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Heimatdienst Sonthofen e.V.
Postfach 1310
87517 Sonthofen
OPLA
Bürogemeinschaft für
Ortsplanung & Stadtentwicklung
Schaezlerstr. 38
86152 Augsburg
19. März 2014
Stellungnahme zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 77
und integrierter Erhaltungssatzung „Moltkestraße/Bismarckstraße“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind angenehm überrascht, dass die Stadt Sonthofen den Heimatdienst Sonthofen e.V. zu einer
Stellungnahme zur vorliegenden Änderung des B-Planes „Moltkestraße/Bismarckstraße“
aufgefordert hat. Da im Gremium des neu ins Leben gerufenen Gestaltungsbeirats keine baulich
erfahrenen Sonthofer Beisitzer mitwirken, sehen wir uns in der Pflicht, diese „Funktion“ auszuüben
und dürfen Ihnen die folgenden kritischen Anmerkungen und Anregungen zum B-Plan übermitteln.
Zuerst erlauben Sie uns eine allgemeine Einschätzung zur städtebaulichen Verdichtung in Sonthofen.
In der Stadt erhöht sich die Einwohnerzahl nur noch unerheblich. In zwei Kasernen ist der
Konversionsprozess vorbereitet worden. In etwa 4 Jahren werden in diesen Kasernen große Flächen
für Wohnbebauung und andere Nutzungen zur Verfügung stehen. In einem neuen Baugebiet,
Binswangen Süd, werden derzeit städtische Baugrundstücke mit einer sehr geringen GFZ angeboten.
Es sollen dort große Grünflächen um die Bauten entstehen. Eine Verdichtung im Altstadtkern ist
wahrscheinlich nur in geringem Umfang bei Einzelgrundstücken erforderlich. Auch in den
Kasernengeländen sind großflächige breite Grünstreifen eingeplant, die sich durch diesen ganzen
Stadtbereich ziehen sollen. Sonthofen hat sich jetzt sogar um eine Landesgartenschau beworben. Es
ist also das Bestreben vorhanden, überall im Stadtbereich große Grünflächen zu erhalten.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 mit integrierter Erhaltungssatzung wurde erkannt
und als erhaltenswert eingestuft, dass es sich bei dem Quartier um ein durchgängig gestaltetes
Wohngebiet handelt. Dessen Eigenart verdankt das Gebiet insbesondere durch eine lockere
Bebauung mit überwiegend 2-geschossiger Bebauung in großen Gärten. Dies führte zu einer
Festschreibung der Art der baulichen Nutzung als WA sowie das Maß der baulichen Nutzung durch
Begrenzung der GRZ und Geschossanzahl sowie ausreichende Abstandsflächen.
Die Grenzen der Eigenart des Gebietes wurden richtigerweise bis einschließlich der Südseite der
Bahnhofsstraße, der Westseite der Freibadstraße und Nordseite der Immenstädter Straße gezogen.
Stellungnahme zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 77 und integrierter
Erhaltungssatzung „Moltkestraße/Bismarckstraße“
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Wir erkennen im Entwurf zur Änderung, dass mit höherer (III+D) und dichterer Bebauung die
Freibadstraße als Geschäftsstraße aufgewertet werden soll. Dies geht jedoch zu Lasten der
Durchgängigkeit und Ausdehnung des Erhaltungsgebietes. Die als Ausgleich näher zur Bismarckstraße
gerückten Baufenster der Felder MI 1.1 würden hinter der MI 1.2 Bebauung „Hinterhofcharakter“
statt Garten erhalten. Die für MI 1.2 dargestellten Baufenster eignen sich zudem nicht für eine
Bebauung mit III+D Geschosse. Die Proportionen (Breite zu Höhe) wären äußerst ortsuntypisch. Es ist
absehbar, dass im Neubaufall hier in Abweichung zum B-Plan durch Zusammenlegung zweier
Baufenster beantragt würde.
