Kreisjugendausschuss Limburg-Weilburg

Transcription

Kreisjugendausschuss Limburg-Weilburg
Kreisjugendausschuss Limburg-Weilburg
Allgemeine Durchführungsbestimmungen zur Punkt- und
Qualifikationsrunde der Junioren im Spieljahr 2015/2016
1. Allgemeines
Die Durchführung der Spiele erfolgt nach Satzung und Ordnungen des HFV, sowie den
Allgemeinen Richtlinien zum Spielgeschehen. Vereine und die zuständigen Mitarbeiter sind
gehalten, sich über die Regelungen sachkundig zu machen und diese zu beachten.
Der Kreis Limburg-Weilburg regelt nachfolgend einige Punkte, die es besonders zu beachten
gibt.
2. Spielbetrieb
2.1. Regelungen in den Altersklassen
A-Junioren: Kreisliga mit 15 Mannschaften
B-Junioren: Qualifikation für Kreisliga/Kreisklasse
C-Junioren: Qualifikation für Kreisliga/Kreisklasse
D 7-Junioren: Doppelrunde mit 6 Mannschaften
D 9-Junioren: Qualifikation Kreisliga/Kreisklasse
E-Junioren: 1 x Kreisliga mit 10 Mannschaften gebildet anhand der Meldungen im DFBnet.
Der Meister qualifiziert sich für die Regionalmeisterschaft.
Kreisklassenqualifikation: 50 Mannschaften aufgeteilt in 10 Gruppen mit 5 Mannschaften.
Nach der Qualifikation erfolgt eine Einteilung nach Platzierung in die Kreisklassen.
F-Jugend:
Die Spiele werden ausnahmslos nach den Regeln der Fair Play Liga durchgeführt
G-Jugend:
Die Spiele werden ausnahmslos nach den Regeln der Fair Play Liga durchgeführt
Die Kreismeister der A bis D Jugend, steigen in die Gruppenliga auf. Verzichtet ein
Kreismeister auf sein Aufstiegsrecht, kann es bis an den Viertplatzierten weitergegeben
werden. Die Vereine sind verpflichtet Ihre Aufstiegsbereitschaft bis zum 31.3.2016 über das
HFV Postfach an den jeweiligen Klassenleiter zu melden.
2.2. Mannschaften, die während der Qualifikationsrunde 1-mal und in der Punktrunde 3-mal
nicht antreten, werden aus dem laufenden Wettbewerb ausgeschlossen
2.3. Für Wochenspieltage gilt folgende Regelung:
Montag: F-Junioren – 18:00 Uhr, evtl. Mittwoch A-Junioren – 19:30 Uhr
Dienstag: D-Junioren – 18:00 Uhr, B-Junioren – 19:30 Uhr
Mittwoch: E-Junioren – 18:00 Uhr, C-Junioren – 19:15 Uhr
2.4. Anträge der Vereine auf Spielverlegungen können nach Verabschiedung des
Spielplanes nur dann berücksichtigt werden, wenn diese bis spätestens 5 Tage vor dem
Spieltermin mit entsprechendem Antrag über das DFBnet beantragt und vom Gegner die
Zustimmung erteilt wurde. Die Verlegung gilt erst nach Zustimmung des Klassenleiters als
genehmigt.
Bei Eintritt höherer Gewalt kann die Verlegungsfrist unterschritten werden. Der Klassenleiter
kann Spiele auch ohne Einwilligung des Gegners kurzfristig absetzen.
2.5. Der Spielbetrieb der Junioren an Samstagen hat grundsätzlich Vorrang vor den Spielen
der Senioren- und Frauenmannschaften.
