Kriteriensteckbriefe zur Technischen Gebäudeausrüstung (TGA

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Kriteriensteckbriefe zur Technischen Gebäudeausrüstung (TGA
Fertigstellung des nationalen
Zertifizierungssystems
für nachhaltiges Bauen
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der
Technischen Gebäudeausrüstung (TGA)
Endbericht
Forschungsprogramm
Zukunft Bau
Projektlaufzeit
November 2008 bis Mai 2009
Aktenzeichen
10.08.17.7-08.17
im Auftrag
des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
sowie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumentwicklung (BBR)
Projektbetreuung
Frank Cremer
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat B13
Auftragnehmer
Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner
Technische Universität Darmstadt
Fachgebiet Massivbau
Petersenstraße 12, 64287 Darmstadt
Tel. 06151/16 2144
Bearbeiterin: Dipl.-Ing. Carolin Roth
TU DARMSTADT
Institut für Massivbau
Prof. Dr.-Ing. C.-A. Graubner
Inhaltsverzeichnis
1
Zielsetzung ...................................................................................................................... 3
2
Begriffsverständnis und Abgrenzung gegenüber anderen Kriterien der Zertifizierung .... 3
3
4
5
2.1
Backupfähigkeit........................................................................................................ 3
2.2
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit ................................................................ 6
2.3
Ausstattungsqualität................................................................................................. 7
Bewertungsaspekte, Messgrößen und Bewertungsmethoden ........................................ 8
3.1
Backupfähigkeit........................................................................................................ 8
3.2
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit .............................................................. 20
3.3
Ausstattungsqualität............................................................................................... 27
Ziel-, Referenz- und Grenzwerte sowie Bedeutungsfaktoren ........................................ 29
4.1
Allgemeines ........................................................................................................... 29
4.2
Backupfähigkeit...................................................................................................... 29
4.3
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit .............................................................. 34
4.4
Ausstattungsqualität............................................................................................... 37
4.5
Bedeutungsfaktoren............................................................................................... 37
Exemplarische Anwendung und Sensitivitätsanalyse.................................................... 39
5.1
Backupfähigkeit...................................................................................................... 39
5.2
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit .............................................................. 42
5.3
Ausstattungsqualität............................................................................................... 43
5.4
Gesamtergebnis..................................................................................................... 44
6
Zusammenfassung ........................................................................................................ 45
7
Literaturverzeichnis........................................................................................................ 47
ANLAGE ................................................................................................................................ 48
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
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Stand: 12 / 2009
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1 Zielsetzung
Für das nationale Zertifizierungssystem für nachhaltiges Bauen sind Kriterien zur Beurteilung
von Büro- und Verwaltungsgebäuden zu entwickeln. Der vorliegende Auftrag umfasst die
Ausarbeitung folgender Einzelkriterien inklusive Erarbeitung der zugehörigen
Kriteriensteckbriefe:
-
Kriterium Nr. 36: Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung
-
Kriterium Nr. 37: Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen
Gebäudeausstattung
-
Kriterium Nr. 38: Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung
Die erarbeiteten Steckbriefe sollen im Anschluss durch exemplarische Anwendung und eine
Sensitivitätsanalyse überprüft werden.
2 Begriffsverständnis und Abgrenzung gegenüber anderen
Kriterien der Zertifizierung
2.1
Backupfähigkeit
Unter Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung (TGA) wird die Möglichkeit
verstanden, die Anlagentechnik flexibel an neue Anforderungen anpassen zu können.
Solche neuen Anforderungen ergeben sich typischerweise durch einen Mieter- oder Nutzerwechsel bzw. durch Umstrukturierungen bei gleichbleibenden Nutzern. Die neuen
Anforderungen können jedoch auch durch den technischen Fortschritt, Gesetzesänderungen
oder Technologiewechsel hervorgerufen werden.
Das Kriterium kann gegenüber dem Kriterium Nr. 28 Umnutzungsfähigkeit dahingehend
abgegrenzt werden, dass es sich allein auf Anpassungen der TGA in Form einer
Erweiterung, Aufrüstung oder eines Austauschs von Anlagen durch Anlagen(teile) mit
anderer Leistungsfähigkeit oder durch alternative Technologien bezieht. In diesem Kriterium
sollen keine Anpassungen der TGA berücksichtigt werden, die infolge baulicher Änderungen
des Gebäudes notwendig werden, da dieses Themenfeld durch das Kriterium
Umnutzungsfähigkeit abgedeckt wird.
Insbesondere sind die nachfolgend aufgelisteten typischen Änderungsmaßnahmen für Büround Verwaltungsgebäude denkbar, die je nach vorhandenem System unterschiedliche
Folgemaßnahmen nach sich ziehen können. Diskutiert werden sollte, ob einige der
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aufgeführten Nachrüstungen noch unter das Kriterium der Backupfähigkeit fallen, oder
bereits eine Umnutzung des Gebäudes darstellen. Diese Fälle sind mit (*) gekennzeichnet.
Die Auflistung der infrage kommenden Anlagenteile orientiert sich an den Kostengruppen
nach DIN 276 [2].
KG 410 Abwasser, -Wasser-, Gasanlagen
-
Anschluss zusätzlicher Sanitärobjekte mit Zu- und Ableitung an bestehende Wasserbzw. Abwasserleitungen
-
(Teil-)Austausch von Sanitärobjekten, Ventilen, Druckerhöhungsanlagen,
Rückstauverschlüssen, Hebeanlagen u. ä.
-
Umstieg von zentraler auf dezentrale Warmwasserbereitung
-
(*) Nachrüsten einer getrennten Brauchwasserversorgung
-
(*) Nachrüsten einer Warmwasserversorgung bei Umstieg auf zentrale
Warmwasserbereitung
-
Austausch von Gaszählern, Ventilen u. ä.
-
Nachrüstung von Sicherheitseinrichtungen und Manipulationsschutz
-
(*) Nachrüsten einer Gasversorgung für die zentrale Wärmeerzeugung
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen (umfasst Wärmeerzeugungsanlagen,
Wärmeverteilnetze und Raumheizflächen):
-
Austausch von Anlagenteilen der Wärmeerzeugung
-
Anschluss zusätzlicher Heizflächen mit Zuleitungen an bestehende
Wärmeverteilnetze
-
Austausch von Heizkörpern, Ventilen u. ä.
-
(*) Leistungserhöhung der Wärmeerzeugung
-
Leistungsminderung der Wärmeerzeugung (wg. Energieeinsparung oder
Teilleerstand)
-
Umstellung auf andere Energieträger
-
(*) Nachrüstung einer Solaranlage
-
(*) Nachrüsten einer zentralen Warmwassererzeugung bei bisher dezentraler
Warmwassererzeugung
-
Zusammenschluss von Erzeugersystemen zu einem Verbundnetz
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KG 430 Lufttechnische Anlagen (enthält auch Kältetechnik):
-
(Teil-)Austausch von Geräten
-
Erhöhung der Leistung, des Volumenstroms, der Heiz- oder Kühllast
-
Anpassung an andere Raumaufteilungen
-
Nachrüstung weiterer Luftbehandlungsfunktionen bei bestehenden Anlagen
-
(*) Nachrüstung dezentraler Klimageräte
-
(*) Änderung des Lüftungskonzepts und der Luftführung
KG 440 Starkstromanlagen:
-
(Teil-)Austausch von Transformatoren, Mittelspannungsschaltanlagen
-
Austausch von Schaltern, Zählern, Leuchten, Sicherungen, u. ä.
-
Einbau zusätzlicher Kabel, Schalter, Zähler, Leuchten
KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen:
-
Austausch von Anlagenteilen
-
Anschluss zusätzlicher Geräte
-
Anpassung der Brandmeldeanlage
-
Nachrüstung einer Alarmierungsanlage
KG 460 Förderanlagen (hier nur Aufzugsanlagen):
-
Änderung von Personenkapazität, Förderzeit, Last
-
Austausch von Anlagenteilen des Aufzugs
-
(*) Nachrüsten eines Aufzugs
KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen (hier nur Feuerlöschanlagen):
-
Austausch von Anlagenteilen einer Feuerlöschanlage
-
(*) Änderung der Feuerlöschanlage (Auslöseart, Löschkapazität, u.ä.)
-
(*) Nachrüsten einer Feuerlöschanlage
KG 480 Gebäudeautomation:
-
Teilaustausch von Gebäudeautomation
-
Nachrüstung von Gebäudeautomation
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Die obige Aufzählung umfasst nur solche TGA-Ausrüstungen, die in Büro- und Verwaltungsgebäuden häufig anzutreffen und daher für die Zertifizierung relevant sind. Um die Kriteriensteckbriefe einerseits kurz und andererseits universell anwendbar zu halten, sollten andere,
speziellere Ausrüstungen wie z.B. Fahrtreppen, küchentechnische Anlagen, u. a. m. keine
Berücksichtigung finden. Darüber hinaus sind weitere Änderungen der aufgeführten Bauteile
denkbar, die aus demselben Grund ebenfalls nicht berücksichtigt werden können. Sollte das
Zertifizierungssystem in Zukunft auf andere Gebäudetypen und Nutzungsarten erweitert
werden, so können weitere typische TGA-Ausrüstungen und deren Änderungen erfasst
werden.
2.2
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit
Mit dem Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA soll beurteilt werden, ob
die technischen Anlagen einfach, sicher und ohne die Gefahr einer Fehlbedienung zu warten
und zu bedienen sind. Die Wartung und Bedienung im Sinne dieses Steckbriefs soll Maßnahmen wie das Einstellen von Anlagen, die funktionserhaltende Reinigung, den Austausch
von Verschleißteilen und die Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes umfassen.
Das Kriterium kann gegenüber dem Kriterium Nr. 40 Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit des Baukörpers dahingehend abgegrenzt werden, dass es sich nur mit der
Technischen Gebäudeausrüstung und nicht mit dem Baukörper befasst.
Das Kriterium ist gegenüber dem Kriterium Nr. 23 Einflussnahme des Nutzers abzugrenzen,
in welchem anhand einer Checkliste abgeprüft wird, inwiefern und auf welche Weise die
Gebäudenutzer an ihrem Arbeitsplatz individuelle Einstellungen vornehmen können. Im
zugehörigen Kriteriensteckbrief Nr. 23 werden die Beeinflussbarkeit der Lüftung, des
Sonnen- und Blendschutzes, der Temperaturen im Sommer und im Winter und die
Steuerung von Tages- und Kunstlicht behandelt.
Es wird daher vorgeschlagen alle Aspekte, die Einstellungen der Nutzer betreffen, nicht im
vorliegenden Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA zu behandeln, um
eine Doppelbewertung zu vermeiden. Das Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA sollte diesen Aspekt aus Sicht des Gebäudebetreibers und der mit den
Arbeiten betrauten Fachkräfte bewerten. Dies entspricht einer Auffassung der zu
erbringenden Leistungen im Sinne der Kostengruppen 351 „Bedienung der Technischen
Anlagen“ und 353 „Inspektion und Wartung der Technischen Anlagen“ nach DIN 18960 [1].
Da das vorliegende Kriterium im Zertifizierungssystem zur Hauptkriteriengruppe der
technischen Qualität gezählt wird, sollen nur planungsbezogene und installationsbedingte
Gegebenheiten sowie ausstattungs- und produktabhängige Merkmale der Anlagentechnik
bewertet werden. Organisatorische Rahmenbedingungen und Managementmaßnahmen zur
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Verbesserung der Wartungsleistung werden zu Kriterien der Prozessqualität gezählt und
daher nicht betrachtet.
2.3
Ausstattungsqualität
Die Ausstattungsqualität der Gebäudetechnik setzt sich aus den Qualitäten der Planung,
Ausführung und eingesetzten Produkte zusammen. Das Kriterium ist sorgfältig gegenüber
den anderen Kriterien der Zertifizierung abzugrenzen.
Die Planungsqualität wird ausführlich über die Kriteriengruppe Qualität der Planung
abgedeckt. Im Kriterium Nr. 50 Qualitätssicherung der Bauausführung wird nur der Bereich
der Materialien und Hilfsstoffe bei der Bauausführung behandelt, die TGA ist nicht enthalten
und muss daher im Kriterium Ausstattungsqualität der TGA berücksichtigt werden. Ferner
können in diesem Kriterium die Produkteigenschaften im Vordergrund stehen. Indessen
fließen die funktionalen Qualitäten der Anlagen bereits in die Kriterien Nr. 18 Thermischer
Komfort im Winter, Nr.19 Thermischer Komfort im Sommer, Nr. 20 Innenraumluftqualität, Nr.
21 Akustischer Komfort, Nr. 22 Visueller Komfort, Nr. 23 Einflussnahme des Nutzers, Nr. 33
Brandschutz und Nr. 34 Schallschutz ein. Ob die Produkte dem Einsatzzweck entsprechend
ausgewählt wurden und den Anforderungen der Bauaufgabe gerecht werden, fällt ebenfalls
unter die Planungsqualität.
Eine Bewertung im Rahmen des Steckbriefs kann also anhand der Aspekte Ausführungsqualität und Produktqualität erfolgen.
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3 Bewertungsaspekte, Messgrößen und Bewertungsmethoden
3.1
Backupfähigkeit
Die oben dargestellten Änderungen bedingen je nach Ausführung der vorhandenen TGA
unterschiedliche Maßnahmen. Dabei können die folgenden Arten von Maßnahmen
unterschieden werden, die aufsteigend nach der Eingrifftiefe ins Gesamtsystem geordnet
sind:
-
andere Ausnutzung vorhandener Anlagen:
z.B. Erhöhung der Heizlast
-
Austausch vorhandener Anlagen(teile), wobei auch technologische Verbesserungen
möglich sind:
z.B. Ersatz eines alten Heizkessels, Austausch einer Armatur
-
Erweiterung einer vorhandenen Anlage:
z.B. Anschluss zusätzlicher Heizkörper, Ergänzung von Modulen
-
Umrüstung einer vorhandenen Anlage:
z.B. Umrüstung einer Heizungsanlage auf einen anderen Energieträger
-
Nachrüstung einer Anlage:
z.B. nachträglicher Einbau einer Klimatisierung
Daraus ergibt sich, dass bei vorhandenen Anlagen neben bestehenden Reserven die
Austausch-, Erweiterungs- und Umrüstmöglichkeiten bewertet werden müssen –
gegebenenfalls getrennt. Bei nicht vorhandenen Anlagen werden stattdessen die
Nachrüstmöglichkeiten bewertet. Die jeweils nicht zutreffenden Abfragen der Checkliste
gehen neutral in die Bewertung ein. Für ein Bewertungssystem mit Checkliste bieten sich
folgende Abstufungen an.
Die Änderung ist als am besten zu bewerten, wenn sie mit geringem Aufwand möglich ist.
Weniger gut ist zu bewerten, wenn sie mit erhöhtem Aufwand möglich ist. Schlecht ist zu
bewerten, wenn sie unmöglich oder nur mit extremem Aufwand möglich ist.
Um richtungstreue Ergebnisse zu erhalten, muss die Bewertung der Nachrüstbarkeit an die
erzielbaren Punkten bei bereits vorhandenen Anlagen angepasst sein. Es sollte vermieden
werden, dass beispielsweise ein Gebäude, bei dem eine Solaranlage leicht nachgerüstet
werden kann, besser eingestuft wird als ein Gebäude, das bereits eine Solaranlage besitzt.
Der Übergang von einer Umrüstung zur Nachrüstung ist fließend. Schnell sind auch die
Grenzen der sinnvoll anzunehmenden Änderungen im Lebenszyklus eines Büro- und
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Verwaltungsgebäudes erreicht, da manche Maßnahmen nur bei umfangreichen
Umnutzungen in Betracht kommen. Es muss daher im Einzelfall abgeschätzt werden, ob
eine Maßnahme noch unter dem Begriff der Backupfähigkeit bewertet werden soll.
Sanitär: zentrale Anlagenteile
Als zentrale Anlagenteile der Wasserver- und -entsorgung kommen
Druckerhöhungsanlagen, Rückstauverschlüsse, Regenwasserspeicher, Hebeanlagen u. ä.
in Betracht. Für den Austausch dieser Teile ist die Zugänglichkeit als Bewertungsaspekt
maßgebend. Dabei muss beachtet werden, dass diese unter Umständen so groß bzw.
schwer sind, dass ein Austausch den Einsatz von Maschinen erfordert. Positiv ist zu
bewerten, wenn die Installationsorte einen Zugang besitzen, der sowohl mit dem alten als
auch mit dem neuen Bauteil passiert werden kann (Höhe und Breite der Türen und Gänge,
Tragfähigkeit des Aufzugs oder Abmessungen des Treppenhauses). Ist der Einsatz von
Hebe- und Transportzeugen nötig, so gilt der vorstehende Satz analog. Besteht ein solcher
Zugang nicht, so kann es positiv bewertet werden, wenn ein Zugang durch Entfernen einer
Wand geschaffen werden kann (z.B. Wand aus Mauerwerk anstelle von Stahlbeton mit
Zugang zur Tiefgarage). Ein Lichtschacht, der als Einbringöffnung nutzbar ist, käme auch in
Betracht.
Sanitär: Verteilungsnetze
Bei den Wasserleitungen und Abwasserleitungen sind zwei Stufen der Backupfähigkeit zu
unterscheiden. Zum einen können Neuanschlüsse vom bestehenden Leitungsnetz noch
leistbar sein, zum anderen können umfangreichere Neuanschlüsse oder Nachrüstungen die
Verlegung zusätzlicher Leitungen oder den Austausch größerer Leitungen erforderlich
machen.
Ob das vorhandene Netz noch Reserven hat, liegt daran, ob die maximale
Strömungsgeschwindigkeit bereits ausgenutzt ist, oder nicht. Da die Wasserversorgung
jedoch strangweise berechnet wird, die Strömungsgeschwindigkeit aufgrund
unterschiedlicher Rohrdurchmesser im Netz variiert und unbekannt ist, wo spätere
Strömungsgeschwindigkeit____
Änderungen ansetzen, ist der Ausnutzungsgrad = max. Strömungsgeschwindigkeit als
Messgröße ungeeignet. Es ist daher sinnvoller, sich auf die zweite Form der
Backupfähigkeit, nämlich die Möglichkeit für einen Leitungsaustausch oder Neuverlegungen
zu beschränken.
Mit einer Checkliste können diejenigen Punkte positiv bewertet werden, die das Verlegen
neuer Leitungen erleichtern.
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Im Bereich der Kalt- oder Warmwasserleitungen ist für Verteilungsleitungen positiv zu
werten, wenn ein Kellergeschoss mit frei unter der Decke verlegbaren Leitungen vorhanden
ist (gestalterisch akzeptabel, Kopfhöhe mind. 2 m sowie noch unbelegte Deckenfläche und
Rohrdurchführungen). Ist kein Kellergeschoss vorhanden, so kann ein Bodenkanal positiv
bewertet werden, wenn er die gesamte Gebäudelänge umfasst und der Kanal ohne
Zerstörung des Bodenbelags zugänglich gemacht werden kann.
Für zusätzliche Steigleitungen sind vorhandene Installationsschächte positiv zu bewerten,
wobei der Belegungsgrad der Schächte aufgrund des geringen Platzbedarfs für die
Wasserleitung unerheblich ist. Alternativ können nicht genutzte Deckendurchführungen
positiv bewertet werden. Negativ ist die Verlegung in Schlitzen unter Putz zu bewerten.
Für zusätzliche Stockwerksleitungen können Vorwandinstallationen ebenso wie vorhandene
Sonderlösungen, z.B. ein Rohr- im Rohr-System mit Leerrohren, positiv bewertet werden.
Negativ ist auch hier die Verlegung in Schlitzen zu bewerten.
Im Bereich der Abwasserleitungen ist die Nachrüstung zusätzlicher Sammelleitungen bei
Vorwandinstallationen positiv, bei Schlitzverlegung negativ zu bewerten. Die Nachrüstung
von Fallleitungen ist analog zu den Steigleitungen zu bewerten. Die Nachrüstung von
Grundleitungen ist generell negativ zu bewerten.
Sanitär: Raumseitige Anlagenteile
Für den Austausch von Sanitärobjekten, Armaturen und dergleichen kann im Normalfall
davon ausgegangen werden, dass diese Objekte gut zugänglich und außerdem so klein
bzw. leicht sind, dass sie einfach von Hand getauscht werden können. Hier erscheinen
Abstufungen in der Bewertung nicht sinnvoll.
Was die Ergänzung von Sanitärobjekten anbelangt, so sind Vorwandinstallationen im
Gegensatz zur Verlegung in Schlitzen positiv zu bewerten, ebenso wie vorhandene
Sonderlösungen. Zusätzlich vorhandene Flansche erleichtern ebenfalls den Anschluss.
Diese Punkte können im Rahmen einer Checkliste abgeprüft und positiv bewertet werden.
