JadeWeserPort-Entwicklungsgesellschaft beantragt Planfeststellung

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JadeWeserPort-Entwicklungsgesellschaft beantragt Planfeststellung
JadeWeserPort-Entwicklungsgesellschaft beantragt Planfeststellung bei der
WSD Nordwest in Aurich
Wilhelmshaven plant den Bau des Tiefwasserhafens "JadeWeserPort". Zu diesem Zweck hat
die JadeWeserPort-Entwicklungsgesellschaft mbH als Betreiberin des Vorhabens am Freitag,
dem 31.10.2003 bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nordwest in Aurich als
zuständige Behörde die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Nach knapp zwei Jahren Planungszeit gehen die Vorbereitungen für den Bau des JadeWeserPorts in eine entscheidende Phase.
Der Geschäftsführer der JadeWeserPort-Entwicklungsgesellschaft mbH, Helmut Werner und
sein Vorgänger, der am 31.08. dieses Jahres ausgeschiedene Claus Wülfers, übergaben die
insgesamt zwölf Ordner mit den Planungsunterlagen dem zuständigen Leiter des Dezernates
Planfeststellung, Frank Hellenbrecht, sowie dem Präsidenten der WSD Nordwest, Klaus Frerichs.
Die Ordner enthalten neben der Bedarfsbegründung und einer detaillierten technischen Planung umfangreiche Untersuchungen zu den Umweltauswirkungen des Projekts.
Die Planfeststellungsbehörde bei der WSD Nordwest wird die jetzt eingereichten Planunterlagen für den Bau des JadeWeserPorts prüfen und im Anschluss die
Planunterlagen in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirken wird, öffentlich zur
Einsicht auslegen. Die Auslegung wird von den Gemeinden vorab ortsüblich bekannt gegeben.
Der Ausbau oder der Neubau von Bundeswasserstraßen bedarf nach dem Bundeswasserstraßengesetz der vorherigen Planfeststellung.
Ein Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren, das der Durchführung komplexer Bauvorhaben vorausgeht. Es ist erforderlich, um ein solches Projekt vor dem
Hintergrund zahlreicher öffentlicher und privater Belange zu genehmigen. Sämtliche Interessen sollen berücksichtigt und abgewogen werden sowie in den Genehmigungsprozess einfließen.
Die WSD Nordwest ist im Bereich Weser, Jade und Ems für die Durchführung dieser Planfeststellungsverfahren zuständig. Innerhalb der WSD wird diese Aufgabe durch das Dezernat
P (Planfeststellung) als Planfeststellungsbehörde wahrgenommen.
So sind z. B. die Containerterminalanlagen in Bremerhaven und die Vertiefung der Außenweser vor Beginn der Baumaßnahmen durch das Dezernat P planfestgestellt worden.