Das Böse behandeln - LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie

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Das Böse behandeln - LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie
LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
28. Eickelborner Fachtagung
zu Fragen der Forensischen Psychiatrie
Das Böse behandeln
Aktuelle Aspekte in der Forensik
6. bis 8. März 2013
Foto: C. Langer
02
Herzlich willkommen bei der
28. Eickelborner Fachtagung
Für die Unterstützung der 28. Eickelborner Fachtagung danken wir:
SIEK GmbH Bodenbelagsarbeiten, Hamm
Impressum
Redaktion:
Titelbild:
Layout:
Satz:
Druck:
Arbeitsgruppe Fachtagung
N. Krasno, „Orange Dächer“, Öl auf Leinwand, 2008
B&S Werbeagentur Münster, www.werbeagentur.ms
CAT LWL-ZFP
Druckerei LWL-ZFP
Grußwort
Dr. Wolfgang Kirsch
Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Dr. Nahlah Saimeh
Ärztliche Direktorin
Vom 6. bis 8. März 2013 richten wir zum 28. Mal die Eickelborner Fachtagung zu Fragen der Forensischen Psychiatrie aus.
Das Böse behandeln
Aktuelle Aspekte in der Forensik
„Ideen halten sich nicht. Es muss etwas mit ihnen getan
werden.“, so der Mathematiker Alfred Whitehead. Und so
entstand nach der 27. Fachtagung nicht nur die „Idee“,
2013 zur 28. Fachtagung einzuladen, sondern es war klar,
dass „auch etwas getan werden“ musste, nämlich ein
neues Programm mit vielen engagierten Referentinnen
und Referenten auf die Beine zu stellen. So freuen wir
uns, Ihnen hiermit das neue Programm vom 06. bis
08.03.2013 vorlegen zu können. Wir freuen uns mit dem
tatkräftigen Team der AG Fachtagung auf Ihr (erneutes)
Erscheinen in Eickelborn.
Den Auftakt der Tagung haben wir dem Thema
Psychopathie gewidmet, und freuen uns sehr, dass Herr
Professor Nedopil die Tagung mit seinem Vortrag
„Psychopathie und Rückfallquote bei Gewalttaten“
eröffnen und Herr Professor Kröber den Mittwoch
beschließen wird mit der bemerkenswerten Frage, ob es
sich bei der Forderung nach Empathie um einen eher
deutschen (Therapie-)Fetisch handelt. Frau Dr. Kastner, die
wir nach ihrem Vortrag 2012 hier erneut begrüßen
dürfen, referiert zur Psychotherapie der Psychopathie und
Frau Dr. Eisenbarth zum Thema Psychopathie bei Frauen.
Der Freitag widmet sich traditionell Vorträgen aus dem
gesellschaftlichen Bereich. Professor Haffke, den wir
ebenfalls als einen treuen Referenten wieder auf unserer
Tagung begrüßen dürfen, wird zum Thema
Sicherheitsstaat sprechen und Herr Dr. Holzhaider von der
SZ einen Beitrag aus Sicht der Medien leisten. Um der
guten Gewohnheit weiter zu folgen, haben wir den
Donnerstag mit seinen Parallelveranstaltungen wieder für
verschiedene Themenschwerpunkte geöffnet, wobei mit
Herrn Dr. Thomas Wolf, Herrn Matthias Koller und Herrn
Dr. Heinz Kammeier gleich drei ausgewiesene forensische
Praktiker aus dem Bereich der Rechtsprechung Stellung
beziehen werden. Wir freuen uns schon jetzt auf die
Realisierung des vielfältigen Programms und auf ein
Wiedersehen mit Ihnen als Teilnehmer und als Referenten.
Für uns alle wird es die 28. Fachtagung sein. Für unsere
langjährige, geschätzte Mitarbeiterin Frau Monika Schulz
wäre es ihre 20. Tagung gewesen. Sie war das Herz und
organisatorische Hirn der Tagung seit zwei Jahrzehnten.
Am 29.10.2012 erlag Frau Schulz im Alter von nur
55 Jahren ihrer schweren Erkrankung. In unserer
Erinnerung lebt sie mit ihrer resoluten Warmherzigkeit
fort.
Dr. Wolfgang Kirsch
Direktor des
Landschaftsverbandes
Westfalen-Lippe (LWL)
Dr. Nahlah Saimeh
Ärztliche Direktorin
des LWL-Zentrums für
Forensische Psychiatrie
03
04
Programmübersicht
Mittwoch, 06.03.2013
Uhrzeit
Vorträge
13:50Uhr
Begrüßung: T. Hollweg
14:00Uhr
Grußworte: U. Dönisch-Seidel - Ch. Sommer
14:30Uhr
Prof. Dr. N. Nedopil
15:15Uhr
Dr. H. Eisenbarth
16:00Uhr
Pause
16:30Uhr
Dr. A. Kastner
17:15Uhr
Prof. Dr. H.-L. Kröber
18:00Uhr
Ende
19:30Uhr
Tagungsessen
Donnerstag, 07.03.2013
Vorträge
Forum
Nr.
Uhrzeit
Referent
1
09:00 Uhr
M. Welzel
2
09:30 Uhr
Prof. Dr. H. Assion, Dr. W. Krahl
3
10:00 Uhr
Dr. S. Golsabahi-Broclawski
10:30 Uhr
4
Uhrzeit
Referent
09:00 Uhr
Dr. B. Dimmek
09:45 Uhr
Prof. Dr. T. Feltes, M. Alex
Pause
10:30 Uhr
Pause
11:00 Uhr
Prof. Dr. T. Klemm
11:00 Uhr
H. Rehner
5
11:30 Uhr
M. Butz
11:45 Uhr
P. Waschk
6
12:00 Uhr
J. Korn
12:30 Uhr
Mittagspause
12:30 Uhr
Mittagspause
7
14:30 Uhr
Dr. A. Vollbach
14:30 Uhr
Dr. N. Prakasch
8
15:00 Uhr
A. Wiemann, K. Engler
15:15 Uhr
Dr. N. Beck
9
15:30 Uhr
S. Hufnagel, M. Plath
16:00 Uhr
Pause
16:00 Uhr
Pause
10
16:30 Uhr
M. Koller
16:30 Uhr
R. Schulte-Pagel
11
17:00 Uhr
Dr. T. Wolf
17:15 Uhr
Dr. H. Kammeier
12
17:30 Uhr
Dr. N. Frommann
ab 18:00 Uhr
Abendprogramm
ab 18:00 Uhr
Abendprogramm
Imbiss
Kabarett mit
Thomas Schreckenberger und
gemütlicher Ausklang
Nr.
1
2
3
4
Programmübersicht
Freitag, 08.03.2013
Uhrzeit
Vorträge
09:00 Uhr
Dr. N. Saimeh
09:45 Uhr
Prof. Dr. F. Lamott
10:30 Uhr
Pause
11:00 Uhr
Dr. H. Holzhaider
11:45 Uhr
Prof. Dr. B. Haffke
12:30 Uhr
Tagungsende / Imbiss
Arbeitsgruppen
Nr. 1/2-tägig (9:00 - 12:30 Uhr)
Nr.
ganztägig (9:00 - 18:00 Uhr)
1
W. Schmidt, K. Schlawis, K. Lachmann
11
T. Brendel
2
P. Rotermund, E. Vieth
12
D. Böcherer
3
Dr. M. Heilemann, G. Fischwasser-von Proeck
13
D. Böhmer
4
A. Radandt, U. Franz
5
A. Wiemann, K. Engler
6
Dr. A. Rudel, M. Wahlers
Nr.
ganztägig
12:30-14.30 Uhr Mittagspause
Nr. 1/2-tägig (14:30 - 18:00 Uhr)
7
Prof. Dr. T. Klemm
8
F. Kerwer
9
H. Rehner
10
Dr. S. Golsabahi-Broclawski
ab 18:00Uhr Abendprogramm
11-13
Fortsetzung vom Vormittag
05
Programm
Foto: C. Langer
06
Mittwoch, 06.03.2013
Festsaal im Sozialzentrum
10:30 Uhr
11:00 Uhr
Öffnung des Anmeldebüros (s. Hinweisschild)
Öffnung des Tagungsbüros (Sozialzentrum)
Moderation: Dr. Nahlah Saimeh
13:50 Uhr
Begrüßung
Der LWL-Maßregelvollzugsdezernent
Landesrat Tilmann Hollweg
14:00 Uhr
Grußworte
Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug in NRW
Diplom-Psychologe Uwe Dönisch-Seidel
Der Bürgermeister der Stadt Lippstadt
Christof Sommer
14:30 Uhr
Vorträge
Psychopathy und Rückfallprognosen bei Straftätern
Prof. Dr. Norbert Nedopil
15:15 Uhr
PsychopathInnen - mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede?
Dr. Hedwig Eisenbarth
16:00 Uhr
Pause
16:30 Uhr
Psychotherapie bei Psychopathie
Dr. Adelheid Kastner
17:15 Uhr
Die Empathie-Forderung - ein therapeutischer Fetisch?
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
18:00 Uhr
Ende
ab 19:30 Uhr
Tagungsessen
im Restaurant „Cosacks Brennerei“, Gut Mentzelsfelde 8+9, 59555 Lippstadt
07
Foto: C. Langer
Programm
Vorträge
Donnerstag, 07.03.2013
Festsaal im Sozialzentrum
Moderation vormittags: Axel Häbler
Moderation nachmittags: Malik Mbamba
„Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt“
Monika Welzel
09:00 Uhr
Asylanten und Abschiebehäftlinge in der Forensischen Psychiatrie: Ein Mittel zum Zweck?
Prof. Dr. Hans-Jürgen Assion & Dr. Wolfgang Krahl
09:30 Uhr
Transkulturelle Psychiatrie im klinischen Alltag
Dr. Solmaz Golsabahi-Broclawski
10:00 Uhr
Pause
10:30 Uhr
Sozialtherapeutische Nachsorge in der Region Leipzig 2008-2011
Prof. Dr. Torsten Klemm
11:00 Uhr
Forensisch-psychiatrische Nachsorge in Bayern: Von Modellprojekten zur
etablierten Institution
Matthias Butz
11:30 Uhr
Quo vadis forensische Pflege? - Ausblicke von der Basis
Jürgen Korn
12:00 Uhr
Mittagessen und Pause
12:30 Uhr
Der alternde Täter und Gefangene in seinen sozialen Bezügen
Dr. Alexander Vollbach
14:30 Uhr
Milieugestaltung in der Forensik als pflegerisches Element:
Erfahrungen und Gedanken zum Thema
Andreas Wiemann & Karlheinz Engler
15:00 Uhr
Psychotherapie bei der Komorbidität Schizophrenie und Sucht in der forensischen
Psychiatrie: Konzeptentwicklung, -durchführung und Möglichkeiten der Evaluation
sowie Erfahrungen aus pflegetherapeutischer Perspektive
Sylivia Hufnagel & Martina Plath
15:30 Uhr
Pause
16:00 Uhr
Zwingend behandeln?
Matthias Koller
16:30 Uhr
Gutachten im Strafprozess - Anforderungen und Fehler aus richterlicher Sicht
Dr. Thomas Wolf
17:00 Uhr
Prävention nach fremdgefährdenden Fehlhandlungen:
Ein NRW-Projekt zur Behandlungsoptimierung
Dr. Nicole Frommann
17:30 Uhr
Abendprogramm mit Imbiss, Kabarett und gemütlichem Ausklang
18:00 Uhr
Programm
Foto: C. Langer
08
Forum
Donnerstag, 07.03.2013
Gruppenraum 209 im Sozialzentrum
Moderation vormittags: Lutz Thomas Werner
Moderation nachmittags: Caroline Happe
09:00 Uhr
Prognosen zur Legalbewährung forensisch-psychiatrischer Patienten - Empirische Befunde
zum Wiedereingliederungsverlauf nach Entlassung aus der Maßregel gem. § 63 StGB
Dr. Bernd Dimmek
09:45 Uhr
Was wird aus der Sicherungsverwahrung?
