alles gesund? - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig

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alles gesund? - Kassenärztliche Vereinigung Schleswig
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nr. 08 | 2009
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Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Nordlicht
August 2009 | 12. jahrgang
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ALLES GESUND?
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URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN
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INHALT
SEITE
RUBRIK/THEMA
HEFT 08|2009
Aus dem Inhalt
TITELTHEMA
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Urlaubsland Schleswig-Holstein:
alles gesund?
TITELTHEMA
12 NACHRICHTEN KOMPAKT
GESUNDHEITSPOLITIK
14 Ärztedemonstration in Kiel
16 HzV: Verträge mit der Brechstange
17 Kommentar Prof. Beske: GKV – dies gilt so
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nicht mehr
Gastbeitrag Dr. Andreas Köhler:
Wettbewerb braucht Ordnung
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PRAXIS & KV
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MVZ am Holsteincenter: Die Verwandlung
Yin und Yang – Die Konvergenzregel in der
neuen Vergütungssystematik
Bericht Patientenombudsverein
Kommentar Prof. Jansen: Nein zur
Demontage eines bewährten Systems
Recht: Kollektivverzicht und Korbmodell –
Risiken und Nebenwirkungen
Zulassung: Niederlassungsförderung,
Öffentliche Ausschreibung
Psychotherapie: Psychische Gesundheit in
Deutschland und Mindestquote
Neues aus anderen KVen und der KBV
Qualitätssicherung: Fortbildungspflicht
Kolumne
14
DIE MENSCHEN IM LAND
34
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Vor Ort: Drei Wochen Jamaika
Ärzte im Ausland: Schweden
Urlaubszeit – Ferienzeit: Schleswig-Holstein ist
als Urlaubsziel beliebt und gerade in den
Sommermonaten kommen viele Touristen ins
nördlichste Bundesland. Ärzte aus Burg/Fehmarn,
Midlum/Föhr und Gelting berichten von ihren
Erfahrungen mit den Urlaubern. Auch die
saisonale Anlaufpraxis in Büsum und das QEP®zertifizierte Dialysezentrum in Westerland/Sylt
werden in dieser Ausgabe vorgestellt.
Etwa 3.000 niedergelassene Ärzte, Arzthelferinnen und Patienten haben durch einen
Demonstrationszug durch die Kieler Innenstadt
für eine ausreichende finanzielle Ausstattung
der ambulanten Versorgung, den Erhalt der
wohnortnahen Versorgung und für die freie
Arztwahl demonstriert.
SERVICE
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42
44
48
49
49
Arzneimittel: Kopiervorlage Patienteninformationen
Pharmakotherapie: Pneumokokken-Impfung
Seminare
Termine
Ansprechpartner
Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten
im Gesundheitswesen
Impressum
Kreisstellen
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51
52 VORSCHAU
2
Nordlicht
34
Die medizinische Versorgung endet 500 Meter hinter der
Scheinwelt der All Inclusive Hotels. Krankenschwester
Johanna Burgher und Dr. Albert Thiel aus Kiel reisten zum
humanitären Einsatz in die medizinisch unterversorgten
ländlichen Gebiete der Urlaubsinsel Jamaika.
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NORDLICHT NR. 08|2009
EDITORIAL
VON DR. INGEBORG KREUZ,
KOMMISSARISCHE VORSTANDSVORSITZENDE DER KVSH
Liebe Leserinnen
und Leser,
hinter uns liegen turbulente Tage in der Landespolitik: Die große Koalition von CDU und SPD in Schleswig-Holstein ist gescheitert, der Landtag hat Ministerpräsident Peter Harry Carstensen das Misstrauen
ausgesprochen und so den Weg für Neuwahlen freigemacht. Diese finden am 27. September statt,
parallel zur Bundestagswahl. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes werden damit mehr als ein
halbes Jahr früher an die Wahlurnen gerufen als geplant.
Sowohl Ministerpräsident Carstensen als auch sein Herausforderer, SPD-Fraktionschef Ralf Stegner,
betonen, trotz aller Querelen einen sachlichen, themenorientierten Wahlkampf führen zu wollen. Man
darf gespannt sein – insbesondere darauf, welche Positionen die Parteien in der Gesundheitspolitik
einnehmen werden und welchen Kurs die künftige Landesregierung einschlagen wird.
Unabhängig vom Ausgang der Wahlen bleibt festzuhalten: Die Richtung der Gesundheitspolitik, die in
den vergangenen Jahren maßgeblich von der Bundesgesundheitsministerin forciert wurde, erschwert
durch viele vom Gesetzgeber bis ins Detail geregelte Vorgaben die Fähigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen, die flächendeckende, wohnortnahe Patientenversorgung sicherzustellen, und sie schwächt
die Freiberuflichkeit der Ärzte und Psychotherapeuten.
Es gibt in der Gesundheitspolitik die Tendenz, das Modell des angestellten Arztes und der großen Versorgungseinheiten zu propagieren und gleichzeitig die freiberuflichen Arztpraxen in Frage zu stellen.
Eine solche krankenhauszentrierte und staatsnahe Versorgungslandschaft wird aber, das belegen nicht
zuletzt Beispiele aus dem europäischen Ausland, zu mehr Wartezeiten, längeren Wegen und einer insgesamt schlechteren Versorgung führen.
Die KVSH wird sich auch in Zukunft gegen solche Entwicklungen im Gesundheitswesen wehren und
Alternativen aufzeigen. Dabei geht es nicht um einen Angriff auf das Solidarsystem. Im Gegenteil: Um
das erfolgreiche deutsche Modell eines solidarischen Gesundheitswesens auch künftig erhalten zu können, sind nach unserer Auffassung Modifikationen nötig. So muss auch über die Frage der Steuerung
der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen nachgedacht werden dürfen, ist die Zahl der Arzt-Patienten-Kontakte doch in diesem Land deutlich höher als in vergleichbaren Industrienationen, ohne dass
der Gesundheitszustand der Bevölkerung in Deutschland wesentliche Unterschiede zu unseren Nachbarländern aufweist.
Die KVSH und ihre Mitglieder tragen eine hohe Verantwortung für die ambulante Versorgung der Menschen in Schleswig-Holstein, gemeinsam mit der künftigen Regierung müssen wir über neue Wege
nachdenken.
Ihre
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TITELTHEMA
URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN
Schnelle Hilfe hinterm Deich
Die Urlauber sind da und freuen sich
über ein paar freie und unbeschwerte
Wochen an der Nordsee. Für die Ärzte und
Arzthelferinnen in der saisonalen
Anlaufpraxis der KVSH in Büsum bedeutet
diese Zeit vor allem eins: zusätzliche Arbeit.
Sie haben es von Mai bis Oktober neben
den „kleinen Urlaubswehwehchen“
aber auch mit schwierigen Fällen zu tun
Die Sonne brennt heiß über der silbrig-glitzernden Nordsee. Obwohl
es langsam Abend wird, zeigt das Thermometer immer noch schwülheiße 30 Grad im Schatten an. Vor ein paar Stunden hat es ein
Gewitter gegeben, das aber nur eine kurze Abkühlung gebracht hat.
Der Sommer ist da und der Nordseeort Büsum ist seit einigen
Wochen fest in der Hand der Urlauber. Gerade fährt das Ausflugsschiff MS „Lady von Büsum“ in den Hafen ein: An Bord viele braunaber auch einige rotgebrannte Urlauber, die den Tag auf Helgoland
verbracht haben und jetzt in ihre Ferienunterkünfte auf dem Festland zurückkehren. Die 20 Grad warme Nordsee lädt zum Baden ein.
Einen breiten Sandstrand gibt es hier zwar nicht, die Strandkörbe
stehen direkt auf den Deichwiesen. Am Horizont sind zwei
Krabbenkutter zu sehen, die nach einem festen Muster immer
wieder ihre Fangnetze ausbringen. Am Himmel flattert tapfer ein
Drachen in bayrisch weiß-blau.
Getrübte Urlaubsidylle
Eine norddeutsche Urlaubsidylle mit
all ihren Nebengeräuschen. Ein Blick
zeigt schnell: Auch Deutschlands
Urlauber werden alt. Weißhaarige
khakibehoste Männer und ältere
Damen mit großblumig gemusterten
Blusen dominieren die Szenerie. Ein
schwergewichtiger Rentner kämpft
sich mit hochrotem Kopf und krebsrot verbranntem Körper den Anstieg
zur Deichkrone hoch. Oben auf dem
sommergrünen Deich fragt gerade
eine Rentnerin, die zusammen mit
einer Gruppe weiterer Senioren mit
schnellem Schritt spazieren geht,
ihre kurzatmige Freundin: „Hannelore,
hast Du eigentlich heute schon Deine
Blutwerte überprüfen lassen?“ Eine
jüngere Frau, die auf einer Bank Platz
genommen hat, hält sich den blutenden Fuß und telefoniert lautstark
mit ihrer Schwägerin in Wanne-Eickel.
Alle bekommen so mit, dass sie sich
4
Nordlicht
„Büsum – Kiek mol w
edder in“
gerade „die Lebenslinie ihres Fußes durch einen Schnitt an einer
scharfkantigen Muschel derbe durchtrennt“ habe. Vor dem weißgetünchten Strandkorb 1507 schimpft eine Mutter mit ihrer kleinen
Tochter: „Sophie, kein Wunder, dass Dir jetzt schlecht ist. Du hast
jetzt schon das dritte große Eis gegessen. Das geht gleich wieder
weg.“ Sophie wirkt nicht überzeugt und jammert leise weiter. Wer
würde Sophie ärztlich versorgen, wenn Sie nun plötzlich auch noch
hohes Fieber bekommt? Noch dazu am Mittwochabend. Alle Arztpraxen sind bereits geschlossen. Das nächste Krankenhaus liegt in
Heide, über 25 Kilometer entfernt.
In Bereitschaft
In den Räumen der KVSH-Anlaufpraxis in der Westerstraße 30, direkt
hinter dem Deich, warten zur gleichen Zeit Arzthelferin Regina Lutz
und Bereitschaftsarzt Volker Staats auf „ihre
Urlauber“. Von Mai bis Oktober betreibt die
KVSH in Büsum eine saisonale Anlaufpraxis,
um die vielen Urlauber medizinisch versorgen zu können. Eine gute Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Standortvorteil
für Kommune und Vermieter. Auch heute
haben Lutz und Staats ab 17 Uhr gut zu
tun: Eine ältere Patientin aus NordrheinWestfalen hat ihr Medikament am Heimatort vergessen und bekommt ein
Rezept ausgestellt. Die siebenjährige
Stephanie klagt über Übelkeit: Verdacht
auf Magen- und Darmgrippe. Nicht der
erste Fall dieser Art heute. Doch nicht nur
die Urlauber nutzen die Anlaufpraxis.
Eben hat Staats einem Büsumer einen
Metallsplitter aus dem Auge entfernt.
Dem Mann war beim Schweißen ein
Fremdkörper ins Auge geraten. Nun
muss er zur endgültigen Abklärung noch
zum Augenarzt nach Heide. „Wir sind
hier sozusagen der erste Filter für die
eingehenden Fälle“, beschreibt Staats
seine Aufgaben. „Bei den Urlaubern
haben wir es tatsächlich auch immer
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TITELTHEMA
In den Räumen der KVSH-Anlaufpraxis in der Westerstraße 30,
direkt hinter dem Deich, warten Arzthelferin Regina Lutz
und Bereitschaftsarzt Volker Staats auf „ihre Urlauber“
wieder mit den drei Klassikern unter den Urlaubsverletzungen
Muschelschnitt, Quallenbrand und Sonnenbrand zu tun. Aber oft
kommen auch Patienten mit Hexenschuss oder ernsten Herz-Kreislauf-Problemen zu uns.“ Ende Oktober fällt Büsum dann wieder in
Winterschlaf. Die Urlauber sind weg, die Anlaufpraxis schließt und
die Einheimischen müssen dann wieder in die nächste Anlaufpraxis
JAKOB WILDER, KVSH
nach Heide fahren.
Erhebung der Kassengebühr bei Urlaubern aus anderen Bundesländern
bescheinigung, ausgestellt durch die
ausländische Krankenkasse, vorzulegen.
• Der Krankenkasse werden die für
Liegt keine akute bzw. chronische Erkrankung vor, ist eine „prodie Abrechnung notwendigen
phylaktische Überweisung an den Arzt am Urlaubsort“ nicht
Dokumentationsbögen (Muster 80/
zulässig, also keine Ausstellung von „Wunschüberweisungen“.
81) zugeschickt.
Liegen medizinische Gründe vor, kann eine Überweisung selbstAchten Sie darauf, dass immer vollständig ausgefüllte Vordrucke
verständlich ausgestellt werden. Ansonsten ist bei Inanspruchan die inländische Krankenkasse geschickt werden, da sonst die
nahme eines Arztes am Urlaubsort die Kassengebühr zu zahlen.
Krankenkasse ihre verauslagten Kosten beim ausländischen
Kostenträger nicht zur Erstattung einreichen kann.
• Kann ein Patient nicht den Nachweis erbringen, dass er Leistungsansprüche gegen einen in- oder ausländischen Kostenträger hat, so darf der Patient nur als Privatpatient behandelt
werden.
Wegen zahlreicher Anfragen möchten wir erneut darauf hinweisen,
dass bei der Behandlung von Patienten, die auf der Basis der EWG- Was zu tun ist, wenn ein Patient auf Basis der
Verordnungen Leistungen beanspruchen, für die reibungslose Ab- • Europäischen Krankenversichertenkarte (EHIC) oder
wicklung von allen Beteiligten eine feste Vorgehensweise beachtet • einer provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB)
werden muss.
behandelt werden muss, zeigt Ihnen folgende Tabelle:
• Patienten haben in jedem Fall der Praxis eine Europäische
DIETER STRUCK, KVSH
Krankenversichertenkarte bzw. eine entsprechende Ersatz-
Abrechnung von Leistungen im
Rahmen des Auslandsabkommens
Schritt
Praxis
Patient
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
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legt gültigen Anspruchs- sowie
Identitätsnachweis vor
prüft, ob Anspruchsnachweis einem der Muster entspricht
kopiert Anspruchs- und Identitätsnachweis oder überträgt die Daten in das Muster 80
füllt Muster 81 aus
prüft, ob Muster 81 ordnungsgemäß ausgefüllt wurde
gibt Anspruchs- und Identitätsnachweis an Patienten zurück
kassiert Kassengebühr von zehn Euro und stellt Behandlung zur Verfügung
gibt bei Überweisungen/Verordnung Folgendes an:
• IK der gewählten Krankenkasse
• im Statusfeld „10007“
schickt Unterlagen (Muster 80 bzw. Kopien des Anspruchs- und Identitätsnachweises
sowie Muster 81) unverzüglich an die gewählte Krankenkasse
rechnet die Kosten zuzüglich der Positionen 40120 und 40144 EBM über die KV ab
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TITELTHEMA
URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN
„Auf Sylt gehen die Lichter nie
23 Einrichtungen mit 51 Ärzten dürfen in Schleswig-Holstein Dialysen durchführen. Viele
Feriengäste müssen auch während ihres Urlaubs zur Blutreiningung. Dr. Bodo Stoschus,
Arzt für Innere Medizin und Nephrologie, ist Leiter des QEP®-zertifizierten Dialysezentrums in Westerland auf Sylt. Er berichtet im Interview über die „Urlaubsdialyse“
Nordlicht: Wie hat sich das Dialysezentrum Westerland in den
letzten Jahren entwickelt?
Dr. Bodo Stoschus: Wir haben seit 2001 an diesem Standort eine
nephrologische Praxis mit Dialyse. Seitdem versorgen wir hier neben
vielen Urlaubern auch immer mehr Sylter, die Nierenprobleme
haben. Und es werden immer mehr Patienten. Im Juni dieses Jahres
mussten wir zum ersten Mal Patienten abweisen, weil wir die Menge
nicht mehr bewältigen konnten. Der Blick auf die Statistik zeigt die
Entwicklung auch sehr deutlich: 2001 haben wir etwa 2.000 Dialysen
durchgeführt. 2009 werden es voraussichtlich über 5.000 sein.
Nordlicht: Welche Rolle spielen bei Ihnen die Urlauber, die eine
Dialyse in Anspruch nehmen?
Stoschus: Wenn man die Patienten gut betreut, dann kommen Sie
natürlich auch gern wieder. Das ist auch bei der Urlaubsdialyse der
Fall. Wir haben eine relativ hohe „Wiederkommrate“ und eine ganze
Reihe von „Ferienstammpatienten“, die schon seit Jahren nach Sylt
und zu uns kommen. Durch die hohe Morbidität unseres Patientenklientels sehen wir viele aber auch im nächsten Jahr
nicht wieder. Das ist einfach so und wir erfahren dann,
dass dieser oder jener Patient leider verstorben ist.
Nordlicht: Ist die „Feriendialyse“ aufwändiger
als eine „normale“ Dialyse?
Stoschus: Die Organisation ist auf jeden Fall komplizierter. Wir haben hier 18 Dialyseplätze und
Ein Dialysepatient hat
155 Behandlungen im Jahr
und muss dreimal in
der Woche zur Dialyse
Einheimische Patienten und
auch viele Urlauber sind auf
die Dialyse angewiesen
RüSmyHlt art
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TITELTHEMA
aus – auch in der Dialyse nicht“
Das Team des Dialysezentrums Westerland um Dr. Bodo Stoschus (ganz rechts)
arbeiten in drei Schichten in der Woche. Allein für die Dokumentation
brauchen wir eine 3/4-Stelle. Im Jahr haben wir 450 bis 500 externe
Dialysepatienten, also Urlauber. Das sind im Grunde genommen
immer wieder auch neue Patienten, da sich die medizinische
Situation oftmals schnell ändert. Da ist der Verwaltungsaufwand
natürlich besonders groß, Flexibilität aller Mitarbeiter gefragt. Jeder
Routinehandgriff sollte sitzen, ansonsten wird es schwierig auf die
Besonderheiten jedes Patienten einzugehen. Die Anforderungen an
die Aufmerksamkeit der Mitarbeiter sind beträchtlich. Unter anderem
ist dies auch der Grund, weshalb wir von einem Qualitätsmanagement so immens profitieren.
Nordlicht: Wie verändert sich Ihr Alltag, wenn die Urlauber auf
die Insel kommen?
Stoschus: Man muss wissen, dass Sylt „Ganzjahrestourismus“ hat.
Wir sind auf Urlaubsdialyse und die Betreuung von Urlaubspatienten
immer eingestellt. In der Praxis werden ja regelmäßig auch
Nierenpatienten gesehen, die nicht an der Dialyse sind und von
ihrem „Heimatdoktor“ hier zur Vorstellung geschickt werden. Ferner
werden auch nierentransplantierte Feriengäste regelmäßig betreut.
Einige haben hier ihre feste Ferienwohnung und kommen als „Inselfans“ zu jeder Jahreszeit – auch mehrfach. Die Lichter gehen auf Sylt
nie aus – auch in der Dialyse nicht.
Nordlicht: Könnten Sie nur von der „Urlaubsdialyse“ existieren?
Stoschus: Die Verbindung von Urlaubsdialyse und einheimischer Dialyse ist eine Kombination, die auch den zweiten Kollegen rechtfertigt. Wir haben im Jahr zwischen 17 und 20 Dialysepatienten, die
von der Insel kommen. Ein Dialysepatient hat 155 Behandlungen
im Jahr. Dreimal in der Woche kommt er. 50 bis 60 Prozent
aller durchgeführten Dialysen erfolgen bei Insulanern. Der
Rest entfällt dann auf die Urlauber.
Nordlicht: In welcher Zeit haben Sie mehr Urlaubspatienten?
Stoschus: In der Vorsaison und in der Nachsaison haben wir die
meisten Patienten. Das liegt wohl daran, dass die meist älteren
Patienten nicht an die Schulferien gebunden sind und das ganze Jahr
über verreisen können. Unsere Arbeitsspitzen liegen deshalb im
Mai/Juni und September/Oktober. Patienten aus dem Ausland haben
wir hier übrigens nur gelegentlich. Sylt ist bekanntermaßen eine
sehr „deutsche“ Urlaubsinsel. Manchmal verirrt sich ein Schweizer
oder ein Österreicher hierher. Fremdsprachenkenntnisse, wenn man
von den deutschen Dialekten absieht, sind meist nicht erforderlich.
Nordlicht: Wie setzt sich die Struktur Ihrer Patienten
zusammen?
Stoschus: Sie ist die gleiche wie in allen anderen Dialysepraxen in Deutschland auch. Es gibt da keinen „Syltfaktor“. Die Menschen werden ja generell älter und kränker.
Immer mehr leiden an Diabetes und arterieller Hypertonie
und immer mehr landen schließlich mit Niereninsuffienz
bei uns. Viele Patienten wollen natürlich trotz ihres
Nierenleidens in Urlaub fahren und kommen dann oft auch
relativ krank hier bei uns an. Das erhöht den Aufwand
nicht nur in unserer Praxis um einiges.
Nordlicht: Es gibt immer mehr Dialysepatienten. Wie bereiten
Sie sich auf die Zukunft vor?
Stoschus: Wir werden die eigenen Möglichkeiten ausbauen. Wenn
hier der Platz nicht mehr ausreicht, gibt es sicherlich räumliche
Alternativen. Ein Engpass ist aber der Bereich der gut qualifizierten
Fachkrankenpfleger. Wir könnten z. B. schon jetzt noch gut eine weitere Fachkraft für den Bereich Dialyse einstellen. Aber die müssen
wir erst einmal finden. Ich hoffe außerdem, bald einen zweiten
Kollegen in der Praxis begrüßen zu dürfen.
DAS INTERVIEW FÜHRTE JAKOB WILDER, KVSH
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TITELTHEMA
URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN
Der Landarzt und
die Urlauber
Von Muschelverletzungen
und Eheproblemen
An der Anmeldung in der Praxis von Allgemeinarzt
Dr. Michael Weiß in Gelting mischt sich zu
Beginn der Sommersaison das vertraute „Moin
Moin“ zunehmend mit „Grüß Gott“ und „Hallöle“
In der Urlaubszeit kommen viele Urlaubsgäste in die verschiedenen Ferienregionen
Schleswig-Holsteins. Das verändert
den ärztlichen Alltag ganz erheblich
Das Sandhäufchen vor der Untersuchungsliege und knallrote Schultern
im Wartezimmer sind stumme Zeugen des beginnenden Strandbetriebes. DMP, QM und hyperkinetisches Syndrom lassen sich aus
dem Praxisalltag zwar nicht verdrängen – der ist jedoch im Sommer
ein anderer. Ulcus cruris, Hypertonus- und Diabeteseinstellung
werden verdrängt von Sommergrippe, Grillunfall und akuter Zecke.
Viele wollen einfach nur „schnell geholfen werden“, hier mal
draufhorchen auf den Kleinen, schlimmer Brüllhusten, da einen
Stachel entfernen, hier was für die allergischen Augen oder etwas
Kortison für den Sonnenbrand.
Dankbare Patienten mit kleinen Problemen in gutgelaunter Urlaubsstimmung sind dabei. Natürlich auch richtige Zeitfresser: internistische Polytraumata voller Risikofaktoren, zuhause immer unter
Strom und nun endlich mal ein paar Tage Zeit, um alle gesundheitlichen Probleme inklusive des fragenbehafteten Medikamentenplans mit dem „Arzt am Urlaubsort“ durchzugehen. Zu meiner
Erleichterung weiß ich, dass auch andere Hausärzte solche Patienten
haben und es ist beruhigend, dass so ein Urlaub in der Regel nicht
länger als zwei Wochen dauert.
Insgesamt ist die Sprechstunde in Anbetracht vieler neuer Gesichter
abwechslungsreicher. Aber auch viele alte Bekannte sind dabei: Herr
X mit dem Bronchialkarzinom. Unglaublich eigentlich, dass er immer
noch lebt. Frau Y mit der Gastroenteritis – wie jedes Jahr kommt sie
im Juli. Einer Badekur stehen augenscheinlich auch keine größeren
Hürden ihrer Krankenkasse entgegen: Kalte Güsse, Fango, Massage,
Spaziergänge im Brandungssaum – hier ist die Versichertenwelt noch
in Ordnung. Die Touristen bringen ein paar neue Scheine in die Praxis,
das dritte Quartal ist bei uns das patientenreichste. Im Gegenzug
meiden viele Einheimische in dieser Zeit unsere Praxis, einige leben
vom Tourismus und finden keine Zeit für den Arztbesuch, viele sind
selbst auf Reisen. Planbares wird auf Herbst und Winter verschoben.
Bei der Versorgung der akuten Lumbago am Strand lassen die Blicke
auf die wunderschöne Umgebung vermuten, dass ich einen beneidenswerten Arbeitsplatz habe – dass dies aber mein einziger
„Strandbesuch“ in dieser Woche ist, weil gleich die Abendsprechstunde beginnt und ich um 19 Uhr noch zum Bienenstich bei einem
Urlauberkind muss und dass um 20 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung beginnt, das kann ja niemand wissen. Landarztdasein in
einer Urlaubergegend. Die Vermischung von Privatleben und Bereitschaftsdienst ist vielleicht manchem Städter unbekannt und kann zu
amüsanten Missdeutungen führen: Mein Praxisvorgänger wurde vor
vielen Jahren von seiner nachmittäglichen Gartenarbeit weg zu einem
Patienten gerufen, der sich auf einem Angelkutter einen Haken in
die Wange gespießt hatte. Der saß nun an Bord des DGzRS-Rettungskreuzers und wartete auf den zuständigen Bereitschaftsarzt aus der
Landpraxis. Als mein Vorgänger, der sofort losgeeilt war und nicht
einmal die Zeit hatte, sich der blauen Latzhose zu entledigen, mit
der Erstversorgung des „Angelhakens“ begann, wurde er skeptisch vom
Sohn des Patienten beobachtet. Nach langem Nachdenken bemerkte
der Dreikäsehoch schlau: „Schau mal Papa, bei uns zu Hause macht
so was ein Arzt – und hier schicken sie den Hausmeister!“
Alle machen Ferien und fahren weg. In früheren Jahren war auch
bei uns, speziell wegen der Kinder, immer eine Reise angesagt. Drei
Kinder sind aber jetzt mit der Schule fertig, sodass wir Ferien zu
Hause machen können. Am eigenen Inselstrand bin ich als Arzt dank
„Notfallpieper“ immer erreichbar. Ich sitze zur Frühstückspause auch
schon mal im Strandkorb im heimischen Garten. Die Patienten
(Urlauber) sind trotz Erkrankungen oder schlechten Wetters entspannt. Die Wirtschaftskrise scheint nur das Festland erreicht zu
haben. Die Arbeit läuft wie immer, aber nach 23 Sommern ist vieles
auch Routine. Einziger Wermutstropfen: Das Finanzamt aus Leck prüft
zurzeit die Jahre 2005 bis 2007. Das Geld für die Konjunkturprogramme muss ja irgendwo herkommen.
Zu den saisonal auftretenden Erkrankungen gehören neben Schnittverletzungen an Muscheln und den (selteneren) Insektenstichen
immer öfter auch Ängste vor Borrelien und Schweinegrippe. Im Notarzteinsatz hatte ich wegen verstärkter körperlicher Betätigung
(Trend zum Aktivurlaub) ohne die notwendigen „Eiscremepausen“
eine Serie von Unterzuckerungen.
