Schutz für Ihr Mobiltelefon Protégez votre téléphone mobile

Transcription

Schutz für Ihr Mobiltelefon Protégez votre téléphone mobile
Handyversicherung /Assurance téléphone mobile /Assicurazione cellulare
Schutz für Ihr Mobiltelefon
Protégez votre téléphone mobile
Protezione per il vostro cellulare
Das Wichtigste in Kürze/
Ihr Handy ist gegen Beschädigung und missbräuchliche Nutzung infolge
Diebstahls versichert.
Schadenbeispiele
Sturz- und Displayschäden: Ihr Handy fällt
auf den Boden und das Display zerspringt
Wasserschäden: Ihr Handy fällt in die
Badewanne und funktioniert nicht mehr
Gesprächsmissbrauch infolge Diebstahls:
Mit Ihrem Handy wird telefoniert,
die daraus entstehenden Kosten sind
bis zu CHF 1 500.– versichert
Vorgehen im Schadenfall
bei Beschädigung
Beschädigtes Gerät in den
Swisscom Shop bringen
Im Swisscom Shop wird die Reparatur
oder der Ersatz des Handys veranlasst
Die Kosten bei Swisscom begleichen
Nach erfolgter Reparatur unter
AXA.ch/mobilephone Schadenformular aus­füllen, die von der Swisscom erhaltene
Rechnung / den Zahlungsbeleg anfügen und
direkt an die AXA übermitteln
Der Selbstbehalt beträgt CHF 50.–
Vier Schritte zur Registrierung nach
dem Kauf Ihres Handys
1. A
nmelden mit Ihrer Handynummer und
E-Mail-Adresse unter AXA.ch/mobilephone
2. Eingabe des persönlichen Aktivierungscodes,
welcher sich auf der Karte befindet
3. Ergänzung der Angaben zu Ihrer Person
und Ihrem Gerät
4. Abschluss der Registrierung
AXA Winterthur
Service Center
Postfach 357
8401 Winterthur
Telefon: +41 52 218 95 24
(Servicezeiten: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr)
Vorgehen im Schadenfall bei Gesprächs­
missbrauch infolge Diebstahls
SIM-Karte innert 48 Stunden sperren
Polizei benachrichtigen
Durch den Gesprächsmissbrauch
entstandene Kosten der AXA melden
Kein Selbstbehalt
Gut zu wissen
Nach dem Handykauf: Registrierung
auf AXA.ch/mobilephone
Schadenfall: Kontakt Swisscom Shop
Gesprächsmissbrauch infolge
Diebstahls: Meldung an die AXA
Allgemeine Vertragsbedingungen siehe Seite 8
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Ihre Versicherung im Überblick/
Gerne orientieren wir Sie über den wesentlichen Inhalt
unseres Versicherungsangebots.
Informationspflicht des Vermittlers nach Art. 45 VAG
Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048
Worblaufen ist für das obenerwähnte Versicherungsprodukt Vermittlungspartnerin der AXA Versicherungen AG mit
Sitz in Winterthur. Sie hat mit der AXA Versicherungen AG
eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen und wird
von ihr mit einer Provision pro vermittelten Versicherungsvertrag entschädigt. Für Fehler, Nachlässigkeiten und unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit dieser Versicherung haftet die AXA Versicherungen AG. Die notwendigen
Daten für den Abschluss dieser Versicherung werden der
AXA Versicherungen AG, welche Inhaberin der entsprechenden Datensammlung ist, zur Verfügung gestellt. Über
die genaue Datenverwendung informiert Sie die AXA Versicherungen AG. Abmachungen oder Zusagen seitens
Swisscom (Schweiz) AG sind für die AXA Versicherungen
AG nur verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt
worden sind.
Wer ist Versicherungsträger?
AXA Versicherungen AG, General-Guisan-Strasse 40, 8401
Winterthur, nachstehend «AXA», eine Aktiengesellschaft
mit Sitz in Winterthur und Tochtergesellschaft der AXA
Gruppe (AXA.ch).
Wer ist Vermittlungspartner?
Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6,
3048 Worblaufen, nachstehend «Swisscom».
Wer ist Versicherungsnehmer?
Versicherungsnehmer/in ist der registrierte Käufer / Besitzer des Mobiltelefons, welches er über die Swisscom
(Schweiz) AG bezogen und es mittels einer Handy-Nr. der
Schweiz (Vorwahl +41).
