Tätigkeitsbericht 2015/2016 - Türkischer Elternverein Berlin

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Tätigkeitsbericht 2015/2016 - Türkischer Elternverein Berlin
TÜRKIS CHE R E LTE RNVE RE IN
IN BE RLIN-BRANDE NBURG e.V.
B E R Lİ N - B R A N D E N B U R G
T Ü R K V E L İ L E R B İR L İ Ğ İ
Der Verein und seine
Gremien
Geschäftsstelle des
Vereins
Tätigkeitsfelder:
Finanzierung
Anhang
TEVBB
Oranienstr. 34
10999 Berlin
1.HH 3. OG
Telefon:030 / 614 32 99
Fax: 030 / 615 72 44
Tätigkeitsbericht
2015/2016
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Impressum | 2
Herausgeber
Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V.
Berlin-Brandenburg Türk Veliler Birliği
Oranienstr. 34
10999 Berlin
Telefon (030) 614 32 99
Fax
(030) 614 72 44
E-Mail [email protected]
www.tevbb.de
Vertretungsberechtigter Vorstand: Frau Arukaslan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg in Berlin
Registernummer: VR 8680 B
Finanzamt für Körperschaften I Berlin
Steuernummer:27/678/51342
Gestaltung: P e t e r L i s c h k e / T u r g u t H ü n e r
Bankverbindung:
Berliner Sparkasse
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BIC:
BELADEBEXXX
BLZ: 10050000
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Berlin, April 2016
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Inhalt | 3
Inhalt
0
Verein und seine Gremien……………………………..
0.1 Mitglieder…………………………………….……..
0.2 Vorstand……………………………………
0.3 Beisitzer und Ersatzmitglieder
0.4 Kassenprüfer/innen……………………………
0.5 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
mit Dritten………………………………………….
1
Geschäftsstelle des Vereins………………………….
1.1 Personalstruktur
1.2 Vergütungsstruktur
1.3 Kooperationspartner
2
Tätigkeitsfelder………………………………………….
2.1 Allgemeine Bildungssituationen in Berlin-Brandenburg
2.2 Projekt Treff-, Kommunikations- und Beratungszentrum
für türkische Eltern und Schüler/innen
2.3 Projekt Veli Aktif-Türkische Eltern gehen in die Schule
2.4 Projekt SchulArbeitsZirkel—SAZ
2.5 Kita Kleiner Frosch
2.6 Der Mete—Eksi—Fonds
2.7 Projekt Elternlotsen
3
Finanzierung…………………………………………….
3.1 Finanzjahresbericht
4
3.2 Bericht der
Kassenprüfer/innen
Anhang…………………………………………………..
4.1 Tagesordnung der Mitgliederversammlung vom
16.04.2016
5
Schlusswort
6
Platz für Notize
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Der Verein und seine Gremien | 5
0
Der Verein und seine Gremien
0.1
Mitglieder
Vorstandsmitglieder seit 02.09.2014
Mitglieder
Frau Berin Arukaslan, Vorstandsvorsitzende
Einzelpersonen 276
Ehepartner
100
Herr Dr.Peter Lischke, stellvertr. Vorsitzender
Frau Yeşim Sarı, Schatzmeisterin
Herr Gerald Speckmann, Schriftführer
Neuanträge
2
Austritte
2
Mitgliederversammlungen 2
Mitgliederrundbriefe
2
Frau Sevtap Korkmaz, Mitglied
Herr İrfan Kızgın, Mitglied
Frau Derya Arayan, Mitglied
0.3
Beitragszahlungen
Beisitzer
Keine
Im Jahr 2015 bei 276 Mitgliedern
35 Beitragszahler
= 12,70 %
0.2
Ersatzmitglieder
Vorstand
Keine
Sitzungen des Gesamtvorstandes
10
AG-Sitzungen
5
Sonstige-Sitzungen
7
Vorstandsmitglieder
seit 22.03.2014
Frau Mehtap Çağlar, Vorstandsvorsitzende
(zurückgetreten am 02.09.14)
Frau Berin Arukaslan, Stellv. Vorsitzende
Beisitzer und Ersatzmitglieder
0.4
Kassenprüfer/innen
Fr. Tülay Usta
Hr. Hayati Boyacıoğlu
Hr. Atamer Erol
0.4 Ersatzmitglieder der
Kassenprüfer/innen
Frau Deniz Seyhun
Herr Dr.Peter Lischke,Schriftführer
Frau Yeşim Sarı, Schatzmeisterin
Herr Gerald Speckmann, Mitglied
Frau Sevtap Korkmaz, Mitglied
Herr İrfan Kızgın, Mitglied
Frau Derya Arayan, Mitglied
0.5 Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Berlin
Föderation der Türkischen Elternvereine in
Deutschland e.V.—FÖTED
Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.V.
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Geschäftsstelle des Vereins | 6
1
Geschäftsstelle des Vereins
Der Verein betreibt seine Geschäftsstelle in Berlin in den Räumen in der Oranienstr. 34, in
10999 Berlin-Kreuzberg.
1.1
Personalstruktur
1.3
Kooperationspartner
Hauptamtliche:

1 unbefristete Vollzeitstellen
7 unbefristete Teilzeitstellen
1 befristete Vollzeitstellen
Gewerkschaft Erziehungs- und Wissenschaft Landesverband Berlin - GEW Berlin

Migrationsrat Berlin-Brandenburg e.V. MRBB e.V.
4 Befristete Teilzeitstellen

Arbeitskreis neue Erziehung e.V. - ANE e.

Al-Dar arabischer Frauenverein e.V.

