veranstaltergruppe
zuzurechnende Programme
RTL Group S. A./Bertels­
mann AG
RTL Television, RTL II, Super RTL, VOX, n‑tv,
Passion, RTL Crime, RTL Living, auto motor
und sport Channel, K1010²⁾
ProSiebenSat.1 Media AG Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, Sat.1 Comedy,
kabel eins classics, Lifestyle, Movie Channel,
ProSiebenSat.1 Family²⁾, ProSiebenSat.1
­Fiction²⁾, ProSiebenSat.1 Fun²⁾, ProSiebenSat.1
Favorites²⁾, ProSiebenSat.1 Facts²⁾
Walt Disney
Super RTL, RTL II, Disney Channel, Toon
Disney, Toon Disney +1, Playhouse Disney,
Disney XD, History, The Biography Channel,
Crime & Investigation Network²⁾, Disney
­Cinemagic³⁾, Disney Cinemagic HD³⁾
71
Zuschauer­anteile (insgesamt)¹⁾
2008
2009
24,0 %
25,2 %
21,6 %
22,0 %
6,2 %
(Super RTL, RTL II)
6,4 %
(Super RTL, RTL II)
4,9 %
4,9 %
Tele München Gruppe
RTL II, Tele 5
Viacom
MTV, VIVA, MTV Hits³⁾, MTV 2³⁾, MTV Dance³⁾
2,1 %
2,2 %
MTV Music³⁾, VH-1 Europe³⁾, VH-1 Classic³⁾,
(VIVA, Comedy
(VIVA, Comedy
VH-1 Classic (deutschsprachig), NICK, NICK Jr.,
­Central, NICK, MTV) ­Central, NICK, MTV)
NICK ­Premium, Comedy Central
News Corp.
1,5 %
Sky Cinema 1, Sky Cinema +1, Sky Cinema
(Zuschauer­anteile
+24, Sky Action, Sky Comedy, Sky Emotion,
der Gesamt­
Sky Cinema Hits, Sky Nostalgie, Sky Sport
programm­pakete
Info, Sky Sport 1, Sky Sport 2, Sky FußballBundesliga, Sky Select, Sky Krimi, Big Brother, einschließ­lich der
nicht von Sky selbst
National Geographic Channel³⁾, Sky News³⁾,
Fox Channel³⁾ sowie von Dritten veranstaltete, ver­anstal­teten und
nicht zurechen­baren
auf der Sky-Plattform ausgestrahlte ProProgramme)
gramme, die Sky zuzurechnen sind⁴⁾
k. A.
Constantin Medien AG
DSF, DSF 1²⁾, erotic chillout²⁾, DSF-TV²⁾,
LIGAtotal!
0,9 %
(DSF)
0,9 %
(DSF)
NBC Universal
13th Street, SyFy und Studio Universal,
­ istory, The Biography Channel, Crime &
H
­Investigation Network²⁾
–
–
Discovery Communications, Inc.
Discovery Geschichte, Discovery Channel,
Animal Planet, Discovery HD, DMAX
0,6 %
(DMAX)
0,6 %
(DMAX)
1) Sofern von der AGF/GfK aus­gewiesen. 2) Derzeit nicht auf Sendung. 3) Aufgrund von Auslands­lizenzen ver­anstaltete, in
Deutschland empfang­bare Programme. 4) Discovery Channel, Discovery HD, Focus Gesund­heit, Junior, CLASSICA, beate-uhse.‌t v,
Gold­Star TV, Heimat­kanal, Romance TV, SPIEGEL Geschichte.
Tabelle III – 4: Zurech­nung von Programmen
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung
EM.TV AG bezeichnete Unternehmens­geflecht ist daher nicht mehr vor­handen. Das aus DSF, DSFdigital und erotic chillout bestehende Programmangebot wurde 2009 um den auf der TelekomPlatt­form ver­brei­teten Sender LIGAtotal! und das IPTV-Programm DSF-TV ergänzt.
News Corp. hat sich 2008 mittel­bar an der Sky Deutschland AG (damals noch Premiere AG)
beteiligt und ver­fügt somit seitdem über eine Ver­anstalter­beteili­gung in Deutschland. Im Laufe
der Jahre 2008 und 2009 hat News Corp. sukzessive seine Beteili­gung erhöht, so dass sich der
Anteil von News Corp. nunmehr auf 39,96 % beläuft. Im Zuge der Anteils­erhöhung der News Corp. wurde Premiere zu Sky Deutschland umfirmiert.
Discovery Communications, Inc. ver­folgt als eines der wenigen Medien­unternehmen eine
uneingeschränkt globale Strategie. Das Unternehmen ist in Europa und Amerika genauso wie im
Mittleren Osten und Afrika aktiv. Der Konzern hat 2008 eine gesell­schaft­liche Umstrukturie­rung
er­fahren, die Einfluss­verhältnisse in Deutschland haben sich dadurch jedoch nicht ver­ändert, dem
­
Bundesweites Fernsehen
72
Konzern sind weiter­hin die Programme Discovery Geschichte, Discovery Channel, Animal Planet,
Discovery HD und DMAX zuzu­rechnen.
Viacom hat im Januar 2007 das Comedy-Programm Comedy Central als Ersatz für das Pro­
gramm VIVA Plus gestartet. Seit Januar 2009 wird Comedy Central jedoch nur noch als Fenster­
programm im Rahmen des Kinderprogramms NICK ver­breitet.
Der US‑amerikani­sche Medien­konzern NBC Universal hat die NBC Universal International
GmbH, Ver­anstalterin des frei empfang­baren Unterhaltungs­sparten­programms Das Vierte, 2008
vollständig ver­kauft. Ebenso wurde 2008 die Beteili­gung in Höhe von 8,2 % an der Ver­anstalterin
des Programms GIGA Digital, der GIGA Digital Television GmbH, ver­äußert. Das Programm The
Biography Channel, an dessen Ver­anstalterin NBC Universal neben Disney und The Hearst Corpo­
ra­tion mittel­bar beteiligt ist, ging im März 2007 auf Sendung.
Time Warner ver­anstaltet in Deutschland seit Januar 2009 über ihre mittel­bare 100 %ige
Tochter­gesell­schaft Turner Broadcasting System Deutschland GmbH das bundes­weit ver­breitete
Pay‑TV-Programm TNT Serie. Die Turner Entertainment Networks International Ltd., eben­falls Teil
der Time-Warner-Gruppe, ver­anstaltet auf der Grundlage von Lizenzen des britischen OFCOM die
auch in Deutschland empfang­baren Programme CNN, TNT Film, Cartoon Network und Boomerang
sowie das Comedy-Format [adult swim] (im Rahmen von Sat.1 Comedy und als Video‑on-Demand
bei maxdome).
An der Schnitt­stelle zwischen Distribu­tion und Programm­veranstal­tung bewegen sich die Platt­
­formbetreiber mit ihren Programmangeboten. Lizenzen zur Ver­anstal­tung eigener Programme
halten derzeit nur die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG und die zum Unity-MediaKonzern gehörige Arena Sport Rechte und Marketing GmbH152. Ihnen werden darüber hinaus
einige der über ihre Platt­form ver­brei­teten Programme Dritter zu­gerechnet. Die Kabel-Deutsch­
land-Gruppe und die PrimaCom AG ver­fügen dagegen über keine eigene Lizenz zur Ver­anstal­
tung von Fernsehprogrammen; auch ihnen werden jedoch Programme in ihrer Funktion als Platt­
formbetreiber zu­gerechnet. Die Zurech­nung von Programmen ergibt sich aus Regelun­gen in den
jeweiligen Platt­form- und Ver­marktungs­verträgen, die den Platt­formbetreibern die Möglich­keit
der inhalt­lichen Einfluss­nahme auf das Programm einräumen. Die Platt­formbetreiber werden daher
nicht an dieser Stelle als „Ver­anstaltergruppen“, sondern in ihrer Rolle als Platt­formbetreiber in
Kapitel III 2.2.2 behandelt.
Struktur und Entwick­lung der Ver­anstaltergruppen werden im Folgenden näher dargestellt.
1.2.1
Bertels­mann AG ‌RTL Group S. A.
Die Bertels­mann AG zählt mit einem Umsatz von rund 16,1 Mrd. Euro im Jahr 2008 (2007: 16,2 Mrd. Euro)153 zu den welt­weit größten Medien­konzernen. Fast zwei Drittel der Umsätze wurden dabei
außerhalb Deutschlands generiert. Das Umsatzer­gebnis aus 2008 ist das niedrigste der ver­gan­
genen zehn Jahre. Die Bertels­mann AG er­zielte zudem mit 270 Mio. Euro (2007: 405 Mio. Euro)
den niedrigsten Nettogewinn seit fünf Jahren. Weitere Einbußen zeigen die Zahlen für das erste
Halbjahr 2009: das Konzernergebnis betrug –333 Mio. Euro (1. Halbjahr 2008: 372 Mio. Euro)154. Die
Bertels­mann AG könnte nach Einschät­zung der Unternehmens­spitze das Geschäfts­jahr 2009 mit
einem Minus ab­schließen.155 Bertels­mann leidet unter der Wirtschafts­krise und einer hohen Ver­
schul­dung (2008: rund 6,6 Mrd. Euro; 2007: rund 7,7 Mrd. Euro), die u. a. aus dem Anteils­rück­kauf
152
153
154
155
Der Sendebetrieb von arena wurde im August 2006 ein­gestellt; seitdem ruht die Rundfunklizenz.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 38; jeweils fort­geführte Aktivitäten in 2007 und 2008.
Halbjahres­zahlen 2009 der Bertels­mann AG, Pressemittei­lung vom 31. 08. 2009.
Hartmut Ostrowski am 31. 08. 2009 im Rahmen der Vorstel­lung der Halbjahres­zahlen 2009.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
73
Abbil­dung III – 4: Konzernumsatz nach Regionen im
Jahr 2008 (in Prozent)
Abbil­dung III – 5: Anteil der Unternehmens­bereiche
am Gesamtumsatz im Jahr 2008 (in Prozent)
Quelle: Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 44
Quelle: Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, Über­
sicht „Bertels­mann auf einen Blick“
von dem einstigen Teilhaber Groupe Bruxelles Lambert (GBL) zur Ver­hinde­rung eines Aktien­ver­
kaufs über die Börse im Jahr 2006 (4,5 Mrd. Euro) resultiert.156
Zu den Unternehmens­bereichen der Bertels­mann AG zählen die RTL Group S. A. (Fernseh- und
Hörfunk­veranstal­tung, Inhalte-Produk­tion, Rechtehandel), Random House (Buch­verlage), Gruner +
Jahr (Zeitun­gen, Zeitschriften), Arvato (Druck, Dienst­leis­tungen, Informations­technologie, Speicher­
medien) und die Direct Group (Buch- und Musikclubs, Online-Shops). Der größte Anteil am Umsatz
der Bertels­mann AG wird von der RTL Group S. A. er­wirtschaftet.
Die Bertels­mann AG hat im Geschäfts­jahr 2008 umfang­reiche Portfoliomaßnahmen durch­ge­
führt. So wurde zum 01. 10. 2008 die 50 %ige Beteili­gung am Joint Venture Sony BMG Music Enter­
tainment (Musik­verlage, Tonträger) vollständig an die bisherige Partner­gesell­schaft Sony Corpora­
tion of America ab­getreten. 2007 er­wirtschaftete Sony BMG rund 1,5 Mio. Euro Umsatz und hatte
damit einen Anteil von 7,5 % am Gesamtumsatz der Bertels­mann AG.157 Mit dem Ver­kauf hat die
Bertels­mann AG sich jedoch nicht vollständig aus dem Musik­bereich zurück­gezogen. Der Geschäfts­
bereich der Bertels­mann Music Group (BMG) wurde mit Gründung der BMG Rights Management
GmbH neu auf die Verwal­tung und Verwer­tung von Musikrechten aus­gerichtet.158 Die Aktivitäten
der BMG werden allerdings gegen­wärtig nicht mehr als eigener Geschäfts­bereich aus­gewiesen.
Zudem er­folgte im Juli 2008 der Ver­kauf des bis dahin dem Bereich Direct Group zu­gehörigen
Direkt­kunden­geschäfts Direct Group North America, einem der größten Direktanbieter von Büchern,
DVDs und Musik-Produkten in den USA und Kanada.159 Außerdem wurden die bislang im Bereich
Direct Group aus­gewiesenen Clubgeschäfte in China, Australien, Großbritannien, Neuseeland, den
Niederlanden/Belgien, Polen, Russ­land, Tschechien und der Slowakei ver­kauft bzw. beendet.160
156
157
158
159
160
Vgl. zum Anteils­rück­kauf bereits Konzentrations­bericht der KEK 2007, Kapitel II 1.2.1.1, sowie Beschluss der KEK vom
11. 07. 2006 i. S. RTL Group S. A., Az.: KEK 341.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2007, Übersichten „Bertels­mann auf einen Blick“ und „Die Unternehmens­bereiche
auf einen Blick“.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 56.
Pressemittei­lung der Bertels­mann AG vom 11. 07. 2008; Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 72 f.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 46 und S. 73.
­
Bundesweites Fernsehen
74
Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH
Gesellschafter: Prof. Dr. Dieter Vogel, Prof. Dr. Jürgen Strube,
Prof. Dr. Werner Bauer und drei Vertreter der Familie Mohn
(Elisabeth Mohn, Dr. Brigitte Mohn, Christoph Mohn)
Bertelsmann
Stiftung
Stimmrechte
76,9
100
Kapitalanteile
Familie Mohn
74,9
Bertelsmann
AG
23,1
Constanze-Verlag
GmbH & Co. KG
2
100
Gruner + Jahr AG
& Co. KG
73,4
90,33
24,6
59,9
Motor Presse
Stuttgart GmbH &
Co. KG
RTL Group S.A.
8,91
100 (Z)
(geschäftsführende
Komplementärin )
Bertelsmann Capital
Holding GmbH
Streubesitz
Familie Jahr
Druck- und Verlagshaus
25,1
Gruner + Jahr AG
Luxemburg
(Eigenbesitz 0,76 %)
15
12,55
0,3
CLT-UFA S.A.,
Luxemburg
Dr. Patricia Scholten
12,55 Peter-Paul Pietsch
100
99,7
Streubesitz
Dr. Hermann
Dietrich-Troeltsch
auto motor und
sport Channel
RTL Group
Germany S.A.
100
Motor Presse TV
GmbH
100
RTL Group
Deutschland
GmbH
100
UFA Film und
Fernseh GmbH,
Köln
50
27,3
8,6
Super RTL
RTL II
RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG
RTL 2 Fernsehen
GmbH & Co. KG
50
KG Heinrich Bauer
Verlag
31,5
100 (Z)
Delaware/USA
100
49,6
RTL Television
RTL Crime
RTL Living
Passion
RTL Television GmbH
50,4
Passion GmbH
100
n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH
100
BVI Television
Investments, Inc.
Walt Disney
Company,
100
Tele-München
50 (Z)
50
(Z)
Fernseh-GmbH & Co.
Medienbeteiligung KG
Burda GmbH
31,5
1,1
*: seit 30.11.2007 nicht mehr auf Sendung
Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert
UFA Film & TV
Produktion GmbH
n-tv
RTL interactive
GmbH
19,87
K1010*
GEMS TV
Deutschland GmbH
100
VOX
Holding GmbH
VOX
99,7
VOX Television
GmbH
0,3
DCTP
Veranstalter, dessen Programm
der RTL Group zuzurechnen ist
Entwicklungsgesellschaft für
TV-Programm mbH
Abbil­dung III – 6: Ver­anstalter­beteili­gungen und zuzu­rechnende Programme der RTL Group im bundes­
weiten Fernsehen
Quelle: KEK
Stand: 11/2009
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
1.2.1.1
75
Beteiligungs­verhältnisse
Die Bertels­mann AG ist eine nicht börsen­notierte Aktien­gesell­schaft. Ihre Aktionäre sind die von
Reinhard Mohn gegründete Bertels­mann Stiftung161 mit einer Beteili­gung an den Kapital­anteilen
in Höhe von 77,4 % und die Familie Mohn mit einer Beteili­gung in Höhe von 19,3 %. 3,3 % der
Kapital­anteile kontrolliert die Bertels­mann Ver­waltungs­gesell­schaft mbH. Die Stimm­rechte lagen
bislang vollständig bei der Bertels­mann Ver­waltungs­gesell­schaft mbH. Mit dem Tod von Reinhard
Mohn haben sich nunmehr die bis dahin stimm­rechts­losen Kapital­anteile der Ehefrau und der
Kinder von Reinhard Mohn in stimm­berechtigte Anteile gewandelt. Die Stimm­rechts­mehr­heit ver­
bleibt jedoch bei der Bertels­mann Ver­waltungs­gesell­schaft mbH, die somit auch weiter­hin die
Bertels­mann AG kontrolliert. Gesellschafter der Bertels­mann Ver­waltungs­gesell­schaft mbH sind
Prof. Dr. Dieter Vogel, Prof. Dr. Jürgen Strube, Prof. Dr. Werner Bauer und drei Ver­treter der Familie
Mohn (Elisabeth Mohn, Dr. Brigitte Mohn, Christoph Mohn).162 Die Bertels­mann Ver­waltungs­gesell­
schaft hatte 2007 den Kreis der Gesellschafter ver­ringert: Der Vorsitzende des Konzernbetriebs­
rats, Erich Ruppik, und Christoph Mohn sind aus dem Gremium aus­geschieden. Die Zahl der
Gesell­schafter ist damit von zuvor acht auf sechs gesunken. Die Gesellschafter, die nicht aus den
Reihen der Familie Mohn stammen, sind gewählte Mitglieder der Bertels­mann Ver­waltungs­gesell­
schaft und gehören dem Gremium nicht mehr wie bisher kraft Amtes an.
Die Bertels­mann AG hält über die Bertels­mann Capital Holding GmbH 90,33 % der Anteile an
der RTL Group S. A. 0,76 % der Anteile hält die RTL Group S. A. in Eigen­besitz; die rest­lichen
8,91 % der Anteile befinden sich in Streubesitz.
1.2.1.2
Geschäfts­bereiche der RTL Group S. A.
Die RTL Group S. A. ist der größte europäi­sche Unterhaltungs­konzern mit Beteili­gungen an 45 Fern­
sehsendern und 32 Radiosta­tionen in elf Ländern sowie an Produktions­gesell­schaften welt­weit.163
Die RTL Group er­wirtschaftete im Geschäfts­jahr 2008 einen Gesamtumsatz von 5,8 Mrd. Euro
(2007: 5,7 Mrd. Euro), davon 36,8 % in Deutschland.164
Der Geschäfts­bereich Fernsehen macht knapp 73 % des Gesamtumsatzes der RTL Group aus. Die deutschen Sender sind mit 2,02 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2008 (2007: 1,97 Mrd. Euro) europa­
weit die umsatz­stärksten Sender der RTL Group.165
Die unter­nehmens­strategi­schen Ziele der RTL Group konzentrieren sich nach eigenen Angaben
auf die drei folgenden Punkte:166
– Die Stärkung und Weiter­entwick­lung des Senderfamilien­konzepts als Antwort auf die mit
der Digitalisie­rung ver­bundene Fragmentie­rung der Zuschauer­gruppen.
– Den kontinuier­lichen Ausbau von werbeunabhängigen Erlös­quellen wie Musik, DVDs, Lizenz­
rechte („Diversifikations­geschäft“) sowie der Inhalteproduk­tion, bei der die Fremantle­Media
eine Schlüssel­rolle innehat. In Gebieten mit gut aus­gebauten Breitbandnetzen werden
161
162
163
164
165
166
Die 1977 gegründete Bertels­mann Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, gesell­schaft­liche Probleme aufzu­greifen, exempla­
ri­sche Lösungs­modelle mit Experten aus Wissen­schaft und Praxis zu ent­wickeln und diese in aus­gewählten Bereichen
zu ver­wirk­lichen. Ein weiteres Ziel ist die Siche­rung der Unternehmens­kontinuität der Bertels­mann AG; vgl. Angaben
unter www.bertelsmann-stiftung.‌de.
www.bertelsmann-stiftung.‌de (Stand: 11/2009).
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 24; zu den Hörfunk­beteili­gungen in Deutschland nach Erkenntnissen der
KEK siehe Kapitel III 2.1.1.4.1.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 51.
Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 80.
Corporate Profile der RTL Group unter www.rtlgroup.‌com (Stand: 11/2009).
­
Bundesweites Fernsehen
76
Sonstige
Hörfunk
1,0%
5,5%
Inhalte
20,8%
Fernsehen
72,7%
Abbil­dung III – 7: Konzernumsatz nach Regionen im
Jahr 2008 (in Prozent)
Abbil­dung III – 8: Anteil der Unternehmens­bereiche
am Gesamtumsatz im Jahr 2008 (in Prozent)
Quelle: Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 51
Quelle: Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 78 (eigene
Berech­nung)
bereits On‑Demand-Platt­formen (z. B. RTLnow.‌de) und soziale Netz­werke betrieben sowie
Online-Spiele an­geboten und Aktivitäten im Bereich Mobile‑TV aus­geweitet.
– Die geografi­sche Expansion vornehm­lich in Mittel-, Ost- und Südeuropa.
Fernsehen
Im frei empfang­baren Fernsehen in Deutschland hält die RTL Group S. A. die Zurech­nung be­
gründende Beteili­gungen an den Ver­anstaltern der Programme RTL Television, RTL II, Super RTL,
VOX, n‑tv, Passion, RTL Crime und RTL Living. Die deutschen RTL-Sender treten seit November
2007 unter der Dachmarke „Medien­gruppe RTL Deutschland“ auf.167 Im Konzern­verbund mit der
Bertels­mann AG ist ihr zudem das Programm auto motor und sport Channel zuzu­rechnen (siehe
zur Übersicht Abbil­dung III – 6). Das eben­falls der RTL Group S. A. zuzu­rechnende Programm K1010
hat Ende 2007 den Sendebetrieb ein­gestellt.
Die Pay‑TV-Sender RTL Crime, RTL Living und Passion sind seit 01. 12. 2006 auf Sendung. Die
Ausstrah­lung der Programme RTL Crime und RTL Living erfolgt dabei auf der Grundlage einer
Lizenz der RTL Television GmbH für die Ver­anstal­tung eines digitalen Pay‑TV-Programm­bouquets
(„RTL World“168), das neben den auch analog aus­gestrahlten Programmen RTL, Super RTL und RTL II
vier digitale Sparten­programme umfasst. Letztere sollen die Schwerpunkte Soaps, News / Magazine,
Action und RTL-Highlights sowie einen elektroni­schen Programm­führer umfassen. Das Sparten­
programm RTL Crime sendet Krimiserien, Kinofilme und Dokumenta­tionen zum Thema Ver­brechen. Das Sparten­programm RTL Living behandelt die Themen Wohnen und Einrichten sowie Essen
und Trinken. Das Unterhaltungs­sparten­programm Passion, das zunächst eben­falls auf Grundlage
der Lizenz für das digitale Pay‑TV-Programm­bouquet ver­anstaltet wurde, wird nunmehr mit eigen­
ständiger Zulas­sung von der Passion GmbH ver­anstaltet.169 Der Schwerpunkt des Programms liegt
auf Daily Soaps und Telen­ovelas.
167
168
169
Pressemittei­lung vom 07. 11. 2007, www.‌r tl-television.‌de.
Beschluss der KEK vom 18. 02. 2005 i. S. RTL, Az.: KEK 255.
Beschluss der KEK vom 06. 03. 2007 i. S. Passion, Az.: KEK 391.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
77
Das Programm auto motor und sport Channel der Motor Presse TV GmbH hat den regulären
Sendebetrieb am 15. 07. 2009 auf­genommen. Dabei handelt es sich um ein Fernsehsparten­pro­
gramm für Auto-, Motor- und Sportliebhaber.170
Der Mediendienst Traumpartner TV, der von einer RTL-Tochter ver­anstaltet wurde, ist zum
01. 11. 2007 ein­gestellt worden.
Das bereits 2005 von der LfM für die Dauer von zehn Jahren zu­gelassene Pay‑TV-Kinderspar­ten­
programm Toggolino TV, das, wie auch das Programm Super RTL, von einem Gemeinschafts­unter­
nehmen mit der Walt Disney Company ver­anstaltet werden soll, ist bislang nicht auf Sen­dung.
Ferner ist die RTL Television GmbH an den Regionalfenster­veranstaltern RTL Nord GmbH
(Regionalfenster in Niedersachsen/Bremen und Schleswig-Holstein/Hamburg), Tele West RheinischWest­fälische Fernsehgesell­schaft mbH & Co. KG (Regionalfenster in Nordrhein-West­falen) und
Hessen Programm­fenster GmbH (Regionalfenster in Hessen) beteiligt, welche die Ländermagazine
„Guten Abend RTL“ produzieren und Berichte für die RTL-Nachrichten­sendun­gen zuliefern.
Der durch­schnitt­liche Zuschauer­anteil der der RTL Group S. A. zurechen­baren Programme lag
bei den Zuschauern ab drei Jahren im Jahr 2008 bei insgesamt 24 %. Bei RTL Television handelt
es sich um das zuschauer­anteils­stärkste Programm im bundes­weiten privaten Fernsehen. Die Zu­
schauer­anteile der RTL Group S. A. liegen seit September 2002 über den der ProSiebenSat.1
Media AG zuzu­rechnenden Sender (siehe Abbil­dung III – 3). Die der RTL Group S. A. zurechen­baren
und von der AGF/GfK aus­gewiesenen Programme er­zielten zwischen 1999 und 2009 bei den Zu­
schauern ab drei Jahren im Jahres­durchschnitt die in Tabelle III – 5 gezeigten Zuschauer­anteile.
Unter Zugrundele­gung des der RTL Group S. A. zurechen­baren Gesamt­zuschauer­anteils hat die
KEK bei dieser Sendergruppie­rung bislang keine vor­herrschende Meinungs­macht im bundes­weiten
Fernsehen fest­stellen können. Dabei war von Bedeu­tung, dass der RTL Group mit ProSiebenSat.1
eine zweite zuschauer­anteils­starke, von ihr unabhängige private Sendergruppie­rung gegen­über­
steht und die öffent­lich-recht­lichen Rundfunkanstalten ein starkes publizisti­sches Gegen­gewicht
zu den privaten bundes­weiten Ver­anstaltern bilden.171 Auch im Ver­fahren zur vollständigen Über­
nahme der Anteile an der Ver­anstalterin von n‑tv kam die KEK unter Berücksichti­gung der Aktivi­
täten der Bertels­mann AG und der RTL Group im bundes­weiten Fernsehen und im sonstigen
Medien­bereich in Deutschland zu keiner anderen Bewer­tung. Im Rahmen der Gesamtbewer­tung
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009 ­
(1. Hj.)
RTL Television
RTL II
Super RTL
VOX
n‑tv¹⁾
14,8
4,0
2,8
2,8
   –
14,3
4,8
2,8
2,8
   –
14,8
4,0
2,8
3,1
   –
14,6
3,9
2,4
3,3
0,6
14,9
4,7
2,7
3,5
0,6
13,8
4,9
2,7
3,7
0,5
13,2
4,2
2,8
4,2
0,6
13,0
3,7
2,6
4,5
0,6
12,4
3,8
2,5
5,6
0,6
11,7
3,8
2,4
5,3
0,8
12,2
3,9
2,4
5,2
0,9
S RTL Group
24,4
24,7
24,7
24,8
26,4
25,6
25,0
24,4
24,9
24,0
24,6
1) Der Nachrichten­sender n‑tv wird seit dem Beschluss der KEK vom 12. 11. 2002 (Az.: KEK 156-1) der RTL Group zu­gerechnet.
Tabelle III – 5: Zuschauer­anteile der Sender der RTL Group
Anteile an der täglichen durch­schnitt­lichen Sehdauer, Zuschauer ab drei Jahren, Mo. bis So., 03:00 Uhr bis
03:00 Uhr, repräsentativ für Fernseh­haushalte in Deutschland, in Prozent. Für die Programme Passion, RTL
Crime und RTL Living liegen keine gesondert aus­gewiesenen Zuschauer­anteile vor. Das Programm K1010
hat Ende 2007 den Sendebetrieb ein­gestellt.
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung
170
171
Beschluss der KEK vom 14. 07. 2009 i. S. Motor Presse, Az.: KEK 396.
Zuletzt Beschlüsse der KEK vom 08. 12. 2009 i. S. Super RTL, Az.: KEK 591/592, III 3.2, vom 08. 01. 2008 i. S. RTL Television,
Az.: KEK 460, III 3.2, vom 11. 12. 2007 i. S. RTL II, Az.: KEK 451, III 3.2, vom 27. 11. 2007 i. S. VOX, Az.: KEK 450, III 3.2, und
vom 06. 03. 2007 i. S. Passion, Az.: KEK 391, III 3. 3.
78
­
Bundesweites Fernsehen
nach § 26 Abs. 1 RStV hat die KEK fest­gestellt, dass der durch die Medienaktivitäten ver­mittelte
potenzielle Meinungs­einfluss in etwa demjenigen eines Fernseh­veranstalters mit einem Zuschauer­
anteil von 27 % ent­spricht und damit nennens­wert hinter der 30‑Prozent-Schwelle zurück­bleibt,
ab der vor­herrschende Meinungs­macht gesetz­lich ver­mutet wird.172
Zu den internationalen Fernsehbeteili­gungen der RTL Group S. A. zählen u. a. die Sender
M6, W9, Paris Première und Téva in Frank­reich (Beteili­gung in Höhe von je 48,5 %), Five in Groß­
britannien (knapp 100 %) sowie die RTL-Sender in den Niederlanden (73,7 %), Belgien (66 %),
Luxem­burg (100 %), Kroatien (74 %) und Ungarn (49 %) sowie Alpha TV in Griechen­land (66,6 %),
Ren TV in Russ­land (30 %) und Antena 3 in Spanien (21,2 %; siehe auch Tabelle III – 6).173
Im Werbemarkt ver­fügte die RTL Group S. A. im Jahr 2008 über einen Anteil am gesamten
Bruttowerbeumsatz von ca. 43,2 % (ProSiebenSat.1 Media AG: 41,1 %).174 Die Netto-Werbeumsätze
werden seit dem Jahr 2005 für die privaten Ver­anstalter nicht mehr einzeln aus­gewiesen.
Im Jahr 2007 er­mittelte das Bundes­kartellamt gegen die zur RTL Group S. A. gehörende Ver­
marktungs­gesell­schaft IP Deutschland GmbH wegen des Ver­dachts auf Missbrauch einer markt­
beherrschenden Stellung sowie wettbewerbs­beschränkender Absprachen bei der Ver­mark­tung
von Fernsehwer­bung („Share-Deal-Praxis“). Gegenüber IP Deutschland wurde ein Buß­geld in Höhe
von 96 Mio. Euro ver­hängt.175 In diesem Zusammen­hang stellte IP Deutschland auf ein neues Ver­
marktungs­modell mit ver­ändertem Rabatt­system um.
Hörfunk
Europaweit hält die RTL Group S. A. nach eigenen Angaben Beteili­gungen an insgesamt 32 Radio­
sendern.176 Der wichtigste Sender der Gruppe ist dabei RTL in Frank­reich.177 Der Großteil der Hör­
funk­beteili­gungen besteht jedoch an Hörfunksendern in der Bundes­republik Deutschland.178 Die
Hörfunk­beteili­gungen der RTL Group S. A. in Deutschland er­zielten im Jahr 2008 einen Umsatz
von 26 Mio. Euro (2007: 17 Mio. Euro).179 Sie sind in der RTL Radio Deutschland GmbH gebündelt
(siehe Kapitel III 2.1.1.4.1). Grund für die zahl­reichen Minderheits­beteili­gungen an Hörfunk­veranstal­
tern sind nach Angaben der RTL Group S. A. die medien­recht­lichen Beschrän­kungen in Deutsch­
land.180 Die RTL Group S. A. ver­sucht nach eigenen Angaben, mit ihren Hörfunk­beteili­gungen
Cross-Marketing- und Cross-Promo­tion-Potenziale auszu­schöpfen. Sie hat zudem eine „Redaktions­
platt­form“ (RTL Radio Content Desk) gegründet, über die u. a. Nachrichten- und Comedy-Beiträge
aus­getauscht werden können, die mit Medien­partnern wie RTL Television, n‑tv, Financial Times
Deutschland und wetter.‌de produziert werden.181
TV-Produk­tion
Neben den Beteili­gungen an zahl­reichen europäi­schen Fernseh- und Hörfunksendern unter­hält
die RTL Group S. A. in über 40 Ländern TV‑Produktions- und Rechtehandels­unternehmen. Fernseh­
formate wie „Idols“, „The X Factor“ oder „The Swan“ werden welt­weit ver­marktet. Das Format
„Idols“ (in Deutschland: „Deutschland sucht den Superstar“) wird in 43 Ländern aus­gestrahlt.182
172
173
174
175
176
177
178
179
180
181
182
Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309.
Geschäfts­bericht der RTL Group S. A. 2008, S. 62.
Vgl. Tabelle III – 102.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2007, S. 65.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 24; Geschäfts­bericht der RTL Group S. A. 2008, S. 174.
Geschäfts­bericht der RTL Group S. A. 2008, S. 175.
Ende 2008 bestanden Beteili­gungen an 20 Radiosta­tionen (mehr­heit­lich Minderheits­beteili­gungen); Geschäfts­bericht
der RTL Group S. A. 2008, S. 84.
Geschäfts­bericht der RTL Group S. A. 2008, S. 80.
Geschäfts­bericht der RTL Group S. A. 2008, S. 84.
Vgl. bereits Geschäfts­bericht der RTL Group 2005, S. 19.
Vgl. Geschäfts­bericht der RTL Group S. A. 2008, S. 87.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
79
Im Unternehmen Fremantle­Media sind die Aktivitäten der RTL Group S. A. in den Bereichen
TV‑Produk­tion, Rechtehandel und Lizenzen gebündelt. Der Geschäfts­zweig Freemantle­Media Pro­
duc­tion produziert nach Angaben der RTL Group jähr­lich mehr als 10.000 Programm­stunden in
57 Ländern und bezeichnet sich als einen der größten internationalen Produzenten außerhalb der
Ver­einigten Staaten.183 Die Fremantle­Media er­zielte im Jahr 2008 einen Umsatz von 1,203 Mrd. Euro.184
Die Dachgesell­schaft der Produktions­aktivitäten in Deutschland ist die UFA Film & TV Produk­
tion. Zur UFA-Gruppe gehören u. a. Grundy UFA, Phoenix Film und team­Worx. Zum Portfolio der
UFA-Guppe an populären Programmangeboten zählen z. B. Fernsehfilme, Telen­ovelas185, Daily
Soaps, Reihen und Serien, Quiz-, Spiel- und Televotings­hows sowie adaptierte, international erfolg­
reiche Entertainmentformate. Auftrag­geber sind neben Sendern der RTL Group u. a. ARD, ZDF,
Sat.1 und ProSieben. Insbesondere im Bereich der wochen­tags aus­gestrahlten Daily Soaps und
Telen­ovelas ist die UFA-Gruppe stark auf­gestellt (vgl. auch Kapitel III 2.2.1.1.3).
Neben der schwerpunkt­mäßigen Produk­tion von fiktionaler Unterhal­tung ist die UFA-Gruppe
vor allem über die UFA Entertainment GmbH und die GRUNDY Light Entertainment GmbH auch
im Bereich der Produk­tion von nicht­fiktionalem Unterhaltungs­programm (z. B. Quizs­hows und
Doku-Soaps) tätig. Darüber hinaus ist die Gruner + Jahr AG & Co. KG, die wie die RTL Group S. A. zum Bertels­mann-Konzern gehört, in Höhe von 25,25 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf
Augstein GmbH & Co. KG beteiligt, deren 100 %ige Tochter­gesell­schaft Spiegel TV GmbH zu den
größten Produzenten im nicht­fiktionalen Bereich zählt.
Die UFA hat ferner mit der 2008 gegründeten UFA Cinema GmbH im Bereich Kinoproduk­tion
mit der Planung und Produk­tion von Kinofilmen begonnen. Damit wurde die einst welt­weit erfolg­
­reiche und traditions­reiche Marke UFA im Kinoproduktions­markt wieder­belebt. Ab 2009 sollen
jedes Jahr sechs bis zehn deutsch- und englisch­sprachige Filme hergestellt werden.186
Die info­Network GmbH ist seit Februar 2008 die neue Produktions­firma für Nachrichten und
Magazinformate der Medien­gruppe RTL Deutschland, der Dachmarke der deutschen RTL-Aktivi­
täten. info­Network produziert u. a. Inhalte für die Sendun­gen „RTL Aktuell“, „RTL Nachtjournal“,
„Explosiv“, „Exclusiv“, „VOX News“ und für die Nachrichten von n‑tv. Die redaktionelle Ver­antwor­
tung für die Sendun­gen ver­bleibt dabei bei den jeweiligen Sendern und Redak­tionen, um deren
eigenständiges Profil zu wahren. Die info­Network betreibt u. a. das Berliner Haupt­stadt­studio von
RTL und n‑tv, das Münchner Landes­studio Süd sowie Außen­studios in sieben Ländern. Zur info­
Network gehören zudem die Redak­tionen der täglich live aus­gestrahlten Nachrichten- und Maga­
zin­formate der Medien­gruppe.187 Die Medien­gruppe RTL Deutschland hält außerdem Anteile an
den Produktions­firmen NORDDEICH TV Produktions-GmbH188 und action concept Film- und
Stunt­produk­tion GmbH.189
Die im Auftrag von RTL Television produzierten Serien und TV‑Movies sind in mehr als 60 Län­
dern lizenziert worden. Um den Ver­trieb der Programme im Ausland weiter auszu­bauen, hat RTL
Television Anfang 2007 mit der Telepool GmbH einen Outputdeal über die internationalen Rechte
an RTL-Produk­tionen geschlossen. Der mehrjährige Outputdeal umfasst alle neuen Produk­tionen,
darunter „Die Anwälte“ und das Event-Movie „Prager Botschaft“ sowie die RTL-Serien „Alarm für
183
184
185
186
187
188
189
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 24; Geschäfts­bericht der RTL Group S. A. 2008, S. 87.
Geschäfts­bericht der RTL Group S. A. 2008, S. 87.
Spezielle Form der in der Regel täglich aus­gestrahlten Fernsehserie. Das ursprüng­lich in Lateinamerika konzipierte
Format der Telen­ovela unter­scheidet sich u. a. dadurch von Daily Soaps, dass ihr Ende von vornherein fest­gelegt ist
und sie stets aus der Perspektive einer weib­lichen Haupt­figur erzählt werden.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 42; www.ufa.‌de (Stand: 11/2009).
www.infonetwork.‌de (Stand: 11/2009).
Gemeinschafts­unternehmen von RTL und dem Fernsehmoderator Oliver Geißen; www.norddeichtv.‌de (Stand: 11/2009).
www.mediengruppe-rtl.‌de (Stand 11/2009).
80
­
Bundesweites Fernsehen
Cobra 11 – Die Autobahnpolizei“ und „Im Namen des Gesetzes“. Telepool ist eine Tochter der
Sender Bayerischer Rundfunk (BR), Mitteldeut­scher Rundfunk (MDR), Südwestrundfunk (SWR) und
der Schweizeri­schen Radio- und Rundfunk­gesell­schaft (SRG SSR idée suisse).190
Ver­schiedene Markt­studien kamen zu dem Ergebnis, dass die RTL Group im Bereich der TVPro­duk­tion in Deutschland im Hinblick auf Umsätze und Produktions­volumen zu den führenden
Unternehmen zählt (siehe auch Kapitel III 2.2.1.1.3).
Fiction-Rechtehandel
Die RTL Group S. A. hält in 150 Ländern Rechte an insgesamt rund 19.000 Stunden Programm und
bezeichnet sich als größten unabhängigen Rechtehändler außerhalb der USA.191 Die Programm­
rechte werden welt­weit von der Fremantle International Distribu­tion ver­trieben. Daneben ver­
waltet und ver­treibt auch die CLT-UFA International (noch) welt­weit Rechte an Filmen und Serien,
wobei der Schwerpunkt der Aktivitäten in Europa liegt.192 Entsprechend einer strategi­schen Unter­
nehmens­entschei­dung schränkt die CLT-UFA International jedoch ihre Aktivitäten nach und nach
ein und investiert nicht mehr in weitere Rechte.193 Dies ver­deut­licht auch der starke Umsatz­rück­
gang der letzten Jahre: Der Umsatz sank von 72 Mio. Euro im Jahr 2004 kontinuier­lich194 auf
6 Mio. Euro im Jahr 2007. Im Jahr 2008 betrug der Umsatz 7 Mio. Euro.195
Die Fremantle Licensing und die Fremantle Interactive betreiben eine aus den Fiction-Rechten
ab­geleitete Rechte­verwer­tung in den Bereichen Home Entertainment (Video, DVD), Internet, mobile
Dienste, Spiele (Brettspiele, Computerspiele), Spielsachen, Schreibwaren, Print und Beklei­dung. Im
Glücks­spiel- und Unterhaltungs­bereich wurden z. B. – an­gelehnt an die Spielshow „The Price Is
Right“ (in Deutschland: „Der Preis ist heiß“) – Spielautomaten in Las Vegas, USA, und Rubbel­lose
in Kanada ver­marktet.
Die RTL Group hat sich über Output-Deals und Paket­verträge mit Hollywood Studios den Zu­
griff auf Programm­rechte gesichert (siehe Kapitel III 2.2.1.1.5).
Sportrechtehandel
Im Bereich des Sportrechtehandels hat die RTL Group S. A. im Jahr 1988 die UFA Sports GmbH
gegründet. Diese fusionierte in der Folge mit zwei französi­schen Sportrechteagenturen zur Sport­
five S. A. Die RTL Group S. A. hat ihre Beteili­gung an diesem Unternehmen schritt­weise reduziert. Die letzten Anteile wurden im Jahr 2006 an den französi­schen Misch­konzern Lagardère, die neue
Mutter­gesell­schaft von Sport­five, ver­kauft. Im April 2008 hat die RTL Group S. A. die UFA Sports
GmbH als Ver­marktungs­agentur für Medien- und Marketingrechte neu gegründet. Nach eigener
Darstel­lung will die UFA Sports über die traditionelle Rolle eines Sport­vermarkters hinaus die
gesamte Wertschöpfungs­kette betreuen. Ufa Sports hält die Ver­marktungs­rechte an der albani­
schen Fußball-Nationalmann­schaft sowie die Ver­wertungs­rechte und Werberechte der slowaki­
schen Fußball-Nationalmann­schaft und des slowaki­schen Pokalwettbewerbs.196
190
191
192
193
194
195
196
Pressemittei­lung der RTL Television vom 11. 01. 2007.
www.rtlgroup.‌com (Stand: 11/2009); gemeint ist vermut­lich die gesellschafts­recht­liche Unabhängig­keit von den Holly­
wood Major Studios.
Insbesondere Deutschland, Frank­reich, den Benelux-Staaten und Osteuropa; vgl. www.‌clt-ufa-international.com/ THE_
COMPANY/ (Stand: 11/2009).
Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 99.
52 Mio. Euro im Jahr 2005 und 14 Mio. Euro im Jahr 2006; Geschäfts­bericht der RTL Group 2006, S. 100.
Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 98.
www.focus.de/finanzen/news/media-box-bertelsmann-reaktiviert-ufa-sports_aid_266809.‌html und www.finanznach​
richten.de/nachrichten-2008‑02/10142561-sponsors-fussballvermarktung-von-albanien-bertelsmann-zurueck‑in-dersportvermarktung-015.‌htm (jeweils Stand: 11/2009); Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 30. 10. 2009.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
81
Was den Einkauf von Sportrechten betrifft, hatte die RTL Television mit der Rechteagentur
Infront Ver­einba­rungen über Live-Übertragungs­rechte für maximal acht Sonntags­spiele (ohne Be­
teili­gung der deutschen Nationalmann­schaft) bei der Fußball‑WM 2006 sowie Zweit­verwertungs­
rechte für sämt­liche Spiele getroffen.197 Die Bertels­mann AG stellte als exklusiver Lizenzpartner
der FIFA die WM 2006 begleitenden Printpublika­tionen her.198 Auch für die Fußball‑WM 2010 hat
RTL Television von Premiere (heute Sky) eine Sublizenz zur Übertra­gung von bis zu 18 Spielen
er­halten.199 Auch die Handball-Weltmeister­schaft 2009 wurde von RTL Television über­tragen. RTL
Television besitzt zudem seit 1991 die Free‑TV-Übertragungs­rechte für die Formel 1; die derzeitige
Ver­einba­rung sichert RTL die Übertragungs­rechte noch bis 2011.200 Die Rechte für den Weltcup im
Skispringen liegen nach der Saison 2006/2007 nicht mehr bei der RTL Television. Auch die Rechte
an der Skiflug‑WM wurden nicht über 2008 hinaus ver­längert (siehe auch Tabelle III – 81).
Internetaktivitäten
Die RTL interactive GmbH, Köln, bündelt die Internet-Aktivitäten der Medien­gruppe RTL Deutsch­
land. Sie ver­antwortet die Angebote RTL.‌de, RTL2.‌de, VOX.‌de, GZSZ.‌de, RTLgames.‌de, wetter.‌de,
sport.‌de, VIP.‌de, koch­bar.‌de, frauenzimmer.‌de, das soziale Netz­werk wer-kennt-wen.‌de und die
Video‑on-Demand-Portale RTLnow.‌de, VOXnow.‌de und clipfish.‌de (siehe auch Abbildung II – 2). Darüber hinaus zählen auch die Angebote n‑tv.‌de, telebo­erse.‌de201, superrtl.‌de, TOGGO.‌de und
die Community-Seite element­girls.‌de202 zur RTL-Medien­gruppe. Die Internet­aktivitäten der Medien­
­gruppe RTL Deutschland umfassen insgesamt rund 20 Online-Angebote.203 Die Website RTL.‌de
ver­buchte im Oktober 2009 rund 43 Mio. Besuche (Visits) und lag damit unter den bei der IVW
gelis­teten Angeboten auf Rang 17.204 Bei der Auswei­sung der Online-Reichweiten II-2009 der AGOF
er­reichte RTL.‌de mit 6,52 Mio. „unique usern“ den ersten Platz bei den redak­tionellen Internet­
angeboten in Deutschland und lag insgesamt unter allen Internet-Angeboten auf Platz sechs.205
Neben programm­begleitenden Inhalten (Bewegtbild-Angebote, Fotoserien, Darsteller-Portraits,
Com­munities, z. B. zu „Deutschland sucht den Superstar“) und Informa­tionen zu allgemeinen
Themen wie Wetter, Ratgeber, Reisen und Sport ent­hält das Angebot einen umfang­reichen Quizund Spielebereich. Dort werden u. a. ver­schiedene Ver­sionen von Online-Spielen zu RTL-Sendun­
gen wie „Wer wird Millionär?“ an­geboten. Von allen RTL-Internetangeboten hatte das soziale Netz­
­werk wer-kennt-wen.‌de206 im Oktober 2009 mit rund 167,4 Mio. die meisten Besuche (Visits) und
lag damit insgesamt auf Rang sechs aller bei IVW gelis­teten Angebote.207 Hinsicht­lich der von
der AGOF er­mittelten Online-Reichweite II-2009 belegt wer-kennt-wen.‌de den ersten Platz unter
den sozialen Netz­werken in Deutschland mit 6,38 Mio. „unique usern“ sowie insgesamt Platz
sieben unter allen Internetangeboten.208
Von der RTL NET GmbH wird zudem ein eigener Internet-Zugang (call‑by-call) an­geboten.
197
198
199
200
201
202
203
204
205
206
207
208
Pressemittei­lung von Infront vom 08. 06. 2004.
Pressemittei­lung der EM.TV AG vom 06. 04. 2004.
Davon mindestens neun „Top-Spiele“, sechs Vorrunden­partien, zwei Achtelfinals und ein Viertelfinale, SZ vom 16. 07. 2008,
„Immer wieder sonntags“.
SZ vom 04. 03. 2009, „Formel RTL“.
Jeweils über die n‑tv Nachrichten­fernsehen GmbH.
Jeweils über die RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG.
www.mediengruppe-rtl.‌de (Stand: 11/2009).
Auswei­sung der IVW-Online-Nutzungs­daten für Oktober 2009 auf www.ivwonline.‌de (Stand: 11/2009).
AGOF internet facts II-2009, Untersuchungs­zeitraum April – Juni 2009, Basis: 103.370 un­gewichtete Fälle (Internetnutzer
letzte drei Monate), www.agof.‌de.
Seit Anfang 2009 vollständig im Besitz der RTL interactive GmbH, Pressemel­dung der RTL interactive vom 03. 02. 2009,
www.‌r tl-interactive.‌de.
Auswei­sung der IVW-Online-Nutzungs­daten für Oktober 2009 auf www.ivwonline.‌de (Stand: 11/2009).
AGOF internet facts II-2009, Untersuchungs­zeitraum April – Juni 2009, Basis: 103.370 un­gewichtete Fälle (Internetnutzer
letzte drei Monate), www.agof.‌de.
82
­
Bundesweites Fernsehen
Sonstige Geschäfts­bereiche
Dachgesell­schaft des Geschäfts­bereichs Diversifika­tion der Medien­gruppe RTL Deutschland ist
die RTL interactive GmbH, ein Tochter­unternehmen der RTL Television GmbH. Das Unternehmen
ist in interaktiven und transaktions­basierten Geschäfts­feldern jenseits des klassi­schen Fernsehens
tätig. Im Einzelnen sind dies die Bereiche Online/Mobile209, Teletext, Video‑on-Demand210, Media
Services211, Licensing und Games Publis­hing.212
Zu den weiteren Diversifikations-Aktivitäten der RTL Group S. A. zählt die im DVD- und Video­
geschäft tätige Universum Film GmbH (Video-, DVD- und Film­vertrieb), die nach eigenen Anga­
ben mit einem Marktanteil von ca. 6 % im Direkt­vertrieb und einem Marktanteil von 10 % im
Ver­leih-Bereich führender studiounabhängiger Videoanbieter im deutsch­sprachigen Raum ist.213
Die Universum Film hält im Bereich Home Entertainment u. a. Rechte an den Filmen „Unsere Erde“,
„Burn After Reading – Wer ver­brennt sich hier die Finger?“, „Brokeback Mountain“, „Das Fünfte
Element“ und der „Transporter“-Reihe sowie den TV‑Serien „CSI“, „21, Jump Street“, „The Bill Cosby
Show“ und „Roseanne“. Darüber hinaus ist die Universum Film nach eigenen Angaben seit 2007
mit einem Marktanteil von 16 % Markt­führer im Bereich Kinder/Non Feature (d. h. ohne Spiel­
filme).214 Das Portfolio umfasst dabei u. a. „Pippi Langstrumpf“, „Nils Holgersson“, „Pinocchio“,
„Sindbad“ und „Wickie und die starken Männer“. Seit dem Jahr 2002 ist die Universum Film auch
im Kinofilm­vertrieb aktiv.
Zur RTL Group S. A. gehören darüber hinaus die techni­schen Dienst­leister Cologne Broad­
casting Center (CBC), Köln, und Broadcasting Center Europe (BCE), Luxemburg. Sie ist darüber
hinaus am Unternehmen European News Exchange (ENEX) zu 76,4 % beteiligt, das ein Netz­werk
für den Austausch von Nachrichten unter den als Partner an­geschlossenen Sendern betreibt
(siehe Kapitel III 2.2.1.4.2).215
Die RTL Group S. A. betreibt zusammen mit der ProSiebenSat.1 Media AG das Gemeinschafts­
unternehmen VG Media.216 Dabei handelt es sich um eine Verwertungs­gesell­schaft, die im
Wesent­lichen für private Radio- und Hörfunk­unternehmen217 Urheber- und Leistungs­schutz­rechte
an der Kabelweitersen­dung nach § 20 b Urheber­rechts­gesetz wahrnimmt. Das Vorhaben wurde
von der EU‑Kommission freigegeben, da der gesetz­liche Wahrnehmungs­zwang (§ 6 Wahr­neh­
mungs­gesetz) VG Media ver­pflichtet, auf Ver­langen jedes Urheber- und Leistungs­schutz­berech­
tigten für diesen tätig zu werden, und eine Abschot­tung des Marktes demnach nicht zu er­warten
sei.218
Das von der RTL Shop GmbH betriebene Tele­shopping-Angebot RTL Shop wurde 2008 an den
Finanzinvestor Aurelius ver­kauft.219 Seit September 2009 besteht dagegen eine Koopera­tion zwi­
schen RTL interactive und dem Produkt- und Preis­vergleichs­dienst Shopping.‌com, einem eBayUnternehmen. Das Angebot Shopping.‌com wird mit seinen Händlerangeboten exklusiv in die vier
Webseiten RTL.‌de, Vox.‌de, koch­bar.‌de und frauenzimmer.‌de integriert.220
209
210
211
212
213
214
215
216
217
218
219
220
Entwick­lung und Produk­tion von Internet-Angeboten, Ausbau von Bewegtbildangeboten im mobilen und stationären
Internet, Betrieb des sozialen Netz­werks wer-kennt-wen.‌de.
Über das Tochter­unternehmen Clipfish GmbH & Co. KG, welches das Online-Videoportal www.clipfish.‌de betreibt.
Telefon- und SMS-Mehrwertdienste.
www.‌r tl-interactive.‌de (Stand: 11/2009).
www.universumfilm.de/about/universum.‌html (Stand: 11/2009).
www.universumfilm.de/about/universum.‌html (Stand: 11/2009).
www.rtlgroup.‌com (Stand: 11/2009).
VG Media Gesell­schaft zur Verwer­tung der Urheber- und Leistungs­schutz­rechte von Medien­unternehmen mbH.
Wahrnehmungs­berechtigte Medien­unternehmen sind derzeit 37 private Fernseh­veranstalter und 66 private Hörfunk­
veranstalter (Stand: 11/2009, Liste abruf­bar unter www.vgmedia.‌de).
Vgl. Europäi­sche Kommission, Entschei­dung vom 21. 05. 2002, COMP/M. 2723 – RTL/ProSiebenSat.1/ ‌VG Media.
Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 10 und S. 105.
Pressemittei­lung der RTL interactive vom 10. 09. 2009, www.‌r tl-interactive.‌de.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
83
Internationale Entwick­lung
Die RTL Group ist in einer Vielzahl von Medien­märkten in Europa und darüber hinaus, u. a. in
Australien und den USA, aktiv. Eine Übersicht über wichtige Beteili­gungen der RTL Group außer­
halb Deutschlands gibt Tabelle III – 6. Nicht auf­geführt sind die zahl­reichen Tochter­gesell­schaften
der Fremantle­Media-Gruppe z. B. in Europa, Südafrika, Indien, Indonesien, Mexiko, Argentinien,
Brasilien, Japan und den USA.221
Die RTL Group S. A. hat ihre Fernsehaktivitäten im Berichts­zeitraum auf weitere Länder er­
streckt: Sie über­nahm Ende 2008 mit 66,6 % den Mehrheits­anteil am griechi­schen Rundfunk­
unter­neh­men Alpha Media Group. Zu diesem gehören der nationale Haupt­sender Alpha TV, der
regionale TV‑Sender Kanali 9 Thessaloniki, die Radiosender Alpha 98.9 und Palmos 96.5 sowie
Plus Productions, das Produktions­unternehmen von Alpha TV.222 In Russ­land er­weiterte die RTL
Group S. A. 2007 ihr Engagement und stieg durch ein Joint Venture mit der Continental Finance
Group S. A., Luxemburg, in den Kabel- und Satelliten­fernsehmarkt ein. Das Gemeinschafts­unter­
nehmen soll TV‑Sparten­kanäle in Russ­land sowie in Nachbarstaaten wie Kasachstan, Moldawien
oder der Ukraine produzieren, betreiben und ver­breiten. Die RTL Group S. A. hat dabei auch rund
die Hälfte der Anteile an der Content Union S. A. über­nommen, in der die Continental Finance
Group ihre russischen Sparten­kanäle (vier eigen­produzierte Sparten­kanäle für Spiel-, Tier- und
Kinderfilme) gebündelt hat.223 In den Niederlanden über­nahm sie im September 2007 von der
Talpa Media Holding die Mehrheits­anteile an dem Radiosender Radio 538 sowie Sportrechte und
Rechte an Fernsehs­hows und ‑serien. Die RTL Nederland, Mutter­gesell­schaft der niederländi­schen
RTL-Sender, und Radio 538 wurden dazu in die RTL Nederland Holding ein­gebracht, an der die
RTL Group S. A. nunmehr rund 74 % der Anteile hält und die Talpa Media einen Anteil in Höhe
von 26 %.224 Die zunächst eben­falls im Jahr 2007 anvisierte Übernahme des britischen Senders
ITV wurde von der RTL Group S. A. nicht weiter­verfolgt.225 Von ihrem Anteil in Höhe von 33 % an
dem portugiesi­schen Medien­unternehmen Media Capital SGPS S. A., der Ver­anstalterin des Pro­
gramms TVI, trennte sich die RTL Group S. A. im Jahr 2007.226
Derzeit hält die RTL Group S. A. Fernsehbeteili­gungen in elf europäi­schen Ländern. Der Schwer­
punkt der Aktivitäten liegt dabei in Deutschland, Frank­reich, den Benelux-Ländern und Groß­
britannien.
Im Bereich Fernsehen er­wirtschaftete die RTL Group S. A. im Jahr 2008 den deut­lich größten
Umsatz in Deutschland (2,02 Mrd. Euro), gefolgt von Frank­reich (1,35 Mrd. Euro), den Nieder­
landen (436 Mio. Euro) und Großbritannien (432 Mio. Euro).227 Insgesamt er­wirtschaftete die RTL
Group S. A. im Jahr 2008 einen Umsatz in Höhe von rund 5,77 Mrd. Euro, wovon 4,39 Mrd. Euro
auf den Bereich Fernsehen ent­fielen.228 Die Sendergruppe er­reicht mit ihren Fernsehprogrammen
nach eigenen Angaben mehr als 200 Mio. Menschen in Europa und ist damit die größte euro­
päische Sendergruppe229 vor der ProSiebenSat.1 Media AG (Reichweite: über 78 Mio. TV‑Haus­
221
222
223
224
225
226
227
228
229
Fremantle­Media hat Zweigniederlas­sungen in 22 Ländern, Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 63.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 25.
SZ vom 23. 11. 2007, „Am jungen Markt: RTL Group steigt ins russische Kabel- und Satelliten­fernsehen ein“; Handels­blatt
vom 23. 11. 2009, „RTL expandiert in Russ­land“; Funk­korrespondenz vom 30. 11. 2007, „RTL Group steigt ins Satelliten­
fernsehen ein“.
Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 130.
Hinsicht­lich des Übernahme­vorhabens noch FTD vom 17./18./19. 11. 2006, „RTL bereitet Übernahme von ITV vor“; da­
gegen Artikel vom 17. 10. 2008 auf manager-magazin.‌de, „Zurzeit kein Interesse an ITV“. Als Gründe für das Absehen
einer Beteili­gung wurden rückläufige Werbe­einnahmen und Marktanteile sowie die schwierige Finanzie­rung an­gesichts
der Kredit­krise an­geführt.
Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 139.
Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 80 und S. 179.
Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 2.
www.rtlgroup.‌com (Firmen­profil, Stand: 11/2009).
­
Bundesweites Fernsehen
84
Land
Fernsehen
Rechtehandel/­
Inhalteproduk­tion
Frank­reich
M6
(48,5 %)
(48,5 %)
W9¹⁾
Paris Première
(48,5 %)
Téva
(48,5 %)
RTL9
(35 %)
Sparten­kanäle der M6-Gruppe
(u. a. FUN.TV, Série Club, téva)
FremantleMedia France
BE Happy
TV Press
20H50 Television
Hörfunk
(100 %)
(100 %)
(100 %)
(100 %)
RTL
RTL II
Fun Radio
RTL L’Equipe
Großbritannien Five
Five USA
Fiver
(100 %) TalkbackThames
(100 %) FremantleMedia
(100 %) Worldwide
Niederlande
RTL 4
RTL 5
RTL 7
RTL
(73,7 %) Blue Circle
(100 %) Radio 538
(73,7 %) Fremantle Productions (50 %)
(73,7 %)
(73,7 %)
Belgien
RTL TVI
Club RTL
Plug RTL
Luxemburg
RTL Télé Letzebuerg
Den 2.RTL
(100 %)
Kroatien
RTL Televizija
Griechen­land
Alpha TV
(66,6 %) Fremantle Productions (100 %) Alpha 98,9
Kanali 9 Thessaloniki (66,6 %) Plus Productions
(66,6 %) Palmos 96,5
Ungarn
RTL Klub
Spanien
Antena 3
Antena.Neox
Antena.Nova
(21,2 %) Fremantle Producciones (100 %) Onda Cero
(21,2 %)
(21,2 %)
Russland
Ren TV
Klub 100
Russkij Illusion
Illusion Plus
Detskij
Zoo Park
(30 %)
(50 %)
(49,8 %)
(49,8 %)
(49,8 %)
(49,8 %)
(100 %)
(66 %) FremantleMedia Belgium (100 %) Bel RTL
(66 %)
Radio Contact
(66 %)
(100 %) CLT-UFA International
(100 %) ENEX
(74 %) Fremantle Produkcija
(49 %) Magyar Grundy UFA
(100 %)
(100 %)
(100 %)
(50 %)
(73,7 %)
(44,2 %)
(44,2 %)
(100 %) RTL Radio Letzebuerg (100 %)
(76,4 %)
(100 %)
(66,6 %)
(66,6 %)
(100 %)
(21,2 %)
1) ehemals M6music
Tabelle III – 6: Übersicht über internationale Beteili­gungen der RTL Group
Quelle: Geschäfts­bericht der RTL Group 2008, S. 62 f.; Funk­korrespondenz vom 30. 11. 2007
halte)230 und der CME Central European Enterprises (er­reicht ca. 97 Mio. Menschen in Zentral- und
Osteuropa)231. Im Ver­gleich mit anderen europäi­schen Sendergruppen ist die RTL Group stark ver­
tikal integriert, insbesondere durch die im Bereich der TV‑Produk­tion europa- und welt­weit an­
sässigen Tochter­unternehmen.
Die Zuschauer­anteile der Sender, an denen die RTL Group S. A. beteiligt ist, lagen im Jahr 2008
in Deutschland und den Niederlanden knapp unter 25 % und in Belgien, Luxemburg und Ungarn
bei 25 % und mehr. In Ungarn ist der Sender RTL Klub mit einem Zuschauer­anteil von 25,0 %
(Zuschauer ab 18 Jahren, 02:00 Uhr bis 02:00 Uhr) Markt­führer. In Luxemburg, wo neben RTL Télé
Letzebuerg auch die deutschen Programme RTL Television und RTL II, das französi­sche Programm
M6 und der belgische Sender RTL TVI empfangen werden, ist die RTL Group eben­falls markt­230
231
232
www.prosiebensat1.com/unternehmen (Stand: 11/2009); vgl. Kapitel III 1.2.2.
Geschäfts­bericht der CME Central European Media Enterprises 2008, S. 45; www.‌cetv-net.‌com (Stand: 11/2009).
Nur das französisch­sprachige Belgien.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
Frankreich*
Deutschland*
RTL
RTL II
11,7%
3,8%
Sonstige
15,7%
VOX
5,4%
Super RTL
2,4%
n-tv
0,8%
ProSieben
6,6%
Sat.1
10,3%
ZDF
13,1%
ARD III
13,2%
ARD
13,4%
85
kabel eins
4,0%
Sonstige
25,9%
Canal +
3,3%
France 3
13,3%
RTL 7
4,8%
Net 5
5,1%
Ned 3
6,7%
Sonstige
18,0%
Quelle: SKO 2008
Zuschauer ab 13 Jahren,
02:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Luxemburg
France 3
6,0%
RTL Télé
Letzebuerg
10,7%
France 2
7,4%
Plug RTL
2,2%
La Une
15,7%
ProSieben
7,0%
Sat.1
3,6%
Österreich
Antena 3
16,9%
Sonstige
12,6%
Regionale
12,0%
MTV 1
12,1%
Viasat 3
5,0%
TVE 1
14,8%
RTL
5,6%
RTL II
2,5%
VOX
3,9%
Super RTL
1,6%
Sat.1
7,3%
ATV
3,0%
ProSieben
4,8%
Kabel eins
2,5%
ARD/ZDF
8,1%
LA 2
3,7%
Regionale
17,5%
Tele 5
15,4%
Quelle: AGB NMR
Zuschauer ab 18 Jahren,
02:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Sonstige
18,8%
La Sexta
4,7%
TV 2
22,0%
ARD/ZDF
11,5%
RTP Int.
3,9%
France 2
3,8%
Quelle: TNS-ILReS Plurimedia 2009
Zuschauer ab 12 Jahren,
Mo. bis Fr., 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr
Spanien
Sonstige
35,9%
M6
4,5%
TF 1
8,9%
Club RTL
5,5%
Quelle: Audiométrie
Zuschauer ab 15 Jahren,
17:00 Uhr bis 23:00 Uhr
RTL Klub
25,0%
RTL
Television
7,0%
Sonstige
39,1%
Ungarn
Antena 3
13,0%
Quelle: TNS
Zuschauer ab 16 Jahren,
02:30 Uhr bis 02:30 Uhr
ORF 2
25,1%
ORF 1
16,8%
Quelle: AGTT/GfK Teletest
Zuschauer ab 12 Jahren,
03:00 Uhr bis 03:00 Uhr
Russland
Kroatien
Sonstige
10,7%
Quelle: BARB
Zuschauer ab 4 Jahren,
06:00 Uhr bis 06:00 Uhr
RTL TVI
25,3%
TF1
14,3% La Deux
5,6%
Ned 2
7,1%
ITV
18,4%
Sonstige
38,8%
232
Ned 1
21,9%
SBS 6
11,1%
BBC 1
21,8%
France 2
17,5%
Belgien
RTL 5
4,7%
Channel 4
8,2%
TF1
27,2%
Niederlande
RTL 4
13,0%
Five
5,0%
BBC 2
7,8%
W9
1,8%
Quelle: Mediamétrie
Zuschauer ab 4 Jahren,
Mo. bis So., 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr
Quelle: AGF/GfK
Zuschauer ab 3 Jahren,
Mo. bis So., 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr
Sonstige
25,6%
Großbritannien*
M6
11,0%
RTL
Televizija
21,1%
Sonstige
27,3%
REN TV
4,7%
Perviy
22,1%
Nova TV
19,1%
HTV 2
14,0%
HTV 1
35,1%
TNT
6,4%
Rossiya
18,5%
CTC
6,9%
NTV
14,1%
Quelle: AGB NMR
Zuschauer ab 18 Jahren,
02:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Quelle: TNS Russia
Zuschauer ab 18 Jahren,
06:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Abbil­dung III – 9: Zuschauer­anteile von TV‑Sendern in Europa, an denen die RTL Group im Jahr 2008 Beteili­
gungen hält
Quelle: IP Deutschland, Television 2009 (außer: *, dort Primärquellen gemäß Angaben im Schaubild), dort an­gegebene
Quellen siehe Schaubild.
­
Bundesweites Fernsehen
86
führend. Stärkste Sendergruppe im privaten Fernsehen ist die RTL Group zudem in den Nieder­
landen und im französisch­sprachigen Belgien.
Aufgrund der unter­schied­lichen Mess­systeme und Grundgesamt­heiten sind die in Abbil­
dung III – 9 wieder­gegebenen Zuschauer­anteile nur ein­geschränkt mit den in Deutschland er­
hobenen Zuschauer­anteilen ver­gleich­bar. Dennoch ist erkenn­bar, dass die RTL Group in weiten
Teilen Europas durch ihre Fernsehprogramme über eine starke Position bei den er­reichten Zu­
schauer­anteilen und damit über einen hohen potenziellen Meinungs­einfluss ver­fügt. Entspre­
chen­des gilt auch für die Hörfunkaktivitäten der RTL Group (siehe auch Kapitel III 2.1.1.4.1).
1.2.1.3
Weitere Geschäfts­bereiche der Bertels­mann AG
Zeitschriften
Beteili­gungen im Printbereich hält die Bertels­mann AG über die Ver­lags­gruppe Gruner + Jahr AG &
Co. KG.233 An dieser hält die Bertels­mann AG über 74,9 % der Anteile.234 Gruner + Jahr bezeichnet
sich als Europas größtes Zeitschriften­haus mit über 500 Zeitschriften, Zeitun­gen sowie dazu­
gehörenden Online-Angeboten in über 30 Ländern.235 Gruner + Jahr er­zielte 2008 einen Umsatz
von 2,77 Mrd. Euro (2007: 2,83 Mrd. Euro). Davon wurden rund 45,9 % in Deutschland er­wirt­
schaftet.236
Im Bereich der Publikumspresse zählt Gruner + Jahr neben Bauer, Springer und Burda zu den
größten Unternehmen. In Deutschland ver­legt die Ver­lags­gruppe u. a. Zeitschriften in den Seg­
men­ten der aktuellen Zeitschriften, Wissens­magazine, Wirtschafts­presse, Zeitschriften zum Themen­
­bereich Wohnen/Leben/Essen, Frauenzeitschriften, Motor- und Sport­zeitschriften (siehe Tabelle III – 56
und Abbildung III – 25).
Unter dem Aspekt des potenziellen Einflusses auf die öffent­liche Meinungs­bildung sind ins­
besondere die aktuellen Zeitschriften und Magazine von großer Bedeu­tung. Sie spielen für die
öffent­liche Diskussion, die Darstel­lung von Hintergründen zum tagesaktuellen Geschehen und
dessen Einord­nung und Kommentie­rung eine wichtige Rolle. In diesem Segment ver­legt Gruner +
Jahr die Zeitschrift Stern. Zudem hält Gruner + Jahr eine unmittel­bare Beteili­gung von 25,25 % an
der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und 25,5 % an deren Komplementärin, der
Rudolf Augstein GmbH, die wiederum 1 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein
GmbH & Co. KG hält (zur Zurech­nung zur Bertels­mann AG siehe unter Kapitel III 2.1.4.2.1). Die KEK
hat die starke Stellung der Bertels­mann-Gruppe im Segment der aktuellen politi­schen Zeitschrif­
ten im Rahmen der Prüfung nach § 26 Abs. 1 RStV in die Gesamtbewer­tung des potenziellen
Meinungs­einflusses der Bertels­mann AG einfließen lassen.237
Zeitun­gen
Gruner + Jahr hält seit Anfang 2008 sämt­liche Anteile am Verlag der über­regionalen AbonnementTages­zeitung Financial Times Deutschland (ver­kaufte Auflage 100.638 Exemplare, Angaben jeweils
IVW IV/2009). Darüber hinaus ist Gruner + Jahr zu 60 % an der Dresdner Druck- und Ver­lags­haus
GmbH beteiligt, die die Abonnement-Tages­zeitung Sächsische Zeitung ver­legt (ver­kaufte Auflage
264.171 Exemplare). Der Verlag der Sächsischen Zeitung hält sämt­liche Anteile am Verlag der
233
234
235
236
237
Mit Ausnahme der direkten Beteili­gung der Bertels­mann AG am Verlag des TV‑Supplements „rtv“.
74,9 % an der Komplementärgesell­schaft Druck- und Ver­lags­haus Gruner + Jahr AG sowie 73,4 % an der Gruner +
Jahr AG & Co. KG.
www.guj.‌de (Stand: 11/2009).
Geschäfts­bericht Gruner + Jahr 2008, S. 3.
Die Markt­stel­lung der Bertels­mann AG wurde allerdings nicht gesondert im Sinne von Zuschauer­anteilen bewertet.
Einen den Zuschauer­anteilen ent­sprechenden Äquivalen­z wert hat die KEK für den gesamten Markt der Publikums­
zeitschriften gebildet; vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309, III 3.2.3.3; vgl. auch Kapitel III 2.1.4.2.1.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
87
Straßen­­verkaufs­zeitung Morgen­post Sachsen (ver­kaufte Auflage 89.354 Exemplare) sowie am Verlag
des Döbelner Anzeiger (ver­kaufte Auflage: 10.649 Exemplare).
Im Markt der Straßen­verkaufs­zeitun­gen ist die Axel Springer AG mit der Bild-Zeitung markt­
beherrschend. Die Morgen­post Sachsen er­reichte in diesem Markt im 4. Quartal 2009 einen bun­
des­­weiten Marktanteil von 2,3 % (siehe Tabelle III – 44). Der bundes­weite Marktanteil der Sächsi­
schen Zeitung und des Döbelner Anzeiger bei den regionalen Abonnement-Tages­zeitun­gen lag
in diesem Zeitraum bei insgesamt 3,2 % (siehe Tabelle III – 43). Bei den über­regionalen Abonne­
ment-Tages­zeitun­gen er­zielte die Financial Times Deutschland im 4. Quartal 2009 einen Marktanteil
von 6,5 %; markt­führend ist die Süd­deutsche Zeitung mit einem Marktanteil von 28,1 % (siehe
Tabelle III – 46).
Buch­verlage
Die Bertels­mann AG hat ihre Aktivitäten des Unternehmens­bereichs Publikums­verlage, d. h. Buch­
verlage für allgemeine Literatur, wozu u. a. Belletristik, Sachbücher und Ratgeber gehören, unter
der Dachmarke Random House der Ver­lags­gruppe Random House, Inc. gebündelt. Nach eigenen
Angaben ist Random House, Inc. mit mehr als 11.000 Neuerschei­nungen und 500 Mio. verk­auften
Büchern pro Jahr die größte Buch­verlags­gruppe der Welt.238 Mit über 120 publizistisch unab­hän­
gigen Einzel­verlagen wie Doubleday und Alfred A. Knopf (USA), Ebury und Trans­world (Groß­
britannien), Plaza & Janés (Spanien), Sudamericana (Argentinien) und Goldmann (Deutschland) ist
die Ver­lags­gruppe welt­weit ver­treten. Random House ver­öffent­licht Romane, Sach- und Jugend­
bücher als Hardcover- und Taschen­buchausgaben in 19 Ländern und in fünf ver­schiedenen Spra­
chen.239 Die Ver­lags­gruppe Random House GmbH (ehemals Bertels­mann-Verlags­gruppe) ist ein
Teil der Random House, Inc. Aktuell umfasst die Ver­lags­gruppe Random House GmbH 40 Buch­
verlage, die Belletristik, Kinder- und Jugendbücher, Sachbücher, Theologie, Ratgeber, Hörbücher
und E‑Books ver­legen. Zu Random House gehören die Ver­lage Bassermann, Blanvalet, Karl Blessing
Verlag, btb, C. Bertels­mann, cbj Kinder- & Jugendbücher, Diederichs Verlag, Diana Verlag, DVA,
Edition Elke Heiden­reich, Goldmann, Güters­loher Ver­lags­haus, Heyne, Irisiana, Kailash, Knaus, Kösel,
Limes, Luchterhand Literatur­verlag, Manesse, Manhattan, Page & Turner, Pantheon, Penhaligon,
Random House Entertainment, Riemann, Siedler und Sphinx, der Kunst­buch­verlag Prestel sowie
die Ratgeber­verlage Ansata, Ariston, Arkana, Gerth Medien, Integral, Lotos, Ludwig, Mosaik bei
Goldmann und Südwest. Random House Audio bietet Hörbücher an, cbj audio (ehemals audio­
nauten) Kinder- und Jugendhörbücher und PeP ist im Bereich E‑Books und Print‑on-Demand
(stück­­weise Herstel­lung von Büchern auf Anforde­rung) tätig.240
Mit der Akquisi­tion der Ver­lags­gruppe Random House, Inc. durch die Bertels­mann AG im Jahr
1998 hat sich der Schwerpunkt der Geschäfts­tätig­keit deut­lich auf den US‑amerikani­schen Markt
ver­lagert. So wurden im Geschäfts­jahr 2008 von dem Gesamtumsatz in Höhe von 1,72 Mrd. Euro
50,8 % in den USA er­wirtschaftet, in Deutschland ledig­lich rund 15 %. Auf die übrigen europäi­
schen Länder ent­fielen 21,9 % des Umsatzes.241 Der Unternehmens­bereich Random House er­wirt­
schaftete 2008 rund 10,4 % des Gesamtumsatzes der Bertels­mann AG.242
Im Jahr 2008 hat die Ver­lags­gruppe Random House in Deutschland den internationalen Kunst­
verlag Prestel sowie die zum Heinrich Hugendubel Verlag gehörenden Imprints243 Ariston,
238
239
240
241
242
243
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 26.
www.bertelsmann.‌com (Stand: 11/2009).
www.randomhouse.‌de (Stand: 11/2009).
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 52.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 3.
Imprints sind Wortmarken eines Ver­lages, die selbst wie eigenständige Ver­lage behandelt werden. Sie dienen z. B.
dazu, die Aktivitäten eines Ver­lages in mehrere Segmente zu unter­gliedern.
88
­
Bundesweites Fernsehen
Diederichs, Irisiana, Kailash und Sphinx er­worben. In den USA hat Random House zudem den
Kunst­verlag Monacelli Press und den Verlag Watson-Guptill Publications über­nommen. In Süd­
afrika fusionierte das Joint Venture Random House South Africa und Struik Publis­hing zum neuen
Markt­führer Random House Struik.244
Musik­geschäft
Die Bertels­mann AG hat im Jahr 2008 die bislang an dem Gemeinschafts­unternehmen Sony BMG
Music Entertainment (Sony BMG) gehaltenen Anteile an die Sony Corpora­tion of America ver­kauft
und sich damit weit­gehend aus dem Musik­geschäft zurück­gezogen. 2007 er­zielte Sony BMG
einen Umsatz von rund 1,46 Mrd. Euro, was einem Anteil von 7,5 % am Gesamtumsatz der Bertels­
mann AG ent­sprach. Sony BMG war damit der umsatz­schwächste Unternehmens­bereich.245 Die
Bertels­mann Music Group (BMG) hat ihre Aktivitäten ver­lagert und wurde Ende 2008 mit Grün­
dung der BMG Rights Management GmbH neu auf die Verwal­tung und Verwer­tung von Musik­
rechten aus­gerichtet.246 Dazu wurden von dem früheren Joint Venture Sony BMG Music Enter­tain­
ment aus­gewählte Katalogrechte über­nommen, welche die Werke von mehr als 200 Künstlerinnen
und Künstlern umfassen. Den Ver­trieb der Kataloge über­nimmt dabei weiter­hin das künftig unter
Sony Music Entertainment Inc. (SMEI) firmierende Unternehmen.247 In der Ver­gangen­heit war die
Bertels­mann AG schon einmal über ihre 100 %ige Tochter­gesell­schaft BMG Music Publis­hing im
Bereich Musikrechte tätig. Diese wurde jedoch 2006 an die Vivendi-Tochter Universal Music Group
ver­kauft.248
Wie bisher wird das Fertigungs- und Distributions­volumen249 der Sony Music Entertainment
Inc. anteilig von einer Sony-Fertigungs­tochter und dem Bertels­mann-Mediendienst­leister Arvato
Digital Services bedient.250
Sonstiges
Zur Direct Group Bertels­mann (Umsatz 2008: 1,26 Mrd. Euro) gehören die Buch-, DVD- und
Musikclubs der Bertels­mann AG mit über 15 Mio. Kunden in 16 Ländern.251 Zu den Medien­clubs
zählen Marken wie Der Club Bertels­mann (Deutschland), France Loisirs (Frank­reich), Círculo de
Lectores (Spanien) und Family Leisure Club (Ukraine, Russ­land). Die Direct Group ist mit ihren
Buch­handels­ketten und dem Online-Buch­handel in Frank­reich unter der Marke Chapitre.‌com und
in Portugal mit der Marke Bertrand Livreiros jeweils der größte Buch­händler des Landes. In Spanien
wird die Buch­handels­kette Librerías Bertrand auf­gebaut.252 In Osteuropa betreibt die Direct Group
zudem den Buch­verlag Euromedia Group (Tschechien, Slowakei) und das Ver­lags­haus Swiat Ksiazki
(Polen). Allerdings wurde im Rahmen einer Neuord­nung des Bertels­mann-Konzerns hinsicht­lich
der Direct Group-Aktivitäten in Australien, Neuseeland, Polen, Russ­land, Tschechien, der Slowakei
und der Ukraine der Ver­kauf ein­geleitet. Die Bertels­mann AG hat im Jahr 2008 bereits das Buch­
club-Geschäft in Nordamerika (Direct Group North America) und die niederländi­schen und flandri­
schen Geschäfte um den Club ECI sowie die britischen Clubs von Book Club Associates ver­kauft. Zudem wurden die Buchclub-Aktivitäten in China, Korea und Südamerika beendet. Mit der Einlei­
244
245
246
247
248
249
250
251
252
www.randomhouse.‌de (Stand: 11/2009).
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2007, Übersicht „Bertels­mann auf einen Blick“ und S. 38.
Gemeinschafts­unternehmen der Bertels­mann AG (49 %) und KKR (51 %), wobei Bertels­mann das Management stellt;
Pressemittei­lungen von Bertels­mann und KKR, jeweils vom 08. 07. 2009 (www.bertelsmann.‌de; www.kkr.‌com).
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 41.
Pressemittei­lung der Bertels­mann AG vom 06. 09. 2006.
Zum Beispiel Tonträger­produk­tion.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 41.
Unternehmens­darstel­lung unter www.directgroup-bertelsmann.‌de (dort an­gegebener Stand: 06. 09. 2009).
www.bertelsmann.‌com (Stand: 11/2009).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
89
tung des Ver­kaufsprozesses in West- und Osteuropa konzentriert sich die Bertels­mann AG mit der
Direct Group auf die großen europäi­schen Märkte der französisch- und deutsch­sprachigen Länder
sowie Spanien, Portugal und Italien.253
Die Arvato AG ist in den Bereichen Tief- und Offsetdruck, Daten­management, Dienst­leis­tungen
für Kunden­kommunika­tion, Logistik, Finanzen und IT‑Dienst­leis­tungen tätig. Arvato zählt nach
eigenen Angaben zu den größten international ver­netzten Medien- und Kommunikations­dienst­
leistern.254 2008 er­wirtschaftete Arvato einen Umsatz von knapp 5 Mrd. Euro, was rund 30,2 %
des Gesamtumsatzes der Bertels­mann AG aus­machte, und war damit zweit­stärkster Unternehmens­
bereich nach der RTL Group. Die Arvato AG, Gruner + Jahr und die Axel Springer AG kontrollieren
gemeinsam die Prinovis Ltd. & Co. KG, die die Tiefdruckaktivitäten der beteiligten Unternehmen
bündelt.255 Nach eigenen Angaben ist Prinovis der größte Tiefdruck­konzern Europas.
1.2.2
ProSiebenSat.1 Media AG
Die ProSiebenSat.1 Media AG ist eine an der Frank­furter Börse notierte Aktien­gesell­schaft. Im Jahr
2008 er­zielte die Unternehmens­gruppe (nach Konsolidie­rung mit der SBS Broadcasting Group256)
einen Umsatz von 3,05 Mrd. Euro (2007: 2,71 Mrd. Euro). Der Umsatz der ProSiebenSat.1 Media AG
betrug ohne die SBS Broadcasting Group im Jahr 2008 rund 1,98 Mrd. Euro (2007: 2,16 Mrd. Euro). Das Kerngeschäfts­feld von ProSiebenSat.1 ist das werbefinanzierte Fernsehen. In diesem Segment
er­wirtschaf­teten die vier deutschen Sender Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 im Jahr 2008
einen Umsatz von 1,74 Mrd. Euro (2007: 1,91 Mrd. Euro).257 Im Rahmen der Erst­konsolidie­rung der
SBS Broadcasting Group wurde die Segment­struktur der ProSiebenSat.1 Group an die er­weiterte,
internationale Geschäfts­tätig­keit an­gepasst. Neben den Segmenten „Free‑TV im deutsch­sprachi­
gen Raum“ und „Free‑TV International“ wurde das Segment „Diversifika­tion“ gebildet.
Diversifikation
17,1%
Free-TV
International
26,1%
Belgien,
Niederlande
13,7%
Free-TV im
deutschsprachigen Raum
56,8%
Nordeuropa
16,1%
Bulgarien, Ungarn,
Rumänien
5,4%
Deutschland,
Österreich,
Schweiz
64,8%
Abbil­dung III – 10: Anteil der Unternehmens­bereiche
am Gesamtumsatz im Jahr 2008 (in Prozent)
Abbil­dung III – 11: Konzernumsatz nach Regionen im
Jahr 2008 (in Prozent)
Quelle: Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008,
S. 51 (eigene Berech­nung)
Quelle: Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008,
S. 50
253
254
255
256
257
Chronik auf www.directgroup-bertelsmann.‌de (Stand: 11/2009); FTD vom 16. 07. 2008, „Bertels­mann ver­kauft weitere
Buchklubs“.
Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 30.
www.prinovis.‌com (Stand: 11/2009).
Zur Übernahme der SBS Broadcasting Group siehe weiter unten.
Geschäfts­bericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 34, 49.
90
­
Bundesweites Fernsehen
Der Bereich „Free‑TV International“, zu dem die werbefinanzierten TV‑Sender in den Nieder­
landen und Belgien, in Nordeuropa (Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden) und im CEERaum (Bulgarien, Ungarn, Rumänien) zählen und in dem auch die ProSiebenSat.1 Produk­tion, die
Sat.1-Regionalgesell­schaften, der Ver­markter SevenOne Media sowie die Konzerntöchter in Öster­
reich und der Schweiz aus­gewiesen werden, er­wirtschaftete im Jahr 2008 rund 797 Mio. Euro
(2007: 787 Mio. Euro).258 Auf die internationalen Diversifikations­aktivitäten wie Radio und Print
sowie die Bereiche Online, Pay‑TV, Call‑TV, Video‑on-Demand und Licensing/Merchandising ent­
fielen im Jahr 2008 rund 521 Mio. Euro (2007: 543 Mio. Euro).259 Insgesamt wurden damit im
Bereich Free‑TV rund 83 % des Konzernumsatzes er­wirtschaftet. Mit einem Anteil von 64,8 % am
Konzern­umsatz (2007: 66,8 %) ist der deutsch­sprachige Raum die wichtigste Umsatz­region von
ProSiebenSat.1.
Anfang 2007 wurde die ProSiebenSat.1 Media AG von den Private-Equity-Gesell­schaften Kohl­
berg Kravis Roberts & Co. L. P. („KKR“) und Permira Beteiligungs­bera­tung GmbH („Permira“) für
rund 3 Mrd. Euro über­nommen.260 Im Sommer 2007 hat die ProSiebenSat.1 Media AG daraufhin
von ihren neuen Haupt­gesellschaftern die SBS Broadcasting Group261 für rund 3,3 Mrd. Euro262
er­worben. Diese hatten ihrer­seits die Mehrheit an SBS im Jahr 2005 für rund 2,1 Mrd. Euro über­
nommen. Einer­seits hat die ProSiebenSat.1-Gruppe durch die Übernahme ihre Reichweite auf über
78 Mio. TV‑Haushalte gesteigert und ist so zum zweit­größten TV‑Anbieter in Europa auf­gestie­
gen.263 Mit der Finanzie­rung der Übernahme durch Kredite hat sich ProSiebenSat.1 jedoch hoch
ver­schuldet.264 Gleichwohl er­folgte im Jahr 2008 eine Gewinn­ausschüt­tung an die Aktionäre, die
weit über dem Nettogewinn des Konzerns lag.265 Hiervon haben insbesondere die Hauptaktionäre
der ProSiebenSat.1 Media AG profitiert. Zudem wurde im Jahr 2007 durch das Bundes­kartellamt
gegen die ProSiebenSat.1-Vermarktungs­gesell­schaft SevenOne Media GmbH im Zusammen­hang
mit deren Rabatt­modell für den Werbezeiten­verkauf ein Buß­geld in Höhe von 120 Mio. Euro ver­
hängt.266 Die an­gespannte Finanz­situa­tion des Konzerns und die daraus resultierenden Sparzwänge
haben Auswir­kungen auf die gesamte Sendergruppe.267 So wurden beispiels­weise 180 Arbeits­
plätze ein­gespart, das Mittags­magazin „Sat.1 am Mittag“, das Vorabendmagazin „Sat.1 am Abend“
und die Spätnachrichten „Sat.1 – Die Nacht“ ein­gestellt268 sowie Erlöse aus dem Ver­kauf von
Unter­nehmens­teilen zur Schuldentil­gung ver­wendet.269 In der Öffentlich­keit wurden ein direkter
Zusammen­hang mit den beteiligten Finanzinvestoren hergestellt und die Sparmaßnahmen stark
258
259
260
261
262
263
264
265
266
267
268
269
Geschäfts­bericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 34, 49.
Geschäfts­bericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 35.
Siehe dazu nachfolgende Ausführungen unter Punkt 1.2.2.1.
Bis dahin im Besitz von Permira und KKR (74 %) sowie der TMG (20 %) und dem SBS-Management (6 %); www.
handelsblatt.‌com, Artikel vom 14. 12. 2006, „Stichwort: TV‑Konzern SBS“.
Zahlung von 2,1 Mrd. Euro an Permira und KKR sowie Übernahme von 1,2 Mrd. Euro Schulden der SBS, Geschäfts­
bericht ProSiebenSat.1 Media AG 2007, S. 73.
Geschäfts­bericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 34.
Vgl. Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2007, S. 69.
Ausschüt­tung von rund 272 Mio. Euro bei einem Nettogewinn in Höhe von 89,4 Mio. Euro in 2007; dazu: SZ vom
05. 03. 2008, „Finanzinvestoren ziehen Geld ab“, ebenso: FAZ vom 05. 03. 2008, „Finanzinvestoren machen mit Pro Sieben
Kasse“.
Siehe dazu auch nachfolgende Ausfüh­rungen unter Punkt 1.2.2.3.
FTD vom 28. 06. 2007, „SBS-Kauf engt Pro Sieben Sat.1 stark ein“.
FAZ vom 16. 07. 2007, „Im Schulden­grab“ und „Starker Personal­abbau bei Pro Sieben Sat.1“, sowie vom 17. 07. 2007, „Pro
Sieben Sat.1 droht Ärger“, und 18. 07. 2007, „Ver­heerendes Signal“, SZ vom 17. 07. 2007, „Mager­süchtig“, Handels­blatt vom
18. 07. 2007, „Pro Sieben startet neue Sparrunde“.
Verkauf der C More Group, siehe dazu auch nachfolgend Punkt 1.2.2.2 am Ende sowie Handels­blatt vom 16. 02. 2009,
„Pro Sieben Sat.1 stellt Töchter zum Ver­kauf“.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
91
kritisiert.270 Gegen­wärtig zieht ProSiebenSat.1 – eben­falls aus Kosten­gründen – eine Umstrukturie­
rung bis hin zu einer völligen inhalt­lichen Neu­ausrich­tung oder einen Ver­kauf des Nachrichten­
senders N24 in Erwägung.271
Das Finanzergebnis betrug 2008 –334,9 Mio. Euro nach –135,5 Mio. Euro im Geschäfts­jahr 2007. Die deut­liche Ver­schlechte­rung resultiert zum einen aus höheren Zins­aufwen­dungen infolge der
Finanzie­rung der Übernahme von SBS sowie einer gegen­über dem Vorjahr höheren Inanspruch­
nahme der ein­geräumten revolvierenden Kredit­fazilität272. Der Netto-Zins­aufwand erhöhte sich
2008 um 139,7 Mio. Euro auf 255,4 Mio. Euro.273
1.2.2.1
Beteiligungs­verhältnisse
Die ProSiebenSat.1 Media AG ist die Holding der ProSiebenSat.1 Group. Ihre Haupt­gesellschafter
sind durch die Private-Equity-Gesell­schaften KKR und Permira beratene Fonds. Diese kontrollieren
mittel­bar über ver­schiedene Lavena-Holding­gesell­schaften 88 % der stimm­berechtigten Stamm­
aktien und 25,3 % der nicht stimm­berechtigten Vorzugsaktien der ProSiebenSat.1 Media AG. Diese
Beteili­gung ent­spricht einem Anteil am Grundkapital von 56,7 %. Der niederländi­sche Medien­
konzern Telegraaf Media Groep N. V. („TMG“) hält 12 % der stimm­berechtigten Stammaktien bzw. 6 % des Grundkapitals. Die ver­bleibenden rund 74,7 % der Vorzugsaktien, rund 37,3 % des Grund­
kapitals, befinden sich in Streubesitz.274 Eine Übersicht über die Beteiligungs­verhältnisse gibt die
Abbil­dung III – 12.
Permira und KKR haben die ProSiebenSat.1 Media AG 2007 im Rahmen eines Bieter­verfahrens
er­worben. Die Lavena 1 S. A. R. L., die von KKR und Permira kontrolliert wird, über­nahm mittel­bar
sämt­liche bislang von der German Media Partners L. P. („GMP“) gehaltenen Anteile. Mit der GMP
sind die Saban-Gruppe und die Fonds­gesell­schaften der Hellman & Friedman LL. C., Thomas H. Lee
Company/Putnam Invest­ment Holdings, Inc., Bain Capital Investors LL. C., Providence Equity Part­
ners, Inc., Quadrangle Group LL. C. und Alpine Equity Partners als Gesellschafter der ProSiebenSat.1
Media AG aus­geschieden.275 Zu Beginn des Geschäfts­jahres 2008 hat zudem die Axel Springer AG
ihre Beteili­gung an der ProSiebenSat.1 Media AG in Höhe von je 12 % der Stamm- und Vorzugs­
aktien an die Lavena Holding 5 GmbH ver­äußert.276 Die TMG hat 2008 über eine 100 %ige Tochter­
­gesell­schaft 12 % der stimm­berechtigten Stammaktien an der ProSiebenSat.1 Media AG von der
Lavena Holding 5 GmbH über­nommen.277 Der Übernahme lag die Ausübung einer zugunsten von
Permira und KKR bestehenden Ver­kaufsop­tion (Put-Option) zugrunde. Diese wurde im Rahmen
der Übernahme der SBS Gruppe (siehe dazu unten), an der die TMG bis dahin eine Beteili­gung in
Höhe von 20 % hielt, ver­einbart.
270
271
272
273
274
275
276
277
Beispiel­haft: FTD vom 20. 07. 2007, „Bad News“; FAZ vom 21. 07. 2007, „Ran an die Rendite“, und vom 02. 05. 2008, „Das
Trauerspiel“; SZ vom 27. 07. 2007, „Das Programm ist: billig“, und vom 26./27. 04. 2008, „Ein Schlacht­fest“; Handels­blatt
vom 28. 04. 2008, „Pro Sieben er­schüttert TV‑Branche“, und vom 11. 06. 2008, „Aktionäre werfen Investoren von Pro
Sieben Sat.1 Raffgier vor“.
Berliner Zeitung vom 03. 12. 2009, „Alles muss raus“; SZ vom 02. 12. 2009, „Abris­sprofis in Aktion“; FTD vom 02. 12. 2009,
„Informa­tionen statt Nachrichten“.
Kreditrahmen, der während eines bestimmten Zeitraums getilgt und wieder in Anspruch genommen werden kann.
Geschäfts­bericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 53.
Geschäfts­bericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 38; vgl. auch zuletzt Beschluss der KEK vom 13. 01. 2009 i. S.
ProSiebenSat.1, Az.: KEK 533.
Beschluss der KEK vom 06. 02. 2007 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 390.
Beschluss der KEK vom 08. 01. 2008 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 467.
Beschluss der KEK vom 09. 09. 2008 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 444.
­
Bundesweites Fernsehen
92
1.2.2.1.1 Permira
Permira (vormals Schroders Ventures Europe) ist ein in Guernsey ansässiges, seit 1985 auf europäi­
scher Ebene tätiges Private-Equity-Beteiligungs­beratungs- und Management­unternehmen mit welt­
­weiten278 Standorten. In Deutschland ist Permira durch die Permira Beteiligungs­bera­tung GmbH,
Frank­furt, ver­treten.
Im September 2006 hat Permira die Mehrheit an der britischen ALL3MEDIA Group über­nom­
men, die sich aus 15 einzelnen Produktions­gesell­schaften zusammen­setzt und eines der größten
unabhängigen TV‑Produktions- und Ver­triebs­unternehmen in Europa darstellt (Umsatz im Ge­
schäfts­jahr 2008: 380,4 Mio. Pfund279, um­gerechnet etwa 477 Mio. Euro). Neben Großbritannien ist
die ALL3MEDIA Group zudem in Deutschland, den Niederlanden, Neuseeland, den USA und
Australien aktiv. In Deutschland ist sie über die ALL3MEDIA Deutschland GmbH mit den Tochter­
gesell­schaften MME MOVIEMENT280 (AllMedia Pictures, filmpool, MME GmbH, time 2 talk sowie
white balance) und IdtV Deutschland im Film- und Fernsehmarkt tätig. MME Moviement ist mit
einem Umsatz im Geschäfts­jahr 2007/2008 von 87 Mio. Euro eines der größten unabhängigen
TV‑Produktions­unternehmen in Deutschland (vgl. auch Kapitel III 2.2.1.1.3 und 2.2.1.1.5).281 Der
bisherige Geschäfts­betrieb der Produktions­firma IdtV Deutschland Film- und Fernsehproduk­tion
GmbH wird in das von der ALL3MEDIA Deutschland und der BBC Worldwide im Dezember 2009
gegründete Joint Venture Tower Productions GmbH über­führt. Das Gemeinschafts­unternehmen
soll in Deutschland BBC-Worldwide-Formate produzieren und eigene Formate ent­wickeln.282 Permira
hält eine Mehrheits­beteili­gung in Höhe von 51 % an der NDS Group, die Ver­schlüsselungs­
techniken für Satelliten-, Kabel- und Internet­fernsehen (IPTV) sowie für Mobilfunknetze anbietet
(Video­Guard; Conditional Access und digitales Rechtemanagement). Die rest­lichen Anteile der
NDS Group werden von der News Corpora­tion gehalten.283 Zudem hält Permira zusammen mit
drei weiteren Finanzinvestoren284 insgesamt 50,45 % der Anteile an Seat Pagine Gialle SpA („Seat
PG“)285, einem Anbieter von Gelben Seiten und Branchen­verzeichnissen in Italien (Marktanteil über
95 %) sowie Auskunfts­diensten in Italien, Deutschland, Frank­reich und Spanien.286 In Deutschland
ist Seat PG über die Telegate AG (77,4 %-Beteili­gung) aktiv (Telefonauskunft 11880, 11880.‌com
und klickTel.‌de), die im Bereich Telefonauskunft hinter der Deutschen Telekom AG mit 37 % den
zweithöchsten Marktanteil hält.287 Permira ist zudem mittel­bar an der TDC Group beteiligt, dem
führenden Anbieter von Kommunikations­lösun­gen in Dänemark und dem zweit­größten Telekommu­
nikations­betreiber in der Schweiz. Die TDC Group ist ebenso in Skandinavien/Nordeuropa sowie
in Mitteleuropa aktiv.288 Größter Anteilseigner der TDC ist die Nordic Telephone Company289, die
87,9 % der Stammaktien und Stimm­rechte kontrolliert. Die Nordic Telephone Company wird selbst
wiederum über Holding-Gesell­schaften von Invest­ment Fonds diverser Finanzinvestoren290 kontrol­
liert, u. a. durch Permira (19,4 %).291 Permira war zudem mit 95 % der Anteile an dem deutschen
278
279
280
281
282
283
284
285
286
287
288
289
290
291
Frankfurt, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Paris, Stockholm, New York, Menlo Park, Tokio und Hong Kong.
www.guardian.co.‌uk, Artikel vom 22. 08. 2008, „All3Media named top UK independent producer“.
Beteiligung in Höhe von 90 %.
www.mme.‌de (Stand: 12/2009).
Meldung vom 14. 12. 2009 auf www.presseportal.‌de.
Geschäfts­bericht der NDS Group 2008, S. 1; vgl. auch Kapitel 1.2.8.2.
BC Partners, CVC Capital Partners und Investitori Associati; www.fazfinance.‌net vom 07. 10. 2003, „Permira sammelt fünf
Milliarden Euro ein“.
Geschäfts­bericht der Seat Pagine Gialle Group 2008, S. 9.
Geschäfts­bericht Permira 2008, S. 79.
Geschäfts­bericht der Telegate AG 2008, S. 21.
Geschäfts­bericht der TDC Group 2008, S. 8 und S. 158.
Über die Holding-Gesell­schaft Angel Lux Parent S. a. r. l.
Blackstone Group (23,5 %), KKR (19,6 %), Providence (17,7 %), Apax Partners (15,7 %).
Geschäfts­bericht der TDC 2008, S. 158.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
93
Telekommunikations­unternehmen Debitel AG beteiligt, bis dieses 2008 von der Freenet AG über­
nommen wurde. Daraus resultierte eine Beteili­gung von Permira an Freenet in Höhe von 24,99 %,
die im September 2009 auf 10,1 % reduziert wurde.292
1.2.2.1.2 KKR
KKR wurde 1976 mit Haupt­sitz in New York293 gegründet. Neben der Beteili­gung an der ProSieben​
Sat.1 Media AG hält KKR weitere Beteili­gungen im Medien­bereich. KKR hat 2009 mit der Bertels­
mann AG ein Gemeinschafts­unternehmen unter dem Namen BMG gegründet, zu dem auch BMG
Rights Management gehört (siehe auch Kapitel III 1.2.1.3 (Musik­geschäft)). KKR hält dabei die
Anteils­mehr­heit von 51 %.294 Im Mai 2006 hat KKR zusammen mit anderen Finanzinvestoren295
The Nielsen Company B. V. (seinerzeit VNU N. V.) über­nommen, die in den Bereichen Marketing­
informa­tion (ACNielsen), Medien­informa­tion (Nielsen Media Research) und Geschäfts­publika­tionen
(Bill­board, The Hollywood Reporter, Adweek) in über 100 Ländern tätig ist. KKR hat im Jahr 2006
zudem 54 % der Anteile des französi­schen Telefonbuch­verlags Pages­Jaunes Groupe S. A. über­
nommen.296 Die Pages­Jaunes Groupe ist in Frank­reich führend im Bereich der Telefon- und Bran­
chen­buch­verzeichnisse (Pages­Jaunes, L’Annuaire) und betreibt auch im Internet das größte lokale
Auskunfts- und Branchen­portal (pages­jaunes.‌fr). Daneben ist die Pages­Jaunes Groupe mit kleineren
Ver­zeichnissen in Spanien, Marokko und Luxemburg ver­treten. Im Rahmen eines Joint Ventures
mit der Seven Network Limited hält KKR seit Ende 2006 die Hälfte der Anteile der Seven Media
Group, Sydney, zu der das führende aus­trali­sche Free‑TV-Netz­werk (Seven Network), der zweit­
größte aus­trali­sche Zeitschriften­verlag (Pacific Magazines) und das am zweithäufigsten besuchte
Entertainment-Portal (Yahoo!7) gehören.297 Yahoo!7 ist im Februar 2006 aus einem Joint Venture
der Seven Network und der Yahoo! Inc. hervor­gegangen. Des Weiteren hält KKR Beteili­gungen an
der indischen Bharti Infratel Ltd., die für die Mobiltelekommunika­tion notwendige Infrastrukturen
(z. B. Funkmasten) besitzt und betreibt, an der Aricent Inc., einem welt­weiten Anbieter von Tech­
nologie- und Service-Leistun­gen für die Kommunikations­industrie, und an der Primedia Inc., der
Mutter­gesell­schaft der Consumer Source Inc., einem Herausgeber und Ver­treiber kosten­loser Ver­
braucherleit­fäden für Wohnun­gen, Auto und Haushalt in den USA. Wie Permira ist auch KKR mittel­
­bar an der TDC Group beteiligt (siehe oben unter Punkt 1.2.2.1.1).
1.2.2.1.3 Telegraaf Media Groep (TMG)
Die TMG ist eine börsen­notierte Aktien­gesell­schaft nach niederländi­schem Recht. Sie bezeichnet
sich als größte Medien­gruppe der Niederlande mit führenden Marktposi­tionen in den Bereichen
Tages­zeitun­gen (u. a. „De Telegraaf“), Publikums­zeitschriften, Online-Medien und Radio („Sky Radio“). Ferner ist die TMG in Belgien, Frank­reich, Dänemark, Schweden und der Ukraine aktiv. Nach der
Ver­äuße­rung der SBS Broadcasting Group an die ProSiebenSat.1 Media AG ver­fügt sie über keine
Anteile mehr an Fernsehsendern in Europa. In Deutschland ist die TMG mittel­bar an der Sky Radio
Hessen GmbH & Co. KG beteiligt, die den privaten Hörfunksender Sky Radio Hessen betreibt. Auch KKR und Permira halten derzeit keine weiteren Beteili­gungen im bundes­weiten privaten
292
293
294
295
296
297
FTD vom 23. 09. 2009, „Permira versilbert Freenet-Aktien“.
Niederlassungen in Menlo Park, San Francisco, Houston, Washington, D. C., London, Paris, Hongkong, Tokyo, Beijing,
Mumbai, Dubai und Sydney.
Pressemittei­lungen von Bertels­mann und KKR, jeweils vom 08. 07. 2009 (www.bertelsmann.‌de; www.kkr.‌com).
AlpInvest Partners NV, The Blackstone Group LP, The Carlyle Group, Hellman & Friedman LLC, Kohlberg Kravis Roberts &
Co. LP und Thomas H. Lee Partners LP.
www.handelsblatt.‌com, Artikel vom 24. 07. 2006, „France Telecom ver­kauft Anteil an Telefonbuch-Verlag“.
www.kkr.‌com (Stand: 12/2009).
­
Bundesweites Fernsehen
94
Fernsehen. Permira hat ihre mittel­bare Beteili­gung an der Ver­anstalterin Sky (seinerzeit Premiere)
Ende 2006 ver­äußert.298
1.2.2.2
Ver­anstalter­beteili­gungen
Über ihre direkte Tochter­gesell­schaft German Free TV Holding hat die ProSiebenSat.1 Media AG
ihre deutschen Ver­anstalter von frei empfang­barem Fernsehen zusammen­gefasst. Dazu zählen
die Ver­anstalter der Programme Sat.1, ProSieben, kabel eins und das Nachrichten­programm N24. Die eben­falls direkte Tochter­gesell­schaft 9Live Fernsehen GmbH ver­anstaltet daneben das Unter­
haltungs­sparten­programm 9Live, das schwerpunkt­mäßig auf interaktive Angebots­formen wie
Gewinn­­spiele, Quizs­hows oder Tele­shopping aus­gerichtet ist. Darüber hinaus hält eine weitere
100 %ige Tochter­gesell­schaft, die ProSiebenSat.1 Erste Ver­waltungs­gesell­schaft mbH, Zulas­sungen
für fünf digitale frei empfang­bare Sparten­programme (ProSiebenSat.1 Family, ProSiebenSat.1 Fiction,
ProSiebenSat.1 Fun, ProSiebenSat.1 Favorites, ProSiebenSat.1 Facts), die jedoch bisher nicht auf
Sendung sind.299
Im Bereich Pay‑TV ver­anstaltet die 100 %ige Tochter­gesell­schaft der ProSiebenSat.1 Media AG,
die Seven­Senses GmbH, die bundes­weiten Fernsehprogramme Sat.1 Comedy und kabel eins
classics. Zudem hält sie Zulas­sungen für die bisher nicht auf Sendung gegangenen Programme
Lifestyle und Movie Channel.
Die Sendergruppe er­reicht im bundes­weiten privaten Fernsehen die zweithöchsten Zuschauer­
anteile nach der RTL Group S. A. Die ProSiebenSat.1 Media AG ver­folgt die Strategie der komple­
mentären Programmie­rung, wodurch alle werberelevanten Zielgruppen bei möglichst geringen
Über­schnei­dungen ab­gedeckt und Streu­verluste für die Werbetreibenden reduziert werden sollen.300
Zudem ergeben sich Synergie­vorteile beim Programmeinkauf und der Rechte­verwer­tung – dies
wurde auch im Zusammen­hang mit der Übernahme und Integra­tion der SBS Group betont. Anders
als bei der RTL Group ist kein Sender der Gruppe als „Flagg­schiff-Sender“ positioniert, vielmehr
liegen ProSieben und Sat.1 bei Zuschauer- und Werbemarktanteilen in etwa bei­einander.301
Das zunächst im DMB-Standard für den mobilen Empfang aus­gestrahlte Programm ProSieben​
Sat.1 Mobile302 wird auf­grund der Einstel­lung des Sendebetriebs der MFD Mobiles Fernsehen
Deutsch­land GmbH nicht weiter ver­breitet.
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
(1. Hj.)
Sat.1
ProSieben
kabel eins
N24
9Live
10,2
8,2
5,5
k. A.
   –
10,1
8,0
5,0
k. A.
0,5
9,9
7,1
4,5
k. A.
0,4
10,2
7,1
4,2
0,4
0,3
10,3
7,0
4,0
0,4
0,2
10,9
6,7
3,8
0,6
0,2
9,8
6,6
3,6
0,8
0,2
9,6
6,5
3,6
0,9
0,2
10,3
6,6
3,6
1,0
0,1
10,3
6,5
3,8
1,0
0,1
S ProSiebenSat.1 zuzu­
rechnende Programme
23,9
23,6
21,9
22,2
21,9
22,2
21,0
20,8
21,6
21,7
Tabelle III – 7: Der ProSiebenSat.1 Media AG zuzu­rechnende Zuschauer­anteile (Free‑TV, in Prozent)
Quelle: AGF/GfK
298
299
300
301
302
Beschluss der KEK vom 06. 02. 2007 i. S. Premiere Fernsehen, Az.: KEK 378.
Beschluss der KEK vom 12. 09. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Erste Ver­waltungs­gesell­schaft mbH, Az.: KEK 352.
Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medien­branche, 2005, S. 350 ff.
Vgl. dazu auch Kapitel III 2.3.3.2.
Beschluss der KEK vom 11. 04. 2006 i. S. DMB 2 und DMB 3, Az.: KEK 324. Das Programm ging zunächst unter dem
Namen DMB 3 auf Sendung.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
95
Permira
Kohlberg Kravis Roberts (KKR)
Permira IV L.P.2 (39,27 %)
P4 Sub L.P.1 (9,72 %)
Permira Investments Limited (0,79 %)
P4 Co-investments L.P. (0,22 %)
KKR Glory (KPE) Limited (12,44 %)
KKR Glory (2006) Limited (5,80 %)
KKR Glory (European II) Limited (31,76 %)
50
50
Familie Van
Puijenbroek
32,5
Lavena 1 S.A.R.L.
Inhaber von
Hinterlegungsscheinen
andere
Anteilseigner
4,1
100 ( über Lavena 2 S.A.R.L)
63,4
Lavena 3 S.A.R.L.
100
Telegraaf Media Groep
N.V.
Lavena Holding 1 GmbH
100
100
Lavena Holding 4 GmbH
100
Telegraaf Media
International B.V.
Lavena Holding 5 GmbH
88 (Stammaktien)
ProSiebenSat.1 Media AG
12 (Stammaktien)
(Vorzugsaktien: Lavena 1 S.A.R.L. mittelbar 25,34 %,
Streubesitz 74,66)
100
ProSiebenSat.1 Family*
ProSiebenSat.1 Fiction*
ProSiebenSat.1 Fun*
ProSiebenSat.1 Favorites*
ProSiebenSat.1 Facts*
ProSiebenSat.1 Erste
Verwaltungs GmbH
100
German Free TV Holding GmbH
100
Sat.1 Comedy
kabel eins classics
Lifestyle*
Movie Channel*
SevenSenses GmbH
100
100
9Live
Sat.1
9Live Fernsehen
GmbH
Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH
*: zurzeit noch nicht auf Sendung
100
N24
N24 Gesellschaft für
Nachrichten und
Zeitgeschehen mbH
100
100
kabel eins
ProSieben
kabel eins
Fernsehen GmbH
ProSieben
Television GmbH
Veranstalter, dessen Programm der ProSiebenSat.1 Media AG,
KKR und Permira zuzurechnen ist
Abbil­dung III – 12: Ver­anstalter­beteili­gungen und zuzu­rechnende Programme der ProSiebenSat.1 Media AG
im bundes­weiten Fernsehen
Stand: 11/2009
Die Ver­anstalterin von Sat.1, die Sat.1 Satelliten­Fernsehen GmbH, ist an den Regionalfenster­
veranstaltern Sat.1 Nord­deutschland GmbH (Niedersachsen/Bremen und Hamburg/SchleswigHolstein) und Privat­fernsehen in Bayern GmbH & Co. KG (Bayern) beteiligt.303
International ver­anstaltet die ProSiebenSat.1 Media AG über Tochter­gesell­schaften304, die eben­
­falls in der German Free TV Holding zusammen­gefasst sind, in Öster­reich die Programme Sat.1
Öster­reich, ProSieben Austria und kabel eins Austria sowie in der Schweiz die Programme Sat.1
Schweiz, ProSieben Schweiz und kabel eins Schweiz. Die Sender strahlen jeweils in den deutschen
Schwesterprogrammen Fensterprogramme mit eigenen Inhalten für die österreichi­sche und
schwei­zeri­sche Bevölke­rung aus.305 Darüber hinaus hält die ProSiebenSat.1 Media AG seit 2007
sämt­liche Anteile an der Ver­anstalterin des österreichi­schen Vollprogramms Puls 4. Die genannten
Programme zählen konzernintern nicht zum Bereich „Free‑TV International“, sondern zum Bereich
„Free‑TV im deutsch­sprachigen Raum“.
Mit der Übernahme der SBS Broadcasting Group ist die ProSiebenSat.1 Media AG ein paneuropäi­scher Medien­konzern geworden. Durch den Zusammen­schluss ist die Gruppe in nunmehr
303
304
305
Beschlüsse der KEK vom 08. 04. 2008 i. S. Sat.1 Nord­deutschland, Az.: KEK 470-1 bis ‑4, und vom 14. 04. 2009 i. S. Privat­
fernsehen in Bayern, Az.: KEK 545.
Sat.1 Privatrundfunk und Programm­gesell­schaft mbH Öster­reich, ProSieben Austria GmbH, Sat.1 Schweiz AG.
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 35.
­
Bundesweites Fernsehen
96
Deutschland*
VOX Super RTL
2,4% n-tv
RTL II 5,4%
0,8%
3,8%
Österreich
ProSieben
6,6%
Sat.1
10,3%
RTL
11,7%
kabel eins
4,0%
N24
1,0%
Sonstige
14,7%
Sonstige
18,8%
RTL
5,6%
Super RTL
1,6%
Sat.1
7,3%
ATV
3,0%
ProSieben
4,8%
kabel eins
2,5%
ARD/ZDF
8,1%
ORF 2
25,1%
ARD III
13,2%
Ned 2
7,1%
Canvas/
Ketnet
7,5%
SBS 6
11,1%
NET 5
5,1%
Veronica
3,6%
Ned 1
21,9%
Quelle: Intomart
Zuschauer ab 13 Jahren
VT4
6,4%
TV Norge
8,4%
Sonstige
24,1%
TV 3
9,0%
SVT 2
11,0%
Kanal 5
8,1%
TV 6
4,6%
MTV
1,1%
TV 4+
4,2%
Sonstige
21,2%
Quelle: MMS
Zuschauer ab 15 Jahren,
02:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Rumänien
ACASA
7,3%
Antena 1
9,6%
Realitatea
TV
5,2%
TVR 2
2,1%
TVR 1
5,4%
Prima TV
4,4%
Kanal D
4,0%
Sonstige
44,3%
Quelle: GfK
Zuschauer ab 18 Jahren,
06:00 Uhr bis 06:00 Uhr
DR 2
4,4%
Sonstige
27,9%
MTV Oy Sub Nelonen
2,4%
6,0% 10,0% JIM
2,6%
MTV 3
The
22,9%
Voice/Viisi
0,8%
Sonstige
YLE FST5
10,6%
1,6%
YLE Teema
2,2%
YLE TV 2
16,8%
YLE TV 1
24,1%
Quelle: Finnpanel
Zuschauer ab 10 Jahren,
24 Stunden
Ungarn
RTL Klub
25,0%
OTV
4,3%
PRO TV
13,4%
The Voice
0,3%
Finnland
SVT 1
19,9%
Quelle: TNS Gallup
Zuschauer ab 12 Jahren,
03:00 Uhr bis 03:00 Uhr
TV 2
32,5%
Quelle: TNS Gallup
Zuschauer ab 12 Jahren,
02:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Schweden
TV 3
6,3%
TV 3 Kanal 4
5,1% 1,8%
Kanal 5
3,0%
6'eren
1,0%
DR 1
24,0%
VTM
21,7%
TV 4
20,9%
NRK 1
32,4%
VIJFtv
4,7%
Quelle: Audiométrie CIM North 2008
Zuschauer ab 15 Jahren
Norwegen
NRK 2
3,4%
Dänemark
Sonstige
17,1%
RTL 4
13,0%
ARD/ZDF
8,9%
SF 1
24,5%
Vitaya
3,7%
2 BE
5,9%
Sonstige
22,0%
TV 2
25,3%
SF Zwei
10,7%
Quelle: Telecontrol
Zuschauer 17 bis 74 Jahre,
02:00 Uhr bis 02:00 Uhr
Eén
33,0%
RTL 7
4,8%
VOX
4,4%
Super RT L
1,7%
Sat.1
6,7%
ProSieben
5,4%
kabel eins
2,7%
ATV
3,3%
Belgien306
Niederlande
RTL II
3,4%
Sonstige
20,5%
ORF 1
16,8%
Quelle: AGTT/GfK Teletext
Zuschauer ab 12 Jahren,
03:00 Uhr bis 03:00 Uhr
Quelle: AGF/GfK
Zuschauer ab 3 Jahren
Ned 3
6,7%
RTL
7,9%
VOX
3,9%
ARD
13,4%
ZDF
13,1%
RTL 5
4,7%
RTL II
2,5%
Schweiz
TV2
22,0%
Sonstige
27,1%
Magyar ATV
1,9%
Duna TV M2
2,1% 2,3%
MTV 1
12,1%
Viasat 3
Film+ 5,0%
2,5%
Quelle: GfK
Zuschauer ab 18 Jahren,
06:00 Uhr bis 06:00 Uhr
Abbil­dung III – 13: Zuschauer­anteile von TV‑Sendern in Europa, an denen die ProSiebenSat.1 Media AG im
Jahr 2008 Beteili­gungen hält
Quelle: IP Deutschland, Television 2009 (außer: *, dort unmittel­bar aus den Erhebun­gen der unter dem Diagramm an­
gegebenen Quellen; für Bulgarien sind keine Zuschauer­anteils­daten aus­gewiesen)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
97
14 europäi­schen Ländern mit insgesamt 30 Fernsehsendern und 18 Radionetz­werken tätig.307
Unter der ProSiebenSat.1 Erste und Zweite SBS Holding GmbH sind die international tätigen Ge­
sell­schaften der ehemaligen SBS Broadcasting Group zusammen­gefasst.308 Im Fernsehbereich sind
dies werbefinanzierte Sender in den Niederlanden (Ver­onica, Net 5 und SBS 6), in Belgien (VT4
und VIJFtv), Schweden (Kanal 5, Kanal 9 und The Voice TV), Norwegen (TV Norge, FEM und The
Voice TV), Finnland (TV Viisi/ The Voice TV309), Dänemark (Kanal 4, Kanal 5, SBS Net und The Voice
TV), Ungarn (TV2), Bulgarien (The Voice TV) und Rumänien (Prima TV und Kiss TV).310 Der Sender
The Voice TV hat in Dänemark, Norwegen und Schweden lokale Fenster.
Aufgrund der unter­schied­lichen Mess­systeme und Grundgesamt­heiten sind die in Abbil­
dung III – 13 wieder­gegebenen Zuschauer­anteile nur ein­geschränkt mit den in Deutschland er­
Land
Fernsehen
Niederlande
NET 5
SBS 6
Veronica
Belgien
VT4
VIJFtv
Dänemark
Kanal 4
Kanal 5
6’eren
The Voice TV (lokales Fenster)
NOVA fm
The Voice
Norwegen
FEM
TV Norge
The Voice TV
(lokales Fenster)
Radio 1
The Voice
Schweden
Kanal 5
Kanal 9
The Voice TV (lokales Fenster)
Mix Megapol
Rock­klassiker
Vinyl 107
Studio 107,5
The Voice
Finnland
TV Viisi/ The Voice TV
The Voice
Iskelmä
SBS Lokalradios: Radio 957 in Tampere, Radio Sata in
Turku, Radio Mega in Oulu sowie Radio Jyvaskyla in
Jyvaskyla
Rumänien
Prima TV
Kiss TV
Magic FM
Kiss FM
One FM
Bulgarien
The Voice TV
Atlantic
Vitosha
Veselina
The Voice
Ungarn
TV2
Griechen­land
USA/Kanada
Hörfunk
Radio Lampsi FM
ProSiebenSat.1 Welt
Tabelle III – 8: Übersicht über internationale Aktivitäten der ProSiebenSat.1 Media AG
Quelle: www.prosiebensat1.‌de
Stand: 12/2009
306
307
308
309
310
Nur das flämisch­sprachige Belgien.
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 9.
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 35.
Das Unterhaltungs­programm TV Viisi (täglich von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr) teilt sich mit dem Musiksender The Voice
TV Finnland eine Sendefrequenz.
www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
­
Bundesweites Fernsehen
98
hobenen Zuschauer­anteilen ver­gleich­bar. Dennoch ist die Bedeu­tung der ProSiebenSat.1-Gruppe
und der damit ver­bundene Meinungs­einfluss in den jeweiligen Fernsehmärkten erkenn­bar.
Mit dem Pay‑TV-Sender ProSiebenSat.1 Welt ist die ProSiebenSat.1 Media AG darüber hinaus
in den USA (seit Februar 2005) und in Kanada (seit Juni 2006) aktiv. Das aus­gestrahlte GeneralInterest-Programm setzt sich dabei aus den Highlights von Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24
sowie Übertra­gungen der Fußball-Bundes­liga zusammen.311
ProSiebenSat.1 hat Ende 2008 die C More Group AB, in der bis dahin das Pay‑TV-Geschäft der
Gruppe in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden gebündelt war, an TV 4 ver­kauft. Die
C More Group wurde im Zuge der SBS-Akquisi­tion er­worben und bislang im Segment Diversifika­
tion aus­gewiesen.312 Guillaume de Posch, seinerzeit CEO der ProSiebenSat.1 Media AG, er­klärte,
die Ver­kaufs­erlöse vor­wiegend zur Schulden­reduzie­rung zu ver­wenden.313
1.2.2.3
Weitere Geschäfts­bereiche
Die ProSiebenSat.1 Media AG ist in erheb­lich geringerem Maße ver­tikal integriert und diagonal
mit anderen Medien­märkten ver­flochten als die Bertels­mann AG/RTL Group. Die TV‑Produktionsund Rechtehandelsaktivitäten stehen in engem Zusammen­hang mit der Programm­beschaf­fung
für die Sender der Gruppe. Sie ver­fügt, anders als die RTL Group, in Deutschland über keine
zurechen­baren Beteili­gungen in den Bereichen Print und Hörfunk. Im Radiobereich ist die
ProSiebenSat.1 Media AG jedoch mit der Übernahme der SBS Group mit 15 Radio-Netz­werken
und sieben eigenständigen Radiosendern in sieben Ländern eine der führenden314 Radiogesell­
schaften in Europa. Im Printbereich gehört der niederländi­sche Verlag Ver­onica Uitgeverij BV zur
ProSiebenSat.1 Media AG, der im Bereich Programm­zeitschriften das Ver­onica Magazine315 und
TotaalTV316 ver­öffent­licht. Von dem zunächst geplanten Ver­kauf des Ver­lages wurde Abstand ge­
nommen.317
Im Werbemarkt sind die Sender ProSieben und Sat.1 nach RTL Television die stärksten Werbe­
träger.318 Für die Ver­mark­tung der Werbezeiten ist die SevenOne Media GmbH, eine 100 %ige
Tochter­gesell­schaft der ProSiebenSat.1 Media AG, zuständig. Die SevenOne Media musste Ende
2007 auf­grund des Ver­fahrens des Bundes­kartellamtes anläss­lich der Share-Deal-Praxis ein neues
Rabatt­modell für den Werbezeiten­verkauf einführen. Allerdings wurde das neue Ver­kaufs­modell
für 2008 zunächst nicht wie er­wartet von den Mediaagenturen an­genommen und musste daher
im ersten Halbjahr 2008 unter Berücksichti­gung der kartell­recht­lichen Vorgaben modifiziert wer­
den. Der Ver­lust von Werbemarktanteilen konnte dadurch nicht auf­gehalten werden.319 Das Bundes­
­kartellamt hat in seiner Entschei­dung zur Untersa­gung der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG
durch die Axel Springer AG eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung der ProSiebenSat.1
Media AG und der RTL Group im Werbemarkt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 GWB fest­gestellt.320 Diese
Fest­stel­lung wurde in der Entschei­dung zur vollständigen Übernahme der Ver­anstalterin von n‑tv
durch die RTL Group bestätigt (siehe auch Kapitel III 2.3.3.3).321
311
312
313
314
315
316
317
318
319
320
321
www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 45.
Pressemittei­lung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 16. 06. 2008, www.prosiebensat1.‌de.
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 2 (Chronik 2008).
Die auf­lagen­stärkste wöchent­liche TV‑Programm­zeitschrift in den Niederlanden.
Programm­zeitschrift speziell für Satelliten­programme.
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 21.
Vgl. Kapitel III 2.3.3.2.
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 44/45.
Entschei­dung vom 19. 01. 2006, B 6 – 92202 – Fa – 103/05.
Beschluss des Bundes­kartellamts vom 11. 04. 2006 im Ver­fahren RTL/n‑tv, B 6 – 142/05.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
99
Im Mai 2008 hat ProSiebenSat.1 das Produktions­unternehmen Redseven Entertainment GmbH
gegründet. Das Unternehmen produziert Unterhaltungs­formate für die europäi­schen Sender der
ProSiebenSat.1-Gruppe sowie Inhalte für das Internet. Das Unternehmen wird im Segment „Free‑TV
im deutsch­sprachigen Raum“ konsolidiert.322 Neben Redseven Entertainment ist ProSiebenSat.1
mehr­heit­lich an der Producers at Work beteiligt.323 Die freie Produktions­gesell­schaft ist auf fiktio­
nale TV‑Produk­tionen mit den Schwerpunkten Studioproduk­tion und industrieller Ferti­gung fiktio­
naler Formate spezialisiert.324 Darüber hinaus ist die ProSiebenSat.1 Produk­tion GmbH als techni­
scher Dienst­leister der Gruppe in der Außen-, Studio- und Post-Produk­tion sowie Sende­abwick­lung
tätig. Der 2007 zunächst an­gestrebte Ver­kauf der ProSiebenSat.1 Produk­tion GmbH wurde vorerst
nicht weiter­verfolgt.325 Dagegen wurde die im Jahr 2008 als Tochter­gesell­schaft der ProSiebenSat.1
Produk­tion GmbH gegründete ProSiebenSat.1 Berlin Produk­tion GmbH im Juni 2009 an die Fern­
seh­werft GmbH ver­kauft und firmiert nun unter Fernsehwerft Produk­tion GmbH.326 Die Maz &
More GmbH327, eine 100 %ige Tochter der N24 Gesell­schaft für Nachrichten und Zeit­geschehen
mbH, ist Dienst­leister von Sat.1 und produziert Magazinsen­dungen. Als vollständig integriertes
Unternehmen ergeben sich für ProSiebenSat.1 Synergien durch die gemeinsame Nutzung von
Ressourcen, z. B. bei Koproduk­tionen328 und bei „Back‑to-Back“-Produk­tionen329, bei denen das­
selbe Studio und dieselbe Einrich­tung für ver­schiedene Länderadap­tionen eines Formats über­
nommen werden.330
Die Seven­Pictures Film GmbH, eine 100 %ige Tochter­gesell­schaft der ProSiebenSat.1 Media AG,
beteiligt sich jähr­lich an vier bis fünf Koproduk­tionen von deutschen Kinofilmen und erwirbt die
Lizenzen für die TV‑Ausstrah­lung.331
Die Vermark­tung der Aktivitäten der ProSiebenSat.1-Gruppe erfolgt in Deutschland durch die
100 %ige Tochter SevenOne Media GmbH. Aufgrund des wachsenden Angebots an alternativen
Medien und der damit ver­bundenen Gefahr, dass sich Werbekunden vom klassi­schen Fernseh­
geschäft ab­wenden, ver­folgt ProSiebenSat.1 die Diversifika­tion ihrer Medien­angebote. Im Juni
2009 fusionierten vor diesem Hintergrund die SevenOne Interactive (u. a. Online-Vermark­tung)
und SevenOne Media (TV‑Vermark­tung).332 Die Angebote von ProSiebenSat.1 (die deutsch­sprachi­
gen Sender333, ihre digitalen Platt­formen334 sowie ver­schiedene Drittangebote) werden seitdem
gegen­über Unternehmen und Agenturen aus einer Hand ver­marktet („One-Stop-Shop“). SevenOne
Media hatte 2008 mit 41,1 % Marktanteil (2007: 43,5 %) die führende Position im deutschen TVWerbe­markt inne, jedoch wegen den er­wähnten Akzeptanzproblemen des neuen Ver­marktungs­
modells Marktanteile gegen­über dem Vorjahr ein­gebüßt.335 Im ersten Halbjahr 2009 war SevenOne
Media mit einem Brutto-Werbemarktanteil von rund 43 % Markt­führer im deutschen TV‑Werbe­
markt.336 Im Online-Werbemarkt liegt das Unternehmen mit 17,99 Mio. unique usern auf Platz drei
322
323
324
325
326
327
328
329
330
331
332
333
334
335
336
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 45.
Producers at Work wurde 2005 von der ProSiebenSat.1 Media AG (67 %) und dem Produzenten Christian Popp (33 %)
gegründet.
www.producersatwork.‌de (Stand: 12/2009).
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 94.
Quartals­bericht Q3 2009 der ProSiebenSat.1 Media AG, S. 28.
Sie ist 2009 aus der Sat.1-Zentral­redak­tion hervor­gegangen.
Zum Beispiel die skandinavische Talent-Show „So You Think You Can Dance“.
Zum Beispiel die Shows „Popstars“ (Deutschland, Niederlande), „Nothing but the Truth“ (Rumänien, Ungarn), „Identity“
(Norwegen, Schweden, Dänemark) und „The Next Uri Geller“ (Deutschland, Niederlande).
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 66.
www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
Pressemittei­lung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 24. 06. 2009, www.prosiebensat1.‌de.
Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und 9Live.
Pay‑TV, Video‑on-Demand, Online, Mobile, Podcast, Spiele, Teletext.
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 41.
Pressemittei­lung der SevenOne Media vom 30. 07. 2009, www.sevenonemedia.‌de.
100
­
Bundesweites Fernsehen
(AGOF internet facts 2009‑I). Insgesamt ist SevenOne Media der größte Anbieter für medien­über­
greifende Werbeangebote im deutschen Werbemarkt.337 Der internationale Programm­vertrieb er­
folgt durch die SevenOne International, eben­falls eine 100 %ige ProSiebenSat.1-Tochter.338
Zu dem Geschäfts­bereich Diversifika­tion zählt die ProSiebenSat.1 Media AG die von TV‑Werbe­
­einnahmen unabhängigen Geschäfts­tätig­keiten. Dazu gehören Aktivitäten in den Bereichen Online,
Video‑on-Demand, Pay‑TV, Call‑TV, Licensing / Merchandising, Radio und Print.339 Durch Diversifika­
tion der Geschäfts­tätig­keit ver­ringert ProSiebenSat.1 die Abhängig­keit vom Fernsehwerbemarkt
und erhöht gleichzeitig die Reichweite ihrer Programminhalte und TV‑Marken.340 Der 2008 zu
verzeichnende Umsatz­rück­gang im Geschäfts­bereich Diversifika­tion (4 % zu 2007) resultiert zum
Großteil aus geringeren Call‑TV-Erlösen von 9Live in Deutschland sowie dem Ver­kauf des Pay‑TVGeschäftes unter der Marke C More.341 Wichtigster Umsatz­bringer im deutsch­sprachigen Markt
war das Online-Geschäft (insbesondere Online-Platt­formen wie MyVideo und der Bereich OnlineGaming).342
Die Multimedia-Aktivitäten der ProSiebenSat.1 Media AG sind in der SevenOne Intermedia
GmbH gebündelt. Zu den Online-Aktivitäten von ProSiebenSat.1 (ProSiebenSat.1 Networld)
gehören die Internet-Angebote Sat1.‌de, ProSieben.‌de, kabeleins.‌de, N24.‌de, wetter.‌com343,
MyVideo.‌de, maxdome.‌de344, wer-weiss-was.‌de345, fem.‌com, lokalisten.‌de346, webnews.‌de347 und
autoplenum.‌de348.349 Das Reiseportal reise.‌com sollte im Sommer 2008 mit der Reiseplatt­form
reise.‌de (Holtz­brinck) zusammen­geführt werden.350 Inzwischen wurde das Projekt jedoch beendet. Das Angebot reise.‌com wird nun wieder – wie bereits zuvor – in Kombina­tion mit dem Wetter­
dienst wetter.‌com betrieben.351 Im Dezember 2008 hat ProSiebenSat.1 seine Anteile an dem Ange­
bot Oktoberfest.‌de, bis dahin eine Gemeinschafts­produk­tion der SevenOne Intermedia und der
Daten­werk GmbH, ver­kauft.352 Anfang 2009 wurde die Beteili­gung in Höhe von 73 % an dem
Preis­vergleich- und Shopping-Portal billiger.‌de ver­kauft.353 Im April 2009 wurde zudem berichtet,
dass ProSiebenSat.1 den Ver­kauf eines Großteils der ver­bliebenen Internetaktivitäten in Betracht
ziehe.354 Dazu ist es bislang nicht gekommen. Seit Juli 2009 zählt SevenOne Intermedia zu N24.‌de
auch die Visits und Page­Impressions der bisher separat aus­gewiesenen Ratgeber-Community werweiss-was.‌de. In der Folge ver­zeichnete N24.‌de für den Monat Juli 2009 19,4 Mio. Visits, im Ver­
gleich zu 4,5 Mio. Visits im Vormonat.355
337
338
339
340
341
342
343
344
345
346
347
348
349
350
351
352
353
354
355
Pressemittei­lung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 24. 06. 2009, www.prosiebensat1.‌de.
www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 35, 126.
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 73.
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 50, 61.
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 61.
Beteili­gung der SevenOne Intermedia an der Wetter.‌com AG in Höhe von 73 %, Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1
Media AG 2008, S. 138.
Joint Venture mit der United Internet AG, siehe unten.
Mehrheits­beteili­gung, vgl. Pressemittei­lung ProSiebenSat.1 vom 22. 08. 2007, www.prosiebensat1.‌de.
Beteili­gung in Höhe von 90 % mit „Put-and-Call-Option“ für die ver­bleibenden 10 %, ausüb­bar am 31. 07. 2009 und
30. 04. 2011, Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 97.
Vollständig gehalten über die lokalisten media GmbH (lokalisten.‌de), www.webnews.‌de, Pressemittei­lung vom 29. 09. 2009.
Beteili­gung in Höhe von 25,1 %.
www.sevenoneintermedia.‌de (Stand: 12/2009); Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 46 f.
Pressemitteilung der Holtz­brinck eLAB vom 01. 06. 2008, www.holtzbrinck-elab.‌de.
www.wuv.‌de, Mitteilung vom 16. 12. 2009, „ProSiebenSat.1 beendet Urlaub von Reise.‌com“.
Geschäfts­bericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 47.
www.wuv.‌de, Mitteilung vom 26. 02. 2009, „ProSiebenSat.1 stößt billiger.‌de ab“.
FTD vom 09. 04. 2009, „Pro Sieben siebt Webgeschäfte aus“.
Meldungen vom 10. 08. 2009 auf www.horizont.‌net („N24 dopt Visits mit Wer-weiss-was“) und www.dwdl.‌de („N24.‌de
trickst sich auf Augenhöhe mit n‑tv.‌de“).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
101
Im Bereich Teletext zählen die Marken von SevenOne Intermedia zu den reichweiten­stärksten
Angeboten in Deutschland. Hierzu gehören die Teletexte der Sender Sat.1, ProSieben, N24, kabel
eins und 9Live sowie Teletexte Dritter (z. B. Eurosport, MTV und VIVA).356 Seit Anfang 2008 ent­
wickelt SevenOne Intermedia darüber hinaus Spiele zu TV‑Formaten der Senderfamilie357 für PC,
Spielekonsolen (Nintendo, Sony), Online-Nutzung und mobile Endgeräte.358 In Verbin­dung mit den
Marken Sat.1 und ProSieben bestehen mit Sat1Spiele.‌de und Seven­Games.‌de zwei eigene OnlineSpiele-Platt­formen. Die Wetter.‌com AG359 betreibt neben dem bereits er­wähnten Wetterportal
wetter.‌com den Telemediendienst Deutsches Wetter Fernsehen360, ein 24‑Stunden-Wetterkanal. Das Deutsche Wetter Fernsehen produziert seit Juni 2005 zweimal täglich das 12‑minütige „Focus
Gesundheits­wetter“ für das Sparten­programm Focus Gesund­heit.
Die ProSiebenSat.1 Media AG bietet darüber hinaus über das gemeinsam361 mit der United
Internet AG betriebene Video‑on-Demand-Portal maxdome den Abruf von Spielfilmen, Serien,
Comedy, Cartoons, Dokumenta­tionen und Sport über eine Internet­verbin­dung an. Der Empfang
ist dabei am PC oder mit einer speziellen Set-Top-Box auf dem Fernseher möglich.
Mit über 20.000 Videos ist maxdome nach Angaben von ProSiebenSat.1 Europas größte OnlineVideothek. Ver­träge bestehen u. a. mit den Studios Sony Pictures Television International, Para­
mount Pictures Global, Universal Pictures oder Constantin Film Ver­leih.362 Eine Video‑on-DemandKoopera­tion mit T‑Online wurde dagegen 2006 ein­gestellt.
Das Merchandising betreibt die MM Merchandising Media GmbH, wobei die komplette Wert­
schöpfungs­kette des Merchandising ab­gedeckt wird. In der MM Merchandising Media bündelt die
ProSiebenSat.1-Gruppe ihre Lizenz-, Commerce- und Musikaktivitäten. Nach eigenen Angaben zählt
die MM Merchandising Media zu einer der größten Lizenzagenturen Europas.363 Neben der Ver­
mark­tung der eigenen Rechte der ProSiebenSat.1-Gruppe wird auch ein eigenständiges Rechte­
port­folio ver­treten. Weitere Geschäfts­bereiche der MM Merchandising Media sind Musik- und
Tour-Koopera­tionen, Sport-Merchandising und Tele­shopping. Seit 2008 hält sie zudem die pan­
europäi­schen Lizenzrechte für diverse Serien364 der Walt Disney Company.365
Der Bereich Musik zählt eben­falls zu dem Geschäfts­segment Diversifika­tion. Die Musikaktivi­
täten von ProSiebenSat.1, insbesondere das Musiklabel Starwatch Music und Musik­koopera­tionen,
sind bei der MM Merchandising Media gebündelt. Zwischen den Sendern der Gruppe und Musik­
angeboten bestehen Kooperations­möglich­keiten: Künstler können durch die TV‑Präsenz ihren
Bekanntheits­grad steigern, während die Sender mit der Musik bekannter Künstler ihre Angebote
unter­stützen können.366 Das Label Starwatch Music wurde im Jahr 2005 von MM Merchandising
Media und Warner Music gegründet, um eigene Musikacts (z. B. im Zusammen­hang mit dem
Fern­sehformat POPSTARS) selbst aufzu­bauen, zu ver­markten und medial zu unter­stützen. Starwatch
Music hat aber auch externe Künstler367 unter Ver­trag. Auf Projekt­basis wurden seit Herbst 2008
356
357
358
359
360
361
362
363
364
365
366
367
www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
Zum Beispiel Spiele zu Formaten wie „Germany’s next Topmodel“, „Galileo“, „Anna und die Liebe“ oder „Quiz Taxi“.
www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
Siehe oben zu wetter.‌com Fn. 343.
Empfang­bar über Kabel (Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW), IPTV (DTAG, HanseNet) und als Live-Stream auf
www.wetter.‌com
Im Joint Venture mit der 1&1 Internet AG, einer Gesell­schaft der United Internet AG, Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1
Media AG 2008, S. 98.
www.sevenoneintermedia.‌de (Stand: 12/2009).
www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
Desperate Housewives, Grey’s Anatomy, Lost, Alias und Ugly Betty.
www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
Beispiele sind die Kampagnen­musik zur Serie Grey’s Anatomy auf ProSieben von James Blunt oder die Titelmusik der
Sat.1-Telen­ovela Anna und die Liebe von Rosenstolz sowie die Präsenta­tion des Albums und der Tour der Band Coldplay
im Programm von ProSieben im Jahr 2009, www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
Zum Beispiel Udo Linden­berg und Chris de Burgh, www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
­
Bundesweites Fernsehen
102
drei weitere Labels ins Leben gerufen: WE LOVE MUSIC (gemeinsam mit Universal Music), Columbia
SevenOne Music (gemeinsam mit SonyBMG) und EMI 7 MUSIC (mit EMI Music).368
Die ProSiebenSat.1 Media AG betreibt als Gemeinschafts­unternehmen mit der RTL Group die
Verwertungs­gesell­schaft VG Media, die für Fernseh- und Hörfunk­unternehmen Urheber- und
Leistungs­schutz­rechte wahrnimmt (siehe Kapitel III 1.2.1.2).
Im August 2008 hat ProSiebenSat.1 die von der SBS Broadcasting Europe B. V. gehaltenen An­
teile an der Broadcast Text International AB, Europas größtem Anbieter von Untertiteln für Fern­
sehen, Videos, Kinofilmen und DVDs, ver­kauft, da dieser Geschäfts­bereich nicht zu den Kern­
kompetenzen der Gruppe zählt.369
1.2.3
Tele München Gruppe
Die Tele München Gruppe ist ein integriertes Medien­unternehmen, das in den Bereichen Fernseh­
veranstal­tung, TV- und Spielfilmproduk­tion, Rechtehandel, Filmtheater, Home Entertainment und
Merchandising aktiv ist. Die Unternehmens­gruppe er­zielte im Jahr 2008 einen Umsatz von
283 Mio. Euro.370
1.2.3.1
Beteiligungs­verhältnisse und Ver­anstalter­beteili­gungen
Nachdem die EM.TV AG im Jahr 2004 ihre 45 %ige Beteili­gung an der Tele München Gruppe an
eine mittel­bar zu 100 % im Anteils­besitz von Dr. Herbert Kloiber stehende Gesell­schaft ver­äußert
hat, hält dieser nun unmittel­bar und mittel­bar fast sämt­liche Anteile. Mit der Lösung der gesell­
schaft­lichen Ver­flech­tung der Tele München Gruppe und der EM.TV AG ent­fällt auch die wechsel­
seitige Zurech­nung der jeweils ver­anstal­teten Programme.
Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktions­gesell­schaft hält sämt­liche Anteile an der
Ver­anstalterin von Tele 5 sowie 50 % der Anteile an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medien­beteili­gung KG, einem Gemeinschafts­unternehmen mit der zum Disney-Konzern gehörigen
ABC Cable and International Broadcast Worldwide Holdings, Inc., das wiederum 31,5 % der Anteile
an der Ver­anstalterin von RTL II hält. Das Programm RTL II ist medien­konzentrations­recht­lich
sowohl der Tele München Gruppe und der Walt Disney Company als auch der RTL Group zuzu­
rechnen, deren Tochter­gesell­schaften zusammen 35,9 % an der Ver­anstalterin halten.371
Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktions­gesell­schaft befindet sich fast zu 100 %
im Anteils­besitz von Dr. Herbert Kloiber. Dr. Kloiber ist auch Alleingesellschafter der geschäfts­
führenden Komplementärin ohne Kapital­beteili­gung der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Pro­
duk­tions­gesell­schaft, der Tele-München Fernseh-Verwaltungs GmbH. Neben Dr. Kloiber sind bei
dieser als weitere Geschäfts­führer Bernd Schlötterer und Dr. Ludwig Bauer bestellt. Bernd Schlötterer
ist Alleingesellschafter der bei der HK Beteiligungs GmbH in Höhe von 6,66 % beteiligten EBC
Ver­mögens­verwaltungs GmbH.372 Er ist zudem Managing Director bei der On Demand Deutschland
GmbH & Co. KG. Dr. Kloiber bekleidet u. a. das Amt des Aufsichts­rats­vorsitzenden der CinemaxX AG
und ist Mitglied des Aufsichts­rats der in Mittel- und Osteuropa aktiven TV‑Senderkette Central
European Media Enterprises.
Eine Übersicht über die aktuellen Beteiligungs­verhältnisse und zuzu­rechnenden Programme
der Tele München Gruppe gibt Abbil­dung III – 14.
368
369
370
371
372
www.prosiebensat1.‌de (Stand: 12/2009).
Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 99.
Pressemittei­lung der Tele München Gruppe vom 25. 06. 2009.
Vgl. hierzu Kapitel III 1.2.1.
Beschluss der KEK vom 09. 06. 2009 i. S. TM‑TV, Az.: KEK 562, I 1.2 – 4.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
103
Dr. Herbert Kloiber
100
HK
Vermögensverwaltungs
GmbH
Bernd Schlötterer
100
93,34
The Walt Disney
Company, Inc.
HK Beteiligungs GmbH
50 (Z)
55
50
Tele-München Fernseh-GmbH
& Co. Medienbeteiligung KG
6,66
EBC
Vermögensverwaltungs
GmbH
45
Tele-München Fernseh-GmbH
& Co. Produktionsgesellschaft
100
31,5
RTL II
Tele 5
RTL 2 Fernsehen
GmbH & Co. KG
TM-TV GmbH
Veranstalter, dessen Programm TeleMünchen zuzurechnen ist
Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert
Abbil­dung III – 14: Ver­anstalter­beteili­gungen und zuzu­rechnende Programme der Tele München Gruppe
Stand: 05/2009
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
RTL II
Tele 5
4,7
  –
4,9
0,3
4,2
0,4
3,8
0,6
3,9
0,7
3,8
0,9
3,9
1,0
S Tele München zuzu­
rechnende Programme
4,7
5,2
4,6
4,4
4,6
4,9
4,9
Tabelle III – 9: Der Tele München Gruppe zuzu­rechnende Zuschauer­anteile (in Prozent)
Quelle AGF/GfK-Fernsehforschung, KEK
Die Entwick­lung der der Tele München Gruppe zuzu­rechnenden Programme zeigt die nach­
folgende Tabelle III – 9. Bis zum Jahr 2004 zählten dazu auf­grund der gesell­schaft­lichen Ver­flech­
tung auch die der EM.TV AG (inzwischen umfirmiert in Constantin Medien AG) zuzu­rechnenden
Programme Junior373 und DSF (ab 2003). Mit der Rück­veräuße­rung der Tele-München-Anteile an
Dr. Herbert Kloiber durch die EM.TV AG Anfang 2005 sind diese Programme nicht mehr der Tele
München Gruppe zuzu­rechnen.
Im Jahr 2007 hat die Tele München Gruppe das österreichi­sche Fernsehprogramm ATV, an
dem es zuvor 42 % der Anteile der Ver­anstalterin hielt, komplett über­nommen (99,8 %). In der
373
Die Constantin Medien AG hat ihre Beteili­gung an Junior zwischen­zeit­lich an Studio 100 ver­kauft (siehe unter Kapitel III
1.2.4.1).
­
Bundesweites Fernsehen
104
Spitze er­reicht ATV Tages­reichweiten von bis zu 13,6 %, das ent­spricht über einer Million Zu­
schauern täglich.374 Ihre Beteili­gung an der europäi­schen TV- und Hörfunk-Sendergruppe SBS
Broad­casting hat sie hingegen ver­äußert.
1.2.3.2
Weitere Geschäfts­bereiche
Die Tele München Gruppe ist ein Ver­bund von Medien­unternehmen (Tele München Distribu­tion,
Concorde Film­verleih, Concorde Home Entertainment, CTM Concept‑TV & Merchandising, Clasart
Film, Clasart Television, Clasart Classic, Prisma Entertainment Produc­tion) mit den Kerngeschäfts­
bereichen Filmproduk­tion, Lizenzhandel, Kino- und Video­auswer­tung, Kinobetrieb sowie Merchan­
dising. Die Tele München Gruppe gilt als größter Rechtehändler Deutschlands.
Lizenzhandel
Kerngeschäft der Tele München Gruppe ist der Programm­handel (Tele München Distribu­tion). Nach der Insolvenz der Kirch­Gruppe wird die Tele München Gruppe als größter deutscher Lizenz­
händler ein­geschätzt (vgl. Kapitel III 2.2.1.1.4).375 Sie ver­fügt nach eigenen Angaben über eine
Film­bibliothek von über 5.000 Spielfilmen, Fernsehfilmen und Miniserien, mehr als 7.000 Serien­
episoden und 2.500 halbstündigen Zeichen­trickepisoden. Partner­schaften mit den Hollywood
Major Studios Warner Bros., Universal, Paramount, Sony, Columbia und MGM sowie mit weiteren
internationalen Produzenten und Fernsehsendern wie BBC, Powercorp International oder Content
Film in Großbritannien, Canwest in Kanada, UGC, Gaumont und AB Productions in Frank­reich,
Mediaset in Italien, D’Ocon in Spanien, Village Roadshow in Australien und Toho Towa in Japan
sichern den Programm­bestand der Unternehmens­gruppe.376 Nach Presseberichten konnte die Tele
München Gruppe im Jahr 2007 eben­falls mit den Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc. (MGM) einen
lang­fristigen TV‑Lizenz­vertrag ab­schließen377. Im Jahr 2008 wurde im Geschäfts­bereich Lizenz­
handel ein Umsatz von 176 Mio. Euro (bei einem Konzernumsatz von insgesamt 283 Mio. Euro)
er­reicht.378 Im Zuge der zunehmenden Internationalisie­rung des Lizenzhandels wurde 2008 mit
TMG International ein eigener Welt­vertrieb gegründet, dessen Programm­katalog mehr als 150 Titel
umfasst.
Produk­tion
Unter dem Label Clasart werden die gesamten Produktions- und Koproduktions­aktivitäten der
Tele München Gruppe zusammen­gefasst. Hierzu zählt neben Kinofilmen („Rosen­straße“, „Solo­
album“; Clasart Film), Konzertaufzeich­nungen (Clasart Classic) und Roman­verfil­mungen (Rosa­munde
Pilcher, Clasart Television) für das Fernsehen die Division Prisma Entertainment, die sich auf „Enter­
tainment-, Infotainment- und Dokutainment-Formate“ (u. a. „Frauentausch“, „Cinema TV“) spezia­
lisiert hat.
Ver­trieb
Die Kino­auswer­tung von Filmrechten erfolgt durch die Concorde Film­verleih GmbH. Im Kino­
bereich ist die Dr. Kloiber Ver­mögens­verwaltungs­gesell­schaft mbH & Co. Beteiligungs KG mit einem
Anteil an den Stimm­rechten in Höhe von 69,32 % größte Aktionärin der Multiplex-Kinobetreiber
374
375
376
377
378
Pressemittei­lung der Tele München Gruppe vom 25. 06. 2009.
Vgl. z. B. Broadcast Magazine 07/2005, S. 39; SZ vom 18. 08. 2005.
Vgl. Unternehmens­darstel­lung unter http://www.tmg.de/tmg/index.‌php?StoryID=​64 (Stand: 7/2009).
Digitalmagazin vom 29. 06. 2007, S. 7.
Pressemittei­lung der Tele München Gruppe vom 25. 06. 2009.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
105
CinemaxX AG379. Mit Directors’-Dealings-Mittei­lung vom 01. 10. 2009 hat die Dr. Kloiber KG den
Kauf von weiteren 40.000 Aktien am 25. 09. 2009 an­gezeigt. CinemaxX ist mit 36 Multiplex-Centern
und 10 tradi­tionellen Filmtheatern der zweit­größte Kinobetreiber in Deutschland.380 An der Cine­
Media Film AG (Dienst­leis­tungen für das Kino und Fernsehen/Post­produk­tion) ist die Tele-München
Fernseh-GmbH & Co. Produktions­gesell­schaft in Höhe von 59,28 % beteiligt.
Im Bereich der Video- und DVD-Auswer­tung ist die Concorde Home Entertainment GmbH tätig. Ihr Programm­bestand wird kontinuier­lich durch die Concorde Film­verleih GmbH er­weitert. Das
auf Kinder­unterhal­tung aus­gerichtete Internetangebot „Concolino“ der Concorde Home Enter­tain­
ment GmbH informiert über neue Kinderfilme und bietet Online-Spiele an. Die CTM Concept
TV & Merchandising über­nimmt die Auswer­tung der Merchandising-Rechte mit Schwerpunkt
Kinder- und Familien­unterhal­tung.
Darüber hinaus hat die Tele München Gruppe mit der On Demand Group Ltd., einer 100 %igen
Tochter­gesell­schaft von SeaChange International, Inc., das Gemeinschafts­unternehmen On Demand
Deutschland GmbH & Co. KG gegründet, das die Einrich­tung von On‑Demand- und Pay-per-ViewAngeboten auf ver­schiedenen Platt­formen im deutsch­sprachigen europäi­schen Raum betreibt.
1.2.4
Constantin Medien AG
Die Constantin Medien AG, ehemals EM.Sport Media AG, ist eine börsen­notierte Aktien­gesell­
schaft. Im Jahr 2008 er­zielte sie einen Konzernumsatz von 384,6 Mio. Euro; davon wurden
217,7 Mio. Euro im Segment Sport und 147,9 Mio. Mio. Euro im Segment Film er­wirtschaftet. 18,9 Mio. Euro wurden im Bereich Sport- und Event-Marketing und 0,1 Mio. Euro in sonstigen
Geschäfts­bereichen erzielt.381
1.2.4.1
Beteiligungs­verhältnisse und Ver­anstalter­beteili­gungen
Nach umfassenden Umstrukturie­rungen ist die Constantin Medien AG aus der EM.TV AG hervor­
gegangen. Mit Haupt­versammlungs­beschluss vom 29. 01. 2009 wurde die EM.Sport Media AG in
Constantin Medien AG umbenannt. Die EM.Sport Media AG ihrer­seits wurde im Jahr 2007 von der
ehemaligen EM.TV AG in die EM.Sport Media AG umbenannt. Die EM.TV AG ging aus der vor­
maligen EM.TV & Merchandising AG im Jahr 2004 hervor. Das ehemals als EM.TV AG bezeichnete
Unternehmens­geflecht ist daher in dieser Form nicht mehr als Unternehmens­gruppie­rung vor­
handen.382
Die Constantin Medien AG hält über ihre 100 %ige Zwischen­gesell­schaft EM.Sport GmbH sämt­
­liche Anteile an der Ver­anstalterin von DSF383 und DSF-digital384, der DSF Deutsches Sport­Fernsehen
GmbH. Letztere ist wiederum alleinige Anteilseignerin der DSF Internet GmbH, die das IPTV-Pro­
gramm DSF-TV ver­anstaltet. Darüber hinaus hält sie auch sämt­liche Anteile an der PLAZAMEDIA
GmbH TV- und Film-Produk­tion, die alleinige Gesellschafterin der MUC Media GmbH ist, die ihrer­
379
380
381
382
383
384
Vgl. Mittei­lung nach § 15a WpHG der Dr. Kloiber KG vom 13. 08. 2009 („Directors’-Dealings-Mittei­lung“) sowie Handels­
blatt vom 13. 08. 2009; vgl. ebenso Übersicht auf www.finanzen100.de/aktien/cinemaxx-wkn-508570_H1189646186_​
81222/unternehmen.‌html (Stand: 10/2009).