Heizung: zentrale Anlagenteile (Wärmeerzeuger)
Damit die Wärmeerzeugungsanlagen flexibel auf Änderungen beim Wärmebedarf reagieren
können, ist zunächst ein möglichst großes Leistungsspektrum der Erzeugersysteme positiv
zu bewerten. Dies umfasst zum einen Leistungsreserven, die eine nachträgliche
Leistungssteigerung ermöglichen. Zum anderen ist jedoch auch positiv zu bewerten, wenn
ein Erzeuger bei geringerer Heizlast noch effizient arbeitet, da der Wärmebedarf auch sinken
kann (z.B. infolge besserer Wärmedämmung oder bei Teilleerstand des Gebäudes).
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Als Bewertungsgröße kommt bspw. der Ausnutzungsgrad = angeschlossene Leistung
vorhandene Leistung
infrage. Allerdings ist die Frage, ob auch ein Teillastbetrieb wirtschaftlich möglich ist, ohne
detaillierte Betrachtung der Gesamtanlage nicht zu beantworten. Eine Beurteilung im
Rahmen der Zertifizierung ist daher nicht sinnvoll.
Ist eine Leistungssteigerung wegen zu geringer Reserven nicht mehr möglich, so muss die
vorhandene Anlage ergänzt werden. Positiv kann hier ein modulares System gewertet
werden, das bereits bei Verteilern und Sammlern unbelegte Anschlüsse vorhält. Außerdem
sollte in der Bewertung abgeprüft werden, ob im Heizraum noch genügend Platz ist, um ein
zusätzliches Modul aufzustellen.
Für den Austausch älterer Anlagen gegen modernere sind vor allem die räumlichen
Gegebenheiten zu bewerten. Der Heizraum muss für einen Austausch einen Zugang
besitzen, der ggf. mit Hebe- und Transportzeugen passiert werden kann. Maßgeblich ist vor
allem die Größe der Anlagenteile (Brenner, Speicher, etc.), die nicht zerstörungsfrei
demontiert werden können. Besteht ein solcher Zugang nicht, so kann es positiv bewertet
werden, wenn ein Zugang durch Entfernen einer Wand geschaffen werden kann (z.B. Wand
aus Mauerwerk anstelle von Stahlbeton mit Zugang zur Tiefgarage).
Generell muss jedoch damit gerechnet werden, dass zukünftige Änderungen seltener in
einer Leistungssteigerung oder -minderung sondern eher in einem kompletten Technologiewechsel bestehen. Vor allem ein Umstieg auf andere Energieträger oder Kombination
mehrerer Energieträger unter Einbezug erneuerbarer Energien gehört zu den zu
erwartenden Änderungen im Lebenszyklus neu errichteter Gebäude.
Die Anlage ist in dieser Hinsicht als besonders flexibel zu bewerten, wenn die
Auslegungstemperatur niedrig ist. Benötigt die Anlage nur eine niedrige Vorlauftemperatur,
so ist sie für regenerative Energien besser geeignet als bei hohen Temperaturen.
Da Umrüstungen und Nachrüstungen mit dem Einbau zusätzlicher Anlagenteile
(Pufferspeicher, Pelletslagerung u.ä.) einhergehen, entsteht ein besonders großer
zusätzlicher Platzbedarf. Hier kann positiv gewertet werden, wenn der Heizraum größer ist,
als nötig, oder ein Nachbarraum hinzugenommen werden kann (entbehrliche Nutzung,
genutzte Fläche__
demontierbare Wand). Der Ausnutzungsgrad = mögliche Fläche kann als
Bewertungsgröße herangezogen werden.
Heizung: Verteilungsnetze
Für die Heizungsleitungen gelten die obigen Ausführungen zu den Wasserleitungen analog.
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Heizung: raumseitige Anlagenteile
Der Anschluss zusätzlicher Heizkörper ist positiv zu beurteilen, wenn die erforderlichen
zusätzlichen Leitungen einfach verlegt werden können. Als positive Bewertungspunkte
können für die vertikale Verteilung Installationsschächte, für die horizontale Verteilung
abgehängte Decken, Systemböden, Bodenkanäle oder Sockelleistensysteme gewertet
werden. Die Verlegung in Schlitzen oder im Estrich ist hingegen wenig flexibel.
Was den Austausch von Heizkörpern, Ventilen, etc. anbelangt, so kann im Normalfall davon
ausgegangen werden, dass diese Objekte gut zugänglich und leicht zu tauschen sind. Hier
erscheinen Abstufungen in der Bewertung nicht sinnvoll.
Lüftung
Die Wahl der Lüftung (freie Lüftung oder mechanische Lüftung) stellt eine der ersten
Planungsentscheidungen im Gebäudeentwurf dar, die im Bestand nur noch in sehr
eingeschränktem Maße geändert werden können. Für die Bewertung des Kriteriums
„Backupfähigkeit der TGA“ scheint es daher nicht sinnvoll, eine umfangreiche Nachrüstung
lufttechnischer Anlagen in die Bewertung einzubeziehen.
Ein Bewertungsaspekt für die Flexibilität der Lüftung ist die Frage, inwiefern die zugeführte
Luftmenge geändert werden kann und inwiefern die Lüftung an geänderte Räumlichkeiten
angepasst werden kann. Daneben stellt der Austausch von Anlagenteilen einen wichtigen
Bewertungsaspekt dar. Der einfachste Fall der freien Lüftung ist hinsichtlich einer Erhöhung
der Luftmenge und des Anpassungsaufwands bei räumlichen Änderungen als sehr gut
einzustufen, da keinerlei Zusatzarbeiten notwendig werden. Auch die Bewertung des
Teileaustauschs entfällt. Im Rahmen einer Checkliste sollten Gebäude ohne mechanische
Lüftung daher mindestens so gut bewertet werden, wie Gebäude mit einer sehr flexiblen
Lüftung.
Lüftung: zentrale Anlagen
Bei zentralen Lüftungsanlagen ist eine Steigerung der Luftmenge zunächst von den
Reserven der Anlage abhängig. Als Messgröße für einer Steigerung der Luftzufuhr könnte
vorhandener Volumenstrom_
der Ausnutzungsgrad = möglicher Volumenstrom
verwendet werden. Ist die
Leistungsreserve der Zentrale zu gering, so kann durch einen Austausch der
Anlagenkomponenten die gewünschte Anpassung vorgenommen werden. Auch eine
Nachrüstung weiterer Luftbehandlungsfunktionen (Kühlen, Heizen, Befeuchten, Entfeuchten,
Reinigen) ist prinzipiell möglich. Eine Bewertung richtet sich hier nach den räumlichen
Verhältnissen der Zentrale. Eine gute Bewertung kann vergeben werden, wenn die
Lüftungszentrale im Keller liegt und gut zugänglich ist. Eine schlechtere Bewertung wird für
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Lüftungszentralen im Obergeschoss oder in einem Zwischengeschoss vergeben, da diese
Lage den Austausch von Maschinenteilen erschwert.
Lüftung: Verteilungsnetze
Die Flexibilität muss in der Bewertung darüber hinaus anhand der Möglichkeit beurteilt
werden, Lüftungskanäle zu verändern, bzw. neu zu verlegen. Die Lüftungskanäle stellen in
der Regel den Engpass der TGA dar. Sie benötigen gegenüber anderen TGA-Leitungen
einen großen Querschnitt und sind in der Leitungsführung recht stark eingeschränkt. Als
positiv können hier vorhandene Installationsschächte bewertet werden. Als Messgröße kann
belegter Schachtquerschnitt___
der Ausnutzungsgrad = vorhandener Schachtquerschnitt verwendet werden. Für die
horizontale Verteilung sind Flachdecken günstig zu bewerten, oder alternativ große
Raumhöhen, die eine Verlegung unterhalb der Unterzüge ermöglichen. Erfordert die
Leitungsführung eine Durchkreuzung von Unterzügen, so können unbelegte Durchbrüche
bedingt positiv bewertet werden.
Lüftung: raumseitige Anlagenteile
Was die Austauschbarkeit anbelangt, so können alle raumseitigen Teile insofern als positiv
bewertet werden, da sie in der Regel gut zugänglich und klein sind.
Hinsichtlich einer Änderung der räumlichen Aufteilung sind zentrale Lüftungsanlagen gut
einzuschätzen, da ein Versetzen der Luftauslässe und der Volumenstromregler in der
abgehängten Decke relativ einfach möglich ist.
Auch eine dezentrale Frischluftzufuhr, wie sie etwa bei Fassadenklimageräten erfolgt, ist
hinsichtlich Änderbarkeit und Austauschbarkeit positiv zu bewerten.
Kälte
Ob ein Gebäude gar nicht, passiv oder aktiv gekühlt wird, und ob die Kälteerzeugung zentral
oder dezentral erfolgt, stellt eine der ersten Planungsentscheidungen im Gebäudeentwurf
dar, die im Bestand nur noch in sehr eingeschränktem Maße geändert werden können. Für
die Bewertung des Kriteriums „Backupfähigkeit der TGA“ scheint es daher nicht sinnvoll,
eine umfangreiche Nachrüstung kältetechnischer Anlagen in die Bewertung einzubeziehen.
Die Zahl der Raumklimasysteme ist groß. Es existieren viele Kombinationsmöglichkeiten und
Überschneidungen zwischen Raumlufttechnik und Kältetechnik. Für die Zertifizierung ist
daher ein vollständiger Katalog der Raumklimasysteme nicht zielführend, vielmehr müssen
passende allgemeine Bewertungsaspekte zur Beurteilung gefunden werden. Auch sollten
Gebäude mit und ohne Vollklimatisierung nicht einander gegenübergestellt werden, da die
Randbedingungen jeweils ganz andere sind.
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Besitzt ein Gebäude keine Kühlung, so entstehen einerseits keine zusätzlichen Arbeiten bei
räumlichen Änderungen. Andererseits sind Änderungen der Kühllast nur begrenzt möglich
und hängen von den Reserven beim sommerlichen Wärmeschutz ab. Da für ein ungekühltes
Gebäude hierzu in der Regel keine Berechnungen vorliegen, scheidet eine quantitative
Bewertung in diesem Punkt aus.
Kälte: zentrale Anlagen
Bei Gebäuden mit zentraler Kälteerzeugung spielen die Möglichkeiten zur Umrüstung auf
andere Energieträger eine Rolle. Als Bewertungsaspekt kommt hier die Auslegungstemperatur in Betracht. Kaltwassersysteme, die mit Vorlauftemperaturen von 16°C
auskommen, sind hinsichtlich der Kälteerzeugung weniger anspruchsvoll als Luftsysteme,
die eine Zulufttemperatur von 6°C benötigen. Je höher die Auslegungstemperatur, desto
besser kann die Kälteerzeugung auf regenerative Energien umgestellt oder durch diese
ergänzt werden (z.B. Umweltenergie, solare Kühlung).
Ein weiterer Bewertungsaspekt betrifft den Austausch von Maschinenteilen in der Zentrale
und auf dem Dach. Hier sollte eine ähnliche Bewertung wie bei den Lüftungszentralen
vorgenommen werden, die die Möglichkeiten des Einbringens großer, schwerer Teile
berücksichtigt.
Die Reserven der Kälteanlage könnten ebenfalls als Bewertungsaspekt dienen. Als
Messgröße für eine Steigerung der Kühlleistung der Ausnutzungsgrad =
vorhandene Kühllast_
verwendet werden. Ist die Leistungsreserve der Zentrale zu gering,
mögliche Kühllast
so kann durch einen Austausch der Anlagenkomponenten die gewünschte Anpassung
vorgenommen werden. Eine Bewertung richtet sich hier ebenso wie oben nach den
räumlichen Verhältnissen der Zentrale.
Kälte: Verteilungsnetze
Bezüglich des Kältetransports zu den einzelnen Nutzungszonen kann zwischen Wassersystemen, Wasser-Luftsystemen, Luftsystemen und Kältemittelsystemen unterschieden
werden. Als Bewertungsaspekt bietet es sich jeweils an, zu beurteilen, ob eine Abänderung
der Leitungen einfach möglich ist. Hier sind die Luftsysteme am wenigsten flexibel, da die
großen Lüftungskanäle einen Zwangspunkt darstellen. Kombinierte Wasser-Luftsysteme
kommen meist mit kleineren Abmessungen der Lüftungskanäle aus, dafür sind zusätzlich
Kaltwasserleitungen erforderlich. Wassersysteme sind relativ leicht abzuändern, da die
Kaltwasserleitungen einen geringen Durchmesser haben und leicht zu verlegen sind. Kältemittelsysteme (z.B. Multi-Split-Anlagen) besitzen zwar Leitungen mit sehr geringem
Durchmesser, allerdings sind Änderungen am Leitungsnetz aufwändiger als bei Kaltwasserleitungen, da zunächst das Kältemittel abgesaugt werden muss.
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Kälte: raumseitige Anlagenteile
Für die Beurteilung der Backupfähigkeit aller raumseitigen Anlagenteile kommen als
Bewertungsaspekte die Austauschbarkeit, die Ergänzungsmöglichkeit und die Anpassbarkeit
an neue Raumsituationen infrage.
Bei passiver Kühlung und Nutzung der natürlichen Speicherfunktion oder Einsatz von
Latentwärmespeichern (Phase-Change Material, PCM) entfällt der Teileaustausch.
Änderungen der räumlichen Aufteilung sind einfach möglich, wenn beachtet wird, dass die
Speichermassen nicht durch abgehängte Decken o. ä. vom Raum abgekoppelt werden.
Dieser Punkt könnte bei der Bewertung mit einer Checkliste abgeprüft werden.
Eine aktive Bauteilkühlung (Betonkernaktivierung, Kühldecken) erlaubt nur in sehr geringem
Maße eine Leistungssteigerung. Einschränkend wirkt hier die untere Begrenzung der
Kühlmitteltemperatur auf den Taupunkt der Raumluft, da sonst Kondenswasser am Bauteil
auftritt. Ein räumlicher Umbau ist bei Betonkernaktivierung problemlos möglich, da diese
nicht raumweise gesteuert wird. Ein Teileaustausch ist zwar nicht möglich, spielt jedoch für
die Anpassbarkeit auch keine Rolle.
Auch bei Kühlbalken und Kühlsegeln ist eine Anpassung an geänderte Räumlichkeiten gut
möglich. Hier ist zusätzlich eine Ergänzung weiterer Kühlelemente oder die Umordnung der
Kühlelemente leicht umzusetzen.
Erfolgt die Kühlung über ein Nur-Luft-Klimaanlage (Einkanal- oder Zweikanal-Klimaanlagen),
so sind die Umbaumöglichkeiten positiv zu beurteilen, da ein Versetzen der Luftauslässe
und der Volumenstromregler in der abgehängten Decke relativ einfach möglich ist.
Auch die raumseitigen Einbaugeräte der anderen Klimatisierungssysteme
(Induktionsklimaanlagen, Ventilatorkonvektoren, dezentrale Fassadenklimageräte, MultiSplit-Anlagen) erlauben Änderungen durch Umsetzen der Geräte oder Ergänzung
zusätzlicher Module. Zumeist sind die Geräte im Raster angeordnet, so dass die
Raumaufteilung flexibel ist. Werden Leergehäuse bzw. Wechselboxen vorgehalten, so sind
die Umbaumöglichkeiten besonders gut.
Elektro
Eine Anpassung der Stromversorgung gehört sicherlich zu den wahrscheinlichsten
Maßnahmen im Lebenszyklus eines Gebäudes. Das Austauschen von Schaltern, Zählern,
Leuchten und ähnlichem ist jedoch stets leicht zu realisieren, da die Teile gut zugänglich
sind. Eine Bewertung erübrigt sich, da keine bedeutenden Abstufungen erkennbar sind.
Etwas anders verhält es sich mit dem nachträglichen Einbau zusätzlicher Teile (Steckdosen,
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Leuchten etc.), da hierzu neue Leitungen verlegt werden müssen. Hier können im Rahmen
einer Checkliste bestimmte Ausführungsvarianten positiv bzw. negativ bewertet werden, die
eine flexible Leitungsführung unterstützen (Installationsschächte, abgehängte Decke,
Brüstungskanal, Unterflurkanal, Sockelleistenkanal, Doppelboden, Leerrohre, gestalterisch
gezielte Verlegung über Putz) bzw. erschweren (Verlegung in Schlitzen). Gegebenenfalls ist
eine Abstufung der Varianten in der Bewertung möglich
Die Austauschbarkeit von Transformatoren und Mittelspannungsanlagen ist vor allem nach
den räumlichen Gegebenheiten (analog zu anderen Technikzentralen) zu beurteilen.
Kommunikation
Unter Begriff Kommunikation sollen an dieser Stelle die fernmelde- und
informationstechnischen Anlagen, z.B. die Telekommunikation, Gegensprechanlagen,
Alarmanlagen und Brandmeldeanlagen, sowie die Gebäudeautomation. Mit Blick auf die
raschen technologischen Entwicklungen sind bei den genannten Anlagen Änderungen im
Laufe des Lebenszyklus eines Gebäudes als unumgänglich einzustufen.
Für einen effizienten und nachhaltigen Gebäudebetrieb ist die Gebäudeautomation schon
heute von großer Bedeutung und dieser Trend wird sich in Zukunft verstärken. Daher sollte
im Rahmen der Backupfähigkeit der TGA schon das Vorhandensein einer
Gebäudeautomation als wichtige Voraussetzung für spätere Anpassungen in allen TGABereichen abgeprüft und positiv bewertet werden. Die Backupfähigkeit einer vorhandenen
Gebäudeautomation kann nach dem Integrationsgrad der technischen Anlagen beurteilt
werden. Wenn alle informationstechnischen Anlagen in die Gebäudeautomation integriert
sind, so ergibt sich die höchstmögliche Flexibilität für spätere Änderungen. Als Messgröße
könnte der Anteil der relevanten TGA-Anlagen dienen, der an die Gebäudeautomation
angeschlossen ist. Inwiefern die Einzelteile der Gebäudeautomation bei zukünftigen
Technologiewechseln (noch) kompatibel sein werden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt
nicht eingeschätzt werden. Hier bietet sich einzig an, den BUS-Standard EIB (Europäischer
Installations-BUS) bzw. LON (Local Operating Network) als positiv zu beurteilen.
Die Bewertung der Flexibilität der Einzelanlagen richtet sich danach, wie gut Feldgeräte
auszutauschen sind und wie einfach Leitungen nachzurüsten sind. Die Austauschbarkeit der
Feldgeräte zu bewerten, ist im Rahmen der Zertifizierung nicht praktikabel. Grund hierfür ist
die große Zahl der infrage kommenden Elemente, wie Rauchmelder, Glasbruchsensoren,
Windsensoren, Jalousieantriebe und viele andere mehr. Maßgeblich für eine Bewertung sind
daher die Möglichkeiten, die die Leitungsführung im Gebäude erlaubt. Die Bewertung kann
zum Beispiel anhand der Reserven der vorgehaltenen Leitungen mit einer Definition des
benutzte BUS-Leitungen_
Ausnutzungsgrad = vorhandene BUS-Leitungen erfolgen. Auch die Struktur des BUS-
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Systems spielt für spätere Änderungen eine Rolle. Ein gegliederter Aufbau, der alle
Feldgeräte der jeweils kleinsten möglichen Nutzungseinheit zusammenfasst, erlaubt es,
später die Gebäudeautomation wechselnden Nutzern korrekt zuzuordnen. Alternativ oder
ergänzend kann die Art der Leitungsführung mittels einer Checkliste nach ihrer Flexibilität
beurteilt werden (Leerrohre -> Installationstrassen; mehradrige Steuerkabel -> BUS-System;
Unterputzverlegung -> Installationsschächte und -kanäle).
Aufzüge
Für Büro- und Verwaltungsgebäude sind im Rahmen der Zertifizierung nur Aufzüge als
übliche Förderanlagen von Interesse. Diese werden bereits früh in der Planung
berücksichtigt und später nur selten geändert. Die späteren Möglichkeiten des
Teileaustauschs (Antrieb, Fahrkorb, Türen, Steuerung) sind als umso größer einzuschätzen,
je gängiger die Ausführung ist. Für eine Bewertung kann eine Abstufung von Normaufzügen
über herstellerabhängige Standardlösungen bis zu Speziallösungen, sowie zwischen
Universalsteuerung und herstellerspezifischer Steuerung vorgenommen werden.
Das Nachrüsten eines Aufzugs stellt eine wesentliche Änderung dar, die in der Regel mit
einer Umnutzung des Gebäudes verbunden ist und eher im Bereich Umnutzungsfähigkeit
eines Gebäudes als im Bereich Backupfähigkeit der TGA anzusiedeln ist. Soll dieser Punkt
dennoch im Kriteriensteckbrief Backupfähigkeit der TGA berücksichtigt werden, so könnte
dies im Rahmen einer Checkliste geschehen. Positiv wäre der (seltene) Fall der Vorhaltung
eines Aufzugsschachts zu beurteilen. Bedingt positiv könnten Planungsüberlegungen zur
späteren Ergänzung eines außenliegenden Aufzugs angerechnet werden.