femtec
Honorarkräfte:
Inputreferate im Rahmen der Projektarbeit
20 Personen

SAZ -Hausaufgaben-Nachhilfe: 13

BuT – Bildungs -und Teilhabepaket: 14

Projekte: 3
Ehrenamtliche:
Vorstand (7), Beisitzer (0), Ersatzmitglieder (1),
Kassenprüfer/innen(3),Ersatzmitglieder (1)
1.2
Vergütungsstruktur
Die Vergütung orientiert sich am Besserstellungsverbot des Öffentlichen Dienstes am BAT
bzw. TVL—Land Berlin und unter
Berücksichti- gung der jeweiligen
Zuwendungsbestimmungen Bund und Länder..
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1010
2 Tätigkeitsfelder
Das Hauptbetätigungsfeld des Vereins ist
seit seiner Gründung im Jahr 1995, durch
seine vielfältigen Aktivitäten und Angebote
- wie das Projekt „Treff-, Beratungs– und
Kommunikationszentrum für
türkischstämmige Eltern, Schülerinnen
und Schüler und Multiplikatoren/innen“
und durch die flankierende Projekte- die
Lösung der Erziehungs- und
Bildungsprobleme der Eltern mit
Migrationshintergrund, insbesondere
türkischer Herkunft zu schulischen Fragen.
2.1 Allgemeine
Bildungssituation in Berlin-
Brandenburg
Es ist mittlerweile unbestritten, dass eine
erfolgreiche
berufliche
und
soziale
gesellschaftliche
Integration
nur
mittels
optimaler
Bildung möglich ist.
Das gilt
insbesondere für Kinder und Schüler/innen mit
Migrationshintergrund.
Durch die Einführung des Betreuungsgesetzes
im 2013/2014 für Kinder ab 1.Lebensjahr,
wurde auf die Bedeutung der frühkindlichen
Bildung reagiert. Im Ergebnis der Umsetzung
sind die
Betreuungsquoten insgesamt
gestiegen. Dennoch lagen 2014 / 2015 die
Belegungsquoten
von
Kinder
mit
Migrationshintergrund unter drei Jahren
bundesweit mit 17,1 % (Berlin ca.25 %) mit
deutlich unter denen von Kinder ohne
Migrationshintergrund bundesweit mit 34,6 %
( Berlin 55 %) . Als wichtigste Gründe für diese
unbefriedigenden
Situation
lassen
sich
mangelnde Betreuungsplätze, institutionelle
Barrieren, die Kosten für die Betreuung, nicht
ausreichend empfundene Betreuungsqualität
sowie eine mangelnde interkulturelle Öffnung
der Einrichtungen. Ein wesentliches Hemmnis
war auch die inzwischen als verfassungswidrig
erklärte Einführung des Betreuungsgeldes für
Familien, die Ihre Kinder zu Hause behalten.
Diese Regelung hielt viele Eltern davon ab,
dieses Angebot anzunehmen.
Laut Mikrozensus 2014 haben 34,6 % allen 1015 jähriger einen Migrationshintergrund; bei
den 5 jährigen sind es sogar 38,6 %. Auf.
Obwohl
Schüler/innen
mit
Migrationshintergrund ihre Leistungen in der
Schule, nicht zuletzt auch im Ergebnis der
neuen Schulreformen verbessern konnten, gibt
es immer noch enorme Unterschiede zu Ihrer
Klassenkameraden
ohne
Migrationshintergrund.
Auch
die
Schulstatistiken
zeigen,
dass
Chancengleicheid
und
Gerechtigkeit
in
unserem
Bildungssystemtrotz
Verbesserungen in den letzten Jahren- weiter
nicht gewährleitet sind.
Immerhin hat sich dieses Bild in Bezug auf die
Bildungsabschüsse zw. Schüler/innen mit und
ohne Migrationshintergrund leicht verbessert:
Bei
den
Jugendlichen
mit
Migrationshintergrund
(ausländische
Schüler/innen)
ist
der
Anteil
ohne
Schulabschluss von 18,7 % im Jahr 2008 auf
14,9 % 2012/2013 zwar gesunken, liegt aber
noch deutlich über der Zahl Jugendliche ohne
Migrationshintergrund. (2012 8,2%). Auch
bezüglich der Erlangens der Hochschulreife
sind die Unterschiede beträchtlich. Für 2012
ergaben sich folgende Zahlen: 12,5% der
Schüler mit Migrationshintergrund schaffen das
Abitur bzw. die FH Reife, bei Schülern ohne lag
der Anteil bei 18,0%. Gleichwohl ist der Anteil
von 2008 bis 2012 8,5% auf 12,5% gestiegen.
Im Ergebnis zahlreiche Analysen und
Erhebungen sind offenkundig, dass es unser
Bildungssystem nach wie vor nicht ermöglicht,
allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen
Herkunft einen ihrem Bildungspotentialen
entsprechenden
Bildungserfolg
zu
ermöglichen.
Die Politik ist hier gefordert, endlich ein gut
funktionierendes Bildungssystem zu schaffen,
was jedoch die Gesellschaft nicht von ihrer
Verantwortung entbindet,
kulturelle und
humanistische Werte zu vermitteln, die den
nachfolgenden Generationen helfen sollen, ein
anderes Selbstverständnis gegenüber der
Bildung
und
dem
spielerischen,
außerschulischen Lernen zu entwickeln.
Gleichwohl hat eine Reihe von gesetzlichen
Regelungen zu einer weiteren Verbesserung
der Situation geführt mit dem Bildungs- und
Teilhabe Paket, und dem am 01.08.2013 in
Kraft
getretenen
Gesetz
werden
Kindergartenplätze nach Vollendung des
ersten Lebensjahres bereitgestellt (zuvor war
dies mit drei Jahren der Fall).
Nicht zu vergessen ist die grundlegende
Reform der Sekundarschule: Hauptschulen,
Realschulen und Gesamtschulen wurden zu
einer neuen Schulform, der “integrierten
Sekundarschule“
(ISS) zusammengefasst.
Damit bestehen in der Mittelstufe (Jg. 7-10) nur
noch
zwei
Schulformen,
nämlich
Sekundarschulen
und Gymnasien (plus
Gemeinschaftsschulen).
In Berlin (wie in allen anderen Bundesländern)
erfolgt gegenwärtig die Umstellung hin zu
einem inklusiven Schulwesen. Statt Kinder mit
Benachteiligungen
in
Förderschulen
auszugliedern, sollen sie künftig prinzipiell in
Regelschulen unterrichtet werden. Gegenwärtig
werden in Berlin etwa 30% der Kinder mit
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1111
Benachteiligungen in Regelschulen und ca.
70% in Sonderschulen unterrichtet. Ein Beirat
„Inklusive Schule in Berlin“ hat
eine
Empfehlung
vorgelegt,
wie
in
einem
mittelfristigen Prozess Inklusion für (fast) alle
Kinder realisiert werden soll.
Seit Jahren sehen wir als Türkischer
Elternverein, dass durch die Umsetzung der
zweigliedrigen Schulstrukturreform auch die
Lehrkräfte vor neue Herausforderungen gestellt
werden:
Binnendifferenzierter
Unterricht,
Heterogenität
der
Schülerschaft,
Ganztagsschulbetrieb und zukünftig auch die
Inklusion.
Um die Problematik zu verdeutlichen, haben
wir die Regelungen im Berliner Schulgesetz mit
den wichtigen Änderungen in den Jahren 20142015 ergänzt und das Bonus-Programm, BBRBildungsberufsreife sowie die eBBR- erweiterte
Bildungsberufsreife nachfolgend ausgeführt.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
lassen sich auch nachlesen im Internet unter:
(http://www.rbbonline.de/politik/beitrag/2014/01/loesung-beistreit-um-schulgesetz-in-sicht.html):
1) Neue Regeln für die Sprachförderung
Sollten Eltern sich weigern, ihre Kinder
am verpflichtenden Sprachtest, oder falls dann erforderlich - der darauf
folgenden Sprachförderung teilnehmen
zu lassen, droht eine Geldstrafe. Bis zu
2.500 Euro sind möglich. Ein klärendes
Gespräch mit den Eltern soll aber
weiterhin der erste Schritt sein, das
Bußgeld ist dann das letzte Mittel.
2) Aufnahmeverfahren
für
das
Gymnasium
Wenn
ein
Sechstklässler
einen Notendurchschnitt von 3,0
oder schlechter hat, darf er
künftig nur dann an einem
Gymnasium angemeldet werden,
wenn die Familie vorher ein
Beratungsgespräch in einem
Gymnasium absolviert hat. Von
dieser Änderung erhoffen sich
Bildungsverwaltung und CDU,
dass
weniger
Kinder
am
Probejahr scheitern.
3) Geschwisterkind
Geschwisterkinder
sollen
in
weiterführenden
Schulen
bevorzugt aufgenommen werden.
Diese Regelung soll auch für
Kinder gelten, die gar nicht
miteinander
verwandt
sind.
Entscheidend ist, dass sie
gemeinsam in einer Familie
aufwachsen. Diese Änderung soll
Eltern erleichtern, Familie und
Beruf zu vereinbaren. Falls das
Kontingent für Härtefälle nicht
ausreicht,
werden
die
Geschwisterkinder
vom
Kontingent des Losverfahrens
„abgezogen“.
4) Kinder aus dem gleichen Bezirk
werden
bei
Schulwahl
bevorzugt
Neu ist auch, dass künftig
Bezirkskinder bevorzugt werden,
wenn
die
Zweitund
Drittwunschschule
übernachgefragt ist. Falls ein
Schüler
nicht
an
seiner
Erstwunschschule aufgenommen
werden kann, hat er an seiner
Zweit- oder Drittwunschschule
Vorrang vor anderen Kindern.
Voraussetzung ist, dass er in dem
Bezirk wohnt, in dem sich die
Schule befindet.
5) Sprachlerntagebücher
werden
weiterentwickelt
Dadurch soll in den Kindertagesstätten
die Sprachförderung der deutschen
Sprache verbessert werden. Die
Sprachlerntagebücher, in denen die
Erzieher die Entwicklung der Kinder
dokumentieren,
um
rechtzeitig
Förderbedarfe zu erkennen, werden
weiterentwickelt, vor allem der Teil für
die Kinder unter drei Jahren wird
ausgebaut. Zudem ist vorgesehen,
dass die Sprachlerntagebücher ab
August mit dem Einverständnis der
Eltern an die jeweilige Grundschule der
Kinder weitergegeben werden können.
6) Auslandaufenthalte sollen für
Schüler erleichtert werden
Diese Regelung soll jenen