Vgl. www.cinemaxx.‌de (Stand: 10/2009).
Geschäfts­bericht der EM.Sport Media AG 2008, S. 3.
Vgl. Konzentrations­bericht der KEK 2007, S. 96.
Im November 2009 kündigte die Constantin Medien AG eine Neu­ausrich­tung des Senders DSF an. In diesem Zusam­
men­hang soll das Programm in Sport.1, den Namen des bereits existierenden Internetportals der Ver­anstalterin, um­
benannt werden; SZ vom 12. 11. 2009.
Das Programm ist bislang noch nicht auf Sendung (Stand: 11/2009).
­
Bundesweites Fernsehen
106
seits das genehmigte, aber bislang noch nicht aus­gestrahlte Sparten­programm erotic chillout ver­
anstaltet.
Constantin Medien hält darüber hinaus sämt­liche Anteile der Constantin Sport Medien GmbH,
die das Sparten­programm LIGAtotal! ver­anstaltet, das über die von der Deutschen Telekom AG
betriebene IPTV-Platt­form „T‑Home Entertain“ sowie das Mobilfunknetz der T‑Mobile Deutschland
GmbH ver­breitet wird. Bei LIGAtotal! handelt es sich um ein deutsch­sprachiges Sportsparten­pro­
gramm mit dem allein programm­bestimmenden Inhalt „Fußball der Bundes­liga und der 2. Bundes­
liga“. Die audiovisuellen Ver­wertungs­rechte für das Programm mit Fußballspielen der Bundes­liga
und der 2. Bundes­liga stammen aus einer Sublizenz der Deutschen Telekom AG für die Ver­wer­
tungs­pakete „IPTV“ und „Mobile“ und er­lauben auf nicht exklusiver Basis die lineare Ver­brei­tung. Die DTAG hat ihrer­seits diese und andere Ver­wertungs­rechte von der DFL Deutsche Fußball Liga
GmbH (DFL) mit dem Recht zur Unterlizenzie­rung nach der DFL-Ausschrei­bung vom 31. 10. 2008
er­worben (vgl. Kapitel III 2.2.1.3).
Bereits im Jahr 2005 hat die Constantin Medien AG (damals noch unter dem Namen EM.TV
Media AG firmierend) ihre 45 %ige Beteili­gung an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produk­
tions­gesell­schaft, die ihrer­seits an den Ver­anstaltern der Programme Tele 5 und RTL II beteiligt ist,
auf­gegeben.385 Daneben hat die Constantin Medien AG (eben­falls noch unter dem Namen EM.Sport
Media AG firmierend) im Jahr 2008 auch ihre Beteili­gung an der Ver­anstalterin des Unterhaltungs­
sparten­programms Junior, der Junior TV GmbH & Co. KG, und an der im Bereich des welt­weiten
Programm­rechtehandels, Merchandising und Home Entertainment tätigen EM.Entertainment GmbH
sowie deren Koproduktions­gesell­schaften an die Studio 100 GmbH, eine 100 %ige Tochter­gesell­
schaft des belgischen Medien­unternehmens Studio 100 N. V., ver­äußert.386
Bei der Constantin Medien AG bestehen die in Tabelle III – 10 gezeigten Kapital- und Stimm­
rechts­anteile.
Mit den von Highlight gehaltenen Aktien an der Constantin Medien AG sind gemäß § 71 b
i. V. m. § 71 d Satz 4 AktG keine Stimm­rechte ver­bunden. Die von Highlight gehaltenen Aktien
werden wie eigene Aktien der Constantin Medien AG behandelt. Hierdurch erhöhen sich die
Stimm­­rechts­anteile der übrigen Aktionäre.
Größte Aktionärin von Constantin Medien ist mit 18,7 % der Kapital- und 20,1 % der Stimm­
rechts­anteile die KF 15 GmbH & Co. KG („KF 15“). An KF 15 und an ihrer Komplementärin, der
KF 15 Ver­waltungs GmbH, sind jeweils zu 50 % Ruth Kirch und Dr. Dieter Hahn beteiligt. Ruth
Kirch ist die Ehefrau von Dr. Leo Kirch, der ehemals den Film- und Fernsehkonzern der Kirch­
Kapital­anteile
Stimm­rechte
18,7 %
20,1 %
Erwin Conradi
6,7 %
7,3 %
MarCap Overseas Master Fund L. P. (und eine weitere
Fonds­gesell­schaft der MarCap-Gruppe)
5,1 %
5,5 %
Bernhard Burgener
5,1 %
5,4 %
eigene Anteile und über Highlight Communications AG
­ ehaltene Anteile
g
7,1 %
     –
57,3 %
61,7 %
KF 15 GmbH & Co. KG
Streubesitz
Tabelle III – 10: Kapital- und Stimm­rechts­anteile der Constantin Medien AG
385
386
Beschluss der KEK vom 18. 02. 2005 i. S. TM‑TV, Az.: KEK 253.
Beschluss der KEK vom 08. 07. 2008 i. S. Junior.TV, Az.: KEK 504; siehe Kapitel III 2.2.1.2.4.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
107
Gruppe kontrollierte. Die Kirch­Gruppe wurde 2002 insolvenzbedingt zerschlagen und die Fernseh­
beteili­gungen und das Filmrechte­vermögen ver­äußert. Dr. Leo Kirch und Dr. Dieter Hahn sind
Geschäfts­führer der KF 15 Ver­waltungs GmbH. Dr. Dieter Hahn war innerhalb der Kirch­Gruppe
u. a. als Geschäfts­führer von DSF, im Bereich des Sportrechtehandels und in der Geschäfts­führung
der Kirch­Gruppe tätig. Die KF 15 GmbH & Co. KG ist mehr­heit­lich an der audio-bar GmbH beteiligt,
die u. a. Dienst­leis­tungen in den Bereichen Internet (Podcasts, Streaming, Downloads, IPTV) und
Mobile Entertainment (Klingeltöne, Musiktracks, MMS) anbietet. Dr. Dieter Hahn ist darüber hinaus
auch Aufsichts­rats­mitglied der Constantin Medien.
Die Agentur Sirius, eine Tochter­gesell­schaft der KF 15, hatte sich auf die Ausschrei­bung der
DFL vom 09. 10. 2007 über Inlands­vermark­tung der TV‑Rechte der Fußball-Bundes­liga für die
Saisons 2009/2010 bis 2012/13 beworben. Nach dem beabsichtigten Ver­marktungs­modell sollte
Sirius die Berichte für das Bezahlfernsehen selbst produzieren. DFL und Sirius wollten hierfür über
ein Gemeinschafts­unternehmen einen Bundes­liga‑TV-Sender betreiben, auf dem die Live- und
Highlight-Berichterstat­tung zu sehen sein sollte, und dessen Einspei­sung Pay‑TV-Anbieter bzw. Betreiber von Kabel-, DSL- oder Mobilfunknetzen anbieten. Das Bundes­kartellamt hat jedoch der
DFL mitgeteilt, dass das beabsichtigte Ver­marktungs­modell den kartell­recht­lichen Anforde­rungen
einer an­gemessenen Ver­braucher­beteili­gung in Form einer umfassenden zeitnahen HighlightBericht­erstat­tung im frei empfang­baren Fernsehen nicht genügt.387 Infolgedessen hat die DFL den
Ver­trag mit Sirius gekündigt und eine eigene Ausschrei­bung durch­geführt.388
Die in der Schweiz ansässige Highlight Communications AG ist eine börsen­notierte Aktien­
gesell­schaft, die in den Geschäfts­bereichen Film sowie Sport- und Event-Marketing aktiv ist. Bei
Highlight bestehen die folgenden Beteiligungs­verhältnisse:
Mehrheits­gesellschafterin der Highlight Communications AG mit 47,31 % der Anteile ist seit
2008 die Constantin Medien AG, die die Highlight Communications faktisch beherrscht. Daneben
halten MarCap Overseas Master Fund L. P. 8,06 %, Bernhard Burgener 3,42 % und Martin Hellstern
0,42 % der Anteile. Der Rest der Anteile befindet sich in Eigen- (1,61 %) und Streubesitz (39,18 %).
Die MarCap Investors LL. C., die über Tochter­gesell­schaften an der Constantin Medien AG und
an der Highlight Communications AG beteiligt ist, ist eine auf europäi­sche Unternehmen fokus­
sierte Invest­ment­gesell­schaft. Gründer und Vorstands­vorsitzender ist David Marcus. Seit 2008 ist
Bernhard Burgener Delegierter des Ver­waltungs­rats von Highlight. Seit dem 01. 09. 2008 ist er
auch Vorstands­vorsitzender von Constantin Medien. Ferner bekleidet er die Position des Vorstands­
vorsitzenden der Constantin Film AG und ist Präsident des Ver­waltungs­rats der T. E. A. M. Holding AG. Über seine Beteili­gung an der Highlight Communications AG (3,42 %) ist er neben seiner unmittel­
baren Beteili­gung an der Constantin Medien AG (5,1 %) auch noch mittel­bar an der Constantin
Medien AG beteiligt. Martin Hellstern ist seit 2004 Mitglied des Ver­waltungs­rats von Highlight. Ferner ist Hellstern Mitglied in den Ver­waltungs­räten der Cine­Star S. A., Lugano, Schweiz, der
Atlantic Cinema AG, Lugano, Schweiz, der Praesens Film AG, Zürich, Schweiz, der Stella-Movie S. A.,
Comano, Schweiz, und der M. H. Movie Holding AG, Glarus, Schweiz. Daneben ist Martin Hellstern
noch Präsident des Schweizeri­schen Kino-Verbandes.389
387
388
389
Pressemittei­lung und Hintergrundpapier des Bundes­kartellamts vom 24. 07. 2008. Gegen die Vorgehens­weise des Bun­
des­­kartellamtes hat die DFL Klage vor dem OLG Düsseldorf erhoben. Nach der münd­lichen Ver­hand­lung am 19. 08. 2009
hat das Gericht die Klage jedoch als unzu­lässig ab­gewiesen.
Pressemittei­lung der DFL vom 25. 09. 2008; Ergebnis der Ausschrei­bung vom 31. 10. 2008; Ver­gabe der Ver­marktungs­
rechte der Fußball­bundes­liga und 2. Fußball­bundes­liga, siehe Kapitel III 2.2.1.3.2.
Siehe im Einzelnen Beschluss der KEK vom 08. 01. 2008 und 06. 05. 2008 i. S. DSF und Junior, Az.: KEK 452/453 (-1 bis
‑4), I 3.4.2 bis 3.4.4.
­
Bundesweites Fernsehen
108
5,5* (Z)
MarCap Investors
LL.C.
Martin Hellstern
5,4*
Bernhard Burgener
Streubesitz
8,1 (Z)
0,42
3,42
39,18
Highlight Communications
AG (Eigenbesitz: 1,61 %)
0,0*
(7,1 %
Kapitalanteile)
47,31
61,7*
Streubesitz
50
20,1*
KF 15 GmbH & Co.
KG
50
7,3*
Constantin Medien AG
Ruth Kirch
Dr. Dieter Hahn
Erwin V. Conradi
100
100
EM.Sport GmbH
100
LIGAtotal!
Constantin Sport Medien
GmbH
Plazamedia GmbH TVund Film-Produktion
100
DSF
DSF-digital1
DSF Deutsches
SportFernsehen GmbH
100
DSF-TV
DSF Internet GmbH
100
erotic chillout1
MUC Media GmbH
Z: Zwischengesellschaften
ausgeklammert
*: Stimmrechte
1:
Programme sind
nicht auf Sendung
Veranstalter, dessen
Programm EM.Sport
zuzurechnen ist
Abbil­dung III – 15: Ver­anstalter­beteili­gungen und zuzu­rechnende Programme der Constantin Medien AG
Stand: 07/2009
1.2.4.2
Weitere Geschäfts­bereiche
Aufgrund der Aufstoc­kung der Anteile an der Highlight Communications AG und der damit ver­
bundenen faktischen Beherrschung („de facto Kontrolle“) über die Highlight Communications AG
wurde die Beteili­gung mit Wirkung zum 31. 07. 2008 vollkonsolidiert. Zur Verwer­tung der Video­
rechte an Eigen- und Lizenztiteln hat die Highlight Communications AG eine eigene Ver­triebs­
organisa­tion auf­gebaut. In der Schweiz und in Öster­reich erfolgt der Ver­trieb über die RainbowTochter­gesell­schaften. Der deutsche Markt wird von der 100 %igen Tochterfirma der Highlight
Communications AG, der Highlight Communications (Deutschland) GmbH, in Zusammen­arbeit mit
Paramount Entertainment bearbeitet.390 Mit der Erhöhung der Beteili­gung an Highlight baut die
Constantin Medien AG ihre Aktivitäten im Sportbereich, hierbei insbesondere im Bereich Sportund Event-Marketing, und mittel­bar auch im Unterhaltungs­bereich aus.
Sport
Zu den Beteili­gungen der Constantin Medien AG im Geschäfts­bereich Sport zählen neben DSF,
Highlight und dem auf den Sportbereich spezialisierten Produktions­unternehmen PLAZAMEDIA
auch das Online-Portal Sport.1. Der Geschäfts­bereich Sport ist der umsatz­stärkste der Constantin
Medien AG. Die Geschäfts­anteile der 100 %igen Tochter­gesell­schaft Creations Club GmbH, die
in den vier Geschäfts­bereichen Promo­tion, Art Direc­tion, Formate und Advertising tätig ist, hat
Constantin Medien an die Sky Deutschland AG mit wirtschaft­licher Wirkung zum Ablauf des
390
Geschäfts­bericht der Highlight Communications AG 2008, S. 27.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
109
30. 06. 2009 über­tragen.391 Im Jahr 2008 wurde die AdImpulse Media AG gegründet, die eine
100 %ige Tochter­gesell­schaft der EM.Sport GmbH ist und zu deren Kunden u. a. das Online-Portal
Sport.1 zählt.
Das Online-Portal Sport.1 erzielte nach Erhebun­gen der Informations­gemein­schaft zur Fest­
stel­lung der Ver­brei­tung von Werbeträgern e. V. (IVW) im September 2009 über 26 Mio. Visits
(Besuche) und 166,9 Mio. Page­Impressions (Seiten­aufrufe).392
Die PLAZAMEDIA TV & Film Produk­tion GmbH, eine 100 %ige Tochter­gesell­schaft der Con­
stantin Medien AG, bezeichnet sich als führenden Sport‑TV-Produzenten in Deutschland. Sie pro­
du­ziert für DSF Sendun­gen, u. a. zu Spielen der UEFA-Champions-League und des UEFA-Cup,
Formel‑1-Rennen, Partien der deutschen Handball-, Eishockey- und Basketball-Bundes­liga, Box­
wett­kämpfen, Tennisturnieren und Olympischen Spielen. Die Produk­tion des Basissignals für die
Fußball-Bundes­liga ab der Spielzeit 2006/2007 hat die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH an ihre
100 %ige Tochter­gesell­schaft Sportcast GmbH ver­geben. Für das bisherige IPTV-Angebot „Bundes­
liga auf Premiere powered by T‑Home“ war die PLAZAMEDIA TV & Film Produk­tion GmbH der
Produktions­partner. Die PLAZAMEDIA TV & Film Produk­tion GmbH ist darüber hinaus als Pro­du­
zentin von Comedy- und Game-Shows tätig. In den PLAZAMEDIA-Studios werden u. a. Studio­
formate für Sat.1, RTL II, Super RTL, Tele 5 und 9Live sowie die Konferenz­kanäle von Sky Deutsch­
land hergestellt. Im Bereich Neue Medien liefert PLAZAMEDIA TV & Film Produk­tion GmbH
19 Ver­einen, und damit mehr als die Hälfte aller Fußball-Bundes­liga-Vereine, die Bewegtbildinhalte
für das jeweilige online aus­gestrahlte Ver­eins‑TV.393
Film
Der Geschäfts­bereich Film umfasst die Aktivitäten des Film­verleih- und Produktions­unternehmens
Constantin Film AG, an der die Highlight Communications AG in Höhe von 97,83 % beteiligt
ist394, deren Tochter­gesell­schaften sowie die Tätig­keiten der Highlight-Tochter­gesell­schaft Rainbow
Home Entertainment. Die Constantin-Gruppe ist nach eigenen Angaben der bedeutendste un­
abhängige deutsche Hersteller und Ver­leiher von Kino-, Video-/DVD- und Fernsehfilmen.395 Die
Constantin Film AG ist sowohl im Bereich der Produk­tion und Herstel­lung von Filmen als auch bei
der Auswer­tung eigen­produzierter oder er­worbener Filmrechte in den Bereichen Kino, Video/
DVD und Fernsehen tätig. Die eigen­produzierten Filme werden dabei welt­weit ver­marktet, während
die Fremdproduk­tionen im Wesent­lichen im deutsch­sprachigen Raum ver­trieben werden. Darüber
hinaus er­stellt die Constantin-Gruppe fiktionale sowie nonfiktionale Produkte für Fernsehsender.
Sport- und Event-Marketing
In die Geschäfts­bereiche Sport- und Event-Marketing fallen insbesondere die Aktivitäten der TEAM
Holding AG, an der die Highlight Communications AG eine Beteili­gung von 80 % hält. Die TeamGruppe ver­marktet u. a. seit 1992 im Auftrag der UEFA die Fernseh­übertragungs­rechte an der
UEFA Champions League und hält die Marketingrechte am „Eurovision Song Contest“ und den
Wiener Philharmonikern.
Die Constantin Medien AG ist in Höhe von 15 % an der WIGE MEDIA AG beteiligt, die Sport-,
Musik, Show- und Kulturevents realisiert.396 2008 wurde die Sportrechteagentur TRIDEM SPORTS AG
gegründet, die sich auf die internationale Ver­mark­tung von Sportrechten, vor allem außerhalb
391
392
393
394
395
396
Pressemittei­lung der Constantin Medien AG vom 08. 06. 2009.
IVW Online-Nutzungs­daten, http://www.ivwonline.de/ausweisung2/search/ausweisung.‌php (Stand: 10/2009).
Geschäfts­bericht der EM.Sport Media AG 2007, S. 33.
Angaben unter www.constantin-film.‌de (Stand der Angaben: 14. 11. 2008).
Geschäfts­bericht der EM.Sport Media AG 2008, S. 26.
Geschäfts­bericht der EM.Sport Media AG 2008, S. 38.
­
Bundesweites Fernsehen
110
des Fußball­bereichs, spezialisiert. Die Anteile der TRIDEM SPORTS AG halten die Constantin
Medien AG zu 80 % und Christian Pirzer zu 20 %.397
1.2.5
The Walt Disney Company
The Walt Disney Company (Disney) ist mit einem Jahres­umsatz von 37,8 Mrd. US‑Dollar im Jahr
2008 (2007: 35,5 Mrd. US‑Dollar)398 hinter Time Warner der zweit­größte Medien- und Unterhal­
tungs­konzern der Welt. Das ver­tikal integrierte Unternehmen betreibt Radio- und Fernsehsender,
produziert und ver­treibt Programminhalte, Fernseh- und Kinofilme, ist in der Entwick­lung von
Videospielen aktiv, bietet Mobilfunk­dienste an und unter­hält Freizeitparks.
Disney ist vor allem für seine Zeichen­trick- und Animations­filme sowie die mit den Filmen
oder fiktionalen Spielhand­lungen eng ver­bundenen Figuren, wie z. B. Micky Maus, bekannt. Die
Kerngeschäfts­bereiche sind von diesen weltbekannten Cartoon-Figuren, Zeichen­trick- bzw. Anima­
tions­filmen und Realfilmen geprägt. Die von den Medien­inhalten aus­gehende Wertschöpfungs­
kette deckt Disney vollumfäng­lich ab: Die Ver­triebs­kanäle des Konzerns reichen neben den Fern­
seh­sendern und der damit eng ver­bundenen Video- und DVD-Verwer­tung über Online-Dienste
und Videospiele bis hin zu Freizeitparks. Disneys Marken werden lizenziert und Konsumgüter unter
diesen Marken ver­trieben. Das Unternehmen tritt welt­weit als Anbieter seiner rund um DisneyMarken auf­gebauten Filme, Fernsehprogramme und Printprodukte auf. Dabei stimmt Disney im
Rahmen einer internationalen Unternehmens­strategie die Aufmachung, die Präsenta­tion, den Inhalt
und die Qualität der Disney-Produkte aufeinander ab und gestaltet diese annähernd gleich (Cor­
porate Design). An jedem Standort sollen die Kunden sich darauf ver­lassen können, dass unter
dem Marken­zeichen von Disney die disney-typischen Inhalte und Qualitäten an­geboten werden.399
Für seine Aktivitäten in Deutschland führt Disney die Umsätze nicht gesondert auf. Sie resultie­
ren zum Beispiel aus dem Handel mit Disney-Marken, Einnahmen in Verbin­dung mit der Ausstrah­
lung der deutschen Disney-Sender (siehe dazu nachfolgend unter Punkt 1.2.5.1), den Fernsehbetei­
li­gungen an Super RTL und RTL II und dem Handel mit Filmen und Fernsehprogrammen.
Gesamtumsatz in Mio. US‑Dollar
nach Regionen in %¹⁾
USA und Kanada
Europa (einschl. Deutschland)
Asien, Pazifikregion
Lateinamerika und andere
nach Geschäfts­bereichen in %¹⁾
Media Networks (Fernsehen, Radio, ABC, ESPN, Disney Channel,
Fox Kids/JETIX u. a.)
Parks and Resorts (Disneyland, Tourismus)
Studio Entertainment (Film-/Fernsehproduktion: Walt Disney Pictures,
Buena Vista, Touchstone Pictures u. a.)
Consumer Products (Disney-Lizenzen, Handel mit Disney-Produkten)
2008
2007
2006
37.843
35.510
33.747
75
18
5
2
77
16
5
2
77
16
6
2
43
43
42
30
19
30
21
29
22
8
6
6
1) gerundet, daher Summe zum Teil ungleich 100 %
Tabelle III – 11: Umsätze von Disney und Anteile der Regionen und Geschäfts­bereiche an Gesamtumsätzen
von 2006 bis 2008
Quelle: Gechäfts­bericht The Walt Disney Company 2008, S. 57 f.
397
398
399
Geschäfts­bericht der EM.Sport Media AG 2008, S. 39.
Siehe zu den Umsätzen auch Tabelle III – 11.
Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medien­branche, 2005, S. 443 ff.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
1.2.5.1
111
Ver­anstalter­beteili­gungen in Deutschland
Im bundes­weit ver­brei­teten Fernsehen hält Walt Disney mittel­bar sämt­liche Anteile an der The
Walt Disney Company (Germany) GmbH, welche die Pay‑TV-Kinderprogramme Disney Channel,
Toon Disney, Playhouse Disney und Disney XD400 (vormals JETIX) ver­anstaltet. Ferner ist Walt
Disney mittel­bar in Höhe von 37,5 % der Anteile an der A&E Television Networks, New York, USA,
beteiligt, einem Gemeinschafts­unternehmen mit NBC Universal, Inc. und The Hearst Corpora­tion.401
Deren 100 %ige Tochter­gesell­schaft The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG ver­anstaltet
die Pay‑TV-Sparten­programme History und The Biography Channel und hält eine Zulas­sung für
das bisher noch nicht auf Sendung gegangene Programm Crime & Investiga­tion Network.
Im Bereich des frei empfang­baren Fernsehens hat Walt Disney zusammen mit der damaligen
CLT-UFA (heute RTL Group) 1995 den Fernsehsender Super RTL gegründet. An der Ver­anstalterin
des Programms, der RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG, hält Disney über die Tochter­gesell­
schaft Buena Vista International Television Invest­ments, Inc. 50 % der Anteile.402 Super RTL ist mit
einem von Disney-Produkten geprägten Programm in der Zielgruppe der Kinder (drei bis 13 Jahren)
Markt­führer.403 Walt Disney ist zudem mittel­bar zu 50 % an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medien­beteili­gung KG beteiligt, die ihrer­seits 31,5 % der Anteile an der RTL 2 Fernsehen GmbH &
Co. KG hält, der Ver­anstalterin des Vollprogramms RTL II.404
Die RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG hält zudem seit 2005 eine Zulas­sung für das Pro­
gramm Toggolino TV (Zielgruppe: Vorschul­kinder). Das Programm ist jedoch bislang nicht auf
Sendung.405 Unter der Marke Toggolino wird bereits vor­mittags im Programm von Super RTL eine
Programm­schiene für Vorschul­kinder aus­gestrahlt. Der Toggolino Club bietet daneben ein werbe­
freies, kosten­pflichtiges Online-Angebot für drei- bis sechs­jährige Kinder.406 Der Toggolino Club
stand im Zusammen­hang mit dem Streit um die Prüfung und Genehmi­gung des kosten­losen
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Super RTL
RTL II
2,7
4,7
2,7
4,9
2,8
4,2
2,6
3,8
2,6
3,9
2,4
3,8
2,4
3,9
S Disney zuzu­rechnende
Programme
7,4
7,6
7,0
6,4
6,5
6,2
6,3
Für die Programme Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney, Disney XD (vormals JETIX), History, Crime & Investiga­tion und
The Biography Channel werden keine gesonderten Zuschauer­anteile aus­gewiesen.
Tabelle III – 12: Der The Walt Disney Company zuzu­rechnende Zuschauer­anteile (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK
400
401
402
403
404
405
406
Disney hat im Dezember 2008 über Tochter­gesell­schaften zunächst die Beteili­gung an der Jetix Europe N. V. auf über
99 % aus­gebaut (The Walt Disney Company, SEC Form 10‑Q für das 3. Quartal 2009, S. 7) und diese im Februar 2009
schließ­lich vollständig über­nommen. Das Programm JETIX wurde in der Folge in Disney XD umbenannt und dessen
Veranstaltung auf die The Walt Disney Company (Germany) GmbH übertragen (Beschluss der KEK vom 12. 01. 2010, Az.:
KEK 586).
Vgl. zum Gemeinschafts­unternehmen AETN ausführ­lich Beschluss der KEK vom 12. 10. 2004 i. S. History Channel, Az.:
KEK 235, I 3.2.1 und III 2.1.3; zu „Crime & Investiga­tion Network“ und „The Biography Channel“ siehe Beschluss der KEK
vom 07. 11. 2006, Az.: KEK 367/368.
Vgl. Abbil­dung III – 6.
Siehe Kapitel III 2.2.1.2.1.
Aufgrund der gemeinsamen Beherrschung der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medien­beteili­gung KG durch die
Disney-Tochter ABC Cable and International Broadcast Worldwide Holdings, Inc. und die Tele-München FernsehGmbH & Co. Produktions­gesell­schaft wird Disney das Programm RTL II gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 RStV bzw. § 28 Abs. 1
Satz 2 und 4 RStV zu­gerechnet; vgl. bereits Beschluss der KEK vom 13. 08. 2002 i. S. RTL II, Az.: KEK 151, zuletzt bestätigt
durch Beschluss der KEK vom 08. 12. 2009 i. S. Super RTL, Az.: KEK 591/592.
Stand: 12/2009.
www.toggolino.‌de (Stand: 12/2009).
­
Bundesweites Fernsehen
112
The Walt Disney
Company, Inc.
ESPN Classic**
(80 % über ESPN, Inc.)
ESPN Classic Sport Ltd.
100
ESPN America**
Disney Enterprises,
Inc., Delaware/USA
ESPN (Europe,
Middle East, Africa) Ltd.
100 (Z)
ABC Cable and
International
Broadcast Worldwide Holdings, Inc.
100
Buena Vista International (BVI) Television Investments,
Inc.
50
Tele-München Fernseh-GmbH & Co.
Medienbeteiligung
KG
100 (Z)
Wedco Participations
(Luxembourg) SCA
100
Hammersmith
Enterprises Ltd.
100
50
31,5
Super RTL
RTL II
RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG
RTL 2 Fernsehen
GmbH & Co. KG
Walt Disney
International Ltd.
100
ABC Family
Worldwide, Inc.,
USA
100
BVS
Entertainment,
Inc.
Jetix Europe N.V.,
Niederlande
100 (Z)
The Walt Disney
Company Ltd.
Disney/ABC
International
Television, Inc.
37,5
A&E Television
Networks
(AETN)
> 99
100
Disney
Cinemagic**
Disney
Cinemagic HD**
100 (Z)
JETIX Europe
GmbH
(vormals Veranstalter
von JETIX)
50 (Z)
History
The Biography
Channel
Crime &
Investigation
Network*
The History Channel
(Germany) GmbH &
Co. KG
100
Disney Channel
Toon Disney
Veranstalter, dessen Programm
Disney zuzurechnen ist
*: zurzeit noch nicht auf Sendung
**: aufgrund von Lizenzen des OFCOM
veranstaltete, in Deutschland empfangbare
Programme
Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert
Toon Disney +1
Playhouse
Disney
Disney XD
(vormals Jetix)
The Walt Disney
Company (Germany)
GmbH
Abbil­dung III – 16: Ver­anstalter­beteili­gungen und zuzu­rechnende Programme der Walt Disney Company im
bundes­weiten Fernsehen
Stand: 11/2009
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
113
Online-Angebots Kikaninchen.‌de des Kinderkanals (Ki.KA) von ARD und ZDF im Rahmen des vom
MDR-Rundfunkrat durch­geführten Drei-Stufen-Tests.407
Außer an den genannten Fernseh­veranstaltern ist Disney u. a. an den in Deutschland tätigen
Unternehmen Buena Vista Home Entertainment GmbH (Ver­mark­tung und Ver­kauf von Home
Videos und DVDs), Buena Vista International (Germany) GmbH (Ver­trieb und Lizenzie­rung von
Kinofilmen an Kinobetreiber) und Buena Vista International Film Produc­tion (Germany) GmbH
(Koproduk­tion von deutschen Filmen) beteiligt.
1.2.5.2
Beteiligungs­verhältnisse
The Walt Disney Company ist eine Publikums­gesell­schaft mit Sitz in Burbank, New York, USA. Der
Anteils­besitz ist breit gestreut. Größter Anteilseigner ist der Apple-Gründer Steve Jobs mit einer
Be­tei­li­gung von rund 7,4 %, gefolgt von der Invest­ment­gesell­schaft Fidelity Management Research
mit rund 5 % der Anteile.408 Alle weiteren Beteili­gungen liegen unter 5 %.409 Steve Jobs hat seit
der Über­nahme von Pixar durch Disney im Jahr 2006 einen Sitz im Aufsichts­rat (Board of Directors)
von Disney.410
1.2.5.3
Geschäfts­bereiche
Die vier Haupt­geschäfts­bereiche von Disney sind Media Networks (Fernsehen, Radio, Video,
Internet, Angebote von Online-Inhalten und diesbezüg­liche Lizenzen), Studio Entertainment
(Film- und Fernsehproduk­tion sowie Rechtehandel), Parks & Resorts (Freizeit- und Ver­gnügungs­
parks, Hotels, Tourismus) und Consumer Products (Lizenzie­rung von Disneymarken und Rechten
an den Charakteren, Zeichen­produkten und Geschichten von Disney, Merchandising, The Disney
Store, Bücher, Magazine, Computersoftware-Artikel).411
Media Networks
Der Bereich Media Networks setzt sich im Wesent­lichen aus der Disney-ABC Television Group, den
mit dieser ver­bundenen ABC-Fernsehsendern und der ESPN, Inc. zusammen. Unter der DisneyABC Television Group sind im Fernsehbereich sämt­liche Unterhaltungs- und Nachrichten­sender
von Disney gebündelt. Dazu zählen das Programm ABC, die welt­weiten Aktivitäten um die DisneyKinderprogramme Disney Channel und dessen Schwestersender Playhouse Disney, Toon Disney
und Disney XD sowie die Programme ABC Family und SOAPnet. Hinsicht­lich der Zuschauer­anteile
(Zuschauer ab 18 Jahren, im Jahres­durchschnitt 2008/2009) ist ABC (7 %), neben CBS (8 %), NBC
(7 %) und FOX (5 %), einer der führenden Sender der USA.412 ABC hat mit 233 lokalen Sendern
Angliederungs­vereinba­rungen getroffen und er­reicht somit rund 99 % aller US‑Fernseh­haus­halte.413
407
408
409
410
411
412
413
Vgl. z. B. Artikel in epd medien Nr. 75 vom 23. 09. 2009, „MDR-Rundfunkrat genehmigt Internetangebot für Vorschüler“;
www.faz.‌net, Artikel vom 13. 03. 2009, „Es ist abzu­sehen, dass das schiefläuft“; Stellung­nahme der Medien­gruppe RTL
Deutschland zum Drei-Stufen-Test des MDR zum Angebot „kikaninchen.‌de“, abruf­bar unter www.mediengruppe-rtl.
de/‌de/pub/stellungnahmen_medienpolitik /stellungnahme_angebot_ kikanin.‌cfm (Stand: 12/2009).
finance.aol.com/quotes/the-walt-disney-company/dis/nys (Stand: 08. 01. 2010).
Zu den Beteiligungs­verhältnissen bei Disney vgl. auch zuletzt Beschluss der KEK vom 08. 12. 2009 i. S. Super RTL, Az.:
KEK 591/592.
Geschäfts­bericht The Walt Disney Company 2008, S. 100.
Geschäfts­bericht The Walt Disney Company 2008, S. 76 ff.
IP Deutschland, Television 2009, International Key Facts, S. 476 (dort angegebene Quelle: Nielsen Media Research).
Stand: 09/2008; The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 30.
114
­
Bundesweites Fernsehen
ABC betreibt zudem zehn lokale Fernsehsender.414 Eben­falls zur ABC Television Group gehören das
Produktions­unternehmen ABC Studios sowie die Ver­marktungs­unternehmen Disney-ABC Domestic
Television und Disney-ABC-ESPN Television. Die Disney-ABC Television Group hält eine Beteili­gung
in Höhe von 37,5 % an der A&E Television Networks (AETN), einem Gemeinschafts­unternehmen
von Disney, der The Hearst Corpora­tion (eben­falls 37,5 %) und NBC Universal (25 %). Zu AETN
gehören die Programme A&E, History415, History International, Bio416 und Crime & Investiga­tion
Network, die jeweils auch international aus­gestrahlt werden417, sowie die Produktions­sparte A&E
Indie­Films (Produk­tion von Dokumenta­tionen) und die AETN Konsumgütersparte (z. B. DVD-Ver­
trieb).418 AETN hat 2009 zudem sämt­liche Anteile an der Lifetime Entertainment Services, LLC mit
den Programmen Lifetime Television und Lifetime Movie Network über­nommen, bis dahin ein
Joint Venture von Disney und der The Hearst Corpora­tion.419
ESPN, Inc. ver­anstaltet die Sportprogramme ESPN420, ESPN2, ESPN Classic, ESPNEWS, ESPN
Deportes (Programm in spanischer Sprache), ESPNU (college sports) und ESPN America. ESPN ver­
anstaltet zudem fünf Programme in HD (ESPN HD, ESPN2 HD, ESPNEWS HD, ESPNU HD und ESPN
Australia). ESPN liefert Sportbeiträge für die Programme von ABC Television Network, die unter
der Marke ESPN in ABC aus­gestrahlt werden. An ESPN hält die ABC, Inc. 80 % der Anteile. Die
rest­lichen 20 % werden von der The Hearst Corpora­tion gehalten.421 Anfang 2007 hat ESPN den
Konkurrenten NASN422 über­nommen, der exklusiv nordamerikani­sche Sport-Events423 nach Europa,
Nordafrika und in den Nahen Osten über­trägt.424 Das Programm wird seit 01. 02. 2009 unter dem
Namen ESPN America ver­anstaltet und ist auch in Deutschland empfang­bar.
Disney hat Anfang 2009 über Tochter­unternehmen die Jetix Europe N. V. vollständig über­nom­
men.425 Die Jetix Europe N. V. ist eines der größten paneuropäi­schen Unternehmen im Bereich
Kinderprogramm: Tochter­unternehmen der Jetix Europe N. V. ver­sorgen über 95 Sender in Europa
und dem Mittleren Osten mit Pay‑TV-Kinderprogrammen. Nach eigenen Angaben ver­anstaltet
Jetix Programme in 58 Ländern und er­reicht damit über 51 Mio. TV‑Haushalte.426
Die Disney Interactive Media Group betreibt die zum Disney-Konzern gehörenden Internet­
portale (u. a. Disney.‌com, ABC.‌com und ESPN.‌com).427 Die Disney Interactive Media Group, im Juni
2008 aus einem Zusammen­schluss der Walt Disney Internet Group und der Disney Interactive
Studios hervor­gegangen, ver­antwortet welt­weit die Produk­tion von Spielen und Online-Unter­
haltung unter der Marke Disney für interaktive Platt­formen wie PC, Mobiltelefone und Spiele­
konsolen.428 Die Seite Disney.‌com er­reicht über 29 Mio. unique visitors im Monat und über­trägt
414
415
416
417
418
419
420
421
422
423
424
425
426
427
428
Stationen in New York, Los Angeles, Chicago, Philadelphia, San Francisco, Houston, Raleigh-Durham, Fresno, Flint und
Toledo, The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 31.
Vormals The History Channel.
Vormals bzw. z. T. noch The Biography Channel.
Tochter­gesell­schaften von AETN ver­anstalten neben den USA in zahl­reichen weiteren Ländern Sparten­kanäle unter
den Marken History Channel, Biography Channel und Crime & Investiga­tion Network (Länder­übersicht unter www.
historychannel.‌t v, www.biographychannel.‌info und www.ci.‌t v; Stand: 12/2009).
Unternehmens­darstel­lung auf www.aetn.‌com (Stand: 12/2009); The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 27, 31.
www.reuters.‌com, Artikel vom 27. 08. 2009, „A&E cable network buys out Lifetime“; vgl. auch Unternehmens­darstel­lung
auf www.mylifetime.‌com (Stand: 12/2009).
Entertainment and Sports Programming Network.
The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 27.
North American Sports Network.
Zum Beispiel Spiele der American Football-Liga NFL, der Baseball-Liga MLB und der Eishockey-Liga NHL.
www.espnamerica.‌com, Stand: 12/2009; www.digitalfernsehen.‌de, Artikel vom 08. 12. 2006, „ESPN kauft Gegen­spieler
NASN“.
Siehe dazu Fn. 400 sowie Abbil­dung III – 16.
Unternehmensdarstellung auf www.jetixeurope.‌com (Stand: 12/2009).
Geschäfts­bericht The Walt Disney Company 2008, S. 49.
Geschäfts­bericht The Walt Disney Company 2008, S. 48 f.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
115
rund 127 Mio. Videos im Monat (jeweils bezogen auf das Jahr 2008).429 Welt­weit gibt es 23 landes­
spezifi­sche Disney.‌com-Seiten.430 Seit April 2009 ist Disney neben NBC Universal, News Corp. und
Providence Equity Partners an dem Gemeinschafts­unternehmen Hulu LLC beteiligt, welches das
Video‑on-Demand-Portal Hulu.‌com betreibt.431 Die Seite, die derzeit nur für Nutzer mit nord­
amerikani­scher IP‑Adresse zugäng­lich ist, wächst rasant und ver­zeichnete im Februar 2009 bereits
34 Mio. Nutzer. Hulu.‌com liegt damit – je nach Markt­forschungs­unternehmen – unter den Web­
video-Anbietern zwischen Platz vier (Comscore) und zwei (Nielsen).432
Die Disney-ABC Television Group betreibt zudem im Radiobereich das Radio Disney Network. Disney-Radioformate werden über 49 Sender aus­gestrahlt, von denen 42 zu Disney gehören.433
Das ESPN Radio Network, das derzeit fünf Sender sowie das spanisch­sprachige ESPN Deportes
Radio umfasst, ist die größte Sportradiogruppe in den USA.434 Die bislang vollständig zu Disney
gehörende ABC-Radiogruppe435, 22 ABC-Sender und das ABC Radio Network, wurde im Juni 2007
vom Disneykonzern ab­gespalten und mit der Citadel Media, einer Tochter­gesell­schaft der Citadel
Broadcasting Corpora­tion, zur neuen Citadel Communications ver­schmolzen.436 Mit 179 UKWSendern und 66 MW‑Sendern war Citadel Communications 2007 die dritt­größte Radiogruppe der
USA.437 Disney-Aktionäre konnten im Wege eines Aktientauschs insgesamt rund 52 % der Anteile
an Citadel Communications über­nehmen, die Aktionäre der Citadel Media die rest­lichen 48 %.438
Von dem Zusammen­schluss aus­genommen waren die Sender von Radio Disney und die fünf ESPN
Radiosender (sowie ESPN Deportes Radio).
Studio Entertainment
Unter den Bereich Studio Entertainment fallen die Produk­tion von Kino- und Fernsehfilmen
sowie deren welt­weite Vermark­tung im Kino-, Fernseh- und Home-Entertainment-Bereich. Die
Walt Disney Studios produzieren und ver­markten unter den Marken Walt Disney Pictures – unter
der die Walt Disney Anima­tion Studios, Pixar Anima­tion Studios439 und Disney­Toon Studios zusam­
men­gefasst sind – Touchstone Pictures440, Miramax Films441 und Hollywood Pictures.442 Die ABC
429
430
431
432
433
434
435
436
437
438
439
440
441
442
The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 37, dort angegebene Quelle: comScore Media Metrix.
Stand: 2008; The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 38.
www.hulu.com/about (Stand: 12/2009); corporate.disney.go.‌com, Pressemitteilung vom 30. 04. 2009, „Disney to join
NBC Universal, News Corporation and Providence Equity Partners as an equity owner of Hulu“.
www.sueddeutsche.‌de, Artikel vom 07. 04. 2009, „Der Ruf von Hulu“.
The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 30.
Stand: 12/2009; The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 30, 33.
Zusammen­gefasst unter der ABC Radio Holdings, Inc.
corporate.disney.go.‌com, Pressemitteilung der The World Disney Company vom 12. 06. 2007, „Disney and Citadel
announce completion of ABC Radio merger“.
corporate.disney.go.‌com, Pressemitteilung der The World Disney Company vom 12. 06. 2007, „Disney and Citadel
announce completion of ABC Radio merger“.
Pressemitteilung der The World Disney Company vom 06. 02. 2006, „ABC Radio to merge with Citadel Broadcasting“.
Im Mai 2006 hat Disney das Animations­studio Pixar Anima­tion Studios vollständig über­nommen, Geschäfts­bericht The
Walt Disney Company 2008, S. 76, The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 9.
Im Februar 2009 hat Dream­Works Studio eine Ver­marktungs­vereinba­rung mit Disney ab­geschlossen, wonach in den
nächsten fünf Jahren 30 Filme unter der Marke Touchstone Pictures ver­öffent­licht werden, Pressemittei­lung auf
corporate.disney.go.‌com vom 09. 02. 2009, „The Walt Disney Studios enters exclusive long-term distribu­tion agre­ement
with Dream­Works Studios“.
Bei Titeln, die vor dem 30. 09. 2005 ver­öffent­licht wurden, erfolgt die Ver­mark­tung ggf. zusätz­lich unter der Marke
Dimension Films. Diese gehörte bis zu vor­benanntem Datum zu der 1993 von Disney über­nommenen Miramax Films.
Die Miramax-Gründer Harvey und Bob Weinstein trennten sich Ende September 2005 von Disney und star­teten mit
The Weinstein Company ein neues Produktions­unternehmen, wobei die Rechte an der Marke Dimension Films bei
ihnen ver­blieb, vgl. Geschäfts­bericht The Walt Disney Company 2005, S. 62.
corporate.disney.go.com/corporate/overview.‌html (Stand: 12/2009).
116
­
Bundesweites Fernsehen
Studios (ehem. Touchstone Television) sind im Bereich der Inhalteproduk­tion für die Fernseh- und
Online-Ausstrah­lung tätig.443 Walt Disney Studios Motion Pictures International ist der internationale
Ver­marktungs­arm von Disney (in Deutschland über die Walt Disney Studios Motion Pictures Ger­
many GmbH).444 Walt Disney Studios Home Entertainment ver­marktet welt­weit Disneytitel und
andere Filmtitel auf dem Ver­leih- und Ver­kaufs­markt im Home-Entertainment-Bereich.
Disney produziert und ver­marktet zudem Bühnen­stücke, Musik­aufnahmen und Live-Enter­
tainment-Events. Die Disney Theatrical Group umfasst die Disney Theatrical Productions, einen
der größten Produzenten von Broadway Musicals, und Disney Live Family Entertainment (Unter­
haltungs­veranstal­tungen unter den Marken Disney Live! und Disney on Ice).445 Die Disney Music
Group ver­marktet Musik und Film­musik (Sound­tracks) unter den Labels Walt Disney Records (dazu
gehören Buena Vista Records und Disney Sound), Hollywood Records und Lyric Street Records
(mit Carolwood Records). Zur Disney Music Group gehören auch die Konzertagentur Buena Vista
Concerts und der Musik­verlag Disney Music Publis­hing.446
Parks & Resorts
Disney besitzt und betreibt in den USA die Vergnügungs­parks Walt Disney World (Florida) und
Disneyland (Kalifornien). Disney ver­waltet zudem die Ver­gnügungs­parks Disneyland Paris (Beteili­
gung in Höhe von 51 %) und Disneyland Hong Kong (Beteili­gung in Höhe von 43 %). Disney hat
zudem die Lizenz für den Betrieb des Tokyo Disney Resorts in Japan an ein Dritt­unternehmen
ver­geben. Zu Disney gehören des Weiteren der Disney Vacation Club (Hotel-Resorts für Mitglieder),
das Kreuzfahrt­unternehmen Disney Cruise Line und der Reise­veranstalter Adventures by Disney.447
Consumer Products
Alle mit Disney ver­bundenen Figuren werden im Bereich Consumer Products umfassend durch die
Disney Consumer Products und deren Tochter­gesell­schaften ver­marktet und lizenziert (Merchan­
dising). Für jede Produkt­gruppe ist dabei ein eigener Geschäfts­bereich zuständig, beispiels­weise
Disney Toys für Spielzeug, Disney Apparel, Accessories & Foot­wear für Kleidung, Accessoires und
Schuhe, Disney Food, Health & Beauty für Lebens­mittel und Körperpflegeprodukte, Disney Home
für Einrichtungs- und Deko-Gegenstände sowie Disney Stationery für Schreibwaren und Geschenk­
artikel.448 Des Weiteren zählen zu Disney Consumer Products das Online-Einkaufsportal Disney­
Store.‌com und die Einzelhandels­kette Disney Store, deren Läden in Nordamerika und Japan im
Rahmen von Lizenz­verträgen von nicht zum Disney-Konzern gehörenden Dritten, in Europa da­
gegen von Disney selbst, betrieben werden.449
Zur Sparte der Disney Consumer Products zählt auch das breite Portfolio an Videospielen,
Handy-Spielen und interaktiver Unterhal­tung, das die Disney Interactive Studios als Teil der Disney
Interactive Media Group ent­wickelt, ver­öffent­licht und welt­weit ver­treibt.450
443
444
445
446
447
448
449
450
Geschäfts­bericht The Walt Disney Company 2008, S. 34.
Unternehmens­übersicht auf corporate.disney.go.‌com; www.movie.‌de (jeweils Stand: 12/2009).
Unternehmens­übersicht auf corporate.disney.go.‌com (Stand: 12/2009).
The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 9.
Unternehmens­übersicht auf corporate.disney.go.‌com (Stand: 12/2009).
Unternehmensübersicht auf www.disneyconsumerproducts.‌com (Stand: 12/2009).
Unternehmensübersicht auf www.disneyconsumerproducts.‌com (Stand: 12/2009); The Walt Disney Company Fact Book
2008, S. 22.
Unternehmensübersicht auf www.disneyconsumerproducts.‌com (Stand: 12/2009); Geschäfts­bericht The Walt Disney
Company 2008, S. 48; siehe zur Disney Interactive Media Group auch oben unter dem Abschnitt Media Networks.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
117
Zu Disney Consumer Products zählt im Printbereich außerdem Disney Publis­hing Worldwide,
der welt­weit größte Verlag für Kinderbücher und ‑zeitschriften.451 Zu Disney Publis­hing Worldwide
gehören wiederum die Disney Global Book Group, Global Children’s Magazines, US Consumer
Magazines und Disney English.452 Im September 2009 wurde zudem die interaktive Online-Biblio­
thek für Kinder Disney Digital Books (disneydigital­books.go.‌com) gestartet.453 Daneben besitzt
Disney den Buch­verlag Hyperion (General Interest und Sachbücher) über die Disney-ABC Television
Group. Im September 2009 hat Disney zudem die Marvel Entertainment, Inc. für rund 4 Mrd. US‑Dollar über­nommen. Der Comic-Verlag besitzt die Rechte an rund 500 Superhelden-Figuren
wie X‑Men, Fantastic Four, Captain America, Hulk und Iron Man.454 Im August 2006 hat Disney
dagegen die bislang an der Us Weekly LLC, dem Verlag des People-Magazin Us Weekly, gehaltene
Beteili­gung in Höhe von 50 % an die Wenner Media LLC ver­kauft.455
Sonstige Aktivitäten
In der Mobiltelefonsparte bietet Disney mit seinen Filmen und Unternehmens­marken ver­bundene
Klingeltöne, Hintergrundbilder und Spiele an.456 Der 2006 in den USA gestartete Handydienst
Disney Mobile Family Center457 wurde Anfang 2008 ein­gestellt.458 Im gleichen Jahr wurde dagegen
ein Disney-Mobile-Service in Japan gestartet.459
1.2.6
Viacom, Inc.
Die Viacom, Inc. mit Sitz in New York, USA besteht in der heutigen Form seit 2006 und ist aus
einer Abspal­tung der „alten“ Viacom, Inc. hervor­gegangen, die seitdem unter CBS Corpora­tion
(CBS Corp.) firmiert.460 Der neuen Viacom, Inc. wurden dabei die wachstumsträchtigeren inter­
nationalen Geschäfte um die Sender MTV, Nickelodeon und das Hollywood-Filmstudio Paramount
Pictures sowie die im Film­vertrieb tätige Paramount Home Entertainment über­tragen. Unter der
CBS Corp. wurden hingegen die sich eher langsam ent­wickelnden, auf lang­fristige Wertschöp­fung
an­gelegten Segmente im US‑Markt, wie das Free‑TV-Geschäft um das CBS Network, die TV‑Produk­
tion, das Radio- und Außen­werbegeschäft sowie die Ver­gnügungs­parks und Ver­lage, zusam­
mengefasst.461 Aufgrund der wachstumsorientierten und nicht nach Wertschöpfungs­stufen aus­
gerich­teten Unternehmens­aufspal­tung sind auch die beiden aus der ursprüng­lichen Viacom, Inc. hervor­­gegangenen Medien­unternehmen CBS Corp. und „new“ Viacom, Inc. ver­tikal integriert.462
451
452
453
454
455
456
457
458
459
460
461
462
Disney Publis­hing Worldwide ver­kauft nach eigenen Angaben mehr als 250 Mio. Kinderbücher und mehr als 400 Mio.
Kinderzeitschriften pro Jahr, Unternehmensübersicht auf corporate.disney.go.‌com (Stand: 12/2009).
The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 22; Unternehmensübersicht auf www.disneyconsumerproducts.‌com
(Stand: 12/2009).
www.nytimes.‌com, Artikel vom 29. 09. 2009, „Disney Tries to Pull the Storybook Ritual Onto the Web“.
corporate.disney.go.‌com, Pressemitteilung vom 31. 08. 2009, „Disney to acquire Marvel Entertainment“.
The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 42.
mobile.disney.go.‌com (Stand: 12/2009).
Mit Überwachungs­funk­tion für Eltern, per GPS-Signal konnte der Aufenthaltsort der Kinder bestimmt und deren Telefon­
­verhalten kontrolliert werden.
Geschäfts­bericht The Walt Disney Company 2008, S. 59.
Geschäfts­bericht The Walt Disney Company 2008, S. 48.
SEC Filing vom 23. 11. 2005 i. S. CBS Corp. et al., Form S‑4, Accession Number 1047469-5-27389; vgl. dazu auch Beschluss
der KEK i. S. MTV Networks, VIVA Fernsehen und VIVA Plus vom 28. 11. 2005, Az.: KEK 304-1 bis ‑4, I 1.
Pressemittei­lung der Viacom, Inc. vom 18. 10. 2005 (www.cbscorporation.‌com); vgl. auch Insa Sjurts, Strategien in der
Medien­branche, 2005, S. 449.
Insa Sjurts, Strategien in der Medien­branche, 2005, S. 452.
­
Bundesweites Fernsehen
118
Gesamtumsatz in Mio. US‑Dollar
nach Regionen in %
USA
Europa
Sonstige
2008
2007
2006
14.625
13.423
11.361
71
19
10
73
17
10
76
15
9
Tabelle III – 13: Umsätze der Viacom, Inc. („new Viacom“) ohne CBS Corp.
Quelle: Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 37, 46, und Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2007, SEC Form
10‑K, S. 41
Viacom, Inc. ist hauptsäch­lich auf dem Heimatmarkt in den USA aktiv, wobei die internatio­
nal er­zielten Umsätze – insbesondere in Europa – zunehmend an Bedeu­tung gewinnen (vgl. Tabelle III – 13).
Viacom erzielt durch Musik­fernsehen, Film- und Musik­produk­tionen sowie Werbezeiten­ver­mark­
tung auch Umsätze in Deutschland. Diesbezüg­lich werden im Finanzbericht des Unternehmens
zwar keine eigenen Umsatz­zahlen aus­gewiesen, von den insgesamt in Europa er­zielten Umsätzen
ent­fielen im Jahr 2008 jedoch auf Deutschland und Großbritannien zusammen rund 48 % (2007:
49 %).463
1.2.6.1
Ver­anstalter­beteili­gungen in Deutschland
Viacom ist in Deutschland über ihre 100 %igen Tochter­gesell­schaften hauptsäch­lich im Bereich
des Musik- und Kinderfernsehens aktiv (siehe Abbil­dung III – 17). Im frei empfang­baren Fernsehen
senden die Musiksender MTV und VIVA Musik-, Unterhaltungs- und Lifestyle-Formate. Sie werden
durch das deutsche Pay‑TV-Angebot MTV Entertainment und die genrespezifi­schen britischen464
Pay‑TV-Kanäle MTV Hits, MTV 2, MTV Dance, MTV Music, VH-1 Europe, VH-1 Classic sowie das
Internet-Breitbandportal MTV Overdrive ergänzt.465 Seit 2009 ist zudem das HD‑Angebot MTVNHD
in Deutschland empfang­bar. Die VIVA Plus Fernsehen GmbH hält darüber hinaus eine Lizenz für
eine deutsch­sprachige Ver­sion des Musiksparten­programms VH‑1 Classic, ein Sendestart ist bisher
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
VIVA
Comedy Central (bis 14. 01. 2007 VIVA Plus)
MTV
NICK (bis 11. 09. 2005 MTV 2 POP)
  –
  –
0,5
(0,3)
0,4
(0,3)
0,4
(0,3)
0,5
(0,3)
0,4
k. A.
0,6
(0,2)
0,4
0,5
0,6
k. A.
0,5
0,7
0,6
0,3
0,5
0,8
0,6
0,3¹⁾
0,4
0,9²⁾
S Viacom, Inc. zuzu­rechnende Programme
0,8
1,4
1,2
1,7
1,8
2,2
2,1
1) Ab 01. 01. 2009 wird Comedy Central von 20:15 Uhr bis 06:00 Uhr auf NICK aus­gestrahlt (Programm­fenster). 2) Ab 01. 01. 2009
Intervall 06:00 Uhr bis 20:15 Uhr, vorher Intervall 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr.
Für die Programme MTV Hits, MTV 2, MTV Dance, MTV Music, MTV Entertainment, VH-1 Europe und VH-1 Classic liegen keine
Zuschauer­anteile vor.
Tabelle III – 14: Der Viacom, Inc. zuzu­rechnende Zuschauer­anteile (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK
463
464
465
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 46.
Die aufgeführten Programme werden jeweils auf Grundlage einer britischen OFCOM-Lizenz veranstaltet.
www.mtvnetworks.‌de (Stand: 12/2009).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
119
jedoch nicht erfolgt.466 Die englisch­sprachige Ver­sion von VH‑1 Classic kann in Deutschland über
Kabel und Satellit empfangen werden.
Das Programm NICK ist ein frei empfang­bares Kindersparten­programm, das durch die Bezahl­
angebote NICK Jr. und NICK Premium (vormals Nickelodeon) ergänzt wird. Im September 2008
wurde zudem Club NICK (www.clubnick.‌de) gestartet, ein werbefreies Online-Spiel- und Unter­hal­
tungs­portal, das auf Kinder von 8 bis 11 Jahren aus­gerichtet ist. Das Comedy-Programm Comedy
Central, das seit Mitte Januar 2007 das Programm VIVA Plus ersetzt, wird seit Januar 2009 nur
noch als Fensterprogramm im Rahmen des Programms NICK ver­breitet.
Für die Nutzung auf mobilen Endgeräten dienen die Internetportale m.MTV.‌de, m.VIVA.‌tv und
m.NICK.‌de. Auch das von der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH ver­anstaltete Programm
MTVmusic war speziell für den Empfang auf Mobilgeräten auf­bereitet und wurde per Digital
Multimedia Broadcasting (DMB) aus­gestrahlt. Die Ver­brei­tung wurde jedoch 2008 ein­gestellt und
die Sendelizenzen zurück­gegeben (siehe Kapitel III 2.2.2.9.3).467
Die MTV-Programme er­reichen nach eigenen Angaben über 43 Mio. deutsch­sprachige Haus­
halte.468 Bis 2004 waren MTV und VIVA noch direkte Konkurrenten um die Markt­führerschaft unter
den Musiksendern mit ähnlichen Ergebnissen bei Personen­reichweiten und Zuschauer­anteilen.469
Mit der Übernahme der VIVA Media AG (heute VIVA Media GmbH) durch Viacom470 und der
Eingliede­rung der VIVA-Sender in das Portfolio wurde ein Gesamt­konzept für beide Sender ent­
worfen.
1.2.6.2
Beteiligungs­verhältnisse
Beherrschender Gesellschafter der „neuen“ Viacom ist – wie bereits bei der „alten“ Viacom471 – die
National Amusements, Inc., welche gegen­wärtig mittel­bar 81,6 % der Stimm­rechte kontrolliert. Die Beteili­gung an den Kapital­anteilen wurde inzwischen reduziert und beträgt derzeit noch
10,5 %. Weitere 9,6 % der Stimm­rechte und 0,9 % der Kapital­anteile kontrolliert Mario J. Gabelli
über mehrere ihm zurechen­bare Zwischen­gesell­schaften. Die übrigen 88,6 % der Kapital­anteile
und 8,8 % der Stimm­rechte befinden sich in Streubesitz.472 Die National Amusements, Inc. betreibt
in den USA, Großbritannien, Russ­land und Lateinamerika über 1.500 Kinos unter den Marken Show­
case, Multiplex, Cinema de Lux und Kino­Star und ist nach eigenen Angaben einer der größten
Kinobetreiber in den USA.473 Sie wird von der Familie Redstone kontrolliert. Sumner Redstone ist
Vorstands­vorsitzender und Vorsitzender der Geschäfts­führung von Viacom, Inc.
National Amusements, Inc. hat im Oktober 2009 an­gekündigt, Viacom- und CBS-Anteile im
Volumen von rund 1 Mrd. US‑Dollar zu ver­kaufen. Die Einnahmen sollen zur Schuldentil­gung ver­
wendet werden. National Amusements behält auch nach dem Ver­kauf jeweils über 75 % der Stimm­
­rechte an Viacom und CBS und plant nach eigenen Angaben auch keine weitere Reduzie­rung der
Anteile.474
466
467
468
469
470
471
472
473
474
Stand: 12/2009.
www.digitalfernsehen.‌de, Artikel vom 28. 04. 2008, „Aus für DMB-Vermark­tung und Watcha“, und vom 29. 04. 2008 „MFD
gibt DMB-Sendelizenzen zurück“.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz, www.mtvnetworks.‌de (Stand: 12/2009).
Vgl. zum seinerzeitigen Konkurrenz­verhältnis die Ausfüh­rungen zu VIVA und VIVA Plus in Kapitel II 1.2.5.1 des Konzen­
trations­berichtes der KEK 2004.
Beschluss der KEK vom 18. 08. 2004 i. S. VIVA, VIVA Plus, Az.: KEK 199/215/219/230.
Die National Amus­ments, Inc. kontrolliert auch 81 % der Stimm­rechte der Nachfolgerin der „alten“ Viacom, der heutigen
CBS Corpora­tion, Geschäfts­bericht CBS Corpora­tion 2008, Form 10‑K, S. II – 35.
Beschluss der KEK vom 10. 11. 2009 i. S. Viacom, Az.: KEK 579-1 und ‑2, 1. 2.
www.nationalamusements.‌com (Stand: 12/2009).
Meldung auf www.reuters.‌com vom 14. 10. 2009, „Redstone sells more Viacom, CBS stock to pay off debt“.
­
Bundesweites Fernsehen
120
100
Familie Redstone
National
Amusements, Inc.
Mario J. Gabelli
81,6* (Z)
9,6* (Z)
Streubesitz
8,8*
Viacom, Inc.
100
Viacom International,
Inc.
100
Viacom Holdings Germany
LL.C.
100
VIVA Music
Verwaltungs GmbH
100
VIVA Media GmbH
100
MTV2**
49
MTV
MTV Entertainment
100
NICK
(Comedy Central)***
VIVA
0
VIVA Music Fernsehen
GmbH & Co. KG
NICK Jr.
51
NICK Premium
MTV Music**
(ehem. MTV Base)
MTV Hits**
MTV Dance**
VH-1 Classic**
VH-1 Europe**
MTV Networks
Europe, L.P.
(ehem. Nickelodeon)
VH-1 Classic****
MTV Networks
Germany GmbH
Veranstalter, dessen Programm Viacom zuzurechnen ist
*:
**:
***:
von Kapitalanteilen abweichende Stimmrechte
englischsprachige Programme auf Grundlage einer Lizenz des OFCOM
seit Januar 2009 wird Comedy Central nur noch als Fensterprogramm im Rahmen des
Programms NICK verbreitet
****: deutschsprachige Version zurzeit noch nicht auf Sendung
Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert
Abbil­dung III – 17: Ver­anstalter­beteili­gungen und zuzu­rechnende Programme der Viacom, Inc. im bundes­
weiten Fernsehen
Quelle: KEK
Stand: 10/2009
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
1.2.6.3
121
Geschäfts­bereiche
Viacom, Inc. unter­teilt ihre Aktivitäten in die Segmente „Media Networks“ und „Filmed Enter­tain­
ment“.
1.2.6.3.1 Media Networks
Das Segment Media Networks umfasst die Programmaktivitäten der Viacom, Inc. Dies sind u. a. die Programme MTV, MTV 2, mtvU, MTV Tr3 s, VH-1 Europe, VH-1 Classic, CMT: Country Music
Television, Logo, Nickelodeon, Nick at Nite, NICK Jr. (bis 2009: Noggin), TeenNick (bis 2009: The N),
Nicktoons, Comedy Central, Spike TV und TV Land.475 Unter dem Markennamen MTV betreibt
Viacom welt­weit Musik­fernsehen. Zusätz­lich zum Musik­bereich baut MTV Networks international
auch Aktivi­täten im Kinderfernsehen (Nickelodeon) und im Comedybereich (Comedy Central, Para­
mount Comedy) aus. Nach eigenen Angaben er­reichen Angebote des MTV Networks welt­weit
660 Mio. TV‑Haushalte in 162 Ländern.476 MTV Networks strebt dabei eine regionale Differenzie­
rung der jeweils an­gebotenen Musik­programme an.477 Auch bei unter­schied­lichen Sprach­versionen
besteht ein Großteil der Sendezeit der Musik­programme jedoch aus englisch­sprachigen Musik­
videos. Auf der welt­weiten Präsenz im Musik­fernsehsektor gründet die Stärke von MTV als globale
Marke. In der Liste der „100 World’s Most Valuable Brands“ von Interbrand und Business Week
stand die Marke MTV in der Kategorie Media-Brands 2008 zum neunten Mal in Folge auf dem
ersten Platz („Best Global Pure Media Brand“).478 Ihren Wert beziffert die Consulting-Gruppe Inter­
brand mit rund sieben Mrd. US‑Dollar.479
Neben MTV Networks gehört zu Viacom zudem die Sendergruppe BET Networks (Black Enter­
tainment Television), die sich mit Unterhaltungs-, Musik- und Nachrichten­formaten an eine afro­
amerikani­sche Zielgruppe richtet. Zu BET Networks gehören die Sender BET, BETJ (Jazz, R&B und
Soul), BET Gospel und BET Hip Hop. BET Networks kann in den USA, Kanada und der Karibik
empfangen werden. BET International lizenziert BET-Inhalte für die internationale Verwer­tung, z. B. im Jahr 2008 für Großbritannien und Teile Afrikas. Welt­weit er­reichen BET-Inhalte rund 100 Mio. Haushalte.480
1.2.6.3.2 Filmed Entertainment
Das Segment Filmed Entertainment umfasst die Produk­tion, die Finanzie­rung und die Ver­mark­
tung von Filmen und sonstigen Inhalten aus dem Unterhaltungs­bereich.481 Im Jahr 2008 setzte
sich der in diesem Segment generierte Gesamtumsatz wie folgt zusammen: Home Entertainment
(45 %), Kinofilme (29 %), Lizenzeinnahmen (22 %) und sonstige Umsätze (4 %).482
Produk­tion und Ver­mark­tung
Unter der Paramount Pictures Corpora­tion sind die Filmstudio-Aktivitäten der Viacom, Inc. ge­
bündelt (Produk­tion, Rechtehandel, Finanzie­rung und Ver­trieb). Dazu gehören das Filmstudio Para­
mount Pictures, das zu den so genannten Major Studios zählt, dessen Sparten Paramount Vantage
und Paramount Classics sowie MTV Films und Nickelodeon Movies. Im Januar 2006 hat Viacom,
475
476
477
478
479
480
481
482
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 5 f.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 11.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 11.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 5.
www.viacombrandsolutions.de/‌de/sender/marken/mtv/positionierung.‌html (Stand: 12/2009).
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 12.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2006, SEC Form 10‑K, S. 13.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 13.
122
­
Bundesweites Fernsehen
Inc. über die Paramount Pictures das Studio Dream­Works LLC über­nommen.483 Die dazu zählende
Dream­Works-Filmbibliothek484 wurde noch in 2006 weiter­verkauft,485 die exklusiven Ver­triebs­rechte
dafür sind jedoch zunächst für die Dauer von fünf Jahren (mit Ver­längerungs­option unter be­
stimmten Umständen) bei Paramount ver­blieben.486 Die seit 2004 selbständige Animations­sparte
von Dream­Works, die börsen­notierte Dream­Works Anima­tion SKG, war nicht Teil der Dream­WorksÜbernahme. Paramount hat allerdings auch Ver­triebs­rechte an den Animations­filmen dieses Unter­
nehmens.487 Im Juni 2008 wurde die Trennung von Dream­Works488 und Paramount bekannt ge­
geben.489 Das neue unabhängige Produktions­unternehmen um Steven Spiel­berg ist weiter­hin unter
der Marke Dream­Works tätig490 und hat die Fortfüh­rung von einem Teil der unter Paramount
begonnenen Filmprojekte über­nommen, wobei Paramount das Recht behält, sich an Finanzie­rung
und Ver­trieb zu beteiligen.491 Paramount wird weiter­hin einige Kinofilme unter der Marke Dream­
Works ver­öffent­lichen.492 Dream­Works ver­leiht und ver­marktet seine Produk­tionen künftig über
The Walt Disney Company (vgl. Kapitel III 1.2.5).
Der Paramount-Filmrechtekatalog umfasst rund 1.100 Filme aus eigener Produk­tion sowie rund
2.400 zu­gekaufte Filmrechte.493 Die Produk­tionen der Paramount-Filmstudios werden welt­weit ver­
­marktet. International, d. h. außerhalb der USA und Kanada, er­folgte der Film­vertrieb bis 2006 über
die United International Pictures (UIP), ein Gemeinschafts­unternehmen von Viacom und der Universal
Studios, Inc.494 Ab Januar 2007 hat Paramount Pictures die Ver­mark­tung der Filmpro­duk­tionen in
15 Schlüsselländern außerhalb Nordamerikas selbst über­nommen. 2008 folgte die Eigen­vermark­tung
in Japan und Spanien sowie seit Januar 2009 in Deutschland495. Das Ge­mein­schafts­unter­nehmen
UIP soll jedoch für die Ver­mark­tung in weiteren Gebieten zunächst noch fortbestehen.496
Die Ver­mark­tung von Kinofilmen der Paramount Pictures, Paramount Classics, Nickelodeon
Movies und MTV Films sowie Fernsehsen­dungen (z. B. von Nickelodeon) im Bereich Home Enter­
tainment (z. B. auf DVD und Blue-Ray-Discs) erfolgt in den USA und Kanada über die Paramount
Home Entertainment und international über die Paramount Pictures International (in Deutschland
über die Paramount Home Entertainment (Germany) GmbH).
Sonstiges
Viacom betreibt eine Vielzahl von Online-Angeboten im Internet. Dabei handelt es sich vor­
wiegend um sender­bezogene Online-Auftritte (z. B. MTV.‌com, MTV.‌de VIVA.‌tv, NICK.‌com, NICK.‌de,
VH1.‌com). Neben dem Internet ver­breitet Viacom sendungs­bezogene Inhalte zudem auf Mobil­
telefonen.497
483
484
485
486
487
488
489
490
491
492
493
494
495
496
497
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2006, SEC Form 10‑K, S. 3.
Insgesamt 59 Filme.
Verkauft wurde die Anteils­mehr­heit an der Dream­Works-Tochter DW Funding, LLC, welche den Filmkatalog ver­waltet.
Eine Minderheits­beteili­gung wurde beibehalten. Zudem besteht unter gewissen Bedin­gungen ein Rück­kaufs­recht nach
fünf Jahren. Pressemittei­lung unter www.viacom.‌com vom 05. 08. 2006, „Viacom Completes Sale Of Paramount Pictures’
Dream­Works Film Library“; Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2006, SEC Form 10‑K, S. 37.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 37.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 37.
Als Paramount-Tochter nunmehr DW Studios LLC (vormals DreamWorks LLC).
Pressemitteilung unter www.viacom.‌com vom 10. 05. 2008, „Paramount and Dream­Works Principals Finalize Separa­tion“.
Vgl. www.dreamworksstudios.‌com (Stand: 12/2009).
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 42.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 41.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 15.
www.uip.‌com (Stand: 12/2009); Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 16.; siehe zu UIP auch Kapitel III
1.2.7.3.
Über die Paramount Pictures Germany GmbH.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 16.
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 13 f.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
123
Die Aktivitäten von MTV Networks umfassen auch den Video-Spiele-Bereich. Viacom hat 2006
den Spiele­entwickler Harmonix Music Systems, Inc. (u. a. Musikspiele „Guitar Hero“ und „Rock Band“)
sowie die Atom Entertainment, Inc. mit den Online-Spieleseiten Shock­wave.‌com und Addicting­
Games.‌com sowie der Web-Comedy-Seite atom.‌com über­nommen.498
Paramount Licensing, Inc. betreibt welt­weit die Lizenzie­rung von Paramount-Marken.499
Den welt­weit agierenden Musik­verlag Famous Music, der mit einem Katalog von mehr als
125.000 Titel zu den zehn größten Musik­verlagen in den USA zählt, hat Viacom, Inc. 2007 an
Sony/ATV Music Publis­hing ver­kauft.
1.2.7
NBC Universal, Inc.
Die NBC Universal, Inc. zählt zu den zehn größten Medien­unternehmen welt­weit. In der gegen­
wärtigen Form ist NBC Universal aus einer im Mai 2004 vollzogenen Fusion der National Broad­
casting Company (NBC) und der Vivendi Universal Entertainment LLLP, der Unterhaltungs­sparte
von Vivendi, hervor­gegangen. NBC Universal ver­anstaltet über Tochter­unternehmen mehrere
Nach­richten- und Unterhaltungs­programme in den USA, besitzt Produktions­unternehmen sowie
mit den Universal Studios ein großes Filmstudio, unter dessen Marke auch drei Ver­gnügungs­parks
betrieben werden.
1.2.7.1
Ver­anstalter­beteili­gungen in Deutschland
In Deutschland ver­anstaltet die mittel­bare Tochter­gesell­schaft NBC Universal Global Networks
Deutsch­land GmbH die Pay‑TV-Programme 13th Street und SyFy500 und hält eine Zulassung für
das Programm Studio Universal501. NBC Uni­versal hält zudem gemein­schaft­lich mit der A&E Tele­
vision Networks (AETN) sämt­liche Anteile an der The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG,
welche die Programme History502 und The Biography Channel ver­anstaltet und darüber hinaus eine
Zulas­sung für das bislang noch nicht auf Sendung gegangene Programm Crime & Investiga­tion
Network hält.503 AETN ist wiederum ein Gemeinschafts­unternehmen der Disney-Tochter DisneyABC Television Group, der The Hearst Cor­po­ra­tion (je 37,5 %) und NBC Universal (25 %).
Die Anteile der NBC Universal International GmbH, Ver­anstalterin des frei empfang­baren Unter­
haltungs­sparten­programms Das Vierte, wurden 2008 vollständig ver­kauft.504 Ebenso wurde 2008
die Beteili­gung in Höhe von 8,2 % an der Ver­anstalterin des Programms GIGA Digital, der GIGA
Digital Television GmbH, ver­äußert.505
Gesamtumsatz in Mio. US‑Dollar
2008
2007
2006
16.969
15.416
16.188
Tabelle III – 15: Umsätze von NBC Universal, Inc.
Quelle: Geschäfts­bericht General Electric Company, Inc. 2008, S. 26
498
499
500
501
502
503
504
505
Geschäfts­bericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 40, 57; Pressemittei­lungen vom 22. 09. 2006.
www.paramountlicensing.‌com (Stand: 12/2009).
Bis Juli 2009 Sci‑Fi Channel.
Derzeit nicht auf Sendung.
Vormals The History Channel.
Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006 i. S. The History Channel, Az.: KEK 367.
Beschluss der KEK vom 19. 08. 2008 i. S. NBC Universal, Az.: KEK 506.
Beschluss der KEK vom 10. 06. 2008 i. S. GIGA Digital, Az.: KEK 487.
­
Bundesweites Fernsehen
124
In Deutschland ist zudem das paneuropäi­sche Finanz- und Wirtschafts­nachrichten­programm
CNBC Europe frei empfang­bar, das europäi­sche Schwesterprogramm des US‑amerikani­schen Wirt­
schafts- und Finanznachrichten­senders CNBC. NBC Universal hält seit Anfang 2006 sämt­liche An­
teile an CNBC Europe.506 Seit Juni 2008 besteht eine Koopera­tion mit dem Nachrichten­portal
FOCUS Online hinsicht­lich der Finanzberichterstat­tung („FOCUS Online Börse von CNBC“).507 Eine
seit 2004 bestehende Kooperations­vereinba­rung mit dem Nachrichten­sender N24508, wonach CNBC
Europe dem Sender deutsch­sprachige Beiträge zulieferte (z. B. Börsen-Berichterstat­tung), ist im
Jahr 2008 aus­gelaufen.509
1.2.7.2
Beteiligungs­verhältnisse
An der NBC Universal, Inc. halten derzeit510 noch die General Electric Company 80 % und die
Vivendi S. A. 20 % der Anteile (jeweils mittel­bar). General Electric und Vivendi haben sich mit der
Comcast Corpora­tion (Comcast) über den Ver­kauf von NBC Universal geeinigt. Danach über­nimmt
General Electric die Beteili­gung von Vivendi in Höhe von 20 % und über­trägt 51 % der Anteile an
der NBC Universal auf Comcast. General Electric ver­bleibt damit zunächst noch eine Minderheits­
beteili­gung in Höhe von 49 % an dem Gemeinschafts­unternehmen. Es besteht aber eine Ver­
kaufsop­tion (Put-Option), nach der General Electric drei­einhalb Jahre nach der Anteils­übertra­gung
den Ver­kauf der Hälfte seiner ver­bleibenden Beteili­gung an Comcast er­zwingen kann. Nach weite­
ren drei­einhalb Jahren, also im siebten Jahr nach der Anteils­übertra­gung, kann zudem die Über­
nahme der rest­lichen Anteile ver­langt werden.511 Die Übernahme von NBC Universal durch Com­cast
bedarf jedoch noch der Genehmi­gung der US‑amerikani­schen Kartell- und Medien­aufsichts­behör­
den.512 Comcast ist der größte Kabelnetz­betreiber der USA und einer der Markt­führer im Bereich
der Telefon- und Internetanschlüsse.513 Zu Comcast gehören die Comcast Sports Group und die
Programme E! Entertainment Television, Style Network, Golf Channel, VERSUS, G4, PBS KIDS Sprout
und TV One.514
Die Aktien von General Electric befinden sich vollständig in Streubesitz. Im Konzern, einem der
größten der Welt, stellt NBC Universal einen von fünf Haupt­geschäfts­bereichen515 dar. Der Anteil
von NBC Universal am Gesamtumsatz von General Electric betrug 2008 rund 9,3 %.516 General
Electric er­zielte 2008 einen Rekordumsatz in Höhe von 182 Mrd. US‑Dollar; der Gewinn in Höhe
von 18,1 Mrd. US‑Dollar war der dritthöchste der Firmen­geschichte.517
506
507
508
509
510
511
512
513
514
515
516
517
Ursprüng­lich ein Gemeinschafts­unternehmen mit der Dow Jones & Company.
Pressemittei­lung vom 09. 06. 2008 (www.tomorrow-focus.‌de).
Pressemittei­lung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 18. 12. 2003 (www.prosiebensat1.‌de).
www.horizont.‌net, Meldung vom 11. 12. 2008, „N24 kooperiert mit Deutschem Anleger Fernsehen“.
Stand: 12/2009.
Pressemittei­lung vom 03. 12. 2009 (www.comcast.‌com).
In diesem Fall durch das U. S. Department of Justice (US‑Justizministerium) und die Federal Communications Commis­
sion (FCC); vgl. Meldungen auf www.reuters.‌com vom 06. 01. 2010, „Justice Department to review Comcast NBC deal“,
und vom 11. 11. 2009, „FCC conditions on Comcast-NBC could hurt synergy“.
FTD vom 04. 12. 2009, „GE leitet Ausstieg aus Medien­sparte ein“.
www.comcast.‌com (Stand: 12/2009).
Energy Infrastructure, Technology Infrastructure, NBC Universal, Capital Finance, Consumer & Industrial, Geschäftsbericht
General Electric 2008, S. 88 f.
Geschäftsbericht General Electric, Inc. 2008, S. 90.
Geschäfts­bericht General Electric, Inc. 2008, Summary.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
125
General Electric
Company, Inc.
Vivendi Universal S.A.
The Walt Disney
Company, Inc.
100 (Z)
37,5 (Z)
100
Universal Studios
Holding I Corp.
The Hearst Corporation
37,5 (Z)
NBC Holding, Inc.
80
20 ( Z)
A&E Television
Networks (AETN)
NBC – AE Holding, Inc.
25
100
NBC Universal, Inc.,
USA
100 (Z)
100
AETN Germany Holding
LL.C.
Universal Studios, Inc.
100
100
The History Channel
(Germany) Beteiligungs
GmbH
13th Street
50
50
SyFy
Studio Universal*
History
NBC Universal
Global Networks
Deutschland GmbH
Crime & Investigation Network*
The Biography
Channel
The History Channel
(Germany) GmbH & Co.
KG
*: derzeit nicht auf Sendung
Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert
Veranstalter, dessen Programm
NBC Universal zuzurechnen ist
Abbil­dung III – 18: Ver­anstalter­beteili­gungen und zuzu­rechnende Programme der NBC Universal, Inc. im
bundes­weiten Fernsehen
Stand: 12/2009
­
Bundesweites Fernsehen
126
1.2.7.3
Geschäfts­bereiche
Zu NBC Universal gehört im Fernsehbereich mit NBC Television Network eine der größten Sender­
gruppen der USA. Zu dem Unternehmen gehören u. a. die US‑amerikani­schen Sender NBC, USA
Network, CNBC, MSNBC518, Bravo, Chiller, Oxygen, Sleuth, SyFy519, Universal HD und The Weather
Channel520. Daneben betreibt NBC Universal das Sendernetz­werk Telemundo, das 16 eigene Sender
sowie 45 Partnersender umfasst und sich an den hohen Anteil spanisch­sprechender Zuschauer in
den USA richtet.521 Zu Telemundo gehören auch die Sender Telemundo Internacional/Puerto Rico
und mun2.522 Der von Telemundo unabhängige spanisch­sprachige Sender KWHY‑TV in Los Angeles
zählt eben­falls zu NBC Universal. Im Unternehmens­bereich NBC Local Media sind darüber hinaus
zehn lokale NBC-Sender523 zusammen­gefasst. Das Programm NBC Weather Plus war von November
2004 bis Dezember 2008 auf Sendung und wurde im Zusammen­hang mit der Beteili­gung an The
Weather Channel ein­gestellt. Zusätz­lich zu den eigenen Sendern strahlen über 200 unabhängige
Partnersender Programme von NBC Universal aus. Insgesamt werden so rund 99 % der US‑ameri­
kani­schen Fernseh­haushalte er­reicht.524
Im August 2007 hat NBC Universal die Sparrowhawk Media Group mit den Sendern Diva TV,
Movies 24, Hallmark Channel und KidsCo über­nommen.525 Die Sparrowhawk Media Group wurde
zunächst in NBC Universal Global Networks und 2009 schließ­lich in Universal Networks um­
benannt. Unter Universal Networks sollen künftig die fünf Sender Universal Channel, 13th Street
Universal, SyFy Universal, Diva Universal und Studio Universal zusammen­gefasst und als Flagg­
schiff-Marken neu positioniert werden.526
Die Expansions­bestre­bungen von Universal Networks International halten weiter an: Der Medien­
­konzern ist inzwischen von 14 Sendern im Jahr 2007 auf nahezu 70 Sender in 2009 an­gewachsen. 2010 sollen es 100 Sender sein.527
NBC Universal, News Corp., The Walt Disney Company und Providence Equity Partners be­
treiben zusammen das Gemeinschafts­unternehmen Hulu LLC mit dem Video‑on-Demand-Portal
Hulu.‌com.528 Die Seite, die derzeit nur für Nutzer mit nordamerikani­scher IP‑Adresse zugäng­lich
ist, wächst rasant und ver­zeichnete im Februar 2009 bereits 34 Mio. Nutzer. Hulu.‌com liegt damit
– je nach Markt­forschungs­unternehmen – unter den Webvideo-Anbietern zwischen Platz vier
(Comscore) und zwei (Nielsen).529
Neben dem Fernsehsektor ist die Filmproduk­tion ein weiteres wichtiges Geschäfts­feld von
NBC Universal. Universal Studios, Inc. ist eines der führenden Filmstudios Hollywoods. Das Unter­
nehmen produziert und ver­treibt welt­weit Film- und Fernsehprogramme sowie Videofilme. Zu
518
519
520
521
522
523
524
525
526
527
528
529
Ursprünglich ein Joint Venture von NBC Universal und der Microsoft Corpora­tion. NBC Universal über­nahm 2005 82 %
der Anteile mit einer Option auf eine Übernahme auch der rest­lichen Anteile, Pressemittei­lung vom 23. 12. 2005, www.
msnbc.msn.‌com. Der Internet-Nachrichtendienst MSNBC.‌com wird dagegen weiter­hin als gleichberechtigtes Joint Venture
mit Microsoft fort­geführt.
Bis Juli 2009 „Sci‑Fi Channel“.
The Weather Channel wurde 2008 von NBC Universal zusammen mit den Finanzinvestoren Blackstone Group LP und
Bain Capital LLC übernommen.
www.nbcuni.‌com (Stand: 12/2009).
www.tepuy.‌com und www.holamun2.‌com (jeweils Stand 12/2009).
NBC New York (WNBC), NBC Los Angeles (KNBC), NBC Chicago (WMAQ), NBC Philadelphia (WCAU), NBC Bay Area
(KNTV), NBC Dallas/Fort Worth (KXAS), NBC Washington (WRC), NBC Miami (WTVJ), NBC San Diego (KNSD), NBC
Connecticut (WVIT).
www.nbcuni.‌com (Stand: 12/2009).
www.nytimes.‌com, Artikel vom 28. 08. 2007, „NBC Universal buys 18 Hallmark channels outside the U. S.“.
www.infosat.‌de, Artikel vom 05. 10. 2009, „NBC Universal positioniert sich neu“; vgl. auch www.uninetworks.‌t v (Stand:
12/2009).
www.infosat.‌de, Artikel vom 05. 10. 2009, „NBC Universal positioniert sich neu“.
www.hulu.com/about (Stand: 12/2009).
www.sueddeutsche.‌de, Artikel vom 07. 04. 2009, „Der Ruf von Hulu“.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
127
den Produk­tionen der Universal Media Studios530 gehören u. a. die Serien Emergency Room, Heroes,
Law and Order, die Comedyserie The Office, die Spielshow Deal or No Deal oder die Talk-Show
Jay Leno. Bis zur Fusion mit Vivendi Universal Entertainment besaß NBC als einziges der vier großen
amerikani­schen TV‑Unternehmen (NBC, CBS, ABC und FOX) kein Major Studio in Holly­wood. Für
die Produk­tion und den Ver­trieb der Universal-Studios-Filme ist in erster Linie die Universal Pictures
zuständig. Daneben ist Focus Features (früher USA Films) als Kunst­filmabtei­lung der Universal
Studios zuständig für Produk­tion und Ver­trieb der eigenen Sparten­filme sowie für die Distribu­tion
von Sparten­filmen Dritter. Zu den Universal Studios zählen darüber hinaus die im Animations­
bereich tätigen Universal Anima­tion Studios und Universal Studios Home Entertainment (DVD- und
Video­vertrieb). United International Pictures (UIP) ist ein Gemeinschafts­unternehmen des ViacomStudios Paramount Pictures und der Universal Studios (je 50 % der Anteile).531 Es ist für den inter­
nationalen Ver­trieb (d. h. außerhalb der USA und Kanada) der Filme beider Studios zuständig. Die
Action- und Horrorfilm-Produk­tion Rogue Pictures wurde 2009 an Relativity Media ver­kauft.532
Neben den Haupt­geschäfts­bereichen Fernsehen und Produk­tion betreibt NBC Universal Ver­
gnügungs­parks und Merchandising. Die einzelnen Geschäfts­bereiche arbeiten zum Teil eng
zusammen: Produk­tionen der Universal Studios werden im Rahmen des NBC-Fernsehprogramms
beworben (z. B. durch Darsteller als Studiogäste) und in den Freizeitparks thematisch auf­gegriffen,
wo schließ­lich auch die ent­sprechenden Merchandising-Artikel an­geboten werden. Parallel dazu
laufen Werbung und Merchandising im Internet.
1.2.8
News Corporation Ltd.
Der von K. Rupert Murdoch geführte Medien­konzern News Corpora­tion Ltd. (News Corp.) gehört
zu den welt­weit größten Medien­konzernen und ist in allen Medienteilmärkten und auf allen Wert­
schöpfungs­stufen tätig. Die wichtigsten Geschäfts­felder des Konzerns liegen in den Bereichen
Film- und Fernsehproduk­tion, Ver­anstal­tung von werbefinanzierten Fernsehprogrammen, Pay‑TV
sowie dem Betrieb von Pay‑TV-Platt­formen, Buch­verlage, Zeitschriften und Zeitun­gen. Nach eige­
2006
2007
2008
2009
Gesamtumsatz in Mio. US‑Dollar
25.327
28.655
32.996
30.423
nach Regionen in Mio. US‑Dollar
USA und Kanada
Europa (einschl. Deutschland)
Austral­asien und weitere Regionen
14.102
7.552
3.673
15.282
9.073
4.300
16.987
10.757
5.252
16.686
9.331
4.406
nach Geschäfts­bereichen in %
Filmed Entertainment
Fernsehen
Kabelfernsehen
Satelliten­fernsehen
Zeitschriften und Beilagen
Zeitun­gen und Informations­dienste
Verlags­wesen
weitere Geschäfts­bereiche
25
21
13
10
4
16
5
6
23
20
13
11
4
16
5
8
20
18
15
11
4
19
4
9
20
15
18
12
4
19
4
8
Tabelle III – 16: Umsätze von News Corp. und Anteile der Regionen und Geschäfts­bereiche an Gesamt­
umsätzen von 2006 bis 2009
Quelle: Jahres­bericht 2008 der News Corp., S. 78 ff.; Jahres­bericht 2009 der News Corp., S. 55
530
531
532
Bis Juni 2007: NBC Universal Television Studio.
www.uip.‌com (Stand: 12/2009).
www.nytimes.‌com, Artikel vom 04. 01. 2009, „Universal Sells Rogue for $150 Million“.
­
Bundesweites Fernsehen
128
nen Angaben machte der Konzern im Geschäfts­jahr 2009 30.423 Mio. US‑Dollar Umsatz. Das ent­
spricht einem Gewinn­rück­gang von 8 % gegen­über dem Vorjahr.533
1.2.8.1
Beteiligungs­verhältnisse
Am stimm­berechtigten Aktien­kapital („Class‑B“-Aktien) der börsen­notierten News Corp. halten ihr
Chairman und Chief Executive Officer K. Rupert Murdoch 1,3 % und der Murdoch Family Trust,
Reno, USA, 38,4 % der Anteile. Der Murdoch Family Trust wird von der Cruden Financial Services
LL. C. ver­waltet, die auch die mit den Anteilen ver­bundenen Stimm­rechte ausübt. Da K. Rupert
Murdoch einige der sechs Direktoren der Cruden Financial Services LL. C. bestimmen kann, könnten
ihm nach US‑amerikani­schen Wertpapierrecht als „Beneficial Owner“ (Nießbrauchs­berechtigter,
wirt­schaft­licher Eigentümer) die Anteile des Murdoch Family Trust zuzu­rechnen sein; Rupert
Murdoch hat dem indes wider­sprochen.534
Prinz Alwaleed Bin Talal Bin Abdulaziz Alsaud ist indirekt in Höhe von 7,0 % der Anteile an
News Corp. beteiligt. Er hält die Mehrheit der Anteile an der Kingdom Holding Company, Saudi
Arabien, die über die Kingdom 5‑KR‑11 Ltd. sämt­liche Anteile an der Kingdom 5‑KR 62 Ltd. und
der Kingdom 5‑KR 63 Ltd. hält. Letztere sind unmittel­bar an News Corp. beteiligt.535 Die Kingdom
Holding Company zählt zu den welt­weit größten Invest­ment­gesell­schaften. Im Medien­bereich
hält sie nach eigenen Angaben auch Beteili­gungen an der Time Warner, Inc. (ca. 5 %), der Walt
Disney Company (unter 1 %), der Apple Computer, Inc. (ca. 5 %) und der eBay, Inc. (unter 1 %).536
Der Anteil der in Streubesitz befind­lichen Aktien liegt bei 53,3 %.
1.2.8.2
Ver­anstalter­beteili­gungen in Deutschland
Seit 2008 hat sich News Corp. sukzessive an der Sky Deutschland AG beteiligt, so dass News
Corp. nunmehr 45,42 % der Anteile an der Sky Deutschland AG hält.537 Im Zuge der Anteils­
erhöhung der News Corp. wurde im Juli 2009 nicht nur die Ver­anstalterin sowie deren Mutter­
gesell­schaft von Premiere zu Sky Deutschland umfirmiert, sondern auch das gesamte Pro­gramm­
angebot von Premiere umbenannt. Die Programm­platt­form Sky Deutschland ver­fügte am 30. 06. 2009
über eine Abonnentenzahl von insgesamt 2,364 Mio. Abonnenten.538 Die Programme der SkyDeutschland-Platt­form er­reichten im Jahr 2008 einen Zuschauer­anteil von 1,5 %, bezogen auf alle
Fernseh­haushalte.539
Seit Mai 2008 strahlt News Corp. in Deutschland das Unterhaltungs­sparten­programm Fox
Channel aus. Das Programm wird von der Fox International Channels Germany GmbH, einer
mittel­­baren 100 %igen Tochter­gesell­schaft von News Corp., ver­anstaltet.540 Fox Channel wird bun­
des­weit als Pay‑TV-Programm über Satellit im Bouquet von arenaSat und über Kabel (Unitymedia)
in Deutschland sowie in weiteren deutsch­sprachigen Gebieten einschließ­lich Öster­reich und der
Schweiz ver­breitet. Seit Oktober 2008 ist das Programm auch über die Sky-Platt­form zu empfan­
gen. Der terrestri­sche und mobile Empfang sowie die Ver­brei­tung als IPTV sind geplant. Die Be­
teili­gung an der Plus Medien TV und Handels GmbH, die im bundes­weiten privaten Fernsehen
533
534
535
536
537
538
539
540
Jahres­bericht der News Corp. 2009, S. 55. Im Geschäftsjahr 2008 verzeichnete der Konzern noch einen Gewinnzuwachs
von 21 % gegenüber dem Vorjahr, Jahresbericht der News Corp. 2008, S. 59.
News Corp., Definitive Proxy Statement, 20. 08. 2009, S. 17 f.
News Corp., Definitive Proxy Statement, 20. 08. 2009, S. 28.
Unternehmensangaben, www.kingdom.com.‌sa (Stand: 9/2009).
Beschluss der KEK vom 09. 03. 2010 i. S. Sky, Az.: KEK 604.
Pressemittei­lung der Sky Deutschland AG vom 13. 08. 2009.
Vgl. zuletzt Beschluss der KEK vom 10. 11. 2009 i. S. Sky, Az.: KEK 582.
Beschluss der KEK vom 08. 04. 2008 i. S. Fox Channel, Az.: KEK 485.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
129
das türkisch­sprachige Vollprogramm TGRT EU (vormals Fox Türk) ver­anstaltet, hat News Corp. 2008
auf­gegeben.541
Ferner hält News Corp. mittel­bar sämt­liche Anteile an der Fox International Channel Italy S. r. l.,
die das Pay‑TV-Programm National Geographic Channel veranstaltet. Das Programm ist in
Deutsch­land in einer deutsch­sprachigen Fassung über Sky, über die Satelliten­platt­form arenaSat,
über die Kabelnetze von Kabel Deutschland, Kabel BW, Unitymedia und im Programmangebot
von Eutelsat (Kabel­Kiosk) sowie über die IPTV-Platt­formen der Deutschen Telekom AG und der
HanseNet Telekommunika­tion GmbH zu empfangen. Die englisch­sprachige Ver­sion des National
Geographic Channel ist in Deutschland über Kabel als Bestand­teil der Fremdsprachen­pakete von
Kabel Deutschland und Kabel BW zu empfangen.
Des Weiteren wird in Deutschland das von BSkyB ver­anstaltete englisch­sprachige Programm
Sky News über Satellit (ASTRA), Kabel (Kabel Deutschland, Kabel BW, Unitymedia) und die IPTVPlatt­form der HanseNet Telekommunika­tion GmbH ver­breitet.
Darüber hinaus ist News Corp. auf dem deutschen Medien­markt über die 100 %ige Tochter­
gesell­schaft Twentieth Century Fox mit der Twentieth Century Fox of Germany GmbH (Kinofilm­
verleih) und Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH (Ver­triebs­gesell­schaft
von Filmen und TV‑Programmen auf DVD und Video) ver­treten. DVD-Verkäufe bilden die nach­
gelagerte, immer wichtiger werdende Einnahmequelle, ebenso wie der DVD-Online-Verleih bzw. das kosten­pflichtige Streaming von Filmen.
News Corp. ist ferner in Höhe von 49 % der Anteile an der NDS Group plc. beteiligt542, die
im Bereich der Ver­schlüsselungs­techniken für digitale Fernsehdienste tätig ist. In Deutschland
wird ihre Ver­schlüsselungs­technik NDS Video­Guard von den Platt­formbetreibern Kabel BW, Tele
Columbus GmbH und Vodafone AG & Co. KG ver­wendet. Sky Deutschland ver­wendet derzeit das
Ver­schlüsselungs­system Nagravision.
Über lange Zeit hielt sich News Corp. vor Investi­tionen in das Internet zurück. Im Jahr 2005
wurde dann Fox Interactive Media als neuer Internet-Geschäfts­bereich auf­gebaut und damit die
Grundlage einer systematisch starken Marktposi­tion im Bereich von Netzdiensten und im Ver­trieb
auf­gebaut.543 Damit ver­bunden waren Neuerwer­bungen wie Videospiel-Websites von IGN Enter­
tainment, das Lifestyle-Portal AskMen.‌com sowie die College-Sport-Website Scout. Ebenso im Jahr
2005 über­nahm News Corp. das soziale Netz­werk MySpace.‌com. MySpace hat welt­weit über
260 Mio.544 Mitglieder und ver­fügt über länder­spezifi­sche Communities in 29 Ländern, u. a. in den
USA, Großbritannien, Japan, Australien, Mexiko, Kanada, Italien, Spanien, Irland, Frank­reich und
Deutschland.545 MySpace.‌com Deutschland startete 2006 und hat inzwischen 4,18 Mio. Mitglieder
in Deutschland. MySpace.‌com Deutschland wird betrieben von der Fox Interactive Media Germany
GmbH mit Sitz in Berlin. Im September 2008 wurde MySpace Music gestartet. Das anzeigen­finan­
zierte Musik­portal bietet Nutzern die Möglich­keit, nach Künstlern und Songtiteln zu suchen und
ent­sprechende Treffer kosten­los anzu­hören. Nach jahrelanger Markt­führerschaft unter den sozialen
Netz­werken in Deutschland ist die Platt­form nun auf Rang vier der in Deutschland ver­tretenen
sozialen Netz­werke gefallen.546 Im März 2007 wurde die TV‑Streaming-Platt­form Hulu gestartet,
541
542
543
544
545
546
Die medien­konzentrations­recht­liche Prüfung dieser Beteiligungs­verände­rung ist Gegen­stand des Ver­fahrens KEK 524
und noch anhängig.
Im Februar 2009 hat News Corp. seine Anteile an NDS von 73 % auf 49 % reduziert, mit der Folge, dass NDS nicht
länger als Aktien­gesell­schaft an der Börse geführt wird, Jahres­bericht der News Corp. 2009, S. 29.
Insa Sjurts, Strategien der größten Medien­konzerne, in: Internationales Handbuch der Medien, S. 89 (97).
Pressemittei­lung von ComScore vom 15. 01. 2009, http://www.comscore.com/press/release.‌asp?press=​2685, (Stand:
1/2009).
Jahres­bericht der News Corp. 2008, S. 43.
VZ-Netz­werke insgesamt (8,71 Mio.), Facebook (6,16 Mio.), wer-kennt-wen (5,96 Mio.), Studi‑VZ (4,28 Mio.), faz-online
vom 29. 08. 2009.
­
Bundesweites Fernsehen
130
K. Rupert Murdoch
1,3
Murdoch Family Trust
38,4
Streubesitz
53,3
7,0 (Z)
aufgrund von Auslandslizenzen veranstaltete,
in Deutschland empfangbare Programme:
National Geographic
Channel (100 %)
Sky News (über BSkyB)
News Corporation
70,99
1,41
Prinz Alwaleed
100
100
News Publishing Australia
Limited
27,60
Fox Entertainment Group,
Inc.
100
Newscorp Investments
100
Fox International, Inc.
News America, Inc.
100
100
Fox International Channels
(US), Inc.
News Corp. Europe, Inc.
100
100
Fox Channel
News Netherlands B.V.
Fox International
Channels Germany
GmbH
100
News Adelaide
Holdings B.V.
Streubesitz
(inkl. Fininvest
S.p.A. 2,517 %)
45,2
45,42
10,11
Odey Asset Management LL.P.
Sky Deutschland AG
4,73
Taube Hodson Stonex Partners Ltd.
100
Sky
(Sky Cinema 1/Sky Cinema HD,
Sky Cinema +1, Sky Cinema +24,
Sky Action, Sky Comedy, Sky
Emotion, Sky Nostalgie, HD Vitrine,
Sky Krimi, Sky Sport HD, Sky Sport
Info, Sky Info, Sky Fußball
Bundesliga, Sky Sport 1, Sky Sport
2, Sky Cinema Hits sowie Big
Brother, Sky Select und Sky
Select +)
Sky Deutschland Fernsehen
GmbH & Co. KG
Veranstalter, dessen Programm News
Corp. zuzurechnen ist
E: Zurechnung aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche
Programmentscheidungen durch die Plattformbetreiberin Sky Deutschland
Fernsehen GmbH & Co. KG (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV)
von Dritten veranstaltete, auf der SkyPlattform ausgestrahlte Programme, die
Sky zuzurechnen sind:
(E)
Discovery Channel
Discovery HD
Focus Gesundheit
Junior
Classica
beate-uhse.tv
GoldStar TV
Heimatkanal
Romance TV
Spiegel Geschichte
Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert
Abbil­dung III – 19: Ver­anstalter­beteili­gung der News Corp. im bundes­weiten deutschen Fernsehen
Stand: 03/2010
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
131
die bereits aus­gestrahlte Fernsehprogramme von mehr als 130 Anbietern, u. a. von FOX, NBC Uni­
versal, MGM, Sony Pictures Television und Warner Bros., online abruf­bar macht und durch Werbung
finanziert wird. Miteigentümer an Hulu sind neben News Corp. NBC Universal und die Providence
Equity Partners.547
Im Oktober 2008 erwarb die Fox Entertainment Group, Inc., ein Tochter­unternehmen der News
Corp., die ver­bliebenen Anteile der Veri­Sign, Inc. in Höhe von 49 % an dem ehemaligen Joint
Venture Jamba GmbH. Seitdem gehört das Unternehmen zu 100 % zu News Corp. und wurde in
Fox Mobile Distribu­tion GmbH umbenannt.548 Jambas Produkt­port­folio umfasst Handyspiele, Musik­
angebote (Klingeltöne) sowie Logos und Screen­saver für Mobiltelefone. Die Fox Mobile Distribu­
tion GmbH betreibt den Telemediendienst Jamba! TV, der hauptsäch­lich Musikclips sendet und
Klingeltöne anbietet. Jamba! TV wird digital über Satellit und als Live-Stream im Internet ver­
breitet.
1.2.8.3
Internationale Medienaktivitäten
Die Geschäfte von News Corp. zeigen eine breite internationale Ausrich­tung auf die USA, Kanada,
Australien, Lateinamerika, Südostasien und Europa. Schwerpunkte der europäi­schen Aktivitäten
von News Corp. sind Großbritannien und Italien.
Fernsehen
Die News Corp. ver­fügt welt­weit über 140 Fernsehsender, die in insgesamt 32 Sprachen aus­ge­
strahlt werden.
In den USA werden die der News Corp. zuzu­rechnenden Fernsehsender maß­geblich von
MyNetworkTV, Inc., der FOX Broadcasting Company und der Fox Televisions Stations, inbegriffen
Wirtschafts‑TV-Sender Fox Business Channel, Fox News Channel und Fox Cable Networks, ver­
breitet. Ferner ver­anstaltet News Corp. auch National Geographic Channel in unter­schied­lichen
Ausgaben für den heimischen Markt in den USA, für Lateinamerika, für Europa und eine inter­
nationale Ausgabe.
In Großbritannien ist News Corp. mittel­bar mit 39,1 % der Anteile an dem Unternehmen British
Sky Broadcasting plc. (BSkyB) beteiligt. BSkyB, das 1990 aus der Fusion von Sky Television plc. und British Broadcasting Limited hervor­gegangen ist, bietet als Triple-Play-Anbieter Breitbandund Telefondienste an und ver­anstaltet Fernsehprogramme. BSkyB betreibt die digitale Pay‑TVSatelliten­platt­form Sky Digital und ver­anstaltet eine Vielzahl von Programmen, wie zum Beispiel
Sky News, Sky One und Sky Travel, selbst. Eine große Anzahl von weiteren Programmen wird von
News Corp. und von Gemeinschafts­unternehmen ver­anstaltet, bei denen BSkyB oder News Corp. einer der Partner ist. Insgesamt führt BSkyB weit über 300 digitale Fernsehprogramme auf, die
über Sky Digital erhält­lich sind. Der Zuschauer­anteil der Sky-Programme lag im August 2009 in
Großbritannien bei 8,3 %.549 Laut eigenen Angaben ver­zeichnete die Pay‑TV-Satelliten­platt­form
Sky Digital im Juni 2009 9,442 Mio. Abonnenten in Großbritannien und Irland.550 Virgin Media, der
größte Kabelnetz­betreiber Großbritanniens und Konkurrent von BSkyB im Pay‑TV-Bereich, ver­fügte
im dritten Quartal 2008 ledig­lich über rund 3,6 Mio. an­geschlossene Fernseh­haushalte551.
547
548
549
550
551
Konzerndarstel­lung, http://www.hulu.com/about, (Stand: 2/2009).
http://www.jamba.de/corp/ueber-jamba/daten-fakten/ (Stand: 1/2009); Jahres­bericht der News Corp. 2009, S. 66.
http://www.barb.co.uk /report/monthlyViewingSummary?period[]=​20090801&button_submit=​View+Figures, (Stand:
10/2009).
Jahres­bericht der British Sky Broadcasting Group plc. 2009, S. 6.
The Communications Market: Digital Progress Report, Digital TV, Q3 2008 des Office of Communications, http://www.
ofcom.org.uk /research/‌t v/reports/dtv/dtu_2008_03/q3_2008.‌pdf, (Stand: 1/2009).
132
­
Bundesweites Fernsehen
Ferner bietet BSkyB mit Sky Mobile TV auch Handy-Fernsehen an. Im Jahr 2006 startete BSkyB
mit Sky HD seinen HDTV-Service und schloss den Erwerb des Breitband-Internetproviders Easynet
ab. Der Kauf von Easynet er­möglichte BSkyB den Einstieg in den Triple-Play-Markt.
Ende 2006 erwarb BSkyB 17,9 % der Anteile an der ITV plc., der größten privaten Free‑TVSendergruppe Großbritanniens mit einem im August 2009 er­reichten Zuschauer­anteil von 14,2 %.552
ITV ver­anstaltet die frei empfang­baren Fernsehprogramme ITV1, ITV2, ITV3, ITV4, ITV HD sowie
CITV und hält 75 % der Anteile an GMTV Ltd., dem Ver­anstalter von GMTV (Good Morning Tele­
vision). Am 29. 01. 2008 ent­schied jedoch das Department for Business Enterprise & Regulatory
Reform (BERR), dass BSkyB seine Beteili­gung an ITV aus Wettbewerbs­gründen auf 7,5 % der Anteile
reduzieren muss. Es stützte sich dabei unter anderem auf den Bericht der Competi­tion Commission
vom 14. 12. 2007. Diese hatte fest­gestellt, dass BSkyB an­gesichts der ab­soluten und relativen Höhe
ihrer Beteili­gung an ITV sowie ihrer Markt­stel­lung und Branchenkenntnisse in der Lage ist, wesent­
lichen Einfluss („material influence“) auf die Geschäfts­politik von ITV zu nehmen und BSkyB und
ITV deshalb nicht mehr als getrennte Unternehmen i. S. v. § 26 Enterprise Act 2002 anzu­sehen
sind. Die Competi­tion Commission hielt es für wahrschein­lich, dass dies zu einer wesent­lichen
Ver­ringe­rung des Wettbewerbs im Markt der Fernsehdienste („all‑TV market“, umfasst Free- und
Pay‑TV) führt, z. B. durch Anreize für BSkyB, Investi­tionen von ITV im Bereich der Inhalte-Produk­
tion und des Programmeinkaufs zu reduzieren, um den Wettbewerbs­druck durch das frei emp­
fang­bare Fernsehen zu mildern. Der Ver­lust an Rivalität zwischen ITV und BSkyB könne zu einem
Ver­lust an Qualität, Innova­tion sowie zu ansteigenden Preisen für audiovisuelle Dienste führen.553
Im Sinne der Competi­tion Commission hat am 29. 09. 2008 auch das Competi­tion Appeal Tribunal
ent­schieden554 und den er­hobenen Rechts­behelf von BSkyB nicht zu­gelassen.555 Die direkte Be­
rufung zum Court of Appeal wurde jedoch zu­gelassen. Am 21. 01. 2010 ent­schied auch der Court
of Appeal im Sinne der Vorgängerinstanzen. Die Revision zum Supreme Court steht jedoch offen.556
In Italien betreibt News Corp. die Pay‑TV-Satelliten­platt­form Sky Italia, die im Sommer 2003
aus der Fusion der italieni­schen Pay‑TV-Dienste Stream und Telepiú ent­standen ist. Sky Italia bietet
insgesamt rund 200 Fernsehprogramme, 25 Radiosender und mehrere interaktive Dienste an.557
Ergänzt wird das Angebot durch ver­schiedene Pay-per-View-Kanäle. Im März 2008 ver­fügte Sky
Italia nach eigenen Angaben über 4,5 Mio. Abonnenten.558 Seit Jahren dominieren jedoch die
private Mediaset-Gruppe mit Canale 5, Italia 1 und Retequattro sowie die öffent­lich-recht­liche Rai
mit Rai Uno, Rai Due und Rai Tre den italieni­schen Fernsehmarkt. Diese sechs Programme ver­
einen ca. 90 % der Fernsehnut­zung auf sich. Im Herbst 2009 hat Sky Italia gegen die MediasetGruppe Klage erhoben. Grund hierfür war, dass Sky Italia auf den reichweiten­starken Sendern der
Mediaset-Gruppe für die Sky Programme Werbung schalten wollte. Die Mediaset-Gruppe hat diese
Vorwürfe jedoch zurück­gewiesen.
2009 hat News Corp. seine Medienaktivitäten in Asien neu auf­gestellt: Der ursprüng­liche ein­
heit­liche Geschäfts­zweig der STAR Group Ltd.559 wurde in drei Geschäfts­bereiche auf­geteilt: STAR
Greater China, STAR India und FOX International Channels. STAR Greater China ist der Geschäfts­
552
553
554
555
556
557
558
559
http://www.barb.co.uk /report/monthlyViewingSummary?period[]=​20090801&button_submit=​View+Figures, (Stand:
10/2009).
Bericht der Competition Commission vom 14. 12. 2007, S. 4 ff.
Competition Appeal Tribunal, [2008] CAT 25, 29. 09. 2008; Cases 1095/4/‌8 /08 und 1096/4/‌8 /08.
Competition Appeal Tribunal, [2008] CAT 35, 04. 12. 2008, Cases 1095/4/‌8 /08 und 1096/4/‌8 /08.
Times online vom 22. 01. 2010 „BSkyB loses fight on ITV stake“.
http://www.digitalfernsehen.de/specials/df_caps_80530.‌html (Stand: 1/2009).
http://www.sky.it/corporate/pagine/affiliati/tuttosusky.shtml (Stand: 10/2009).
Ein Überblick über die Beteili­gungen von STAR Group Ltd. an Fernsehprogrammen und Medien­unternehmen im asiati­
schen Raum findet sich unter: http://www.startv.com/corporate/corporate_star_ventures.‌html (Stand: 9/2009).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
133
zweig, der chinesisch­sprachiges Fernsehen und Produk­tion umfasst. Hierzu gehören fünf chinesisch­
­sprachige Fernsehsender (Star Chinese Channel, Xing Kong, Star Chinese Movies, Star Chinese
Movies 2 und Channel [V]). Ferner betreibt STAR Greater China noch die Ver­triebs­gesell­schaft
Fortune STAR und den als Joint Venture betriebenen Fernseh­veranstalter Phoenix Satellite Tele­
vision Holdings Ltd.560 sowie das Produktions­unternehmen Fox STAR Studios Chinese Film Produc­
tion.561
STAR India ist nach Auskünften von News Corp. der führende Fernseh­veranstalter in Indien. STAR India betreibt 19 Fernsehsender in acht Sprachen, darunter ist der Markt­führer STAR PLUS. 2008 er­weiterte News Corp. sein Angebot in Indien. Es wurden die Programme Star Pravah und
Star Jalsha gestartet. Die Sender werden nicht nur in Indien aus­gestrahlt, sondern er­reichen auch
die indischen Migranten in den USA, Großbritannien, dem Mittleren Osten, Australien, Neuseeland,
Singapur und Hongkong. Des Weiteren ver­waltet STAR India die Beteili­gungen von News Corp. an
dem DTH562-Betreiber Tata Sky und der Kabelgesell­schaft Hathway sowie an den Fox Star Studios
India, die Hollywoodfilme in Indien ver­treiben und eigenständige Bollywood-Werke produzieren.563
FOX International Channels kombiniert Star World, Star Movies und Channel [V] International
mit Fernsehprogrammen der Marken FOX und National Geographic Channel. Aufgabe von FOX
International Channels ist es nach Angaben von News Corp., Asiens größtes Fernsehnetz­werk mit
37 Fernsehkanälen, die insgesamt bis zu 426 Mio. Haushalte er­reichen, zu ver­walten.
Im Herbst 2009 wurden Gerüchte laut, dass News Corp. eine Beteili­gung von 20 % an Rotana
Media des Prinzen Alwaleed bin Talal anstrebe.564 Mit dieser Beteili­gung würde News Corp. erst­
mals auf dem arabischen Markt aktiv.
Die Beteili­gung von News Corp. an den lettischen Privat­sendern LNT, mit einem Zuschauer­
anteil von 16,8 % im Jahr 2009, und TV 5 (3,9 % Zuschauer­anteil) wurde im Frühjahr 2010 auf­
gegeben.565 Die ver­breitete Auffas­sung einer Beteili­gung News Corp. an dem georgi­schen Privat­
sender Impedi.TV bzw. einer einjährigen Übernahme des Management im Jahr 2007 kann offiziell
nicht bestätigt werden. Seine Anteile an dem Ver­anstalter des polnischen Fernsehprogramms TV
Puls hat News Corp. im November 2008 auf­gegeben.
Zeitun­gen und Zeitschriften
Die Aktivitäten des Unternehmens im Zeitungs­geschäft liegen in der Ver­öffent­lichung von landes­
weiten Zeitun­gen in Großbritannien, den USA sowie der Ver­öffent­lichung von ca. weiteren 146 Zei­
tun­gen in Australien. News Corp. ver­breitet mit dem Wall Street Journal die auf­lagen­stärkste
Zeitung (Auflage: 2,024 Mio. in 2008) der USA. In Großbritannien gibt News Corp. mit News of the
World (2.931.657) und The Sun (2.851.884) die auf­lagen­stärksten Zeitun­gen heraus.566 Ferner verlegt
560
561
562
563
564
565
566
Beteiligte der Phoenix Satellite Television Holdings Ltd. sind Today’s Asia Ltd. (37,42 %), die von dem Geschäfts­führer
von Phoenix Television Holdings Ltd. Liu Changle zu 93,3 % und Chan Wing Kee zu 6,70 % gehalten werden, Extra
Step Invest­ments Ltd. (19,84 %), eine 100 %ige Tochter­gesell­schaft der China Mobile (Hong Kong) Group Ltd,. die ihrer­
seits eine Tochter­gesell­schaft der China Mobile Communications Corpora­tion ist, Xin Kong Chuan Mei Group Co. Ltd.
(17,58 %), eine 100 %ige Tochter­gesell­schaft der Star Group Ltd., die wiederum eine 100 %ige Tochter­gesell­schaft der
News Corp. ist, China Wise International Ltd. (8,32 %) und Streubesitz (16,7 %), Jahres­bericht der Phoenix Satellite Tele­
vision Holdings Ltd. 2008, S. 80, 81.
Pressemittei­lung der News Corp. vom 18. 08. 2009, http://www.newscorp.com/news/news_423.‌html (Stand: 9/2009).
DTH: Direct‑to-Home (Satellitenempfang).
Pressemittei­lung der News Corp. vom 18. 08. 2009, http://www.newscorp.com/news/news_423.‌html (Stand: 9/2009).
Im Dezember 2009 wurde bekannt, dass die Beteili­gung kurz vor einem Abschluss stehe. News Corp. erwerbe danach
einen Anteil von 10 % mit dem Recht auf den Erwerb weiterer 10 %, Egypt News online vom 13. 12. 2009, „News Corp
tie‑up imminent: Saudi Rotana“.
epd vom 24. 03. 2010 „Lettland: Rupert Murdoch ver­kauft zwei Fernsehsender“.
http://www.abc.‌org.uk /cgi-bin/gen5?runprog=​nav/abc&noc=​y (Stand: 1/2009).
­
Bundesweites Fernsehen
134
News Corp. noch The Times (600.962) und The Sunday Times (1.155.589)567. Diese Titel sind zum
Teil auch in Deutschland erhält­lich. Das von der News Corp. im Jahr 2007 über­nommene Ver­lags­
haus Dow Jones & Co. gibt mit dem Wall Street Journal Europe eine europäi­sche Ausgabe des
US‑amerikani­schen Wall Street Journal heraus. Außerdem ver­treibt Dow Jones einige seiner inter­
nationalen Zeitschriften in Deutschland, nämlich Barron’s, Financial News, Private Equity News
und die beiden News­letter Dow Jones Finanz- und Wirtschafts­spiegel und Dow Jones Europe. Das Ver­lags­haus Dow Jones & Co. betreibt ferner die Nachrichten­agentur Dow Jones news­wires. Zum Ver­lags­haus gehörte auch mit dem Dow-Jones-Index einer der wichtigsten Börsen­indexe
welt­weit, dieser wurde im Sommer 2009 jedoch von News Corp. zum Ver­kauf an­geboten. Durch
den Erwerb des Ver­lags­hauses hat News Corp. Zugriff auf wertvolle Content-Ressourcen zur Be­
stüc­kung des neuen Fox Business Channels.568 Ferner ver­öffent­licht News Corp. in den USA Zeitun­
gen, wie die New York Post.
Filmed Entertainment – Produk­tion
Der Geschäfts­bereich Filmed Entertainment umfasst die Produk­tion, die Finanzie­rung und die Ver­
­mark­tung von Filmen und sonstigen Inhalten aus dem Unterhaltungs­bereich.569 Im Jahr 2009
machte der Umsatz im Segment Filmed Entertainment 20 % des Gesamtumsatzes von News Corp. aus. Fox Filmed Entertainment gehört zu den sechs Hollywood Major Studios und ist nach eigenen
Angaben eine der welt­weit größten Filmproduktions­firmen.570 Unter Fox Filmed Entertainment
sind die einzelnen Film- und Fernsehstudio-Aktivitäten der Twentieth Century Fox Film Corpora­tion
(sowie International, Home Entertainment und Licensing and Merchandising), Fox 2000 Pictures,
Fox Searchlight Pictures, Fox Music, Blue Sky Studios, Twentieth Century Fox Television, Fox Tele­
vision Studios und Twentieth Television gebündelt. Zum Filmportofolio gehören u. a. auch die
welt­weit er­folgreichsten Filme Titanic (1997) und Avatar (2010).
Weitere Geschäfts­bereiche
Zu den Geschäfts­bereichen von News Corp. gehört auch das konzerneigene Ver­lags­haus Harper­
Collins Publisher. Zu dem Unternehmen Harper­Collins gehören Tochterfirmen in Kanada, Groß­
britannien, Australien/Neuseeland und Indien sowie die christ­lich aus­gerichtete Ver­lagstochter
Zondervan. Auf die gleiche Zielgruppe ist auch fox faith, die christ­lich aus­gerichtete Tochter­gesell­
schaft von Murdochs Filmstudio 20th Century Fox, gerichtet.
News Corp. ist in allen Wertschöpfungs­stufen der Medien­branche breit auf­gestellt und fokus­
siert dort zunächst die Bereiche Content-Packaging und Medien-Distribu­tion. Insbesondere durch
den Erwerb des Dow-Jones-Konzerns zielen die Aktivitäten mittlerweile auch auf die ContentProduk­tion. Darüber hinaus ist das Unternehmen im Telekommunikations­bereich und hierbei
bei der Unterhal­tung von Netzdiensten und des dazu­gehörigen Ver­triebes aktiv. Im Markt für
britische Tages­zeitun­gen und im britischen Satelliten‑TV-Markt hat das Unternehmen Markt­führer­
schaft.571
567
568
569
570
571
Die regionale Gratiszeitung thelondonpaper wurde im August 2009 eingestellt.
Insa Sjurts (siehe Fn. 543), S. 89 (97).
Jahres­bericht von News Corp. 2009, S. 22.
http://www.newscorp.com/operations/index.‌html (Stand: 02/2010).
Insa Sjurts (siehe Fn. 543), S. 89 (97).
Fox Pan American Sports 33%
National Geographic Channel
International 52%
National Geographic Channel
Domestic 67%
National Geographic Channel
Latin America 52%
National Geographic Channel
Europe 52%
STATS 50 %
Big Ten Network 49%
FOX News Channel
FOX Business Network
Fox Cable Networks:
FX
Fox Movie Channel
Fox Regional Sports Networks
Fox Soccer Channel
SPEED
FUEL TV
FSN
Fox Reality Channel
Fox College Sports
Fox International Channels
USA, Kanada, Europa,
Australien und Neuseeland
HarperCollins Publishers
USA und Kanada
News America Marketing Group:
In-Store
FSI (SmartSource Magazine)
SmartSource iGroup
News Marketing Canada
Asien
HarperCollins India 40%
VERLAGSWESEN
LAPTV 55%
Telecine 13%
FOX Telecolombia 51%
Lateinamerika
Australien und
Neuseeland
FOXTEL 25%
Sky Network Television
Limited 44%
Premium Movie
Partnership 20%
Europa
Sky Italia:
Sky Sport
Sky Calcio
Sky Cinema
Sky TG24
British Sky Broadcasting
39%:
Artsworld
Sky News
Sky Sports
Sky Travel
Sky One
Sky Movies
Sky Deutschland 39,96%
ZEITSCHRIFTEN
STAR:
Asianet
Asianet Plus
STAR PLUS
STAR ONE
STAR WORLD
STAR SPORTS
STAR Cricket
STAR UTSAV
STAR PRAVAH
STAR JALSHA
VIJAY
SITARA
SURVANA
XING KONG
STAR CHINESE CHANNEL
STAR CHINESE MOVIES
STAR CHINESE MOVIES 2
STAR MOVIES
STAR GOLD
STAR NEWS 26%
STAR ANANDA 26%
STAR MAJHA 26%
CHANNEL [V]
CHANNEL [V] THAILAND 49%
ESPN STAR SPORTS 50%
STAR Jupiter 81%
PHOENIX SATELLITE TELEVISION 18 %
ANTV 20%
TATA SKY 20%
Hathway Cable and Datacom 22%
Asien
Europa
NDS 49%
London Property News 58%
Globrix 50%
BrandAlley UK 49%
News Outdoor Group
News Corporation Stations Europe
Multimedia Holdings 50%
milkround.com
SONSTIGES
Asien
The Wall Street Journal Asia
The Far Eastern Economic
Review
Europa
The Times
The Sunday Times
The Sun
News of the World
The Wall Street Journal Europe
STOXX 33%
eFinancialNews
The Times Literary Supplement
USA
New York Post
Community Newspaper Group
The Wall Street Journal
Dow Jones Newswires
Dow Jones Indexes
Factiva
Barron’s
MarketWatch
Dow Jones Financial Information
Services
Dow Jones Client Solutions
Dow Jones Local Media Group
SmartMoney 50%
Asien
STAR DEN 50%
Australien und Neuseeland
National Rugby League 50%
News Digital Media
Rugby Union
realestate.com.au 58%
Fiji
The Fiji Times
Sunday Times
Papua New Guinea
Post Courier 63%
Australien
Fast 150 Titel, (ausgewählte Titel):
The Australian
The Weekend Australian
The Daily Telegraph
The Sunday Telegraph
Herald Sun
Sunday Herald Sun
The Courier-Mail
Sunday Mail (Brisbane)
The Advertiser
Sunday Mail (Adelaide)
The Mercury
mX
Sunday Tasmanian
The Sunday Times
Northern Territory News
Sunday Territorian
ZEITUNGEN und NACHRICHTENDIENSTE
Fox Interactive Media:
MySpace
IGN Entertainment
Fox Audience Network
RottenTomatoes
AskMen
FoxSports.com
Scout
WhatIfSports
kSolo
Flektor
Photobucket
Fox Mobile Entertainment
hulu 32%
Slingshot Labs
Jamba
ONLINE
Lateinamerika
Canal Fox
USA
Fox Filmed Entertainment:
Fox 2000 Pictures
Fox Searchlight Pictures
Fox Music
20th Century Fox Film
Corporation
20th Century Fox Licensing and
Merchandising
20th Century Fox Home
Entertainment
20th Century Fox International
Blue Sky Studios
20th Century Fox Television
Fox Television Studios
20th Television
FILM/PRODUKTION
Stand: 09/2009
Abbil­dung III – 20: Internationale Medienaktivitäten von News Corp.
Beteili­gungen ohne %-Angabe bezeichnen 100 %ige bzw. knapp darunter liegende Beteili­gungen (bezogen auf die an­gegebene Obergesell­schaft).
USA
FOX Broadcasting Company
MyNetworkTV
Fox Television Stations:
WNYW New York, NY
WWOR New Jersey, NY
KTTV Los Angeles, CA
KCOP Los Angeles, CA
WFLD Chicago, IL
WPWR Chicago, IL
WTXF Philadelphia, PA
KDFW Dallas, TX
KDFI Dallas, TX
WFXT Boston, MA
WTTG Washington, DC
WDCA Washington, DC
WAGA Atlanta, GA
WJBK Detroit, MI
KRIV Houston, TX
KTXH Houston, TX
KMSP Minneapolis, MN
WFTC Minneapolis, MN
WTVT Tampa Bay, FL
KSAZ Phoenix, AZ
KUTP Phoenix, AZ
WRBW Orlando, FL
WOFL Orlando, FL
WHBQ Memphis, TN
KTBC Austin, TX
WUTB Baltimore, MD
WOGX Gainesville, FL
FERNSEHEN
News Corporation
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
135
­
Bundesweites Fernsehen
136
1.2.9
Discovery Communications, Inc.
Discovery Communications, Inc. (Discovery Communications) bezeichnet sich als welt­weit führen­
des Medien- und Entertainment-Unternehmen im nicht­fiktionalen Bereich. Ihre Tochter­unter­neh­
men ver­anstalten welt­weit eine Vielzahl von Sparten­programmen, u. a. unter den Marken Animal
Planet, Discovery Channel, Travel Channel, Discovery Kids und Discovery Health Channel, und
erreichen 1,5 Mrd. Abonnenten in 170 Ländern.572 Nach eigenen Angaben handelt es sich bei
Discovery Channel um die welt­weit ver­breitetste Fernsehmarke.573 2008 er­reichte Discovery Com­
mu­nications einen Umsatz von 3,44 Mrd. US‑Dollar574. Gegenüber dem Vorjahr ver­buchte Discovery
Communications somit einen Gewinnzuwachs von 10 %. Discovery Communications produziert
und ver­marktet u. a. Videos, DVDs, Fachbücher und Multimediaprodukte. Die Discovery-Gruppe
ver­marktet auch Programm­formate im frei empfang­baren Fernsehen (z. B. bei DMAX und im ZDF).
1.2.9.1
Beteiligungs­verhältnisse
Die Stimm­rechte an der Discovery Communications halten Advance/Newhouse Programming
Partnership (Advance/Newhouse) zu 26 %, John C. Malone zu 23 % und T. Rowe Price Associates,
Inc. zu 1,5 %. Der Stimm­rechts­anteil von John C. Malone in Bezug auf die Wahl der Aufsichts­rats­
mitglieder erhöht sich sogar auf 32 %, solange Advance/Newhouse ihre Vorzugsaktien nicht in
Stammaktien umwandelt, da die ver­bleibenden acht Aufsichts­rats­mitglieder ohne die Mitwir­kung
von Advance/Newhouse bestimmt werden.575
Advance/Newhouse gehört zur Konzerngruppe der Advance Publications, Inc. Letztere ist ein
Kommunikations­unternehmen, zu der u. a. Ver­lage wie Condé Nast Publications (Zeitschriften),
Parade Publications (Zeitungs­beilagen), Fairchild Publications (Mode- und Fachzeitschriften),
American City Business Journals und Golf Digest Companies gehören. Ferner ver­treibt sie Zeitun­
gen in mehr als zwanzig amerikani­schen Städten. Zu den Printerzeugnissen gehören u. a. Vogue
und Vanity Fair. Ferner besitzt Advance Publications, Inc. über Advance/Newhouse Communi­ca­
tions, Inc. Anteile an Kabelnetzen in mehreren Staaten der USA (Bright House Networks). Advance/
Newhouse Communications, Inc. ver­anstaltet auch die ganztägigen lokalen Nachrichten­sender
Central Florida News 13 und Bay News 9. Ferner unter­hält Advance Publications, Inc. zahl­reiche
mit seinen Printerzeugnissen ver­bundene Internet­seiten. Das Unternehmen befindet sich in Privat­
besitz und gehört den Brüdern Donald und Samuel Newhouse Jr.
John C. Malone, der 32 % (unter Berücksichti­gung der Ausübung des Wahl­rechts im Aufsichts­
rat) bzw. sonst 23 % der Stimm­rechte der Discovery Communications hält, ist gleichzeitig auch
Mitglied des Aufsichts­rates von Discovery Communications. Daneben ist er auch Geschäfts­führer
von Liberty Global, Inc. (Liberty Global), an der er 34 % der Stimm­rechte hält, und der Liberty
Media Corpora­tion (Liberty Media), an der er 33 % der Stimm­rechte hält. Interessen­konflikte, zu
denen es möglicher­weise für John C. Malone auf­grund seiner Tätig­keiten für Liberty Global und
Liberty Media kommen kann, können laut Discovery Communications nicht aus­geschlossen wer­
den.576 Im Juli 2005 hat sich der Medien­konzern Liberty Global von Discovery Communications
LL. C. ab­gespalten. Tochter­unternehmen von Liberty Global ver­anstalten und ver­markten welt­weit
zahl­reiche Fernsehkanäle (u. a. Themen­kanäle unter der Marke Zone, Extreme Sports Channel)
und Tele­shoppings­ender. Diese Programme werden für Deutschland in zum Teil deutsch synchro­
572
573
574
575
576
Vgl. Angaben unter http://corporate.discovery.‌com, (Stand: 7/2009).
Jahres­bericht der Discovery Communications 2008, S. 6.
Jahres­bericht der Discovery Communications 2008, Form 10‑K, 26. 02. 2009, S. 3.
Jahres­bericht der Discovery Communications 2008, Form 10‑K, 26. 02. 2009, S. 27.
Jahres­bericht der Discovery Communications 2008, Form 10‑K, 26. 02. 2009, S. 27.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
137
nisierten Fassun­gen ver­breitet. Daneben ist Liberty Global zu 98 % an dem Tele­shopping-Sender
QVC beteiligt. Zu ihren Geschäfts­bereichen zählen ferner Kabelnetze, Internet und interaktives
Fernsehen.
1.2.9.2
Ver­anstalter­beteili­gungen in Deutschland
Die Discovery KG, die 100 % der DMAX TV GmbH & Co. KG (DMAX TV) hält, steht mittel­bar voll­
ständig im Anteils­besitz der Discovery Communications. DMAX TV ver­anstaltet die Pay‑TV-Pro­
gramme Animal Planet, Discovery Channel und Discovery HD sowie das frei empfang­bare Pro­
gramm DMAX und hält eine Zulassung für Discovery Geschichte. Ab dem 01. 07. 2009 werden
Discovery Channel und Animal Planet im digitalen Kabel über Unitymedia ver­breitet.
1.2.9.3
Internationale Medienaktivitäten
Discovery Communications betreibt ein internationales Netz­werk mit Sendern der Marke Discovery
und Animal Planet. Die Geschäfte von Discovery Communications zeigen eine breite internationale
Ausrich­tung auf die USA, Australien, Lateinamerika, Südostasien, Afrika, den Mittleren Osten und
Europa. In den USA ver­einigt Discovery Communications allein 709 Mio. Abonnenten; dazu kommen
welt­weit weitere 926 Mio. Abonnenten seiner Pay‑TV-Kanäle. Ferner betreibt Discovery Communi­
cations auch ein Ver­kaufsportal (Discovery­Store.‌com), über das es insbesondere DVDs, Bücher und
Merchandise-Produkte zu den auf seinen Sendern ver­brei­teten Inhalten sowie den „Discovery“Marken ver­treibt. Insgesamt hatte die Webseite 2008 12 Mio. Besucher (unique visitors).577 Auf
allen Discovery-Webseiten zusammen kumuliert sich die Besucherzahl auf 39 Mio. (unique visitors)
monatlich.578 Daneben ver­treibt Discovery in den USA Unterrichts­material, vor allem in den Berei­
chen Naturwissen­schaft und Gesundheits­erziehung.
Discovery Communications ver­folgt als eines der wenigen Medien­unternehmen eine unein­ge­
schränkt globale Strategie. Das Unternehmen ist in Europa und Amerika genauso wie im Mittleren
Osten und Afrika aktiv. Demzufolge sind die Marken des Unternehmens und insbesondere die
Marke „Discovery Channel“ welt­weit ver­breitet. Der Schwerpunkt der Geschäfts­tätig­keit des Medien­
­unternehmens liegt nach wie vor in der Produk­tion nicht­fiktionaler Programm­formate, die zum
einen im unter­nehmens­eigenen Sendernetz­werk ver­breitet oder bei zahl­reichen Kooperations­
partnern, wie etwa der BBC, gesendet werden. Durch die Gründung des Online-Verkaufsportals
hat Discovery Communications weitere Geschäfts­bereiche er­schlossen und ist mithin auf allen
Stufen der Wertschöpfungs­kette tätig.
2006
2007
2008
2009
Discovery Channel
Discovery Geschichte
Animal Planet
Discovery HD¹⁾
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
DMAX
0,3
0,5
0,6
0,6
1) Die internen Marktanteile der auf der Sky-Platt­form gesendeten Programme werden nicht ver­öffent­licht. Insgesamt er­reichten
die auf der Sky-Platt­form gesendeten Programme Zuschauer­anteile in Höhe von 1,5 % (2008), 1,8 % (2007) und 2,1 % (2006).
Tabelle III – 17: Der Discovery Communications zuzu­rechnende Zuschauer­anteile (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK, KEK
577
578
Jahres­bericht der Discovery Communications 2008, S. 22.
Discovery Communications „At a glance“, 04. 05. 2009.
­
Bundesweites Fernsehen
138
40,5 *
Streubesitz
Advance Newhouse
Programming
Partnership
26,0* ¹
Discovery Holding
Company
6,4*
100
33,3
32,0* ²
John C. Malone
100
Discovery
Communications, Inc.
Ascent Media
62,5*
Holdings
1,5* ³
T. Rowe Price
Associates, Inc.
100
Discovery
Communications
Holding LL.C.
0,0* 4
Harris Associates
L.P.
66,7
DHC Discovery, Inc.
(ehemals Discovery
Communications, Inc.)
100
Discovery
Communications
LL.C.
E: Zurechnung aufgrund der Möglichkeit der
Einflussnahme auf wesentliche
Programmentscheidungen durch die
Plattformbetreiberin Sky Deutschland Fernsehen
GmbH & Co. KG (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV)
100
Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert
Discovery Networks
International LL.C.
*: von Kapitalbeteiligung abweichende
Stimmrechte
**: Seit Mai 2009 nicht mehr auf Sendung.
99 (Z)
¹: Kapitalbeteiligung: Vorzugsaktien umwandelbar in
Stammaktien der Gruppen A 34,4 %, B 33,3 %
²: unter Berücksichtigung der Ausübung des
Wahlrechts im Aufsichtsrat, ansonsten 23 %;
Kapitalbeteiligung: A 0, 8 %, B 92,4 %, C 5,1 %
³: Kapitalbeteiligung: A 10,3 %, C 10,3 %
4
: Kapitalbeteiligung: C 12,38 %
Discovery
Communications Ltd.
LL.C.
1
100 (Z)
Discovery
Productions, Inc.
99
Discovery
Communications
Europe
1
100
Veranstalter, dessen Programm Discovery
Communications zuzurechnen ist
Programmveranstalter
1 von DNE Music
99
Discovery Content
Verwaltungs
GmbH
Sky
(Zurechnung eigener und weiterer
auf der Plattform veranstalteter
Drittprogramme)
Sky Deutschland
Fernsehen GmbH & Co.
KG
Discovery
Communications
Europe Ltd.
98,02
Komplementärin
100
1,98
Discovery Communications
Deutschland GmbH & Co. KG
(ehemals: Discovery Beteiligungs GmbH
& Co. KG)
100
(E)
Discovery Channel
Discovery Geschichte**
Animal Planet
Discovery HD
DMAX
100
Komplementärin
DMAX TV GmbH & Co.
KG
Abbil­dung III – 21: Ver­anstalter­beteili­gungen und zuzu­rechnende Programme
Stand: 07/2009
DNE Music
Publishing Ltd.
DMAX TV
Verwaltungs
GmbH
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
1.2.10
139
Time Warner, Inc.
Time Warner, Inc. war mit einem Jahres­umsatz von 46,98 Mrd. US‑Dollar im Jahr 2008 (2007:
46,48 Mrd. US‑Dollar)579 der größte Medien- und Unterhaltungs­konzern der Welt. Im Dezember
2008 hatte das Unternehmen welt­weit rund 87.000 Angestellte.580 Im Jahr 2009 er­folgte jedoch
ein tiefgreifender Konzernumbau, bei dem sich Time Warner von der Kabelsparte Time Warner
Cable, Inc. und von der Internettochter AOL LLC (AOL) getrennt hat. Beide Geschäfts­bereiche
hatten 2008 zusammen einen Anteil von rund 44 % am Gesamtumsatz von Time Warner (siehe
zum Umsatz von Time Warner Tabelle III – 18 sowie zu Time Warner Cable, Inc. und AOL unter
Kapitel III 1.2.10.3). Time Warner hat dadurch seine bisherige Stellung als welt­weit größtes Medien­
unternehmen ein­gebüßt.581 Die Umstrukturie­rung er­folgte u. a. auf Drängen der Investoren, die
den Konzern zu breit und zu schwerfällig auf­gestellt sahen und eine Konzentra­tion auf das Kern­
geschäft ver­langten.582 Dieses besteht bei Time Warner aus dem Ver­lags­haus Time, Inc., dem
Unterhaltungs- und Studiobereich Warner Bros. Entertainment, Inc. sowie den Fernsehsendern
Home Box Office, Inc. (HBO) und Turner Broadcasting System, Inc. Bereits in der Ver­gangen­heit
wurden neben dem Kerngeschäft betriebene Aktivitäten wie das Musik­geschäft (Warner Music
Group), Teile des Kinobetriebs (Warner Village Cinemas583) und Ver­gnügungs­parks (Warner Bros. Movie World) ver­kauft.
Im Geschäfts­jahr 2008 unter­teilte Time Warner seine Aktivitäten in die fünf Geschäfts­bereiche
AOL (Interaktive Ver­braucher- und Werbedienste), Kabel (Kabelnetze für Video, Hochgeschwin­dig­
keits-Daten­übertra­gung und Telefondienste), Filmed Entertainment (Kino- und Fernsehfilme sowie
Home-Video-Produk­tion und deren Ver­mark­tung), Networks (Fernsehsender) und Ver­lage (Zeit­
schrif­ten­verlag).
1.2.10.1 Ver­anstalter­beteili­gungen in Deutschland
In Deutschland ver­anstaltet die Turner Broadcasting System Deutschland GmbH, eine mittel­bare
100 %ige Tochter­gesell­schaft der Time Warner, das bundes­weit ver­breitete Pay‑TV-Programm TNT
Serie.584 Die Turner Entertainment Networks International Ltd., eben­falls Teil der Time-WarnerGruppe, ver­anstaltet auf der Grundlage von Lizenzen des britischen OFCOM weitere in Deutsch­
2008
2007
2006
Gesamtumsatz in Mio. US‑Dollar
46.984
46.482
44.200
nach Geschäfts­bereichen in %¹⁾
AOL
Kabel
Filmed Entertainment
Networks
Verlage
8,6
35,5
23,5
23,0
9,5
10,8
33,2
24,3
21,4
10,3
17,2
26,0
23,5
22,4
10,9
1) Berechnung des prozentualen Anteils der Geschäftsbereiche am Gesamtumsatz ohne Ausklammerung von geschäftbereichs­
übergreifenden und damit ggf. doppelt berücksichtigten Umsätzen (Intersegment Elimination).
Tabelle III – 18: Gesamtumsatz der Time Warner, Inc. in den Jahren 2006 bis 2008
Quelle: Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 159
579
580
581
582
583
584
Siehe zu den Umsätzen auch Tabelle III – 18.
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 3.
Vgl. auch SZ vom 19. 02. 2009, „Die neue Nummer zwei“.
Vgl. z. B. FTD vom 02. 05. 2008, „Time Warner bereitet Aufspaltung vor“.
Ein Joint Venture von Warner Bros. und Village Roadshow.
Beschluss der KEK i. S. TNT Serie vom 02. 12. 2008, Az.: KEK 529.
­
Bundesweites Fernsehen
140
land empfang­bare Programme. Dabei handelt es sich um den Nachrichten­sender CNN, den Spiel­
filmkanal TNT Film (ehemals Turner Classic Movies), die Zeichen­tricksender Cartoon Network
und Boomerang sowie das Comedy-Format [adult swim] (im Rahmen von Sat.1 Comedy und als
Video‑on-Demand bei maxdome).
Die Sender CNN International, TNT Film, Cartoon Network und Boomerang sind nach Angaben
der Antragstellerin nicht Mitglieder der GfK, haben aber nach Schät­zungen der Ver­anstalterin in
Deutschland einen gemeinsamen Marktanteil von weniger als 1 %.585
1.2.10.2 Beteiligungs­verhältnisse
Time Warner, Inc. ist eine in Delaware registrierte Aktien­gesell­schaft („publicly traded corpora­
tion“). Größter Einzelaktionär ist mit rund 5,4 % der Stammaktien die Capital Research Global
Investors. Die Invest­ment­gesell­schaften Barclays Global Investors UK Holdings Ltd. und Dodge &
Cox, Inc. sind mit je rund 5,2 % der Stammaktien an Time Warner, Inc. beteiligt. Kein weiterer
Aktionär hält daneben mehr als 5 % der Aktien.586
Time Warner, Inc .,
USA
100
Historic Time Warner,
Inc., USA
100 (Z)
100 (Z)
Time Warner Companys,
Inc., USA
Turner Broadcasting
System, Inc., USA
15,19
84,81
Warner Communications,
Inc.
100 (Z)
CNN
Time Warner London Ltd.
TNT Film
100
Time Warner Ltd.
99,99
Boomerang
100
Turner Broadcasting
System Holdings
(Europe) Ltd.
Cartoon Network
0,01
Turner Entertainment
Networks International
Ltd.
100
Turner Broadcasting
System Europe Ltd.
100
TNT Serie
Turner Broadcasting
System Deutschland
GmbH
Veranstalter, dessen Programm
Time Warner zuzurechnen ist
Z:
Zwischengesellschaften
ausgeklammert
Abbil­dung III – 22: Beteiligungs­verhältnisse bei der Time Warner, Inc.
Stand: 12/2008 (Az.: KEK 529)
585
586
Beschluss der KEK i. S. TNT Serie vom 02. 12. 2008, Az.: KEK 529.
Beschluss der KEK i. S. TNT Serie vom 02. 12. 2008, Az.: KEK 529, I 3.2.2.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
141
1.2.10.3 Geschäfts­bereiche
Filmed Entertainment
Den Geschäfts­bereich Filmed Entertainment bildet die Warner Bros. Entertainment, Inc. mit
ihren Tochter­gesell­schaften, zusammen Warner Bros. Entertainment Group (Warner Bros.). Die
Aktivitäten der Warner Bros. sind wiederum in die Bereiche Warner Bros. Pictures Group, Warner
Bros. Television Group, Warner Bros. Home Entertainment Group, Warner Bros. Consumer Products,
Inc. und Warner Bros. International Cinemas, Inc. unter­gliedert.
Die Warner Bros. Pictures Group stellt die Produktions- und Studiosparte dar. Darin sind u. a. das Filmstudio Warner Bros. Pictures, die Warner Bros. Pictures International und die New Line
Cinema Corpora­tion (seit 2008 als eine Einheit der Warner Bros. geführt) gebündelt. Warner Bros. Pictures gehört zu den so genannten Major Studios. Neben Warner Bros. Pictures werden Filme
der Warner Bros. Entertainment Group auch unter der Marke Castle Rock ver­öffent­licht.
Die Warner Bros. Television Group betreibt das Fernsehgeschäft der Warner Bros. Dazu zählt
neben der Inhalteproduk­tion und der Inhalte­vermark­tung die Ver­anstal­tung eines Fernseh­pro­
gramms. Die unter dem Dach der Warner Bros. Television Group stehenden Produzenten von
Inhalten für die Fernsehausstrah­lung587 sind im Einzelnen die zur WB Studio Enterprises, Inc. ge­
hörende Warner Bros. Television, Inc., die Warner Horizon Television, Inc., die Telepictures Produc­
tions, Inc. und die Warner Bros. Anima­tion, Inc.588. Die Inhalte werden in den USA durch die
Warner Bros. Domestic Television Distribu­tion und international durch die Warner Bros. Inter­na­
tional Television Distribu­tion ver­marktet.589 Warner Bros. ist zudem mit 50 % an dem Sender The
CW Television Network (CW) beteiligt, der im September 2006 als ein Gemeinschafts­unternehmen
von Warner Bros. und der CBS Corpora­tion gestartet wurde und aus der Fusion der Sender United
Paramount Network und The WB Television Network hervor­gegangen ist.590 CW steht hinsicht­lich
der Zuschauer­anteile unter allen in den USA ver­brei­teten Programmen an fünfter Stelle.591
Unter der Warner Bros. Home Entertainment Group sind die Warner Home Video, Inc. (Heim­
videobereich), Warner Bros. Digital Distribu­tion (Ver­mark­tung und Lizenzie­rung von Warner-Bros.Filmen und ‑Fernsehinhalten für die Bereiche Video‑on-Demand, Streaming und IPTV), Warner
Bros. Interactive Entertainment (interaktive Unterhal­tung, Videospiele) und Warner Premiere (DVDProduk­tion) gebündelt.592 Die Warner Home Video, Inc. ver­treibt DVDs und Blue-Ray-Discs mit
Warner-Inhalten (z. B. von den Tochter­gesell­schaften Warner Bros. Pictures, Warner Bros. Television,
New Line Cinema, Home Box Office und Turner Broadcasting System) sowie mit Inhalten von
Dritten (z. B. von BBC, National Geographic und den nationalen Sportligen der USA).593 Warner
Premiere, eine Abtei­lung von Warner Specialty Films, Inc., ent­wickelt und produziert unmittel­bar
für den DVD-Bereich vor­gesehenes Film­material („Direct‑to-Video“) sowie Inhalte für die OnlineVerbrei­tung. Warner Bros. Interactive Entertainment, eine Tochter der Warner Bros. Home Enter­
tain­ment, Inc., ent­wickelt, ver­breitet und lizenziert interaktive Videospiele für eine Vielzahl von
Platt­formen um Themen und Figuren von Warner Bros. und DC Comics. Im Dezember 2007 hat
587
588
589
590
591
592
593
U. a. von Serien wie ER, Two and a Half Men, The Mentalist, Fringe, Gossip Girl, Southland, Without a Trace, Smallville,
Nip/ Tuck, Supernatural und The Bachelor.
Animations- und Zeichen­trick­filme um Figuren wie Tom und Jerry und die „Looney Tunes“ mit Charakteren wie Bugs
Bunny, Daffy Duck und Schweinchen Dick.
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 7; Unternehmens­darstel­lung unter www.warnerbros.‌com (Stand: 01/2010).
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 8 und S. 70.
2 % Zuschauer­anteile bei Zuschauern ab 18 Jahren in 2007/2008, IP Deutschland, Television 2009, S. 476 (dort an­ge­
gebene Quelle: Nielsen Media Research); vgl. auch Unternehmens­darstel­lung unter www.cwtv.‌com (Stand: 01/2010).
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 7.
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 6.
142
­
Bundesweites Fernsehen
Warner Bros. Home Entertainment den britischen Spiele­entwickler TT Games Limited über­nom­
men.594
Warner Bros. Consumer Products, Inc. lizenziert Rechte an Namen, Bildern, Logos etc. der
Charaktere und urheber­recht­lich geschütztem Material aus Filmen und Fernsehserien der Warner
Bros. Filmbibliothek. Welt­weit gibt es rund 3.700 Lizenznehmer.595
Warner Bros. International Cinemas, Inc. hält Beteili­gungen an 75 Multiplex-Kinos mit über
700 Leinwänden in Japan, Italien und den USA.596 Die Filmbibliothek von Warner Bros. umfasst
über 6.650 Kinofilme, 40.000 Fernsehfilme und 14.000 Animations­filme597 und ist damit eine der
größten der Welt.598
Die Produktions- und Filmhandels­gesell­schaften Warner Independent Pictures und Picture­
house stellten den Geschäfts­betrieb jeweils im Oktober 2008 ein.599
Networks
Das Network-Geschäft von Time Warner besteht aus in den USA und international ver­brei­teten
Fernsehprogrammen. Die Sender, die über die Turner Broadcasting System, Inc. betrieben werden,
sind in der Gruppe „Turner Networks“ zusammen­gefasst. Die Pay‑TV-Aktivitäten werden von der
Home Box Office, Inc. betreut und bestehen aus den Programmen von HBO (HBO, HBO2, HBO
Signature, HBO Family, HBO Comedy, HBO Zone, HBO Latino) und den Programmen von Cinemax
(Cinemax, MoreMax, ActionMax, ThrillerMax, @Max, OuterMax, Wmax, 5StarMax), zusammen „Home
Box Office Services“.600 HBO ist das am weitesten ver­breitete US‑Pay‑TV-Programm. Zusammen
er­reichen die Home-Box-Office-Programme rund 40,9 Mio. Abonnenten.601 Die Turner-Unterhaltungs­
programme bestehen aus den Haupt­programmen TBS und TNT sowie den Programmen Cartoon
Network, truTV (ehemals Court TV), TNT Film (ehemals Turner Classic Movies) und dem Kinder­
programm Boomerang. Die Programme CNN (Cable News Network) und HLN (Headline News)
sind 24‑stündige Nachrichten­programme im Turner Network. CNN International, ein englisch­sprachi­
ges Programm, wird in über 190 Ländern aus­gestrahlt.602 Die Turner-Unterhaltungs­programme
Cartoon Network, Boomerang, TNT Film und TNT werden – zum Teil in landes­spezifi­schen Ver­
sionen – in rund 180 Ländern aus­gestrahlt.603
Turner Networks er­wirtschaftet den Großteil des Umsatzes aus monat­lichen Abonnement­
gebühren der Kabelnetz- und Satelliten­platt­formbetreiber sowie Telefongesell­schaften etc., die
die Sender des Unternehmens in ihre Programm­pakete auf­genommen haben. Weitere Einkünfte
ergeben sich aus dem Ver­kauf von Werbezeit. Home Box Office Services erzielt eben­falls Einkünfte
aus Abonnement­gebühren für die HBO- und Cinemax-Programme und generiert darüber hinaus
Einnahmen aus dem Ver­kauf von DVDs mit HBO-Inhalten sowie aus Lizenzgebühren. In einigen
Regionen strahlt Turner an die jeweilige lokale Sprache an­gepasste Ver­sionen seiner Programme
im Rahmen von Joint Ventures mit lokalen Partnern aus.
594
595
596
597
598
599
600
601
602
603
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 6.
Unternehmens­darstel­lung unter www.warnerbros.‌com (Stand: 01/2010).
Unternehmens­darstel­lung unter www.warnerbros.‌com (Stand: 01/2010) sowie Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc.
2008, S. 8.
Rund um Charaktere wie Bugs Bunny, Daffy Duck, Sylvester, Tweety, Tom und Jerry, Popeye, Batman, Superman und
Familie Feuerstein.
Unternehmens­darstel­lung unter www.warnerbros.‌com (Stand: 01/2010).
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 5 f.
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 8 f.; www.hbo.‌com und www.cinemax.‌com (jeweils Stand 01/2010).
Stand: 12/2008; Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 9.
Stand: 12/2008; Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 9.
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 9.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
143
Neben den Fernsehprogrammen betreibt Turner eine Vielzahl von Internet­seiten, so z. B. CNN.‌com, CNNMoney.‌com (in Koopera­tion mit den Time-Magazinen Money, Fortune und FSB:
Fortune Small Business), NASCAR.‌com (auf­grund einer Ver­einba­rung mit der NASCAR604 bis 2014),
PGA.‌com und PGATour.‌com (auf­grund einer Ver­einba­rung mit der PGA605 und der PGA-Tour bis
2011), NBA.‌com (auf­grund einer Ver­einba­rung mit der NBA bis 2016) und Cartoon­Network.‌com
(mit international 38 regional an­gepassten Seiten des Kinderprogramms). HBO bietet zudem die
Abrufdienste HBO On Demand und Cinemax On Demand an.606
HBO Home Entertainment ver­marktet HBO-Inhalte auf DVD. HBO-Inhalte werden auch von
Apple, Inc. über das Internetportal iTunes in den USA und Großbritannien ver­breitet sowie auf
Mobile‑TV-Platt­formen. Zusätz­lich werden HBO-Inhalte im Rahmen von Joint Ventures im Pay‑TVBereich in über 50 Ländern Lateinamerikas, Asiens und Zentraleuropas ver­breitet.607
Publis­hing
Das Ver­lags­geschäft von Time Warner besteht im Wesent­lichen aus der 100 %igen Tochter­gesell­
schaft Time, Inc., dem größten Zeitschriften­verlag der USA (auf Werbe­einnahmen bezogen).608
Time, Inc. ver­legt 23 Zeitschriften in den USA, die in drei Bereiche unter­gliedert sind: Style and
Entertainment, News und Lifestyle. Style and Entertainment umfasst die Zeitschriften People,
People en Espanol, People Style Watch, InStyle, Entertainment Weekly und Essence. Zu dem
Bereich News zählen u. a. die Zeitschriften Sports Illustrated, Sports Illustrated for Kids, Time, Time
for Kids und Fortune. Unter dem Bereich Lifestyle sind die Zeitschriften Real Simple, Sunset,
Health, All You, This Old House sowie vier Zeitschriften des Verlags Southern Progress Corporation
(Southern Living, Cooking Light, Coastal Living und Southern Accents) zusammen­gefasst. Time, Inc. ver­antwortet auf Grundlage eines Management­vertrages zudem die Zeitschriften der American
Express Publis­hing Corpora­tion (dazu zählen Travel & Leisure, Food & Wine und Departures).
Außerhalb der USA ver­legt Time, Inc. über 90 Zeitschriften, hauptsäch­lich durch die IPC Media
Ltd. (IPC) in Großbritannien und die Grupo Editorial Expansión (GEE) in Mexiko. IPC verlegt rund
75 Zeitschriften (u. a. What’s On TV und TV Times, Chat, Woman und Woman’s Own, Now, Woman &
Home, Homes & Gardens, Horse & Hound, Country Life, NME, Nuts und Loaded). Zudem ver­legt
IPC vier Zeitschriften über Gemeinschafts­unternehmen mit der Groupe Marie­Claire. GEE ver­legt
13 Zeitschriften in Mexiko (u. a. Expansión, Quién, Obras, Life and Style, InStyle Mexiko und Balance)
sowie zwei weitere Zeitschriften im Rahmen eines Joint Ventures mit Hachette Filipacchi Presse
S. A.
Daneben betreibt Time, Inc. welt­weit in Verbin­dung mit den ver­öffent­lichten Zeitschriften rund
50 Internet­auftritte.609 Über die Hälfte des Umsatzes erzielt Time, Inc. durch Werbung in Zeit­
schriften und auf den Internet­seiten. Im Jahr 2008 hatten die US‑Zeitschriften der Time, Inc. einen
Anteil von 18,5 % (2007: 18,6 %) am gesamten US‑Werbeumsatz im Bereich der Ver­braucher­zeit­
schriften.610
Das Buch­verlags­geschäft von Time, Inc. besteht aus den Ver­lagen Time, Inc. Home Entertain­
ment, Oxmoor House und Sunset.611 Zu Time Warner gehört zudem der welt­weit größte Comic­
buch-Verlag DC Comics. DC Comics ver­öffent­licht illustrierte Romane (graphic novels) und Comic-
604
605
606
607
608
609
610
611
National Association for Stock Car Auto Racing.