Feuerlöschanlagen
Der Austausch von Anlagenteilen der Feuerlöschanlagen (Wandhydranten, Sprinkler,
Düsen, u.ä.) stellt in der Regel kein besonderes Problem dar, so dass sich eine Bewertung
hierfür erübrigt. Soll jedoch die Feuerlöschanlage bei einer Änderung der räumlichen
Aufteilung des Gebäudes angepasst werden oder soll eine Feuerlöschanlage im Gebäude
später gänzlich nachgerüstet werden, so sind die Möglichkeiten der Leitungsführung im
Gebäude zu bewerten. Hier kann analog zu den Möglichkeiten der Nachrüstung von
Wasserleitungen vorgegangen werden. Positiv für eine Änderung bei Sprinkleranlagen und
Löschanlagen ist eine abgehängte Decke zu bewerten, die ein Umsetzen der Düsen
vereinfacht. Insgesamt ist jedoch eine nachträgliche bauliche Änderung der
Feuerlöschanlagen nur bei größeren Umnutzungen (Vergrößerung von Brandabschnitten,
o. ä.) wahrscheinlich, so dass auf eine Bewertung im Rahmen des Kriteriums
Backupfähigkeit der TGA verzichtet werden sollte.
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Checklistenthemen „Backupfähigkeit“
Für das Kriterium wird eine bewertete Checkliste als Bewertungsmethode gewählt, in der
sieben Themengebiete abgefragt werden. Zu jedem Thema gibt es mindestens eine Frage,
bei deren Beantwortung eine unterschiedliche Anzahl von Checklistenpunkten erzielt werden
kann. In Tabelle 1 werden die zu beantwortenden Fragen dargestellt. Die Bepunktung der
Fragen ist in Kapitel 4.2 im Zusammenhang mit den Ziel-, Referenz- und Grenzwerten
dargestellt. Die Checkliste selbst ist zusammen mit ergänzenden Angaben im
Kriteriensteckbrief im Anhang zu finden.
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1.
Umsetzungsmöglichkeit für künftige Steuerungskonzepte
1.1. Ist die Gebäudeautomation ausbaufähig?
1.2. Sind alle wesentlichen Funktionen in die Gebäudeautomation integriert?
2.
Zugänglichkeit und Platzreserven in den Technikzentralen
2.1. Sind alle größeren Bauteile der Anlagentechnik für einen späteren
Austausch zugänglich?
2.2. Besitzen die Technikzentralen für spätere Umrüstungen ausreichende
räumliche Reserven?
3.
Anpassung von Leitungen
3.1. Ist eine Anpassung der horizontalen Leitungen im Untergeschoss einfach
möglich?
3.2. Ist die Anpassung vertikaler Leitungen einfach möglich?
3.3. Ist die Anpassung horizontaler Leitungen in den Geschossen einfach
möglich?
4.
Ist die Anpassung der Sanitärinstallationen einfach möglich?
5.
Flexibilität von Lüftung und Kühlung
5.1. Kann die vorhandene mechanische Lüftung einer geänderten
Raumsituation angepasst werden?
5.2. Können die raumseitigen Anlagenteile der Kühlung einer geänderten
Raumsituation mit geringem Aufwand angepasst werden?
6.
Umstieg auf regenerative Energieträger
6.1. Ist eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien
prinzipiell möglich?
6.2. Ist eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch regenerative Energien
prinzipiell möglich?
7.
Entspricht die Aufzugsanlage einem gängigen Standard, so dass spätere
Änderungen erleichtert werden?
Tabelle 1: Checklistenthemen „Backupfähigkeit“
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3.2
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit
Die Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit kann am sinnvollsten im Rahmen einer
bewerteten Checkliste abgeprüft werden.
Es können diejenigen Merkmale positiv bewertet werden, die sich auf die zentrale
Bedienung der Anlagen, den Wartungsaufwand, die Arbeitsbedingungen bei der Wartung
oder die verfügbaren Informationen positiv auswirken, wobei gegebenenfalls in Abstufungen
bewertet wird.
Zentrale Bedienung von Anlagen
Der erste Bewertungsaspekt, um die Bedienungsfreundlichkeit der Gesamtheit der
gebäudetechnischen Anlagen aus Betreibersicht zu bewerten, betrifft, wo die Einstellungen
der einzelnen Anlagen vorgenommen werden müssen. Von Interesse sind hier vor allem die
Wärmeerzeugung, die Kälteerzeugung, die Lüftung und Klimatisierung sowie automatische
Verschattungseinrichtungen und Fenstersteuerungen.
Als besonders bedienungsfreundlich ist die TGA einzustufen, wenn alle relevanten Anlagen
an ein Gebäudeautomationssystem mit Fernbedienungsmöglichkeit angeschlossen sind. So
kann der Betreiber über nur eine Schnittstelle am PC Zustandsdaten des Systems abrufen
und Anlagen entsprechend steuern und regeln. Auch die periodische Überprüfung der
gefahrenen Programme vereinfacht sich, wenn Verbrauchskenngrößen zentral abgerufen
werden können. Die Möglichkeit der Ferndiagnose von Störungen bedeutet ebenfalls einen
Vorteil und kann positiv in eine Bewertung eingehen.
Als bedienungsfreundlich ist die TGA einzustufen, wenn zwar alle relevanten Anlagen an ein
Gebäudeautomationssystem angeschlossen sind, die Bedienung jedoch nur über ein im
Gebäude befindliches Terminal möglich ist. Auch eine zentrale Störungsmeldung innerhalb
des Gebäudes, z.B. beim Pförtner, ist in diese Kategorie einzustufen. In der Bewertung
darunter einzustufen ist die TGA, wenn keine Gebäudeautomation vorhanden ist, und die
Anlagen einzeln über jeweils getrennte Schnittstellen in der Technikzentrale bedient werden.
Störungsmeldungen sind in dieser Bewertungskategorie nur an den Anlagen selbst
ablesbar. Müssen Einstellungen durch den Betreiber in den einzelnen Nutzungszonen
vorgenommen werden, so ist die Bedienungsfreundlichkeit am schlechtesten zu bewerten,
da jede Maßnahme terminlich mit den Nutzern abgestimmt werden muss.
Es sei angemerkt, dass die oben genannten Einstufungen ausdrücklich nicht diejenigen
Funktionen betreffen, die von den Nutzern am Arbeitsplatz individuell geregelt werden
können und sollen, wie z.B. eine Anpassung der Raumtemperatur. Diese individuellen
Regelungsmöglichkeiten werden im Kriteriensteckbrief Nr. 23 Einflussnahme des Nutzers
behandelt.
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Minimierter Wartungsaufwand
Des Weiteren ist die TGA als wartungsfreundlich zu beurteilen, wenn insgesamt wenige
Wartungsaufgaben anfallen und die einzelnen Aufgaben mit geringem technischem und
organisatorischem Aufwand durchgeführt werden können.
Ob wenige Wartungsaufgaben anfallen, hängt von der Anzahl der wartungsrelevanten
Elemente und den Wartungsintervallen ab. Ein Produktvergleich (Im Sinne: „Heizkessel X
muss seltener gewartet werden als Heizkessel Y.“) scheidet für die Zertifizierung jedoch aus,
da er sich nicht herstellerneutral durchführen ließe. So kann nur die Anzahl der
wartungsrelevanten Elemente in die Bewertung einbezogen werden (Im Sinne: „Viele
Einzelantriebe verursachen häufigere Wartungen als ein zentraler Antrieb.“)
Ein geringer technischer Aufwand sollte danach beurteilt werden, ob die Wartung und der
Verschleißteiletausch von einer Fachkraft ohne spezielle Hilfsmittel durchgeführt werden
können. Schwere Abdeckungen, die von mehreren Personen entfernt werden müssen, oder
große Höhen, die ein Angurten oder gar einen Hubwagen erfordern, wären negativ zu
beurteilen.
Von einem geringen organisatorischen Aufwand ist auszugehen, wenn die Wartung in den
Anlagenzentralen durchgeführt wird. Eine Wartung innerhalb der einzelnen
Nutzungseinheiten erfordert immer eine Abstimmung mit den Nutzern bzgl. des Zugangs zu
den Räumen. Auch sind Arbeiten im selben Stockwerk oft störender als ein Betriebsausfall
bei Arbeiten an der zentralen Anlage.
Als Bewertungsaspekt kommt zunächst die Anzahl und Verteilung der Wartungselemente
und Verschleißteile infrage, gegebenenfalls mit einer Angabe zur Länge der Wartungs- bzw.
Ersatzintervalle. Eine quantitative Bewertung mit den Messgrößen „Anzahl der zentralen
Elemente pro Jahr“ und „Anzahl der dezentralen Elemente pro Jahr“ erscheint für die
Durchführung der Zertifizierung unpraktikabel. Dies liegt sowohl in der großen Anzahl der
infrage kommenden Elemente, als auch in einer mangelnden Relevanz eines Großteils
dieser Elemente begründet. Als zentrale Elemente kommen alle Anlagen in Heizungs-,
Lüftungs-, Kältezentralen in Betracht. Dezentrale Elemente sind Antriebe für Jalousien,
Fenster, Oberlichter, sowie Lüfter und Filter der dezentralen Klimatisierung, des weiteren
Thermostate, Armaturen in Sanitärbereichen, Leuchten, Rauchmelder und dergleichen.
Nicht alle diese Elemente sind bezüglich der Beurteilung der Wartungsfreundlichkeit gleich
kritisch. Beispielsweise befinden sich bei allen Bürogebäuden in etwa gleich viele
Sanitärarmaturen bezogen auf die Nutzerzahl. Ebenso ist bei vielen Elementen (z.B.
Thermostate) nicht davon auszugehen, dass eine bestimmte Ausführungsvariante
besonders wartungsintensiv gegenüber einer anderen ist. Eine praktikablere
Bewertungsmöglichkeit liegt darin, im Rahmen einer Checkliste nur diejenigen Anlagenarten
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abzufragen, die gegenüber dem Durchschnitt einen größeren Wartungsaufwand
verursachen.
Eine zentrale Rolle spielen beispielweise Lüftung und Kühlung. Die Ausführungsvarianten
können nach steigendem Aufwand wie folgt eingeteilt werden. Eine freie Lüftung verursacht
den geringsten Wartungsaufwand. Eine zentrale mechanische Lüftung ist besser einzustufen
als eine dezentrale mechanische Lüftung, da wenige größere Bauteile (Ventilatoren, Filter,
Nacherhitzer) in einer Lüftungszentrale einfacher zu warten sind als viele kleine in den
Nutzungseinheiten. Elektrisch betriebene Fenster sind in etwa wie dezentrale Lüfter
einzuordnen, da die vielen Einzelantriebe ebenfalls häufige Wartungen in den
Nutzungseinheiten verursachen. Gebäude ohne Kühlung sind wie Gebäude mit passiver
Kühlung einzustufen. Im Aufwand darüber liegen die zentralen Klimaanlagen, gefolgt von
den dezentralen Klimaanlagen.
Ein weiterer Anlagetyp, der häufig gewartet werden muss, sind die Aufzüge. Es erscheint
jedoch fragwürdig, im Rahmen der Zertifizierung Gebäude ohne Aufzüge besser einzustufen
als Gebäude mit Aufzügen. Zumindest für den hier besprochenen Typ der Büro- und
Verwaltungsgebäude ist ein Aufzug hinsichtlich Komfort und Barrierefreiheit als
Mindestanforderung aufzufassen. Wird das Zertifizierungssystem jedoch z.B. auf
Wohngebäude ausgeweitet, so kann dieser Aspekt neu diskutiert werden.
Ein weiteres Element, das wegen der Häufigkeit des Teileaustauschs berücksichtigt werden
sollte, sind die Leuchten. Im Normalfall kann der Austausch der Leuchtmittel („Glühbirne“
etc.) problemlos durch den Hausmeister vorgenommen werden, da die Raumhöhen maximal
2,50 m betragen und somit ein Stufentritt als Arbeitsmittel ausreicht. In Eingangshallen,
Atrien, Versammlungsräumen und Treppenhäusern muss der Austausch der Leuchtmittel
jedoch in der Planung bedacht werden. In Treppenhäusern sollte die Beleuchtung über dem
Treppenpodest in maximal 2,50 m Höhe oder im Bereich des Treppenlaufs an der Wand in
maximal 2,20 m Höhe (Greifhöhe) angeordnet sein. Andere Lösungen werden schlechter
bewertet, da sie mindestens den Einsatz einer Treppenstehleiter notwendig machen. In
Räumen, deren Höhe mehr als 2,50 m beträgt, ist für eine Bewertung die Höhe der Leuchten
maßgebend. Liegen die Leuchten in maximal 2,50 m Höhe (abgependelte Leuchten,
Deckenfluter), so sind sie als sehr wartungsfreundlich einzustufen. Beträgt die Höhe bis zu 4
m, so ist der Austausch mit einer Stufenstehleiter mit Haltevorrichtung noch relativ einfach
und sicher möglich. Größere Höhen erfordern den Aufbau eines Gerüsts, Fahrgerüsts oder
den Einsatz einer Hubarbeitsbühne und sind daher als am schlechtesten einzustufen. Zwar
kann mit einer Sprossenstehleiter eine Arbeitshöhe von ca. 6 m erreicht werden, und mit
Sprossenanlegeleitern bis über 10 m, doch sind solche Arbeiten ungeübten Personen
(Hausmeister) nicht zuzumuten. Besonders ungünstig sind schwere Abdeckungen oder
Leuchtmittel zu beurteilen, die nur von mehreren Personen entfernt werden können.
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Ein weiterer Typ von Anlagentechnik, der den Wartungsaufwand für ein Gebäude erhöhen
kann, ist eine Brandbekämpfungs- oder Entrauchungsanlage. Sprinkleranlagen werden im
Büro- und Verwaltungsbau in der Regel nur als Kompensationsmaßnahme notwendig, wenn
die vorgeschriebenen Brandabschnitte oder andere Vorgaben nicht eingehalten werden. Es
könnten also diejenigen Gebäude positiv bewertet werden, in denen aufgrund baulicher
Lösungen auf derartige Anlagen verzichtet werden kann. Andererseits bringen
Entrauchungsanlagen stets einen Sicherheitsgewinn, da sie die Zeiträume zur Eigen- und
Fremdrettung sowie zur Brandbekämpfung verlängern. Es besteht hinsichtlich der
Nachhaltigkeit also ein Interessenkonflikt zwischen der Wartungsfreundlichkeit und dem
Brandschutz. Im Zertifizierungssystem würden Sprinkleranlagen unter dem Kriterium Nr. 33
Brandschutz positiv bewertet und unter dem Kriterium Wartungs- und
Bedienungsfreundlichkeit negativ. Obwohl derartige Interessenkonflikte im
Zertifizierungssystem über die Bedeutungsfaktoren abgebildet werden können, sollte dies im
vorliegenden Fall aus zwei Gründen nicht geschehen. Erstens wird im Kriterium Brandschutz
eine Sprinkleranlage nur positiv berücksichtigt, wenn sie nicht behördlich gefordert wurde. Im
Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit wird sie hingegen stets negativ bewertet.
Zweitens müsste der Bedeutungsfaktor des Kriteriums Brandschutz sehr viel größer als der
Bedeutungsfaktor des Kriteriums Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit gewählt werden,
um den positiven Beitrag zum Schutz von Leib und Leben entsprechend zu würdigen. Dies
würde jedoch bedeuten, dass das Kriterium Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit
insgesamt über den kleinen Bedeutungsfaktor sehr wenig Gewicht auch gegenüber anderen
Kriterien erhielte. Es ist daher eher anzuraten, auf eine Negativwertung der
Brandbekämpfungsanlagen innerhalb des Kriteriums Wartungs- und
Bedienungsfreundlichkeit ganz zu verzichten.
Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen verursachen ebenfalls einen erhöhten
Wartungsaufwand, vor allem aufgrund der vielen dezentralen Elemente, wie z.B.
Rauchmelder. Da diese Anlagen jedoch in Neubauten von Büro- und Verwaltungsgebäuden
zum Stand der Technik gehören, und zwischen den einzelnen Lösungen keine bedeutenden
Abstufungen hinsichtlich der Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit festzustellen sind, ist
eine Berücksichtigung im Rahmen der Zertifizierung nicht notwendig.
Erleichterte Arbeitsbedingungen vor Ort
Die Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit kann schließlich anhand der
Arbeitsbedingungen beurteilt werden, die in den Anlagenzentralen herrschen.
Eine gute Beleuchtung ist für das Bedienen der Geräte sowie für deren Wartung nötig und
stellt zudem einen wichtigen Aspekt der Arbeitssicherheit dar. Die Mindestbeleuchtungsstärke beträgt nach Arbeitsstättenrichtlinie [5] für Maschinenräume 100 lx. Im Rahmen der
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Zertifizierung könnte überprüft werden, ob diese gesetzliche Mindestanforderung übertroffen
wird und mindestens 200 lx Nennbeleuchtungsstärke vorliegen. Eine grobe Abschätzung der
vorhandenen Beleuchtungsstärke ist anhand der installierten Leistung möglich. Hierzu kann
auf Abschnitt 3.1 der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 7/3 [5] verwiesen werden. Bei Verwendung
von Leuchtstofflampen zeigt Tabelle 2 ungefähr, wie viel Watt pro m² Grundfläche eines
Raumes installiert sein müssen, um die jeweils erforderliche Beleuchtungsstärke zu erhalten.
Nennbeleuchtungsstärke [lx]
1000
750
500
300
200
100
50
Installationsleistung in Watt/m2 Grundfläche des Raumes
Leuchten ca. 2 m
über zu beleuchtender
Fläche
50
38
25
15
10
5
3
Leuchten ca. 3 m
über zu beleuchtender
Fläche
60
45
30
17
11
6
3
Leuchten ca. 4 m
über zu beleuchtender
Fläche
64
48
32
19
13
6
4
Tabelle 2: Installierte Leistung der Leuchten und Beleuchtungsstärke [5]
Bei Ausleuchtung durch andere Lampenarten ist der nach Tabelle 2 ermittelte Wert mit dem
Korrekturfaktor nach Tabelle 3 zu multiplizieren:
Lampenart
Glühlampe
Halogen-Glühlampe
Leuchtstofflampe
Quecksilberdampf-Hochdrucklampe
Indium-Amalgam-Leuchtstofflampe (3-BandenLampe)
Natriumdampf-Hochdrucklampe
Halogen-Metalldampf-Lampe
Korrekturfaktor
4
1,6
1
0,8
0,6
0,5
0,5
Tabelle 3: Korrekturfaktoren zur Grobschätzung der Beleuchtungsstärke [5]
Alternativ kann natürlich auch die Beleuchtungsstärke aus einer vorhandenen
Lichtberechnungen herangezogen werden, jedoch werden solche Rechnungen im Regelfalle
für die Technikräume nicht durchgeführt. Im Rahmen einer Checkliste sollte auch eine fest
installierte Beleuchtung von Installationsschächten als positiv gewertet werden.
Des Weiteren können der verfügbare Arbeitsraum, die Zugänglichkeit der zu wartenden
Teile und die Arbeitshaltung als Bewertungsaspekte angeführt werden. Diese Aspekte sind
jedoch im Rahmen der Zertifizierung schwer nachzuweisen, da für jede Wartungsaufgabe
der notwendige Platzbedarf abgeschätzt und mit den Planungsunterlagen abgeglichen
werden müsste. Bei Neubauten sollte bei sorgfältiger Planung zudem davon auszugehen
sein, dass bei der Planung der Technikräume auf ausreichende Bewegungsflächen geachtet
wurde. Bei Bestandsgebäuden, in denen umfangreiche Technik auf kleinem Raum
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nachgerüstet wurde, könnte dieser Aspekt von größerer Bedeutung sein. Bei einer
Ausweitung des Zertifizierungssystems auf den Bestand sollte dieser Aspekt noch einmal
betrachtet werden.
Zu diskutieren ist an dieser Stelle noch, ob schließlich eine werkzeugfreie Bedienung, der
werkzeugfreie Teileaustausch oder das Vorhalten spezieller bzw. passender Werkzeugsets,
Hilfsmittel (z.B. Schutzausrüstungen) und Prüfgeräte positiv angerechnet werden sollte.
Wenn man davon ausgeht, dass in einem Büro- und Verwaltungsgebäude die Arbeiten an
den technischen Anlagen von entsprechend gerüsteten Fachfirmen durchgeführt werden, so
scheinen die oben genannten Aspekte nicht zwingend notwendig. Im Gegenteil könnten
vorhandene Werkzeuge Laien oder Unbefugte zum unsachgemäßen Bedienen der Anlagen
verleiten. Diese Punkte werden daher in die Bewertung der Wartungs- und
Bedienungsfreundlichkeit nicht einbezogen. Auch Maßnahmen, die dem Schutz vor einem
Verletzungs- und Absturzrisiko dienen, sollen in der Zertifizierung nicht abgeprüft werden, da
eine Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften vorausgesetzt wird.