Schülern entgegenkommen, die
die ganze zehnte Klasse im
Ausland verbringen wollen und
deshalb nicht den Mittleren
Schulabschluss (MSA) ablegen
können. Ihnen wird gestattet,
ohne MSA in die gymnasialen
Oberstufe zu gelangen. Wer das
1.
Semester
erfolgreich
abschließt, hat automatisch den
MSA.
7) Gesundheitsuntersuchungen
Dem verstärkten Zuzug von
Kindern aus dem Ausland ist eine
weitere
Ergänzung
des
Schulgesetzes geschuldet: Wenn
es sich um schulpflichtige Kinder
handelt,
müssen
sie
sich
spätestens drei Monate nach
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1212
Beginn des Schulbesuchs von
einem Schularzt untersuchen
lassen.
8) Gründung
freier
Allgemeinbildender Schulen
Neugeregelt
werden
soll
die
Finanzierung
freier
Schulen,
insbesondere Neugründungen durch
bereits agierende Träger. Das Land
Berlin will sich absichern, dass diese
Träger neue Schul-Ableger auch
tatsächlich langfristig betreiben und
nicht nur (aus finanziellen Gründen) als
Gründer einspringen.
Derzeit
werden
Neugründungen
unterschiedlich gefördert - je nachdem,
ob es sich um die Schule eines neuen
Trägers oder eines bereits bewährten
Trägers handelt. Eröffnet ein neuer
Träger in Berlin eine Schule, muss er bis
zum Einsetzen der öffentlichen KoFinanzierung mindestens
drei
Jahre und höchstens bis zum Abschluss
des ersten Jahrgangs warten.
Anders sieht es bei sogenannten
bewährten Trägern aus, die bereits in
der Hauptstadt anerkannt sind. Dazu
zählen die Mitglieder der Berliner
Arbeitsgemeinschaft der Schulen in freier
Trägerschaft (AGFS). Sie erhalten in der
Regel sofort öffentliche Gelder für den
Betrieb einer weiteren Schule.
9) Gründung freier Berufsbildender
Schulen
Wollen bewährte Schulträger eine
neue Berufsschule oder auch nur
ein neues Fächerprofil an einer
bestehenden
Berufsschule
gründen, sollen die Lehrinhalte in
Zukunft
dem
Berufsfeld
zugeordnet werden können, in
dem der Träger auch bislang tätig
ist. Erschließt der Träger neue
Berufsfelder, hat er keinen
Anspruch auf staatliche KoFinanzierung.
10) Das Bonus-Programm
Unterstützung der Schulen in schwieriger
Lage:
Das Ziel ist, die Schulen mit
zusätzlichem Geld (100.000-110.000
Euro) in die Lage zu versetzen, mit
kreativen Ideen eigenverantwortlich neue
Wege zu gehen oder Bewährtes
aufzubauen.
Die Öffnung der Schule in den sie
umgebenden Sozialraum ist nicht nur
sinnvoll ist auch im Schulgesetz so
verankert.
Damit
wird
Arbeitszusammenhänge,
Bildungsübergänge zw. Kitas und
Grundschulen,
Grundschulen
und
weiterführenden
Schulen
und
die
Einrichtungen der Jugendhilfe in den
Bildungsverbünden mehr ausgebaut,
was
bereits
mit
vielen
Bildungseirichtungen realisiert wurde.
Wir konnten im Rahmen dieses
Programms ein “ Elternlotsenprojekt „ mit
der CvO- Gemeinschaftsschule im Jahr
2014 starten.
11) eBBR, BBR Erweitert
Berufsbildungsreife und
Berufsbildungsreife
Diese Schulabschlüsse werden an den
Integrierten Sekundarschulen (ISS) nach
der 9. und 10. Klasse am Ende des
Schuljahres gemacht.
Für BBR gibt es auch
Mindestanforderungen bei den
Jahrgansnoten. Anstelle einer Prüfung
nehmen die Schüler/innen für diesen
Abschluss an vergleichenden Arbeiten teil.
Wer die BBR nach der 9. Klasse nicht
geschafft hat, rückt trotzdem in die Klasse
10 und kann sie dort durch erfolgreiche
Teilnahme an den vergleichende Arbeiten
erreichen. Auch die Teilnahme an
MSA/eBBR – Prüfung möglich; bei Erfolg
können dadurch wieder alle Abschlüsse
erreich werden.
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1313
2.2
Projekt „Treff, Kommunikations- und Beratungszentrum für
türkische
Eltern und Schüler/innen―
Das Projekt „Treff, Beratungs- und Kommunikationszentrum für türkische Eltern und Schüler/innen“
wurde auch im Jahr 2015/2016 fortgesetzt. Das Projekt wurde nach der Ausschreibung im Oktober 2015 bis
2018 verlängert. Die
Beratung für ratsuchende Eltern und Schüler/innen in Schulfragen und
Konfliktfällen wurde dienstags von 14.00 – 18.00 (offene Sprechstunde), mittwochs von 10.00 –
12.00
(telefonisch)
und
nach
Vereinbarung
durchgeführt.
In den folgenden Tabellen wird die Gesamtzahl der Beratungen nach Themen, Bezirken und
Geschlecht aufgeschlüsselt.
Themen der Beratung und deren Häufigkeit:
Grundschule (Anmeldung, Einschulung)
28
Hausaufgaben- und Nachhilfe
80
Wiederholung der Klasse
18
Übergang zu den weiterführenden Schulen / Die neue Integrierte Sekundarschule
52
Probezeit / MSA
30
Schulwechsel / Schulzweigwechsel
20
Schulabschluss erreichen bzw. nachholen
18
Sonderpädagogischer Förderbedarf
15
Lern-/Leistungsschwierigkeiten / Leistungsbeurteilung / Konzentrationsprobleme
18
Berufsvorbereitung, Berufsorientierung, Maßnahmen, OSZ
25
Bußgeld / Schuldistanz
5
Erziehungs- u. Ordnungsmaßnahmen / Verhaltensschwierigkeiten / AD(H)S
18
Konflikte zwischen Schule/Erziehern und Eltern/Schülern
30
Konflikte / Gewalt zwischen Schülern
10
Konflikte zw. Eltern
4
Gewaltvorfälle zw. Kindern u. Eltern
2
Erziehungsfragen / Familienprobleme
15
Angebote für Eltern (Erziehungs- u. Familienhilfe, Elternseminare, u. ä.)
6
Psychologische Hilfe
15
Kinder zw. BRD und TR / Aufenthaltsfragen
15
Formalitäten (Befreiung vom Unterricht, Beschwerde über Unterrichtsausfall)
10
Diskriminierung
10
Motivierung der Eltern zu Veranstaltungen
10
Informationsfragen
15
Zweisprachige Erziehung
8
Kita-Wechsel
5
Deutsch lernen / Deutschkurs
20
BuT—Bildungs– und Teilhabepaket
105
Sonstige / Allgemeine soziale Beratung
40
Gesamt
616
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1414
Die unter „Sonstiges / Allgemeine Beratung― genannten Themen waren Fragen zu den Möglichkeiten
der Freizeitgestaltung („Wo finde ich Saz-Unterricht?―), zu Deutschkursen für Kinder und Erwachsene,
zur Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit, zu Fragen des Studiums, zu Missständen an
Schulen (langer Schultag und schlechte bzw. keine Mittagsversorgung), zu rechtlichen Gegebenheiten
(„Die Erzieherin möchte eine Unterschrift, darf sie das?―), zur Klassenfahrt sowie Anfragen zu den Arbeitsfeldern des TEVBB und zur Form der Elternkooperation.
Bezirke der Schulen
Charlottenburg-Wilmersdorf
10
Friedrichshain-Kreuzberg
255
Pankow
3
Mitte
55
Neukölln
155
Reinickendorf
21
Steglitz-Zehlendorf
12
Spandau
10
Tempelhof-Schöneberg
38
Treptow-Köpenick
0
Außerhalb Berlin
12
Unbekannt
45
Gesamt
616
Kontaktaufnahme
Persönlich
301
Telefonisch
315
Weiblich
445
Männlich
171
Ohne Angabe
Gesamt
616
Das Beratungsangebot wurde größtenteils von Familien türkischer Herkunft genutzt, aber auch von
Lehrer/innen und Lehrern, Elternvertreter/innen, Erzieher/innen, Sozialpädagoginn und Sozialpädagogen und anderen Fachkräften des Erziehungs- und Bildungsbereichs in Anspruch genommen.
Eine Zusammenarbeit fand statt mit den schulpsychologischen und den sozialpädagogischen Diensten, den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Diensten der Bezirke, den Schulen, dem Arbeitskreis
Neue Erziehung e.V.(ANE), dem Paritätischen Wohlfahrtsverband (dpw), der Gewerkschaft Erziehung
und Wissenschaft (GEW), der Arbeiterwohlfahrt (AWO), dem Nachbarschaftshaus Kotti e.V., der Beratungsstellen für junge Menschen mit Migrationshintergrund im beruflichen Bereich, mit dem Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg e.V. (TBB), mit der Föderation der türkischen Elternvereine in
Deutschland (FÖTED), mit der türkischen Gemeinde Deutschland (TGD) und Berlin (TGB), mit der
TDU, mit DITIB sowie der offiziellen Vertretung der Türkei und mit dem Erziehungsattaché des Generalkonsulats der Republik Türkei.
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1515
2.3 Projekt Veli Aktif– Türkische
Eltern gehen in die Schule
Mit dem Projekt haben wir erneut an der Ausschreibung
des Senates teilgenommen. Auch wenn wir eine
erhebliche finanzielle Kürzung erleiden mussten,
konnten wir unsere Arbeit auch im Jahr 2015 mit
verringerten Mitteln fortsetzen. Das Projekt ist bis Ende
2018 bewilligt worden. Nach einem Gespräch mit der
Bildungssenatorin streben wir eine feste Finanzierung
aus dem Bildungshaushalt an.
Das Projekt "Veli Aktif" nutzt Eltern als eine
be- deutende Ressource für Schulen. Ziel der
Maßnahme ist es, eine stärkere Präsenz von
Eltern mit Migrationshintergrund in der Schule
zu erreichen und Missverständnisse im
Schulalltag,
insbesondere zwischen der Schule und Eltern
zu beheben. Im weitesten Sinne soll die
interkulturelle Kompetenz aller Beteiligten
genutzt und gefördert werden Die Erfahrungen
der Migrantenorganisationen werden in das
Projekt eingebracht.
Information und Beratung für

