Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) 70714.45.08

Transcription

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) 70714.45.08
Allgemeine Betriebserlaubnis
(ABE)
Radtyp
70714.45.08
Größe:
7 J x 17 H2
ET:
45
LK:
5 / 108
67098 Bad Dürkheim
Gutachten
zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO
Nummer:
03-2250-A07-V01
Prüfgegenstand:
Auftraggeber:
PKW-Sonderrad
ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
Typ: 70714
Seite 1 von 4
Technische Daten, Kurzfassung:
Sonderradtyp und Ausführung:
70714.45.08
Radgröße nach Norm:
7 J x 17 H2
Einpreßtiefe in mm:
45
zulässige Radlast in kg:
640
zulässiger Abrollumfang in mm:
1990
Lochzahl / Lochkreisdurchmesser in mm:
5/108
Mittenloch-∅ des Rades [mm]:
72,6
Mittenzentrierring:
ADY 2
Kennzeichnung Zentrierring (Außen- und Innen-∅ [mm]):
72,6 / 65,1
Mittenloch-∅ des Rades mit Zentrierring [mm]:
65,1
Oberflächenbehandlung:
Lackbeschichtung, ww. reflektroniert (Chrom-Effekt)
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Verwendungsbereich:
Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:
Fahrzeughersteller:
- Volvo Car Corp., Göteborg/Schweden
- Societe Anonyme des Automobiles Peugeot, Paris (F)
- Adam Opel AG, Rüsselsheim
Radbefestigungsteile:
( Lochkreis 5 / 108 )
Volvo:
5 Serienradschrauben (Kegel 60°)
Gewinde M 14 x 1,5 Schaftlänge 33 mm (VS-Set 2200)
(VS-Set 2200)
Peugeot:
5 Kegelbundschrauben
Gewinde M 12 x 1,25 Schaftlänge 28,5 mm
(VS-Set 2253)
Radbefestigungsteile:
( Lochkreis 5 / 110 )
Opel:
Die Lochkreisanpassung erfolgt durch
5 zweiteilige Kegelbundschrauben
Gewinde M 12 x 1,5 Schaftlänge 30 mm (mit Kegel)
(VS-Set 2259)
Anzugsmoment in Nm:
Volvo:
Peugeot:
Opel:
Spurverbreiterung:
kleiner 2 %
130 Nm
90 Nm
110 Nm
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten
zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO
Nummer:
03-2250-A07-V01
Prüfgegenstand:
Auftraggeber:
PKW-Sonderrad
ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
Typ: 70714
Seite 2 von 4
Verwendungsbereich 5 / 108 :
Fahrzeughersteller:
Typ
R
S
Motorleist.
(KW)
96-184
96-184
- Volvo Car Corp., Göteborg/Schweden
Handelsbezeichnung
Volvo S 60 inkl. AWD
Volvo V 70 inkl. AWD
ohne Cross Country
T
96-200
Volvo S 80
- Limousine
Fahrzeughersteller:
Typ
9
Motorleist.
(KW)
80-116
ABE-Nr. bzw.
EWG-BE
e9*98/14
*0036*.. bzw.
e9*2001/116
*0036*..
zulässige Reifengröße und Auflagen
205/50R17
215/45R17
(T87,T88)
225/45R17
e4*98/14
*0040*.. bzw.
e4*2001/116
*0040*..
205/50R17
(T89,T93)
215/45R17
(T87,T88,T91)
225/45R17
e9*96/79
*0028*.. bzw.
e9*98/14
*0028*.. bzw.
e9*2001/116
*0028*..
225/50R17
235/45R17
(R71)
Auflagen und
Hinweise
A2,A4,A5,A6,A7,A9,
A12,A14,A17,A21,
B1,R92,V20,Y12
A2,A4,A5,A6,A7,A9,
A12,A14,A17,A21,
B1,R92,Y12
- Societe Anonyme des Automobiles Peugeot, Paris (F)
Handelsbezeichnung
Peugeot 607
ABE-Nr. bzw.
EWG-BE
e2*98/14
*0199*..
zulässige Reifengröße und Auflagen
215/50R17
225/50R17
Auflagen und
Hinweise
A2,A4,A5,A6,A7,A8,
A12,A14,A17,B18,
C31,R92,Y12
Verwendungsbereich 5 / 110 :
Fahrzeughersteller:
Typ
J96
Motorleist.