Verfügbarkeit von Informationen
Eine wichtige Maßnahme, die die Wartung und Bedienung der technischen Anlagen durch
wechselndes Fachpersonal erleichtert und Fehlbedienungen vermeidet, besteht darin,
Informationen vollständig und an passender Stelle vorzuhalten. Im Rahmen einer Checkliste
sollten daher die folgenden Punkte abgeprüft werden. Anlagenpläne und -schemen sollten in
den jeweiligen Anlagenzentralen vorhanden sein. Wartungs- und Bedienungsanleitungen
sollten zumindest als Teil der Gebäudedokumentation dem Bauherrn vorliegen, besser noch
zusätzlich an den Geräten oder in der Zentrale vorliegen. Rohre und Stellarmaturen sollten
ausnahmslos gekennzeichnet sein (z.B. Heizungsvorlauf, Brauchwasser, etc.).
Checklistenthemen „Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit“
Wie für das vorangehende Kriterium wird auch hier eine bewertete Checkliste als
Bewertungsmethode gewählt. Anhand von acht Fragen (vgl. Tabelle 4) wird das Kriterium
abgefragt. Durch vorgegebene Antwortmöglichkeiten wird jeder Frage eindeutig eine
erreichte Punktzahl zugeordnet. Die Punktzahlen sind in Kapitel 4.3 im Zusammenhang mit
den Ziel-, Referenz- und Grenzwerten dargestellt. Die Checkliste selbst ist zusammen mit
ergänzenden Angaben im Kriteriensteckbrief im Anhang zu finden.
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1. Können alle Anlagen von zentraler Stelle aus bedient werden und besteht die
Möglichkeit der Fernbedienung?
2. Besteht ein zentrales System zur Störungsmeldung und -diagnose?
3. Kommt die Lüftung mit wenigen wartungsrelevanten Einzelteilen
(Ventilatoren, Antriebe, Verschleißteile) aus?
4. Besitzt die Gebäudekühlung nur wenige wartungsrelevante Einzelteile?
5. Sind die Leuchten in hohen Räumen (lichte Raumhöhe größer als 2,50 m,
z.B. Einganghallen, Atrien, Versammlungsräume etc.) zum Austauschen der
Leuchtmittel leicht erreichbar?
6. Sind die Leuchten in den Treppenhäusern zum Austauschen der Leuchtmittel
leicht erreichbar?
7. Ist die Beleuchtung in Technikräumen für die notwendigen Arbeiten
ausreichend?
8. Sind Informationen zur Wartung und Bedienung der technischen Anlagen
verfügbar?
Tabelle 4: Checklistenthemen „Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit“
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3.3
Ausstattungsqualität
Die Ausstattungsqualität der TGA soll anhand der Ausführungsqualität und der
Produktqualität bewertet werden.
Ausführungsqualität
Eine sorgfältige Ausführung kann durch eine detaillierte Gebäudedokumentation in
Verbindung mit Prüfungen bei der Inbetriebnahme belegt werden. Da der letztgenannte
Punkt im Kriterium Nr. 51 Systematische Inbetriebnahme behandelt wird, bietet sich als
Bewertungsaspekt die Dokumentation der verwendeten Anlagen und der technischen
Datenblätter an. Das vollständige Vorliegen dieser Unterlagen ist von großer Bedeutung für
die folgenden Lebenszyklusphasen. Insbesondere beim Betrieb, aber auch bei Umbau,
Rückbau oder Modernisierung sind detaillierte Informationen über die technischen Anlagen
wichtig. Die beste Bewertung kann erzielt werden, wenn alle Datenblätter vollständig
vorhanden sind und mit anderen relevanten Dokumenten (z.B. Anlagenpläne) in einem
Gebäudehandbuch zusammengefasst sind. Wenn Datenblätter unvollständig oder gar nicht
vorhanden sind, erfolgen abgestuft schlechtere Bewertungen.
Produktqualität
Die Qualität der eingesetzten Produkte kann sich erst im Laufe des Lebenszyklus zeigen.
Gute Qualität zeigt sich in Langlebigkeit und Robustheit, schlechte in Defektanfälligkeit und
häufigen Instandsetzungen. Zum Zeitpunkt der Bewertung liegen hierüber jedoch noch keine
Erfahrungen vor, so dass eine Bewertung aufgrund von Informationen erfolgen muss, die
zum Zeitpunkt des Einbaus über das Produkt bekannt sind. Diese Informationen müssen für
Nicht-Fachleute erkennbar und nachprüfbar sein. Ein Hinweis auf eine hohe Qualität ist eine
lange Herstellergarantie, da sie vermuten lässt, dass der Hersteller von einer hohen
Dauerhaftigkeit seines Produkts ausgeht. Messgröße ist die Dauer der Herstellergarantie in
Jahren. Eine Herstellergarantie die mindestens 3 Jahre über der gesetzlichen
Gewährleitungspflicht liegt, kann im Rahmen einer Checkliste positiv gewertet werden.
Ein weiterer Hinweis auf eine hohe Qualität, sind Gütesiegel, die von unabhängiger Stelle an
ein Produkt vergeben wurden.
Zwischen konkurrierenden Gütesiegeln sollen keine Abstufungen hinsichtlich der Bewertung
für die Zertifizierung vorgenommen werden. Vielmehr ist jedes Gütesiegel, das über die
gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht (CE-Kennzeichnung) und eine Aussage
über die technische Qualität des Produktes macht, geeignet. Gütesiegel, die sich allein auf
Umweltaspekte (z.B. blauer Engel) beziehen, können bei der technischen Qualität nicht
beurteilt werden. Hat ein bestimmtes Produkt einen Preis erhalten, der eine besondere
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Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
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technische Qualität belegt, so kann diese Auszeichnung ebenfalls angerechnet werden. Im
Rahmen einer Checkliste kann für TGA-Komponenten mit Auszeichnung eine höhere
Punktzahl vergeben werden, als für TGA-Komponenten ohne Auszeichnung.
Infrage kommende Gütesiegel sind in der dem Kriteriensteckbrief beigefügten Tabelle
exemplarisch aufgeführt.
Checklistenthemen „Ausstattungsqualität“
Auch für das Kriterium Ausstattungsqualität bietet sich eine bewertete Checkliste als
Bewertungsmethode an, in der die beiden oben genannten Aspekte abgefragt werden (vgl.
Tabelle 5). Durch vorgegebene Antwortmöglichkeiten wird jeder Frage eindeutig eine
erreichte Punktzahl zugeordnet. Die Punktzahlen sind in Kapitel 4.4 im Zusammenhang mit
den Ziel-, Referenz- und Grenzwerten dargestellt. Die Checkliste selbst ist zusammen mit
ergänzenden Angaben im Kriteriensteckbrief im Anhang zu finden.
1. Ist die Dokumentation der verwendeten Anlagen vollständig?
2. Ist für TGA-Komponenten eine ausgezeichnete technische Produktqualität
belegt?
Tabelle 5: Checklistenthemen „Ausstattungsqualität“
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4 Ziel-, Referenz- und Grenzwerte sowie Bedeutungsfaktoren
4.1
Allgemeines
Die Bestimmung der Ziel-, Referenz- und Grenzwerte ergibt sich bei einer bewerteten
Checkliste formal über die Zuordnung der Checklistenpunkte zu den erzielten Punkten für
das Kriterium. Aus Gründen der Klarheit ist eine einfache lineare Umrechnung zu
bevorzugen. Die Umrechnungsvorschrift lautet dann:
erzielte Checklistenpunkte____
erzielte Punkte für das Kriterium = 10 · erzielbare Checklistenpunkte
Werden alle Checklistenpunkte erreicht, so wird das Kriterium mit 10 Punkten bewertet, wird
die Hälfte der Checklistenpunkte erreicht, so wird das Kriterium mit 5 Punkten bewertet, und
so fort. Besonders anschaulich für den Bewertenden ist es, wenn die Summe der erzielbaren
Checklistenpunkte gleich 100 ist. So wird der prozentuale Beitrag jeder Frage zur
Gesamtpunktzahl sofort deutlich.
Wird die oben dargestellte lineare Umrechnung gewählt, so ergibt sich, dass das Niveau für
den Ziel-, den Referenz- und den Grenzwert mittels geeigneter Verteilung der
Checklistenpunkte festgelegt werden muss. Für jede Frage ist zu konkretisieren, wie viele
Checklistenpunkte jeweils erreicht werden können. Die Wichtung der Fragen gegeneinander
spiegelt sich in unterschiedlichen Maximalpunktzahlen wider. Ferner sind für jede Frage
Merkmalsausprägungen anzugeben, die der Maximalpunktzahl entsprechen, sowie
Merkmalsausprägungen, die einer geringeren Checklistenpunktzahl oder ggf. 0
Checklistenpunkten entsprechen. Dies ist im Folgenden dargestellt.
4.2
Backupfähigkeit
In der folgenden Tabelle 6 wird die Bedeutung der Themen für die Backupfähigkeit der TGA
von hoch bis gering eingeteilt. Für die Verteilung der Checklistenpunkte ergibt sich daraus,
dass bei Themen mit hoher Bedeutung maximal ca. 20 von 100 Punkten erreicht werden
können, bei Themen mit mittlerer Bedeutung höchstens 10 Punkte und bei Themen mit
geringer Bedeutung ca. 5 Punkte.
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Thema /Frage
Bedeutung
Maximalpunktzahl
1. Umsetzungsmöglichkeit für künftige Steuerungskonzepte
hoch
Σ=
1.1 Ist die Gebäudeautomation ausbaufähig?
1.2 Sind alle wesentlichen Funktionen in die
Gebäudeautomation integriert?
innerhalb des
Themas gleichbedeutend
2. Zugänglichkeit und Platzreserven in den Technikzentralen
hoch
2.1 Sind alle größeren Bauteile der Anlagentechnik für einen
späteren Austausch zugänglich?
innerhalb des
Themas gleichbedeutend
2.2 Besitzen die Technikzentralen für spätere Umrüstungen
ausreichende räumliche Reserven?
10
3.1 Ist eine Anpassung der horizontalen Leitungen im
Untergeschoss einfach möglich?
innerhalb des
Themas gleichbedeutend
10
21
7
7
7
3.3 Ist die Anpassung horizontaler Leitungen in den
Geschossen einfach möglich?
4. Ist die Anpassung der Sanitärinstallationen einfach
möglich?
gering
5. Flexibilität von Lüftung und Kühlung
hoch
5.1 Kann die vorhandene mechanische Lüftung einer
geänderten Raumsituation angepasst werden?
innerhalb des
Themas gleichbedeutend
5.2 Können die raumseitigen Anlagenteile der Kühlung einer
geänderten Raumsituation mit geringem Aufwand angepasst
werden?
20
10
Σ=
hoch
3.2 Ist die Anpassung vertikaler Leitungen einfach möglich?
10
Σ=
3. Anpassung von Leitungen
20
5
Σ=
20
10
10
Σ=
6. Umstieg auf regenerative Energieträger
mittel
6.1 Ist eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch
regenerative Energien prinzipiell möglich?
innerhalb des
Themas gleichbedeutend
5
gering
4
6.2 Ist eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch
regenerative Energien prinzipiell möglich?
7. Entspricht die Aufzugsanlage einem gängigen Standard,
so dass spätere Änderungen erleichtert werden?
10
5
Σ=
100
Tabelle 6: Wahl der Punkteverteilung innerhalb der Checkliste „Backupfähigkeit der TGA“
Den Ziel-, Referenz- und Grenzwerten werden folgende Merkmalsausprägungen und
Checklistenpunkte zugeordnet (siehe Tabelle 7). Der Zielwert entspricht dabei der
Maximalpunktzahl aus der obigen Tabelle. Der Referenzwert wurde so gewählt, dass ein
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herkömmliches Gebäude in etwa 5 Punkte für das Kriterium erzielt. Der Grenzwert wurde so
gewählt, dass kein Gebäude weniger als 1 Punkt erhält.
Merkmalsausprägung
Zielwert
Merkmalsausprägung
Referenzwert
Merkmalsausprägung
Grenzwert
1. Umsetzungsmöglichkeit für künftige Steuerungskonzepte
1.1 Ist die Gebäudeautomation ausbaufähig?
BUS-Standard gemäß
Europäischem Installationsbus
oder Local Operating Network
UND vorhandene
Leitungen/Datenpunkte nur zu
50% belegt
BUS-Standard gemäß
Europäischem
Installationsbus oder Local
Operating Network
[10]
keine Gebäudeautomation
[5]
[1]
1.2 Sind alle wesentlichen Funktionen in die Gebäudeautomation integriert? (wesentliche
Funktionen sind: Sonnen- bzw. Helligkeitssensoren, Windsensoren, Regensensoren,
Präsenzmelder, Steuerung der Verschattungseinrichtungen, Öffnen und Schließen der Fenster,
Steuerung der Beleuchtung, Steuerung der Heizung, Steuerung der Belüftung, Steuerung der
Kühlung)
alle Funktionen integriert
ein Teil der Funktionen
integriert
[10]
keine Gebäudeautomation
[5]
[0]
2. Zugänglichkeit und Platzreserven in den Technikzentralen
2.1 Sind alle größeren Bauteile der Anlagentechnik für einen späteren Austausch zugänglich?
Transport aller Bauteile ohne
besondere Maßnahmen
möglich
Austausch erfordert
Bauarbeiten, z.B. Entfernen
einer leichten Trennwand,
Einsatz eines Mobilkrans
Austausch erfordert erhebliche
Bauarbeiten, z.B. Erdarbeiten,
Entfernen von
Stahlbetonbauteilen
[5]
[1]
[10]
2.2 Besitzen die Technikzentralen für spätere Umrüstungen ausreichende räumliche Reserven?
Raum ist nur zu zwei Dritteln
belegt oder bei modularen
Anlagen Platz ist Platz für
jeweils ein weiteres Modul
gleicher Bauart vorgehalten
keine Platzreserven
Hinzunehmen eines
Nachbarraums möglich,
Trennwand nichttragend
[10]
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
[5]
[1]
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3. Anpassung von Leitungen
3.1 Ist eine Anpassung der horizontalen Leitungen im Untergeschoss einfach möglich?
Trassen im Kellergeschoss
vorhanden UND Kopfhöhe
mind. 2 m UND unbelegte
Rohrdurchführungen
Bodenkanal über gesamte
Gebäudelänge vorhanden
UND ohne Zerstörung des
Bodenbelags öffenbar
[7]
vorgenannte Merkmale nicht
erfüllt
[3]
[1]
3.2 Ist die Anpassung vertikaler Leitungen einfach möglich?
Installationsschächte vorhanden
-
keine Installationsschächte
vorhanden
[7]
[1]
3.3 Ist die Anpassung horizontaler Leitungen in den Geschossen einfach möglich?
-
abgehängte Decke,
Systemboden, Bodenkanäle,
Brüstungskanal oder
Sockelleistensysteme
Verlegung im Estrich,
Verlegung in der Wand
[7]
[1]
4. Ist die Anpassung der Sanitärinstallationen einfach möglich?
Vorwandinstallation oder
Installationswand
-
Installation unter Putz
[5]
[1]
5. Flexibilität von Lüftung und Kühlung (Besitzt ein Gebäude keine Kühlung, so entfällt die
Bewertung. Ist nur in Teilbereichen eine Kühlung vorhanden, so sind nur die Teilbereiche zu
bewerten)
5.1 Kann die vorhandene mechanische Lüftung einer geänderten Raumsituation angepasst
werden?
Veränderung der Lüftung nur
unter erheblichem Aufwand
möglich
Lüftungskanäle können
weitgehend unbehindert geführt
werden, z.B. bei Flachdecken
oder Vorhaltung von
Durchbrüchen
[10]
[1]
5.2 Können die raumseitigen Anlagenteile der Kühlung einer geänderten Raumsituation mit
geringem Aufwand angepasst werden?
keine Änderungen notwendig
Blindmodule in jedem
Raster vorhanden
[10]
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
individuelle Anpassung
notwendig
[5]
[1]
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6. Umstieg auf regenerative Energieträger
6.1 Ist eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell
möglich? (Besitzt das Gebäude keine Wärmeerzeugung, so entfällt die Bewertung)
Wärmeübergabe ist für eine
mittlere Heizwassertemperatur
von 30°C oder niedriger
ausgelegt
[5]
Wärmeübergabe ist für eine
mittlere Heizwassertemperatur
von 60°C oder höher
ausgelegt
Interpolation möglich
[0]
6.2 Ist eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell möglich?
(Besitzt das Gebäude keine Kälteerzeugung, so entfällt die Bewertung)
Kälteübergabe ist für eine
mittlere Kühlmitteltemperatur
von 8°C oder niedriger
ausgelegt.
Kälteübergabe ist für eine
mittlere Kühlmitteltemperatur
von 19°C oder höher ausgelegt
[5]
Interpolation möglich
[0]
7. Entspricht die Aufzugsanlage einem gängigen Standard, so dass spätere Änderungen
erleichtert werden?
Normaufzug nach DIN 15309
Standardmodell eines
Herstellers
[4]
Speziallösung
[2]
[1]
in [ ] sind die zugeordneten Checklistenpunkte angegeben
Tabelle 7: Ziel-, Referenz- und Grenzwertniveau für die Checkliste „Backupfähigkeit der TGA“
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4.3
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit
In der folgenden Tabelle 8 wird die Bedeutung der Fragen zur Wartungs- und
Bedienungsfreundlichkeit der TGA von hoch bis gering eingeteilt. Bei Fragen mit hoher
Bedeutung können maximal 15 von 100 Punkten erreicht werden, bei Fragen mit mittlerer
Bedeutung höchstens 10 Punkte und bei Fragen mit geringer Bedeutung maximal 5 Punkte.
Frage
Bedeutung
1. Können alle Anlagen von zentraler Stelle aus bedient werden
und besteht die Möglichkeit der Fernbedienung?
2. Besteht ein zentrales System zur Störungsmeldung und diagnose?
3. Kommt die Lüftung mit wenigen wartungsrelevanten
Einzelteilen (Ventilatoren, Antriebe, Verschleißteile) aus?
4. Besitzt die Gebäudekühlung nur wenige wartungsrelevante
Einzelteile?
5. Sind die Leuchten in hohen Räumen (lichte Raumhöhe
größer als 2,50 m, z.B. Einganghallen, Atrien,
Versammlungsräume etc.) zum Austauschen der Leuchtmittel
leicht erreichbar?
6. Sind die Leuchten in den Treppenhäusern zum Austauschen
der Leuchtmittel leicht erreichbar?
7. Ist die Beleuchtung in Technikräumen für die notwendigen
Arbeiten ausreichend?
8. Sind Informationen zur Wartung und Bedienung der
technischen Anlagen verfügbar?
hoch
Maximalpunktzahl
15
gering
5
hoch
15
hoch
15
hoch
15
mittel
10
mittel
10
hoch
15
Σ = 100
Tabelle 8: Wahl der Punkteverteilung innerhalb der Checkliste „Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit
der TGA“
Den Ziel-, Referenz- und Grenzwerten werden folgende Merkmalsausprägungen und
Checklistenpunkte zugeordnet(siehe Tabelle 9). Der Zielwert entspricht dabei der
Maximalpunktzahl aus Tabelle 8. Der Referenzwert wurde so gewählt, dass ein
herkömmliches klimatisiertes Gebäude in etwa 5 Punkte für das Kriterium erzielt. Ein
herkömmliches unklimatisiertes Gebäude wird mit ca. 7 Punkten bewertet. Der Grenzwert
wurde so gewählt, dass kein Gebäude weniger als 1 Punkt erhält.
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Merkmalsausprägung
Zielwert
Merkmalsausprägung
Referenzwert
Merkmalsausprägung
Grenzwert
1. Können alle Anlagen von zentraler Stelle aus bedient werden und besteht die Möglichkeit der
Fernbedienung?
Alle Anlagen sind in eine
Gebäudeautomation integriert.
Die Gebäudeautomation kann
aus der Ferne abgefragt und
eingestellt werden.
(Zwischenwert [12]: Die
Gebäudeautomation kann
über ein Terminal im Gebäude
bedient werden.)
Einstellungen an allen
Anlagen können in den
Technikzentralen
vorgenommen werden.
[15]
Einstellungen müssen zum Teil
innerhalb der Nutzungszonen
vorgenommen werden.