Eltern,

Schülerinnen und Schüler,

Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Ziel des Projektes ist es, Eltern mit
Migrationshintergrund, insbesondere Eltern
türkischer Herkunft zu motivieren und zu
unterstützen, sich aktiv am Schulleben zu
beteiligen.
Das Projekt wird vom Beauftragten des Senats
von Berlin finanziert.
Das Projekt wird an den folgenden
Schulen durchgeführt:



Rosa-Parks-Grundschu
Aziz-Nesin Grundschule
Carl v.Ossieetzky(Gemeinschaftsschule)


Robert-Koch-Gymnasium
Graefe Schule Integrierte Sekundarschule
Um Eltern über Ihre Pflichten und Aufgaben in
der Schule besser informieren und aufklären zu
können, werden u. a. folgende Informationsveranstaltungen direkt an den fünf oben
genannten Schulen organisiert und
durchgeführt:












Rechte und Pflichten sowie Beteiligungsmöglichkeiten nach dem Berliner
Schulge- setz (BSCHulG)
Födermöglichkeiten nach dem BSchulG
Leistungskontrolle und Hausaufgaben
Sonderpädagogischer Förderbedarf
Übergang zu den weiterführenden Schulen
Erziehungs– und Ordnungsmaßnahmen
Pubertät
Soziale Netzwerke, Mediennutzung Chancen und Gefahren, Cybermobbing
Das Probejahr und Bestehenskriterien—
ISS und Gymnasium
BuT- Das Bildungs- und Teilhabepaket
Gesunde Ernährung
Schulanfangsphase und das jahrgangsübergreifendes Lernen
Elternbeteiligung
Die meisten Schulen beklagen die mangelnde
Präsenz und das mangelnde Interesse von
Eltern am Schulalltag ihrer Kinder. Gleichzeitig
geste- hen Lehrer/innen Unsicherheiten im
Umgang
mit den Eltern von Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache ein. Dabei schlägt die
Tatsache negativ zu Buche, dass es selbst an
Schulen in Ballungszentren und einer Mehrheit
an Schüler/innen nicht deutscher Herkunftssprache nur in Ausnahmefällen auch Personal
mit Migrationshintergrund gibt.
Oft zeigt sich, dass Kommunikationsschwierigkeiten und wenig ausgeprägte interkulturelle
Kompetenzen – auf beiden Seiten- eine besonders
große Barriere zwischen Eltern und der Schule
bilden. Eltern fühlen sich nicht oft nicht verstanden
oder wertgeschätzt und auf der anderen Seite
fühlen Lehrer/innen sich unter
Leistungsdruck gesetzt und mit der Vielzahl
der von Alltagsproblemen in der Schule allein
gelassen.
Ziele

