Broschüre zu den Integrierten Studiengängen für

Transcription

Broschüre zu den Integrierten Studiengängen für
DIE INTEGRIERTEN FRANKREICHPROGRAMME
DES FACHBEREICHS RECHTSWISSENSCHAFTEN
DER JOHANNES-GUTENBERG-UNIVERSITÄT MAINZ
Eine Broschüre für Studienanfänger
2
»Nantes bietet jede Menge Möglichkeiten, um sich seine
Freizeit zu vertreiben. Mit kulturellen Veranstaltungen
wird hier eigentlich nie gespart.«
j ust i na , c h r i st op h e r , a n t on i a , nata l i e & sus a n n e ü b e r na n t e s
»Dijon ist eine super Erfahrung, allein schon, weil es einfach
ziemlich cool ist, mal sein Alltagsleben nach Frankreich zu
verlegen. Dijon ist an sich eine ziemlich schöne Stadt und man
ist schnell in anderen schönen Regionen Frankreichs.«
m a rt i n ü b e r di jon
»Das kulturelle und Freizeitangebot
in Paris ist natürlich grenzenlos.«
c h r i st i na ü b e r pa r i s
VORWORT
Liebe Erstsemester und Studierende im integrierten deutschfranzösischen Jura-Studiengang,
wir freuen uns, dass Sie Teil unserer Frankreichprogramme sind oder noch
werden wollen. Unser deutsch-französisches Studienangebot ermöglicht
Ihnen, ein Jahr lang in einer unserer Partnerstädte in Frankreich zu studieren und dort einen akademischen Grad zu erlangen. Aktuell kooperieren
wir mit Dijon, Nantes und Paris-Est Créteil im Rahmen der Deutsch-Franzö­si­
schen Hochschule (DFH), die die Studierenden während der Auslandsphase
finanziell fördert.
Innerhalb von fünf Jahren können Sie ein deutsch-französisches Doppeldiplom erwerben: In Paris und Nantes den Master 1, in Deutschland den
Bachelor of Laws (LL.B.), bzw. im Rahmen unserer Kooperation mit Dijon
den Master 1 und 2 sowie einen deutschen Bachelor of Laws (LL.B.) und
Master of Laws (LL.M.).
Während Ihres Studienjahres in Frankreich tauchen Sie voll und ganz in
die französische Kultur und Arbeitsweise ein. Sie sammeln Erfahrungen
und Kenntnisse, die zu einer einzigartigen Mischung aus interkultureller,
sprachlicher und rechtlicher Kompetenz führen. So ist der deutsch-fran­
zö­sische Studiengang persönlich und beruflich eine echte Bereicherung.
Denn mit einer bilingualen Ausbildung und dem dabei erworbenen fun­
dierten Wissen in zwei unterschiedlichen Rechtssystemen werden Sie
sich von Ihren Mitbewerbern auf dem nationalen und internationalen
Ar­beitsmarkt deutlich abheben.
Den Weg zu Ihrem doppelten deutsch-französischen Studienabschluss
möchten wir Ihnen mit dieser Broschüre erleichtern. Für all Ihre Fragen,
Sorgen und Anregungen haben wir stets ein offenes Ohr. Schauen Sie
bei uns vorbei oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Telefon. Wir
freuen uns auf Sie!