(KW)
55-143
- Adam Opel AG, Rüsselsheim
Handelsbezeichnung
Opel Vectra-B
- Limousine
- Caravan
J96/Kombi
Inkl. I 500
J96/i
T 98
55-108
Opel Astra
- Fließheck
- Stufenheck
55-108
Opel Astra
- Caravan
T 98/NB
T 98/Kombi
ABE-Nr. bzw.
EWG-BE
e1*93/81*0030*..
e1*95/54*0030*..
e1*98/14*0030*..
e1*95/54*0044*..
e1*98/14*0044*..
e1*98/14*0137*..
e1*98/14*0138*..
e1*97/27*0086*..
e1*98/14*0086*..
e1*97/27*0101*..
e1*98/14*0101*..
e1*97/27*0087*..
e1*98/14*0087*..
zulässige Reifengröße und Auflagen
215/45R17
Auflagen und
Hinweise
A2,A4,A5,A6,A7,A8,
A12,A14,A17,A21,
Y12
205/40R17
(T80,T81,T83,T84)
205/45R17
(T84,T88)
205/40R17
(T80,T81,T83,T84)
205/45R17
(T84,T88)
215/40R17
(T83,T85,T87)
A2,A4,A5,A6,A7,A8,
A12,A14,A17,A21,
R92,Y12
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten
zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO
Nummer:
03-2250-A07-V01
Prüfgegenstand:
Auftraggeber:
PKW-Sonderrad
ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
Typ: 70714
Seite 3 von 4
Auflagen und Hinweise:
A2.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A4.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (außer für Reifen mit M+S Profil) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur
Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A5.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.
A6.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A7.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
A8.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern
verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge
entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5)
der Befestigungsteile einzuhalten.
A9.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. Radmuttern verwendet
werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge entsprechend
folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5) der Befestigungsteile einzuhalten.
A12.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.
A14.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden.
A17.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
werden.
A21.
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß
und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z.
B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
B1.
Vor Montage sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an
den Bremsscheiben bzw. -trommeln zu entfernen.
B18.
Radtyp nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm an Achse 1.
(ausreichender Abstand Bremssattel/Sonderrad nicht gegeben).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten
zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO
Nummer:
03-2250-A07-V01
Prüfgegenstand:
Auftraggeber:
PKW-Sonderrad
ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
Typ: 70714
Seite 4 von 4
Auflagen und Hinweise:
C31.
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischem Reifendruckkontrollsystem (Hersteller: Schrader)
kann das serienmäßige System (Elektronikteil mit Ventil) verwendet werden.
Hierzu sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers unbedingt zu beachten.
Eine fachgerechte Montage des Venils und des Reifens ist sicherzustellen.Eine mechanische
Beanspruchung des Reifendrucksensors bei der Reifenmontage ist unzulässig.
R71.
Für die Verwendbarkeit dieser Reifengröße in Verbindung mit der im Gutachten genannten Radgröße ist in
Bezug auf die Montierbarkeit, Tragfähigkeit, Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit des jeweiligen Fahrzeugs
eine Bestätigung des Reifenherstellers vorzulegen.
R92.
Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen die serienmäßig nur mit breiterer
Bereifung und / oder größeren Serienrädern ausgerüstet sind.
T80.
Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T81.
Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T83.
Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T84.
Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T85.
Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T87.
Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T88.
Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T89.
Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T91.
Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T93.
Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
V20.
Folgende Rad/Reifenkombination ist auch zulässig: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse. 225/45R17.
Die Unterschiede in den Abrollumfängen der verwendeten Reifen an Vorder- bzw. Hinterachse, dürfen
die Funktionsfähigkeit von Regelsystemen wie ABS, ASR, ESP oder Allradtauglichkeit nicht einschränken.
Y12.