Ein Fall aus dem Notdienst ist mir besonders in Erinnerung geblieben: Eine junge Frau erschien in Begleitung ihrer Schwägerin am
Sonntagabend. Ihr Ehemann hatte ihr auf der Anreise zum Urlaubsort
(auf der „letzten“ Fähre nach Föhr) gestanden, dass er eine Freundin
habe und sich trennen wolle. Es war übrigens der erste gemeinsame
Urlaub nach den Geburten von zwei Kindern. Daraufhin wollte die
junge Frau den Urlaub sofort abbrechen, was aber wegen fehlendem
Fährbetrieb in der späten Nacht nicht mehr ging. Wegen „Nervenzusammenbruch“ erschien die Patientin jetzt beim KVSH-Bereitschaftsarzt, also bei mir. Nach einem einstündigen Krisengespräch
konnte ich die Damen mit dem Versprechen, auch am Folgetag für
sie erreichbar zu sein, zunächst wieder entlassen. An den folgenden
Tagen fanden dann noch mehrere Einzelgespräche statt und auch
ein klärendes „Partnergespräch“ mit dem Ehegatten. Ergebnis: Die
Urlaubsreise wurde termingerecht beendet und die junge Mutter
wollte sich in der Folgezeit mehr um sich und ihre eigenen Bedürfnisse kümmern. Im Folgejahr stand sie dann erneut bei mir in der
Praxis: Die Ehe war nicht geschieden und es ging ihr sichtlich gut.
Urlaub ist für viele eben auch die Zeit der Krisen, doch wir Ärzte und
Psychotherapeuten stehen auch für diese Probleme gerne zur Verfügung.
PS: Da ich seit einem Jahr Bürgermeister der 400-Seelen-Gemeinde
Midlum bin, könnte ich auch als Standesbeamter tätig werden. Aber
da ich – wie oben berichtet – Eheprobleme zu häufig beobachten
muss, bin ich für diesen Job wohl zu negativ eingestellt. Ich wünsche
allen einen schönen Urlaub auf Föhr und anderswo.
HELMUT MARCZINKOWSKI, ALLGEMEINARZT, MIDLUM AUF FÖHR
DR. MICHAEL WEIß, ALLGEMEINARZT, GELTING
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URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN
Fremdkassenzahlungsausgleich
Gerade jetzt in den Sommermonaten mit vielen Urlaubern aus anderen Bundesländern
stellt sich dem einen oder anderen die Frage, wie sich der Geldfluss bei
ärztlicher Behandlung eines Versicherten aus einem anderen Bundesland darstellt
Sind Versicherte im Urlaub oder sonst unterwegs und steht die Verteilnehmenden Ärzte und Psychotherapeuten reichen ihre
sorgung an ihrem Wohnort nicht zur Verfügung, müssen ambulante
Abrechnung einschließlich der so genannten Fremdfälle (VerLeistungen von Ärzten außerhalb des KV-Bereiches erbracht werden,
sicherte wohnt z. B. in Bayern) bei der KV Schleswig-Holstein ein.
in dem der Versicherte seinen Wohnsitz hat. Für die Ärzte und ihre 3. Die KV Schleswig-Holstein, die dessen Fremdfälle zur Abrechnung
Kassenärztliche Vereinigung entsteht somit ein so genannter
annimmt, meldet der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die
Fremdfall. Der Arzt bekommt die Leistungen nach den Abrechsich aus den Fremdleistungen ergebende Vergütung. Die
nungsbedingungen seiner Kassenärztlichen Vereinigung vergütet.
Regelungen der sachlich-rechnerischen Berichtigung sind
Erfolgt die Behandlung dagegen in dem KV-Bereich, in dem der Veranzuwenden.
sicherte wohnt, liegt kein Fremdfall vor. Weil der Grundsatz gilt, dass 4. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ermittelt über ihr
die Kassenärztliche Vereinigung nur für die Versicherten eine
Rechenzentrum anhand der gemeldeten Daten die für die
Gesamtvergütung bekommt, die in ihrem Bereich wohnen, stellt
zahlungspflichtige Kassenärztliche Vereinigung relevante Versich die Frage, woher und in welcher Höhe diese KV die Vergütung
gütung.
für die vertragsärztliche Behandlung fremder Versicherter erhält.
5. Die KBV fasst alle sich daraus für die 17 KVen der Bundesrepublik
ergebenden Geldforderungen und Verbindlichkeiten im Rahmen
Zur Regelung des Zahlungsverkehrs unter den Kassenärztlichen Vereines so genannten Clearing-Verfahrens zusammen. Die sich
einigungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine Richtergebenden gegenseitigen Forderungen der Kassenärztlichen Verlinie zur Durchführung des bundeseinheitlichen Zahlungsauseinigungen werden saldiert. Danach steht für jede KV fest, welche
gleichsverfahrens im Primär- und Ersatzkassenbereich erlassen.
Euro-Beträge für Fremdleistungen an die anderen Kassenärztlichen
Wegen der Suche nach möglichst sachgerechtem Ausgleich unter
Vereinigungen bezahlt werden müssen.
den Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Richtlinie überaus komplex. Im Folgenden wird eine vereinfachte Darstellung versucht:
Der Fremdkassenzahlungsausgleich ist wegen seiner komplexen
Natur nur sehr schwer in kurzen Worten verständlich zu machen.
1. Die KV Schleswig-Holstein ist für die Abrechnung aller vertrags- Der in folgender Abbildung unternommene Versuch, die Verärztlichen Leistungen zuständig, die von Versicherten mit Wohn- fahrenswege grafisch darzustellen, ist vielleicht hilfreich. Die
ort in Schleswig-Holstein in Anspruch genommen werden, un- beschriebenen Verfahrensschritte vernachlässigen jedoch einige
abhängig davon, ob der Leistungserbringer Mitglied ist oder nicht. durchaus bedeutsame Einzelfragen.
KARL-HEINZ BUTHMANN, KVSH
2. Die in Schleswig-Holstein an der vertragsärztlichen Versorgung
ARZT IN SCHLESWIG-HOLSTEIN
Fälle
Wohnortversicherte und
auswärtige Versicherte
Abgabe
Abgabe
KV
SchleswigHolstein
KV
Bayern
ARZT IN BAYERN
Fälle
Wohnortversicherte und
auswärtige Versicherte
KBV
Zusammenfassung
der gegenseitigen Forderungen
aller KVen
KVSH
Zahlungsausgleich
KBV
Saldierung der Geldforderungen
je KV und Kasse
Clearing
Zu- und Abflüsse gehen in
die Gesamthonorar-Verteilung
je Quartal ein
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KV Bayern
Zahlungsausgleich
Zu- und Abflüsse gehen in
die Gesamthonorar-Verteilung
je Quartal ein
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TITELTHEMA
URLAUBSLAND SCHLESWIG-HOLSTEIN
Der „Arzt-Sommer“
auf der Insel Fehmarn
Seit einer Woche ist der Sommerstress
auch auf der Ostseeinsel Fehmarn und
damit in der Praxis von Allgemeinarzt
Dr. Matthias Gerber angekommen:
In Nordrhein-Westfalen haben die Schulferien begonnen und die Insel ist fast voll
Ab der nächsten Woche werden voraussichtlich fast 100.000
Menschen auf Fehmarn wohnen – entweder als Urlauber oder als
Einheimische. Ein guter Anlass, die letzten Sommer in meiner Mittagspause Revue passieren zu lassen:
Im Sommer kommen tatsächlich fast ein Drittel mehr Patienten in
unsere Praxen. Die Zahl der ambulanten Badekuren hat zwar in den
letzten Jahren um fast 90 Prozent abgenommen, dafür kommen
aber andere Patienten zu uns, die wir zum Teil schon in den letzten
Jahren behandelt haben.
Man merkt schnell, dass sie zu Hause selten gut auf ihre Medikation
eingestellt sind. Die Leidensgeschichten in Bezug auf Diagnostik und
Therapie sind manchmal schon erstaunlich. Versorgen wir aber
unsere einheimischen Patienten wirklich besser?
Die meisten Patienten sind „Akutpatienten“, ganz selten echte
Notfälle, aber sie kommen fast immer unangemeldet, was eine
Terminpraxis wie die unsere vor erhebliche Zeitprobleme stellt. Da
die Patienten aber recht geduldig sind und dankbar, dass wir Zeit
für sie finden, wenn meistens auch nur kurz, ist der Kontakt zu den
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Nordlicht
Das Praxisteam, untere
Reihe v. l.: Astrid Rumpf,
Dr. Karola Balzer-Joyce,
Dr. Eberhard Gerber.
Obere Reihe v. l.:
Julia Nowak, Dr. Matthias
Gerber, Beate Zimmermann,
Dr. Johannes Gerber
Urlaubern dennoch meist entspannt. Freilich kommen nicht nur
Akutpatienten in unsere Praxen, sondern auch die wenigen, aber
zeitaufwändigen Patienten, die den Urlaub für einen „RundumCheck“ nutzen – mit dem Risiko, lange Zeit in diversen Wartezimmern zu verbringen. Immer öfter erfahren sie jedoch, dass diese
Rundumvorsorge nicht mehr Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung ist – die Zeit, dies zu erläutern, nimmt manches Mal mehr
Zeit in Anspruch als die eigentliche Tätigkeit!
Die Arbeitsbelastung unserer Mitarbeiterinnen und Kollegen nimmt
in der Urlaubszeit deutlich zu. Dennoch ist das Praxisteam ganz auf
die Urlauber eingestellt, damit der – leider – notwendige Arztbesuch
im Urlaub auch ein bisschen positiv in Erinnerung bleibt. Schon auf
dem Empfangstresen wird mit zahlreichen Sonnenschutzmustern
und Informationen speziell das Urlauberklientel über das
hautkorrekte Strandverhalten angesprochen. Somit wird vielleicht
auf dezentem Wege der nächste Sonnenbrandpatient verhindert?
Alles in allem hat sich das Krankheitsbild der Touristen in den letzten
Jahren nicht sonderlich verändert. Nur wir Ärzte sehen uns einer
immer massiveren Bürokratie gegenüber, mit Diskussionen über die
Kassengebühr etc. hat sich auch unsere Bezahlung (bei gleichzeitig
sinkendem Fallwert) in den letzten (?) Jahren kaum verändert.
Wo soll die Motivation,
den Urlauber-/Patientenströmen positiv gegenüberzutreten, langfristig
herkommen?
DR. MATTHIAS GERBER,
ALLGEMEINARZT,
BURG AUF FEHMARN
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TITELTHEMA
Die Favoriten unserer Leser
Schleswig-Holsteins Urlaubsregionen sind nicht nur bei vielen Urlaubern sehr beliebt.
Lesen Sie hier die Ergebnisse unserer Urlaubsumfrage unter Nordlicht-Lesern.
Wir haben die Frage gestellt „Woran denken Sie bei der Urlaubsregion ...“
... Nord- und Ostsee, dann denke ich am liebsten an eine frische
Meeresbrise, an das Spiel der Wellen und die salzhaltige Luft.
... nordfriesische Inseln, dann
denke ich am liebsten an Amrum.
Dr. Michael Drews, Allgemeinarz, Mölln
Renate Anders,
Kinderärztin, Kropp
... rund um die Kieler Förde in Schleswig-Holstein,
dann denke ich am liebsten an Sonne, Segeln, Strand
und Wellen (...und meinen bezaubenden Garten).
... Schlei in SchleswigHolstein, dann denke ich
am liebsten an Segeln
und Radfahren.
... Föhr und Amrum, dann
denke ich am liebsten an
mein Inselidyll weit weg
von KV und ÄK und
anderen Problemen.
Christina Benk,
Augenärztin, Kiel
Andreas Retzmann,
Dipl. Psychologe, KattendorF
Flensburg
Helmut Marzcinkowski,
Allgemeinarzt, Midlum (Föhr)
... Fehmarn, dann denke ich
am liebsten an Wallnau.
Andreas Stanisak,
Allgemeinarzt, Schacht-Audorf
... Friedrichskoog,
dann denke ich
am liebsten an
Weite, Watt,
Wind, Ruhe und
Erholung.
... Büsum, dann denke ich
am liebsten an Sonnenuntergänge
am Watt und
Nordfriesland
an den Duft der Nordsee.
Marlies DarmstadtSchachtner,
Psychotherapeutin,
Kaltenkirchen
Schleswig-Flensburg
Dr. Thomas Sayer,
Allgemeinarzt aus Büsum
... Angeln, dann denke
ich am liebsten an Raps
und Sonne und Spargel.
... Holsteinische Schweiz, dann denke ich
am liebsten an eine Paddeltour auf der
Schwentine zwischen Plön und Preetz.
Dr. Daniel Lohmann,
Allgemeinarzt, Preetz
Dr. Harald Lucius, Leiter der
Schmerzambulanz, Damp
... St. Peter-Ording in SchleswigHolstein, dann denke ich am
liebsten an Strand.
RendsburgEckernförde
Teja Lensch,
Allgemeinärztin, Schenefeld
... Plöner See, dann denke
ich am liebsten an Grebin.
Kiel
Plön
Ostholstein
Dithmarschen
... Eiderstedt, dann denken
wir am liebsten an das immer
wunderschöne Abendessen in
der Trattoria in St. Peter-Dorf.
Dr. Wulf- Peter Wirsich und Susanne
Fromm, Allgemeinärzte, Wesselburen
Dr. Eva Lund,
Allgemeinärztin, Kaltenkirchen
... Stör an der Westküste, dannNeumünster
denke ich am liebsten an die
Rückkehr der Störs in die Stör.
Andreas Lang,
Dipl.-Psychologe, Kremperheide
Steinburg
... Meer und Seen, dann denke
ich am liebsten an Eiderstedt
und die Holsteinische Schweiz.
Dr. Franz-Bernhard Bambas,
Augenarzt, Bad Segeberg
Segeberg
Lübeck
... Nordfriesisches
Wattenmeer, dann denke
ich am liebsten an schöne
Paddeltouren zu den
Halligen.
Dr. Sabine Schulzeck,
Oberärztin an der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin UKSH, Campus KieL
... Dithmarschen,
dann denke ich am
liebsten an Pferde.
Anka Behrens,
Frauenärztin, Marne
Pinneberg
... Marsch und Geest, dann
denke ich am liebsten an
Radfahren zwischen Rapsfeldern
im Sonnenuntergang.
Stormarn
... Ahrensburg, dann
denke ich am liebsten an
das Ahrensburger Schloss.
Gerhard Marioth,
Radiologe, Itzehoe
Dr. Dennis Wolter,
Orthopäde, Ahrensburg
... Niendorf in der Lübecker
Bucht, dann denke ich am
liebsten an den Hafen, ans
Segeln, an Wind und Sonne.
HerzogtumDr. Doris Hartwig-Bade,
Lauenburg HNO-Ärztin, Lübeck
... Ratzeburger See in
Schleswig-Holstein, dann
denke ich am liebsten an Ruhe,
Natur, Spazieren, Segeln.
Regentage machen Lust auf
einen Besuch in Lübeck.
Dr. Erdmann Brunk,
Internist, Lübeck
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NACHRICHTEN KOMPAKT
ABSCHLUSS
URTEIL
Neuer Vertrag zur
Hautkrebsvorsorge
KVB hat Anspruch auf
Abschlagszahlungen der AOK
Bad Segeberg – Mit der BKK-Vetragsarbeitsgemeinschaft NORD hat die KVSH
zum 1. August 2009 einen neuen Hautkrebsvorsorge-Vertrag unterzeichnet.
Teilnehmen können BKK-Versicherte bis
zur Vollendung des 35. Lebensjahres. An der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte und Dermatologen, die eine
Genehmigung zur Hautkrebsvorsorge von der KVSH erhalten,
können mit der Ziffer 99470A einmal jährlich eine Hautkrebsvorsorgeuntersuchung für diese Patienten in Höhe von 21 Euro, ohne
Auflichtmikroskopie, abrechnen. Alle Vertragsunterlagen und eine
Liste der teilnehmenden BKKn finden Sie im Internet unter
www.kvsh.de, Rubrik Praxis/Downloadcenter/Verträge. Auf Wunsch
senden wir Ihnen diese Unterlagen auch zu.
München – Im Streit um die gekürzten Abschlagszahlungen
zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und
der AOK Bayern gibt es ein neues Urteil: Die nächst höhere
richterliche Instanz, das Landessozialgericht (LSG), urteilte, dass
die KVB einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Abschlagszahlungen durch die AOK hat. „Das Gericht hat noch einmal in
aller Deutlichkeit dargestellt, dass die KVB einen Rechtsanspruch
auf die vereinbarte Gesamtvergütung hat – unabhängig davon,
welche Verpflichtungen die Krankenkassen gegenüber anderen
Vertragspartnern eingehen“, erklärte KVB-Vize Gabriel Schmidt.
Allerdings habe das LSG entschieden, dass die AOK Bayern die
monatlichen Abschlagszahlungen an die KVB vorerst um
15 Millionen Euro kürzen dürfe. So solle sichergestellt werden,
dass die Krankenkasse ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit
bewahrt. Die AOK hatte in dem Verfahren vor dem LSG
argumentiert, dass sie den Verpflichtungen aus den Verträgen
einerseits mit der KVB und andererseits mit der Hausärztlichen
Vertragsgemeinschaft (HÄVG) nicht zugleich nachkommen könne,
ohne in eine wirtschaftliche Schieflage zu geraten oder ihren Versicherten Zusatzbeiträge abverlangen zu müssen.
Die AOK Bayern hatte im Mai aufgrund des neuen Hausarztvertrages die monatlichen Abschlagszahlungen an die KVB um
40 Millionen Euro gekürzt und stattdessen 35 Millionen Euro direkt
an die HÄVG ausbezahlt. Daraufhin überwies die KVB den in den
Vertrag eingeschriebenen Hausärzten ebenfalls weniger Geld.
Ende Mai entschied bereits das Sozialgericht München, dass die
AOK die einbehaltenen 40 Millionen Euro zurückzahlen müsse.
RUHESTAND
Rudolf Facklam verabschiedet
QM-SYSTEME
Bad Segeberg – Rudolf Facklam (Bildmitte), scheidender Vize-Chef
der Landesvertretung Schleswig-Holstein des Verbands der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde von den Mitarbeitern der KVSH
würdig verabschiedet. Er bekam als Abschiedsgeschenk eine symbolische „Honorartorte“ überreicht.
SCHWEINEGRIPPE
Kostenübernahme Probentransport PCR-Untersuchung
Bad Segeberg – Für die Übernahme der Kosten eines Probentransportes bei einer PCR-Untersuchung für Verdachtsfälle zur
Schweinegrippe gilt grundsätzlich Folgendes: Wenn das Gesundheitsamt involviert ist und eine Diagnostik für erforderlich hält,
zahlt der Kreis die Transportkosten. Die Aufklärung der
Erkrankungsursache liegt dann im öffentlichen Interesse, d. h. bei
begründetem Verdacht hat das Gesundheitsamt Anlass zur Aufklärung und trägt somit auch die Kosten. Ärzte sollten daher bei
Verdachtsfällen immer das zuständige Gesundheitsamt
informieren.
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Nordlicht
QEP® am weitesten
verbreitet
Berlin – Das Qualitätsmanagement-System „QEP®“ ist Marktführer
bei niedergelassenen Ärzten. Das hat die Studie „Qualitätsmanagement in der ärztlichen Praxis 2009“ der Stiftung Gesundheit ergeben. Mit 26,4 Prozent Marktanteil ist QEP® am weitesten verbreitet. Auf dem zweiten Platz folgt der bisherige Marktführer DIN EN ISO 9000ff (ISO) mit 24,1 Prozent. In der Studie 2008
lag ISO mit 32,1 Prozent noch vor QEP® (24,6). Vor allem bei Zahnärzten hat ISO jedoch an Boden verloren: Von 41,3 Prozent in 2008
sank der Marktanteil bei dieser Fachgruppe auf 23,8 Prozent.
QEP®, das speziell für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten entwickelt wurde, ist gerade bei kleineren Praxen
erfolgreich. Bei den psychotherapeutischen Fachgruppen hat es
sogar einen Marktanteil von 54,7 Prozent. Beim Bekanntheitsgrad
liegt weiterhin ISO vorn. 62,8 Prozent der Responder kennen das
System. QEP® belegt hier mit 58,2 Prozent Rang zwei.
Durchgeführt wurde die Studie von der GGMA Gesellschaft für
Gesundheitsmarktanalyse (www.ggma.de) im Auftrag der Stiftung
Gesundheit in Zusammenarbeit mit TÜV SÜD. Befragt wurde ein
repräsentatives Sample von 17.500 Ärzten, Zahnärzten und Psychologischen Psychotherapeuten. Die gesamte Studie finden Sie
unter: www.stiftung-gesundheit.de/forschung/studien.htm
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NACHRICHTEN KOMPAKT
GOÄ
BÄK arbeitet an neuer
Gebührenordnung für Ärzte
REGIONALES
Lübecker Ärztenetz gegründet
Lübeck – Rund 100 niedergelassene Ärzte verschiedener Fachrichtungen aus der Region Lübeck haben das „Lübecker Ärztenetz“
gegründet. Ziel des Vereins soll sein, „die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der in eigener Praxis in der
Region tätigen Kolleginnen und Kollegen zu wahren und zu fördern“, heißt es in einer Mitteilung. Als Gründungsvorstand wählte
die Versammlung den Lübecker Allgemeinarzt Dr. Sven Soecknick.
Er wird die Geschäfte des Vereins bis zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung am 10. September führen.
Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) arbeitet mit Hochdruck an
einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). „Wir sehen gute
Chancen, sowohl die private Krankenversicherung als auch das
Bundesgesundheitsministerium von unserem Vorschlag überzeugen zu können“, sagte Franz Gadomski, der Präsident der
Ärztekammer des Saarlandes, dem Deutschen Ärzteblatt (Ausgabe
28-29). Nach der Bundestagswahl werde zunächst die Novellierung
der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf der politischen
Agenda stehen. Gadomski leitet als Vorsitzender des Ausschusses
„Gebührenordnung“ der BÄK die Arbeiten an der GOÄ, die für
Selbstzahler außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gilt.
Seit 1982 wurde die Gebührenordnung nicht mehr grundlegend
überarbeitet, allein aufgrund des medizinischen Fortschritts ist sie
völlig veraltet.
VERANSTALTUNG
Benefizkonzert in Hamburg
NEU IM NETZ
Die Arztbibliothek
Berlin – Unter der Adresse www.arztbibliothek.de geht ein neuartiges Wissensportal für Ärzte online. Das Ärztliche Zentrum für
Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat dieses Internetangebot im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Zusammenarbeit
mit der Bundesärztekammer entwickelt. Ziel ist es, niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten qualitätsgeprüftes und
evidenzbasiertes Wissen aus unterschiedlichen hochwertigen
Quellen „auf einen Klick“ verfügbar zu machen. Das Wissensportal
www.arztbibliothek.de bietet zu verschiedenen Erkrankungen eine
Zusammenstellung qualitätsgeprüfter Behandlungsleitlinien,
Praxishilfen und Patienteninformationen. Ebenso verfügbar sind
Cochrane-Reviews und aktuelle Evidenzberichte. Weiterhin erhält
der Nutzer Zugang zur Online-Datenbank der Deutschen Zentralbibliothek für Medizin sowie zu Richtlinien und Gesetzesquellen.
Die Experten des ÄZQ stellen die Informationen zusammen und
prüfen sie auf Relevanz, Qualität und Vertrauenswürdigkeit. Das
Angebot wird laufend erweitert. „In Zeiten der Informationsüberflutung liefert dieser wertvolle Service zuverlässige und aktuelle
Fakten. Eine effiziente Recherche bedeutet für Ärzte letztlich auch
mehr Zeit für ihre Patienten“, sagte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
anlässlich der Freischaltung der elektronischen Arztbibliothek.
ULTRASCHALL-VEREINBARUNG
Änderungen ab 1. Juli 2009
Bad Segeberg – Die Partner der Bundesmantelverträge haben
einige – hauptsächlich technische und redaktionelle – Änderungen
an der Ultraschall-Vereinbarung vorgenommen. Eine differenzierte
Liste mit den Änderungen finden Sie unter www.kvsh.de. Für
Fragen steht Ihnen Sabrina Kämpf gern telefonisch (04551
883533) oder per E-Mail ([email protected]) zur Verfügung.
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Nordlicht
München – Das Deutsche Ärzteorchester und der Deutsche Ärztechor geben am 17. Oktober um 19 Uhr ein großes Benefizkonzert
in der Hamburger Hauptkirche St. Petri zugunsten der Alzheimer
Gesellschaft Hamburg e. V. und der NCL-Stiftung. Zur Aufführung
kommt das „Deutsche Requiem“ von Johannes Brahms. Karten
zum Preis von 18 Euro (ermäßigt zehn Euro für Schüler, Studenten
und Senioren) sind bei der Konzertkasse Gerdes, an allen
bekannten Vorverkaufsstellen und an der Abendkasse erhältlich.
WAHLEN
Neuer Vorstand beim
Hausärzteverband SH
Schwabstedt – Die Führungsspitze des Hausärzteverbandes
Schleswig-Holstein wurde neu gewählt. Das Ergebnis: Neuer 1. Vorsitzender ist Dr. Thomas Maurer aus Leck, 1. stellvertretender Vorsitzender Nicolay Breyer aus Schwabstedt, 2. stellvertretender Vorsitzender Dr. Stefan Jost aus Handewitt, Schatzmeister Dr. Sven
Warrelmann aus Norderstedt und Schriftführer Michael Sturm aus
Hohn. Katrin Berger aus Schleswig und die kommissarische Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Ingeborg Kreuz, aus Flensburg sind
Beisitzer.
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sein?
GESUNDHEITSPOLITIK
DEMONSTRATION IN KIEL
Ärzte zeigen Gesundheitspolitik die Gelbe Karte
Rund 3.000 niedergelassene Ärzte in Schleswig-Holstein haben in Kiel für eine ausreichende
Finanzierung der ambulanten Versorgung, den Erhalt der wohnortnahen Versorgung
und eine freie Arztwahl demonstriert. Unterstützt wurden sie dabei von zahlreichen
Praxismitarbeiterinnen und Patientenvertretern. Viele Praxen im Land blieben wegen
des Protests geschlossen. Für die Patienten wurden Vertretungsregelungen getroffen
Die Demonstranten waren sich einig: Die Anfang des Jahres in Kraft
getretene Honorarreform gefährdet die wohnortnahe flächendeckende Versorgung durch Haus- und Fachärzte im Land.
„Viele Ärzte haben gehofft, dass sie für ihre Leistungen angemessen
vergütet würden – aber das Gegenteil ist der Fall“, sagte Dr. Ingeborg Kreuz, kommissarische Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, in ihrer Rede zu Beginn der
Demonstration auf dem Kieler Rathausplatz. Das neue Vergütungssystem mache deutlich, wie wenig Geld gerade für die Basisversorgung zur Verfügung stehe. Kreuz befürchtet, dass die unzureichende Honorierung den dringend benötigten Nachwuchs – vor
allem für Praxen auf dem Land – abschreckt: „Schon jetzt sind etwa
20 Prozent aller niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein älter
als 60 Jahre, bei den Hausärzten sogar mehr als 25 Prozent“, sagte
sie. Niemand – auch kein Politiker – könne leugnen, dass ein
massiver Ärztemangel auf unser Land zukommt.
Lautstarker Protest
Die Demonstranten zogen zum Schleswig-Holsteinischen Landtag
und brachten dort ihren Unmut mit Trillerpfeifen und Trommeln zum
Ausdruck. „Diese Gesundheitspolitik macht krank“, hieß es auf Transparenten. Auf anderen Plakaten stand „Staatsmedizin – nein danke“.
Vor allem aber zeigten Ärzte, Praxismitarbeiter und Patienten der
Politik die gelbe Karte, auf der auch der Grund für den Protest zu
lesen war: „Pro Patient und Quartal stehen im Mittel für Ihre Basisversorgung zwischen 17 und 37 Euro bei Ihrem Haus- oder Facharzt
zur Verfügung.“ Die gelben Karten waren in den vergangenen
Wochen in den teilnehmenden Praxen von Patienten unterschrieben
worden und wurden vor dem Landeshaus an Landespolitiker
übergeben. Dort stellten sich die gesundheitspolitischen Sprecher
der Fraktionen der Menschenmenge. Unter gelegentlichem Beifall,
aber auch lautstarkem Protest konnten Heiner Garg (FDP), Angelika
Birk (Die Grünen), Jutta Schümann (SPD) und Ursula Sassen (CDU)
kurz die wesentlichen Standpunkte ihrer Parteien darstellen. Sozialministerin Gitta Trauernicht blieb der Veranstaltung fern.