A bientôt,
Ihr Frankreich-Team
2
3
DIJON
NANTES
PARIS
INHALT
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.2
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
Vorwort Die französischen Partneruniversitäten Dijon Nantes Paris Die integrierten deutsch-französischen Studiengänge
des Fachbereichs Jura Das Bachelor- / Master-Programm mit der Université de
Bourgogne, Dijon Das Bachelor-Programm mit der Université de Nantes
und der Université Paris-Est Créteil Der Studienverlauf Bewerbung Bachelor- / Master-Studiengang Vorbereitungsprogramm Auslandsphase Schaubild Dijon Schaubild Nantes / Paris 4
4.1
1
4
5
6
7
4.2
4.3
5
5.1
5.2
8
5.3
5.4
9
6
6.1
10
10
10
12
13
14
13
6.2
7
7.1
7.2
8
9
Praktika Dauer und Zeitpunkt Tipps für die Praktikumssuche Fördermöglichkeiten Finanzierung des Auslandsstudiums Mobilitätsbeihilfe der Deutsch-Französischen
Hochschule (DFH) Erasmus-Stipendium Auslands-BAföG Sonstige Soziale Aktivitäten in der deutsch-französischen Gruppe Deutsch-französischer Stammtisch Deutsch-französisches Tandem PIA e.V. Über den Verein PIA e.V. Mitgliedschaft bei PIA e.V. Beitrittserklärung Kontakt Impressum 18
18
18
18
19
19
19
20
20
21
21
21
22
22
22
23
24
25
4
1
DIE FRANZÖSISCHEN PARTNER­
UNIVERSITÄTEN
5
1.1
DIJON
Dijon, Nantes oder Paris? – Der Fachbereich Jura pflegt Partnerschaften zu verschiedenen französischen Städten, von der
jede einzelne durch ihren individuellen Reiz besticht.
Die Wahl der passenden Stadt für
einen Auslandsaufenthalt ist nicht
immer ganz einfach. Viele Faktoren spielen dabei eine Rolle, und
wir stehen Ihnen jederzeit gerne
zur Verfügung, um Ihnen bei Ihrer
Entscheidungsfindung behilflich
zu sein. Auch unsere Infofahrten
(nähere Infos siehe 3.3) geben
meist ausschlaggebende Impulse
zur Städtewahl.
Um Ihnen vorab bereits einen ersten
Eindruck zu vermitteln, stellen
wir Ihnen im Folgenden kurz unsere
Partnerstädte vor.
Dijon ist eine malerische Stadt inmitten der französischen Weinberge. In zwei Stunden kann man am
Wochenende einen Ausflug nach
Paris machen oder am stadteigenen
See flanieren, ganz wie es gefällt.
Insbesondere für diejenigen, denen
die Großstadt zu hektisch ist, und
die gerne in familiärem Umfeld
studieren, ist Dijon eine hervorragende Wahl. Denn das gemütliche
Städtchen mit den vielen schönen
bunten Dächern eignet sich bestens,
um neben dem Unialltag beim
Stadtbummel den nötigen Ausgleich
zu finden. Wer Erholung sucht,
kann an dem nah gelegenen Lac Kir
spazieren gehen, Rad fahren oder
einfach am Badestrand relaxen.
»Ich war von der Schönheit der Stadt beeindruckt. Insbesondere
die hellen Straßen und hellen Gebäude habe ich als sehr positiv
empfunden. Es hat mich verwundert, wie gut erhalten die Ge­
bäude aus den unterschiedlichen Epochen waren und wie sehr
die unterschiedlichen Baustile miteinander harmonisiert haben.«
julian
6
1.2
NANTES
7
1.3
Nantes ist die Hauptstadt der Region Pays de la Loire im Westen Frankreichs und ideal
für alle Küstenliebhaber. Vierzig Kilometer entfernt von der Atlantikküste herrscht in
Nantes schon maritimes Flair und ein Wochenendausflug ans Meer ist leicht zu verwirk­­lichen. Das wirkt sich sogar in der Lehre aus, denn die Universität Nantes ist eine der
wenigen Universitäten in Frankreich, die Droit maritime (Seerecht) als Fach anbieten.
»Nantes ist mit Sicherheit eine der schöns­
ten Städte in Frankreich und angeblich
auch die studentenfreundlichste. Ich war
jedenfalls begeistert!« au r e l i a
»Eine Stadt nah am Atlantik fand ich reizvoll. Es
war eine sehr emotionsreiche, verrückte und
spannende Erfahrung, die ich nicht missen möchte.«
sv e n ja
PARIS
Kultur, Geschichte, Shopping und Nachtleben sind wohl nirgendwo so vielfältig
wie in der französischen Hauptstadt. Wer
tief in das Lebensgefühl, das Savoir-vivre
der Pariser eintauchen und die Großstadt
mit ihrer enormen kulturellen Vielfalt
erleben möchte, ist in Paris ganz sicher
richtig. Zahlreiche Museen, Theater, Parks,
Bauwerke und Restaurants warten förmlich auf Ihren Besuch.