Radtyp nur zulässig mit eingeklipstem Zentrierring (Kennz.: ADY 2) Innendurchmesser: 65,1 mm
Die Anlage 7 mit den Blättern 1 - 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten und dem Hinweisblatt für
die Sonderräder Typ 70714 (ab Herstellungsdatum 9/03) des Auftraggebers ATS Leichtmetallräder
GmbH & Co.KG.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten
zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO
Nummer:
03-2250-A08-V01
Prüfgegenstand:
Auftraggeber:
PKW-Sonderrad
ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
Typ: 70714
Seite 1 von 3
Technische Daten, Kurzfassung:
Sonderradtyp und Ausführung:
70714.45.08
Radgröße nach Norm:
7 J x 17 H2
Einpreßtiefe in mm:
45
zulässige Radlast in kg:
640
zulässiger Abrollumfang in mm:
1990
Lochzahl / Lochkreisdurchmesser in mm:
5/108
Mittenloch-∅ des Rades [mm]:
72,6
Mittenzentrierring:
ADY 8
Kennzeichnung Zentrierring (Außen- und Innen-∅ [mm]):
72,6 / 60,1
Mittenloch-∅ des Rades mit Zentrierring [mm]:
60,1
Oberflächenbehandlung:
Lackbeschichtung, ww. reflektroniert (Chrom-Effekt)
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Verwendungsbereich:
Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:
Fahrzeughersteller:
- Regie Nationale des Usines Renault, Paris (F), bzw.
- Matra Automobile S.A., Paris (F)
Radbefestigungsteile:
Renault Safrane:
5 Kegelbundschrauben
Gewinde M 14 x 1,5 Schaftlänge 33 mm
(VS-Set 2852)
Renault Laguna:
5 Kegelbundschrauben
Gewinde M 12 x 1,5 Schaftlänge 30 mm
(VS-Set 2850)
Anzugsmoment in Nm:
110
Spurverbreiterung:
kleiner 2 %
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten
zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO
Nummer:
03-2250-A08-V01
Prüfgegenstand:
Auftraggeber:
PKW-Sonderrad
ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
Typ: 70714
Seite 2 von 3
Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller:
Typ
- Regie Nationale des Usines Renault, Paris (F), bzw.
- Matra Automobile S.A., Paris (F)
B 54
Motorleist.
(KW)
82-140
Handelsbezeichnung
Renault Safrane
ABE-Nr. bzw.
EWG-BE
G 199 bzw.
e2*93/81
*0063*.. bzw.
e2*98/14
*0063*..
G
74-152
Renault Laguna
Renault Laguna
- Grandtour
e2*98/14
*0206*..
zulässige Reifengröße und Auflagen
205/50R17
(T89,T93)
215/45R17
(T87,T88,T91)
225/45R17
(T90,T91)
205/50R17
(R92,T89,T93)
215/45R17
(R92,T87,T88,T91)
225/45R17
Auflagen und
Hinweise
A2,A4,A5,A6,A7,A8,
A12,A14,A17,A21,
B1,R92,V20,Y18
A2,A4,A5,A6,A7,A8,
A12,A14,A17,C31,
Y18
Auflagen und Hinweise:
A2.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A4.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (außer für Reifen mit M+S Profil) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur
Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A5.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.
A6.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A7.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
A8.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern
verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge
entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5)
der Befestigungsteile einzuhalten.
A12.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.
A14.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden.
A17.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten
zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO
Nummer:
03-2250-A08-V01
Prüfgegenstand:
Auftraggeber:
PKW-Sonderrad
ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
Typ: 70714
Seite 3 von 3
Auflagen und Hinweise:
A21.
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß
und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z.
B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
B1.
Vor Montage sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an
den Bremsscheiben bzw. -trommeln zu entfernen.
C31.
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischem Reifendruckkontrollsystem (Hersteller: Schrader)
kann das serienmäßige System (Elektronikteil mit Ventil) verwendet werden.
Hierzu sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers unbedingt zu beachten.
Eine fachgerechte Montage des Venils und des Reifens ist sicherzustellen.Eine mechanische
Beanspruchung des Reifendrucksensors bei der Reifenmontage ist unzulässig.
R92.
Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen die serienmäßig nur mit breiterer
Bereifung und / oder größeren Serienrädern ausgerüstet sind.
T87.
Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T88.
Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T89.
Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T90.
Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T91.
Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T93.
Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
V20.
Folgende Rad/Reifenkombination ist auch zulässig: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse. 225/45R17.
Die Unterschiede in den Abrollumfängen der verwendeten Reifen an Vorder- bzw. Hinterachse, dürfen
die Funktionsfähigkeit von Regelsystemen wie ABS, ASR, ESP oder Allradtauglichkeit nicht einschränken.
Y18.
