PRESSE - consilium

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PRESSE - consilium
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RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
9596/10 (Presse 108)
(OR. en)
MITTEILUNG AN DIE PRESSE
Außerordentliche Tagung des Rates
Wirtschaft und Finanzen
Brüssel, den 9./10. Mai 2010
Präsidentin
Elena SALGADO
Zweite stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin
für Wirtschaft und Finanzen Spaniens
PRESSE
Rue de la Loi 175
B – 1048 BRÜSSEL
Tel.: +32 (0)2 281 8914 / 6319
Fax: +32 (0)2 281 8026
[email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom
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Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung
Der Rat und die Mitgliedstaaten haben ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Wahrung der
Finanzstabilität in Europa beschlossen, einschließlich eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mrd. EUR.
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INHALT1
TEILNEHMER............................................................................................................................. 4
ERÖRTERTE PUNKTE
EUROPÄISCHER FINANZSTABILISIERUNGSMECHANISMUS ............................................. 6
SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
keine
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Ÿ Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist
dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt.
Ÿ Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates
http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden.
Ÿ Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind
durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden
oder sind beim Pressedienst erhältlich.
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TEILNEHMER
Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten:
Belgien:
Didier REYNDERS
Bulgarien:
Simeon DJANKOV
Tschechische Republik:
Eduard JANOTA
Tomáš ZÍDEK
Vizepremierminister und Minister der Finanzen und der
Institutionellen Reformen
Stellvertretender Premierminister und Minister der
Finanzen
Minister der Finanzen
Stellvertreter des Ministers der Finanzen, Abteilung
Internationale Beziehungen und Finanzpolitik
Dänemark:
Claus HJORT FREDERIKSEN
Minister der Finanzen
Deutschland:
Thomas de MAIZIÈRE
Jörg ASMUSSEN
Bundesminister des Inneren
Staatssekretär, Bundesministerium der Finanzen
Estland:
Jürgen LIGI
Minister der Finanzen
Irland:
Brian LENIHAN
Minister der Finanzen
Griechenland:
George PAPACONSTANTINOU
Minister für Finanzen
Spanien:
Elena SALGADO
José Manuel CAMPA
Zweite stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin
für Wirtschaft und Finanzen
Staatssekretär für Wirtschaft
Frankreich:
Christine LAGARDE
Ministerin für Wirtschaft, Industrie und Beschäftigung
Italien:
Giulio TREMONTI
Minister für Wirtschaft und Finanzen
Zypern:
Charilaos STAVRAKIS
Minister der Finanzen
Lettland:
Normunds POPENS
Ständiger Vertreter
Litauen:
Ingrida ŠIMONYTĖ
Ministerin der Finanzen
Luxemburg:
Luc FRIEDEN
Minister der Finanzen
Ungarn:
Tamás KATONA
Staatssekretär, Ministerium der Finanzen
Malta:
Tonio FENECH
Minister für Finanzen, Wirtschaft und Investitionen
Niederlande:
Jan Kees de JAGER
Minister der Finanzen
Österreich:
Josef PRÖLL
Vizekanzler und Bundesminister für Finanzen
Polen:
Jan VINCENT-ROSTOWSKI
Minister der Finanzen
Portugal:
Fernando TEIXEIRA DOS SANTOS
Ministro de Estado, Minister der Finanzen
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Rumänien:
Alexandru NAZARE
Staatssekretär, Ministerium der Finanzen
Slowenien:
Franc KRIŽANIČ
Minister der Finanzen
Slowakei:
Peter KAŽIMÍR
Staatssekretär im Ministerium der Finanzen
Finnland:
Jyrki KATAINEN
Stellvertretender Premierminister, Minister der Finanzen
Schweden:
Anders BORG
Minister der Finanzen
Vereinigtes Königreich:
Alistar DARLING
Schatzkanzler
Kommission:
Olli REHN
Mitglied
Andere Teilnehmer:
Jean-Claude JUNCKER
Lucas PAPADEMOS
Philippe MAYSTADT
Thomas WIESER
Lorenzo CODOGNO
Präsident der Eurogruppe
Vize-Präsident der Europäischen Zentralbank
Präsident der Europäischen Investitionsbank
Vorsitzender des Wirtschafts- und Finanzausschusses
Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaftspolitik
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ERÖRTERTE PUNKTE
EUROPÄISCHER FINANZSTABILISIERUNGSMECHANISMUS
Der Rat hat die folgenden Schlussfolgerungen angenommen:
"Der Rat und die Mitgliedstaaten haben heute ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Wahrung
der Finanzstabilität in Europa beschlossen, einschließlich eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus mit einem Volumen von bis zu 500 Mrd. EUR.
Im Gefolge der Krise in Griechenland ist die Lage auf den Finanzmärkten instabil, und es bestand
ein Ansteckungsrisiko, auf das wir reagieren mussten. Wir haben daher die letzten Schritte des
Unterstützungspakets für Griechenland eingeleitet: die Schaffung eines europäischen Stabilisierungsmechanismus und eine nachdrückliche Verpflichtung zur beschleunigten Haushaltskonsolidierung, wo dies gerechtfertigt ist.
Erstens ist nach dem erfolgreichen Abschluss der Verfahren in den dem Euro-Währungsgebiet
angehörenden Mitgliedstaaten und der Tagung der Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebiets der Weg für die Durchführung des Unterstützungspakets für Griechenland frei geworden. Die Kommission hat heute im Namen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten die Darlehensvereinbarung mit Griechenland unterzeichnet; die erste Auszahlung wird wie
geplant vor dem 19. Mai erfolgen. Der Rat unterstützt nachdrücklich das ehrgeizige und realistische
Konsolidierungs- und Reformprogramm der griechischen Regierung.