Dr. Klaus Bittmann, Chef der Ärztegenossenschaft SchleswigHolstein, und Dr. Wolfgang Keil vom Regionalen Praxisnetz Kiel
betonten, dass die aktuelle Gesundheitspolitik die flächendeckende
Patientenversorgung gefährde. „Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, für einen Wandel dieses zentralistischen Systems
einzutreten“, so Bittmann. Der Druck auf die Politik soll in den
nächsten Wochen noch erhöht werden: Aus den gelben Karten
würden dann rote Karten, hieß es.
MARCO DETHLEFSEN, KVSH
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GESUNDHEITSPOLITIK
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GESUNDHEITSPOLITIK
HZV
Verträge
mit der
Brechstange
Bilanz zum Stichtag: Bislang liegen bundesweit so gut wie keine Vertragsabschlüsse vor
Zum 30.06.2009 ist das staatliche Ultimatum an die Krankenkassen
verstrichen, Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung mit
Gemeinschaften schließen zu müssen, die von mindestens 50 Prozent aller Allgemeinärzte einer KV-Region mandatiert wurden.
Dennoch liegen bei Torschluss bundesweit so gut wie keine Vertragsabschlüsse vor.
Bereits mit dem so genannten „Wettbewerbsstärkungsgesetz“ hatte
der Gesetzgeber alle Krankenkassen dazu verpflichtet, ihren Versicherten besondere Hausarzttarife anzubieten. Da zunächst jedoch
nur wenige Verträge auf dieser Grundlage geschlossen wurden,
setzte das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-OrgWG) verbandes gemeinsam mit der KV am Verhandlungstisch. In Berlin,
den Kassen ein Ultimatum bis zum 30. Juni 2009.
Nordrhein und Westfalen-Lippe will man die mit der KV geschlossenen Hausarztverträge fortführen, in Thüringen oder RheinlandGleichzeitig nickte der Deutsche Bundestag aber auch eine Pfalz die KVen zumindest als Dienstleister für die Abrechnung
Gesetzesinitiative des Landes Bayern ab. Diese verpflichtet die integrieren. Anders wiederum die Situation in Baden-Württemberg
Kassen, derartige Verträge mit Gemeinschaften schließen zu oder auch Schleswig-Holstein, wo der Hausärzteverband mit
müssen, die „mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Ver- Parallelorganisationen wie der Ärztegenossenschaft kooperiert.
sorgung teilnehmenden Allgemeinärzte“ vertreten. Kann mit den
Krankenkassen auf dem Verhandlungswege keine Einigung erzielt Wer sich diesen Flickenteppich verschiedenster Konstellationen und
werden, hat die Gemeinschaft – mit dem ausdrücklichen Segen des Interessen betrachtet, gerät in Sorge darüber, wie auf einer derGesetzgebers – die Möglichkeit, einen Vertragsabschluss über ein artigen Grundlage eine einheitliche flächendeckende Versorgung
Schiedsverfahren zu erzwingen. Gleichzeitig werden dabei den der Bevölkerung aufrechterhalten werden kann. Schließlich ist die
Kassenärztlichen Vereinigungen unkontrolliert Finanzmittel ent- ambulante Versorgung der Versicherten mehr als ein „Wanderpokal“
zogen, die diese zur Sicherstellung der g e s a m t e n ambulanten in den Händen temporär zusammengewürfelter Interessengruppen.
medizinischen Versorgung dringend benötigen.
Auch darf nicht vergessen werden, dass der Sicherstellungsauftrag
die Betrachtung struktureller Besonderheiten einer R e g i o n
Dürftiges Zwischenresultat
voraussetzt. Die gesetzliche Konstruktion des Paragrafen 73b SGB V
Über lange Wochen und Monate wurden in nahezu allen Bundes- scheint dagegen von einer p a t i e n t e n b e z o g e n e n Sicherländern Verhandlungen geführt. Das Zwischenresultat zum stellung auszugehen, nämlich in dem Ausmaße, wie einzelne Ver30.06.2009 ist allerdings eher dürftig: Nur mit der AOK Baden- sicherte auf die freie Arztwahl verzichten und sich in HzV-Verträge
Württemberg, der AOK Bayern sowie dem BKK-Landesverband NORD einschreiben. Ohne direkte Einbeziehung der KVen in HzV-Verträge
sind bislang konkrete Vertragsabschlüsse ohne KV-Beteiligung dürfte dieser Widerspruch kaum zu lösen sein.
bekannt. In den allermeisten anderen Fällen hat der Hausärzteverband die Verhandlungen als gescheitert erklärt und entsprechende Die Einsicht, dass nur ein sinnvolles Nebeneinander von KollektivSchiedsverfahren eingeleitet. In Regionen wie Nordrhein und und Einzelverträgen eine flächendeckende Versorgung gewährSchleswig-Holstein ist allerdings derzeit noch unklar, ob die dortigen leistet, scheint sich zunehmend auch in den politischen Parteien
Ärzteverbände hierfür überhaupt legitimiert sind und über eine aus- durchzusetzen. Erst kürzlich räumte Annette Widmann-Mauz, die gereichende Zahl an Mandaten verfügen.
sundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion ein, dass man
bei der gesetzlichen Bevorteilung zahlenmäßig starker ÄrzteverEin buntes Bild liefert auch die Frage, inwieweit die regionalen KVen bände „dem Druck der Straße erlegen sei“. Einsicht ist der erste Weg
in die HzV-Verhandlungen eingebunden sind: So sitzen in Meck- zur Besserung …
MARTIN MAISCH, KVSH
lenburg-Vorpommern oder Niedersachsen Vertreter des Hausärzte16
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GESUNDHEITSPOLITIK
KOMMENTAR
Gesetzliche
Krankenversicherung –
dies gilt so nicht mehr
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) – seit
ihrer Einführung durch Bismarck 1892 – ist
die Bezeichnung für die solidarisch ausgerichtete Gesundheitsversorgung von rund
90 Prozent unserer Bevölkerung, eingeführt
und fortgeführt als ein Versicherungssystem.
Im internationalen Vergleich der Gesundheitssysteme wird Deutschland der Gruppe
von Ländern mit einem Versicherungssystem
zugeordnet. Dies hatte bis zum 31. Dezember 2008 auch seine Berechtigung. Seit dem
1. Januar 2009 stimmt dies so nicht mehr.
Was ist geschehen?
Um diese Frage zu beantworten, soll zunächst definiert werden, was die Institution
„Versicherung“ bestimmt. Eine Versicherung
ist dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitglieder für die ihnen zustehenden und von
ihnen in Anspruch genommenen Leistungen
einen Beitrag zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob die Mitgliedschaft freiwillig oder
staatlich vorgeschrieben ist und damit Zwangsmitgliedschaft besteht. Bei einer freiwillig abgeschlossenen Versicherung bestimmt
der Tarif und damit der freiwillig gewählte Leistungsumfang die
Beitragshöhe. Bei Zwangsmitgliedschaft wie in der GKV wird der
Leistungsumfang durch den Staat festgelegt. Dieser Leistungsumfang kann z. B. in Deutschland durch Satzungsleistungen jeder
einzelnen Krankenkasse ergänzt werden.
In jedem Versicherungssystem, gleichgültig ob privat oder staatlich
festgelegt, gilt das Prinzip, dass die Höhe der Ausgaben die Höhe
der Einnahmen bestimmt. In der GKV bedeutete dies, dass jede
einzelne Krankenkasse die Höhe ihres Beitragssatzes an die tatsächlichen oder an die zu erwartenden Ausgaben anpassen musste. In der Regel führen steigende Ausgaben zu höheren Beiträgen.
Es ist für diese Diskussion unerheblich, dass über den Risikostrukturausgleich eine Anpassung an unterschiedliche Risikostrukturen
von Krankenkassen erfolgt.
Im Grundsatz galt also das Prinzip, die Ausgaben bestimmen die
Einnahmen mit kontinuierlicher Anpassung der Einnahmen an die
Ausgaben. Dieses Prinzip hat für die GKV ein Ende gefunden. Es hat
seine Gültigkeit verloren. Im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
(GKV-WSG) wurde festgelegt, dass mit Wirkung vom 1. Januar 2009
die Bundesregierung einen für alle Krankenkassen einheitlichen Beitragssatz festlegt. Es gibt ein vorbereitendes Verfahren zur
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Orientierung über die Höhe des Beitragssatzes, doch ist letztlich die Bundesregierung frei in ihrer Entscheidung darüber,
wie hoch der Beitragssatz festgesetzt wird.
So ist es auch geschehen. Mit Wirkung vom
1. Januar 2009 wurde ein allgemeiner
Beitragssatz von 15,5 Prozent festgelegt.
Dieser Beitragssatz kann von der Bundesregierung dann, wenn sie es für richtig hält
und damit im Grunde genommen nach
Belieben an die Entwicklung angepasst
werden, wann auch immer. Es ist eine
Randerscheinung, dass mit Mitteln aus dem
Konjunkturprogramm der Beitragssatz seit
dem 1. Juli 2009 auf 14,9 Prozent reduziert
worden ist.
Es geht hier nicht um die Frage, wie der von
der
Bundesregierung
festzulegende
Beitragssatz zustande kommt, ob der
Beitragssatz bedarfsgerecht ist und ob eine
Anpassung des Beitragssatzes zum richtigen
Zeitpunkt erfolgt. Es geht allein darum, dass in einer sich vom
Prinzip der Selbstverwaltung bestimmten gesetzlichen Krankenversicherung die einzelne Krankenkasse ihre Finanzhoheit verloren
hat und dass nunmehr der Staat die Höhe der Einnahmen der GKV
bestimmt, nach welchen Kriterien auch immer. Dass dabei allein
die Bedarfssituation der GKV bestimmend sein wird, kann in den
Bereich der Fabel verwiesen werden. Wenn der Staat entscheidet,
gelten auch oder sogar überwiegend so genannte übergeordnete
Gesichtspunkte. So enthält der Entwurf des Bundeshaushalts 2010
einen wesentlich geringeren Steuerzuschuss an die GKV als
ursprünglich vorgesehen, da der Bundesfinanzminister der Meinung
ist, dass ein höherer Bedarf der GKV über eine Beitragserhöhung
und nicht aus Steuermitteln zu decken ist, ein Beispiel für politische
Unwägbarkeiten in der künftigen Finanzierung der GKV. Auf der
Strecke bleibt eine bedarfsgerecht finanzierte Gesundheitsversorgung in der Entscheidungshoheit sich selbst verwaltender
Krankenkassen.
Aus dieser Darstellung kann nur eine einzig mögliche Schlussfolgerung gezogen werden: Die Gesetzliche Krankenversicherung
hat aufgehört eine Versicherung zu sein. Wie dieses Konstrukt zu
bezeichnen ist, bleibt offen. In keinem Fall jedoch kann die deutsche
Gesetzliche Krankenversicherung national und international mit der
Bezeichnung „Versicherung“ weitergeführt werden.
PROF. DR. FRITZ BESKE, KIEL
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GESUNDHEITSPOLITIK
GASTBEITRAG
Wettbewerb braucht Ordnung
Wie wir unser Gesundheitswesen weiter entwickeln können – von Dr. Andreas Köhler ,
Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Das Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen. Einerseits nimmt der Bedarf an medizinischen Leistungen stetig zu.
Andererseits geht uns der Nachwuchs bei den Ärzten und anderen
Gesundheitsberufen aus. Es braucht ein ganzes Bündel an Maßnahmen, um das Gesundheitswesen für die Zukunft fit zu machen.
Wenn wir als Gesellschaft weiterhin diesen über Jahrzehnte hinweg
gewollten und geschätzten Wert einer flächendeckenden, wohnortnahen, qualitativ hochwertigen ambulanten Versorgung erhalten
wollen, müssen wir ein ganzes Bündel an Maßnahmen umsetzen:
Dazu gehören unter anderem:
• die Steigerung der Attraktivität des Arztberufs
• die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, die auch den
regional unterschiedlichen Bedingungen gerecht wird
• eine Wettbewerbsordnung, die sinnvollen Wettbewerb fördert
und gleichzeitig den Anforderungen einer solidarischen Krankenversicherung an Versorgungssicherheit und Versorgungsgerechtigkeit entspricht
• Patientenschutz, Transparenz und Qualitätsförderung.
Wettbewerb um die beste Versorgung ist sinnvoll
Die Politik muss nun entscheiden, was sie wirklich will. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich in ihren Gremien und
gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie
den Berufsverbänden intensiv mit der notwendigen Modernisierung
des Gesundheitswesens beschäftigt. Wir haben ein Konzept erarbeitet, das aufzeigt, was nötig ist, um Versorgungssicherheit und Anspruch geht weiter: Wir wollen die gesamte Versorgungskette
Versorgungsgerechtigkeit zu erhalten beziehungsweise wieder- einbeziehen. Doch auch dann brauchen die an der fachärztlichen
herzustellen.
Versorgung teilnehmenden Ärzte einen klaren Auftrag, der
gesetzlich definiert werden muss.
Um es deutlich zu sagen: KBV und KVen lehnen den Wettbewerb im
Gesundheitswesen nicht ab. Im Gegenteil! Ein Wettbewerb um die Versicherte können zwischen drei Tarifen wählen
beste Versorgung für die Patienten ist sinnvoll und zu begrüßen. Der Wettbewerb soll natürlich auch für die gesetzlich Versicherten
Doch ein solcher Wettbewerb braucht eine Ordnung.
spürbar sein. Sie haben laut dem Konzept künftig die Wahl zwischen
In unserem Modell bleibt die Basis der ambulanten ärztlichen Ver- drei Kollektivtarifen. Der erste entspricht der heutigen Regelversorgung der Kollektivvertrag. Dieser wird differenziert und ergänzt sorgung mit freier Arztwahl und freiem Zugang zur nächsten Verdurch Einzelverträge. Funktionieren kann dies nur mit einem sorgungsebene im Sachleistungsprinzip. Kollektivtarif II ist stärker
ungeteilten Sicherstellungsauftrag für die Kassenärztlichen Ver- gesteuert, der Versicherte verpflichtet sich, die nächste Vereinigungen (KVen). Wir sind bereit, diesen zu übernehmen. Unser sorgungsebene nur auf Überweisung eines weiterhin frei wählbaren
Konzept sieht eine Aufteilung in verschiedene Versorgungsebenen Hausarztes aufzusuchen. Hier gilt ebenfalls das Sachleistungsprinzip.
vor. Die Grundversorgung ist weiterhin wohnortnah kollektiv- Tarif III basiert auf Kostenerstattung.
vertraglich zu regeln. Sie umfasst sowohl die hausärztliche als auch
die wohnortnahe fachärztliche Versorgungsebene.
Auf allen Ebenen sind zudem ergänzende Verträge möglich. Sie
setzen auf den Kollektivverträgen auf und dienen vorrangig der VerDarüber steht die spezialisierte fachärztliche Versorgungsebene. Sie besserung des sektoren- und fachübergreifenden Versorgungsarbeitet eng mit der Grundversorgerebene und dem stationären geschehens bei chronischen Erkrankungen. Vertragspartner können
Bereich zusammen und erbringt in einem Katalog definierte Leis- je nach Ausgestaltung einzelne Kassen oder Kooperationspartner
tungen. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen wie Qualität, Ver- von Kassen und Arztgruppen, Ärzte und Berufsverbände sowie die
gütung und Bedarfsplanung ist die spezialisierte fachärztliche Ebene KVen sein. Nachgewiesene Versorgungsverbesserungen sind in den
dem Krankenhaus gleichgestellt. Zudem stellen wir uns sektor- Kollektivvertrag einzubeziehen. Die Versorgungssteuerung erfolgt
übergreifende Versorgungsketten vor, die die Versorgung ins- rational durch Überweisungsvorbehalte, Eigenbeteiligung der
besondere chronisch Kranker verbessern. Denn es ist völlig falsch, Patienten und eine Vertragspolitik von Ärzten und Krankenkassen,
immer nur im Sektor ambulante Versorgung zu denken. Unser die dem Ziel der Versorgungsverbesserung verpflichtet ist.
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GESUNDHEITSPOLITIK
Auch ein solches System kann nur funktionieren, wenn es Planungssicherheit für Versicherte, Patienten, Vertragsärzte und Kassen gibt.
Aus diesem Grund müssen in Rahmenvereinbarungen auf Bundesebene Pflichtinhalte der Gesamtverträge und verbindliche Versorgungsziele vorgegeben werden.
Drei Tarife für GKV-Versicherte:
Das neue Versorgungsmodell der KBV
Nach Auffassung der KBV bietet dieses Modell gute Voraussetzungen, die Anforderungen an eine gute ambulante Versorgungsstruktur zu erfüllen. Versicherte und Patienten haben weiterhin die
Gewähr einer flächendeckenden qualitativ hochwertigen Versorgung, unabhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit oder ihrem
sozialen Status. Gleichzeitig gewinnen sie an Entscheidungsfreiheit.
Vertragsärzten sowie -psychotherapeuten bietet das Modell gute
Zukunftsperspektiven. Sie haben mittelfristige Planungssicherheit
und können die Chancen des Wettbewerbs für ihre Patienten und
ihre Arbeitszufriedenheit nutzen. Ihre Arbeit richtet sich stärker an
Qualitätskriterien aus. Qualitätssicherung und -förderung bleiben in
der Hand der ärztlichen Selbstverwaltung und werden weiterentwickelt. Wir setzen dabei auf der bereits sehr erfolgreichen Qualitätszirkelarbeit auf. Obwohl es mittlerweile schon über 8.000 strukturiert
arbeitende Qualitätszirkel gibt, muss diese Arbeit weiter ausgebaut
werden. Das gilt auch für das Qualitätsmanagement und die
bewährten Instrumente der Qualitätssicherung.
Diese Struktur wird in drei unterschiedliche Tarifoptionen
gegliedert. Jeder gesetzlich Krankenversicherte soll sich entscheiden können zwischen:
Qualität und Transparenz werden wichtiger
Qualitätsdarlegung und Versorgungsforschung tragen zu einer
ständigen Verbesserung bei. Im Vergütungssystem wollen wir
Anreize für mehr Qualität und Transparenz setzen. Beides wird
immer wichtiger. Qualität und Transparenz müssen deshalb immer
im Fokus der Aufmerksamkeit und aller Konzepte stehen.
Im Mittelpunkt des KBV-Konzepts steht nach wie vor der
Kollektivvertrag – allerdings differenzierter und mit Ergänzungen.
Die Grundversorgung soll weiterhin wohnortnah kollektivvertraglich geregelt werden, wobei die fachärztliche Ebene erhalten
bleiben soll.
Eine „spezialisierte fachärztliche Versorgungsebene“ soll eng mit
der Grundversorgung einerseits und dem stationären Bereich
andererseits zusammenarbeiten.
Option I: die der heutigen Regelversorgung entspricht, mit freier
Arztwahl und freiem Zugang zur nächsten Versorgungsebene im
Sachleistungsprinzip,
Option II: die stärker gesteuert ist und in dem der Versicherte
sich verpflichtet, die nächste Versorgungsebene nur auf Überweisung eines weiterhin frei wählbaren Hausarztes aufzusuchen,
ebenfalls im Sachleistungsprinzip,
Option III: die auf Kostenerstattung basiert.
Daneben soll es auf allen Ebenen Selektivverträge geben. Partner
der Krankenkassen können neben den KVen auch andere ärztliche Verbände und Organisationen sein.
Der wichtigste Bestandteil einer solchen Überarbeitung des
Gesundheitssystems ist und bleibt aber die Freiberuflichkeit der Vertragsärzte und -psychotherapeuten. Sie müssen wir schützen und
stärken, denn sie ist unverzichtbar für eine gute Patientenversorgung
und den Patientenschutz. Nur wenn Ärzte und Psychotherapeuten
sich weiterhin als Angehörige eines freien Berufs fühlen können,
können sie auch die damit verbundene Verantwortung übernehmen.
Ihre hohe Selbstmotivation, ihr Engagement, ihr Verantwortungsgefühl wurzelt darin. In der Bezeichnung selbst steckt schon das
wichtigste Element, das zur Sicherung der Freiberuflichkeit
notwendig ist: Freiheit. Diese Freiheit meint, dass Ärzte in medizinischen Fragen unabhängig sind und keinen Anweisungen von
Nicht-Ärzten unterliegen dürfen. Diese Freiheit meint nicht, dass sie
keinen Regeln unterliegen. Aber die Regeln müssen ärztliches
Handeln unterstützen, nicht über Gebühr einschränken. Daraus folgt
zwingend, dass die derzeit herrschende Überregulierung abgebaut
werden muss. Für Ärzte folgt daraus wiederum die Verpflichtung,
ihr Handeln transparent zu machen. Versicherte, Patienten und
Krankenkassen haben einen Anspruch darauf, die Qualität des
Angebotes zu kennen und auf dieser Basis Entscheidungen über die
Inanspruchnahme zu treffen.
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PRAXIS & KV
ORTSTERMIN
Die Verwandlung
Ärzte aus dem Medizinischen Versorgungszentrum am Holsteincenter GmbH
in Itzehoe empfingen den Bundestagsabgeordneten Jörn Thießen zu
einem „Tag der offenen Praxistür“ mit Rollenspiel. Der SPD-Politiker durfte
einen Vormittag lang „praktischer Arzt“ sein
Dass er an diesem Tag in einen „richtigen“ Arzt verwandelt wird,
hatte sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörn Thießen sicher nicht
gedacht, als er der Einladung einiger Itzehoer Ärzte ins MVZ am Holstein-Center gefolgt war. Um einem Politiker aus dem fernen Berlin
einen Einblick in den ärztlichen Alltag zu bieten, hatten sich
Dr. Johannes Fontius, Arzt für Innere Medizin und ärztlicher Leiter
des MVZ am Holsteincenter, Dorothee Schick, Allgemeinärztin, und
andere Ärzte aus Itzehoe etwas Besonderes einfallen lassen. Sie verwandelten den Politiker Thießen kurzerhand in den Arzt Thießen
und ließen ihn die verschiedenen ärztlichen Stationen des MVZ, wie
EGK, Blutdruckmessung, Röntgenraum und Darmspiegelung, durchlaufen und boten ihm so einen Einblick in den ärztlichen Alltag.
„Dieser Tag hat mir Erkenntnisgewinn auf allen Ebenen gebracht“,
erklärte das Mitglied des Verteidigungsausschusses.
Diskussion der realen Probleme
Der Rollenwechsel brachte auch eine intensive politische Diskussion
in Gang. Thießen dankte für die Eindrücke von der Basis und gab zu,
dass auch er als Mitglied des Bundestags das komplizierte deutsche
Gesundheitssystem nicht mehr verstehe und es leid sei, von Fachpolitikern, auch aus der eigenen Partei, an die Wand diskutiert zu
werden. Gerade deshalb wolle er sich in seinem Wahlkreis vor Ort
bei den niedergelassenen Ärzten über deren Situation informieren.
„Ökonomisch geht es den Ärzten momentan wie den Milchbauern“,
stellte er fest. „Ihnen fehlen Perspektiven, vernünftige Preise,
Planungssicherheit und der Nachwuchs.“ Die innere Organisation
des MVZ am Holstein-Center könne helfen, die Basisversorgung im
Kreis Steinburg dauerhaft zu sichern. Am MVZ am Holstein-Center
arbeiten insgesamt sechs Ärzte, drei davon in Teilzeit. Außerdem
kooperiert man eng mit den hausärztlichen Praxen vor Ort. Schick
machte an dieser Stelle noch einmal klar, dass das MVZ zwar eine
gute Sache sei, aber unter kassenärztlicher Leitung stehen müsse.
„Wachsen oder weichen – das kann nicht der richtige Weg sein.
Krankenhausdominierte MVZ führen nur zur Entfremdung zwischen
Arzt und Patient und machen das System letztlich teurer“, so Schick.
Was kann die Poltik tun? Nun müsse es darum gehen, „Landeskinder
aus Steinburg oder Dithmarschen, die Medizin studieren, wieder in
ihre Heimatregion zu bekommen, damit sie hier die Praxen übernehmen“, postulierte Thießen. Da seien auch die Kommunen
gefordert. Fontius warnte davor, dass die Politik die Facharztschiene
zurzeit ganz bewusst an die Wand fahre. „Dann bricht die Versorgung in der Region zusammen. Schon jetzt können doch in
Steinburg und Dithmarschen viele Arztsitze nicht neu besetzt werden
oder Klinikkonzerne kaufen sie gleich ganz auf.“ Thießen konnte
diese Argumente nachvollziehen und sprach sich für regionale „best
practice-Lösungen“ aus. Das MVZ am Holstein-Center gehöre dazu.
„Diese Struktur muss erhalten bleiben. Ich will keine anonymen
Großkliniken, sondern weiterhin Haus- und Fachärzte vor Ort“, legte
sich der SPD-Politiker fest. Auch einer Abschaffung der KVen erteilte
Thießen ein Absage: „Ich bin gegen das Zerschlagen gewachsener
und bewährter Strukturen. Die KVen müssen wieder in die Lage versetzt werden, die Versorgung vor Ort zu sichern.“
Stellten dem Gast ihre Situation dar: Dr. Johannes Fontius (l.)
und Stefan Storjohann
20
Dorothee Schick, Allgemeinärztin aus Itzehoe, macht aus dem
Bundestagsabgeordneten Jörn Thießen einen „echten Arzt“
JAKOB WILDER, KVSH
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PRAXIS & KV
ABRECHNUNG
Yin und Yang
Die Konvergenzregel in der neuen Vergütungssystematik
Yin und Yang symbolisieren Schatten und Licht. Das
ist jedoch nicht in dem absoluten Verständnis
wie Schwarz und Weiß zu betrachten. Denn
bei Verlusten (Yin) können Sie mit einem
Zuschlag etwas begünstigt oder bei
Zugewinnen (Yang) mit einem
Solidarabzug belastet werden. Die
Forderung der Abgeordnetenversammlung und der Berufsverbände zu Beginn des Jahres war
ein eindeutiges Zeichen der ärztlichen Solidarität: „Jede Praxis
zählt!“
pur umzusetzen. Wir sind übrigens eine der wenigen
KVen, die von der Möglichkeit einer regionalen
Konvergenz Gebrauch machen.
Genug der Vorrede, gehen wir ins Detail.
Folgen Sie uns Schritt für Schritt. Wie
schon in den Artikeln der vergangenen
Ausgabe des Nordlichts gilt: Die Daten
und die Ärzte dieser Praxis sind frei
erfunden. Jede Ähnlichkeit mit Leistungen oder Punktzahlen oder Ärzten
ist nicht beabsichtigt und wäre rein
zufällig.
1. Vergleich der Quartale
Zunächst einmal werden die Ärzte der
Musterpraxis einzeln aufgeführt. Wir legen
dar, welcher Arzt an der Konvergenzregel
teilnimmt. Bedingung der Teilnahme ist, dass
der Arzt ein Regelleistungsvolumen hat und kein
Wachstumsarzt (Phase einer bis zu fünfjährigen, bei
Praxisübernahmen dreijährigen Wachstumszeit) ist.
Honorarzuwächse gegenüber den
Quartalen I/2008 bzw. II/2008 werden
im ersten Halbjahr auf null Prozent
heruntergeregelt, Honorarverluste auf
minus 7,5 Prozent begrenzt. In den drei
folgenden Halbjahren wird die Spreizung immer
weiter werden, um im Jahr 2011 die RLV-Systematik dann
Leistungsbereiche, die der Konvergenzregelung unterliegen
unterliegen der 60/40-Regelung
belegärztliche Leistungen
Besuche in Pflegeheimen nach SGB XI
Betreuungspauschalen
Impfleistungen (Pflichtleistungen)
Leistungen der künstlichen Befruchtung
Leistungen der kurativen Koloskopie
Leistungen der Strahlentherapie
Leistungen des Kapitels 31 EBM und weitere gemäß Vereinbarung
Mammographie-Screening
Präventionsleistungen
Substitutionsbehandlung
Vakuumstanzbiopsien
Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge
antragsgebundene Psychotherapie außerhalb der Mengenbegrenzung
Auswertung Langzeit-EKG als Auftragsleistung
Behandlung von Naevi Flammei und Hämangiomen
Besondere Inanspruchnahme und dringende Besuche
Empfängnisregelung, Sterilisation
ESWL
Histologie, Zytologie
Laborkonsilarpauschale und Laborgrundpauschale
Leistungen der Akupunktur
Leistungen der Polysomnographie
Leistungen der Zusatzbudgets
Leistungen zur Versorgung chronisch schmerztherapeutischer Patienten
MRT-Angiographie
RLV-relevante Leistungen
Wirtschaftlichkeitsbonus
Zusatzpauschalen Transplantationsträger
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AKTUELL
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
nein
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PRAXIS & KV
Nur die Honorare der RLV-Ärzte gehen in die Konvergenzregel ein.
Wir stellen die Honoraranteile des aktuellen Quartals dem entsprechenden Vorjahresquartal gegenüber, unterteilt jeweils nach
extrabudgetären und budgetären Umsätzen. Sehen wir uns zunächst
die Gewinnerpraxis auf Seite 23 an. Denn anhand der Summen erkennen wir, dass die Praxis im aktuellen Quartal insgesamt einen
Zuwachs von 14.900 Euro gegenüber dem Vorjahresquartal realisiert
hat, wovon 4.900 Euro extrabudgetären Ursprungs sind.
2. „Schützungswürdige Gewinner“
Hier prüfen wir, ob die Voraussetzung eines besonderen Zuwachsschutzes vorliegt. Das ist
meist der Fall bei Praxen, die im Vorjahresquartal ein niedriges IGV mit einer
hohen Überschreitung aufweisen. Die
Bedingungen für die Praxis sind:
a)eine RLV-Fallpunktzahl, die mindestens 90 Prozent des Gruppendurchschnitts beträgt – und –
b)ein gegenüber I/2008 gestiegener
Punktwert – und –
c) ein Zugewinn im RLV-Bereich.
Erfüllung aller Kriterien der zusätzliche Zugewinn bis maximal fünf
Prozent berechnet, in unserer Mustermann-Praxis 5.005 Euro.
Anschließend wird der extrabudgetäre Zugewinn ermittelt. Es sollen
ja im 1. Halbjahr 2009 in der Konvergenz extrabudgetäre Zugewinne
zu 60 Prozent bei der Praxis verbleiben. Der beträgt 2.940 Euro
(60 Prozent von 4.900 Euro). Von dem Gesamthonoraranstieg
(14.900 Euro) werden nun die Zugewinne (5.005 Euro und
2.940 Euro), die der Praxis erhalten bleiben, abgezogen.
Von ihrem absoluten Zuwachs geben unsere „Mustermänner“ 6.955 Euro an den Solidartopf ab. Um die
größte Not auf der Schattenseite zu lindern.
4
16 2,8 10,10 2,15
23 ,56
Und was ist mit Yin?
Hier ist die Vorgabe der Konvergenz ganz
simpel: Verluste werden auf minus 7,5
Prozent begrenzt. Einzige Bedingung
ist, dass die Praxis ihr RLV ausschöpft.
Ein kleiner Trost für die betroffene
Musterpraxis siehe unten, der eigentlich ein Minus von 20,08 Prozent
zugemutet würde: Aus der Solidarität
erhält sie einen Zuschlag in Höhe von
12.592,50 Euro. Denn 7,5 Prozent der
100.100 Euro des Vorjahresquartals
ergeben 92.592,50 Euro.
Unsere Musterpraxis ist bei Bedingung
a) gerade noch „mustergültig“: Ihre
RLV-Fallpunktzahl von 1.000 sind etwa 91
Prozent des Gruppenwerts von 1.100. Auch
Wie geht es weiter?
Bedingung b) ist erfüllt. Mit 4,1071 Cent ist der
Auch das 2. Halbjahr 2009 steht im Zeichen von
Punktwert im aktuellen Quartal höher als im VerYin und Yang. Dabei scheint das Licht etwas heller,
gleichsquartal. Und einen Zugewinn in Höhe von 2.000
denn Gewinne können bis zu drei Prozent realisiert werden.
Euro im RLV-Bereich, Bedingung c), besitzt sie auch. Damit ist ein Dafür müssen jedoch die Schatten dunkler werden, weil Verluste
Teil des Zuwachses im Sinne der Konvergenz „schützenswert“.
dann nur noch auf minus neun Prozent begrenzt werden können.
In Berlin konstruieren die Konfusianer bereits Modifikationen ihres
3. Schritt – Ergebnis
RLV-Systems. Auf welcher Seite Sie sich dann wiederfinden, wagen
Der Zugewinn, der in der Praxis verbleibt, wird nun ermittelt. Von wir nicht zu prophezeien.
DANA ENGELHARDT, EKKEHARD BECKER, KVSH
den insgesamt 14.900 Euro Plus (14,89 Prozent) wird zuerst bei
MVZ Mustermann
BSNR: HNR
Praxisstatus: Praxisstatus
VERLIERERPRAXIS
21.07.09
HONORARABRECHNUNG QUARTAL 1/2009
Nachweis der Konvergenzregelung zur Vermeidung von überproportionalen Honorarverlusten
A.1 Für die Konvergenzregelung relevante Honorare a)
Name
Anwendung
der Konvergenzregelung?
Dr. med. Max Mustermann
Dr. med. Maxi Mustermann
Dr. med. Maria Mustermann
ja
ja
nein
Summe:
extrabudgetär
IM VORJAHRESQUARTAL
nicht extrabudgetär
gesamt
extrabudgetär
IM AKTUELLEN QUARTAL
nicht extrabudgetär
gesamt
10.000,00 Euro
10.100,00 Euro
40.000,00 Euro
40.000,00 Euro
50.000,00 Euro
50.100,00 Euro
10.000,00 Euro
15.000,00 Euro
25.000,00 Euro
30.000,00 Euro
35.000,00 Euro
45.000,00 Euro
20.100,00 Euro
80.000,00 Euro
100.100,00 Euro
25.000,00 Euro
55.000,00 Euro
80.000,00 Euro
a) über alle Leistungsbereiche, die im Einzelleistungsnachweis mit k gekennzeichnet sind, ausgenommen sind Leistungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst,
Kostenpauschalen (z. B. Kapitel 40, Laborparameter, Dialysesachkosten, Wegegelder, Nuklidkost)
B.
Konvergenzzuschlag zur Vermeidung von überproportionalen Honorarverlusten
absolut
prozentual
Höhe Ihres Gesamthonorarverlustes (Tabelle A.1):
20.100,00 Euro
20,08 %
Konvergenzzuschlag (Verlustbegrenzung auf 7,5 %):
12.592,50 Euro
7,5 %
Nach Maßgabe der 2. Ergänzungsvereinbarung im Teil A 1.2 a werden Verluste von mehr als 7,5 % ausgeglichen.
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AKTUELL
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29.07.2009
18:35 Uhr
Seite 23
PRAXIS & KV
ABRECHNUNG
MVZ Mustermann
BSNR: HNR
Praxisstatus: Praxisstatus
GEWINNERPRAXIS
20.07.09
HONORARABRECHNUNG QUARTAL 1/2009
Nachweis der Konvergenzregelung zur Vermeidung von überproportionalen Honorarverlusten
A.1 Für die Konvergenzregelung relevante Honorare a)
Name
Anwendung
der Konvergenzregelung?
Dr. med. Max Mustermann
Dr. med. Maxi Mustermann
Dr. med. Maria Mustermann
ja
ja
nein
Summe:
extrabudgetär
IM VORJAHRESQUARTAL
nicht extrabudgetär
gesamt
extrabudgetär
IM AKTUELLEN QUARTAL
nicht extrabudgetär
gesamt
10.000,00 Euro
10.100,00 Euro
40.000,00 Euro
40.000,00 Euro
50.000,00 Euro
50.100,00 Euro
10.000,00 Euro
15.000,00 Euro
35.000,00 Euro 45.000,00 Euro
55.000,00 Euro 70.000,00 Euro
20.100,00 Euro
80.000,00 Euro
100.100,00 Euro
25.000,00 Euro
90.000,00 Euro 115.000,00 Euro
a) über alle Leistungsbereiche, die im Einzelleistungsnachweis mit k gekennzeichnet sind: ausgenommen sind Leistungen im ärztlichen
Bereitschaftsdienst, Kostenpauschalen (z. B. Kapitel 40, Laborparameter, Dialysesachkosten, Wegegelder, Nuklidkost)
A.2
IM VORJAHRESQUARTAL
Name
Anwendung
der Konvergenzregelung?
Dr. med. Max Mustermann
Dr. med. Maxi Mustermann
Dr. med. Maria Mustermann
ja
ja
nein
Summe:
gemittelter Punktwert (Gesamthonorar Tabelle A.1
dividiert durch Gesamtpunktzahlforderung):
Punktzahlanforderunggesamt
Punktzahlforderung
gesamt
IM AKTUELLEN QUARTAL
Punktzahlforderung im
RLV-Bereich b)
RLVFälle
1.400.000,0 Pkt
1.400.000,0 Pkt
1.400.000,0 Pkt
1.400.000,0 Pkt
800.000,0 Pkt
800.000,0 Pkt
800,0
800,0
2.800.000,0 Pkt
2.800.000,0 Pkt
1.600.000,0 Pkt
1.600,0
3,5750 Cent
4,1071 Cent
gemittelte RLV-Fallpunktzahl (Punktzahlforderung im RLV-Bereich dividiert durch RLV-Fälle):
Vergleichs-RLV-Fallpunktzahl Ihrer Arztgruppe:
b) über RLV-relevante Leistungen inkl. Mehrleistungen und Leistungen der Zusatzbudgets
A.3
Name
Anwendung
der Konvergenzregelung?
Dr. med. Max Mustermann
Dr. med. Maxi Mustermann
Dr. med. Maria Mustermann
ja
ja
nein
Summe:
1.000,0 Pkt
1.100,0 Pkt
IM VORJAHRESQUARTAL
Honorar im RLV-Bereich
IM AKTUELLEN QUARTAL
Honorar im RLV-Bereich
30.000,00 Euro
30.000,00 Euro
31.000,00 Euro
31.000,00 Euro
60.000,00 Euro
62.000,00 Euro
B. Gewinnbegrenzung
prozentualer Honoraranstieg (Tabelle A.1):
absoluter Honoraranstieg (Tabelle A.1):
14,89 %
14.900,00 Euro
Kriterien zur Erreichung eines zusätzlichen Zugewinns von 5 % (2. Ergänzungsvereinbarung Teil A 1.2 b2):
1. Zugewinn im RLV-Bereich (Tabelle A.3)
2. gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegener gemittelter Punktwert (Tabelle A.2)
3. gemittelte RLV-Fallpunktzahl mindestens 90 % der Vergleichs-RLV-Fallpunktzahl der Arztgruppe (Tabelle A.2)
erfüllt
erfüllt
erfüllt
Da für Ihre Praxis alle zuvor genannten Kriterien erfüllt sind, beträgt Ihr zusätzlicher Zugewinn max. 5 %.
zusätzlicher Zugewinn bis maximal 5 %:
5.005,00 Euro
absoluter Honoraranstieg im extrabudgetären Bereich (Tabelle A.1):
maximaler Zugewinn im extrabudgetären Bereich (60 % des Honoraranstiegs):
4.900,00 Euro
2.940,00 Euro
Nach Maßgabe der 2. Ergänzungsvereinbarung Teil A 1.2 b1 werden Gewinne grundsätzlich auf 0 % begrenzt. Nach Teil A 1.2 b3 werden jedoch Honorarzuwächse im
extrabudgetären Bereich bis zu 60 % als maximaler Zugewinn zugestanden.
Konvergenzabschlag (absoluter Honoraranstieg minus zusätzlicher Zugewinn bis maximal 5 % minus
maximaler Zugewinn im extrabudgetären Bereich):
08 | 2009
Nordlicht
AKTUELL
6.955,00 Euro
7,94 %
23
24-25_PKV_Ombudsverein.qxp:30-31 Quali.qxd
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PRAXIS & KV
JAHRESBERICHT
Grundsätzliche
Mängel am System
Klarer hätte man sich die Unterstützung der Anliegen
der niedergelassenen Ärzteschaft kaum wünschen können
In einer ausführlichen Einleitung unterzieht der Vorsitzende des
Patientenombudsvereins Schleswig-Holstein, Professor Günther
Jansen, die generelle Situation des Gesundheitswesens in Deutschland einer kritischen Würdigung. Dabei beklagt er deutlich grundsätzliche Mängel im System und fordert mehr Freiräume für die
Selbstverwaltung und eine stärkere Eigenverantwortung der
Patienten ein.
Nach der Auffassung
von Professor Jansen
sollte die KV „nur diese
eine Ärzteorganisation
sein, der alle niedergelassenen Ärzte auch in Zukunft angehören,
die zentral und regional Vergütungsregelungen mit den Kostenträgern vereinbart.“
Stärkung der KVen
„Den bisher selbstständigen Krankenkassen die Finanzhoheit zu
entziehen, einen staatlich festzusetzenden Einheitsbeitrag einzuführen, der die Krankenkassen zu Inkassostellen eines bundeszentralen Gesundheitsfonds degradiert, einem Fonds, der dasselbe
Geld und weitere Finanzzuschüsse des Staates für eigentlich versicherungsfremde Leistungen des Systems nach komplizierten
Berechnungsschemata wieder an die Krankenkassen zurück überweist, die dann nach strengen ebenfalls zentralistisch vorgegebenen
Strukturen bis ins Detail geregelte Honorare an Ärzte, DRGs an
Krankenhäuser und andere Leistungen finanzieren: Auf ein solches
System können nur Staatsfetischisten kommen, die nicht begriffen
haben, welche zentrale Bedeutung in einer Demokratie über das
parlamentarische System hinaus die Beteiligung der Bürger – der
Betroffenen – in einer regionalisierten Selbstverwaltung, z. B. der
Krankenkassen und der Ärzteschaft, haben.“
Arzt-Patienten-Verhältnis im Lot
„In den allermeisten Fällen stimmt es – das Verhältnis zwischen Arzt
und Patient“ – zu diesem Schluss kommt der schleswig-holsteinische
Zeitungsverlag in seinem Artikel über den Jahresbericht 2008 des
Patientenombudsvereins. Und in der Tat: Die Zahl der Beschwerden
ist insgesamt leicht rückläufig. 2008: 1.253 Beschwerden, gegenüber 2007: 1.279 Beschwerden. Allerdings liegt die Zahl der
Beschwerden, die sich auf den ambulanten Bereich beziehen, im
Vergleich zu den anderen Sparten mit 491 (oder knapp 40 Prozent)
am höchsten. Die Beschwerden bezüglich einer mangelhaften Kommunikation zwischen den Beteiligten (bereichsübergreifend) sind
im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig (2007: 414; 2008: 282),
stehen aber im ambulanten Bereich mit 151 Beschwerden noch
immer auf Platz eins. Die Beschwerden bezüglich des Verdachts auf
Behandlungsfehler haben hingegen im Vergleich zum Vorjahr leicht
zugenommen und liegen bei insgesamt 265, woran der ambulante
Bereich einen Anteil von 112 hat – also weniger als das Krankenhaus mit 146 Beschwerden. Verdoppelt hat sich die Zahl der Rechtsanfragen, wofür es allerdings heute noch keine schlüssige Erklärung
gibt. Die weiteren Beschwerden im ambulanten Bereich beziehen
sich u. a. auf Verordnungen (84 Beschwerden), Abrechnung (48),
Notdienst (16).
Besonders klar bekennt Jansen sich zur KV. „Die Kassenärztliche Vereinigung muss die Organisation aller Ärzte bleiben, nicht nur für den
staatlich verliehenen Sicherstellungsauftrag ..., nicht nur als
Abrechnungsstelle für ärztliche Leistungen, sondern insbesondere,
um als modernisierte und innovative Organisation aller Arztgruppen,
die erforderlichen Verhandlungen mit den Kostenträgern zu führen.“
ESTHER SEEMANN, KVSH
Gesamtstatistik über die Arbeit der Ombudsleute
Problemfelder
Niedergelas- Kranken- Gutsener Arzt
haus
achten
Krankenkasse/GB/
Medizinischer
Psychosoziale
Dienst
Beratung
Kommunikation
151
66
0
Organisation
34
38
0
Verordnungen
84
9
10
Abrechnungen
48
2
0
Notdienst
16
5
0
Verdacht auf Behandlungsfehler
112
146
0
Psychosziales
11
4
0
Rechtsanfragen
19
9
6
Sonstiges
16
15
1
Insgesamt
491
314
17
Öffentlichkeitsarbeit insgesamt (Presse, Seminare, Messen): 58
24
Nordlicht
17
3
64
29
0
1
1
73
9
197
AKTUELL
3
1
1
0
0
1
66
6
11
89
Sonstige Institution
oder Person im
Gesundheitswesen
Insgesamt
45
7
11
13
0
5
4
22
38
145
282
83
179
112
21
265
86
135
90
1.253
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PRAXIS & KV
KOMMENTAR
Nein zur Demontage
eines bewährten Systems
Alle drängen auf dieselbe Baustelle, aber anstatt um- oder aufzubauen, gerieren sie sich als Abbruchunternehmen. Die Politik zerstört mit zentralistischer und bürokratischer Sorgfalt die durchaus
verbesserungsbedürftige Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Die Ärzte gefallen sich darin, ihre stabile Organisationsstruktur im
KV-System zu atomisieren und ganz nebenbei den freien Arztberuf
zur Disposition zu stellen. Und die Krankenkassen fühlen sich durch
die Gefahr, Zusatzbeiträge zum einheitlichen Staatsbeitragssatz
erheben zu müssen, blockiert und mauern sich ein.
Vielleicht wird ja von den Beteiligten im Gesundheitswesen zuviel
verlangt, die wachsenden Probleme in der 125 Jahre bestehenden
gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam mit intelligenten Konzepten zu lösen. Aber wie sollen Ärzte und Krankenkassen es
schaffen, gemeinsam mit der Politik in einer Koalition der Vernunft
unterschiedliche Ausgangspositionen zusammenzubringen, wenn
das nicht einmal eine Parteienkoalition aus CDU und SPD z. B. in
Schleswig-Holstein schafft. Voraussetzung für einen gemeinsamen
Erfolg ist, zu begreifen, wofür man gewählt wurde oder eine Aufgabe übernommen hat.
Im Interesse der Versicherten und der Patienten, die besonders den
Ärzten aber auch unserem Gesundheitssystem durchweg gute Noten
geben, sollten einige Erfahrungen aus der langen Geschichte der
Krankenversicherung bei der heutigen Problembewältigung im
Bereich der ambulanten Versorgung stärker bedacht werden:
Der frei ausgeübte Arztberuf ist erfahrungsgemäß die beste Grundlage für die Arzt-Patienten-Beziehung in der ambulanten Versorgung. Jeder Veränderungsprozess in Richtung eines Systems angestellter Ärzte – wie auch immer organisiert – bereitet den Weg
zum System der Polikliniken, in dem die Patienten einen stabilen
Kontakt zu ihrem Arzt sehr schnell verlieren und im Zweifel zu Nummern des Systems werden. Wenn es aus medizintechnischen und
qualitätsorientierten Gründen regionale Medizinische Versorgungszentren (MVZ) geben soll, dann durch kooperierende Ärzte und im
Besitz dieser Ärzte. Kapitalanleger, Kliniken oder sogar
Krankenkassen haben im ärztlichen ambulanten Versorgungsbereich
nichts zu suchen. Und wenn Ärzte die evtl. erforderlichen MVZ-Investitionen nicht aufbringen können, dann liegt hier eine große
Herausforderung für die KVen, dieses zu organisieren; aber auch hier
ausschließlich für freiberuflich tätig bleibende Ärzte.
Es liegt im Interesse der Versicherten und der Patienten, wenn
sowohl im Rahmen der Gesundheitsgesetzgebung als auch im
dringend wieder erforderlichen regionalen Gestaltungsspielraum für
die Vertragspartner und überhaupt, die Ärzteschaft geschlossen auftritt. Die Ärzte – auch in Schleswig-Holstein – wären gut beraten,
wenn sie sich nicht durch Politik und Ärztefunktionäre neben ihrer
Organisation, der Kassenärztlichen Vereinigung, zusätzlich in alle
möglichen Verbände drängen oder durch fragliche Finanzanreize
locken ließen. In einer modernen und schlagkräftig organisierten KV
mit einer differenzierten Beteiligung der Facharztgruppen am
laufenden Geschehen liegt der Erfolg nicht nur im geschlossenen
Auftreten für die Ärzteschaft bei Verhandlungen und Verträgen,
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Nordlicht
sondern auch in einer Flexibilität für schnelle Antworten auf Probleme bis hin zu einer leistungsgerechteren Verteilung der Honorarmittel, wenn der Gesetzgeber begreift, dass dieses viel eher der
Sache und der gerechten Umverteilung dient als Zentralismus.
Es bedarf keiner Selektivverträge von Krankenkassen mit bestimmten Arztgruppen; sie bewirken derzeit wegen der gesetzlichen Vorgaben die Spaltung der Ärzteschaft, ohne bisher erkennbare
Qualitätssteigerung in der Patientenversorgung und offensichtlich
mit höheren Kosten. Und dann ist da noch das Honorarproblem. Dass
erheblich mehr Geld seit 2007 in das System der gesetzlichen
Krankenversicherung geflossen ist, steht fest. Ob es zwischen den
Bundesländern und über die Europreise des neuen EBM zwischen
den Arztgruppen gerecht verteilt wurde, ist mehr als zweifelhaft.
Die Einnahmen der Ärzte setzen sich aus den Mitteln des GKVSystems, privatärztliche Einnahmen und Vergütungen für andere
Leistungen, z. B. den Individuellen Gesundheitsleistungen zusammen. Das Besondere an der freiberuflichen Tätigkeit von Ärzten ist
der über Gesamtverträge zwischen KV und Kassen fest vereinbarte
GKV-Finanzrahmen. Dieser sichert – anders als bei anderen freien
Berufen – ein jährliches Finanzvolumen, dessen Verteilung nach vereinbarten Preisen und ergänzenden Spielregeln erfolgt. Dafür
gewährleisten die Ärzte ein GKV-System der Gesamtversorgung aller
GKV-Versicherten. Auf jeden Fall haben die GKV-Patienten aus den
abgeschlossenen Gesamtverträgen den Anspruch auf eine medizinische Behandlung im gesamten Quartal und im ganzen Kalenderjahr im Rahmen angemessener Praxissprechstunden.
Wer das anders sieht, verletzt Spielregeln und durchbricht die
Grenzen der Finanzierbarkeit des GKV-Systems aus Beiträgen und
Staatszuschüssen. Genau an diesem Punkt der Unfinanzierbarkeit
des jetzigen Systems ist nicht auszuschließen, dass das Gesundheitssystem finanziell zusammenbricht und wir uns in einer Staatsmedizin wiederfinden, die nicht nur alles zentral regelt – das haben
wir im Grunde schon jetzt – sondern auch alle medizinischen
Behandlungen durch staatlich angestellte Ärzte und andere
Therapeuten zu regeln versucht. Es wird also auch in Zukunft darum
gehen, den Finanzbedarf des Gesundheitswesens genau zu analysieren und für neue Gesundheitsleistungen und die Morbiditätsentwicklung im GKV-Bereich auch neues Geld zur Verfügung zu
stellen und gleichzeitig der ärztlichen Selbstverwaltung mehr Verantwortung für eine Verteilungsgerechtigkeit zu ermöglichen.
Es wird höchste Zeit, dass Politik, Gemeinsamer Bundesausschuss
(Ärzte, Kassen und Patienten) sowie die Selbstverwaltung von
Ärzten und Krankenkassen die im Paragraf 12 SGB V formulierten
Leistungsbeschreibungen gemeinsam und einheitlich interpretieren.
Wenn das unter Beachtung ethischer Prinzipien und der dazu
ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes
gelingt, kann die Diskussion über Rationierung und Priorisierung
oder nach erheblich höheren Finanzmitteln zurückgestellt werden.
PROF. GÜNTHER JANSEN, VORSITZENDER OMBUDSVEREIN
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PRAXIS & KV
RECHT
Kollektivverzicht und
Korbmodell – Risiken und
Nebenwirkungen
Auf die Lage und Entwicklung im Gesundheitswesen respektive in der ambulanten
vertragsärztlichen Versorgung reagieren immer mehr Arztpraxen allein oder durch ihren
Fachverband unterstützt mit vermehrten IGEL-Angeboten, Leistungsausgliederungen,
zeitferner Terminvergabe und so genannten Budgetferien. Darüber hinaus wird von
interessierten Kreisen immer wieder und publikumswirksam zum kollektiven Zulassungsverzicht, auch in Form der so genannten Korbmodelle, aufgerufen
Angestrebt werden soll damit neben dem politischen Signal der
Übergang des Sicherstellungsauftrages auf die Krankenkassen,
wobei bislang unklar bleibt, welches politische Kapital die „Verzichtsgemeinschaft“ daraus im Weiteren eigentlich schlagen will.
Das realisierbare politische Kapital sollte jedoch sehr genau geprüft
und bewertet werden, denn die Teilnahme an einem Korbmodell,
das zu einem kollektiven Zulassungsverzicht führt, ist für den einzelnen Vertragsarzt mit beträchtlichen Risiken verbunden. Von diesen
Risiken hört und liest man allerdings – abgesehen von einer ausführlichen Warnung vor den möglichen prekären Folgen bereits im
Nordlicht 1/2003 – jedenfalls in den Verlautbarungen der
betreffenden Organisationen wenig oder nichts.
Nun hat sich das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) erstmals in
einem Urteil hierzu geäußert und dabei die seinerzeit im Nordlicht
geschilderten Befürchtungen bestätigt und teilweise noch übertroffen. Anlass für das Urteil des BSG war der Fall einer Ärztin, die
vor Jahren an einem kollektiven Zulassungsverzicht teilgenommen
hatte, dann aber – nicht zuletzt aus pekuniären Gründen – doch
wieder vertragsärztlich tätig werden wollte. Ihr entsprechender
Wiederzulassungsantrag war aber abgelehnt worden. Zu Recht, wie
das BSG nun entschieden hat.
Dabei macht es keinerlei Unterschied, ob es sich – wie im entschiedenen Fall – um eine Zahnärztin respektive Kieferorthopädin
oder um einen Vertragsarzt handelt. Denn die gesetzlichen Folgen
und die Ausführungen des BSG gelten für beide in identischer Weise.
Kollektiver Zulassungsverzicht
Haben in einem abgestimmten Verfahren, also z. B. durch einfache
freihändige Verabredung oder auch im Wege des Korbmodells (bei
dem verbindliche schriftliche Verzichtserklärungen bei einem Notar
oder Rechtsanwalt zunächst gesammelt und erst bei Erreichen des
erforderlichen Quorums offenbart werden), mehr als 50 Prozent der
Vertragsärzte eines Zulassungsbezirkes oder auch nur eines regionalen Planungsbereiches auf ihre Zulassung verzichtet, und hat
daraufhin das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde die vertragsärztliche Versorgung für nicht mehr sichergestellt erklärt, geht der
Sicherstellungsauftrag in dem Umfang des Verzichts von der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Krankenkassen über. Für diejenigen
26
Nordlicht
Vertragsärzte, die sich am Verzicht nicht beteiligt haben, sowie für
ermächtigte, neu zugelassene und in der vertragsärztlichen Versorgung angestellte Ärzte, bleibt die Kassenärztliche Vereinigung
zuständig.
(Die Frage möglicher Ansprüche der Krankenkasse auf Bereinigung
der Gesamtvergütung mit den entsprechenden Folgen für die verbleibenden Vertragsärzte soll hier nicht diskutiert werden.)
Krankenkassen übernehmen Sicherstellung mit eigenen Mitteln
Die Krankenkassen führen nun die ambulante Versorgung der Versicherten mit eigenen Mitteln durch, wobei allerdings die „Verzichtsärzte“ nicht beteiligt werden dürfen. Gehören die „Verzichtsärzte“ einer wie auch immer gearteten privatrechtlichen Ärzteorganisation (z. B. Verein oder Genossenschaft) an, darf auch diese
Organisation nicht beteiligt werden. Damit ist der „Verzichtsarzt“
systematisch nicht mehr berechtigt, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen. Lässt sich in Ausübung seines Rechtes auf
freie Arztwahl ein GKV-Patient gleichwohl von einem „Verzichtsarzt“
behandeln, ist dessen Honoraranspruch auf den einfachen GOÄ-Satz
beschränkt. Und auch diesen kann der Arzt nicht etwa gleich beim
Patienten liquidieren, sondern muss ihn bei der Krankenkasse
geltend machen.
Die Krankenkassen schließen zur Durchführung der Versorgung Versorgungsverträge. Allerdings dürfen sie dies nur mit Ärzten, die sich
nicht am Verzicht beteiligt haben, mit Privatärzten (sofern diese
nicht durch ihre Beteiligung am Kollektivverzicht Privatarzt geworden
sind) und mit Krankenhäusern. Auch die Gründung eigener Versorgungseinrichtungen mit eigenen angestellten Ärzten ist möglich.
Da die Verträge darüber hinaus auch mit Ärzten und Krankenhäusern
im Ausland geschlossen werden können, gibt es bereits eine nicht
unbeträchtliche Zahl ärztlicher Kollegen und Einrichtungen jenseits
der Grenzen, die nur darauf warten, dass sich ihnen weitere
Betätigungsmöglichkeiten in Deutschland eröffnen.
Wiederzulassung erst nach sechs Jahren möglich
Der „Verzichtsarzt“ ist von der Teilnahme an der vertragsärztlichen
Versorgung ausgeschlossen und kann erst nach Ablauf von sechs
Jahren einen Antrag auf Wiederzulassung stellen, wohlgemerkt zu
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PRAXIS & KV
den dann herrschenden zulassungs- und planungsrechtlichen
Bedingungen.
Sollte er schon vor Ablauf der Sechs-Jahresfrist seine Wiederzulassung wünschen, würde ihm auch der Vortrag nichts helfen, er
habe nicht in einem abgestimmten Verfahren verzichtet, sondern
sein Verzicht sei vielmehr individuell erfolgt und nur zufällig zeitlich
mit den anderen Verzichtserklärungen zusammengefallen. Denn
abgesehen davon, dass einem Korbmodellteilnehmer diese
Argumentation ohnehin verbaut wäre, hat das BSG nun klargestellt,
dass allein die zeitliche Koinzidenz ausreichendes Indiz für die
Annahme einer bewussten und gewollten Teilnahme an einem Kollektivverzicht ist.
Nach dem Urteil des BSG kann der Arzt seine Wiederzulassungssperre auch nicht dadurch beseitigen, dass er die Feststellung der
Sicherstellungsgefährdung durch die Aufsichtsbehörde angreift. Dazu
wären nämlich nur die Kassenärztliche Vereinigung und die
Krankenkassen berechtigt, nicht aber der einzelne Arzt oder sein
Verband bzw. seine Genossenschaft oder ähnliches.
BSG-Richter setzen noch eins drauf
In einer Veranstaltung unter Medizinrechtlern haben Richter des BSG
jüngst noch eins draufgesetzt.
Die Wiederzulassungssperre bewirke den vollständigen Ausschluss
von jedweder Beteiligung an der vertragsärztlichen Versorgung,
sodass auch der Umweg über eine Anstellung in einer vertragsärztliArzt ist beweispflichtig
chen Praxis oder in einem MVZ und der Umweg über die Einstellung
Damit gilt leider die noch im Nordlicht des Jahres 2003 vertretene als Entlastungsassistent verbaut wäre. Und auch Selektivverträge
Auffassung nicht mehr, der Zulassungsausschuss müsse im Wieder- nach Paragraf 73b SGB V dürften die Krankenkassen nicht mit „Verzulassungsverfahren dem Arzt beweisen, dass gerade seine kon- zichtsärzten“ schließen.
krete Zulassungsrückgabe im Rahmen eines Kollektivverzichts erfolgt
war. Vielmehr statuiert das BSG nunmehr eine Beweislastumkehr Nach alldem fragt man sich, was überhaupt Positives mit einem
mit der Folge, dass der Arzt dem Zulassungsausschuss gegenüber kollektiven Zulassungsverzicht bewirkt werden könnte. Die so oft
beweisen muss, dass er seinen Verzicht aus rein individuellen bemühte „politische Signalwirkung“ könnte jedenfalls auch in eine
Gründen und nicht als Teilnehmer an einem (zufällig zeitgleich statt- völlig unerwünschte Richtung gehen, je nachdem, wie die
gefundenen) verabredeten Verfahren erklärt hatte.
Krankenkassen die ambulante ärztliche Versorgung der Bevölkerung
mit eigenen, jedenfalls anderen als vertragsärztlichen Mitteln durchZulassungssperre gilt gebietsübergreifend
führen und damit möglicherweise der Politik und dem Gesetzgeber
Die sechsjährige Wiederzulassungssperre gilt auch nicht nur für alternative Versorgungsformen aufzeigen. Der freie Arztberuf als
diejenigen Ärzte, die konkret in dem Planungsbereich nieder- solcher dürfte wohl verfassungsrechtlich garantiert sein, die Ausgegelassen sind, für den die Aufsichtsbehörde die Sicherstellungs- staltung als am Kollektivsystem teilnehmender Vertragsarzt beileibe
gefährdung festgestellt hat, sondern für alle „Verzichtsärzte“. Hat nicht.
also z. B. ein in Lauenburg niedergelassener Vertragsarzt etwa durch
Einschreibung in ein Korbmodell auf seine Zulassung verzichtet, ist Und in seiner konkreten Praxissituation sollte jeder Vertragsarzt für
aber nur z. B. in Nordfriesland die 50-Prozent-Marke überschritten sich selbst prüfen und entscheiden, ob ihm dieses durchaus
und infolgedessen vom Sozialministerium die Sicherstellungsge- zweifelhafte und zweischneidige „politische Signal“ die möglicherfährdung für Nordfriesland festgestellt worden, bleibt auch der in weise existenzgefährdenden Folgen eines sechsjährigen AusLauenburg niedergelassene „Verzichtsarzt“ für sechs Jahre gesperrt. schlusses von der vertragsärztlichen Versorgung Wert sind.
KLAUS-HENNING STERZIK, KVSH
Diese Sperre gilt darüber hinaus bundesweit, d. h. der betreffende
Arzt könnte auch in einem anderen Bundesland, und sei es in einem
auch noch so unterversorgten Gebiet, nicht zugelassen werden.
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PRAXIS & KV
BEKANNTMACHUNG
Öffentliche
Ausschreibung
von Vertragspraxen
Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein schreibt
auf Antrag von Psychotherapeuten deren Vertragsarztsitze
zur Übernahme durch Nachfolger aus, da es sich um für weitere
Zulassungen gesperrte Gebiete handelt:
Fl
Sc
Nordfriesland
Dithmarschen
14566/2009 – Kreis Segeberg
Praxis eines ärztlichen Psychotherapeuten
Bewerbungsfrist: 30.09.2009
Außerdem sollte bereits vorab durch den
Bewerber ein polizeiliches Führungszeugnis der
Belegart „O“, ein so genanntes Behördenführungszeugnis, bei der zuständigen Melde14871/2009 – Kreis Ostholstein
behörde beantragt werden, das der KV
Praxis eines Psychologischen Psychotherapeuten – halbe Zulassung Schleswig-Holstein dann unmittelbar vom BundesBewerbungsfrist: 30.09.2009
zentralregister übersandt wird.
Die Psychotherapeuten möchten zunächst noch anonym bleiben. Die Bewerbungsfrist ist gewahrt, wenn aus der Bewerbung
Interessenten können Näheres bei der Kassenärztlichen Vereinigung eindeutig hervorgeht, auf welche Ausschreibung sich die Bewerbung
Schleswig-Holstein erfahren (Tel.: 04551 883378, 883259).
bezieht, für welchen Niederlassungsort (Straße, Hausnummer, PLZ,
Ort) die Zulassung beantragt wird und ein Arztregisterauszug beiBewerbungen um diese Vertragspraxen sind innerhalb der gefügt wurde. Sollte innerhalb der Bewerbungsfrist keine
angegebenen Bewerbungsfrist an die Kassenärztliche Vereinigung Bewerbung eingehen, so akzeptiert der Zulassungsausschuss
Schleswig-Holstein, Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg, zu Bewerbungen, die bis zu dem Tag eingehen, an dem die Ladung zu
richten. Der Bewerbung sind die für die Zulassung zur Vertragspraxis der Sitzung des Zulassungsausschusses verschickt wird, in der über
erforderlichen Unterlagen beizufügen:
die ausgeschriebenen Praxen verhandelt wird.
· Auszug aus dem Arztregister,
· ein unterschriebener Lebenslauf.
ZULASSUNG
Niederlassungsförderung durch
Für Vertragsärzte wird es zunehmend schwieriger, einen Nachfolger
für ihre Praxis zu finden. Viele grundsätzlich an einer Niederlassung
interessierte Ärzte scheuen das wirtschaftliche Risiko und sind daher
nicht bereit, in einen Praxiskauf zu investieren. Nach dem Statut der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur
Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein bestehen diverse Möglichkeiten, um das wirtschaftliche Risiko
zumindest abzumildern.
ärztliche Vereinigung nach dem Statut für dringlich zu besetzende
Vertragsarztsitze eine Umsatzgarantie bis zur Höhe von 2/3 des
Durchschnittsumsatzes der jeweiligen Fachgruppe pro Jahr für die
Dauer von ein oder zwei Jahren gewährt. Welche Vertragsarztsitze
dringlich zu besetzen sind, ist in diesen Fällen vom Vorstand der
Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein festzulegen, und
zwar im Zusammenwirken mit dem Vorsitzenden der jeweiligen
Kreisstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein.
Einzelheiten hierzu sind Anlage C des Statuts (www.kvsh.de) zu
Bei den meisten abzugebenden Praxen besteht zwar nicht die Ge- entnehmen. Angemerkt sei noch, dass die Umsatzgarantie nur
fahr, dass nicht genügend Patienten vorhanden sind, um eine Existenz solchen Ärzten gegeben werden kann, die eine volle vertragsärztabzusichern, jedoch sei darauf aufmerksam gemacht, dass die Kassen- liche Tätigkeit gewährleisten können.
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PRAXIS & KV
Flensburg
Schleswig-Flensburg
RendsburgEckernförde
Kiel
Plön
Ostholstein
n
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die
Ärzte/Psychotherapeuten, die für diesen Planungsbereich und diese Fachrichtung eine Eintragung in die
Warteliste beantragt haben, nicht automatisch als Bewerber
für diese Praxis gelten. Es ist in jedem Fall eine schriftliche
Bewerbung für diese Vertragspraxen erforderlich, die Eintragung in die Warteliste befreit hiervon nicht.
Neumünster
Segeberg
Steinburg
Lübeck
Pinneberg
die KVSH
Stormarn
Herzogtum
Lauenburg
Um die Übernahme von ausgeschriebenen Vertragspsychotherapeutenpraxen können sich Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
Ärzte für Psychotherapeutische Medizin sowie Ärzte, die
beabsichtigen, ausschließlich psychotherapeutisch tätig
zu werden, bewerben.
So können Sie das wirtschaftliche Risiko
einer Niederlassung abmildern
Ferner gewährt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
zur Mitfinanzierung von Arztpraxen, die für die Sicherstellung der
vertragsärztlichen Versorgung unentbehrlich sind, Darlehen. Hierbei
wird zwischen Darlehen für Bauvorhaben und Darlehen für die
Praxiseinrichtung unterschieden. Für ein Bauvorhaben wird ein
Darlehen bis zu einem Betrag von 102.000 Euro gewährt und für
die Praxiseinrichtung bis zu einem Betrag von 31.000 Euro. Die
Darlehen sind mit fünf Prozent per anno zu verzinsen und nach Ablauf eines tilgungsfreien Zeitraumes mit 10 bzw. 20 Prozent per
anno zu tilgen. Auch insoweit ist Näheres dem Statut zu
entnehmen.
Für Sonderbauvorhaben mit Modellcharakter kann der Vorstand im
Übrigen abweichende besondere Regelungen treffen. Ferner
können für die Finanzierung von strukturverbessernden Maßnahmen bzw. von Maßnahmen zur rationellen und wirtschaftlichen
Leistungserbringung je Vertragsarzt zinslose Darlehen bis zu
21.000 Euro gewährt werden und bei einer unangemessen hohen
Mietbelastung wäre ein Mietzuschuss denkbar. Sowohl für Zinssubventionen als auch für Mietzuschüsse ist allerdings erforderlich,
dass die Arztpraxis für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung unentbehrlich ist. Ein Rechtsanspruch besteht auf die
Gewährung von Umsatzgarantien, Darlehen, Zinssubventionen und
Mietzuschüssen nicht.
BIANCA HARTZ, KVSH
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PRAXIS & KV
PSYCHOTHERAPIE
Psychische Gesundheit
in Deutschland
Bertelsmann-Stiftung stellt Ergebnisse einer Studie vor
Psychische Erkrankungen bleiben oft unentdeckt
Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung des Gesundheitsmonitor
der Bertelsmann-Stiftung. Demnach werde bei lediglich acht Prozent der Patienten, die wegen psychischer Beschwerden nur ihren
Hausarzt aufsuchten, die Diagnose einer psychischen Erkrankung
gestellt. Dagegen werde bei 53 Prozent der Patienten, die wegen
ihrer psychischen Beschwerden auch noch einen Psychiater oder
Psychotherapeuten aufsuchten, eine seelische Erkrankung diagnostiziert. Im Mittel über alle Versorgungsbereiche liegt die
Häufigkeit bei 21 Prozent. Dieser Wert entspricht in etwa der
Größenordnung der tatsächlich in der ambulanten Versorgung gestellten Diagnosen psychischer Störungen. So beziffert beispielsweise der Gesundheitsreport 2008 der Techniker Krankenkasse den
Anteil der als erwerbstätig Versicherten mit 22 Prozent, bei denen
mindestens einmal eine psychische Störung diagnostiziert wurde.
Hausarztpraxis hat zentrale Bedeutung
Die Umfrage zeigt auch, dass für die meisten Patienten mit psychischen Beschwerden der Hausarzt die erste Anlaufstelle ist.
Ohnehin ist für 87 Prozent der Bevölkerung unabhängig von der
Art der Erkrankung immer der Hausarzt der erste Ansprechpartner.
Zwei Drittel konsultieren ausschließlich nur ihren Hausarzt – er gilt
als die wichtigste Vertrauensperson im deutschen Gesundheitssystem. Trotz eines solchen Vertrauensvorschusses thematisiert
nur die Hälfte aller Patienten mit psychischen Beschwerden diese
im Gespräch mit dem Hausarzt. Eine deutliche Mehrheit der
Patienten (68 Prozent) gibt an, dass hierfür ihr mangelnder Mut
verantwortlich sei. Abwertendes oder ignorierendes Verhalten auf
Seiten des Arztes führen in etwa ein Viertel als Ursache dafür an,
dass ihre seelischen Leiden nicht ausreichend zur Sprache kamen.
Die Folge ist, dass psychische Erkrankungen entsprechend seltener
erkannt und später oder gar nicht behandelt werden.
Vertrauensvorschuss allein reicht nicht
Obwohl ein Großteil der Bevölkerung die ärztliche Kommunikation
mit einem Hausarzt als festem Ansprechpartner deutlich positiv
bewertet, führt dies allein offenbar nicht dazu, dass es Patienten
leichter fällt, ihrem Hausarzt gegenüber auch ihre psychischen
Beschwerden anzusprechen. Soll die Lotsenfunktion des Hausarztes auch bei Patienten mit psychischen Erkrankungen gestärkt
werden und eine bessere Identifikation psychischer Erkrankungen
erreicht werden, dann sind das aktive Nachfragen nach psychischen Beschwerden durch den Hausarzt und die systematische
Diagnostik psychischer Störungen in der Primärversorgung
wichtige Ansatzpunkte – so die Autoren der Studie. Aber schließlich brauche der Hausarzt auch Informationen über die bestehenden Angebote der Sekundärversorgung, um seine Patienten
richtig zu lotsen. Im Ganzen gehe es um eine stärkere Integration
der psychischen Gesundheit in die hausärztliche Versorgung und
eine Verbesserung der Koordination und Vernetzung mit dem psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgungssystem – so
das Fazit der Studie.
Mindestquote für Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeuten
Bundesausschuss verhindert Umsetzung des Gesetzes
Seit dem 1. Januar 2009 ist gesetzlich vorgeschrieben, mindestens
20 Prozent der psychotherapeutischen Praxen mit Psychotherapeuten zu besetzen, die ausschließlich Kinder- und Jugendliche behandeln. Bisher hat jedoch noch kein einziger Psychotherapeut aufgrund dieser gesetzlichen Vorschrift eine Zulassung bekommen. Der
Grund dafür ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ein
halbes Jahr benötigte, die erforderlichen Umsetzungsregelungen für
die Bedarfsplanung zu erlassen. Ende Juni kam es nun zu einer Entscheidung. Der Ausschuss hat eine Vorschrift erlassen, die eine gestufte Einführung der Quote und die Zählung aller Psychotherapeuten, die Kinder und Jugendliche behandeln, vorsieht. Die
Bundespsychotherapeutenkammer hat nun das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, den Beschluss des G-BA zu
beanstanden. „Der G-BA setzte die gesetzlichen Vorgaben nicht um.
30
Nordlicht
Er blockiert mit seiner Entscheidung die Reform“, kritisiert der Präsident der Kammer, Prof. Dr. Rainer Richter. Allerdings unterschlägt
Richter bei seiner Kritik den Umstand, dass es bei einer anderen
Umsetzung des Gesetzes unausweichlich zu zusätzlichen Zulassungen nur in den bereits vergleichsweise gut versorgten Städten
gekommen wäre. In Schleswig-Holstein wären freie Praxissitze nur
in Kiel und Lübeck entstanden. Besonders schlecht versorgte
ländliche Regionen wie beispielsweise Dithmarschen, Nordfriesland
und der Kreis Steinburg wären leer ausgegangen. Um das zu vermeiden, hat es sich der G-BA nicht leicht gemacht und konnte erst
jetzt eine Umsetzungsvorschrift erlassen.
HEIKO BORCHERS,
PSYCHOLOGISCHER PSYCHOTHERAPEUT,
KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPEUT, KIEL
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Seite 31
PRAXIS & KV
NEUES AUS ANDEREN KVEN UND DER KBV
Praxen in Nordrhein signieren
Online-Abrechnung digital
KBV-Forderungen an die
zukünftige Bundesregierung
Düsseldorf – Premiere für Deutschland: Erstmals verwendeten
in Nordrhein Praxen eine qualifizierte Signatur mit dem elektronischen Heilberufeausweis (HBA). Die Abrechnung des
zweiten Quartals 2009 haben sie per HBA signiert und online
an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) übersandt.
„Sicher, papierlos und bequem – dieser Form der OnlineAbrechnung gehört die Zukunft“, erklärte Dr. Leonhard Hansen,
Vorsitzender der KV Nordrhein. Da bis dato nur zwei
Praxissoftware-Hersteller dieses Verfahren anbieten konnten
und bislang nur wenige Ärzte und Psychotherapeuten einen freigeschalteten HBA besaßen, ist die Zahl digital Signierender noch
gering. „Sie wird sich in den nächsten Monaten deutlich
erhöhen“, sagte Hansen. Im dritten Quartal rechnet die KV Nordrhein mit rund 400, im vierten Quartal mit etwa 1.200 Praxen,
die das Verfahren nutzen. Denn bis Ende dieses Jahres ermöglichen die meisten Praxisverwaltungs-Systeme den Praxen,
die HBA-Signatur auf D2D-Basis zu nutzen. Die Praxen profitieren
davon unmittelbar: Die Verwaltungskosten liegen bei den
Online-Abrechnern, die den HBA für die elektronische Gesamtaufstellung benutzen, bei 2,6 Prozent. Online-Abrechner ohne
HBA-Benutzung und Disketten- bzw. CD-Abrechner zahlen
2,8 Prozent. Die Reduktion der Verwaltungskosten um 0,2 Prozentpunkte hat die Vertreterversammlung der KV Nordrhein
beschlossen. Eine Praxis mit einem GKV-Jahresumsatz von
160.000 Euro spart somit Gebühren von 320 Euro pro Jahr.
Berlin – Anlässlich der Bundestagswahl im September stellte
die KBV ihre Forderungen an die zukünftige Bundesregierung
vor. Köhler rief den Gesetzgeber dazu auf, den Sicherstellungsauftrag ausschließlich dem Verbund der KVen zu übertragen.
Einzelverträge sollen dabei die Kollektivverträge ergänzen.
„Sollten Ergänzungsverträge die Versorgung nachweislich verbessern, wäre es nur gerecht, sie anschließend in den Kollektivvertrag aufzunehmen“, so der KBV-Vorsitzende. Des Weiteren
schlägt die KBV ein Modell von drei Wahltarifen für die gesetzlich
Krankenversicherten vor. Zwei dieser Tarife sehen eine Versorgung nach dem Sachleistungsprinzip vor, einer beruht auf
dem Kostenerstattungsprinzip. Die Freiberuflichkeit des Arztes
zu schützen, ist eine weitere zentrale Forderung der KBV. Sie sei
unabdingbar für den Patientenschutz, mahnte der Vorstandsvorsitzende, denn: „Medizinische Entscheidungen müssen Vorrang haben vor ökonomischen Interessen. In Einrichtungen wie
Medizinischen Versorgungszentren dürfen gewinnorientierte
Kapitalunternehmer deshalb nicht das Sagen haben“, betonte
Köhler. „Die heute geltende Einteilung in eine hausärztliche und
eine fachärztliche Versorgungsebene ist nicht mehr zeitgemäß“,
erklärte er weiter. „Wir schlagen daher eine Einteilung in eine
Grundversorgung, eine spezialisierte ambulante und die
stationäre Versorgung vor.“
Das Forderungspapier, die Statements des Vorstands sowie eine
Präsentation hat die KBV auf ihrer Webseite veröffentlicht:
www.kbv.de/presse/24104.html.
Mehr Gehalt für ärztliche
Weiterbildungsassistenten
KVB unterstützt KVBW bei
neuem Online-Mitgliederportal
Hannover – Die Mitglieder der Vertreterversammlung der
Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) haben
beschlossen, den Kassenärzten, die Weiterbildungsassistenten
in ihren Praxen beschäftigen, einen deutlich höheren Gehaltszuschuss zu gewähren. Der Zuschuss wird von bisher 1.023 Euro
auf monatlich 1.900 Euro erhöht. Der höhere Zuschuss soll den
in den ambulanten Kassenarztpraxen tätigen Weiterbildungsassistenten eine adäquate und angemessene Vergütung garantieren und somit dem zukünftigen Ärztemangel entgegenwirken. Außerdem haben die Mitglieder der Vertreterversammlung die bisher bereits gewährte Erschwerniszulage der
KVN für niedergelassene Ärzte auf den niedersächsischen Inseln
deutlich erhöht. Die Zulagen für Vertragsärzte, die lediglich zu
zweit auf Inseln tätig sind, von bisher 5.227 Euro je Arzt und
Quartal auf 8.326 Euro erhöht.
München – Im Bereich der Informationstechnologie soll die
Kooperation zwischen Kassenärztlicher Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) und Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns
(KVB) intensiviert werden. In einem ersten gemeinsamen Projekt haben IT-Spezialisten und -Entwickler der KVB das neue Mitgliederportal der Nachbar-KV maßgeblich mitgestaltet. Das neue
Portal der KVBW basiert großteils auf den Online-Anwendungen,
die die KVB ihren Mitgliedern bereits seit längerer Zeit zur Verfügung stellt. „Anwendungen wie das komfortable digitale
Aktenverwaltungssystem SmarAkt haben sich bewährt und
werden von Bayerns niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten gern genutzt. Ich freue mich, dass die
Angebote jetzt auch unseren Kollegen in Baden-Württemberg
zur Verfügung stehen“, erklärt Dr. Axel Munte, Vorstandsvorsitzender der KVB.
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PRAXIS & KV
QUALITÄTSSICHERUNG
Fortbildung: Für Ärzte
und Therapeuten im
Norden selbstverständlich
Fünf Jahre hatten die Vertragsärzte und -psychotherapeuten Zeit,
ein Fortbildungszertifikat der jeweiligen Kammer zu erwerben
Der große Stichtag wurde mit Spannung erwartet: Am 30.06.2009
lief erstmalig die Frist zur Vorlage eines Fortbildungszertifikats für 75
Prozent der Ärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein aus.
Betroffen waren über 3.400 Vertragsärzte und knapp 350 Psychotherapeuten, die bereits am 30.06.2004 vertragsärztlich tätig waren.
Doch bereits der Stichtag präsentierte ein hervorragendes vorläufiges
Ergebnis: 95,7 Prozent der Betroffenen im Norden hatten die 250Punkte-Hürde genommen. Damit liegt die Fortbildungsbereitschaft
der schleswig-holsteinischen Vertragsärzte deutlich über dem
bundesweiten Durchschnitt. Nur bei 153 Ärzten (4,5 Prozent) und
acht Psychotherapeuten (2,3 Prozent) lag zum 30.06.2009 noch kein
Fortbildungszertifikat vor.
Zum Redaktionsschluss waren von den beiden Kammern noch nicht
alle Anträge bearbeitet worden, denn viele wurden erst kurz vor dem
30.06.2009 eingereicht. Im Laufe des Monats Juli können dann auch
die letzten Zertifikate von den Kammern an die KVSH gemeldet
werden. Damit wird sich die ohnehin schon gute vorläufige Quote
von 95,7 Prozent noch weiter verbessern.
Von den 161 Vertragsärzten und –psychotherapeuten ohne Fortbildungszertifikat ist die Hälfte über 60 Jahre alt, davon wiederum
die Hälfte über 65 Jahre. In persönlichen Gesprächen mit diesen
Betroffenen wird deutlich, dass das schwindende Interesse an der
Niederlassung als Vertragsarzt hierfür die Ursache ist. Viele dieser
Ärzte planten bereits ihren Ruhestand, fanden aber keinen Nachfolger für ihre Praxis. Fortbildungen wurden zwar besucht, aber das
Punktesammeln und Barcodekleben nicht mehr so ernst genommen.
Für diese Ärzte und Psychotherapeuten ohne Zertifikat gilt es nun,
möglichst schnell die notwendigen Fortbildungen nachzuholen. Denn
für jedes Quartal ohne Zertifikat ist die KVSH verpflichtet, zehn Prozent des Honorars einzubehalten. Die Honorarkürzung endet erst mit
dem Quartal, in dem das nachgeholte Zertifikat ausgestellt wurde.
Doch die Fortbildung endet nicht mit dem Fünfjahreszeitraum, denn
die Entwicklung in der Medizin geht weiterhin rasant voran. Und
hierfür sind die schleswig-holsteinischen Ärzte und Therapeuten bestens gerüstet.
DETLEF GREINER, KVSH
Ergebnisse zur Fortbildungspflicht in SH
zum 30.06.2009
3.500
3.416
3.263
3.000
Ärzte
Psychotherapeuten
2.500
2.000
1.500
1.000
500
346
338
153
0
32
alle Betroffenen
mit Zertifikat
8
ohne Zertifikat
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DIE MENSCHEN IM LAND
KOLUMNE
Wie ich es sehe ...
Je mehr und je intensiver in diesem Gesundheitssystem über
Qualitätsverbesserung und Pflichtzertifizierung der Ärzte geredet
und dies staatsdirigistisch von oben diktiert wird, desto leistungsfeindlicher ist dieses System im Praxisalltag mittlerweile geworden!
Man könnte es fast zynisch formulieren: Eine permanente Fort- und
Weiterbildung, die Anpassung des evidenzbasierten Medizinwissens
an den Sprechstundenalltag oder gar der Erwerb von Zusatzqualifikationen sind mittlerweile zu einem betriebswirtschaftlichen
Zusatzgeschäft und einem ökonomischen Unsinn pervertiert –
Qualität und Fortbildung sind in Bezug auf erhoffte Honorarsteigerungen zurzeit das Frustrierendste und Deprimierendste, was
man sich als Vertragsarzt überhaupt antun kann!
Denn nach jedem Besuch einer Fortbildungsveranstaltung wird für
den Vertragsarzt die Kluft zwischen dem medizinisch Machbaren
einerseits und den ökonomischen Rationierungszwängen des Alltags andererseits immer deutlicher. Der fortgebildete und mit
Zusatzbezeichnungen versehene Vertragsarzt sei angeblich der
Honorargewinner im ambulanten System, so wird es uns Ärzten seit
Jahren gepredigt. Bei dem jedoch mittlerweile herrschenden
Pauschalierungsboom für jegliche Zusatzbezeichnung kann man
beim besten Willen nicht mehr das Gefühl haben, dass die
erworbenen Qualifikationen von dieser Gesellschaft honorartechnisch gewürdigt werden. Der auf allen Medizingebieten super fortgebildete und kompetente Hausarzt als Anlaufstation und begehrter
Lotse im ambulanten System? Dies ist offensichtlich mittlerweile
von den Patienten gar nicht mehr gewünscht, wie der Überweisungsmarathon Quartal für Quartal zum Facharzt demonstriert.
Und ebenso wenig gewünscht wird diese Rolle offensichtlich durch
die Gesellschaft, die für diese Rolle des spezialisierten Lotsen kein
adäquates Honorar bereitstellt.
Da habe ich etwa im Rahmen der Fortbildung einen hochinteressanten Vortrag über Osteoporoseprophylaxe gehört und könnte nun
darangehen, die gefährdeten Patientengruppen ab einem bestimmten Alter einer entsprechenden gründlichen Osteoporosediagnostik und der dann anschließenden entsprechend teuren
Therapie zuzuführen. Natürlich wäre dies segensreich für den
Patienten, würde Frakturen vermeiden, frühzeitige Immobilität und
Heimeinweisungen verhindern – nur, wer soll die akut entstehenden
Kosten tragen? Natürlich wäre es für unsere Patienten sinnvoll und
segensreich, durch breite Inanspruchnahme entsprechender
Demenztests Frühformen von Demenzen herauszufinden und durch
eine entsprechende Therapie mit Cholinesterasehemmern die
Lebensqualität zu steigern. Nur – diese Demenzdiagnostik erfolgt
bei ausgereizten Praxisbudgets ohnehin zum Nulltarif – und ein entsprechend breiter Therapieansatz in der eigenen Praxis würde bei
festgelegten Medikamentenbudgets jeden Vertragsarzt in zeitintensive Begründungsnöte verstricken. Was für ein perverses Fortbildungssystem für Vertragsärzte!
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Nordlicht
Qualität,
Fortbildung,
Zertifizierung wozu das Ganze
eigentlich?
Dr. Michael Drews
Es ist noch gar nicht so lange her, dass der fort- und weitergebildete
und zunehmend spezialisierte Hausarzt propagiert wurde. Mittlerweile jedoch herrscht der Pauschalierungsgötze – die für teures
Geld erworbenen Zusatzbezeichnungen verschwinden irgendwo im
ökonomischen Pauschalierungswirrwarr. Warum also überhaupt
noch für teures Geld Fortbildungsbescheinigungen und Zusatzqualifikationen erwerben, wenn diese Gesellschaft offensichtlich für dieses
erworbene Wissen und Können nur noch homöopathische
Pauschalen vergütet? Warum eine differenzialdiagnostisch zeitintensive Abklärung unklarer Symptome in der Hausarztpraxis, wenn
dies doch ohnehin niemand honorartechnisch würdigt und man sein
Honorar mit der Ausstellung eines halben Dutzend von Überweisungsscheinen zum Fachkollegen genauso einfach verdient?
Leistung, Qualität und Fortbildung lohnen sich für den Vertragsarzt?
An diese These kann ich von Jahr zu Jahr und von EBM zu EBM
weniger glauben. Eine ökonomische Würdigung ärztlicher Leistung,
Qualität und Fortbildungszertifizierung ist von Jahr zu Jahr weniger
auszumachen – man vermeidet allerhöchstens Bestrafungen durch
Honorarabzug.
So bleibt für uns Vertragsärzte wohl der schwache Trost, dass wir
Qualität und Fortbildung für das eigene Selbstwertgefühl und das
eigene Berufsverständnis praktizieren und unsere Patienten letztlich dennoch davon profitieren. Der Gedanke aber, dass unser ganzer
Fortbildungseifer und der Erwerb von Zusatzbezeichnungen bei
homöopathischen Pauschalen zunehmend betriebswirtschaftlichen
Nonsens bedeutet, wäre wohl nur schwer zu ertragen ...
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DIE MENSCHEN IM LAND
VOR ORT
Drei Wochen Jamaika
2002 gründete die Kieler Krankenschwester Johanna Burgher mit
Freunden den Verein „ Jamaika – Healthcare – ONE LOVE e. V.“ Nun konnte sie
gemeinsam mit Dr. Albert Thiel zum humanitären Einsatz nach Jamaika aufbrechen
Johanna Burgher hatte nach mehreren Aufenthalten und dreijähriger
Arbeit in einem staatlichen Medical Center (1996 bis 1999) erfahren
müssen, wie extrem medizinisch unterversorgt die ländliche
Bevölkerung auf einer Urlaubsinsel wie Jamaika ist. Nicht einmal zehn
Prozent der Bevölkerung ist krankenversichert, da sie sich bei einem
Wochendurchschnittslohn von 25 bis 30 Euro bei zudem hoher
Arbeitslosigkeit und Kinderreichtum (was nicht unbedingt zusammenhängen muss) eine Versicherung nicht leisten können und einen privaten Arztbesuch und Bezahlen der Medikamente erst recht nicht.
So opferte Johanna Burgher ihren Jahresurlaub 2009 (wobei sie
glaubhaft versichert, dass diese Einsätze für sie kein Opfer bedeuten)
und Dr. Albert Thiel unterbrach seinen 2004 angetretenen Ruhestand
mit großer Freude und Erwartung, um drei Wochen medizinische
„Basisversorgung“ zu machen. Obwohl eigentlich selbstverständlich,
sollte aber erwähnt werden, dass dem Verein für Arzt und Krankenschwester keinerlei Kosten entstanden. Der Etat von knapp 8.000
Euro konnte vollkommen für Medikamente und andere notwendige
medizinische Maßnahmen eingesetzt werden. Alle vorbereitenden
organisatorischen Maßnahmen (zum Beispiel Anmeldung beim
Gesundheitsministerium mit Approbationsurkunde, Unterkunft),
wurden von Burgher eingeleitet und von der Missionsstation in Above
Rocks als erledigt zurückgemeldet. Der Einsatz konnte am 9. Februar
dieses Jahres beginnen.
nur wenigen Schäden ist nur die Küstenstraße rund um Jamaika. Die
die Berge überquerenden drei „Bundesstraßen“ erfordern schon
höchste Konzentration und auf den Nebenstrecken erlebt man Abenteuer pur, zehn Kilometer in 40 bis 50 Minuten.
Der erste Arbeitstag in Harkers Hall
Was erwartet einen medizinisch? Wird das durchaus passable Englisch ausreichen, den jamaikanischen Dialekt zu verstehen? Doch
dafür gab es ja Nurse Burgher. Im Wartezimmer um acht Uhr schon
ca. 30 Leute, erwartungsfroh, denn der letzte Arzt war hier vor drei
Jahren (die Kinderärzte Alf und Birgit von Minckwitz aus Preetz). Das
Sprechzimmer einfach, Tisch, zwei Stühle, Liege – an einem anderen
Ort standen nur die Räume der Vorschule in der Kirche zur Verfügung, acht Stunden auf Kinderstühlen an Kindertischen war tatsächlich auch eine körperliche Herausforderung. Blutzucker-Messgeräte mit Streifen waren Spenden der Apotheken in Schönkirchen,
Schönberg und Klausdorf, Stethoskop, RR-Gerät, Otoskop, Reflexhammer, Spatel aus der heimischen Arzttasche. Das wars an medizinischem Gerät. Die Arbeit konnte beginnen.
Doch die Leiterin von Harkers Hall, Nurse Buchanan, bat uns zur
„devotion“, führte uns in den Warteflur, stellte uns vor und bat alle
Erfahrungsbericht von Johanna Burgher
Wie gut, das wir beide früher da waren, denn es war nichts geregelt!
Hier bewährten sich dann die Kenntnis der jamaikanischen Verhältnisse von Nurse Burgher und ihr sprachliches und vor allem
organisatorisches Durchsetzungsvermögen. Arztunterkunft eben
nicht auf der Missionsstation, sondern in Harkers Hall im Hause der
Familie einer Krankenschwester und damit täglich duschen möglich,
da immer Wasser vorhanden – auf der Missionsstation nur zwei- bis
dreimal die Woche. Nurse Burgher wohnte bei der Schwiegermutter.
Unsere Wohnorte bedingten allerdings für jeden von uns täglich
40 bis 50 Minuten Anfahrt zu den drei verschiedenen Versorgungszentren mit dem „Taxi“ (Rumpelkisten, aber dafür sehr billig) auf
Straßen, die zum größten Teil nur als Feldwege zweiter Ordnung
bezeichnet werden konnten. Die Infrastruktur hört auf Jamaika 500
Meter hinter den All Inclusive Urlaubsreservaten auf. Asphaltiert mit Warten auf die Untersuchung: Ein volles Wartezimmer auf Jamaika
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DIE MENSCHEN IM LAND
Anwesenden, Gott zu danken, dass ein Doctor und Nurse Burgher
sich für einige Tage um ihre Belange kümmern würden. Es folgten
ein Kirchenlied (Gospel) und ein Gebet. Das berührte schon sehr.
Die medizinische Problematik hielt sich in Grenzen. Sehr häufig
superinfizierte Seborrhoea capitis bei Kindern, Hautpilzerkrankungen
und „rush“, Hautveränderungen irgendwelcher Art und die stellten
manchmal eine echte Herausforderung dar.
konnten nur auf die dringend notwendige chirurgische Intervention
hinweisen. Zum Glück kann man aber sagen, dass wir in 95 Prozent
der internistischen Fälle mit unseren therapeutischen Möglichkeiten
helfen konnten, wobei der größte Segen für die Patienten darin bestand, dass sie bei notwendiger Dauermedikation zumindest für
einen Monat von uns mit kostenfreien Medikamenten versorgt
wurden. Nachdem wir ca. 700 Patienten versorgt hatten, war unser
Etat leider erschöpft und das zwang uns, drei Arbeitstage früher aufzuhören.
Die medizinischen Befunde sind erschreckend
Auf schwarzer Haut Röteln, Windpocken oder Reste von Masernexanthemen zu erkennen, war eine Premiere für mich, einfache
Hämatome und Abszesse verraten sich auch nicht sofort durch die
uns bekannten Veränderungen auf weißer Haut. Hypertonie und Diabetes sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland, aber man
erwarte bitte keine therapeutischen Richtlinien und nur in den
seltensten Fällen fanden wir ordentliche Einstellungen vor. Nach
unseren Maßstäben sind die Medikamente billig (ACE-Hemmer,
Metformin, Glibenclamid, Antibiotika, Salbutamol und Budesonid
Pump), doch wenn eine Tablette Enalapril 16 JD 16 Cent kostet, ist
das für 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung schon fast unerschwinglich. Wenn man dann schon mal Tabletten rezeptiert bekommen hat
– nach dem privaten Besuch eines Arztes in der nächsten Stadt –
dann streckt man sie auf jeden zweiten oder gar dritten Tag. Den
therapeutischen Effekt kann man sich ausmalen.
Über Rücken- und Gelenkbeschwerden klagte fast jeder Erwachsene.
Der größte Teil der geklagten Magenbeschwerden ist sicher auf eine
chronische Gastritis zurückzuführen und die wiederum ist ein
Ernährungsproblem. Jeder auf dem Lande – und damit auch schon
die Kinder – kaut Zuckerrohr in großen Mengen. Es stillt schließlich
auch für kurze Zeit den Hunger, der verbreiteter ist, als man es auf
einer karibischen Urlaubsinsel vermuten sollte.
So eingeschränkt wie unsere diagnostischen waren auch die
therapeutischen Möglichkeiten auf den Stationen Harkers Hall,
Above Rocks, Golden Hill und Glengoffe. Keines der Dörfer liegt
weiter als 25 km von Kingston oder Spanish Town entfernt in den
Bergen. Weitergehende Diagnostik wie EKG, Echokardiographie,
Sono Abdomen usw. wäre möglich gewesen, doch wer sollte die
Kosten übernehmen?
Die Abklärung eines Herzgeräusches bei einem zehnjährigen Jungen
mit Echokardiographie wurde von uns übernommen mit umgerechnet 160 Euro, wie auch die Kosten für die chirurgische Versorgung eines großen Abszesses am linken Oberarm und auch eine
Duplex Sono der Carotiden. Aber die OP-Kosten bei Cholelithiasis mit
immer häufigeren Koliken überstieg unsere Möglichkeiten. Wir
Sie können mit Spenden helfen:
Kieler Volksbank, Konto-Nr. 59295309, BLZ 210 900 07
Jamaika – Healthcare – ONE LOVE e. V.
Wichtige Grundversorgung: Dr. Thiel untersucht einen Patienten
Tolle Zusammenarbeit: Johanna Burgher (l.), Dr. Albert Thiel und ihr Team
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Nordlicht
Heikles Thema Familienplanung
Ein riesiges Problem, das aber unseren Einsatz wenig bis gar nicht
berührte, ist die Beratung zur Familienplanung und Sexualaufklärung.
In dem Medical Center Harkers Hall (Leiterin eine Hebamme) wurde
das sehr engagiert betrieben, auf der Missionsstation Above Rocks
durfte sie wegen kirchlichen Verbots nicht stattfinden. Wenn man
dann noch bedenkt, dass die Landbevölkerung Jamaikas sehr gläubig
ist, muss sich erst noch durchsetzen, dass Schwangerschaften mit
16 Jahren keinen Segen darstellen müssen, zumal dann drei bis vier
weitere folgen und die Mütter sehr oft mit den Kindern von verschiedenen Vätern allein gelassen werden. Soziale Grundabsicherung
wie bei uns gibt es keine! Insgesamt gesehen müssen wir feststellen, dass unser Einsatz nur bescheidene Hilfe bringen konnte,
nur ein Tropfen auf einen heißen Stein war, doch die Dankbarkeit
der Patienten für das Wenige war berührend, ausgedrückt in Geschenken wie Wasserkokosnüsse, Orangen, Papayas und all die
anderen herrlichen Früchte, auch Zuckerrohrstangen.
Wünsche für die Zukunft
Bei aller Dankbarkeit für unsere Hilfe gab es aber auch eine Wunschliste, besonders von Nurse Buchanan, der Leiterin von Harkers Hall.
Könnt ihr nicht mal mit einem Zahnarzt kommen? So ganz verstand
ich den Wunsch nicht, denn dass die Gebisse ab 30 sehr lückenhaft
werden, hat sicher mehr mit der süßen Ernährung zu tun (Zuckerrohr), als mit mangelnden Sanierungsmöglichkeiten. Andererseits,
einen Zahnarzt haben sie da in den Bergen noch nie gesehen.
Der Wunsch von Nurse Buchanan ging an mich: Ich werde alles
daran setzen, ihn in zwei oder drei Jahren zu erfüllen, wenn wieder
wenigstens 6.000 Euro auf dem Spendenkonto sind.
JOHANNA BURGHER
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DIE MENSCHEN IM LAND
ÄRZTE IM AUSLAND
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet …“ – als Arzt im Ausland
Kaum eine Woche vergeht, in der nicht über die Tatsache
berichtet wird, vor der Nordlicht aktuell schon 2006 bei der Vorstellung des Versorgungsberichtes 2005 der KVSH gewarnt hat:
Der „Exodus der Ärzte“ aus Deutschland ins Ausland. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat den Anstieg der ausreisenden
Ärzte von rund 1.850 auf 2.500 im vergangenen Jahr umgangssprachlich als Petitesse bezeichnet („schmales Rinnsal“).
Abgesehen von der Tatsache, dass 2.500 auf Kosten des
deutschen Steuerzahlers ausgebildete Ärzte bei einem angenommenen Kostensatz von ca. 150.000 Euro an Ausbildungskosten auch schon 37.500.000 Euro bedeuten (und das Jahr für
Jahr!), es sich hierbei also nicht um „Peanuts“ handelt, sind es
eben diese 2.500 Ärzte, die uns für die Versorgung im Lande und
vor allem auf dem Lande in diversen Disziplinen fehlen.
Unsere Idee war es nun, Kolleginnen und Kollegen, die im Ausland tätig sind oder es vorübergehend waren, um eine Stellungnahme zu bitten, was dort besser gemacht wird, was schlechter,
und wie sie sich dort fühlen oder gefühlt haben. Alles rein subjektiv, nicht repräsentativ, somit nicht in irgendeiner Weise
statistisch auswertbar. Wir wollten lediglich Anhaltspunkte
sammeln, was in unserem Gesundheitswesen zu verbessern
wäre. Diese Sammlung von Fakten wird seitens der Politik auch
durchgeführt, dort geht es aber nahezu ausschließlich um volkswirtschaftliche Argumente. Die medizinische Sicht der Dinge
bleibt meist auf der Strecke. Diese Lücke könnte man füllen,
wenn man die richtigen Menschen fragte, nämlich Patienten und
Ärzte (als unmittelbar Betroffene …).
Der Hausarzt
als Rückgrat des Systems
Dr. Christian Lüdecke berichtet über seine Erfahrungen in Schweden
Nordlicht: Warum haben Sie den Schritt ins Ausland gewagt?
Der Schritt als Arzt ins Ausland, genauer nach Schweden, zu gehen,
hatte natürlich nicht nur einen Grund. Zunächst war da meine konkrete berufliche Situation. Nach zwei sehr harten, frustrierenden
Jahren als Assistenzarzt in der Inneren Medizin hatte ich den Weg
in die Allgemeinmedizin gefunden und die Facharztausbildung
erfolgreich absolviert. Es bot sich dann aber keine einfache Perspektive zum Einstieg in eine Arztpraxis. Meine Ausbildungs-Praxis
hatte damals noch keinen Bedarf (heute findet sich für einen der
Partner übrigens kein Nachfolger) und ich besaß nicht den Mut, mich
im nicht gesperrten Heimatbezirk niederzulassen. Hier hatte auch
die Niederlassungsberatung der KV Hessen Einfluss, die mir also auch
zu Beginn der 2000er Jahre die Zukunft als Allgemeinarzt in den
düstersten Farben schilderte und nahelegte, das Land doch zu verlassen. Ich habe dann aber erst noch einen Umweg über das örtliche
Gesundheitsamt gemacht, in dem ich zwei Jahre arbeitete. Die
Arbeit machte wenig Freude, war sehr bürokratisch.
gestattet. Zu dieser zugegeben eigentlich diffusen Stimmungslage
kam dann als entscheidendes Ereignis in der Weihnachtszeit eine
Stellenanzeige der Region Västra Götaland in Südschweden, die mich
sofort ansprach. Meine Frau sah die Sache sehr positiv, unser
gemeinsamer Sohn war gerade knapp drei Jahre alt, und auch sie
konnte sich einen Umzug nach Schweden vorstellen. Ihre berufliche
Situation als Lehrerin mit Vertretungsverträgen, die halbjährlich zu
drohender Arbeitslosigkeit zwangen, war auch nicht gerade befriedigend.
Nachdem ich den ersten Schritt einer Kontaktaufnahme per E-Mail
gemacht hatte, ging dann alles sehr einfach und schnell. Von schwedischer Seite wurde mir unkompliziert und in vielfältiger Weise der
Schritt leicht gemacht. So bestand von Anfang an Kontakt zu
deutschen Ärzten, die bereits in der Region arbeiteten und sich
positiv äußerten. In einer Einführungsveranstaltung wurde genau
das angeboten, was ich mir wünschte: Die Komplettierung der Ausbildung zum schwedischen Facharzt für Allgemeinmedizin.
Ein anderer Grund war, dass mich die strenge Hierarchie, die ich Strukturiert und umfassend, eben auch in Frauenheilkunde, Kinderim Klinik-, aber auch Behördenalltag kennenlernen musste, sehr heilkunde, Psychiatrie etc.
belastete. Ich hatte schon im Studium Auslandserfahrungen in Südafrika und der Schweiz gesammelt und wusste, dass man dort viel Nordlicht: Beschreiben Sie doch bitte, was Sie in Schweden
anständiger miteinander umging, als ich es in Deutschland erleben gemacht haben?
musste. Schon seit dem Studium spürte ich auch eine Sehnsucht In Schweden arbeitete ich zunächst als „Underläkare“, als Unterarzt
danach, über den Tellerrand zu schauen und zumindest für eine Zeit in der Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Der deutsche
in einem anderen Land zu leben und zu arbeiten.
Facharzttitel wird in Schweden nicht anerkannt. Nach der Erteilung
Ein weiterer Grund lag darin, dass ich mich auch mit dem Facharzt- des schwedischen Facharzttitels arbeitete ich als „Distriktsläkare“
zeugnis in der Tasche noch nicht als fertig ausgebildet ansah. Ich (Distriktsarzt). Die Tätigkeit vor und nach der Facharztanerkennung
empfand große Defizite, zum Beispiel im Bereich Frauenheilkunde, unterschied sich in der Heimat-Vårdcentral (ambulante Poliklinik)
Kinderheilkunde. Natürlich hätte ich so als Allgemeinarzt in Deutsch- nur unwesentlich. Während der Underläkare-Zeit fanden allerdings
land gut arbeiten können. Aber ich fühlte mich irgendwie nicht kom- regelmäßige, ganztägige Weiterbildungsveranstaltungen, ca. einplett, nur rudimentär mit dem absolut nötigsten Rüstzeug aus- mal im Monat und wöchentlich einstündige Ausbildungsgespräche
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DIE MENSCHEN IM LAND
mit meiner Mentorin statt. Dazu kamen mehrere zweibis dreimonatige Ausbildungsabschnitte am Regionalen
Krankenhaus in Borås. Dort habe ich u. a. in der Kinderklinik, Frauenklinik, Psychiatrie gearbeitet.
Die Tätigkeit als Distriktsläkare in der Vårdcentral ist
sehr vielfältig. Neben den Tätigkeiten, die auch einem
deutschen Allgemeinarzt bestens vertraut sind,
wie die Behandlung von Erkältungskrankheiten,
Schmerzen des Bewegungsapparates, Chronikerbetreuung von Hypertonie, KHK etc. kommen eben
auch andere Tätigkeiten hinzu. So habe ich z. B. die
gynäkologische Erstuntersuchung bei Unterleibsbeschwerden,
Ausfluss, vaginaler Blutung durchgeführt, Schwangere gemäß
schwedischer Mutterschaftsrichtlinien betreut, Kinder gemäß
schwedischem Vorsorgeprogramm nach der Geburt weiter
betreut. In der Vårdcentral hatten wir einen Eingriffsraum, in
dem ich kleinere Eingriffe bis zur Emmert-Plastik, Atherom- und
Lipom-Entfernung durchgeführt habe. Die Versorgung von nicht
dislozierten Frakturen erfolgte ebenfalls bei uns. Wir waren mit
einer modernen Röntgenanlage ausgestattet, die die elektronische
Übertragung der Bilder ins Krankenhaus nach Borås zum Radiologen
und Orthopäden (in Schweden sind Orthopäden für die komplette
Unfallchirurgie zuständig) ermöglichte. So konnte ich in Zweifelsfällen mit dem diensthabenden Orthopäden das Röntgenbild telefonisch besprechen und dann gegebenenfalls den Gips anlegen oder
den Patienten zur chirurgischen Therapie weiterleiten. Ich war für
ein Altenpflegeheim zuständig und habe dort wöchentlich Visite
gemacht, außerdem gelegentlich, ca. einmal pro Monat, Sprechstunde in einer abgelegenen Außenpraxis, die ansonsten von einer
Krankenschwester (Distriktssköterska) besetzt war.
Nordlicht: Wie wurden Sie aufgenommen und wie verlief die
„Eingewöhnung“ ins neue Arbeitsumfeld?
Die Aufnahme in Schweden war insgesamt sehr positiv. Ich fühlte
mich immer und überall willkommen. Als Deutscher wird man in
Schweden als dem gleichen Kulturkreis zugehörig, quasi einer von
uns, wahrgenommen. Der schwere Ärztemangel führt dazu, dass
meine Arbeitskraft vom ersten Tag an sehr geschätzt wurde. Die
Kollegen waren sehr hilfsbereit, ich wurde vorsichtig und langsam
an den Arbeitsalltag herangeführt. Zunächst absolvierte ich drei
Monate lang einen ganztägigen Sprachkurs in Göteborg. Dieser
Sprachkurs war extra für Ärzte aus Mitteleuropa konzipiert. Am Ende
des Kurses hospitierte ich einmal pro Woche einen Tag an meiner
zukünftigen Arbeitsstelle. Nach Abschluss des Sprachkurses ging ich
noch ca. zwei Wochen mit einem Kollegen mit, behandelte am Ende
unter seiner Supervision meine ersten eigenen Patienten, bevor ich
dann alleine Patienten behandelte. Hierbei war das Arbeitsklima
immer sehr angenehm. Nie fühlte ich mich auch nur annähernd an
die rüden und unfreundlichen Umgangsformen im deutschen
Medizinbetrieb erinnert. Die Patienten reagierten durchweg positiv.
Ich kann wirklich von keiner rassistischen oder sonstwie negativ auf
mich als deutschen Arzt gemünzten Bemerkung berichten. Ich hatte
den Eindruck, dass die Patienten richtig froh waren, endlich einen
Arzt zu treffen und sich nach Kräften bemühten, mir vor allem bei
meinen anfangs doch etwas knappen Sprachfertigkeiten, zu helfen.
Nordlicht: Was gefällt Ihnen an der Arbeit in Schweden besser
als in Deutschland?
Vieles. Der Umgang in der Ärzteschaft miteinander. Die Kollegialität.
Das Miteinander auch von verschiedenen Arztgruppen und Berufsgruppen wie Krankenschwestern und Ärzten. Der unaufgeregte,
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DIE MENSCHEN IM LAND
ÄRZTE IM AUSLAND
wenig rechthaberische Umgang miteinander. Der Respekt voreinander. Auch der Vorrang der eigenen Gesundheit. Man achtet
mehr darauf, dass es auch dem Arzt gut geht, dass auch er Bedürfnis
hat nach Lebensqualität, Ruhe und Freizeit. Die absolute Priorität
der Familie. Hier ist es keine Frage, dass man bei Krankheit des
Kindes zu Hause bleibt. Natürlich auch der Vater, wenn die Frau
arbeitet. Die offenen Türen, d. h. die beruflichen Möglichkeiten, die
sich bieten.
arztbesuche kosten mit Überweisung ca. 22 Euro, ohne Überweisung
würden sie ca. 34 Euro kosten, finden aber de facto kaum statt, da
die Patienten von den Facharztzentren der Kliniken zunächst an ihren
Hausarzt verwiesen werden. Auch die Zuzahlung zu Medikamenten
ist gestaffelt und kann bis max. ca. 450 Euro in zwölf Monaten betragen. Insgesamt gehen die Schweden viel seltener zum Arzt. Erstens weil es einfach zu wenige Ärzte gibt, aber auch, weil viele
banale Erkrankungen nicht sofort vom Arzt behandelt werden und
dies auch der Bevölkerung so vermittelt wird. Und weil z. B. chronisch Kranke, die stabil eingestellt sind, nur jährliche Kontrolltermine
beim Arzt erhalten. Ärzte-Hopping ist aufgrund der Struktur des Gesundheitswesens mit geografischer Zuständigkeit praktisch unmöglich. Da jeder in Schweden dauerhaft lebende Mensch eine
zwölfstellige Personennummer hat und diese auch selbstverständlich immer und überall, eben auch im Gesundheitswesen,
abgefragt wird, ist ein Missbrauch des Systems kaum möglich. Ein
großes Problem für so genannte Illegale, also Flüchtlinge, die sich
ohne Aufenthaltserlaubnis in Schweden verstecken.
Nordlicht: Was ist an Ihrer Arbeit in Schweden schlechter?
Weniges. Der Arztberuf ist kein freier Beruf in Schweden. Das
bedeutet eigentlich im Alltag nicht viel, manchmal spürt man aber,
dass die Regeln von anderen, da oben, gemacht werden. Als Kassenarzt in Deutschland muss ich allerdings sagen, dass dies im
deutschen Kassenarztsystem eher noch schlimmer ist. Es war
manchmal bitter zu erleben, dass man einen Patienten mit einem
schwierigen Problem nicht in der spezialisierten Facharztschiene an
den Krankenhäusern unterbringen konnte bzw. häufig für deutsche
Verhältnisse unglaublich lange Wartezeiten auf einen Facharzttermin
bestanden. In Schweden gibt es Wartezeiten von bis zu fünf Jahren! Nordlicht: Was werten Sie dort als Vorteil, was als Nachteil
gegenüber dem Gesundheitssystem in Deutschland?
Vorteil: Die Arbeitsbedingungen. Die Vielfalt der Aufgaben im
Nordlicht: Welche Unterschiede zwischen den Gesundheitsprimärärztlichen System. Die Möglichkeiten, die sich im beruflichen
systemen sehen Sie?
Alltag, aber auch in der berufViele. Dies im Detail auflichen Entwicklung bieten. Hier
zuzählen ist eine Herkulesin Schweden stehen alle die
aufgabe. Man kann es aber
Türen weit offen, vor denen
schön so zusammenfassen: In
ich in Deutschland immer stand,
Schweden sind die Bedinweil sie doppelt und dreifach
gungen für die Ärzte besser, in
verriegelt waren. Du willst
Deutschland für die Patienten.
forschen? Kein Problem, schön
Dies liegt einfach daran, dass es
dass Du Dich engagierst, wir
in Schweden ein echtes Primärunterstützen dich. Du möchtest
arztsystem gibt. Und auch die
noch ein paar Jahre Psychiatrie
Ärzteschaft sich das Recht
machen? Gerne, wir können
nimmt, menschlich zu sein und
dich gut brauchen, usw.
Bedürfnisse nach Ruhe und
Freizeit zu haben. Daneben beIn der Arbeit als Allgemeinarzt
steht ein erheblicher Ärzteauch ganz klar der hohe
mangel. Dies wirkt sich
Stellenwert, den die Allgevielfältig, aber vor allem durch
meinmedizin unter Kollegen,
sehr lange Wartezeiten für die
aber auch in der Bevölkerung
Patienten aus. Die Qualität der
Medizin empfand ich als definitiv höher als in Deutschland, vor allem genießt. Es wird streng nach EbM-Kriterien gearbeitet, dies ist sogar
im Querschnitt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Patient die für seine gesetzlich so festgelegt. Dadurch ziehen alle an einem Strang. Die
Erkrankung nach EbM-Kriterien beste Therapie erhält, ist einfach Qualität der medizinischen Leistung ist dann auch höher, es wird
deutlich höher als in Deutschland. Es gibt nicht diese Eminenz-Hörig- weniger fehl- und falschversorgt. Eine Brustkrebspatientin kann
keit. Wer etwas behauptet, muss es auch belegen können. Ein aka- davon ausgehen, am Brustkrebszentrum die für sie nach EbM beste
demischer Grad reicht für die Etablierung von Therapieleitlinien Therapie zu erhalten, ebenso der KHK-Patient.
alleine nicht aus.
In den praktischen Details gibt es natürlich unzählige Unterschiede. Ein Vorteil war auch, dass ich fest bei der Region im öffentlichen
Die Studien, auf die sich die Therapieempfehlungen stützen, sind Dienst angestellt war. Dadurch keinerlei ökonomische Risiken zu
allerdings die gleichen, die auch in Deutschland diskutiert werden. tragen hatte, mein Gehalt pünktlich auf dem Konto war. Dennoch
Das Sozialsystem, in dem das Gesundheitssystem ja nur ein Teil ist, hatte ich die Möglichkeit, mein Gehalt durch Vertretungstätigkeit
ist anders aufgebaut. Die Gesundheitskosten werden von allen über aufzubessern.
Steuern finanziert. Es gibt im Prinzip nur eine gesetzliche Krankenkasse (Försäkringskassan). Krankmeldungen sind im Prinzip unbe- Nachteil: Die für die Patienten teilweise sehr schlechte Erreichbarfristet, also über Jahre möglich. Dies wird auch teilweise ausgenutzt, keit von Ärzten, unerträglich lange Wartezeiten bei ernsten Erkranda z. B. die Arbeitslosengeldzahlungen zeitlich befristet sind. Dafür kungen, Ärztemangel. Als Arzt fällt mir gar nicht so viel ein. Vielleicht
wird vom ersten Tag einer Krankmeldung an nur ein Teil des Ge- am ehesten noch die Reglementierung, aber das empfinde ich jetzt
haltes weitergezahlt, der sich bei längerer Dauer weiter reduziert. in Deutschland eher als noch schlimmer.
DR. CHRISTIAN LÜDICKE,
Die Patienten müssen bei jedem Arztbesuch einen Betrag von ca.
ALLGEMEINARZT, ULRICEHAMN, VÄSTRA GÖTALAND, SCHWEDEN
15 Euro selbst bezahlen bis zu einer Grenze von ca. 110 Euro. Fach38
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ARZNEIMITTEL
Liebe Patientin, lieber Patient,
trotz des am 17.02.2006 verabschiedeten „Arzneimittelversorgungswirtschaftlichkeitsgesetzes" (AVWG) steigen die Ausgaben
der gesetzlichen Krankenkassen für Arznei - und Verbandmittel auch im ambulanten Bereich weiter an. Die Hauptursachen stehen fest: der medizinische Fortschritt mit Einführung sehr teurer Medikamente (z. B. ambulante Krebs-, Rheuma-, MS-Behandlung). Diese erfolgen zunehmend im ambulanten Bereich. Dazu kommt die immer älter werdende Bevölkerung mit der Zunahme
von chronischen Erkrankungen wie Gefäßverkalkung, Diabetes, chronische Bronchitis, Gelenkverschleiß und leider auch
Demenz. Trotzdem wird die Verantwortung für die Ausgabensteigerung weiterhin Ihrem Arzt zugeschoben. Als habe er zu viel
verordnet! In Wahrheit verschreibt Ihr Arzt nur das medizinisch Notwendige und bemüht sich dabei stets um die günstigste Variante.
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Schleswig-Holsteins Ärzte haben bundesweit die niedrigste Verordnungsquote, sie sind auch beim Verschreiben kostengünstiger, aber qualitativ hochwertiger Medikamente Spitze. Das wird vom Gesetzgeber leider nicht honoriert. Im Gegenteil: Ihr Arzt
wird zusätzlich bedroht und muss in Zukunft noch genauer hinsehen, ob eine Arzneimittelverordnung wirklich nötig ist.
Überschreitet Ihr Arzt nämlich sein Budget für Arzneimittel, muss er die Mehrkosten aus eigener Tasche bezahlen.
Das AVWG hat also für Ihre medizinische Versorgung Konsequenzen. Es kann Ihnen passieren, dass Ihr Arzt Ihnen das gewohnte Medikament nicht mehr verschreibt.
Was können Sie und Ihr Arzt in diesem Fall tun?
Ihr Arzt wird immer versuchen, Ihnen ein günstiges Medikament gleicher Qualität zu verschreiben. Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt auf teure Medikamente eingestellt sind, wird Ihr Arzt Ihnen z. B. ein qualitativ gleichwertiges, aber kostengünstigeres Präparat verschreiben, sofern es für Sie verträglich ist. Wunschverordnungen müssen Sie allerdings selbst zahlen.
Verantwortlich für diese Entwicklung ist aber nicht Ihr Arzt, sondern der Gesetzgeber.
Ihr Arzt verdient an der Verordnung von Medikamenten nichts, er trägt aber die volle therapeutische Verantwortung und das wirtschaftliche Risiko.
Wenn Sie noch Fragen haben, wir helfen Ihnen gern. Rufen Sie uns an.
Patiententelefon der KVSH: 04551 803308
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Ihre KVSH
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SERVICE
PHARMAKOTHERAPIE
In lockerer Reihenfolge präsentieren wir Ihnen
im Nordlicht jeweils ein Thema aus dem Bereich der
Pharmakotherapie.
Die Artikel beinhalten Ergebnisse eigener subjektiver Erfahrung und Einschätzungen von Kollegen, orientieren
sich an Studienergebnissen, nationalen und internationalen Datenbanken und nationalen Leitlinien.
Um lebendig zu sein – die Pharmakotherapie ist ein
lebendes Wesen – hat manche Aussage provokativen
Charakter. Dieses ist beabsichtigt, um Sie aufzufordern,
sich mit der Pharmakotherapie kritisch zu beschäftigen.
Pneumokokken-Impfung:
Pro und Kontra
Das alte Reizthema „Impfung: ja oder nein?“ gibt immer noch Anlass zu Kontroversen
Deutschlandweit sterben laut Ärzte Zeitung jährlich etwa 75.000
Menschen an einer Pneumonie, die weltweit zu den häufigsten
Infektionskrankheiten zählt. Weltweit sterben jährlich etwa zwei
Millionen Menschen an einer durch Pneumokokken verursachten
Infektion. Säuglinge sterben häufig an einer PneumokokkenMeningitis. In etwa 90 Prozent sind Pneumokokken die Erreger der
Lungenentzündung. Patienten und so mancher Arzt glauben, dass
eine (!) Einzel-Pneumokokken-Impfung das Problem löst und eine
lebenslange Immunität gegen eine Pneumokokken-Pneumonie
bestünde. Dem ist nicht so. Neben älteren Menschen sind besonders
Kinder in den ersten fünf Lebensjahren betroffen.
stoff, der gegen 23 Serotypen gerichtet ist, die für über 90 Prozent
aller durch Pneumokokken verursachten Infektionen verantwortlich
sind (PNEUMOVAX 23). Mit zunehmendem Lebensalter nimmt das
Spektrum der Serotypen zu, die für Infektionen verantwortlich sind.
Erreicht man in den ersten zwei Lebensjahren eine relativ hohe Abdeckungsquote (coverage) von ca. 80 Prozent durch die Impfung,
ist diese deutlich niedriger, wenn man ein Lebensalter bis 16 Jahre
zu Grunde legt. Aufgrund des besonderen kindlichen Immunsystems
kann dieser Impfstoff vor dem zweiten Lebensjahr keinen verlässlichen Immunschutz bewirken, weswegen er in dieser Altersgruppe
auch nicht empfohlen wird. Der zweite Impfstoff ist ein siebenvalenter Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff, der für Kinder ab vollEs besteht kein Zweifel, dass kaum eine medizinische Maßnahme endetem zweiten Lebensmonat bis zum sechsten Geburtstag zur
wie die Impfung unzählige Leben gerettet hat. Dennoch geben Verfügung steht (PREVENAR). Diese sieben Serotypen sind für etwa
Impfungen seit ihrer Einführung vor 200 Jahren auch heute noch 70 Prozent aller durch Pneumokokken verursachten InfektionsAnlass zu Kontroversen.
krankheiten bei Kindern verantwortlich.
Seit März 2001 wird die Pneumokokken-Impfung auch bei
Säuglingen von der sechsten Woche bis zum 24. Lebensmonat empfohlen. Schon lange galt bereits die Impfempfehlung gegen
Pneumokokken und Influenza für Personen ab dem 60. Lebensjahr.
Außerdem empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO),
Säuglinge, Kinder und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher
Gefährdung, wie z. B. chronischen Lungenerkrankungen einschließlich Asthma und COPD, chronischen Herz- Kreislauferkrankungen,
chronischen Leber- und Nierenerkrankungen, Diabetes mellitus und
anderen Stoffwechselerkrankungen zu impfen. Wer gegen Pneumokokken geimpft werden sollte sowie einen exakten Impfzeitplan für
Säuglinge und Kinder finden Sie detailliert im Internet aufgelistet.
Bei 60-Jährigen ohne Risikofaktoren genügt nach meiner Meinung
alle zehn Jahre eine Wiederholungsimpfung. Doch dazu gibt es die
unterschiedlichsten Empfehlungen.
Brandneu auf den Markt gekommen ist ein zehnvalenter Pneumokokken-Impfstoff für Kinder von der Firma GlaxoSmithKline. Gegenüber dem bisherigen siebenvalenten Impfstoff PREVENAR enthält er
drei weitere Serotypen, die mit schweren Verläufen assoziiert und
speziell in Europa verbreitet sind. Sie sehen: Mühsam ernährt sich
das Eichhörnchen, denn auch weiterhin wird es Lücken bei der Erfassung pathogener Pneumokokken geben. Mit PREVENAR hat man
2009 nur 40 Prozent der Erkrankungen (Pneumonie, Otitis media,
Meningitis u. a.) bei Kindern unter zwei Jahren erfasst. Mit der neuen
Vakzine SYNFLORIX werden etwa weitere 20 Prozent abgedeckt. In
der klinischen Erprobung befindet sich derzeit ein 13-valenter Impfstoff, mit dem bald zu rechnen ist.
Unterschiedliche Meinungen
Seit der Impfeinführung wird das Thema Impfung kontrovers diskutiert. Impfbefürworter halten Patienten mit primären (AntikörUnterschiedliche Empfehlungen
permangel, T-Zelldefekte, Komplement-Defekte u. a.) und sekunFür die Pneumokokken-Impfung stehen drei Impfstoffe zur Ver- dären Immundefekten (HIV, Asplenie, onkologische Erkrankungen,
fügung:
pharmakologische Immunsuppression) für Risikopatienten, die eine
Erstens ein 23-valente Pneumokokken-Kapselpolysaccharid-Impf- Pneumokokken-Impfung besonders benötigen.
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Die Impfkritiker wenden ein
Keine Anwendung der Pneumokokken-Impfung sollten Patienten
mit krankheits- oder therapiebedingter Immunsuppression erhalten,
u. a. weil mit keiner ausreichenden Antikörperbildung zu rechnen
ist. Abhängig vom Ausmaß der Immunsuppression im Rahmen der
Erkrankung bzw. ihrer Behandlung kann es zwei Jahre oder länger
dauern, bis die Leistungsfähigkeit des Immunsystems wieder voll
hergestellt ist. Bei der Entscheidung für oder gegen eine Impfung
sollte der mitbehandelnde Facharzt oder ein Impfspezialist hinzugezogen werden. In der Fachinformation zu SYNFLORIX heißt es:
„Wie bei anderen Impfstoffen ist davon auszugehen, dass bei
Patienten, die eine immunsuppressive Behandlung erhalten, keine
ausreichende Immunantwort induziert wird.“ In einer wissenschaftlichen Information zur Pneumokokken-Impfung der Firma
Wyeth heißt es zum 23-valenten Impfstoff (Pneumovax 23): „PPV
23 schützt zwar vor invasiven Erkrankungen bei immunkompetenten
Patienten, liefert jedoch nur minimalen (wenn überhaupt) Schutz
bei immuninkompetenten Patienten. Auch konnte eine Prävention
der Pneumonie nicht nachgewiesen werden.“
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Was wirkt wirklich?
Offensichtlich lässt sich die Natur nicht so leicht überlisten, auch
wenn die Firma Wyeth einen neuen Impfstoff herausbringen wird,
der gegen weitere sechs Virusvarianten schützen soll. Darunter
befindet sich auch der gefürchtete Serotyp 19 A. Es braucht auch
nicht gegen jeden Serotyp ein Impfstoff entwickelt zu werden, da
viele der Pneumokokken-Erreger wenig aggressiv, andere sogar völlig harmlos sind. Theoretisch können aber auch neue Erregervarianten mit unbekanntem Risiko entstehen (Replacement). Es ist
grundsätzlich mit einem Wiederanstieg von Erkrankungen infolge
Serotypenwandel zu rechnen. Die Schutzwirkung lässt nach und alle
fünf bis zehn Jahre wird ein neuer Impfstoff benötigt.
Jüngstes Beispiel der kontroversen Diskussion um das Impfthema
ist am 06.01.2009 im Deutschen Ärzteblatt mit der Überschrift
erschienen: „Meta-Analyse aus der Schweiz: PneumokokkenImpfung ohne Wirkung“. Und weiter: „50 Jahre nach seiner
Einführung und trotz mehrfacher Verbesserung ist der PolysaccharidImpfstoff (PNEUMOVAX 23) umstrittener denn je. Die Wirkung wird
bei Erwachsenen in Frage gestellt. Aber: Die Autoren der CochraneDa keine Erfahrungen vorliegen, ist eine sorgfältige Nutzen-Risiko- Meta-Analyse verteidigen ihre Impf-Empfehlungen.“
Abwägung in der Stillzeit angezeigt.
Das Arznei-Telegramm hält die Empfehlung einer generellen
Impfung aller Säuglinge mit PREVENAR derzeit für unzureichend
„Die Natur magst du mit aller Gewalt austreiben, dennoch kehrt sie abgesichert.
immer zurück“ (Horaz). Statt der erhofften Problemlösung durch die
Pneumokokken-Impfung droht eventuell neues Ungemach.
Lassen Sie sich nicht kirre machen – halten Sie sich an die Empfehlungen der STIKO. Und ein bärenstarkes Argument für die
In den USA hat nach neuesten Studien die Impfkampagne dazu (generelle?) Impfung ist die (Verhinderung?) Eindämmung von
geführt, dass sich besonders gefährliche Erregervarianten rasch aus- Antibiotika-Resistenzentwicklungen. Bezüglich der Kosten-Nutzenbreiten. Eine außergewöhnlich gefährliche Variante der Pneum- Frage spricht vieles für mehr Nutzen bei tragbaren Kosten.
okokken, der Serotyp19 A, der früher als Rarität galt, ist auf dem
Vormarsch und gegen die üblichen Antibiotika obendrein resistent. Unser Fazit zur Pneumokokken-Impffrage bleibt: „A big YES and a
Gerade in Regionen mit einer hohen Impfrate ist dieser Serotyp der little NO.“
DR. JÖRN PANKOW, KVSH
häufigste Auslöser lebensbedrohlicher Pneumokokken-Infektionen.
Durch dieses „Replacement-Phänomen“ kann, wie dieses Beispiel
zeigt, die Effektivität eines Pneumokokken-Impfprogramms gefährdet
werden. Über 100 Varianten von Pneumokokken sind bekannt.
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SERVICE
WAS, WANN, WO?
Seminare
Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.
Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das NORDLICHT.
für Ärzte
für Ärzte
in Zusammenarbeit mit der Apo-Bank
thema: „ Die Entwicklungen im Blick“
thema: Workshop Praxisabgabe/
– Gestaltungen und Erfahrungsberichte
zum Vertragsarztrecht –
Praxisübergabe/Einsteiger
datum: 2. SEPTEMBER, 15.00 BIS 18.00 UHR
28. OKTOBER, 15.00 BIS 18.00 UHR
datum: 2. SEPTEMBER, 15.00 BIS 19.00 UHR
Dieser Workshop wendet sich an Ärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, und
an Ärzte, die eine Praxis übernehmen wollen. Was gilt es bei der Praxisabgabe/-übergabe zu beachten? Wer bestimmt den Nachfolger und den Kaufpreis? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich der Workshop, der einen
Überblick über die rechtlichen Vorgaben und alternativen Lösungsmöglichkeiten bei der Praxisabgabe bzw. Übernahme bietet.
Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ist Anfang 2007 in Kraft getreten.
Inzwischen liegt auch der neue Bundesmantelvertrag vor, der viele offene
Fragen des Gesetzestextes beantwortet und praktikable Ansätze bereithält.
Für niedergelassene Ärzte ergeben sich unter anderem Neuerungen im
Bereich der Niederlassung und der gemeinsamen Berufsausübung bis hin zur
Filialbildung und Halbierung von Zulassungen. Neu definiert wurde auch der
„angestellte Arzt“. Ganz konkret erlaubt die Neuregelung, dass die vertragsärztlichen Pflichten unter Mitwirkung angestellter Ärzte gewährleistet
werden können. Doch wie sehen die Gestaltungen konkret aus? Worauf ist
zu achten? Neutrale Information tut Not!
Die Themenschwerpunkte zu diesem Seminar im Einzelnen:
• Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften und Zweigpraxen
• Teilberufsausübungsgemeinschaften
• Einbindung angestellter Ärzte
• Verkauf von halben Zulassungen
• Atomisierung von Anstellungsverhältnissen
• Konzessionshandel, jetzt legal?
• Umwandlung von Vertragsarztsitzen in Angestelltensitze
• Entbehrlichkeit des Nachbesetzungsverfahrens
• Neue Verwertungsmöglichkeiten von Vertragsarztsitzen
• Partieller Wegfall der Drei-Prozent-Regelung beim Job-Sharing
• Erstarken von Angestelltensitzen
• Medizinische Versorgungszentren: Aktuelle Rechtslage
• Möglichkeit der Kooperation von Ärzten und Zahnärzten
• Achtung: Steuerfallen erkennen
ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH,
Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
REFERENT: Theo Sander, IWP-Institut für Wirtschaft und Praxis
Biganski GmbH, Münster
Moderatorin: Marion Grosse, Betriebswirtschaftliche Beratung der KVSH
Teilnahmebedingungen: Die Teilnahmegebühr beträgt inkl. der gesetzlichen
MwST 70 Euro pro Person. Wir bitten Sie, diese auf das Kto. 2099790098, BLZ
23092620, der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, Lübeck, einzuzahlen.
Sie muss auch dann entrichtet werden, wenn eine angemeldete Person nicht
am Seminar teilnimmt. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Anmeldung bitte schriftlich bis zum 24. August
Im Gegenzug wendet sich der Workshop auch an Ärzte, die einen Einstieg in
die ambulante Versorgung erwägen. Thema ist der klassische Weg einer
Niederlassung durch Praxisabgabe/-übergabe. Doch mit der Umsetzung des
Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hat es eine Vielzahl an Änderungen und
neuen Möglichkeiten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
gegeben. So werden insbesondere in diesem Workshop Kooperationsformen
aufgezeigt, aber auch Möglichkeiten der Anstellung oder hälftige Versorgungsaufträge sind ein Thema.
ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Raum „Kuba 2“
Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
REFERENTIN: Bianca Hartz, Abteilung Zulassung/Praxisberatung
TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die
Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Der Workshop ist kostenfrei.
ANMELDUNG & AUSKUNFT: Anmeldungen bitte an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein,
Abteilung Zulassung/Praxisberatung
Telefon: 04551 883881
kontakt + anmeldung
abt. qualitätssicherung
Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
Nadine Kruse
Telefon: 04551 883332
Fax:
04551 883374
E-Mail: [email protected]
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SERVICE
für Ärzte
für Ärzte
thema: Workshop Job-Sharing
thema: Betriebswirtschaftliches Seminar:
Die Gesundheitsreform
datum: 23. SEPTEMBER, 15.00 BIS 18.00 UHR
datum: 23. SEPTEMBER, 15.00 BIS 19.00 UHR
Der Workshop richtet sich sowohl an zukünftige Job-Sharer und angestellte
Ärzte, als auch an Praxisinhaber. Es werden die Unterschiede zwischen JobSharing-Zulassung und Anstellung mit Leistungsbeschränkung und der halben
Zulassung aufgezeigt und die Modalitäten bei der Berechnung der Leistungsbeschränkung und die Auswirkungen auf die Honorareinkünfte erläutert.
Die Veränderungen der gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen haben
vielfach erhebliche Auswirkungen auf Ihre Praxen. Um Ihnen einen Überblick
hierüber zu verschaffen, sollen im Rahmen dieses Seminars bereits realisierte
und geplante Änderungen kurz und übersichtlich dargestellt werden:
• Der Gesundheitsfonds
• Wettbewerbsstrategien der Krankenkassen
• Fusionen der Krankenkassen
• Regelungen zur Insolvenz für Krankenkassen
• Entwicklungstendenzen in der Privaten Krankenversicherung
• Neue Tarifangebote für Versicherte
– PKV-Basistarif
– GKV-Wahltarife
• Aktuelle Situation im Krankenhaussektor
• Neue Vertragswelt in der GKV:
– Hausarztzentrierte Versorgung
– Besondere ambulante Versorgung
– Öffnung der Krankenhäuser für spezielle Leistungen
• Vergütung der Vertragsärzte
– Auswirkungen der Honorarreform
– Fahrplan für die nächsten Jahre
• Bedarfsplanung
Alle diese Entwicklungen haben entweder unmittelbar oder mittelbar Auswirkungen auf Ihr Unternehmen Arztpraxis. Das Seminar soll Sie unterstützen,
diese schneller zu erkennen, um gegebenenfalls Ihre Praxis darauf auszurichten.
Für diese Veranstaltung sind Fortbildungspunkte beantragt worden.
ORT: Vorstandssaal 2 der KVSH,
Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
REFERENTEN: André Zwaka, Abteilung Zulassung/Praxisberatung
Karsten Willms, Finanzen
TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die
Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Der Workshop ist kostenfrei.
ANMELDUNG & AUSKUNFT: Anmeldungen bitte an die
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein,
Abteilung Zulassung/Praxisberatung
Telefon: 04551 883881
ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH,
Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
REFERENTIN: Marion Grosse, Betriebswirtschaftliche Beratung der KVSH
TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die
Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Das Seminar ist kostenfrei.
Anmeldung bitte schriftlich bis zum 14. September
kontakt + anmeldung
abt. qualitätssicherung
Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
Nadine Kruse
Telefon: 04551 883332
Fax:
04551 883374
E-Mail: [email protected]
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SERVICE
WAS, WANN, WO?
Seminare
Zu Seminaren wird nicht mehr persönlich eingeladen.
Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich über das NORDLICHT.
für Ärzte
für Arzthelferinnen
thema: „QEP®-Einführungsseminar“
thema: Die Abrechnung
– Sie fragen, wir antworten
datum: 25. UND 26. SEPTEMBER, 30. UND 31. OKTOBER,
FREITAGS 15.00 BIS 18.00 UHR, SAMSTAGS 9.00 BIS 17.00 UHR
datum: 30. SEPTEMBER, 14.00 BIS 17.00 UHR
Mit QEP® stellt die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein für Praxen spezifisches Qualitätsmanagementverfahren zur Verfügung. QEP® – „Qualität und
Entwicklung in Praxen“ – wurde gemeinsam mit niedergelassenen Ärzten
und Psychotherapeuten, QM-Experten und unter Einbeziehung von Berufsverbänden und Arzthelferinnen entwickelt. QEP® bietet Ihnen
• konsequente Praxisorientierung
• einfache Anwendbarkeit
• viele Umsetzungsvorschläge und Musterdokumente
• die Möglichkeit zur Fremdbewertung/Zertifizierung
Im Rahmen dieses Seminars werden wir mit Ihren Mitarbeiterinnen insbesondere aktuelle Abrechnungsfragen zum EBM und zur GOÄ erörtern sowie
auf Fragen rund um die Abrechnung per Datenträgeraustausch eingehen.
INHALTE DES SEMINARS:
• Vermittlung von Grundlagen des Qualitätsmanagements; Vorteile und
Grenzen von QM
• Einstieg in das QM-System QEP® (Qualität und Entwicklung in Praxen)
• Intensive praktische Übungen mit den Materialien des QEP®-Systems
(Qualitätszielkatalog kompakt/QEP®-Manual)
• Arbeitstechniken und Werkzeuge – erste Schritte für den Aufbau eines QMSystems in der eigenen Praxis
ORT: Sitzungszentrum der KVSH, Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
ORT: Holstenhallen, Justus-von-Liebig-Straße 2 - 4, 24537 Neumünster
REFERENTEN: Peter Tietgen, Abrechnungsleiter
Dieter Struck, Referent, Abrechnungsabteilung
Timo Rickers, IT-Berater der KVSH
Gastreferent: Jörg Ruge, Privatärztliche Verrechnungsstelle
TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die
Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Das Seminar ist kostenfrei.
Achtung:
Dieses Seminar betrifft die Arzthelferinnen folgender Kreise:
Neumünster, Kiel, Rendsburg-Eckernförde, Steinburg, Pinneberg, Plön
Anmeldung bitte schriftlich bis zum 21. September
TEILNAHMEGEBÜHR: 200 Euro pro Person, inkl. Kursmaterial
(QEP®-Qualitätszielkatalog/QEP®-Manual) und Verpflegung
FORTBILDUNGSPUNKTE: 18
TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Verbindliche
Anmeldungen werden in schriftlicher Form angenommen (Brief/Fax oder
E-Mail), Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Abmeldungen können schriftlich bis zehn Tage vor der Veranstaltung bzw.
im Krankheitsfall kostenlos erfolgen. Bei Absage bis drei Tage vor Seminarbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent der Teilnahmegebühr
fällig. Die Benennung von Ersatzpersonen ist möglich. Spätere Absagen oder
Nichterscheinen erfordern die volle Seminargebühr.
kontakt + anmeldung
abt. qualitätssicherung
kontakt + anmeldung
abt. qualitätssicherung
Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
Angelika Ströbel
Telefon: 04551 883204
Fax:
04551 8837204
E-Mail: [email protected]
Nadine Kruse
Telefon: 04551 883332
Fax:
04551 883374
E-Mail: [email protected]
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Regina Steffen
04551 883292
[email protected]
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SERVICE
für onkologisch tätige Ärzte
für Ärzte
thema: Lymphabflussstörungen in der Onkologie
thema: Workshop Kooperationen
datum: 30. SEPTEMBER, 16.00 BIS 18.00 UHR
datum: 7. OKTOBER, 15.00 BIS 18.00 UHR
9. DEZEMBER, 15.00 BIS 18.00 UHR
Bei Krebsleiden treten nach Primärtherapie bzw. beim Fortschreiten Lymphabflussstörungen auf, die die Lebensqualität der Patienten deutlich beeinträchtigen. Für die onkologisch verantwortlichen Ärzte gehört die Mitbetreuung dieser Folgezustände zum Basisrepertoire. Die häufigsten Grundleiden,
die zu Lymphödemen führen, sind Brustkrebs, HNO-Tumore, das maligne
Melanom und Tumore des kleinen Beckens. Zur Behandlung der Lymphödeme
stehen keine medikamentösen oder chirurgischen Optionen zur Verfügung,
die apparative Entstauung hat nur begrenzten Wert. Die wirksamste
Behandlung ist die kombinierte physikalische Entstauung (KPE), mit den
Namen Asdonk und Földi verbunden. Die manuelle Lymphdrainage mit Begleittherapien wird von speziell geschulten Physiotherapeuten durchgeführt;
die Kompressionsware sollte von dafür zertifizierten Sanitätshäusern angemessen und ausgeliefert werden. Die Lymphödempatienten müssen bezüglich Alltags- und Berufsleben beraten werden. Wird wegen orthopädischer Begleiterkrankungen physikalische/Physio-Therapie verordnet, so ist eine Reihe
von Kontraindikationen zu beachten. Über Ursachen, Diagnostik, Therapie und
Beratung referiert PD Dr. Helmut Rogge (Internist/Hämatologie), der die
onkologisch und lymphologisch ausgerichtete Rehaklinik in Schönhagen
(Damp-Gruppe) leitet. Nach einem Einführungsreferat wird er Ihre Fragen und
Probleme des Praxisalltags diskutieren und beantworten.
Für diese Veranstaltung sind Fortbildungspunkte beantragt worden.
Heutzutage wird immer wieder behauptet, dass die Zukunft in Kooperationen
und Netzwerken und der Verzahnung mit den Krankenhäusern liegt. Ist dem
so? Der Workshop vermittelt das notwendige Grundwissen, zeigt verschiedene
Formen der Kooperationen auf und gibt Tipps für die Planung.
ORT: Vorstandssaal 2 der KVSH (07.10.)
Sitzungszentrum der KVSH, Raum „Kuba 1“ (09.12.)
Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
REFERENTINNEN: Bianca Hartz, Abteilung Zulassung/Praxisberatung
Marion Grosse, Abteilung Zulassung/Praxisberatung
TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die
Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Das Seminar ist kostenfrei.
ANMELDUNG & AUSKUNFT: Anmeldungen bitte an die Kassenärztliche
Vereinigung Schleswig-Holstein, Abteilung Zulassung/Praxisberatung
Telefon: 04551 883881
ORT: Sitzungssaal der Abgeordnetenversammlung im Hause der KVSH,
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
REFERENT: PD Dr. Helmut Rogge, Ärztlicher Leiter und Chefarzt der Abteilung für Onkologie an der Reha-Klinik Schloß Schönhagen GmbH
Ärztliche Leitung: Dr. Lothar Plaumann, Arzt für Innere Medizin und
Hämatologie in Kiel und Vorsitzender der OnkologieKommission
TEILNAHMEBEDINGUNGEN: Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die
Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt.
Erhalten Sie keine Absage, so gilt die Teilnahme als bestätigt.
Das Seminar ist kostenfrei.
ANMELDUNG bitte schriftlich bis zum 21. September
kontakt + anmeldung
abt. qualitätssicherung
Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg
Nadine Kruse
Telefon: 04551 883332
Fax:
04551 883374
E-Mail: [email protected]
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SERVICE
WAS, WANN, WO?
Veranstaltungen
KVSH-Kreisstellen
Wir übernehmen nur für
KVSH-Termine Gewähr.
12. NOVEMBER, 20.00 UHR
Plastische Chirurgie im Spannungsfeld
zwischen rekonstruktiver und Mode-Chirurgie
Ort:
Info:
9. SEPTEMBER, 17.00 UHR
Navigation beim künstlichen Gelenkersatz
ConventGarten, Rendsburg
Dr. Achim Diestelkamp, Tel. 04331 663966,
Fax: 04331 663929, E-Mail: [email protected]
10. SEPTEMBER, 19.00 UHR
Wundheilungsstörungen nach kardiochirurgischen
Eingriffen
Deutschland
30. SEPTEMBER, 17.00 UHR
4. SEPTEMBER, 8.30 UHR
UND 5. SEPTEMBER, 9.00 UHR
Krebsberatung
11. Rostocker Antiinfektivatage
31. OKTOBER, 11.00 UHR
Ort:
125 Jahre Flensburger Ärzteverein
Festveranstaltung am Vormittag, Festball am Abend
Info alle Termine:
Kreisstelle Flensburg-Stadt, Tel. 0461 42939,
Fax: 0461 46891, E-Mail: [email protected]
Info:
4. UND 5. SEPTEMBER
Schleswig-Holstein
10. Deutscher Medizinrechtstag: Haftung ohne Grenzen –
Risiken durch Telemedizin, Delegation, Marketing
Ort:
Info:
16. SEPTEMBER, 15.00 BIS 19.00 UHR
Ja bitte! – Schutzimpfungen für ältere Menschen
Ort:
Universitätsklinikum Rostock, Institut für klinische Phamakologie im
Zentrum für Pharmakologie und Toxikologie, Schillingallee 70,
18057 Rostock
Dr. Rainer Wacke, Tel. 0381 4945777, Jana Spaller, Tel. 0381 4945781
Anmeldung: Tel. 0381 4945780 oder 4945781,
Fax 0381 4945782, E-Mail: [email protected]
Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, Gebäude 53,
Raum T1, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
InterContinental, Frankfurt
Stiftung Gesundheit, Tel. 040 8090870,
Fax: 040 809097555, E-Mail: [email protected]
10. UND 13. SEPTEMBER
Ja bitte! – Schutzimpfungen für ältere Menschen
31. Wissenschaftlicher Kongress des Deutschen Ärztinnenbundes - Ärztin macht Prävention
Ort:
Ort:
30. SEPTEMBER, 15.00 BIS 19.00 UHR
Info:
Stexwig bei Schleswig, Dorfstraße 33, 24847 Borgwedel
(Ortsteil Stexwig)
Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e. V. in Schleswig-Holstein,
Flämische Straße 6 - 10, 24103 Kiel, Tel. 0431 94294,
Fax: 0431 94871, E-Mail: [email protected]
Info:
Operatives Zentrum des Universitätsklinikums Leipzig, Liebigstraße 20,
04103 Leipzig
Deutscher Ärztinnenbund e. V., Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Tel.: 030 400456540, Fax: 030 400456541
Tagungsorganisation Tel. 0341 6877735,
E-Mail: [email protected]
23. SEPTEMBER, 17.00 BIS 20.00 UHR
Grundannahmen und Haltungen in der Traumatherapie
Hotel Mercure, Hanseatenplatz 2, 25524 Itzehoe
Ulla Kamps-Blass, Tel. 04821 600184, Fax: 04821 8886306,
E-Mail: [email protected]
Ausbildung zum Gesundheitstrainer für das Programm
„Herz mit Verstand“
Ort:
Info:
8. OKTOBER, 20.00 UHR
Geschlechtsspezifische Unterschiede
in der Pharmakotherapie
Ort:
Info:
11. BIS 13. SEPTEMBER,
16. BIS 18. OKTOBER,
15. BIS 17. JANUAR 2010
18. BIS 21. NOVEMBER
ConventGarten, Rendsburg
Dr. Achim Diestelkamp, Tel. 04331 663966,
Fax: 04331 663929, E-Mail: [email protected]
MEDICA 2009
Ort:
Info:
7. NOVEMBER, 9.00 BIS 13.30 UHR
15. Schleswiger Schmerztagung:
Palliativmedizin und Hospizdienst
Ort:
Info:
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Institut für Therapie und Beratung, Fachhochschule Hildesheim
www.ecp-akademie.de
Messe, Düsseldorf
MECDICA Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Medizin e. V.,
Chemnitzer Straße 21, 70597 Stuttgart Tel. 0711 7207120,
Fax: 0711 72071229, E-Mail: [email protected]
Casa Cultura, Auf der Freiheit, 24837 Schleswig
Dr. Harald Lucius, Tel. 04621 831120,
Fax: 04621 834874, E-Mail: [email protected]
Nordlicht
AKTUELL
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Ort:
Info:
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SERVICE
KONTAKT
Ansprechpartner der KVSH
Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Bismarckallee 1 - 6, 23795 Bad Segeberg
Hauptanschluss: 04551 8830, Fax: 04551 883209
Vorstand
Kommissarische Vorstandsvorsitzende
Dr. Ingeborg Kreuz ................................................................ 218/355
Mitglied des Vorstands
Dr. Ralph Ennenbach .............................................................. 218/355
Abteilungen
Abrechnung – Leiter
Peter Tietgen/Ernst Sievers .................................................. 267/245
Fax ................................................................................................ 322
Abteilung Recht – Leiter – Justitiar
Klaus-Henning Sterzik ............................................................ 230/251
Abteilung Recht
Maria Behrenbeck/Hauke Hinrichsen .................................... 251/265
Tom-Christian Brümmer/Esther Petersen .............................. 474/498
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Dr. Hans-Joachim Commentz (BD-Beauftr. d. Vorstands)................ 579
Alexander Paquet (Leiter).............................................................. 214
Akupunktur (QS)
Doreen Knoblauch ............................................................................... 445
Ambulantes Operieren
Stephanie Purrucker ...................................................................... 459
Arthroskopie (QS)
Stephanie Purrucker ...................................................................... 459
Ärztliche Stelle (Röntgen)
Kerstin Weber/Uta Markl ...................................................... 529/393
Ärztliche Stelle (Nuklearmedizin/Strahlentherapie)
Kerstin Weber/Thomas Müller .............................................. 529/325
Arztregister
Anja Scheil/Dorit Scheske.............................................................. 254
Assistenz-Genehmigung
Brigitte Gottwald/Renate Tödt .............................................. 255/358
Betriebswirtschaftliche Beratung
Marion Grosse ................................................................................ 343
Chirotherapie (Genehmigung)
Michaela Schmidt .......................................................................... 266
Dermatohistologie
Marion Rampoldt............................................................................ 444
Dialyse-Kommission/LDL (QS)
Marion Rampoldt .......................................................................... 444
Diabetes-Kommission (QS)
Aenne Villwock .............................................................................. 369
DMP Team
Marion Rampoldt/Helga Hartz/Caroline Polonji .......... 444/453/280
Heike Koschinat.............................................................................. 326
EDV in der Arztpraxis
Timo Rickers/Thomas Stefaniw.............................................. 286/307
Janin Looft/Tobias Kantereit ................................................... 324/320
Ermächtigungen
Susanne Bach-Nagel/André Zwaka ...................................... 378/327
Katja Fiehn/Daniel Jacoby .................................................... 291/259
ESWL
Marion Rampoldt .......................................................................... 444
Finanzen - Leiter
Karl-Heinz Buthmann .................................................................... 208
08 | 2009
Nordlicht
Formularausgabe
Sylvia Warzecha ............................................................................ 250
Fortbildung für Ärzte/Arzthelferinnen
Nadine Kruse ................................................................................ 332
Fortbildungspflicht nach Paragraf 95
Detlef Greiner ................................................................................ 527
Gesundheitspolitik und Kommunikation – Leiterin
Esther Seemann ............................................................................ 431
Hautkrebs-Screening
Ursula Gründer .............................................................................. 328
Hausarztzentrierte Versorgung
Susanne Paap .............................................................................. 228
Herzschrittmacherkontrollen
Monika Vogt .................................................................................. 366
Homöopathie
Ursula Gründer .............................................................................. 328
HVM-Team/Service-Team – Leiter
Stephan Rühle................................................................................ 334
Internet
Jakob Wilder/Hildegard Laitenberger .................................... 475/356
Invasive Kardiologie
Monika Vogt .................................................................................. 366
Interventionelle Radiologie
Ute Tasche .................................................................................... 485
Kernspintomographie-Kommission/Genehmigung
Ute Tasche...................................................................................... 485
Koloskopie-Kommission
Melanie Krille ................................................................................ 321
Koordinierungsstelle
Petra Fitzner .................................................................................. 384
Krankengeldzahlungen
Doris Eppel .................................................................................... 220
Laborleistung (32.3) Kommission
Marion Rampoldt .......................................................................... 444
Langzeit-EKG (Genehmigung)
Monika Vogt .................................................................................. 366
Mammographie (kurativ/QuaMaDi/Screening)
Kathrin Zander/Daniela Leisner ............................................ 382/302
Molekulargenetik
Marion Rampoldt............................................................................ 444
Niederlassung/Zulassung
Susanne Bach-Nagel/Nicole Geue ........................................ 378/303
Evelyn Kreker/Daniel Jacoby ................................................ 346/259
Niederlassungsberatung
Bianca Hartz/Evelyn Kreker .................................................. 255/346
Susanne Bach-Nagel/André Zwaka ...................................... 378/327
Nordlicht aktuell
Hildegard Laitenberger/Jakob Wilder .................................... 356/475
Nuklearmedizin
Sabrina Kämpf ................................................................................ 533
Onkologie-Kommission (QS)
Doreen Knoblauch.......................................................................... 445
Otoakustische Emissionen
Michaela Schmidt .......................................................................... 266
Patientenauskunft
Detlef Greiner ................................................................................ 527
Personal
Christine Storm/Lars Schönemann ..........................................260/275
Anke Tonn/Anke Siemers/Dirk Ludwig..........................295/333/425
Fax ................................................................................................ 451
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SERVICE
KONTAKT
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Nordlicht
Verordnung Hilfsmittel
Anna-Sofie Plath ............................................................................ 362
Widersprüche (Abteilung Recht)
Gudrun Molitor .............................................................................. 439
Zulassung – Leiterin
Bianca Hartz .......................................................................... 255/258
Fax ................................................................................................ 276
Zytologie (Kommission)
Marion Rampoldt .......................................................................... 444
Prüfungsstelle
Rosenstr. 28, 23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 9010 0, Fax 04551 901022
Vorsitzender des Beschwerdeausschusses
Dr. Johann David Wadephul ........................................................90100
Stellv. Vorsitzender des Beschwerdeausschusses
Prof. Günther Jansen ..................................................................90100
Leiterin der Dienststelle
Kerstin Mitzschke ......................................................................901021
Verordnungsprüfung
Elsbeth Kampen ...................................................................... 901023
Dr. Michael Beyer .................................................................... 901015
Timo Emcke.............................................................................. 901018
Dorthe Flathus-Rolfs ................................................................ 901015
Astrid Stamer .......................................................................... 901024
Arznei-/Pharmakotherapie-Beratung (prüfungsbezogen)
Elsbeth Kampen ...................................................................... 901023
Dr. Michael Beyer .................................................................... 901015
Honorarprüfung
Birgit Wiese.............................................................................. 901012
Hans-Peter Morwinski .............................................................. 901011
Manfred Vogt .......................................................................... 901013
Zweitmeinungsverfahren Gastroenterologie
Hans-Peter Morwinski ..............................................................901011
Zweitmeinungsverfahren Rheuma
Birgit Wiese ..............................................................................901012
Service Verordnungsprüfung
Melanie Hoffmann, Manuela Johnsen........................ 901019/901020
Tanja Bauer, Susanne Schuldt ..................................... 901016/901025
Service Honorarprüfung
Sabine Kruse ............................................................................ 901016
Stelle nach Paragraf 81a SGB V: Bekämpfung
von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Klaus-Henning Sterzik ............................................................. 230/251
An diese Stelle nach Paragraf 81a SGB V kann sich jede Person wenden. Es
handelt sich um eine organisatorisch verselbstständigte und weisungsungebundene Einrichtung. Sie hat im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages allen
genügend substanziierten Hinweisen auf Sachverhalte nachzugehen, die auf
Unregelmäßigkeiten oder auf eine rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung
von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der Kassenärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein hindeuten und die aufgrund der einzelnen
Angaben oder der Gesamtumstände glaubhaft erscheinen.
Zentrale Stelle Mammographie-Screening
Rosenstr. 28, 23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 898900, Fax 04551 8989089
Leiterin
Dagmar Hergert-Lüder ............................................................8989010
AKTUELL
08 | 2009
Phototherapeutische Keratektonie
Stephanie Purrucker ...................................................................... 459
Photodynamische Therapie am Augenhintergrund
Stephanie Purrucker ...................................................................... 459
Physikalisch-Medizinische Leistungen (Genehmigung)
Michaela Schmidt .......................................................................... 266
Plausibilitätsausschuss
Hauke Hinrichsen/Ulrike Moszeik/Rita Maass .............. 265/336/467
Polygraphie/Polysomnographie
Marion Rampoldt .......................................................................... 444
Positronen-Emissions-Tomographie
Sabrina Kämpf ................................................................................ 533
Pressesprecher
Marco Dethlefsen .......................................................................... 381
Fax ................................................................................................ 396
Psychotherapie
Melanie Krille ................................................................................ 321
Qualitätssicherung – Leiterin
Aenne Villwock .................................................................... 369/262
Fax ................................................................................................ 374
Qualitätszirkel/Qualitätsmanagement
Angelika Ströbel/Detlef Greiner/Regina Steffen .......... 204/527/292
Fax ................................................................................................ 374
Qualitätssicherungskommission-Drogensubstitution
Astrid Patscha/Christine Sancion .......................................... 340/470
QuaMaDi
Kathrin Zander .............................................................................. 382
Radiologie-Kommission
Aenne Villwock/Ute Tasche ................................................ 369/485
Anja Lange/Katharine Lentfer .............................................. 360/458
Röntgen (Anträge)
Ute Tasche...................................................................................... 485
Röntgen (Qualitätssicherung)
Anja Lange/Katharina Lentfer................................................ 360/458
Rückforderungen der Kostenträger
Heinz Szardenings .......................................................................... 323
Schmerztherapie
Monika Vogt .................................................................................. 366
Service-Team/Hotline
Telefon .................................................................................. 388/883
Fax ................................................................................................ 505
Sonographie-Kommission
Sabrina Kämpf/Ute Tasche .................................................... 533/485
Sonographie (QS)
Susanne Paap ................................................................................ 228
Sozialpsychiatrie-Vereinbarung
Melanie Krille ................................................................................ 321
Soziotherapie
Melanie Krille ................................................................................ 321
Sprechstundenbedarf
Heidi Dabelstein ............................................................................ 353
Strahlentherapie
Sabrina Kämpf................................................................................ 533
Struktur und Verträge – Leiter
Ekkehard Becker ............................................................................ 331
Fax ................................................................................................ 488
Teilzahlungen
Brunhild Böttcher .......................................................................... 231
Umweltmedizin/Umweltausschuss
Marion Rampoldt .......................................................................... 444
Verordnung medizinische Rehaleistungen
Christine Sancion............................................................................ 470
Verordnungsmanagement – Leiter
Lothar Flessau ............................................................................... 426
Verordnungsmanagement
Thomas Frohberg............................................................................ 304
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SERVICE
KONTAKT
Kreisstellen der KVSH
Kiel
Kreis Plön
Kreisstelle: Herzog-Friedrich-Str. 49, 24103 Kiel
Tel ............................................................................................ 0431 93222
Fax ...................................................................................... 0431 9719682
Dr. Heiko Giesel, Frauenarzt
Tel ............................................................................................ 0431 93131
Fax ...................................................................................... 0431 9741322
E-Mail .................................................................. [email protected]
Dr. Joachim Pohl, Allgemeinarzt
Tel ............................................................................................ 04526 1000
Fax .......................................................................................... 04526 1849
E-Mail ................................................................ [email protected]
Lübeck
Kreisstelle: Parade 5, 23552 Lübeck,
Tel ............................................................................................ 0451 72240
Fax ...................................................................................... 0451 7063179
Dr. Andreas Bobrowski, Laborarzt
Tel ........................................................................................ 0451 610900
Fax ...................................................................................... 0451 6109010
E-Mail............................................................ [email protected]
Flensburg
Kreisstelle: Meisenstr. 16, 24939 Flensburg
Tel .......................................................................................... 0461 42939
Fax .......................................................................................... 0461 46891
Dr. Wolfgang Barchasch, Frauenarzt
Tel ............................................................................................ 0461 27700
Fax .......................................................................................... 0461 28149
E-Mail.......................................................... [email protected]
Neumünster
Dr. Norbert Spilok, Chirurg
Tel ........................................................................................ 04321 94770
Fax ...................................................................................... 04321 947777
E-Mail .................................................. [email protected]
Kreis Dithmarschen
Dr. Burkhard Sawade, Praktischer Arzt
Tel ............................................................................................ 04832 8128
Fax .......................................................................................... 04832 3164
E-Mail .................................................. [email protected]
Kreis Herzogtum Lauenburg
Dr. Monika Schliffke, Allgemeinärztin
Tel ............................................................................................ 04541 3585
Fax ........................................................................................ 04541 84391
E-Mail ........................................................ [email protected]
Kreis Nordfriesland
Dr. Thomas Maurer, Allgemeinarzt
Tel ............................................................................................04662 3001
Fax ............................................................................................04662 3002
E-Mail ....................................................Kreisstelle.Nordfriesland@kvsh.de
Kreis Ostholstein
Bernd Thomas, Augenarzt
Tel ........................................................................................04362 900440
Fax ........................................................................................04362 900441
E-Mail ........................................................Kreisstelle.Ostholstein@kvsh.de
Kreis Pinneberg
Dr. Michael Renner, Radiologe
Tel ...................................................................................... 04121 7008711
Fax ...................................................................................... 04121 482929
E-Mail..........................................................Kreisstelle.Pinneberg@kvsh.de
08 | 2009
Nordlicht
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Carl Culemeyer, Allgemeinarzt
Tel ............................................................................................ 04353 9595
Fax ...................................................................................... 04353 998901
E-Mail .................................................................... [email protected]
Kreis Schleswig-Flensburg
Dr. Hans-Joachim Commentz, prakt. Arzt
Tel ..........................................................................................04621 52544
Fax ........................................................................................ 04621 51500
E-Mail ........................................................ [email protected]
Kreis Segeberg
Dr. Dieter Freese, Allgemeinarzt
Tel .......................................................................................... 04551 83553
Fax ...................................................................................... 04551 879728
E-Mail .......................................................... [email protected]
Kreis Steinburg
Gerhard Marioth, Radiologe
Tel .......................................................................................... 04821 62098
Fax .......................................................................................... 04821 3517
E-Mail.......................................................... [email protected]
Kreis Stormarn
Dr. Hans Irmer, Arzt
Tel .......................................................................................... 04102 52610
Fax ........................................................................................ 04102 52678
E-Mail .......................................................... [email protected]
impressum
Nordlicht aktuell
Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein
Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
Dr. Ingeborg Kreuz (v.i.S.d.P.)
Redaktion: Marco Dethlefsen (Leiter); Dr. Michael Drews (stellv. Leiter);
Prof. Jens-Martin Träder (stellv. Leiter); Hildegard Laitenberger-Schichan; Jakob Wilder
Redaktionsbeirat: Ekkehard Becker; Dr. Ralph Ennenbach; Reinhardt Hassenstein;
Dr. Ingeborg Kreuz; Esther Seemann
Anschrift der Redaktion: Bismarckallee 1 – 6, 23795 Bad Segeberg, Tel.: 04551 883 356,
Fax: 04551 883 396, E-Mail: [email protected], www.kvsh.de
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Das Nordlicht erscheint monatlich als Informationsorgan der Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein. Namentlich gekennzeichnete Beiträge und Leserbriefe geben nicht immer die Meinung des Herausgebers wieder; sie dienen dem freien
Meinungsaustausch. Jede Einsendung behandelt die Redaktion sorgfältig. Die Redaktion
behält sich die Auswahl der Zuschriften sowie deren sinnwahrende Kürzung ausdrücklich vor.
Die Zeitschrift, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur
mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die
männliche Form eines Wortes genutzt wird („der Arzt“), ist hiermit selbstverständlich
auch die weibliche Form gemeint („die Ärztin“).
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VORSCHAU
Wahlprogramme und Gesundheit
Wie viel Gesundheit steckt in den Wahlprogrammen der Parteien?
Am 27. September wird gewählt und das Nordlicht wird die
Parteiprogramme genauer unter die Lupe nehmen:
Sachleistung oder Kostenerstattung?
Selbstverwaltung oder Staatsmedizin?
Welche Positionen die Parteien zu diesen gesundheitspolitischen
Fragen einnehmen, lesen Sie im nächsten Heft.