Professional Golfers Associa­tion.
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 9.
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 9.
Erhebun­gen des Publis­hers Informa­tion Bureau; Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 10.
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 10.
Angaben des Publis­hers Informa­tion Bureau; Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 11.
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 12.
144
­
Bundesweites Fernsehen
Bücher rund um Figuren wie Superman, Batman und Wonder Woman.612 Zu Time Warner gehört
auch der Verlag E. C. Publications, Inc., der u. a. das Satiremagazin MAD ver­legt.613 MAD wird außer­
halb der USA auch in vielen anderen Ländern heraus­gegeben (u. a. in Deutschland).
AOL
Die AOL LLC betreibt ein welt­weites Geschäft mit Internetdiensten und Online-Werbung. Dabei
war das Haupt­tätigkeits­feld von AOL zunächst das Geschäft mit Internet­zugängen. Auf diesem
Gebiet gehörte AOL (in Deutschland neben T‑Online) zu Beginn des Internet­zeitalters zu den
Pionieren und war Markt­führer bei der Zugangs­software für Dial‑Up-Modems.614 Im Jahr 2006
ver­lagerte AOL den Tätigkeits­schwerpunkt dann auf das Online-Werbegeschäft.615 Durch die Bün­
de­lung des Online-Werbegeschäfts von AOL und Advertising.‌com unter der Platform‑A, Inc. ent­
stand 2008 die größte Werbeplatt­form im Internet (170,7 Mio. Besucher im Juli 2008, gefolgt von
Google Ad Network mit 156,4 Mio. Besuchern; Quelle: Comscore).616
Time Warner wurde im Jahr 2001 im Rahmen der bis dahin welt­größten Unternehmens­fusion
für die Rekordsumme von über 100 Mrd. US‑Dollar617 von dem Internet­unternehmen AOL über­
nommen.618 Beide Konzerne fusionierten in der Folge zu dem Mediengiganten AOL Time Warner. Allerdings konnten sich die Geschäfts­bereiche der beiden Gesell­schaften nicht wie erhofft er­
gänzen. Das Internet­geschäft konnte nicht hinreichend mit den Inhalten von Time Warner ver­
schmolzen werden. Zudem brachen die Umsätze von AOL auf­grund der geplatzten „Internetblase“
ein: Allein im Jahr 2002 ver­buchte AOL rund 100 Mrd. US‑Dollar Ver­lust und häufte hohe Schulden
an.619 In der Folge wurde 2003 der Namens­bestand­teil „AOL“ aus dem Firmennamen gestrichen
und AOL zu einer Tochter­gesell­schaft von Time Warner. Beide Unternehmen fanden auch in der
Folgezeit nie richtig zusammen. AOL wurde für Time Warner immer mehr zur Belas­tung. Im
Februar 2009 wies das Medien­unternehmen einen Ver­lust von 13,4 Mrd. US‑Dollar aus, u. a. wegen
hoher Abschrei­bungen auf die Internetsparte AOL, die bei Time Warner zuletzt nur noch einen
Umsatz­anteil von weniger als 10 % aus­machte. Der Niedergang von AOL ist mitunter auf sinkende
Nutzer­zahlen und niedrige Werbe­einnahmen zurück­zuführen: AOL hatte im Jahr 2002 noch rund
26 Mio. Internet-Einwahl­kunden, heute sind es nur noch rund 5 Mio.620 Im Dezember 2009 wurde
AOL schließ­lich von Time Warner ab­gespalten. Das Internet­unternehmen wird seitdem eigen­
ständig an der New Yorker Börse gehandelt.
Der Konzern hat an­gekündigt, seine welt­weite Beleg­schaft um mehr als ein Drittel zu ver­
ringern.621 Aus Deutschland zieht sich der Konzern vollständig zurück: Alle vier Büros in Hamburg,
Düsseldorf, Frank­furt und München werden geschlossen. AOL war zuletzt nur noch als OnlineWerbe-Vermarkter tätig und er­reichte in Deutschland über sein Werbenetz­werk mit Seiten wie
Stayfriends.‌de, Netz­welt.‌de oder Gutefrage.‌net rund 16,7 Mio. Internet-Nutzer.622 Das Internet612
613
614
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622
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 8; Unternehmens­darstel­lung unter www.dccomics.‌com (Stand: 01/2010).
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 8.
SZ vom 13. 03. 2010, „Den Anschluss ver­passt“.
SZ vom 13. 01. 2010, „Den Anschluss ver­passt“; Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 3 f.
FAZ vom 06. 10. 2008, „Die letzte Chance für AOL“.
Im Januar 2001 mit rund 106 Mrd. US‑Dollar bewertet; Wert zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Übernahme im
Januar 2000: 165 Mrd. US‑Dollar.
SZ vom 13./14. 01. 2001, „Welt­weit größte Medien­fusion perfekt“; FTD vom 15. 12. 2000, „US‑Kartell­wächter genehmigen
Fusion von AOL und Time Warner“.
FAZ vom 29. 05. 2009, „Time Warner spaltet AOL ab“.
www.heise.‌de, Artikel vom 09. 12. 2009, „Time Warner und AOL sind geschieden“; www.welt.‌de, Artikel vom 28. 05. 2009,
„Warum Time Warner mit AOL Schluss macht“.
FTD vom 12. 01. 2010, „AOL zieht sich aus Europa zurück“.
SZ vom 13. 01. 2010, „Den Anschluss ver­passt“; www.welt.‌de, Artikel vom 11. 01. 2010, „AOL ist in Deutschland bald nur
noch Geschichte“.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
145
Zugangs­geschäft in Europa hat AOL bereits vor einigen Jahren ab­gestoßen. In Deutschland wurde
so zum März 2007 das Internet-Zugangs­geschäft mit allen Call-Centern an HanseNet (Telecom
Italia) ver­kauft.623 AOL will sich gegebenen­falls auch aus weiteren europäi­schen Ländern zurück­
ziehen (u. a. Spanien, Schweden, Frank­reich) und zieht in Erwägung, das gesamte Europageschäft
auf Großbritannien zu konzentrieren.624
Kabel
Ende Dezember 2008 hielt Time Warner rund 84 % der Stimm­rechte (common stock) der Time
Warner Cable, Inc. sowie indirekt 12,43 % der nicht stimm­berechtigten Anteile an der TW NY Cable
Holding, Inc., einer Tochter­gesell­schaft der Time Warner Cable, Inc. Im März 2009 hat Time Warner
die Abspal­tung der Time Warner Cable, Inc. (zusammen mit deren Tochter­gesell­schaften) ab­ge­
schlossen. Time Warner Cable, Inc. ist nach der Comcast Corpora­tion zweit­größter TV‑Kabelnetz­
betreiber der USA und er­reicht mit den drei Haupt­geschäfts­bereichen Video-, Sprach- und Daten­
übermitt­lung über Breitbandkabel rund 14,6 Mio. Kunden (Stand: 12/2008). Zudem ist die Time
Warner Cable, Inc. in der nationalen, regionalen und lokalen Werbe­vermark­tung tätig.625
1.3
Beteili­gungen von Finanzinvestoren
Finanzinvestoren sind im deutschen Medien­markt u. a. an Fernseh­veranstaltern und Kabelnetz­
betreibern beteiligt. Als Finanzinvestoren gelten Investoren, die sich an Unternehmen auf­grund
rein finanzieller Motive beteiligen (Rendite-Risiko-Abwägung). Davon abzu­grenzen sind Investoren,
die Beteili­gungen an Unternehmen vornehm­lich auf­grund strategi­scher Interessen halten (z. B. zur
Ver­größe­rung der Produktions­basis, zur Erweite­rung des Produktangebots oder zum Vorstoß in
neue Märkte).626 Die Klassifizie­rung eines Unternehmens als reiner Finanzinvestor ist in der Praxis
jedoch nicht immer eindeutig vorzu­nehmen, da mit dem finanziellen Engagement auch weitere
Motive (z. B. die Übertra­gung von Know-how) mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbs­fähig­
keit und des Erhalts des Unternehmens ver­bunden sein können. Der damit einher­gehende Einfluss
des Investors kann sich auf die inhalt­liche Ausrich­tung eines Medien­unternehmens aus­wirken und
somit dem Einfluss eines klassi­schen Medien­unternehmers durch­aus ver­gleich­bar sein.
Finanzinvestoren bündeln und ver­walten Finanzmittel, die mitunter für Übernahmen selbst
größter Konzerne genügen. Häufig sind sie in der Rechts­form der Limited Partnership organisiert. Diese kennzeichnet sich dadurch, dass die Geschäfts­führung – ähnlich der deutschen Kommandit­
gesell­schaft – von einem relativ begrenzten Personen­kreis getragen wird (General Partner), wäh­
rend alle anderen Beteiligten (Limited Partner) ledig­lich als Kapitalgeber involviert sind. Die Abbil­
dung III – 23 gibt eine ver­einfachte exemplari­sche Darstel­lung der Struktur eines Beteiligungs­fonds
wieder.
Private-Equity-Gesell­schaften erwirt­schaften ihren Gewinn in der Regel allein durch finanzielle
Transak­tionen, insbesondere durch den Kauf und Ver­kauf von Unternehmen bzw. Unternehmens­
anteilen. Die vollständige Unternehmens­übernahme wird als Buy-Out bezeichnet; wobei die Dauer
des Engagements im Rahmen eines Buy-Outs üblicher­weise nicht länger als sechs Jahre beträgt. Bei den über­nommenen Unternehmen werden durch den Investor (oder den Investoren­verbund)
623
624
625
626
www.faz.‌net, Artikel vom 18. 09. 2006, „Telecom Italia kauft AOL-Deutschlandgeschäft“.
www.welt.‌de, Artikel vom 11. 01. 2010, „AOL ist in Deutschland bald nur noch Geschichte“; FTD vom 12. 01. 2010, „AOL
zieht sich aus Europa zurück“.
Geschäfts­bericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 5.
Vgl. ver­tiefend Wolfgang Schulz, Christoph Kaserer, Josef Trappel, Finanzinvestoren im Medien­bereich, Gutachten im
Auftrag der Direktoren­konferenz der Landes­medien­anstalten, 2008, S. 11; Hermann J. Knott, Werner Mielke, Unter­
nehmens­kauf, 2006, S. 95.
­
Bundesweites Fernsehen
146
Private-EquityBeratungsgesellschaft
Beratung
Gründung
Gewinnung von Investoren
Fondsgesellschaft
(häufig als L.P., vergleichbar einer KG)
General Partner:
- Geschäftsführung der
Fondsgesellschaft (Mitarbeiter der
Private-Equity-Gruppe)
- keine Kapitalbeteiligung an der
Fondsgesellschaft (mit Ausnahme
des Nominalbetrags)
- Verwaltung
- Investitionsentscheidungen
General Partner
(vergleichbar
Komplementär)
Limited Partner
(Investoren)
(vergleichbar
Kommanditisten)
Beteiligung
Limited Partner:
- Kapitalgeber, z. B. Versicherungen,
Pensionsfonds, Universitätsfonds,
Banken, Stiftungen
- reines Finanzinteresse
- kein Einfluss auf die Kontrolle der
Beteiligungsgesellschaften
- kein Einfluss auf Investitionsentscheidungen (bzw. nur Rahmenvorgaben)
Unternehmen
Abbil­dung III – 23: Schemati­sches Beispiel eines Beteiligungs­fonds
vor dem Hintergrund der Werts­teige­rung meist tief eingreifende Konsolidierungs­prozesse durch­
geführt, in deren Ver­lauf Konzernstrukturen ver­ändert und Einsparpotenziale auf­gedeckt und aus­
gereizt werden. Ein so um­gestaltetes Unternehmen wird dann gewinn­bringend im Rahmen eines
„Exit“ ver­äußert. Diese Ver­äuße­rung kann als Börsengang oder als Ver­kauf an einen weiteren
Investor (sog. Secondary-Buy-Out) erfolgen.
In Politik und Medien werden insbesondere die über­wiegend mit Fremdkapital finanzierten
Buy-Outs (sog. Leveraged-Buy-Outs) kritisiert: Dabei finanziert der Investor die Kosten der Über­
nahme nur zu einem Bruchteil aus eigenen Mitteln; der Großteil wird durch Kredite ab­gedeckt,
die dem über­nommenen Unternehmen auf­gelastet werden. Aufgrund der hohen Schulden­last ist
der betroffene Konzern dann gezwungen, seine Konzernpolitik auf eine schnelle Renditesteige­
rung auszu­richten, was zum Ver­zicht auf lang­fristige Investi­tionen, wie z. B. in Forschung und
Ausbil­dung – sowie speziell im Medien­bereich zu redak­tionellen Einschrän­kungen –, und zum
Abbau von Arbeits­plätzen führen kann.
Das Engagement von Finanzinvestoren im Medien­bereich wurde zunächst durch die Beteili­
gung der Saban Capital Group an der ProSiebenSat.1 Media AG627 sowie die Beteili­gung der
Permira-Gruppe an der Ver­anstalterin von Premiere628 im Jahr 2003 in das Interesse der Öffent­
lich­keit gerückt. Die Diskussion er­reichte schließ­lich einen Höhepunkt mit der Übernahme der
ProSiebenSat.1 Media AG durch die Finanzinvestoren Permira und KKR im Jahr 2007 und der nach­
folgenden Berichterstat­tung über Personal­abbau und Programm­verände­rungen bei Sat.1.629 Die
Direktoren­konferenz der Landes­medien­anstalten (DLM) hat dies zum Anlass genommen, den Ein­
627
628
629
Beschluss der KEK vom 14. 10. 2003 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 189-1 bis ‑5.
Beschluss der KEK vom 11. 03. 2003 i. S. Premiere, Az.: KEK 166.
Zum Beispiel FAZ vom 16. 07. 2007, „Starker Personal­abbau bei Pro Sieben Sat.1“; Handels­blatt vom 18. 07. 2007, „Pro
Sieben startet neue Sparrunde“; FAZ vom 21. 07. 2007, „Ran an die Rendite“; SZ vom 27. 07. 2007, „Das Programm ist:
billig“; vgl. auch Ausfüh­rungen zur ProSiebenSat.1 Media AG, Kapitel III 1.2.2.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
147
fluss von Finanzinvestoren auf die Rundfunkland­schaft mittels eines Gutachtens unter­suchen zu
lassen.630
Das Gutachten „Finanzinvestoren im Medien­bereich“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Art des
Investors oder Besitzers keine zu ver­allgemeinernden Rückschlüsse auf Programminvesti­tionen
und die publizisti­sche Ausrich­tung der Unternehmen zulässt. In keinem der unter­suchten Fälle631
war eine Einfluss­nahme der Private-Equity-Investoren auf Programminhalte erkenn­bar.632 Zum Zeit­
punkt des Abschlusses der Fallstudien bestanden bei der ProSiebenSat.1 Media AG zudem keine
Hinweise auf eine spür­bare Reduzie­rung der Programminvesti­tionen auf­grund der deut­lich höhe­
ren Ver­schul­dung im Ver­gleich zur RTL-Gruppe.633 Das Gutachten deutet im Rahmen dieser Fest­
stel­lung jedoch an, dass eine solche Entwick­lung noch einsetzen könnte. In den Monaten Januar
bis September 2009 investierte die ProSiebenSat.1 Media AG nach eigenen Angaben 959,4 Mio. Euro
(Januar bis September 2008: 1.068 Mio. Euro) in das Programm­vermögen. Dies ent­spricht einem
Rück­gang von rund 10 % gegen­über dem Vorjahr. Der Vorjahres­wert beinhaltet jedoch Programm­
investi­tionen in Höhe von 104,3 Mio. Euro für die im November 2008 ent­konsolidierte Pay‑TVSparte C More Group. Ohne Berücksichti­gung der C More Group lagen die Programminvesti­tionen
somit 0,4 % (4 Mio. Euro) unter dem Vorjahres­wert.634 Signifikante Kürzun­gen bei den Programm­
investi­tionen sind insofern auch weiter­hin nicht fest­zustellen.
Im Rahmen von Prüf­verfahren hat die KEK die Beteiligungs­strukturen bei Finanzinvestoren unter­
­sucht. Sie wendet dabei die für Aktien­gesell­schaften geltende Richtlinie der KEK nach § 29 Satz 5
RStV auf Private-Equity-Fonds­gesell­schaften, die zumeist in der Rechts­form der Kommandit­gesell­
schaft oder einer ver­gleich­baren aus­ländi­schen Rechts­form organisiert sind, ent­sprechend an.635
Danach sind Beteiligungs­verände­rungen bei an Fernseh­veranstaltern beteiligten börsen­notierten
Aktien­gesell­schaften nicht anmeldepflichtig, wenn sich die Ver­ände­rungen auf den Erwerb, eine
Ver­äuße­rung oder einen anderen Übertragungs­tatbestand von weniger als 5 % des Kapitals oder
der Stimm­rechte beschränken und durch sie nicht Beteili­gungen von 25 %, 50 % oder 75 % er­
reicht, über­schritten oder unter­schritten werden. Auch Fonds­gesell­schaften müssen – solange sie
an Programm­veranstaltern beteiligt sind – alle Kapital- und Stimm­rechts­beteili­gungen offen legen
und Beteiligungs­verände­rungen ab 5 % anmelden.
Die KEK rechnet derzeit Finanzinvestoren folgende bundes­weit ver­breitete Fernsehprogramme
zu636:
– KKR und Permira die Programme der ProSiebenSat.1 Media AG637,
– der Wellington-Gruppe das Programm Astro TV638 und
– der Providence-Gruppe das Programm MGM Channel sowie die der Kabel-DeutschlandGruppe zuzu­rechnenden Drittprogramme.639
630
631
632
633
634
635
636
637
638
639
Siehe Fn. 626; das Gutachten ist abruf­bar auf der Homepage der ALM unter www.alm.de/fileadmin/Download/
Gutachten_Finanzinvestoren_21052008.‌pdf (Stand: 01/2010).
Untersucht wurden die Übernahme von Premiere durch Permira, die Übernahme von KDG durch Providence und die
Übernahme von ProSiebenSat.1 zunächst durch die Saban-Gruppe und später durch KKR/Permira.
ALM-Gutachten „Finanzinvestoren im Medien­bereich“ (siehe Fn. 626), S. 151 f.
ALM-Gutachten „Finanzinvestoren im Medien­bereich“ (siehe Fn. 626), S. 151.
Quartals­bericht Q3 2009 der ProSiebenSat.1 Media AG, S. 14.
Vgl. Kapitel IV 2.4.3.
Zusätz­lich zu den auf­geführten Fällen wird der BC‑Partners- und der Apollo-Gruppe das im August 2006 ein­gestellte
Programm arena zu­gerechnet (zuletzt im Rahmen des Beschlusses der KEK vom 11. 04. 2006, Az.: KEK 330, III 2.1). Die
Zulas­sung wurde von der LfM mit Bescheid vom 20. 04. 2006 für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Zuletzt im Rahmen des Beschlusses der KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG vom 08. 01. 2008, Az.: KEK 464/465/467,
III 2.1.2.
Zuletzt im Rahmen des Beschlusses der KEK i. S. KosmicaTV vom 21. 07. 2009, Az.: KEK 565, III 2.
Zuletzt im Rahmen des Beschlusses der KEK vom 10. 06. 2008, Az.: KEK 495, III 2.1 und 2. 2.
­
Bundesweites Fernsehen
148
Unternehmen
Beteili­gungen an TV‑Veranstaltern
weitere Medien­beteili­gungen
AGF (Allianz AG)
3,66 % an der Questico AG (Astro TV,
KosmicaTV)
–
Alliance­Bernstein L. P.
mittel­bar über Time Warner, Inc. 5,3 %
an der Ver­anstalterin der Programme
TNT Serie, CNN, TNT Film, Cartoon
­Network und Boomerang
–
Ameriprise Financial, Inc.
rund 3,5 % an der Sky Deutschland AG –
Apollo (AP Fonds)
mittel­bar 29,1 % an der Arena Sport
Rechte und Marketing GmbH
(das Programm arena wurde im
August 2006 ein­gestellt)
mittel­bar 29,1 % an dem Kabelnetz­
betreiber Unitymedia
BC Partners (Finakabel Fonds)
mittel­bar 35,3 % an der Arena Sport
Rechte und Marketing GmbH
(das Programm arena wurde im
August 2006 ein­gestellt)
mittel­bar 35,3 % an dem Kabelnetz­
betreiber Unitymedia
Black­Rock, Inc.
rund 3 % an der Sky Deutschland AG,
mittel­bar über Time Warner, Inc. rund
4,3 % an den Ver­anstaltern der Programme TNT Serie, CNN, TNT Film,
­Cartoon Network und Boomerang
–
Capital Research Global Investors
mittel­bar über Time Warner, Inc. 7,7 % –
an den Ver­anstaltern der Programme
TNT Serie, CNN, TNT Film, Cartoon Network und Boomerang
Classic Fund Management AG
rund 3 % an der Sky Deutschland AG,
Time Warner, Inc. (rund 3 %)
Dodge & Cox
mittel­bar über Time Warner, Inc. 5,3 %
an TNT Serie, CNN, TNT Film, Cartoon
Network und Boomerang
Extorel
1,8 % an der Questico AG (Astro TV,
KosmicaTV)
–
Franklin Mutual Advisors
Sky Deutschland AG (unter 3 %)
–
KKR
zusammen mit Permira 88 % an der
ProSiebenSat.1 Media AG
51 % an der BMG Rights Management;
Anteile an dem Markt­forschungs­
unternehmen The Nielsen Company
Odey Asset Management LLP
10,11 % an der Sky Deutschland AG
–
Permira
zusammen mit KKR 88 % an der
ProSiebenSat.1 Media AG
Mehrheits­beteili­gung an der Produk­
tions­f irma All3Media, die wiederum
an den Produktions­unternehmen
MME MOVIEMENT (90 %) und IdtV
Deutschland beteiligt ist
Providence Equity Partners
32,85 % an der MGM Networks
(Deutschland) GmbH (MGM Channel)
rund 88 % an dem Kabelnetz­betreiber
Kabel Deutschland
freenet AG (unter 5 %)
Taube Hodson Stonex Partners LLP 5 % an der Sky Deutschland AG
–
Texas Pacific Group
mittel­bar 21,90 % an der MGM
­Networks (Deutschland) GmbH
(MGM Channel)
–
Wellington Partners
61,14 % an der Questico AG (Astro TV,
KosmicaTV)
Beteili­gung an der Tele­shoppingAnbieterin 1‑2‑3.‌tv GmbH¹⁾
1) Bisher hielt Wellington Partners eine Beteiligung in Höhe von 20,34 % an der 1‑2‑3.‌t v GmbH. Dazu kommen Anteile der bislang
von Sky Deutschland gehaltenen Beteiligung in Höhe von 14,4 %, die diese mit Wirkung zum 28. 08. 2009 an die übrigen Gesellschaf­
ter verkauft hat (Sky, Neun-Monats-Bericht 2009, S. 21).
Tabelle III – 19: Beteili­gungen von Finanzinvestoren an bundes­weit aus­strahlenden Fernseh­veranstaltern
und weitere maß­gebliche Medien­beteili­gungen in Deutschland (nicht ab­schließend)
Quelle: KEK, Unternehmensangaben, money.aol.‌com, www.boerse-stuttgart.‌de
Stand: 01/2010
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
149
Im Bereich des Medien­konzentrations­rechts hat die Beteili­gung von Finanzinvestoren an privaten
Fernseh­veranstaltern bislang keine Probleme auf­geworfen, da ent­weder
– die betroffenen Finanzinvestoren über keine weiteren gewichtigen zurechen­baren Medien­
beteili­gungen in Deutschland ver­fügen, wie z. B. im Fall der Beteili­gung von KKR und Permira
an der ProSiebenSat.1 Media AG640; die Permira-Gruppe hatte zuvor ihre Beteili­gung an
Premiere (heute Sky Deutschland) ver­äußert641,
– das den Finanzinvestoren jeweils zuzu­rechnende Programm nur geringe Zuschauer­anteile
er­zielte (so z. B. im Fall der Beteili­gung von BC Partners und Apollo an der Ver­anstalterin
von arena642) oder
– den Finanzinvestoren die Fernsehbeteili­gungen nicht zuzu­rechnen waren (z. B. waren der
Providence-Gruppe, die auch den Kabel-Deutschland-Konzern beherrscht, die Programme
der ProSiebenSat.1 Media AG auf­grund der nur geringen Beteili­gung in Höhe von 11,32 %
nicht zuzu­rechnen)643.
Die Tabelle III – 19 gibt einen aktuellen Überblick über an Ver­anstaltern von bundes­weitem privatem
Fernsehen beteiligte Finanzinvestoren und deren weitere Medien­beteili­gungen.
2
Ver­flech­tungen zwischen Fernsehen und
medien­relevanten ver­wandten Märkten
Die Regelun­gen des Rundfunkstaats­vertrags zur Siche­rung der Meinungs­vielfalt sehen vor, dass
bei der Beurtei­lung vor­herrschender Meinungs­macht eines Fernseh­veranstalters auch medien­rele­
vante ver­wandte Märkte einzu­beziehen sind (§ 26 Abs. 2 Satz 2 RStV). Erreichen danach die einem
Unternehmen zurechen­baren Programme einen Zuschauer­anteil von 25 %, so wird vor­herrschende
Meinungs­macht ver­mutet, wenn das Unternehmen auf einem medien­relevanten ver­wandten Markt
eine marktbeherrschende Stellung hat oder die Gesamtbeurtei­lung der Aktivitäten im Fernsehen
und auf medien­relevanten ver­wandten Märkten ergibt, dass der dadurch er­zielte Meinungs­ein­
fluss dem eines Unternehmens mit einem Zuschauer­anteil von 30 % ent­spricht. Darüber hinaus
gewinnen die medien­relevanten ver­wandten Märkte bei der Prüfung des Grund­tatbestands des
§ 26 Abs. 1 RStV Bedeu­tung; die Vorschrift des § 26 Abs. 2 RStV über­nimmt dabei die Funktion
eines Leitbilds (siehe Kapitel IV 2.1.1).
Der Begriff des medien­relevanten ver­wandten Marktes ist im Rundfunkstaats­vertrag nicht de­
finiert. Die amtliche Begrün­dung des 3. RÄndStV zu § 26 Abs. 2 nennt aus­drück­lich Werbung, Hör­
funk, Presse, Rechte und Produk­tion als „medien­relevante Märkte“, zu denen man inzwischen auch
Online-Angebote zählen muss. Die Medien­relevanz eines einzu­beziehenden „Marktes“ ergibt sich
daraus, ob er für den Prozess öffent­licher Meinungs­bildung von Bedeu­tung ist oder potenziell die
Meinungs­macht im Fernsehen ver­stärken kann. Inwiefern die Markt­stel­lung eines Unternehmens
auf medien­relevanten ver­wandten Märkten im Rahmen der Prüfung des Vorliegens vor­herr­schen­
der Meinungs­macht zu gewichten ist, ergibt sich aus den mit dem bundes­weiten Fernsehen ver­
gleich­baren Leistungs­merkmalen mit Bezug auf den Meinungs­einfluss. Dies sind nach der Recht­
sprechung des Bundes­verfassungs­gerichts vor­rangig Suggestivkraft, Breiten­wirkung und Aktualität
(siehe Kapitel IV 2.1.2).
640
641
642
643
Beschluss der KEK vom 06. 02. 2007, Az.: KEK 390.
Beschluss der KEK vom 06. 02. 2007, Az.: KEK 378/379/399.
Siehe Fn. 636.
Beschluss der KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG vom 14. 10. 2003, Az.: KEK 189-1 bis ‑5.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
150
Untersucht werden die Publikums­märkte
–
–
–
–
–
–
Hörfunk (2.1.1),
Tages­zeitun­gen (2.1.2),
Programm­zeitschriften (2.1.3),
Publikums­zeitschriften (2.1.4),
Ballungs­raumfernsehen (2.1.5),
Telemedien (2.1.6)
und die der Fernseh­veranstal­tung vor- und nach­gelagerten Märkte
– Programm­rechte (2.2.1),
– zugangs­relevante Dienste für digitales Fernsehen und Pay‑TV (2.2.2),
– Übertragungs­wege (2.2.3)
sowie der
– Fernsehwerbemarkt (2.3).
Konzentra­tion
Dekonzentra­tion
diagonale Ver­flech­tung zwischen Ver­anstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und anderen
Medienteil­branchen
– Die Motor Presse TV GmbH geht mit dem Programm auto
motor und sport Channel auf Sendung. Dieses ist auch der
Bertels­mann AG und der RTL Group zuzu­rechnen.
– RTL Radio Deutschland über­nimmt den Sender Spreeradio
vollständig.
– Die zum Disney-Konzern gehörende ESPN, Inc. hat den Konkurrenten NASN über­nommen, der exklusiv nordamerikani­
sche Sport-Events (z. B. Spiele der American Football-Liga
NFL, der Baseball-Liga MLB und der Eishockey-Liga NHL) nach
Europa, Nordafrika und in den Nahen Osten über­trägt. Das
Programm wird seit 2009 unter dem Namen ESPN America
ver­anstaltet und ist auch in Deutschland empfang­bar.
– Der Disney-Konzern hat die Jetix Europe N. V. vollständig
über­nommen, eines der größten paneuropäi­schen Unternehmen im Bereich Kinderprogramm.
– Gruner + Jahr über­nimmt sämt­liche Anteile am Verlag der
über­regionalen Abonnement-Tages­zeitung Financial Times
Deutschland.
– Die Ver­lags­gruppe Madsack hat die AZ Media TV GmbH, die
im Programm von RTL als „unabhängiger Dritter“ ein Pro­
gramm­fenster ver­anstaltet, vollständig über­nommen. Zudem
hat Madsack Beteili­gungen an Tages­zeitun­gen vom SpringerVerlag über­nommen (Kieler Nachrichten, Lübecker Nachrichten, Leipziger Volks­zeitung und Ver­lags­holding Hanseati­sche
Ver­lags-Beteiligungs AG).
– Die Axel Springer AG weitet ihre Beteili­gung am DoganMedien­konzern aus, dessen türkisch­sprachiges Programm
Kanal D auch in Deutschland empfang­bar ist.
– Das Programm des Tele­shopping-Senders 1‑2‑3.‌tv wird auch
30 Minuten im Morgen­programm von RTL II aus­gestrahlt.
– News Corp. über­nimmt die Jamba GmbH, die im Bereich
Handyspiele, Musikangebote (Klingeltöne) sowie Logos und
Screen­saver für Mobiltelefone tätig ist.
– NBC Universal und News Corp. beteiligen sich an der
TV‑Streaming-Platt­form Hulu.
– Die Axel Springer AG hat ihre Beteili­gung an
der ProSiebenSat.1 Media AG vollständig ver­
äußert.
– Die Bertels­mann AG hat ihre Beteili­gung am
Joint Venture Sony BMG Music Entertainment
vollständig an die bisherige Partner­gesell­schaft
Sony Corpora­tion of America ab­getreten.
– Das Tele­shopping-Angebot RTL Shop der zur
RTL-Gruppe gehörenden RTL Shop GmbH
wurde 2008 ver­kauft.
– Das der RTL Group S. A. zuzu­rechnende Programm K1010 hat Ende 2007 den Sendebetrieb
ein­gestellt.
– Der Holtz­brinck-Verlag hat die Ver­lags­gruppe
Handels­blatt und die Berliner-Tages­spiegelGruppe vollständig sowie den Zeit-Verlag zu
50 % an die Gesell­schaft Dieter von Holtz­
brinck Medien GmbH ver­kauft. Die beiden
Ver­lags­gesell­schaften der Holtz­brinck-Brüder
gelten jedoch als eng ver­bunden.
– Die Axel Springer AG hat folgende Zeitungs­
beteili­gungen ver­kauft: Beteili­gungen an den
Kieler Nachrichten, den Lübecker Nachrichten,
der Leipziger Volks­zeitung, der nord­deutschen
Ver­lags­holding Hanseati­sche Ver­lags-Beteili­
gungs AG, den Elmshorner Nachrichten, die
Beteili­gung am Pinneberger Tageblatt und am
West­falen-Blatt.
– Time Warner hat sich von der Kabelsparte
Time Warner Cable, Inc. und von der Internettochter AOL LLC getrennt.
Ý
Tabelle III – 20: Aktuelle Entwick­lung der Ver­flech­tungen zwischen Fernseh­veranstaltern (bzw. an ihnen
beteiligten Unternehmen) und Unternehmen auf medien­relevanten ver­wandten Märkten
Quelle: Unternehmens­angaben, KEK
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
151
Ý
Konzentra­tion
Dekonzentra­tion
vertikale Ver­flech­tung zwischen Ver­anstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und der Produktionsund Rechte­ebene
– Die Walt Disney Company gründet die Sender Cinemagic,
­Cinemagic HD und Disney XD.
– Die News Corp. beteiligt sich an der Sky Deutschland AG
(45,42 %).
– Die Viacom, Inc. gründet das Kindersparten­programm
NICK Jr.
– Die RTL Group S. A. gründet die UFA Sports GmbH als Ver­
marktungs­agentur für Medien- und Marketingrechte.
– Die ProSiebenSat.1 Media AG gründet das Produktions­unter­
nehmen Redseven Entertainment GmbH.
– Die Your Family Entertainment AG startet das Sparten­pro­
gramm yourfamily.
– Die Constantin Medien AG gründet die AdImpulse Media AG,
zu deren Kunden u. a. das Online-Portal Sport.1 zählt.
– Die Constantin Medien AG gründet die Sportrechteagentur
TRIDEM SPORTS AG.
– Die Tele München AG über­nimmt den österreichi­schen Fernsehsender ATF.
– Spiegel TV ver­äußert die Beteili­gung an der
Ver­anstalterin von DMAX.
– Die Beteili­gung an der Plus Medien TV und
Handels GmbH, die im bundes­weiten privaten
Fernsehen das türkisch­sprachige Vollprogramm
TGRT EU (vormals Fox Türk) ver­anstaltet, hat
News Corp. auf­gegeben.
– Die Universal Studios stoßen ihre Beteili­gung
am Spielfilmkanal Das Vierte ab.
– Die Constantin Medien AG trennt sich von
ihrer Beteili­gung an der Studio 100 N. V., die
neben Produk­tion von Kinder- und Jugend­
unterhal­tung auch das Sparten­programm
„Junior“ betreibt.
– Die Constantin Medien AG über­trägt die Ge­
schäfts­anteile der Creations Club GmbH an die
Sky Deutschland AG.
– Die Tele München AG ver­äußert ihre Beteili­
gung an der europäi­schen TV- und HörfunkSendergruppe SBS Broadcasting.
vertikale Ver­flech­tung zwischen Ver­anstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und der Ver­triebsebene
– Den Kabelnetz- und Platt­formbetreibern Kabel Deutschland
und Unitymedia werden weitere Programme Dritter wegen
der Möglich­keit, auf die Programm­gestal­tung Einfluss zu
nehmen, zu­gerechnet (Kabel Deutschland: LUST PUR, RCK TV,
CLB TV, RLX TV; Unitymedia: auto motor & sport Channel).
– Sky werden weitere über ihre Platt­form ver­breitete Programme (SPIEGEL Geschichte, Romance TV, beate-uhse.‌tv,
Discovery HD) auf­grund der Möglich­keit der Einfluss­nahme
auf die Programm­gestal­tung zu­gerechnet.
– Dr. Herbert Kloiber (Tele München Gruppe) erhöht seine Be­
tei­li­gung an der Kinobetreiberin CinemaxX AG auf rund 70 %.
Tabelle III – 20: Aktuelle Entwick­lung der Ver­flech­tungen zwischen Fernseh­veranstaltern (bzw. an ihnen
beteiligten Unternehmen) und Unternehmen auf medien­relevanten ver­wandten Märkten
Quelle: Unternehmens­angaben, KEK
Der Bereich der Online-Medien wird gesondert umfassend in Kapitel II dargestellt.
Ver­flech­tungen von Fernseh­veranstaltern mit weiteren Medien­märkten sind in erheb­lichem Um­
fang zu beobachten. Besondere Aufmerksam­keit ver­dienen Ver­flech­tungen mit anderen Medien­
teil­branchen (diagonale Konzentra­tion, siehe Kapitel I 1.4.3), da sie die Gefahr einer Ver­vielfälti­
gung des publizisti­schen Einflusses in Form von multimedialer Meinungs­macht in sich bergen. Ver­tikale Ver­flech­tungen (siehe Kapitel I 1.4.2) können unter dem Aspekt der Meinungs­vielfalt dann
problematisch sein, wenn die horizontale Konzentra­tion (siehe Kapitel I 1.4.1) auf den vor- und
nach­gelagerten Märkten so weit fort­geschritten ist, dass der Markt­zutritt von konkurrierenden
TV‑Unternehmen zu den Beschaffungs- oder Absatz­märkten ein­geschränkt oder gefährdet wird.
Im Berichts­zeitraum waren sowohl Tendenzen zur ver­tikalen/diagonalen Konzentra­tion als auch
die Auflö­sung derartiger Ver­flech­tungen zu ver­zeichnen.
Von den Unternehmen, die an Ver­anstaltern von bundes­weitem privatem Fernsehen beteiligt
sind, sind die Bertels­mann AG, die Heinrich Bauer Verlag KG und die Hubert Burda Media Holding
GmbH & Co. KG am weitläufigsten mit weiteren Medien­märkten ver­flochten. Einen Gesamt­über­
blick über deren Medienaktivitäten geben die nachfolgenden Abbil­dungen.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
152
Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
ZEITSCHRIFTEN
aktuelle:
HÖRFUNK
direkt:
mittelbar über Studio Gong
(deren Beteiligung in
Klammerrn):
BB Radio (50 %)
BB Radio (50 %)
Donau 3 FM (50 %)
Donau 3 FM (50 %)
Ostseewelle (46,3 %)
Ostseewelle (29,5 %)
Studio Gong (41,67 %)
Antenne Bayern (16 %)
Antenne Bayern (7 %)
die neue welle (13,9 %)
die neue welle (8,6 %)
Radio Galaxy (10,5 %)
Radio Galaxy (15,8 %)
Radio Arabella (15 %)
TVPRODUKTION
Bunte
Frau im Trend
Wohnen &
Wohlfühlen
Focus
Freizeit Aktuell
Focus Gesundheit
Super Illu
Freizeit Magazin
tv.gusto (50 %)
Focus TV
Produktions GmbH
Freizeit Revue
RTL II (1,1 %)
produziert z. B.:
TVProgramm:
FERNSEHEN
lokal
über Studio Gong
GmbH & Co.
Studiobetriebs KG
(41,67 %):
münchen.tv
(16 %)
Big.FM (10,1 %)
Hit Radio FFH (4,2 %)
FERNSEHEN
bundesweit
Hit Radio FFH (2,4 %)
Radio Gong 106,9 (50 %)
CHARIVARI.fm (50 %)
Radio Fantasy (50 %)
Radio Primavera (35 %)
münchen.2
(16 %)
augsburg.tv
(12,6)
mittelbar:
FrankenTV
BLR (Bayerische Lokalradios,
32 %)
TV Spielfilm
Focus TV spezial
(VOX)
TV Today
Gartenspaß
TV Today
digital
Gartenträume
24 Stunden –
Reportage, Focus
TV Reportage
(Sat.1)
GRIP – Das Motormagazin, Exklusiv
– die Reportage
(RTL 2)
Hit Radio RTL Sachsen
(22,5 %)
Sachsen-Funkpaket (Radio
Leipzig, Radio Dresden, Radio Chemnitz, Radio Zwickau, Radio Lausitz, Vogtland
Radio, Radio Erzgebirge; 22,5
%)
Hit-Radio Antenne (19 %)
hitradio.rt1 (16,7 %)
Radio Gong 97.1 (14,7 %)
Radio Charivari 98,6 (14,7 %)
Radio F (14,7 %)
Hit Radio N1 (14,7 %)
Pirate Radio (14,7 %)
106.4 TOP FM (10,9 %)
Hitwelle Erding-Freising
(6,6 %)
RPR1. (1 %)
mittelbar: Radio21, Apollo,
egoFM, Rock-Antenne
(Antenne Bayern hält
100 %)
Glücks Revue
Guter Rat
InStyle
Lisa
sonstige:
Lisa Blumen &
Pflanzen
Lisa Journal
Lisa Kochen &
Backen
Focus Gesundheit
KabelKiosk/Eutels
at, Unitymedia)
Chip
ONLINE
Burda Style
Spezial
Chip FotoVideo digital
Chip Test &
Kauf
Cinema
Burda Digital
Ventures GmbH
(Blog.de, Edelight,
Edgar.de, Escapio,
Etsy, Gameduell,
Indochino, Lumas,
Mahalo, Nexopia,
Suite101, Teampages, Thebizmo,
Tripsbytips, Zooplus)
abantis media
GmbH
(BonGusto.de,
beQueen.de, daskochrezept.de )
Tomorrow Focus
AG (64,18 %)
(Vermarktung:
FOCUS Online,
JAMEDA, CHIP
Online, FAZ.net; ECommerce: Elitepartner, Playboy,
Holidaycheck)
womensnet.de
Glam.de, Brash.de
(49 %)
Sevenload
(20%)
Quelle: Burda, KEK
Stand: 01/2010
Freundin Wellfit
ARD Buffet
Xing (25,1 %)
Abbil­dung III – 24: Medienaktivitäten des Burda-Konzerns
TV Schlau
Stern TV
Magazin
(Supplement)
Freundin
Burda Style
Radio Charivari (25 %)
gong fm (25 %)
TV Spielfilm
XXL
Faszination Leben,
future TREND
(RTL)
Radio Gong 96,3 (29 %)
Die neue 107,7 (26,6 %)
Freizeit Spass
STARS & stories,
Focus TV
(ProSieben)
Lisa Wohnen &
Dekorieren
Lust auf Genuss
Mein schöner
Garten
Mein schöner
Garten spezial
Das Haus
Meine Familie &
ich
Das Haus
Ideenmagazin
My Life
Das Haus
spezial
Playboy
Neue Woche
Domicil
Viel Spaß
Elle
(50 %)
Wohnen &
Garten
Elle Decoration Wohnen
Träume
(50 %)
Fit for Fun
Focus Money
Focus Schule
diverse
Rätselhefte
Frau im Trend
Beteiligungen ohne %-Angabe
bezeichnen 100 %ige bzw. knapp
darunter liegende Beteiligungen
(bezogen auf die angegebene
Obergesellschaft)
G+J: Online-Auftritte der
Print-Titel
Quelle: Bertels­mann, KEK
Stand: 01/2010
DVA u. a.
Knaus
Heyne
Siedler
Luchterhand
Goldmann
C. Bertelsmann
Blessing
ONLINE
RTL.de, RTL2.de, n-tv,
VOX.de, GZSZ.de, RTLgames.de, wetter.de,
sport.de, kochbar.de,
VIP.de, frauenzimmer.de,
TOGGO.de, teleboerse.de, elementgirls.de,
wer-kennt-wen.de,
RTLnow.de, VOXnow.de,
clipfish.de
BUCHVERLAGE
Random House
K1010 (19,87 %)
RTL II (35,9 %)
SUPER RTL (50 %)
Döbelner Anzeiger
(über Sächsische
Zeitung, die 100 % hält)
Morgenpost Sachsen
(60 %)
Sächsische Zeitung
(60 %)
Financial Times
Deutschland
ZEITUNGEN
Gruner + Jahr (74,9 %)
Beteiligungen ohne %-Angabe bezeichnen 100 %ige bzw. knapp darunter
liegende Beteiligungen (bezogen auf die angegebene Obergesellschaft)
BMG Rights Management
MUSIK
UFA Sports
CLT-UFA International
Fremantle International
Distribution
RECHTEHANDEL
RTL Group
Phoenix Film (51 %)
infoNetwork
teamWorx
Grundy Light
Entertainment
VOX
Passion
n-tv
RTL Living
RTL Crime
RTL
FERNSEHEN
RTL Group
Abbil­dung III – 25: Medienaktivitäten des Bertels­mann-Konzerns
+ weitere indirekte Beteiligungen
an Radio Regenbogen, bigFM,
Oldie 95, Radio NORA, Radio
Galaxy, delta radio, Radio TON,
Apollo (HITRADIO RTL Sachsen
hält 55 % an BCS, die mit 40 % an
Apollo beteiligt ist)
Radio 21 (9,8% + weitere indirekte
Anteile)
radio top 40 (Antenne Thüringen
hält 100 %)
Antenne Thüringen (15 %)
Rock Antenne (Antenne Bayern
hält 100 %)
Antenne Bayern (16 %)
radio NRW (16,96 %)
Antenne MecklenburgVorpommern (25,44 %)
Radio Hamburg (29,17%)
Sachsen-Funkpaket (Radio Leipzig, Radio Dresden, Radio Chemnitz, Radio Zwickau, Radio Lausitz,
Vogtland Radio; 31,9 %)
Hit-Radio Antenne
(Niedersachsen; 35,9 %)
Radio Brocken (53,5 %)
Grundy UFA
UFA Cinema
HITRADIO RTL Sachsen (68,7 %)
89,0 RTL (53,5 %)
UFA Entertainment
105.5 Spreeradio
104,6 RTL
UFA Fernsehproduktion
RTL Radio – Die besten Hits aller
Zeiten
UFA Film Produktion
PRODUKTION
RTL Group
HÖRFUNK
RTL Group
Bertelsmann AG
Geo (+ Spezialausgaben)
Geo Mini
Geolino
Harvard Businessmanager
Häuser
healthy living
Impulse
Living at home
Manager Magazin (24,9 %
+ weitere indirekte Anteile)
Men´s Health (24,9 % +
weitere indirekte Anteile)
Monopol
Nido
National Geographic
Deutschland (50 %)
National Geographic World
(50 %)
PM Magazin (+ Spezialausgaben)
Schöner wohnen
Stern Gesund Leben
Stern Fotografie
Tush
Wunderwelt Wissen
auto motor sport und
diverse weitere Titel des
Motor-Presse-Verlags zu
den Themenbereichen
Auto, Motorsport, Sport,
Freizeit etc. (54,9 %)
zu Beteiligungsverhältnissen der Bertelsmann AG
und der RTL Group siehe Kapitel III 1.2.1.1
sonstige:
Art
BEEF!
Börse Online
Brigitte
Brigitte Woman
Brigitte Balance
Business Punk
Capital
Dogs
Eltern
Eltern family
Essen & Trinken
E & T für jeden Tag
Flora Garten
Gala men
Gala Style
TV-Programm:
rtv (Supplement)
aktuelle:
Cicero
Gala
in – Das Star&Style Mag.
NEON
Spiegel (25,25 %)
Stern
View
ZEITSCHRIFTEN
Gruner + Jahr (74,9 %)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
153
Oldie 95,0 (16,4 %)
General-Anzeiger,
Magdeburg
Quelle: Bauer, KEK
Stand: 01/2010
Abbil­dung III – 26: Medienaktivitäten des Bauer-Konzerns
Beteiligungen ohne %-Angabe bezeichnen 100 %ige bzw. knapp darunter liegende
Beteiligungen (bezogen auf die angegebene Obergesellschaft)
Radio NORA (8,78 %)
ANZEIGENBLÄTTER
Volksstimme, Magdeburg
RTL II (31,5 %)
Radio Hamburg (25 %
Kapitalanteil, 28,8 %
Stimmrechte)
über Radio Hamburg:
ZEITUNGEN
FERNSEHEN
bundesweit
HÖRFUNK
Militär + Geschichte
Meine Melodie
Mein Hund & ich
Bravo Girl
Bravo HipHop Special
Bravo Sport
Meine Geschichte
(51 %)
Mein Erlebnis (51 %)
Maxi
Meine Stars hautnah
Mach mal Pause
Lissy
diverse Rätselhefte
YGO Collector
Yeah!
Wohnidee
Woche Heute
Welt der Wunder
Wahre Geschichten
Traum-Prinzessin
Tina Koch & Backideen
Tina
Super Freizeit (80 %)
Super Sexy
Sexy
Sexwoche
Laura
Laura wohnen
kreativ
Lecker
Schlüsselloch
Selbst ist der Mann
happy day
Kochen & Genießen
Romanwoche
Schöne Woche
Freizeitwoche (80 %)
Gartenidee
Powercar
Rezepte pur
Der Landser
Neue Post
NeoX Anime Guide
NeoX Spezial
Mini Spezial Schicksale
Mini extra - lecker
Backen & Kochen
Mini
Das neue
Wochenend
Mein Leben
Bravo
Blitz-Illu
Bella
Bauidee
Avanti
Auto Zeitung
Astro Woche
Alles für die Frau
Adel exklusiv
sonstige:
tv world (Supplement)
tv!top
tv pur
TV Movie Digital
TV Movie
TV klar
tv Hören und Sehen
Das Neue
Das neue Blatt
tv 14
Fernsehwoche
Life & Style
TV-Programm:
Coupé
Card Collector
Card Collector Extra
InTouch
auf einen Blick
Bummi
Bussi Bär
aktuelle:
ZEITSCHRIFTEN
Heinrich Bauer Verlag KG
154
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
155
2.1
Publikums­märkte
2.1.1
Hörfunk
2.1.1.1
Angebots­struktur und Hörfunknut­zung
Der Hörfunkmarkt in Deutschland folgt im Wesent­lichen der föderalen Gliede­rung. Bundes­weite
Angebote sind sowohl im öffent­lich-recht­lichen als auch im privaten Teil­system die Ausnahme
und spielen insgesamt im Markt nur eine unter­geordnete Rolle. Marktdominant sind landes­weite
Sender. Nur in Bayern und Nordrhein-West­falen ist der Lokalfunk von Bedeu­tung. Insgesamt ist
heute eine Vielzahl von Anbietern im privaten Hörfunkmarkt engagiert. Jedoch ist die Zahl der
privaten Radioprogramme im Jahr 2008 auf 247 gesunken (2007: 268). Der Rück­gang ist vor allem
auf die Einstel­lung von DAB-Programmen zurück­zuführen. Im Ver­gleich zum Vorjahr (2007: 39)
gab es Ende 2008 25 DAB-Programme weniger. Dem Rück­gang bei den DAB-Programmen stand
2008 ein Zuwachs bei den lokalen Hörfunk­programmen gegen­über. Zum 31. 12. 2008 waren 159
lokale Hörfunk­programme auf Sendung (2007: 155). Die Anzahl der landes­weiten Programme (2008:
54) sowie der bundes­weiten Programme (2008: 20) hat sich gegen­über 2007 nicht ver­ändert.644
Im Ver­gleich zum privaten Hörfunk weist der öffent­lich-recht­liche Hörfunk – ab­gesehen von der
Sondersitua­tion in Berlin – eine deut­lich stärkere Ausstat­tung mit landes­weiten UKW-Versorgungs­
möglich­keiten auf.
Die Bundes­länder Bayern und Nordrhein-West­falen ver­fügen mit 75 bzw. 47 Anbietern über
die meisten privaten Hörfunk­programme. Hingegen gibt es in Bremen und Mecklen­burg-Vor­pom­
Bundes­land
UKW ­
landes­weit
private Programme
UKW
DAB¹⁾
lokal
gesamt
Baden-Würt­temberg
Bayern
Berlin-Branden­burg²⁾
Bremen
Hamburg/Schleswig-Holstein
Hessen
Mecklen­burg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-West­falen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen²⁾
Sachsen-Anhalt
Thüringen
bundes­weite Ver­brei­tung
1
1
18
1
7
5
2
3
1⁴⁾
3
1
4
4
3
16
63
   4
   1
   0
   0
   0
   0
45
11
   4
15
   0
   0
0
13
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1
0
0
[3]
[1]
0
0
0
0
0
[1]
0
[4]
0
[4]
0
17
75
22
   2
   7
   5
   2
   3
46
14
   5
19
   5
   3
20
gesamt
54
159
14 [13]
247
öffent­lich-recht­liche Programme
UKW ­
DAB¹⁾
gesamt
landes­weit
SWR
BR
RBB
RB
NDR
HR
NDR
NDR
WDR
SWR
SR
MDR
MDR
MDR
53
8
5
7⁵⁾
4⁵⁾
6
6
5
5
6⁵⁾
8
4
4
5
4
1
5
0
0
3
0
3
3
5
1
0
1
1
1
[4]
[1]
[7]
0
[2]
0
[2]
[2]
[3]
[5]
[5]
0
0
0
15 [23]
9
10
7
4
9
6
8
8
11
9
5
5
6
5
2³⁾
70
1) Gezählt werden nur die originär über DAB ver­brei­teten Programme; in Klammern steht die Zahl der Programme, die simulcast
über UKW und DAB aus­gestrahlt werden. 2) Über DVB‑T in Berlin-Branden­burg 17 Programme, in Sachsen 2 Programme, über
Mittelwelle in beiden Ländern Stimme Russ­lands. 3) Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur bundes­weit über UKW und
DAB. 4) Radio NRW – Mantelprogramm von 44 Lokal­radios. 5) Inklusive Funk­haus Europa. In mehreren Ländern ver­breitete
Programme zählen in der Summe nur einfach.
Tabelle III – 21: Anzahl privater und öffent­lich-recht­licher Hörfunkangebote in Deutschland 2008
Quelle: Arbeits­gemein­schaft der Landes­medien­anstalten der Bundes­republik Deutschland (ALM) (Hrsg.), ALM Jahrbuch
2008, 2009, S. 173, dort an­gegebene Quelle: Landes­medien­anstalten, Stand: 31. 12. 2008
644
Arbeits­gemein­schaft der Landes­medien­anstalten in der Bundes­republik Deutschland (ALM) (Hrsg.), ALM Jahrbuch 2008,
2009, S. 173.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
156
mern jeweils nur zwei private Radioprogramme. Die Ursache für die Unterschiede in der Vielfalt
der privaten Hörfunkangebote der einzelnen Bundes­länder liegt insbesondere darin, dass in sieben
Ländern bislang keine Lokal­radios ver­breitet werden. Die große Programm­dichte in Bayern, BadenWürt­temberg, Nordrhein-West­falen und Sachsen resultiert aus dem umfang­reichen Angebot an
Lokal­radios. Die sehr vielgestaltige Angebots­struktur im privaten Hörfunk ist jedoch nicht gleich­
bedeutend mit inhalt­licher Vielfalt. Um möglichst hohe Reichweiten und damit Werbe­einnahmen
zu er­zielen, dominiert bei der Mehrheit der privaten Hörfunk­programme (56,7 %)645 das AC‑Format
(Adult Contemporary), ein Programm­format, in dem Popmusik, lockere Modera­tion, Service, Comedy,
Events und Gewinn­spiele dominieren und welches sich an die Zielgruppe der 25- bis 49‑Jährigen
richtet. Die öffent­lich-recht­lichen Hörfunk­programme konzentrieren sich vor allem auf die Formate
Oldies und Schlager, Klassik, AC und Informa­tion.646
Von erheb­licher Bedeu­tung für die Marktanteile (bemessen nach Hördauer­anteil) von öffent­lichrecht­lichen und privaten Programmen ist die Anzahl der jeweiligen Programme in den ein­zelnen
relevanten Teilmärkten. Während die großen Landes­rundfunkanstalten heute zwischen sechs und
acht Programmen anbieten und selbst die kleinen Anstalten Radio Bremen und Saarländi­scher
Rundfunk noch vier Programme ver­anstalten, haben die Landes­medien­anstalten für die einzelnen
Bundes­länder eine sehr unter­schied­liche Zahl von privaten Angeboten lizenziert: z. B. in Mecklen­
burg Vorpommern nur zwei Programme, in Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt je fünf, in
Berlin-Branden­burg 22, in Nordrhein-West­falen 46, in Bayern 75 (siehe Tabelle III – 21). Hinzu kom­
men mit sehr unter­schied­lichen Ausprä­gungen aus den jeweiligen Nachbarländern einstrahlende
Bundes­land
Hördauer in Minuten
Radio gesamt
ARD gesamt Private gesamt
Marktanteil in %
ARD gesamt Private gesamt
Baden-Würt­temberg
Bayern
Berlin
Branden­burg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklen­burg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-West­falen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
160
197
158
184
189
162
168
198
198
163
169
166
184
204
187
196
104
105
71
92
152
87
101
99
119
105
100
110
104
95
101
102
57
96
87
94
41
76
71
99
82
61
70
61
84
114
89
101
65,0
53,3
44,9
50,0
80,4
53,7
60,1
50,0
60,1
64,4
59,2
66,3
56,5
46,6
54,0
52,0
35,6
48,7
55,1
51,1
21,7
46,9
42,3
50,0
41,4
37,4
41,4
36,7
45,7
55,9
47,6
51,5
gesamt
177¹⁾
103
77
58,2
43,5
1) Aufgrund von Überschnei­dung zwischen ARD gesamt und Private gesamt ist der Wert für Radio gesamt niedriger als die Summe
aus ARD gesamt und Private gesamt.
Tabelle III – 22: Hördauer und Marktanteile der privaten und öffent­lich-recht­lichen Hörfunk­programme nach
Bundes­ländern 2009
Quelle: ma 2009 Radio II, D+EU10+, personen­gewichtet
645
646
Angabe bezieht sich auf die 233 privaten Hörfunk­programme ohne die 14 privaten DAB-Programme; Arbeits­gemein­
schaft der Landes­medien­anstalten der Bundes­republik Deutschland (ALM) (siehe Fn. 644), S. 174 f.
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) (Hrsg.), Hörfunk in Deutschland, Rahmen­bedin­gungen und
Wettbewerbs­situa­tion, Bestands­aufnahme 2006, 2006, S. 114; dort an­gegebene Quelle: SPOTS Planungs­daten Hörfunk
4/2005, ARD Werbung Sales & Services (AS&S): Radio Guide 2006.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
157
Programme. Der Marktanteil des privaten Hörfunks auf Basis der regionalen Hördauer schwankt
in den einzelnen Bundes­ländern ent­sprechend stark. Den geringsten Marktanteil er­reicht der pri­
vate Hörfunk mit 21,7 % in Bremen, den größten in Sachsen-Anhalt mit 55,9 %. Wie stark neben
der Anzahl der Programme auch die Akzeptanz einzelner Programme den Marktanteil des pri­
vaten Hörfunks prägt, zeigt sich bei einem Ver­gleich der in Bremen und Mecklen­burg-Vorpommern
zu­gelassenen Programme. Während die zwei in Mecklen­burg-Vorpommern lizenzierten Pro­gramme
zusammen einen Marktanteil von 50 % er­reichen, kommen die zwei Programme in Bremen nur
auf 21,7 %. Die Tabelle III – 22 gibt einen Überblick über das Ver­hältnis von öffent­lich-recht­lichen
und privaten Programmen in den einzelnen Bundes­ländern.
Auf Deutschland bezogen er­zielte der öffent­lich-recht­liche Hörfunk 2009 einen Marktanteil
von insgesamt 58,2 % und liegt damit deut­lich vor dem privaten Hörfunk, der einen Marktanteil
von 43,5 % er­reichte. Betrachtet man die Tages­reichweite des privaten und des öffent­lich-recht­
lichen Hörfunks647, so ergibt sich ein ähnliches Bild. Der öffent­lich-recht­liche Hörfunk ver­fügte
2009 über eine Tages­reichweite von 50,2 % (35,02 Mio.).648 Hingegen lag die Tages­reichweite des
privaten Hörfunks nur bei 41,1 % (28,7 Mio.).649
Der Hörfunk zählt nach wie vor zu den bedeutendsten Massen­medien in der Bundes­republik
Deutschland. Die Hörfunknutzungs­daten aus dem Jahr 2009 (ma 2009 Radio II), die von der
Arbeits­gemein­schaft Media-Analyse (AG.MA) im Auftrag ver­schiedener Medien­unternehmen und
Werbetreibender er­mittelt wurden, belegen die hohe Wertschät­zung, die der Hörfunk bei den
Rezipienten genießt. Mit einer Tages­reichweite von 77,2 %650, einer durch­schnitt­lichen Hördauer
von 184 Minuten pro Tag651 und einer Ver­weildauer von 238 Minuten pro Tag652 ist das Radio auch
2009 das meist­genutzte Medium nach dem Fernsehen653. Obwohl die Hörfunknut­zung gegen­­
über dem Vorjahr stabil geblieben ist, zeichnet sich in der Langzeitbetrach­tung ein kontinuier­
licher Rück­gang der Nutzung ab (siehe Abbil­dung III – 27). Die Ver­weildauer sank von 2000 bis
2009 um 27 Minuten (–10 %), die Hördauer um 25 Minuten (–12 %).
Bei den jüngeren Hörern sind die Rück­gänge noch deut­licher sicht­bar. Laut ma Radio 2009 II
betrug die Hördauer der 14- bis 19‑Jährigen 99 Minuten pro Tag, das sind 45 Minuten pro Tag
(–31 %) weniger als im Jahr 2000 (144 Minuten pro Tag). Auch bei den 20- bis 29‑Jährigen wurden
hohe Ver­luste registriert. 2009 lag die Hördauer dieser Alters­gruppe bei 157 Minuten pro Tag. Dies ent­spricht einem Minus von 61 Minuten pro Tag (–28 %) gegen­über dem Jahr 2000 (218 Min.). Ursache für die geringere Nutzung bei den Jugend­lichen und jungen Erwachsenen ist die Tat­
647
648
649
650
651
652
653
Zur Tages­reichweite zählen alle Personen, die im Tages­ablauf während mindestens einem vor­gegebenen Zeitabschnitt
(15 Minuten) Radio gehört haben. Die Summe aus Tages­reichweite der Öffent­lich-Recht­lichen und Privaten ergibt
nicht 100 %, da es zusätz­lich eine hohe Anzahl an sonstigen Hörfunksendern, wie z. B. Hochschul­radios und nicht­
kommerzielle lokale Hörfunksender, gibt.
ma 2009 Radio I, http://www.ard.de/intern/basisdaten/hoerfunknutzung/h_26_23246_3Brfunknutzung_20der_20ardprogramme_20_28m/-/‌1397780074id=​55126/1ilrjo6/index.‌html, Abruf am 05. 01. 2010.
ma 2009 Radio I, http://www.ard.de/intern/basisdaten/hoerfunknutzung/h_26_23246_3Brfunknutzung_20der_​20​
privaten_20program/-/‌1397780074id=​55142/15m44p5/index.‌html, Abruf am 05. 01. 2010.
Die Angabe von 77,2 % bezieht sich auf die deutsche Bevölke­rung ab 14 Jahren (D14+). Die Tages­reichweite für Deut­
sche und EU‑Ausländer ab 10 Jahren (D+EU10+) beträgt 76,4 %.
Die Hördauer gibt an, wie viele Minuten pro Kopf der Bevölke­rung im Schnitt pro Tag für Radio hören insgesamt auf­
gewendet werden. Die Angabe von 184 Minuten pro Tag bezieht sich auf die deutsche Bevölke­rung ab 14 Jahren
(D14+). Die Hördauer der Deutschen und Ausländer ab 10 Jahren (D+EU10+) liegt bei 177 Minuten pro Tag.
Die Ver­weildauer gibt an, wie viele Minuten lang der Hörer mit Radio hören insgesamt im Schnitt pro Tag ver­bringt.
Die Angabe von 238 Mio. pro Tag bezieht sich auf die deutsche Bevölke­rung ab 14 Jahren (D14+). Die Ver­weildauer
der Deutschen und Ausländer ab 10 Jahren (D+EU10+) beträgt 232 Minuten pro Tag.
Die Tages­reichweite des Fernsehens liegt bei 82,9 %, die Sehdauer beträgt 193 Minuten und die Ver­weildauer 232 Mi­
nu­ten pro Tag; Walter Klingler, Dieter K. Müller, ma 2009 Radio II, Radio gewinnt Hörer bei jungen Zielgruppen, Media
Perspektiven, 10/2009, S. 520.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
158
300
100
256
254
248
248
244
250
209
203
202
196
Minuten
200
196
242
193
241
186
238
186
238
182
95
184
150
100
90
85
79,0
79,3
79,5
79,0
79,2
79,3
80
77,1
77,1
76,5
Tagesreichweite in %
265
77,2
50
75
0
70
2000
2001
2002
2003
Verweildauer
2004
Hördauer
2005
2006
2007
2008
2009
Tagesreichweite in %
Abbil­dung III – 27: Hörfunknut­zung 2000 bis 2009
BRD gesamt, Montag bis Sonntag, in Minuten und Prozent, deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren (D14+)
Quelle: ma Radio 2000 II bis ma Radio 2009 II
sache, dass diese Alters­gruppen Musik ver­mehrt über andere Medien bzw. Endgeräte konsumieren. Die techni­schen Möglich­keiten, um Musik zu hören, haben sich in den letzten Jahren erheb­lich
er­weitert. Neben dem Radio, CD‑Spielern und Walkmans stehen seit einiger Zeit auch MP3-Player,
Mobiltelefone, Webradios und Computer zur Ver­fügung. Nach den Ergebnissen der JIM-Studie
2009 (Jugend, Informa­tion, (Multi‑)Media) hören zwar immer noch 70 % der 12- bis 19‑Jährigen
mehrmals pro Woche Musik über das Radio, 64 % nutzen dazu aber bereits den MP3-Player.654
Um der sinkenden Bindung der Jugend­lichen an das Radio ent­gegen­zuwirken, ver­suchen viele
Anbieter, die Hörer multimedial einzu­beziehen, indem sie ihre Programme im Internet oder über
mobile Endgeräte ver­breiten, die Hörer in die Musik­auswahl mit einbinden und Online-Communi­
ties gründen, in denen sich die Hörer austau­schen und eigene Inhalte einstellen können.
Dass der Hörfunk auch von den neuen Medien profitiert, ver­deut­licht die zunehmende Radio­
nut­zung über das Internet (siehe Abbil­dung III – 28). Im Jahr 2009 hörten bereits 25 % (10,9 Mio.)
der 43,5 Mio. Onliner ab 14 Jahren gelegent­lich Radio über das Internet.655 2000 waren es ledig­
lich 19 %. Ursache für den steigenden Radiokonsum über das Internet ist zum einen die große
Angebots­vielfalt im Internet. Neben den Live-Streams der UKW-Programme steht hier eine große
Anzahl von originären Web-Radios sowie Radiostreams über Musik­platt­formen (z. B. last.‌fm) und
Aggregatoren (z. B. radio.‌de) zur Ver­fügung. Zum anderen können die Radiostreams einfach wäh­
rend des Surfens im Internet oder bei sonstiger Computernut­zung nebenbei konsumiert werden.
654
655
Medien­pädagogi­scher Forschungs­verbund Südwest (Hrsg.), JIM 2009, Jugend, Informa­tion, (Multi‑)Media, Basis­studie
zum Medien­umgang 12- bis 19‑Jähriger in Deutschland, 2009, S. 22.
Birgit van Eimeren, Beate Frees, Der Internetnutzer 2009 – multimedial und total ver­netzt?, Media Perspektiven, 7/2009,
S. 344, dort an­gegebene Quelle: ARD/ZDF-Onlinestudie 2009.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
159
30
25
24
25
23
21
Prozent
20
19
19
18
16
17
14
15
10
5
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
Abbil­dung III – 28: Entwick­lung der Radionut­zung über das Internet 2000 bis 2009
Radionutzung über das Internet zumindest gelegentlich, Basis: Online-Nutzer ab 14 Jahren in Deutschland.
Quelle: ARD/ZDF-Onlinestudien 2000 bis 2009
Die Zahl der deutschen Webradios ist in den ver­gangenen Jahren deut­lich gestiegen. Im April
2009 gab es laut der Studie „Webradio Monitor 2009“ 1.914 Webradios, das sind viermal so viele
wie 2006 (rund 450 Angebote). Rund 4/5 der Webradios sind nur über das Internet empfang­
bar.656 Bei den anderen Angeboten handelt es sich um Live-Streams der UKW-Anbieter (Simulcast),
die dadurch ihre Reichweiten erhöhen und somit von der steigenden Radionut­zung über das
Internet profitieren können. Um neue Zielgruppen zu er­schließen, bieten viele Hörfunk­veranstalter
zusätz­lich zu den Live-Streams ihrer UKW-Programme eine speziell auf eine Musikrich­tung und
Zielgruppe aus­gerichtete Submarke eines UWK-Senders im Internet an. Mittlerweile gibt es mehr
als 120 dieser Online-Sender von klassi­schen Hörfunkanbietern.657 Den klassi­schen Hörfunk­ver­
anstaltern er­wächst aber durch zahl­reiche neue Anbieter aus dem Internet auch eine neue Kon­
kurrenz. So bietet zum Beispiel das soziale Netz­werk MySpace seit 2008 werbefinanzierte MusikStreams über das Internet an. Um der neuen Konkurrenz aus dem Internet ent­gegen­zutreten,
haben die privaten Hörfunk­veranstalter Radio/ Tele FFH (Hit Radio FFH), Antenne Bayern, Hit-Radio
Antenne Niedersachsen, radio ffn und Radio Hamburg bereits im Herbst 2006 das Konsortium
Digital 5 gegründet.658 Ziel ist der sender­übergreifende Aufbau eines breit­gefächerten WebradioAngebotes, das Hörergruppen, die sich bislang nicht von den Haupt­programmen der beteiligten
Ver­anstalter an­gesprochen fühlen, er­reichen soll. Digital 5 ver­fügt mittlerweile mit radio NRW,
Antenne Thüringen, Hitradio RTL Sachsen, DAS SACHSEN FUNKPAKET, 104.6 RTL Radio, 105.5 Spree­
radio und Radio SAW über weitere Partner.659
656
657
658
659
Pressemittei­lung der BLM 40/2009 vom 13. 07. 2009, Anzahl der Webradios steigt rapide.
Pressemittei­lung der BLM 40/2009 vom 13. 07. 2009 (siehe Fn. 656).
Arbeits­gemein­schaft der Landes­medien­anstalten in der Bundes­republik Deutschland (ALM) (siehe Fn. 644), S. 202.
http://www.digital5.‌de/, Abruf am 08. 01. 2010.
160
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Neben all diesen Entwick­lungen stehen die Hörfunk­veranstalter vor der Herausforde­rung, die
Digitalisie­rung des Hörfunks weiter voran­zutreiben. Bislang schreitet diese Digitalisie­rung nur
langsam voran. Der digitale Übertragungs­standard DAB (Digital Audio Broadcasting)660 hat sich in
Deutschland nicht durch­setzen können. Die Gründe dafür sind u. a. der Gerätepreis, das begrenzte
Programmangebot und die geringen Hörerzahlen. Den Haupt­verbreitungs­weg für den Hörfunk
bildet nach wie vor der UKW-Standard. In fast jedem deutschen Haushalt (98 %) gibt es mindestens
einen UKW-Empfänger. Gegen­wärtig gibt es in den rund 38 Mio. Haushalten ca. 300 Mio. UKWRadios; davon sind ca. 50 % portable Radios, ca. 25 % Autoradios und ca. 25 % Heim-StereoAnlagen.661 Seit der Einfüh­rung von DAB vor über zehn Jahren wurden jedoch bisher nur rund
600.000 DAB-Empfänger ver­kauft.662 Neben DAB stehen u. a. mit DAB+663 und DMB (Digital Multi­
media Broadcasting)664 mittlerweile andere digitale Übertragungs­standards zur Ver­fügung.
Nach dem Scheitern von DAB sollte der Neustart des Digital­radios im Übertragungs­standard
der DAB-Systemfamilie665 bis Anfang 2010 er­folgen. Zu diesem Zweck haben die Landes­medien­
anstalten im Jahr 2008 die privaten Hörfunkanbieter auf­gefordert, ihr Interesse an bundes­weiten
DAB+-Programmen zu bekunden. In einigen Bundes­ländern haben die Landes­medien­anstalten
die privaten Hörfunk­veranstalter auch zu einer Interessens­bekun­dung zur Ver­brei­tung von landes­
weiten Digital­radio-Angeboten auf­gefordert, da der Neustart des digital-terrestri­schen Hörfunks
ohne zusätz­liche landes­weite Angebote nicht erfolgs­versprechend er­scheint. Ende März 2009
haben die Bundes­länder schließ­lich ihren Bedarf für einen bundes­weiten Mulitplex für DAB+ an­
gemeldet. Obwohl sich die im Ver­band Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) organisierten
Privatradios im Juni 2009 gegen den DAB+-Standard aus­gesprochen haben und die Kommission
zur Ermitt­lung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die notwenigen Finanzmittel zum
Aufbau der DAB+-Angebote des öffent­lich-recht­lichen Hörfunks ver­weigert, hat die Bundes­netz­
agentur im Juli 2009 die bundes­weiten Frequenzen für den Neustart des digital-terrestri­schen
Hörfunks im DAB+-Standard aus­geschrieben. Nachdem die Bundes­netz­agentur der Media Broad­
cast GmbH die Genehmi­gung für den Aufbau eines bundes­weiten Sendernetzes im DAB+-Stan­
dard erteilt hat und die Zuord­nung der Kapazitäten durch die Ministerpräsidenten erfolgt ist666,
haben die Landes­medien­anstalten im Januar 2010 die bundes­weiten Kapazitäten für das Digital­
radio aus­geschrieben. Wenn sich genügend qualifizierte private Anbieter bewerben, ist – nach
dem Aufbau der Netze – mit dem Neustart des digital-terrestri­schen Hörfunks im Übertragungs­
standard der DAB-Systemfamilie frühestens Anfang 2011 zu rechnen.667
660
661
662
663
664
665
666
667
DAB ist ein standardisiertes Übertragungs­verfahren für digitalen Hörfunk und wird als Digital­Radio ver­marktet. DAB
basiert auf 1,5 MHz breiten Frequenzblöcken, in denen sechs bis acht Hörfunk­programme sowie zusätz­lich Informa­
tions­dienste gleichzeitig über­tragen werden können.
ALM, Leitlinien für eine zukünftige Gestal­tung des terrestri­schen Hörfunks in Deutschland 2007, S. 12.
FTD vom 24. 07. 2009, „Zurück ins Funk­haus“, S. 8.
DAB+ ist eine techni­sche Weiter­entwick­lung des DAB-Standards unter Verwen­dung moderner Daten­reduktions­ver­
fahren wie MPEG‑4 AAC+ und erlaubt in Zukunft die Übertra­gung von etwa 10–16 Hörfunk­programmen in einem
Frequenzblock. DAB+ kann jedoch nicht mit reinen DAB-Geräten empfangen werden. Dafür ist ein DAB+- oder Uni­
versalempfänger (für DAB, DAB+ und DMB) notwendig.
Bei DMB handelt es sich um einen digitalen Standard, der speziell für die Übertra­gung von Videosignalen inkl. Ton
und er­gänzenden multimedialen Inhalten auf mobile Endgeräte mit kleinen Displays ent­wickelt wurde.
Als DAB-Systemfamilie wird das auf dem DAB-Standard basierende Rundfunk­system mit dessen Weiter­entwick­lungen
DAB+ und DMB bezeichnet.
Die Ministerpräsidenten haben ein Drittel der zur Ver­fügung stehenden Kapazitäten dem Deutschlandradio zu­ge­
wiesen. Die rest­lichen zwei Drittel sind dem privaten Hörfunk vor­behalten. Da das Deutschlandradio jedoch Ende
2009 die DAB-Übertra­gung ein­gestellt hat, bleiben die zu­gewiesenen Kapazitäten vorerst un­genutzt.
Pressemittei­lung 27/2009 der Kommission für Zulas­sung und Aufsicht der Landes­medien­anstalten (ZAK) vom 18. 12. 2009.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
2.1.1.2
161
Vielfalts­siche­rung im privaten Hörfunk
Die Meinungs­vielfalt im privaten Hörfunk muss ent­weder durch eine binnen­pluralisti­sche oder eine
außen­pluralisti­sche Struktur gesichert werden, wie das Bundes­verfassungs­gericht 1981 in seinem
3. Rundfunkurteil dargelegt hat.668 Durch das 4. Rundfunkurteil wurden 1986 die Vorausset­zungen
für das duale Rundfunk­system geschaffen.669 Für den öffent­lich-recht­lichen Hörfunk gilt, ebenso
wie für das öffent­lich-recht­liche Fernsehen, dass dieser die Grund­versor­gung der Bevölke­rung
garantieren muss. Der Begriff der Grund­versor­gung bedeutet, dass der öffent­lich-recht­liche Rund­
funk ein alle Bereiche ab­deckendes umfassendes Programmangebot bieten muss, das die gesamte
Bandbreite des gesell­schaft­lichen Lebens und die kulturelle Vielfalt wider­spiegelt und technisch
für alle erreich­bar ist.670
Der Rundfunkstaats­vertrag ent­hält keine Maßnahmen zur Siche­rung der Meinungs­vielfalt im
privaten Hörfunk. Die Aufgabe, Vielfalt zu sichern, ist Bestand­teil der einzelnen Landes­medien­
gesetze, die unter­schied­liche Regulierungs­ansätze ver­folgen. Zum einen haben sich Landes­gesetz­
­geber an einem außen­pluralen Modell orientiert, wonach der Rundfunk in seiner Gesamt­heit
Vielfalt gewährleisten muss. Zum anderen werden binnen­plurale Maßnahmen, die den Rundfunk­
veranstalter an sich zur Vielfalts­siche­rung in seinem Programm anhalten, zum Erhalt der Meinungs­
vielfalt er­griffen. Daneben besteht in einigen Ländern auch eine Kombina­tion beider Ansätze. Am
Modell des Außen­pluralismus orientieren sich sechs der 14 Landes­medien­gesetze.671 Vier Landes­
medien­gesetze schreiben Binnen­pluralismus als Grundsatz vor.672 Kombinierte Vorschriften von
außen- und innen­pluralisti­schen Maßnahmen bestehen in weiteren vier Ländern.673 Ein Beispiel
für eine Kombina­tion beider Ansätze ist das Landes­medien­gesetz Thüringen (ThürLMG). Zunächst
fordert das Landes­medien­gesetz, dass das Gesamtangebot aller landes­weiten Hörfunk­programme
den Anforde­rungen der Meinungs­vielfalt ent­spricht (§ 15 Abs. 1 ThürLMG; Außen­pluralismus). Ist
dies nicht der Fall, erteilt die Landes­medien­anstalt nur dann eine Zulas­sung, wenn binnen­plura­
listi­sche Maßnahmen, wie etwa die Bildung eines Programm­beirates, Gewähr dafür bieten, dass
das Programm ein aus­gewogenes Meinungs­bild ver­mittelt (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ThürLMG). Ferner muss
der Ver­anstalter als Anbieter­gemein­schaft organisiert werden, die durch ihre Zusammen­setzung
und gesellschafts­recht­lichen Regelun­gen einen pluralisti­schen Einfluss auf die Programm­gestal­
tung gewährleistet (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürLMG).
Die einzelnen Landes­medien­gesetze unter­scheiden sich nicht nur bezüg­lich des bevor­zugten
Ansatzes, sondern ent­halten ver­schiedene Maßnahmen zur Vielfalts­siche­rung. Zur Vermei­dung
lokaler oder regionaler Doppelmonopole unter­liegen vor allem die Beteili­gungen regionaler markt­
beherrschender Tages­zeitungs­verlage der Regulie­rung, wobei auch hier die einzelnen Landes­
668
669
670
671
672
673
BVerfGE 57, S. 295.
BVerfGE 73, S. 118.
Reinhard Harts­tein/ Wolf-Dieter Ring/Johannes Kreile/Dieter Dörr/Rupert Stettner/Mark D. Cole, Kommentar zum Rund­
funkstaats­vertrag, Stand: 41. Erg.-Lief., 2009, § 11 RStV, S. 18.
Baden-Würt­temberg in §§ 23–28 LMedienG, Bayern in Art. 4 BayMG, Hamburg/Schleswig-Holstein in § 19 MStV HSH,
Mecklen­burg-Vorpommern in § 22 Landes­rundfunk­gesetz M‑V, Niedersachsen in § 16 I NMedienG, Sachsen-Anhalt in
§ 10 Medien­gesetz Sachsen-Anhalt.
Hessen in § 16 HPRG, Bremen in § 13 BremLMG, Saarland in § 16 Saarländi­sches Medien­gesetz, Sachsen in §§ 7, 8
SächsPRG.
Nordrhein-West­falen in §§ 33–33 c und §§ 58–60 LMG NRW, Rheinland-Pfalz in § 22 LMG Rh‑Pf, Thüringen in §§ 14–17
ThürLMG, Berlin-Branden­burg in §§ 19–21 MStV.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
162
medien­gesetze variieren.674 Eben­falls unter­scheidet sich die zulässige Anzahl von Programmen,
die ein Ver­anstalter in einem Bundes­land betreiben darf. In Sachsen darf ein Rundfunkanbieter
un­begrenzt viele Programme ver­anstalten, soweit er dadurch nicht vor­herrschende Meinungs­
macht er­reicht675. In Sachsen-Anhalt dürfen Rundfunk­veranstalter dagegen nur je zwei Hörfunk­
programme sowie ein Fernsehvoll­programm und ein Fernsehsparten­programm ver­anstalten (§ 10
Abs. 3 MedienG LSA).676
2.1.1.3
Eigen­schaften des Hörfunkmarktes
Wie für den Fernsehmarkt bereits fest­gestellt,677 handelt es sich auch bei dem Hörfunkmarkt um
einen zweiseitigen Markt. Die Akzeptanz des Programms als Werbeträger ist für die einzelnen
Werbetreibenden von der techni­schen Reichweite des Senders bzw. des Programms, von der tat­
säch­lich er­reichten Hörerzahl und von den Werbespotpreisen ab­hängig.678 Nach Auffas­sung des
Bundes­kartellamtes (BKartA) gibt es keinen Hörermarkt, sondern nur einen Werbemarkt im Hör­
funk.679 Grund hierfür ist, dass für die Werbetreibenden Hörfunk­werbezeiten mit Fernseh­werbe­
zeiten oder Anzeigen­raum in Printmedien nicht funktional aus­tausch­bar sind, denn sie er­fordern
eine unter­schied­liche Präsenta­tion des beworbenen Produkts und werden unter­schied­lich wahr­
genommen.680
Die Dienst­leis­tungen für die Ver­mark­tung von Hörfunk­werbezeiten an nationale Werbekunden
bilden einen gesonderten sach­lich relevanten Markt.681 Im Gegensatz zum bundes­weiten Fern­
sehen ver­markten die Hörfunksender in der Regel die Werbezeiten nicht direkt, sondern durch
zwischen­geschaltete Ver­marktungs­gesell­schaften.682 Das Bundes­kartellamt grenzt ferner regionale
Märkte ab, das heißt, der Markt für national ver­breitete Hörfunk­werbung und die Märkte für lokale
und regionale Hörfunk­werbung werden gesondert betrachtet.
2.1.1.4
Ver­flech­tungen von Fernseh- und Hörfunk­veranstaltern
Aus Sicht der KEK sind in erster Linie die Hörfunk­beteili­gungen von Unternehmen, die auch im
nationalen Fernsehmarkt engagiert bzw. mit Ver­anstaltern von bundes­weitem privatem Fernsehen
ver­flochten sind, relevant. Hier spielt die RTL Group S. A. mit 20 Hörfunk­beteili­gungen in Deutsch­
land eine wesent­liche Rolle. Auch die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG ver­fügt über
zahl­reiche Hörfunk­beteili­gungen und ist an den bundes­weiten privaten Fernsehsendern RTL II
(1,1 %), Focus Gesund­heit (100 %) sowie tv.gusto und tv.gusto Premium (83,5 %) beteiligt. Die
Heinrich Bauer Verlag KG, die eben­falls an dem Fernsehsender RTL II (31,5 %) beteiligt ist, hält drei
674
675
676
677
678
679
680
681
682
§ 22 Abs. 5 LMG Rh‑Pf sieht etwa vor, dass ein Verlag von Tages­zeitun­gen, der in dem jeweiligen Ver­breitungs­gebiet
eine marktbeherrschende Stellung hat, sich nur bis zu 25 % der Stimm­rechte an einem Rundfunk­programm beteiligen
darf, ähnlich in Niedersachsen (§ 16 Abs. 2 NMedienG); unter der Geltung des MStV HSH darf eine Beteili­gung von
mehr als 50 % nur mit der Auflage vielfalts­sichernder Maßnahmen zu­gelassen werden (§ 19 Abs. 2 MStV HSH), vgl.
auch § 21 MStV Berlin-Branden­burg, der ein ab­gestuftes Modell vor­sieht; in Nordrhein-West­falen sieht der durch die
Gesetzes­novelle 2009 neu geschaffene § 33a LMG NRW vor, dass Zeitungs­verlage mit einer Beteili­gung von mehr als
25 % nur mit der Auflage vielfalts­sichernder Maßnahmen zu­gelassen werden.
Vgl. auch § 24 Abs. 1 LMedienG; dies ent­spricht dem im Rundfunkstaats­vertrag zugrundeliegenden Modell; in Nieder­
sachsen wird in § 16 Abs. 1 auf den § 25 Abs. 1 und 2 RStV ver­wiesen.
Vgl. auch zu diesem Regelungs­gegen­stand in Hamburg/Schleswig-Holstein § 19 Abs. 1 MStV HSH.
Siehe Kapitel I 1. 3.
BKartA, Beschluss vom 25. 04. 2002, B6 – 159/01.
Vgl. zuletzt BKartA, Beschluss vom 29. 04. 2009 – B6-6 09/09.
BKartA, Beschlüsse vom 16. 12. 2002, B6 – 159/01, und vom 25. 04. 2002, 119/02.
BKartA, Beschluss vom 15. 08. 2001, B6 – 92202 – TX – 127/99.
Vgl. Kapitel III 2.1.1.5.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
163
Hörfunk­beteili­gungen. Die Ver­lags­gesell­schaft Madsack GmbH & Co. KG ist mit 15 % an der DFW
Deutsche Fernsehwerke GmbH, der Ver­anstalterin des bundes­weiten Fernsehvoll­programms Timm,
beteiligt. Sie hält zudem sämt­liche Anteile an der AZ Media TV GmbH, die Dritt­fenster im Pro­
gramm von RTL ver­anstaltet, sowie 29 Radiobeteili­gungen.
Neben der RTL Group S. A., der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und der Ver­lags­
gesell­schaft Madsack GmbH & Co. KG zählen die Axel Springer AG, die Regiocast GmbH & Co. KG,
die Nordwest-Medien GmbH & Co. KG, die Müller Medien GmbH & Co. KG und die WAZ-Medien­
gruppe zu den wichtigen Hörfunkanbietern in Deutschland. Die Axel Springer AG hält mit einer
Vielzahl von Minderheits­beteili­gungen ein Portfolio an einigen der er­folgreichsten Hörfunksen­
dern Deutschlands. Dazu gehören u. a. Antenne Bayern und Hit Radio FFH. Daneben ist die Axel
Springer AG über die Radioholding­gesell­schaft Regiocast GmbH & Co. KG an ver­schiedenen Hör­
funk­­veranstaltern mittel­bar beteiligt. Regiocast hält zahl­reiche Beteili­gungen an privaten Radio­
sendern in Ost- und Nord­deutschland sowie Berlin (z. B. Radio RSH, Radio PSR und 94,3 rs2). Die
Müller Medien GmbH & Co. KG (Oschmann-Gruppe) ist über ihre 100 %ige Tochter­gesell­schaft
Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungs­gesell­schaft mbH & Co. KG an zahl­reichen lokalen Hörfunk­
sendern in Bayern beteiligt. Der WAZ-Konzern hält Beteili­gungen an lokalen Hörfunk­programmen
in Nordrhein-West­falen. Die NWZ Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG, ein Tochter­unternehmen
der Nordwest-Medien GmbH & Co. KG (Nordwest-Zeitung), ver­größerte 2008 ihr Engagement im
deutschen Hörfunkmarkt, indem sie 49 % an der Frank Otto Medien­beteiligungs­gesell­schaft mbH &
Co. KG über­nahm. Mit Ausnahme der französi­schen NRJ-Group, die es geschafft hat, ein Netz von
Ballungs­raumsendern aufzu­bauen, spielen aus­ländi­sche Ver­anstalter am deutschen Radiomarkt
praktisch keine Rolle.683 So gibt es eine Reihe von Hörfunkanbietern, die zwar keine Beteili­gungen
an bundes­weitem privatem Fernsehen halten, aber dennoch eine wesent­liche Rolle im deutschen
Privatradiomarkt spielen.
Veranstaltergruppe
Anzahl der Hörfunk­beteili­gungen ­
(direkt und indirekt)
Axel Springer AG¹⁾
1 Bundessender, 23 Landessender, 1 Regionalsender,
1 Mantelprogramm
Nordwest-Medien GmbH & Co. KG²⁾
9 Landessender, 1 Lokalsender
Müller Medien GmbH & Co. KG (Oschmann-Gruppe)³⁾
2 Landessender, 1 Mantelprogramm, zahl­reiche
­ eitere Beteili­gungen an Lokalsendern
w
WAZ-Konzern¹⁾
17 Lokalsender (Nordrhein-West­falen), 1 Mantel­
programm
Moira Rundfunk GmbH²⁾ (Medien Union)
1 Bundessender, 5 Landessender
NRJ Group⁴⁾
7 Sender (in urbanen Ballungs­räumen) und
2 Beteili­gungen
Frank Otto Medien­beteiligungs­gesell­schaft mbH & Co. KG⁵⁾
3 Landessender, 1 Lokalsender
Regiocast GmbH & Co. KG⁶⁾
1 Bundessender, 15 Landessender, 1 Webradio
1) Quelle: Helmut Reitze (Hrsg.), Media Perspektiven Basis­daten 2009, 2010, S. 36, S. 40, dort an­gegebene Quelle: FORMATT-Institut,
Stand: 11/2009. 2) Quelle: Arbeits­gemein­schaft der Landes­medien­anstalten der Bundes­republik Deutschland (ALM) (Hrsg.), ALMJahrbuch 2008, 2009, S. 207, dort an­gegebene Quelle: Landes­medien­anstalten, Stand: 12/2008. 3) Quelle: Sachstands­bericht
Inhaber­wechsel N 1 Nürnberg der BLM vom 19. 11. 2009, http://www.blm.de/‌de/pub/aktuelles/pressemitteilungen.‌c fm?eventPress=​
press.DisplayDetail&pressrelease_ID=​1441, Abruf am 18. 01. 2010. 4) Quelle: http://www.nrjgroup.fr/pdf/organigramme_fr.‌pdf,
Abruf am 18. 01. 2010. 5) Quelle: http://www.fomedien.de/beteiligungen.‌php, Abruf am 18. 01. 2010. 6) Quelle: http://www.
regiocast.de/2_unternehmen/1_unternehmen.‌php, Abruf am 18. 01. 2010.
Tabelle III – 23: Hörfunk­veranstalter ohne Beteili­gung an bundes­weitem privatem Fernsehen in Deutsch­land
Aufgrund der unzureichenden Datenlage erhebt die Tabelle keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
683
Ebenda.
164
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
In Deutschland gibt es derzeit keine vollständige und zuverlässige Dokumenta­tion der Eigen­
tümerstrukturen der privaten Hörfunk­veranstalter. Nur wenige Studien ver­suchen einen Überblick
über die Eigentums­verhältnisse im privaten Hörfunk zu geben. Als Beispiel sind hier das ALMJahrbuch, das jähr­lich von der Arbeits­gemein­schaft der Landes­medien­anstalten in der Bundes­
republik Deutschland (ALM) heraus­gegeben wird, und die Media Perspektiven Basis­daten, die
eben­­falls jähr­lich er­scheinen, zu nennen. Darin werden jedoch nur die Beteili­gungen der großen
privaten Radio-Holdings, wie z. B. der RTL Radio Deutschland GmbH (RTL Group), und ihr Ver­
hältnis zueinander dargestellt. Ferner stellt sich das Problem, dass sich die Studien und Unter­
nehmens­angaben bezüg­lich der jeweils an­gegebenen Anzahl oder Höhe der Hörfunk­beteili­gun­
gen der Medien­unternehmen teil­weise wider­sprechen. So ist die RTL Group S. A. beispiels­weise
nach eigenen Angaben Ende 2008 an 20 Hörfunksendern beteiligt.684 Hingegen ver­fügt die RTL
Group S. A. Ende 2008 laut Media Perspektiven Basis­daten 2008 über 21 und laut ALM-Jahrbuch
2008 über 23 Radiobeteili­gungen.685 Der Gesetz­geber ist, soweit dies zur Vermei­dung vor­herr­
schender Meinungs­macht ver­fassungs­recht­lich geboten ist, auf­gefordert, Transparenz bezüg­lich
der Eigentums­verhältnisse im privaten Hörfunk zu schaffen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass der
Gesetz­geber nunmehr auch für die Ver­anstalter von bundes­weitem privatem Hörfunk in § 21
i. V. m. § 39 Satz 1 RStV eine Publizitäts­pflicht ihrer Gesellschafter­struktur ver­ankert hat.
Neben der fehlenden Dokumenta­tion der Eigentümerstrukturen im privaten Hörfunk stellt die
Messung der Konzentra­tion anhand von Hörfunknutzungs­daten ein Problem dar, das noch weite­
rer Klärung bedarf. Die wichtigste Quelle über Nutzungs­daten von Hörfunk­programmen ist die
Media-Analyse Radio (ma Radio), die im Auftrag der Arbeits­gemein­schaft Media-Analyse (AG.MA)
er­stellt wird. Bei der AG.MA handelt es sich um einen Zusammen­schluss von rund 260 Unterneh­
men der Werbe- und Medien­wirtschaft, deren Daten die Werbeagenturen für ihre Schaltpla­nungen
und die Hörfunksender für ihre Programm­entschei­dungen nutzen. Anders als die von der AGF/
GfK-Fernsehforschung er­hobenen Daten über Zuschauer­anteile für das Fernsehen werden die
Daten zur Hörfunknut­zung nicht kontinuier­lich erhoben, sondern jähr­lich in zwei Wellen mit Hilfe
der Erhebungs­methode der telefoni­schen Befra­gung (Computer Assisted Telephone Interviews =
CATI) erfasst. Dabei wird die Hörfunknut­zung mit der relativ groben Eintei­lung nach Viertelstunden
bei den Probanden er­mittelt. Die Untersuchungen sind sehr auf­wendig, da wegen der regionalen
Gliede­rung des Hörfunks für solide Daten eine hohe Fallzahl – derzeit etwa 66.000 Telefon­inter­
views – an­gesetzt werden muss. Seit dem zweiten Halbjahr 2008 werden in der ma Radio alle
Personen ab 10 Jahren (zuvor ab 14 Jahren) sowie die in Deutschland lebenden EU‑Ausländer ab
14 Jahren erfasst. Dadurch ver­größerte sich die Grundgesamt­heit der Media-Analyse Radio von
64,872 Mio. auf insgesamt 69,828 Mio. Personen.686 Die Hörfunknut­zung wird für fast alle werbe­
führenden Sender, einzeln oder zu Werbekombina­tionen zusammen­gefasst, er­mittelt. Die Daten
stehen aus­schließ­lich den Mitgliedern der AG.MA zur Ver­fügung. Für die Auswer­tung der Daten
sind im Laufe der Zeit mehrere Konven­tionen ent­wickelt worden, z. B. das Splitting nach Alters­
gruppen und nach Nutzungs­intensität. Auf der Basis der AG.MA-Daten werden von einzelnen
Sendern oder Sendergruppen bzw. deren Werbekombina­tionen ver­schiedene Werte berechnet,
684
685
686
RTL Group S. A., Annual Report 2008, S. 84.
Helmut Reitze (Hrsg.), Media Perspektiven, Basis­daten 2008, 2009, S. 26; Arbeits­gemein­schaft der Landes­medien­anstal­
ten der Bundes­republik Deutschland (ALM) (siehe Fn. 644), S. 207.
Pressemittei­lung der AG.MA vom 06. 08. 2008, ma 2008 Radio II ver­öffent­licht, http://www.‌agma-mmc.de/files/ma_​
2008_Radio_II_PM.‌pdf, Abruf am 17. 01. 2010.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
165
wie etwa der „Marktanteil“, der auf den Daten zur Hördauer basiert, oder die „Reichweite“, die auf
den Daten zum Kriterium „Hörer gestern“687 beruht.
Laut der Studie „Hörfunk in Deutschland“ würde eine Analyse des Hörfunksektors zu dem
Ergebnis kommen, dass die landes­weiten und lokalen Hörfunkmärkte immer noch durch eine
hohe Anbietervielfalt gekennzeichnet sind.688 Zugleich gibt es jedoch nur wenige private Landesund Lokalprogramme, an denen die großen Radio-Holdings nicht beteiligt sind. Dabei handelt es
sich aber über­wiegend um Minderheits­beteili­gungen. Auch ein Ver­gleich von Hörfunk- und Fern­
seh­sektor zeigt, dass die Beteiligungs­strukturen im Hörfunk und die Hördauer­anteile (Marktanteile)
in der Summe einen Stand der Konzentra­tion er­reichen, der immer noch viel geringer als im
Fernsehbereich ist. Im Ergebnis erzielt auf der bundes­weiten Ebene keine private Hörfunk­gruppe
durch Kumula­tion von Marktanteilen der Programme auch nur annähernd ein Niveau, das in der
Nähe eines Grenzwertes von 30 % des Marktanteils – ent­lehnt aus der Konzentrations­kontrolle im
Fernsehsektor – liegt.
2.1.1.4.1
RTL Group S. A.689
Die RTL Group S. A. (vgl. Kapitel III 1.2.1) ist nach eigenen Angaben über ihre Radio-Holding RTL
Radio Deutschland GmbH, in der alle deutschen Hörfunk­beteili­gungen der RTL Group S. A. ge­
bündelt werden, an 18 Hörfunksendern beteiligt.690 Des Weiteren hält die RTL Group S. A. eine
100 %-Beteili­gung an der RTL Radio Luxemburg, dem Ver­anstalter des bundes­weiten Hörfunk­
senders RTL Radio – Die besten Hits aller Zeiten. Laut Media Perspektiven Basis­daten 2009 ist die
RTL Group S. A. zudem über die Radio Hamburg GmbH & Co. KG an dem Hörfunksender Radio
NORA beteiligt. Die Radio-Holding er­zielte im Jahr 2008 einen Umsatz von 26 Mio. Euro (2007:
17 Mio. Euro).691 Durchschnitt­lich er­reichen die Hörfunk­programme der RTL Radio Deutschland
GmbH 26,6 Mio. Hörer an einem Tag und rund 5 Mio. Hörer in einer Stunde.692 Neben den zahl­
reichen Beteili­gungen an Hörfunksendern hält die RTL Group S. A. auch sämt­liche Anteile an der
Radio­vermarktungs­gesell­schaft RTL Radio Ver­marktungs GmbH & Co. KG, Berlin, die insbeson­
dere für die Programme 104,6 RTL und 105,5 Spreeradio die Ver­mark­tung von Werbezeiten über­
nimmt.
Die Hörfunk­programme, die der RTL Group S. A./Bertels­mann AG für die Konzentrations­prü­
fung im Medien­bereich in ent­sprechender Anwen­dung des § 28 Abs. 1 RStV zuzu­rechnen sind,
er­reichen nach der ma 2009 Radio II einen Hördauer­anteil (Marktanteil) von insgesamt 7 %, be­
zogen auf das gesamte Bundes­gebiet.
687
688
689
690
691
692
„Hörer gestern“ gibt den Anteil der Personen an, die an einem durch­schnitt­lichen Tag Radio bzw. ein bestimmtes
Programm hören.
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (siehe Fn. 646), S. 36.
Als primäre Quelle für die unter 2.1.1.4.1 bis einschließ­lich 2.1.1.4.4 auf­geführten Hörfunk­beteili­gungen der Medien­
unternehmen dienten Unternehmens­angaben wie Geschäfts­berichte und Unternehmens­darstel­lungen auf den jeweili­
gen Homepages der Unternehmen. In Fällen, in denen keine Unternehmens­angaben vor­lagen, wurde auf die Media
Perspektiven, Basis­daten 2009 als Quelle zurück­gegriffen. Auf wider­sprüch­liche Angaben bezüg­lich Anzahl und Höhe
der Radiobeteili­gungen wird an ent­sprechender Stelle hin­gewiesen.
http://www.rtlgroup.com/www/htm/operationsradio_515B87FB00A74FB497CDC17266FDF470.‌aspx, Abruf am 19. 01. 2010.
RTL Group S. A., Annual Report 2008, 2009, S. 80 und S. 84.
RTL Group S. A. (siehe Fn. 691), S. 84.
166
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
RTL Radio – Die besten Hits aller Zeiten
(bundes­weit)
RTL Radio Luxemburg, Luxemburg
< 100 % RTL Group S. A.
104.6 RTL
(landes­weit, Berlin/Branden­burg)
RTL Radio Berlin GmbH, Berlin
< 100 % RTL Group S. A.
bigFM
(landes­weit, Baden-Würt­temberg)
bigFM in Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG, Stuttgart
< 7,74 % RTL Group S. A.
Radio TON
(lokal, Heil­bronn)
Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG, Heilbronn
<
2 % RTL Group S. A.
Radio Hamburg
(landes­weit, Hamburg)
Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg
< 29,17 % RTL Group S. A.
Radio Regen­bogen
(regional, Mannheim)
Radio Regen­bogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG
< 15,75 % RTL Group S. A.
Radio NORA
(landes­weit, Schleswig-Holstein)
NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG, Kiel
< 8,8 %Radio Hamburg GmbH & Co. KG
< 29,17 % RTL Group S. A.
Hitradio RTL Sachsen
(landes­weit, Sachsen)
HITRADIO RTL Sachsen GmbH, Dresden
< 68,7 % RTL Group S. A.
Hit-Radio Antenne
(landes­weit, Niedersachsen)
Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover
<
36 % RTL Group S. A.
radio NRW
(Mantelprogramm)
radio NRW GmbH, Oberhausen
< 16,96 % RTL Group S. A.
Radio Brocken
(landes­weit, Sachsen-Anhalt)
AH Antenne Hörfunk-Sender GmbH & Co. KG, Halle/Saale
<
54 % RTL Group S. A.
89.0 RTL
(landes­weit, Sachsen-Anhalt)
AH Antenne Hörfunk-Sender GmbH & Co. KG, Halle/Saale
<
54 % RTL Group S. A.
Oldie 95
(landes­weit, Hamburg)
Radio 95.0 GmbH & Co. KG, Hamburg
< 4,78 % RTL Group S. A.¹⁾
105.5 Spreeradio
(landes­weit, Berlin/Branden­burg)
Neue Spreeradio Hörfunk­gesell­schaft mbH, Berlin
< 100 % RTL Group S. A.
RADIO 21 – Der neue ROCKsender
(landes­weit, Niedersachsen)
Niedersachsen­Rock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen
< 17,03 % RTL Group S. A.²⁾
Antenne Bayern
(landes­weit, Bayern)
Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Ismaning
<
16 % RTL Group S. A.
ROCK ANTENNE
(landes­weit, Bayern)
Rock Antenne GmbH & Co. KG, Ismaning
< 100 %Antenne Bayern GmbH & Co. KG
<
16 % RTL Group S. A.
Antenne Thüringen
(landes­weit, Thüringen)
ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, Weimar
<
15 % RTL Group S. A.
radio TOP 40
(landes­weit, Thüringen)
ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, Weimar
<
15 % RTL Group S. A.
DAS SACHSEN FUNK-PAKET
(Radio Dresden, Radio Leipzig, Radio Chemnitz,
Radio Lausitz, Radio Zwickau, Radio Vogtland)
BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG, Dresden
< 31,9 % RTL Group S. A.
1) Die RTL Group S. A. ist laut Media Perspektiven Basis­daten 2009 nur mittel­bar über die Radio Hamburg GmbH & Co. KG an Oldie 95
beteiligt. Die RTL Group S. A. hält 29,17 % an der Radio Hamburg GmbH & Co. KG, die mit 16,4 % an der Ver­anstalterin von Oldie 95
beteiligt ist. 2) Laut Media Perspektiven Basis­daten 2009 hält die RTL Group S. A. direkt 9,8 % an der Niedersachsen­Rock 21
GmbH & Co. KG und ist über die Antenne Niedersachsen GmbH & Co. mittel­bar an RADIO 21 – Der neue ROCKsender beteiligt. Die
RTL Group S. A. hält 36 % an der Antenne Niedersachsen GmbH & Co., die mit 20 % an der Niedersachsen­Rock 21 GmbH & Co. KG
beteiligt ist.
Tabelle III – 24: Hörfunk­beteili­gungen der RTL Group S. A. in Deutschland
Quelle: Unternehmens­angaben der RTL Group S. A., http://www.rtlgroup.com/www/htm/operationsradio_515B87FB00​
A74FB497CDC17266FDF470.‌aspx, Abruf am 19. 01. 2010; Helmut Reitze (Hrsg.), Media Perspektiven Basis­daten 2009, 2010,
S. 27, dort an­gegebene Quelle: FORMATT-Institut, Stand: 11/2009
0,6
29,17 %
0,6
1,1
ROCK ANTENNE
Antenne Thüringen
0,6
Radio Regen­bogen
–
0,0
–
k. A.
–
–
–
0,0
4,3
1,6
0,0
5,3
4,8
–
0,5
–
–
–
–
–
0,0
SH
–
–
–
k. A.
–
–
–
–
0,6
6,8
0,0
23,4
22,2
–
1,2
–
–
–
–
–
0,0
HH
–
–
–
k. A.
–
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
2,5
21,2
1,5
0,0
16,2
0,0
2,5
–
0,0
–
1,0
NI
–
–
–
k. A.
–
–
–
–
–
0,0
0,0
6,3
0,0
–
6,3
0,0
–
–
–
–
0,0
HB
0,0
0,0
–
k. A.
0,0
0,0
0,0
30,7
–
–
0,0
1,8
–
–
0,6
0,0
0,0
–
–
–
1,2
NW
0,6
0,0
0,0
k. A.
0,0
0,6
0,6
0,0
–
–
0,0
0,6
–
–
0,0
–
0,0
–
–
–
0,6
HE
1,8
0,6
–
k. A.
–
0,0
0,6
0,6
–
–
–
1,2
–
–
–
–
0,0
–
–
–
1,2
RP
0,6
–
–
k. A.
–
0,0
0,0
–
–
0,0
–
4,2
–
–
–
–
–
–
–
–
4,2
SL
6,3
3,1
1,9
k. A.
0,0
0,0
1,3
0,0
–
–
–
0,6
0,0
0,0
0,0
–
–
–
–
–
0,6
BW
0,0
0,0
0,0
k. A.
0,0
1,5
27,4
0,0
–
–
0,0
0,0
–
–
–
–
–
0,0
–
–
0,0
BY
–
–
–
k. A.
–
0,0
0,0
0,0
–
0,0
–
15,9
–
–
–
0,0
0,0
–
5,1
9,5
1,3
BR
–
–
–
k. A.
–
0,0
0,0
0,0
–
–
–
12,5
–
0,5
0,0
0,0
–
0,5
2,2
8,2
1,1
BB
–
–
–
k. A.
–
0,0
–
–
0,0
0,0
–
2,5
0,5
–
1,5
0,0
–
–
–
–
0,5
MV
–
–
–
k. A.
0,5
0,0
0,5
–
–
0,0
0,0
22,1
0,0
0,0
0,5
16,2
3,4
1,5
–
0,0
0,5
ST
–
–
–
k. A.
0,5
0,5
0,5
–
–
–
–
18,4
–
9,2
0,0
0,0
0,0
6,5
–
–
2,7
SN
–
–
–
k. A.
26,0
0,5
1,0
–
–
–
0,0
6,6
–
1,0
0,5
0,0
3,6
0,5
–
–
1,0
TH
Quelle: AG.MA, ma 2009 Radio II, personen­gewichtet, D+EU 10+
Tabelle III – 25: Hördauer­anteile der Radiobeteili­gungen der RTL Group S. A. (in Prozent)
D: Deutschland gesamt; SH: Schleswig-Holstein; HH: Hansestadt Hamburg; NI: Niedersachsen; HB: Hansestadt Bremen; NW: Nord­rhein-West­falen; HE: Hessen; RP: Rheinland-Pfalz; SL: Saarland; BW: BadenWürt­temberg; BY: Bayern; BR: Berlin; BB: Branden­burg; MV: Mecklen­burg-Vorpommern; ST: Sachsen-Anhalt; SN: Sachsen; TH: Thüringen
0,0
0,6
Radio TON
bigFM
k. A.
5,1
Antenne Bayern
radio TOP 40
0,0
6,2
Radio NORA
0,0
Oldie 95
radio NRW
0,6
7,0
0,6
31,9 %
2,3
0,6
0,6
0,6
0,0
0,6
1,1
D
RADIO 21 – Der neue ROCKsender
Beteili­gungen < 25 % der RTL Group S. A.:
S bei Beteili­gungen von 25 % und mehr
Radio Hamburg
DAS SACHSENFUNK-PAKET
36 %
Hit-Radio Antenne
68,7 %
Hitradio RTL Sachsen
54 %
100 %
105.5 Spreeradio
Radio Brocken
100 %
104.6 RTL
54 %
100 %
RTL Radio
89.0 RTL
Beteili­gung
Programm
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
167
168
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.1.1.4.2 Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG hält nach eigenen Angaben mehr als 30 direkte
oder indirekte Beteili­gungen an Radio- und TV‑Sendern. Insbesondere in Süd­deutschland gehört
Burda zu den bedeutenden Akteuren im Hörfunksektor.
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
BB Radio
(landes­weit,
Berlin-Branden­burg)
BB RADIO Landes­welle Berlin/Branden­burg GmbH & Co. KG, Potsdam
<
50 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
<
50 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
BigFM
(landes­weit,
Baden-Würt­temberg)
bigFM in Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG, Stuttgart
< 10,1 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Donau 3 FM
(lokal, Ulm)
M. O. R. E. Lokalfunk Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG, Ulm
<
50 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
<
50 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Privatradio Landes­welle Mecklen­burg-Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG,
Ostsee­welle
Rostock
(landes­weit,
Mecklen­burg-Vorpommern) < 46,3 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
< 29,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Gong 106,9
(lokal, Würzburg)
Funk­haus Würzburg Studiobetriebs GmbH, Würzburg
<
50 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
CHARIVARI.‌fm
(lokal, Würzburg)
Funk­haus Würzburg Studiobetriebs GmbH, Würzburg
<
50 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Charivari
(lokal, Regens­burg)
Funk­haus Regens­burg GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Regens­burg
<
25 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
gong fm
(lokal, Regens­burg)
Funk­haus Regens­burg GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Regens­burg
<
25 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
egoFM
(bundes­weit)
Radio Next Genera­tion GmbH & Co. KG, München
<
51 %radioblut GmbH & Co. Studiobetriebs KG
<
80 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH &
Co. KG
<
24 %Radio Melodie Programmanbieter­gesell­schaft mbH & Co. Studiobetriebs KG
<
16 %Konrad Schwingen­stein
<
9 %Digitale Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG
Radio Gong 97.1
(lokal, Nürnberg)
Funk­haus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg
< 14,7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Tabelle III – 26: Hörfunk­beteili­gungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Quelle: Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Geschäfts­bericht 2009, S. 61
Ý
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
169
Ý
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
Radio Charivari 98,6
(lokal, Nürnberg)
Funk­haus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg
< 14,7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio F
(lokal, Nürnberg)
Funk­haus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg
< 14,7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Hit Radio N1
(lokal, Nürnberg)
Funk­haus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg
< 14,7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Pirate Radio
(lokal, Nürnberg)
Funk­haus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg
< 14,7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Antenne Bayern
(landes­weit, Bayern)
Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Ismaning
<
16 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
<
7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Galaxy
(Rahmen­programm)
Digitale Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG, Regensburg
< 10,5 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
< 15,8 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
die neue welle
(lokal, Karls­ruhe)
Radio Karlsruhe GmbH & Co. KG, Karlsruhe
< 13,9 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
< 8,6 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Arabella
(lokal, München)
Radio Arabella Studiobetriebs­gesell­schaft mbH, München
< 15,0 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Primavera
(lokal, Aschaffenburg)
Funk­haus Aschaffen­burg GmbH & Co., Aschaffen­burg
<
35 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Gong 96,3
(lokal, München)
Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG, München
<
29 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
DIE NEUE 107.7
(lokal, Stuttgart)
Radio L12 GmbH & Co. KG, Stuttgart
< 26,6 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Hit-Radio Antenne
(landes­weit,
Niedersachsen)
Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover
<
19 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Tabelle III – 26: Hörfunk­beteili­gungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Quelle: Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Geschäfts­bericht 2009, S. 61
Ý
170
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Ý
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
Hit Radio FFH
(landes­weit, Hessen)
Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs‑KG, Bad Vilbel
< 4,2 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
< 2,4 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
106.4 TOP FM
(lokal, Fürsten­feldbruck)
Amperwelle GmbH, Fürsten­feldbruck
< 10,9 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
RPR1.
(landes­weit,
Rheinland-Pfalz)
RPR Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen
<
1 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Hitwelle Erding-Freising
(lokal, Erding)
Radio Hitwelle Programmanbieter GmbH & Co. KG
< 6,6 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Hit Radio RTL Sachsen
(landes­weit, Sachsen)
HITRADIO RTL Sachsen GmbH, Dresden
< 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Chemnitz
(lokal, Chemnitz)
Radio Chemnitz 102,1 GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Chemnitz
< 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Dresden
(lokal, Dresden)
Radio Dresden GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Dresden
< 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Görlitz
(lokal, Görlitz)
Radio Görlitz GmbH & Co. Studiobetriebs‑KG, Görlitz
< 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Leipzig
(lokal, Leipzig)
Radio Leipzig Rundfunk­programm GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Leipzig
< 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Zwickau
(lokal, Zwickau)
Radio Zwickau Programm-, Produktions- und Werbegesell­schaft mbH & Co. KG, Zwickau
< 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Radio Fantasy
(lokal, Augsburg)
Radio Fantasy GmbH, Augsburg
<
50 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
BLR
(Mantelprogramm, Bayern)
Bayerische Lokalradioprogramme mbH & Co. KG
<
32 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Tabelle III – 26: Hörfunk­beteili­gungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Quelle: Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Geschäfts­bericht 2009, S. 61
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
SH HH
NI
171
Programm
D
HB NW HE
RP
SL
BB RADIO
0,6
–
–
–
–
–
OSTSEEWELLE Mecklen­
burg-Vorpommern
0,6
0,0
0,0
0,0,
–
–
–
–
–
– 2,5 16,3
0,0
0,0
–
–
–
– 0,0
0,6 0,0
BW BY
BR
1,3 27,4 0,0
BB MV
ST
SN
TH
0,0 0,0
0,5
0,5
1,1 28,8 0,0
0,0
–
0,0
ANTENNE BAYERN
5,1
–
–
0,0
–
0,0
0,6
0,5
1,0
Radio Galaxy
0,0
–
–
–
–
–
–
–
–
–
0,5
–
–
–
– 0,5
–
–
–
die neue welle
0,0
–
–
–
–
–
–
0,0
–
1,3
–
–
–
–
–
–
–
RADIO ARABELLA
0,0
–
–
–
–
0,0
–
–
–
0,0
1,5
–
–
–
–
–
–
Radio Gong 96,3
0,0
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1,0
–
–
–
–
–
–
DIE NEUE 107.7
0,0
–
–
–
–
–
–
–
–
1,9
0,0
–
–
–
–
–
–
0,6
0,0
–
Hit-Radio Antenne
2,3
0,5
HIT RADIO FFH
2,3
0,0
1,2 16,2 6,3
–
0,5
–
0,6 26,2
–
0,0
–
–
0,0
1,5 0,5
0,0
0,5
3,0 0,0
0,6
0,5
–
0,0
– 0,0
0,0
1,0
RPR1.
1,1
0,0
–
–
–
0,6
1,2 19,5 1,8
0,6
– 0,0
–
–
–
–
– 1,5
6,5
0,5
–
–
HITRADIO RTL SACHSEN
0,6
–
–
–
–
–
–
–
–
–
0,0
–
0,5
bigFM
0,6
0,0
–
–
–
0,0
0,0
0,6
–
3,1
0,0
–
–
–
–
–
D: Deutschland gesamt; SH: Schleswig-Holstein; HH: Hansestadt Hamburg; NI: Niedersachsen; HB: Hansestadt Bremen; NW: Nord­
rhein-West­falen; HE: Hessen; RP: Rheinland-Pfalz; SL: Saarland; BW: Baden-Würt­temberg; BY: Bayern; BR: Berlin; BB: Branden­burg;
MV: Mecklen­burg-Vorpommern; ST: Sachsen-Anhalt; SN: Sachsen; TH: Thüringen
Tabelle III – 27: Hördauer­anteile der Radiobeteili­gungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
(in Prozent)693
Quelle: AG.MA, ma 2009 Radio II, personen­gewichtet, D+EU 10+
2.1.1.4.3 Heinrich Bauer Verlag KG
Die Heinrich Bauer Verlag KG hält drei Hörfunk­beteili­gungen in Deutschland. Dabei handelt es
sich um Beteili­gungen an der Radio Hamburg GmbH & Co. KG („Radio Hamburg“), der Radio 95.0
GmbH & Co. KG („Oldie 95“) und der NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG („Radio NORA“).
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
Radio Hamburg
(landes­weit, Hamburg)
Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg
<
25 %Heinrich Bauer Verlag KG
Oldie 95
(landes­weit, Hamburg)
Radio 95.0 GmbH & Co. KG, Hamburg
< 16,4 %Radio Hamburg GmbH & Co. KG
<
25 %Heinrich Bauer Verlag KG
Radio NORA
(landes­weit, Schleswig-Holstein)
NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG, Kiel
< 8,8 %Heinrich Bauer Verlag KG
Tabelle III – 28: Hörfunk­beteili­gungen der Heinrich Bauer Verlag KG
Quelle: Helmut Reitze (Hrsg.), Media Perspektiven Basis­daten 2009, 2010, S. 43, dort an­gegebene Quelle: FORMATT-Institut
Stand: 11/2009
693
Für die Programme BLR, Donau 3FM, Radio Gong 106,9, CHARIVARI.‌fm, Radio Charivari, gong fm, ego fm, Radio Gong
97.1, Radio Charivar 98,6, Radio F, Pirate Radio, Hit Radio N1, Radio Primavera, 106,4 Top FM, Hitwelle Erding Freising,
Radio Chemnitz, Radio Dresden, Radio Görlitz, Radio Leipzig, Radio Zwickau und Radio Fantasy liegen keine Hördauer­
anteile vor.
172
Programm
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
D
SH HH
NI
HB NW HE
RP
SL
BW BY
BR
BB MV
ST
SN
TH
RadioHamburg
0,6
4,8 22,2 1,5
0,0
–
–
–
–
0,0
–
–
–
0,5
0,0
–
–
Oldie 95
0,0
1,6
6,8 0,0
0,0
–
–
–
0,0
–
–
0,0
–
0,0
0,0
–
–
Radio NORA
0,0
4,3
0,6 0,0
–
–
–
–
–
–
–
–
–
0,0
–
–
–
D: Deutschland gesamt; SH: Schleswig-Holstein; HH: Hansestadt Hamburg; NI: Niedersachsen; HB: Hansestadt Bremen; NW: Nord­
rhein-West­falen; HE: Hessen; RP: Rheinland-Pfalz; SL: Saarland; BW: Baden-Würt­temberg; BY: Bayern; BR: Berlin; BB: Branden­burg;
MV: Mecklen­burg-Vorpommern; ST: Sachsen-Anhalt; SN: Sachsen; TH: Thüringen
Tabelle III – 29: Hördauer­anteile der Radiobeteili­gungen der Heinrich Bauer Verlag KG (in Prozent)
Quelle: AG.MA, ma 2009 Radio II, personen­gewichtet, D+EU 10+
2.1.1.4.4 Madsack GmbH & Co. KG
Die Madsack GmbH & Co. KG hält nach eigenen Angaben 29 Hörfunk­beteili­gungen, schwerpunkt­
mäßig in den Bundes­ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Rhein­
land-Pfalz und Schleswig-Holstein. Aus medien­recht­lichen Gründen werden die Gesellschafts­anteile
der Funk und Fernsehen Nordwest­deutschland GmbH & Co. KG („radio ffn“) und der Antenne
Niedersachsen GmbH & Co. („Hit Radio Antenne“) teil­weise von der Radio Madsack Niedersachsen
GmbH & Co. KG gehalten.
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
94,3 rs2 Berlin-Branden­burg
94,3 rs2 Berlin-Branden­burg Radio-Informa­tion Audio-Service Zwei GmbH, Berlin
(landes­weit, Berlin/Branden­burg) < 4,9 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
Berliner Rundfunk 91!4
Neue Berliner Rundfunk GmbH & Co. KG, Berlin
(landes­weit, Berlin/Branden­burg) < 0,7 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
Radio Brocken
(landes­weit, Sachsen-Anhalt)
AH Antenne Hörfunk-Sender GmbH & Co. KG, Halle/Saale
< 21,9 %Madsack GmbH & Co. KG
89.0 RTL
(landes­weit, Sachsen-Anhalt)
AH Antenne Hörfunk-Sender GmbH & Co. KG, Halle/Saale
< 21,9 %Madsack GmbH & Co. KG
Radio SAW
(landes­weit, Sachsen-Anhalt)
Verlags- und Medien­gesell­schaft mbH & Co. KG, Magdeburg
< 1,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
Rockland Sachsen-Anhalt
(landes­weit, Sachsen-Anhalt)
Verlags- und Medien­gesell­schaft mbH & Co. KG, Magdeburg
< 1,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
Hitradio RTL Sachsen
(landes­weit, Sachsen)
HITRADIO RTL Sachsen GmbH, Dresden
< 15,4 %Madsack GmbH & Co. KG
R.SA – Mit Böttcher & Fischer
(landes­weit, Sachsen)
LFS Landes­funk Sachsen GmbH, Leipzig
< 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
RADIO PSR – Der Supermix für
Sachsen
(landes­weit, Sachsen)
Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig
< 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
Ý
1) Davon werden 11 % von der Radio Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten. 2) Davon werden 8,5 % von der Radio
Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten. 3) Wird vollständig von der Radio Madsack GmbH & Co. KG gehalten. 4) (Teil­weise) indirekt bzw. über Regiocast GmbH & Co. KG gehalten.
Tabelle III – 30: Hörfunk­beteili­gungen der Madsack GmbH & Co. KG
Die Beteiligungsangaben sind als Summe aus unmittelbaren und anteilig durchgerechneten mittelbaren
Be­teiligungen zu verstehen.
Quelle: Unternehmensinformationen der Verlagsgruppe Madsack, http://www.madsack.de/strategie-und-management/
beteiligungsuebersicht/hoerfunk.‌html, Abruf am 11. 01. 2010.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
173
Ý
Radioprogramm
Veranstalter/Gesellschafter
apollo radio
(landes­weit, Sachsen)
Sächsische Gemeinschafts­programm GmbH & Co. KG, Chemnitz
< 4,6 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
ANTENNE THÜRINGEN
(landes­weit, Thüringen)
ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, Weimar
< 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG
radio TOP 40
(landes­weit, Thüringen)
ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, Weimar
< 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG
Landes­Welle Thüringen
(landes­weit, Thüringen)
Landes­Welle Thüringen GmbH & Co. KG, Erfurt
< 1,6 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
sunshine live
(bundes­weit)
RNO Rhein-Neckar-Odenwald Radio GmbH & Co. KG, Mannheim
< 7,8 %Madsack GmbH & Co. KG⁴
RPR1.
(landes­weit, Rheinland-Pfalz)
RPR Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen
< 9,7 %Madsack GmbH & Co. KG
BigFM
(landes­weit, Rheinland-Pfalz)
RPR Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen
< 9,7 %Madsack GmbH & Co. KG
Rockland Radio
(landes­weit, Rheinland-Pfalz)
Radio Rockland Pfalz GmbH & Co. KG, Mainz
< 5,2 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
HIT RADIO FFH
(landes­weit, Hessen)
Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs‑KG, Bad Vilbel
< 1,5 %Madsack GmbH & Co. KG³⁾
Radio BOB!
(landes­weit, Hessen)
RADIO BOB GmbH & Co. KG
< 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
planet radio
(landes­weit, Hessen)
Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs‑KG, Bad Vilbel
< 1,5 %Madsack GmbH & Co. KG³⁾
radio ffn
(landes­weit, Niedersachsen)
Funk und Fernsehen Nordwest­deutschland GmbH & Co. KG, Hannover
< 13,7 %Madsack GmbH & Co. KG²⁾
Hit-Radio Antenne
(landes­weit, Niedersachsen)
Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover
< 21,6 %Madsack GmbH & Co. KG¹⁾
RADIO 21 – Der neue
ROCKsender
(landes­weit, Niedersachsen)
Niedersachsen­Rock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen
< 7,1 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
ENERGY Bremen
(landes­weit, Bremen)
PBR Privater Bremer Rundfunk GmbH & Co. KG, Bremen
<
5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
Oldie 95
(landes­weit, Hamburg)
Radio 95.0 GmbH & Co. KG, Hamburg
< 3,9 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
Radio Schleswig-Holstein (RSH)
(landes­weit, Schleswig-Holstein)
Radio Schleswig-Holstein KG GmbH & Co., Kiel
< 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
Radio NORA
(landes­weit, Schleswig-Holstein)
NORA NordOstsee-Radio GmbH & Co. KG, Kiel
< 4,3 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
delta radio
(landes­weit, Schleswig-Holstein)
delta radio GmbH & Co. KG, Kiel
< 3,4 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
ANTENNE MECKLENBURGVORPOMMERN
(landes­weit, Mecklen­burgVorpommern)
ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN GmbH & Co. KG, Plate
< 12,6 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾
1) Davon werden 11 % von der Radio Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten. 2) Davon werden 8,5 % von der Radio
Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten. 3) Wird vollständig von der Radio Madsack GmbH & Co. KG gehalten. 4) (Teil­weise) indirekt bzw. über Regiocast GmbH & Co. KG gehalten.
Tabelle III – 30: Hörfunk­beteili­gungen der Madsack GmbH & Co. KG
Die Beteiligungsangaben sind als Summe aus unmittelbaren und anteilig durchgerechneten mittelbaren
Be­teiligungen zu verstehen.
Quelle: Unternehmensinformationen der Verlagsgruppe Madsack, http://www.madsack.de/strategie-und-management/
beteiligungsuebersicht/hoerfunk.‌html, Abruf am 11. 01. 2010.
174
Programm
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
D
SH HH
NI
HB NW HE
RP
SL
BW BY
BR
BB MV
ST
SN
TH
94,3 rs2 Berlin-Branden­
burg
0,6
–
–
–
–
0,0
–
–
–
–
–
8,2
6,0
0,0
0,0
–
–
Berliner Rundfunk 91!4
0,6
– 0,0
–
–
–
–
–
–
–
–
7,6
5,4
0,0
–
0,0
–
Radio Brocken
0,6
–
–
0,0 0,0
0,0
–
–
–
–
–
0,0
0,0
0,0 16,2
0,0
0,0
89.0 RTL
0,6
–
–
2,5
–
0,0
0,0
0,0
–
–
–
0,0
–
Radio SAW
1,7
– 0,0
1,5
–
0,0
–
–
–
0,0
–
0,0
0,5
3,4
0,0
3,6
– 32,8
–
0,5
1,0
Rockland Sachsen-Anhalt 0,0
–
–
–
–
–
0,0
0,0
–
–
0,0
–
–
–
1,5
–
0,0
Hitradio RTL Sachsen
0,6
–
–
–
–
–
–
–
–
–
0,0
–
0,5
–
1,5
6,5
0,5
R.SA – Mit Böttcher &
Fischer
0,6
–
–
0,0
–
–
–
–
–
–
0,0
–
0,0
–
0,0
9,8
0,0
RADIO PSR – Der Supermix für Sachsen
1,1
0,0
–
–
–
0,0
0,0
–
–
0,0
0,0
–
1,6
–
1,0 14,1
1,5
apollo radio
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
ANTENNE THÜRINGEN
1,1
radio TOP 40
k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
–
–
–
Landes­Welle Thüringen
0,6
sunshine live
0,6
0,5 0,0
RPR1.
1,1
0,0
–
–
bigFM
0,6
–
–
–
–
–
0,0
–
0,0
0,0
–
–
–
0,0
0,0
–
–
–
0,5
0,5 26,0
–
0,0
0,0
–
–
0,0
–
–
–
0,0
0,0 14,8
0,0 0,0
0,0
0,6
0,6 0,0
0,6
0,5
0,0
0,0
0,5
1,0
0,0
0,5
–
0,6
1,2 19,5 1,8
0,6
–
0,0
–
–
–
–
–
–
0,6
1,2
0,6
0,0
–
–
–
–
–
–
–
1,2
2,4 1,2
0,0
–
–
–
–
0,0
–
–
0,6 26,2
3,0 0,0
0,6
0,5
–
0,0
–
0,0
0,0
1,0
8,9 1,2
Rockland Radio
0,0
–
–
0,0
–
HIT RADIO FFH
2,3
0,0
–
0,5
–
Radio BOB!
0,0
–
–
–
–
–
2,4
0,0
–
–
–
–
–
–
–
–
–
planet radio
0,6
0,0 0,0
0,0
–
–
4,8
0,6
–
0,0
0,0
–
–
–
–
–
0,0
radio ffn
2,3
0,5 1,9 16,2 7,4
0,6
0,0
0,0
–
0,0
0,0
0,0
0,0
0,5
1,5
–
0,0
Hit-Radio Antenne
2,3
0,5 1,2 16,2 6,3
0,6
0,0
–
–
0,0
–
–
0,0
1,5
0,5
0,0
0,5
RADIO 21 – Der neue
ROCKsender
0,6
0,0 0,0
2,5 0,0
0,0
0,0
–
–
–
0,0
–
–
–
0,0
–
0,0
ENERGY Bremen
0,0
Oldie 95
0,0
–
0,5 9,0
0,0
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1,6 6,8
–
0,0 0,0
–
–
– 0,0
–
–
0,0
–
0,0
0,0
–
–
Radio Schleswig-Holstein
1,1 26,2 3,7
(RSH)
0,5 0,0
0,0
–
–
0,0
–
0,0
–
0,5
0,0
0,0
–
–
Radio NORA
0,0
4,3 0,6
0,0
–
–
–
–
–
–
–
–
–
0,0
–
–
–
delta radio
0,0
3,7 2,5
0,0 0,0
0,0
–
–
–
–
–
0,0
–
0,0
–
–
–
ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN
0,6
0,0 0,0
0,0
0,0
–
–
–
–
–
0,0
0,0 18,7
–
–
–
–
D: Deutschland gesamt; SH: Schleswig-Holstein; HH: Hansestadt Hamburg; NI: Niedersachsen; HB: Hansestadt Bremen; NW: Nord­
rhein-West­falen; HE: Hessen; RP: Rheinland-Pfalz; SL: Saarland; BW: Baden-Würt­temberg; BY: Bayern; BR: Berlin; BB: Branden­burg;
MV: Mecklen­burg-Vorpommern; ST: Sachsen-Anhalt; SN: Sachsen; TH: Thüringen
Tabelle III – 31: Hördauer­anteile der Radiobeteili­gungen der Madsack GmbH & Co. KG (in Prozent)
Quelle: AG.MA, ma 2009 Radio II, personen­gewichtet, D+EU 10+
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
2.1.1.5
175
Radio­vermarktungs­gesell­schaften
Der private Hörfunk wird zu über 80 % durch den Ver­kauf von Werbezeiten finanziert und ist
somit äußerst konjunkturabhängig.694 Die Bruttowerbeumsätze im Hörfunk weisen für das Jahr
2008 leichte Umsatz­rück­gänge von 0,8 % auf, was einem ab­soluten Rück­gang um 11 Mio. Euro
ent­spricht (siehe auch Tabelle III – 32).695
Die über­regionalen Werbekunden werden in der Regel nicht durch die Radiosta­tionen selbst
akquiriert, sondern durch über­regionale Ver­marktungs­organisa­tionen. Nach einem intern fest­
geleg­ten Schlüssel werden die Erlöse an die einzelnen Stationen ver­teilt. Umgekehrt kaufen
Werbe­kunden bzw. die für sie tätigen Werbeagenturen in der Regel auch nicht unmittel­bar bei
lokalen oder regionalen Hörfunk­veranstaltern Werbezeiten ein.696 Vielmehr werden Werbezeiten
bei Hörfunksendern und bei Werbekombina­tionen von Hörfunksendern gebucht, die ent­sprechend
den Ver­breitungs­gebieten der Werbekunden über­regionale Gebiete oder ganz Deutschland mit
Hörfunksen­dungen ab­decken. Lokale und regionale Hörfunksender schließen sich daher zu Werbe­
kombina­tionen zusammen, um Hörfunk­werbung groß­räumig oder bundes­weit anzu­bieten. Die
Buchung der Werbezeit bei einer Vielzahl lokaler Hörfunksender ist für die nationalen Werbe­
kunden oder deren Agenturen technisch und wirtschaft­lich auf­wendig. Überregionale oder ganz
Deutschland ab­deckende Hörfunk­werbekombina­tionen weisen, bezogen auf 1.000 Hörerkontakte,
wesent­lich niedrigere Preise (Tausend-Kontakt-Preis – TKP) auf als Lokalsender. Aus diesem Grund
buchen nationale Werbekunden bei lokalen Hörfunksendern z. B. Werbezeiten nur dann direkt,
wenn sie anderen­falls dieses Gebiet mit ihrer Werbebot­schaft nicht er­reichen würden oder wenn
sie in einem bestimmten Gebiet die über eine Kombinations­bele­gung erreich­bare Werbewir­kung
durch gezielte Belegung einzelner Sender ver­stärken wollen.
Die Geschäfts­politik eines über­regionalen Ver­markters kann indirekt Einfluss auf die Programm­
gestal­tung der ver­mark­teten Sender haben. Ebenso könnten sich bestimmte Kriterien für die Erlös­
­ausschüt­tung der regionalen Ver­markter, die bestimmte Zielgruppen über­proportional bei der
Vertei­lung berücksichtigen, auf die Zielgruppen­ausrich­tung der Hörfunk­programme aus­wirken.
Der nationale Hörfunkmarkt wird von zwei Ver­marktungs­unternehmen beherrscht, der Markt­
führerin RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS), Hamburg, der fast alle größeren
privaten Radiosender an­gehören (vgl. Abbil­dung III – 29), sowie der ARD-Werbung Sales & Services
GmbH (AS&S), Frank­furt, die neben den öffent­lich-recht­lichen auch einzelne private Hörfunk­
programme ver­marktet. Die AS&S ist eine Tochter­gesell­schaft der Werbegesell­schaften der neun
Landes­rundfunkanstalten. Während sich die AS&S auf die nationale Ver­mark­tung konzentriert, also
national werbende Kunden anspricht, kümmern sich die Werbegesell­schaften der Landes­rund­
funkanstalten um die Kunden in der Region.
gesamt in Mio. €
Verände­rungen zum Vorjahr in %
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
1.043
934
897
916
1.009
1.167
1.219
1.300
1.290
7,9
–10,5
–3,9
2,1
10,2
15,7
4,5
6,7
–0,8
Tabelle III – 32: Brutto­aufwen­dungen im Hörfunk
Quelle: Pamela Möbus/Michael Heffler, Der Werbemarkt 2008, Media Perspektiven 2009, S. 278 (279)
694
695
696
Bayerische Landeszentrale für neue Medien, Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, Medienanstalt
Berlin-Branden­burg, Medien­anstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, Hessische Landes­anstalt für privaten Rundfunk, Landes­
­anstalt für Medien Nordrhein-West­falen, Landes­zentrale für Medien und Kommunika­tion Rheinland-Pfalz, Sächsische
Landes­anstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (Hrsg.), Wirtschaft­liche Lage des Rundfunks in Deutschland 08/09,
Zusammen­fassende Ergebnisse, 2010, S. 36, http://www.blm.de/apps/documentbase/data/pdf1/Wirtschaftliche_Lage_​
2008_-_Vorabexemplar_neu.‌pdf, Abruf am 22. 01. 2010.
Pamela Möbus/Michael Heffler, Der Werbemarkt 2008, Media Perspektiven, 2009, S. 278 (279).
BKartA, Beschluss vom 15. 08. 2001 – B 6 – 92202 TX 127/99.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
176
Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS), Hamburg
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
6,25
Radio Schleswig-Holstein KG GmbH & Co., Kiel (Radio Schleswig-Holstein)
Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg (Radio Hamburg)
Funk & Fernsehen Nordwest­deutschland GmbH & Co. KG, Hannover (radio ffn)
Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Ismaning (Antenne Bayern)
RPR Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigs­hafen (RPR 1)
BLW Bayerische Lokal­radio-Werbung GmbH, München (Bayern Funk­paket)
radio NRW GmbH, Oberhausen (radio NRW)
Ver­lags- und Medien­gesell­schaft mbH & Co. KG, Magdeburg (Radio SAW)
Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig (Radio PSR – Der Supermix für Sachsen)
ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN GmbH & Co. KG, Plate (ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN)
94,3 rs2 Berlin-Branden­burg Radio-Informa­tion Audio-Service Zwei GmbH, Berlin (94,3 rs2 BerlinBranden­burg)
ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, Weimar (Antenne Thüringen)
Neue Berliner Rundfunk GmbH & Co. KG, Berlin (Berliner Rundfunk 91!4)
RK Radio-Kombiwer­bung Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG, Stuttgart (Radio Kombi Baden-Würt­tem­
berg)
Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover (Hit-Radio Antenne)
Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs‑KG, Bad Vilbel (Hit Radio FFH)
Abbil­dung III – 29: Inhaber- und Beteiligungs­verhältnisse der RMS (in Prozent)
Quelle: Unternehmensinformationen der RMS, http://www.rms.de/unternehmen/gesellschafter/, Abruf am 19. 01. 2010
Weitere nationale Ver­markter in Deutschland sind die NRJ-Tochter Energy Media GmbH, die
vor allem die Radiosender der eigenen Holding betreut, und die Studio Gong GmbH & Co. Studio­
betriebs KG. Letztere konzentriert sich vor­wiegend auf die Ver­mark­tung von Einzelsendern und
Kombina­tionen in lokalen und regionalen Ver­breitungs­gebieten, die zu regionalen oder über­
regionalen Angeboten gebündelt werden. Nachdem Energy Media bereits 2006 die nationale Ver­
mark­tung der Energy-Stationen auf die AS&S Radio über­tragen hat, konzentriert sie sich nun auf
den lokalen/regionalen Werbezeiten­verkauf.
Auf dem regionalen Markt sind neben den Werbegesell­schaften der Landes­rundfunkzentralen
auch regional agierende Radio­vermarktungs­gesell­schaften aktiv. Die Ver­marktungs­gesell­schaften
auf regionaler Ebene profitieren davon, dass sie ver­schiedene Programme bündeln und so leichter
Zugang zu Werbekunden in der Region er­halten. Auch diese Sender bzw. Ver­marktungs­gesell­
schaften gehören wiederum über­wiegend der RMS an oder sind mit dieser ver­flochten.697
Im bundes­weiten Markt steht nur die AS&S im Wettbewerb mit der RMS. Neben den öffent­lichrecht­lichen Hörfunk­programmen ver­marktet die AS&S auch einzelne private Radioprogramme. RMS ver­marktet Radiowerbezeiten sowie Online- und Audioformate wie Webcasts und Podcasts
von 146 privaten Radiosendern im gesamten Bundes­gebiet. Zusammen mit RMS Austria, die
42 österreichi­sche Sender betreut, ist RMS nach eigenen Angaben der größte Audio­vermarkter
Europas.698 Der Wettbewerb zwischen den beiden Ver­marktungs­gesell­schaften hat sich 2008 deut­
­lich ver­schärft. Der AS&S wurde vor­geworfen, durch ihre preisaggressive Strategie wettbewerbs­
verzerrend zu handeln, da eine ent­sprechende Preis­reduzie­rung nur durch den Vorteil der Misch­
finanzie­rung aus Werbung und Gebühren der öffent­lich-recht­lichen Sender möglich sei.699 Für
2008 konnte jedoch keine Ver­schie­bung der Marktanteile fest­gestellt werden. Die AS&S hat auch
2008 einen Marktanteil von rund einem Drittel an der Hörfunk­werbung erzielt (2007: 33 %). Die
697
698
699
So sind RK Radio-Kombiwer­bung Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG und BLW Bayerische Lokal­radio-Werbung GmbH
Gesellschafter der RMS.
http://www.rms.de/unternehmen/, Abruf am 19. 01. 2010.
Arbeits­gemein­schaft der Landes­medien­anstalten der Bundes­republik Deutschland (ALM) (siehe Fn. 644), S. 203.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
177
RMS kam auf rund 58 % (2007: 59 %). Auf die übrigen Sender, die keinem der beiden großen Ver­
markter an­gehören, ent­fiel ein Marktanteil von 8,1 % (2007: 8,2 %). RMS ist damit weiter­hin der
führende Hörfunk­vermarkter im deutschen Radiowerbemarkt. Insgesamt lässt sich jedoch für das
Jahr 2008 ein Rück­gang der Umsätze im Hörfunk­werbemarkt konstatieren (vgl. Tabelle III – 34).
Vermarkter
Sender
MACH 3 Marketing GmbH & Co. KG
Radio Schleswig-Holstein, delta Radio, Radio NORA
MORE Marketing Organisa­tion und
­Radioentwicklungs GmbH & Co. KG
Radio Hamburg, Oldie 95
RK Radio-Kombiwer­bung BadenWürt­temberg GmbH & Co. KG
baden.‌fm, bigFM Der neue Beat, DIE NEUE 107.7, die neue welle, ENERGY
Stuttgart Nord, ENERGY Stuttgart Süd, DONAU 3 FM, HITRADIO OHR/
Schwarzwaldradio; sunshine live, Radio Neckarburg, Radio Seefunk, Radio
TON Heil­bronn Franken, Radio TON Neckar Alb, Radio TON Ostwürt­tem­
berg, Hit-Radio ANTENNE 1, Radio Regen­bogen, Radio 7
RadioCom S. W. GmbH
Radio Regen­bogen, bigFM Der neue Beat, RPR1, bigFM Hot Music Radio,
bigFM Saarlands neuster Beat
TOP Radiovermarktung GmbH &
Co. KG
94,3 rs2 Berlin-Branden­burg, Berliner Rundfunk 91!4, 98.8 KISS FM,
STAR FM 87.9, sunshine live, 100.6 MOTOR FM
RTL Radio­vermark­tung GmbH
104.6 RTL, 105.5 Spreeradio, ENERGY Berlin, Radio Paradiso
Radiohaus Berlin GmbH
Radio Paradiso, JAM FM New Music Radio, JAM FM Berlin, Jazz­Radio 101.9,
Sender KW, Radio Paradiso Frank­furt/Oder, Eisen­hütten­stadt und Guben
IR MediaAd GmbH
BB RADIO, Radio TEDDY
SpotCom GmbH & Co. KG
Antenne Bayern, ROCK ANTENNE, Hit-Radio ANTENNE 1, Bayern Funk­paket,
DIE NEUE 107.7
BLW Bayerische Lokal­radio-Werbung
GmbH
DONAU 3 FM, Radio Dresden, Hitradio RTL Region Dresden, Radio Leipzig,
Hitradio RTL Region Leipzig, Radio 8, Radio Primavera, ROCK ANTENNE,
Radio Arabella, Radio Gong 96,3, gong fm und weitere Lokal­radios in
Bayern
mir.) marketing im radio GmbH &
Co. KG
Radio PSR, R.SA – Mit Böttcher & Fischer, ENERGY Sachsen, Landes­Welle
Thüringen
SAR Sachsen-Anhalt Radio Marketing
GmbH & Co. KG
Radio SAW; ROCKLAND Sachsen-Anhalt
FUNK KONTAKT Medien Service GmbH
NDR 2, bremen eins, bremen vier, bremen total
MV Marketing GmbH
ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN
Werbefunk Saar Gesell­schaft für Funkund Fernsehwer­bung mbH
SR 1, SR 3, Radio Salü, 103.7 Unser­Ding
West­fälische Werbegesell­schaft für
­privaten Rundfunk mbH
Radio Lippe Welle Hamm, Hellweg Radio, Radio Kiepenkerl, Radio MK
Westfunk GmbH & Co. KG
Radio Essen, Radio Bochum, Radio Duisburg, Radio K. W., Radio Mülheim,
Radio Oberhausen, Radio Herne, Radio Emscher Lippe, 107.7 Radio Hagen,
Radio Ennepe Ruhr, Radio Sauerland, Radio Vest
audio media service Produktions­
gesellschaft mbH & Co. KG
Radio Bielefeld, Radio Gütersloh, 94.9 Radio Herford, Radio Hochstift,
Radio Lippe, Radio WAF, Radio Westfalica, Radio Kiepenkerl, Radio Lippe
Welle Hamm, Radio MK, Hellweg Radio
Funk-Kombi West
c/o Pressefunk Düsseldorf GmbH
Antenne Düsseldorf, Radio Wuppertal, Welle Nieder­rhein, Radio RSG,
Radio Aachen, Radio Neandertal, Radio 90,1 Mönchen­gladbach,
NE‑WS 89.4, Antenne Nieder­rhein, Antenne AC
HSG Hörfunk Service GmbH
Radio Leverkusen, Radio Köln, Radio Berg, Radio Erft, Radio Rur, Radio
­Euskirchen, Radio Bonn/Rhein-Sieg
Münsterländi­sche Medien Service
GmbH & Co. Kommandit­gesell­schaft
ANTENNE MÜNSTER, RADIO RST, RADIO WMW
Tabelle III – 33: Kleinere Radio­vermarktungs­gesell­schaften auf über­wiegend regionaler und lokaler Ebene
Quelle: Unternehmens­angaben
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
178
Vermarkter
2007
2008
Veränderung zum Vorjahr in %
RMS
AS&S (ARD und Private)
andere
437,23
245,20
60,90
412,44
240,86
57,93
–5,7
–1,8
–4,9
Hörfunk gesamt
743,33
711,23
–4,3
Tabelle III – 34: Nettowerbeumsätze der Ver­markter (in Mio. Euro, ohne Produktions­kosten)
Quelle: Pamela Möbus/Michael Heffler, Der Werbemarkt 2008, Media Perspektiven 2009, S. 278 (285)
Der Hörfunk­werbemarkt befindet sich seit einiger Zeit im Umbruch. Neben den klassi­schen
Werbezeiten für UKW-Radioprogramme ver­markten RMS und AS&S seit 2007 auch Werbung für
Audioangebote im Internet, wie z. B. Webradios und Podcasts. Somit wird es den Werbekunden
ermög­licht, ihre auf UKW-Radio basierende Werbekampagne im Internet zu ver­längern und zusätz­
liche Nutzer zu er­reichen. Nach Meinung der beiden Ver­marktungs­gesell­schaften wird die Werbe­
vermark­tung für Audioangebote im Internet in abseh­barer Zeit jedoch nur einen geringen Anteil
am Gesamtumsatz aus­machen.700
2.1.1.6
Fazit
Im privaten Hörfunk sind bundes­weite Angebote von unter­geordneter Bedeu­tung, etabliert haben
sich die landes­weiten Radioprogramme. Dabei folgt die Organisations­struktur im privaten Hörfunk
dem föderalen Gliederungs­prinzip. Auch im öffent­lich-recht­lichen Hörfunk­system sind die Landes­
rundfunkanstalten in der Regel auf ihr jeweiliges Bundes­land bzw. auf benachbarte Bundes­länder
beschränkt (Mehrländer­anstalten). Maß­geblich für diese zersplitterte Markt­situa­tion ist die nach
wie vor dominante Bedeu­tung der UKW-Frequenzen. Der digital-terrestri­sche Übertragungs­stan­
dard DAB konnte sich in Deutschland bislang nicht durch­setzen. Die Einstel­lung mehrerer DABProgramme belegt dies. Der Neustart des digital-terrestri­schen Hörfunks soll nun im Standard der
DAB-Systemfamilie er­folgen. Zu diesem Zweck haben die Landes­medien­anstalten im Januar 2010
die bundes­weiten Kapazitäten für Digital­radio aus­geschrieben. Problematisch bleibt dabei der
Anreiz zum notwendigen Gerätetausch.
Der Hörfunk zählt nach wie vor zu den bedeutendsten Massen­medien in der Bundes­republik
Deutschland. Mit einer durch­schnitt­lichen Hördauer von 184 Minuten pro Tag ist das Radio auch
2009 das meist­genutzte Medium nach dem Fernsehen. In der Langzeitbetrach­tung zeichnete sich
jedoch ein kontinuier­licher Rück­gang der Radionut­zung ab, vor allem bei Hörern zwischen 14 und
29 Jahren. Sie hören zunehmend Musik über MP3-Player und das Internet. Dass der Hörfunk auch
von den neuen Medien profitiert, ver­deut­licht die steigende Hörfunknut­zung über das Internet. Ursache für den zunehmenden Radiokonsum über das Internet ist u. a. die große Angebots­vielfalt
im Internet: Im April 2009 gab es 1.914 Webradios (originäre Webradios und Live-Streams der
UKW-Anbieter).
Der private Hörfunkmarkt ist bezüg­lich der Konzentra­tion auf­grund der fehlenden Dokumenta­
tion der Eigentümerstrukturen und seiner Zersplitte­rung schwer zu beurteilen. Zudem ent­halten
die einzelnen Landes­medien­gesetze unter­schied­liche konzentrations­recht­liche Regelun­gen bzw. Vorschriften zur Vielfalts­siche­rung.
700
Arbeits­gemein­schaft der Landes­medien­anstalten der Bundes­republik Deutschland (ALM), ALM Jahrbuch 2008, 2009,
S. 204.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
179
Die wichtigsten Hörfunk­unternehmen, die auch über Beteili­gungen im bundes­weiten privaten
Fernsehen ver­fügen, sind die RTL Group S. A., die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
und die Madsack GmbH & Co. KG. Obwohl jedes dieser Unternehmen über zahl­reiche Hörfunk­
beteili­gungen ver­fügt, wurde auf nationaler Ebene bislang keine Stellung er­reicht, die mit den
Konzentrations­werten der führenden Unternehmen im Fernseh- oder Zeitschriften­markt ver­gleich­
­bar wäre. Auch die landes­weiten und lokalen Hörfunkmärkte sind immer noch durch eine hohe
Anbietervielfalt gekennzeichnet. Jedoch gibt es nur wenige private Landes- und Lokalprogramme,
an denen die großen Radio-Holdings nicht beteiligt sind.
Insbesondere unter dem Aspekt der publizisti­schen Konzentra­tion könnten sich die ver­schie­
denen Kooperations­formen im Hörfunk als problematisch für die Vielfalt heraus­stellen. So ist z. B. der Einfluss von Rahmen­programmanbietern relativ groß, da im Sinne einer einheit­lichen Pro­
gramm­farbe wesent­liche Setzun­gen – bis hin zu dem für den Hörfunk gewichtigen Musik­format –
vom Lieferanten fest­gelegt werden. Das betrifft auch Ver­marktungs­unternehmen wie die RMS
Radio Marketing Service GmbH & Co. KG. Die von den Radio­vermarktungs­gesell­schaften gebil­de­
ten Kombina­tionen (Gesamt­kombina­tion bzw. Auswahl von Hörfunk­programmen) sind für einzelne
Sender wegen ihrer Werbevolumina lukrativ, bedingen aber eine Angleichung von Programmen
unter­einander, da im Werbemarkt insbesondere jene Programme gebündelt ver­marktet werden
können, die ein unter soziodemografi­schen Aspekten möglichst homogenes Publikum er­reichen.701
2.1.2
Tages­zeitun­gen
Tages­zeitun­gen kommt für die Informa­tion über das Zeit­geschehen, der Kommentie­rung und
Analyse von Ereignissen und somit für die Meinungs­bildung eine große Bedeu­tung zu. Das
Bundes­verfassungs­gericht sieht eine freie, regelmäßig er­scheinende politi­sche Presse als unent­
behr­lich für die moderne Demokratie an: Die Presse beschafft Informa­tionen, nimmt dazu Stellung
und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffent­lichen Auseinander­setzung.702 Aufgabe der
Presse ist es dementsprechend, eine umfassende Informa­tion zu ermög­lichen, die Vielfalt der be­
stehenden Meinun­gen wieder­zugeben und selbst Meinun­gen zu bilden und zu ver­treten.703 Im
Rahmen der Siche­rung von Meinungs­vielfalt sind daher unter­nehmeri­sche Ver­flech­tungen von
Rundfunk­veranstaltern mit Tages­zeitungs­verlagen auf­merksam zu beobachten. Das Bundes­verfas­
sungs­gericht hat im 4. Rundfunkurteil704 die hohe Bedeu­tung der Medien­kombina­tion Fernsehen
und Zeitung betont und auf die Gefahren für die Meinungs­vielfalt hin­gewiesen, die sich aus einer
Verbin­dung des Meinungs­einflusses von Rundfunk und Presse ergeben. Dies gilt nach der Fest­
stel­lung des Bundes­verfassungs­gerichts sowohl für über­regionale als auch für regionale und lokale
Zeitun­gen. Seither hat sich die Medien­landschaft durch eine Vielzahl neuer Fernsehprogramme
und das Hinzutreten der immer bedeutender werdenden Online-Medien ver­ändert. Zudem sinken
die Auflagenzahlen im Bereich der Tages­zeitun­gen kontinuier­lich (siehe Abbil­dung III – 30). Tages­
zeitun­gen er­füllen jedoch nach wie vor eine wichtige Funktion bei der öffent­lichen Meinungs­
bildung.
Anders als dies über­wiegend auf lokaler und regionaler Ebene in Deutschland der Fall ist,
existieren für das bundes­weit ver­breitete private Fernsehen keine gesetz­lichen festen Beteiligungs­
begren­zungen für die wechselseitige Beteili­gung von Fernseh­veranstaltern und Presse­unter­neh­
701
702
703
704
Siehe hierzu auch Konzentrations­bericht der KEK 2004, S. 328 ff.
BVerfGE 20, S. 162 (174 f.).
BVerfGE 52, S. 283 (296); BVerfGE 80, S. 124 (133).
BVerfGE 73, S. 118 (175).
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
180
men. Damit unter­scheidet sich die deutsche Konzentrations­kontrolle von derjenigen in anderen
europäi­schen Ländern und den USA.705 Der zusätz­liche, durch Tages­zeitun­gen ver­mittelte Mei­
nungs­einfluss ist aber im Rahmen der Prüfung der Meinungs­macht eines Unternehmens (§ 26
Abs. 2 Satz 2 und Abs. 1 RStV) zu berücksichtigen und kann bei einem im bundes­weiten Fernsehen
starken Unternehmen die Fest­stel­lung vor­herrschender Meinungs­macht begründen.706
2.1.2.1
Ver­flech­tungen von Fernseh­veranstaltern und Tages­zeitungs­verlagen
Ver­flech­tungen von Ver­anstaltern von bundes­weitem Fernsehen und im Tages­zeitungs­markt akti­
ven Ver­lags­gruppen bestehen bei Gruner + Jahr, Holtz­brinck, Madsack und Bauer.