Kommunikation zwischen Elternhaus und
Schule, die von beiden Seiten als erfolgreich bewertet wird und in konkreten Projekten umgesetzt wird
 Attraktive Schulangebote für Eltern konzipieren und umsetzen

Interkulturelle Kompetenz aller Akteure weiterentwickeln

Interkulturelle Elternarbeit als Kernaufgabe
der Schule festschreiben
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1616
2.4
SchulArbeitsZirkel (SAZ)
Im Rahmen unseres SchulArbeitsZirkels (SAZ) wurden die bewilligten Zuschüsse ausschließlich für die Betreuung der
Schüler/innen und deren Eltern verwendet. Die Schüler/innen wurden von unseren Nachhilfelehrer/innen, Förderlehrer/innen,
studentischen Aushilfskräften und Förderlehrer/innen, im offenen Bereich betreut. Die Betreuung der Schüler/innen fand
ausschließlich in unseren Vereinsräumen statt und wurde, wie im letzten Jahr, fünf Tagen in der Woche gewährleistet. Somit
konnten wir im Haushaltsjahr 2015 die Betreuung vom 05.01.2015 - 20.12.2015 sicherstellen. Die Vergütungen der eingesetzten
Lehrkräfte wurden aus den Mitteln unseres Dachverbandes Patitätische, der DKL, Elternbeiträgen und aus den Eigenemitteln des
Vereins unterhalten. In diesem Jahr konnten wir für Lehrkräfte auch einen Stundensatz in Höhe vom 10,00 € für eine
Unterrichtsstunde bezahlen. Die Anpassung der Vergütung haben wir im letzten Jahr vornehmen müssen. Die Aufsicht der
Schüler/innen konnte zusätzlich zum Teil mit den AGH-MAE- Kräften-(Mehraufwandsentschädigung) gewährleitet werden.
Die Betreuung unserer Kinder und Jugendlichen erfolgte dabei nach dem Selbstverständnis „Hilfe zur Selbsthilfe“. Bei der
Bewältigung ihrer schulischen Aufgaben wurden die Schüler/innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Stärken und
Schwächen gezielt zum selbständigen Lernen angeleitet. Das selbständige Lernen ist immer wieder ein Thema sowohl für die von
uns betreuten Jugendlichen als auch für deren Eltern. Offenbar werden den heranwachsenden Generationen in den institutionellen
Bildungseinrichtungen diese Techniken nicht ausreichend beigebracht.
Im Haushalsjahr 2015 sind insgesamt 15 Schüler/innen aus den Grundschulen, 50 Schüler/innen aus Sekundarstufe I bzw.
Gymnasien und Integrierten Sekundarschulen jeweils fünf Tagen in der Woche 36 Wochen im Jahr betreut worden. Die Mehrzahl
unserer Schüler/innen besuchten Grundschulen, Schulen der Sek I sowie Gymnasien in Friedrichshain - Kreuzberg. Doch auch
aus anderen Stadteilen kamen Schüler/innen in unseren Schulaufgabenzirkel. Die Frequentierung des SAZ lag bei ca. 20 - 25
Schüler/innen pro Tag, die sich jeden Tag verpflichtend in die Anwesenheitsliste ein- und austragen müssen. Bei den
Schüler/innen, die mehr als zwei Wochen unentschuldigt bei den Kursen und Nachhilfeangeboten nicht teilnehmen, werden die
Eltern informiert und gegebenen Falls ein pädagogisches Gespräch geführt.
Im Zuge der Schulstrukturreformen in Berlin erhöhten sich die Anzahl der Ganztagsgrundschulen und sämtliche
Gemeinschaftsschulen sowie die ISS- Integrierte Sekundarschulen -, sodass sie die Ganztagsbetreuung aufgenommen haben.
Entgegen unseren Erwartungen suchten nach wie vor viele Eltern mit Migrationshintergrund für ihre Kinder Nachhilfe bzw.
Hausaufgabenbetreuung, um rechtzeitig die Lerndefizite ihrer Kinder zu kompensieren. Somit ist die Nachfrage nach den
Förderkursen weiterhin sehr groß. Unsere Betreuungszeiten von 14:30- 18:00 Uhr werden von dieser Zielgruppe der
Schüler/innen sehr gut angenommen.
Im offenen Bereich der Hausaufgabenhilfe wurden die angemeldeten Grundschüler auch fünf Tage in der Woche hauptsächlich in
der Zeit von 14:30-16:00 Uhr betreut.
Meistens wurden die Schüler/innen aus den Sekundarschulen und Gymnasien in der Zeit von 15:45 - 18:00 Uhr betreut. Die
angegebenen Zeiten sind Kernzeiten für die einzelnen Schularten, diese Zeiten wurden für alle Schüler/innen flexibel gehandhabt.
D.h. die jeweiligen Schüler durften auch in den Zeiten, wie die übrigen Schüler sich in den Räumlichkeiten aufhalten und sich
gegenseitig helfen und anleiten lassen.
Auch in diesem Schuljahr wurden erneut Kurse für unsere Schüler/innen „Probezeit – Schüler/innen der 7. Gymnasialklassen“
und der „Mittlere Schulabschluss (MSA) – Schüler/Innen der 10. Klassen“ eingerichtet. Im Sinne einer ganzheitlichen Förderung
haben wir unsere Förderkurse von Schulbeginn an gestartet. Wir haben zum Schulbeginn bei dem lokalen Radiosender „Metropol
FM“ und bei den türkischsprachigen Zeitungen unsere Kursangebote platziert. Eltern und Lehrkräfte in den Schulen, die mit
verbindlichen Kooperationsverträgen mit dem Tevbb zusammen arbeiten, wurden in den ersten Elternabenden schon auf diese
zusätzlichen Förderangebote hingewiesen. Damit konnten wir schon nach wenigen Wochen nach Schulbeginn die bei uns
angemeldeten Schüler/innen fördern.
Im SAZ beschränkte sich die Betreuung unserer Schüler/innen nicht nur auf die Hausaufgabenhilfe. In den Ferien boten wir
verschiedene Möglichkeiten zur gemeinsamen Freizeitgestaltung an.
An diesen Möglichkeiten nahmen insbesondere Schüler/innen aus sozioökonomisch schwachen Familien teil. Für viele unsere
Schüler/innen entwickelte sich unser Hausaufgabenzirkel (SAZ) auch zu einem Ort des gegenseitigen Respekts und der Hilfe. Die
dadurch entstandene Vertrauensatmosphäre ermöglicht es vielen Schüler/innen nicht nur schulische sondern auch
außerschulische, persönliche Anliegen, Fragen und Probleme zur Sprache zu bringen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Wir haben, wie jedes Schuljahr, unsere Elterninformationsabende für die Eltern, Schüler/innen, die den offenen
Hausaufgabenbereich und den Förderkursbereich besuchen, veranstaltet. Die Elternbeteiligung an den Infoabenden war relativ
sehr groß, wobei viele Schulen sich über mangelnde Präsens und Interesse der Eltern an den Klassenelternabenden beschweren.
Wir haben sie nach dem Einführungselternabend über unsere Angebote informiert und die Erwartungen der Eltern abgefragt.
Dabei wurden unsere Angebote an Elterninfoveranstaltungen als Liste ausgehändigt, um die Wünsche und Erwartungen der neuen
Generation von Eltern festzustellen. Nach der Auswertung der Fragebögen konnten wir zum Teil unsere Angebote erweitern und
nach dem Schulkalender für sie anbieten
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1717
2.5
Kita Kleiner Frosch
Inhalt
1.
2.
3.
4.
5.
Team
Belegungssituation
Sprachenverteilung
Qualitätsentwicklung und Fortbildung
Elternarbeit
Team
Geschäftsführer
Gerald Speckmann
Leitung
Gabi Axenbeck
Team A Laufkrippe/ Schlümpfe (1 bis 3 Jahre)
o Nicole Lüdeke
o Selma Yildiz
o Eliz Usta
Team B Elementarbereich /Rennmäuse und Einsteins (3 bis 6 Jahre)
o Ritvan Celik
o Nükhet Kinavli
o Yeliz Demirel
o Dorina Linke
o Dorothea Illi
Sprachförderkraft
o Gabriele Breukel
Küche und Reinigung
o Mualla Umar
Belegung
Die Belegungssituation im Jahr 2015 war konstant gut. Aufgrund einer langen Eingewöhnungsphase sind wir
erst ab Okt 15 wieder voll belegt. Für das Kitajahr 2016/2017 sind die Aufnahmen neuer Kinder bereits
abgeschlossen. Es gibt eine Warteliste.
Übersicht der Belegungssituation :
Januar
2015
40
Kinder
Februar
2015
40
Kinder
März
2015
40
Kinder
April
2015
40
Kinder
Mai
2015
40
Kinder
Juni
2015
41
Kinder
Juli
2015
41
Kinder
August
2015
38
Kinder
September
2015
39
Kinder
Oktober
2015
40
Kinder
November
2015
41
Kinder
Dezember
2015
41
Kinder
Sprachverteilung
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1818
Zurzeit sind folgende Sprachen in der Kita repräsentiert:
Herkunftssprache
Absolut
Türkisch
Deutsch
Kurdisch
Arabisch
Pakistanisch
Nigerianisch
Bulgarisch
Russisch
Albanisch
insgesamt
Prozent
14
5
6
8
1
3
1
1
2
41
34
12
15
19,5
2,5
7
2,5
2,5
5
100
Qualitätsentwicklung
A) Interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm
im November .2015
Evaluation des Aufgabenbereichs B/7
Pädagoginnen und Pädagogen gestalten Übergänge mit Kindern
1) Eingewöhnung
2) Übergang Krippe Elementarbereich
3) Übergang Kita -> Schule
B) Externe Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm
im November 2015 Evaluation Teilabschnitt 3
o Aufgabenbereich 1
Die Gestaltung des alltäglichen Lebens in der Kindertagesstätte ermöglicht Kindern vielseitige Lernerfahrung
o Aufgabenbereich 2
Erzieherinnen unterstützen Kinder, ihre Phantasie und schöpferische Kräfte spielerisch zu entfalten und sich die
Welt in der Entwicklung gemäßen Entwicklung anzueignen
o Aufgabenbereich 4
Räume und Gestaltung bieten vielseitige Bildungsmöglichkeiten
C) Frühe Chancen: Schwerpunkt – Kitas Sprache und Integration
Juli 2011 bis Dez 2015
Schwerpunkt der Kitakonzeption ist der sprachbetonte Förderansatz. Die Sprachförderung bezieht sich auf alle
von den Kindern der Einrichtung gesprochenen Sprachen.
Die Betonung und Förderung der Erstsprachen ist ein ebenso wichtiger Bestandteil unserer sprachbetonten
Pädagogik wie die Förderung der deutschen Sprache.
Die alltagsintegrierte und ganzheitliche Sprachförderung findet in unserer Einrichtung auf spielerischer Basis,
durch Forschen, Beobachtung, Ausprobieren und Experimentieren statt. Projektarbeiten, die sich an den
Themen der Kinder orientieren werden grundsätzlich sprachbetont konzipiert. Durch bewusstes verbales und
nonverbales Begleiten des Alltags motivieren und fördern wir die Kinder erfolgreich in ihrer Sprachentwicklung.
Die erfolgreiche Umsetzung und Weiterentwicklung unseres sprachpädagogischen Konzepts wird seit Juli 2011
durch die Bundesoffensive „Frühe Chancen - Schwerpunkt Kitas Sprache und Integration“ begleitet. Die
sprachbezogene Qualitätsentwicklung der Einrichtung wird in diesem Zeitraum durch eine zusätzliche Fachkraft
für Sprachförderung unterstützt. Eine beratende und weiterbildende Begleitung des Teams zur
alltagsintegrierten Sprachförderung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Fachkraft. Zu den Arbeitsinhalten
gehört, als wichtiger Baustein, die Beteiligung der Eltern. Dies beinhaltet das Führen von Entwicklungs- und
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 1919
Beratungsgesprächen, das Initiieren von Veranstaltungen und die Motivation der Eltern, sich mit eigenen
Vorstellungen in die Sprachförderarbeit der Kita einzubringen Kita.
Das im Rahmen von Frühe Chancen in Qualitätsrunden mit dem Team und der Sprachförderkraft Frau Breukel,
weiterentwickelte Sprachkonzept ist seit Dezember 2014 Teil des pädagogischen Konzepts der Einrichtung.
Das Projekt wird seit Januar 2016 bis Dezember 2019 unter dem Namen „Sprachkitas“ fortgeführt.
Fortbildung und Personalentwicklung 2015
Team
Seminarwünsche
„Erste Hilfe“
durchgeführt am 07.04.2015
Institut Vorstieg
Inhouse Fortbildung
„Sprachförderung und Kreativität/ Methodenseminar“
30.05.2015
Workshop Oktober 2015
Katrin Baiser
„Beobachtungsinstrument Early Excellent /offene Gruppenarbeit“
Reflexion
Einzelfortbildung
1. Nicole Lüdecke
sfbb
Starke Mädchen -Starke Jungen; Geschlechterbewußte Erziehung als Chance für Bildungsprozesse in der
Kita
2. Dorothea Illi
Institut Vorstieg
SINN-voll fördern Grundlagenseminar
07.05-08.05.2015
SINN-voll fördern Aufbauseminar
12.-13.11.2015
Elternarbeit
Wie jedes Jahr war es uns wichtig die Eltern
o in ausführlichen Aufnahmegesprächen über unser pädagogisches Konzept zu informieren
o unsere Pädagogische Arbeit mittels Dokumentationen transparent zu machen
und die Eltern in den Kita- Alltag einzubeziehen.
Veranstaltungen mit den Eltern:
 Gruppenelternabende in allen Gruppen im März 2015 und September 2015
 Themenelternabend Sprachförderung / Vorstellung des neu überarbeiteten Sprachkonzepts der
Kita durch die Sprachförderkraft
 regelmäßig stattfindende Elterncafés
 Sommerfest in Form eines gemeinsamen Ausflugs zum Britzer Garten
im Juni 2015
 Entwicklungsgespräche wurden in allen Gruppen, wahlweise in der Kita o. zuhause angeboten
und durchgeführt.
Familienbesuche zu Ramadan und Kurban Bayram
 Laternenumzug mit mehreren Kitas, veranstaltet vom QM Moabit Ost
 Weihnachtsfeier mit Weihnachtsmann in den einzelnen Gruppen
n
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 2020
2.6
Der Mete-Ekşi-Fonds
Entstehung und Ziele
1992 haben wir als Türkischer Elternverein Berlin-Brandenburg e.V. und Landesverband Berlin der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft den Mete-Ekşi-Fonds gegründet.
Auslöser dafür war unser Entsetzen darüber,
dass Mete Eksi, den alle im Türkischen Elternverein als engagierten, hilfsbreiten jungen Mann
kannten, bei einer alltäglichen Auseinandersetzung zwischen deutschen und türkischen Jugendlichen, in die er schlichtend eingriff, ums
Leben gekommen war. Wir sahen in der aufgeheizten Stimmung in der Stadt die Ursache da•
für, dass ein Funke reichte, um unter Jugendlichen tödliche Gewalt zu entfesseln. Mit dem
Me- te-Eksi-Preis wollten wir dem gemeinsam
etwas entgegensetzen.
Fremdenfeindlichkeit und Jugendgewalt nehmen auch heute noch in den Medien breiten
Raum ein. Vergleicht man die Masse der Schlagzeilen, die eine Gewalttat oder die Zustände an
einer „Ghettoschule― auslösen mit den Beiträgen über beispielhafte Projekte kann man nicht
von einem angemessenen Verhältnis reden. Wir
wollen den negativen Schlagzeilen über Gewalt
und Fremdenfeindlichkeit nicht das Feld überlassen.
Wir wissen, dass das Miteinander von Kindern
und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft
im Berliner Alltag überwiegend unkompliziert
verläuft.
Wir erleben dies in Schulen, Jugendeinrichtungen, im Wohnumfeld. Doch dieses friedliche Leben ist keine Schlagzeile wert. Es wird durch
die gewalttätigen Ereignisse in der öffentlichen
Wahrnehmung in den Hintergrund gedrängt.
Der Fonds vergibt jährlich einen Preis in Höhe von 3000€
Jugendliche oder Jugendgruppen, die sich für ein friedliches,
tolerantes und gleichberechtigtes Zusammenleben aller
Jugendlichen, ungeachtet ihrer nationalen, kulturellen
Heranwachsende gehen seinen Weg weiter und es
liegt an uns, sie dabei zu unterstützen und vor
allem ihre Anstrengungen zu würdigen.
wollen wir junge Menschen auszeichnen, die
etwas für das friedliche Zusammenleben von
Jugendlichen unter• schiedlicher nationaler und
kultureller Herkunft tun. Damit wollen wir nicht
nur die ihnen gebührende gesellschaftliche
Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Wir
hoffen vor allem, dass die Medien den Blick
stärker auf die positiven Beispiele lenken, wenn
wir diese auszeichnen.
Bisher hat der Mete-Ekşi-Fonds rund 70
Projekte, die in seinem Sinne gehandelt haben,
ausgezeichnet. Das reicht sicher nicht, um das
Leben in dieser Stadt in friedliche Bahnen zu
lenken. Wir Erwachsenen sind die Hauptverursacher von Minderwertigkeitsgefühlen, Perspektivlosigkeit und Gewalt. Nur zu wenige von uns
eignen sich als Vorbilder für Heranwachsende.
Deshalb wollen wir unser Bemühen weiterführen, jugendlichem Engagement zu mehr öffentlicher Anerkennung zu verhelfen und auch künftig junge Menschen für ihren herausragenden
Einsatzes für ein friedliches, respektvolles Zusammenleben in Berlin mit dem Mete-Eksi-Preis
auszeichnen.
Der Preis wird nach entsprechenden Aufrufen in
der Öffentlichkeit, insbesondere an den Schulen
und Jugendeinrichtungen durch ein Kuratorium
ausgewählt.
Somit hat das Kuratorium des „Mete-EkşiFoods― im 2015 als Preisträger ausgewählt:
1.Preis