[8]
[2]
2. Besteht ein zentrales System zur Störungsmeldung und -diagnose?
Ferndiagnose über die
Gebäudeautomation
Zentrale Störungsmeldung im
Gebäude, z.B. beim Pförtner
[5]
[3]
[1]
3. Kommt die Lüftung mit wenigen wartungsrelevanten Einzelteilen (Ventilatoren, Antriebe,
Verschleißteile) aus?
freie Lüftung
zentrale mechanische
Lüftung
[15]
dezentrale mechanische
Lüftung oder elektrisch
betriebene Fenster
[6]
[2]
4. Besitzt die Gebäudekühlung nur wenige wartungsrelevante Einzelteile?
ohne Kühlung oder passive
Kühlung
zentrale Klimaanlage
[15]
dezentrale Klimageräte
[6]
[2]
5. Sind die Leuchten in hohen Räumen (lichte Raumhöhe größer als 2,50 m, z.B.
Einganghallen, Atrien, Versammlungsräume etc.) zum Austauschen der Leuchtmittel leicht
erreichbar?
Höhe der Leuchten über
ebenem Boden bis 2,50 m
Stufenstehleiter erforderlich,
Höhe der Leuchten über
ebenem Boden bis 4 m
[15]
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
Gerüst, Hubarbeitsbühne oder
Absturzsicherung notwendig
oder schwere oder sperrige
Abdeckungen
[8]
[0]
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6. Sind die Leuchten in den Treppenhäusern zum Austauschen der Leuchtmittel leicht
erreichbar?
Leuchten sind im Bereich der
Podeste oder an der Wand in
einer Höhe bis 2 m angebracht
[10]
[-]
[1]
7. Ist die Beleuchtung in Technikräumen für die notwendigen Arbeiten ausreichend?
helle Beleuchtung in allen
Anlagenzentralen UND fest
installierte Beleuchtung in
Technikschächten
helle Beleuchtung in allen
Anlagenzentralen ODER fest
installierte Beleuchtung in
Technikschächten
[10]
[5]
[1]
8. Sind Informationen zur Wartung und Bedienung der technischen Anlagen verfügbar?
alle Rohre und Stellarmaturen
beschriftet UND Anlagenpläne
sowie Wartungs- und
Bedienungsanleitungen vor
Ort verfügbar
alle Rohre und
Stellarmaturen beschriftet
ODER Anlagenpläne sowie
Wartungs- und
Bedienungsanleitungen vor
Ort verfügbar
[15]
[8]
[1]
in [ ] sind die zugeordneten Checklistenpunkte angegeben
Tabelle 9: Ziel-, Referenz- und Grenzwertniveau für die Checkliste „Wartungs- und
Bedienungsfreundlichkeit der TGA “
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4.4
Ausstattungsqualität
Ähnlich wie im Kriterium Brandschutz, sollte auch in diesem Punkt davon ausgegangen
werden, dass die in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften und technischen
Regelwerke bereits einen hohen Qualitätsstandard bedingen. Es wird daher vorgeschlagen,
dass bei Einhaltung gesetzlicher Vorschriften stets 5 Punkte erreicht werden. Die
Dokumentation der verwendeten Anlagen wird mit maximal 3 zusätzlichen Punkten bewertet.
Die Frage nach der ausgezeichneten Produktqualität soll dazu dienen, Gebäude mit Anlagen
nachweislich hoher Qualität mit einer höheren Punktzahl zu belohnen. Hier sind maximal 2
zusätzliche Punkte erreichbar. Die gesetzlich erforderlichen Prüfsiegel stellen als
Mindestanforderung den Grenzwert dar. Die Verteilung der Checklistenpunkte ist in der
untenstehenden Tabelle 10 angegeben.
Merkmalsausprägung
Merkmalsausprägung
Merkmalsausprägung
Zielwert
Referenzwert
Grenzwert
1. Ist die Dokumentation der verwendeten Anlagen vollständig?
Alle technischen
Alle technischen Datenblätter
Datenblätter sind
sind vorhanden und sind mit
vorhanden.
anderen relevanten
Dokumenten in einem
Gebäudehandbuch
zusammengefasst.
[30]
[20]
[0]
2. Ist für bestimmte Teilanlagen der Gebäudetechnik eine ausgezeichnete technische
Produktqualität belegt?
Zwei oder mehr Komponenten
Eine Komponente besitzt
Komponenten besitzen nur die
besitzen ausgezeichnete
ausgezeichnete Qualität.
gesetzlich erforderlichen
Qualität.
Prüfsiegel.
[70]
[60]
[50]
in [ ] sind die zugeordneten Checklistenpunkte angegeben
Tabelle 10: Ziel-, Referenz- und Grenzwertniveau für die Checkliste „Wartungs- und
Bedienungsfreundlichkeit der TGA “
4.5
Bedeutungsfaktoren
Die Wichtung der drei neu erarbeiteten Kriterien im Gesamtsystem erfolgt über
Bedeutungsfaktoren. Die Kriterien „Backupfähigkeit der TGA“ sowie „Wartungs- und
Bedienungsfreundlichkeit der TGA“ sollten etwas höher gewichtet werden als
„Ausstattungsqualität der TGA“, da hier leicht hohe Punktzahlen erreicht werden. Insgesamt
sollten die Kriterien 36, 37 und 38, die sich allein auf die Technische Gebäudeausrüstung
beziehen in der Kriteriengruppe „Qualität der technischen Ausführung“ ein angemessenes
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
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Gewicht gegenüber den Kriterien 33 bis 35 sowie 39 bis 42 erhalten, die sich vorrangig auf
die Baukonstruktion beziehen. Es werden daher für die Kriterien Nr. 36 bis 37 unter
Beibehaltung der Ergebnisse der Task Force für alle anderen Kriterien folgende
Bedeutungsfaktoren vorgeschlagen (vgl. Tabelle 11):
-
Backupfähigkeit der TGA:
2
-
Bedienbarkeit der TGA:
2
-
Ausstattungsqualität der TGA:
1
Damit ist das Verhältnis der Bedeutungsfaktoren von Baukonstruktion zu TGA gleich 12 zu
5. Die TGA ist dann mit einem Anteil von rund 30% an der Qualität der technischen
Ausführung vertreten.
Kriteriengruppe
Nr.
Kriterium
Brandschutz
An = 1
Aus = 0
1
Bedeutungsfaktor
2
Qualität der
technischen
Ausführung
33
34
Schallschutz
1
2
35
thermische und
feuchteschutztechnische
Qualität
1
2
36
Backupfähigkeit der TGA
1
2
37
Bedienbarkeit der TGA
1
2
38
Ausstattungsqualität der
TGA
1
1
39
Dauerhaftigkeit/Anpassung der
gewählten Bauprodukte,
Systeme und Konstruktionen
an die geplante
Nutzungsdauer
1
2
40
Reinigungs- und
Instandhaltungsfreundlichkeit
der Baukonstruktion
1
2
41
Widerstandsfähigkeit gegen
Hagel, Sturm und Hochwasser
0
42
Rückbaubarkeit,
Recyclingfreundlichkeit
1
2
Tabelle 11: Vorschlag Bedeutungsfaktoren
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5 Exemplarische Anwendung und Sensitivitätsanalyse
Die ausgearbeiteten Steckbriefe wurden im Rahmen des Forschungsvorhabens
exemplarisch auf ein Gebäude angewendet, das bereits in der ersten Pilotphase mit Silber
nach dem Deutschen Gütesiegel Nachhaltiges Bauen zertifiziert wurde. Es handelt sich um
ein Bürogebäude der technischen Universität Darmstadt, Petersenstraße 12, 64287
Darmstadt. Die Steckbriefe wurden auf Grundlage vorhandener Planungsunterlagen und
einer Begehung des Gebäudes ausgefüllt. Die Ergebnisse sind im Folgenden dargestellt.
5.1
Backupfähigkeit
Zur Bewertung nach dem Kriteriensteckbrief Nr. 36 Backupfähigkeit der Technischen
Gebäudeausstattung wird das Gebäude in 3 Zonen eingeteilt, die sich durch die Art der
Klimatisierung unterscheiden. Der Großteil des Gebäudes (Zone A: 94% der
Nettogrundfläche) ist unklimatisiert. Der Hörsaal und die Seminarräume im Erdgeschoss
(Zone B: 4% der Nettogrundfläche) besitzen eine mechanische Lüftung mit passiver Kühlung
über einen Erdkanal und die Serverräume (Zone C: 2% der Nettogrundfläche) werden über
Multi-Split-Geräte gekühlt. Das Gebäude erreicht folgende Bewertungen:
1.
Umsetzungsmöglichkeit für künftige Steuerungskonzepte
1.1. Ist die Gebäudeautomation ausbaufähig?
Es liegt ein Bus-System vor, bei dem die Leitungen nur zu etwa 25% belegt sind.
→ 10 Checklistenpunkte
1.2. Sind alle wesentlichen Funktionen in die Gebäudeautomation integriert?
Das Gebäude besitzt, Sonnensensoren, Windsensoren, Regensensoren,
automatischen Sonnen-/Blendschutz, elektrisch betriebene Fenster, sowie eine
Lüftungsanlage, die in die Gebäudeautomation integriert sind.
→ 6 Checklistenpunkte
2.
Zugänglichkeit und Platzreserven in den Technikzentralen
2.1. Sind alle größeren Bauteile der Anlagentechnik für einen späteren Austausch
zugänglich?
Die Durchgangsbreiten und -höhen, die Abmessungen des Treppenhauses, bzw. die
Tragfähigkeit des Aufzugs, gewährleisten, dass alle derzeit vorhandenen TGABauteile passieren können.
→ 10 Checklistenpunkte
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
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2.2. Besitzen die Technikzentralen für spätere Umrüstungen ausreichende räumliche
Reserven?
Da das Gebäude mit Fernwärme versorgt wird, ist vergleichsweise wenig
Anlagentechnik vorhanden. Der Technikraum ist dennoch großzügig ausgelegt und
nur zu etwa einem Viertel belegt.
→ 10 Checklistenpunkte
3.
Anpassung von Leitungen
3.1. Ist eine Anpassung der horizontalen Leitungen im Untergeschoss einfach möglich?
Es sind Trassen im Kellergeschoss unter der Decke vorhanden, die ausreichend
Platz für zusätzliche Leitungen bieten.
→ 7 Checklistenpunkte
3.2. Ist die Anpassung vertikaler Leitungen einfach möglich?
Es ist ein Installationsschacht vorhanden.
→ 7 Checklistenpunkte
3.3. Ist die Anpassung horizontaler Leitungen in den Geschossen einfach möglich?
Die Leitungen verlaufen in einem Brüstungskanal.
→ 7 Checklistenpunkte
4.
Ist die Anpassung der Sanitärinstallationen einfach möglich?
Die Installation erfolgte in einer Installationswand.
→ 5 Checklistenpunkte
5.
Flexibilität von Lüftung und Kühlung
5.1. Kann die vorhandene mechanische Lüftung einer geänderten Raumsituation
angepasst werden?
Bei Seminarräumen und Hörsaal ist aufgrund der abgehängten Decke und der
großen Geschosshöhe eine Änderung ungehindert möglich. Im Rest des Gebäudes
entfällt die Bewertung, da keine mechanische Belüftung vorhanden ist.
→ 10 Checklistenpunkte (Zone B)
→ Bewertung entfällt (Zone A und C)
5.2. Können die raumseitigen Anlagenteile der Kühlung einer geänderten Raumsituation
mit geringem Aufwand angepasst werden?
Die Frage trifft nur auf die Serverräume zu. Falls der Serverraum verlegt würde, so
müsste die raumseitige Komponente des Multi-Split-Geräts individuell angepasst
werden, da es keine Vorhaltungen zur Verlegung gibt. Im restlichen Gebäude gibt es
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keine raumseitigen Anlagenteile zur Kühlung.
→ Bewertung entfällt (Zone A und B)
→ 1 Checklistenpunkt (Zone C)
6.
Umstieg auf regenerative Energieträger
6.1. Ist eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell
möglich?
Das Gebäude besitzt einen Fernwärmeanschluss und somit keine eigene
Wärmeerzeugung.
→ Bewertung entfällt (Alle Zonen)
6.2. Ist eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch regenerative Energien prinzipiell
möglich?
Für den Bereich der Serverräume mit den Multi-Split-Anlagen gilt, dass die
Kühlmitteltemperatur bei 8°C oder tiefer liegt. Die Hörsäle besitzen mit ihrer passiven
Kühlung über einen Erdkanal bereits eine Kühlung mit regenerativer Umweltenergie.
Der Rest des Gebäudes besitzt keine Kühlung.
→ Bewertung entfällt (Zone A)
→ 5 Checklistenpunkte (Zone B)
→ 0 Checklistenpunkte (Zone C)
7.
Entspricht die Aufzugsanlage einem gängigen Standard, so dass spätere
Änderungen erleichtert werden?
Bei dem Aufzug handelt es sich um eine Hersteller-Standardlösung.
→ 2 Checklistenpunkte
Das Gebäude erhält damit
in Zone A 64 von 70 möglichen Checklistenpunkten, entsprechend 9,1 Punkten
in Zone B 79 von 85 möglichen Checklistenpunkten, entsprechend 9,3 Punkten
in Zone C 65 von 85 möglichen Checklistenpunkten, entsprechend 7,6 Punkten.
Werden die Punkte über die jeweiligen Flächen gewichtet, so erhält das Gesamtgebäude 9,1
Punkte im Kriterium Backupfähigkeit.
Es wird deutlich, dass das Ergebnis sehr stark durch die Gebäudezone bestimmt wird, die
94% der Nettogrundfläche umfasst. Zur Vereinfachung der Bewertung wäre es möglich, als
Abschneidekriterium festzulegen, dass Gebäudezonen, die bezogen auf die Fläche in der
Summe nicht mehr als 10 % des Gesamtgebäudes ausmachen, in der Betrachtung
vernachlässigt werden dürfen.
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5.2
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit
Im Kriteriensteckbrief Nr. 37 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen
Gebäudeausstattung erreicht das Gebäude folgende Bewertungen:
1. Können alle Anlagen von zentraler Stelle aus bedient werden und besteht die
Möglichkeit der Fernbedienung?
Das Gebäude besitzt eine Gebäudeautomation mit Bedienterminal vor Ort. Die
Möglichkeit einer Bedienung aus der Ferne besteht nicht.
→ 12 Checklistenpunkte
2. Besteht ein zentrales System zur Störungsmeldung und -diagnose?
Störungen werden zentral an der Bedienstation der Gebäudeleittechnik ausgegeben.
→ 3 Checklistenpunkte
3. Kommt die Lüftung mit wenigen wartungsrelevanten Einzelteilen (Ventilatoren,
Antriebe, Verschleißteile) aus?
Das Gebäude besitzt elektrisch betriebene Fenster. Die Einzelantriebe der Fenster
sind aufgrund ihrer großen Anzahl wartungsintensiv.
→ 2 Checklistenpunkte
4. Besitzt die Gebäudekühlung nur wenige wartungsrelevante Einzelteile?
Das Gebäude ist ungekühlt, bis auf den Hörsaal, der eine passive Kühlung besitzt.
→ 15 Checklistenpunkte
5. Sind die Leuchten in hohen Räumen (lichte Raumhöhe größer als 2,50 m, z.B.
Einganghallen, Atrien, Versammlungsräume etc.) zum Austauschen der Leuchtmittel
leicht erreichbar?
Die Beleuchtung ist im Hörsaal und in der Eingangshalle deckengleich in der
abgehängten Decke angebracht. Die Raumhöhe beträgt bis zu 4 m. Schwere
Abdeckungen sind nicht vorhanden.
→ 8 Checklistenpunkte
6. Sind die Leuchten in den Treppenhäusern zum Austauschen der Leuchtmittel leicht
erreichbar?
Die Leuchten sind im Treppenhaus im über den Podesten angebracht, wo eine Leiter
gestellt werden kann.
→ 10 Checklistenpunkte
7. Ist die Beleuchtung in Technikräumen für die notwendigen Arbeiten ausreichend?
Die Technikschächte besitzen eine fest installierte Beleuchtung. Die
Anlagenzentralen sind hell beleuchtet.
→ 10 Checklistenpunkte
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
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8. Sind Informationen zur Wartung und Bedienung der technischen Anlagen verfügbar?
Rohre und Stellarmaturen sind durchgängig beschriftet. Bedienungsanleitungen sind
direkt an den Geräten aufbewahrt.
→ 15 Checklistenpunkte
Das Gebäude erhält damit 75 von 100 möglichen Checklistenpunkten, entsprechend 7,5
Punkten.
In einer Sensitivitätsanalyse wurde das Gebäude Petersenstraße 12 zwei anderen
Extremfällen gegenübergestellt. Der Extremfall „HighTech“ wurde als Gebäude mit zentraler
Lüftung und Kühlung sowie umfassender Gebäudeautomation (mit Fernabfrage) definiert.
Der Extremfall „LowTech“ stellt ein ungekühltes Gebäude mit freier Lüftung dar, bei dem auf
eine Gebäudeautomation ganz verzichtet wird. Die Analyse zeigt, dass beide Extremfälle
das gleiche Notenlevel erreichen wie das Gebäude Petersenstraße 12, welches einen
gemäßigten Mittelweg darstellt. Der Grund liegt darin, dass im Steckbrief sowohl die
Bedienungsfreundlichkeit als auch die Wartungsfreundlichkeit abgefragt werden. Je mehr
Gebäudetechnik vorhanden ist, umso gezielter können Einstellungen vorgenommen werden
während jedoch gleichzeitig mehr wartungsrelevante Komponenten vorliegen. Die beiden
Punkte gleichen sich also zu einem gewissen Maße aus.
5.3
Ausstattungsqualität
Im Kriteriensteckbrief Nr. 38 Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung
erreicht das Gebäude folgende Bewertungen:
1. Ist die Dokumentation der verwendeten Anlagen vollständig?
Für das Gebäude Petersenstraße 12 wurde eine umfassende
Gebäudedokumentation angelegt.
→ 30 Checklistenpunkte
2. Ist für TGA-Komponenten eine ausgezeichnete technische Produktqualität belegt?
Über eventuell vorhandene Herstellergarantien oder Auszeichnungen liegen leider
keine Informationen vor. Es sind daher keine Belege für eine ausgezeichnete
Produktqualität vorhanden.
→ 50 Checklistenpunkte
Das Gebäude erhält damit 80 von 100 möglichen Checklistenpunkten, entsprechend 8,0
Punkten.
Eine Sensitivitätsanalyse des Kriteriums zeigt, dass hier leicht 8 Punkte oder mehr erreicht
werden können. Voraussetzung ist, dass bereits in der Planung darauf geachtet wird, dass
eine Zertifizierung erfolgen soll und die entsprechende Dokumentation vorgehalten wird.
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
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5.4
Gesamtergebnis
Die exemplarische Anwendung am Gebäude „Petersenstraße 12“ ergibt, dass das Gebäude
nun in der Hauptkriteriengruppe „Technische Qualität“ einen Erfüllungsgrad von 72,8%
erreicht. In der Pilotphase waren es ohne die Berücksichtigung der drei neuen Kriterien
68,0%. Die Gesamtnote verbessert sich dadurch geringfügig von 1,74 auf 1,67. Dies
entspricht immer noch der Gütesiegelstufe „Silber“.
Um den Einfluss der vorgeschlagenen Bedeutungszahlen auf das Gesamtergebnis zu
überprüfen, wurde variierende Bedeutungszahlen ebenfalls die Note berechnet. Setzt man
die Bedeutungszahlen für die Kriterien Nr. 36, 37 und 38 um jeweils einen Punkt nach oben
auf 3 bzw. 2 Punkte, so ergibt sich im vorliegenden Fall in der Hauptkriteriengruppe
„Technische Qualität“ ein Erfüllungsgrad von 74,3%. Die Gesamtnote verbessert sich
dadurch etwas stärker und erreicht einen Wert von 1,65, was wiederum der Gütesiegelstufe
„Silber“ entspricht. Bei geringeren Bedeutungszahlen von 1 bzw. 0,5 Punkten ergibt sich ein
Erfüllungsgrad von 70,9% was der Note 1,7 (Silber) entspricht.
Es zeigt sich also, dass die drei vorgestellten neu ergänzten Kriterien im Kanon der 55
Kriterien zur Ermittlung der Gesamtnote sich gut in das Gesamtbild des Ergebnisses
einfügen. Der gewählte Vorschlag mit mittleren Bedeutungszahlen erscheint angemessen.
Er sollte jedoch erneut überprüft werden, wenn die Bedeutungszahl eines anderen
Kriteriums in der Hauptkriteriengruppe „Technische Qualität“ verändert wird.