An der Gruner + Jahr AG & Co. KG ist die Bertels­mann AG in Höhe von 74,9 % beteiligt. Gruner + Jahr hält sämt­liche Anteile am Verlag der über­regionalen Abonnement-Tages­zeitung
Financial Times Deutschland. Die Übernahme der übrigen 50 % an der im Jahr 2000 als Gemein­
schafts­unternehmen mit Pearson gestar­teten Zeitung er­folgte im Jahr 2008. Zudem hält Gruner +
Jahr 60 % an der Dresdner Druck- und Ver­lags­haus GmbH, welche die Straßen­verkaufs­zeitung
Morgen­post Sachsen und die Abonnement-Tages­zeitung Sächsische Zeitung heraus­gibt. Seit 2006
gehört der Döbelner Anzeiger vollständig zur Sächsischen Zeitung (siehe Tabelle III – 35).
Die Georg von Holtz­brinck GmbH & Co. KG hält über ihr Tochter­unternehmen Holtz­brinck
Ventures GmbH eine Beteili­gung in Höhe von 40,34 % der Anteile an der Ver­anstalterin des digitalen
Pay‑TV-Senders Gute Laune TV.707 Hinsicht­lich der Zeitungs­beteili­gungen der Holtz­brinck-Gruppe
haben sich im Juni 2009 bedeutende Ver­ände­rungen ergeben: Zur Tilgung von Ver­bind­lich­keiten,
die beim Ausscheiden Dieter von Holtz­brincks aus der Ver­lags­gruppe Georg von Holtz­brinck im
Jahr 2006 ver­einbart wurden, sind die Ver­lags­gruppe Handels­blatt und die Berliner-Tages­spiegelGruppe vollständig sowie der Zeit-Verlag zu 50 % an die Gesell­schaft Dieter von Holtz­brinck Medien
GmbH ver­kauft worden. Die beiden Ver­lags­gesell­schaften gelten jedoch als eng ver­bunden.708
Die nunmehr bestehenden Beteiligungs­verhältnisse zeigen Tabelle III – 36 und III – 37.
Reichweite ­
MA I 2010
in Mio.
in %
Beteili­
gung
in %
Auflage
IV/2009 ­
(IVW)
100
100.638
0,31
0,5
60
264.171
0,75
1,2
9 Morgen­post Sachsen Ver­lags­
gesell­schaft mbH, Dresden (100 %)
89.354
0,24
0,4
9 Döbelner Ver­lags­gesell­schaft
mbH & Co. KG, Döbeln (100 %)
10.649
   –
  –
Zeitung­
(Mo.–Fr.)
Verlag
Financial Times Deutschland
Financial Times Deutschland
GmbH & Co. KG
Sächsische Zeitung
Dresdner Druck- und Ver­lags­haus,
Dresden
Morgen­post Sachsen
Döbelner Anzeiger
(Mo.–Sa.)
gesamt
464.812
9 : Beteiligungen/ Tochtergesellschaften (Beteiligungshöhe in Klammern)
Tabelle III – 35: Beteili­gungen von Gruner + Jahr an Tages­zeitungs­verlagen
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
705
706
707
708
Siehe Konzentrations­bericht der KEK 2007, Kapitel IV.
So geschehen in der Entschei­dung der KEK zur geplanten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel
Springer AG, siehe Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293-1 bis ‑5.
Beschluss der KEK vom 12. 12. 2006 i. S. Gute Laune TV, Az.: KEK 298-1 bis ‑3.
Vgl. z. B. Interview der Brüder Stefan und Dieter von Holtz­brinck im Handels­blatt, Online-Ausgabe vom 26. 03. 2009, „In
bewährten Familien­händen“.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
181
Reichweite ­
MA I 2010
in Mio.
in %
Beteiligung
in %
Auflage
IV/2009 ­
(IVW)
100
  165.762
0,45
  0,7
Südkurier GmbH, Konstanz
100
  131.911
   –
  –
Saarbrücker Zeitung
Saarbrücker Zeitung Verlag und
­Druckerei GmbH, Saarbrücken
56,1
  151.932
0,48
0,7
Lausitzer Rundschau
9 Lausitzer Rundschau Medien­verlag
GmbH, Cottbus (100 %)
   97.577
0,30
0,5
Trierischer Volks­freund
9 Volks­freund-Druckerei Nikolaus
Koch GmbH, Trier (100 %)
   92.561
0,27
0,4
Pfälzischer Merkur
9 Zweibrücker Druckerei und Ver­lags
GmbH, Zweibrücken (100 %)
    8.152
   –
  –
Die Zeit
Zeit­verlag Gerd Bucerius GmbH &
Co. KG, Hamburg
  502.246
   –
  –
Zeitung­
(Mo.–Sa.)
Verlag
Main-Post (inkl. Schweinfurter Tagblatt, Bote vom
Haßgau, Volks­blatt und
Volks­zeitung)
Medien­gruppe Main-Post GmbH,
Würzburg
Südkurier
50
gesamt
1.150.141
9 : Beteiligungen/ Tochtergesellschaften (Beteiligungshöhe in Klammern)
Eingestellt: 20 Cent Saar, 20 Cent Lausitz
Tabelle III – 36: Beteili­gungen der Ver­lags­gruppe Holtz­brinck an Tages­zeitungs­verlagen
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA; Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media
Perspektiven 8/2008
Beteiligung
in %
Auflage
IV/2009 ­
(IVW)
Verlags­gruppe Handels­blatt GmbH,
Düsseldorf
100
139.102
Der Tages­spiegel
(Mo.–So.)
Verlag Der Tages­spiegel GmbH,
Berlin
100
133.653
Potsdamer Neueste
­Nachrichten
Potsdamer Zeitungs­verlags­gesell­
schaft mbH, Potsdam
100
11.144
Die Zeit
Zeit­verlag Gerd Bucerius GmbH &
Co. KG, Hamburg
50
502.246
Zeitung ­
(Mo.–Sa.)
Verlag
Handels­blatt
(Mo.–Fr.)
gesamt
Reichweite ­
MA I 2010
in Mio.
in %
0,45
0,7
0,30
0,5
   –
  –
786.145
Tabelle III – 37: Beteili­gungen der Dieter von Holtz­brinck Medien GmbH an Tages­zeitungs­verlagen
Quelle: IVW, AG.MA, www.handelsblatt.‌com (siehe Fn. 708)
Die Ver­lags­gruppe Madsack GmbH & Co. KG hat die AZ Media TV GmbH, die im Programm
von RTL als „unabhängiger Dritter“ ein Programm­fenster ver­anstaltet, vollständig über­nommen.709
Madsack hält eine Vielzahl von Beteili­gungen im Bereich der Tages­zeitun­gen (siehe Tabelle III – 38).
709
Beschluss der KEK vom 08. 09. 2009 i. S. AZ Media, Az.: KEK 574.
182
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Zeitung ­
(Mo.–Sa.)
Verlag
Hanno­versche Allgemeine
Zeitung
Verlags­gesell­schaft Madsack GmbH &
Co. KG, Hannover
Auflage
IV/2009 ­
(IVW)
100
  545.261
1,45
2,2
  201.209¹⁾
0,09
0,1
  221.380
0,54
0,8
   26.133
0,05
0,1
(75,1)
   14.023
   –
  –
100
   37.730
   –
–
100
   23.769
   –
–
100
   20.644
   –
–
99
   33.213
   –
–
    8.453
   –
–
Neue Presse
Leipziger Volks­zeitung
Leipziger Ver­lags- und Druckerei­
gesell­schaft mbH & Co. KG, Leipzig
Dresdner Neueste Nachrichten
9 Verlag Dresdner Neueste Nach­
richten GmbH & Co. KG, Dresden
(100 %)
Naumburger Tageblatt
9 Zeitungs­verlag Naumburg Nebra
GmbH & Co. KG, Naumburg
(75,1 %)
Aller-Zeitung/ Wolfs­burger
Allgemeine
Adolf Enke GmbH & Co. KG, Gifhorn
Waldecki­sche Landes­
zeitung/Franken­berger
Zeitung
Wilhelm Bing, Druckerei und Verlag
GmbH, Korbach
Peiner Allgemeine Zeitung Peiner Allgemeine Zeitung Ver­lags­
gesell­schaft mbH & Co. KG, Peine
Göttinger Tageblatt
Eichs­felder Tageblatt
Göttinger Tageblatt GmbH & Co. KG,
Göttingen
Reichweite ­
MA I 2010
in Mio.
in %
Beteiligung
in %
100
Schaumburger
Nachrichten
Schaumburger Nachrichten Ver­lags­
gesell­schaft mbH & Co. KG, Stadt­
hagen
80
   16.128
   –
–
Oberhessi­sche Presse
HITZEROTH Druck + Medien GmbH &
Co. KG, Marburg
51
   28.013
   –
–
Gelnhäuser Neue Zeitung
Druck- und Pressehaus Naumann
GmbH & Co. KG
51
    8.478
   –
–
Lübecker Nachrichten³⁾
(Di.–So.)
Lübecker Nachrichten GmbH,
Lübeck
49
  106.236
0,29
0,5
Ostsee­zeitung
9 Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG
(100 %)
  150.199
0,38
0,6
Täglicher Anzeiger
Hüpke & Sohn Ver­waltungs-GmbH &
Co. KG, Holzminden
   10.916
   –
–
30
gesamt
1.451.785
Beteili­gungen unter 25 %
Torgauer Zeitung
Torgauer Ver­lags­gesell­schaft mbH &
Co. KG
24,9²⁾
   10.545
   –
–
Cellesche Zeitung
Cellesche Zeitung Schweiger & Pick
Verlag Pfingsten GmbH & Co. KG,
Celle
24,8
   30.768
   –
–
AZ Alfelder Zeitung
AZ Alfelder Zeitung und Nieder­säch­
si­sche Volks­zeitung Dobler GmbH &
Co. KG, Alfeld
24,5
    8.136
   –
–
Ý
9 : Beteiligungen/ Tochtergesellschaften (Beteiligungshöhe in Klammern)
1) HAZ/‌NP Hannover 2) über Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig 3) bis 2009 bei der Axel
Springer AG
Tabelle III – 38: Beteili­gungen von Madsack an Tages­zeitungs­verlagen
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA; Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media
Perspektiven 8/2008
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
183
Ý
Reichweite ­
MA I 2010
in Mio.
in %
Beteiligung
in %
Auflage
IV/2009 ­
(IVW)
24,5
   92.990
0,30
0,5
9 C. H. Wäser KG GmbH & Co. KG
(50 %)
   11.996
   –
–
Nordkurier
9 Kurier­verlags GmbH & Co. KG,
Neubranden­burg (33 %)
   90.953
0,24
0,4
Pinneberger Tageblatt
9 A. Beig Druckerei und Verlag
GmbH & Co. KG (21,6 %)
   12.009
   –
–
Ganders­heimer Kreis­blatt
Ganders­heimer Kreis­blatt GmbH &
Co. KG, Bad Ganders­heim
24,2
    5.063
   –
–
Die Harke
J. Hoffmann GmbH & Co. KG
10
   19.914
   –
–
Schaumburger Zeitung
C. Bösendahl GmbH & Co. KG
8
   16.128
   –
–
   –
–
   –
–
   –
–
Zeitung ­
(Mo.–Sa.)
Verlag
Kieler Nachrichten³⁾
Kieler Zeitung Ver­lags- und Druckerei
KG GmbH & Co., Kiel
Segeberger Zeitung
Deister- und Weserzei­tung Deister- und Weserzei­tung Ver­lags­
(Dewezet)
gesell­schaft mbH & Co. KG
5
Pyrmonter Nachrichten
   59.165
Schaumburg-Lippische
Landes-Zeitung
9 : Beteiligungen/ Tochtergesellschaften (Beteiligungshöhe in Klammern)
1) HAZ/‌NP Hannover 2) über Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig 3) bis 2009 bei der Axel
Springer AG
Tabelle III – 38: Beteili­gungen von Madsack an Tages­zeitungs­verlagen
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA; Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media
Perspektiven 8/2008
Zeitung ­
(Mo.–Sa.)
Verlag­
Volks­stimme
Magdeburger Ver­lags- und Druck­
haus GmbH
Beteiligung
in %
Auflage
IV/2009 ­
(IVW)
100
197.722
Reichweite ­
MA I 2010
in Mio.
in %
0,53
0,8
Tabelle III – 39: Beteili­gungen des Heinrich Bauer Ver­lags an Tages­zeitungs­verlagen
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
Die Heinrich Bauer Verlag KG ist mit 31,5 % an der Ver­anstalterin des Programms RTL II be­
teiligt. Daneben hält der Bauer-Verlag sämt­liche Anteile an der Magdeburger Ver­lags- und Druck­
haus GmbH, welche mit der Volks­stimme die größte Tages­zeitung im nörd­lichen Sachsen-Anhalt
heraus­gibt.
Der Springer-Verlag hat seine Beteili­gungen im bundes­weit ver­brei­teten Fernsehen mit dem
Ver­kauf seiner Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2008 weitest­gehend ab­gestoßen.710
Eine Minderheits­beteili­gung besteht noch an dem bisher nicht auf Sendung gegangenen HandyTV-Sender 24711 sowie an den Ballungs­raumsendern712 Hamburg 1 (27 %) und tv.berlin (27,4 %).
710
711
712
Vgl. Beschluss der KEK vom 09. 09. 2008 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 444-1 bis ‑7.
Stand: 01/2010; siehe zum Stand der Ver­brei­tung von Fernsehsignalen über DVB‑H Kapitel III 2.2.2.9.3.
Vgl. Kapitel III 2.1.5.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
184
Reichweite ­
MA I 2010
in Mio.
in %
Beteili­
gung ­
in %
Auflage ­
IV/2009 ­
(IVW)
100
3.030.510
11,63
17,9
Bild am Sonntag
1.577.764
    –
   –
Welt (inkl. Welt­kompakt,
Mo.–Fr.)
  260.177
0,64
1,0
Welt am Sonntag
  401.931
    –
   –
Hamburger Abendblatt
  233.754
0,67
1,0
Zeitung ­
(Mo.–Sa.)
Verlag
Bild
Axel Springer AG, Berlin
B. Z. (Mo.–Fr.)
B. Z. Ullstein GmbH, Berlin
100
  167.335
0,46
0,7
   99.534
–
   –
100
  144.944
0,33
0,5
100
   18.249
    –
   –
    –
   –
B. Z. am Sonntag
Berliner Morgen­post
(Mo.–So.)
Ullstein GmbH, Berlin
Bergedorfer Zeitung
Bergedorfer Buchdruckerei von Ed. Wagner (GmbH & Co.), Hamburg
gesamt
4.122.680
Beteili­gungen unter 25 %
Harburger Anzeigen und
Nachrichten
Lühmanndruck Harburger Zeitungs­
gesell­schaft mbH & Co. KG, Hamburg
24,8
   16.584
Verkauft: Beteiligungen an den Kieler Nachrichten (24,5 %), den Lübecker Nachrichten (49 %), der Leipziger Volkszeitung (44,9 %) und
der norddeutschen Verlagsholding Hanseatische Verlags-Beteiligungs AG (23 %) jeweils an die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH &
Co. KG (2009). Ein weiterer Anteil von 5,1 % an der Leipziger Volkszeitung wurde von der Leipziger Medien Beteiligungs GbR er­
worben. Die Elmshorner Nachrichten wurden 2009 an den Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (SHZ) verkauft, ebenso die
Beteiligung am Pinneberger Tageblatt (23,44 %, A. Beig Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Pinneberg). Die Beteiligung am
Westfalen-Blatt (Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH, Bielefeld) in Höhe von 14,5 % wurde an die Verlagsgruppe Ippen
verkauft (2009).
Eingestellt: Abendblatt am Sonntag (2007)
Tabelle III – 40: Beteili­gungen der Axel Springer AG an Tages­zeitungs­verlagen
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA; Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media
Perspektiven 8/2008
2.1.2.2
Daten zum Tages­zeitungs­markt
Kartell­recht­lich werden im Bereich der Tages­zeitun­gen Lesermärkte für regionale und über­regio­
nale Abonnement­zeitun­gen sowie Straßen­verkaufs­zeitun­gen unter­schieden. Zudem wird ein ge­
son­derter Markt für Sonntags­zeitun­gen ab­gegrenzt. Laut den Daten der Informations­gemein­
schaft zur Fest­stel­lung der Ver­brei­tung von Werbeträgern e. V. (IVW) er­zielten im 4. Quartal 2009
373 Tages­zeitun­gen bundes­weit eine Gesamt­auflage von 19,5 Mio. Exemplaren. Davon ent­fielen
13,9 Mio. Exemplare auf 333 regionale und lokale Abonnement­zeitun­gen, ca. 4 Mio. auf acht
Straßen­­verkaufs­zeitun­gen und ca. 1,6 Mio. auf zehn über­regionale Abonnement-Tages­zeitun­gen
(siehe Abbil­dung III – 31). Die ver­kaufte Auflage der sechs von der IVW als Sonntags­zeitun­gen
geführten Titel713 lag bei 3,32 Mio. Exemplaren. Die elektroni­schen Ausgaben von Tages­zeitun­gen
(ePaper) sind im Hinblick auf ihre Auflagenhöhe derzeit noch un­bedeutend. Die 67 Zeitun­gen, die
ihre ePaper-Auflagen der IVW melden, er­reichten insgesamt im 4. Quartal 2009 eine Auflage von
363.911 ePaper-Exemplaren.714 Allerdings er­hoffen sich die Ver­lage durch die zunehmende Ver­brei­
­tung von mobilen elektroni­schen Lesegeräten wie Smartphones, Tablet-Computern und eReadern
713
714
Dazu zählen neben den über­regionalen Titeln (siehe Tabelle III – 47) auch die regionalen Titel B. Z. am Sonntag, Morgen­
­post am Sonntag und Rheinpfalz am Sonntag/Pirmasenser Sonntags­zeitung (bis 2006 Sonntag aktuell).
IVW-Newsletter „IVW-Praxis“ 2010/1.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
Anzahl
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
373
375
376
377
377
379
381
385
385
388
393
398
402
408
414
420
423
185
Tages- und Sonntags­zeitun­gen
verkaufte Auflage in Mio.
23,2
23,4
24,0
24,6
25,1
25,9
26,4
27,1
27,9
28,3
28,5
29,0
29,4
29,9
30,2
30,5
30,8
Tabelle III – 41: Entwick­lung der Titelzahl und Auflagen von Tages- und Sonntags­zeitun­gen
Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2009 unter Bezug auf IVW (jeweils 4. Quartal); ab 1991 inkl. neuer Bundesländer
eine steigende Nutzung der elektroni­schen Ausgaben ihrer Printprodukte. Das Ver­sandhaus Amazon
ver­kaufte am Weihnachts­tag 2009 erstmals mehr Bücher in elektroni­scher Form (eBooks) als ge­
druckte Bücher.715
Titelzahl und Auflagenhöhe der Tages- und Sonntags­zeitun­gen nehmen seit geraumer Zeit
kontinuier­lich ab (siehe Tabelle III – 41).
Einen Überblick über die Auflagen­entwick­lung der einzelnen Gattun­gen der Tages­zeitun­gen
sowie der Sonntags­zeitun­gen gibt Abbil­dung III – 30. Danach waren vor allem die lokalen und
regionalen Abonnement-Tages­zeitun­gen von größeren Auflagen­verlusten betroffen.
Abbil­dung III – 30: Auflagen­entwick­lung bei Tages­zeitun­gen (jeweils bezogen auf das 1. Quartal)
Quelle: IVW
715
www.guardian.co.‌uk, Artikel vom 28. 12. 2009, „Amazon e‑book sales overtake print for first time“.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
186
24,72
Zeitungen gesamt
19,5
Tageszeitungen gesamt
13,9
lokale/regionale Abo-Zeitungen
4
Kaufzeitungen
3,32
Sonntagszeitungen
Wochenzeitungen
1,9
1,6
überregionale Zeitungen
0
5
10
15
20
25
30
Millionen
Abbil­dung III – 31: Ver­kaufte Auflage 4. Quartal 2009 (in Mio.)
Quelle: IVW
71,4
72,4
Tageszeitungen gesamt
59,1
60,7
regionale Abo-Zeitungen
21
20,9
Kaufzeitungen
5,5
5,5
überregionale Abo-Zeitungen
0
10
20
30
40
50
60
70
80
Prozent
2008
2009
Abbil­dung III – 32: Reichweiten der Tages­zeitun­gen 2008/2009 (in Prozent)
Quelle: ma Print 2008/2009, Leser pro Ausgabe (LpA)
Für die Einschät­zung der publizisti­schen Vielfalt ist zudem die Zeitungs­dichte, d. h. die Anzahl
der pro Region bzw. pro Kopf verfüg­baren Tages­zeitun­gen mit lokalen oder regionalen Informa­
tionen, relevant. Von sämt­lichen deutschen Kreisen und kreis­freien Städten waren im Jahr 2008
57,9 % Zeitungs­monopole, 35,1 % ver­fügten über ein Angebot von zwei Tages­zeitun­gen mit lokalen
und regionalen Informa­tionen, nur 7 % konnten mit mehr als zwei konkurrierenden Tages­zeitun­
gen auf­warten. 42,4 % der Wohnbevölke­rung stand im Jahr 2008 nur eine lokale oder regionale
Tages­zeitung zur Ver­fügung. Die Ver­breitungs­gebiete von Monopolzei­tungen und der Anteil der von
ihnen ver­sorgten Wohnbevölke­rung haben sich bis 2006 stetig ver­größert (siehe Tabelle III – 42).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
Kreis/kreis­
freie Städte
insgesamt
2008
2006
2004
2001
1999
1997
1993
413
439
439
440
440
439
543
187
eine Zeitung
Kreis/kreis­freie ­
Wohn­bevölke­rung ­
Städte
in Deutschland ­
(in %)
Anzahl
in %
239
261
256
246
244
242
296
57,9
59,4
58,3
55,9
55,5
55,1
54,5
42,4
42,5
42,1
41,9
41,4
41,1
38,8
mindestens zwei Zeitun­gen
Kreis/kreis­freie
Wohn­bevölke­rung ­
Städte
in Deutschland ­
(in %)
Anzahl
in %
174
178
183
194
196
197
247
42,1
40,6
41,7
44,1
44,5
44,9
45,5
57,6
57,5
57,9
58,1
58,6
58,9
61,2
Tabelle III – 42: Zeitungs­dichte: Anzahl der Zeitun­gen mit lokalen Informa­tionen pro Kreis/kreis­freie Stadt
und im Bundes­durchschnitt
Quelle: Walter J. Schütz, Deutsche Tagespresse 2008, Media Perspektiven 9/2009, S. 479 ff.
Zeitun­gen genießen eine hohe Glaubwürdig­keit: Nach ver­schiedenen Studien glaubt die Mehr­
heit bei sich wider­sprechenden Aussagen am ehesten der Darstel­lung in der Zeitung; danach
folgt die Berichterstat­tung im Fernsehen. Am wenigsten Glaubwürdig­keit besitzen Informa­tionen
aus dem Internet.716 Diese Rang­folge hat insbesondere auch bei jüngeren Alters­gruppen bestand. Die Zeitung halten 82 % der Bundes­bürger zur Informa­tion über den eigenen Wohnort und die
nähere Umgebung für un­verzicht­bar, weitere 13 % halten sie zumindest für sinn­voll. Mit großem
Abstand folgen das Internet (55 % un­verzicht­bar), der lokale Hörfunk (49 % un­verzicht­bar) sowie
kosten­lose Anzeigen­blätter (39 % un­verzicht­bar).717
2.1.2.2.1 Regionale und lokale Abonnement-Tages­zeitun­gen
Nach ständiger Ver­waltungs­praxis und höchstrichter­licher Rechtsprechung zur deutschen Fusions­
kontrolle sind Abonnement-Tages­zeitun­gen und Straßen­verkaufs­zeitun­gen ver­schiedenen Leser­
märkten zuzu­ordnen. Letztere unter­scheiden sich sowohl von regionalen als auch von über­regio­
nalen Abonnement-Tages­zeitun­gen in Breite und Tiefe der Berichterstat­tung, Art der Darstel­lung
sowie in Nachrichten- und Berichts­schwerpunkten.718
Regionale Abonnement-Tages­zeitun­gen sind mit einer verk­auften Auflage von 13,9 Mio. Exem­
plaren (siehe Abbil­dung III – 31) und einer Reichweite von 59,1 % (siehe Abbil­dung III – 32) die auf­
lagen- und reichweiten­stärkste Zeitungs­gattung.
Bei einer bundes­weiten Betrach­tung der Auflagen von regionalen Abonnement-Tages­zeitun­
gen ist die Südwest­deutsche Medien Holding (SWMH) mit einem Marktanteil von 16,3 % führend,
gefolgt von der WAZ-Medien­gruppe mit 15,6 % und Madsack mit 15,5 % (siehe Tabelle III – 43).
716
717
718
Z. B. JIM-Studie 2008, abruf­bar unter www.mpfs.de/fileadmin/JIM-pdf08/JIM-Studie_2008.‌pdf (Stand: 01/2010); ZMG
Studie „Werberezep­tion 2006“; ZMG Studie „Zeitungs­qualitäten 2009“.
ZMG Studie „Zeitungs­qualitäten 2009“.
Vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 29. 09. 1981 – Zeitungs­markt München (Axel Springer Verlag/Münchener Merkur/‌tz) –
WuW/E BGH 1854, 1856 f.; BGH, Beschluss vom 26. 05. 1987 – WuW/E BGH 2425, 2428 – Nieder­rheini­sche Anzeigen­
blätter; BKartA, Abmah­nung vom 17. 11. 2005 – Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, S. 27 f.; BKartA, Entschei­
dung vom 11. 02. 2009, Az.: B6-15/09 – Erwerb der BV Deutsche Zeitungs­holding GmbH und BVZ Berliner Medien
GmbH durch den Verlag M. DuMont Schauberg.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
188
Verlags­gruppe
Titel (Mo.–Sa.)
Südwest­deutsche
Medien Holding
(SWMH)/Medien
Union
Stutt­garter Zeitung und Stutt­garter Nachrichten
Südwest Presse gesamt (u. a. Hohenzolleri­sche
Zeitung, Alb Bote, Hohen­loher Tagblatt, Geis­linger
Zeitung, Schwäbi­sches Tagblatt)
Die Rheinpfalz
Pirmasenser Zeitung²⁾
Freie Presse gesamt
Märkische Oderzei­tung
Schwarzwälder Bote
Lahrer Zeitung
Waiblinger Kreis­zeitung
Freies Wort/Südthüringer Zeitung
Franken­post
Die Oberbadi­sche
Bietigheimer Zeitung
Kreis­zeitung Böblinger Bote
Markt∅ Auflage
pro Ausgabe anteil
(IVW IV/2009) in %
210.226
309.703
West­deutsche Allgemeine Zeitung
West­fälische Rundschau
Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein Zeitung
West­falen­post
Ostthüringer Zeitung
Thüringi­sche Landes­zeitung⁴⁾
Thüringer Allgemeine
Braunschweiger Zeitung
Harz Kurier
Die Kitzinger⁵⁾
Saale-Zeitung⁵⁾
gesamt
Madsack
Hanno­versche Allgemeine Zeitung
Neue Presse
Aller-Zeitung/ Wolfs­burger Allgemeine
Waldecki­sche Landes­zeitung/Franken­berger Zeitung
Peiner Allgemeine Zeitung
Göttinger Tageblatt
Eichs­felder Tageblatt
Schaumburger Nachrichten
Oberhessi­sche Presse
Gelnhäuser Neue Zeitung
Leipziger Volks­zeitung
Dresdner Neueste Nachrichten
Cellesche Zeitung
Lübecker Nachrichten⁶⁾ (Di.–So.)
1,18¹⁾
0,75
1,8
1,2
0,65
–
0,72
0,27
0,34
–
–
–
0,20
–
–
–
1,0
–
1,1
0,4
0,5
–
–
–
0,3
–
–
–
818.678³⁾
2,23
3,4
314.854
0,89
1,4
160.993
16.478
5.478
14.369
0,48
–
–
–
0,7
–
–
–
1,45
0,09
–
–
–
–
–
–
–
–
0,54
0,05
–
0,29
2,2
0,1
–
–
–
–
–
–
–
–
0,8
0,1
–
0,5



245.796



13.792
gesamt
WAZ
291.408
88.746
16.406
109.650
64.004
14.039
12.558
16.746
1.393.074










Reichweite ­
MA I 2010
in Mio. in %
1.330.850
545.261
25.800
37.730
23.769
20.644
33.213
8.453
16.128
28.013
8.478
221.380
26.133
30.768
106.236
15,9
15,2
Ý
1) Die von der MA ausgewiesene Reichweite (1,18 Mio. bzw. 1,8 %) bezieht sich auf die Stuttgarter Zeitung Anzeigengemeinschaft,
zu der zahlreiche weitere Titel zählen. Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten tragen zur Gesamtauflage der Anzeigen­
gemeinschaft etwas weniger als die Hälfte bei; zusammen erzielten diese nach eigenen Angaben im Jahr 2009 eine Lesereichweite
von rund 0,45 Mio. 2) Zunächst hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der Pirmasenser Zeitung durch ein mit der Medien
Union verflochtenes Unternehmen untersagt, nach einer Neugestaltung der vertraglichen Be­ziehungen dann aber genehmigt, da
Verbindungen zur Medien Union für eine kartellrechtliche Untersagung nicht mehr in aus­reichendem Maß bestanden. Der Titel wird
hier dennoch der Verlagsgruppe zugeordnet. 3) Inklusive Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung (Mo.–Sa.), Beteiligung der WAZMediengruppe 24,8 %. 4) Den Titel rechnet das Bundeskartellamt der WAZ-Mediengruppe auch ohne eine Kapitalbeteiligung zu,
da der Verlag der WAZ im Rahmen eines Gleichordnungskonzerns verbunden ist (vgl. Beschluss vom 12. 01. 2000, B6-22131‑U-118/98). 5) Zum 01. 01. 2010 an die Medien­gruppe Oberfranken verkauft. 6) Bis 2009 bei der Axel Springer AG. 7) Mehreren Verlegern
zugewiesene Zeitungen wurden im Rahmen der Gesamtauflage nur einmal berücksichtigt (Summe unbereinigt: 8.734.748).
Tabelle III – 43: Bundes­weite Marktanteile der Ver­lags­gruppen bei regionalen und lokalen AbonnementTages­zeitun­gen
Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst
Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media Perspektiven 8/2008; Media Perspektiven, Basisdaten
2009 und Unternehmensangaben
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
189
Ý
Verlags­gruppe
Titel (Mo.–Sa.)
Markt∅ Auflage
pro Ausgabe anteil
(IVW IV/2009) in %
Ostsee­zeitung
Naumburger Tageblatt
Ganders­heimer Kreis­blatt
Täglicher Anzeiger
AZ Alfelder Zeitung
150.199
14.023
5.063
10.916
8.136
gesamt
DDVG
Ippen
Neue West­fälische
Frank­furter Rundschau
Sächsische Zeitung (Mo.–Fr.)
Morgen­post Sachsen (Mo.–Fr.)
Nordbayeri­scher Kurier
Cuxhavener Nachrichten
Niederelbe Zeitung
Franken­post
Freies Wort/Südthüringer Zeitung
Neue Presse Coburg
1.320.343
0,38
–
–
–
–
0,6
–
–
–
–
0,64
0,28
0,75
0,24
–
–
–
–
–
–
1,0
0,4
1,2
0,4
–
–
–
–
–
–
15,1
241.702
144.343



Reichweite ­
MA I 2010
in Mio. in %
353.525
36.805
12.009
9.042
64.004
109.650
25.800
gesamt
996.880
Münchner Merkur
Oberbayeri­sches Volks­blatt
West­fälischer Anzeiger gesamt
Oranien­burger General­anzeiger/Ruppiner Anzeiger/
Gransee-Zeitung
Fehmarn­sches Tageblatt
Heiligen­hafener Post (3 × wö.)
Leine Deister Zeitung
Hessische/Niedersächsi­sche Allgemeine (HNA)
gesamt
Roten­burger Kreis­zeitung
Schongauer Nachrichten
Isen­hagener Kreis­blatt
Altmark-Zeitung
Allgemeine Zeitung der Lüneburger Heide
Kreis­zeitung Syke
Wildes­hauser Zeitung
Offen­bach Post
Dieburger Anzeiger/Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger
(3 × wö.)
Soester Anzeiger
Werra Rundschau
Hers­felder Zeitung
199.696
71.745
145.618
23.623
11,4
0,96
–
0,31
–
1,5
–
0,5
–
2.267
1.985
5.312
226.176
–
–
–
0,67
–
–
–
1,0
10.149
9.231
5.618
17.837
17.559
27.562
2.571
42.820
3.795
–
–
–
–
–
–
–
0,19
–
–
–
–
–
–
–
–
0,3
–
35.642
11.118
14.728
–
–
–
–
–
–
gesamt
875.052
10,0
Ý
1) Die von der MA ausgewiesene Reichweite (1,18 Mio. bzw. 1,8 %) bezieht sich auf die Stuttgarter Zeitung Anzeigengemeinschaft,
zu der zahlreiche weitere Titel zählen. Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten tragen zur Gesamtauflage der Anzeigen­
gemeinschaft etwas weniger als die Hälfte bei; zusammen erzielten diese nach eigenen Angaben im Jahr 2009 eine Lesereichweite
von rund 0,45 Mio. 2) Zunächst hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der Pirmasenser Zeitung durch ein mit der Medien
Union verflochtenes Unternehmen untersagt, nach einer Neugestaltung der vertraglichen Be­ziehungen dann aber genehmigt, da
Verbindungen zur Medien Union für eine kartellrechtliche Untersagung nicht mehr in aus­reichendem Maß bestanden. Der Titel wird
hier dennoch der Verlagsgruppe zugeordnet. 3) Inklusive Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung (Mo.–Sa.), Beteiligung der WAZMediengruppe 24,8 %. 4) Den Titel rechnet das Bundeskartellamt der WAZ-Mediengruppe auch ohne eine Kapitalbeteiligung zu,
da der Verlag der WAZ im Rahmen eines Gleichordnungskonzerns verbunden ist (vgl. Beschluss vom 12. 01. 2000, B6-22131‑U-118/98). 5) Zum 01. 01. 2010 an die Medien­gruppe Oberfranken verkauft. 6) Bis 2009 bei der Axel Springer AG. 7) Mehreren Verlegern
zugewiesene Zeitungen wurden im Rahmen der Gesamtauflage nur einmal berücksichtigt (Summe unbereinigt: 8.734.748).
Tabelle III – 43: Bundes­weite Marktanteile der Ver­lags­gruppen bei regionalen und lokalen AbonnementTages­zeitun­gen
Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst
Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media Perspektiven 8/2008; Media Perspektiven, Basisdaten
2009 und Unternehmensangaben
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
190
Ý
Markt∅ Auflage
pro Ausgabe anteil
(IVW IV/2009) in %
Verlags­gruppe
Titel (Mo.–Sa.)
DuMont
Kölner Stadt-Anzeiger/Kölnische Rundschau
Mitteldeut­sche Zeitung
Frank­furter Rundschau
Berliner Zeitung
333.263
220.208
144.343
162.861
gesamt
860.675
Main-Post
Südkurier
Saarbrücker Zeitung
Lausitzer Rundschau
Trierischer Volks­freund
Pfälzischer Merkur
132.149
131.911
151.932
97.577
92.561
8.152
gesamt
614.282
Berliner Morgen­post (Mo.–So.)
Hamburger Abendblatt
Bergedorfer Zeitung
144.944
233.754
18.249
gesamt
396.947
Frank­furter Neue Presse/Höchster Kreis­blatt/
Taunus Zeitung/Nass­auische Neue Presse/
Rhein-Main-Zeitung
Märkische Allgemeine
gesamt
326.464
Sächsische Zeitung
Döbelner Anzeiger
267.013
10.649
gesamt
277.662
3,2
Bauer
Volks­stimme
197.722
2,3
Verlags­gruppe
Dieter von
­Holtz­brinck
Der Tages­spiegel (Mo.–So.)
Potsdamer Neueste Nachrichten
133.653
11.144
gesamt
144.797
1,7
8.297.592⁷⁾
100
Verlags­gruppe
Georg von
­Holtz­brinck
Springer
FAZ-Gruppe
Gruner + Jahr
∅ Gesamt­auflage
Reichweite ­
MA I 2010
in Mio. in %
1,06
0,75
0,28
0,41
1,6
1,2
0,4
0,6
0,45
–
0,48
0,30
0,27
–
0,7
–
0,7
0,5
0,4
–
0,33
0,67
–
0,5
1,0
–
180.738
0,42
0,7
145.726
0,42
0,6
0,75
–
1,2
–
0,53
0,8
9,9
7,0
4,5
3,7
0,5
1) Die von der MA ausgewiesene Reichweite (1,18 Mio. bzw. 1,8 %) bezieht sich auf die Stuttgarter Zeitung Anzeigengemeinschaft,
zu der zahlreiche weitere Titel zählen. Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten tragen zur Gesamtauflage der Anzeigen­
gemeinschaft etwas weniger als die Hälfte bei; zusammen erzielten diese nach eigenen Angaben im Jahr 2009 eine Lesereichweite
von rund 0,45 Mio. 2) Zunächst hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der Pirmasenser Zeitung durch ein mit der Medien
Union verflochtenes Unternehmen untersagt, nach einer Neugestaltung der vertraglichen Be­ziehungen dann aber genehmigt, da
Verbindungen zur Medien Union für eine kartellrechtliche Untersagung nicht mehr in aus­reichendem Maß bestanden. Der Titel wird
hier dennoch der Verlagsgruppe zugeordnet. 3) Inklusive Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung (Mo.–Sa.), Beteiligung der WAZMediengruppe 24,8 %. 4) Den Titel rechnet das Bundeskartellamt der WAZ-Mediengruppe auch ohne eine Kapitalbeteiligung zu,
da der Verlag der WAZ im Rahmen eines Gleichordnungskonzerns verbunden ist (vgl. Beschluss vom 12. 01. 2000, B6-22131‑U-118/98). 5) Zum 01. 01. 2010 an die Medien­gruppe Oberfranken verkauft. 6) Bis 2009 bei der Axel Springer AG. 7) Mehreren Verlegern
zugewiesene Zeitungen wurden im Rahmen der Gesamtauflage nur einmal berücksichtigt (Summe unbereinigt: 8.734.748).
Tabelle III – 43: Bundes­weite Marktanteile der Ver­lags­gruppen bei regionalen und lokalen AbonnementTages­zeitun­gen
Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst
Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media Perspektiven 8/2008; Media Perspektiven, Basisdaten
2009 und Unternehmensangaben
2.1.2.2.2 Straßen­verkaufs­zeitun­gen
Mit einem bundes­weiten Marktvolumen von 4 Mio. verk­auften Exemplaren (siehe Abbil­dung III – 31,
S. 186) stellen Straßen­verkaufs­zeitun­gen nach den regionalen Abonnement-Tages­zeitun­gen die
zweit­größte Zeitungs­gattung dar. Die Reichweite der Kaufzei­tungen insgesamt liegt bei 21 % (siehe
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
191
Abbil­dung III – 32, S. 186). Die Bild-Zeitung ist nach Angaben der Axel Springer AG die auf­lagen­
stärkste Zeitung Europas.719 In Deutschland nimmt sie bei den Straßen­verkaufs­zeitun­gen eine markt­
beherrschende Stellung ein und wird als einzige Straßen­verkaufs­zeitung bundes­weit ver­breitet. Sie er­scheint in einer Bundes­ausgabe und ist in 27 Regionen als Regional­ausgabe mit er­gänzenden
lokalen Berichten auf­gemacht (z. B. Bild Berlin-Branden­burg).720
Im über­wiegenden Teil Deutschlands ist die Bild-Zeitung keinerlei Wettbewerb durch andere
Straßen­verkaufs­zeitun­gen aus­gesetzt. Konkurrierende Blätter gibt es in den Regionen Berlin, Ham­
burg, München, Köln/Bonn/Düsseldorf, Dresden/Chemnitz und in der Lausitz. Auf die Neu­einfüh­
rung der Straßen­verkaufs­zeitung „20cent Saar“ der Holtz­brinck-Gruppe hat die Axel Springer AG
mit dem Start einer Saarland-Ausgabe der Bild-Zeitung reagiert.721 Dem bereits im Mai 2004 vom
Holtz­brinck-Konzern gestar­teten Titel „20cent Lausitz“ hatte die Axel Springer AG – ab­weichend
vom rest­lichen Bundes­gebiet – einen Abonnement-Vertrieb der Bild-Zeitung ent­gegen­gesetzt. 2009
wurden die Boulevard-Titel „20cent Saar“ und „20cent Lausitz“ ein­gestellt. Bereits im Dezember
1999 hatte die Axel Springer AG im Kölner Raum auf die Gratis-Zeitung „20 Minuten Köln“ mit
einem eigenen Abwehrblatt geantwortet, bis sich der Newcomer wieder vom Markt zurück­gezo­
gen hat.722
Das Bundes­kartellamt hat in seiner Untersagungs­entschei­dung zur Übernahme der ProSiebenSat.1
Media AG durch die Axel Springer AG einen bundes­weiten Markt der Straßen­verkaufs­zeitun­gen
ab­gegrenzt und die Marktbeherrschung der Bild-Zeitung auf diesem Markt fest­gestellt.723 Geht
man davon aus, dass die Bild-Zeitung die einzige national ver­breitete Straßen­verkaufs­zeitung ist,
Titel (Mo.–Sa.)
Kern­verbrei­tungs­
gebiet
Verlags­gruppe
Bild
bundes­weit
Springer
B. Z. (Mo.–Fr.)
Berlin
Auflage IV/2009
Reichweite ­
MA I 2010
in % in Mio. in %
3.030.510
69,3
11,63
17,9
  167.335    3,8
0,46
0,7
Springer gesamt
3.197.845
73,1
DuMont Schauberg
   59.530    1,4
0,64
1,0
Express
Bonn, Düsseldorf
Kölner Stadt-Anzeiger
(inkl. Kölnische Rundschau)
Groß­raum Köln
  333.263    7,6
1,06
1,6
Berliner Kurier (Mo.–So.)
Berlin
  286.028    6,5
0,37
0,6
Hamburger Morgen­post
(Mo.–So.)
Hamburg
  112.405    2,6
0,26
0,4
DuMont Schauberg gesamt
  791.226
18,1
Abendzei­tung
München, Nürnberg
Johannes Friedmann
  137.483    3,1
0,26
0,4
tz
München
Ippen
  146.255    3,3
0,34
0,5
Morgen­post Sachsen
(gesamt, d. h. Dresdner
Morgen­post u. Chemnitzer
Morgen­post (Mo.–So.)
Dresden, Chemnitz
Gruner + Jahr
   99.796    2,3
0,24
0,4
gesamt
4.372.605
100
Tabelle III – 44: Auflage, Reichweite und bundes­weiter Marktanteil von Straßen­verkaufs­zeitun­gen
Quelle: IVW, AG.MA
719
720
721
722
723
www.axelspringer.de/media/cw_mediafactsheet_de_87010.‌html (Stand: 01/2010).
www.axelspringer-mediapilot.de/artikel/Bild-Regional-Reichweiten-BILD-Regionalausgaben_915848.‌html (Stand: 01/2010).
Pressemittei­lung der Axel Springer AG vom 07. 04. 2005: „Unsere neue Regional­ausgabe ist eine klare Antwort auf die
Aktivitäten des Saarbrücker-Zeitungs-Konzerns mit ,20 Cent‘“.
BGH, Urteil vom 20. 11. 2003, WRP 2004, S. 896 ff.
Bundes­kartellamt, Beschluss vom 19. 01. 2006, Az.: B6-103/05, S. 42 f.
192
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Verbreitungs­gebiet
Titel (Mo.–Sa.)
Verlags­gruppe
Auflage
IV/2009
Marktanteil
in %
Groß­raum Berlin
Bild Berlin/Branden­burg
B. Z. (Mo.–Fr.)
Springer
Springer
Springer gesamt
DuMont
113.308
167.335
121.469
28,2
41,6
69,8
30,2
402.112
100
45.063
27.583
62,0
38,0
72.646
100
56.739
61.771
47,9
52,1
118.510
100
67.903
143.479
32,1
67,9
Berliner Kurier (Mo.–So.)
gesamt
Groß­raum Chemnitz
Bild Chemnitz
Chemnitzer Morgen­post (Mo.–Fr.)
Springer
Gruner + Jahr
gesamt
Groß­raum Dresden
Bild Dresden
Dresdner Morgen­post (Mo.–Fr.)
Springer
Gruner + Jahr
gesamt
Groß­raum Köln/Bonn
Bild Köln-Bonn
Express Köln/Bonn (Mo.–Sa./‌So.)
Groß­raum Düsseldorf
Bild Düsseldorf
Express Düsseldorf
Springer
DuMont
gesamt
Groß­raum Hamburg
211.382
100
81.886
43.409
65,4
34,6
gesamt
125.295
100
Bild Hamburg
Springer
Hamburger Morgen­post (Mo.–Sa./‌So.) DuMont
241.877
112.405
68,3
31,7
gesamt
354.282
100
110.427
120.285
146.255
29,3
31,9
38,8
Groß­raum München
Bild München
Abendzei­tung Ausgabe München
tz
Saarland
Bild Saarland
Springer
DuMont
Springer
Johannes Friedmann
Ippen
gesamt
Springer
376.967
100
62.834
100
Tabelle III – 45: Auflage von Straßen­verkaufs­zeitun­gen in regionalen Märkten
Quelle: IVW
beträgt ihr Marktanteil 100 %. Bezieht man auch sämt­liche – nur regional ver­breitete – Straßen­
verkaufs­zeitun­gen in den Markt ein, so liegt der bundes­weite Marktanteil der Bild-Zeitung bei
69,3 % (siehe Tabelle III – 44). Zusammen mit der von der Axel Springer AG in Berlin heraus­gege­
benen Straßen­verkaufs­zeitung B. Z. beträgt der Marktanteil 73,1 %. Die Marktanteile der ohnehin
nur regional aktiven Wettbewerber liegen deut­lich darunter. Die Reichweite von Bild liegt bei
11,63 Mio. Lesern täglich. Damit er­reicht Bild täglich (montags bis samstags) 17,9 % der Gesamt­
bevölke­rung.
Die Tabelle III – 45 stellt die Bild-Zeitung den konkurrierenden Straßen­verkaufs­zeitun­gen auf
regionalen Märkten gegen­über. Dabei ergibt sich, dass nur in den Regionen Dresden, Köln/Bonn
und München die jeweilige Regional­ausgabe der Bild-Zeitung von einer regionalen Straßen­verkaufs­
zeitung einer anderen Ver­lags­gruppe über­troffen wird. Markt­führer in Berlin ist mit der „B. Z.“
eine weitere Kaufzei­tung der Axel Springer AG.
2.1.2.2.3 Überregionale Abonnement-Tages­zeitun­gen
Überregionale Abonnement-Tages­zeitun­gen er­zielen mit einer Reichweite von insgesamt 5,5 %
(siehe Abbil­dung III – 32, S. 186) im Ver­gleich zu regionalen Abonnement-Tages­zeitun­gen und Kauf­
zei­tungen eine geringere Ver­brei­tung. Die ver­kaufte Auflage der über­regionalen deutsch­sprachi­
gen Abonnement-Tages­zeitun­gen lag im 4. Quartal 2009 bei 1,5 Mio. Exemplaren. Der Marktanteil
der Welt, deren Auflage die IVW nur zusammen mit der Welt Kompakt aus­weist, liegt mit 16,8 %
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
Titel (Mo.–Sa.)
Verlag/Haupt­gesellschafter
Süd­deutsche Zeitung
Süd­deutscher Verlag GmbH, München
– Südwest­deutsche Medienholding GmbH
(81,25 %)
– SV A. und A. Friedmann Holding GmbH
(9,75 %)
– SV Dr. Johannes Friedmann GmbH & Co. KG
(9 %)
FAZ
193
Auflage
IV/2009
Reichweite ­
Markt-­
MA I 2010
anteil ­
in %
in Mio.
in %
  435.433
28,1
1,16
1,8
Frank­furter Allgemeine Zeitung GmbH, Frank­furt
am Main
  370.406
– Fazit-Stiftung Gemein­nützige Ver­lags­gesell­
schaft mbH (56,37 % direkt + weitere indirekte
Anteile)
23,9
0,88
1,4
  260.177
16,8
0,64
1,0
Die Welt (+ Welt
­Kompakt, Mo.–Fr.)
Axel Springer AG, Berlin
Frank­furter
Rundschau
Druck- und Ver­lags­haus Frank­furt am Main
GmbH, Frank­furt am Main
– DuMont Schauberg (50 % + 1 Stimme)
– DDVG (40 %)
– Karl Gerold Stiftung (10 %)
  144.343
9,3
0,28
0,4
Handels­blatt
(Mo.–Fr.)
Handels­blatt GmbH, Düsseldorf
– Dieter von Holtz­brinck Medien GmbH (100 %)
  139.102
9,0
0,45
0,7
Financial Times
Deutschland
(Mo.–Fr.)
Financial Times Deutschland GmbH & Co. KG,
Hamburg
– Gruner + Jahr AG & Co. KG (100 %)
  100.638
6,5
0,31
0,5
Die Tages­zeitung
taz Ver­lags- und Ver­triebs GmbH, Berlin
– taz-Genossen­schaft (ca. 6.000 Mitglieder)
   57.735
3,7
0,27
0,4
Neues Deutschland
Neues Deutschland Druckerei und Verlag GmbH,
Berlin
– Communio Beteiligungs­genossen­schaft eG
(50 %)
– Föderative Ver­lags-, Consulting- und Handels
GmbH/Die Linke (50 %)
   40.320
2,6
   –
  –
1.548.154
100
gesamt
Tabelle III – 46: Überregionale Abonnement-Tages­zeitun­gen
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
hinter demjenigen der Süd­deutschen Zeitung (28,1 %) und der Frank­furter Allgemeinen Zeitung
(23,9 %).
2.1.2.2.4 Sonntags­zeitun­gen
Sonntags­zeitun­gen bilden kartell­recht­lich einen eigenen Markt. Sie sind darauf aus­gerichtet, den
Leser am Sonntag mit tagesaktuellen Informa­tionen zu ver­sorgen und ver­lieren – wie jedes tages­
aktuelle Printmedium – regelmäßig mit Erscheinen der nächsten Tages­zeitung ihre Aktualität. Von
den Sonntags­ausgaben, die von einigen Tages­zeitun­gen heraus­gegeben werden, unter­scheiden
sich die „eigenständigen“ über­regionalen Sonntags­zeitun­gen durch Themen­auswahl und Tiefe der
Berichterstat­tung sowie eine eigene Redak­tion. Sonntags­zeitun­gen sind wegen ihrer speziellen
Ausrich­tung auf den Sonntag als „Lesetag“ von den anderen Wochen­zeitun­gen und wöchent­lich
er­scheinenden aktuellen Zeitschriften zu unter­scheiden.724
724
Vgl. zur kartell­recht­lichen Abgren­zung von Tages­zeitun­gen, Sonntags­zeitun­gen und Wochen­zeitun­gen KG WuW/E
OLG 3804 und BGH, Beschluss vom 22. 09. 1987, WuW/E BGH 2433 – Gruner + Jahr/Zeit II.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
194
Titel
Verbreitungs­gebiet ­
(Schwerpunkt)
Typ
Verlags­gruppe
Auflage IV/2009
Reichweite
MA I 2010
in % in Mio. in %
Bild am Sonntag
bundes­weit
Kauf
Springer
1.577.764
67,7
–
–
Welt am Sonntag
bundes­weit, Regional­ausgaben Abo
für Hamburg, Berlin, NordrheinWest­falen und München/Bayern
Springer
401.931
17,2
–
–
–
–
Springer gesamt
Frank­furter All­
gemeine Sonntags­
zeitung
bundes­weit
Abo
FAZ
gesamt
84,9
351.873
15,1
2.331.568
100
Tabelle III – 47: Überregionale Sonntags­zeitun­gen
Quelle: IVW, AG.MA
Überregionale Sonntags­zeitun­gen sind die Bild am Sonntag, die Welt am Sonntag und die
Frank­furter Allgemeine Sonntags­zeitung. Bild am Sonntag und Welt am Sonntag werden von der
Axel Springer AG heraus­gegeben. Die Bild am Sonntag ist mit einem Marktanteil von rund 68 %
marktbeherrschend (siehe Tabelle III – 47). Zudem ver­fügt die Axel Springer AG bei den Sonntags­
zeitun­gen, anders als ihre Konkurrenten, über ein weitest­gehend exklusives Ver­triebs­netz, das die
bundes­weite Haushalts- und Einzelhandels­beliefe­rung sicherstellt. Als eigenständige regionale
Sonn­tags­zeitung hat die Axel Springer AG im Hamburger Raum im Oktober 2006 das Hamburger
Abendblatt Sonntags heraus­gebracht, welches jedoch nach nur vier Monaten bereits wieder ein­
gestellt wurde. Die eben­falls 2006 gestartete Sonntags­zeitung Hamburger Morgen­post am Sonn­
tag gehört heute zu DuMont Schauberg. Im November 2006 hat der Schleswig-Holsteini­sche Zei­
tungs­verlag mit der Schleswig-Holstein am Sonntag eine weitere regionale Sonntags­zeitung in
Nord­deutschland ein­geführt.
2.1.2.2.5 Gesamtbetrach­tung der Tagespresse im Rahmen der
medien­konzentrations­recht­lichen Prüfung
Mit Blick auf den für die KEK durch § 26 RStV vor­gegebenen Bewertungs­ansatz zur Ver­hinde­rung
vor­herrschender Meinungs­macht sind die unter­schied­lichen Ver­triebs­formen der Tages­zeitun­gen
(Straßen-/Einzel­verkauf, Abonnement) ohne Relevanz. Auch wenn gerade bei den BoulevardZeitun­­gen der Ver­trieb im Straßen­verkauf mit dem damit ver­bundenen täglich zu schaffenden
Kaufanreiz dazu führen mag, dass sich diese Zeitungs­gattung in Erscheinungs­bild und Inhalt von
Abonnement-Tages­zeitun­gen unter­scheidet, so kann im Rahmen der Konzentrations­kontrolle zur
Siche­rung der Meinungs­vielfalt grundsätz­lich auf eine getrennte Bewer­tung beider Zeitungs­typen
ver­zichtet werden. Bei der Beurtei­lung von Meinungs­macht im bundes­weiten Fernsehen anhand
des Indikators des Zuschauer­anteils wird eben­falls nicht nach Genre oder Ver­triebs­weg (Free‑TV,
Pay‑TV) des Fernsehprogramms differenziert.
Die KEK legt im Rahmen ihrer medien­konzentrations­recht­lichen Bewer­tung den Gesamtmarkt
der Tagespresse zugrunde (Abonnement- und Kaufzei­tungen sowie Sonntags­ausgaben von Tages­
zeitun­gen und „eigenständige“ Sonntags­zeitun­gen).725 Die KEK hat in ihrer Entschei­dung in Sachen
ProSiebenSat.1 Media AG/Axel Springer AG ent­sprechend dem Leitbild des § 26 Abs. 2 Satz 2 RStV
Tages­zeitun­gen als einen dem Fernsehen besonders eng ver­wandten medien­relevanten Markt in
725
Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 zur geplanten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel
Springer AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
195
die Prüfung vor­herrschender Meinungs­macht nach § 26 Abs. 1 RStV einbezogen. Die besondere
„Ver­wandtschafts­nähe“ der Tagespresse zum bundes­weiten Fernsehen ergibt sich aus den ver­
gleich­baren, den potenziellen Meinungs­einfluss charakterisierenden Leistungs­merkmalen. Dies sind
gemäß der Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts vor­rangig Suggestivkraft, Breiten­wir­
kung und Aktualität (siehe auch Kapitel IV 2.1.2). Ausschlag­gebend sind danach folgende Faktoren:
– Tages­zeitun­gen stellen ebenso wie das Fernsehen ein tagesaktuelles Medium dar.
– Die Tages­zeitungs­reichweite bleibt nach Markt­untersuchungen hinter der Fernsehreichweite
zurück.726 Der geringeren Reichweite steht allerdings eine hohe zeit­liche und räum­liche Dis­
ponibilität dieses Mediums gegen­über. So können Tages­zeitun­gen unabhängig von den
techni­schen Vorausset­zungen an jedem beliebigen Ort und zu jeder beliebigen Zeit vom
Leser konsumiert werden. Damit ver­bunden ist die Möglich­keit der wieder­holten Nutzung
(Ver­stärkungs­wirkung).
– Bei der Suggestivkraft reichen Tages­zeitun­gen im Allgemeinen nicht an das Fernsehen heran. Tages­zeitun­gen nutzen die Kommunikations­formen Text und un­bewegtes Bild; Ton und
Bewegtbild stehen diesem Medium nicht zur Ver­fügung.
Unter Berücksichti­gung dieser Faktoren hat die KEK im Ver­fahren Az.: KEK 293-1 bis ‑5 den Mei­
nungs­einfluss der Tagespresse mit zwei Drittel desjenigen des Fernsehens bewertet. Auch die
einem Medium bei­gemessene Glaubwürdig­keit kann bei der Beurtei­lung des Einflusses auf die
Meinungs­bildung von Relevanz sein. Zeitun­gen genießen eine hohe Glaubwürdig­keit.727
2.1.2.3
Fazit
Im Tages­zeitungs­markt er­zielen wenige Ver­lags­gruppen hohe Auflagen­marktanteile. Eine Sonder­
stel­lung nimmt die bundes­weit ver­breitete Bild-Zeitung der Axel Springer AG ein, die mit 11,63 Mio. eine enorme Reichweite auf­weist. Den großen Ver­lags­gruppen steht im Bereich der lokalen und
regionalen Berichterstat­tung eine Vielzahl kleiner und mittlerer Ver­lage gegen­über. Über 40 %
der deutschen Wohnbevölke­rung und mehr als der Hälfte der Kreise und kreis­freien Städte steht
jedoch nur eine Tages­zeitung mit lokalen oder regionalen Informa­tionen zur Ver­fügung. Einem
Fortschreiten der horizontalen Konzentra­tion, die sich auch negativ auf die Meinungs­vielfalt aus­
wirken kann, werden durch die Pressefusions­kontrolle Grenzen gesetzt. Erheb­liche negative Aus­
wir­kungen auf die Meinungs­vielfalt durch diagonale Ver­flech­tungen von Tagespresse und bundes­
weitem Fernsehen sind derzeit nicht auszu­machen.
2.1.3
Programm­zeitschriften
Im Rahmen der Vielfalts­siche­rung sind auch ver­tikale Ver­flech­tungen von Fernseh­veranstaltern
und Eigentümern von Programm­zeitschriften zu berücksichtigen. Dies hat das Bundes­verfassungs­
gericht in seiner Entschei­dung i. S. DSF728 fest­gestellt.
Den Kernbestand­teil von Programm­zeitschriften stellen die Übersichten zu den Sendezeiten der
einzelnen, in den jeweiligen Programmen aus­gestrahlten Sendun­gen im Tages­verlauf dar („Listings“). Zum Teil werden dabei auch knappe Inhalts­angaben ab­gedruckt. Die Programminforma­tionen
und begleitendes Bild- und Textmaterial werden den Ver­lagen von den Sendern zur Ver­fügung
gestellt, von den einzelnen Zeitschriften jedoch individuell gestaltet. Als Mittler haben sich zudem
726
727
728
Nach der ARD/ZDF-Langzeit­studie „Massen­kommunika­tion“ er­reichte das Fernsehen an einem Durchschnitts­tag im
Jahr 2005 89 % der Bevölke­rung, die Tages­zeitun­gen 51 % (Mo. bis So., 05:00 Uhr bis 02:00 Uhr, Personen ab 14 Jahren).
Vgl. oben Punkt 2.1.2.2 am Ende.
BVerfGE 95, S. 163 (173).
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
196
Unternehmen etabliert, die die Programminforma­tionen der Sender für die Ver­lage auf­bereiten. Der Programm­teil wird von einem redak­tionellen Teil, dem Mantel, umgeben, den die Ver­lage
selbst gestalten oder gestalten lassen. Im redak­tionellen Teil werden ent­sprechend der Auswahl
durch die Redak­tion einzelne Sparten­angebote (Spielfilm, Serie, Sport etc.) durch Berichte und Be­
sprechungen ergänzt. Der redaktionelle Anteil beträgt bis zu 50 % des Gesamtumfangs. Branchen­
­üblich sprechen die Programm­zeitschriften für einzelne Sendun­gen Empfeh­lungen aus und/oder
beurteilen einzelne Programmangebote, insbesondere Spielfilme.
Die Herausgabe einer Programm­zeitschrift kann Teil der ver­tikalen Integrations­strategie eines
Fernseh­veranstalters sein. Zugleich stellt sie sich aus der Sicht eines diversifizierten Medien­kon­
zerns als ein Fall diagonaler Konzentra­tion dar, bei der ein Unternehmen ver­schiedene Medien­
märkte miteinander ver­knüpft. Dabei spielen u. a. Strategien eine bedeutende Rolle, die auf Synergie­
vorteile in Form von Cross-Promo­tion ab­zielen. Unter Cross-Promo­tion ist im weitesten Sinne
eine redaktionelle Überkreuzwer­bung für unter­schied­liche Produkte des Medien­konzerns zu ver­
stehen.729
Programm­zeitschriften sind auf­grund ihres speziellen Fernsehbezugs gegen­über sonstigen Publi­
kums­zeitschriften730 gesondert zu betrachten. Der potenzielle Meinungs­einfluss bezieht sich dabei
unmittel­bar auf die Programm­auswahl: Neben der reinen Darstel­lung des Fernsehprogramms kann
durch redaktionelle Teile, z. B. in Form von Spielfilmbewer­tungen oder die Präsenta­tion von be­
stimm­ten Sendun­gen, Einfluss auf die Programm­auswahl des Zuschauers genommen werden. Sofern ein im Markt für Programm­zeitschriften tätiges Ver­lags­unternehmen mit einem Fernseh­
veranstalter ver­flochten ist, können eigene Fernsehprogramme in weitaus höherem Maße bevor­zugt
dargestellt und somit die Erfolgschancen am Markt erhöht werden, als es etwa Tages­zeitun­gen
Verlag
Programm­zeitschrift
Fernsehsender
Bauer
auf einen Blick (wö.)
Fernsehwoche (wö.)
tv Hören und Sehen (wö.)
TV klar (wö.)
tv 14 (14‑t.)
TV Movie (14‑t.)
TV Movie Digital (14‑t.)
tv pur (4‑wö.)
tv!top (4‑wö.)
tv world (Supplement)
RTL II (31,5 %)
Burda
TV
TV
TV
TV
TV
RTL II (1,1 %)
Focus TV Gesund­heit (100 %)
Springer
Hörzu (wö.)
Funkuhr (wö.)
TV Neu (wö.)
Bildwoche (wö.)
TV Digital (14‑t.)
TV Guide (14‑t.)
Spielfilm (14‑t.)
Spielfilm XXL (14‑t.)
Today (14‑t.)
Today Digital (14‑t.)
Schlau (4‑wö.)
Hamburg 1 (27 %)¹⁾
tv.berlin (27,4 %)¹⁾
mittel­bar 27 % an der Ver­anstalterin des bundes­
weiten Programms „24“ (noch nicht auf Sendung)
1) Ballungsraumsender, vgl. Kapitel III 2.1.6
Tabelle III – 48: Ver­flech­tungen von Programm­zeitschriften­verlagen und Fernsehsendern
Quelle: Unternehmensangaben
Stand: 01/2010
729
730
Gunnar Bender, Cross-Media-Ownership, 1999, S. 71.
Siehe dazu Kapitel III 2.1.4.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
197
mit ihren Programm­hinweisen möglich ist. Programm­übersichten und Berichte über Sendun­gen
müssen auf­grund der freien ver­legeri­schen Entschei­dung über Inhalt und Ausrich­tung von Presse­
erzeugnissen hinsicht­lich der Gewich­tung einzelner Angebote nicht an die er­zielten Zuschauer­
anteile der jeweiligen Fernsehsender („Markt­verhältnisse“) gekoppelt werden. Eine bevor­zugte
Berichterstat­tung über einen bestimmten Anbieter ist zulässig, solange die Schwelle zur wett­
bewerbs­widrigen redak­tionellen Werbung nicht über­schritten wird.731 Diese Gestaltungs­frei­heit
kann über einen Einfluss auf Zuschauer­anteile einzelner Sendun­gen hinaus auch mittel- und länger­
­fristig zu einer Ver­stär­kung der Publikums­bindung an bestimmte Programme führen. Der poten­
zielle Einfluss kann dabei zusätz­lich ver­stärkt werden, sofern Wettbewerbs­vorteile, wie etwa Zugriffs­
möglich­keiten auf exklusives Bildmaterial und besondere Hintergrundinforma­tionen, gewährt wer­den. Eine starke Stellung im Bereich der Programm­zeitschriften ist für die Prüfung der Entstehung vor­
herrschender Meinungs­macht deshalb von besonderem Gewicht.
Drei der vier größten Ver­lage im Programm­zeitschriften­markt sind auch an Fernseh­veranstaltern
beteiligt (siehe Tabelle III – 48).
2.1.3.1
Entwick­lung des Markts für Programm­zeitschriften
Unter den Publikums­zeitschriften stellen die Programm­zeitschriften die reichweiten­stärkste Gattung
dar732 (siehe Abbil­dung III – 35). Die durch­schnitt­lich ver­kaufte Auflage aller Programm­zeitschriften
liegt in den letzten Jahren relativ konstant bei rund 18 Mio. Exemplaren; der Markt befindet sich
in einer Stagnations­phase.733 Auf dem deutschen Markt gibt es derzeit 34 Programm­zeitschriften734,
die von den vier Ver­lagen Heinrich Bauer Verlag KG, Axel Springer AG, Hubert Burda Media
Holding GmbH & Co. KG und der WAZ-Medien­gruppe735 mit ihrer 100 %igen Tochter­gesell­schaft
Gong Verlag GmbH & Co. KG heraus­geben werden.
16
14
14
12
Anzahl
10
9
8
6
6
5
4
2
0
WAZ/Gong-Verlag
Bauer-Verlag
Springer-Verlag
Burda Media
Abbil­dung III – 33: Anzahl der Programm­zeitschriftentitel nach Ver­lagen
731
732
733
734
735
Vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14. 04. 2005, Az.: 5 U 96/04 – „TV Digital“; AfP 2005, S. 282 ff.
Reichweite: 61,5 % (MA Print I 2010, AG.MA).
IVW-Zahlen; Hermann H. Kall­faß, Medien­Wirtschaft, 3/2008, „Der Markt für Programm­zeitschriften“, S. 15, 30.
Supplements wie „TV World“ des Heinrich Bauer Ver­lags sind hierbei nicht berücksichtigt; IVW gemeldete Titel: 29 (vgl.
Tabelle III – 52).
West­deutsche Allgemeine Zeitungs­verlags­gesell­schaft E. Brost & J. Funke GmbH u. Co. KG.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
198
Von den 34 Programm­zeitschriften er­scheinen 12 wöchent­lich, 12 14‑täglich und 10 vier-wöchent­
­lich (siehe Tabelle III – 49). Auf die 12 14‑täglichen Titel ent­fällt dabei über die Hälfte der verk­
auften Auflage736 aller Programm­zeitschriften. Die Titel sind nach Aufmachung, Inhalt, Umfang
und Preis unter­schied­lich positioniert. Der Ver­trieb erfolgt über­wiegend im Abonnement, aber
auch über den Einzel­verkauf. Vor dem Hintergrund der potenziellen Beeinflus­sung der Programm­
auswahl durch die redak­tionellen Teile der Programm­zeitschriften ist unter medien­konzentrations­
recht­lichen Gesichtspunkten relevant, ob der Umfang der journalisti­schen Beiträge je nach Er­
scheinungs­weise differiert. Dies ist kaum der Fall: So ent­halten z. B. 14‑tägliche Titel trotz des
doppelten Umfangs an Programminforma­tionen in etwa den gleichen Umfang an redak­tionellem
Inhalt wie wöchent­lich er­scheinende Titel.737
In der kartell­recht­lichen Entscheidungs­praxis ist die Marktabgren­zung für Programm­zeitschrif­
ten nicht ab­schließend geklärt. Zum Teil wurde ein eigenständiger Markt der 14‑täglichen Pro­
gramm­zeitschriften mit der Fest­stel­lung ab­gegrenzt, dass sich diese von ein-, drei- und vier­wöchi­
gen Fernsehzeitschriften wegen des unter­schied­lichen Lese- und Kauf­verhaltens, der anderen
Preis­gestal­tung sowie einer differenzierenden Aktualität unter­scheiden und insofern keinen ver­
gleich­baren Ersatz darstellen würden (fehlende Austausch­barkeit).738 Das Bundes­kartellamt hat da­
gegen Zweifel hinsicht­lich einer Unterschei­dung nach der Erscheinungs­weise zwischen wöchent­
lichen und 14‑täglichen Titeln geäußert, da sich die Preise der Titel auf die Woche bezogen kaum
unter­scheiden würden.739 Nicht zu unter­scheiden ist nach einem weiteren Urteil zwischen Pro­
gramm­zeitschriften für Pay‑TV und solchen für frei empfang­bares Fernsehen, da mit der zuneh­
menden Ver­brei­tung und Erweite­rung des Angebots an Abonnement-Fernsehen auf der Ebene
der Programm­zeitschriften eine „Ver­mischung“ von Pay- und Free‑TV statt­gefunden habe, so dass
von einem einheit­lichen Markt auszu­gehen sei.740
Programm­zeitschrift
verkaufte Auflage (IV/2009)
pro Ausgabe
in %
Reichweite (MA I 2010)
in Mio.
in %
wöchent­liche Titel
Bauer
auf einen Blick
Fernsehwoche
tv Hören und Sehen
TV klar
S
1.261.814
536.799
882.770
299.980
2.981.363
20,7
8,8
14,5
4,9
48,9
2,94
1,72
2,97
0,78
8,41
4,5
2,7
4,6
1,2
13
Springer
Hörzu
Funkuhr
TV Neu
Bildwoche
S
1.431.490
611.590
120.203
171.079
2.334.362
23,5
10,0
2,0
2,8
38,3
4,46
1,61
0,50
0,75
7,32
6,9
2,5
0,8
1,2
11,4
Ý
1) TV Spielfilm XXL und TV Today Digital werden lt. Burda Media zusammen mit TV Spielfilm und TV Today im Rahmen der
Vermarktungseinheit „TV Spielfilm plus“ miterfasst. Die von IVW ausgewiesenen Auflagenzahlen für TV Spielfilm und TV Today ent­
sprechen in der Summe der für TV Spielfilm plus ausgewiesenen Auflagenzahl. Insofern sind die Auflagenzahlen von TV Spielfilm XXL
in den für TV Spielfilm ausgewiesenen Auflagen sowie die Auflagenzahlen von TV Today Digital in den für TV Today ausgewiesenen
Zahlen enthalten. 2) MA II 2009
Tabelle III – 49: Marktanteile der Programm­zeitschriften (getrennt nach Erscheinungs­weise)
Quelle: IVW, AG.MA, eigene Berechnung
736
737
738
739
740
Ungewichtet, 4. Quartal 2009; vgl. Tabelle III – 49.
Medien­Wirtschaft, Heft 3/2008 (siehe Fn. 733), S. 28.
LG München, Urteil vom 07. 04. 2004, Az.: 33 O 5243/04 – Gratis­vertei­lung von „TV Digital“; ZUM 7/2004, S. 583 (586).
Bundes­kartellamt, Beschluss vom 30. 03. 2010, B6-98/09.
LG München, Urteil vom 21. 03. 2006, Az: 33 O 24781/04 – „TV Digital“; Wirtschaft und Wettbewerb 6/2006, S. 628
(DE‑R 1708).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
199
Ý
Programm­zeitschrift
verkaufte Auflage (IV/2009)
pro Ausgabe
in %
WAZ
Gong
Bild + Funk
Super TV
Die Zwei
S
S wöchent­liche Titel
Reichweite (MA I 2010)
in Mio.
in %
302.741
171.540
200.546
105.370
780.197
5,0
2,8
3,3
1,7
12,8
1,00
0,79
0,67
0,29²⁾
2,75
1,5
1,2
1,0
–
3,7
6.095.922
100
18,48
28,1
2.458.174
1.587.555
–
4.045.729
27,3
17,6
44,9
5,93
5,72
–
11,65
9,2
8,8
–
18
1.349.076
15,0
6,21
9,6
14-tägige Titel
Bauer
tv 14
TV Movie
TV Movie Digital
S
Burda
TV Spielfilm¹⁾
TV Spielfilm XXL¹⁾
TV Today¹⁾
TV Today Digital¹⁾
S
496.202
5,5
1,80
2,8
1.845.278
20,5
8,01
12,4
Springer
TV Digital
TV Guide
S
1.773.677
–
1.773.677
19,7
3,07
4,7
19,7
3,07
4,7
WAZ
TV Direkt
TV für mich
TV piccolino
S
1.151.964
210.185
191.050
1.343.014
12,8
2,3
2,1
14,9
1,69
–
–
1,69
2,6
–
–
2,6
S 14‑tägliche Titel
9.007.698
100
24,42
37,7
Bauer
tv pur (4‑wö.)
tv!top (4‑wö.)
661.790
189.574
28,3
8,1
0,76
–
1,2
–
Burda
TV Schlau (4‑wö.)
165.382
7,1
–
–
633.688
121.187
49.327
219.059
236.950
27,1
5,2
2,1
9,4
10,1
64.318
2,7
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
2.341.275
100
0,76
1,2
43,66
67
seltener
WAZ
nur TV (4‑wö.)
TV Sudoku (4‑wö.)
nur digital (4‑wö.)
TV 4x7 (4‑wö.)
TV 4Wochen (4‑wö.)
TV 4 Men (4‑wö.)
TV Sünde (4‑wö.)
S seltenere Titel
S alle IVW-gemeldeten Programm­
zeitschriften



17.444.895
1) TV Spielfilm XXL und TV Today Digital werden lt. Burda Media zusammen mit TV Spielfilm und TV Today im Rahmen der
Vermarktungseinheit „TV Spielfilm plus“ miterfasst. Die von IVW ausgewiesenen Auflagenzahlen für TV Spielfilm und TV Today ent­
sprechen in der Summe der für TV Spielfilm plus ausgewiesenen Auflagenzahl. Insofern sind die Auflagenzahlen von TV Spielfilm XXL
in den für TV Spielfilm ausgewiesenen Auflagen sowie die Auflagenzahlen von TV Today Digital in den für TV Today ausgewiesenen
Zahlen enthalten. 2) MA II 2009
Tabelle III – 49: Marktanteile der Programm­zeitschriften (getrennt nach Erscheinungs­weise)
Quelle: IVW, AG.MA, eigene Berechnung
200
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Programm­zeitschrift
verkaufte Auflage (IV/2009)
pro Ausgabe wöchent­lich
gewichtet
Marktanteil
in %
Reichweite (MA I 2010)
in Mio.
in %
Bauer
auf einen Blick (wö.)
Fernsehwoche (wö.)
tv Hören und Sehen (wö.)
TV klar (wö.)
tv 14 (14‑t.)
TV Movie (14‑t.)
TV Movie Digital (14‑t.)
tv pur (4‑wö.)
tv!top (4‑wö.)
S
1.261.814
536.799
882.770
299.980
2.458.174
1.587.555
–
661.790
189.574
7.878.456
1.261.814
536.799
882.770
299.980
1.229.087
793.778
–
165.448
47.394
5.217.069
11,18
4,75
7,82
2,66
10,89
7,03
–
1,47
0,42
46,21
2,94
1,72
2,97
0,78
5,93
5,72
–
0,76
–
20,82
4,5
2,7
4,6
1,2
9,2
8,8
–
1,2
–
32,2
Springer
Hörzu (wö.)
Funkuhr (wö.)
TV Neu (wö.)
Bildwoche (wö.)
TV Digital (14‑t.)
TV Guide (14‑t.)
S
1.431.490
611.590
120.203
171.079
1.773.677
–
4.108.039
1.431.490
611.590
120.203
171.079
886.839
–
3.221.201
12,68
5,42
1,06
1,52
7,85
–
28,53
4,46
1,61
0,50
0,75
3,07
–
10,39
6,9
2,5
0,8
1,2
4,7
–
16,1
302.741
171.540
200.546
105.370
1.151.964
210.185
191.050
633.688
121.187
49.327
219.059
236.950
302.741
171.540
200.546
105.370
575.982
105.093
95.525
158.422
30.297
12.332
54.765
59.238
2,68
1,52
1,78
0,93
5,10
0,93
0,85
1,40
0,27
0,11
0,49
0,52
64.318
16.080
0,14
3.657.925
1.887.929
16,72
1.349.076
674.538
496.202
WAZ
Gong (wö.)
Bild + Funk (wö.)
Super TV (wö.)
Die Zwei (wö.)
TV Direkt (14‑t.)
TV für mich (14‑t.)
TV piccolino (14‑t.)
nur TV (4‑wö.)
TV Sudoku (4‑wö.)
nur digital (4‑wö.)
TV 4x7 (4‑wö.)
TV 4Wochen (4‑wö.)
TV 4 Men (4‑wö.)
TV Sünde (4‑wö.)
S
Burda/Ver­lags­gruppe Milchstraße
TV Spielfilm (14‑t.)
TV Spielfilm XXL (14‑t.)²⁾
TV Today (14‑t.)
TV Today Digital (14‑t.)²⁾
TV Schlau (4‑wö.)
S
S alle IVW-gemeldeten
Programm­zeitschriften



1,00
0,79
0,67
0,29¹⁾
1,69
–
–
–
–
–
–
–
–
–
4,44
1,5
1,2
1,0
–
2,6
–
–
–
–
–
–
–
–
–
6,3
5,97
6,21
9,6
248.101
2,20
1,80
2,8
165.382
2.010.660
41.346
963.985
0,37
8,54
–
8,01
–
12,4
17.655.080
11.290.182
100
43,66
67
1) MA II 2009 2) siehe Anmerkung 1) zu Tabelle III – 49
Tabelle III – 50: Marktanteile der Programm­zeitschriften (alle Titel, wöchent­lich gewichtet)
Quelle: IVW, AG.MA, eigene Berech­nung (wöchent­lich gewichtete Auflage im 4. Quartal 2009 (Auflage × Anzahl der
Ausgaben pro Jahr: 52)
Bei den wöchent­lich er­scheinenden Programm­zeitschriften (siehe Tabelle III – 49) ist der BauerVerlag mit einem Anteil von 48,9 % an der verk­auften Auflage führend, gefolgt vom SpringerVerlag mit 38,3 % und der WAZ-Medien­gruppe (Gong Verlag) mit 12,8 %. Auch bei den 14-täglich
er­scheinenden Programm­zeitschriften er­reicht der Bauer-Verlag mit 44,9 % der verk­auften Auflage
den höchsten Marktanteil. An zweiter Stelle steht die Burda-Verlags­gruppe mit einem Anteil von
20,5 %, gefolgt vom Springer-Verlag mit 19,7 % und der WAZ-Medien­gruppe mit 14,9 %. Betrachtet
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
201
man den Anteil an der verk­auften Auflage aller Programm­zeitschriften insgesamt (wöchent­lich
gewichtet, siehe Tabelle III – 50), so ist eben­falls der Bauer-Verlag mit 46,21 % führend. An zweiter
Stelle folgt wiederum der Springer-Verlag mit einem Anteil von 28,53 % vor der WAZ-Medien­
gruppe mit 16,72 % und Burda mit 8,54 %. Die Hörzu erzielt mit 12,68 % den höchsten Marktanteil
unter den Programm­zeitschriften und mit 4,46 Mio. Lesern die höchste Reichweite unter den
wöchent­lichen Titeln.
Das Bundes­kartellamt hat nicht aus­geschlossen, dass der Bauer-Verlag auf dem Fernseh­zeit­
schriften­markt marktbeherrschend ist. Die Existenz mehrerer etablierter Konkurrenz­zeitschriften
anderer Ver­lage, deren Marktanteils­abstand zu Bauer zwar nicht unerheb­lich sei, die aber über
große Finanzkraft und großes Know-how im gesamten Zeitschriften­markt ver­fügten, spreche aber
gegen einen unkontrollierten Ver­haltens­spiel­raum des Bauer-Verlags. Hinzu komme der Substitu­
tions­wettbewerb durch zum Teil kosten­lose Produkte wie TV‑Beilagen in Zeitschriften und Zeitun­
gen, Wurfsen­dungen, Internetangebote und elektroni­sche Programm­führer.741
2.1.3.2
Supplements
Supplements sind Programm­beilagen, die in erster Linie regionalen Tages­zeitun­gen und wöchent­
lich er­scheinenden Zeitschriften bei­gelegt werden (z. B. rtv). Im Einzelhandel werden sie nicht
eigenständig ver­trieben. Programm­beilagen bestehen im Wesent­lichen aus den Programm­über­
sichten. Ihr Format ist kleiner und ihr Umfang erheb­lich geringer als Format und Umfang der
Programm­zeitschriften. Die Abgabe an den Zeitungs- bzw. Zeitschriften­käufer erfolgt ohne zusätz­
liches Entgelt. Die Kosten für das Supplement trägt der Zeitungs- bzw. Zeitschriften­verlag.742 Die
Programm­beilagen er­setzen oder er­gänzen die TV-/Hörfunk-Programm­berichterstat­tung der jewei­
li­gen Zeitung bzw. Zeitschrift. Da Supplements in hoher Auflage hergestellt und einer Vielzahl
ver­schiedener Titel bei­gelegt werden, stellen sie nicht auf die inhalt­liche Ausrich­tung des Beilage­
titels ab und sind neutral gestaltet.
Daneben gibt es Kundenzeitschriften mit Programm­übersichten (z. B. Einkauf aktuell743, Apo­
theken Umschau). Sie werden nur über eigene Ver­triebs­netze bzw. über bestimmte BranchenVerkaufs­stellen ab­gegeben und sind im Gegensatz zu den Programm­zeitschriften nicht überall
erhält­lich. Supplements und Kundenzeitschriften mit TV‑Programm werden nach kartell­recht­licher
Betrach­tung nicht in den Programm­zeitschriften­markt einbezogen. Sie sind nach äußerer Auf­
machung, Inhalt und Umfang mit den ent­gelt­lichen Fernsehzeitschriften nicht ver­gleich­bar.744 Auch
die KEK hat Supplements wegen ihres geringeren Umfangs und redak­tionellen Teils nicht wie
Programm­zeitschriften bewertet.745 Die Möglich­keit, durch Programmempfeh­lungen, hervor­ge­ho­
bene Darstel­lungen etc. die Programm­auswahl der Zuschauer zu beeinflussen, ist im Ver­gleich zu
Programm­zeitschriften deut­lich begrenzt, weil die Supplement-Verleger gehalten sind, sich gegen­
über den beilegenden Zeitungs- und Zeitschriften­verlegern neutral zu ver­halten.
Im Bereich der TV‑Supplements ver­fügt die Bertels­mann AG mit rtv über eine starke Stellung. Die Programm­übersicht der rtv media group GmbH, einem Tochter­unternehmen der arvato AG,
wird regionalen Abonnement­zeitun­gen und Kaufzei­tungen bei­gelegt. Der Bauer-Verlag hat tv world
im August 2006 als eigenständige 14‑täglich er­scheinende Programm­zeitschrift ein­gestellt und seit­
dem als Supplement fort­geführt. tv world ist im Paket mit den Programm­zeitschriften TV Movie,
tv 14, tv Hören und Sehen, Fernsehwoche, auf einen Blick sowie TV klar im Abonnement erhält­lich.
741
742
743
744
745
Bundes­kartellamt, Beschluss vom 30. 03. 2010, B6-98/09.
Medien­Wirtschaft, Heft 3/2008 (siehe Fn. 737), S. 15.
Deutsche Post, Post­wurfsen­dung als Beilage zu Werbeprospekten.
Vgl. Urteil des LG München (siehe Fn. 738).
Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az. KEK 309, unter III 3.2.3.3 e).
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
202
Presse­unternehmen
Titel
Bertels­mann
Bauer
Prisma-Verlag¹⁾/MSG²⁾
WAZ
Burda
rtv (gesamt)
tv world
Prisma (gesamt)
BWZ (gesamt)
Stern TV Magazin
S
verkaufte Auflage IV/2009
in %
Reichweite MA I 2010
in Mio.
in %
9.086.615
   160.000³⁾
4.294.916
          –
ca. 610.274⁴⁾
64,2
1,1
30,3
   –
4,3
13,03
    –
7,63
    –
    –
20,1
   –
11,8
   –
   –
14.151.805
100
20,66
31,9
1) Gesellschafter sind 42 Zeitungs­verleger in Nordrhein-West­falen (Prisma West). 2) MSG Media-Service-Gesell­schaft mbh & Co.
KG (Prisma Ost); Mehrheits­anteilseigner ist die Ver­lags­gruppe DuMont mit 50,2 % (Quelle: www.dumont.de/dumont/‌de/100862/
unternehmen/daten, Stand: 01/2010; vgl. im Übrigen Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1
bis ‑5, I 7.2.2). 3) Druck­auflage (Ver­lags­angabe). 4) Der Titel ist nicht IVW-gemeldet. Der an­gegebene Wert bezeichnet die
ver­kaufte Auflage des Stern abzüg­lich Lesezirkel- und Bordexemplare.
Tabelle III – 51: TV‑Supplements
Quelle: IVW, AG.MA
2.1.3.3
Sonstige Programminformations­quellen
Informa­tionen zum Fernsehprogrammangebot liefern darüber hinaus weitere Medien­angebote,
wie die Medien­seiten der Tages- und Wochen­zeitun­gen sowie Publikums­zeitschriften, Internet­
angebote von Ver­lagen und Fernsehsendern, Videotext­seiten und elektroni­sche Programm­führer
(Electronic Program Guide, kurz: EPG).
Erheb­liche Einfluss­möglich­keiten ergeben sich insbesondere aus der begleitenden Berichterstat­
tung sowie den Programmempfeh­lungen und ‑kritiken der Tages- und Sonntags­zeitun­gen. Dies
gilt in besonderem Maße für die mit einer durch­schnitt­lichen verk­auften Auflage von rund 3 Mio. (IVW IV/2009) und einer Reichweite von 11,63 Mio. Lesern (Personen ab 14 Jahren, MA I 2010)
bundes­weit ver­breitete und über eine starke Kampagnen­fähig­keit ver­fügende Boulevard-Zeitung
Bild der Axel Springer AG.746 In der Bundes­ausgabe der Bild-Zeitung er­scheint täglich eine Fernseh­
seite mit dem Tagesprogramm der wichtigsten Sender, den „Tipps des Tages“ (z. T. auf der Titelseite)
und den täglichen Programmangebots­bewer­tungen (Top-Krimi, Top-Komödie, Top-Romanze etc.). Dazu erfolgt eine redaktionelle Berichterstat­tung zu einzelnen Formaten.
2.1.3.4
Zulieferer von Programminforma­tionen
Elektroni­sche Medien, Printmedien, Kabelnetz­betreiber etc. können für die Erstel­lung ihrer Pro­
gramminformations­angebote auf Zuliefe­rungen spezieller Dienst­leistungs­unternehmen zurück­
greifen. Die einstige Springer-Tochter­gesell­schaft PPS Presse-Programm-Service GmbH, die in der
Erfas­sung, Strukturie­rung und Aufberei­tung von Programminforma­tionen tätig ist, wurde 2007 von
der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH über­nommen.747 Sie wird in diesem Bereich als führend
im deutsch­sprachigen Raum an­gesehen.748 Die Kernkompetenz von PPS liegt nach eigenen Anga­
ben in der zentralen Erfas­sung, Strukturie­rung und Aufberei­tung von Programminforma­tionen für
Printpublika­tionen und elektroni­sche Medien. Das Unternehmen bereitet täglich Text- und Bild­
informa­tionen von rund 600 nationalen und internationalen TV‑Sendern und 150 Radiosendern auf. 746
747
748
Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5, unter
I 7.2.1 und IV 3.2.2.
Geschäfts­bericht der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH 2007, S. 23.
Geschäfts­bericht der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH 2007, S. 23.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
203
Nach eigenen Angaben nehmen rund 100 Tages­zeitun­gen, Programm­zeitschriften und TV‑Supple­
ments aus dem In- und Ausland Leistun­gen und Programm­daten von PPS in Anspruch.749
Über die un­entgelt­liche Zurverfügungs­tellung von Programm­daten ist es zwischen der Ver­
wertungs­gesell­schaft der beiden großen Privat­sender-Gruppen ProSiebenSat.1 und RTL Group,
der VG Media, und dem Ver­band Deutscher Zeitschriften­verleger VDZ 2008 zum Rechts­streit ge­
kommen. Die VG Media forderte unter Ver­weis auf das Urheber­recht an den TV‑Begleitmaterialien
ab Januar 2008 eine Gebühr für die Nutzung von Bild- und Wortmaterial zur Darstel­lung von
Fernsehprogrammen in elektroni­schen Programm­führern (EPG). Davon waren auch Ver­lage be­
troffen, die elektroni­sche Programm­zeitschriften über das Internet anbieten. Der VDZ sah die
Programm-Berichterstat­tung dagegen als kosten­lose Werbung an und lehnte die Haltung der
VG Media als ver­suchten Eingriff in die journalisti­sche Unabhängig­keit ab. Es wurde auch weiter­
hin die kosten­lose Bereit­stel­lung von Fotos und Programminforma­tionen für Print- und OnlineAngebote gefordert. Daher erhob der VDZ in Vertre­tung seiner Mitglieds­verlage Springer, Bauer,
Milchstraße/Hubert Burda und Gong/ WAZ-Medien­gruppe Klage gegen die Lizenz­verträge der
VG Media. Nach der Entschei­dung des LG Köln750 dürfen die Programm­zeitschriften­verlage das
von den Sendern bereit­gestellte Informations­material auch für Internetprojekte un­entgelt­lich nutzen:
Ohne kartell­recht­liche Genehmi­gung der EU‑Kommission sei die VG Media nicht berechtigt, die
Rechte der Fernsehsender an dem Programminformations­material wahrzunehmen. Die zwischen
den Sendern und der VG Media bestehenden Wahrnehmungs­verträge seien wegen fehlender
Anmel­dung dieser Tätig­keit der Ver­wertungs­gesell­schaft nach der EG‑Fusions­kontroll­verord­nung
(schwebend) unwirksam. Das Gericht stellte darüber hinaus klar, dass weder die Sendefolge noch
die zur Ver­fügung gestellten Basis­daten urheber­recht­lichen Schutz genießen und deshalb von
den Ver­lagen frei genutzt werden können. Allerdings bestehe für das von den Sendern darüber
hinaus an­gebotene Material ein urheber­recht­licher Schutz.751
Urteile in ähnlichen Fällen haben bislang zu keiner eindeutigen Klärung der Rechts­lage geführt. So hat das Oberlandes­gericht Köln im Jahr 2004 die Klage eines privaten Fernsehsenders gegen
einen Online-EPG-Anbieter auf Unterlas­sung der Nutzung von Bildmaterial des Senders in einem
EPG zurück­gewiesen. Das Gericht ging davon aus, dass die Verwen­dung von Bildmaterial in elek­
troni­schen Programm­führern durch die Urheber­rechts­schranke von § 50 UrhG umfasst ist, demzu­
folge die Verwen­dung urheber­recht­lich geschützter Werke in einem durch den Zweck gebotenen
Umfang aus­nahms­weise auch ohne Zustim­mung des Rechteinhabers zulässig ist, wenn sie der
Berichterstat­tung über Tages­ereignisse dient.752
Das Oberlandes­gericht Dresden hat dagegen in einem Ver­fahren zwischen der VG Media und
dem EPG-Anbieter tvtv GmbH in letzter Instanz ent­schieden, dass die Programminforma­tionen
geistiges Eigentum der Sender sind und damit dem Urheber­schutz unter­liegen.753
2.1.3.5
Fazit
Auf dem Programm­zeitschriften­markt sind vier Ver­lags­gruppen aktiv. Zwei von ihnen – Bauer und
Burda – sind an Ver­anstaltern von bundes­weitem privatem Fernsehen beteiligt. Der SpringerVerlag und die WAZ-Medien­gruppe sind an Ballungs­raumsendern beteiligt. Die unter­nehmeri­sche
Ver­flech­tung mit einem Programm­zeitschriften­verlag eröffnet einem Programm­veranstalter generell
die Möglich­keit, Einfluss auf die Programm­auswahl der Leser zu nehmen. Beteili­gungen in diesem
749
750
751
752
753
Unternehmens­darstel­lung unter www.pps.‌de (Stand: 01/2010).
LG Köln, Urteil vom 23. 12. 2009 – 28 O 479/08.
Vgl. auch Pressemittei­lung des VDZ vom 28. 12. 2009, abruf­bar unter www.vdz.‌de (Stand: 01/2010).
Urteil des Oberlandes­gerichts Köln vom 01. 10. 2004, Az.: 6 U 115/04.
OLG Dresden, Urteil vom 15. 12. 2009 – 14 U 818/09.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
204
Bereich sind daher trotz des unter Umständen weniger umfang­reichen publizisti­schen Teils dieser
Zeitschriften bei der Medien­konzentrations­kontrolle besonders zu berücksichtigen.
Derzeit ist nicht erkenn­bar, dass Programm­zeitschriften neben dem Internet und elektroni­
schen Programm­führern als Informations­quelle der Zuschauer bereits maß­geblich an Bedeu­tung
ver­loren hätten. Sie er­reichen nach wie vor hohe Auflagen und Leserreichweiten. Ob bei Fort­
schrei­ten der Digitalisie­rung und der damit ver­bundenen Ver­größe­rung des Programmangebots
weniger auf Programm­zeitschriften und mehr auf elektroni­sche Programm­führer zurück­gegriffen
wird, ist noch nicht abseh­bar. Möglicher­weise erfolgt auch eine parallele Nutzung auf­grund unter­
schied­licher Nutzungs­interessen (z. B. lang­fristige Planung eher mit gedruckten Programm­über­
sichten, Nutzung der elektroni­schen Programm­führer eher bei spontaner Programm­suche).
2.1.4
Publikums­zeitschriften
Unter Publikums­zeitschriften werden periodisch er­scheinende Publika­tionen ver­standen, die sich
an ein breites Publikum richten und dementsprechend ein weit gefächertes Themen­spektrum
umfassen. Dabei sprechen sie ihre Leser nicht im beruf­lichen, sondern aus­schließ­lich in ihrem
privaten Umfeld an und decken deren persön­liche Informations- und Freizeitinteressen ab. Hier­
durch unter­scheiden sie sich von Fachzeitschriften, die der beruf­lichen Informa­tion und Fortbil­
dung eines nach wissen­schaft­licher Disziplin, Berufs­gruppe, Funktion, Technologie, Material oder
Branche klar umgrenzten Leserkreises dienen.754
Kategorie
aktuelle Zeitschriften und Magazine
Programm­presse/Programm­zeitschriften
wöchent­liche Frauenzeitschriften
vierzehntäg­liche Frauenzeitschriften
monat­liche Frauenzeitschriften
Elternzeitschriften
Jugendzeitschriften
Kinderzeitschriften
Wohn- und Gartenzeitschriften
Esszeitschriften
Gesundheits­magazine
Erotikzeitschriften
Lifestylemagazine
Motorpresse
Sport­zeitschriften
Kino-, Video-, Audio-, Fotozeitschriften
Naturzeitschriften
Wissens­magazine
IT-/ Telekommunikations­zeitschriften
Online-Zeitschriften
Wirtschafts­presse
Reisezeitschriften
Luft- und Raumfahrtmagazine
Do‑it-yourself-Zeitschriften
sonstige Zeitschriften national
Publikums­zeitschriften insgesamt
Anzahl der ­
IVW-gemeldeten Titel
verkaufte Auflage im ­
4. Quartal 2009
30
29
35
4
39
24
32
45
82
19
14
0
39
46
71
23
15
30
29
1
31
13
7
2
24
9.609.914
17.655.080
10.412.856
1.808.459
7.699.931
1.656.356
2.209.141
2.673.402
11.572.613
2.595.916
3.366.140
–
2.696.658
17.763.407
3.598.654
777.278
991.696
2.572.708
3.532.342
9.432
3.176.427
1.440.099
154.079
163.463
4.240.781
684
112.376.832
Tabelle III – 52: Titelzahl und Auflage der Publikumspresse nach IVW-Kategorien
Quelle: IVW
754
Bundes­kartellamt, vgl. u. a. Beschluss vom 02. 08. 2004, B 6 – 026/04, in Sachen Gruner + Jahr – Lizenzerwerb National
Geographic, S. 21, ab­gedruckt in Wirtschaft und Wettbewerb, 10/2004, DE‑V 947 (953), S. 1075 (1081).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
205
Die IVW unter­teilt die Gattung der Publikums­zeitschriften nach ihren inhalt­lichen Themen­
schwerpunkten und Zielgruppen in die folgenden, für die Medien- und Werbewirt­schaft maß­
geblichen Kategorien (siehe Tabelle III – 52).
2.1.4.1
Daten zum Markt der Publikumspresse
Die Anzahl der von der IVW gemeldeten Publikums­zeitschriften ist in den ver­gangenen Jahren
kontinuier­lich an­gestiegen und hat ihren bisherigen Höchst­stand mit über 900 Zeitschriften im
Jahr 2007 er­reicht. Im Umfeld der Wirtschafts­krise ist die Anzahl auf 870 gemeldete Titel im Jahr
2009 gesunken. Die er­zielte Gesamt­auflage hatte dagegen bereits 1996 ihren Höchst­stand er­
reicht und ist seit 2002 rückläufig (siehe nachfolgende Tabelle III – 53 sowie Abbil­dung III – 34).
Anzahl
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
Publikums­zeitschriften
verkaufte Auflage in Mio.
870
894
902
899
873
850
832
831
817
847
839
809
778
758
709
703
658
619
596
565
115,8
115,0
116,7
120,2
123,1
123,6
125,4
126,0
125,1
124,4
124,3
126,5
127,2
127,6
124,8
123,2
122,8
121,0
121,7
109,7
Tabelle III – 53: Entwick­lung der Titelzahl und Auflagen von Publikums­zeitschriften
Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2009 unter Bezug auf IVW-Auflagenliste (jeweils 4. Quartal, 2009: 3. Quartal)
Abbil­dung III – 34: Entwick­lung der Titelzahl und Auflagen von Publikums­zeitschriften im Ver­gleich
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
206
Programmzeitschriften
40,32
aktuelle Zeitschriften
31,34
Frauenzeitschriften
28,03
Wohn- und Gartenzeitschriften
21,94
Motorpresse
9,52
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
Reichweite in Mio.
Abbil­dung III – 35: Die reichweiten­stärksten Zeitschriften­gattun­gen (Reichweite in Mio.)
Quelle: MA II 2009, AG.MA
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Verlags­gruppe
Titel
Gruner + Jahr
Spiegel-Verlag¹⁾
Springer
Burda
Springer
Burda
Springer
Burda
Gruner + Jahr
Gruner + Jahr
Burda
Olympia-Verlag (Verlag Nürnberger Presse)
Springer
Bauer
Burda
Stern
Der Spiegel
Bild der Frau
Focus
Sport Bild
Bunte
Computer Bild
Super Illu
Brigitte
Geo
Freizeit Revue
Kicker Sportmagazin
Auto Bild
Tina
Mein schöner Garten
Basis
Reichweite (MA I 2010)
in Mio.
in %
7,28
5,91
5,84
5,24
3,92
3,86
3,83
3,47
3,39
3,16
2,95
2,95
2,72
2,58
2,47
11,2
9,1
9,0
8,1
6,1
6,0
5,9
5,4
5,2
4,9
4,6
4,5
4,2
4,0
3,8
64,82
100
1) Gruner + Jahr hält eine Beteiligung von 25,25 % am Spiegel-Verlag.
Tabelle III – 54: Die reichweiten­stärksten ent­gelt­lichen Publikums­zeitschriften (ohne Programm­presse)
Quelle: AG.MA
Die höchsten Auflagen werden in den Segmenten Programm­presse, Motorpresse, wöchent­liche
Frauenzeitschriften, Wohn- und Gartenzeitschriften sowie aktuelle Zeitschriften und Magazine
erzielt (siehe Tabelle III – 52). Dies sind auch die Segmente mit den höchsten Reichweiten (siehe
Abbil­dung III – 35).
Tabelle III – 54 gibt einen Überblick über die ent­gelt­lichen Titel mit den höchsten Reichweiten
unter den Publikums­zeitschriften laut MA I 2010. Dabei wurden die wegen ihrer engen Ver­knüp­
fung mit dem Rundfunk getrennt behandelten Programm­zeitschriften (siehe Kapitel III 2.1.3) sowie
der Titel ADAC Motorwelt, der durch Mitglieds­beiträge finanziert und ledig­lich an ADAC-Mitglieder
ver­teilt wird, aus­geklammert.
2.1.4.2
Ver­flech­tungen von Fernseh­veranstaltern und Zeitschriften­verlagen
Die größten Publikums­zeitschriften­verlage in Deutschland – Burda, der Bertels­mann-Konzern, der
mit 74,9 % am Ver­lags­haus Gruner + Jahr beteiligt ist, und Bauer – halten auch Beteili­gungen an
Ver­­anstaltern von bundes­weitem privatem Fernsehen. Der Springer-Verlag hat seine Beteili­gungen
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
207
im bundes­weit ver­brei­teten Fernsehen mit dem vollständigen Ver­kauf seiner Anteile an der Pro​
SiebenSat.1 Media AG weitest­gehend ab­gestoßen.755 Eine Minderheits­beteili­gung besteht noch an
dem bisher nicht auf Sendung gegangenen Handy‑TV-Sender 24756 sowie an den Ballungs­raum­
sendern757 Hamburg 1 (27 %) und tv.berlin (27,4 %). Auf die Publikums­zeitschriften der vor­benann­
ten Ver­lage ent­fallen zusammen rund 36,5 % der Gesamt­auflage aller IVW-gemeldeten Publikums­
zeitschriften (nicht nach Erscheinungs­häufig­keit gewichtet). Die höchsten Auflagenzahlen er­reicht
dabei der Burda-Verlag (12,48 %), gefolgt von Bertels­mann (9,97 %), Bauer (7,76 %) und Springer
(6,24 %).758
Presse­unternehmen
Print­titel
Sender­beteili­gung
Beteiligungshöhe
Advance/Newhouse
Communications
Vogue
GQ
Vanity Fair
Glamour
Gourmet
AD Architectural Digest
Discovery Channel
Discovery Geschichte
Discovery HD
Animal Planet
DMAX
24,998 % der Kapital­anteile
und 26 % der Stimm­rechte
an der Discovery Communications, Inc., die mittel­bar
sämt­liche Anteile an den
­auf­geführten Sendern hält
Bauer
siehe Tabelle III – 60
RTL II
31,5 %
Bertels­mann AG
(Gruner + Jahr)
siehe Tabelle III – 56
Sender der RTL Group (RTL,
RTL II, Super RTL, VOX, n‑tv,
RTL Crime, RTL Living,
­Passion, K1010 (19,87 %))
90,33 % an der RTL Group
auto motor und sport
­Channel
mittel­bar über Gruner + Jahr
59,9 % an der Motor Presse
TV GmbH
Focus TV Gesund­heit
100 %
RTL II
1,1 %
Burda
siehe Tabelle III – 58
Holtz­brinck
Zitty Berlin
neun7
Spektrum der Wissenschaft
Sterne und Weltraum
Gehirn&Geist
epoc
Bellevue¹⁾
Handels­blatt JUNGE karriere¹⁾
Wirtschafts­woche¹⁾
Gute Laune TV
40,34 %
Spiegel-Verlag
Der Spiegel
manager magazin
Harvard Business Manager
Spiegel TV – digital
100 %
Spiegel Geschichte
51 %
DCTP
12,5 %
siehe Tabelle III – 61
24
mittel­bar 27 % (Handy‑TV,
Programm noch nicht auf
Sendung)
Springer
1) Die Titel gehören zur Verlagsgruppe Handelsblatt, die im Juni 2009 vollständig von der Dieter von Holtzbrinck Medien GmbH
übernommen wurde. Diese gilt mit der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG als eng verbunden (vgl. Kapitel III 2.1.2.1).
Tabelle III – 55: Ver­flech­tungen von Zeitschriften­verlagen und Ver­anstaltern von privatem bundes­weitem
Fernsehen
Quelle: KEK
755
756
757
758
Vgl. Beschluss der KEK vom 09. 09. 2008 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 444-1 bis ‑7.
Stand: 01/2010; siehe zum Stand der Ver­brei­tung von Fernsehsignalen über DVB‑H Kapitel III 2.2.2.9.3.
Vgl. Kapitel III 2.1.5.
Vgl. Tabelle III – 56, III – 58, III – 60 und III – 61.
208
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.1.4.2.1 Bertels­mann AG
Die Bertels­mann AG, die die zuschauer­anteils­stärkste Sendergruppe im bundes­weiten privaten
Fernsehen kontrolliert, gehört auch zu den stärksten Ver­lags­gruppen im Bereich der Publikums­
zeitschriften.
Verlag¹⁾
Anteile
50,1 %
aktuelle Zeitschriften und Magazine
Stern (wö.)
Cicero
NEON (mo.)
Gala (wö.)
Gala Style
View (mo.)
in – Das Star & Style Magazin (wö.)
25,25 %
Der Spiegel (wö.)
100 %
in Verlag GmbH & Co. KG
(Joint Venture mit dem
Klambt-Verlag)
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
100 %
100 %
in Verlag GmbH & Co. KG
(Joint Venture mit dem
Klambt-Verlag)
50,1 %
100 %
G+J/RBA GmbH & Co. KG
Zeitschrift (Erscheinungs­weise)
50 %²⁾
100 %
100 %
verkaufte
Auflage
(IV/2009)
Reichweite ­
(MA I 2010)
in Mio.
in %
895.962
82.093
235.020
320.066
–
144.099
217.744
7,28
–
0,93
2,24
–
–
0,65
11,2
–
1,4
3,5
–
–
1,0
1.016.373
5,91
9,1
Familienzeitschriften
Eltern (mo.)
Eltern family (mo.)
Nido (mo.)
316.249
144.304
–
1,35
0,43
–
2,1
0,7
–
Frauenzeitschriften
Brigitte (14‑t.)
Brigitte Woman (6 × j.)
Brigitte Balance (6 × j.)
healthy living (mo.)
693.248
238.985
–
143.407
3,39
0,89
–
0,39
5,2
1,4
–
0,6
Jugendzeitschriften
Geolino (mo.)
Geo Mini (mo.)
National Geographic World (10 × j.)
228.743
–
60.363
–
–
–
–
–
–
Zeitschriften für Wohnen und Leben
Flora Garten (mo.)
Schöner wohnen (mo.)
Häuser (6 × j.)
Living at home (mo.)
93.221
227.354
34.689
168.765
0,60
1,93
–
0,44
0,9
3,0
–
0,7
Esszeitschriften
Essen & trinken (mo.)
E&T – Für jeden Tag (10 × j.)
BEEF! (4 × j.)
171.201
192.626
–
1,12
0,65
–
1,7
1,0
–
Ý
1) Beteiligung über Gruner + Jahr AG & Co. KG und deren 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Die
vollständige Übernahme durch Gruner + Jahr hat das Bundeskartellamt untersagt. 3) Die Rudolf Augstein GmbH, an der die
Gruner + Jahr & Co. KG in Höhe von 25,5 % beteiligt ist, hält die restlichen 75,1 %. 4) Nachfolge von Stern Biografie. 5) Seit
01. 07. 2008 nicht mehr bei der IVW gemeldet.
Im Berichtszeitraum eingestellt: Auto Szene Tuning (Ende 2006), Sound off (2006), Look (2007), Woman (2007), Decoration (2007),
Viva! (2008), mopped (2008), Best life (2008), 4 Wheel Fun (2009).
Im Berichtszeitraum verkauft: Modell Fahrzeug (2006), Frau im Spiegel (2008 an WAZ), Connect, AUDIO, Stereoplay, autohifi, Color
Foto und VIDEO (jeweils 2008 an WEKA-Verlag verkauft), emotion (Ende 2009), Kanu (ab Januar 2010 im Atlas Verlag).
Tabelle III – 56: Beteili­gungen der Bertels­mann AG an Publikums­zeitschriften (ohne Programm­zeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
209
Ý
Verlag¹⁾
Anteile
100 %
G+J/RBA GmbH & Co. KG
50 %²⁾
100 %
100 %
Manager Magazin Ver­lags­
gesell­schaft mbH
24,9 %³⁾
Motor Presse Stuttgart
GmbH & Co. KG
59,90 %
Zeitschrift (Erscheinungs­weise)
Wissens­magazine
Art (mo.)
Geo (mo.)
Geo Epoche (4 × j.)
Geo Kompakt (4 × j.)
Geo Wissen (2 × j.)
Wunderwelt Wissen (6 × j.)
PM Magazin (mo.)
PM Logik Trainer (mo.)
weitere PM Trainer (PM Logik Trainer,
PM Intelligenz-Trainer, PM Kreativ-Trainer)
PM History (mo.)
PM Biographie (4 × j.)⁴⁾
PM Fragen & Antworten (mo.)
PM Perspektive (4 × j.)
Stern Gesund Leben (6 × j.)
Stern Fotografie (4 × j.)
National Geographic Deutschland (mo.)
Reisezeitschriften
Geo Saison (10 × j.)
Geo Saison Extra
Geo Spezial (6 × j.)
Wirtschafts­zeitschriften
Capital (14‑t.)
Impulse (mo.)
Börse Online (wö.)
Business Punk
Manager Magazin (mo.)
Harvard Businessmanager (mo.)
Motorpresse
auto motor und sport (14‑t.)
auto motor und sport Spezial
– Autokatalog
(1 × j.)
– automonat
(4 × j.)
– Cross-Road
(1 × j.)
– Eco-Drive
(2 × j.)
– Formel 1
(1 × j.)
– Gebrauchtwagen (1 × j.)
– Testjahrbuch
(1 × j.)
Auto Focus (1 × j.)⁵⁾ (Sonderpublika­tion)
Youngtimer (4 × j.) (Sonderpublika­tion)
Auto Straßen­verkehr (14‑t.)
Motorrad (14‑t.)
2Räder (6 × j.)
Motorrad Classic (6 × j.)
Motor Klassik (mo.)
Motorsport aktuell (wö.)
verkaufte
Auflage
(IV/2009)
Reichweite ­
(MA I 2010)
in Mio.
in %
57.363
345.679
142.127
–
–
112.977
320.708
27.547
–
–
3,16
–
–
–
–
1,29
–
–
–
4,9
–
–
–
–
2,0
–
–
70.735
–
–
–
91.680
–
188.753
–
–
–
–
–
–
1,19
–
–
–
–
–
–
1,8
91.438
–
87.136
0,88
–
–
1,4
–
–
–
112.539
91.073
–
113.774
1,08
–
–
–
0,67
1,7
–
–
–
1,0
23.719
–
–
406.474
1,98
3,1
–
–
–
–
–
178.361
117.422
48.489
24.186
77.468
51.094
–
–
0,56
0,79
–
–
–
–
–
–
0,9
1,2
–
–
–
–
Ý
1) Beteiligung über Gruner + Jahr AG & Co. KG und deren 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Die
vollständige Übernahme durch Gruner + Jahr hat das Bundeskartellamt untersagt. 3) Die Rudolf Augstein GmbH, an der die
Gruner + Jahr & Co. KG in Höhe von 25,5 % beteiligt ist, hält die restlichen 75,1 %. 4) Nachfolge von Stern Biografie. 5) Seit
01. 07. 2008 nicht mehr bei der IVW gemeldet.
Im Berichtszeitraum eingestellt: Auto Szene Tuning (Ende 2006), Sound off (2006), Look (2007), Woman (2007), Decoration (2007),
Viva! (2008), mopped (2008), Best life (2008), 4 Wheel Fun (2009).
Im Berichtszeitraum verkauft: Modell Fahrzeug (2006), Frau im Spiegel (2008 an WAZ), Connect, AUDIO, Stereoplay, autohifi, Color
Foto und VIDEO (jeweils 2008 an WEKA-Verlag verkauft), emotion (Ende 2009), Kanu (ab Januar 2010 im Atlas Verlag).
Tabelle III – 56: Beteili­gungen der Bertels­mann AG an Publikums­zeitschriften (ohne Programm­zeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
210
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Ý
Verlag¹⁾
Euro­Transport­Media
­Verlags- und Ver­anstal­
tungs-GmbH (über Motor
Presse Stuttgart)
Anteile
59,9 %
von 40 %
Motor Presse Stuttgart
GmbH & Co. KG
Rodale-Motor-Presse
Verlags­gesell­schaft
GmbH & Co. KG (über
Motor Presse Stuttgart)
PS – Das Sport-Motorrad Magazin (mo.)
sport auto (mo.)
Fernfahrer (mo.)
Lastauto Omnibus (10 × j.)
verkaufte
Auflage
(IV/2009)
59,9 %
von 50 %
100 %
59,9 %
54,9 %
von 50 %
Reichweite ­
(MA I 2010)
in Mio.
in %
39.009
62.948
40.232
–
–
0,44
–
–
–
0,7
–
–
–
–
–
–
–
–
Lifestyle-Zeitschriften
Gala men (2 × j.)
Monopol (mo.)
Tush (4 × j.)
Men’s Health (mo.)
–
–
–
222.742
–
–
–
0,86
–
–
–
1,3
sonstige Zeitschriften
Dogs (6 × j.)
Aerokurier (mo.)
51.854
20.857
–
–
–
–
187.488
26.835
71.802
33.167
19.533
17.638
63.496
32.136
–
16.404
72.306
–
57.131
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Truck Sport Magazin (4 × j.)
Transporter Magazin (4 × j.)
100 %
Rodale-Motor-Presse
Verlags­gesell­schaft
GmbH & Co. KG (über
Motor Presse Stuttgart)
Zeitschrift (Erscheinungs­weise)
DSV – aktiv Ski & Sportmagazin (11 × j.)
Caravaning (mo.)
cavallo (mo.)
Flug Revue (mo.)
Klassiker der Luftfahrt (6 × j.)
Klettern (10 × j.)
Mountain BIKE (mo.)
Outdoor (mo.)
Planet SNOW
Pferdebörse (6 × j.)
promobil (mo.)
Road BIKE
Runner’s World (mo.)
Auflage Bertels­mann insgesamt
Gesamt­auflage aller IVW-gemeldeten Publikums­zeitschriften ­
(ohne Programm­zeitschriften)
Anteil Bertels­mann AG
9.440.832
94.721.752
9,97 %
1) Beteiligung über Gruner + Jahr AG & Co. KG und deren 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Die
vollständige Übernahme durch Gruner + Jahr hat das Bundeskartellamt untersagt. 3) Die Rudolf Augstein GmbH, an der die
Gruner + Jahr & Co. KG in Höhe von 25,5 % beteiligt ist, hält die restlichen 75,1 %. 4) Nachfolge von Stern Biografie. 5) Seit
01. 07. 2008 nicht mehr bei der IVW gemeldet.
Im Berichtszeitraum eingestellt: Auto Szene Tuning (Ende 2006), Sound off (2006), Look (2007), Woman (2007), Decoration (2007),
Viva! (2008), mopped (2008), Best life (2008), 4 Wheel Fun (2009).
Im Berichtszeitraum verkauft: Modell Fahrzeug (2006), Frau im Spiegel (2008 an WAZ), Connect, AUDIO, Stereoplay, autohifi, Color
Foto und VIDEO (jeweils 2008 an WEKA-Verlag verkauft), emotion (Ende 2009), Kanu (ab Januar 2010 im Atlas Verlag).
Tabelle III – 56: Beteili­gungen der Bertels­mann AG an Publikums­zeitschriften (ohne Programm­zeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
Die Bertels­mann AG ist über Gruner + Jahr mit dem Titel Stern und der Beteili­gung am Verlag
des Spiegel im Bereich der aktuellen Magazine aktiv, die sich u. a. mit dem politi­schen Zeit­
geschehen auseinander­setzen. Diese aktuellen Zeitschriften und Magazine sind unter dem Aspekt
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
211
Bertelsmann AG
74,9
Erbengemeinschaft Rudolf
Augstein
KG Beteiligungsgesellschaft für
Spiegelmitarbeiter mbH & Co.
24
50,5
Gruner + Jahr AG &
Co. KG
25,5
Rudolf Augstein GmbH
Komplementärin
23,75
1
50
DER SPIEGEL
25,25
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG
Abbil­dung III – 36: Beteiligungs­struktur des Spiegel-Verlags
Quelle: KEK
des potenziellen Einflusses auf die öffent­liche Meinungs­bildung von großer Bedeu­tung, da ihnen
im Rahmen der öffent­lichen Diskussion, der Darstel­lung von Hintergründen zum tagesaktuellen
Geschehen und dessen Einord­nung und Kommentie­rung eine wichtige Rolle zukommt. Kartell­
recht­lich wurde in der Ver­gangen­heit ein Markt der politi­schen Wochen­zeitun­gen und ‑zeit­schrif­
ten ab­gegrenzt. Nicht ab­schließend geklärt ist, ob das Magazin der Spiegel Gruner + Jahr kartell­
recht­lich zuzu­rechnen ist. Gruner + Jahr hält eine unmittel­bare Beteili­gung von 25,25 % an der
Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und 25,5 % an deren Komplementärin, der Rudolf
Augstein GmbH, die wiederum 1 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH &
Co. KG hält. Für Gesellschafter­beschlüsse bei der Rudolf Augstein GmbH ist ein Quorum von 76 %
er­forder­lich. Der BGH hat die Frage, ob eine Beherrschung i. S. d. § 17 Abs. 1 AktG vor­liegt, offen­
gelassen.759 Die EU‑Kommission hat in ihrer Entschei­dung in Sachen WPP/Grey dagegen ohne
nähere Erläute­rung eine gemeinsame Beherrschung des Spiegel durch Gruner + Jahr und die
Mitarbeiter KG an­genommen.760 Zu demselben Ergebnis gelangt eine analoge Anwen­dung der
Vorschrift des § 28 Abs. 1 RStV mit Blick auf den Pressebereich: Der Spiegel ist der Bertels­mann AG
demnach medien­konzentrations­recht­lich zuzu­rechnen.761
759
760
761
BGH, Beschluss vom 22. 09. 1987 – KVR/5/‌86 „Gruner + Jahr – Zeit“, ab­gedruckt in WuW/E BGH, 2433 ff.
Europäi­sche Kommission, Entschei­dung vom 24. 01. 2005, COMP/M.3579 – WPP/Grey, Rn. 86.
Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309, I 2.3.4.3.1. Anders war dagegen im Hinblick auf die Zurech­
nung der Fernsehbeteili­gungen des Spiegel-Verlags zu Gruner & Jahr und zur Bertels­mann AG zu ent­scheiden; vgl.
zuletzt Beschluss vom 18. 02. 2005 i. S. Spiegel TV – xxp digital, Az.: KEK 254, I 4.2: An der Ver­anstalterin ist Gruner +
Jahr mittel­bar über ihre Beteili­gung am Spiegel-Verlag, also auf der 2. Beteiligungs­stufe, in Höhe von 25,25 % beteiligt.
Auf dieser Beteiligungs­stufe wäre eine Zurech­nung zu Gruner + Jahr nur dann zu bejahen, wenn die Vorausset­zungen
des § 28 Abs. 1 Satz 2 RStV i. V. m. §§ 15 ff. AktG vor­lägen, d. h., die Beteiligten müssen ver­bundene Unternehmen im
Sinne des Aktien­rechts sein. Die Vorausset­zungen für eine Beherrschung des Spiegel-Verlags i. S. d. § 17 Abs. 1 AktG
durch Gruner + Jahr, insbesondere einer gemeinsamen Beherrschung durch Gruner + Jahr gemein­schaft­lich mit der
Mitarbeiter KG, liegen jedoch nicht vor.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
212
Titel
Verlags­gruppe bzw.
Gesellschafter
Auflage
IV/2009
Marktanteil in %
mit Stern
ohne Stern
Der Spiegel
Stern
SPIEGEL-Verlag
Gruner + Jahr
1.016.373
  895.962
32,5
28,7
S
1.912.335
61,2
Focus
Die Zeit
Rheinischer Merkur
Bayernkurier
Burda
Holtz­brinck
verschiedene Bistümer
CSU
  579.788
  502.246
    67.843
    63.183
18,6
16,1
2,2
2,0
gesamt
3.125.395
100
gesamt ohne Stern
2.229.433
   –
45,6
   –
Reichweite MA I 2010
in Mio.
in %
5,91
7,28
9,1
11,2
   –
   –
   –
26,0
22,5
3,0
2,8
5,24
1,51
   –
   –
8,1
2,3
   –
   –
   –
   –
   –
100
   –
   –
Tabelle III – 57: Politische Wochen­zeitun­gen und ‑zeitschriften
Quelle: IVW, AG.MA
Ob Stern, Spiegel und Focus kartell­recht­lich demselben Markt an­gehören, ist unklar. Der BGH
hat in einer Entschei­dung aus dem Jahr 1987 den Stern nicht dem Markt für politi­sche Wochen­
zeitun­gen zu­geordnet. Eine politi­sche Wochen­zeitung zeichnet sich danach durch eine „von der
Tagesaktualität unabhängige, ver­tiefende Darstel­lung und kritische Kommentie­rung des politi­
schen, wirtschaft­lichen und kulturellen Geschehens“ aus.762 Auch in seiner Entschei­dung zur voll­
ständigen Übernahme des Zeit-Verlags durch die Ver­lags­gruppe Holtz­brinck hat das Bundes­kartell­
amt – von den noch heute existierenden Titeln – Der Spiegel, Focus, Die Zeit, Bayernkurier und
Rheinischer Merkur, nicht aber das Magazin Stern, in den Markt der politi­schen Wochen­zeitun­gen
und ‑zeitschriften einbezogen.763
Sowohl bei Einbeziehung des Stern in den Markt der politi­schen Wochen­zeitschriften und
-maga­zine als auch bei engerer Marktabgren­zung erzielt Gruner + Jahr den höchsten Marktanteil
(siehe Tabelle III – 57).
Der Stern bleibt mit einer Reichweite von 11,2 % (7,28 Mio.) das mit Abstand reichweiten­stärkste
Wochen­magazin in Deutschland, gefolgt von Spiegel (9,1 %) und Focus (8,1 %).
Im Bereich der Wissens­magazine hat das Bundes­kartellamt eine marktbeherrschende Stellung
von Gruner + Jahr mit den Titeln Geo, P. M. und National Geographic fest­gestellt.764 Eine starke
Markt­stel­lung besteht darüber hinaus im Segment der 14‑täglichen Frauenzeitschriften (siehe
Tabelle III – 59). In den Themen­bereichen Familie, Living (Essen, Wohnen, Garten), Lifestyle, Wirt­
schaft, Reisen und Motorpresse liegen weitere Schwerpunkte der Ver­lags­gruppe.
2.1.4.2.2 Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG
Die Ver­lags­gruppe Burda nimmt mit dem Titel Focus nach dem Spiegel die zweit­stärkste Position
bei politi­schen Wochen­zeitun­gen und ‑magazinen ein (siehe Tabelle III – 57) und er­reicht bei
wöchent­lichen und monat­lichen Frauenzeitschriften hohe Marktanteile (siehe Tabelle III – 59). Darüber
hinaus ist sie insbesondere in den Bereichen aktuelle Zeitschriften/Peoplemagazine (Bunte, Super
Illu), Lifestyle/Männermagazine und Living stark ver­treten.
762
763
764
BGH, Beschluss vom 22. 09. 1987, NJW‑RR 1988, S. 484.
Tätigkeits­bericht des Bundes­kartellamts 1995/1996, S. 91.
Bundes­kartellamt, Beschluss vom 02. 08. 2004 in Sachen Gruner + Jahr – Lizenzerwerb National Geographic und Be­
schluss vom 03. 08. 2004 i. S. Gruner + Jahr/RBA.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
Verlag¹⁾
Anteile Zeitschrift (Erscheinungs­weise)
100 %
579.788
648.923
434.169
5,24
3,86
3,47
8,1
6,0
5,4
144.246
–
370.836
1.011.197
419.775
–
–
516.443
169.762
454.773
158.381
348.451
–
351.903
228.020
211.582
0,77
–
0,73
2,95
0,69
–
–
2,33
–
1,04
1,09
1,63
–
0,31
0,55
0,53
1,2
–
1,1
4,6
1,1
–
–
3,6
–
1,6
1,7
2,5
–
0,5
0,9
0,8
100 %
Elternzeitschriften
Focus Schule (6 × j.)
131.400
–
–
100 %
Wirtschafts­zeitschriften
Focus Money (wö.)
Guter Rat (mo.)
142.210
285.232
0,63
1,24
1,0
1,9
100 %
EDV-Zeitschriften
Chip (mo.)
Chip Test & Kauf (mo.)
364.199
46.999
1,27
0,38
2,0
0,6
100 %
Kino-, Video-, Audio- und Fotozeitschriften
Cinema (mo.)
Chip Foto-Video digital (mo.)
92.599
63.432
0,64
0,31
1,0
0,5
1.882.123
80.676
–
77.696
57.860
49.677
95.452
212.425
330.507
–
267.637
68.739
114.004
–
2,24
–
–
–
0,45
–
0,74
0,56
2,47
–
0,75
–
–
–
3,5
–
–
–
0,7
–
1,1
0,9
3,8
–
1,2
–
–
–
196.077
–
256.866
1,39
–
1,04
2,1
–
1,6
Bauen/ Wohnen/Garten
Das Haus (10 × j.)
Das Haus Ideen­magazin (4 × j.)
Das Haus Spezial (2 × j.)
Frau im Trend – Wohnen & Wohlfühlen (6 × j.)
Garten­spaß (10 × j.)
Gartenträume (4 × j.)
Lisa Blumen & Pflanzen (mo.)
Lisa Wohnen & Dekorieren (mo.)
Mein schöner Garten (mo.)
Mein schöner Garten spezial (5 × j.)
Wohnen & Garten (mo.)
Wohnen Träume (6 × j.)
50 % Elle Decoration (6 × j.)
Koope­ Domicil
ration
100 %
Playboy Deutschland
Publis­hing GmbH
(Tomorrow Focus AG
hält die rest­lichen 50 %)
Reichweite ­
(MA I 2010)
in Mio.
in %
50 %
100 %
Elle Verlag GmbH
Domicil Möbel GmbH
verkaufte
Auflage
(IV/2009)
Frauenzeitschriften
Burda Style (mo.)²⁾
Burda Style Spezial
Frau im Trend (wö.)
Freizeit Revue (wö.)
Freizeit Spaß (wö.)
Freizeit Aktuell (mo.)
Freizeit Magazin (mo.)
Freundin (14‑t.)
Freundin Well­f it (4 × j.)
InStyle (mo.)
Glücks Revue (wö.)
Lisa (wö.)
Lisa Journal (4 × j.)³⁾
Neue Woche (wö.)
Viel Spaß (wö.)
Elle (mo.)
100 %
Elle Verlag GmbH
aktuelle Zeitschriften und Magazine
Focus (wö.)
Bunte (wö.)
Super Illu (wö.)
213
50 %
Lifestyle-Zeitschriften
Fit for Fun (mo.)
My Life (4 × j.)
Playboy (mo.)
Ý
1) Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Vormals
Burda Modemagazin. 3) Vormals Lisa fit und gesund. 4) Vormals Meine Familie & ich kreativ Küche.
Tabelle III – 58: Beteili­gungen der Burda-Verlags­gruppe an Publikums­zeitschriften (ohne Programm­zeit­
schriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
214
Ý
Verlag¹⁾
Anteile Zeitschrift (Erscheinungs­weise)
100 %
verkaufte
Auflage
(IV/2009)
Esszeitschriften
ARD Buffet (mo.)
Lisa Kochen & Backen (mo.)
Meine Familie & ich (mo.)
Lust auf Genuss (mo.)⁴⁾
223.849
166.033
397.446
165.651
Auflage Burda insgesamt
11.817.038
Gesamt­auflage aller IVW-gemeldeten Publikums­zeitschriften ­
(ohne Programm­zeitschriften)
94.721.752
Anteil Burda
Reichweite ­
(MA I 2010)
in Mio.
in %
0,60
0,90
1,17
–
0,9
1,4
1,8
–
12,48 %
1) Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Vormals
Burda Modemagazin. 3) Vormals Lisa fit und gesund. 4) Vormals Meine Familie & ich kreativ Küche.
Tabelle III – 58: Beteili­gungen der Burda-Verlags­gruppe an Publikums­zeitschriften (ohne Programm­zeit­
schriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
Verlag
Titel
verkaufte Auflage
(IV/2009)
in %
Reichweite ­
(MA I 2010)
in Mio.
in %
Bauer
Alles für die Frau
Bella
Das Neue
Das neue Blatt
Laura
Mach mal Pause
Neue Post
Tina
Avanti
Mini
Schöne Woche
Woche heute
Freizeitwoche
gesamt
255.652
143.291
190.213
518.897
245.256
128.751
738.370
519.749
129.930
106.023
192.658
188.519
514.845
3.872.154
2,4
1,3
1,8
4,8
2,3
1,2
6,8
4,8
1,2
1,0
1,8
1,7
4,7
35,8
0,72
0,80
0,43
1,55
1,09
0,85
2,25
2,58
0,34
0,48
0,25
–
0,93
–
1,1
1,2
0,7
2,4
1,7
1,3
3,5
4,0
0,5
0,7
0,4
–
1,4
–
Burda
Frau im Trend
Freizeit Revue
Freizeit Spaß
Glücks Revue¹⁾
Lisa
Neue Woche
Viel Spaß
gesamt
370.836
1.011.197
419.775
158.381
348.451
351.903
228.020
2.888.563
3,4
9,3
3,9
1,5
3,2
3,2
2,1
26,6
0,73
2,95
0,69
1,09
1,63
0,31
0,55
–
1,1
4,6
1,1
1,7
2,5
0,5
0,9
–
Klambt Verlag
Die neue Frau
Heim und Welt
Lea
Sieben Tage
WOCHE aktuell
Woche der Frau
Frau mit Herz
Welt der Frau
170.960
46.861
160.969
94.887
–
140.679
86.686
91.530
1,6
0,4
1,5
0,9
–
1,3
0,8
0,8
0,32
0,25
0,60
0,48
–
0,38
0,71
–
0,5
0,4
0,9
0,7
–
0,6
1,1
–
wöchent­liche Titel
Ý
1) 2007 von Burda an Stegenwaller Entertainment GmbH verkauft. 2) Ohne den monatlich an Mitglieder des Katholischen
Frauenverbands Deutschland verteilten Titel „Frau und Mutter“. 3) Vormals Lisa fit & gesund.
Tabelle III – 59: Frauenzeitschriften
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
215
Ý
Verlag
Titel
in Verlag GmbH & Co. KG in – Das Star & Style Magazin
(49,9 %, Joint Venture mit
Gruner + Jahr)
gesamt
verkaufte Auflage
(IV/2009)
in %
Reichweite ­
(MA I 2010)
in Mio.
in %
217.744
2,0
0,65
1,0
1.010.316
9,3
–
–
Springer
Bild der Frau
Frau von heute
gesamt
1.021.098
184.448
1.205.546
9,4
1,7
11,1
5,84
0,72
–
9,0
1,1
–
WAZ
Echo der Frau
Frau aktuell
Frau im Spiegel
Das Goldene Blatt
Neue Welt
Die Aktuelle
gesamt
249.417
231.521
289.860
230.253
264.695
388.275
1.654.021
2,3
2,1
2,7
2,1
2,4
3,6
15,2
1,08
1,04
1,52
1,69
0,78
1,77
–
1,7
1,6
2,3
2,6
1,2
2,7
–
217.744
2,0
0,65
1,0
10.848.344
100
–
–
in – Das Star & Style Magazin
Gruner + Jahr in Verlag
GmbH & Co. KG (50,1 %,
Joint Venture mit Klambt)
Gesamt­auflage (IVW)
14-tägliche Titel
Gruner + Jahr
Brigitte
693.248
28,0
3,39
5,2
Burda
Stegen­waller Enter­tain­
ment Group, Joint
­Venture (50 %)
Freundin
Gute Laune
516.443
152.254
20,8
6,1
2,33
–
3,6
–
Meine Pause
gesamt
–
668.697
–
27,0
–
–
–
–
Ganske
Für Sie
446.514
18,0
2,08
3,2
2.477.156
100
–
–
Gesamt­auflage (IVW)
monat­liche Titel²⁾
Bauer
Maxi
Adel exklusiv
Meine Melodie
gesamt
204.161
–
50.796
254.957
2,7
–
0,8
3,5
0,52
–
–
–
0,8
–
–
–
Bayard Media
Frau im Leben
plus Magazin
gesamt
135.663
125.836
261.499
2,1
2,0
4,1
0,74
–
–
1,1
–
–
Burda
burda style
Elle
My Life
InStyle
freundin well­f it
gesamt
144.246
211.582
138.606
454.773
169.762
1.118.969
2,3
3,3
2,2
7,2
2,7
17,7
0,77
0,53
–
1,04
–
–
1,2
0,8
–
1,6
–
–
Condé Nast
Glamour
myself
Vogue
gesamt
521.836
269.386
137.754
928.976
8,2
4,2
2,2
14,6
1,27
–
0,70
–
2,0
–
1,1
–
ConPart Verlag
Das Beste für die Frau
FREIZEIT EXTRA Welt der Stars
Freizeit Illu
Das macht Spaß
Schöne Freizeit
112.797
112.813
182.041
111.921
170.735
1,8
1,8
2,9
1,8
2,7
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Ý
1) 2007 von Burda an Stegenwaller Entertainment GmbH verkauft. 2) Ohne den monatlich an Mitglieder des Katholischen
Frauenverbands Deutschland verteilten Titel „Frau und Mutter“. 3) Vormals Lisa fit & gesund.
Tabelle III – 59: Frauenzeitschriften
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
216
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Ý
Verlag
Titel
verkaufte Auflage
(IV/2009)
in %
Reichweite ­
(MA I 2010)
in Mio.
in %
Echt Spitze
Frau im Blick
gesamt
94.545
127.953
912.805
1,5
2,0
14,5
DELTApark Verlag
FREIZEIT pur (5‑wö.)
176.492
2,8
–
–
Ganske
Petra
Vital
gesamt
232.604
225.545
458.149
3,7
3,5
7,2
1,25
0,91
–
1,9
1,4
–
Gruner + Jahr
Brigitte WOMAN
emotion
healthy living
238.985
72.902
143.407
3,8
1,1
2,3
0,89
–
0,39
1,4
–
0,6
gesamt
455.294
7,2
–
–
J. Weck
Ratgeber Frau und Familie
205.970
3,2
–
–
Magazinpresse-Verlag
Madame
102.489
1,6
0,31
0,5
Marquard Media
Cosmopolitan
Joy
SHAPE
gesamt
357.914
372.840
210.568
941.322
5,6
5,9
3,3
14,8
1,18
0,76
0,27
–
1,8
1,2
0,4
–
OZ Verlag
Lena
Sabrina
Jolie
33.234
29.890
387.633
0,5
0,5
6,1
–
–
0,69
–
–
1,1
gesamt
450.757
7,1
–
–
Gruner + Jahr (50,1 %),
Klambt (49,9 %)
OZ Verlag/ Vision Media
(bis 3. Quartal 2009
­Springer Verlag)
Rewe-Verlag
Laviva
Gesamt­auflage (IVW)
–
–
–
–
–
–
293.435
4,6
–
–
6.561.114
100
–
–
127.732
127.089
133.719
170.360
558.900
14,8
14,7
15,4
19,7
64,6
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
seltener er­scheinende Titel
Alles Gute Verlag
FREIZEIT Ver­gnügen (5‑wö.)
illu der Frau (5‑wö.)
Meine FREIZEIT (5‑wö.)
von Frau zu Frau (5‑wö.)
gesamt
Emma Frauen­verlag
Emma (6 × j.)
Burda
Freundin Well­f it (4 × j.)
Lisa Journal (4 × j.)³⁾
gesamt
169.762
–
169.762
19,6
–
19,6
–
–
–
–
–
–
Springer
Bild der Frau – Schlank & fit (6 × j.)
137.135
15,8
–
–
Bauer
Meine Geschichte (6 × j.)
–
–
–
–
865.797
100
–
–
4.845.991
4.127.111
1.654.021
1.366.286
1.342.681
1.010.316
941.322
928.976
446.514
3.885.032
23,6
20,1
8,0
6,6
6,5
4,9
4,6
4,5
2,2
18,9
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
20.752.411
100
–
–
Gesamt­auflage (IVW)
alle Titel
Burda
Bauer
WAZ
Gruner + Jahr
Springer
Klambt
Marquard Media
Condé Nast
Ganske
sonstige Titel
Gesamt­auflage aller Frauentitel (IVW)
1) 2007 von Burda an Stegenwaller Entertainment GmbH verkauft. 2) Ohne den monatlich an Mitglieder des Katholischen
Frauenverbands Deutschland verteilten Titel „Frau und Mutter“. 3) Vormals Lisa fit & gesund.
Tabelle III – 59: Frauenzeitschriften
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
217
2.1.4.2.3 Heinrich Bauer Verlag KG
Die Bauer-Verlags­gruppe ist im Bereich der wöchent­lichen Frauenzeitschriften Markt­führer (siehe
Tabelle III – 59). Weitere Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen aktuelle Zeitschriften/People­
magazine (InTouch), Jugend (Bravo) und Erotik.
Verlag¹⁾
Anteile
100 %
100 %
Freizeitwoche Verlag
GmbH & Co. KG
80 %
Publica Verlag GmbH
51 %
100 %
Zeitschrift (Erscheinungs­weise)
verkaufte
Auflage
(IV/2009)
Reichweite ­
(MA I/2010)
in Mio.
in %
aktuelle Zeitschriften und Magazine
InTouch (wö.)
Life&Style (wö.)
295.261
132.860
0,73
0,39
1,1
0,6
Frauenzeitschriften
Adel exklusiv (mo.)
Alles für die Frau (wö.)
Avanti (wö.)
Bella (wö.)
Das Neue (wö.)
Das neue Blatt (wö.)
happy day! (mo.)
Laura (wö.)
Mach mal Pause (wö.)
Meine Stars hautnah (6 × j.)
Maxi (mo.)
Mein Leben (6 × j.)
Mini (wö.)
Mini Spezial Schicksale (unregelmäßig)
Neue Post (wö.)
Romanwoche (mo.)
Schicksale aus meiner Praxis (6 × j.)
Schöne Woche (wö.)
Tina (wö.)
Woche heute (wö.)
Wahre Geschichten (6 × j.)
Freizeitwoche (wö.)
–
255.652
129.930
143.291
190.213
518.897
–
245.256
128.751
–
204.161
–
106.023
–
738.370
–
–
192.658
519.749
188.519
–
514.845
–
0,72
0,34
0,80
0,43
1,55
–
1,09
0,85
–
0,52
–
1,1
0,5
1,2
0,7
2,4
–
1,7
1,3
–
0,8
0,48
–
2,25
–
–
0,25
2,58
–
–
0,93
0,7
–
3,5
–
–
0,4
4,0
–
–
1,4
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
512.358
46.656
181.907
155.964
–
78.563
85.168
–
–
1,23
0,44
0,53
0,57
–
–
–
–
–
1,9
0,7
0,8
0,9
–
–
–
–
–
Super Freizeit (mo.)
Mein Erlebnis (6 × j.)
Mein Erlebnis Extra (2 × j.)
Meine Geschichte (6 × j.)
Meine Geschichte Extra (2 × j.)
Meine Geschichte Spezial (1 × j.)
Jugendzeitschriften
BRAVO (wö.)
BRAVO HipHop Spezial (mo.)
BRAVO Girl (14‑t.)
BRAVO Sport (14‑t.)
Bummi (mo.)
Bussi Bär (mo.)
Lissy (mo.)
Traum-Prinzessin (6 × j.)
Yu‑Gi-Oh Collector (4 × j.)
Ý
1) Heinrich Bauer Verlag KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Ende 2009 zum Verkauf
angeboten.
Im Berichtszeitraum eingestellt: BRAVO ScreenFun (2009), Geldidee (2009), Wertpapier (2009), Revue (2008), Matador (2008), Astro
Aktuell (2007).
Im Berichtszeitraum verkauft: Praline (2006).
Tabelle III – 60: Beteili­gungen der Bauer-Verlags­gruppe an Publikums­zeitschriften (ohne Programm­zeit­
schriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
218
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Ý
Verlag¹⁾
Anteile
Zeitschrift (Erscheinungs­weise)
Card Collector (mo.)
Card Collector Extra (6 × j.)
Neox Anime Guide (unregelmäßig)
NeoX Spezial (mo.)
DS-Spezial (unregelmäßig)
Yeah! (mo.)
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
verkaufte
Auflage
(IV/2009)
Reichweite ­
(MA I/2010)
in Mio.
in %
40.160
–
–
–
–
91.851
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Wissens­magazine
Welt der Wunder (mo.)
323.972
1,35
2,1
Bauen/ Wohnen/‌Garten
Bauidee (6 × j.)²⁾
Garten­idee (6 × j.)
Laura Wohnen kreativ (mo.)
Selbst ist der Mann (mo.)
Wohnidee (mo.)
14.401
–
115.203
74.432
171.349
–
–
0,29
0,88
0,72
–
–
0,4
1,4
1,1
Esszeitschriften
Kochen & Genießen (mo.)
Lecker (10 × j.)
Mini extra: lecker Backen & Kochen (4 × j.)
Rezepte pur (mo.)
Tina Koch & Backideen (mo.)
249.946
138.040
–
123.128
136.205
0,62
0,38
–
0,24
0,72
0,9
0,6
–
0,4
1,1
Motorzeitschriften
Auto Zeitung (14‑t.)
Powercar (unregelmäßig)
204.547
–
0,70
–
1,1
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
53.240
–
–
50.796
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Erotikzeitschriften
Blitz Illu (wö.)
Coupé (mo.)
Das neue Wochenend (mo.)
Schlüsselloch (wö.)
Sexy (wö.)
Sexwoche (wö.)
Super Sexy (mo.)
sonstige Zeitschriften
Astro Woche (wö.)
Der Landser (ver­schiedene Untertitel)
Mein Hund & ich (4 × j.)
Meine Melodie (mo.)
Militär + Geschichte (6 × j.)
Perry Rhodan (wö.)
Perry Rhodan 5. Auflage (14‑t.)
Diverse Rätselhefte
Auflage Bauer insgesamt
Gesamt­auflage aller IVW-gemeldeten Publikums­zeitschriften ­
(ohne Programm­zeitschriften)
Anteil Bauer
7.352.322
94.721.752
7,76 %
1) Heinrich Bauer Verlag KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Ende 2009 zum Verkauf
angeboten.
Im Berichtszeitraum eingestellt: BRAVO ScreenFun (2009), Geldidee (2009), Wertpapier (2009), Revue (2008), Matador (2008), Astro
Aktuell (2007).
Im Berichtszeitraum verkauft: Praline (2006).
Tabelle III – 60: Beteili­gungen der Bauer-Verlags­gruppe an Publikums­zeitschriften (ohne Programm­zeit­
schriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
219
2.1.4.2.4 Axel Springer AG
Die Axel Springer AG ver­fügt nach dem Ver­kauf ihrer Beteili­gung an der ProSiebenSat.1 Media AG765
über keine Beteili­gungen an bundes­weiten auf Sendung befind­lichen Programm­veranstaltern
mehr. Ihr ist zurzeit nur das geplante bundes­weite private Fernsehprogramm 24 zuzu­rechnen, an
dessen Ver­anstalterin sie mittel­bar in Höhe von 27 % der Anteile beteiligt ist.766 Der SpringerVerlag hat mit den zur Bild-Familie gehörenden Zeitschriften767 in den jeweiligen Markt­segmenten
die führende Position inne.
Verlag¹⁾
Anteile Zeitschrift (Erscheinungs­weise)
Reichweite ­
(MA I 2010)
in Mio.
in %
50 %
Frauenzeitschriften
Bild der Frau (wö.)
Bild der Frau – schlank & fit (6 × j.)
Frau von Heute (wö.)
Jolie²⁾
50 %
50 %
Jugendzeitschriften
Mädchen (14‑t.)²⁾
Popcorn (mo.)²⁾
151.649
189.990
0,35
0,44
0,5
0,7
Wirtschafts­zeitschriften
€uro (mo.)
Euro am Sonntag (wö.)
Fonds & Co. (4 × j.)
144.456
96.805
928
0,50
–
–
0,8
–
–
48.325
55.195
54.394
–
–
–
–
–
–
–
–
–
Computer-Zeitschriften
Computer Bild (14‑t.)
Computer Bild Spiele (mo.)
686.527
274.451
3,83
2,00
5,9
3,1
Sport-Zeitschriften
Sport Bild (wö.)
437.516
3,92
6,0
592.245
58.902
–
514.711
2,72
0,25
–
–
4,2
0,4
–
–
–
63.691
–
0,25
–
0,4
188.067
43.524
0,51
–
0,8
–
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
100 %
Jahr Top Special Verlag
verkaufte
Auflage
(IV/2009)
100 %
50 %
Lifestyle-Zeitschriften
Metal Hammer (mo.)
Musikexpress (mo.)
Rolling Stone (mo.)
Sounds by Rolling Stone (4 × j.)
Motorzeitschriften
Auto Bild (wö.)
Auto Bild allrad (mo.)
Auto Bild Klassik (ab 2010: 6 × j., davor 4 × j.)
Auto Bild motorsport (14‑t.) (2009 ein­gestellt,
nur noch als Beilage von Auto Bild)
Automobil Tests (mo.)
Auto Bild sportscars (mo.)
Audio/ Video/Foto
Audio Video Foto Bild (mo.)
Foto­Magazin (mo.)
1.021.098
137.135
184.448
387.633
5,84
–
0,72
0,69
9,0
–
1,1
1,1
Ý
1) Axel Springer AG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) 2009 an OZ Verlag verkauft. 3) Ver­lags­angabe IV 2009, nicht in Gesamtauflage berücksichtigt.
Im Berichtszeitraum eingestellt: Yam (2009), Starflash (2008).
Im Berichtszeitraum verkauft: Autotuning (2006), Markt und Mittelstand (2009), Maxim (2008), 50 %-Anteil an der Family Media
GmbH 2009 verkauft (Familie & Co., SPIELEN und LERNEN, Young Family, Mach mit, Oskar, Paps, Treff).
Tabelle III – 61: Beteili­gungen der Axel Springer AG an Publikums­zeitschriften (ohne Programm­zeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
765
766
767
Beschluss der KEK vom 08. 01. 2008 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 467-1 bis ‑7.
Beschluss der KEK vom 11. 03. 2008 i. S. Deutschland 24, Az.: KEK 480.
Sport Bild, Auto Bild, Bild der Frau, Computer Bild, Computer Bild Spiele, Audio Video Foto Bild.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
220
Ý
Verlag¹⁾
Anteile Zeitschrift (Erscheinungs­weise)
100 %
Jahr Top Special Verlag
100 %
50 %
Esszeitschriften
Bild der Frau – Gut kochen und Backen (6 × j.)
sonstige Zeitschriften
Hörzu Wissen (6 × j.)
Aero International (mo.)
Angel­Woche (14‑t.)
Blinker (mo.)
ESOX (mo.)
Fliegen Fischen (6 × j.)
Flieger­magazin (mo.)
Golf Magazin (mo.)
Jäger (mo.)
Kutter & Küste (4 × j.)
Mein Pferd (mo.)
Rotorblatt (4 × j.)
Segeln (mo.)
St. Georg (mo.)
Tauchen (mo.)
Tennis Magazin (10 × j.)
Auflage Springer insgesamt
Gesamt­auflage aller IVW-gemeldeten Publikums­zeitschriften ­
(ohne Programm­zeitschriften)
Anteil Springer
verkaufte
Auflage
(IV/2009)
221.210
–
27.894
66.230³⁾
74.950
47.769³⁾
12.277
20.319
40.005
28.608
15.674³⁾
33.915
5.865³⁾
21.980
40.458
32.734
22.587
Reichweite ­
(MA I 2010)
in Mio.
in %
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
5.908.627
94.721.752
6,24 %
1) Axel Springer AG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) 2009 an OZ Verlag verkauft. 3) Ver­lags­angabe IV 2009, nicht in Gesamtauflage berücksichtigt.
Im Berichtszeitraum eingestellt: Yam (2009), Starflash (2008).
Im Berichtszeitraum verkauft: Autotuning (2006), Markt und Mittelstand (2009), Maxim (2008), 50 %-Anteil an der Family Media
GmbH 2009 verkauft (Familie & Co., SPIELEN und LERNEN, Young Family, Mach mit, Oskar, Paps, Treff).
Tabelle III – 61: Beteili­gungen der Axel Springer AG an Publikums­zeitschriften (ohne Programm­zeitschriften)
Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA
2.1.4.3
Gesamtbetrach­tung
Den Publikums­zeitschriften kommt im Rahmen der öffent­lichen Meinungs­bildung eine nicht un­
bedeutende Rolle zu. Aktuelle Zeitschriften, zu denen Titel wie Spiegel, Focus und Stern zählen,
haben Einfluss auf die Bestim­mung von Themen der gesellschafts­politi­schen Diskussion (AgendaSetting). Auch Zielgruppen­zeitschriften (z. B. Frauenzeitschriften) und Special-Interest-Titel zu Themen
wie Wissen oder Freizeit­gestal­tung können auf ihren Leserkreis meinungs­beeinflussend wirken,
wobei die Relevanz dieser Zeitschriften für die öffent­liche Meinungs­bildung je nach inhalt­licher
Ausrich­tung im Einzelfall variiert. Für die medien­konzentrations­recht­liche Beurtei­lung er­scheint
eine Untertei­lung der Zeitschriften­märkte in einzelne Segmente, wie dies der kartell­recht­lichen
Praxis nach Maß­gabe des Bedarfs­markt­konzeptes ent­spricht, jedoch nicht sachgerecht. Ent­spre­
chend dem Ansatz des Zuschauer­anteils­modells für die Beurtei­lung von Meinungs­einfluss im
bundes­weiten privaten Fernsehen, der nicht nach Genres und Programminhalten differenziert, ist
vielmehr der Gesamtmarkt der Publikums­zeitschriften ent­scheidend. Starke Markt­stel­lungen in
unter­schied­lichen Segmenten können aber als zusätz­liche Faktoren in die Bewer­tung mit ein­
fließen. Die Stellung eines Unternehmens im Gesamtmarkt der Publikums­zeitschriften war im Prüf­
­verfahren zur beabsichtigten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG768
768
Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
221
sowie in Ver­fahren, die die Bertels­mann AG/RTL Group betrafen,769 medien­konzentrations­recht­lich
relevant. Die KEK hat den potenziellen Meinungs­einfluss der Publikums­zeitschriften mit einem
Zehntel desjenigen des Fernsehens gewichtet.770 Maßstab für die Bewer­tung sind die vom
Bundes­verfassungs­gericht heraus­gestellten, den potenziellen Meinungs­einfluss eines Mediums
charakte­risierenden Leistungs­merkmale der Aktualität, Breiten­wirkung und Suggestivkraft. Publikums­zeit­schriften berichten nicht tagesaktuell; sie er­scheinen wöchent­lich, 14‑täglich oder in
größeren Intervallen. Auch hinsicht­lich der Breiten­wirkung stehen Publikums­zeitschriften deut­lich
hinter dem Fernsehen zurück. Die Reichweite der aktuellen Zeitschriften/Magazine zum Zeit­
geschehen liegt bei 47,6 %. Jeweils knapp ein Drittel der Bevölke­rung liest darüber hinaus
Motorpresse (33 %), Supplements (31,6 %) und wöchent­liche Frauenzeitschriften (31,5 %).771 Das
Medium Fernsehen hat dagegen eine Reichweite von rund 83 %.772 Auch hinsicht­lich der
Suggestivkraft reichen Publi­kums­zeitschriften nicht an Bewegtbildangebote heran. Die kaum orts­
gebundene, fast jederzeitige Nutzungs­möglich­keit von Printprodukten ist dagegen der orts­
gebundenen Fernsehnut­zung über­legen und ent­sprechend zu berücksichtigen (zeit­liche und
räum­liche Disponibilität, vgl. Kapitel IV 2.1.2).
Mit Bertels­mann/Gruner + Jahr, Bauer und Burda sind die größten Ver­lage von Publikums­
zeitschriften auch an Ver­anstaltern von bundes­weitem privatem Fernsehen beteiligt. Insbesondere
im Fall der Bertels­mann AG ver­binden sich starke Markt­stel­lungen in beiden Bereichen, die Mög­
lich­keiten für die cross­mediale Verwer­tung von Inhalten und für Cross-Promo­tion bieten. Im Hin­
blick auf ihren potenziellen Meinungs­einfluss sind Publikums­zeitschriften in ihrer Gesamt­heit jedoch
eher nachrangig zu berücksichtigen.
2.1.5
Ballungs­raumfernsehen
Die KEK ist gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 RStV zuständig für die Siche­rung der Meinungs­vielfalt im
bundes­weit ver­anstal­teten Fernsehen. Dennoch kann bei der medien­konzentrations­recht­lichen
Beurtei­lung durch die KEK auch die Ver­anstal­tung von Fernsehen unter­halb der bundes­weiten
Ver­breitungs­ebene, etwa in der Form des Ballungs­raumfernsehens, nach § 26 Abs. 2 RStV relevant
sein.
Mit dem Begriff des Ballungs­raumfernsehens werden Programme bezeichnet, deren Ver­brei­
tungs­gebiet sich auf Regionen mit hoher Bevölkerungs­dichte konzentriert. Die vom Markt­for­
schungs­unternehmen AC Nielsen ab­gegrenzten Ballungs­räume (Hamburg, Bremen, Hannover,
Rhein-Ruhr, Rhein-Main, Rhein-Neckar, Stuttgart, Nürnberg, München, Berlin, Halle/Leipzig, Chemnitz/
Zwickau, Dresden) ent­sprechen nur 13,7 % der Gesamt­fläche der Bundes­republik, in ihnen leben
aber ca. 40 % der Gesamtbevölke­rung. Mit 708 Personen pro km² ist die Bevölkerungs­dichte mehr
als dreimal so hoch wie im rest­lichen Bundes­gebiet.773
Hinsicht­lich des Angebots von lokal und regional aus­gerich­teten Fernsehinhalten stehen die
Ver­anstalter von Ballungs­raumfernsehen in Konkurrenz mit den Dritten Programmen der ARD und
den Regional­fenstern im bundes­weit ver­brei­teten privaten Fernsehen sowie kleineren Lokal- und
Stadt­sendern in den Ballungs­raumgebieten, die auf­grund ihrer begrenzten Reichweite nicht als
769
770
771
772
773
Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309, sowie Beschlüsse der KEK i. S. RTL Group S. A. vom 13. 06. 2006,
Az.: KEK 289, und vom 11. 07. 2006, Az.: KEK 341, sowie zuletzt vom 08. 12. 2009 i. S. RTL Disney, Az.: KEK 591/592.
Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5.
AG.MA, ma 2010 Print I.
AG.MA, ma 2009 Radio II.
NBRZ – Nielsen Ballungs­Raum Zeitun­gen, Preis­liste 2010 (abruf­bar unter www.nbrz.de/research/preisliste_pdf?PHPSESSID=​
ffd70f3dfd167a1926d1312c77347ea9, Stand: 01/2010).