Teltow- Grundschule
VfB Hermsdorf e.V. / Turnverein Waidmannslust e.V
Anerkennungspreis

Johanne- Eck-Schule (Integrierte Sekundarschule)
In diesem Jahr besteht Mete-Eksi-Fonds 25 Jahre.
Gegenwertig bereiten wir mit der GEW deshalb eine
Veranstaltung vor, wo wir die Geschichte Revue passieren
lassen
wollen.
Selbstverständlich
werden
dazu
seinerzeitigen Initiatoren eingeladen.
Unterschiede einsetzen. Damit wollen wir nicht nur die ihnen
gebührende gesellschaftliche Wertschätzung zum Ausdruck
bringen. Wir hoffen vor allem auch, dass die Medien den Blick
Stärker auf die positiven Beispiele richte, wenn wir diese mit
der Vergabe des Mete-Eksi-Preises würdigen.
Junge Menschen brauchen Vorbilder; Erwachsene
aber auch Gleichaltrige, mit denen sie sich
identifizieren können. Mete-Ekşi konnte seinen
Plan, der zugleich sein Traum war, eine große Fete
für Jugendliche unterschiedlicher Herkunft nicht
mehr umsetzen. Aber andere
2.7. Projekt “Elternlotsen”
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Tätigkeitsfelder | 2121
Um die Bildungspartnerschaft mit den Eltern vor Ort zu
stärken und damit die Bildungschancen der SchülerInnen zu
erhöhen, wurde im Rahmen des Bonus-Programm an der Carlvon-Ossietzky Gemeinschaftsschule dieses Projekt gestartet.
An 20 Wochenstunden ist eine Mitarbeiterin (Zuhal Akkaya)
beauftragt, die zwischen Schule und Verein vertraglich
geregelten Projektziele in der Schule umzusetzen.
Das sind

zusätzliche Informationen der
Beteiligungsrechte und -pflichten;
Eltern
über
. Mitgestaltung von Klassenelternabenden und
Elternsprechtagen
. von besonderen Informationsveranstaltungen der
Schule für Eltern

Begleitung der Arbeit der Gesamtelternvertretung
GEV;

Unterstützung des pädagogischen Personals der
Schule zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit
den Eltern;

zusätzliche
Hilfestellung
für
Eltern
bei
verhaltensauffälligen Kindern (Erziehungs- und
Ordnungsmaßnahmen der Schule; Maßnahmen des
Jugendamtes u.ä;.

Unterstützung
und
Kooperation
mit
den
Sozialpädagogen der Schule bei Hausbesuchen ( bei
gefährdeten/schwierigen Einzelfällen);

organisatorische Unterstützung und ergänzende
strukturelle Steuerung der Förderbedarfe –BuT- der
SchülerInnen und des Nachhilfeangebotes des
Vereins direkt vor Ort in der Schule.
Die Ziele des Projektes lassen sich wie folgt umschreiben:

Stärkung der Elternkompetenz Ermöglichung von
Partizipation;

Schaffung
und
Etablierung
von
Bildungspartnerschaften zwischen Familien und
Fachkräften; Netzwerkbildung;

Eltern sollen zu kompetenten Mitgestaltern
schulischen Erziehungsarbeit werden, Arbeit mit
Schule, nicht gegen die Schule, Vermittlung
Eltern bei entsprechender Notwendigkeit
Sozialdienste und Fachkräfte;

effektive Nutzung aller Ressourcen zur Sicherung
des Bildungserfolges.
der
der
der
an
Das Projekt wird auch in 2016 weitergeführt, aber es bedarf
einer personellen Änderung, das Zuhal Akkaya nicht mehr für
den Verein tätig ist
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Finanzbericht
3
Finanzierung
3.1
Finanzjahresbericht
BERLİN - BRANDENBURG TÜRK VELİLER BİRLİĞİ`NİN
2015 Yılı Mali Raporu ve Mali Bilgileri
( 2015 Finanzjahresbericht des Türkischen Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V.)
Berlin - Brandenburg Türk Veliler Birliği`nin (TEVBB) 2015 yılı mali raporunun rakamsal boyutunu
aşağıda sunuyoruz.
2015 Mali Yılı
1. Veli Aktif Proje Hesabı
Veli Aktif Projektkonto
Gelirler
Einnahmen [€]
Giderler
Ausgaben [€]
Fark
Differenz [€]
87.215,06 €
81.534,88 €
5.680,18 €
496.099,15 €
452.888,28 €
43.210,87 €
Übertrag vom 31.12.2014 : 3.473,84 €
2. Küçük Kurbağa Yuvası
Kita Kleiner Frosch Konto



