Houston Eheschließung Hochzeit Heiraten

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Deutsche Vertretungen
in den USA
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Heirat zwischen US-Bürgern und deutschen Staatsangehörigen
Eheschließung
- Grundsätzlich ist eine standesamtliche oder eine kirchliche Trauung ausreichend.
- Bei der Eheschließung müssen 2 Zeugen, die älter als 18 Jahre sind, anwesend sein.
- Zur Vornahme der Eheschließung sind z.B. die folgenden Personen befugt:
- - zugelassene oder besonders ermächtigte christliche Priester
- - jüdische Rabbiner
- - von sonstigen religiösen Gemeinschaften besonders ermächtigte Bedienstete
- - Richter
Das Generalkonsulat empfiehlt dringend, sich rechtzeitig vor der Eheschließung mit dem
1. jeweiligen Standesamt
2. sowie - bei einer religiösen Zeremonie - mit der jeweiligen religiösen
Gemeinschaft in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die
Notwendigkeit weiterer Unterlagen abzusprechen !
Marriage License
Die Heiratserlaubnis muß beim für die jeweilige Stadt zuständigen County Clerk beantragt werden, in
Louisiana beim zuständigen Parish Clerk of Court. Informationen über die Anschriften der zuständigen
County Clerks finden sich unter den nachfolgenden WWW-Adressen:
Arkansas
Louisiana
New Mexico
Oklahoma
Texas
Um die Heiratserlaubnis zu beantragen zu können, sind mindestens folgende Voraussetzungen zu
erfüllen:
Beide Verlobte müssen persönlich erscheinen und über 18 Jahre alt sein.
(Bei Minderjährigen bitte zusätzliche Anforderungen direkt beim County Clerk erfragen).
In Louisiana muß nur ein Verlobter persönlich erscheinen.
Die Stadt Austin verlangt außerdem die Anwesenheit von zwei Zeugen bereits bei
der Beantragung der Heiratserlaubnis.
Jeder Verlobte muß durch einen gültigen deutschen Reisepaß ausgewiesen sein
und sollte eine beglaubigte Geburtsurkunde (internationale Geburtsurkunde oder
in die englische Sprache übersetzt) vorlegen.
Falls einer der Verlobten geschieden oder verwitwet sein sollte, ist die Vorlage einer
beglaubigten Kopie der Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde (die Urkunde sollte in die
englische Sprache übersetzt sein) erforderlich.
Der Reisepaß sollte auf den Namen nach der Scheidung ausgestellt sein.
Wartezeit zwischen dem Erhalt der Heiratserlaubnis bis zum
frühsten Hochzeitstermin:
Arkansas: keine Wartezeit
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Die Heiratserlaubnis ist 60 Tage gültig (siehe hierzu auch Ziff. III).
Oklahoma: keine Wartezeit
Die Heiratserlaubnis ist 10 Tage gültig.
Louisiana: Wartezeit 72 Stunden
Die Heiratserlaubnis ist 30 Tage gültig.
New Mexico: keine Wartezeit
Die Heiratserlaubnis ist 1 Jahr gültig (siehe hierzu auch Ziff. III).
Texas: Wartezeit 72 Stunden
Die Heiratserlaubnis ist 30 Tage gültig.
Bluttests:
Arkansas: Bluttest nicht mehr notwendig.
Oklahoma: Bluttest nach wie vor notwendig. Da die Standesämter keine Labors
benennen dürfen, müssen die Verlobten selbst ein Labor suchen ("Gelbe Seiten" des
Telefonbuchs) und dort die Verfahrensweise erfragen.
Louisiana: Bluttest nicht mehr notwendig.
New Mexico: Bluttest nicht mehr notwendig
Texas: Bluttest nicht mehr notwendig.
Die "Marriage License" kostet:
Arkansas: US-$ 35,50
Oklahoma: US-$ 25,-Louisiana: US-$ 27,50
New Mexico: US-$ 25,-Texas: US-$ 31.-die bar beim Standesamt bezahlt werden müssen.
Gültigkeit der Heiratsurkunde in Deutschland
Die überwiegende Zahl der Standesämter in Deutschland erkennt eine amerikanische Heiratsurkunde,
sofern sie den offiziellen amerikanischen Registrierungsvermerk enthält (Prägesiegel und
Registrierungsnummer, siehe Nr. III) an.
Manche Standesämter in Deutschland bestehen jedoch auf der Apostille:
Diese Apostille (gemäß der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961) kann beim Office of the Secretary
of State beantragt werden:
Arkansas:
Office of the Secretary of State
Notary Division
State Capitol, Room 058
Little Rock, AR 72201-1094 Tel.( 501) 682-3424
Gebühr US-$ 10.-Louisiana:
Office of the Secretary of State
Notary Department
P.O.Box 94125
Baton Rouge, Louisiana 70804-9125 Tel.:
(504) 342-4981
Gebühr US-$ 5,-New Mexico:
Office of the Secretary of State
Capitol Building, Room 421
Santa Fe, NM 87503 Tel.:
(505) 827-3600
Gebühr US-$ 3.-Oklahoma:
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Office of the Secretary of State
101 State Capitol Building
Oklahoma City, OK 73152-3390 Tel.
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(405) 521-4211
Gebühr US-$ 25.-Texas:
Office of the Secretary of State
Elections Division
P.O.Box 12060
Austin, Texas 78711-2060 Tel.( 512) 463-5705
Gebühr US-$ 10.-¨ die Gebühren sollten mit (internationaler) Money Order ausgestellt auf "Secretary of State" bezahlt
werden,
¨ Beantragung erfolgt formlos mit Hinweis, daß die Apostille für Deutschland benötigt wird,
¨ Vorlage der Heiratsurkunde im Original und einer Fotokopie ist notwendig.
Heirat zwischen US-Bürgern und deutschen Staatsangehörigen
REGISTRIERUNG DER EHESCHLIESSUNG IN DEN USA
Nach der Eheschließung muß die Heiratsurkunde (versehen mit dem Vermerk der Person, die die
Eheschließung vornahm, sowie den Unterschriften der beiden bei der Eheschließung anwesenden
Zeugen), an das Standesamt (County Clerk) zurück gesandt werden, so daß die Heirat registriert
werden kann.
Fristen:
Arkansas: innerhalb von 60 Tagen nach der Ausstellung (!)
Louisiana: keine Frist angegeben, an Parish Clerk of Court
New Mexico: innerhalb von 90 Tagen nach der Eheschließung
Oklahoma: innerhalb von 5 Tagen
Texas: innerhalb von 5 Tagen
©1995 - 2009
Auswärtiges Amt
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