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
222
Nielsen-Ballungs­raum
Gebiet
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Hamburg
Bremen/Bremerhaven
Hannover
Rhein/Ruhr
Rhein/Main
Rhein/Neckar
Stuttgart
Nürnberg
München
Berlin
Leipzig/Halle
Chemnitz/Zwickau
Dresden
S
Bevölke­rung
3.396.151
   738.217
1.130.039
10.976.483
2.723.648
1.483.127
2.416.711
1.042.570
2.818.659
3.567.088
1.214.937
   980.469
1.024.511
33.512.610
Gesamtbevölke­rung Deutschlands
82.217.837
Tabelle III – 62: Bevölke­rung in Nielsen-Ballungs­räumen
Quelle: NBRZ – Nielsen BallungsRaum Zeitungen, Preisliste 2010 (siehe Fn. 773); Grundlage: GfK-Basiszahlen 2008.
Ballungs­raumsender anzu­sehen sind.774 Die Finanzie­rung von Ballungs­raumfernsehen durch Wer­
bung stellt sich mitunter als schwierig dar. Bei der Generie­rung von regionalen und subregionalen
Werbe­erlösen konkurrieren die Ver­anstalter zum Ersten mit Tages­zeitun­gen, Anzeigen­blättern, Hör­
funk, anderen Lokalfernseh­veranstaltern im Sendegebiet und dem Internet. Zum Zweiten ist das
Erlöspotenzial wegen der gegen­über bundes­weiten Fernsehangeboten deut­lich geringeren techni­
schen Reichweite in der Regel auf regionale Werbung beschränkt. In der Folge ver­fügen Ballungs­
raumsender nicht über die ent­sprechende Buchungs­relevanz, um bei bundes­weiten Werbe­kam­pag­
nen berücksichtigt zu werden. Um dieses Erlöspotenzial auch für Ballungs­raumsender frucht­­bar
machen zu können, zielen die Aktivitäten der Unternehmen zunehmend auf die Bünde­lung der
Reichweiten und die Ver­mark­tung im Ver­bund. Anfang 2000 begann die Ver­marktungs­gesell­schaft
der ProSiebenSat.1 Media AG, die SevenOne Media GmbH (seinerzeit: Media1 Medien­vermark­tung
GmbH), die Werbezeiten der größten Regional‑TV-Sender unter der Marke „Ballungs­raumFernsehen“
gemeinsam zu ver­markten.775 Um eine kombinierte, zielgruppen­spezifi­sche Ver­mark­tung zu er­
mög­lichen, ver­einbarten die Sender des Ver­bundes eine Programm­harmonisie­rung in Bezug auf
die Platzie­rung einzelner Programm­blöcke („genreharmonisierte Programm­struktur“).776 Nach der
Kündi­gung des Ver­marktungs-Vertrages durch die SevenOne Media im September 2002 gründeten
die Sachsen Fernsehen GmbH & Co. Fernseh-Betriebs KG und die ABF Arbeits­gemein­schaft bayeri­
scher Fernsehprogrammanbieter GmbH (TV Bayern) die Ballungs­raumfernsehen in Deutschland
Programm- und Ver­marktungs­gesell­schaft mbH.777 Auf nationaler Ebene ist der Ver­marktungs­
verband nach eigenen Angaben auf­grund der zurück­haltenden Nachfrage nach Fernseh-Werbe­
774
775
776
777
Vgl. dazu die Anmer­kung zu Tabelle III – 63.
Dieser Ballungs­raumfernsehen-Vermarktungs­verbund umfasste die Sender tv.münchen, TV.Berlin, Hamburg 1, FrankenFernsehen, Saar TV, RNF, FR‑TV Südbaden, Sachsen-Fernsehen und tv.‌nrw. Die bayeri­schen Lokal‑TV-Veranstalter waren
eben­falls über ihren Landes-Vermarktungs­verbund TV Bayern in dem nationalen Ver­marktungs­verbund ver­treten.
Vgl. zur Ver­mark­tung durch die zur Kirch­Gruppe gehörige Media1 Konzentrations­bericht der KEK 2000, S. 139 f., sowie
zur Ver­mark­tung durch die SevenOne Media GmbH und die Ballungs­raumfernsehen in Deutschland Programm- und
Ver­triebs­gesell­schaft mbH den Konzentrations­bericht der KEK 2004, S. 280 f.
Organisa­tion zunächst als AK Ballungs­raum‑TV e. V.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
223
zeiten wenig aktiv.778 Seit Juli 2006 ver­marktet die G1 Media Ver­marktungs GmbH, Hamburg, natio­
nal Werbezeiten gebündelt für deutsche Ballungs­raumsender. Die Ver­mark­tung erfolgt exklusiv
für Hamburg 1, tv.berlin, center.‌tv Düsseldorf, münchen.‌tv und rheinmaintv.779 Die G1 Media Ver­
marktungs GmbH ist ein Tochter­unternehmen der Germany 1 Media AG (Gesellschafterin von
Hamburg1, tv.berlin, center.‌tv Düsseldorf, center.‌tv Köln; siehe Tabelle III – 63).
Aktivitäten oder Beteili­gungen von Ver­anstaltern bundes­weiter Fernsehprogramme im Bereich
des Ballungs­raumfernsehens können im Rahmen der Berücksichti­gung von Aktivitäten auf medien­
­relevanten ver­wandten Märkten in die medien­konzentrations­recht­liche Prüfung einbezogen wer­
den. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ballungs­raumfernsehprogramme publizistisch bedeutsam
sind, sofern sie Zuschauer mit lokalen und regionalen Informa­tionen ver­sorgen und, gemessen an
der Größe des Ver­breitungs­gebiets, hohe Reichweiten er­zielen. Beteili­gungen an Ballungs­raum­
sendern bieten zudem Ver­anstaltern von bundes­weitem Fernsehen eine weitere Ver­wertungs­
möglich­keit für Programm­rechte. Auch unter­halb der Ebene der bundes­weiten Fernseh­veranstal­
tung kann ein Netz­werk von Ballungs­raumsendern einen nicht unerheb­lichen Einfluss auf die
öffent­liche Meinungs­bildung gewinnen: Die Bildung eines über­regionalen Ver­bunds von Ballungs­
raumsendern zwecks koordinierter Ver­mark­tung und Programm­gestal­tung könnte die Einfluss­
möglich­keiten der beteiligten Gesellschafter oder Programm­zulieferer auf ein Maß ver­größern,
das der Ver­anstal­tung von bundes­weitem Fernsehen ver­gleich­bar wäre.
2.1.5.1
Programmangebot
Ballungs­raumfernsehen wird in allen Nielsen-Ballungs­räumen – mit Ausnahme von Hannover780 –
an­geboten. Eine Übersicht über die Angebote und Beteiligungs­verhältnisse der Ver­anstalter gibt
Tabelle III – 63. Mit auf­geführt wird dabei das Programm NRW.TV, das landes­weit aus­gestrahlt wird
und insofern kein Ballungs­raumfernsehen im engeren Sinne darstellt, damit aber jeden­falls auch
im Ballungs­raum Rhein/Ruhr empfang­bar ist.
Einige Unternehmen treten als Gesellschafter mehrerer Ballungs­raumsender auf. So ist die
Germany 1 Media AG an den Sendern Hamburg1, tv.berlin, center.‌tv Düsseldorf und center.‌tv
Köln beteiligt. Die Triangle Medien­beteiligungs GmbH & Co. KG hält Anteile an den Ballungs­
raumsendern Hamburg 1 und tv.berlin. Über die Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
halten u. a. die Ver­lags­gruppe Burda und die RBTZ Rundfunk Beteiligungs­gesell­schaft Bayerischer
Tages­zeitun­gen mittel­bar Anteile an den Sendern Franken TV, münchen.‌tv und münchen.2. Eben­
falls über die Studio Gong sowie über die Müller Medien GmbH/Neue-Welle-Rundfunk­gesell­
schaf­ten ist die Oschmann-Gruppe, die vor allem in Bayern in den Bereichen Lokalfernsehen,
Hörfunk und Anzeigen­blätter tätig ist, mittel­bar an den Ver­anstaltern von Franken TV, münchen.‌tv,
münchen.2 und Sachsen Fernsehen beteiligt. Andre Zalbertus hält über die center.‌tv Holding AG
Beteili­gungen an den Sendern center.‌tv Köln, center.‌tv Düsseldorf und center.‌tv Ruhr.
778
779
780
Nach Auskunft von Bert Siegelmann, Presse- und Öffentlichkeits­arbeit des Ver­marktungs­verbunds und Geschäfts­führer
des Ballungs­raumsenders RNF werden noch fall­weise unter­schied­liche regionale Kombina­tionen an­geboten. In der
Zwischen­zeit wurde u. a. der Internet­auftritt www.ballungsraum‑tv.‌de ein­gestellt.
www.g1media.‌de (Stand: 01/2010).
Das geplante Programm Hannover TV sollte zunächst als Handy‑TV (DVB‑H-Standard) im Mantelprogramm Deutsch­
land 24 (vgl. Programmliste der KEK) ver­breitet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt war auch eine Ver­brei­tung über
Kabel und DVB‑T vor­gesehen. Gründungs­gesellschafter der Hannover TV GmbH sind die Ver­lags­gesell­schaft Madsack
GmbH & Co. KG, die Regio­Online mbH, die EWE TEL GmbH und die Germany1 Media AG. Das Programm ist nach
dem Scheitern des DVB‑H-Verbreitungs­konzeptes bislang nicht auf Sendung (Stand: 01/2010; vgl. Kapitel III 2.2.2.9.3).
center.‌tv Heimat­
fernsehen für
Bremen und
­Bremerhaven
GmbH, Bremen
NRW.TV Fernsehen
aus NordrheinWest­falen GmbH &
Co. KG, Düsseldorf
center.‌tv Bremen
(NBR 2)
NRW.TV
(NBR 4)
< 37,55Kuhlo Holding GmbH
< 100 Karl-Ulrich Kuhlo
< 24,90West­deutsche Allgemeine Zeitungs­verlags­gesellschaft
E. Brost & J. Funke mbH & Co. KG
< 20,57 Ralf G. Neumann
< 16,98Nema Holding GmbH
< 100 Ralf G. Neumann
<
30 EWE Tel GmbH
< 100 EWE AG
< 21,6Bremer Tages­zeitung AG
< 21,6 Maik Wedemeier
< 15,0 Sparkasse Bremen
< 4,0Reederei Beluga Shipping GmbH
< 7,8diverse Privatpersonen
s. o.
KG Hamburg 1
F­ ernsehen Beteiligungs GmbH & Co.,
Hamburg
Hamburg 24
(NBR 1)
(nicht auf Sendung)
63Germany 1 Media AG
< 100Wing HoldCo GmbH
<
65Almond Media GmbH
< 36 Bernhard Bertram
< 28 Ingo Borsum
< 20 Nikolaus Broschek
<
8 Michael Schmidt-Gegner
<
8 Kim Schwaner
<
25 Corinna von Schönau
<
5 Frank Otto
<
5AT Media GmbH
< 100 High View Holding
<
27 Axel Springer AG
<
10Triangle Medien­beteiligungs GmbH & Co. KG
< Nikolaus Broschek, Frank Otto, Dr. Farhad Vladi
(jeweils 1/3 der Anteile)
KG Hamburg 1
<
F­ ernsehen Beteiligungs GmbH & Co.,
Hamburg
Gesellschafter (Beteili­gung in Prozent)
Hamburg 1
(NBR 1)
Programm/Nielsen- Veranstalter
Ballungsraum (NBR)
Kabel, Internet
landes­weit:
4,2 Mio. HH
analoges Kabel
570.000 HH
Kabel, IPTV, DVB‑T
(DVB‑H, DMB)
Kabel, DVB‑T im
Stadt­gebiet
1,3 Mio. HH
techni­sche ­
Reichweite
bundes­weit
(Schwerpunkt
Nordrhein-West­
falen)
Bremen
Hamburg
Hamburg und
Umland
Sendegebiet/­
Schwerpunkt
DFA NRW Sales &
Services GmbH &
Co. KG (ein Unternehmen der WAZMedien­gruppe)
Medien Ver­mark­
tung Bremen GmbH
(MVB)
G1 Media Ver­
marktungs GmbH
bundes­weite­
Ver­mark­tung
224
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
West­Eins TV GbR,
Essen
West1¹⁾
(NBR 4)
100center.‌tv Holding AG
< 100AZ Media GmbH
< 100 Andre Zalbertus
< 75,10Germany 1 Media AG
< 100Wing HoldCo GmbH
<
65 Almond Media GmbH (s. o.)
< 24,90West­deutsche Allgemeine Zeitungs­verlagsgesell­schaft
E. Brost & J. Funke mbH & Co. KG
<
<
Kabel, Internet
ca. 560.000 HH
Kabel, Internet
500.000 HH
Kabel, Internet
750.000 HH
techni­sche ­
Reichweite
G1 Media Ver­
marktungs GmbH
Eigen­vermark­tung
bundes­weite­
Ver­mark­tung
Eigen­vermark­tung
Ruhrgebiet
(Gladbeck, Herten,
Gelsen­kirchen,
Bottrop, Oberhausen, Essen, Bochum,
Mülheim und in
Teilen von Duisburg)
Düsseldorf/Neuss/
Mettmann
Köln/Bonn
Sendegebiet/­
Schwerpunkt
Ý
Quelle: Landes­medien­anstalten, Unternehmens­angaben, G1 Media Ver­marktungs GmbH
Stand: 01/2010
Tabelle III – 63: Ballungs­raumsender
1) Zugelassen seit Februar 2008, bislang jedoch nicht auf Sendung.
Nicht auf­geführt sind Lokal- und Stadt­sender in Ballungs­räumen, die hinsicht­lich ihrer techni­schen Reichweite nicht über dem Niveau von ver­gleich­baren Sendern außerhalb der Ballungs­räume liegen, also
nicht von der hohen Bevölkerungs­dichte der Regionen profi­tieren (z. B. City­Vision in Mönchengladbach (NBR 4) mit einer techni­schen Reichweite von ca. 116.000 HH, STUDIO 47 in Duisburg (NBR 4) mit
einer techni­schen Reichweite von ca. 250.000 Personen).
Der Sender FAB Fernsehen aus Berlin (NBR 10), dessen Programm FAB über Kabel und DVB‑T ver­breitet wurde (techni­sche Reichweite ca. 4,66 Mio. Personen ab 14 Jahren), hat zum 01. 04. 2009 den
Sendebetrieb ein­gestellt.
center.‌tv Heimat­
fernsehen Ruhr AG,
Essen
center.‌tv Heimat­
<
fernsehen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf
<
center.‌tv Düsseldorf
(NBR 4)
center.‌tv Ruhr
(NBR 4)
< 25,2center.‌tv Holding AG
< 100AZ Media GmbH
< 100 Andre Zalbertus
< 24,4Germany 1 Media AG
< 100Wing HoldCo GmbH
<
65 Almond Media GmbH (s. o.)
< 24,4Verlag H. Neusser Besitz- und Ver­waltungs GmbH & Co. KG
< 24,4 M. DuMont Schauberg
< 1,6 nicht näher benannte Privatperson
center.‌tv Heimat­
fernsehen Köln
GmbH & Co. KG,
Köln
center.‌tv Köln
(NBR 4)
49center.‌tv Holding AG
< 100AZ Media GmbH
< 100 Andre Zalbertus
30Rheinisch-Bergische Ver­lags­gesell­schaft mbH
<
96 Familien Arnold, Betz, Droste, Alt und Ebel
<
4 Verlag W. Girardet KG
21 Germany 1 Media AG (s. o.)
Gesellschafter (Beteili­gung in Prozent)
Programm/Nielsen- Veranstalter
Ballungsraum (NBR)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
225
Rhein-Neckar
­Fernsehen GmbH,
Mannheim
tele-regional
­STUTTGART GmbH,
Böblingen
TVF Fernsehen in
Franken Programm
GmbH, Nürnberg
RNF Plus
(NBR 6)
REGIO TV RegionalFernsehen
(vormals R.TV Stuttgart)
(NBR 7)
FrankenTV
(NBR 8)
85 Schwäbi­scher Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler
10 Bernd Gehrung
5Classic Line Ver­waltungs-GmbH
< 100 Stefan Gönnen­wein
50Neue Welle Franken – Antenne Nürnberg Hörfunk­
programm­gesell­schaft mbH & Co. KG
< 91,29Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesell­
schaft mbH & Co. KG
< 100Müller Medien GmbH & Co. KG
< 55 Gunther Oschmann
< 22,5 Michael Oschmann
< 22,5Constanze OschmannLauch­stedt
< 8,71Neue Welle Franken – Antenne Nürnberg Beteiligungs- und Ver­waltungs­gesell­schaft mbH
<
69U. W. U. Ver­mögens­verwaltungs-GmbH
< 100 Utz W. Ulrich
<
31Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungs­
gesell­schaft mbH & Co. KG
< 100Müller Medien GmbH & Co. KG
(Oschmann, s. o.)
<
<
<
<
100 Bert Siegelmann
<
53 Heinz-Reinhard Schneider
<
20 Kuebler­Television AG
<
10 EGRO-Direkt­werbung GmbH
< 3,33 Claus M. Faber Advertising GmbH (CMF)
<die rest­lichen 13,67 % teilen sich auf mehr als 12 Klein­
gesell­schafter auf
Rhein-Main TV
GmbH & Co. KG,
Bad Homburg
rheinmaintv
(NBR 5)
<
Gesellschafter (Beteili­gung in Prozent)
Ý
Programm/Nielsen- Veranstalter
Ballungsraum (NBR)
Sendegebiet/­
Schwerpunkt
Kabel, DVB‑T, digi­
taler Satellit (1 Std. 45 min. täglich)
ca. 1,2 Mio. Personen regional
Kabel (analog und
digital), Internet
ca. 1,4 Mio. HH
Kabel (860.000 HH),
digitaler Satellit
(3.400.000 HH)
2,2 Mio. Personen
in der RheinNeckar-Region
Mittelfranken
Region Stuttgart
(Landkreise Böblingen, Ludwigs­burg,
Esslingen, RemsMurr, Göppingen
und Stuttgart mit
allen Vororten)
bundes­weit,
­Schwerpunkt
­Rhein-NeckarDreieck (Nordbaden, Pfalz, Südhessen)
Rhein-Main-Gebiet
Kabel (ca. 900.000
HH), digitaler Satellit
(500.000 HH), DVB‑T
in d. Region (350.000
HH), Internet
insgesamt 1,75 Mio. HH in der Region
techni­sche ­
Reichweite
TV Bayern, Bayerische Lokal-Fernsehprogramm Gesellschaft mbH
Eigen­vermark­tung
(REGIONAL-Fern­
sehen Böblingen
GmbH & Co. KG)
Eigen­vermark­tung
G1 Media Ver­
marktungs GmbH
bundes­weite­
Ver­mark­tung
226
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
37Lokalfernsehen Nürnberg GmbH
<
50Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< 41,67Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG
< 100Hubert Burda Media Holding
GmbH & Co. KG
< 100Prof. Dr. Hubert Burda
< 41,67RBTZ Rundfunk Beteiligungs­gesellschaft
Bayerischer Tages­zeitun­gen mbH &
Co. KG
< 10,42Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungs­
gesell­schaft mbH & Co. KG
< 100Müller Medien GmbH & Co. KG
(Oschmann, s. o.)
< 5,21Medien­pool TV GmbH
< 95 Helmut Mark­wort
<
5 Christoph von Hutten
< 1,04 Imcom GmbH
<
50Verlag Nürnberger Presse Druck­haus Nürnberg
GmbH & Co.
< 59,02 Druck­haus Nürnberg GmbH
< 22,76 Bruno Schnell
< 9,11 Friederike Diem
< 9,11 Walter GmbH
<
13 TVN Fernseh-Beteiligungs­gesell­schaft mbH Nürnberg
FrankenTV
(Fortsetzung)
techni­sche ­
Reichweite
Sendegebiet/­
Schwerpunkt
bundes­weite­
Ver­mark­tung
Ý
Quelle: Landes­medien­anstalten, Unternehmens­angaben, G1 Media Ver­marktungs GmbH
Stand: 01/2010
Tabelle III – 63: Ballungs­raumsender
1) Zugelassen seit Februar 2008, bislang jedoch nicht auf Sendung.
Nicht auf­geführt sind Lokal- und Stadt­sender in Ballungs­räumen, die hinsicht­lich ihrer techni­schen Reichweite nicht über dem Niveau von ver­gleich­baren Sendern außerhalb der Ballungs­räume liegen, also
nicht von der hohen Bevölkerungs­dichte der Regionen profi­tieren (z. B. City­Vision in Mönchengladbach (NBR 4) mit einer techni­schen Reichweite von ca. 116.000 HH, STUDIO 47 in Duisburg (NBR 4) mit
einer techni­schen Reichweite von ca. 250.000 Personen).
Der Sender FAB Fernsehen aus Berlin (NBR 10), dessen Programm FAB über Kabel und DVB‑T ver­breitet wurde (techni­sche Reichweite ca. 4,66 Mio. Personen ab 14 Jahren), hat zum 01. 04. 2009 den
Sendebetrieb ein­gestellt.
<
Gesellschafter (Beteili­gung in Prozent)
Programm/Nielsen- Veranstalter
Ballungsraum (NBR)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
227
Ý
München Live TV
Fernsehen GmbH &
Co. KG, München
Berlin 1 Fernsehen
Beteiligungs­gesell­
schaft mbH, Berlin
Sachsen Fernsehen
GmbH & Co. Fernseh-Betriebs KG,
Leipzig
münchen.2
(NBR 9)
tv.berlin
(NBR 10)
Sachsen Fernsehen
(Dresden Fernsehen,
Leipzig Fernsehen,
Chemnitz Fernsehen)
(NBR 11, 12, 13)
16 Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG (s. o.)
16Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG (Ver­lags­
gruppe Ippen)
16 Medien­pool TV GmbH (s. o.)
16Focus TV Produktions GmbH
< 100Focus Magazin-Verlag GmbH
< 100Hubert Burda Media Holding GmbH &
Co. KG
< 100 Prof. Dr. Hubert Burda
14Neue Welle – Antenne München Rundfunk-Programm­
anbieter-Gesell­schaft mbH
< 100Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesell­
schaft mbH & Co. KG (Oschmann-Gruppe, s. o.)
11rt1.media group GmbH
< 100Presse-Druck- und Ver­lags-GmbH
< 60,2 Ellinor Holland
< 19,9 Ellinor Scherer
< 19,9 Alexandra Holland
11M2 MEDIA Werbegesell­schaft mbH
< 100 Franz-Georg Strauß
51,0 Germany 1 Media AG (s. o.)
27,4 Axel Springer AG
11,6 Triangle Medien­beteiligungs GmbH & Co. KG (s. o.)
10,0Media Management AG
< 100 Andreas Fellmann
< Neue Welle Sachsen Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG
< Oschmann-Gruppe
<
<
<
<
< s. o. münchen.‌tv
<
<
<
<
<
<
<
Gesellschafter (Beteili­gung in Prozent)
München und
­Oberbayern
Sendegebiet/­
Schwerpunkt
Berlin
Kabel, Terrestrik
Region Dresden,
ca. 830.000 HH
Leipzig, Chemnitz
(1,65 Mio. Personen)
Kabel, DVB‑T
1,6 Mio. HH
Groß­raum München
Kabel
ca. 590.000 HH
(1,17 Mio. Personen)
Kabel, Satellit,
DVB‑T und Internet
ca. 1,05 Mio. HH
(2,15 Mio. Personen
regional)
techni­sche ­
Reichweite
Eigen­vermark­tung
G1 Media Ver­
marktungs GmbH
G1 Media Ver­
marktungs GmbH
bundes­weite­
Ver­mark­tung
Tabelle III – 63: Ballungs­raumsender
Quelle: Landes­medien­anstalten, Unternehmens­angaben, G1 Media Ver­marktungs GmbH. Stand: 01/2010
1) Zugelassen seit Februar 2008, bislang jedoch nicht auf Sendung. Nicht auf­geführt sind Lokal- und Stadt­sender in Ballungs­räumen, die hinsicht­lich ihrer techni­schen Reichweite nicht über dem
Niveau von ver­gleich­baren Sendern außerhalb der Ballungs­räume liegen, also nicht von der hohen Bevölkerungs­dichte der Regionen profi­tieren (z. B. City­Vision in Mönchengladbach (NBR 4) mit einer
techni­schen Reichweite von ca. 116.000 HH, STUDIO 47 in Duisburg (NBR 4) mit einer techni­schen Reichweite von ca. 250.000 Personen). Der Sender FAB Fernsehen aus Berlin (NBR 10), dessen
Programm FAB über Kabel und DVB‑T ver­breitet wurde (techni­sche Reichweite ca. 4,66 Mio. Personen ab 14 Jahren), hat zum 01. 04. 2009 den Sendebetrieb ein­gestellt.
München Live TV
Fernsehen GmbH &
Co. KG, München
münchen.‌tv
(NBR 9)
Programm/Nielsen- Veranstalter
Ballungsraum (NBR)
228
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
2.1.5.2
229
Ver­flech­tungen von bundes­weiten Fernseh­veranstaltern und
Ver­anstaltern von Ballungs­raumfernsehen
Ver­flech­tungen von bundes­weiten Fernseh­veranstaltern und Ver­anstaltern von Ballungs­raum­fern­
sehen bestehen nur in geringem Maße. Die Ver­lags­gruppe Burda hält neben den zuvor dar­ge­
stellten mittel­baren Beteili­gungen an Ballungs­raumsendern781 sämt­liche Anteile an der Ver­anstal­
terin des bundes­weiten Sparten­programms Focus TV Gesund­heit sowie 1,1 % der Anteile an der
Ver­anstalterin von RTL II. Zudem hält die Ver­anstalterin des Programms Hamburg 1782 eine Zulas­
sung zur Ver­anstal­tung des bundes­weiten Informations- und Servicesparten­programms Deutsch­
land 24, das zunächst über DVB‑H aus­gestrahlt werden sollte, nach dem Scheitern des DVB‑HVerbreitungs­konzeptes bislang jedoch noch nicht auf Sendung gegangen ist.783 Andre Zalbertus784,
der über die Zalbertus New Media GmbH785 an der AZ Media TV GmbH beteiligt war, der Ver­
anstalterin eines Dritt­fensterprogramms im Fernsehvoll­programm RTL, hat seine Anteile in­zwi­
schen vollständig an die Madsack GmbH & Co. KG ver­kauft.786
2.1.5.3
Nutzungs­daten
Die Daten­grundlage zu Zuschauer­anteilen und Reichweiten der Ballungs­raumsender ist weiter­hin
unzu­reichend. Mangels ver­gleich­barer Daten und Bemessungs­grundlagen ist eine zuverlässige
Gesamtschau zu den Nutzungs­daten der Ballungs­raumsender gegen­wärtig nicht möglich. Zur
groben Übersicht und Einstu­fung können jedoch die verfüg­baren Nutzungs­daten heran­gezogen
werden. Die Messung der „Seher gestern“787 (auch „Tages­reichweite“) und des „weitesten Seher­
kreises“788 über Telefonbefra­gung ist dabei nicht ver­gleich­bar mit der GfK-Messung zur Ermitt­lung
der Zuschauer- bzw. Marktanteile. Die Reichweiten­angaben er­lauben keine Rückschlüsse auf die
Höhe der Zuschauer­anteile der Programme.
Die von der G1 Media Ver­marktungs GmbH ver­mark­teten Sender Hamburg 1, tv.berlin, center.‌tv
Düsseldorf, münchen.‌tv und rheinmaintv er­reichen insgesamt etwa 6,49 Mio. Haushalte, was rund
18,5 % aller bundes­deutschen Fernseh­haushalte ent­spricht. Für diese Sender werden ein weitester
Seherkreis von zusammen 2,82 Mio. Personen sowie 869.000 Seher gestern aus­gewiesen.789 Auf
Hamburg 1 ent­fällt dabei ein weitester Seherkreis von rund 895.000 Personen (davon 614.000 im
Stadt­gebiet Hamburg und 281.000 im Hamburger Umland) und 333.000 Seher gestern.790 Nach
der Funkanalyse Bayern 2009791 er­reicht münchen.‌tv (inkl. RTL München Live) einen weitesten
Seherkreis792 von 910.000 Personen, münchen.2 von 152.000 Personen und Franken TV (inkl. RTL
781
782
783
784
785
786
787
788
789
790
791
792
Franken TV, münchen.‌t v und münchen.2.
KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co.
Stand: 01/2010; vgl. Beschluss der KEK vom 08. 08. 2006 i. S. Hamburg 1, Az.: KEK 346; zur Entwick­lung im Bereich
Handy‑TV siehe Kapitel III 2.2.2.9.3.
Beteiligt an center.‌t v Köln, center.‌t v Düsseldorf und center.‌t v Ruhr.
Vormals AZ Media GmbH und AZ Media AG.
Beschlüsse der KEK vom 08. 05. 2007, Az.: KEK 400, und vom 08. 09. 2009, Az.: KEK 574; Beteiligungs­übersicht der Madsack,
abruf­bar unter www.madsack.de/strategie-und-management/beteiligungsuebersicht/fernsehen.‌html (Stand: 01/2010).
Personen ab 14 Jahren, die an­geben, das Programm am jeweiligen Stichtag mindestens einmal ein­geschaltet und es
eine gewisse Zeit genutzt zu haben.
Innerhalb der letzten zwei Wochen (Mo.–Fr.) einen der auf­geführten Sender mindestens eine Minute konsekutiv ge­
sehen.
PSEPHOS-Repräsentati­verhe­bungen in den Ver­breitungs­gebieten der G1 Media Metropolen­fernsehsender; Anfang
Februar bis Mitte April 2008; insgesamt 8.193 Befragte; Random-Auswahl.
PSEPHOS-Repräsentati­verhe­bung im Ver­breitungs­gebiet von Hamburg 1, März/Mai 2009, 1.711 Befragte; repräsentative
Zufalls­auswahl.
Durch TNS Infratest Media­Research im Auftrag der BLM und der privaten Rundfunkanbieter in Bayern.
Bevölke­rung ab 14 Jahren in Bayern gesamt.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
230
Franken Life TV) von 543.000 Personen. München.‌tv ver­fügt über 174.000 Seher gestern793,
münchen.2 über 17.000 und Franken TV über 107.000 Seher gestern. center.‌tv Düsseldorf hat einen
weitesten Seherkreis von 320.000 Personen sowie 91.000 Seher gestern.794 Damit ver­bleiben
für tv.berlin und rheinmaintv zusammen ein weitester Seherkreis von 695.000 Personen sowie
271.000 Seher gestern.
2.1.5.4
Fazit
Im Bereich des Ballungs­raumfernsehens ist insbesondere im Ruhrgebiet (NBR 4) eine Häufung der
Sendeaktivitäten fest­zustellen. Neben den Pioniersendern795 NRW.TV und center.‌tv Köln haben
sich inzwischen mit center.‌tv Düsseldorf796 und center.‌tv Ruhr797 weitere Sender der center.‌tvGruppe im Ruhrgebiet etabliert. Daneben kommt insbesondere der Germany 1 Media AG (und
ihrer Mehrheits­gesellschafterin Almond Media GmbH) eine besondere Stellung zu, da diese über
Beteili­gungen an den Sendern Hamburg 1, tv.berlin, center.‌tv Düsseldorf und center.‌tv Köln in
vier ver­schiedenen Ballungs­räumen ver­treten ist. Gleichzeitig ist sie mit der G1 Media Ver­mark­
tungs GmbH der exklusive Ver­markter dieser Sender, was ihren Einfluss ver­stärkt. In diesem Netz­
werk von Metropolen­sendern hat die G1 Media Ver­marktungs GmbH – wie dies zuvor bei anderen
Ver­marktungs­verbunden zu beobachten war798 – auch Einfluss auf das Programm der Sender.799
Derzeit ist jedoch keine anteils­mäßige oder programmbe­einflussende Beherrschung eines Netz­
werks von Ballungs­raumsendern durch ein Unternehmen zu er­kennen, die dieses in die Nähe
eines Ver­anstalters von bundes­weitem Fernsehen rücken würde. Unabhängig davon ist die Ver­
anstal­tung von Ballungs­raumfernsehen mit lokaler und regionaler Schwerpunkt­berichterstat­tung
als Beitrag zur Meinungs­vielfalt zu bewerten.
2.1.6
Telemedien
Telemedien sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 RStV „alle elektroni­schen Informations- und Kommu­ni­ka­
tions­dienste, soweit sie nicht Telekommunikations­dienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikations­
gesetzes sind, die ganz in der Übertra­gung von Signalen über Telekommunikations­netze bestehen
oder telekommunikations­gestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikations­gesetzes oder
Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind“. Nach der Defini­tion von § 2 Abs. 1 Satz 1 RStV ist Rundfunk
ein linearer Informations- und Kommunikations­dienst, der in Bewegtbild oder Ton ent­lang eines
Sendeplans ver­breitet wird. Die durch den 12. RÄndStV vor­genommenen Gesetzes­ände­rungen
orientieren sich an den Kategorien der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die zwischen
linearen audiovisuellen Mediendiensten (Fernsehprogrammen) und nicht linearen audiovisuellen
Mediendiensten (Abrufdiensten) unter­scheidet.800 Aufgrund der Negativabgren­zung stellen in erster
Linie die Informations- und Kommunikations­dienste auf Abruf Telemedien dar, da der Rundfunk­
793
794
795
796
797
798
799
800
Bevölke­rung ab 14 Jahren im jeweiligen Gesamt­verbreitungs­gebiet.
Eigene Angaben unter www.centertv.de/index.php/static/sendegebiet (Stand: 01/2010), repräsentative Reichweiten­
untersuchung aus den Monaten Februar bis April 2009.
Jeweils Sendestart im Jahr 2005.
Sendestart: Mai 2006.
Sendestart: März 2008.
Siehe für weiter­führende Angaben dazu Fundstelle in Fn. 776.
Die starke Position spiegelt sich in einer Aussage von Bernhard Bertram, dem geschäfts­führenden Gesellschafter der
G1 Media Ver­marktungs GmbH, wieder: Wer ins Netz­werk will, „muss sich unserer Philosophie unter­werfen“, Kontakter,
Heft 41/2006, S. 36.
Richtlinie 2010/13/‌EU des europäi­schen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinie­rung bestimmter
Rechts- und Ver­waltungs­vorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereit­stel­lung audiovisueller Mediendienste (Richt­
linie über audiovisuelle Mediendienste), ABl EU L 97 S. 1.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
231
begriff des § 2 Abs. 1 Satz 1 RStV ein lineares Angebot voraus­setzt. Eben­falls Telemedien sind
Angebote wie Fernseh- oder Radiotext, da sie keine Bewegtbilder oder Ton ent­halten.
Trotz der Qualifizie­rung eines Angebots als Telemediendienst kann die Stellung eines Unter­
nehmens in diesem Bereich im Rahmen der medien­konzentrations­recht­lichen Prüfung nach dem
Rundfunkstaats­vertrag eine Rolle spielen. Sie ist als Stellung auf einem medien­relevanten ver­
wandten Markt in die Beurtei­lung mit einzu­beziehen.
2.1.6.1
Recht­liche Einord­nung
Mit Inkraft­treten des Telemedien­gesetzes (TMG) am 01. 03. 2007 haben das Teledienste­gesetz (TDG),
das Teledienste­daten­schutz­gesetz (TDDSG) sowie der Mediendienste­staats­vertrag (MDStV) ihre
Gültig­keit ver­loren. Der Rundfunkstaats­vertrag (RStV) wurde durch den 9. Rundfunkänderungs­
staats­vertrag (RÄndStV) ent­sprechend an­gepasst (seitdem „Staats­vertrag für Rundfunk und Tele­
medien“).
In dem neuen Begriff der Telemedien sind die bisherigen Begriffe „Teledienst“ und „Medien­
dienst“ ver­einigt. Davor galt für Teledienste das TDG und für Mediendienste der MDStV. Bei
Medien­diensten stand die redaktionelle Gestal­tung zur Meinungs­bildung für die Allgemein­heit
im Vordergrund, wohingegen Teledienste Angebote zur individuellen Nutzung darstellten. In der
Praxis führte dies jedoch zu Abgrenzungs­problemen. Diese Unterschei­dung ist durch das TMG
ent­behr­lich geworden. Nach § 4 TMG sind Telemedien zulassungs- und anmeldefrei.
Der mit dem 12. RÄndStV ein­geführte neue einfachgesetz­liche Rundfunk­begriff ver­zichtet auf
das bisherige Merkmal der „Darbie­tung“ und führt mit dem Begriff „linearer Informations- und
Kommunikations­dienst“ ein neues weit­gehend inhalts­neutrales Element ein. Ein solcher Dienst
liegt vor, wenn das Angebot in Bewegtbild oder Ton ent­lang eines Sendeplans ver­breitet wird
(§ 2 Abs. 1 Satz 1 RStV). Nach der neuen Rundfunk­defini­tion unter­liegen Tele­shopping-Kanäle, die
vor dem 12. RÄndStV aus­drück­lich den Mediendiensten zu­geordnet waren, grundsätz­lich auf­grund
ihrer linearen Ver­brei­tung dem Rundfunk­begriff des RStV.801 In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RStV werden jedoch
Angebote, die nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind, vom Rundfunk­begriff aus­genommen,
somit ist eine Qualifizie­rung von Tele­shopping-Angeboten als Rundfunk nur konsistent, wenn man
ihnen eine journalistisch-redaktionelle Gestal­tung unter­stellt. Nach der amtlichen Begrün­dung
sollen Angebote dem Rundfunk­begriff ent­zogen werden, die zwar die Vorausset­zung des Rund­
funk­begriffs er­füllen, aber mangels Breiten­wirkung, Aktualität und Suggestivkraft nicht dem Rund­
funk zu­geordnet werden können.802 Damit stellt die amtliche Begrün­dung zum 12. RÄndStV, anders
als es der neue Wortlaut der Vorschriften ver­muten lässt, auch in Zukunft auf das Kriterium der
Meinungs­relevanz ab.803
Nach § 1 Abs. 3 RStV sind bestimmte Regelun­gen, die der Siche­rung der Meinungs­vielfalt dienen,
auf Tele­shopping nicht anzu­wenden. Dies wird durch ihren fehlenden Beitrag zur öffent­lichen
Meinungs­bildung begründet. In der Ver­gangen­heit war das gerade der Grund, sie nicht als Rund­
funk einzu­ordnen. Aus Sicht der Landes­medien­anstalten mangelte es solchen durch Produkt­bezug
und Leistungs­austausch geprägten Angeboten an Meinungs­relevanz und sie wurden nicht als
Rundfunk ver­standen.804 Somit ist die regulatori­sche Behand­lung von Tele­shopping-Angeboten
nach der Ausnahmerege­lung des § 1 Abs. 3 RStV im Hinblick auf ihre niedrige Meinungs­bildungs­
relevanz konsequent.
801
802
803
804
Raimund Schütz, Rundfunk­begriff: Neutralität der Inhalte oder der Übertra­gung, MMR 2009, S. 228 (229),
Amtl. Begrün­dung zum 12. RÄndStV, S. 4.
Eva-Maria Michel, Senden als konstitutiver Bestanteil des Rundfunk­begriffs?, ZUM 2009, S. 453 (457).
DLM, Drittes Strukturpapier zur Unterschei­dung von Rundfunk und Mediendiensten, 2003, S. 14.
232
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Aufgrund der niedrigen Relevanz von Telemedien- und Tele­shopping-Angeboten für die Mei­
nungs­bildung werden diese Angebots­formen trotz ihrer nunmehr unter­schied­lichen recht­lichen
Einord­nung nach dem Rundfunkstaats­vertrag in diesem Kapitel gemeinsam behandelt.
2.1.6.2
Telemedien-Angebote
Über die klassi­schen Fernseh-Distributions­wege Kabel, Satellit und Terrestrik werden mittlerweile
eine Vielzahl von Telemedien ver­breitet. Die folgende Übersicht der derzeit an­gebotenen Tele­
medien ist nicht ab­schließend. Aufgrund der Zulassungs- und Anmeldefrei­heit werden Telemedien
und ihre Gesellschafter nicht systematisch von den Landes­medien­anstalten erfasst. Sofern nicht
der Anbieter selbst einen Antrag auf Bestäti­gung der rundfunkrecht­lichen Unbedenklich­keit stellt,
können die Landes­medien­anstalten anlass­bezogen prüfen, ob ein Angebot dem Rundfunk zuzu­
ordnen ist. Nicht auf­geführt sind via Internet ver­breitete Video‑on-Demand-Angebote (z. B. RTLnow,
maxdome) und Telemedien, die sich in ihrem Erscheinungs­bild (z. B. Teletext, Standbildkanäle)
vom herkömm­lichen Rundfunk unter­scheiden.
Angebot
Kategorie
Anbieter/Gesellschafter (Beteili­gung in Prozent)
1‑2‑3.‌tv
Tele­shopping 1‑2‑3.‌tv GmbH
< 20,34Wellington Partners Venture II Capital GmbH & Co. KG
< 17,16Technology DZ Venture Capital Fund I GmbH & Co. KG
< 14,44Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG¹⁾
< 11,363i Group Investments LP
< 9,47Iris Capital Fund II FCPR
< 8,983i GSR Private Equity 2004–06 LP
< 5,90Andreas Büchelhofer Holding GmbH
< 5,90Henning Schnepper
< 2,991‑2‑3.‌tv MitarbeiterbeteiligungsGbR
< 1,92Target Partners Fund I GmbH & Co. KG
< 1,26Target Partners Executive Fund I GmbH & Co. KG
< 0,27Cuneo AG
Satellit,
Kabel,
Internet
Blue Movie
Pay-per-View
Satellit,
Kabel
tmc Content Group AG
< 26,83Beate Uhse AG
< 52,50 Streubesitz
< 29,90Consipio Holding B. V.
< 66,7 Mika Management N. V.
< 33,3 Kackou Consultancy B. V.
<
9,80 Hypo Vereinsbank
<
7,40Rotermund Holding AG
< 100Reuben Rotermund
<
0,40Eigen­besitz
< 16,43Streubesitz
< 14,63Ninth Beteili­gung GmbH
<
50AURO GmbH
< 100Familie Orthmann
<
50Ulrich Rotermund Ver­waltungs GmbH
< 50Reuben Rotermund
< 50Philipp Rotermund
< 12,46Edouard A. Stöckli
Verbrei­tung
Ý
1) Laut Halbjahres­bericht H1 2009 der Sky Deutschland AG hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ihren Anteil in Höhe
von 14,44 % an der 1‑2‑3.‌t v GmbH mit Wirkung zum 28. 08. 2009 an die anderen Gesellschafter der 1‑2‑3.‌t v GmbH ver­kauft.
Tabelle III – 64: Telemedien-Angebote (Auswahl)
Quelle: Landes­medien­anstalten, Unternehmens­angaben
Stand: 11/2009
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
233
Ý
Angebot
Kategorie
Blue Movie
(Fortsetzung)
Anbieter/Gesellschafter (Beteili­gung in Prozent)
Verbrei­tung
< 7,18Meteor ALF
<
100AURO GmbH
< 100Familie Orthmann
< 4,88Sky Deutschland AG
< 4,63Bernhard Müller
< 4,60Ulrich Rotermund Ver­waltungs­gesell­schaft mbH
<
50 Reuben Rotermund
<
50Philipp Rotermund
< 4,46Orthmann Trading AG
<
100Rotermund AG
< 100Hegara Stiftung
< 3,90BR Holding GmbH
<
100Reuben Rotermund
Satellit,
Kabel, IPTV,
Internet
Channel21
Teleshopping Channel21 GmbH
< 100Channel21 Holding GmbH
<
100RH Retail Holding GmbH
< 75,1INKAP Beteiligungs GmbH
< 100Dr. Harald Fett
< 24,9European Direct Sales Group S. A. S.
< 100AURELIUS Industries AG
< 100AURELIUS AG
Channel21
express
Teleshopping Channel21 GmbH
Satellit
Zu den Gesellschaftern der Channel21 GmbH siehe unter Channel21.
Deutsches
Wetter
­Fernsehen
Wetter
DHD24.‌tv
Satellit,
Tele­shopping der heiße draht Ver­lags­gesell­schaft mbH & Co. KG
Internet
< 24,9Ver­lags­gesell­schaft Madsack GmbH & Co. KG
(Klein­
< 23,083 Deutsche Druck- und Ver­lags­gesell­schaft mbH
anzeigen)
< 20,896 Sylvia Madsack
< 11,606 Ursula Maisel für Familien­gesell­schaft Koller
< 7,255 Gebrüder Gersten­berg GmbH & Co. KG
< 0,214 Dr. Erich Madsack GmbH (Komplementärin)
< 36,94626 weitere Kommanditisten
Douglas TV
Kosmetik
Glück TV
Teleshopping GlückShop GmbH
Satellit,
Internet
HSE24
Teleshopping Home Shopping Europe GmbH
< 100Axa Private Equity
Satellit,
Kabel, IPTV,
Internet,
DVB‑T
Kabel,
Wetter Fernsehen – Meteos GmbH
Internet
< 100Meteos TV Holding GmbH
<
100wetter.‌com AG
< 73SevenOne Intermedia GmbH
< 100ProSieben Digital Media GmbH
< 100ProSiebenSat.1
Media AG
Parfümerie Douglas GmbH
< 100Douglas Holding AG
< 25,84Dr. August Oetker Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH
< 12,17 Dr. Jörn Kreke/‌Dr. Henning Kreke
< 10,80 Bank Sarasin Cie & AG
<
5,36 Sparinvest Holding A/S
< 45,83Streubesitz
Satellit,
Internet
Ý
1) Laut Halbjahres­bericht H1 2009 der Sky Deutschland AG hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ihren Anteil in Höhe
von 14,44 % an der 1‑2‑3.‌t v GmbH mit Wirkung zum 28. 08. 2009 an die anderen Gesellschafter der 1‑2‑3.‌t v GmbH ver­kauft.
Tabelle III – 64: Telemedien-Angebote (Auswahl)
Quelle: Landes­medien­anstalten, Unternehmens­angaben
Stand: 11/2009
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
234
Ý
Angebot
Kategorie
Anbieter/Gesellschafter (Beteili­gung in Prozent)
Verbrei­tung
HSE24 EXTRA
Teleshopping Home Shopping Europe GmbH
Zu den Gesellschaftern der Home Shopping Europe GmbH siehe
unter HSE24.
Satellit,
Kabel,
Internet
Jamba TV
Teleshopping Fox Mobile Distribution GmbH
(Klingel-töne) < 100News Corp. (über Zwischen­gesell­schaften)
<
38,4 Murdoch Family Trust
<
7,0 Prinz Alwaleed
<
1,3 K. Rupert Murdoch
<
53,3 Streubesitz
Satellit,
Internet
JML Direct Shop Teleshopping JML GmbH
Satellit
Juwelo TV
Teleshopping Juwelo TV Deutschland GmbH
Satellit,
Kabel,
Internet
meinTVshop
Teleshopping SpiritON GmbH
< 100SpiritON MEDIA Holding SE
<
100ALV AG
< 34 Frank Breuer
< 33 Helene Wolf
< 33 Marie Christine Lafosse-Falkenhahn
Satellit,
Internet
MonA TV
Shopping,
­Auktionen,
Dating
QVC
Tele­shopping QVC Deutschland Inc. & Co. KG
< 99QVC International Management LLC & Co. KG (s. u.)
< 1QVC Deutschland GP, Inc.
< 100QVC International Management LLC & Co. KG
< 90QVC Germany I LLC
< 100 QVC International LLC (s. u.)
< 10QVC Germany II LLC
< 100QVC International LLC
< 100QVC, Inc.
< 100Liberty Media Cor­
poration (über Zwischengesellschaft)
< 34,4John Malone
Kabel,
Satellit, IPTV,
Internet,
DVB‑T
redXclub
Pay-per-View
Kabel
sonnen­klar.
TV
Teleshopping Euvia Travel GmbH
(Reisen)
< 100FTI Frosch Touristik GmbH
SpiritON.TV
Teleshopping SpiritON GmbH
Satellit,
Zu den Gesellschaftern der SpiritON GmbH siehe unter meinTVshop. Internet
TV-Shop
Teleshopping Guthy-Renker International GmbH
< 100Guthy-Renker Europe AB
<
100Guthy-Renker Corporation
Satellit,
Kabel
YAVIDO
Musik
Kabel,
Satellit, IPTV,
Internet
Betreiber­gesell­schaft Regio­Online mbH
<
60Diethelm Heinen
<
40Mathias Fischer
tmc Content Group AG
Zu den Gesellschaftern der tmc Content Group AG siehe unter
Blue Movie.
EURO I Fernsehproduktions- und Betriebs AG
Mehrheits­gesellschafter der Euro I AG ist die VARIFLEX GmbH.
DVB‑T
Satellit,
Kabel,
Internet
1) Laut Halbjahres­bericht H1 2009 der Sky Deutschland AG hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ihren Anteil in Höhe
von 14,44 % an der 1‑2‑3.‌t v GmbH mit Wirkung zum 28. 08. 2009 an die anderen Gesellschafter der 1‑2‑3.‌t v GmbH ver­kauft.
Tabelle III – 64: Telemedien-Angebote (Auswahl)
Quelle: Landes­medien­anstalten, Unternehmens­angaben
Stand: 11/2009
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
2.1.6.3
235
Ver­flech­tungen von Fernseh­veranstaltern und ­
Anbietern von Telemedien
Nach wie vor bestehen Ver­flech­tungen zwischen bundes­weiten privaten Fernseh­veranstaltern und
Anbietern von Telemedien. Jedoch kam es in den ver­gangenen Jahren zu umfassenden Ver­ände­
rungen. So trennte sich beispiels­weise die RTL Group im August 2008 von ihrem Tele­shoppingKanal RTL Shop. Der seit 2001 ver­anstaltete Tele­shoppingkanal sollte dem Medien­konzern eigent­
lich weitere Erlös­quellen er­schließen. Jedoch schrieb das Tele­shopping-Programm seit seinem Start
Ver­luste. Nach der Übernahme des RTL Shop durch die AURELIUS AG wurde das Tele­shoppingAngebot einer umfang­reichen Umstrukturie­rung unter­zogen und wird seit dem 01. 03. 2009 unter
dem Namen Channel21 von der Channel21 GmbH betrieben. Channel21 ist über Satellit, Kabel,
IPTV und im Internet als Live-Stream zu empfangen. Im Oktober 2009 startete die Channel21 GmbH
mit Channel21 express einen weiteren Tele­shopping-Kanal.
Ferner stellte die RTL Group den Telemediendienst Traumpartner TV, an dem sie über ihre
Tochterfirma RTL interactive GmbH sämt­liche Anteile hielt, zum 31. 10. 2007 ein, da die Entwick­
lung des Angebots nicht den Erwar­tungen ent­sprach.805 Traumpartner TV, ein SMS-Chat-Angebot
zu den Themen Beziehungen, Dating und Partnersuche, wurde seit dem 01. 12. 2004 täglich von
06:00 Uhr bis 22:00 Uhr über Satellit und parallel im Internet unter www.traumpartner.‌tv ver­
breitet.
Neben den Beteili­gungen an RTL Shop und Traumpartner TV bestand über die 19,87 %ige
Beteili­gung an der K1010 Entertainment GmbH eine weitere Ver­flech­tung der RTL Group mit einem
Tele­shopping-Anbieter. Die K1010 Entertainment GmbH hielt sämt­liche Anteile an der Bietbox
GmbH, die den gleichnamigen Einkaufs­kanal an­geboten hat. Bietbox ging jedoch am 01. 10. 2006
vollständig in das Tele­shopping-Programm Gems TV über und die Gesellschafterin K1010 Enter­
tainment GmbH firmierte in Gems TV Deutschland GmbH um. Mit dem Ausscheiden der Gems
TV Deutschland GmbH wurde der Telemediendienst Gems TV im Juni 2008 in Juwelo TV um­
benannt und wird seither von der Juwelo TV Deutschland GmbH betrieben.
Die Gems TV Deutschland GmbH hält weiter­hin die Lizenz für das bundes­weite Fernseh­pro­
gramm K1010, das der RTL-Gruppe zuzu­rechnen ist.806 K1010 war seit dem 01. 04. 2004 über Satellit
und Kabel zu empfangen. Der Sendebetrieb wurde jedoch zum 30. 11. 2007 ein­gestellt.
Nachdem sich die RTL Group von ihren Beteili­gungen an den Tele­shopping-Sendern RTL Shop
und Bietbox getrennt und den Telemediendienst Traumpartner TV ein­gestellt hat, ist mit der
ProSiebenSat.1 Media AG nur noch eine der beiden großen Ver­anstaltergruppen im bundes­weiten
privaten Free‑TV an einem Telemediendienst beteiligt. Die ProSiebenSat1. Media AG hält über ihre
100 %ige Tochter­gesell­schaft SevenOne Intermedia GmbH 73 % der Anteile an der wetter.‌com AG,
deren Tochter­gesell­schaft Wetter Fernsehen – Meteos GmbH den Telemediendienst Deutsches
Wetter Fernsehen betreibt. Das 24‑stündige Programm zum Thema Wetter wird seit 2004 ver­
breitet und ist über Kabel sowie im Internet als Live-Stream zu empfangen.
Im Juni 2007 hatte die Arcandor AG (vormals Karstadt Quelle AG) mit HSE24 den zweit­größten
Tele­shopping-Sender Deutschlands von der Inter­Active Corp. über­nommen und seither als eigen­
ständiges Geschäft in der Primondo-Gruppe, der Ver­sandhandels­gruppe der Arcandor AG, geführt. Somit bestehen keine Ver­flech­tungen zu Fernseh­veranstaltern mehr. Der 1995 gegründete Tele­
shopping-Kanal HSE24 ist über Satellit, Kabel, DVB‑T, IPTV und Internet zu empfangen und wird
von der Home Shopping Europe GmbH ver­anstaltet, die seit dem 23. 02. 2009 unter dem Namen
HSE24 EXTRA ein weiteres Tele­shopping-Angebot betreibt. Im Zuge der Insolvenz der Arcandor AG
805
806
Funk­korrespondenz Nr. 41/2007, S. 18.
Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 03. 2005 i. S. K1010 Entertainment GmbH, Az.: KEK 262; zuletzt Beschluss der KEK vom
08. 12. 2009 i. S. Super RTL, Az.: KEK 591/592.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
236
Telemedienanbieter
Deutsches Wetter
Fernsehen
Beteiligung an
Fernsehveranstaltern
Wetter Fernsehen – Meteos GmbH
Z:
Zwischengesellschaften
ausgeklammert
100 (Z)
*
wetter.com AG
Programm ist bislang
nicht auf Sendung
73 (Z)
ProSiebenSat.1 Media AG
100
ProSiebenSat.1
Facts*
100
100 (Z)
kabel eins
ProSiebenSat.1
Family*
ProSiebenSat.1
Favorites*
ProSiebenSat.1
Fiction*
N24
ProSieben
Sat.1
9Live
kabel eins
classics
Lifestyle*
Movie
Channel*
Sat.1 Comedy
ProSiebenSat.1
Fun*
Abbil­dung III – 37: Ver­flech­tungen der Wetter Fernsehen – Meteos GmbH
Stand: 11/2009
hat die französi­sche Kapital­beteiligungs­gesell­schaft Axa Private Equity 100 % der Anteile an der
Home Shopping Europe GmbH er­worben.807
Markt­führer im Bereich des Tele­shoppings ist die QVC Deutschland Inc. & Co. KG, die den
Telemediendienst QVC betreibt. Sämtliche Anteile an der Mutter­gesell­schaft von QVC, der QVC
Inc., hält die Liberty Media Corpora­tion über Zwischen­gesell­schaften, an der John Malone mit
34,4 % der Stimm­rechte beteiligt ist. John Malone hält ferner 38,8 % der Stimm­rechte an der Liberty
Global, Inc. und 32,0 % der Stimm­rechte an der Discovery Communications, Inc., welche an zahl­
reichen Ver­anstaltern von bundes­weitem privatem Fernsehen beteiligt sind.
Der von K. Rupert Murdoch geführte Medien­konzern News Corp. hält über Zwischen­gesell­
schaften 100 % der Anteile an der Fox Mobile Distribu­tion GmbH, welche in Deutschland den
Telemediendienst Jamba! TV betreibt. Jamba! TV bietet seit 2005 Klingeltöne und Handyvideos
an und wird digital über Satellit und im Internet als Live-Stream ver­breitet. Neben der Beteili­gung
an der Fox Mobile Distribu­tion GmbH ist News Corp. über Zwischen­gesell­schaften an der Fox
International Channels Germany GmbH, der Ver­anstalterin des Fernsehsparten­programms Fox
807
Funk­korrespondenz Nr. 47/2009, S. 25.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
Liberty Media
Corporation
237
John Malone
Discovery Communications, Inc.
34,4
32,0
(Z)
38,8
100 (Z)
Animal Planet
QVC, Inc.
Liberty Global, Inc.
100 (Z)
Discovery Channel
(Z)
QVC
Extreme Sports
Channel
QVC Deutschland Inc. &
Co. KG
Discovery
Geschichte
Discovery HD
Telemedienanbieter
Beteiligung an Fernsehveranstaltern
DMAX
Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert
Abbil­dung III – 38: Ver­flech­tungen der QVC Deutschland Inc. & Co KG
Stand: 11/2009
Jamba! TV
Fox Mobile Distribution
GmbH
News Corp.
Fox Channel
100 (Z)
100 (Z)
39,96 (Z)
Blue Movie
tmc Content Group AG
100
Sky Deutschland AG
4,88
HD Vitrine
100
100
Sky Fußball Bundesliga
Sky Info
Big Brother
Sky Action
Sky Sport HD
Sky Cinema
Hits
Sky Comedy
Sky Sport Info
Sky Cinema 1/
Sky Cinema HD
Sky Emotion
Sky Sport 1
Sky Cinema +1
Sky Krimi
Sky Sport 2
Sky Cinema +24
Sky Nostalgie
Telemedienanbieter
Beteiligung an Fernsehveranstaltern
Z:
-------------------------redXclub
tmc Content Group AG
100
beate-uhse.tv
LUST PUR
Zwischengesellschaften ausgeklammert
Abbil­dung III – 39: Ver­flech­tungen der Fox Mobile Distribu­tion GmbH & der tmc Content Group AG
Stand: 11/2009
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
238
Verlagsgesellschaft
Madsack GmbH & Co. KG
Timm
15
1-2-3.tv
1-2-3.tv GmbH
DHD24.tv
24,9
der heiße draht Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG
Kosmica TV
Wellington Partners
20,34 (Z)
61,14 (Z)
61,14 (Z)
Astro TV
Telemedienanbieter
Beteiligung an Fernsehveranstaltern
Z:
Zwischengesellschaften ausgeklammert
Abbil­dung III – 40: Ver­flech­tungen der der heiße draht Ver­lags­gesell­schaft mbH & Co. KG und der 1‑2‑3.‌tv
GmbH
Stand: 11/2009
Channel, beteiligt und hält 39,96 % der Anteile an der Sky Deutschland AG. Bei der Sky Deutsch­
land AG handelt es sich um die Mutter­gesell­schaft der Sky Fernsehen GmbH & Co. KG, welche in
Deutschland 16 digitale Pay‑TV-Programme und einen frei empfang­baren Promo­tion-Kanal ver­
anstaltet.
Über die 4,88 %ige Beteili­gung an der tmc Content Group AG besteht eine Ver­flech­tung der
Sky Deutschland AG mit einem Telemedien-Anbieter. Die tmc Content Group AG betreibt mit
Blue Movie und red­Xclub zwei Pay-per-View-Dienste mit dem Schwerpunkt Erotik. Ferner hält sie
100 % der Anteile an der tmc Content Group GmbH, der Ver­anstalterin der Fernsehsparten­pro­
gramme beate-uhse.‌tv und LUST PUR.
Die Ver­lags­gesell­schaft Madsack GmbH & Co. KG (Madsack) hält 24,9 % der Anteile an der der
heiße draht Ver­lags­gesell­schaft mbH & Co. KG, die den Telemediendienst DHD24.‌tv betreibt. Bei
DHD24.‌tv werden seit 2006 täglich Kleinanzeigen, Grüße und Internetvideos gesendet, die über
das Internetportal www.dhd24.‌com online ein­gestellt werden können. DHD24.‌tv wird digital über
Satellit und als Live-Stream im Internet ver­breitet. Madsack ist ferner an der Ver­anstalterin des
Fernsehvoll­programms Timm beteiligt.
Ebenso wie Madsack ist die Beteiligungs­gesell­schaft Wellington Partners sowohl an einem
Fern­seh­veranstalter als auch an einem Telemediendienst beteiligt. Wellington Partners hält über
Zwischen­gesell­schaften 20,34 % der Anteile an der 1‑2‑3.‌tv GmbH, die den Tele­shopping-Kanal
1‑2‑3.‌tv betreibt. Anders als die „klassi­schen“ Tele­shopping-Sender QVC, HSE24 und Channel21
ist 1‑2‑3.‌tv wie Juwelo TV als Auktions­kanal konzipiert. Die Beteiligungs­gesell­schaft ist eben­falls
über Zwischen­gesell­schaften mit 61,14 % der Anteile an der Questico AG, der Ver­anstalterin der
Fernsehprogramme Astro TV und Kosmica, beteiligt.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
239
Sender
Programm­fenster
techni­sche Reichweite
Nettoumsatz in Mio. Euro
2006
2007
2008
1‑2‑3.‌tv
Channel21
HSE24
QVC
sonnen­klar.TV
–
–
–
Hamburg 1
9Live, augsburg.‌tv, Das Vierte,
Potsdam TV
24,8 Mio. HH (Satellit, Kabel)
35 Mio. HH (Satellit, Kabel)
36,1 Mio. HH (Satellit, Kabel)
38 Mio. HH (Satellit, Kabel)
30,9 Mio. HH (Satellit, Kabel)
   67,0
   98,0
  286,0
  674,0
122¹⁾
   77,6
   83,0
  320,0
  634,0
161²⁾
   87,6
   92,0
  352,0
  654,0
164³⁾
1.247,0
1.275,6
1.349,6
S
1) Der Nettoumsatz bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2005/2006. 2) Der Nettoumsatz bezieht sich auf das Geschäftsjahr
2006/2007. 3) Der Nettoumsatz bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2007/2008.
Tabelle III – 65: Umsätze aus­gewählter Tele­shopping-Anbieter
Quelle: Unternehmensangaben
Wie die Abbil­dung III – 37 bis III – 40 zeigen, sind einige Tele­shopping-Kanäle mit bundes­weiten
privaten Fernseh­veranstaltern ver­flochten. Tele­shopping bietet den Fernseh­veran­staltern durch
Umsatz­beteili­gungen und Provisionen eine alternative Erlös­quelle zu Werbe­einnah­men. Seit dem
Start der ersten Tele­shopping-Angebote in Deutschland vor 14 Jahren hat sich Tele­shopping zu
einem massentaug­lichen Ver­triebs­kanal ent­wickelt.808 Seit Mitte der 1990er Jahre ver­zeichnet der
Tele­shoppingmarkt ein rapides Wachstum. Nachdem im Jahr 2005 erstmals ein Nettoumsatz von
einer Milliarde Euro er­reicht wurde, hat der Tele­shoppingmarkt nunmehr seine Reifephase, die durch
ein moderates Wachstum geprägt ist, er­reicht.809 Die Tele­shopping-Sender 1‑2‑3.‌tv, Channel21,
HSE24, QVC und sonnen­klar.TV er­zielten 2008 insgesamt einen Nettoumsatz von über 1,3 Mrd. Euro
(siehe Tabelle III – 65). Das Markt­forschungs­unternehmen Goldmedia geht in seiner Studie „TV
Shopping in Western Europe“ von einem weiteren Markt­wachstum sowie der Etablie­rung neuer
Anbieter aus und prognostiziert unter der Vorausset­zung einer stabilen konjunkturellen Entwick­
lung ein Umsatz­volumen von 1,6 Mrd. Euro für das Jahr 2012.810
In den ver­gangenen Jahren wurden die Tele­shopping-Kanäle zu so genannten Multichannels
aus­gebaut. Über die Online-Platt­formen der Tele­shopping-Anbieter können neben den LiveStreams der Sendun­gen zusätz­liche Produkt­videos (Video-Podcasts) ab­gerufen werden, in denen
die Produkte detailliert erklärt werden. Die Online-Platt­formen bieten des Weiteren den Vorteil,
dass, im Gegensatz zu den Sendun­gen im Fernsehen, wo nur einzelne Produkte vor­gestellt werden,
hier auch er­gänzende Artikel präsentiert werden können.811
2.1.6.4
Fazit
Aufgrund der Abgrenzungs­problematik der Begriffe „Teledienst“ und „Mediendienst“ wurde mit
dem Inkraft­treten des Telemedien­gesetzes (TMG) der neue Begriff der Telemedien ein­geführt, der
seither die beiden Begriffe ver­einigt. Unter Telemedien sind laut § 1 Abs. 1 Satz 1 TMG „alle elek­
troni­schen Informations- und Kommunikations­dienste, soweit sie nicht Telekommunikations­dienste
nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikations­gesetzes sind, die ganz in der Übertra­gung von Signalen
über Telekommunikations­netze bestehen oder telekommunikations­gestützte Dienste nach § 3
Nr. 25 des Telekommunikations­gesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind“, zu ver­stehen.
808
809
810
811
Pressemitei­lung der Goldmedia GmbH, Tele­shopping in Deutschland, Auf Augenhöhe mit Fernsehwer­bung und Pay‑TV,
23. 09. 2008.
Infosat Nr. 252, 2009, S. 26.
Pressemitei­lung der Goldmedia GmbH (siehe Fn. 808).
Werben und Ver­kaufen vom 06. 08. 2009.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
240
Im Hinblick auf ihre generell geringere Meinungs­bildungs­relevanz im Ver­gleich zum Rundfunk
sind Telemedien medien­konzentrations­recht­lich als eher un­bedeutend einzu­stufen; im Einzelfall
kann sich jedoch ergeben, dass der potenzielle Meinungs­einfluss eines solchen Angebots nur
graduell hinter demjenigen eines bundes­weiten Fernsehprogramms zurück­bleibt.
Über die klassi­schen Fernseh-Distributions­wege Kabel, Satellit und Terrestrik werden mittler­
weile eine Vielzahl von Telemedien ver­breitet. Die systemati­sche Erfas­sung der Angebote und
ihrer Gesellschafter wird jedoch dadurch er­schwert, dass Telemedien zulassungs- und anmeldefrei
sind.
Beteili­gungen von Ver­anstaltern von bundes­weitem privatem Fernsehen im Bereich der Tele­
medien sind derzeit über­schau­bar. Nachdem sich die RTL Group von ihren Beteili­gungen an Tele­
medien getrennt bzw. das Angebot ein­gestellt hat, ist mit der ProSiebenSat.1 Media AG nur noch
eine der beiden großen Ver­anstaltergruppen im bundes­weiten privaten Free‑TV an Telemedien
beteiligt.
2.2
Vor- und nach­gelagerte Märkte
2.2.1
Programm­rechte
Die Wertschöpfungs­kette im Fernsehbereich lässt sich in drei Stufen gliedern: Inhalts­erstel­lung,
Programm­veranstal­tung und Distribu­tion. Der Bereich der Inhalts­erstel­lung umfasst die TV‑Pro­
duk­tion. Hierunter fällt der Bereich der Konzep­tion und der Herstel­lung von audiovisuellen Inhalten
sowie der nationale und internationale Handel mit Rechten an bereits gefertigten Inhalten (Rechte­
handel). Das Gebot der Vielfalts­siche­rung er­fordert es auch, die ver­tikale Ver­flech­tung zwischen
den Markt­teilnehmern auf den einzelnen Ver­wertungs­stufen einzu­beziehen.812 Die Integra­tion von
Rundfunk­veranstaltern mit Produktions­firmen, Berechtigten an Sendeformaten oder Inhabern von
Film- und Sport­übertragungs­rechten kann eine Bedrohung der Meinungs­vielfalt darstellen. Zugang
zu Sendeformaten oder ‑inhalten ist für Rundfunk­veranstalter auf­grund der Relevanz des Pro­
gramm­inhaltes für den Erfolg des aus­gestrahlten Rundfunk­programms von markt­entscheidender
Bedeu­tung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die öffent­liche Meinungs­bildung nicht nur
auf „Nachrichten­sendun­gen, politi­sche Kommentare, Sendereihen über politi­sche Probleme der
Gegenwart, Ver­gangen­heit oder Zukunft“ beschränkt, sondern „jedes Rundfunk­programm durch
die Auswahl und Gestal­tung der Sendun­gen eine gewisse Tendenz haben (wird)“.813 Dazu zählen
auch Filme, Fernsehspiele, musikali­sche Darbie­tungen und Unterhaltungs­sendun­gen.814 Demnach
haben neben Nachrichten- und Informations­sendun­gen auch Unterhaltungs­programme, Sportund Kinderprogramme meinungs­bildenden Charakter.
Durch neue Ver­breitungs­techniken und durch die insbesondere infolge der Digitalisie­rung weg­
­fallende Limitie­rung von Sendefrequenzen und deshalb steigende Anzahl von Fernsehsendern ist
die Bedeu­tung der Inhalts­erstel­lung („Content-Angebot“) weiter gewachsen. Der Fernseh-Produk­
tions­markt ist auf­grund zahl­reicher Besonder­heiten, die in der Natur des Produktes Fernsehsen­
dung liegen, komplexer als übliche Markt­strukturen. Zum einen ist die Nachfrage der Konsumen­
ten bei kreativen Produkten schwer prognostizier­bar, da sich die Vorlieben einer so heterogenen
Konsumenten­gruppe wie dem Fernsehpublikum kaum voraus­sagen lassen. Dieses hohe Ver­mark­
tungs­risiko ver­suchen die TV‑Sender durch ein breites Repertoire an Angeboten zu kompensie­
812
813
814
BVerfGE 95, S. 163 (173).
BVerfGE 12, S. 205 (260).
BVerfGE 73, S. 118 (152).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
241
ren.815 Zum anderen ist die TV‑Produk­tion zeit­lich in wesent­lich geringerem Maße flexibel als andere
Produktions­kategorien: Die Übertra­gung eines Fußballspiels oder die Produk­tion einer Live-Show
hat nur eine äußerst knappe Zeitspanne der möglichen Verwer­tung. Das Maß an Unsicher­heit
und die starke Zeit­sensibilität der Produk­tionen bedingen schließ­lich eine strukturelle Überpro­
duk­tion von neuen Sendun­gen, um die Gefahr eines Misserfolges abzu­mildern.816
2.2.1.1
Rechte an fiktionalen Programmen
Unter den Begriff der fiktionalen Unterhal­tung fallen sowohl für die Kino­ausstrah­lung produzierte
und in Fernsehprogrammen nach­verwertete Kinofilme (Spielfilme) als auch Fernsehproduk­tionen,
die aus­schließ­lich und speziell für die Verwen­dung in Fernsehprogrammen produziert werden
(Fernsehfilme, TV‑Movies, Serien). Eine weitere Segmentie­rung kann z. B. nach ver­schiedenen Pro­
gramm­genres (Action, Krimi, Science Fiction etc.), er­warteter Zuschauer­attraktivität (Premium-Filme)
oder nach den Stufen der Ver­wertungs­kette (Erst­ausstrah­lung, Wiederho­lung) oder dem Modus
der Ver­brei­tung (Free‑TV, Pay‑TV) er­folgen.
2.2.1.1.1
Bedeu­tung fiktionaler Programme für die Fernseh­veranstal­tung
Eine Gegen­überstel­lung von Sparten­angebot und Sparten­nutzung zeigt, dass Programme der
Sparten Unterhal­tung und Fiction stark genutzt werden (siehe Tabelle III – 66). Im Ver­gleich zum
Jahr 2001 ist das Gesamtangebot in den Bereichen Fiction und Unterhal­tung jedoch zurück­gegan­
gen. Der Bereich Informa­tion ist der einzige Bereich, der im Gesamtangebot zu­genommen hat
(46 % im Jahr 2007 gegen­über 40 % im Jahr 2001). Auch in der Gesamtnut­zung steht der Bereich
Informa­tion an erster Stelle (35 %).817 Der Anteil fiktionaler Programme am Gesamtangebot beträgt
24 %, fiktionale Angebote werden aber mit einem Anteil von 33 % an der Gesamtnut­zung über­
proportional genutzt. Ebenso ver­hält es sich im Bereich Unterhal­tung, in dem das Gesamtangebot
bei 9 %, die Gesamtnut­zung aber bei 15 % liegt.
Betrachtet man den Anteil von Fiction-Programmen am Gesamtprogramm der zuschauer­
stärksten privaten Vollprogramme sowie der öffent­lich-recht­lichen Anstalten, zeigt sich, dass der
Anteil von Fiction am Gesamtprogramm bei den meisten privaten Ver­anstaltern seit 1997 bis zum
Sparte
Informa­tion
Sport
Unterhal­tung
Fiction
Werbung
Sonstiges
2001
Angebot
2007
2008
2001
Nutzung
2007
2008
2007
Index¹⁾
2008
40
8
11
27
9
5
46
7
9
24
9
4
46
7
8
25
9
4
29
7
14
38
9
3
35
6
15
33
8
3
35
8
14
32
8
3
77
83
166
135
85
74
77
102
168
127
86
76
Mo. bis So., 03.00 Uhr bis 03.00 Uhr, BRD gesamt, Zuschauer ab drei Jahren; Basis 2001: 20 Programme: Das Erste/ARD, ZDF, acht
Dritte Programme, 3sat, RTL, Sat.1, ProSieben, kabel eins, RTL II, VOX, Super RTL, DSF, Eurosport; Basis ab 2007: 20 Programme: Das
Erste/ARD, ZDF, sieben Dritte Programme, 3sat, RTL, Sat.1, ProSieben, kabel eins, RTL II, VOX, Super RTL, DSF, Eurosport, N24.
1) Nutzung zu Angebot, Angebot = 100
Tabelle III – 66: Sparten­angebot und Sparten­nutzung im Fernsehen 2001 und 2007, 2008 (in Pro­zent)
Quelle: Maria Gerhards/ Walter Klingler, Sparten- und Formattrends im deutschen Fernsehen, Media Perspektiven 2009,
S. 662 (664), dort zitierte Quelle: AGF/GfK, pc#tv, Fernsehpanel (D+EU)
815
816
817
Christian Zabel, Wettbewerb im deutschen TV‑Produktions­sektor, 2009, S. 41.
Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 104.
Der Zuwachs im Bereich Informa­tion ist vorerst der ver­mehrten Ausstrah­lung so genannter Infotainment-Formate
geschuldet, vgl. Kapitel III 2.2.1.4.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
242
Sender
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
RTL
Sat.1
ProSieben
ARD/Das Erste
ZDF
33,7
40,6
50,5
25,7
30,0
33,1
39,8
50,4
27,2
26,6
29,1
37,8
50,0
27,7
27,7
27,6
35,6
43,5
27,3
27,2
30,5
30,5
47,7
27,3
23,1
32,2
28,6
47,2
28,3
27,5
31,0
25,1
43,5
26,7
25,7
27,0
24,6
32,6
28,5
26,7
24,7
23,1
27,0
28,7
26,7
23,8
24,1
28,7
32,2
30,5
24,8
27,3
32,1
34,7
28,6
24,4
26,0
29,1
36,1
28,0
25,0
30,7
37,5
35,4
26,9
Tabelle III – 67: Anteil von fiktionalem Programm am Gesamtprogramm (in Prozent)
Quelle: Media Perspektiven Basisdaten 2005; Udo-Michael Krüger/ Thomas Zapf-Schramm, Sparten, Sendungsformen
und Inhalte im deutschen Fernsehangebot, Media Perspektiven 2006, S. 201; dieselben, Politikthematisierung und Alltags­
­kultivierung im Infoangebot, Media Perspektiven 2009, S. 201
Sender
RTL
RTL II
VOX
Sat.1
ProSieben
kabel eins
ARD
ZDF
2004
Spielfilme
2005 2006
2007
2004
1,2
16,2
12,3
5,3
16,6
20,3
14,1
6,4
2,2
11,9
12,4
2,0
13,5
14,3
13,4
6,4
3,6
12,1
12,0
2,9
17,5
13,1
13,0
7,1
1,7
5,0
2,2
3,3
2,2
1,7
6,8
6,1
2,9
10,4
13,3
2,8
13,9
14,8
12,8
9,5
Fernsehfilme
2005 2006
0,8
4,5
2,6
4,5
3,6
1,8
7,8
7,1
    –
1,7
1,2
2,3
4,8
2,0
10,4
5,6
2007
2004
1,6
2,2
   –
1,8
1,4
1,7
10,0
5,5
23,0
24,1
31,2
21,6
15,1
38,5
15,8
18,9
Fernsehserien
2005 2006
13,3
4,7
25,0
18,8
15,0
20,4
12,1
13,7
16,0
2,0
19,6
13,8
7,9
17,8
11,4
8,6
2007
23,2
10,3
23,2
17,9
8,7
1,7
7,7
11,7
Tabelle III – 68: Formate der fiktionalen Fernseh­unterhal­tung (in Prozent)
Quelle: ALM Programmbericht 2005, 2006, 2007 und 2008, Stichproben: zwei Kalenderwochen pro Jahr, 03:00 Uhr bis
03:00 Uhr
Jahr 2007 kontinuier­lich gesunken ist. Im Jahr 2008 zeichnet sich bei RTL, Sat.1 und ProSieben
jedoch ein Anstieg des Fiction-Anteils gegen­über dem Vorjahr ab. Insbesondere ProSieben hat
den Fiction-Anteil von 29,1 % auf 37,5 % gesteigert. Bei den öffent­lich-recht­lichen Programmen ist
der Trend gegen­läufig gewesen; für das Jahr 2008 zeichnet sich ein geringer Rück­gang ab (vgl. Tabelle III – 67).
Innerhalb des Bereichs fiktionaler Fernseh­unterhal­tung dominieren bei den privaten Ver­anstal­
tern Serien, gefolgt von Spielfilmen. Fernsehfilme machen ledig­lich einen geringeren Anteil am
Gesamtprogramm aus. Bei den öffent­lich-recht­lichen Anstalten gibt es insgesamt den größten
Anteil an Fernsehfilmen innerhalb der gesendeten fiktionalen Unterhal­tung.
Unter den frei empfang­baren privaten Sendern haben sich mit Tele 5 und Das Vierte zwei
Sender als reine Spielfilmsender positioniert und er­zielen Zuschauer­anteile zwischen 0,5 und 0,7 %. Tele 5 kann auf die Programm­rechte der Tele München Gruppe zurück­greifen. Bis Juni 2008 wurde
Das Vierte noch von der NBC Universal International GmbH ver­anstaltet, die über Zwischen­gesell­
schaften mehr­heit­lich von der NBC Universal, Inc. gehalten wurde und damit auch exklusiven
Zugang zu der Rechtebibliothek ihrer amerikani­schen Mutter­gesell­schaft hatte. Die Ver­anstalterin
wurde nun jedoch von der Mini Movie International Channel S. a. r. l. er­worben.818
Der exklusive Zugang zu attraktiven Programm­rechten ist insbesondere für die Ver­anstal­tung
von digitalem Pay‑TV eine ent­scheidende Vorausset­zung, um im Wettbewerb mit anderen An­
bietern, vor allem mit frei empfang­baren TV‑Programmen, bestehen zu können. Auf der Platt­form
818
Beschluss der KEK vom 19. 08. 2008 i. S. NBC Universal, Az.: KEK 506.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
243
von Sky Deutschland widmen sich 29 Programme dem Bereich Fiction und Unterhal­tung.819 Die
Preise für Pay‑TV-Rechte an Filmproduk­tionen großer Hollywoodstudios, insbesondere beim Ab­
schluss von Output-Deals, werden üblicher­weise in Relation zur Abonnentenzahl fest­gelegt.820 Sie
beinhalten häufig die Garantie einer Mindest­zahl von Abonnenten. Beim Ver­kauf an etablierte
Pay‑TV-Anbieter mit einer großen Abonnenten­basis können die Studios daher in der Regel höhere
Preise er­zielen als beim Ver­kauf an einen Newcomer. Hierdurch kann der Markteintritt für poten­
zielle Wettbewerber er­schwert werden.821
2.2.1.1.2 Produktions­formen
Fernsehsen­dungen können von den Programm­veranstaltern ganz oder in Teilen selbst (Eigenoder Koproduk­tionen) hergestellt oder über den Markt (Auftrags- oder Kaufproduk­tionen) be­
zogen werden. Dabei bestehen mehrere ab­gestufte Formen vom so genannten Make or Buy:
Zum Beispiel durch die Auslage­rung von ehemals internen Prozessen oder durch die Eingliede­rung
einer Marktproduk­tion in das Unternehmen.
Eigen­produk­tion
Als Eigen­produk­tion gelten die Sendun­gen/Programm­teile, die unter­nehmens­intern im Sender
hergestellt werden. Im fiktionalen Bereich hat die Inhouse-Produk­tion an Bedeu­tung ver­loren. Abgesehen von der Produk­tion von Nachrichten (insbesondere bei den öffent­lich-recht­lichen
Sen­dern) sind meist nur aktuelle Informations­sendun­gen Eigen­produk­tionen.822
Auftrags­produk­tion
Als Auftrags­produk­tion gilt, wenn ein Fernsehsender einen recht­lich und wirtschaft­lich unab­hän­
gigen Produzenten mit der Herstel­lung einer Sendung beauftragt. Als „unechte“ Auftrags­produk­
tionen zählen auch die Produktions­formen, die zwar außerhalb des Unternehmens (des Fernseh­
veranstalters), aber noch innerhalb des Konzernzusammen­hangs, etwa von einem wirtschaft­lich
ab­hängigen Produktions­unternehmen, hergestellt werden. Zwar er­fordert die Ver­gabe einer Pro­
duk­tion an einen konzerneigenen Produzenten mehr Abstim­mung als die Eigen­produk­tion inner­
halb eines Senders, aus medien­konzentrations­recht­lichen Gesichtspunkten ist diese Differenzie­
rung jedoch ver­nachlässig­bar, da in beiden Fällen der Inhalt maß­geblich von einer Einheit, nämlich
dem Fernseh­veranstalter, beeinflusst wird.
Bei der Ausfüh­rung einer Auftrags­produk­tion über­nimmt in Deutschland in der Regel der Fern­
seh­veranstalter den Großteil der Produktions­kosten. Dies hat zur Folge, dass die sekundären Rechte
in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, in der Regel bei den Fernseh­veranstaltern
liegen. In den USA oder in Frank­reich dagegen über­nehmen die auftrag­gebenden Rundfunk­sen­
der die Produktions­kosten nur anteilig, dafür fallen die Rechte an den Produk­tionen nach einer
gewissen Zeit wieder an den Produzenten zurück. Bei dieser Form der Auftrags­produk­tion mit
Eigenanteil werden die Rechte auf­geteilt: Der Produzent kann die Rechte zur Refinanzie­rung der
819
820
821
822
Ohne Kinder- und Musik­programme handelt es sich hierbei um die Programme Sat.1 Comedy, AXN, TNT Film, kabel
eins classics, Kinowelt TV, Kinowelt TV Premium, Romance TV, Cartoon Network, RTL Living, e.clips – Der Entertainment­
kanal, ANIMAX, Sky Krimi, RTL Crime, 13th Street, Sci‑Fi Channel, Fox Channel, TNT Serie, Passion, Heimat­kanal, beateuhse.‌tv, Sky Cinema, Sky Cinema +1, Sky Cinema +24, Sky Action, Sky Comedy, Sky Emotion, Sky Nostalgie, Sky Cinema
Hits, MGM und Sky Cinema HD. Bis auf die Sky-eigenen Programme über­schneidet sich das Angebot weit­gehend mit
den Angeboten anderer Platt­formbetreiber, die dazu­buch­bare Pakete anbieten (Kabel Deutschland Ver­trieb & Service
GmbH & Co. KG, PrimaCom AG, Tele Columbus GmbH, Unitymedia – Unitymedia NRW GmbH und Unitymedia Hessen
GmbH & Co. KG).
Jahres­bericht Premiere AG 2008, S. 37.
Entschei­dung der EU‑Kommission vom 02. 04. 2003, COMP/M. 2876 – Newscorp/ Telepiù, Rn. 186.
Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 59.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
244
rest­lichen Produktions­kosten auf dem inländi­schen Zweitmarkt, dem so genannten Syndikations­
markt, oder auf dem aus­ländi­schen Markt weiter­verwerten. Als inländi­scher Zweit­verwertungs­
markt kommen nach der Erst­ausstrah­lung im Pay‑TV und/oder Free‑TV die wieder­holte Fernseh­
ausstrah­lung und die Ver­wertungs­stufen Kino, Video/DVD sowie Online- und mobile Platt­formen
in Betracht. Ob die Rechte beim Produzenten ver­bleiben oder auf den Sender un­begrenzt oder
für einen bestimmten Zeitraum über­gehen oder nur für eine bestimmte Ver­wertungs­form ein­
geräumt werden, unter­liegt in Deutschland der Ver­trags­frei­heit der Geschäfts­partner. Sofern aller­
dings eine Produk­tion nach dem Filmförderungs­gesetz in seiner Fassung vom 06. 08. 1998 ge­
fördert wird, ist die Mittel­vergabe an einen Rück­fall der Fernsehnutzungs­rechte nach spätestens
sieben Jahren gekoppelt. Im Fall der klassi­schen Koproduk­tion teilen sich der Sender und die
Produktions­firma Rechte und Kosten.
Kaufproduk­tion
Eine dritte Produktions­art stellen Kaufproduk­tionen dar, zu denen auch die in Lizenz er­worbenen
Ver­wertungs­rechte für Produk­tion zu rechnen sind. Insbesondere aus­ländi­sche Kaufproduk­tionen
er­scheinen als Substitute für deutsche Eigen- und Koproduk­tionen. Dabei handelt es sich vor
allem um fiktionale Stoffe wie etwa Hollywood-Block­buster oder US‑Serien.823 Bei Pay‑TV-Sendern
und kleineren Sendern (Tele 5, Das Vierte) stellt diese Lizenzware einen Großteil des Pro­gramm­
angebots dar. Der Markt internationaler Kaufproduk­tionen ist stark konzentriert. Die über­wie­gende
Mehrheit der aus­gestrahlten Kaufproduk­tionen stammt von den großen Hollywood-Studios. Bei
Premium-Inhalten wie Kinoproduk­tionen haben die Studios de facto ein Monopol.824
Tabelle III – 69 zeigt den Anteil von Kaufprogrammen, Eigen-/Auftrags- und Koproduk­tionen
bei privaten Vollprogrammen und den öffent­lich-recht­lichen Programmen ARD (Das Erste) und
ZDF. Bei den unter­suchten frei empfang­baren Programmen ist der Anteil der Eigen-, Auftragsund Koproduk­tionen lang­fristig gestiegen. Damit nehmen Ver­flech­tungen zwischen Fernseh­pro­
du­zenten und Fernseh­veranstaltern für die Beurtei­lung der Medien­konzentra­tion an Bedeu­tung
zu, der Handel mit Programm­rechten, also die Ausstrah­lung von Kaufproduk­tionen, ver­liert da­
gegen über­wiegend im lang­fristigen Ver­gleich an Bedeu­tung. Bei den zuschauer­anteils­stärksten
Sendern (ARD, ZDF, RTL und Sat.1) lag der Anteil an Kaufproduk­tionen im Jahr 2007 nur noch
zwischen 8,8 % (RTL) und 15,8 % (ARD). Allein kabel eins ver­zeichnet seit 1997 einen Zuwachs
an Kaufproduk­tionen. Im Bereich von Pay‑TV oder Pay-per-View-Diensten sind Kaufproduk­tionen
weiter­hin der Haupt­bestand­teil des gesendeten Programms.825
Sender
RTL
1997
1999
2001
2002
2004
2005
2006
2007
Kaufproduk­tionen
Eigen-/Auftrags- ­
und Koproduk­tionen
kurzfristige
Wiederho­lungen
Trailer, Werbung,
Sponsoring etc.
29,0
19,0
14,9
14,9
10,5
8,3
8,6
8,8
34,2
42,0
40,4
41,2
45,8
45,7
40,1
39,9
18,4
19,2
22,3
19,2
18,5
19,9
23,9
25,4
18,4
19,8
22,4
24,7
25,2
26,1
27,4
26,0
Tabelle III – 69: Zusammen­setzung des Programms nach Produktions­formen (in Prozent)
Ý
Quelle: ALM Programmberichte 1998/99, 2000/2001, 2005, 2006, 2007, 2008, ALM Jahrbuch 2003, Stichproben: zwei
Kalenderwochen pro Jahr, 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr
823
824
825
Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 209.
Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 209.
Im Jahr 2008 beliefen sich die Anschaffungs­kosten für Filmlizenzen bei der Premiere AG auf 153 Mio. Euro, Geschäfts­
bericht der Premiere AG 2008, S. 51.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
245
Ý
Sender
Kaufproduk­tionen
Eigen-/Auftrags- ­
und Koproduk­tionen
kurzfristige
Wiederho­lungen
Trailer, Werbung,
Sponsoring etc.
RTL II
1997
1999
2001
2002
2004
2005
2006
2007
43,8
50,8
49,2
50,5
36,1
35,8
37,8
40,3
10,0
11,1
14,9
14,0
22,0
21,2
18,8
19,0
28,2
17,1
11,7
15,3
18,6
17,0
16,0
13,7
18,0
21,0
24,2
20,2
23,3
26,0
27,4
27,0
VOX
1997
1999
2001
2002
2004
2005
2006
2007
28,3
34,7
28,9
32,0
34,4
33,9
25,2
25,5
11,6
11,4
14,8
12,8
14,8
13,2
17,4
26,1
24,6
28,3
27,7
23,6
20,5
22,4
28,8
25,8
35,5
25,6
28,6
31,6
30,3
30,5
28,6
24,6
Sat.1
1997
1999
2001
2002
2004
2005
2006
2007
25,4
22,4
15,7
15,6
12,7
6,9
7,9
11,1
38,6
40,6
44,9
44,4
48,4
54,6
52,3
59,1
17,4
17,5
13,1
14,1
12,9
13,5
13,6
7,5
18,6
19,5
26,3
25,9
26,0
25,0
26,2
22,3
ProSieben
1997
1999
2001
2002
2004
2005
2006
2007
47,2
38,0
37,0
33,0
22,0
19,9
20,2
23,0
10,7
19,6
21,0
25,2
30,7
33,6
32,8
35,5
22,2
21,5
23,8
23,3
27,1
26,8
26,1
20,2
19,9
20,9
18,2
18,5
20,2
19,7
20,9
21,5
kabel eins
1999
2001
2002
2004
2005
2006
2007
49,3
44,1
44,1
52,3
48,6
51,5
49,2
4,8
7,0
5,7
6,3
12,4
12,6
16,2
26,6
23,6
24,9
15,0
13,6
10,6
10,2
19,3
25,1
25,3
26,4
25,4
25,3
24,4
ARD
1997
1999
2001
2002
2004
2005
2006
2007
20,5
18,0
19,2
16,6
18,3
15,9
14,2
15,8
63,1
66,9
62,5
67,6
64,1
67,9
69,2
65,7
12,4
10,8
12,9
11,7
11,5
10,5
11,0
13,3
4,0
4,3
5,4
4,1
6,1
5,7
5,6
5,2
ZDF
1997
1999
2001
2002
2004
2005
2006
2007
17,9
15,8
11,0
16,1
14,3
14,0
12,9
12,8
62,3
68,4
71,2
67,9
70,1
70,9
70,2
71,9
14,2
10,4
12,5
11,4
10,2
10,1
12,0
10,6
5,6
5,4
5,3
4,6
5,4
5,0
4,9
4,7
Tabelle III – 69: Zusammen­setzung des Programms nach Produktions­formen (in Prozent)
Quelle: ALM Programmberichte 1998/99, 2000/2001, 2005, 2006, 2007, 2008, ALM Jahrbuch 2003, Stichproben: zwei
Kalenderwochen pro Jahr, 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr
246
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.1.1.3 Produktions­markt
Der Produktions­markt ist durch eine Vielzahl von Anbietern geprägt. 2006 gab es in der Bundes­
republik 676 aktive Produktions­unternehmen.826 Die mit wenigen Ausnahmen kleinteilig geprägte
Branche sieht sich einem intensiven Wettbewerb aus­gesetzt. Seit dem im Jahr 2003 er­reichten
Höchst­wert mit 808 aktiven Produktions­unternehmen wurden fort­gesetzt Unternehmen geschlos­
sen. Der Markt befindet sich damit in einem anhaltenden Prozess der Konsolidie­rung.827 Die Nach­
frage nach Auftrags­produk­tionen bleibt dagegen insgesamt stabil. Mit Abnahme der aktiven
Betriebe steigt gleichzeitig das durch­schnitt­liche Produktions­volumen des einzelnen Betriebs. Der
statisti­sche Durchschnitts­betrieb produzierte 2006 den Höchst­wert von 1.062 Minuten.828
Umsatz­zahlen zum Gesamtmarkt der Produk­tion oder speziell der Produk­tion im Fiction-Bereich
liegen nicht vor. Auch ver­öffent­lichen einige bedeutende Produktions­unternehmen wie etwa die
UFA-Gruppe nicht ihre Umsätze. Markt­untersuchungen zeigen jedoch, dass die RTL Group im
Bereich der TV‑Produk­tion eine Spitzen­posi­tion einnimmt.829 Mit einem geschätzten Umsatz von
ca. 320 Mio. Euro wird die ihr zuzu­rechnende UFA-Gruppe als führendes TV‑Produktions­unter­
nehmen in Deutschland ein­gestuft.830 Produktions­unternehmen einer ver­gleich­baren Größen­ord­
nung sind die Tochter­unternehmen der öffent­lich-recht­lichen Anstalten, Bavaria und Studio Ham­
burg, sowie die Constantin Film AG. Der Abstand zu den nachfolgenden Wettbewerbern ist
erheb­lich. Misst man den Konzentrations­grad in der Produktions­branche anhand des Produktions­
volumens, bleibt die UFA-Group weiter­hin markt­führend (siehe Tabelle III – 70). Sie er­zielte im Jahr
2006 einen Anteil am gesamten Produktions­volumen von 14,2 %. Es folgten mit deut­lichem Ab­
stand MME Moviement (8,0 %) und die Janus-Gruppe (5,5 %). Die umsatz­starken öffent­lich-recht­
lichen Anstalten fallen, am Produktions­volumen gemessen, in der Rangliste zurück, gehören jedoch
weiter­hin zu der Spitzen­gruppe der zehn größten Produktions­unternehmen.
Die anhand des Produktions­volumens gewonnenen Ergebnisse sind nicht mit einer anhand
von Umsatz­zahlen er­mittelten Markt­struktur ver­gleich­bar, da nicht zwingend ein Zusammen­hang
zwischen Umsatz­höhe und Produktions­volumen bestehen muss. So ist der Produktions­aufwand
für eine halbstündige Fiction-Produk­tion höher als der Aufwand für eine ebenso lange Talk­pro­
duk­tion. Genauso gelten Daily Soaps als ver­gleichs­weise günstig in der Produk­tion, bewirken aber
ein hohes Produktions­volumen.
Eine Übersicht über die Umsätze der TV‑Produktions­unternehmen und den Anteil am Gesamt­
produktions­volumen gibt Tabelle III – 70. Dabei wird nicht nach Genres des produzierten Pro­gramms
unter­schieden. Neben den größten Produktions­gruppen, die schwerpunkt­mäßig fiktionales Pro­
gramm produzieren, werden auch Produzenten von nicht­fiktionalem Unterhaltungs­programm (z. B. Endemol, Brainpool) und von Informations­formaten (Spiegel TV) auf­geführt.
Der Produktions­markt wird maß­geblich durch die Gruppe mit den höchsten Anteilen an der
Gesamtproduk­tion bestimmt. Die zehn größten Unternehmen stellten 2006 knapp über die Hälfte
(51,2 %) des Volumens der insgesamt beauftragten Produk­tionen her, die drei größten Unter­
nehmen etwas mehr als ein Viertel. Die sich ab­zeichnende Markt­konsolidie­rung macht sich auch
durch die zunehmende Marktdominanz der führenden Produktions­unternehmen bemerk­bar.
826
827
828
829
830
Ulrich Pätzold/Horst Röper, Fernsehproduktions­markt in Deutschland 2005 und 2006, Media Perspektiven, 2009, S. 125
(126).
Werben&Ver­kaufen, „Lieber im Orchester als in einer kleinen Band“, 13/2007.
Ulrich Pätzold/Horst Röper (siehe Fn. 826), S. 125 (126).
Die EU‑Kommission hat in einer Entschei­dung aus dem Jahr 2002 ihren Marktanteil im Bereich der TV‑Produk­tion auf
zwischen 5 % und 15 % geschätzt, Europäi­sche Kommission, Entschei­dung vom 29. 06. 2002 in der Sache COMP/M.1958 –
Bertels­mann/GBL/Pearson TV.
Jahres­bericht der MME Moviement 2008, S. 17.
„K1 Reportage“ (kabel eins); „Die Kochprofis“ (RTL II);
„Achtung Kontrolle!“ (kabel eins); „Deine Chance“
(ProSieben); „Abenteuer Auto“ (kabel eins); „Abenteuer
Leben“ (kabel eins); „We Are family – So lebt Deutschland“
(ProSieben); „Liebe in anderen Umständen“ (Sat.1)
k. A.
93,4
k. A.¹⁾
2006
38,0
56,67²⁾
k. A.¹⁾
2007
k. A.
87,0³⁾
k. A.¹⁾
5,5 %
8,0 %
14,2 %
Ý
Anteil am
Gesamt­
produk­tions­
volumen
2008
2006
Umsatz in Mio. Euro
Quelle: Unternehmensangaben
Tabelle III – 70: Produktions­unternehmen
Ge­schäfts­jahr vom 1. Februar bis zum 31. Januar des Folgejahres. 5) Geschätzte Angaben, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2008, Band 1, S. 70. 6) Der Umsatz wird nicht
gesondert ausgewiesen. 7) Der Umsatz der Spiegel TV GmbH wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist Teil des Gesamtumsatzes der Spiegel-Gruppe. 8) Handelsblatt Online vom 05. 09. 2007. 9) Tagesspiegel vom 11. 07. 2008. 10) Wirtschaftswoche vom 05. 09. 2009. 11) Der Umsatz von Granada wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist Teil des Gesamtumsatzes der ITV plc. 12) Der
Umsatz der Schwartzkopff TV GmbH & Co. KG wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist vollkonsolidiert im Konzernumsatz.
Janus TV GmbH;
Janus Entertainment GmbH;
Janus Film GmbH
Janus-Gruppe
(Andreas Richter (51 %),
Helmut Kast­ner (24,5 %),
Franz Solfrank (25 %))
„Zuhause im Glück“ (RTL II); „Ver­botene Liebe“ (ARD);
„Unter Uns“ (RTL); „Gute Zeiten – schlechte Zeiten“ (RTL);
„Alles was zählt“ (RTL); „Bianca – Wege zum Glück“ (ZDF);
„Alisa – Folge Deinem Herzen“ (ZDF) „Unser Charlie“
(ZDF); „SOKO Leipzig“ (ZDF); „Bella Block“ (ZDF); „Der
Tunnel“ (Sat.1); „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL);
„Das Quiz mit Jörg Pilawa“ (ARD); „Ver­liebt in Berlin“
(Sat.1); „Das Supertalent“ (RTL)
„Zwei bei Kallwass“ (Sat.1); „Tatort“ (ARD); „Polizeiruf 110“
(ARD); „Richterin Barbara Salesch“ (Sat.1); „Das Jugend­
gericht“ (RTL); „Das Familien­gericht“ (RTL); „Einsatz in
4 Wänden“ (RTL); „Niedrig und Kuhnt“ (Sat.1); „Das Quiz
mit Jörg Pilawa“ (ARD) in Koproduk­tion mit Grundy Light
Entertainment
UFA Fernsehproduk­tion;
UFA Entertainment;
Grundy UFA TV Produk­tion;
Grundy Light Entertainment;
teamWorx;
Phoenix Film (51 %);
Trebitsch Produk­tion Holding
UFA-Gruppe
(Fremnantle­Media der
RTL Group)
Produk­tionen (Auswahl)
MME Me, Myself & Eye Entertainment GmbH
MME Moviement
(100 %);
(All3Media Deutschland GmbH
(83,91 %), Streubesitz (16,09 %)) ShowNet GmbH (100 %);
filmpool Film- und Fernsehproduk­tion GmbH
(100 %);
white balance GmbH (100 %);
AllMedia Pictures GmbH (100 %);
Grundy Light Entertainment GmbH/ White
­Balance GmbH GbR (49 %);
Lunet Entertainment GmbH (51 %);
time 2 talk Entertainment GmbH (100 %)
Tochter­unternehmen und Beteili­gungen
(Auswahl)
Unternehmens­gruppe ­
(Gesellschafter)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
247
Tochter­unternehmen und Beteili­gungen
(Auswahl)
Constantin Entertainment GmbH;
Constantin Television GmbH;
Olga Film GmbH (95,5 %);
Moovie – The Art of Entertainment GmbH
(51 %);
Rat Pack Filmproduk­tion GmbH (51 %);
West­side Filmproduk­tion GmbH (51 %);
Polyscreen Produktions­gesell­schaft für Film
und Fernsehen mbH (50 %)
Askania Media Filmproduktion GmbH (90 %);
Bavariapool International Coproductions
GmbH (50 %);
Colonia Media Filmproduktions GmbH (50 %);
First Entertainment GmbH (100 %);
Maran Film GmbH (49 %);
MotionWorks GmbH (51 %);
Ottonia Media GmbH (51 %);
ProSaar Medien­produk­tion GmbH (51 %);
Rubicon Filmproduk­tion GmbH (90 %);
Satel Film GmbH (55 %);
Saxonia Media­Filmproduktions GmbH (51 %);
TAG/ TRAUM Filmproduk­tion GmbH & Co. KG
(51 %)
Meta Productions GmbH (90 %)
Constantin Film AG
(Highlight Communications AG
(97,83 %), Streubesitz (2,17 %))
Bavaria
(WDR Mediagroup GmbH
(33,35 %), Bavaria Filmkunst
GmbH (16,67 %), LfA – Gesell­
schaft für Ver­mögens­verwal­
tung mbH (16,67 %), SWR
­Holding GmbH (16,67 %),
DREFA Media Holding GmbH
(16,64 %))
Endemol Deutschland
(Edam Acquisi­tion B. V.: Konsortium, bestehend aus Mediacinco Cartera SL, die zu 25 %
zu Mediaset SpA und zu 75 %
Gestevision Telecinco S. A. gehört, Cyrte Fund II B. V., an
der der Gründer von Endemol,
John de Mol, mehr­heit­lich
­beteiligt ist, und GS Capital
Partners VI Fund, LP von der
Goldman Sachs Group.)
Ý
Unternehmens­gruppe ­
(Gesellschafter)
„Big Brother“ (RTL II); „Der Millionendeal“ (Sat.1);
„Die Wache“ (RTL), „U20-Deutschland Deine Teenies“
(ProSieben); „Domino Day“ (RTL); „Fear Factor“ (RTL);
„Nur die Liebe zählt“ (Sat.1); „Wer wird Millionär“ (RTL);
„Zacherl – einfach kochen“ (Pro Sieben); „Akte – Reporter
decken auf“ (Sat.1); „Deal or no Deal – Die Show der
Glücks­spirale“ (Sat.1); „Nur die Liebe zählt“ (Sat.1)
„Marienhof“ (ARD); „Sturm der Liebe“ (ARD); „Polizeiruf 110“ (ARD); „Die Rosenheim-Cops“ (ZDF); „Tatort“
(ARD); „In aller Freund­schaft“ (ARD); „SOKO Stuttgart“
(ZDF); „SOKO Wien“ (ZDF) „Tigerenten­club“ (ARD);
„Schloss Einstein“ (KI.KA; ARD); Inga-Lindström- und
Utta-Danella-Filme
„Bewegte Männer“ (Sat.1); „Rosa Roth“ (ZDF); „Haus­meister Krause“ (Sat.1); „The next Uri Geller“ (ProSieben);
„Hitgiganten“ (Sat.1); „K11 – Kommissare im Einsatz“
(Sat.1); „Das Strafgericht“ (RTL); „Richter Alexander Hold“
(Sat.1); „Lenßen & Partner“ (Sat.1); „Frauentausch“ (Sat.1);
„Die Lego Show“ (Sat.1); „Krupp – eine deutsch Familie“
(ZDF)
Produk­tionen (Auswahl)
2006
2007
225,0
248,5
63,68⁵⁾ 62,74⁵⁾
k. A.
249,1 250,0 223,5⁴⁾
(2005/ (2007/ (2008/
2006) 2008) 2009)
262,7
3,6 %
4,0 %
4,3 %
Anteil am
Gesamt­
produk­tions­
volumen
2008
2006
Umsatz in Mio. Euro
248
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
k. A.⁷⁾
k. A.
k. A.
k. A.¹²⁾
k. A.¹¹⁾
k. A.
k. A.¹²⁾
k. A.¹¹⁾
1,2 %
1,6 %
2,2 %
2,9 %
3,0 %
3,4 %
Tabelle III – 70: Produktions­unternehmen
Quelle: Unternehmensangaben
Ge­schäfts­jahr vom 1. Februar bis zum 31. Januar des Folgejahres. 5) Geschätzte Angaben, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2008, Band 1, S. 70. 6) Der Umsatz wird nicht
gesondert ausgewiesen. 7) Der Umsatz der Spiegel TV GmbH wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist Teil des Gesamtumsatzes der Spiegel-Gruppe. 8) Handelsblatt Online vom 05. 09. 2007. 9) Tagesspiegel vom 11. 07. 2008. 10) Wirtschaftswoche vom 05. 09. 2009. 11) Der Umsatz von Granada wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist Teil des Gesamtumsatzes der ITV plc. 12) Der
Umsatz der Schwartzkopff TV GmbH & Co. KG wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist vollkonsolidiert im Konzernumsatz.
k. A.¹²⁾
k. A.¹¹⁾
„Schlag den Raab“ (ProSieben); „Stromberg“ (ProSieben); ca. 50,0
„Pastewka“ (Sat.1); „TV total“ (ProSieben); „Ladykracher“
(Sat.1); „Anke Late Night“ (Sat.1); „Dr. Psycho“ (ProSieben);
„Axel!“ (Sat.1); „Mein neuer Freund“ (ProSieben); „Charlotte
Roche trifft …“ (ProSieben); „RTL Promi-Boxen“ (RTL)
Raab TV Produktions GmbH;
Ladykracher TV Produk­tion GmbH;
Elton TV Produktions GmbH;
Princess TV GmbH;
Kuttner TV GmbH;
Stein TV GmbH
„Das perfekte Dinner“ (VOX); „Unter Volldampf“ (VOX);
„Koch Arena“ (VOX); „Goodbye Deutschland“ (VOX); „Ich
bin ein Star – Holt mich hier raus!“ (RTL); „Let’s Dance“
(RTL)
k. A.⁷⁾
k. A.
2007
268,0⁸⁾ 358,0⁹⁾ 280,0¹⁰⁾
Brainpool TV GmbH
(Banijay Entertainment (50 %),
Eigen­besitz (50 %))
Kromschröder & Pfannen­schmidt GmbH;
Imago TV GmbH
Granada Produk­tion für ­
Film und Fernsehen GmbH
(ITV plc 100 %)
„Die Rettungs­f lieger“ (ZDF); „Groß­stadtrevier“ (ZDF); „Die
Gerichts­medizinerin“ (RTL); „Doppelter Einsatz“ (RTL);
„Tatort“ (ARD); „Berlin, Berlin“ (ARD); „Das Traumschiff“
(ZDF); „Expedi­tionen ins Tierreich“ (ARD); „Doctor’s Diary“
(RTL); „Familie Dr. Kleist“ (ARD); „Stubbe – von Fall zu
Fall“ (ZDF)
k. A.⁷⁾
„Britt, der Talk um eins“ (Sat.1); „Willkommen bei Carmen
Nebel“ (ZDF); „Deutschland wird schwanger“ (Sat.1); „Fast
Food Duell“ (Kabel1); „Beste Freunde“ (WDR); „Weihnachten
mit Marianne und Michael“ (ZDF)
Cinecentrum;
Polyphon
Studio Hamburg
(NDR)
„Wie schlau ist Deutschland“ (ZDF); „Magazin“ (RTL);
„Reportage“ (Sat.1); „Special“ (VOX); „Extra“ (VOX);
„Themen­abend“ (VOX); „VOX-Nachrichten“ (VOX);
„Johannes B. Kerner“ (ZDF); „Neger, Neger, Schornstein­
feger“ (ZDF); „Der Mann im Strom“ (NDR)
k. A.⁶⁾
2006
Anteil am
Gesamt­
produk­tions­
volumen
2008
2006
Umsatz in Mio. Euro
Schwartz­kopff TV GmbH &
Co. KG
(Axel Springer AG)
Spiegel TV Media GmbH;
Spiegel TV Produk­tion GmbH;
Spiegel TV Infotainment GmbH & Co.;
Aspekt Telefilm-Produk­tion (70 %)
Spiegel TV GmbH
(Spiegel-Verlag)
„Anna & die Liebe“ (Sat.1); „Schmetterlinge im Bauch“
Producers at work (67 %);
Berliner Pool TV Produktions­gesell­schaft mbH (Sat.1); „Dr. Molly und Karl“ (Sat.1); „Plötz­lich Papa“ (Sat.1);
„R. I. S.“ (Sat.1)
(50 %);
RedSeven­Entertainment GmbH
ProSiebenSat.1
Produk­tionen (Auswahl)
Tochter­unternehmen und Beteili­gungen
(Auswahl)
Unternehmens­gruppe ­
(Gesellschafter)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
249
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
250
Produktions­
unternehmen
1998
1999
die drei größten
die fünf größten
die zehn größten
21,6
32,6
47,5
23,8
33,9
48,6
Anteil am gesamten Produktions­volumen in %
2000
2001
2002
2003
2004
28,5
37,7
48,6
28,7
36,2
43,4
23,9
30,3
41,4
21,2
29,0
44,2
24,4
32,8
46,1
2005
2006
24,8
36,3
50,4
27,8
36,1
51,2
Tabelle III – 71: Anteil der größten Produktions­unternehmen am gesamten Produktions­volumen
Quelle: Ulrich Pätzold/Horst Röper, Fernsehproduktionsmarkt in Deutschland 2005 und 2006, Media Perspektiven 2008,
S. 125 (127), dort zitierte Quelle: FORMATT-Institut
2.2.1.1.4 Rechtehandel
Nach der Herstel­lung und Konzep­tion von Inhalten beginnt durch den Rechtehandel die weitere
wirtschaft­liche Nutzung von Film- und Fernsehwerken. Den Handel mit Nutzungs- und Ver­wer­
tungs­rechten an Film- und Fernsehwerken über­nehmen in Deutschland zum einen nationale und
internationale Rechtehändler. Zum anderen ver­treiben internationale Film- und Fernsehproduzen­
ten ihre Ver­marktungs- und Nutzungs­rechte direkt. Daneben bildeten sich auf­grund der zahl­reichen
kleinen Produzenten auf dem deutschen Markt ver­schiedene Ver­wertungs­gesell­schaften831, die
die Rechte dieser Produzenten im In- und Ausland wahrnehmen. In Deutschland war die Kirch­
Gruppe als erstes deutsches Unternehmen im Rechtehandel tätig.832 Nach deren Zusammen­bruch
sind neben internationalen Rechte­vermarktern auf dem deutschen Markt insbesondere die Kineos
GmbH, in deren Besitz die Filmbibliothek aus der Konkurs­masse der Kirch­Media über­gegangen
ist, und die Tele München Gruppe aktiv. Der Rechtestock der Kineos umfasst rund 12.000 Titel,
darunter 8.000 Spielfilme. Die Tele München Gruppe ver­fügt nach eigenen Angaben über eine
Filmbibliothek von über 5.000 Spielfilmen, Fernsehfilmen und Miniserien, mehr als 7.000 Serien­
episoden und 2.500 halbstündigen Zeichen­trickepisoden. Sie er­zielte im Bereich des Rechtehandels
im Jahr 2008 einen Umsatz von 176 Mio. Euro.833 Als weiteres Rechtehandels­unternehmen ist die
KINOWELT International GmbH auf dem deutschen Markt tätig, die auf eine Bibliothek von über
7.000 Titeln zurück­greifen kann. Seit 2008 gehört die KINOWELT-Gruppe zur französi­schen Studio­
Canal-Gruppe. Um den Einfluss größerer Rechtehändler zu umgehen, haben die großen Sender­
gruppen direkte Ver­träge mit internationalen Film- und Fernsehproduzenten geschlossen (siehe
Tabelle III – 74) oder zum Einkauf fremder oder zur Ver­mark­tung eigener Produk­tionen eigene
Rechtehandels­unternehmen (z. B. Degeto) gegründet.
2.2.1.1.5 Konzentrations­entwick­lungen
Auswir­kungen der Konzentra­tion im Produktions­bereich auf die inhalt­liche Programm­vielfalt sind
empirisch schwer fest­stell­bar. Es besteht jedoch Anlass zu der Ver­mutung, dass Meinungs­macht
sich leichter ent­wickeln kann, wenn Programm­veranstalter und Programm­produzent identisch
sind.834 Die Beziehung zwischen Produktions­unternehmen und Fernseh­veranstaltern ist durch eine
hohe Abhängig­keit der auf Fernsehfilme und ‑serien spezialisierten Produzenten gekennzeichnet. 831
832
833
834
Verwertungs­gesell­schaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF), Ver­wertungs­gesell­schaft für Nutzungs­rechte an Film­
werken mbH (VGF) und die Gesell­schaft zur Wahrneh­mung von Film- und Fernsehrechten mbH (GWFF).
Wolfgang Popp/Lennart Parke/Ralf Kaumanns, Rechtemanagement in der digitalen Medien­welt, Media Perspektiven,
2008, S. 453.
Vgl. Kapitel III 1.2.3.
Von dieser Ver­mutung ging eine ver­gleichende Studie im Auftrag der LfM aus (Andrea Koenen/Helga Schmid/Runar
Woldt, Situa­tion unabhängiger Produzenten in Großbritannien, Frank­reich und den Niederlanden, LfM-Dokumenta­tion
Band 14). Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass in einzelnen Bereichen, z. B. Kultur, Dokumenta­tion und so ge­
nannte Minderheits­themen, gerade die unabhängigen Produktions­unternehmen originäre und innovative Beiträge
leisten.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
251
Dies ist zunächst der Struktur des Produktions­marktes als Käufermarkt geschuldet: Die Produk­
tions­unternehmen er­stellen in der Regel nur nach Auftrag ein Werk.835
Ver­tikale Rück­wärts­integra­tion
Hinzu kommt, dass die großen Produktions­gruppen mit Fernseh­veranstaltern unmittel­bar ver­
floch­ten sind. Die Absatzchancen unabhängiger Produzenten werden geringer, je stärker die
Fern­seh­veranstalter durch Rück­wärts­integra­tion mit der Produktions­ebene ver­bunden sind. Für
Fernseh­­veranstalter bietet eine solche Verbin­dung u. a. den Vorteil einer Ver­ringe­rung des Be­
schaf­fungs­risikos für attraktive Programme sowie der Senkung von Transaktions­kosten, weil die im
Fall einer unsicheren Beschaffungs­situa­tion ent­stehenden Informations- und Ver­handlungs­kosten
ent­fallen. Der deutsche Fernsehmarkt ist durch ein hohes Maß an ver­tikaler Integra­tion zwischen
der Ebene der Programm­produk­tion und Programm­veranstal­tung gekennzeichnet. Mehrere der
führenden Produktions­unternehmen gehören zu Rundfunk­veranstaltern. Studio Ham­burg und die
Bavaria gehören zu den öffent­lich-recht­lichen Anstalten. Die UFA-Gruppe gehört zur RTL-Sender­
gruppe und die ProSiebenSat.1 Media AG mit Producers at work, Seven­Pictures und RedSeven­
Entertainment GmbH ver­fügt ebenso über einen sendereigenen Produktions­zweig. Diese vier Pro­
duk­tions­unternehmen gehören, am Produktions­volumen gemessen (vgl. Tabelle III – 70), zu den zehn
stärksten Produktions­unternehmen auf dem deutschen Fernsehmarkt. Formen der Rück­wärts­­inte­
gra­tion bestehen auch zwischen den Rundfunk­veranstaltern und Rechte­vermark­tern. So haben
die öffent­lich-recht­lichen Programme BR, MDR und SWR zusammen mit der Tele­vetia AG, die mit
dem öffent­lich-recht­lichen Rundfunk der Schweiz ver­bunden ist, das Rechte­handels­unter­nehmen
Telepool gegründet. Ebenso hat das ZDF mit seiner 100 %igen Tochter­­gesell­schaft ZDF Enterprises
ein Rechtehandels­unternehmen gegründet. Der private Rundfunk­veranstalter ProSiebenSat.1 Media
AG hat mit SevenOne International eine Ver­marktungs­gesell­schaft für eigene Produk­tionen ge­
gründet.
Vertikale Vorwärts­integra­tion
Seltener ist die ver­tikale Vorwärts­integra­tion, bei der Produzenten durch Beteili­gung an einem
Fernsehsender ver­suchen, ihre Marktmacht mit Hilfe eigener Abspiel­kanäle zu festigen und ihr
Dispositions- und Erfolgs­risiko zu mindern. Grund hierfür ist, dass der Betrieb von Distributions­
kanälen zusätz­liche Kenntnisse im Bereich der Sende­ablauforganisa­tion und des Endkunden­
marketings er­fordert, über die selbst große Produktions­unternehmen nicht ver­fügen.836 So hat
der ab­hängige Markt­führer, die UFA-Gruppe, bei dem mit der RTL Gruppe gegründeten Joint
Venture, dem Fernsehprogramm Passion, die operative Sende­abwick­lung an den Partner RTL ab­
gegeben.837 Ferner bedarf es zur Ver­anstal­tung eines Fernsehsenders auch eines breiten Rechte­
stocks. Da deutsche Auftrags­produzenten nach dem herkömm­lichen Ver­trags­modell selten Rechte
halten, ver­fügen sie auch nicht über einen aus­reichenden Rechtestock, um einen Fernsehsender
auszu­statten.
Zahl­reiche Programm­rechte werden daher unmittel­bar innerhalb der Medien­konzerne ver­
wertet. Die ver­tikal integrierten Sender können von der Programm­bibliothek der zu ihrer Unter­
nehmens­gruppe gehörigen Rechtehandels­unternehmen profitieren. Zu diesem Zweck haben
NBC, Disney und Viacom in Deutschland über Tochter­unternehmen eigene TV‑Sender gegründet. Tabelle III – 72 gibt eine Übersicht über die US‑amerikani­schen Produktions­studios und die jeweils
zur Unternehmens­gruppe gehörigen bundes­weiten Fernseh­veranstalter.
835
836
837
Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 243.
Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 324.
Vgl. Beschluss der KEK vom 06. 03. 2007 i. S. Passion, Az.: KEK391.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
252
Unternehmens­gruppe
Produktions­studio
zur Unternehmens­gruppe gehörige bundes­
weite Fernseh­veranstalter oder Beteili­gungen
News Corporation
Fox Filmed Entertainment
Fox Searchlight Pictures
20th Century Fox
Blue Sky Studios
Sky
Disney
Walt Disney Motion Pictures Group
Touchstone
Miramax
Pixar
Hollywood Pictures
Disney Channel
Toon Disney, Toon Disney +1
Playhouse Disney
Disney XD
Disney Cinemagic, Disney Cinemagic HD
Super RTL
RTL II
Sony
Sony Pictures
Columbia Tristar Motion Pictures
MGM
United Artists
MGM Channel
NBC Universal
Universal Studios
Working Title Films
13th Street
SyFy
Time Warner
Warner Bros.
New Line
Boomerang
Viacom
Paramount
United International Pictures
DreamWorks
NICK
NICK Premium
NICK Jr.
Tabelle III – 72: Beteili­gungen der US‑amerikani­schen Produktions­studios bzw. ihrer Konzern­unternehmen
an Ver­anstaltern von bundes­weitem privatem Fernsehen (mit fiktionalem Programm)
Ebenso ver­folgen auch Rechtehändler eine Strategie der ver­tikalen Integra­tion. So ver­anstaltet
die Tele München Gruppe das Fernsehprogramm Tele 5. Die Kineos GmbH ver­anstaltet das sich
auf klassi­sche Musik spezialisierte Fernsehprogramm Classica.
Die Auswir­kungen der ver­tikalen Integra­tion auf die Größe des Produktions­volumens stellt
Tabelle III – 73 dar. Als sender­abhängige Unternehmen gelten hierbei Tochter- und Beteiligungs­
unternehmen ab einer Beteiligungs­höhe von 25 %. Gleiches gilt wiederum für deren Beteiligungsund Tochter­unternehmen. Wesent­liche Eigner eines Senders, d. h. mindestens zu 25 % an den
Sendern Beteiligte, werden in der Vorgehens­weise wie Sender behandelt. Die nach dieser Defini­
Jahr
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
abhängige Unternehmen
Zahl ­
der ­ Anteil an der
Jahres­
Anteil am
Produ-­ Summe aller
produktion ­
­gesamten
zenten Produktions­ Produktions­
in Minuten
volumen ­
unternehmen
in %
in %
453
618
717
750
738
808
741
703
676
26,3
29,5
30,6
15,3
14,6
10,8
11,3
12,3
10,5
55,3
53,1
46,7
53,3
49,9
32,0
33,8
36,5
35,5
1.481
1.382
1.202
3.330
3.236
2.570
2.924
2.913
3.586
unabhängige Unternehmen
Jahres­
Anteil am
Anteil an der
produktion ­
­gesamten
Summe aller
in Minuten
Produktions­ Produktions­
volumen
unternehmen
in %
in %
73,7
70,5
69,4
84,7
85,4
89,2
88,7
87,7
89,5
44,7
47,0
53,3
46,7
50,1
68,0
66,2
63,5
64,5
427
514
517
529
556
657
732
687
765
Tabelle III – 73: Produktions­volumen ab­hängiger und unabhängiger Unternehmen
Quelle: Ulrich Pätzold/Horst Röper, Fernsehproduktionsmarkt Deutschland 2005 und 2006, Media Perspektiven 2008,
S. 126, dort zitierte Quelle: FORMATT-Institut
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
253
tion ver­bundenen Produzenten er­reichten im Jahr 2006 durch­schnitt­lich einen Anteil am gesam­
ten Produktions­volumen von 35,5 %. Die Anzahl der Ver­bundbetriebe ist im lang­fristigen Ver­gleich
deut­lich zurück­gegangen. Zwar ist die Anzahl der mit Sendern ver­flochtenen Produktions­unter­
nehmen nunmehr ver­gleichs­weise gering; sie er­zielen jedoch ein viermal so hohes durch­schnitt­
liches Produktions­volumen wie die unabhängigen Unternehmen: Während das durch­schnitt­liche
Jahres­volumen der ver­bundenen Betriebe 2006 bei 3.586 Minuten lag, kamen die un­verbundenen
Betriebe ledig­lich auf 765 Minuten. Dies legt den Schluss nahe, dass die mit Sendern ver­bundenen
Unternehmen bei der Auftrags­vergabe bevor­zugt werden.
Horizontale Ver­flech­tungen
Eben­falls auf die Ver­ringe­rung von Transaktions­kosten setzen internationale Medien­häuser, die
auf dem deutschen Markt eigene Produktions­unternehmen gründen. Durch die Gründung von
Tochter­gesell­schaften in geografisch abgrenz­baren Märkten kann der internationale Rechtekatalog
besser aus­genutzt werden, außerdem können lokale Adaptionen von eigenen, international bereits
erfolg­reichen Formaten an­geboten werden. Beispiele hierfür sind das niederländi­sche Produk­
tions­unternehmen Endemol und die zum britischen Fernseh­unternehmen ITV, plc. gehörende
Granada Produk­tion für Film- und Fernsehen GmbH. Nachdem der ehemalige Haupteigner der
MME Moviement, der Bauer-Konzern, 2002 seine Beteili­gung weitest­gehend auf­gegeben hat, ist
MME Moviement nunmehr im Mehrheits­besitz der All3Media, einer unabhängigen britischen Pro­
duktions­firma. All3Media ver­fügt eben­falls über ein welt­weites Netz an Tochterfirmen in den USA,
den Niederlanden, Australien und Neuseeland.
Faktische Abhängig­keit
Neben Formen der ver­tikalen Integra­tion zwischen der Produktions­ebene und der Programm­
veranstal­tung bestehen auch Formen faktischer Abhängig­keit im Sinne einer wirtschaft­lichen Ab­
hängig­keit zwischen Sendern und Produzenten. Faktische Abhängig­keit kann u. a. bei Exklusivitäts­
vereinba­rungen zwischen Produzent und Sender bestehen. Auch die relative Bedeu­tung des
wichtigsten Kunden des Produktions­unternehmens kann als Indikator für die faktische Abhängig­
keit der TV‑Produzenten von den Fernseh­veranstaltern dienen (siehe Tabelle III – 71). Da eine Viel­
zahl von Produzenten einer relativ geringen Zahl von Sendern gegen­über­steht, können dauer­hafte,
stabile Kunden­beziehungen die Markt­stel­lung der Produzenten sichern.838 Ferner wird der Markt­
eintritt neuer Produktions­unternehmen durch bereits bestehende enge Verbin­dungen behindert.
Die Fernseh­veranstalter beziehen ihr Programm jedoch nicht nur über Rechte­einkäufer ihrer
Unternehmens­gruppe oder externe Zwischen­händler, sondern haben – zum Teil umfang­reiche –
direkte Programmlieferungs­verträge mit Produzenten, insbesondere den Hollywood Major Studios,
ab­geschlossen.
Durch Output-Deals, bei denen die Rechte für sämt­liche Neuproduk­tionen eines Studios für
einen fest­gelegten Zeitraum vorab ver­kauft werden, werden Rechte lang­fristig dem Zugriff der
Wett­bewerber ent­zogen. Der Abschluss von Output-Deals sichert den Programm­veranstaltern
somit den Zugang zu diesen Senderechten. Der Pay‑TV-Anbieter Sky Deutschland hat Ver­träge mit
allen Major Studios ab­geschlossen. Auch die beiden großen Ver­anstaltergruppen RTL Group S. A.
und ProSiebenSat.1 Media AG sowie in geringerem Maße auch die ARD und die Tele München
Gruppe ver­fügen über ent­sprechende Ver­träge. Eine Zusammen­stel­lung der bekannt gewordenen
Output-Deals und Paket­verträge zeigt Tabelle III – 74.
838
Vgl. DLM-Studie zur Film- und Fernsehwirt­schaft in Deutschland 2000/2001, Schriften­reihe der Landes­medien­anstalten,
Band 26, Berlin 2002, S. 71; danach trug der wichtigste Kunde der TV‑Produzenten im Durchschnitt 49 % zu deren
Umsatz im Jahr 2000 bei, auf die drei größten Abnehmer ent­fielen 67 %. Von allen TV‑Produzenten haben 21 % nur
für einen Abnehmer gearbeitet, bei den Fiction-Produzenten liegt der Anteil mit 31 % noch deut­lich höher.
Pay‑TV-Rechte
Sky
mehrjähriger Programm­vertrag
(u. a. „Panic Room“, „Spider-Man“,
„3 Engel für Charlie – Volle
Power“)
Ver­trags­abschluss: 2003
Output-Deal über alle Kinofilme
(u. a. James Bond „Die Another
Day“) und Serien
Ver­trags­abschluss: Oktober 2002
mehrjähriger Programm­vertrag
über Kinofilme (u. a. „Gladiator“,
„Hannibal“, „Jurassic Park III“, „Mr. Bean macht Ferien“, „Hot Fuzz“,
„Das Bourne Ultimatum“) und
TV‑Produk­tionen
Ver­trags­abschluss: August 2002
vor­zeitige Ver­länge­rung des Output-Deals über neue Filme und
Serien um mehrere Jahre (u. a. „Hot Fuzz“, „The Bourne Ultimatum“, „American Gangster“,
„Helden der Nacht“, „Wanted“)
neben den Pay‑TV-Rechten für
­Satellit und Kabel auch für IPTV
und Handy‑TV
Ver­trags­abschluss: Januar 2008
Produzent bzw. Studio
Sony Pictures ­Entertainment
(Sony Corporation)
MGM/United Artists
(Sony Corporation)
Universal Studios
(NBC Universal)
RTL Group
andere
Programm: RTL
Paket mit Spielfilmen und TV‑
Serien (u. a. „Bridget Jones – Am
Rande des Wahnsinns“, „King
Kong“)
ZDF (Paket­vertrag über 40 Filme
(u. a. „Inside Man“));
Das Vierte GmbH
Paket mit sämt­lichen James-Bond- Paket mit fünf James-Bond-Filmen Tele München Gruppe;
Degeto (Zeitraum: 1984–2014);
Filmen
Das Vierte GmbH
Ver­trags­abschluss: Oktober 2006
Paket mit Spielfilm-Output der
Jahre 2001–2003: über 80 Spielfilme („Spider-Man“, „Terminator 3“,
„3 Engel für Charlie – Volle
Power“), 4 US‑Fernsehserien
Paket mit Spielfilm-Output und
Serien (u. a. „Spiderman 3“, „The
Da Vinci Code – Sakrileg“, „Das
Streben nach Glück“, „Men in
Black“, „Die Hochzeit meines
besten Freundes“ und die Serien
„Damages“ und „The Tudors“),
Laufzeit: mehrjährig ab 2008
Ver­trags­verlänge­rung; „Spiderman 4“; „Tim & Struppi“
Ver­trags­abschluss: März 2009
Free‑TV-Rechte
ProSiebenSat.1
254
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Paket (u. a. „Harry Potter“, „Herr
der Ringe“, Serien)
Ver­trags­abschluss: Oktober 2002
Vertrags­abschluss: 2002
Programm­vertrag über Kinofilme
(u. a. „Pirates of the Caribbean –
Am Ende der Welt“), TV‑Movies
und Serien (u. a. „24“)
Ver­trags­abschluss: November 2007
Vertrags­abschluss: 2002
mehrjähriger Ver­trag über Kinofilme von Disney, Touchstone,
Miramax (u. a. „Pearl Harbour“,
„Chicago“)
Ver­trags­abschluss: 2003
Warner Bros.
(Time Warner)
20th Century Fox
(News Corp.)
Paramount
(Viacom)
Dream­Works SKG
(Viacom)
Buena Vista/Disney-ABC
­International Television
(Disney)
Vertrags­verlänge­rung; Ver­trags­
abschluss: 2008
Volumen­vertrag; exklusive Free‑TVRechte (Spielfilme, TV‑Serien und
Disney-Filme)
Verlänge­rung der bis 2005 gültigen Ver­einba­rung mit Telepool
für den Zeitraum 2006–2010
alle Kinoproduk­tionen und aus­
gewählte Fernsehserien
Zeitraum: bis 2011
Wert: 500 Mio. Euro
Free‑TV-Rechte für neue und
Katalog­f ilme
Ver­trags­verlänge­rung: Januar 2009
Paket (u. a. „Matrix Reloaded“,
„Matrix Revolutions“) über
30 Spielfilme, 6 Serien
Output-Deal, ab 2007; Zugriff auf
alle während der Ver­trags­laufzeit
produzierten Filme und eine Auswahl an Serien, 30 Filme pro Jahr
(u. a. „Harry Potter“ V und VI,
„Blutdiamant“, „Ocean’s 13“);
­Ver­trag endet 2009
Free‑TV-Rechte
ProSiebenSat.1
Quelle: Unternehmensangaben, Presseveröffentlichungen
Tabelle III – 74: Output-Deals und Paket­verträge mit Hollywood Studios
Pay‑TV-Rechte
Sky
Produzent bzw. Studio
Spielfilme und Serien (u. a. „The
Day After Tomorrow“, „I Robot“)
und künftige Spielfilme (u. a. „Ice
Age 2“)
Vertrags­abschluss: 2005
Programm: RTL
Volumen­vertrag mit Free‑TVRechten für 200 Titel (u. a. „Harry
Potter“, „Herr der Ringe“)
Ver­trags­abschluss: März 2009
RTL Group
Telepool (Output Deal, Zeitraum
bis 2010)
Ý
Tele München Gruppe (Film- und
Serien­paket, auch künftige Pro­
duk­tionen 2005/2006 (u. a. „Herr
der Ringe“ II und III, „Harry Potter“
II bis IV, „Ocean’s Twelve“), Weiter­
veräuße­rung an ProSiebenSat.1Gruppe und RTL, Paket­vertrag
wurde am 30. 01. 2006 ver­längert,
umfasst ca. 60 Spielfilme und
einige Serien)
HanseNet Telekommunika­tion
GmbH (Filmpaket für die AliceVideo‑on-Demand-Platt­form Alice
home tv, über 100 Filme, genaue
Laufzeit (mehrjährig) un­bekannt)
andere
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
255
Ý
Pay‑TV-Rechte
Sky
Zeitraum: 2005–2008
Output-Deal
Free‑TV-Rechte
ProSiebenSat.1
Quelle: Unternehmensangaben, Presseveröffentlichungen
Tabelle III – 74: Output-Deals und Paket­verträge mit Hollywood Studios
CBS Film
(CBS Corporation)
Spyglass Entertainment
(Gary Barber, Roger ­Birnbaum)
Produzent bzw. Studio
RTL Group
Tele München Gruppe (OutputDeal, jähr­lich 7 Spielfilme (u. a. „The Back‑up Plan“, „Beastly“),
Laufzeit: mehrjährig ab 2009)
andere
256
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
257
2.2.1.1.6 Fazit
Die Zusammen­setzung des Programms ver­schiedener frei empfang­barer Vollprogramme zeigt,
dass der Anteil von fiktionalem Programm am Gesamtprogramm tendenziell zwar eher abnimmt,
im Gesamtangebot jedoch weiter­hin stark genutzt wird.
Das Volumen an auf­trags­produziertem fiktionalem Programm ist bei lang­fristiger Betrach­tung
deut­lich gestiegen. Die von Fernseh­veranstaltern ab­hängigen oder anderweitig mit ihnen ver­
bundenen Unternehmen haben jedoch durch­schnitt­lich ein viermal so hohes Produktions­volumen
erzielt wie unabhängige Betriebe. Dies legt den Schluss nahe, dass die mit Sendern ver­bundenen
Unternehmen bei der Auftrags­vergabe bevor­zugt werden. Die RTL Group er­scheint im Bereich
der TV‑Produk­tion als führend. Über starke Stellun­gen ver­fügen auch die Produktions­unterneh­
men der öffent­lich-recht­lichen Sender.
Der Markt für fiktionale Kaufprogramme ist weiter­hin weit­gehend intransparent. Die Fernseh­
sender beziehen solche Programme zum Teil direkt von Produktions­unternehmen, zum Teil über
Zwischen­händler.
Für Fernseh­veranstalter kann eine Integra­tion von Produktions­unternehmen und Rechte­händ­
lern u. a. den Vorteil einer Ver­ringe­rung des Beschaffungs­risikos für attraktive Programminhalte
bieten. Umgekehrt ver­suchen Produzenten durch Vorwärts­integra­tion, d. h. durch Beteili­gung an
einem Fernsehsender, ihre Marktmacht mit Hilfe eigener Abspiel­kanäle zu festigen und ihr Distri­
butions­risiko zu mindern.
Die Beziehung zwischen Produktions­unternehmen und Fernseh­veranstaltern ist durch eine
hohe wirtschaft­liche Abhängig­keit der auf Fernsehfilme und ‑serien spezialisierten Produzenten
gekennzeichnet. Die Nachfragemacht der Fernseh­veranstalter ist umso größer, je stärker der Fern­
sehmarkt konzentriert ist. Die Absatzchancen unabhängiger Produzenten werden geringer, je
stärker die Fernseh­veranstalter durch Rück­wärts­integra­tion mit der Produktions­ebene ver­bunden
sind.
2.2.1.2
Kinderprogramm­rechte
Die Zielgruppe der Kinder, d. h. der Zuschauer von drei bis 13 Jahren, ist sowohl für die Fernseh­
veranstalter als auch für die Werbewirt­schaft wichtig. Werbebot­schaften er­zielen bei Kindern wegen
höherer Beeinfluss­barkeit größere Wirkung. Außerdem ist der Einfluss auf Kauf­entschei­dungen
der Eltern nicht un­bedeutend. Die Fernsehnut­zung durch Kinder hat in den ver­gangenen Jahren
jedoch tendenziell ab­genommen.839 Im Ver­gleich zu anderen Medientätig­keiten nimmt Fernsehen
aber nach wie vor mit Abstand den ersten Rang ein.840 Somit bleibt Fernsehen das Leitmedium
für Kinder.841 Insbesondere Serien sind dazu geeignet, Kinder lang­fristig an ein Programm und die
darin vor­kommenden Charaktere zu binden. Die Popularität des Programms und die Ver­mark­tung
durch Merchandising-Produkte (Figuren, Spiele, Textilien etc.) bedingen sich gegen­seitig und kön­
nen die Erfolge auf dem jeweils anderen Gebiet noch steigern. Die Merchandising­aussichten be­
einflussen möglicher­weise bereits die Produktions­entschei­dung.842 Durch die lang­fristige Bindung
839
840
841
842
Mit nunmehr 86 Minuten ist die Sehdauer seit 1992 auf dem niedrigsten Stand. Sabine Feierabend/ Walter Klingler,
Was Kinder sehen, Eine Analyse der Fernsehnut­zung Drei- bis 13- Jähriger 2008, Media Perspektiven, 2009, S. 113. Im
Jahr 2005 belief sich die tägliche Sehdauer noch auf 91 Minuten, Konzentrations­bericht der KEK 2007, S. 260.
Von der Gruppe der Sechs- bis 13‑Jährigen sehen jeden/fast jeden Tag 73 % fern. Sabine Feierabend/ Walter Klingler
(siehe Fn. 839), S. 113; Sabine Feierabend/ Walter Klingler, Kinder und Medien: Ergebnis der KIM-Studie 2008, Media
Perspektiven, 2009, S. 398 (402).
Interview mit Steffen Kott­kamp, Programm­geschäfts­führer des KI.KA., promedia 8/2009, S. 15.
Tilmann P. Gangloff, Kinderfernsehen vor der Krise, http://www.medientage.de/mediathek/archiv/1999-2000/gangloff.‌pdf
(Stand: 9/2009).
258
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
an Kinderformate eines Senders kann auch das künftige Fernseh­verhalten der heran­wachsenden
Zuschauer zugunsten bestimmter Sender beeinflusst werden. Derartige Bindun­gen werden zudem
durch ent­sprechende Internetangebote der Sender unter­stützt. Programm­begleitende Informa­
tionen, Spiele und Clubs für Kinder werden im Internet u. a. von Super RTL (unter der Dachmarke
„toggo“), RTL II (unter der Dachmarke „pokito“), NICK, Disney Channel sowie KI.KA, ARD und ZDF
(unter der Dachmarke „tivi“843) an­geboten.
2.2.1.2.1 Kinderprogrammangebote im bundes­weiten Fernsehen
Kinderprogramm wird im privaten frei empfang­baren Fernsehen wochen­tags von den Sendern
RTL II, Das Vierte und den Dritten Programmen der ARD an­geboten. Am Wochen­ende werden
Kinderprogramm­blöcke auch von RTL und kabel eins sowie von ARD und ZDF aus­gestrahlt. Da­
neben existieren die werbefinanzierten Sparten­programme der Sendergruppe NICK und Super
RTL sowie der öffent­lich-recht­liche Kinderkanal (KI.KA). Pay‑TV-Sparten­programme mit Kindern
bzw. Familien als Haupt­zielgruppe sind die Fernsehprogramme Junior, Disney Channel, Toon Disney,
Playhouse Disney, Disney Cinemagic, Disney Cinemagic HD, Disney XD, NICK Premium, NICK Jr. und yourfamily. Junior wird von einer Tochter­gesell­schaft der belgischen Studio 100 N. V. ver­
anstaltet. Die Studio 100 N. V. ist in den Benelux-Ländern als Produzentin von Kinder- und Jugend­
programmen aktiv. Weitere Tätigkeits­felder sind dort die Kinofilmproduk­tion, der Filmrechte­han­
del und die Tätig­keit als Ver­lags­haus844. Die Programme NICK, NICK Premium und das seit 2009
ver­anstaltete Programm NICK Jr. gehören zur Viacom-Gruppe. Die Programme Disney Channel,
Toon Disney, Toon Disney +1845, Disney Cinemagic, Disney Cinemagic HD, Playhouse Disney und
Disney XD sind der Walt Disney Company zuzurechnen.846 Das Programm Super RTL ist darüber
hinaus der RTL Group zuzu­rechnen, die, wie die Walt Disney Company, 50 % der Anteile an der
Ver­anstalterin hält. Darüber hinaus werden digital das Kindersparten­programm Boomerang und
das auf amerikani­sche und europäi­sche Zeichen­trick­filme sowie japani­sche Animes spezialisierte
Fernsehprogramm Cartoon Networks des Time-Warner-Konzerns aus­gestrahlt.847
Mit NICK Jr.848, Disney Cinemagic HD, Disney Cinemagic849 und Disney XD850 sind 2009 vier
neue Kindersparten­programme gestartet.
Im Hinblick auf die Zuschauer­anteile bei drei- bis 13‑jährigen Kindern (siehe Tabelle III – 75) ist
der Sender Super RTL mit einem durch­schnitt­lichen Anteil von 20,4 % im Jahr 2008 markt­führend
vor dem öffent­lich-recht­lichen KI.KA (15,2 %), RTL (8,8 %), Sat.1 (5,9 %), ProSieben (8,7 %) und RTL II
(4,4 %). Der erst im September 2005 auf Sendung gegangene Sparten­kanal NICK konnte inzwi­
schen seinen Marktanteil (8,9 %) merk­lich aus­bauen und liegt nun auf dem dritten Platz hinter
Super RTL und KI.KA. Das Angebot der öffent­lich-recht­lichen Sender hat gegen­über dem Angebot
des Markt­führers Super RTL an Zuschauer­teilen gewonnen, wohingegen Letzterer eine Ver­ringe­
843
844
845
846
847
848
849
850
Im Oktober 2009 startete der KI.KA ein Kinder-Online-Portal unter der Bezeich­nung KI.KAninchen und KI.KA plus. Die
Genehmi­gung des Online-Portals hatte im Vorfeld auf privater Seite scharfe Kritik hervor­gerufen, da ein gebühren­
finanziertes Kinder-Online-Portal die ent­gelt­finanzierten Angebote privater Betreiber wie Super RTL mit seinem OnlinePortal toggolino er­schwere, http://www.taz.de/1/‌leben/medien/artikel/1/‌kikaninchen-gegen-togolino/ (Stand: 9/2009).
Vgl. Beschluss der KEK i. S. Junior vom 10. 02. 2009, Az.: KEK 543.
Hierbei handelt es sich um das gleiche Programm wie Toon Disney, das jedoch um eine Stunde zeit­versetzt aus­
gestrahlt wird.
Die Ver­anstalterin des Programms JETIX (bis zum 10. 06. 2005 unter dem Namen Fox Kids ver­anstaltet) hatte Disney im
Jahr 2001 von der News Corpora­tion Ltd. und der Haim-Saban-Gruppe über­nommen, Beschluss der KEK i. S. Fox Kids
vom 02. 10. 2001, Az.: KEK 128.
Cartoon Network und Boomerang wurden 2006 von dem Ofcom lizenziert.
Beschluss der KEK i. S. NICK Jr. vom 10. 03. 2009, Az.: KEK 546.
Bei Disney Cinemagic und Disney Cinemagic HD handelt es sich um Programme der britischen The Walt Disney
Company Ltd., die auch in deutsch aus­gestrahlt werden.
Neben der Umbenen­nung des Programms von vormals JETIX in Disney XD ist die Sendedauer zusätz­lich auf 24 Stun­
den aus­geweitet worden, Beschluss der KEK vom 12. 01. 2010 i. S. Disney XD, Az.: KEK 586.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
259
Jahr
ARD¹⁾
ZDF
KI.KA²⁾
RTL
RTL II
Super
RTL
VOX
Sat.1
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
15,0
13,7
13,8
13,6
11,5
10,3
9,9
10,0
9,4
9,5
8,5
8,7
7,2
7,6
6,2
6,1
5,2
5,8
5,4
5,0
5,0
5,5
4,9
5,3
4,7
5,0
4,0
4,7
  –
  –
5,6
8,2
11,5
9,9
10,2
10,2
12,1
12,2
12,2
12,1
13,8
15,2
17,6
16,1
15,3
14,5
13,8
12,8
13,2
12,7
12,2
10,2
8,6
8,3
8,6
8,8
13,1
11,3
9,4
8,7
8,7
12,3
11,2
10,9
9,1
9,0
7,1
5,0
4,9
4,4
3,5
12,0
13,0
17,7
18,7
19,6
19,7
18,7
23,1
24,2
25,6
23,7
23,2
20,4
1,2
1,8
1,8
1,8
1,8
1,9
2,1
2,4
2,5
2,8
3,1
3,5
3,6
3,1
9,8
8,3
6,7
6,8
6,9
7,3
6,7
6,6
6,6
6,6
8,0
7,5
5,9
5,9
Pro-­ kabel
Sieben eins
19,4
17,2
15,4
11,9
10,3
10,0
9,5
9,0
8,9
8,6
7,4
7,4
8,0
8,7
6,3
4,9
3,3
2,2
2,4
2,0
2,0
2,0
2,2
2,3
3,2
3,0
2,8
2,6
NICK
sonstige
Programme
  –
  –
  –
  –
  –
  –
  –
  –
  –
  –
1,3
5,6
7,8
8,9
7,9
8,6
10,5
8,8
9,0
8,9
10,5
12,0
9,3
9,2
10,3
10,2
10,2
9,7
1) inklusive Dritte Programme 2) KI.KA sendete bis Ende 2002 lediglich von 06:00 bis 19:00, ab 01. 01. 2003 von 06:00 Uhr bis
21:00 Uhr
Tabelle III – 75: Zuschauer­anteile bei drei- bis 13‑jährigen Kindern (03:00 Uhr bis 03:00 Uhr)
Quelle: Media Perspektiven 4/1997, 4/1998, 4/2000, 4/2002, 4/2003, 4/2004, 4/2005, 3/2006, 4/2007, 4/2008, 3/2009
dort angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV Aktuell, Panel D+EU
rung seines Zuschauer­anteils beobachten musste. Der Anstieg des Zuschauer­anteils bei den öffent­
lich-recht­lichen Sendern ist vor allem auf eine Zunahme des Marktanteils des KI.KA zurück­zufüh­ren,
wohingegen die Kinderprogrammangebote der Sender ARD und ZDF Zuschauer­anteile ver­loren
haben. Deutlich an Zuschauer­anteilen bei den drei- bis 13‑jährigen Kindern haben die Programm­
angebote der ARD ver­loren. Der Zuschauer­anteil bei Kindern liegt bei den auf diese Zielgruppe
fokussierten Sendern KI.KA mit 15,2 % und Super RTL mit 20,4 % deut­lich über den gesamten Zu­
schauer­anteilen (Zuschauer ab drei Jahren: KI.KA 1,3 %, Super RTL 2,4 %). Bei RTL II und ProSieben
liegen die bei Kindern er­reichten Zuschauer­anteile von 4,4 % bzw. 8,7 % eben­falls über den
gesamten Zuschauer­anteilen (Zuschauer ab drei Jahren: RTL II 3,8 %, ProSieben 6,6 %).851
Ein etwas ver­ändertes Bild ergibt sich, wenn man die Sendezeit des KI.KA im Untersuchungs­
zeitraum (19:00 Uhr bis 21:00 Uhr) zugrunde legt (siehe Abbil­dung III – 41). Zwar er­reichte auch
hier Super RTL im Jahr 2008 die höchsten Zuschauer­anteile (18,7 %) vor KI.KA (16,4 %), ProSieben
(11,8 %) und RTL (7,4 %). Jedoch fiel der Marktanteil von Super RTL erstmals seit zehn Jahren unter
20 %.852 Dann folgten NICK (6,7 %), Sat.1 (6,6 %) und RTL II (2,4 %). Dabei ist zu berücksichtigen,
dass die nutzu­ngs­intensivste Zeit bei Kindern zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr liegt. Der Anteil
der fernsehenden Kinder er­reicht im Tages­verlauf um 19:15 Uhr den Höhepunkt und geht erst ab
21:45 Uhr unter die 10‑Prozent-Marke zurück.853 Obwohl also gerade am Abend die Fernsehnut­
zung bei Kindern besonders intensiv ist, existieren derzeit im frei empfang­baren Fernsehen nach
19:00 Uhr nur drei spezielle Kinder­angebote: KI.KA, NICK und Super RTL. Nur das Programm KI.KA
er­reicht mit kinder­spezifi­schen Sendun­gen am Abend gegen­über den Tages­durchschnitts­werten
höhere Zuschauer­anteile. Die Gegen­überstel­lung ver­deut­licht ferner, dass bei RTL, Sat.1 und Pro
Sieben in besonderem Maße und bei ARD und ZDF in ab­geschwächtem Maße die Sendun­gen in
der Kernzeit zwischen 19:00 Uhr und 21:00 Uhr, die nicht als Kinderprogramm einzu­ordnen sind,
zu den hohen Zuschauer­anteilen bei Kindern beitragen.
851
852
853
AGF/GfK-Fernsehforschung, Panel D+EU, Marktanteile 2008.
Sabine Feierabend/ Walter Klingler (siehe Fn. 839), S. 122.
Sabine Feierabend/ Walter Klingler (siehe Fn. 839), S. 117.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
260
25
Prozent
20
15
10
5
0
ARD
ZDF
KI.KA
RTL
RTL II
03:00 Uhr bis 03:00 Uhr
Super RTL
Sat.1
ProSieben
NICK
19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Abbil­dung III – 41: Marktanteile bei drei- bis 13‑jährigen Kindern 2008 (Mo. bis So., 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr
und 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr; in Prozent)
Quelle: Sabine Feierabend/ Walter Klingler, Was Kinder sehen, Eine Analyse der Fernsehnutzung Drei- bis 13- Jähriger
2008, in: Media Perspektiven, 2009, S. 113 (123), dort angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV Aktuell,
Fernsehpanel D+EU
Gemessen an den Zuschauer­anteilen ist die RTL Group S. A. mit ihren Angeboten bei drei- bis
13‑jährigen Kindern markt­führend. Ihre Sender RTL, RTL II, Super RTL und VOX er­reichten inner­
halb dieser Alters­gruppe im Jahr 2008 zusammen einen Zuschauer­anteil von 36,7 %. Die öffent­lichrecht­lichen Sender kamen auf 25 %, die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG auf 17,2 %. Nachdem
sowohl die RTL Group S. A. als auch die öffent­lich-recht­lichen Sender (mit Sendestart des KI.KA
im Jahr 1997) noch bis etwa 2002 ihre Zuschauer­anteile, größtenteils zulasten der Sender der
ProSiebenSat.1 Media AG, steigern konnten, ver­mochten seither allein die öffent­lich-recht­lichen
Sen­der ihre Anteile aus­bauen, wohingegen die Anteile der RTL Group zurück­gingen (siehe Ta­
belle III – 76).
Jahr
RTL Group S. A.
ProSiebenSat.1 Media AG
öffent­lich-recht­liche Sender
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
35,4
41,2
39,5
42,7
43,0
46,6
46,2
44,7
46,4
46,2
44,4
40,5
40,3
36,7
35,5
30,4
25,4
20,9
19,6
19,3
18,2
17,6
17,7
17,7
18,6
17,9
16,7
17,2
15,4
14,6
18,9
22,2
23,7
25,5
25,1
25,7
26,4
27,0
25,4
22,1
22,3
25,0
Tabelle III – 76: Zuschauer­anteile bei drei- bis 13‑jährigen Kindern nach Sendergruppie­rungen (in Prozent)
Quelle: Media Perspektiven 4/1997, 4/1998, 4/2000, 4/2002, 4/2003, 4/2004, 4/2005, 3/2006, 4/2007, 4/2008, 3/2009;
eigene Berechnungen
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
261
kumulierte Sehdauer ­
in Stunden im Jahr 2008
Sehdauer in %
nach Genres
Fiction
Informa­tion
Werbung
Unterhal­tung
Sport
Sonstiges
gesamt
147
51
34
42
16
13
302
49
17
11
14
   5
   4
100
innerhalb des fiktionalen Genres
Anima­tion
Unterhal­tung
Komödie
Spannung
75
25
23
18
53
18
16
13
Tabelle III – 77: Sehdauer von drei- bis 13‑jährigen Kindern nach Programm­sparten für die Sender ARD,
ZDF, RTL, RTL II, Super RTL, Sat.1 und ProSieben im Jahr 2008
Quelle: Sabine Feierabend/ Walter Klingler, a. a. O., S. 125, dort an­gegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV
Aktuell, Fernsehpanel D+EU
Ein Großteil der Fernsehnut­zung von Kindern ent­fällt auf fiktionales Programm (49 % im Jahr
2008). Innerhalb dieses Genres dominiert mit einem Anteil von 53 % an der gesamten Nutzung
fiktionaler Programme die Kategorie Anima­tion (insbesondere Zeichen­trick), gefolgt von Unterhal­
tung (z. B. Familien­serien, Telen­ovelas, Daily Soaps), Komödie und Spannung (siehe Tabelle III – 77).
Auch wenn die hier aus­gewiesene Sehdauer sich nicht auf speziell für Kinder konzipierte Pro­
gramminhalte beschränkt, so lässt der hohe Stellen­wert von fiktionaler Unterhal­tung und ins­
besondere von Zeichen­trick­filmen und ‑serien doch auf die große strategi­sche Bedeu­tung des
Zugriffs auf Kinderprogramm­rechte schließen.
2.2.1.2.2 Der Markt für die Beschaf­fung von Kinderprogramm­rechten
Wie im Bereich der Fictionrechte insgesamt fehlt es an einer hinreichenden Daten­grundlage zu
Marktvolumen und Marktanteilen von Produzenten und Rechtehändlern im Bereich der Kinder­
programme. Ver­glichen mit den öffent­lich-recht­lichen Anstalten, mit 54 % Eigen-, Ko- und Auftrags­
­produk­tionen, betreiben die privaten Sender in weitaus geringerem Umfang Eigen-, Ko- und Auf­
trags­produk­tionen von Kinderprogrammen.854 Eine ent­sprechend größere Rolle spielt bei privaten
Ver­anstaltern der Erwerb von Lizenzen bei Produzenten und Rechtehändlern. Vor allem Animations­
programme eignen sich wegen der ihnen in der Regel eigenen Abstrakt­heit und der einfacheren
Synchronisa­tion für die internationale Verwer­tung.855 Super RTL bestreitet sein Kinderprogramm
zu 91 % mit Kaufproduk­tionen. Bei NICK kehrt sich das Ver­hältnis um: Hier dominieren Eigen-,
Ko- und Auftrags­produk­tionen mit 87 %. Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass der Mutter­
konzern Viacom, Inc. den Haupteinfluss auf die Inhalte ausübt, so dass trotz hoher Eigen­produk­
tions­quote der deutsche Sender kaum redak­tionellen Einfluss nimmt.856
Im Markt für die Beschaf­fung von Kinderprogramm­rechten agieren neben welt­weit tätigen
Medien­konzernen wie der Walt Disney Company, Viacom, Inc. und Time Warner, Inc. verschiedene,
854
855
856
Ole Hofmann/Oliver Schmid, Wertschöpfungs­kette Kinderfernsehen. Strukturen des deutschen Kinderfernsehmarkts,
in: TELEVIZION Forschung, 15/2002, S. 6.; Udo Michael Krüger, Zwischen Spaß und Anspruch: Kinderprogramme im
deutschen Fernsehen, Media Perspektiven, 2009, S. 413 (417).