Zuwendungskonto
Elternbeitragskonto
Kita Gründungskonto
454.147,96 €
16.938,92 €
25.012,27 €
444.654,28 €
8.234,00 €
0,00 €
9.493,68 €
8.704,92 €
25.012,27 €
Übertrag Zuwendungskonto : 10.817,88 €
Übertrag Elternbeitragskonto : 5.254,92 €
vom 31.12.2014
3. TEVBB Dernek Hesabı
TEVBB Vereinskonto
38.280,03 €
32.176,06 €
21.210,04 €
20.171,51 €
1.038,53 €
57.765,73 €
55.944,87 €
1.820,86 €
700.570,01 €
642.715,60 €
57.854,41 €
6.103,97 €
Übertrag vom 31.12.2014: 554,49 €
4. SAZ Proje Hesabı
SAZ Projektkonto
Übertrag vom 31.12.2014: 4.127,06 €
5. BuT Hesabı
Bildungs-und Teilhabe Paket
Übertrag vom 31.12.2014: 6.726,43 €
TOPLAM / Summe [€] =
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Finanzbericht
3.2
Bericht der Kassenprüfer/innen
Wird nach der
Verlesung während
der Mitgliederversammlung
ausgeteilt!
Tätigkeitsbericht 2015 |Schulussword
4
Anhang
4.1
Tagesordnung der Mitgliederversammlung vom 16.04.2016
31. OLAĞAN GENEL KURULA ÇAĞRI
Einladung zur 31. ordentlichen Mitgliederversammlung
Değerli Üyemiz,
Sehr geehrtes Mitglied,
Sizleri tüzüğümüzün 6.3 maddesi gereği birliğimizin merkez binasında yapılacak olan
31. olağan genel kurula davet ediyoruz.
wir laden Sie/Euch gemäß § 6.3 der TEVBB Satzung herzlich zur 31. ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Yer / Ort:
Tarih / Datum:
Berlin – Brandenburg Türk Veliler Birliği
Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg
Oranienstr. 34, 10999 Berlin
16.04.2016 Cumartesi günü saat 14.00
Samstag, 16.04.2014, 14.00 Uhr
GÜNDEM / Tagesordnung:
1. Açılış ve yoklama / Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Vefat eden üyelerimiz için saygı duruşu / Gedenkminute für verstorbene Mitglieder
3. Derneğimize uzun yıllar hizmet veren üyelerimize onur belgelerinin verilmesi /
Ehrung verdienter Mitglieder für ihr langjähriges Entgagement
4. Divan Seçimi / Wahl der Versammlungsleitung
5. Yönetim kurulunun çalışma ve mali raporlarının sunulması /
Tätigkeits- und Kassenbericht des Vorstands
6. Denetim kurulu raporunun sunulması / Prüfungsbericht der Kassenprüfer/innen
7. Raporlar üzerine tartışma / Diskussion über die Berichte
8. Yönetim kurulunun aklanmasının oylanması / Entlastung des Vorstands
9. Yeni yönetim kurulunun seçimi / Wahl des neuen Vorstands
10.Yeni denetim kurulunun seçimi / Wahl der neuen Kassenprüfer/innen
11.Tüzük değişiklikleri ( eke bakınız ) / Satzungsänderungen ( siehe Anlage )
12.İstek ve öneriler / Wünsche und Anregungen
Yukarıda belirtilen tarihte, genel kurulumuzda buluşmak üzere saygı ve sevgilerimizi iletiyoruz.
Mit freundlichen Grüßen
Berin Arukaslan
Yönetim Kurulu Başkanı / Vorstandsvorsitzende
4.2
2015 |Schulussword
aktuelle Satzung mit Beschluss derTätigkeitsbericht
Mitgliederversammlung
vom
22.03.2014
Satzung
DES TÜRKISCHEN ELTERNVEREINS IN BERLIN UND BRANDENBURG e.V.
1. NAME UND SITZ DES VEREINS
1.1. Der Verein trägt den Namen "Türkischer Elternverein in Berlin-Brandenburg e.V. / BerlinBrandenburg Türk Veliler Birliği“.
1.2. Der Sitz des Vereins ist Berlin.
1.3. Der Verein ist beim Amtsgericht Charlottenburg-Berlin in das Vereinsregister unter RN: VR
8680 B eingetragen.
1.4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
2. ZIELE DES VEREINS
Ziel des Vereins ist es:
2.1. zur Lösung der Probleme unserer Kinder und Jugendlichen im vorschulischen, schulischen
und außerschulischen Bereich beizutragen; die Verbesserung ihrer Schul- und Bildungssituation
zu fördern und Alternativen zu entwickeln, um einen Beitrag zum gleichberechtigten und
toleranten Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft zu leisten,
2.2. dafür zu sorgen, dass die Erziehungsberechtigten an der Lösung der Erziehungs- und
Bildungsprobleme unserer Kinder mitwirken und Einfluss nehmen können,
2.3. die notwendigen Aktivitäten zu entwickeln, damit unsere Kinder sowohl die Möglichkeiten
und Erfahrungen aus ihrer Herkunftskultur als auch die ihres Umfeldes nutzen können, und
somit in physischer und psychischer Gesundheit aufwachsen, zweisprachig/interkulturell
erzogen und ausgebildet werden,
2.4. mit türkischen Elternvereinen, die in anderen Bundesländern mit ähnlichen Zielen gegründet
wurden, zusammenzuarbeiten, solidarisch mit ähnlichen Organisationen anderer nationaler
Herkunft zur Lösung der gemeinsamen Probleme beizutragen.
2.5. Für die Erfüllung der oben genannten Ziele strebt der Verein an, folgende Bereiche
abzudecken:
- Aufklärungsarbeit für Eltern, LehrerInnen und ErzieherInnen in pädagogischen Fragen
- Seminare, Kurse, Versammlungen, Fachtagungen, kulturelle Veranstaltungen,
Fortbildungsseminare etc.
- Eltern- und Familienberatung
- Einrichtungen der Jugendhilfe
- Herstellen von Kontakten zu entsprechenden Einrichtungen und Institutionen
- Öffentlichkeitsarbeit
2.6. Der Verein kann entsprechend der Satzung und durch Beschluss der
Mitgliederversammlung Mitglied in lokalen, bundes- und europaweiten Dachverbänden und
Zusammenschlüssen werden sowie Gesellschaften, Fonds und Stiftungen errichten.
3. GEMEINNÜTZIGKEIT
3.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
3.2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3.3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungs-mäßigen Zwecke verwendet werden.
3.4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
4. MITGLIEDSCHAFT
4.1. Jeder volljährige Elternteil bzw. Erziehungsberechtigte, der sich mit den Zielen des Vereins
einverstanden erklärt, kann Mitglied werden. Andere Personen, die die Ziele des Vereins
akzeptieren und kein Elternteil oder Erziehungsberechtigter sind, können ebenfalls Mitglied
werden. Auch sie haben aktives und passives Wahlrecht. Ihr Vertretungsanteil in den Organen
des Vereins - ausgenommen in der Mitgliederversammlung - darf aber 1/4 nicht übersteigen.
4.2 Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand muss
über den Antrag innerhalb von einem Monat entscheiden und seine Entscheidung dem/der
Antragsteller/in schriftlich mitteilen. Die Person, deren Antrag auf Mitgliedschaft angenommen
wurde, wird bei der darauf folgenden Mitgliederversammlung den Mitgliedern vorgestellt.
4.3. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod.
4.4. Die Mitglieder dürfen den Zielen der Satzung nicht zuwiderhandeln. Mitglieder, die diesem
Grundsatz widersprechen oder nach erfolgloser Mahnung mit zwei Jahresbeiträgen im Verzug
sind, können auf Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung
Tätigkeitsbericht
2015
|Schulussword
muss dem Mitglied die Möglichkeit gegeben werden,
Stellung zu
nehmen.
Die
Ausschlussentscheidung wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Das Mitglied kann dagegen
binnen vier Wochen Einspruch einlegen. Über einen Widerspruch des ausgeschlossenen
Mitglieds entscheidet die Mitgliederversammlung. Meldet sich das Mitglied nicht binnen vier
Wochen, endet die Mitgliedschaft.
4.5. Die Mitglieder zahlen den von der Mitgliederversammlung festgelegten Mitgliedsbeitrag.
4.6 Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf
Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder
haben die Rechte der anderen Mitglieder, sind jedoch von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages
entbunden. Über weitere Ehrungen beschließt die Mitgliederversammlung auf Antrag eines
Mitgliedes. Die Namensvorschläge müssen mit der Einladung zur MV verschickt werden.
5. ORGANE DES VEREINS
Organe des Vereins sind:
a) Die Mitgliederversammlung (MV) (§ 6)
b) Der Vorstand (VS) (§ 7)
c) Die Kassenprüfer/innen (§ 8)
6. DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
6.1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan des Vereins. Die
Mitgliederversammlung tritt einmal im Kalenderjahr im ersten Quartal zusammen.
6.2. Auf der Mitgliederversammlung haben nur die Mitglieder Stimmrecht. Die Mitglieder, die ihre
Beiträge auch am Tage der Mitgliederversammlung nicht voll gezahlt haben, dürfen kein
Stimmrecht ausüben. Um auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht zu haben, muss ein
Mitglied vor der Mitgliederversammlung die Mitgliedschaft beantragt haben und seine
Mitgliedschaft gemäß Artikel 4 der Satzung anerkannt worden sein.
6.3. Der Ort, Tag und die Tagesordnung der Mitgliederversammlung werden mindestens zwei
Wochen vorher vom Vorstand den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. Die Berichte des Vorstandes
sowie der Kassenprüfer/innen sollen der Einladung beigefügt werden. Ist dies nicht möglich, so
sind diese spätestens vor Beginn der Mitgliederversammlung den Mitgliedern in Papierform
bereitzustellen.
6.4. Die Mitgliederversammlung wird von einer Versammlungsleitung, bestehend aus einem/r
Versammlungsleiter/in, einem/r stellvertretenden Versammlungsleiter/in und einem/r
Schriftführer/in geleitet. Mitglieder des Vorstandes und die Kassenprüfer/innen dürfen nicht zur
Versammlungsleitung gewählt werden. Das Protokoll der Mitgliederversammlung wird von dem/r
Versammlungsleiter/in unterzeichnet und dem Vorstand übergeben.
6.5. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) Die Wahl der Versammlungsleitung
b) Festsetzung der Tagesordnung
c) Entgegennahme und Diskussion der Berichte des Vorstandes und der
Kassenprüfer/innen
d) Bei Wahl-Mitgliederversammlungen Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstandes
e) Bei Wahl-Mitgliederversammlungen Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer/innen
sowie Festlegung der Zahl der Besitzer/innen
f) Beschlussfassung über Anträge
g) Festlegung des Mitgliedsbeitrages
h) Beschlussfassung über Satzungsänderungen
i) Beschlussfassung über Auflösung des Vereines
j) Abberufung und Neuwahl des Vorstandes, sofern eine diesbezügliche außerordentliche
Mitgliederversammlung gemäß § 6.8 der Satzung mit dem diesbezüglichen
Tagesordnungspunkt einberufen wird.
6.6. Die Wahl-Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Die WahlMitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn 1/4 der gemäß § 6.2. der Satzung
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, findet sie eine Woche später
mit derselben Tagesordnung statt.
Diese zweite Versammlung ist mit den Anwesenden beschlussfähig.
Die Wahlen werden durch die Versammlungsleitung geleitet.
6.7. Mitgliederversammlungen, auf denen keine Wahlen stattfinden, sind mit den anwesenden
und gemäß § 6.2. der Satzung stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.
6.8. Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen.
Falls Belange des Vereins es erfordern oder 20 % der Mitglieder mit schriftlich vorgetragener
Begründung und Zielsetzung dies vom Vorstand fordern, ist der Vorstand verpflichtet, eine
außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Fordern 20 % der Mitglieder
ordnungsgemäß die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, wird diese
vom Vorstand innerhalb von vier Wochen einberufen. Der Vorstand ist verpflichtet, die Einladung
2015Mitgliedern
|Schulussword
zur außerordentlichen Mitgliederversammlung 14 Tätigkeitsbericht
Tage vorher den
zuzusenden.
Die Satzungsbestimmungen bezüglich der Mitgliederversammlungen gelten auch für
außerordentliche Mitgliederversammlungen. Sollten auf der außerordentlichen
Mitgliederversammlung Wahlen vorgesehen sein, so gelten die Bestimmungen der Satzung
