Zahntechnikergehilfe/-gehilfin (Zeugnis einer - BQ

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Zahntechnikergehilfe/-gehilfin (Zeugnis einer - BQ
Download am 16.01.2017
Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung.
Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter:
https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/4053
Berufsprofil
Zahntechnikergehilfe/-gehilfin (Zeugnis einer
Berufsqualifikation)
Bezeichnung in Landessprache:
Diploma di qualifica di operatore meccanico odontotecnico
Land:
Italien
Gültigkeit:
23.04.1992 bis 01.10.2010
Alternative Bezeichnungen im Zeugnis:
operatore meccanico odontotecnico
Bereich der beruflichen Bildung:
Berufliche Erstausbildung
Landeseigene Berufskennung:
30102046 (Klassifikation der italienischen Studientitel des nationalen statistischen
Instituts ISTAT (classificazione completa); http://www.istat.it/it/archivio/6620)
Lernziele und Berufsbild:
Der Zahntechnikergehilfe konstruiert auf der Basis von Abdrücken, die ihm von Ärzten
und Zahnärzten übermittelt werden und auf Grundlage von entsprechenden Angaben
zum Typ der herzustellenden Prothese, Zahnersatz und -prothesen jeglichen Typs, indem
die Materialen des Zahntechnikerhandwerks verwendet werden.
Zentrale Inhalte:
1
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Fächer
Wochenstunden/Schuljahr
1.
2.
3.
Italienisch
Italiano
5
5
3
Geschichte
Storia
2
2
2
Fremdsprache
Lingua straniera
3
3
2
Recht und Wirtschaft
Diritto ed Economia
2
2
-
Mathematik und Informatik
Matematica e Informatica
4
4
2
Geografie und Biologie
Scienze della Terra e Biologia
3
3
-
Sport
Ed. fisica
2
2
2
Religion (auf freiwilliger Basis)
Religione (per coloro che se ne avvalgono)
1
1
1
Gesamt allgemeinbildende Fächer
22
22
12
** Vertiefende Fächer
Area di approfondimento
4
4
4
Allgemeinbildende Unterrichtsfächer
Fächer
Wochenstunden/Schuljahr
1.
2.
3.
Physik
Fisica
3
3
3
Chemie und Labor
Chimica e laboratorio
-
-
2
Fachspezifischer Unterricht
2
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Materialkunde für Zahntechnik und Labor
Scienza dei Materiali Dentali e Laboratorio
-
-
4
Anatomie, Physiologie und Hygiene
Anatomia, Fisiologia e Igiene
2
2
3
Gnatologie
Gnatologia
-
-
-
Entwurf und Modellierung in der Zahntechnik
Disegno e Modellazione Odontotecnica
3
3
3**
Übungen im zahntechnischen Labor
Esercitazioni di Laboratorio Odontotecnico
6
6
9
Gesamt Fachspezifische Fächer
14
14
24
Praxisanteil und Ort:
Für etwa die Hälfte der Unterrichtsstunden in den berufsbezogenen Fächern ist eine
praktische Unterrichtsform (z.B. in schuleigenen Werkstätten, ital. laboratorio)
vorgesehen. Bis zu 10% der Jahreswochenstunden eines Faches können im Rahmen des
Projektbereichs (ital. area di progetto) interdisziplinären Projekten gewidmet werden.
Seit dem Jahr 2005 können die Schulen zusätzlich zum schulischen Unterricht im
Rahmen des Programms „Alternierung Schule-Arbeit“ (ital. alternanza scuola lavoro)
Projekte mit lokalen Betrieben oder Praktika organisieren.
Mindest-Ausbildungsdauer:
36 Monate
Höchst-Ausbildungsdauer:
36 Monate
Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer:
Es besteht die Möglichkeit, die Abschlussprüfung auch ohne das vorherige Absolvieren
des Bildungsgangs abzulegen (ital. candidati esterni, dt. externe Kandidaten); außerdem
kann die Prüfung auch nach dem Besuch von Abendschulen (ital. corso serale, dt.
Abendkurs) mit einer etwas verkürzten Anzahl an Wochenstunden abgelegt werden.
3
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Kommentar zur Reglementierung:
Der erworbene Berufstitel ermöglicht noch KEINE Aufnahme einer selbstständigen
Berufsausübung bzw. "Berufsbefähigung" (dt. Bezeichnung in Südtirol, ital. abilitazione
professionale).
Dies ist erst nach Abschluss der 5-jährigen Ausbildung und dem Erwerb der beruflichen
Hochschulreife möglich. Das Bestehen der berufsfachlichen Fächer gilt dann gleichzeitig
als Berufsbefähigungsprüfung (ital. esame di stato per l’abilitazione all’esercizio della
libera professione di odontotecnico).
Ausbildungsregelung im Original:
Italien_operatore meccanico odontotecnico_it.pdf
Art der Ausbildungsregelung im Original:
Ministerialdekret
Übersetzte Ausbildungsregelung:
Italien_operatore meccanico odontotecnico_de.pdf
Angaben zur Übersetzung der Ausbildungsregelung:
IW Köln durch vereidigte/n Übersetzer/in
Vergleichbare Berufsprofile
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Zahntechniker/in (Abschlusszeugnis
Sekundarbereich II)
Diploma di superamento dell' esame di stato
conclusivo del corso di studio di
odontotecnico
Abschlussart
4
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Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Zeugnis einer Berufsqualifikation
Diploma di qualifica professionale
Lernorttyp
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Berufliches Institut
istituto professionale
Rechtsgrundlagen
Deutsche Übersetzung
Bezeichnung in Landessprache
Ministerialdekret vom 23. April 1992 Allgemeine Bestimmungen für die Zulassung zu
den Ausbildungsgängen, die für die Ausübung
der medizinisch-technischen Berufe desn
Augenoptikers und Zahntechnikers qualifizieren,
sowie für die Dauer und den Abschluss deiser
Ausbildung
Decreto Ministeriale 23 aprile 1992
- Disposizioni generali per
l'ammissione ai corsi per l'esercizio
delle arti ausiliarie di ottico ed
odontotecnico nonche' per la
durata e la conclusione dei corsi
stessi
Ministerialdekret vom 24. April 1992 - für die
Ausbildungsgänge zum Erwerb einer ersten
beruflichen Qualifikation an beruflichen
Instituten
Decreto ministeriale 24 aprile 1992
- Programmi ed orari
d'insegnamento per i corsi di
qualifica degli istituti professionali
di Stato
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