3. Spielfelder und Ballgrößen – siehe auch Allgemeine Richtlinien des HFV
3.1 Die Unbespielbarkeit des Platzes ist bis zwei Stunden vor Spielbeginn durch den
zuständigen Platzbesichtiger festzustellen. Diese Entscheidung ist dem Klassenleiter
unverzüglich mitzuteilen. Sollte eine gemeindeeigene Sportanlage durch die Stadt oder
Gemeinde gesperrt worden sein, ist dem Klassenleiter eine schriftliche Bestätigung
vorzulegen. Generelle Absagen der Spieltage sind dem Internet unter www.kfalimburgweilburg.de zu entnehmen bzw. werden durch die Einstellung eines entsprechenden
Dokumentes in das HFV-Postfach der Vereine des Kreises mitgeteilt. Die Anschriften der
zuständigen Platzbesichtiger des Kreises finden Sie auf den Internetseiten des KFA.
3.2. Die Juniorenspielgemeinschaften (JSG)/Juniorenfördervereine (JFV) sind verpflichtet,
bei schlechter Witterung oder Terminüberschneidung auf einen anderen Platz der JSG/des
JFV auszuweichen.
4. Spielberechtigung und Spielbetrieb siehe auch HFV Jugendordnung
4.1. Spieler, die nicht auf der Spielberechtigungsliste aufgeführt sind, müssen unverzüglich
durch den Verein nachgetragen werden.
4.2. Fehlende Spielerpässe sind im Spielbericht zu vermerken. Sollte die Spielberechtigung
eines Spielers dem Schiedsrichter zum wiederholten Mal nicht durch Vorlage des
Spielerpasses nachgewiesen werden können, ist der Verein angehalten, den zuständigen
Klassenleiter über die Hinderungsgründe der Nichtvorlage des Spielerpasses spätestens
sieben Tage nach dem Spiel zu informieren. Der Klassenleiter ist in Einzelfällen berechtigt,
den Spielerpass im Original bei dem Verein anzufordern.
4.3. Bei fehlenden Spielerpässen haben sich die Spieler durch einen amtlichen
Lichtbildausweis zu legitimieren. Zur Feststellung der Person sollen alle Mittel
ausgeschöpft werden (u. a. Bestätigung durch Vertrauenspersonen, Unterschrift mit
Geburtsdatum auf dem Spielbericht).
5. Spielberichte
5.1 Platz- und Gastverein sind zur Nutzung des elektronischen Spielberichtes verpflichtet.
Ausgenommen hiervon sind die F- und G-Junioren, bei diesen kann weiterhin der bisherige
Spielberichtsbogen verwendet werden. Die zuständigen Klassenleiter legen die
Vorgehensweise zu Saisonbeginn fest.
6. Schiedsrichter
6.1 Für die Ansetzung ist der Kreisschiedsrichterausschuss verantwortlich.
6.2 Bei Nichtantritt des Schiedsrichters ist der Heimverein verpflichtet, den ausgedruckten,
vollständig ausgefüllten und von beiden Vereinen nach dem Spiel unterschriebenen
Spielbericht bis spätestens 4 Tage nach dem Spiel im Original an den Klassenleiter zu
senden.
7. Sportrechtsprechung
7.1 Das Kreissportgericht ist für Vergehen nach der Rechts- und Verfahrensordnung des
HFV zuständig.
7.2 Verstöße in Verwaltungsangelegenheiten werden im Wege der Verwaltungsstrafe durch
den zuständigen Klassenleiter geahndet.
8. Freundschaftsspiele
8.1 Freundschaftsspiele aller Juniorenmannschaften sind beim zuständigen Klassenleiter der
Altersklasse per E-Mail oder über das HFV-Postfach des Klassenleiters spätestens vier Tage
vor dem Spiel anzumelden.
8.2 Schiedsrichter für die Freundschaftsspiele werden nach Einstellung im DFBnet durch den
Kreisschiedsrichterausschuss angesetzt.