Prof. Dr. Thomas Feltes & Michael Alex
10:30 Uhr
Pause
11:00 Uhr
Überlegungen zur Verbindung von Scham, Schuld und Delinquenz
Harald Rehner
11:45 Uhr
Neue Wege der Personalgewinnung im Eickelborner Zentrum für Forensische Psychiatrie
und in den übrigen LWL-Gesundheitseinrichtungen im Kreis Soest
Patricia Waschk
12:30 Uhr
Mittagessen und Pause
14:30 Uhr
Neurobiologie der Suchterkrankungen
Dr. Nilima Prakasch
15:15 Uhr
„Saufen bis der Arzt kommt“
Dr. Norbert Beck
16:00 Uhr
Pause
16:30 Uhr
Huch, mich schaudert´s - Über die Ästhetik des Bösen
Rebekka Schulte-Pagel
17:15 Uhr
Fiskus und/oder Krankenkasse: „Wer sollte eigentlich welche Kosten im
Maßregelvollzug tragen?“
Dr. Heinz Kammeier
anschl.
18:00 Uhr
Abendprogramm mit Imbiss, Kabarett und gemütlichem Ausklang
09
Foto: C. Langer
Programm
Arbeitsgruppen
Donnerstag, 07.03.2013
Die Räume für die Arbeitsgruppen entnehmen Sie bitte Ihren Tagungsunterlagen.
Computergestützte Testdiagnostik im Maßregelvollzug Möglichkeiten und Grenzen (AG 1)
Wilfried Schmidt & Karlheinz Schlawis & Karin Lachmann
Vormittags
09:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Anti-Gewalt-Training für eine spezielle Tätergruppe (AG 2)
Peter Rotermund & Elisabeth Vieth
Klienten zu ignorant – Fachpersonal zu arrogant? (AG 3)
Dr. Michael Heilemann & Gabriele Fischwasser-von Proeck
Good Vibrations (AG 4)
Andrea Radandt & Ute Franz
Bewältigungsstrategien im Umgang mit eigenen Gefühlen (AG 5)
Andreas Wiemann & Karlheinz Engler
Fehlerkultur in der Forensik (AG 6)
Dr. Astrid Rudel & Markus Wahlers
Mittagessen und Pause
12:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Sozialtherapeutische Nachsorge in der Region Leipzig 2008 – 2011 (AG 7)
Prof. Dr. Torsten Klemm
Nachmittags
14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Quo vadis forensische Pflege? - Ausblicke von der Basis (AG 8)
Frank Kerwer
Überlegungen zur Verbindung von Scham, Schuld und Delinquenz (AG 9)
Harald Rehner
Transkulturelle Psychiatrie im klinischen Alltag (AG 10)
Dr. Solmaz Golsabahi-Broclawski
Abendprogramm mit Imbiss, Kabarett und gemütlichem Ausklang
18:00 Uhr
Programm
Foto: C. Langer
10
Arbeitsgruppen
Donnerstag, 07.03.2013
Die Räume für die Arbeitsgruppen entnehmen Sie bitte Ihren Tagungsunterlagen.
Ganztägig
09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Affektkontrolltraining: Mein Klient und ich - Mut zum Spiegelblick? (AG 11)
Thomas Brendel
Wenn es geknallt - oder schon lange nicht mehr gefunkt hat! (AG 12)
Dieter Böcherer
Diagnosespezifische Intervention im Umgang mit Aggression (AG 13)
Dietmar Böhmer
12:30 Uhr bis 14:30 Uhr
18:00 Uhr
Mittagessen und Pause
Abendprogramm mit Imbiss, Kabarett und gemütlichem Ausklang
11
Foto: C. Langer
Programm
Vorträge
Freitag, 08.03.2013
Festsaal im Sozialzentrum
Moderation: Bernd Wallenstein
Zur Behandelbarkeit des sogenannten „Bösen“
Dr. Nahlah Saimeh
09:00 Uhr
Zur Psycho- und Soziodynamik von Gewalt.
Vom destruktiven Potential in Gruppen und Institutionen
Prof. Dr. Franziska Lamott
09:45 Uhr
Pause
10:30 Uhr
Der Mensch als Täter - der Täter als Mensch
Dr. Hans Holzhaider
11:00 Uhr
Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat
Prof. Dr. Bernhard Haffke
11:45 Uhr
Imbiss / Ende der Tagung
12:30 Uhr
12
Organisatorisches
Monika Schulz
Ulrich Deipenwisch
Axel Häbler
Tagungsmanagement
(g29.10.2012)
Diplom-Psychologe
Diplom-Psychologe
Anmeldung
Auf dem beiliegenden Anmeldeformular vermerken Sie die Nummern der Vorträge mit
Arbeitsgruppen, Vorträge, Forum oder der reinen Arbeitsgruppen, an denen Sie am
07. März 2013 teilnehmen möchten. Benennen Sie unbedingt eine, besser noch
zwei weitere Alternativen für den Fall, dass die in erster Priorität gewünschte
Kombination bereits belegt ist. Bitte beachten Sie, dass am Donnerstag entweder nur
Vorträge, Vorträge mit anschließender Arbeitsgruppe oder nur Arbeitsgruppen belegt
werden können. Eine Ausnahme bildet das Forum, welches alternativ zu den Vorträgen
gebucht werden kann. Die Arbeitsgruppen 1-6 finden nur am Vormittag und die
Arbeitsgruppen 7-10 nur am Nachmittag statt; die Arbeitsgruppen 11-13 finden
ganztägig statt.
Anmeldefrist
Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, wird die Anmeldung bis spätestens zum 31.01.2013
erbeten. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges und nach Maßgabe
der freien Plätze berücksichtigt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine
Eingangsbestätigung und Rechnung. Mit dieser Bestätigung ist Ihre Anmeldung
verbindlich. Ohne diese Bestätigung ist eine Teilnahme leider nicht möglich.
Tagungsgebühr
Die Teilnahmegebühr für die gesamte Tagung beträgt 225,- T. In diesem Betrag
inbegriffen sind der Imbiss am 6. u. 8. März, der Pausenkaffee während der gesamten
Tagung und das Mittagessen am 7. März. Die Gebühr deckt Sachkosten, Fahrtkosten und
Honorare der Referenten sowie den Eintritt zur Abendveranstaltung am 7. März. Der
Tagungsband, in dem die Vorträge veröffentlicht werden, wird jedem Teilnehmer nach
Fertigstellung zugesandt.
Eine nur tageweise Anmeldung ist zu allen Veranstaltungsteilen möglich. Bitte beachten
Sie hierzu auch die Hinweise zu den Arbeitsgruppen in diesem Programmheft. Der
Tagesbeitrag beträgt 95,- T, für 2 Tage 170,- T.
Bitte überweisen Sie die Tagungsgebühr mit folgendem Verwendungszweck:
Fachtagung - 2013 - Rechnungsnummer und Name nach Erhalt der
Bestätigung/Rechnung auf das Konto des LWL-Zentrums für Forensische Psychiatrie:
Sparkasse Lippstadt
BLZ: 416 500 01
Konto-Nr. 11 001 344
IBAN: DE 46 4165 0001 0011 001344
BIC: WELADED1LIP
Stornierung
Bei Absage bis zum 31.01.2013 wird die Tagungsgebühr nur dann erstattet, wenn der
Platz anderweitig vermittelt werden konnte. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,- T
wird einbehalten.
Bei Stornierung nach dem 30.01.2013 wird der gesamte Tagungsbeitrag fällig.
Organisatorisches
Caroline Happe
Dirk Lindner-Albert
Martin Lueg
Diplom-Psychologin
Diplom-Sozialarbeiter
Diplom-Bibliothekar
Rückerstattungen erfolgen aus organisatorischen Gründen nur bis zum 31.01.2013.
Danach können die Rückerstattungen erst wieder nach dem Kongress bearbeitet werden.
Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Tagungsunterlagen
Die angemeldeten Teilnehmer erhalten ihre Tagungsunterlagen nach der Ankunft
im Anmeldebüro. Bitte folgen Sie hierzu den Hinweisschildern im Gelände. Zusammen
mit den Tagungsunterlagen erhalten Sie auch ein Namensschild sowie die
Teilnehmerkarten zu den Veranstaltungen, für die Sie sich angemeldet haben. Die
Teilnehmerkarten benötigen Sie für den Zutritt zu den Arbeitsgruppen bzw.
Vortragsveranstaltungen.
Bitte tragen Sie die Namensschilder während der Tagung zur Dokumentation Ihrer
Anmeldung.
Am Ende der Tagung können Sie die Namensschilder in einen Sammelbehälter vor dem
Ausgang des Sozialzentrums zur Wiederverwendung einwerfen.
Bescheinigungen über die Teilnahme an den Arbeitsgruppen und Vorträgen werden
am Freitag ausgehändigt oder auf Anfrage zugeschickt.
Zertifizierung
Zertifizierungspunkte sind bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe
sowie der Psychotherapeutenkammer beantragt.
Auskunft
Weitere Auskünfte zum Programm und zur Organisation der
Tagung erhalten Sie von:
Frau Michaela Riepe Tel. 02945/981-2044
Herrn Martin Lueg Tel. 02945/981-5230
LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt,
Eickelbornstraße 19, 59556 Lippstadt-Eickelborn
Tagungsbüro
Das Tagungsbüro ist während der Tagung wie folgt geöffnet:
am 06.03.2013 von 11:00 bis 18:00 Uhr
am 07.03.2013 von 09:00 bis 17:30 Uhr
am 08.03.2013 von 09:00 bis 12:30 Uhr
Während der Tagung sind Sie telefonisch erreichbar unter der
Nummer: 02945/981-5270
13
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Organisatorisches
Michaela Riepe
Dariusz Scibor
Lutz Thomas Werner
Tagungsmanagement
Krankenpfleger
Arzt für Psychiatrie
Ansprechpartner
An den grünen Namensschildern können Sie die Mitarbeiter der Tagungsorganisation
erkennen, die Ihnen gerne Fragen beantworten oder bei Problemen behilflich sind.
Abendveranstaltungen
Am Abend des 6. März 2013 findet nach der Tagung im Restaurant „Cosacks
Brennerei“ ein Kongressessen gemeinsam mit den Referenten der Tagung statt. Hierzu ist
eine gesonderte Anmeldung erforderlich, die Sie im Anmeldeformular vornehmen können.
Der Beitrag hierfür beträgt 15,00 T.
Am 7. März 2013 findet direkt im Anschluss an die Tagung eine Abendveranstaltung im
Sozialzentrum statt (Imbiss, Kabarett) statt, für die ebenfalls eine gesonderte Anmeldung
erforderlich ist, wodurch Ihnen aber keine weiteren Kosten entstehen.
Übernachtung
Einen Auszug aus den Hotelverzeichnissen für Lippstadt, Bad Waldliesborn,
Bad Sassendorf und Soest sowie die Auflistung einiger Pensionen finden Sie am Ende des
Programmheftes. Wir möchten Sie bitten, die Zimmerreservierung selbst zu übernehmen.
Mittagessen
Das Mittagessen am 7. März 2013 findet im Festzelt neben dem Tagungsgebäude statt.
Als Berechtigungsnachweis dient Ihr Namensschild.
Büchertisch
Während der Tagung wird ein Büchertisch der Sigmund-Freud-Buchhandlung (Oberweid/
Rhön) zum Erwerb von Fachliteratur zur Verfügung stehen. Die Buchhandlung präsentiert
sich auch im Internet unter: www.sigmund-freud-buchhandlung.de
15
Foto: C. Langer
Organisatorisches
Programmhefte
Weitere Programme und Anmeldeformulare können telefonisch oder per E-Mail erbeten
werden bzw. stehen im Internet unter www.lwl-forensik-lippstadt.de zur Verfügung:
Frau Michaela Riepe, Tel.: 02945/981-2044
(Montag - Freitag, 08:00-12:00 Uhr)
E-Mail: [email protected]
Anreise
Bei Anreise mit der Deutschen Bahn mit dem Zielbahnhof Lippstadt erreichen Sie
Eickelborn mit der Buslinie R66 (Lippstadt-Herzfeld);
mit dem Zielbahnhof Soest erreichen Sie Eickelborn mit der Buslinie 583
(Soest-Lippstadt-Benninghausen).
Postanschrift während der Tagung
LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Eickelborner Fachtagung
Eickelbornstraße 19, 59556 Lippstadt
(Fax: 02945/981-2059) oder
E-Mail: [email protected]
Taxiruf (gebührenfrei): Taxi Roli 0800 10 10 300
... und nun noch ein letzter Tipp
In der näheren Umgebung von Lippstadt gibt es mehrere Thermalbäder, die Entspannung
nach einem anstrengenden Arbeitstag bieten. Auch wenn die Abende nur kurz sind, lohnt
sich ein Besuch. Wer interessiert ist, sollte sein Reisegepäck um die nötige
Badebekleidung ergänzen.
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Abstracts
Abstracts zu Vorträgen, Forum und Arbeitsgruppen
in alphabetischer Reihenfolge
Alex, Michael
s. Feltes, Prof. Dr. , Thomas
Assion, Prof. Dr., Hans-Jörg & Krahl, Dr., Wolfgang
Asylanten und Abschiebehäftlinge in der Forensischen Psychiatrie:
Ein Mittel zum Zweck?
Ausländer sind zur Ausreise verpflichtet, sofern deren Asylverfahren abgeschlossen ist.
Der weitaus größte Anteil der Asylverfahren wird vom Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge abgelehnt. Verweigert sich die Person dann der Ausreise, so stellt dies einen
Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz dar. Das hat eine Abschiebung zur Folge.
Unabhängig von der in Deutschland rückläufigen Anzahl der Abschiebungen werden
abzuschiebende Personen in diesem Fall in nicht geringer Anzahl in einer forensischen
Klinik untergebracht, auch dann, wenn es zu keinem weiteren Delikt kam. Der
Beitrag stellt die Problematik der Abschiebehaft dar, präsentiert die aktuellen Daten einer
Stichtagserhebung, beleuchtet rechtliche Aspekte und stellt am konkreten Beispiel die
vielfältigen Problemkonstellationen für die Betroffenen dar.
Vortrag / Donnerstag
Beck, Dr., Norbert
„Saufen bis der Arzt kommt“
Ein häufiger Diskussionspunkt in der Begutachtung der Straßenverkehrstüchtigkeit und
Steuerungsfähigkeit ist die Frage der Alkoholisierung. Aber wo begegnet uns das kleine
Molekül CH3-CH2-OH im rechtsmedizinischen Begutachtungsalltag überall? Im
Handbuch „Gerichtliche Medizin“, Ausgabe 2004, 3142 Seiten, umfassen die Kapitel
Alkohologie, Sucht und Verkehrsmedizin insgesamt 468 Seiten, d.h. 14% der
Standardliteratur des Faches. Vom rechtsmedizinisch-polizeiärztlichen Bereitschaftsdienst,
über das schriftliche Gutachten nach Aktenlage, den mündlichen Vortrag in der
Hauptverhandlung bis zum so genannten Idiotentest sollen das weite Feld der
Begutachtung der Alkoholbeeinflussung schlaglichtartig in einem Vortrag dargestellt und
häufige Fehlerquellen oder Schutzbehauptungen diskutiert werden.
Forum 3
Böcherer, Dieter
Wenn es geknallt - oder schon lange nicht mehr gefunkt hat!
Wenn die unterschiedlichen Berufsgruppen im forensischen Team sich nichts mehr zu
sagen haben! Wie kann man so weiterarbeiten?
Nicht wenige forensische Behandlungseinheiten müssen sich dieser Problematik stellen.
Jeden Tag des forensischen Alltags sehen wir uns Entscheidungsprozessen gegenüber,
denen wir oft eine große Bedeutung beimessen, die wir mitgestalten können und
müssen.
Manchmal sehen wir unsere Überzeugungen im Ergebnis einer solchen Entscheidung
nicht genug berücksichtigt. Wenn das oft passiert, kann das mit uns selber etwas machen
und uns innerhalb des Teams in eine ungünstige Position bringen. Dauern solche
Prozesse an, leiden die Arbeit, das Behandlungsergebnis, der Umgang mit den Kollegen/
innen sowie Patienten und zu guter Letzt wir selbst, manchmal bis zur Arbeitsunfähigkeit.
Diese Arbeitsgruppe will sich ganz konkret und bodenständig mit diesem Phänomen
beschäftigen:
will Raum geben für dieses heikle Thema und die damit für die/den Einzelne/n
verbundenen Gefühle und Erfahrungen
will Entwicklungen, die in günstige und ungünstige Positionen führen können, aus
einer etwas ausgerückten Position zu betrachten versuchen
will den Versuch einer möglichen Perspektive des vermeintlichen Gegenübers wagen
will sich mal genauer anschauen, welche Umstände es sind, die uns dazu treiben, die
Ablehnung einer Meinung oder gar einer Person/Personengruppe gegenüber dem
Verstehen vorzuziehen
kann und will keine Patentrezepte für solche Problematiken anbieten
Arbeitsgruppe 12
Dauer
ganztägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
Abstracts
will aber ein Forum sein, sich dieses schwierigen Themas unter der Berücksichtigung der
forensischen Fragestellung anzunehmen.
Der Referent will dazu einladen, Interessierten einen Austausch zu verschaffen. Vielleicht
ist es möglich, Muster für günstige und ungünstige Verläufe zu entdecken.
„Gewöhnliche und ungewöhnliche“ Denkansätze zu diesem Thema sollen die
Auseinandersetzung anregen.
Der Energieverschleiß und die Frustration, die aus „Reibungsverlusten“ innerhalb des
forensischen Behandlungsteams entstehen können, sollten Beachtung finden.
„Der Patient steht im Vordergrund, er ist es, dem der gebührende Stellenwert zukommen
muss!“. Wir, das multiprofessionelle Team, sind die Werkzeuge der Behandlung.
Böhmer, Dietmar
„Diagnosespezifische Intervention im Umgang mit Aggression“
Der angebotene Workshop befasst sich mit den diagnosespezifischen Aspekten im
Hinblick auf den Umgang mit Gewalt. Was ist der Unterschied zwischen einer Psychose
und einer Persönlichkeitsstörung? Was ist das Anstrengende in der Arbeit mit
Borderlinepatienten? Sind die Ursachen für Gewalt immer gleich? Wie kann ich passive
Aggressivität erkennen und wie gehe ich mit ihr um? Welche Möglichkeiten der
Intervention habe ich bei intelligenzgeminderten Patienten? Wie reagiere ich selbst in
diesen Situationen? Auf diese und ähnliche Fragen versucht der Workshop Antworten zu
geben.
Arbeitsgruppe 13
Brendel, Thomas
Affektkontrolltraining: Mein Klient und ich - Mut zum Spiegelblick?
Empathie - wie geht das denn?
Für die Begleitung aus psychosozialen Sackgassen ist Ortskenntnis und gutes
Navigationsbesteck notwendig.
Neben ethnobiographischem und biographischem Verstehen (nicht „einverstanden“
sein!) ist autobiographisches Erkennen erforderlich. Wer, glaube ich, bin ich, kann ich und
will ich sein? Ist der gesellschaftliche Auftrag und der Auftrag des Klienten mit „mir“
kompatibel? Ich bin schließlich das Werkzeug, das Vorbild, der Anker!
Da Kommunikation und Zusammenleben hauptsächlich nonverbal gestaltet ist und den
intrapsychischen/interpersonellen Prozessen bzw. „Motionen“ uralte sensomotorische
und magische Muster zugrunde liegen, ist Bewegung und Leibaktion ein sicherer Weg,
um zu sich und zu anderen zu finden.
Am Besten geht das spielerisch, ganz untherapeutisch, gut gelaunt und unter Wahrung
gemeinsamer Interessen am Brückenbau. Und dies nicht nur mit „so tun als ob“ (vgl.
„Empathie“), sondern mit einer guten Portion Zuneigung und Bereitschaft zur
Vergebung.
In dem Workshop begegnen wir Liebhabern und Flittchen, Hexen und Mördern, Opfern
und Heiligen und vielen anderen. Im neugierigen Bewegen und miteinander
„e-motionieren“ erkennen wir uns - ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang.
Bequeme Kleidung, Hallenschuhe und Mut zum Spiegelblick sind nützlich.
Arbeitsgruppe 11
Butz, Matthias & Mokros, Dr., Andreas & Osterheider, Prof. Dr., Michael
Forensisch-psychiatrische Nachsorge in Bayern:
Von Modellprojekten zur etablierten Institution
Im zweiten bayerischen Modellprojekt zur „Ambulanten Sicherungsnachsorge“ (20052010) wurden bei 105 „Hochrisikopatienten“ (§ 63 StGB) unter forensischpsychiatrischer Nachsorge (niedrige) deliktische Rückfallquoten von 2% (time at risk: drei
Jahre, acht Monate) bzw. 5,9 % (time at risk: fünf Jahre) gefunden. Weiter konnten
Hinweise auf einen stabilen psychopathologischen Verlauf der Patienten über die
Nachsorgezeit gezeigt werden. Als wichtige Maßnahmen im Rahmen der forensischpsychiatrischen Nachsorgebehandlung sind die stationäre Krisenintervention (§ 67 h
StGB), regelmäßige Medikamentenspiegel- und Suchtmittelkontrollen und Vernetzungen
der Ambulanzen mit Behörden und anderen weiterführenden Stellen zu nennen.
Zusätzlich zu den Ergebnissen aus dem Modellprojekt werden Zielsetzungen sowie erste
Daten aus einer aktuellen, umfassenderen Evaluationsstudie zur flächendeckend
etablierten forensisch-psychiatrischen Nachsorge in Bayern vorgestellt.
Vortrag / Donnerstag
Dauer
ganztägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
Dauer
ganztägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
17
18
Abstracts
Dimmek, Dr., Bernd
Prognosen zur Legalbewährung forensisch-psychiatrischer Patienten Empirische Befunde zum Wiedereingliederungsverlauf nach Entlassung aus
der Maßregel gem. § 63 StGB
In einer katamnestischen Untersuchung wurde der Verlauf der Wiedereingliederung von
246 entlassenen Maßregelvollzugspatienten anhand ihrer Bundeszentralregisterauskünfte und der Akten der Bewährungshilfe ausgewertet. Die seitens der behandelnden Klinik formulierten Anforderungen an das Entlassungsumfeld und an die dort erforderlichen Betreuungs- und Kontrollmaßnahmen wurden den realen Gegebenheiten, soweit sie aktenkundig waren, gegenübergestellt. Im Ergebnis zeigte sich, dass der Erfolg
der Wiedereingliederung in hohem Maße davon abhängt, dass die in der Entlassungsempfehlung (Stellungnahme gem. § 67a StGB) benannten Kriterien eines erfolgreichen
Wiedereingliederungsverlaufes in den Bewährungsauflagen aufgegriffen, innerhalb des
Nachsorgenetzwerkes kommuniziert werden und ihre Einhaltung kontrolliert wird.
Forum 1
Eisenbarth, Dr., Hedwig
PsychopathInnen - mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede?
Psychopathie bei Frauen ist sicher ein eher seltenes Phänomen, wahrscheinlich auch
deshalb liegen zu dieser forensisch relevanten Gruppe bisher nur wenige
Forschungsergebnisse vor. So scheinen die gängigen diagnostischen Verfahren auch für
weibliche Probanden anwendbar zu sein, der Ausprägungsgrad psychopathischer
Persönlichkeitszüge liegt aber über verschiedene Stichproben hinweg im Mittel unter dem
entsprechender männlicher Probanden. Interessant wird die differentialdiagnostische
Sicht, wenn hoch psychopathische Probandinnen mit Patientinnen mit BorderlinePersönlichkeitsstörung verglichen werden. Auf neurobiologischer Ebene könnten sich im
Vergleich zu den deutlich zahlreicheren Befunden mit männlichen Probanden keine
wesentlich anderen Ergebnisse zeigen. Nicht zuletzt interessiert auch, ob das
Persönlichkeitskonstrukt bei Frauen einen ähnlich starken prädiktiven Wert für
Rückfälligkeit hat, wie bei Männern. Hier ergeben sich im internationalen Vergleich
unterschiedliche Aussagen, die abgewogen werden müssen. Der Vortrag gibt einen
Überblick über diagnostische Besonderheiten und experimentelle Befunde zu weiblichen
Psychopathen, unter Berücksichtigung paralleler Befunde bei männlichen Psychopathen.
Vortrag / Mittwoch
Engler, Karlheinz
s. Wiemann, Andreas
Feltes, Prof. Dr., Thomas & Alex, Michael
Was wird aus der Sicherungsverwahrung?
Im Mai 2011 hat das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Sicherungsverwahrung weitgehend für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, bis
Ende Mai 2013 eine verfassungskonforme Neuregelung vorzunehmen. Der Gesetzentwurf
der Bundesregierung war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss
des Bundestages am 27.06.2012. In dem Vortrag sollen aus kriminologischer Sicht die
Perspektiven der Neuregelung aufgezeigt werden. Besonderes Gewicht soll dabei auf die
Darstellung einer im Jahre 2012 aktualisierten und erweiterten Rückfallstudie der RuhrUniversität Bochum zur nachträglichen Sicherungsverwahrung sowie die Auseinandersetzung mit der geplanten nachträglichen Therapieunterbringung gelegt werden.
Fischwasser-von Proeck, Gabriele
s. Heilemann, Dr., Michael
Franz, Ute
s. Radandt, Andrea
Frommann, Dr., Nicole & Luckhaus, Dr. Christian & Janssen, Dr., Birgit &
Gaebel, Prof. Dr., Wolfgang & Dönisch-Seidel, Uwe
Prävention nach fremdgefährdenden Fehlhandlungen:
Ein NRW-Projekt zur Behandlungsoptimierung
Vorgestellt werden soll ein Forschungsprojekt, bei dem Patienten mit psychotischen
Störungen, die aufgrund von fremdgefährdenden Fehlhandlungen nach PsychKG
untergebracht waren, eine spezifische ambulante Intervention in Form eines modularen
komplextherapeutischen Angebots über 6 Monate erhalten. Das Projekt verfolgt die
Zielsetzung, fremdgefährdende Fehlhandlungen zu verhindern und die
Wiederaufnahmerate nach PsychKG zu senken und stellt einen Beitrag zur Vernetzung von
Allgemeinpsychiatrie und forensisch-psychiatrischen Behandlungskonzepten dar. Es wird
Forum 1
Vortrag / Donnerstag
Abstracts
19
durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
und dem Landesbeauftragten für den MRV gefördert.
Golsabahi-Broclawski, Dr., Solmaz
Transkulturelle Psychiatrie im klinischen Alltag
Migration ist ein Bestandteil der menschlichen Geschichte. Sie ist weder krank noch gesundmachend, gleichzeitig bedarf der Betroffene eines sensiblen Umgangs. Die transkulturelle Kompetenz ist die Kompetenz, den Patienten mit Zuwanderungsgeschichte auf
Augenhöhe zu begegnen sowohl im klinischen Alltag im Rahmen der Diagnostik wie
auch im Rahmen der Therapie.
Vortrag / Donnerstag
Haffke, Prof. Dr., Bernhard
Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat?
Aktuelles und Kritisches über die neueste Rechtsprechung und
Gesetzgebung zur Sicherungsverwahrung und Therapieunterbringung
Dem repressiven Schuldstraffrecht und dem präventiven Maßregelrecht liegen, wiewohl
beides im ein- und demselben Gesetz (Strafgesetzbuch) geregelt ist, unterschiedliche
Logiken zugrunde: jenem die Freiheitslogik und diesem die Sicherheitslogik. Unbeschadet
des Problems, ob dieser normativen Differenz überhaupt ein Realitätsgehalt zukommt,
produzieren jedenfalls beide Logiken unterschiedliche Ergebnisse. Denn in der
Sicherheitslogik hat das Risiko, das ein auf Freiheit und Schuld verpflichtetes Strafrecht
hinterlässt, keinen Platz; vielmehr muss das verbleibende Gefährlichkeitsrisiko, die
„Sicherheitslücke“, systematisch aufgespürt und sodann tunlichst ausgemerzt werden.
Das neuzeitliche Sanktionenrecht ist durch eine Kombination von Schuldstrafrecht und
präventivem Maßnahmerecht gekennzeichnet. Die Sicherheitslücken, die das
Schuldstrafrecht dadurch, dass es den staatlichen Eingriff begrenzt, zwangsläufig schafft,
werden durch präventive Schutzmaßnahmen geschlossen und dadurch der täuscherische
Schein der Wahrung jenes Prinzips, das den Schuldgrundsatz verfassungsrechtlich
fundiert, nämlich der Menschenwürde (Art. 1, Abs. 1 GG), erweckt und aufrechterhalten.
Der Vortrag beschäftigt sich mit dem Institut der Unterbringung in der
Sicherungsverwahrung (§ 61, Nr. 3 StGB), das erst 1933 in das StGB eingefügt worden
und seitdem festern, nur selten grundsätzlich in Frage gestellter, Bestandteil des
strafrechtlichen Sanktionensystems ist.
Spektakuläre Sexualverbrechen und deren massenmediale Ausschlachtung waren Mitte
der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts Anlass für eine hektische
Gesetzgebungsaktivität, die zu einer ständigen Reform und Erweiterung des Rechts der
Sicherungsverwahrung geführt hat. Seit 2004 differenziert sich die Sicherungsverwahrung
in eine gleichzeitig angeordnete, eine vorbehaltene und in eine nachträgliche
Sicherungsverwahrung.
Die jüngste legislatorische Entwicklung ist durch eine Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17. Dezember 2009 angestoßen worden
und hat zu einer umfassenden Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung im Jahre
2010 geführt. Durch sie wurde auch das neue Rechtsinstitut der Therapieunterbringung
geschaffen. Anknüpfend an die genannte Entscheidung des EGMR hat das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 04. Mai 2011 die Regelungen für die
Sicherungsverwahrung für unvereinbar mit Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 Abs. 1 GG erklärt und
dem Gesetzgeber für die Ausgestaltung eines „freiheitsorientierten und
therapiegerichteten“ Gesamtkonzepts der Sicherungsverwahrung eine Frist längstens bis
zum 31. Mai 2013 gesetzt. Im November 2012 hat der Bundestag ein Gesetz „zur
bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der
Sicherungsverwahrung“ verabschiedet.
Der Vortrag informiert über diese Entwicklugnen und wird sie unter dem oben
angesprochenen Blickwinkel und unter Einbeziehung der Vorgaben der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) und des Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG)
analysieren.
Vortrag / Freitag
Heilemann, Dr., Michael & Fischwasser-von Proeck, Gabriele
Klienten zu ignorant - Fachpersonal zu arrogant?
Grundlagen emanzipatorischer Ethik in Forensik und Strafvollzug
Selbstblockade, Statusdenken, Commitment gegenüber der Ingroup und letztlich
unnötige Reaktanz und künstliche Feindbilder verhindern den kognitiven aber speziell
den sozialen und emotionalen „Wissenstransfer“ in der forensischen Interaktion
Arbeitsgruppe 3
Arbeitsgruppe 10
Dauer: halbtägig
Zielgruppe: alle Berufsguppen
Dauer
halbtägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
20
Abstracts
zwischen „Profis und Klienten“. Der Hut wird von beiden Seiten in den Ring geworfen: Die
Klienten unterstellen dem Personal unnötigen Formalismus, Machtgier, aber letztlich auch
fehlende Überlebensintelligenz in schwierigen Lebenskontexten und fehlende Gutwilligkeit
und Nachhaltigkeit im Weitergeben ihres „Herrschaftswissens“. Umgekehrt gibt es
Haltekräfte beim Fachpersonal in Bezug auf vorbehaltloses Weitergeben eigener
Lebensstrategien und eigener Lebensenergie: „Ich trenne strikt zwischen Privatem und
Beruf. Privat bin ich ein ganz anderer Mensch, im Beruf muss ich klare Grenzen ziehen und
Konsequenz zeigen. Wenn ich einmal nachgebe, habe ich verloren, nicht nur gegenüber
den Klienten, sondern auch gegenüber Mitarbeiter/innen. Dann bin ich der Loser.“
Die lebensphilosophische Ableitung der Überlegenheit von Lobkultur gegenüber
Kritikkultur, Einüben von Wahrnehmungs- und Interviewtechniken in Bezug auf
„Stärkefokussierung“, Erarbeitung eines einheitlichen Menschenbildes (das Konzept des
Ich-Inhabers als „Kleinster gemeinsamer Nenner in der Psychologie“) und Erkennen von
Vorteilen für den Lober, für den Unterstützer, für den Belohner in der persönlichen
Entwicklung durch noch mehr förderndes berufliches Handeln (Revidierung der falschen
Clevernessnorm: Wer sich zuerst bewegt, hat verloren) erweitern Berufszufriedenheit und
definieren eine aktive Burn-Out-Vermeidung.
Holzhaider, Dr., Hans
Der Mensch als Täter - der Täter als Mensch
Die Aufteilung von Straftätern in solche, die „schuldfähig“ und solche, die nicht oder nur
bedingt schuldfähig sind, ist eine juristische Hilfskonstruktion, und wird der
Lebenswirklichkeit nicht gerecht. Das Strafgesetz zwingt den Psychiater, einen Beschuldigten
nach Kategorien zu beschreiben, die nicht seiner eigenen Disziplin entstammen. Er muss
sich in der Zwangsjacke der juristisch bestimmten Termini einrichten. Er muss darüber
hinaus das augenfälligste Symptom für den seelischen Zustand des Täters, nämlich die Tat,
um deretwillen dieser vor Gericht steht, außer Betracht lassen. Wäre es ihm nämlich
gestattet, die Tat selbst als Manifestation einer psychischen Störung zu betrachten, dann
wäre unser Strafrecht weitgehend Makulatur. Dann dürfte die Justiz sich nicht mehr nur mit
der isolierten Tat, nicht mehr ausschließlich mit dem Menschen in seiner Eigenschaft als
Täter beschäftigen, sondern sie müsste sich auf den Menschen in seiner Ganzheit einlassen.
Das aber hätte schwerwiegende Konsequenzen, insbesondere die, dass wir das Bild vom
Menschen als einem jederzeit nach seinem eigenen, freien Willen entscheidenden
Individuum in Frage stellen müssten.
Tatsächlich ist der Mensch wesentlich bestimmt von Gegebenheiten und Erfahrungen, über
die er nicht frei entscheiden konnte und kann. Die wesentlichste und für das weitere Leben
bestimmendste dieser Erfahrungen ist das Erlebnis bedingungsloser Liebe und Zuwendung
in der Kindheit bis hin zur Pubertät. Eine der wichtigsten Wurzeln von Gewaltkriminalität
liegt nach meiner Erfahrung in mehr als hundert Mordprozessen in der ungestillten
Sehnsucht nach solcher Liebe. Ein Mensch, dem diese Liebe vorenthalten wurde, wird
nahezu alles tun, um sie sich zu verschaffen, auch mit brutaler Gewalt. Einen adäquaten
Umgang mit solchen Menschen hat die Gesellschaft als Ganzes und im Besonderen die
Strafjustiz bisher nicht entwickelt.
Vortrag / Freitag
Hufnagel, Sylvia & Plath, Martina & Prüter-Schwarte, Dr., Christian &
Gouzoulis-Mayfrank, Prof. Dr., Euphrosyne
Psychotherapie bei der Komorbidität Schizophrenie und Sucht in der
forensischen Psychiatrie: Konzeptentwicklung, -durchführung und
Möglichkeiten der Evaluation sowie Erfahrungen aus pflegetherapeutischer
Perspektive
Bei einem Großteil gem. § 63 StGB untergebrachter PatientInnen wird sowohl eine
Schizophrenie als auch Sucht diagnostiziert, es verwundert jedoch der Mangel an
aufzufindenden Veröffentlichungen über effektive psychotherapeutische
Interventionsansätze. Daher wurde versucht, ein kognitiv-behaviorales
Behandlungsprogramm zu entwickeln: Nach deutschlandweiter Befragung zum Ist-Zustand
der Versorgung wurde ein in der Allgemeinpsychiatrie erprobtes Gruppenkonzept
(Gouzoulis-Mayfrank, 2007) modifiziert, um legalprognostisch relevante Inhalte ergänzt
und zwischen 02.2011 und 09.2012 durchgeführt.
Multiqualifikation von Pflege eröffnet Möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit anderen
Berufsgruppen und bei multiprofessionellen Behandlungsangeboten. Es werden die
Voraussetzungen, Aufgaben und das Rollenverständnis der co-therapeutischen Leitung
sowie Erfahrungen mit der o.g. Psychotherapiegruppe aus pflegerischer Sicht im forensisch-
Vortrag / Donnerstag
Abstracts
stationären Setting dargestellt. Ausblick: Wie können nach Beendigung der Gruppe z.B.
Copingstrategien, Selbstwirksamkeit und Selbstpflegekompetenzen im Rahmen einer
professionellen forensischen Pflege weiter gefördert werden?
Kammeier, Dr., Heinz
Fiskus und/oder Krankenkasse: „Wer sollte eigentlich welche Kosten im
Maßregelvollzug tragen?“
Der psychiatrische Maßregelvollzug dient der Abwehr weiterer erheblicher rechtswidriger
Taten, die von einem im Sinne des § 20 StGB psychisch kranken Täter erwartet werden
(§ 63 StGB). Seine vorrangige Funktion ist damit die der Abwehr von krankheitsbedingten
Gefahren.
Der Staat erfüllt seine diesbezügliche Schutzpflicht gegenüber der Allgemeinheit, indem
er den - schuldunfähigen und nicht bestrafbaren und ihnen nach § 67 I StGB
gleichgestellten - kranken Tätern Freiheitsentzug und freiheitsbeschränkende
Maßnahmen auferlegt. Sie haben mit diesen Freiheitseingriffen ein Sonderopfer für die
Allgemeinheit zu erbringen. Im Gegenzug hat der Staat in Erfüllung des
Sozialstaatsgebots den Betroffenen eine umfangreiche Behandlung der ihrer
Gefährlichkeit und den Delikten zugrundeliegenden „Anlass-Erkrankungen“ anzubieten.
Die Behandlung der Anlass-Erkrankung dient als wesentlicher Baustein im Rahmen der
Gefahrenabwehr dem öffentlichen Interesse. Deshalb sind die hierfür entstehenden
Kosten unstreitbar aus der Staatskasse, also vom Fiskus, zu bestreiten.
Anders sieht es dagegen mit den Kosten der Behandlung einer „sonstigen Erkrankung“
aus, die eine im psychiatrischen Maßregelvollzug untergebrachte Person ebenso treffen
kann, wie jedermann sonst. Solche Krankheiten stellen ein allgemeines Lebensrisiko dar
und haben nichts mit dem krankheitsbedingten Delikt und der diesbezüglich
erforderlichen Gefahrenabwehr zu tun. Deshalb stellt sich auf diese Krankheiten bezogen
die Frage: Warum sollen die hierfür aufzubringenden Behandlungskosten aus der
Staatskasse bezahlt werden?
Läge nicht eine Kostentragungslast durch eine Krankenkasse näher?
Ein Weg, den Fiskus von den Kosten für die Behandlung der sonstigen Erkrankungen zu
entlasten, kann beschritten werden, indem in den Maßregelvollzugsgesetzen der Länder
die - insoweit freiwillige - Kostenübernahme für Leistungen nach dem SGB V gestrichen
wird. Denn dann wird ein Ruhen des Anspruchs auf Leistungen der Krankenkasse, wie er
in § 16 I Nr. 4. SGB V vorgesehen ist, obsolet und die Krankenkasse muss zahlen.
Forum 4
Kastner, Dr., Adelheid
Psychotherapie bei Psychopathie
Als Konsequenz der Erforschung der Zusammenhänge zwischen Psychopathie und
Delinquenz, durch die weitreichende negative prognostische Relevanz dieser
Persönlichkeitsstörung offensichtlich wurde, wurden aus fast allen Therapieschulen
Behandlungsmethoden entwickelt.
Ausgehend von der in den 70er Jahren vorherrschenden vorwiegend negativen
Einstellung („nothing works“) zur Frage der therapeutischen Einflussnahme haben sich
auf der Suche nach effizienten Therapiemethoden („what works“) aus der Vielzahl der
Behandlungszugänge operationalisierte und strukturierte Methoden als überlegen
erwiesen, die mittlerweile auch gut evaluiert wurden und den früheren
Behandlungspessimismus bei forensisch relevanten Störungsbildern nicht mehr
rechtfertigen. Es zeichnet sich ein Trend ab, weg von den schulenspezifischen bzw.
traditionell verhaltenstherapeutischen Ausrichtungen hin zu störungsspezifischen
manualisierten multimodalen Verfahren, mit einem Behandlungsfocus auf den
kriminogenen Faktoren unter Berücksichtigung des „risk-need-responsitivity“-Prinzips,
die dem handlungsorientierten Lernstil von Straftätern gerecht werden. Als
Behandlungsziel wird nicht eine grundlegene Veränderung der
persönlichkeitskonstituierenden Faktoren angestrebt, sondern vielmehr eine Verbesserung
des Selbstmanagements mit dem klar definierten Ziel der Rückfallsprävention und
Einflussnahme auf sämtliche identifizierte Problembereiche, wie dysfunktionale
Einstellungen, Emotionsregulation, Substanzmissbrauch und Defizite in der Übernahme
von Verantwortung.
Vortrag / Mittwoch
21
22
Abstracts
Kerwer, Frank (zum Vortrag Jürgen Korn)
Quo vadis forensische Pflege? - Ausblicke von der Basis
Die Landschaft der (forensischen) Pflege verändert sich zusehends. Aber wohin geht die
Reise? Wie wird die Pflege am Patienten in einigen Jahren aussehen? Führende
Pflegewissenschaftler propagieren die akademisierte Pflege. Teure Bachelor und Master
Pfleger halten Einzug in die Abteilungen und sorgen für ein modernes Casemanagement.
Experten-Pflegestandards werden erarbeitet und sollen für eine qualitativ bessere Pflege
sorgen.
Doch was bedeutet dies an der Basis, welche Kompetenzen braucht forensische Pflege?
Fragt man bei erfahrenen Fachpflegekräften oder jungen Berufsanfängern - alle
beschreiben die Förderung der sozialen Kompetenzen / Soft Skills als wichtigste Aufgabe.
Können gering entlohnte und wenig qualifizierte Hilfskräfte die pflegewissenschaftlich
ausgearbeiteten Ziele und Maßnahmen mit massiv gestörten Patienten umsetzen? Und
wie viele dieser Kräfte werden für die Stationen noch finanzierbar sein? Ob Hilfskräfte in
der Lage sind auf die wichtigen Zwischentöne bei psychiatrisch kranken Patienten zu
achten, Körpersprache zu erkennen und auf schwierige Situationen deeskalierend zu
reagieren, erscheint ebenfalls fraglich.
Ist eine breite, nach pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausgebildete Gruppe von
examinierten, nicht akademischen Pflegekräften nicht sinnvoller und zielführender für
einen solchen Anspruch?
Arbeitsgruppe 8
Klemm, Prof. Dr., Torsten
Sozialtherapeutische Nachsorge in der Region Leipzig 2008 - 2011
Erst in Freiheit zeigt sich tatsächlich, ob die Therapie im Gefängnis eine nachhaltige
Wirkung entfaltet oder ob sie lediglich zur Anpassung an das Regime im Gefängnis
beigetragen hat. Indem Nachsorge-Angebote bereits in der letzten Haftphase den Kontakt
zu den „Entlassungskandidaten“ suchen, können sie an die dort vorhandene,
vergleichsweise hohe Gesprächsbereitschaft anknüpfen. In Freiheit erweist sich die
Schwelle, einen Therapeuten aufzusuchen, als wesentlich niedriger, wenn sich Klient und
Therapeut bereits persönlich kennen und die Kontaktaufnahme nicht nur eine
unpersönliche Empfehlung per Überweisungsschein oder richterlicher Auflage erfolgt
(durchgehende Betreuung).
Am Modellprojekt zur sozialtherapeutischen Nachsorge, das im August 2008 startete,
nahmen Gewalt- und Sexualstraftäter aus der JVA Waldheim teil (sowohl aus dem
Regelvollzug als auch aus der Sozialtherapeutischen Anstalt). Forensische Diagnosen
waren keine Zugangsvoraussetzung. Außerdem erfolgten Anmeldungen durch die
Bewährungshilfe Leipzig für Haftentlassene, die in anderen Gefängnissen eingesessen
hatten, sich nach ihrer Entlassung in Leipzig niederließen und für die - meist aufgrund
gutachterlicher Empfehlungen - eine richterliche Therapieauflage in den
Entlassungsbeschluss aufgenommen worden war. In der JVA Waldheim spielten
Empfehlungen bisheriger Teilnehmer, die sogenannte „Mundpropaganda“, eine
wesentliche Rolle. Darüber hinaus wird die Durchführung des Projektes beschrieben
und abschließend als vorläufige Bilanz werden drei Forderungen an die
sozialtherapeutische Nachsorge formuliert.
Vortrag / Donnerstag
Koller, Matthias
Zwingend behandeln?
Durch Beschlüsse aus März, Oktober und Dezember 2011 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die psychiatrische
Zwangsbehandlung konkretisiert und klargestellt, dass alle insoweit bestehenden
gesetzlichen Regelungen an diesen Maßstäben zu messen seien. Die dem BVerfG zur
Prüfung vorliegenden Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugsgesetzes und des baden-württembergischen Unterbringungsgesetzes genügten diesen
Anforderungen nicht und wurden deshalb für nichtig erklärt. Bei näherem Zusehen
dürften auch die einschlägigen Bestimmungen der Maßregelvollzugs- und
Unterbringungsgesetze der meisten, wenn nicht gar aller anderen Länder demselben
Verdikt unterliegen. Überdies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Entscheidungen
aus dem Juni 2012 ausgesprochen, dass auch § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB, der bisher als
zureichende Grundlage für eine Zwangsbehandlung im Rahmen der betreuungsrechtlichen Unterbringung angesehen worden war, den Anforderungen nicht gerecht
werde, die das BVerfG nunmehr für die Zulässigkeit einer Zwangsbehandlung aufgestellt
habe.
Vortrag / Donnerstag
Dauer
halbtägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
Arbeitsgruppe 7
Dauer
halbtägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
Abstracts
Schon seit dem initialen Beschluss des BVerfG vom 23. März 2011 und noch einmal
verstärkt seit den Beschlüssen des BGH vom 20. Juni 2012 ist eine breite Diskussion über
Zulässigkeit, Grund und Grenzen der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie entbrannt.
Während manche, vor allem Betroffene, einen vollständigen Verzicht auf eine Behandlung
gegen den Willen einfordern, sehen andere, vor allem Psychiater, den ärztlichen Hilfe- und
Behandlungsauftrag grundsätzlich in Frage gestellt. Teilweise wird die Gefahr einer
Rückentwicklung bis hin zu Zuständen heraufbeschworen, wie sie in zurückliegenden
Jahrhunderten in psychiatrischen Krankenanstalten bestanden haben; es werde die Zeit
wiederkommen, in der psychotische Patienten nur noch dahinvegetieren und schreien.
Da das BVerfG eine Zwangsbehandlung gegen den natürlichen Willen indessen für
keineswegs unzulässig gehalten hat, wenn sie sich nur auf eine klare und bestimmte
gesetzliche Grundlage stützen kann, die die von ihm umschriebenen (Mindest-)
Voraussetzungen beachtet, haben sich die Gesetzgeber in Bund und Ländern mittlerweile
daran gemacht, den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende
Gesetzesgrundlagen zu schaffen. Der Vortrag will den Stand der Diskussionen umreißen
und - soweit vorhanden - erste Gesetzesvorschläge oder gar schon Gesetz gewordene
Regelungen diskutieren.
Korn, Jürgen (zur AG Frank Kerwer)
Quo vadis forensische Pflege? - Ausblicke von der Basis
Die Landschaft der (forensischen) Pflege verändert sich zusehends. Aber wohin geht die
Reise? Wie wird die Pflege am Patienten in einigen Jahren aussehen? Führende
Pflegewissenschaftler propagieren die akademisierte Pflege. Teure Bachelor und Master
Pfleger halten Einzug in die Abteilungen und sorgen für ein modernes Casemanagement.
Experten-Pflegestandards werden erarbeitet und sollen für eine qualitativ bessere Pflege
sorgen.
Doch was bedeutet dies an der Basis, welche Kompetenzen braucht forensische Pflege?
Fragt man bei erfahrenen Fachpflegekräften oder jungen Berufsanfängern - alle
beschreiben die Förderung der sozialen Kompetenzen / Soft Skills als wichtigste Aufgabe.
Können gering entlohnte und wenig qualifizierte Hilfskräfte die pflegewissenschaftlich
ausgearbeiteten Ziele und Maßnahmen mit massiv gestörten Patienten umsetzen? Und
wie viele dieser Kräfte werden für die Stationen noch finanzierbar sein? Ob Hilfskräfte in
der Lage sind auf die wichtigen Zwischentöne bei psychiatrisch kranken Patienten zu
achten, Körpersprache zu erkennen und auf schwierige Situationen deeskalierend zu
reagieren, erscheint ebenfalls fraglich.
Ist eine breite, nach pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausgebildete Gruppe von
examinierten, nicht akademischen Pflegekräften nicht sinnvoller und zielführender für
einen solchen Anspruch?
Krahl, Dr., Wolfgang
s. Assion, Prof. Dr., Hans-Jörg
Kröber, Prof. Dr., Hans-Ludwig
Die Empathie-Forderung - ein therapeutischer Fetisch?
Allgemein wird Straftätern und speziell sogenannten Psychopathen vorgeworfen, sie
hätten ursächlich (für ihre Taten) einen Empathie-Mangel. Das ersieht man ja unmittelbar
aus den Straftaten: wer anderen die Vorfahrt nimmt, sie schlägt, beraubt und vergewaltigt,
lässt sich vom Leid seiner Opfer offenbar nicht abschrecken. Unsereins würde eine Straftat
nie begehen, weil wir empatisch sind und stets primär an den möglichen Kummer der
anderen denken. Oder machen wir die Selbsterfahrung, dass wir Gleichgültigkeit - mehr
braucht es nicht - nach Belieben und unserer Interessenlage an- und wieder abstellen
können? Und wie erklären wir das enorme psychologische Einfühlungsvermögen so
mancher Psychopathen, das sie zum Manipulieren und zur eigenen Durchsetzung nutzen
können? Es gibt also viele Fragen zu dem, was denn eigentlich die psychische Störung
ausmacht und was das Gerede von den „Spiegelneuronen“ soll. Entsprechend fragt sich,
was man denn eigentlich behandeln will und ob das überhaupt geht. Offenkundig muss
man einen schizoid Affektgestörten ganz anders behandeln als einen gewitzten, charmant
agierenden Psychopathen - und wer von beiden hat den Empathiemangel?
Lachmann, Karin
Vortrag / Donnerstag
s. Schmidt, Winfried
Vortrag / Mittwoch
23
24
Abstracts
Lamott, Prof. Dr., Franziska
Zur Psycho- und Soziodynamik von Gewalt.
Vom destruktiven Potential in Gruppen und Institutionen
Destruktive Potentiale gedeihen besonders gut in einem hierarchisch organisierten Umfeld,
in dem Dominanz und Stärke als Maßstab interpersonaler Beziehungen fungieren. Das gilt
in erster Linie für Institutionen wie Militär und Strafanstalten, aber auch für Psychiatrien und
Maßregelvollzugskliniken. Anhand von Beispielen wird die Dynamik des Ineinandergreifens
von individueller und institutionell verankerter Gewalt beleuchtet.
Vortrag / Freitag
Nedopil, Prof. Dr., Norbert
Psychopathy und Rückfallprognosen bei Straftätern
Die PCL wurde ursprünglich entwickelt, um eine Persönlichkeitsauffälligkeit, die bei
Straftätern häufig gefunden wurde und mit Managementschwierigkeiten in Haftanstalten
verbunden war, zu konzeptionalisieren. - a new concept, whose time has come (Bob Hare
1981). Dieses Konzept hat sich mittlerweile zu einem im Umgang mit Straftätern häufig
gebrauchten und missbrauchten Etikett und daneben zu einem Prognoseinstrument
entwickelt, welches ebenso häufig gebraucht und missbraucht wurde. Psychopathy ist zu
einem Risikomerkmal geworden, welches viele juristische Konsequenzen nach sich zog (und
weiterhin zieht) und ist als empirisches Äquivalent verwendet worden, wenn man moralisch
nach dem Bösen fahndet. Es war und ist Grundlage für neurobiologische Untersuchungen
und lieferte eine neuroanatomische Fundierung für viele negative Konnotationen, die über
die Sammlung negativer Eigenschaften, die in der PCL-R enthalten sind, hinausgehen, z.B.
„fehlende Therapierbarkeit“, „Unfähigkeit, aus Erfahrungen zu lernen“ etc..
Das Psychopathy-Konzept hat sich allerdings gewandelt, Psychopathy gilt nicht mehr als
diagnostische Entität, sondern als dimensionales Konstrukt mit einer sehr viel größeren
Varianz an Erscheinungsformen und Verläufen, als dies früher angenommen wurde.
Dimensionalität und Varianz machen das Konstrukt der Psychopathy nicht unbrauchbar,
zwingen aber zur Differenzierung und Relativierung. Dies gilt auch, wenn man die PCL-R als
Prognoseinstrument anwendet.
Vortrag / Mittwoch
Plath, M.
s. Hufnagel, S.
Prakash, Dr., Nilima
Neurobiologie der Suchterkrankungen
Unser Gehirn beherbergt ein stammesgeschichtlich sehr altes Belohnungssystem,welches
für das Überleben des einzelnen Individuums und ganzer Arten unerlässlich ist, weil es den
Antrieb und die Motivation zur täglichen Nahrungssuche/-aufnahme, zur Fortpflanzung
und zur Erfüllung weiterer „lustbetonter“ Aufgaben liefert. Gleichzeitig findet ein
prozedurales Lernen statt, das die vor und während der Ausübung dieser Tätigkeiten
vorgefundenen Bedingungen (Reize) als „belohnend“ oder „aversiv“ abspeichert.
Psychotrope Substanzen stimulieren über verschiedene Mechanismen dieses
Belohnungssystem, ihr Missbrauch kann deshalb zur Entstehung von
Abhängigkeitssyndromen führen. In diesem Vortrag wird unter Berücksichtigung der
aktuellsten Forschungsergebnisse auf die morphologischen, physiologischen, genetischen
und epigenetischen Veränderungen der beteiligten Nervenzellen bzw. Gehirnzentren durch
den akuten und chronischen Substanzabusus eingegangen.
Forum 3
Radandt, Andrea & Franz, Ute
Good Vibrations
Bereits Yalom stellt in seinen Ausführungen zur Gruppenpsychotherapie fest, dass einer der
wichtigsten Wirkfaktoren der Psychotherapie die Überzeugung des Therapeuten ist, dass
der Patient Fortschritte erreichen kann. Die Aspekte Haltung und radikale Akzeptanz sind
also wesentliche Voraussetzungen der Initiierung von Veränderungsprozessen. Der
therapeutische Erfolg hängt auch davon ab, inwieweit der Therapeut diese ergebnisoffene,
akzeptierende Grundhaltung einnehmen und leben kann. Körpertherapeutische und
achtsamkeitsbasierte Verfahren arbeiten seit jeher auf dieser Grundlage, die auch eine
Integration der Prinzipien buddhistischer Psychologie in die Verhaltenstherapie und
Tiefenpsychologie beinhaltet.
Im Workshop wird ein theoretischer Überblick über achtsamkeitsbasierte Psychotherapie
vermittelt. Die Teilnehmer können in Übungen zur Körper- und Selbstwahrnehmung eigene
Erfahrungen machen und mit den anderen Teilnehmern in eine Diskussion zu diesem
Thema kommen.
Arbeitsgruppe 4
Dauer
halbtägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
Abstracts
Rehner, Harald
Einnehmende Patienten - Überlegungen zur Behandlung adoloszenter
mehrfach Abhängiger
Die Behandlung dieser Patienten wird häufig als zermürbend und von wenig dauerhaftem
Erfolg begleitet erlebt. Obwohl nicht mehr nach Jugendstrafrecht untergebracht, finden
sich dennoch ausgeprägte Reifungsdefizite in Verbindung mit einem bereits seit Jahren
bestehenden, chronifizierten Konsum.
Die Kombination von Persönlichkeitsfehlentwicklung und Drogenabhängigkeit erhöht das
Risiko eines Scheiterns der Behandlung und setzt biographisch eine Negativspirale in
Gang, die später nur noch schwer aufgehalten werden kann. Die am Modell der
Alkoholabhängigkeit orientierte Behandlung erscheint oft nicht ausreichend, da sie die
Differenzen in der Persönlichkeitsstruktur von Alkohol- und Drogenabhängigen zu wenig
berücksichtigt. Diese sollen hier dargestellt werden.
Ziele der Arbeitsgruppe:
1. über ein besseres Verständnis mehr Ruhe im Stationsalltag zu erreichen.
2. Erörterung der höchst unterschiedlichen Funktion von Droge und Konsum.
3. unverstellter Blick auf die biographischen Hintergründe des regelrecht zwanghaft
erscheinenden Konsums,
4. Berücksichtigung komorbider Störungen,
5. Sensibilisierung für Gegenübertragungseffekte.
Arbeitsgruppe 9
Rehner, Harald
Überlegungen zur Verbindung von Scham, Schuld und Delinquenz
Scham erscheint als ein Affekt, jedem bekannt, aber im Alltag wenig benannt. Er bleibt so
im Verborgenen. Dieser Vortrag soll zu Sensibilisierung und einem besseren Verständnis
für diese meist verkannten Hintergründe beitragen.
Es sollen - begrenzt auf forensische Bezüge - die Psychodynamik der Scham, die
Vorerfahrungen von Patienten in „Totalen Institutionen“, die latente Präsenz im
Behandlungsalltag und Abwehrformen dargestellt werden. Insbesondere beschrieben
werden soll der „Scham - Wut - Zirkel“ und die Dynamik von Trennungsschuld und
Abhängigkeitsscham. Dabei soll auch die Frage erörtert werden, ob die Entwicklung von
Schamaffekten bei der Straftatbearbeitung sich positiv auf die Legalprognose auswirken
kann.
Forum 2
Rotermund, Peter & Vieth, Elisabeth
Anti-Gewalt-Training für eine spezielle Tätergruppe
Aus eigener Erfahrung und dem Austausch mit Kollegen anderer Vollzugseinrichtungen
ist deutlich geworden, dass häufig Aggressionstäter an einem Anti-Aggressivitäts-Training
teilnehmen möchten, aber nicht die klassischen Voraussetzungen (z.B. Täter aus
Statusbalance) für eine Teilnahme erfüllen. Eine große Gruppe dieser Interessenten
verbinden die Merkmale „Mangel an Durchsetzungsfähigkeit und Selbstbehauptung“
und „Abhängigkeit in Beziehungen“. Unser bestehendes Anti-Gewalt-Training, welches
bereits als Besonderheit Elemente der integrativen Bewegungstherapie beinhaltet, wurde
speziell für diese Tätergruppe nochmals modifiziert und wird seit 2012 durchgeführt. Der
Workshop beinhaltet eine Einführung in das Training an der Forensischen Klinik in
Hildburghausen, die konkreten Modifikationen für die spezielle Tätergruppe und die
bisherigen Erfahrungen.
Arbeitsgruppe 2
Rudel, Dr., Astrid & Wahlers, Markus
Fehlerkultur in der Forensik - Umgang mit (Behandlungs-)Fehlern
im multiprofessionellen Team
Der Volksmund und kluge Köpfe wissen, dass und wie man aus Fehlern lernt. Dennoch
begegnen uns gerade in „totalen Institutionen“ wie der Forensik immer wieder
Situationen, in denen Fehler nicht als solche erkannt, wiederholt und verheimlicht werden.
Die Patienten in Maßregelvollzugskliniken sind tagtäglich aufgefordert, Fehler offen zu
legen und mit Verhaltensänderungen Abhilfe zu schaffen. Andererseits ist die Tatsache,
dass jedes Handeln Konsequenzen, jeder Fehler Sanktionen nach sich zieht, in der Arbeit
stets präsent.
Ein Fehler allein lässt sich meist korrigieren. Zu schwierigen, bisweilen fatalen,
Konstellationen kommt es dann, wenn sich Fehler summieren oder gegenseitig
potenzieren. Welche typischen Fehler „passieren“, welche Ursachen haben sie und wie
sollte mit Fehlern im und durch das Behandlungsteam anders umgegangen werden? Wie
Arbeitsgruppe 6
Dauer
halbtägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
Dauer
halbtägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
Dauer
halbtägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
25
26
Abstracts
sind Fehlerketten zu durchbrechen? Welche Veränderungen sind nötig, damit Fehler
genutzt werden können, um Prozesse zu optimieren?