Animations­formate dominieren die Programm­gestal­tung der drei größten Kinderprogramme NICK, KI.KA und Super
RTL, Udo Michael Krüger (siehe Fn. 854), S. 430.
Udo Michael Krüger (siehe Fn. 854), S. 417.
262
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
nicht mit den großen Medien­konzernen ver­flochtene Unternehmen, die sich auf die Produk­tion,
(internationale) Distribu­tion und das Merchandising von Kinderprogrammen spezialisiert haben. Als solches sind z. B. die HIT Entertainment plc., London, und Millimages, Paris, zu nennen. Eine
Studie im Auftrag des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungs­fernsehen (IZI)857
kam zu dem Ergebnis, dass sich im Bereich des Rechtehandels in Deutschland neben den „Global
Majors“ nur wenige, dafür aber starke Markt­teilnehmer befinden.
2.2.1.2.3 Ver­tikale Ver­flech­tungen von Ver­anstaltern und Produzenten bzw. Rechtehändlern
Zu den größten Unternehmen im Bereich des internationalen Handels mit fiktionalem Kinder­
programm gehört die Walt Disney Company (siehe Kapitel III 1.2.5). Der Disney-Konzern hat sich
in Deutschland durch Gründung bzw. Erwerb der Kinderprogramm­sender Disney Channel, Toon
Disney, Toon Disney +1, Playhouse Disney, Disney Cinemagic, Disney Cinemagic HD und Disney
XD sowie durch die Beteili­gung an Super RTL Abspiel­kanäle für seine umfang­reiche Bibliothek an
Kinderprogramm­rechten geschaffen. Zum Umfang des Bestands an Kinderprogramm­rechten der
Walt Disney Company liegen keine konkreten Zahlen vor. Allein schon die Rechtebibliothek der
Jetix Europe N. V. umfasst über 6.000 halbstündige Zeichen­trick- und „Life Action“-Episoden.858
Die Jetix Europe N. V., an der Disney mittel­bar zu 75,1 % über ABC Family Worldwide, Inc. beteiligt
ist, bezeichnet sich als führendes paneuropäi­sches Unternehmen im Bereich der Kinder­unterhal­
tungs­industrie. Unter der Marke Jetix werden in zahl­reichen Ländern Kinderprogramme ver­anstal­
tet. Die Programme er­reichen nach Unternehmens­angaben mehr als 52 Mio. Haushalte in 58 Län­
dern. Jetix Europe N. V. beliefert zudem mehr als 80 Sender in Europa und dem Mittleren Osten mit
Programm.859 Zum Programm­stock zählen u. a. die Rechte an Power Rangers, Spiderman, SonicX
und X‑Men. Das Merchandising betreibt die eben­falls zum Konzern gehörige Jetix Consumer
Products International.
Viacom produziert und ver­breitet unter den Marken Nickelodeon und NICK welt­weit Kinder­
programme. Ferner gehören zur Viacom-Unternehmens­gruppe die Filmstudios Paramount Pictures
und Dream­Works SKG, deren Produk­tionen welt­weit ver­trieben werden (siehe Kapitel III 1.2.6).
In Deutschland sind zwei weitere Kinderprogramm­rechtehändler mit Programm­veranstaltern
ver­flochten: die Tele München Gruppe und die Studio 100 Gruppe. Die Tele München Gruppe
(siehe Kapitel III 1.1.2.3) ist mit ihrer Beteili­gung an dem Sender RTL II ver­tikal integriert. Auf RTL II
werden unter der Marke Pokito wochen­tags vor allem japani­sche Zeichen­trickserien (Mangas) wie
Pokémon gesendet. Kinderprogramme machen nur einen Teil des Programm­port­folios der Tele
München Gruppe aus. Sie hält nach eigenen Angaben die Rechte an 2.500 halbstündigen Zeichen­
trickepisoden (z. B. Pink Panther, Teenage Mutant Hero Turtles, Popeye, Digimon).860
Die Constantin Medien AG (ehemals EM.Sport Media AG) hat im Juli 2008 im Zuge der Re­
strukturie­rung den Ver­kauf ihrer Geschäfts­felder des Bereichs Kinder- und Jugend­unterhal­tung an
die belgische Studio 100 N. V. ab­geschlossen.861 Infolge dieses Vorgangs wurde die Studio 100 N. V. über ihre 100 %ige Tochter­gesell­schaft Studio 100 Media GmbH auch Ver­anstalterin des in Deutsch­
land bundes­weit ver­brei­teten Kindersparten­programms Junior. Ferner hat die Studio 100 N. V. die
umfassende Rechtebibliothek862 sowie die Gesell­schaften EM.Entertainment GmbH und Junior.TV
857
858
859
860
861
862
Ole Hofmann/Oliver Schmid (siehe Fn. 854), S. 6.
Vgl. Unternehmens­darstel­lung unter: http://www.jetixeurope.com/site/company_profile/business_lines/programme_
distribution.‌html (Stand: 08/2009).
Jetix N. V. Geschäfts­bericht 2008, S. 13; zu Jetix Europe siehe auch Kapitel III 1.2.5.
Vgl. Unternehmens­angaben unter http://www.tmg.de/tmg/index.‌php?StoryID=​64 (Stand: 08/2009).
Beschluss der KEK i. S. Junior vom 08. 07. 2008, Az.: KEK 504.
Konzentrations­bericht der KEK 2007, S. 265.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
263
GmbH & Co. KG er­worben.863 Diese sind im Bereich des Ver­triebs und der Ver­mark­tung von
TV- und Musikrechten, insbesondere von Kinder- und Jugendprogrammen, und im Merchandising
tätig. Zum Bestand der neu ins Unternehmen ein­gebrachten EM.Entertainment GmbH gehören
u. a. die Rechte an Biene Maja, Wickie und die starken Männer, Pippi Langstrumpf und Tabaluga. Im Frühjahr 2009 hat das belgische Medien­unternehmen Studio 100 Media N. V. seine deutschen
Tochter­unternehmen Studio 100 Media N. V. & Co. KG, Junior.TV GmbH & Co. KG und EM.Enter­
tainment GmbH sowie deren Tochter­gesell­schaften Tabaluga Film- und Fernsehproduk­tion GmbH,
Junior Produk­tion GmbH und EM.TV Musik­verlag GmbH zusammen­geschlossen. Seit 19. 04. 2009
firmieren die Unternehmen unter Studio 100 Media Holding GmbH,864 die mit Sitz in München als
internationale Produktions- und Distributions­gesell­schaft im Bereich Kinder- und Familien­unterhal­
tung aktiv ist. Nach eigenen Angaben ist Studio 100 N. V. der größte Anbieter von Familien- und
Kinder­unterhal­tung in den Benelux-Staaten.865 Das Unternehmen ist als Produzent von Kinderund Jugend­unterhal­tung tätig und über­nimmt gleichzeitig den welt­weiten Ver­trieb des Rechte­
port­folios und auch den Dritt­vertrieb von Programmen. Mit der Akquisi­tion der EM.Entertainment
GmbH und der Junior.TV GmbH & Co. KG hat die Studio 100-Gruppe ihre Position als welt­weit
tätiger Ver­markter aus­gebaut.
Seit dem 05. 11. 2007 ist die Your Family Entertainment AG mit dem Programm yourfamily
auf Sendung.866 yourfamily ist ein 24‑stündiges deutsch­sprachiges Unterhaltungs­programm für
Kinder, Jugend­liche und Familien, welches zu ca. 70 % aus Animations­programmen und zu 30 %
aus „Life Action“-Themen besteht. Die Your Family Entertainment AG ist in der Produk­tion und im
Lizenzhandel von Unterhaltungs­programmen für Kinder, Jugend­liche und Familien tätig. Die Your
Family Entertainment AG (bis November 2006 RTV Family Entertainment AG) ist aus der Abspal­tung
einer Unternehmens­einheit des Spiele- und Buchkonzerns Ravens­burger AG ent­standen, dessen
Tochter­gesell­schaft sie bis November 2005 war. Mehrheits­aktionärin ist mit 79,97 % der Aktien die
F&M Film und Medien­beteiligungs GmbH, deren alleiniger Anteilseigener Dr. Stephan Piëch ist.
Als Geschäfts­basis dient der Your Family Entertainment AG ein Katalog von rund 3.500 halb­
stündigen Episoden (z. B. Fix & Foxi, Urmel). Der Geschäfts­bereich Lizenzhandel umfasst Free- und
Pay‑TV-Angebote sowie die gesamte Wertschöpfungs­kette der Neben­rechte­vermark­tung. Hierzu
zählen auch die Herstel­lung und der Eigen- und Fremd­vertrieb von DVD- und Audioprodukten
im Bereich Home Entertainment. Darüber hinaus ist die Your Family Entertainment AG im Bereich
Home Entertainment mit dem Label yourfamily ent­ertainment aktiv.867 Es bestehen Ver­triebs­
partner­­schaften mit der spanischen Planeta Junior S. L. für die Länder Italien, Spanien und Portugal. Ferner bestehen Ver­triebs- und Produktions­partner­schaften mit der Sony DADC Austria AG,
starmedia home ent­ertainment und der Foreign Media Group Germany GmbH.868 Mit Nelvana
International Limited, einem Tochter­unternehmen von Corus Entertainment, Inc., einem der größten
Produzenten von Kinderfernsehen in Nordamerika, hat die Your Family Entertainment AG im De­
zem­ber 2008 einen Lizenz­verlängerungs­vertrag über 26 Programme mit ca. 700 Episoden ge­schlos­
sen. Ihre Ver­triebs­koopera­tion mit der EM.Entertainment GmbH (inzwischen Studio 100 GmbH)
hat die Your Family Entertainment AG vor­zeitig beendet. Grund hierfür war unter anderem die
Ver­äuße­rung der Unterhaltungs­sparte der damaligen EM.Sport Media AG, zu der auch die EM.
Entertainment GmbH gehörte, an das belgische Medien­unternehmen Studio 100 N. V.869
863
864
865
866
867
868
869
Geschäfts­bericht der EM.Sport Media AG 2008, S. 89.
Beschluss der KEK vom 10. 02. 2009 i. S. Studio 100, Az.: KEK 543, I 3.1
Vgl. Unternehmens­angaben unter http://www.studio100.‌t v/ (Stand: 08/2009).
Beschluss der KEK vom 09. 10. 2007 i. S. yourfamily, Az.: KEK 448.
Geschäfts­bericht Your Family Entertainment AG 2008, S. 22.
Geschäfts­berichte Your Family Entertainment AG 2006, S. 15, und 2008, S. 28.
Geschäfts­bericht Your Family Entertainment AG 2008, S. 23.
264
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.1.2.4 Produzenten bzw. Rechtehändler ohne maß­gebliche Ver­anstalter­beteili­gung
Neben den genannten, dem Bereich der Programm­veranstal­tung zuzu­rechnenden Produzenten
und Rechtehändlern gibt es ver­schiedene nicht bzw. nicht maß­geblich mit Ver­anstaltern ver­floch­
tene Unternehmen. Von diesen sollen hier exemplarisch zwei in Deutschland ansässige Unter­
nehmen dargestellt werden, die auf Produk­tion und Distribu­tion von Kinderprogrammen speziali­
siert sind: die TV Loonland AG und die BKN International AG.870
Die TV Loonland AG entwickelt, produziert und ver­marktet Inhalte für das Kinder- und Jugend­
­lichen­segment im Bereich Zeichen­trick. Sie besitzt eine umfang­reiche Rechtebibliothek (u. a. Pettersson und Findus, The Cramp Twins, Little Princess).871 Ihr Umsatz lag im Jahr 2007 bei
5,424 Mio. Euro. Diese lassen sich auf die Geschäfts­bereiche TV & Theater (70 %), Merchandising
(18 %) und Home Entertainment (12 %) auf­teilen.872 Gut 84 % der Umsätze er­zielte das Unter­
nehmen außerhalb Deutschlands. Gesellschafter der Mutter­gesell­schaft sind zu jeweils 22,94 %
der Aufsichts­rats­vorsitzende Dr. Michael Briem, die Primavera Privatstif­tung und die John Marin
S. A. Der Rest der Anteile befindet sich in Streubesitz. TV Loonland musste im Jahr 2007 einen
er­neuten Umsatz­rück­gang von ca. 29 % gegen­über dem Vorjahr hinnehmen.873 Nach Ansicht von
TV Loonland ist der Umsatz­einbruch u. a. darauf zurück­zuführen, dass durch die Zunahme an
digitalen Sendern, die Kinderprogramme ver­breiten, die TV‑Werbeumsätze durch eine Vielzahl
ver­schiedenster Sender geteilt werden müssen und die Sender somit über keine aus­reichenden
Mittel mehr ver­fügen, um sich an der Produk­tion neuer Programme zu beteiligen. Im Dezember
2009 war die TV Loonland AG gezwungen, Insolvenz anzu­melden.874
Die BKN International AG ist ein welt­weit im Bereich Produk­tion und Ver­trieb von Zeichen­
trick­filmen tätiges Unternehmen. Die Produkte der BKN International AG werden in 95 Ländern
lizenziert. Der Konzern ver­marktet darüber hinaus die Merchandising- und Internet-Lizenzen der
Zeichen­trickcharaktere. Der Konzern besteht aus der Mutter­gesell­schaft BKN International AG in
Deutschland, die aktive Ver­triebs­gesell­schaften in Großbritannien (BKN New Media Ltd.), den Ver­
einigten Staaten (BKN Home Entertainment, Inc.) und Spanien (BKN New Media S. L.) unter­hält. Das Unternehmen ver­fügt über einen Filmkatalog, der insgesamt 92 Titel und 2.098 Episoden
ent­hält.875 Nach eigenen Angaben besitzt die BKN International AG das sechst­größte Zeichen­trick­
filmarchiv der Welt. Im Jahr 2008 er­reichte der Konzern einen Umsatz von 18,7 Mio. Euro, was
eine Steige­rung um 15 % gegen­über dem Umsatz im Jahr 2007 bedeutet.876
Die Geschäfts­anteile der BKN International AG halten die Charleville Invest­ments zu 18,7 %, die
Gordon Group Invest­ments zu 15,7 %, die SAREK Holdings zu 15,6 %, die Allianz Global Investors
zu 8,6 %, Michael Jack Kugler, Mitglied des Aufsichts­rates, zu 7,9 %, die Newedge Group zu 6,8 %,
Allen Bohbot, der Vorstand des Unternehmens, zu 6,6 % und die Cominvest Asset Management
zu 2,9 %.877
870
871
872
873
874
875
876
877
Weiteres Beispiel ist etwa die MIM Mondo Igel Media AG, Hamburg.
Geschäfts­bericht der TV Loonland AG 2007, S. 1.
Geschäfts­bericht der TV Loonland AG 2007, S. 10.
Geschäfts­bericht der TV Loonland AG 2007, S. 10.
SZ vom 10. 12. 2009, „TV Loonland ist pleite“.
Geschäfts­bericht der BKN International AG 2008, S. 4.
Nach dem im Jahr 2007 er­reichten Umsatz ist das Unternehmen auf dem zehnten Rang der führenden Produktionsund Licensing­unternehmen für Animations­programme in der EU, Jahrbuch der Europäi­schen Audiovisuellen Informa­
tions­stelle, Band 2, S. 215.
Vgl. Unternehmens­angaben unter: http://www.bknkids.com/financial.shtml (Stand: 08/2009).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
265
2.2.1.2.5 Fazit
Die zur RTL Group S. A. gehörigen Sender Super RTL, RTL und RTL II sind – unter Zugrundele­
gung der Sehdauer von 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr – die von Kindern am meisten gesehenen Pro­
gramme im frei empfang­baren Fernsehen. Die höchsten Zuschauer­anteile er­reicht der Sender
Super RTL, der u. a. auf umfang­reiche Programm­ressourcen seiner Gesellschafterin Walt Disney
Company zurück­greifen kann. Die starke Position der RTL Group S. A. im Segment der Kinder­
programme ist im Hinblick auf die unter Umständen lang­fristige Bindung von Zuschauern an Pro­
gramme der RTL Group S. A. bedeutsam. Konkurrenz besteht vornehm­lich durch die öffent­lichrecht­lichen Programme.
Durch neue Kindersparten­programme hat sich der Wettbewerb ver­schärft; vor allem die USame­rikani­schen Medien­konzerne Disney und Viacom haben ihr Angebot aus­gebaut. Daneben sind
mit der belgischen Studio 100 N. V. und der Your Family Entertainment AG weitere ver­tikal mit der
Produk­tion ver­flochtene Rundfunk­veranstalter auf dem deutschen Markt aktiv. Ebenso sind auf
dem deutschen Markt unabhängige Produktions­gesell­schaften, die sich vor allem auf die Herstel­
lung und den Ver­trieb von Zeichen­trick­filmen spezialisiert haben, aktiv.
Die Produk­tion von Zeichen­trick­filmen hat gegen­über anderen Filmproduk­tionen ein besonders
effektives globales lang­fristiges Ver­wertungs­potenzial: Zeichen­trick­filme ver­alten viel weniger, sind
relativ einfach zu synchronisieren und spielen häufig in einer künst­lichen, kultur­übergreifenden
Welt.878 Kinder- und Jugendprogramme sind darüber hinaus bezüg­lich der Ver­wertungs­häufig­keit
anderen Programmen gegen­über im Vorteil, da die Kunden­basis regelmäßig er­neuert wird. Dies
erlaubt den Fernseh­veranstaltern die regelmäßige kosten­günstige Wiederho­lung erfolg­reicher
Serien.879
Eine Übersteige­rung des Angebots an Kinderprogrammen birgt die Gefahr, dass die Finan­
zierungs­quellen aus der Werbung für den einzelnen Ver­anstalter nicht mehr aus­reichen, um
kreative Programme in Auftrag geben zu können. Die Programm­quantität droht deren Qualität
zum Nachteil zu gereichen.
2.2.1.3
Sportrechte
Neben den Rechten an zuschauer­attraktiven Fiction-Programmen sind die Übertragungs­rechte an
massenattraktiven Sportereignissen für Fernseh­veranstalter von großer strategi­scher Bedeu­tung. Der wirtschaft­liche Wert dieser Rechte ist wegen ihrer Knapp­heit und fehlenden Substituier­bar­keit
hoch. Zuschauer­attraktive Sport­veranstal­tungen, die die Refinanzie­rung der hohen Fixkosten ihrer
Übertra­gung recht­fertigen, sind in ihrer Zahl begrenzt und die TV‑Rechte daran nur kurz­fristig
ver­wert­bar: Massenattraktiv ist vor allem die Direkt­übertra­gung von Sportereignissen; Auf­zeich­
nungen und Kurzberichte sind nur noch während einer begrenzten Zeitspanne von Interesse.
Zwischen dem Spitzen­sport und dem Fernsehen bestehen enge Wechsel­beziehungen und
gegen­­seitige Abhängig­keiten. Eine Fernseh­übertra­gung fördert die öffent­liche Bekannt­heit und
gewährleistet das Sponsoren­interesse. Daher ist das Fernsehen zur wichtigsten Einnahmequelle
des Profisports geworden. Sport­liche Großereignisse wie Olympische Spiele oder Fußball-Welt­
meister­schaften sind ohne Fernsehen nicht mehr denk­bar und werden inzwischen auch mit Blick
auf ihre Inszenie­rung als Medien­ereignis geplant. So werden Spielzeiten in Abstim­mung mit den
878
879
Geschäfts­bericht der TV Loonland AG 2004, S. 10.
Geschäfts­bericht der TV Loonland AG 2001, S. 24.
266
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Bedürfnissen der Fernseh­veranstalter fest­gelegt,880 denn der Zeitpunkt der Ausstrah­lung im Fern­
sehen ist auch maß­geblich für die mit der Sendung er­zielte Reichweite.881
Grundlegende Einfluss­potenziale der Fernseh- auf die Sport­veranstalter ergeben sich aus der
finanziellen Abhängig­keit der Ver­eine von Erlösen aus der Ver­mark­tung der Fernsehrechte882 und
der vom Fernseh­auftritt indirekt ab­hängigen Einnahmen, vor allem der Sponsoren­gelder. Um­
gekehrt wird Premium-Sportinhalten eine wichtige Funktion als „Zugpferd“ für die Entwick­lung
der Medien­märkte zu­geschrieben; zurzeit vor allem für die weitere Abonnenten­entwick­lung im
tradi­tionellen Pay‑TV und den Durchbruch neuer kosten­pflichtiger Angebote auf IPTV- und HandyTV-Platt­formen.883
Internet und Mobilfunk bieten auch im Sport­sektor ein zu den klassi­schen Medien konkurrenz­
fähiges Angebot. So besteht zum einen die Möglich­keit der audiovisuellen Live-Übertra­gung (sog. Streaming). Daneben bieten diese Medien auch die Ver­mitt­lung wichtiger Einzelinforma­tionen
oder wichtiger Szenen aus dem Spiel­verlauf (z. B. für den Fußballsport etwa Torschüsse, Fouls,
Freistöße, Auswechs­lungen), aber auch Spielpläne und Mannschafts­aufstel­lungen oder Statistiken
und Ergebnis­aufstel­lungen im Nach­hinein.884 Daneben haben sich im Internet weitere Modelle
der Sportberichterstat­tung insbesondere im Bereich des Fußballs heraus­gebildet, wie etwa Club­
seiten885 oder ver­bands- bzw. ver­eins­fremde Internetportale. Das Internet schafft somit auch eine
Platt­form für kleine Ver­eine und Amateurfußball, für die kaum Raum für Berichterstat­tung im
Fernsehen besteht.886 Die ver­änderte Medien­landschaft beeinflusst die Rechte­verwer­tung und
‑verträge signifikant. Der neuartige öffent­liche Raum, den das Internet und der Mobilfunk für die
880
881
882
883
884
885
886
So hat die Deutsche Fußball Liga in ihrer Ausschrei­bung der Bundes­ligarechte für die Spielsaison 2009/2010 bis 2012/2013
einen Spielplan ent­wickelt, wonach die Anstoß­zeiten des Freitags­spiels auf 20:30 Uhr, der vier Samstags­spiele auf
15:30 Uhr, ab­gesehen von dem Spitzen­spiel, das nun auf samstags 18:30 Uhr ver­legt wurde, und der beiden Sonntags­
spiele auf 15:30 Uhr und 17:30 Uhr ver­legt wurden. Mit der Ver­gabe fünf ver­schiedener Anstoß­zeiten hat Sky, das die
Ver­wertungs­rechte für die Live-Ausstrah­lung er­worben hat, mehr Sendefläche gewonnen, vgl. SZ vom 29./30. 11. 2008
und Handels­blatt vom 29. 09. 2008.
Für die Fernseh­veranstalter ist die Sendezeit in der Primetime äußerst wichtig: So er­reichten die Einschaltquoten der
Olympischen Sommerspiele in Peking 2008 mit 48,04 Mio. Zuschauern nicht das Niveau der Sommerspiele in Athen
2004 (58,01 Mio.). Durch die sechs­stündige Zeit­verschie­bung fand die Mehrzahl der Wett­kämpfe zwischen 04:00 Uhr
und 15:00 Uhr mitteleuropäi­scher Zeit statt und damit nicht in der Haupt­sendezeit in Deutschland, Camille Zubayr/
Heinz Gerhard, Olympia 2008 im Fernsehen, Media Perspektiven, 2008, S. 494 (496). Ver­gleich­bare Rück­gänge werden
für die Winterspiele in Vancouver zu er­warten sein.
Europäi­sches Parlament, Entschließung vom 29. März 2007 zu der Zukunft des Profifußballs in Europa (2006/2130(INI));
darin wird diesbezüg­lich auch auf eine Ver­fälschung des Wettbewerbs hin­gewiesen, da die Bedeu­tung der Einkünfte
aus der Ver­mark­tung aus den Übertragungs­rechten den aus­gewogenen Wettbewerb zwischen Ver­einen aus ver­schie­
denen Ländern insofern unter­minieren könnte, als diese Einkünfte weit­gehend von der Größe der nationalen Fernseh­
märkte bestimmt werden.
Europäi­sche Kommission, Abschluss­bericht über die sektorspezifi­sche Untersuchung der Bereit­stel­lung von Sport­inhal­
ten über mobile Netz­werke der dritten Genera­tion vom 21. 09. 2005, Rn. 23, http://‌ec.europa.eu/comm/competition/
antitrust/sector_inquiries.‌html (Stand 9/2009).
Dennoch ist die Prognose der Ver­mitt­lung audiovisueller Inhalte über das Internet bisher ver­halten, sie befindet sich
zwar auf dem Vormarsch, wird aber aus Qualitäts­gründen nur mittelfristig mit der Bildberichterstat­tung im Fernsehen
konkurrieren können. Matthias Laier, Die Berichterstat­tung über Sportereignisse, 2007, S. 2. Digitalmagazin.‌info vom
06. 03. 2009, S. 1; Frank­furter Rundschau (online) vom 24. 03. 2009.
So ver­fügen inzwischen nahezu alle Bundes­ligaclubs über meist kosten­pflichtige Web‑TV-Angebote. Die Berichterstat­
tung umfasst daher neben einer kompletten Spiel­übertra­gung nach Spielschluss auch Spielzusammen­fassun­gen und
aktuelle Beiträge rund um den Verein, Digital Fernsehen 10/2008.
Deswegen erfolgt die Berichterstat­tung zumeist mittels Videos und Bildern, die von fußball­begeisterten Privatpersonen
an­gefertigt und im Internet allen Interessierten zur Ver­fügung gestellt werden. Gerade diese Darstel­lung auf ver­bandsoder ver­eins­fremden Internet­seiten ist nicht frei von recht­lichen Konflikten, LG Stuttgart, Urt. vom 08. 05. 2005 –
41 O 3/08 KfH, ZUM 3/2009, S. 258, bestätigt durch OLG Stuttgart, Urt. vom 13. 03. 2009 – 2 U 47/08, haben das
Betreiben eines privaten Internetportals mit Film­ausschnitten von Amateurfußballspielen wegen Ver­stößen gegen das
Wettbewerbs­recht unter­sagt; siehe auch Kapitel III 2.2.1.3.2.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
267
Kommunika­tion schaffen, wird immer mehr für eine wirtschaft­liche Verwer­tung genutzt und als
zusätz­liche Einnahmequelle er­schlossen.887 Die Ver­anstalter von Sportereignissen sind sich der Ver­
­marktungs­möglich­keiten in den neuen Medien bewusst: So hat der Deutsche Fußball-Bund e. V. die Fußball-Bundes­ligarechte für die Saison 2009 bis 2013 erstmals getrennt für Mobilfunk, Web‑TV
und IPTV aus­geschrieben.
Die enorme wirtschaft­liche Bedeu­tung des Geschäfts­bereichs Sport im weiteren Sinne zeigt
sich etwa anhand der andauernden Auseinander­setzung um die Frage, ob in Deutschland zu­
gelassene Fernseh­veranstalter Werbung von privaten Ver­mittlern von Sport­wetten zeigen oder
auch selbst ins Sport­wetten­geschäft einsteigen dürfen. Aus Anlass des Urteils des Bundes­verfas­
sungs­gerichts888, das das staat­liche Glücks­spielmonopol im Grundsatz für zulässig er­klärte, solange
es sich am Ziel der Bekämp­fung von Sucht­gefahren aus­richtet, forderten die Länder die Landes­
medien­anstalten auf, die Werbung für private Sport­wetten im Fernsehen zu unter­sagen. Bundes­
weit lizenzierte Ver­anstalter wie DSF wandten sich gegen eine „Inländerdis­kriminie­rung“ und
forderten eine einheit­liche Regelung für in- und aus­ländi­sche Ver­anstalter. Mit dem Glücks­spiel­
staats­vertrag, der am 01. 01. 2008 in Kraft trat, war das staat­liche Monopol auf Lotterien und Sport­
­wetten weiter ver­schärft worden. Aus Präventions­gründen wurde der Ver­triebs­weg Internet grund­
sätz­lich ver­boten. Werbung für Glücks­spiele im Internet, im Fernsehen und per Telefon wurde
eben­falls unter­sagt.889
Der Sport spielt eine wichtige Rolle als Gegen­stand der Meinungs­bildung, der Identifika­tion
und der öffent­lichen Kommunika­tion.890 Berichte über heraus­ragende Sportereignisse gehören
nach der Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts zur Informa­tion im Sinne des klassi­schen
Rundfunk­auftrags. In diesem Sinne ermög­licht Art. 3 a der „Fernsehen ohne Grenzen“-Richtlinie891
den Mitgliedstaaten, für eine Berichterstat­tung über Ereignisse von erheb­licher gesell­schaft­licher
Bedeu­tung im frei zugäng­lichen Fernsehen zu sorgen, damit trotz zunehmender Fernseh­übertra­
gung von Sport­veranstal­tungen auf Pay‑TV-Sendern die Wettbewerbe für die Allgemein­heit zu­
gäng­lich bleiben. Einer Monopolisie­rung der Berichterstat­tung über solche Sport-Events bei einem
einzelnen Rundfunk­veranstalter ist daher auch zum Zweck der Siche­rung der Meinungs­vielfalt
ent­gegen­zuwirken. Entwick­lungen auf dem Markt für Sport­übertragungs­rechte sind auch auf­grund
der besonderen Gefahren im Falle ver­tikaler Konzentra­tion zwischen den Inhabern dieser Rechte
und den Fernseh­veranstaltern von Bedeu­tung.892
887
888
889
890
891
892
Matthias Laier (siehe Fn. 884), S. 2.
BVerfG, Urt. vom 28. 03. 2006 – 1 BvR 1054/01 – Ver­fassungs­mäßig­keit des deutschen Sport­wetten-Monopols.
Der geltende Glücks­spielstaats­vertrag ist auf­grund des generellen Internet­verbotes derzeit Gegen­stand eines von der
EU‑Kommission gegen Deutschland ein­gelei­teten Ver­trags­verletzungs­verfahrens. Im September 2009 hat der EuGH in
einem ähnlich gelagerten Fall in Portugal die Einschrän­kung der Ver­anstal­tung von Glücks­spielen über das Internet als
gerecht­fertigt erachtet, EuGH, Urt. vom 08. 09. 2009 – C‑42/07.
BVerfGE 97, 228, (285 f.) – Kurzberichterstat­tung: „Die Bedeu­tung solcher Sportereignisse er­schöpft sich nicht in ihrem
Unterhaltungs­wert. Sie er­füllen darüber hinaus eine wichtige gesell­schaft­liche Funktion. Der Sport bietet Identifikations­
möglich­keiten im lokalen und nationalen Rahmen und ist Anknüpfungs­punkt für eine breite Kommunika­tion in der
Bevölke­rung. Eine umfassende Berichterstat­tung, wie sie von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gefordert wird, lässt sich daher
unter Ver­zicht auf Sportereignisse nicht ver­wirk­lichen.“ Die besondere soziale, integrative und kulturelle Bedeu­tung des
Sports betonte auch der Europäi­sche Rat in seiner Erklä­rung von Nizza 2000 zur besonderen Bedeu­tung des Sports.
Vgl. dazu Europäi­sche Kommission, Arbeits­dokument „EU und Sport: Hintergrund und Kontext“, Begleitdokument zum
Weißbuch Sport, SEC (2007) 935.
Richtlinie 97/36/‌EG des Europäi­schen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 zur Änderung der Richtlinie 89/552/
EWG des Rates zur Koordinie­rung bestimmter Rechts- und Ver­waltungs­vorschriften der Mitgliedstaaten über die Aus­
übung der Fernsehtätig­keit, ABl. L 202 E, S. 60.
BVerfGE 95, 163 (173) – DSF. Über seine Tochter­gesell­schaft M6 ist die Bertels­mann AG zu 100 % an dem französi­schen
Fußballclub Girondins de Bordeaux beteiligt, http://www.groupem6.fr/index.php/m6/‌Le-Groupe/Activites/Diversificationset-droits-audiovisuels/Presentation/Les-Girondins‑de-Bordeaux (Stand: 3/2009).
268
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.1.3.1 Sportprogramme im Fernsehen
Sport­sendun­gen in Vollprogrammen
Die Übertra­gungen populärer Sportereignisse er­zielen im Fernsehen Spitzen­werte. Eine über­wälti­
gende Mobilisie­rung der Zuschauer er­reichten die Fernseh­übertra­gungen der Fußball-Weltmeister­
schaft in Deutschland im Sommer 2006.893 Einzelne Begeg­nungen er­zielten Reichweiten, die
Rekord­marken darstellen: Das Halbfinalspiel Deutschland gegen Italien ver­folgten 29,66 Mio. Zu­
schauer – die höchste jemals seit Einfüh­rung der Zuschauer­anteils­messung im Jahr 1975/76 ge­
mes­sene Fernsehreichweite einer Sendung; dies ent­spricht 84,1 % aller potenziellen Zuschauer.894
Die hohe Zuschauer­begeiste­rung, welche die Fußball‑WM 2006 hervor­rief, konnte im Jahr 2008
durch die Fußball‑EM fort­gesetzt werden. Die Fußball‑EM über­traf sogar die WM 2006 bezüg­lich
der durch­schnitt­lich er­zielten Reichweite. Im Schnitt sahen 15,84 Mio. Zuschauer die 27 EM‑LiveSpiele, bei der WM 2006 lag die durch­schnitt­liche Zuschauer­zahl bei 12,06 Mio.895 Diese Erhebun­
gen er­fassen noch nicht die zahl­reichen Zuschauer, die die WM‑Spiele außerhalb ihres Haushalts,
etwa bei Freunden oder vor unter freiem Himmel auf­gestellten Fernsehgeräten und Groß­lein­wän­
den – im so genannten „Public Viewing“ – ver­folgten. Fußball-Weltmeister- und ‑Europameister­
schaften sind bisher die einzigen Fälle, bei denen in einem erheb­lichen Maße Fernsehnut­zung
außerhalb des eigenen Haushalts statt­findet. Da bekanntermaßen Einschaltquoten nur die Fern­
seh­nut­zung zu Hause er­fassen, wurden, wie auch schon bei der Fußball‑WM 2006, auch bei der
Fußball‑EM 2008 die Zuschauer­anteile mittels eines er­gänzenden Ver­fahrens bei AußerhausNutzung, insbesondere beim Public Viewing, erfasst. Mittels Telefonumfragen wurde während der
EM zu sechs Zeitpunkten bei jeweils 1.000 Befragten er­mittelt, wo sie die EM‑Spiele gesehen
haben. Diese so er­mittelte Außerhaus-Nutzung bewegt sich zwischen zwei und knapp 13 Mio. Zuschauern.896
Live-Übertra­gungen von Spielen der Fußball-Weltmeister- und ‑Europameister­schaften unter
Beteili­gung des deutschen Teams haben generell eine über­ragende Zuschauer­akzeptanz. 23 der
25 meist­gesehenen Fernsehsen­dungen aller Genres von 1992 bis 2006 waren Live-Übertra­gungen
solcher Partien.897 Mittlerweile werden auch wichtige Fußballspiele der Frauen und der Junioren
im Free‑TV über­tragen. Fußball erweist sich als die ideale Sportart für die zuschauer­gerechte Um­
set­zung im Fernsehen.898
893
894
895
896
897
898
Stefan Geese/Claudia Zeughardt/Heinz Gerhard, Die Fußball-Weltmeister­schaft 2006 im Fernsehen, Media Perspektiven,
2006, S. 454.
Das Eröffnungs­spiel Deutschland gegen Costa Rica sahen 20,06 Mio. Zuschauer, auch dies ist die höchste Zahl für eine
solche Partie seit Beginn der Reichweiten­messung. Stefan Geese/Claudia Zeughardt/Heinz Gerhard (siehe Fn. 893),
S. 454 und S. 456.
Die Ursache für die höhere durch­schnitt­liche Sehbeteili­gung der EM 2008 lag darin, dass alle Spiele um 18:00 Uhr
bzw. um 20:45 Uhr aus­getragen wurden. Bei der WM 2006 fanden dagegen nur 18 der 56 über­tragenen Spiele am
Nachmittag statt. Die höchste Reichweite der EM 2008 er­reichte das Halbfinalspiel Deutschland gegen die Türkei mit
einem Marktanteil von 81,5 % bei 29,46 Mio. Zuschauern. Die durch­schnitt­liche Sehbeteili­gung der bei ARD und ZDF
über­tragenen Spiele lag bei 15,84 Mio. Zuschauer (Marktanteil 56,2 %). Stefan Geese/Heinz Gerhard, Die Fußball-Europa­
meister­schaft 2008 im Fernsehen, Media Perspektiven, 2008, S. 442.
Wobei bei allen Spielen der Großteil der Außerhaus-Nutzung nicht im Rahmen des Public Viewing statt­fand, sondern
eine Vielzahl die Spiele bei Freunden, Ver­wandten oder Bekannten sah. Stefan Geese/Heinz Gerhard (siehe Fn. 895),
S. 442.
Annähernde Einschaltquoten er­zielten nur zwei „Wetten, dass ..?“-Shows im Jahr 1992, Heinz Gerhard, Die Fußball‑WM
als Fernsehevent, Media Perspektiven, 2006, S. 465.
Heinz Gerhard (siehe Fn. 897), S. 465, benennt zehn Erfolgs­faktoren für die Akzeptanz von Sportarten als Gegen­stand
der Fernsehberichterstat­tung, u. a.: Spezifika und Marken­stärke der Sportart, Erfolgschancen deutscher Spieler, Event­
charakter der Übertra­gung, breite Zielgruppen­ansprache. Ballsportarten lassen sich demnach ideal im Fernsehen zu­
schauer­gerecht umsetzen: Durch die physische Einheit von Ort, Handlung und Zeit lasse sich der Spielablauf ohne
größere dramaturgi­sche Eingriffe des Fernsehens auf spannende Art linear ab­bilden; zudem habe sich die visuelle
Aufberei­tung in den letzten Jahren stark ver­bessert (S. 472 ff.).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
269
Eben­falls zuschauer­attraktiv, wenn auch mit deut­lichem Abstand, sind Übertra­gungen der
Olympischen Sommer-899 und Winterspiele, von Boxwett­kämpfen900, von Rennen der Formel 1
und von Skisp­rung­wettbewerben. Andere Sportarten, z. B. Leichtathletik­wett­kämpfe, er­weisen sich
als weniger „fernsehtaug­lich“.901 Für die er­reichten Zuschauer­anteile aller Sportarten ist die Beteili­
gung zuschauer­wirksamer Sportler, die über eine gewisse Popularität ver­fügen, maß­geblich.902
Einen Sonderfall stellte die Tour de France dar, die im Zuge der Doping-Affären auch deutscher
Spitzen­fahrer einen deut­lichen Zuschauer­rück­gang ver­zeichnete. Die Doping­fälle ver­anlassten ARD
und ZDF zudem zu einer ver­ringerten Berichterstat­tung, was die Zuschauer­anteile ebenso negativ
beeinflusste.903
Die Beliebt­heit der Programm­sparte insgesamt lässt sich an ihrer über­proportional hohen
Nutzung er­kennen:904 Gemessen an der Gesamt­sendedauer ent­fällt auf Sport­sendun­gen in Voll­
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
RTL
Sat.1
ARD¹⁾
ZDF
2,4
3,9
4,5
2,8
7,9
3,2
3,8
3,3
6,1
3,8
4,1
6,6
4,2
3,2
3,5
5,2
3,5
4,7
8,2
6,4
1,9
2,8
4,9
6,0
0,9
3,4
11,1
10,9
2,8
2,0
6,8
6,0
2,9
2,8
9,6
7,5
2,3
1,4
8,6
6,0
2,2
0,6
9,6
7,5
2,1
0,5
6,8
5,5
2,3
0,2
8,0
7,5
1,8
0,7
6,0
5,9
1,5
0,6
7,8
7,0
1) ohne Dritte Programme
Tabelle III – 78: Anteil der Sport­sendun­gen in den Programmen von RTL, Sat.1, ARD und ZDF von 1994 bis
2008 (Sendedauer in Prozent der Gesamt­sendezeit)
Quelle: Programmanalyse Udo Michael Krüger, Basisdaten 1999 und 2008, Media Perspektiven; Udo Michael Krüger/
Thomas Zapf-Schramm, Politikthematisierung und Alltagskultivierung im Infoangebot, Media Perspektiven, 2009, S. 201
(203)
Sender
Informa­tion
Unterhal­tung
Fiction
Sport
Werbung und Sonstiges
RTL
Sat.1
ARD¹⁾
ZDF
2007
2008
2007
2008
2007
2008
2007
2008
27,5
18,0
24,4
1,8
28,4
33,3
11,4
25,0
1,5
28,9
18,9
31,1
26,0
0,7
23,3
17,6
28,7
30,7
0,6
22,5
43,1
4,3
36,1
6,0
10,5
42,7
4,1
35,4
7,8
10,1
49,5
6,3
28,0
5,9
10,3
48,2
8,8
26,9
7,0
9,1
1) ohne Dritte Programme
Tabelle III – 79: Zusammen­setzung des täglichen Fernsehkonsums nach Programm­sparten und Sendern 2007
und 2008 (in Prozent)
Quelle: Udo Michael Krüger/ Thomas Zapf-Schramm, Sparten, Sendungsformen und Inhalte im deutschen Fernseh­ange­
bot 2007 – Programmanalyse von ARD/Das Erste, ZDF; RTL, Sat.1 und ProSieben, Media Perspektiven, 2008, S. 166; Udo
Michael Krüger, Thomas Zapf-Schramm, Politikthematisierung und Alltagskultivierung im Infoangebot, Media Per­spek­
tiven, 2009, S. 201 (203)
899
900
901
902
903
904
Die Live-Übertra­gungen der Sommerolympiade 2008 der ARD aus Peking er­reichte einen Marktanteil von 27,6 % bei
einer Zuschauer­zahl von 2,1 Mio.; die anschließende Highlights-Sendung „Olympia extra“ sahen durch­schnitt­lich 2,5 Mio.
Zuschauer; vgl. ARD-Jahrbuch 2008, S. 105. Die Übertra­gung der Eröffnungs­feier er­reichte sogar einen Marktanteil von
52,4 % bei 7,71 Mio. Zuschauern, Camille Zubayr/Heinz Gerhard (siehe Fn. 881), S. 494 (497).
Vgl. http://www.quotenmeter.de/cms/?p1=​n&p2=​37517&p3= (Stand: 10/2009).
So hat Bundesinnen­minister Schäuble von den Medien in Deutschland mehr Aufmerksam­keit für Rand- und Massen­
sportarten gefordert, Frank­furter Rundschau vom 01. 11. 2006.
So kämpfte die Formel 1 nach dem Aussteigen Michael Schuhmachers mit rückläufigen Quoten, wohingegen Box­
kämpfe mit einer Beteili­gung der Brüder Klitschko als Quoten­garant gelten.
Nur rund eine Million Zuschauer wollten im Schnitt die erste Woche des in den ver­gangenen Jahren durch Doping­
skandale er­schütterten Rennens 2009 sehen. 2005 waren es noch 2,5 Mio., 2006 noch knapp 1,4 Mio., Spiegel vom
14. 07. 2008.
Dies lässt sich auch für die Programm­gattung Fiction beobachten, siehe Kapitel III 2.2.1.1.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
270
programmen im Ver­gleich zu anderen Programmarten ein ver­hältnis­mäßig geringer Umfang, was
auf die Begrenzt­heit zuschauer­attraktiver Ereignisse zurück­zuführen sein dürfte. Dennoch waren
2008 Sport­sendun­gen die einzige Sparte mit einer gestiegenen Nachfrage durch das Fernseh­
publikum, denen im Jahres­mittel täglich vier Minuten mehr gewidmet wurden. Dieser Mehr­
konsum ist jedoch mit den beiden Sport­großereignissen des Jahres, den Olympischen Sommer­
spielen und der Fußball‑EM, in Verbin­dung zu bringen.905 Über das ganze Jahr betrachtet, spielten
Sport­sendun­gen mit insgesamt nur elf Minuten täglicher Nutzung keine allzu große Rolle.906
Sportsparten­programme
Im frei empfang­baren bundes­weiten Fernsehen werden seit einigen Jahren die Sportsparten­pro­
gramme DSF907 und Eurosport ver­anstaltet. Ihre Zuschauer­anteile bewegen sich jeweils relativ
konstant um 1 %.
DSF ist ein bundes­weites 24‑stündiges Fernsehsparten­programm mit dem Schwerpunkt auf
Sport­­sendun­gen. Die aktuelle Zulas­sung er­teilte die BLM am 22. 03. 2007, befristet bis zum
20. 04. 2015. Das Programm ist seit dem 01. 01. 1993 auf Sendung. DSF wird frei empfang­bar analog
und digital über Kabel, Satellit (ASTRA), terrestrisch (DVB‑T) sowie über IPTV-Platt­formen (HanseNet,
Deutsche Telekom) ver­breitet. Zusätzlich wird im Internet DSF‑TV908 als Web-TV verbreitet. Das
geplante Programm DSF-digital, das über digitale Kabelnetze ver­breitet werden soll, ist dagegen
noch nicht auf Sendung.
Die Ver­anstalterin DSF Deutsches Sport­Fernsehen GmbH war zusammen mit dem InternetSportrechteportal Sport.1 im Mai 2003 von der insolventen Kirch­Media GmbH & Co. KGaA an die
Sport Media Holding GmbH ver­kauft worden, ein Konsortium aus der Rechtehandels­firma EM.
TV & Merchandising AG, dem Waren­hauskonzern Karstadt­Quelle AG und dem Kaufmann Dr. h. c. Hans-Dieter Cleven.909 Im Februar 2005 über­nahm die EM.TV AG, die Rechts­nachfolgerin der
EM.TV & Merchandising AG, auch sämt­liche Anteile von der Karstadt­Quelle AG und von Dr. Cleven
an der Sport Media Holding GmbH und ist seither mittel­bar Alleingesellschafterin der DSF Deut­
sches Sport­Fernsehen GmbH. Die EM.TV AG wurde im Jahr 2007 in die EM.Sport Media AG
umbenannt. Diese firmiert wiederum seit April 2009 unter Constantin Medien AG. Neben der
Veranstal­tung des Sportprogramms DSF deckt die Constantin Medien AG über ihre Tochter­
gesellschaften – im Online-Bereich vor allem über das Sport-Portal Sport1 und im Hinblick auf die
Aktivitäten im Bereich der Produktions­dienst­leis­tungen über PLAZAMEDIA – die gesamte Band­
breite an Dienst­leis­tungen im Sportmedien­bereich ab. Strategi­sches Ziel ist ein voll integrierter Sport­
DSF
Eurosport
2006
2007
2008
2009
1,0
0,9
1,1
1,0
0,9
0,9
0,9
0,9
Tabelle III – 80: Zuschauer­anteile der Sportsparten­sender DSF und Eurosport 2006 bis 2009 (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung
905
906
907
908
909
Dadurch erklärt sich auch der Zuwachs des Gesamtangebots in der Sparte Sport bei den öffent­lich-recht­lichen Pro­
grammen 2008, denn das Programmjahr 2008 stand mit den Olympischen Sommerspielen in China und der Fußball‑EM
in Öster­reich und der Schweiz im Zeichen großer Sportereignisse.
Camille Zubayr/Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauer­verhalten, Media Perspektiven, 2008, S. 98 (107).
Im November 2009 kündigte die Constantin Medien AG eine Neu­ausrich­tung des Senders DSF an. In diesem Zusam­
men­hang soll das Programm in Sport.1, Name des bereits existierenden Internetportals der Ver­anstalterin, umbenannt
werden, SZ vom 12. 11. 2009.
Beschluss der KEK vom 14. 07. 2009 i. S. DSF Online, mehr mittendrin, Az.: KEK 568; seit 09/2009 auf Sendung.
Beschlüsse der KEK i. S. DSF vom 13. 05. 2003, Az.: KEK 179, und vom 12. 08. 2003, Az.: KEK 183.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
271
v­ erbund, der die gesamte mediale Wertschöpfungs­kette ab­bildet.910 Die Constantin Medien AG ist
mit 47,3 % an der Schweizer Filmrechtehandels­firma Highlight Communications AG beteiligt, die
wiederum eine Beteili­gung i. H. v. 80 % an der Team Holding AG hält, welche als Sport- und EventMarketing-Agentur sowohl die UEFA Champions League als auch den UEFA-Pokal ver­marktet. Die
Constantin Medien AG er­stellt auch als Sublizenznehmerin der Deutschen Telekom AG (DTAG) ein
über IPTV ver­breitetes, im Rahmen des Angebots T‑Home ver­marktetes Programm mit LiveBerichterstat­tung von der Fußball-Bundes­liga (LIGAtotal!).911 Das Programm ist seit August 2009
über die IPTV-Platt­form der DTAG (T‑Home Entertain) sowie über das Mobilfunknetz der DTAG
(T‑Mobile) empfang­bar.
Eine Debatte löste die Frage aus, ob das von der Constantin Sport Medien GmbH ver­anstaltete
Sparten­programm LIGAtotal! der DTAG medien­konzentrations­recht­lich zuzu­rechnen sei.912 Durch
die doppelte Abhängig­keit der Constantin Sport Medien GmbH von der DTAG – zum einen als
Sub-Lizenznehmerin für die Ver­wertungs­rechte der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) und
zum anderen als zur aus­schließ­lichen Einspei­sung des Programms bei der DTAG Ver­pflichtete –
stellte sich die Frage, ob LIGAtotal! als Programm nicht auch der DTAG selbst zu­gerechnet werden
muss. Die Lizenz gestattet die Verwer­tung nur im Rahmen der Ver­wertungs­rechtepakete IPTV
und Mobile über die von der DTAG kontrollierten Netze. Die Einspei­sung hat nach Maß­gabe der
Ver­wertungs­rechte aus­schließ­lich in DTAG-Netze zu er­folgen. Aus dem Zusammen­wirken dieser
beiden ver­trag­lichen Bindun­gen gegen­über der DTAG gerät die Constantin Sport Medien GmbH
in ihrer Rolle als eigenständige Programm­veranstalterin in eine ver­trag­liche Zwangs­lage: Sie ist
für ihre Programm­tätig­keit auf die Verfüg­bar­keit der Ver­wertungs­rechte, auf den Empfang des
Basissignals, auf die Anforde­rungen aus der aus­schließ­lichen Einspei­sung und auf die ihr vor­ent­
haltene Ver­mark­tung durch die DTAG an­gewiesen.
Auf Ver­anlas­sung der Kommission für Zulas­sung und Aufsicht (ZAK) haben die Constantin Sport
Medien GmbH und die DTAG über­einstimmende und wechselseitig ver­bind­liche Erklä­rungen des
Inhalts ab­gegeben, dass die wesent­lichen Programm­entschei­dungen bei der Constantin Sport
Medien GmbH liegen und bleiben. Damit wurden ver­trag­liche Zusagen gegen­über der ZAK er­
reicht, dass die Programm­verantwortlich­keit der Constantin Sport Medien GmbH gesichert bleibt. Unter dieser Vorausset­zung ent­fällt die Gefahr, dass die DTAG ihre wirtschaft­liche Schlüsselstel­lung
für das Gelingen der Zusammen­arbeit bei der Verwer­tung des Signals zu einem Programm und
dessen Einspei­sung und Ver­mark­tung über die DTAG-Platt­formen programm­bestimmend gegen­
über der Constantin Sport Medien GmbH aus­nützt. Mit der Entschei­dung, dass LIGAtotal! in der
Programm­verantwor­tung der Antragstellerin bleibt und der DTAG nicht in einer ver­anstalter­
gleichen Funktion zuzu­rechnen ist, erübrigten sich Überle­gungen und Bedenken, die sich sonst
unter dem Aspekt des Gebots der Staats­frei­heit des Rundfunks gegen die durch den Bund be­
herrschte DTAG auf­gedrängt hätten.
Eurosport ist ein von dem französi­schen Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA) lizenziertes
gesamteuropäi­sches Programm, das über­wiegend frei empfang­bar europaweit und darüber hinaus
in 59 Ländern und 20 Sprachen aus­gestrahlt wird. Eurosport ver­breitet in Deutschland auch Euro­
sport 2, das als Pay‑TV-Programm digital über Kabel (Kabel Deutschland, Kabel BW, Unitymedia),
Satellit (arenaSat), die Sky-Programm­platt­form sowie über IPTV-Platt­formen (HanseNet, Deutsche
Telekom) ver­breitet wird. Die Programm­verantwor­tung liegt beim „Eurosport-Konsortium“ aus
910
911
912
Selbst­darstel­lung des Unternehmens, http://www.constantin-medien.de/dasat/index.‌php?cid=​100496&sid=​b1f9f31566b​
98c7bfd17453973f5812c (Stand: 04/2009); vgl. Kapitel III 1.2.4.
Beschluss der KEK vom 14. 07. 2009 i. S. LIGAtotal!, Az.: KEK 563; vgl. Kapitel III 2.2.1.3.2.
Bereits die Partner­schaft zwischen Premiere und der DTAG bzgl. „Bundes­liga auf Premiere powered by T‑Com“ rief
Bedenken bezüg­lich des Staats­fernegebots hervor, Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006 i. S. Premiere, Az.: KEK 348/350/359,
III 2.2.5; Konzentrations­bericht der KEK 2007, S. 286.
272
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Mit­gliedern der European Broadcasting Union (EBU), einem Branchen­verband von Hörfunk- und
Fern­sehanstalten, die auf die Wahrneh­mung eines besonderen Programm­auftrags ver­pflichtet sind.913
Daher zeigt das Programm auch Randsportarten und Sportereignisse gesund­heit­licher oder humani­
tärer Anliegen, z. B. Behinderten­wett­kämpfe. Den Programm­betrieb nimmt die Eurosport S. A. wahr,
eine 100 %ige Tochter­gesell­schaft der privaten Ver­anstalterin Télévision Française S. A., die Mit­
glied des Eurosport-Konsortiums ist und auch das zuschauer­anteils­stärkste französi­sche Programm
„TF1“ ver­anstaltet.914 Parallel betreibt Eurosport zehn Internet-Sportportale in neun Sprachen.
Auf der Platt­form Sky werden weitere Pay‑TV-Sportsparten­kanäle an­geboten, nunmehr unter
dem Namen Sky Sport (Sky Sport HD, Sky Sport Info, Sky Sport 1, Sky Sport 2). Sky Sport über­trägt
live nationale und internationale Sportereignisse, u. a. Eishockey, Golf und Motorsport. Sky Sport 1
zeigt live die komplette UEFA Champions League, Spiele des UEFA-Cups und aus­gewählte Spiele
aus europäi­schen Ligen. Für die Spielzeiten 2009/2010 bis 2012/2013 ver­marktet die Sky Deutsch­
land Fernsehen GmbH & Co. KG die von der DFL er­worbenen Erst­senderechte an der Bundes­liga
und an der 2. Bundes­liga als Pay‑TV.915 Sky Fußball Bundes­liga deckt die Berichterstat­tung über die
Spiele der Bundes­liga und 2. Bundes­liga ab. Zusätz­lich über­trägt Sky einzelne Sport­ereignisse über
Pay-per-View-Kanäle. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ver­anstaltet derzeit auf ihrer
Pay‑TV-Platt­form insgesamt 17 digitale Pay‑TV-Programme (einschließ­lich der im Multiplex­verfahren
ver­brei­teten Programme) und nutzt digitale Programm­schienen für Pay-per-View-Angebote. Die
Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ist eine 100 %ige Tochter­gesell­schaft der börsen­notier­
ten Sky Deutschland AG, zusammen agieren diese als Fernseh­veranstalter und Platt­form­betreiber. Größte Aktionärin mit einem Anteil von 39,96 % ist – mittel­bar über die News Adelaide Holdings
B. V. – News Corpora­tion. News Corp. gehört zu den welt­weit größten Medien­konzernen.916
Ein weiteres bundes­weites Sportsparten­programm, von der LfM unter der Bezeich­nung Super
Sports Network (SSN TV) am 15. 09. 2006 zu­gelassen, ist über Eutelsat und als Web‑TV im Internet
unter www.ssn.‌tv zu empfangen.917 Seit August 2007 wird das Programm als „Teaserprogramm“
aus­gestrahlt, d. h., es wird täglich eine Stunde magazinartiges Programm produziert und teil­weise
auch als Wiederho­lung aus­gestrahlt. Diese Stunde wird über den Tag ver­teilt wieder­holt.
Der Sportsparten­sender sportdigital.‌tv, ein von der MA HSH am 26. 03. 2007 zu­gelassenes
Programm, wird digital als Pay‑TV-Angebot über Satellit („Fernsehen für mich“, arenaSat), Kabel
(Unitymedia, Kabel BW, Kabel Deutschland, Kabel­kiosk), die Programm­platt­form Sky sowie die
IPTV-Platt­form von HanseNet ver­breitet. Außerdem ist sportdigital.‌tv via Internet zu empfangen
(www.sportdigital.‌tv), wo es live sowie zeit­versetzt „On‑Demand“ abruf­bar ist.918
Ferner wurde 2009 das von der DFL beantragte Sparten­programm Sport Kanal zu­gelassen.919
Der Schwerpunkt des Fernsehprogramms Sport Kanal liegt dabei zunächst auf Fußballspielen aus
bereits vollständig ab­geschlossenen Spielzeiten. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ist eine
100 %ige Tochter des Die Liga – Fußball­verband e. V., dem Zusammen­schluss der lizenzierten Ver­
eine und Kapitalgesell­schaften der Fußball-Lizenzligen Bundes­liga und 2. Bundes­liga (36 Ver­eine
und Kapitalgesell­schaften). Die Liga – Fußball­verband e. V. ist seiner­seits ordent­liches Mitglied im
Deutscher Fußball-Bund e. V.
913
914
915
916
917
918
919
Vgl. Angaben unter http://www.ebu.‌ch (Stand 10/2009).
Anmel­dung einer Zusammen­arbeits­vereinba­rung, COMP/C2/38.464 – TF1/Eurosport SA/Consortium Eurosport), ABl.
EU C 218/4.
Beschluss der KEK vom 11. 04. 2006 i. S. Arena Bundes­liga, Az.: KEK 330.
Siehe Kapitel III 1.2.8.
Beschluss der KEK vom 12. 09. 2006 i. S. SSN, Az.: KEK 356.
Beschluss der KEK vom 18. 09. 2007 i. S. sportdigital.‌t v, Az.: KEK 394.
Beschluss der KEK vom 13. 10. 2009 i. S. Sport Kanal, Az.: KEK 580, die Zulas­sung für das Sparten­programm cpm24.‌t v,
das seinen Schwerpunkt auf Pferdesportberichterstat­tung legt, erging im Dezember 2009, Beschluss der KEK vom
08. 12. 2009, Az.: KEK 588.
Bundes­liga
Fußball
DFL
originäre ­
Rechteinhaber
Eigen­vermark­tung
Rechte­vermarkter
2009/2010 bis
2012/2013
2006/2007 bis
2008/2009
2004/2005 bis
2005/2006
Zeitraum
Zweit­verwer­tung; Erst­verwer­tung des 18:30 Uhr
Samstags­spiels im Free‑TV
Live-Rechte für IPTV und Mobilfunk
ZDF
DTAG
Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichun­gen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Stand: 06/2009
Ý
Zweit­verwer­tung; Live-Rechte für Relegations­spiele
Online-Verwer­tung (IPTV)
DTAG
ARD
Zweit­verwer­tung
ZDF
Erst­senderechte (alle Spiele live) und Zusammen­fassun­
gen im Pay‑TV; Web‑TV-Rechte
Erst­senderechte an den zwei Sonntags­spielen und
Zweit­verwer­tung
DSF
Sky¹⁾
Erst­senderechte (2 Spiele pro Saison live) und Zweit­
verwer­tung
Zweit­verwer­tung
ZDF
ARD
Erst­senderechte an den zwei Sonntags­spielen und
Zweit­verwer­tung
DSF
Live-Rechte im Pay‑TV (Unitymedia); ab Februar 2007
Koopera­tion mit Premiere; seit Juli 2007 Sublizenzie­
rung der Live-Rechte an Premiere¹⁾, welche das Programm nunmehr alleine produziert
Erst­senderechte (2 Spiele pro Saison live) und Zweit­
verwer­tung
ARD
arena
(Unitymedia)
ab 02/2007
auch Premiere¹⁾
seit 07/2007
nur Premiere¹⁾
Erst­senderechte (alle Spiele live) und Zusammen­fassun­
gen im Pay‑TV
Premiere¹⁾
ausstrahlende Rechteart
Sender
Tabelle III – 81: Ausgewählte Sport­veranstal­tungen und Übertragungs­rechte im deutschen Fernsehen
1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky.
Veranstal­tung
Sportart
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
273
Ý
Veranstal­tung
DFB
DFL
DFB (Auswärts­spiele:
jew. Gast­geber)
Ligapokal
Nationalelf Heimspiele
DFL
originäre ­
Rechteinhaber
DFB-Pokal
Fußball
2. Bundes­liga
(Fortsetzung)
Sportart
SportA
SportA
Eigen­vermark­tung
Rechte­vermarkter
ARD/ZDF
Sat.1
2007/2008
bis 2011/2012
Premiere¹⁾
Erst­senderechte (live)
alle fünf Partien des Ligapokals; von der Rechteinhaberin Premiere produziert, die eben­falls alle Spiele aus­
strahlt
Erst­senderechte
alle 63 Spiele live ab der 1. Haupt­runde
Premiere/Sky¹⁾
2005/2006 bis
2007/2008
ein Live-Spiel pro Runde sowie Zusammen­fassun­gen
ARD/ZDF
2008/2009 bis
2011/2012
Erst­senderechte (Montags­spiele) und Zweit­verwer­tung;
Erst­verwer­tung der Freitags- und Sonntags­spiele im
Free‑TV
DSF
Erst­senderechte (7–8 Spiele pro Saison live sowie
Zusammen­fassun­gen der sonstigen Spiele)
Zweit­verwer­tung
ZDF
ARD/ZDF
Zweit­verwer­tung
ARD
Online-Verwer­tung (IPTV)
DTAG
Erst­senderechte (alle Spiele live) und Zusammen­fassun­
gen im Pay‑TV
Live-Rechte an Montags­spielen; Erst­senderechte
­Freitags- und Sonntags­spiele
DSF
Sky¹⁾
Erst­senderechte (live) im Pay‑TV (bis auf Montags­spiele);
ab Februar 2007 Koopera­tion mit Premiere¹⁾, seit Juli
2007 Sublizenzie­rung der Live-Rechte an Premiere¹⁾,
welche das Programm nunmehr alleine produziert
Erst­senderechte (1 Spiel live) und Zweitverwer­tung
DSF
arena
(Unitymedia)
ab 02/2007
auch Premiere¹⁾
seit 07/2007
nur Premiere¹⁾
Erst­senderechte im Pay‑TV
Premiere¹⁾
ausstrahlende Rechteart
Sender
bis 2007/2008
2009/2010 bis
2012/2013
2006/2007 bis
2008/2009
2004/2005 bis
2005/2006
Zeitraum
274
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
originäre ­
Rechteinhaber
UEFA/teilnehmende
Ver­eine
(ab dem Viertelfinale
zentrale Ver­mark­tung)
UEFA
Veranstal­tung
UEFA-Cup
UEFA Europe League
Champions League
ProSieben
ZDF
2007/2008
2009/2010 bis
2011/2012
Vereine bei Heimspielen bis einschl. Achtelfinale
T. E. A. M.
Premiere¹⁾
Premiere¹⁾/DSF
2006/2007
Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichun­gen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Stand: 06/2009
eine Live-Übertra­gung pro Spieltag (13 Partien) und
Höhe­punkte weiterer Spiele, von der Rechteinhaberin
Premiere¹⁾ produziert und bei DSF aus­gestrahlt
Erst­senderechte im Free- und Pay‑TV
Erst- und Zweit­verwer­tung (39 Live-Spiele und Highlights)
2006 bis 2009
Erst­senderechte (live)
Premiere¹⁾
Erst­senderechte im Free‑TV, 29 Partien (jeweils zwei
Spiele pro Woche live)
Sat.1
Sat.1
exklusive Pay‑TV-Rechte an allen 205 Spielen für alle
Übertragungs­wege (TV, Internet, IPTV, Mobilfunk)
Sky¹⁾
Zweit­verwertungs­rechte (zeit­versetzte Übertra­gung
einer Partie pro Spieltag und Höhepunkte weiterer
Spiele ab dem Viertelfinale inkl. des Endspiels)
Erst­senderechte im Free‑TV, 5 Spiele ab dem Viertel­
finale live, eine deutsche Partie pro Spieltag
Erst­senderechte (live), alle Viertelfinal- und Halbfinalspiele sowie das Endspiel (13 Partien, davon 8 Spiele
exklusiv)
Ý
Eurosport
2007/2008 bis
2009/2010
2003/2004 bis
2005/2006
5 Partien der Gruppen­phase live
Sat.1
2006/2007 bis
2008/2009
T. E. A. M.
(bis 2012)
alle Heimspiele des FC Bayern München bis einschließ­
lich Achtelfinale (ursprüng­lich an arena ver­geben, mit
Aufgabe des Sportprogramms sind die Rechte dann an
den FCB zurück­gefallen)
Premiere¹⁾
2006/2007 bis
2008/2009
Erst­senderechte-Paket (insbesondere Spiele mit deutscher Beteili­gung, keine Endspiele)
DSF
2005/2006 bis
2007/2008
Sport­f ive
ausstrahlende Rechteart
Sender
Zeitraum
Rechte­vermarkter
Tabelle III – 81: Ausgewählte Sport­veranstal­tungen und Übertragungs­rechte im deutschen Fernsehen
1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky.
Sportart
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
275
Ý
UEFA
FIFA
EM
WM
originäre ­
Rechteinhaber
UEFA
Veranstal­tung
Fußball
Champions League
(Fortsetzung)
Sportart
2010
Eigen­vermark­tung
2014
2006
2012
Erst­senderechte (mindestens 44 Spiele live, zeit­
versetzte Verwer­tung aller 64 Spiele); Möglich­keit der
Sublizenzie­rung an weitere Sender (auch zur parallelen
Verwer­tung im Pay‑TV).
Sublizenz von Premiere¹⁾; bis zu 18 Spiele exklusiv (mindestens neun „Top-Spiele“, darunter sechs Vorrunden­
partien, zwei Achtelfinals und ein Viertelfinale)
RTL
ARD/ZDF
Erst­senderechte im Pay‑TV (64 Spiele live, 18 exklusiv)
Erst­senderechte (46 Spiele live, darunter alle Spiele der
deutschen Nationalmann­schaft; zeit­versetzte Bericht­
erstattungs­rechte für alle 64 Spiele)
Sky¹⁾
Erst­senderechte (maximal 8 Spiele ohne Beteili­gung der
deutschen Nationalmann­schaft live); Zweit­verwer­tung
RTL
ARD/ZDF
Erst­senderechte im Pay‑TV (64 Spiele live, 8 exklusiv)
Erst­senderechte (48 Spiele live)
Premiere¹⁾
ARD/ZDF
Erst­senderechte (27 Spiele live, zeit­versetzte Bericht­
erstattungs­rechte für alle 31 Spiele)
zeit­versetzte Ausstrah­lung aller 31 Spiele
Eurosport
ARD/ZDF
Erst­senderechte (27 Spiele live, zeit­versetzte Bericht­
erstattungs­rechte für alle 31 Spiele)
Erst­senderechte im Free‑TV; 17 Partien, darunter die
mit deutscher Beteili­gung, sowie das Endspiel
Sat.1
ARD/ZDF
Erst­senderechte im Pay‑TV für alle 125 Spiele auf sämt­
lichen Übertragungs­wegen
Sky¹⁾
2009 bis 2012
2008
Premiere¹⁾/Sat.1 eine Live-Übertra­gung pro Spieltag (13 Partien) und
Höhe­punkte weiterer Spiele, von der Rechteinhaberin
Premiere¹⁾ produziert und bei Sat.1 aus­gestrahlt
ausstrahlende Rechteart
Sender
2007 bis 2009
Zeitraum
Infront
Sport­f ive
T. E. A. M.
(bis 2012)
Rechte­vermarkter
276
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
RTL
ProSieben
Eigen­vermark­tung
verschiedene Ver­
markter, z. B.
Sport­f ive (Klitschko),
Golden Boy Promotions
(A. Schulz)
Spotlight Boxing
einzelne Kämpfe von
W. Klitschko, H. Maske,
A. Schulz etc.
Kämpfe von Boxern aus
dem Boxstall Spotlight
Boxing
Eigen­vermark­tung
2007 bis 2009
bis 2015
ARD
Ý
Erst­senderechte, 2008 und 2009 jeweils 7 bis 8 Kämpfe
Erst­senderechte
Erst­senderechte
Erst­senderechte (live 10 bis 12 Boxabende pro Jahr)
Erst­senderechte
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte im Pay‑TV (live), auch für IPTV und
On‑Demand
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (alle Spiele mit deutscher Beteili­gung
live)
Erst­senderechte (alle Spiele mit deutscher Beteili­gung
live)
Erst­senderechte (live), Pay‑TV und im Internet (dort
auch als Video‑on-Demand)
Erst­senderechte (65 Spiele pro Jahr live)
Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichun­gen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Stand: 06/2009
Tabelle III – 81: Ausgewählte Sport­veranstal­tungen und Übertragungs­rechte im deutschen Fernsehen
1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky.
DSF
Sport Events Steinforth
Veranstal­tungen des
SES-Boxstalls
Eigen­vermark­tung
ZDF
Sauerland Event GmbH
2002 bis 2010
Kämpfe aus dem Sauerland-Boxstall
SportA
Universum Box-Promo­
tion
Eurosport
Kämpfe von Boxern aus
dem Universum-Boxstall
2007
Boxen
FIVB
Premiere¹⁾
bis 2007/2008
WM
Premiere¹⁾
DSF
DSF
sportdigital.‌tv
Premiere¹⁾
ausstrahlende Rechteart
Sender
2006
2006
2005 bis 2007
seit 2007
2004/2005 bis
2006/2007
Zeitraum
Beach­
volleyball
NBA (USA)
FIBA
Eigen­vermark­tung
BBL
WM
Eigen­vermark­tung
Rechte­vermarkter
DBB
FIBA
Bundes­liga Herren
Basketball
originäre ­
Rechteinhaber
EM
Veranstal­tung
Sportart
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
277
Handball
Golf
alle Spiele als Live-Stream im Internet (kosten­pflichtig)
Sport1.‌de
Länderspiele
International Handball
Federa­tion (IHF)
Eigen­vermark­tung
HBL
2007
SportA
BMW Inter-national Open
DHB/HBL
bis 2010
PGA European Tour
Bundes­liga Herren
Premiere¹⁾
bis 2009
US PGA Championships,
US Open und British
Open
ARD/ZDF
DSF
2006 bis 2009
2006 bis 2009
DSF
2009 bis 2013
DSF
2006 bis 2009
sportdigital.‌tv
ARD/ZDF
2006 bis 2009
seit 2007
DSF
2004 bis 2006
Arena
Premiere/Sky¹⁾
Premiere/Sky¹⁾
2006 bis 2010
Erst­senderechte für alle Spiele ohne deutsche Beteili­
gung
Erst­senderechte für alle Heimspiele der Männer- und
Frauennationalmann­schaft
Erst­senderechte Free‑TV, mindestens 176 Partien, davon
91 live; zudem den Supercup, das Final-Four-Pokal­
turnier und das Allstar-Game
Erst­senderechte (live), Pay‑TV und im Internet (dort
auch als Video‑on-Demand)
Erst­senderechte Free‑TV, insgesamt 28 Partien, darunter
20 aus der Bundes­liga, 4 DHB-Pokalspiele bis zum
Viertel­f inale sowie das Allstar-Game und den Supercup
Erst­senderechte (teil­weise live), zudem alle HeimLänder­spiele der Männer- und Frauen-Nationalmann­
schaft und den Supercup
Erst­senderechte (1 Spiel pro Woche live)
Erst­senderechte (live)
Exklusivrechte (live)
Exklusivrechte (live)
Erstsenderechte
Live-Übertra­gung der Partien mit deutscher Beteili­gung
sowie Zusammen­fassun­gen
Höhepunkte der deutschen Spiele, 11 Partien ohne
deutsche Beteili­gung live und das Finale zeit­versetzt
DSF
DSF
Erst­senderechte der Partien mit deutscher Beteili­gung
Live-Übertra­gung der Aufstiegs­spiele der deutschen
Mannschaft
Live-Übertra­gung der Partien ohne deutsche Beteili­
gung
Erst­senderechte
ARD/ZDF
DSF
DSF
Sky¹⁾
ausstrahlende Rechteart
Sender
Ryder Cup
2008 bis 2011
2007
2006, 2008
WM
Infront
bis 2012
Zeitraum
2006
IIHF
WM A‑Klasse
Rechte­vermarkter
WM B‑Klasse
DEL
Bundes­liga
Eishockey
originäre ­
Rechteinhaber
Veranstal­tung
Ý
Sportart
278
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
EAA
LVG
EM
Istaf Berlin
IMG
EBU
EBU
ZDF
Premiere¹⁾
2007
Eurosport
2006
2005 bis 2009
ARD/ZDF
ARD/ZDF und
Eurosport
2009
2002 bis 2006
ARD/ZDF und
Eurosport
DSF
2007
2006, 2008,
2010
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Live-Senderechte
Erst­senderechte (live)
Ý
Live-Übertra­gung der Partien mit deutscher Beteili­gung
und Endspiele
alle 48 Spiele als Live-Stream im Internet
(kosten­pflichtig)
Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichun­gen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Stand: 06/2009
Tabelle III – 81: Ausgewählte Sport­veranstal­tungen und Übertragungs­rechte im deutschen Fernsehen
1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky.
IAAF
Sport­f ive
Sport1.‌de
2008
IHF
DSF
2006, 2008,
2010
Live-Übertra­gung der Partien ohne deutsche Beteili­
gung
Erst­senderechte (live)
ARD/ZDF
2006, 2008,
2010, 2011 bis
2015
EM Damen
Infront
Erst­senderechte, exklusiv für Free‑TV, Übertra­gung aller
Spiele mit deutscher Beteili­gung, Live-Ausstrah­lung des
Endspiels und Highlights der Spiele ohne deutsche
Beteili­gung
Exklusive Live-Rechte; 15 Spiele (alle Vorrunden­spiele
der deutschen Nationalmann­schaft sowie das Finale)
RTL
2009
Video‑on-Demand im Internet
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Eurosport
sportdigital.‌tv
Eurosport
2009 bis 2013
2007
DSF
IHF
Sport­f ive
Eurosport
2009
ausstrahlende Rechteart
Sender
2006 bis 2009
EM Herren
IHF
WM Herren
SportA
Zeitraum
2007
European Handball
­Federation (EHF)
Champions League
Herren
Rechte­vermarkter
WM Damen
originäre ­
Rechteinhaber
Veranstal­tung
Leichtathletik WM
Sportart
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
279
Ý
IOC
IOC
Winterspiele
ITR
DTM
Sommerspiele
GP2 series
GP2
Olympische
Spiele
FIA (SLEC)
Formel 1 (Grand Prix
und WM)
Motorsport
originäre ­
Rechteinhaber
IAAF
Veranstal­tung
Leichtathletik IAAF Golden League
(Fortsetzung)
Sportart
EBU
EBU
SportA
FOM
Eigen­vermark­tung
(FOM)
IMG
Rechte­vermarkter
ARD/ZDF
Eurosport
2002 bis 2010
2006 und 2010
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Senderechte für die Sportarten Mountainbiking, Reitsport, Bogen­schießen, Triathlon, Segeln, Surfen und
­Marathon
2008
Anixe HD
Erst­senderechte (live)
2004, 2008 und Eurosport
2012
Erst­senderechte
Erst­senderechte (live)
ARD
Erst­senderechte im Pay‑TV (live), „platt­form-neutral“,
d. h. für Kabel, Satellit, IPTV, Internet und MobileTV
sowie On‑Demand-Rechte
Erst­senderechte
Erst­senderechte im Free‑TV (live) inkl. Internet
Erst­senderechte im Pay‑TV (live), „platt­form-neutral“,
d. h. für Kabel, Satellit, IPTV, Internet und MobileTV
(Koopera­tion mit Vodafone) sowie On‑Demand-Rechte
Zweit­verwer­tung
Erst­senderechte (live); Sublizenzie­rung an DSF für 2006
und 2007 mit Ver­längerungs­option für ein Jahr
Erst­senderechte im Pay‑TV (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
ARD/ZDF
2000 bis 2012
2004 bis 2009
Premiere/Sky¹⁾
RTL
2008 bis 2011
2007 bis 2010
Premiere/Sky¹⁾
2007 bis Ende
2010
Premiere¹⁾ und
RTL
DSF
2006 und 2007
2005, 2006
RTL
2003 bis 2007
Eurosport
Premiere¹⁾
2009
bis Ende 2007
Premiere¹⁾
(außer: Finale
Istaf Meeting
Berlin beim
ZDF)
ausstrahlende Rechteart
Sender
bis 2008
Zeitraum
280
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
SportA
SportA
ÖSV
IBU
DSV
FIS Weltcup (Öster­reich)
Biathlon Weltcup
Weltcup­veranstal­tungen
in den Bereichen Ski
Alpin, Langlauf und
­Nordische Kombina­tion
Live-Rechte-Paket Pay‑TV
2011
bis 2010
ARD/ZDF
ARD/ZDF
ARD
2007/2008
ARD/ZDF
2011
ARD und
­Eurosport
ARD/ZDF
2007/2008 bis
2011
2006/2007
RTL
Ý
Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichun­gen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Stand: 06/2009
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
arena
ARD/ZDF
Live-Rechte Free‑TV
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte (live)
ARD/ZDF
ARD
ZDF
bis 2006/2007
bis 2009
2007
bis 2008
2007
ARD/ZDF
2008 bis 2011
Erst­senderechte (live); ARD/ZDF haben die Live-Über­
tragung auf­grund des Doping-Skandals während der
Tour ein­gestellt und ihre Rechte an Sat.1 über­tragen
Erst­senderechte (live)
Eurosport
ARD/ZDF und
Eurosport,
später Sat.1
für ARD/ZDF
Erst­senderechte (live)
ARD/ZDF
ausstrahlende Rechteart
Sender
2007
2006
Zeitraum
Tabelle III – 81: Ausgewählte Sport­veranstal­tungen und Übertragungs­rechte im deutschen Fernsehen
1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky.
IMG
DSV
Skispringen
(Vierschanzen­tournee)
ÖSV/Infront
EBU/IMG (bis 2005,
dann EBU/APF)
Weltmeister­schaften Nor- FIS
disch und Alpin
SportA
SportA
SportA
Ski
ACM
UCI
Deutschland-Tour
America’s Cup
UCI
WM
SportA
Rechte­vermarkter
Segeln
A. S. O.
Tour de France
Radsport
originäre ­
Rechteinhaber
Veranstal­tung
Sportart
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
281
DSF
Eurosport 2
2006/2007
2007/2008
Erst­senderechte (live)
Erst­senderechte
Erst­senderechte (live) für Deutschland, Öster­reich und
die Schweiz
exklusive Erst­senderechte (live) im Free‑TV und im
I­ nternet
Erst­senderechte (live), Free- TV und Internet
Erst­senderechte (live)
Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichun­gen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Stand: 06/2009
Tabelle III – 81: Ausgewählte Sport­veranstal­tungen und Übertragungs­rechte im deutschen Fernsehen
Europäi­scher Volleyball- Eigen­vermark­tung
Verband (CEV)
Champions League
(Vereine)
arena
2006
Eurosport
2008 bis 2011
WM (Männer und
Frauen)
Eurosport
1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky.
Volleyball
Eurosport
2007
Eigen­vermark­tung
Erst­senderechte (live), Spiele der deutschen Mannschaft
und Finalspiele
Als Video‑on-Demand im Internet
Eurosport
DSF
Erst­senderechte (live), nur Highlights
„Highlight-Rechte“ (nur Highlights in der Zusammen­
fassung)
ARD/ZDF
2006
Tennis Australia
bis 2007
Australian Open
Eigen­vermark­tung
DSF
2008
Exklusivrechte (live) für Pay‑TV, Free‑TV und Mobilfunk
Erst­senderechte (live)
DSF
Premiere/Sky¹⁾
Erst­senderechte (live)
Premiere¹⁾
ausstrahlende Rechteart
Sender
2008 bis 2010
2005 bis 2008
Zeitraum
2006, 2007 bis
2009
FFT
French Open
TWI/IMG
Rechte­vermarkter
Davis Cup
AELTC
Wimbledon Turnier
Tennis
originäre ­
Rechteinhaber
Veranstal­tung
Ý
Sportart
282
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
283
Als weitere Pay‑TV-Programme, jeweils mit einer aus­ländi­schen Zulas­sung, sind folgende Sport­
sparten­kanäle auf Sendung: Rush HD (Snowboarding, Windsurfing, Bungee und Base Jumping),
ESPN Classic und ESPN America (ehemals NASN) – Sport Highlights (teils deutsch-, teils englisch­
sprachig), Yacht and Sail (ehemals Sailing Channel, Segeln, teils englisch-, teils französisch­spra­chig),
Motors TV (Motorsport, teils deutsch-, teils englisch­sprachig) und Extreme Sports Channel (teils
in englischer Sprache, teils deutsch synchronisiert). Der Extreme Sports Channel wird auf Grund­
lage einer niederländi­schen Lizenz ver­anstaltet und in ver­schiedenen europäi­schen Ländern – neben
den Niederlanden und Deutschland auch Schweden und Norwegen – aus­gestrahlt. Im Mittelpunkt
stehen Extremsportarten wie Motorradsport, Surfen, Snowboarden und Mountainbiking.
2.2.1.3.2 Entwick­lungen im Sportrechtehandel
Der Wettbewerb hinsicht­lich des Ver­triebs und des Erwerbs von Sportrechten zeichnet sich durch
einige wenige mächtige Teilnehmer auf allen Ebenen der Angebots­kette aus: An der Spitze der
Wertschöpfungs­kette in den vor­gelagerten Märkten stehen die anfäng­lichen Inhaber von Zugangs­
­rechten zu Sport­veranstal­tungen (für gewöhn­lich Sport­verbände oder Ver­eine), die Rechte an
Sport­­veranstal­tungen (gemeinhin als „Sportrechte“ bezeichnet) an Sportrechtezwi­schen­händler
wie Sportrechteagenturen oder die European Broadcasting Union (EBU) oder direkt an End­ver­
käufer ver­kaufen. Die nach­geordneten Übertragungs­märkte stellen die letzte Stufe der Wert­schöp­
fungs­kette dar. Sie decken die Bereit­stel­lung von Sportmediendiensten für Ver­braucher durch
Anbieter auf Einzelhandelsebene ab (z. B. Rundfunk­unternehmen).
Kartell­recht­lich wird in Abgren­zung zum Fictionrechte-Markt ein eigenständiger Markt für den
Erwerb von TV‑Sport­übertragungs­rechten an­genommen.920 Als Anbieter treten gegen­über den
nachfragenden Fernseh­veranstaltern die originären Rechteinhaber auf. Dies sind im Regelfall die
Ver­anstalter der Sportereignisse, die sich auch etwaige Rechte der mitwirkenden Sportler besorgt
haben. Dies recht­fertigt sich daraus, dass der Ver­anstalter das finanzielle Risiko des Ereignisses
trägt und die organisatori­schen Vorausset­zungen für eine Ver­anstal­tung trifft. Deshalb können
Ver­wertungs­rechte nicht nur von den einzelnen Ver­einen, sondern nach ver­breiteter Ansicht auch
von den mitorganisierenden Ver­bänden, die so genannte Vorleis­tungen er­bringen, wie z. B. die
Organisa­tion des Spiel­betriebes oder die Aufstel­lung der Spielpläne, beansprucht werden.921 Als
Zwischen­händler werden zum Teil auf beiden Seiten Rechteagenturen tätig. Auf EU‑Ebene wird
eine enge Marktabgren­zung vor­genommen und der Markt für den Erwerb von Übertragungs­
rechten an Fußballereignissen weiter in gesonderte Teilmärkte, je nach Regelmäßig­keit des Turniers
sowie Übertragungs­art (Pay‑TV, Free‑TV), unter­teilt.922 Mit Blick auf die neuen Medien fand die
Europäi­sche Kommission in zwei jüngeren Beschlüssen923 gesonderte nach­gelagerte Märkte für
On‑Demand-Sport-Inhaltedienste, die über Mobilfunk­geräte oder über das Internet über­tragen
werden.924
920
921
922
923
924
Vgl. LG Stuttgart, ZUM 2009, S. 258; BGH, NJW 1998, S. 756 – Europapokalheimspiele; EU‑Kommission, Entschei­dung
vom 02. 04. 2003 – COMP./M.2876 – Newscorp/ Telepiù, Rn. 69.
OLG Stuttgart, Urt. vom 19. 03. 2009 – 2 U 47/08, Rn. 115 ff.
Europäi­sche Kommission, Entschei­dung vom 19. 01. 2005 – COMP/C.2-37.214 – Gemeinsame Ver­mark­tung der gewerb­
lichen Rechte Bundes­liga und Entschei­dung vom 23. 07. 2003 – COMP/C.2-37.398 – Gemeinsame Ver­mark­tung der
gewerb­lichen Rechte UEFA-Champions-League. Zum eigenständigen Markt der Fußball­rechte gegen­über Rechten an
anderen Sportereignissen vgl. EU‑Kommission, Newscorp/ Telepiù (siehe Fn. 920), Rn. 64 bis 66; Peter W. Heermann,
Anwen­dung des europäi­schen Kartell­rechts im Bereich des Sports, WuW 2009, S. 489 (493); Torben Toft, Sport and
Competi­tion Law, Rede vom 23. 02. 2005, S. 4, http://‌ec.europa.eu/comm/competition/speeches/index_2005.‌html (Stand:
10/2009).
Europäi­sche Kommission, Gemeinsame Ver­mark­tung der gewerb­lichen Rechte Bundes­liga, Rn. 18, und Gemeinsame
Ver­mark­tung der gewerb­lichen Rechte UEFA-Champions-League, Rn. 82 (siehe Fn. 922).
Europäi­sche Kommission (siehe Fn. 883), insbes. Rn. 38 und Rn. 57.
284
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Ver­mark­tung der medialen Rechte an der Fußball-Bundes­liga
Zentral­vermark­tung durch die DFL
Historisch war die Zentral­vermark­tung von Sportrechten nach nationalem Recht unter den Voraus­
set­zungen des § 31 GWB vom Kartell­verbot aus­genommen.925 Diese Vorschrift wurde mit der
7. GWB-Novelle 2005 ersatz­los gestrichen. Medien­rechte für Wettbewerbe des Spitzen­sports wer­
den üblicher­weise nicht gesondert von den teilnehmenden Ver­einen, sondern zentral für den
Gesamt­wettbewerb von einem Ver­band oder einer Liga ver­geben. Sowohl kartell­recht­lich als auch
sportpolitisch ist der koordinierte Rechte­verkauf umstritten. Einer­seits stellt er die Gesamtorgani­
sa­tion, einheit­liche Ver­mark­tung und Präsenta­tion des Wettbewerbs sicher, der für die Bedeu­tung
auch der Einzelspiele aus­schlag­gebend ist. Eine einheit­liche Ver­mark­tung kann das Marken­profil
der Liga stärken; eine zentrale Anlaufstelle für die Rechte­erwerber senkt Transaktions­kosten. Ferner
kann die zentrale Ver­mark­tung für die Einnahmenum­vertei­lung eine große Rolle spielen und damit
für mehr Solidarität im Sport und eine gewisse Chancen­gleich­heit sorgen. Die zentrale Rechte­
vergabe ver­hindert anderer­seits die Konkurrenz der Ver­eine als Anbieter, wird für höhere Preise
ver­antwort­lich gemacht und reduziert tendenziell auch die Anzahl der mitbietenden Fernseh­
veranstalter auf wenige finanz­starke (im Zweifel konzerngebundene) Unternehmen.926
Die Meinungs­vielfalt gebietet den Zugang einer möglichst breiten Öffentlich­keit zu möglichst
vielen Sportereignissen – was für eine Zentral­vermark­tung eines Gesamt­wettbewerbs sprechen
mag, sofern sie mit einer Ver­pflich­tung des Fernseh­veranstalters zu seiner möglichst vollständigen
Übertra­gung einher­geht. Anderer­seits er­fordert Meinungs­vielfalt eine Vielfalt der Informations­
quellen; sie wird durch die bei der Zentral­vermark­tung typischer­weise praktizierte Ver­gabe der
(Erst‑)Ver­wertungs­rechte an einen Anbieter je Land auf Ausschließlichkeits­basis zumindest für die
jeweilige Ver­breitungs­form ein­geschränkt.
Die Verwer­tung der Medien­rechte und sonstige Ver­mark­tung der Bundes­liga und der 2. Bundes­
­liga927 führt seit 2002 die DFL zentral für den Liga­verband durch.928 Die Erlöse aus den Über­
tragungs­rechten werden an die 36 Mitglieder des Liga­verbandes (Erst- und Zweitliga-Lizenz­vereine
bzw. deren Kapitalgesell­schaften) aus­geschüttet.929 Große Bundes­liga­vereine fordern darüber hinaus
bisweilen das Recht zur Einzel­vermark­tung und ver­weisen auf die hohe Minde­rung ihrer Ein­nah­
925
926
927
928
929
§ 31 GWB („Sport“) wurde 1998 ein­geführt als Reaktion auf die kartell­recht­liche Untersa­gung der zentralen Ver­mark­
tung der TV‑Rechte an den UEFA-Pokalheimspielen deutscher Liga­vereine durch den DFB, bestätigt durch Beschluss
des BGH vom 11. 12. 1997 (WuW/E DE‑R 17), vgl. Begrün­dung des Bundes­rats, zit. in Mest­mäcker, GWB, 3. Aufl., § 31,
Rn. 1. Die Vorschrift lautet: „§ 1 findet keine Anwen­dung auf die zentrale Ver­mark­tung von Rechten an der Fernseh­
übertra­gung satzu­ngs­gemäß durch­geführter sport­licher Wettbewerbe durch Sport­verbände, die in Erfül­lung ihrer
gesellschafts­politi­schen Ver­antwor­tung auch der Förde­rung des Jugend- und Amateursports ver­pflichtet sind und
dieser Ver­pflich­tung durch eine an­gemessene Teilhabe an den Einnahmen aus der zentralen Ver­mark­tung dieser Fern­
seh­rechte Rechnung tragen.“
Vgl. bereits Konzentrations­bericht der KEK 2004, S. 205; Dieter Frey, Die Ver­gabe der medialen Rechte an der FußballBundes­liga, ZUM 2005, S. 585 (589).
Dazu gehören Sponsoring, Sonderwerbeformen sowie die Ver­mark­tung von Ligalogo, Mannschafts­bildern, Erkennungsund Ver­eins­melodien.
Die DFL lässt zudem seit der Saison 2006/2007 selbst durch eine 100 %ige Tochter­gesell­schaft, die Sportcast GmbH,
die Live-Bilder inklusive Bildregie („Basissignal“) herstellen, vgl. Beschluss der KEK i. S. LIGAtotal! vom 14. 07. 2009, Az.:
KEK 563.
Von den gestiegenen Geldern aus der Auslands-Vermark­tung, die sich in der kommenden Saison von etwa 18 auf
rund 35 Mio. Euro fast ver­doppeln sollen, werden ver­stärkt die international ver­tretenen Ver­eine profitieren. Neben
einem Grundbetrag für alle Erstligisten bekommen die Top Five eine zusätz­liche Prämie aus­geschüttet, hinzu kommt
eine leistungs­abhängige Komponente, die sich nach der Fünf-Jahres-Clubwer­tung der UEFA richtet. Damit kam der
Liga-Vorstand Forde­rungen der Spitzen­vereine nach einer mehr leistungs­bezogenen Erlös­vertei­lung nach. Pressemittei­
lung vom 30. 01. 2009, www.fussball24.‌de (Stand: 10/2009).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
285
men aus der Ver­mark­tung von Übertragungs­rechten im Ver­gleich zu denen anderer europäi­scher
Spitzen­vereine.930
Zentral­vermark­tung und EG‑Recht
Die Anwen­dung der Wettbewerbs­vorschriften des EG‑Vertrags auf den Ver­kauf von Medien­rechten
für Sport­veranstal­tungen berücksichtigt die speziellen Merkmale dieses Bereichs. Nach EG‑Recht
gilt dafür das Verbot wettbewerbs­beschränkender Ver­einba­rungen gemäß Art. 101 Abs. 1 AEUV,
von dem unter den einzelfall­bezogenen Vorausset­zungen eine Freistel­lung nach Art. 101 Abs. 3
AEUV beansprucht werden kann.931 1998 hatte die Europäi­sche Kommission – noch unter Geltung
des behörd­lichen Freistellungs­regimes – befristet eine solche Freistel­lung für die Zentral­vermark­
tung der Bundes­ligarechte erteilt. Auf er­neuten Freistellungs­antrag des DFB äußerte sie jedoch
Bedenken gegen die zu restriktive Handha­bung der Ver­marktungs­bedin­gungen und hielt daran
in einer am 18. 06. 2004 ver­öffent­lichten vor­läufigen Beurtei­lung auch unter Berücksichti­gung erster
Änderungs­vorschläge des DFB fest. Nachdem sich der Liga­verband zu weiter­gehenden Änderun­
gen seines Ver­marktungs­systems bereit­fand, er­klärte die Europäi­sche Kommission am 19. 01. 2005
diese Ver­pflichtungs­zusagen bis zum 30. 06. 2009 für ver­bind­lich. Demnach werden die medialen
Rechte an der Fußball-Bundes­liga nach genauen Vorgaben ver­wertet; für einzelne Rechte er­halten
die Ver­eine selbst die Möglich­keit der eigenständigen Verwer­tung. Das Ver­marktungs­modell sieht
insbesondere vor, dass932
– die Ligarechte im Rahmen eines transparenten und diskriminierungs­freien Ver­fahrens in
mehreren Paketen an­geboten werden und un­genutzte Rechte den Ver­einen zur parallelen
Verwer­tung zufallen;933
– die Laufzeit der Ver­wertungs­verträge höchstens drei Spielzeiten beträgt;
– jedem Verein zur Parallel­verwer­tung bestimmte Ver­wertungs­rechte an den Partien zustehen,
an denen er mitgewirkt hat. Jeder Verein kann z. B. folgende Übertragungs­rechte ver­mark­
ten: an seinen Heimspielen zur einmaligen Ausstrah­lung im Free‑TV nach Ablauf von 24 Stun­
den nach der Begeg­nung; zur Übertra­gung einer bis zu 30 Minuten langen Zusammen­fas­
sung seiner Spiele im Internet frühestens 1 ½ Stunden nach Spielende; zur Berichterstat­tung
in Mobilfunknetzen. Die zur Eigen­vermark­tung zu­gestandenen Rechte unter­liegen aller­dings
zahl­reichen inhalt­lichen Vorgaben zum Schutz der Erwerber der zentral ver­gebenen Über­
tragungs­rechte. So dürfen die Ver­eine keine Exklusivrechte ver­geben, die Präsenta­tion muss
sich klar von derjenigen des Gesamt­wettbewerbs unter­scheiden und es besteht ein Bünde­
lungs­verbot, d. h., ein Anbieter darf maximal zwei Spiele eines Spieltages auf seiner Platt­
930
931
932
933
Die TV‑Einnahmen in der Saison 2007/2008 lagen in Deutschland bei 420 Mio. Euro, in Großbritannien dagegen bei
1.300 Mio. Euro, Kicker vom 17. 03. 2008.
Vorausset­zung dafür ist, dass die Ver­einba­rungen „unter an­gemessener Beteili­gung der Ver­braucher an dem ent­
stehenden Gewinn zur Ver­besse­rung der Waren­erzeu­gung oder ‑vertei­lung oder zur Förde­rung des techni­schen oder
wirtschaft­lichen Fortschritts beitragen“.
Vgl. Ver­pflichtungs­zusagen, Anhang zur Entschei­dung der Europäi­schen Kommission – Gemeinsame Ver­mark­tung der
Medien­rechte an der deutschen Bundes­liga (siehe Fn. 922); dazu Dieter Frey, Die Ver­gabe der medialen Rechte an der
Fußball-Bundes­liga, ZUM 2005, S. 585 ff., sowie Bernd Holznagel, Der Zugang zu Premium-Inhalten: Grenzen einer Exklusiv­
­vermark­tung nach Europäi­schem Recht, Kommunika­tion und Recht 2005, S. 387 (392).
Im Einzelnen: Pakete 1 und 2: Live-Übertra­gungen der Bundes­liga und 2. Bundes­liga. Paket 3: Live-Übertra­gung min­
destens zweier Begeg­nungen der Bundes­liga und Highlight-Erst­berichterstat­tung im Free‑TV; Paket 4: Live-Spiele der
2. Bundes­liga und Rechte zur zeit­versetzten Highlight-Berichterstat­tung; Paket 5: Zeit- und Dritt­verwertungs­rechte;
Paket 6: Live- und zeitnahe Übertragungs­rechte für beide Ligen im Internet; Paket 7: zeit­versetzte Highlight-Bericht­
erstat­tung im Internet; Paket 8: Mobilfunkrechte; Paket 9: Mobilfunkrechte (Ausschnitte), Europäi­sche Kommission –
Gemeinsame Ver­mark­tung der Medien­rechte an der deutschen Bundes­liga (siehe Fn. 922), Rn. 25 ff.; Dieter Frey (siehe
Fn. 926), S. 585 (588).
286
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
form präsentieren; auch muss die Berichterstat­tung einen ver­eins­bezogenen Charakter
haben.934
Weiterhin er­klärte die Europäi­sche Kommission am 22. März 2006 der Sache nach ähnliche Ver­
pflichtungs­zusagen des englischen Liga­verbandes FAPL, der die Spiele der Premier League ver­
anstaltet, gemäß Artikel 9 Abs. 1 VO Nr. 1/03 für bindend.935 Die Ver­pflichtungs­erklä­rungen, die bis
zum 30. Juni 2013 gelten, sollen dafür sorgen, dass mehr Medien­rechte auf den Markt kommen
und die Ver­braucher von einem intensiveren Wettbewerb unter den Medien­unternehmen profi­
tieren. Grundlage beider Entschei­dungen der Europäi­schen Kommission waren grundsätz­lich an­
erkannte Effizienzgewinne936 durch die zentrale Ver­mark­tung von Übertragungs­rechten. Nach
Auf­fas­sung der Europäi­schen Kommission kann die zentrale Ver­mark­tung für die Einnahmen­
umvertei­lung eine große Rolle spielen und damit für mehr Solidarität zwischen den Ver­einen
(auch den kleinsten) und zwischen dem Amateur- und Profisport sorgen. Denn nur bei einer gleich­
mäßigen Vertei­lung der Einnahmen aus der Ver­mark­tung der Fernseh­übertragungs­rechte ist ein
fairer Wettbewerb unter Europas Fußballclubs gewährleistet.937 Die Europäi­sche Kommission emp­
fiehlt den Sportorganisa­tionen daher, gebührend auf die Einfüh­rung und Beibehal­tung von Soli­
dari­täts­mechanismen zu achten.938
Die Ver­gabe und Ver­mark­tung der Bundes­liga-Medien­rechte
Am 30. Juni 2009 endete die Ver­marktungs­periode für die drei Spielzeiten 2006/2007 bis 2008/2009
für die Bundes­liga-Fernsehrechte. Nach der Streichung der Bereichs­ausnahme des § 31 GWB ist
das Bundes­kartellamt für die Prüfung des Ver­marktungs­modells der kommenden Spielzeiten zu­
ständig. Im Frühjahr 2009 hatte die DFL ein neues Ver­marktungs­modell vor­gestellt. Das Konzept
der DFL beruhte auf dem Konzept der Zentral­vermark­tung, d. h., dass weiter­hin die Ver­marktungs­
rechte nicht im Wettbewerb durch die einzelnen Ver­eine, sondern gebündelt und exklusiv durch
die DFL ver­geben werden. Allerdings sah das Modell nicht eine Ver­mark­tung durch die DFL selbst
vor, sondern die Agentur Sirius Sport­Media GmbH des Kirch-Konzerns sollte die Ver­mark­tung der
Rechte über­nehmen. Wesent­liches Merkmal dieses Ver­marktungs­modells war, dass Sirius auch die
Berichte für das Bezahlfernsehen selbst produzieren sollte. Hierfür wollten DFL und Sirius über
eine gemeinsame Firma einen Bundes­liga‑TV-Sender betreiben. Auf diesem sollte die Live- und
Highlight-Berichterstat­tung zu sehen sein. Nach dem vor­gelegten Modell gab es keinen Spiel­raum
zur redak­tionellen Bearbei­tung. Ferner sah das Modell vor, dass jeder Termin zur Ausstrah­lung
von Bundes­ligaspielen als eigenes Paket, und zwar getrennt nach Ver­triebs­wegen, aus­ge­schrie­ben
werden sollte. Dazu kamen noch Pakete der Highlight-Berichterstat­tung und Zweit­­verwer­tung. In
einer Empfeh­lung identifizierte das Bundes­kartellamt mehrere Punkte des vor­geschlagenen Ver­
934
935
936
937
938
Europäi­sche Kommission – Gemeinsame Ver­mark­tung der Medien­rechte an der deutschen Bundes­liga (siehe Fn. 922),
Rn. 25 ff.; Dieter Frey (siehe Fn. 926), S. 585 (589).
Europäi­sche Kommission, Entschei­dung vom 28. 03. 2006 – COMP/38.173 – The Football Associa­tion Premier League
Limited (FAPL).
Wie die Kosten­reduzie­rung durch Durchfüh­rung eines einzigen Ver­marktungs­konzeptes anstatt zahl­reicher einzelner
Transak­tionen („One-Stop-Shop“), die Reichweiten­erweite­rung durch eine zentrale Ver­marktungs­stelle und die Schaf­fung
eines „Liga“-Produktes, Torben Toft, Developments in European Law, Rede gehalten auf Congress Sports & Law am
28. 04. 2006 in Berlin, S. 7.
In Spanien und Italien ver­markten die Fußballclubs ihre TV‑Rechte selbst. Ab 2010 soll in Italien eine Zentral­vermark­
tung ein­geführt werden. Die dem zugrundeliegende Gesetzes­ände­rung ist Gegen­stand einer Beschwerde gegen­über
der Europäi­schen Kommission. Bislang nahm ein Fußball­verein wie AC Mailand zwischen 125 bis 250 Mio. Euro aus der
Ver­mark­tung seiner Fernsehrechte ein. Gegenüber den Einnahmen des FC Bayern Münchens nahm Real Madrid etwa
fünfmal mehr aus der Ver­mark­tung der Fernsehrechte ein. Handels­blatt Online vom 10. 07. 2007; Europäi­sches Parla­
ment (siehe Fn. 882).
Europäi­sche Kommission, Weißbuch Sport vom 11. 07. 2007, KOM (2007) 391 final, S. 20; ebenso das Europäi­sche Parla­
ment (siehe Fn. 882), Nr. 59, S. 11.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
287
marktungs­modells, die seiner Ansicht nach Anlass für kartell­recht­liche Bedenken gaben. Zum
einem rügte das Bundes­kartellamt die gesellschafts­recht­lichen Ver­flech­tungen zwischen Rechte­
verwerter und Rechte­vermarkter, insbesondere des Kirch-Konzerns mit dem Sport­sender DSF, zum
anderen sah das Bundes­kartellamt in dem Zwang für die Fernsehsender, die vor­gefertigte LiveBerichterstat­tung ohne eigene redaktionelle Bearbeitungs­möglich­keit zu über­nehmen, die Gefahr
der Monopolisie­rung einer weiteren Markt­stufe neben der Rechte­vergabe, wodurch der Qualitäts­
wettbewerb und die Presse- und Meinungs­frei­heit beeinträchtigt werden könnten.939 Nach Ab­
gabe der Empfeh­lung des Bundes­kartellamtes scheiterte die Absprache der DFL mit dem KirchKonzern940 und die DFL ent­warf ein neues Ver­marktungs­konzept ohne dessen Mitwir­kung. Am
28. November 2008 vergab die DFL die Vewertungs­rechte der Fußball-Bundes­liga für die Spiel­
zeiten 2009/2010 bis 2012/2013.941 Sie vergab für diese Spielzeiten die Pay‑TV-Rechte an den
Fußballspielen der Bundes­liga und 2. Bundes­liga (Live-Berichte und Nach­verwer­tung) an die Sky
Deutschland AG.942 Sky erwarb das exklusive Recht, in diesem Zeitraum alle Spiele der FußballBundes­liga live zu über­tragen, sowie zusätz­lich die Übertragungs­rechte für Sportbars, Kneipen
und Gast­stätten.943
Die Verwertungs­rechte im Free‑TV für die drei Spielzeiten blieben bei den öffent­lich-recht­
lichen Rundfunkanstalten, deren Bundes­ligaberichterstat­tung weiter­hin vor allem im Rahmen der
Sendun­gen „Sportschau“ (ARD) und „Aktuelles Sport­studio“ (ZDF) statt­findet. Das ZDF erwarb die
Rechte für die Ausstrah­lung des Spitzen­spiels. Die ARD muss dagegen auf die Präsenta­tion des
Spitzen­spiels in der Sportschau ver­zichten, plant aber einen neuen Fußballtermin. Sonntagabend
werden auf der ARD Zusammen­fassun­gen von beiden Sonntags­spielen zu sehen sein.944
Die DTAG, die im Rahmen eines Triple-Play-Angebots über VDSL ein Fernsehangebot unter der
Marke T‑Home anbietet, erwarb erneut von der DFL die Live-Übertragungs­rechte per IPTV. Die
für die vor­herigen Saisons zwischen der DTAG und Premiere bestehende Partner­schaft kündigte
die DTAG für die Saison 2009/2010 bis 2012/2013 auf und vergab die Übertragungs­rechte an die
Constantin Medien AG, die das Sportprogramm DSF ver­anstaltet.945 Die Rechte für Web‑TV, die
erstmals von der DFL getrennt von den IPTV-Übertragungs­rechten ver­geben wurden, hält jedoch
weiter­hin die Sky Deutschland AG.
Im Gegenzug erwarb die DTAG von der DFL auch die exklusiven Mobilfunkrechte.946 Die DTAG
über­trägt die Bundes­ligaspiele live in voller Länge sowie eine Spielekonferenz, wobei die DTAG
das von Constantin Medien für das IPTV der DTAG produzierte Programm zeigt.947
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Hintergrundpapier zur Pressekonferenz des Bundes­kartellamtes vom 24. 07. 2008 zum Thema „Zentral­vermark­tung der
Ver­wertungs­rechte der Fußball Bundes­liga ab dem 1. Juli 2009“.
taz vom 29. 09. 2009; Funk­korrespondenz vom 02. 10. 2009, S. 9; die DFL klagte wegen des geplatzten Deals mit dem
Kirch-Konzern infolge der vom Bundes­kartellamt aus­gesprochenen Empfeh­lung gegen das Bundes­kartellamt. Das Ver­
marktungs­konzept über die Sportrechteagentur Sirius Sport­Media GmbH sah eine Garantiesumme von 500 Mio. Euro
pro Saison vor. Die Eigen­vermark­tung der DFL Ende 2008 ergab für die Ver­gabe der Übertragungs­rechte nur 412 Mio. Euro
pro Saison. Mit Urt. vom 16. 09. 2009 hat das OLG Düsseldorf die Beschwerde als unzu­lässig ab­gewiesen ohne in der
Sache zu ent­scheiden. Das Gericht betonte, es gäbe keinen vor­beugenden Rechts­schutz. Die Empfeh­lung des Bundes­
kartellamtes stelle keinen förm­lichen Bescheid dar. Das Gericht kritisierte aber in der münd­lichen Ver­hand­lung, dass
das Bundes­kartellamt keine gericht­lich über­prüf­bare Untersagungs­verfü­gung er­lassen habe, sondern seine Auffas­sung
nur in einer Pressekonferenz ver­kündet habe, epd vom 19. 09. 2009.
Pressemittei­lung der DFL vom 28. 11. 2008, http://www.bundesliga.de/‌de/liga/news/2008/index.‌php?f=​0000112506.‌php
(Stand 03/2009).
Damals noch unter dem Namen Premiere AG firmierend.
Frank­furter Rundschau Online, 29. 06. 2006.
taz.‌de vom 01. 12. 2008.
Handels­blatt vom 24. 04. 2009; vgl. Constantin Medien AG, Kapitel III 1.2.4.
Pressemittei­lung der DFL vom 07. 06. 2006, www.bundesliga.‌de.
Vgl. Beschluss der KEK vom 14. 07. 2009 i. S. LIGAtotal!, Az.: KEK 563; zur Staats­ferneproblematik vgl. Kapitel III 2.2.1.3.1.
288
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Für die Einzel­vermark­tung durch die Ver­eine, ent­sprechend den Ver­pflichtungs­zusagen des
DFB, hat der Liga­verband Richtlinien erarbeitet.948 Auf Grundlage der Einzel­vermarktungs­rechte
er­wächst der Fernsehberichterstat­tung Konkurrenz durch weitere Internet-Angebote. Das Angebot
von so genanntem Ver­eins­fernsehen hat in dem ver­gangenen Berichts­zeitraum erheb­lich zu­ge­
nom­men. Von zunächst zwei Bundes­liga­vereinen949, die ihr eigenes Internet­fernsehen betrieben,
ist die Zahl nunmehr auf 13 Ver­eine950 gestiegen. In der Regel umfasst das Angebot den Abruf
der Spiele in voller Länge jeweils nach Spielende sowie Hintergrundberichte, Archivmaterial etc.,
die im Monats- oder Jahres­abonnement bezogen werden können. Acht der bestehenden Club‑TVAngebote werden in Koopera­tion mit T‑Home er­stellt. Das Angebot dieser Club‑TV-Angebote tritt
mit Lokalfernsehangeboten in Konflikt. Die Club‑TV-Sender sichern sich das Recht der umfassenden
Berichterstat­tung über Trainings­einheiten und Meisterfeiern, aber auch über Pressekonferenzen
ihres Ver­eins. Lokalsender kritisieren daher, dass eine freie Berichterstat­tung über den orts­ansässi­
gen Verein durch die Beschrän­kung der Zulas­sung zu Pressekonferenzen weit­gehend ein­geschränkt
wird.951 Auch die Nutzung von legal ins Internet ein­gestellter Fußball­berichterstat­tung von inter­
nationalen frei empfäng­lichen Fernsehsendern, etwa die Spiele der deutschen Bundes­liga im
chine­si­schen Free‑TV, steht zu den Pay‑TV-Angeboten in Konkurrenz. Ferner wird auch die Fern­
seh­berichterstat­tung etwa der Pay‑TV-Platt­form Sky Deutschland illegal im Internet an­geboten
und genutzt.952
Das Gesamtvolumen der Ende 2008 von der DFL ab­geschlossenen Bundes­liga-Fernseh­verträge
beläuft sich auf 1,65 Mrd. Euro für drei Jahre. Somit stehen den Clubs der Bundes­liga und 2. Bundes­
liga pro Saison 412 Mio. Euro zur Ver­fügung.953 Insgesamt sind damit die Preise für die Fernseh­
übertragungs­rechte der Fußball-Bundes­liga deut­lich gestiegen.
Für Radio­übertra­gungen von Bundes­ligaspielen hat der BGH im November 2005 die erst­
instanz­liche Fest­stel­lung bestätigt, wonach Radio­veranstalter zur Zahlung einer an­gemessenen
Ver­gütung für den Zutritt zum Spiel und sonstige Leistun­gen der Ver­anstalter, die die Hörfunk­
berichterstat­tung aus dem Stadion ermög­lichen, ver­pflichtet werden dürfen.954 Der private Radio­
veranstalter Radio Hamburg hatte (stell­vertretend für ca. 70 Privatradios) die DFL, den Hamburger
Sport­verein (HSV) und den 1. FC St. Pauli ver­klagt und unter Hinweis auf eigene „Hörfunkrechte“
geltend gemacht, dass die Hörfunk­berichterstat­tung aus dem Stadion un­entgelt­lich zu ermög­
lichen sei. Der BGH ent­schied, dass die DFL und die einzelnen Ver­eine auf Grundlage ihres Haus­
rechts ein an­gemessenes Entgelt ver­langen können. Das Gericht wies aber unter Ver­weis auf die
Informations­funk­tion des Rundfunks darauf hin, dass die Zutritts­bedin­gungen nicht dazu führen
dürften, die Sender bei der freien Gestal­tung ihres Programms und der aktuellen unabhängigen
Informa­tion ihrer Hörer zu behindern. Gegen dieses Urteil hat Radio Hamburg beim Bundes­ver­
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954
„Richtlinien über die individuelle Verwer­tung und Ver­mark­tung medialer Rechte“; Dieter Frey, Die Ver­gabe der medialen
Rechte an der Fußball-Bundes­liga – Vom kartell­recht­lichen Streit­fall zum lizenzrecht­lichen Problemfall, ZUM 2005, S. 585
(590).
FC Bayern München mit fcbayern.‌t v und HSV mit HSV.‌t v; Konzentrations­bericht der KEK 2007, S. 288.
Hannover 96 (96.‌t v), BvB (BvB.‌t v), FC Energie Cottbus (FC Energie Cottbus.‌t v), FCK (FCK‑TV), Borussia Mönchen­gladbach
(Fohlen.‌tv), TSV 1860 München (Löwen TV), Schalke 04 (Schalke 04 TV), FC St. Pauli (St. Pauli Flimmerkiste), VfB Stuttgart
(Vfb.‌t v), Vfl Bochum 1848 (Vfl 1848 TV), Werder Bremen (Werder TV).
Ulrich Gerhardt, Geschäfts­führer von München TV, Themen+Frequenzen, Heft 1/2009, S. 5.
Der größte illegale Anbieter ver­zeichnet rund 25.000 Zuschauer. Insgesamt existieren 89 Piraten­sender mit Live-Über­
tra­gungen der höchsten deutschen Spiel­klasse, Handels­blatt vom 09. 04. 2009.
Vgl. Pressemittei­lung des DFB vom 28. 11. 2008, http://www.dfb.de/index.‌php?id=​500014&no_cache=​1&tx_dfbnews_
pi1[showUid]=​16543&cHash=​0a1d691508 (Stand 11/2009); zur vor­herigen Preis­entwick­lung vgl. Konzentrations­bericht
der KEK 2004, Kapitel II, S. 209 f. Laut Coors stiegen die Preise von ursprüng­lich 0,33 Mio. Euro in der Saison 1965/1966
auf geschätzte 420 Mio. Euro für die Saisons 2006–2009), vgl. Corinna Coors, Der Einfluss von Sportagenturen auf den
Fernsehrechtemarkt unter Ver­weis auf eine Übersicht „TV‑Gelder von 1965 bis heute“ auf http//www.spiegel.‌de, AfP
2006, S. 216.
BGH, Urt. vom 08. 11. 2005 – KZR 37/03 – Hörfunkrechte.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
289
fas­sungs­gericht Beschwerde ein­gelegt. Die ARD zahlt an die DFL für ihre Radioreportagen bereits
seit der Saison 2002/2003 ohne Anerken­nung einer Rechtspf­licht eine Pauschale von rund fünf
Millionen Euro pro Jahr.955
Die Ver­mark­tung sonstiger Fußball­übertragungs­rechte
Auf Antrag des Europäi­schen Fußball­bundes (UEFA) vom 01. 02. 1999 hat die EU‑Kommission
am 23. 07. 2003 die Zentral­vermark­tung der Fernsehrechte an dem von der UEFA aus­gerich­teten
Fußballwettbewerb Champions League von den Vorausset­zungen der Art. 101 Abs. 1 AEUV (Art. 81
Abs. 1 EG a. F.) und Art. 73 Abs. 1 EWR freigestellt.956 In der Begrün­dung betont die Kommission
den Vorteil einer zentralen Anlaufstelle zum Rechte­erwerb gerade bei internationalen Wett­bewer­
ben.957 Das im Rahmen der Ver­pflichtungs­erklä­rungen ent­worfene Modell diente auch als Vorbild
des Ver­marktungs­modells für die Bundes­liga-Rechte.958
Grundlage war der Entwurf einer neuen Zentral­vermarktungs­vereinba­rung der UEFA ab der
Spielzeit 2003/2004.959 Sie sieht die Ver­wertungs­möglich­keit aller Medien­rechte an der Champions
League (auch Radio, Internet, UMTS und sonstige Auswer­tung etwa durch DVD, VHS, CD‑ROM
etc.) und ihre Ver­mark­tung in Einzelpaketen vor. Die Dauer der Rechte­verträge wird auf höchstens
drei Jahre begrenzt. Die einzelnen Fußballclubs dürfen parallel auf nicht exklusiver Basis einzelne
Medien­rechte selbst ver­markten.
In Deutschland hat der Pay‑TV-Veranstalter Sky für die drei Jahre 2009 bis 2012 die Erst­sende­
rechte im Pay‑TV an der Champions League er­worben.960 Sat.1 erwarb die Übertragungs­rechte
von 17 Partien live im Free‑TV.961
Die Ausstrahlungs­rechte im frei empfang­baren Fernsehen an der Fußball‑WM 2010 in Süd­
afrika haben ARD und ZDF er­worben.962 Sie zahlen nach Branchen­informa­tionen rund 175 Mio. Euro
für 46 der 64 Spiele.963 Die FIFA hat erstmals die Ver­träge unmittel­bar mit den einzelnen Fernseh­
sendern der fünf großen europäi­schen Fußball-Nationen ab­geschlossen, statt wie bisher über die
Ver­marktungs­gesell­schaft Infront (die Sender der kleineren europäi­schen Länder werden über die
EBU ver­sorgt). Zusätz­lich über­trägt erneut Sky alle Spiele im Pay‑TV; Sky hat die Übertragungs­
rechte für 18 Spiele (2006: acht Spiele) exklusiv er­worben.964 Sky hat eine Koopera­tion mit RTL
ver­einbart, wonach RTL bis zu 18 Spiele exklusiv im Free‑TV über­tragen wird; für neun weitere
Spiele besteht für RTL ein Options­recht.965
Die Ver­marktungs­gesell­schaft Sport­five S. A. hatte im Jahr 2005 das Recht zur Ver­mark­tung der
Fußball‑EM 2008 für die UEFA er­worben und damit erstmals die Ver­marktungs­organisa­tion der
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Die ARD bestreitet hingegen die Existenz von Hörfunkrechten und argumentiert, die Übertra­gungen gehörten zur
Grund­versor­gung. Radioreporter besäßen den gleichen Berichterstatter-Status wie etwa Zeitungs­journalisten, vgl.
Handels­blatt­Online vom 20. 10. 2007.
Europäi­sche Kommission, Gemeinsame Ver­mark­tung der gewerb­lichen Rechte an der UEFA Champions League (siehe
Fn. 922).
Europäi­sche Kommission, Gemeinsame Ver­mark­tung der gewerb­lichen Rechte an der UEFA Champions League (siehe
Fn. 922), Rn. 144.
Vgl. zum Umfang der Rechtepakete und zur Lizenzdauer im Einzelnen Dieter Frey (siehe Fn. 926) S. 586, insbes. Fn. 11;
dazu auch Torben Toft (siehe Fn. 922).
Abruf­bar unter: http://www.uefa.‌com.
Pressemittei­lung von Premiere (Sky Deutschland) vom 24. 06. 2008. Zu den finanziellen Kondi­tionen des Rechte­ver­
trages wurden keine Angaben gemacht.
FTD vom 20. 06. 2008, Berliner Zeitung vom 20. 06. 2008. Über die finanzielle Größen­ordnung wurde keine Auskunft
erteilt.
epd medien vom 09. 07. 2005.
FAZ vom 16. 07. 2008.
Handels­blatt vom 01. 07. 2005 (demnach zum Preis von insgesamt ca. 50 Mio. Euro).
epd medien vom 16. 07. 2008, S. 9. Über die Kaufsumme für die Sublizenz haben Premiere und RTL Stillschweigen
gewahrt.
290
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
öffent­lich-recht­lichen Ver­anstalter EBU ab­gelöst. ARD und ZDF er­warben für 115 Mio. Euro die Erst­
senderechte.966 Eurosport erwarb die Rechte an der zeit­versetzten Ausstrah­lung im Free‑TV.967
Insbesondere im Bereich des Amateurfußballs ist die Berichterstat­tung im Internet konkur­
renzlos, da eine Berichterstat­tung im Fernsehen nicht statt­findet.968 Neben speziellen Ver­eins­
webseiten finden sich auch ver­eins- und ver­bands­fremde Internetportale, die eine Platt­form für
Video- und Bildmitschnitte der Spiele durch Privatpersonen bieten. Gerade die Darstel­lung auf
ver­bands- oder ver­eins­fremden Internet­seiten ist nicht frei von recht­lichen Konflikten. So hat der
würt­tember­gische Fußball­verband, der sich in seiner Ver­wertungs­möglich­keit beeinträchtigt sah,
gegen die Betreiber des Internetportals www.hartplatzhelden.‌de geklagt. Das Gericht hat dem
Urteil in vollem Umfang statt­gegeben, da dem Ver­band etwa auf­grund seiner in der Organisa­tion
des Spiel­betriebes bestehenden Vorleis­tung zumindest Mitveranstaltereigen­schaft und ent­spre­
chend ein er­gänzender Leistungs­schutz zusteht. Nach Ansicht des Gerichts steht es einer Bewer­
tung als unlauterem wettbewerbs­widrigem Ver­halten auch nicht ent­gegen, dass es sich bei den
Videosequenzen um Mitschnitte von Privatpersonen handelt. Denn gerade bei Amateur­fuß­ball­
spielen bestünde an der vollständigen Wiedergabe einzelner Spiele kein größeres Interesse, anders
als an der Wiedergabe kurzer Zusammen­fassun­gen einzelner Spiele oder besonders interessanter
Spiel­szenen.969
Die Sportrechteagenturen
Rechteagenturen, die beim Handel mit Sport­übertragungs­rechten auf Seiten des Erwerbers und
des Ver­äußerers als Zwischen­händler tätig werden können, bieten den Rechteinhabern vor allem
die Dienst­leis­tung der Gesamt­vermark­tung an, d. h. eine Verwer­tung der Medien­rechte im Gesamt­
angebot mit der Verwer­tung anderer Ver­marktungs­rechte, z. B. von Merchandising-Rechten, sowie
mit weiteren Dienst­leis­tungen wie Einbeziehung von Sponsoren, Stadionwer­bung, HospitalityProgrammen, Trikotsponsoring und Ticketing.
Für Sport­vereine hat die Einschal­tung von Agenturen bei der Rechte­vermark­tung vor allem
den Vorteil, dass sie über spezielle Netz­werke und ein besonderes Know-how bei der Gesamt­
vermark­tung der diversen Medien­rechte und sonstigen Ver­marktungs­rechte ver­fügen. Dem steht
die Gefahr der Abhängig­keit der Ver­eine von den Ver­marktern und der hohe Kosten­faktor gegen­
über. Mittlerweile ver­zichten einige große Ver­bände und Ver­eine daher ganz auf die Dienst­leis­
tungen einer Agentur. Zum Beispiel führt die DFL für den DFB seit der Saison 2003/2004 die
Ver­mark­tung der Bundes­liga selbst durch; auch die FIFA hat die Fernsehrechte für die Fußball‑WM
2010 erstmals direkt an die Fernsehsender ver­geben. Aussagen zu Marktanteilen der Sport­rechte­
agenturen sind mangels Homogenität und Transparenz dieses Marktes nicht möglich.
Sport­five
Die Sport­five S. A. mit Haupt­sitz in Paris ist nach eigenen Angaben Europas größter Sport­rechte­
händler.970 Das Unternehmen ging Ende 2001 aus einer Fusion des Ver­markters der RTL Group,
Ufa Sports, der Sport plus (Canal+ Group) und des französi­schen Sport­vermarktungs­unternehmens
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Funk­korrespondenz 25/2007, S. 17.
textintern vom 18. 01. 2008.
Die ARD ver­fügt zwar bereits über die Ver­marktungs­rechte an der 3. Liga und der Regionalliga, die durch die Dritten
Programme wahrgenommen werden. Fernsehrechte an Landes-, Bezirks- und Kreis­ligen werden von den Ver­bänden
jedoch noch nicht ver­marktet. In diesem Segment über­nehmen lokale Fernsehsender die Zweitberichterstat­tung mit
ausführ­lichen Interviews von Spielern, Trainern und dem gesamten Ver­eins­geschehen. Themen+Frequenzen, Heft 1/2009,
S. 9.
LG Stuttgart, Urt. vom 08. 05. 2005 – 41 O 3/08 KfH, ZUM 2009, S. 258, bestätigt durch OLG Stuttgart, Urt. vom
13. 03. 2009 – 2 U 47/08.
Alle Angaben unter http://www.sportfive.com/index.‌php?id=​169&L=​1 (Stand: 04/2009).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
291
Groupe Jean-Claude Darmon hervor. Sport­five über­nahm im Oktober 2003 sämt­liche Anteile an
der Münchener Sportrechteagentur ISPR GmbH, ehemals ein Gemeinschafts­unternehmen der
Kirch­Gruppe mit dem Axel Springer Verlag.
Im Jahr 2004 erwarb das Private-Equity-Unternehmen Advent International den Mehrheits­anteil
an Sport­five. Daneben waren weiter­hin die RTL Group mit rund 25 % der Anteile sowie die Invest­
mentbank Goldman Sachs und Mitglieder des Managements beteiligt. Mitte Juli 2006 gaben die
bisherigen Gesellschafter bekannt, ihre Beteili­gungen an Sport­five zu ver­äußern.971 Die Anteile der
Sportrechteagentur hält gegen­wärtig der französi­sche Medien- und Rüstungs­konzern Lagardère.
Die Sport-Marketing-Gruppe deckt das gesamte Spektrum der Sportrechte­vermark­tung ab, vom
Handel mit internationalen Fernsehrechten bis zu Stadionwer­bung, Trikotsponsoring, Stadion­ent­
wick­lung und Hospitality-Programmen, wie z. B. für die FIFA-Fußball-Weltmeister­schaft Südafrika
2010 und die 12. IAAF-Leichtathletik-Weltmeister­schaft Berlin 2009. Sie ver­fügt über 20 Tochter­
gesell­schaften in 13 Ländern (in Deutschland: die Sport­five GmbH, Hamburg). Kerngeschäfts­bereich
ist die Ver­mark­tung von Fernseh- und Marketingrechten von über 30 Fußball­verbänden und über
250 Ver­einen. Allein in Deutschland ver­antwortet Sport­five die Gesamt­vermark­tung von zehn
Fußball-Bundes­ligisten, u. a. von Hertha BSC, Borussia Dortmund und dem Hamburger SV. Das
Internationale Olympische Komitee (IOC) hat Sport­five mit der exklusiven Ver­mark­tung der TVund neuen Medien­rechte in Europa (mit Ausnahme einiger Kern­märkte) für die Olympischen Spiele
2014 und 2016 betraut. Neben dem Kerngeschäft Fußball ist Sport­five vor allem auch in der Ver­
mark­tung von internationalen Handball-, Rugby-, Triathlon-, Leichtathletik-, Tennis- und Motor­
sport-Wett­kämpfen aktiv. Sport­five berät darüber hinaus beim Bau von Stadien und der Ver­mark­
tung von Stadion-Namens­rechten und bietet weitere Beratungs­dienst­leis­tungen an.
Infront
Geschäfts­führer und Minderheits­gesellschafter der Ver­marktungs­firma Infront Sports & Media AG
mit Sitz in Zug/Schweiz ist der Sportmoderator Günter Netzer. Im Zuge der Insolvenz der Kirch­
Media GmbH & Co. KGaA er­warben die Jacobs Holding AG zusammen mit Robert Louis-Dreyfus
(ehemals Chef des Sportartikelherstellers Adidas) im Herbst 2002 die Kirch­Sport AG. 2003 wurde
diese dann in Infront umfirmiert.972 Haupt­gesellschafter ist nach dem Tod von Robert Louis-Dreyfus
im Juli 2009 die Jacobs Holding AG; daneben sind der saudische Scheich Saleh Kamel, Martin
Steinmeyer und Günther Netzer beteiligt.
Im Oktober 2006 über­nahm Infront den italieni­schen Sportrechte­vermarkter Media Partners. Letzterer ver­fügt über die Rundfunk­übertragungs- und die Mehrzahl der Ver­marktungs­rechte für
den Alpinen Skiweltcup des Internationalen Skiverbands (FIS) und den nordischen Skiweltcup des
FIS sowie die FIS-Snowboard- und Free­style-Weltcup-Turniere; Infront über­nimmt ferner zahl­reiche
von Media Partners ver­marktete Medien­rechte von italieni­schen Fußballclubs der Ligen A und B.973
2007 wurde Media Partners in Infront Italy umfirmiert. Im Juni 2007 hat Infront die in Frank­furt
ansässige Sport-Marketing-Agentur DSM Sport­werbung GmbH zu 100 % über­nommen und in
Infront Germany umfirmiert. Infront Germany ist eine der führenden Agenturen für Stadionwer­
bung. Die Agentur ver­marktet die Stadionwer­bung von vier deutschen Bundes­liga-Vereinen (Werder
Bremen, FC Schalke 04, VfL Bochum und Hansa Rostock).974 Zudem ver­folgt Infront auch zuneh­
mend Aktivitäten im Bereich des Motorsports durch Infront Motor Sports (ehemals FGSPORT
971
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973
974
FAZ vom 19. 07. 2006
Konzentrations­bericht der KEK 2004, S. 211 m. w. N.
Handels­blatt vom 21. 05. 2005.
In Rostock bietet Infront Germany zudem Hospitality-Möglich­keiten, Pressemittei­lung von Infront vom 27. 03. 2009 und
21. 06. 2007, http://www.infrontsports.com/‌nc/presscenter/news/ (Stand: 04/2009)
292
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Group), Organisator der FIM SBK Superbike World Championchip. Daneben betreibt Infront als
Joint Venture mit F4, einem in Paris nieder­gelassenen Videospiel-Unternehmen, auch eine OnlineGaming-Platt­form für Sportspiele. Infront ver­marktet ferner die Fernsehrechte am FIS World Cup
für den österreichi­schen Skiverband und betreibt die Gesamt­vermark­tung u. a. der WM‑Turniere
für den Internationalen Eishockey­verband.975 Infronts Engagement im Skibereich ver­stärkte sich
durch die vollständige Übernahme des österreichi­schen Sport­vermarktungs­unternehmens APF
Marketing Services im Juni 2009, das die Marketingrechte an den Ski-Weltmeister­schaften in den
nordischen und alpinen Disziplinen hält. Das Unternehmen wurde in Infront Austria GmbH um­
firmiert.976 Infront Austria hat zudem exklusive Marketing­verträge mit der Internationalen BiathlonUnion sowie nationalen Biathlon-Verbänden bis einschließ­lich der Saison 2013/2014.
SportA
Die 1995 als Tochter­unternehmen der in der ARD ver­einten Landes­rundfunkanstalten und des
ZDF gegründete SportA Sportrechte- und Marketingagentur GmbH erwirbt und ver­äußert für ihre
Gesellschafter Medien­rechte an nationalen und internationalen Sport­veranstal­tungen zur Verwer­
tung im Programm Das Erste und in den Dritten Programmen der ARD sowie im ZDF. SportA
wurde von den öffent­lich-recht­lichen Sendern unter dem damaligen Eindruck der Konzentrations­
entwick­lungen durch die Sportrechteagenturen der Medien­konzerne Kirch und Bertels­mann ge­
gründet. Durch die zentrale Abwick­lung und die bei der SportA vor­handene Kompetenz bezüg­lich
der Ver­handlungs­führung und der Ver­trags­gestal­tung soll ver­hindert werden, dass die beiden
öffent­lich-recht­lichen Organisa­tionen beim Erwerb von Sportrechten in Konkurrenz zueinander
auf­treten, wie dies vor Gründung der SportA wieder­holt geschehen ist. Das Stamm­kapital wird zu
je 50 % von der ARD und vom ZDF gehalten. Die neun ARD-Landes­rundfunkanstalten sind mit
einem Eigenanteil von jeweils 5,55 % beteiligt. Der Erwerb von Sportrechten für die öffent­lichrecht­lichen Anstalten erfolgt allerdings nicht aus­schließ­lich über die SportA. Zu einem geringeren
Teil wird er von den Gesellschaftern selbst direkt mit den Rechteinhabern ab­gewickelt. Inter­natio­
nale Rechte, etwa für die Olympischen Spiele, er­werben ARD und ZDF dabei über das Sender­
netz­werk EBU.977 Neben dem Erwerb von Sportrechten für ARD und ZDF ist der Ver­kauf von Sub­
lizenzrechten an Dritte eine weitere Kernaufgabe der SportA. Die SportA ver­treibt dabei nicht nur
die im eigenen Namen er­worbenen Rechte, sondern auch die übrigen Rechte der Anstalten, die
diese z. B. über die EBU er­worben haben. Die Erlöse aus der Ver­gabe von Sublizenzrechten werden
in voller Höhe an die Gesellschafter weiter­gegeben. Ein wirtschaft­liches Risiko aus dem Ver­kauf
von Sublizenzrechten besteht bei der SportA nicht, da die Kosten für den Erwerb der Rechte
eben­falls in vollem Umfang von den Gesellschaftern getragen werden.
Sonstige Agenturen
Internationale Sportrechte- und Marketingagenturen mit Sitz in der Schweiz sind die AIM Inter­na­
tional AG und T. E. A. M. Erstere gehört zur AIM-Gruppe unter der Leitung von Dr. Herbert Kloiber,
letztere befindet sich zu 80 % im Anteils­besitz des Schweizer Filmrechtehändlers Highlight Commu­
nications AG. T. E. A. M. ver­marktet u. a. die welt­weiten Rechte an der UEFA Champions League. Die
Highlight Communications AG befindet sich im Mehrheits­besitz der Constantin Medien AG.978
Eine weitere international tätige Agentur ist das amerikani­sche Unternehmen IMG International
Management Group.
975
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978
Unternehmens­angaben, http://www.infrontsports.‌com (Stand: 10/2009).
Pressemittei­lung von Infront vom 29. 06. 2009, http://www.infrontsports.com/‌nc/presscenter/news/ (Stand: 10/2009).
Bayerischer Oberster Rechnungs­hof, Bericht über die finanzielle Situa­tion des Bayerischen Rundfunks, S. 71.
Vgl. Kapitel III 1.2.4.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
293
Agentur/Organisa­tion
Gesellschafter
SportA, München
ARD/ZDF
European Broadcasting Union
(EBU), Genf/Schweiz
Erwerbs- und Ver­wertungs­gemein­schaft für 74 aktive Mitglieder aus 54 Ländern
und 47 assoziierte Mitglieder aus 26 anderen Ländern welt­weit (Rundfunk­
veranstalter „in öffent­licher Ver­antwor­tung“, für Deutschland ARD und ZDF)
Infront, Zug/Schweiz
Robert Louis-Dreyfus 32,5 %¹⁾
Jacobs Holding AG 59,8 %
Overlook Management B. V. (Scheich Saleh Kamel) 20 %
Günther Netzer 2,5 %
Martin Steinmeyer 5 %
Sport­f ive, Hamburg
Lagardère SCA
T. E. A. M., Luzern/Schweiz
Highlight Communications AG 80 %
UEFA 20 %
Aktionäre mit Anteilen von über 5 % an der Highlight Communications AG:
Ver­waltungs­ratspräsident Bernhard Burgener 7,4 %
Andreas Fallscheer 6,2 %
René Camenzind 5,3 %
Schroder Invest­ment Management Ltd. 5,01 %
IMG International Management Forstmann Little & Co.
Group, Cleveland, Ohio, USA
1) Über die genaue Beteiligtenstruktur nach dem Tod von Robert Louis-Dreyfus im Juli 2009 liegen keine Informationen vor, nach
Unternehmensangaben bleibt die Jacobs Holding AG aber weiterhin Mehrheitsgesellschafterin der Infront.
Tabelle III – 82: Agenturen/Erwerbs- und Ver­wertungs­organisa­tionen für Sportrechte
Quelle: Unternehmensangaben
Im April 2008 hat die RTL Group S. A. die UFA Sports GmbH als Ver­marktungs­agentur für
Medien- und Marketingrechte neu gegründet. Ufa Sports hält die Ver­marktungs­rechte an der alba­
ni­schen Fußballnationalmann­schaft sowie die Ver­wertungs- und Werberechte der slowaki­schen
Fußballnationalmann­schaft und des slowaki­schen Pokalwettbewerbs.979
2.2.1.3.3 Fazit
Wie bereits in den vor­herigen Konzentrations­berichten fest­gestellt, ist im Fernsehbereich auch
aktuell keine Konzentra­tion bei den Sportsparten­programmen zu ver­zeichnen. Vielmehr nimmt
die Anzahl an neu zu­gelassenen Sportprogrammen zu. Dabei handelt es sich zunehmend um
Nischen­programme, die sich etwa der Berichterstat­tung über eine einzige Sportart (Fußball, Pferde­
sport, Segeln) widmen.
Die wichtigsten Fernsehereignisse im Sportbereich waren im Berichts­zeitraum die Fußball‑EM
2008 in der Schweiz und Öster­reich sowie die Olympischen Sommerspiele im gleichen Jahr in
Peking. Beide Ereignisse er­zielten hohe Zuschauer­anteile, so dass die Berichterstat­tung über Sport­
ereignisse weiter­hin, gemessen an der Gesamt­fernsehnut­zung, einen hohen Stellen­wert einnimmt.
Der Sportrechtemarkt unter­liegt spezifi­schen Bedin­gungen: Er ist teil­weise durch eine sehr
intensive Konkurrenz­situa­tion geprägt. Dies gilt insbesondere für den zumindest in Europa und
speziell in Deutschland mit Abstand lukrativsten Bereich, dem Erwerb von Fußball­rechten.
Der Vorstoß der DFL, die Fernsehrechte im Paket an die Sportrechteagentur Sirius zu über­
tragen, die gleichzeitig auch die Beiträge redaktionell aufarbeiten sollte, wurde auf Beanstan­dung
des Bundes­kartellamtes zurück­genommen. Zum einem rügte das Bundes­kartellamt die gesell­
schafts­recht­lichen Ver­flech­tungen zwischen Rechte­verwerter und Recht­vermarkter. Zum anderen
979
Pressemittei­lung der Bertels­mann AG vom 30. 10. 2009, vgl. Kapitel III 1.2.1.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
294
sah das Bundes­kartellamt neben Bedenken gegen die Rechte­vergabe im Wege der Zentral­vermark­
tung die Gefahr einer weiteren Monopolisie­rung, die den Qualitäts­wettbewerb und die Presse- und
Meinungs­frei­heit beeinträchtigen könne. In diesem Zusammen­hang bleibt es daher abzu­warten,
wie sich die Strategie des von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH beantragten Sparten­pro­
gramms „Sport Kanal“, das zunächst nur Fußballspiele aus bereits vollständig ab­geschlossenen
Spiel­zeiten senden wird, ent­wickelt.
Die ver­tikale Konzentra­tion zwischen Rechtehandel und Fernseh­veranstal­tung hat sich bereits
mit dem Ausscheiden von RTL bei Sport­five zunächst gelockert. Mit der Neugrün­dung der UFA
Sports GmbH ist nunmehr wieder ein privater Fernseh­veranstalter gesellschafts­recht­lich mit einem
Sportrechte­vermarkter ver­bunden; daneben besteht über die Options­vereinba­rung und Ausübung
von Stimm­rechten eine Verbin­dung zwischen der Constantin Medien AG (DSF) und der Highlight
Communications AG.
Abzuwarten bleibt, ob die Sportberichterstat­tung eine besondere Bedeu­tung für die Etablie­
rung neuer Medien­angebote (IPTV, Handy‑TV) er­langen wird. So ver­sucht die DTAG u. a. mit Hilfe
der Bundes­ligaberichterstat­tung in Konkurrenz zum herkömm­lichen Fernsehangebot ein IPTVAnge­bot zu etablieren. Im Internet gibt es zunehmend Angebote zum Abruf von Sport-Live-Über­
tra­gungen und Sportberichterstat­tungen, vor allem von Fußball­vereinen und ‑verbänden, die aber
schon auf­grund der Rechtesitua­tion keine Konkurrenz zum zentralen Angebot der Gesamt­turniere
darstellen werden. Jedoch stellen diese Programme eine Konkurrenz zu der Berichterstat­tung im
Lokalfernsehen dar, da die Berichterstat­tung über den Fußball­verein exklusiv im Ver­einsprogramm
gegen Bezah­lung an­geboten wird und diese somit den lokalen und regionalen Fernseh­veranstal­
tern nicht mehr zur Ver­fügung steht.
2.2.1.4
Rechte an Nachrichten­material
Programm­beiträgen mit dem Schwerpunkt Informa­tion kommt auf­grund ihres Beitrags zur Bildung
und Überprü­fung von Meinun­gen im Hinblick auf die Wahrung der Meinungs­vielfalt erheb­liche
Bedeu­tung zu. Da Nachrichten somit einen wesent­lichen Bestand­teil des klassi­schen Rundfunk­
auftrags darstellen980, kann eine Markt­konzentra­tion auf den vor­gelagerten Märkten für die Be­
schaf­fung von Nachrichten­material potenziell die Informations­frei­heit gefährden. Monopole im
Informations­sektor begünstigen die Ver­brei­tung von „uniformen“ Informa­tionen.981 Gefahren für
die Meinungs­vielfalt können sich u. a. aus der ver­tikalen Integra­tion von Nachrichten­agenturen
und Fernsehsendern und der Weiter­verbrei­tung vor­gefertigter Nachrichten­berichte durch eine
Viel­zahl von Medien (Content Syndica­tion) bzw. der koordinierten Verwer­tung von Nachrichten­
beiträgen innerhalb von Sendergruppie­rungen ergeben.
Das vom Bundes­verfassungs­gericht formulierte Erfordernis der Gewährleis­tung freier Informa­
tions­tätig­keit und freien Informations­zugangs wurde im Rundfunkstaats­vertrag in den Vorschriften
zur Kurzberichterstat­tung und zur Übertra­gung von Großereignissen (§§ 4 und 5 RStV) um­gesetzt. Inhalt­liche Anforde­rungen an Berichterstat­tung und Informations­sendun­gen werden in § 10 RStV
gestellt. Die Bedeu­tung des Genres Informa­tion wird auch daran deut­lich, dass § 8 Abs. 6 RStV ein
Sponsoring­verbot für Nachrichten­sendun­gen und Sendun­gen zum politi­schen Zeit­geschehen fest­
­legt. Laut amtlicher Begrün­dung zur ent­sprechenden Vorschrift im Rundfunkstaats­vertrag 1991 soll
980
981
Vgl. BVerfGE 73, S. 118 (158); BVerfGE 97, S. 228 (257).
Dagegen ist die Garantie der Rundfunk­frei­heit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auf „plurale Informations­vermitt­lung gerichtet,
weil medial ver­mittelte Informa­tion nicht ledig­lich Abbild der Wirklich­keit, sondern stets Ergebnis eines Auswahl-,
Deutungs- und Aufbereitungs­prozesses ist, das nur durch konkurrierende Auswahl-, Deutungs- und Aufbereitungs­
muster relativiert werden kann“. BVerfGE 97, S. 228 (258).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
295
bei diesen für die öffent­liche Meinungs­bildung besonders wichtigen Sendun­gen von vornherein
der Eindruck ver­mieden werden, die Unabhängig­keit und Objektivität könnte durch den Sponsor
beeinträchtigt werden.
2.2.1.4.1 Nachrichten- und Informations­sendun­gen im bundes­weiten Fernsehen
Dem Fernsehen kommt als einer der Haupt­quellen für Informa­tionen über Ereignisse in der Politik
und über öffent­liche Angelegen­heiten ein hohes gesell­schaft­liches Einfluss­potenzial zu. Aus der
Analyse der Nutzungs­anteile der Medien als Informations­quelle ergibt sich, dass das Fernsehen
als häufigste Informations­quelle noch vor Hörfunk und Tages­zeitun­gen genutzt wird (siehe Abbil­
dung III – 42).
Dennoch zeichnet sich ein Medien­wandel ab, das Internet hat sich als Informations­medium
durch­gesetzt. Der Anteil der Menschen in Deutschland, die das Internet als un­verzicht­bare Quelle
für ihre tägliche Informa­tion ansehen, ist 2009 auf 40,3 % gestiegen.982 Das bedeutet einen Anstieg
von 5 % gegen­über dem Vorjahr. Zwar ist das Fernsehen weiter­hin die erste Informations­quelle
bezüg­lich der Informa­tion über aktuelle Geschehnisse, jedoch sinkt der Stellen­wert des Fernsehens
gerade bei jungen Menschen (minus 10 %-Punkte), bei älteren Menschen zwischen 50 und 64 Jah­
ren ist der Rück­gang nur gering.983 Auch das generelle Informations­verhalten jenseits von Nach­
richten über aktuelles Geschehen ver­schiebt sich Richtung Internet. 55 % aller Erwachsenen infor­
mierten sich über das Internet, wenn sie sich zu einem Thema näher informieren wollten. In der
Alters­gruppe von 20 bis 29 Jahren sind es sogar 81 %, womit das Internet in dieser Alters­gruppe
das Fernsehen als allgemeine Informations­quelle über­holt (siehe Abbil­dung III – 43).
100
90
90
76
80
72
70
Prozent
60
50
50
40
30
20
10
0
Fernsehen
Tageszeitung
Radio
Internet
Abbil­dung III – 42: Medien als Informations­quellen über aktuelles Geschehen 2008 (in Prozent)
Quelle: ARD-Trend, Winter 2008, Camille Zubayr/Stefan Geese, Die Informationsqualität der Fernsehnachrichten aus
Zuschauersicht, Media Perspektiven, 2009, S. 158 (172)
982
983
Allens­bacher Computer- und Technik-Analyse Acta 2004 bis 2009, zitiert nach FAZ vom 03. 11. 2009, „Der Medien­
wandel beschleunigt sich“.
Allens­bacher Computer- und Technik-Analyse Acta 2004 bis 2009 (siehe Fn. 982).
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
296
56
Berichte im Fernsehen
64
81
Internet
55
34
Berichte in einer Zeitung
50
32
Berichte in einer Zeitschrift
38
22
Berichte im Radio
29
0
10
20
30
40
50
Prozent
Bevölkerung ab 14 Jahren
60
70
80
90
Bevölkerung 20 bis 29 Jahren
Abbil­dung III – 43: Suche nach näheren Informa­tionen zu einem Thema (in Prozent)
Quelle: Allensbacher Computer- und Technik-Analyse Acta 2004 bis 2009, zitiert nach FAZ vom 03. 11. 2009, „Der Medien­
wandel beschleunigt sich“
Nachrichten- und Informations­sendun­gen in Vollprogrammen
Insgesamt 73 % des Gesamt­fernsehangebots an Informations­sendun­gen ent­fallen auf die öffent­
lich-recht­lichen Anstalten und 27 % auf die Angebote der Privat­sender (RTL, Sat.1, ProSieben,
VOX, kabel eins, RTL II, n‑tv und N24). Die Vertei­lung ist zwischen den beiden Sendergruppen im
dualen System seit 1996 nahezu un­verändert.984
Die Zuord­nung von Programmen und Sendun­gen zur Sparte Informa­tion oder zur Sparte
Unterhal­tung bereitet oftmals Abgrenzungs­schwierig­keiten. Untersuchungen zum Informations­
anteil von Fernsehprogrammen kommen so zu unter­schied­lichen Ergebnissen (siehe Tabelle III – 83). In einer Gesamtbetrach­tung ergibt sich jedoch aus beiden Untersuchungen, dass informierende
Programm­teile bei den privaten Vollprogrammen, gemessen an der Sendezeit, eine eher unter­
geordnete Rolle spielen.
Dies ver­deut­licht auch die nachfolgende Abbil­dung III – 44. Der Sendezeitanteil der als Fernseh­
publizistik ein­geordneten Programminhalte hat sich zwar in dem ab­gebildeten Zeitraum weder
bei den öffent­lich-recht­lichen noch bei den privaten Sendern grundlegend ver­ändert, jedoch ist
insgesamt eine steigende Tendenz zu ver­zeichnen. Besonders deut­lich hat RTL den Informations­
anteil gesteigert: In der Zeit zwischen 2004 und 2008 hat sich der Informations­anteil stetig von
Programm
Sendezeitanteile
Informa­tion ­
(Media Perspektiven)
Sendezeitanteile ­
Fernsehpublizistik
(ALM)
ARD
ZDF
RTL
Sat.1
ProSieben
43,1
49,5
27,5
18,9
28,3
44,6
57,6
35,2
24,9
30,1
Sendezeitanteile Nachrichten
(Media Perspektiven)
(ALM)
9,3
9,4
3,9
2,9
0,8
11,2
11,0
4,4
3,4
0,8
Tabelle III – 83: Anteil von Nachrichten- und Informations­sendun­gen an der Sendezeit der Vollprogramme
2007 (in Prozent)
Quelle: Media Perspektiven Basisdaten 2008 (Marlene Wöste), ALM Programmbericht 2008 (Hans-Jürgen Weiß)
984
Camille Zubayr/Stefan Geese, Die Informations­qualität der Fernsehnachrichten aus Zuschauersicht, Media Perspektiven,
2009, S. 158 (160).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
297
50
45
40
Prozent
35
30
25
20
15
10
5
0
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
ARD
ZDF
RTL
Sat.1
ProSieben
Abbil­dung III – 44: Anteil von Informations­programm an der gesamten Sendezeit bei Vollprogrammen
1992–2008 (in Prozent)
Quelle: Udo Michael Krüger/ Thomas Zapf-Schramm, Media Perspektiven Basisdaten 2005 und Programmanalyse 2005,
Media Perspektiven 2006, 4/2009
23,9 % auf 33,3 % erhöht. Bei Sat.1 hat sich der leichte Zuwachs an Informations­angeboten im
Jahr 2007 im darauffolgenden Jahr nicht weiter fort­gesetzt. Der Informations­anteil beträgt nun­
mehr nur noch 17,6 %. Die öffent­lich-recht­lichen Anstalten liegen weiter­hin mit deut­lichem Abstand
vor den Privat­sendern.
Tabelle III – 84 gibt einen Überblick über Reichweiten und Zuschauer­anteile aus­gewählter Nach­
richten­sendun­gen. Danach er­reicht die Tagesschau weiter­hin, trotz Zuschauer­rück­gangs, mit Ab­
stand die meisten Zuschauer (2008: 8,74 Mio.). Die reichweiten­stärkste Nachrichten­sendung eines
Privat­senders im Jahr 2008 ist RTL aktuell mit 3,85 Mio. Zuschauern pro Sendung. Insgesamt haben
alle Haupt­nachrichten­sendun­gen zum wieder­holten Male Einbußen hinnehmen müssen.
Im Bereich der Informations­sendun­gen dominieren die öffent­lich-recht­lichen Sender eben­falls
(siehe Tabelle III – 85). Von den 20 reichweiten­stärksten Informations­sendun­gen wird nur eine Sen­
dung von einem privaten Sender aus­gestrahlt: Stern TV von RTL (Platz 12, 2,84 Mio. Zuschauer). Stern TV ist ein Dritt­fensterprogramm, das von der DCTP Entwicklungs­gesell­schaft für TV‑Pro­
gramm mbH ver­anstaltet wird. Die DCTP Entwicklungs­gesell­schaft für TV‑Programm mbH ist zu
jeweils 37,5 % im Anteils­besitz von Prof. Dr. A. Kluge und der Dentsu, Inc., zu jeweils 12,5 % sind
der Spiegel-Verlag und die Neue Züricher Zeitung AG beteiligt. Auch bei den Informations- und
Diskussions­sendun­gen konnte man – wie schon bei den Haupt­nachrichten­sendun­gen – im Jahr
2008 gegen­über dem Vorjahr Zuschauer­einbußen beobachten.985
Die Position der Angebote der öffent­lich-recht­lichen Sender lässt sich zum einen damit er­
klären, dass der Anteil von Nachrichten- und Informations­sendun­gen im Programmangebot der
öffent­lich-recht­lichen gegen­über dem Programmangebot der privaten Sender über­wiegt. Zum
anderen wird den öffent­lich-recht­lichen Sendern von den Zuschauern auch mehr Ver­trauen in die
Nachrichten­berichterstat­tung ent­gegen­gebracht.986
985
986
Camille Zubayr/Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauer­verhalten, Media Perspektiven, 2009, S. 98 (108).
Gregor Daschmann, Qualität von Fernsehnachrichten: Dimensionen und Befunde, Media Perspektiven, 2009, S. 257
(264).
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
298
Zuschauer in Mio.
Zuschauer­anteile in %
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008
öffent­lich-recht­liche Programme
Tagesschau gesamt¹⁾
9,62 9,75 9,87 9,76 9,39 8,96 8,74 34,8 35,4 34,4 33,8 33,0 31,9 32,0
Mo.–So., 20:00 Uhr
Heute gesamt²⁾
5,17 5,02 4,72 4,74 4,42 4,13 3,96 23,6 22,8 20,3 20,5 19,4 18,4 18,0
Mo.–So., 19:00 Uhr
Heute-Journal
3,70 3,83 3,73 3,88 3,66 3,36 3,33 13,5 14,1 13,1 13,7 12,8 12,0 12,0
Mo.–So., 21:45 Uhr
Tagesthemen
2,25 2,23 2,29 2,33 2,41 2,22 2,26 12,1 11,6 11,2 11,5 10,6 10,0 10,5
Mo.–So., 22:30 Uhr
private Programme
RTL aktuell
3,89 3,88 3,79 3,77 3,61 3,85 3,74 18,8 18,7 17,3 17,4 17,0 18,3 18,2
Mo.–So., 18:45 Uhr
Sat.1 18:30
1,73 1,80 2,09 2,30 2,14 1,90 1,54
9,4
9,5 10,6 11,6 11,0
9,9
6,4
So.–Fr., 18:30 Uhr
ProSieben Newstime
1,30 1,34 1,50 1,36 1,29 0,91 0,86
4,8
4,9
5,3
4,7
4,6
5,3
5,4
Mo.–So., 18:00/20:00 Uhr
1) einschließlich sechs Dritte Programme, 3sat und ab 2000 Phoenix 2) einschließlich 3sat
Tabelle III – 84: Durchschnitt­liche Reichweiten und Zuschauer­anteile aus­gewählter Fernsehnachrichten (Zu­
schauer ab drei Jahren)
Quelle: Wolfgang Darschin/Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, Media Perspektiven 4/2002, 3/2005 und
3/2006, dort angegebene Quelle: AGF/GfK; Camille Zubayr/Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, Media
Perspektiven 4/2007 und 3/2009, dort angegebene Quelle: AGF/GfK
Rang
Sendung
Programm
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
ARD-Brenn­punkt, 20:15 Uhr
Plus­minus
Panorama
Frontal 21
ZDF-Expedition
Monitor
Berlin direkt
Dokumenta­tionen, Di., 20:15 Uhr
Kontraste
ZDF-spezial, 19:25 Uhr
ZDF-Reporter
Stern TV
WISO
Report München
Report Mainz
Fakt
37 Grad
ARD-Exclusiv, Mi., 21:45 Uhr
Weltspiegel
Dokumenta­tionen, Mo., 21:00 Uhr
Akte 2008
ARD
ARD
ARD
ZDF
ZDF
ARD
ZDF
ZDF
ARD
ZDF
ZDF
RTL
ZDF
ARD
ARD
ARD
ZDF
ARD
ARD
ARD
Sat.1
Zuschauer in Mio.