Wenn ihr euch für Paris
entscheidet, könnt ihr
euch schon jetzt auf eure
Zeit hier freuen! Das
Ausgehangebot ist unend­
lich groß. In der Groß­
stadt und Modemetropole
Paris kann man wunder­
bar einkaufen.
r aphaela, charlotte,
f r a n z i sk a & a n ja
8
2
DIE INTEGRIERTEN DEUTSCHFRANZÖSISCHEN STUDIENGÄNGE
DES FACHBEREICHS JURA
Bei uns haben Sie die Möglichkeit, neben dem regulären
deutschen Staatsexamensstudiengang ein bis zwei Semester
in Frankreich zu studieren und im Rahmen des sogenannten »cursus intégré« einen deutsch-französischen Doppel­
abschluss zu erlangen.
Wenn Sie Lust haben, während
Ihres Studiums über den deutschen
Tellerrand hinaus zu schauen und
ins Ausland zu gehen, haben Sie
auch bei uns die gängige und weit
verbreitete Möglichkeit, an einer
unserer drei Partneruniversitäten für
ein bis zwei Semester als Erasmusstudent zu studieren, um dabei die
französische Kultur, aber auch das
französische Rechtssystem näher
kennenzulernen.
Haben Sie darüber hinaus Interesse
an einem vertieften Studium des
französischen Rechts, stehen Ihnen
bei uns noch weitere und äußerst
spannende Türen offen: Unter dem
Dach der Deutsch-Französischen
Hochschule (DFH) können motivierte
Studierende bei uns im Rahmen eines
integrierten deutsch-französischen
Programms entweder ein Jahr
• in Dijon im Bachelor- / MasterStudiengang
• oder in Nantes und Paris im
Bachelor-Studiengang
studieren und dabei einen deutschfranzösischen Doppelabschluss
er ­werben.
9
2.1
DAS BACHELOR- / MASTER-PROGRAMM MIT
DER UNIVERSITÉ DE BOURGOGNE, DIJON
Das neu reformierte Bachelor- /
Master-Programm wurde im Winter­semester 2012 / 2013 gestartet.
Es vermittelt im Bachelor »Deutsches und französisches Recht«
vertiefte Kenntnisse im französischen Recht und setzt im Master
»Internationales Privatrecht und
europäisches Einheitsrecht« einen
methodischen Schwerpunkt im
internationalen Privatrecht und in
der aktuellen Entwicklung eines
europäischen Einheitsprivatrechts.
Dabei bietet Ihnen das Programm
die Chance, neben dem Staatsexamen innerhalb von insgesamt fünf
Jahren eine ganze Palette zusätzlicher, vollwertiger Studienabschlüsse
zu erlangen:
• f ranzösischer Master 1
• deutscher Bachelor of Laws
(LL.B.)
• deutscher Master of Laws
(LL.M.)
• f ranzösischer Master 2
Der Studiengang ist so angelegt, dass er sich problemlos in das reguläre Staatsexamensstudium integrieren
lässt. Zudem können Sie sich Ihr Studium in Frankreich
im integrierten Programm als Schwerpunkt Französisches Recht für die Erste Prüfung anerkennen lassen.
Neben den zahlreichen Abschlüssen besonders attraktiv ist die Tatsache, dass Sie über zweieinhalb Jahre
hinweg gemeinsam mit französischen Studierenden in
einer homogenen deutsch-französischen Gruppe studieren und somit in ständigem Kontakt und Austausch
zu Ihren französischen Kommilitonen stehen.
10
2.2
DAS BACHELOR-PROGRAMM MIT DER
UNIVERSITÉ DE NANTES UND DER UNIVERSITÉ
PARIS-EST CRÉTEIL (voraussichtlich ab Wintersemester 2014/15, Angaben unter Vorbehalt)
Das neue Bachelor-Programm mit mit
Nantes und Paris startet voraussichtlich
im Wintersemester 2014 / 2015. Es ver­mittelt im Bachelor »Deutsches und
französisches Recht« vertiefte Kenntnisse
im deutschen und französischen Recht.
Der Studiengang dauert acht Semester.