Radtyp nur zulässig mit eingeklipstem Zentrierring (Kennz.: ADY 8) Innendurchmesser: 60,1 mm
Die Anlage 8 mit den Blättern 1 - 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten und dem Hinweisblatt für
die Sonderräder Typ 70714 (ab Herstellungsdatum 9/03) des Auftraggebers ATS Leichtmetallräder
GmbH & Co.KG.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten
zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO
Nummer:
03-2250-A09-V01
Prüfgegenstand:
Auftraggeber:
PKW-Sonderrad
ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
Typ: 70714
Seite 1 von 3
Technische Daten, Kurzfassung:
Sonderradtyp und Ausführung:
70714.45.08
Radgröße nach Norm:
7 J x 17 H2
Einpreßtiefe in mm:
45
zulässige Radlast in kg:
640
zulässiger Abrollumfang in mm:
1990
Lochzahl / Lochkreisdurchmesser in mm:
5/108
Mittenloch-∅ des Rades [mm]:
72,6
Mittenzentrierring:
ADY 9
Kennzeichnung Zentrierring (Außen- und Innen-∅ [mm]):
72,6 / 63,4
Mittenloch-∅ des Rades mit Zentrierring [mm]:
63,4
Oberflächenbehandlung:
Lackbeschichtung, ww. reflektroniert (Chrom-Effekt)
Zentrierart:
Mittenzentrierung
Verwendungsbereich:
Die Sonderräder können an folgenden Fahrzeugen angebaut werden:
Fahrzeughersteller:
- Ford Werke AG, Köln
- Ford Espana S.A., Spanien
- Ford Motor Company Ltd., England
Radbefestigungsteile:
Ford:
5 Kegelbundmuttern
Gewinde M 12 x 1,5
(VS-Set 2951)
Anzugsmoment in Nm:
110
Spurverbreiterung:
kleiner 2 %
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten
zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO
Nummer:
03-2250-A09-V01
Prüfgegenstand:
Auftraggeber:
PKW-Sonderrad
ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
Typ: 70714
Seite 2 von 3
Verwendungsbereich:
Fahrzeughersteller:
Typ
B4Y
- Ford Werke AG, Köln
- Ford Espana S.A., Spanien
- Ford Motor Company Ltd., England
Motorleist.
(KW)
66-125
Handelsbezeichnung
Ford Mondeo
- Fließheck
- Stufenheck
- Kombi
166
Ford Mondeo ST 220
- Fließheck
- Stufenheck
- Kombi
B5Y
BWY
B4Y
B5Y
BWY
ABE-Nr. bzw.
EWG-BE
e1*98/14
*0154*..
e1*98/14
*0155*..
e1*98/14
*0156*..
e1*98/14
*0154*..
e1*98/14
*0155*..
e1*98/14
*0156*..
zulässige Reifengröße und Auflagen
205/50R17
(T89,T93)
215/45R17
(T87,T88,T91)
Auflagen und
Hinweise
A2,A4,A5,A6,A7,A8,
A12,A14,A17,A21,
B1,F12,R92,Y19
205/50R17 M+S
(T89,T93)
A2,A4,A5,A6,A7,A8,
A12,A14,A17,A21,
B1,R92,Y19
Auflagen und Hinweise:
A2.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A4.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (außer für Reifen mit M+S Profil) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur
Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig.
A5.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen
ist gesondert zu beurteilen.
A6.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A7.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
A8.
Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern
verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge
entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5)
der Befestigungsteile einzuhalten.
A12.
Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.
A14.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden.
A17.
Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klammergewichte angebracht
werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten
zur Erteilung einer ABE nach § 22 StVZO
Nummer:
03-2250-A09-V01
Prüfgegenstand:
Auftraggeber:
PKW-Sonderrad
ATS Leichtmetallräder GmbH & Co.KG
Typ: 70714
Seite 3 von 3
Auflagen und Hinweise:
A21.
Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß
und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z.
B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
B1.
Vor Montage sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an
den Bremsscheiben bzw. -trommeln zu entfernen.
F12.
Die Verwendung der Räder ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
R92.
Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen die serienmäßig nur mit breiterer
Bereifung und / oder größeren Serienrädern ausgerüstet sind.
T87.
Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T88.
Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T89.
Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T91.
Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T93.
Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
Y19.
Radtyp nur zulässig mit eingeklipstem Zentrierring (Kennz.: ADY 9) Innendurchmesser: 63,4 mm
Die Anlage 9 mit den Blättern 1 - 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten und dem Hinweisblatt für
die Sonderräder Typ 70714 (ab Herstellungsdatum 9/03) des Auftraggebers ATS Leichtmetallräder
GmbH & Co.KG.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim