12.0.2 Faunistische Untersuchung

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12.0.2 Faunistische Untersuchung
Faunistische Untersuchung zur
geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
Herford, im Februar 2010 (aktualisiert)
Auftraggeber
Bearbeiter:
StR Jörg Hadasch
Dipl. Biol. Sabine Hanisch
StR Bernd Meier-Lammering
Dipl. Biol. Martin Starrach
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
-1-
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. Anlass und Untersuchungsgebiet
2
2. Methode und Bewertungsmodus
3
2.1. Avifauna
2.2. Fledermäuse
2.3. Amphibien
3. Ergebnisse
3.1. Avifauna
3.2. Fledermäuse
3.2.1. Detektornachweise
3.2.2. Ausflugzählungen
3.2.3. Horchkisten-Untersuchung
3.2.4. Baumhöhlungen
3.3. Amphibien
4. Bewertung der ökologischen Bedeutung und der Eingriffsrelevanz
4.1. Avifauna
4.2. Fledermäuse
4.3. Amphibien
3
3
5
7
7
10
10
12
12
17
19
21
21
29
36
5. Zusammenfassung
37
6. Literatur
39
7. Anhang
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
-2-
1. Anlass und Untersuchungsgebiet
Die vorliegende Untersuchung wurde im Rahmen der Planung zum Neubau der B 66 im Bereich Leopoldshöhe Asemissen erstellt. Im Frühjahr und Sommer 2008 wurden Amphibien und
Vögel untersucht. Die Erfassung der Fledermausfauna erfolgte von Frühjahr bis Herbst 2008.
Das Untersuchungsgebiet besteht aus einem etwa 2,2 km langen Korridor mit einer Breite von
etwa 600 m (jeweils etwa 300 m rechts und links der geplanten Trasse) (s. Abb. 1.1).
Abbildung 1.1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes.
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Leopoldshöhe Asemissen
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2. Methode und Bewertungsmodus
2.1. Avifauna
Zur Erfassung der Brutvögel und Nahrungsgäste1 wurde das Untersuchungsgebiet von
Frühjahr bis Sommer 2008 insgesamt siebenmal begangen. Bei der Erfassung wurden alle
hör- und sichtbaren Vögel kartiert. Hierbei wurde insbesondere auf sogenannte "revieranzeigende Merkmale" geachtet (Revierkartierung; FLADE 1994). Gewöllefunde, Rupfungen, Federfunde etc. wurden miterfasst und ausgewertet.
Bei der Auswertung wurde für das Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die neben dem
Status (Brutvogel, Durchzügler, Nahrungsgast) auch die Angaben der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Weserbergland), den europaweiten Schutz (planungsrelevante
Arten in NRW, Vogelarten des Anhangs I der VS-RL2 bzw. Artikel 4 (2) der VS-RL; MUNLV
2008), sowie die Lebensraumpräferenzen (nach HAAFKE & LAMMERS 1986) jeder einzelnen
Art enthalten.
Als „planungsrelevante Arten“ werden in NRW die europäischen Vogelarten bezeichnet, die in
dem Anhang I der VS-RL aufgeführt sind sowie Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL.
„Neben diesen Arten sollten ebenso alle streng geschützten Vogelarten bei der artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Unter den restlichen Vogelarten wurden alle Arten
als planungsrelevant eingestuft, die in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in
Nordrhein-Westfalen (LÖBF/LAfAO 1999) einer Gefährdungskategorie zugeordnet wurden
(Kategorien 1, R, 2, 3, I). Darüber hinaus wurden auch alle Koloniebrüter mit einbezogen“
(MUNLV 2008, S. 12). Nach Drucklegung der MUNLV-Veröffentlichung ist eine neue Rote
Liste für NRW erschienen (NWO & LANUV 2009), die erstmals, in Einklang mit nationalen und
internationalen Roten Listen, die Bestandsentwicklung stärker gewichtet als die reine Populationsgröße. Dadurch werden Arten, die zwar kleine, aber sich positiv entwickelnde Populationen aufweisen, nur noch als gering oder gar nicht gefährdet angesehen, während Arten, die
sich lang- und kurzfristig deutlich negativ entwickeln, trotz (noch) größerer Populationen als
gefährdet eingestuft.
Als „bedeutsame Arten“ werden neben den planungsrelevanten Arten auch Vogelarten der
regionalen Roten Liste (Weserbergland) und der entsprechenden Vorwarnlisten (Deutschland,
NRW, Weserbergland) bezeichnet.
An folgenden Terminen erfolgten avifaunistische Begehungen: 20.03.08; 09.04.08; 25.04.08;
13.05.08; 20.05.08; 04.06.08; 23.06.08.
2.2. Fledermäuse
Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte während sechs Begehungen durch Sichtbeobachtung und Fledermausdetektor-Einsatz. Hierzu wurden Heterodyn- und ZeitdehnungsUltraschalldetektoren der Firma Pettersson (D 240x) eingesetzt. Die Artbestimmung einiger
Arten ist mittels Detektor und Sichtbeobachtung (ohne Fang) nicht sicher möglich. Durch eine
computergestützte Rufanalyse kann in vielen Fällen die Artzugehörigkeit ermittelt werden.
Dazu wurden einige Fledermausrufe mit Hilfe des Detektors (Pettersson D 240x) aufgezeichnet und in Zeitdehnung auf MiniDisk (Sharp MD SR-50) gespeichert. Diese Rufe wurden später am Computer mit dem Programm BatSound 3.31 analysiert. Auch die computerunterstützte
Analyse von Fledermausrufen führt nicht immer zu eindeutigen Artdiagnosen, da Fledermäuse
1
Als Brutvogel wird eine Vogelart bezeichnet, die in dem Untersuchungsgebiet brütet. Nahrungsgäste
sind Vogelarten, die während der Brutzeit das Gebiet zur Nahrungssuche nutzen, aber nicht im Gebiet
brüten. Beide Gruppen können auch zusätzlich als Zugvögel auftreten.
2
Vogelschutz-Richtlinie.
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innerhalb der artspezifischen Grenzen abhängig von der Umgebung und ihres Verhaltens unterschiedliche Rufe aussenden. Dadurch überschneiden sich bei einigen Artengruppen die
Rufcharakteristika stark. In den Fällen, bei denen eine sichere Artdiagnose nicht erfolgen
konnte, kann häufig die Gattung genannt werden. Als Vergleichsmaterial werden neben eigenen Aufnahmen auch Aufnahmen von BARATAUD (1996), LIMPENS (2005) sowie RICHARZ
(2002) zu Rate gezogen. Als „Bestimmungsliteratur“ dienen vor allem SKIBA (2003) und
PFALZER (2002).
Einige Arten werden als „Flüsterer“ bezeichnet, da ihre Rufe nur bis zu 3 bis 6 m weit zu vernehmen sind (Bechsteinfledermaus, Arten der Gattung Plecotus). Diese Arten sind (fast) nur
durch Fang oder Nachweis in Quartieren zu erfassen. Da eine Artansprache nur bei einer gesicherten Artdiagnose erfolgte, kann davon ausgegangen werden, dass nicht unbedingt alle
vorkommenden Arten erfasst wurden.
Die Ergebnisse der Begehungen mit Fledermausdetektor werden in Aktivitätskategorien eingeteilt. Da aufgrund der Kartierungsmethode die Verweildauer an einem Standort oft nur kurz ist
(selten länger als eine Viertelstunde), können keine Aussagen über eine Nutzung dieses Bereiches durch Fledermäuse über einen sehr langen Zeitraum getroffen werden. Daher werden
in der Bewertung nur 3 Klassen gebildet: In die 1. Aktivitätskategorie gelangen einmalige Fledermausnachweise. Falls zwei oder drei Tiere gleichzeitig auftreten oder ein Tier über einen
längeren Zeitraum (ca. 5 Minuten) häufiger vernommen wird, so wird dies der Aktivitätskategorie 2, „mehrfache oder längere Beobachtung“, zugeordnet. Besonders intensive Aktivitäten wie
z.B. das gleichzeitige Auftreten mehrerer Exemplare oder die ständige Nutzung des Bereiches
durch ein Tier über einen langen Zeitraum werden als „regelmäßige oder ständige Beobachtungen“ bezeichnet und bilden die höchste Kategorie (Aktivitätskategorie 3).
Bei der Auswertung wurde für das Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die Angaben
der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen) und zu dem artenschutzrechtlichem Status jeder einzelnen Art enthält.
An ausgewählten Standorten wurden zu Beginn der Nacht bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang Ausflugzählungen unter Einsatz von Stereo-Fledermausdetektoren (CSE)
durchgeführt. Durch den Einsatz dieser Geräte kann oftmals die Flugrichtung der erfassten
Fledermaus festgestellt werden. Dies ist eine Voraussetzung für das Zählen von Individuen
auch ohne gleichzeitige Sichtbeobachtung.
Um Fledermausaktivitäten über einen längeren Zeitraum (in der Regel die gesamte Nacht)
erfassen zu können, wurden Horchkisten eingesetzt. Die mit Hilfe des Fledermausdetektors
(Kosmos; Heterodyn) umgewandelten Ultraschalllaute der Fledermäuse werden von einem
sprachgesteuerten Aufnahmegerät aufgezeichnet. Zusätzlich befindet sich in der Horchkiste
eine Uhr, die in Abständen von 10 Minuten die Zeit ansagt, so dass eine zeitliche Einordnung
der erfassten Fledermausaktivitäten möglich ist. Oftmals können Aussagen über die Art der
Aktivität getroffen werden (z.B. Ausflug, Jagd). Insgesamt wurden 60 Horchkisten aufgestellt.
Da mit Hilfe der Horchkisten nicht die Frequenz, in der die Fledermaus gerufen hat, bestimmt
werden kann, ist eine Artdiagnose nicht möglich. Jedoch kann z.T. zwischen „nassen“ und
„trockenen“ Rufen unterschieden werden („nass“: z.B. Zwergfledermaus; „trocken“: Wasserfledermaus, andere Arten der Gattung Myotis), einige der aufgezeichneten Rufe können diesen
beiden Kategorien nicht eindeutig zugeordnet werden und werden somit als „indifferent“ bezeichnet.
Für die Bewertung der mit Hilfe der Horchkisten gewonnenen Ergebnisse werden die Anzahl
der nachgewiesenen Fledermauskontakte sowie die zeitliche Verteilung der Fledermausaktivitäten betrachtet. Als ein Fledermauskontakt wird eine beliebige Anzahl an Fledermausrufen
bezeichnet, die zwischen dem jeweiligen Starten und Stoppen des Bandgerätes aufgezeichnet
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worden sind oder die durch eine Unterbrechung von der folgenden Rufsequenz getrennt sind.
Bei langanhaltenden Kontakten werden jeweils etwa 5 sec. Dauer als ein Kontakt gezählt. Aus
der Summe der Fledermauskontakte und der Stetigkeit, also der Anzahl an 10-MinutenZeitfenstern, in denen Fledermausrufe mit der Horchkiste vernommen wurden, wird ein Summenwert gebildet. Hierbei wird die Stetigkeit mit dem Faktor 2 gewichtet. Diese Summenwerte
werden 4 Aktivitätsgrößenklassen zugeordnet. Die Einteilung der Aktivitätsgrößenklassen erfolgt auf Grundlage eigener Horchkistenergebnisse aus Nordwestdeutschland aus den Jahren
2003 bis 2007. Die Ergebnisse von insgesamt 1021 Horchkisten1 aus 27 Projekten wurden
hierzu nach der Größe des berechneten Wertes sortiert und in 4 Gruppen mit jeweils gleicher
Anzahl an Horchkistenergebnissen eingeteilt (STARRACH et al. 2008).
Da nicht alle Horchkisten über die gesamte Nacht aktiv waren, wird unterschieden zwischen
Horchkisten, die nur während etwa einem Viertel, einem Drittel, der Hälfte, zwei Drittel der
Nacht sowie der gesamten Nacht funktionstüchtig waren. Für die Auswertung werden die Ergebnisse der Horchkisten, die nur über das erste Nachtviertel aktiv waren, mit 4 multipliziert,
Ergebnisse der Horchkisten, die über ein Drittel der Nacht aktiv waren, werden mit 3 multipliziert usw.. Ergebnisse von Horchkisten, die weniger als zwei Stunden nach Sonnenuntergang
aktiv waren, fließen nicht in die Auswertung ein.
Die Aufteilung der Aktivitätskategorien für die aufgezeichneten Fledermausrufe ist der Tabelle
2.1 zu entnehmen.
Tabelle 2.1: Aufteilung der Aktivitätskategorien aller Horchkistenergebnisse aus den Jahren 2003 bis
2007 (insgesamt 1021, davon 34 ohne registrierte Aktivität)
1
2
3
4
Bewertungskategorie
gering
mittel
hoch
sehr hoch
Wertebereich
3 - 24
25 - 55
56 - 112
> 112
Die Untersuchung der Bäume zwecks Erfassung von potenziellen Quartieren erfolgte im direkten Bereich der geplanten Trasse. Hierbei wurden mögliche Quartiere wie Baumhöhlen,
Astlöcher, abgeplatzte Rinde und Stammrisse aufgenommen. Diese potenziellen Quartiere
wurden soweit möglich durch Sichtbeobachtung auf das Vorhandensein von Fledermäusen
bzw. Spuren dieser Tiere untersucht. Die Bäume wurden vom Boden aus, z.T. mit Strahler
und Fernglas auf Höhlungen untersucht. Soweit möglich wurden die nachgewiesenen Höhlungen mittels Endoskop untersucht (z.T. mit Hilfe einer Leiter). Höhlungen in größerer Höhe (bis
etwa 12 m) wurden mittels Minikamera untersucht.