Sie studieren sechs Semester deutsches
Recht in Mainz und zwei Semester franzö­sisches Recht an der Université de Nantes
oder an der Université Paris-Est in Frankreich. Die Studien­inhalte im deutschen
Recht sind identisch mit dem Studium für
die Erste juristische Prüfung.
Folgende Abschlüsse können Sie in diesem
Studiengang erlangen:
• f ranzösischer Master 1
• deutscher Bachelor of Laws (LL.B.)
Unter bestimmten Voraussetzungen kann
optional noch der Mainzer Master of Laws
(LL.M.) »Internationales Privatrecht und
europäisches Einheitsrecht« angehängt
werden.
Auch in diesem Studiengang können Sie
sich Ihr Studium in Frankreich im integrierten Programm als Schwerpunkt Französisches Recht für die Erste Prüfung anerkennen lassen.
3
DER STUDIENVERLAUF
Sie finden unsere Programme spannend und haben Lust, Teil
unserer deutsch-französischen Studierendengruppe zu werden?
Aber Sie wissen noch nicht, wann Sie sich bewerben müssen,
wie Sie vorbereitet werden und wie der Frankreichaufenthalt
ablaufen wird? – Dann finden Sie auf den folgenden Seiten
viele relevante Informationen.
11
3.1
BEWERBUNG BACHELOR- / MASTER-STUDIENGANG
MIT DIJON SOWIE BACHELOR-STUDIENGANG
MIT NANTES UND PARIS
Sie bewerben sich zum ersten Fachsemester an der Johannes-Gutenberg-Universität
Mainz für einen Studienplatz im Studiengang »Rechtswissenschaft (Staatsexamen)«
und gleichzeitig für einen Platz im Studiengang »Deutsches und französisches Recht
(Bachelor of Laws)«.
Sie müssen sich zu Beginn des Studiums noch nicht entscheiden, in welcher der
Partnerstädte Sie später Ihr Auslandsjahr verbringen möchten. Diese Entscheidung
fällt während des dritten Studienjahres. Auch müssen Sie zu Beginn des Studiums
noch nicht festlegen, ob sie im Bachelor-/Master-Programm mit Dijon oder im
Bachelor-Programm mit Nantes / Paris teilnehmen möchten.
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular. Die Bewerbungsfrist endet zum
Wintersemester am 15. Juli, zum Sommersemester am 15. Januar eines Jahres.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Homepage der
Universität Mainz unter www.uni-mainz.de/studium/bewerbung.
Ein Quereinstieg in den Studiengang oder späterer Hochschulwechsel nach Mainz ist
nur dann möglich, wenn im Fachsemester, für das die Bewerbung erfolgt, noch freie
Studienplätze vorhanden sind und wird nur bis nach dem vierten Semester empfohlen.
Bitte informieren Sie sich hierzu im Auslandsbüro Jura.
12
3.2
13
VORBEREITUNGSPROGRAMM
Für das Abenteuer Auslandsstudium dann vor der Gruppe zusammen
braucht es natürlich eine gute Vor- präsentieren. Dazu fahren die Stu­
bereitung. Die juristische Fakultät
dierenden und die Dozenten ein
der Uni Mainz bietet hierzu ein auf Wochenende in eine Jugendherberge
den Auslandsaufenthalt perfekt ab­- im Umfeld von Mainz.
gestimmtes Vorbereitungsprogramm
Zu guter Letzt gibt es unmittelbar
an.
vor der Auslandsphase noch einen
Die Infofahrten nach Paris / Nantes zweiwöchigen Intensivkurs zur
und Dijon geben erste Einblicke, wie Einführung ins französische Rechtsein Auslandsaufenthalt und der Uni- system. Dieser Kurs wird von einem
alltag in Frank­reich aussehen können. Dozenten einer französischen Partneruniversität in Mainz gehalten.
Dabei lernen Sie ganz nebenbei die
französischen Kommilitonen kennen,
die Sie bald in Deutschland wieder- Studierende im Bachelor- / MasterStudiengang können entweder eine
sehen werden.
Klausur in einem der Sprachkurse
Die fachspezifischen Französisch­ schreiben oder an der mündlichen
kurse helfen Ihnen bereits im Vor­- Prüfung im Intensivkurs teilnehmen,
­feld, sich an die französische Rechts­- um ihre Sprachkenntnisse nachzuterminologie zu gewöhnen und das weisen.
wichtigste Vokabular zu verinnerlichen.