bezüglich der Wahl Mitgliederversammlung.
7. DER VORSTAND
7.1. Der Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der stellvertretenden Vorsitzenden,
dem/der Kassenwart/in, dem/der Schriftführer/in und mindestens einem/einer Beisitzer/in. Die
Zahl der Beisitzer/innen wird auf der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Vorstand wird von
der Wahl-Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Gewählt werden können nur
Mitglieder, die bereits drei Monate Mitglied sind.
Beschäftigte des Vereins dürfen nicht gewählt werden.
Der Vorstand nimmt die Aufgabenverteilung unter sich vor und gibt sich eine Geschäftsordnung.
Vorstandsitzungen und Beschlüsse werden protokolliert. Die Kassenprüfer/innen werden zu den
Vorstandssitzungen eingeladen.
7.2. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Vorstandes werden gemeinsam gewählt. Die
Kandidaten/innen sind entsprechend der auf sie entfallenden Stimmen als Mitglieder oder
Ersatzmitglieder gewählt. Bei den Wahlen wird offen abgestimmt. Widerspricht dem ein Mitglied,
wird geheim abgestimmt.
7.3. Der Vorstand wählt unter sich eine/n Vorsitzende/n, eine/n stellvertretende/n Vorsitzen-de/n,
eine/n Schriftführer/in und eine/n Kassenwart/in. Außerdem werden folgende Aufgabenbereiche
und bei Bedarf andere Aufgabenbereiche unter den Vorstandsmitgliedern aufgeteilt:
- Verantwortlichkeit für die Beschäftigten des Vereins (Personal)
- Verantwortlichkeit für die Tageseinrichtungen des Vereins und die vorschulische Erziehung
- Verantwortlichkeit für die muttersprachliche Erziehung
- Verantwortlichkeit für die Elternarbeit
- Verantwortlichkeit für die Hausaufgabenhilfe und die Jugendarbeit
- Verantwortlichkeit für die Mütter und Frauen
Die Vorstandsmitglieder können zur Unterstützung ihrer Arbeit Arbeitsgruppen einrichten. Der
Vorstand regelt die Einrichtung und Arbeitsweise der Arbeitsgruppen durch eine
Geschäftsordnung.
7.4. Der/die Vorsitzende/r und die/der stellvertretende Vorsitzende/r bilden den Vorstand gemäß
§ 26 BGB und vertreten den Verein gleichberechtigt gerichtlich und außergerichtlich.
Der Geldverkehr des Vereins ist nur durch gemeinsame Unterschrift des/r Vorsitzenden oder
des/r stellvertretenden Vorsitzenden und des/r Kassenwartes/in möglich.
7.5. Der Vorstand kann zur Unterstützung und Beratung seiner Arbeit Arbeitsgruppen, Beiräte
und örtliche Elterninitiativen einrichten. Der Vorstand regelt die Einrichtung und Arbeitsweise von
Beiräten und der Arbeitsgruppen durch eine Geschäftsordnung.
7.6 Der Vorstand legt den Mitgliederversammlungen jeweils einen Bericht über seine Tätigkeiten
und den Finanzen vor.
7.7 Der Vorstand sendet das Protokoll der Mitgliederversammlung innerhalb sechs Wochen
nach Versammlungsdatum den Mitgliedern zu. Die Zustellung erfolgt per E-Mail oder per Post.
8. KASSENPRÜFER/INNEN
8.1. Die Mitgliederversammlung wählt zur Prüfung der satzungs- und ordnungsgemäßen
Führung der Finanzgeschäfte 3 Kassenprüfer/innen und 1 Ersatzkassenprüfer/in.
8.2. Der Wahlmodus entspricht dem Modus der Vorstandswahlen. Die Kassenprüfer/innen
werden von der Wahl-Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt.
8.3. Die Kassenprüfer/innen wählen aus ihrer Mitte eine/n Sprecher/in.
8.4. Vorstandsmitglieder und Bedienstete des Vereins dürfen nicht zu Kassenprüfer/innen
gewählt werden.
8.5. Die Kassenprüfer/innen haben jederzeit und unangemeldet ein Einsichtsrecht in alle
Unterlagen und Aufzeichnungen über Geschäftsvorgänge des Vereins. Ihnen ist alles
vorzulegen und ihr ist jede Aufklärung und jeder Nachweis zu gewähren.
8.6. Die Kassenprüfer/innen prüfen die Finanzen und die entsprechenden Unterlagen
mindestens drei Mal im Kalenderjahr und legen zu jeder Mitgliederversammlung einen
Prüfungsbericht vor.
9. BESCHLÜSSE
Tätigkeitsbericht 2015 |Schulussword
Die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Kassenprüfer/innen beschließen, sofern diese
Satzung nicht anderes vorsieht, mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als
abgelehnt.
10. SATZUNGSÄNDERUNGEN
10.1. Die Mitgliederversammlung, die die Satzungsänderungen beschließen soll, tritt gemäß den
Regelungen des § 6.6. der Satzung zusammen. Satzungsänderungsanträge müssen spätestens
drei Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sein.
10.2. Satzungsänderungen können mit 2/3-Mehrheit der an der Mitgliederversammlung teilnehmenden Mitglieder beschlossen werden. Um auf der Mitgliederversammlung
Satzungsänderungen beschließen zu können, müssen sowohl die gültige Satzung als auch die
vorgesehenen Änderungen in vergleichender Form mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung versandt worden sein. Sie sind ggf. zu Beginn der
Mitgliederversammlung den Mitgliedern in Papierform bereitzustellen.
10.3. Der Vorstand wird bevollmächtigt, die Satzungsänderungen, die im Rahmen des
Eintragungsverfahrens oder hinsichtlich der steuerlichen Gemeinnützigkeit aufgrund von
Auflagen der zuständigen Gerichte oder Behörden erforderlich sind, selbständig vorzunehmen.
Er unterrichtet anschließend die Mitglieder über die vorgenommenen Änderungen.
11. FINANZEN/PERSONAL
11.1. Die Einnahmen des Vereins bestehen aus den Mitgliedsbeiträgen, den Spenden, den
Einnahmen aus nicht auf Gewinn abzielenden Vereinstätigkeiten sowie Zuwendungen.
Die Gelder des Vereins, die 500,00 € übersteigen, werden auf das Vereinskonto bei einer Bank
eingezahlt. Alle Geldgeschäfte des Vereins erfolgen gemäß § 7.4. der Satzung.
11.2. Alle Ausgaben und Einnahmen werden durch den/der Kassenwart/in unter Aufbewahrung
der Belege gemäß den Grundsätzen der ordentlichen Buchführung aufgezeichnet.
11.3. Der Verein kann bezahltes Personal beschäftigen. Über die Einstellung und Entlassung
des Personals entscheidet der Vorstand.
Die Arbeitsbedingungen des in den verschiedenen Einrichtungen des Vereins beschäftigten
Personals werden durch eine vom Vorstand - unter Berücksichtigung des Arbeitsrechts- zu
beschließende Richtlinie geregelt.
12. AUFLÖSUNG DES VEREINS
Bei der Auflösung des Vereins darf das Vereinsvermögen unter den Mitgliedern nicht verteilt
werden.
Um einen Beschluss über die Auflösung des Vereins zu fassen, ist der schriftliche Antrag von
einem Drittel der Mitglieder erforderlich.
Die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung des Vereins beschließen soll, tritt gemäß §
6.6. der Satzung zusammen. Der Beschluss muss mit 2/3-Mehrheit gefasst werden.
Zu der Mitgliederversammlung muss nur mit diesem Tagesordnungspunkt eingeladen worden
sein.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an
die "Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland e.V. (FÖTED)", die es unmittelbar und
ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat
Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 22.03.2014 neu gefasst.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Satzung gemäß § 71 BGB zeichnet der Vorstand wie
folgt:
Mehtap Çağlar
(Vorsitzende)
Berlin, den 22.03.2014
„Das Ziel der Schule sollte immer sein, harmonische
Persönlichkeiten
und nicht Spezialisten zu
Tätigkeitsbericht
2015 |Schulussword
entlassen“ (Albert Einstein)
Schlusswort:
Liebe Mitglieder,
Der Türkische Elternverein hat im vorigen Jahr sein 30 jähriges Jubiläum gefeiert. Die Vorbereitung und
Durchführung der Festveranstaltung hat ganz wesentlich die Tätigkeit des Vorstandes geprägt. Wir haben
uns dafür entschieden, dieses Ereignis in einem festlichen Rahmen würdigen. Die Fachvorträge von Dr.
Schneider als auch von Frau Devrim Deniz Taner haben gezeigt, dass es noch eine ganze Reihe von
Defiziten gibt, um Chancengleichheit zwischen Schülerinnen und Schülern mit und ohne
Migrationshintergrund zu erreichen. Dass die aktuelle Situation um die Flüchtlinge die Situation nicht
gerade erleichtert ist uns wohl allen klar.
Die vielfältigen Diskussionen zur Kita „Kleiner Frosch“ haben wir auch immer wieder unter dem
Gesichtspunkt geführt - zuletzt in der außerordentlichen Mitgliederversammlung im November 2014 den
Gesellschaftsvertrag beschlossen - weitere Einrichtungen zu gründen und die bestehende Kita zu
erweitern. Dazu besteht auch bei den Mitarbeiterinnen eine große Bereitschaft. Gegenwärtig geht es
konkret um die Nutzung geeigneter Räumlichkeiten in der Perleberger Straße. Hier ist der Mietvertrag
unterschrieben und die konkreten Umbauarbeiten beginnen. Es geht hier um eine Kapazitätserweiterung
für ca. 15 Kinder.
Fester Bestandteil unseres Vereins ist inzwischen im 25 Jahr der Mete-Eksi-Fonds. Dazu planen wir im
November dieses Jahres gemeinsam mit der GEW eine Festveranstaltung. Zurzeit sind wir dabei, den
Ablauf der Veranstaltung konkret vorzubereiten.
Es bleibt dabei festzuhalten, dass der Verein, trotz aller Probleme und auch der noch vor uns stehenden
Aufgaben – auf einige wird noch zurückzukommen sein – etliches bewirkt hat.
An dieser Stelle einige Bemerkungen zu den Aufgaben, die aus Sicht des bestehenden Vorstandes durch
den heute zu wählenden Vorstand in den nächsten zwei Jahren anzugehen sind:
1. Die Arbeit im Verein, muss professioneller werden. Hier bedarf es realer Veränderungen. Es muss
demnächst wieder eine Geschäftsführerin / einen Geschäftsführer für den Verein geben, der die Arbeit
koordiniert, der die Projekte, neben konkreten Projektverantwortlichen leitet und aufeinander abstimmt, der
den Verein neben dem Vorstand nach außen vertritt.
2. Dazu bedarf es aber natürlich einer entsprechenden finanziellen Basis. Das heißt, wir müssen uns als
Verein so aufstellen, dass kontinuierlich Eingaben generiert werden. Eine Möglichkeit stellt die feste
Finanzierung bisheriger Projekte dar. Dazu haben wir auch erste sehr erfreulich verlaufende Gespräche mit
Frau Senatorin Scheeres geführt.
3. Der Verein muss wieder stärker in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Neben einem aktuellen
Internetauftritt, müssen wir die weitere Öffentlichkeitsarbeit wieder verstärken, so dass am Ende dieser
Entwicklung uns ein fest angestellter Pressereferent vorschwebt.
4. Dringend notwendig ist die Gewinnung neuer Mitglieder im Verein. Wir wollen daher insbesondere
diejenigen gezielt ansprechen, die vor 10 bis15 Jahren als Schüler die Möglichkeiten des Vereins genutzt
haben, und nun selber Kinder haben, die auch wieder die Möglichkeiten, die der Verein bietet, nutzen
können und nutzen sollten
5. Wir müssen nun endlich auch das bereits seit langen immer wieder diskutierte und geforderte
Qualitätsmanagement für den Verein angehen. Das wird uns in die Lage versetzen, Reserven aber auch
Schwachstellen aufzuspüren und erleichtert natürlich bei erfolgreicher Absolvierung auch die Akquise
weiterer Projekte.
Der Verein konnte dabei auf umfängliche Aktivitäten und durchaus auch auf Erfolge zurückblicken, die weit
über die Zusammenarbeit mit einzelnen Schulen hinausgehen.
Der Vorstand bedankt sich für das Vertrauen, dass ihm ausgesprochen wurde und hofft sehr auf die
weitere Unterstützung aller Mitglieder des Vereins.
Wir wünschen und erhoffen uns eine spannende Mitgliederversammlung und viele konkrete Anregungen
für die weitere Arbeit
Berin Arukaslan
Vorstandsvorsitzende
TEVBB Tätigkeitsbericht 2015 | Platz für Notizen | 36
Platz für Notizen