2015-12-07 Stellungnahme Hansa-Heemann

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2015-12-07 Stellungnahme Hansa-Heemann
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Bund für Umwelt
und Naturschutz
Deutschland (BUND)
BUND • Waldhornstr. 25 • 76131 Karlsruhe
Landratsamt Karlsruhe
Amt für Umwelt und Arbeitsschutz
Abteilung Verwaltungsverfahren
Wasser- und Bodenschutzrecht
Landesverband
Baden-Württemberg e. V.
Regionalverband
Mittlerer Oberrhein
Waldhornstraße 25
76131 Karlsruhe
per E-Mail an [email protected]
Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom
51.14-692.222-267203, 21.10.15
Unser Zeichen, unsere Nachricht vom
Telefon, Name
Datum
07.12.2015
Antrag der Fa. Hansa-Heemann AG Bruchsal auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zur Mineralwassergewinnung aus den Brunnen V und VI
Gemeinsame Stellungnahme, erarbeitet durch Joachim Schröder (Naturfreunde Baden), der nach
§ 63 BNatSchG sowie § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Verbände:
• Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
• Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV)
• Naturschutzbund Deutschland (NABU) Landesverband Baden-Württemberg e. V.
Sehr geehrter Herr Marschall,
vielen Dank für die Beteiligung nach § 6 Abs. 2 UVwG sowie §3 UmwRG zum Antrag der Fa. HansaHeemann AG Bruchsal auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zur
Mineralwassergewinnung aus den Brunnen V und VI. Zum oben genannten Verfahren nehmen die
Naturschutzverbände wie umseitig ausgeführt Stellung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Weinrebe
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BUND Landesverband
Baden-Württemberg e.V.
Regionalverband Mittlerer Oberrhein
Waldhornstraße 25
76131 Karlsruhe
Telefon 0721/358582
Fax 0721/358587
[email protected]
LNV
Baden-Württemberg e.V.
Arbeitskreis Karlsruhe
Am Steinweg 53
76327 Pfinztal
Telefon 07240/4403
Fax 07240/926471
[email protected]
NABU Landesverband
Baden-Württemberg e.V.
Kreisverband Karlsruhe
Kronenstraße 9
76131 Karlsruhe
Telefon 0721/36060
NaturFreunde
Landesverband Baden e.V.
Bezirk 7 Mittelbaden
Karlsruher Str. 36
76287 Rheinstetten
Telefon 0721 51100
[email protected] [email protected]
Gemeinsame Stellungnahme von BUND, LNV, NABU und Naturfreunden
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Antrag der Fa. Hansa-Heemann AG Bruchsal auf gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur
Entnahme von Grundwasser zur Mineralwassergewinnung aus den Brunnen V und VI
Stellungnahme
Folgendes ist uns bei der Durchsicht der 448 Seiten aufgefallen:
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Die Leitung ist schon gelegt, durchgeschossen. Hertzstrasse ist durchgebohrt. Salinenstraße.
Jetzt am Kändelweg unten durch. Vor allem in der Lehastrasse ist sehr viel gebuddelt geworden. Breidaustrasse.
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Antrag bis Seite 88
Anlagen Seite 90 bis 448 Lagepläne, geologische Übersichtskarte S. 96 Bodenübersichtskarte
S. 102 Schutzgebiete S.104 Abschnitt 5.3 Ergebnis der artenschutzrechtlichen Vorprüfung S.
445
Abschnitt 5.0 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) – Vorabschätzung S. 443
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S. 14
Mit dem vorliegenden Antrag wird die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis zur Absicherung
der aus den Brunnen langfristig gewinnbaren Grundwassermengen beantragt. Die für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlichen Beurteilungskriterien werden im nachfolgenden Erläuterungsbericht dargestellt und bewertet.