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
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6 Zusammenfassung
Im vorliegenden Abschlussbericht wurden die Ergebnisse des Forschungsvorhabens
„Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der
Ausstattungsqualität der TGA“ dargestellt. Für die drei Kriterien wurden Bewertungen in
Form von bewerteten Checklisten erarbeitet und exemplarisch am Beispiel des Gebäudes
„Institutsgebäude Petersenstr.12“ angewendet. Die erarbeiteten Bewertungen wurden in drei
Kriteriensteckbriefe nach dem Muster des Deutschen Gütesiegels Nachhaltiges Bauen
überführt, wobei die Anregungen des Auftraggebers sowie die Kommentare aus der
Rundfrage am Runden Tisch Nachhaltiges Bauen berücksichtigt wurden. Bei der
exemplarischen Anwendung zeigte sich, dass die Bewertung gut durchführbar ist und zu
stimmigen Ergebnissen führt. Für die Bedeutungsfaktoren wurde ein Vorschlag unterbreitet,
der als Grundlage für die Diskussion im Expertenkreis verwendet werden kann. Eine
abschließende Anpassung der Grenz-, Referenz- und Zielwerte, sowie der
Bedeutungsfaktoren sollte erfolgen, sobald die Kriterien, wie im Rahmen der
Pilotzertifizierung der ersten Phase geschehen, auf breiter Basis angewendet wurden.
An dieser Stelle sei zur Bewertungsphilosophie der Steckbriefe noch angemerkt:
Im Steckbrief Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA führt ein hoher
Automatisierungsgrad (im Sinne eines High-Tech-Gebäudes) zu einer hohen Punktzahl im
Hinblick auf Bedienungsfreundlichkeit, während ein geringer Technisierungsgrad (im Sinne
eines Low-Tech-Gebäudes) zu einer hohen Punktzahl im Hinblick auf
Wartungsfreundlichkeit führt. Dies ist beabsichtigt, da beide Aspekte im selben Kriterium
behandelt werden. Im Steckbrief Backupfähigkeit der TGA wird hinsichtlich der Bewertung
zwischen Gebäuden mit und ohne bestimmte TGA-Komponenten unterschieden (Lüftung,
Kühlung, Kälteerzeugung, Wärmeerzeugung). Die Nachrüstung dieser Komponenten (z.B.
Nachrüstung von Lüftungskanälen in einem Gebäude, das für freie Lüftung konzipiert wurde)
wird explizit ausgeklammert. Die Abstufung des Anforderungsniveaus stellt sicher, dass die
entsprechenden Abfragen nicht in die Bewertung eingehen. Die Vergabe der
Maximalpunktzahl in diesen Fällen würde keine neutrale Bewertung garantieren. Im
Steckbrief Ausstattungsqualität der TGA wird (unter der Voraussetzung vollständiger
Dokumentation) stets ein hoher Wert von 8 Punkten erreicht, der das insgesamt hohe
Qualitätsniveau in Deutschland widerspiegeln soll. Zusätzlich erhält der Auditor über die
Frage nach besonderen Qualitätsbelegen die Möglichkeit, projektspezifisch bis zu zwei
Sonderpunkte zu vergeben, so dass die Maximalpunktzahl 10 erreichbar wird. Dies bietet
einen gewissen Interpretationsspielraum, aber auch die Freiheit Besonderheiten zu
berücksichtigen.
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
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7 Ausblick und Empfehlungen
Die hier bearbeiteten Steckbriefe und deren Inhalte basieren auf der Kriterienauswahl der
ersten Version des Zertifizierungssystems. Ein oft geäußerter Kritikpunkt hierzu ist die große
Kriterienzahl, die zu einem hohen Bearbeitungs- und Dokumentationsaufwand führt. Für
zukünftige Zertifizierungsversionen wäre es daher wünschenswert, die Kriterienzahl zu
reduzieren, z.B. durch Zusammenfassung thematisch naher Steckbriefe.
Für zukünftige Versionen sollte diskutiert werden, ob die Inhalte der Steckbriefe
Umnutzungsfähigkeit und Backupfähigkeit zusammengefasst werden sollen. Derzeit bezieht
sich Umnutzungsfähigkeit auf Veränderungen an Bauteilen und TGA infolge einer Nutzungsänderung, Backupfähigkeit auf Veränderungen an der TGA infolge von
Technologieänderungen. Da Gebäudeeigenschaften, die sich positiv auf die Backupfähigkeit
auswirken, auch für eine Umnutzung positiv wirken, könnten beide Checklisten
zusammengeführt werden. Bei der Diskussion ist jedoch zu beachten, dass Mehrfachwirkungen z. T. im System gezielt eingesetzt werden. Bei einer Zusammenlegung z.B. unter
einem neuen Kriterium „Anpassbarkeit von Bauteilen und TGA“ wäre zudem zu beachten,
dass Umnutzungsfähigkeit und Backupfähigkeit derzeit zu unterschiedlichen
Qualitätsbereichen, nämlich zu Soziokultureller und funktionaler Qualität bzw. zu
Technischer Qualität zählen. Bei einer Zusammenfassung würde sich die Wichtung der
Kriterien innerhalb der einzelnen Qualitäten verschieben.
Der Steckbrief Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA stellt das Pendant zu
Reinigungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit des Baukörpers dar und sollte nicht mit
diesem zusammengefasst werden, da die Checklisten unterschiedliche Maßnahmen
abfragen. Die beiden Steckbriefe bilden unter der Technischen Qualität die
Voraussetzungen für das effiziente Betreiben des Gebäudes ab.
Der Steckbrief Ausstattungsqualität der TGA zeigt inhaltlich Ähnlichkeit mit dem Steckbrief
Qualitätssicherung der Bauausführung aus der Gruppe Prozessqualität. Ursache ist, dass
die Überprüfung der tatsächlichen Produktqualität anhand unabhängiger, einfacher Kriterien
nicht umsetzbar ist. Anstelle der tatsächlichen Qualität werden prozessuale Voraussetzungen (vollständige Dokumentation, verlängerte Garantien…) abgefragt, die zu hoher
Qualität führen. Der Steckbrief Ausstattungsqualität der TGA grenzt sich gegenüber
Qualitätssicherung der Bauausführung ab, da ersterer sich nur auf TGA, letzterer sich nur
auf Baustoffe/Bauteile bezieht. Mittelfristig könnte der Steckbrief zur Prozessqualität
verschoben werden und ggf. mit Qualitätssicherung der Bauausführung abgestimmt oder
zusammengefasst werden.
Vor einer eventuellen Überarbeitung des Zertifizierungssystems mit einer Neuordnung der
Kriterien sollten die Steckbriefe jedoch im Rahmen einer Pilotphase im Gesamtsystem
getestet werden.
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
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8 Literaturverzeichnis
[1] DIN 18960: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: Nutzungskosten im Hochbau. Beuth
Verlag, 2008.
[2] DIN 276-1: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: Kosten im Bauwesen – Teil1
Hochbau. Beuth Verlag, 2008.
[3] Pistohl: Handbuch der Gebäudetechnik – Teil 1. Werner Verlag, 2007.
[4] Pistohl: Handbuch der Gebäudetechnik – Teil 2. Werner Verlag, 2007.
[5] Arbeitsstättenrichtlinie Künstliche Beleuchtung ASR 7/3 Ausgabe November 1993
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Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
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ANLAGE
-
Kriteriensteckbrief Nr. 36 Backupfähigkeit der TGA
-
Kriteriensteckbrief Nr. 37 Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA
-
Kriteriensteckbrief Nr. 38 Ausstattungsqualität der TGA
Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der
Bedienfreundlichkeit und der Ausstattungsqualität der TGA
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Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
36
02
03
Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
04
Stellt bei Nichterfüllung ein
„K.O.“-Kriterium für die
Zertifizierung dar
Seite 1 / 8
G.4.1.4
Bearbeitungsstand
ja
05
nein
16.12.2009
Gültig für Zertifizierungsversion
06
Bewertungsgegenstand
07
Zuordnungen
Schutzziel
08
Schutzgut
09
Hauptkriteriengruppe
10
Technische Qualität
Kriteriengruppe
11
Qualität der technischen Ausführung
Bewertungszeitpunkt
12
Baufertigstellung
Gebäude- und Nutzungsart
13
Neubau / Büro- und Verwaltungsgebäude
Anwendung für
V.?
Gebäude
Relevanz und
Zielsetzungen
14
Die Technische Gebäudeausstattung (TGA) gehört zu denjenigen Komponenten
eines Gebäudes, die dem schnellsten Wandel unterworfen sind. Daher ist die
Backupfähigkeit der TGA bezüglich der Zukunftsfähigkeit von Neubauten
äußerst wichtig. Ziel ist es, heutige Gebäude so zu planen und zu errichten,
dass sie zukünftige Änderungen der TGA erleichtern.
Beschreibung,
Kommentar
15
Unter Backupfähigkeit der TGA wird die Möglichkeit verstanden, die
Anlagentechnik flexibel an neue Anforderungen anpassen zu können. Solche
neuen Anforderungen ergeben sich typischerweise durch einen Mieter- bzw.
Nutzerwechsel und geänderte Büroaufteilungen aber auch durch den
technischen Fortschritt oder Gesetzesänderungen.
einzubeziehende
Aspekte
16
Gestaltung und räumliche Gegebenheiten der TGA
Messgröße (Zähler)
17
Hinweis: Pfeil
kennzeichnet den
Bewertungszeitpunkt
Inbetriebnahme
25
28
Teilrückbau
29
Betrieb
30
Verwaltung
31
Nutzung
Verwertung/Entsorgung
Errichtung
24
Instandhaltung
34
Transport
23
27
Rückbau
Herstellung
22
Alterung
33
Vorstufen
21
26
Rückbauplanung
Planung
20
Gebäude
32
Projektentwicklung
(grau zu hinterlegen)
19
In die Datenerhebung einzubeziehende Phasen
des Lebenszyklus
eines Bauwerks
18
Bezugsgröße
(Nenner)
Punktwert
35
36
Das Kriterium beurteilt die Möglichkeiten in der Nutzungsphase des Bauwerks. Die
größten Lenkungsmöglichkeiten bestehen in der Planung. Bewertet wird der mit der
Errichtung erreichte Zustand.
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
36
03
Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
02
Seite 2 / 8
G.4.1.4
Zeitpunkt der
Durchführung der
Bewertung
37
Positive
Wirkungsrichtung,
Kommentar zur
Interpretation
39
Je eher eine spätere Anpassung der TGA möglich ist, umso besser ist die
„Backupfähigkeit der TGA“ zu beurteilen.
Bewertung
Methode
40
quantitativ
bewertete Checkliste
Beschreibung der
Methode
43
für Neubau
38
42
für Bestandsbau
Leistungsphase 1
Leistungsphase 2
Leistungsphase 3
Leistungsphase 4
Leistungsphase 5
Leistungsphase 6
Leistungsphase 7
Leistungsphase 8
Leistungsphase 9
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung
- Objektbetreuung und Dokumentation
41
qualitativ
Für die Beurteilung der Backupfähigkeit der TGA wurde eine bewertete Checkliste
entwickelt.
Mit Hilfe der Checkliste werden diejenigen Faktoren abgefragt, die die
Backupfähigkeit der TGA im Wesentlichen kennzeichnen. Für jede Frage wird die
vorhandene Ausgestaltung mithilfe der vorgegebenen Beschreibung einer
entsprechenden Punktzahl zugeordnet. Ist nichts anderes angegeben, so muss
eine eindeutige Zuordnung erfolgen; es dürfen keine Zwischenwerte gebildet
werden. Im Zweifel ist die geringere Punktzahl zuzuordnen. Die Summe der
erreichten Checklistenpunkte wird im Verhältnis zu den maximal erreichbaren
Checklistenpunkten linear in die erreichte Punktzahl für das Kriterium (von 1 bis
10) umgerechnet. Die folgende Formel gibt diese Rechenvorschrift wieder:
P = 10 ⋅
∑ CP
∑ CP
max
mit
P
= Punktzahl für das Kriterium
CP
= erreichte Checklistenpunkte
CPmax = maximal erreichbare Checklistenpunkte
Die Zahl der maximal erreichbaren Checklistenpunkte beträgt im Normalfall 100.
Bei einigen Fragen darf die Bewertung entfallen, falls sie auf das Gebäude nicht
zutreffen. In diesem Falle reduzieren sich die maximal erreichbaren
Checklistenpunkte entsprechend. Damit ergibt sich einunterschiedliches
Anforderungsniveau in Abhängigkeit der vorhandenen TGA. Dieses beträgt für
Gebäude:
- mit Kühlung, Lüftung, Wärme- und Kälteerzeugung: 100 CP
- mit Lüftung, Kühlung und Wärmerzeugung ohne Kälteerzeugung: 95 CP
- mit Lüftung, Kühlung und Kälteerzeugung ohne Wärmerzeugung: 95 CP
- mit Lüftung und Kühlung ohne Wärme- und Kälteerzeugung: 90 CP
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
36
03
Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
02
Seite 3 / 8
G.4.1.4
- mit Kühlung, Wärme- und Kälteerzeugung, ohne Lüftung: 90 CP
- mit Lüftung und Wärmerzeugung, ohne Kühlung und Kälteerzeugung: 85 CP
- mit Kühlung und Kälteerzeugung, ohne Lüftung und Wärmerzeugung: 85 CP
- mit Kühlung und Wärmerzeugung, ohne Lüftung und Kälteerzeugung: 85 CP
- mit Lüftung, ohne Kühlung, Kälte- und Wärmerzeugung: 80 CP
- mit Kühlung, ohne Lüftung, Kälte- und Wärmerzeugung: 80 CP
- mit Wärmerzeugung, ohne Lüftung, Kühlung und Kälteerzeugung: 75 CP
- ohne Kühlung, Lüftung, Wärme- und Kälteerzeugung: 70 CP
Falls zur Beantwortung der Checklistenfragen nötig, kann das Gebäude in
verschiedene Bereiche unterteilt werden (z.B. wenn das Gebäude nur
bereichsweise über abgehängte Decken, Brüstungskanäle, eine Kühlung, etc.
verfügt). Die Checkliste ist dann auf jeden Bereich einzeln anzuwenden. Die
jeweils erreichte Punktzahl P ist im Verhältnis der Grundflächen zu mitteln.
Gebäudebereiche, die in Summe nicht mehr als 10 % der Grundfläche
ausmachen, dürfen vernachlässigt werden.
44
Punkte
Wahlweise Zellen 44 bis
48 (quantitatives
Bewertungsziel) oder Zelle
49 mit Angabe zur
Messvorschrift
(qualitatives
Bewertungsziel)
10
9
8
7
6
4
3
2
1
Zielwert Z
Referenzwert R
5
Grenzwert G
Bewertungsmaßstab
10
50
100
G
R
Z
erreichte Checklistenpunkte
Bild 1: Umrechnung der Checklistenpunkte für das Kriterium Backupfähigkeit der TGA
Umnutzungsfähigkeit
Checklistenpunkte
Zielwert Z:
4
Referenzwert R:
4
Grenzwert G:
4
Funktion:
4
5
6
7
8
linear
Σ CPmax
Punkte
10
Σ CPmax /2
5
10
1
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
36
03
Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
02
G.4.1.4
Seite 4 / 8
Tabelle 1: Punktzuordnung von Grenz-, Referenz- und Zielwert
Bewertungsstufen ohne
Beschreibung können zur
Bewertung von
Zwischenstufen
herangezogen werden.
Die Wahl derartiger
Zwischenstufen ist
nachvollziehbar zu
begründen und zu
dokumentieren.
49
Bewer
tung
10,0
9,0
8,0
7,5
7,0
6,0
5,0
4,0
3,0
2,0
1,0
0,0
Erläuterung der
Bewertung,
Interpretationshinweise
50
Beschreibung
Σ CPmax
(lineare Interpolation)
(lineare Interpolation)
(lineare Interpolation)
(lineare Interpolation)
(lineare Interpolation)
(lineare Interpolation)
(lineare Interpolation)
(lineare Interpolation)
(lineare Interpolation)
(lineare Interpolation)
0 CP
Im Folgenden ist die Checkliste für die Backupfähigkeit der TGA angegeben.
1. Umsetzungsmöglichkeit für künftige Steuerungskonzepte
1.1. Ist die Gebäudeautomation ausbaufähig?
10 Checklistenpunkte BUS-Standard gemäß Europäischem
Installationsbus oder Local Operating Network UND
vorhandene Leitungen/Datenpunkte nur zu 50%
belegt
5 Checklistenpunkte
BUS-Standard gemäß Europäischem
Installationsbus oder Local Operating Network
1 Checklistenpunkt
andere Ausführungen
1.2. Sind alle wesentlichen Funktionen in die Gebäudeautomation integriert?
je 1 Checklistenpunkt pro integriertem Element:
- Sonnen- bzw. Helligkeitssensoren,
- Windsensoren,
- Regensensoren,
- Präsenzmelder,
- Steuerung der Verschattungseinrichtungen,
- Öffnen und Schließen der Fenster,
- Steuerung der Beleuchtung,
- Steuerung der Heizung,
- Steuerung der Belüftung,
- Steuerung der Kühlung
0 Checklistenpunkte
keine Gebäudeautomation vorhanden
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
36
03
Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
02
G.4.1.4
Seite 5 / 8
2. Zugänglichkeit und Platzreserven in den Technikzentralen
2.1. Sind alle größeren Bauteile der Anlagentechnik für einen späteren
Austausch zugänglich?
10 Checklistenpunkte Transport aller Bauteile ohne besondere
Maßnahmen möglich
5 Checklistenpunkte
Austausch erfordert Bauarbeiten, z.B. Entfernen
einer leichten Trennwand, Einsatz eines Mobilkrans
1 Checklistenpunkt
Austausch erfordert erhebliche Bauarbeiten, z.B.
Erdarbeiten, Entfernen von Stahlbetonbauteilen
Für einen Austausch sind die Abmessungen und das Gewicht des jeweils
größten bzw. schwersten vorhandenen Bauteils ggf. inkl. der Transportmittel
maßgebend. Es sind Höhe und Breite der Gänge und Türen sowie ggf.
Abmessungen des Treppenhauses oder Abmessungen und Tragfähigkeit
des Aufzugs zu berücksichtigen.
2.2. Besitzen die Technikzentralen für spätere Umrüstungen ausreichende
räumliche Reserven?
10 Checklistenpunkte Reserven vorhanden
5 Checklistenpunkte
Reserven durch Hinzunahmen eines Nachbarraums
bei nichttragender Trennwand
1 Checklistenpunkt
keine ausreichenden Platzreserven
Von ausreichenden Reserven darf ausgegangen werden, wenn ein Raum
max. zu zwei Dritteln belegt ist oder wenn bei modularen Anlagen Platz für
jeweils ein weiteres Modul gleicher Bauart vorgehalten ist.
3. Anpassung von Leitungen
3.1. Ist eine Anpassung der horizontalen Leitungen im Untergeschoss einfach
möglich?
7 Checklistenpunkte
Trassen im Kellergeschoss vorhanden UND
Kopfhöhe mind. 2 m UND unbelegte
Rohrdurchführungen
3 Checklistenpunkte
Bodenkanal über gesamte Gebäudelänge
vorhanden UND ohne Zerstörung des Bodenbelags
öffenbar
1 Checklistenpunkt
andere Ausführungen
3.2. Ist die Anpassung vertikaler Leitungen einfach möglich?
7 Checklistenpunkte
Installationsschächte vorhanden
1 Checklistenpunkt
keine Installationsschächte vorhanden
3.3. Ist die Anpassung horizontaler Leitungen in den Geschossen einfach
möglich?
7 Checklistenpunkte
abgehängte Decke, Systemboden, Bodenkanäle,
Brüstungskanal oder Sockelleistensysteme
1 Checklistenpunkt
Verlegung im Estrich, Verlegung in der Wand
Die Aussage muss prinzipiell für alle im Gebäude genutzten Arten von
Leitungen zutreffen (Warmwasser, Kaltwasser, Brauchwasser, Kühlmittel,
Abwasser, Strom, Fernmelde, Gas, etc.), mit Ausnahme von
Lüftungskanälen, vgl. Frage 5. Eine Leitungsart darf für die Bewertung
ausgeklammert werden, wenn nachvollziehbar dargestellt wird, dass eine
Änderung im gesamten Gebäudelebenszyklus undenkbar ist.
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
36
03
Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
02
G.4.1.4
Seite 6 / 8
4. Ist die Anpassung der Sanitärinstallationen einfach möglich?
5 Checklistenpunkte
Vorwandinstallation oder Installationswand
1 Checklistenpunkt
alle anderen Ausführungen
5. Flexibilität von Lüftung und Kühlung
5.1. Kann die vorhandene mechanische Lüftung einer geänderten Raumsituation
angepasst werden?
10 Checklistenpunkte Lüftungskanäle können weitgehend unbehindert
geführt werden, z.B. bei Flachdecken oder
Vorhaltung von Durchbrüchen.
1 Checklistenpunkt
andere Ausführungen
Besitzt ein Gebäude keine mechanische Lüftung, so entfällt die Bewertung.
5.2. Können die raumseitigen Anlagenteile der Kühlung einer geänderten
Raumsituation mit geringem Aufwand angepasst werden?