Zuschauer­anteil in %
4,21
3,63
3,48
3,45
3,41
3,14
3,02
2,98
2,98
2,86
2,84
2,84
2,84
2,65
2,61
2,55
2,45
2,44
2,43
2,34
2,08
14,1
12,9
12,9
11,2
12,4
11,6
12,3
9,8
11,3
12,2
9,6
15,4
10,7
9,4
9,1
8,9
11,1
8,7
9,1
7,5
10,6
Tabelle III – 85: Durchschnitt­liche Zuschauer­anteile und Reichweiten von Informations­sendun­gen nach der
Größe ihres Publikums 2008 (Zuschauer ab drei Jahren)
Quelle: Camille Zubayr/Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, Media Perspektiven 2009, S. 98 (108), dort
angegebene Quelle: AGF/GfK
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
299
Nachrichten- und Informations-Sparten­programme
Neben den Nachrichten- und Informations­angeboten der Vollprogramme existieren ver­schiedene
deutsch­sprachige Sparten­programme mit dem Schwerpunkt Informa­tion (siehe Tabelle III – 86). Wie schon oben zur Codie­rung einzelner Sendun­gen fest­gestellt, ist die Einord­nung als Informa­
tions­sparten­programm nicht immer eindeutig. Aufgeführt werden daher zum Teil Programme, die
auch dem Bereich „nicht­fiktionale Unterhal­tung“ oder „Dokutainment“ o. ä. zu­geordnet werden
können (z. B. DMAX, Animal Planet).
Bei den beiden großen Senderfamilien RTL Group S. A. und ProSiebenSat.1 Media AG besteht
mit n‑tv und N24 jeweils ein Informations­programm, das in den Diversifikations­strategien der
inhalt­licher Schwerpunkt Sender
(Haupt‑)gesellschafter
Nachrichten
n‑tv
RTL Group
N24
ProSiebenSat.1 Media AG
Euronews
21 öffent­lich-recht­liche Sender (keine Beteili­
gung von ARD und ZDF)
Phoenix
ARD/ZDF
Dokumenta­tion
Animal Planet, Discovery Channel,
Discovery Communications, Inc.
Discovery Geschichte¹⁾, Discovery HD
DEUTSCHLAND 24¹⁾
Almond Media Beteiligungs GmbH
History, History HD
NBC Universal, Disney, Hearst
Spiegel TV digital, Spiegel Geschichte SPIEGEL-Verlag
sonstige Informa­tionen
(auch) auf Europa aus­
gerichtete internationale
Informations­sparten­
programme (englisch­
sprachig)
Planet
High View Holding
wdwip
Hendrik Hey, Raphaela Winnen­brock, Frank
Winnen­brock
National Geographic Channel
Gemeinschafts­unternehmen der National
­Geographic Television & Film, der FOX Enter­
tainment Group und der National Broadcasting
Company (NBC)
Focus TV Gesund­heit,
Burda
Deutsches Wetterfernsehen
ProSiebenSat.1 Media AG
DrDish Television
Christian Mass, Kinga Szentesi
Hamsi TV
Jürgen Groß
Da Vinci Learning
Ferdinand-Karl von Habsburg-Lothringen-Kyburg
DW‑TV (auch deutsch­sprachig)
ARD
BBC World News
BBC
CNN International
Time Warner
NBC Europe¹⁾
NBC Universal, Inc., New York, USA
Sky News International
News Corporation (Murdoch)
Al Jazeera International
Regie­rung von Katar und private Investoren
France 24
France Télévision, TF1
Press TV
iranische Rundfunk­gesell­schaft, Islamic republic
of Iran Broadcasting
Russia Today
staat­lich finanzierter russischer Sender, RIA
­Novosti
1) Programm ist derzeit nicht auf Sendung.
Tabelle III – 86: Sparten­programme mit Schwerpunkt Informa­tion
300
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
marktbeherrschenden Unternehmen eher eine komplementäre Rolle spielt. N24 über­nimmt inzwi­
schen jedoch auch die Nachrichten­produk­tion für die Vollprogramme der Sendergruppe, für n‑tv
ist Ähnliches vor­gesehen.987
Seit dem Erwerb der Anteils­mehr­heit an der Ver­anstalterin von n‑tv im November 2001988 ver­
fügt auch die RTL Group S. A. über einen eigenen Nachrichten­sender. Nach dem Ausscheiden der
CNN/ Time Warner Beteiligungs OHG als Gesellschafterin hält sie sämt­liche Anteile an der Ver­
anstalterin.989 Das Bundes­kartellamt genehmigte den Zusammen­schluss als Sanierungs­fusion. Zwar
wird mit der alleinigen Kontrolle des Nachrichten­senders n‑tv durch die RTL Group S. A. die
markt­beherrschende Stellung des Duopols auf dem Fernsehwerbemarkt ver­stärkt, denn die
ProSiebenSat.1 Media AG ver­anstaltet N24. Bei einer Untersa­gung der Fusion würden jedoch das
Marktpotenzial bzw. die Werbekunden von n‑tv bei der RTL Group S. A. oder dem Duopol ver­
bleiben, da der Sender ohne die Anteils­übernahme ein­gestellt würde.990 Die KEK hat n‑tv schon
vor der Übernahme sämt­licher Anteile der RTL Group S. A. zu­gerechnet. Die wirtschaft­lichen
Aspekte wurden bereits bei der Entschei­dung zum Mehrheits­erwerb der RTL Group S. A. an n‑tv
in die Abwägung einbezogen. Denn ohne den Vollzug des Anteils­erwerbs durch die RTL Group
S. A. er­schien schon damals die Existenz des als Nachrichten-Sparten­sender besonders meinungs­
trächtigen Ver­anstalters gefährdet; der Meinungs­vielfalt drohte mit dem Ausscheiden dieses Sen­
ders eine noch größere Einbuße als durch die Verbin­dung zur RTL Group S. A.991
Die Programme n‑tv und N24 ähneln sich von der Vertei­lung der Sendeformate. Jedoch nehmen
Nachrichten bei n‑tv mit 34,7 % gegen­über N24 einen höheren Stellen­wert ein. Dagegen über­
wiegen bei N24 Dokumenta­tionen, Reportagen und Berichte als Sendeformat. Bei beiden Sendern
konnte jedoch im Ver­lauf der Jahre ein Rück­gang von klassi­schen Nachrichten­sendun­gen beobach­
tet werden. Am gravierendsten ist der Rück­gang bei n‑tv: 1997 bestand das Programm noch aus
63,3 % Nachrichten, 2007 waren es nur noch 34,7 %.992 Insgesamt konnten beide Nachrichten­
sender leichte Zuwächse an Zuschauer­anteilen ver­zeichnen: Mit 0,8 % (n‑tv) bzw. 1,0 % (N24) war
das Jahr 2008 bislang das zuschauer­anteils­stärkste beider Angebote. Grund hierfür ist die auf­
gezeigte Ver­ände­rung im Programmangebot: Dokumenta­tionen und Reportagen – und nicht die
Nachrichten­formate – zählen inzwischen zu den meist­gesehenen Angeboten beider Sender.993
Diese Tendenz hat in der Medien­politik Widerspruch hervor­gerufen. Insbesondere die Ankündi­
gung der ProSiebenSat.1 Media AG, das Konzept von N24 und damit auch die Nachrichten­gebung
der Gruppe994 grundlegend zu über­denken, rief eine Diskussion um die gesell­schaft­liche und
staats­­vertrag­liche Ver­antwor­tung des privaten Rundfunks hervor.995 Dabei wird auch über­dacht,
ob künftig an die Reichweite eines Fernsehprogramms als Kriterium für die Ver­pflich­tung zur
987
988
989
990
991
992
993
994
995
Vgl. hierzu auch Udo Michael Krüger, Programm­profile von n‑tv und N24, Media Perspektiven, 2008, S. 2.
Beschlüsse der KEK i. S. n‑tv vom 12. 11. 2002, Az.: KEK 156-1 und vom 11. 03. 2003, Az.: KEK 156-2.
Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309.
Bundes­kartellamt, Beschluss vom 12. 04. 2006 – B 6 – 142/05, Ziff. VI 4, und Pressemittei­lung vom 12. 04. 2006.
Beschlüsse der KEK i. S. n‑tv vom 12. 11. 2002, Az.: KEK 156-1, und vom 11. 03. 2003, Az.: KEK 156-2.
Udo Michael Krüger (siehe Fn. 987), S. 2 (5).
Camille Zubayr/Heinz Gerhard (siehe Fn. 985), S. 98 (104).
Der Konzernsprecher Julian Geist wies jedoch darauf hin, dass ein Ver­zicht auf publizistisch relevante Nachrichten- und
Informations­formate in den Vollprogrammen Sat.1, ProSieben und kabel eins nicht zur Debatte stünde. Die Gruppe
denke nur über ein wirtschaft­lich trag­fähiges Modell von Nachrichten nach, SZ vom 09. 12. 2009, „Wir denken nach“.
Als zuständige Landes­medien­anstalt wies die BLM auf ihre begrenzte Steuerungs­möglich­keit hin, da N24 als Sparten­
programm Informa­tion und nicht als Nachrichten­sparten­programm lizenziert sei. Der Informations­begriff des Rundfunk­
staats­vertrages sei aber weiter als der Nachrichten­begriff, Pressemittei­lung der BLM vom 10. 12. 2009, Bericht des Prä­
sidenten; die ALM weist in einer Stellung­nahme vom 18. 11. 2009 darauf hin, dass die Ver­anstal­tung von Rundfunk
nicht ein Gewerbe wie jedes andere sei und dass der Ver­zicht auf die Beteili­gung an einer öffent­lichen Aufgabe keine
Option sei, „Der Preis der Qualität“, http://www.alm.de/fileadmin/Download/Anlage_Preis_der_Qualitaet.‌pdf (Stand:
12/2009).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
N24
n‑tv
N24
n‑tv
N24
n‑tv
301
1/07
2/07
3/07
4/07
5/07
6/07
7/07
8/07
9/07
10/07
11/07
12/07
S
0,9
0,7
0,8
0,6
0,8
0,6
0,9
0,6
0,9
0,7
0,9
0,7
0,9
0,7
0,9
0,7
0,9
0,7
0,9
0,7
0,9
0,7
0,9
0,8
0,9
0,7
1/08
2/08
3/08
4/08
5/08
6/08
7/08
8/08
9/08
10/08
11/08
12/08
S
0,9
0,8
0,9
0,7
1,0
0,8
1,0
0,8
1,1
0,9
1,0
0,8
1,0
0,9
1,0
0,8
1,0
0,9
1,0
1,0
1,0
0,8
1,0
0,8
1,0
0,8
1/09
2/09
3/09
4/09
5/09
6/09
7/09
8/09
9/09
10/09
11/09
12/09
S
1,0
0,8
1,0
1,0
1,1
1,0
1,1
0,9
1,0
0,9
1,0
0,9
1,2
1,0
1,1
0,9
1,0
0,8
0,9
0,8
0,9
0,8
1,0
0,9
1,0
0,9
Tabelle III – 87: Zuschauer­anteile der Nachrichten­sender N24 und n‑tv von 2007 bis 2009 (in Prozent)
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung
Nachrichten­sendung an­geknüpft werden soll, anstatt wie bisher an die Eigen­schaft als Voll­pro­
gramm.996
Online-Nachrichten­angebote
Rundfunkangebote werden zunehmend in Online-Dienste integriert. Nahezu alle erfolg­reichen
Online-Portale haben sich von vornehm­lich textbasierten Angeboten zu Video-News-Angeboten
weiter­entwickelt. Dabei handelt es sich um von Nachrichten­agenturen für Online-Auftritte von
Zeitschriften und Zeitun­gen bereit­gestellte Videoformate oder eigens von den Ver­lagen für die
Webpräsenta­tion redaktionell auf­gearbeitete Nachrichten­profile (etwa Videos von Reuters und
AFP auf der Website der FAZ997 oder News Navigator auf focus.‌de). Im ersten Quartal 2009 wurden
Online-Nachrichten­portale 1,5 Mrd. Mal besucht. Gegenüber dem Vorjahres­zeitraum stieg damit
die Zahl der Visits um 27 % an. Auf diese geänderten Gewohn­heiten der Medien­nutzer haben
sich die Medien­häuser durch die Gründung eigener Online-Ableger ein­gestellt. Die wirtschaft­liche
Nutzung der meist kosten­los zugäng­lichen Inhalte wird auf­grund der niedrigen Werbe­einnahmen
im Online-Bereich über­dacht. Für mobile Anwen­dungen der Zeitun­gen Bild und Welt startete der
Axel Springer Verlag im Dezember 2009 eine Initiative mit Bezahlinhalten.998 Andere Ver­lage planen
ähnliche Projekte. So kündigte auch die Medien­gruppe DuMont GmbH & Co. KG an, für die Frank­
furter Rundschau, die Berliner Zeitung und den Kölner Stadtanzeiger Bezahldienste einzu­führen.
Das er­folgreichste Nachrichten­portal ist weiter­hin Spiegel Online.999 Die Mehrzahl der erfolg­
reichen Online-Portale sind Ableger namhafter Printmedien, aber auch Angebote von Fernseh­
sendern befinden sich in der Spitzen­gruppe, wie z. B. n‑tv.‌de mit 58 Mio. Besuchern im ersten
Quartal 2009.1000 Führend sind jedoch weiter­hin die Internetangebote der Nachrichten­magazine
und über­regionalen Zeitun­gen. Die starke Stellung der Printmedien ist ein deutsches Phänomen. In den europäi­schen Nachbarländern und den USA dominieren die Angebote der großen Fernseh­
996
997
SZ vom 17. 12. 2009, „Die Sache mit der Weite“.
Eine Übersicht über die Web‑TV-Angebote deutscher Zeitun­gen hat der BDVZ er­stellt. Danach bieten 397 Zeitun­gen
in Deutschland auf ihren Portalen Web‑TV an, http://www.bdzv.de/1896.‌html (Stand: 11/2009).
998 Weiterer Schritt sind kosten­pflichtige Inhalte im Netz. So ist geplant, die Regionalteile von Berliner Morgen­post und
Hamburger Abendblatt nur noch gegen Bezah­lung anzu­bieten, taz vom 09. 12. 2009, „Springer macht den Auftakt“.
999 Spiegel Online ver­zeichnete von Januar bis März 2009 322,4 Mio. Besuche. Von den Top 20 ent­spricht dies einem
Marktanteil von 21,4 %, auf Platz 2 folgt Bild.‌de mit einem Marktanteil von 15,4 %, Pressemittei­lung der Bitkom vom
17. 04. 2009.
1000 In ab­soluten Zahlen setzen sich die TOP-100-Akteure aus folgenden Anbietergruppen zusammen: Ableger traditionelle
Medien (42, davon 13 öffent­lich-recht­lich), journalisti­sche Nur-Internetangebote (4), Angebote der Parteien und Kandi­
daten (16), Angebote politi­scher Institu­tionen (9), Ver­bänden/Interessen­gruppen und NGOs (6), Blogs (16) und sonstige
Angebote (inkl. Portale und Social Media: 7); vgl. Kapitel II.
302
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
sender.1001 Grund hierfür ist, dass die öffent­lich-recht­lichen Programme auf­grund einer bis zum
Inkraft­treten des 12. Rundfunkänderungs­staats­vertrages am 1. Mai 2009 geltenden Selbst­verpflich­
tung nicht mehr als 0,75 % ihres Etats für Online-Aktivitäten aus­geben durften und bezüg­lich der
Darstel­lung nicht sendebezogener Inhalte weiteren Einschrän­kungen unter­liegen. Insbesondere
sind nicht sendebezogene presseähn­liche Angebote1002 des öffent­lich-recht­lichen Rundfunks nach
§ 11 d Abs. 3 Nr. 3 RStV unzu­lässig. Die großen privaten Sendegruppen hingegen legen bei ihren
Internetportalen weitest­gehend den Schwerpunkt auf Unterhal­tung. Das lässt den Zeitungs­verle­
gern einen größeren Spiel­raum.
2.2.1.4.2 Beschaf­fung von Informations- und Nachrichten­material
Als Bezugs­quellen für Informa­tionen und Nachrichten­material kommen u. a. nationale und inter­
nationale Korrespondentennetze, Nachrichten­agenturen, Programm­austausch­systeme (z. B. Euro­
vision, ENEX), Koopera­tionen mit anderen Ver­anstaltern und der Fremdbezug kompletter Nach­
richten­sendun­gen von externen Anbietern in Betracht. Darüber hinaus stehen diverse weitere
Informations­quellen wie Daten­banken, Internetangebote etc. zur Ver­fügung.
Nachrichten­agenturen
Eine besonders wichtige Rolle für die tagesaktuelle Berichterstat­tung in den Medien spielen die
Nachrichten­agenturen. Zu unter­scheiden sind Universal­agenturen (thematisch umfassende Nach­
richtendienste), Spezial­agenturen (auf Medientyp oder inhalt­liche Sparte fest­gelegte Dienste) und
kleinere Dienst­leister bzw. Journalisten­büros.
Universal­agenturen, die deutsche Dienste anbieten, sind die Deutsche Presse-Agentur (dpa),
Associated Press (AP; künftig Deutscher Auslands-Depeschen­dienst (DAPD))1003, Thomson-Reuters,
Agence France-Presse (AFP) und der Deutsche Depeschen­dienst (ddp). Regionale Dienste bieten
dpa und ddp an. Daneben haben sich am deutschen Agenturmarkt weitere fremdsprachige
Agenturen sowie ver­schiedene Spezial­agenturen etabliert, darunter Wirtschafts- und Finanzdienste
wie die dpa-AFX, ein gemeinsames Unternehmen der dpa, der britischen AFP-Tochteragentur AFX
News und der Austria Presse Agentur (APA), sowie Dow Jones-vwd als deutscher Wirtschafts­dienst
des zu News Corp. gehörenden Ver­lags­hauses Dow Jones. Nationaler und internationaler Sport
sind Themen des Sport-Informations-Dienstes (SID).1004 Weitere Spezial­agenturen sind der Evangeli­
sche Pressedienst (epd) und die Katholi­sche Nachrichten­agentur (KNA), die sich jedoch nicht nur
auf kirch­liche Nachrichten beschränken. Die große Zahl an Nachrichten­agenturen in Deutschland
und der unter ihnen herrschende Wettbewerbs­druck kommt grundsätz­lich den Redak­tionen von
Zeitun­gen, Rundfunksendern und Internetportalen und letzt­lich den Rezipienten in Form einer
ver­hältnis­mäßig großen Auswahl an Nachrichten­quellen zugute.
Im Zuge der techni­schen Entwick­lungen (ver­besserte Funk- und Satellitentechnik, Digitalisie­
rung und Einfüh­rung des Internets) wandelte sich auch die Agenturarbeit. Zum einen ging die
klassi­sche Vorort-Recherche und die Suche nach Informations­quellen gegen­über der Selek­tion
und Aufberei­tung zu­gelieferter Informa­tionen bedeutungs­mäßig zurück. Zum anderen wird nicht
1001 Stefan Range/Roland Schweins, Klicks, Quoten, Reizwörter: Nachrichten-Sites im Internet, 2007, S. 29; für weiter­gehende
Informa­tion wird auf Kapitel II ver­wiesen.
1002 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 19 RStV sind presseähn­liche Angebote nicht nur elektroni­sche Ausgaben von Printmedien, sondern
alle journalistisch-redaktionell auf­gearbeitete Angebote, die nach Gestal­tung und Inhalt Zeitun­gen oder Zeitschriften
ent­sprechen.
1003 Zwar über­nahm die ddp im Dezember 2009 den deutschen Dienst der AP, die im Zuge der Fusion künftig in DAPD
umbenannt werden soll. Die ddp-Eigner Peter Löw und Martin Vorderwül­becke teilten jedoch mit, dass die AP‑Dienste
weiter­hin in der bewährten Form produziert und von ddp integriert werden. FTD vom 09. 12. 2009, „ddp kündigt
Angriff auf dpa an“, und FAZ vom 16. 12. 2009, „Die deutsche AP“.
1004 SID ist eine Tochter­gesell­schaft der AFP.
   130
   70
AP1)
(deutscher Dienst)
(künftig: DAPD)
  420
  120
   75
   30
2.250
  140
  130
   60
dpa
ddp1)
epd
KNA
Thomson Reuters
Thomson Reuters
(deutscher Dienst)
SDA
SID
    75
   173
   600
50.000
    70
     –
   200
   811
   232
    –
    –
    –
    –
    –
  100
    –
  132
(nur Tages­
zeitun­gen)
–
1.700
(nur USA)
   76
  650
Bezieher­
Print
    –
    –
    –
    –
    –
   15
    –
    –
    –
5.000
(nur USA)
   32
  400
Bezieher ­
Rundfunk
6,6 Mio.
22 Mio.
7 Mio. (geschätzt)
13,4 Mrd. Dollar
–
–
11,7 Mio.
93,8 Mio.
1.783 Mio. Dollar
43,4 Mio.
12,6 Mio.
747,7 Mio.
6,8 Mio.
263 Mio.
30.000 Wörter
200 Meldun­gen
(deutscher Dienst)
250 Meldun­gen
600 Meldun­gen
40 Meldun­gen
130 Meldun­gen
350 Meldun­gen
(nur Basis­dienst)
800 Meldun­gen,
200.000 Wörter
(nur Basis­dienst)
12.000 Wörter
570 Meldun­gen
280 Meldun­gen
20 Mio. Wörter
200 Meldun­gen
(Werktage)
1 Mio. Wörter
Meldun­gen­
Jahres­umsatz­
pro Tag­
(Euro – wenn ­
(alle Sprachen)
keine andere
­ ährung genannt)
W
   –
4
   –
   –
35
23
(Inland)
115
92
16
(Inland)
242
11
(Inland)
   –
–
–
–
97
   3
15
–
93
–
70
–
165
Anzahl­ Länder mit
Büros Korrespondenten
–
–
–
–
–
Deutsch
–
Deutsch, Englisch, Arabisch,
­Spanisch²⁾
11 Sprachen
–
–
Englisch, Deutsch, Französisch,
Spanisch
–
Französisch, Englisch, Deutsch,
Spanisch, Portugiesisch, Arabisch
Sprachen
Quelle: www.agenturjournalismus.‌de
Stand: 24. 6. 2009
Tabelle III – 88: Nachrichten­agenturen in Deutschland
1) Der Zusammenschluss des deutschen Dienstes der AP und ddp wird in der Darstellung noch nicht berücksichtigt. 2) Der türkischsprachige Dienst der dpa wurde Ende 2009 eingestellt.
1.000
Dow Jones News­wires
APA
4.100
2.000
AP
    62
   53
AFP
(deutscher Dienst)
2.120
1.200
AFP
Journalisten­ Mitarbeiter
(fest)
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
303
304
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
mehr nur Nachrichten-Rohmaterial geliefert, sondern unter­schied­liches, auf die jeweiligen Medien
zu­geschnittenes, fertig auf­bereitetes Informations­material. Neben den klassi­schen Agenturmel­
dungen in Textform haben sich Ton-, Bilder-, Film- und Feature-Dienste1005 zu wichtigen Agentur­
dienst­­leistern ent­wickelt. Diese Entwick­lung ging einher mit zahl­reichen Gründun­gen von Tochter­
firmen im Medien­bereich und Beteili­gungen an gemein­schaft­lichen Bilder- und Film-Pools.1006
Angaben zu Marktanteilen der Nachrichten­agenturen im Hinblick auf die Beliefe­rung von Fern­
seh­veranstaltern liegen nicht vor. Der Einfluss von Nachrichten­agenturen auf Nachrichten­formate
im Fernsehen ist nicht leicht zu er­kennen, weil dort, anders als bei Printmedien, die Herkunft der
Nachricht nicht durch­weg an­gegeben wird. Der Markt für deutsche Nachrichten­agenturdienste
gilt als stark umkämpft.1007 In keinem anderen Land gibt es so viele Nachrichten­agenturen wie in
Deutschland.1008 Markt­führer in Deutschland ist die dpa.1009 Sie er­zielte im Jahr 2007 einen Umsatz
von 94 Mio. Euro. Soweit Umsatz­zahlen vor­liegen, ist dpa mit Abstand führend vor den deutschen
Diensten von AP und AFP (siehe Tabelle III – 88). Die dpa als größte deutsche Nachrichten­agentur
ver­fügt über einen weit ver­zweigten Kunden­stamm: Zahl­reiche redaktionell selbständige Tages­
zeitun­gen, alle öffent­lich-recht­lichen Sender sowie die großen privat-kommerziellen Rundfunk­
stationen beziehen in Deutschland dpa-Dienste.1010 Durch die Übernahme des deutschen Ablegers
der AP durch die ddp ist Bewegung in den Nachrichten­markt in Deutschland gekommen.1011 Die
Summe der Umsätze der ddp und des deutschen Dienstes der AP liegen zwar noch immer unter
dem Umsatz der dpa, jedoch hat sich der Abstand ver­ringert.1012
Der Wettbewerb auf dem Nachrichten­markt hat sich in den ver­gangenen Jahren zunehmend
ver­schärft. Gründe hierfür sind nicht nur die Informations­verbrei­tung über das Internet, sondern
auch die wirtschaft­liche Krise der Zeitun­gen und Zeitschriften, die sich auch auf den vor­gelager­
ten Nachrichten­markt aus­wirkt.1013 Da über das Internet relevante Nachrichten für ver­meint­lich
jedermann erreich­bar sind, ver­zichten unter den rück­gängigen Werbe­einnahmen leidende Zei­
tungs­häuser auf die Dienste von Nachrichten­agenturen.1014 Die einbrechenden Einnahmen der
Nachrichten­agenturen haben auch hier zu einer Markt­konsolidie­rung geführt.1015
1005 Neben der dpa, Reuters und AFP betreibt die KNA auch multimediale Dienste. Seit November 2009 ver­treibt sie nun
auch audiovisuelle Inhalte, wofür eigens N24-Sportchef Timo Sachman engagiert wurde. 2007 war die Agentur Reuters
in diesem Segment Markt­führerin, Funk­korrespondenz vom 17. 08. 2007.
1006 Heinz Pürer/Johannes Raabe, Presse in Deutschland, 2007, S. 28.
1007 Jürgen Wilke, Das Nachrichten­angebot der Nachrichten­agenturen im Ver­gleich, Publizistik 2007, S. 329 (330).
1008 taz vom 10. 04. 2009.
1009 Vgl. auch die Selbst­darstel­lung der dpa in der Pressemittei­lung vom 19. 09. 2006.
1010 Das Angebot von dpa nutzen konkurrierende und kooperierende Nachrichten­agenturen ebenso wie internationale
Zeitun­gen und aus­ländi­sche Rundfunksender. Ebenso machen Direkt­kunden, darunter Regie­rungen, Parlamente, Parteien,
Gewerk­schaften, Ver­bände und Unternehmen von dem Service der Agentur Gebrauch, Heinz Pürer/Johannes Raabe
(siehe Fn. 1006), S. 28.
1011 FTD vom 09. 12. 2009, „ddp kündigt Angriff auf dpa an“.
1012 Die ddp-Eigner Peter Löw und Martin Vorderwül­becke er­klärten, dass ihre Strategie darauf ziele, die dpa „ver­zicht­bar“
zu machen, SZ vom 08. 12. 2009, „Dicke Depesche“.
1013 Die sinkenden Zeitungs­auflagen belas­teten auch das Nachrichten­geschäft. 2007 hat die dpa das erste Mal in ihrer
60‑jährigen Geschichte einen Ver­lust ein­gefahren. Das Netto­ergebnis ver­ringerte sich um 30 % auf 4,4 Mio. Euro, FTD
vom 26. 06. 2009.
1014 So beendete die WAZ-Medien­gruppe den Ver­trag mit der dpa mit dem Hinweis auf Kosten­gründe, taz vom 10. 04. 2009.
In den USA kündigte die Chicago Tribune an, eine Woche zum Test auf die Dienste von AP zu ver­zichten, http//:www.
chicagotribune.‌com (Stand: 11/2009).
1015 Im Frühjahr 2008 gab die Europäi­sche Kommission den Zusammen­schluss des Finanzinformations­unternehmens der
Thomson Corpora­tion mit der Reuters Group unter Abgabe einer Ver­pflichtungs­erklä­rung frei. Europäi­sche Kommission,
Entschei­dung vom 19. 02. 2008 – COMP/M.4726 – Thomson Corpora­tion/Reuters Group. Im November 2009 eröffnete
die EU‑Kommission ein Kartell­verfahren gegen­über Thomson Reuters auf­grund des Ver­dachtes des Missbrauchs einer
marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Echtzeit-Daten­einspei­sung, Pressemittei­lung der EU‑Kommission vom
10. 11. 2009 – IP/09/1692.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
305
Internet als Informations­quelle
Der Bedeutungs­zuwachs des Internets als Informations­quelle spiegelt sich in der Vielseitig­keit des
Angebots. Neben der Präsenta­tion von Meldun­gen durch die einzelnen Medien (Zeitun­gen, Nach­
richten­sender etc.) und Agenturen1016 gehören hierzu auch die Angebote von Suchmaschinen, die
Nachrichten­meldun­gen aus­wählen und den Internet-Nutzer zu diesen hinführen. Erfolg­reich ist
auch die von Google betriebene Nachrichten­seite „google-news“. Hierbei können auf der GoogleStart­seite aktuelle Nachrichten an­gezeigt werden, die mit den Websites von Medien­unternehmen,
wie Zeitungs­häusern oder Nachrichten­agenturen, ver­linkt sind.1017 Google profitiert dabei ins­
beson­dere von der hohen Reichweite, die über den Suchmaschinendienst er­reicht wird. Ferner
drängen sich in den Kreis der Konkurrenten zudem soziale Netz­werke und Microblogging-Dienste,
in denen Internetnutzer Inhalte in Form von Blogs, Videosequenzen und (Handy‑)Fotos selbst er­
stellen („User generated Content“). Diese von Nutzern er­stellten Inhalte werden aber zunehmend
auch in Fernsehnachrichten, Zeitun­gen und Online-Angeboten von Medien­unternehmen ver­
wertet. Mittels Microblogging-Diensten wie Twitter wird die Ver­brei­tung der von Bürgern ein­
gespeisten Nachrichten zusätz­lich beschleunigt.1018 Zum Teil werden derartige Amateur­aufnahmen
von den Sendern gekauft,1019 zum Teil werden sie mittel­bar über Nachrichten­agenturen bezogen,
die ihrer­seits Privatvideos kaufen. Die Einbeziehung der Nutzer als Nachrichten­quelle wird von
zahl­reichen Medien­anbietern aktiv gefördert: Der Nachrichten­sender N24 fordert Zuschauer auf,
als „N24 Augenzeuge“ Fotos und Videos einzu­schicken,1020 RTL hat zum gleichen Zweck die Rubrik
„RTL Zuschauer Reporter“ ein­gerichtet.1021 Weitere Beispiele sind das Online-Portal iReport.‌com
von CNN, wo die Nutzer eigenes Material hochladen können, sowie die Bild-Zeitung, die ihre
Leser auf­fordert, als „Leser-Reporter“ Fotos einzu­schicken, und dafür eine Ver­gütung in Aussicht
stellt. Auch Nachrichten­agenturen beziehen Bildmaterial von Privatleuten. So können Internetnutzer
auf der Internet­seite von Reuters unter dem Schlagwort „You Witness“ Bild-Inhalte einstellen, die
Reuters dann ver­marktet.1022 Darüber hinaus unter­stützt Reuters das internationale Blog-Projekt
„Global Voices Online“, eine Platt­form, die globale Diskussionen im Internet zusammen­stellt und
somit eine höhere Reichweite für einzelne Themen er­zielen will.1023
2.2.1.4.3 Ver­tikale Integra­tion zwischen Nachrichten­beschaf­fung und Programm­veranstal­tung
Ver­tikale Rück­wärts­integra­tion
Der Anreiz einer ver­tikalen Integra­tion zwischen Rundfunk­veranstaltern und Nachrichten­beschaf­
fern besteht für Ver­anstalter darin, dass die Versor­gung mit exklusivem, aktuellem und auch
spezialisiertem Material gesichert wird. Maß­gebliche Beteili­gungen von Fernseh­veranstaltern an
Universal­agenturen, die für die tagesaktuelle Berichterstat­tung in den Medien eine wichtige Rolle
spielen, bestehen seit Ver­äuße­rung der ddp durch die ProSiebenSat.1 Media AG an den Finanz­
investor Arques Industries im Jahr 2003 nicht mehr.1024 Aufgrund des geschicht­lich bedingten
1016 Hierbei darf die Problematik nicht ver­kannt werden, dass einmal ins Netz gestellte Artikel, insbesondere Agenturtexte,
häufig unautorisiert ohne Anzeige der Urheber­schaft weiter­verbreitet werden, Spiegel vom 11. 04. 2009.
1017 Das Google-System ist dabei so an­gelegt, dass Meldun­gen vor­rangig an­gezeigt werden, die im gleichen Wortlaut auf
möglichst vielen Webseiten vor­kommen. Dies trifft meist für Agenturtexte zu. Wohingegen individuelle Artikel mit
Zusatzinforma­tionen deut­lich seltener er­scheinen, FTD vom 03. 09. 2007.
1018 Die Nachricht über die Notwasse­rung eines Airbus im Hudson River in New York am 16. 01. 2009 ver­breitete sich
minuten­schnell erstmals über Twitter.
1019 So gibt z. B. Thomas Pütsch, Sprecher von N24, in der WELT vom 18. 01. 2005 an, Preise zwischen 100 und 5.000 Euro
seien normal – je nachdem, wie gut und bedeutend die Aufnahme sei und was der Anbieter ver­lange.
1020 http://www.n24.de/‌t v/augenzeugen/ (Stand: 10/2009).
1021 http://www.rtl.de/rtlaktuell/news_znp_howto.‌php (Stand.10/2009).
1022 http://www.reuters.com/youwitness (Stand: 10/2009).
1023 Vgl. die deutsche Ausgabe http://‌de.globalvoicesonline.‌org/ (Stand: 11/2009).
1024 Konzentrations­bericht der KEK 2004, S. 222.
306
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Unabhängigkeits­gebots der dpa von politi­schen Einflüssen dürfen ihre Eigentümer nur Ver­leger,
Ver­lags- und Rundfunk­gesell­schaften sein. Um eine Majorisie­rung durch einzelne Gesellschafter
zu ver­hindern, sind deren Anteile am Stamm­kapital auf jeweils 1,5 % begrenzt. Ferner darf die
Summe der Anteile von Radio- und Fernsehanstalten 25 % nicht über­schreiten. Etwa zwei Drittel
der rund 190 Gesellschafter sind Zeitungs­verlage, rund 18 % Rundfunk­veranstalter, 10 % sonstige
Ver­lage und knapp 5 % Zeitschriften­verlage. Somit sind Eigentümer und Kunden identisch.1025 Auf­
grund der beschränkten Beteiligungs­höhe kann jedoch der Einfluss einzelner Medien­unternehmen
auf die Agenturleis­tung aus­geschlossen werden. Dennoch hat die Ankündi­gung des Umzugs der
Zentral­redak­tion der dpa in Räumlich­keiten des Axel Springer Ver­lages bei manchen Beziehern
des Informations­dienstes den Ver­dacht der Beeinflus­sung hervor­gerufen.1026 Eine Übersicht über
die Beteiligungs­verhältnisse der Universal­agenturen gibt Tabelle III – 89.
Agentur
Gesellschafter
dpa Deutsche Presse-Agentur
GmbH, Hamburg
Steht im Eigentum von rund 190 Zeitungs- und Zeitschriften­verlagen sowie öffent­
lich-recht­lichen und privaten Rundfunk­unternehmen.
AFP GmbH, Berlin
Agence France-Presse, Paris
– AFP wurde per Gesetz der Status einer „unabhängigen Organisa­tion“ mit ziviler
Rechtspersönlich­keit ver­liehen. Die Agentur hat nach eigener Darstel­lung einen
„ähnlichen Rechts­status wie die öffent­lich-recht­lichen Rundfunkanstalten in
Deutschland“. Sie wird von einem Ver­waltungs­rat kontrolliert, dem neben dem
Generaldirektor acht Ver­treter der französi­schen Presse, drei Ver­treter ver­schie­
dener Ministerien, zwei Ver­treter des öffent­lich-recht­lichen Rundfunks und zwei
Mitarbeiter­vertreter an­gehören.
– Die Agentur ver­fügt über kein Gesellschafts­kapital. Sie finanziert sich aus dem
Ver­kauf der Nachrichtendienste und den Abonnement­gebühren staat­licher
­Stellen. Der Bezug von Nachrichtendiensten durch den Staat ist in einer Konven­
tion fest­geschrieben. Der französi­sche Staat trägt mit 40 % den größten Anteil
zum Umsatz der AFP bei, an zweiter Stelle folgen die französi­schen Medien.
Thomson Reuters (Markets)
Deutschland GmbH,
Frank­furt am Main
Thomson Reuters
– Stimm­rechte: 53 % Woodbridge, 24 % ehemalige Reuters-Aktionäre, 23 % ehe­
malige Thomson-Aktionäre
– Bei Thomson Reuters handelt es sich um eine dual listed company (DLC), die
aus den Gesell­schaften Thomson Reuters Corpora­tion (Ontario, Kanada) und
Thomson Reuters PLC (Großbritannien) besteht. Die beiden Gesell­schaften
werden wie ein Unternehmen behandelt, die Stimm­rechte in der DLC gelten
für beide Gesell­schaften.
ddp Deutscher Depeschen­
dienst GmbH, Berlin
AP Associated Press GmbH,
Frank­furt am Main
(künftig DAPD Deutscher
Auslands­depeschen-Dienst
GmbH)
Arques Industries AG, Starnberg
– Management (21,8 %)
– Streubesitz (78,2 %)
(künftig: DAPD ddp Media Holding AG
– Peter Löw und Martin Vorderwül­becke)
Tabelle III – 89: Beteiligungs­verhältnisse der Universal­agenturen in Deutschland
Quelle: Unternehmensangaben, Direction du développement de médias (www.ddm.gouv.‌fr); eigene Recherchen
1025 Heinz Pürer/Johannes Raabe (siehe Fn. 1006), S. 329; eine Reform der nahezu genossen­schaft­lichen Struktur der dpa
hin zu einem wie von Frank-Walter Steinmeier vor­geschlagenen Stiftungs­modell (Spiegel vom 07. 09. 2009, „Steinmeier
für dpa-Stiftung“) wurde bislang nicht durch­geführt.
1026 So drohte der Tages­spiegel der dpa mit Kündi­gung, weil er den Umzug mit der von der dpa geforderten Unabhängig­
keit für un­verein­bar hielt, taz vom 08. 11. 2009 „Tages­spiegel kündigt der dpa“.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
307
Vertikale Vorwärts­integra­tion
Neben der Rück­wärts­integra­tion der Rundfunk­veranstalter (und Ver­leger) in die Beschaffungs­
ebene stellt auch der um­gekehrte Fall des Vordringens einer Agentur in den Bereich der Fernseh­
veranstal­tung eine potenzielle Gefahr für die Meinungs­vielfalt dar. Für Besitzer von Nachrichten­
material besteht der Anreiz einer solchen ver­tikalen Integra­tion darin, dass durch die gezielte
Nutzung möglichst vieler Absatz­kanäle die Ver­wertungs­kette für das eigene Nachrichten­material
optimiert werden kann. Beispiele waren die Gründun­gen der Fernsehsender Bloomberg TV1027
durch den gleichnamigen Wirtschafts­informations­dienst sowie des Senders Reuters Broadcast
News durch die Reuters-Gruppe.1028 Beide Fernsehprogramme werden jedoch nicht mehr ver­brei­
tet. Reuters Broadcast News hat den Sendebetrieb nicht auf­genommen. Die deutsche Ausgabe
sowie die eigenständigen Ableger in Frank­reich, Italien und Spanien von Bloomberg TV wurden
im Frühjahr 2009 ein­gestellt. Weiterhin empfang­bar ist über die bisherigen Frequenzen der ent­
sprechenden Sender Bloomberg Europe als paneuropäi­scher Kanal in englischer Sprache.
Die zum Medien­konzern Time Warner gehörende CNN-Gruppe gründete im September 2009
die Nachrichten­agentur „CNN wire“. Darüber ver­sorgt CNN nicht nur die eigene Sendergruppie­
rung mit Nachrichten­material, sondern macht anderen Ver­anstaltern ihr Nachrichten­material zur
Weiter­verwer­tung zugäng­lich.1029 Die Gruppe ver­fügt über 46 Korrespondenten­büros, von denen
sich 33 außerhalb der USA befinden.1030 Ihre Beteili­gungen im deutschen privaten Fernsehen hat
CNN auf­gegeben: Die 50 %ige Beteili­gung an der Ver­anstalterin von n‑tv wurde ver­äußert, das
deutsch­sprachige Programm­fenster CNN Deutschland ein­gestellt. In Deutschland empfang­bar ist
weiter­hin das englisch­sprachige Programm CNN International.
Zugang zu Nachrichten- und Informations­material
Gefahren für die Meinungs­vielfalt bestehen, wenn Ver­anstaltern, die nicht mit Rechteinhabern von
Informations- und Nachrichten­material ver­flochten sind, der Zugang zu den Rechten er­schwert
oder durch Exklusivitäts­vereinba­rungen ver­wehrt wird. Derartige Tendenzen sind jedoch derzeit
nicht erkenn­bar. Fernseh­veranstalter können sich eines breiten Angebots an Agenturdiensten und
einer Vielzahl möglicher Informations­quellen bedienen. Zudem ist der Markt für die Beschaf­fung
von Informations- und Nachrichten­material in besonderem Maße von ver­schiedenen Kooperations­
systemen geprägt. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen ist er­forder­lich, um aktuelle Ereig­
nisse welt­weit möglichst vollständig in der Berichterstat­tung ab­decken zu können. Die Unterhal­
tung welt­weiter eigener Korrespondentennetze ist für einen Ver­anstalter in der Regel zu kost­spielig. Anders ist die Situa­tion, wenn – wie im Fall von CNN – ein internationales Sendernetz­werk besteht. Für nur einen nationalen Markt lohnt sich die Aufrechterhal­tung einer solchen Struktur nicht. Zwar
betreiben die deutschen öffent­lich-recht­lichen Sender1031 und in geringerem Umfang die privaten
Sender eigene Korrespondentennetze und ‑büros in und außerhalb Europas; Programm­austausch­
systeme und bilaterale Koopera­tionen zwischen Ver­anstaltern bestehen jedoch daneben weiter­
hin.
Unter dem Dach der EBU (European Broadcasting Union), die im Februar 1950 von 23 west­
europäi­schen Rundfunkorganisa­tionen mit Sitz in Genf gegründet wurde und der eine Vielzahl
1027 Beschluss der KEK vom 14. 07. 1997 i. S. Bloomberg, Az.: KEK 005.
1028 Beschluss der KEK vom 13. 06. 2006 i. S. Reuters Broadcast News, Az.: KEK 334. Das Programm wurde nie aus­gestrahlt.
2009 hat der Ver­anstalter seine Rundfunklizenz zurück­gegeben.
1029 Dabei setzt CNN nicht auf einen umfassenden Abo-Dienst, sondern Redakteure können die Nachrichten im Netz
„anlesen“ und einzeln kaufen, taz vom 18. 09. 2009, „News ohne Abo“.
1030 Jahres­bericht Time Warner 2008, S. 17; vgl. auch Kapitel III 1. 2. 10.
1031 Die ARD-Rundfunkanstalten ver­fügen über Auslands­korrespondenten an 30 Stütz­punkten welt­weit, ARD Jahrbuch
2008, S. 306 f. Das ZDF unter­hält 18 Auslands­studios, vgl. www.zdf.‌de (Stand: 10/2009).
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
308
Veranstalter
beteiligt am Nachrichten­
austausch­system
sonstige ständige Koopera­tion/ständiger Programm­bezug
n‑tv
ENEX
RTL
ENEX
gemeinsame Nutzung von Synergien (z. B. Korrespondentennetz,
administrativer und techni­scher Bereich)
RTL II
ENEX
VOX
–
N24
–
Koopera­tion mit Deutsches Anleger Fernsehen (DAF). Die seit
2004 bestehende Kooperations­vereinba­rung mit CNBC lief zum
Jahresende 2008 aus. Die Börsen­korrespondenten des DAF
­berichten speziell für N24.
Sat.1
–
ProSieben
–
N24 fungiert als Nachrichtendienst­leister für alle Sender der
­ roSiebenSat.1 Media AG.
P
kabel eins
–
ARD/ZDF
Phoenix
Eurovision
Euro­News
Eurovision
Tabelle III – 90: Überblick über Beteili­gung aus­gewählter Ver­anstalter an Nachrichten­austausch­systemen
und bilateralen Koopera­tionen
Quelle: Unternehmensangaben, www.enex.‌lu, www.ebu.‌ch; KEK
von Rundfunk­veranstaltern „in öffent­lichem Auftrag“ an­gehören, bildet die Eurovision den nach
eigenen Angaben welt­weit größten Ver­bund zum Austausch von Fernsehprogrammen und Nach­
richten­beiträgen. Zu den beteiligten Rundfunkanstalten, die den gemeinsamen Programm­pool
beliefern, zählen 75 aktive Mitglieder aus 56 Ländern Europas, Nordafrikas und dem Mittleren Osten
sowie 43 assoziierte Mitglieder. Über den Nachrichten­pool werden jähr­lich mehr als 30.000 Kurz­
beiträge (news items) an­geboten. Aus Deutschland sind die ARD (inkl. der Deutschen Welle und
dem Deutschland­Radio) und das ZDF in der EBU ver­treten.
Der von der RTL Group (bzw. CLT-UFA) gegründeten Nachrichten­austauschorganisa­tion ENEX
(European News Exchange) gehören heute 33 private Fernsehsta­tionen u. a. in Europa, Japan, Israel
und den USA an. Hierzu gehören auch die deutschen Sender n‑tv, RTL und RTL II. Die Partner
tauschten im Jahr 2007 mehr als 16.500 Nachrichten­beiträge aus.1032 Im Jahr 2006 startete ENEX
die Platt­form „News­link“. Diese stellt ein Online-Netz­werk der ENEX-Mitglieder dar, das es bei
hohen Sicherheits­standards ermög­licht, komplette Nachrichten­beiträge nahezu ohne Zeit­verlust
welt­weit auszu­tau­schen.
Darüber hinaus sichern sich die Sender den Zugriff auf Nachrichten­beiträge von internationalen
Fernsehsendern durch bilaterale Kooperations­vereinba­rungen. Daneben bestehen im bundes­weiten
Fernsehen ständige Zuliefer­beziehungen und Formen der Zusammen­arbeit. Die Tabelle III – 90
kann davon nur einen Ausschnitt wieder­geben, da die Programm­politik der Sender in diesem
Bereich nicht transparent ist.
Vielfalt der Informations­quelle
Unabhängig von der Kontrolle des Zugangs zu Nachrichten- und Informations­material durch den
Rechteinhaber kann die Meinungs­vielfalt auch dadurch gefährdet werden, dass alle oder wesent­
liche Informa­tionen aus einer einzigen Quelle stammen. Aus der Perspektive der Meinungs­vielfalt
ist die Nachrichten­versor­gung durch wenige Agenturen problematisch, wenn wenige Unternehmen
1032 Vgl. Unternehmens­angaben, http://www.enex.lu/enx8_pubhome.‌php?pg=​5 (Stand: 10/2009).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
309
erheb­lichen Einfluss auf die Nachrichten ausüben können. Die daraus resultierenden Gefahren für
die Meinungs­vielfalt sind dabei geringer, solange die Medien die Meldun­gen selbst redaktionell
bearbeiten. Inwieweit private Fernsehsender in ihren Nachrichten- und Informations­programmen
sende- oder sprechfertige Meldun­gen von Agenturen oder Dienst­leistern ver­wenden, ist nicht
transparent.
Erkenn­bar ist dagegen die koordinierte Verwer­tung von Nachrichten­beiträgen innerhalb von
Sendergruppie­rungen. In der Senderfamilie der ProSiebenSat.1 Media AG tritt der Sender N24 als
zentraler Informations­dienst­leister auf und beliefert Sat.1, ProSieben und kabel eins mit Nach­
richten. Die einzelnen Sender haben keine eigenen Nachrichten­redak­tionen, sondern nur noch
eigene Chefredak­tionen bzw. Ver­antwort­liche, die eine Auswahl aus dem gemeinsamen Nachrich­
ten­­pool treffen. Das eigene internationale und nationale Korrespondentennetz wurde weit­gehend
auf­gelöst.1033
2.2.1.5
Fazit
Das Fernsehen ist weiter­hin die Hauptinformations­quelle über aktuelle Ereignisse aus Politik und
öffent­lichem Leben und ver­fügt somit über ein hohes gesell­schaft­liches Einfluss­potenzial. Den­
noch zeichnet sich ein Medien­wandel ab. Das Internet hat sich als Informations­medium durch­
gesetzt. Neben der Präsenta­tion von Meldun­gen durch die einzelnen Medien (Zeitun­gen, Nach­
rich­ten­sender etc.) und Agenturen gehören zu den Internetangeboten auch die Dienste von
Suchmaschinen sowie die Ver­brei­tung von Inhalten, die Internetnutzer selbst er­stellen („User
generated Content“).
Sowohl die RTL Group S. A. als auch die ProSiebenSat.1 Media AG ver­fügen jeweils über einen
eigenen Nachrichten­sender. Bei einer zentralen Beliefe­rung von Sendern einer Gruppe mit Nach­
richten­material oder auch einer gemeinsamen Nutzung von Informations­quellen besteht die Gefahr
einer Homogenisie­rung der Inhalte und damit ein Risiko für die Meinungs­vielfalt. Insgesamt
konnten beide Nachrichten­sender leichte Zuwächse an Zuschauer­anteilen ver­zeichnen. Grund
hierfür ist die Ver­ände­rung des Programmangebots: Dokumenta­tionen und Reportagen – und
nicht die Nachrichten­formate – zählen zu den meist­gesehenen Angeboten beider Sender. Die
Ankündi­gung der ProSiebenSat.1 Media AG, in diesem Zusammen­hang das Konzept von N24
grund­legend zu über­denken und damit auch die Nachrichten­gebung der Gruppe, löste eine Dis­
kussion über die gesell­schaft­liche und staats­vertrag­liche Ver­antwor­tung des privaten Rund­funks
aus.
Gefahren für die Meinungs­vielfalt ergeben sich aus der ver­tikalen Integra­tion von Nachrichten­
agenturen und Fernsehsendern, der Monopolisie­rung von Senderechten an Nachrichten­ereig­nissen
und der Weiter­verbrei­tung vor­gefertigter Nachrichten­berichte durch eine Vielzahl von Medien. Die Chance auf pluralisti­sche Informations­vermitt­lung ist größer, wenn voneinander unabhängige
Unternehmen in diesem Bereich tätig sind. Als Bezugs­quellen für Informa­tionen und Nachrichten­
material kommen u. a. nationale und internationale Korrespondentennetze, Nachrichten­agenturen,
Programm­austausch­systeme und Koopera­tionen in Betracht. Darüber hinaus stehen diverse weitere
Informations­quellen wie Daten­banken und Internetangebote zur Ver­fügung.
Der Wettbewerb auf dem Nachrichten­markt hat sich in den ver­gangenen Jahren zunehmend
ver­schärft. Gründe hierfür sind nicht nur die Informations­verbrei­tung über das Internet, sondern
auch die wirtschaft­liche Krise der Zeitun­gen und Zeitschriften, die sich auch auf den vor­gelagerten
Nachrichten­markt aus­wirkt. Da über das Internet relevante Nachrichten für ver­meint­lich jedermann
1033 Bertil Schwotzer, Nachrichten­synergie vs. Nachrichten­vielfalt, ALM Programm­bericht 2005, S. 161 ff.
310
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
erreich­bar sind, ver­zichten unter den rück­gängigen Werbe­einnahmen leidende Zeitungs­häuser
auf die Dienste von Nachrichten­agenturen. Die einbrechenden Einnahmen der Nachrichten­agen­
turen haben zu einer Markt­konsolidie­rung geführt.
2.2.2
Zugangs­relevante Dienste für digitales Fernsehen und Pay‑TV
2.2.2.1
Fortschreitende Digitalisie­rung
Die Digitalisie­rung ist in den ver­gangenen Jahren weiter voran­geschritten. Mitte des Jahres 2009
ver­fügten laut Digitalisierungs­bericht 2009 der Kommission für Zulas­sung und Aufsicht (ZAK) der
Landes­medien­anstalten 55 % bzw. 20,577 Mio. TV‑Haushalte über eine digitale Empfangs­möglich­
keit. Damit hat sich der Digitalisierungs­grad gegen­über dem Jahr 2005 (25,7 % bzw. 8,7 Mio. TV‑Haus­halte) mehr als ver­doppelt. Geht man von einer linearen Fortschrei­tung dieser Entwick­
lung aus, könnte der Umstieg in fünf Jahren, also 2014, komplett vollzogen sein.1034
Der Fernsehempfang erfolgt in Deutschland über die drei klassi­schen Empfangs­wege Kabel,
Satellit und Terrestrik. Mit 52,8 % (19,8 Mio. TV‑Haushalten) stellt das Kabel den am weitesten ver­
brei­teten Übertragungs­weg dar. Danach folgen die Empfangs­ebenen Satellit mit 42,1 % (15,7 Mio. TV‑Haushalte) und Terrestrik mit 11,3 % (4,2 Mio. TV‑Haushalte). Der Satellit bleibt jedoch weiter­hin
Vorreiter des digitalen Fernsehens. Von allen deutsch­sprachigen Haushalten, die digitales Fern­
sehen empfangen, er­halten 56,7 % (2008: 59,1 %) die Signale über Satellit, 29,4 % (2008: 23,6 %)
über Kabel und 20,5 % (2008: 22,5 %) über Terrestrik.1035 Betrachtet man den Stand der Digitalisie­
rung innerhalb der einzelnen Empfangs­ebenen, so ist fest­zustellen, dass der terrestri­sche Über­tra­
gungs­weg bereits zu 100 % (2008: 95,1 %) digital ist. Die letzten analogen terrestri­schen Frequenzen
wurden 2008 ab­geschaltet. Der Umstieg ist somit vollständig ab­geschlossen. Der Digitalisierungs­
grad im Bereich Satellit liegt bei 74,1 % (2008: 65,7 %), der des Kabels liegt hingegen mit 30,6 %
(2008: 21,0 %) immer noch weit zurück. Gründe hierfür sind u. a. das attraktive analoge Angebot
mit 30 bis 40 Programmen und der erhöhte Aufwand für den digitalen Kabelempfang. Da die
digitale Programm­vielfalt größer ist als die analoge und das digitale Fernsehangebot in Standard­
qualität (SD) weiter­hin un­verschlüsselt über Satellit zu empfangen ist, wird die Digitalisie­rung der
Satelliten­haushalte weiter voran­schreiten. Vor diesem Hintergrund und als Ergebnis von Ge­sprä­
chen zwischen dem Digital­beauftragten der ZAK und TV‑Veranstaltern schlagen die Landes­medien­
­anstalten die Abschal­tung der analogen Satelliten-Fernseh­übertra­gung bis spätestens 30. 04. 2012
vor.1036 ARD und ZDF haben bereits an­gekündigt, zum 30. 04. 2012 die analoge Satelliten-Fernseh­
übertra­gung zu beenden.1037
1034 Kommission für Zulas­sung und Aufsicht (ZAK) der Landes­medien­anstalten (Hrsg.), Digitalisierungs­bericht 2009, 2009,
S. 47.
1035 Kommission für Zulas­sung und Aufsicht (ZAK) der Landes­medien­anstalten (siehe Fn. 1034), S. 50. Der Gesamt­wert von
über 100 % ergibt sich daraus, dass auch Zweit- und Dritt­geräte mit einbezogen werden. Einige Haushalte werden
danach mehreren Empfangs­wegen zu­geordnet.
1036 ZAK-Pressemittei­lung 25/2009 vom 14. 12. 2009, http://www.alm.de/34.‌html?&tx_ttnews[tt_news]=​560&cHash=​824dfaa89c,
Abruf am 30. 12. 2009.
1037 Digitalfernsehen, ARD zur Analogabschal­tung, 12. 11. 2009, http://www.digitalfernsehen.de/news/news_849867.‌html,
Abruf am 30. 12. 2009.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
2.2.2.2
311
Die Entwick­lung von Pay‑TV
Seit dem Saisonbeginn der Fußball-Bundes­liga im August 2009 bietet die Deutsche Telekom AG
das Bundes­liga-Programm LIGAtotal! über ihre IPTV-Platt­form T‑Home Entertain und ihr Mobil­
funkangebot T‑Mobile in direkter Konkurrenz zum Bundes­liga-Angebot von Sky an. Damit gibt es
neben Sky nun einen weiteren Pay‑TV-Anbieter mit Premium-Inhalten. Neben Sky und der Deut­
schen Telekom AG bieten auch die Kabelnetz­betreiber Kabel BW, Kabel Deutschland, Orion Cable
und Unitymedia, die Satelliten­platt­formen arenaSat, FERNSEHPAKET und Kabel­Kiosk sowie die
IPTV-Platt­formen Alice TV und Vodafone Digital TV Pay‑TV-Angebote an (siehe Kapitel III 2.2.2.9). Die Kabelnetz­betreiber ver­fügen mittlerweile über einen beacht­lichen Kunden­anteil am Pay‑TVMarkt. Über 40 %1038 aller Pay‑TV-Kunden haben ihre Programm­pakete bei einem Kabelnetz­betrei­
ber abonniert.
Obwohl Sky zum Ende des dritten Quartals 2008 eine Neuklassifizie­rung seiner Abonnenten
vor­genommen und sich deshalb die Anzahl der direkten Abonnenten um 940.000 auf 2,411 Mio. ver­ringert hat, ist die Pay‑TV-Platt­form nach wie vor Markt­führer im deutschen Pay‑TV-Markt und
ver­fügt über einen Marktanteil von mehr als 55 %1039 bezogen auf die Abonnentenzahlen. Nach
eigenen Angaben hatte Sky zum 30. 09. 2009 2,431 Mio. direkte Abonnenten. Mit der Korrektur
der Abonnentenzahlen von Sky ging auch eine Reduzie­rung des Gesamtmarktes um rund eine
Mio. Pay‑TV-Abonnenten einher. Damit lag die Gesamtzahl der Pay‑TV-Abonnenten Ende 2008 bei
rund 4,4 Mio. gegen­über 5,5 Mio. Ende 2007.1040 Obwohl die Kabelnetz­betreiber inzwischen 30 %
ihrer Kunden digital er­reichen und die Fußball-Bundes­liga nunmehr exklusiv im Pay‑TV über­tragen
wird, konnten die Anbieter die Abonnentenzahl nicht steigern. Ende September 2009 lag sie bei
4,3 Mio.1041.
2.2.2.3
Zugangs­relevante Dienst­leis­tungen für digitales Fernsehen
Digitales Fernsehen er­fordert im Unterschied zur analogen Ver­breitungs­form zusätz­liche techni­
sche Dienst­leis­tungen: Multiplexing1042 auf der Sendeseite und Digital-Analog-Wandlung(-Konver­
tie­rung) auf der Empfangs­seite. Beim digitalen Pay‑TV kommen die Ver­schlüsse­lung, Zugangs­
kontrolle (Conditional Access) und Abonnenten­verwal­tung (subscriber management system) hinzu. Die Pay‑TV-Programme werden in ver­schiedenen Paketen an­geboten, die vom Betreiber der Pro­
gramm­platt­form zusammen­gestellt werden. Bei (Basis‑)Navigatoren und elektroni­schen Pro­gramm­
­führern (Electronic Programme Guide, EPG) handelt es sich um weitere Dienst­leis­tungen, die Ein­
fluss auf die Nutzung von Programminhalten haben, was vor allem dann relevant wird, wenn der
EPG-Anbieter auch zugleich Platt­formbetreiber oder Inhalte­anbieter ist. Sie sollen den Zuschauer
bei der Auswahl und beim Auffinden der von ihm bevor­zugten Programme unter­stützen. Der
elektroni­sche Programm­führer führt durch die Vielzahl der Programme. Diese Dienst­leis­tungen
werden unter dem Begriff der techni­schen Platt­form zusammen­gefasst.
1038 Angabe bezieht sich auf die Zahl der Pay‑TV-Abonnenten der digitalen Kabel- und Satelliten­platt­formen.
1039 Marktanteil bezieht sich auf die Zahl der Pay‑TV-Abonnenten der digitalen Kabel- und Satelliten­platt­formen. Die Abon­
nentenzahlen der IPTV-Platt­formen wurden nicht berücksichtigt.
1040 Gesamtzahl ohne IPTV-Abonnenten.
1041 Gesamtzahl ohne IPTV-Abonnenten.
1042 Das Multiplexing des digitalen Signals fasst bei der DVB-Übertragungs­technik für digitale Fernsehsignale im MPEGStandard mehrere Programme zu einem einheit­lichen Transportdaten­strom (Transportpaket, Daten­container oder Multi­
plexe) zusammen und ermög­licht die gemeinsame Versen­dung über die herkömm­lichen Übertragungs­kanäle. Auf der
Empfangs­seite muss dieser Vorgang wieder rück­gängig gemacht werden (Demultiplexie­rung), damit auf die Daten­
ströme der einzelnen Programme und Dienste zu­gegriffen werden kann. Vgl. Wolfgang Schulz/ Wolfgang Seufert/
Bernd Holznagel, Digitales Fernsehen, Regulierungs­konzepte und ‑perspektiven, 1999, S. 76 ff.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
312
Programmbündelung, Vermarktung
ConditionalAccess-System
Multiplexierung
Übertragung
(Spannweite möglicher vertikaler Integration)
Demultiplexierung,
Entschlüsselung,
Schnittstellen
(CI, API)
Programmplattformbetreiber
Verschlüsselung
(Encryption)
eigene Angebote:
Fernsehprogramme,
EPG, weitere
Telemedien
techn. Freischaltung (Subscriber
Authorization System)
Angebote von
Dritten:
Fernsehprogramme, EPG,
weitere Telemedien
MultiplexBetreiber,
(PlayoutCenter)
Subscriber
Management
System
(Fernseh-)
Kabelnetze
Decoder,
Set-Top-Box,
API
Fernsehgerät
Abonnent
Satellit
(DBS)
terrestrische
Sendernetze
Vertrag, Abonnentendaten, Entgeltabrechnung, Berechtigungsinformationen, SmartCard
Abbil­dung III – 45: Das System der techni­schen und administrativen Dienst­leis­tungen zur Ver­anstal­tung
von digitalem Pay‑TV
Quelle: Eigendarstel­lung KEK
2.2.2.4
Conditional-Access-(CA‑)Systeme
Als techni­sche Komponenten er­fordern digitale Platt­formen für Pay‑TV ein spezielles System der
Zugangs­kontrolle (Ver­schlüsselungs­system/Conditional-Access-System (CAS)), eine Smartcard-Ver­
wal­­tung zur Freischal­tung sowie den Zugang zu einer hierzu kompatiblen, homogenen Empfangs­
geräte-Basis. Als administrative Komponente ist eine Abonnenten­verwal­tung einschließ­lich eines
Abrechnungs­systems er­forder­lich.
Das Zugangs­kontroll­system setzt sich aus Ver­schlüsselungs- und Entschlüsselungs­verfahren zu­
sam­men. Programm­signale werden von der Sendeseite mit Berechtigungs­informa­tionen gebündelt
und ver­schlüsselt. Die Übertra­gung der ver­schlüsselten Daten ent­hält zusammen mit dem Pro­
gramm­signal Informa­tionen über die Autorisie­rung der Pay‑TV-Abonnenten. Auf der Empfangs­
seite werden den Abonnenten Smartcards zur Ver­fügung gestellt. Solche Karten sind er­forder­lich,
damit die ver­schlüsselten Autorisierungs­daten ent­schlüsselt werden können und die Entschlüsse­
lungs­technik im Decoder die Programm­signale freischalten kann. Der Decoder muss wiederum in
der Lage sein, die im Daten­strom mitges­andten Autorisierungs­daten auszu­werten und die ver­
schlüsselten Rundfunksignale zu ent­schlüsseln. Entscheidend ist somit, dass das CAS, die Smartcard
und die Decoder-Infrastruktur aufeinander ab­gestimmt sind.
Pay‑TV setzt eine Ver­schlüsselungs­technik voraus, die ver­läss­lich sicherstellt, dass aus­schließ­lich
Berechtigte (die Abonnenten seines Pay‑TV-Programms) Zugang zu seinem Programmangebot
haben.1043 In Europa werden von Pay‑TV-Platt­formen zurzeit die folgenden Ver­schlüsselungs- bzw. Conditional-Access-Systeme ver­wendet:
1043 Vgl. Jürgen Heinrich, Medien­ökonomie, Hörfunk und Fernsehen, 1999, S. 71 f.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
–
–
–
–
–
–
–
313
Conax (Telenor)
Cryptoworks (Philips)
Irdeto 2 (Irdetoaccess)
Nagravision und Nagravision 2 (Kudelski)
Mediaguard und Mediaguard 2 (Seca)
Videoguard (NDS)
Viaccess und Viaccess 2 (France Télécom)
Neben der kompatiblen Decoderbasis ist das CAS das zentrale Element der Infrastruktur für den
Zugang zum Pay‑TV-Markt. Ver­anstalter von Pay‑TV-Programmen müssen ent­weder ein eigenes
CAS und einen damit kompatiblen Decoder selbst betreiben oder ein fremdes System nutzen. Folglich sind Conditional-Access-Systeme zentrale Bestand­teile der Bedin­gungen, unter denen
dritte Fernseh­veranstalter Zugang zum Markt er­langen können.
Im Fall der ver­tikalen Integra­tion der Programm­platt­form und der techni­schen Platt­form ver­
fügt ein Platt­formbetreiber mit dem ihm gehörenden CAS über ein wichtiges Instrument, den
Zugang zum Pay‑TV zu kontrollieren. Andere Anbieter von Pay‑TV-Programmen könnten auf die
Nutzung seiner Systemtechnologie an­gewiesen sein, weil sie ihre Programme nur auf diesem Weg
an eine aus­reichende Anzahl von Haushalten ver­markten können. Deshalb sind die Pay‑TV-Infra­
struktur und die Conditional-Access-Systeme Gegen­stand einer dichten Regulie­rung auf europäi­
scher und nationaler Ebene.
Sky (damals noch unter Premiere firmierend) hatte zunächst seine digitale Platt­form selbst
intern über die Firma Beta­Research, die wie Premiere zur Kirch­Gruppe gehörte1044, realisiert. Hierbei
hatte Sky das CAS „Betacrypt“ ent­wickelt und ver­wendet.1045 Nachdem das Ver­schlüsselungs­system
unsicher geworden war, hat Sky eine Lizenz des Schweizer Herstellers Nagravision S. A. (eine
Tochter­­gesell­schaft der Kudelski S. A.) für das Produkt Nagra Aladin 5.0 g er­worben. Aufgrund er­
neuter Sicherheits­probleme hat Sky nunmehr auch eine Lizenz für das Produkt Videoguard von
NDS er­worben.
verschlüsselte
Digitalplatt­formen
Land
Übertragungs­weg Verschlüsselungs­system
arenaSat
(arena Sport Rechte
und Marketing GmbH)
Deutschland
Satellit
Crypotworks
HD+
(HD PLUS GmbH)
Deutschland
Satellit
Nagravision
FERNSEHPAKET
(Alles­Sehen.TV GmbH)
Deutschland
Satellit
Conax
Deutschland: Baden-Würt­temberg Kabel
Kabel BW
(Kabel Baden-Würt­tem­
berg GmbH & Co. KG)
Videoguard
Tabelle III – 91: Ausgewählte Ver­schlüsselungs­systeme europäi­scher Digitalplatt­formen
Ý
Quelle: Unternehmensangaben, Digitalfernsehen, eigene Recherchen
Stand: 12/2009
1044 Nachdem Beta­Research zunächst von Dr. Axel Bauer bzw. der Betail Holding GmbH über­nommen worden war (vgl.
Pressemittei­lung 1/2003 von Beta­Research vom 03. 03. 2003), wird die Betacrypt-Technologie mittlerweile von der
comvenient GmbH & Co. KG weiter­entwickelt und ver­trieben.
1045 Aufgrund des exklusiven Ver­schlüsselungs­systems Betacrypt zusammen mit der eigen­hergestellten Set-Top-Box D‑Box
kam die KEK zu dem Ergebnis, dass Premiere (jetzt Sky) den Zugang zum digitalen Fernsehen kontrollieren konnte,
Beschluss der KEK vom 15. 08. 2000 i. S. Premiere, Az.: KEK 070, III 3.3.3.
314
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Ý
verschlüsselte
Digitalplatt­formen
Land
Übertragungs­weg Verschlüsselungs­system
Kabel Digital
(Kabel Deutschland
­Ver­trieb & Service
GmbH & Co. KG)
Kabel
Deutschland: Rheinland-Pfalz,
Saarland, Hamburg, SchleswigHolstein, Mecklen­burg-Vorpom­
mern, Berlin, Branden­burg, Nieder­
sachsen, Bremen, Bayern, Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen
Nagravision, Videoguard
Kabel­Kiosk
(Eutelsat vis­Avision
GmbH)
Deutschland
Conax, Videoguard
primacom
(PrimaCom AG)
Kabel
Deutschland: Kabelnetze in kleinen bis mittelgroßen Städten in
15 Bundes­ländern, Kernregionen
in den neuen Bundes­ländern und
Berlin
Conax, Videoguard
Sky
(Sky Fernsehen
GmbH & Co. KG)
Deutschland, Öster­reich, Schweiz
Satellit, Kabel
Nagravision, Videoguard
telecolumbus
(Tele Columbus GmbH)
Deutschland: regionale Fokussie­
rung auf die ostdeut­schen
Bundes­länder und einige west­
deutsche Schwerpunktregionen
Kabel
Conax, Videoguard
Satellit
Deutschland: Nordrhein-West­falen Kabel
UnityDigital TV
und Hessen
(Unitymedia NRW
GmbH und Unitymedia
Hessen GmbH & Co. KG)
Nagravision
Bulsatcom
Bulgarien
Satellit
Irdeto 2
ITV Partner
Bulgarien
Satellit
Cryptoworks
Canal+
Frankreich
Satellit
Mediaguard 2, Viaccess 2
AB Sat
Frank­reich
Satellit
Viaccess
Nova
Griechen­land
Satellit
Irdeto 2
Sky Digital
Großbritannien, Irland
Satellit
Videoguard
Sky Italia
Italien
Satellit
Videoguard
Canal Digitaal
Niederlande
Satellit
Irdeto 2 und Mediaguard 2
TV Vlaanderen
Belgien
Satellit
Mediaguard
ORF DIGITAL
Öster­reich
Satellit
Cryptoworks
Cyfra+
Polen
Satellit
Mediaguard 2
Polsat
Polen
Satellit
Nagravision 2
TV Cabo
Portugal
Satellit
Nagravision 2
Focus Sat
Rumänien
Satellit
Conax
Digi TV
Rumänien
Satellit
Nagravision 2
AKTA TV
Rumänien
Satellit
Conax und Viaccess
SRG SSR
Schweiz
Satellit
Viaccess
Canal Digital
Skandinavien
Satellit
Conax
Viasat
Skandinavien
Satellit
Videoguard
DIGITAL+
Spanien
Satellit
Mediaguard 2 und Nagravision 2
DIGITURK
Türkei
Satellit
Cryptoworks
UPC Direct
Slowakei, Tschechien, Ungarn
Satellit
Cryptoworks
Tabelle III – 91: Ausgewählte Ver­schlüsselungs­systeme europäi­scher Digitalplatt­formen
Quelle: Unternehmensangaben, Digitalfernsehen, eigene Recherchen
Stand: 12/2009
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
2.2.2.5
315
Decoderinfrastruktur
Eine Ver­schlüsse­lung der Programm­signale ist zur Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandlung
(-Konvertie­rung) nicht er­forder­lich. Ledig­lich Zusatz­geräte oder bei der Set-Top-Box ein Empfangs­
modul sind notwendig, um die für das Fernsehgerät er­forder­liche Rückumwand­lung in analoge
PAL-Signale durch­zuführen. Die Rückumwand­lung ist so lange notwendig, wie die in den Haus­
halten vor­handenen Fernsehgeräte die digitalen MPEG-Signale nicht direkt ver­arbeiten können. Als Zusatz­geräte reichen so genannte Free‑to-Air-Boxen (auch Zapping-Boxen genannt) bzw. die
der europäi­schen DVB-Norm ent­sprechenden Receiver aus, um un­verschlüsselte und damit frei
empfang­bare digitale Fernsehprogramme auf den Bildschirmen sicht­bar zu machen.
Zentraler Bestand­teil der techni­schen Platt­form des digitalen Pay‑TV ist die Decoderinfrastruk­
tur (Decoderbasis) der Set-Top-Box.1046 Die Set-Top-Box ist ein Gerät, das in jedem Pay‑TV-Haushalt
installiert wird. Für den Empfang ver­schlüsselter Programme muss die Set-Top-Box über eine Ent­
schlüsselungs­logik des für das Programm ver­wendeten Ver­schlüsselungs­systems (CAS) ver­fügen. Die Ver­schlüsselungs­logik ist ent­weder in der Set-Top-Box fest ein­gebaut (embedded CAS) oder
wird als Modul (CI‑Modul) in die Set-Top-Box ein­gesteckt. Ein fest installiertes CAS hat zur Folge,
dass die Entschlüsse­lung von mit anderen Systemen ver­schlüsselten Programmen mit der SetTop-Box dann nicht möglich ist. Hingegen erlaubt das CI‑Modul den Zugang weiterer Pay‑TVAnbieter zu den bereits in den Haushalten befind­lichen Set-Top-Boxen, sofern diese einen CI‑Steck­
­platz besitzen. Angebote von Dritten können aber auch im so genannten Simulcrypt­verfahren
über­tragen werden. Das heißt, ein Angebot wird so ver­schlüsselt, dass es auf unter­schied­lichen
Systemen genutzt werden kann. Dazu bedarf es jedoch einer Ver­einba­rung des Inhalte­anbieters
mit dem Betreiber der Ver­schlüsselungs­platt­form, die mitgenutzt werden soll. Neben der Ent­
schlüsse­lung (Decodie­rung) der im Zugangs­system ver­schlüsselten Signale nimmt die Set-Top-Box
darüber hinaus gegen­über dem autorisierten Zuschauer alle weiteren er­forder­lichen Funktionen
wahr, damit der Fernseh­haushalt ein analoges Fernsehgerät für die Wiedergabe beim digitalen
Fernsehempfang ver­wenden kann. Die Funktionen sind: Empfang des DVB-Signals (Empfangs­
modul für DVB‑S, DVB‑C oder DVB‑T), Demodula­tion, Demultiplexing, Decodie­rung und DigitalAnalog-Umwand­lung der Signale.1047 Für den digitalen Kabel- (DVB‑C), den Satelliten- (DVB‑S) und
den terrestri­schen (DVB‑T) Bereich werden unter­schied­liche Decoder und Set-Top-Boxen ein­gesetzt.
Regulatorisch steht bei der Set-Top-Box die Frage im Mittelpunkt, wer die Decoderinfrastruktur
betreibt bzw. wer bestimmt, welche Set-Top-Boxen zum Empfang der Digitalprogramme ein­gesetzt
werden. Wird die Decoderinfrastruktur vom Programm­veranstalter oder Netzbetreiber betrieben
oder existiert ein freier Endgerätemarkt für Set-Top-Boxen, auf dem der Konsument die er­forder­
liche Set-Top-Box aus­wählen kann? Von Bedeu­tung sind in diesem Zusammen­hang auch evtl. Vorgaben eines Platt­formbetreibers, wenn diese etwa die Implementie­rung anderer CAS und damit
die Nutzung auch durch andere Anbieter behindern.
Während Sky ursprüng­lich aus­schließ­lich mit dem patentrecht­lich geschützten Betacrypt ver­
schlüsselt wurde und die D‑Box nur über ein fest ein­gebautes CAS ver­fügte, stehen mittlerweile
ver­schiedene Boxen zum Empfang der Sky-Programme zur Ver­fügung. Die eigene Decoder-Ent­
wick­lung und ‑Herstel­lung hat Sky inzwischen auf­gegeben. Allerdings stellt Sky sowohl im Satelli­
ten- als auch im Kabel­bereich techni­sche Spezifika­tionen für Empfangs­geräte auf und lizenziert
die Technologie an Decoder-Hersteller. Die Spezifie­rung und Lizenzie­rung über­wacht die TESC
Technical Solution Center GmbH, wie Nagravision S. A. eine Tochter­gesell­schaft der Kudelski S. A.,
die bei Bestehen der ver­schiedenen Funktions­tests die Set-Top-Boxen mit dem Label „geeignet
1046 Für „Set-Top-Box“ wird auch der Begriff „Integrated Receiver/Decoder“ (IRD) ver­wendet.
1047 Ulrich Freyer, DVB – Digitales Fernsehen, 1997, S. 119 ff.
316
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
für Sky“ ver­sieht.1048 Sky stellt seinen Abonnenten über­wiegend Set-Top-Boxen zur Ver­fügung, die
aus­schließ­lich ein fest installiertes CAS besitzen. Nur ein geringer Teil der von Sky aus­gegebenen
Set-Top-Boxen weist neben dem CAS zusätz­lich einen CI‑Steck­platz auf.
Satelliten­platt­formen
Im Satelliten­bereich nimmt Sky die Leistun­gen der APS ASTRA Platform Services GmbH (vormals
DPC Digital Playout Center GmbH & Co. KG) in Anspruch. Im Jahr 2005 erwarb der Satelliten­
betreiber SES die APS ASTRA Platform Services GmbH von der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG
(nunmehr Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG). Bis zum Zeitpunkt der Übernahme stand
die digitale Platt­form aus­schließ­lich Sky zur Ver­fügung.1049 Nunmehr ist der Zugang auch für dritte
Pay‑TV-Anbieter möglich. Neben Sky wird jedoch bislang ledig­lich das Programm alpen­glühen
TVX1050 auf der Platt­form ver­schlüsselt. Über die Zertifizie­rung der Decoder ver­bleibt Sky jedoch
ein gewisser Einfluss auf den Decoder-Markt.
Kabelplatt­formen
Im Kabel­bereich er­warben Kabel Deutschland und Unitymedia jeweils eigene Lizenzen für das
Ver­schlüsselungs­system Nagra Aladin 6.0 und er­bringen techni­sche Leistun­gen für Pay‑TV im
Rahmen ihrer Einspeise­verträge auch für Sky. Ähnlich wie bei der digitalen Satelliten­platt­form von
APS können die Pay‑TV-Programme der beiden Kabelnetz­betreiber jeweils mit den Sky-Program­
men auf einer Smartcard kombiniert werden, so dass der Kunde nur einen Decoder und eine
Smartcard benötigt. Die Spezifika­tion und Zertifizie­rung der Decoder ver­bleibt jedoch auch hier
bei Sky selbst. Kabel Deutschland hat zudem eine Lizenz für Videoguard und betreibt die beiden
Ver­schlüsselungs­systeme seit Mai 2009 parallel im Simulcrypt­verfahren.1051 Auch Kabel BW hat
eine eigene digitale Platt­form mit dem CAS Videoguard auf­gebaut und speist die Sky-Programme
ein.
2.2.2.6
Kopierschutz (Digital Rights Management)
Mit Digital Rights Management (DRM) sind Techniken gemeint, die es er­lauben, gesendete Inhalte
umfang­reichen und differenzierten Nutzungs­beschrän­kungen zu unter­werfen. Dies umfasst ins­
beson­dere die Vorgabe zeit­licher Beschrän­kungen, in der die Aufzeich­nung einer aus­gestrahlten
Sendung möglich ist (z. B. Sendung nur für einen Tag auf­zeichen­bar etc.). Somit besteht für den
Ver­wender des DRM die Möglich­keit, bestimmte Nutzungs­hand­lungen ent­weder gänz­lich zu unter­
­binden oder von einer ent­gelt­lichen Erlaubnis ab­hängig zu machen.
Bislang wurde üblicher­weise das analoge Kopierschutz­system des Unternehmens Macrovision
Corp. ver­wendet. Dieses System besteht aus einem Ver­fahren zum absicht­lichen Senden von ge­
störten Signalen von Videosende­systemen wie Videorecordern und DVD-Playern. Mit HDCP (Highbandwidth Digital Content Protec­tion) existiert mittlerweile ein System zum Schutz von digitalen
Ausgängen der Set-Top-Boxen. Bei HDCP handelt es sich um ein Steuersignal, mit dem sicher­
gestellt wird, dass ein Empfangs­gerät (z. B. eine Set-Top-Box) die mit dem HDCP-Signal ver­sehenen
Programme nur HDCP-verschlüsselt über die digitale Schnitt­stelle (HDMI)1052 ausgibt. Darüber
hinaus besteht mit CI+, einer Schnitt­stelle von Set-Top-Boxen, die Möglich­keit, Funktionen eines
1048
1049
1050
1051
Siehe ausführ­lich Konzentrations­bericht der KEK 2007, S. 314 f.
BKartA, Beschluss vom 28. 12. 2004 – B7-150/04 – SES/DPC.
Das Programm wird mit österreichi­scher Lizenz der Komm­Austria ver­breitet.
INFOSAT vom 30. 04. 2009, Zukünftig Simulcrypt von NDS und Nagravision bei Kabel Deutschland, http://www.infosat.de/​
Meldungen/?msgID=​52910, Abruf am 24. 02. 2010.
1052 HDMI steht für High Defini­tion Multimedia Interface.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
317
Fest­platten­recorders in unter­schiedlichster Weise zu sperren. Zu diesem Zweck senden die Fernseh­
sender zusätz­liche Informa­tionen in ihrem Fernsehsignal mit. Bei diesen Informa­tionen handelt es
sich um Anwei­sungen, mit denen die Nutzung eines CI+-kompatiblen digitalen Recorders (Fest­
platten­recorder, DVD-Recorder) ein­geschränkt wird. Die Fernsehsender können somit fest­legen,
dass eine Sendung nicht auf­gezeichnet werden kann, eine auf­genommene Sendung nach einer
bestimmten Zeit automatisch gelöscht wird oder eine zeit­lich ver­setzte Wiedergabe nicht möglich
ist. Ferner gestattet CI+ die Fest­legung ver­schiedener Kopierfunk­tionen (copy-never, copy-once,
copy-free, copy‑x-times).
2.2.2.7
Elektroni­sche Programm­führer
2.2.2.7.1 Bedeu­tung von elektroni­schen Navigations­systemen beim digitalen Fernsehen
Aufgrund der gestiegenen Angebots­vielfalt haben Programm­führer (Navigatoren, elektroni­sche
Programm­führer bzw. Electronic Programme Guide (EPG) oder Interactive Programme Guide (IPG))
eine große Bedeu­tung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Bereits heute werden mehrere
100 Programme digital über Satellit ver­breitet.
Aufgrund der unüberseh­baren Vielzahl möglicher Digitalprogramme ist der Zuschauer darauf
an­gewiesen, möglichst schnell und bequem die gewünschten Programme zu finden. Diese Dienst­
­leistungs­funk­tion er­füllen elektroni­sche Programm­führer bzw. Navigations­systeme. Sie sollen den
Zuschauer bei der Auswahl und beim Auffinden der von ihm bevor­zugten Programme unter­
stützen. Gegenüber Programm­zeitschriften bieten EPGs den Vorteil der Aktualität. Aktuellen Ent­
wick­­lungen des Programmangebots können selbst die wöchent­lichen Ausgaben der Programm­
zeitschriften nicht Rechnung tragen. Hinzu kommen weitere Möglich­keiten, wie die direkte Anwahl
des im EPG aus­gewählten Angebots oder die Direktprogrammie­rung von Aufzeich­nungen. In einer
Zuschauer­befra­gung wurde er­mittelt, dass 87 % der Befragten den EPG häufig oder gelegent­lich
nutzen. Eine Programm­zeitschrift ziehen nur 68 % zu Rate.1053 Zur voraus­schauenden Sondie­rung
des Programms werden EPGs dagegen im Ver­gleich zu Programm­zeitschriften in einem geringeren
Maße genutzt.1054
2.2.2.7.2 Begriffs­klärung und techni­sche Vorausset­zung
Wegen der Orientierungs­funk­tion der Programm­führer für den Nutzer des digitalen Fernsehens
hat er eine wichtige Bedeu­tung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Die Platzie­rung eines
Programms im Programm­führer kann aus­schlag­gebend dafür sein, wie viele Zuschauer das Pro­
gramm nutzen. Wettbewerbs- und auch meinungs­relevante Zugangs­fragen ent­stehen, weil der
Be­darf des Zuschauers an anbieterneutraler Zugangs­informa­tion unter Umständen nicht im Inte­
resse eines ver­anstalter- oder platt­formeigenen EPG-Anbieters steht, der keine Werbung für seine
Konkurrenten machen und eher die eigenen Programme hervor­heben wird.
Zu unter­scheiden ist zwischen einem (Basis‑)Navigator und dem elektroni­schen Programm­
führer (Electronic Programme Guide (EPG)). Beim Basis­navigator handelt es sich um eine für den
Betrieb des Empfangs­gerätes notwendige Mindest­funktionalität im Sinne einer Benutzer­ober­fläche. Alle verfüg­baren Angebote sollen gleichberechtigt und ohne positive oder negative Bewer­tung
auf­geführt werden.
1053 Basis: 6,542 Mio. EPG-Nutzer, 316 Befragte, Quelle: Birgit Stark, Elektroni­sche Programm­führer aus Nutzer­sicht, in: Uwe
Hasebrink/Hermann-Dieter Schröder/Birgit Stark, Elektroni­sche Programm­führung im digitalen Fernsehen, 2008, S. 117 f.,
dort an­gegebene Quelle: ALM 2008.
1054 Birgit Stark, Elektroni­sche Programm­führer aus Nutzer­sicht, in: Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder/Birgit Stark
(siehe Fn. 1053), S. 116.
318
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
In seiner einfachsten Form stellt der Basis­navigator das gesamte Programmangebot auf der
Grundlage einer Auswer­tung der Service-Informa­tionen (SI) dar. Die Fernseh­veranstalter strahlen
die SI gemeinsam mit dem digitalen Daten­strom ihres Programms aus. Die SI ent­halten grund­
legende Programminforma­tionen wie Programm­namen, Sendungs­titel, Beginn, Ende und Dauer
der Sendung sowie Genrebezeich­nung, damit die Software der Set-Top-Box einfache Ver­zeichnisse
er­stellen kann. Über die Gestal­tung der SI haben die Fernseh­veranstalter die Möglich­keit, die für
die Zuschauer auffind­baren Informa­tionen nach­haltig zu beeinflussen.1055
Zusätz­lich zum (Basis‑)Navigator bieten Platt­formbetreiber oder Bouquetanbieter in der Regel
eine weitere elektroni­sche Orientierungs­hilfe an, die dem Zuschauer vor allem ihr Programm oder
das Bouquet aller von ihnen bereit­gestellten Programme optisch attraktiv präsentiert, Zusatz­infor­
ma­tionen liefert und möglichst einfache und nütz­liche Hilfs­funk­tionen zur Suche und Auswahl
ermög­licht. Im Unterschied zum (Basis‑)Navigator er­stellt ein EPG nicht nur einfache Ver­zeichnisse. Vielmehr handelt es sich um eine umfassende Programminforma­tion, die redaktionell gestaltet
und als eigener Dienst vom EPG-Anbieter aus­gestrahlt wird. Somit ähnelt die Funktion eines EPGs
derjenigen einer Programm­zeitschrift, mit dem Unterschied, dass sich das bisherige Ordnungs­
modell der Programmankündi­gung über Programm­zeitschriften in den techni­schen Empfangs­
apparat selbst ver­lagert.1056 Anders als der (Basis‑)Navigator benötigt der EPG auch zusätz­liche
Übertragungs­kapazität. EPGs werden medien­recht­lich nicht als eigenständiges Rundfunk­pro­gramm
behandelt sondern als Telemediendienst und unter­liegen den Bestim­mungen des Telemedien­
gesetzes. EPGs informieren nicht nur über das Programmangebot der empfang­baren Fernseh­
sender, neuere Modelle orientieren sich auch an den bisherigen Nutzungs­gewohn­heiten der Zu­
schauer und wählen für sie thematisch interessante Angebote aus.1057
EPGs gibt es in unter­schied­lichen Erscheinungs­formen:
– einfache EPGs (SI‑EPGs), die auf der Basis der von den Ver­anstaltern an­gebotenen SI pro­
gramm­­übergreifend eine einheit­liche Übersicht über die an­gebotenen Sendun­gen bieten,
– Bouquet-EPGs, die ledig­lich dazu dienen, über die Sendun­gen und zusätz­lichen Funktio­na­
litäten des Programms/Bouquets eines einzelnen Ver­anstalters zu informieren,
– Voll-EPGs, die auf der Basis extern zusammen­gestellter Programminforma­tionen inhalt­liche
Informa­tionen und ggf. Zusatz­funk­tionen zum gesamten verfüg­baren Angebot darstellen,1058
– lernfähige EPGs (interaktiv), die sich an die Interessen des Nutzers anpassen, sein Sende­
verhalten aus­werten, personalisiert werden und ggf. auch Videomaterial aus Web-Ange­
boten mit einbeziehen (Hybrid TV).
Im Gegensatz zu (Basis‑)Navigatoren und SI‑EPGs, die bereits vor­installiert sind und sich auf die
Ver­arbei­tung der SI beschränken, stellen die anderen Arten der EPGs Anwendungs­programme
(AP) dar, die auf der Anwender­programmier­schnitt­stelle (Applica­tion Programming Interface, kurz:
API) des Empfangs­geräts ansetzen und zum Teil von außen auf­gespielt werden können.1059 Im
Grundsatz kann ein Empfangs­gerät für digitales Fernsehen technisch so aus­gestattet werden, dass
die Nutzer denjenigen EPG installieren können, der ihren Interessen am besten dient. Die für die
Siche­rung des chancen­gleichen und diskriminierungs­freien Zugangs er­forder­liche Austausch­bar­keit
wird bisher durch zahl­reiche techni­sche Hürden behindert, die sich aus dem Fehlen einheit­licher
1055 Zu der Problematik bezüg­lich der Beanspruchung von Urheber­rechten an Programminforma­tionen vgl. Uwe Hasebrink/
Hermann-Dieter Schröder, Der Markt für Navigatoren und Elektroni­sche Programm­führer, in: Uwe Hasebrink /HermannDieter Schröder/Birgit Stark, Elektroni­sche Programm­führung im digitalen Fernsehen, 2008, S. 44 ff.
1056 Joan Kristin Bleicher, Vom Programm zu Naviga­tion?, M&K, 2009, S. 520 (525).
1057 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 32.
1058 Thomas Köhre, Duell der Giganten, Digitalfernsehen 1/2010, S. 94.
1059 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 23.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
319
Standards für die Middleware und der API ergeben. Hinzu kommt, dass Prozessorleis­tungen und
Speicherkapazität oft nicht leistungs­fähig genug sind, um fremde und ggf. auf­wendigere EPGs
aufzu­spielen. Bislang konnte kein (Mindest‑)Standard etabliert werden, der eine Basis für einen
freien EPG-Markt darstellen würde. In diesem Zusammen­hang gewinnt die bei hybriden Systemen,
die Fernsehempfang und Internet­zugang miteinander ver­binden, bestehende Möglich­keit, über
die Fernbedie­nung Online-Navigatoren zu nutzen, an Bedeu­tung. Durch diese Möglich­keit erhöht
sich im Prinzip die Wahlmöglich­keit zwischen ver­schiedenen EPGs.1060
2.2.2.7.3 Bestehende EPG-Angebote1061
Die wichtigsten bestehenden Voll-EPG-Angebote sind die Produkte Nextview, Guide Plus, Sieh
Fern Info, tvtv und more tv. Es handelt sich dabei um Angebote, die sich hinsicht­lich der mit
ihnen ver­bundenen Geschäfts­strategie und techni­schen Umset­zung stark unter­scheiden. So han­
delt es sich einer­seits um Systeme im Sinne eines hersteller­übergreifenden Standards für EPGFunktionen, anderer­seits um proprietäre Systeme von einzelnen Herstellern oder um Dienst­leister,
die die für die EPG-Funktionen er­forder­lichen Daten und ihre Aufberei­tung anbieten, aber ihrer­
seits nicht als Anbieter bzw. als Marke auf­treten.
Nextview ist ein EPG für die analoge Übertra­gung nach einem unter der Führung des European
Telecommunica­tion Standards Institute (ETSI) ent­wickelten Standard. Die Übertra­gung basiert auf
Teletext, aber statt der vor­formatierten Text­seiten wird ein kompaktes Binärformat ver­wendet.1062
In Deutschland wird Nextview nur noch über den Teletext von kabel eins ver­breitet und in­zwi­
schen als aus­laufendes Modell an­gesehen.1063 Guide plus ist ein Angebot der Rovi Corpora­tion,
Delaware, USA.1064 Das Unternehmen hält ver­schiedene Patente für EPG-Technik, so dass ein EPG
ohne jede Lizenz des Unternehmens kaum möglich ist.1065 Guide Plus kooperiert mit Herstellern,
der direkte Ver­trieb gegen­über Endverbrauchern ist dagegen nicht beabsichtigt. Sieh Fern Info ist
ein Angebot der TechniSat Digital GmbH. Lizenzen an Dritte werden nicht ver­geben. TechniSat ist
einer der Markt­führer im Bereich digitale Set-Top-Boxen. Die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang
der Landes­medien­anstalten hat in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2007 beim Set-Top-Boxen-Hersteller
TechniSat einen Ver­stoß gegen das Diskriminierungs­verbot gegen­über dem Programm­veranstalter
RTL II fest­gestellt. Vorausgegangen war eine Beschwerde von RTL II, weil TechniSat mit einem
Software-Update für seine digitalen Satelliten-Boxen das Programm in der Senderliste von Platz 6
auf Platz 23 ver­schoben hatte. Den Platz 6 erhielt ein von TechniSat selbst produzierter Tele­
mediendienst.1066 Nachdem TechniSat RTL II den Programm­platz 10 zu­gewiesen hatte, zog RTL II
die Beschwerde zurück. Bei den Programm­veranstaltern besteht ein hohes Interesse, eine heraus­
gehobene Stellung in der Programmliste zu er­halten, um nicht in der Vielzahl der Programme
unter­zugehen.1067 tvtv ist ein Angebot der tvtv Services Zweigniederlas­sung von Sony United
Kingdom Limited, die für die Hersteller von Set-Top-Boxen und PVRs ihren EPG anbietet, daneben
bietet sie auch die Daten­grundlage für Nextview.1068 more.‌tv der moreTV Broadcasting GmbH
1060 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 25.
1061 Es handelt sich im Folgenden nur um eine über­blicksartige Darstel­lung, die in Tabelle III – 92 zusammen­fassend dar­
gestellt wird. Bezüg­lich Einzel­heiten wird auf das Gutachten von Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe
Fn. 1059), S. 59 ff., ver­wiesen.
1062 Unternehmens­darstel­lung, http://nxtvepg.sourceforge.net/intro‑de.‌html (Stand: 02/2010).
1063 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 69.
1064 Vormals wurde Guide Plus von der Gemstars TV – Guide Europa an­geboten. Das Unternehmen wurde 2009 jedoch
von der Rovi Corpora­tion über­nommen, Jahres­bericht vom 31. 12. 2009, Form 10‑K, S. 1.
1065 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 70.
1066 Pressemittei­lung der ALM vom 24. 10. 2007.
1067 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 43.
1068 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 75.
nein
> 20
(über 150
Listings in
InternetVersion)
max. 14
ja
Heinrich Bauer
Verlag (TEO)
ja
ja
max. 21
ja
Angaben der
TV‑Veranstalter,
Agenturen
10
140
9
25
76
Tagestipps der
Redak­tion
Tagestipps der
Redak­tion
nein
in Deutschland
noch nicht
(aber z. B. in
Frank­reich und
GB)
nein
Programm­
Zahl der
­Kategorien tipps der
Redak­tion
bei der
Genre-­
Eintei­lung
nein
ja,
TV Movie.‌de
nein
bisher nur im
Ausland, in
Deutschland
geplant
nein
explizite
Koopera­tion
mit einer
Programm­
zeitschrift
Quelle: Uwe Hasebrink/Hermann-Dieter Schröder, Der Markt für Navigatoren und Elektronische Programmführer, in: Uwe Hasebrink/Hermann-Dieter Schröder/Birgit Stark, Elektronische
Programmführung im digitalen Fernsehen, 2008, S. 78 f.
Tabelle III – 92: Leistungs­merkmale ver­schiedener EPG-Systeme
eigener Daten­strom
vom Satelliten
more.‌tv
nein
(aber Distribu­tion
von Firmware und
Kanallisten der Hersteller über Satellit
ist möglich)
ca. 250 (im
Kabelnetz)
eigener Daten­strom
im Kabel und vom
Transponder oder
DVB-Mulitplex
tvtv
ja
7
ja, bei SFI
plus
Angaben der
TV‑Veranstalter,
ggf. ergänzt
durch SI‑Daten
ca. 70
eigener Daten­strom optional
vom Transponder; in
Kabel und DVB‑T im
Daten­strom von arte
und rbb
Sieh Fern Info
nein
(geplant)
8
geplant
in Deutsch- Infomedia S. A. land ca. 60 (Tochter­
unternehmen
von Gemstar)
eigener Daten­strom nein
vom Transponder;
Teletext-Daten­strom
von Eurosport
Guide plus +
nein
individuelle
Favoriten­
listen der
Programme
4–9
max. VorBilder zu
schauzeit
aus­ge­
(Tage)
wählten
Sendun­gen
nein
tvtv Services
31
Zulieferer der
Programm­
informa­tionen
Teletext-Daten­strom nein
von kabel eins
Zahl der
er­fassten
Pro-­
gramme
NexTView
Über­tragungs­wege automati­sche
Programm­platz­
bele­gung
320
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
321
ver­treibt seinen EPG nicht an Hersteller, sondern beabsichtigt, eine direkte Beziehung zum End­
kunden aufzu­bauen.1069
2.2.2.8
Hybride Endgeräte
Die fortschreitende Bedeu­tung des Internets hat zu einer Konvergenz­entwick­lung im Bereich der
Fernsehgeräte geführt: Gerätehersteller wie Philips (Net TV), Panasonic (Viera Cast), Samsung
(Internet@ TV), Sharp (Aquos Net) und Sony (Appli­Cast) haben eigene Systeme ent­wickelt, um die
Nutzung des Internets am Fernsehbildschirm zu ermög­lichen. Aufgrund der kombinierten Nut­
zungs­möglich­keit von Rundfunkangeboten und Internetangeboten an einem Gerät spricht man
von „hybriden Endgeräten“. Die hierfür er­forder­liche Technik kann dabei im Fernsehgerät selbst
oder in anderen Geräten, wie z. B. Set-Top-Boxen oder DVD-/Blue-Ray-Playern, ent­halten sein. Bei
der herkömm­lichen Internetnut­zung am Computer dienen Tastatur und Maus als Eingabe- und
Navigations­geräte. Am Fernseher sollen diese allein durch die Fernbedie­nung ersetzt werden. Damit die Internetnut­zung dabei komfortabel ist, müssen die Internetangebote und insbesondere
die Naviga­tion ent­sprechend für die Nutzung am Fernseher an­gepasst werden. Der Fernseh­
zuschauer kann über eine spezielle Taste seiner Fernbedie­nung auf ein Portal umschalten, in dem
ver­schiedene Internetangebote über Symbole oder Fenster anwähl­bar sind, z. B. aus den Bereichen
Nachrichten, Sport, Wetter, Bilderdienste oder Video‑on-Demand-Angebote. Diese Angebote sind
in der Regel speziell für die Darstel­lung an Fernsehgeräten auf­bereitet, z. B. mit einer größeren
Schrift und einer reduzierten Aufmachung ver­sehen und leicht über die Fernbedie­nung zu navi­
gieren. Manche Hersteller ermög­lichen die Implementie­rung von internet­gestützten Widgets1070
auf dem Fernseher, kleine Informations­fenster, über die sich z. B. Wetterdaten oder Börsen­kurse
abrufen und neben dem laufenden Programm einblenden lassen. Die bisher unein­heit­lichen tech­
ni­schen Konzepte und proprietären Lösungen haben zur Folge, dass die Angebote individuell für
die ver­schiedenen Gerätehersteller auf­bereitet werden müssen.
Die Naviga­tion ist teil­weise zusätz­lich über die Eingabe von Internetadressen mit Hilfe einer
Bildschirmtastatur möglich. Hierüber können dann auch sonstige Web-Adressen auf­gerufen wer­
den, die dann allerdings nicht darstellungs­optimiert sind.
Hersteller von hybriden Endgeräten werden damit zu Anbietern von Internet-Zugangs­portalen. Dies betrifft im Zusammen­hang mit einem offenen und diskriminierungs­freien Zugang (Sortie­
rung der Angebote, Vorinstalla­tion bestimmter Dienste) auch Aspekte der Platt­formregulie­rung.
2.2.2.9
Digitale Programm- bzw. Ver­marktungs­platt­formen
Digitale Programm­platt­formen stellen Programm­pakete zusammen, über­nehmen die Akquisi­tion
von Abonnenten und die Verwal­tung. Digitale Pay‑TV-Programme werden häufig in Form von
Programm­paketen an­geboten. Platt­formbetreiber bündeln eigen- und fremderstellte Fernseh­pro­
gramme zu Programm­paketen (Bouquets). Sie ver­markten die Pakete z. B. direkt an Satelliten­
haushalte oder indirekt über Kabelnetz­betreiber. Der Platt­formbetreiber führt die Abonnenten­
verwal­tung und ‑betreuung nicht nur für die Abonnenten seiner eigenen Programme, sondern
auch für die Abonnenten der Dritt- bzw. Fremdprogramme durch.
Die Programm­bünde­lung oder Paketie­rung des Platt­formbetreibers geht weit über den techni­
schen Vorgang des Multiplexing hinaus. Die Bünde­lung zu Paketen ähnelt dem Ver­anstalten von
Programmen, denn auch hier werden Inhalte auf­grund von inhalt­lichen Auswahl- und Bewertungs­
1069 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 77.
1070 Von window (Fenster) und gadget (i. S. v. Zubehör).
322
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
entschei­dungen zu einem Gesamtprogrammangebot zusammen­gestellt. Dies trifft auch dann zu,
wenn der Platt­formbetreiber selbst keine eigenen Inhalte produziert. Deshalb kann die Programm­
bünde­lung unter Umständen Meinungs­relevanz haben. Die Ver­mark­tung von Programmen in
Paketen ist außerdem wichtig für den Zugang der Programme zum Endkunden, da für viele Pro­
grammangebote die Einzel­vermark­tung (à la carte) nicht in Betracht kommt. Ver­anstalter von Pro­
grammen ohne Premium-Inhalte sind auf die gemeinsame Ver­mark­tung mit Premium-Programmen
an­gewiesen.
Der Markteintritt über die Platt­form eines etablierten Pay‑TV-Anbieters mit attraktiven Inhalten
ist für neue Programme oft der einzige Zugang zum Kunden. Für einzelne Programme wäre der
Aufbau einer eigenen Platt­form nicht ver­tret­bar, deshalb bleibt nur die Nutzung der gemeinsamen
Ver­mark­tung sowie der Abrechnungs- und Zugangs­kontroll­systeme des etablierten Platt­form­
betrei­bers. Offeriert ein Pay‑TV-Platt­formbetreiber seine Dienst­leis­tung neuen Programmen, so
trägt er dadurch zur Ver­größe­rung der Programm­vielfalt bei und leistet insofern einen Beitrag zur
Meinungs­vielfalt. Er wird dies freiwillig aber nur tun, wenn er damit höhere Einnahmen er­zielen
oder seinen Kunden attraktive Zusatz­angebote bieten kann, die er nicht selbst produzieren kann
oder will.
Kartell­recht­liche Prüfun­gen betrachten den Bereich der Ver­anstal­tung und Ver­mark­tung von
Pay‑TV als eigenständigen Markt. In der Ver­gangen­heit kam das Bundes­kartellamt bei den Wett­
bewerbs­prüfun­gen des deutschen Pay‑TV-Marktes zu dem Ergebnis, dass Sky (vormals Premiere)
über eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschlandweiten Markt für Pay‑TV ver­fügt. Neben Sky treten noch die Kabelnetz­betreiber Kabel Deutschland, Kabel BW, Unitymedia und
Orion Cable (PrimaCom und Tele Columbus) als Pay‑TV-Anbieter auf. Ferner sind die arena Sport
Rechte und Marketing GmbH, die Alles­Sehen.TV GmbH, die Satelliten­betreiber Eutelsat und SES
ASTRA sowie die Telekommunikations­unternehmen Deutsche Telekom, HanseNet und Vodafone
im Pay‑TV-Markt aktiv. Bei diesen Unternehmen handelt es sich jedoch über­wiegend um reine
Platt­formbetreiber, die aus­schließ­lich die Programme Dritter über ihre Platt­form ver­treiben und
i. d. R. über keine eigenen Programmlizenzen ver­fügen. Trotz dieser Anbieter hat sich an der markt­
beherrschenden Stellung von Sky bisher nichts Wesent­liches geändert. Nach Abonnenten dürfte
Sky immer noch über 55 %1071 des Pay‑TV-Marktes auf sich ver­einen.
Anders als bei den Wettbewerbs­prüfun­gen durch die EU‑Kommission und das Bundes­kartell­
amt wird medien­konzentrations­recht­lich nicht zwischen Free- und Pay‑TV differenziert. Die Be­
stim­­mungen der §§ 26 ff. RStV zur Siche­rung der Meinungs­vielfalt im privaten Fernsehen gelten
für das Angebot der gebühren- und werbefinanzierten Fernsehsender ebenso wie das ent­gelt­
finanzierte Angebot, und zwar unabhängig davon, ob die Programme analog oder digital aus­
gestrahlt werden. Danach ist es auch die Aufgabe der KEK, die mit Konzentrations­entwick­lungen
beim Pay‑TV-Angebot ver­bundenen Auswir­kungen auf die Meinungs­vielfalt im bundes­weiten Fern­
sehen insgesamt zu würdigen.
Zwar nehmen Pay‑TV-Angebote bei der Entwick­lung des digitalen Fernsehens in Deutschland
nach wie vor eine wichtige Rolle ein. Derzeit kommt ihnen aber im Hinblick auf die Bildung der
öffent­lichen Meinung noch keine ent­scheidende Bedeu­tung zu. Durch die wachsende Bedeu­tung
des frei empfang­baren digitalen Fernsehens ist der Anteil der Sky-Abonnenten an der Gesamt­heit
der Fernseh­haushalte mit an­geschlossenem Digital-Receiver in den ver­gangenen Jahren von vier
Fünftel auf rund ein Sechstel1072 gesunken.
1071 Der Marktanteil bezieht sich auf die Zahl der Pay‑TV-Abonnenten der digitalen Kabel- und Satelliten­platt­formen. Die
Abonnentenzahlen der IPTV-Platt­formen wurden nicht berücksichtigt.
1072 Der Anteil von 1/6 bezieht sich auf die von der AGF/GfK-Fernsehforschung an­gegebenen 14,64 Mio. Fernseh­haushalte
mit an­geschlossenem Digital-Receiver (Stand: 01. 01. 2010).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
323
2.2.2.9.1 Digitale Kabel-Platt­formen
Kabel BW
Die Kabel Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG (Kabel BW) betreibt Kabelnetze der Netzebene 3
in Baden Würt­temberg. Seit Juni 2006 ist der schwedi­sche Finanzinvestor EQT Eigentümer von
Kabel BW. EQT hat den Kabelnetz­betreiber von den Finanzinvestoren Blackstone und CDPG er­
worben.1073 Kabel BW bietet seit 2008 eigene Programm­pakete über seine Digitalplatt­form an. Zuvor speiste die Kabel Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG ledig­lich die digitalen Programm­
pakete anderer Anbieter in ihr Netz ein. Kabel BW bietet neben dem Kabelanschluss mit bis 80
analogen und bis 250 digitalen Radio- und Fernsehprogrammen fünf Pay‑TV-Pakete (Kabel Digital
Home, Clever Kids, Penthouse HD, Clever HD sowie Männer Paket) und 13 Fremdsprachen­pakete
(Kabel Digital International) an. Die Kosten für die Pay‑TV-Pakete liegen zwischen 4,90 Euro und
12,90 Euro pro Monat.1074 Der Preis für die Fremdsprachen­pakete beträgt zwischen 2,90 und
22,90 Euro pro Monat.1075 Vorausset­zung für den Empfang der digitalen Programm­pakete ist ein
Digital-Receiver. Zum 31. 03. 2009 ver­fügte Kabel BW über 2,3 Mio. Kabel-Kunden und 191.000
Pay‑TV-Kunden.1076
Kabel Deutschland
Die Kabel Deutschland Ver­trieb und Service GmbH & Co. KG (Kabel Deutschland) betreibt Kabel­
netze der Netzebene 3 in 13 Bundes­ländern: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Schleswig-Holstein,
Mecklen­burg-Vorpommern, Berlin, Branden­burg, Niedersachsen, Bremen, Bayern, Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen. Im März 2003 haben die Invest­ment­gesell­schaften Providence Equity Part­
ners, Apax Partners und Goldman Sachs Capital Partners das Unternehmen zu gleichen Teilen von
der Deutschen Telekom über­nommen. Nach der Übernahme der Anteile der bisherigen Mit­gesell­
schafter im Februar 2006 hält Providence Equity Partners nunmehr mittel­bar rund 88 % der Anteile. Die rest­lichen Anteile an Kabel Deutschland halten mittel­bar der Teachers’ Pension Plan (rund 8 %)
und das Kabel Deutschland Management sowie andere Beteiligte (zusammen rund 4 %).1077
Seit Ende 2004 bietet Kabel Deutschland digitale Programme an. Neben dem digitalen Kabel­
anschluss mit rund 100 öffent­lich-recht­lichen und privaten Free‑TV-Programmen stehen das
deutsch­­sprachige Pay‑TV-Paket Kabel Digital Home, neun ver­schiedene Fremdsprachen­pakete
(Kabel Digital International) sowie zwei Pay-per-View-Zusatz­angebote (Select Kino und red­Xclub)
zur Ver­fügung. Vorausset­zung für den Empfang ist ein Kabel Digital-geeigneter Receiver. Das
Paket Kabel Digital Home ent­hält 39 Pay‑TV-Programme sowie diverse Radioprogramme und
kostet bei einer 12‑monatigen Ver­trags­laufzeit 12,90 Euro (ohne Receiver) bzw. 14,90 Euro (mit
Receiver) pro Monat.1078 Die Kosten für die Fremdsprachen­pakete von Kabel Digital International
betragen monat­lich zwischen 2,90 Euro und 24,90 Euro.1079 Ende September 2009 ver­fügte Kabel
Deutschland über rund 9 Mio. an­geschlossene TV‑Haushalte, die Anzahl der Digital‑TV-Abonnen­
ten belief sich auf 843.900.1080
1073 Handels­blatt vom 10. 08. 2007, „Kabel BW löst Altschulden bei EQT ab“, S. 14.
1074 Vorausset­zung ist ein aktiver Kabelanschluss von Kabel BW, durch den weitere Kosten ent­stehen können, http://www.
kabelbw.de/kabelbw/cms/TV_Radio/CleverKids/#, Abruf am 28. 12. 2009.
1075 Vorausset­zung ist ein aktiver Kabelanschluss von Kabel BW, durch den weitere Kosten ent­stehen können, http://www.
kabelbw.de/kabelbw/cms/TV_Radio/Kabel_Digital_International/#, Abruf am 28. 12. 2009.
1076 Pressemittei­lung der Kabel BW vom 24. 04. 2009, Kabel BW steigert Zahl der Internet­kunden um 53 Prozent, S. 1.
1077 http://www.kabeldeutschland.com/‌de/investor-relations/fakten-fuer-investoren/gesellschaftsstruktur.‌html, Abruf am
18. 12. 2009.
1078 Vorausset­zung ist ein kosten­pflichtiger Kabelanschluss von Kabel Deutschland.
1079 Vorausset­zung für Kabel Digital International ist ein kosten­pflichtiger Kabelanschluss von Kabel Deutschland.
1080 Kabel Deutschland, Fact Sheet, Die Produkte von Kabel Deutschland, 2009, S. 5, http://www.kabeldeutschland.com/
fileadmin/redaktionselemente/presse/dokumente/Downloads/Factsheet/Factsheet_Produkte.‌pdf, Abruf am 17. 12. 2009.
324
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
PrimaCom, Tele Columbus (Orion Cable)
Im Oktober 2007 hat der Kabel­konzern Orion Cable den Kabelnetz­betreiber PrimaCom AG über­
nommen. Insgesamt hält Orion Cable nunmehr 90,89 % der PrimaCom-Aktien.1081 Bereits im
Novem­ber 2006 hatte Orion Cable den Kabelnetz­betreiber Tele Columbus von Unitymedia er­
worben. Die Orion Cable GmbH hält seitdem mittel­bar 100 % der Anteile an der Tele Columbus
GmbH. Mutter­gesell­schaft der Orion Cable GmbH ist die Escaline S. a. r. l. Durch den Erwerb der
zuvor unabhängigen NE‑4-Betreiber PrimaCom und Tele Columbus ist Orion Cable zu Deutsch­
lands dritt­größtem Kabelanbieter und größtem Kabelnetz­betreiber der Ebene 4 auf­gestiegen. Ins­
gesamt ver­sorgt Orion Cable rund 3,5 Mio. Kabelhaushalte in den ostdeut­schen Bundes­ländern
sowie einigen west­deutschen Regionen.
Sowohl die PrimaCom AG als auch die Tele Columbus GmbH bieten mit DigitalTV ein digitales
Fernsehangebot an. Vorausset­zung für den Empfang ist ein Digital-Receiver. Die PrimaCom startete
Ende 2000 ihr digitales Fernsehangebot. Neben dem Paket DigitalTV Basic, das rund 120 digitale
Fernseh- und Radioprogramme umfasst, stehen mit DigitalTV Familie, DigitalTV Komplett und
MTV Tune Inn drei Pay‑TV-Pakete sowie 12 Fremdsprachen­pakete (DigitalTV International) zur Ver­
fügung. Der Preis für die Pay‑TV-Pakete beträgt zwischen 2,95 Euro und 17,99 Euro pro Monat.1082
Die Kosten für die Fremdsprachen­pakete liegen zwischen 2,00 Euro und 21,95 Euro pro Monat.1083
Die PrimaCom AG betreibt aktiv rund eine Mio. Kabelanschlüsse der Netzebene 4 und konnte bis
zum 31. 12. 2008 26.587 Digitalfernseh-Kunden gewinnen.1084 Tele Columbus startete im Mai 2008
eine eigene Digitalplatt­form.1085 Angeboten werden, mit Ausnahme von MTV Tune Inn, dieselben
Pakete wie bei der PrimaCom AG. Die Kosten für die Pay‑TV-Pakete liegen zwischen 14,99 Euro
und 17,99 Euro pro Monat.1086 Der Preis der Fremdsprachen­pakete beträgt zwischen 2,00 Euro
und 21,95 Euro pro Monat.1087 Die Tele Columbus GmbH hat rund 2,5 Mio. an­geschlossene
Kabel‑TV-Haushalte und 118.000 Pay‑TV-Abonnenten (Stand: 31. 12. 2008).1088
Unitymedia
Unity­DigitalTV ist das Digitalfernsehangebot der Kabelnetz­betreiber Unitymedia NRW GmbH (vor­
mals ish NRW GmbH) und Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (vormals iesy Hessen GmbH & Co. KG). Die Unitymedia NRW GmbH betreibt in Nordrhein-West­falen und die Unitymedia Hessen
GmbH & Co. KG in Hessen Kabelnetze der Netzebene 3. Die Unitymedia NRW GmbH ist eine
100 %ige Tochter­gesell­schaft der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG. Mittel­bar ist auch die arena
Sport Rechte und Marketing GmbH (arenaSat) eine 100 %ige Tochter­gesell­schaft der Unitymedia
Hessen GmbH & Co. KG. Die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG selbst steht wiederum mittel­bar
vollständig im Anteils­besitz der Unitymedia GmbH. Alleingesellschafterin der Unitymedia GmbH
ist die Unitymedia S. C. A., an der wiederum die Finakabel Holdings Limited und BC European
Capital1089 zusammen 35,3 % und die AP Cable LLC und die AP Participations, L. P.1090 zusammen
1081
1082
1083
1084
1085
1086
1087
1088
1089
1090
Digitalmagazin.‌info Nr. 505, 3. Jg., 2007, S. 5.
Vorausset­zung sind ein Kabelfernseh­vertrag von PrimaCom und das kosten­pflichtige Paket DigitalTV Basic.
Siehe Fn. 1082.
PrimaCom AG, Jahres­bericht 2008, S. 6.
promedia Nr. 10/2008, Interview mit Markus Schmid, COO und Präsident der Tele Columbus Gruppe und Vorstands­
vorsitzender und CEO von PrimaCom, S. 28 f.
Vorausset­zung für den Bezug sind ein bestehender Kabelanschluss­vertrag über mindestens 10 Programme mit der
Tele Columbus-Gruppe und das kosten­pflichtige Paket DigitalTV Basic.
Vorausset­zung für den Bezug sind ein bestehender Kabelanschluss­vertrag mit der Tele Columbus Gruppe und das
kosten­pflichtige Paket DigitalTV Basic.
Pressemittei­lung der Tele Columbus GmbH vom 25. 02. 2009, Kabelnetz­betreiber ver­zeichnet erfolg­reichen Jahres­
abschluss 2008, S. 1.
Finakabel Holdings Limited und BC European Capital werden von der BC Partners kontrolliert.
AP Cable LLC und die AP Participations, L. P. werden von der Apollo Management V, L. P. kontrolliert.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
325
29,1 % der Aktien halten; die übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz (Stand: 31. 12. 2008).1091
Am 13. 11. 2009 teilte der amerikani­sche Kabel­konzern Liberty Global, Inc. mit, dass er die Über­
nahme der Unitymedia GmbH anstrebt und zu diesem Zweck 100 % der Aktien der Unitymedia
GmbH von der Unitymedia S. C. A. er­werben will.1092 Liberty Global, Inc. gab bereits am 28. 01. 2010
den Abschluss der Übernahme der Unitymedia GmbH bekannt.1093 Zuvor hatte die EU‑Kommission
den Kauf ohne Auflagen genehmigt. Nach Ansicht der EU‑Kommission führt die Übernahme nicht
zu wettbewerbs­recht­lichen Problemen, da beide Unternehmen einen geringen Marktanteil und
starke Konkurrenten hätten.1094 An Liberty Global, Inc. hält John Malone 38,8 % der Stimm­rechte.
Unity­DigitalTV1095 wird seit November 2005 über die Netze der Unitymedia NRW GmbH und
der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG an­geboten. Das Paket Digital TV BASIC umfasst rund 60
digitale öffent­lich-recht­liche und private Free‑TV-Programme sowie zahl­reiche Radioprogramme
und ist ab 3,90 Euro pro Monat erhält­lich.1096 Des Weiteren bietet Unity­DigitalTV vier Pay‑TVPakete1097, elf Fremdsprachen­pakete (Digital TV INTERNATIONAL) sowie zwei Pay-per-View-Zusatz­
angebote (Blue Movie und Kino auf Abruf) an. Vorausset­zung für den Empfang ist ein DigitalReceiver. Die Kosten für die Pay‑TV-Pakete liegen monat­lich bei 8,90 Euro pro Paket.1098 Der Preis
für die Fremdsprachen­pakete beträgt zwischen 2,90 Euro und 97,45 Euro pro Monat.1099 Ende Sep­
tember 2009 ver­fügte Unitymedia über 4,547 Mio. Kabelanschluss­kunden und 470.000 Pay‑TVAbonnenten.1100
2.2.2.9.2 Digitale Satelliten-Platt­formen
arenaSat
Mit dem Erwerb der Fußball-Bundes­liga-Ausstrahlungs­rechte für die Saison 2006/2007 bis 2008/2009
durch die arena Sport Rechte und Marketing GmbH (arena), einer Tochter­gesell­schaft der Unity­
media Hessen GmbH & Co. KG, startete im August 2006 arenaSat als Satelliten­platt­form zur Ver­
brei­tung des Fußball-Bundes­liga-Senders arena. Neben dem Fußball-Bundes­liga-Sender arena hat
arenaSat ein Bouquet von neun Pay‑TV-Sparten­kanälen1101 an­geboten, das zusätz­lich gegen Auf­
preis er­worben werden konnte. Da sich nur wenige Abonnenten für das arena-Angebot ent­schie­
den und Premiere (nunmehr Sky) auf­grund des Ver­lusts der Fußball-Bundes­liga-Übertragungs­
rechte einen Einbruch der Abonnentenzahlen hinnehmen musste, ver­einbarten arena und Premiere
im Februar 2007 eine wechselseitige Ver­mark­tung ihrer Angebote. Jedoch sah das Bundes­kartell­
amt den Wettbewerb durch die Koopera­tion von arena und Premiere bedroht und Unitymedia
ent­schloss sich, den Fußball-Bundes­liga-Sender arena aufzu­geben.1102 Die Übertragungs­rechte für
die ver­bliebenen Spielzeiten (2007/2008 und 2008/2009) wurden im Juli 2007 an Premiere sub­
lizenziert und Premiere über­nahm die Produk­tion der Bundes­ligasen­dungen. arena erhielt im
1091 Unitymedia, Annual Report 2008, S. 75.
1092 Digitalmagazin.‌info Nr. 1016, 5. Jg., 2009, S. 3 f.
1093 Pressemitteilung der Liberty Global, Inc. vom 28. 01. 2010, Liberty Global Complets Acquisition of Unitymedia The
Second Largest Cable Operator in Germany, http://www.unitymedia.de/unternehmen/investorrelations/investor-releases_​
3885.‌html, Abruf am 29. 01. 2010.
1094 FTD vom 26. 01. 2010, „EU gibt Malones Kauf von Unitymedia frei“, S. 6.
1095 Zum 22. 05. 2007 wurde das Digitalfernsehangebot namens tividi in Unity­Digital TV umbenannt.
1096 Vorausset­zung ist ein kosten­pflichtiger analoger Kabelanschluss von Unitymedia.
1097 Bei den Pay‑TV-Paketen handelt es sich um Digital TV FAMILY, Digital TV SPORT & MEHR, Digital TV KINDER und Digital
TV LIFESTYLE.
1098 Die Preise gelten bei Abschluss eines Ver­trages mit einer Mindest­vertrags­laufzeit von 24 Monaten bei einem be­ste­hen­
den Digital TV BASIC-Vertrag.
1099 Vorausset­zung ist ein Digital TV BASIC-Vertrag.
1100 Digitalmagazin.‌info Nr. 1015, 5. Jg., 2009, S. 4 f.
1101 U. a. Kinowelt TV Premium, AXN, Boomerang, NASN, Eurosport 2, The History Channel, National Geographic Channel.
1102 FTD, Premiere steht allein vorm Tor, 19. 07. 2007, S. 5.
326
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Gegen­zug eine Rücklizenz zur Ver­brei­tung der Bundes­ligasen­dungen über Kabel und Satellit
(Direct-to-Home). arena war der erste Fall einer deut­lichen ver­tikalen Integra­tion zwischen Netz­
betreiber und Inhalte­anbieter.
Trotz der Weitergabe der Übertragungs­rechte an Premiere besteht arenaSat als Pay‑TV-Satelli­
ten­platt­form weiter. Bis zum Ende der Saison 2008/2009 über­nahm arenaSat das Fußball-Bundes­
liga-Angebot von Premiere. Nachdem Sky die Übertragungs­rechte für die Fußball-Bundes­liga-Saison
2009/2010 bis 2012/2013 erwoben hat, steht das Bundes­liga-Angebot von Sky bei arenaSat nun
jedoch nicht mehr zur Ver­fügung. Dies macht sich in den Abonnentenzahlen bemerk­bar. Zum
30. 09. 2009 ver­fügte arenaSat nur noch über 68.000 Abonnenten (März 2008: 335.000 Abon­nen­
ten).1103 Das Angebot von arenaSat umfasst mit arenaSat FAMILY, arenaSat FAMLIY XL, arenaSat
FAMILY XXL und sportdigital.‌tv vier Pay‑TV-Pakete. Das Paket arenaSat FAMILY beinhaltet 22 Pay‑TVProgramme und ist monat­lich für 14,90 Euro1104 erhält­lich. arenaSat FAMILY XL bietet 24 Pay‑TVProgramme und kostet 18,90 Euro1105 pro Monat. Das Paket arenaSat FAMILY XXL ent­hält 26 Pay‑TVProgramme und kostet 22,50 Euro1106 pro Monat. Bei sportdigital.‌tv handelt es sich um einen
Sport­kanal, der ab 4,90 Euro1107 pro Monat abonniert werden kann. Vorausset­zung für den Emp­
fang von arenaSat ist ein digitaler Sat-Receiver.
ent­avio
Unter dem Arbeits­titel Dolphin beabsichtigte der Satelliten­betreiber SES ASTRA eine digitale Satel­
liten­platt­form zu etablieren, bei der alle Programme – auch die digitalen Free‑TV-Programme –
nur noch ver­schlüsselt aus­gestrahlt werden. Unterstützt wurde das Projekt von der RTL Group S. A.
und der ProSiebenSat.1 Media AG. Aufgrund der geplanten digitalen Grund­verschlüsse­lung der
Programme war das Projekt heftig umstritten und das Bundes­kartellamt leitete zwei Ermittlungs­
verfahren ein. Im ersten Ver­fahren ging das Kartellamt dem Ver­dacht der wettbewerbs­beschrän­
kenden Ver­einba­rung zwischen der RTL Group, der ProSiebenSat.1 Media AG und SES ASTRA nach. Die Ver­einba­rung sah vor, die Satelliten­programme nur noch ver­schlüsselt und gegen ein monat­
liches Entgelt auszu­strahlen. Für dieses Entgelt sollten die Zuschauer eine Smartcard zur Freischal­
tung einzelner Programme er­halten. Im zweiten Ver­fahren wurde der Ver­dacht des Missbrauchs
einer marktbeherrschenden Stellung durch das Aufstellen und die Durchset­zung einer restriktiven
Receiver-Spezifika­tion geprüft.1108 Das Bundes­kartellamt stufte die Ver­einba­rung zwischen der RTL
Group, der ProSiebenSat.1 Media AG und SES ASTRA als ver­botene Kartellabsprache ein und
drohte eine Abmah­nung an. Daraufhin zog sich die ProSiebenSat.1 Media AG im Dezember 2006
aus dem Projekt zurück.
Nach dem Ausstieg der ProSiebenSat.1 Media AG stellte das Bundes­kartellamt das Ver­fahren
wegen Koordinierungs­verdachts gegen die ProSiebenSat.1 Media AG und die RTL Group S. A. ein
und SES ASTRA ent­schied sich im Februar 2007 gegen die Ver­schlüsse­lung der Free‑TV-Programme. Vorerst sollten nur die Pay‑TV-Angebote ver­schlüsselt werden. Schließ­lich startete noch während
des laufenden zweiten Kartellamts­verfahrens am 01. 09. 2007 die digitale Satelliten­platt­form unter
dem Namen ent­avio. Neben über 350 digitalen Free‑TV- und Radioprogrammen bot ent­avio ledig­
1103 Pressemittei­lung Unitymedia GmbH vom 12. 11. 2009, 3. Quartal 2009.
1104 Zuzüg­lich 5,00 Euro monat­liche Satelliten­bereit­stellungs­gebühr und einmalige Aktivierungs­gebühr von 29,95 Euro. Vgl.
http://arena.tv/alle-pakete/, Abruf am 22. 12. 2009.
1105 Siehe Fn. 1104.
1106 Siehe Fn. 1104.
1107 Gilt nur in Kombina­tion mit einem arenaSAT-FAMILY- oder arenaSAT-FAMILY‑XL-Vertrag, http://arena.tv/alle-pakete/, Abruf
am 22. 12. 2009.
1108 INFOSAT, Nr. 240, Schlag für ent­avio: Neuer Rundfunkstaats­vertrag reguliert techni­sche Ausgestal­tung von Set-TopBoxen, 2008, S. 14 ff.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
327
l­ich die Programm­pakete von Premiere und Premiere Star1109 sowie die Pay‑TV-Sender sportdigital.‌tv
und alpen­glühen TVX an. Der Empfang der digitalen Free‑TV-Programme war un­verschlüsselt und
kosten­los möglich. Für die ver­schlüsselten Pay‑TV-Pakete musste zusätz­lich zu den monat­lichen
Abonnement­gebühren eine Technik­pauschale in Höhe von 1,99 Euro pro Monat ent­richtet werden. Vorausset­zung für den Empfang von ent­avio war ein ent­avio-geeigneter Sat-Receiver. Angaben
zu den Abonnentenzahlen wurden von SES ASTRA nicht ver­öffent­licht. Laut Presseberichten lagen
die Abonnentenzahlen im Februar 2008 im vierstelligen Bereich.1110 Nachdem keine weiteren Pay‑TVProgrammanbieter für ent­avio gewonnen wurden und sich nur wenige Kunden für das Angebot
ent­schieden, stellte SES ASTRA die Satelliten­platt­form ent­avio Ende September 2009 ein.
FERNSEHPAKET
Die Alles­Sehen.TV GmbH startete im Juni 2009 unter dem Titel „fernsehen für mich“ eine digitale
Pay‑TV-Platt­form für Satelliten-Direktempfänger. Die Ausstrah­lung erfolgt ver­schlüsselt über den
Eutelsat-Satelliten Eurobird 9 A. Seit September 2009 wird das Angebot unter dem Namen
FERNSEH­PAKET geführt. Das FERNSEHPAKET bietet mit „fernsehen für mich“ und „sportdigital.‌tv“
zwei Pay‑TV-Pakete sowie ein Zusatz­paket (HappyXX) an. Das Paket „fernsehen für mich“ ent­hält
11 Pay‑TV-Programme und kostet 11,90 Euro pro Monat. Der Preis für das Programm „sportdigital.‌tv“
beträgt 4,90 Euro pro Monat als Zusatz­paket und 7,90 Euro pro Monat als Einzelpaket. Das Erotik­
paket HappyXX kann nur als Zusatz­paket zu einem anderen Paket gebucht werden. Es bietet zwei
Erotiksparten­programme und kostet 3,90 Euro pro Monat.1111 Zusätz­lich können je nach Satelliten­
anlage alle un­verschlüsselten Programme, z. B. ARD, ZDF und die privaten Free‑TV-Programme,
empfangen werden. Mit einem HDTV-Receiver können zudem alle un­verschlüsselten HDTV-Pro­
gramme empfangen werden. Vorausset­zung für den Empfang des Angebots sind eine Satelliten­
empfangs­anlage, ein Digital-Receiver und eine Decoderkarte, die von der Alles­Sehen.TV GmbH
zur Ver­fügung gestellt wird. Da beim FERNSEHPAKET das Ver­schlüsselungs­system Conax ein­gesetzt
wird, ist der Kunde in der Wahl seines Digital-Receivers frei.1112 Angaben über die Abonnenten­
zahlen liegen bislang nicht vor.
HD+
Mit HD+ startete die HD Plus GmbH, ein Tochter­unternehmen des Satelliten­betreibers SES ASTRA,
eine digitale Platt­form, bei der Fernsehprogramme im HDTV-Standard1113 über Satellit (ASTRA) aus­
­gestrahlt werden. Seit dem Start von HD+ am 01. 11. 2009 sind die Programme der RTL Group S. A. – RTL Television und VOX – über die Platt­form zu empfangen. Im Januar 2010 sollen mit kabel
eins, ProSieben und Sat.1 die Programme der ProSiebenSat.1 Media AG folgen, im Februar 2010
starten schließ­lich ARD HD und ZDF HD. Die privaten Free- und Pay‑TV-Programme sind nur ver­
schlüsselt über die HD+-Platt­form zu empfangen. Mit HD+-Geräten können auch die Programme
1109 Unter dem Namen Premiere Star hat die Premiere Star GmbH von September 2007 bis 2009 eine digitale Satelliten­
platt­form betrieben. Die Platt­form bot mit Premiere Family (vormals Premiere Thema), Premiere Star sowie Premiere
Star XL (Premiere Family + Premiere Star) drei Pay‑TV-Pakete und ver­fügte über rund 170.000 Abonnenten (Stand:
30. 06. 2008).
1110 Digitalmagazin.‌info Nr. 568, 4. Jg., 2008, S. 3.
1111 http://www.fernsehpaket.de/bestell_d.‌html, Abruf am 28. 12. 2009.
1112 http://www.fernsehpaket.de/presse/Fernsehpaket‑72.‌html, Abruf am 28. 12. 2009.
1113 HDTV-Standard (High Defini­tion Television) bedeutet, dass Programme in hoch auf­lösender Bildqualität aus­gestrahlt
werden. Fernsehen im HDTV-Standard unter­scheidet sich von herkömm­lichem Fernsehen durch schärfere Konturen,
sattere Farben und höhere Auflö­sung (1280 × 720 oder 1920 × 1080 Pixel), wodurch eine deut­lich sicht­bare Qualitäts­
verbesse­rung des Fernsehbildes er­reicht wird. Allerdings werden höhere Übertragungs­kapazitäten benötigt. Für den
Fernsehempfang im HDTV-Standard sind HD‑Receiver und ent­sprechende HD‑taug­liche Endgeräte, wie z. B. neuere
LCD- oder Plasma-Bildschirme, er­forder­lich.
328
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
ARTE HD, Anixe HD und Servus TV HD in HD‑Qualität sowie ca. 350 Programme in Standard­auf­
lö­sung un­verschlüsselt empfangen werden.
Vorausset­zung für den Empfang sind eine Satelliten­empfangs­anlage, ein HD+-Receiver mit
integrierter HD+-Karte sowie ein HD‑ready- oder Full‑HD-Fernsehbildschirm. Des Weiteren ist der
Empfang über ein Fernsehgerät mit integriertem Sat-Receiver (iDTV) und einer CI‑Plus-Schnitt­
stelle mittels eines CI‑Plus-Moduls und einer HD+-Karte möglich. Das CI‑Plus-Modul inklusive einer
HD+-Karte wird voraus­sicht­lich jedoch erst im ersten Quartal 2010 verfüg­bar sein. Zukünftig soll
HD+ auch auf einigen bereits im Markt befind­lichen HDTV-Receivern mit herkömm­licher CI‑Schnitt­
­stelle empfang­bar sein. Das ent­sprechende Modul für HD+ wird voraus­sicht­lich im Frühjahr 2010
inklusive einer HD+-Karte erhält­lich sein.1114 Das Angebot von HD+ kann zunächst für ein Jahr
ohne zusätz­liche Kosten genutzt werden.1115 Danach wird eine Servicepauschale in Höhe von
50,00 Euro pro Jahr erhoben.1116
Neben der Kritik der Ver­schlüsse­lung der privaten Free‑TV-Programme und der Servicepauschale
als „Pay‑TV light“ wurde auch Kritik an der Verwen­dung von CI Plus geäußert, da CI Plus weit­
reichende Kontroll­möglich­keiten vor­sieht. So können die Sender die Aufnahme einer Sendung
unter­binden, das Überspringen der Werbung („Ad Skipping“) ver­hindern und die Speiche­rung auf
der Fest­platte zeit­lich begrenzen.1117
Kabel­Kiosk
Der Kabel­Kiosk ist eine digitale Programm- und Service-Platt­form für Kabelnetz­betreiber, die von
der Eutelsat vis­Avision GmbH, einer 100 %igen Tochter­gesell­schaft des Satelliten­betreibers Eutelsat
S. A., betrieben wird.1118 Im Gegensatz zu den anderen Satelliten­platt­formen (arenaSat, Sky, ent­
avio, HD+ und FERNSEHPAKET) handelt es sich bei dieser Platt­form nicht um eine Direct‑to-HomeSatelliten­platt­form. Der Kabel­Kiosk ermög­licht kleinen unabhängigen Kabelnetz­betreibern die
Ver­­brei­tung digitaler Programme in ihren Kabelnetzen. Dabei empfangen die Kabelnetz­betreiber
(hauptsäch­lich der Netzebene 4) das Satelliten­signal und speisen die Programme in ihre Netze
ein. Aus dem Angebot des Kabel­Kiosk können die Kabelnetz­betreiber ihren Kunden eigene digitale
Programm­pakete zusammen­stellen.
Das Kabel­Kiosk-Angebot umfasst mit Kabel­Kiosk Basis, Kabel­Kiosk Family XL, Kabel­Kiosk Sports,
MTV Tune Inn und sportdigital.‌tv fünf Pakete (siehe unten Kapitel III 2.2.2.9.5). Des Weiteren stehen
mit Kabel­Kiosk International 13 Fremdsprachen­pakete zur Ver­fügung. Die Kabel­Kiosk-Pakete kön­
nen direkt bei der Eutelsat vis­Avision GmbH oder bei einem der über 230 kooperierenden Kabel­
netz­betreiber bestellt werden. Vorausset­zung für den Empfang ist ein Conax-fähiger Digital-Receiver. Kabel­Kiosk hat eine techni­sche Reichweite von 2,8 Mio. Haushalten, rund 200.000 Abonnenten
nutzen das Angebot bislang (Stand: September 2009).1119
1114 http://www.‌hd-plus.de/fragen‑zu-hd-plus#, Abruf am 28. 12. 2009.
1115 Es fallen kosten für den Kauf eines HD+-Receivers oder eines CI‑Plus-Moduls an.
1116 Die un­verschlüsselten Programme können weiter­hin kosten­los und somit ohne Entrich­tung der Servicepauschale über
den HD+-Receiver empfangen werden.
1117 Vgl. Frank­furter Rundschau vom 01. 11. 2009, Stirb langsam – Die Privat­sender starten HDTV, den Ver­such fürs Bezahl­
fernsehen durch die Hintertür.
1118 http://www.kabelkiosk.de/privatkunden/unternehmen/ueber-kabelkiosk/, Abruf am 29. 12. 2009.
1119 Digitalmagazin.‌info Nr. 896, 5. Jg., 2009, S. 4.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
329
Sky
Die Sky Deutschland AG (vormals Premiere AG) ver­anstaltet derzeit über ihre 100 %ige Tochter­
gesell­schaft Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG 16 digitale Pay‑TV-Programme, einen frei
empfang­baren „Promo­tion“-Kanal für die Sky-Programme (HD Vitrine) sowie zwei Pay-per-ViewDienste (Sky Select und Sky Select+). Auf der Programm-Platt­form von Sky werden zudem Fern­
seh­pro­gramme von Dritt­veranstaltern ver­breitet. Eine 100 %ige Tochter der Sky Deutschland Fern­
sehen GmbH & Co. KG ist die Premiere Star GmbH, die von September 2007 bis Juni 2009 eine
digitale Pay‑TV-Satelliten­platt­form unter dem Namen Premiere Star betrieben hat. Des Weiteren
ist die Sky Fernsehen GmbH & Co. KG zu 100 % an der Sky Öster­reich GmbH, der Sky Deutschland
Service Center GmbH und der Sky Creative Services GmbH beteiligt. An der Sky Hotel Entertain­
ment GmbH hält die Sky Fernsehen GmbH & Co. KG 97,5 % der Anteile.1120
Seit Anfang 2008 ist der von K. Rupert Murdoch geführte Medien­konzern News Corp. über
eine Reihe von Tochter­gesell­schaften mit 39,96 % der Anteile der größte Gesellschafter der Sky
Deutschland AG. News Corp. gehört zu den welt­weit größten Medien­konzernen. Die wichtigsten
Geschäfts­bereiche des Konzerns sind Film- und Fernsehproduk­tionen, Ver­anstal­tung von werbe­
finanzierten Fernsehprogrammen, Pay‑TV sowie der Betrieb von Pay‑TV-Platt­formen, Buch­verlage,
Magazine und Zeitun­gen. Weitere Gesellschafter der Sky Deutschland AG sind die Odey Asset
Management LL. P. (10,11 %) und die Taube Hodson Stonex Partners Ltd. (5,02 %). Der übrige Anteil
(44,91 %) befindet sich in Streubesitz.
Nach der Übernahme der Aktien­mehr­heit durch News Corp. er­folgte die strategi­sche Neu­
ausrich­tung des Unternehmens. Zum 04. 07. 2009 startete die Premiere AG ein neues Pay‑TV-Ange­
bot unter dem Namen Sky und löste damit das bestehende Premiere-Angebot ab. Mit der Einfüh­
rung der neuen Marke er­folgte auch die Umbenen­nung der Premiere AG in Sky Deutschland AG. Die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG firmiert seither unter Sky Fernsehen GmbH & Co. KG. Das neue Pay‑TV-Angebot ist durch eine ver­änderte Preis- und Angebots­struktur gekennzeichnet
und umfasst ein Basis-Paket (Sky Welt), drei Premium-Pakete (Sky Film, Sky Sport, Sky Fußball
Bundes­liga) sowie ein HD‑Paket (Sky HD). Ferner stehen mit Sky Select und Sky Select+ zwei Payper-View-Dienste zur Ver­fügung. Das Basispaket Sky Welt ent­hält 21 Pay‑TV-Programme und
kostet 16,90 Euro pro Monat.1121 Satelliten­kunden er­halten bei der Buchung von Sky Welt und
einem Premiumpaket das Paket Sky Welt Extra mit 18 Pay‑TV-Programmen gratis dazu. Sky Film
umfasst zehn Spielfilmkanäle. Sky Sport zeigt nationale und internationale Sport-Events und Sky
Fußball Bundes­liga bietet alle Spiele der Bundes­liga und 2. Bundes­liga live inklusive Konferenz­
schal­tung an. Ein Premiumpaket kostet zusätz­lich 16,00 Euro pro Monat. Bei der Buchung mehrerer
Premiumpakete ver­ringert sich der Preis für die Premiumpakete. Das HD‑Paket bietet vier HD‑Pro­
gramme. Bei der Buchung eines Premiumpakets wird das HD‑Paket durch weitere Programme
passend zum gebuchten Premiumpaket ergänzt. So er­halten die Kunden von Sky Film zusätz­lich
die Sender Sky Cinema HD und Disney Cinemagic HD und die Kunden von Sky Fußball Bundes­
liga und Sky Sport das Programm Sky Sport HD.1122 Das HD‑Paket kostet bei der Buchung von
mindestens zwei Premiumpaketen 5,00 Euro pro Monat, ansonsten 10,00 Euro pro Monat. Voraus­
set­zung für den Empfang von Sky ist ein Digital-Receiver bzw. ein HD‑Receiver geeignet für Sky.
1120 http://info.sky.de/inhalt/‌de/unternehmen_beteiligungen_start.‌jsp, Abruf am 21. 12. 2009.
1121 Der an­gegebene Preis gilt bei einer Ver­trags­laufzeit von 12 Monaten. Hinzu kommt eine einmalige Aktivierungs­gebühr
in Höhe von 19,00 Euro (ohne Receiver). Für einen Leihreceiver fallen zusätz­liche Kosten an.
1122 http://www.sky.de/web/cms/‌de/abonnieren-preisinfos.‌jsp, Abruf am 21. 12. 2009.
330
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Sky ist mit 2,431 Mio. direkten Abonnenten (Stand: 30. 09. 2009)1123 der wichtigste Pay‑TV-Platt­
formanbieter in Deutschland. Sämtliche über die Platt­form an­gebotenen Programme werden
sowohl über Satellit als auch über Kabel, seit März 2003 aus­schließ­lich in digitaler Form, ver­
breitet.
2.2.2.9.3 Digitale Platt­formen für mobile Endgeräte
DVB‑H
DVB‑H (Digital Video Broadcasting – Handheld) ist ein Standard zur digitalen Übertra­gung von
Rundfunk auf einen mobilen Empfänger. Diese auf der Basis des Fernsehstandards DVB‑T (Digital
Video Broadcasting – Terrestrial) ent­wickelte Technik ermög­licht die Übertra­gung von bis zu
30 DVB‑H-Programmen.
Nachdem in Berlin bereits seit Februar 2005 ein Fernsehkanal für DVB‑H probe­weise betrieben
wurde und ein Test­betrieb zur Fußball-Weltmeister­schaft 2006 erfolg­reich ver­laufen war, lizen­
zierten die Landes­medien­anstalten im Januar 2008 die Mobile 3.0 GmbH für einen dreijährigen
Ver­suchs­betrieb von Mobile‑TV im DVB‑H-Standard. Bei der Mobile 3.0 GmbH handelte es sich
um ein Konsortium aus der Hubert Burda Media, der Ver­lags­gruppe Georg von Holtz­brinck, der
NEVA Media GmbH und der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH. Das Mobile‑TV-Angebot
der Mobile 3.0 GmbH sollte zur Fußball-Europameister­schaft 2008 an den Start gehen. Dieser
Termin konnte allerdings nicht ein­gehalten werden. Anfang Juni 2008 er­folgte ledig­lich ein Test­
betrieb in den Städten Hamburg, Hannover, Frank­furt am Main und München mit nur 150 Teil­
nehmern und neun Fernsehprogrammen (ARD, ZDF, ProSieben, Sat.1, N24, RTL Television, VOX,
n‑tv und Deutschland 24). Geplant waren insgesamt 14 Fernseh- und drei multimediale Radio­
programme für einen Kunden­preis von 5,00 Euro bis 10,00 Euro pro Monat. Dem Konsortium
gelang es jedoch nicht, die er­forder­lichen Ver­träge mit den Ver­triebs­partnern (Mobilfunk­unter­
nehmen, Produzenten) den Landes­medien­anstalten vorzu­legen. Damit er­füllte die Mobile 3.0 GmbH
wesent­liche Lizenz­auflagen nicht. Ende Oktober 2008 wurde das Mobile‑TV-Angebot schließ­lich
ein­gestellt und die Mobile 3.0 GmbH gab die Lizenzen an die Landes­medien­anstalten zurück.
Parallel zu diesen Test­versuchen führte der Bayerische Rundfunk (BR) seit dem 15. 05. 2006 ein
DVB‑H-Pilotprojekt durch. Dabei wurden drei DVB‑H-Programme frei empfang­bar in der DVB‑TRegion München/Südbayern ver­breitet. Mit dem DVB‑T-Start am 06. 12. 2006 wurde die Ver­brei­
tung auf die Region Ostbayern aus­gedehnt. Da dem BR keine zusätz­lich für DVB‑H zu­gewiesene
Frequenz zur Ver­fügung stand, wurde – ab­hängig von der jeweiligen Region – ein DVB‑T-Pro­
gramm­platz mit den DVB‑H-Programmen belegt. Durch das Projekt sollte sicher­gestellt werden,
„dass die kosten­frei aus­gestrahlten Programme des öffent­lich-recht­lichen Rundfunks auf jeder
Art von Geräten […] diskriminierungs­frei wieder­gegeben werden […]“.1124 Mittlerweile wurde das
Projekt ein­gestellt.
Somit ist es in Deutschland bisher – ab­gesehen von den Test­betrieben – nicht zur Ver­brei­tung
von mobilen Angeboten im DVB‑H-Standard gekommen.1125
DMB
Bei DMB (Digital Multimedia Broadcasting) handelt es sich um einen digitalen terrestri­schen Über­
tragungs­standard, der auf dem digitalen Radiostandard DAB (Digital Audio Broadcasting) aufbaut.
1123 Pressemittei­lung der Sky Deutschland AG vom 12. 11. 2009, Sky Deutschland AG ver­öffent­licht Ergebnisse für das
3. Quartal 2009, http://info.sky.de/inhalt/‌de/medienzentrum_news_uk_12112009.‌jsp.
1124 Bayerischer Rundfunk Technische Information (Hrsg.), Sendeverzeichnis 2009/2010 – Bayerischer Rundfunk, 2009, S. 16.
1125 Christian Breunig, Handy‑TV vor un­gewisser Zukunft, DMB und DVB‑H er­halten Konkurrenz durch DVB‑T und mobiles
Internet, Media Perspektiven, 12/2008, S. 600 f.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
331
Am 31. 05. 2006 startete die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) das Mobile‑TVAngebot „watcha“, nachdem ihr die Übertragungs­kapazitäten für Mobile‑TV im DMB-Standard
von den Landes­medien­anstalten zu­gewiesen wurden. watcha war zunächst in den Groß­städten
Berlin, Frank­furt am Main, Köln, München und Stuttgart verfüg­bar und umfasste fünf Fernseh­
programme (ARD, ZDF, N24, ProSiebenSat1. Mobile und MTV music) sowie ein Radioprogramm
mit Bildinforma­tionen (bigFM radio 2 see). Das Mobile‑TV-Angebot im DMB-Standard war als
kosten­pflichtige Zusatz­option1126 zu einem Mobilfunk­vertrag der Mobilfunk­unternehmen debitel,
mobilcom und simply buch­bar. Ende 2007 war das Angebot bereits in 16 Städten zu empfangen,
konnte sich aber letztend­lich mit ca. 10.000 Kunden1127 nicht am Markt behaupten. Nachdem sich
die Europäi­sche Kommission für DVB‑H als Übertragungs­standard für Mobile‑TV aus­gesprochen
hatte und der Mobile 3.0 GmbH die Lizenzen für Mobile‑TV im DVB‑H-Standard von den Landes­
medien­anstalten zu­gewiesen wurden, hat die MFD das Mobile‑TV-Angebot watcha zum 01. 05. 2008
ein­gestellt und die Lizenzen an die Landes­medien­anstalten zurück­gegeben. Die Gesellschafter
der MFD waren die MIH Germany BV (37,53 %) aus Hoofddorp/Niederlande, die Catharina Ver­
waltungs GmbH (22,27 %) aus Köln, die Grazia Equity GmbH (19,55 %) aus Stuttgart, Henrik Rinnert
(11,17 %) aus Meerbusch, die Ammax Ver­waltungs GmbH (5,65 %) aus Hamburg und die J² Ver­
waltungs GmbH (3,83 %) aus Maintal.1128
Bereits 2005 startete mit MI FRIENDS (Mobiles Interaktives Fernsehen, Radio, Informa­tion, Enter­
tainment und Neue Digitale Services) ein europäi­sches DMB-Projekt. Das von der Bayerischen
Landes­zentrale für neue Medien (BLM) ins Leben gerufene und konzipierte Pilotprojekt diente der
Entwick­lung und Erpro­bung neuer mobiler Rundfunkangebote und Dienste unter Einsatz neuer
Medientechnologien und setzte sich aus über 70 nationalen und internationalen Projekt­partnern
zusammen.1129 MI FRIENDS gliederte sich in drei (ursprüng­lich vier) Teilprojekte mit unter­schied­
lichen Zielstel­lungen. Im Rahmen des ersten Teilprojekts „FIFA Worldcup 2006 München“ wurden
während der Fußball-Weltmeister­schaft 2006 sechs Fernseh- und zwei Audioprogramme im Groß­
raum München für einen nutzer­bezogenen Test aus­gestrahlt. Zusätz­lich konnten die in München
aus­gestrahlten DAB-Programme sowie das Mobile‑TV-Angebot watcha empfangen werden. Das
zweite Teilprojekt „Regens­burg“ startete im September 2006 in Regens­burg und lief bis Ende Juli
2008 mit dem Ziel, neue Inhalte und Formate zu ent­wickeln und zu testen, programm­begleitende
Zusatz­dienste für Nutzer zu generieren und Lösungen für die Integra­tion von Interaktivität in das
Serviceangebot zu testen.1130 Das dritte Teilprojekt „Südtirol/ Transalp“ bot die Möglich­keit, Tele­
matikdienste1131 und neue Serviceangebote im Tourismus­bereich sowie den Empfang von DMB in
topographisch schwer zu ver­sorgenden Regionen zu testen. Zu diesem Zweck er­folgte von Anfang
September 2006 bis Ende Juli 2008 die Ausstrah­lung eines DMB-Video-Programms und von drei
DMB-Audio-Programmen. Das vierte Teilprojekt „Bodensee“, das im Vierländereck Deutschland,
Öster­reich, Schweiz und Lichten­stein statt­finden sollte, wurde jedoch nicht realisiert.1132 Ende Juli
2008 wurde das DMB-Projekt MI FRIENDS plan­mäßig ab­geschlossen.
1126 watcha kostete zusätz­lich zum Handy-Vertrag monat­lich zunächst rund 10,00 Euro, später 5,00 Euro.
1127 Funk­korrespondenz Nr. 19/20 2008, Handy‑TV im DMB-Verfahren mangels Rentabilität beendet, S. 17.
1128 Die an­gegebene gesellschafts­recht­liche Struktur der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH ent­spricht dem Stand
vom Juli 2007.
1129 http://www.‌mi-friends.org/inter/‌de/pub/mi_friends/projekt_info.‌htm, Abruf am 16. 12. 2009.
1130 http://www.‌mi-friends.org/inter/‌de/pub/mi_friends/subprojekte/dmb_regensburg.‌htm, Abruf am 16. 1. 2009.
1131 Ein Telematik­dienst ist ein international genormter Telekommunikations­dienst (Anwender­dienst) im öffent­lichen Tele­
kommunikations­netz.
1132 Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) (Hrsg.), Development Possibilities for Mobile Broadcasting, Project
Report of the European Mobile Media Project MI FRIENDS, 2009, S. 30.
332
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
2.2.2.9.4 Internet-Protokoll-Platt­formen
IPTV (Internet Protocol Tele­Vision) bezeichnet die digitale Übertra­gung von audiovisuellen Inhalten
über ein geschlossenes Netz­werk mittels Internetprotokoll (siehe hierzu auch Kapitel III 2.2.3.5). In
Deutschland bieten derzeit die drei Telekommunikations­unternehmen Deutsche Telekom („T‑Home
Entertain“), HanseNet („Alice TV“) und Vodafone („Vodafone Digital TV“) IPTV an.
T-Home Entertain
Die Deutsche Telekom AG startete im Oktober 2006 ihr IPTV-Angebot unter dem Namen „T‑Home
Entertain“. Mit über 100 Fernsehprogrammen bietet T‑Home Entertain ein umfang­reiches Pro­
grammangebot. Neben den öffent­lich-recht­lichen Fernsehprogrammen und zahl­reichen privaten
Free‑TV- und Pay‑TV-Programmen wird seit dem Saisonbeginn im August 2009 auch das FußballBundes­liga-Angebot LIGAtotal! ver­breitet. Die Produktions­vereinba­rung für das mit der Lizenz der
Deutschen Telekom AG von Premiere/Sky produzierte Bundes­liga-Angebot „Bundes­liga auf Premiere
powered by T‑Home“ wurde nach Ablauf der Bundes­liga-Saison 2008/2009 nicht ver­längert. Auch
die Programme von Sky sind seit Ende September 2009 nicht mehr über T‑Home Entertain zu
empfangen, da Sky die Einspeise­verträge mit der Deutschen Telekom AG gekündigt hat.1133
Das IPTV-Angebot der Deutschen Telekom AG umfasst ver­schiedene Pakete: Entertain Comfort/
Entertain Comfort Plus1134, Entertain Pur/Entertain Pur Flat1135 und Entertain Premium. Das Paket
Entertain Comfort beinhaltet die öffent­lich-recht­lichen Fernsehprogramme, 32 private Free‑TVProgramme, das TV‑Archiv mit aus­gewählten Sendun­gen auf Abruf sowie den Zugang zum
Video‑on-Demand-Dienst Videoload, bei dem rund 5.000 Titel für einen Preis zwischen 0,49 Euro
und 5,99 Euro ab­gerufen werden können.1136 Das Angebot Entertain Pur ent­spricht dem Paket
Entertain Comfort, ent­hält jedoch keinen Internet­zugang. Das Paket Entertain Premium umfasst
neben dem Angebot von Entertain Comfort noch 34 Premium‑TV-Programme. Zusätz­lich kann das
Programmangebot durch ver­schiedene Zusatz­optionen1137 er­weitert werden. Die Kosten für T‑Home
Entertain liegen, ab­hängig vom jeweils gebuchten Paket, zwischen 27,95 Euro und 79,95 Euro pro
Monat.1138 Das IPTV-Angebot wird über breitbandige Internetanschlüsse (DSL 16plus und VDSL)
ver­breitet.1139 DSL 16plus ist in ca. 750 Städten und VDSL in 50 Städten in Deutschland verfüg­bar. Im September 2009 ver­fügte die Deutsche Telekom AG über 800.000 IPTV-Abonnenten
Alice TV
Die HanseNet Telekommunika­tion GmbH bietet bereits seit dem Frühjahr 2006 ihr IPTV-Angebot
„Alice TV“ an. Alice TV1140 umfasst mit der „Fernseh-Flatrate“ über 65 öffent­lich-recht­liche und
private Free‑TV-Programme und bietet des Weiteren den Zugang zum Video‑on-Demand-Dienst
1133 Infosat Nr. 258, Sky bricht mit T‑Home, 2009, S. 7.
1134 Entertain Comfort Plus ent­spricht dem Angebot von Entertain Comfort und ent­hält zusätz­lich eine HotSpot-Flatrate
sowie ein E‑Mail- und Sicherheitspaket.