»Andere Länder, andere Sitten«, oder
auch: andere Länder, andere Methoden. Im Methodentutorium
lernen Sie das Handwerkszeug des
französischen Juristen kennen und
damit zu arbeiten.
Im rechtsvergleichenden Semi­nar arbeiten Sie eng mit französischen Studierenden zusammen und
bereiten gemeinsam ein rechtsver­gleichendes Thema vor, das Sie
Infofahrt Paris / Nantes
3.3
AUSLANDSPHASE
Nach der erfolgreichen Bewerbung geht es nun für Sie ein akade­
misches Jahr lang nach Frankreich, wobei der Aufenthalt an
der Partneruniversität in der Regel zehn Monate beträgt (Anfang
September bis ca. Anfang Juni). Ihr Aufenthalt kann durch das
Ableisten der Pflichtpraktika individuell verlängert werden.
Zu Beginn des Aufenthalts erfolgt nach erfolgreicher Einschreibung
und Wohnungsbezug in Nantes und Paris die Wahl der Kurse in
dem Master-1-Parcours »Droit international et européen« (Paris)
bzw. »Droit européen et international« (Nantes). Für das Programm
mit Dijon ist die entsprechende Master-Option vorgeschrieben,
jedoch können Sie auch hier einige Kurse innerhalb der Option
auswählen. Die deutschen Studierenden absolvieren in der Folge
zusammen mit ihren französischen Kommilitonen ein komplettes
Jahr, mit den identischen Vorlesungen, Arbeitsgemeinschaften
(Travaux dirigés / TD) und Klausuren.
14
3.4
15
SCHAUBILD DIJON
Deutsch-französischer Doppelabschluss:
• B achelor Deutsches und Französisches Recht (LL.B., Mainz)
• M aster Internationales Privatrecht und Europäisches
Einheitsrecht (LL.M., Mainz)
• Master 1 + 2 (Dijon)
• zusätzlich: Erstes juristisches Staatsexamen
mit Schwerpunkt Französisches Recht
Französische Studierende
Mainzer Studierende
1. und 2. Studienjahr: Dijon
= L1 + L2
1. und 2. Studienjahr: Mainz
= Zwischenprüfung im
Examensstudiengang
3. Studienjahr,
Winter­semester: Dijon
3. Studienjahr: Mainz
3. Studienjahr, Sommer­
semester: Mainz = Licence
4. Studienjahr: Dijon
= Master 1
4. Studienjahr: Dijon
= M aster 1 mit Schwerpunkt Französisches Recht,
Bachelor-Püfung
5. Studienjahr: Mainz
= L L.M. IPR und Einheitsrecht (Mainz) und
Master 2 (Dijon) 5. und 6. Studienjahr: Mainz
= LL.M. IPR und Einheitsrecht
(Mainz), Master 2 (Dijon) und Staatsexamen
Dijon Marktplatz
16
3.5
17
SCHAUBILD NANTES / PARIS
Deutsch-französischer Doppelabschluss:
• B achelor Deutsches und Französisches Recht (LL.B., Mainz)
• M aster 1 (Nantes / Paris)
• zusätzlich: Erstes juristisches Staatsexamen
mit Schwerpunkt Französisches Recht
Französische Studierende
Mainzer Studierende
1. und 2. Studienjahr:
Nantes / Paris = L1 + L2
1. und 2. Studienjahr: Mainz
= Zwischenprüfung im
Examensstudiengang
3. Studienjahr, Winter­­
semester: Nantes / Paris
3. Studienjahr: Mainz
3. Studienjahr, Sommer­
semester: Mainz = Licence
4. Studienjahr: Mainz
= L L.M. (Mainz) und
Master (Nantes / Paris) 4. Studienjahr: Nantes / Paris
= M aster 1 mit Schwerpunkt Französisches Recht,
Bachelor-Püfung
5. Studienjahr: Nantes / Paris
= Master 2 (optional)
5. und 6. Studienjahr: Mainz
= L L.M. IPR und Einheitsrecht, (Mainz,optional),
Staatsexamen (voraussichtlich ab Wintersemester 2014/15, Angaben unter Vorbehalt)
Pornic
18
4
19
PRAKTIKA
Im Rahmen des integrierten Programms sind praktische
Studienzeiten in Frankreich oder einem frankophonen Land
(genauere Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Merkblatt
der DFH sowie unserem aktuellen Merkblatt zu Praktika)
zu absolvieren.