An folgenden Terminen erfolgte die Untersuchung der Fledermausfauna: 25./26.04.08;
13./14.05.08; 23./24.06.08; 24./25.07.08; 27./28.08.08; 24./25.09.08.
2.3. Amphibien
Es wurden potenzielle Laichgewässer in dem Untersuchungsgebiet zwischen Ende März und
Juni 2008 sechsmal begangen. Hierbei wurden adulte Tiere durch Absuchen geeigneter
Laichplätze sowie durch Lautäußerungen erfasst. Die Gewässer wurden auch nach Amphibienlaich abgesucht. Zur Registrierung der Schwanzlurche wurden in die Gewässer Fangreusen eingebracht; die Standzeit der Fangreusen betrug jeweils eine Nacht. Da einige der Gewässer schon 2006 mit der selben Methode untersucht wurden, erfolgte im Rahmen der vorliegenden Studie keine erneute Untersuchung dieser Gewässer; die in 2006 erhobenen Daten
fließen in die Auswertung ein.
1
Horchkisten, die nicht eine ganze Nacht aktiv waren, fließen in diese Aufteilung nicht mit ein.
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Bei der Auswertung wurde für das Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die Angaben
der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen), den europaweiten Schutz (planungsrelevante Arten in NRW, streng geschützte Arten und Arten, die europaweit intensiv zu
schützen sind (Anhänge II und IV der FFHRichtlinie; MUNLV 2008)) jeder einzelnen Art
enthält.
Abschätzung der Populationsgröße
Bei Erdkröte und Grasfrosch kann die Populationsgrößenabschätzung über den nachgewiesenen Laich erfolgen (s. Abb. 2.1), hierbei
muss allerdings das Geschlechterverhältnis
mit einbezogen werden. So schwankt das
Geschlechterverhältnis am Laichgewässer bei
der Erdkröte zwischen 1:3 bis 1:10 (Weibchen Abbildung 2.1: Laichballen des Grasfrosches
und Laichschnüre der Erdkröte.
zu Männchen)(BLAB & VOGEL 1989); in dieser Untersuchung nehmen wir als Bemessungsgrundlage pro Laichschnur 5 adulte Erdkröten, pro Grasfrosch-Laichballen werden 3
adulte Tiere angenommen. Bei dem Wasserfroschartenkomplex werden rufende Männchen
oder gesichtete adulte Tiere gezählt, diese Zahl wird zur Abschätzung der Populationsgröße
ebenfalls mit 3 multipliziert.
Da der Nachweis der Molche über Reusenfallen erfolgt und somit immer nur ein Teil der Population in dem Gewässer nachgewiesen werden kann, wird zur Abschätzung der Populationsgröße die Anzahl der gefangenen Molche mit dem Faktor 10 multipliziert.
Bei der Abschätzung der Populationsgrößen handelt es sich allerdings nur um eine grobe
Schätzung, die wirklichen Populationsstärken können in Einzelfällen deutlich abweichen.
Als Grundlage zur Einteilung der Populationsgrößenkategorien wurden die Daten eigener Untersuchungen herangezogen. Insgesamt handelt es sich dabei um Ergebnisse von über 800
untersuchten Gewässern in Ostwestfalen-Lippe aus den Jahren 2001 bis 2007. Für die Einteilung der Größenklassen wurden die Gewässer, in denen die jeweilige Amphibienart nachgewiesen wurde, nach der Größe der Laichpopulation sortiert und in 4 gleich große Gruppen
eingeordnet (soweit dies möglich war). Die Aufteilung dieser Kategorien ist in der Tabelle 2.2
dargestellt. Durch dieses Verfahren ist ein Vergleich der aktuell untersuchten Gewässer mit
der von uns mit derselben Methodik bisher in OWL untersuchten Gewässer möglich.
Die Einteilung der Größenklassen ist abhängig von der Amphibienart. So ist z.B. eine Bergmolch-Population mit 20 Individuen der niedrigsten Kategorie 1 zugeordnet, wohingegen eine
Wasserfrosch-Population aus 20 Tieren als Kategorie 3 eingestuft wird (vgl. Tabelle 2.2).
Tabelle 2.2: Aufteilung der Populationsgrößenklassen
GrößenBergmolch Erdkröte
Wasserklasse
frosch
1
2
3
4
1-20
21-30
31-100
über 100
1-10
11-50
51-100
über 100
1-6
7-12
13-30
über 30
An folgenden Terminen erfolgte die Erfassung der Amphibien: 20.03.08; 09.04.08; 25.04.08;
13./14.05.08; 20.05.08; 23.06.08.
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3. Ergebnisse
3.1. Avifauna
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 69 Vogelarten nachgewiesen1. 53 dieser Arten
traten als Brutvögel auf, neun Arten nutzten das Gebiet zur Nahrungssuche und vier Arten
wurden nur während der Zugzeit beobachtet (Durchzügler)(vgl. Tab. 1 im Anhang). Zusätzlich
gibt es begründete Hinweise für das Vorkommen von drei weiteren Arten, die im Rahmen der
vorliegenden Studie aber nicht bestätigt werden konnten (Rebhuhn, Schleiereule, Wachtelkönig)2.
Fünf der nachgewiesenen Brutvogelarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng
geschützte und europaweit intensiv zu schützende Arten (Grünspecht, Mäusebussard, Teichhuhn, Turmfalke, Waldkauz), ebenso sechs Nahrungsgäste (Baumfalke, Habicht, Rotmilan,
Schwarzspecht, Sperber, Uhu), diese und neun weitere Arten3 (Braunkehlchen, Feldschwirl,
Feldsperling, Fischadler, Graureiher, Mehlschwalbe, Nachtigall, Rauchschwalbe, Wespenbussard) sind als planungsrelevant anzusehen (MUNLV 2008)(s. Tab. 3.1). Auch Rebhuhn und
Wachtelkönig (beide mindestens im Jahr 2007 vorkommend) sowie Schleiereule (in 2006 als
Brutvogel erfasst) gelten in NRW ebenfalls als planungsrelevant.
Tabelle 3.1: Bedeutsame Vogelarten im Untersuchungsgebiet.
Wissenschaftlicher Status
Deutscher Name
Name
1
2
AS
Bachstelze
Motacilla alba
B
JZW §
Baumfalke
Falco subbuteo
NG Z
§§
Bluthänfling
Carduelis cannabina NG JZW §
Braunkehlchen
Saxicola rubicola
D
Z
§
Dompfaff
Pyrrhula pyrrhula
B
JZW §
Feldschwirl
Locustella naevia
B
Z
§
Feldsperling
Passer montanus
B
JZW §
Fischadler
Pandion haliaetus
D
Z
§§
Fitis
Phylloscopus trochilus B
Z
§
Gelbspötter
Hippolais icterina
B
Z
§
Goldammer
Emberiza citrinella
B
JZW §
Graureiher
Ardea cinerea
NG JZW §
Grünspecht
Picus viridis
B
J
§§
Habicht
Accipiter gentilis
NG JZW §§
Haussperling
Passer domesticus
B
J
§
Hohltaube
Palumba oenas
B
JZW §
Klappergrasmücke Sylvia curruca
B
Z
§
Kolkrabe
Corvus corax
NG J
§
Mauersegler
Apus apus
B
Z
§
Mäusebussard
Buteo buteo
B
JZW §§
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
B
Z
§
Nachtigall
Luscinia megarhynchosB
Z
§
1
Rote Liste
Ez
*
g
2
u
3
g
0
s
*
g
3
g
3
k.A.
k.A. g
*
g
V
g
V
g
*S
g
*
g
3
g
3
g
V
g
V
g
*
g
*
g
*
g
3
gs
3
g
BRD NRW WB
*
3
V
3
*
V
V
3
*
*
*
*
*
*
V
*
*
*
*
*
V
*
V
3
V
1S
V
3
3
0
V
V
V
*S
*
V
V
*
V
V
*
*
3
3
Hier sind auch einige Arten mit aufgeführt, deren Vorkommen im Gebiet durch ortsansässige Vogelkundler (Herr Thies, Herr Kräusel, Herr Busch, Herr Wolter, Herr Kuhlmann, Herr Hansing) benannt
wurden (Baumfalke, Braunkehlchen, Fischadler, Girlitz, Habicht, Nachtigall, Rotmilan, Schwarzspecht,
Uhu, Wespenbussard)(email vom 02.02.2010).
2
Laut Aussage des Jagdpächters der Flächen im südlichen Bereich (Herr Kräusel) bzw. eigene Daten
aus 2006.
3
Hier sind auch streng geschützte Arten aufgeführt, die nur während der Zugzeit beobachtet wurden
(Durchzügler).
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Leopoldshöhe Asemissen
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Fortsetzung Tabelle 3.1
Wissenschaftlicher Status
Name
1
2
Rote Liste
Deutscher Name
AS BRD NRW WB Ez
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
B
Z
§
V
3
3
gs
Rebhuhn
Perdix perdix
B
J
§
2
2S 2S u
Rotmilan
Milvus milvus
NG Z
§§ *
3
2
u
Schleiereule
Tyto alba
B
JZW §§
*
*S
VS g
Schwarzspecht
Dryocopus martius
NG J
§§ *
*
*
g
Sperber
Accipiter nisus
NG JZW §§ *
*
*
g
Star
Sturnus vulgaris
B
JZW §
*
V
*
g
Teichhuhn
Gallinula chloropus
B
JZW §§
V
V
*
g
Turmfalke
Falco tinnunculus
B
JZW §§
*
VS *S
g
Uhu
Bubo bubo
NG J
§§ *
VS *S
ub
Wachtelkönig
Crex crex
Bv Z
§§ 2
1S 0
s
Waldkauz
Strix aluco
B
J
§§ *
*
*
g
Wespenbussard
Pernis apivorus
D
Z
§§ V
2
3
u
In roter Schrift sind Arten hervorgehoben, die in NRW als planungsrelevant bezeichnet werden.
Status 1: Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; Bv: Brutverdacht; D: Durchzügler;
NG: Nahrungsgast. Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG >D).
Status 2: Jahreszeitlicher Status in NRW (Herkenrath 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel.
AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt.
VS-RL: Vogelschutz-Richtlinie; Anh.I: Art des Anhangs I.
Rote Liste: BRD: 2007; NRW und WB (Weserbergland): 2009; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark
gefährdet; 3: gefährdet; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet.
Status in NRW: B: Brutvorkommen; BK: Brutvorkommen Koloniebrüter.
Ez: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten in NRW (kontinental): g: günstig; gs: günstig, sich
verschlechternd; k.A.: keine Angabe; s: schlecht; u: ungünstig; ub: ungünstig, sich verbessernd.
Von den Brutvögeln und Nahrungsgästen sind zwölf Arten auf der Roten Liste für das Weserbergland zu finden (Wachtelkönig Kategorie 0; Baumfalke, Rebhuhn, Rotmilan, jeweils Kategorie 2; Bluthänfling, Feldschwirl, Feldsperling, Habicht, Haussperling, Mehlschwalbe, Nachtigall, Rauchschwalbe, jeweils Kategorie 3). Neun Arten werden in der Roten Liste für NRW
geführt ( Wachtelkönig, Kategorie 1; Rebhuhn Kategorie 2; Baumfalke, Feldschwirl, Feldsperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan, jeweils Kategorie 3). Drei der nachgewiesenen
Arten befinden sich auf der Roten Liste von Deutschland (Rebhuhn, Wachtelkönig, jeweils
Kategorie 2; Baumfalke, Kategorie 3) .
Auf der Vorwarnliste des Weserberglandes finden sich fünf Arten (Gelbspötter, Goldammer,
Hohltaube, Klappergrasmücke, Schleiereule), in der Vorwarnliste für NRW sind 14 Arten
(Bachstelze, Bluthänfling, Dompfaff, Fitis, Gelbspötter, Goldammer, Habicht, Haussperling,
Klappergrasmücke, Kolkrabe, Star, Teichhuhn, Turmfalke, Uhu) und in der Vorwarnliste für
Deutschland sieben Arten aufgenommen (Bluthänfling, Feldschwirl, Feldsperling, Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Teichhuhn).
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Leopoldshöhe Asemissen
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Der Vergleich der Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten
14%
(s. Abb.3.1) ergibt, dass ein Großteil
der Arten (49%) den Lebensraum
8%
Wald präferiert (33 Arten). Die
Wald
Gruppe der Arten, die Siedlungsbe49%
Siedlungsbereich
reiche als Lebensraum vorziehen, ist
Gewässer
mit 19 Arten vertreten (29%). Bei
Offene Landschaft
einem Großteil der Arten der Sied29%
lungsbereiche handelt es sich allerdings um sogenannte Ubiquisten,
also Arten, die in mehreren LebensAbbildung 3.1: Lebensraumpräferenzen der Brutvögel
räumen mit hohen Dichten vorkomund Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet.
men können. Neun Arten (14%) präferieren den Lebensraum „offene
23%
Landschaft“ und fünf Arten (8%)
Gewässer.
Werden nur die LebensraumansprüWald
che der bedeutsamen Arten (pla51%
Siedlungsbereich
10%
nungsrelevant in NRW, Art der VorGewässer
warnliste) berücksichtigt, zeigt sich
Offene Landschaft
insbesondere, dass die Arten, die
den Lebensraum „offene Land16%
schaft“ präferieren, überproportional
vorkommen (23% gegenüber 14%
Abbildung 3.2: Lebensraumpräferenzen der bedeutsamen
bei sämtlichen Arten). Auch die AnBrutvögel und Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet.
teile an Arten der Gewässer und des
Waldes sind gestiegen. Die Arten
des Siedlungsbereichs nehmen einen deutlich geringeren Anteil ein als bei der Auswertung
sämtlicher Arten (16% zu 29%).
