Niedersächsischer Turner

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Niedersächsischer Turner
Landesfachwartin Völkerball
Therese Wollny
Althusiusstraße 25, 26723 Emden
Tel.: 04921 / 26935
Email : [email protected]
Niedersächsischer Turner-Bund e.V. • Postfach 4409 • 30044 Hannover
NORD/LB
Offizieller Partner des NTB
An: Kreisfachwarte Völkerball
Emden, den 14.04.2016
cc.: Landesfachausschuss Völkerball
Vorsitzender Spiele im NTB
NTB-Geschäftsstelle
Ausschreibung
Landesmeisterschaft Damen 1 und 2 im Hallenvölkerball 2015/2016
am 5.6.2016 in Rodenkirchen
Ausrichter: AT Rodenkirchen und Therese Wollny Völkerball Landesfachwartin NTB ,26723 Emden
Althusiusstrasse 25, Tele.:04921/26935
Austragungsort: Sporthalle, Schulstrasse 14, 26935 Stadland
Meldeschluss ist am 22.5.2016
1.
2.
Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften die in der laufenden Spielrunde zu den Punktspielen gemeldet
sind
Teilnahmeberechtig: Eine Mannschaft besteht aus 12 Spielerinnen. Im Bereichs Frauen II (8 plus 4
Auswechsel-Spielerinnen). Die Spielerinnen müssen 30 Jahre oder älter sein. Pro Mannschaft dürfen zwei
Spielerinnen der Frauen I eingesetzt werden.
3.
Spielgemeinschaften sind zugelassen. Zwei Vereine eines Landesturnverbandes können für ein Spieljahr
eine SG bilden. Sie kann einzelne, mehrere oder alle Alters- und Leistungsklassen umfassen. Alle
Spielerinnen der SG müssen einen gültigen Startpass für einen der beiden Vereine
besitzen, welche die SG bilden. Ein Eintrag der Spielgemeinschaft in den Startpass
erfolgt nicht.
4.
Das Meldegeld 40,00 € beträgt pro Mannschaft.
5.
Das Meldegeld ist auf das Konto des NTB bei der Norddeutschen Landesbank Hannover,
IBAN DE02 2505 0000 0101 0326 39 BIC : NOLADE2HXXX, unter Nennung den Vereinsnamens und
Völkerball LM Frauen 1 oder 2 angeben, bis zum 22.5.2016zu überweisen.
6.
Die Einspruchsgebühr beträgt 55,00 €. Etwaige Einsprüche während der Wettkämpfe werden vom örtlichen
Schiedsgericht verhandelt.
7.
Der Ausrichter hat für den örtlichen Pressedienst zu sorgen.
8.
Beim Zurückziehen einer gemeldeten Mannschaft oder bei Nichtantreten ist ein Strafgeld in Höhe des
Meldegeldes zusätzlich zu zahlen.
9.
Bei der Siegerehrung erhalten die ersten drei Mannschaften die Meisterschaftsnadeln in Gold, Silber und
Bronze. Alle teilnehmenden Mannschaften erhalten eine Urkunde.
10. Pro Mannschaft dürfen in der Frauen 1 zwei A – Jugendspielerinnen mit entsprechender Freigabe eingesetzt
werden.
11. Kampfgericht: Jeder teilnehmende Verein stellt ein Kampfgericht. Die Endspiele werden von einem
neutralen Wettkampfgericht geleitet.
12. Gespielt wird nach den amtlichen Spielregeln des NTB, in der Ausfertigung Niedersachsens in Verbindung
mit der FGO Völkerball.
Achtung! Die Spielfläche der Sporthalle darf nur mit Turnschuhen mit nichtfärbenden
Sohlen betreten werden. Der Ausrichter als Hausherr behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen der betreffenden Spielerin das Betreten der Spielfläche zu untersagen.
Abweichung:
1.
Sollte ein Entscheidungsspiel notwendig sein (s. FGO 4.5.2.1.), so wird dieses Entscheidungsspiel über die
volle Spielzeit gespielt.
2.
Die Pausenzeit beträgt bei allen Spielen drei Minuten.
3.
Jede Mannschaft stellt ein Schiedsrichter Team , Schiedsrichter mit C-Lizenz sind gestattet.
4.
Die Bälle werden vom Ausrichter gestellt.
Mit sportlichem Gruß
Therese Wollny
(Völkerball Landesfachdwartin)