Durch den so geschaffenen Präzedenzfall ist die noch vorhandene Quartiersbebauung entlang der
Bahnhofsstraße und der Immenstädter Straße ebenfalls in Frage gestellt. Sollte hier ebenfalls die
gegenüberliegende Straßenseite mit deutlich massiverer Bebauung als Maßstab genommenen
werden? Damit wäre dem Quartier rund ein Drittel der Fläche entzogen und im Ortsbild nicht mehr
erkennbar.
Die Aufwertung der Freibadstraße als Geschäftsstraße ist unserer Meinung nach ebenso zu
überprüfen. Es sind in Sonthofen innenstadtnähere Bereiche vorhanden die sich zur Entwicklung als
Einzelhandelsstandort eignen. Für die Grundstücke FlurNr. 738/ und 738/4 ist ebenso eine
Wohnnutzung denkbar, auf FlurNr. 733/7 schon vorhanden. Hier wäre auf der anderen Straßenseite
der Freibadstraße eine durchgrünte Wohnbebauung sicherlich attraktiver als die im
Änderungsentwurf vorgesehene Blockrandbebauung.
Positiv anmerken möchten wir die Erhaltung des Grünzuges an der südlichen Freibadstraße und der
vorgesehene Bestandschutz von älteren Bäumen. Diese Bepflanzung trägt sehr zum erhaltenswerten
Charakter des Quartiers bei. In diesem Zusammenhang regen wir die Überprüfung der von jeglicher
Bebauung freizuhaltenden Fläche (Schraffur) auf der Südseite des Grundstücks MI 1.1a an.
Ebenso positiv bewerten wir die nach wie vor zweigeschossige Bebauung des Gebietsteils MI 1.1.
Hier sehen wir allerdings die Einstufung als Mischgebiet kritisch. Unserer Meinung nach kann das
Gebiet nur als Wohngebiet (WA) dauerhaft den Charakter beibehalten. In der Bismarckstraße, auch
im Bereich der B-Plan-Änderung, sind Bauten aus den 1930’er Jahren, die in die Denkmalliste
aufgenommen gehören. Die Bauten in der Generaloberst-Beck-Kaserne (GOB) aus der gleichen Zeit
sind größtenteils bereits unter Ensembleschutz. Wir regen hierzu die Einholung einer Einschätzung
durch die Denkmalschutzbehörde des LRA an.
Abschließend dürfen wir noch auf die Stellplatzsituation in Zusammenhang mit der Umnutzung des
Gebäudes auf FlurNr. 725/1 hinweisen. Der Schlüssel von 0,2 Stellplätzen für 12 Seniorenwohnungen
scheint uns zu gering angesetzt. Da weder in der Freibadstraße, Immenstädter Straße noch
Bismarckstraße geparkt werden kann, sollten sich alle erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück
befinden. Unserer Erfahrung nach kann bei 12 Wohnungen mit rd. 4 KFZ der Bewohner zzgl. 2 KFZ für
Betreuer bzw. Besucher gerechnet werden. Dies wäre ein Ansatz von 0,5 Stellplätze je Wohneinheit.
Stellungnahme zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan Nr. 77 und integrierter
Erhaltungssatzung „Moltkestraße/Bismarckstraße“
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Zusammenfassend regen wir an
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Beibehaltung der Quartiersgrenzen durch Verringerung der Bebaubarkeit entlang der
Freibadstraße,
Beibehaltung der Einstufung als WA, zumindest im Innenbereich zur Bismarckstraße,
Reduzierung des Maßes der Nutzung durch GRZ max. 0,3
Überprüfung der Denkmalwürdigkeit der Wohngebäude als Ensembleschutz,
Erhöhung der Stellplatzanzahl für die Seniorenwohnanlage.
Wir hoffen, Ihnen mit unseren Anmerkungen die „Sonthofer Sicht“ näher gebracht zu haben und
verbleiben mit freundlichen Grüßen,
Dr. Stefan Kracker
1. Vorstand
Kopie: Bürgermeister Hubert Buhl, Sonthofen
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Erhaltungssatzung „Moltkestraße/Bismarckstraße“
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