4.1
Antrag gestellt werden. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig gestellt werden, das
Formular ist im Frankreichbüro erhältlich. Direkt im Anschluss an den Auslandsaufenthalt besteht die Möglichkeit, bei der DFH eine Verlängerung der Mobilitätsbeihilfe
für die Monate Juli bis Oktober zu beantragen, wenn in dieser Zeit ein Praktikum
absolviert wird. Für die Beantragung ist ein Praktikumsvertrag (Frankreich) oder ein
vergleichbarer Nachweis (frankophones Ausland), z.B. Praktikumszusage, notwendig.
Auch hier ist es wichtig, das Frankreichbüro zeitnah zu informieren. Weitere Förder­
möglichkeiten, z.B. über den DAAD oder den EU-ServicePoint an der Universität Mainz
stehen den Studierenden offen.
DAUER UND ZEITPUNKT
Während des Studiums müssen Praktika in Frankreich oder einem anderen französischsprachigen Land absolviert werden. Als Gesamtdauer sind für alle Programme 13 Wochen
Praktika vorgeschrieben, wobei vier Wochen davon bereits während des Studiums vor
dem Auslandsaufenthalt nachgewiesen werden müssen, die restlichen neun Wochen
können frei auf die Zeit vor und nach dem Auslandsaufenthalt verteilt werden.
4.2
5
TIPPS FÜR DIE PRAKTIKUMSSUCHE
Für die Praktikumssuche bieten das Haus Burgund sowie das Frankreichbüro gerne
Hilfe an. Das Haus Burgund vermittelt Praktikumsstellen für das Tribunal de Grande
Instance sowie Rechtsanwaltskanzleien in Dijon. Informationen zur Bewerbung
unter www.haus-burgund.de. Das Frankreichbüro verfügt über eine Liste französischer Rechtsanwälte, welche bereit sind, deutsche Studierende für ein Praktikum
aufzunehmen.
Natürlich kommt zu einem gewissen Zeitpunkt die Frage der
Finanzierung auf. Hierzu gibt es einige Möglichkeiten, die wir
im Folgenden behandeln.
5.1
FÖRDERMÖGLICHKEITEN
Für die Finanzierung des Praktikums stehen Ihnen Fördermöglichkeiten durch das
Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) sowie der DFH zu Verfügung. Wollen Sie
ein Praktikum vor dem Auslandsaufenthalt absolvieren, stehen Ihnen Mittel des
DFJW bereit. Um eine Förderung des DFJW zu erhalten, muss vom Studierenden ein
MOBILITÄTSBEIHILFE DER DEUTSCHFRANZÖSISCHEN HOCHSCHULE (DFH)
Die DFH gewährt jedem Studierenden, der
an dem integrierten Programm teilnimmt,
für die Zeit des Auslandsstudiums (Sep­tem­
ber bis Juni) eine Mobilitätsbeihilfe in Höhe
Zudem unterstützt die Deutsch-Französische Juristenvereinigung (DFJ), welche
ihr Sekretariat an der Universität Mainz unterhält, Studierende bei der Praktikumssuche (siehe www.dfj.org).
4.3
FINANZIERUNG DES AUSLANDSSTUDIUMS
5.2
von zurzeit 270 Euro monatlich. Die För­de­­­rung kann durch ein direkt an das Aus­landsstudium angeschlossenes Praktikum
auf Antrag verlängert werden (siehe 4.3).
ERASMUS-STIPENDIUM
Jeder Studierende, der sich das erste
Mal über das Erasmus-Programm im
Ausland befindet, erhält für diese Zeit
ein Stipen­­di­um. Dieses Stipendium ist
mit der Mo­b i­litätsbeihilfe der DFH
kumulierbar. Die Höhe des Stipendiums
variiert von Jahr zu Jahr und und liegt
bei ca. 250 Euro monatlich.
20
5.3
AUSLANDS-BAFÖG
Neben einer Förderung im Inland besteht auch die Möglichkeit, im Ausland
BAföG zu erhalten. Der Antrag wird
nicht wie bei Inlands-BAföG beim Amt
für Ausbildungsförderung in Mainz, sondern beim Landkreis Mainz-Bingen gestellt (www.mainz-bingen.de). Um eine
lückenlose Zahlung zu gewährleisten,
5.4
21
6
wird empfohlen, den Antrag möglichst
frühzeitig zu stellen (mindestens sechs
Monate vor dem Auslandsaufenthalt).
Wir empfehlen Studierenden, die bisher
kein BAföG empfangen haben, trotzdem
einen Antrag zu stellen, da die Einkom­
mensgrenze beim Auslands-BAföG ange­
hoben wurde.
Das Auslandsbüro Jura veranstaltet während des Semesters
eine Reihe von Aktivitäten, welche Ihre Integration in die
deutsch-französische Gruppe verbessern und die sprachlichen
Fähigkeiten steigern sollen.
6.1
Die Peregrinus-Stiftung vergibt jährlich
Stipendien an Studierende, welche einen
Auslandsaufenthalt planen. Über die Ver­
gabe entscheidet nach vorheriger schriftlicher Bewerbung (Näheres auf der Homepage des Lehrstuhls von Prof. Dr. Erb) eine
Auswahlkommission des Fachbereichs 03.
Parallel zu diesen Finanzierungsmöglich­
keiten existieren noch eine Reihe weiterer
Stipendien wie zum Beispiel des DAAD sowie christlichen oder politischen Stiftungen.
DEUTSCH-FRANZÖSISCHER STAMMTISCH
Während des Semesters findet in regelmäßigen Abständen der deutsch-französische
Stammtisch statt. Neben gemütlichen Kneipenabenden veranstaltet das Frankreichbüro auch actionreiche Events wie Bouldern, Bowling, Besuch des Weihnachtsmarkts,
Ausflüge in die Region oder der Besuch eines Fußballspiels von Mainz 05. Hier ist für
jeden etwas dabei!
SONSTIGE
Für Studierende, die sich für das Programm
mit der Université de Nantes entschieden
haben, besteht die Möglichkeit, sich für
das Stipendium der zugehörigen Region,
Pays de la Loire, zu bewerben. Dieses
Sti­pendium ist mit den oben genannten
Beihilfen kumulierbar und beträgt zurzeit
170 Euro pro Woche. Die Bewerbung erfolgt über das Frankreichbüro im Frühjahr
vor dem Auslandsaufenthalt.
SOZIALE AKTIVITÄTEN IN DER
DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN GRUPPE
6.2
DEUTSCH-FRANZÖSISCHES TANDEM
Eine der besten Möglichkeiten, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, ist die Teilnahme an unserem Sprachtandem. Während des Semesters treffen sich deutsche und
französische Studierende, um in gemütlicher Atmosphäre über aktuelle, spannende
und lustige Themen zu diskutieren oder einfach zu quatschen. Gesprochen wird in
der jeweils anderen Sprache oder für einen gewissen Zeitraum in der eigenen Sprache.
22
BEITRITTSERKLÄRUNG
7
PIA E.V.
Der Verein zur Pflege des Internationalen
Austauschs am Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Mainz e.V. dient
der besonderen Förderung des internationalen Austauschs von Studierenden.
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
FB 03 – Auslandsbüro Jura, z.H. PIA e.V.
Jakob-Welder-Weg 9, 55099 Mainz
Fax: +49 (0) 6131 39-23828
Hiermit beantrage ich die Aufnahme in den Verein zur Pflege des Internationalen Austauschprogramms am Fachbereich Rechtswissenschaft der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
(PIA) e.V.
Organisation
7.1
ÜBER DEN VEREIN PIA E.V.