Nach einem kurzen Einblick in die Theorie von Fehlerkultur und FehlermanagementSystemen sollen in diesem Workshop anhand von praktischen Fallbeispielen (gern auch
der Teilnehmer), Voraussetzungen und Maßnahmen diskutiert werden, derer es zur
Entwicklung einer offenen, konstruktiven Fehlerkultur bedarf.
Der Fokus wird dabei auf Haltung, Atmosphäre, Dynamik und deren mögliche/nötige
Veränderung in Gesamtbehandlungsteams forensisch-psychiatrischer Einrichtungen
gelegt.
Saimeh, Dr., Nahlah
Zur Behandelbarkeit des sogenannten „Bösen“
Berichterstattungen über unglaubliche Gewalttaten, insbesondere von Einzeltätern in
befriedeten Gesellschaften, haben Konjuktur, sei es als ausführlich-sachliche
Dokumentarsendung, als unterhaltsam-kitschige Doku-Fiction oder als true crime-Buch.
Das Feuilleton hat den Abgrund entdeckt. Kriminalpolitisch bildet sich dieses Phänomen
ab in rasch aufeinander folgenden Gesetzeswerken, die alle dem Bürger vermitteln, dass
der Staat im Sinne der patriarchalen Schutzinstanz in der Lage sei, dem destruktiven Geist
aus der Flasche ein für alle Mal das ständige Entweichen abzugewöhnen. Zum Teil gut
gemeinte, selten gut gemachte Gesetze wurden innerhalb der letzten 15 Jahre verfasst mit
dem Ziel, die Menschen vor schweren Gewalttaten zu schützen. Das Ansinnen ist nicht zu
beanstanden. Die forensischen Wissenschaften erhielten dadurch reichlich Gelegenheit zu
geschäftigem Diskurs, insbesondere weil zuletzt mit dem Therapie-Unterbringungsgesetz
und der Neuregelung der Sicherungsverwahrung endgültig die Zuständigkeit für die
„Ausrottung des Bösen“ in das ärztlich-psychotherapeutische Aufgabengebiet
verschoben wurde. Gehört das alles dort hin? Ist das „Böse“ gleichzusetzen mit „bösem
Handeln“? Beruht „böses Handeln“ stets auf einer psychischen Störung, ja ist es sogar
eine Krankheit? Bedarf es einer „Behandlung“ und wenn ja, kann man es wirklich
behandeln? Ist das „Böse“ noch böse, wenn es sich doch bemüht, zum „Guten“ zu
werden? Was bleibt, wenn das „Böse“ böse bleiben will? Therapie?
Schlawis, Karlheinz
Vortrag / Freitag
s. Schmidt, Winfried
Schmidt, Winfried & Schlawis, Karl-Heinz & Lachmann, Karin
Computergestützte Testdiagnostik im Maßregelvollzug Möglichkeiten und Grenzen
Im Workshop werden geeignete Testverfahren zur Psychodiagnostik im Maßregelvollzug
vorgestellt. Es wird das HTS System zur Testauswertung und auch zur direkten Eingabe
durch die Probanden vorgestellt.
Sinnvolle Verbindung von Papier-und-Bleistift- und Computerformen: Die bisherige
Diagnostikforschung und Verfahrensentwicklung kann auf einige hervorragende
Leistungen im Urteils- wie im Leistungsbereich zurückblicken. Der Übergang zu einer
neuen Technologie sollte nicht zum Verlust des bisherigen Kenntnisstandes führen. So
können Fragebögen weiterhin ökonomisch als Papier-und-Bleistift-Varianten durchgeführt
werden, die Dateneingabe mittels Computer erlaubt eine Auswertung und Speicherung
der Daten im Rahmen des Programmsystems.
Entlastung der Forschung von Routinetätigkeit: Ein Problem ist die Erstellung von Dateien
für die statistische Auswertung. Die Exportfunktion erlaubt es, Daten in verschiedensten
Formaten für die Weiterverarbeitung in Statistikprogrammen aufzubereiten und einfache
statistische Auswertungen schnell im Testsystem selbst vorzunehmen.
Das Hogrefe TestSystem ist als offenes System eine Verfahrenssammlung, die dem
Diagnostiker selbst die fragestellungsspezifische Auswahl der Verfahren überlässt. Die
einbezogenen Instrumente sind unterschiedlichen Kategorien zuzuordnen:
1. Originäre Computertests sind solche Verfahren, die vorher noch nicht in durchführbarer
Form (etwa als Papier- und Bleistift-Tests) erschienen sind. Sie nutzen die Spezifik des
Computers bei Durchführung und Parametrierung meist voll aus bzw. sind nur mittels
Computer durchführbar.
2. Bearbeitete Computertests haben einen Papier- und Bleistift-Test als Ausgangspunkt,
sind mit der Papier- und Bleistift-Form aber nur bedingt identisch. Es wurden
wesentliche Veränderungen und Erweiterungen vorgenommen und
computerspezifische Parameter eingeführt.
Arbeitsgruppe 1
Dauer
halbtägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
Abstracts
3. Computerversionen von herkömmlichen Tests sind mit den Papier-und-Bleistift-Formen
imItemmaterial und dem prinzipiellen Ablauf identisch. Die Modifikationen sind
geringer als bei der vorgenannten Kategorie, dennoch ist eine spezielle Normierung
notwendig.
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit das Testsystem (HTS) selbst zu erproben, es ist
ausdrücklich erwünscht ausgefüllte Testbögen zur Auswertung am PC mitzubringen.
Aktuelle Testverfahren (mit Testmappe) stehen zur Ansicht im Workshop zur Verfügung.
Schulte-Pagel, Rebekka
Huch, mich schaudert´s - Über die Ästhetik des Bösen
In der Beschäftigung mit der Darstellung des Bösen in der Kunst begegnen wir
verschiedenen Aspekten, die mit diesem Vortrag näher erläutert werden sollen: In welcher
Form bahnt sich das Böse seinen Weg in der künstlerischen Darstellung von der Antike bis
in die aktuelle Zeit? Welche Wirkung hat dies auf den Betrachter? Schiller beschreibt das
Gefühl des Erhabenen, das sich beim Anblick einer antiken Tragödie einstellt.
Gute böse Kunst stellt das Unnennbare, das Unendliche dar, behandelt den Schrecken
und das Grauen. So ist das dargestellte Böse niemals nur die Phantasie des Künstlers,
sondern auch Teil des Betrachters, Angstlust und die Lust an der Unmoral.
Die Faszination des Bösen oder, wie in Kafkas Erzählung „Die Strafkolonie“, die poetische
Selbstfolter in der detaillierten Beschreibung des Grausamen findet Raum in einer
ästhetischen Imagination.
Spannend ist für die Referentin die Frage, ob man insbesondere in der forensischen
Psychiatrie bei genauer Betrachtung dem Bösen in den Bildern der Patienten des Offenen
Ateliers in Eickelborn begegnen kann?
Vieth, Elisabeth
s. Rotermund, P.
Vollbach, Dr., Alexander
Der alternde Täter und Gefangene in seinen sozialen Bezügen
In der Kriminologie und ihren forensischen Bezugswissenschaften stand bisher die
„Kriminalität in der Entwicklungszeit“ (also die Kriminalität Jugendlicher und
Heranwachsender) im Fokus der Aufmerksamkeit. In Zukunft wird es aber in Wissenschaft
und Praxis verstärkt um die Kriminologie und Kriminalprognose des alternden Menschen
gehen. Schon heute wächst die Zahl der älteren Gefangenen in der Gefängnispopulation.
Aufgrund längerer, auch lebenslanger Haftstrafen sowie der ausgeweiteten Handhabung
der Sicherungsverwahrung wird auch die Zahl im Vollzug alt werdender und sterbender
Gefangener zunehmen. Der Vollzugszeitraum wird deshalb ein zentraler und kritischer
Lebensabschnitt im Lebenslängsschnitt des alternden Täters mit neuen sozialen Bezügen,
insbesondere bei erstmaligem Vollzug.
Der Vortrag geht
1. auf die kriminologisch relevanten Besonderheiten der Kriminallität alternder Menschen,
2. auf deren Situation in den Strafvollzugsanstalten
3. sowie auf die neuen Herausforderungen im Vollzug und mögliche Lösungen
ein.
Es geht dabei nicht so sehr um die Frage eines etwaigen Alterstrafrechts
(Strafausschließungs- und milderungsgründe aufgrund altersbedingter Einbußen,
Strafempfindlichkeit). Es geht vielmehr um die Frage der kriminologischen
Einzelfallbeurteilung des alternden Straftäters in seinen sozialen Bezügen, durch die erst
eine sinnvolle und menschenwürdige Vollstreckung und Vollzugsgestaltung ermöglicht
wird.
Wahlers, Markus
Forum 4
Vortrag / Donnerstag
s. Rudel, Dr., Astrid
Waschk, Patricia
Neue Wege der Personalgewinnung im Eickelborner Zentrum für
Forensische Psychiatrie und in den übrigen LWL-Gesundheitseinrichtungen
im Kreis Soest
Es gibt einen erheblichen Fachkräftemangel im Gesundheitswesen. Vor allem im
ländlichen Bereich wird es zunehmend schwerer, qualifizierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu gewinnen. Parallel hierzu stellen die Nachwuchskräfte neue Anforderungen
an ihren Arbeitgeber. Für die Generation Y (junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die
Forum 2
27
28
Abstracts
nach 1981 geboren wurden) gewinnen Aspekte, wie die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie, an Bedeutung.
Die Gesundheitseinrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) im Kreis
Soest stellen sich den Herausforderungen und machen durch umfassende
Personalentwicklungs- und Personalgewinnungsmaßnahmen auf sich aufmerksam. In einer
kurzen Zusammenfassung werden die Aktivitäten - angefangen bei den Schülerinnen und
Schülern der Region bis hin zu bereits angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern skizziert. Im Wettlauf um die wenigen Fachkräfte setzen sich nur die Einrichtungen durch,
die sich langfristig als attraktiver Arbeitgeber positionieren.
Welzel, Monika
„Und bist du nicht willig, so brauch’ ich Gewalt“ - Fürsorglicher Zwang im
Maßregelvollzug - wann ist er erlaubt, wann nicht?
Die Anordnung von besonderen Sicherungsmaßnahmen, wie die Absonderung von
Patienten im Maßregelvollzug, ist ebenso, wie die Fixierung und die Anwendung
unmittelbaren Zwangs, ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Freiheit der
Person und der körperlichen Unversehrtheit und unterliegt strengen Kriterien. In der Praxis
wirft der Umgang mit diesen Zwangsmitteln viele Fragen auf. Welche Voraussetzungen
müssen vorliegen? Welche Bedeutung hat der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz? Welches
Verfahren ist zu beachten? Wer darf anordnen? Wie lange darf die Maßnahme andauern?
Welche Möglichkeiten der Überwachung sind indiziert? Im Vortrag werden ausgehend von
Beispielen aus der Praxis die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Maßnahmen unter
Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung aufgezeigt.
Vortrag / Donnerstag
Wiemann, Andreas & Engler, Karlheinz
Bewältigungsstrategien im Umgang mit eigenen Gefühlen
In dieser Arbeitsgruppe wollen wir uns unter Pflegenden/Sozialpädagogen über eigene
Gefühle bei der Arbeit im Maßregelvollzug austauschen.
Der Austausch soll durch die folgenden Fragen geleitet werden:
1. Welche Gefühle entstehen in mir im Umgang mit Patienten, der Situation am
Arbeitsplatz (in der Forensik), im Umgang mit den Kollegen?
2. Wie gehe ich mit Ihnen um?
3. Welche Bewältigungsstrategien von mir sind erfolgreich?
4. In welchen Bereichen habe ich Schwierigkeiten?
Arbeitsgruppe 5
Wiemann, Andreas & Engler, Karlheinz
Milieugestaltung in der Forensik als pflegerisches Element:
Erfahrungen und Gedanken zum Thema
Milieu und Umgebung haben einen starken Einfluss auf die Genesung von psychisch
kranken Menschen.Milieugestaltung wird in der Psychiatrie als eine wesentliche Aufgabe
der Pflege angesehen. Welche Einflussmöglichkeiten erleben wir als Pflegende in der
Forensik auf das Milieu?
