Allgemeine Steuerliche Grundlagen Für nicht in

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Allgemeine Steuerliche Grundlagen
Kurzinformation
(Für nicht in den USA ansässige Personen)
Steuern vom Einkommen
Das deutsch-amerikanische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) vom 29.
August 1989 regelt in Artikel 6 das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus dem in USA belegenen
und beweglichen Vermögen (Grundstücke und Gebäude). Das Besteuerungsrecht der USA
erstreckt sich auch auf die Veräußerungsgewinne, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von
unbeweglichem Vermögen oder dem Verkauf von Anteilen an einer Beteiligungsgesellschaft durch
den Anleger erzielt werden (Art. 13 Abs. 1 DBA). Die laufenden US-Immobilieneinkünfte sind in
Deutschland von der Bemessungsgrundlage der deutschen Einkommensteuer ausgenommen,
unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt (Art. 23 Abs. 2 (a) DBA).
Vermögensteuer
Gemäß Art. 22 Abs. 1 DBA steht den USA das Besteuerungsrecht für das in den USA belegene
unbewegliche Vermögen zu. Eine Vermögensteuer wird allerdings in den USA auf Bundesebene nicht
erhoben. Auch in Deutschland wird derzeit keine Vermögensteuer erhoben.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuer
haben die USA und die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls ein Doppelbesteuerungsabkommen
geschlossen (DBA ErbSt. vom 3. Dezember 1980). In einem Ergänzungsprotokoll vom 14. Dezember
1998 wurden verschiedene, Ausländer benachteiligende, Bestimmungen geändert (siehe »Erbschaftund
Nachlasssteuer«, Seite 103 ff.). Die USA haben danach als Belegenheitsstaat das
Besteuerungsrecht, wenn dort belegene Grundstücke oder Gebäude, die einem deutschen Anleger
oder einer Personengesellschaft, an welcher der Anleger beteiligt ist, gehören, vererbt werden oder
Gegenstand einer Schenkung sind (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 8 DBA ErbSt.). Dies gilt auch dann, wenn
ein Anteil an einer Personengesellschaft, die in den USA unbewegliches Vermögen hält, vererbt wird
oder Gegenstand einer Schenkung ist. Erbfall und Schenkung führen jedoch auch in der
Bundesrepublik Deutschland zur Besteuerung. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird die
USNachlasssteuer
bzw. die US-Schenkungssteuer auf die entsprechende deutsche Erbschaft- oder
Schenkungsteuer angerechnet. Artikel 11 Abs. 4 Satz 1 des Abkommens bestimmt, dass auch
etwaige Erbschaftssteuern der Bundesstaaten durch die Bundesrepublik Deutschland angerechnet
werden sollen.
Besteuerung in den USA
Allgemeines
Maßgebend für die Besteuerung der Einkünfte auf Bundesebene ist das amerikanische
Einkommensteuergesetz in der Fassung von 1986 (»Internal Revenue Code«, abgekürzt: »IRC«),
geändert durch das Steuerzahler-Entlastungsgesetz von 1997 sowie den »IRS Restructuring and
Reform Act of 1998« und die Steuerreformen durch US-Präsident George W. Bush (»Economic
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Growth and Tax Relief Reconciliation Act of 2001«, »Jobs and Growth Tax Relief Reconciliation Act of
2003«) sowie zuletzt durch die am 17. Mai 2006 in Kraft getretene Steuerreform 2005, die unter
anderem die Steuersätze für Veräußerungsgewinne neu regelt. Das steuerliche Ergebnis z. B. einer
Beteiligungsgesellschaft wird im Rahmen einer einheitlichen (konsolidierten) Steuererklärung in den
USA auf Gesellschaftsebene erfasst.
Tax Rates for the 2012 (13) Tax Year
US-Bundeseinkommensteuersätze für laufende Einkünfte
In 2001 wurde ein Steuersenkungsgesetz in Kraft gesetzt, mit dem ein neuer Eingangstarif von 10%
eingeführt wurde. Die weiteren Steuersätze mit Ausnahme des 15%-Tarifs wurden dabei auf die in der
nebenstehendenTabelle ausgewiesenen Steuersätze von maximal 35% gesenkt. Die
Einkommensgrenzen jeder Stufe werden dabei jährlich gemäß Inflationsindex angepasst. Nach
Auslauf dieses zeitlich befristeten und durch den „2010 Tax Relief Act“ im Dezember 2010 um zwei
Jahre verlängerten Programms gelten, soweit kein neues Steuergesetz eingeführt wird, ab 2013
wiederum die alten vor 2001 gültigen Steuersätze, d.h. der Eingangssteuersatz wird wieder 15%
betragen, die weiteren Stufen 28%, 31%, 36% und der Spitzensteuersatz 39,6%.
Bei der Berechnung der US-Bundeseinkommensteuer wird auch ausländischen Steuerpflichtigen ein
persönlicher Freibetrag gewährt, der $ 3.900 für das Jahr 2013 beträgt und entsprechend der Inflation
angepasst wird, um schleichende Steuererhöhungen zu vermeiden.
Steuersätze und Freibetrag
US-Bundeseinkommensteuer-Beträge in US-Dollar für das Jahr 2013
für „ordinary income“ bzw. laufende Einkünfte
Freibetrag: $ 3.900
Gültig für ledige Personen Einkommen bis Steuersatz
Single Filing Status
[Tax Rate Schedule X, Internal Revenue Code section 1(c)]
(2013)
• 10%
• 15%
• 25%
• 28%
• 33%
• 35%
on taxable income from $0 to $8,925, plus
on taxable income over $8,925 to $36,250, plus
on taxable income over $36,250 to $87,850, plus
on taxable income over $87,850 to $183,250, plus
on taxable income over $183,250 to $398,350, plus
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2012 Tax Table
Sie hierzu 2012 Tax Table/
2012 Tax Computation Worksheet—Line 44/ Tax Rate Schedules – Form
1040
(auch auf unserer Website als PDF – Datei zum herunterladen)
US-STEUERNUMMER
AUSLÄNDISCHE NATÜRLICHE PERSONEN SIND VERPFLICHTET, EINE
STEUERNUMMER IN DEN USA ZU BEANTRAGEN.
Erbschaft / Nachlass / Schenkung
Die USA haben das Besteuerungsrecht, wenn in den USA belegene Grundstücke und/oder Gebäude
oder Anteile an Beteiligungsgesellschaften, die in USA belegene Grundstücke und/oder Gebäude
besitzen, vererbt werden oder Gegenstand einer Schenkung sind (Art. 5 Abs. 1 i.V.m. Art. 8 DBA
ErbSt.).
Das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland als Wohnsitzstaat wird dadurch jedoch nicht
ausgeschlossen. Amerikanische Nachlass- und Schenkungssteuern werden auf deutsche Erbschaft und
Schenkungssteuern angerechnet. Ein Anspruch auf Steueranrechnung oder -erstattung kann
nach Artikel 11 DBA ErbSt. innerhalb eines Jahres nach der endgültigen Steuerfestsetzung (durch
Verwaltungsakt oder auf gerichtlichem Wege) und Zahlung der Steuer, für die eine Anrechnung nach
Art. 11 DBA ErbSt. beantragt wird, geltend gemacht werden. Dies setzt voraus, dass die Festsetzung
und Zahlung innerhalb von zehn Jahren nach dem Tod des Erblassers oder nach der Schenkung
erfolgt.
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Tax Tips for 2013
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