Zweitens ist der Rat fest entschlossen, die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und
ein stärkeres Wirtschaftswachstum in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen; er kommt daher überein, dass die Pläne für eine Konsolidierung der Haushalte und die Strukturreformen beschleunigt
werden, wo dies gerechtfertigt ist. Wir begrüßen daher die Zusicherung Portugals und Spaniens, in
den Jahren 2010 und 2011 erhebliche zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen zu ergreifen und
diese auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) am 18. Mai 2010 zu erläutern, und wir
unterstützen diese Zusicherung nachdrücklich. Die Angemessenheit dieser Maßnahmen wird von
der Kommission im Juni im Rahmen des Defizitverfahrens bewertet werden. Der Rat begrüßt ferner
die Zusage, bis zur Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) am 18. Mai Strukturreformmaßnahmen zur Verbesserung des Wachstums und damit indirekt der langfristigen Tragfähigkeit der
öffentlichen Finanzen anzukündigen.
Drittens haben wir beschlossen, einen europäischen Stabilisierungsmechanismus zu schaffen. Der
Mechanismus stützt sich auf Artikel 122 Absatz 2 des Vertrags sowie auf eine zwischenstaatliche
Vereinbarung der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets. Seine Aktivierung unterliegt strengen
Auflagen im Kontext einer gemeinsamen Unterstützung durch die EU und den IWF und wird zu
Modalitäten erfolgen, die denen des IWF vergleichbar sind.
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Gemäß Artikel 122 Absatz 2 ist vorgesehen, Mitgliedstaaten, die aufgrund von außergewöhnlichen
Ereignissen, die sich ihrer Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen sind, einen finanziellen
Beistand zu gewähren. Derartige außergewöhnliche Ereignisse liegen derzeit vor, und der Mechanismus
wird so lange in Kraft bleiben, wie es zur Wahrung der Finanzmarktstabilität erforderlich ist. Es ist ein
Finanzmittelvolumen von bis zu 60 Mrd. EUR vorgesehen, wobei die Aktivierung des Mechanismus
strengen Auflagen im Kontext einer gemeinsamen Unterstützung durch die EU und den IWF unterliegt
und zu Modalitäten erfolgen wird, die denen des IWF vergleichbar sind. Die Anwendung des Mechanismus erfolgt unbeschadet der bestehenden Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur
Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören.
Darüber hinaus sind die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets bereit, ergänzend zu diesen Mitteln
eine Zweckgesellschaft zu gründen, für die die teilnehmenden Mitgliedstaaten unter Beachtung ihrer
verfassungsrechtlichen Vorschriften anteilig in abgestimmter Weise bis zu einem Volumen von
440 Mrd. EUR bürgen und die nach drei Jahren aufgelöst wird. Der IWF wird sich an den Finanzierungsvereinbarungen beteiligen, wobei erwartet wird, dass der IWF mindestens die Hälfte des Beitrags der EU durch seine üblichen Fazilitäten im Einklang mit den jüngsten europäischen Programmen
bereitstellen wird.
Gleichzeitig wird die EU dringend Beratungen über die zur Ergänzung des bestehenden Rahmens erforderlichen Reformen zur Sicherstellung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im
Euro-Währungsgebiet aufnehmen; dabei wird sie sich insbesondere auf die Mitteilung der Kommission
stützen, die am 12. Mai 2010 angenommen werden soll. Wir unterstreichen die besondere Bedeutung,
die wir der Verbesserung der Haushaltsdisziplin und der Schaffung eines ständigen Krisenbewältigungsrahmens beimessen.
Wir heben die Notwendigkeit hervor, bei den Finanzmarktvorschriften und der Finanzmarktaufsicht,
insbesondere im Hinblick auf die Derivatemärkte und die Rolle der Rating-Agenturen, rasch Fortschritte
zu erzielen. Ferner müssen wir weiterhin an anderen Initiativen – wie etwa der Stabilitätsabgabe –
arbeiten, die gewährleisten sollen, dass der Finanzsektor in künftigen Krisenfällen seinen Teil der Last
trägt, und dabei auch die Möglichkeit einer globalen Transaktionssteuer sondieren. Außerdem sind wir
übereingekommen, die Arbeit zum Krisenmanagement und zur Krisenbewältigung zu beschleunigen.
Darüber hinaus bekräftigen wir, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets die EZB bei ihren
Maßnahmen zur Wahrung der Stabilität des Euro-Währungsgebiets unterstützen."
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Der Rat hat ferner eine Verordnung zur Einführung eines europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus angenommen.
Darüber hinaus nahmen die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets
einen Beschluss an, mit dem sie zusagen, über eine Zweckgesellschaft Beistand zu leisten, für die die
teilnehmenden Mitgliedstaaten unter Beachtung ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften entsprechend
ihrem Anteil an dem eingezahlten Kapital der Europäischen Zentralbank in abgestimmter Weise bis zu
einem Volumen von 440 Mrd. EUR bürgen und die nach drei Jahren aufgelöst wird.
Die Vertreter der Regierungen der 27 EU-Mitgliedstaaten nahmen einen Beschluss an, durch den es der
Kommission gestattet sein wird, in diesem Zusammenhang von den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets beauftragt zu werden.
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SONSTIGE ANGENOMMENE PUNKTE
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