Die Standorte aller nachgewiesenen Brutvögel und Nahrungsgäste sind auf der beigefügten
Karte (Anlage 1) vermerkt. Arten der Roten Liste, der Vorwarnlisten sowie planungsrelevante
Arten sind dabei hervorgehoben. Nachweise, die von ortansässigen Vogelkundlern zur Verfügung gestellt worden sind, sind dabei ebenfalls hervorgehoben worden.
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3.2. Fledermäuse
3.2.1. Detektornachweise
Während der nächtlichen Begehungen konnten insgesamt acht Fledermausarten erfasst werden (Bart-1, Breitflügel-, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleinabendsegler, Rauhautund Zwergfledermaus). Weiterhin wurde eine Langohrart2 (Plecotus spec.) nachgewiesen.
Außerdem wurden mehrfach Exemplare der Gattung Myotis verhört, deren Rufe nicht mit Sicherheit bis zur Art bestimmt werden konnten. Sämtliche Fledermausarten sind im Anhang IV
der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführt und unterliegen dem strengen Artenschutz gemäß
§ 10 BNatSchG.
Tabelle 3.2: Planungsrelevante Fledermausarten im Untersuchungsgebiet.
Rote Liste
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name AS
FFH
BRD
NRW
Status Ez
Bartfledermaus
Myotis mystacinus/brandtii
§§
IV
V/V
3/2
S/W
g/u
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus
§§
IV
G
3
S/W
g
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
§§
IV
V
I
S /D/ W u
Großes Mausohr
Myotis myotis
§§
II, IV
V
2
S/W
u
Kleinabendsegler
Nyctalus leisleri
§§
IV
D
2
S/W
u
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
§§
IV
*
I
S/D
g
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
§§
IV
*
*N
S/W
g
Myotis spec.
§§
IV
2-*
2-3
S/W
g-s
Plecotus auritus/austriacus
§§
IV
V/2
3/R
S/W
g /s
AS: Artenschutz; §§ = streng geschützt (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG (MUNLV 2008)).
FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.
Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; D: Daten unzureichend; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; I: gefährdete wandernde Art; N: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; R: durch extreme Seltenheit gefährdet V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet
Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen
Region von NRW; g: günstig; s: schlecht; u: ungünstig (Internet-Abfrage LANUV 12.02.2010).
Die Zwergfledermaus wurde regelmäßig in verschiedenen Bereichen des Untersuchungsgebietes z.T. auch länger anhaltend beobachtet. Mehrfach konnten zwei Tiere dieser Art gleichzeitig beobachtet werden. Auch der Große Abendsegler konnte in einigen Bereichen des
Untersuchungsgebietes jeweils für einen längeren Zeitraum beobachtet werden.
In der Tabelle 3.3 ist die Anzahl der Fundpunkte je Fledermausart auf die drei Kategorien der
Detektornachweise dargestellt.
In einigen Bereichen wurden balzende Männchen der Zwergfledermaus gehört, in diesen Bereichen befinden sich also Fledermausquartiere, die zur Fortpflanzung genutzt werden. Da
Zwergfledermäuse überwiegend im Flug balzen, kann die ermittelte Anzahl an Balzrevieren
von der tatsächlichen abweichen, es werden aber insgesamt neun Balzreviere angenommen
(vgl. Anlage 2). Außerdem wurde einmal eine kurze Sequenz von Balzrufen des Großen
Abendseglers vernommen.
1
Die beiden Arten Kleine und Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus / Myotis brandtii) sind anhand
ihrer Bioakustik nicht sicher zu unterscheiden.
2
Die beiden Arten Braunes und Graues Langohr sind anhand ihrer Bioakustik nicht zu unterscheiden.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 11 -
Tabelle 3.3: Fledermausnachweise mittels Ultraschalldetektor, angegeben ist die Art / Gattung sowie
die Anzahl der Beobachtungsbereiche
Kategorie der Detektornachweise
einmalig
mehrfache oder längere
regelmäßige
Beobachtung
oder ständige Beobachtung
AS: 6; Ba: 1; BF: 1; KA: 2;
AS: 2; Myo: 1; RH: 2;
MO: 2; Myo: 5; Ple: 2;
ZF: 19
AS: 3; KA: 1; Myo: 1; ZF: 12
RH: 4; ZF: 20; ??: 1
Abkürzungen: AS: Großer Abendsegler; Ba: Bartfledermaus; BF: Breitflügelfledermaus; KA: Kleinabendsegler; MO: Mausohr; Myo: Myotis spec.; Ple: Plecotus spec.; RH: Rauhautfledermaus; ZF:
Zwergfledermaus; ??: unbestimmte Fledermaus.
Die Abbildung 3.3 zeigt verschiedene Fledermausrufe, die am 13.05.2008 am Waldrand 58
Minuten nach Sonnenuntergang aufgenommen wurden. Der Abstand zwischen zwei Markierungen auf der Abszisse entspricht 20 ms. Im oberen Teil der Grafik ist das Oszillogramm,
also der Schalldruckverlauf über die Zeit dargestellt. Das Spektrogramm im unteren Teil bildet
den Frequenzverlauf über die Zeit ab. Neben zwei Rufen zweier Individuen der Rauhautfledermaus (wenig frequenzmodulierte Rufe mit quasi konstantfrequentem Ende) wurden auch
zwei Rufe eines Tiers der Gattung Myotis erfasst (stark frequenzmoduliert). Die Hauptfrequenz
(Frequenz des höchsten Schalldrucks) liegt bei den beiden Suchrufen der Rauhautfledermäuse bei 38,9 bzw. 41,4 kHz, beide Rufe sind frequenzmoduliert und beginnen bei etwa 54 bzw.
72 kHz und enden bei 36,5 bzw. 39,1 kHz. Die Länge der beiden Rufe der Rauhautfledermäuse beträgt 9,3 bzw. 4,5 ms. Die dargestellten Rufe des Exemplars aus der Gattung Myotis sind
jeweils 4,3 ms lang und überstreichen ein Frequenzspektrum von etwa 98 bzw. 102 auf 23,4
bzw. 25,2 kHz. Die Hauptfrequenz dieser Rufe liegt bei etwa 63 kHz.
Abbildung 3.3: Oszillo- und Spektrogramm zweier Rufe der Rauhautfledermaus und zwei
Rufe eines Tiers aus der Gattung Myotis.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 12 -
3.2.2. Ausflugzählungen
An verschiedenen Standorten im direkten Trassenbereich der geplanten Straße wurden zu
Beginn der Nacht (bis 1:30 Stunden nach Sonnenuntergang) Ausflugzählungen unter Einsatz
von Stereoultraschalldetektoren durchgeführt. In den beiden folgenden Abbildungen sind die
nachgewiesenen Flugrichtungen schematisch dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass nur die
Richtungen eindeutiger Durchflüge dargestellt sind, also keine Hin- und Herflüge wie sie für
Jagdverhalten typisch sind. Die gelben Sterne markieren den Beobachtungsstandort.
Abbildung 3.4: Nachgewiesene FledermausFlugrichtungen.
Abbildung 3.5: Nachgewiesene FledermausFlugrichtungen.
Sowohl an dem am 24.07.als auch am 24.09.2008 gewählten Standort wurden keine eindeutigen Durchflugrichtungen erfasst.
3.2.3. Horchkisten-Untersuchung
Insgesamt wurden 60 Horchkisten installiert. An einigen Standorten konnten Horchkisten aufgrund lang anhaltender Störgeräusche (Straßenverkehr, Heuschrecken) bzw. wegen Diebstahls nicht ausgewertet werden. Hier wurden soweit möglich an späteren Terminen erneut
Horchkisten installiert. Somit konnten an 52 Standorten Horchkisten ausgewertet werden. 46
der auswertbaren Horchkisten zeichneten über die gesamte Nachtlänge auf, von den übrigen
Horchkisten funktionierten drei die erste Nachthälfte, zwei etwa ein Drittel der Nacht und eine
nur etwa ein Viertel der Nacht.
Der Standort der einzelnen Horchkiste und deren Bezeichnung ist der Karte zu entnehmen
(Anlage 3).
In der Tabelle 3.4 sind die Ergebnisse der einzelnen Horchkisten dargestellt
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 13 -
Tabelle 3.4: Ergebnisse der Horchkisten-Untersuchung
HorchStandort
Datum
Art und Anzahl der
kiste
Kontakte
„trocken“ indiff.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
Acker
Gehölz
Gebüschreihe
Straßenrand
Gebüschstreifen
Bahndamm
Gebüschstreifen
Acker
Acker
Gebüschreihe
Gebüschreihe
Baumgruppe
Gebüschstreifen
Baumgruppe
Teich
Straßenrand
Acker
Wald
Wald
Wald
Wald
Wald
Waldrand
Waldrand
Waldrand
Wald
Wald
Acker
Acker
Baumreihe
Baumreihe
Straßenrand
Acker
Gebüschreihe
Gebüschstreifen
Gebüschreihe
Gebüschreihe
Waldrand
Waldrand
Gebüschreihe
Gebüschreihe
Gebüschreihe
Straßenrand
Baumgruppe
Straßenrand
25.04.08
24.09.08
23.06.08
1
1
„nass“
2
45
6
4
23
2
Berechnung
LaufSumme Stet. zeit
6
69
9
5
14
4
1
20
10
5
35
18
1
2
64
392
1
15
9
4
24
12
1
1
29
45
10
15
121
7
2
6
60
11
117
140
127
2
15
169
17
10
12
17
7
2
6
12
11
34
23
21
2
12
13
15
11
4
22
2
13
32
66
2
5
2
10
4
19
2
9
17
17
1
5
2
4
3
24.09.08
24.09.08
27.08.08
27.08.08
25.04.08
23.06.08
13.05.08
25.04.08
1
1
24.09.08
27.08.08
13.05.08
13.05.08
1
1
19
2
2
10
12
1
2
54
369
1
8
3
24
5
10
22
24.09.08
24.07.08
25.04.08
27.08.08
24.07.08
2
25.04.08
23.06.08
2
13.05.08
23.06.08
24.07.08
3
24.07.08
27.08.08
27.08.08
24.07.08
24.07.08
25.04.08
8
5
111
5
1
4
53
11
112
140
116
2
10
15
11
2
10
10
4
4
10
2
10
23
47
2
5
2
7
1
7
2
11
5
1
6
24.09.08
13.05.08
23.06.08
24.09.08
25.04.08
13.05.08
13.05.08
23.06.08
23.06.08
24.07.08
25.04.08
1
11
3
9
19
23.06.08
24.07.08
27.08.08
4
1/1
1/2
1/1
1/1
1/1
1/3
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/4
1/1
1/1
1/1
defekt
1/1
1/1
1/2
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/2
1/3
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
defekt
1/1
Wert
16
194
17
0
0
9
50
28
13
83
42
12
4
122
482
30
39
310
21
6
18
84
33
185
186
338
18
39
42
47
0
31
12
60
6
31
66
100
4
15
6
0
10
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 14 -
Fortsetzung Tabelle 3.4
HorchStandort
kiste
Datum
Art und Anzahl der
Kontakte
„trocken“ indiff.
46
47
48
49
50
51
52
53
54
„nass“
Berechnung
LaufSumme Stet. zeit
Wert
Acker
8
13
22
17
1/1
55
24.09.08
Straßenrand
6
13
19
14
1/1
47
13.05.08
Teich
30
14
44
25
1/1
94
25.04.08
Wiese
1
3
4
4
1/1
12
24.09.08
Baumreihe
1
36
6
43
24
1/1
91
23.06.08
Weide
2
2
2
1/1
6
13.05.08
Baumreihe
219
49
268
41
1/1
350
27.08.08
Acker
2
2
2
1/1
6
13.05.08
Garten
52
12
64
21
1/1
106
Stet.: Stetigkeit: Anzahl der 10-Minuten-Zeitfenster, in denen Fledermausrufe aufgezeichnet wurden.
Laufzeit: 1/1: ganze Nacht; 1/4: etwa ein Viertel der Nacht; 1/3: etwa ein Drittel der Nacht;1/2: die erste
Hälfte der Nacht.
24.09.08
Im Folgenden werden exemplarisch einige Horchkistenergebnisse genauer betrachtet.
Die Horchkiste 15 war am 13.05.2008 am
Ufer eines Teiches in direkter Nähe zu landwirtschaftlichen Gehöften aufgestellt (s. Abb.
3.6). Hier wurden insgesamt 392 Fledermauskontakte registriert, von denen 22 als
eindeutig „nass“ und nur einer als „trocken“
bezeichnet werden können (s. Abb. 3.7). In
insgesamt 45 10-Minuten-Zeitfenstern trat
Fledermausaktivität auf. Der berechnete Aktivitätswert beträgt 482 und somit wurde hier
eine „sehr hohe Fledermausaktivität“ registriert (Aktivitätskategorie 4). Die erste Fledermausaktivität wurde zwischen 20 und 30 Minuten nach Sonnenuntergang erfasst. Neben Abbildung 3.6: Standort der Horchkiste 15.
einem sehr starken Aktivitätsmaximum zu
Beginn der Nacht (zwischen 0:50 und 1:10
Stunden nach Sonnenuntergang mit 127 Fledermauskontakten) trat ein zweites Maximum in
der späten Nacht auf (zwischen 7:40 und 8:10 Stunden nach Sonnenuntergang; Nachtlänge
8:22 Stunden). Diese Aktivitätsverteilung ist typisch für quartiernahe Jagd.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 15 -
Horchkiste155
Horchkiste
70
65
"nasser" Ruf
indifferenter Ruf
"trockener" Ruf
60
55
50
40
35
30
25
20
15
10
5
Zeit, bezogen auf den Sonnenuntergang
Abbildung 3.7: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 15).
10:50
10:20
09:50
09:20
08:50
08:20
07:50
07:20
06:50
06:20
05:50
05:20
04:50
04:20
03:50
03:20
02:50
02:20
01:50
01:20
00:50
00:20
0
-00:10
Anzahl der Kontakte
45
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 16 -
Eine andere Verteilung der Fledermausaktivität hat die Horchkiste 25 registriert, die am
24.07.2008 am Waldrand aufgestellt war (s. Abb. 3.8). Hier wurde über die gesamte Nacht
eine eher gleichmäßig verteilte Aktivität erfasst. Die ersten Fledermausrufe wurden etwa 30
Minuten nach Sonnenuntergang erfasst, der letzte Fledermauskontakt erfolgte etwa eine
Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtlänge 8:09 Stunden). Insgesamt wurden hier 117 Fledermauskontakte in 34 10-Minuten-Zeitfenstern erfasst, von denen drei als „trocken“ und zwei als
„nass“ bezeichnet werden.
Horchkiste
4
Horchkiste 25
Anzahl der Kontakte
20
"nasser" Ruf
indifferenter Ruf
"trockener" Ruf
15
10
5
10:50
10:20
09:50
09:20
08:50
08:20
07:50
07:20
06:50
06:20
05:50
05:20
04:50
04:20
03:50
03:20
02:50
02:20
01:50
01:20
00:50
00:20
-00:10
0
Zeit, bezogen auf den Sonnenuntergang
Abbildung 3.8: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 25).
Innerhalb einer Pappelreihe war die Horchkiste 52 am 13.05.2008 installiert (s. Abb. 3.9).
Hier wurden insgesamt 268 Fledermauskontakte registriert. In der Abbildung 3.10 ist
deutlich zu erkennen, dass der Großteil der
Aktivität in der Mitte der Nacht erfolgte. Aber
auch in der übrigen Nacht wurden Fledermausrufe erfasst (Nachtlänge 8:22 Stunden).
Abbildung 3.9: Standort der Horchkiste 52.
Der Pfeil markiert den Standort der Horchkiste.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 17 -
Horchkiste 52
Horchkiste
7
35
"nasser" Ruf
indifferenter Ruf
"trockener" Ruf
30
Anzahl der Kontakte
25
20
15
10
5
10:50
10:20
09:50
09:20
08:50
08:20
07:50
07:20
06:50
06:20
05:50
05:20
04:50
04:20
03:50
03:20
02:50
02:20
01:50
01:20
00:50
00:20
-00:10
0
Zeit, bezogen auf den Sonnenuntergang
Abbildung 3.10: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 52).
3.2.4. Baumhöhlungen
Im Bereich der geplanten Trasse befinden sich mehrere Bäume, die Höhlungen aufweisen, die
für Fledermäuse als Quartier geeignet erscheinen (potenzielle Quartiere). Allerdings wechseln
Fledermäuse ihre Quartiere häufig und Fledermauskot wird in Baumhöhlen meist schnell zersetzt, so dass der Nachweis von Fledermauskot auch bei zeitweilig besetzten Baumhöhlen nur
selten erfolgen kann. In der Tabelle 3.5 sind die nachgewiesenen potenziellen Quartiere kurz
beschrieben, die Lage der Quartierstandorte ist den Abbildungen 3.11 und 3.12 zu entnehmen.
Abbildung 3.11: Standort und Bezeichnung
der Höhlenbäume (1-6).
Abbildung 3.12: Standort und Bezeichnung
der Höhlenbäume (7-13).
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 18 -
Tabelle 3.5: Kurzbeschreibung der Baumhöhlungen
Bezeich- Beschreibung
nung
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Linde mit abstehender Rinde am Stamm
Linde mit ausgefaultem Astloch in etwa 8 m Höhe
Linde mit vier ausgefaulten Astlöchern in etwa 6 bis 7 m Höhe (s. Abb. 3.13)
Linde mit drei ausgefaulten Astlöchern in etwa 5 bis 7 m Höhe
Linde mit ausgefaultem Astloch in etwa 8 m Höhe
Linde mit ausgefaultem Astloch in etwa 6 m Höhe
Linde mit abstehender Rinde am Stamm (s. Abb. 3.14)
Esche (Nr. 399) mit abgebrochenem und ausgefaultem Ast
Linde (Nr. 395) mit vier ausgefaulten Astlöchern in etwa 5 bis 8 m Höhe
Hainbuche mit z.T. tiefen Ausfaulungen
Kirsche (Nr. 405) mit abstehender Rinde
Apfel (Nr. 406) mit ausgefaultem Astloch in etwa 3,5 m Höhe
Apfel (Nr. 407) mit ausgefaultem Astloch in etwa 4,5 m Höhe und abstehender
Rinde (s. Abb. 3.15)
Abbildung 3.13: Linde mit Baumhöhlen
(Standort 3).
Abbildung 3.14: Linde mit abstehender Rinde (Standort 7).
Abbildung 3.15: Apfel mit abstehender Rinde (Standort 13).
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 19 -
3.3. Amphibien
Insgesamt wurden 12 Stillgewässer im Untersuchungsgebiet gefunden (s. Anlage 3).
Insgesamt wurden drei Amphibienarten (Bergmolch, Erdkröte sowie Wasserfrosch) in den
untersuchten Gewässern bzw. im Landlebensraum nachgewiesen. Keine dieser Arten gilt in
NRW als planungsrelevant (MUNLV 2008).
Im folgenden werden die Gewässer und die dort nachgewiesenen Amphibienlaichpopulationen
kurz beschrieben.
Die Lage der untersuchten Gewässer ist der beigefügten Karte (Anlage 3) zu entnehmen.
Gewässer 1
Als Gewässer 1 wird ein Regenrückhaltebecken innerhalb eines Gebüschstreifens mit einer
Ausdehnung von etwa 150 m2 bezeichnet.
Gewässer 2
Das Gewässer 2 befindet sich in unmittelbarer Nähe zu
den Gewässern 1 und 3 und ist ebenfalls ein stark beschattetes Regenrückhaltebecken mit einer Größe von
etwa 200 m2 (s. Abb. 3.14).
Gewässer 3
Dieses Regenrückhaltebecken fiel im Sommer trocken.
Gewässer 4
Auch dieses Gewässer ist ein Regenrückhaltebecken,
das stark beschattet ist. Im Sommer fiel auch dieses
Gewässer trocken.
Gewässer 5
Als Gewässer 5 wird ein Teich auf einem Firmengelände
bezeichnet. Eine Begehung dieses Gewässers war nicht
möglich.
Gewässer 6
Als Gewässer 6 wird ein etwa 200 m2 großes Regen- Abbildung 3.14: Regenrückhaltebecken (Gewässer 2).
rückhaltebecken bezeichnet, das als naturnaher Gartenteich gepflegt wird. Eine Begehung des umzäunten Gewässers war nicht möglich, allerdings wurden im Umfeld einzelne Bergmolche nachgewiesen,
so dass eine begründete Vermutung besteht, dass dieser Teich von Bergmolchen als Laichgewässer genutzt wird.
Gewässer 7
Dieses etwa 50 m2 große, stark beschattete Regenrückhaltebecken fiel im Sommer trocken.
Gewässer 8
Auch dieses Gewässer ist ein Regenrückhaltebecken in einem Gebüschstreifen mit einer
Ausdehnung von etwa 30 m2.
Gewässer 9
Dieser etwa 300 m2 große Teich weist einen
kleinen Röhrichtbereich auf (s. Abb. 3.15). Im
Frühsommer wurden hier vereinzelt Wasserfrösche gehört.
Gewässer 10
Einen etwa 200 m2 großer Teich stellt das
Gewässer 10 dar (s. Abb. 3.6, S. 13). Dieser
Teich ist stark verschlammt und weist einen
kleinen Röhrichtbereich auf. Laut Anwohner Abbildung 3.15: großer Teich (Gewässer 9).
wurden in diesem Teich noch vor einigen Jah-
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 20 -
ren Kammmolche beobachtet. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden hier keine
Amphibien nachgewiesen.
Gewässer 11
Bei diesem Gewässer handelt es sich um
einen etwa 40 m2 großen Gartenteich (s. Abb.
3.16).
Gewässer 12
Das Gewässer 12 ist ein Regenrückhaltebecken in direkter Nähe zur bestehenden B 66
(s. Abb. 3.17). Eine Begehung dieses umzäunten sehr flachen Teiches war nicht möglich, allerdings ergab die intensive Absuche
des Gewässers mittels Fernglas keine Amphibiennachweise.
Abbildung 3.16: Gartenteich (Gewässer 11).
In der Tabelle 3.6 ist die geschätzte Populationsgröße sowie die Populationsgrößenkategorie der Amphibienarten in den einzelnen
Stillgewässern aufgelistet.
Im Südosten des Untersuchungsgebietes
wurden zwei subadulte (vermutlich letztjährige) Erdkröten gefunden.
Abbildung 3.17: Regenrückhaltebecken (Gewässer 12).
1
Tabelle 3.6: Geschätzte Größe der Amphibienpopulationen ; Größenklassen sind in Klammern angegeben
GewäsBergmolch Erdkröte
Wasserser
frosch
1
2
3
4
5
6
?
7
8
9
9 (2)
10
11
12
1
Angegeben ist die geschätzte Anzahl adulter Tiere, s. Kap.2, S. 5.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 21 -
4. Bewertung der ökologischen Bedeutung und der
Eingriffsrelevanz
4.1. Avifauna
Die Avifauna ist mit mindestens 69 Arten im Untersuchungsgebiet gut vertreten, 65 Arten traten als Brutvögel oder Nahrungsgäste auf. Auffallend ist der mit 49% hohe Anteil an Arten, die
im Lebensraum Wald (bzw. Waldrand) mit ihrer größten Dichte vorkommen. Betrachtet man
aber nur die bedeutsamen Arten, so sind die Arten der „offenen Landschaft“ überdurchschnittlich vertreten.
20 der vorkommenden Arten1 (Baumfalke, Feldschwirl, Feldsperling, Graureiher, Grünspecht,
Habicht, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Nachtigall, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Rotmilan,
Schleiereule, Schwarzspecht, Sperber, Teichhuhn, Turmfalke, Uhu, Wachtelkönig, Waldkauz)
werden in NRW als planungsrelevante Arten bezeichnet und nachfolgend kurz beschrieben:
Baumfalke (Falco subbuteo)
Als Nahrungsgast von ortsansässigen Vogelkundlern nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: BRD und NRW gefährdet (Kategorie 3); Weserbergland stark gefährdet
(Kategorie 2)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig
Status in NRW: Zugvogel
300-350 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Halboffene bis offene Landschaften; bevorzugt als Brutplatz lichte,
mindestens 80-100jährige Kiefernwälder; Nistplätze auch in Feldgehölzen, Baumgruppen oder
–reihen; Nahrungshabitat z.T. in größerer Entfernung zum Brutplatz; Jagd über Mooren, Gewässern, Trockenrasen, an Waldrändern und Waldlichtungen, auch in Parks und Dörfern (dort
oft Schwalbenjagd), selbst im Stadtbereich (Mauerseglerjagd)
Naturschutzrelevanz: Der Bestand ist vor allem durch nachteilige Lebensraumveränderungen gefährdet (Rückgang der Beutetiere), durch Erhaltung und Optimierung der Jagdgebiete
kann wirkungsvoll geholfen werden.
Feldschwirl (Locustella naevia)
Als Brutvogel nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW und Weserbergland gefährdet (Kategorie
3)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Zugvogel
4000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Als Lebensraum nutzt der Feldschwirl gebüschreiche, feuchte
Extensivgrünländer, größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern. Seltener kommt er auch in Getreidefeldern vor. Das Nest wird bevorzugt
in Bodennähe oder unmittelbar am Boden in Pflanzenhorsten angelegt
Naturschutzrelevanz: Erhaltung und Entwicklung von feuchten Extensivgrünländern mit Gebüschen, Hochstauden, Brachen, größeren Waldlichtungen, störungsarmen Gewässerrändern. Zulassen der natürlichen Sukzession auf Windwurfflächen und Waldlichtungen.
1
Die Arten Braunkehlchen, Fischadler und Wespenbussard traten im Gebiet nur als Durchzügler auf
und bleiben daher bei dieser Auswertung unberücksichtigt.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 22 -
Feldsperling (Passer montanus)
Als Brutvogel im Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW und Weserbergland gefährdet (Kategorie
3)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): noch nicht geklärt
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
103.000 Brutpaare1
Lebensraumansprüche: Lichte Wälder und Waldränder aller Art werden ebenso wie halboffene, gehölzreiche Landschaften besiedelt. Oftmals findet sich der Feldsperling im Bereich
menschlicher Siedlungen wie gehölzreiche Stadtlebensräume (Parks, Friedhöfe, Kleingärten,
Gartenstädte) sowie strukturreiche Dörfer. Von großer Bedeutung ist die ganzjährige Verfügbarkeit von Nahrungsressourcen (Sämereien sowie Insektennahrung für die Jungen), sowie
Nischen und Höhlen in Bäumen und Gebäuden als Brutplätze.
Naturschutzrelevanz: Der Wandel in der Landwirtschaft, aber auch die Zersiedlung und Modernisierung der Dorfränder spielen eine entscheidende Rolle beim Rückgang der Art. Neben
der Verschlechterung des Nahrungsangebotes fehlen dem Feldsperling oftmals Brutmöglichkeiten. Insbesondere die Erhaltung der Strukturvielfalt, sowie das Schaffen neuer Brutmöglichkeiten (Nistkästen) unterstützt die Art.
Graureiher (Ardea cinerea)
Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt, Koloniebrüter
Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
ca. 2700 Brutpaare (ca. 130 Kolonien)
Lebensraumansprüche: Fließ- und Stillgewässer mit Flachwasserbereichen, Grünland und
von Gräben durchzogene Niederungen als Nahrungshabitat. Ältere Laubwälder bzw. Nadelbaumbestände als Nisthabitat (können bis 30 km vom nächsten größeren Gewässer entfernt
liegen).
Naturschutzrelevanz: Als Nahrungsgast in ganz NRW nicht selten, Brutplätze sollten besonderen Schutz genießen.
Grünspecht (Picus viridis)
Als Brutvogel im Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
ca. 13000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Überwiegend in reich gegliederter Kulturlandschaft mit hohem Anteil
an offenen Flächen und Feldgehölzen, Hecken mit Überhältern, Streuobstwiesen, Hofgehölzen, Parks, Alleen und Friedhöfen mit Altbaumbestand.
Naturschutzrelevanz: Die wichtigste Schutzmaßnahme ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von mageren, ameisenreichen Biotopen.
1
nach NWO & LANUV 2009.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 23 -
Habicht (Accipiter gentilis
Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet von ortsansässigen Vogelkundlern nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: in NRW Art der Vorwarnliste, Weserbergland gefährdet (Kategorie 3)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
ca. 2000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Altholzbestände in Nadel-, Laub- oder Mischwäldern bilden Bruthabitat, außerdem werden in nahrungsreichen Revieren auch Feldgehölze oder kleinere Waldstücke als Brutplatz genutzt. Jagdgebiete im geschlossenen Wald oder der offenen Feldflur.
Naturschutzrelevanz: Die Bestände sind lokal durch menschliche Übergriffe gefährdet. Bei
Schutz der Brutreviere droht der Art kein Rückgang.
Mäusebussard (Buteo buteo)
Als Brutvogel nachgewiesen. Ein Revier konnte am Nordwestrand festgestellt werden.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
10000- 15000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Wälder und Gehölze aller Art (Nisthabitat) im Wechsel mit offener
Landschaft (Nahrungshabitat)
Naturschutzrelevanz: Sehr anpassungsfähig, nutzt zur Brut auch Einzelbäume und Siedlungsränder sowie Friedhöfe; die Nahrungssuche erfolgt häufig auch als Ansitzjäger an Straßenrändern, insbesondere Schnellstraßen und Autobahnen.
Derzeit kein besonderer Schutz erforderlich. Bekannte Brutplätze müssen aber erhalten werden
Mehlschwalbe (Delichon urbicum)
Als Brutvogel nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt, Koloniebrüter
Gefährdungsgrad: in BRD Art der Vorwarnliste; NRW und Weserbergland gefährdet (Kategorie 3)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig, sich verschlechternd
Status in NRW: Zugvogel
ca. 98000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Kulturfolger. Als Koloniebrüter bevorzugt die Art frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den
Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkon- und Fensternischen
oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische Anlagen (z.B.
Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien werden oft
über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Große Kolonien
bestehen in NRW aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau
werden Lehmpfützen und Schlammstellen benötigt.
Naturschutzrelevanz: Erhaltung und Förderung der Brutkolonien (Belassen der Nistplätze,
Erhalt einer rauen Fassadenoberfläche, zur Vorbeugung von Kotverschmutzungen ggf. Anbringen von Kotbrettern); bei Brutplatzmangel ggf. Anbringen von Kunstnestern. Erhaltung von
unbefestigten Wegen und Plätzen sowie Erhaltung und Anlage von ständig feucht gehaltenen
Wasserpfützen mit Lehm, Erde oder Schlamm.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
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Nachtigall (Luscinia megarhynchos)
Als Brutvogel von ortsansässigen Vogelkundlern nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt
Gefährdungsgrad: in NRW und Weserbergland gefährdet (Kategorie 3)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Zugvogel
ca. 11000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Randbereiche unterholzreicher Laub- und Mischwälder, Ufergehölze, Waldränder, dichte Feldgehölze und Heckenlandschaften; bevorzugte Bruthabitate sind
gekennzeichnet durch eine ausgeprägte Falllaubdecke als Nahrungssuchraum, verbunden mit
Bereichen einer dichten und hohen Krautschicht aus Hochstauden, Brennnesseln und Rankenpflanzen als Neststandort. Über 300 m NN selten.
Naturschutzrelevanz: Biotopverluste treten insbesondere durch Beseitigung von
Gebüschvegetation, Durchforstung, Pflegeschnitt oder Abholzung auf und muss gestoppt werden.
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Als Brutvogel nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt
Gefährdungsgrad: in BRD Art der Vorwarnliste; NRW und Weserbergland gefährdet (Kategorie 3)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig, sich verschlechternd
Status in NRW: Zugvogel
ca. 150000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Kulturfolger, brütet in Dörfern, aber auch im städtischen Lebensraum; größte Dichte an Einzelgehöften und in stark bäuerlich geprägten Dörfern, von besonderer Bedeutung sind offene Viehställe; Nahrungshabitate über reich strukturierten, offenen
Grünflächen (Feldflur, Grünland, Grünanlagen) und über Gewässern im Umkreis von 500m
um den Neststandort.
Naturschutzrelevanz: Die Art ist ein Indikator für kleinbäuerliche, extensiv genutzte Kulturlandschaft. Eingriffe in diesen Bereichen müssen daher vermieden werden.
Rebhuhn (Perdix perdix)
Vorkommen mindestens im Jahr 2007 (nach Auskunft ortsansässiger Vogelkundler).
Schutzstatus: besonders geschützt
Gefährdungsgrad: BRD, NRW und Weserbergland stark gefährdet (Kategorie 2)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig
Status in NRW: Jahresvogel
ca. 15000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Offene Lebensräume, hauptsächlich Sekundärbiotope in der Agrarlandschaft, extensiv genutzte Ackergebiete, sowie Grünland mit kleinflächiger Gliederung
durch breite Weg- und Feldsäume, Hecken, Feldgehölze, Gebüschgruppen und Brachen; in
intensiv genutzten landwirtschaftlichen Gebieten zählen Acker- und Grünlandbrachen zu den
wichtigsten Neststandorten.
Naturschutzrelevanz: Die Art leidet seit langem unter der Intensivlandwirtschaft. Die immer
größer werdenden Felder enthalten kaum noch Hecken oder andere Grenzlinienstrukturen, die
diese Art zur Nahrungssuche braucht. Insbesondere die jungen Rebhühner sind von den dort
im größeren Umfang vorkommenden Insekten abhängig (SPITTLER 2000).
Der Rebhuhn-Lebensraum ist unbedingt zu erhalten bzw. durch die kleinräumige Schaffung
von Hecken, Rainen und Staudenfluren im näheren Umfeld der heutigen Lebensräume zu
erweitern (FLADE 1994).
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
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Rotmilan (Milvus milvus)
Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet von ortsansässigen Vogelkundlern nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs I der VS-RL
Gefährdungsgrad: NRW gefährdet (Kategorie 3); Weserbergland stark gefährdet (Kategorie
2)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig
Status in NRW: Zugvogel
420-510 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Vielfältig strukturierte Landschaften, die durch einen häufigen Wechsel von bewaldeten und offenen Biotopen charakterisiert sind; selten größere geschlossene
Waldgebiete; zur Nahrungssuche in offenen Feldfluren, Grünland- und Ackergebieten und im
Bereich von Gewässern.
Naturschutzrelevanz: Durch die Intensivierung der Landwirtschaft hat die Art Nahrungsgrundlagen verloren. Konkrete Schutzmaßnahmen sind die Erhaltung von Buchenaltholzbeständen (Hauptbrutplatz der Art in Westfalen), sowie die Bewahrung und Neuschaffung von
Nahrungsräumen.
Schleiereule (Tyto alba)
Als Brutvogel in 2006 nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs I der VS-RL
Gefährdungsgrad: in BRD / NRW nicht gefährdet; Weserbergland Art der Vorwarnliste
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
ca. 4000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Kulturfolger; mehr oder weniger offene Grünland- und GrünlandAckergebiete, mit eingestreuten Baumgruppen, Einzelbäumen, Hecken, Feldgehölzen und
Gewässern; enger Anschluss an Siedlungsraum; Brutplätze meist in Gebäuden; Tagesruheplätze (überwiegend Scheunen) gehören als wichtiger Bestandteil zum Aktionsradius, meidet
waldreiche und gebirgige Gegenden
Naturschutzrelevanz: Hauptgefährdungsursache ist die Intensivierung der Landwirtschaft.
Vielerorts fehlen aber auch geeignete Brutplätze; durch Anbringen von Brutkisten in Scheunen
und Kirchen kann dem abgeholfen werden. Die Art ist somit auch von Naturschutzmaßnahmen abhängig.
Schwarzspecht (Dryocopus martius)
Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet von ortsansässigen Vogelkundlern nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs I der VS-RL
Gefährdungsgrad: BRD, NRW und Weserbergland ungefährdet
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel
3000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Ausgedehnte Misch- und Nadelwälder mit Altholzanteil zur Anlage
von Brut- und Schlafhöhlen. Aktionsraum kann sich über mehrere, kilometerweit auseinander
liegende Kleinwälder erstrecken.
Naturschutzrelevanz: Wichtigste Schutzmaßnahme ist der Erhalt von Altholzbeständen.
Günstig ist es, wenn pro Schwarzspechtrevier mindestens zwei Höhlenbaumzentren mit jeweils mehreren Höhlenbäumen vorhanden sind.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 26 -
Sperber (Accipiter nisus)
Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
2000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Busch- und gehölzreiche, Deckung bietende Landschaften mit ausreichendem Kleinvogelangebot und Brutmöglichkeiten; Brutplätze meist in Wäldern v.a. in Nadelstangengehölzen mit Anflugmöglichkeiten innerhalb des Bestandes; zunehmend Bruten
außerhalb des Waldes auf Friedhöfen, in Parks, Gärten und Straßenbegleitgrün.
Naturschutzrelevanz: Der Bestand ist derzeit nicht gefährdet und eine besondere Förderung
ist aufgrund der stabilen Siedlungsdichte nicht erforderlich.
Teichhuhn (Gallinula chloropus)
Als Brutvogel nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: BRD und NRW Art der Vorwarnliste
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
ca. 8000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Bruthabitat: strukturreiche Verlandungszonen und Uferpartien von
stehenden und langsam fließenden nährstoffreichen Gewässern; in der Kulturlandschaft werden auch Parkgewässer, Klärteiche, vegetationsreiche Gräben, Kanäle oder Dorfteiche besiedelt.
Naturschutzrelevanz: Rückgangsursache ist der Verlust von Nistplätzen durch Gewässerausbau und Unterhaltung. Gewässerrenaturierung und Schaffung von Ruhezonen sind daher
geeignet, die Art zu erhalten.
Turmfalke (Falco tinnunculus)
Als Brutvogel nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: in NRW Art der Vorwarnliste
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
4000 bis 6000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Halboffene und offene Landschaften aller Art mit Angebot von Nistplätzen in Feldgehölzen, Baumgruppen oder Einzelbäumen; im Siedlungsbereich werden
Nistplätze überwiegend an höheren Gebäuden (Kirchen, Hochhäusern, Industrieanlagen usw.
allerdings auch in Schleiereulenkästen in Gebäuden) bezogen.
Naturschutzrelevanz: In seiner jetzigen Bestandsdichte ist die Art nicht gefährdet, jedoch hat
der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche zu einer Abnahme des Turmfalken geführt. Der
Schutz von vorhandenen Brutplätzen ist eine wichtige Schutzmaßnahme, bei hohem Nahrungsangebot kann der Bestand durch künstliche Nisthilfen erhöht werden.
Uhu (Bubo bubo)
Als Nahrungsgast von ortsansässigen Vogelkundlern festgestellt.
Schutzstatus: streng geschützt, Anhang I Vogelschutz-Richtlinie
Gefährdungsgrad: BRD und Weserbergland nicht gefährdet; in NRW Art der Vorwarnliste
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig, sich verbessernd
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
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Status in NRW: Jahresvogel
180 -200 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Die Art besiedelt reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen. Die Jagdgebiete sind bis zu 40 Quadratkilometer groß und können bis zu 5 Kilometer vom Brutplatz entfernt liegen. Als Nistplätze
nutzen die orts- und reviertreuen Tiere störungsarme Felswände und Steinbrüche mit einem
freien Anflug. Daneben sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten
bekannt. Neben einer Herbstbalz (v. a. im Oktober) findet die Hauptbalz im Januar bis März
statt.
Naturschutzrelevanz: Schutz aller Brutvorkommen in NRW. Erhaltung von störungsfreien
Felsen, Felsbändern und Felskuppen. Verzicht auf Verfüllung und/oder Aufforstung von aufgelassenen Steinbrüchen. Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume (z. B.
Straßenbau). Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Februar bis August) (u. a. Lenkung der Freizeitnutzung wie Klettersport, Motocross). Entschärfung bzw. Absicherung von
gefährlichen Strommasten und Freileitungen.
Wachtelkönig (Crex crex)
Vorkommen mindestens im Jahr 2007 (nach Auskunft ortsansässiger Vogelkundler).
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs I der VS-RL
Gefährdungsgrad: BRD stark gefährdet (Kategorie 2); in NRW vom Aussterben bedroht (Kategorie 1); im Weserbergland ausgestorben (Kategorie 0)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): schlecht
Status in NRW: Zugvogel
100 -200 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Der Wachtelkönig besiedelt offene bis halboffene Niederungslandschaften der Fluss- und Talauen sowie Niedermoore und hochwüchsige Feuchtwiesen. Er ist
aber auch in großräumigen Ackerbaugebieten als Brutvogel anzutreffen.
Naturschutzrelevanz: Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten Mähwiesen,
Feucht- und Nassbrachen, Großseggenriedern, Hochstauden- und Pionierfluren im Überflutungsbereich von Fließgewässern.
Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z. B. Straßenbau, Windenergieanlagen).
Waldkauz (Strix aluco)
Als Brutvogel festgestellt.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel
15000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Lichte Laub- und Mischwälder mit altem Baumbestand; Feld- und
Hofgehölze, immer häufiger im Siedlungsbereich (brütet dort zuweilen in Gebäuden in Schleiereulenkästen), hier in Parks, Alleen, Gärten mit altem Baumbestand, auf Friedhöfen; fehlt nur
in weitgehend baumfreien Landschaften
Naturschutzrelevanz: Der Bestand ist derzeit nicht gefährdet und eine besondere Förderung
ist aufgrund der stabilen Siedlungsdichte nicht erforderlich.
In der Tabelle 4.1 sind die in NRW als planungsrelevant bezeichneten Vogelarten aufgeführt.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
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Tabelle 4.1: Planungsrelevante Vogelarten im Untersuchungsgebiet
Wissenschaftlicher Status
Rote Liste
Deutscher Name
Name
1
2
AS BRD NRW WB Ez
Baumfalke
Falco subbuteo
NG Z
§§ 3
3
2
u
Feldschwirl
Locustella naevia
B
Z
§
V
3
3
g
Feldsperling
Passer montanus
B
JZW §
V
3
3
k.A.
Graureiher
Ardea cinerea
NG JZW §
*
*S
*S
g
Grünspecht
Picus viridis
B
J
§§ *
*
*
g
Habicht
Accipiter gentilis
NG JZW §§ *
V
3
g
Mäusebussard
Buteo buteo
B
JZW §§
*
*
*
g
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
B
Z
§
V
3
3
gs
Nachtigall
Luscinia megarhynchosB
Z
§
*
3
3
g
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
B
Z
§
V
3
3
gs
Rebhuhn
Perdix perdix
B
J
§
2
2S 2S u
Rotmilan
Milvus milvus
NG Z
§§ *
3
2
u
Schleiereule
Tyto alba
B
JZW §§
*
*S
VS g
Schwarzspecht
Dryocopus martius
NG J
§§ *
*
*
g
Sperber
Accipiter nisus
NG JZW §§ *
*
*
g
Teichhuhn
Gallinula chloropus
B
JZW §§
V
V
*
g
Turmfalke
Falco tinnunculus
B
JZW §§
*
VS *S
g
Uhu
Bubo bubo
NG J
§§ *
VS *S
ub
Wachtelkönig
Crex crex
Bv Z
§§ 2
1S 0
s
Waldkauz
Strix aluco
B
J
§§ *
*
*
g
Status 1: Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; Bv: Brutverdacht; D: Durchzügler;
NG: Nahrungsgast. Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG>D).
Status 2: Jahreszeitlicher Status in NRW (Herkenrath 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel.
AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt.
VS-RL: Vogelschutz-Richtlinie; Anh.I: Art des Anhangs I.
Rote Liste: BRD: 2007; NRW und WB (Weserbergland): 2009; 0: ausgestorben, verschollen; 1: vom
Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; R:
durch extreme Seltenheit gefährdet; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet.
Status in NRW: B: Brutvorkommen; BK: Brutvorkommen Koloniebrüter.
Ez: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten in NRW (kontinental)(Internet Abfrage LANUV
12.02.2010): g: günstig; gs: günstig, sich verschlechternd; s: schlecht; u: ungünstig; ub: ungünstig, sich
verbessernd.
Nach LANUV (Internet-Abfrage vom 12.02.2010) befindet sich eine der vorkommenden planungsrelevanten Arten (Brutvögel und Nahrungsgäste) in der kontinentalen Region von NRW
in einem schlechten Erhaltungszustand (Wachtelkönig), für vier weitere Arten (Baumfalke,
Rebhuhn, Rotmilan, Uhu) wird ein ungünstiger Erhaltungszustand angegeben. Bei zwei weiteren Arten (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) wurde zwar ein günstiger Erhaltungszustand angegeben, allerdings mit der Angabe „sich verschlechternd“. Für den Erhaltungszustand einer
Art, des Feldsperlings, enthält die Tabelle des LANUV keine Angaben. Die übrigen zwölf planungsrelevanten Arten werden mit einem günstigen Erhaltungszustand angegeben.
Ein Großteil der planungsrelevanten Arten findet sich einerseits in den strauchreichen Offenlandbereichen und andererseits an den und im Umfeld der Hofstandorte (Hof am Bolhöferweg,
Hof Niederbarkhausen).
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
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Diese Bereiche sind für die Avifauna des Untersuchungsgebietes von herausragender Bedeutung und sollten erhalten werden. Insbesondere die Heckenstrukturen im Zentrum des Untersuchungsgebietes sind hoch bedeutsam, da hier zeitweise sowohl Rebhuhn als auch Wachtelkönig vorkommen.
Durch den geplanten Neubau der B 66 werden vor allem landwirtschaftlich intensiv genutzte
Flächen in Anspruch genommen. Davon betroffen sind einige planungsrelevante Vogelarten,
die auch diesen Bereich zur Nahrungssuche nutzen (Mäusebussard, Rauchschwalbe,
Rotmilan, Turmfalke). Zwei weitere Arten, die zumindest zeitweise das Untersuchungsgebiet
nutzen, sind aufgrund ihrer Biologie von Straßenbaumaßnahmen besonders betroffen: Rebhuhn und Wachtelkönig. Alle genannten Arten verlieren voraussichtlich einen Teil ihres Lebensraums.
4.2. Fledermäuse
Durch den Einsatz von Ultraschalldetektoren mit nachfolgender Rufanalyse am Computer
wurden im Untersuchungsgebiet acht Fledermausarten festgestellt, von denen sechs bis zum
Artniveau bestimmt werden konnten. Drei der nachgewiesenen Fledermausarten befinden sich
in einem ungünstigen Erhaltungszustand (s. Tab. 4.2). Mit Ausnahme der Zwergfledermaus
werden sämtliche nachgewiesenen Arten auf den Roten Listen von Deutschland bzw.
Nordrhein-Westfalen geführt.
Tabelle 4.2: Planungsrelevante Fledermausarten im Untersuchungsgebiet
Rote Liste
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name AS
FFH
BRD
NRW
Status Ez
Bartfledermaus
Myotis mystacinus/brandtii
§§
IV
V/V
3/2
S/W
g/u
Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus
§§
IV
G
3
S/W
g
Großer Abendsegler
Nyctalus noctula
§§
IV
V
I
S /D/ W u
Großes Mausohr
Myotis myotis
§§
II, IV
V
2
S/W
u
Kleinabendsegler
Nyctalus leisleri
§§
IV
D
2
S/W
u
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
§§
IV
*
I
S/D
g
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
§§
IV
*
*N
S/W
g
Myotis spec.
§§
IV
2-*
2-3
S/W
g-s
Plecotus auritus/austriacus
§§
IV
V/2
3/R
S/W
g/s
AS: Artenschutz; §§ = streng geschützt (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG (MUNLV 2008)).
FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.
Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; D: Daten unzureichend; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; I: gefährdete wandernde Art; N: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; R: durch extreme Seltenheit gefährdet V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet
Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen
Region von NRW; g: günstig; s: schlecht; u: ungünstig (Internet-Abfrage LANUV 12.02.2010)
Sämtliche Fledermausarten werden als planungsrelevant eingestuft (MUNLV 2008). Die nachgewiesenen Arten werden nachfolgend kurz beschrieben:
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW gefährdet (Kategorie 3)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
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Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden und spaltenförmige
Baumquartiere. Als Jagdhabitate werden offene und halboffene Bereiche mit linienhaften
Strukturelementen sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere in Wäldern, Parks,
Gärten sowie an Straßenlaternen.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Braunes Langohr (Plecotus auritus)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW gefährdet (Kategorie 3)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden und in Bäumen Als
Jagdhabitate werden unterholzreiche Wälder, Waldränder, gebüschreiche Wiesen, Gärten und
Parkanlagen genutzt.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren und Jagdhabitaten, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen
stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Gefährdung unbekannten Ausmaßes, NRW gefährdet (Kategorie 3)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden. Als Jagdhabitate
werden offene und halboffene Bereiche mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldränder (auch
innerhalb von Wäldern) sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks, und Gärten sowie an Straßenlaternen.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Graues Langohr (Plecotus austriacus)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD stark gefährdet (Kategorie 2), NRW durch extreme Seltenheit gefährdet (Kategorie R)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): schlecht
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden. Als Jagdhabitate
werden siedlungsnahe, strukturreiche offene und halboffene Bereiche (z.B. Obstwiesen) genutzt. Außerdem jagen die Tiere im Schein von Straßenlaternen.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 31 -
Große Bartfledermaus (Brandtfledermaus, Myotis brandtii)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW stark gefährdet (Kategorie 2)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden und in spaltenförmigen Baumhöhlungen (v.a. abstehende Rindenstücke). Als Jagdhabitate werden Laubwälder
mit geringer Strauchschicht und Kleingewässer bevorzugt. Außerhalb von Wäldern werden
linienhafte Gehölzstrukturen, Gärten und Gewässer zur Jagd genutzt.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW gefährdete wandernde Art
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen, Durchzügler
4 Wochenstuben, zahlreiche Balz- und Paarungsquartiere
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Baumhöhlen, Fledermauskästen werden auch angenommen. Zur Jagd werden offene Lebensräume genutzt, bzw. die
Jagd erfolgt in großer Höhe über Wäldern.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Großes Mausohr (Myotis myotis)
Schutzstatus: streng geschützte und Art der Anhänge II und IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW stark gefährdet (Kategorie 2)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
über 15 Wochenstuben mit über 5000 Individuen
Lebensraumansprüche: Als Wochenstubenquartiere werden geräumige Dachböden bezogen. Sonstige Sommerquartiere befinden sich sowohl überwiegend in Bäumen als auch an
bzw. in Gebäuden. Im Winter werden frostfreie unterirdische Quartiere genutzt. Zur Jagd werden sowohl Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht als auch Offenlandbereiche
mit kurzer Vegetation aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust und Entwertung von Gebäudequartieren und Quartierbäumen,
Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Daten unzureichend; NRW stark gefährdet (Kategorie 2)
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen, z.T. werden auch
Gebäude (Spalten) genutzt. Als Jagdhabitate werden Wälder aber auch offene und halboffene
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 32 -
Bereiche mit Gehölzstrukturen sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere auch über
beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen und Hausquartieren, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD ungefährdet; NRW gefährdete wandernde Art
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Sommervorkommen und Durchzügler
eine Wochenstube, zahlreiche Balz- und Paarungsquartiere
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen (Höhlen, Spalten
und abstehende Rinde). Zur Jagd werden vor allem Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Windenergieanlagen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Im Untersuchungsgebiet Balzreviere nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD und NRW ungefährdet
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
zahlreiche Wochenstuben
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in bzw. an Gebäuden (Spalten). Zur Jagd werden hauptsächlich Gewässer, Gehölze und im Siedlungsbereich auch Straßenlaternen aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung und Hausquartieren, Verlust oder Entwertung
von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste
durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Die Untersuchung der Fledermausaktivität mit Horchkisten zeigt, dass in einigen Bereichen im
Untersuchungsgebiet hohe bis sehr hohe Aktivitäten auftraten (vgl. Tab. 4.3 u. Anlage 3).
Tabelle 4.3: Zusammenstellung und Bewertung der Horchkistenergebnisse
Horchkiste
Standort
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Acker
Gehölz
Gebüschreihe
Straßenrand
Gebüschstreifen
Bahndamm
Gebüschstreifen
Acker
Acker
Gebüschreihe
Aktivitäts- Aktivitätskategorie Bewertung
wert
16
1
gering
194
4
sehr hoch
17
1
gering
0
0
9
1
gering
50
2
mittel
28
2
mittel
13
1
gering
83
3
hoch
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 33 -
Fortsetzung Tabelle 4.3
Horchkiste
Standort
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
Gebüschreihe
Baumgruppe
Gebüschstreifen
Baumgruppe
Teich
Straßenrand
Acker
Wald
Wald
Wald
Wald
Wald
Waldrand
Waldrand
Waldrand
Wald
Wald
Acker
Acker
Baumreihe
Baumreihe
Straßenrand
Acker
Gebüschreihe
Gebüschstreifen
Gebüschreihe
Gebüschreihe
Waldrand
Waldrand
Gebüschreihe
Gebüschreihe
Gebüschreihe
Straßenrand
Baumgruppe
Straßenrand
Acker
Straßenrand
Teich
Wiese
Baumreihe
Weide
Baumreihe
Acker
Garten
Aktivitäts- Aktivitätskategorie Bewertung
wert
42
2
mittel
12
1
gering
4
1
gering
122
4
sehr hoch
482
4
sehr hoch
defekt
30
2
mittel
39
2
mittel
310
4
sehr hoch
21
1
gering
6
1
gering
18
1
gering
84
3
hoch
33
2
mittel
185
4
sehr hoch
186
4
sehr hoch
338
4
sehr hoch
18
1
gering
39
2
mittel
42
2
mittel
47
2
mittel
0
31
2
mittel
12
1
gering
60
3
hoch
6
1
gering
31
2
mittel
66
3
hoch
100
3
hoch
4
1
gering
15
1
gering
6
1
gering
0
defekt
10
1
gering
55
2
mittel
47
2
mittel
94
3
hoch
12
1
gering
91
3
hoch
6
1
gering
350
4
sehr hoch
6
1
gering
106
3
hoch
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 34 -
Sehr hohe Fledermausaktivitäten wurden vor allem an Waldrändern, Baumreihen und Gewässern festgestellt. Im direkten Bereich der geplanten Straße (Ackerstandorte) wurden vor allem
mittlere Fledermausaktivitäten erfasst. Allerdings werden auch zwei Bereiche mit hohen Aktivitätswerten durch die geplante Straße gekreuzt (vgl. Anlage 3).
Der Vergleich der mit Hilfe
der Horchkisten in diesem
Projekt gewonnenen Ergebnisse mit Horchkistenergebnissen aus insgesamt 27
Untersuchungen in Nordwestdeutschland
zwischen
2003 und 2007 zeigt eine
deutlich
überproportionale
Repräsentierung der Aktivitätskategorie 11 (s. Abb. 4.1).
Somit hat das Gebiet insgesamt eine mittlere Bedeutung
für die Fledermausfauna.
17%
39%
Aktivitätskategorie 1
Aktivitätskategorie 2
Aktivitätskategorie 3
Aktivitätskategorie 4
17%
27%
Abbildung 4.1: Verteilung der Horchkistenergebnisse auf die
Aktivitätskategorien.
Sämtliche nachgewiesenen
Fledermausarten nutzen zumindest zeitweilig Höhlungen an bzw. in Bäumen als Quartier. Auf der bzw. in direkter Nachbarschaft zu der geplanten Trasse wurden einige Baumhöhlungen festgestellt, die als Fledermausquartier geeignet erscheinen (potenzielle Quartiere). Da Fledermäuse i.d.R. häufig ihre
Sommerquartiere wechseln (z.T. im Abstand von wenigen Tagen), ist ein reiches Quartierangebot für Fledermäuse wesentlich.
Durch den geplanten Eingriff werden einige potenzielle Fledermausquartiere zerstört. Hierfür
ist ein Ersatz in Form von künstlichen potenziellen Quartieren (Fledermauskästen) zu schaffen2.
Neben dem Erhalt der Quartierstandorte ist für Fledermäuse die Vernetzung der Teillebensräume von besonderer Bedeutung. Die geplante Straße quert mehrfach Bereiche, in denen
Fledermäuse während des Transferfluges (gerichtete Flugbewegung) beobachtet wurden oder
die voraussichtlich aufgrund ihrer strukturellen Ausstattung als Leitlinie für Fledermäuse fungieren. Somit werden durch die geplante Straße zum Teil Lebensräume und traditionelle Flugrouten insbesondere der strukturgebunden fliegenden Arten durch
das Unterbrechen der Leitstrukturen, an denen sich die Fledermäuse beim Flug orientieren,
den Verkehrsfluss mit seinen Fahrzeugbewegungen, Licht und Lärm,
die breite Straßenschneise, die auf viele Arten einen Barriereeffekt ausübt,
zerschnitten.
Die Auswirkung von Verkehrswegen auf Fledermausbestände unterscheidet sich nach dem
artspezifischen Raumverhalten der vorkommenden Arten (s. Tab. 4.4). Das Verhalten kann
sich bei den einzelnen Arten zwischen Jagdflug und dem Flug zwischen den Teillebensräu1
Die Einteilung aller Horchkistenergebnisse erfolgte zu gleichen Teilen in vier Aktivitätskategorien. Daraus ergibt sich ein Erwartungshorizont von 25% je Aktivitätskategorie.
2
Es sollten verschiedene Fledermauskastentypen zum Einsatz kommen. Diese Kästen müssen dauerhaft gewartet und regelmäßig gereinigt werden.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 35 -
men (Transferflug) deutlich unterscheiden. Die folgenden Verhaltenstypen können unterschieden werden:
strukturgebunden fliegende Arten (z.B. entlang von Waldsäumen, Hecken)
vorzugsweise über dem Wasser fliegende Arten
nicht strukturgebunden fliegende Arten.
Darüber hinaus gibt es Übergänge zwischen diesen Verhaltenstypen (FGSV 2007).
Tabelle 4.4: Artspezifisches Raumverhalten der angetroffenen Fledermäuse (nach FGSV 2007)
Art
Flugverhalten
strukturgebunden
über dem Wasser
nicht strukturgebunden
Braunes/Graues LangX
ohr
Breitflügelfledermaus
X
Große Bartfledermaus
überwiegend
untergeordnet
Großer Abendsegler
X
Großes Mausohr
überwiegend
untergeordnet
Kleinabendsegler
X
Kleine Bartfledermaus
X
untergeordnet
Rauhautfledermaus
überwiegend
untergeordnet
Zwergfledermaus
überwiegend
untergeordnet
Durch die Kreuzung der Flugkorridore von Fledermäusen mit der geplanten Straße werden vor
allem für die strukturgebunden fliegenden Arten erhebliche Kollisionsrisiken erzeugt.
Sechs der acht nachgewiesenen Arten weisen ein stark oder überwiegend strukturgebundenes Flugverhalten auf, sind also einem besonderen Kollisionsrisiko durch den Verkehr ausgesetzt.
Es sind nur wenige Fälle von Kollisionen von Fledermäusen und Fahrzeugen bekannt, bei
denen die Fahrzeuggeschwindigkeit ermittelt wurde (HAENSEL et al. 1996), so dass es momentan nicht möglich ist, eine Maximalgeschwindigkeit zu bestimmen bis zu der Fledermäuse
durch Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Genauso wenig gibt es bis dato Untersuchungen,
die es ermöglichen würden, allgemein das Kollisionsrisiko abzuschätzen. Aufgrund der Echoortung ist die Reichweite des „Hörbildes“ sehr begrenzt. NEUWEILER (1993) geht von unter
20 bis maximal 50 bis 60 m aus; dies ist vor allem abhängig von der Fledermausart und ihrem
Rufverhalten (niedrigere Frequenzen reichen weiter als hochfrequente Rufe gleichen Schalldrucks). Da der ausgesandte Ultraschall überwiegend nach vorne gerichtet ist, können Fledermäuse bewegte Objekte, die von der Seite oder von hinten kommen, nicht wahrnehmen.
Dadurch muss davon ausgegangen werden, dass zum einen an vorhandenen Flugstraßen,
die durch Verkehrswege zerschnitten werden, ein sehr hohes Kollisionsrisiko besteht und zum
anderen dass über der Trasse jagende Fledermäuse durch schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet werden.
Das Kollisionsrisiko für Fledermäuse wird bei langsam fahrenden Fahrzeugen (unter 50 km/h)
als eher gering eingeschätzt.
Schutzmaßnahmen sind vor allem in den Bereichen mit hohen und sehr hohen nachgewiesenen Fledermausaktivitäten sowie nachgewiesenen gerichteten Flugbewegungen, die die geplante Trasse queren, notwendig.
Viele Fledermausarten meiden Lichtquellen. Arten wie Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhaut- und Zwergfledermaus hingegen machen in ihrer Nähe
Jagd auf angelockte Insekten und geraten in Gefahr, mit Fahrzeugen zu kollidieren (FGSV
2007).
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 36 -
4.3. Amphibien
Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden insgesamt drei Amphibienarten nachgewiesen.
An keinem der untersuchten Gewässer konnte eine hohe oder sogar sehr hohe Bedeutung für
die Amphibienfauna festgestellt werden (s. Tab. 4.5).
Tabelle 4.5: Bedeutung der Gewässer für die Amphibienarten
Gewässer BergErdkröte Wasser- Bewermolch
frosch
tung
1 potenziell potenziell potenziell potenziell
2 potenziell potenziell potenziell potenziell
3
potenziell potenziell
4
potenziell potenziell
5 potenziell potenziell potenziell potenziell
6 potenziell potenziell potenziell potenziell
7
potenziell potenziell
8
potenziell potenziell
9 potenziell potenziell
mittel
mittel
10 potenziell potenziell potenziell potenziell
11 potenziell potenziell potenziell potenziell
12 potenziell potenziell potenziell potenziell
Durch die geplante Straße wird das Gewässer 12 voraussichtlich wegfallen.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 37 -
5. Zusammenfassung
Die vorliegende Untersuchung wurde im Rahmen der Planung zum Neubau der B 66 im Bereich Leopoldshöhe Asemissen erstellt. Im Frühjahr und Sommer 2008 wurden Amphibien und
Vögel untersucht. Die Erfassung der Fledermausfauna erfolgte von Frühjahr bis Herbst 2008.
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 69 Vogelarten nachgewiesen1. 53 dieser Arten
traten als Brutvögel auf, neun Arten nutzten das Gebiet zur Nahrungssuche und vier Arten
wurden nur während der Zugzeit beobachtet (Durchzügler)(vgl. Tab. 1 im Anhang). Zusätzlich
gibt es begründete Hinweise für das Vorkommen von drei weiteren Arten, die im Rahmen der
vorliegenden Studie aber nicht bestätigt werden konnten (Rebhuhn, Schleiereule, Wachtelkönig)2.
Fünf der nachgewiesenen Brutvogelarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng
geschützte und europaweit intensiv zu schützende Arten (Grünspecht, Mäusebussard, Teichhuhn, Turmfalke, Waldkauz), ebenso sechs Nahrungsgäste (Baumfalke, Habicht, Rotmilan,
Schwarzspecht, Sperber, Uhu), diese und neun weitere Arten3 (Braunkehlchen, Feldschwirl,
Feldsperling, Fischadler, Graureiher, Mehlschwalbe, Nachtigall, Rauchschwalbe, Wespenbussard) sind als planungsrelevant anzusehen (MUNLV 2008). Auch Rebhuhn und Wachtelkönig
(beide mindestens im Jahr 2007 vorkommend) sowie Schleiereule (in 2006 als Brutvogel erfasst) gelten in NRW ebenfalls als planungsrelevant.
Eine der vorkommenden planungsrelevanten Arten (Brutvögel und Nahrungsgäste) befindet
sich in der kontinentalen Region von NRW in einem schlechten Erhaltungszustand (Wachtelkönig), für vier weitere Arten (Baumfalke, Rebhuhn, Rotmilan, Uhu) wird ein ungünstiger Erhaltungszustand angegeben. Bei zwei weiteren Arten (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) wurde
zwar ein günstiger Erhaltungszustand angegeben, allerdings mit der Angabe „sich verschlechternd“. Für den Erhaltungszustand einer Art, der Feldsperling, enthält die Tabelle des LANUV
keine Angaben. Die übrigen zwölf planungsrelevanten Arten werden mit einem günstigen Erhaltungszustand angegeben.
Durch den geplanten Neubau der B 66 werden vor allem landwirtschaftlich intensiv genutzte
Flächen in Anspruch genommen. Davon betroffen sind einige planungsrelevante Vogelarten,
die auch diesen Bereich zur Nahrungssuche nutzen (Mäusebussard, Rauchschwalbe,
Rotmilan, Turmfalke). Zwei weitere Arten, die zumindest zeitweise das Untersuchungsgebiet
nutzen, sind aufgrund ihrer Biologie von Straßenbaumaßnahmen besonders betroffen: Rebhuhn und Wachtelkönig. Alle genannten Arten verlieren voraussichtlich einen Teil ihres Lebensraums.
Während der nächtlichen Begehungen konnten insgesamt acht Fledermausarten erfasst
werden (Bart-4, Breitflügel-, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleinabendsegler,
Rauhaut- und Zwergfledermaus). Weiterhin wurde eine Langohrart5 (Plecotus spec.) nachgewiesen. Außerdem wurden mehrfach Exemplare der Gattung Myotis verhört, deren Rufe nicht
1
Hier sind auch einige Arten mit aufgeführt, deren Vorkommen im Gebiet durch ortsansässige Vogelkundler benannt wurden (Baumfalke, Braunkehlchen, Fischadler, Girlitz, Habicht, Nachtigall, Rotmilan,
Schwarzspecht, Uhu, Wespenbussard)(email vom 02.02.2010).
2
Laut Aussage des Jagdpächters der Flächen im südlichen Bereich bzw. eigene Daten aus 2006.
3
Hier sind auch streng geschützte Arten aufgeführt, die nur während der Zugzeit beobachtet wurden
(Durchzügler).
4
Die beiden Arten Kleine und Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus / Myotis brandtii) sind anhand
ihrer Bioakustik nicht sicher zu unterscheiden.
5
Die beiden Arten Braunes und Graues Langohr sind anhand ihrer Bioakustik nicht zu unterscheiden.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 38 -
mit Sicherheit bis zur Art bestimmt werden konnten. Sämtliche Fledermausarten sind in NRW
als planungsrelevant aufgeführt.
Die Untersuchung der Fledermausaktivität mit Horchkisten zeigt, dass in einigen Bereichen im
Untersuchungsgebiet hohe bis sehr hohe Aktivitäten auftraten. Im Vergleich mit Horchkistenergebnissen aus anderen Projekten in Nordwestdeutschland hat das gesamte Untersuchungsgebiet eher eine mittlere Bedeutung für die Fledermausfauna.
Im Bereich der geplanten Trasse befinden sich mehrere Bäume, die Höhlungen aufweisen, die
für Fledermäuse als Quartier geeignet erscheinen (potenzielle Quartiere).
Generell sind vor allem die Fledermausarten durch den Straßenverkehr gefährdet, die überwiegend in geringer Höhe entlang von linienhaften Strukturen fliegen. Diese Gefährdung ist
besonders hoch anzusehen, wenn durch einen Straßenneubau solche Strukturen zerschnitten
werden. Dies ist in zwei Bereichen der Fall.
Insgesamt wurden drei Amphibienarten (Bergmolch, Erdkröte sowie Wasserfrosch) in den
untersuchten Gewässern bzw. im Landlebensraum nachgewiesen. Keine dieser Arten gilt in
NRW als planungsrelevant.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- 39 -
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VOGELSCHUTZWARTE IM LANDESAMT FÜR NATUR, UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
(LANUV) (2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung;
Charadrius, 44. Jahrgang, Heft 4, 2008, S. 137-230, erschienen 2009
PFALZER, G. (2002): Inter- und intraspezifische Variabilität der Soziallaute heimischer Fledermausarten (Chiroptera: Vespertilionidae); Mensch & Buch Verlag
RICHARZ, K. (2004): Fledermäuse – beobachten, erkennen und schützen. Stuttgart: Franckh-Kosmos
RICHARZ, K.; KAINKA, B. (2002): Begleitheft und CD zum Fledermaus-Detektor. (Experimentierkasten); Stuttgart: Franckh-Kosmos
SCHOBER, W.; GRIMMBERGER,E. (1998): Die Fledermäuse Europas – Kennen - Bestimmen Schützen ; Kosmos, Stuttgart; 2. Aufl.
SIEMERS, B. & NILL, D. (2000): Fledermäuse. Das Praxisbuch. München: BLV
SKIBA, R. (2003): Europäische Fledermäuse; Hohenwarsleben: Westarp WissenschaftenVerlagsgesellschaft
STARRACH, M. & B. MEIER-LAMMERING (2008): Erfassung von Fledermausaktivitäten mittels Horchkisten in der Landschafts- und Eingriffsplanung. Berlin: Nyctalus (N.F.) 13, Heft 1: 48-60
STOLZ, F.M. & PODLOUCKY, R. 1983: Krötentunnel als Schutzmaßnahme für wandernde Amphibien,
dargestellt am Beispiel von Niedersachsen. Informationsdienst Naturschutz 3, Nr.1
SÜDBECK P. et al. (Hrsg.)(2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell
SÜDBECK P. et al. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4.Fassung, 30.November 2007 ;
Ber. Vogelschutz 44 23-81
TRAUTNER, J. (Hrsg.) (1992): Methodische Standards zur Erfassung von Tierartengruppen, Verlag
Josef Margraf, Weikersheim
VERKEHRSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 1991: Amphibienschutz – Leitfaden für Schutzmaßnahmen an Straßen. Schriftenreihe der Straßenbauverwaltung Heft 4
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- Anhang 1 -
7. Anhang
Tabelle 1: Artenliste Avifauna
Deutscher Name
Amsel
Bachstelze
Baumfalke
Blaumeise
Bluthänfling
Braunkehlchen
Buchfink
Buntspecht
Dompfaff
Dorngrasmücke
Eichelhäher
Elster
Erlenzeisig
Fasan
Feldschwirl
Feldsperling
Fischadler
Fitis
Gartenbaumläufer
Gartengrasmücke
Gelbspötter
Girlitz
Goldammer
Graureiher
Grünfink
Grünspecht
Habicht
Hausrotschwanz
1
Wissenschaftlicher Status
2
3
Name
1
2
Rote Liste
B
B
NG
Parus caeruleus
B
Carduelis cannabina NG
Saxicola rubicola
D
Fringilla coelebs
B
Dendrocopus major B
Pyrrhula pyrrhula
B
Sylvia communis
B
Garrulus glandarius B
Pica pica
B
Carduelis spinus
D
Phasianus colchicus B
Locustella naevia
B
Passer montanus
B
Pandion haliaetus
D
Phylloscopus trochilus B
Certhia bracydactyla B
Sylvia borin
B
Hippolais icterina
B
Serinus serinus
B
Emberiza citrinella
B
Ardea cinerea
NG
Chloris chloris
B
Picus viridis
B
Accipiter gentilis
NG
Phoenicurus ochruros B
*
*
3
*
V
3
*
*
*
*
*
*
*
*
V
V
3
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
Turdus merula
Motacilla alba
Falco subbuteo
AS
JZW §
JZW §
Z
§§
JZW §
JZW §
Z
§
JZW §
J
§
JZW §
Z
§
JZW §
J
§
JZW §
J
§
Z
§
JZW §
Z
§§
Z
§
J
§
Z
§
Z
§
JZW §
JZW §
JZW §
JZW §
J
§§
JZW §§
Z
§
1
*
V
3
*
V
1S
*
*
V
*
*
*
*
*
3
3
0
V
*
*
V
*
V
*S
*
*
V
*
4
Ez
*
g
*
g
2
u
*
g
3
g
0
s
*
g
*
g
*
g
*
g
*
g
*
g
*
g
*
g
3
g
3
k.A.
k.A. g
*
g
*
g
*
g
V
g
*
g
V
g
*S
g
*
g
*
g
3
g
*
g
BRD NRW WB
Lebensraum
5
BG,wa,wl,wn,wr,fh,fg
FG,gb,gs,bg,ga
WR
BG,wa,wl,wr,fg
BG,wr,fh,fb
FS,fw,fb
BG,wa,wl,wn,wr,fg
WL,wa,wn,(wr,bg)
WN,wa,wl,wr,bg
FH,wr,bg
WL,wa,wn,wr,bg
BG,wr,fh
WN
WR,ff,fw
GW
WR,wa,wl,fg,bg
GS
WL,wa,wr,bg
WL,wa,wr,bg,fg
Wl,wa,wr,fh,bg
WR,fh,bg
BG
FH,wr,fb,bg
GS,(wa,wl,wn)
BG,wr,fg
WR,wa,wl,(fg,bg)
WL,wa,wn
BS,fg,bg,ga
Rote Liste: BRD: 2007; NRW und WB (Weserbergland): 2009; 0: ausgestorben; 1: vom Aussterben
bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; R: durch extreme Seltenheit gefährdet; I: gefährdete wandernde Art; D: Daten nicht ausreichend; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet; N: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen.
2
Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; Bv: Brutverdacht; D: Durchzügler; NG:
Nahrungsgast; W: Wintergast. Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste
angegeben (Hierarchie B>NG>W>D)
3
Jahreszeitlicher Status in NRW (Herkenrath 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel
4
Ez: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten in NRW (kontinental): g: günstig; gs: günstig,
sich verschlechternd; kA: keine Angabe; u: ungünstig; ub: ungünstig, sich verbessernd; unb: unbekannt;
us: ungünstig sich verschlechternd; s: schlecht; sb: schlecht, sich verbessernd.
5
Lebensraum (nach HAAFKE & LAMMERS 1986): BG: lockere Siedlung mit Gärten, Grünanlagen,
Parks, Friedhöfen u.ä.; BS: städtischer Bereich; FB: offene Landschaft mit Brachen, Ödland,
Ruderalflächen, Schonungen; FF: Feldflur, Ackerflur; FG: offenen Landschaft mit Gebäuden, Streuobstwiesen, Kopfbäumen; FH: offenen Landschaft mit Hecken; FW: Wiesen und Weiden; GA: Abgrabungen; GB: fließende Gewässer; GR: Röhrichte; GS: stehende Gewässer; GW: Feucht- und Sumpfwiesen u. –weiden; WA: Laubwaldaltholzbestände; WL: Laubwald; WN: Nadelwald; WR: Waldrand;
Großbuchstaben bezeichnen den charakteristischen Lebensraum, Kleinschreibung symbolisiert das
Vorkommen in weiteren Lebensräumen.
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- Anhang 2 -
Fortsetzung Tabelle 1
Wissenschaftlicher Status
Name
1
2
Deutscher Name
Haussperling
Passer domesticus
B
Heckenbraunelle Prunella modularis
B
Hohltaube
Palumba oenas
B
Klappergrasmücke Sylvia curruca
B
Kleiber
Sitta europaea
B
Kohlmeise
Parus major
B
Kolkrabe
Corvus corax
NG
Mauersegler
Apus apus
B
Mäusebussard
Buteo buteo
B
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
B
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla
B
Nachtigall
Luscinia megarhynchosB
Rabenkrähe
Corvus c. corone
B
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
B
Rebhuhn
Perdix perdix
B
Ringeltaube
Columba palumbus B
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
B
Rotmilan
Milvus milvus
NG
Schleiereule
Tyto alba
B
Schwanzmeise
Aegithalos caudatus B
Schwarzspecht
Dryocopus martius
NG
Singdrossel
Turdus philomelos
B
Sommergoldhähnchen
Regulus ignicapillus B
Sperber
Accipiter nisus
NG
Star
Sturnus vulgaris
B
Stieglitz
Carduelis carduelis
B
Stockente
Anas platyrhynchos B
Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustrisB
Tannenmeise
Parus ater
B
Teichhuhn
Gallinula chloropus
B
Türkentaube
Strptopelia decaocto B
Turmfalke
Falco tinnunculus
B
Uhu
Bubo bubo
NG
Wacholderdrossel Turdus pilaris
B
Wachtelkönig
Crex crex
Bv
Waldkauz
Strix aluco
B
Weidenmeise
Parus montanus
B
Wespenbussard
Pernis apivorus
D
WintergoldhähnchenRegulus regulus
B
Zaunkönig
Troglodytes troglodytesB
Zilpzalp
Phylloscopus collybita B
J
JZW
JZW
Z
J
JZW
J
Z
JZW
Z
Z
Z
JZW
Z
J
JZW
JZW
Z
JZW
JZW
J
Z
Z
JZW
JZW
JZW
JZW
Z
JZW
JZW
J
JZW
J
JZW
Z
J
J
Z
JZW
JZW
Z
Rote Liste
AS
§
§
§
§
§
§
§
§
§§
§
§
§
§
§
§
§
§
§§
§§
§
§§
§
§
§§
§
§
§
§
§
§§
§
§§
§§
§
§§
§§
§
§§
§
§
§
BRD NRW WB
V
*
*
*
*
*
*
*
*
V
*
*
*
V
2
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
V
*
*
*
*
2
*
*
V
*
*
*
V
*
*
V
*
*
V
*
*
3
*
3
*
3
2S
*
*
3
*S
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
V
*
VS
VS
*
1S
*
*
2
*
*
*
3
*
V
V
*
*
*
*
*
3
*
3
*
3
2S
*
*
2
VS
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*S
*S
*
0
*
*
3
*
*
*
Ez
g
g
g
g
g
g
g
g
g
gs
g
g
g
gs
u
g
g
u
g
g
g
g
g
g
g
g
g
g
g
g
g
g
ub
g
s
g
g
u
g
g
g
Lebensraum
BS,fg,bg
BG,wa,wl,wn,wr,fh
WA,(wl,wr,bg,fg)
BG,wr
WL,wa,wn,wr,bg
BG,wa,wl,wn,wr,fg
WL,wa
BS,(fg),(bg),(ga)
WR,wa,wl,wn
BG,fg,(gw)
WL,wa,wr,bg
WR,wa,wl,fh,(bg)
WR,wa,wl,wn,fh,
FG,(bg)
FF,fh,fb,fw
WN,bg,wa,wl,wr
WL,wa,wn,wr,fh,bg
WR,(wa,wl)
FG
WL,wa,wr,bg,(wn)
WA,(wn)
BG,wa,wl,wn,wr,
WN,(wa,wl)
WN, wa,wl
BG,wa,wl,wn,wr,fg
BG,wr,fh,fb
GB,gs,wa,wl,wn,w, fw,fs,fr
FB,gw,gr,gs,gb,ff
Wn,(wa,wl,bg)
GS,gb,(gr)
BG,bs,fg
FG,wr,ga,(bs)
Steinbruch, wl
WR,(wa,wl,fg,bg)
FF
WA.wl,wn,wr,fg,bg
WL,wa,wn,(bg)
WL
WN,bg,(wa,wl)
GB,wa,wl,wn,wr,fh
WR,wa,wl,wn,bg
69 Arten: 53 Brutvogelarten, 9 Nahrungsgäste, 4 Durchzügler + 3 zeitnah vorkommende Arten, die im Jahr 2008 aber nicht bestätigt werden konnten
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in
Leopoldshöhe Asemissen
- Anhang 3 -
Artenzahlen in den einzelnen Rote-Liste-Kategorien (bzw. Vorwarnliste)
Rote Liste
BRD
NRW
WB
Kategorie
B
N
B
N
B
N
0
1
1
1
2
2
1
1
2
3
1
5
2
6
2
R
V
6
1
9
5
5
Tabelle 2: Artenliste Fledermäuse
Rote Liste
Wissenschaftlicher Name AS
FFH
BRD
NRW
Status Ez
Myotis mystacinus/brandtii
§§
IV
V/V
3/2
S/W
g/u
Eptesicus serotinus
§§
IV
G
3
S/W
g
Nyctalus noctula
§§
IV
V
I
S /D/ W u
Myotis myotis
§§
II, IV
V
2
S/W
u
Nyctalus leisleri
§§
IV
D
2
S/W
u
Pipistrellus nathusii
§§
IV
*
I
S/D
g
Pipistrellus pipistrellus
§§
IV
*
*N
S/W
g
Myotis spec.
§§
IV
2-*
2-3
S/W
g-s
Plecotus auritus/austriacus
§§
IV
V/2
3/R
S/W
g/s
AS: Artenschutz; §§ = streng geschützt (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG (MUNLV 2008)).
FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.
Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; D: Daten unzureichend; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; I: gefährdete wandernde Art; N: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; R: durch extreme Seltenheit gefährdet V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet
Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen
Region von NRW; g: günstig; s: schlecht; u: ungünstig (Internet-Abfrage LANUV 12.02.2010).
Deutscher Name
Bartfledermaus
Breitflügelfledermaus
Großer Abendsegler
Großes Mausohr
Kleinabendsegler
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Tabelle 3: Artenliste Amphibien
Rote Liste
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name AS
FFH
BRD
NRW
Status Ez
*
*
Bergmolch
Triturus alpestris
§
G
g
*
*
Erdkröte
Bufo bufo
§
G
g
*
*
Wasserfrosch
Rana esculenta
§
G
g
AS: Artenschutz; § = besonders geschützt (MUNLV 2008).
FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU.
Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; *: nicht gefährdet.
Status in NRW: G: Ganzjahresvorkommen
Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen
Region von NRW (Internet-Abfrage LANUV 12.02.2010).