Name, Vorname
Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt:
Anschrift
• d ie zahlreichen Studienprogramme für auslandsbegeisterte Studierende
an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz bekannt zu machen
• den Studierendenaustausch zu unterstützen
• und den Kontakt zwischen den Studierenden herzustellen bzw. aufrechtzuerhalten
E-Mail
Hierzu möchte PIA:
• ein Alumni-Netzwerk aufbauen und fördern
• und erste Kontakte zwischen den Studierenden und der Berufspraxis herstellen
Ich wünsche eine Mitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von
• 10 Euro (Studierende) • 15 Euro (ehemalige Teilnehmer des Programms)
• Ich möchte einen Jahresbeitrag von
Euro bezahlen
• Ich / wir wünschen eine Firmenmitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von
Euro.
, den
Unser Hauptprogrammpunkt ist ein jährliches Treffen aller im Rahmen der Jahrestagung der Deutsch-Französischen Juristenvereinigung (DFJ), zu der insbesondere auch
Juristen aus der Praxis eingeladen werden. Hier finden vor allem unsere Ehemaligen
die Möglichkeit zum Gedankenaustausch oder aber über persönliche Gespräche den
Kontakt zur Berufswelt herzustellen.
7.2
MITGLIEDSCHAFT BEI PIA E.V.
Sollte unser Verein Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns freuen, Sie in Zu­
kunft als Mitglied begrüßen zu können. Einfach die beiliegende Beitrittserklärung
heraustrennen, ausfüllen und abschicken. Natürlich sind uns auch Spenden jederzeit
herzlich willkommen.
(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)
Der Verein ist steuerrechtlich als gemeinnützige Institution anerkannt.
Eine Spendenbescheinigung kann auf Wunsch ausgestellt werden.
Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, den jährlichen Beitrag in Höhe von
Euro für
meine Mitgliedschaft im Verein PIA e.V. ab
jährlich am Anfang des Jahres zu
Lasten des Kontos Nr.
bei
(genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts)
BLZ
durch Lastschriftverfahren einzuziehen.
Bitte nutzen Sie diese Form der Bezahlung, um uns erheblichen Verwaltungsaufwand zu
ersparen.
Natürlich können Sie aber auch den fälligen Beitrag an folgendes Konto überweisen:
Verein PIA e.V., Postbank Frankfurt am Main, BLZ 500 100 60, Konto-Nr. 351 871 600
24
8
KONTAKT
9
Ansprechpartner sind die Mitarbeiter des
Auslandsbüro Jura der Uni Mainz.
SEKRETARIAT
FRANKREICHBÜRO
Edith Adamski
Telefon: +49 (0) 6131 39-22074
E-Mail: [email protected]
Büro: RW I 02-132
Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr
Telefon: +49 (0) 6131 39-26103
E-Mail: [email protected]
Büro: RW I 02-135
Sprechzeiten: Mo und Di 9–12 Uhr,
Mi 15–17 Uhr
ERASMUS-BÜRO UND
LL.M.-BERATUNG
MAGISTERBÜRO
Klaus Mayer
Telefon: +49 (0) 6131 39-22026
E-Mail: [email protected]
Büro: RW I 02-133
Sprechzeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr
25
Brigitte Oberle
Telefon: +49 (0) 6131 39-24254
E-Mail: [email protected]
Büro: RW I 02-137
Sprechzeiten: Mo–Fr 9:30–12 Uhr,
Di und Mi 14–16 Uhr
IMPRESSUM
Herausgeber und inhaltlich Verantwortlicher: PIA e.V.
Der Verein PIA e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein.
Verein PIA e.V.
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
FB 03 – Auslandsbüro Jura
z. H. Edith Adamski
Jakob-Welder-Weg 9
55099 Mainz
Telefon: +49 (0) 6131 39 -22074
Fax: +49 (0) 6131 39 -23828
E-Mail: [email protected]
www.facebook.com/Auslandsburo JuraUni Mainz
Broschürengestaltung:
Visuelle Zeiten, www.visuellezeiten.de
BEAUFTRAGTER FÜR DIE INTEGRIERTEN
DEUTSCH-FRANZÖSISCHEN STUDIENGÄNGE
Professor Dr. Urs Peter Gruber
Telefon: +49 (0) 6131 39-22556
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
Gemeinsames Bund-Länder-Programm für bessere Studien­
bedingungen und mehr Qualität in der Lehre
Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01PL12055 gefördert.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt beim Autor.
Wir danken der Kanzlei Linklaters für ihre Unterstützung.