Gründung einer Firma im Vereinigten Königreich (UK)

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Gründung einer Firma im Vereinigten Königreich (UK)
Gründung einer Firma im Vereinigten Königreich (UK)
LIMITED IN ENGLAND ODER WALES GRÜNDEN
Die Gründung einer Limited on Shares im Vereinigten Königreich ist nach wie vor für
viele eine interessante Lösung und eine gute Alternative zur GmbH oder UG.
Die Gründung einer Limited on Shares im Vereinigten Königreich ist nach wie vor für
viele eine interessante Lösung und eine gute Alternative zur GmbH oder UG.
Eine UK Limited kann insbesondere für einen kostengünstigen Start in die Selbständigkeit
hilfreich sein. Allerdings bietet sie auch eine zweite Chance zum Neustart. Viele unserer
Mandanten haben nach Rückschlägen mit einer GmbH schlichtweg nicht das Geld, eine
teure GmbH oder UG zu gründen.
Einige suchen auch händeringend eine Firma, um als Angestellter wieder in die
gesetzliche Krankenkasse zu kommen.
Firmengründung in England
Wir neigen dazu, England zu sagen, auch wenn der Staat offiziell "Vereinigtes Königreich
Großbritannien und Nordirland" heißt. Hier ist zu bedenken, dass im Bereich der
Firmengründung das Gesellschaftsrecht sich aber wirklich nur auf die Landesteile
("Nations") England und Wales bezieht. Schottland und Nordirland haben eigene
Companies Acts!
Im Nachfolgenden beschränken wir uns auf die Landesteile England und Wales, da nur in
diesen Teilen Treuhand-Direktoren erlaubt sind.
Treuhand-Direktoren sind nicht zwingend erforderlich, aber oft sehr hilfreich:
Wir setzen lediglich nur Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchhalter und Anwälte als
Treuhänder ein. So können Sie sich auf eine vertrauensvolle und professionelle
Zusammenarbeit verlassen. Diese Berufsgruppen werden auch "Berufsgeheimnissträger"
genannt und arbeiten diskret mit Ihnen zusammen. Zudem wissen Sie, was zur
ordentlichen Führung eines Geschäftsbetriebes erforderlich ist.
Weiters ist ein Treuhand-Direktor hilfreich, wenn es um die Eröffnung eines Bankkontos
in London geht oder Formulare oder Erklärungen gegenüber dem Finanzamt (HMRC)
oder dem Handelsregister (Companies House) unterschrieben und abgegeben werden
müssen. Hier ersparen diese Treuhand-Direktoren dem Mandanten den Flug und Arbeit.
Ein weiteres Argument, insbesondere für Mandanten in oder nach der Insolvenz ist, dass
sie zwar ein Gehalt bekommen, aber die Gewinne der Firma zunächst in der Firma
geparkt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch immer ein TreuhandGesellschafter zu empfehlen
England und die EU
Manchmal belächelt man das Verhältnis einiger Briten zur EU (und umgekehrt), aber die
Vorteile der EU im Bereich der Firmengründung überwiegen.
Betreiben in der EU ansässige Personen eine Firmengründung im Ausland, so gelten
etliche positive Auswirkungen des EU-Rechts:
Diese Positivwirkungen entstammen u.a.:
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der Niederlassungsfreiheit,
dem Rechtschutz durch den EUGH,
der Mutter-Tochter-Richtlinie
und der Fusionsrichtlinie.
Diese positiven Wirkungen erstrecken sich zwar auch auf das Steuerrecht, gehen
darüber weit hinaus.
Weiterhin wirken die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (§ 8 AStG) bzw.
entsprechende Bestimmungen in anderen EU-Ländern nicht, wenn hinreichend
Substanz-Escape gegeben ist.
© TSC – The Tax Saving Corporation Ltd. – Nicosia, 2013
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