10 Checklistenpunkte keine Änderungen notwendig
5 Checklistenpunkte
Blindmodule vorhanden
1 Checklistenpunkte
individuelle Anpassung notwendig
Besitzt ein Gebäude keine Kühlung, so entfällt die Bewertung.
6. Umstieg auf regenerative Energieträger
6.1. Ist eine Unterstützung der Wärmeerzeugung durch regenerative Energien
prinzipiell möglich?
5 Checklistenpunkte
Wärmeübergabe ist für eine mittlere
Heizwassertemperatur von 30°C oder niedriger
ausgelegt.
0 Checklistenpunkte
Wärmeübergabe ist für eine mittlere
Heizwassertemperatur von 60°C oder höher
ausgelegt.
Interpolation ist zulässig. Ist bereits eine Unterstützung der
Wärmeerzeugung durch regenerative Energien vorhanden, so darf die Frage
mit 5 Checklistenpunkten bewertet werden. Besitzt das Gebäude keine
Wärmeerzeugung, so entfällt die Bewertung.
6.2. Ist eine Unterstützung der Kälteerzeugung durch regenerative Energien
prinzipiell möglich?
5 Checklistenpunkte
Kälteübergabe ist für eine mittlere
Kühlmitteltemperatur von 19°C oder höher
ausgelegt.
0 Checklistenpunkte
Kälteübergabe ist für eine mittlere
Kühlmitteltemperatur von 8°C oder niedriger
ausgelegt.
Interpolation ist zulässig. Ist bereits eine Unterstützung der Kälteerzeugung
durch regenerative Energien vorhanden, so darf die Frage mit 5
Checklistenpunkten bewertet werden. Besitzt das Gebäude keine
Kälteerzeugung, so entfällt die Bewertung.
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
36
03
Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
02
G.4.1.4
Seite 7 / 8
7. Entspricht die Aufzugsanlage einem gängigen Standard, so dass spätere
Änderungen erleichtert werden?
4 Checklistenpunkte
Normaufzug nach DIN 15309
2 Checklistenpunkte
Standardmodell eines Herstellers,
herstellerspezifische Steuerung
1 Checklistenpunkt
Speziallösung
Hinweise auf den
Bewertungsmaßstab
51
Die Zuordnung der Checklistenpunkte ist so gewählt, dass der Grenzwert von 1
Punkt nicht unterschritten wird. Ein herkömmliches Gebäude erreicht in etwa den
Referenzwert von 5 Punkten. Zur Erlangung des Zielwerts von 10 Punkten muss
das Gebäude in allem Punkten herausragende Eigenschaften aufweisen.
Dokumente,
Normen und
Richtlinien
52
Hinweise auf
Datengrundlagen
und Rechenhilfen
53
DIN 15309: Aufzüge - Personenaufzüge für andere als Wohngebäude sowie
Bettenaufzüge - Baumaße, Fahrkorbmaße, Türmaße. Beuth, Berlin, 2002-12
Normenreihe DIN EN 13321: Offene Datenkommunikation für die
Gebäudeautomation und Gebäudemanagement - Elektrische Systemtechnik für
Heim und Gebäude.
Normenreihe DIN EN 14908: Firmenneutrale Datenkommunikation für die
Gebäudeautomation und Gebäudemanagement – Gebäudedatennetzprotokoll
Normenreihe DIN EN 50090: Elektrische Systemtechnik für Heim und Gebäude
(ESHG)
n.b.
Wechselbeziehungen zu weiteren
Kriterien /
Indikatoren
54
Ist die TGA besonders gut an wechselnde Anforderungen anpassbar, so wirkt sich
dies auch positiv auf die Umnutzungsfähigkeit des gesamten Gebäudes (Kriterium
Nr. 28) aus.
Verweise auf zu
verwendende
Checklisten /
Anlagen
55
Es ist die oben im Steckbrief dargestellte Checkliste anzuwenden.
Für die Beurteilung
zwingend
erforderliche Vorlage
von Unterlagen
56
Unterlagen zur Technischen Gebäudeausstattung mit denen die Angaben für den
Auditor nachvollziehbar für jede Frage der Checkliste belegt werden können.
Hierzu können das schriftliche Gesamtkonzept zur TGA, Ausschreibungstexte,
Schnitte, Grundrisse, Fotos dienen. (z.B. zu Frage 2.1: Angabe des größten und
schwersten TGA-Teils mit Abmessungen und Gewicht, Kennzeichnung des
Transportwegs im Falle eines Austauschs in den Grundrissen, Kennzeichnung
aller Öffnungen, die Zwangspunkte darstellen, mit Abmessungen, etc. )
Angabe
anzuwendende
Indikatorensteckbriefe
57
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
36
03
Backupfähigkeit der Technischen Gebäudeausstattung
Regelung zur
Anwendung der
Indikatorensteckbriefe Zelle 57
58
Anmerkungen des
Bearbeiters / der
Arbeitsgruppe
59
Der Begriff „Technische Gebäudeausstattung“ sollte durch den gebräuchlicheren
Begriff „Technische Gebäudeausrüstung“ ersetzt werden.
Zur Verringerung des Bearbeitungsaufwands kann folgendes Abschneidekriterium
eingeführt werden: Gebäudebereiche, die in Summe nicht mehr as 10 % der
Fläche ausmachen, dürfen vernachlässigt werden.
Hinweise /
Kommentare
60
Die Ausnahme zu Frage 3.3 soll eine Schlechterstellung von Gebäuden mit
Bauteilaktivierung vermeiden.
Interne Nr.:
02
G.4.1.4
Seite 8 / 8
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
37
02
03
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen
Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
04
Stellt bei Nichterfüllung ein
„K.O.“-Kriterium für die
Zertifizierung dar
Seite 1 / 6
G.4.1.5
Bearbeitungsstand
ja
05
nein
29.05.2009
Gültig für Zertifizierungsversion
06
Bewertungsgegenstand
07
Zuordnungen
Schutzziel
08
Schutzgut
09
Hauptkriteriengruppe
10
Technische Qualität
Kriteriengruppe
11
Qualität der technischen Ausführung
Bewertungszeitpunkt
12
Baufertigstellung
Gebäude- und Nutzungsart
13
Neubau / Büro- und Verwaltungsgebäude
Anwendung für
V.?
Gebäude
Relevanz und
Zielsetzungen
14
Inspektion, Wartung und Bedienung von technischen Anlagen gehören zu den
regelmäßig und häufig anfallenden Arbeiten im Lebenszyklus eines Gebäudes.
Einerseits verursachen diese Tätigkeiten Kosten, andererseits bieten sie auch
die Möglichkeit, Kosten und Umweltwirkungen zu vermindern, da durch sie erst
ein störungsarmer, kontrollierter Betrieb des Gebäudes möglich wird. Ziel ist es,
die Technische Gebäudeausstattung (TGA) so zu planen und umzusetzen, dass
anfallende Wartungen mit geringem Aufwand und geringer
Nutzerbeeinträchtigung durchgeführt werden können und die Einstellung und
Überwachung der Anlagen leicht möglich ist.
Beschreibung,
Kommentar
15
Unter Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA werden diejenigen
Tätigkeiten behandelt, die durch den Besitzer bzw. Betreiber vorgenommen
werden. Die Bedienbarkeit der Anlagen durch den Nutzer wird im Kriterium 23
„Einflussnahme des Nutzers“ erfasst.
Das Kriterium beschränkt sich auf die technischen Gegebenheiten.
Organisatorische Rahmenbedingungen und Managementmaßnahmen, die
Einfluss auf die Wartungsleistung und Bedienung haben, werden zur
Prozessqualität gezählt und daher nicht betrachtet.
Hinweis: Pfeil
kennzeichnet den
Bewertungszeitpunkt
Vorstufen
Herstellung
Transport
Errichtung
Inbetriebnahme
21
22
23
24
25
26
Alterung
27
Instandhaltung
28
Teilrückbau
29
Betrieb
30
Verwaltung
31
Nutzung
Verwertung/Entsorgung
Planung
20
Gebäude
34
Projektentwicklung
(grau zu hinterlegen)
19
In die Datenerhebung einzubeziehende Phasen
des Lebenszyklus
eines Bauwerks
18
Bezugsgröße
(Nenner)
Punktwert
Rückbau
17
33
Messgröße (Zähler)
Planungsbezogene und installationsbedingte Gegebenheiten der TGA
Rückbauplanung
16
32
einzubeziehende
Aspekte
35
36
Das Kriterium beurteilt die Möglichkeiten in der Nutzungsphase des Bauwerks. Die
größten Lenkungsmöglichkeiten bestehen in der Planung. Bewertet wird der mit der
Errichtung erreichte Zustand.
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
37
03
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen
Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
02
Seite 2 / 6
G.4.1.5
Zeitpunkt der
Durchführung der
Bewertung
37
Positive
Wirkungsrichtung,
Kommentar zur
Interpretation
39
Je eher einfacher die TGA zu warten und zu bedienen ist, desto besser ist die
„Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA“ zu beurteilen.
Bewertung
Methode
40
quantitativ
bewertete Checkliste
Beschreibung der
Methode
43
für Neubau
38
42
für Bestandsbau
Leistungsphase 1
Leistungsphase 2
Leistungsphase 3
Leistungsphase 4
Leistungsphase 5
Leistungsphase 6
Leistungsphase 7
Leistungsphase 8
Leistungsphase 9
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung
- Objektbetreuung und Dokumentation
41
qualitativ
Für die Beurteilung der Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der TGA wurde
eine bewertete Checkliste entwickelt.
Mit Hilfe der Checkliste werden diejenigen Faktoren abgefragt, die die Wartungsund Bedienungsfreundlichkeit der TGA im Wesentlichen kennzeichnen. Für jede
Frage wird die vorhandene Ausgestaltung mithilfe der vorgegebenen
Beschreibung einer entsprechenden Punktzahl zugeordnet. Ist nichts anderes
angegeben, so muss eine eindeutige Zuordnung erfolgen; es dürfen keine
Zwischenwerte gebildet werden. Im Zweifel ist die geringere Punktzahl
zuzuordnen. Die Summe der erreichten Checklistenpunkte wird im Verhältnis zu
den maximal erreichbaren Checklistenpunkten linear in die erreichte Punktzahl für
das Kriterium (von 1 bis 10) umgerechnet. Die folgende Formel gibt diese
Rechenvorschrift wieder:
P = 10 ⋅
∑ CP
∑ CP
max
mit
P
= Punktzahl für das Kriterium
CP
= erreichte Checklistenpunkte
CPmax = maximal erreichbare Checklistenpunkte
Die Zahl der maximal erreichbaren Checklistenpunkte beträgt 100.
Falls das Gebäude nur bereichsweise über Lüftung oder Kühlung verfügt, so ist
es zur Beantwortung der Checklistenfragen in verschiedene Bereiche zu
unterteilen. Die Checkliste ist dann auf jeden Bereich einzeln anzuwenden. Die
jeweils erreichte Punktzahl P ist im Verhältnis der Grundflächen zu mitteln.
Gebäudebereiche, die in Summe nicht mehr als 10 % der Grundfläche
ausmachen, dürfen vernachlässigt werden.
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
Bewertungsmaßstab
01
37
03
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen
Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
02
Seite 3 / 6
G.4.1.5
44
Punkte
Wahlweise Zellen 44 bis
48 (quantitatives
Bewertungsziel) oder Zelle
49 mit Angabe zur
Messvorschrift
(qualitatives
Bewertungsziel)
10
9
8
7
6
Grenzwert G
4
3
2
1
Zielwert Z
Referenzwert R
5
10
50
100
G
R
Z
erreichte Checklistenpunkte
Bild 1: Umrechnung der Checklistenpunkte für das Kriterium Backupfähigkeit der TGA
Umnutzungsfähigkeit
Zielwert Z:
4
Referenzwert R:
4
Grenzwert G:
4
Funktion:
4
Checklistenpunkte
100
5
6
7
8
50
5
10
1
linear
Tabelle 1: Punktzuordnung von Grenz-, Referenz- und Zielwert
Bewertungsstufen ohne
Beschreibung können zur
Bewertung von
Zwischenstufen
herangezogen werden.
Die Wahl derartiger
Zwischenstufen ist
nachvollziehbar zu
begründen und zu
dokumentieren.
49
Bewer
tung
10,0
9,0
8,0
7,5
7,0
6,0
5,0
4,0
3,0
2,0
1,0
0,0
Punkte
10
Beschreibung
100 Checklistenpunkte erreicht
90 Checklistenpunkte erreicht
80 Checklistenpunkte erreicht
75 Checklistenpunkte erreicht
70 Checklistenpunkte erreicht
60 Checklistenpunkte erreicht
50 Checklistenpunkte erreicht
40 Checklistenpunkte erreicht
30 Checklistenpunkte erreicht
20 Checklistenpunkte erreicht
10 Checklistenpunkte erreicht
-
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
Erläuterung der
Bewertung,
Interpretationshinweise
01
37
03
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen
Gebäudeausstattung
50
Interne Nr.:
02
G.4.1.5
Seite 4 / 6
Im Folgenden ist die Checkliste für die Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit
der TGA angegeben.
1. Können die Anlagen von zentraler Stelle aus bedient werden und
besteht die Möglichkeit der Fernbedienung?
15 Checklistenpunkte: Alle Gewerke sind in eine Gebäudeautomation
integriert. Die Gebäudeautomation kann aus der
Ferne abgefragt und eingestellt werden.
12 Checklistenpunkte Alle Gewerke sind in eine Gebäudeautomation
integriert. Die Gebäudeautomation kann über ein
Terminal im Gebäude bedient werden.
8 Checklistenpunkte
Einstellungen an allen Anlagen können in den
Technikzentralen vorgenommen werden.
2 Checklistenpunkte
Wesentliche Einstellungen müssen innerhalb der
Nutzungszonen vorgenommen werden.
2. Besteht ein zentrales System zur Störungsmeldung und -diagnose?
5 Checklistenpunkte
Ferndiagnose über die Gebäudeautomation
3 Checklistenpunkte
Zentrale Störungsmeldung im Gebäude, z.B. beim
Pförtner
1 Checklistenpunkt
kein System
3. Kommt die Lüftung mit wenigen wartungsrelevanten Einzelteilen
(Ventilatoren, Antriebe, Verschleißteile) aus?
15 Checklistenpunkte freie Lüftung
6 Checklistenpunkte
zentrale mechanische Lüftung
2 Checklistenpunkte
dezentrale mechanische Lüftung oder elektrisch
betriebene Fenster
4. Besitzt die Gebäudekühlung nur wenige wartungsrelevante Einzelteile?
15 Checklistenpunkte ohne Kühlung oder passive Kühlung
6 Checklistenpunkte
zentrale Klimaanlage
2 Checklistenpunkte
dezentrale Klimageräte
5. Sind die Leuchten in hohen Räumen (lichte Raumhöhe größer als 2,50
m, z.B. Einganghallen, Atrien, Versammlungsräume etc.) zum
Austauschen der Leuchtmittel leicht erreichbar?
15 Checklistenpunkte Höhe der Leuchten über ebenem Boden bis 2,50 m
(z.B. abgependelte Leuchten)
8 Checklistenpunkte
Stufenstehleiter erforderlich, Höhe der Leuchten
über ebenem Boden bis 4 m
0 Checklistenpunkte
Gerüst, Hubarbeitsbühne oder Absturzsicherung
notwendig oder schwere oder sperrige Abdeckungen
Ist die lichte Raumhöhe im Gebäude überall kleiner 2,50 m, so dürfen 15
Checklistenpunkte vergeben werden.
6. Sind die Leuchten in den Treppenhäusern zum Austauschen der
Leuchtmittel leicht erreichbar?
10 Checklistenpunkte Leuchten sind im Bereich der Podeste oder an der
Wand in einer Höhe bis 2 m angebracht
1 Checklistenpunkt
andere Ausführungen
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
37
03
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen
Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
02
G.4.1.5
Seite 5 / 6
7. Ist die Beleuchtung in Technikräumen für die notwendigen Arbeiten
ausreichend?
10 Checklistenpunkte helle Beleuchtung in allen Anlagenzentralen UND
fest installierte Beleuchtung in Technikschächten
5 Checklistenpunkte
helle Beleuchtung in allen Anlagenzentralen ODER
fest installierte Beleuchtung in Technikschächten
1 Checklistenpunkt
andere Ausführungen
Als helle Beleuchtung in den Anlagenzentralen gelten
Nennbeleuchtungsstärken nach Arbeitsstättenrichtlinie Künstliche
Beleuchtung ASR 7/3 von mindestens 200 Lux.
8. Sind Informationen zur Wartung und Bedienung der technischen
Anlagen verfügbar?
15 Checklistenpunkte alle Rohre und Stellarmaturen beschriftet UND
Anlagenpläne sowie Wartungs- und
Bedienungsanleitungen vor Ort verfügbar
8 Checklistenpunkte
alle Rohre und Stellarmaturen beschriftet ODER
Anlagenpläne sowie Wartungs- und
Bedienungsanleitungen vor Ort verfügbar
1 Checklistenpunkt
fehlende Beschriftungen oder fehlende Wartungsund Bedienungsanleitungen
Hinweise auf den
Bewertungsmaßstab
51
Die Zuordnung der Checklistenpunkte ist so gewählt, dass der Grenzwert von 1
Punkt nicht unterschritten wird. Ein herkömmliches klimatisiertes Gebäude
erreicht in etwa den Referenzwert von 5 Punkten. Herkömmliche unklimatisierte
Gebäude erreichen aufgrund der geringeren Wartungsarbeiten in etwa 7,5
Punkte. Zur Erlangung des Zielwerts von 10 Punkten muss das Gebäude in allen
Punkten herausragende Eigenschaften aufweisen.
Dokumente,
Normen und
Richtlinien
52
DIN 18960: DIN Deutsches Institut für Normung e.V.: Nutzungskosten im
Hochbau. Beuth Verlag, 2008
Arbeitsstättenrichtlinie Künstliche Beleuchtung ASR 7/3 Ausgabe November 1993
Hinweise auf
Datengrundlagen
und Rechenhilfen
53
n.b.
Wechselbeziehungen zu weiteren
Kriterien /
Indikatoren
54
Die Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit wirkt sich auch auf die
Lebenszykluskosten aus.
Verweise auf zu
verwendende
Checklisten /
Anlagen
55
Es ist die oben im Steckbrief dargestellte Checkliste anzuwenden.
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
37
03
Wartungs- und Bedienungsfreundlichkeit der Technischen
Gebäudeausstattung
Für die Beurteilung
zwingend
erforderliche Vorlage
von Unterlagen
56
Unterlagen zur Technischen Gebäudeausstattung mit denen die Angaben belegt
werden können (z.B. Gesamtkonzept zur TGA, Ausschreibungstexte, Schnitte,
Grundrisse, Fotos)
Angabe
anzuwendende
Indikatorensteckbriefe
57
Regelung zur
Anwendung der
Indikatorensteckbriefe Zelle 57
58
Anmerkungen des
Bearbeiters / der
Arbeitsgruppe
59
Der Begriff „Technische Gebäudeausstattung“ sollte durch den gebräuchlicheren
Begriff „Technische Gebäudeausrüstung“ ersetzt werden.
Zur Verringerung des Bearbeitungsaufwands kann folgendes Abschneidekriterium
eingeführt werden: Gebäudebereiche, die in Summe nicht mehr as 10 % der
Fläche ausmachen, dürfen vernachlässigt werden.
Hinweise /
Kommentare
60
keine
Interne Nr.:
02
G.4.1.5
Seite 6 / 6
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
38
02
03
Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
04
Stellt bei Nichterfüllung ein
„K.O.“-Kriterium für die
Zertifizierung dar
Seite 1 / 5
G.4.1.6
Bearbeitungsstand
ja
05
nein
28.05.2009
Gültig für Zertifizierungsversion
06
Bewertungsgegenstand
07
Zuordnungen
Schutzziel
08
Schutzgut
09
Hauptkriteriengruppe
10
Technische Qualität
Kriteriengruppe
11
Qualität der technischen Ausführung
Bewertungszeitpunkt
12
Baufertigstellung
Gebäude- und Nutzungsart
13
Neubau / Büro- und Verwaltungsgebäude
Anwendung für
V.?
Gebäude
Relevanz und
Zielsetzungen
14
Die Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung (TGA) wirkt sich
auf viele Bereiche der Nachhaltigkeit aus. Eine hohe Qualität ist Voraussetzung
für eine dauerhaft zufriedenstellende Funktionserfüllung. Im Laufe des Lebenszyklus eines Gebäudes kann hochwertige TGA über Eigenschaften wie Langlebigkeit und geringe Defektanfälligkeit zu Einsparungen bei Kosten und
Umweltwirkungen beitragen. Ziel in der Planung und Errichtung nachhaltiger
Gebäude ist es, durch den Einsatz hochwertiger TGA langfristig Vorteile zu
schaffen.