9. Turniere
9.1 Für die Durchführung von Turnieren gelten gesonderte Bestimmungen.
10. Internet und HFV-Postfachsystem
10.1 Der Versand von Urteilen, Beschlüssen und Ladungen des Kreissportgerichts sowie der
Verwaltungsorgane und sonstiger Schriftverkehr erfolgt durch Einstellung von
entsprechenden Dokumenten in das HFV-Postfachsystem. Der Zugang gilt an dem Tag der
Einstellung in das elektronische Postfach des Vereins als erfolgt.
11.
Anschriftenverzeichnis
und
Veränderung
von
Vereinsfunktionen
/
Betreuerfunktionen
11.1. Den Vereinen wird ein Anschriftenverzeichnis elektronisch über das DFBnet zur
Verfügung gestellt.
11.2. Die Veränderungen von Vereins- und Betreuerfunktionen sind unverzüglich in den
Vereinsmeldebogen online im DFBnet einzugeben. Der Klassenleiter bzw. der
Kreisjugendwart ist hierüber durch Einstellung eines Dokumentes in das HFV-Postfach zu
informieren.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Verstöße gegen diese Durchführungsbestimmungen werden gemäß der Rechts- und
Verfahrensordnung des HFV geahndet.
Für den Kreisjugendausschuss 15.08.2015
Udo Schätzle
Kreisjugendwart
Kreisjugendausschuss Limburg – Weilburg
Hinweise zur Durchführung der Pokalrunden im
Spieljahr 2015 / 2016
1. Die Teilnahme an den Pokalrunden ist den Vereinen / JSG´s / JFV´s freigestellt.
Mannschaften, die zur Teilnahme gemeldet wurden, müssen bis zu ihrem Ausscheiden am
jeweiligen Pokalwettbewerb ihrer Altersklasse teilnehmen.
2. Die Pokalspiele in den Altersklassen sind Pflichtspiele und werden durch den zuständigen
Klassenleiter des Kreisjugendausschusses angesetzt.
3. Die Pokalspiele werden im KO – System durchgeführt. Endet ein Pokalspiel nach Ablauf der
regulären Spielzeit unentschieden, ist es zu verlängern. Ist auch dann keine Entscheidung
gefallen, folgt ein Strafstoßschießen. Pokalspiele, die eine Verlängerung erfordern, sind wie
folgt zu verlängern:
A – Junioren: 2 X 15 Minuten
B – Junioren: 2 X 10 Minuten
C-, D- und E – Junioren: 2 X 5 Minuten
4. In allen Runden hat der klassentiefere Verein grundsätzlich Heimrecht. Im Übrigen wird das
Heimrecht ausgelost. Das Heimrecht kann getauscht werden.
5. Ein Freilos steht einem Verein nur einmal zu.
6. Die Kreispokalendspiele werden auf neutralen Plätzen angesetzt.
7. Eine Abrechnung bei Juniorenpokalspielen erfolgt nicht. Die Kosten des Platzaufbaus und
die Schiedsrichterkosten werden vom Platzverein getragen; der Gastverein trägt seine
Reisekosten.
8. Bei Endspielen auf neutralen Plätzen sollen die Schiedsrichterkosten unter den
Endspielteilnehmern anteilig aufgeteilt werden.
9. Meldung der Pokalergebnisse und Spielausfälle an das DFBnet.
Spielergebnisse einschließlich Abbruch gelten als unverzüglich im Sinne des § 39
Jugendordnung mitgeteilt, wenn sie bis 18:00 Uhr des Tages, an dem das Spiel stattfindet, ein
gepflegt sind. Für Spiele, die nach 17:00 Uhr beendet sind, gelten die Spielergebnisse als
unverzüglich mitgeteilt, wenn sie bis spätestens eine Stunde nach Spielende in das System
ein gepflegt sind.
10. Die Kreispokalsieger in den Altersklassen der A-, B-, C-, D 9 – und E- Junioren qualifizieren
sich für die Teilnahme am Regionalpokal ihrer jeweiligen Altersklasse.
gez. Stand: 15.08.2015
Udo Schätzle
Kreisjugendwart