Welche Sachen können versichert werden?
Versichert ist das bei der AXA registrierte Mobiltelefon,
das bei einer Verkaufsstelle der Swisscom gekauft wurde
und für das die entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde (AVB A1.1.).
Welche Gefahren können versichert werden?
Das Mobiltelefon ist gegen Beschädigung und missbräuchliche Nutzung infolge Diebstahls versichert (AVB
A2.1. + A2.2.).
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Welche Leistungen sind versichert?
Das versicherte Mobiltelefon ist zum Neuwert versichert,
im Maximum bis zum Listenpreis der Swisscom, welcher
das Maximum von CHF 1 500.– nicht übersteigen darf.
Missbräuchliche Nutzung infolge Diebstahls ist bis zu einem Maximalbetrag von CHF 1 500.– versichert.
Den genauen Deckungsumfang und die Ausschlüsse entnehmen Sie den AVB.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt weltweit (AVB A3.1.).
Was gilt bezüglich der Prämienzahlung?
Die Prämie wird direkt beim Versicherungsabschluss anlässlich des Kaufs des Mobiltelefons bei der Swisscom
(Schweiz) AG bezahlt (AVB B2.1.).
Welche weiteren Pflichten hat der Versicherungs­
nehmer?
Der Versicherungsnehmer hat namentlich:
das versicherte Mobiltelefon zu schützen (AVB B5.1.);
nach Schadeneintritt mit seinem beschädigten Gerät
eine Verkaufsstelle der Swisscom aufzusuchen, welche
den Schadenfall (Garantiefall / Austausch / Reparatur)
abwickelt (AVB B3.1.1.);
bei Diebstahl die Polizei unverzüglich zu benach­
richtigen (AVB B3.2.) und die SIM-Karte innerhalb von
48 Stunden sperren zu lassen;
die AXA unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Kosten
infolge missbräuchlicher Nutzung anfallen und bekannt
sind (AVB B3.2.3.).
Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz/
Vertrag?
Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Kaufvertrag
genannten Datum, sofern die Prämie bezahlt wurde (AVB
B1.1.).
Der Vertrag ist für die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen, erlischt automatisch nach deren Ablauf und kann
nicht verlängert werden (AVB B1.2.).
Welche Daten werden der AXA zur Verfügung gestellt
und verwendet?
Zeichnet sich der Abschluss eines Vertrages ab oder wird
er effektiv abgeschlossen, erhält die AXA Kenntnis von folgenden Daten:
Kundendaten (Anrede, Name, Vorname, Adresse,
Wohnort, Telefon-Nr. des Mobilfunkgeräts, Geräte­
marke, IMEI-Nr., Kaufdatum, Gerätepreis), gespeichert
in elektronischen Kundendateien;
Angaben zum versicherten Risiko; werden
in elektronischer Form abgelegt;
Vertragsdaten (Vertragsdauer, versicherte Risiken
und Leistungen usw.);
Zahlungsdaten, gespeichert in Inkassodatenbanken;
allfällige Schadendaten (Schadenmeldungen,
Abklärungsberichte, Rechnungsbelege usw.),
gespeichert in physischen Schadendossiers und
elektronischen Schadenapplikationssystemen.
Falls erforderlich, werden die Daten an involvierte Dritte,
namentlich andere beteiligte Versicherer, Pfandgläubiger,
Behörden, Anwälte und externe Sachverständige, weitergeleitet. Eine Datenweitergabe kann auch zum Zwecke der
Aufdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsmissbrauchs erfolgen.
Die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein operierenden Gesellschaften der AXA Gruppe gewähren ein­
ander zwecks administrativer Vereinfachung und zu Marketingzwecken (um unseren Kunden ein optimales
Produkte- und Dienstleistungsangebot zu unterbreiten)
Einblick in die Stammdaten (zwecks Identifizierung der
Kunden) und die Vertragsgrunddaten (ohne Antrags- und
Schadendaten) sowie in die erstellten Kundenprofile.
Wichtig
Weitergehende Informationen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB).
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Le questioni di carattere previdenziale e assicurativo vanno trattate individualmente.
AXA vi illustra le opzioni possibili e vi propone soluzioni adeguate.
AXA Winterthur
General-Guisan-Strasse 40
Postfach 357
8401 Winterthur
24-Stunden-Telefon:
0800 809 809
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