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S. 24
Der Obere Grundwasserleiter ist in der Oberen kiesig-sandigen Abfolge (Oberes Kieslager)
ausgebildet und wird durch den sog. Oberen Zwischenhorizont vom Mittleren Grundwasserleiter abgetrennt. Im Erkundungsgebiet erreicht der Obere Grundwasserleiter eine Mächtigkeit
von ca. 30 m, der Mittlere Grundwasserleiter ist zwischen dem Oberen Zwischenhorizont und
dem Zwischenhorizont 3 mit einer Mächtigkeit von ca. 30 bis 40 m anzusetzen. Der Mittlere
Grundwasserleiter (MGWL)kann durch die Zwischenhorizonte 2 und 3 dreigeteilt werden, wobei nur der Zwischenhorizont 3 im Untersuchungsgebiet nennenswerte Mächtigkeiten erreicht,
die bis zu 10 m aufweisen können. Unterhalb des Zwischenhorizontes 3 sind noch wenige Meter des Mittleren Grundwasserleiters ausgebildet, wobei dieser durch das Fehlen des Unteren
Zwischenhorizontes direkt in den Unteren Grundwasserleiter übergeht. Der Untere Grundwasserleiter in der „Unteren sandig-schluffigen Abfolge oben und unten“ umfasst die Schichten
vom Altquartär bis zum Pliozän I.
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Wasserrechtsantrag Brunnen 5 und 6
cbBE15-3-039.docx HPC AG Fuldatal
Weiterhin wird unter Bezugnahme auf den § 17 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vom 31.07.2009 die Zulassung vorzeitigen Beginns beantragt. Die Zulassung
vorzeitigen Beginns wird beantragt, weil - mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers
gerechnet werden kann, -an dem vorzeitigen Beginn ein berechtigtes Interesse des Antragstellers besteht (Wasserbedarf), - der Antragsteller sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung
durch das Unternehmen verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt wird, den früheren Zustand wieder herzustellen. Die Förderbrunnen werden in der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard gebaut. Die Arbeiten hierfür wurden im Juli 2015 aufgenommen
und werden voraussichtlich Ende September 2015 beendet sein.
17.8.15 Fuldatal
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Gemeinsame Stellungnahme von BUND, LNV, NABU und Naturfreunden
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S. 13
Angesichts der günstigen Verhältnisse beabsichtigt die HH daher, an den Standorten jeweils
einen Förderbrunnen zu errichten, um hieraus zukünftig zusätzlich Mineralwasser zu gewinnen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Brunnen, der Brunnenhäuser und für die an
den Brunnen geplanten Stufenpumpversuche wurden mit Bescheid des Landratsamtes Karlsruhe vom 02.06.2015 unter dem Az. 51.14-692.222-2506048 geschaffen.
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S. 14
Alle bislang durchgeführten Pumpversuche und begleitenden Untersuchungen zeigen, dass
durch die Entnahme aus den tieferliegenden zu bewirtschaftenden Grundwasserleitern bzw.
Teilgrundwasserleitern der oberflächennahe Grundwasserleiter nicht beeinflusst wird. Ein unmittelbarer hydraulischer Kontakt besteht nicht. Negative Einflüsse auf das benachbarte FFHGebiet durch die Grundwasserentnahme sind daher nicht zu besorgen.
Frage: Besteht ein mittelbarer hydraulischer Kontakt zwischen den Grundwasserleitern?
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S. 14
Die Plangenehmigung und die wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau der MineralwasserTransportleitungen zur Anbindung der Brunnen an den Betrieb wurden mit Bescheid des
Landratsamtes Karlsruhe vom 21.04.2015 unter dem Az. 51.14-815.61-2456265 geschaffen.
Die Verfahren für die amtlichen Anerkennungen als natürliches Mineralwasser für die Quellnutzungen Brunnen 5 und Brunnen 6 wurden mit Anträgen vom 26.03.2015 eingeleitet (HPC
2015b und HPC 2015c). Als Grundlagen dienten die aus den Versuchsbrunnen (GWM1_2 und
GWM 2_4) gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse.
Für die Naturschutzverbände
Hartmut Weinrebe
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