In der Forensik ist das Milieu häufig durch Sicherheitsgedanken geprägt. Welche Faktoren in
Milieu und Umgebung erleben wir in der Forensik als störend für die Entwicklung der
Patienten? Wie gehen wir mit diesen Faktoren um? Welche Lösungsmöglichkeiten sehen
wir? Welche Faktoren erleben wir als fördernd? Wie halten wir die Faktoren in Balance?
Vortrag / Donnerstag
Wolf, Dr., Thomas
Gutachten im Strafprozess - Anforderungen und Fehler aus richterlicher Sicht
Der Vortrag befasst sich mit Gutachten zur Schuldfähigkeit, zur Einweisung in eine
Maßregel nach §§ 63 und 66 StGB und zur Beendigung dieser Sanktionen. Es sollen die
Anforderungen an solche Gutachten dargestellt sowie mögliche Fehlerquellen und deren
Folgen, auch für die Sachverständigen, aufgezeigt werden. Besonderes Augenmerk wird
den Aufgaben gewidmet, die sich aus der Neuregelung der SV ab dem 01. Juni 2013 (§ 66c
StGB, § 119a StVollzG) ergeben werden.
Vortrag / Donnerstag
Dauer
halbtägig
Zielgruppe:
alle Berufsguppen
Referenten und Moderatoren
Alex, Michael, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Bochum
Assion, Prof. Dr., Hans-Jörg, Ärztlicher Direktor, LWL-Klinik Dortmund
Beck, Dr., Norbert, Facharzt für Rechtsmedizin, Geschäftsführer der Ethik-Kommission der Otto-von-Guericke
Universität an der Medizinischen Fakultät und am Universitätsklinikum Magdeburg
Böcherer, Dieter, Fachkrankenpfleger, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen
Böhmer, Dietmar, Leiter des LWL-Instituts für Rehabilitation Warstein
Brendel, Thomas, Affektkontrolltrainer, AWO Psychiatriezentrum, Königslutter
Butz, Matthias, Dipl.-Psychologe, Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychologie der Universität Regensburg
Dimmek, Dr., Bernd, Dipl.-Soziologe, LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne
Dönisch-Seidel, Uwe, Dipl.-Psychologe, Psychol. Psychotherapeut, Der Landesbeauftragte für den Maßregelvollzug
in NRW, Düsseldorf
Eisenbarth, Dr., Hedwig, Dipl.-Psychologin, Abteilung für Forensische Psychiatrie und Psychologie der Universität
Regensburg
Engler, Karlheinz, Krankenpfleger, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
Feltes, Prof. Dr., Thomas, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft, Bochum
Fischwasser-von Proeck, Gabriele, Dipl.-Sozialwissenschaftlerin, Hameln
Franz, Ute, Ärztliche Direktorin, Wilfried-Rasch-Klinik, Dortmund
Frommann, Dr., Nicole, Psychol. Psychotherapeutin, LVR-Klinikum Düsseldorf
Gaebel, Prof. Dr., Wolfgang, Ärztlicher Direktor, LVR-Klinikum Düsseldorf
Golsabahi-Broclawski, Dr., Solmaz, Leitende Ärztin, Hellweg-Klinik Bielefeld, Vorsitzende des Dachverbandes der
transkulturellen Psychiatrie, Psychotherapie u. Psychosomatik im deutschsprachigen Raum, DTPPP. e.V. Bielefeld
Gouzoulis-Mayfrank, Prof. Dr., Euphrosyne, Ärztliche Direktorin, LVR-Klinik Köln
Häbler, Axel, Dipl.-Psychologe/Sportpsychologe, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Haffke, Prof. Dr., Bernhard, Rechtsanwalt, Passau
Happe, Caroline, Dipl.-Psychologin, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Heilemann, Dr., Michael, Dipl.-Psychologe, Hameln, IIO Institut für ICH-Optimierung
Hollweg, Tilmann, Landesrat, Dipl.-Psychologe, Psychol. Psychotherapeut, LWL-Maßregelvollzugsdezernent,
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), Münster
Holzhaider, Dr., Hans, Journalist, „Süddeutsche Zeitung“, München
Hufnagel, Sylvia, Dipl.-Psychologin, Psychol. Psychotherapeutin, Fachpsychologin für Rechtspsychologie,
LVR-Klinik Köln
Janssen, PD Dr., Birgit, Leitende Oberärztin, LVR-Klinik Düsseldorf
Kammeier, Dr., Heinz, Lehrbeauftragter für Recht im Gesundheitswesen an der Universität Witten/Herdecke, Witten
Kastner, Dr., Adelheid, Primaria, Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg, Linz
Kerwer, Frank, Sozialtherapeutische Fachkraft im Maßregelvollzug, SoMKo - KommunikationsCoaching und
Konfliktberatung, Bell
Klemm, Prof. Dr., Torsten, Psychol. Psychotherapeut, Vorstand Institut für sozialtherap. Nachsorge u.
Resozialisationsforschung, ISONA e.V., Leipzig
Koller, Matthias, Richter am Landgericht Göttingen
Korn, Jürgen, Kommunikationscoach, SoMKo - KommunikationsCoaching und Konfliktberatung, Bell
Krahl, Dr., Wolfgang, Otte-von-Guericke-Universität Magdeburg
Kröber, Prof. Dr., Hans-Ludwig, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Charité-Universitätsmedizin,
Berlin
Lachmann, Karin, Apparatezentrum Hogrefe, Göttingen
Lamott, Prof. Dr., Franziska, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universitätsklinikum Ulm
Luckhaus, PD Dr., Christian, Oberarzt, LVR-Klinik Düsseldorf
Mbamba, Malik, Dipl.-Psychologe, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Mokros, Dr., Andreas, Abteilung für Forensische Psychiatrie u. Psychotherapie der Universität Regensburg
Nedopil, Prof. Dr., Norbert, Leiter der Abteilung für Forensische Psychiatrie, Klinik der Universität München
Osterheider, Prof. Dr., Michael, Professor für Forensische Psychiatrie an der Universität Regensburg
29
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Referenten und Moderatoren
Plath, Martina, Fachkrankenpflegerin, Fachkraft für Abhängigkeitserkankungen, LVR-Klinik Köln
Prakash, Dr., Nilima, Heimholtz Zentrum München, Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt,
Neuherberg
Prüter-Schwarte, Dr., Christian, Chefarzt, LVR-Klinikum Köln
Radandt, Andrea, Körperpsychotherapeutin/Sportpsychologin MSc, Wilfried-Rasch-Klinik, Dortmund
Rehner, Harald, Dipl.-Psychologe, Universitätsklinikum Rostock, Klinik für Forensische Psychiatrie
Rotermund, Peter, Dipl.-Psychologe, Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie, Hildburghausen
Rudel, Dr., Astrid, Stellv. Ärztliche Direktorin, LWL-Klinik Herne
Saimeh, Dr., Nahlah, Ärztliche Direktorin, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Schlawis, Karlheinz, Apparatezentrum Hogrefe, Göttingen
Schmidt, Wilfried, Dipl.-Psychologe, Psychotherapeut, Praxis für Gesundheitsprävention NWM, Arpshagen
Schulte-Pagel, Rebekka, Dipl.-Designerin, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Sommer, Christof, Bürgermeister der Stadt Lippstadt
Vieth, Elisabeth R., Dipl.-Psychologin, Fachkrankenhaus Hildburghausen
Vollbach, Dr., Alexander, Vollzugsabteilungsleiter, Justizvollzugsanstalt Bremen
Wahlers, Markus, Stationsleiter, LWL-Maßregelvollzugsklinik Herne
Wallenstein, Bernd, Stellv. Ärztlicher Direktor, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Waschk, Patricia, Dipl.-Psychologin, LWL-Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Lippstadt
Welzel, Monika, Referatsleiterin Rechts- u. Vollzugsangelegenheiten, Landschaftsverband Westfalen-Lippe,
Münster
Werner, Lutz Thomas, Oberarzt, LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Wiemann, Andreas, Diplomierter Pflegefachmann HF, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel
Wolf, Dr., Thomas, Vorsitzender Richter am Landgericht Marburg
Hotelverzeichnis
Hotelführer für Lippstadt, Bad Waldliesborn, Soest, Bad Sassendorf
Lippstadt
City-Hotel Garni, Lange Str. 1, 02941 5033 u. 5034
Gästezimmer E. Schollmeier, Lipperoder Str. 25, 02941 77919
Gasthof Bracht-Henneken (Benninghausen), Benninghauser Str. 190, 02945 5687
Gasthof Franz Donner (Bökenförde), Rüthener Str. 23, 02941 12405
Gasthof Koch (Rixbeck), Alpenstr. 2, 02941 12318
Hotel Drei Kronen, Marktstr. 2, 02941 3118
Best Western-Hotel Lippischer Hof, Cappeler Str. 3, 02941 9722-0
Hotel-Restaurant Zum Jägerkrug (Cappel), Cappler Stiftsallee 25, 02941 5694 / 9713-0
Welcome-Hotel Lippe Residenz, Lippetor 1, 02941 989-0
Landwirtschaftszentrum (Ostinghausen), Haus Düsse, 02945 989-0
Landgasthof Vogt (Bettinghausen), Lange Str. 44, 02945 2232
Lippstadt - Bad Waldliesborn
Haus Holtdirk, Quellenstr. 80, 02941 9415-0
Hotel Jonathan Betriebs GmbH, Parkstr. 13, 02941 888-0
Hotel Restaurant Hubertushof, Holzstr. 8, 02941 8540
Kurhotel Tenbrockhaus, Walkenhausweg 4, 02941 94040
Parkhotel Ortkemper, Im Kreuzkamp 10, 02941 882-0
Hotel Stallmeister, Walkenhausweg 23, 02941 94890-0
Haus Waldblick, Walkenhausweg 17, 02941 94270
Haus Frenser, Birkenweg 13, 02941 80674
Agentur für Zimmervermittlung, Frank Stallmeister, 02941 9489090
[email protected]
Soest
Prodomo Hotel, Dasselwall 19, 02921 3500-0
Hanse Hotel Soest, Siegmund-Schultze-Weg 100, 02921 70900
Hotel Drei Kronen, Jakobistr. 37-39, 02921 13665
Haus Gellermann, Konrad-Stecke-Weg 8, 02921 590119-0
Hotel Stadt Soest, Brüderstr. 50, 02921 1811 u. 36220
Jugendherberge, Jahnstadion, Kaiser-Friedrich-Platz 2, 02921 16283
Pilgrim-Haus, Ältester Gasthof Westfalens, Jakobistr. 76, 02921 1828
Soest - Bad Sassendorf
Maritim-Hotel Schnitterhof, Salzstr. 5, 02921 952-0
Hotel Böhm, Rennweg 7, 02921 5904-0
Hotelanlage „Forellenhof“, Fam. Rosenögger, Alleestr. 12, 02921 9530
Haus Rasche, Fam. Neugebauer, Wilhelmstr. 1, 02921 55501
Hotel Wulff, Berliner Str. 31+33+37, 02921 9603-0
Park-Café Sprenger, Fam. Sprenger-Weber, Wiesenstr.10, 02921 5900-0
Hotel „Altes Brauhaus“, Kaiserstr. 29, 02921 51175
Parkhotel, Kaiserstr. 19, 02921 55110
Weitere Angaben zu Hotels in Lippstadt und Umgebung erhalten Sie bei:
Touristik-Information der Stadt Lippstadt 02941 58511
Weitere Angaben zu Hotels in Soest und Umgebung erhalten Sie bei:
Touristik-Information, Am Seel 5, 59494 Soest 02921 103-1414
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Tagungsmanagement:
AG-Fachtagung
LWL-Zentrum für Forensische Psychiatrie Lippstadt
Eickelbornstraße 19
59556 Lippstadt
Telefon: 02945 / 981-2044
Telefax: 02945 / 981-2059
E-Mail: [email protected]
www.lwl-forensik-lippstadt.de
Veranstalter:
LWL-Zentrum für
Forensische Psychiatrie Lippstadt
Eickelbornstraße 19
59556 Lippstadt
Tel. 0 29 45 / 9 81-02
Fax 0 29 45 / 9 81-22 59
www.lwl-forensik-lippstadt.de