Aktenvermerk über Vorabbesprechung

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Aktenvermerk über Vorabbesprechung
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Aktenvermerk über Vorabbesprechung vor Übernahme des Mandats
in Sachen
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1. Der Mandant wurde darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt – außer im
Strafrecht – seine Gebühren üblicherweise nach dem, dem Fall zugrundeliegenden
Gegenstandswert oder Streitwert abrechnet. Ihm wurde eröffnet, dass dies
insbesondere auf dem Gebiete des Zivilrechts gilt und dass die Höhe der
Vergütung dann von der Höhe des Gegenstandswertes in der Weise abhängig ist,
dass bei hohen Gegenstandswerten auch mit einer hohen Vergütung gerechnet
werden muss.
2. Der Mandant wurde mit dem Inhalt der Dienstleistungs-InformationspflichtenVerordnung vertraut gemacht und ihm wurden die Möglichkeiten eröffnet, auf
welchem Wege er die von der Kanzlei vorgehaltenen Informationen abrufen kann,
insbesondere über die ihm bekannt gegebene Homepage-Adresse.
3. Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass die an mich versandte
Korrespondenz mittels Email an die von mir angegebene Mailadresse erfolgen
kann. Gleichzeitig sichere ich zu, dass Dritte keinen Zugang zu meinem EmailAccount haben.
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Ort, Datum
Mandant
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Ort, Datum
SSR
Rechtsanwälte Sieger/Schmitt/Riechert