1135 Entertain Pur Flat ent­spricht dem Angebot von Entertain Pur und ent­hält zusätz­lich eine Fest­netz-Flatrate.
1136 http://www.t-home.de/entertain, Abruf am 11. 12. 2009.
1137 Zu den Zusatz­optionen zählen die Pay‑TV-Programm­pakete Entertain Big TV, Entertain Doku, Entertain Family, die
Musik­pakete Deluxe Music Lounge und MTV Tune Inn, die Fußballpakete LIGAtotal! und LIGAtotal! HD sowie fünf
Fremd­sprachen­pakete.
1138 Die Kosten für die Zusatz­optionen sind darin noch nicht ent­halten. Die Preise für die Zusatz­pakete liegen zwischen
2,95 Euro und 12,95 Euro pro Monat, http://entertain.eki.t-home.de/angebote/, Abruf am 10. 12. 2009.
1139 Downloadgeschwindig­keiten bei DSL 16plus bis zu 16.000 kbit/s, bei VDSL bis zu 50.000 kbit/s.
1140 Vorausset­zung für den Empfang des IPTV-Angebots ist ein kosten­pflichtiger DSL-Anschluss Alice Fun oder Alice
Comfort; Alice Tarif im Überblick, S. 2, http://www.alice-dsl.de/kundencenter/export/‌de/download/preislisten/preise_
alicefun_npk_u.‌pdf, Abruf am 11. 12. 2009.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
333
Alice Videothek an, bei dem rund 1.500 Titel zur Ver­fügung stehen. Der Preis pro Titel beträgt
zwischen 0,00 Euro und 5,90 Euro.1141 Das IPTV-Angebot kann durch die zubuch­baren Pay‑TVPakete Big Entertainment, MTV Tune Inn und Türk Premium er­weitert werden. Die Fernseh-Flat­rate
ist bereits ab 4,90 Euro pro Monat erhält­lich, das Musik­paket MTV Tune Inn kostet 2,90 Euro pro
Monat, das Pay‑TV-Paket Big Entertainment mit über 30 Pay‑TV-Programmen liegt bei 14,90 Euro
pro Monat und der Preis für das Fremdsprachen­paket Türk Premium beträgt 22,90 Euro pro
Monat.1142 Alice TV wird über das DSL-Netz mit einer Downloadgeschwindig­keit von bis zu
16.000 kbit/s über­tragen und ist in rund 150 Städten in Deutschland empfang­bar. Bisher konnte
HanseNet rund 35.000 Kunden für das IPTV-Angebot gewinnen (Stand: September 2009).
Vodafone Digital TV
Nach einem IPTV-Pilotprojekt mit 500 Test­personen im Mai 2007 startete die Arcor AG & Co. KG
Ende 2007 ihr IPTV-Angebot unter dem Namen „Arcor Digital TV“. Das Angebot1143 umfasst neben
dem Basispaket mit den öffent­lich-recht­lichen und zahl­reichen privaten Free‑TV-Programmen eine
Online-Videothek mit über 500 Titeln sowie sieben Pay‑TV-Pakete1144. Die Kosten für das Basispaket
belaufen sich auf 9,95 Euro pro Monat.1145 Der Preis der Pay‑TV-Pakete liegt zwischen 5,95 Euro
pro Monat und 22,95 Euro pro Monat.1146 Arcor Digital TV ist über DSL mit einer Download­
geschwindig­keit von bis zu 16.000 kbit/s in über 50 Städten in Deutschland zu empfangen. Die
Kundenzahl lag im März 2008 im unteren vierstelligen Bereich.1147
Nach der vollständigen Übernahme des Fest­netz­anbieters Arcor durch den Mobilfunk­betreiber
Vodafone im Mai 2008 wurde aus der Marke Arcor am 01. 08. 2009 Vodafone. Seitdem wird das
IPTV-Angebot unter dem Namen Vodafone Digital TV geführt. Seit August 2009 hat Vodafone die
Ver­mark­tung von Vodafone Digital TV jedoch aus­gesetzt, d. h., es werden keine Neukunden mehr
an­genommen. Für die Bestands­kunden kam es zu keinen Änderun­gen. Vodafone will das IPTVAngebot zunächst über­arbeiten und im Jahr 2010 auf dem Markt neu einführen.1148
2.2.2.9.5 Überblick über digitale Paketangebote von Platt­formbetreibern
Einen Überblick über die digitalen Programm­paketangebote der Platt­formbetreiber gibt die Ta­
belle III – 93. Diese ist jedoch unvollständig, weil sie nicht die Vielzahl an Fernsehprogrammen
ent­hält, die digital per Satellit ver­breitet werden. Der Satelliten­betreiber ASTRA führt in seiner
Programmliste allein mehr als 100 frei empfang­bare Programme in deutscher Sprache auf. Da­
runter sind außer den Programmen von ARD Digital und ZDFvision unter anderem auch die digita­
len Ver­sionen sämt­licher privater Free‑TV-Programme Deutschlands zu finden.
1141 Alice Tarif im Überblick, S. 2, http://www.alice-dsl.de/kundencenter/export/‌de/download/preislisten/preise_alicefun_
npk_u.‌pdf, Abruf am 11. 12. 2009.
1142 Siehe Fn. 1141.
1143 Vorausset­zung für den Empfang des IPTV-Angebots ist ein kosten­pflichtiges Arcor-Paket mit einer Bandbreite ab
6.000 kbit/s; Arcor-Angebote, http://www.arcor-angebote.de/download/arcor-iptv-digitales-fernsehen.‌pdf, Abruf am
11. 12. 2009.
1144 Zu den Pay‑TV-Paketen zählen Full Entertainment, Cosmo Global, Sport & Male sowie die Fremdsprachenpakete Türkisch
Basis, Türkisch Premium, Polnisch und Russisch.
1145 Arcor-Angebote, http://www.arcor-angebote.de/download/arcor-iptv-digitales-fernsehen.‌pdf, Abruf am 11. 12. 2009.
1146 Siehe Fn. 1145.
1147 Handels­blatt vom 04. 03. 2008, „Telekomkonzerne hübschen ihr Internet-Fernsehen auf“, S. 9.
1148 FAZ vom 03. 09. 2009, „Kunden zögern beim Fernsehen aus dem Internet“, S. 16.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
334
Arbeits­gemein­schaft der öffent­lich-recht­lichen Rundfunkanstalten der Bundes­republik Deutschland (ARD)
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Programm­
angebot:
Reichweite:
ARD Digital
Das Erste, Eins­Extra, Eins­Plus, Eins­Festival, Bayerisches Fernsehen, hr‑fernsehen,
MDR FERNSEHEN, NDR Fernsehen, Radio Bremen TV, rbb fernsehen, SR Fernsehen, SWR Fernsehen, WDR Fernsehen, BR‑alpha, 3sat, ARTE, KI.KA, PHOENIX
ZDFvision
ZDF, ZDFtheaterkanal, ZDFinfokanal, ZDFneo, 3sat, ARTE, KI.KA, PHOENIX
Satellit, bundes­weit in Kabelnetzen und in Teilen Deutschlands auch über Antenne (DVB‑T); zu den
Sehbeteili­gungen liegen keine offiziellen Angaben vor
arenaSAT – arena Sport Rechte und Marketing GmbH
Programm­
angebot:
Reichweite:
arenaSAT FAMILY
TNT Film, Kinowelt.TV Premium, kabel eins classics, Sat.1 Comedy, AXN, Fox
Channel, Romance TV, Passion, RTL Crime, RTL Living, National Geographic
Channel, The Biography Channel, History, ESPN America, Eurosport 2, MTV
Hits, MTV Dance, VH‑1 Classic, Cartoon Network, Boomerang, ANIMAX, Travel
Channel
arenaSAT FAMILY XL
arenaSAT FAMILY + Playboy TV, alpenglühen TVX
arenaSAT FAMILY XXL
arenaSAT FAMILY XL + auto motor sport Channel, sportdigital.‌tv
sportdigital.‌tv
Sport­kanal
Satellit; 68.000 Abonnenten (Stand: 30. 09. 2009).
FERNSEHPAKET – Alles­Sehen.‌tv GmbH
Programm­
angebot:
Reichweite:
fernsehen für mich
Gute Laune TV, volksmusik.‌tv, TV COUNTRY, C Music, Silverline Movie Channel,
auto motor und Sport Channel, Travel Channel, Yacht & Sail, Body in Balance,
yourfamily, E! Entertainment
HappyXX
Hust­ler TV Deutschland, LUST PUR
sportdigital.‌tv
Sport­kanal
Satellit; keine Angaben zu den Abonnentenzahlen
HD+ – HD PLUS GmbH
Programm­
angebot:
HD+
RTL Television HD, VOX HD, ARTE HD, ANIXE HD, Servus TV HD und zusätz­lich
mehr als 350 Programme in Standard­auflö­sung
Reichweite:
Satellit; keine Angaben zu den Nutzer­zahlen
Kabel BW – Kabel Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG (Kabelnetz­betreiber)
Programm­
angebot:
Kabelanschluss
bis zu 80 analoge und bis zu 250 digitale TV- und Radiosender, u. a. ARD Digital,
ZDFvision, kabel eins, ProSieben, RTL II, RTL Television, Sat.1, TV 5, VOX, bw
family.‌tv, filstalwelle, L‑TV, Regio TV, RNFplus, RTF.1, RNF LIFE, R.TV, TV Süd­
baden, tvregional, Al Jazeera Englisch, BBC World News, Bloomberg Television,
CNN International, Euronews, France 24, N24, n‑tv, Russia Today, DAF Deutsches
Anleger Fernsehen, ANIXE HD, ANIXE SD, Das Vierte, Tele 5, DMAX, HD 1,
Luxe.TV HD, MTV, Timm, VIVA, XXHome, NICK, Super RTL, Deluxe Lounge HD,
Deluxe Music, iMusic 1, Yavido, 9Live, Bibel TV, Daystar TV, 1‑2‑3.‌tv, Channel21,
HSE24, Juwelo TV, QVC, sonnen­klar.TV, Voyages, welcom.e, DSF, Eurosport,
Astro TV, Infokanal Kabel BW
Kabel Digital Home
Angebot von Kabel Deutschland (s. u.)
Kabel Digital
­International
13 Fremdsprachen­pakete: Albanisch (4 Programme), Bosnisch (2 Programme),
Englisch (16 Programme), Griechisch (1 Programm), Griechisch Premium
(3 Programme), Italienisch (5 Programme), Kroatisch (5 Programme), Pink
(6 Programme), Polnisch (5 Programme), Russisch (7 Programme), Spanisch/
Portugiesisch (5 Programme), Türkisch (5 Programme), Türkisch Premium
(7 Programme)
Männer Paket
auto motor und sport Channel, alpen­glühen TVX, blue Hust­ler, e.clips – Der
Entertainment­kanal, Eurosport 2, Karaoke TV, MTV Music, MTV Entertainment,
MTV 2, Poker Channel, Rush International, sportdigital.‌tv
Clever Kids
Baby TV, Bebe TV, Boomerang, Cartoon Network, NICK Jr., NICK Premium,
Kids & Co., yourfamily
Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Platt­formbetreibern
Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009
Ý
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
335
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Kabel BW – Kabel Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG (Kabelnetz­betreiber)
Reichweite:
Clever HD
Deluxe Lounge HD, Rush HD, Classica HD, MTV HD
Penthouse HD
Penthouse TV
Kabelnetze in Baden-Würt­temberg; über 2,3 Mio. Kabel-Kunden; 191.000 Pay‑TV-Kunden (Stand:
31. 03. 2009)
Kabel Deutschland – Kabel Deutschland Ver­trieb & Service GmbH & Co. KG (Kabelnetz­betreiber)
Programm­
angebot:
Reichweite:
Kabel Digital Free TV
ARD Digital, ZDFvision, kabel eins, ProSieben, RTL Television, RTL II, Sat.1,
VOX, DMAX, Bibel TV, ERF eins, EuroNews, N24, n‑tv, ANIXE SD, Comedy
­Central, Das Vierte, Select Kino Infokanal, Tele 5, NICK, Super RTL, DSF, Eurosport, Eurosport 2, Deluxe Music, iMusic 1, MTV, VIVA, 1‑2‑3.‌tv, 9Live, Astro TV,
HSE24, Juwelo TV, Kabel Digital Info, QVC, redXclub Infokanal, Channel21,
­sonnenklar.TV, Timm, Al Jazeera International, ANN, Bebe TV, Bloomberg Television, BBC World, BVN, CaspioNet, CNBC, CNN, Daystar TV, EuroNews (englisch), EuroNews (französisch), Fashion TV, First Musical Channel, France 2,
France 3, France 5, France 24, GOD TV, Inter +, Iran Music, PDF-Channel,
LTV 2, Luxe TV, Phoenix CNE, Press TV, Pro TV International, Russia Today,
RTVi INFO, Samanyolu TV, Sky News, The Poker Channel, TRTi, Tunis 7, TV 5,
TV Canarias, TV Record, TVR International
Kabel Digital Home
13th Street, AXN, kabel eins classics, Kinowelt TV Premium, Romance TV,
Sci‑Fi Channel, Silverline Movie Channel, TNT Serie, TNT Film, Boomerang,
­Cartoon Network, NICK Jr., Playhouse Disney, Toon Disney, Toon Disney +1,
ESPN Classic, ESPN America, Extreme Sports Channel, Motors TV, sport­
digital.‌tv, The Biography Channel, History, National Geographic Channel,
Planet, SPIEGEL TV digital, Deutsches Wetter Fernsehen, ANIMAX, E! Enter­
tainment, MTV Entertainment, Sat.1 Comedy, tv.gusto Premium, MTV Dance,
MTV Hits, VH‑1 Classic, RCK TV, Jukebox, Trace.TV, Gute Laune TV, LUST PUR
Kabel Digital
­International
9 Fremdsprachen­pakete: Kabel Digital Englisch (15 Programme), Kabel Digital
Türkisch Premium (8 Programme), Kabel Digital Türkisch Basic (6 Programme),
Kabel Digital Russisch (7 Programme), Kabel Digital Italienisch (4 Programme),
Kabel Digital Spanisch (3 Programme), Kabel Digital Polnisch (2 Programme),
Kabel Digital Portugiesisch (2 Programme), Kabel Digital Griechisch (1 Programm)
Select Kino
Pay-per-View-Zusatzangebot: Spielfilmkanäle
redXClub
Pay-per-View-Zusatz­angebot: Erotik­kanal
Kabelnetze in 13 Bundes­ländern: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklen­
burg-Vorpommern, Berlin, Branden­burg, Niedersachsen, Bremen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen; rund 9 Mio. an­geschlossene TV‑Haushalte; 843.900 Digital‑TV-Abonne-ments (Stand:
30. 09. 2009)
Kabel­Kiosk – Eutelsat vis­Avision GmbH (an Kabelnetz­betreiber gerichtetes Paketangebot des Satelliten­
betreibers Eutelsat)
Programm­
angebot
Kabel­Kiosk Basis
RTL Television, Sat.1, ProSieben, VOX, RTL II, kabel eins, Super RTL, DSF,
N24, n‑tv, Tele 5, 1‑2‑3.‌tv, 9Live, BBC World, Bloomberg Television, Bibel TV,
Channel21, CNBC, CNN International, Comedy Central, Das Vierte, Deluxe
Music, DAF Deutsches Anleger Fernsehen, DMAX, HSE24, iMusic 1, Luxe:TV,
MTV, NICK, QVC, Russia Today, The Poker Channel, Timm, TV 5, TVE Inter­
nacional, tv.gusto, UProm.TV, VIVA, volks­musik.‌tv, XXHome, Yavido Clips
KabelKiosk FamilyXL
13th Street, Animal Planet, ANIMAX, auto motor und sports Channel, AXN,
BBC Entertainment, Body in Balance, Boomerang, Cartoon Network, Discovery
Channel, E! Entertainment, Gute Laune TV, History, Kinowelt TV Premium,
LUST PUR, National Geographic Channel, NICK Jr., Romance TV, Sci‑Fi Channel,
Silverline Movie Channel, The Biography Channel, TNT Film, Travel Channel,
VH‑1 Classic, yourfamily
KabelKiosk Sport
ESPN America, ESPN Classic, Motors TV; rush, Yacht & Sail, Hustler TV
Deutschland, The Adult Channel
sportdigital.‌tv
Sportkanal
MTV Tune Inn
MTV 2, MTV Dance, MTV Hits, VH‑1 Europe, VH‑1 Classic
Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Platt­formbetreibern
Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009
Ý
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Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
336
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Kabel­Kiosk – Eutelsat vis­Avision GmbH (an Kabelnetz­betreiber gerichtetes Paketangebot des Satelliten­betreibers Eutelsat)
Kabel­Kiosk
­International
Reichweite:
13 Fremdsprachen­pakete: Kabel­Kiosk Free (3 Programme), Kabel­Kiosk Inter­
national Türkisch Basis (8 Programme), Kabel­Kiosk International Türkisch
­Premium (2 Programme), Kabel­Kiosk International Russisch Basis (3 Programme), Kabel­Kiosk International Russisch Premium (7 Programme), Kabel­
Kiosk International Italienisch (4 Programme), Kabel­Kiosk International
Polnisch Basis (1 Programm), Kabel­Kiosk International Polnisch Premium
(2 Programme), Kabel­Kiosk International Serbisch (1 Programm), Kabel­Kiosk
­International Englisch (1 Programm), Kabel­Kiosk International Französisch
(1 Programm), Kabel­Kiosk International Spanisch (1 Programm), Kabel­Kiosk
­International Portugiesisch (1 Programm)
verschiedene Kabelnetze, hauptsäch­lich der Netzebene 4 (Ver­träge mit ver­schiedenen Kabelanbietern);
techni­sche Reichweite von ca. 2,8 Mio. Haushalten; über 200.000 Abonnenten (Stand: September 2009)
primacom – PrimaCom AG (Orion Cable) (Kabelnetz­betreiber)
Programm­
angebot:
DigitalTV Basic
ARD Digital, ZDFvision, Sat.1, RTL Television, ProSieben, RTL II, VOX, Super
RTL, kabel eins, Das Vierte, NICK, Comedy Central, XXHome, DMAX, Tele 5,
DSF, 9Live, Leipzig Fernsehen, Sachsen Fernsehen, Dresden Fernsehen, info‑
tv-leipzig, Timm, UProm.TV, Luxe.TV, Yavido, MTV, VIVA, Deluxe Music, volks­
musik.‌tv, iMusic 1, Euro­News, n‑tv, N24, TV 5, DAF Deutsches Anleger Fern­
sehen, tv.gusto, BBC World, Bloomberg Television, Bibel TV, 1‑2‑3.‌tv, QVC,
Channel21, HSE24, Juwelo TV, The Poker Channel, Astro TV, CNN, Russia Today,
CNBC, France 24, TVEi, Eurosport
DigitalTV Familie
13th Street, Kinowelt TV Premium, Sci‑Fi Channel, Silverline Movie Channel,
AXN, TNT Film, Body in Balance, Boomerang, Cartoon Network, yourfamily,
Romance TV, History, National Geographic Channel, The Biography Channel,
BBC Entertainment, E! Entertainment
DigitalTV Komplett
DigitalTV Familie + Motors TV, ESPN America, ESPN Classic, Yacht & Sail, rush,
The Adult Channel, Hust­ler TV Deutschland
DigitalTV International 12 Fremdsprachen­pakete: DigitalTV Russisch Basic (3 Programme), DigitalTV
Russisch Premium (7 Programme), DigitalTV Türkisch Basic (8 Programme),
­DigitalTV Türkisch Premium (2 Programme), DigitalTV Französisch (1 Programm), DigitalTV Englisch (1 Programm), DigitalTV Portugiesisch (1 Programm), DigitalTV Polnisch Basic (1 Programm), DigitalTV Polnisch Premium
(3 Programme), DigitalTV Italienisch (4 Programme), DigitalTV Spanisch
(1 Programm), DigitalTV Serbisch (1 Programm)
MTV Tune Inn
Reichweite:
MTV 2, MTV Dance, MTV Hits, VH‑1 Europe, VH‑1 Classic
Kabelnetze in kleinen bis mittelgroßen Städten in 15 Bundes­ländern, Kernregionen in den neuen
Bundes­ländern und Berlin; rund 1 Mio. aktiv betriebene Kabelanschlüsse der Netzebene 4; 26.587
­Digitalfernsehen-Kunden (Stand: 31. 12. 2008). Im Oktober 2007 er­folgte die Übernahme der Aktien­
majorität an der PrimaCom AG durch den Kabel­konzern Orion Cable.
Sky – Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Programm­
angebot:
Sky Welt
Discovery Channel, National Geographic Channel, National Geographic Wild,
SPIEGEL Geschichte, MotorVision TV, Focus Gesundheit, Sky Krimi, RTL Crime,
13th Street, Sci‑Fi Channel, Fox Channel, TNT Serie, Passion, Heimatkanal,
Disney Channel, Playhouse Disney, Junior, Disnex XD, GoldStar TV, Classica,
beate-uhse.‌tv,
Sky Welt Extra
(nur über Satellit)
The Biography Channel, Sat.1 Comedy, AXN, TNT Film, kabel eins classics,
­Kinowelt.TV Premium, Romance TV, NICK Premium, Boomerang, Cartoon Network, History, RTL Living, e.clips – Der Entertainmentkanal, ANIMAX, MTV
­Entertainment, VH‑1 Classic, Eurosport 2, ESPN America
Sky Film
Sky Cinema, Sky Cinema +1, Sky Cinema +24, Sky Action, Sky Comedy, Sky
Emotion, Sky Nostalgie, Sky Cinema Hits, Disney Cinemagic, MGM
Sky Fußball Bundes­
liga
Live-Übertra­gung aller Spiele der Bundes­liga und der 2. Bundes­liga inklusive
Konferenz­schal­tung
Sky Sport
Sky Sport 1, Sky Sport 2, Sky Sport Austria
Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Platt­formbetreibern
Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009
Ý
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
337
Ý
Sky – Sky Deutschland GmbH & Co. KG
Reichweite:
Sky HD
Sky Cinema HD, Sky Sport HD, Disney Cinemagic HD, Discovery HD, National
Geographic HD, History HD, Eurosport HD
Sky Select
– Film
– Sport
– Wrestling
Pay-per-View-Zusatz­angebot: abruf­bare Filme, Sport­übertra­gungen, weitere
Ereignis­übertra­gungen
(Near-Video‑on-Demand)
Sky Select +
Pay-per-View-Zusatzangebot: Video‑on-Demand
Blue Movie
Pay-per-View-Zusatzangebot: Blue Movie 1, Blue Movie 2, Blue Movie 3 (Erotikkanäle)
Satellit, Kabelnetze; 2,431 Mio. direkte Abonnenten (Stand: 30. 09. 2009)
telecolumbus – Tele Columbus GmbH (Orion Cable) (Kabelnetzbetreiber)
Programm­
angebot:
DigitalTV Basic
ARD Digital, ZDFvision, RTL Television, Sat.1, ProSieben, VOX, RTL II, Super RTL,
kabel eins, Tele 5, DSF, n‑tv, N24, BBC World News, DAF Deutsches Anleger
Fernsehen, Bloomberg Television, TV 5, MTV, VIVA, NICK, Comedy Central,
Channel21, 9Live, QVC, France 24, tv.gusto, XXHome, Luxe.TV, Deluxe Music,
UProm.TV, volks­musik TV, Bibel TV, Timm, HSE24, Russia Today, 1‑2‑3.‌tv,
iMusic 1, DMAX, Das Vierte, Yavido, The Poker Channel, TVEi, CNN, CNBC,
Kabel­Kiosk-Infokanal
DigitalTV Familie
AXN, Sci‑Fi Channel, 13th Street, Kinowelt TV Premium, Silverline Movie
­Channel, TNT Film, Cartoon Network, Boomerang, National Geographic
­Channel, History, The Biography Channel, yourfamily, E! Entertainment,
­Romance TV, BBC Entertainment, Body in Balance
DigitalTV Komplett
DigitalTV Familie + Motors TV, ESPN America, ESPN Classic, Yacht & Sail, rush,
The Adult Channel, Hustler TV Deutschland
DigitalTV International 12 Fremdsprachen­pakete: DigitalTV Russisch Basic (3 Programme), DigitalTV
Russisch Premium (8 Programme), DigitalTV Türkisch (8 Programme), DigitalTV
Türkisch Premium (2 Programme), DigitalTV Französisch (1 Programm), DigitalTV Englisch (1 Programm), DigitalTV Portugiesisch (1 Programm), DigitalTV
Polnisch Basic (1 Programm), DigitalTV Polnisch Premium (3 Programme),
­DigitalTV Italienisch (4 Programme), DigitalTV Spanisch (1 Programm),
­DigitalTV Serbisch (1 Programm)
Reichweite:
Kabelnetze der Netzebene 4, regionale Fokussie­rung auf die ostdeut­schen Bundes­länder und einige
west­deutsche Schwerpunktregionen; rund 2,5 Mio. an­geschlossene Kabel‑TV-Haushalte, 118.000
Pay‑TV-Abonnenten (Stand: 31. 12. 2008). Im November 2006 wurde Tele Columbus vom Kabel­konzern
Orion Cable über­nommen.
UnityDigital TV – Unitymedia NRW GmbH und Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (Kabelnetz­betreiber)
Programm­
angebot:
Digital TV BASIC
ARD Digital, ZDFvision, RTL Television, Sat.1, ProSieben, RTL II, kabel eins,
VOX, Tele 5, Das Vierte, Super RTL, NICK, DSF, Eurosport, n‑tv, N24, MTV, VIVA,
Comedy Central, QVC, HSE24, Channel21, 1‑2‑3.‌tv, DMAX, CNN, BBC World
News, Bloomberg Television, TV 5, sonnen-klar.TV, Juwelo TV, France 24, Al
­Jazeera International, iMusic 1, Sky News, Deluxe Music, Daystar TV, RheinMain TV, Offener Kanal Kassel, center.‌tv, Bibel TV, Timm, ANIXE SD, Yavido,
TRT int., EuroNews, 9Live, Astro TV, TV‑Lernsender.NRW, Russia Today,
Servius TV
Digital TV FAMILY
Fox Channel, RTL Crime, 13th Street, Sci‑Fi Channel, AXN, kabel eins classics,
Kinowelt TV Premium, TNT Serie, TNT Film, Discovery Channel, Animal Planet,
History, The Biography Channel, SPIEGEL TV digital, National Geographic
Channel, MTV Entertainment, Gute Laune TV, Cartoon Network, Sat.1 Comedy
Digital TV LIFESTYLE
Passion, Romance TV, Travel Channel, tv.gusto Premium, RTL Living, Body in
Balance, Planet, e.clips – Der Entertainmentkanal, MTV Music, VH‑1 Classic,
Mezzo, E! Entertainment, Fashion TV
Digital TV BONUS
(wird bei Bestel­lung
eines Pay‑TV-Paketes
automatisch frei­
geschaltet)
TW 1, Luxe.TV, UProm.TV, souvenirs from the earth, God Channel, The Poker
Channel, EuroNews, CNBC, France 2, France 3, France 5, France 24, Liberty TV,
Kanal Avrupa, TürkShow, RTVi Info, CaspioNet, Record Europa, RTCG Sat –
Montenegro, Al Jazeera International
Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Platt­formbetreibern
Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009
Ý
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
338
Ý
UnityDigital TV – Unitymedia NRW GmbH und Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (Kabelnetz­betreiber)
Reichweite:
Digital TV SPORT &
MEHR
auto motor und sport Channel, Eurosport 2, ESPN America, Motors TV, ESPN
Classic, Extreme Sports Channel, Yacht & Sail, sportdigital.‌tv, BBC Entertainment, Silverline Movie Channel, Deutsches Wetter Fernsehen, ANIMAX, LUST
PUR, blue Hust­ler
Digital TV KINDER
Cartoon Network, Boomerang, yourfamily, kids & Co., NICK Premium, Baby
First, Baby TV, NICK Jr.
Digital TV
­INTERNATIONAL
11 Fremdsprachen­pakete: Digital TV Türkei Basis (12 Programme), Digital TV
Türkei Premium (14 Programme), Digital TV Türkei Professionell (2 Programme),
Digital TV Italien (4 Programme), Digital TV Spanien/Portgual (5 Programme),
Digital TV Russ­land (9 Programme), Digital TV Polen (3 Programme), Digital TV
Griechen­land (1 Programm), Digital TV Kroatien (3 Programme), Digital TV
Bosnien (2 Programme), PINK (4 Programme), Digital TV Arabisch (8 Programme), Digital TV Japan (1 Programm)
Kino auf Abruf
Pay-per-View-Zusatz­angebot: abruf­bare Filme
Blue Movie
Pay-per-View-Zusatzangebot: Blue Movie 1, Blue Movie 2
Kabelnetze in Nordrhein-West­falen und Hessen; 4,547 Mio. Basis­kabelanschluss­kunden,
470.000 Pay‑TV-Kunden (Stand: 30. 09. 2009)
Alice TV – HanseNet Telekommunika­tion GmbH (IPTV)
Programm­
angebot:
Reichweite:
Fernseh-Flatrate
TV-Sender: ARD Digital, ZDFvision, RTL Television, Sat.1, ProSieben, VOX, RTL II,
kabel eins, Super RTL, DSF, N24, n‑tv, VIVA, Tele 5, MTV, NICK, Das Vierte,
­Eurosport, QVC, 9Live, HSE24, Al Jazeera International, Astro TV, BBC World,
Bibel TV, Bloomberg Television, CNBC, CNN International, DMAX, Euro­News,
Russia Today, Bebe TV, Channel21, Sky News, TV 5, Timm, TRT Türk
Videothek (Video‑on-Demand: über 1.500 Filme)
BIG ENTERTAINMENT
Zusatzabonnement: 13th Street, ANIMAX, AXN, BBC Entertainment, The Bio­
graphy Channel, Body in Balance, Boomerang, C Music, Cartoon Network,
­Eurosport 2, ESPN America, Fashion TV, History, Hustler TV Deutschland, kabel
eins classics, Kinowelt TV Premium, MEZZO, Motors TV, MTV Music, National
Geographic Channel, Passion, Planet, Romance TV, RTL Crime, RTL Living,
Sat.1 Comedy, Sci‑Fi Channel, SPIEGEL TV Digital, sportdigital.‌tv, The Adult
Channel, TNT Film, TNT Serie, Trace.TV, tv.gusto Premium, VH‑1 Europe,
Yacht & Sail, yourfamily
MTV Tune Inn
Zusatz­abonnement: MTV Tune Inn: MTV 2, MTV Dance, MTV Entertainment,
MTV Hits, VH‑1 Classic
Türk Premium
Zusatz­abonnement: Türk Premium: Lig TV, Power Turk TV, Turk Max
IPTV über das DSL-Netz in 150 deutschen Städten; rund 35.000 IPTV-Kunden (Stand: September 2009)
T-Home Entertain – Deutsche Telekom AG (IPTV)
Programm­
angebot:
Entertain Comfort/
Entertain Comfort
Plus¹⁾
1. TV-Archiv (aus­gewählte Sendun­gen auf Abruf)
2. Videoload (Video‑on-Demand, über 5.000 Titel)
3. Free‑TV-Sender: ARD Digital, ZDFvision, RTL Television, Sat.1, ProSieben,
RTL II, kabel eins, VOX, Super RTL, Das Vierte, DSF, Eurosport, Comedy
­Central, NICK, Bibel TV, Bloomberg Television, DMAX; Euro­News, K‑TV, N24,
n‑tv, Timm, Deluxe Music, MTV, VIVA, 9Live, HSE24, QVC, CNN International,
Euro­News (englisch), TV 5, ANIXE HD, MTVN HD, BuLi-Portal/Infokanal
Entertain Premium
1. Entertain Comfort (s. o.)
2. Premium‑TV-Sender: 13th Street, AXN, E! Entertainment, Fashion TV, kabel
eins classics, Kinowelt TV Premium, Passion, Romance TV, RTL Crime, RTL
Living, Sat.1 Comedy, Sci‑Fi Channel, TNT Film, TNT Serie, ESPN Classic,
­Eurosport 2, Extreme Sports Channel, Motors TV, ESPN America,
Boomerang, Cartoon Network, Disney Channel, Playhouse Disney, Toon
Disney, National Geographic Channel, Planet, SPIEGEL TV Digital, The Biography Channel, History, tv.gusto Premium, LUST PUR, Hustler TV Deutschland, MTV Music, Trace.TV
1) Entertain Comfort Plus: Entertain Comfort und zusätzlich HotSpot-Flatrate sowie E‑Mail- und Sicherheitspaket
Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Platt­formbetreibern
Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009
Ý
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
339
Ý
T-Home Entertain – Deutsche Telekom AG (IPTV)
Entertain Pur/
Entertain Pur Flat²⁾
Das Angebot ent­spricht dem Paket Entertain Comfort (s. o.), ent­hält jedoch
keinen Internet­zugang.
Entertain Family
Zusatzabonnement: 13th Street, AXN, kabel eins classics, Kinowelt TV Premium,
Sat.1 Comedy, Sci‑Fi Channel, TNT Film, TNT Serie, Boomerang, Cartoon Network, Disney Channel, Playhouse Disney, Toon Disney
Enterain Doku
Zusatzabonnement: RTL Living, National Geographic Channel, Planet, SPIEGEL
TV digital, The Biography Channel, History
Entertain Big TV
Zusatzabonnement: 13th Street, AXN, E! Entertainment, Fashion TV, kabel eins
classics, Kinowelt TV Premium, Passion, RTL Crime, RTL Living, Sat.1 Comedy,
Sci‑Fi Channel, TNT Film, TNT Serie, ESPN Classic, Eurosport 2, Extreme Sports
Channel, Motors TV, ESPN America, Boomerang, Cartoon Network, Disney
Channel, Playhouse Disney, Toon Disney, National Geographic Channel, Planet,
SPIEGEL TV digital, The Biography Channel, History, tv.gusto Premium, Hustler
TV Deutschland, MTV Music, Trace.TV, Romance TV, LUST PUR
LIGA total!
Zusatz­abonnement: Live-Übertra­gung aller Spiele der Bundes­liga und der
2. Bundes­liga inkl. Konferenz­schal­tung
LIGA total! HD
Zusatz­abonnement: Live-Übertra­gung aller Spiele der Bundes­liga in HD‑Qualität, Live-Übertra­gung aller Spiele der Bundes­liga und der 2. Bundes­liga inkl. Konferenz­schal­tung
MTV Tune Inn
Zusatz­abonnement: MTV 2, MTV Dance, MTV Hits, VH‑1 Europe, VH‑Classic
Deluxe Music Lounge
Zusatzabonnement: Deluxe Groove, Deluxe Rock, Deluxe Soul
Fremdsprachenpakete 5 Fremdsprachenpakete (Zusatzabonnement): Entertain Po‑Russki (6 Programme),
Entertain Polski (3 Programme), Entertain Türk (8 Programme), Entertain
­DIGITURK (10 Programme), Entertain Italiano (4 Programme)
Reichweite:
IPTV über das DSL- oder VDSL-Netz; DSL in vielen deutschen Städten, VDSL in 50 Städten; über
800.000 Entertain-Abonnenten (Stand: September 2009)
2) Entertain Pur Flat: Entertain Pur und zusätzlich Festnetz-Flatrate
Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Platt­formbetreibern
Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009
2.2.2.10 Fazit
Die Technik des Digitalfernsehens hat neue Dienst­leistungs­märkte geschaffen. Das Multiplexing
und die Digital-Analog-Wandlung(-Konvertie­rung) sind zusätz­liche techni­sche Dienst­leis­tungen,
die beim digitalen Fernsehen im Unterschied zur analogen Ver­breitungs­form er­forder­lich sind. Beim
digitalen Pay‑TV kommen Ver­schlüsse­lung, Zugangs­kontrolle (Conditional Access) und Abonnen­
ten­verwal­tung (Subscriber Management System) hinzu. Die Pay‑TV-Programme werden in ver­schie­
denen Paketen an­geboten, die vom Betreiber der Programm­platt­form zusammen­gestellt werden. Bei (Basis‑)Navigatoren und elektroni­schen Programm­führern (Electronic Programme Guide, EPG)
handelt es sich um weitere Dienst­leis­tungen, die Einfluss auf die Nutzung von Programminhalten
haben, was vor allem dann relevant wird, wenn der EPG-Anbieter auch zugleich Platt­formbetreiber
oder Inhalte­anbieter ist.
Als techni­sche Komponenten er­fordern digitale Platt­formen für Pay‑TV ein spezielles System
der Zugangs­kontrolle (Ver­schlüsselungs­system/Conditional-Access-System (CAS)), eine SmartcardVerwal­tung zur Freischal­tung sowie den Zugang zu einer hierzu kompatiblen, homogenen Emp­
fangs­geräte-Basis. Als administrative Komponente ist eine Abonnenten­verwal­tung einschließ­lich
eines Abrechnungs­systems er­forder­lich.
340
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Zentraler Bestand­teil der techni­schen Platt­form des digitalen Pay‑TV ist die Decoderinfrastruktur
der Set-Top-Box. Die Änderung der Geschäfts­strategie von Sky (vormals Premiere) hat einen
offenen Kaufmarkt für Decoder ermög­licht. Allerdings stellt Sky sowohl im Satelliten- als auch im
Kabel­bereich techni­sche Spezifika­tionen für Empfangs­geräte auf und lizenziert die Technologie
an Decoder-Hersteller. Regulatorisch steht bei der Set-Top-Box die Frage im Mittelpunkt, wer die
Decoderinfrastruktur betreibt bzw. wer bestimmt, welche Set-Top-Boxen zum Empfang der Digital­
programme ein­gesetzt werden. Wird die Decoderinfrastruktur vom Programm­veranstalter oder
Netzbetreiber betrieben oder existiert ein freier Endgerätemarkt für Set-Top-Boxen, auf dem der
Konsument die er­forder­liche Set-Top-Box aus­wählen kann? Von Bedeu­tung sind in diesem Zusam­
men­hang auch evtl. Vorgaben eines Platt­formbetreibers, wenn diese etwa die Implementie­rung
anderer CAS und damit die Nutzung auch durch andere Anbieter behindern.
Bezüg­lich des Kopierschutzes stehen mittlerweile ver­schiedene Ver­fahren (Digital Rights Mana­
gement (DRM)) zur Ver­fügung. Die Techniken des DRM er­lauben es, gesendete Inhalte umfang­
reichen und differenzierten Nutzungs­beschrän­kungen zu unter­werfen. Dies umfasst insbesondere
die Vorgabe zeit­licher Beschrän­kungen, in der die Aufzeich­nung einer aus­gestrahlten Sendung
möglich ist. Somit besteht für den Ver­wender des DRM die Möglich­keit, bestimmte Nutzungs­
hand­lungen ent­weder gänz­lich zu unter­binden oder von einer ent­gelt­lichen Erlaubnis ab­hängig
zu machen.
Aufgrund der gestiegenen Angebots­vielfalt haben Programm­führer (Navigatoren, elektroni­
sche Programm­führer bzw. Electronic Programme Guide (EPG) oder Interactive Programme Guide
(IPG)) eine große Bedeu­tung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Im Unterschied zum Basis­
navigator er­stellt ein EPG nicht nur einfache Ver­zeichnisse. Vielmehr handelt es sich um eine um­
fassende Programminforma­tion, die redaktionell gestaltet und als eigener Dienst vom EPG-Anbie­
ter aus­gestrahlt wird. EPGs werden medien­recht­lich nicht als eigenständiges Rundfunk­programm
behandelt, sondern als ein Telemediendienst und unter­liegen somit den Bestim­mungen des Tele­
medien­gesetzes.
Die fortschreitende Bedeu­tung des Internets hat zu einer Konvergenz­entwick­lung im Bereich
der Fernsehgeräte geführt. Ver­schiedene Gerätehersteller haben eigene Systeme ent­wickelt, um
die Nutzung des Internets am Fernsehbildschirm zu ermög­lichen. Aufgrund der kombinierten
Nutzungs­möglich­keit von Rundfunkangeboten und Internetangeboten an einem Gerät spricht
man von hybriden Endgeräten.
Digitale Platt­formbetreiber bündeln eigen- und fremderstellte Fernsehprogramme zu Pro­
gramm­­paketen (Bouquets) und ver­markten sie an die Haushalte. Der Platt­formbetreiber führt die
Abonnenten­verwal­tung und ‑betreuung nicht nur für die Abonnenten seiner eigenen Programme,
sondern auch für die Abonnenten der Dritt- bzw. Fremdprogramme durch. Die Bünde­lung zu
Paketen ähnelt dem Ver­anstalten von Programmen, denn auch hier werden Inhalte auf­grund von
inhalt­lichen Auswahl- und Bewertungs­entschei­dungen zu einem Gesamtprogrammangebot zu­sam­
men­gestellt. Dies trifft auch dann zu, wenn der Platt­formbetreiber selbst keine eigenen Inhalte
produziert.
Programm­vermarktungs­platt­formen werden immer mehr zu zentralen Akteuren der digitalen
Medien­landschaft. Ohne ihre Ver­marktungs­leis­tungen bekommen kleinere Bezahl-Angebote keinen
Zugang zum Endkunden. Das ist nicht notwendig problematisch, weil sich darin auch eine im
Wirtschafts­leben normale Arbeits­teilung zwischen Inhalte­anbietern und Ver­marktern etabliert, die
im beider­seitigen Interesse liegen kann. Allerdings ver­dienen Platt­formbetreiber als Gate-Keeper
im Rahmen der Vielfalts­kontrolle besondere Aufmerksam­keit, weil sie über die Kondi­tionen Ein­
fluss auf die Zusammen­stel­lung von Programm­paketen und den Zugang von Inhalte­anbietern
zum Endkunden er­halten. Aus diesem Grund ist die Programmanbieterneutralität von Ver­mark­
tungs­platt­formen wünschens­wert, obwohl recht­lich nicht zwingend.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
341
2.2.3
Übertragungs­wege Satellit, Kabel, Terrestrik, IPTV
2.2.3.1
Digitalisie­rung der Übertragungs­wege
Der Fernsehempfang erfolgt in Deutschland über die drei klassi­schen Übertragungs­wege Kabel,
Satellit oder Terrestrik. Hinzu kommt mit IPTV ein neuer Fernseh­übertragungs­weg, der 2009 erst­
mals die 1 %-Grenze (bezogen auf die Vertei­lung der Nutzer­zahlen der Ver­breitungs­wege) er­reicht
hat. Das Ver­hältnis der ver­schiedenen Empfangs­wege zueinander ist weiter­hin stabil. So stellt das
Kabel mit 19,8 Mio. TV‑Haushalten bzw. 52,8 % Nutzungs­anteil nach wie vor den am weitesten
ver­brei­teten Übertragungs­weg dar. Danach folgen die Empfangs­ebenen Satellit mit 15,7 Mio. TV‑Haushalten bzw. 42,1 % Nutzungs­anteil und Terrestrik mit 4,2 Mio. TV‑Haushalten bzw. 11,3 %
Nutzungs­anteil (siehe Tabelle III – 94).1149 Die Digitalisie­rung wird in erster Linie vom digitalen
Satelliten­empfang und der terrestri­schen Ver­brei­tung getragen. Der Übergang zum Digital­fern­
sehen ist bei der Satelliten­übertra­gung gegen­über dem Breitbandkabel und der Terrestrik nach
der Zahl der digitalisierten Haushalte deut­lich weiter fort­geschritten. Betrachtet man aber den
Digitalisierungs­grad innerhalb der einzelnen Empfangs­wege, so steht hierbei die Terrestrik, bei
der der Analog-Digital-Umstieg bereits ab­geschlossen ist, an erster Stelle.
Da die Digitalisie­rung der Satelliten­haushalte auf­grund der großen digitalen Programm­vielfalt
weiter voran­schreiten wird, schlagen die Landes­medien­anstalten die Abschal­tung der analogen
Satelliten-Fernseh­übertra­gung bis spätestens 30. 04. 2012 vor.1150 Die Einstel­lung der analogen Satelli­
ten­übertra­gung hat zur Folge, dass die ver­bliebenen analogen Satelliten-Haushalte auf andere
Übertragungs­wege aus­weichen müssen. Von der Abschal­tung der analogen Übertra­gung sind
auch die Kabelnetz­betreiber betroffen, da nicht nur der analoge Satelliten-Direktempfang ent­fällt,
sondern zudem auch die analoge Signalher­anfüh­rung zu den Kabel­kopfsta­tionen. Die Kabelnetz­
betreiber sind folg­lich gezwungen, das zukünftig digitale Signal wieder in ein analoges umzu­
wandeln (so genannte Re‑Analogisie­rung) oder die analoge Ver­brei­tung eben­falls einzu­stellen. Aus Sicht der Kabelnetz­betreiber sind bei der Einstel­lung der analogen Ver­brei­tung zwei Faktoren
zu berücksichtigen: Zum einen setzt eine Abschal­tung des analogen Signals eine Ver­einba­rung
aller Kabelnetz­betreiber über die Gleichzeitig­keit der Abschal­tung voraus. Denn solange es Ab­
nehmer für die analogen Angebote gibt, wird es auch Anbieter geben, die diese Nachfrage
befriedigen. Zum anderen könnten die Zuschauer auf­grund der mit der Umstel­lung ver­bundenen
Kosten auf einen anderen Übertragungs­weg aus­weichen.1151
gesamt
in Mio. HH
Kabel
Satellit
Terrestrik
19,8
15,7
4,2
in %
analog
in %
digital
in %
Digitalisierungsgrad
in %
52,8
42,1
11,3
36,6
10,9
0,0
16,2
31,2
11,3
30,6
74,1
100,0
Tabelle III – 94: Zugang zu Fernsehprogrammen über Kabel, Satellit und Terrestrik im Jahr 2009
Quelle: Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten, Digitalisierungsbericht 2009, 2009,
S. 48 f.; siehe Erläuterung in Fn. 1149
1149 Kommission für Zulas­sung und Aufsicht (ZAK) der Landes­medien­anstalten (Hrsg.), Digitalisierungs­bericht 2009, 2009,
S. 48. Der Gesamt­wert von über 100 % ergibt sich daraus, dass auch Zweit- und Dritt­geräte mit einbezogen werden.
Einige Haushalte werden danach mehreren Empfangs­wegen zu­geordnet.
1150 ZAK-Pressemittei­lung 25/2009 vom 14. 12. 2009, http://www.alm.de/34.‌html?&tx_ttnews[tt_news]=​560&cHash=824dfaa89c,
Abruf am 30. 12. 2009.
1151 Kommission für Zulas­sung und Aufsicht (ZAK) der Landes­medien­anstalten (siehe Fn. 1149), S. 52.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
342
Der Anteil von Fernseh­haushalten mit digitalen Empfangs­geräten hat in den letzten Jahren
kontinuier­lich zu­genommen. Nach Angaben der AGF/GfK-Fernsehforschung gibt es mittlerweile
14,64 Mio. Fernseh­haushalte (41,4 %) mit einem an­geschlossenen Digital-Receiver (Stand:
01. 01. 2010).1152
45
40
35
Prozent
30
25
20
15
10
5
0
Jul
01
Jan
02
Jul
02
Jan
03
Jul
03
Jan
04
Jul
04
Jan
05
Jul
05
Jan
06
Jul
06
Jan
07
Jul
07
Jan
08
Jul
08
Jan
09
Jul
09
Jan
10
Abbil­dung III – 46: Entwick­lung des Digitalisierungs­grades (Fernseh­haushalte mit an­ge­schlos­senem DigitalReceiver; in Prozent)
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, TV Scope, Fernsehpanel D+EU
30
25
Prozent
20
15
10
5
0
Jan
01
Jul
01
Jan
02
Jul
02
Jan
03
Jul
03
Jan
04
Jul
04
Jan
05
Jul
05
Jan
06
Jul
06
Jan
07
Jul
07
Jan
08
Jul
08
Jan
09
Jul
09
Abbil­dung III – 47: Anteil der digitalen Fernsehnut­zung an der gesamten Fernsehnut­zung in Deutschland
(in Prozent)
Das AGF/GfK-Fernsehpanel D+EU ist repräsentativ für 72,20 Mio. Personen ab drei Jahren bzw. 35,30 Mio. Fernsehhaushalte in Deutschland.
Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, TV Scope, Basis Fernsehpanel D+EU; Marktanteil der digitalen Nutzung an TV‑Gesamt,
Zuschauer ab drei Jahren, BRD gesamt, alle Ebenen, Mo.–So., 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr.
1152 AGF Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung, Entwicklung des Digitalisierungsgrades, http://www.agf.‌de/daten/
zuschauermarkt/digitaltvgrad, Abruf am 01. 02. 2010.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
343
Die Zunahme der Fernseh­haushalte mit an­geschlossenem Digital-Receiver hat auch einen
Anstieg der Nutzung digitaler Fernsehprogramme zur Folge. Im Dezember 2009 ent­fielen 32,1 %
der von der AGF/GfK-Fernsehforschung gemessenen Fernsehnut­zung auf digitale Fernseh­pro­
gramme.1153
Im Zuge der Digitalisie­rung der Übertragungs­wege wurde der Abschnitt V des Rundfunkstaats­
vertrags (Übertragungs­kapazitäten) mit dem 10. Rundfunkänderungs­staats­vertrag neu gefasst. Zum einen wurde er­stmalig die bundes­weite Zuord­nung und Zuwei­sung von draht­losen Über­
tragungs­kapazitäten geregelt (§§ 51 und 51a). Zum anderen wurden Regelun­gen für Platt­formen
getroffen (§§ 52 ff.), die nunmehr für alle Platt­formen gelten und sich nicht wie bislang auf die
Kabelnetze beschränken.1154 Der Anwendungs­bereich er­streckt sich somit auf alle draht­losen und
draht­gebundenen Platt­formen mit Ausnahme offener Netze. Die Regelun­gen für Platt­formen
betreffen u. a. die Anzeige und die Vorausset­zung des Platt­formbetriebs (§ 52), die inhalt­lichen
Anforde­rungen (§ 52a), die digitale Belegung (§ 52b), die techni­sche Zugangs­frei­heit (§ 52c) sowie
die Entgelte und Tarife (§ 52d). § 52b über­trägt die bisher nur für die digitale Ver­brei­tung von
Fernsehprogrammen in Kabelanlagen geltende Bestim­mung des § 52 Abs. 3 auf alle Formen der
Ver­brei­tung von eigenen und fremden Fernseh- und Hörfunk­programmen durch private Platt­
formanbieter. Dabei orientiert sich § 52b RStV an den Prinzipien der Notwendig­keit, Transparenz
und Ver­hältnis­mäßig­keit und gewährleistet die Ver­brei­tung gebühren­finanzierter Angebote und
solcher, die für die Siche­rung der Meinungs­vielfalt un­verzicht­bar sind.1155 Für die Zuwei­sung von
Übertragungs­kapazitäten für bundes­weite Ver­sorgungs­bedarfe und deren Rücknahme und Wider­
rufe sowie die Anzeige des Platt­formbetriebs und die Aufsicht über Platt­formen ist die mit dem
10. Rundfunkänderungs­staats­vertrag neu geschaffene Kommission für Zulas­sung und Aufsicht
(ZAK)1156 zuständig.
2.2.3.2
Satellit
Die Versor­gung von Satelliten­haushalten (SatTVHH) mit Fernsehprogrammen erfolgt in Deutsch­
land maß­geblich durch die Satelliten­betreiber SES ASTRA S. A. (Betzdorf, Luxemburg) und Eutelsat
S. A. (Paris, Frank­reich).
SES ASTRA S. A. ist ein 100 %iges Tochter­unternehmen der SES S. A., dem welt­weit führenden
Anbieter von Satelliten­kommunikations­diensten. Mit über 40 Satelliten er­reicht die SES-Gruppe
99 % der Weltbevölke­rung.1157 2001 über­nahm SES die Satelliten­flotte GE AMERICOM von General
Electric. Im Zuge der Akquisi­tion wurde SES Global (seit 2007 SES S. A.) als Dachgesell­schaft für
die beiden Satelliten­betreiber­gesell­schaften SES ASTRA und SES WORLD SKIES1158 gegründet. SES
ASTRA betreibt das ASTRA-Satelliten­system und ver­sorgt in ganz Europa 122 Mio. Haushalte mit
Übertragungs- und Breitband­diensten. Mit einer Flotte von 25 Satelliten er­reicht SES WORLD SKIES
einen Großteil der Bevölke­rung in den USA, Lateinamerika, Afrika, im Nahen Osten sowie im
asiatisch-pazifi­schen Raum. SES S. A. hält zudem Beteili­gungen an regionalen Satelliten-Dienst­
leistern. Dazu zählen QuetzSat in Mexiko, Ciel Satellite LP in Kanada, SES SIRIUS AB und Solaris
Mobile in Europa sowie O3b Networks. Darüber hinaus bietet SES mit den Unternehmen ASTRA
1153 AGF Arbeits­gemein­schaft Fernsehforschung, Marktanteil der digitalen Nutzung an TV‑Gesamt, http://www.agf.de/daten/
zuschauermarkt/markanteiledigital, Abruf am 01. 02. 2010.
1154 Begrün­dung zum 10. Staats­vertrag zur Änderung rundfunkrecht­licher Staats­verträge (10. Rundfunkänderungs­staats­
vertrag), S. 19.
1155 Begrün­dung zum Zehnten Staats­vertrag zur Änderung rundfunkrecht­licher Staats­verträge (siehe Fn. 1154), S. 29.
1156 Zu den weiteren Aufgaben der ZAK siehe § 36 Abs. 2 RStV.
1157 SES S. A., SES corporate brochure German, SES: Unersetzlich, Innovativ, Zuverlässig, 2009, S. 1, http://www.ses.com/ses/
PDFs/MediaRoom/Corporate/SES_Brochure_German.PDF, Abruf am 25. 01. 2010.
1158 SES World Skies ist aus den SES-Töchtern SES AMERICOM und SES NEW SKIES hervorgegangen.
344
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
Aktionäre der SES S. A.
Anteil an den Stimm­rechten in %
Klasse A
Sofina Group
Luxempart S. A.
Santander Telecommunications S. A.
andere Aktionäre
Streubesitz
S Aktien der Klasse A
3,76
2,31
2,00
1,88
56,71
66,66
Klasse B
BCEE (Banque et Caisse d’Epargne de l’État)
SNCI (Societé Nationale de Crédit et d’Investissement)
État du Grand-Duché de Luxembourg
S Aktien der Klasse B
10,88
10,88
11,58
33,33
S Aktien gesamt
100
Tabelle III – 95: Gesellschafter­struktur der SES S. A.
Quelle: SES S. A., http://www.ses.com/ses/siteSections/group/shareholders/index.‌php
Stand: 21. 12. 2009
Platform Services (APS), ASTRA Broadband Services, ASTRA TechCom Services, ND SatCom und
AGS satelliten­gestützte Dienst­leis­tungen an.
Das Aktien­kapital der SES S. A. wird nach zwei Aktionärs­gruppen1159 unter­schieden: Aktien der
Klasse A und Aktien der Klasse B. Bei den Inhabern der Aktien der Klasse A handelt es sich um
private Investoren. Die Aktien der Klasse B werden nicht frei gehandelt und stehen im Eigentum
des Staates Luxemburg oder gehören Unternehmen, bei denen der Staat Luxemburg Eigentümer
ist.
ASTRA ver­sorgt über die Orbitalposi­tion 19,2 Grad Ost in Deutschland 16 Mio. bzw. 98,8 % der
insgesamt 16,2 Mio. SatTVHH.1160 In Deutschland, Öster­reich und der Schweiz er­reicht ASTRA
18,3 Mio. SatTVHH, das ent­spricht 98,9 % der insgesamt 18,5 Mio. SatTVHH.1161 Zusätz­lich beziehen
in den drei Ländern 22 Mio. TV‑HH das über ASTRA gesendete Programmangebot aus den Kabel­
netzen.1162 Somit er­reichte ASTRA Ende 2008 40,3 Mio. der insgesamt 44,1 Mio. Kabel- und Satelliten­
­haushalte in Deutschland, Öster­reich und der Schweiz.1163 Der deutsch­sprachige Raum ist der
wichtigste Fernsehmarkt für SES ASTRA in Europa. Daneben sind noch Großbritannien und Irland
bedeutend, wo Ende 2008 über 9,4 Mio. Sky-Haushalte über 500 Fernseh- und Radioprogramme
via ASTRA 28,2 Grad Ost empfangen konnten.1164
Das ASTRA-Satelliten­system besteht gegen­wärtig aus 13 ASTRA-Satelliten und zwei SIRIUSSatel­liten, die mehr als 2.500 analoge und digitale Fernseh- und Radioprogramme sowie Multi­
media-, Telekommunikations- und Internetdienste über­tragen. Als Hauptorbitalposi­tionen für den
Direktempfang in Europa nutzen ASTRA und SIRIUS 19,2 Grad Ost, 28,2 Grad Ost, 23,5 Grad Ost,
5 Grad Ost und 31,5 Grad Ost. Die Ausleuchtzone reicht bis in den Norden Norwegens, im Osten
an die Grenzen Weiß­russ­lands und der Ukraine, im Westen liegt die iberische Halbinsel in der
Ausleuchtungs­zone und im Süden wird ein Stück von Nordafrika gestreift.
1159 Die Gruppe der Klasse C‑Aktien, die durch den Erwerb der GE AMERICOM entstanden ist, wurde 2007 aufgelöst. SES
Annual Report 2008, S. 69.
1160 SES ASTRA, ASTRA Reichweiten Jahresende 2008, Deutschland, Öster­reich, Schweiz, S. 3, http://www.astra.de/Presse/
Reichweiten_2008_D_A_CH.‌pdf, Abruf am 25. 01. 2010.
1161 SES ASTRA (siehe Fn. 1160), S. 3.
1162 SES ASTRA (siehe Fn. 1160), S. 4.
1163 SES ASTRA (siehe Fn. 1160), S. 3.
1164 SES S. A., SES corporate brochure English, Vital, Innovative, Trusted, 2009, S. 5, http://www.ses.com/ses/PDFs/MediaRoom/
Corporate/SES_brochure_final.‌pdf, Abruf am 25. 01. 2010.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
Aktionäre der Eutelsat Communications S. A.
345
Anteil an den Stimm­rechten in %
Albertis Telecom S. a. u.
Fonds Stratégique D’Investissement
Radio Televizijia Slovenia
Entreprise des Postes et Telecoms
weitere Minderheits­aktionäre
Streubesitz
Angestellte und Führungs­kräfte
S
31,36
25,62
1,12
1,09
1,47
37,81
1,53
100
Tabelle III – 96: Gesellschafter­struktur der Eutelsat Communications S. A.
Quelle: Eutelsat Communications S. A., Document de référence 2008–2009, S. 121
Stand: 30. 06. 2009
Eutelsat S. A. ist neben ASTRA ein für Deutschland und Europa bedeutender Satelliten­betrei­
ber, über dessen Satelliten­flotte (27 Satelliten, davon 23 im Eigen­betrieb) mehr als 3.200 Fernsehund 1.100 Radioprogramme über­tragen und knapp 190 Mio. Kabel- und Satelliten­haushalte er­
reicht werden. 96 % an der Eutelsat S. A. hält die Eutelsat Communications S. A.1165, 4 % der Anteile
an Eutelsat S. A.1166 ent­fallen auf andere Aktionäre. Bei der Eutelsat Communications S. A. handelt
es sich um die Holding­gesell­schaft der Eutelsat S. A.
In Deutschland wird die Eutelsat S. A. durch die Holding­gesell­schaft Eutelsat Services und Be­
teili­gungen GmbH mit Sitz in Köln repräsentiert, die sämt­liche Anteile an der Programm­platt­
formbetreiberin Eutelsat vis­Avision GmbH hält. Weitere Tochter­unternehmen sind Eutelsat do Brasil
(Süd- und Mittelamerika), Eutelsat Inc. (Nordamerika), Eutelsat Polska (Polen), Eutelsat Ltd. (UK,
Irland), Eutelsat Madeira (Madeira), Skylogic (Italien) für den Breitbandbereich sowie Solaris Mobile
Ltd., ein Joint Venture von SES und Eutelsat. Die Abdec­kung der Eutelsat-Satelliten er­streckt sich
über 150 Länder in Europa, Afrika, Asien sowie Nord- und Südamerika. Über die drei Satelliten
HOT BIRD 6, 8 und 9 ver­breitet Eutelsat auf der Position 13 Grad Ost die deutsch­sprachigen Fern­
seh­programme für den Direktempfang.
Angaben zu den Marktanteilen der Satelliten­betreiber auf dem Markt für die Bereit­stel­lung
von Satelliten-Transponderkapazitäten für die DTH-Rundfunk­übertra­gung1167 liegen für Deutsch­
land oder den deutsch­sprachigen Raum nicht vor. Auch die marktbeherrschende Stellung des
Markt­führers SES ASTRA lässt keinen Schluss auf den deut­lich geringeren Marktanteil für Eutelsat
zu. Der Grund dafür ist die Anzahl so genannter Dual-Feed-Antennen. Hierbei handelt es sich um
Antennen, die mehr als eine Orbitalposi­tion für den Empfang von Fernsehprogrammen nutzen. Dabei wird insbesondere die HOT-BIRD-Position gleichzeitig mit der ASTRA-Position genutzt. Auch Kabelnetz­betreiber empfangen die Satelliten­programme zur Einspei­sung in ihre Kabelnetze
zumeist über eine Vielzahl von Empfangs­antennen, die in der Regel die Orbitalposi­tionen ASTRA
19,2 Grad Ost und 23,5 Grad Ost sowie Eutelsat HOT BIRD 13 Grad Ost ab­decken.
Die beiden großen europäi­schen Satelliten­betreiber SES ASTRA und Eutelsat konzentrierten
sich in der Ver­gangen­heit ledig­lich auf den bloßen Transport von Programm­signalen. Sie boten
weder eigene Inhalte noch Ver­marktungs­dienst­leis­tungen bezogen auf Drittprogramme an. Seit
1165 Die Eutelsat Communications S. A. hält 0,72 % der Anteile an Eutelsat S. A. direkt und 95,28 % der Anteile mittel­bar
über die Zwischen­holding Eutelsat Communications Finance S. A. S., die im Alleineigentum der Eutelsat Communications
S. A. steht.
1166 Eutelsat Communications S. A., Document de référence 2008–2009, S. 72, Stand: 30. 06. 2009.
1167 In der Rundfunk­übertra­gung wird zwischen der Ausstrah­lung direct‑to-home (DTH) und direct‑to-cable (DTC) unter­
schieden. Bei der DTH-Rundfunk­übertra­gung werden die Satelliten­haushalte direkt mit den Rundfunksignalen (d. h.
Programmen) ver­sorgt. Programme, die Kabelnetz­betreiber nicht über DTH empfangen können, werden den Kabel­
kopfsta­tionen über Satellit per DTC zu­geführt.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
346
mehreren Jahren bemühen sich beide Satelliten­betreiber jedoch darum, zusätz­liche Dienst­leis­
tungen für den Ver­trieb und die Ver­mark­tung fremder Inhalte anzu­bieten und Satelliten­platt­for­
men mit adressier­baren Endkunden­beziehungen aufzu­bauen. So bietet z. B. die Eutelsat vis­Avision
GmbH mit dem Kabel­Kiosk bereits seit einigen Jahren eine digitale Programm- und Service­platt­
form für Kabelnetz­betreiber an. Dieses Angebot richtet sich aber nicht unmittel­bar an Satelliten­
haushalte, sondern an die Kabelnetz­betreiber der Ebene 4, die damit eine Alternative zur Signal­
liefe­rung durch die NE‑3-Betreiber er­halten. Daneben ver­suchte SES ASTRA unter dem Namen
ent­avio eine digitale Satelliten­platt­form zu etablieren (siehe Kapitel III 2.2.2.9.2). Aufgrund der ge­
planten Grund­verschlüsse­lung der Programme war das Projekt jedoch umstritten und SES ASTRA
ent­schied sich gegen die Ver­schlüsse­lung der Free‑TV-Programme. Nur zwei Jahre nach dem Start
wurde ent­avio Ende September 2009 auf­grund niedriger Abonnentenzahlen und eines geringen
Programmangebots ein­gestellt. Seit November 2009 betreibt der Satelliten­betreiber SES ASTRA
über seine Tochter­gesell­schaft HD PLUS GmbH die digitale Satelliten­platt­form HD+, bei der Fern­
seh­programme im HDTV-Standard aus­gestrahlt werden (siehe Kapitel III 2.2.2.9.2).
2.2.3.3
Kabel
2.2.3.3.1 Struktur der Kabelnetze
Das Breitbandkabelnetz in Deutschland lässt sich bezüg­lich der Übertra­gung in 4 Netzebenen
unter­scheiden (siehe Abbil­dung III – 48).1168 Für Deutschland ist besonders die Trennung zwischen
den Netzebenen 3 und 4 (NE 3 und NE 4) zu berücksichtigen, die historisch-institutionelle Gründe
hat. Die Netzebene 4, die den Betrieb des Kabelnetzes im Haus selbst umfasst, wurde in den
1980er Jahren vom Netz der damaligen Deutschen Bundespost ab­getrennt und kleineren sowie
mittleren Unternehmen über­geben (so genannte „Handwerker­erklä­rung“). Die Kabelnetz­betreiber
der Netzebene 4 beziehen die Signale zum Großteil aber weiter­hin von den Nachfolgegesell­
Netzebene 1
Fernseh- und Hörfunkstudios: Signaltransport vom Studio­ausgang bis zu einer Schalt­stelle
des Unternehmens Deutsche Telekom AG (DTAG)
Netzebene 2
Sende­anlagen, Satelliten, Glas­faser, Richt­funk: Signaltransport von der Schalt­stelle
der DTAG bis hin zu ver­schiedenen regionalen Empfangs­stellen (häufig per Satellit),
die mit einem Breitbandkabel­verteilnetz ver­bunden sind
Netzebene 3
Breitband­verteilnetz mit Übergabepunkten:
baum- oder sternförmig ver­legtes örtliches Ver­teil- oder Zugangs­netz
Netzebene 4
Haus­verteilanlagen bei Mehrfamilien­häusern und Wohnanlagen: Signaltransport vom
Übergabepunkt bis zur Anschluss­dose der zu ver­sorgenden Wohnein­heiten
Abbil­dung III – 48: Netzebenen
Quelle: eigene Darstellung
1168 Inoffiziell werden das Anschluss­kabel und ggf. eine Signal­vertei­lung nach der Anschluss­dose als Netzebene 5 bezeichnet.
Vgl. Ver­band Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Technische Kommission der Landes­medien­anstalten (TKLM)
(Hrsg.), Entwick­lung der BK‑Netze in Deutschland, Teil 2, Wirtschaft­liche Situa­tion und zukünftige Einfluss­faktoren,
1999, S. 29.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
347
schaften der Deutschen Bundespost bzw. Deutschen Telekom AG. Bei den Nachfolgegesell­schaf­
ten handelt es sich um die NE‑3-Betreiber Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW. Im
Laufe der Zeit haben allerdings einige NE‑4-Betreiber eigene NE‑3-Abschnitte mit eigenen Kabel­
kopfsta­tionen (so genannte SMATV-Anlagen1169) auf­gebaut („integrierte Netze“) und sich somit
von den NE‑3-Betreibern unabhängig gemacht. Aus diesem Aufbau sind einige größere Kabelnetz­
betreiber ent­standen, die über ganz Deutschland ver­teilt integrierte Netze betreiben (z. B. Orion
Cable).1170
Die Kabel Deutschland Ver­trieb und Service GmbH & Co. KG (KDG) betreibt Kabelnetze der
Netzebene 3 in 13 Bundes­ländern (Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklen­
­burg-Vorpommern, Berlin, Branden­burg, Niedersachsen, Bremen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
und Thüringen) und ver­sorgt in diesen Gebieten auch ca. ein Drittel der Kunden direkt (d. h. auf
der Netzebene 4). Kabel Deutschland ver­fügt über rund 9 Mio. an­geschlossene TV‑Haushalte.1171
Die Unitymedia GmbH ist die Mutter­gesell­schaft der NE‑3-Betreiber Unitymedia Hessen GmbH &
Co. KG (vormals iesy Hessen GmbH & Co. KG) in Hessen und Unitymedia NRW GmbH (vormals ish
GmbH & Co. KG) in Nordrhein-West­falen. Ende September 2009 ver­zeichnete Unitymedia über
4,547 Mio. Kabelanschluss­kunden.1172 Die Kabel Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG (Kabel
BW) betreibt das Kabelnetz in Baden-Würt­temberg. Der NE‑3-Betreiber ver­fügte zum 31. 03. 2009
über 2,3 Mio. Kabel-Kunden.1173 Die Orion Cable GmbH hat im Oktober 2007 die Aktien­mehr­heit
an dem Kabelnetz­betreiber PrimaCom AG über­nommen. Bereits im November 2006 hatte Orion
Cable den Kabelnetz­betreiber Tele Columbus von Unitymedia er­worben. Durch den Erwerb der
zuvor unabhängigen NE‑4-Betreiber PrimaCom und Tele Columbus ist Orion Cable zu Deutschlands
dritt­größtem Kabelanbieter und größtem Kabelnetz­betreiber der Ebene 4 auf­gestiegen. Insgesamt
ver­sorgt Orion Cable rund 3,5 Mio. Kabelhaushalte in den ostdeut­schen Bundes­ländern sowie
einigen west­deutschen Regionen. Neben Orion Cable gibt es noch zahl­reiche kleinere Kabelnetz­
betreiber der Netzebene 4.
Die Nachfrager von Leistun­gen der Kabelnetz­betreiber sind Kabelfernseh­haushalte (Endkunden),
Programmanbieter (Nachfrage nach Programmeinspei­sung) und dritte Kabelnetz­betreiber (Signal­
Kabelnetz­betreiber
Beteiligungs­verhältnisse in %
Kabel Baden-Würt­temberg GmbH & Co. KG, Heidel­berg
EQT IV, EQT V
Kabel Deutschland Ver­trieb und Service GmbH & Co. KG, 88
Unterföhring
8
4
Providence Equity Partner, Inc.
Teacher’s Pension Plan
KDG-Management und andere Beteiligte
PrimaCom AG, Mainz
90,89Orion Cable GmbH
< 100 Escaline S. a. r.l
Tele Columbus GmbH, Hannover
100Orion Cable GmbH
< 100 Escaline S. a. r. l.
Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, Köln,
Unitymedia NRW GmbH, Köln
100Unitymedia GmbH
< 100Liberty Global, Inc.
< 38,8 John Malone
Tabelle III – 97: Beteiligungs­verhältnisse der großen Kabelnetz­betreiber
Quelle: Unternehmensangaben
Stand: 12/2009
1169 SMATV steht für Satellite Master Antenna Television. SMATV-Anlagen dienen der Versorgung von Hausanlagen, Wohn­
komplexen, Hotels oder Krankenhäusern mit über Satellit empfangbaren Fernseh- und Radioprogrammen.
1170 Vgl. Bundes­kartellamt, 7. Beschluss­abtei­lung, B7 – 200/07, Beschluss vom 03. 04. 2008, KDG/Orion, S. 63 f.
1171 http://www.kabeldeutschland.com/‌de/unternehmen/unternehmensprofil/das-kabelnetz.‌html, Abruf am 28. 01. 2010.
1172 Digitalmagazin.‌info Nr. 1015, 5. Jg., 2009, S. 4 f.
1173 Pressemittei­lung der Kabel BW vom 24. 04. 2009, Kabel BW steigert Zahl der Internet­kunden um 53 Prozent, S. 1.
9,5 Mio. WE
bei unabhängigen
kleinen & mittleren
KNB
17,0 Mio. WE
bei unabhängigen kleinen & mittleren KNB
7,5 Mio. WE
Kunden bei kleinen
& mittleren uKNB
9 Mio. WE
9,0 Mio. WE
gebaut, gewartet
& verwaltet von
Handwerkern &
Wohnungswirtschaft
= 37
= 37
= 37
Quelle: Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK), http://www.kabelverband-frk.de/index.‌php?article_id=​92, Abruf am 21. 01. 2010
Stand: 29. 08. 2008
Abbil­dung III – 49: Anschluss-Struktur der Kabelnetz­betreiber
(u)KNB = (unabhängige) Kabelnetzbetreiber, ZF = Zuführung, BK = Breitbandkabel
7,4 Mio. WE
bei großen KNB
mit NE 3 inkl. NE 4:
~ 4,1 Mio. KDG
~ 2,1 Mio. Unitymedia
~ 1,2 Kabel BW
11,5 Mio. WE
an integrierten Kabelnetzen
(von Kopfstelle > 75 WE bis
Endkundenzugang)
8,9 Mio. WE
indirekte Kunden
(Signallieferung an NE 4 KNB
mit Endkundenzugang =
Direktkunden)
9 Mio. WE
individualisierter Sat„Direkt“empfang / Sat-ZF
< 75 WE
2,0 Mio. WE
bei großen KNB mit
eigener Kopfstelle:
~ 1,4 Mio. Orion
Cable (ewt, BN,
Tele Columbus)
~ 0,4 Mio. PrimaCom (< 90 % Orion
Cable)
~ 0,3 Mio. pepcom
5 Mio. WE
kleine Rundfunkempfangs- & Kopfstellen von
KNB > 75 WE
(§ 20b UrhRG)
14 Mio. WE
Sat-Empfang: individuell, Sat-ZF und kleine Kopfstellen
6,5 Mio. WE
Kunden kleiner & mittlerer
uKNB mit Kopfstellen
> 75 WE (§ 20b UrhRG)
1,6 Mio. WE
bei großen KNB:
~ 1,0 Mio. Orion
Cable (ewt, BN,
Tele Columbus)
~ 0,3 Mio. PrimaCom (< 90 % Orion
Cable) & verblieb.
großen uKNB
~ 0,3 Mio. pepcom
7,6 Mio. WE
direkte Kunden NE 3 + NE 4
(Endkundenzugang)
16,5 Mio. WE
Kunden von KDG,
Unitymedia, Kabel BW
26 Mio. WE
ursprünglich versorgt, d. h. BK-Anschluss am oder im Haus (9 Mio. ohne Anschluss
an ehemalige DTAG-Netze, d. h. 6 Mio. mit eigenem BK-Anschluss; 3 Mio. nicht
genutzter BK-Anschluss)
37 Mio. Wohneinheiten (WE)
348
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
zuliefe­rung an NE‑4-Betreiber) einschließ­lich der Wohnungs­wirtschaft. Die Kabelnetz­betreiber
bieten außer den analogen und digitalen Übertragungs­leis­tungen und den damit zusammen­
hängenden Platt­formleis­tungen für die Programm­veranstal­tung in immer stärkerem Umfang so
genannte „Triple-Play“-Angebote (Fernsehen, Internet­zugang und Telefonie) an. Der Kabelnetz­
betreiber Kabel Deutschland bietet auch bereits so genannte „Quadruple-Play“-Angebote (Fern­
sehen, Internet­zugang, Telefonie und Mobilfunk) an.
Eine Berech­nung der Marktanteile oder ver­gleich­barer Indikatoren für die Kabelgesell­schaften
auf den Netzebenen 3 und 4 ist schwierig. Auch sind die erhält­lichen Daten nicht sehr transparent. Abbil­dung III – 49 gibt einen Überblick über die Struktur der Anschlüsse. Den Ausgangs­punkt bildet
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
349
dabei eine Grundgesamt­heit von 37 Mio. Wohnein­heiten (WE.)1174 Davon sind 9 Mio. WE dem
individuellen Satelliten-Direktempfang (DTH) zuzu­rechnen.
Unter Aspekten der Siche­rung der Meinungs­vielfalt ist bedeutend, dass die großen Kabelnetz­
betreiber KDG, Unitymedia, Kabel BW und Orion Cable (PrimaCom und Tele Columbus) auch als
Anbieter von digitalen Pay‑TV-Paketen tätig sind (siehe Tabelle III – 98). Sie bündeln und ver­markten
eigene Programm­pakete. Hierzu betreiben sie die er­forder­liche techni­sche Platt­form mit Grund­
verschlüsse­lung.
Innerhalb der konzentrations­recht­lichen Prüfung des § 26 RStV durch die KEK ist es wichtig,
pluralis­musgefährdende Strukturen sowohl bei der ver­tikalen als auch der diagonalen Konzentra­
tion (siehe Kapitel I 1.4) im Bereich des Breitbandkabels zu er­fassen. Ein Beispiel für die ver­tikale
Konzentra­tion ist die Beteili­gung von Kabelnetz­betreibern an Programm­veranstaltern. Diese ver­
tikale Konzentra­tion stellt eine Gefahr für die Meinungs­vielfalt dar, da außen­stehende Programm­
Kabelnetz­
betreiber
eigene Programm­pakete fremde Programm­pakete Beteili­gungen an Fernsehprogrammen und fernsehähn­lichen Diensten
Kabel BadenWürt­temberg
GmbH & Co. KG,
Heidel­berg
Männer Paket,
Clever Kids,
Clever HD,
Penthouse HD
ARD Digital,
ZDFvision,
Kabel Digital Free TV,
Kabel Digital Home,
Kabel Digital International
Kabel BW Infokanal
Kabel Deutschland Kabel Digital Free TV,
Kabel Digital Home,
Ver­trieb und
Kabel Digital International
­Service GmbH &
Co. KG, Unterföhring
ARD Digital,
ZDFvision,
redXclub (Pay-per-View)
Kabel Deutschland Infokanal
Aufgrund von Ver­einba­rungen im
Platt­form- und Ver­marktungs­vertrag
werden Kabel Deutschland die Programme Bibel TV, Games TV, History,
The Biography Channel, SPIEGEL TV
­digital, Gute Laune TV, Kinowelt TV,
­Kinowelt TV Premium, Sat.1 Comedy,
kabel eins classics, RCK TV, CLB TV,
RLX TV, Jukebox, LUST PUR und
tv.gusto zu­gerechnet.
PrimaCom AG,
Mainz
DigitalTV
DigitalTV
DigitalTV
DigitalTV
Basic,
Familie,
Komplett,
International
ARD Digital,
ZDFvision,
MTV Tune Inn
DigitalTV Vorschau
Zurech­nung des Pay‑TV-Programms
­Silverline Movie Channel auf­grund der
Möglich­keit der Einfluss­nahme auf
wesent­liche Programm­entschei­dun­
gen durch die Platt­formbetreiberin
­Decimus GmbH (100 %ige Tochterfirma der PrimaCom AG).
Tele Columbus
GmbH, Hannover
DigitalTV
DigitalTV
DigitalTV
DigitalTV
Basic,
Familie,
Komplett,
International
ARD Digital,
ZDFvision
Infokanal
Unitymedia
(Unitymedia
Hessen GmbH &
Co. KG,
Unitymedia NRW
GmbH)
Digital
Digital
Digital
Digital
Digital
Digital
TV
TV
TV
TV
TV
TV
ARD Digital,
BASIC,
ZDFvision,
FAMILY,
Blue Movie (Pay-per-View)
BONUS,
SPORT & MEHR,
KINDER,
INTERNATIONAL
Unitymedia Infokanal
Aufgrund von Ver­einba­rungen im
Platt­form­vertrag wird Unitymedia das
Programm auto motor und sport
Channel zu­gerechnet.
Tabelle III – 98: Stand der Entwick­lung der Kabelnetz­betreiber zur digitalen Ver­marktungs- und Programm­
platt­form
Quelle: Unternehmen, eigene Recherche
Stand: 09. 12. 2009
1174 Wohnein­heit (WE) ist die statisti­sche Bezeich­nung für Haushalte und damit Basis-Einheit bei der Ermitt­lung von An­
schluss­zahlen im Breitbandkabelnetz. Bei Wohnein­heiten handelt es sich also um die Zahl der anschließ­baren Haus­
halte.
350
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
veranstalter mit diesen ver­tikal integrierten Unternehmen um den Zugang zu den Kabelnetzen
konkurrieren. Der erste Fall einer deut­lichen ver­tikalen Integra­tion zwischen Netzbetreiber und Pro­
gramm­veranstalter in Deutschland war arena. Die arena Sport Rechte und Marketing GmbH, eine
100 %ige Tochter­gesell­schaft des Kabelnetz­betreibers Unitymedia, ver­anstaltete vom 08. 08. 2006
bis zur Übernahme der Produk­tion des Programms durch Premiere (nunmehr Sky) im Juli 2007
das Fußball-Bundes­liga-Programm arena (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.2). Damit hatte erstmals ein Kabel­
netz­betreiber die Kontrolle über eines der wichtigsten Inhalte­angebote erlangt. Ein weiteres Beispiel
für die Doppel­rolle eines Kabelnetz­betreibers als Anbieter von Programminhalten und Betreiber
von Kabelnetzen ist Liberty Global, Inc. Der amerikani­sche Kabelnetz­betreiber, der im Januar 2010
die Übernahme des deutschen Kabelnetz­betreibers Unitymedia ab­geschlossen hat, ist an der Ver­
anstalterin des Pay‑TV-Programms Extreme Sports Channel beteiligt. Das Programm ver­fügt zwar
über keine deutsche Lizenz, wird in Deutschland aber als Bestand­teil digitaler Paketangebote über
Kabel (u. a. Unitymedia) und IPTV ver­breitet.
2.2.3.3.2 Wettbewerbs­recht­liche Betrach­tung
Die mehrfachen Gesellschafterwechsel und Konsolidierungs­bestre­bungen im deutschen Kabel­markt
(vgl. Kapitel III 2.2.2.9.1) führten in den ver­gangenen Jahren zu einer intensiven wettbewerbs­
recht­lichen Prüfung und Beurtei­lung der Marktbeherrschung der einzelnen Anbieter. Das Bundes­
kartellamt nimmt bei der wettbewerbs­recht­lichen Beurtei­lung der Marktbeherrschung eine Ab­
wägung vor und prüft u. a.:
– inwieweit zumindest in Randbereichen tatsäch­licher oder potenzieller Parallelwettbewerb
besteht,
– inwieweit Größen­nachteile im Ver­hältnis zum größten Kabelnetz­betreiber KDG ab­nehmen,
– inwieweit ein Substitutions­wettbewerb insbesondere durch Satelliten­wettbewerb und gege­
be­nen­falls auch durch die Alternativen DVB‑T oder IPTV zu berücksichtigen ist,
– ob ein Wettbewerb um den (Monopol‑)Markt statt­findet (Ausschreibungs­wettbewerb und
Neuabschluss von Gestattungs­verträgen) oder
– ob etwa eine relevante gegen­gewichtige Marktmacht einzelner Kabelnetz­betreiber oder
der Programm­veranstalter relevant ist.
Bei seiner Prüfung unter­scheidet das Kartellamt im Bereich der Kabelnetze zwischen Programm­
einspeisungs-, Endkunden- und Signallieferungs­markt.1175
Bei dem Programmeinspeisungs­markt handelt es sich um den Markt für die analoge und
digitale Einspei­sung von Rundfunksignalen in das Breitbandkabelnetz. Nachfrager sind hier die
Programm­veranstalter. Nach den Erkenntnissen des Bundes­kartellamts stehen sich auf dem Ein­
speisungs­markt Kabel-, Satelliten­einspei­sung, Terrestrik und IPTV im Sinne des wettbewerbs­politi­
schen Bedarfs­markt­konzepts nach ihren Eigen­schaften, ihrem wirtschaft­lichen Ver­wendungs­zweck
und ihrer Preis­lage derzeit nicht so nahe, dass der ver­ständige Abnehmer, wie z. B. der Programm­
veranstalter, sie für die Deckung eines bestimmten Bedarfs als gegen­einander aus­tausch­bar an­
sieht. Die genannten Übertragungs­wege sind aus Sicht des nachfragenden Fernseh­veranstalters
vielmehr komplementär und jeder für sich un­verzicht­bar.1176
Das Bundes­kartellamt hat fest­gestellt, dass Kabelnetz­betreiber über ein Monopol ver­fügen,
weil die an das Netz des Kabel­betreibers an­geschlossenen Kunden in der Regel nur über dieses
Netz er­reicht werden können. Der jeweilige Kabelnetz­betreiber ver­fügt auf dem Markt für die
Kabeleinspei­sung von Rundfunksignalen über eine marktbeherrschende Stellung, da nach Auffas­
1175 Vgl. Bundes­kartellamt (siehe Fn. 1170), S. 13.
1176 Vgl. Bundes­kartellamt (siehe Fn. 1170), S. 16.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
351
sung des Bundes­kartellamts für die räum­liche Marktabgren­zung bei der Programmeinspei­sung
jedes Kabelnetz einer Regionalgesell­schaft einen eigenen Markt bildet. Allerdings ist die gegen­
gewichtige Marktmacht der Fernseh­veranstalter bedeutend, gleichwohl beseitigt diese nicht die
Marktbeherrschung eines Netzbetreibers.1177
Als einen im Bereich der Kabelnetze weiteren relevanten Markt grenzt das Bundes­kartellamt
den Markt für die Beliefe­rung von Endkunden mit Signalen ab. Auf diesem so genannten End­
kunden­markt werden die Bereit­stel­lung eines Rundfunkanschlusses und die Beliefe­rung mit
Fernseh- und Hörfunksignalen nach­gefragt. Der Endkunden­markt ist aus Sicht des Bundes­kartell­
amts auf die Übertragungs­wege Breitbandkabel und IPTV zu beschränken. Allerdings ist der von
den alternativen Übertragungs­wegen Satellit und DVB‑T aus­gehende Substitutions­wettbewerb im
Rahmen der wettbewerb­lichen Beurtei­lung zu berücksichtigen. Als Nachfrager auf dem End­
kunden­­markt bestimmt das Bundes­kartellamt nicht zwingend die einzelnen Haushalte, sondern
je nach den konkreten Umständen die Eigentümer, Ver­mieter oder Mieter der jeweiligen Wohn­
ein­heit, die über die Ausgestal­tung der Empfangs­einrich­tung für Rundfunksignale im konkreten
Einzelfall ent­scheiden.1178
Auf dem Signallieferungs­markt stehen sich Kabelnetz­betreiber der NE 3 als Anbieter und
Kabelnetz­betreiber der NE 4 als Nachfrager von Signalen gegen­über. Die Existenz dieses Marktes
ist das Resultat der historisch-politi­schen Trennung von NE 3 und NE 4. Grundsätz­lich ist bezüg­
lich der Marktbeherrschung durch den NE‑3-Betreiber zu berücksichtigen, dass NE‑4-Betreiber in
vielen Fällen auf eigenen Satelliten-Empfang aus­weichen können.1179
2.2.3.3.3 Prüfung vor­herrschender Meinungs­macht
Die KEK berücksichtigt bei der medien­konzentrations­recht­lichen Prüfung auch den Einfluss von
Kabelnetz­betreibern. Nach § 28 Abs. 2 Satz 1 RStV steht einer Beteili­gung nach § 28 Abs. 1 RStV
gleich, wenn ein Unternehmen allein oder gemeinsam mit anderen auf einen Ver­anstalter einen
ver­gleich­baren Einfluss ausüben kann. Als ver­gleich­barer Einfluss gilt gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2
Nr. 2 RStV auch, wenn das Unternehmen auf­grund ver­trag­licher Ver­einba­rungen eine Stellung
innehat, die wesent­liche Entschei­dungen des Ver­anstalters über die Programm­gestal­tung von
seiner Zustim­mung ab­hängig macht.
Kabelnetz­betreiber schließen mit den Programm­veranstaltern hinsicht­lich der Programm­ver­
brei­tung Platt­form­verträge ab. Zum Teil ermög­lichen ihnen die Regelun­gen des Platt­form­vertrages
die Einfluss­nahme auf wesent­liche Programm­entschei­dungen. Dem Kabelnetz­betreiber Unitymedia
ist vor diesem Hintergrund gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV das Programm auto motor und
sport Channel1180 und der PrimaCom AG über ihre Tochter­gesell­schaft Decimus GmbH das Pro­
gramm Silverline Movie Channel zuzu­rechnen.1181 Kabel Deutschland werden die Programme Bibel
TV, Games TV, History, The Biography Channel, SPIEGEL TV digital, Gute Laune TV, Kinowelt TV,
Kinowelt TV Premium, Sat.1 Comedy, kabel eins classics, RCK TV, CLB TV, RLX TV, Jukebox, LUST
PUR und tv.gusto zu­gerechnet (siehe Abbil­dung III – 50).1182
Zurech­nungen auf­grund von Platt­form­verträgen spielen aber nicht nur bei den Kabelnetz­
betreibern eine Rolle. So sind auch der Programm­platt­formbetreiberin Sky Fernsehen GmbH &
Co. KG weitere Programme auf­grund einer solchen möglichen Einfluss­nahme zuzu­rechnen: Dies
1177
1178
1179
1180
1181
1182
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Vgl.
Bundes­kartellamt (siehe Fn. 1170), S. 32 ff.
Bundes­kartellamt (siehe Fn. 1170), S. 45 f.
Bundes­kartellamt (siehe Fn. 1170), S. 63 ff.
zuletzt Beschluss der KEK vom 14. 07. 2009, Az.: KEK 396.
zuletzt Beschluss der KEK vom 09. 12. 2003, Az.: KEK 194.
zuletzt Beschluss der KEK vom 10. 11. 2009, Az. KEK 576.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
352
Teacher ´s Pension Plan
Management (u. a.)
ca. 4 (Z)
Providence Equity Partners, Inc.
ca. 8 (Z)
ca. 88 (Z)
Kabel Deutschland Holding
GmbH
Bibel TV
Bibel TV Stiftung gGmbH
100
Kabel Deutschland GmbH (KDG)
100
Games TV*
Contento GmbH
History
The Biography Channel
(E)
Kinowelt TV Premium
Kinowelt Television GmbH
SPIEGEL TV digital
kabel eins classics
Spiegel TV GmbH
SevenSenses GmbH
Sat.1 Comedy
gute laune tv GmbH
(E)
Kinowelt TV*
The History Channel (Germany)
GmbH & Co. KG
Gute Laune TV
Kabel Deutschland Vertrieb &
Service GmbH & Co. KG
RCK TV
CLB TV*
RLX TV*
Jukebox
LUST PUR
tmc Content Group GmbH
tv.gusto
tv.gusto GmbH
JUST Music Fernsehbetriebs
GmbH
Veranstalter, dessen Programm der KDG
zuzurechnen ist
E: Zurechnung aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen durch die Plattformbetreiberin Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH &
Co. KG (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV)
Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert
*: zurzeit nicht auf Sendung
Abbil­dung III – 50: Gesellschafter­struktur und zuzu­rechnende Programme der Kabel-Deutschland-Gruppe
im bundes­weiten Fernsehen
Quelle: KEK
Stand: 11/2009
gilt für die Programme Discovery Channel, Discovery HD, Focus Gesund­heit, Junior, Classica, beateuhse.‌tv, Gold­Star TV, Heimat­kanal, Romance TV und Spiegel Geschichte.
2.2.3.4
Terrestrik (Digital Video Broadcasting – Terrestrial (DVB‑T))
Der zunehmende Akzeptanz­verlust der Terrestrik konnte durch die Digitalisie­rung auf­gehalten
werden. Mittlerweile nutzen in Deutschland 4,2 Mio. TV‑Haushalte bzw. 11,3 % diesen Über­tra­
gungs­weg zum Fernsehempfang (2005: 9,7 %).1183 Die Terrestrik ist bereits zu 100 % digital. Die
letzten analogen terrestri­schen Frequenzen wurden 2008 ab­geschaltet. Damit ist der Umstieg
vollständig ab­geschlossen. Der DVB‑T-Versorgungs­grad der Bevölke­rung liegt nunmehr bei über
90 % (siehe Abbil­dung III – 51).1184
1183 Kommission für Zulas­sung und Aufsicht (ZAK) der Landes­medien­anstalten (siehe Fn. 1149), S. 48. Die Angaben beziehen
sich auf die Empfangs­art der Fernsehgeräte im Haushalt. PCs oder Laptops mit ein­gebauten DVB‑T-Tuner sind nicht
berücksichtigt.
1184 Torsten Mann-Raudies/Meike Painte, 10 Jahre DVB‑T in Deutschland, Bericht des Umstiegs von analogem auf digitales
Antennen­fernsehen in Deutschland, 2008, S. 3, http://www.ueberallfernsehen.de/data/dvb‑t_abschlussbericht.‌pdf, Abruf
am 01. 02. 2010.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
353
Flensburg
Kiel
Rostock
Lübeck
Aurich
Hamburg
Schwerin
Lüneburg
Bremen
Berlin
Potsdam
Hannover
Braunschweig
Osnabrück
Bielefeld
Münster
Düsseldorf
Aachen
Bonn
Magdeburg
Göttingen
Köln
Siegen
Erfurt
Koblenz
Trier
Halle
Kassel
Wiesbaden
Mainz
Saarbrücken
Leipzig
Weimar
Dresden
Würzburg
Mannheim
Stuttgart
Ulm
Freiburg
Cottbus
Gera
Frankfurt/M.
Kaiserslautern
Frankfurt/O.
Nürnberg
Regensburg
Augsburg
München
Konstanz
DVB-T öffentlich-rechtliche und private Programme
DVB-T öffentlich-rechtliche Programme
Die Programmbelegung variiert in den einzelnen Regionen.
Abbil­dung III – 51: DVB‑T Empfangs­bereich deutschlandweit Ende 2009
Quelle: http://www.ueberallfernsehen.de/data/dvb‑t_deutschland_stand_02.11.09.‌pdf, Abruf am 21. 01. 2010
Die Medien­gruppe RTL Deutschland startete am 15. 10. 2009 mit der Ver­brei­tung von sechs
Programmen (RTL Television, VOX, RTL II, Super RTL, RTL Crime und Passion) über das digitale
Antennen­fernsehen DVB‑T in der Region Stuttgart. Im Dezember 2009 folgte die Region Halle/
Leipzig. Ausgewählte Programme der Medien­gruppe RTL Deutschland sind bereits seit einigen
Jahren in ver­schiedenen Groß­städten via DVB‑T zu empfangen. Im Gegensatz zu diesen frei emp­
fang­baren Programmen werden die Programme in den Regionen Stuttgart und Halle/Leipzig nur
ver­schlüsselt ver­breitet. In Koopera­tion mit der Eutelsat vis­Avision GmbH, die für die techni­schen
Dienste sowie für die Ver­mark­tung und das Kunden­management zuständig ist, wird das Pro­
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
354
gramm­angebot (vier Free- und zwei Pay‑TV-Programme1185) unter dem Namen Viseo+ ver­marktet. Für den Empfang sind ein DVB‑T-Receiver, der über ein integriertes Conax-Entschlüsselungs­system
ver­fügt und MPEG‑4-kompatibel ist, sowie eine Viseo+-Smartcard notwendig. Die Smartcards sind
den Viseo+-geeigneten DVB‑T-Receivern bei­gelegt und im Gerätepreis ent­halten.1186
Die Technik des digitalen Antennen­fernsehens lässt den Empfang von über 30 Programmen in
digitaler Bild- und Tonqualität zu. Darüber hinaus ermög­licht DVB‑T die Übertra­gung ver­schie­de­
ner Arten breitbandiger Daten und Informa­tionen sowie mobile Anwen­dungen, wie z. B. mobiles
Fernsehen (so genanntes Handy‑TV oder auch Mobile‑TV). Über DVB‑T-fähige Mobiltelefone können
je nach Gebiet zwischen ca. neun und 32 Programme via DVB‑T kosten­los empfangen werden.1187
DVB‑T ist aber nicht der einzige Übertragungs­standard für Mobile‑TV. Auch DVB‑H (Digital Video
Broadcasting – Handheld, eine Weiter­entwick­lung des DVB‑T-Standards), DMB (Digital Multimedia
Broadcasting) und UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) eignen sich als Ver­brei­
tungs­weg für mobiles Fernsehen. Das Hauptaugen­merk im Bereich Mobile‑TV lag in den ver­gange­
nen Jahren auf den beiden Rundfunkstandards DMB und DVB‑H (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.3). Jedoch
blieb das mobile Fernsehen hinter seinen Erwar­tungen zurück und das im DMB-Standard aus­
gestrahlte Mobile‑TV-Angebot „watcha“ wurde auf­grund geringer Abonnentenzahlen ein­gestellt. Auch der im DVB‑H-Standard ver­breitete Mobile‑TV-Dienst des Betreiber­konsortiums „Mobile 3.0“
wurde nach dem Test­betrieb ein­gestellt.1188 UMTS-basierte Mobile‑TV-Angebote werden derzeit von
den klassi­schen Mobilfunk­unternehmen T‑Mobile und Vodafone betrieben (vgl. Kapitel III 1.1.2).
2.2.3.5
IPTV
IPTV (Internet Protocol Tele­Vision) stellt neben Terrestrik, Kabel und Satellit eine weitere (Fernseh‑)
Übertragungs­technik dar. Dabei werden audiovisuelle Inhalte über ein geschlossenes Netz­werk
digital mittels Internetprotokoll über­tragen. Der Empfang erfolgt über eine Set-Top-Box in der
Regel am Fernseher (obwohl grundsätz­lich auch eine Übertra­gung auf PC oder Handheld möglich
ist), wobei die Bild- und Tonqualität der des Digitalfernsehens über Kabel oder Satellit ent­spricht. Die zumeist kosten­pflichtigen IPTV-Angebote beinhalten lineare Fernsehprogramme, aber auch
individuelle Abrufdienste und interaktive Zusatz­dienste, und stehen nur einem bestimmten Nutzer­
­kreis (Abonnenten) zur Ver­fügung. In Deutschland wird IPTV bisher aus­schließ­lich über breit­ban­
dige Internetanschlüsse ver­breitet.1189 Nach Angaben des Branchen­verbands BITKOM ver­fügten
2009 rund 65 % der deutschen Haushalte über einen Breitbandanschluss.1190
Derzeit bieten in Deutschland ledig­lich die drei Telekommunikations­unternehmen Deutsche
Telekom AG („T‑Home Entertain“), HanseNet Telekommunika­tion GmbH („Alice TV“) und Vodafone
AG & Co. KG („Vodafone Digital TV“)1191 IPTV an (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.4). Die Kabelnetz­betreiber
1185 Die Pay‑TV-Programme RTL Crime und Passion sind im ersten Jahr kosten­los, danach kann ein Abo für monat­lich
2,99 Euro ab­geschlossen werden. Vgl. DIGITAL fernsehen 2/2010, Grund­verschlüsseltes Free‑TV über DVB‑T, S. 106.
1186 DIGITAL fernsehen 2/2010 (siehe Fn. 1185) S. 106 f.
1187 Christian Breunig, Handy‑TV vor un­gewisser Zukunft, Media Perspektiven, 12/2008, S. 602.
1188 Das Gemeinschafts­unternehmen Mobile 3.0 setzte sich aus den Ver­lags­häusern Hubert Burda Media und Georg von
Holtz­brinck sowie der NEVA Media GmbH und der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH zusammen.
1189 ADSL, ADSL2+ bzw. DSL 16plus oder VDSL; Download-Geschwindig­keiten bei ADSL bis zu 9 MBit/s, bei ADSL2+ bis
zu 25 MBit/s und bei VDSL bis zu 50 MBit/s. Grundsätz­lich können Programm­signale mittels IP auch über Kabelnetze,
per Satellit, Terrestrik oder über Mobilfunknetze über­tragen werden.
1190 http://www.bitkom.org/‌de/markt_statistik/46261_38548.‌aspx, Abruf am 22. 01. 2010.
1191 Seit Ende 2007 bot die Arcor AG & Co. KG ein eigenes IPTV-Angebot unter dem Namen „Arcor Digital TV“ an. Nach
der Übernahme von Arcor durch Vodafone wurde zum 01. 08. 2009 aus „Arcor Digital TV“ „Vodafone Digital TV“. Zurzeit
ruht jedoch das IPTV-Projekt und Neukunden werden nicht an­genommen. Vodafone will das IPTV-Angebot über­
arbeiten und 2010 neu auf den Markt bringen, FAZ vom 03. 09. 2009, Kunden zögern beim Fernsehen aus dem Internet,
S. 16.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
355
Kabel Deutschland, Kabel BW, Orion Cable und Unitymedia haben keine IPTV-Angebote. Im
Rahmen der in Deutschland verfüg­baren IPTV-Angebote sind Free‑TV-Programme empfang­bar,
optional können Pay‑TV-Pakete und Video‑on-Demand-Dienste gebucht werden. Bei den Video‑onDemand-Angeboten handelt es sich um „digitale Videotheken“, in denen der Nutzer einzelne
Filme, Serien o. ä. abrufen kann, wobei in der Regel der einzelne Abruf kosten­pflichtig ist. Selbst
wenn nur Free‑TV-Programme empfangen werden, ist IPTV kosten­pflichtig, da die Anbieter gene­
rell eine techni­sche Bereit­stellungs­gebühr erheben. Insgesamt machen die Bereit­stellungs­gebüh­
ren für IPTV nur einen Teil der Gesamt­kosten für den IPTV-Empfang aus, da in der Regel auch ein
Breitbandinternet­zugang des jeweiligen Anbieters er­forder­lich ist. Die Ver­mark­tung von IPTV erfolgt
derzeit hauptsäch­lich im Rahmen von „Triple-Play“-Angeboten (Telefonie, Breitbandinternet und
Fernsehen). Da alle drei Anbieter zudem ent­weder selbst oder über ver­bundene Unternehmen
Mobilfunk anbieten,1192 sind auch „Quadruple-Play“-Bündel erhält­lich. Durch die vollumfäng­liche
Versor­gung aus einer Hand soll eine möglichst starke Bindung des Kunden zu dem jeweiligen
Anbieter hergestellt werden.
Obwohl sich mit 835.000 IPTV-Abonnenten1193 im September 2009 die Zahl der IPTV-Nutzer
seit Ende 2007 (180.000 IPTV-Abonnenten)1194 fast ver­fünf­facht hat, ist die Nachfrage nach IPTV in
Deutschland dennoch eher ver­halten. In europäi­schen Nachbarländern ist IPTV hingegen erfolg­
reich gestartet. So gibt es z. B. in Frank­reich mittlerweile über 5 Mio. IPTV-Abonnenten.1195 Ursache
für die in Deutschland bisher zurück­haltende Nachfrage nach IPTV ist einer­seits der Wettbewerb
zwischen IPTV und den etablierten Fernseh-Übertragungs­wegen Kabel, Satellit und Terrestrik. Anderer­seits ist der Breitband­ausbau in Deutschland im Ver­gleich zu anderen europäi­schen Län­
dern noch nicht sehr weit voran­geschritten. Die stetig zunehmende Versor­gung mit BreitbandInternetanschlüssen ermög­licht es aber zukünftig weiteren Haushalten, IPTV zu empfangen. Damit
ver­fügt IPTV nach wie vor über das Potenzial, sich als vierter TV‑Übertragungs­weg zu einer ernst­
haften Konkurrenz für die bestehenden Distributions­kanäle zu ent­wickeln.
Im Gegensatz zu IPTV umfasst Web‑TV Bewegtbildangebote, die speziell für das Internet auf­
bereitet und über Websites im (offenen) Internet an­geboten werden. Die über­wiegend kosten­
losen Inhalte können von jedermann überall und zu jeder Zeit herunter­geladen (Streaming) und
am Bildschirm über­tragen werden. Der Nutzer muss hierfür im Internet ent­sprechende Seiten auf­
rufen und kann die Angebote dann über eine Abspielsoftware ansehen. Das Empfangs­gerät bei
Web‑TV ist derzeit noch über­wiegend der Computer; eine Set-Top-Box ist nicht er­forder­lich. Die
Bild- und Ton-Qualität ist im Ver­gleich zum IPTV auf­grund von Datentrans­ferschwan­kungen und
begrenzten Netzkapazitäten in der Regel schlechter. Die techni­schen Anforde­rungen zur Erstel­lung
und Ausstrah­lung von Bewegtbildern als Web‑TV sind deut­lich geringer als bei IPTV. Es genügt
z. B. eine Webcam, um kurze Videoclips zu filmen und auf einer Abruf-Platt­form kosten­los einzu­
stellen („user generated content“). Das Internet dient auch Programm­veranstaltern als zusätz­licher
Ver­breitungs­weg. Dies führt zu einer großen Bandbreite von Web‑TV-Angeboten. Nach einer Auf­
lis­tung des „Global internetTV-Portals“ existierten im Oktober 2009 mehr als 920 Web‑TV-Angebote
in Deutschland.1196 Hierunter fallen Streaming-Angebote und Websites der klassi­schen Fernseh­
sender (öffent­lich-recht­liche und private), die ihre Programme parallel im Internet über­tragen,
sowie reine Web‑TV-Sender.
1192 T-Home ist als Tochter­unternehmen der Deutschen Telekom AG ein mit T‑Mobile ver­bundenes Unternehmen. Alice,
eine Ver­triebs­marke von HanseNet, bietet als so genannte „Option Mobile“ zusätz­lich zum DSL-Anschluss einen Mobil­
funkanschluss an.
1193 FAZ vom 03. 09. 2009, „Kunden zögern beim Fernsehen aus dem Internet“, S. 16.
1194 http://www.portel.de/‌nc/nachricht/artikel/21733-bitkom-zahl-der-iptv-kunden-waechst-auf-ueber-eine-halbe-million/,
Abruf am 21. 10. 2009.
1195 http://www.‌iptv-anbieter.info/iptv-news/weltweite-iptv-kundenzahlen-steigt‑an/, Abruf am 22. 01. 2010.
1196 http://www.global-itv.com/‌de.‌php, Abruf am 21. 10. 2009.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
356
Grundsätz­lich können zwei Arten von Web‑TV-Angeboten unter­schieden werden: Eine Vielzahl
stellen Video‑on-Demand-Angebote dar, die zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt ab­gespielt
werden können. Die abruf­baren Inhalte reichen von kurzen Videoclips, die z. B. auf Platt­formen
wie youtube, clipfish, seven­load oder myvideo von jedermann ein­gestellt werden können, über
professionelle Filme, Videoclips und einzelnen Fernsehsen­dungen, die auf Homepages von Ver­
anstaltern oder auf Platt­formen (z. B. ARD Mediathek, RTL NOW) zum Abruf bereit­stehen, bis hin
zu „Online-Videotheken“ (z. B. maxdome), in denen Kinofilme gegen Entgelt ab­gerufen werden
können. Daneben gibt es lineare Angebote mit einem festen Programmablauf, die der Nutzer
über das Internet auf­rufen und empfangen kann. Bei diesen Angeboten hat der Nutzer keinen
Einfluss auf die zeit­liche Abfolge der einzelnen Sendun­gen. Diese Programme sind ent­weder auf
der Homepage des jeweiligen Ver­anstalters (z. B. DAF Deutsches Anleger Fernsehen) abruf­bar oder
werden über Programm­platt­formen wie Zattoo oder Joost an­geboten. Zwischen Video‑on-Demand
und den linearen Angeboten stehen die „Online-Videorecorder“-Dienste (z. B. shift.‌tv, save.‌tv oder
onlinetvrecorder.‌com). Mit diesen ist es möglich, linear aus­gestrahlte Fernsehsen­dungen über das
Internet aufzu­zeichnen. Die Sendun­gen werden dabei auf den Servern der Anbieter gespeichert
und können vom Nutzer nach ent­sprechender Programmie­rung des Online-Videorecorders am
Computer an­gesehen und zum Teil auch herunter­geladen werden. Web‑TV ist über­wiegend kosten­
­frei. Kosten­pflichtig sind bisher Online-Videotheken und Sport­übertra­gungen (Premium-Content)
sowie manche der vor­erwähnten Online-Videorecorder. Für einige Angebote ist eine Anmel­dung
er­forder­lich.
2.2.3.6
Fazit
Das Breitbandkabel stellt nach wie vor den am weitesten ver­brei­teten Übertragungs­weg dar. Danach folgen die Empfangs­ebenen Satellit und Terrestrik. Der neue Ver­breitungs­weg IPTV hat
erstmals die 1 %-Grenze (bezogen auf die Vertei­lung der Nutzer­zahlen der Ver­breitungs­wege) er­
reicht. Der neue Übertragungs­weg für Fernsehen führt allerdings nicht zwangs­läufig zu einem
vielfältigeren Angebot, vielmehr sind dieselben Angebote über diesen zusätz­lichen Ver­triebs­weg
erhält­lich. Die Digitalisie­rung der Übertragungs­wege wird in erster Linie vom digitalen Satelliten­
empfang und der Terrestrik getragen. Der Analog-Digital-Umstieg ist bei der Terrestrik bereits
vollzogen. Der DVB‑T-Versorgungs­grad der Bevölke­rung liegt nunmehr bei über 90 %. Im Zuge
der Digitalisie­rung der Empfangs­ebenen wurden mit dem 10. Rundfunkänderungs­staats­vertrag
Regelun­gen für Platt­formen ein­geführt (§§ 52 ff.), die nunmehr für alle Platt­formen gelten und
sich nicht wie bislang auf die Kabelnetze beschränken.
Die Versor­gung der Satelliten­haushalte mit Fernsehprogrammen erfolgt in Deutschland maß­
geblich durch die Satelliten­betreiber SES ASTRA S. A. und Eutelsat S. A. Beide Satelliten­betreiber
haben in den ver­gangenen Jahren ihre bisher reine Transport­funk­tion um Ver­marktungs­dienst­
leis­tungen er­weitert und eigene Satelliten­platt­formen auf­gebaut. So betreibt z. B. SES ASTRA seit
November 2009 über die Tochter­gesell­schaft HD PLUS GmbH die digitale Satelliten­platt­form HD+,
bei der Fernsehprogramme im HDTV-Standard aus­gestrahlt werden. Der deutsche Kabelmarkt ist
durch mehrfache Gesellschafterwechsel und Konsolidierungs­bestre­bungen geprägt. Die großen
Kabelnetz­betreiber Kabel Deutschland, Kabel BW, Unitymedia und Orion Cable beherr­schen weiter­
­hin den Markt. Innerhalb der konzentrations­recht­lichen Prüfung des § 26 RStV durch die KEK ist
es wichtig, pluralis­musgefährdende Strukturen sowohl bei der ver­tikalen als auch der diagonalen
Konzentra­tion im Bereich des Breitbandkabels zu er­fassen. Die Beteili­gung von Kabelnetz­betrei­
bern an Programm­veranstaltern stellt eine Gefahr für die Meinungs­vielfalt dar, da außen­stehende
Programm­veranstalter mit diesen ver­tikal integrierten Unternehmen um den Zugang zu den Kabel­
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
357
netzen konkurrieren. Der erste Fall einer deut­lichen ver­tikalen Integra­tion zwischen Netzbetreiber
und Programm­veranstalter in Deutschland war arena.
2.3
Fernsehwer­bung
Der Werbemarkt ist nach der amtlichen Begrün­dung zu § 26 RStV als medien­relevanter ver­wandter
Markt mit in die Beurtei­lung, ob vor­herrschende Meinungs­macht vor­liegt, einzu­beziehen. Der
Markt für Fernsehwer­bung konstituiert sich aus der Nachfrage der werbetreibenden Unternehmen
nach Sendezeit für Werbespots und Sponsoring, die von den Programm­veranstaltern gegen Ent­
gelt an­geboten wird. Die Programm­veranstalter treten im Werbemarkt als Anbieter auf, die den
werbetreibenden Unternehmen mit der Sendezeit in ihrem Fernsehprogramm Rezipienten- bzw. Konsumenten­kontakte (access to audience) ver­kaufen.1197
Je höher die Erlöse aus dem Ver­kauf von Werbeplätzen aus­fallen, um so mehr kann ein Ver­
anstalter in attraktive und qualitativ hochwertige Programminhalte investieren. Durch ein hoch­
wertiges und attraktives Programmangebot können Zuschauer­anteile gehalten bzw. weiter aus­
gebaut werden. Hohe Zuschauer­anteile steigern wiederum die Attraktivität des Programms für
die Werbewirt­schaft, was zu höheren Ver­kaufspreisen von Werbeplätzen führt (Werbe­einnahmenReichweiten-Spirale). Die KEK hat die starke Stellung der ProSiebenSat.1 Media AG und die der
RTL Group S. A. im Werbemarkt im Rahmen medien­konzentrations­recht­licher Ver­fahren nicht
gesondert bewertet, da sich diese mittel­bar auf die Zuschauer­anteile aus­wirken und folg­lich dort
miterfasst werden.1198
2.3.1
Bedeu­tung der Fernsehwer­bung für das private Fernsehen
2.3.1.1
Klassische Fernsehwer­bung
Für das private Fernsehen stellt Werbung die Haupt­finanzierungs­quelle dar. Im Jahr 2008 trugen
die Einnahmen aus über­regionaler Werbung (51,2 %) und Sponsoring (1,5 %) etwas über die Hälfte
(52,7 %) zu den Gesamteinnahmen bei. Bei den reinen Free‑TV-Anbietern waren dies sogar über
80 %. Der Anteil der Abonnement­gebühren bei privaten Anbietern war 2008 mit 11,9 % im Ver­
sonstige Erträge
10,4%
Call-Media
2,0%
Programmverkauf
5,0%
Abonnementgebühren
12,0%
Teleshopping
19,6%
Werbung
51,2%
Abbil­dung III – 52: Ertrags­struktur im privaten
Fernsehen 2008
Quelle: ALM, Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in
Deutschland 2008–2009 (Vorabauszug), S. 20
1197 Vgl. Robert G. Picard, Media Economics – Concept & Issues, California 1989; Jürgen Heinrich, Medien­ökonomie, Band 1,
S. 119 ff., und Band 2, S. 177–184.
1198 Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5, IV 3.1, und
Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309.
358
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
gleich zu 2006 (17 %) rückläufig. Dagegen stieg der Anteil aus Erlösen durch Programm­verkäufe. Sie machten 2008 rund 5 % der Gesamterlöse aus. Auch die wirtschaft­liche Bedeu­tung von CallMedia-Angeboten sank. Machten sie 2006 noch 3 % aus, waren es 2008 ledig­lich 2 %.1199
Im Rahmen der aus Werbung generierten Einnahmen war – wie schon in der Ver­gangen­heit –
auch im Jahr 2008 die klassi­sche Spot­werbung die wichtigste Erlös­quelle im privaten Fernsehen. Auf die 30‑Sekunden-Spots ent­fielen rund 89,5 % der Werbeinvesti­tionen, auf alle übrigen Werbe­
formen1200 somit rund 10,5 %.1201 Der Anteil an klassi­scher Werbung machte damit zum ersten Mal
weniger als 90 % aus.
2.3.1.2
Sonderwerbeformen
Die Sonderwerbeformen gewinnen im Fernsehen stark an Bedeu­tung: In den letzten zehn Jahren
hat sich ihr Anteil an der Fernsehwer­bung nahezu ver­zehnfacht. Dabei machen die Split-ScreenVarianten1202 mit einem Anteil von 55,2 % aller gebuchten Spezialwerbeformen den größten Anteil
aus.1203 Gründe für diese Entwick­lung sind mitunter einige mit der klassi­schen, im Block aus­
gestrahlten Spot-Werbung ver­bundene Nachteile für Werbetreibende, die durch speziell an­ge­
passte Werbeformen umgangen werden können. Genannt seien hier beispiel­haft Werbe­vermei­
dungs­haltun­gen der Rezipienten, die durch Entwick­lungen wie zeit­versetztem Fernsehkonsum
mittels digitaler Aufzeichnungs­geräte, bei denen Werbepassagen übersp­rungen werden können,
ver­stärkt werden. Zudem besteht bei Block­werbung keine Alleinstel­lung der jeweiligen Werbe­
treibenden und auch eine Abstim­mung von Werbeinhalten auf das laufende Programm („Pro­
grammintegra­tion“) ist schwierig umzu­setzen. Darüber hinaus bestehen recht­liche Einschrän­kun­
gen für Fernsehwer­bung, die durch Sonderwerbeformen zum Teil umgangen werden können.1204
Nachfolgend werden einige aus­gewählte Sonderwerbeformen näher beschrieben.
2.3.1.2.1 Merchandising und Licensing
Eine Erlös­quelle neben klassi­scher Spot­werbung ist das Merchandising. Dabei handelt es sich um
eine zusätz­liche Verwer­tung der Inhalte von Fernsehsen­dungen außerhalb der eigent­lichen Pro­
gramm­rezep­tion durch die Ver­mark­tung programm­bezogener Produkte.1205 Der Bekanntheits­grad
von Film- oder Serien­charakteren bzw. den damit ver­bundenen Marken (Imageträger) wird kom­
merziell ver­wertet. Merchandising wird vor allem im Bereich der Kinderprogramme ein­gesetzt. Durch den Ver­kauf von Merchandising-Produkten, wie Video-, Bild- und Tonträger, Bücher, Comics,
Computerspiele, Handy-Klingeltöne, Sammelartikel oder Gebrauchsartikel, können die Ver­anstalter
alternative Erlöse er­zielen, die sie unabhängiger von schwankenden Werbe­einnahmen machen.1206
Insbesondere Kinderserien und Spielwaren­handel befördern damit wechselseitig ihren Markterfolg. Die Ver­anstalter können den Ver­kauf dabei ent­weder selbst betreiben oder die Lizenzen zur
Nutzung von Namen, Figuren und Marken an Dritte ver­kaufen („Licensing“).1207 Zum Teil werden
1199 ALM, Wirtschaft­liche Lage des Rundfunks in Deutschland 2008–2009 (Vorabauszug), S. 20.
1200 Z. B. Sonderwerbeformen in Form von Singlespots, Splitscreen, individuelle Konzepte wie Spotpremieren oder Tele­
promotions.
1201 SevenOne Media, WerbemarktReport 2008, S. 7, www.sevenonemedia.‌de (Stand: 11/2009).
1202 Z. B. Single-Split, Abspann-Split, Pre-Split, Post-Split/ Trailer-Split, Newscountdown, Diary, Contentsplit, Program Split,
Single Spot.
1203 SevenOne Media, WerbemarktReport 2008, S. 7, www.sevenonemedia.‌de (Stand: 11/2009).
1204 Vgl. Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier, Public Relations und werb­liche Erscheinungs­formen im Fernsehen,
2008, S. 116 f.
1205 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 148.
1206 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 148.
1207 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 148.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
359
die Erfolgs­aussichten im Merchandising zu einem ent­scheidenden Kriterium für die Programm­
gestal­tung. Durch Merchandisingprodukte wird nicht nur zusätz­licher Umsatz generiert, sondern
auch die Zuschauer­bindung ver­stärkt. Hohe stabile Zuschauer­anteile sichern wiederum die Finan­
zie­rung des Senders durch Werbe­einnahmen ab.
2.3.1.2.2 Sponsoring
Nach dem Rundfunkstaats­vertrag ist Sponsoring „jeder Beitrag einer natür­lichen oder juristi­schen
Person oder einer Personen­vereini­gung, die an Rundfunktätig­keiten oder an der Produk­tion audio­
visueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzie­rung einer Sendung, um
den Namen, die Marke, das Erscheinungs­bild der Person oder Personen­vereini­gung, ihre Tätig­keit
oder ihre Leistun­gen zu fördern“.1208 Spezielle Vorgaben, z. B. zur Kennzeich­nung von Sponsoring,
ent­hält § 8 RStV. Sponsoring gilt nach dem Rundfunkstaats­vertrag nicht als Werbung. Tatsäch­lich
ent­faltet Sponsoring aber gerade auf­grund der vor­geschriebenen Nennung des Sponsors zu Beginn
und am Ende der gesponserten Sendun­gen eine Werbewir­kung. Faktisch sind diese Hinweise
ähnlich einem Werbespot gestaltet und beinhalten mitunter Logos, Marken, Produkte und Slogans
der Sponsoren.1209
2.3.1.2.3 Dauerwerbesen­dungen und Infomercials
Dauerwerbesen­dungen sind nach den Werberichtlinien der Landes­medien­anstalten Sendun­gen
von mindestens 90 Sekunden Dauer, in denen Werbung redaktionell gestaltet ist, der Werbe­
charakter erkenn­bar im Vordergrund steht und die Werbung einen wesent­lichen Bestand­teil der
Sendung darstellt.1210 Sie sind im Fernsehen zulässig, wenn sie unmittel­bar vor Beginn als „Dauer­
werbesen­dung“ an­gekündigt und während des gesamten Ver­laufs mit dem Schriftzug „Werbesen­
dung“ oder „Dauerwerbesen­dung“ gekennzeichnet werden.1211 Als Reaktion auf ein Urteil des Ver­
waltungs­gerichts Berlin1212 hat die ProSieben Television GmbH die seit 2003 jähr­lich im Programm
ProSieben aus­gestrahlte „TV total Wok‑WM“1213 im Jahr 2009 er­stmalig als Dauerwerbesen­dung
aus­gewiesen. Das Ver­waltungs­gericht hatte einen Beanstandungs- und Untersagungs­bescheid der
Medien­anstalt Berlin-Branden­burg (mabb) im Hinblick auf das Vorliegen von Schleichwer­bung in
voran­gegangenen Sendun­gen bestätigt. Vor diesem Hintergrund wurden auch andere TV‑totalSpezialsen­dungen, wie „TV total Stock Car Crash Challenge 2009“ und „TV total Turmspringen
2009“, als Dauerwerbesen­dungen aus­gestrahlt.
Einst populäre Dauerwerbesen­dungen in Form von Spiels­hows, bei denen Marken­produkte in
den Spielablauf ein­gebunden werden (z. B. als Preise), wurden inzwischen weitest­gehend ein­ge­
stellt. Vorherrschend sind Dauerwerbesen­dungen in Form von Infomercials. Dabei werden Beiträge
in Zusammen­arbeit mit Werbepartnern er­stellt, deren Produkte im Mittelpunkt der Sendun­gen
stehen. Werbliche Inhalte werden dabei in einer pseudo-redak­tionellen Form auf­bereitet. Dadurch
kommt es mitunter zu Abgrenzungs­problemen zwischen tatsäch­lich journalistisch neutralen Bei­
1208 § 2 Abs. 2 Nr. 9 RStV.
1209 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 84, sowie dort auf­geführte Beispiele.
1210 § 7 Abs. 5 RStV i. V. m. Nr. 8 Abs. 1 der gemeinsamen Richtlinien der Landes­medien­anstalten für die Werbung, zur Durch­
füh­rung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen in der Neufas­sung vom
10. 02. 2000 („Werberichtlinie“).
1211 § 7 Abs. 5 RStV i. V. m. Nr. 8 Abs. 2 Werberichtlinie (siehe Fn. 1210).
1212 VG Berlin, Urteil vom 11. 12. 2008, Az.: VG 27 A 132.08.
1213 Bei der „Wok‑WM“ rodeln Prominente auf Zeit eine Bobbahn in Woks hinunter. Die gegen­einander antretenden Teams
werden dabei nach Marken benannt und von den jeweiligen Herstellern gesponsert. Auch Kurven und Strecken­
abschnitte werden nach Marken benannt. Zudem werden Marken optisch mittels Banden­werbung, Untereis­werbung
oder durch das Aufstellen von Werbetafeln dargestellt. Dies führt insgesamt zu einer hohen Präsenz von Werbelogos
und Markennamen in der Sendung.
360
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
trägen mit Informations­charakter ohne Werbeinten­tion und unzu­lässigen, nicht als solchen gekenn­
zeichneten Dauerwerbesen­dungen, bei denen der Werbegehalt hinter vor­gegebenen journalisti­
schen Beiträgen ver­schleiert wird.1214
2.3.1.2.4 Produkt­platzie­rung (Product Placement)
Unter dem Begriff Produkt­platzie­rung (Product Placement) ist die von Unternehmen bezahlte
Platzie­rung von Marken(produkten) in bestimmten Sendun­gen, häufig im Rahmen von Spielfilmen
bzw. fiktionalen Filmproduk­tionen, zu ver­stehen. Dabei können Marken in jeglicher Form (z. B. optisch, akustisch) sowie Dienst­leis­tungen, Musik etc. in das Programm ein­gebracht werden. Pro­
dukt- und Themen­platzie­rungen waren in Deutschland bislang als Schleichwer­bung ver­boten.1215
Zulässig waren dagegen bereits bisher un­vermeid­bare Markennen­nungen oder ‑abbil­dungen, z. B. im Rahmen von Ratgeber­sendun­gen, Wirtschafts­berichterstat­tung, Sport­übertra­gungen sowie
Produkt­beistel­lung, bei denen Unternehmen ihre Produkte für Filmproduk­tionen un­entgelt­lich
zur Ver­fügung stellen, die im Rahmen der Handlung eine gewisse dramaturgi­sche Notwendig­keit
haben bzw. ohne die eine realitäts­nahe Lebens­wirklich­keit nicht darzu­stellen ist (z. B. Autos,
Nutzung der MS Deutschland als „Traumschiff“ etc.). Die EU‑Richtlinie über audiovisuelle Medien­
dienste1216, die bis Ende des Jahres 2009 in mitgliedstaat­liches Recht umzu­setzen war1217, hat die
Product-Placement-Regelun­gen gelockert. Zwar sind Produkt­platzie­rungen dem Grundsatz nach
auch weiter­hin unzu­lässig.1218 Allerdings sind davon fast aus­schließ­lich Kinderprogramme und
Nachrichten betroffen. In den Genres Kinofilm, Film, Serien, Sport­sendun­gen und Sendun­gen der
leichten Unterhal­tung ist Product Placement in Abweichung zum voran­gestellten Verbot erlaubt.1219
Im 13. Rundfunkänderungs­staats­vertrag wurde zudem konkretisiert, dass insbesondere Sendun­
gen, die neben unter­haltenden Elementen im Wesent­lichen informierenden Charakter haben
(Ver­brauchersen­dungen und Ratgeber­sendun­gen mit Unterhaltungs­elementen), keine Sendun­gen
der leichten Unterhal­tung sind.1220 Themen­platzie­rungen bleiben auch weiter­hin ver­boten.1221
Wie Werbung, Sponsoring und Tele­shopping dient auch die Produkt­platzie­rung dem Ziel der
Absatz­förde­rung. Die nicht gekennzeichnete Produkterwäh­nung oder ‑darstel­lung kann dabei der
Regelung zur Schleichwer­bung unter­fallen. „Geringwertige Güter“ sind allerdings aus der Rege­
lung der kosten­losen Bereit­stel­lung von Waren oder Dienst­leis­tungen grundsätz­lich aus­genom­
men und damit ohne Begren­zung zulässig, es sei denn, auf sie wird in der Sendung aus­drück­lich
Bezug genommen. Im Unterschied zur Spot­werbung darf Produkt­platzie­rung allerdings nicht zum
Erwerb oder zur ent­gelt­lichen Nutzung des Produktes auf­fordern. Die kommerziell verfüg­baren
Waren sollen allen­falls auf­scheinen, aber nicht werbend erwähnt oder hinsicht­lich besonderer
Eigen­schaften hervor­gehoben werden. Das Produkt soll im natür­lichen Handlungs­ablauf aus pro­
gramm­lich-dramaturgi­schen Gründen ein­gebunden sein. Eine unzu­lässige unangemessene Heraus­
stel­lung („undue prominence“) kann beispiels­weise durch die Dauer oder die Art der Darstel­lung
ent­stehen. Um für die Zuschauer den Einsatz von Produkt­platzie­rungen transparent zu machen,
hat der Gesetz­geber eine allgemeine Kennzeichnungs­pflicht vor­gesehen. Der mündige Ver­braucher
soll auf diese Weise informiert werden und den Grund für die Verwen­dung von Produkten ein­
1214 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 118 f.
1215 Vgl. § 7 Abs. 6 RStV.
1216 Richtlinie 2007/65/‌EG des Europäi­schen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richt­
linie 89/552/EWG des Rates zur Koordinie­rung bestimmter Rechts- und Ver­waltungs­vorschriften der Mitgliedstaaten
über die Ausübung der Fernsehtätig­keit.
1217 In Deutschland mit dem 13. Rundfunkänderungs­staats­vertrag.
1218 § 7 Abs. 7 des 13. RÄndStV i. V. m. Punkt 7 zu Art. 3 g Abs. 1 der Richtlinie 2007/65/‌EG (siehe Fn. 1216).
1219 § 44 des 13. RÄndStV, Art. 3 g Abs. 2 der Richtlinie 2007/65/‌EG (siehe Fn. 1216).
1220 § 15 Satz 2 des 13. RÄndStV.
1221 § 7 Abs. 7 des 13. RÄndStV i. V. m. Überlegungs­grund Nr. 63 der Richtlinie 2007/65/‌EG (siehe Fn. 1216).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
361
ordnen können. Da diese Norm der Tatsache Rechnung trägt, dass nur bei Eigen- oder Auftrags­
produk­tionen sichere Kenntnis von der Verwen­dung einer ent­gelt­lichen oder un­entgelt­lichen
Produkt­platzie­rung bestehen kann, sind die privaten wie auch die öffent­lich-recht­lichen Fernseh­
veranstalter gehalten, beim Erwerb von Fremdproduk­tionen aufzu­klären, ob Produkt­platzie­rungen
ent­halten sind und hierauf ent­sprechend hinzu­weisen – und auch das Ergebnis erfolg­loser Nach­
forschungen zu dokumentieren.
2.3.1.2.5 Tele­shopping­fenster
Der Rundfunkstaats­vertrag ver­steht hierunter „die Sendung direkter Angebote an die Öffentlich­
keit für den Absatz von Waren oder die Erbrin­gung von Dienst­leis­tungen […] gegen Entgelt“.1222
Tele­shopping­fenster können privaten Fernseh­veranstaltern1223 auf zwei Arten als Erlös­quelle dienen:
Zum einen können die ent­sprechenden Programm­strecken an externe Tele­shopping-Anbieter
ver­­kauft werden, zum anderen kann der Sender aber auch selbst ein Tele­shopping-Angebot be­
treiben.1224
2.3.1.3
Alternative Erlös­quellen und Call-Media-Angebote
Um eine größere Unabhängig­keit vom klassi­schen Werbemarkt zu er­langen, ver­suchen viele Pro­
gramm­veranstalter, Einnahmen aus neuen, alternativen Erlös­quellen zu generieren.1225 Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Fernseh­veranstaltern und der damit
ver­bundenen Fragmentie­rung der Zuschauer­mengen bei stagnierenden Netto-Werbe­erlösen.1226
Bereits im Jahr 2000 kam es zu einem empfind­lichen Einbruch der Netto-Werbe­erlöse.1227 Nach
einer kurzen Erholungs­phase traf die der Banken­krise im Jahr 2008 nachfolgende rezessive Wirt­
schafts­phase die Medien­unternehmen mit stark zurück­gehenden Investi­tionen im Werbesektor. Der folgende, über die Gewäh­rung von Rabatten aus­getragene Kampf der großen Werbe­vermark­
ter um Werbekunden1228 wirkt sich eben­falls negativ auf die Werbe­einnahmen aus. Darüber hinaus
gewinnt das Internet immer mehr an Bedeu­tung für die Werbung.1229 Hinsicht­lich der Erlöse ging
der Anteil aus klassi­scher Spot­werbung zugunsten alternativer Erlös­quellen bei den privaten
Free‑TV-Anbietern im Jahr 2008 auf rund 80 % zurück; mithin konnte der Anteil der Diversifika­
tions­erlöse auf etwa 20 % gesteigert werden.1230
Im Rahmen ihrer Diversifikations­strategien generieren die TV‑Sender zunehmend Erlöse über
digitale Pay‑TV-Kanäle, Tele­shopping, (Online‑)Games und Lizenzhandel. Durch diese Erlös­formen
konnten die Free‑TV-Anbieter 2008 mehr als 900 Mio. Euro generieren.1231 Die Bedeu­tung der
Erlöse aus dem Bereich Call-Media bzw. Telefon­mehrwertdienste nimmt dagegen stark ab. Seit
2006 haben sich die Umsätze aus Call-Media-Angeboten um 21 % ver­ringert.1232
1222 § 2 Abs. 2 Nr. 10 RStV.
1223 Im öffent­lich-recht­lichen Rundfunk findet Tele­shopping mit Ausnahme von Tele­shopping-Spots nicht statt, § 18 RStV.
1224 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 144 f.; zur Übersicht über die Tele­shopping-Angebote
vgl. Kapitel III 2.1.6.2.
1225 Bzgl. der ProSiebenSat.1 Media AG z. B. Handels­blatt vom 28. 10. 2009, Pro Sieben Sat.1 plant Bezahl‑TV; FTD vom
06. 11. 2009, Dreh am Glücksrad; bzgl. RTL z. B. Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2008, S. 59.
1226 Siehe zu der Entwick­lung des Programmangebots Kapitel III 1.1 und zu den Netto-Werbe­erlösen nachfolgend Punkt 2.3.2,
Abbil­dung III – 54, III – 55 und Tabelle III – 100.
1227 Siehe nachfolgend Punkt 2.3.2 sowie Abbil­dung III – 54, III – 55 und die Tabelle III – 100.
1228 Werben & Ver­kaufen vom 05. 02. 2009, TV‑Sender Schwingen die Rabatt­klatsche; www.taz.‌de vom 24. 02. 2009, Klopausen
werden kürzer; www.welt.‌de vom 09. 03. 2009, Unter den Privat­sendern tobt Rabattschlacht.
1229 Vgl. Abbil­dung III – 54.
1230 ALM, Wirtschaft­liche Lage des Rundfunks in Deutschland 2008–2009 (Vorabauszug), S. 20 f.
1231 ALM, Wirtschaft­liche Lage des Rundfunks in Deutschland 2008–2009.
1232 ALM, Wirtschaft­liche Lage des Rundfunks in Deutschland 2008–2009.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
362
Bei Call-Media-Angeboten werden kosten­pflichtige telefonbasierte Mehrwertdienste in Medien­
angebote ein­gebunden. Sie bilden eine Interaktions­möglich­keit (z. B. Abstim­mungen und Gewinn­
spiele) oder dienen dem Zugang zu zusätz­lichen Inhalten und Informa­tionen (z. B. Faxabrufdienste). Neben programm­begleitenden Telefon­mehrwertdiensten, die so gut wie sämt­liche Programm­
veranstalter anbieten, bestehen Programmangebote, die im Schwerpunkt auf die Generie­rung
von Call-Media-Erlösen ab­zielen. Hierzu zählen u. a. die Programme 9Live (Quiz- und Spiels­hows)
und Astro TV (Anrufsender für Beratun­gen etc. zu astrologi­schen und esoteri­schen Themen). Da­
gegen dürfen öffent­lich-recht­liche Sender keine Einnahmen aus dem Angebot von Telefon­mehr­
wertdiensten er­zielen.1233 Dies bedeutet kein Verbot solcher Angebote, allerdings dürfen die daraus
er­zielten Einnahmen höchstens die Kosten für die techni­sche Abwick­lung ab­decken.
Was Gewinn­spiele betrifft, können zwei Arten der Ausgestal­tung unter­schieden werden: Bei
Promo­tion-Gewinn­spielen steht der werb­liche Charakter für die von den jeweiligen Unternehmen
zur Ver­fügung gestellten Preise im Vordergrund. Als Preise werden in der Regel Marken­produkte
aus­gelobt, die im Rahmen des Gewinn­spiels ähnlich wie in einem Werbespot präsentiert werden. Promo­tion-Gewinn­spiele können als eine Misch­form aus Sponsoring und Product Placement an­
gesehen werden und sind daher eher den Sonderwerbeformen zuzu­ordnen.1234 Gleichzeitig können
dabei aber auch Einnahmen aus Anrufen der Gewinn­spielteilnehmer auf Mehrwertnummern gene­
riert werden. Dagegen zielen Sender­gewinn­spiele alleine auf die Einnahmen aus Telefon­mehr­wert­
diensten ab. Diese Form des Gewinn­spiels stellt somit eine alternative Erlös­quelle dar.
Als Geschäfts­modell steht das Call‑in-TV zunehmend in der öffent­lichen Kritik. Um Täuschungen
bei Gewinn­spielen auszu­schließen, die Transparenz der Spielabläufe zu erhöhen und damit den
Ver­braucher­schutz insgesamt zu stärken, haben die Landes­medien­anstalten im Februar 2009 eine
Gewinn­spielsat­zung er­lassen1235, die nach einer Normen­kontroll­klage des Senders 9Live vom
Bayerischen Ver­waltungs­gerichts­hof hinsicht­lich der Regelun­gen zum Schutz von Kindern und
Jugend­lichen, zur Transparenz der Spielgestal­tung, zum Verbot der Irrefüh­rung und zu den Infor­
mations­pflichten während des Spiel­verlaufs bestätigt wurde.1236 Der Gewinn­spielsender macht die
Satzung für die erheb­lichen Umsatz­einbrüche im laufenden Geschäfts­jahr ver­antwort­lich.1237
2.3.2
Entwick­lung des Werbemarkts
Die für die Beurtei­lung der Entwick­lung des Werbemarkts zur Ver­fügung stehende Daten­lage
resultiert aus zwei unter­schied­lichen Erhebungs­methoden. Die Nielsen Media Research GmbH
erfasst Werbe­aufwen­dungen in den klassi­schen Medien in Deutschland sowie den Mediengat­
tungen Direct Mail1238, Online, Kino, At‑Retail-Media1239 und Transport Media1240. Dabei werden die
formell aus­gewiesenen Werbepreise der Mediengat­tungen und Werbeträger nach Wirtschafts­
1233
1234
1235
1236
1237
1238
1239
1240
§ 13 Abs. 1 Satz 3 RStV.
Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 133.
Satzung der Landes­medien­anstalten über Gewinn­spielsen­dungen und Gewinn­spiele.
Der Gerichts­hof gab dem Normen­kontrollantrag nur teil­weise statt. Nach seiner Auffas­sung kann sich die BLM für die
Satzung grundsätz­lich auf eine wirksame Ermächtigungs­grundlage berufen. Davon nicht gedeckt sei jedoch, die Zu­
schauer vor einer wieder­holten Teilnahme an Gewinn­spielen zu schützen und die Ver­anstalter auf einen Zeitraum von
höchstens 30 Minuten für das Durchstellen eines Anrufers sowie auf eine Höchst­dauer der Gewinn­spielsen­dungen
von drei Stunden fest­zulegen.
FTD vom 17. 08. 2009, „Kein Umsatz unter dieser Nummer“: Allein im März 2008 sank die Zahl der Anrufer gegen­über
dem Vormonat um 35 %, im April und Mai dann jeweils um weitere 5 %. Daraus resultierte bis Juni ein Ver­lust von
1,7 Mio. Euro.
Direkt­werbung, Zustel­lung von adressiertem und nicht adressiertem Werbematerial auf der Basis einer Adress­datei an
eine bestimmte Zielgruppe per Brief (ggf. auch Fax, SMS oder E‑Mail), häufig mit bei­gefügtem Prospekt.
Werbung am und um den Ver­kaufsort von Waren („Point of Sale“), z. B. Plakate, Werbung an Einkaufs­wagen, Werbe­
aufsteller, Radio- und TV‑Eigen­werbekanäle („Instore“).
Verkehrs­mittel- und Ver­kehrs­stätten­werbung (Außen- und Innen­werbung).
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
363
bereichen, Firmen und Produkten (Marken) erhoben (Brutto-Werbe­einnahmen der Werbeträger). Der Zentral­verband der deutschen Werbewirt­schaft (ZAW) ver­sucht dagegen, die tatsäch­liche
Einkommens­situa­tion der Werbeträger abzu­bilden (Netto-Werbeumsätze). Die im Rahmen der
Brutto-Werbe­einnahmen von den Werbeträgern aus­gewiesenen Preise für die Platzie­rung von
Werbung bilden meist den oberen Ansatz für die im Werbemarkt möglichen Einnahmen ab. Zur
Errech­nung der Netto-Werbe­einnahmen, d. h. der tatsäch­lich aus­gehandelten Werbepreise, müssen
hiervon gewährte Rabatte (z. B. Mengen-, Konzern-, Frühbucher-, Last-Minute-Rabatte) und die
Ver­gütungen der Mediaagenturen ab­gezogen werden. Die Angaben beruhen auf Meldun­gen der
dem ZAW an­geschlossenen Mitglieder (u. a. Ver­bände der Werbewirt­schaft, Ver­marktungs­agentu­
ren, Markt­forschungs­institute). Die er­mittelten Brutto- und Netto-Werbeumsätze weichen häufig
stark voneinander ab (Brutto-Netto-Schere; für den TV‑Werbemarkt siehe Tabelle III – 103 und
Abbil­dung III – 55). Insbesondere die großen Ver­marktungs­agenturen, die für zahl­reiche Medien­
angebote Werbeflächen und ‑zeiten ver­kaufen, können fein ab­gestimmte Rabatt­systeme in
größerem Umfang einsetzen. Aufgrund des Ver­dachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden
Stel­lung sowie wettbewerbs­beschränkende Absprachen bei der Ver­mark­tung von Fernsehwer­
bung er­mittelte das Bundes­kartellamt im Jahr 2007 gegen die IP Deutschland GmbH, Ver­mark­
tungs­agen­tur der RTL Group S. A., und die SevenOne Media GmbH, Ver­marktungs­agentur der
ProSiebenSat.1 Media AG. Anlass war die „Share-Deal-Praxis“ der beiden Werbezeiten­vermarkter,
bei der Mediaagenturen erheb­liche Rabatte gewährt wurden, sofern diese einen gewissen Anteil
an Werbung in dem jeweiligen Sender­verbund buchten. Diese Praxis benachteiligte die kleineren
Sender. SevenOne Media wurde ein Buß­geld von 120 Mio. Euro und IP Deutschland ein Buß­geld
in Höhe von 96 Mio. Euro auf­erlegt.1241 Beide Unternehmen akzeptierten die Buß­gelder, was gleich­
zeitig zur Einstel­lung der Ermitt­lungen des Bundes­kartellamtes führte.
Bis zum Jahr 2000 sind die Brutto-Werbe­einnahmen der „klassi­schen Medien“, zu denen
Fern­sehen, Hörfunk, Zeitun­gen (ohne Rubriken­anzeigen und örtliche Werbung), Publikums­zeit­
schriften, Fachzeitschriften und Plakate zählen, kontinuier­lich gewachsen. Der vor­läufige Höchst­
stand wurde im Jahr 2000 mit rund 18,5 Mrd. Euro er­reicht. Nach einem Einbruch im Jahr 2001
mit einem Rück­gang der Brutto-Werbe­einnahmen der klassi­schen Medien um 6,2 % folgte eine
leichte Erholung des Werbemarktes. Im Jahr 2005 über­trafen die Brutto-Werbeinvesti­tionen mit
rund 19,1 Mrd. Euro erstmals das Niveau des Jahres 2000. Seitdem sind die Brutto-Werbeinvesti­
tionen pro Jahr leicht an­gestiegen. Im Jahr 2007 er­reichten sie den bisherigen Höchst­stand von
rund 21 Mrd. Euro. Im Jahr 2008 konnte dieser Wert in etwa gehalten werden. Die der Finanzkrise
2008 nachfolgende Werbekrise wird jedoch nicht ohne Auswir­kung auf die weitere Entwick­lung
im Werbemarkt sein. Für 2009 ist insofern mit weiteren Abschlägen zu rechnen, die in einer
Größen­ordnung zwischen 10 % und 15 % an­gesetzt werden können. Der Umsatz bei ProSiebenSat.1
reduzierte sich im ersten Halbjahr 2009 um 9 %, der der RTL Group um 9,6 %. Im Pay‑TV-Bereich
sind die Einbrüche noch gravierender. Die Umsätze im Pay‑TV betrugen 2008 ca.1,2 Mrd. Euro. Für
2009 ist als Folge der Finanz- und Wirtschafts­krise mit Abschlägen zu rechnen, die in einer
Größen­ordnung zwischen 10 % und 20 % anzu­setzen sein dürften. So reduzierte sich bei Sky im
ersten Halbjahr 2009 der Umsatz um 19,8 % auf 463 Mio. Euro.
Nielsen Media Research hat die Trennung zwischen „klassi­schen Medien“ und „anderen Medien“
auf­gegeben und unter­scheidet seit 2008 „Above-the-line“- und „Below-the-line“-Medien. Abovethe-line-Medien sind solche, die einen Nutzer­kreis haben, jedoch nicht individuell an einzelne
Nutzer adressiert sind, sondern einer gestreuten und unpersön­lichen Zielgruppen­ansprache dienen. Dies sind die bisher „klassi­schen Medien“ Fernsehen, Zeitschriften, Zeitun­gen, Radio und Plakat
sowie, neu auf­genommen, das Medium Kino. Als Below-the-line-Medien gelten Medien, die direkt
1241 Geschäfts­bericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2007, S. 56; Geschäfts­bericht der Bertels­mann AG 2007, S. 65.
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
364
Brutto-Werbeumsatz in Mio. Euro
22.000
20.000
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
1995
TV
1996
1997
Hörfunk
1998
1999
2000
Zeitungen
2001
2002
2003
Publikumszeitschriften
2004
2005
2006
2007
2008
klassische Medien insgesamt
1)
1) Ab 2008 wird der Nielsen-Media-Research-Werbetrend nicht mehr für „klassische Medien“ erstellt, sondern für die so genannten
„Above-the-line-Medien“, zu denen auch Kino zählt. Rückwirkend ab 2007 wurde daher der Werbeträger Kino mit in die Erhebung
aufgenommen.
Abbil­dung III – 53: Brutto-Werbeumsätze der Werbeträger TV, Hörfunk und Print (in Mio. Euro)
Quelle: Michael Heffler/Pamela Möbus, Der Werbemarkt 2008, Media Perspektiven 2009, S. 278 ff., dort angegebene Quelle:
Nielsen Media Research
Personen beziehungs­weise Personen­gruppen über zum Teil unkonventionelle Kommunikations­
wege und ‑maßnahmen ansprechen. Werbemaßnahmen werden von den Konsumenten nicht
immer direkt als solche wahrgenommen (z. B. Direct Mail; auch Online-Werbung, die sich in ihrer
Sicht­bar­keit und Zielorientie­rung allerdings nicht grundsätz­lich von der Above-the-line-Werbung
unter­scheidet). Die Brutto-Werbe­aufwen­dungen der Above-the-line-Medien sowie der Medien­
gattungen Direct Mail und Online ergeben zusammen einen Gesamt­werbemarkt mit einem Volu­
men von rund 26 Mrd. Euro.1242
Das Fernsehen war mit einem Anteil von ca. 34,6 % an den gesamten Brutto-Werbeumsätzen
in den klassi­schen Medien im Jahr 2008 der größte Werbeträger. Es folgten Tages­zeitun­gen
Kino
0,3%
Online
5,7%
Plakat
3,0%
Fachzeitschriften
1,6%
Direct Mail
13,7%
Fernsehen
34,6%
Publikumszeitschriften
15,2%
Hörfunk
4,9%
Zeitung
20,9%
Abbil­dung III – 54: Anteile der Mediengat­tungen
am Brutto-Werbemarkt 2008
Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage der
Pressemitteilungen von Nielsen Media Research vom
14. 01. 2009, 19. 01. 2009 und 05. 02. 2009
1242 Vgl. Pressemittei­lungen von Nielsen Media Research vom 14. 01. 2009, 19. 01. 2009 und 05. 02. 2009.
Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen
365
Netto-Werbeumsatz in Mio. Euro
7.000
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
1995
1996
TV
1997
1998
1999
Hörfunk
2000
2001
Zeitungen
2002
2003
2004
2005
2006
Publikumszeitschriften
2007
2008
Online
Abbil­dung III – 55: Netto-Werbeumsätze der Werbeträger TV, Hörfunk, Print und Online (in Mio. Euro)
Quelle: ZAW
(ca. 20,9 %) und Publikums­zeitschriften (ca. 15,2 %). Der Abstand zu den Werbeträgern Online
(ca. 5,7 %), Hörfunk (ca. 4,9 %) und Plakat (ca. 3,0 %) war erheb­lich.1243
Die Zahlen des ZAW zu den Netto-Werbe­erlösen zeigen ent­gegen den Brutto-Werbe­erlösen
einen deut­lichen Abwärts­trend. Gegen diesen Trend ent­wickeln sich allein weiter­hin die stark
gestiegenen Werbe­erlöse im Online-Bereich. Auch der Hörfunk konnte seine Einnahmen relativ
konstant halten. Alle anderen Mediengat­tungen sind indes weit von dem hohen Niveau der
Netto-Werbe­erlöse des Jahres 2000 ent­fernt. Starke Einbrüche ver­zeichnen vor allem Tages­zeitun­
gen und Publikums­zeitschriften. Anders als Nielsen Media Research erfasst der ZAW auch die
Erlöse durch Rubriken­anzeigen. Dies führt dazu, dass die vom ZAW aus­gewiesenen Netto-Werbe­
erlöse der Tages­zeitun­gen über den von Nielsen Media Research er­mittelten Brutto-Werbe­erlösen
liegen. Nach den Erhebun­gen des ZAW sind Tages­zeitun­gen die stärksten Werbeträger, gefolgt
vom Fernsehen.
2.3.3
Entwick­lung des TV‑Werbemarkts
2.3.3.1
Recht­licher Rahmen
Der Ausstrah­lung von Werbespots im bundes­weiten Fernsehen setzt der Rundfunkstaats­vertrag
qualitative (z. B. Verbot der Schleichwer­bung1244, Verbot von Werbe­unterbrechungen innerhalb
von Sendun­gen für Kinder oder Gottes­diensten1245) und quantitative Grenzen (betreffend Dauer
und Häufig­keit, vgl. §§ 15, 16, 44 ff. RStV). Der gebühren­finanzierte öffent­lich-recht­liche Rundfunk
unter­liegt dabei stren­geren Beschrän­kungen (z. B. Werbe­verbot nach 20:00 Uhr sowie an Sonnund Feiertagen1246).
Der Rundfunkstaats­vertrag setzt seiner­seits mitunter die rundfunkrecht­lichen Vorgaben des
Europäi­schen Parlaments in nationales Recht um. Mit der Trans­forma­tion der EU‑Fernsehrichtlinie
1243
1244
1245
1246
Vgl. Pressemittei­lungen von Nielsen Media Research vom 14. 01. 2009, 19. 01. 2009 und 05. 02. 2009.
§ 7 Abs. 6 RStV.
§ 44 Abs. 1 RStV.
§ 16 Abs. 1 RStV.
366
­
Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten
aus dem Jahr 1989 in eine Audiovisuelle Mediendienste Richtlinie1247 (AVMD‑RL) ist der Anwen­
dungs­bereich auf alle audiovisuellen Mediendienste aus­gedehnt worden. In Anbetracht der neuen
Übertragungs­techniken für audiovisuelle Mediendienste war es aus Sicht der Europäi­schen Kom­
mission notwendig geworden, den geltenden europäi­schen Rechts­rahmen anzu­passen. Damit soll
den Auswir­kungen des Strukturwandels, der Ver­brei­tung der Informations- und Kommunikations­
technologien (IKT) und der technologi­schen Entwick­lungen auf die Geschäfts­modelle und ins­be­
sondere auch auf die Finanzie­rung des kommerziellen Rundfunks Rechnung getragen werden.
Die AVMD‑RL stellt die Anwen­dung bestimmter gemeinsamer Grund­vorschriften wie Jugend­
schutz, Schutz der Menschen­würde sowie Gesundheits- und Ver­braucher­schutz sicher, und zwar auf
alle audiovisuellen Mediendienste – sowohl Fernsehprogramme (d. h. lineare audiovisuelle Medien­
dienste) als auch audiovisuelle Mediendienste auf Abruf (d. h. nicht lineare audiovisuelle Medien­
dienste). Ziel der Richtlinienände­rung war zudem, die bestehenden europäi­schen Be­schrän­kungen
für die Werbung weiter zu lockern. Die Richtlinie hält dabei an den bisherigen Bestim­mungen
über den Umfang der Werbung weit­gehend fest, ent­hält aber Locke­rungen bei der Einfü­gung der
Werbung. Eine wesent­liche Änderung ergibt sich dabei aus der Zulässig­keit von Produkt­platzie­
rungen (Product Placement) – sofern ent­sprechend gekennzeichnet.1248 Sowohl der europäi­sche
als auch der deutsche Gesetz­geber will damit Wettbewerbs­nachteile insbeson­dere gegen­über
US‑amerikani­schen Produk­tionen aus­gleichen und vor allen Dingen privaten Ver­anstaltern eine
weitere Finanzierungs­quelle er­schließen.1249 Die Umset­zung der Richtlinie 2007/65/‌EG führt somit
zu einer Deregulie­rung im Bereich der TV‑Werbung.1250 Gleichzeitig wird das materielle Werberecht
weiter ergänzt. Mit der Übernahme dieser Bestim­mungen in den Rundfunkstaats­vertrag wird so
der Ordnungs­rahmen für beide Säulen des dualen Rundfunk­systems fort­ent­wickelt.1251
2.3.3.2
Umsätze und Marktanteile der Fernsehsender
Im Fernsehbereich lag der Brutto-Werbeumsatz, der durch Bewer­tung der geschal­teten TV‑Werbe­
spots gemäß den offiziellen Tarifpreisen er­mittelt wird, laut Nielsen Media Research im Jahr 2008
bei rund 9,1 Mrd. Euro. Der nach Abzug von Rabatten, Agentur­vergü­tungen und Freispots1252 ver­
bleibende Netto-Werbeumsatz der Sender lag dagegen bei rund 4,0 Mrd. Euro, wobei in den
dem ZAW gemeldeten Netto-Werten zum Teil auch Einnahmen aus Sponsoring1253 und Gegen­leis­
tungen (sog. Bartering)1254 ent­halten sind. Die Entwick­lung der Brutto- und Netto-Werbeumsätze
der Fernsehsender von 2000 bis 2008 geben Tabelle III – 99 und III – 100 wieder. Seit 2005 werden
1247 Richtlinie 2007/65/‌EG des Europäi­schen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007.
1248 Siehe dazu oben unter Punkt 2.3.1.2.4.
1249 Der Anteil an den Ausgaben für Fernsehwer­bung liegt in den USA, wo Product Placement bereits seit vielen Jahren
gängige Praxis ist, nur bei drei bis vier Prozent, epd medien vom 31. 10. 2009, S. 10.
1250 Vgl. den ent­sprechenden Entwurf der EU‑Kommission, ab­gedruckt in epd medien vom 04. 03. 2006.
1251 Der 13. Rundfunkänderungs­staats­vertrag wurde am 30. 10. 2009 durch die Ministerpräsidenten der Länder ratifiziert und
soll – nach Zustim­mung der Länderparlamente – am 01. 04. 2010 in Kraft treten.
1252 Freispots werden z. B. dann gewährt, wenn Tausend-Kontakt-Preis-Garantien nicht ein­gehalten wurden. Der TausendKontakt-Preis (TKP) ist neben der jeweiligen Zielgruppe der ent­scheidende Indikator für die Auswahl eines Werbe­
trägers. Er gibt an, wie viel es kostet, mit einem Werbespot in einem bestimmten Programm 1.000 Zuschauer, d. h.
1.000 Werbekontakte, zu er­reichen. Ba