Beschreibung,
Kommentar
15
Im vorliegenden Kriterium wird die Ausführungs- und Produktqualität der TGA
beurteilt. Eine sorgfältige Ausführung kann durch eine detaillierte Gebäudedokumentation belegt werden. Die vollständige Dokumentation der verwendeten
Anlagen und der technischen Datenblätter ist von großer Bedeutung für die
folgenden Lebenszyklusphasen. Insbesondere beim Betrieb, aber auch bei
Umbau, Rückbau oder Modernisierung sind detaillierte Informationen über die
technischen Anlagen wichtig. Eine hohe Produktqualität kann durch Herstellergarantien oder herstellerneutral durch Auszeichnungen oder Gütesiegel belegt
werden, wenn das Gütesiegel über die gesetzlichen Mindestanforderungen (CEKennzeichnung) hinausgeht und eine Aussage über die technische Qualität des
Produktes getroffen wird.
einzubeziehende
Aspekte
16
Dokumentationsumfang der TGA, vorhandene Gütesiegel
Messgröße (Zähler)
17
Hinweis: Pfeil
kennzeichnet den
35
Inbetriebnahme
25
28
Teilrückbau
29
Betrieb
30
Verwaltung
31
Nutzung
Verwertung/Entsorgung
Errichtung
24
Instandhaltung
34
Transport
23
27
Rückbau
Herstellung
22
Alterung
33
Vorstufen
21
26
Rückbauplanung
Planung
20
Gebäude
32
Projektentwicklung
(grau zu hinterlegen)
19
In die Datenerhebung einzubeziehende Phasen
des Lebenszyklus
eines Bauwerks
18
Bezugsgröße
(Nenner)
Punktwert
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
Bewertungszeitpunkt
01
38
03
Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung
36
Interne Nr.:
02
Seite 2 / 5
G.4.1.6
Das Kriterium beurteilt Eigenschaften, die sich in der Nutzungsphase des Bauwerks
zeigen. Die größten Lenkungsmöglichkeiten bestehen in der Planung. Bewertet
wird der mit der Errichtung erreichte Zustand.
Zeitpunkt der
Durchführung der
Bewertung
37
Positive
Wirkungsrichtung,
Kommentar zur
Interpretation
39
Je vollständiger die Dokumentation der TGA ist, umso besser ist die
„Ausstattungsqualität der TGA“ zu beurteilen. Wurden ausgezeichnete Produkte
verbaut, so erhöht sich die Punktzahl.
Bewertung
Methode
40
quantitativ
bewertete Checkliste
Beschreibung der
Methode
43
für Neubau
38
42
für Bestandsbau
Leistungsphase 1
Leistungsphase 2
Leistungsphase 3
Leistungsphase 4
Leistungsphase 5
Leistungsphase 6
Leistungsphase 7
Leistungsphase 8
Leistungsphase 9
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe
- Mitwirkung bei der Vergabe
- Objektüberwachung
- Objektbetreuung und Dokumentation
41
qualitativ
Für die Beurteilung der Ausstattungsqualität der TGA wurde eine bewertete
Checkliste entwickelt.
Mit Hilfe der Checkliste wird der Dokumentationsumfang der TGA abgefragt und
geprüft, ob besondere Gütemerkmale vorliegen. Für jede Frage wird die
vorhandene Ausgestaltung mithilfe der vorgegebenen Beschreibung einer
entsprechenden Punktzahl zugeordnet. Ist nichts anderes angegeben, so muss
eine eindeutige Zuordnung erfolgen; es dürfen keine Zwischenwerte gebildet
werden. Im Zweifel ist die geringere Punktzahl zuzuordnen. Die Summe der
erreichten Checklistenpunkte wird im Verhältnis zu den maximal erreichbaren
Checklistenpunkten linear in die erreichte Punktzahl für das Kriterium (von 1 bis
10) umgerechnet. Die folgende Formel gibt diese Rechenvorschrift wieder:
P = 10 ⋅
∑ CP
∑ CP
max
mit
P
= Punktzahl für das Kriterium
CP
= erreichte Checklistenpunkte
CPmax = maximal erreichbare Checklistenpunkte
Die Zahl der maximal erreichbaren Checklistenpunkte beträgt 100.
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
Bewertungsmaßstab
01
38
03
Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung
Interne Nr.:
02
Seite 3 / 5
G.4.1.6
44
Punkte
Wahlweise Zellen 44 bis
48 (quantitatives
Bewertungsziel) oder Zelle
49 mit Angabe zur
Messvorschrift
(qualitatives
Bewertungsziel)
10
9
8
7
6
Grenzwert G
4
3
2
1
Zielwert Z
Referenzwert R
5
10
50
100
G
R
Z
erreichte Checklistenpunkte
Bild 1: Umrechnung der Checklistenpunkte für das Kriterium Backupfähigkeit der TGA
Umnutzungsfähigkeit
Zielwert Z:
4
Referenzwert R:
4
Grenzwert G:
4
Funktion:
4
Checklistenpunkte
100
5
6
7
8
50
5
10
1
linear
Tabelle 1: Punktzuordnung von Grenz-, Referenz- und Zielwert
Bewertungsstufen ohne
Beschreibung können zur
Bewertung von
Zwischenstufen
herangezogen werden.
Die Wahl derartiger
Zwischenstufen ist
nachvollziehbar zu
begründen und zu
dokumentieren.
49
Bewer
tung
10,0
9,0
8,0
7,5
7,0
6,0
5,0
4,0
3,0
2,0
1,0
0,0
Beschreibung
100 Checklistenpunkte
90 Checklistenpunkte
80 Checklistenpunkte
70 Checklistenpunkte
60 Checklistenpunkte
50 Checklistenpunkte
-
Punkte
10
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
38
03
Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung
Erläuterung der
Bewertung,
Interpretationshinweise
50
Interne Nr.:
02
G.4.1.6
Seite 4 / 5
Im Folgenden ist die Checkliste für die Ausstattungsqualität der TGA angegeben.
1. Ist die Dokumentation der verwendeten Anlagen vollständig?
30 Checklistenpunkte: Alle technischen Datenblätter sind vorhanden
und sind mit anderen relevanten Dokumenten in
einem Gebäudehandbuch zusammengefasst.
20 Checklistenpunkte: Alle technischen Datenblätter sind vorhanden.
0 Checklistenpunkte: Technische Datenblätter sind nicht oder nur
teilweise vorhanden
Die Frage ist für jedes Gewerk zu beantworten. Mittelwerte dürfen
gebildet werden.
2. Ist für TGA-Komponenten eine ausgezeichnete technische
Produktqualität belegt?
70 Checklistenpunkte: Für mindestens zwei wesentliche Komponenten
der TGA kann eine ausgezeichnete
Produktqualität belegt werden.
60 Checklistenpunkte: Für eine wesentliche Komponente der TGA kann
eine ausgezeichnete Produktqualität belegt
werden.
50 Checklistenpunkte: Ausgezeichnete Produktqualität kann nicht belegt
werden.
Als Beleg für eine ausgezeichnete Produktqualität können beispielsweise
dienen:
- eine Herstellergarantie, die mindestens 3 Jahre länger als die
gesetzliche Gewährleistungspflicht ist
- die Auszeichnung mit einem Gütesiegel für technische Produktqualität
- eine gute oder sehr gute Note bei einem unabhängigen Test (z.B.
Stiftung Warentest)
Die in Tabelle I aufgeführten Gütesiegel stellen Beispiele für Gütesiegel
für technische Produktqualität dar und kann durch vergleichbare
Kennzeichnungen (z.B. aus dem Ausland) ergänzt werden. Die
Auszeichnung muss sich dabei zumindest teilweise auf die technische
Produktqualität beziehen. Kennzeichnungen, die sich allein auf
Umwelteigenschaften beziehen (z.B. Blauer Engel) oder die nur die
Konformität mit bestehenden Normen belegen (z.B. CE-Kennzeichen),
können nicht anerkannt werden.
Hinweise auf den
Bewertungsmaßstab
51
Dokumente,
Normen und
Richtlinien
52
Hinweise auf
Datengrundlagen
und Rechenhilfen
53
Die Zuordnung der Checklistenpunkte ist so gewählt, dass mindestens 5 Punkte
erzielt werden. Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass der
Qualitätsstandard bei Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bereits gut ist. Bei
vollständiger Dokumentation können 8 Punkte erreicht werden. Zur Erlangung der
Höchstpunktzahl 10 müssen zusätzlich ausgezeichnete Produkte eingebaut
werden.
n.b.
Kriteriensteckbrief
laufende Nr.:
Bezeichnung
01
38
03
Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausstattung
Wechselbeziehungen zu weiteren
Kriterien /
Indikatoren
54
Die Qualität der TGA hat Auswirkungen auf viele Bereiche. Hohe Qualität kann
sich auf Einzelaspekte wie Energieeffizienz, Hygiene, Behaglichkeit,
Nutzerzufriedenheit, Langlebigkeit, Wartungsarmut oder Robustheit auswirken.
Verweise auf zu
verwendende
Checklisten /
Anlagen
55
Es ist die oben im Steckbrief dargestellte Checkliste anzuwenden.
Für die Beurteilung
zwingend
erforderliche Vorlage
von Unterlagen
56
Unterlagen zur Technischen Gebäudeausstattung mit denen die Angaben für den
Auditor nachvollziehbar belegt werden können (z.B. Ausschreibungstexte,
Technische Datenblätter, Urkunden, Fotos, Garantieerklärungen, etc.)
Angabe
anzuwendende
Indikatorensteckbriefe
57
Regelung zur
Anwendung der
Indikatorensteckbriefe Zelle 57
58
Anmerkungen des
Bearbeiters / der
Arbeitsgruppe
59
Der Begriff „Technische Gebäudeausstattung“ sollte durch den gebräuchlicheren
Begriff „Technische Gebäudeausrüstung“ ersetzt werden. Bei Überarbeitungen
der Steckbriefe Nr. 40 und 47 sollte auch dieser Steckbrief überprüft werden.
Hinweise /
Kommentare
60
Durch Frage 2 hat der Auditor die Möglichkeit, projektspezifische Besonderheiten
mit bis zu zwei Zusatzpunkten zu honorieren.
Interne Nr.:
02
G.4.1.6
Seite 5 / 5
Forschungsprojekt: Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der
Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausrüstung
Tabelle 1: Gütesiegel für Anlagen(teile) der technischen Gebäudeausrüstung
Herausgeber bzw.
Zeichenträger
Gütesiegel
Prüfkriterien und Akzeptanz
Regenwassernutzungsanlagen
Gütegemeinschaft
Wassersysteme e.V.
Koellikerstraße 13
97070 Würzburg
Telefon: 0931-3 52 92-0
Fax: 0931-3 52 92 29
www.ral-regenwasser.de
RAL-GZ 994
Beurteilt werden Hygiene,
Geräuscharmut, Zuverlässigkeit,
Robustheit gegenüber extremer
Witterung, Trinkwasserschutz,
Passgenauigkeit
→ eindeutig technische Aspekte
Obwohl die Gütegemeinschaft bereits
seit 2003 existiert, wurden die meisten
Gütezeichen (z.B. Versickerung,
Komplettanlagen) noch nie verliehen.
→ wenig verbreitet
Gasanlagen
DVGW CERT GmbH
Josef-Wirmer Straße 1-3
D-53123 Bonn
Tel.: +49 228 91 88-888
Fax: +49 228 91 88-993
www.dvgw-cert.com
DVGW Qualitätszertifizierung
Beurteilt werden Lebensdauer und
Zuverlässigkeit, Installations- und
Wartungsfreundlichkeit, Regel- und
Benutzerkomfort, Ersatzteilversorgung,
Kundendienst, Energieeffizienz,
Umweltschutz
→ technische und weitere Aspekte
Es wurden 25 Produkte von 8 Herstellern
zertifiziert.
→ weitgehend anerkannt, weit kleinerer
Kreis als gesetzlich geforderte CEKennzeichnung mit mehreren Hundert
Wärmepumpen
Bundesverband
WärmePumpe (BWP) e.V.
Charlottenstraße 24 / Tuteur
Haus
10117 Berlin
Tel.: 030 208799711
Fax: 030 208799712
http://www.waermepumpe.de internationales
Gütesiegel
Wärmepumpe
Geprüft werden Leistung, Sicherheit,
Schall, Einsatzgrenzen und
Produktkennzeichnung. Anforderungen
entsprechen den einschlägigen Normen
und gehen in wenigen Punkten darüber
hinaus.
→ eindeutig technische Aspekte
Es wurden 68 Produkte zertifiziert.
Analoges Prüfsiegel wird in Österreich,
Schweiz, Schweden vergeben (EHPA
Quality Label)
→ große Verbreitung
Sonnenkollektoren, vorgefertigte thermische Solaranlagen
DIN CERTCO
Gesellschaft für
Konformitätsbewertung mbH
Albinostraße 56
12103 Berlin
IfM – TU Darmstadt
Geprüft werden Anforderungen der
gültigen EN-Normen (Beständigkeit,
Regendichtigkeit, Schlagfestigkeit,
Wärmeleistung u.a.) sowie
Qualitätsmanagement des Produzenten
Seite 1 von 4
Forschungsprojekt: Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der
Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausrüstung
Telefon 030 7562-1131
Fax 030 7562-1141
www.dincertco.de
Solar KEYMARK
→ eindeutig technische Qualität, jedoch
wenig über Norm hinausgehend
Es sind Solaranlagen von 19 Herstellern
und Solarkollektoren von rund 250
internationalen zertifiziert.
→ weite Verbreitung, Kennzeichen
scheint Standard zu sein
Photovoltaische Anlagen, Solarthermische Anlagen
Gütegemeinschaft
Solarenergieanlagen e. V.
Marie-Curie-Straße 6
76139 Karlsruhe
Telefon: (01 78) 774 0000
Fax: (07 21) 384 1882
www.gueteschutz-solar.de
RAL-GZ 966
Anforderungen an Komponenten,
Planung, Ausführung und Service von
Solaranlagen. Komponenten werden
hinsichtlich Dokumentation, Witterungsund Lastbeständigkeit, Leistung,
Sicherheit etc. geprüft nach
einschlägigen Normen und darüber
hinausgehenden Einzelanforderungen.
Solarkollektoren müssen das Solar
Keymark tragen und darüber
hinausgehende Anforderungen erfüllen.
→ eindeutig technische Qualität
Es sind 22 Hersteller photovoltaischer
Anlagen und 19 Hersteller
solarthermischer Anlagen zertifiziert.
→ innerhalb Deutschlands recht hohe
Verbreitung
Heizkörper
DIN CERTCO
Gesellschaft für
Konformitätsbewertung mbH
Albinostraße 56
12103 Berlin
Telefon 030 7562-1131
Fax 030 7562-1141
www.dincertco.de
Gütegemeinschaft
Heizkörper aus Stahl e.V.
Frankfurter Straße 720-726
51145 Köln
Telefon: 0 22 03 93 53 3 - 0
Fax: 0 22 03 93 59 3 - 22
www.heizkoerper-ral.de
IfM – TU Darmstadt
DINplus
Raumheizkörper
RAL-GZ 618
Stellt Anforderungen an Werkstoffe,
Brandverhalten, Verarbeitung,
Beschichtung, Dichtheit, Druckfestigkeit,
Wärmeleistung, Toleranzen und
Kennzeichnung, die über die eigentliche
Norm hinausgehen. Zudem muss eine
Eigen- und Fremdüberwachung
vorliegen.
→ eindeutig technische Qualität
derzeit keine Zertifikate vergeben
→ keine Verbreitung
Geprüft werden die Anforderungen der
Normen und zusätzliche
Qualitätsmerkmale (Maßgenauigkeit,
etc.) sowie Eigen- und
Fremdüberwachung. Den DINplusAnforderungen sehr ähnlich. Eine
gegenseitige Anerkennung wird derzeit
angestrebt.
→ eindeutig technische Qualität
Europaweit sind 18 Hersteller zertifiziert
→ angemessene Verbreitung
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Forschungsprojekt: Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der
Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausrüstung
Flächenheizungen, Flächenkühlungen
Gütegemeinschaft
Flächenheizungen und
Flächenkühlungen e.V.
Hochstrasse 115
58095 Hagen
Telefon: 02331 / 2008 - 50
Telefax: 02331 / 2008 - 17
www.ggf-ral.de
RAL-GZ 963
Überprüft wird die richtige
Systemzusammenstellung hinsichtlich
Planungsunterlagen, personeller
Anforderungen und Überwachung. In der
Planung müssen aber auch
Anforderungen an Bauteile (Normen,
andere RAL-GZ) nachgewiesen werden.
→ eigentlich Prozessqualität, führt zu
technischer Qualität
Es sind 5 Firmen mit Flächenheizungen
zertifiziert, keine Flächenkühlungen
→ bedingte Verbreitung
Thermische Bauteilaktivierung
Gütegemeinschaft
Flächenheizungen und
Flächenkühlungen e.V.
Hochstrasse 115
58095 Hagen
Telefon: 02331 / 2008 - 50
Telefax: 02331 / 2008 - 17
www.ggf-ral.de
RAL-GZ 964
Überprüft werden Planung, Projektierung
und Ausführung der
Betonkernaktivierung
→ eigentlich Prozess- und
Ausführungsqualität, führt zu technischer
Qualität
Es ist eine Firma mit Planung und
Projektierung zertifiziert, keine
Zertifikatsinhaber zur Ausführung.
→ geringe Verbreitung
Standortgefertigte Tanks
Gütegemeinschaft
Standortgefertigte Tanks e.V.
Heinestraße 169
70597 Stuttgart-Sonnenberg RAL-GR 616
Telefon: 0711 - 97 65 80
Fax: 0711 - 9 76 58 30
www.guete-tank.de
Stellt Anforderungen an Werkstoffe,
Herstellung, Kennzeichnung, Bau- und
Dichtheitsprüfung, Korrosionsschutz etc.
→ technische Qualität
Verband besitzt 47
Mitgliedsunternehmen, keine Angaben
zu zertifizierten Produkten
→ Verbreitung unbekannt
Lagerbehälter
Gütegemeinschaft
Lagerbehälter e.V.
Koellikerstraße 13
97070 Würzburg
Telefon: 0931-3 52 92-0
Fax: 0931-3 52 92-29
www.behaelterverband.de
RAL-RG 998
Sichert Eigenschaften von Stahltanks
nach Norm ab.
→ technische Qualität
Verband besitzt 10
Mitgliedsunternehmen, keine Angaben
zu zertifizierten Produkten
→ Verbreitung unbekannt
Raumlufttechnische Geräte
Herstellerverband RLTGeräte e.V.
Danzigerstr. 20
74321 Bietigheim-Bissingen
Tel. 0 71 42 / 91 56 90 0
Fax 0 71 42 / 61 29 8
www.rlt-geraete.de
IfM – TU Darmstadt
RLT-Richtlinie 01
Geprüft wird, ob vor allem die
Energieeffizienz den Angaben entspricht.
→ zum Teil technische Qualität
Derzeit 14 Hersteller zertifiziert, die Zahl
der zertifizierten Produkte ist nicht
angegeben
→ mäßige Verbreitung, Konkurrenz zum
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Forschungsprojekt: Kriteriensteckbriefe zur Beurteilung der Backupfähigkeit, der Bedienfreundlichkeit und der
Ausstattungsqualität der Technischen Gebäudeausrüstung
Eurovent-Label
Eurovent Certification
boulevard des Sébastopol 62
75003 Paris
Telefon 03 853 83 21 21
Fax: 03 86 83 21 22
Eurovent Zertifikat
Macht hauptsächlich Aussagen zur
Energieeffizienz und Geräuscharmut.
→ zum Teil technische Qualität
Produkte von ca. 150 Herstellern
zertifiziert
→ europaweite Verbreitung
Phase Change Material (PCM)
Es bestehen Anforderungen an die
dauerhafte Funktionstüchtigkeit, an
Dokumentation und Eigen-/
Fremdüberwachung.
→ auch technische Qualität
Gütegemeinschaft mit 5 deutschen
Mitgliedern ohne Angaben zu
zertifizierten Produkten
→ unbekannte Verbreitung
Gütegemeinschaft PCM e.V.
Heinestraße 169
70597 Stuttgart
Telefon: (07 11) 9 76 58-0
Fax: (07 11) 9 76 58-30
www.pcm-ral.de
RAL-GZ 896
Brandschutztechnik
VDS
Schadenverhütung GmbH
Amsterdamer Str. 172-174
50735 Köln
Telefon 0221 7766-0
Fax 0221 7766-341
www.vds.de
IfM – TU Darmstadt
VdS-Prüfzeichen
Zertifiziert werden Einzelkomponenten
von Wasserlöschanlagen,
Rauch- und Wärmefreihaltung,
Brandmeldeanlagen.
→ technische Qualität
viele Hersteller und Produkte
→ weit verbreitet
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